Budget 2022 Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021, in der Dreifachturnhalle - Gemeinde Seon

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Budget 2022 Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021, in der Dreifachturnhalle - Gemeinde Seon
Budget 2022
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
vom 26. November 2021, in der Dreifachturnhalle
Ortsbürgergemeinde:   ab 19.30 Uhr
Einwohnergemeinde:    im Anschluss, ab 20.00 Uhr
Budget 2022 Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021, in der Dreifachturnhalle - Gemeinde Seon
Gestaltung / Foto Titelseite: Thomas Strütt | ts werbung seon | Fotos Seite 2 und 40: Hans Ueli Keusch | flyfoto.ch
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Budget 2022 Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021, in der Dreifachturnhalle - Gemeinde Seon
Gemeinde Seon

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Zur Gemeindeversammlung vom 26. November 2021 laden wir Sie recht freundlich
ein. Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften der Einwohner- und Ortsbürgerge-
meindeversammlung liegen vom 12. November bis 26. November 2021 bei der
Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten öffentlich auf.

Nutzen Sie die Aktenauflage oder beziehen Sie die Detailunterlagen von unserer
Webseite www.seon.ch.

Der Stimmrechtsausweis (Beiblatt hinter der Umschlagseite dieser Vorlage) ist beim
Eintritt in das Versammlungslokal persönlich abzugeben.

Wichtige Informationen an die Stimmberechtigten
COVID-19 / Sicherheit aller Teilnehmer/innen

Für den Anlass gilt gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. a) Covid-19 Verordnung, keine
Zertifikatspflicht. Es gilt jedoch Maskenpflicht.
Für den Gemeinderat geniesst der Schutz der Bevölkerung Priorität. Er ist sich be-
wusst, dass am Ende Ihr persönliches Sicherheitsempfinden über eine Teilnahme
entscheidet. Es wird daher alles unternommen, dass Sie sich an diesem Abend an
der Versammlung auch sicher fühlen. Denn eine Teilnahme soll für alle Stimmbe-
rechtigten sorgenfrei erfolgen.

• Beim Einlass werden die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer (Festnetz-
  und / oder Mobiltelefonnummer) auf dem Stimmausweis notiert. Die Abteilung
  Kanzlei stellt ein sicheres Aufbewahren der Registratur für eine Dauer von
  14 Tagen sicher, danach werden die Daten vernichtet.

• Beim Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsspender. Die
  Versammlungsteilnehmer werden angehalten, sich vor dem Eintritt die Hände zu
  desinfizieren.

• Bei der Abgabe des Stimmrechtsausweises findet eine Kolonnenbildung statt,
  wobei zur vorstehenden Person ein Abstand von 1.50 m einzuhalten ist. Am
  Boden sind Abstandsmarkierungen angebracht.

• Zwischen den Versammlungsteilnehmern ist seitlich und nach hinten grund-
  sätzlich ein Abstand von jeweils 1.50 m einzuhalten.

Betreffend den weiteren Bestimmungen und Massnahmen wird auf das Schutzkon-
zept verwiesen, dass auf der Webseite der Gemeinde Seon, www.seon.ch, einge-
sehen werden kann.

                                                                                3
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Gemeinde Seon

    Traktandenliste
    Seite

            Ortsbürgergemeindeversammlung
     5        1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021
     5        2. Kreditabrechnung zur Revision des Betriebsplans
                 der Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon
     6        3. Budget 2022
     7        4. Verschiedenes und Umfrage

            Einwohnergemeindeversammlung
     8        1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021
     8        2. Kreditabrechnungen
                 a) Quellensanierung Villa Walti
                 b) Tempo 30 in Wohnquartieren
     9        3. Veräusserung der Parzelle 3185, Ringstrasse,
                 an die Roth Bau + Planungs AG, Dürrenäsch,
                 zum Preis von CHF 1’113’600.00 (CHF 800.00 / m²)
    12        4. Sanierung Hertimatt I; Verpflichtungskredit
                 von CHF 6’960’000.00 ohne Aufstockung oder
                 CHF 8’790’000.00 inkl. Aufstockung von vier Schulzimmer
    17        5. Verpflichtungskredit für Abklärungen betreffend
                 Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Dürrenäsch,
                 Hallwil und Seon von CHF 240'000.00; mit einer
                 Kostenbeteiligung der Gemeinde Seon von maximal CHF 120’000.00
    24        6. Budget 2022 mit einem Steuerfuss von 108 %
    34        7. Verschiedenes und Umfrage

            Weitere Inhalte
    35      Aufgaben- und Finanzplanung 2022 bis 2026

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Gemeinde Seon

Berichte und Anträge
des Gemeinderates
Ortsbürgergemeindeversammlung

Traktandum 1
Protokoll
Das Protokoll kann in Papierform bei der Gemeindekanzlei Seon (gemeindekanz-
lei@seon.ch / Telefon 062 769 85 00) bezogen oder elektronisch über www.seon.ch
abgerufen werden. Das Protokoll wurde von der Finanzkommission geprüft.

Antrag
Sie wollen das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung
vom 11. Juni 2021, gemäss Antrag der Finanzkommission, genehmigen.

Traktandum 2
Kreditabrechnung zur Revision des Betriebsplans
der Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon

Revision Betriebsplan Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon
Verpflichtungskredit:                 CHF     75’000.00
Beschluss:                            Gemeindeversammlung
                                      vom 24. November 2017

Bruttoanlagekosten                        CHF      72’023.50
Verpflichtungskredit                      CHF      75’000.00
Kreditunterschreitung                     CHF       2’976.50     (- 4.0 %)

Bruttoanlagekosten                        CHF      72’023.50
Total Einnahmen                           CHF      42’637.90
Nettoinvestition                          CHF      29’385.60

Begründung
Aufgrund des Sturms «Burglind» von Anfang Januar 2018 wurde das Projekt um ein
ganzes Jahr verschoben. Das Projekt konnte im Rahmen des Verpflichtungskredi-
tes realisiert werden. Die Anteile der Vertragsgemeinden wurden in Rechnung ge-
stellt. Da die Investitionsgrenze von CHF 75’000.00 nicht erreicht wurde, wurde das
Projekt im 2020 ausserplanmässig abgeschrieben.

Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und per 4. Oktober 2021
einen Bericht dazu abgefasst.

Antrag
Sie wollen die Kreditabrechnung zur Revision des Betriebsplans der Forstbetriebs-
gemeinschaft Region Seon, genehmigen.

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Gemeinde Seon

    Traktandum 3
    Budget 2022

    Das Budget 2022 der Ortsbürgergemeinde (ohne Forstbetriebsgemeinschaft)
    schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 17’925.00 ab (Vorjahresbudget:
    CHF 64’385.00). Hauptgrund für den tieferen Aufwandüberschuss ist der tiefere Bei-
    trag an den regionalen Forstbetrieb.

    Die Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon schliesst mit einem Defizit von
    CHF 60’175.00 ab. Das Defizit wird durch die vier Trägergemeinden Dürrenäsch,
    Teufenthal, Schafisheim und Seon übernommen.

    Für die Besoldung des Betriebspersonals wird keine generelle Erhöhung gegenüber
    der Besoldung 2021 budgetiert. Die Teuerungsentwicklung im vergangenen Jahr
    (Mai 2020 bis Mai 2021) war zwar leicht positiv, konnte aber die Negativteuerung
    aus dem Jahr 2019 / 2020 nicht wieder aufholen.

    Allgemeine Verwaltung

    Kurz und bündig
    Die Waldhauseinnahmen decken die geplanten Ausgaben nahezu.

    Volkswirtschaft

    Kurz und bündig
    Aufwandüberschuss Forstbetrieb CHF 60’175.00

    Die Aufwände für den Forstwerkhof werden in der Funktion 8200 verbucht. Die Forst-
    betriebsgemeinschaft Region Seon ist Mieterin der Liegenschaft. Der Forstwerkhof
    wird mit CHF 36’100.00 abgeschrieben.
    Im Jahr 2021 ging ein Forstmitarbeiter im Stundenlohn in den Ruhestand. Die Neu-
    besetzung der Stelle wurde per Juli 2021 in die Wege geleitet. Der neue Mitarbeiter
    hat ein Pensum von 100 %.

