Chronologie der Planung für die BUGA 2009 Schwerin
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Chronologie der Planung für die BUGA 2009 Schwerin Autor: Arndt Müller, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Mecklenburg-Vorpommer, Wismarsche Str. 152, 19053 Schwerin, Tel. 0385-521339-0 1999 Die Stadt Schwerin erhält in einem Feld von 8 Mitbewerbern den Zuschlag für BUGA 2009 "Schwerin im Spiegel der Seen" heißt das Motto. Da die Seen zum innerstädtischen Bereich gehören, sind Sanierung und Stadtentwicklung eng mit dem BUGA-Konzept verknüpft. "Wir wollen nicht die übliche Blumenschau", erklärt Axel Höhn, Schwerins Baudezernent, "sondern ein langfristiges Stadtentwicklungskonzept." Die Stadt will nicht nur begrünte Plätze, Promenaden und Ufer zeigen, sondern sie selbst soll die BUGA 2009 sein. "Wenn sie vorüber ist", so Höhn, "wird Schwerin nicht mehr sein, wie es einmal war. Die Stadt wird endlich so sein, wie wir sie haben wollen." Das kommt gelegen, denn ein Jahr später will Schwerin das 850jährige Stadt-Jubiläum feiern. Quelle: schwarzaufweiss, Das Reisemagazin, http://www.schwarzaufweiss.de/deutschland/schwerin5.htm März 2001 Die ganze Stadt Schwerin soll BUGA werden. Städtebauliche Missstände wie die zentral gelegene Industriebrache am Hopfenbruch sollen mit den BUGA-Projekten aufgewertet werden. 13 Themenbereiche an zahlreichen Orten sollen gestaltet werden. Quelle: Hauspost, Ausgabe März 2001 August 2002 Der Ideenwettbewerb „BUGA 2009- Gärten der Jahrhunderte“ wird gestartet. Die Bevölkerung wird nicht einbezogen. Es gibt keine Planungszellen unter Beteiligung breitester Bevölkerungskreise, die sinnvolle Idee für die Stadt im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger aufgreifen. Die Planungsbereiche umfassen das Burgseeareal, die Marstallhalbinsel und den ehemaligen Küchengarten. Trotz eines erheblichen Umfanges an gesetzlich geschützten Biotopen im Planungsgebiet gehen die Wettbewerbsunterlagen nicht auf die geschützte Natur ein. Ihr Erhalt wird nicht zur Bedingung der Wettbewerbsbeiträge gemacht. Dementsprechend rigoros geht die Mehrzahl der eingesandten Entwürfe mit den vorhandenen Biotopen um. Der Erhalt geschützter Natur wird nur von sehr wenigen Planern berücksichtigt. Die Entwürfe, die den Erhalt von ökologisch wertvollen Bereichen vorsehen, werden im weiteren Verlauf von den Preisrichtern, in der Mehrheit Architekten und Landschaftsarchitekten, nicht weiter berücksichtigt. November 2002 Die Denkmalbehörde des Landes erhebt erhebliche Bedenken und Einwände gegen inhaltliche Aussagen des Auslobungstextes zum BUGA-Wettbewerb „Gärten der Jahrhunderte“. Es besteht keine Einigkeit über Fragen des Denkmalschutzes auf Landesflächen zwischen Stadt und Land. Die Stadt Schwerin gibt mit dem Wettbewerb ein Gebiet zur Planung frei, dass ihr nicht gehört. Quelle: Schreiben der Landesamtes für Denkmalpflege MV an die Architekten D & K Hamburg, 23.4.2003
Mai 2003 Der BUGA-Gestaltungswettbewerb „Hopfenbruchpark“ beginnt/ Preisgeld 85.000 Euro Trotz erheblicher Unsicherheiten zum Planungsrecht auf den für eine BUGA vorgesehenen Flächen auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Schwerin, wird von der Stadt Schwerin ein städtebaulicher Wettbewerb gestartet. (Siehe September 2003) Juli 2003: Die BUGA-Jury empfiehlt die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes für die „Schwimmende Wiese“ des Architekturbüros Breimann und Brunn, Hamburg / Jäger und Jäger Schwerin. Der Entwurf des Projektes weist gegenüber den alternativen Wettbewerbsentwürfen die eindeutig größten Beeinträchtigungen der Schutzgüter und die geringsten Möglichkeiten für eine naturnahe Entwicklung bzw. Einbeziehung von gesetzlich geschützter Natur und Landschaft am Burgsee auf. Quelle: Hauspost, Ausgabe Juli 