2020/21 LEITFADEN - Musikum Salzburg
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1 .1 0 .2 0 2 0 G V. 0 SSUN LEITFADEN FA 2020/21 COVID-19 PRÄVENTIONS- UND SICHERHEITSKONZEPT UNTERRICHT · VERANSTALTUNGEN www.musikum.at
PRÄAMBEL Der folgende Leitfaden ist eine Empfehlung der Konferenz der österreichischen Musikschul- werke (KOMU) und dient als Grundlage für den Präsenzunterricht an österreichischen Musikschulen. Dieser Leitfaden soll die Bundesländer und die jeweils zuständigen Schulerhalter unterstützen. Im Einzelfall können über den Leitfaden hinausgehend noch weitere – auch verschärfte – Maßnahmen getroffen werden. Grundlage sind die Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung und der Behörden des Landes Salzburg, Empfehlungen der KOMU (Konferenz der Österreichischen Musikschul- werke) sowie die Erkenntnisse aus Beratungen mit den Musikschuldirektor/innen, Fach- gruppenleiter/innen, Betriebsrat und der Fachinspektorin der Bildungsdirektion. Eingeflossen sind Erkenntnisse aus einschlägigen Studien. Da sich der Kenntnisstand laufend ändert bzw. erweitert, ist gegebenenfalls eine Anpassung der in diesem Leitfaden genannten Maßnahmen vorzunehmen. WICHTIGE LINKS Infos zur Corona-Ampel: corona-ampel.gv.at Hygienehandbuch des Bildungsministeriums zu COVID-19 für Schulen: www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona/corona_schutz.html Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Website des Gesundheitsministeriums: www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/ >> Haeufig gestellte Fragen IMPRESSUM Musikum Salzburg Schwarzstraße 49 5020 Salzburg Verfasser: Mag. Michael Seywald Layout: design by koppenwallner
INHALT AMPELSYSTEM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 MASSNAHMEN IM MUSIKSCHULGEBÄUDE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 Anreise zur Musikschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2 Schulfremde Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3 GENERELLE REGELUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 PROBEN UND AUFFÜHRUNGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 Abstandsregeln Unterricht/Proben Ensemble, Orchester, Chor, … . . . . . . . . . . . . .8 Hinweis zu Orchesterproben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8 WEITERE HINWEISE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 Präsenzunterricht & Distance Learning (DL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 Leistungsbeurteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 Schulgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 Stundenpläne/Raumeinteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 Kooperationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Sprechstunden - Elterngespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Instrumentenspezifische Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 RUND UND UM DAS MUSIKSCHULGEBÄUDE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Lehrerzimmer, Sekretariat. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Empfehlungen an die Musikschulleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Hinweise für Schulerhalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Quarantänebestimmungen für Lehrende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Rechtliche Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 FALLDEFINITION SARS-COV-2 K1 UND K2 PERSONEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kategorie I-Kontaktpersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kategorie II-Kontaktpersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 UMGANG MIT EINEM COVID-19-VERDACHTSFALL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Grundsätzliche Vorgangsweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Fallbeispiele COVID-19-Verdachtsfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kriterien für eine möglichst treffsichere Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Schliessung der Musikschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 I1
INHALT VERANSTALTUNGEN : INFOS FÜR MUSIKSCHULEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Veranstaltungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 COVID-19-Beauftragter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 GENERELLE REGELUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Verpflichtende Durchführung des Contact-Tracing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Sitzplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Pausen bei Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Speisen und Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 VERANSTALTUNGEN : PRÄVENTIONSKONZEPT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Organisatorische Maßnahmen seitens der Musikschulleitung . . . . . . . . . . . . . . 21 Vor der Veranstaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Während der Veranstaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Nach der Veranstaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 VERANSTALTUNGEN IN GASTSTÄTTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 VERANSTALTUNGEN : INFOS FÜR LEHRENDE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Organisatorische Maßnahmen seitens der Musikschulleitung . . . . . . . . . . . . . . 25 Vor der Veranstaltung - Umsetzung des Präventionskonzepts . . . . . . . . . . . . . . 25 Während der Veranstaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Nach der Veranstaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Veranstaltungen in Gaststätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 ANHANG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Übertragungswege von SARS-CoV-2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Spezifische Informationen zu SARS-CoV-2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Messungen – Ausstoss Aerole – Wiener Philharmoniker: . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Spezifische Gefährdungsaspekte im Bereich Musik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Systemische Möglichkeiten der Risikoreduzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Singen und Musizieren in geschlossenen Räumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Allgemeine Risikoeinschätzung hinsichtlich des Singvorgangs . . . . . . . . . . . . . 32 Formen der Gesangsausübung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Risikoeinschätzung hinsichtlich des Blasinstrumentenspiels . . . . . . . . . . . . . . . 34 Fazit Allgemeine Risikoeinschätzung Blasinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Formen des Blasinstrumentenspiels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Andere Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 I2