    Im 2022 werden 6 Motorsägen ersetzt.

    Der regionale Forstbetrieb Seon rechnet mit mehr Dienstleistungsaufträgen für das
    nächste Jahr. Der erhöhte Budgetwert orientiert sich an den erzielten Dienstleistungs-
    erträgen der vergangenen Jahre.

    Die Holzpreise haben sich gegenüber den vergangenen Jahren leicht erholt. Daher
    kann mit etwas höheren Erträgen aus Holzverkäufen gerechnet werden.

    Die Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon schliesst mit einem Defizit (nicht abge-
    goltene gemeinwirtschaftliche Leistungen) von CHF 60’175.00 ab. Das Defizit wird
    durch die vier Trägergemeinden wie folgt übernommen:

    Ortsbürgergemeinde Dürrenäsch             19.5 %     CHF     11’780.00
    Ortsbürgergemeinde Teufenthal             14.3 %     CHF      8’760.00
    Einwohnergemeinde Schafisheim             25.4 %     CHF     15’160.00
    Ortsbürgergemeinde Seon                   40.8 %     CHF     24’475.00

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Budget 2022 Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021, in der Dreifachturnhalle - Gemeinde Seon
Gemeinde Seon

Finanzen und Steuern

Kurz und bündig
Aufwandüberschuss CHF 17’925.00
Der Zinssatz für die Verzinsung des Kontokorrentbestandes zwischen
der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde beträgt 0.5 %

Der Gemeinderat ist für die Festlegung des internen Zinssatzes verantwortlich.
In Anlehnung an die zu erwartenden durchschnittlichen Fremdkapitalzinsen der
Gemeinde für das Jahr 2022 (Budget) wird mit einem internen Zinssatz von 0.5 %
budgetiert.

Die Ortsbürgergemeinde Seon schliesst mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 17’925.00 ab. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen im Betrag von
CHF 39’600.00 ergibt sich eine Selbstfinanzierung von CHF 21’675.00. Um diesen
Betrag wird sich voraussichtlich das Kontokorrentguthaben gegenüber der Einwoh-
nergemeinde erhöhen. Per Ende 2020 betrug dieses Guthaben CHF 2’656’676.44.

Antrag
Das Budget 2022 der Ortsbürgergemeinde Seon sei zu genehmigen.

Traktandum 4
Verschiedenes und Umfrage

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Gemeinde Seon

    Berichte und Anträge
    des Gemeinderates
    Einwohnergemeindeversammlung

    Traktandum 1
    Protokoll
    Das Protokoll kann in Papierform bei der Gemeindekanzlei Seon (gemeindekanz-
    lei@seon.ch / Telefon 062 769 85 00) bezogen oder elektronisch über www.seon.ch
    abgerufen werden. Das Protokoll wurde von der Finanzkommission geprüft.

    Antrag
    Sie wollen das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung
    vom 11. Juni 2021, gemäss Antrag der Finanzkommission, genehmigen.

    Traktandum 2
    Kreditabrechnungen

    a) Quellensanierung Villa Walti

    Verpflichtungskredit:                   CHF    198’700.00
    Beschlüsse:                             Gemeindeversammlung
                                            vom 19. November 2004 und
                                            16. November 2007

    Bruttoanlagekosten inkl. Vorsteuer      CHF     196’787.85
    Verpflichtungskredit                    CHF     198’700.00
    Kreditunterschreitung                   CHF       1’912.15    (-1.0 %)

    Bruttoanlagekosten exkl. Vorsteuer      CHF     186’236.46
    Total Einnahmen                         CHF      23’280.20
    Nettoinvestition                        CHF     162’956.26

    Begründung
    Das Projekt konnte im Rahmen des Verpflichtungs- und Zusatzkredites realisiert
    werden.

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b) Tempo 30 in Wohnquartieren

Verpflichtungskredit:                     CHF    143’500.00
Beschluss:                                Gemeindeversammlung
                                          vom 15. Juni 2018 und Urnenab-
                                          stimmung vom 25. November 2018

Bruttoanlagekosten                        CHF      93’939.75
Verpflichtungskredit                      CHF     143’500.00
Kreditunterschreitung                     CHF      49’560.25     (-34.5 %)

Bruttoanlagekosten                        CHF      93’939.75
Total Einnahmen                           CHF           0.00
Nettoinvestition                          CHF      93’939.75

Begründung
Es wurden weniger Tempo-30-Tafeln montiert (1 Tafel kostet rund CHF 1'000.00).
Eine Massnahmenplanung im Detail musste nicht gemacht werden. Die Verkehrs-
kommission hat zum Teil Aufgaben im Bereich der Auflagen und Absteckung über-
nommen. Zudem wurde die Bauleitung grösstenteils vom Leiter Werkdienst über-
nommen. Die unvorhergesehenen Kosten wurden ebenfalls nicht benötigt.

Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnungen geprüft und per 4. Oktober 2021
einen Bericht dazu abgefasst.

Antrag
Sie wollen die Kreditabrechnung a) - b) genehmigen.

Traktandum 3
Veräusserung der Parzelle 3185, Ringstrasse,
an die Roth Bau + Planungs AG, Dürrenäsch,
zum Preis von CHF 1’113’600.00 (CHF 800.00 / m²)

Ausgangslage
Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner Kompetenz gemäss Gemeindeordnung
Ziff. IV, 2) lit. a) per 2020 das Grundstück GB Seon Nr. 794, 772 m², zum Preis von
CHF 500.00 / m², erworben und mit seiner Parzelle 3185 vereinigt. Zugleich wurde
dem Verkäufer ein Gewinnanspruchsrecht eingeräumt, wonach ihm im Verhältnis der
Grundstücksfläche von 772 m² der Mehrerlös zusteht, sofern die Einwohnergemein-
de mit einer Weiterveräusserung innert 5 Jahren ein Gewinn erzielt.

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Gemeinde Seon

     Die Parzelle GB Seon Nr. 3185 liegt in der W2 und umfasst nun total neu 1’392 m².

     Der Gemeinderat hat das Grundstück zum Verkauf ausgeschrieben, woraufhin sich
     rund 70 Interessenten gemeldet haben.

     Nebst dem finanziellen Aspekt hat der Gemeinderat auch die Planungsabsichten der
     Interessenten in Erfahrung gebracht. Aus den zahlreichen Angeboten behauptete
     sich letztlich das Angebot der Roth Bau + Planungs AG, Dürrenäsch.

     Die Roth Bau + Planungs AG ist ein regional tätiges Familienunternehmen mit Sitz
     in Dürrenäsch, welches seit über 40 Jahren Architektur- und Baubegleitungstätig-
     keiten im Auftrag, sowie Bauprojekte in Eigenregie ausführt. Zur Zeit sind 8 Mitar-
     beiter /-innen beschäftigt, wovon 3 Mitarbeiter /-innen in Seon aufgewachsen und
     noch immer wohnhaft sind. Die Leitung teilen sich die Geschwister Markus und
     Manuela Roth. Für die Projektentwicklung ist Urs Schinkopf zuständig. Bei der Rea-
     lisation von eigenen Bauprojekten legt der Betrieb grossen Wert auf die Zusammen-
     arbeit mit lokalen und regionalen Handwerkern und Kleinunternehmer.

     Die Firma Roth Bau + Planungs AG unterbreitete dem Gemeinderat mit einem Qua-
     dratmeterpreis von CHF 800.00 ein wirtschaftlich interessantes Angebot und zeigte
     Planungsabsichten auf, die der Gemeindeentwicklung dienen.

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Gemeinde Seon

Die Firma Roth Bau + Planungs AG hat bereits einige Vorhaben in Seon realisiert.

Die Veräusserung der Parzelle ist an verschiedene Auflagen gebunden:
• Die Parzelle ist innert 5 Jahren zu überbauen, ansonsten fällt das Eigentum
  zurück an die Einwohnergemeinde Seon.
• Bei der Überbauung muss es sich um eine oder mehrere Wohnbauten mit einer
  Tiefgarage handeln.
• Die Wohnbauten sind zwingend an den Nahwärmeverbund der Gemeinde (Fern-
  wärme) anzuschliessen.

