Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule (VHS) ist da! - Stadt Renningen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stadtnachrichten Amtsblatt der Stadt Renningen mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim Donnerstag, 31. Januar 2019 | Woche 5 Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule (VHS) ist da! Liebe Renninger, liebe Bildungs- und Bewegungshungrige, * Informative und interessante Vorträge bringen Sie auf den Wir haben wieder ein vielseitiges Kurs- und Vortragsangebot neuesten Stand der Dinge und erweitern Ihren Horizont: für Sie zusammengestellt, das Sie tagsüber, „after work“ und Mit Hilfe eines deutsch/japanisches Ehepaars, das über teilweise auch am Wochenende für sich in Anspruch nehmen 20 Jahre in Japan gelebt und gearbeitet hat, werden Sie können. Das und noch viel mehr erwartet Sie im kommenden bei „Japan – ein geheimnisvolles Land“ hinter die Kulissen Frühjahrssemester (1/2019): schauen können (Bildquelle: Fotolia). Rund um das Thema * Eine Vielzahl von informativen und abwechslungsreichen „Artenschutz im Siedlungsbereich: Grundlagen, Heraus- Exkursionen, zum Beispiel: Beim „Besuch beim Imker“ er- forderungen, Lösungen“ werden Ihre Fragen hierzu von halten Sie spannende Einblicke in die ausgeklügelte Organi- der Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung reich be- sation eines Bienenstaates und erfahren, dass Bienen neben bildert behandelt und praxisnah beantwortet. Im Vortrag der Honigproduktion für uns Menschen noch viele andere „Glyphosat – alles ganz harmlos?“ beleuchtet eine erfahre- wichtige Aufgaben übernehmen (Bildquelle: eigene). Oder ne Referentin des Naturschutzbundes Baden-Württemberg Sie erwecken Ihren grünen Daumen aus dem Winterschlaf die Zulassungsverfahren, den Umgang mit Grenzwerten und erlernen die Kunst „Obstbäume richtig zu schneiden“, und Studien und die Rolle der beteiligten Behörden. Was um mit den neu erworbenen ökologischen und handwerk- Führungsqualitäten sind und wie man diese erlernen kann, lichen Kompetenzen selbst einen revitalisierenden Baum- wird Ihnen bei „Wie führe ich erfolgreich einen Hund?“ schnitt durchzuführen. Oder der Frühling zieht sie hinaus fachkundig und anschaulich erklärt. Eine kompetente Fa- in die Natur, dann können Sie bei einem Spaziergang mit chanwältin für Familienrecht erläutert anhand konkreter Frau Straka besondere „Kraftorte – Kraftplätze“ erspüren. Berechnungsbeispiele die Voraussetzungen für den „Elter- Wer Lust auf Kunst hat, kann in der Ausstellung „Aus der nunterhalt“ und steht für Ihre Fragen zur Verfügung Südsee“ im „KUNSTWERK Sammlung Klein“ in Eberdingen- * Außerdem gibt es natürlich – wie immer – einen bunten Nussdorf einen Blick auf traditionelle und zeitgenössische Strauß an Sprachkursen in Englisch, Französisch, Italie- Werke aus dem pazifischen Raum werfen und diese bei nisch, Spanisch und Deutsch als Fremdsprache einer Führung erklärt bekommen (Bildquelle: John Pule). Wenn Sie sich für Geschichte interessieren, ist vielleicht eine ....und das war noch längst nicht alles, blättern Sie ein Führung durch Malmsheim mit dem Stadtarchivar Mathias paar Seiten weiter – unter der Rubrik VHS Renningen Graner genau das Richtige für Sie. Wer Fragen zum tradi- treibt unser Kursangebot noch ein paar weitere duftende tionsreichen Backhandwerk hat, bekommt beim „ … Besuch Blüten… in der Backstube“ – einer Betriebsbesichtigung in der Bä- ckerei Steinbrich – die Möglichkeit, sich umfassend und aus erster Hand zu informieren. * Die Kreativen unter Ihnen haben beim „Malen mit Pastell- kreiden“ die Gelegenheit, ihrer Phantasie freien Lauf zu lassen, oder Sie erlernen mit etwas handwerklichem Ge- schick die „Grundkenntnisse des Goldschmiedens“. Wer schon immer mal etwas zu Bildaufbau, Perspektive, zum Mischen von Farben und vielem mehr wissen wollte sowie Hilfestellungen beim Zeichnen oder Aquarellieren braucht, hat beim Workshop „Zeichnen und Aquarellieren“ die Ge- legenheit, seine Maltechnik zu verfeinern und dem Rennin- ger Künstler Roland Gäfgen ausreichend Fragen hierzu zu stellen (Bildquelle: Roland Gäfgen). Diese Ausgabe erscheint auch online unter www.eblaettle.de
2 Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 StADtnAchRichten Renningen Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert Die Stadtverwaltung informiert SPD-Jahresauftakt: KiTa-Gebühren abschaffen? 02.02.2019,19:00 Uhr, SVR-Sportparkrestaurant, SPD Ortsverein Renningen-Malmsheim Stadtverwaltung Renningen Hauptstraße 1, 71272 Renningen Schlussfeier an der Krippe Postfach 1240, 71265 Renningen 03.02.2019, 18:00 Uhr, Martinuskirche Malmsheim, Info-Zentrale 07159 / 924-0 Katholische Kirchengemeinde info@renningen.de www.renningen.de Literaturcafé WhatsApp an 0163/7061149 05.02.2019, 14:30 Uhr, Haus am Rankbach, Saal, Stadt Renningen, Seniorenarbeit Ansprechpartner Vorlesestunde Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter 07.02.2019,15:00 Uhr, Mediathek, Stadt Renningen, Während der ganzen Woche nach telefonischer Verein- Mediathek barung, gerne auch im Rathaus Malmsheim. Herzliche Einladung! Blutspende 07.02.2019, 15:30 Uhr, Festhalle Stegwiesen, Bürgermeister DRK Ortsgruppe Renningen Wolfgang Faißt, Tel. 924-120, wolfgang.faisst@renningen.de Den gesamten Veranstaltungskalender der Erster Beigeordneter Stadt Renningen und weitere Infos finden Peter Müller, Tel. 924-118, Sie unter www.renningen.de peter.mueller@renningen.de Leiter Fachbereich Bürger und Recht Marcello Lallo, Tel. 924-127, marcello.lallo@renningen.de U R Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen D T O Hartmut Marx, Tel. 924-130, ABEN NGEN hartmut.marx@renningen.de Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste I Carmen Lörcher, Tel. 924-114, N N carmen.loercher@renningen.de R E F e b r u a 1 9 . 0 0 –2 0. 3 0 U h r 2 019 · s M a l m s h e i m r Öffnungszeiten Bürgerbüro Rathaus Renningen 22. Mo. 08.00 – 12.00 Uhr f p u n k t : R a th a u re n A r t Di. 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.30 – 17.00 Uhr Tre f Tour der besonde er s kennen. d Mi. 08.00 – 12.00 Uhr uf eine g anz an Do. 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.30 – 18.00 Uhr e u e n S ie sich a schäf te einmal Fr. 08.00 – 13.00 Uhr Fr e theke en die G hen Apo nik Mann und lern Fachabteilungen Rathaus Renningen D r e i E ic Markt · & Tech mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau (Furtwiesen 1) e s c h ä f te: C A P- thopädie Schuh keit Rathaus Malmsheim (Perouser Straße 1, Tel. 1606-0) ende G h · Or die Tätig er. Teilnehm ualität Gaubisc li c k e in Mo. – Mi. 08.00 – 11.30 Uhr M o de & Q sive Einb te r n e h m le b e n S ie exklu er ör tlichen Un Do. 08.00 – 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr Er d ufg aben Fr. 08.00 – 11.30 Uhr und die A Wir sind für Sie da! Das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und Bür- gern ist Bürgermeister Wolfgang Faißt und den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung ein wich- tiges Anliegen. Denn nur durch Anregungen und Kritik aus der Bürgerschaft ist eine bürgernahe Politik möglich. Daher zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an! Tickets zu je 5 € erhältlich bei BlumenGarten Marquardt, Schuhhaus Schautt, Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit die Möglichkeit, Mode & Qualität Gaubisch oder unter 07159/924-174. Die Teilnehmerzahl ist ihr Anliegen vorzutragen und Rat bzw. Hilfe einzuho- begrenzt. renningen.de/wirtschaftsfoerderung len – gerne auch im Rahmen der persönlichen Bürger- sprechstunde mit Bürgermeister Wolfgang Faißt. Veranstalter: Stadt Renningen · Hauptstr. 1 · 71272 Renningen Bei Rückfragen: Marlies Delago, Wirtschaftsförderung · Tel. 07159/924-174 · E-Mail: Marlies.Delago@Renningen.de Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 924-121.
