Bunte Abende der Narrenzunft Holzbirregüggel Schienen e.V - Gaienhofen
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Jahrgang 19
Nr. 6
Freitag, den 8. Februar 2019
Bunte Abende
der Narrenzunft
Holzbirregüggel
Schienen e.V.
Freitag, 22.02. und Samstag, 23.02.
20.00 Uhr, in der Turnhalle Schienen.
Saalöffnung um 19.00 Uhr, Eintritt: 8,- €
Es findet kein Kartenvorverkauf statt!
Auf Ihr Kommen freuen sich alle Aktiven auf
und hinter der Bühne sowie die Küchenperlen!Höri-Woche
NOTRUFE/ BEREITSCHAFTSDIENSTE/ WICHTIGE RUFNUMMERN
Gemeindeverwaltungen: Ortsverwaltung Schienen
Kindergarten Öhningen
819 - 60
32 44 Polizei
Moos Kindergarten Schienen 36 39 Notruf 1 10
Zentrale 07732/99 96 -0 Kindergarten Wangen 34 13
Polizeiposten Gaienhofen-Horn Tel. 07735/9 71 00
Fax 07732/99 96 20 Kath. Pfarramt 07735/8 19 16
Ev. Pfarramt 20 74 Polizeirevier Radolfzell Tel. 07732/950660
E-mail-Adresse Info@Moos.de
Tourist-Information Moos 07732/99 96 - 17 Campingplatz Wangen 91 96 75
Höristrandhalle Wangen 34 90
Bauhof
oder
07732/94 08 04
0171/6 44 37 89
Gemeinde-Verwaltungsverband Höri
Elektrizitätswerk des
Wassermeister
Bootshafen Moos
0175/4 31 80 29
07732/5 21 80
Telefon Tel. 8 18 - 8 Kantons Schaffhausen AG
Bootshafen Iznang 07732/5 44 81 Sekretariat Musikschule Tel. 8 18 - 41
Steuern und Abgaben Tel. 8 18 - 43 Verwaltung
oder 0171/3 24 62 45
Kindergarten Moos 07732/99 96 80 Gemeindekasse Tel. 8 18 - 45 Schaffhausen 0041/52/6 33 55 55
Kindergarten Bankholzen 07732/5 36 89 Zweigstelle Worblingen Tel. 07731/1 47 66 - 0
Kleinkindgruppe Fax: 07731/1 47 66 - 10
Gänseblümchen Bankholzen 0151/23896676 Ärztlicher Notdienst Störungsdienst: 0041/52/6 24 43 33
Kath. Pfarramt, Weiler 07732/43 20
Ev. Pfarramt, Böhringen 07732/26 98 Rettungsleitstelle, Rettungsdienst
Kläranlage Moos 07732/94 69 20 und Krankentransport
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Tel. 112
Tel. 116 117
Zolldienststelle
Hilfe von Haus zu Hause 07735/919012
Kinder-Notfallpraxis Singen Tel. 0180/6077312 Öhningen Tel. 44 05 66
Gaienhofen Zahnärztliche Notrufnummer Tel. 0180/3222555-25 Fax 44 01 47
Zentrale 07735/99 99-1 00 Krankenhaus Singen Tel. 07731/89 -0
Fax 07735/99 99-2 00 Krankenhaus Radolfzell Tel. 07732/88 -1
E-mail-Adresse gemeinde@gaienhofen.de
Kultur- und Gästebüro 99 99-12 3
Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.
(Hauskrankenpflege, Familienpflege) Schulen
Gemeindevollzugsdienst 99 99-12 9 Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71
Höri-Museum 44 09 49 DRK - Ambulanter Pflegedienst Moos
Bauhof 9 19 58 48 - Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63 Grundschule Tel. 97 90 06
oder 0151/21897184 Hospizverein Radolfzell, Höri, Hannah-Arendt-Schule Tel. 92 27 -0
Wassermeister 91 99 00 Stockach und Umgebung Tel. 07732/5 24 96 Gaienhofen
oder 0171/3 04 27 35 Überfall, Unfall Tel. 1 10 Hermann-Hesse-Schule
Kläranlage 9 19 58 72 See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06 Hauptschule mit Werksrealschule Tel. 9 19 19 16
oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47 Höri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97 Grundschule Horn Tel. 20 36
Kindergarten Horn 29 88 INVITA - Häusliche Krankenpflege Ev. Internatsschule Tel. 81 20
Kleinkindgruppe Stephanie Milotta Tel. 07732/972901 Öhningen
Sonnenkäfer Hemmenhofen 0152/36294528 Elternkreis drogengefährdeter und Grund- und Hauptschule
Kath. Pfarramt, Horn 20 34 drogenabhängiger Jugendlicher Tel. 07732/52814 mit Werksrealschule Tel. 93 99 -16
Ev. Pfarramt 20 74 Tierrettung Radolfzell
Campingplatz Horn 6 85 24-Std.-Notrufnummer Tel. 0160 5187715
Hafenmeister Gaienhofen
Herr Stier 0171/6 54 51 73 Familien- und Dorfhilfe Öhningen
Hafenmeister Horn Forstämter Einsatzleitung: Frau Jutta Gold Tel. 07731/79 55 04
Herr Schulz 0170 / 5751267
Hafenmeister Hemmenhofen Kreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32, Nachbarschaftshilfe
Herr Leiber 0175 5857219 78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der Höri Einsatzleitung: Frau Neureither Tel. 3944
Haus “Frohes Alter”, Horn 38 76 Revierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551,
wöchentlicher Seniorentreff donnerstags ab 14.00 Uhr guenter.lupberger@landkreis-konstanz.de
Hilfe von Haus zu Haus
Nachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12
A. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506
Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066
Bevollmächtigter Schornsteinfeger
Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.
Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958
für Gaienhofen und Öhningen
Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 Uhr Telefonseelsorge Peter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72
Seeheim Höri Gesellschaft für oder 0174/3 30 49 90
Lebensqualität im Alter mbH 07735/937720 Ev. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 111
Kath. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 222
Öhningen
Zentrale 07735/8 19 - 0 Bevollmächtigter
E-mail-Adresse
gemeindeverwaltung@oehningen.de Feuerwehr Schornsteinfeger Moos
Fax 07735/8 19 - 30
Tourist-Information 8 19 - 20 Funkzentrale 1 12 Jörg Dittus Tel. 07704/358230
Bauhof 819-40 Feuerwehrkommandant Moos - Moos, Bankholzen, Weiler,
Wassermeister 0174/9951237 Karl Wolf 07732 9595250 Bettnang, Iznang Oberdorf
Wasserversorgung Notfall: 0160/90544372 Feuerwehrkommandant Gaienhofen, Peter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72
Ortsverwaltung Wangen 7 21 Jürgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51 - Iznang Unterdorf oder 0174/3 30 49 90
Samstag, 09.02.2019: Hilzinger Marien-Apotheke Tel.: 07731 - 9 95 40 Hauptstr. 61 78247 Hilzingen
Mauritius-Apotheke Eigeltingen Tel.: 07774 - 9 39 79 99 Hauptstr. 35 78253 Eigeltingen
Sonntag, 10.02.2019: Aachtal-Apotheke Volkertshausen Tel.: 07774 - 9 32 60 Bärenloh 3 78269 Volkertshausen
Montag, 11.02.2019: Ring-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 6 22 52 Ekkehardstr. 59 C 78224 Singen
Dienstag, 12.02.2019: Martinus-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 4 19 71 Uhlandstr. 48 78224 Singen
Mittwoch, 13.02.2019: Scheffel-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 12 70 Alemannenstr. 5 78315 Radolfzell am Bodensee
Donnerstag, 14.02.2019: City-Apotheke Engen Tel.: 07733 - 9 70 33 Breitestr. 8 78234 Engen, Hegau
Rosenegg-Apotheke Rielasingen Tel.: 07731 - 2 29 65 Hauptstr. 5 78239 Rielasingen-Worblingen (Rielasingen)
Freitag, 15.02.2019: Residenz-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 11 60 Poststr. 12 78315 Radolfzell am Bodensee
Moos Gaienhofen Öhningen
Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Bereitstellung der Gefäße ab 06.00 Uhr Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr
Montag, 18.02.2019 Biomüll Mittwoch, 13.02.2019 Blaue Tonne Dienstag, 19.02.2019 Biomüll
Dienstag, 26.02.2019 Gelber Sack Dienstag, 19.02.2019 Biomüll Mittwoch, 27.02.2019 Papier
Freitag, 01.03.2019 Restmüll Montag, 04.03.2019 Gelber Sack Montag, 04.03.2019 Gelber Sack
Montag, 04.03.2019 Biomüll Dienstag, 05.03.2019 Biomüll + Dienstag, 05.03.2019 Bio/ Restmüll
Freitag, 08.03.2019 Papier Restmüll Öffnungszeiten Wertstoffhof Öhningen
Öffnungszeiten Wertstoffhof Moos: Öffnungszeiten Wertstoffhof Samstags, 14-tägig von 10.00-12.00 Uhr
Jeden Samstag von 9:30 – 11:00 Uhr Gaienhofen nächste Termine 09.02.2019/23.02.2019
Container für Grünmüll, Altmetalle, Bau- Die nächsten Termine sind: Donnerstags, 14-tägig von 16.00-17.00 Uhr
schutt, Elektrokleingeräte und Windeln 16.02./02.03./16.03.2019 nächste Termine 14.02.2019/14.03.2019
jeweils 10.00 – 14.00 Uhr geöffnet
Freitag, den 8. Februar 2019 2Höri-Woche
Versammlung der im Zeitpunkt ihres Bundesrepublik Deutschland die
Zusammentritts wahlberechtigten Wählbarkeit oder die Fähigkeit
Mitglieder im Wahlgebiet oder der zur Bekleidung öffentlicher Ämter
von diesen aus ihrer Mitte gewähl- nicht besitzen.
ten Vertreter ab 20. August 2018 in • Unionsbürger (Staatsangehörige
geheimer Abstimmung nach dem in eines anderen Mitgliedstaates
der Satzung vorgesehenen Verfahren der Europäischen Union) sind
wählen und in gleicher Weise deren außerdem nicht wählbar, wenn
Gemeinde Moos Landkreis Konstanz Reihenfolge festlegen. sie infolge einer zivilrechtlichen
Öffentliche Bekanntmachung Nicht mitgliedschaftlich orga- Einzelfallentscheidung oder einer
nisierte Wählervereinigungen strafrechtlichen Entscheidung des
der Wahl des Gemeinderats müssen ihre Bewerber in einer Ver- Mitgliedstaates, dessen Staatsan-
am 26. Mai 2019 sammlung der im Zeitpunkt ihres gehörige sie sind, die Wählbarkeit
1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 fin- Zusammentritts wahlberechtigten nicht besitzen.
det die regelmäßige Wahl des Ge- Anhänger der Wählervereinigung 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten
meinderats statt. im Wahlgebiet ab 20. August 2018 • den Namen der einreichenden
In Moos sind dabei 14 Gemeinderäte in geheimer Abstimmung mit der Partei oder Wählervereinigung
auf fünf Jahre zu wählen. Ein Wahl- Mehrheit der anwesenden Anhänger und, sofern sie eine Kurzbezeich-
vorschlag darf höchstens so viele Be- wählen und in gleicher Weise ihre nung verwendet, auch diese, oder
werber, enthalten wie Gemeinderäte Reihenfolge festlegen. ein Kennwort, wenn die einrei-
zu wählen sind. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Ge- chende Wählervereinigung kei-
meinderats die Gemeinde. nen Namen führt;
2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die • Familiennamen, Vornamen, Beruf
Wahlvorschläge für diese Wahl frü- von mehreren Wahlvorschlagsträ- oder Stand, Tag der Geburt und
hestens am Tag nach dieser Bekannt- gern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. Anschrift (Hauptwohnung) der
machung und spätestens am 28. gemeinsame Wahlvorschläge), Bewerber;
März 2019 bis 18.00 Uhr beim Vorsit- können in getrennten Versammlun- • Bei Unionsbürgern muss ferner
zenden des Gemeindewahlausschus- gen der beteiligten Parteien und die Staatsangehörigkeit angege-
ses – Bürgermeisteramt Moos, Wählervereinigungen oder in einer ben werden.
Bohlinger Str. 18, 78345 Moos gemeinsamen Versammlung ge- Die Bewerber müssen in erkennbarer
schriftlich einzureichen. wählt werden. Die Hinweise für Par- Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder
2.1 Wahlvorschläge können von Par- teien bzw. Wählervereinigungen gel- Bewerber darf nur einmal aufgeführt
teien, von mitgliedschaftlich orga- ten entsprechend. sein; für keinen Bewerber dürfen
nisierten Wählervereinigungen und 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, Stimmenzahlen vorgeschlagen wer-
von nicht mitgliedschaftlich organi- wer am Wahltag Bürger der Gemein- den.
sierten Wählervereinigungen einge- de ist und das 18. Lebensjahr vollen- 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und
reicht werden. det hat. von mitgliedschaftlich organisier-
Eine Partei oder Wählervereinigung Nicht wählbar sind Bürger, ten Wählervereinigungen müssen
kann für jede Wahl nur einen Wahl- • die infolge Richterspruchs in der von dem für das Wahlgebiet zustän-
vorschlag einreichen. Die Verbin- Bundesrepublik Deutschland das digen Vorstand oder sonst Vertre-
dung von Wahlvorschlägen ist nicht Wahlrecht oder Stimmrecht nicht tungsberechtigten persönlich und
zulässig. besitzen; handschriftlich unterzeichnet sein.
2.2 Ein Wahlvorschlag darf höchstens so • für die zur Besorgung aller ihrer Besteht der Vorstand oder sonst Ver-
viele Bewerber enthalten, wie Ge- Angelegenheiten ein Betreuer tretungsberechtigte aus mehr als drei
meinderäte zu wählen sind. nicht nur durch einstweilige An- Mitgliedern, genügt die Unterschrift
Ein Bewerber darf sich für eine Wahl ordnung bestellt ist; dies gilt auch, von drei Mitgliedern, darunter die
nicht in mehrere Wahlvorschläge auf- wenn der Aufgabenkreis des Be- des Vorsitzenden oder seines Stell-
nehmen lassen. treuers die in § 1896 Abs. 4 und § vertreters.