Antrag
Sie wollen der Veräusserung der Parzelle 3185, Ringstrasse, an die Roth Bau +
Planungs AG, Dürrenäsch, zum Preis von CHF 1’113’600.00 (CHF 800.00 / m²)
zustimmen.

                                                                                11
Gemeinde Seon

     Traktandum 4
     Sanierung Hertimatt I; Verpflichtungskredit
     von CHF 6’960’000.00 ohne Aufstockung oder
     CHF 8’790’000.00 inklusive Aufstockung von
     4 Schulzimmer; Variantenabstimmung

     Das Schulhaus Hertimatt I wurde im Jahr 1969 errichtet und steht seither im Diens-
     te der Oberstufen Schülerinnen und Schüler. In den letzten Jahren zeigten sich zu-
     sehends Mängel. Der Gemeinderat wollte mit Blick auf die Zukunft evaluieren, wel-
     che Massnahmen getroffen werden müssen, damit das Schulhaus weitere Jahre
     genutzt werden kann und hat deshalb 2016 eine Zustandsanalyse in Auftrag gege-
     ben. Anhand dessen wurde im Finanzplan der Gemeinde Seon die Sanierung des
     Schulhauses Hertimatt I mit einem Kostendach eingestellt. Folgedessen unterbrei-
     tete der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 einen Projek-
     tierungskredit im Umfang von CHF 215’000.00 um den Sanierungsbedarf zu über-
     prüfen. Das Begehren wurde gutgeheissen und der Gemeinderat hat am
     1. Juli 2019 eine Baukommission gegründet, welche aus folgenden Mitgliedern be-
     steht:

     •   Iten Christine, Ressortgemeinderätin und Vorsitzende
     •   Dössegger Hans Peter, Gemeindeammann
     •   Siegenthaler Peter, Schulpflege Seon
     •   Frey Patricia, Vertretung Schule Seon
     •   Kissling Rolf, Hauswart
     •   Spaeti Peter, Spaeti Konzept AG, Fachplaner
     •   Moser Therese, Fachplanerin
     •   Ringgenberg Karin, Gemeindeschreiber-Stv., Aktuariat

     Die Baukommission wurde beauftragt, den Sanierungsbedarf sowie die Kosten für
     den Verpflichtungskredit zu ermitteln. Folgende Erkenntnisse wurden erarbeitet:

     Beim Gebäude handelt es sich um einen Sichtbetonbau mit Flachdach. Im Erd- und
     den Obergeschossen sind die Schulräume sowie die WC-Anlagen zu finden. Im Un-
     tergeschoss sind technische Räume, Lager, die Zivilschutzanlage sowie ein Archiv
     zu finden.

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Gemeinde Seon

Seit der Erstellung des Gebäudes wurden diverse Sanierungsmassnahmen umge-
setzt:

•   Ersatz der Verglasung in den Pausen- und Aufenthaltsbereichen
•   Ersatz Fenster in den Schulzimmern
•   Raumakustische Massnahmen in den Pausen- und Aufenthaltsbereichen
    sowie später im Lehrerzimmer
•   Erneuerung des Heizverteilsystems und Dämmung der Heizleitungen

Diese baulichen Massnahmen wurden teilweise vor über 25 Jahren umgesetzt. Bei
den Ermittlungen des Sanierungsbedarfes wurde insbesondere das Alter des Ge-
bäudes sowie die Technik in den Vordergrund gestellt. Heute werden aus diesem
Grund diverse Mängel ausgewiesen. Beispielsweise erfolgt bei den beheizten und
unbeheizten Räumen keine klare Trennung und das Untergeschoss ist grösstenteils
gar nicht beheizt. Dies führt dazu, dass im Winter im Erd- und Untergeschoss ein
unbehagliches Raumklima mit Zuglufterscheinungen entsteht. Die Fenster sind teil-
weise nicht dicht, was dazu führt, dass bei Niederschlägen die Räume nass werden.
Demzufolge sind alle Fenster zu ersetzen.

Weiter sind energetische Massnahmen umzusetzen (Fassade, Lamellenstoren usw.)
und die Gemeinde muss den Anforderungen der Procap (für Menschen mit Behin-
derungen) gerecht werden (rollstuhlgerechtes WC / Treppenlift). Auch müssen neue
Schallschutzdecken in den Schulzimmern eingebaut werden, da sie den Schall-
schutzanforderungen nicht mehr genügen.

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Gemeinde Seon

     Im Rahmen des Sanierungsprojektes müssen auch die aktuellen BFU- und Brand-
     schutzvorschriften umgesetzt werden.

     Mit den neuen Unterrichtsformen werden zudem andere Lehrmittel eingesetzt. So
     werden Wandtafeln benötigt, an welchen mit den Tablets gearbeitet werden kann.
     Desweiteren werden die Schülerinnen und Schüler Aufträge in Gruppen ausführen,
     weshalb separate Gruppenräume benötigt werden. Diese sind aktuell noch nicht vor-
     handen und sollen vor dem Klassenzimmer entstehen.

     Beim Innenausbau ist der Sanierungsbedarf ebenfalls angezeigt. Wandschränke, Tü-
     ren, sanitäre Anlagen, Elektronik, Stromversorgung, Ausbau Internetzugang, W-LAN
     usw. müssen saniert bzw. angeschafft werden. Es ist keine rundum Erneuerung für
     alle erwähnten Massnahmen vorgesehen. Beispielsweise werden nur diejenigen
     Schränke oder Türen ersetzt, welche defekt sind und demzufolge nicht mehr genutzt
     werden können.

     Die Baukommission sowie der Gemeinderat sind überzeugt, mit der geplanten
     Sanierung den Schulbetrieb für die nächsten 30-50 Jahre sicher zu stellen.

     Sanierungsablauf

     Die Sanierung soll während eines Schuljahres durchgeführt werden. Sofern alle Be-
     willigungen vorhanden sind, könnte mit der Sanierung im Herbst 2022 begonnen
     werden.

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Gemeinde Seon

Eine etappenweise Sanierung wurde aufgrund zu vieler Nachteile verworfen. Bei
dieser Sanierungsvariante würde der Schulbetrieb im Hertimatt I weitergeführt. Das
birgt ein erhöhtes Risiko für die Schülerinnen und Schüler und der Baulärm hätte
negative Auswirkungen auf den Lernprozess. Es muss mit höheren Kosten gerech-
net werden da u.a. die Bautätigkeiten nicht optimal aufeinander abgestimmt werden
können. Dies hätte zur Folge, dass mit einer längeren Sanierungszeit gerechnet
werden muss.

Mit der Sanierung während eines Schuljahres können diverse Bautätigkeiten auf ein-
ander abgestimmt und innerhalb der gesetzten Sanierungsfrist umgesetzt werden.
Um den Schulprozess so wenig wie möglich zu stören, wurde beschlossen, dass die
Primarschule, während der Sanierungsphase im Seetalschulhaus beschult wird. In
dieser Zeit wird die Oberstufe im Schulhaus Hertimatt II beschult. Aufgrund der ge-
ringeren Zimmeranzahl im Hertimatt II, werden in der reformierten Kirchengemein-
de Seon zwei Zimmer angemietet. Diese Zimmer werden vorwiegend für den Unter-
richt von Fremdsprachen benötigt. Zusätzlich werden noch 5 Container dazu
gemietet.

Da das Seetalschulhaus nach dem Umzug in das neue Schulhaus (Hertimatt III) nicht
mehr genutzt wurde, sind die Schulräume adäquat Instand zu setzen (sanitäre
Anlagen, Technik u.ä.). Desweiteren ist die Heizung in Betrieb zu nehmen.

Die Schülerinnen und Schüler werden während der vollständigen Sanierung in
folgenden Räumen unterrichtet:

•   Seetalschulhaus: 9 Schulzimmer
•   5 Container
•   Schulräume im ref. Kirchgemeindehaus Seon: 2 Schulzimmer

Variante mit Gebäudeaufstockung

Im Sinne einer Zusatzoption hat die Baukommission ergänzend eine Gebäude-
aufstockung um vier Schulzimmer geprüft und Abklärungen zu deren Notwendigkeit
getätigt.