StADtnAchRichten Renningen Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 3 Aus der Arbeit des Gemeinderats Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialsta- tion erbrachten Leistungen werden grundsätzlich direkt mit Sitzung vom 28.01.2019 den Krankenkassen oder den Pflegekassen auf Basis der je- Jahresbericht 2018 weils gültigen Rahmenvereinbarungen mit den Kostenträgern Bürgermeister Wolfgang Faißt wies zu Beginn der Sitzung abgerechnet. Dabei bestimmen sich die Gebühren für die auf den Jahresbericht 2018 hin, der in den Stadtnachrichten Leistungen und der Inhalt der Leistungen nach dem Pflege- Renningen der KW. 4 veröffentlicht wurde und auch auf der versicherungsgesetz bzw. nach den Preisvereinbarungen mit Homepage der Stadt Renningen (www.renningen) unter der den Kostenträgern. Allerdings gelten unabhängig von den Rubrik Stadtnachrichten zum download zur Verfügung steht. dort aufgeführten Gebührensätzen jeweils die mit den Kassen Der Jahresbericht gebe einen informativen Überblick über die verhandelten bzw. festgelegten Gebührensätze auch künftig. wichtigsten Projekte/Investitionsmaßnahmen und statistischen Darüber hinaus erbringt die Sozialstation auch Leistungen, Entwicklungen in der Stadt Renningen im vergangenen Jahr die nicht über die beiden genannten Festlegungen abgerech- 2018. Der Bürgermeister ging dabei auch auf die Einwoh- net werden können beispielsweise in folgenden Fällen: nerentwicklung der Stadt Renningen ein. Die Einwohnerzahl • Leistungsempfänger ist Privatversicherte/r. Renningens sei gegenüber dem Vorjahr um 205 Personen • sonstige Leistungen der Nachbarschaftshilfe usw. angestiegen und habe Ende 2018 einen Stand von 18412 Die Sozialstationen müssen sowohl die Gebühren für den Einwohnern erreicht. Erfreulich sei auch der im Jahr 2018 zu klassischen Selbstzahlerbereich festlegen als auch für Ent- verzeichnende Anstieg der Geburtenzahlen. lastungs- und Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI sowie Bürgermeister Faißt würdigte insbesondere auch das im Jah- der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Entlastungs- und resbericht deutlich werdende große ehrenamtliche Engage- Betreuungsleistungen und Leistungen der Verhinderungspfle- ment der Bürgerinnen und Bürger in den zahlreichen Verei- ge werden bei der Sozialstation Renningen nur erbracht, nen, Organisationen und als Privatpersonen in beiden Teilen wenn diese mit Pflegeversicherungen oder Krankenkassen unserer Stadt. abgerechnet werden können. Dementsprechend wurde der So konnte – so das Fazit des Bürgermeisters – auch das Bereich der Selbstzahler in zwei Anlagen geteilt: Erstattungs- Jahr 2018 unsere Stadt in wichtigen Bereichen voranbringen. fähige Gebühren und nicht durchgängig erstattungsfähige Der Gemeinderat nahm vom vorgestellten Jahresbericht Gebühren. 2018 Kenntnis. Für Leistungen nach § 45 SGB XI und § 39 SGB XI werden künftig die Gebühren erhoben, die das diakonische Werk mit 2. Bürgerfragestunde den Pflegeversicherungen und Krankenkassen festgelegt hat. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes erhielten die an- Die Renninger Bürgerschaft wird dadurch nicht zusätzlich wesenden Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen oder belastet. Anregungen an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat zu richten. Die Gebühren für Selbstzahler für Entlastungs- und Be- treuungsleistungen werden künftig jährlich an die jeweiligen Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde angeregt, die Auffahrt Preisvereinbarungen angepasst, die nicht erstattungsfähigen im Bereich der Bushaltestelle Magstadter Straße mit einem Gebühren der Selbstzahler für Pflegeleistungen/Hauswirt- Asphaltkeil zu versehen, um so eine Nutzung dieser Auffahrt schaftliche Leistungen hingegen je nach Bedarf jährlich oder für Radfahrer zu erleichtern. zweijährlich. Bürgermeister Faißt teilte hierzu mit, es sei vorgesehen, dass Diese nicht durchgängig erstattungsfähigen Leistungen wer- die aktuellen Baumaßnahmen in diesem Bereich voraussicht- den derzeit nach den zuletzt im Jahr 2015 festgelegten lich im Mai 2019 begonnen werden. Die Verwaltung werde Gebühren für Selbstzahler abgerechnet. Im Vergleich dazu prüfen, inwieweit es sinnvoll und möglich ist, bereits vorab haben sich seit 2015 die Gebührensätze für Leistungen der die angeregte Umgestaltung des genannten Bereichs bei der Pflegeversicherung bereits mehrfach aufgrund geänderter Bushaltestelle Magstadter Straße vorzunehmen. Preisvereinbarungen erhöht. Diese entstandene Diskrepanz Des Weiteren wurde aus der Bürgerschaft eine Ausweitung zwischen den Gebührensätzen für Leistungen im Bereich der der Öffnungszeiten der Mediathek angeregt. Pflegeversicherung bzw. Krankenkasse und denen für Leis- Bürgermeister Faißt teilte hierzu mit, die Mediathek sei vor tungen im Selbstzahler-Bereich wird gegenüber den Klienten rund 1½ Jahren am neuen Standort Jahnstraße eingerichtet zunehmend erklärungsbedürftig. und gegenüber früher mit erweiterten Öffnungszeiten eröffnet Bisher war es der Stadt Renningen wichtig, Leistungen, worden. Nachdem nun die ersten Erfahrungen mit der An- die nicht von den Pflegeversicherungen bzw. Krankenkassen nahme der Mediathek durch die Kunden an diesem neuen übernommen werden, den Bürgern lediglich kostendeckend Standort gewonnen werden konnten, werde die Verwaltung anzubieten. An diesem Grundsatz soll festgehalten werden, prüfen, inwieweit eine Anpassung der Öffnungszeiten der allerdings unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten Mediathek sinnvoll und personell leistbar ist. Sollte dies mit explizit auch den Verwaltungsgemeinkosten und kalkulatori- den bestehenden Personalkapazitäten allerdings nicht mach- schen Kosten. Bisher wurden die Verwaltungsgemeinkosten bar sein, wird es zumindest in diesem Jahr wohl bei den in einer Verwaltungspauschale bei jedem Einsatz in Rech- bestehenden Öffnungszeiten bleiben müssen. nung gestellt. Diese Verfahrenspraxis entsprach allerdings 3. Haushaltsentwurf 2019 nicht den Preisvereinbarungen zwischen dem diakonischen - Aussprache Werk und den Pflegeversicherungen und Krankenkassen. Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erhielten alle Grup- Dementsprechend wären die Gebühren für die Patienten der pierungen des Gemeinderats Gelegenheit, zu dem vorliegen- Sozialstation nicht erstattungsfähig gewesen. Bisweilen wur- den Entwurf des Haushaltsplans 2019 Stellung zu nehmen. de deshalb im Interesse der Patienten auf die Erhebung der Dabei wurden von den Fraktionen auch Anträge zum Haus- Verwaltungspauschale verzichtet. Ohne die Verwaltungspau- halt 2019 eingebracht, über die in der Sitzungsrunde im Feb- schale waren sämtliche Einsätze im Bereich der Selbstzahler ruar 2019 ausführlich in den Ausschüssen des Gemeinderats defizitär. Die diesjährigen Änderungen in der Neufassung und im Gemeinderat beraten wird. Die abschließende Aus- rechnen die Verwaltungskosten in die kalkulierten 10-Minu- sprache zum Haushalt 2019 und die Beschlussfassung über ten-Sätze ein und werden dadurch erstattungsfähig. die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan wird voraus- Selbst mit den neuen Gebühren bewegt man sich deutlich un- sichtlich in der Gemeinderatssitzung am 25.02.2019 erfolgen. terhalb der Preisvereinbarungen, die das diakonische Werk mit den Pflegeversicherungen und Krankenkassen festgelegt hat. 4. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Sozialstation Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagene Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Faißt Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren Frau Brekner und Frau Sauter von der Sozialstation Rennin- für Leistungen der Sozialstation. gen. Er verwies auf die Gemeinderatsdrucksache 151/2018, Die beschlossene Satzung ist mit ihrem vollen Wortlaut im deren Inhalt Abteilungsleiter Dreßen zusammenfasste: Anschluss an diesen Gemeinderatsbericht abgedruckt.
4 Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 StADtnAchRichten Renningen 5. Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans der Freiwilligen 3. Arno Gregor Pfleghar, Feuerwehr Renningen Mozartstraße 2, Renningen Im Zuge der Beantragung von Fördermitteln des Landes 4. Andrea Indrani Menschick, für die nächsten Fahrzeuganschaffungen für die Freiwillige Rutesheimer Straße 5, Feuerwehr Renningen war es notwendig, einen Feuerwehr- Renningen bedarfsplan zu erstellen. Fachbereichsleiter Lallo erläuterte Die stellvertretenden Beisitzer sind nicht persönliche Stellver- den vom Büro Luelf &Rinke Sicherheitsberatung GmbH er- treter, sondern Ersatzleute für den Gemeindewahlausschuss arbeiteten Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr in der genannten Reihenfolge. Renningen. Zunächst erfolgte durch das Büro eine IST-Aufnahme des 7. Zensus 2011: Rücknahme der Klage Gefahrenpotenzials (Befahrung des Stadtgebietes) und eine Mit Bescheid des Statistischen Landesamtes vom 21.06.2013 Besichtigung der Feuerwehrhäuser. Im Anschluss waren zahl- wurde für die Stadt Renningen aufgrund der Ergebnisse des reiche Daten der ehrenamtlichen Kräfte (Arbeitsorte, Wohn- Zensus 2011 zum 09.05.2011 eine amtliche Einwohnerzahl orte, Personalstruktur etc.), Daten zur Feuerwehr allgemein (Einwohner mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnsitz in (Struktur, Alarm- und Ausrückeordnung, Jahresberichte, Fahr- der Stadt Renningen) von 16.720 Personen festgestellt. Die zeuglisten, Einsatzberichte) und Daten zur Stadt (Einwohner, auf Grundlage dieses Zensus fortgeschriebene Einwohnerzahl Gesamtfläche, Topografie etc.) und zum Gefahrenpotenzial betrug zum Stand 31.12.2011 16.758 Personen. (Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Die fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahl der Stadt vorhandene Brandmeldeanlagen, brandschaupflichtige Objek- Renningen aufgrund der Ergebnisse der letzten Volkszäh- te, Versammlungsstätten, Großgaragen etc.) von der Stadt/ lung aus dem Jahre 1987, die bislang Grundlage war, der Feuerwehr zu erheben und an das Büro Luelf & Rinke betrug zum Stand 31.12.2011 17.365 Personen. Die durch weiterzuleiten. den Zensus ermittelte neue Einwohnerzahl liegt somit zum Auf dieser Basis erstellte das Büro einen ersten Entwurf des 31.12.2011 um 607 Personen niedriger. Der Zensus stellt Feuerwehrbedarfsplans. Als Gesamtergebnis dieses Plans die Grundlage für die Bevölkerungsfortschreibung in der lässt sich zusammenfassen, dass die Entscheidung für 2 Zukunft dar und führt deshalb zu einer dauerhaft niedrige- Feuerwehrhäuser an ihren Standorten richtig war. Die Feuer- ren Einwohnerzahl. wehr ist personell gut besetzt und gut ausgebildet, aber es Zum Vergleich: Das Melderegister der Stadt Renningen weist muss sich weiter intensiv um die Nachwuchsarbeit geküm- zum 09.05.2011 eine Einwohnerzahl von 16.923 Personen mert werden und eine Erhöhung der Tagesverfügbar durch aus (+203 Personen gegenüber Zensusergebnis). unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden. Die Fahrzeu- Dagegen hat die Stadt Renningen Widerspruch eingelegt und ge sind richtig ausgewählt und auch die schon geplanten gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid gemeinsam Ersatzbeschaffungen bilden den Bedarf ab. Einzig für den mit 143 anderen Kommunen in Baden-Württemberg Klage 3. MTW wird bei einer Ersatzbeschaffung ein Gerätewagen beim Verwaltungsgericht erhoben. Weil die Stadtstaaten Ber- Logistik 1 empfohlen. lin und Hamburg direkt das BVerfG anrufen können, haben Nach einigen Erläuterungen des Feuerwehrkommandanten sie beantragt, dass die in Streit stehende Gesetzgebung des Mohr erklärte Bürgermeister Faißt, dass die Bürgerinnen und Bundes für den Zensus 2011 mit dem Grundgesetz unver- Bürger unserer Stadt unseren freiwilligen Feuerwehrkameradin- einbar ist. Die Verfahren bei den Verwaltungsgerichten haben nen und –kameraden sehr dankbar sein dürfen und müssen. so lange geruht. Sie stellen sich für diesen wichtigen und oft nicht ungefähr- lichen ehrenamtlichen Dienst immer wieder und bei Einsät- Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Projekt- und zen nicht vorher planbar zur Verfügung, um Leben zu retten Prognosecharakter des Zensus 2011 hervorgehoben und in und um das Hab und Gut unserer Bürgerinnen und Bürger seiner Entscheidung berücksichtigt und das Gesetz als ver- zu schützen. Dabei werden die Feuerwehrkameradinnen und fassungsgemäß beurteilt. Der Städtetag rät daher Zensuskla- -kameraden durch Alarme oft auch aus privaten Feiern, aus gen vor den Verwaltungsgerichten zurückzuziehen, sofern sie Festen bzw. mitten aus der Familie abgerufen. So etwas sei, sich ausschließlich auf den Zweifel an der Verfassungsmä- so Bürgermeister Faißt, alles andere als selbstverständlich und ßigkeit dieser Gesetzgebung stützen. Die Stadt Renningen verdiene höchsten Respekt und große Dankbarkeit. hat auch weitere Gründe aufgeführt, die auf der verwaltungs- praktischen Zensusumsetzung bzw. Fehlern bei der Erhe- Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Feuerwehrbe- bung von Einwohnern beruhen. Solche Gründe sind von der darfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Renningen in der vor- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht berührt. liegenden Form. Allerdings haben diese Klagen wenig Aussicht auf Erfolg, da 6. Kommunalwahl am 26.05.2019 eine Beweisführung trotz fehlenden Zugriffs auf Erhebungser- - Bestellung des Gemeindewahlausschusses gebnisse eigentlich unmöglich ist. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Daher empfahl die Verwaltung, die Klage beim Verwaltungs- Der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl (Wahl gericht Stuttgart zurück zu ziehen. Dies werden voraussicht- der Gemeinderäte, Wahl der Kreisräte, Wahl der Mitglieder lich auch die anderen 143 Kommunen tun. der Regionalversammlung des Verbands der Region Stutt- Allerdings kommt es – so machte die Verwaltung deutlich – gart) am 26.05.2019 wird wie folgt gebildet: beim nächsten Zensus 2021 und allen folgenden auf die Vorsitzender: Erster Beigeordneter Qualität der Erhebung an, ganz besonders dann, wenn die Peter Müller Stichproben-Methode angewandt wird. Stellvertretender Vorsitzender: Christian Teich Der Gesetzgeber hat beim Zensus 2011 zwei unterschiedli- Beisitzer: 1. Gerhard Otto Maier, che Erhebungsmethoden festgelegt und diese haben bei den Finkenstraße 2, Renningen Städten und Gemeinden unter und über 10.000 Einwohner 2. Martin Karl Grötzinger, sehr auffällige Abweichungen verursacht: Malmsheimer Straße 29/2, Renningen In Kommunen bis 10.000 Einwohnern war es bei der Ge- 3. Birgit Kaschuba, bäudeerhebung als Vollerhebung nur eine (!) Frage nach der Rosenstraße 28, Renningen Zahl der Personen im Gebäude. Bei evtl. Abweichungen der 4. Reinhard Händel, genannten Personenanzahl zum Melderegister wurde jeweils Kindelbergweg 14, Renningen einzeln nachgefragt. In den bewohnten Einfamilienhäusern Stellvertretende Beisitzer: 1. Traute Wilma Helga Badjon, wurde durch Erhebungsbeauftragte Anfang 2012 nachgefragt, Berliner Straße 16, wenn die Angaben im Melderegister mit der bei einer Frage Renningen anzugebenden Personenanzahl lt. Gebäude- und Wohnungs- 2. Gudrun Inge Hederer, zählung (das war de facto eine Vollerhebung) nicht identisch Schulstraße 21, Renningen waren. Die Ergebnisse wurden korrigiert.
StADtnAchRichten Renningen Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 5 In Kommunen ab 10.000 Einwohnern war es eine Stichpro- 9. Erlass einer Satzung zur Festlegung eines verkaufs- benerhebung mit durchschnittlich nur 10 % der Haushalte offenen Sonntags und dabei hatten die Haushalte pro Person einen Fragebo- I. am 14. April 2019 im Stadtteil Malmsheim gen mit 45 (!) umfangreichen Fragen auszufüllen. II. am 13. Oktober 2019 in der Gesamtstadt Renningen Extrem auffallend war, dass die Städte und Gemeinden lt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Zensus exakt ab 10.000 Einwohner in sehr großer Anzahl Festlegung eines verkaufsoffenen Sonntags - am 14. April 2019 im Stadtteil Malmsheim weit überdurchschnittliche Verluste haben sollen. Dies be- - am 13. Oktober 2019 in der Gesamtstadt Renningen legt die Auswirkungen des gewählten Stichprobenverfahrens, das beim Zensus 2011 bei Kommunen ab 10.000 Einwoh- Die beschlossene Satzung ist mit ihrem vollen Wortlaut in ner angewandt worden ist. Wie Erfahrungen im Zuge der diesen Stadtnachrichten abgedruckt. intensiven Diskussion über den weit überdurchschnittlichen 10. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Einwohnerverlust gezeigt haben, wurde konkret mitgeteilt, Zuwendungen dass manche der Stichprobenhaushalte das Ausfüllen der Die Gemeinde darf nach den Bestimmungen der Gemeinde- umfangreichen Fragebögen nicht für alle Haushaltsmitglieder ordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen durchgeführt haben. Der Aufwand war zu groß und ihnen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder war nicht bekannt, dass jeder ausgefüllte Fragebogen für an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben eine hier wohnende Person als Einwohner der Stadt Rennin- beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entschei- gen gezählt wird und Differenzen zum Melderegister 10-fach det der Gemeinderat. Gemäß den vom Gemeinderat am multipliziert werden. 31.07.2006 auf der Grundlage der Bestimmungen der Ge- Der Zweck der Erhebung war im Zensus-Fragebogen sehr meindeordnung beschlossenen Richtlinien zur Annahme von missverständlich bzw. unpräzise formuliert und es wurde Spenden informierte die Verwaltung den Gemeinderat über 6 nicht deutlich darauf hinzuweisen, dass es nicht nur um eine im Zeitraum Ende September 2018 bis Anfang Januar 2019 „Qualitätssicherung“, sondern wirklich um die sehr wichtige, bei der Stadt Renningen eingegangene oder von der Stadt konkrete Einwohnerzahl geht und jede hier wohnende Person Renningen angeworbene Spenden. aufgrund der Zensus-Methodik dabei sogar eine 10-fache Der Gemeinderat erklärte einstimmig seine Zustimmung zur Auswirkung hat. Einwohnerverluste haben für die betroffenen Annahme der dargestellten Spenden. Kommunen erhebliche finanzielle Weniger-Einnahmen von rd. Bürgermeister Faißt bedankte sich auch im Namen des Ge- 800 € pro Einwohner und Jahr zur Folge, auch wenn diese meinderates bei allen Spenderinnen und Spendern für ihre im Finanzausgleich durch eine nachträgliche Übergangsre- wichtigen und Beispiel gebenden Beiträge für das Gemein- gelung 2014 und 2015 etwas abgefedert und erst ab 2016 wohl unserer Stadt. die neuen Einwohnerzahlen voll berücksichtigt wurden und 11. Verschiedenes/Bekanntgaben zudem durch die FAG-2-Jahres-Systematik nach zwei Jahren 1. Abbau der Flüchtlingsunterkunft auf dem Festplatz teilweise ausgeglichen werden. Renningen Die geschilderte Problematik verdeutlicht, dass die Arbeit der Bürgermeister Faißt gab bekannt, das Landratsamt Böblingen Erhebungsstelle von maßgebender Bedeutung für die Qualität habe mitgeteilt, dass sich der Abbau der Flüchtlingsunterkunft des Zensus ist. Beim Zensus 2011 waren die Erhebungsstel- auf dem Festplatz Renningen verzögern wird. Der bestehende len aufgrund des Landesgesetzes für Kommunen bis 30.000 Vertrag mit dem Landkreis sei daher bis Ende März 2019 Einwohner beim Landratsamt eingerichtet. Bei der Volks- verlängert worden. Ab April 2019 werde der Festplatz voraus- zählung 1987 (Vollerhebung) durften eigene Erhebungsstelle sichtlich wieder uneingeschränkt für eine Nutzung durch die eingerichtet werden. Stadt Renningen und ihre Vereine zur Verfügung stehen. Der Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg werden Ergänzend teilte Bürgermeister Faißt mit, dass es der Stadt sich dafür einsetzen, dass bei künftigen Erhebungen auch Renningen 2018 gelingen konnte, die Aufnahmequote für Kommunen ab 10.000 Einwohner eine eigene Erhebungsstel- die Anschlussunterbringung voll zu erfüllen durch Unterbrin- le einrichten dürfen. Selbstverständlich muss eine eigene Er- gung der Personen in städtischen und angemieteten priva- hebungsstelle wie schon 1987 aus Datenschutzgründen von ten Wohnungen/Wohnheimen, sodass keine Gebäude für die der Stadtverwaltung räumlich, personell und organisatorisch Anschlussunterbringung errichtet werden mussten. Für 2019 völlig abgeschottet sein. sei aus heutiger Sicht nur mit der Aufnahme einer weiteren Person in die Anschlussunterbringung zu rechnen. Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis. 1. Die Klage gegen den Zensusbescheid 2011 beim Verwal- Bürgermeister Faißt bedankte sich bei den erschienenen tungsgericht Stuttgart wird zurückgezogen. Zuhörer(innen) und Vertretern der Presse für ihr Interesse 2. Es wird an den Landtag Baden-Württemberg appelliert, und schloss den öffentlichen Teil der Sitzung. beim Zensus 2021 zuzulassen, dass Städte und Gemein- den ab 10.000 Einwohnern eine eigene Erhebungsstelle Impressum einrichten können. Herausgeber: Stadt Renningen für die Stadtteile Renningen und Malmsheim 8. Besetzung des Gutachterausschusses Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien GmbH & Co. KG, Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss: Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt Telefon Der Gutachterausschuss, für die Amtszeit von 4 Jahren, wird 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, gebildet aus: www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtli- Vorsitzender und Gutachter: Herr Hartmut Marx chen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilun- Geschäftsstelle des Frau Petra Just gen: Bürgermeister Wolfgang Faißt, Hauptstraße 1, 71272 Gutachterausschuss: Renningen. Verantwortlich für „Was sonst noch Weitere Gutachter: Frau Heiderose Berroth interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Herr Oliver Faas Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis: Herr Jürgen Lauffer halbjährlich € 17,05. Einzelverkaufspreis: € 0,65. Herr Martin Grötzinger Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de Herr Thomas Mauch Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu Herr Peter Weiß entrichtenden Abonnementgebühr. Herr Jochen Breutner-Menschick Vertrieb (Abonnement und Zustellung): und Frau Angela Kirsch-Brenner G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, sowie vom Finanzamt Leonberg noch zwei zu benennende Internet: www.gsvertrieb.de Gutachter.
6 Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 StADtnAchRichten Renningen Rückblick Neujahrskonzert Harmonischer Jahresauftakt in Form des Neujahrskonzerts – Spenden für Ambulanten Hospizdienst Was der Bürgermeister mit Napoleon gemeinsam hat Gedanke, den man tanzen kann“, zitierte Beate Saegner „Musik hat von allen Künsten den tiefsten Einfluss auf das und zeigte dabei selbst ihre tänzerischen Fähigkeiten. His- Gemüt, ein Gesetzgeber sollte sie deshalb am meisten unter- torisch blieb es anschließend beim Beatles-Medley „Help!“, stützen“, sagte einst Napoleon Bonaparte. Mit diesem Zitat in dem neben dem titelgebenden Stück die zeitlosen Pop- hatte die Moderatorin des Abends, Beate Saegner, die Idee kunstwerke „With A Little Help From My Friends“, „A Hard des Bürgermeisters gutgeheißen, den Neujahrsempfang der Days Night“, „Yesterday“ und „Can’t Buy Me Love“ einge- Stadt Renningen als Neujahrskonzert zu gestalten. Dieser be- bettet waren. merkte anschließend in seiner kurzen Ansprache verschmitzt, Britta Falke, eine der Leiterinnen des Ambulanten Hospiz- noch nie mit Napoleon verglichen worden zu sein. Musik ist dienstes, nutzte die Gelegenheit, sich bei der Stadt für jedoch eine gemeinsame Leidenschaft, die man gerne teilt. die Ehre und Wertschätzung zu bedanken, dem doch eher Und es kommt mit dem Neujahrskonzert die Unterstützung schweren Thema Sterbebegleitung einen Raum zu bieten. und Gewogenheit für die musiktreibenden Vereine zum Aus- Seit 26 Jahren begleitet der Hospizdienst Sterbende und druck, die Wolfgang Faißt seit jeher pflegt. Angehörige auf ihrem letzten Weg. In gewohntem Umfeld, Die gut 450 Besucher in der Festhalle Stegwiesen sollten in Würde. „Nicht die medizinische oder pflegerische Betreu- es nicht bereuen, dem musikalischen Neujahrsempfang bei- ung steht im Vordergrund, sondern Zeit, mit der wir unter- zuwohnen, durch das Beate Saegner mit viel Hintergrund- stützen.“ Zeit für den lange nötigen, aber nicht möglichen wissen zu den einzelnen Musikbeiträgen führte. Der erste Spaziergang, den Einkauf oder eben Zeit, als Angehöriger Beitrag forderte jedoch zunächst körperlichen Einsatz: Die wieder zu Kräften zu kommen für die Pflege des geliebten Tänzer der Gruppe ShowINVASION unter der Leitung von Menschen. „Sterben ist eine Phase des Lebens“, sagte Fal- Vanessa Haiter brachen mit „Unbreakable“ schnell das Eis ke. „Es ist wie bei der Musik. Der Ton verklingt, und doch und bekamen in Form von lange anhaltendem Applaus den bleibt ein wundervoller Nachhall im Herzen.“ verdienten Lohn. Astrid Beuth absolvierte anschließend mit dem Männerge- Christoph Rin Dolge, Leiter der Musikschule sowie Clau- sangverein Frohsinn zwei Konzertteile. Das melancholische dia Heisenberg führten anschließend mit dem JugendSin- „Abendfrieden“, „Die 12 Räuber“ und „Wahre Liebe“ sowie fonieOrchester des Schulzentrums zwei Teile des Nusskna- der lebensbejahende Udo-Jürgens-Klassiker „Mit 66 Jahren“ ckers auf: Die „Ouverture miniature“ sowie den auch einem bildete den ersten Teil. Mit der zweiten Gesangsgruppe wur- breiteren musikalischen Publikum bekannten „Russischen de es populärer. Billy Joels „She’s Always A Woman“, das Tanz“. Schon zu Beginn des Konzertes konnte sich also komödiantische, augenzwinkernde „Das wär’s gewesen“ von eine Menge Energie auf die Zuhörer niederlassen, wie Be- den Wise Guys sowie „Chim chimini“ aus Mary Poppins ate Saegner anfangs versprach. In seinem Grußwort wollte läuteten den zweiten Konzertteil ein. Als letzten Song gab Wolfgang Faißt keine Worte zu kommunalpolitischen The- es den A-Capella-Evergreen „Mein Kleiner Grüner Kaktus“, men verlieren, sondern unterstrich seine Idee, das Jahr ehe das Feld bereitet wurde für die singende Damenwelt musikalisch einzuläuten. „Uns allen wird heute Musik ge- in Gestalt der Formation „Voices Of Joy“ des Liederkranz schenkt“, sagte er und verwies auf die Spende, die an die- Renningen. Diese setzten sich in „Seasons Of Love“ mit der sem Abend für den Ambulanten Hospizdienst bestimmt war. Frage auseinander, wie man ein Jahr misst. Die Antwort: Mit Das 1. Orchester des Harmonika-Clubs Renningen bot beim Liebe. „Elijah Rock“ und die beiden Spirituals „I Say A Little heißblütigen Rojo Tango diesem lateinamerikanischen Tanz Prayer“ und „This Little Light Of Mine“ nahmen das Publi- eine Plattform. „Der Tango Argentino ist wie ein trauriger kum auf eine besinnlich-fröhliche Reise, was von Saegner
