Budget 2022 Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021, in der Dreifachturnhalle - Gemeinde Seon
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Budget 2022 Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021, in der Dreifachturnhalle Ortsbürgergemeinde: ab 19.30 Uhr Einwohnergemeinde: im Anschluss, ab 20.00 Uhr
Gestaltung / Foto Titelseite: Thomas Strütt | ts werbung seon | Fotos Seite 2 und 40: Hans Ueli Keusch | flyfoto.ch Druck: diestar ag seon | Gedruckt in der Schweiz 2
Gemeinde Seon Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Zur Gemeindeversammlung vom 26. November 2021 laden wir Sie recht freundlich ein. Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften der Einwohner- und Ortsbürgerge- meindeversammlung liegen vom 12. November bis 26. November 2021 bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten öffentlich auf. Nutzen Sie die Aktenauflage oder beziehen Sie die Detailunterlagen von unserer Webseite www.seon.ch. Der Stimmrechtsausweis (Beiblatt hinter der Umschlagseite dieser Vorlage) ist beim Eintritt in das Versammlungslokal persönlich abzugeben. Wichtige Informationen an die Stimmberechtigten COVID-19 / Sicherheit aller Teilnehmer/innen Für den Anlass gilt gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. a) Covid-19 Verordnung, keine Zertifikatspflicht. Es gilt jedoch Maskenpflicht. Für den Gemeinderat geniesst der Schutz der Bevölkerung Priorität. Er ist sich be- wusst, dass am Ende Ihr persönliches Sicherheitsempfinden über eine Teilnahme entscheidet. Es wird daher alles unternommen, dass Sie sich an diesem Abend an der Versammlung auch sicher fühlen. Denn eine Teilnahme soll für alle Stimmbe- rechtigten sorgenfrei erfolgen. • Beim Einlass werden die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer (Festnetz- und / oder Mobiltelefonnummer) auf dem Stimmausweis notiert. Die Abteilung Kanzlei stellt ein sicheres Aufbewahren der Registratur für eine Dauer von 14 Tagen sicher, danach werden die Daten vernichtet. • Beim Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsspender. Die Versammlungsteilnehmer werden angehalten, sich vor dem Eintritt die Hände zu desinfizieren. • Bei der Abgabe des Stimmrechtsausweises findet eine Kolonnenbildung statt, wobei zur vorstehenden Person ein Abstand von 1.50 m einzuhalten ist. Am Boden sind Abstandsmarkierungen angebracht. • Zwischen den Versammlungsteilnehmern ist seitlich und nach hinten grund- sätzlich ein Abstand von jeweils 1.50 m einzuhalten. Betreffend den weiteren Bestimmungen und Massnahmen wird auf das Schutzkon- zept verwiesen, dass auf der Webseite der Gemeinde Seon, www.seon.ch, einge- sehen werden kann. 3
Gemeinde Seon Traktandenliste Seite Ortsbürgergemeindeversammlung 5 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 5 2. Kreditabrechnung zur Revision des Betriebsplans der Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon 6 3. Budget 2022 7 4. Verschiedenes und Umfrage Einwohnergemeindeversammlung 8 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 8 2. Kreditabrechnungen a) Quellensanierung Villa Walti b) Tempo 30 in Wohnquartieren 9 3. Veräusserung der Parzelle 3185, Ringstrasse, an die Roth Bau + Planungs AG, Dürrenäsch, zum Preis von CHF 1’113’600.00 (CHF 800.00 / m²) 12 4. Sanierung Hertimatt I; Verpflichtungskredit von CHF 6’960’000.00 ohne Aufstockung oder CHF 8’790’000.00 inkl. Aufstockung von vier Schulzimmer 17 5. Verpflichtungskredit für Abklärungen betreffend Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon von CHF 240'000.00; mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde Seon von maximal CHF 120’000.00 24 6. Budget 2022 mit einem Steuerfuss von 108 % 34 7. Verschiedenes und Umfrage Weitere Inhalte 35 Aufgaben- und Finanzplanung 2022 bis 2026 4
Gemeinde Seon Berichte und Anträge des Gemeinderates Ortsbürgergemeindeversammlung Traktandum 1 Protokoll Das Protokoll kann in Papierform bei der Gemeindekanzlei Seon (gemeindekanz- lei@seon.ch / Telefon 062 769 85 00) bezogen oder elektronisch über www.seon.ch abgerufen werden. Das Protokoll wurde von der Finanzkommission geprüft. Antrag Sie wollen das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021, gemäss Antrag der Finanzkommission, genehmigen. Traktandum 2 Kreditabrechnung zur Revision des Betriebsplans der Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon Revision Betriebsplan Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon Verpflichtungskredit: CHF 75’000.00 Beschluss: Gemeindeversammlung vom 24. November 2017 Bruttoanlagekosten CHF 72’023.50 Verpflichtungskredit CHF 75’000.00 Kreditunterschreitung CHF 2’976.50 (- 4.0 %) Bruttoanlagekosten CHF 72’023.50 Total Einnahmen CHF 42’637.90 Nettoinvestition CHF 29’385.60 Begründung Aufgrund des Sturms «Burglind» von Anfang Januar 2018 wurde das Projekt um ein ganzes Jahr verschoben. Das Projekt konnte im Rahmen des Verpflichtungskredi- tes realisiert werden. Die Anteile der Vertragsgemeinden wurden in Rechnung ge- stellt. Da die Investitionsgrenze von CHF 75’000.00 nicht erreicht wurde, wurde das Projekt im 2020 ausserplanmässig abgeschrieben. Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und per 4. Oktober 2021 einen Bericht dazu abgefasst. Antrag Sie wollen die Kreditabrechnung zur Revision des Betriebsplans der Forstbetriebs- gemeinschaft Region Seon, genehmigen. 5
Gemeinde Seon Traktandum 3 Budget 2022 Das Budget 2022 der Ortsbürgergemeinde (ohne Forstbetriebsgemeinschaft) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 17’925.00 ab (Vorjahresbudget: CHF 64’385.00). Hauptgrund für den tieferen Aufwandüberschuss ist der tiefere Bei- trag an den regionalen Forstbetrieb. Die Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon schliesst mit einem Defizit von CHF 60’175.00 ab. Das Defizit wird durch die vier Trägergemeinden Dürrenäsch, Teufenthal, Schafisheim und Seon übernommen. Für die Besoldung des Betriebspersonals wird keine generelle Erhöhung gegenüber der Besoldung 2021 budgetiert. Die Teuerungsentwicklung im vergangenen Jahr (Mai 2020 bis Mai 2021) war zwar leicht positiv, konnte aber die Negativteuerung aus dem Jahr 2019 / 2020 nicht wieder aufholen. Allgemeine Verwaltung Kurz und bündig Die Waldhauseinnahmen decken die geplanten Ausgaben nahezu. Volkswirtschaft Kurz und bündig Aufwandüberschuss Forstbetrieb CHF 60’175.00 Die Aufwände für