Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...

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Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang
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             Artern      der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt,
                    Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ringleben und Voigtstedt
Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
Amtsblatt                                                                                                        -2-                                        Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang
                                                                                                                     Telefonnummern der Gemeinden der „VG Mittelzentrum Artern“

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                                                                                                                     Borxleben .............................................................................0 34 66 / 31 99 01
                        Wichtige Telefonnummern                                                                      Gehofen .................................................. 0 34 66 / 33 94 98 u. 0172 / 3567827
                                                                                                                     Heygendorf ......................................... 0 34 66 / 31 99 09 u. 0152 / 28 66 44 08
                                                                                                                     Ichstedt ..................................................................................0172 / 9 49 37 81
                                                                                                                     Kalbsrieth .............................................................................0 34 66 / 30 22 22
                                                                                                                     Mönchpfiffel / Nikolausrieth .......................................................0 34 6 52 / 2 13
   Notrufe                                                                                                           Nausitz ....................................................................................0 34 66 / 3 11 83
   Polizei ......................................................................................36 10 / 1 10        Reinsdorf ................................................................................0 34 66 / 3 35 30
   Feuerwehr............................................................................................1 12         Ringleben .............................................................................0 34 66 / 30 22 37
   Medizinischer Notdienst ...............................................................11 61 17                   Voigtstedt ..............................................................................0 34 66 / 32 27 03
   Notdienstsprechstunde:
   DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen                                                                        Schiedsstelle der VG Mittelzentrum Artern,
   Mi, Fr: 16.00 - 19.00 Uhr                                                                                         Brauereistraße 3 in 06556 Artern
   Sa, So, Feier- u. Brückentage, 24.12, 31.12.: 10.00 - 16.00 Uhr                                                   Vorsitzender: Herr Wolfgang Körber,
                                                                                                                     Walthergasse 10 in 06556 Kalbsrieth .....................................0 34 66 / 3 11 47
   Notfalldienste
   Rettungsleitstelle Nordhausen.................................. 03632 / 59330 od. 31                              Stellvertreter: Herr Rainer Beie,
   Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband .............0172 / 7 98 54 90                                        Siedlung 233 b in 06556 Ichstedt .........................................0 34 66 / 32 29 68
   Abwasserzweckverband, AZV ........................................0172 / 8 66 35 18
   envia Mitteldeutsche Energie AG ...................................0800 / 2 30 50 70                              weitere Mitglieder:
   Mitgas.............................................................................0800 / 6 86 11 77              Frau Veronika Trautmann,
                                                                                                                     Friedensstr. 37 in 06556 Heygendorf ......................................0 34 66 / 3 17 13

  Verwaltungsgemeinschaft „Mittelzentrum Artern“                                                                     Frau Angelika Fabig,
                                                                                                                     Gartenstr. 9 in 06556 Reinsdorf .......................................0 34 66 / 74 28 46 - 0
Sitz Artern
Brauereistraße 3, 06556 Artern                                                                                             Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen
e-mail-adresse: ................................................................. info@vgmzartern.de
homepage: ......................................................................... www.vgmzartern.de                Gehofen:
                                                                                                                     Physiotherapie Edda Haustein
Öffnungszeiten:                                                                                                      Bahnhofstraße 21 .................................................................0 34 66 / 32 06 91
Mo von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr                                                                    Reinsdorf:
Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr                                                                    Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld
Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr                                                                    Hauptstraße 98 .....................................................................0 34 66 / 30 27 37
Fr von 7.00 bis 12.00 Uhr                                                                                            Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner
Darüberhinaus bitten wir um terminliche Abstimmung.                                                                  Bergstraße 5 .........................................................................0 34 66 / 30 29 18
                                                                                                                     Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt
Kassenstunden:                                                                                                       Reihe 7 ...................................................................................0 34 66 / 3 12 54
Mo geschlossen
Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr                                                                    Ringleben:
Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr                                                                    Dipl.-Stom. Peter u. Monika Gropp
Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr                                                                    Feldstraße 15 ........................................................................0 34 66 / 32 22 81
Fr von 7.00 bis 11.00 Uhr                                                                                            Physiotherapie Bettina Tiepner
                                                                                                                     Frankenhäuser Straße 5 .......................................................0 34 66 / 31 80 15
Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden
Borxleben,                                                                                                           Voigtstedt:
Mönchpfiffel-Nikolausrieth                   Di von 16.30 bis 18.00 Uhr                                              Dr. med. Detlef Persch
Heygendorf                                   Di von 17.00 bis 18.00 Uhr                                              Kirchstraße 11 ......................................................................0 34 66 / 30 29 01
Ichstedt                                     Di von 16.30 bis 17.30 Uhr
Gehofen                                      Di von 17.30 bis 18.30 Uhr                                                                                Kindertagesstätten
Kalbsrieth                                   Di von 18.00 bis 19.30 Uhr
Nausitz                                      Di von 17.30 bis 18.30 Uhr                                              Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“
Reinsdorf                                    Di von 18.30 bis 19.30 Uhr                                              Träger: AWO, Gerstengarten 14 .............................................0 34 66 / 3 11 79
Ringleben                                    Di von 16.00 bis 18.00 Uhr
Voigtstedt                                   Di von 17.00 bis 18.30 Uhr                                              Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“
                                                                                                                     Träger: Gemeinde, Helmestraße 4.........................................0 34 66 / 31 99 05
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB),
Polizeihauptmeister Herr Mädel (Tel./Fax 36 44 21),                                                                  Ichstedt: Kindertagesstätte „Kyffhäuserzwerge“
für die Bürger der Mitgliedsgemeinden der                                                                            Träger: Gemeinde, Schulstraße 201 .....................................0 34 66 / 31 98 35
VG Mittelzentrum Artern                             Di von 09.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                                                     Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“
Telefonverzeichnis:                                                                                                  Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
VG Mittelzentrum Artern, Brauereistraße 3 ..........................................36 21 - 0                        Hofg. 88 .................................................................................0 34 66 / 32 23 48
VG Mittelzentrum Artern - Fax-Nummer...............................................36 21 20
Vorsitzende ..........................................................................................36 21 10       Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“
Sekretariat / Versicherungen ...............................................................36 21 11                 Träger: Gemeinde, Krumme Straße 2 .....................................0 34 66 / 3 12 66
Hauptabteilung
- Kindereinrichtungen ..........................................................................36 21 13             Ringleben: Kindertagesstätte „Pfiffikus“
- Personalabteilung...............................................................................36 21 19           Träger: Gemeinde,
- Kultur / Jugend / Vereine ....................................................................36 21 18             Frankenhäuser Straße 19........................................................0 34 66 / 3 12 09
Bau- und Ordnungsamt
