Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG

Die Seite wird erstellt Marion-Helene Freitag
 
WEITER LESEN
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
Der        Juli 2019/3 Nr. 118

Luzerner
Arzt
              Informationsblatt
        der Ärztegesellschaften
   der Kantone Luzern, Ob- und
   Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
IMPRESSUM                                                      INHALTSVERZEICHNIS
«Der Luzerner Arzt» erscheint viermal     Editorial «Die Wahlfreiheit ist ein wichtiges Recht des Patienten!» (Herbert Widmer)           4
jährlich (plus Spezialausgabe).
                                          Brief des Präsidenten: Einige Stolpersteine aus dem Weg geräumt (Aldo Kramis)                  6
Verlag:                                   Spitalverbünde sind die Zukunft (Guido Graf)                                                   8
Ärztegesellschaft des Kantons Luzern
Schwanenplatz 7, 6004 Luzern              Digitalisierung zum, Nutzen der Patienten und Zuweiser (Stefan Hunziker,                      10
Tel. 041 410 88 85                        Xaver Vonlanthen, Balthasar Hug, Peter Steinmann)
Fax 041 410 80 60
                                          Das neue Zuweiserportal LUKSLink des Luzerner Kantonsspitals			                                11
Redaktionsadresse:                        ist eine Chance für alle (PD Dr. Balthasar Hug, Dr. med. Peter Steinmann)
Dr. med. Herbert Widmer
Sonnbühlstrasse 15, 6006 Luzern           Hinweise auf am 01.01.2020 in Kraft tretende gesetzliche Änderungen (R. Bachmann)             14
Tel. 041 410 65 81                        Wach- und Schlafmedizin: die Hofklinik in Luzern (A. Nirkko, Heydy Gonzales)                  16
Redaktion:                                Zu Fuss in den Operationssaal (Matthias Wissler)                                              19
Dr. med. Herbert Widmer, Luzern
  (Redaktor)                              Sind Ärztinnen in Teilzeitarbeit eine Bedrohung für das Gesundheitssystem                     21
Dr. med. Aldo Kramis, Emmenbrücke         (Nadja Ballabio, Katrin Ochs, Silvia Rauch-Wicki, Fabienne Strub, Inés Vaz)
  (Präsident)
                                          Fortbildung		                                                                                 23
Inserate-Verkauf:                         Gefässchirurgie im Wandel der Zeit (Stefan Ockert, Jan Duwe)                                  25
Dr. med. Herbert Widmer
Sonnbühlstrasse 15                        Wirksamkeit in der Neurorehabilitation LUKS (Thomas Nyffeler, Tim Vanbellingen,               29
6006 Luzern                               Tobias Pflugshaupt, Alexander von Hessling, Karl Kothbauer, Martin Müller, Christian
Tel: 041 410 65 81
E-Mail: hcwidmer@bluewin.ch               Kamm, Stephan Bohlhalter)
                                          Mandatsträger / Sektionen 		                                                                  36
Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Dr. med. Nadja Ballabio, Luzern           Adressliste Zentralschweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft (ZSCG)                          39
 (Ärztinnen in Teilzeitarbeit)
PD Dr. med. Janusch Blautzik, LUKS        Der Unterwaldner Arzt		                                                                       40
 (Schilddrüsenkarzinom)                     Vorstand Ärztegesellschaft		                                                                40
Prof. Dr. med. Beata Bode-Lesniewska,
 Zürich (Sarkom-Netzwerk)
                                            Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen Kantonsspital Nidwalden/ Obwalden               40
Prof. Dr. med. Stephan Bohlhalder, LUKS     Hausärztefortbildung 2019		                                                                 44
 (Neurorehabilitation)
Prof. Dr. med. Joachim Diebold, LUKS
                                          Der Schwyzer Arzt		                                                                           45
 (Sarkom-Netzwerk)                          Delegiertenliste Schwyzer Ärzte		                                                           45
Dr. med. Jan Duwe, St, Anna                 Telefon-, Telefax- und E-Mail-Verzeichnis Spital Schwyz / Geschäftsbericht                  47
 (Gefässchirurgie)
Dr. med. Pascal Fankhauser, LUKS
                                            Bericht des Spitals Schwyz – einmal mehr erreicht                                           50
 (Korrekturosteotomie)                    Der Zuger Arzt		                                                                              51
PD Dr. med. Dorothee Rita Fischer,
 LUKS (Schilddrüsenkazinom)
                                            Vorstand der Zuger Ärztegesellschaft		                                                      51
Prof. Dr. med. Bruno Fuchs, Winterthur    Der Urner Arzt		                                                                              51
 (Sarkom-Netzwerk)
PD Dr. Philipp Fürnstahl, Zürich
                                            Vorstand Ärztegesellschaft Uri		                                                            51
 (Korrekturosteotomie)                    Luzerner Höhenklinik Montana – Persönlichkeit und Psychosomatik (Marius Zbinden)              52
Heydy Lorenza Gonzàles, Luzern
 (Wach- und Schlafmedizin)                Hausbesuche und Palliative Care (Christian Studer, Christoph Merlo)                           55
Regierungsrat Guido Graf, Luzern
 (Spitalverbünde)                         Information zum überregionalen Schweizerischen Sarkom-Netzwerk (Gabriela Studer,              56
Prof. Dr. med. Andreas Günthert, Luzern   Thomas Treumann, Andreas Scheiwiller, Beata Bode-Lesniewska, Joachim Diebiold,
 (Brustchirurgie)                         Bruno Fuchs)
Dr. med. Silvia Hofer, LUKS
 (Sarkom-Netzwerk)                        Engelberger Dialoge: Der gläserne Patient                                                     60
PD Dr. med. Balthasar Hug, LUKS
 (Zuweiserportal LUKSLink)                Stellenwert der Radiojodtherapie in der Behandlung des differenzierten Schilddrüsen-          64
Dr. med. Stefan Hunziker, LUKS            karzinoms (Janusch Peter Blautzik, Dotrothee Rita Fischer, Stefan Ofister, Udo Schirp)
 (Digitalisierung)
PD Dr. med. Christian Kamm, LUKS          Sinkende Rentenumwandlungsätze in der berufl. Vorsorge (Juerg Mueller, Marc Weibel)           67
 (Neurorehabilitation)                    Ultraschall-gesteuerte minimal-invasive Interventionen an der Brust                           69
PD Dr. med. Karl Kothbauer, LUKS
 (Neurorehabilitation)                    Andreas Günthert, Nadja Ballabio, Silvia Rauch, Inés Vaz)
Dr, med, Christoph Merlo, Luzern          Ballast abwerfen und Kraft tanken (Diego Bazzocco)                                            72
 (Hausbesuche, Palliative Care)
Prof. Dr. med. Martin Müller, LUKS        Computer-assistierte Korrekturosteotomie am distalen Ellbogen (Pascal Fankhauser,             74
 (Neurorehabilitation)                    Phillip Fürnstahl, Andreas Schweizer)
Prof. Dr. med. A. Nirkko, Luzern
 (Wach- und Schlafmedizin)                Gesundheitspolitisches Potpourri (Herbert Widmer)                                             77
Prof. Dr. med. Thomas Nyffeler, LUKS
 (Neurorehabilitation)                    Aus der Bundespolitik (Ständerat Damian Müller, Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo)            78
Dr. med. Katrin Ochs, Luzern              Aus den Nachbarländern Pressemitteilung: Krankenhaus Rating Report 2019                       79
 (Ärztinnen in Teilzeitarbeit)
                                          Waisenkinder der Medizin (Jens Westphal)                                                      80
Weitere Autoren vgl. Seite 5
                                          Aus den Reihen der Mitglieder		                                                               83
Herstellung:
SWS Medien AG Print                       Erscheinungsdatum / Redaktionsschluss für den Luzerner Arzt 2019/2020:
Am Viehmarkt 1, 6130 Willisau
info@swsmedien.ch
                                          Nr. 119 / November 2019                       25. September 2019
                                          Nr. 119 / Spezialheft / November 2019         05. Oktober 2019
Titelbild:                                Nr. 120 / Januar 2020                         15. Dezember 2019
Luzern, eine Stadt mit grossartiger
Vergangenheit. Und die Zukunft?
                                          Nr. 121 / April 2020                          15. März 2020
(Foto: Herbert Widmer)                    Nr. 122 / Juli 2020                           25. Mai 2020

                                                                                                                    Luzerner Arzt 118/2019   3
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
EDITORIAL