StADtnAchRichten Renningen Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 7 danach zurecht als „fantastische, bezaubernde Darbietung“ ging es natürlich nicht. Mit der Ballade „When You Belie- beschrieben wurde. ve“ griff auch der Musikverein das Thema des Abends auf. Zum Schluss wurde noch einmal jeder Quadratmeter der „Wenn du daran glaubst“ gehört nämlich zum Alltag der Bühne ausgenutzt. Über 60 Musiker des Musikvereins Ren- beeindruckenden Arbeit des Hospizdienstes. ningen nahmen darauf Platz und riefen zum „Last Call“. Diri- Musikschulleiter Christoph Rin Dolge bedankte sich anschlie- gent Harald Ruf gelang es schnell, die Gunst des Publikums ßend bei allen Beteiligten und beendete nach gut drei Stun- zu gewinnen. Auch das sinfonische „Imagacy“ beeindruckte den den abwechslungsreichen Konzertabend. Bis es im kom- mit Detailtreue in den einzelnen Sätzen, ehe die moderne Pol- menden Jahr wieder heißt: Auf ein Neues. ka „Zeitlos“ den würdigen Abschluss bildete. Ohne Zugabe Matthias Haug Fotos: erwin Bubenik
8 Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 StADtnAchRichten Renningen Amtliche Bekanntmachungen Stadt Renningen Landkreis Böblingen Öffentliche Ausschreibung nach VOB Die Stadt Renningen schreibt auf der Grundlage der VOB und des Kommunalen Vergabehandbuches folgende Arbeiten aus: Kindergartenneubau Rankbachstraße 85 Renningen Gewerk: Pfosten-Riegel-Fassade mit Glas,- Fenster- u. Türelementen Leistungen - Pfosten-Riegel-Fassade außen ca. 197,00 m² - Pfosten-Riegel-Fassade innen ca. 80,00 m² - 2-geschossig Höhe ca 6,70 m - Festverglasungen - Fensterelemente - Türelemente - Sonnenschutz außenliegend ca. 180,00 m² (Raffstore) elektrisch. betrieben inkl. Motoren Ausführungsbeginn: Mitte Mai 2019 Fertigstellung: 03.08.2019 Auftraggeber: Stadt Renningen Hauptstraße 1 71272 Renningen Tel. 07159 / 924-0 Objektbetreuung: Stadt Renningen Fachbereich 2 Hauptstraße 1 71272 Renningen Tel. 07159 / 924-136 michael.kohler@renningen.de Zahlungsbedingungen: Stadt Renningen Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen FB 2 Planen-Technik-Bauen Vertragsbedingungen. Abt. Hoch- und Tiefbau Furtwiesen 1 Bietergemeinschaften: 71272 Renningen Keine besondere Rechtsform verlangt. abgeholt werden. Nachweise der Eignung: Entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A Angebotsabgabe: Die Angebote sind im verschlosse- Zuschlags- u. Bindefrist: 21.03.2019 nen Umschlag, der mit rotem Auf- kleber gekennzeichnet ist, einzurei- Anforderung der Verdingungsunterlagen: chen bei der Die Angebotsunterlagen können als Doppelexemplar ab Stadt Renningen Montag, 04.02.2019 bei der Außenstelle der FB 2 Planen-Technik-Bauen Erdgeschoss Empfang Stadt Renningen Hauptstraße 1 FB 2 Planen-Technik-Bauen 71272 Renningen Abt. Hoch- und Tiefbau Angebotseröffnung: Furtwiesen 1 Donnerstag, 21.02.2019 um 10.00 Uhr 71272 Renningen Rathaus Renningen, Hauptstraße 1, 1. OG Sitzungssaal, Tel. 07159 /924-136 Herr Kohler 71272 Renningen. angefordert werden. Die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten dürfen bei der An- Abholung der Verdingungsunterlagen: gebotseröffnung anwesend sein. Die Angebotsunterlagen können als Doppelexemplar ab Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße: Montag, 04.02.2019 nur bei der Außenstelle der Landratsamt Böblingen
StADtnAchRichten Renningen Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 9 Stadt Renningen Landkreis Böblingen Öffentliche Ausschreibung nach VOB Die Stadt Renningen schreibt auf der Grundlage der VOB und des Kommunalen Vergabehandbuches folgende Arbeiten aus: Neubau einer Lagerhalle, Furtwiesen 1, Renningen Gewerk: Hallenbauarbeiten Leistungen Lagerhalle: Grundfläche: ca. 320 m² Dachfläche: ca. 320 m² Fassadenfläche: ca. 557 m² Dachbegrünung: ca. 320 m² Ausführung: Die Tragstruktur der Halle kann wahlweise als Stahl- oder Holzkonstruktion angeboten werden. Die Dachabdichtung ist als wärmegedämmtes Bitumen-Dach, inkl. extensiver Dachbegrünung anzubieten. Der Aufbau einer flächendeckenden Photovoltaik- anlage ist vorgesehen. Die Fassadenverkleidung erfolgt mit wärmegedämmten Sandwich-Stahlelementen Ausführungsbeginn: 05.08.2019 Fertigstellung: 16.09.2019 Auftraggeber: Stadt Renningen Hauptstraße 1 71272 Renningen Tel. 07159 / 924-0 Objektbetreuung: Stadt Renningen Fachbereich 2 Hauptstraße 1 71272 Renningen Tel. 07159 / 924-136 michael.kohler@renningen.de Zahlungsbedingungen: Stadt Renningen Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen FB 2 Planen-Technik-Bauen Vertragsbedingungen. Abt. Hoch- und Tiefbau Furtwiesen 1 Bietergemeinschaften: 71272 Renningen Keine besondere Rechtsform verlangt. abgeholt werden. Nachweise der Eignung: Entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A Angebotsabgabe: Die Angebote sind im verschlosse- nen Umschlag, der mit rotem Auf- Zuschlags- u. Bindefrist: 21.03.2019 kleber gekennzeichnet ist, einzurei- chen bei der Anforderung der Verdingungsunterlagen: Stadt Renningen Die Angebotsunterlagen können als Doppelexemplar ab FB 2 Planen-Technik-Bauen Montag, 04.02.2019 bei der Außenstelle der Erdgeschoss Empfang Stadt Renningen Hauptstraße 1 FB 2 Planen-Technik-Bauen 71272 Renningen Abt. Hoch- und Tiefbau Angebotseröffnung: Furtwiesen 1 Donnerstag, 21.02.2019, um 9:45 Uhr 71272 Renningen Rathaus Renningen, Hauptstraße 1, 1. OG Sitzungssaal, Tel. 07159 /924-136 Herr Kohler 71272 Renningen. angefordert werden. Die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten dürfen bei der An- Abholung der Verdingungsunterlagen: gebotseröffnung anwesend sein. Die Angebotsunterlagen können als Doppelexemplar ab Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße: Montag, 04.02.2019 nur bei der Außenstelle der Landratsamt Böblingen
