ANKÜNDIGUNG DER KAMMERVERSAMMLUNG AKTIVE NUTZUNGS - PFLICHT DES BEA BEA FÜR BERUFSAUS-ÜBUNGSGESELLSCHAFTEN BEGABTENFÖRDERUNG BERUFLICHE BILDUNG ...
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AUSGABE 02/2021 · 4. AUGUST 2021 ANKÜNDIGUNG DER KAMMERVERSAMMLUNG SEITE 4 AKTIVE NUTZUNGS- PFLICHT DES BEA SEITE 8 BEA FÜR BERUFSAUS- ÜBUNGSGESELLSCHAFTEN SEITE 14 BEGABTENFÖRDERUNG BERUFLICHE BILDUNG SEITE 24
INHALT Aktuell Bekanntmachung der Kammerversammlung 2021................................................. 4 Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt............................................................... 5 beA-konforme Umbenennung mehrerer Dateien.................................................... 5 Die aktive beA-Nutzungspflicht steht vor der Tür.................................................. 9 Entwicklungen Elektronischer Rechtsverkehr mit den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften .....................................................................13 beA für Berufsausübungsgesellschaften................................................................14 Mitteilungen Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien..................................................... 15 Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.................... 15 Leitfaden „Der Anwalt als Arbeitgeber“ ..................................................................16 Corona-Entschädigungen für betroffene Rechtsanwälte.................................... 16 Neues aus Brüssel und Europa................................................................................. 17 Unterlassungserklärung gegenüber der RAK Sachsen......................................... 17 Erfolgreiches Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2020............................ 20 Rechtsprechung....................................................................................................... 20 Aus- & Weiterbildung Wer jetzt nicht ausbildet… ........................................................................................21 Blockbeschulung Rechtsanwaltsfachangestellte ab 2021/22............................ 22 Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 2021....................................... 22 Abschlussprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2021......................... 23 Begabtenförderung Berufliche Bildung.................................................................. 24 Ergebnisse der ReFa-Fortbildungsprüfung 2021................................................... 25 Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Rechtsfachwirt.......................................... 26 Personalien................................................................ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Buchbesprechungen. ................................................ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Anzeigen .. .................................................................. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Seminarangebote . .................................................... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Kontakt .. ..................................................................... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Impressum................................................................. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2 · K AMMERaktuell | 02/2021
editorial LIEBE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN, Diese Ausgabe der KAMMERaktuell ist eine ganz besondere. Es ist die erste Ausgabe im neuen Corporate Design der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Der Versand der KAMMER- aktuell erfolgt seit geraumer Zeit auf elektronischem Weg via beA, mit dem neuen Layout passen wir uns diesen techni- schen Gegebenheiten an. Doch auch der Inhalt dieser Ausgabe kann sich sehen lassen. Sie finden die vorläufige Tagesordnung der Kammerversammlung, die am 20.09.2021 ab 14 Uhr in Dresden stattfinden wird. Für viele von Ihnen sicherlich eine willkom- mene Gelegenheit für ein persönliches Wiedersehen, nach den vielen Monaten der Einschränkungen. Wir befinden uns in der zweiten Jahreshälfte, das Jahresende kommt langsam in Sicht. Und damit auch der Beginn der aktiven beA-Nutzungspflicht ab dem 01.01.2022. In diesem Heft informieren wir Sie über neue Funktionalitäten und Anforderungen beim beA-Versand. Für Sie und Ihre MitarbeiterInnen bieten wir bis zum Jahresende zahlreiche Seminare an, in denen Sie sich mit dem beA vertraut machen können. Zu guter Letzt möchte ich Ihr Augenmerk richten auf die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, von der auch Kolleginnen und Kollegen betroffen sind, insbesondere der Rechtsanwaltskammern Koblenz und Hamm. Vor allem im Jahr 2002, aber auch 2013, erfuhren betroffene sächsische Kolleginnen und Kollegen selbst, welche dramatischen Folgen außergewöhnliche Wetterereignisse und folgende Hochwasser für die berufliche wie persönliche Existenz haben können und erhielten bei Bedürftigkeit bundesweite Spendenhilfe, gerade auch aus der Anwaltschaft. Nunmehr rufen die von der aktuellen Hochwasserkatastrophe betroffenen Rechtsanwaltskammern zu Spenden für ge- schädigte Rechtsanwaltskanzleien auf. Diesem Aufruf schließt sich der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen an und bittet um Ihre Unterstützung. Weitere Details finden Sie auf der Website der BRAK und der RAK Sachsen. Sabine Fuhrmann Präsidentin KAMMERAKTUELL · 3
ak t u e l l BEKANNTMACHUNG DER RECHTSANWALTSKAMMER SACHSEN ÜBER DIE KAMMERVERSAMMLUNG 2021 Die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Sachsen findet am 20. September 2021, 14:00 Uhr, in Dresden statt. Wir bitten Sie, diesen Termin bereits jetzt vorzumerken. Vorläufige Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Grußwort 4. Vortrag zur BRAO-Novelle und der Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts 5. Jahresbericht der Präsidentin der RAK Sachsen für 2020 6. Aussprache zum Jahresbericht der Präsidentin 7. Kassenbericht des Schatzmeisters 8. Aussprache zum Kassenbericht des Schatzmeisters 9. Rechnungsprüferbericht 10. Nachtragshaushalt 2021 und Beschlussfassung 11. Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2022 12. Haushaltsplan 2022 und Beschlussfassung 13. Beschlussfassung über - Änderung der Geschäftsordnung der RAK Sachsen - Änderung der Gebührenordnung - Änderung der Beitragsordnung 14. Wahl der Rechnungsprüfer 15. Verschiedenes Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Sachsen sind alle Mitglieder der Rechtsanwalts- kammer Sachsen aufgerufen, weitere Tagesordnungspunkte vorzuschlagen oder anzukündigen. Vorschläge und Anträge, die eingangsbefristet bis zum 20. August 2021 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen eingehen und die geforderten Unterschriften von mindestens 10 Mitgliedern tragen, werden in die Tagesordnung auf- genommen. Dresden, den 22.07.2021 Rechtsanwaltskammer Sachsen Sabine Fuhrmann Präsidentin 4 · KAMMERAKTUELL | 02/2021
