Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
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Quellen Text: Dr. Erika Hebenstreit Wissentransferzentrum West auf YouTube zitate.net PLUS Intranet: Bereich „Medienarbeit und Veranstaltungsmanagement“ und Bereich „Datenschutz“ Bilder Titelseite: sunnystudio/Shutterstock.com Seite 3: pearly peach auf Pixabay Seite 4: Pexels auf Pixabay Seite 5: Gerd Altmann auf Pixabay, Jozef Mikulcik auf Pixabay Seite 6: Quang Nguyen Vinh von Pexels, Luis Quintero von Pexels Seite 7: Jozef Mikulcik auf Pixabay Impressum Wissenstransferzentrum West • www.wtz-west.at Konzept, Layout und Redaktion: Abt. Forschungsservice und Technologietransfer der Universität Salzburg KommunikationsHubWest Dr. Erika Hebenstreit • Mag. Karin Mayr-Nestelbacher • Mag. Andrea Spannring Kapitelgasse 6 • 5020 Salzburg • Österreich Juni 2021
Inhalt #3 (K)eine heikle Sache: Bildrechte?! Die letzte Ausgabe des Roten Fadens zwar sowohl in der klassischen Wissen- für Wissenschaftskommunikation, die schaftskommunikation als auch für Pu- ankommt, widmete sich dem Thema blikationen und Präsentationen. Ist es Pressemitteilung. Die vorliegende zum Beispiel erlaubt, aus dem riesigen Nummer 3 beschäftigt sich darauf auf- Teich des Internets Fotos zu fischen? Und bauend mit einer etwas trockenen, wenn ja, unter welchen Bedingungen? Ab sofort live on stage: aber umso wichtigeren Materie: den Bildrechten. Denn immer wieder sorgt Captain Copyright! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ih- es für Unsicherheit, welches Bildmaterial nen auch diesmal Unser Video-Clip zum Thema Bildrechte wir für die Illustration und Gestaltung Neu auf YouTube: Bitte hier entlang unserer Texte verwenden dürfen; und Ihr WTZ West 3
Was muss ich bei Bildrechten beachten ? Ein Bild ist nicht alles! “ Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so Aber ohne Bild ist alles nichts. Denn was wäre ein wissenschaftlicher Vortrag ohne Grafiken oder eine Website für ein Forschungsprojekt ohne Fotos? Doch wo finde ich als Forscherin oder Forscher geeignetes Bildmaterial und was muss ich bei der Verwendung hätte man gar keine “ von Fotos generell beachten? Fest steht, wer auf seine Forschung aufmerksam machen Zeit, sie zu übertreten. möchte, muss sich zwangsläufig mit den rechtlichen Vorschriften auseinandersetzen, Johann Wolfgang von Goethe wenn er nicht ein Abmahnschreiben einer Anwaltskanzlei riskieren möchte.
In aller Kürze Grundsätzliches über Bildrechte UrhG in a nutshell Bildquellen für nicht-kommerzielle und kommerzielle Nutzung Persönlichkeitsrechte und Datenschutz Paragrafendschungel Bildrechte! Werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen und ... ... bringen wir Licht ins Dickicht Grundsätzlich gesprochen wird. Weiters hat man das Recht über die Für die Entstehung eines Werkes und Urheberrechtsbezeichnung zu entschei- dessen Rechtsschutz bedarf es keines wie unterliegt jedes Bild dem Schutz des ös- den. Das heißt konkret: zum Beispiel auf immer gearteten Formalaktes wie einer terreichischen Urheberrechtsgesetzes die Namensnennung neben oder am Bild offiziellen Registrierung oder eines Co- (UrhG), egal ob einfacher Schnappschuss zu bestehen oder zu verzichten. pyrightvermerkes in Form von „©“ (wie mit dem Handy, Gruppenfoto oder Kunst- werk. er häufig im angloamerikanischen Recht Licence to ... publish! vorkommt). G ist jene rhG sind in ne des Urh 1 Abs. 1 U *in im S ten Fall Wenn bereits eine gesetzliche Lizenz e d e s § Schöp- Urheber We rk – im konkre (z. B. Lizenz auf Grundlage des UrhG zur Sin n Werke im mlichen geistigen ie ein iteratur, Person, d n hat. ntü alle „eige dem Gebiet der L to – geschaffe freien Werknutzung für Zwecke des Un- uf n Künste ein Fo terrichts) oder eine vertragliche Lizenz fungen