Willkommen an unserer Schule - eduBS

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WG WMS IMS

             Willkommen an unserer Schule

 2018
 2019
Impressum
Redaktion: Patrick Langloh, Rektor
Gestaltung: Anna Waltz
Fotograf: Giuseppe Esposito
Druck: Gremper AG
Publikation: Juli 2018
Auflage: 450 Stück
Vorwort des Rektors

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler                 erfolgreiche Schullaufbahn in unserem Haus
                                                  dienen sollen.
Als Rektor unserer Schule heisse ich Sie herz-
lich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie         Ich bin zuversichtlich, dass Sie sich bei uns
sich für eine Ausbildung an unserer Schule        rasch einleben und sich hier wohl fühlen wer-
entschieden haben. Wir sind überzeugt, dass       den. Ich wünsche Ihnen einen guten Start an
Sie mit dem Wirtschaftsgymnasium oder der         unserer Schule.
Wirtschaftsmittelschule für zukünftige Bil-
dungswege sehr gut vorbereitet werden oder        Patrick Langloh
Ihnen damit ein guter Einstieg ins Berufsleben    Rektor
ermöglicht wird.

Um erfolgreich zu sein, braucht es ein gegen-
seitiges Engagement: Wir erwarten von Ihnen
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit,
aber wir helfen Ihnen auch, die geforderten
Leistungen zu erbringen. Wichtig ist dabei,
dass Sie Neugier, Interesse und Offenheit an
Ihre neue Schule mitbringen.

Täglich besucht eine Vielzahl von jungen Men-
schen diese Schule. Es wird gelernt, geplaudert
und gelacht an verschiedensten Orten, die nur
darauf warten, von Ihnen ausgekundschaftet
zu werden: Neben verschiedenen Unterrichts-
zimmern und Spezialräumen haben wir eine
Mediothek, Arbeitsräume, eine Sportanlage
oder die Cafeteria, wo sich unsere Schülerin-
nen und Schüler aufhalten.

Damit das Zusammenleben an unserer Schule
gut funktioniert, braucht es auch verbindliche
Regeln. Mit dieser Broschüre erhalten Sie und
Ihre Erziehungsberechtigten wichtige Infor-
mationen, die Ihnen als Orientierung für eine
Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Rektors                                              1

Schulleitung                                                     4

Sekretariat                                                      6

Mediothek                                                        8

Cafeteria                                                       10

Schulhauswart                                                   12

Schulpsychologischer Dienst                                     13

Lern- und Förderzentrum                                         14

Das Zusammenleben an unserer Schule		                           16

Webseite, Fotos und persönliche Angaben                         18

Minimalstandards                                                19

Hausordnung                                                     20

Absenzen, Urlaub und Disziplin                                  22

Nutzungsbestimmungen der IT-Infrastruktur                       28

Schulische Anlässe ausserhalb des Schulhauses                   31

Leistungsbeurteilung an unserer Schule                          32

Nachteilsausgleich                                              36

Mildeparagraph                                                  37

Wichtige Rechtsgrundlagen                                       38
4

    Schulleitung

    Der Rektor bildet zusammen mit der Konrekto-       Enzo Marelli
    rin und den zwei Konrektoren die Schulleitung.     • Zuständig für folgende Bereiche
    Das Rektorat hat die Gesamtverantwortung für           des Gymnasiums (WG):
    die Schule. Bei Bedarf kann über das Sekreta-          – Beratung für Eintrittswillige
    riat oder per E-Mail ein Termin mit dem Rektor         – Einteilung von Schülerinnen und Schü-
    vereinbart werden.                                        lern
                                                           – Immersion
    Im schulischen Alltag sind die Schülerinnen            – Absenzen- und Urlaubswesen
    und Schüler eher mit Themen beschäftigt, die           – Behandlung von Disziplinarfällen
    mit dem Konrektorat zu tun haben. Die Kon-         • Organisation der Abschlussprüfungen
    rektorin und die Konrektoren erfüllen neben        • Organisation der Studienberatung
    ihrer Unterrichtstätigkeit vielfältige Aufgaben,
    von denen nebenstehend einige genannt wer-         Stefan Binkert
    den.                                               • Zuständig für folgende Bereiche der
                                                            Informatikmittelschule (IMS):
    Die Schulleitung ist gerne bereit, auch Vor-            – Beratung für Eintrittswillige
    schläge und Anregungen entgegenzuneh-                   – Einteilung von Schülerinnen und Schü-
    men. Sie ist Anlaufstelle für Schülerinnen und            lern
    Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrperso-           – Absenzen- und Urlaubswesen
    nen, wenn es mal nicht so läuft, wie es sollte.         – Behandlung von Disziplinarfällen
    Wichtig ist dabei stets der Grundsatz, dass bei    • Austauschprogramme und Sprachaufent-
    Schwierigkeiten die Betroffenen zuerst infor-           halte
    miert oder angesprochen werden sollen.             • Belange der Cafeteria/Mensa
                                                       • Erhebung der Interessierten für Ergän-
    Eva Palaiologos                                         zungs-, Pflicht- und Freiwahlfächer
    • Zuständig für folgende Bereiche
        der Wirtschaftsmittelschule (WMS):
         – Beratung für Eintrittswillige
         – Einteilung von Schülerinnen und Schü-
            lern
         – Absenzen- und Urlaubswesen
         – Behandlung von Disziplinarfällen
    • Sportdispensen
    • Organisation der Herbst- und Winterson-
         derwoche
5

Kontakt

Patrick Langloh, Rektor                     Eva Palaiologos, Konrektorin
Zimmer 116, Anmeldung im Sekretariat        Zimmer 120
patrick.langloh@bs.ch, Tel. 061 375 92 01   eva.palaiologos@bs.ch, Tel. 061 375 92 03
Sprechstunde nach Vereinbarung

Enzo Marelli, Konrektor                     Stefan Binkert, Konrektor
Zimmer 119                                  Zimmer 121
enzo.marelli@bs.ch, Tel. 061 375 92 02      stefan.binkert@bs.ch, Tel. 061 375 92 07
6

    Sekretariat

                                             Das Sekretariat ist erste Anlaufstelle für viele
                                             Anliegen und befindet sich im ersten Stock im
                                             Zimmer 117. Cathrin Loosli, unsere Sekretari-
                                             atsleiterin, Andrea Meier und Sandra Sprecher
                                             stehen Ihnen hier für Auskünfte und Anfragen
                                             gerne zur Verfügung.

                          Öffnungszeiten     Montag bis Freitag        07.30 bis 12.00 Uhr
                                             Montag, Dienstag          13.00 bis 16.00 Uhr
                                             und Donnerstag

                  Einige Dienstleistungen
                           Bestätigungen     Schulbestätigung, Schülerausweis, Nachdruck
                                             von Zeugnissen

                               Formulare     Umteilungsgesuch, Dispensationsgesuch,
                                             Austrittsformular, Antragsformulare

                         Schülerkästchen     Depotgebühr für Schlüssel: CHF 50.–

                             Liftschlüssel   Für den Fall, dass gemäss Arztzeugnis die
                                             Treppe nicht benutzt werden kann.
                                             Depotgebühr: CHF 50.–

                                 Kontakt     Telefon 061 375 92 00
                                             Fax     061 375 92 10
                                             E-Mail wginfo@edubs.ch
7
8

    Mediothek

                                 Im Parterre gleich neben der Cafeteria befin-
                                 det sich die Mediothek, wo die Schülerinnen
                                 und Schüler ein tausendfaches Angebot an Bü-
                                 chern, Zeitschriften, Tageszeitungen, DVD, Ton-
                                 und Bildträgern erwarten. Ausserdem stehen
                                 mehrere Computer mit Zugang zum Internet
                                 für Recherchen zur Verfügung. Eine Hilfe bietet
                                 auch der elektronische Katalog über unseren
                                 Mediothekenbestand, der laufend ergänzt
                                 wird.