AMPELSYSTEM Der Leitfaden richtet sich nach dem Ampelsystem der Bundesregierung und skizziert vier Szenarien: CORONA-AMPEL 1) GRÜN: geringes Risiko. Einzelne Fälle, isolierte Cluster. GELB: mittleres Risiko. Moderate Fälle, deren Ursprung und Verbreitung bekannt sind. (= hauptsächlich in Clustern). ORANGE: hohes Risiko. Häufung von Fällen, nicht mehr überwiegend Clustern zuordenbar. ROT: sehr hohes Risiko. Unkontrollierte Ausbrüche, großflächige Verbreitung. Ampelfarben sind im Leitfaden einzelnen Maßnahmen zugeordnet. Scheint in einer Region eine bestimmte Ampelfarbe auf, so ist die der Ampelfarbe zugeordnete Maß- nahme in der betreffenden Region umzusetzen. BEISPIEL: Mund-Nasen-Schutz verpflichtend Corona Hotline 1450 INFORMATIONEN: CORONA-AMPEL.GV.AT Die Corona-Kommission legt die Ampelfarbe mit den zugehörigen Maßnahmen fest. 1 1) https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus--- Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Corona-Ampel.html, abgerufen: 01.09.2020
MASSNAHMEN IM MUSIKSCHULGEBÄUDE ANREISE ZUR MUSIKSCHULE Für die Anreise zur jeweiligen Musikschule gelten die Verhaltensregeln laut COVID-19- Lockerungsverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz BEIM BETRETEN DER MUSIKSCHULE GILT: Eine Ansammlung von Menschen beim Eintreffen in der Einrichtung ist auf jeden Fall zu vermeiden. MUND-NASEN-SCHUTZ Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ~ Alle Personen, die sich im Musikschulgebäude bewegen, müssen einen Mund-Nasen- Schutz tragen (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren sowie eventuell Kinder/Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen). ~ Die Eltern bzw. die Schüler/innen sind davon in Kenntnis zu setzen. Sollten ankommende Personen keinen Mund-Nasen-Schutz haben, sind entsprechende Vorkehrungen zu tref- fen, damit das Gebäude nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten wird. ABSTAND HALTEN ~ Der Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter zu jeder anderen Person muss dauerhaft gewahrt bleiben. Bei Kindern im Volksschulalter wird dies evtl. nicht in jeder Situation möglich sein, die Kinder sind jedoch so gut wie möglich zur Beachtung der Abstandsregel anzuhalten. ~ Die Benutzung von Liftanlagen ist nach Möglichkeit zu vermeiden und soll vorzugsweise Menschen mit besonderen Bedürfnissen und eventuell notwendigen Transporten von Instrumenten usw. vorbehalten sein. Der Mindestabstand muss eingehalten werden. ~ Bei Bedarf ist durch ein Leitsystem im Gebäude (z. B. Bodenmarkierungen) zu gewährlei- sten, dass der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. ~ Ein Aufenthalt in Foyers, Gängen etc. ist möglichst zu vermeiden. Die Schüler/innen müs- sen sich auf direktem Weg in ihren Unterrichtsraum begeben und nach Beendigung des Unterrichts das Gebäude wieder auf direktem Weg verlassen. ~ Es sind im Gebäude an geeigneten Stellen deutlich sichtbare Hinweisplakate auf die jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen auszuhängen – Informationsplakate des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung verwenden! 2
MASSNAHMEN IM MUSIKSCHULGEBÄUDE SCHULFREMDE PERSONEN Schulfremde Personen dürfen nur bei Notfällen, in Ausnahmefällen und nur mit Genehmi- gung der Direktion das Musikschulgebäude betreten. Ausnahmen: ~ Besuch von Veranstaltungen ~ Eltern und Begleitpersonen in Absprache mit den Lehrenden (Instrumententransport bzw. sonstige zwingende Gründe) Eine andere Handhabung ist möglich, wenn entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen getroffen werden. 20 sek. HÄNDE WASCHEN Jede Person muss sich unmittelbar nach Betreten der Einrichtung gründlich mit Wasser und Flüssigseife die Hände waschen (mind. 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle). Wo dies nicht möglich ist, sind die Hände zu desinfizieren. 3
GENERELLE REGELUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT Unterrichtsformen – Umsetzung je nach Stand der regionalen Corona Ampel. Die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. ~ �������� Vollständiges Unterrichtsangebot: Einzel-, Gruppen- und Klassenunterrichtee ~ �������� Durchführung von Kooperationen mit Regelschulen, Kindergärten, Elementaren Bildungseinrichtungen, eine Durchmischung von Gruppen ist nicht erlaubt ~ ������������� Schulkooperationen: Bläserklassen im Regelunterricht sind ab Gelb nicht erlaubt! ~ ������������� Schulkooperationen: GMU im Regelunterricht ab Gelb ohne Singen ~ ������������� Ausdünnung des Unterrichts: Gruppengröße 6–8 Personen ~ ������������� Ausschließlich Distance Learning, keine Leistungsbeurteilungen Kooperationen mit Diakonie-, Caritas-, Lebenshilfe – Einrichtungen, etc. – entsprechend den jeweils gültigen Verordnungen ABSTANDSREGELN BEACHTEN! ~ Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter – bei Blasinstrumenten, Sänger/in- nen und im Kleingruppenunterricht mindestens 2 Meter zu jeder anderen Person - muss dauerhaft gewahrt bleiben. Bei Schüler/innen im Volksschulalter wird dies in gewissen Situationen nicht durchgehend möglich sein, die Kinder sind jedoch so gut wie möglich zur Beachtung der Abstandsregel anzuhalten. ~ Wenn aus unbedingt erforderlichen Gründen, z. B. Erfordernissen des Unterrichts, die Ein- haltung des körperlichen Abstandes nicht gewährleistet werden kann, so ist zumindest der Kontakt auf gleicher Gesichtshöhe zu vermeiden. RAUMGRÖSSEN BEACHTEN! Aus dem Verhältnis von Mindestabstandsregeln, Hygieneregeln, Beschaffenheit des Raumes und Anzahl und Positionierung der Personen ergibt sich die Notwendigkeit ent- sprechender Raumgrößen. Das gilt auch für die Entscheidung, ob ein Einzel- oder Klein- gruppenunterricht gehalten werden kann oder nicht. POSITIONIERUNG IM RAUM ~ Für die korrekte Positionierung der Personen im Raum zur Einhaltung der Sicherheits- maßnahmen werden Hinweisschilder bzw. Bodenmarkierungen empfohlen. ~ Für den Unterricht von Holz- und Blechblasinstrumenten sowie Gesang ist nicht nur der Mindestabstand zu beachten, sondern auch unter hygienischen Gesichtspunkten die Positionierung der Personen im Raum und zueinander. 4
GENERELLE REGELUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT 20 sek. HÄNDE WASCHEN UND DESINFIZIEREN! ~ Zu Beginn und am Ende des Unterrichts müssen die Hände gewaschen und gegebenen- falls (Sonderfälle) auch desinfiziert werden. Das Händedesinfektionsmittel sollte aber für Schüler/innen nicht frei zugänglich sein und nur unter Aufsicht der Lehrenden Verwen- dung finden. Es muss 30 Sekunden einwirken, um wirksam zu sein. ~ Sollten Schüler/innen in Kontakt mit dem eigenen Speichel kommen, z. B. beim Reinigen des Instruments, sind die Hände sofort zu desinfizieren. FLÄCHEN DESINFIZIEREN! Sämtliche von Schüler/innen berührten Flächen (Tische, Sessel, Notenständer, Türschnal- len etc.) sind beim Wechsel von Schüler/innen von der Lehrperson mit geeignetem Des- infektionsmittel bzw. Desinfektionstüchern zu reinigen. Schulinstrumente sind nach den Vorgaben/Empfehlungen der jeweiligen Fachgruppen zu desinfizieren bzw. zu reinigen, auf jeden Fall mindestens einmal täglich. alle 20 Minuten LÜFTEN NACH JEDER UNTERRICHTSEINHEIT! Während des Unterrichts soll möglichst alle 20 Minuten gelüftet werden (Luftaustausch mit offenem Fenster, …). Nach jeder Unterrichtseinheit soll für eine Dauer von mindestens fünf Minuten gelüftet werden (nach Möglichkeit Querlüften). Dies gilt auch für alle weite- ren dauerhaft genutzten Räumlichkeiten wie z. B. Konferenzzimmer, Sekretariat etc. KLIMAANLAGE Das Betreiben von Klimaanlagen ist mit dem