Ar t der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf ...
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Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang 0 Jahre alt r 120 be Ü Artern der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ringleben und Voigtstedt
Amtsblatt -2- Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang Telefonnummern der Gemeinden der „VG Mittelzentrum Artern“ ( Borxleben .............................................................................0 34 66 / 31 99 01 Wichtige Telefonnummern Gehofen .................................................. 0 34 66 / 33 94 98 u. 0172 / 3567827 Heygendorf ......................................... 0 34 66 / 31 99 09 u. 0152 / 28 66 44 08 Ichstedt ..................................................................................0172 / 9 49 37 81 Kalbsrieth .............................................................................0 34 66 / 30 22 22 Mönchpfiffel / Nikolausrieth .......................................................0 34 6 52 / 2 13 Notrufe Nausitz ....................................................................................0 34 66 / 3 11 83 Polizei ......................................................................................36 10 / 1 10 Reinsdorf ................................................................................0 34 66 / 3 35 30 Feuerwehr............................................................................................1 12 Ringleben .............................................................................0 34 66 / 30 22 37 Medizinischer Notdienst ...............................................................11 61 17 Voigtstedt ..............................................................................0 34 66 / 32 27 03 Notdienstsprechstunde: DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen Schiedsstelle der VG Mittelzentrum Artern, Mi, Fr: 16.00 - 19.00 Uhr Brauereistraße 3 in 06556 Artern Sa, So, Feier- u. Brückentage, 24.12, 31.12.: 10.00 - 16.00 Uhr Vorsitzender: Herr Wolfgang Körber, Walthergasse 10 in 06556 Kalbsrieth .....................................0 34 66 / 3 11 47 Notfalldienste Rettungsleitstelle Nordhausen.................................. 03632 / 59330 od. 31 Stellvertreter: Herr Rainer Beie, Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband .............0172 / 7 98 54 90 Siedlung 233 b in 06556 Ichstedt .........................................0 34 66 / 32 29 68 Abwasserzweckverband, AZV ........................................0172 / 8 66 35 18 envia Mitteldeutsche Energie AG ...................................0800 / 2 30 50 70 weitere Mitglieder: Mitgas.............................................................................0800 / 6 86 11 77 Frau Veronika Trautmann, Friedensstr. 37 in 06556 Heygendorf ......................................0 34 66 / 3 17 13 Verwaltungsgemeinschaft „Mittelzentrum Artern“ Frau Angelika Fabig, Gartenstr. 9 in 06556 Reinsdorf .......................................0 34 66 / 74 28 46 - 0 Sitz Artern Brauereistraße 3, 06556 Artern Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen e-mail-adresse: ................................................................. info@vgmzartern.de homepage: ......................................................................... www.vgmzartern.de Gehofen: Physiotherapie Edda Haustein Öffnungszeiten: Bahnhofstraße 21 .................................................................0 34 66 / 32 06 91 Mo von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr Reinsdorf: Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr Hauptstraße 98 .....................................................................0 34 66 / 30 27 37 Fr von 7.00 bis 12.00 Uhr Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner Darüberhinaus bitten wir um terminliche Abstimmung. Bergstraße 5 .........................................................................0 34 66 / 30 29 18 Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt Kassenstunden: Reihe 7 ...................................................................................0 34 66 / 3 12 54 Mo geschlossen Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr Ringleben: Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr Dipl.-Stom. Peter u. Monika Gropp Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr Feldstraße 15 ........................................................................0 34 66 / 32 22 81 Fr von 7.00 bis 11.00 Uhr Physiotherapie Bettina Tiepner Frankenhäuser Straße 5 .......................................................0 34 66 / 31 80 15 Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden Borxleben, Voigtstedt: Mönchpfiffel-Nikolausrieth Di von 16.30 bis 18.00 Uhr Dr. med. Detlef Persch Heygendorf Di von 17.00 bis 18.00 Uhr Kirchstraße 11 ......................................................................0 34 66 / 30 29 01 Ichstedt Di von 16.30 bis 17.30 Uhr Gehofen Di von 17.30 bis 18.30 Uhr Kindertagesstätten Kalbsrieth Di von 18.00 bis 19.30 Uhr Nausitz Di von 17.30 bis 18.30 Uhr Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“ Reinsdorf Di von 18.30 bis 19.30 Uhr Träger: AWO, Gerstengarten 14 .............................................0 34 66 / 3 11 79 Ringleben Di von 16.00 bis 18.00 Uhr Voigtstedt Di von 17.00 bis 18.30 Uhr Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“ Träger: Gemeinde, Helmestraße 4.........................................0 34 66 / 31 99 05 Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB), Polizeihauptmeister Herr Mädel (Tel./Fax 36 44 21), Ichstedt: Kindertagesstätte „Kyffhäuserzwerge“ für die Bürger der Mitgliedsgemeinden der Träger: Gemeinde, Schulstraße 201 .....................................0 34 66 / 31 98 35 VG Mittelzentrum Artern Di von 09.00 bis 18.00 Uhr Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“ Telefonverzeichnis: Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., VG Mittelzentrum Artern, Brauereistraße 3 ..........................................36 21 - 0 Hofg. 88 .................................................................................0 34 66 / 32 23 48 VG Mittelzentrum Artern - Fax-Nummer...............................................36 21 20 Vorsitzende ..........................................................................................36 21 10 Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“ Sekretariat / Versicherungen ...............................................................36 21 11 Träger: Gemeinde, Krumme Straße 2 .....................................0 34 66 / 3 12 66 Hauptabteilung - Kindereinrichtungen ..........................................................................36 21 13 Ringleben: Kindertagesstätte „Pfiffikus“ - Personalabteilung...............................................................................36 21 19 Träger: Gemeinde, - Kultur / Jugend / Vereine ....................................................................36 21 18 Frankenhäuser Straße 19........................................................0 34 66 / 3 12 09 Bau- und Ordnungsamt - Bau ....................................................................................................36 21 14 Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“ - Ordnung u. Sicherheit / Vollstreckung.................................................36 21 15 Träger: Gemeinde, Rosengasse 21 a ....................................0 34 66 / 32 27 04 - Liegenschaften / Mieten u. Pachten / Beiträge ..................................36 21 12 - Friedhofswesen / Fischereischeine / Presse .....................................36 21 18 Abwasserzweckverbände Finanzabteilung ...................................................................................36 21 32 - Kasse ..........................................................................36 21 30 und 36 21 33 Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT) - Steuern ..............................................................................................36 21 35 Am Westbahnhof, 06556 Artern Einwohnermeldeamt / Standesamt - siehe Stadtverwaltung, (Verantwortungs- Telefon .......................................................................................0 34 66 / 32 90 bereich der beiden o.g. Ämter, Stadtverwaltung Artern sowie der Mitgliedsge- Telefax ..................................................................................0 34 66 / 32 91 00 meinden der VG Mittelzentrum Artern). E-Mail ..................................................................................info@kat-artern.de Es gelten die Sprechzeiten der Stadtverwaltung Artern. Sprechzeiten: Alle Anschlüsse sind unter der Vorwahl Artern: 0 34 66 zu erreichen. Dienstag 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Amtsblatt -3- Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV) Karl-Marx-Str. 12 Beratungs- und Begegnungsstätten E-Mail ................................................................. info@azv-thueringer-pforte.de Sprechzeiten: Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“, Wasserstraße 15-17 .............33 97 50 Dienstag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, Beratungsstelle für Selbsthilfe, An der Promenade 10 ........................74 19 41 Donnerstag 9.00-12.00 Uhr Bund der Vertriebenen, Ritterstr. 8 (Oberer Hof) .................................32 29 77 Telefonnummern der Geschäftsstelle Pro Familia, Wasserstr. 1 .....................................................................32 20 64 ....................................................................................... Fax 03 46 73 / 9 14 62 Suchtberatung des Diakonischen Werkes, Fräuleinstr. 12....................32 20 76 Gebührenerhebung / Kasse ..................................................03 46 73 / 9 14 61 VdK, Fräuleinstr. 12 .............................................................................32 17 70 Werkleiter .............................................................................03 46 73 / 9 98 77 Schiedsstelle, Christoph Begrich, Weinberg 14 (priv.) .........................31 96 99 Finanzen............................................................................... 03 46 73 / 9 98 78 Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung...................03 46 73 / 9 14 63 Allgemeine Verwaltung / Sekretariat .....................................03 46 73 / 9 98 79 der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 .........................................................32 28 38 Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 .......................................30 24 63 unter folgender Rufnummer angezeigt werden: ...............0172 / 8 66 35 18 Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V., Straße der Jugend 12a ........................................................................32 25 92 Suppenküche der TALI .........................................................................32 25 92 Stadt Artern Freizeitzentrum ....................................................................................30 28 59 Stadtverwaltung Artern, Markt 14 ..........................................................32 55-0 Jugendberufshilfe Thüringen e.V., E-mail: info@artern.de; Homepage: www.artern.de Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ........................0160 / 7 18 14 08 ....................................................................................................... Fax 32 55 50 Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Sekretariat / Bürgermeister .................................................................32 55 10 Rudolf-Breitscheid-Straße 22 ..............................................................36 44 33 Hauptamt / Personalamt ......................................................................32 55 11 ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .......................................................7 40 44 57 Soziales ...............................................................................................32 55 15 Ltrn. Bau- u. Ordnungsamt ..................................................................32 55 22 Bauamt ................................................................................................32 55 27 Ärzte • Allgemeinmedizin Stadtsanierung (Di 13-18 Uhr nur nach tel. Terminvereinbahrung)................................32 55 26 Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65 ..............................................30 26 73 IHK-Büro, Markt 14 Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 .............................................30 26 73 (2. + 4. Donnerstag im Monat) ..............................................................32 55 26 Dr. med. Detlef Persch, Puschkinstr. 28 .................................................3 10 75 zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung) ................................... Fax 32 55 50 Dr. med. Carmen Seidel, Lindenstr. 7 ....................................................3 13 81 Wirtschaftsförderung ...........................................................................32 55 31 Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 .....................................32 11 83 Ordnungsamt .......................................................................................32 55 25 Marktwesen .........................................................................................32 55 28 Ltr. Kämmerei/Hauptamt ......................................................................32 55 18 Fachärzte Steueramt ............................................................................................32 55 16 Stadtkasse ...........................................................................................32 55 40 Dipl.