den Forstwerkhof werden in der Funktion 8200 verbucht. Die Forst- betriebsgemeinschaft Region Seon ist Mieterin der Liegenschaft. Der Forstwerkhof wird mit CHF 36’100.00 abgeschrieben. Im Jahr 2021 ging ein Forstmitarbeiter im Stundenlohn in den Ruhestand. Die Neu- besetzung der Stelle wurde per Juli 2021 in die Wege geleitet. Der neue Mitarbeiter hat ein Pensum von 100 %. Im 2022 werden 6 Motorsägen ersetzt. Der regionale Forstbetrieb Seon rechnet mit mehr Dienstleistungsaufträgen für das nächste Jahr. Der erhöhte Budgetwert orientiert sich an den erzielten Dienstleistungs- erträgen der vergangenen Jahre. Die Holzpreise haben sich gegenüber den vergangenen Jahren leicht erholt. Daher kann mit etwas höheren Erträgen aus Holzverkäufen gerechnet werden. Die Forstbetriebsgemeinschaft Region Seon schliesst mit einem Defizit (nicht abge- goltene gemeinwirtschaftliche Leistungen) von CHF 60’175.00 ab. Das Defizit wird durch die vier Trägergemeinden wie folgt übernommen: Ortsbürgergemeinde Dürrenäsch 19.5 % CHF 11’780.00 Ortsbürgergemeinde Teufenthal 14.3 % CHF 8’760.00 Einwohnergemeinde Schafisheim 25.4 % CHF 15’160.00 Ortsbürgergemeinde Seon 40.8 % CHF 24’475.00 6
Gemeinde Seon Finanzen und Steuern Kurz und bündig Aufwandüberschuss CHF 17’925.00 Der Zinssatz für die Verzinsung des Kontokorrentbestandes zwischen der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde beträgt 0.5 % Der Gemeinderat ist für die Festlegung des internen Zinssatzes verantwortlich. In Anlehnung an die zu erwartenden durchschnittlichen Fremdkapitalzinsen der Gemeinde für das Jahr 2022 (Budget) wird mit einem internen Zinssatz von 0.5 % budgetiert. Die Ortsbürgergemeinde Seon schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 17’925.00 ab. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen im Betrag von CHF 39’600.00 ergibt sich eine Selbstfinanzierung von CHF 21’675.00. Um diesen Betrag wird sich voraussichtlich das Kontokorrentguthaben gegenüber der Einwoh- nergemeinde erhöhen. Per Ende 2020 betrug dieses Guthaben CHF 2’656’676.44. Antrag Das Budget 2022 der Ortsbürgergemeinde Seon sei zu genehmigen. Traktandum 4 Verschiedenes und Umfrage 7
Gemeinde Seon Berichte und Anträge des Gemeinderates Einwohnergemeindeversammlung Traktandum 1 Protokoll Das Protokoll kann in Papierform bei der Gemeindekanzlei Seon (gemeindekanz- lei@seon.ch / Telefon 062 769 85 00) bezogen oder elektronisch über www.seon.ch abgerufen werden. Das Protokoll wurde von der Finanzkommission geprüft. Antrag Sie wollen das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021, gemäss Antrag der Finanzkommission, genehmigen. Traktandum 2 Kreditabrechnungen a) Quellensanierung Villa Walti Verpflichtungskredit: CHF 198’700.00 Beschlüsse: Gemeindeversammlung vom 19. November 2004 und 16. November 2007 Bruttoanlagekosten inkl. Vorsteuer CHF 196’787.85 Verpflichtungskredit CHF 198’700.00 Kreditunterschreitung CHF 1’912.15 (-1.0 %) Bruttoanlagekosten exkl. Vorsteuer CHF 186’236.46 Total Einnahmen CHF 23’280.20 Nettoinvestition CHF 162’956.26 Begründung Das Projekt konnte im Rahmen des Verpflichtungs- und Zusatzkredites realisiert werden. 8
Gemeinde Seon b) Tempo 30 in Wohnquartieren Verpflichtungskredit: CHF 143’500.00 Beschluss: Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2018 und Urnenab- stimmung vom 25. November 2018 Bruttoanlagekosten CHF 93’939.75 Verpflichtungskredit CHF 143’500.00 Kreditunterschreitung CHF 49’560.25 (-34.5 %) Bruttoanlagekosten CHF 93’939.75 Total Einnahmen CHF 0.00 Nettoinvestition CHF 93’939.75 Begründung Es wurden weniger Tempo-30-Tafeln montiert (1 Tafel kostet rund CHF 1'000.00). Eine Massnahmenplanung im Detail musste nicht gemacht werden. Die Verkehrs- kommission hat zum Teil Aufgaben im Bereich der Auflagen und Absteckung über- nommen. Zudem wurde die Bauleitung grösstenteils vom Leiter Werkdienst über- nommen. Die unvorhergesehenen Kosten wurden ebenfalls nicht benötigt. Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnungen geprüft und per 4. Oktober 2021 einen Bericht dazu abgefasst. Antrag Sie wollen die Kreditabrechnung a) - b) genehmigen. Traktandum 3 Veräusserung der Parzelle 3185, Ringstrasse, an die Roth Bau + Planungs AG, Dürrenäsch, zum Preis von CHF 1’113’600.00 (CHF 800.00 / m²) Ausgangslage Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner Kompetenz gemäss Gemeindeordnung Ziff. IV, 2) lit. a) per 2020 das Grundstück GB Seon Nr. 794, 772 m², zum Preis von CHF 500.00 / m², erworben und mit seiner Parzelle 3185 vereinigt. Zugleich wurde dem Verkäufer ein Gewinnanspruchsrecht eingeräumt, wonach ihm im Verhältnis der Grundstücksfläche von 772 m² der Mehrerlös zusteht, sofern die Einwohnergemein- de mit einer Weiterveräusserung innert 5 Jahren ein Gewinn erzielt. 9
Gemeinde Seon Die Parzelle GB Seon Nr. 3185 liegt in der W2 und umfasst nun total neu 1’392 m². Der Gemeinderat hat das Grundstück zum Verkauf ausgeschrieben, woraufhin sich rund 70 Interessenten gemeldet haben. Nebst dem finanziellen Aspekt hat der Gemeinderat auch die Planungsabsichten der Interessenten in Erfahrung gebracht. Aus den zahlreichen Angeboten behauptete sich letztlich das Angebot der Roth Bau + Planungs AG, Dürrenäsch. Die Roth Bau + Planungs AG ist ein regional tätiges Familienunternehmen mit Sitz in Dürrenäsch, welches seit über 40 Jahren Architektur- und Baubegleitungstätig- keiten im Auftrag, sowie Bauprojekte in Eigenregie ausführt. Zur Zeit sind 8 Mitar- beiter /-innen beschäftigt, wovon 3 Mitarbeiter /-innen in Seon aufgewachsen und noch immer wohnhaft sind. Die Leitung teilen sich die Geschwister Markus und Manuela Roth. Für die Projektentwicklung ist Urs Schinkopf zuständig. Bei der Rea- lisation von eigenen Bauprojekten legt der Betrieb grossen Wert auf die Zusammen- arbeit mit lokalen und regionalen Handwerkern und Kleinunternehmer. Die Firma Roth Bau + Planungs AG unterbreitete dem Gemeinderat mit einem Qua- dratmeterpreis von CHF 800.00 ein wirtschaftlich interessantes Angebot und zeigte Planungsabsichten auf, die der Gemeindeentwicklung dienen. 10