- Bau ....................................................................................................36 21 14   Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“
- Ordnung u. Sicherheit / Vollstreckung.................................................36 21 15                     Träger: Gemeinde, Rosengasse 21 a ....................................0 34 66 / 32 27 04
- Liegenschaften / Mieten u. Pachten / Beiträge ..................................36 21 12
- Friedhofswesen / Fischereischeine / Presse .....................................36 21 18                                                      Abwasserzweckverbände
Finanzabteilung ...................................................................................36 21 32
- Kasse ..........................................................................36 21 30 und 36 21 33              Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT)
- Steuern ..............................................................................................36 21 35     Am Westbahnhof, 06556 Artern
Einwohnermeldeamt / Standesamt - siehe Stadtverwaltung, (Verantwortungs-                                             Telefon .......................................................................................0 34 66 / 32 90
bereich der beiden o.g. Ämter, Stadtverwaltung Artern sowie der Mitgliedsge-                                         Telefax ..................................................................................0 34 66 / 32 91 00
meinden der VG Mittelzentrum Artern).                                                                                E-Mail ..................................................................................info@kat-artern.de
Es gelten die Sprechzeiten der Stadtverwaltung Artern.                                                               Sprechzeiten:
Alle Anschlüsse sind unter der Vorwahl Artern: 0 34 66 zu erreichen.                                                 Dienstag 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
Amtsblatt                                                                                                          -3-                                       Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV)
Karl-Marx-Str. 12                                                                                                                      Beratungs- und Begegnungsstätten
E-Mail ................................................................. info@azv-thueringer-pforte.de
Sprechzeiten:                                                                                                          Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“, Wasserstraße 15-17 .............33 97 50
Dienstag                   9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr,                                                             Beratungsstelle für Selbsthilfe, An der Promenade 10 ........................74 19 41
Donnerstag                 9.00-12.00 Uhr                                                                              Bund der Vertriebenen, Ritterstr. 8 (Oberer Hof) .................................32 29 77
Telefonnummern der Geschäftsstelle                                                                                     Pro Familia, Wasserstr. 1 .....................................................................32 20 64
....................................................................................... Fax 03 46 73 / 9 14 62         Suchtberatung des Diakonischen Werkes, Fräuleinstr. 12....................32 20 76
Gebührenerhebung / Kasse ..................................................03 46 73 / 9 14 61                          VdK, Fräuleinstr. 12 .............................................................................32 17 70
Werkleiter .............................................................................03 46 73 / 9 98 77             Schiedsstelle, Christoph Begrich, Weinberg 14 (priv.) .........................31 96 99
Finanzen............................................................................... 03 46 73 / 9 98 78             Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst
Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung...................03 46 73 / 9 14 63
Allgemeine Verwaltung / Sekretariat .....................................03 46 73 / 9 98 79                            der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 .........................................................32 28 38
Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden                                                                 Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 .......................................30 24 63
unter folgender Rufnummer angezeigt werden: ...............0172 / 8 66 35 18                                           Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V.,
                                                                                                                       Straße der Jugend 12a ........................................................................32 25 92
                                                                                                                       Suppenküche der TALI .........................................................................32 25 92
                                            Stadt Artern                                                               Freizeitzentrum ....................................................................................30 28 59
Stadtverwaltung Artern, Markt 14 ..........................................................32 55-0                     Jugendberufshilfe Thüringen e.V.,
E-mail: info@artern.de; Homepage: www.artern.de                                                                        Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ........................0160 / 7 18 14 08
....................................................................................................... Fax 32 55 50   Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe,
Sekretariat / Bürgermeister .................................................................32 55 10                  Rudolf-Breitscheid-Straße 22 ..............................................................36 44 33
Hauptamt / Personalamt ......................................................................32 55 11                  ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .......................................................7 40 44 57
Soziales ...............................................................................................32 55 15
Ltrn. Bau- u. Ordnungsamt ..................................................................32 55 22
Bauamt ................................................................................................32 55 27                                   Ärzte • Allgemeinmedizin
Stadtsanierung
(Di 13-18 Uhr nur nach tel. Terminvereinbahrung)................................32 55 26                               Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65 ..............................................30 26 73
IHK-Büro, Markt 14                                                                                                     Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 .............................................30 26 73
(2. + 4. Donnerstag im Monat) ..............................................................32 55 26                   Dr. med. Detlef Persch, Puschkinstr. 28 .................................................3 10 75
zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung) ................................... Fax 32 55 50                              Dr. med. Carmen Seidel, Lindenstr. 7 ....................................................3 13 81
Wirtschaftsförderung ...........................................................................32 55 31               Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 .....................................32 11 83
Ordnungsamt .......................................................................................32 55 25
Marktwesen .........................................................................................32 55 28
Ltr. Kämmerei/Hauptamt ......................................................................32 55 18                                                             Fachärzte
Steueramt ............................................................................................32 55 16
Stadtkasse ...........................................................................................32 55 40         Dipl.-Med. Arnhild Sänger, Frauenärztin, Fräuleinstraße 8 ..................32 24 44
Mahnwesen / Vollstreckung .................................................................32 55 39                    Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt, Puschkinstraße 37 ..........................3 10 97
Standesamt .........................................................................................32 55 24           FA f. Augenheilkunde Frau D. Wagner, Nordhäuserstr. 13 .................3 64 47 60
....................................................................................................... Fax 32 55 47   Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin,
Einwohnermeldeamt ...........................................................32 55 41 / 32 55 38                       Wasserstr. 18 ....................................................................................7 40 20 20
....................................................................................................... Fax 32 55 42
Liegenschaften ....................................................................................32 55 34
Stadtarchiv ...........................................................................................32 55 30                                                   Zahnärzte
Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ, Hüttenstraße 7..........................32 49 78
Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a ..................................................30 24 35                            Dipl.-Stom. Edith Bachmann, Wasserstraße 8 .......................................3 10 29
Stadtinformation über Uwe Hagel, Markt 2 ..........................................32 27 10                            Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ..................................30 22 90
Stadtbibliothek, Einbecker Str. 8 ..........................................................32 49 87                   Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .............................................32 23 11
Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d...............................30 49 48
....................................................................................................... Fax 33 98 66   Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 .....................................32 23 11
Mo-Do 08.00-12.30 Uhr u. 13.00-15.30 Uhr, Fr 08.00-11.30 Uhr, Mi geschl.                                               Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 .........................................30 24 46
Sole-Schwimmbad, Saline ...................................................01577 / 8 01 37 87                          Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt ...............................30 25 04
                                                                                                                       Dipl.-Stom. Sabine Witt, Leipziger Straße 17 ........................................3 10 22
Stadtverwaltung Artern                                                                                                 Nina Pollmann, Kieferorthopädin,
Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14,                                                                                 Leipziger Straße 17 ...............................................................................3 10 30
e-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de
Sprechzeiten:
Montag            8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr                                                                                                                 Zahntechnik
Dienstag          8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch          geschlossen                                                                                          Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ..................................................36 46 80
Donnerstag        8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr                                                                        Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 ...................................30 23 56
Freitag           8.00-12.00 Uhr
Gemeindebüro OT Schönfeld (nur tel. erreichbar)..................................3 12 38
                                                                                                                               Apotheken / Ergotherapie / Physiotherapie /
                                             Bürgerbüro                                                                            Logopädie / Pflegedienst / Hospiz

Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 ............................................74 19 50                            Aratora-Apotheke .................................................................................32 39 72
                                                                                                                       Engel-Apotheke ...................................................................................30 24 77
                                                                                                                       Löwen-Apotheke ..................................................................................30 24 88
   Landesamt für Vermessung und Geoinformation                                                                         Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 .................................................30 22 95
Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10 ..........................03 61 / 57-4 18 40                                Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ................................3 10 73
...................................................................................Fax 03 61 / 57-4 18 42 22           Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7 ......................................33 90 11
                                                                                                                       Physiotherapie Christine Lange, Geschwister-Scholl-Platz 13 ............32 03 10
                                                                                                                       Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 ..............................31 98 29
                                    Kindertagesstätten                                                                 Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ........................................32 11 11
Kindergarten Magdalenenstraße .........................................................30 24 96                        Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste, Wasserstraße 16/17 ..........33 97 40
Kindertagesstätte „Bummi“ ..................................................................32 00 98                   Pflegedienst der Volkssolidarität, Leipziger Straße 32..........................30 24 63
Kinderhaus „Regenbogen“ ..................................................................32 16 79                     DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ................................................33 71 20
                                                                                                                       Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda ...................................7 40 79 89
                                                                                                                       Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ...............................................0172 / 3 58 79 68
                                   Schuleinrichtungen                                                                  Alten- und Pflegeheim „Haus Anna am Park“ ...................................7 43 85 00
Grundschule H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Str. ....................................30 22 43                              DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 ...........................................................3 37 50
Staatliche Gemeinschaftsschule J.G. Borlach, Am Königstuhl 9............33 66 0                                        Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 .............................30 22 40
Volkshochschule, Puschkinstr. 58 ........................................................36 49 80                      Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 ...................................................32 49 11
Staatl. regionales Förderzentrum Artern, Kirchstr. 5/6..........................33 92 44                               Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 ............................................7 43 96 15
Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten, Otto-Brünner-Str. 8 ... 74 01 30 / Fax 74 01 31                                 Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 ..........................74 08 90
Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
Amtsblatt                                                             -4-                       Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang
                                                                         Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
     Amtliche Bekanntmachungen                                           der Vorwegnahme der Entscheidung
  der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
                                                                         gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas-
                                                                         sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit                                      03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
der Vorwegnahme der Entscheidung                                         Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In-
                                                                         dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück:
gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas-
sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung              Ord-      Grund-   Grund-      Gemar- Flur:       Flurstücks-
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)                                         nungs-    buch     buch-blatt: kung:              nummer:
Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In-                    nummer:   von:
dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück:                 21        Artern   784        Artern    12        190/2

Ord-        Grund-     Grund-     Gemar-        Flur:    Flur-           ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden.
nungs-      buch       buch-      kung:                  stücks-         Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis-
nummer:     von:       blatt:                            nummer:         herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent-
05          Artern     78         Artern        12       166/4           scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-
ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden.                     kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer
                                                                         in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis-
                                                                         des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den
herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent-
scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-              zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden
kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer                mit dieser Bekanntmachung fällig.
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung          Rechtsbehelfsbelehrung:
des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den               Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden               Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
mit dieser Bekanntmachung fällig.
                                                                         bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt
Rechtsbehelfsbelehrung:                                                  Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau,
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach                als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist              (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert
bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt               am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-
Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau,
                                                                         schrift zu erheben.
als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung
(ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert             Ilmenau, 25.07.2018
am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-        ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer                               Siegel
schrift zu erheben.                                                      Vorsitzender
Ilmenau, 25.07.2018
ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer                                  Siegel   Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
Vorsitzender
                                                                         der Vorwegnahme der Entscheidung
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit                                      gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas-
der Vorwegnahme der Entscheidung                                         sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung
gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas-                 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung           Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In-
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
                                                                         dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück:
Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In-
dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück:                 Ord-      Grund-   Grund-      Gemar-     Flur:     Flurstücks-
                                                                            nungs-    buch     buch-blatt: kung:                nummer:
Ord-        Grund-   Grund-     Gemar-     Flur:        Flurstücks-         nummer:   von:
nungs-      buch     buch-      kung:                   nummer:             23        Artern   1035        Artern     12        171/2
nummer:     von:     blatt:
07          Artern   149        Artern     12           157/2            ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden.
ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden.                     Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis-
                                                                         herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent-
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis-
                                                                         scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-
herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent-
scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-              kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer
kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer                in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung          des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den
des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den               zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden
zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden               mit dieser Bekanntmachung fällig.
mit dieser Bekanntmachung fällig.
                                                                         Rechtsbehelfsbelehrung:
Rechtsbehelfsbelehrung:                                                  Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach                Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist              bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt
bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt               Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau,
Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau,               als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung
als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung
                                                                         (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert
(ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert
am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-        am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-
schrift zu erheben.                                                      schrift zu erheben.
Ilmenau, 25.07.2018                                                      Ilmenau, 25.07.2018
ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer                                  Siegel   ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer                               Siegel
Vorsitzender                                                             Vorsitzender
Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
Amtsblatt                                                       -5-                        Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit                                 Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
der Vorwegnahme der Entscheidung                                    des Hauptausschusses am 18.06.2018
gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas-            Der Hauptausschuss der Stadt Artern hat in seiner Sitzung am
sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung      18.06.2018 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Die Einsicht-
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)                                 nahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen
                                                                    sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Se-
Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In-            kretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen
dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück:         Dienstzeit erfolgen.
Ordnungs- Grund- Grund-      Gemar-    Flur: Flurstücks-            Beschluss Nr.: 30-06/2018
nummer: buch     buch-blatt: kung:           nummer:                Außerplanmäßige Ausgabe - Reparatur des Daches Saline-
          von:                                                      gebäude nach Sturmschaden
48        Schön- 9           Schönfeld 01 61/08                     Zur Vermeidung weiterer Schäden am Salinegebäude stimmt
          feld                                                      der Hauptausschuss der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe
                                                                    von 17.123,23 € zu. Der Auftrag wird entsprechend dem von der
ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden.                Versicherung vorgelegten Gutachten an das Bauunternehmen
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis-            Hansjörg Kunze GmbH erteilt. Die Kostendeckung erfolgt über
herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent-         die vom Freistaat zusätzlich zur Verfügung gestellte Investitions-
scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-         pauschale.
kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung     Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den
zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden
                                                                    des Stadtrates am 02.07.2018
mit dieser Bekanntmachung fällig.                                   Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 28. Sitzung am
                                                                    02.07.2018 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Die Einsicht-
Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                    nahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
                                                                    sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Se-
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
                                                                    kretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen
bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt
                                                                    Dienstzeit erfolgen.
Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau,
als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung          Beschluss Nr.: 191-07/2018
(ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert        Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der
am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-   Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2018
schrift zu erheben.                                                 Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt die Fortschreibung des
                                                                    Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Artern für das Haus-
Ilmenau, 25.07.2018                                                 haltsjahr 2018.
ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer                            Siegel
Vorsitzender                                                        Beschluss Nr.: 192-07/2018
                                                                    1. Nachtrag zum Erschließungsvertrag zwischen der Stadt
                                                                    Artern und der LEG Thüringen zur Erschließung der Indust-
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit                                 riegroßfläche Artern/Unstrut
der Vorwegnahme der Entscheidung                                    Der Stadtrat der Stadt Artern stimmt dem in der Anlage beigefüg-
                                                                    ten Entwurf des 1. Nachtrag zum Erschließungsvertrag zu und
gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas-            ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung des 1. Nach-
sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung      trages zum Erschließungsvertrag.
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
                                                                    Beschluss Nr.: 193-07/2018
Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In-            Abschluss des 1. Nachtrages zur Finanzierungs- und Durch-
dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für die folgenden Grundstücke:    führungsvereinbarung zur Deckung des Eigenanteils der
                                                                    Erschließungskosten für die Industriegroßfläche Artern/Un-
Ordnungs- Grund-      Grund-      Gemar-     Flur: Flur-            strut
nummer: buch          buch-blatt: kung:            stücks-          Der Stadtrat der Stadt Artern ermächtigt den Bürgermeister
          von:                                     nummer:          zur Unterzeichnung des 1. Nachtrages zur Finanzierungs- und
54        Schön-      46           Schönfeld 01    180/10           Durchführungsvereinbarung zur Umsetzung der Erschließung
          feld                                                      der Industriegroßfläche Artern/Unstrut entsprechend der beige-
54        Schön-      46           Schönfeld 01       186/17        fügten Anlage.
          feld
ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden.                Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis-            des Stadtrates am 13.08.2018
herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent-         Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 29. Sitzung am
scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-         13.08.2018 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Die Einsicht-
kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer           nahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung     sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Se-
des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den          kretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen
zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden          Dienstzeit erfolgen.
mit dieser Bekanntmachung fällig.
                                                                    Beschluss Nr.: 194-08/2018
Rechtsbehelfsbelehrung:                                             Vertrag über den Zusammenschluss zur Landgemeinde
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach           Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt, dem als Anlage beige-
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist         fügten Entwurf des Vertrages über den Zusammenschluss der
bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt          Gemeinden Artern, Heygendorf und Voigtstedt zu einer Landge-
Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau,          meinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO in vollem Wortlaut zuzustimmen.
als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung
(ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert        Beschluss Nr.: 195-08/2018
                                                                    Außerplanmäßige Ausgabe zur Beauftragung von Planungs-
am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-
                                                                    leistungen für den Radweg Artern-Voigtstedt
schrift zu erheben.