-Med. Arnhild Sänger, Frauenärztin, Fräuleinstraße 8 ..................32 24 44 Mahnwesen / Vollstreckung .................................................................32 55 39 Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt, Puschkinstraße 37 ..........................3 10 97 Standesamt .........................................................................................32 55 24 FA f. Augenheilkunde Frau D. Wagner, Nordhäuserstr. 13 .................3 64 47 60 ....................................................................................................... Fax 32 55 47 Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin, Einwohnermeldeamt ...........................................................32 55 41 / 32 55 38 Wasserstr. 18 ....................................................................................7 40 20 20 ....................................................................................................... Fax 32 55 42 Liegenschaften ....................................................................................32 55 34 Stadtarchiv ...........................................................................................32 55 30 Zahnärzte Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ, Hüttenstraße 7..........................32 49 78 Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a ..................................................30 24 35 Dipl.-Stom. Edith Bachmann, Wasserstraße 8 .......................................3 10 29 Stadtinformation über Uwe Hagel, Markt 2 ..........................................32 27 10 Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ..................................30 22 90 Stadtbibliothek, Einbecker Str. 8 ..........................................................32 49 87 Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .............................................32 23 11 Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d...............................30 49 48 ....................................................................................................... Fax 33 98 66 Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 .....................................32 23 11 Mo-Do 08.00-12.30 Uhr u. 13.00-15.30 Uhr, Fr 08.00-11.30 Uhr, Mi geschl. Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 .........................................30 24 46 Sole-Schwimmbad, Saline ...................................................01577 / 8 01 37 87 Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt ...............................30 25 04 Dipl.-Stom. Sabine Witt, Leipziger Straße 17 ........................................3 10 22 Stadtverwaltung Artern Nina Pollmann, Kieferorthopädin, Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14, Leipziger Straße 17 ...............................................................................3 10 30 e-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de Sprechzeiten: Montag 8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Zahntechnik Dienstag 8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ..................................................36 46 80 Donnerstag 8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 ...................................30 23 56 Freitag 8.00-12.00 Uhr Gemeindebüro OT Schönfeld (nur tel. erreichbar)..................................3 12 38 Apotheken / Ergotherapie / Physiotherapie / Bürgerbüro Logopädie / Pflegedienst / Hospiz Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 ............................................74 19 50 Aratora-Apotheke .................................................................................32 39 72 Engel-Apotheke ...................................................................................30 24 77 Löwen-Apotheke ..................................................................................30 24 88 Landesamt für Vermessung und Geoinformation Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 .................................................30 22 95 Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10 ..........................03 61 / 57-4 18 40 Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ................................3 10 73 ...................................................................................Fax 03 61 / 57-4 18 42 22 Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7 ......................................33 90 11 Physiotherapie Christine Lange, Geschwister-Scholl-Platz 13 ............32 03 10 Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 ..............................31 98 29 Kindertagesstätten Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ........................................32 11 11 Kindergarten Magdalenenstraße .........................................................30 24 96 Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste, Wasserstraße 16/17 ..........33 97 40 Kindertagesstätte „Bummi“ ..................................................................32 00 98 Pflegedienst der Volkssolidarität, Leipziger Straße 32..........................30 24 63 Kinderhaus „Regenbogen“ ..................................................................32 16 79 DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ................................................33 71 20 Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda ...................................7 40 79 89 Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ...............................................0172 / 3 58 79 68 Schuleinrichtungen Alten- und Pflegeheim „Haus Anna am Park“ ...................................7 43 85 00 Grundschule H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Str. ....................................30 22 43 DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 ...........................................................3 37 50 Staatliche Gemeinschaftsschule J.G. Borlach, Am Königstuhl 9............33 66 0 Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 .............................30 22 40 Volkshochschule, Puschkinstr. 58 ........................................................36 49 80 Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 ...................................................32 49 11 Staatl. regionales Förderzentrum Artern, Kirchstr. 5/6..........................33 92 44 Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 ............................................7 43 96 15 Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten, Otto-Brünner-Str. 8 ... 74 01 30 / Fax 74 01 31 Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 ..........................74 08 90