Die Wahlfreiheit ist ein wichtiges Recht des Patienten
Spitäler: ein Oscar für die gute Lösung
   Während vieler Jahre war ich Präsident      welchen der jeweilige Arzt nur in 50 oder     wirtschaftliche Vorteil, den ein Arzt dafür
der Spitalaufnahmebeschwerdekommis-            70% der Überweisungen die preferred           verlangt, ist rechtswidrig, entsprechende
sion. Wer z.B. von der Ambulanz nicht in       provider zu berücksichtigen hat.              Vereinbarungen sind nichtig».
das gewünschte Spital gebracht, sondern
eben in ein anderes eingeliefert wurde,
konnte eine Beschwerde einreichen, wel-                                                      Und in der Schweiz?
che diese Kommission zu behandeln hatte.
Nun, überflutet wurden wir von solchen                                                          Der Bundesrat schreibt in der Antwort
Beschwerden nicht. Dennoch waren wir                                                         auf eine Anfrage von Nationalrat Daniel
die Hüter der Wahlfreiheit des Patienten.                                                    Stolz (BS) mit dem Titel «Kick-Backs un-
Beschwerden gab es eher, wenn ein Pa-                                                        ter Ärzten untergraben das Vertrauen»
tient von einem Spital zur «persona non                                                      u.a. Folgendes:
grata» erklärt wurde, weil er sich gegen-                                                    – Wenn die zuweisenden Leistungser-
über anderen Patienten, dem Personal                                                            bringer Vorteile für die Vermittlung
oder den Ärzten gegenüber ungebührlich                                                          erhalten würden, wäre die Information
verhalten hatte oder falsche Vorwürfe in                                                        der Patientin oder des Patienten davon
die Welt setzte. Die Ablehnung ist – abge-                                                      beeinflusst und durch einen Interes-
sehen von Notfällen – erlaubt. Dennoch                                                          senskonflikt des Leistungserbringers
beschäftigt mich das Thema «Wahlfrei-                                                           geprägt. Der Bundesrat hält es für be-
heit» zusehends.                                                                                denklich und ethisch fragwürdig, wenn
                                                                                                die freie Wahl der versicherten Perso-
                                                                                                nen durch solche Praktiken unterlaufen
Beschränkungen der Wahl-                                                                        wird. Überdies erhöhen sie die Gefahr,
                                                                                                dass unnötige Leistungen erbracht und
freiheit der Patientinnen und                                                                   Patientinnen und Patienten unnötigen
Patienten nehmen deutlich zu!                                                                   Risiken ausgesetzt werden.
                                                                                             – Vergünstigungen – namentlich geldwer-
   Es ist offensichtlich, die Fälle von mehr                                                    te Vorteile oder Rabatte – sind nicht a
oder weniger starker Beschneidung der          «Verfeinert» mit Kick-Backs                      priori illegal. Artikel 56 Absatz 3 KVG
Wahlfreiheit – Arzt und Spital – nimmt                                                          verlangt denn auch die Weitergabe von
recht deutlich zu. Ursachen gibt es recht         Gehen wir doch zu Google und dort zu          direkten oder indirekten Vergünsti-
viele. Entweder wird dem Patienten nicht       Wikipedia. Da steht zum Begriff «Kick            gungen. Der Bundesrat weist auch auf
die ganze «Palette» von Möglichkeiten er-      Back»: «Kick-back ist in der Wirtschaft          die Standesordnung der FMH hin, die
öffnet – in der heutigen Politik nennt man     ein Anglizismus für die Rückerstattung ei-       Entgelte oder andere Vorteile für die
dies «Lenkung», wobei es auch eine posi-       nes Teils des gezahlten Betrages aus einem       Zuweisung von Patientinnen und Pati-
tive Lenkung gibt – oder man tischt dem        Geschäft zwischen mindestens drei Betei-         enten oder für die Vornahme einzelner
Patienten eben ein subjektives Rating der      ligten durch einen Beteiligten an einen an-      Untersuchungs- oder Behandlungs-
Spitäler und Ärzte auf, nicht frei von ge-     deren. Typischerweise wird der Kick-back         massnahmen verbietet (Art. 36).
wissen Eigeninteressen. All dies soll aber     demjenigen, der ihn letztlich aufzubringen    – Aus den vorangehenden Ausführungen
keineswegs heissen, dass es unstatthaft sei,   hat, nicht bekannt gemacht.» oder auf            unter den Ziffern 1 bis 4 wird klar, dass
wenn eine Ärztin bzw. ein Arzt Zuwei-          gut Deutsch: dem Patienten oder dem für          die rechtliche Situation sowohl im KVG
sungen basierend auf eigene Erfahrungen        die Bezahlung der Leistung zuständigen           wie im MedBG geklärt ist und kein wei-
durchführt. Auch ich habe meinen Patien-       Krankenversicherer wird nicht bekannt            terer Prüfungs- und Regelungsbedarf
ten immer wieder erklärt, dass ich sie zu      gemacht, dass er den Betrag bezahlt, wel-        besteht.»
jener Kollegin bzw. Kollegen überweise,        cher der Zuweiser für seine Zuweisung
zu welcher(m) ich bei Bedarf selbst gehen      vom Beauftragten erhält. (Ein schöner           Vorstösse im Bundesparlament, wel-
würde – eben eine Sache des Vertrauens.        Schachtelsatz)                                che verlangten, dass diese Angelegenheit
                                                                                             noch genauer gesetzlich geregelt würde,
  Aus dem Geschriebenen kann man ein-             In wunderbarer Regelmässigkeit er-         wurden von Bundesrat und Parlament mit
fach erkennen, dass auch ich dem System        scheinen in den Medien Artikel über           der gleichen Begründung «schon erledigt»
der preferred provider nachlebte, aller-       dieses Geschäftsgebaren, welche die Be-       abgelehnt, unterstützt durch Aussagen
dings ohne dies vertraglich zu regeln und      teiligten heftig kritisieren und damit dem    der Krankenkassenverbände, dass ihnen
mit Zielen des Eigeninteresses zu verse-       Ansehen der Ärzteschaft einiges an Scha-      keine solche Vorkommnisse bekannt sei-
hen. Anlässlich einer kantonalen Partei-       den zufügen. Immer wieder wird auf Fol-       en. (Dies erinnert mich allerdings an die
versammlung (Managed Care Vorlage)             gendes hingewiesen: «Die grundlegende         Gewohnheit kleiner Kinder, sich selbst die
«organisierte» man mir Dr. med. Felix Hu-      Problematik «verdeckter Provisionen»          Hand vor die Augen zu halten und dann
ber, Präsident der MedX als Diskussions-       besteht darin, dass diese beim Vermittler     das Gefühl zu haben, dass man sie nicht
gegner. Seine Liste der preferred provider     einen Interessenskonflikt verursachen».       sehen könne!). Zugegeben, eine nicht un-
umfasste circa 25 Namen, meine über 120,       Etwas klarer als in der Schweiz ist dies in   heimlich wichtige Angelegenheit, aber sie
da eben ohne vertragliche Bindung, von         Deutschland geregelt, wo es in Paragraf       entwickelt sich weiter, es müssen ja nicht
Fall zu Fall unter Berücksichtigung des        31 der Berufsordnung heisst: «Ärzten ist      immer geldwerte Vorteile sein, welche die
Patienten entschieden.                         es verboten, sich für eine Zuweisung von      verschiedenen Leistungserbringer «ver-
  Etwas mehr Wahlfreiheit findet sich in       Patienten oder Untersuchungsmateri-           netzen».
vertraglich gebundenen Netzwerken, in          al ein Entgelt gewähren zu lassen. Jeder

