Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West

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Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
Der rote Faden
für Wissenschaftskommunikation, die ankommt

            #3
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
Quellen
Text: Dr. Erika Hebenstreit
Wissentransferzentrum West auf YouTube
zitate.net
PLUS Intranet:
Bereich „Medienarbeit und Veranstaltungsmanagement“
und Bereich „Datenschutz“

Bilder
Titelseite: sunnystudio/Shutterstock.com
Seite 3: pearly peach auf Pixabay
Seite 4: Pexels auf Pixabay
Seite 5: Gerd Altmann auf Pixabay, Jozef Mikulcik auf Pixabay
Seite 6: Quang Nguyen Vinh von Pexels, Luis Quintero von Pexels
Seite 7: Jozef Mikulcik auf Pixabay

Impressum
Wissenstransferzentrum West • www.wtz-west.at
Konzept, Layout und Redaktion:
Abt. Forschungsservice und Technologietransfer der Universität Salzburg
KommunikationsHubWest
Dr. Erika Hebenstreit • Mag. Karin Mayr-Nestelbacher • Mag. Andrea Spannring
Kapitelgasse 6 • 5020 Salzburg • Österreich
Juni 2021
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
Inhalt #3

(K)eine heikle Sache: Bildrechte?!

                                        Die letzte Ausgabe des Roten Fadens         zwar sowohl in der klassischen Wissen-
                                        für Wissenschaftskommunikation, die         schaftskommunikation als auch für Pu-
                                        ankommt, widmete sich dem Thema             blikationen und Präsentationen. Ist es
                                        Pressemitteilung.    Die    vorliegende     zum Beispiel erlaubt, aus dem riesigen
                                        Nummer 3 beschäftigt sich darauf auf-       Teich des Internets Fotos zu fischen? Und
                                        bauend mit einer etwas trockenen,           wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Ab sofort live on stage:                aber umso wichtigeren Materie: den
                                        Bildrechten. Denn immer wieder sorgt
Captain Copyright!                                                                  Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ih-
                                        es für Unsicherheit, welches Bildmaterial
                                                                                    nen auch diesmal
Unser Video-Clip zum Thema Bildrechte   wir für die Illustration und Gestaltung
Neu auf YouTube: Bitte hier entlang     unserer Texte verwenden dürfen; und                                    Ihr WTZ West
                                                                                                                           3
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
Was muss ich bei   Bildrechten
                                                          beachten
                                                                                                 ?

                               Ein Bild ist nicht alles!
“ Wenn  man alle Gesetze
  studieren sollte, so
                               Aber ohne Bild ist alles nichts. Denn was wäre ein wissenschaftlicher Vortrag ohne
                               Grafiken oder eine Website für ein Forschungsprojekt ohne Fotos? Doch wo finde ich als
                               Forscherin oder Forscher geeignetes Bildmaterial und was muss ich bei der Verwendung
  hätte man gar keine
                           “
                               von Fotos generell beachten? Fest steht, wer auf seine Forschung aufmerksam machen
  Zeit, sie zu übertreten.     möchte, muss sich zwangsläufig mit den rechtlichen Vorschriften auseinandersetzen,
  Johann Wolfgang von Goethe   wenn er nicht ein Abmahnschreiben einer Anwaltskanzlei riskieren möchte.
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
In aller Kürze

                                                                                                 Grundsätzliches über Bildrechte
                                                                                                 UrhG in a nutshell
                                                                                                 Bildquellen für
                                                                                                 nicht-kommerzielle und
                                                                                                 kommerzielle Nutzung
                                                                                                 Persönlichkeitsrechte und
                                                                                                 Datenschutz

      Paragrafendschungel Bildrechte! Werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen
      Rahmenbedingungen und ...