                Öffnungszeiten   Montag bis Freitag        07.30 bis 16.30 Uhr

                                 Die ganze Ausleihe steht unseren Schülerinnen
                                 und Schülern zum Nulltarif zur Verfügung. Wer
                                 behauptet, was nichts kostet ist nichts wert,
                                 wird zumindest hier, in der Mediothek unserer
                                 Schule, eines Besseren belehrt. Nähere Infor-
                                 mationen rund um die Ausleihe finden Sie auch
                                 am Anschlagbrett in der Mediothek. Für Infor-
                                 mationen, Fragen und Wünsche stehen Ihnen
                                 Herr Freddy Allemann, Mediothekar, und Frau
                                 Louanne Burkhart gerne zur Verfügung.

                      Kontakt    Telefon 061 375 92 08
                                 E-Mail alfred.allemann@edubs.ch
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     Cafeteria

                      Ort   Die Mensa befindet sich neben der Mediothek
                            im Erdgeschoss. Der Mensabetrieb der WG/
                            WMS wird von dem Unternehmen Parterre
                            Basel, unter der Leitung von Timea Földesi
                            betrieben. Es wird an allen Schultagen, für die
                            Pausen-Mittagsverpflegung sowie für Snacks
                            und Getränke gesorgt.

                            Unsere Menus werden täglich frisch vor Ort
                            zubereitet. Grundsätzlich werden drei verschie-
                            dene Mahlzeiten, mit mindestens einer vege-
                            tarischen Variante, angeboten. Der Menüplan
                            wird jeweils saisonal abgestimmt und die Spei-
                            sen werden ausgewogen nach den gängigen
                            Richtlinien über „Gesunde Ernährung“ zube-
                            reitet. Die Produkte werden weitestgehend bei
                            regionalen Produzenten bzw. Händlern einge-
                            kauft und es wird auf eine gute Qualität der
                            Rohstoffe geachtet.

     			 Öffnungszeiten     Montag bis Freitag       08.30 bis 15.00 Uhr
                            Warmes Essen              11.30 bis 14.00 Uhr

                    Snack   Für den kleinen Hunger zwischendurch bieten
                            wir Ihnen nebst Kioskartikeln täglich frische
                            Sandwiches, Gebäck und verführerische Patis-
                            serie an – natürlich alles auch zum Mitnehmen.

                            Sandwiches ab Fr. 2.–
                            Süssgebäcke ab Fr. 2.–
                            Menü ab Fr. 6.–
                            Getränke ab Fr. 1.– (0,5l PET ab Fr.1.50)
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     Schulhauswart

                                     Herr Reto Bärfuss und sein Team kümmern
                                     sich mit viel Engagement um die Infrastruktur
                                     und die technischen Einrichtungen an unserer
                                     Schule.

                                     Verlorene Gegenstände können bei Herrn Bär-
                                     fuss im Fundbüro abgegeben oder abgeholt
                                     werden.

                                     Versäumnisse, Verspätungen oder unentschul-
                                     digte Absenzen, welche einen Arrest zur Folge
                                     haben, werden nach Absprache bei Herrn Bär-
                                     fuss abgeleistet oder sind am Donnerstagnach-
                                     mittag von 16.10 bis 17.45 Uhr abzusitzen.

                     Präsenzzeiten   Montag, Dienstag,      08.00 bis 11.00 Uhr
                                     Donnerstag und Freitag 14.00 bis 16.00 Uhr

                                     Mittwoch                 08.00 bis 11.00 Uhr

                          Kontakt    Telefon 061 375 92 19
                                     E-Mail reto.baerfuss@bs.ch
                                     Mobil   079 718 13 40
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                 Schulpsychologischer Dienst

          Zuständig für unsere Schülerinnen und Schüler
          sind Frau Anette Bünger und Herr Reto Meuli
          vom Schulpsychologischen Dienst Basel-Stadt
          (SPD).

          Frau Bünger und Herr Meuli nehmen gegen-
          über der Schule eine neutrale Stellung ein und
          sind der beruflichen Schweigepflicht unter-
          stellt. Die Beratungen sind freiwillig, vertrau-
          lich und kostenlos. Sie können sich an den SPD
          wenden bei
          • Lern- und Leistungsproblemen
          • Persönlichen Problemen,
                z. B. in der Familie
          • Schwierigkeiten in der Klasse oder
                der Schule allgemein
          Frau Bünger und Herr Meuli können Ihnen und
          Ihren Eltern Gespräche zur Klärung und allen-
          falls auch eine Untersuchung anbieten, Infor-
          mationen und Lernhilfen vermitteln, Kontakt
          zu anderen Institutionen herstellen und mit Ih-
          nen zusammen mögliche Problemlösungen er-
          arbeiten. Sie werden aber keine Massnahmen
          anordnen, denen Sie nicht zustimmen.

Adresse   Austrasse 67
          4051 Basel

Kontakt   Telefon 061 267 68 99
          E-Mail anette.buenger@bs.ch

          Telefon 061 267 68 47
          E-Mail reto.meuli@bs.ch

          Internet www.edubs.ch/dienste/spd
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     Lern- und Förderzentrum

                                            In unserem Lern- und Förderzentrum bieten
                                            einige Fachlehrpersonen gezielt und individuell
                                            Unterstützung in folgenden Fächern an:

                                Deutsch     Anna Kissling, Stefan Rüegger
                                Englisch    Laura Walder
                             Französisch    Karolina Breitenmoser, Corine Maître
                             Mathematik     Roman Duveen, Claudio Jenny,
                                            Lukas Thalmann
                        Wirtschaftsfächer   Giuseppe Esposito, Martin Siegrist
                          IKA/Informatik    Michèle Weber
                             Kunstatelier   Francine Pérusset, Ueli von Arx (Zimmer 227)

                                            Zudem erhalten Sie im Lern- und Förderzent-
                                            rum auch Unterstützung bei Lernschwierigkei-
                                            ten (Lerncoaching) und Informationen zu den
                                            vielfältigen Angeboten zur Begabtenförderung.

                          Öffnungszeiten    Dienstag und Donnerstag 16.10 bis 17.45 Uhr

                                            Die Stundenpläne der einzelnen Klassen wer-
                                            den so gelegt, dass für mindestens einen Ter-
                                            min ein entsprechendes Zeitfenster vorhanden
                                            ist.

                                            Die Zimmer für das Lern- und Förderzentrum
                                            befinden sich im 2. Stock unserer Schule.