4   Luzerner Arzt 118/2019
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
Prof. Dr. med. Stefan Ockert, St. Anna
 (Gefässchirurgie)
                                           PWC: Die Spitäler müssen Fälle                     des VZAG-Symposiums vom 10. April 2019
                                                                                              ausgesagt, dass die Spitäler den Auftrag hätten,
Dr. med. Stephan Pfister, LUKS
 (Schilddrüsenkarzinom)
                                           generieren und die Patienten-                      sich um ihre finanzielle Situation zu bemühen.
PD Dr. phil. Tobias Pflugshaupt, LUKS      ströme leiten                                      Stimmt, aber nicht auf Kosten der Wahlfreiheit
 (Neurorehabilitation)                                                                        der Patienten! Nicht durch «Exklusiv-Verträ-
Dr. med. Silvia Rauch, Luzern
 (Ärztinnen in Teilzeitarbeit)
                                              Diese Aussage von PWC habe ich im LAZ           ge», dagegen sollten wir uns wehren.
Dr. med. Andreas Scheiwiller, LUKS         auch schon zitiert. Sie stammt aus dem jährli-
 (Sarkom-Netzwerk)                         chen PWC-Bericht über die Finanzen der Spi-
Dr. med. Udo Schirp, LUKS                  täler und macht mir viel mehr Sorgen als die       Und die Sache mit dem Oscar
 (Schilddrüsenkarzinom)                    Geschichte mit den Kick-Backs. Wie will denn
Prof. Dr. med. Andreas Schwyzer,
 Zürich (Korrekturosteotomie)              ein Spital Patientenströme leiten ohne in man-        Wenn Sie sich die Zeit nehmen, die täglich
Dr. med. Peter Steinmann, Buttisholz       chen Fällen die Wahlfreiheit der Patienten zu      erscheinenden Medien wenigstens zu über-
 (Zuweiserportal LUKSLink)                 beschneiden. Wenn dies durch sehr gute medi-       fliegen, werden sie immer wieder auf Berich-
Dr. med. Fabienne Strub, Luzern            zinische Leistungen geschieht, ist dies mehr als   te zu unseren Schweizer Spitälern stossen. In
 (Ärztinnen in Teilzeitarbeit)
Prof. Dr. med. Gabriela Studer, LUKS       erwünscht. Wenn aber Zuweiser vertraglich ge-      jedem zweiten Artikel werden Sie lesen, dass
 (Sarkom-Netzwerk)                         bunden werden, seine Patienten exklusiv einem      wir zu viele Spitäler hätten, dass wir die inter-
Dr. med. Christian Studer, Luzern          öffentlichen oder privaten Spital zuzuweisen,      kantonale Zusammenarbeit optimieren soll-
 (Hausbesuche, Palliative Care)            ist dies in keiner Weise statthaft und rechtlich   ten und vieles mehr. Auch wir diskutieren ja
Dr. med. Thomas Treumann, LUKS
 (Sarkom-Netzwerk)                         angreifbar, nicht wegen der Interessen des Zu-     in der Zentralschweiz über die Rechtsformen
Dr. med. Inés Vaz, Luzern                  weisenden oder des Spitals, sondern wegen des      und Verbünde in diesem Bereich. Ich habe da-
 (Ärztinnen in Teilzeitarbeit)             Rechts der dazwischenstehenden Patientinnen        her Regierungsrat Guido Graf gebeten, seine
PD Dr. med, Tim Vanbellingen, LUKS         und Patienten auf ihre Wahlfreiheit.               Sichtweise zu den geplanten Spitalverbünden
 (Neurorehabilitaion)
Xaver Vonlanthen, LUKS (Digitalisierung)                                                      in dieser LAZ-Ausgabe zu schildern.
Dr. med. Alexander v. Hesslingen,             Sie denken, dass dies doch gar nicht möglich       Dass in der Schweiz heftig weiterdiskutiert
 LUKS (Neurorehabilitation)                sei, solche Verträge zwischen den verschiede-      wird zeigt folgender Artikel aus der NZZ vom
Dr. med. Jens Westphal, Geuensee           nen medizinischen Leistungserbringern. Oh          22.06.19: Heinigers letzter Streich/Das neue
 (Waisenkinder der Medizin)
Dr. med. Mathhias Wissler, St. Anna
                                           doch! Ich denke dabei nicht an geldwerte Vor-      Spitalplanungs- und Finanzierungesetz stösst
 (Zu Fuss in den Operationssaal)           teile und habe von solchen in diesem Bereich       auf heftigen Widerstand/Alt Regierungsrat
                                           auch noch nie gehört. Es braucht aber wenig        Thomas Heiniger hat mit seiner letzten Vorlage
                                           Fantasie sich vorzustellen, dass in anderen Be-    alle überrascht. Plötzlich sollen die Spitäler viel
                                           reichen Vernetzungen stattfinden werden, z.B.      stärker reguliert werden. Dagegen wehren sie
                                           in der Administration, Fortbildung, Software,      sich vehement, doch das neue Gesetz hat gute
                                           bevorzugter Spitalaufnahme der Patienten ei-       Chancen.
                                           nes Arztes und anderem mehr. Science fiction?         ---- Wie weiter …. ? Ein Oscar?
                                           Keineswegs, sondern Szenarien im Bereich der
                                           zu leitenden Patientenströme. Der Gesund-          Dr. med. Herbert Widmer
                                           heitsökonome Tilman Slembeck hat anlässlich        Redaktor «Der Luzerner Arzt»

                                                                                  Kojen der Tagesklinik
                                                                                  St. Anna im Bahnhof

             GUTE AUSSICHTEN NACH
             AMBULANTEN OPERATIONEN
             Unsere akkreditierten Fachärzte operieren im St. Anna im Bahnhof Patientinnen und Patienten, die
             nicht stationär betreut werden müssen. Diese schätzen es sehr, dass das ambulante Operationszentrum
             und die Tagesklinik zentral gelegen und optimal an den öffentlichen Verkehr angebunden sind.

             www.hirslanden.ch/ambulantes-operieren-stanna

             Kompetenz, die Vertrauen schafft.

             Ambulantes Operationszentrum / Tagesklinik, St. Anna im Bahnhof,
             Zentralstrasse 1, 6003 Luzern, T +41 41 556 62 30

                                                                                                                           Luzerner Arzt 118/2019   5
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
BRIEF DES PRÄSIDENTEN

Einige Stolpersteine aus dem Weg geräumt – ein paar bleiben
                                                ständig gelöst. Denn die Kostenneutralität      Die Aufgabe eines Politikers:
                                                ist trotz Neuberechnung aller Positionen
                                                und des neu angepassten Grundeinkom-
                                                                                                Selbst entscheiden! Fachleute
                                                mens (EK seit 2004 bis heute unverän-           nicht beachten!
                                                dert?) einzuhalten. Was das heisst und wie
                                                die Taxpunktwerte anschliessend verhan-            Ambulant tätige Ärzte müssen sich der
                                                delt werden sollen, ist unklar. Doch ein        doppelten Freiwilligkeit des EPD unter-
                                                Szenario dürfte uns eher erspart werden,        werfen, wollen sie weiter im ambulanten
                                                nämlich die Erhöhung der TPW 2020.              Bereich abrechnen können. Auch sollen
                                                                                                Bewilligungen von Qualitätsansprüchen
                                                   Im Gegenteil – wir erwarten noch mehr        abhängig gemacht werden, trotz schon
                                                Auflagen und Nachweise, die einzuhalten         heute im KVG festgelegten Qualitäts-
                                                sind. Doch gibt es Alternativen? – wohl         kriterien. Zudem sollen die Kantone die
                                                kaum!                                           Anzahl Ärzte, Haus- und Spezialärzte
                                                                                                festlegen können. Falls die Kosten über-
                                                                                                proportional steigen, dann können kanto-
                                                «Hochqualifizierte» und                         nale Gesundheitsbehörden selektive TPW
                                                                                                für Fachärzte senken oder den Kontrahie-
                                                «freiwillige» Qualitätsarbeit                   rungszwang aufheben. Wer schafft hier die
                                                                                                nötige Transparenz zur Einsicht all dieser
                                                   Wir müssen beweisen, dass wir wirt-          Kriterien? Positiv zu werten ist sicher der
                                                schaftlich, zweckmässig und wissen-             Nachweis der Kenntnis der lokalen Lan-
                                                schaftlich arbeiten. Wir halten die Qua-        dessprache für Praxisärzte. Für jegliche
                                                litätsvorschriften ein, obwohl die nun          Kommunikation mit den Patienten muss
Dr. med. Aldo Kramis                            angenommene Qualitätskommission des             zwingend eine Landessprache verstanden
                                                Bundes noch keine Ideen verlauten liess,        und gesprochen werden. Zudem sollen
                                                wie die Qualität nun zu messen oder nach-       Ärzte ohne Auflagen zugelassen werden,
Ein JA zu TARDOC und zur                        zuweisen sei.                                   wenn sie mindestens drei Jahre in ihrem
Datenlieferung                                                                                  Fachgebiet an einer anerkannten Schwei-
                                                   Die Ärzteschaft macht via den Facharzt-      zer Ausbildungsstätte gearbeitet haben
   Ja, wir können einstimmig ja sagen zu        gruppen inklusive Weiterbildungsnach-           und somit mit unserem System vertraut
einem gemeinsamen Vertragswerk TAR-             weisen, Qualitätsinstrumenten, erfassen         sind.
DOC nach über fünf zähen Jahren verhan-         von Statistiken etc. schon viel freiwillige
deln, rechnen, nachbessern, entscheiden.        Qualitätsarbeit. Zudem vernetzt sie sich           Wir akzeptieren diese rigiden Richtli-
Am 10. Mai haben wir alle der revidierten       untereinander in der SAQM (schweizeri-          nien so nicht und falls das Bereinigungs-
Tarifstruktur TARDOC zugestimmt. Und            sche Akademie für Qualität in der Medi-         verfahren in der grossen und kleinen
das ist gut so und setzt Zeichen. Die Ärz-      zin der FMH) und steht zu gemeinsamer           Kammer diesen Artikel nicht vernünftig
teschaft ist sich einig!                        Qualitätsarbeit unter Erfüllung der Krite-      umändert, bliebe uns letztlich nur das Re-
                                                rien der Qualitätscharta! Doch man glaubt       ferendum zu ergreifen. Die Chancen dürf-
   Zudem konnten wir gleichentags vom           uns nicht und führt trotz Einigkeit unter       ten mit diesem politischen Mittel nicht
Bundesamt für Statistik (BFS) verneh-           den Versicherern und Leistungsanbieter          schlecht stehen.
men, dass 78.5 Prozent aller Ärzte die ver-     eine Bundesqualitätskommission ein. Das
langten Daten ans BFS gemeldet haben!           erstaunt, zumal die Schweiz nachweislich
Es widerspricht der Annahme, die man            die beste Qualität in Europa aufweist.          Nicht Globalbudget, sondern
von den Ärzten hatte, dass sie diese nicht
liefern würde.                                                                                  vernetzte Arztpraxen!
   Ferner hat man dank der gemeinsa-
                                                Politik im Alleingang                             Zudem wird im Herbst die Vernehmlas-
men Aktion der Dachverbände VEDAG,                  Das zeigt leider auch, dass die Ärzte-      sung zum 2. Kostendämpfungspaket star-
SMSR, Ordine und mit Hilfe der Motion           schaft viel Vertrauen verloren und die Po-      ten. Dabei sollen festgelegte Kostenziele,
von Feller-Thorens im Nationalrat er-           litik das Gestaltungszepter übernommen          Dämpfung des Kostenanstiegs etc. zur
reicht, dass nun ein unabhängiges Institut      hat. Es stellt sich die Frage, ob wir uns das   Anwendung kommen. Übersetzt heisst
die Daten aller Leistungserbringer im am-       ganz alleine zuzuschreiben haben?               dies Globalbudget und auch hier gilt für
bulanten Bereich auswertet.                                                                     die Ärzteschaft: Ein Referendum ist nicht
                                                   Ja – wir können, und zwar auch nein          ausgeschlossen, da die Bevölkerung kei-
  Somit dürfte vom Bundesamt für Ge-            sagen. Nein zu einseitigen und gegen die        ne Einschränkung der freien Arztwahl
sundheit (BAG) künftig keine falschen           Interessen der Ärzteschaft verfügten neu-       und auch keine Rationierungsmassnah-
Fakten punkto Einkommensstatistik der           en Zulassungsbeschränkungen. Wir haben          men will. Das Bedürfnis der Bevölkerung
Ärzte mehr kursieren.                           uns eingebracht, aber offensichtlich in-        müssten auch Politiker erkennen.
                                                teressiert das die Bundesparlamentarier
                                                nicht. Im Nationalrat wurde der Zulas-            Wir sagen nein zu einem Globalbud-
Kostenneutralität und weitere                   sungsstopp mit verschiedensten flankie-         get mit fixen Kostensenkungen. Wir sa-
                                                renden Massnahmen gespickt, damit sich          gen aber auch ja zu smarter Medizin und
Auflagen                                        der heute schon klar abzeichnende Fach-         Umsetzung gezielter Massnahmen. Ganz
                                                kräftemangel weiter verschärfen wird. Da-       nach dem Motto: weniger ist mehr. Zudem
  Soweit so gut. Der Würgegriff wurde et-       durch droht eine Erosion im ambulanten          begrüssen wir eine bessere Vernetzung –
was lockerer, aber hat sich noch nicht voll-    Bereich.                                        sprich Interprofessionalität im Gesund-