Gemeinde Seon Die Firma Roth Bau + Planungs AG hat bereits einige Vorhaben in Seon realisiert. Die Veräusserung der Parzelle ist an verschiedene Auflagen gebunden: • Die Parzelle ist innert 5 Jahren zu überbauen, ansonsten fällt das Eigentum zurück an die Einwohnergemeinde Seon. • Bei der Überbauung muss es sich um eine oder mehrere Wohnbauten mit einer Tiefgarage handeln. • Die Wohnbauten sind zwingend an den Nahwärmeverbund der Gemeinde (Fern- wärme) anzuschliessen. Antrag Sie wollen der Veräusserung der Parzelle 3185, Ringstrasse, an die Roth Bau + Planungs AG, Dürrenäsch, zum Preis von CHF 1’113’600.00 (CHF 800.00 / m²) zustimmen. 11
Gemeinde Seon Traktandum 4 Sanierung Hertimatt I; Verpflichtungskredit von CHF 6’960’000.00 ohne Aufstockung oder CHF 8’790’000.00 inklusive Aufstockung von 4 Schulzimmer; Variantenabstimmung Das Schulhaus Hertimatt I wurde im Jahr 1969 errichtet und steht seither im Diens- te der Oberstufen Schülerinnen und Schüler. In den letzten Jahren zeigten sich zu- sehends Mängel. Der Gemeinderat wollte mit Blick auf die Zukunft evaluieren, wel- che Massnahmen getroffen werden müssen, damit das Schulhaus weitere Jahre genutzt werden kann und hat deshalb 2016 eine Zustandsanalyse in Auftrag gege- ben. Anhand dessen wurde im Finanzplan der Gemeinde Seon die Sanierung des Schulhauses Hertimatt I mit einem Kostendach eingestellt. Folgedessen unterbrei- tete der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 einen Projek- tierungskredit im Umfang von CHF 215’000.00 um den Sanierungsbedarf zu über- prüfen. Das Begehren wurde gutgeheissen und der Gemeinderat hat am 1. Juli 2019 eine Baukommission gegründet, welche aus folgenden Mitgliedern be- steht: • Iten Christine, Ressortgemeinderätin und Vorsitzende • Dössegger Hans Peter, Gemeindeammann • Siegenthaler Peter, Schulpflege Seon • Frey Patricia, Vertretung Schule Seon • Kissling Rolf, Hauswart • Spaeti Peter, Spaeti Konzept AG, Fachplaner • Moser Therese, Fachplanerin • Ringgenberg Karin, Gemeindeschreiber-Stv., Aktuariat Die Baukommission wurde beauftragt, den Sanierungsbedarf sowie die Kosten für den Verpflichtungskredit zu ermitteln. Folgende Erkenntnisse wurden erarbeitet: Beim Gebäude handelt es sich um einen Sichtbetonbau mit Flachdach. Im Erd- und den Obergeschossen sind die Schulräume sowie die WC-Anlagen zu finden. Im Un- tergeschoss sind technische Räume, Lager, die Zivilschutzanlage sowie ein Archiv zu finden. 12
Gemeinde Seon Seit der Erstellung des Gebäudes wurden diverse Sanierungsmassnahmen umge- setzt: • Ersatz der Verglasung in den Pausen- und Aufenthaltsbereichen • Ersatz Fenster in den Schulzimmern • Raumakustische Massnahmen in den Pausen- und Aufenthaltsbereichen sowie später im Lehrerzimmer • Erneuerung des Heizverteilsystems und Dämmung der Heizleitungen Diese baulichen Massnahmen wurden teilweise vor über 25 Jahren umgesetzt. Bei den Ermittlungen des Sanierungsbedarfes wurde insbesondere das Alter des Ge- bäudes sowie die Technik in den Vordergrund gestellt. Heute werden aus diesem Grund diverse Mängel ausgewiesen. Beispielsweise erfolgt bei den beheizten und unbeheizten Räumen keine klare Trennung und das Untergeschoss ist grösstenteils gar nicht beheizt. Dies führt dazu, dass im Winter im Erd- und Untergeschoss ein unbehagliches Raumklima mit Zuglufterscheinungen entsteht. Die Fenster sind teil- weise nicht dicht, was dazu führt, dass bei Niederschlägen die Räume nass werden. Demzufolge sind alle Fenster zu ersetzen. Weiter sind energetische Massnahmen umzusetzen (Fassade, Lamellenstoren usw.) und die Gemeinde muss den Anforderungen der Procap (für Menschen mit Behin- derungen) gerecht werden (rollstuhlgerechtes WC / Treppenlift). Auch müssen neue Schallschutzdecken in den Schulzimmern eingebaut werden, da sie den Schall- schutzanforderungen nicht mehr genügen. 13
Gemeinde Seon Im Rahmen des Sanierungsprojektes müssen auch die aktuellen BFU- und Brand- schutzvorschriften umgesetzt werden. Mit den neuen Unterrichtsformen werden zudem andere Lehrmittel eingesetzt. So werden Wandtafeln benötigt, an welchen mit den Tablets gearbeitet werden kann. Desweiteren werden die Schülerinnen und Schüler Aufträge in Gruppen ausführen, weshalb separate Gruppenräume benötigt werden. Diese sind aktuell noch nicht vor- handen und sollen vor dem Klassenzimmer entstehen. Beim Innenausbau ist der Sanierungsbedarf ebenfalls angezeigt. Wandschränke, Tü- ren, sanitäre Anlagen, Elektronik, Stromversorgung, Ausbau Internetzugang, W-LAN usw. müssen saniert bzw. angeschafft werden. Es ist keine rundum Erneuerung für alle erwähnten Massnahmen vorgesehen. Beispielsweise werden nur diejenigen Schränke oder Türen ersetzt, welche defekt sind und demzufolge nicht mehr genutzt werden können. Die Baukommission sowie der Gemeinderat sind überzeugt, mit der geplanten Sanierung den Schulbetrieb für die nächsten 30-50 Jahre sicher zu stellen. Sanierungsablauf Die Sanierung soll während eines Schuljahres durchgeführt werden. Sofern alle Be- willigungen vorhanden sind, könnte mit der Sanierung im Herbst 2022 begonnen werden. 14
Gemeinde Seon Eine etappenweise Sanierung wurde aufgrund zu vieler Nachteile verworfen. Bei dieser Sanierungsvariante würde der Schulbetrieb im Hertimatt I weitergeführt. Das birgt ein erhöhtes Risiko für die Schülerinnen und Schüler und der Baulärm hätte negative Auswirkungen auf den Lernprozess. Es muss mit höheren Kosten gerech- net werden da u.a. die Bautätigkeiten nicht optimal aufeinander abgestimmt werden können. Dies hätte zur Folge, dass mit einer längeren Sanierungszeit gerechnet werden muss. Mit der Sanierung während eines Schuljahres können diverse Bautätigkeiten auf ein- ander abgestimmt und innerhalb der gesetzten Sanierungsfrist umgesetzt werden. Um den Schulprozess so wenig wie möglich zu stören, wurde beschlossen, dass die Primarschule, während der Sanierungsphase im Seetalschulhaus beschult wird. In dieser Zeit wird die Oberstufe im Schulhaus Hertimatt II beschult. Aufgrund der ge- ringeren Zimmeranzahl im Hertimatt II, werden in der reformierten Kirchengemein- de Seon zwei Zimmer angemietet. Diese Zimmer werden vorwiegend für den Unter- richt von Fremdsprachen benötigt. Zusätzlich werden noch 5 Container dazu gemietet. Da das Seetalschulhaus nach dem Umzug in das neue Schulhaus (Hertimatt III) nicht mehr genutzt wurde, sind die Schulräume adäquat Instand zu setzen (sanitäre Anlagen, Technik u.