Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule (VHS) ist da! - Stadt Renningen

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Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule (VHS) ist da! - Stadt Renningen
Stadtnachrichten
                                        Amtsblatt der Stadt Renningen
                                        mit den Stadtteilen Renningen und Malmsheim

                                           Donnerstag, 31. Januar 2019 | Woche 5

                Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule (VHS) ist da!
Liebe Renninger, liebe Bildungs- und Bewegungshungrige,           * Informative und interessante Vorträge bringen Sie auf den
Wir haben wieder ein vielseitiges Kurs- und Vortragsangebot         neuesten Stand der Dinge und erweitern Ihren Horizont:
für Sie zusammengestellt, das Sie tagsüber, „after work“ und        Mit Hilfe eines deutsch/japanisches Ehepaars, das über
teilweise auch am Wochenende für sich in Anspruch nehmen            20 Jahre in Japan gelebt und gearbeitet hat, werden Sie
können. Das und noch viel mehr erwartet Sie im kommenden            bei „Japan – ein geheimnisvolles Land“ hinter die Kulissen
Frühjahrssemester (1/2019):                                         schauen können (Bildquelle: Fotolia). Rund um das Thema
* Eine Vielzahl von informativen und abwechslungsreichen            „Artenschutz im Siedlungsbereich: Grundlagen, Heraus-
  Exkursionen, zum Beispiel: Beim „Besuch beim Imker“ er-           forderungen, Lösungen“ werden Ihre Fragen hierzu von
  halten Sie spannende Einblicke in die ausgeklügelte Organi-       der Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung reich be-
  sation eines Bienenstaates und erfahren, dass Bienen neben        bildert behandelt und praxisnah beantwortet. Im Vortrag
  der Honigproduktion für uns Menschen noch viele andere            „Glyphosat – alles ganz harmlos?“ beleuchtet eine erfahre-
  wichtige Aufgaben übernehmen (Bildquelle: eigene). Oder           ne Referentin des Naturschutzbundes Baden-Württemberg
  Sie erwecken Ihren grünen Daumen aus dem Winterschlaf             die Zulassungsverfahren, den Umgang mit Grenzwerten
  und erlernen die Kunst „Obstbäume richtig zu schneiden“,          und Studien und die Rolle der beteiligten Behörden. Was
  um mit den neu erworbenen ökologischen und handwerk-              Führungsqualitäten sind und wie man diese erlernen kann,
  lichen Kompetenzen selbst einen revitalisierenden Baum-           wird Ihnen bei „Wie führe ich erfolgreich einen Hund?“
  schnitt durchzuführen. Oder der Frühling zieht sie hinaus         fachkundig und anschaulich erklärt. Eine kompetente Fa-
  in die Natur, dann können Sie bei einem Spaziergang mit           chanwältin für Familienrecht erläutert anhand konkreter
  Frau Straka besondere „Kraftorte – Kraftplätze“ erspüren.         Berechnungsbeispiele die Voraussetzungen für den „Elter-
  Wer Lust auf Kunst hat, kann in der Ausstellung „Aus der          nunterhalt“ und steht für Ihre Fragen zur Verfügung
  Südsee“ im „KUNSTWERK Sammlung Klein“ in Eberdingen- * Außerdem gibt es natürlich – wie immer – einen bunten
  Nussdorf einen Blick auf traditionelle und zeitgenössische        Strauß an Sprachkursen in Englisch, Französisch, Italie-
  Werke aus dem pazifischen Raum werfen und diese bei               nisch, Spanisch und Deutsch als Fremdsprache
  einer Führung erklärt bekommen (Bildquelle: John Pule).
  Wenn Sie sich für Geschichte interessieren, ist vielleicht eine   ....und das war noch längst nicht alles, blättern Sie ein
  Führung durch Malmsheim mit dem Stadtarchivar Mathias             paar Seiten weiter – unter der Rubrik VHS Renningen
  Graner genau das Richtige für Sie. Wer Fragen zum tradi-          treibt unser Kursangebot noch ein paar weitere duftende
  tionsreichen Backhandwerk hat, bekommt beim „ … Besuch            Blüten…
  in der Backstube“ – einer Betriebsbesichtigung in der Bä-
  ckerei Steinbrich – die Möglichkeit, sich umfassend und
  aus erster Hand zu informieren.
* Die Kreativen unter Ihnen haben beim „Malen mit Pastell-
  kreiden“ die Gelegenheit, ihrer Phantasie freien Lauf zu
  lassen, oder Sie erlernen mit etwas handwerklichem Ge-
  schick die „Grundkenntnisse des Goldschmiedens“. Wer
  schon immer mal etwas zu Bildaufbau, Perspektive, zum
  Mischen von Farben und vielem mehr wissen wollte sowie
  Hilfestellungen beim Zeichnen oder Aquarellieren braucht,
  hat beim Workshop „Zeichnen und Aquarellieren“ die Ge-
  legenheit, seine Maltechnik zu verfeinern und dem Rennin-
  ger Künstler Roland Gäfgen ausreichend Fragen hierzu zu
  stellen (Bildquelle: Roland Gäfgen).

                                      Diese Ausgabe erscheint auch online unter www.eblaettle.de
Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule (VHS) ist da! - Stadt Renningen
2         Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019
                                                                                                                                                               StADtnAchRichten
                                                                                                                                                               Renningen

                                         Augen!blick Veranstaltungen kurz notiert                                         Die Stadtverwaltung informiert

                SPD-Jahresauftakt: KiTa-Gebühren abschaffen?
                02.02.2019,19:00 Uhr, SVR-Sportparkrestaurant,
                SPD Ortsverein Renningen-Malmsheim                                                                        Stadtverwaltung Renningen
                                                                                                                          Hauptstraße 1, 71272 Renningen
                Schlussfeier an der Krippe
                                                                                                                          Postfach 1240, 71265 Renningen
                03.02.2019, 18:00 Uhr, Martinuskirche Malmsheim,                                                          Info-Zentrale 07159 / 924-0
                Katholische Kirchengemeinde                                                                               info@renningen.de
                                                                                                                          www.renningen.de
                Literaturcafé                                                                                             WhatsApp an 0163/7061149
                05.02.2019, 14:30 Uhr, Haus am Rankbach, Saal,
                Stadt Renningen, Seniorenarbeit
                                                                                                                          Ansprechpartner
                Vorlesestunde                                                                                             Bürgermeister, Beigeordneter und Fachbereichsleiter
                07.02.2019,15:00 Uhr, Mediathek, Stadt Renningen,                                                         Während der ganzen Woche nach telefonischer Verein-
                Mediathek                                                                                                 barung, gerne auch im Rathaus Malmsheim.
                                                                                                                          Herzliche Einladung!
                Blutspende
                07.02.2019, 15:30 Uhr, Festhalle Stegwiesen,                                                              Bürgermeister
                DRK Ortsgruppe Renningen                                                                                  Wolfgang Faißt, Tel. 924-120,
                                                                                                                          wolfgang.faisst@renningen.de
                                                                    Den gesamten Veranstaltungskalender der               Erster Beigeordneter
                                                                    Stadt Renningen und weitere Infos finden              Peter Müller, Tel. 924-118,
                                                                    Sie unter www.renningen.de                            peter.mueller@renningen.de

                                                                                                                          Leiter Fachbereich Bürger und Recht
                                                                                                                          Marcello Lallo, Tel. 924-127,
                                                                                                                          marcello.lallo@renningen.de

                                         U R
                                                                                                                          Leiter Fachbereich Planen-Technik-Bauen

                                  D  T O
                                                                                                                          Hartmut Marx, Tel. 924-130,

                           ABEN NGEN
                                                                                                                          hartmut.marx@renningen.de

                                                                                                                          Leiterin Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste

                                   I
                                                                                                                          Carmen Lörcher, Tel. 924-114,

                               N N
                                                                                                                          carmen.loercher@renningen.de

                           R E   F  e b r u a
                                                           1 9 . 0 0 –2 0. 3 0 U h
                                              r 2 019 · s M a l m s h e i m
                                                                                    r                                     Öffnungszeiten
                                                                                                                          Bürgerbüro Rathaus Renningen

                            22.
                                                                                                                          Mo.                                  08.00   –   12.00   Uhr