GESETZ ZUR FÖRDERUNG VERBRAUCHERGERECHTER ANGEBOTE IM RECHTSDIENSTLEISTUNGSMARKT Automatisiertes Mahnverfahren Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden- Schnittstelle nutzen. Die bisherige Schnittstelle reicht Württemberg, das auch als Koordinierungsstelle für nicht aus, die neuen Wahlmöglichkeiten abzubilden. Da das automatisierte Mahnverfahren fungiert, informierte ab dem 01.10.2021 die Antragsdaten im neuen Format darüber, dass der Online-Mahnantrag derzeit auf die angeliefert werden müssen und Daten im bisherigen Änderungen durch das Gesetz zur Förderung verbrau- Datenformat zu fehlerhaften Ergebnissen führen können, chergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt muss ab dem 01.10.2021 die Software über die neue vorbereitet werde. Die entscheidende Änderung, die im Schnittstelle genutzt werden. automatisierten Mahnverfahren abgebildet werden muss, ist die Möglichkeit, künftig auch im Mahnverfahren nied- Die Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnver- rigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung nach dem fahren hat – soweit bekannt – die Hersteller von Kanzlei- RVG zu vereinbaren oder sogar ganz auf die Vergütung zu software-Programmen bereits informiert. Sie empfiehlt verzichten. Die Änderung wird am 01.10.2021 in Kraft tre- aber dringend, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer von ten. Zu diesem Stichtag werden auch die entsprechenden Kanzleisoftware mit den Herstellern ihrer Produkte in Angaben im Online-Mahnantrag abgefragt werden. Verbindung setzen, um die Aktualisierung der verwende- ten Software abzustimmen. Im Rahmen der Umstellung des Online-Mahnantrags er- geben sich auch wesentliche Änderungen an der Schnitt- Nutzerinnen und Nutzer selbstprogrammierter Software stelle für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die zur können die Änderungen unter post-stelle@jum.bwl.de Erstellung eines nur maschinell lesbaren Datenformats erfragen. eine Branchensoftware oder eine selbstprogrammierte BEA-KONFORME UMBENENNUNG MEHRERER DATEIEN Seit dem 22.04.2021 gelten neue Vorgaben für die Benennung von Dateien, die per beA verschickt werden sollen. Wie im beA-Sondernewsletter 1/2021 vom 20. April 2021 erläutert, dürfen die Dateinamen nur noch aus den Buch- staben des deutschen Alphabets (inklusive der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und des ß), Ziffern, dem Unterstrich (_) und dem Minuszeichen (-) bestehen. Ein Punkt (.) darf nur zur Abtrennung der Dateinamensendung verwendet wer- den. Diese Regeln bedeuten insbesondere, dass Dateien, die einer beA-Nachricht als Anhang beigefügt werden sollen, keine Leerzeichen im Dateinamen enthalten dürfen. aktuell | K AMMERaktuell · 5
Missachtet man diese Regeln und versucht, einer beA- einmal auf „Install“, bestätigt die Sicherheitsabfrage mit Nachricht Dateien mit unzulässigen Zeichen im Datei- „Ja“ und klickt abschließend auf „Finish“. namen anzuhängen, dann lehnt die beA-Webanwendung deren Hochladen mit einer Fehlermeldung ab: Nunmehr steht im Kontextmenü die neue Funktion „PowerRename“ zur Verfügung. Um diese zu nutzen und mehrere Dateien gleichzeitig umzubenennen, markiert man zuerst alle umzubenennenden Dateien, die dafür nicht geöffnet sein sollten. Zum Markieren mehrerer Dateien empfiehlt sich eine der folgenden vier Möglich- keiten: • Ziehen eines Rechtecks (beginnend leicht links oder rechts neben der ersten Datei) um die zu markierenden Dateien mit gedrückter linker Maustaste • Klicken auf die erste zu markierende Datei, an- schließendes Drücken und Gedrückthalten der Umschalt-Taste und Klicken auf die letzte zu markierende Datei Sobald man erkennt, was man „falsch“ gemacht hat, gilt • Drücken und Gedrückt- es, die Dateinamen entsprechend anzupassen. Im vorlie- halten der Strg-Taste genden Beispiel sind die Leerzeichen in den Dateinamen und anschließendes das Problem. Freilich kann man die nötigen Umbenen- Klicken auf jede nungen von Hand vornehmen, indem man jede einzelne einzelne der zu der betroffenen Dateien mit rechts anklickt, in dem sich markierenden Dateien öffnenden Auswahlmenü „Umbenennen“ auswählt und (hierdurch können sämtliche Leerzeichen im Dateinamen löscht und durch auch Dateien markiert Unterstriche ersetzt. Je nach Anzahl der betroffenen werden, die nicht zu- Dateien kann das aber eine Weile dauern und ist unnötig sammenhängend bzw. umständlich und wiederum fehleranfällig. In allen gängi- hintereinander gereiht gen Betriebssystemen gibt es Möglichkeiten, die Namen angezeigt werden) mehrerer markierter Dateien auf einmal systematisch zu • Markieren aller Dateien in einem geöffneten Ordner ändern. durch gleichzeitiges Drücken der Tasten Strg + A Windows Nach einem Rechtsklick auf die so markierten Dateien klickt man im sich öffnenden Auswahlmenü auf „Power- Unter Windows ist diese Funktion zwar nicht von Haus Rename“. Es öffnet sich ein Fenster mit drei Bereichen. aus vorhanden, kann aber mit der von Microsoft unter Im oberen Bereich können der zu suchende und der dem Namen „PowerToys“ kostenlos bereitgestellten Ersetzungstext eingegeben werden. Im mittleren Bereich Sammlung von nützlichen Hilfsprogrammen leicht nach- können Optionen angewählt werden, die für die hier vor- installiert werden. Dazu lädt man die aktuelle Version der gesehene Verwendung aber ohne Belang sind. Im unteren „PowerToys“ herunter, führt die heruntergeladene Datei Drittel zeigt „PowerRename“ links die zu ändernden (durch Doppelklicken) aus, klickt in dem Installations- Dateienamen im Original und rechts eine Vorschau der prozess dreimal hintereinander auf „Next“ sowie dann geänderten Dateinamen an: 6 · K AMMERaktuell | 02/2021