ä.). Desweiteren ist die Heizung in Betrieb zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler werden während der vollständigen Sanierung in folgenden Räumen unterrichtet: • Seetalschulhaus: 9 Schulzimmer • 5 Container • Schulräume im ref. Kirchgemeindehaus Seon: 2 Schulzimmer Variante mit Gebäudeaufstockung Im Sinne einer Zusatzoption hat die Baukommission ergänzend eine Gebäude- aufstockung um vier Schulzimmer geprüft und Abklärungen zu deren Notwendigkeit getätigt. Gemäss Auskunft der Schulleitung im Juni 2021, ist der vorhandene Schulraum für die nächsten fünf Jahre ausreichend. Zum selben Schluss kam auch eine Studie der Metron, Brugg, vom 9. November 2018. Die Studie wurde 2018 im Hinblick auf das Projekt Neubau Doppelkindergarten Schönbühl in Auftrag gegeben. Die Studie zeigt auf, dass der Raumbedarf bis mindestens 2026 / 2027 gedeckt ist, in diesem Schuljahr zwischenzeitlich voraussichtlichen den Höchststand erreichen wird und anschliessend die Schülerzahlen wieder etwas rückläufig sein sollten. Die Entwick- lung der Schülerzahlen ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig und volatil. Da sowohl die Schulleitung sowie auch die erwähnte Studie zum Schluss kommen, dass mittel- bis längerfristig genügend Schulraum besteht, präferiert der Gemeinderat die Sanierung ohne Realisierung einer Aufstockung. Es soll kein Raum auf Vorrat geschaffen werden. Hingegen die Möglichkeit diesen bei einem späteren Bedarf einfach realisieren zu können. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, sollen aus Sicht des Gemeinderates bei der Sanierung daher sämtliche Vorrichtung getroffen werden, um bei einem späteren Bedarf (z.B. Anstieg der Schülerzahlen) eine Gebäudeaufstockung realisieren zu können. 15
Gemeinde Seon Kosten Der Kostenvoranschlag für eine Sanierung des Hertimatt I mit statischen Massnah- men, aber ohne Aufstockung des Gebäudes stellt sich inkl. Mehrwertsteuer wie folgt zusammen: Vorbereitungsarbeiten CHF 702’000.00 Gebäude CHF 5’313’000.00 Betriebseinrichtungen CHF 52’000.00 Umgebung CHF 56’000.00 Baunebenkosten CHF 110’000.00 Ausstattung CHF 44’000.00 Zwischentotal CHF 6’277’000.00 Schulraumprovisorien CHF 683’000.00 Total inkl. MwSt. ohne Aufstockung (Variante a) CHF 6’960’000.00 Betreffend profunden Angaben wird auf die Aktenauflage verwiesen (detaillierter Kostenvoranschlag der Späti Konzept AG). Wird das Hertimatt I gleichzeitig mit der Sanierung aufgestockt, so belaufen sich die Zusatzkosten dafür auf CHF 1’830’000.00 inkl. Mehrwertsteuer. Die Kosten der Variante b), d.h. einer Sanierung des Hertimatt I inkl. einer Aufstockung um 4 Schul- zimmer, beziffern sich somit auf Total CHF 8’790’000.00. Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass nur so viel Raum geschaffen werden soll- te wie effektiv benötigt wird. Ein zusätzlicher Raumbedarf ist nicht angezeigt. So- wohl die Studie der Metron sowie auch die Schulleitung der Volksschule Seon kom- men zum Schluss, dass die vorhandenen Räume mindestens bis 2026 / 2027 genügen. Der Gemeinderat favorisiert daher die Variante a) ohne Aufstockung. Er möchte es jedoch der Stimmbevölkerung überlassen, darüber zu befinden ob zu- sammen mit der notwendigen Sanierung dennoch eine Aufstockung erfolgen oder diese lediglich vorbereitet werden soll. Antrag 1. Abstimmung Wer ist für die Variante a) Verpflichtungskredit von CHF 6’960’000.00 für die Sanierung des Hertimatt I ohne Aufstockung Wer ist für die Variante b) Verpflichtungskredit von CHF 8’790’000.00 für die Sanierung des Hertimatt I mit Aufstockung 2. Abstimmung Die obsiegende Variante wird der Schlussabstimmung unterzogen. 16
Gemeinde Seon Traktandum 5 Verpflichtungskredit für Abklärungen betreffend Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon von CHF 240’000.00; mit einer Kostenbeteiligung der Gemeinde Seon von maximal CHF 120’000.00 Einleitung Hatten Sie auch schon den Wunsch ein Adler zu sein? Die Flügel auszustrecken und durch die Lüfte zu gleiten? Wieso dieser Aspekt im Zusammenhang mit diesem Sachgeschäft relevant ist? … wegen der Perspektive. Steige ich als Vogel hoch in die Lüfte und schwebe über dem Seetal, so sehe ich Naturräume, Strassen, Gewässer, Wald, Gebäude, Infrastruktur und Leben – eine Region, aber keine Grenzen. Die Gemeinde- und Bezirksgrenzen beschränken unsere Entwicklungsmöglichkei- ten und oftmals Handlungs- und Lösungsoptionen künstlich. Wir Gemeinden haben zahlreich mit denselben Aufgaben- und Problemstellungen zu kämpfen und Mühe, uns bei der Bewältigung dieser Aufgaben aufgrund zum Teil unterschiedlicher Interessen und Möglichkeiten, aufeinander abzustimmen. Kleinräumig agiert jede Gemeinde für sich und ist bemüht, innerhalb des ihr zur Verfügung stehenden Raumes und ihrer Möglichkeiten, das Beste zu machen. Obwohl sich die Gemein- den den Lebensraum teilen (wie aus der Vogelperspektive unschwer erkennbar), sind alle für sich und alleine unterwegs. Mit der Bewilligung des nachfolgenden Kreditbegehrens schenken Sie uns, respek- tive der Region, die Möglichkeit eine neue Sicht einzunehmen. Aus der Vogel- perspektive lösen wir uns von diesen Grenzen und möchten die Region Seetal+ von diesem Blickwinkel aus, näher analysieren und Handlungsoptionen prüfen. Machen die heutigen Gemeindestrukturen noch immer Sinn? Wo liegen Vor- und Nachteile eines neuen Gebildes? Welche Risiken birgt eine solch weitreichende Ver- änderung und letztlich was können wir Ihnen bezüglich der Entwicklung empfehlen? Wir sind überzeugt, dass dieser bewusste Perspektivenwechsel, Impulse, Ideen und Lösungen generiert und nutzbare Informationen liefert, ob und falls ja, wo und wie, die Anpassung der Gemeindestrukturen sinnvoll sein kann. Schenken Sie uns Flügel und wir nehmen Sie mit, auf eine aussichtsreiche Reise, die Erkenntnisse bringen wird. Erkenntnisse, die wir Ihnen im Laufe des weiteren Projektverlaufs gerne näher erläutern und die als Entscheidungsgrundlagen für die folgenden Volksabstimmungen (Gemeindeversammlung / Urne) dienen sollen. Die Gemeinderäte Dürrenäsch, Hallwil und Seon 17