2.3 Parteien und mitgliedschaftlich 1905 des Bürgerlichen Gesetzbu- 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitglied-
organisierte Wählervereinigun- ches bezeichneten Angelegenhei- schaftlich organisierten Wählerver-
gen müssen ihre Bewerber in einer ten nicht erfasst; einigungen sind von den drei Un-
• die infolge Richterspruchs in der terzeichnern der Niederschrift über
Freitag, den 8. Februar 2019 3Höri-Woche
die Bewerberaufstellung (Versamm- rungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Niederschrift handschriftlich zu
lungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. Abs. 3 Kommunalwahlordnung an- unterzeichnen; sie haben dabei
2.10) persönlich und handschrift- schließen. Sind die Betreffenden auf- gegenüber dem Vorsitzenden
lich zu unterzeichnen. grund der Rückkehrregelung nach des Gemeindewahlausschusses
2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von § 12 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung an Eides statt zu versichern, dass
Parteien und Wählervereinigungen wahlberechtigt, müssen sie dabei die Wahl der Bewerber und die
müssen von den jeweils zuständi- außerdem erklären, in welchem Zeit- Festlegung ihrer Reihenfolge in
gen Vertretungsberechtigten jeder raum sie vor ihrem Wegzug oder vor geheimer Abstimmung durchge-
der beteiligten Gruppierungen nach Verlegung der Hauptwohnung aus führt worden sind; bei Parteien
den für diese geltenden Vorschriften der Gemeinde dort ihre Hauptwoh- und mitgliedschaftlich organisier-
unterzeichnet werden (vgl. 2.6 und nung hatten. ten Wählervereinigungen müssen
2.7, § 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunal- 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen sie außerdem an Eides statt versi-
wahlordnung - KomWO-). Wahlvorschlag für dieselbe Wahl un- chern, dass dabei die Bestimmun-
2.9 Die Wahlvorschläge müssen außer- terzeichnen. Hat er mehrere Wahlvor- gen der Satzung der Partei bzw.
dem unterzeichnet sein für die Wahl schläge für eine Wahl unterzeichnet, so Wählervereinigung eingehalten
des Gemeinderats von 20 Personen, ist seine Unterschrift auf allen Wahlvor- worden sind;
die im Zeitpunkt der Unterzeichnung schlägen für diese Wahl ungültig. • die erforderliche Zahl von Un-
wahlberechtigt sind (Unterstüt- 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der terstützungsunterschriften (vgl.
zungsunterschriften). Aufstellung der Bewerber durch eine 2.9), sofern der Wahlvorschlag
Dies gilt nicht für Wahlvorschläge Mitglieder-/Vertreter- oder Anhän- von wahlberechtigten Personen
• von Parteien, die im Landtag oder gerversammlung unterzeichnet wer- unterzeichnet sein muss; ggf.
bisher schon in dem zu wählen- den. Vorher geleistete Unterschriften einschließlich der erforderlichen
den Organ vertreten sind; sind ungültig. eidesstattlichen Versicherungen
• von mitgliedschaftlich und nicht 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gel- nicht meldepflichtiger Unionsbür-
mitgliedschaftlich organisierten ten entsprechend auch für gemeinsa- ger als Unterzeichner (vgl. 2.9.2).
Wählervereinigungen, die bis- me Wahlvorschläge. Der Vorsitzende des Gemeinde-
her schon in dem zu wählenden 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufü- wahlausschusses gilt als Behörde im
Organ vertreten sind, wenn der gen Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er
Wahlvorschlag von der Mehrheit • eine Erklärung jedes vorgeschla- ist zur Abnahme der Versicherungen
der für diese Wählervereinigung genen Bewerbers, dass er der an Eides statt zuständig. Der Vorsit-
Gewählten unterschrieben ist, die Aufnahme in den Wahlvorschlag zende des Gemeindewahlausschus-
dem Organ zum Zeitpunkt der zugestimmt hat; die Zustim- ses kann außerdem verlangen, dass
Einreichung des Wahlvorschlags mungserklärung ist unwiderruf- ein Unionsbürger einen gültigen
noch angehören. lich; Identitätsausweis oder Reisepass vor-
2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften • von einem Unionsbürger als Be- legt und seine letzte Adresse in sei-
müssen auf amtlichen Formblät- werber eine eidesstattliche Versi- nem Herkunftsmitgliedstaat angibt.
tern einzeln erbracht werden, die cherung über seine Staatsangehö- 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Ver-
auf Anforderung vom Vorsitzenden rigkeit und Wählbarkeit sowie auf trauensleute mit Namen und An-
des Gemeindewahlausschusses oder Verlangen eine Bescheinigung der schrift bezeichnet werden. Sind kei-
wenn der Gemeindewahlausschuss zuständigen Verwaltungsbehörde ne Vertrauensleute benannt, gelten
noch nicht gebildet ist, vom Bürger- seines Herkunftsmitgliedstaates die beiden ersten Unterzeichner des
meister - Bürgermeisteramt Moos, über die Wählbarkeit; Wahlvorschlags als Vertrauensleu-
Bohlinger Str. 18, 78345 Moos kos- • Unionsbürger, die aufgrund der te. Soweit im Kommunalwahlgesetz
tenfrei geliefert werden. Als Form- Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 und in der Kommunalwahlordnung
blätter für die Unterstützungsun- Satz 2 Gemeindeordnung wählbar nichts anderes bestimmt ist, sind nur
terschriften dürfen nur die von den und nach den Bestimmungen des die Vertrauensleute, jeder für sich,
genannten Personen ausgegebenen § 26 Bundesmeldegesetzes von berechtigt, verbindliche Erklärungen
amtlichen Vordrucke verwendet der Meldepflicht befreit und nicht zum Wahlvorschlag abzugeben und
werden. Bei der Anforderung ist der in das Melderegister eingetragen Erklärungen von Wahlorganen ent-
Name und ggf. die Kurzbezeichnung sind, müssen in der o. g. eides- gegenzunehmen.
der einreichenden Partei oder Wäh- stattlichen Versicherung ferner 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Nie-
lervereinigung bzw. das Kennwort erklären, in welchem Zeitraum sie derschriften über Bewerberaufstel-
der Wählervereinigung anzugeben. vor ihrem Wegzug oder vor Verle- lung, eidesstattliche Erklärungen und
Ferner muss die Aufstellung der Be- gung der Hauptwohnung aus der Zustimmungserklärungen sind auf
werber in einer Mitglieder-/Vertreter- Gemeinde dort ihre Hauptwoh- Wunsch erhältlich beim Bürgermeis-
oder Anhängerversammlung (vgl. nung hatten; teramt Moos, Bohlinger Str. 18,
2.3) bestätigt werden. • eine Ausfertigung der Nieder- 78345 Moos.