                                            Das Angebot ist freiwillig und kostenlos. Eine
                                            Anmeldung ist nicht notwendig.
15
Das Zusammenleben an unserer Schule
18

     Webseite, Fotos und persönliche Angaben

     Unsere Schule führt unter verschiedenen Ad-      Wir werden uns ebenso darum bemühen, in
     ressen eine Webseite, auf der wir Informatio-    den veröffentlichten Berichten auf jegliche
     nen zu unserem Ausbildungsangebot liefern,       individuelle Namensnennung zu verzichten.
     über wichtige Ereignisse berichten und uns       Ausnahmen kann es bei öffentlichen Anlässen
     gegenüber der Öffentlichkeit präsentieren. Sie   oder bei der Berichterstattung über die Ab-
     finden unsere Homepage unter den folgenden       schlussfeiern und -ergebnisse geben. In jedem
     Adressen:                                        Fall gehen wir mit personenbezogenen Daten
     • wg.edubs.ch                                    verantwortungsvoll und zurückhaltend um.
     • www.wgbasel.ch
     • www.wmsbasel.ch                                Sollten Sie oder Ihre Erziehungsberechtigten
     • www.imsbasel.ch                                mit dieser Handhabung nicht einverstanden
                                                      sein, so setzen Sie sich bitte mit dem Rektorat
     Sie finden uns auch auf Instagram und Face-      in Verbindung.
     book. Zudem berichten wir auf unserem Blog
     über Aktuelles an unserer Schule.
     •     www.45plus.blog
     • www.instagram.com/ww_basel
     • https://www.facebook.com/WGWMSBasel/

     Um über aktuelle Anlässe angemessen berich-
     ten zu können, sind wir darauf angewiesen,
     Bilder von schulischen Veranstaltungen und
     Ausflügen in angemesserner Weise im Inter-
     net oder in den Medien publizieren zu dürfen.
     Bei der Veröffentlichung von Fotos von Schü-
     lerinnen und Schülern werden wir aber stets
     darauf achten, dass dies ohne identifizierende
     Namensnennung geschieht. Sollten wir die
     Namensnennung für wünschenswert halten,
     so wird dies nur mit Ihrer expliziten Genehmi-
     gung bzw. im Fall von minderjährigen Schü-
     lerinnen und Schülern mit Genehmigung der
     Erziehungsberechtigten erfolgen.
19

                                                                        Minimalstandards

Der Umgang an unserer Schule ist von gegenseitigem Respekt gekennzeichnet. Das zeigt sich
unter anderem im Verhalten, in der Sprache und im Auftreten.

1.   Beginn des Unterrichts
     Die Lernenden haben das Material ausgepackt, die Gespräche sind beendet. Elektronische
     Geräte, die nicht zum Unterricht gehören, und allfällige Kopfhörer sind weggelegt und nicht
     mehr sichtbar. Alle Taschen sind auf dem Boden oder am dafür vorgesehenen Ort versorgt.

2.   Während des Unterrichts
     Es ist nicht gestattet, während des Unterrichts zu essen oder zu trinken (ausser Wasser) oder
     Kaugummi zu kauen. Die Benutzung der Mobiltelefone ist ebenfalls untersagt.

3.   Nach dem Unterricht
     Wer vor dem Läuten das Zimmer verlassen darf, ist in den Gängen ruhig. Vor dem Verlassen
     der Räume wird das Zimmer aufgeräumt (Wandtafel, Tische, Stühle, Boden). Die für den
     Wochnerdienst zuständigen Personen sind auch für die korrekte Entsorgung des Abfalls ver-
     antwortlich.

4. Sprache
   Die Sprache ist in keiner Weise diskriminierend oder verletzend, weder gegenüber Schülerin-
   nen und Schülern noch gegenüber Lehrpersonen.

5. Kleidung
   Die Kleidung ist der Ausbildungssituation einer weiterführenden Schule angepasst. Ausser-
   halb des Sportunterrichts wird daher keine Sportkleidung getragen (Ausnahme: Sportlehr-
   personen). In den Unterrichtsräumen ist das Mützentragen nicht erlaubt. Mäntel und Jacken
   sind ausgezogen.

6.   Gemeinschaftsräume
     Die Gemeinschaftsräume (Cafeteria, Schulküche, Gruppenräume, Mediothek, Gänge) sind in
     einwandfreiem Zustand zu hinterlassen.

Über diese Minimalstandards soll an unserer Schule ein aktiver Dialog geführt werden. Fehlbare
Personen werden angesprochen und müssen im Wiederholungsfall mit entsprechenden Mass-
nahmen rechnen.
20

     Hausordnung

     1.   Die Schülerinnen und Schüler können die Pausen in den Pausenhallen, in der Cafeteria oder
          im Gang verbringen.

     2.   Für das Mittagessen stehen die Cafeteria und die Schulküche zur Verfügung. Das Essen
          mitgebrachter Waren in der Cafeteria ist jedoch verboten. Ebenso darf in der Eingangshalle
          und den Gängen kein Mittagessen eingenommen werden. Für die Selbstverpflegung steht
          die Schulküche im Untergeschoss zur Verfügung. Es darf kein Geschirr aus dem Schulhaus
          ins Freie mitgenommen werden.

     3.   Die Wochnerinnen und Wochner öffnen in jeder Pause die Fenster, reinigen die Wandtafeln
          und sind nach der letzten Vormittags- und Nachmittagslektion dafür besorgt, dass sämtliche
          Fenster geschlossen, die Storen hochgezogen und die Lichter gelöscht sind. Nach der letzten
          Lektion am Montag, Mittwoch und Freitag muss aufgestuhlt werden.

     4.   An Türen, Fenstern und in den Gängen darf nichts befestigt werden.

     5.   Das Betreiben von Radios, Tonbandgeräten etc. ist nur für Unterrichtszwecke gestattet.

     6.   Bild-, Film- oder Tonaufnahmen ohne Einwilligung aller Beteiligten sind an unserer Schule
          nicht gestattet. Dies gilt insbesondere in den Klassenzimmern und den Gängen, aber auch
          bei schulischen Anlässen ausserhalb des Gebäudes.

     7.   Die Benutzung des Lifts ist nur denjenigen Schülerinnen und Schülern gestattet, die aus
          medizinischen Gründen einen Schlüssel erhalten haben.

     8.   Fahrräder und Motorfahrräder sind im Keller einzustellen. Motorräder und Roller sind auf
          den vor dem Schulhaus bezeichneten Plätzen zu parkieren (s. Ordnung für Fahrzeughalterin-
          nen und Fahrzeughalter). Aus Sicherheitsgründen ist das Fahren im Hof, auf dem Trottoir, auf
          den Rampen und im Keller nicht erlaubt. Es ist verboten, den Motor im Schulgebäude laufen
          zu lassen, auch nicht beim Stillstehen vor dem Schulhaus.

     9.   Das Rauchen ist im Schulhaus verboten. Die Raucherzone befindet sich bei den Turnhallen 1
          und 2. Diese Regelung gilt auch für elektronische Zigaretten («E-Zigaretten»).

     10. Wer beabsichtigt, an den Anschlagbrettern im Parterre Plakate aufzuhängen, lässt diese
21

    vorher im Sekretariat abstempeln. Politische oder kommerzielle Werbung ist auf dem Schul-
    areal nicht gestattet.