Gemäss Auskunft der Schulleitung im Juni 2021, ist der vorhandene Schulraum für
die nächsten fünf Jahre ausreichend. Zum selben Schluss kam auch eine Studie der
Metron, Brugg, vom 9. November 2018. Die Studie wurde 2018 im Hinblick auf das
Projekt Neubau Doppelkindergarten Schönbühl in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt
auf, dass der Raumbedarf bis mindestens 2026 / 2027 gedeckt ist, in diesem
Schuljahr zwischenzeitlich voraussichtlichen den Höchststand erreichen wird und
anschliessend die Schülerzahlen wieder etwas rückläufig sein sollten. Die Entwick-
lung der Schülerzahlen ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig und
volatil. Da sowohl die Schulleitung sowie auch die erwähnte Studie zum Schluss
kommen, dass mittel- bis längerfristig genügend Schulraum besteht, präferiert der
Gemeinderat die Sanierung ohne Realisierung einer Aufstockung. Es soll kein Raum
auf Vorrat geschaffen werden. Hingegen die Möglichkeit diesen bei einem späteren
Bedarf einfach realisieren zu können.

Um für die Zukunft gerüstet zu sein, sollen aus Sicht des Gemeinderates bei der
Sanierung daher sämtliche Vorrichtung getroffen werden, um bei einem späteren
Bedarf (z.B. Anstieg der Schülerzahlen) eine Gebäudeaufstockung realisieren zu
können.

                                                                                15
Gemeinde Seon

     Kosten
     Der Kostenvoranschlag für eine Sanierung des Hertimatt I mit statischen Massnah-
     men, aber ohne Aufstockung des Gebäudes stellt sich inkl. Mehrwertsteuer wie folgt
     zusammen:

     Vorbereitungsarbeiten                                   CHF      702’000.00
     Gebäude                                                 CHF    5’313’000.00
     Betriebseinrichtungen                                   CHF       52’000.00
     Umgebung                                                CHF       56’000.00
     Baunebenkosten                                          CHF      110’000.00
     Ausstattung                                             CHF       44’000.00
     Zwischentotal                                           CHF    6’277’000.00

     Schulraumprovisorien                                    CHF      683’000.00

     Total inkl. MwSt. ohne Aufstockung (Variante a)         CHF 6’960’000.00

     Betreffend profunden Angaben wird auf die Aktenauflage verwiesen (detaillierter
     Kostenvoranschlag der Späti Konzept AG).

     Wird das Hertimatt I gleichzeitig mit der Sanierung aufgestockt, so belaufen sich die
     Zusatzkosten dafür auf CHF 1’830’000.00 inkl. Mehrwertsteuer. Die Kosten der
     Variante b), d.h. einer Sanierung des Hertimatt I inkl. einer Aufstockung um 4 Schul-
     zimmer, beziffern sich somit auf Total CHF 8’790’000.00.

     Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass nur so viel Raum geschaffen werden soll-
     te wie effektiv benötigt wird. Ein zusätzlicher Raumbedarf ist nicht angezeigt. So-
     wohl die Studie der Metron sowie auch die Schulleitung der Volksschule Seon kom-
     men zum Schluss, dass die vorhandenen Räume mindestens bis 2026 / 2027
     genügen. Der Gemeinderat favorisiert daher die Variante a) ohne Aufstockung. Er
     möchte es jedoch der Stimmbevölkerung überlassen, darüber zu befinden ob zu-
     sammen mit der notwendigen Sanierung dennoch eine Aufstockung erfolgen oder
     diese lediglich vorbereitet werden soll.

     Antrag
     1. Abstimmung
         Wer ist für die Variante a)       Verpflichtungskredit von CHF 6’960’000.00
                                           für die Sanierung des Hertimatt I
                                           ohne Aufstockung

         Wer ist für die Variante b)       Verpflichtungskredit von CHF 8’790’000.00
                                           für die Sanierung des Hertimatt I
                                           mit Aufstockung
     2. Abstimmung
     Die obsiegende Variante wird der Schlussabstimmung unterzogen.

16
Gemeinde Seon

Traktandum 5
Verpflichtungskredit für Abklärungen betreffend
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden
Dürrenäsch, Hallwil und Seon von CHF 240’000.00;
mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde Seon
von maximal CHF 120’000.00

Einleitung
Hatten Sie auch schon den Wunsch ein Adler zu sein? Die Flügel auszustrecken
und durch die Lüfte zu gleiten? Wieso dieser Aspekt im Zusammenhang mit diesem
Sachgeschäft relevant ist? … wegen der Perspektive.
Steige ich als Vogel hoch in die Lüfte und schwebe über dem Seetal, so sehe ich
Naturräume, Strassen, Gewässer, Wald, Gebäude, Infrastruktur und Leben – eine
Region, aber keine Grenzen.

Die Gemeinde- und Bezirksgrenzen beschränken unsere Entwicklungsmöglichkei-
ten und oftmals Handlungs- und Lösungsoptionen künstlich. Wir Gemeinden haben
zahlreich mit denselben Aufgaben- und Problemstellungen zu kämpfen und Mühe,
uns bei der Bewältigung dieser Aufgaben aufgrund zum Teil unterschiedlicher
Interessen und Möglichkeiten, aufeinander abzustimmen. Kleinräumig agiert jede
Gemeinde für sich und ist bemüht, innerhalb des ihr zur Verfügung stehenden
Raumes und ihrer Möglichkeiten, das Beste zu machen. Obwohl sich die Gemein-
den den Lebensraum teilen (wie aus der Vogelperspektive unschwer erkennbar), sind
alle für sich und alleine unterwegs.

Mit der Bewilligung des nachfolgenden Kreditbegehrens schenken Sie uns, respek-
tive der Region, die Möglichkeit eine neue Sicht einzunehmen. Aus der Vogel-
perspektive lösen wir uns von diesen Grenzen und möchten die Region Seetal+ von
diesem Blickwinkel aus, näher analysieren und Handlungsoptionen prüfen.

Machen die heutigen Gemeindestrukturen noch immer Sinn? Wo liegen Vor- und
Nachteile eines neuen Gebildes? Welche Risiken birgt eine solch weitreichende Ver-
änderung und letztlich was können wir Ihnen bezüglich der Entwicklung empfehlen?

Wir sind überzeugt, dass dieser bewusste Perspektivenwechsel, Impulse, Ideen und
Lösungen generiert und nutzbare Informationen liefert, ob und falls ja, wo und wie,
die Anpassung der Gemeindestrukturen sinnvoll sein kann.

Schenken Sie uns Flügel und wir nehmen Sie mit, auf eine aussichtsreiche Reise,
die Erkenntnisse bringen wird. Erkenntnisse, die wir Ihnen im Laufe des weiteren
Projektverlaufs gerne näher erläutern und die als Entscheidungsgrundlagen für die
folgenden Volksabstimmungen (Gemeindeversammlung / Urne) dienen sollen.

Die Gemeinderäte Dürrenäsch, Hallwil und Seon

                                                                                17
Gemeinde Seon

     Ausgangslage
     Auf Einladung der Gemeinde Seon haben sich die Gemeinden Birrwil, Boniswil, Dür-
     renäsch, Hallwil, Leutwil und Seon im Jahre 2019 zu einem offenen Austausch über
     die Problemstellungen innerhalb der einzelnen Gemeinden sowie die Bereitschaft,
     die Probleme gemeinsam anzugehen, zu lösen und Entwicklungsmöglichkeiten zu
     prüfen, getroffen. Die vielfältigen und komplexen Aufgaben der Gemeinden, die
     kritische Grösse einiger Organisationseinheiten der Verwaltung sowie der ausge-
     trocknete Markt an Fachkräften führten zu diesem offenen und unvoreingenomme-
     nen Austausch.