Gibt man im Feld „Suchen nach:“ ein Leerzeichen ein und im Feld „Ersetzen durch:“ einen Unterstrich (durch gleichzeitiges Drücken der Umschalt- Taste und des Bindestrichs/Minuszei- chens unten rechts auf der Tastatur), dann erscheint im unteren rechten Bereich die Vorschau der gewünschten Umbenennungen: Mit einem Klick auf „Umbenennen“ werden alle markierten Dateien auf einmal umbenannt. Im Datei-Explorer erscheinen die Dateien nun jeweils mit geändertem Namen. aktuell | K AMMERaktuell · 7
MacOS (Apple) Anhängen der umbenannten Dateien Im MacOS-Betriebssystem ist die Funktion zum gleichzei- Sobald in den Dateinamen keine Unterstriche mehr tigen Umbenennen mehrerer Dateien bereits enthalten. enthalten sind, können die Dateien als Anhang zu einer Dazu müssen zunächst alle umzubenennenden Dateien beA-Nachricht hinzugefügt werden und die beA-Weban- markiert werden. Das funktioniert wie oben im Windows- wendung ist zufrieden: Teil beschrieben, wobei statt der Strg-Taste die cmd/ command-Taste zu drücken ist. Sodann klickt man mit der rechten Maustaste (alternativ mit der linken bei ge- drückter ctrl/control-Taste) auf die markierten Dateien und dann mit links auf den Punkt „Umbenennen ...“: Selbstverständlich können mit den beschriebenen Funk- tionen nicht nur Leerzeichen in Unterstriche umgewan- delt werden, sondern etwa auch ebenfalls unzulässige Paragraphenzeichen oder Klammern aus Dateinamen entfernt oder Bitten des adressierten Gerichts zur Datei- Im sich öffnenden Fenster „Finder-Objekte umbenennen:“ benennung umgesetzt werden. ist oben links der Punkt „Text ersetzen“ auszuwählen. Im Feld „Suchen:“ gibt man ein Leerzeichen ein und im Feld Rechtsanwalt Dr. Sebastian Feiler, Köln, und „Ersetzen durch:“ einen Unterstrich. Unten in der Zeile Rechtsanwalt Dr. Christoph Scheuing, Karlsruhe, „Beispiel:“ ist zu sehen, wie sich die geplante Umbenen- Mitgründer des Legal Automation Blog nung auf die erste der markierten Dateien auswirken Berlin, 09.06.2021 wird: (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 3/2021) Die vorstehenden Hinweise finden Sie auch auf www. legal-automation-blog.de. Dort erscheinen regelmäßig Tipps, Empfehlungen und Anleitungen, die Jurist:innen den digitalen Alltag erleichtern sollen. Die Beiträge sind nach Schwierigkeitsgraden unterschie- Mit einem Klick den und inhaltlich breit gefächert. auf „Umbenennen“ Thematisiert werden z.B. die werden in den Datei- effizientere Verwendung einfacher namen sämtlicher Standardprogramme etwa zur markierter Dateien Textverarbeitung, Automatisierun- die Leerzeichen gen auf dem Smartphone oder – für durch Unterstriche technisch Versierte – die Nutzung ersetzt. von Makros in Microsoft Office. 8 · K AMMERaktuell | 02/2021
DIE AKTIVE NUTZUNGSPFLICHT STEHT VOR DER TÜR. LANGE IST ES NICHT MEHR HIN. AM 01.01.2022 GILT IN DEN MEISTEN VERFAHRENSORDNUNGEN BUNDESWEIT DIE SOGENANNTE AKTIVE NUTZUNGSPFLICHT. DAS BEDEUTET FÜR DIE ANWALTSCHAFT, DASS SCHRIFTSÄTZE NUR NOCH ALS ELEKTRONISCHE DOKUMENTE BEI DEN GERICHTEN EINGEREICHT WERDEN DÜRFEN, DA SIE ANSONSTEN UNHEILBAR UNWIRKSAM SIND. NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN BLEIBT DIE HERKÖMMLICHE ÜBERMITTLUNG WIE BSPW. PER TELEFAX ZULÄSSIG, WENN EIN TECHNISCHER AUSFALL UNVERZÜGLICH GLAUBHAFT GEMACHT WIRD. DIE KOL- LEGINNEN UND KOLLEGEN SIND DAHER DRINGEND AUFGERUFEN, SICH SO SCHNELL WIE MÖGLICH MIT DEN NEUEN BESTIMMUNGEN VERTRAUT ZU MACHEN UND IHRE KANZLEI AUF DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION AUSZURICH- TEN. ANSONSTEN DROHEN UNVERMEIDLICH HAFTUNGSFÄLLE. AKTIVE NUTZUNGSPFLICHT – 1a S. 1 ZPO). fahrensordnungen: § 130d ZPO, § 14b WAS IST DAS? FamFG, § 46g ArbGG, § 65d SGG, § 55d Die Pflichten im Zusammenhang VwGO, § 52d FGO und § 32d StPO (vgl. Der Begriff der aktiven Nutzungs- mit dem elektronischen Rechts- auch in Verbindung mit § 110c OWiG). pflicht findet sich nicht im Gesetz. verkehr wurden mit dem Gesetz Dokumente, für die die Schriftform Er ist genau betrachtet sogar ein zur Förderung des elektronischen (vgl. § 130 Nr. 6 Hs. 1 ZPO) vorge- wenig schief. Er soll bedeuten, dass Rechtsverkehrs mit den Gerichten schrieben ist, müssen dann elektro- die Prozessbevollmächtigten ver- vom 10. Oktober 20132 eingeführt und nisch eingereicht werden. Lediglich pflichtet sind, ihre Schriftsätze und mit dem Gesetz zur Einführung der Verteidiger sollen ihre Schriftsätze Anlagen, Anträge und Erklärungen elektronischen Akte in der Justiz und als elektronisches Dokument über- etc. als elektronische Dokumente zu zur weiteren Förderung des elektro- mitteln. Nur die Berufung und ihre speichern und „aktiv“ an die Gerichte nischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli Begründung, die Revision, ihre auf elektronischem Weg zu übermit- 20173 erweitert. Die Einführung des Begründung und die Gegenerklärung teln. Die „Nutzung“ eines bestimmten elektronischen Rechtsverkehrs sollte sowie die Privatklage und die An- Kommunikationsmittels wie bspw. dabei im wesentlich bundeseinheit- schlusserklärung bei der Nebenklage des beA ist aber gerade nicht vorge- lich und schrittweise erfolgen. So müssen als elektronisches Dokument schrieben. Sinn und Zweck der Norm trat am 01.01.2018 bereits die „passi- übermittelt werden. ist es, die Vorteile des elektronischen ve Nutzungspflicht“ in Kraft. Sie wird Rechtsverkehrs nicht dadurch zu als reine Berufspflicht in § 31a Abs. Aufgrund Verordnungsermächtigung beeinträchtigen, dass ein Teil der 6 BRAO geregelt und verpflichtet zur konnten zwei Bundesländer die Nut- Anwälte weiterhin Papierdokumente Nutzung des beA, aber nur in Bezug zungspflicht bereits vorab in Kraft an die Gerichte übersendet, die auf den Empfang und damit auf der treten lassen. Bereits seit 01.01.2020 dann dort zu erheblichen Druck- und Passivseite. gilt sie in Schleswig-Holstein für den Scanaufwänden führen.1 Spätestens Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit ab 01.01.2026 arbeiten die Gerichte Die aktive Nutzungspflicht tritt zum und seit 01.01.2021 in Bremen für alle nämlich ausschließlich mit der 01.01.2022 in Kraft. Sie wird geregelt Fachgerichtsbarkeiten mit Ausnahme digitalen Akte (vgl. bspw. § 298a Abs. sein in folgenden Prozess- bzw. Ver- des LSG Niedersachsen-Bremen in 1 BT-DRS. 17/12634, S. 27. 2 BGBL. I, S. 3786. 3 BGBL. I, S. 2208. aktuell | K AMMERaktuell · 9
