Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
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Der Juli 2019/3 Nr. 118 Luzerner Arzt Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug
IMPRESSUM INHALTSVERZEICHNIS «Der Luzerner Arzt» erscheint viermal Editorial «Die Wahlfreiheit ist ein wichtiges Recht des Patienten!» (Herbert Widmer) 4 jährlich (plus Spezialausgabe). Brief des Präsidenten: Einige Stolpersteine aus dem Weg geräumt (Aldo Kramis) 6 Verlag: Spitalverbünde sind die Zukunft (Guido Graf) 8 Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Schwanenplatz 7, 6004 Luzern Digitalisierung zum, Nutzen der Patienten und Zuweiser (Stefan Hunziker, 10 Tel. 041 410 88 85 Xaver Vonlanthen, Balthasar Hug, Peter Steinmann) Fax 041 410 80 60 Das neue Zuweiserportal LUKSLink des Luzerner Kantonsspitals 11 Redaktionsadresse: ist eine Chance für alle (PD Dr. Balthasar Hug, Dr. med. Peter Steinmann) Dr. med. Herbert Widmer Sonnbühlstrasse 15, 6006 Luzern Hinweise auf am 01.01.2020 in Kraft tretende gesetzliche Änderungen (R. Bachmann) 14 Tel. 041 410 65 81 Wach- und Schlafmedizin: die Hofklinik in Luzern (A. Nirkko, Heydy Gonzales) 16 Redaktion: Zu Fuss in den Operationssaal (Matthias Wissler) 19 Dr. med. Herbert Widmer, Luzern (Redaktor) Sind Ärztinnen in Teilzeitarbeit eine Bedrohung für das Gesundheitssystem 21 Dr. med. Aldo Kramis, Emmenbrücke (Nadja Ballabio, Katrin Ochs, Silvia Rauch-Wicki, Fabienne Strub, Inés Vaz) (Präsident) Fortbildung 23 Inserate-Verkauf: Gefässchirurgie im Wandel der Zeit (Stefan Ockert, Jan Duwe) 25 Dr. med. Herbert Widmer Sonnbühlstrasse 15 Wirksamkeit in der Neurorehabilitation LUKS (Thomas Nyffeler, Tim Vanbellingen, 29 6006 Luzern Tobias Pflugshaupt, Alexander von Hessling, Karl Kothbauer, Martin Müller, Christian Tel: 041 410 65 81 E-Mail: hcwidmer@bluewin.ch Kamm, Stephan Bohlhalter) Mandatsträger / Sektionen 36 Mitarbeiter dieser Ausgabe: Dr. med. Nadja Ballabio, Luzern Adressliste Zentralschweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft (ZSCG) 39 (Ärztinnen in Teilzeitarbeit) PD Dr. med. Janusch Blautzik, LUKS Der Unterwaldner Arzt 40 (Schilddrüsenkarzinom) Vorstand Ärztegesellschaft 40 Prof. Dr. med. Beata Bode-Lesniewska, Zürich (Sarkom-Netzwerk) Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen Kantonsspital Nidwalden/ Obwalden 40 Prof. Dr. med. Stephan Bohlhalder, LUKS Hausärztefortbildung 2019 44 (Neurorehabilitation) Prof. Dr. med. Joachim Diebold, LUKS Der Schwyzer Arzt 45 (Sarkom-Netzwerk) Delegiertenliste Schwyzer Ärzte 45 Dr. med. Jan Duwe, St, Anna Telefon-, Telefax- und E-Mail-Verzeichnis Spital Schwyz / Geschäftsbericht 47 (Gefässchirurgie) Dr. med. Pascal Fankhauser, LUKS Bericht des Spitals Schwyz – einmal mehr erreicht 50 (Korrekturosteotomie) Der Zuger Arzt 51 PD Dr. med. Dorothee Rita Fischer, LUKS (Schilddrüsenkazinom) Vorstand der Zuger Ärztegesellschaft 51 Prof. Dr. med. Bruno Fuchs, Winterthur Der Urner Arzt 51 (Sarkom-Netzwerk) PD Dr. Philipp Fürnstahl, Zürich Vorstand Ärztegesellschaft Uri 51 (Korrekturosteotomie) Luzerner Höhenklinik Montana – Persönlichkeit und Psychosomatik (Marius Zbinden) 52 Heydy Lorenza Gonzàles, Luzern (Wach- und Schlafmedizin) Hausbesuche und Palliative Care (Christian Studer, Christoph Merlo) 55 Regierungsrat Guido Graf, Luzern (Spitalverbünde) Information zum überregionalen Schweizerischen Sarkom-Netzwerk (Gabriela Studer, 56 Prof. Dr. med. Andreas Günthert, Luzern Thomas Treumann, Andreas Scheiwiller, Beata Bode-Lesniewska, Joachim Diebiold, (Brustchirurgie) Bruno Fuchs) Dr. med. Silvia Hofer, LUKS (Sarkom-Netzwerk) Engelberger Dialoge: Der gläserne Patient 60 PD Dr. med. Balthasar Hug, LUKS (Zuweiserportal LUKSLink) Stellenwert der Radiojodtherapie in der Behandlung des differenzierten Schilddrüsen- 64 Dr. med. Stefan Hunziker, LUKS karzinoms (Janusch Peter Blautzik, Dotrothee Rita Fischer, Stefan Ofister, Udo Schirp) (Digitalisierung) PD Dr. med. Christian Kamm, LUKS Sinkende Rentenumwandlungsätze in der berufl. Vorsorge (Juerg Mueller, Marc Weibel) 67 (Neurorehabilitation) Ultraschall-gesteuerte minimal-invasive Interventionen an der Brust 69 PD Dr. med. Karl Kothbauer, LUKS (Neurorehabilitation) Andreas Günthert, Nadja Ballabio, Silvia Rauch, Inés Vaz) Dr, med, Christoph Merlo, Luzern Ballast abwerfen und Kraft tanken (Diego Bazzocco) 72 (Hausbesuche, Palliative Care) Prof. Dr. med. Martin Müller, LUKS Computer-assistierte Korrekturosteotomie am distalen Ellbogen (Pascal Fankhauser, 74 (Neurorehabilitation) Phillip Fürnstahl, Andreas Schweizer) Prof. Dr. med. A. Nirkko, Luzern (Wach- und Schlafmedizin) Gesundheitspolitisches Potpourri (Herbert Widmer) 77 Prof. Dr. med. Thomas Nyffeler, LUKS (Neurorehabilitation) Aus der Bundespolitik (Ständerat Damian Müller, Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo) 78 Dr. med. Katrin Ochs, Luzern Aus den Nachbarländern Pressemitteilung: Krankenhaus Rating Report 2019 79 (Ärztinnen in Teilzeitarbeit) Waisenkinder der Medizin (Jens Westphal) 80 Weitere Autoren vgl. Seite 5 Aus den Reihen der Mitglieder 83 Herstellung: SWS Medien AG Print Erscheinungsdatum / Redaktionsschluss für den Luzerner Arzt 2019/2020: Am Viehmarkt 1, 6130 Willisau info@swsmedien.ch Nr. 119 / November 2019 25. September 2019 Nr. 119 / Spezialheft / November 2019 05. Oktober 2019 Titelbild: Nr. 120 / Januar 2020 15. Dezember 2019 Luzern, eine Stadt mit grossartiger Vergangenheit. Und die Zukunft? Nr. 121 / April 2020 15. März 2020 (Foto: Herbert Widmer) Nr. 122 / Juli 2020 25. Mai 2020 Luzerner Arzt 118/2019 3
EDITORIAL Die Wahlfreiheit ist ein wichtiges Recht des Patienten Spitäler: ein Oscar für die gute Lösung Während vieler Jahre war ich Präsident welchen der jeweilige Arzt nur in 50 oder wirtschaftliche Vorteil, den ein Arzt dafür der Spitalaufnahmebeschwerdekommis- 70% der Überweisungen die preferred verlangt, ist rechtswidrig, entsprechende sion. Wer z.B. von der Ambulanz nicht in provider zu berücksichtigen hat. Vereinbarungen sind nichtig». das gewünschte Spital gebracht, sondern eben in ein anderes eingeliefert wurde, konnte eine Beschwerde einreichen, wel- Und in der Schweiz? che diese Kommission zu behandeln hatte. Nun, überflutet wurden wir von solchen Der Bundesrat schreibt in der Antwort Beschwerden nicht. Dennoch waren wir auf eine Anfrage von Nationalrat Daniel die Hüter der Wahlfreiheit des Patienten. Stolz (BS) mit dem Titel «Kick-Backs un- Beschwerden gab es eher, wenn ein Pa- ter Ärzten untergraben das Vertrauen» tient von einem Spital zur «persona non u.a. Folgendes: grata» erklärt wurde, weil er sich gegen- – Wenn die zuweisenden Leistungser- über anderen Patienten, dem Personal bringer Vorteile für die Vermittlung oder