                                                                    Der Stadtrat der Stadt Artern stimmt einer außerplanmäßigen
Ilmenau, 25.07.2018                                                 Ausgabe in Höhe von 62.000,00 € zur Beauftragung von Pla-
ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer                            Siegel    nungsleistungen für den Radweg Artern-Voigtstedt mit Kosten-
Vorsitzender                                                        deckung über die zusätzliche Investitionspauschale zu. Voraus-
Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
Amtsblatt                                                       -6-                        Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang
setzung für die Beauftragung der Planungsleistungen ist eine        Beschluss-Nr.: 0081-07/2018
positive rechtsaufsichtliche Würdigung des LRA Kyffhäuserkreis.     Diskussion und Beschlussfassung Erneuerung Fenster
                                                                    Mietwohnung, Ortsstraße 49
                                                                    Der Gemeinderat Borxleben beschließt, die Erneuerung von 5
                                                                    Stück Holzfenster durch die Firma „Tischlerei und Holzverarbei-
       Amtliche Bekanntmachungen                                    tung Rüdiger“ durchführen zu lassen.
         der VG „Mittelzentrum“                                     Beschluss-Nr.: 0082-07/2018
                                                                    Diskussion und Beschlussfassung zur Weitergabe der Mittel
                                                                    aus der Infrastrukturpauschale an die Gemeinde Ichstedt
Landratsamt Kyffhäuserkreis informiert                              Der Gemeinderat Borxleben stimmt der Weitergabe der Mittel
                                                                    aus der Infrastrukturpauschale für das Jahr 2018 in Höhe von
über Fischsterben                                                   2.000 € an die Gemeinde Ichstedt zur Sanierung der Kinderta-
                                                                    geseinrichtung „Kyffhäuserzwerge“ Ichstedt im Rahmen der Ka-
Sehr geehrte Damen und Herren,                                      pazitätserweiterung der Betriebserlaubnis ab 01.08.2018 zu.

aus gegebenem Anlass möchte ich auf Folgendes hinweisen:
Eigentümer von Gewässergrundstücken (stehende und fließen-
de Gewässer) sind für die Erhaltung eines artenreichen und aus-                  Gemeinde Heygendorf
geglichenen Fischbestandes zuständig. Diese Verpflichtung gilt
auch, wenn keine fischereiliche Nutzung erfolgt. Bei Übertragung
der Ausübung des Fischereirechtes auf einen Dritten mittels         Bekanntgabe von Satzungen
Pachtvertrag (z.B. an einen Angelverein) obliegt diese Verpflich-
                                                                    Der nachfolgend bekanntgemachten Satzung über die Benut-
tung dem Pächter.
                                                                    zung der Kindertagesstätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trä-
Sofern aufgrund des Gewässerzustandes (Wassertemperatur,
                                                                    gerschaft der Gemeinde Heygendorf wurde mit Schreiben der
Sauerstoffgehalt) die Gefahr eines Fischsterbens gegeben ist,
                                                                    Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom
sind rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Als
                                                                    12.07.2018 die rechtsaufsichtliche Eingangsbestätigung erteilt.
Sofortmaßnahme kommen z.B. Abfischen und Umsetzen des               Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Artern und
Fischbestandes in andere Gewässer oder Zufuhr von Frischwas-        der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt,
ser aus Grundwasser oder Oberflächengewässern mit ausrei-           Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ring-
chender Leistungsfähigkeit in Betracht. Längerfristig sind ggfs.    leben und Voigtstedt Ausgabe 10 vom 24.08.2018.
Maßnahmen der Entschlammung und/oder Verbesserung der
Beschattung zu berücksichtigen. Hierbei bitte ich auch um Unter-    Karl-Heinz Weinreich
stützung der jeweiligen Angelvereine.                               Bürgermeister
Ich bitte um Beachtung sowie ggfs. auch Weitergabe der Infor-                    Satzung über die Benutzung
mation an private Gewässereigentümer innerhalb Ihres Zustän-              der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“
digkeitsbereiches.
                                                                                  der Gemeinde Heygendorf
Mit freundlichen Grüßen
Mario Bolte                                                                    vom 25.07.2018 (Tag der Ausfertigung)
Landratsamt Kyffhäuserkreis                                         Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Ge-
Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft                          meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -
Untere Wasserbehörde                                                ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar
Telefon: (0 36 32) 74 12 97                                         2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
Fax: (0 36 32) 74 18 83 30                                          vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und der Bestimmungen des
                                                                    Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreu-
                                                                    ung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertages-
         Information der Finanzabteilung                            pflege (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG)
                                                                    vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) hat der Gemeinderat
            der VG Mittelzentrum Artern                             der Gemeinde Heygendorf in der Sitzung am 03.07.2018 die fol-
                                                                    gende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung
                                                                    „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Hey-
              Am Mittwoch, dem 29.08.2018,                          gendorf beschlossen:

  ist die Kasse der Finanzabteilung der VG Mittelzentrum                                           §1
                                                                                         Träger und Rechtsform
                     Artern geschlossen.                            Die Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ wird von der Gemein-
                                                                    de Heygendorf als öffentliche Einrichtung unterhalten. Durch ihre
                                                                    Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein
                                                                    öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.
       Amtliche Bekanntmachungen                                                                   §2
              der Gemeinden                                                            Aufgaben und Grundsätze
                                                                    (1) Die Aufgaben der Kindertageseinrichtung bestimmen sich
                                                                    nach den Vorschriften des Thüringer Gesetztes über die Bildung,
                                                                    Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen
                                                                    und in Tagespflege (Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG)
              Gemeinde Borxleben                                    und den einschlägigen Rechtsverordnungen.