Die Hausordnung ist ergänzend zu den Minimalstandards für das Zusammenleben an unserer
Schule eine wichtige Orientierungshilfe für das eigene Verhalten und wird daher auch in den
Unterrichtszimmern ausgehängt. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrperson
oder an ein Mitglied der Schulleitung.
22

     Absenzen, Urlaub und Disziplin

     Ein eigenverantwortlicher Umgang mit den Absenzen ist nicht nur aus disziplinarischen Gründen
     wichtig, sondern kann auch einen entscheidenden Einfluss bei der späteren Stellensuche haben.
     Insbesondere bei unbegründeten Absenzen kann kein Verständnis mehr erwartet werden. Suchen
     Sie rechtzeitig mit uns das Gespräch, wenn Sie in Zusammenhang mit Absenzen Probleme haben.

     Grundlage für dieses Absenzenreglement ist die Verordnung über den Schulbesuch, die Absen-
     zen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen (Absenzen- und Disziplinarverordnung) des
     Kantons Basel-Stadt (SG 410.130). Dieses wurde mit den Massnahmen bei Verstössen gegen das
     Absenzenreglement ergänzt.

     1.   Grundsätzliches
     a.   Als Absenz gilt das Nichterfüllen der Schulbesuchspflicht ohne Dispensation. Dabei wird
          Folgendes unterschieden:
          1. Das Zuspätkommen zu einer Unterrichtslektion oder einem obligatorischen Schulanlass
          (Verspätung).
          2. Das Fernbleiben von einer oder mehreren Unterrichtslektionen am Vormittag oder am
          Nachmittag oder von einem obligatorischen Schulanlass (Versäumnis).
     b.   Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, alle Wahl-
     		   fächer, für die sie angemeldet sind, sowie alle obligatorischen Schulanlässe zu besuchen.
     c.   Volljährige Schülerinnen und Schüler, die das 18. Altersjahr vollendet haben, nehmen die
          Rechte und Pflichten, die den Erziehungsberechtigten zukommen, alleine wahr. Zu Gesprä-
          chen können sie ihre Eltern oder eine andere Person ihres Vertrauens beiziehen.
     d.   Die Klassenlehrperson kontrolliert den Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler. Sie wird
          dabei von den anderen Lehrerinnen und Lehrern, die in der Klasse unterrichten, unterstützt.
          In jeder Klasse wird nach den Weisungen der Schulleitung eine Absenzenliste geführt. Un-
          begründete oder unberechtigte Verspätungen/Versäumnisse werden von der Klassenlehr-
          person unterstrichen.
     e.   Versäumnisse und Verspätungen sind von den Erziehungsberichtigten bzw. den volljährigen
          Schülerinnen und Schülern mit genauen Angaben der Ursache und der Dauer schriftlich zu
          begründen, und zwar unmittelbar nach Wiedereintritt der Schülerinnen und Schüler, spätes-
          tens aber 8 Tage (nicht Schultage) danach. Die Begründung ist der Klassenlehrperson abzu-
          geben. Diese entscheidet, ob die Begründung hinreichend ist oder nicht.
          Dabei gilt an unserer Schule:
     ––   Pro Semester werden 3 Verspätungen als begründet anerkannt.
     		   Begründen Schülerinnen und Schüler ihr Versäumnis (Abwesenheit während mindestens
23

		   einer Lektion) mit der Begründung „verschlafen“, wird die Absenz als Versäumnis eingetra-
		   gen, aber zu der Anzahl Verspätungen gezählt.
––   Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler über längere Zeit immer wieder tage- oder halbta-
     geweise, so kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Bleibt diese Massnahme erfolglos,
     so meldet die Klassenlehrperson die Schülerin oder den Schüler dem Kinder- und Jugendge-
     sundheitsdienst.
     Wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht mehr als 5 Tage ohne Abmeldung nicht
     besuchen, nimmt die Klassenlehrperson mit den Erziehungsberechtigten Kontakt auf.
f.   Von Schülerinnen und Schülern, die aus gesundheitlichen Gründen eine Aufnahme- oder
     Abschlussprüfung versäumt haben, einem mehrtägigen obligatorischen Schulanlass oder
     länger als eine Woche dem Unterricht fernbleiben, kann ein ärztliches Zeugnis verlangt
     werden. Die Schulleitungen können in Fällen von Krankheit und Unfall oder bei wiederholt
     dringenden Arztkonsultationen die Schulbesuchsfähigkeit vom Kinder- und Jugendgesund-
     heitsdienst abklären lassen.
g.   Die unbegründeten Versäumnisse und Verspätungen werden im Zeugnis vermerkt.

2.   Urlaub
a.   Für voraussehbare Absenzen reichen die Schüler und Schülerinnen in der Regel mindestens
     14 Tage zuvor der Klassenlehrperson ein vollständig ausgefülltes Urlaubsgesuch ein (vorge-
     drucktes Formular im Sekretariat). Die Lehrperson leitet das Gesuch mit ihrer Stellungnahme
     an das zuständige Schulleitungsmitglied weiter. Dieses entscheidet über die Bewilligung.
b.   Es ist erwünscht, Schnupperlehren möglichst in die Ferien zu legen.

3.   Anerkannte Gründe für Absenzen
     Als begründet werden nach hinreichender Begründung ins Absenzenheft eingetragen:
––   Krankheit oder Unfall, sofern der Schulbesuch nicht möglich ist.
––   Konsultationen bei Ärzten, Zahnärzten wenn ausnahmsweise die Konsultationen nicht aus-
     serhalb der Unterrichtszeit stattfinden können.
––   Aussergewöhnliche Familienereignisse
––   Religiöse Feiertage (gemäss kantonaler Handreichung)
––   Wohnungswechsel
––   Amtstermine, Militär-, Hilfs-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst
––   Schülerinnen- und Schüleraustausche
––   Weitere Gründe können von der Schulleitung anerkannt werden.
24

          Bei Schnupperlehren und militärischem Orientierungstag bzw. Aushebung werden keine
          Absenzen eingetragen.

     4.   Sportunterricht
          In allen Sportstunden müssen die nicht turnenden Schülerinnen und Schüler bei Beginn der
          Lektion anwesend sein. Wer ohne Dispensation nur dem Sportunterricht fernbleibt und den
          vorangehenden oder nachfolgenden Unterricht besucht, kann nachträglich – auch mit einer
          schriftlichen Begründung – das Versäumnis nicht mehr begründen.