2003 September 2003 Die Stadtvertretung beschließt, die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes für die „Schwimmende Wiese“ für den „Garten des 21. Jahrhunderts“ auf der BUGA 2009. Damit ist eine wesentliche Entscheidung noch vor der Einbeziehung der Umweltverbände und vor dem gebotenen Variantenvergeleich des öffentlichen Genehmigungsverfahrens getroffen. Im Verfahren werden alternative Entwürfe später nur noch kursorisch abgehandelt. Quelle: Protokollauszug Stadtvertretung der Stadt Schwerin vom 22.09.2003 September 2003 Die Stadt Schwerin berät, den Burgsee wasserrechtlich als Gewässer II. Ordnung der Stadt zuzuordnen, um das Genehmigungsverfahren für den geplanten Burgseeumbau in Hoheit der Stadt durchführen zu können. Damit verspricht sich die Stadtverwaltung Schwerin, das ökologisch umstrittene Bauvorhaben, leichter genehmigt zu bekommen. Das Umweltministerium bekräftigt zu diesem Zeitpunkt noch die Einordnung des Sees als Gewässer I. Ordnung und damit die Hoheit des Landes. Zuständigen Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Güstrow. Quelle: Akteneinsicht bei der Stadt Schwerin September 2003 Die Denkmalbehörde des Landes fordert die BUGA-Planung auf, die natürliche Uferlinie des Burgsees zur Graf-Schack-Allee (und die historischen Bestände des Burgseegrabens) zu erhalten. Quelle: Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege MV an die Geschäftsführerung der BUGA GmbH, Schwerin, 13.9.2003 September 2003 Die Stadt Schwerin wertet die Entwürfe des Gestaltungswettbewerbs für die Industriebrache am Hopfenbruch aus. Ziel der Planung war explizit die Errichtung eines sport- und freizeitbetonten Bereiches der BUGA. Im Zuge der weiteren Später fällt der gesamte Bereich „Hopfenbruchpark“ weg und die Sport-und Spielfunktionen sollten nunmehr von der „Schwimmenden Wiese“ übernommen werden, die auch sogenannte „Fehlnutzungen“ (teilweise Nutzung durch Jugendliche) im historischen Schloßgarten ablenken soll. Quelle Hauspost, Ausgabe September 2003 Oktober 2003 Die BUGA-GmbH lädt die Umweltverbände zur Bildung eines BUGA-Beirates ein und bittet einen Vertreter für die sechs anerkannten Fachverbände zu benennen. Die Umweltverbände einigen sich aufgrund der Erfahrungen des BUND mit dem IGA-Projekt 2003 in Rostock auf einen erfahrenen Vertreter des BUND. (Ulrich Söffker vom BUND aus Rostock war maßgeblich an der Erarbeitung der gemeinsamen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL), des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), der Hansestadt Rostock und der Grünen Liga zu „Gartenschauen und Ökologie“ beteiligt. Die Empfehlungen
legen die anteilige Bewahrung und Integration von ökologisch wertvollen Flächen in Gratenschauen fest und waren verbindliche Grundlage der Wettbewerbsausschreibung für die IGA-Gärten. An der der Auswahl der Wettbewerbsbeiträge war Herr Söffker als Verbandsvertreter für den BUND direkt beteiligt. Im Verlaufe der IGA begleitete er das Umweltbildungsprojekt des BUND auf der IGA. Die Schweriner BUGA-GmbH ist jedoch nicht an der ehrenamtlichen Mitarbeit des BUND-Vertreters interessiert und lehnt ihn als Vertreter unseres Verbandes ab.. Quelle: Schriftverkehr BUND Mai 2004 Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Güstrow bittet die oberste Naturschutzbehörde, das Umweltministerium, sich für eine Umplanung des Burgseeprojektes in Richtung eines naturnahen Ausbaus einzusetzen. Im Juni warnt das LUNG die Stadt Schwerin, ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, was nicht zum Erfolg führen kann. Das Umweltministerium teilt in einem Schreiben des Staatssekretärs die erhebliche Bedenken des LUNG zur faktischen Nichtgenehmigungsfähigkeit des Burgsee-Ausbaus. Quelle: Akteneinsicht bei der Stadt Schwerin Mai 2004 Die BUGA-GmbH bittet um