     Die Gemeinden haben dabei über ihre aktuelle Situation informiert. Die Ausführun-
     gen bestätigten teils die Problemstellungen innerhalb der Gemeinden. Wodurch sich
     insbesondere bei den kleineren Gemeinden die Idee entwickelte, ein Projekt betref-
     fend qualifizierter Prüfung zur Anpassung der Gemeindestrukturen zu initiieren.
     Dabei fand die Idee einer ganzheitlichen Betrachtung und Analyse bei sämtlichen
     involvierten Gemeinden rasch Anklang.
     In der Folge kam es 2020 / 2021 zu zahlreichen bilateralen Gesprächen mit weiteren
     Nachbargemeinden und zusätzlichen Besprechungen unter den Gesamtexekutiven
     der vorgenannten Gemeinden. Im Verlaufe dieser Besprechungen zogen sich einige
     Gemeinden, aus unterschiedlichen Gründen, aus dem Projekt zurück. Weiterhin am
     Projekt beteiligt sind die Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon.

     Die Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon arbeiten seit Jahren in vielen Berei-
     chen zusammen und haben sich deshalb bereits seit längerem mit der nachhaltigen
     Entwicklung ihrer Gemeinden im Seetal auseinandergesetzt. In diesem Zusammen-
     hang hat man sich nun gemeinsam entschieden, eine Bereinigung der Gemeinde-
     strukturen prüfen zu wollen.

     Eckdaten der beteiligten Gemeinden
     Folgende Angaben bilden die Grundlage für die Abklärungen:

                          Projektperimeter

18
Gemeinde Seon

                                     Eckdaten der Gemeinden

                                                          Anzahl Einwohner        Gemeindefläche           Steuerfuss
                                                                                            in ha               2021
                                     Dürrenäsch                         1’260                 591                 105
                                     Hallwil                              953                 218                 127
                                     Seon                               5’212                 961                 108
                                     Total Einwohner                    7’425              1’770

                                     Projektbeiträge Kanton CHF 90’000.00
                                                            pro Gemeinde CHF 30’000.00
                                                            davon CHF 5’000.00 pro Gemeinde für das Vorprojekt
                                                            davon CHF 25’000.00 pro Gemeinde für das Hauptprojekt

Kant. Zusammenschlusspauschale und -beitrag, Basisdaten 2018 - 2020

                 Normsteuer          Normsteuer                 Pauschale              Beitrag                  Total
                     je Ew.         Diff. zu Kant.
Dürrenäsch            2’852                     17                 400’000                   0               400’000
Hallwil               2’065                   -770                 400’000           2’212’595             2’613’000
Seon                  2’428                   -407                 400’000           3’824’783             4’225’000
Total                                                            1’200’000           6’037’378             7’237’378

                                     Geplante Arbeitsweise / Projektorganisation

                                     Zu Beginn des Projektes findet durch den Projektausschuss ein Workshop statt, an
                                     dem über die Besetzung von Facharbeitsgruppen und der Projektablauf mit Meilen-
                                     steinen entschieden wird. Die Mitglieder der Facharbeitsgruppen konstituieren sich
                                     selbst. An einem zweiten Workshop werden diese über ihren Auftrag und den
                                     Projektablauf informiert. Jede Facharbeitsgruppe erhält dabei die für ihre Arbeit
                                     relevanten Unterlagen, mit den gestellten Aufgaben, dem Terminplan mit Meilenstei-
                                     nen sowie mit Angaben zum erwarteten Inhalt des Schlussberichts.

                                     Es wird ein Ausschuss bestehend aus den Gemeindeammännern, Vizeammännern
                                     und den Gemeindeschreiberinnen bzw. Gemeindeschreiber der drei Gemeinden
                                     gebildet. Der Ausschuss wird verstärkt durch einen Delegierten der Gemeinde-
                                     abteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau. Die
                                     Projektleitung übernimmt der externe Berater, PW Consulting, Peter Weber.

                                                                                                                    19
Gemeinde Seon

                                 Gemeindeversammlungen
                                Dürrenäsch, Hallwil und Seon

                                      Projektausschuss
                               Gemeinde- und Vizeammänner
                                  Gemeindeschreiber*innen
                             Vertreter Gemeindeabteilungen (DVI)
                                 PW Consulting, Peter Weber

                                    Projektbegleitung
                                 PW Consulting, Peter Weber

 Facharbeitsgruppe   Facharbeitsgruppe         Facharbeitsgruppe       Facharbeitsgruppe
     Finanzen           Verwaltung            Bau, Planung, Umwelt          Bildung
                                                                                                  Begleitgruppe
                                                                                                  Kommunikation
 Facharbeitsgruppe    Facharbeitsgruppe        Facharbeitsgruppe       Facharbeitsgruppe
     Ortsbürger      Spezialfinanzierungen           Kultur               Infrastruktur

                                    Die Anzahl und die Themenbereiche der Facharbeitsgruppen können individuell be-
                                    stimmt werden. Die Facharbeitsgruppen werden voraussichtlich wie folgt zusam-
                                    mengesetzt:

                                    •    Ressortgemeinderäte
                                    •    Interessierte Personen aus der Bevölkerung
                                    •    Kommissionsmitglieder
                                    •    Mitarbeiter der Gemeinde

20
Gemeinde Seon

Projektablauf

Die Verwaltungen der drei Gemeinden stellen die Unterlagen für das Projekt zur
Verfügung wie Übersicht über alle Verträge, Reglemente, Personalunterlagen,
Beteiligungen und Mitgliedschaften der Gemeinden, Finanz- und Investitionspläne,
Liegenschafts- und Mobilienverzeichnis, etc.

Die Facharbeitsgruppen nehmen den IST-Zustand der Gemeinden darauf basierend
auf und analysieren die Differenzen. Sie erarbeiten gemeinsam Lösungen für die
neue, zusammengeschlossene Gemeinde. Dabei werden fachliche und politische
Aspekte berücksichtigt und auch neue Ansätze und Ideen aufgenommen. Die Fach-
arbeitsgruppen gestalten die neue Gemeinde und werden von der Projektbegleitung
moderiert und geleitet.

Zur Sicherstellung der Durchlässigkeit unter den verschiedenen Gremien finden
periodisch (in der Regel zirka nach jeder zweiten Sitzung der Facharbeitsgruppen)
gemeinsame Besprechungen mit allen Facharbeitsgruppen statt. Dieser Austausch
dient zudem dazu, alle Mitglieder der Facharbeitsgruppen über den aktuellen Bear-
beitungsstand zu informieren und Erfahrungen auszutauschen. Im Weiteren fungiert
die Projektbegleitung als Bindeglied der Facharbeitsgruppen.

Im Bereich der Finanzen werden auf Grund der bestehenden Finanzpläne der
Einwohnergemeinden und Spezialfinanzierungen Modellrechnungen erstellt: ein
konsolidierter Finanzplan mit einer Empfehlung / Prognose eines Steuerfusses sowie
eine Prognose der Gebühren der künftigen Gemeinde.

Der Projektausschuss wird regelmässig über den Arbeitsfortschritt informiert und
trifft, wo nötig, Zwischenentscheide. Der Ausschuss seinerseits informiert regelmäs-
sig die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung über den
Zwischenstand des Projektes (z. B. in Form eines Newsletters).

Während etwa zwölf Monaten ab der Startsitzung bearbeiten die Facharbeitsgrup-
pen mit Unterstützung des Projektbegleiters sowie den Verwaltungsmitarbeitenden
ihren Auftrag. Es ist dabei ausdrücklich erwünscht, dass die Mitglieder der Fach-
arbeitsgruppen ihre persönlichen Meinungen, Ängste und Befürchtungen in die Grup-
pe einbringen. Kontroverse Diskussionen dürfen und sollen geführt werden. Sie sind
als Teil eines partizipativen Prozesses zu sehen und helfen mit die Vor- und Nach-
teile eines Zusammenschlusses zu erarbeiten.
Nach dem Studium aller Schlussberichte nimmt der Projektausschuss im Rahmen
eines eintägigen Workshops zu den Schlussberichten der Facharbeitsgruppen Stel-
lung. Bei Fragen oder Unklarheiten geht der Schlussbericht zur Bereinigung noch-
mals an die entsprechende Facharbeitsgruppe zurück.