2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahl- schrift über die Aufstellung der
vorschlag unterstützen, müssen die Bewerber in einer Mitglieder-/Ver- 3. Hinweise auf die Eintragung in das
Erklärung auf dem Formblatt per- treter- oder Anhängerversamm- Wählerverzeichnis auf Antrag nach
sönlich und handschriftlich unter- lung (vgl. 2.3); § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.
zeichnen; neben der Unterschrift • Die Niederschrift muss Angaben 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Ge-
sind Familienname, Vorname, Tag der über Ort und Zeit der Versamm- meindewahlen durch Wegzug oder
Geburt und Anschrift (Hauptwoh- lung, Form der Einladung, Zahl Verlegung der Hauptwohnung aus
nung) des Unterzeichners sowie der der erschienenen Mitglieder oder der Gemeinde verloren haben und
Tag der Unterzeichnung anzugeben. Vertreter bzw. Anhänger und das vor Ablauf von drei Jahren seit dieser
Unionsbürger als Unterzeichner, die Abstimmungsergebnis enthalten; Veränderung wieder in die Gemeinde
nach § 26 des Bundesmeldegeset- außerdem muss sich aus der Nie- zuziehen oder dort ihre Hauptwoh-
zes von der Meldepflicht befreit und derschrift ergeben, ob Einwen- nung begründen, werden, wenn sie
nicht in das Melderegister eingetra- dungen gegen das Wahlergebnis am Wahltag noch nicht drei Monate
gen sind, müssen dem Formblatt erhoben und wie diese von der wieder in der Gemeinde wohnen
außerdem den Nachweis für die Versammlung behandelt worden oder ihre Hauptwohnung begründet
Wahlberechtigung durch eine Versi- sind. Der Leiter der Versammlung haben, nur auf Antrag in das Wähler-
cherung an Eides statt mit den Erklä- und zwei Teilnehmer haben die verzeichnis eingetragen.
Freitag, den 8. Februar 2019 4Höri-Woche
3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die
Wahl des Kreistags durch Wegzug REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG
REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG
oder Verlegung der Hauptwohnung ABTEILUNG 5 – UMWELT REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG
ABTEILUNG 5 – UMWELT
ABTEILUNG 5 – UMWELT
aus dem Landkreis verloren haben
und vor Ablauf von drei Jahren seit Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet
Natura 2000-Managementplan für das
FFH -Gebiet „Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb Singen“
dieser Veränderung wieder in den „MettnauNatura
und
und Teile des Vogelschutzgebietes „Untersee des Singen“
Radolfzeller Aach
2000-Managementplan unterhalb
für das
Bodensees“
Landkreis zuziehen oder dort ihre FFH -Gebiet „Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb Singen“
Hauptwohnung begründen, wer- und Teile des Vogelschutzgebietes
und Teile des Vogelschutzgebietes
Öffentliche Auslegung „Untersee
„Untersee
des Bodensees“
vom 15.02.2019
des
bis 29.03.2019
den, wenn sie am Wahltag noch nicht Bodensees“
drei Monate wieder im Landkreis Öffentliche Auslegung vom 15.02.2019 bis 29.03.2019
wohnen oder ihre Hauptwohnung Öffentliche Auslegung vom 15.02.2019 bis 29.03.2019
begründet haben, ebenfalls nur auf
Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen. Ist die Gemeinde, in
der ein Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht
identisch mit der Gemeinde, von der
aus der Wahlberechtigte seinerzeit
den Landkreis verlassen hat oder
seine Hauptwohnung verlegt hat, ist
dem Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis eine Bestätigung
über den Zeitpunkt des Wegzuges
oder der Verlegung der Hauptwoh-
nung aus dem Landkreis sowie über Als wesentliche Grundlage zur Sicherung der biologischen Vielfalt durch Natura 2000 wird aktuell für
das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb Singen“ und Teile des
das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt Vogelschutzgebietes „Untersee des Bodensees“ ein Managementplan erarbeitet. Mittlerweile sind
beizufügen. Die Bestätigung erteilt die Vorkommen der geschützten Lebensraumtypen und Arten erfasst. Diese werden zusammen mit
kostenfrei die Gemeinde, aus der der Maßnahmenempfehlungen sowohl textlich als auch auf Karten im Managementplan dargestellt.
Wahlberechtigte seinerzeit weggezo- Der Entwurf des Managementplans wird in der Zeit vom 15.02. bis 29.03.2019 öffentlich ausgelegt.
gen ist oder aus der er seine Haupt- Die Unterlagen stehen auf den Seiten der LUBW zum Download bereit unter
wohnung verlegt hat. Alswesentliche
Als wesentliche Grundlage
Grundlage zur Sicherung
zur Sicherung der biologischen
der biologischen Vielfalt
Vielfalt durch durch
Natura 2000Natura
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung. 2000 wird
wird aktuell für
das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
aktuell „Mettnau
für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
Es wird sowohl den und und
Eigentümern Radolfzeller
„Mettnau Aach
und
Bewirtschaftern unterhalb
der betroffenenSingen“
Radolfzeller Aach undunterhalb
Grundstücke Teile
als auchdes
den Sin-
3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die Vogelschutzgebietes „Untersee des Bodensees“ ein Managementplan erarbeitet.
nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht gen“ und Teile des Vogelschutzgebietes
berührten Behörden, „Untersee
Verbänden, Städten, des Bodensees“
Gemeinden und weiteren ein Mittlerweile
Managementplan
Interessierten sind
angeboten, sich
die Vorkommen
erarbeitet. derüber den digital ausliegenden
geschützten
Mittlerweile sind Lebensraumtypen
Planentwurf undArten
die Vorkommenund
die Maßnahmenempfehlungen
erfasst. Diese
der geschützten werdenzuzusammen
Lebensraumtypen
informieren. mit
und Ar-
der Meldepflicht unterliegen und Maßnahmenempfehlungen
Sie haben sowohl textlich
für die Dauer als auch auf also
der Planauslegung, Karten
vom im Managementplan
15.02. bis 29.03.2019, diedargestellt.
Möglichkeit, zum
nicht in das Melderegister eingetra- ten erfasst. Diese werden zusammen mit Maßnahmenempfehlungen
Managementplan Stellung zu nehmen.
sowohl textlich als
gen sind, werden ebenfalls nur auf auch
Der auf Karten
Entwurf im Managementplan
des Managementplans dargestellt.
wird in der Zeit vom 15.02. bis 29.03.2019 öffentlich ausgelegt.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an das:
Die Unterlagen stehen auf den SeitenFreiburg,
der LUBW zum
56, Download
Regina Biss,bereit unter 7, 79114 Freiburg
Antrag in das Wählerverzeichnis ein- Regierungspräsidium Referat Bissierstraße
getragen. Dem schriftlichen Antrag Der Entwurf desoderManagementplans wird in der Zeit vom 15.02. bis 29.03.2019 öffentlich
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung.
per E-Mail an regina.biss(at)rpf.bwl.de
auf Eintragung in das Wählerver- ausgelegt.
Es wird sowohlDie
denUnterlagen stehen
Eigentümern auf den Seiten
und Bewirtschaftern derder LUBW zum
betroffenen Download
Grundstücke bereitden
als auch unter
zeichnis hat der Unionsbürger eine https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-ausle-
berührten Behörden, Verbänden, Städten, Gemeinden und weiteren Interessierten angeboten, sich
Versicherung an Eides statt mit den gung.
über den digital ausliegenden Planentwurf und die Maßnahmenempfehlungen zu informieren.
Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Sie haben für die Dauer der Planauslegung, also vom 15.02. bis 29.03.2019, die Möglichkeit, zum
Kommunalwahlordnung anzuschlie- Es wird sowohl den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke
Managementplan Stellung zu nehmen.
als
ßen. auch den berührten Behörden, Verbänden, Städten, Gemeinden und weiteren Interes-
Bitte richten
sierten Sie Ihre Stellungnahme
angeboten, an das:
sich über den digital ausliegenden Planentwurf und die Maßnahme-
Die Anträge auf Eintragung in das Regierungspräsidium
Wählerverzeichnis müssen schrift- nempfehlungen zuFreiburg, Referat 56, Regina Biss, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg
informieren.
oder per E-Mail an regina.biss(at)rpf.bwl.de
lich gestellt werden und spätes-
tens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 Sie haben für die Dauer der Planauslegung, also vom 15.02. bis 29.03.2019, die Möglich-
(keine Verlängerung möglich) keit, zum Managementplan Stellung zu nehmen.
eingehen beim Bürgermeisteramt
Moos, Bohlinger Str. 18, 78345 Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an das:
Moos. Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56, Regina Biss, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg
Vordrucke für diese Anträge und Er- oder per E-Mail an regina.biss(at)rpf.bwl.de
klärungen hält das Bürgermeister-
amt Moos, Bohlinger Str. 18, 78345 Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im FFH-Gebiet Sie sich
Moos bereit. beziehen. Hilfreich ist hier die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und
Ein behinderter Wahlberechtigter Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Karten-
kann sich bei der Antragstellung der ausschnitt.
Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wird dem Antrag entsprochen, erhält Regierungspräsidium Freiburg
der Betroffene eine Wahlbenachrich- Referat Naturschutz und Landschaftspflege
tigung, sofern er nicht gleichzeitig
einen Wahlschein beantragt hat.
Moos, 8. Februar 2019
Bürgermeisteramt Moos
Patrick Krauss,
Bürgermeister
Freitag, den 8. Februar 2019 5Höri-Woche
Kreise der Oberbürgermeister und Bürger- Sollten Sie Interesse an einer Aufnahme
meister im Landkreis. Ebenso richtete Bür- Ihr/e Kind/er haben, sind sie recht herzlich
germeister Eisch aus Gaienhofen sein Gruß- eingeladen:
wort an Herrn Krauss und hieß ihm im Kreise
der Höri-Bürgermeister willkommen. am Dienstag, 12.02.2019
im Gemeindekindergarten
Bericht über die Vereidigung Der erste Bürgermeisterstellvertreter Lang, „Villa Pfiffikus“ in Moos,
und Verpflichtung von Bürger- der die Sitzung leitete, lud im Nachgang Bohlinger Straße 16 und
zum Stehempfang ein und bedankte sich
meister Patrick Krauss bei der Jugendmusikschule Höri, und deren am Donnerstag, 14.02.2019
Am Freitag, 01.02.2019 wurde im Rahmen Lehrkräfte, Herrn Weimert, Herrn Wagner im katholischen Kindergarten
einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im und Herrn Müller, für die musikalische Um- „St. Blasius“ in Bankholzen,
Bürgerhaus Moos vor rund 190 Bürgerinnen rahmung des Festaktes. Schulstraße 4
und Bürgern der neue Bürgermeister, Patrick
Krauss in sein Amt eingeführt. Die feierliche In der Zeit von 14.30 – 16.00 Uhr können Sie
Vereidigung und Verpflichtung wurde von Unerlaubte Müllablagerungen Ihr/e Kind/er vormerken lassen und bekom-
Gemeinderat Fritz übernommen, der bereits men Antworten auf Ihre Fragen. Um 15.00
in der Dezember-Sitzung vom Gemeinderat Leider mussten in den vergangenen Wo- Uhr ist ein Rundgang durch die Einrichtung
hierfür gewählt wurde. chen immer wieder unerlaubte Müllabla- und das Außenspielgelände geplant.
gerungen im Bereich des Bauwagens am
Schützenhaus Weiler festgestellt werden. Wir freuen uns auf viele neue Gesichter und
Die Betreiber des Bauwagens bitten aus- alte Bekannte!
drücklich darum, dass Sie keine Gegenstän-
de und Müll zur Entsorgung haben möch- Ihre Einrichtungen
ten. Bei weiteren illegalen Ablagerungen Kindergarten Villa Pfiffikus und Kindergar-
werden die Verursacher ermittelt und ggf. ten St. Blasius
mit einem Bußgeld belegt.
Das perfekte Geschenk
zum Valentinstag
Zum Valentinstag
In seiner Ansprache hielt Bürgermeister ist das neue Gut-
Krauss fest, dass er sich auf seine neue Auf- scheinbuch das
gabe als Bürgermeister der Gemeinde Moos perfekte Geschenk
sehr freut. Er bedankte sich nochmals bei für romantische,
den Wählerinnen und Wählern für das Ver- genussvolle und
trauen, das sie ihm am 2. Dezember entge- erholsame Stun-
gengebracht haben. Gleichzeitig bedankte den zu zweit -
er sich auch bei seinem Vorgänger, Peter denn bekanntlich
Kessler, der ihn bereits in den vergangenen geht Liebe durch
Wochen zu Terminen eingeladen und so mit den Magen!
seine Aufgaben vertraut gemacht hat. Er Die Gutscheinbü-
möchte sich mit ganzer Kraft den nun anste- cher mit attrakti-
henden Aufgaben, insbesondere dem Bau ven 2 für 1-Ange-
der Sporthalle, der Erweiterung mit Umbau boten, gültig ab
des Kindergartens Bankholzen, dem Mobil- sofort bis 01.12.2019 gibt es für 24,90 € in
funkausbau, der Digitalisierung der Grund- der Tourist-Information Moos.
schule sowie dem versprochenen Abend-
markt in Weiler widmen.
Sein Vorgänger Herr Kessler überreichte ihm
die Amtskette des Bürgermeisters, die ihn
als ersten Bürger der Gemeinde auszeichnet.
IMPRESSUM VERANTWORTLICH FÜR DIE
KIRCHEN- UND VEREINS-
HERAUSGEBER:
MITTEILUNGEN:
Amtsblatt der Gemein- Die jeweilige Kirche
den Moos, Gaienho- bzw. die/der
fen und Öhningen.
Informationstage in den Herausgeber sind die
Vorsitzende des
jeweiligen Vereins.
Kindergärten in Moos und Bürgermeisterämter. Für die Veröffentlichung
von Vereins- und
Bankholzen VERANTWORTLICH FÜR anderen Mitteilungen
DEN AMTLICHEN UND wird keine Gewähr
Liebe Familien der Gemeinde Moos mit den REDAKTIONELLEN TEIL: übernommen.
Ortsteilen Bankholzen, Moos, Iznang, Weiler Der jeweilige
Bürgermeister oder sein ANZEIGENTEIL/DRUCK:
und Bettnang,
Vertreter im Amt. Primo-Verlag
wenn Sie im Zeitraum von September 2019 Anton Stähle
bis August 2020 einen Kindergartenplatz VERANTWORTLICH FÜR DIE GmbH & Co. KG.
benötigen, können Sie Ihr Kind in einem FRAKTIONSMITTEILUNGEN: Meßkircher Straße 45
unserer Kindergärten vormerken. Im Kin- Die jeweilige Fraktion 78333 Stockach
Bürgermeister Lehmann aus Mühlhau- bzw. die/ der Tel.: 07771 / 93 17 11
dergarten Moos und Bankholzen werden
sen-Ehingen begrüßte als Stellvertreter des Vorsitzende der Fax: 07771 / 93 17 40
Kinder ab dem Alter von einem Jahr aufge- jeweiligen Fraktion. anzeigen@primo-stockach.de
Gemeindetages Baden-Württemberg, Kreis-
nommen. www.primo-stockach.de
verband Konstanz, Bürgermeister Krauss im
Freitag, den 8. Februar 2019 6Höri-Woche
Stadt/Gemeinde Landkreis
Gaienhofen Konstanz
Öffentliche Bekanntmachung
der Wahl des Gemeinderats
am 26. Mai 2019
1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 fin-
det die regelmäßige Wahl des Ge-
meinderats statt.