                                  f p u n  k t : R a th a u                            re n A r t
                                                                                                                          Di.             08.00 – 12.00 Uhr u. 13.30   –   17.00   Uhr
                            Tre f                                      Tour der
                                                                                besonde er s kennen.
                                                                                        d
                                                                                                                          Mi.                                  08.00   –   12.00   Uhr
                                                                    uf eine               g anz an
                                                                                                                          Do.             08.00 – 12.00 Uhr u. 13.30   –   18.00   Uhr
                                           e  u e  n S ie sich a schäf te einmal                                          Fr.                                  08.00   –   13.00   Uhr
                                        Fr                         e                            theke
                                                      en die G                        hen Apo nik Mann
                                        und lern
                                                                                                                          Fachabteilungen Rathaus Renningen
                                                                         D r e i E ic
                                                               Markt ·                  & Tech                            mit Außenstelle Abteilung Hoch- und Tiefbau (Furtwiesen 1)
                                       e s c h ä f te: C A P- thopädie Schuh                                       keit
                                                                                                                          Rathaus Malmsheim (Perouser Straße 1, Tel. 1606-0)
                                ende G                  h · Or                                         die Tätig er.
                       Teilnehm ualität Gaubisc                                            li c k e in                    Mo. – Mi.                            08.00 – 11.30 Uhr
                       M o de &
                                Q                                                sive Einb              te r n e h m
                                                           le b e n S ie exklu er ör tlichen Un                           Do.             08.00 – 11.30 Uhr u. 15.30 – 18.00 Uhr
                                                        Er                       d
                                                                     ufg aben
                                                                                                                          Fr.                                  08.00 – 11.30 Uhr
                                                        und die A

                                                                                                                          Wir sind für Sie da!
                                                                                                                          Das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und Bür-
                                                                                                                          gern ist Bürgermeister Wolfgang Faißt und den Mitarbei-
                                                                                                                          terinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung ein wich-
                                                                                                                          tiges Anliegen. Denn nur durch Anregungen und Kritik
                                                                                                                          aus der Bürgerschaft ist eine bürgernahe Politik möglich.
                                                                                                                          Daher zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an!
Tickets zu je 5 € erhältlich bei BlumenGarten Marquardt, Schuhhaus Schautt,                                               Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit die Möglichkeit,
Mode & Qualität Gaubisch oder unter 07159/924-174. Die Teilnehmerzahl ist                                                 ihr Anliegen vorzutragen und Rat bzw. Hilfe einzuho-
begrenzt. renningen.de/wirtschaftsfoerderung                                                                              len – gerne auch im Rahmen der persönlichen Bürger-
                                                                                                                          sprechstunde mit Bürgermeister Wolfgang Faißt.
Veranstalter: Stadt Renningen · Hauptstr. 1 · 71272 Renningen
Bei Rückfragen: Marlies Delago, Wirtschaftsförderung · Tel. 07159/924-174 · E-Mail: Marlies.Delago@Renningen.de           Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter 924-121.
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Renningen
                                                                                     Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019   3
Aus der Arbeit des Gemeinderats                                  Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialsta-
                                                                 tion erbrachten Leistungen werden grundsätzlich direkt mit
Sitzung vom 28.01.2019                                           den Krankenkassen oder den Pflegekassen auf Basis der je-
Jahresbericht 2018                                               weils gültigen Rahmenvereinbarungen mit den Kostenträgern
Bürgermeister Wolfgang Faißt wies zu Beginn der Sitzung          abgerechnet. Dabei bestimmen sich die Gebühren für die
auf den Jahresbericht 2018 hin, der in den Stadtnachrichten      Leistungen und der Inhalt der Leistungen nach dem Pflege-
Renningen der KW. 4 veröffentlicht wurde und auch auf der        versicherungsgesetz bzw. nach den Preisvereinbarungen mit
Homepage der Stadt Renningen (www.renningen) unter der           den Kostenträgern. Allerdings gelten unabhängig von den
Rubrik Stadtnachrichten zum download zur Verfügung steht.        dort aufgeführten Gebührensätzen jeweils die mit den Kassen
Der Jahresbericht gebe einen informativen Überblick über die     verhandelten bzw. festgelegten Gebührensätze auch künftig.
wichtigsten Projekte/Investitionsmaßnahmen und statistischen     Darüber hinaus erbringt die Sozialstation auch Leistungen,
Entwicklungen in der Stadt Renningen im vergangenen Jahr         die nicht über die beiden genannten Festlegungen abgerech-
2018. Der Bürgermeister ging dabei auch auf die Einwoh-          net werden können beispielsweise in folgenden Fällen:
nerentwicklung der Stadt Renningen ein. Die Einwohnerzahl        • Leistungsempfänger ist Privatversicherte/r.
Renningens sei gegenüber dem Vorjahr um 205 Personen             • sonstige Leistungen der Nachbarschaftshilfe usw.
angestiegen und habe Ende 2018 einen Stand von 18412             Die Sozialstationen müssen sowohl die Gebühren für den
Einwohnern erreicht. Erfreulich sei auch der im Jahr 2018 zu     klassischen Selbstzahlerbereich festlegen als auch für Ent-
verzeichnende Anstieg der Geburtenzahlen.                        lastungs- und Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI sowie
Bürgermeister Faißt würdigte insbesondere auch das im Jah-       der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Entlastungs- und
resbericht deutlich werdende große ehrenamtliche Engage-         Betreuungsleistungen und Leistungen der Verhinderungspfle-
ment der Bürgerinnen und Bürger in den zahlreichen Verei-        ge werden bei der Sozialstation Renningen nur erbracht,
nen, Organisationen und als Privatpersonen in beiden Teilen      wenn diese mit Pflegeversicherungen oder Krankenkassen
unserer Stadt.                                                   abgerechnet werden können. Dementsprechend wurde der
So konnte – so das Fazit des Bürgermeisters – auch das           Bereich der Selbstzahler in zwei Anlagen geteilt: Erstattungs-
Jahr 2018 unsere Stadt in wichtigen Bereichen voranbringen.      fähige Gebühren und nicht durchgängig erstattungsfähige
Der Gemeinderat nahm vom vorgestellten Jahresbericht             Gebühren.
2018 Kenntnis.                                                   Für Leistungen nach § 45 SGB XI und § 39 SGB XI werden
                                                                 künftig die Gebühren erhoben, die das diakonische Werk mit
2. Bürgerfragestunde                                             den Pflegeversicherungen und Krankenkassen festgelegt hat.
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes erhielten die an-          Die Renninger Bürgerschaft wird dadurch nicht zusätzlich
wesenden Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, Fragen oder         belastet.
Anregungen an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat
zu richten.                                                      Die Gebühren für Selbstzahler für Entlastungs- und Be-
                                                                 treuungsleistungen werden künftig jährlich an die jeweiligen
Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde angeregt, die Auffahrt      Preisvereinbarungen angepasst, die nicht erstattungsfähigen
im Bereich der Bushaltestelle Magstadter Straße mit einem        Gebühren der Selbstzahler für Pflegeleistungen/Hauswirt-
Asphaltkeil zu versehen, um so eine Nutzung dieser Auffahrt      schaftliche Leistungen hingegen je nach Bedarf jährlich oder
für Radfahrer zu erleichtern.                                    zweijährlich.
Bürgermeister Faißt teilte hierzu mit, es sei vorgesehen, dass   Diese nicht durchgängig erstattungsfähigen Leistungen wer-
die aktuellen Baumaßnahmen in diesem Bereich voraussicht-        den derzeit nach den zuletzt im Jahr 2015 festgelegten
lich im Mai 2019 begonnen werden. Die Verwaltung werde           Gebühren für Selbstzahler abgerechnet. Im Vergleich dazu
prüfen, inwieweit es sinnvoll und möglich ist, bereits vorab     haben sich seit 2015 die Gebührensätze für Leistungen der
die angeregte Umgestaltung des genannten Bereichs bei der        Pflegeversicherung bereits mehrfach aufgrund geänderter
Bushaltestelle Magstadter Straße vorzunehmen.                    Preisvereinbarungen erhöht. Diese entstandene Diskrepanz
Des Weiteren wurde aus der Bürgerschaft eine Ausweitung          zwischen den Gebührensätzen für Leistungen im Bereich der
der Öffnungszeiten der Mediathek angeregt.                       Pflegeversicherung bzw. Krankenkasse und denen für Leis-
Bürgermeister Faißt teilte hierzu mit, die Mediathek sei vor     tungen im Selbstzahler-Bereich wird gegenüber den Klienten
rund 1½ Jahren am neuen Standort Jahnstraße eingerichtet         zunehmend erklärungsbedürftig.
und gegenüber früher mit erweiterten Öffnungszeiten eröffnet     Bisher war es der Stadt Renningen wichtig, Leistungen,
worden. Nachdem nun die ersten Erfahrungen mit der An-           die nicht von den Pflegeversicherungen bzw. Krankenkassen
nahme der Mediathek durch die Kunden an diesem neuen             übernommen werden, den Bürgern lediglich kostendeckend
Standort gewonnen werden konnten, werde die Verwaltung           anzubieten. An diesem Grundsatz soll festgehalten werden,
prüfen, inwieweit eine Anpassung der Öffnungszeiten der          allerdings unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten
Mediathek sinnvoll und personell leistbar ist. Sollte dies mit   explizit auch den Verwaltungsgemeinkosten und kalkulatori-
den bestehenden Personalkapazitäten allerdings nicht mach-       schen Kosten. Bisher wurden die Verwaltungsgemeinkosten
bar sein, wird es zumindest in diesem Jahr wohl bei den          in einer Verwaltungspauschale bei jedem Einsatz in Rech-
bestehenden Öffnungszeiten bleiben müssen.                       nung gestellt. Diese Verfahrenspraxis entsprach allerdings
3. Haushaltsentwurf 2019                                         nicht den Preisvereinbarungen zwischen dem diakonischen
- Aussprache                                                     Werk und den Pflegeversicherungen und Krankenkassen.
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erhielten alle Grup-       Dementsprechend wären die Gebühren für die Patienten der
pierungen des Gemeinderats Gelegenheit, zu dem vorliegen-        Sozialstation nicht erstattungsfähig gewesen. Bisweilen wur-
den Entwurf des Haushaltsplans 2019 Stellung zu nehmen.          de deshalb im Interesse der Patienten auf die Erhebung der
Dabei wurden von den Fraktionen auch Anträge zum Haus-           Verwaltungspauschale verzichtet. Ohne die Verwaltungspau-
halt 2019 eingebracht, über die in der Sitzungsrunde im Feb-     schale waren sämtliche Einsätze im Bereich der Selbstzahler
ruar 2019 ausführlich in den Ausschüssen des Gemeinderats        defizitär. Die diesjährigen Änderungen in der Neufassung
und im Gemeinderat beraten wird. Die abschließende Aus-          rechnen die Verwaltungskosten in die kalkulierten 10-Minu-
sprache zum Haushalt 2019 und die Beschlussfassung über          ten-Sätze ein und werden dadurch erstattungsfähig.
die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan wird voraus-         Selbst mit den neuen Gebühren bewegt man sich deutlich un-
sichtlich in der Gemeinderatssitzung am 25.02.2019 erfolgen.     terhalb der Preisvereinbarungen, die das diakonische Werk mit
                                                                 den Pflegeversicherungen und Krankenkassen festgelegt hat.
4. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
   für Leistungen der Sozialstation                              Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgeschlagene
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Faißt        Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
Frau Brekner und Frau Sauter von der Sozialstation Rennin-       für Leistungen der Sozialstation.
gen. Er verwies auf die Gemeinderatsdrucksache 151/2018,         Die beschlossene Satzung ist mit ihrem vollen Wortlaut im
deren Inhalt Abteilungsleiter Dreßen zusammenfasste:             Anschluss an diesen Gemeinderatsbericht abgedruckt.
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4   Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019
                                                                                                          StADtnAchRichten
                                                                                                          Renningen