     5.   Dispensationen
          Eine Dispensation liegt vor, wenn es Schülerinnen und Schülern erlaubt ist, den Unterricht
          sowie obligatorische Schulanlässe während einer bestimmten Zeit ganz oder in einzelnen
          Fachbereichen oder Fächern nicht zu besuchen.
          Die Dispensationsgründe sind in der kantonalen Absenzen- und Disziplinarverordnung ab-
          schliessend genannt. (siehe §§ 20-23 der Absenzen- und Disziplinarverordnung).
     a.   Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von einem einzelnen Fach-
          bereich oder Fach, vom ganzen Unterricht oder von einem obligatorischen Schulanlass
          dispensiert werden. Sie können von der zuständigen Lehr- oder Fachperson für Arbeiten
          beigezogen werden.
     b.   Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlichen Leistungen oder Begabungen können von
          der Schulleitung in einzelnen Fachbereichen oder Fächern dispensiert werden, sofern sie die
          Lernziele erfüllen und an den Leistungserhebungen teilnehmen.
     c.   Schülerinnen und Schüler können von einzelnen Unterrichtsstunden dispensiert werden,
          damit sie ein Förderangebot für besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler be
          suchen können. Die Erreichung der Lernziele und die Teilnahme an den Leistungserhebun-
          gen müssen gewährleistet sein.
     d.   Dispensationen aus gesundheitlichen Gründen und aufgrund von ausserordentlichen Leis-
          tungen oder Begabungen werden auf Gesuch der Erziehungsberechtigten erteilt. Die
          Dispensationsgesuche sind, soweit möglich, drei Wochen vor dem betreffenden Termin
          schriftlich und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet der Schule zu unterbreiten.
          Sollen Schülerinnen und Schüler länger als drei Wochen aus gesundheitlichen Gründen
          dispensiert werden, haben die behandelnden Ärztinnen und Ärzte auf dem vom Kinder-
          und Jugendgesundheitsdienst vorgegebenen Formular das Dispensationsgesuch bei diesem
          einzureichen. Das Gesuch hat eine genaue Begründung für die Dispensation und Angaben
          über deren Umfang und Dauer zu enthalten. Die Schulärztinnen und -ärzte überprüfen das
25

     Gesuch und leiten ihren Bericht an die zuständige Schulleitung weiter. Bei Bedarf können
     die Schulärztinnen und -ärzte eine Untersuchung der Schülerinnen und Schüler durch den
     Kinder- und Jugendgesundheitsdienst anordnen.
     Dispensationen aufgrund des Besuchs von Förderangeboten für besonders leistungsfähige
     Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag des zuständigen pädagogischen Teams oder
     auf Gesuch der Erziehungsberechtigten erteilt.
e.   Über Dispensationen entscheiden die Mitglieder der Schulleitung. Die Mitglieder der Schul-
     leitung können bei Dispensationen aus gesundheitlichen Gründen die Schulbesuchsfähig-
     keit vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst abklären lassen.

6.   Massnahmen bei Verstössen gegen das Absenzenreglement
     Bei Verstössen gegen das Absenzenreglement werden gemäss der kantonalen Absenzen-
     und Disziplinarverordnung (§§ 28-32) disziplinarische Massnahmen ergriffen.
     1. Absenzen
     a. Werden einzelne Versäumnisse oder Verspätungen innerhalb des gleichen Semesters
         nicht hinreichend begründet oder waren sie nicht berechtigt, so geht die Klassenlehr-
         person den Ursachen nach und ergreift folgende Massnahmen:
     –– Erste unentschuldigte Absenz (Versäumnis oder Verspätung): eine Stunde Arrest
     –– Zweite unentschuldigte Absenz (Versäumnis oder Verspätung): zwei Stunden Arrest
         und bei Minderjährigen Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
     –– Dritte unentschuldigte Absenz (Versäumnis oder Verspätung):Schriftliche Verwarnung
         der Klassenlehrperson an die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerin-
         nen und Schüler mit Kopie an die Erziehungsberechtigten (per Post) und an E. Marelli
         (WG), E. Palaiologos (WMS) oder S. Binkert (IMS).
     –– Nach einem weiteren unentschuldigten Versäumnis oder zwei weiteren unentschuldig-
         ten Verspätungen: Gespräch mit der Schulleitung und schriftliche Verwarnung der
         Schulleitung an die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und
         Schüler mit Kopie an die Erziehungsberechtigten.
     –– Nach einem weiteren unentschuldigten Versäumnis oder zwei weiteren unentschuldig-
         ten Verspätungen:
         Befristeter Schulausschluss (3 Tage) mit Kopie an die Schulkommission und die Erzie-
         hungsberechtigten wird von der Schulleitung geprüft und nach Ermessen verfügt.
     –– Nach einem weiteren unentschuldigten Versäumnis oder zwei weiteren unentschuldig-
         ten Verspätungen:
         Befristeter Schulausschluss (5 Tage) mit Kopie an die Schulkommission und die Erzie-
26

          hungsberechtigten wird von der Schulleitung geprüft und nach Ermessen verfügt.
     Bleiben diese Massnahmen erfolglos, so wird ein definitiver Schulausschlusses durch die
     Schulkommission geprüft und nach Ermessen eingeleitet.
     2. Disziplin
     Bei Verstössen gegen die Regeln der Schule oder die Hausordnung können durch die Lehr-
     person gegen fehlbare Schülerinnen und Schüler folgende Massnahmen ergriffen werden:
     –– Zusätzliche Hausaufgaben
     –– Zusätzliche Schularbeiten in der unterrichtsfreien Zeit
     –– Vorübergehendes Einziehen von Gegenständen, die den Schulbetrieb stören, gegen die
          Hausordnung verstossen oder als gefährlich eingestuft werden.
     –– Ausschluss von laufenden Schulanlässen. Die Erziehungsberechtigten sind zu benach-
          richtigen.
     –– Mündliche Verwarnung der Fachlehrperson oder Strafarbeit
     –– Beaufsichtigter Arrest ausserhalb der gewöhnlichen Schulzeit. Für Schülerinnen und
          Schüler, die dem terminlich festgelegten Arrest unbegründet fernbleiben, wird die An-
          zahl der Stunden verdoppelt. Fehlen die Schülerinnen und Schüler auch beim zweiten
          Termin unbegründet, werden sie von der Schulleitung verwarnt.
     –– Schriftliche Verwarnung der Fachlehrperson an die Erziehungsberechtigten bzw. die
          volljährigen Schülerinnen und Schüler mit Kopie an die Erziehungsberechtigten (per
          Post), die Klassenlehrperson und an das zuständige Schulleitungsmitglied.
     Durch die Schulleitung können zusätzlich folgende Massnahme ergriffen werden:
     Bei 3 Verwarnungen von Fachlehrpersonen:
     Gespräch mit der Schulleitung und schriftliche Verwarnung der Schulleitung an die Erzie-
     hungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler mit Kopie an die Erzie-
     hungsberechtigten.
     Bei 1 weiteren Verwarnung von Fachlehrpersonen:
     Befristeter Schulausschluss mit Kopie an die Schulkommission (3 Tage) wird von der Schul-
     leitung geprüft und nach Ermessen verfügt.
     Bei 1 weiteren Verwarnung von Fachlehrpersonen:
     Befristeter Schulausschluss mit Kopie an die Schulkommission (5 Tage) wird von der Schul-
     leitung geprüft und nach Ermessen verfügt.

     Die genannten Massnahmen laufen nach einer schriftlichen Verwarnung im neuen Semester
     bzw. bei einer Remotion in der neuen Klasse weiter.
27

Bleiben diese Massnahmen erfolglos, so wird ein definitiver Schulausschluss durch die
Schulkommission geprüft und nach Ermessen eingeleitet.