Die Arbeiten der Facharbeitsgruppen werden danach von der Projektbegleitung zu
einem Gesamtbild zusammengefügt. Anschliessend werden die Schlussberichte den
drei Gesamtgemeinderäten zur Mitwirkung und Genehmigung unterbreitet. Der
Projektausschuss entscheidet anschliessend, ob ein Fusionsvertrag ausgearbeitet
werden soll. Sollte der Projektausschuss zum Schluss kommen, dass ein Zusam-
menschluss Sinn macht, werden Fusionsvertrag und -bericht erarbeitet. Diese
Dokumente werden dann in einem nächsten Schritt von den Gemeinderäten verab-
schiedet. Nach einer rechtlichen Prüfung durch die Gemeindeabteilung (Departe-
ment Volkswirtschaft und Inneres, DVI) wird ausserdem die Bevölkerung anlässlich
einer Informationsveranstaltung umfassend informiert. Anschliessend erfolgt das
ordentliche Genehmigungsverfahren mit Gemeindeversammlungen, Urnenabstim-
mungen sowie den kantonalen Instanzen (Regierungsrat und Grosser Rat). Der
Projektablauf orientiert sich dabei an den Unterlagen der Gemeindeabteilung.

                                                                                 21
Gemeinde Seon

     Möglicher Zeitplan

     Beschreibung                                                        Termin

     Antrag Gemeindeversammlung                                 November 2021

     Start-Workshop                                                 Januar 2022

     Startsitzung mit allen Mitgliedern                      Februar/März 2022
     der Facharbeitsgruppen

     Arbeit der Facharbeitsgruppen                       März 2022 – März 2023

     Abgabe Berichte der Facharbeitsgruppen                           März 2023

     Entscheid weiteres Vorgehen                                       Mai 2023

     Evtl. Ausarbeitung Fusionsvertrag                                 Juni 2023

     Möglicher Abstimmungstermin                                    August 2023
     für Zusammenschluss

     Urnenabstimmung                                            November 2023

     Finanzierung

     Die Kosten für die Durchführung der Zusammenschlussabklärung setzen sich wie
     folgt zusammen:

     Beschreibung                                                Betrag in CHF

     Externe Projektbegleitung                                        80‘000.00

     Entschädigung Mitglieder Facharbeitsgruppen                      70‘000.00

     Interne Kosten                                                   30‘000.00
     (wie z. B. Aufwand Verwaltungsmitarbeiter)

     Veranstaltungen                                                  20‘000.00

     Kommunikation                                                    20‘000.00

     Diverses, Unvorhergesehenes                                      20‘000.00

     Total Projektierungskredit                                      240‘000.00

     In der Zusammenstellung ist ein schwer abzuschätzendes Ausmass an «internen
     Kosten» enthalten, welche nicht effektiv beziffert werden können. Wir gehen von
     einer Kostenschätzung aus, welche aufgrund von ähnlichen Projekten anderer
     Gemeinden eruiert wurde.

     Der Betrag von CHF 240’000.00 deckt die Aufwendungen bis zur Abstimmung über
     den möglichen Zusammenschlussvertrag. Sollten die Stimmberechtigten der
     Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon dem Zusammenschlussvertrag zustim-
     men, würden für die Umsetzungsarbeiten voraussichtlich weitere externe Kosten
     anfallen. In diesem Falle wäre ein erneuter Kredit bei den beteiligten Gemeinden zu
     beantragen.

22
Gemeinde Seon

Die Gemeinderäte Dürrenäsch, Hallwil und Seon haben beschlossen, die vorerwähn-
ten Kosten für die Zusammenschlussabklärungen zu gleichen Teilen zu tragen.
Dieser Beschluss kam dahingehend zu Stande, dass die Kosten in allen beteiligten
Gemeinden gleich hoch sind, unabhängig von der Einwohnerzahl. Zudem sollen auch
alle beteiligten Gemeinden gleich viele Delegierte in die Arbeitsgruppen entsenden
können. Pro Gemeinden resultieren somit nachfolgende Beträge:

Einwohnergemeinde Dürrenäsch                           CHF 80’000.00       brutto
Einwohnergemeinde Hallwil                              CHF 80’000.00       brutto
Einwohnergemeinde Seon                                 CHF 80’000.00       brutto
Total Projektkosten                                    CHF 240’000.00      brutto

Sollte sich eine der Gemeinden gegen den Kredit für die Zusammenschlussab-
klärungen aussprechen, so reduzieren sich die Kosten der externen Projektleitung
nicht bedeutend. Dies hätte aber entsprechend Auswirkungen auf die Beteiligung
der Gemeinden am Projekt. Die Kosten würden sich in diesem Fall pro Einwohner-
gemeinde auf CHF 120’000.00 (brutto) beziffern.

Beitrag Kanton

Gemäss § 8a Abs. 2 des Gemeindegesetzes richtet der Kanton an die Kosten eines
Zusammenschlussprojektes pauschale Beiträge aus. Pro Gemeinde betragen diese
total CHF 30’000.00, welche wie folgt ausbezahlt werden:

CHF 5’000.00        per sofort, rückwirkend für bereits geleistete Vorarbeiten
CHF 25’000.00       nach erfolgtem Gemeindeversammlungsbeschluss
                    (unabhängig vom Abstimmungsresultat)

Somit präsentieren sich die von den Gemeinden am Schluss effektiv zu tragenden
Kosten wie folgt:

Total Projektkosten                     CHF 240’000.00          CHF 240’000.00
Beteiligte Gemeinden                              drei                    zwei

. /. Beitrag des Kantons                CHF  90’000.00          CHF 60’000.00
Effektive Kosten der Gemeinden          CHF 150’000.00          CHF 180’000.00
Anteil pro beteiligte Gemeinde          CHF  50’000.00          CHF 90’000.00

Würdigung durch den Gemeinderat

Mit diesen Abklärungen sollen alle Fakten erhoben werden, die für oder gegen
einen Zusammenschluss der Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon sprechen.
Nur so wird eine auf einer guten Grundlage basierende Diskussion über einen Zu-
sammenschluss möglich sein. Es wird für alle beteiligten Gemeinden zunehmend
schwieriger, dem steigenden finanziellen und strukturellen Druck (Verlagerung von
Aufgaben, Schwierigkeiten bei der Besetzung von politischen Ämtern, Minimierung
der Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden) entgegen zu wirken, weshalb
– bei längerfristiger Betrachtungsweise – ein Zusammenschluss der drei Gemeinden
eine mögliche Option ist. Die Abklärungen sollen zudem aufzeigen, ob und wie die
bereits vorgestellten gemeinsamen Visionen realisiert werden können.

Antrag
Für die Abklärungen betreffend Zusammenschluss der Gemeinden Dürrenäsch,
Hallwil und Seon sei ein Bruttokredit von CHF 240’000.00 mit einer Kosten-
beteiligung der Gemeinde Seon von maximal CHF 120’000.00 zu genehmigen.

                                                                                 23
Gemeinde Seon

     Traktandum 6
     Budget 2022 mit einem Steuerfuss von 108 %

     Das detaillierte Budget wird nicht in der Einladung zur Gemeindeversammlung
     abgedruckt. Es kann jedoch über www.seon.ch elektronisch abgerufen oder in
     Papierform bei der Gemeindekanzlei Seon (gemeindekanzlei@seon.ch /
     Telefon 062 769 85 00) bezogen werden.

     Das Budget 2022 der Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen schliesst mit
     einem Ertragsüberschuss von CHF 604’300.00 ab. Im Vorjahresbudget wurde mit
     einem Aufwandüberschuss von CHF 269’665.00 gerechnet. Das deutlich bessere
     Ergebnis ist vor allem auf zwei erwartete Gewinne aus Verkäufen von Parzellen im
     Finanzvermögen zurückzuführen (CHF 1’000’400.00).

     Der Steuerfuss soll unverändert bei 108 % bleiben. Aufgrund der hohen anstehen-
     den Investitionen ist ein Steuerfuss in dieser Höhe aus Sicht des Gemeinderates
     zwingend notwendig. Dies wird mit dem aktuellen Finanzplan entsprechend nach-
     gewiesen.