10 Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 StADtnAchRichten Renningen trägern festgelegt ist. Der Inhalt der Leistungen richtet sich nach den jeweils gültigen Rahmenverträgen mit den Kostenträgern. 2. Grundlage der Abrechnung ist der Leistungsnachweis in der Pflegedokumentation. § 7 Gebührenmaßstab für Pflegeleistungen nach dem PflegeVG Satzung über die Erhebung 1. Erbringt die Sozialstation Pflegeleistungen nach dem SGB von Gebühren für Leistungen XI, entspricht der Inhalt dieser Sachleistungen dem jeweils der Sozialstation Renningen gültigen Rahmenvertrag mit den Pflegekassen. Leistungen nach dem SGB XI sind in sogenannten “Leistungspake- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- ten” zusammengefasst, die je nach Hilfe- und Pflegebe- temberg und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabegesetzes dürftigkeit im Einzelfall zusammengestellt und erbracht für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat werden. Es kommen die Gebühren zum Ansatz, die in der der Gemeinderat am 28.01.2019 folgende Neufassung der jeweils gültigen Preisvereinbarung mit den Pflegekassen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der vereinbart wurden. Sozialstation beschlossen: 2. Bei Personen, die Pflegeleistungen erhalten, die denen § 1 Zweckbestimmung des PflegeVG’s entsprechen, jedoch eine Abrechnung Die Stadt Renningen betreibt die Sozialstation als öffentliche mit einer Pflegekasse nicht möglich ist (Privatversicherte), Einrichtung. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar ge- kommen die Gebühren zum Ansatz, die eine Pflegekasse meinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts entsprechend der Preisvereinbarung der Station erstatten „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Sie dient würde. Grundlage der Abrechnung ist der Leistungsnach- der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. weis in der Pflegedokumentation. Die Sozialstation führt die häusliche Krankenpflege im Sin- ne von § 37 SGB V einschließlich der hauswirtschaftlichen 3. Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld gemäß § 37 Versorgung und die Haushaltshilfe (Familienpflege) im Sinne SGB XI beziehen, zahlen für erbrachte Leistungen der von § 38 SGB V durch. Sie bieten Beratungsdienste an und Sozialstation den Betrag, den die Station der Pflegekasse unterstützt dadurch die Selbsthilfekräfte in der Bevölkerung. in Rechnung stellen würde, wenn der Leistungsempfänger Sie ist eine Pflegeeinrichtung gemäß § 71 SGB XI und ist die Sachleistung gem. § 36 SGB XI gewählt hätte. Träger der organisierten Nachbarschaftshilfe. 4. Pflegebedürftige Personen, die sich für die Pflegesach- § 2 Benutzerkreis leistung entschieden haben und die von der Sozialstation Die Leistungen der Sozialstation kann jeder Einwohner der Leistungen erhalten, die über den Betrag hinausgehen, Stadt Renningen auf der Grundlage eines abzuschließenden den die Pflegekasse erstattet, zahlen für diese Leistungen Pflegevertrages in Anspruch nehmen. den Betrag, den die Pflegekasse der Sozialstation für die einzelnen Leistungen vergüten würde. § 3 Gebührenpflicht Die Stadt Renningen erhebt für die Inanspruchnahme der 5. Bei Einsätzen in pflegerischen Notfällen wird eine Ein- Leistungen der Sozialstation Gebühren. satzpauschale zzgl. Fahrtkosten berechnet (Anlage 1). Bei Personen, die Pflegesachleistungen erhalten und bei de- § 4 Gebührenschuldner nen im pflegerischen Notfall Leistungspakete der Pflege- Gebührenschuldner ist versicherung erbracht werden, werden die Gebühren nach 1. Für Hilfeleistungen aufgrund ärztlicher Verordnung für er- den erbrachten Leistungspaketen der Pflegeversicherung brachte Leistungen nach §§ 37 und 38 SGB V die jewei- in Rechnung gestellt. lige Krankenkasse des Leistungsempfängers, in sonstigen Fällen der Leistungsempfänger/Auftraggeber. 6. Für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI wer- den die Gebühren zum Ansatz gebracht, die im Gesetz 2. Für Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz festgelegt sind. (PflegeVG) die Pflegekasse aufgrund der Zulassung zur Pflegeversicherung durch Versorgungsvertrag gem. § 72 7. Für pflegebedürftige Personen, die nach § 39 SGB XI SGB XI, in sonstigen Fällen der Leistungsempfänger/Auf- Verhinderungspflege oder Entlastungs- und Betreuungs- traggeber. leistungen nach § 45b SGBXI in Anspruch nehmen, sind die Gebühren in Anlage 2 festgelegt. 3. Für sonstige Leistungen der Sozialstation ist der Leis- tungsempfänger Gebührenschuldner. § 8 Investitionskostenzuschläge gemäß § 82 SGB XI und 4. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. Zuschläge für die Refinanzierung der Ausbildungsumlage nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung § 5 Gebührenmaßstab für Leistungen nach § 37 SGB V 1. In den Preisen für die Leistungen nach dem PflegeVG 1. Für Leistungen nach § 37 SGB V, die aufgrund ärztlicher sind gemäß § 82 Abs.3 SGB XI keine Aufwendungen Verordnung erbracht werden, kommen die Gebühren als für die Anschaffung, Wiederbeschaffung und Instandhal- Pauschale bei Grund- und Behandlungspflege sowie bei tung von Anlagegütern sowie Aufwendungen für Miete, hauswirtschaftlicher Versorgung pro Hausbesuch zum An- Pacht und Nutzung von Anlagegütern berücksichtigt. Zur satz, die in der jeweiligen gültigen Rahmenvereinbarung Deckung dieser Kosten kann ein Investitionszuschlag er- mit den Kostenträgern festgelegt sind. Der Inhalt der hoben werden. Leistungen richtet sich nach den jeweils gültigen Preis- 2. Zur Refinanzierung der Ausbildungsumlage nach der Al- vereinbarungen mit den Kostenträgern. tenpflegeausbildungsausgleichsverordnung wird der Betrag 2. Grundlage der Abrechnung ist der Nachweis der mobilen erhoben, der für einen Hausbesuch, in dem Leistungen Datenerfassung (für Kassen mit DTA Abrechnung) oder der Grundpflege erbracht werden, mit der Pflegekasse der Leistungsnachweis in der Pflegedokumentation (für abgerechnet wird. Kassen ohne DTA Abrechnung). § 9 Gebühren für Leistungen, die nicht nach SGB V und § 6 Gebührenmaßstab für Leistungen nach § 38 SGB V SGB XI abgerechnet werden können 1. Für Leistungen nach § 38 SGB V aufgrund ärztlicher Für Leistungen, die nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse Verordnung kommt der Preis zum Ansatz, der in den und den Pflegekassen abgerechnet werden können, kommen jeweils gültigen Rahmenvereinbarungen mit den Kosten- die Gebühren nach Anlage 1 zum Ansatz.