Schulerhalter bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften abzuklären. NICHT BERÜHREN! Das Berühren von Augen, Nase oder Mund ist generell zu vermeiden (Hände können Viren aufnehmen und übertragen). Lehrpersonen müssen ihre Schüler/innen zur Einhal- tung dieser Maßnahme anhalten. Das Berühren von Schülerinstrumenten ist soweit wie möglich zu unterlassen (kein Instrumententausch, kein Ausprobieren etc.). Sollten solche Berührungen unbedingt nötig sein (z. B. zum Stimmen von Streichinstrumenten), müssen die Hände gewaschen oder Einweghandschuhe getragen werden, die nach jedem Kontakt zu entsorgen sind. HYGIENE (ATEM- UND INSTRUMENTENSPEZIFISCHE HYGIENE) ~ Beim Husten oder Niesen müssen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt werden (Taschentuch sofort entsorgen!). ~ Im gesamten Unterrichtsablauf ist auf die instrumentenspezifische Hygiene zu achten: Instrumentenreinigung, Kondensat, Stimmen des Instruments, Tastatur, … ~ Methodik: Es ist empfehlenswert, die Gestaltung der Unterrichtsinhalte den aktuell über- geordneten Hygienebestimmungen anzupassen. 5
GENERELLE REGELUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT MUND-NASEN-SCHUTZ Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist bei jenen Unterrichten empfohlen, bei denen dies möglich ist 2). UMFASSEND INFORMIEREN! ~ Die Lehrpersonen informieren ihre Schüler/innen speziell beim ersten Präsenzunterricht altersadäquat über sämtliche nötige Maßnahmen. Eine entsprechende Elterninformati- on ist durch die Musikschulorganisation vor Ort auf geeignetem Weg zu gewährleisten. Ebenso sind in jedem Unterrichtsraum entsprechende Hinweisschilder – www.bmbwf.gv.at/hygiene - gut sichtbar anzubringen. ~ Bei Veranstaltungen müssen die Eltern über die Hygienebestimmungen entsprechend in- formiert werden, idealerweise vorab per E-Mail. Auf der Homepage des Musikum werden die aktuellen Informationen veröffentlicht. SITZPLAN, SCHÜLERLISTE, STUNDENPLAN – GROSSGRUPPEN/KLASSENUNTERRICHTE 3) Um Verdachtsfälle schnell und treffsicher identifizieren zu können, ist es notwendig, einen Sitzplan zu erstellen. Im Verdachtsfall müssen Schülerlisten samt Sitzplan der betreffenden Gruppen/Klasse, der Stundenplan und alle Telefonnummern griffbereit sein. Corona Hotline 1450 KRANK? ZUHAUSE BLEIBEN! Bei Personen, die sich krank fühlen, gilt: Jede Form einer akuten respiratorischen Infek- tion (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt, soll zu einem Fernbleiben vom Unterricht führen: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchs- sinnes“ 4). Unterricht im Musikum: ~ Wird der Unterricht in der Regelschule besucht, kann der Unterricht auch am Musikum durchgeführt werden ~ Wird der Unterricht in der Regelschule wegen Krankheit nicht besucht, kann auch der Unterricht am Musikum nicht besucht werden. 2) Empfehlung der Landessanitätsdirektion 6 3) Siehe Umgang mit einem COVID Verdachtsfall 4) https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/ Neuartiges-Coronavirus.html, abgerufen: 25.08.2020
CORONA-AMPEL*) UNTERRICHT UNTERRICHT Uneingeschränkter Uneingeschränkter Ausdünnung aller Distance–Learning Unterrichtsbetrieb - Unterrichtsbetrieb - Unterrichte auf 6-8 allgemeine Hygiene- allgemeine Hygiene- Schüler*innen regeln regeln keine Kooperationen keine Hospitationen LEISTUNGS- BEURTEILUNG ✔ ✔ ✔ ✘ ABSTÄNDE mindestens mindestens mindestens 1,5 Meter, Bläser, 1,5 Meter, Bläser, 1,5 Meter, Bläser, ✘ Gesang 2 Meter Gesang 2 Meter Gesang 2 Meter KOOPERATIONEN Keine Bläserklassen ✔ im Regelunterricht ✘ ✘ keine Durch- mischung von Gruppen in Kinder- gärten / Regelschule kein Singen in Schulkooperationen MUND-NASEN-SCHUTZ Verpflichtend außer- Verpflichtend außer- Verpflichtend außer- Verpflichtend außer- halb der Unterrichts- halb der Unterrichts- halb der Unterrichts- halb der Unterrichts- räume räume räume räume KONFERENZEN max. 50 Personen max. 50 Personen Konferenzen virtuell Konferenzen virtuell (Sitzplatzzuweisung (Sitzplatzzuweisung verpflichtend) verpflichtend) SEKRETARIAT Die Abstandsregeln Die Abstandsregeln Die Abstandsregeln Die Abstandsregeln müssen eingehalten müssen eingehalten müssen eingehalten müssen eingehalten werden werden werden werden Zutritt nur 1 Person Zutritt nur 1 Person Zutritt nur 1 Person Zutritt nur 1 Person SPRECHSTUNDEN ✔ ✔ Sprechstunden, Sprechstunden, Elterngespräche Elterngespräche telefonisch, virtuell telefonisch, virtuell SCHULFREMDE PERSONEN ✔ ✔ ✘ ✘ ALLGEMEINE HYGIENEREGELN 30.09.2020 Genereller Abstand Hände waschen und Sitzplan, Abstandsregeln Positionierung 7 im Gebäude: desinfizieren, regel- Schülerliste, ergeben Raum- im Raum Mind. 1 Meter mäßiges Lüften Stundenplan, größen Telefonnummern „griffbereit“ halten 20 sek. alle *) Quelle: corona-ampel.gv.at 20 Minuten
PROBEN UND AUFFÜHRUNGEN Allgemeine Empfehlungen für die Schutzmassnahmen bei Proben und Aufführungen – Ensemble, Orchester, Chor, … ~ Proben sind ohne Begrenzung der Personenanzahl möglich, wenn entsprechende Raum- größen/Bühnengröße die Einhaltung der erforderlichen Abstandsregelung und Hygienebe- stimmungen ermöglichen. ~ Proben sollten ohne Zuseher/innen abgehalten werden. ~ Sitzplan erstellen und zur Verfügung halten ~ Anwesenheitsliste bei jedem Unterricht führen und zur Verfügung halten ~ Je nach regionaler Situation die Probendauer reduzieren 5) ABSTANDSREGELN UNTERRICHT/PROBEN ENSEMBLE, ORCHESTER, CHOR, … ~ 1,5 Meter Abstand zwischen (Orchester-)Musiker/innen ~ 2 Meter Abstand zwischen Blasmusiker/innen oder Empfehlung für zusätzliche Schutz- vorrichtungen (z.B. Plexiglastrennwände) ~ 2 Meter Abstand zwischen (Chor-)Sänger/innen ~ Mindestens 2 Meter Abstand von Dirigent/in zu Musiker/innen, insbesondere bei Chor – Empfehlung für zusätzliche Schutzvorrichtungen (z.B. Plexiglastrennwände) ~ Kein Gegenübersitzen – spezielles Probesetting bei Stimmproben usw. (ausgenommen Lehrende, Dirigent/innen), versetzte Sitzreihen ~ Mindestens 2 Meter Abstand zwischen Mitwirkenden und Publikum HINWEIS ZU ORCHESTERPROBEN ~ Instrumente/Schlägel werden nicht von mehreren Musiker/innen benutzt (z.B. Schlagwerk) ~ Spezifische Aufmerksamkeit wird dem fachgerechten Umgang mit dem Kondenswasser von Blasinstrumenten gewidmet. ~ Die Abstandsregeln sind am Ende einer Probe beim Verlassen des Raumes besonders zu beachten. ~ Es ist dafür zu sorgen, dass nach einer Probe die Notenpulte und andere Arbeitsflächen sowie der Boden im Bereich der Blasinstrumente vor Nutzung des Raumes durch andere Personen gereinigt werden. 8 5) Im Musikschulgebäude bzw. in dem für den Unterricht vorgesehen Raum