Gemeinde Seon Ausgangslage Auf Einladung der Gemeinde Seon haben sich die Gemeinden Birrwil, Boniswil, Dür- renäsch, Hallwil, Leutwil und Seon im Jahre 2019 zu einem offenen Austausch über die Problemstellungen innerhalb der einzelnen Gemeinden sowie die Bereitschaft, die Probleme gemeinsam anzugehen, zu lösen und Entwicklungsmöglichkeiten zu prüfen, getroffen. Die vielfältigen und komplexen Aufgaben der Gemeinden, die kritische Grösse einiger Organisationseinheiten der Verwaltung sowie der ausge- trocknete Markt an Fachkräften führten zu diesem offenen und unvoreingenomme- nen Austausch. Die Gemeinden haben dabei über ihre aktuelle Situation informiert. Die Ausführun- gen bestätigten teils die Problemstellungen innerhalb der Gemeinden. Wodurch sich insbesondere bei den kleineren Gemeinden die Idee entwickelte, ein Projekt betref- fend qualifizierter Prüfung zur Anpassung der Gemeindestrukturen zu initiieren. Dabei fand die Idee einer ganzheitlichen Betrachtung und Analyse bei sämtlichen involvierten Gemeinden rasch Anklang. In der Folge kam es 2020 / 2021 zu zahlreichen bilateralen Gesprächen mit weiteren Nachbargemeinden und zusätzlichen Besprechungen unter den Gesamtexekutiven der vorgenannten Gemeinden. Im Verlaufe dieser Besprechungen zogen sich einige Gemeinden, aus unterschiedlichen Gründen, aus dem Projekt zurück. Weiterhin am Projekt beteiligt sind die Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon. Die Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon arbeiten seit Jahren in vielen Berei- chen zusammen und haben sich deshalb bereits seit längerem mit der nachhaltigen Entwicklung ihrer Gemeinden im Seetal auseinandergesetzt. In diesem Zusammen- hang hat man sich nun gemeinsam entschieden, eine Bereinigung der Gemeinde- strukturen prüfen zu wollen. Eckdaten der beteiligten Gemeinden Folgende Angaben bilden die Grundlage für die Abklärungen: Projektperimeter 18
Gemeinde Seon Eckdaten der Gemeinden Anzahl Einwohner Gemeindefläche Steuerfuss in ha 2021 Dürrenäsch 1’260 591 105 Hallwil 953 218 127 Seon 5’212 961 108 Total Einwohner 7’425 1’770 Projektbeiträge Kanton CHF 90’000.00 pro Gemeinde CHF 30’000.00 davon CHF 5’000.00 pro Gemeinde für das Vorprojekt davon CHF 25’000.00 pro Gemeinde für das Hauptprojekt Kant. Zusammenschlusspauschale und -beitrag, Basisdaten 2018 - 2020 Normsteuer Normsteuer Pauschale Beitrag Total je Ew. Diff. zu Kant. Dürrenäsch 2’852 17 400’000 0 400’000 Hallwil 2’065 -770 400’000 2’212’595 2’613’000 Seon 2’428 -407 400’000 3’824’783 4’225’000 Total 1’200’000 6’037’378 7’237’378 Geplante Arbeitsweise / Projektorganisation Zu Beginn des Projektes findet durch den Projektausschuss ein Workshop statt, an dem über die Besetzung von Facharbeitsgruppen und der Projektablauf mit Meilen- steinen entschieden wird. Die Mitglieder der Facharbeitsgruppen konstituieren sich selbst. An einem zweiten Workshop werden diese über ihren Auftrag und den Projektablauf informiert. Jede Facharbeitsgruppe erhält dabei die für ihre Arbeit relevanten Unterlagen, mit den gestellten Aufgaben, dem Terminplan mit Meilenstei- nen sowie mit Angaben zum erwarteten Inhalt des Schlussberichts. Es wird ein Ausschuss bestehend aus den Gemeindeammännern, Vizeammännern und den Gemeindeschreiberinnen bzw. Gemeindeschreiber der drei Gemeinden gebildet. Der Ausschuss wird verstärkt durch einen Delegierten der Gemeinde- abteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau. Die Projektleitung übernimmt der externe Berater, PW Consulting, Peter Weber. 19
Gemeinde Seon Gemeindeversammlungen Dürrenäsch, Hallwil und Seon Projektausschuss Gemeinde- und Vizeammänner Gemeindeschreiber*innen Vertreter Gemeindeabteilungen (DVI) PW Consulting, Peter Weber Projektbegleitung PW Consulting, Peter Weber Facharbeitsgruppe Facharbeitsgruppe Facharbeitsgruppe Facharbeitsgruppe Finanzen Verwaltung Bau, Planung, Umwelt Bildung Begleitgruppe Kommunikation Facharbeitsgruppe Facharbeitsgruppe Facharbeitsgruppe Facharbeitsgruppe Ortsbürger Spezialfinanzierungen Kultur Infrastruktur Die Anzahl und die Themenbereiche der Facharbeitsgruppen können individuell be- stimmt werden. Die Facharbeitsgruppen werden voraussichtlich wie folgt zusam- mengesetzt: • Ressortgemeinderäte • Interessierte Personen aus der Bevölkerung • Kommissionsmitglieder • Mitarbeiter der Gemeinde 20
Gemeinde Seon Projektablauf Die Verwaltungen der drei Gemeinden stellen die Unterlagen für das Projekt zur Verfügung wie Übersicht über alle Verträge, Reglemente, Personalunterlagen, Beteiligungen und Mitgliedschaften der Gemeinden, Finanz- und Investitionspläne, Liegenschafts- und Mobilienverzeichnis, etc. Die Facharbeitsgruppen nehmen den IST-Zustand der Gemeinden darauf basierend auf und analysieren die Differenzen. Sie erarbeiten gemeinsam Lösungen für die neue, zusammengeschlossene Gemeinde. Dabei werden fachliche und politische Aspekte berücksichtigt und auch neue Ansätze und Ideen aufgenommen. Die Fach- arbeitsgruppen gestalten die neue Gemeinde und werden von der Projektbegleitung moderiert und geleitet. Zur Sicherstellung der Durchlässigkeit unter den verschiedenen Gremien finden periodisch (in der Regel zirka nach jeder zweiten Sitzung der Facharbeitsgruppen) gemeinsame Besprechungen mit allen Facharbeitsgruppen statt. Dieser Austausch dient zudem dazu, alle Mitglieder der Facharbeitsgruppen über den aktuellen Bear- beitungsstand zu informieren und Erfahrungen auszutauschen. Im Weiteren fungiert die Projektbegleitung als Bindeglied der Facharbeitsgruppen. Im Bereich der Finanzen werden auf Grund der bestehenden Finanzpläne der Einwohnergemeinden und Spezialfinanzierungen Modellrechnungen erstellt: ein konsolidierter Finanzplan mit einer Empfehlung / Prognose eines Steuerfusses sowie eine Prognose der Gebühren der künftigen Gemeinde. Der Projektausschuss wird regelmässig über den Arbeitsfortschritt informiert und trifft, wo nötig, Zwischenentscheide. Der Ausschuss seinerseits informiert regelmäs- sig die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung über den Zwischenstand des Projektes (z. B. in Form eines Newsletters). Während etwa zwölf Monaten ab der Startsitzung bearbeiten die Facharbeitsgrup- pen mit Unterstützung des Projektbegleiters sowie den Verwaltungsmitarbeitenden ihren Auftrag. Es ist dabei ausdrücklich erwünscht, dass die Mitglieder der Fach- arbeitsgruppen ihre persönlichen Meinungen, Ängste und Befürchtungen in die Grup- pe einbringen. Kontroverse Diskussionen dürfen und sollen geführt werden. Sie sind als Teil eines partizipativen Prozesses zu sehen und helfen mit die Vor- und Nach- teile eines Zusammenschlusses zu erarbeiten. Nach dem Studium aller Schlussberichte nimmt der Projektausschuss im Rahmen eines eintägigen Workshops zu den Schlussberichten der Facharbeitsgruppen Stel- lung. Bei Fragen oder Unklarheiten geht der Schlussbericht zur Bereinigung noch- mals an die entsprechende Facharbeitsgruppe