Austausch des Vertreters der Umweltverbände mit der Begründung, dass ein in Schwerin ansässiger Bürger gesucht würde. Der BUGA-Beirat hat bislang nicht getagt. Quelle: Akteneinsicht bei der Stadt Schwerin April 2004 Erste Sitzung des BUGA-Beirates mit Bekanntgabe der neuen BUGA-Geschäftsführung und der Gestaltungsidee der „Schwimmenden Wiese“ im Garten des 21. Jahrhunderts. Der neue Vertreter der Umweltverbände ist eine Person aus der Ortsgruppe Schwerin des BUND. Juni 2004 Die Stadt Schwerin verhindert mit Hintergrund der BUGA-Planungen die Einbeziehung des Burgseeareals in das EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“. Weitere Gebiete werden auf Wunsch der Stadt ebenfalls aus rein wirtschaftlichen Gründen aus dem Entwurf zum EU- Vogelschutzgebiet „Schweriner See“ herausgenommen. Quelle: Schriftverkehr des BUND August 2004 Das Umweltministerium stimmt nach "erneuter Prüfung" der Umwidmung des Burgseegewässers in ein Gewässer II. Ordnung zu. (nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LWaG ist der Burgsse nun Gewässer zweiter Ordnung.) Damit ist die alte Entscheidung des Umweltministeriums vom September 2003 aufgehoben. Die Stadt Schwerin kann sich das ökologisch umstrittene Vorhaben nunmehr selbst genehmigen. Der Aufsichtsratsvorsitzende der BUGA-GmbH als Antragssteller und der Chef der Verwaltung sind ein und dieselbe Person: Oberbürgermeister Norbert Claussen. Januar 2005 Der BUND übergibt die gemeinsamen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL), des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), der Hansestadt Rostock und der Grünen Liga zu „Gartenschauen und Ökologie“ an die BUGA-GmbH. Die Empfehlungen legen großen Wert auf den Erhalt von naturnahen Flächen für Naturschutzziele und die Beteiligung der Öffentlichkeit in allen Planungsschritten. Februar 2005 Beiratsitzung des BUGA-Beirates mit grundsätzlicher Kritik von Beiratsmitgliedern an der Gestaltungsidee „Schwimmende Wiese“ für den Garten des 21. Jahrhunderts. Quelle: BUGA-Beiratsprotokolle BUND März 2005 Die Stadt beginnt mit einer fadenscheinigen Begründung (Hochwasserschutz) noch vor dem
eigentlichen Genehmigungsverfahren, dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Burgsees, mit der Fällung der wertvollen Ufergehölze. In der Bevölkerung trifft diese Maßnahme auf Unverständnis und Empörung. Die Fällung der Bäume wird im späteren Planfeststellungsverfahren noch einmal thematisiert. Es wird suggeriert, dass dieses noch gar nicht stattgefunden hätte. Die Behörde wusste jedoch, dass diese Fällung bereits im März 2005 aufgrund einer – illegalen – Fällgenehmigung von Januar 2005 erfolgt ist. Hierzu wird auf die eMail des externen Rechtsberaters der PF-Behörde, Dr. Haaß v. 24.2.06 verwiesen (Siehe bereits übersandte Aktenmitschrift v. 26.5.06). Es wird hier ausdrücklich festgestellt, dass diese Baumfällung rechtswidrig war, weil sie vor Eingang des Antrages des Vorhabenträgers auf Planfeststellung vorgenommen worden war. Dies ist ein derart schwerer Baufrevel, zumal es sich auch um streng geschützte Bäume handelte, dass die Staatsanwaltschaft Schwerin, die ein Verfahren zuvor schon eingestellt hatte, das Ermittlungsverfahren nach Bekanntwerden dieser Umstände wieder aufgenommen hat (Az. 175 Js 9558/05). Diese illegalen Baumfällungen, die nachträglich durch den Planfeststellungsbeschluss geheilt werden sollen, fallen u.a. unter den Verbotstatbestand des § 42 Bundesnaturschutzgesetzes. Dieser Vorgang wird von allen Institutionen als ungeheuerlich angesehen. Juni 2005 Beginn des Planfeststellungsverfahrens mit erster offizieller Beteiligung der Umweltverbände. In der Umweltverträglichkeitsprüfung stellt sich die große Bedeutung des Burgseeareals für das Ökosystem des Schweriner Sees heraus. Im Genehmigungsverfahren