Amtsblatt -4- Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit Amtliche Bekanntmachungen der Vorwegnahme der Entscheidung der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) der Vorwegnahme der Entscheidung Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück: gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung Ord- Grund- Grund- Gemar- Flur: Flurstücks- 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) nungs- buch buch-blatt: kung: nummer: Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- nummer: von: dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück: 21 Artern 784 Artern 12 190/2 Ord- Grund- Grund- Gemar- Flur: Flur- ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden. nungs- buch buch- kung: stücks- Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- nummer: von: blatt: nummer: herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- 05 Artern 78 Artern 12 166/4 scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be- ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden. kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be- zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer mit dieser Bekanntmachung fällig. in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung Rechtsbehelfsbelehrung: des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist mit dieser Bekanntmachung fällig. bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Rechtsbehelfsbelehrung: Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder- Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, schrift zu erheben. als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert Ilmenau, 25.07.2018 am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder- ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel schrift zu erheben. Vorsitzender Ilmenau, 25.07.2018 ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit Vorsitzender der Vorwegnahme der Entscheidung Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- der Vorwegnahme der Entscheidung sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück: Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück: Ord- Grund- Grund- Gemar- Flur: Flurstücks- nungs- buch buch-blatt: kung: nummer: Ord- Grund- Grund- Gemar- Flur: Flurstücks- nummer: von: nungs- buch buch- kung: nummer: 23 Artern 1035 Artern 12 171/2 nummer: von: blatt: 07 Artern 149 Artern 12 157/2 ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden. ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be- herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be- kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. mit dieser Bekanntmachung fällig. Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder- am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder- schrift zu erheben. schrift zu erheben. Ilmenau, 25.07.2018 Ilmenau, 25.07.2018 ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel Vorsitzender Vorsitzender
Amtsblatt -5- Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit Bekanntgabe gefasster Beschlüsse der Vorwegnahme der Entscheidung des Hauptausschusses am 18.06.2018 gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- Der Hauptausschuss der Stadt Artern hat in seiner Sitzung am sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung 18.06.2018 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Die Einsicht- 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) nahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Se- Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- kretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für folgendes Grundstück: Dienstzeit erfolgen. Ordnungs- Grund- Grund- Gemar- Flur: Flurstücks- Beschluss Nr.: 30-06/2018 nummer: buch buch-blatt: kung: nummer: Außerplanmäßige Ausgabe - Reparatur des Daches Saline- von: gebäude nach Sturmschaden 48 Schön- 9 Schönfeld 01 61/08 Zur Vermeidung weiterer Schäden am Salinegebäude stimmt feld der Hauptausschuss der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 17.123,23 € zu. Der Auftrag wird entsprechend dem von der ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden. Versicherung vorgelegten Gutachten an das Bauunternehmen Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- Hansjörg Kunze GmbH erteilt. Die Kostendeckung erfolgt über herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- die vom Freistaat zusätzlich zur Verfügung gestellte Investitions- scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be- pauschale. kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung Bekanntgabe gefasster Beschlüsse des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden des Stadtrates am 02.07.2018 mit dieser Bekanntmachung fällig. Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 28. Sitzung am 02.07.2018 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Die Einsicht- Rechtsbehelfsbelehrung: nahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Se- Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist kretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Dienstzeit erfolgen. Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung Beschluss Nr.: 191-07/2018 (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder- Stadt Artern für das Haushaltsjahr 2018 schrift zu erheben. Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Artern für das Haus- Ilmenau, 25.07.2018 haltsjahr 2018. ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel Vorsitzender Beschluss Nr.: 192-07/2018 1. Nachtrag zum Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Artern und der LEG Thüringen zur Erschließung der Indust- Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit riegroßfläche Artern/Unstrut der Vorwegnahme der Entscheidung Der Stadtrat der Stadt Artern stimmt dem in der Anlage beigefüg- ten Entwurf des 1. Nachtrag zum Erschließungsvertrag zu und gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung des 1. Nach- sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), letzte Änderung trages zum Erschließungsvertrag. 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Beschluss Nr.: 193-07/2018 Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- Abschluss des 1. Nachtrages zur Finanzierungs- und Durch- dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für die folgenden Grundstücke: führungsvereinbarung zur Deckung des Eigenanteils der Erschließungskosten für die Industriegroßfläche Artern/Un- Ordnungs- Grund- Grund- Gemar- Flur: Flur- strut nummer: buch buch-blatt: kung: stücks- Der Stadtrat der Stadt Artern ermächtigt den Bürgermeister von: nummer: zur Unterzeichnung des 1. Nachtrages zur Finanzierungs- und 54 Schön- 46 Schönfeld 01 180/10 Durchführungsvereinbarung zur Umsetzung der Erschließung feld der Industriegroßfläche Artern/Unstrut entsprechend der beige- 54 Schön- 46 Schönfeld 01 186/17 fügten Anlage. feld ist mit Ablauf des 25.07.2018 unanfechtbar geworden. Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- des Stadtrates am 13.08.2018 herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 29. Sitzung am scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be- 13.08.2018 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst. Die Einsicht- kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer nahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Se- des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den kretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden Dienstzeit erfolgen. mit dieser Bekanntmachung fällig. Beschluss Nr.: 194-08/2018 Rechtsbehelfsbelehrung: Vertrag über den Zusammenschluss zur Landgemeinde Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt, dem als Anlage beige- Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist fügten Entwurf des Vertrages über den Zusammenschluss der bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Gemeinden Artern, Heygendorf und Voigtstedt zu einer Landge- Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, meinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO in vollem Wortlaut zuzustimmen. als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert Beschluss Nr.: 195-08/2018 Außerplanmäßige Ausgabe zur Beauftragung von Planungs- am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder- leistungen für den Radweg Artern-Voigtstedt schrift zu erheben. Der Stadtrat der Stadt Artern stimmt einer außerplanmäßigen Ilmenau, 25.07.2018 Ausgabe in Höhe von 62.000,00 € zur Beauftragung von Pla- ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel nungsleistungen für den Radweg Artern-Voigtstedt mit Kosten- Vorsitzender deckung über die zusätzliche Investitionspauschale zu. Voraus-
Amtsblatt -6- Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang setzung für die Beauftragung der Planungsleistungen ist eine Beschluss-Nr.: 0081-07/2018 positive rechtsaufsichtliche Würdigung des LRA Kyffhäuserkreis. Diskussion und Beschlussfassung Erneuerung Fenster Mietwohnung, Ortsstraße 49 Der Gemeinderat Borxleben beschließt, die Erneuerung von 5 Stück Holzfenster durch die Firma „Tischlerei und Holzverarbei- Amtliche Bekanntmachungen tung Rüdiger“ durchführen zu lassen. der VG „Mittelzentrum“ Beschluss-Nr.: 0082-07/2018 Diskussion und Beschlussfassung zur Weitergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale an die Gemeinde Ichstedt Landratsamt Kyffhäuserkreis informiert Der Gemeinderat Borxleben stimmt der Weitergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale für das Jahr 2018 in Höhe von über Fischsterben 2.000 € an die Gemeinde Ichstedt zur Sanierung der Kinderta- geseinrichtung „Kyffhäuserzwerge“ Ichstedt im Rahmen der Ka- Sehr geehrte Damen und Herren, pazitätserweiterung der Betriebserlaubnis ab 01.08.2018 zu. aus gegebenem Anlass möchte ich auf Folgendes hinweisen: Eigentümer von Gewässergrundstücken (stehende und fließen- de Gewässer) sind für die Erhaltung eines artenreichen und aus- Gemeinde Heygendorf geglichenen Fischbestandes zuständig. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn keine fischereiliche Nutzung erfolgt. Bei Übertragung der Ausübung des Fischereirechtes auf einen Dritten mittels Bekanntgabe von Satzungen Pachtvertrag (z.B. an einen Angelverein) obliegt diese Verpflich- Der nachfolgend bekanntgemachten Satzung über die Benut- tung dem Pächter. zung der Kindertagesstätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trä- Sofern aufgrund des Gewässerzustandes (Wassertemperatur, gerschaft der Gemeinde Heygendorf wurde mit Schreiben der Sauerstoffgehalt) die Gefahr eines Fischsterbens gegeben ist, Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom sind rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Als 12.07.2018 die rechtsaufsichtliche Eingangsbestätigung erteilt. Sofortmaßnahme kommen z.B. Abfischen und Umsetzen des Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Artern und Fischbestandes in andere Gewässer oder Zufuhr von Frischwas- der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, ser aus Grundwasser oder Oberflächengewässern mit ausrei- Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ring- chender Leistungsfähigkeit in Betracht. Längerfristig sind ggfs. leben und Voigtstedt Ausgabe 10 vom 24.08.2018. Maßnahmen der Entschlammung und/oder Verbesserung der Beschattung zu berücksichtigen. Hierbei bitte ich auch um Unter- Karl-Heinz Weinreich stützung der jeweiligen Angelvereine. Bürgermeister Ich bitte um Beachtung sowie ggfs. auch Weitergabe der Infor- Satzung über die Benutzung mation an private Gewässereigentümer innerhalb Ihres Zustän- der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ digkeitsbereiches. der Gemeinde Heygendorf Mit freundlichen Grüßen Mario Bolte vom 25.07.2018 (Tag der Ausfertigung) Landratsamt Kyffhäuserkreis Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Ge- Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Untere Wasserbehörde ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar Telefon: (0 36 32) 74 12 97 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes Fax: (0 36 32) 74 18 83 30 vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreu- ung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertages- Information der Finanzabteilung pflege (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) hat der Gemeinderat der VG Mittelzentrum Artern der Gemeinde Heygendorf in der Sitzung am 03.07.2018 die fol- gende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Hey- Am Mittwoch, dem 29.08.2018, gendorf beschlossen: ist die Kasse der Finanzabteilung der VG Mittelzentrum §1 Träger und Rechtsform Artern geschlossen. Die Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ wird von der Gemein- de Heygendorf als öffentliche Einrichtung unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis. Amtliche Bekanntmachungen §2 der Gemeinden Aufgaben und Grundsätze (1) Die Aufgaben der Kindertageseinrichtung bestimmen sich nach den Vorschriften des Thüringer Gesetztes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) Gemeinde Borxleben und den einschlägigen Rechtsverordnungen. (2) Die Rechte und Pflichten nach dieser Satzung nehmen die Personensorgeberechtigten oder der personensorgeberechtigte Elternteil (im Folgenden „Eltern“ genannt) wahr. Personen, de- Bekanntgabe gefasster Beschlüsse nen die Erziehung durch Rechtsvorschrift oder Vertrag ganz oder Der Gemeinderat Borxleben hat in seiner Sitzung am 24.07.2018 teilweise übertragen wurde, stehen den Eltern insoweit gleich. folgende Beschlüsse gefasst: (3) Mit der Anmeldung und Aufnahme ihres Kindes in die Kin- dertageseinrichtung erkennen Eltern die Benutzungsregelun- Beschluss-Nr.: 0080-07/2018 gen dieser Satzung an. Gleiches gilt auch für die Konzeption Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- der Kindertageseinrichtung. Dies schließt auch die Zustimmung sitzung vom 20.02.2018 zur Betreuung ihres Kindes im Alter vom vollendeten zweiten Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in einer vom 20.02.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und altersgemischten Gruppe von Kindern im Alter von drei Jahren Ergänzungen. bis zum Schuleintritt ein.