5. Beschluss des Feuerwehrbedarfsplans der Freiwilligen                                          3. Arno Gregor Pfleghar,
   Feuerwehr Renningen                                                                              Mozartstraße 2, Renningen
Im Zuge der Beantragung von Fördermitteln des Landes                                             4. Andrea Indrani Menschick,
für die nächsten Fahrzeuganschaffungen für die Freiwillige                                          Rutesheimer Straße 5,
Feuerwehr Renningen war es notwendig, einen Feuerwehr-                                              Renningen
bedarfsplan zu erstellen. Fachbereichsleiter Lallo erläuterte
                                                                  Die stellvertretenden Beisitzer sind nicht persönliche Stellver-
den vom Büro Luelf &Rinke Sicherheitsberatung GmbH er-
                                                                  treter, sondern Ersatzleute für den Gemeindewahlausschuss
arbeiteten Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr
                                                                  in der genannten Reihenfolge.
Renningen.
Zunächst erfolgte durch das Büro eine IST-Aufnahme des            7. Zensus 2011: Rücknahme der Klage
Gefahrenpotenzials (Befahrung des Stadtgebietes) und eine         Mit Bescheid des Statistischen Landesamtes vom 21.06.2013
Besichtigung der Feuerwehrhäuser. Im Anschluss waren zahl-        wurde für die Stadt Renningen aufgrund der Ergebnisse des
reiche Daten der ehrenamtlichen Kräfte (Arbeitsorte, Wohn-        Zensus 2011 zum 09.05.2011 eine amtliche Einwohnerzahl
orte, Personalstruktur etc.), Daten zur Feuerwehr allgemein       (Einwohner mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnsitz in
(Struktur, Alarm- und Ausrückeordnung, Jahresberichte, Fahr-      der Stadt Renningen) von 16.720 Personen festgestellt. Die
zeuglisten, Einsatzberichte) und Daten zur Stadt (Einwohner,      auf Grundlage dieses Zensus fortgeschriebene Einwohnerzahl
Gesamtfläche, Topografie etc.) und zum Gefahrenpotenzial          betrug zum Stand 31.12.2011 16.758 Personen.
(Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten,         Die fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahl der Stadt
vorhandene Brandmeldeanlagen, brandschaupflichtige Objek-         Renningen aufgrund der Ergebnisse der letzten Volkszäh-
te, Versammlungsstätten, Großgaragen etc.) von der Stadt/         lung aus dem Jahre 1987, die bislang Grundlage war,
der Feuerwehr zu erheben und an das Büro Luelf & Rinke            betrug zum Stand 31.12.2011 17.365 Personen. Die durch
weiterzuleiten.                                                   den Zensus ermittelte neue Einwohnerzahl liegt somit zum
Auf dieser Basis erstellte das Büro einen ersten Entwurf des      31.12.2011 um 607 Personen niedriger. Der Zensus stellt
Feuerwehrbedarfsplans. Als Gesamtergebnis dieses Plans            die Grundlage für die Bevölkerungsfortschreibung in der
lässt sich zusammenfassen, dass die Entscheidung für 2            Zukunft dar und führt deshalb zu einer dauerhaft niedrige-
Feuerwehrhäuser an ihren Standorten richtig war. Die Feuer-       ren Einwohnerzahl.
wehr ist personell gut besetzt und gut ausgebildet, aber es       Zum Vergleich: Das Melderegister der Stadt Renningen weist
muss sich weiter intensiv um die Nachwuchsarbeit geküm-           zum 09.05.2011 eine Einwohnerzahl von 16.923 Personen
mert werden und eine Erhöhung der Tagesverfügbar durch            aus (+203 Personen gegenüber Zensusergebnis).
unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden. Die Fahrzeu-          Dagegen hat die Stadt Renningen Widerspruch eingelegt und
ge sind richtig ausgewählt und auch die schon geplanten           gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid gemeinsam
Ersatzbeschaffungen bilden den Bedarf ab. Einzig für den          mit 143 anderen Kommunen in Baden-Württemberg Klage
3. MTW wird bei einer Ersatzbeschaffung ein Gerätewagen           beim Verwaltungsgericht erhoben. Weil die Stadtstaaten Ber-
Logistik 1 empfohlen.                                             lin und Hamburg direkt das BVerfG anrufen können, haben
Nach einigen Erläuterungen des Feuerwehrkommandanten              sie beantragt, dass die in Streit stehende Gesetzgebung des
Mohr erklärte Bürgermeister Faißt, dass die Bürgerinnen und       Bundes für den Zensus 2011 mit dem Grundgesetz unver-
Bürger unserer Stadt unseren freiwilligen Feuerwehrkameradin-     einbar ist. Die Verfahren bei den Verwaltungsgerichten haben
nen und –kameraden sehr dankbar sein dürfen und müssen.           so lange geruht.
Sie stellen sich für diesen wichtigen und oft nicht ungefähr-
lichen ehrenamtlichen Dienst immer wieder und bei Einsät-         Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Projekt- und
zen nicht vorher planbar zur Verfügung, um Leben zu retten        Prognosecharakter des Zensus 2011 hervorgehoben und in
und um das Hab und Gut unserer Bürgerinnen und Bürger             seiner Entscheidung berücksichtigt und das Gesetz als ver-
zu schützen. Dabei werden die Feuerwehrkameradinnen und           fassungsgemäß beurteilt. Der Städtetag rät daher Zensuskla-
-kameraden durch Alarme oft auch aus privaten Feiern, aus         gen vor den Verwaltungsgerichten zurückzuziehen, sofern sie
Festen bzw. mitten aus der Familie abgerufen. So etwas sei,       sich ausschließlich auf den Zweifel an der Verfassungsmä-
so Bürgermeister Faißt, alles andere als selbstverständlich und   ßigkeit dieser Gesetzgebung stützen. Die Stadt Renningen
verdiene höchsten Respekt und große Dankbarkeit.                  hat auch weitere Gründe aufgeführt, die auf der verwaltungs-
                                                                  praktischen Zensusumsetzung bzw. Fehlern bei der Erhe-
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Feuerwehrbe-             bung von Einwohnern beruhen. Solche Gründe sind von der
darfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Renningen in der vor-        Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht berührt.
liegenden Form.
                                                                  Allerdings haben diese Klagen wenig Aussicht auf Erfolg, da
6. Kommunalwahl am 26.05.2019                                     eine Beweisführung trotz fehlenden Zugriffs auf Erhebungser-
- Bestellung des Gemeindewahlausschusses                          gebnisse eigentlich unmöglich ist.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:            Daher empfahl die Verwaltung, die Klage beim Verwaltungs-
Der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl (Wahl              gericht Stuttgart zurück zu ziehen. Dies werden voraussicht-
der Gemeinderäte, Wahl der Kreisräte, Wahl der Mitglieder         lich auch die anderen 143 Kommunen tun.
der Regionalversammlung des Verbands der Region Stutt-
                                                                  Allerdings kommt es – so machte die Verwaltung deutlich –
gart) am 26.05.2019 wird wie folgt gebildet:
                                                                  beim nächsten Zensus 2021 und allen folgenden auf die
Vorsitzender:                   Erster Beigeordneter              Qualität der Erhebung an, ganz besonders dann, wenn die
                                Peter Müller                      Stichproben-Methode angewandt wird.
Stellvertretender Vorsitzender: Christian Teich                   Der Gesetzgeber hat beim Zensus 2011 zwei unterschiedli-
Beisitzer:                      1. Gerhard Otto Maier,            che Erhebungsmethoden festgelegt und diese haben bei den
                                   Finkenstraße 2, Renningen      Städten und Gemeinden unter und über 10.000 Einwohner
                                2. Martin Karl Grötzinger,        sehr auffällige Abweichungen verursacht:
                                   Malmsheimer Straße 29/2,
                                   Renningen                      In Kommunen bis 10.000 Einwohnern war es bei der Ge-
                                3. Birgit Kaschuba,               bäudeerhebung als Vollerhebung nur eine (!) Frage nach der
                                   Rosenstraße 28, Renningen      Zahl der Personen im Gebäude. Bei evtl. Abweichungen der
                                4. Reinhard Händel,               genannten Personenanzahl zum Melderegister wurde jeweils
                                   Kindelbergweg 14, Renningen    einzeln nachgefragt. In den bewohnten Einfamilienhäusern
Stellvertretende Beisitzer:     1. Traute Wilma Helga Badjon,     wurde durch Erhebungsbeauftragte Anfang 2012 nachgefragt,
                                   Berliner Straße 16,            wenn die Angaben im Melderegister mit der bei einer Frage
                                   Renningen                      anzugebenden Personenanzahl lt. Gebäude- und Wohnungs-
                                2. Gudrun Inge Hederer,           zählung (das war de facto eine Vollerhebung) nicht identisch
                                   Schulstraße 21, Renningen      waren. Die Ergebnisse wurden korrigiert.