a r bildende un s t, d e (schriftlich vereinbarte Werknutzungs- der Tonk . d e r F ilmkunst“ Daher bedarf es bei der Veröffentlichung bewillligung im Rahmen eines Vertrages) und fremden Bildmaterials grundsätzlich der vorhanden ist, bedarf es natürlich nicht Zustimmung der jeweiligen Urheber*in- mehr der gesonderten Zustimmung nen bzw. allfälliger weiterer Rechtsinha- durch die Urheberin bzw. den Urheber. ber*innen oder einer entsprechenden Lizenz (z.B. Creative-Commons-Lizenz). Nicht die Schönheit zählt Die Urheberin bzw. der Urheber hat ins- Es kommt jedenfalls weder auf den äs- besondere das Recht zu bestimmen, in thetischen noch den künstlerischen Wert welcher Art und Weise und wann das Bild eines Bildes an, um nach dem Gesetz ge- der Öffentlichkeit zugänglich gemacht schützt zu werden. 5
Das „UrhG “ regelt nutzung“ als Beschränkung der Verwer- Ist Netz-Fischen erlaubt? tungsrechte geregelt. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, verschiedene Verwertungsrechte im De- tail, wie etwa das Recht, ein Bild Dabei ist allerdings zu beachten, dass dass Sie solche Bilder zur Illustration, Ver- die Verpflichtung zur Urheberrechts- schönerung und Auflockerung Ihrer Tex- • zu bearbeiten, zum Beispiel die Erstel- bezeichnung gemäß § 20 UrhG und die te und Präsentationen benötigen, gibt lung einer Bildkollage, Quellenangabe gemäß § 57 UrhG wei- es zwei Lösungen: Zum einen können • zu vervielfältigen, zum Beispiel eine terbesteht. Sie natürlich selbst Fotos anfertigen. Ist Kopie anzufertigen, dies keine Option, lockt das Internet mit Die Verwendung eines fremden Bildes • zu verbreiten, zum Beispiel das Vertei- seiner fast grenzenlosen Auswahl. (sog. „Bildzitat“) durch eine Forscherin len von Unterlagen an Dritte, oder einen Forscher ist in der Regel nur Dabei empfiehlt es sich unbedingt, auf • zur Verfügung zu stellen, wie zum Bei- dann zulässig, wenn man sich mit dem je- Bilddatenbanken zurückzugreifen – spiel Inhalte auf einer Webseite. weiligen Bild in wissenschaftlicher Wei- siehe Kästchen S. 7. Webseiten wie diese se eingehend auseinandersetzt. Rein bieten eine umfangreiche Auswahl an Der scheinbar uneingeschränkte Schutz zur Behübschung des Vortrages oder der Bildern in verschiedensten Kategorien des Urheberrechts kann allerdings ge- Publikation ist dies nicht gestattet. zum kostenlosen Download an. Oft sind sellschaftlichen Bedürfnissen entgegen- die Bilder dort zumindest für den nicht- stehen, wie zum Beispiel der Wissensver- kommerziellen Bereich in beinahe allen mittlung oder Meinungsäußerung. Auflösungsqualitäten kostenfrei – unter Berücksichtigung der jeweils geforderten Jetzt kommen §§ 41 ff.! Angabe von Bildreferenzen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Achtung: Bilder einfach per Suchmaschi- in den §§ 41 ff. UrhG die sog. „Freie Werk- ne im Netz zu suchen und zu verwenden , ist zwar sehr bequem, allerdings rechtlich t, dass gefährlich und für Printmedien auch oft nu tzu n g bedeute en Freie Werk ewissen Umständ qualitativ nicht ausreichend. r g die man unte tzen kann, ohne i n u bzw. Werke fre d e r Urheberin n. Auch hier im „Roten Faden“ sehen Sie, n g Zustimmu eingeholt zu habe wie wir konkret mit dem Thema Bild- ers des Urheb rechte umgehen. Die Urheber*innen der