Celle und der Verwaltungsgerichts- AUSGESTALTUNG DER AKTIVEN die Vorlage von Urkunden, die vom barkeit. Beim Einreichen von frist- NUTZUNGSPFLICHT Gericht zu informatorischen Zwe- wahrenden Schriftsätzen ist dort cken (§§ 142, 273 Abs. 2 Nr. 5 ZPO) also bereits heute höchste Vorsicht Die Form der Einreichung ist eine oder zu Beweiszwecken angeordnet geboten. Dies zeigen die zahlreichen Frage der Zulässigkeit und daher von worden ist. Ausgeschlossen ist im Wesentlichen ergebnislosen Amts wegen zu beachten. Wird die überdies nicht die Einreichung von Wiedereinsetzungsanträge, über die Form nicht gewahrt, ist die Prozess- Papierunterlagen, die im grenzüber- mittlerweile entschieden wurde. erklärung unwirksam. Im Falle der schreitenden Rechtsverkehr zur Wei- Zu beachten ist schließlich, dass es Klage erfolgt eine Abweisung durch terleitung an eine ausländische Stelle bereits heute weitere Pflichten zur Prozessurteil. Auf die Einhaltung bestimmt sind. Soweit in allen diesen elektronischen Kommunikation gibt. kann auch der Gegner weder ver- Fällen zusätzlich eine Abschrift der Dazu gehört bspw. die Abgabe des zichten noch sich rügelos einlassen vorzulegenden oder weiterzuleiten- elektronischen Empfangsbekenntnis- (vgl. § 295 Abs. 2 ZPO). Die Nutzungs- den Dokumente in Papierform für die ses (174 Abs. 4 S. 4 ZPO), das Mahn- pflicht gilt dabei grundsätzlich Akten eingereicht werden soll, ist die verfahren, § 702 Abs. 2 S. 2 ZPO, und für alle anwaltlichen schriftlichen Pflicht zur Einreichung in elektroni- das Einreichen von Schutzschriften, Anträge und Erklärungen nach der scher Form allerdings zu beachten.7 § 945a ZPO in Verbindung mit § 49c jeweiligen Verfahrensordnung.5 Eine BRAO. Besondere Aufregung hat in Heilung bspw. nach § 130a Abs. 6 ZPO Ist die elektronische Übermittlung der Vergangenheit zudem die Recht- kommt nicht in Betracht, weil kein aus technischen Gründen vorüber- sprechung bei Faxproblemen am Tag Verstoß gegen die Verordnung über gehend nicht möglich, bleibt die des Fristablaufs gesorgt: Danach sei die technischen Rahmenbedingungen Übermittlung nach den allgemeinen auch ein Übermittlungsversuch per (§ 130a Abs. 2 ZPO in Verbindung mit Vorschriften zulässig. Die vorüber- beA zu unternehmen. Der BGH hat der ERVV) vorliegt. Eine Wiederein- gehende Unmöglichkeit ist bei der diese Anforderung mittlerweile ein setzung wird in der Regel an dem Or- Ersatzeinreichung oder unverzüglich wenig relativiert: Die Benutzung des ganisationsverschulden des Anwalts danach glaubhaft zu machen; auf beA nach gescheiterter Übermittlung scheitern. Allein die Unkenntnis der Anforderung ist ein elektronisches per Telefax sei jedenfalls dann kein Normen zum elektronischen Rechts- Dokument nachzureichen, vgl. bspw. zumutbarer, nur geringfügigen Auf- verkehr kann kein Entschuldigungs- § 130d S. 2 und 3 ZPO. Die nach den wand verursachender alternativer grund sein.6 allgemeinen Vorschriften zulässigen Übermittlungsweg, wenn der Anwalt Einreichungsformen sind dabei die das beA bisher nicht aktiv zum Vorgaben im materiellen Recht wie Übermittlung in Papierform oder Versand von Schriftsätzen genutzt etwa § 2356 Abs. 1 S. 1 BGB, die die durch Telefax (vgl. § 130 Nr. 6 Hs. 2 habe und mit seiner Nutzung nicht Vorlage von öffentlichen Urkunden ZPO). Diese Ersatzeinreichung ist nur vertraut sei.4 oder Ausfertigungen in gerichtlichen für die Dauer der Störung zulässig. Verfahren vorschreiben, bleiben als Dabei spielt es keine Rolle, ob die leges speciales von der allgemeinen Ursache für die vorübergehende Nutzungspflicht elektronischer technische Unmöglichkeit in der Kommunikationswege natürlich un- Sphäre des Gerichts oder des An- berührt. Dasselbe gilt erst recht für walts zu suchen ist.8 Die Möglichkeit 4 BGH BESCHL. V. 17.12.2020 – III ZB 31/20, NJW 2021, 390, RN. 27. 5 BT-DRS. 17/12634, S. 27. 6 BGH BESCHL. V. 15.5.2019, XII ZB 573/18, NJW 2019, 2230 MIT WEITEREN NACHWEISEN. 7 BT-DRS. 17/12634, S. 27. 8 BT-DRS. 17/12634, S. 27. 10 · K AMMERaktuell | 02/2021
der Ersatzeinreichung ist verschul- (ohne schuldhaftes Zögern) nach- desnotarkammer bezogen werden densunabhängig ausgestaltet.9 zuholen. Eine Glaubhaftmachung 17 kann.12 Die zur Bestellung benötigte Tage nach der Störung ist nicht mehr SAFE-ID kann jeder Anwalt selbst im Die Möglichkeit der Ersatzeinrei- unverzüglich. Die gerichtliche Kennt- bundesweiten Gesamtverzeichnis chung kann vor allem zur Wahrung nis von der Störung des beA zu einem recherchieren.13 materiell-rechtlicher Verjährungs- bestimmten Zeitpunkt macht die oder Ausschlussfristen erforderlich Glaubhaftmachung der Störung nicht Bei der Nutzung von beA bieten sich sein, in die keine Wiedereinsetzung entbehrlich. Glaubhaft gemacht wer- zwei Übermittlungsmethoden an, gewährt werden kann und bei denen den muss allein die Tatsache einer vgl. bspw. § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO. § 167 ZPO eine Rückwirkung auf den technischen Störung im Zeitpunkt Entweder das Dokument wird mit Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht der beabsichtigen Einreichung. Es einer qualifizierten elektronischen vorsieht. Allerdings wird durch die bedarf keiner weiteren Sachverhalts- Signatur versehen, für die aber Einschränkung „aus technischen aufklärung bspw. zu den Gründen der wiederum ein entsprechendes Sig- Gründen“ und „vorübergehend“ Störung oder eines Zuwartens aus naturzertifikat anzuschaffen ist (beA klargestellt, dass Anwälte hierdurch sonstigen Gründen. Die Glaubhaft- Karte Signatur). Oder man macht von nicht von der Notwendigkeit ent- machung muss selbst wirksam (also der vereinfachten Einreichungsmög- bunden sind, die notwendigen tech- im Zweifel elektronisch) eingereicht lichkeit Gebrauch, die allerdings – so nischen Einrichtungen für die Ein- werden. Fehlt die Glaubhaftmachung hat es sich mittlerweile gezeigt – reichung elektronischer Dokumente oder wurde sie formunwirksam fehleranfällig ist. Danach genügt es, vorzuhalten und bei technischen durchgeführt, wird auch die Ersatz- wenn das elektronische Dokumente Ausfällen unverzüglich für Abhilfe zu einreichung unwirksam.11 am Ende mit dem Namen der ver- sorgen.10 antwortenden Person versehen wird WAS IST JETZT ZU TUN? (einfache Signatur) und eben diese Vor diesem Hintergrund wurde verantwortende Person aus ihrem daher auch vorgesehen, dass die Sofern Anwälte forensisch tätig sind, beA heraus das Dokument selbst an technische Unmöglichkeit ein- sollten sie schnellstens Vorkehrun- das Gericht versendet. schließlich ihrer vorübergehenden gen treffen, um elektronische Doku- Natur glaubhaft zu machen ist. mente an die Gerichte formwirksam Machen Sie sich darüber hinaus mit Die Glaubhaftmachung (vgl. § 294 übermitteln zu können. Dabei können den Anforderungen an die elektroni- ZPO) soll möglichst gleichzeitig mit verschiedene zugelassene Übermitt- schen Dokumente vertraut, wie sie der Ersatzeinreichung