den Ärzten gegenüber ungebührlich erhalten würden, wäre die Information verhalten hatte oder falsche Vorwürfe in der Patientin oder des Patienten davon die Welt setzte. Die Ablehnung ist – abge- beeinflusst und durch einen Interes- sehen von Notfällen – erlaubt. Dennoch senskonflikt des Leistungserbringers beschäftigt mich das Thema «Wahlfrei- geprägt. Der Bundesrat hält es für be- heit» zusehends. denklich und ethisch fragwürdig, wenn die freie Wahl der versicherten Perso- nen durch solche Praktiken unterlaufen Beschränkungen der Wahl- wird. Überdies erhöhen sie die Gefahr, dass unnötige Leistungen erbracht und freiheit der Patientinnen und Patientinnen und Patienten unnötigen Patienten nehmen deutlich zu! Risiken ausgesetzt werden. – Vergünstigungen – namentlich geldwer- Es ist offensichtlich, die Fälle von mehr te Vorteile oder Rabatte – sind nicht a oder weniger starker Beschneidung der «Verfeinert» mit Kick-Backs priori illegal. Artikel 56 Absatz 3 KVG Wahlfreiheit – Arzt und Spital – nimmt verlangt denn auch die Weitergabe von recht deutlich zu. Ursachen gibt es recht Gehen wir doch zu Google und dort zu direkten oder indirekten Vergünsti- viele. Entweder wird dem Patienten nicht Wikipedia. Da steht zum Begriff «Kick gungen. Der Bundesrat weist auch auf die ganze «Palette» von Möglichkeiten er- Back»: «Kick-back ist in der Wirtschaft die Standesordnung der FMH hin, die öffnet – in der heutigen Politik nennt man ein Anglizismus für die Rückerstattung ei- Entgelte oder andere Vorteile für die dies «Lenkung», wobei es auch eine posi- nes Teils des gezahlten Betrages aus einem Zuweisung von Patientinnen und Pati- tive Lenkung gibt – oder man tischt dem Geschäft zwischen mindestens drei Betei- enten oder für die Vornahme einzelner Patienten eben ein subjektives Rating der ligten durch einen Beteiligten an einen an- Untersuchungs- oder Behandlungs- Spitäler und Ärzte auf, nicht frei von ge- deren. Typischerweise wird der Kick-back massnahmen verbietet (Art. 36). wissen Eigeninteressen. All dies soll aber demjenigen, der ihn letztlich aufzubringen – Aus den vorangehenden Ausführungen keineswegs heissen, dass es unstatthaft sei, hat, nicht bekannt gemacht.» oder auf unter den Ziffern 1 bis 4 wird klar, dass wenn eine Ärztin bzw. ein Arzt Zuwei- gut Deutsch: dem Patienten oder dem für die rechtliche Situation sowohl im KVG sungen basierend auf eigene Erfahrungen die Bezahlung der Leistung zuständigen wie im MedBG geklärt ist und kein wei- durchführt. Auch ich habe meinen Patien- Krankenversicherer wird nicht bekannt terer Prüfungs- und Regelungsbedarf ten immer wieder erklärt, dass ich sie zu gemacht, dass er den Betrag bezahlt, wel- besteht.» jener Kollegin bzw. Kollegen überweise, cher der Zuweiser für seine Zuweisung zu welcher(m) ich bei Bedarf selbst gehen vom Beauftragten erhält. (Ein schöner Vorstösse im Bundesparlament, wel- würde – eben eine Sache des Vertrauens. Schachtelsatz) che verlangten, dass diese Angelegenheit noch genauer gesetzlich geregelt würde, Aus dem Geschriebenen kann man ein- In wunderbarer Regelmässigkeit er- wurden von Bundesrat und Parlament mit fach erkennen, dass auch ich dem System scheinen in den Medien Artikel über der gleichen Begründung «schon erledigt» der preferred provider nachlebte, aller- dieses Geschäftsgebaren, welche die Be- abgelehnt, unterstützt durch Aussagen dings ohne dies vertraglich zu regeln und teiligten heftig kritisieren und damit dem der Krankenkassenverbände, dass ihnen mit Zielen des Eigeninteresses zu verse- Ansehen der Ärzteschaft einiges an Scha- keine solche Vorkommnisse bekannt sei- hen. Anlässlich einer kantonalen Partei- den zufügen. Immer wieder wird auf Fol- en. (Dies erinnert mich allerdings an die versammlung (Managed Care Vorlage) gendes hingewiesen: «Die grundlegende Gewohnheit kleiner Kinder, sich selbst die «organisierte» man mir Dr. med. Felix Hu- Problematik «verdeckter Provisionen» Hand vor die Augen zu halten und dann ber, Präsident der MedX als Diskussions- besteht darin, dass diese beim Vermittler das Gefühl zu haben, dass man sie nicht gegner. Seine Liste der preferred provider einen Interessenskonflikt verursachen». sehen könne!). Zugegeben, eine nicht un- umfasste circa 25 Namen, meine über 120, Etwas klarer als in der Schweiz ist dies in heimlich wichtige Angelegenheit, aber sie da eben ohne vertragliche Bindung, von Deutschland geregelt, wo es in Paragraf entwickelt sich weiter, es müssen ja nicht Fall zu Fall unter Berücksichtigung des 31 der Berufsordnung heisst: «Ärzten ist immer geldwerte Vorteile sein, welche die Patienten entschieden. es verboten, sich für eine Zuweisung von verschiedenen Leistungserbringer «ver- Etwas mehr Wahlfreiheit findet sich in Patienten oder Untersuchungsmateri- netzen». vertraglich gebundenen Netzwerken, in al ein Entgelt gewähren zu lassen. Jeder 4 Luzerner Arzt 118/2019
Prof. Dr. med. Stefan Ockert, St. Anna (Gefässchirurgie) PWC: Die Spitäler müssen Fälle des VZAG-Symposiums vom 10. April 2019 ausgesagt, dass die Spitäler den Auftrag hätten, Dr. med. Stephan Pfister, LUKS (Schilddrüsenkarzinom) generieren und die Patienten- sich um ihre finanzielle Situation zu bemühen. PD Dr. phil. Tobias Pflugshaupt, LUKS ströme leiten Stimmt, aber nicht auf Kosten der Wahlfreiheit (Neurorehabilitation) der Patienten! Nicht durch «Exklusiv-Verträ- Dr. med. Silvia Rauch, Luzern (Ärztinnen in Teilzeitarbeit) Diese Aussage von PWC habe ich im LAZ ge», dagegen sollten wir uns wehren. Dr. med. Andreas Scheiwiller, LUKS auch schon zitiert. Sie stammt aus dem jährli- (Sarkom-Netzwerk) chen PWC-Bericht über die Finanzen der Spi- Dr. med. Udo Schirp, LUKS täler und macht mir viel mehr Sorgen als die Und die Sache mit dem Oscar (Schilddrüsenkarzinom) Geschichte mit den Kick-Backs. Wie will denn Prof. Dr. med. Andreas Schwyzer, Zürich (Korrekturosteotomie) ein Spital Patientenströme leiten ohne in man- Wenn Sie sich die Zeit nehmen, die täglich Dr. med. Peter Steinmann, Buttisholz chen Fällen die Wahlfreiheit der Patienten zu erscheinenden Medien wenigstens zu über- (Zuweiserportal LUKSLink) beschneiden. Wenn dies durch sehr gute medi- fliegen, werden sie immer wieder auf Berich- Dr. med. Fabienne Strub, Luzern zinische Leistungen geschieht, ist dies mehr als te zu unseren Schweizer Spitälern stossen. In (Ärztinnen in Teilzeitarbeit) Prof. Dr. med. Gabriela Studer, LUKS erwünscht. Wenn aber Zuweiser vertraglich ge- jedem zweiten Artikel werden Sie lesen, dass (Sarkom-Netzwerk) bunden werden, seine Patienten exklusiv einem wir zu viele Spitäler hätten, dass wir die inter- Dr. med. Christian Studer, Luzern öffentlichen oder privaten Spital zuzuweisen, kantonale Zusammenarbeit optimieren