6   Luzerner Arzt 118/2019
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
heitswesen. Darin liegt unsere gemeinsa-       und nicht nur in VR von Krankenkassen         Unsere Verantwortung für
me Zukunft angesichts des Mangels an           sitzen. Sie sollen eine Gesundheitspolitik    die Zukunft
Gesundheitsfachkräften! Vernetzte Arzt-        vertreten, wobei der Patient im Zentrum
praxen, wo jeder das macht, was er kann        steht. Nur so können wir in Europa auch          Auf jeden Fall müssen sich alle Frauen
und der Patient im Zentrum steht. Das ist      weiterhin die Nummer eins bleiben.            und Männer an der Diskussion beteiligen,
das Modell der Zukunft.                                                                      wie man die Kontinuität der Patienten-
                                                                                             versorgung gewährleisten kann. Das ist
                                               Für eine echte                                das grosse Problem! Wir müssen gemein-
Patienten im Mittelpunkt!                                                                    sam mitbestimmen und Lösungen suchen,
                                               Gleichberechtigung!                           wer und wie man bei Teilzeittätigkeit die
Auch für die Politik?                                                                        7/24h Betreuung unserer Patienten ge-
                                                  In sehr naher Zukunft steht der Frau-      währleisten können. Diese Schwierigkeit
   Dies und vieles mehr ist schon innerhalb    enstreiktag an. Die FMH sagt ja wir           zeigt sich sowohl in Spitälern als auch in
der FMH und den Vorständen der kanto-          machen mit und unterstützen die Anlie-        Praxen.
nalen Ärztegesellschaften angedacht wor-       gen zur Gleichberechtigung der Frauen.
den. Arzt und Patient gemeinsam – Arzt         Letztlich wird die Medizin immer weib-           Ja, wir sind gefragt und müssen uns den
des Vertrauens – dein Hausarzt! der Arzt       licher. Derzeit besuchen rund 70 Prozent      Herausforderungen stellen. Wir dürfen
als Gesundheitscoach, shared decision          Frauen das Medizinstudium. Der Lohn           Probleme nicht ignorieren, weil wir den-
making – all dies zielt darauf ab, den Pati-   darf nicht vom Geschlecht abhängig sein       ken, sie gehen uns bald nichts mehr an,
enten in den Mittelpunkt zu stellen.           – das gilt insbesondere für Spitäler. In      sondern wir müssen uns bemühen, die
                                               den Praxen besteht bereits heute Lohn-        Zukunft zu gestalten, soweit dies möglich
   Bleiben wir grad in der Zukunft: Der        gleichheit.                                   ist – heute und für kommende Generati-
Herbst 2019 steht im Zeichen der Wah-                                                        onen!
len nach Bundes-Bern. Liebe Kolleginnen           Wir denken auch in den Spitälern un-
und Kollegen, es liegt an uns, die rich-       ter Ärzten soll es keine Lohndifferenzen
tigen gesundheitspolitischen Fragen an         geben. Nur bei den Arbeits-Pensen gibt es     Für den Vorstand der AeGLU – Juni 2019
die Kandidaten zu stellen. Die Patienten       Unterschiede. So arbeiten Ärztinnen oft       aldo kramis
wünschen sich eine Ärzteschaft, die ihre       niedrigprozentiger in Teilzeit als männli-
Anliegen, die Anliegen der Kranken und         che Kollegen. Daraus erklären sich viel-
Hilfsbedürftigen vertritt! Sie sind oft zu     leicht Unterschiede. Auch ist es nicht eine
schwach, krank und hilflos, dass sie sich      Geschlechterproblematik, ob man Leiten-
manifestieren können. Häufig überneh-          de Ärztin wird, sondern einfach von der
men wir diese Aufgabe und tragen die           praktischen Erfahrung und Bereitschaft
Verantwortung. Also liegt es auch an uns,      zur Mehrarbeit abhängig und für Ärz-
die Bundespolitiker zu wählen, die unsere      tinnen mit Doppel- und Dreifachrollen
Patienten und deren Anliegen vertreten         meist viel schwieriger zu realisieren.

           ERWEITERTE RADIOLOGIE
           ST. ANNA IM BAHNHOF
           Um unseren Patientinnen und Patienten einen noch besseren und effizienteren Service bieten zu können,
           haben wir unser radiologisches Angebot im St. Anna im Bahnhof um ein neues CT und ein konventionelles
           Röntgen erweitert. Neben den bereits bestehenden MRTs (1,5 und 3 Tesla) decken die neuen Geräte weitere
           Facetten der modernen Bildgebung jetzt auch an unserem Standort im Bahnhof Luzern ab.

           Als Experten für die moderne Bildgebung bieten wir Ihnen und Ihren Patienten zeitnahe Termine und rasche
           Befunde. Die zentrale Lage im Bahnhof Luzern wird von Patienten und Zuweisern gleichermassen geschätzt.

           Kompetenz, die Vertrauen schafft.

           Institut für Radiologie und Nuklearmedizin St. Anna im Bahnhof, Zentralstrasse 1, 6003 Luzern
           T +41 41 208 30 30, radiologie.stanna@hirslanden.ch, www.hirslanden.ch/radiologie-stanna-bhf

                                                                                                                   Luzerner Arzt 118/2019   7
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
Spitalverbünde sind die Zukunft
                                                                      Um aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Gesund-
                                                                      heitswesen erfolgreich meistern zu können, müssen die Spitäler
                                                                      enger zusammenarbeiten. Fest steht: Verbundlösungen sind die
                                                                      Zukunft. Mit der geplanten Umwandlung des Luzerner Kan-
                                                                      tonsspitals (LUKS) und der Luzerner Psychiatrie (lups) in ge-
                                                                      meinnützige Aktiengesellschaften schaffen wir dafür optimale
                                                                      Rahmenbedingungen. Die Spitäler werden deswegen nicht pri-
                                                                      vatisiert, und der Kanton Luzern hat die gleichen Möglichkei-
                                                                      ten zur Einflussnahme wie bisher.