für den „Garten des 21. Jahrhunderts“ werden 3 Wettbewerbsentwürfe geprüft, jedoch die Entwürfe mit der geringsten Beeinträchtigung für Natur und Landschaft verworfen, obwohl die Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen durch den präferierten Wettbewerbsentwurf zur „Schwimmenden Wiese“prognostiziert. Quelle: Akten zum Planfeststellungsverfahren 20. Juli 2005 Die Schweriner Ortsgruppe des BUND gibt eine siebenseitige fachliche Stellungnahme zur Genehmigungsplanung für den Burgseebereich ab. Die Stellungnahme kritisiert die geplanten erheblichen Veränderungen der Uferbereiche, die nicht mit einem angeblich überwiegenden öffentlich Interesse an einer BUGA begründet werden können. Sie kritisiert die Entscheidung, entgegen den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung die ökologisch ungünstigste Variante – die Anlage einer rechteckigen, in Betonkanten gefasste „Schwimmende Wiese“– zu wählen. Sie kritisiert die im Bauvorhaben geplante inkonsequente weil nur teilweise durchzuführende Altlastenbeseitigung, die fehlende Ausgleichbarkeit des Eingriffs und die fehlende Prüfung der FFH-Verträglichkeit. Quelle: Schriftverkehr des BUND November 2005 Der BUND beginnt mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit, um die Schwerinerinnen und Schweriner, sowie die Landesbehörden auf die zahlreichen Verfehlungen der Landeshauptstadt und der BUGA-Planer hinzuweisen. 24.11.2005 Der BUND weist im Erörterungstermin zum Genehmigungsverfahren auf die naturschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Probleme der BUGA-Planungen hin. Erhebliche naturschutzfachliche Bedenken gegen die vorgelegten Planungen kommen auch von Seiten der Fachbehörden (u.a. vom Landesamt für Umwelt und Geologie (LUNG).
ab Ende 2005 bis September 2006 Intensive Phase der Öffentlichkeitsarbeit und Verhandlungen mit der BUGA GmbH und der Stadt, um ökologische Verbesserungen der BUGA-Planungen zu erreichen u.a. öffentliche Infoveranstaltung des BUND Mecklenburg-Vorpommern Vor dem Hintergrund der enormen Kosten für die Projekte der BUGA 2009 in Schwerin und den damit erwarteten Umweltauswirkungen lädt der Bund für Umwelt und Naturschutz Mecklenburg- Vorpommern für Freitag, den 07.04.2006, 16.00 Uhr zu einer Infoveranstaltung ins Schleswig- Holstein-Haus ein. Der BUND Mecklenburg-Vorpommern stellt allen Interessierten die Naturschutzproblematik besonders im Zusammenhang mit der geplanten Ausbaggerung des Burgsees vor. Durch das umstrittene Projekt sollen zahlreiche europaweit geschützte Tierarten, beispielsweise der Fischadler oder die Teichfledermaus, ihren Lebensraum verlieren. Mit alternativen Gestaltungsvarianten des Burgseeareals sieht der BUND die Möglichkeit, mit weit weniger finanziellem Aufwand eine naturschutzgerechte BUGA umzusetzen. Weitere Infos zum Thema BUGA und Naturschutz unter www.bund.net/mv Immer wieder werden Appelle an die Verwaltungsspitze gerichtet: Pressemitteilung 26.06.2006 BUGA-Planer haben es in der Hand – Einlenken könnte Klage abwenden BUGA GmbH lehnt weiterhin Kompromissvorschlag vom BUND MV ab Zahlreiche Gespräche sollten in den letzten Wochen zwischen der BUGA GmbH, der Stadt Schwerin und dem BUND Mecklenburg-Vorpommern eine Lösung des Konfliktes um die künftige Gestaltung des Burgseeareals erbringen. Es liegen inzwischen einige Kompromissvorschläge des BUND M-V sowie der BUGA GmbH im Verein mit der Stadt vor, die der jeweiligen Gegenpartei nicht weit genug gehen. Beide Parteien haben ihre Prämissen, von denen sie schwerlich abrücken können und wollen. So lehnte die BUGA GmbH den Vorschlag des BUND Mecklenburg- Vorpommern ab, die geschützten Biotope in vollem Umfang neben einer „Schwimmenden Wiese“ zu erhalten. Nach Aussagen zahlreicher Artenschutzexperten des Landes könnte ein annähernd