zurück. Die Arbeiten der Facharbeitsgruppen werden danach von der Projektbegleitung zu einem Gesamtbild zusammengefügt. Anschliessend werden die Schlussberichte den drei Gesamtgemeinderäten zur Mitwirkung und Genehmigung unterbreitet. Der Projektausschuss entscheidet anschliessend, ob ein Fusionsvertrag ausgearbeitet werden soll. Sollte der Projektausschuss zum Schluss kommen, dass ein Zusam- menschluss Sinn macht, werden Fusionsvertrag und -bericht erarbeitet. Diese Dokumente werden dann in einem nächsten Schritt von den Gemeinderäten verab- schiedet. Nach einer rechtlichen Prüfung durch die Gemeindeabteilung (Departe- ment Volkswirtschaft und Inneres, DVI) wird ausserdem die Bevölkerung anlässlich einer Informationsveranstaltung umfassend informiert. Anschliessend erfolgt das ordentliche Genehmigungsverfahren mit Gemeindeversammlungen, Urnenabstim- mungen sowie den kantonalen Instanzen (Regierungsrat und Grosser Rat). Der Projektablauf orientiert sich dabei an den Unterlagen der Gemeindeabteilung. 21
Gemeinde Seon Möglicher Zeitplan Beschreibung Termin Antrag Gemeindeversammlung November 2021 Start-Workshop Januar 2022 Startsitzung mit allen Mitgliedern Februar/März 2022 der Facharbeitsgruppen Arbeit der Facharbeitsgruppen März 2022 – März 2023 Abgabe Berichte der Facharbeitsgruppen März 2023 Entscheid weiteres Vorgehen Mai 2023 Evtl. Ausarbeitung Fusionsvertrag Juni 2023 Möglicher Abstimmungstermin August 2023 für Zusammenschluss Urnenabstimmung November 2023 Finanzierung Die Kosten für die Durchführung der Zusammenschlussabklärung setzen sich wie folgt zusammen: Beschreibung Betrag in CHF Externe Projektbegleitung 80‘000.00 Entschädigung Mitglieder Facharbeitsgruppen 70‘000.00 Interne Kosten 30‘000.00 (wie z. B. Aufwand Verwaltungsmitarbeiter) Veranstaltungen 20‘000.00 Kommunikation 20‘000.00 Diverses, Unvorhergesehenes 20‘000.00 Total Projektierungskredit 240‘000.00 In der Zusammenstellung ist ein schwer abzuschätzendes Ausmass an «internen Kosten» enthalten, welche nicht effektiv beziffert werden können. Wir gehen von einer Kostenschätzung aus, welche aufgrund von ähnlichen Projekten anderer Gemeinden eruiert wurde. Der Betrag von CHF 240’000.00 deckt die Aufwendungen bis zur Abstimmung über den möglichen Zusammenschlussvertrag. Sollten die Stimmberechtigten der Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon dem Zusammenschlussvertrag zustim- men, würden für die Umsetzungsarbeiten voraussichtlich weitere externe Kosten anfallen. In diesem Falle wäre ein erneuter Kredit bei den beteiligten Gemeinden zu beantragen. 22
Gemeinde Seon Die Gemeinderäte Dürrenäsch, Hallwil und Seon haben beschlossen, die vorerwähn- ten Kosten für die Zusammenschlussabklärungen zu gleichen Teilen zu tragen. Dieser Beschluss kam dahingehend zu Stande, dass die Kosten in allen beteiligten Gemeinden gleich hoch sind, unabhängig von der Einwohnerzahl. Zudem sollen auch alle beteiligten Gemeinden gleich viele Delegierte in die Arbeitsgruppen entsenden können. Pro Gemeinden resultieren somit nachfolgende Beträge: Einwohnergemeinde Dürrenäsch CHF 80’000.00 brutto Einwohnergemeinde Hallwil CHF 80’000.00 brutto Einwohnergemeinde Seon CHF 80’000.00 brutto Total Projektkosten CHF 240’000.00 brutto Sollte sich eine der Gemeinden gegen den Kredit für die Zusammenschlussab- klärungen aussprechen, so reduzieren sich die Kosten der externen Projektleitung nicht bedeutend. Dies hätte aber entsprechend Auswirkungen auf die Beteiligung der Gemeinden am Projekt. Die Kosten würden sich in diesem Fall pro Einwohner- gemeinde auf CHF 120’000.00 (brutto) beziffern. Beitrag Kanton Gemäss § 8a Abs. 2 des Gemeindegesetzes richtet der Kanton an die Kosten eines Zusammenschlussprojektes pauschale Beiträge aus. Pro Gemeinde betragen diese total CHF 30’000.00, welche wie folgt ausbezahlt werden: CHF 5’000.00 per sofort, rückwirkend für bereits geleistete Vorarbeiten CHF 25’000.00 nach erfolgtem Gemeindeversammlungsbeschluss (unabhängig vom Abstimmungsresultat) Somit präsentieren sich die von den Gemeinden am Schluss effektiv zu tragenden Kosten wie folgt: Total Projektkosten CHF 240’000.00 CHF 240’000.00 Beteiligte Gemeinden drei zwei . /. Beitrag des Kantons CHF 90’000.00 CHF 60’000.00 Effektive Kosten der Gemeinden CHF 150’000.00 CHF 180’000.00 Anteil pro beteiligte Gemeinde CHF 50’000.00 CHF 90’000.00 Würdigung durch den Gemeinderat Mit diesen Abklärungen sollen alle Fakten erhoben werden, die für oder gegen einen Zusammenschluss der Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon sprechen. Nur so wird eine auf einer guten Grundlage basierende Diskussion über einen Zu- sammenschluss möglich sein. Es wird für alle beteiligten Gemeinden zunehmend schwieriger, dem steigenden finanziellen und strukturellen Druck (Verlagerung von Aufgaben, Schwierigkeiten bei der Besetzung von politischen Ämtern, Minimierung der Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden) entgegen zu wirken, weshalb – bei längerfristiger Betrachtungsweise – ein Zusammenschluss der drei Gemeinden eine mögliche Option ist. Die Abklärungen sollen zudem aufzeigen, ob und wie die bereits vorgestellten gemeinsamen Visionen realisiert werden können. Antrag Für die Abklärungen betreffend Zusammenschluss der Gemeinden Dürrenäsch, Hallwil und Seon sei ein Bruttokredit von CHF 240’000.00 mit einer Kosten- beteiligung der Gemeinde Seon von maximal CHF 120’000.00 zu genehmigen. 23