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Renningen
                                                                                     Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019   5
In Kommunen ab 10.000 Einwohnern war es eine Stichpro-           9. Erlass einer Satzung zur Festlegung eines verkaufs-
benerhebung mit durchschnittlich nur 10 % der Haushalte              offenen Sonntags
und dabei hatten die Haushalte pro Person einen Fragebo-          I. am 14. April 2019 im Stadtteil Malmsheim
gen mit 45 (!) umfangreichen Fragen auszufüllen.                 II. am 13. Oktober 2019 in der Gesamtstadt Renningen
Extrem auffallend war, dass die Städte und Gemeinden lt.         Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur
Zensus exakt ab 10.000 Einwohner in sehr großer Anzahl           Festlegung eines verkaufsoffenen Sonntags
                                                                 - am 14. April 2019 im Stadtteil Malmsheim
weit überdurchschnittliche Verluste haben sollen. Dies be-
                                                                 - am 13. Oktober 2019 in der Gesamtstadt Renningen
legt die Auswirkungen des gewählten Stichprobenverfahrens,
das beim Zensus 2011 bei Kommunen ab 10.000 Einwoh-              Die beschlossene Satzung ist mit ihrem vollen Wortlaut in
ner angewandt worden ist. Wie Erfahrungen im Zuge der            diesen Stadtnachrichten abgedruckt.
intensiven Diskussion über den weit überdurchschnittlichen       10. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Einwohnerverlust gezeigt haben, wurde konkret mitgeteilt,            Zuwendungen
dass manche der Stichprobenhaushalte das Ausfüllen der           Die Gemeinde darf nach den Bestimmungen der Gemeinde-
umfangreichen Fragebögen nicht für alle Haushaltsmitglieder      ordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen
durchgeführt haben. Der Aufwand war zu groß und ihnen            und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder
war nicht bekannt, dass jeder ausgefüllte Fragebogen für         an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben
eine hier wohnende Person als Einwohner der Stadt Rennin-        beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entschei-
gen gezählt wird und Differenzen zum Melderegister 10-fach       det der Gemeinderat. Gemäß den vom Gemeinderat am
multipliziert werden.                                            31.07.2006 auf der Grundlage der Bestimmungen der Ge-
Der Zweck der Erhebung war im Zensus-Fragebogen sehr             meindeordnung beschlossenen Richtlinien zur Annahme von
missverständlich bzw. unpräzise formuliert und es wurde          Spenden informierte die Verwaltung den Gemeinderat über 6
nicht deutlich darauf hinzuweisen, dass es nicht nur um eine     im Zeitraum Ende September 2018 bis Anfang Januar 2019
„Qualitätssicherung“, sondern wirklich um die sehr wichtige,     bei der Stadt Renningen eingegangene oder von der Stadt
konkrete Einwohnerzahl geht und jede hier wohnende Person        Renningen angeworbene Spenden.
aufgrund der Zensus-Methodik dabei sogar eine 10-fache           Der Gemeinderat erklärte einstimmig seine Zustimmung zur
Auswirkung hat. Einwohnerverluste haben für die betroffenen      Annahme der dargestellten Spenden.
Kommunen erhebliche finanzielle Weniger-Einnahmen von rd.        Bürgermeister Faißt bedankte sich auch im Namen des Ge-
800 € pro Einwohner und Jahr zur Folge, auch wenn diese          meinderates bei allen Spenderinnen und Spendern für ihre
im Finanzausgleich durch eine nachträgliche Übergangsre-         wichtigen und Beispiel gebenden Beiträge für das Gemein-
gelung 2014 und 2015 etwas abgefedert und erst ab 2016           wohl unserer Stadt.
die neuen Einwohnerzahlen voll berücksichtigt wurden und
                                                                 11. Verschiedenes/Bekanntgaben
zudem durch die FAG-2-Jahres-Systematik nach zwei Jahren
                                                                 1. Abbau der Flüchtlingsunterkunft auf dem Festplatz
teilweise ausgeglichen werden.
                                                                    Renningen
Die geschilderte Problematik verdeutlicht, dass die Arbeit der   Bürgermeister Faißt gab bekannt, das Landratsamt Böblingen
Erhebungsstelle von maßgebender Bedeutung für die Qualität       habe mitgeteilt, dass sich der Abbau der Flüchtlingsunterkunft
des Zensus ist. Beim Zensus 2011 waren die Erhebungsstel-        auf dem Festplatz Renningen verzögern wird. Der bestehende
len aufgrund des Landesgesetzes für Kommunen bis 30.000          Vertrag mit dem Landkreis sei daher bis Ende März 2019
Einwohner beim Landratsamt eingerichtet. Bei der Volks-          verlängert worden. Ab April 2019 werde der Festplatz voraus-
zählung 1987 (Vollerhebung) durften eigene Erhebungsstelle       sichtlich wieder uneingeschränkt für eine Nutzung durch die
eingerichtet werden.                                             Stadt Renningen und ihre Vereine zur Verfügung stehen.
Der Gemeindetag und Städtetag Baden-Württemberg werden           Ergänzend teilte Bürgermeister Faißt mit, dass es der Stadt
sich dafür einsetzen, dass bei künftigen Erhebungen auch         Renningen 2018 gelingen konnte, die Aufnahmequote für
Kommunen ab 10.000 Einwohner eine eigene Erhebungsstel-          die Anschlussunterbringung voll zu erfüllen durch Unterbrin-
le einrichten dürfen. Selbstverständlich muss eine eigene Er-    gung der Personen in städtischen und angemieteten priva-
hebungsstelle wie schon 1987 aus Datenschutzgründen von          ten Wohnungen/Wohnheimen, sodass keine Gebäude für die
der Stadtverwaltung räumlich, personell und organisatorisch      Anschlussunterbringung errichtet werden mussten. Für 2019
völlig abgeschottet sein.                                        sei aus heutiger Sicht nur mit der Aufnahme einer weiteren
                                                                 Person in die Anschlussunterbringung zu rechnen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:           Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.
1. Die Klage gegen den Zensusbescheid 2011 beim Verwal-          Bürgermeister Faißt bedankte sich bei den erschienenen
   tungsgericht Stuttgart wird zurückgezogen.                    Zuhörer(innen) und Vertretern der Presse für ihr Interesse
2. Es wird an den Landtag Baden-Württemberg appelliert,          und schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.
   beim Zensus 2021 zuzulassen, dass Städte und Gemein-
   den ab 10.000 Einwohnern eine eigene Erhebungsstelle           Impressum
   einrichten können.                                             Herausgeber: Stadt Renningen
                                                                  für die Stadtteile Renningen und Malmsheim
8. Besetzung des Gutachterausschusses                             Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien GmbH & Co. KG,
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:            Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt Telefon
Der Gutachterausschuss, für die Amtszeit von 4 Jahren, wird       07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048,
gebildet aus:                                                     www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtli-
Vorsitzender und Gutachter: Herr Hartmut Marx                     chen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilun-
Geschäftsstelle des         Frau Petra Just                       gen: Bürgermeister Wolfgang Faißt, Hauptstraße 1, 71272
Gutachterausschuss:                                               Renningen. Verantwortlich für „Was sonst noch
Weitere Gutachter:          Frau Heiderose Berroth                interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum,
                            Herr Oliver Faas                      Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis:
                            Herr Jürgen Lauffer                   halbjährlich € 17,05. Einzelverkaufspreis: € 0,65.
                            Herr Martin Grötzinger                Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de
                            Herr Thomas Mauch                     Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu
                            Herr Peter Weiß                       entrichtenden Abonnementgebühr.
                            Herr Jochen Breutner-Menschick        Vertrieb (Abonnement und Zustellung):
                            und Frau Angela Kirsch-Brenner        G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil
                                                                  der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de,
sowie vom Finanzamt Leonberg noch zwei zu benennende              Internet: www.gsvertrieb.de
Gutachter.
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Rückblick Neujahrskonzert
      Harmonischer Jahresauftakt in Form des Neujahrskonzerts – Spenden für Ambulanten Hospizdienst