soll- (Hausbesuche, Palliative Care) ist dies in keiner Weise statthaft und rechtlich ten und vieles mehr. Auch wir diskutieren ja Dr. med. Thomas Treumann, LUKS (Sarkom-Netzwerk) angreifbar, nicht wegen der Interessen des Zu- in der Zentralschweiz über die Rechtsformen Dr. med. Inés Vaz, Luzern weisenden oder des Spitals, sondern wegen des und Verbünde in diesem Bereich. Ich habe da- (Ärztinnen in Teilzeitarbeit) Rechts der dazwischenstehenden Patientinnen her Regierungsrat Guido Graf gebeten, seine PD Dr. med, Tim Vanbellingen, LUKS und Patienten auf ihre Wahlfreiheit. Sichtweise zu den geplanten Spitalverbünden (Neurorehabilitaion) Xaver Vonlanthen, LUKS (Digitalisierung) in dieser LAZ-Ausgabe zu schildern. Dr. med. Alexander v. Hesslingen, Sie denken, dass dies doch gar nicht möglich Dass in der Schweiz heftig weiterdiskutiert LUKS (Neurorehabilitation) sei, solche Verträge zwischen den verschiede- wird zeigt folgender Artikel aus der NZZ vom Dr. med. Jens Westphal, Geuensee nen medizinischen Leistungserbringern. Oh 22.06.19: Heinigers letzter Streich/Das neue (Waisenkinder der Medizin) Dr. med. Mathhias Wissler, St. Anna doch! Ich denke dabei nicht an geldwerte Vor- Spitalplanungs- und Finanzierungesetz stösst (Zu Fuss in den Operationssaal) teile und habe von solchen in diesem Bereich auf heftigen Widerstand/Alt Regierungsrat auch noch nie gehört. Es braucht aber wenig Thomas Heiniger hat mit seiner letzten Vorlage Fantasie sich vorzustellen, dass in anderen Be- alle überrascht. Plötzlich sollen die Spitäler viel reichen Vernetzungen stattfinden werden, z.B. stärker reguliert werden. Dagegen wehren sie in der Administration, Fortbildung, Software, sich vehement, doch das neue Gesetz hat gute bevorzugter Spitalaufnahme der Patienten ei- Chancen. nes Arztes und anderem mehr. Science fiction? ---- Wie weiter …. ? Ein Oscar? Keineswegs, sondern Szenarien im Bereich der zu leitenden Patientenströme. Der Gesund- Dr. med. Herbert Widmer heitsökonome Tilman Slembeck hat anlässlich Redaktor «Der Luzerner Arzt» Kojen der Tagesklinik St. Anna im Bahnhof GUTE AUSSICHTEN NACH AMBULANTEN OPERATIONEN Unsere akkreditierten Fachärzte operieren im St. Anna im Bahnhof Patientinnen und Patienten, die nicht stationär betreut werden müssen. Diese schätzen es sehr, dass das ambulante Operationszentrum und die Tagesklinik zentral gelegen und optimal an den öffentlichen Verkehr angebunden sind. www.hirslanden.ch/ambulantes-operieren-stanna Kompetenz, die Vertrauen schafft. Ambulantes Operationszentrum / Tagesklinik, St. Anna im Bahnhof, Zentralstrasse 1, 6003 Luzern, T +41 41 556 62 30 Luzerner Arzt 118/2019 5
BRIEF DES PRÄSIDENTEN Einige Stolpersteine aus dem Weg geräumt – ein paar bleiben ständig gelöst. Denn die Kostenneutralität Die Aufgabe eines Politikers: ist trotz Neuberechnung aller Positionen und des neu angepassten Grundeinkom- Selbst entscheiden! Fachleute mens (EK seit 2004 bis heute unverän- nicht beachten! dert?) einzuhalten. Was das heisst und wie die Taxpunktwerte anschliessend verhan- Ambulant tätige Ärzte müssen sich der delt werden sollen, ist unklar. Doch ein doppelten Freiwilligkeit des EPD unter- Szenario dürfte uns eher erspart werden, werfen, wollen sie weiter im ambulanten nämlich die Erhöhung der TPW 2020. Bereich abrechnen können. Auch sollen Bewilligungen von Qualitätsansprüchen Im Gegenteil – wir erwarten noch mehr abhängig gemacht werden, trotz schon Auflagen und Nachweise, die einzuhalten heute im KVG festgelegten Qualitäts- sind. Doch gibt es Alternativen? – wohl kriterien. Zudem sollen die Kantone die kaum! Anzahl Ärzte, Haus- und Spezialärzte festlegen können. Falls die Kosten über- proportional steigen, dann können kanto- «Hochqualifizierte» und nale Gesundheitsbehörden selektive TPW für Fachärzte senken oder den Kontrahie- «freiwillige» Qualitätsarbeit rungszwang aufheben. Wer schafft hier die nötige Transparenz zur Einsicht all dieser Wir müssen beweisen, dass wir wirt- Kriterien? Positiv zu werten ist sicher der schaftlich, zweckmässig und wissen- Nachweis der Kenntnis der lokalen Lan- schaftlich arbeiten. Wir halten die Qua- dessprache für Praxisärzte. Für jegliche litätsvorschriften ein, obwohl die nun Kommunikation mit den Patienten muss Dr. med. Aldo Kramis angenommene Qualitätskommission des zwingend eine Landessprache verstanden Bundes noch keine Ideen verlauten liess, und gesprochen werden. Zudem sollen wie die Qualität nun zu messen oder nach- Ärzte ohne Auflagen zugelassen werden, Ein JA zu TARDOC und zur zuweisen sei. wenn sie mindestens drei Jahre in ihrem Datenlieferung Fachgebiet an einer anerkannten Schwei- Die Ärzteschaft macht via den Facharzt- zer Ausbildungsstätte gearbeitet haben Ja, wir können einstimmig ja sagen zu gruppen inklusive Weiterbildungsnach- und somit mit unserem System vertraut einem gemeinsamen Vertragswerk TAR- weisen, Qualitätsinstrumenten, erfassen sind. DOC nach über fünf zähen Jahren verhan- von Statistiken etc. schon viel freiwillige deln, rechnen, nachbessern, entscheiden. Qualitätsarbeit. Zudem vernetzt sie sich Wir akzeptieren diese rigiden Richtli- Am 10. Mai haben wir alle der revidierten untereinander in der SAQM (schweizeri- nien so nicht und falls das Bereinigungs- Tarifstruktur TARDOC zugestimmt. Und sche Akademie für Qualität in der Medi- verfahren in der grossen und kleinen das ist gut so und setzt Zeichen. Die Ärz- zin der FMH) und steht zu gemeinsamer Kammer diesen Artikel nicht vernünftig teschaft ist sich einig! Qualitätsarbeit unter Erfüllung der Krite- umändert, bliebe uns letztlich nur das Re- rien der Qualitätscharta! Doch man glaubt ferendum zu ergreifen. Die Chancen dürf- Zudem konnten wir gleichentags vom uns nicht und führt trotz Einigkeit unter ten mit diesem politischen Mittel nicht Bundesamt für Statistik (BFS) verneh- den Versicherern und Leistungsanbieter schlecht stehen. men, dass 78.5 Prozent aller Ärzte die ver- eine Bundesqualitätskommission ein. Das langten Daten ans BFS gemeldet haben! erstaunt, zumal die Schweiz nachweislich Es widerspricht der Annahme, die man die beste Qualität in Europa aufweist. Nicht Globalbudget, sondern von den Ärzten hatte, dass sie diese nicht liefern würde. vernetzte Arztpraxen! Ferner hat man dank der gemeinsa- Politik im Alleingang Zudem wird im Herbst die Vernehmlas- men Aktion der Dachverbände VEDAG, Das zeigt leider auch, dass die Ärzte- sung zum 2. Kostendämpfungspaket star- SMSR, Ordine und mit Hilfe der Motion schaft viel Vertrauen verloren und die Po- ten. Dabei sollen festgelegte Kostenziele, von Feller-Thorens im Nationalrat er- litik das Gestaltungszepter übernommen Dämpfung des Kostenanstiegs etc. zur reicht, dass nun ein unabhängiges Institut