Bei schwerwiegenden Fällen werden die Schülerinnen oder die Schüler direkt von der Schul-
leitung verwarnt oder es erfolgt direkt ein befristeter Schulausschluss.
                                                                     Version vom 28.06.2018
28

     Nutzungsbestimmungen der IT-Infrastruktur

     Die IT-Infrastruktur (Netzwerk, Hard- und Software) unserer Schule steht zur gemeinsamen
     Nutzung unseren Schülerinnen und Schülern und den Lehrpersonen zur Verfügung. Wir bieten
     unseren Nutzerinnen und Nutzern damit viele Einsatzmöglichkeiten an. Zur Sicherstellung der
     Funktionsfähigkeit und der Datensicherheit, aber auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Be-
     dingungen gelten daher für alle Nutzerinnen und Nutzer zwingend die folgenden Bestimmungen:

     A    Allgemeines
     1.   Das Weitergeben des persönlichen Kennwortes bzw. das Anmelden mit fremden Zugangs-
          kennwörtern ist nicht erlaubt. Zugangspasswörter dürfen nicht elektronisch auf den Rech-
          nern gespeichert werden.

     2.   Jegliche Installation von Software auf Geräten der Schule ist verboten. Dies gilt auch für den
          persönlichen Speicherbereich (Heimverzeichnis).

     3.   Das Herunterladen, Speichern oder Verbreiten von Dateien, deren Inhalte gegen die Men-
          schenwürde verstossen, pornografische oder gewaltverherrlichende Darstellungen zeigen
          oder beschreiben, sexistisch oder rassistisch in ihren Aussagen sind, von Hackerprogrammen
          und Programmen zur Schaffung und Verbreitung von Malware sowie von Spielen aller Art ist
          verboten.

     4.   Das Besuchen von Servern und Homepages mit unsittlichem Inhalt und/oder Spielangeboten
          ist nicht erlaubt.

     5.   Die an der Schule verwendeten Geräte (inkl. der privaten Geräte) dürfen während des Un-
          terrichts und an schulischen Veranstaltungen nur für Unterrichtszwecke verwendet werden.
          Bei Missbrauchsverdacht behält sich die Schulleitung ausdrücklich das Recht vor, die Inhalte
          der Geräte oder der persönlichen Verzeichnisse durch die IT-Administratoren kontrollieren zu
          lassen.

     B    WLAN- und VPN-Zugang
     1.   Der Anschluss eines privaten Gerätes seitens der Nutzerin oder des Nutzers an das WLAN-
          und VPN-Netz der Schule erfolgt auf eigene Gefahr. Voraussetzungen sind zudem ein voll-
          ständig gepatchtes Betriebssystem und ein aktueller Virenscanner.
29

2.   Die Zahl der gleichzeitig verfügbaren Verbindungen ist limitiert. Eine Verbindungsgarantie
     besteht demzufolge nicht.

3.   Der WLAN und VPN-Zugang zum Schulnetz verlangt eine angemessene und massvolle Nut-
     zung durch alle Beteiligten. Davon abweichende missbräuchliche Nutzungen sind insbeson-
     dere:
     a. jede Art des Mithörens oder Protokollierens von fremden Datenübertragungen, des
           unberechtigten Zugriffs auf fremde Datenbestände oder der unberechtigte Zugang zu
           fremden Rechnern.
     b. die Verwendung fremder bzw. falscher Namen oder die Manipulation von Informatio-
           nen im Netz.
     c. die unangemessene Beeinträchtigung des Datenverkehrs anderer Nutzer.
     d. die Belastung des Netzes durch gezielte sowie ungezielte und übermässige Verbrei-
           tung von Daten.
     e. die Störung oder Beeinträchtigung des Netzbetriebes durch unsachgemässen Einsatz
           von Hard- und Software.

4.   Es ist ausdrücklich untersagt, über den angeschlossenen Rechner Internetdienste anzubie-
     ten bzw. weiterzuleiten.

5.   Jegliche kommerzielle Nutzung ist untersagt.

C    Zuwiderhandlung
     Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsbestimmungen haben den temporären Entzug
     der Zutrittsberechtigung zur Folge und werden der Schulleitung zur Kenntnis gebracht. Bei
     wiederholten Verstössen entscheidet die Schulleitung über weitere Massnahmen.

D    IMS
1.   Die für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellte, von der IMS lizenzierte Software darf nur
     im Rahmen der Ausbildung an der IMS sowie den damit verbundenen administrativen Auf-
     gaben verwendet werden.

2.   Die Verwendung der Software oder von Teilen davon für kommerzielle Zwecke oder Gra-
     tis-Internet-Dienste (z. B. «Napster-Lösungen») ist ausgeschlossen.
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     3.   Das Disassemblieren der Software oder Teilen davon ist ausschliesslich im Rahmen von ge-
          führten Übungen im Informatikunterricht erlaubt, insofern es die Rechte des Softwareher-
          stellers nicht verletzt.

     4.   Das Kopieren lizenzierter Softwareprodukte ist ausschliesslich zur persönlichen Datensiche-
          rung erlaubt.

     5.   Das Zugänglichmachen dieser Produkte oder die Offenlegung der betreffenden Aktivie-
          rungscodes gegenüber Nichtberechtigten ist untersagt.

     6.   Mit dem Verlassen der Informatikmittelschule erlischt das Nutzungsrecht.

     7.   Das Installieren von Software auf Geräten der IMS ist ausschliesslich im Rahmen von geführ-
          ten Übungen im Informatikunterricht erlaubt.

     8.   Das Ein- und Ausbauen von Hardware bei Geräten der IMS ist ausschliesslich im Rahmen
          von geführten Übungen im Informatikunterricht erlaubt.

     9.   Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsbestimmungen können mit Ausschluss aus der
          IMS geahndet werden.

     10. Im Falle zivilrechtlicher Forderungen seitens der Softwarehersteller haften die Fehlbaren und
         gegebenenfalls ihre gesetzlichen Vertreter.
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                               Schulische Anlässe ausserhalb des Schulhauses

An unserer Schule werden verschiedene schulische Anlässe ausserhalb des Schulhauses durch-
geführt. Zu diesen Anlässen gehören beispielsweise Exkursionen, Besuche von Ausstellungen,
Sport- und Kulturtage, aber auch die Kolonien und Bildungsreisen.
Die Anlässe können im Rahmen des Fachunterrichts stattfinden, ein gemeinsames Projekt der
Klasse darstellen oder auch klassenübergreifend durchgeführt werden.

Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

1.   Die Teilnahme am gesamten schulischen Anlass ist gemäss geltender Schulordnung obliga-
     torisch, ausser es wird ausdrücklich eine freiwillige Teilnahme angeboten.

2.   Bei allen schulischen Anlässen gelten grundsätzlich die gleichen Weisungen, wie sie auch an
     unserer Schule gelten. Darin eingeschlossen sind unsere Hausordnung und die Minimalstan-
     dards für das Zusammenleben an unserer Schule, die jeweils dem Anlass entsprechend von
     den begleitenden Lehrpersonen angepasst werden können.

3.   Den Weisungen der begleitenden Lehrpersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Lehrper-
     sonen sind befugt, Ausnahmen zu bewilligen oder beispielsweise Regeln über die Nachtruhe
     und Zeitvorgaben zu erlassen.

4.   Der Konsum von Drogen ist verboten und führt im Inland bei Zuwiderhandlung nach Vor-
     information der Erziehungsberechtigten zu einer vorzeitigen Heimreise der betroffenen
     Person auf eigene Kosten. Bei Verstössen im Ausland entscheidet die Schulleitung über die
     Massnahmen.