Was der Bürgermeister mit Napoleon gemeinsam hat               Gedanke, den man tanzen kann“, zitierte Beate Saegner
„Musik hat von allen Künsten den tiefsten Einfluss auf das     und zeigte dabei selbst ihre tänzerischen Fähigkeiten. His-
Gemüt, ein Gesetzgeber sollte sie deshalb am meisten unter-    torisch blieb es anschließend beim Beatles-Medley „Help!“,
stützen“, sagte einst Napoleon Bonaparte. Mit diesem Zitat     in dem neben dem titelgebenden Stück die zeitlosen Pop-
hatte die Moderatorin des Abends, Beate Saegner, die Idee      kunstwerke „With A Little Help From My Friends“, „A Hard
des Bürgermeisters gutgeheißen, den Neujahrsempfang der        Days Night“, „Yesterday“ und „Can’t Buy Me Love“ einge-
Stadt Renningen als Neujahrskonzert zu gestalten. Dieser be-   bettet waren.
merkte anschließend in seiner kurzen Ansprache verschmitzt,    Britta Falke, eine der Leiterinnen des Ambulanten Hospiz-
noch nie mit Napoleon verglichen worden zu sein. Musik ist     dienstes, nutzte die Gelegenheit, sich bei der Stadt für
jedoch eine gemeinsame Leidenschaft, die man gerne teilt.      die Ehre und Wertschätzung zu bedanken, dem doch eher
Und es kommt mit dem Neujahrskonzert die Unterstützung         schweren Thema Sterbebegleitung einen Raum zu bieten.
und Gewogenheit für die musiktreibenden Vereine zum Aus-       Seit 26 Jahren begleitet der Hospizdienst Sterbende und
druck, die Wolfgang Faißt seit jeher pflegt.                   Angehörige auf ihrem letzten Weg. In gewohntem Umfeld,
Die gut 450 Besucher in der Festhalle Stegwiesen sollten       in Würde. „Nicht die medizinische oder pflegerische Betreu-
es nicht bereuen, dem musikalischen Neujahrsempfang bei-       ung steht im Vordergrund, sondern Zeit, mit der wir unter-
zuwohnen, durch das Beate Saegner mit viel Hintergrund-        stützen.“ Zeit für den lange nötigen, aber nicht möglichen
wissen zu den einzelnen Musikbeiträgen führte. Der erste       Spaziergang, den Einkauf oder eben Zeit, als Angehöriger
Beitrag forderte jedoch zunächst körperlichen Einsatz: Die     wieder zu Kräften zu kommen für die Pflege des geliebten
Tänzer der Gruppe ShowINVASION unter der Leitung von           Menschen. „Sterben ist eine Phase des Lebens“, sagte Fal-
Vanessa Haiter brachen mit „Unbreakable“ schnell das Eis       ke. „Es ist wie bei der Musik. Der Ton verklingt, und doch
und bekamen in Form von lange anhaltendem Applaus den          bleibt ein wundervoller Nachhall im Herzen.“
verdienten Lohn.                                               Astrid Beuth absolvierte anschließend mit dem Männerge-
Christoph Rin Dolge, Leiter der Musikschule sowie Clau-        sangverein Frohsinn zwei Konzertteile. Das melancholische
dia Heisenberg führten anschließend mit dem JugendSin-         „Abendfrieden“, „Die 12 Räuber“ und „Wahre Liebe“ sowie
fonieOrchester des Schulzentrums zwei Teile des Nusskna-       der lebensbejahende Udo-Jürgens-Klassiker „Mit 66 Jahren“
ckers auf: Die „Ouverture miniature“ sowie den auch einem      bildete den ersten Teil. Mit der zweiten Gesangsgruppe wur-
breiteren musikalischen Publikum bekannten „Russischen         de es populärer. Billy Joels „She’s Always A Woman“, das
Tanz“. Schon zu Beginn des Konzertes konnte sich also          komödiantische, augenzwinkernde „Das wär’s gewesen“ von
eine Menge Energie auf die Zuhörer niederlassen, wie Be-       den Wise Guys sowie „Chim chimini“ aus Mary Poppins
ate Saegner anfangs versprach. In seinem Grußwort wollte       läuteten den zweiten Konzertteil ein. Als letzten Song gab
Wolfgang Faißt keine Worte zu kommunalpolitischen The-         es den A-Capella-Evergreen „Mein Kleiner Grüner Kaktus“,
men verlieren, sondern unterstrich seine Idee, das Jahr        ehe das Feld bereitet wurde für die singende Damenwelt
musikalisch einzuläuten. „Uns allen wird heute Musik ge-       in Gestalt der Formation „Voices Of Joy“ des Liederkranz
schenkt“, sagte er und verwies auf die Spende, die an die-     Renningen. Diese setzten sich in „Seasons Of Love“ mit der
sem Abend für den Ambulanten Hospizdienst bestimmt war.        Frage auseinander, wie man ein Jahr misst. Die Antwort: Mit
Das 1. Orchester des Harmonika-Clubs Renningen bot beim        Liebe. „Elijah Rock“ und die beiden Spirituals „I Say A Little
heißblütigen Rojo Tango diesem lateinamerikanischen Tanz       Prayer“ und „This Little Light Of Mine“ nahmen das Publi-
eine Plattform. „Der Tango Argentino ist wie ein trauriger     kum auf eine besinnlich-fröhliche Reise, was von Saegner
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                                                                                   Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019   7
danach zurecht als „fantastische, bezaubernde Darbietung“       ging es natürlich nicht. Mit der Ballade „When You Belie-
beschrieben wurde.                                              ve“ griff auch der Musikverein das Thema des Abends auf.
Zum Schluss wurde noch einmal jeder Quadratmeter der            „Wenn du daran glaubst“ gehört nämlich zum Alltag der
Bühne ausgenutzt. Über 60 Musiker des Musikvereins Ren-         beeindruckenden Arbeit des Hospizdienstes.
ningen nahmen darauf Platz und riefen zum „Last Call“. Diri-    Musikschulleiter Christoph Rin Dolge bedankte sich anschlie-
gent Harald Ruf gelang es schnell, die Gunst des Publikums      ßend bei allen Beteiligten und beendete nach gut drei Stun-
zu gewinnen. Auch das sinfonische „Imagacy“ beeindruckte        den den abwechslungsreichen Konzertabend. Bis es im kom-
mit Detailtreue in den einzelnen Sätzen, ehe die moderne Pol-   menden Jahr wieder heißt: Auf ein Neues.
ka „Zeitlos“ den würdigen Abschluss bildete. Ohne Zugabe        Matthias Haug