hat. Es stellt sich die Frage, ob wir uns das Anwendung kommen. Übersetzt heisst die Daten aller Leistungserbringer im am- ganz alleine zuzuschreiben haben? dies Globalbudget und auch hier gilt für bulanten Bereich auswertet. die Ärzteschaft: Ein Referendum ist nicht Ja – wir können, und zwar auch nein ausgeschlossen, da die Bevölkerung kei- Somit dürfte vom Bundesamt für Ge- sagen. Nein zu einseitigen und gegen die ne Einschränkung der freien Arztwahl sundheit (BAG) künftig keine falschen Interessen der Ärzteschaft verfügten neu- und auch keine Rationierungsmassnah- Fakten punkto Einkommensstatistik der en Zulassungsbeschränkungen. Wir haben men will. Das Bedürfnis der Bevölkerung Ärzte mehr kursieren. uns eingebracht, aber offensichtlich in- müssten auch Politiker erkennen. teressiert das die Bundesparlamentarier nicht. Im Nationalrat wurde der Zulas- Wir sagen nein zu einem Globalbud- Kostenneutralität und weitere sungsstopp mit verschiedensten flankie- get mit fixen Kostensenkungen. Wir sa- renden Massnahmen gespickt, damit sich gen aber auch ja zu smarter Medizin und Auflagen der heute schon klar abzeichnende Fach- Umsetzung gezielter Massnahmen. Ganz kräftemangel weiter verschärfen wird. Da- nach dem Motto: weniger ist mehr. Zudem Soweit so gut. Der Würgegriff wurde et- durch droht eine Erosion im ambulanten begrüssen wir eine bessere Vernetzung – was lockerer, aber hat sich noch nicht voll- Bereich. sprich Interprofessionalität im Gesund- 6 Luzerner Arzt 118/2019
heitswesen. Darin liegt unsere gemeinsa- und nicht nur in VR von Krankenkassen Unsere Verantwortung für me Zukunft angesichts des Mangels an sitzen. Sie sollen eine Gesundheitspolitik die Zukunft Gesundheitsfachkräften! Vernetzte Arzt- vertreten, wobei der Patient im Zentrum praxen, wo jeder das macht, was er kann steht. Nur so können wir in Europa auch Auf jeden Fall müssen sich alle Frauen und der Patient im Zentrum steht. Das ist weiterhin die Nummer eins bleiben. und Männer an der Diskussion beteiligen, das Modell der Zukunft. wie man die Kontinuität der Patienten- versorgung gewährleisten kann. Das ist Für eine echte das grosse Problem! Wir müssen gemein- Patienten im Mittelpunkt! sam mitbestimmen und Lösungen suchen, Gleichberechtigung! wer und wie man bei Teilzeittätigkeit die Auch für die Politik? 7/24h Betreuung unserer Patienten ge- In sehr naher Zukunft steht der Frau- währleisten können. Diese Schwierigkeit Dies und vieles mehr ist schon innerhalb enstreiktag an. Die FMH sagt ja wir zeigt sich sowohl in Spitälern als auch in der FMH und den Vorständen der kanto- machen mit und unterstützen die Anlie- Praxen. nalen Ärztegesellschaften angedacht wor- gen zur Gleichberechtigung der Frauen. den. Arzt und Patient gemeinsam – Arzt Letztlich wird die Medizin immer weib- Ja, wir sind gefragt und müssen uns den des Vertrauens – dein Hausarzt! der Arzt licher. Derzeit besuchen rund 70 Prozent Herausforderungen stellen. Wir dürfen als Gesundheitscoach, shared decision Frauen das Medizinstudium. Der Lohn Probleme nicht ignorieren, weil wir den- making – all dies zielt darauf ab, den Pati- darf nicht vom Geschlecht abhängig sein ken, sie gehen uns bald nichts mehr an, enten in den Mittelpunkt zu stellen. – das gilt insbesondere für Spitäler. In sondern wir müssen uns bemühen, die den Praxen besteht bereits heute Lohn- Zukunft zu gestalten, soweit dies möglich Bleiben wir grad in der Zukunft: Der gleichheit. ist – heute und für kommende Generati- Herbst 2019 steht im Zeichen der Wah- onen! len nach Bundes-Bern. Liebe Kolleginnen Wir denken auch in den Spitälern un- und Kollegen, es liegt an uns, die rich- ter Ärzten soll es keine Lohndifferenzen tigen gesundheitspolitischen Fragen an geben. Nur bei den Arbeits-Pensen gibt es Für den Vorstand der AeGLU – Juni 2019 die Kandidaten zu stellen. Die Patienten Unterschiede. So arbeiten Ärztinnen oft aldo kramis wünschen sich eine Ärzteschaft, die ihre niedrigprozentiger in Teilzeit als männli- Anliegen, die Anliegen der Kranken und che Kollegen. Daraus erklären sich viel- Hilfsbedürftigen vertritt! Sie sind oft zu leicht Unterschiede. Auch ist es nicht eine schwach, krank und hilflos, dass sie sich Geschlechterproblematik, ob man Leiten- manifestieren können. Häufig überneh- de Ärztin wird, sondern einfach von der men wir diese Aufgabe und tragen die praktischen Erfahrung und Bereitschaft Verantwortung. Also liegt es auch an uns, zur Mehrarbeit abhängig und für Ärz- die Bundespolitiker zu wählen, die unsere tinnen mit Doppel- und Dreifachrollen Patienten und deren Anliegen vertreten meist viel schwieriger zu realisieren. ERWEITERTE RADIOLOGIE ST. ANNA IM BAHNHOF Um unseren Patientinnen und Patienten einen noch besseren und effizienteren Service bieten zu können, haben wir unser radiologisches Angebot im St. Anna im Bahnhof um ein neues CT und ein konventionelles Röntgen erweitert. Neben den bereits bestehenden MRTs (1,5 und 3 Tesla) decken die neuen Geräte weitere Facetten der modernen Bildgebung jetzt auch an unserem Standort im Bahnhof Luzern ab. Als Experten für die moderne Bildgebung bieten wir Ihnen und Ihren Patienten zeitnahe Termine und rasche Befunde. Die zentrale Lage im Bahnhof Luzern wird von Patienten und Zuweisern gleichermassen geschätzt. Kompetenz, die Vertrauen schafft. Institut für Radiologie und Nuklearmedizin St. Anna im Bahnhof, Zentralstrasse 1, 6003 Luzern T +41 41 208 30 30, radiologie.stanna@hirslanden.ch, www.hirslanden.ch/radiologie-stanna-bhf Luzerner Arzt 118/2019 7
Spitalverbünde sind die Zukunft Um aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Gesund- heitswesen erfolgreich meistern zu können, müssen die Spitäler enger zusammenarbeiten. Fest steht: Verbundlösungen sind die Zukunft. Mit der geplanten Umwandlung des Luzerner Kan- tonsspitals (LUKS) und der Luzerner Psychiatrie (lups) in ge- meinnützige Aktiengesellschaften schaffen wir dafür optimale Rahmenbedingungen. Die Spitäler werden deswegen nicht pri- vatisiert, und der Kanton Luzern hat die gleichen Möglichkei- ten zur Einflussnahme wie bisher. Rasanter medizintechnischer Fortschritt, gen. Hervorzuheben sind insbesondere Umwandlung der Spitäler in Digitalisierung, zunehmender Qualitäts-, deren zwei: Im psychiatrischen Bereich Aktiengesellschaften stärkt Preis- und Kostendruck, Wettbewerb, Re- erfolgt seit 1. Januar 2017 die institutionel- gulierung in der Spitalversorgung, Fach- le psychiatrische Versorgung von Luzern, Verbundfähigkeit und bringt kräftemangel und Erneuerungsbedarf bei Obwalden und Nidwalden aus einer Hand, Vorteile für Unternehmens- der Infrastruktur stellen die Schweizer nämlich durch die lups. Im akutsomati- Spitäler vor grosse Herausforderungen. schen Bereich haben die beiden Kantone führung und -organisation Um diese bestmöglich zu meistern, müs- Nidwalden und Luzern im Jahr 2009 eine sen sie zukünftig enger zusammenarbeiten gemeinsame Spitalversorgung über die Mit einer Änderung des Spitalgesetzes und ihr Angebot aufeinander abstimmen. Kantonsgrenzen hinaus beschlossen. 