Rasanter medizintechnischer Fortschritt,     gen. Hervorzuheben sind insbesondere             Umwandlung der Spitäler in
Digitalisierung, zunehmender Qualitäts-,     deren zwei: Im psychiatrischen Bereich           Aktiengesellschaften stärkt
Preis- und Kostendruck, Wettbewerb, Re-      erfolgt seit 1. Januar 2017 die institutionel-
gulierung in der Spitalversorgung, Fach-     le ­psychiatrische Versorgung von Luzern,        Verbundfähigkeit und bringt
kräftemangel und Erneuerungsbedarf bei       Obwalden und Nidwalden aus einer Hand,           Vorteile für Unternehmens-
der Infrastruktur stellen die Schweizer      nämlich durch die lups. Im akutsomati-
Spitäler vor grosse Herausforderungen.       schen Bereich haben die beiden Kantone           führung und -organisation
Um diese bestmöglich zu meistern, müs-       Nidwalden und Luzern im Jahr 2009 eine
sen sie zukünftig enger zusammenarbeiten     gemeinsame Spitalversorgung über die             Mit einer Änderung des Spitalgesetzes
und ihr Angebot aufeinander abstimmen.       Kantonsgrenzen hinaus beschlossen. 2012          sollen LUKS und lups deshalb in zwei
Nicht jedes Spital wird mehr möglichst al-   wurde diese Luzerner-Nidwaldner Spital­          Aktiengesellschaften – LUKS AG und
les und rund um die Uhr anbieten können.     region (LUNIS) durch einen Rahmen-               LUPS AG – umgewandelt werden. Damit
Mit anderen Worten: es braucht zukünftig     vertrag besiegelt. Das Angebot und die           erhalten sie eine robuste und bewährte
mehr Spitalverbünde.                         Investitionen des LUKS und des KSNW              Rechtsform für Unternehmen ihrer Grö-
                                             werden seither soweit wie möglich aufein-        sse und Komplexität. Mit der Aktienge-
                                             ander abgestimmt. Die Spitalräte sind per-       sellschaft als Rechtsform erhalten die
                                             sonell identisch zusammengesetzt. Dieser         Spitäler die bestmögliche Ausbau- und
Verbundlösungen haben                        Verbund hat sich bewährt und soll noch           Verbundfähigkeit. Damit wird nicht nur
­vielerlei Vorteile                          weiter vertieft und rechtlich gefestigt wer-     die Transparenz gegen aussen erhöht,
                                             den.                                             sondern auch die Führbarkeit gegen in-
Die Vorteile von Verbundlösungen liegen                                                       nen gestärkt.
auf der Hand. Es sind dies Abstimmung
des Leistungsangebots, Vermeidung von        Öffentlich-rechtliche Anstalten
unnötigen, teuren Doppelspurigkeiten,
gemeinsame Nutzung der Infrastruktur,        können Verbundlösungen          Gemeinnützige
Austausch von Wissen und Erfahrung so-       nicht optimal eingehen          Zweckbestimmung
wie auch Austausch von Fachkräften un-
tereinander. Zudem werden in Verbünden       Nun ist es aber so, dass LUKS und lups als       Die Spitalaktiengesellschaften sollen über
höhere Fallzahlen erreicht, was zu einer     öffentlich-rechtliche Anstalten Verbund-         eine gemeinnützige Zweckbestimmung
besseren Qualität führt und Aufträge in      lösungen nicht optimal eingehen können.          verfügen. Damit ist sichergestellt, dass die
der Hochspezialisierten Medizin sichert.     Eine einheitliche Strategie und Unter-           Spitalunternehmen ihre Gewinne gröss-
Schliesslich fördern Verbundlösungen         nehmensführung sind nur eingeschränkt            tenteils wieder in den Betrieb reinvestie-
auch die Integrierte Versorgung.             möglich. Der mögliche Synergienutzen             ren können und müssen. Zudem werden
                                             des Verbundes wird nicht ausgeschöpft.           so die Voraussetzungen für eine Steuerbe-
                                             Auch ist die Anstalt für mögliche Ver-           freiung geschaffen.
                                             bundpartner nicht attraktiv. Sie regelt
Kooperationen                                viele rechtliche Aspekte nicht. Zudem ist
in der Zentralschweiz                        sie unverbindlich, da sie vom Kanton Lu-         Keine Privatisierung
                                             zern jederzeit einseitig abgeändert werden
In der Zentralschweiz bestehen bereits       kann. Die Anstalt erweist sich zudem je          Die LUKS AG und die LUPS AG werden
verschiedene Kooperationen. LUKS und         länger je mehr für die Organisation und          weiterhin alleine dem Kanton gehören.
lups sind bisher mit zahlreichen anderen     Führung von komplexen Grossunterneh-             Die Möglichkeit des Verkaufs von Aktien
Spitälern und Anbietern im Gesundheits-      men – wie LUKS und lups – als zu wenig           und damit eine (teilweise) Privatisierung
wesen eine Zusammenarbeit eingegan-          flexibel und transparent.                        der Unternehmen ist nach Gesetz nicht

8   Luzerner Arzt 118/2019
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
möglich. Dies ist ein wesentlicher Unter-     sowie über Erwartungen zu wirtschaftli-       ge Aktiengesellschaften bestmögliche
schied zur Vorlage im Kanton Zürich, die      chen und sozialen Zielen. Faktisch verfügt    Voraussetzungen für Verbundlösungen
vor zwei Jahren an der Urne gescheitert       der Regierungsrat somit über gleichwerti-     schaffen, um der Luzerner Bevölkerung
ist. Diese sah vor, dass nach der Umwand-     ge Mitbestimmungsrechte wie bisher. Die       mittel- und langfristig eine qualitativ
lung des Spitals Winterthur in eine AG ein    Angebotssteuerung des Kantons über die        hochstehende, wirtschaftliche und wohn-
Teil der Aktien auch an Private hätte ver-    Spitalliste und den Leistungsauftrag bleibt   ortsnahe Grundversorgung und zentrums-
kauft werden können.                          ebenfalls unverändert.                        gebundene Spezialversorgung anbieten zu
                                                                                            können. Aufgrund dieser Rahmenbedin-
                                                                                            gungen können sich zukünftig auch ande-
                                              Luzerner Nidwaldner                           re Spitäler auf einfache Weise einem be-
Keine Auswirkungen                                                                          reits bestehenden Verbund anschliessen.
auf medizinische Angebote                     Spitalregion LUNIS soll                       Wir sind denn auch allen weiteren interes-
                                              vertieft werden                               sierten Verbundpartnern gegenüber offen
Die Rechtsformänderung hat keine Aus-                                                       und gesprächsbereit. So ist es durchaus
wirkung auf das medizinische Angebot der      Die Rechtsformänderung ist insbesondere       möglich, dass zukünftig weitere Spitäler
beiden Spitalunternehmen. Am Zweck            im Hinblick auf die geplante Vertiefung       dazu kommen.
und an den Aufgaben ändert sich nichts.       der Luzerner Nidwaldner Spitalregion
                                              LUNIS zentral. So haben die Luzerner
                                              und Nidwaldner Regierungen beschlos-          Öffentliche Spitäler und
                                              sen, dass das Kantonsspital Nidwalden
Attraktive Bedingungen                        (KSNW) eine Tochtergesellschaft des           Kliniken in anderen Kanto-
für Personal                                  Luzerner Kantonsspitals (LUKS) wer-           nen bereits in AG umgewan-
                                              den soll. Dies erfordert eine Umwandlung
Das Personal wird trotz Rechtsformän-         der Spitäler in Aktiengesellschaften. Das     delt
derung weiterhin über attraktive Anstel-      LUKS soll dann eine Mehrheitsbeteili-         Im Übrigen ist es so, dass Spitäler und Kli-
lungsbedingungen verfügen. Denn die           gung von 60% an der KSNW AG erwer-            niken in vielen anderen Kantonen schon
Unternehmen sind auch in Zukunft auf          ben. Über einen Aktionärbindungsvertrag       seit Langem in Aktiengesellschaften um-
gut qualifizierte und motivierte Mitarbei-    wird sichergestellt, dass der Kanton Nid-     gewandelt wurden – so z.B. in den Kan-
tende angewiesen.                             walden trotz seiner Minderheitsbeteili-       tonen Aargau, Bern, Glarus, Solothurn,
                                              gung genügend Mitsprache bei zentralen        Thurgau und Zug. Wir machen hier im
                                              Fragen der Unternehmensführung hat,           Kanton Luzern diesbezüglich also nichts
                                              insbesondere bezüglich der am Standort        Neues. Die Rechtsform der Aktiengesell-
Einflussmöglichkeiten                         Stans zu erbringenden Spitalleistungen. So    schaft setzt sich zudem schweizweit auch
bleiben faktisch gleich                       verpflichtet sich der Kanton Luzern, dass     immer mehr für Pflegeheime durch. So
                                              der Kanton Nidwalden auch weiterhin           wurden auch im Kanton Luzern bereits
Die notwendige politische Steuerung           sein Angebot selber bestimmen darf, wo-       mehrere Pflegeheime in Aktiengesell-
bleibt faktisch die gleiche. Der Kantonsrat   bei dieser aber auch bezahlen muss, was er    schaften umgewandelt (wie z.B. das Betag-
muss namentlich die Statuten der Unter-       bestellt. Das ist ein wichtiger Unterschied   tenzentrum Eichhof in der Stadt Luzern).
nehmen und wichtige Änderungen dersel-        zum Fusionsvorhaben in den Kantonen
ben genehmigen. Er bestimmt auch wei-         Basel-Land und Basel-Stadt, welches
terhin über die Errichtung neuer und die      kürzlich vom Stimmvolk abgelehnt wurde.
Aufhebung bestehender Spitalbetriebe.         Die beiden Kantone hatten im Rahmen           Änderung des Spitalgesetzes
Zudem wird ihm die Versorgungs-, die Fi-      ihrer gemeinsamen Spitalplanung bereits       erforderlich
nanz- und Entwicklungsplanung sowie die       im Vornherein bestimmt, was zukünftig in
Investitionsplanung wie bisher unterbrei-     welchem Spital angeboten oder eben nicht      Die geplante Rechtsformänderung erfor-
tet. Der Regierungsrat übt die Aktionärs-     mehr angeboten werden soll. Anders als        dert eine Änderung des Spitalgesetzes im
rechte des Kantons aus und nimmt so neu       beim «Basler Modell» braucht es bei un-       Kanton Luzern. Die Vorlage wurde von
über die Instrumente des Aktienrechts         serem Modell darum auch keine gemein-         Anfang Februar bis Mitte Mai 2019 in die
Einfluss auf die Unternehmen (Wahl des        same Finanzierung eines Spitals.              Vernehmlassung geschickt. Diese wur-
Verwaltungsrates und der Revisionsstel-                                                     de mittlerweile ausgewertet. Die Vorlage
le, Genehmigung der Jahresrechnung                                                          wurde entsprechend überarbeitet. Voraus-
etc.). Darüber hinaus steuert der Regie-      Rechtsformänderung schafft                    sichtlich im Herbst erfolgt die Beratung
rungsrat die Unternehmen noch stärker                                                       durch den Kantonsrat.
als bisher über die Eignerstrategie. Dies     optimale Rahmenbedingun-
gilt namentlich für Entscheide betreffend     gen für Spitalverbund
Organisation, Auslagerungen und Betei-                                                      Guido Graf, Regierungsrat
ligungen, die gemäss Aktienrecht formell      Ich bin überzeugt, dass wir mit der Um-       Vorsteher des Gesundheits- und Sozial­
zwingend dem Verwaltungsrat obliegen          wandlung der Spitäler in gemeinnützi-         departements des Kantons Luzern