     Der Gesamtsteuerertrag (Funktionen 9100 und 9101) liegt CHF 302’260.00 über
     dem Budgetwert 2021. Vor einem Jahr wurde noch angenommen, dass sich die
     Corona-Krise deutlicher auf die Steuererträge auswirken wird, als dies tatsächlich
     eingetreten ist. Daher ist auch im Jahr 2021 mit einem höheren Steuerertrag als bud-
     getiert zu rechnen. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern wird ein negativer
     Zuwachs von 1.0 % gegenüber dem mutmasslichen Ergebnis 2021 budgetiert. Bei
     den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen wird wieder mit einem
     deutlich besseren Ergebnis gerechnet. Dies aufgrund der Sollstellungsmitteilung des
     Kantonalen Steueramtes. Bei den Sondersteuern wird mit einem leichten Anstieg der
     Erträge gegenüber dem Vorjahresbudget gerechnet.

     Für die Besoldung 2022 des Betriebs- und Verwaltungspersonals mit einer Anstel-
     lung nach Personalreglement wird auf eine generelle Erhöhung verzichtet. Die Teue-
     rungsentwicklung im vergangenen Jahr (Mai 2020 bis Mai 2021) war zwar leicht
     positiv, konnte aber die Negativteuerung aus dem Jahr 2019 / 2020 nicht wieder
     aufholen. Die budgetierten Pensen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 206 %
     erhöht. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die von der Gemeindeversammlung
     im Juni 2021 beschlossenen neuen Stellen für die Abteilung Bau, Planung und Um-
     welt. Das arithmetische Lohnmittel hat sich gesamthaft um CHF 1’697.01 gegen-
     über dem Vorjahresbudget erhöht.

     Die Aktivierungsgrenze der Gemeinde Seon leitet sich aus § 5 der Finanzverord-
     nung ab und liegt bei CHF 75’000.00. Ersatz- und Neuanschaffungen sowie Investi-
     tionen ab diesem Betrag werden in der Investitionsrechnung budgetiert. Anschaf-
     fungen und Investitionen, welche diesen Betrag nicht erreichen, werden in der
     Erfolgsrechnung eingestellt.

     Der Gemeinderat hat eigene finanzpolitische Ziele definiert. Als Budgetmess-
     grösse wurde eine minimale Selbstfinanzierung von CHF 600’000.00 für den steu-
     erfinanzierten Bereich definiert. Die budgetierte Selbstfinanzierung liegt bei
     CHF 1’870’860.00 (Vorjahresbudget: CHF 901’125.00). Die Erhöhung gegenüber
     dem Vorjahr ist ebenfalls auf die budgetierten Gewinne aus Parzellenverkäufen
     zurückzuführen.

24
Gemeinde Seon

                                   Bei den geplanten Parzellenverkäufen handelt es sich um die Parzelle 2481
                                   (ehemaliger Kindergarten Unterdorf) und die Parzelle 3185 an der Ringstrasse. Für
                                   beide Parzellen gibt es bereits konkrete Kaufinteressenten und einen festgelegten
                                   Verkaufspreis. Die Gemeindeversammlung wird über die beiden Verkäufe separat
                                   befinden können.

                                   Die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen sehen wie folgt aus:

Wasserwerk            Ertragsüberschuss      CHF      75’400.00         Selbstfinanzierung     CHF     322’840.00
Abwasserbeseitigung   Aufwandüberschuss      CHF    -250’620.00         Selbstfinanzierung     CHF    -312’610.00
Abfallwirtschaft      Aufwandüberschuss      CHF     -51’890.00         Selbstfinanzierung     CHF     -43’790.00
Hallenbad             Aufwandüberschuss      CHF    -562’190.00         Selbstfinanzierung     CHF     364’830.00

                                   Das Wasserwerk schliesst mit einem budgetierten Ertragsüberschuss von
                                   CHF 75’400.00 ab. Die geplanten Nettoinvestitionen von CHF 90’000.00 können
                                   vollständig selber finanziert werden. Der voraussichtliche Finanzierungsüberschuss
                                   von CHF 232’840.00 führt zum Abbau der Nettoschuld. Ende 2022 wird mit einem
                                   Vermögen von CHF 156’100.00 gerechnet.

                                   Der budgetierte Aufwandüberschuss der Abwasserbeseitigung beträgt für das
                                   Planjahr 2022 CHF 250’620.00. Aufgrund des mutmasslichen Vermögens per Ende
                                   2022 von CHF 4’263’000.00 drängt sich eine Gebührenanpassung in den nächsten
                                   zwei bis drei Jahren noch nicht auf. Mittelfristig muss allerdings eine Anpassung ins
                                   Auge gefasst werden.

                                   Die Abfallwirtschaft verfügt Ende 2022 über ein mutmassliches Vermögen von
                                   CHF 290’400.00. Da diese Spezialfinanzierung mit keinen grossen Investitionen (kein
                                   eigener Fuhrpark) rechnen muss, kann das budgetierte Defizit von CHF 51’890.00
                                   in Kauf genommen werden.

                                   Die Budgetierung Hallenbad für das Jahr 2022 gestaltet sich erneut schwierig. Zum
                                   Zeitpunkt der Budgetarbeiten kann nach wie vor noch nicht auf einen ordentlichen
                                   Betrieb seit der Wiedereröffnung abgestellt werden. Die vergangenen eineinhalb
                                   Jahre waren sehr stark von der Corona-Krise geprägt. Trotz des budgetierten
                                   Aufwandüberschusses von CHF 562’190.00 kann mit einer Selbstfinanzierung von
                                   CHF 364’830.00 gerechnet werden. Dieser Betrag kann zur Schuldenamortisation
                                   eingesetzt werden.

                                   Das budgetierte Nettoinvestitionsvolumen für das Jahr 2022 beläuft sich auf
                                   CHF 2’247’500.00 (inkl. aller Spezialfinanzierungen). Die Hauptinvestitionsposition
                                   im Jahr 2022 ist die erste Tranche für die Sanierung des Schulhauses Hertimatt I
                                   (CHF 2’000’000.00). Weiter sind Ausgaben für Infrastrukturprojekte und eine weite-
                                   re Amortisationszahlung der Technischen Betriebe Seon AG (CHF 500’000.00) im
                                   Budget 2022 geplant.

                                                                                                                     25
Gemeinde Seon

Nettoaufwand der Erfolgsrechnung Budget 2022 (Werte in Klammern = Vorjahr)

                                  2% (2%)             0% (0%)

                            7% (8%)
                                                      13% (12%)

                                                                           5% (6%)

               20% (20%)

            7% (7%)
                                                        40% (40%)                                            Nettozinsen
                                                                                                             Allgemeine Verwaltung
                                                                                                             Öffentliche Sicherheit
                6% (5%)                                                                                      Bildung
                                                                                                             Kultur, Sport, Freizeit
                                                                                                             Gesundheit
                                                                                                             Soziale Sicherheit
                                                                                                             Verkehr
                                                                                                             Umwelt, Raumordnung

Entwicklung des Nettoaufwandes nach Abteilungen der Erfolgsrechnung
6’000’000

5’500’000

5’000’000

4’500’000

4’000’000

3’500’000

3’000’000

2’500’000

2’000’000

1’500’000

1’000’000

 500’000

             Allgemeine    Öffentliche      Bildung     Kultur, Sport,   Gesundheit    Soziale     Verkehr          Umwelt,        Nettozinsen
             Verwaltung    Sicherheit                      Freizeit                   Sicherheit                  Raumordnung

                                                                                                                           Rechnung 2020
                                                                                                                           Budget 2021
                                                                                                                           Budget 2022

26
Gemeinde Seon

Erläuterungen zum Budget 2022, Erfolgsrechnung

Allgemeine Verwaltung

Kurz und bündig
Nettoaufwand CHF 1'832’865.00
Projektkosten «#zäme vorwärts» im Betrag von CHF 105’000.00
Start der neuen Abteilung Bau, Planung und Umwelt

Für das Projekt «Bereinigung Gemeindestrukturen – #zäme vorwärts» sind Brutto-
kosten von CHF 105’000.00 budgetiert. Die Gemeinden Dürrenäsch und Hallwil
beteiligen sich mit je CHF 35’000.00 an den budgetierten Kosten. Weitere Informa-
tionen zum Projekt können dem separaten Traktandum in der Gemeindeversamm-
lungsbroschüre entnommen werden.