2012 sollen LUKS und lups deshalb in zwei Nicht jedes Spital wird mehr möglichst al- wurde diese Luzerner-Nidwaldner Spital Aktiengesellschaften – LUKS AG und les und rund um die Uhr anbieten können. region (LUNIS) durch einen Rahmen- LUPS AG – umgewandelt werden. Damit Mit anderen Worten: es braucht zukünftig vertrag besiegelt. Das Angebot und die erhalten sie eine robuste und bewährte mehr Spitalverbünde. Investitionen des LUKS und des KSNW Rechtsform für Unternehmen ihrer Grö- werden seither soweit wie möglich aufein- sse und Komplexität. Mit der Aktienge- ander abgestimmt. Die Spitalräte sind per- sellschaft als Rechtsform erhalten die sonell identisch zusammengesetzt. Dieser Spitäler die bestmögliche Ausbau- und Verbundlösungen haben Verbund hat sich bewährt und soll noch Verbundfähigkeit. Damit wird nicht nur vielerlei Vorteile weiter vertieft und rechtlich gefestigt wer- die Transparenz gegen aussen erhöht, den. sondern auch die Führbarkeit gegen in- Die Vorteile von Verbundlösungen liegen nen gestärkt. auf der Hand. Es sind dies Abstimmung des Leistungsangebots, Vermeidung von Öffentlich-rechtliche Anstalten unnötigen, teuren Doppelspurigkeiten, gemeinsame Nutzung der Infrastruktur, können Verbundlösungen Gemeinnützige Austausch von Wissen und Erfahrung so- nicht optimal eingehen Zweckbestimmung wie auch Austausch von Fachkräften un- tereinander. Zudem werden in Verbünden Nun ist es aber so, dass LUKS und lups als Die Spitalaktiengesellschaften sollen über höhere Fallzahlen erreicht, was zu einer öffentlich-rechtliche Anstalten Verbund- eine gemeinnützige Zweckbestimmung besseren Qualität führt und Aufträge in lösungen nicht optimal eingehen können. verfügen. Damit ist sichergestellt, dass die der Hochspezialisierten Medizin sichert. Eine einheitliche Strategie und Unter- Spitalunternehmen ihre Gewinne gröss- Schliesslich fördern Verbundlösungen nehmensführung sind nur eingeschränkt tenteils wieder in den Betrieb reinvestie- auch die Integrierte Versorgung. möglich. Der mögliche Synergienutzen ren können und müssen. Zudem werden des Verbundes wird nicht ausgeschöpft. so die Voraussetzungen für eine Steuerbe- Auch ist die Anstalt für mögliche Ver- freiung geschaffen. bundpartner nicht attraktiv. Sie regelt Kooperationen viele rechtliche Aspekte nicht. Zudem ist in der Zentralschweiz sie unverbindlich, da sie vom Kanton Lu- Keine Privatisierung zern jederzeit einseitig abgeändert werden In der Zentralschweiz bestehen bereits kann. Die Anstalt erweist sich zudem je Die LUKS AG und die LUPS AG werden verschiedene Kooperationen. LUKS und länger je mehr für die Organisation und weiterhin alleine dem Kanton gehören. lups sind bisher mit zahlreichen anderen Führung von komplexen Grossunterneh- Die Möglichkeit des Verkaufs von Aktien Spitälern und Anbietern im Gesundheits- men – wie LUKS und lups – als zu wenig und damit eine (teilweise) Privatisierung wesen eine Zusammenarbeit eingegan- flexibel und transparent. der Unternehmen ist nach Gesetz nicht 8 Luzerner Arzt 118/2019
möglich. Dies ist ein wesentlicher Unter- sowie über Erwartungen zu wirtschaftli- ge Aktiengesellschaften bestmögliche schied zur Vorlage im Kanton Zürich, die chen und sozialen Zielen. Faktisch verfügt Voraussetzungen für Verbundlösungen vor zwei Jahren an der Urne gescheitert der Regierungsrat somit über gleichwerti- schaffen, um der Luzerner Bevölkerung ist. Diese sah vor, dass nach der Umwand- ge Mitbestimmungsrechte wie bisher. Die mittel- und langfristig eine qualitativ lung des Spitals Winterthur in eine AG ein Angebotssteuerung des Kantons über die hochstehende, wirtschaftliche und wohn- Teil der Aktien auch an Private hätte ver- Spitalliste und den Leistungsauftrag bleibt ortsnahe Grundversorgung und zentrums- kauft werden können. ebenfalls unverändert. gebundene Spezialversorgung anbieten zu können. Aufgrund dieser Rahmenbedin- gungen können sich zukünftig auch ande- Luzerner Nidwaldner re Spitäler auf einfache Weise einem be- Keine Auswirkungen reits bestehenden Verbund anschliessen. auf medizinische Angebote Spitalregion LUNIS soll Wir sind denn auch allen weiteren interes- vertieft werden sierten Verbundpartnern gegenüber offen Die Rechtsformänderung hat keine Aus- und gesprächsbereit. So ist es durchaus wirkung auf das medizinische Angebot der Die Rechtsformänderung ist insbesondere möglich, dass zukünftig weitere Spitäler beiden Spitalunternehmen. Am Zweck im Hinblick auf die geplante Vertiefung dazu kommen. und an den Aufgaben ändert sich nichts. der Luzerner Nidwaldner Spitalregion LUNIS zentral. So haben die Luzerner und Nidwaldner Regierungen beschlos- Öffentliche Spitäler und sen, dass das Kantonsspital Nidwalden Attraktive Bedingungen (KSNW) eine Tochtergesellschaft des Kliniken in anderen Kanto- für Personal Luzerner Kantonsspitals (LUKS) wer- nen bereits in AG umgewan- den soll. Dies erfordert eine Umwandlung Das Personal wird trotz Rechtsformän- der Spitäler in Aktiengesellschaften. Das delt derung weiterhin über attraktive Anstel- LUKS soll dann eine Mehrheitsbeteili- Im Übrigen ist es so, dass Spitäler und Kli- lungsbedingungen verfügen. Denn die gung von 60% an der KSNW AG erwer- niken in vielen anderen Kantonen schon Unternehmen sind auch in Zukunft auf ben. Über einen Aktionärbindungsvertrag seit Langem in Aktiengesellschaften um- gut qualifizierte und motivierte Mitarbei- wird sichergestellt, dass der Kanton Nid- gewandelt wurden – so z.B. in den Kan- tende angewiesen. walden trotz seiner Minderheitsbeteili- tonen Aargau, Bern, Glarus, Solothurn, gung genügend Mitsprache bei zentralen Thurgau und Zug. Wir machen hier im Fragen der Unternehmensführung hat, Kanton Luzern diesbezüglich also nichts insbesondere bezüglich der am Standort Neues. Die Rechtsform der Aktiengesell- Einflussmöglichkeiten Stans zu erbringenden Spitalleistungen. So schaft setzt sich zudem schweizweit auch bleiben faktisch gleich verpflichtet sich der Kanton Luzern, dass immer mehr für Pflegeheime durch. So der Kanton Nidwalden auch weiterhin wurden auch im Kanton Luzern bereits Die notwendige politische Steuerung sein Angebot selber bestimmen darf, wo- mehrere Pflegeheime in Aktiengesell- bleibt faktisch die gleiche. Der Kantonsrat bei dieser aber auch bezahlen muss, was er schaften umgewandelt (wie z.B. das Betag- muss namentlich die Statuten der Unter- bestellt. Das ist ein wichtiger Unterschied