In Gaienhofen sind dabei 14 Ge-
meinderäte auf 5 Jahre zu wählen.
2. Es ergeht hiermit die Aufforde-
rung, Wahlvorschläge für diese Wahl
frühestens am Tag nach dieser Be-
kanntmachung und spätestens am
28. März 2019 bis 18:00 Uhr beim
Vorsitzenden des Gemeindewahlaus-
schusses – Bürgermeisteramt – Ge-
meinde Gaienhofen, Rathaus, Auf
der Breite 1, 78343 Gaienhofen
schriftlich einzureichen.
2.1 Wahlvorschläge können von Par-
teien, von mitgliedschaftlich orga-
nisierten Wählervereinigungen und
von nicht mitgliedschaftlich organi-
sierten Wählervereinigungen einge-
reicht werden.
Eine Partei oder Wählervereinigung
kann für jede Wahl nur einen Wahl-
vorschlag einreichen. Die Verbin-
dung von Wahlvorschlägen ist nicht
zulässig.
2.2 Zulässige Zahl der Bewerber
Ein Wahlvorschlag darf höchstens so
viele Bewerber enthalten, wie Ge-
meinderäte zu wählen sind.
Ein Bewerber darf sich für dieselbe
Wahl nicht in mehrere Wahlvorschlä-
ge aufnehmen lassen.
2.3 Parteien und mitgliedschaftlich
organisierte Wählervereinigun-
Freitag, den 8. Februar 2019 7Höri-Woche
gen müssen ihre Bewerber, in einer nung verwendet, auch diese. rung vom Vorsitzenden des Gemein-
Versammlung der im Zeitpunkt ihres Wenn die einreichende Wähler- dewahlausschusses oder wenn der
Zusammentritts wahlberechtigten vereinigung keinen Namen führt, Gemeindewahlausschuss noch nicht
Mitglieder im Wahlgebiet oder der muss der Wahlvorschlag ein Kenn- gebildet ist, vom Bürgermeister -
von diesen aus ihrer Mitte gewähl- wort enthalten; Bürgermeisteramt Gemeinde Gai-
ten Vertreter ab 20. August 2018, in • Familiennamen, Vornamen, Beruf enhofen, Auf der Breite 1, 78343
geheimer Abstimmung nach dem in oder Stand, Tag der Geburt und Gaienhofen kostenfrei geliefert. Als
der Satzung vorgesehenen Verfahren Anschrift (Hauptwohnung) der Formblätter für die Unterstützungs-
wählen und in gleicher Weise deren Bewerber; unterschriften dürfen nur die von
Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag • bei Unionsbürgern muss ferner den genannten Personen ausgege-
festlegen. die Staatsangehörigkeit angege- benen amtlichen Vordrucke verwen-
Nicht mitgliedschaftlich orga- ben werden. det werden. Bei der Anforderung ist
nisierte Wählervereinigungen Die Bewerber müssen in erkennbarer der Name und ggf. die Kurzbezeich-
müssen ihre Bewerber, in einer Ver- Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder nung der einreichenden Partei oder
sammlung der im Zeitpunkt ihres Bewerber darf nur einmal aufgeführt Wählervereinigung bzw. das Kenn-
Zusammentritts wahlberechtigten sein. Für keinen Bewerber dürfen wort der Wählervereinigung anzuge-
Anhänger der Wählervereinigung Stimmenzahlen vorgeschlagen wer- ben. Ferner muss die Aufstellung der
im Wahlgebiet ab 20. August 2018, den. Bewerber in einer Mitglieder-/Ver-
in geheimer Abstimmung mit der 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und treter- oder Anhängerversammlung
Mehrheit der anwesenden Anhänger von mitgliedschaftlich organisier- (vgl. 2.3) bestätigt werden.
wählen und in gleicher Weise deren ten Wählervereinigungen müssen 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahl-
Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag von dem für das Wahlgebiet zustän- vorschlag unterstützen, müssen die
festlegen. digen Vorstand oder sonst Vertre- Erklärung auf dem Formblatt per-
Wahlgebiet ist bei der Wahl des Ge- tungsberechtigten persönlich und sönlich und handschriftlich unter-
meinderats die Gemeinde. handschriftlich unterzeichnet sein. zeichnen; neben der Unterschrift sind
2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die Besteht der Vorstand oder sonst Ver- Familienname, Vorname, Tag der Ge-
von mehreren Wahlvorschlagsträ- tretungsberechtigte aus mehr als drei burt und Anschrift (Hauptwohnung)
gern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. Mitgliedern, genügt die Unterschrift des Unterzeichners sowie der Tag der
gemeinsame Wahlvorschläge), von drei Mitgliedern, darunter die Unterzeichnung anzugeben. Unions-
können in getrennten Versammlun- des Vorsitzenden oder seines Stell- bürger als Unterzeichner, die nach
gen der beteiligten Parteien und vertreters. § 26 Bundesmeldegesetz von der
Wählervereinigungen oder in einer 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitglied- Meldepflicht befreit und nicht in das
gemeinsamen Versammlung ge- schaftlich organisierten Wählerver- Melderegister eingetragen sind, müs-
wählt werden. Die Hinweise für Par- einigungen sind von den drei Un- sen zu dem Formblatt den Nachweis
teien bzw. Wählervereinigungen gel- terzeichnern der Niederschrift über für die Wahlberechtigung durch eine
ten entsprechend. die Bewerberaufstellung (Versamm- Versicherung an Eides statt mit den
2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, lungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2
wer am Wahltag Bürger der Gemein- 2.10) persönlich und handschrift- i.V.m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind
de ist und das 18. Lebensjahr vollen- lich zu unterzeichnen. die Betreffenden aufgrund der Rück-
det hat. 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von kehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2
Parteien und Wählervereinigungen Gemeindeordnung (GemO) wahlbe-
Nicht wählbar sind Bürger, sind von den jeweils zuständigen rechtigt, müssen sie dabei außerdem
• die infolge Richterspruchs in der Vertretungsberechtigten jeder der erklären, in welchem Zeitraum sie vor
Bundesrepublik Deutschland das beteiligten Gruppierungen nach den ihrem Wegzug oder vor Verlegung
Wahlrecht oder Stimmrecht nicht für diese geltenden Vorschriften zu der Hauptwohnung aus der Gemein-
besitzen; unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 de dort ihre Hauptwohnung hatten.