+++ Clever einkaufen +++ www.doxmart.ch +++ Clever einkaufen +++ www.doxmart.ch +++

                                                       Die aktive Einkaufsgemeinschaft von Ärzten für Ärzte
                                                       für Medikamente, Praxiszubehör, Röntgenfilme, Büromaterial, etc.

                                                       U n ser Z iel : c l ev er ein k au fen !
                                                                                            Infos unter www.doxmart.ch

+++ Clever einkaufen +++ www.doxmart.ch +++ Clever einkaufen +++ www.doxmart.ch +++
                                                                                                                   Luzerner Arzt 118/2019   9
Der Luzerner Arzt Juli 2019/3 Nr. 118 Informationsblatt der Ärztegesellschaften der Kantone Luzern, Ob- und Nidwalden, Schwyz, Uri, Zug - VZAG
Elektronisches Patientendossier und MeinLUKS
Digitalisierung zum Nutzen der Patienten und Zuweiser
   Im Jahr 2020 müssen schweizweit alle Akutspitäler das elekt-     gebaut. Die Einführung ist ebenfalls für das erste Quartal 2020
ronische Patientendossier (EPD) einführen. Gleichzeitig wird am     geplant. Wo liegen die Unterschiede, was gilt es zu beachten? Dr.
Luzerner Kantonsspital (LUKS) im Rahmen des neuen Klinik-           med. Stefan Hunziker, Leiter Informatik LUKS, und Xaver Von-
informationssystems LUKiS das Patientenportal «MeinLUKS»            lanthen, Projektleiter LUKiS, geben Auskunft.

Ab 2020 sind die Spitäler verpflich-          handlung am LUKS, zum Beispiel für das        schauend, dynamisch und interaktiv. Eine
tet, alle behandlungsrelevanten               Verwalten von Terminen oder das Aus-          Überschneidung mit dem EPD besteht
Patientendaten im EPD abzulegen.              füllen von Fragebogen. MeinLUKS dient         darin, dass MeinLUKS natürlich ebenfalls
                                              ausschliesslich der Kommunikation und         Dokumente und Testergebnisse wie EKG,
Ist das LUKS darauf vorbereitet?              Interaktion zwischen dem LUKS und sei-        Röntgen- oder Laborberichte enthält.
   Dr. med. Stefan Hunziker: Dazu muss        nen Patienten.
ich grundsätzlich festhalten: Das EPD
ist kein LUKS-Projekt, sondern ein ge-
samtschweizerisches Vorhaben von Bund,        Wie werden die Zuweiser in
Kantonen und Leistungsträgern. Wir ma-        MeinLUKS miteinbezogen?                       EPD, MeinLUKS und LUKSLink
chen da keinen Alleingang, sondern sind
gemeinsam mit den anderen Partnern des           XV: Mit MeinLUKS haben die Zuwei-
Vereins E-Health Zentralschweiz unter-        ser nicht direkt zu tun. Für den Datenaus-    Das elektronische Patientendossier
wegs. Wir beschäftigen uns seit Längerem      tausch zwischen Zuweiser und dem LUKS         (EPD) ist eine Sammlung persönlicher
mit vorbereitenden organisatorischen und      entwickeln wir LUKSLink. Dabei handelt        Dokumente mit den wichtigsten Ge-
technischen Massnahmen. Das LUKS ist          es sich um ein spezielles Portal für Zuwei-   sundheitsdaten von Patientinnen und
startbereit für die konkrete Umsetzung.       ser. Wir versprechen uns davon eine noch      Patienten. Über eine sichere Internet-
                                              einfachere Zusammenarbeit und einen           verbindung sind diese Informationen je-
                                              schnellen Datenaustausch zwischen Zu-         derzeit abrufbar. Die Patienten erteilen
Wie schätzen Sie das Interesse der            weisern und LUKS. Wir sind mit Zuwei-         die Zugriffserlaubnis und bestimmen,
Patienten am EPD ein?                         sern und Ärztegesellschaft des Kantons        wer welche Dokumente wann einsehen
                                              Luzern in Kontakt und sind überzeugt, mit     darf. Alle Daten gehören dem Patienten.
   SH: Digitale Lösungen werden so wie        LUKSLink die bestehende Hausarzt- und         Das EPD ist ein schweizweites Projekt
überall auch in unserer Branche erwar-        Zuweiserkommunikation optimieren und          des Bundes. Alle grossen Gesundheits-
tet. Wir sehen in der Digitalisierung einen   weiterentwickeln zu können.                   anbieter sind verpflichtet, daran teilzu-
grossen potenziellen Nutzen für Patienten                                                   nehmen: Akutspitäler, Rehakliniken und
und Zuweiser. Allerdings hat der Gesetz-                                                    Psychiatrien ab 2020, Pflegeheime und
geber die Hausärzte als einen sehr wich-      Nochmals zurück zum EPD: Was                  Geburtshäuser ab 2022. Für Patienten
tigen Teil der Behandlungskette von der       «kann» es konkret?                            und Hausärzte ist das EPD freiwillig.
Pflicht befreit, am EPD teilzunehmen. Da-                                                   Die Umsetzung erfolgt dezentral, in der
durch besteht die Gefahr einer essenziel-        SH: Im EPD werden Dokumente ab-            Zentralschweiz koordiniert durch den
len Lücke. Dies dürfte auch das Interesse     gelegt, die Gesundheitsfachpersonen für       Verein E-Health Zentralschweiz. Dessen
der Patienten schmälern – ich rechne vor-     behandlungsrelevant halten oder die dem       Mitglieder, darunter das LUKS, haben
läufig mit einem Zuspruch im einstelligen     Patienten wichtig erscheinen. Es handelt      sich für den Betrieb des EPD der bran-
Prozentbereich.                               sich um ein schweizweites Projekt, sodass     chen- und berufsübergreifenden Stamm-
                                              Dokumente von sämtlichen Spitälern            gemeinschaft XAD angeschlossen.
                                              und teilnehmenden Ärzten, die den Pa-
Wo sehen Sie die Hauptvorteile des            tienten behandelt haben, dort verfügbar       MeinLUKS ist das Patientenportal
EPD?                                          sind: Röntgenbilder, Blutgruppen- und         des LUKS und Teil des Grossprojekts
                                              Impfausweise, Rezepte, Austritts- und         LUKiS. Es bietet mehr Funktionalitäten
  SH: Der schnelle Zugriff auf sämtliche      Operationsberichte usw. Der Patient kann      als das EPD, ist interaktiv und eröffnet
behandlungsrelevanten Daten – und das         sämtliche oder ausgewählte Gesundheits-       neue Möglichkeiten, die Patienten aktiv
schweizweit – erhöht die Effizienz und        informationen weiteren Gesundheitsfach-       und eng in die Behandlung einzubezie-
die Sicherheit. So kann man doppelte und      personen zur Verfügung stellen. Diese Do-     hen. MeinLUKS beinhaltet zum Beispiel
unnötige Therapien vermeiden sowie das        kumentensammlung gibt dem Patienten           eine Terminübersicht, Online-Terminbu-
Risiko von Fehldiagnosen senken. Das ist      eine wertvolle Übersicht und vor allem die    chungen, E-Check-in, Dokumentation,
im Interesse von Patient und Zuweiser.        Gewähr, dass alle, die ihn behandeln, das     Pläne beispielsweise für Ernährung oder
                                              Relevante über seine Gesundheit wissen.       Physiotherapie-Übungen usw.