tenzentrum Eichhof in der Stadt Luzern). nehmen und wichtige Änderungen dersel- zum Fusionsvorhaben in den Kantonen ben genehmigen. Er bestimmt auch wei- Basel-Land und Basel-Stadt, welches terhin über die Errichtung neuer und die kürzlich vom Stimmvolk abgelehnt wurde. Aufhebung bestehender Spitalbetriebe. Die beiden Kantone hatten im Rahmen Änderung des Spitalgesetzes Zudem wird ihm die Versorgungs-, die Fi- ihrer gemeinsamen Spitalplanung bereits erforderlich nanz- und Entwicklungsplanung sowie die im Vornherein bestimmt, was zukünftig in Investitionsplanung wie bisher unterbrei- welchem Spital angeboten oder eben nicht Die geplante Rechtsformänderung erfor- tet. Der Regierungsrat übt die Aktionärs- mehr angeboten werden soll. Anders als dert eine Änderung des Spitalgesetzes im rechte des Kantons aus und nimmt so neu beim «Basler Modell» braucht es bei un- Kanton Luzern. Die Vorlage wurde von über die Instrumente des Aktienrechts serem Modell darum auch keine gemein- Anfang Februar bis Mitte Mai 2019 in die Einfluss auf die Unternehmen (Wahl des same Finanzierung eines Spitals. Vernehmlassung geschickt. Diese wur- Verwaltungsrates und der Revisionsstel- de mittlerweile ausgewertet. Die Vorlage le, Genehmigung der Jahresrechnung wurde entsprechend überarbeitet. Voraus- etc.). Darüber hinaus steuert der Regie- Rechtsformänderung schafft sichtlich im Herbst erfolgt die Beratung rungsrat die Unternehmen noch stärker durch den Kantonsrat. als bisher über die Eignerstrategie. Dies optimale Rahmenbedingun- gilt namentlich für Entscheide betreffend gen für Spitalverbund Organisation, Auslagerungen und Betei- Guido Graf, Regierungsrat ligungen, die gemäss Aktienrecht formell Ich bin überzeugt, dass wir mit der Um- Vorsteher des Gesundheits- und Sozial zwingend dem Verwaltungsrat obliegen wandlung der Spitäler in gemeinnützi- departements des Kantons Luzern +++ Clever einkaufen +++ www.doxmart.ch +++ Clever einkaufen +++ www.doxmart.ch +++ Die aktive Einkaufsgemeinschaft von Ärzten für Ärzte für Medikamente, Praxiszubehör, Röntgenfilme, Büromaterial, etc. U n ser Z iel : c l ev er ein k au fen ! Infos unter www.doxmart.ch +++ Clever einkaufen +++ www.doxmart.ch +++ Clever einkaufen +++ www.doxmart.ch +++ Luzerner Arzt 118/2019 9
Elektronisches Patientendossier und MeinLUKS Digitalisierung zum Nutzen der Patienten und Zuweiser Im Jahr 2020 müssen schweizweit alle Akutspitäler das elekt- gebaut. Die Einführung ist ebenfalls für das erste Quartal 2020 ronische Patientendossier (EPD) einführen. Gleichzeitig wird am geplant. Wo liegen die Unterschiede, was gilt es zu beachten? Dr. Luzerner Kantonsspital (LUKS) im Rahmen des neuen Klinik- med. Stefan Hunziker, Leiter Informatik LUKS, und Xaver Von- informationssystems LUKiS das Patientenportal «MeinLUKS» lanthen, Projektleiter LUKiS, geben Auskunft. Ab 2020 sind die Spitäler verpflich- handlung am LUKS, zum Beispiel für das schauend, dynamisch und interaktiv. Eine tet, alle behandlungsrelevanten Verwalten von Terminen oder das Aus- Überschneidung mit dem EPD besteht Patientendaten im EPD abzulegen. füllen von Fragebogen. MeinLUKS dient darin, dass MeinLUKS natürlich ebenfalls ausschliesslich der Kommunikation und Dokumente und Testergebnisse wie EKG, Ist das LUKS darauf vorbereitet? Interaktion zwischen dem LUKS und sei- Röntgen- oder Laborberichte enthält. Dr. med. Stefan Hunziker: Dazu muss nen Patienten. ich grundsätzlich festhalten: Das EPD ist kein LUKS-Projekt, sondern ein ge- samtschweizerisches Vorhaben von Bund, Wie werden die Zuweiser in Kantonen und Leistungsträgern. Wir ma- MeinLUKS miteinbezogen? EPD, MeinLUKS und LUKSLink chen da keinen Alleingang, sondern sind gemeinsam mit den anderen Partnern des XV: Mit MeinLUKS haben die Zuwei- Vereins E-Health Zentralschweiz unter- ser nicht direkt zu tun. Für den Datenaus- Das elektronische Patientendossier wegs. Wir beschäftigen uns seit Längerem tausch zwischen Zuweiser und dem LUKS (EPD) ist eine Sammlung persönlicher mit vorbereitenden organisatorischen und entwickeln wir LUKSLink. Dabei handelt Dokumente mit den wichtigsten Ge- technischen Massnahmen. Das LUKS ist es sich um ein spezielles Portal für Zuwei- sundheitsdaten von Patientinnen und startbereit für die konkrete Umsetzung. ser. Wir versprechen uns davon eine noch Patienten. Über eine sichere Internet- einfachere Zusammenarbeit und einen verbindung sind diese Informationen je- schnellen Datenaustausch zwischen Zu- derzeit abrufbar. Die Patienten erteilen Wie schätzen Sie das Interesse der weisern und LUKS. Wir sind mit Zuwei- die Zugriffserlaubnis und bestimmen, Patienten am EPD ein? sern und Ärztegesellschaft des Kantons wer welche Dokumente wann einsehen Luzern in Kontakt und sind überzeugt, mit darf. Alle Daten gehören dem Patienten. SH: Digitale Lösungen werden so wie LUKSLink die bestehende Hausarzt- und Das EPD ist ein schweizweites Projekt überall auch in unserer Branche erwar- Zuweiserkommunikation optimieren und des Bundes. Alle grossen Gesundheits- tet. Wir sehen in der Digitalisierung einen weiterentwickeln zu können. anbieter sind verpflichtet, daran teilzu- grossen potenziellen Nutzen für Patienten nehmen: Akutspitäler, Rehakliniken und und Zuweiser. Allerdings hat der Gesetz- Psychiatrien ab 2020, Pflegeheime und geber die Hausärzte als einen sehr wich- Nochmals zurück zum EPD: Was Geburtshäuser ab 2022. Für Patienten tigen Teil der Behandlungskette von der «kann» es konkret? und Hausärzte ist das EPD freiwillig. Pflicht befreit, am EPD teilzunehmen. Da- Die Umsetzung erfolgt dezentral, in der durch besteht die Gefahr einer essenziel- SH: Im EPD werden Dokumente ab- Zentralschweiz koordiniert durch den len Lücke. Dies dürfte auch das Interesse gelegt, die Gesundheitsfachpersonen für Verein E-Health Zentralschweiz. Dessen der Patienten schmälern – ich rechne vor- behandlungsrelevant halten oder die dem Mitglieder, darunter das LUKS, haben läufig mit einem Zuspruch im einstelligen Patienten wichtig erscheinen. Es handelt sich für den Betrieb des EPD der bran- Prozentbereich. sich um ein schweizweites Projekt, sodass chen- und berufsübergreifenden Stamm- Dokumente von sämtlichen Spitälern gemeinschaft XAD angeschlossen. und teilnehmenden Ärzten, die den Pa- Wo sehen Sie die Hauptvorteile des tienten behandelt haben, dort verfügbar MeinLUKS ist das Patientenportal EPD? sind: Röntgenbilder, Blutgruppen- und des LUKS und Teil des Grossprojekts Impfausweise, Rezepte, Austritts- und LUKiS. Es bietet mehr Funktionalitäten SH: Der schnelle Zugriff auf sämtliche Operationsberichte usw. Der Patient kann als das EPD, ist interaktiv und eröffnet behandlungsrelevanten Daten – und das sämtliche oder ausgewählte Gesundheits- neue