erfolgen. lungswege genutzt werden (vgl. § 4 in der ERVV und der dazu erfolgten Jedoch sind Situationen denkbar, Abs. 1 ERVV) wie bspw. akkreditierte Bekanntmachung niedergelegt sind. bei denen der Rechtsanwalt erst EGVP-Clients oder DE-Mail mit Ab- In der Regel ist das elektronische kurz vor Fristablauf feststellt, dass senderbestätigung. Am einfachsten Dokument in druckbarer, kopierbarer eine elektronische Einreichung nicht dürfte es aber sein, das beA zu und, soweit technisch möglich, möglich ist und bis zum Fristablauf verwenden, mit dem auf Empfangs- durchsuchbarer Form im Datei- keine Zeit mehr verbleibt, die Un- seite ohnehin regelmäßig gearbeitet format PDF zu übermitteln, § 2 Abs. möglichkeit darzutun und glaubhaft werden muss. Hierfür ist wenigstens 1 ERVV. Denken Sie auch daran, für zu machen. In diesem Fall ist die die Anschaffung einer beA Karte den Versand und die nachfolgende Glaubhaftmachung unverzüglich Basis erforderlich, die über die Bun- Eingangskontrolle organisatorische 9 ARBG LÜBECK URT. V. 1.10.2020 – 1 CA 572/20, BRAK-MITT 2021, 122. 10 BT-DRS. 17/12634, S. 28. 11 ARBG LÜBECK URT. V. 1.10.2020 – 1 CA 572/20, BRAK-MITT 2021, 122. 12 HTTPS://BEA.BNOTK.DE/ 13 WWW.RECHTSANWALTSREGISTER.ORG aktuell | K AMMERaktuell · 11
Anweisungen an Ihre Mitarbeiter zu erteilen, um sich im Falle einer Wiedereinsetzung exkulpieren zu NEUE REGELUNG ZU VERTRETUNGEN können. Und sollten Sie noch Un- sicherheiten in Bezug auf die recht- DER DIE VERTRETUNG REGELNDE § 53 BRAO IST MIT WIRKUNG ZUM 01.08.2021 EBENSO NEU GEFASST WIE § 54 BRAO. EINE ANZEIGEPFLICHT DER VERTRETERBESTELLUNG GEGENÜBER lichen Rahmenbedingungen oder die DER RECHTSANWALTSKAMMER AUS § 53 ABS. 6 BRAO A.F. EXISTIERT AB DEM 01.08.2021 AUS- technische Umsetzung haben, den- DRÜCKLICH NICHT MEHR. ken Sie an den Besuch einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen, die u.a. DER RECHTSANWALT MUSS NACH § 53 BRAO N.F. FÜR SEINE VERTRETUNG SORGEN, WENN ER ENTWEDER LÄNGER ALS EINE WOCHE DARAN GEHINDERT IST, SEINEN BERUF AUSZUÜBEN durch die RAK Sachsen angeboten ODER ABER SICH LÄNGER ALS ZWEI WOCHEN VON SEINER KANZLEI ENTFERNEN WILL. DIE werden. VERTRETUNG SOLL EINEM ANDEREN RECHTSANWALT ÜBERTRAGEN WERDEN. DIESEN SOLL DER RECHTSANWALT SELBST BESTELLEN. Rechtsanwalt Alexander Siegmund DER VERTRETENE HAT GEMÄSS § 54 ABS. 2 BRAO N.F. DEM SELBST BESTELLTEN VERTRETER EINEN ZUGANG ZU SEINEM BESONDEREN ELEKTRONISCHEN ANWALTSPOSTFACH (BEA) EINZU- RÄUMEN. DER VERTRETER MUSS ZUMINDEST BEFUGT WERDEN, POSTEINGÄNGE ZUR KENNTNIS NEHMEN ZU KÖNNEN UND ELEKTRONISCHE EMPFANGSBEKENNTNISSE ABZUGEBEN. DIE MÖGLICHKEIT, EINEN VERTRETER FÜR DAS GESAMTE KALENDERJAHR ZU BESTELLEN, SIEHT DIE BRAO NICHT MEHR VOR. SEMINARE MIT ALEXANDER SIEGMUND beA-Anwälte Teil 1: Grundlagen Kurs 50095 Dozent: Dr. Alexander Siegmund Ort: Online-Seminar Anerkennung: BRAK-Fortbildungszertifikat Termin: Donnerstag, 14.10.2021, von 14:00 Uhr bis 17:15 Uhr, Anmeldung Preis: 99,00 € inkl. 15 Min. Pause beA-Anwälte Teil 2: Vertiefung Kurs 50096 Dozent: Dr. Alexander Siegmund Ort: Online-Seminar Anerkennung: BRAK-Fortbildungszertifikat Termin: Montag, 15.11.2021, von 14:00 Uhr bis 17:15 Uhr, Anmeldung Preis: 99,00 € inkl. 15 Min. Pause 12 · K AMMERaktuell | 02/2021
en t w i c k l u ngen ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR MIT DEN SÄCHSISCHEN GERICHTEN UND STAATSANWALTSCHAFTEN Einführung der elektronischen Verfahrensakte beim Arbeitsgericht Chemnitz Beim Arbeitsgericht Chemnitz werden alle ab dem 29. Allgemeine Hinweise zum Geschäftsbetrieb beim März 2021 eingehenden neuen Verfahren elektronisch Arbeitsgericht Chemnitz (E-Akte) geführt. FAX / ELEKTRONISCHE VERFAHREN Der Direktor des Arbeitsgerichts bittet um Beachtung folgender Hinweise: Per beA eingereichte Dokumente gelangen bei elektro- nisch geführten Verfahren sofort direkt zur jeweiligen ÜBERSENDUNG ELEKTRONISCHER Akte. Eine Faxübersendung ist daher überflüssig. DOKUMENTE DURCH DAS ARBEITSGERICHT FAX / PAPIERGEFÜHRTE VERFAHREN Zustellungen bzw. einfache Übersendungen zwischen dem Arbeitsgericht und den Prozessvertretern erfolgen Die Übersendung nichteiliger Schriftsätze zusätzlich per – soweit technisch möglich – bei elektronisch geführten Fax ist bitte zu vermeiden. Verfahren nur noch in elektronischer Form (außer bei vollstreckbaren Ausfertigungen). DATEIBEZEICHNUNG / AKTENZEICHEN Insoweit wird darauf hingewiesen, dass nach einer Zu- stellung das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) Bei elektronischer Übersendung sollen die Dateien das Ak- zurückzusenden ist. tenzeichen in der Form „1 Ca 123/21“ enthalten. Zusätzliche Buchstaben, Sonderzeichen, Worte oder Leerzeichen ver- ÜBERSENDUNG ELEKTRONISCHER hindern das Zuordnen zum Verfahren. Bei verfahrenseinlei- DOKUMENTE AN DAS ARBEITSGERICHT tenden Schriftsätzen soll „Neueingang“ und ein Schlagwort zur Verfahrensart (Klage o. ä.) mit angegeben werden. Schriftstücke zu elektronisch geführten Verfahren sollen nur noch über das besondere elektronische Anwaltspost- DATEIBEZEICHNUNG / ANLAGEN fach (beA) eingereicht werden. Bei elektronischer Übersendung sollen die Dateinamen DATEIGESTALTUNG BEI der Anlagen maximal 60 Zeichen enthalten (z. B. „K1“… ELEKTRONISCHER ÜBERSENDUNG etc.) und nach dem Ausdrucken für hiesige Papierakten auch auf dem Dokument selbst zu finden sein. Die Übersendung der Schriftsätze und Anlagen soll immer in einzelnen, voneinander getrennten und genau bezeich- ÜBERSENDUNG DES EMPFANGSBEKENNTNISSES neten Dateien erfolgen. Die auf PDF mit den PDF-Werkzeugen angebrachten Beim Empfangsbekenntnis sollte der Kanzleistempel die „Kommentare“ wie „Stempel“ (z. B. Anlage K1) können Datumsangabe nicht verdecken und es sollte zeitnah aktuell nicht übernommen werden. zurückgesandt werden. KAMMERAKTUELL · 13