Gemeinde Seon Traktandum 6 Budget 2022 mit einem Steuerfuss von 108 % Das detaillierte Budget wird nicht in der Einladung zur Gemeindeversammlung abgedruckt. Es kann jedoch über www.seon.ch elektronisch abgerufen oder in Papierform bei der Gemeindekanzlei Seon (gemeindekanzlei@seon.ch / Telefon 062 769 85 00) bezogen werden. Das Budget 2022 der Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 604’300.00 ab. Im Vorjahresbudget wurde mit einem Aufwandüberschuss von CHF 269’665.00 gerechnet. Das deutlich bessere Ergebnis ist vor allem auf zwei erwartete Gewinne aus Verkäufen von Parzellen im Finanzvermögen zurückzuführen (CHF 1’000’400.00). Der Steuerfuss soll unverändert bei 108 % bleiben. Aufgrund der hohen anstehen- den Investitionen ist ein Steuerfuss in dieser Höhe aus Sicht des Gemeinderates zwingend notwendig. Dies wird mit dem aktuellen Finanzplan entsprechend nach- gewiesen. Der Gesamtsteuerertrag (Funktionen 9100 und 9101) liegt CHF 302’260.00 über dem Budgetwert 2021. Vor einem Jahr wurde noch angenommen, dass sich die Corona-Krise deutlicher auf die Steuererträge auswirken wird, als dies tatsächlich eingetreten ist. Daher ist auch im Jahr 2021 mit einem höheren Steuerertrag als bud- getiert zu rechnen. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern wird ein negativer Zuwachs von 1.0 % gegenüber dem mutmasslichen Ergebnis 2021 budgetiert. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen wird wieder mit einem deutlich besseren Ergebnis gerechnet. Dies aufgrund der Sollstellungsmitteilung des Kantonalen Steueramtes. Bei den Sondersteuern wird mit einem leichten Anstieg der Erträge gegenüber dem Vorjahresbudget gerechnet. Für die Besoldung 2022 des Betriebs- und Verwaltungspersonals mit einer Anstel- lung nach Personalreglement wird auf eine generelle Erhöhung verzichtet. Die Teue- rungsentwicklung im vergangenen Jahr (Mai 2020 bis Mai 2021) war zwar leicht positiv, konnte aber die Negativteuerung aus dem Jahr 2019 / 2020 nicht wieder aufholen. Die budgetierten Pensen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 206 % erhöht. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die von der Gemeindeversammlung im Juni 2021 beschlossenen neuen Stellen für die Abteilung Bau, Planung und Um- welt. Das arithmetische Lohnmittel hat sich gesamthaft um CHF 1’697.01 gegen- über dem Vorjahresbudget erhöht. Die Aktivierungsgrenze der Gemeinde Seon leitet sich aus § 5 der Finanzverord- nung ab und liegt bei CHF 75’000.00. Ersatz- und Neuanschaffungen sowie Investi- tionen ab diesem Betrag werden in der Investitionsrechnung budgetiert. Anschaf- fungen und Investitionen, welche diesen Betrag nicht erreichen, werden in der Erfolgsrechnung eingestellt. Der Gemeinderat hat eigene finanzpolitische Ziele definiert. Als Budgetmess- grösse wurde eine minimale Selbstfinanzierung von CHF 600’000.00 für den steu- erfinanzierten Bereich definiert. Die budgetierte Selbstfinanzierung liegt bei CHF 1’870’860.00 (Vorjahresbudget: CHF 901’125.00). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist ebenfalls auf die budgetierten Gewinne aus Parzellenverkäufen zurückzuführen. 24
Gemeinde Seon Bei den geplanten Parzellenverkäufen handelt es sich um die Parzelle 2481 (ehemaliger Kindergarten Unterdorf) und die Parzelle 3185 an der Ringstrasse. Für beide Parzellen gibt es bereits konkrete Kaufinteressenten und einen festgelegten Verkaufspreis. Die Gemeindeversammlung wird über die beiden Verkäufe separat befinden können. Die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen sehen wie folgt aus: Wasserwerk Ertragsüberschuss CHF 75’400.00 Selbstfinanzierung CHF 322’840.00 Abwasserbeseitigung Aufwandüberschuss CHF -250’620.00 Selbstfinanzierung CHF -312’610.00 Abfallwirtschaft Aufwandüberschuss CHF -51’890.00 Selbstfinanzierung CHF -43’790.00 Hallenbad Aufwandüberschuss CHF -562’190.00 Selbstfinanzierung CHF 364’830.00 Das Wasserwerk schliesst mit einem budgetierten Ertragsüberschuss von CHF 75’400.00 ab. Die geplanten Nettoinvestitionen von CHF 90’000.00 können vollständig selber finanziert werden. Der voraussichtliche Finanzierungsüberschuss von CHF 232’840.00 führt zum Abbau der Nettoschuld. Ende 2022 wird mit einem Vermögen von CHF 156’100.00 gerechnet. Der budgetierte Aufwandüberschuss der Abwasserbeseitigung beträgt für das Planjahr 2022 CHF 250’620.00. Aufgrund des mutmasslichen Vermögens per Ende 2022 von CHF 4’263’000.00 drängt sich eine Gebührenanpassung in den nächsten zwei bis drei Jahren noch nicht auf. Mittelfristig muss allerdings eine Anpassung ins Auge gefasst werden. Die Abfallwirtschaft verfügt Ende 2022 über ein mutmassliches Vermögen von CHF 290’400.00. Da diese Spezialfinanzierung mit keinen grossen Investitionen (kein eigener Fuhrpark) rechnen muss, kann das budgetierte Defizit von CHF 51’890.00 in Kauf genommen werden. Die Budgetierung Hallenbad für das Jahr 2022 gestaltet sich erneut schwierig. Zum Zeitpunkt der Budgetarbeiten kann nach wie vor noch nicht auf einen ordentlichen Betrieb seit der Wiedereröffnung abgestellt werden. Die vergangenen eineinhalb Jahre waren sehr stark von der Corona-Krise geprägt. Trotz des budgetierten Aufwandüberschusses von CHF 562’190.00 kann mit einer Selbstfinanzierung von CHF 364’830.00 gerechnet werden. Dieser Betrag kann zur Schuldenamortisation eingesetzt werden. Das budgetierte Nettoinvestitionsvolumen für das Jahr 2022 beläuft sich auf CHF 2’247’500.00 (inkl. aller Spezialfinanzierungen). Die Hauptinvestitionsposition im Jahr 2022 ist die erste Tranche für die Sanierung des Schulhauses Hertimatt I (CHF 2’000’000.00). Weiter sind Ausgaben für Infrastrukturprojekte und eine weite- re Amortisationszahlung der Technischen Betriebe Seon AG (CHF 500’000.00) im Budget 2022 geplant. 25
Gemeinde Seon Nettoaufwand der Erfolgsrechnung Budget 2022 (Werte in Klammern = Vorjahr) 2% (2%) 0% (0%) 7% (8%) 13% (12%) 5% (6%) 20% (20%) 7% (7%) 40% (40%) Nettozinsen Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit 6% (5%) Bildung Kultur, Sport, Freizeit Gesundheit Soziale Sicherheit Verkehr Umwelt, Raumordnung Entwicklung des Nettoaufwandes nach Abteilungen der Erfolgsrechnung 6’000’000 5’500’000 5’000’000 4’500’000 4’000’000 3’500’000 3’000’000 2’500’000 2’000’000 1’500’000 1’000’000 500’000 Allgemeine Öffentliche Bildung Kultur, Sport, Gesundheit Soziale Verkehr Umwelt, Nettozinsen Verwaltung Sicherheit Freizeit Sicherheit Raumordnung Rechnung 2020 Budget 2021 Budget 2022 26