                                                                                                       Fotos: erwin Bubenik
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8   Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019
                                                                                                        StADtnAchRichten
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Amtliche Bekanntmachungen

    Stadt Renningen                                                                                    Landkreis Böblingen

                                     Öffentliche Ausschreibung nach VOB
           Die Stadt Renningen schreibt auf der Grundlage der VOB und des Kommunalen Vergabehandbuches
                                                 folgende Arbeiten aus:

                         Kindergartenneubau Rankbachstraße 85 Renningen
           Gewerk:           Pfosten-Riegel-Fassade mit Glas,- Fenster- u. Türelementen
           Leistungen        -   Pfosten-Riegel-Fassade außen                                         ca.        197,00 m²
                             -   Pfosten-Riegel-Fassade innen                                         ca.         80,00 m²
                             -   2-geschossig Höhe                                                    ca            6,70 m
                             -   Festverglasungen
                             -   Fensterelemente
                             -   Türelemente
                             -   Sonnenschutz außenliegend                                            ca.        180,00 m²
                                 (Raffstore) elektrisch. betrieben inkl. Motoren

           Ausführungsbeginn:                       Mitte Mai 2019
           Fertigstellung:                          03.08.2019
           Auftraggeber:                            Stadt Renningen
                                                    Hauptstraße 1
                                                    71272 Renningen
                                                    Tel. 07159 / 924-0

           Objektbetreuung:                         Stadt Renningen
                                                    Fachbereich 2
                                                    Hauptstraße 1
                                                    71272 Renningen
                                                    Tel. 07159 / 924-136
                                                    michael.kohler@renningen.de

    Zahlungsbedingungen:                                           Stadt Renningen
    Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen            FB 2 Planen-Technik-Bauen
    Vertragsbedingungen.                                           Abt. Hoch- und Tiefbau
                                                                   Furtwiesen 1
    Bietergemeinschaften:                                          71272 Renningen
    Keine besondere Rechtsform verlangt.                           abgeholt werden.
    Nachweise der Eignung:
    Entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A                            Angebotsabgabe:      Die Angebote sind im verschlosse-
    Zuschlags- u. Bindefrist:   21.03.2019                                              nen Umschlag, der mit rotem Auf-
                                                                                        kleber gekennzeichnet ist, einzurei-
    Anforderung der Verdingungsunterlagen:                                              chen bei der
    Die Angebotsunterlagen können als Doppelexemplar ab            Stadt Renningen
    Montag, 04.02.2019 bei der Außenstelle der                     FB 2 Planen-Technik-Bauen
                                                                   Erdgeschoss Empfang
    Stadt Renningen                                                Hauptstraße 1
    FB 2 Planen-Technik-Bauen                                      71272 Renningen
    Abt. Hoch- und Tiefbau                                         Angebotseröffnung:
    Furtwiesen 1                                                   Donnerstag, 21.02.2019 um 10.00 Uhr
    71272 Renningen                                                Rathaus Renningen, Hauptstraße 1, 1. OG Sitzungssaal,
    Tel. 07159 /924-136 Herr Kohler                                71272 Renningen.
    angefordert werden.
                                                                   Die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten dürfen bei der An-
    Abholung der Verdingungsunterlagen:                            gebotseröffnung anwesend sein.
    Die Angebotsunterlagen können als Doppelexemplar ab            Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße:
    Montag, 04.02.2019 nur bei der Außenstelle der                 Landratsamt Böblingen
Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule (VHS) ist da! - Stadt Renningen
StADtnAchRichten
Renningen
                                                                                 Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019     9

  Stadt Renningen                                                                                   Landkreis Böblingen

                                 Öffentliche Ausschreibung nach VOB
         Die Stadt Renningen schreibt auf der Grundlage der VOB und des Kommunalen Vergabehandbuches
                                               folgende Arbeiten aus:

                       Neubau einer Lagerhalle, Furtwiesen 1, Renningen

         Gewerk:              Hallenbauarbeiten
         Leistungen           Lagerhalle:
                              Grundfläche:                                                    ca.               320   m²
                              Dachfläche:                                                     ca.               320   m²
                              Fassadenfläche:                                                 ca.               557   m²
                              Dachbegrünung:                                                  ca.               320   m²

         Ausführung:                     Die Tragstruktur der Halle kann wahlweise als Stahl- oder Holzkonstruktion
                                         angeboten werden.
                                         Die Dachabdichtung ist als wärmegedämmtes Bitumen-Dach, inkl. extensiver
                                         Dachbegrünung anzubieten. Der Aufbau einer flächendeckenden Photovoltaik-
                                         anlage ist vorgesehen.
                                         Die Fassadenverkleidung erfolgt mit wärmegedämmten Sandwich-Stahlelementen
         Ausführungsbeginn:              05.08.2019
         Fertigstellung:                 16.09.2019
         Auftraggeber:                   Stadt Renningen
                                         Hauptstraße 1
                                         71272 Renningen
                                         Tel. 07159 / 924-0
         Objektbetreuung:                Stadt Renningen
                                         Fachbereich 2
                                         Hauptstraße 1
                                         71272 Renningen
                                         Tel. 07159 / 924-136
                                         michael.kohler@renningen.de

  Zahlungsbedingungen:                                        Stadt Renningen
  Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen         FB 2 Planen-Technik-Bauen
  Vertragsbedingungen.                                        Abt. Hoch- und Tiefbau
                                                              Furtwiesen 1
  Bietergemeinschaften:                                       71272 Renningen
  Keine besondere Rechtsform verlangt.                        abgeholt werden.
  Nachweise der Eignung:
  Entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A                         Angebotsabgabe:     Die Angebote sind im verschlosse-
                                                                                  nen Umschlag, der mit rotem Auf-
  Zuschlags- u. Bindefrist:   21.03.2019
                                                                                  kleber gekennzeichnet ist, einzurei-
                                                                                  chen bei der
  Anforderung der Verdingungsunterlagen:
                                                              Stadt Renningen
  Die Angebotsunterlagen können als Doppelexemplar ab         FB 2 Planen-Technik-Bauen
  Montag, 04.02.2019 bei der Außenstelle der                  Erdgeschoss Empfang
  Stadt Renningen                                             Hauptstraße 1
  FB 2 Planen-Technik-Bauen                                   71272 Renningen
  Abt. Hoch- und Tiefbau                                      Angebotseröffnung:
  Furtwiesen 1                                                Donnerstag, 21.02.2019, um 9:45 Uhr
  71272 Renningen                                             Rathaus Renningen, Hauptstraße 1, 1. OG Sitzungssaal,
  Tel. 07159 /924-136 Herr Kohler                             71272 Renningen.
  angefordert werden.
                                                              Die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten dürfen bei der An-
  Abholung der Verdingungsunterlagen:                         gebotseröffnung anwesend sein.
  Die Angebotsunterlagen können als Doppelexemplar ab         Stelle zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße:
  Montag, 04.02.2019 nur bei der Außenstelle der              Landratsamt Böblingen
Das neue Semesterprogramm der Volkshochschule (VHS) ist da! - Stadt Renningen
10    Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019
                                                                                                         StADtnAchRichten
                                                                                                         Renningen