Möglichkeiten, die Patienten aktiv schweizweit – erhöht die Effizienz und informationen weiteren Gesundheitsfach- und eng in die Behandlung einzubezie- die Sicherheit. So kann man doppelte und personen zur Verfügung stellen. Diese Do- hen. MeinLUKS beinhaltet zum Beispiel unnötige Therapien vermeiden sowie das kumentensammlung gibt dem Patienten eine Terminübersicht, Online-Terminbu- Risiko von Fehldiagnosen senken. Das ist eine wertvolle Übersicht und vor allem die chungen, E-Check-in, Dokumentation, im Interesse von Patient und Zuweiser. Gewähr, dass alle, die ihn behandeln, das Pläne beispielsweise für Ernährung oder Relevante über seine Gesundheit wissen. Physiotherapie-Übungen usw. Das LUKS macht beim EPD mit, LUKSLink ist als spezielles Portal des lanciert 2020 aber gleichzeitig Mein- Und was kann MeinLUKS, was das LUKS für Zuweiser geplant – für eine EPD nicht kann? einfachere Zusammenarbeit und einen LUKS. Weshalb? schnellen Datenaustausch. Das LUKS ist XV: MeinLUKS ist ein Teil des Gross- mit Zuweisern und der Ärztegesellschaft Xaver Vonlanthen: Das sind zwei un- projekts LUKiS, der digitalen Arbeits- des Kantons Luzern in Kontakt, um im terschiedliche Dinge: Das EPD ist eine plattform aller Kliniken und Abteilungen Rahmen des Projekts die bestehende schweizweit verknüpfte Ablage behand- des LUKS. Im LUKiS sind alle Informa- Hausarzt- und Zuweiserkommunikation lungsrelevanter Dokumente. Alle durch tionen rund um die Behandlung der Pa- zu optimieren und weiterzuentwickeln. den Patienten Berechtigten haben darauf tienten dokumentiert und jederzeit ver- Zugriff. MeinLUKS ist das Patientenpor- fügbar. MeinLUKS ist aber mehr als eine Weitere Informationen: tal des LUKS. Dieses bietet zusätzliche Ablage von Dokumenten, es ist nicht nur www.luks.ch/lukis Funktionalitäten und begleitet die Be- rückblickend, sondern aktuell und voraus- 10 Luzerner Arzt 118/2019
Und selbstverständlich können auch er informiert werden möchte – per E-Mail, Inwieweit kann der Patient Geräte Patientenverfügungen, Organspendeaus- SMS, Anruf oder auf dem Postweg. und Apps, die seiner Gesundheit weise und dergleichen hochgeladen wer- dienen, einbinden? den. Darüber hinaus gibt es aber mehr Funktionalitäten. Das sind vor allem verwaltungstech- XV: Es ist vorgesehen, dass der Patient nische Dinge – welche Vorteile hat Fitnessarmbänder und Gesundheits-Apps sowie weitere Geräte und Funktionen mit der Patient in medizinischer Hin- MeinLUKS verknüpfen kann. MeinLUKS Welche? sicht? wird selbstverständlich laufend weiterent- XV: Geplant ist, dass der Patient – nach wickelt, sodass sicher noch weitere Funk- erfolgter Kontaktaufnahme bzw. Zuwei- XV: Im Nachrichteneingang findet er tionalitäten dazukommen werden, viel- sung – online Termine buchen kann. Er Benachrichtigungen über neue Resultate, leicht Chats oder Telemedizin. erhält eine Übersicht über seine offenen Sprechstunden- und Austrittsberichte in LUKS-Termine und kann diese verwalten. patientenfreundlicher Sprache, was eine Wünscht er einen früheren Termin, kann attraktive Neuerung darstellt. So erfährt Und zum Schluss: Wie steht es mit er sich auf eine Warteliste setzen. Bei ei- der Patient rasch, wie es weitergeht und dem Datenschutz? nem freien Termin wird er benachrichtigt kann dies mit dem Zuweiser besprechen. und kann den früheren Termin annehmen Der Patient hat zudem die Möglichkeit, SH: Sowohl für das EPD als auch für oder ablehnen. Auch Terminabsagen – bis die Umsetzung von Verordnungen on- MeinLUKS gilt: Die Datenhoheit liegt 48 Stunden im Voraus – sind online mög- line zu dokumentieren – zum Beispiel das immer beim Patienten, denn seine Ge- lich. Der Patient kann auch Präferenzen Messen von Blutdruck, Gewicht, Insulin sundheitsdaten gehören ihm. Er allein be- für Termine hinterlegen, also Wochentage etc. Nach Ablauf der Verordnung können stimmt, wer wann Zugriff auf seine Daten und Uhrzeit. Das E-Check-in ermöglicht die Resultate dem Arzt zugestellt und mit hat. Im EPD bestimmt der Patient nicht es, im Vorfeld wichtige Informationen, diesem besprochen werden. Auch Verhal- nur die Zugriffsrechte im Allgemeinen, zum Beispiel zu Medikamenten, Allergien tenspläne für therapeutische Ziele können er kann die einzelnen Dokumente auch oder zur Anamnese, zu aktualisieren. Auch hochgeladen werden, beispielsweise der verschiedenen Vertraulichkeitsstufen zu- Fragebögen können vorab ausgefüllt wer- Ernährungsplan von der Ernährungsbera- ordnen und so eine sehr feine Steuerung den. Der Patient kann unter den Benach- tung oder Übungen von der Physiothera- vornehmen. richtigungseinstellungen bestimmen, wie pie. Kontakt für Zuweiser Informatik Luzerner Kantonsspital, 6000 Luzern 16 EPD: Dr. med. Stefan Hunziker stefan.hunziker@luks.ch LUKiS/MeinLUKS/LUKSLink: Xaver Vonlanthen xaver.vonlanthen@luks.ch www.luks.ch/lukis Dr. med. Stefan Hunziker, Executive MBA, Xaver Vonlanthen, Project Director, Pro- Leiter Informatik LUKS jektleiter LUKiS «Die Datenhoheit liegt immer beim Pati- «Mit dem Zuweiserportal LUKSLink ent- enten, denn seine Gesundheitsdaten ge- wickeln wir die bestehende Hausarzt- und hören ihm. Er allein bestimmt, wer wann Zuweiserkommunikation weiter.» Zugriff auf seine Daten hat.» Xaver Vonlanthen Dr. med. Stefan Hunziker Das neue Zuweiserportal LUKSLink des Luzerner Kantonsspitals ist eine Chance für alle Im Herbst 2019 führt das Luzerner Kantonsspital (LUKS) das weiserportal «LUKSLink» aufgeschaltet. Dieses löst HAKOM neue Klinikinformationssystem LUKiS ein – eine neue digitale ab und bietet alles Notwendige für eine noch engere Zusammen- Arbeitsplattform für alle medizinisch tätigen Fachspezialisten am arbeit mit den zuweisenden Haus- und Fachärzten. Zwei Exper- LUKS. Mit der Einführung von LUKiS wird gleichzeitig das Zu- ten nehmen Stellung. PD Dr. Balthasar Hug, Chefarzt Innere Medizin, Physician Lead, Luzerner Kantonsspital https://www.luks.ch/spezialisten/pd-dr-med-balthasar-hug Luzerner Arzt 118/2019 11