Amtsblatt -7- Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang §3 (4) Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung Kreis der Berechtigten erfolgt durch Bescheid zu dem darin festgesetzten Datum. Ab (1) Die Kindertageseinrichtung steht grundsätzlich allen Kindern, dem im Aufnahmebescheid festgesetzten Datum sind die Eltern die in der Gemeinde ihren Wohnsitz (Hauptwohnung i.S. des Mel- zur Zahlung der Benutzungsgebühr nach Maßgabe der Gebüh- derechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze offen. rensatzung verpflichtet, es sei denn, sie haben den Platz recht- (2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren zeitig, mindestens 4 Wochen vor der geplanten Aufnahme ihres Wohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, auf Grund des Kindes schriftlich gegenüber der Gemeinde Heygendorf wieder Wunsch- und Wahlrechtes nach § 5 ThürKitaG bzw. § 5 des Ach- gekündigt. ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufzunehmen, wenn (5) Die Betreuung in der Kindertageseinrichtung kann widerrufen verfügbare Kapazitäten vorhanden sind. werden, wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz in einer anderen (3) Aufgenommen werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zu Gemeinde/Stadt hat oder aus der Gemeinde Heygendorf in eine Beginn der Schulpflicht. andere Gemeinde/Stadt verzieht und der Platz für die Betreuung (4) Wenn die in der Betriebserlaubnis festgelegte Höchstbele- eines Kindes der eigenen Gemeinde benötigt wird. Der Aufnah- gung der Einrichtung erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst mebescheid wird für derartige Fälle grundsätzlich mit einem Wi- nach Freiwerden von Plätzen erfolgen. derrufsvorbehalt versehen. Der Widerruf soll sechs Monate vor der beabsichtigten Beendigung des Betreuungsverhältnisses §4 den Eltern zugestellt werden. Zuvor sind die Eltern anzuhören. Betreuungszeiten (6) Beabsichtigen die Eltern mit ihren Kindern den Umzug in (1) Die Kindertageseinrichtung ist an Werktagen montags bis eine andere Gemeinde/Stadt und soll das Kind auch weiterhin freitags von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Neufestlegung in der schon vor dem Umzug besuchten Kindertageseinrichtung der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung erfolgt nach An- betreut werden, ist dies der Gemeinde Heygendorf, in der das hörung des Elternbeirates durch den Träger der Kindertagesein- Kind betreut wird, ebenfalls in der Regel sechs Monate vor dem richtung. geplanten Umzug mitzuteilen. Um den Bildungsplan umsetzen zu können, müssen die Kinder (7) Kinder aus Gemeinden außerhalb Thüringens können im grundsätzlich bis spätestens 9.00 Uhr in der Einrichtung sein. Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 SGB VIII bei (2) Eine Betreuung kann entweder in Form einer Ganztagsbe- freien Kapazitäten aufgenommen werden, wenn die nicht durch treuung oder einer Halbtagsbetreuung (bis 6 Stunden) am Vor- Elternbeiträge gedeckten Kosten des Platzes durch die Wohn- mittag erfolgen. Die angebotenen Betreuungsumfänge ergeben sitzgemeinde bzw. den örtlich zuständigen Träger der öffentli- sich aus der Gebührensatzung zu dieser Satzung. chen Jugendhilfe des Kindes und/oder durch die Eltern selbst (3) Wünschen die Eltern eine Änderung des ursprünglich ge- übernommen werden. wählten Betreuungsumfangs, muss dies der Leitung der Kinder- tageseinrichtung spätestens zwei Wochen vor der gewünschten §6 Änderung mitgeteilt werden. Mitwirkungspflichten der Eltern (4) Eltern von Kindern, die ab 2. August des laufenden Jahres bis (1) Die Eltern sorgen für einen regelmäßigen und kontinuierli- zum 1. August des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollen- chen Besuch der Kinder unter Beachtung der Öffnungszeiten der den, haben bis 31. Januar des laufenden Jahres die Möglichkeit, Einrichtung sowie des gewählten Betreuungsumfangs. den Betreuungsumfang für ihr Kind zu wählen oder zu ändern, (2) Die Eltern unterstützen die Eingewöhnung ihrer Kinder. Die der ab 1. März vor Beginn des letzten Kindergartenjahres bis hierzu mit der Einrichtung getroffenen Absprachen sind im In- zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses in der Kinderta- teresse der Kinder einzuhalten. Die Eingewöhnung des Kindes geseinrichtung gelten soll. Eine Reduzierung des Betreuungs- beträgt in der Regel 3 Wochen. umfangs ist grundsätzlich auch nach dem 1. März vor Beginn (3) Die Eltern übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungs- des letzten Kindergartenjahres unter Einhaltung der Fristen nach zeit dem Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung Abs. 3 möglich. Eine Erhöhung des Betreuungsumfangs unter der Betreuungszeit beim Personal in der Kindereinrichtung wie- Einhaltung der Fristen nach Abs. 3 ist nur in begründeten Aus- der ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Über- nahmefällen möglich. Hierzu sind der Gemeinde Heygendorf, als nahme der Kinder im Gebäude der Kindertageseinrichtung und Träger der Kindertageseinrichtung, die Gründe für die Erhöhung endet mit der Übergabe der Kinder durch das Personal an die des Betreuungsumfangs mit der Beantragung darzulegen. Eltern oder abholberechtigten Personen. (5) Zwischen Weihnachten und Neujahr jeden Jahres sowie an (4) Soll ein Kind den Heimweg