5.   Verstösse gegen diese Rahmenbedingungen werden disziplinarisch geahndet.

Zusätzliche Bestimmungen für Kolonien, Wintersportlager und Bildungsreisen:

6.   Unbegleitete Schülerinnen und Schüler sind mindestens zu dritt unterwegs.

7.   Bei Bedarf sind gültige Ausweispapiere mitzuführen.
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     Leistungsbeurteilung an unserer Schule

     Für die Gymnasien, die Fachmaturitätsschule und die Wirtschaftsmittelschule gibt es zur Leis-
     tungsbeurteilung Ausführungsbestimmungen zur geltenden Schullaufbahnverordnung. Dieses
     Dokument kann auf unserer Webseite unter http://wg.edubs.ch/schulleben heruntergeladen wer-
     den.

     1.   Allgemeines zur Beurteilung
          Die Beurteilung muss sich an sachlichen Kriterien ausrichten sowie nachvollziehbar sein
          (§ 20 SLV).
          Bewertet werden messbare Leistungen, insbesondere Wissen, Erkenntnisse, Fähigkeiten
          und Fertigkeiten sowie überprüfbare Kompetenzen.
          Die Lehrpersonen verständigen sich in ihren Fachkonferenzen und in Bezug auf die Lehr-
          pläne über Lernziele, Leistungsanforderungen und die damit verbundenen Aspekte der No-
          tengebung.
          Zu Beginn des Schuljahres informieren die Lehrpersonen über die Anzahl der Leistungserhe-
          bungen und deren Gewichtung.

     2.   Leistungserhebungen
          Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Sachkompetenz werden ins-
          besondere durch schriftliche und mündliche Prüfungen, durch schriftliche, gestalterische
          und praktische Arbeiten und durch mündliche Beiträge erhoben (§ 21 Abs. 1 SLV). Weitere
          Formen von Leistungserhebungen sind Semester- oder Jahresarbeiten sowie Portfolioarbei-
          ten. Die Leistungserhebung kann einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden (§ 21 Abs.
          1 SLV).
          Die Bewertung von mündlichen Leistungen ist in den modernen Sprachen obligatorisch, für
          die anderen Fächer freiwillig.
          Die Lehrperson hat eine repräsentative Auswahl der behandelten Inhalte und aufgebauten
          Kompetenzen zu berücksichtigen und deren Schwierigkeitsgrad den vorbereitenden Übun-
          gen in der Klasse oder im Kurs entsprechend zu gestalten.

     3.   Ankündigung der Leistungserhebung
          Die Information der Schülerinnen und Schüler über die Leistungserhebung erfolgt rechtzei-
          tig (§ 1 Abs. 3 SLV), in der Regel spätestens eine Woche vor dem Termin.
          Die Lehrperson informiert die Schülerinnen und Schüler über die Lernziele, die Form der
          Leistungserhebung, die Kriterien der Beurteilung sowie die Gewichtung der Note.
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4.   Bewertung und Abgabe der Leistungserhebungen
     Die Leistungserhebungen werden mit ganzen, halben, Viertels- oder Zehntelsnoten beur-
     teilt.
     Die datierten und beurteilten Leistungserhebungen werden mit Ausnahme der Modulprü-
     fungen im Fach Informatik in der IMS den Schülerinnen und Schülern abgegeben. Die Rück-
     gabe von schriftlichen Arbeiten erfolgt in der Regel nach spätestens zwei Schulwochen, bei
     grösseren Textarbeiten nach spätestens drei Schulwochen nach der erfolgten Leistungsbe-
     urteilung. Eine spätere Rückgabe ist rechtzeitig bekannt zu geben und zu begründen.
     Die nächste schriftliche Arbeit findet in der Regel erst dann statt, wenn die vorherige im üb-
     lichen Verfahren korrigiert und die Note eröffnet worden ist. Ausnahmen sind zu begründen.
     Die Lehrpersonen haben ihre Noten zu verantworten und müssen sie begründen können.

5.   Verteilung der Leistungserhebungen
     Die Lehrpersonen achten auf eine gleichmässige Verteilung der Leistungserhebungen über
     das Schuljahr.
     Die Lehrpersonen achten innerhalb einer Klasse auf eine angemessene Verteilung der Leis-
     tungserhebungen pro Woche. Am Gymnasium dürfen pro Woche in schwerpunktreinen
     Klassen nicht mehr als fünf, bei schwerpunktgemischten Klassen nicht mehr als vier Prüfun-
     gen im Klassenverband durchgeführt werden.
     Pro Tag dürfen im Klassenverband nicht mehr als zwei Leistungserhebungen durchgeführt
     werden.

6.   Gewichtung und Anzahl von Leistungserhebungen
     Die Gewichtung eines einzelnen Beurteilungsbelegs darf bei der Semesterpromotion nicht
     mehr als ein Drittel der Semesterzeugnisnote, bei der Jahrespromotion nicht mehr als ein
     Viertel der Jahreszeugnisnote ausmachen. Ausnahmen gelten für Fächer, die nur mit einer
     Lektion pro Woche unterrichtet werden, sowie bei durch die Schulleitung angeordneten
     Semester- oder Jahresprüfungen.
     An der FMS, IMS und WMS müssen pro Semester und Fach mindestens 3 ganz zählende
     Noten erteilt werden. Im letzten Semester der schulischen Ausbildung sowie an der IMS im
     Fach Informatik aufgrund der Modulprüfungen sind Abweichungen davon möglich. Diese
     sind gegenüber der Schulleitung zu begründen.
     Am Gymnasium gilt als Mindestanzahl von ganz zählenden Noten pro Schuljahr und Fach
     folgende Berechnung: Anzahl Wochenstunden + 2. Im letzten Schuljahr vor den Maturitäts-
     prüfungen sowie an Schulen mit besonderen Zeitstrukturen (z.B. GB plus oder LeO2) sind
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          Abweichungen davon möglich. Diese sind gegenüber der Schulleitung zu begründen.

     7.   Streichung von Noten und zusätzliche Leistungserhebungen
          Die Streichung von Noten ist zulässig, wenn sie auf die ganze Klasse oder den ganzen Kurs
          angewandt wird.
          Angebote für zusätzliche Leistungserhebungen müssen der ganzen Klasse unterbreitet wer-
          den.

     8.   Beurteilung der Sachkompetenz im Zeugnis
          Die zuständige Lehrperson beurteilt die Sachkompetenz in den Fachbereichen oder Fächern
          auf der Grundlage der während der massgeblichen Beurteilungsperiode erstellten Beurtei-
          lungsbelege (§ 30 Abs. 1 SLV).
          Wenn nicht genügend Beurteilungsbelege vorhanden sind, kann die Schulleitung auf An-
          trag der zuständigen Lehrperson eine Semester- oder Jahresprüfung anordnen (§ 30 Abs. 4
          Satz 1 SLV). Deren Bewertung ersetzt alle bisher während des Semesters bzw. Schuljahres
          erzielten Noten.
          Für die Beurteilung der Sachkompetenz im Zeugnis werden ganze Noten von 6 bis 1 und
          die dazwischenliegenden halben Noten verwendet. Den Noten kommen die folgenden Be-
          deutungen zu:
          6 = sehr gut;
          5 = gut;
          4 = genügend;
          3 = ungenügend;
          2 = schwach;
          1 = sehr schwach oder nicht erbrachte Leistung.
          Noten unter 4 stehen für nicht genügende Leistungen (§ 33 SLV).
          Der Durchschnitt aller Noten eines Fachs wird für die Zeugnisnote auf die nächste halbe
          Note gerundet; ergibt sich eine Viertelnote, so ist die Zeugnisnote aufzurunden.