funktionierender Ausgleich für die geplanten starken Beeinträchtigungen des Burgsees nur in einer großflächigen Beruhigung von Teilen des Schweriner Innensees bestehen, die derzeit starken Belastungen des Bootsverkehrs ausgesetzt sind. So sind in weiten Bereichen des Schweriner Sees die Schilfröhrichtbestände durch starken Wellenschlag und Befahren in den letzten 50 Jahren um bis zu 70 Prozent zurückgegangen! Dies mache den Burgsee in seiner derzeitigen Gestalt mit seiner Vielfalt an Biotopen als Rückzugsgebiet zahlreicher gefährdeter Arten für das Gesamtsystem der Schweriner Seen unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund reagiert der BUND Mecklenburg-Vorpommern mit Unverständnis auf die jüngsten Angriffe der IHK, die den Naturschützern mit einer Erklärung vom 23.Juni „Populismus“ vorwirft. „Es wirft kein gutes Licht auf die Wirtschaftsvertreter der Stadt, wenn Sie jenen Menschen, die sich zumeist ehrenamtlich für den Erhalt des Naturreichtums des Schweriner Seenlandes engagieren, niedere Beweggründe unterstellt. Offensichtlich hat die IHK Schwerin noch nicht verwunden, dass sich die Umweltverbände ihr gesellschaftlich notwendiges Klagerecht als Gegengewicht gegen ungebremste Betonprojekte über Jahre hinweg hart erstritten haben.“, antwortet Arndt Müller, Naturschutzreferent des BUND Mecklenburg-Vorpommern.
Mit einem letzten Appell hat sich der BUND Mecklenburg-Vorpommern zudem an Oberbürgermeister Claussen gewandt. Ein Auszug aus dem Schreiben vom 23.06.06 besagt: „Wir möchte Ihnen noch einmal vor Augen führen, dass eine BUGA in Schwerin nicht scheitern muss, weil unbeirrt Konzepte präferiert werden, die sich an anderen Orten bereits als unbrauchbar erwiesen haben. Das Schicksal der Stadt hängt nicht an der erfolgreichen Beseitigung von großflächigen Biotopen, ganz im Gegenteil. Mit unkalkulierbaren Kosten, die sich aus einer brisanten und unbeherrschbaren Altlastensituation ergeben und mit ungelösten Fragen zur Nachnutzung der „Schwimmenden Wiese“ wird der Stadt eine Last aufgebürdet, welche die Bürgerinnen und Bürger noch lange tragen werden müssen. Es gibt ohne Zweifel Alternativen, die ökologisch = ökonomisch für die Stadt einen großen Erfolg bedeuten würden. Eine Umplanung könnte ohne Zeitverzug geschehen, da kein weiteres Planfeststellungsverfahren notwendig wäre, wenn die Uferlinie des Burgsees unberührt bliebe.“ „Es liegt nun in der Hand der BUGA-Planer“, so BUND-Vertreter Arndt Müller, „ob Sie Ihre Planungsfehler wirklich korrigieren und damit der BUGA zu einem Erfolg verhelfen wollen.“ Am 25.09.2006 legt der BUND Mecklenburg-Vorpommern gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Prestigeprojekt der BUGA Schwerin 2009 GmbH, den Ausbau des Schweriner Burgsees, Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ein. Ziele der Klage: 1.Erhalt der natürlichen Uferlinie des Burgsees durch Verzicht auf jegliche Baggerungen am Burgsee. 2.Planänderung für das Projekt „Garten des 21. Jahrhunderts“ angelehnt an den Entwurf von Georg Adolf Demmler aus dem 19. Jahrhundert mit Schaffung einer abwechslungsreichen Vegetation und unter Reduzierung der Kosten. 3.Wiederbepflanzung des bereits abgeholzten Uferbereiches zur Wiederherstellung der Lebensraumansprüche für eine der wichtigsten Fledermauspopulationen in Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland Gerichtlicher Vergleich im November 2006; Erfolg des BUND Mecklenburg-Vorpommern: ein großer Teil der natürlichen Uferbereiche des Burgsees dürfen nicht beseitigt werden. Bis heute (März 2009): Zahlreiche weitere teils juristische Auseinandersetzungen um die Beseitigung von Gehölzen und die Beseitigung bzw. Beeinträchtigung weiterer wertvoller und geschützter Biotope auf den BUGA-Flächen.
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