      ... bringen wir Licht ins Dickicht
Grundsätzlich gesprochen                        wird. Weiters hat man das Recht über die   Für die Entstehung eines Werkes und
                                                Urheberrechtsbezeichnung zu entschei-      dessen Rechtsschutz bedarf es keines wie
unterliegt jedes Bild dem Schutz des ös-
                                                den. Das heißt konkret: zum Beispiel auf   immer gearteten Formalaktes wie einer
terreichischen Urheberrechtsgesetzes
                                                die Namensnennung neben oder am Bild       offiziellen Registrierung oder eines Co-
(UrhG), egal ob einfacher Schnappschuss
                                                zu bestehen oder zu verzichten.            pyrightvermerkes in Form von „©“ (wie
mit dem Handy, Gruppenfoto oder Kunst-
werk.                                                                                      er häufig im angloamerikanischen Recht
                                                Licence to ... publish!                    vorkommt).
                                   G ist jene                                                                                          rhG sind
                     in ne des Urh                                                                                          1 Abs. 1 U
           *in  im S                 ten Fall   Wenn bereits eine gesetzliche Lizenz                             e  d e s §
                                                                                                                                         Schöp-
 Urheber          We  rk – im konkre            (z. B. Lizenz auf Grundlage des UrhG zur
                                                                                                           Sin n
                                                                                               Werke im mlichen geistigen
           ie ein                                                                                                                       iteratur,
 Person, d               n hat.                                                                            ntü
                                                                                               alle „eige dem Gebiet der L
        to – geschaffe                          freien Werknutzung für Zwecke des Un-
                                                                                                           uf                         n Künste
 ein Fo                                         terrichts) oder eine vertragliche Lizenz       fungen a                  r  bildende
                                                                                                            un s t, d  e
                                                (schriftlich vereinbarte Werknutzungs-          der Tonk                   .
                                                                                                     d e r F ilmkunst“
Daher bedarf es bei der Veröffentlichung        bewillligung im Rahmen eines Vertrages)         und
fremden Bildmaterials grundsätzlich der         vorhanden ist, bedarf es natürlich nicht
Zustimmung der jeweiligen Urheber*in-           mehr der gesonderten Zustimmung
nen bzw. allfälliger weiterer Rechtsinha-       durch die Urheberin bzw. den Urheber.
ber*innen oder einer entsprechenden
Lizenz (z.B. Creative-Commons-Lizenz).          Nicht die Schönheit zählt
Die Urheberin bzw. der Urheber hat ins-         Es kommt jedenfalls weder auf den äs-
besondere das Recht zu bestimmen, in            thetischen noch den künstlerischen Wert
welcher Art und Weise und wann das Bild         eines Bildes an, um nach dem Gesetz ge-
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht           schützt zu werden.

                                                                                                                                               5
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
Das „UrhG “ regelt                            nutzung“ als Beschränkung der Verwer-      Ist Netz-Fischen erlaubt?
                                              tungsrechte geregelt.                      Sollten Sie dennoch der Meinung sein,
verschiedene Verwertungsrechte im De-
tail, wie etwa das Recht, ein Bild            Dabei ist allerdings zu beachten, dass     dass Sie solche Bilder zur Illustration, Ver-
                                              die Verpflichtung zur Urheberrechts-       schönerung und Auflockerung Ihrer Tex-
• zu bearbeiten, zum Beispiel die Erstel-
                                              bezeichnung gemäß § 20 UrhG und die        te und Präsentationen benötigen, gibt
lung einer Bildkollage,
                                              Quellenangabe gemäß § 57 UrhG wei-         es zwei Lösungen: Zum einen können
• zu vervielfältigen, zum Beispiel eine       terbesteht.                                Sie natürlich selbst Fotos anfertigen. Ist
Kopie anzufertigen,                                                                      dies keine Option, lockt das Internet mit
                                              Die Verwendung eines fremden Bildes
• zu verbreiten, zum Beispiel das Vertei-                                                seiner fast grenzenlosen Auswahl.
                                              (sog. „Bildzitat“) durch eine Forscherin
len von Unterlagen an Dritte,                 oder einen Forscher ist in der Regel nur   Dabei empfiehlt es sich unbedingt, auf
• zur Verfügung zu stellen, wie zum Bei-      dann zulässig, wenn man sich mit dem je-   Bilddatenbanken zurückzugreifen –
spiel Inhalte auf einer Webseite.             weiligen Bild in wissenschaftlicher Wei-   siehe Kästchen S. 7. Webseiten wie diese
                                              se eingehend auseinandersetzt. Rein        bieten eine umfangreiche Auswahl an
Der scheinbar uneingeschränkte Schutz         zur Behübschung des Vortrages oder der     Bildern in verschiedensten Kategorien
des Urheberrechts kann allerdings ge-         Publikation ist dies nicht gestattet.      zum kostenlosen Download an. Oft sind
sellschaftlichen Bedürfnissen entgegen-                                                  die Bilder dort zumindest für den nicht-
stehen, wie zum Beispiel der Wissensver-                                                 kommerziellen Bereich in beinahe allen
mittlung oder Meinungsäußerung.                                                          Auflösungsqualitäten kostenfrei – unter
                                                                                         Berücksichtigung der jeweils geforderten
Jetzt kommen §§ 41 ff.!                                                                  Angabe von Bildreferenzen.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber                                                     Achtung: Bilder einfach per Suchmaschi-
in den §§ 41 ff. UrhG die sog. „Freie Werk-                                              ne im Netz zu suchen und zu verwenden ,
                                                                                         ist zwar sehr bequem, allerdings rechtlich
                                   t, dass                                               gefährlich und für Printmedien auch oft
                nu tzu n  g bedeute     en
   Freie Werk ewissen Umständ                                                            qualitativ nicht ausreichend.
              r   g                     die
   man unte tzen kann, ohne
              i n u                    bzw.
    Werke fre       d e r  Urheberin n.                                                  Auch hier im „Roten Faden“ sehen Sie,
                n g
    Zustimmu eingeholt zu habe                                                           wie wir konkret mit dem Thema Bild-
                ers
     des Urheb                                                                           rechte umgehen. Die Urheber*innen der
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
von Personen nicht der Öffentlichkeit zu-     In der Regel dürfen Fotos bei Veranstal-
    Bilddatenbanken* im                                    gänglich gemacht werden, wenn durch           tungen laut DSG auch ohne Einwilligung
                                                           diese Veröffentlichung berechtigte In-        der betroffenen Personen aufgenommen
    Internet (Auswahl)                                     teressen der Abgebildeten bzw. des Ab-        werden. Voraussetzung dafür ist aber das
    * kostenfreies Material unter                          gebildeten verletzt würden. Im Zweifel        Vorliegen von überwiegenden berechtig-
    Beachtung der jeweiligen Vorgaben:                     sollten Sie also alle Fotos, in denen eine    ten Interessen. Gerade der Nachweis eines
    Pixabay                                                Person „schlecht getroffen“ ist, aussortie-   solchen „berechtigten Interesses“ kann
    Pexels                                                 ren bzw. die jeweils abgebildete Person       aber mitunter schwierig sein und da-
    Wikimedia Commons                                      um ihre Zustimmung bitten.                    her ist im Zweifel ebenfalls eine Einwilli-
                                                                                                         gungserklärung ratsam.
    * kostenpflichtiges Material für
    kommerzielle Nutzung unter
                                                           Dies gilt auch insbesondere                   Wir hoffen, dass Ihnen diese Zusammen-
    Beachtung der jeweiligen Vorgaben:                     bei wissenschaftlichen Veranstaltun-          fassung eine gute Grundlage für die Il-
    Shutterstock                                           gen wie Workshops, Lehrveranstaltun-          lustration Ihrer Wissenschaftskommuni-
    iStock                                                 gen und dergleichen, bei denen man            kation liefert, und wünschen Ihnen viel
    fotolia/Adobe Stock                                    Fotos von Studierenden veröffentlichen        Spaß beim Knipsen, Fischen, Posten und
                                                           möchte.                                       Präsentieren!
    Liste mit Bildagenturen – 1                            Nicht jeder, der sich bei so einer Veran-
    Liste mit Bildagenturen – 2                            staltung fotografieren lässt, ist auch da-      Mitarbeitende der PLUS
                                                           mit einverstanden, dass sein Bild auf einer
                                                                                                           erhalten im Intranet und beim
verwendeten Bilder sind auf Seite 2                        Website, auf Facebook oder in anderen
                                                                                                           PLUS Desk plusdesk@sbg.ac.at
angeführt – und zwar in jener Form, die                    Medien erscheint. Wenn Sie also sicherge-
                                                                                                           Informationen über verfügbares
sich die jeweilige Bilddatenbank für Ihre                  hen wollen, benötigen Sie im Zweifel eine
                                                                                                           Bildmaterial.
Mitglieder wünscht.                                        entsprechende Einwilligungserklärung,
                                                           die alle geplanten Verwendungsschritte          Auch zum Thema Datenschutz
                                                           mit dem Foto der Person abdeckt. Dies ist       und Fotografie ist Info im Intranet
Für kommerzielle Zwecke                                    auch im Hinblick auf das Datenschutz-           vorhanden.
wie zum Beispiel einen bezahlten Vor-                      gesetz (12 DSG) zu empfehlen.
trag für ein Unternehmen sollten Sie,
wenn kein eigenes Material vorhanden,
kostenpflichtige Bildportale wie etwa
Shutterstock, fotolia oder iStock nutzen.
Beim Kauf erwerben Sie nämlich in der
Regel ein Pauschalnutzungsrecht, das
Sie – je nach den jeweiligen Nutzungsbe-
dingungen – die Lichtbilder zeitlich un-
begrenzt und für verschiedene Projekte
verwenden lässt.