     9.   Leistungserhebungen nach Notenschluss
          Bei Semesterpromotion können nach Notenschluss Leistungsbewertungen vorgenommen
          werden, die für das Zeugnis des folgenden Semesters des gleichen Schuljahres zählen.
          Nachholprüfungen können auch nach Notenschluss angesetzt werden.
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10. Fernbleiben von Leistungserhebungen oder nicht termingerecht erbrachte Leistungen
    Bleiben Schülerinnen und Schüler einer Leistungserhebung fern oder erbringen eine Leis-
    tung nicht termingerecht, so haben die Erziehungsberechtigten innerhalb von acht Kalen-
    dertagen nach der Leistungserhebung den Lehrpersonen das Fernbleiben oder die Nichtein-
    haltung des Termins schriftlich zu begründen (§ 22 Abs. 1 SLV). Bei Leistungserhebungen in
    den letzten zwei Wochen vor Notenabschluss ist das Fernbleiben oder die Nichteinhaltung
    des Termins innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu begründen.
    Die Schülerinnen und Schüler haben die Leistungserhebung an einem neu angesetzten Ter-
    min zu wiederholen. Ausnahmen hiervon sind nur möglich beim Fernbleiben infolge Krank-
    heit, Unfall oder sonstiger wichtiger Gründe. Bleiben Schülerinnen und Schüler ohne wichti-
    gen Grund dem Wiederholungstermin fern oder erbringen die Leistung nicht termingerecht,
    so wird die Note 1 gesetzt (§ 22 Abs. 2 und 3 SLV).
    Bleiben Schülerinnen und Schüler einer von der Schulleitung angeordneten Semester- oder
    Jahresprüfung ohne wichtigen Grund fern, so wird die Note 1 gesetzt (§ 30 Abs. 4 SLV).

11. Unredlichkeiten bei Leistungserhebungen
    Bei Unredlichkeiten, insbesondere bei der Benutzung oder der versuchten Benutzung von
    unerlaubten Hilfsmitteln, kann die Lehrperson die erreichte Note für die Leistungserhebung
    bis zur niedrigsten möglichen Bewertung reduzieren (§ 23 SLV).

Die zuständige Fachlehrperson entscheidet im Einzelfall über die Höhe des Abzugs unter Berück-
sichtigung der Schwere des unredlichen Verhaltens.
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     Nachteilsausgleich

     Für Schülerinnen und Schüler mit einer attestierten Entwicklungsstörung oder Behinderung be-
     steht ein rechtlicher Anspruch auf Massnahmen zum Nachteilsausgleich bei Leistungserhebun-
     gen. Für das Attest ist ein entsprechender Antrag bei der kantonalen «Fachstelle Förderung und
     Integration» einzureichen.

     Die von der Schulleitung aufgrund eines vorgelegten Attests festgelegten Massnahmen zum
     Nachteilsausgleich sollen die äusseren Bedingungen, die Form oder auch die Aufgabenstellung
     der Leistungserhebung so anpassen, dass die Benachteiligung, die durch die Entwicklungsstö-
     rung oder Behinderung bei der Leistungserhebung entsteht, so gut wie möglich ausgeglichen
     wird. Die Massnahmen müssen angemessen sein und berücksichtigen die Art und den Grad der
     Entwicklungsstörung oder Behinderung. Sie dürfen aber den Regelunterricht nicht übermässig
     beeinträchtigen und müssen mit verhältnismässigen Mitteln umgesetzt werden können. Zudem
     bleiben die inhaltlichen Anforderungen der Leistungserhebung für alle Schülerinnen und Schüler
     gleich.

     Nähere Informationen zum Nachteilsausgleich und das Antragsformular erhalten Sie bei Frau
     Andrea Meier im Sekretariat. Ferner erhalten Sie weitere Auskünfte bei den Klassenlehrpersonen
     und bei der Schulleitung am Informationsabend in den ersten Klassen.
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                                                                           Mildeparagraph

Sollte ein Schüler oder eine Schülerin aufgrund einer ausserordentlichen Situation in seiner Leis-
tungsentfaltung so eingeschränkt sein, dass die Beförderung ins nächste Semester oder Schuljahr
gefährdet ist, können die Erziehungsberechtigten bzw. die mündige Schülerin oder der mündige
Schüler einen schriftlichen Antrag auf die Anwendung des sogenannten Mildeparagraphen bei
der Klassenlehrperson einreichen. Als ausserordentliche Situation gelten beispielsweise eine län-
gere Krankheit oder sehr belastende häusliche Verhältnisse.

Die Erziehungsberechtigten bzw. die mündige Schülerin oder der mündige Schüler müssen die
Klassenlehrperson über die oben genannten Beeinträchtigungen bis spätestens acht Tage vor der
Zeugnisklassenkonferenz schriftlich in Kenntnis setzen. Spätestens bis zur Zeugnisklassenkonfe-
renz sind entsprechende Dokumente beizubringen, die diese Beeinträchtigung darlegen.

Die Zeugnisklassenkonferenz kann dann aufgrund des sogenannten Mildeparagraphen eine
Schülerin oder einen Schüler auch bei ungenügender Leistung befördern. Wichtig ist dabei, dass
die Zeugnisklassenkonferenz nicht automatisch eine solche Beförderung verfügt, sondern die
individuelle Situation abwägt und nach Mehrheitsbeschluss der Anwesenden entscheidet. Sie
kann demnach einen Antrag ablehnen, ihn bewilligen und eine allfällige Bewilligung auch mit
einer ausserordentlichen Probezeit verknüpfen. Nach der Zeugnisklassenkonferenz können keine
Anträge zur Anwendung des Mildeparagraphen mehr gestellt werden.
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     Wichtige Rechtsgrundlagen

     Die Rechtsgrundlagen unserer schulischen Angebote finden Sie im Internet unter
     http://www.gesetzessammlung.bs.ch/. Folgende Gesetze und Verordnungen sind dabei beson-
     ders hervorzuheben (die Ziffern bezeichnen die Nummern der systematischen Gesetzessamm-
     lung):

     •   410.100 Schulgesetz
     •   410.120 Schülerinnen- und Schülerverordnung
     •   410.130 Absenzen- und Disziplinarverordnung
     •   410.140 Verordnung Kooperation Erziehungsberechtigte
     •   410.700 Schullaufbahnverordnung
     •   424.100 Berufsmaturitätsverordnung
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Notizen
Wirtschaftsgymnasium und
Wirtschaftsmittelschule Basel

Andreas Heusler-Strasse 41
        4052 Basel
  Telefon 061 375 92 00
  Telefax 061 375 92 10
Internet: www.wgbasel.ch
 e-mail: wginfo@edubs.ch
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