Das LUKS macht beim EPD mit,                                                                LUKSLink ist als spezielles Portal des
lanciert 2020 aber gleichzeitig Mein-         Und was kann MeinLUKS, was das                LUKS für Zuweiser geplant – für eine
                                              EPD nicht kann?                               einfachere Zusammenarbeit und einen
LUKS. Weshalb?                                                                              schnellen Datenaustausch. Das LUKS ist
                                                 XV: MeinLUKS ist ein Teil des Gross-       mit Zuweisern und der Ärztegesellschaft
   Xaver Vonlanthen: Das sind zwei un-        projekts LUKiS, der digitalen Arbeits-        des Kantons Luzern in Kontakt, um im
terschiedliche Dinge: Das EPD ist eine        plattform aller Kliniken und Abteilungen      Rahmen des Projekts die bestehende
schweizweit verknüpfte Ablage behand-         des LUKS. Im LUKiS sind alle Informa-         Hausarzt- und Zuweiserkommunikation
lungsrelevanter Dokumente. Alle durch         tionen rund um die Behandlung der Pa-         zu optimieren und weiterzuentwickeln.
den Patienten Berechtigten haben darauf       tienten dokumentiert und jederzeit ver-
Zugriff. MeinLUKS ist das Patientenpor-       fügbar. MeinLUKS ist aber mehr als eine       Weitere Informationen:
tal des LUKS. Dieses bietet zusätzliche       Ablage von Dokumenten, es ist nicht nur       www.luks.ch/lukis
Funktionalitäten und begleitet die Be-        rückblickend, sondern aktuell und voraus-

10   Luzerner Arzt 118/2019
Und selbstverständlich können auch          er informiert werden möchte – per E-Mail,   Inwieweit kann der Patient Geräte
Patientenverfügungen, Organspendeaus-         SMS, Anruf oder auf dem Postweg.            und Apps, die seiner Gesundheit
weise und dergleichen hochgeladen wer-                                                    dienen, einbinden?
den. Darüber hinaus gibt es aber mehr
Funktionalitäten.                             Das sind vor allem verwaltungstech-            XV: Es ist vorgesehen, dass der Patient
                                              nische Dinge – welche Vorteile hat          Fitnessarmbänder und Gesundheits-Apps
                                                                                          sowie weitere Geräte und Funktionen mit
                                              der Patient in medizinischer Hin-           MeinLUKS verknüpfen kann. MeinLUKS
Welche?
                                              sicht?                                      wird selbstverständlich laufend weiterent-
   XV: Geplant ist, dass der Patient – nach                                               wickelt, sodass sicher noch weitere Funk-
erfolgter Kontaktaufnahme bzw. Zuwei-            XV: Im Nachrichteneingang findet er      tionalitäten dazukommen werden, viel-
sung – online Termine buchen kann. Er         Benachrichtigungen über neue Resultate,     leicht Chats oder Telemedizin.
erhält eine Übersicht über seine offenen      Sprechstunden- und Austrittsberichte in
LUKS-Termine und kann diese verwalten.        patientenfreundlicher Sprache, was eine
Wünscht er einen früheren Termin, kann        attraktive Neuerung darstellt. So erfährt   Und zum Schluss: Wie steht es mit
er sich auf eine Warteliste setzen. Bei ei-   der Patient rasch, wie es weitergeht und    dem Datenschutz?
nem freien Termin wird er benachrichtigt      kann dies mit dem Zuweiser besprechen.
und kann den früheren Termin annehmen         Der Patient hat zudem die Möglichkeit,         SH: Sowohl für das EPD als auch für
oder ablehnen. Auch Terminabsagen – bis       die Umsetzung von Verordnungen on-          MeinLUKS gilt: Die Datenhoheit liegt
48 Stunden im Voraus – sind online mög-       line zu dokumentieren – zum Beispiel das    immer beim Patienten, denn seine Ge-
lich. Der Patient kann auch Präferenzen       Messen von Blutdruck, Gewicht, Insulin      sundheitsdaten gehören ihm. Er allein be-
für Termine hinterlegen, also Wochentage      etc. Nach Ablauf der Verordnung können      stimmt, wer wann Zugriff auf seine Daten
und Uhrzeit. Das E-Check-in ermöglicht        die Resultate dem Arzt zugestellt und mit   hat. Im EPD bestimmt der Patient nicht
es, im Vorfeld wichtige Informationen,        diesem besprochen werden. Auch Verhal-      nur die Zugriffsrechte im Allgemeinen,
zum Beispiel zu Medikamenten, Allergien       tenspläne für therapeutische Ziele können   er kann die einzelnen Dokumente auch
oder zur Anamnese, zu aktualisieren. Auch     hochgeladen werden, beispielsweise der      verschiedenen Vertraulichkeitsstufen zu-
Fragebögen können vorab ausgefüllt wer-       Ernährungsplan von der Ernährungsbera-      ordnen und so eine sehr feine Steuerung
den. Der Patient kann unter den Benach-       tung oder Übungen von der Physiothera-      vornehmen.
richtigungseinstellungen bestimmen, wie       pie.

                                                                                           Kontakt für Zuweiser

                                                                                           Informatik
                                                                                           Luzerner Kantonsspital,
                                                                                           6000 Luzern 16

                                                                                           EPD: Dr. med. Stefan Hunziker
                                                                                           stefan.hunziker@luks.ch

                                                                                           LUKiS/MeinLUKS/LUKSLink:
                                                                                           Xaver Vonlanthen
                                                                                           xaver.vonlanthen@luks.ch
                                                                                           www.luks.ch/lukis
Dr. med. Stefan Hunziker, Executive MBA,      Xaver Vonlanthen, Project Director, Pro-
Leiter Informatik LUKS                        jektleiter LUKiS

«Die Datenhoheit liegt immer beim Pati-       «Mit dem Zuweiserportal LUKSLink ent-
enten, denn seine Gesundheitsdaten ge-        wickeln wir die bestehende Hausarzt- und
hören ihm. Er allein bestimmt, wer wann       Zuweiserkommunikation weiter.»
Zugriff auf seine Daten hat.»
                                              Xaver Vonlanthen
Dr. med. Stefan Hunziker

Das neue Zuweiserportal LUKSLink des Luzerner
Kantonsspitals ist eine Chance für alle
  Im Herbst 2019 führt das Luzerner Kantonsspital (LUKS) das        weiserportal «LUKSLink» aufgeschaltet. Dieses löst HAKOM
neue Klinikinformationssystem LUKiS ein – eine neue digitale        ab und bietet alles Notwendige für eine noch engere Zusammen-
Arbeitsplattform für alle medizinisch tätigen Fachspezialisten am   arbeit mit den zuweisenden Haus- und Fachärzten. Zwei Exper-
LUKS. Mit der Einführung von LUKiS wird gleichzeitig das Zu-        ten nehmen Stellung.