StADtnAchRichten Renningen Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 11 § 10 Gebühren für den Einsatz der hauswirtschaftlichen Kräfte Hauswirtschaftliche 36,05 € 24,62 € Die hauswirtschaftlichen Kräfte der Nachbarschaftshilfe bie- Leistungen 6,01 € 4,10 € ten Hilfe in den Bereichen Hauswirtschaft, Mahlzeitendienste, Mindesteinsatzzeit Begleitung, Betreuung und Rehabilitation an. Die Leistungen 1 Std. werden von haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen Hauswirtschaftliche erbracht. Die Gebühren richten sich nach Anlage 1. Versorgung pro ange- fangene 10 min. § 11 Kostenregelung bei nicht abgesagten Einsätzen und bei Beratungsbesuchen ohne Zustandekommen Betreuung/ 36,05 € 24,62 € eines Pflegevertrages Begleitung 6,01 € 4,10 € 1. Wenn der vereinbarte Einsatz nicht spätestens 24 Stun- Betreuung/ 6,01 € 4,10 € den vor dem Einsatzzeitpunkt vom Leistungsnehmer ab- Begleitdienste gesagt wird, werden die vertraglich vereinbarten Gebüh- Mindesteinsatzzeit ren privat in Rechnung gestellt. 1 Std. Pro angefangene 2. Wird eine Beratung durchgeführt und wird ein Pflege- 10 min. vertrag nicht abgeschlossen, wird die Gebühr für die „Wie geht’s?“ Feststellung des individuellen Pflegebedarfs nach Anlage - Besuch pro ange- 1 berechnet. fangene 10 min. § 12 Auskunftspflicht Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die zur Festsetzung Beratungs- bzw. 36,05 € ––- der Gebühren erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu Erstbesuche machen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Er er- Beratungsbesuche mächtigt die Station, bei allen erforderlichen Stellen Auskünf- ohne Folgeeinsatz te, die zur Gebührenfestsetzung erforderlich sind, einzuholen. zzgl. Zuschläge § 13 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren Rufbereitschaft 60,00 € 60,00 € 1. Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der Pro Einsatz Leistungen der Sozialstation. Fahrtkostenpauschale 2,00 € 2,00 € 2. Sie werden nach einer Frist von 30 Tagen nach Bekannt- pro Einsatz gabe der Rechnung zur Zahlung fällig. § 14 Inkrafttreten Telefonkontakt 2,00 € 2,00 € Anruf „Wie geht’s“- Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma- Telefon pro Anruf chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.05.2015 mit ihren Änderungen außer Kraft. Hinweis: Anlage 2 zur Satzung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Gebühren für Selbstzahler oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Ver- Betreuung/Entlastung fahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht Pflegefach- Haus- Erg. Hilfe schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die kraft / wirtsch. Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Betreuungs- Fach- Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Fachkraft kraft Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, € € € kann eine Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, 2019 2019 2019 wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Entlastungs- und worden sind, oder wenn der Bürgermeister dem Beschluss Betreuungsleis- nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, tungen nach § oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbe- 45 SGB hörde den Beschluss beanstandet hat, oder wenn ein Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat. XI/Verhinde- Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber dem Bürgermeis- rungspflege teramt Renningen, Hauptstraße 1, 71272 Renningen, geltend nach zu machen. § 39 SGB XI Renningen, 28.01.2019 Mindesteinsatz- 48,00 € 41,36 € 33,12 € Wolfgang Faißt zeit 1 Std. Bürgermeister pro angefangene 12,00 € 10,34 € 8,28 € Anlage 1 zur Satzung ¼ Std. Gebühren für Selbstzahler „Wie geht’s“- 12,00 € 10,34 € 8,28 € Besuch pro Pflegefachkraft Hauswirtsch. angefangene 2019 Fachkraft ¼ Std. inkl. Erg. Hilfe 2019 Pflegeleistungen 18,02 € 12,31 € Mindesteinsatz 6,01 € 4,10 € 30 min. Körperpflege pro 10 min.
12 Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019 Stadtnachrichten renningen Stadt Renningen Landkreis Böblingen Satzung zur Festlegung eines verkaufsoffenen Sonntags I. am 14. April 2019 im Stadtteil Malmsheim Wir suchen für unseren städtischen Bauhof zum II. am 13. Oktober 2019 in der Gesamtstadt Renningen nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Aufgrund der §§ 8 Abs.1 und 14 Abs.1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Installateur/in (m,w,d) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Fachrichtung Gas-/Wasserinstallation Renningen am 28.01.19 folgende Satzung beschlossen: und/oder Heizungsbauer § 1 Verkaufsoffener Sonntag Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: (1) Aus Anlass des „Malmsheimer Ostermarktes“ dürfen in der Stadt Renningen im Stadtteil Malmsheim die Unterhaltung des Ortsnetzes der Wasserver- Verkaufsstellen im Sinne des § 2 LadÖG am Sonn- sorgung tag, dem 14.04.2019, in der Zeit von 12.00 Uhr bis Instandhaltung und Wartung der Heizungen in 17.00 Uhr geöffnet sein. städtischen Gebäuden (2) Aus Anlass des „Renninger Herbstmarktes“ dürfen in der Gesamtstadt Renningen die Verkaufsstellen im Reparaturen und Blechnerarbeiten in städtischen Sinne des § 2 LadÖG am Sonntag, dem 13.10.2019, Gebäuden in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Reparaturen und Instandhaltungen an den Sanitäranlagen § 2 Schutz der Arbeitnehmer Mitwirkung am Winterdienst Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 LadÖG zu beachten. Ihr Profil: § 3 Ordnungswidrigkeiten abgeschlossene Ausbildung als Installateur/in Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des bzw. Anlagenmechaniker/in LadÖG handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt. Führerschein (mind. Klasse B) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein 10.000 Euro geahndet werden. Kenntnisse in städtischen Versorgungsnetzen § 4 Inkrafttreten wären von Vorteil Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Be- Wir bieten Ihnen: kanntmachung in Kraft. eine unbefristete Vollzeitstelle Hinweis: Anstellung und Vergütung nach den Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor- Bestimmungen des TVöD schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- Mitarbeit in einem kollegialen Team lassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne vom Leiter dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht- lich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des städtischen Bauhofs, Herrn Kallias, unter des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, Tel. 07159/924-145. innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gel- tend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tä- Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen tig zu werden verstreichen lässt, kann eine Verletzung Unterlagen bis spätestens 17.02.2019 an die gleichwohl auch später geltend machen, Stadtverwaltung Renningen - Personalabteilung, • wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail an zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung Bewerbung@Renningen.de. verletzt worden sind, oder • wenn der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsauf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder Hundesteuer 2019 • wenn ein Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat. Am 07.02.2019 wird die Hundesteuer Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber dem Bürger- zur Zahlung fällig. meisteramt Renningen, Hauptstraße 1, 71272 Renningen, Die Hundesteuer beträgt für den Erst- geltend zu machen. hund 96,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 €. Für Renningen, 28.01.19 Zwinger sind 288,00 € zu bezahlen. Bitte überweisen Sie den Betrag ter- mingerecht, um Mahnungen und Ne- benforderungen zu vermeiden oder erteilen Sie der Stadtkasse Renningen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular hierfür finden Sie auch auf www.renningen.de. Wenn Sie schon am Lastschriftverfahren der Stadtkasse Wolfgang Faißt Renningen teilnehmen, wird die Steuer zum 07.02.2019 Bürgermeister von Ihrem Konto abgebucht.
Sie können auch lesen