• für die zur Besorgung aller ihrer Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahl- 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen
Angelegenheiten ein Betreuer ordnung -KomWO). Wahlvorschlag für dieselbe Wahl un-
nicht nur durch einstweilige An- 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außer- terzeichnen. Hat er mehrere Wahlvor-
ordnung bestellt ist; dies gilt auch, dem unterzeichnet sein für die Wahl schläge für eine Wahl unterzeichnet,
wenn der Aufgabenkreis des Be- des Gemeinderats von 20 Perso- so ist seine Unterschrift auf allen
treuers die in § 1896 Abs. 4 und § nen, die zum Zeitpunkt der Unter- Wahlvorschlägen für diese Wahl un-
1905 des Bürgerlichen Gesetzbu- zeichnung wahlberechtigt sind. (Un- gültig.
ches bezeichneten Angelegenhei- terstützungsunterschriften). 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der
ten nicht erfasst; Dieses Unterschriftenerfordernis Aufstellung der Bewerber durch eine
• die infolge Richterspruchs in der gilt nicht für Wahlvorschläge Mitglieder-/Vertreter- oder Anhän-
Bundesrepublik Deutschland die • von Parteien, die im Landtag oder gerversammlung unterzeichnet wer-
Wählbarkeit oder die Fähigkeit bisher schon in dem zu wählen- den. Vorher geleistete Unterschriften
zur Bekleidung öffentlicher Ämter den Organ vertreten sind; sind ungültig.
nicht besitzen; • von mitgliedschaftlich und nicht 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gel-
• Unionsbürger (Staatsangehörige mitgliedschaftlich organisierten ten entsprechend auch für gemeinsa-
eines anderen Mitgliedstaates Wählervereinigungen, die bis- me Wahlvorschläge.
der Europäischen Union) sind her schon in dem zu wählenden
außerdem nicht wählbar, wenn Organ vertreten sind, wenn der 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufü-
sie infolge einer zivilrechtlichen Wahlvorschlag von der Mehrheit gen
Einzelfallentscheidung oder einer der für diese Wählervereinigung • eine Erklärung jedes vorgeschla-
strafrechtlichen Entscheidung des Gewählten unterschrieben ist, die genen Bewerbers, dass er der
Mitgliedstaates, dessen Staatsan- dem Organ zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Wahlvorschlag
gehörige sie sind, die Wählbarkeit Einreichung des Wahlvorschlags zugestimmt hat; die Zustim-
nicht besitzen. noch angehören. mungserklärung ist unwiderruf-
2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften lich;
• den Namen der einreichenden müssen auf amtlichen Formblät- • von einem Unionsbürger als Be-
Partei oder Wählervereinigung tern einzeln erbracht werden. Die werber eine eidesstattliche Versi-
und, sofern sie eine Kurzbezeich- Formblätter werden auf Anforde- cherung über seine Staatsangehö-
Freitag, den 8. Februar 2019 8Höri-Woche
rigkeit und Wählbarkeit sowie auf 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Ver- Antrag in das Wählerverzeichnis ein-
Verlangen eine Bescheinigung der trauensleute mit Namen und An- getragen. Dem schriftlichen Antrag
zuständigen Verwaltungsbehörde schrift bezeichnet werden. Sind kei- auf Eintragung in das Wählerver-
seines Herkunftsmitgliedstaates ne Vertrauensleute benannt, gelten zeichnis hat der Unionsbürger eine
über die Wählbarkeit; die beiden ersten Unterzeichner des Versicherung an Eides statt mit den
• Unionsbürger, die aufgrund der Wahlvorschlags als Vertrauensleu- Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4
Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 te. Soweit im Kommunalwahlgesetz KomWO anzuschließen.
Satz 2 GemO wählbar und nach und in der Kommunalwahlordnung Die Anträge auf Eintragung in das
den Bestimmungen des § 26 nichts anderes bestimmt ist, sind nur Wählerverzeichnis müssen schrift-
Bundesmeldegesetz von der Mel- die Vertrauensleute, jeder für sich, lich gestellt werden und spätes-
depflicht befreit und nicht in das berechtigt, verbindliche Erklärungen tens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019
Melderegister eingetragen sind, zum Wahlvorschlag abzugeben und (keine Verlängerung möglich) ein-
müssen in der o. g. eidesstattli- Erklärungen von Wahlorganen ent- gehen beim Bürgermeisteramt Ge-
chen Versicherung ferner erklä- gegenzunehmen. meinde Gaienhofen, Auf der Breite
ren, in welchem Zeitraum sie vor 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Nie- 1, 78343 Gaienhofen.
ihrem Wegzug oder vor Verlegung derschriften über die Bewerber- Vordrucke für diese Anträge und Er-
der Hauptwohnung aus der Ge- aufstellung, eidesstattliche Erklärun- klärungen hält das Bürgermeister-
meinde dort ihre Hauptwohnung gen und Zustimmungserklärungen amt Gemeinde Gaienhofen, Ein-
hatten; sind auf Wunsch erhältlich beim wohnermeldeamt, Auf der Breite 1,
• eine Ausfertigung der Nieder- Bürgermeisteramt Gemeinde Gai- 78343 Gaienhofen bereit.
schrift über die Aufstellung der enhofen, Auf der Breite 1, 78343 Ein Wahlberechtigter mit Behinde-
Bewerber in einer Mitglieder-/Ver- Gaienhofen. rungen kann sich bei der Antragstel-
treter- oder Anhängerversamm- lung der Hilfe einer anderen Person
lung (vgl. 2.3). Die Niederschrift 3. Hinweise auf die Eintragung in das bedienen.
muss Angaben über Ort und Zeit Wählerverzeichnis auf Antrag nach Wird dem Antrag entsprochen, erhält
der Versammlung, Form der Ein- § 3 Abs. 2 und 4 KomWO. der Betroffene eine Wahlbenachrich-
ladung, Zahl der erschienenen 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Ge- tigung, sofern er nicht gleichzeitig
Mitglieder oder Vertreter bzw. meindewahlen durch Wegzug oder einen Wahlschein beantragt hat.
Anhänger und das Abstimmungs- Verlegung der Hauptwohnung aus
ergebnis enthalten; außerdem der Gemeinde verloren haben und Gaienhofen, 06.02.2019
muss sich aus der Niederschrift er- vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Bürgermeisteramt
geben, ob Einwendungen gegen Veränderung wieder in die Gemeinde Gemeinde Gaienhofen
das Wahlergebnis erhoben und zuziehen oder dort ihre Hauptwoh-
wie diese von der Versammlung nung begründen, werden, wenn sie Uwe Eisch
behandelt worden sind. Der Leiter am Wahltag noch nicht drei Monate Bürgermeister
der Versammlung und zwei wahl- wieder in der Gemeinde wohnen
berechtigte Teilnehmer haben oder ihre Hauptwohnung begründet
die Niederschrift handschriftlich haben, nur auf Antrag in das Wäh-
zu unterzeichnen; sie haben da- lerverzeichnis eingetragen.
bei gegenüber dem Vorsitzenden 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die
des Gemeindewahlausschusses Wahl des Kreistags durch Wegzug
an Eides statt zu versichern, dass oder Verlegung der Hauptwohnung
die Wahl der Bewerber und die aus dem Landkreis verloren haben
Festlegung ihrer Reihenfolge in und vor Ablauf von drei Jahren seit
geheimer Abstimmung durchge- dieser Veränderung wieder in den
führt worden sind; bei Parteien Landkreis zuziehen oder dort ihre
Praktische Tipps für die
und mitgliedschaftlich organisier- Hauptwohnung begründen, werden, Biotonne im Winter:
ten Wählervereinigungen müssen wenn sie am Wahltag noch nicht drei In der kalten Jahreszeit treten immer
sie außerdem an Eides statt versi- Monate wieder im Landkreis wohnen wieder Probleme bei der Entleerung
chern, dass dabei die Bestimmun- oder ihre Hauptwohnung begründet der Biomüllbehälter aufgrund von ein-
gen der Satzung der Partei bzw. haben, ebenfalls nur auf Antrag in gefrorenem Biomüll auf. Diese können
Wählervereinigung eingehalten das Wählerverzeichnis eingetra- vermieden werden, wenn der Biomüll
worden sind; gen. Ist die Gemeinde, in der ein An- so trocken wie möglich gehalten wird.