von Personen nicht der Öffentlichkeit zu- In der Regel dürfen Fotos bei Veranstal- Bilddatenbanken* im gänglich gemacht werden, wenn durch tungen laut DSG auch ohne Einwilligung diese Veröffentlichung berechtigte In- der betroffenen Personen aufgenommen Internet (Auswahl) teressen der Abgebildeten bzw. des Ab- werden. Voraussetzung dafür ist aber das * kostenfreies Material unter gebildeten verletzt würden. Im Zweifel Vorliegen von überwiegenden berechtig- Beachtung der jeweiligen Vorgaben: sollten Sie also alle Fotos, in denen eine ten Interessen. Gerade der Nachweis eines Pixabay Person „schlecht getroffen“ ist, aussortie- solchen „berechtigten Interesses“ kann Pexels ren bzw. die jeweils abgebildete Person aber mitunter schwierig sein und da- Wikimedia Commons um ihre Zustimmung bitten. her ist im Zweifel ebenfalls eine Einwilli- gungserklärung ratsam. * kostenpflichtiges Material für kommerzielle Nutzung unter Dies gilt auch insbesondere Wir hoffen, dass Ihnen diese Zusammen- Beachtung der jeweiligen Vorgaben: bei wissenschaftlichen Veranstaltun- fassung eine gute Grundlage für die Il- Shutterstock gen wie Workshops, Lehrveranstaltun- lustration Ihrer Wissenschaftskommuni- iStock gen und dergleichen, bei denen man kation liefert, und wünschen Ihnen viel fotolia/Adobe Stock Fotos von Studierenden veröffentlichen Spaß beim Knipsen, Fischen, Posten und möchte. Präsentieren! Liste mit Bildagenturen – 1 Nicht jeder, der sich bei so einer Veran- Liste mit Bildagenturen – 2 staltung fotografieren lässt, ist auch da- Mitarbeitende der PLUS mit einverstanden, dass sein Bild auf einer erhalten im Intranet und beim verwendeten Bilder sind auf Seite 2 Website, auf Facebook oder in anderen PLUS Desk plusdesk@sbg.ac.at angeführt – und zwar in jener Form, die Medien erscheint. Wenn Sie also sicherge- Informationen über verfügbares sich die jeweilige Bilddatenbank für Ihre hen wollen, benötigen Sie im Zweifel eine Bildmaterial. Mitglieder wünscht. entsprechende Einwilligungserklärung, die alle geplanten Verwendungsschritte Auch zum Thema Datenschutz mit dem Foto der Person abdeckt. Dies ist und Fotografie ist Info im Intranet Für kommerzielle Zwecke auch im Hinblick auf das Datenschutz- vorhanden. wie zum Beispiel einen bezahlten Vor- gesetz (12 DSG) zu empfehlen. trag für ein Unternehmen sollten Sie, wenn kein eigenes Material vorhanden, kostenpflichtige Bildportale wie etwa Shutterstock, fotolia oder iStock nutzen. Beim Kauf erwerben Sie nämlich in der Regel ein Pauschalnutzungsrecht, das Sie – je nach den jeweiligen Nutzungsbe- dingungen – die Lichtbilder zeitlich un- begrenzt und für verschiedene Projekte verwenden lässt. t engefass uf an : ) Zusamm m a l w ieder dra ren Sie ... komm t e s g ra f* in vereinba to /einer Fo rsönlich. Mit einem sbedingungen pe ng entur die Nutzu o to s e in er Bildag ngsbe- Stock-F Nutzu Wenn Sie sehen Sie bitte die e n , verwend rm ein. g u n g e n der Plattfo enzen w ie z. B. din v o n L iz ben edeutung r nächsten Ausga Auf die B re eine unse CC0 wird . eingehen Bei selbst gemachten Fotos sollten Sie unbedingt beachten, ob auf den Fotos, die Sie verwenden wollen, (er- kennbare) Personen abgebildet sind. Ist das so, müssen zudem die Persönlich- keitsrechte berücksichtigt werden. § 78 UrhG schützt die auf dem Foto abge- bildete Person. Danach dürfen Bildnisse 7
Das Wissenstransferzentrum West ist das größte Kompetenzzentrum für akademischen Wissens- und Technologietransfer Westösterreichs. Unter dem Dach des WTZ West arbeiten sechs Universitäten und fünf Fachhochschulen aus Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg gemeinsam daran, neue Wissenshorizonte zu schaffen, Potentiale zu bündeln und das Thema Forschung verstärkt in den Vordergrund zu stellen: Universität Innsbruck Medizinische Universität Innsbruck Universität Salzburg Universität Mozarteum Salzburg Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz Johannes Kepler Universität Linz Gefördert ist das WTZ West durch die aws, aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (Österreich-Fonds). Fachhochschule Vorarlberg MCI | Die Unternehmerische Hochschule ® Fachhochschule Kufstein Fachhochschule Salzburg Fachhochschule Oberösterreich www.wtz-west.at • facebook/wissenstransferzentrumwest
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