BEA FÜR BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufs- GESELLSCHAFTSPOSTFÄCHER FÜR rechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufs- MEHRERE STANDORTE ausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Der Regierungsentwurf sieht vor, dass jede Berufs- enthält u.a. einen Vorschlag zur Einführung besonderer ausübungsgesellschaft genau ein beA erhalten kann. elektronischer Anwaltspostfächer (beA) für Berufsaus- Dieser Vorschlag ist gerade für größere und überörtliche übungsgesellschaften. Nach § 31b BRAO-E soll die BRAK Einheiten praxisfern. Die BRAK forderte deshalb, dass sie für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene und damit für zugelassene Berufsausübungsgesellschaften mehr von der Rechtsanwaltskammer zugelassene Berufsaus- als ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein- übungsgesellschaft auf Antrag ein beA empfangsbereit richten kann. Sinnvoll wäre eine Regelung, nach der die einrichten. Damit kommt der Entwurf einer seit Einfüh- Berufsausübungsgesellschaft ein beA verpflichtend er- rung des beA erhobenen Forderung aus der anwaltlichen hält und die BRAK ihr auf Antrag weitere beAs, z.B. eines und gerichtlichen Praxis nach. Im Grundsatz ist dieses pro Standort, einrichten könnte. Vorhaben zu begrüßen. Die Details der Ausgestaltung geben aber Anlass, im Interesse einer höheren Akzeptanz GESELLSCHAFTSPOSTFACH ALS und Praxistauglichkeit des beA für Berufsausübungs- SICHERER ÜBERMITTLUNGSWEG gesellschaften Nachbesserungen zu fordern. Nach dem Gesetzentwurf soll das Gesellschaftspost- GESELLSCHAFTSPOSTFACH NUR AUF ANTRAG fach ausdrücklich nicht als sicherer Übermittlungsweg i.S.d. § 130a IV ZPO und seiner Parallelvorschriften Der Entwurf sieht vor, dass die BRAK ein sog. Gesell- ausgestaltet sein. Auch dagegen wandte sich die BRAK. schaftspostfach nur auf Antrag der Gesellschaft emp- Die Regelung ist umso unverständlicher, als mit dem fangsbereit einrichtet. Diesem Vorschlag widersprach Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen die BRAK aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsverkehrs mit den Gerichten ein sicherer Übermitt- Verlässlichkeit des Elektronischen Rechtsverkehrs. Die lungsweg auch für Bürger und juristische Personen zu- Berufsausübungsgesellschaft soll nach dem Gesetz- gelassen werden soll. Warum dann nicht für anwaltliche entwurf selbst postulationsfähig sein. Dann muss sie Berufsausübungsgesellschaften? auch selbst in der Lage sein, Zustellungen elektronischer Dokumente – sei es von Gerichten oder Behörden, sei es Die BRAK schlug deshalb die Ausgestaltung des sicheren von Anwalt zu Anwalt – entgegen zu nehmen. Ein Wahl- Übermittlungswegs in der Weise vor, dass jedes ver- recht schüfe beim Absender die Unsicherheit, wie er die tretungsberechtigte Organ elektronische Dokumente mandatierte Berufsausübungsgesellschaft erreichen schriftformersetzend einreichen können soll. Technisch kann. Deshalb forderte die BRAK statt des Antragsrechts lässt sich dies durch Hinterlegung der Vertretungsmacht die verpflichtende Einrichtung eines beA für zugelassene im Rechtemanagement des Gesellschaftspostfachs er- Berufsausübungsgesellschaften. Dies ist ihnen auch möglichen. zumutbar. Denn sie sind Mitglieder der Rechtsanwalts- kammer und unterliegen damit allen berufsrechtlichen WEITERES GESETZGEBUNGSVERFAHREN Pflichten der Anwaltschaft. Der Bundesrat schloss sich in seiner Stellungnahme vom 5.3.2021 den Forderungen der BRAK an. In ihrer Gegen- 14 · K AMMERaktuell | 02/2021
äußerung zur Stellungnahme des Bundesrates kündigte AKTUELLE INFOS die Bundesregierung an, diese Kritikpunkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreifen zu wollen. Die BRAK • BRAK-Stellungnahme Nr. 11/2021 wird weiterhin darauf dringen, dass im Interesse eines • Regierungsentwurf mit Gegenäußerung nutzerfreundlichen und verlässlichen elektronischen BT-Drs. 19/27670 Rechtsverkehrs ihre berechtigten Forderungen umge- setzt werden. Die Zeichen dafür stehen nach der Gegen- Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin äußerung der Bundesregierung gut! Berlin, 15.04.2021 (aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2021) m i t t e i l u ngen PFLICHT ZUR MITTEILUNG BETRIEBSPRÜFUNGEN IN RECHTSANWALTSKANZLEIEN GRENZÜBERSCHREITENDER STEUERGESTALTUNGEN Steuerliche Betriebs– bzw. Außen- prüfungen können jede Rechtsanwäl- tin und jeden Rechtsanwalt treffen. Die Finanzverwaltung kann solche Prüfungen auch in Anwaltskanzleien, ÜBERARBEITETE HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT d.h. bei Berufsgeheimnisträgern, (STAND: APRIL 2021) durchführen. Bei den betroffenen Kanzleiinhabern besteht oftmals Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender eine gewisse Unsicherheit, ob dem Steuergestaltungen, das die Richtlinie (EU) 2018/822 („DAC-6“) in nationales Betriebsprüfer Zutritt zu den Kanz- Recht umsetzt, führt eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und leiräumen gewährt werden muss, Rechtsanwälte für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. welche Mitwirkungspflichten be- Diese Regelungen gelten seit dem 01.07.2020. Rechtsanwälte sind dann, wenn stehen, welche Unterlagen vorgelegt sie als sogenannte Intermediäre auftreten, gefordert, grenzüberschreitende werden müssen und inwieweit sie Steuergestaltungen innerhalb der gegebenen Fristen elektronisch zu melden. sich auf ihre anwaltliche Verschwie- Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht steuerrechtlich beraten, sondern genheitspflicht berufen dürfen oder „nur“ eine von anderen Personen entwickelte Struktur umsetzen; auch in sogar müssen. diesem Fall können sie Intermediär und damit mitteilungspflichtig sein. Der Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK Beitrag des Ausschusses Steuerrecht gibt Rechtsanwälten ein Schema an erarbeitete Handlungshinweise zu die Hand, das bei allen Mandaten geprüft werden muss. Betriebsprüfungen in Rechtsanwalts- kanzleien (Stand: April 2021). Im Rahmen des Beitrags werden anhand der gesetzlichen Vorgaben sowie der geltenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Handlungsmög- lichkeiten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dargestellt. mitteilungen | K AMMERaktuell · 15
„DER ANWALT ALS ARBEITGEBER“ EIN KLEINER LEITFADEN AUS SOZIAL VERSICHERUNGSRECHTLICHER SICHT vom Ausschuss Sozialrecht der BRAK erarbeitete Hinweise Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in ihren licher oder steuerrechtlicher Sicht bestehen können. Er Kanzleien oftmals auch Arbeitgeber, sei es für juristische gliedert sich wie folgt: als auch nicht-juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbei- 1. Einführung ter. Gerade wenn zum ersten Mal eine neue Mitarbeiterin 2. Beantragung einer Betriebsnummer bzw. ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, besteht 3. Anmeldung bei der Krankenversicherung oftmals eine gewisse Unsicherheit, welche sozialversi- 3.1 Kontakt zur Krankenkasse cherungsrechtlichen Verpflichtungen damit einhergehen 3.2 Frist für die Erstanmeldung und was man als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber konkret 3.3 Berechnung Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- machen muss. und Arbeitslosenversicherung 3.4 Elektronische Meldung Der Beitrag soll ein kleiner Leitfaden sein, der sich 4. Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung jedoch allein auf die sozialversicherungsrechtliche Sicht 5. Besonderheit: Auszubildende beschränkt und keine Angaben zu ggf. bestehenden wei- 6. Checkliste der notwendigen Unterlagen teren Verpflichtungen enthält, die z. B. aus arbeitsrecht- 7. Weitere Pflichten ENTSCHÄDIGUNGEN NACH DEM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ FÜR VON DER CORONA-PANDEMIE BETROFFENE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE Aktualisierung der Informationen des Ausschusses Sozialrecht der BRAK (Stand: April 2021) Nach den Regelungen des Infektions- Anpassung der Informationen des Rechtsverordnung bzw. einem schutzgesetzes (IfSG) können von Ausschusses erforderlich wurde. Tätigkeitsverbot. Neben dem Ver- der Corona-Pandemie Betroffene bei dienstausfall können Selbstständige Vorliegen der Voraussetzungen Ent- Ein Anspruch auf Entschädigung ggf. auch für Betriebsausgaben in schädigungen beantragen (§ 56 IfSG). von Verdienstausfällen gem. § 56 angemessenem Umfang entschädigt § 56 IfSG wurde zuletzt geändert IfSG besteht im Zusammenhang mit werden. durch das Gesetz zur Fortgeltung der einer durch die zuständige Behörde die epidemische Lage von nationaler angeordneten Quarantäne oder einer Zudem besteht der Entschädigungs- Tragweite betreffenden Regelungen Absonderung aufgrund einer nach § anspruch gem. § 56 Abs. 1a IfSG für (BGBl. I 2021, 370), weshalb eine 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 IfSG erlassenen Verdienstausfälle von Eltern wegen 16 · K AMMERaktuell | 02/2021
Schließung von Kitas und Schulen. Behinderungen abzusehen, zuhause betreuungsbedürftiges Kind eine Diese Entschädigung gilt auch, wenn betreuen müssen. Entschädigungsleistung nach dem Eltern ihre Kinder aufgrund ver- Infektionsschutzgesetz beansprucht längerter Schul- oder Betriebsferien, Dieser Anspruch nach dem Infek- werden kann. ausgesetztem Präsenzunterricht tionsschutzgesetz ist unabhängig oder Wechselunterricht, des einge- von dem Anspruch auf Kinderkran- Der Beitrag erläutert schließlich die schränkten Zugangs zum Kinderbe- kengeld. In diesem Zusammenhang Anspruchsvoraussetzungen und gibt treuungsangebot oder des Vorliegens weist der Beitrag darauf hin, dass einen tabellarischen Überblick über einer behördlichen Empfehlung, vom für die Zeit des Bezugs von Kinder- die in den einzelnen Bundesländern Besuch einer Einrichtung zur Betreu- krankengeld weder für das dem zuständigen Stellen mit weiter- ung von Kindern, einer Schule oder Kinderkrankengeldbezug zugrunde- führenden Links u. a. zu Online- An- einer Einrichtung für Menschen mit liegende Kind noch für ein anderes trägen. NEUES AUS BRÜSSEL UND EUROPA ANERKENNUNG VON In zwei Urteilen des EuGH vom 29. ausgestellt wurden, entsprechend EU-FÜHRERSCHEINEN AUF April 2021 ging es um die Anerken- den Vorschriften der Richtlinie DEM PRÜFSTAND – EUGH nung von Führerscheinen, die in 2006/126/EG. In dem der Rs. C-47/20 einem anderen Mitgliedsstaat der EU zugrundeliegenden Fall haben deutsche Behörden die Anerkennung eines in Spanien ausgestellten und UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG GEGENÜBER mehrfach erneuerten Führerscheins DER RAK SACHSEN abgelehnt, nachdem dem Betroffe- nen wegen einer Trunkenheitsfahrt in Deutschland die Fahrerlaubnis entzo- Folgende strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde am 15.04.2021 gen und zusätzlich eine Sperrfrist für abgegeben: Herr Jörg-Olaf Günther, Bernhardstraße 106, 01187 die Neuerteilung angeordnet wurde. Dresden, verpflichtet sich gegenüber der Rechtsanwaltskammer Der EuGH befand, dass die deutschen Sachsen dazu Behörden befugt waren, den in Spanien erneuerten Führerschein 1) es ab sofort zu unterlassen, sich als Rechtsanwalt zu bezeichnen; nicht anzuerkennen, da bei der Er- 2) es ab sofort zu unterlassen, einen Briefbogen oder sonstige Sch- neuerung nicht zu prüfen war, ob der reiben zu benutzen, der ihn als Rechtsanwalt ausweist; Betroffene auch die erforderliche 3) es ab sofort zu unterlassen, vor Gerichten, Behörden oder Fahrtauglichkeit besitzt. Insoweit gegenüber Dritten als Rechtsanwalt aufzutreten oder sich als bestehe ein Unterschied zur (Erst-) Rechtsanwalt bezeichnen zu lassen; Ausstellung eines Führerscheins. 4) es ab sofort zu unterlassen, die rechtlichen Interessen Dritter zu Dennoch muss der Betroffene die vertreten, soweit ihm diese Tätigkeit nicht nach dem Rechtsdien- Möglichkeit haben, seine Fahr- stleistungsgesetz gestattet ist; tauglichkeit nachweisen zu können. 5) für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die unter In Rs. C-56/20 entzogen deutsche 1) – 4) aufgeführten Verpflichtungen an die Rechtsanwaltskammer Behörden einem österreichischen Sachsen eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 zu zahlen. Staatsangehörigen die Fahrerlaubnis, nachdem dieser in Deutschland das mitteilungen | K AMMERaktuell · 17
Fahrzeug unter Einfluss berauschender Mittel geführt DIGITALE BRIEFTASCHE FÜR DIGITALE DIENSTE – KOM hatte. Die Behörde gab dem Betroffenen zudem auf, den in Österreich ausgestellten Führerschein vorzulegen, da- Am 3. Juni 2021 hat die EU-Kommission eine Verordnung mit dieser mit einem Vermerk über die Ungültigkeit des für eine „vertrauenswürdige und sichere digitale Identi- Führerscheins für das deutsche Hoheitsgebiet versehen tät“ vorgestellt. Der Verordnungsvorschlag (in Englisch) werden konnte. Hier urteilte der EuGH, dass Vermerke auf dient dem Aufbau eines Rahmens für eine unionsweit gül- dem Führerschein in die ausschließliche Zuständigkeit tige Europäische Digitale Identität (EU-id-Rahmen). Damit des Mitgliedsstaates fallen, in dem der Inhaber seinen or- reagiert die EU-Kommission auf das Erfordernis für die dentlichen Wohnsitz hat (hier: Österreich). Den deutschen Nutzung zahlreicher Plattformen ein sog. Social Plugin Behörden steht es dennoch frei, Österreich um die An- zu nutzen, um digitale Dienste zu nutzen. Anhand der bringung eines entsprechenden Vermerks zu ersuchen. nationalen digitalen Identifizierung sollen europaweit On- line-Dienste genutzt werden können, ohne dabei auf pri- EHB: NE BIS IN IDEM AUCH BEI URTEILEN vate Identifizierungsmethoden zugreifen zu müssen oder AUS DRITTSTAATEN – EUGH nicht notwendige personenbezogene Daten weitergeben zu müssen. Dabei sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet In seinem Urteil vom 29. April 2021 