• die erforderliche Zahl von Un- trag auf Eintragung in das Wählerver- Durch Einpacken des Biomülls in Zei-
terstützungsunterschriften (vgl. zeichnis gestellt wird, nicht identisch tungspapier erreichen Sie, dass die
2.9), sofern der Wahlvorschlag mit der Gemeinde, von der aus der Restfeuchtigkeit gebunden wird. Wei-
von wahlberechtigten Personen Wahlberechtigte seinerzeit den Land- terhin auch eine Lage Zeitungspapier
unterzeichnet sein muss; ggf. ein- kreis verlassen hat oder seine Haupt- zwischen Deckel und Behälter, damit
schließlich der in Nummer 2.9.2 wohnung verlegt hat, dann ist dem der Deckel nicht zufrieren kann. Die Müll-
genannten eidesstattlichen Versi- Antrag eine Bestätigung über den werker dürfen nach der BiostoffVO aus
cherungen nicht meldepflichtiger Zeitpunkt des Wegzugs oder der Ver- gesundheitlichen Gründen nicht in die
Unionsbürger als Unterzeichner; legung der Hauptwohnung aus dem Biotonne greifen. Die Sammelfahrzeuge
Landkreis sowie über das Wahlrecht sind so programmiert, dass beim Schütt-
Der Vorsitzende des Gemeinde- zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die vorgang jede Biotonne automatisch
wahlausschusses gilt als Behörde im Bestätigung erteilt kostenfrei die Ge- durchgerüttelt wird.
Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er meinde, aus der der Wahlberechtigte
ist zur Abnahme der Versicherungen seinerzeit weggezogen ist oder aus Wenn Mülltonnen aufgrund von ein-
an Eides statt zuständig. Der Vorsit- der er seine Hauptwohnung verlegt gepresstem oder eingefrorenem Müll
zende des Gemeindewahlausschus- hat. nicht geleert werden können, besteht
ses kann außerdem verlangen, dass 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die kein Anspruch auf Nachleerung oder
ein Unionsbürger einen gültigen nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht Gebührenermäßigung.
Identitätsausweis oder Reisepass vor- der Meldepflicht unterliegen und
legt und seine letzte Adresse in sei- nicht in das Melderegister eingetra-
nem Herkunftsmitgliedstaat angibt. gen sind, werden ebenfalls nur auf
Freitag, den 8. Februar 2019 9Höri-Woche
Verkehrssicherungspflicht zienten Bauen geklärt. Themen sind dabei Diakonisches Werk der Evang. KIBEZ KN
u.a.: IBAN: DE86 6925 0035 1055 1096 70 Bank:
für Grabsteine • Baulicher Wärmeschutz Sparkasse Hegau-Bodensee
Gemäß §§ 17 und 18 der Friedhofssatzung • Effiziente Anlagen zur Wärmeerzeu- für den Helferkreis Gaienhofen bitte fol-
der Gemeinde Gaienhofen vom 25.07.2017 gung und -verteilung, konventionell, genden Verwendungszweck angeben:
sind die Verfügungs- bzw. Nutzungsberech- regenerativ, Methoden zur Optimie- 2953.05.2200
tigten von Grabstätten auf den gemeind- rung. für den Helferkreis Öhningen bitte die-
lichen Friedhöfen verpflichtet, die Stand- • Information zu den neuen Bedingun- sen Verwendungszweck angeben:
sicherheit der Grabmale regelmäßig zu gen des in Baden-Württemberg gel- 2953.05.2200.10
überprüfen. tenden Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Grabmale können vor allem im Winter durch (EWärmeG), (betrifft künftige Hei-
eindringendes und gefrierendes Wasser in zungserneuerungen).
ihrer Standsicherheit Schaden nehmen. • Ermittlung der Jahresarbeitszahl von
Dies kann zur Folge haben, dass Grabmale Luft-Wärmepumpen nach den Regeln
schon bei geringfügigen Berührungen um- des abgeschlossenen Wärmepum-
stürzen und dadurch Personen- oder Sach- pen-Checks.
schäden entstehen. • Sinnvoller Einsatz erneuerbarer Energi-
Wir bitten deshalb die Verfügungs- bzw. en im Wohnbereich.
Nutzungsberechtigten dieser Überprü- • Lüftungsanlagen mit und ohne Wär-
fungspflicht im eigenen Interesse nachzu- merückgewinnung. Hermann-Hesse-Schule
Hermann-Hesse-Schule Schulstr. 2
kommen. Evtl. festgestellte Schäden sind • Schimmelproblematik – Ursachen und Schulstr. 2
Grund- und Werkrealschule 78343 Gaienhofen
Tel. 07735-9191916
durch fachkundige Firmen unverzüglich be- Maßnahmen dagegen. Grund- und Werkrealschule Fax. 07735-1577
postfach@hermann-hesse-ghs.de
heben zu lassen. • Fördermöglichkeiten (L-Bank, KfW, 78343 Gaienhofen
Die Gemeinde wird im Rahmen ihrer Ver- BAFA – Kredit bzw. Zuschuss). Tel. 07735-9191916
kehrssicherungspflicht in der Zeit nach der Fax. 07735-1577
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an der Hermann-Hesse-Schule Gaienhofen
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18.00 Uhr unsere Schule vor. Schnuppern Sie unsere (Lern-)Atmosphäre und
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rinnen an der Hermann-Hes-
Schulleitung Ihre Fragen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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ter www.gaienhofen.de/aktuelles abrufbar Informieren Sie sich über den Helferkreis
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Bei der Erstberatung werden Fragen zum
energetischen Sanieren bzw. energieeffi- Helferkreis-Spendenkonto:
Blütensträucher können im Februar ausgelichtet werden
Alle drei bis vier Jahre kann man die ausgewachsenen Ziersträucher auslichten. Das bedeutet, dass tote Zweige
und alte, knorrige Äste möglichst direkt über dem Boden abgeschnitten werden. Man kann auch sehr dünne oder
GRÜNER
zu schwache Triebe entfernen. Achten Sie aber darauf, dass der Schnittzeitpunkt von der Blütezeit des jeweiligen DAUMEN
Strauches abhängt. Im Februar/März sollten nur die Sträucher geschnitten werden, die im Herbst blühen. Die „Früh-
lingsblüher“ kommen erst nach der Blüte an die Reihe. Schneiden Sie nur an frostfreien Tagen, denn bei Frost kann
das Holz von den Ästen beim Schneiden splittern.
Freitag, den 8. Februar 2019 10Sie können auch lesen