                                                                    (2) Die Rechte und Pflichten nach dieser Satzung nehmen die
                                                                    Personensorgeberechtigten oder der personensorgeberechtigte
                                                                    Elternteil (im Folgenden „Eltern“ genannt) wahr. Personen, de-
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                    nen die Erziehung durch Rechtsvorschrift oder Vertrag ganz oder
Der Gemeinderat Borxleben hat in seiner Sitzung am 24.07.2018       teilweise übertragen wurde, stehen den Eltern insoweit gleich.
folgende Beschlüsse gefasst:                                        (3) Mit der Anmeldung und Aufnahme ihres Kindes in die Kin-
                                                                    dertageseinrichtung erkennen Eltern die Benutzungsregelun-
Beschluss-Nr.: 0080-07/2018                                         gen dieser Satzung an. Gleiches gilt auch für die Konzeption
Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-           der Kindertageseinrichtung. Dies schließt auch die Zustimmung
sitzung vom 20.02.2018                                              zur Betreuung ihres Kindes im Alter vom vollendeten zweiten
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung        Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in einer
vom 20.02.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und         altersgemischten Gruppe von Kindern im Alter von drei Jahren
Ergänzungen.                                                        bis zum Schuleintritt ein.
Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
Amtsblatt                                                       -7-                        Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang
                                §3                                  (4) Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung
                    Kreis der Berechtigten                          erfolgt durch Bescheid zu dem darin festgesetzten Datum. Ab
(1) Die Kindertageseinrichtung steht grundsätzlich allen Kindern,   dem im Aufnahmebescheid festgesetzten Datum sind die Eltern
die in der Gemeinde ihren Wohnsitz (Hauptwohnung i.S. des Mel-      zur Zahlung der Benutzungsgebühr nach Maßgabe der Gebüh-
derechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze offen.         rensatzung verpflichtet, es sei denn, sie haben den Platz recht-
(2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren       zeitig, mindestens 4 Wochen vor der geplanten Aufnahme ihres
Wohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, auf Grund des             Kindes schriftlich gegenüber der Gemeinde Heygendorf wieder
Wunsch- und Wahlrechtes nach § 5 ThürKitaG bzw. § 5 des Ach-        gekündigt.
ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufzunehmen, wenn            (5) Die Betreuung in der Kindertageseinrichtung kann widerrufen
verfügbare Kapazitäten vorhanden sind.                              werden, wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz in einer anderen
(3) Aufgenommen werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zu        Gemeinde/Stadt hat oder aus der Gemeinde Heygendorf in eine
Beginn der Schulpflicht.                                            andere Gemeinde/Stadt verzieht und der Platz für die Betreuung
(4) Wenn die in der Betriebserlaubnis festgelegte Höchstbele-       eines Kindes der eigenen Gemeinde benötigt wird. Der Aufnah-
gung der Einrichtung erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst    mebescheid wird für derartige Fälle grundsätzlich mit einem Wi-
nach Freiwerden von Plätzen erfolgen.                               derrufsvorbehalt versehen. Der Widerruf soll sechs Monate vor
                                                                    der beabsichtigten Beendigung des Betreuungsverhältnisses
                                §4
                                                                    den Eltern zugestellt werden. Zuvor sind die Eltern anzuhören.
                       Betreuungszeiten
                                                                    (6) Beabsichtigen die Eltern mit ihren Kindern den Umzug in
(1) Die Kindertageseinrichtung ist an Werktagen montags bis
                                                                    eine andere Gemeinde/Stadt und soll das Kind auch weiterhin
freitags von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Neufestlegung
                                                                    in der schon vor dem Umzug besuchten Kindertageseinrichtung
der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung erfolgt nach An-
                                                                    betreut werden, ist dies der Gemeinde Heygendorf, in der das
hörung des Elternbeirates durch den Träger der Kindertagesein-
                                                                    Kind betreut wird, ebenfalls in der Regel sechs Monate vor dem
richtung.
                                                                    geplanten Umzug mitzuteilen.
Um den Bildungsplan umsetzen zu können, müssen die Kinder
                                                                    (7) Kinder aus Gemeinden außerhalb Thüringens können im
grundsätzlich bis spätestens 9.00 Uhr in der Einrichtung sein.
                                                                    Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 SGB VIII bei
(2) Eine Betreuung kann entweder in Form einer Ganztagsbe-
                                                                    freien Kapazitäten aufgenommen werden, wenn die nicht durch
treuung oder einer Halbtagsbetreuung (bis 6 Stunden) am Vor-
                                                                    Elternbeiträge gedeckten Kosten des Platzes durch die Wohn-
mittag erfolgen. Die angebotenen Betreuungsumfänge ergeben
                                                                    sitzgemeinde bzw. den örtlich zuständigen Träger der öffentli-
sich aus der Gebührensatzung zu dieser Satzung.
                                                                    chen Jugendhilfe des Kindes und/oder durch die Eltern selbst
(3) Wünschen die Eltern eine Änderung des ursprünglich ge-
                                                                    übernommen werden.
wählten Betreuungsumfangs, muss dies der Leitung der Kinder-
tageseinrichtung spätestens zwei Wochen vor der gewünschten                                        §6
Änderung mitgeteilt werden.                                                          Mitwirkungspflichten der Eltern
(4) Eltern von Kindern, die ab 2. August des laufenden Jahres bis   (1) Die Eltern sorgen für einen regelmäßigen und kontinuierli-
zum 1. August des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollen-        chen Besuch der Kinder unter Beachtung der Öffnungszeiten der
den, haben bis 31. Januar des laufenden Jahres die Möglichkeit,     Einrichtung sowie des gewählten Betreuungsumfangs.
den Betreuungsumfang für ihr Kind zu wählen oder zu ändern,         (2) Die Eltern unterstützen die Eingewöhnung ihrer Kinder. Die
der ab 1. März vor Beginn des letzten Kindergartenjahres bis        hierzu mit der Einrichtung getroffenen Absprachen sind im In-
zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses in der Kinderta-         teresse der Kinder einzuhalten. Die Eingewöhnung des Kindes
geseinrichtung gelten soll. Eine Reduzierung des Betreuungs-        beträgt in der Regel 3 Wochen.
umfangs ist grundsätzlich auch nach dem 1. März vor Beginn          (3) Die Eltern übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungs-
des letzten Kindergartenjahres unter Einhaltung der Fristen nach    zeit dem Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung
Abs. 3 möglich. Eine Erhöhung des Betreuungsumfangs unter           der Betreuungszeit beim Personal in der Kindereinrichtung wie-
Einhaltung der Fristen nach Abs. 3 ist nur in begründeten Aus-      der ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Über-
nahmefällen möglich. Hierzu sind der Gemeinde Heygendorf, als       nahme der Kinder im Gebäude der Kindertageseinrichtung und
Träger der Kindertageseinrichtung, die Gründe für die Erhöhung      endet mit der Übergabe der Kinder durch das Personal an die
des Betreuungsumfangs mit der Beantragung darzulegen.               Eltern oder abholberechtigten Personen.