                                                                    trägern festgelegt ist. Der Inhalt der Leistungen richtet
                                                                    sich nach den jeweils gültigen Rahmenverträgen mit den
                                                                    Kostenträgern.
                                                                  2. Grundlage der Abrechnung ist der Leistungsnachweis in
                                                                     der Pflegedokumentation.
                                                                         § 7 Gebührenmaßstab für Pflegeleistungen
                                                                                    nach dem PflegeVG
          Satzung über die Erhebung
                                                                  1. Erbringt die Sozialstation Pflegeleistungen nach dem SGB
         von Gebühren für Leistungen                                 XI, entspricht der Inhalt dieser Sachleistungen dem jeweils
         der Sozialstation Renningen                                 gültigen Rahmenvertrag mit den Pflegekassen. Leistungen
                                                                     nach dem SGB XI sind in sogenannten “Leistungspake-
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-                 ten” zusammengefasst, die je nach Hilfe- und Pflegebe-
temberg und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabegesetzes                   dürftigkeit im Einzelfall zusammengestellt und erbracht
für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat           werden. Es kommen die Gebühren zum Ansatz, die in der
der Gemeinderat am 28.01.2019 folgende Neufassung der                jeweils gültigen Preisvereinbarung mit den Pflegekassen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der            vereinbart wurden.
Sozialstation beschlossen:
                                                                  2. Bei Personen, die Pflegeleistungen erhalten, die denen
                   § 1 Zweckbestimmung                               des PflegeVG’s entsprechen, jedoch eine Abrechnung
Die Stadt Renningen betreibt die Sozialstation als öffentliche       mit einer Pflegekasse nicht möglich ist (Privatversicherte),
Einrichtung. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar ge-         kommen die Gebühren zum Ansatz, die eine Pflegekasse
meinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts            entsprechend der Preisvereinbarung der Station erstatten
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Sie dient              würde. Grundlage der Abrechnung ist der Leistungsnach-
der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens.                    weis in der Pflegedokumentation.
Die Sozialstation führt die häusliche Krankenpflege im Sin-
ne von § 37 SGB V einschließlich der hauswirtschaftlichen         3. Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld gemäß § 37
Versorgung und die Haushaltshilfe (Familienpflege) im Sinne          SGB XI beziehen, zahlen für erbrachte Leistungen der
von § 38 SGB V durch. Sie bieten Beratungsdienste an und             Sozialstation den Betrag, den die Station der Pflegekasse
unterstützt dadurch die Selbsthilfekräfte in der Bevölkerung.        in Rechnung stellen würde, wenn der Leistungsempfänger
Sie ist eine Pflegeeinrichtung gemäß § 71 SGB XI und ist             die Sachleistung gem. § 36 SGB XI gewählt hätte.
Träger der organisierten Nachbarschaftshilfe.                     4. Pflegebedürftige Personen, die sich für die Pflegesach-
                     § 2 Benutzerkreis                               leistung entschieden haben und die von der Sozialstation
Die Leistungen der Sozialstation kann jeder Einwohner der            Leistungen erhalten, die über den Betrag hinausgehen,
Stadt Renningen auf der Grundlage eines abzuschließenden             den die Pflegekasse erstattet, zahlen für diese Leistungen
Pflegevertrages in Anspruch nehmen.                                  den Betrag, den die Pflegekasse der Sozialstation für die
                                                                     einzelnen Leistungen vergüten würde.
                   § 3 Gebührenpflicht
Die Stadt Renningen erhebt für die Inanspruchnahme der            5. Bei Einsätzen in pflegerischen Notfällen wird eine Ein-
Leistungen der Sozialstation Gebühren.                               satzpauschale zzgl. Fahrtkosten berechnet (Anlage 1). Bei
                                                                     Personen, die Pflegesachleistungen erhalten und bei de-
                    § 4 Gebührenschuldner                            nen im pflegerischen Notfall Leistungspakete der Pflege-
Gebührenschuldner ist                                                versicherung erbracht werden, werden die Gebühren nach
 1. Für Hilfeleistungen aufgrund ärztlicher Verordnung für er-       den erbrachten Leistungspaketen der Pflegeversicherung
    brachte Leistungen nach §§ 37 und 38 SGB V die jewei-            in Rechnung gestellt.
    lige Krankenkasse des Leistungsempfängers, in sonstigen
    Fällen der Leistungsempfänger/Auftraggeber.                   6. Für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI wer-
                                                                     den die Gebühren zum Ansatz gebracht, die im Gesetz
 2. Für Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz                festgelegt sind.
    (PflegeVG) die Pflegekasse aufgrund der Zulassung zur
    Pflegeversicherung durch Versorgungsvertrag gem. § 72         7. Für pflegebedürftige Personen, die nach § 39 SGB XI
    SGB XI, in sonstigen Fällen der Leistungsempfänger/Auf-          Verhinderungspflege oder Entlastungs- und Betreuungs-
    traggeber.                                                       leistungen nach § 45b SGBXI in Anspruch nehmen, sind
                                                                     die Gebühren in Anlage 2 festgelegt.
 3. Für sonstige Leistungen der Sozialstation ist der Leis-
    tungsempfänger Gebührenschuldner.                             § 8 Investitionskostenzuschläge gemäß § 82 SGB XI und
 4. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.                 Zuschläge für die Refinanzierung der Ausbildungsumlage
                                                                   nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung
  § 5 Gebührenmaßstab für Leistungen nach § 37 SGB V              1. In den Preisen für die Leistungen nach dem PflegeVG
 1. Für Leistungen nach § 37 SGB V, die aufgrund ärztlicher          sind gemäß § 82 Abs.3 SGB XI keine Aufwendungen
    Verordnung erbracht werden, kommen die Gebühren als              für die Anschaffung, Wiederbeschaffung und Instandhal-
    Pauschale bei Grund- und Behandlungspflege sowie bei             tung von Anlagegütern sowie Aufwendungen für Miete,
    hauswirtschaftlicher Versorgung pro Hausbesuch zum An-           Pacht und Nutzung von Anlagegütern berücksichtigt. Zur
    satz, die in der jeweiligen gültigen Rahmenvereinbarung          Deckung dieser Kosten kann ein Investitionszuschlag er-
    mit den Kostenträgern festgelegt sind. Der Inhalt der            hoben werden.
    Leistungen richtet sich nach den jeweils gültigen Preis-      2. Zur Refinanzierung der Ausbildungsumlage nach der Al-
    vereinbarungen mit den Kostenträgern.                            tenpflegeausbildungsausgleichsverordnung wird der Betrag
 2. Grundlage der Abrechnung ist der Nachweis der mobilen            erhoben, der für einen Hausbesuch, in dem Leistungen
    Datenerfassung (für Kassen mit DTA Abrechnung) oder              der Grundpflege erbracht werden, mit der Pflegekasse
    der Leistungsnachweis in der Pflegedokumentation (für            abgerechnet wird.
    Kassen ohne DTA Abrechnung).
                                                                    § 9 Gebühren für Leistungen, die nicht nach SGB V und
    § 6 Gebührenmaßstab für Leistungen nach § 38 SGB V                       SGB XI abgerechnet werden können
 1. Für Leistungen nach § 38 SGB V aufgrund ärztlicher           Für Leistungen, die nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse
    Verordnung kommt der Preis zum Ansatz, der in den            und den Pflegekassen abgerechnet werden können, kommen
    jeweils gültigen Rahmenvereinbarungen mit den Kosten-        die Gebühren nach Anlage 1 zum Ansatz.
StADtnAchRichten
Renningen
                                                                                      Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019     11
                § 10 Gebühren für den Einsatz
               der hauswirtschaftlichen Kräfte                     Hauswirtschaftliche            36,05 €             24,62 €
Die hauswirtschaftlichen Kräfte der Nachbarschaftshilfe bie-       Leistungen                      6,01 €              4,10 €
ten Hilfe in den Bereichen Hauswirtschaft, Mahlzeitendienste,      Mindesteinsatzzeit
Begleitung, Betreuung und Rehabilitation an. Die Leistungen        1 Std.
werden von haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen           Hauswirtschaftliche
erbracht. Die Gebühren richten sich nach Anlage 1.                 Versorgung pro ange-
                                                                   fangene 10 min.
    § 11 Kostenregelung bei nicht abgesagten Einsätzen
     und bei Beratungsbesuchen ohne Zustandekommen                 Betreuung/                     36,05 €             24,62 €
                    eines Pflegevertrages                          Begleitung                      6,01 €              4,10 €
 1. Wenn der vereinbarte Einsatz nicht spätestens 24 Stun-         Betreuung/                      6,01 €              4,10 €
    den vor dem Einsatzzeitpunkt vom Leistungsnehmer ab-           Begleitdienste
    gesagt wird, werden die vertraglich vereinbarten Gebüh-        Mindesteinsatzzeit
    ren privat in Rechnung gestellt.                               1 Std.
                                                                   Pro angefangene
 2. Wird eine Beratung durchgeführt und wird ein Pflege-           10 min.
    vertrag nicht abgeschlossen, wird die Gebühr für die           „Wie geht’s?“
    Feststellung des individuellen Pflegebedarfs nach Anlage       - Besuch pro ange-
    1 berechnet.                                                   fangene 10 min.
                    § 12 Auskunftspflicht
Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die zur Festsetzung       Beratungs- bzw.                36,05 €               ––-
der Gebühren erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu              Erstbesuche
machen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Er er-        Beratungsbesuche
mächtigt die Station, bei allen erforderlichen Stellen Auskünf-    ohne Folgeeinsatz
te, die zur Gebührenfestsetzung erforderlich sind, einzuholen.     zzgl. Zuschläge