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            engefass                    uf an : )
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     CC0 wird
                   .
     eingehen

Bei selbst gemachten Fotos
sollten Sie unbedingt beachten, ob auf
den Fotos, die Sie verwenden wollen, (er-
kennbare) Personen abgebildet sind. Ist
das so, müssen zudem die Persönlich-
keitsrechte berücksichtigt werden.
§ 78 UrhG schützt die auf dem Foto abge-
bildete Person. Danach dürfen Bildnisse
                                                                                                                                                  7
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
Das Wissenstransferzentrum West ist das größte Kompetenzzentrum für akademischen Wissens- und Technologietransfer
Westösterreichs. Unter dem Dach des WTZ West arbeiten sechs Universitäten und fünf Fachhochschulen aus Oberösterreich,
Salzburg, Tirol und Vorarlberg gemeinsam daran, neue Wissenshorizonte zu schaffen, Potentiale zu bündeln und das Thema
Forschung verstärkt in den Vordergrund zu stellen:

Universität Innsbruck
Medizinische Universität Innsbruck
Universität Salzburg
Universität Mozarteum Salzburg
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Johannes Kepler Universität Linz

Gefördert ist das WTZ West durch die aws,
aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung,
Technologie und Entwicklung (Österreich-Fonds).

                                                                                 Fachhochschule Vorarlberg
                                                                                 MCI | Die Unternehmerische Hochschule ®
                                                                                 Fachhochschule Kufstein
                                                                                 Fachhochschule Salzburg
                                                                                 Fachhochschule Oberösterreich

                               www.wtz-west.at • facebook/wissenstransferzentrumwest
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
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