Gemeinde Seon Erläuterungen zum Budget 2022, Erfolgsrechnung Allgemeine Verwaltung Kurz und bündig Nettoaufwand CHF 1'832’865.00 Projektkosten «#zäme vorwärts» im Betrag von CHF 105’000.00 Start der neuen Abteilung Bau, Planung und Umwelt Für das Projekt «Bereinigung Gemeindestrukturen – #zäme vorwärts» sind Brutto- kosten von CHF 105’000.00 budgetiert. Die Gemeinden Dürrenäsch und Hallwil beteiligen sich mit je CHF 35’000.00 an den budgetierten Kosten. Weitere Informa- tionen zum Projekt können dem separaten Traktandum in der Gemeindeversamm- lungsbroschüre entnommen werden. Der Leistungsvertrag mit der Flury Planer + Ingenieure AG wird per 31. Dezember 2021 aufgelöst. Die Abteilung Bau, Planung und Umwelt wird künftig durch die Ge- meinde Seon geführt und es wird eigenes Personal angestellt. Sämtliche Kosten für die neue Abteilung Bau, Planung und Umwelt werden ab 2022 in der Funktion 0222 budgetiert und verbucht. Aufgrund der stetig steigenden Anzahl Mitarbeiter und Zugriffe auf das IT-System der Gemeinde Seon müssen zusätzliche Microsoft-Lizenzen beschafft werden (CHF 23’200.00). Zudem hat der Vertriebspartner unserer Kernapplikationen (Abacus / innosolv) mitgeteilt, dass die Lizenzen erhöht werden müssen (CHF 25’700.00). Dies aufgrund der steigenden Einwohnerzahl. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Kurz und bündig Nettoaufwand CHF 785’025.00 Fusion der Zivilschutzorganisationen Seetal und Lezburg per 2022 Der Gemeindebeitrag an den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Lenzburg für das Jahr 2022 beträgt CHF 354’780.00 (Vorjahr: CHF 329’100.00). Die zugrundelie- genden Fallzahlen haben sich im vergangenen Jahr von 82 auf 92 erhöht. Die Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 hat der Fusion der Zivil- schutzorganisationen Seetal und Lenzburg zugestimmt. Ab 2022 wird somit nur noch die Funktion 1620 bebucht und der Beitrag wird ab 2022 an die Regionale Zivil- schutzorganisation Lenzburg Seetal überwiesen. Bildung Kurz und bündig Nettoaufwand CHF 5’884’645.00 Im Jahr 2022 findet ein Jugend- und Dorffest statt. Die provisorischen Besoldungsanteile 2022 wurden gemäss Mitteilung des Depar- tements Bildung, Kultur und Sport budgetiert. Gesamthaft liegt der Budgetbetrag CHF 177’975.00 über dem Vorjahreswert. 27
Gemeinde Seon Aufgrund der angewachsenen Schülerzahl soll im 2022 ein zusätzliches Skilager an- geboten werden, damit allen Schülern die Teilnahme ermöglicht werden kann. Für das Budget 2022 wird mit 101 auswärtigen Schülern gerechnet. Für das Vorjah- resbudget wurde noch mit 83 Schülern aus umliegenden Gemeinden gerechnet. Der Deckungsgrad der Musikschule (Anteil Seon) beträgt für das Planjahr 2022 rund 42.4 %. Neu wurde die Musikschulleitung mit einem 30 % Pensum dotiert (bisher 15 %). Für das Schuljahr 2021 / 22 haben sich rund 40 Musikschüler mehr ange- meldet. Aus diesem Grund entstehen mehr Lohnkosten für die Instrumentallehr- personen. Für den neu angestellten Leiter Hausdienst wird der Lehrgang «Hauswart» budgetiert. Der gesamte Unterhalt von sämtlichen Schulgebäuden beläuft sich 2022 auf CHF 146’030.00 (Vorjahr: CHF 174’090.00). Für das Jahr 2022 sind unter anderem die Erneuerung der Videoüberwachungsanlage (CHF 30’800.00) und die Anschaf- fung eines Mofaunterstandes für das Schulhaus Hertimatt I (CHF 7’510.00) vorge- sehen. Gemäss Volksentscheid wird die Schulpflege Ende 2021 aufgelöst. Ab 2022 ist der Gemeinderat für strategische Angelegenheiten der Schule zuständig. Die Schul- pflegeentschädigung fällt somit ab 2022 weg. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2020 entschieden, das ge- plante Jugend- und Dorffest 2021 auf das Jahr 2022 zu verschieben. Dies aufgrund der damaligen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Zum jetzi- gen Zeitpunkt geht die Jugend- und Dorffestkommission davon aus, dass das Fest im 2022 stattfinden kann. Die ersten Verträge wurden bereits unterschrieben und die Vereine sind informiert. Das Jugend- und Dorffest soll im Rahmen von 2018 statt- finden. Die 3. Tranche (CHF 62’000.00) der Beschaffung der Hardware gemäss dem Lehr- plan 21 wird im 2022 über die Erfolgsrechnung verbucht, da die Investitionsgrenze von CHF 75’000.00 nicht erreicht wird. Kultur, Sport und Freizeit Kurz und bündig Nettoaufwand CHF 802’080.00 Der Zuschuss an das Hallenbad beträgt CHF 238’750.00. Hallenbad Kurz und bündig Der Zuschuss an das Hallenbad beträgt CHF 238’750.00. Die Selbstfinanzierung beträgt CHF 364’830.00. In der Blockhaussauna wird eine Überwachungskamera installiert und der Garten wird mit einem Alarmknopf ausgestattet (CHF 9’210.00). Zudem wird die Wegbe- leuchtung zwischen Hallenbad und Blockhaussauna ersetzt. 28
Gemeinde Seon Die Erträge aus den Hallenbad- und Saunaeintritten für das Jahr 2022 konnten nur schwer abgeschätzt werden. Das erste Halbjahr 2021 kann aufgrund der Corona- Krise wiederum nicht als Referenzhalbjahr herangezogen werden. Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise werden die Erträge zurückhaltender als im Vorjahr einge- plant. Die Pacht- und Mieterträge werden aufgrund aktueller Verträge budgetiert. Die Räum- lichkeiten im OG waren zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht vermietet. Es wird angenommen, dass die Räumlichkeiten ab Mitte 2022 wieder vermietet werden können. Es kann mit mehr Erträgen von umliegenden Gemeinden für die Vermietung von Wasserflächen (Schulschwimmen) gerechnet werden. Die Spezialfinanzierung Hallenbad schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 585’520.00 ab. Gesundheit Kurz und bündig Nettoaufwand CHF 1’040’500.00 Pflegefinanzierung CHF 721’440.00 Mütter- / Väterberatung CHF 45’800.00 Spitex CHF 196’860.00 Soziale Sicherheit Kurz und bündig Nettoaufwand CHF 2’939’845.00 Restkosten Sonderschulung und Heime CHF 1’275’860.00 budgetierte materiellen Hilfe im Betrag von CHF 1’233’100.00 Das Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wurde an der Gemeindeversammlung vom November 2020 revidiert. Nach zwei Jahren An- wendung des bisherigen Reglements konnten einige Erfahrungen gesammelt wer- den. Die praktischen Abläufe deckten sich stellenweise nicht mit den normativen Grundlagen. Es bestanden unnötige Ermessensspielräume. Zudem fielen die Kosten für Subventionen wesentlich höher aus, als ursprünglich angenommen. Mit dem neu- en Reglement wird angenommen, dass sich die Subventionen gegenüber dem Vor- jahr (2020) um rund 30 % reduzieren werden. Zum Zeitpunkt der Budgetierung wird davon ausgegangen, dass das Budget 2021 im Bereich der materiellen Hilfe um rund CHF 200’000.00 überschritten wird. Der Budgetwert 2022 wurde anhand der aktuellen Fälle berechnet. Aufgrund der rückläufigen Fallzahlen von Asylsuchenden wird mit einem tieferen Betreuungsaufwand gerechnet. Die budgetierten Kosten für die materielle Hilfe von Asylsuchenden wurden aufgrund der Aufwendungen im ersten Halbjahr 2021 ermittelt. Die Kosten sind massiv tiefer als im Vorjahresbudget und gegenüber der letzten abgeschlossenen Rechnung. Bei vielen Klienten lief bzw. läuft die Kosten- ersatzpflicht des Bund im 2021 oder 2022 aus, weshalb sich auch die Einnahmen verringern. 29
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