Der Leistungsvertrag mit der Flury Planer + Ingenieure AG wird per 31. Dezember
2021 aufgelöst. Die Abteilung Bau, Planung und Umwelt wird künftig durch die Ge-
meinde Seon geführt und es wird eigenes Personal angestellt. Sämtliche Kosten für
die neue Abteilung Bau, Planung und Umwelt werden ab 2022 in der Funktion 0222
budgetiert und verbucht.

Aufgrund der stetig steigenden Anzahl Mitarbeiter und Zugriffe   auf das IT-System
der Gemeinde Seon müssen zusätzliche Microsoft-Lizenzen          beschafft werden
(CHF 23’200.00). Zudem hat der Vertriebspartner unserer          Kernapplikationen
(Abacus / innosolv) mitgeteilt, dass die Lizenzen erhöht          werden müssen
(CHF 25’700.00). Dies aufgrund der steigenden Einwohnerzahl.

Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

Kurz und bündig
Nettoaufwand CHF 785’025.00
Fusion der Zivilschutzorganisationen Seetal und Lezburg per 2022

Der Gemeindebeitrag an den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Lenzburg für
das Jahr 2022 beträgt CHF 354’780.00 (Vorjahr: CHF 329’100.00). Die zugrundelie-
genden Fallzahlen haben sich im vergangenen Jahr von 82 auf 92 erhöht.

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 hat der Fusion der Zivil-
schutzorganisationen Seetal und Lenzburg zugestimmt. Ab 2022 wird somit nur noch
die Funktion 1620 bebucht und der Beitrag wird ab 2022 an die Regionale Zivil-
schutzorganisation Lenzburg Seetal überwiesen.

Bildung

Kurz und bündig
Nettoaufwand CHF 5’884’645.00
Im Jahr 2022 findet ein Jugend- und Dorffest statt.

Die provisorischen Besoldungsanteile 2022 wurden gemäss Mitteilung des Depar-
tements Bildung, Kultur und Sport budgetiert. Gesamthaft liegt der Budgetbetrag
CHF 177’975.00 über dem Vorjahreswert.

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Gemeinde Seon

     Aufgrund der angewachsenen Schülerzahl soll im 2022 ein zusätzliches Skilager an-
     geboten werden, damit allen Schülern die Teilnahme ermöglicht werden kann.

     Für das Budget 2022 wird mit 101 auswärtigen Schülern gerechnet. Für das Vorjah-
     resbudget wurde noch mit 83 Schülern aus umliegenden Gemeinden gerechnet.

     Der Deckungsgrad der Musikschule (Anteil Seon) beträgt für das Planjahr 2022 rund
     42.4 %. Neu wurde die Musikschulleitung mit einem 30 % Pensum dotiert (bisher
     15 %). Für das Schuljahr 2021 / 22 haben sich rund 40 Musikschüler mehr ange-
     meldet. Aus diesem Grund entstehen mehr Lohnkosten für die Instrumentallehr-
     personen.

     Für den neu angestellten Leiter Hausdienst wird der Lehrgang «Hauswart»
     budgetiert.

     Der gesamte Unterhalt von sämtlichen Schulgebäuden beläuft sich 2022 auf
     CHF 146’030.00 (Vorjahr: CHF 174’090.00). Für das Jahr 2022 sind unter anderem
     die Erneuerung der Videoüberwachungsanlage (CHF 30’800.00) und die Anschaf-
     fung eines Mofaunterstandes für das Schulhaus Hertimatt I (CHF 7’510.00) vorge-
     sehen.

     Gemäss Volksentscheid wird die Schulpflege Ende 2021 aufgelöst. Ab 2022 ist der
     Gemeinderat für strategische Angelegenheiten der Schule zuständig. Die Schul-
     pflegeentschädigung fällt somit ab 2022 weg.

     Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2020 entschieden, das ge-
     plante Jugend- und Dorffest 2021 auf das Jahr 2022 zu verschieben. Dies aufgrund
     der damaligen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Zum jetzi-
     gen Zeitpunkt geht die Jugend- und Dorffestkommission davon aus, dass das Fest
     im 2022 stattfinden kann. Die ersten Verträge wurden bereits unterschrieben und die
     Vereine sind informiert. Das Jugend- und Dorffest soll im Rahmen von 2018 statt-
     finden.

     Die 3. Tranche (CHF 62’000.00) der Beschaffung der Hardware gemäss dem Lehr-
     plan 21 wird im 2022 über die Erfolgsrechnung verbucht, da die Investitionsgrenze
     von CHF 75’000.00 nicht erreicht wird.

     Kultur, Sport und Freizeit

     Kurz und bündig
     Nettoaufwand CHF 802’080.00
     Der Zuschuss an das Hallenbad beträgt CHF 238’750.00.

     Hallenbad

     Kurz und bündig
     Der Zuschuss an das Hallenbad beträgt CHF 238’750.00.
     Die Selbstfinanzierung beträgt CHF 364’830.00.

     In der Blockhaussauna wird eine Überwachungskamera installiert und der Garten
     wird mit einem Alarmknopf ausgestattet (CHF 9’210.00). Zudem wird die Wegbe-
     leuchtung zwischen Hallenbad und Blockhaussauna ersetzt.

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Gemeinde Seon

Die Erträge aus den Hallenbad- und Saunaeintritten für das Jahr 2022 konnten nur
schwer abgeschätzt werden. Das erste Halbjahr 2021 kann aufgrund der Corona-
Krise wiederum nicht als Referenzhalbjahr herangezogen werden. Aufgrund der
anhaltenden Corona-Krise werden die Erträge zurückhaltender als im Vorjahr einge-
plant.

Die Pacht- und Mieterträge werden aufgrund aktueller Verträge budgetiert. Die Räum-
lichkeiten im OG waren zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht vermietet. Es wird
angenommen, dass die Räumlichkeiten ab Mitte 2022 wieder vermietet werden
können.

Es kann mit mehr Erträgen von umliegenden Gemeinden für die Vermietung von
Wasserflächen (Schulschwimmen) gerechnet werden.

Die Spezialfinanzierung Hallenbad schliesst mit einem Aufwandüberschuss von
CHF 585’520.00 ab.

Gesundheit

Kurz und bündig
Nettoaufwand CHF 1’040’500.00
Pflegefinanzierung CHF 721’440.00
Mütter- / Väterberatung CHF 45’800.00
Spitex CHF 196’860.00

Soziale Sicherheit

Kurz und bündig
Nettoaufwand CHF 2’939’845.00
Restkosten Sonderschulung und Heime CHF 1’275’860.00
budgetierte materiellen Hilfe im Betrag von CHF 1’233’100.00

Das Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wurde an
der Gemeindeversammlung vom November 2020 revidiert. Nach zwei Jahren An-
wendung des bisherigen Reglements konnten einige Erfahrungen gesammelt wer-
den. Die praktischen Abläufe deckten sich stellenweise nicht mit den normativen
Grundlagen. Es bestanden unnötige Ermessensspielräume. Zudem fielen die Kosten
für Subventionen wesentlich höher aus, als ursprünglich angenommen. Mit dem neu-
en Reglement wird angenommen, dass sich die Subventionen gegenüber dem Vor-
jahr (2020) um rund 30 % reduzieren werden.

Zum Zeitpunkt der Budgetierung wird davon ausgegangen, dass das Budget 2021
im Bereich der materiellen Hilfe um rund CHF 200’000.00 überschritten wird. Der
Budgetwert 2022 wurde anhand der aktuellen Fälle berechnet.

Aufgrund der rückläufigen Fallzahlen von Asylsuchenden wird mit einem tieferen
Betreuungsaufwand gerechnet. Die budgetierten Kosten für die materielle Hilfe
von Asylsuchenden wurden aufgrund der Aufwendungen im ersten Halbjahr 2021
ermittelt. Die Kosten sind massiv tiefer als im Vorjahresbudget und gegenüber der
letzten abgeschlossenen Rechnung. Bei vielen Klienten lief bzw. läuft die Kosten-
ersatzpflicht des Bund im 2021 oder 2022 aus, weshalb sich auch die Einnahmen
verringern.

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