WEITERE HINWEISE Distance Learning, Schulgeld, Stundenpläne, … PRÄSENZUNTERRICHT & DISTANCE LEARNING (DL) ~ Das DL kann in Absprache mit der Musikschulleitung in besonderen Situationen durch- geführt werden, wenn die Zustimmung sowie die technischen Voraussetzungen bei allen Beteiligten geben sind (vereinbartes DL) ~ Mischformen von DL und Präsenzunterricht sind möglich. ~ Vereinbartes DL wird über Video-Plattformen und eventuellen zusätzlichen technischen Möglichkeiten – Aufnahmen schicken und kommentieren – durchgeführt. Die Unterrichts- zeit muss der des regulären Stundenplans entsprechen. ~ Muss das DL wegen einer Verordnung oder einem COVID-19-Fall (Quarantäne) umgesetzt werden, soll das DL in Eigenverantwortung mit den jeweils bestmöglichen Mitteln durch- geführt werden. ~ Eine genaue Dokumentation über die jeweils durchgeführte Unterrichtsform muss über den Elektronischen Klassenkatalog (ELKK) erfolgen. Dazu wird es noch eine eigene EDV- Info geben. LEISTUNGSBEURTEILUNGEN ~ Bei Rot werden keine Leistungsbeurteilungen durchgeführt und Ersatztermine geplant ~ Musikum Gold / Benotung: Es wird nur das interne Vorspiel benotet ~ Popularmusik: Wird in der bisher üblichen Form durchgeführt ~ Konzerte: Die Absolventenkonzerte sollen nach Möglichkeit – außer bei Rot – durchgeführt werden SCHULGELD Das Schulgeld wird laut Schulgeldordnung vorgeschrieben, wobei dies durchaus eine Mischung aus Präsenz- und Distance–Learning sein kann. Wenn Corona-bedingt kein Präsenzunterricht und somit nur Distance–Learning möglich ist, wird pro Semester ab der sechsten Stunde Distance–Learning ein Rabatt auf den Normaltarif gewährt. Findet der Distance–Learning in vereinbarter Form statt – d. h. alle Beteiligten wie Schüler/ Lehrende/Eltern – sind damit einverstanden, wird der Normaltarif vorgeschrieben. Findet Corona-bedingt kein Unterricht statt, werden die betroffenen Unterrichte in voller Höhe rabattiert. STUNDENPLÄNE/RAUMEINTEILUNG ~ Wenn möglich, soll die Taktung des Unterrichtsbeginns so vorgenommen werden, dass Begegnungen im Unterrichtsgebäude minimiert werden. ~ Adaptierung der bestehenden Stundenpläne, soweit nötig. Gründe dafür können sein: Eingeschränkte Verfügbarkeit von Räumlichkeiten bei Mehrfachnutzungen, nötige Pausen für Raumlüftung und Desinfektion, nötiger Raumtausch aufgrund Größenvorgaben etc. 9
WEITERE HINWEISE KOOPERATIONEN ~ Generelle Regel: Ab Gelb darf im Kindergarten/Regelschule keine Durchmischung von Gruppen/Klassen stattfinden ~ Regelschule ist der Zahlungspflichtige (Teamteaching mit der Lehrperson im Regelunter- richt): Es sind die jeweils aktuell gültigen Vorschriften der Regelschule zu beachten ~ Bei Kooperation mit Raumüberlassung – Schüler/innen sind im Musikum angemeldet und es ist ein Angebot des Musikum – gelten, abgesehen von den allgemeinen Vorschriften in den Schulgebäuden, die Vorschriften des Musikum SPRECHSTUNDEN - ELTERNGESPRÄCHE Sprechstunden und Elterngespräche sind telefonisch oder virtuell abzuhalten. INSTRUMENTENSPEZIFISCHE REGELUNGEN Die in instrumentenspezifischen Hygieneregelungen müssen umgesetzt werden, sie stehen auf der Homepage zur Verfügung (www.musikum.at). 10
RUND UM DAS MUSIKSCHULGEBÄUDE Massnahmen in von mehreren Personen genutzten Bereichen des Musikschulgebäudes (Hotspots) LEHRERZIMMER ~ Konferenzen und Sitzungen können in Präsenzform durchgeführt werden. ~ Konferenzen finden ausschließlich virtuell statt. ~ Die erlaubte Anzahl von Personen, die gleichzeitig im Konferenzzimmer anwesend sein dürfen, ist von der Direktion auf Basis der allgemein gültigen Abstandsregeln festzu- legen. Bei Bedarf und Möglichkeit sind andere Räumlichkeiten als Arbeitsraum für die Pädagoginnen und Pädagogen zu adaptieren. ~ Bei Verwendung der Teeküche: Geschirr, Besteck abwaschen oder in den Geschirrspüler räumen – Grundreinigung und Flächendesinfektion durchführen. ~ Die Nutzung von Getränke- und Snackautomaten muss geregelt werden. SEKRETARIAT ~ Die gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Sekretärinnen in einem Raum ist zu vermeiden (zeitlich abwechseln oder extra Raum benutzen!) ~ Zusätzlich zum dort diensthabenden Personal hat nur eine weitere Person Zutritt (Ausnahme: Eltern mit Kleinkindern). Für entsprechende Hygienemaßnahmen ist Sorge zu tragen. ~ Vor diesen Räumen ist auf ausreichend Abstand für wartende Personen zu achten. MASSNAHMEN FÜR PERSONEN, DIE ZUR RISIKOGRUPPE GEHÖREN ~ Lehrpersonen, die der Risikogruppe angehören und ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen, müssen entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben besonders ge- schützt werden (z. B. Distance Learning von zuhause aus oder in gesonderten Bereichen des Musikschulgebäudes). ~ Schüler/innen, die der Risikogruppe angehören, können über Distance Learning unterrich- tet werden. ~ Schüler/innen, die mit einer Person der Risikogruppe im selben Haushalt leben, können ebenfalls über Distance Learning unterrichtet werden. ~ Wenn Sie nähere Informationen zu Risikogruppen einsehen wollen, empfehlen wir ihnen die FAQs des Gesundheitsministeriums, welche Antworten auf die häufigsten Fragen tagesaktuell aufbereiten. 11
RUND UND UM DAS MUSIKSCHULGEBÄUDE EMPFEHLUNGEN AN DIE MUSIKSCHULLEITUNGEN ~ Ständigen Kontakt mit den Behörden und den Partnern im Bildungs- und Kulturnetzwerk halten: Aktuelle Situation – Ampelsystem, aktuelle Situation in Pflichtschulen an Musik- schulstandorten ~ Information im Schulgebäude und regelmäßige Infos an alle Mitarbeiter/innen über die aktuelle Ampelkonstellation in der Region ~ Information der Eltern ~ Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen ~ Klärung der Maßnahmen bei Verdachtsfällen vor Ort ~ Einrichten eines COVID-19-Krisenteams in jeder Musikschule ~ Ein/e COVID-19-Beauftrage/r an jeder Musikschule HINWEISE FÜR SCHULERHALTER ~ Die Musikschulorganisation des jeweiligen Bundeslandes und die Schulerhalter vor Ort haben sich über alle nötigen Maßnahmen ins Einvernehmen zu setzen, insbesondere über folgende Fragen: ~ Bei Mehrfachnutzung von Räumlichkeiten (Musikschule teilt sich Räume mit Regelschu- len, Vereinen etc.) ist die Verfügbarkeit zu klären. ~ Die Beschaffung und die Verteilung von Mund-Nasen-Schutzmasken, Hygieneartikel und sonstigem Schutzmaterial ist zu klären. ~ Die Bestückung aller Sanitäranlagen mit ausreichend Seife und Papierhandtüchern zu jedem Zeitpunkt muss gesichert sein. ~ Die Einweisung des Reinigungspersonals ist entsprechend der neuen Vorgaben sicherzustellen. ~ Die Sicherheitsfachkraft ist gegebenenfalls in die Umsetzung der Maßnahmen einzubeziehen. ~ Eine gründliche Reinigung aller Räumlichkeiten ist mit dem Schulerhalter abzustimmen. Wenn Räume mehrfach genutzt werden (z.B. Vormittag Schule, Nachmittag Musikschu- le), soll eine Reinigung dazwischen stattfinden. ~ Die Reinigung von Räumlichkeiten, in denen sich Personen aufhalten, ist mindestens ein- mal täglich durchzuführen. Mülleimer müssen mindestens einmal täglich geleert werden. Die Desinfektion von Flächen oder Gegenständen, die von besonders vielen Personen beansprucht werden – z. B. Türklinken, Lichtschalter, Tastaturen und Computermäuse – hat mehrmals täglich zu erfolgen. ~ Bei Musikschulgebäuden, die über einen längeren Zeitraum geschlossenen waren, ist vor Unterrichtsbeginn die Legionellen-Prophylaxe (Durchspülen der Rohrleitungen und Arma- turen) sicherzustellen. QUARANTÄNEBESTIMMUNGEN FÜR LEHRENDE Bei Lehrenden, die aus anderen Ländern zum Unterricht anreisen, müssen die jeweils gültigen Quarantäne- und Einreisebestimmungen beachtet und eingehalten werden. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Für die Musikschulen gelten die Regelungen der jeweiligen Schulträger, sowie die Anord- 12 nungen der Behörden.