allein antreten, bedarf es zuvor Brückentagen bleibt die Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ einer schriftlichen Erklärung der Eltern gegenüber der Leitung geschlossen. Der Elternbeirat wird zu Beginn des Kindergarten- oder der Erzieher. Die Eltern erklären bei der Aufnahme des Kin- jahres für das laufende Kindergartenjahr über die Schließzeiten des schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes be- informiert und angehört. Die Schließzeiten werden durch Aus- rechtigt ist. Diese Erklärung kann zu jeder Zeit widerrufen oder hang in der Kindertageseinrichtung rechtzeitig bekanntgegeben. geändert werden. (5) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten im §5 Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beim Kind oder in der Aufnahme / Anmeldung Wohngemeinschaft des Kindes, sind die Eltern zu unverzüglicher (1) Jedes Kind muss vor seiner Aufnahme in die Kindertages- Mitteilung an die Leitung der Einrichtung verpflichtet. Nach einer einrichtung „Riethspatzen“ ärztlich oder amtsärztlich untersucht Erkrankung eines Kindes, unabhängig von einer ansteckenden werden, was durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur oder nicht ansteckenden Krankheit, darf die Kindertagesstätte Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung gem. § 18 ThürKitaG „Riethspatzen“ erst wieder besucht werden, wenn eine ärztliche vom 18.12.2017 und §§ 33, 34 Infektionsschutzgesetz IfSG vom Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. 20.07.2000 nachzuweisen ist. Die Bescheinigung soll auch Hin- (6) Das Fehlen des Kindes ist unverzüglich der Leitung der Ein- weise auf Unverträglichkeiten und Allergien enthalten. Darüber richtung mitzuteilen. Die voraussichtliche Dauer der Abwesen- hinaus haben die Eltern dem Träger den Nachweis zu erbringen, heit soll angegeben werden. dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Be- (7) Die Eltern informieren die Kindertageseinrichtung über alle zug auf einen vollständigen, altersgemäßen und nach den Emp- wesentlichen Veränderungen, die die Personensorge oder die fehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impf- Gesundheit des Kindes betreffen. schutz des Kindes erfolgt ist. Die ärztliche Bescheinigung und (8) Die Eltern haben die Bestimmungen dieser Satzung sowie der Nachweis zur Impfberatung sollen zum Zeitpunkt der Vorlage der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung in der Kindertageseinrichtung nicht älter als vier Wochen sein. der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ der Gemeinde Hey- (2) Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung bei der gendorf einzuhalten und insbesondere die Elternbeiträge regel- Gemeinde Heygendorf oder bei der Leitung der Kindertagesein- mäßig und rechtzeitig zu entrichten. richtung „Riethspatzen“. Die Anmeldung soll in der Regel 6 Mo- nate vor der beabsichtigten Aufnahme erfolgen. §7 (3) Kindern aus anderen Gemeinden mit gewöhnlichem Aufent- Pflichten der Leitung der Kindertageseinrichtung halt in Thüringen können im Rahmen des Wunsch- und Wahl- (1) Die Leitung der Kindertageseinrichtung oder eine von ihr be- rechtes nach § 5 ThürKitaG bei freien Kapazitäten aufgenom- auftragte Person übt das Hausrecht in der Kindertageseinrich- men werden. Die Eltern sollen dies bei der Gemeinde/Stadt tung aus. sechs Monate vor der gewünschten Aufnahme unter Angabe der (2) Die Leitung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ führt gewünschten Kindertageseinrichtung beantragen. das Aufnahmegespräch mit den Eltern und nimmt die Belehrung
Amtsblatt -8- Ausgabe 10 (24.08.2018) – 28. Jahrgang nach § 34 Abs. 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung § 13 von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzge- Gespeicherte Daten setz - IfSG) vor. Treten die im IfSG genannten Krankheiten oder (1) Für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages, die Erhebung ein hierauf gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung verpflich- von Benutzungsgebühren/Elternbeiträgen sowie für die gesetz- tet, unverzüglich die im Gesetz vorgeschriebenen Meldungen lich vorgesehenen Entwicklungsdokumentationen werden die für und Vorkehrungen zu treffen. die Aufgaben nach dem ThürKitaG, dieser Satzung sowie der (3) Die Einrichtungsleitung gibt den Eltern nach Terminfestlegung Gebührensatzung zu dieser Satzung erforderlichen personenbe- Gelegenheit zu Entwicklungsgesprächen und Aussprachen. zogenen Daten des Kindes, der Eltern sowie weiterer Kinder der §8 Familie in automatisierten Dateien gespeichert. Sofern keine of- Elternbeirat fenen Forderungen bestehen, werden die Daten spätestens zwei Die Eltern der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ haben das Jahre nach Verlassen der Einrichtung durch das Kind gelöscht. Recht, einen Elternbeirat zu bilden. Die Wahl des Elternbeira- (2) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden betrof- tes erfolgt nach den Regelungen des § 12 Abs. 4 und 5 Thür- fene Eltern gemäß § 19 Abs. 3 des Thüringer Datenschutzge- KitaG. Die Gemeinde Heygendorf stellt die Beteiligungsrechte setzes (ThürDSG) über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten des Elternbeirates bei Entscheidungen nach § 12 Abs. 2 und 3 Daten in automatisierte Dateien unterrichtet. ThürKitaG sicher. Darüber hinaus erfolgt eine Einbeziehung des Elternbeirates entsprechend der Regelung des § 29 ThürKitaG § 14 im Falle einer geplanten Erhöhung der Elternbeiträge oder Ver- Inkrafttreten pflegungsgebühren. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. §9 Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Kinderta- Versicherung geseinrichtung „Riethspatzen“ der Gemeinde Heygendorf vom (1) Während der Betreuungszeit und für den direkten Hin- und 02.03.2010, zuletzt geändert am 07.04.2014 außer Kraft. Rückweg zur Kindertageseinrichtung sowie für gemeinsame Ak- Heygendorf, 25.07.2018 tivitäten und Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung (z. B. Weinreich Ausflüge) einschließlich der hierfür notwendigen Hin- und Rück- Bürgermeister (Siegel) wege besteht Unfallversicherungsschutz im Rahmen der gesetz- lichen Unfallversicherung. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- (2) Für die Kindertageseinrichtung besteht eine Haftpflichtversi- schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung cherung. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Haftung übernommen. geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der § 10 Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht inner- Benutzungsgebühren halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung Für die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Heygendorf wird von den Eltern der Kinder eine jeweils bis zum 10. des Monats zahlbare Benutzungsgebühr nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser Satzung erhoben. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid. Gemeinde Kalbsrieth § 11 Abmeldung Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes. Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Eine Abmeldung ist nur zum Ende eines Kalendermonats mög- Der Gemeinderat Kalbsrieth hat in seiner Sitzung am 31.07.2018 lich. Sie ist zwei Wochen vorher der Leitung der Kindertagesein- folgende Beschlüsse gefasst: richtung oder der Gemeinde Heygendorf schriftlich mitzuteilen. Kinder, die in die Schule aufgenommen werden, gelten nach Beschluss-Nr.: 0095-07/2018 dem letzten möglichen Betreuungstag in der Kindertageseinrich- Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- tung als abgemeldet, es sei denn, sie werden bereits vorher frist- sitzung vom 29.05.2018 gerecht zum Ende eines Monats abgemeldet. Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung § 12 vom 29.05.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Ausschluss eines Kindes Ergänzungen. vom Besuch der Kindertageseinrichtung Beschluss-Nr.: 0096-07/2018 (1) Ein Kind kann vom Besuch der Kindertageseinrichtung insbe- Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Elektroarbeiten sondere dann dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn in der Kindertagesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88 in der 1. die in dieser Satzung geregelten Mitwirkungspflichten der Gemeinde Kalbsrieth Eltern trotz schriftlicher Ermahnung wiederholt missachtet Der Gemeinderat beschließt die Elektroarbeiten in der Kinderta- wurden, gesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88 in der Gemeinde Kalbs- 2. die Eltern einer kontinuierlichen partnerschaftlichen Zu- rieth durch die Firma Elektro Schäffner, Unterdorf 55a in 06556 sammenarbeit mit dem Personal der Einrichtung bei der Kalbsrieth / OT Ritteburg durchführen zu lassen. Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes zuwiderhan- deln, Beschluss-Nr.: 0097-07/2018 Diskussion und Beschlussfassung Vergabe der Arbeiten zur 3. die Benutzungsgebühr trotz Mahnung für zwei aufeinander- Erneuerung der Heizung in der Kindertagesstätte „Zwergen- folgende Monate nicht entrichtet worden ist, land“, Hofgasse 88 in der Gemeinde Kalbsrieth“ 4. die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung bei der Ab- Der Gemeinderat beschließt die Arbeiten zur Erneuerung der holung des Kindes mehrfach unentschuldigt innerhalb ei- Heizung in der Kindertagesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88 nes Monats missachtet wurden, in der Gemeinde Kalbsrieth durch die Firma Eggert-Haustechnik 5. es sich trotz Ausschöpfung der pädagogischen Möglichkei- GmbH, Gewerbering 8 in 06571 Roßleben durchführen zu las- ten der Kindertageseinrichtung nicht in die Gemeinschaft sen. integrieren lässt oder andere Kinder gefährdet. Beschluss-Nr.: 0098-07/2018 (2) Vor dem dauerhaften Ausschluss ist zu prüfen, ob ein zeitlich befristeter Ausschluss ausreichend ist, um die entsprechenden Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Malerarbeiten Mitwirkungs- oder Handlungspflichten zu erreichen. in der Kindertagesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88 in der (3) Der beabsichtigte zeitlich befristete oder dauerhafte Aus- Gemeinde Kalbsrieth“ schluss des Kindes ist den Eltern in der Regel mit einer Frist Der Gemeinderat beschließt die Malerarbeiten in der Kinderta- von mindestens zwei Wochen bekanntzugeben. Vorab sind sie gesstätte „Zwergenland“, Hofgasse 88 in der Gemeinde Kalbs- anzuhören. Der Ausschluss erfolgt durch Bescheid und gilt als rieth durch die Firma Malermeister Markus Kästner, Bohlenweg Abmeldung. 1a in 06577 Hauteroda durchführen zu lassen.
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