Bringt für alle Vorteile durch die Zuweiser und die Frage der Datenintegration in die bereits vorhan- Die Einführung von LUKSLink bringt denen Praxissoftwaren. Die Akzeptanz eine «Win-win-win-Situation» – für die wird dadurch beeinflusst, dass LUKSLink Zuweiser, die Patienten sowie das LUKS. als Webservice einen eigenen Zugang Neben der erwähnten zeitnahen und um- darstellt und Hausärzte in der Regel mit fassenden Information des Zuweisers, mehreren Spitälern einen Informations- kann dieser über LUKSLink auch direkt austausch pflegen. Zudem besteht oft der mit dem Spital in Kontakt treten und Wunsch, einen Teil der Patienteninforma- nicht-notfallmässige Zuweisungen tätigen. tionen aus LUKSLink in die eigene Pra- Dies wird in einem ersten Schritt nach xissoftware integrieren zu können. Beide dem «Go-Live» am 21. September 2019 für Punkte können in Zukunft über techni- konventionelle Röntgenuntersuchungen sche Lösungen weiter verbessert werden. der Fall sein. Patienten profitieren, indem Aus diesem Grund haben das LUKS und Die fachlichen Vorteile von LUKSLink ihr Betreuungsteam im ambulanten wie die Ärztegesellschaft eine gemeinsame für die Zuweisenden sind die zeitnahe und stationären Setting besser informiert sein Arbeitsgruppe gegründet, um zusammen volltransparente Information über die Pa- wird, und durch die Verminderung unnüt- Lösungen zu finden. tienten und Patientinnen. Zeitnah heisst, zer Doppeluntersuchungen Ressourcen dass sobald Patienteninformationen am eingespart werden können. Zudem wird LUKS ins LUKiS eingegeben und signiert die Patientensicherheit über die jederzeit Die Chance nutzen werden, diese sofort für die zuweisen- abrufbare elektronische Arzneimittelliste den Haus- und Fachärzte in LUKSLink des Patienten und den Arzneimittelab- Die folgenden drei Punkte sind zent- ersichtlich werden. Das betrifft Notizen, gleich bei Eintritt und Austritt aus dem ral für den Erfolg von LUKSLink: eine Diagnosen, radiologische Untersuchun- LUKS entscheidend verbessert. LUKS- positive Einstellung aller Partner dieser gen, Laborwerte sowie Zuweisungen an Link hat für das LUKS den Vorteil, dass Neuerung gegenüber, den Willen die Vor- medizinische Spezialisten. Das heisst, die das Informationsbedürfnis der Zuweiser teile von LUKSLink zu erkennen und für Zuweiserin oder der Zuweiser ist nicht zeitnah und umfassend befriedigt werden sich zu nutzen sowie die aktive Mitarbeit nur zeitnah, sondern auch vollumfänglich kann. Des Weiteren können mit LUKS- an Verbesserungen von LUKSLink. Das über die eigenen Patienten informiert. Link die Anforderung von Dienstleistun- Schweizer Gesundheitswesen ist sehr dy- Das ist ein Paradigmenwechsel, da der gen durch die Hausärzte und andere Zu- namisch – insbesondere auf dem Gebiet Hausarzt und Zuweiser nicht mehr nur weiser elektronisch und schnittstellenfrei der elektronischen Krankengeschichte die Austrittsberichte erhält, sondern alle gestaltet werden. und dem Informationsaustausch. LUKS- medizinischen Informationen seiner Pa- Link bietet eine grosse Chance für die tienten. Durch die rasche Information Ärztegesellschaft und seine Mitglieder, des Hausarztes nach dem Spitalkontakt – Arbeitsgruppe gegründet zusammen mit dem LUKS dieses zu- auch ohne Austrittsbericht – weiss dieser, kunftsgerichtete Portal zu nutzen und ge- welches die nächsten Schritte in der Be- Die beiden grössten Herausforderun- meinsam weiter auszubauen. handlung seines Patienten sind. gen für LUKSLink sind die Akzeptanz Dr. med. Peter Steinmann, Arzt für Allgemeine Innere Medizin FMH, Xundheitszentrum Buttisholz mehrere Patientenberichte pro Tag vom verbessert wird. Es wäre schön, wenn die LUKS haben, wird das tägliche Abrufen Darstellung später einmal optimiert wird: keinen grossen Mehraufwand bedeuten. Gewohnte tabellarische Form, vielleicht sogar mit der Abbildung der Tabletten und Die Anmeldung und Terminplanung lesbar mit einem Barcode wie beim eMe- direkt im LUKSLink ist eine interessan- diplan. te Option. Der Patient wird es schätzen, wenn er direkt in der Hausarztpraxis Für die Zukunft wünschen wir Hausärz- einen Termin beim LUKS vereinbaren te uns eine Automatisierung beim Login kann. Die ersten Monate werden zeigen, und später einmal eine automatisierte Ab- wie gross der Aufwand für das Praxisper- speicherung der Berichte im Praxissystem, sonal ist. so wie es bei Laborwerten heute schon möglich ist. Die fachlichen Vorteile bestehen in ei- Die grösste Herausforderung ist, dass Generell ist natürlich zu sagen, dass für ner aktuellen, kompletten Übersicht von die persönlichen Logins der Hausärzte den Hausarzt eine Vielzahl von Zuweiser- Berichten, Laborwerten und Medikamen- und MPA alle aktuell bleiben und auch die portalen (LUKS, Hirslanden, Labor, Ra- ten des Patienten am LUKS. Die Praxis Zuordnung in den Gemeinschaftspraxen diologie, Heime etc.) schon ein Problem wird zeigen, wie häufig wir Allgemein- stimmt, wenn die Mitarbeiter die Praxen darstellt. Deshalb ist in Zukunft eine Kon- praktiker online zugreifen werden und wechseln. Ebenso wird es für das LUKS solidierung im Sinne des gesamtschweize- einen Vorteil daraus ziehen. eine grosse Herausforderung sein, die Da- rischen Elektronischen Patientendossiers ten ganz aktuell zu halten, damit Berichts- (EPD) sicher wünschbar. Die meisten Kollegen werden es wie ich wesen, Zuweisung und Terminplanung als Nachteil empfinden, dass man die Be- funktionieren. Aber fürs Erste wünschen wir dem richte im Portal abrufen muss und sie nicht LUKS gutes Gelingen mit dem LUKis und wie jetzt in einem verschlüsseltes Mail Wichtig ist in Zukunft, dass die Über- freuen uns auf die neue Form der Zusam- zugestellt werden. Aber da wir meistens sichtlichkeit des Medikamentenplanes menarbeit mit dem LUKSLink. 12 Luzerner Arzt 118/2019
Die Zukunft der Daten Daten nur einmal zu erfassen und für Luzerner alle Berechtigten verfügbar zu machen, spart Zeit und erhöht die Effektivität Kantonsspital und Sicherheit. Die digitale Arbeitsplattform LUKiS Mein LUKS LUKSLink Aktuelle Aktuelle Behandlung Patient Zuweiser Behandlung «MeinLUKS» «LUKSLink» Das neue Patientenportal begleitet Das neue Portal für die den Patienten durch die aktuelle zuweisenden Haus- und Fachärzte Behandlung am LUKS löst HAKOM ab Der Patient hat Zugriff auf alle Nach Einverständnis des Patienten seine Akten, Behandlungen, Labor- hat der zuweisende Arzt Zugriff auf untersuchungen usw. am LUKS die vollständige Patientenakte, «MeinLUKS» bietet mehr Funktio- z.B. Diagnosen, radiologische nalitäten als das EPD, z.B. Untersuchungen, Laborwerte, Terminbuchungen, Ausfüllen von Zuweisungen usw. Fragebogen, Abrufen von Thera- Einführung: 21. September 2019 pieplänen usw. e Vornam Die Registrierung und Nutzung Name ist freiwillig Einführung: 1. Quartal 2020 Alle Stationären EPD Einrichtungen inkl. LUKS weitere Ärzte EPD (Elektronisches Patientendossier) Das EPD ist eine persönliche Sammlung des Patienten mit den für ihn relevanten Dokumente rund um seine Gesundheit Ab 2020 sind Spitäler schweizweit verpflichtet, dem Patienten zuhanden des EPDs alle seine persönlichen behandlungsrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen Begleitet Patient durchs Leben Für die Einführung des EPDs sind der Bund und die Kantone zuständig Die Eröffnung eine EPDs erfolgt durch den Patient und ist freiwillig Für Patienten und Gesundheitsfachpersonen Luzerner Arzt 118/2019 13
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