FALLDEFINITION SARS-COV-2 K1 UND K2 PERSONEN Bitte unbedingt die Behörden kontaktieren, um die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen! Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/ Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html ~ In die Suchfunktion eingeben: „Falldefinition SARS-CoV-2“ ~ In die Suchfunktion eingeben: „Information für Kontaktpersonen“ K1: KATEGORIE I-KONTAKTPERSONEN Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition (mit hohem Infektionsrisiko) K2: KATEGORIE II-KONTAKTPERSONEN Kontaktpersonen mit Niedrig-Risiko-Exposition (niedrigem Infektionsrisiko) 13
UMGANG MIT EINEM COVID-19-VERDACHTSFALL Im Verdachtsfall und bis zum Vorliegen einer Entscheidung der zu- ständigen Gesundheitsbehörde bzw. bis zur Klärung einer Infektion sollten vor Ort nach Einschätzung der Lage durch die Musikschul- leitung umgehend zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, wie z.B. das umgehende Umstellen des Unterrichts auf Distance Learning oder das Absagen des unmittelbar nach- folgenden Unterrichts. Ab dem Moment, in dem die Gesundheitsbehörde tätig wird, ist den Anweisungen der regionalen Gesundheitsbehörde in jedem Fall Folge zu leisten 6) . Die Gesundheitsbehörde legt anschließend alle weiteren zu ergreifenden Maßnahmen fest. Zur Identifizierung von Kontaktpersonen müssen die Anwesenheitslisten, der Sitzplan bei groß Gruppenunterricht und Klassenunterrichten sowie der Stundenplan griffbereit sein. Je nach Sachlage verhängt die Gesundheitsbehörde dann eine Quarantäne über einzelne Schüler/innen einer Klasse oder über eine ganze Klasse, Orchester, Ensembles, … – und sie entscheidet auch, ob und welche Lehrkräfte vorübergehend zu Hause bleiben müssen. GRUNDSÄTZLICHE VORGANGSWEISE Die/Der Direktor/in eines Musikum-Standorts (MS) meldet einen Verdachtsfall (Lehrper- son oder Schüler/in) an die Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) des Schulstandortes und – falls der Wohnsitz des Verdachtsfall nicht im Bezirk der Musikschule ist – auch an die BVB des Wohnbezirks. Falls es sich um einen Verdachtsfall bei einer Lehrperson handelt, sind auch alle Direktor/innen jener Musikschulen zu informieren, an denen die Lehrper- son in den 48 Stunden vorher unterrichtet hat. EINE LEHRPERSON ODER SCHÜLERIN/SCHÜLER WIRD POSITIV GETESTET In diesem Fall führt die Bezirksverwaltungsbehörde ggf. eine Kontaktpersonenerhebung oder eine Umfeld-Untersuchung durch. Nähere Informationen dazu finden sich in den „Checklisten 10 zum Umgang mit Corona- Verdachtsfällen“ im „COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch des BMBWF“ 7). 6) Dazu darf auf das detaillierte Vorgehen bei COVID-19-Verdachtsfällen in Schulen (Szenario A und Szenario B) 14 des BMBWF sowie auf die Empfehlungen des BMSGPK zu Schutzmaßnahmen in Kindergärten verwiesen werden: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:dc6704c4-49f3-40e4-b038-9b5da8aa3067/Erlass_BMSGPK.pdf 7) www.bmbwf.gv.at/hygiene
UMGANG MIT EINEM COVID-19-VERDACHTSFALL SZENARIO A – DIE BETROFFENE PERSON IST IN DER SCHULE ANWESEND ~ Die/Der Direktor/in meldet den Verdachtsfall an die BVB des Schulstandortes sowie gegebenenfalls an die BVB des Wohnbezirkes, sowie an die Musikum-Landesdirektion– Mag. Christian Türk. ~ Der Verdachtsfall ist sofort in einem eigenen Raum „abgesondert“ und unter Wahrung der Hygiene- und Distanzbedingungen beaufsichtigt bis zum Vorliegen einer Entschei- dung der zuständigen Gesundheitsbehörde unterzubringen. ~ Mit der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde sind alle weiteren Schritte zu verein- baren und den Anweisungen in jedem Fall Folge zu leisten. ~ Ist ein/e Minderjährige/r betroffen, informiert die Schulleitung unverzüglich die Eltern/ Erziehungsberechtigten der/des unmittelbar Betroffenen. ~ Die/Der Direktor/in dokumentiert die Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) und informiert die Musikum-Landesdirektion – Mag. Christian Türk ~ Dokumentation durch die Schulleitung, welche Personen Kontakt mit der betroffenen Person hatten, sowie welche Art des Kontaktes stattgefunden hat (z. B. durch Klassen- listen, Lehrkräftelisten und Stundenpläne, Sitz- und Raumpläne). ~ Die weitere Vorgangsweise wird von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesund- heitsbehörden. Sofern die Gesundheitsbehörde anordnet, dass ein Kind mit Symptomen wie Fieber möglichst umgehend von den Eltern abgeholt werden soll und die weitere ärztliche Abklärung zu Hause erfolgt, ist dem Folge zu leisten. Die Gesundheitsbehörde legt anschließend alle weiteren Maßnahmen fest, die zu ergreifen sind. SZENARIO B – DIE BETROFFENE PERSON IST NICHT IN DER SCHULE ANWESEND ~ Die Schule wird über eine Infektion oder den dringenden Verdacht einer Infektion mit COVID-19 bei einer Schülerin/einem Schüler, einer Lehrkraft oder einer sonstigen Person an der Schule informiert. Die betroffene Person befindet sich nicht in der Schule (z. B. Eltern melden sich telefonisch bei der Schule, dass ihr Kind erkrankt ist). ~ Die betroffene Person kontaktiert bzw. die Eltern / Erziehungsberechtigten kontaktieren von zu Hause aus unverzüglich unter der Telefonnummer 1450 die Gesundheitsberatung. Dabei hat die betroffene Person der Musikschule unbedingt fernzubleiben. ~ Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde und der Musikschuldirektion. ~ Die Musikschulleitung informiert die Landesdirektion des Musikum über die getroffenen Maßnahmen. 15