PD Dr. Balthasar Hug, Chefarzt Innere Medizin, Physician Lead, Luzerner Kantonsspital
https://www.luks.ch/spezialisten/pd-dr-med-balthasar-hug

                                                                                                               Luzerner Arzt 118/2019   11
Bringt für alle Vorteile                      durch die Zuweiser und die Frage der
                                                                                            Datenintegration in die bereits vorhan-
                                                 Die Einführung von LUKSLink bringt         denen Praxissoftwaren. Die Akzeptanz
                                              eine «Win-win-win-Situation» – für die        wird dadurch beeinflusst, dass LUKSLink
                                              Zuweiser, die Patienten sowie das LUKS.       als Webservice einen eigenen Zugang
                                              Neben der erwähnten zeitnahen und um-         darstellt und Hausärzte in der Regel mit
                                              fassenden Information des Zuweisers,          mehreren Spitälern einen Informations-
                                              kann dieser über LUKSLink auch direkt         austausch pflegen. Zudem besteht oft der
                                              mit dem Spital in Kontakt treten und          Wunsch, einen Teil der Patienteninforma-
                                              nicht-notfallmässige Zuweisungen tätigen.     tionen aus LUKSLink in die eigene Pra-
                                              Dies wird in einem ersten Schritt nach        xissoftware integrieren zu können. Beide
                                              dem «Go-Live» am 21. September 2019 für       Punkte können in Zukunft über techni-
                                              konventionelle Röntgenuntersuchungen          sche Lösungen weiter verbessert werden.
                                              der Fall sein. Patienten profitieren, indem   Aus diesem Grund haben das LUKS und
   Die fachlichen Vorteile von LUKSLink       ihr Betreuungsteam im ambulanten wie          die Ärztegesellschaft eine gemeinsame
für die Zuweisenden sind die zeitnahe und     stationären Setting besser informiert sein    Arbeitsgruppe gegründet, um zusammen
volltransparente Information über die Pa-     wird, und durch die Verminderung unnüt-       Lösungen zu finden.
tienten und Patientinnen. Zeitnah heisst,     zer Doppeluntersuchungen Ressourcen
dass sobald Patienteninformationen am         eingespart werden können. Zudem wird
LUKS ins LUKiS eingegeben und signiert        die Patientensicherheit über die jederzeit    Die Chance nutzen
werden, diese sofort für die zuweisen-        abrufbare elektronische Arzneimittelliste
den Haus- und Fachärzte in LUKSLink           des Patienten und den Arzneimittelab-            Die folgenden drei Punkte sind zent-
ersichtlich werden. Das betrifft Notizen,     gleich bei Eintritt und Austritt aus dem      ral für den Erfolg von LUKSLink: eine
Diagnosen, radiologische Untersuchun-         LUKS entscheidend verbessert. LUKS-           positive Einstellung aller Partner dieser
gen, Laborwerte sowie Zuweisungen an          Link hat für das LUKS den Vorteil, dass       Neuerung gegenüber, den Willen die Vor-
medizinische Spezialisten. Das heisst, die    das Informationsbedürfnis der Zuweiser        teile von LUKSLink zu erkennen und für
Zuweiserin oder der Zuweiser ist nicht        zeitnah und umfassend befriedigt werden       sich zu nutzen sowie die aktive Mitarbeit
nur zeitnah, sondern auch vollumfänglich      kann. Des Weiteren können mit LUKS-           an Verbesserungen von LUKSLink. Das
über die eigenen Patienten informiert.        Link die Anforderung von Dienstleistun-       Schweizer Gesundheitswesen ist sehr dy-
Das ist ein Paradigmenwechsel, da der         gen durch die Hausärzte und andere Zu-        namisch – insbesondere auf dem Gebiet
Hausarzt und Zuweiser nicht mehr nur          weiser elektronisch und schnittstellenfrei    der elektronischen Krankengeschichte
die Austrittsberichte erhält, sondern alle    gestaltet werden.                             und dem Informationsaustausch. LUKS-
medizinischen Informationen seiner Pa-                                                      Link bietet eine grosse Chance für die
tienten. Durch die rasche Information                                                       Ärztegesellschaft und seine Mitglieder,
des Hausarztes nach dem Spitalkontakt –       Arbeitsgruppe gegründet                       zusammen mit dem LUKS dieses zu-
auch ohne Austrittsbericht – weiss dieser,                                                  kunftsgerichtete Portal zu nutzen und ge-
welches die nächsten Schritte in der Be-        Die beiden grössten Herausforderun-         meinsam weiter auszubauen.
handlung seines Patienten sind.               gen für LUKSLink sind die Akzeptanz

Dr. med. Peter Steinmann, Arzt für Allgemeine Innere Medizin FMH, Xundheitszentrum Buttisholz

                                              mehrere Patientenberichte pro Tag vom         verbessert wird. Es wäre schön, wenn die
                                              LUKS haben, wird das tägliche Abrufen         Darstellung später einmal optimiert wird:
                                              keinen grossen Mehraufwand bedeuten.          Gewohnte tabellarische Form, vielleicht
                                                                                            sogar mit der Abbildung der Tabletten und
                                                 Die Anmeldung und Terminplanung            lesbar mit einem Barcode wie beim eMe-
                                              direkt im LUKSLink ist eine interessan-       diplan.
                                              te Option. Der Patient wird es schätzen,
                                              wenn er direkt in der Hausarztpraxis             Für die Zukunft wünschen wir Hausärz-
                                              einen Termin beim LUKS vereinbaren            te uns eine Automatisierung beim Login
                                              kann. Die ersten Monate werden zeigen,        und später einmal eine automatisierte Ab-
                                              wie gross der Aufwand für das Praxisper-      speicherung der Berichte im Praxissystem,
                                              sonal ist.                                    so wie es bei Laborwerten heute schon
                                                                                            möglich ist.
  Die fachlichen Vorteile bestehen in ei-        Die grösste Herausforderung ist, dass         Generell ist natürlich zu sagen, dass für
ner aktuellen, kompletten Übersicht von       die persönlichen Logins der Hausärzte         den Hausarzt eine Vielzahl von Zuweiser-
Berichten, Laborwerten und Medikamen-         und MPA alle aktuell bleiben und auch die     portalen (LUKS, Hirslanden, Labor, Ra-
ten des Patienten am LUKS. Die Praxis         Zuordnung in den Gemeinschaftspraxen          diologie, Heime etc.) schon ein Problem
wird zeigen, wie häufig wir Allgemein-        stimmt, wenn die Mitarbeiter die Praxen       darstellt. Deshalb ist in Zukunft eine Kon-
praktiker online zugreifen werden und         wechseln. Ebenso wird es für das LUKS         solidierung im Sinne des gesamtschweize-
einen Vorteil daraus ziehen.                  eine grosse Herausforderung sein, die Da-     rischen Elektronischen Patientendossiers
                                              ten ganz aktuell zu halten, damit Berichts-   (EPD) sicher wünschbar.
   Die meisten Kollegen werden es wie ich     wesen, Zuweisung und Terminplanung
als Nachteil empfinden, dass man die Be-      funktionieren.                                   Aber fürs Erste wünschen wir dem
richte im Portal abrufen muss und sie nicht                                                 LUKS gutes Gelingen mit dem LUKis und
wie jetzt in einem verschlüsseltes Mail          Wichtig ist in Zukunft, dass die Über-     freuen uns auf die neue Form der Zusam-
zugestellt werden. Aber da wir meistens       sichtlichkeit des Medikamentenplanes          menarbeit mit dem LUKSLink.

12   Luzerner Arzt 118/2019
Die Zukunft der Daten
Daten nur einmal zu erfassen und für
                                                                                                 Luzerner
alle Berechtigten verfügbar zu machen,
spart Zeit und erhöht die Effektivität                                                           Kantonsspital
und Sicherheit.

                                                             Die digitale
                                                           Arbeitsplattform

                                                               LUKiS
                                         Mein
                                         LUKS                                     LUKSLink

 Aktuelle                                                                                                          Aktuelle
 Behandlung                               Patient                                   Zuweiser                    Behandlung
 «MeinLUKS»                                                                                                             «LUKSLink»
 „   Das neue Patientenportal begleitet                                                                         „   Das neue Portal für die
     den Patienten durch die aktuelle                                                                zuweisenden Haus- und Fachärzte
     Behandlung am LUKS                                                                                                     löst HAKOM ab
 „   Der Patient hat Zugriff auf alle                                                            „   Nach Einverständnis des Patienten
     seine Akten, Behandlungen, Labor-                                                               hat der zuweisende Arzt Zugriff auf
     untersuchungen usw. am LUKS                                                                           die vollständige Patientenakte,
 „   «MeinLUKS» bietet mehr Funktio-                                                                        z.B. Diagnosen, radiologische
     nalitäten als das EPD, z.B.                                                                            Untersuchungen, Laborwerte,
     Terminbuchungen, Ausfüllen von                                                                                     Zuweisungen usw.
     Fragebogen, Abrufen von Thera-                                                                   „   Einführung: 21. September 2019
     pieplänen usw.                                                         e
                                                                   Vornam
 „   Die Registrierung und Nutzung                                 Name

     ist freiwillig
 „   Einführung: 1. Quartal 2020

                                                                                                               Alle Stationären

                                                                   EPD                                         Einrichtungen inkl. LUKS
                                                                                                               weitere Ärzte

                              EPD (Elektronisches Patientendossier)
                              „    Das EPD ist eine persönliche Sammlung des Patienten mit den für ihn
                                   relevanten Dokumente rund um seine Gesundheit
                              „    Ab 2020 sind Spitäler schweizweit verpflichtet, dem Patienten zuhanden des EPDs
                                   alle seine persönlichen behandlungsrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen
                              „    Begleitet Patient durchs Leben
                              „    Für die Einführung des EPDs sind der Bund und die Kantone zuständig
                              „    Die Eröffnung eine EPDs erfolgt durch den Patient und ist freiwillig
                              „    Für Patienten und Gesundheitsfachpersonen

                                                                                                                         Luzerner Arzt 118/2019   13
Sie können auch lesen