(5) Zwischen Weihnachten und Neujahr jeden Jahres sowie an          (4) Soll ein Kind den Heimweg allein antreten, bedarf es zuvor
Brückentagen bleibt die Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“       einer schriftlichen Erklärung der Eltern gegenüber der Leitung
geschlossen. Der Elternbeirat wird zu Beginn des Kindergarten-      oder der Erzieher. Die Eltern erklären bei der Aufnahme des Kin-
jahres für das laufende Kindergartenjahr über die Schließzeiten     des schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes be-
informiert und angehört. Die Schließzeiten werden durch Aus-        rechtigt ist. Diese Erklärung kann zu jeder Zeit widerrufen oder
hang in der Kindertageseinrichtung rechtzeitig bekanntgegeben.      geändert werden.
                                                                    (5) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten im
                               §5
                                                                    Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beim Kind oder in der
                    Aufnahme / Anmeldung
                                                                    Wohngemeinschaft des Kindes, sind die Eltern zu unverzüglicher
(1) Jedes Kind muss vor seiner Aufnahme in die Kindertages-
                                                                    Mitteilung an die Leitung der Einrichtung verpflichtet. Nach einer
einrichtung „Riethspatzen“ ärztlich oder amtsärztlich untersucht
                                                                    Erkrankung eines Kindes, unabhängig von einer ansteckenden
werden, was durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur
                                                                    oder nicht ansteckenden Krankheit, darf die Kindertagesstätte
Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung gem. § 18 ThürKitaG
                                                                    „Riethspatzen“ erst wieder besucht werden, wenn eine ärztliche
vom 18.12.2017 und §§ 33, 34 Infektionsschutzgesetz IfSG vom
                                                                    Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
20.07.2000 nachzuweisen ist. Die Bescheinigung soll auch Hin-
                                                                    (6) Das Fehlen des Kindes ist unverzüglich der Leitung der Ein-
weise auf Unverträglichkeiten und Allergien enthalten. Darüber
                                                                    richtung mitzuteilen. Die voraussichtliche Dauer der Abwesen-
hinaus haben die Eltern dem Träger den Nachweis zu erbringen,
                                                                    heit soll angegeben werden.
dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Be-
                                                                    (7) Die Eltern informieren die Kindertageseinrichtung über alle
zug auf einen vollständigen, altersgemäßen und nach den Emp-
                                                                    wesentlichen Veränderungen, die die Personensorge oder die
fehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impf-
                                                                    Gesundheit des Kindes betreffen.
schutz des Kindes erfolgt ist. Die ärztliche Bescheinigung und
                                                                    (8) Die Eltern haben die Bestimmungen dieser Satzung sowie
der Nachweis zur Impfberatung sollen zum Zeitpunkt der Vorlage
                                                                    der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
in der Kindertageseinrichtung nicht älter als vier Wochen sein.
                                                                    der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ der Gemeinde Hey-
(2) Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung bei der
                                                                    gendorf einzuhalten und insbesondere die Elternbeiträge regel-
Gemeinde Heygendorf oder bei der Leitung der Kindertagesein-
                                                                    mäßig und rechtzeitig zu entrichten.
richtung „Riethspatzen“. Die Anmeldung soll in der Regel 6 Mo-
nate vor der beabsichtigten Aufnahme erfolgen.                                                    §7
(3) Kindern aus anderen Gemeinden mit gewöhnlichem Aufent-                Pflichten der Leitung der Kindertageseinrichtung
halt in Thüringen können im Rahmen des Wunsch- und Wahl-            (1) Die Leitung der Kindertageseinrichtung oder eine von ihr be-
rechtes nach § 5 ThürKitaG bei freien Kapazitäten aufgenom-         auftragte Person übt das Hausrecht in der Kindertageseinrich-
men werden. Die Eltern sollen dies bei der Gemeinde/Stadt           tung aus.
sechs Monate vor der gewünschten Aufnahme unter Angabe der          (2) Die Leitung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ führt
gewünschten Kindertageseinrichtung beantragen.                      das Aufnahmegespräch mit den Eltern und nimmt die Belehrung
Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
Amtsblatt                                                         -8-                       Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang
nach § 34 Abs. 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung                                          § 13
von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzge-                                Gespeicherte Daten
setz - IfSG) vor. Treten die im IfSG genannten Krankheiten oder       (1) Für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages, die Erhebung
ein hierauf gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung verpflich-   von Benutzungsgebühren/Elternbeiträgen sowie für die gesetz-
tet, unverzüglich die im Gesetz vorgeschriebenen Meldungen            lich vorgesehenen Entwicklungsdokumentationen werden die für
und Vorkehrungen zu treffen.                                          die Aufgaben nach dem ThürKitaG, dieser Satzung sowie der
(3) Die Einrichtungsleitung gibt den Eltern nach Terminfestlegung     Gebührensatzung zu dieser Satzung erforderlichen personenbe-
Gelegenheit zu Entwicklungsgesprächen und Aussprachen.                zogenen Daten des Kindes, der Eltern sowie weiterer Kinder der
                              §8                                      Familie in automatisierten Dateien gespeichert. Sofern keine of-
                         Elternbeirat                                 fenen Forderungen bestehen, werden die Daten spätestens zwei
Die Eltern der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ haben das        Jahre nach Verlassen der Einrichtung durch das Kind gelöscht.