UMGANG MIT EINEM COVID-19-VERDACHTSFALL FALLBEISPIELE COVID-19-VERDACHTSFÄLLE 8) FALLBEISPIEL 1: Eine Lehrperson hat am Montag, Dienstag und Freitag Unterricht. Sie meldet am Mitt- woch, dass sie COVID-19-Erkrankungssymptome bemerkt hat und sich bei der COVID- 19-Hotline gemeldet hat. Die Testung wird am Donnerstag stattfinden und das Testergeb- nis somit frühestens am Freitag vorliegen. Die Lehrperson hatte am Montag nach dem Unterricht längeren Kontakt mit mehreren Kolleg/innen – Gratulation zum Geburtstag. Vorgangsweise: ~ Sofortige Umstellung des Unterrichts bei dieser Lehrperson auf Distance–Learning ~ (Lehrperson informiert die Schüler/innen) ~ Direktor/in prüft die Situation / Kontakt mit den Kolleg/innen. Kontaktpersonen sollen sozial distanziert werden. ~ Wenn das Testergebnis positiv ist, dann werden die behördlichen Anordnungen bzgl. Absonderung befolgt – über einen eventuellen Verbleib der Lehrerkolleg/innen im Distance–Learning (sofern diese nicht getestet werden), zumindest so lange, dass eine Infektion ausgeschlossen werden kann, entscheidet die Behörde. FALLBEISPIEL 2: In der Volksschulklasse einer Musikumschülerin tritt am Dienstag ein Verdachtsfall auf. In dieser Klasse befinden sich auch noch 5 weitere Musikumschüler/innen, die bei unter- schiedlichen Lehrpersonen an 2 verschiedenen Musikum-Standorten Unterricht haben. Julia Moser hatte am Montag dieser Woche bereits Unterricht, 2 Schüler/innen hatten am Donnerstag und 2 am Freitag Musikschulunterricht. Vorgangsweise: ~ Distance–Learning für alle Musikumschüler/innen der betreffenden VS-Klasse, bis geklärt ist, ob in der VS eine Infektion vorliegt. ~ Direktor/in informiert die betreffenden Lehrpersonen, die Lehrpersonen informieren ihre Schüler/innen ~ Ob E. Steinbauer in das Distance Learning gehen muss, entscheidet die Behörde. FALLBEISPIEL 3: Eine Lehrperson meldet am Dienstagvormittag, dass die Schwester, mit der sie das Wo- chenende bei einem Kurzurlaub in einem Doppelzimmer verbracht hat, Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigt. Die Lehrpersonen hat am Montag unterrichtet – 4 Instrumentalstunden und 1 Musikkunde-Stunde – und an einer Fachgruppenbespre- chung teilgenommen. Die weiteren Unterrichtstage sind Dienstag und Donnerstag. Vorgangsweise: ~ Die Kontaktpersonenerhebung und Maßnahmensetzung erfolgt durch die Behörde 16 8) In Abstimmung mit Landesdirektor K. Geroldinger ÖO
UMGANG MIT EINEM COVID-VERDACHTSFALL KRITERIEN FÜR EINE MÖGLICHST TREFFSICHERE ENTSCHEIDUNG ~ Wie nahe sind sich die betreffenden Personen gekommen? ~ Wie lange hat die Nähe gedauert? ~ Was wurde konkret gemacht: gesprochen, musiziert, .... ~ War der Platz der Exposition gut gelüftet, in einem großen Raum, im Freien...? SCHLIESSUNG DER MUSIKSCHULE 9) Schulschließungen können bei Bedarf durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde verfügt werden. Der Landeshauptmann kann eine landesweite Schulschließung anordnen, wenn es die epidemiologische Situation erfordert. 17 9) BMBWF, Schule im Herbst 2020, 17. August 2020
VERANSTALTUNGEN : INFOS FÜR MUSIKSCHULEN Der folgende Leitfaden ist eine Empfehlung der Konferenz der öster- reichischen Musikschulwerke (KOMU) und dient als Grundlage für Veranstaltungen an österreichischen Musikschulen. Dieser Leitfaden soll die Bundesländer und die jeweils zuständigen Schulerhalter unterstützen. Gegebenenfalls muss der Leitfaden von den jeweiligen Musikschulverantwortlichen oder den Behörden entsprechend der aktuellen Ampelkonstellation angepasst und modifiziert werden. Grundlage sind die Erkenntnisse und Vorgaben der österreichischen Bundesregierung und ihrer Expertenstäbe, die Erkenntnisse und Vorgaben der Landesregierungen und ihrer Expertenstäbe sowie einschlägige Studien. Da sich der Kenntnisstand laufend ändert bzw. erweitert, ist gegebenenfalls eine Anpassung der in diesem Leitfaden genannten Maßnahmen vorzunehmen. CORONA-AMPEL10) Siehe Seite 1 oder www.corona-ampel.gv.at. VERANSTALTUNGSRECHT Für den Bereich der Veranstaltungen von Musikschulen kommen die allgemeinen Regeln des Veranstaltungsrechts sowie allfällige Sondervorschriften aufgrund der Corona- Pandemie zur Anwendung. 18 10) https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus--- Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Corona-Ampel.html, abgerufen: 01.09.2020
VERANSTALTUNGEN : INFOS FÜR MUSIKSCHULEN Die jeweils gültigen Regeln sind auf www.musikum.at veröffentlicht. PRÄVENTIONSKONZEPT ~ Ab einer bestimmten Personananzahl: verpflichtendes COVID-19- Präventionskonzept und COVID-19-Beauftrage/r 11) MITWIRKENDE ~ Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind nicht einzube- rechnen 12). ~ Bei zeitweisem Aufenthalt im Publikum sind Mitwirkende in die Anzahl der Personen im Publikum einzuberechnen. Es wird empfohlen, für Mitwirkende eigene Sitzplätze entspre- chend der Abstandsregeln zu kennzeichnen. COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT FÜR MUSIKSCHULEN ~ Regelungen zur Steuerung der Besucherströme ~ spezifische Hygienevorgaben ~ Verpflichtende Durchführung des Contact -Tracing ~ Das COVID-19-Präventionskonzept muss auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten beinhalten. ~ Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion ~ Regelungen für das Verabreichen von Speisen und Getränken COVID-19-BEAUFTRAGTER 13) ~ Jede/r Direktor/in sollte eine Schulung zum COVID-19-Beauftragten absolvieren. Diese wird im Hinblick auf eventuelle Haftungsfragen empfohlen. ~ Für Veranstaltungen hat die Schulleitung, wenn sie ihre Pflichten selbst nicht wahrnimmt, eine oder mehrere COVID-19-Beauftragte zu bestellen und für deren Schulung zu sorgen. ~ Der COVID-19-Beauftragte hat die Musikschuldirektion bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen und ist für die Umsetzung des COVID-19-Präventivkonzeptes verantwortlich. Sie/Er dient als primäre Ansprechperson für die Behörde, im Falle der Erhebungen der Kontaktpersonen im Rahmen eines COVID-19-Erkrankungsfalls. ~ Der COVID-19-Beauftragte hat auch die Funktion der Ansprechperson innerhalb der Mu- sikschule für die Umsetzung der Maßnahmen gegenüber Schüler/innen, Lehrenden sowie sonstigen Mitarbeiter/innen. ~ Die Letztverantwortung liegt, vorbehaltlich § 9 Abs. 2 VStG, jedoch immer bei der Musik- schuldirektion. 11) Ab 1. Juli – Einsetzen eines COVID-19 Beauftragten – Schulung wird wegen Haftungsfragen empfohlen 19 12) https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/corona-virus.html, abgerufen: 18.07.2020 13) KOMU- Empfehlung