        § 13 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren                Rufbereitschaft                60,00 €             60,00 €
 1. Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der             Pro Einsatz
 Leistungen der Sozialstation.
                                                                   Fahrtkostenpauschale           2,00 €              2,00 €
 2. Sie werden nach einer Frist von 30 Tagen nach Bekannt-         pro Einsatz
 gabe der Rechnung zur Zahlung fällig.
                      § 14 Inkrafttreten                           Telefonkontakt                 2,00 €              2,00 €
                                                                   Anruf „Wie geht’s“-
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma-
                                                                   Telefon pro Anruf
chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.05.2015
mit ihren Änderungen außer Kraft.
Hinweis:                                                          Anlage 2 zur Satzung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)                                 Gebühren für Selbstzahler
oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Ver-                                 Betreuung/Entlastung
fahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht                                   Pflegefach-        Haus-      Erg. Hilfe
schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die                                 kraft /        wirtsch.
Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser                            Betreuungs-        Fach-
Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.                                                Fachkraft         kraft
Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt,                                  €               €           €
kann eine Verletzung gleichwohl auch später geltend machen,                                  2019           2019         2019
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt           Entlastungs- und
worden sind, oder wenn der Bürgermeister dem Beschluss             Betreuungsleis-
nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,           tungen nach §
oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbe-        45 SGB
hörde den Beschluss beanstandet hat, oder wenn ein Dritter
die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat.                   XI/Verhinde-
Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber dem Bürgermeis-        rungspflege
teramt Renningen, Hauptstraße 1, 71272 Renningen, geltend          nach
zu machen.                                                         § 39 SGB XI
Renningen, 28.01.2019                                              Mindesteinsatz-          48,00 €         41,36 €    33,12 €
Wolfgang Faißt                                                     zeit 1 Std.
Bürgermeister                                                      pro angefangene          12,00 €         10,34 €     8,28 €
Anlage 1 zur Satzung                                               ¼ Std.

                 Gebühren für Selbstzahler                         „Wie geht’s“-            12,00 €         10,34 €     8,28 €
                                                                   Besuch pro
                           Pflegefachkraft     Hauswirtsch.        angefangene
                                2019            Fachkraft          ¼ Std.
                                              inkl. Erg. Hilfe
                                                    2019
 Pflegeleistungen              18,02 €            12,31 €
 Mindesteinsatz                 6,01 €             4,10 €
 30 min.
 Körperpflege
 pro 10 min.
12   Woche 5 | Donnerstag, 31. Januar 2019
                                                                                                Stadtnachrichten
                                                                                                renningen

Stadt Renningen                     Landkreis Böblingen

         Satzung zur Festlegung
     eines verkaufsoffenen Sonntags
 I. am 14. April 2019 im Stadtteil Malmsheim                 Wir suchen für unseren städtischen Bauhof zum
II. am 13. Oktober 2019 in der Gesamtstadt Renningen         nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Aufgrund der §§ 8 Abs.1 und 14 Abs.1 des Gesetzes
über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG)
in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung                         Installateur/in (m,w,d)
für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt                 Fachrichtung Gas-/Wasserinstallation
Renningen am 28.01.19 folgende Satzung beschlossen:
                                                                          und/oder Heizungsbauer
              § 1 Verkaufsoffener Sonntag
                                                             Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
(1) Aus Anlass des „Malmsheimer Ostermarktes“ dürfen
    in der Stadt Renningen im Stadtteil Malmsheim die         Unterhaltung des Ortsnetzes der Wasserver-
    Verkaufsstellen im Sinne des § 2 LadÖG am Sonn-            sorgung
    tag, dem 14.04.2019, in der Zeit von 12.00 Uhr bis        Instandhaltung und Wartung der Heizungen in
    17.00 Uhr geöffnet sein.                                   städtischen Gebäuden
(2) Aus Anlass des „Renninger Herbstmarktes“ dürfen in
    der Gesamtstadt Renningen die Verkaufsstellen im
                                                              Reparaturen und Blechnerarbeiten in städtischen
    Sinne des § 2 LadÖG am Sonntag, dem 13.10.2019,            Gebäuden
    in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.    Reparaturen und Instandhaltungen an den
                                                               Sanitäranlagen
             § 2 Schutz der Arbeitnehmer
                                                              Mitwirkung am Winterdienst
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 LadÖG
zu beachten.                                                 Ihr Profil:
               § 3 Ordnungswidrigkeiten                       abgeschlossene Ausbildung als Installateur/in
Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des            bzw. Anlagenmechaniker/in
LadÖG handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung
zuwiderhandelt.                                               Führerschein (mind. Klasse B)
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu         Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
10.000 Euro geahndet werden.                                  Kenntnisse in städtischen Versorgungsnetzen
                    § 4 Inkrafttreten                           wären von Vorteil
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Be-        Wir bieten Ihnen:
kanntmachung in Kraft.
                                                              eine unbefristete Vollzeitstelle
Hinweis:                                                      Anstellung und Vergütung nach den
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvor-           Bestimmungen des TVöD
schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er-              Mitarbeit in einem kollegialen Team
lassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen          Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne vom Leiter
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeacht-
lich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung       des städtischen Bauhofs, Herrn Kallias, unter
des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,         Tel. 07159/924-145.
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gel-
tend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tä-        Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen
tig zu werden verstreichen lässt, kann eine Verletzung       Unterlagen bis spätestens 17.02.2019 an die
gleichwohl auch später geltend machen,                       Stadtverwaltung Renningen - Personalabteilung,
• wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-     Hauptstr. 1, 71272 Renningen oder per E-Mail an
    zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung            Bewerbung@Renningen.de.
    verletzt worden sind, oder
• wenn der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43
    GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsauf-
    sichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder        Hundesteuer 2019
• wenn ein Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig
    gerügt hat.                                                               Am 07.02.2019 wird die Hundesteuer
Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber dem Bürger-                       zur Zahlung fällig.
meisteramt Renningen, Hauptstraße 1, 71272 Renningen,                         Die Hundesteuer beträgt für den Erst-
geltend zu machen.                                                            hund 96,00 €, für den zweiten und
                                                                              jeden weiteren Hund 192,00 €. Für
Renningen, 28.01.19                                                           Zwinger sind 288,00 € zu bezahlen.
                                                                              Bitte überweisen Sie den Betrag ter-
                                                                              mingerecht, um Mahnungen und Ne-
                                                                              benforderungen zu vermeiden oder
                                                                              erteilen Sie der Stadtkasse Renningen
                                                             ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular hierfür finden
                                                             Sie auch auf www.renningen.de.
                                                             Wenn Sie schon am Lastschriftverfahren der Stadtkasse
Wolfgang Faißt                                               Renningen teilnehmen, wird die Steuer zum 07.02.2019
Bürgermeister                                                von Ihrem Konto abgebucht.
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