Recht, einen Elternbeirat zu bilden. Die Wahl des Elternbeira-        (2) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden betrof-
tes erfolgt nach den Regelungen des § 12 Abs. 4 und 5 Thür-           fene Eltern gemäß § 19 Abs. 3 des Thüringer Datenschutzge-
KitaG. Die Gemeinde Heygendorf stellt die Beteiligungsrechte          setzes (ThürDSG) über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten
des Elternbeirates bei Entscheidungen nach § 12 Abs. 2 und 3          Daten in automatisierte Dateien unterrichtet.
ThürKitaG sicher. Darüber hinaus erfolgt eine Einbeziehung des
Elternbeirates entsprechend der Regelung des § 29 ThürKitaG                                          § 14
im Falle einer geplanten Erhöhung der Elternbeiträge oder Ver-                                   Inkrafttreten
pflegungsgebühren.                                                    Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
                               §9                                     Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Kinderta-
                         Versicherung                                 geseinrichtung „Riethspatzen“ der Gemeinde Heygendorf vom
(1) Während der Betreuungszeit und für den direkten Hin- und          02.03.2010, zuletzt geändert am 07.04.2014 außer Kraft.
Rückweg zur Kindertageseinrichtung sowie für gemeinsame Ak-           Heygendorf, 25.07.2018
tivitäten und Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung (z. B.        Weinreich
Ausflüge) einschließlich der hierfür notwendigen Hin- und Rück-       Bürgermeister                                           (Siegel)
wege besteht Unfallversicherungsschutz im Rahmen der gesetz-
lichen Unfallversicherung.                                            Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
(2) Für die Kindertageseinrichtung besteht eine Haftpflichtversi-     schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung
cherung. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine          betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft
Haftung übernommen.                                                   geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der
                             § 10                                     Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht inner-
                    Benutzungsgebühren                                halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung
Für die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“           geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Heygendorf wird von den Eltern der Kinder eine jeweils bis zum
10. des Monats zahlbare Benutzungsgebühr nach Maßgabe der
jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser Satzung erhoben.
Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid.                         Gemeinde Kalbsrieth
                              § 11
                           Abmeldung
Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes.            Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Eine Abmeldung ist nur zum Ende eines Kalendermonats mög-             Der Gemeinderat Kalbsrieth hat in seiner Sitzung am 31.07.2018
lich. Sie ist zwei Wochen vorher der Leitung der Kindertagesein-      folgende Beschlüsse gefasst:
richtung oder der Gemeinde Heygendorf schriftlich mitzuteilen.
Kinder, die in die Schule aufgenommen werden, gelten nach             Beschluss-Nr.: 0095-07/2018
dem letzten möglichen Betreuungstag in der Kindertageseinrich-        Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-
tung als abgemeldet, es sei denn, sie werden bereits vorher frist-    sitzung vom 29.05.2018
gerecht zum Ende eines Monats abgemeldet.                             Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
                            § 12                                      vom 29.05.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und
                   Ausschluss eines Kindes                            Ergänzungen.
           vom Besuch der Kindertageseinrichtung                      Beschluss-Nr.: 0096-07/2018
(1) Ein Kind kann vom Besuch der Kindertageseinrichtung insbe-        Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Elektroarbeiten
sondere dann dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn                    in der Kindertagesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88 in der
 1. die in dieser Satzung geregelten Mitwirkungspflichten der         Gemeinde Kalbsrieth
     Eltern trotz schriftlicher Ermahnung wiederholt missachtet       Der Gemeinderat beschließt die Elektroarbeiten in der Kinderta-
     wurden,                                                          gesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88 in der Gemeinde Kalbs-
 2. die Eltern einer kontinuierlichen partnerschaftlichen Zu-         rieth durch die Firma Elektro Schäffner, Unterdorf 55a in 06556
     sammenarbeit mit dem Personal der Einrichtung bei der            Kalbsrieth / OT Ritteburg durchführen zu lassen.
     Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes zuwiderhan-
     deln,                                                            Beschluss-Nr.: 0097-07/2018
                                                                      Diskussion und Beschlussfassung Vergabe der Arbeiten zur
 3. die Benutzungsgebühr trotz Mahnung für zwei aufeinander-
                                                                      Erneuerung der Heizung in der Kindertagesstätte „Zwergen-
     folgende Monate nicht entrichtet worden ist,
                                                                      land“, Hofgasse 88 in der Gemeinde Kalbsrieth“
 4. die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung bei der Ab-         Der Gemeinderat beschließt die Arbeiten zur Erneuerung der
     holung des Kindes mehrfach unentschuldigt innerhalb ei-          Heizung in der Kindertagesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88
     nes Monats missachtet wurden,
                                                                      in der Gemeinde Kalbsrieth durch die Firma Eggert-Haustechnik
 5. es sich trotz Ausschöpfung der pädagogischen Möglichkei-          GmbH, Gewerbering 8 in 06571 Roßleben durchführen zu las-
     ten der Kindertageseinrichtung nicht in die Gemeinschaft         sen.
     integrieren lässt oder andere Kinder gefährdet.
                                                                      Beschluss-Nr.: 0098-07/2018
(2) Vor dem dauerhaften Ausschluss ist zu prüfen, ob ein zeitlich
befristeter Ausschluss ausreichend ist, um die entsprechenden         Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Malerarbeiten
Mitwirkungs- oder Handlungspflichten zu erreichen.                    in der Kindertagesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88 in der
(3) Der beabsichtigte zeitlich befristete oder dauerhafte Aus-        Gemeinde Kalbsrieth“
schluss des Kindes ist den Eltern in der Regel mit einer Frist        Der Gemeinderat beschließt die Malerarbeiten in der Kinderta-
von mindestens zwei Wochen bekanntzugeben. Vorab sind sie             gesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88 in der Gemeinde Kalbs-
anzuhören. Der Ausschluss erfolgt durch Bescheid und gilt als         rieth durch die Firma Malermeister Markus Kästner, Bohlenweg
Abmeldung.                                                            1a in 06577 Hauteroda durchführen zu lassen.
Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ... Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
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