GENERELLE REGELUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN 14) ABSTANDSREGELN FÜR BESUCHERINNEN Es gilt der Abstand von mindestens 1 Meter gegenüber anderen Personen. Wenn das nicht möglich ist, müssen andere Schutzmaßnahmen gegeben sein, wie z.B. bei Ver- anstaltungen mit fixen Sitzplätzen, das Auslassen der seitlichen Sitzplätze zwischen Besucher/innen. Die Abstandsregel gilt für alle Veranstaltungen, egal ob Indoor oder Outdoor, egal ob mit oder ohne fixe Sitzplätze und sie ist immer anzuwenden. WANN UND WO MUSS MAN MUND-NASEN-SCHUTZ TRAGEN? Das Tragen des MNS ist im Musikschulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume als auch bei Veranstaltungen verpflichtend. Weitere Informationen auf www.musikum.at. VERPFLICHTENDE DURCHFÜHRUNG DES CONTACT-TRACING ~ Datenerfassung: Organisation der Erfassung von Namen und Kontaktdaten – Vorname, Nachname, Telefonnummer, ggf. E-Mail – der Besucher/innen und Mitwirkenden unter Beachtung der DSGVO ~ Das Auflegen von Listen, die alle Besucher/innen einsehen können, ist nicht zulässig 15) ~ Die Musikschuldirektion muss dafür Sorge tragen, dass die Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind (z.B. Ausfüllblätter zum Einwerfen in Boxen) und die Datenlö- schung erfolgt. ~ Aufbewahrungsfrist: 28 Tage, danach müssen die Daten gelöscht und die Löschung dokumentiert werden AUFBEWAHRUNGSFRIST ~ Den Besucher/innen werden Sitzplätze zugewiesen, die DSGVO-konform nachverfolgt werden können (Sitzplatzummerierung und nachverfolgbare Zuordnung). ~ Auf jedem Sitzplatz wird eine vorgefertigte Karte aufgelegt, in die die Kontaktdaten und die Sitzplatznummer eingetragen werden ~ Musikum Bleistifte werden zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt PAUSEN BEI VERANSTALTUNGEN Pausen sind bei Veranstaltungen im Musikum nicht erlaubt. Die Dauer der Veranstaltung sollte nach Möglichkeit eine Stunde nicht überschreiten. SPEISEN UND GETRÄNKE In Musikum-Gebäuden ist das Verabreichen von Speisen und Getränken nicht erlaubt. 20 14) Vorbehaltlich einer Änderung durch die Behörden bzw. durch die L-DION 15) https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot, abgerufen: 19.09.2020
VERANSTALTUNGEN : PRÄVENTIONSKONZEPT ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN SEITENS DER MUSIKSCHULLEITUNG 16) Die Musikschulleitung ist für die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen bei Konzerten innerhalb der Musikschule verantwortlich und klärt die Verantwortlichkeiten bei Veran- staltungen mit Partnern im Bildungs- und Kulturnetzwerk. Ebenso werden die Berichtspflichten innerhalb des jeweiligen Musikschulsystems berücksichtigt- landesweite Organisationsform, Gemeindemusikschulen, private Organi- sationsformen, … VOR DER VERANSTALTUNG Klärung der Art der Veranstaltung und der jeweils gültigen Regelungen Raumdisposition ~ Klärung Raumgröße – erlaubte Besucheranzahl ~ Flexible Bestuhlung: Die Bestuhlung wird an die höchst zulässige Besucheranzahl an- gepasst und mit einem Abstand von mindestens 1 Meter (radial – Schulter zu Schul- ter) aufgestellt. ~ Fixe Bestuhlung: Mit einem Belegungskonzept – z.B. versetzte Bestuhlung (Schach- brettmuster) – muss die Einhaltung des Mindestabstands sichergestellt werden. ~ Leitsystem Bühne: Auf- und Abtritt, Bühnenumbau, … Besucher – Mitwirkende ~ Mitwirkende: Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind nicht einzuberechnen 17). ~ Aufenthalt der Mitwirkenden zeitweise auf einem Sitzplatz im Publikum: Die Mitwir- kenden sind in die Anzahl der Besucher/innen einzurechnen. Es wird empfohlen, für die Mitwirkenden eigene Sitzplätze, den Abstandregeln entsprechend, zu kennzeichnen. ~ Planung und Umsetzung der Besucherinformation: Hinweise der Hygienevorschriften, Zugangsregelungen, eventuelle Regelungen und Maßnahmen zur Beschränkung der Besucheranzahl (Raumgröße), Sitzordnung, … ~ Information und Schulung der Lehrenden, Mitarbeiter/innen, Mitwirkenden usw. ~ Klärung der Maßnahmen, wenn Lehrende bzw. Mitarbeiter/innen Veranstaltungen selbständig durchführen, Klassenabende, päd. Projekte, Konzerte im Bildungs- und Kulturnetzwerk COVID-19-Fall ~ Vorbereitungen für den Anlassfall treffen ~ temporäre Isoliermöglichkeiten vorsehen – Raum innerhalb der Musikschule oder des Veranstaltungsorts ~ gesicherter Abtransport (Infektionsrisiko!) 21 16) Covid 19-Leitfaden Veranstaltung Land Salzburg 17) https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/corona-virus.html, abgerufen: 19.07.2020
VERANSTALTUNGEN : PRÄVENTIONSKONZEPT VOR DER VERANSTALTUNG (FORTSETZUNG) Bühne – Backstage ~ Planung von allfälligen Proben für die Veranstaltung – es gelten die Hygienevorschriften ~ Regelung für Backstage – Aufenthalt Schüler/innen und Mitwirkende ~ Planung auf der Bühne – Abstandsregeln, Auf- und Abtritte, Bühnenumbau, Abstands- markierungen, … ~ Reinigungs- und Desinfektionsplan ~ Standardbetrieb ~ Anlass-/Erkrankungsfall ~ Falls notwendig, Markierungen (Abstand, Aufenthalt etc.) und Informationsschilder anbringen WÄHREND DER VERANSTALTUNG ~ Lüften vor der Veranstaltung ~ Leitsystem für die Besucher/innen – Einlass, Auslass ~ Eventuell Bereitstellung von Mund-Nasenschutz ~ Eventuelle Sitzplatzzuweisung, Einhaltung der Abstandregeln, Desinfektionsmöglich- keiten ~ Umsetzung der Besucherinformation: Hinweise zur Umsetzung der Hygienevorschrif- ten, Zugangsregelungen, eventuelle Regelungen zur Beschränkung der Besucheranzahl (Raumgröße), Sitzordnung, kein Wechseln des Sitzplatzes zur Nachverfolgung bei einem COVID-19-Verdachtsfall, … ~ Leitsystem Bühne: Auf- und Abtritt, Bühnenumbau, … ~ Regelmäßige und anlassbezogene Reinigung/Desinfektion ~ Einschreiten bei Missachtung der Corona-Vorgaben: Hinweis auf Hygienevorschriften, Ermahnung, Ausschluss von der Veranstaltung, … ~ Zwischendurch Reinigung von Instrumenten: Tasten Klavier, … NACH DER VERANSTALTUNG ~ Aufbewahrung sämtlicher verfügbarer Daten aller Personen (Namen und Kontaktdaten) für die Dauer einer Woche ~ Löschung der Daten nach 28 Tagen (DSGVO) ~ Dokumentation: Aufbewahren der Präventionskonzepte, Dokumentation der Löschung der Daten 22
VERANSTALTUNGEN IN GASTSTÄTTEN Bei Veranstaltungen des Musikum in Gaststätten gelten die Veranstaltungsregeln des Musikum sowohl für die Mitwirkenden als auch für das Publikum. MUND-NASEN-SCHUTZ Abseits der Sitzplätze ist der MNS zu tragen. SITZPLÄTZE – ABSTÄNDE – CONTACT–TRACING ~ Bei der Sitzplatzvergabe gilt grundsätzlich 1 Meter Abstand zu jeder Person, außer bei Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie bei Besuchergruppen mit max. 10 Erwachsenen plus deren minderjährige Kinder und andere Kinder, für welche Aufsichts- pflichten wahrgenommen werden. ~ Sitzen die Mitwirkenden während oder nach der Veranstaltung auch im Publikum, sind diese auch in die Gesamtzahl für die jeweiligen Personengrenzen miteinzuberechnen. ~ Die Sitzplatzzuweisung kann entweder durch den Gastwirt oder durch das Musikum erfolgen. ~ Zwischen den Tischen ist ein Abstand von min. 1 Meter einzuhalten. ~ Der Veranstalter hat darauf zu achten, dass auch bei den Mitwirkenden die Abstände eingehalten werden. CONTACT–TRACING Für das Contact–Tracing ist das Musikum verantwortlich. SPEISEN UND GETRÄNKE ~ Speisen und Getränke dürfen nur am Sitzplatz konsumiert werden, ~ Wichtig: Es muss eine Veranstaltung sein und es darf keine Feier sein bzw. es dürfen die Regeln zu den Besuchergruppen nicht umgangen werden. 23
VERANSTALTUNGEN : INFOS FÜR LEHRENDE Unterlage für Lehrende zur Durchführung von Veranstaltungen bis zu 50 Personen Gegebenenfalls muss der Leitfaden von den jeweiligen Musikschulverantwortlichen oder den Behörden entsprechend der aktuellen Ampelkonstellation angepasst und modifiziert werden. Grundlage sind die Erkenntnisse und Vorgaben der österreichischen Bundesregierung und ihrer Expertenstäbe, die Erkenntnisse und Vorgaben der Landesregierungen und ihrer Expertenstäbe sowie einschlägige Studien. Da sich der Kenntnisstand laufend ändert bzw. erweitert, ist gegebenenfalls eine Anpassung der in diesem Leitfaden genannten Maßnahmen vorzunehmen. CORONA-AMPEL 18) Siehe Seite 1 oder www.corona-ampel.gv.at. ABSTANDSREGELN FÜR BESUCHER/INNEN VON VERANSTALTUNGEN Es gilt der Abstand von mindestens 1 Meter gegenüber anderen Personen. Wenn das nicht möglich ist, müssen andere Schutzmaßnahmen gegeben sein, wie z.B. bei Ver- anstaltungen mit fixen Sitzplätzen, das Auslassen der seitlichen Sitzplätze zwischen BesucherInnen. Die Abstandsregel gilt für alle Veranstaltungen, egal ob Indoor oder Outdoor, egal ob mit oder ohne fixe Sitzplätze und sie ist immer anzuwenden. WANN UND WO MUSS MAN MUND-NASEN-SCHUTZ TRAGEN? Das Tragen des MNS ist im Musikschulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume als auch bei Veranstaltungen verpflichtend. Weitere Informationen auf www.musikum.at. VERPFLICHTENDE DURCHFÜHRUNG DES CONTACT–TRACING ~ Datenerfassung: Organisation der Erfassung von Namen und Kontaktdaten – Vorname, Nachname, Telefonnummer, ggf. E-Mail – der Besucher/innen und Mitwirkenden unter Beachtung der DSGVO ~ Das Auflegen von Listen, die alle Besucher/innen einsehen können, ist nicht zulässig 19). ~ Die Musikschuldirektion muss dafür Sorge tragen, dass die Daten vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind (z.B. Ausfüllblätter zum Einwerfen in Boxen) und dass die Daten- löschung erfolgt. ~ Aufbewahrungsfrist: 28 Tage, danach müssen die Daten gelöscht und die Löschung dokumentiert werden. 24 18) https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus--- Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Corona-Ampel.html, abgerufen: 01.09.2020 19) https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot, abgerufen: 19.09.2020
VERANSTALTUNGEN : INFOS FÜR LEHRENDE SITZPLÄTZE ~ Den Besucher/innen werden Sitzplätze zugewiesen, die DSGVO-konform nachverfolgt werden können (Sitzplatzummerierung und nachverfolgbare Zuordnung). ~ Auf jedem Sitzplatz wird eine vorgefertigte Karte aufgelegt, in die die Kontaktdaten und die Sitzplatznummer eingetragen werden ~ Musikum Bleistifte werden zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt PAUSEN BEI VERANSTALTUNGEN Pausen sind bei Veranstaltungen im Musikum nicht erlaubt. Die Dauer der Veranstaltung sollte nach Möglichkeit eine Stunde nicht überschreiten. SPEISEN UND GETRÄNKE In Musikum-Gebäuden ist das Verabreichen von Speisen und Getränken nicht erlaubt ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN SEITENS DER MUSIKSCHULLEITUNG 20) Die Lehrenden können Klassenabende bis zu 50 Personen unter Einhaltung der jeweils gültigen Regeln eigenständig durchführen. Es erfolgt eine Abstimmung mit der Musik- schulleitung zur Klärung der Einhaltung aller Bestimmungen. VOR DER VERANSTALTUNG - UMSETZUNG DES PRÄVENTIONSKONZEPTS ~ Abstimmung mit der Musikschulleitung ~ Klärung der Art der Veranstaltung und der jeweils gültigen Regelungen Raumdisposition ~ Klärung Raumgröße – erlaubte Besucheranzahl ~ Flexible Bestuhlung: Die Bestuhlung wird an die höchst zulässige Besucheranzahl an- gepasst und mit einem Abstand von mindestens 1 Meter (radial – Schulter zu Schul- ter) aufgestellt. ~ Fixe Bestuhlung: Mit einem Belegungskonzept – z.B. Schachbrettmuster-Besetzung – muss die Einhaltung des Mindestabstands sichergestellt werden. ~ Leitsystem Bühne: Auf- und Abtritt, Bühnenumbau, … Besucher/innen – Mitwirkende ~ Mitwirkende: Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind nicht einzuberechnen 21). ~ Aufenthalt der Mitwirkenden zeitweise auf einem Sitzplatz im Publikum: Die Mitwirkenden sind in die Anzahl der Besucher/innen einzurechnen, es wird empfohlen, für die Mitwir- kenden eigene Sitzplätze, den Abstandregeln entsprechend, zu kennzeichnen. 25 20) Covid 19-Leitfaden Veranstaltung Land Salzburg 21) https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/corona-virus.html, abgerufen: 19.07.2020
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