in Rs. C-665/20 (in werden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Französisch) präzisiert der EuGH die Anforderungen an eine sog. digitale Brieftasche (eWallet) zur Verfügung zu den Grundsatz ne bis in idem im Zusammenhang mit stellen. Im eWallet kann dann die nationale digitale Iden- der fakultativen Ablehnung eines Europäischen Haft- tität mit Nachweisen wie Führerschein oder Zeugnissen befehls (EHB) nach Art. 4 Nr. 5 des Rahmenbeschlusses verknüpft werden. Die Nutzung stellt ein Angebot dar 2002/584/JI. Nach dieser Vorschrift kann die vollstre- und bleibt freiwillig. Im Sinne einer raschen Umsetzung ckende Behörde die Vollstreckung eines EHB verweigern, soll unverzüglich mit den Vorarbeiten begonnen werden. wenn die gesuchte Person wegen derselben Handlung Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission parallel von einem Drittstaat rechtskräftig verurteilt worden ist, zum Verordnungsvorschlag eine Empfehlung (in Englisch) vorausgesetzt, dass im Fall einer Verurteilung die Sank- vorgelegt, in der sie die Mitgliedsstaaten auffordert, tion bereits vollstreckt worden ist, gerade vollstreckt ein gemeinsames Instrumentarium zu schaffen. Dieses wird oder nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr Instrumentarium soll die technische Architektur, Normen, vollstreckt werden kann. Der Betroffene im vorliegenden Leitlinien und bisherige Best-Practices umfassen und bis Fall hat sich darauf berufen, dass er wegen der in Oktober 2022 veröffentlicht werden. Deutschland verfolgten Tat bereits im Iran rechtskräftig verurteilt wurde und die Strafe bereits verbüßt hat. Ein RECHTSSTAATLICHKEITSBERICHT 2020: Teil der Strafe wurde dem Betroffenen im Rahmen einer EU-PARLAMENT ÜBT KRITIK – EP allgemeinen Begnadigungsmaßnahme erlassen. Der EuGH kommt zu dem Schluss, dass grundsätzlich auch eine Der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) hat am solche Begnadigungsmaßnahme, die nicht von einem 3. Juni 2021 mit breiter Mehrheit einen Initiativbericht Gericht ausgesprochen wurde, eine Verweigerung der (in Englisch) angenommen, der eine Bilanz zum Rechts- Vollstreckung nach Art. 4 Nr. 5 des Rahmenbeschlusses staatlichkeitsbericht 2020 der EU-Kommission zieht. Der rechtfertigen kann. Dennoch kommt der vollstreckenden Ausschuss kritisiert hierin sowohl die unzureichende Behörde ein Ermessensspielraum bei dieser Entschei- Implementierung der in Art. 2 EUV verankerten demo- dung zu, im Rahmen dessen die Behörde die Vermeidung kratischen und grundrechtlichen Unionswerte als auch von Straflosigkeit einerseits und die Rechtssicherheit den Alleingang der EU-Kommission in der Entwicklung andererseits gegeneinander abwägen muss. ihrer Methodik ohne Einbeziehung des EU-Parlaments und anderer Interessengruppen. In Bezug auf den an- waltlichen Beruf erwähnt der Bericht die Notwendigkeit der Unabhängigkeit der Anwaltschaft als unabdingbare Voraussetzung für ein faktisch unabhängiges Justiz- 18 · K AMMERaktuell | 02/2021
system. Es wird bemängelt, dass der Rechtsstaatlich- richtlinie 2006/123/EG erfasst sein könnte. Er führt keitsbericht 2020 die Ausbildung der Rechtsanwälte weiter aus, dass zur Einhaltung des Unionsrechts und zur nicht erwähnt, obwohl erhebliche Unterschiede zwischen Wahrung von Art. 47 GRCh, das vorlegende Disziplinarge- den Mitgliedstaaten bei der Beteiligung hieran bestehen. richt befugt ist, nationale (Zuständigkeits-)Vorschriften Über den Initiativbericht wurde in der Plenarsitzung des außer Acht zu lassen, wenn diese zu einem Verstoß EU-Parlaments am 23. und 24. Juni 2021, pünktlich vor gegen Unionsrecht und den Grundsatz der richterlichen der geplanten Veröffentlichung des Rechtsstaatlichkeits- Unabhängigkeit führen würden. Die Schlussanträge des berichts 2021 im Juli, abgestimmt. Die Wichtigkeit der Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend. Aussagen des Berichts wird zudem von der am 10. Juni 2021 angenommenen Entschließung des EU-Parlaments EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL TROTZ zur Lage der Rechtsstaatlichkeit unterstrichen, die u. AMNESTIE MÖGLICH? – EUGH a. eine Aufforderung an die EU-Kommission enthält, vor dem Hintergrund der Gefahr einer ungerechten Verteilung Generalanwältin Kokott hat sich in ihren Schlussanträgen der EU-Haushaltsmittel schnellstmöglich entsprechende vom 17. Juni 2021 in der Rs. C-203/20 zur Ausstellung Maßnahmen im Hinblick auf schwerwiegende Verstöße eines Europäischen Haftbefehls (EHB) im Zusammenhang gegen die Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten mit dem Erlass einer Amnestie geäußert. Im zugrunde- zu ergreifen. In Betracht kommen beispielsweise liegenden Fall wird den Beschuldigten vorgeworfen, Maßnahmen auf Grundlage von Art. 7 EUV sowie die Ein- im Jahr 1995 den Sohn des damaligen slowakischen leitung von Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 Staatspräsidenten ins Ausland entführt und in diesem AEUV. Rahmen auch weitere Delikte begangen zu haben. 1998 erließ der damalige slowakische Premierminister hierzu ANWALTLICHES DISZIPLINARVERFAHREN eine Amnestie, weshalb die eingeleiteten Strafverfahren UNTERLIEGT EU-RECHT – EUGH zunächst eingestellt wurden. 2017 wurden die Amnestie und damit auch der rechtskräftige Einstellungsbeschluss Wie eng die Unabhängigkeit der Justiz mit der Un- allerdings aufgehoben. Anlässlich der Erwägung des abhängigkeit der Anwaltschaft zusammenhängt, zeigen Erlasses eines EHB gegen einen der Beschuldigten stellt die Schlussanträge von Generalanwalt Bobek in der Rs. sich nun die Frage, ob ein solcher mit dem unionsrecht- C-55/20. In dem Vorabentscheidungsverfahren hat der lichen Verbot der Doppelbestrafung nach Art. 50 GRCh EuGH u.a. über die Frage zu entscheiden, ob ein Gericht vereinbar ist, wenn die zur Einstellung des Verfahrens nationale Bestimmungen unangewendet lassen darf, die führende Amnestie nach Eintritt der Rechtskraft der dazu führen würden, dass in nächster Instanz ein nicht Entscheidung wieder aufgehoben wurde. Die General- unabhängiges Gericht zur Entscheidung berufen wäre. anwältin kommt zu dem Ergebnis, dass durch die rechts- Das Disziplinargericht der Rechtsanwaltskammer War- kräftige Einstellung des Verfahrens im vorliegenden Fall schau hatte über eine Beschwerde gegen die Verhängung zwar Strafklageverbrauch eingetreten ist, dies allerdings von Disziplinarmaßnahmen gegen einen Rechtsanwalt zu nur dann zur Anwendung des Verbots der Doppelbestra- entscheiden. Problematisch war, dass ein Rechtsmittel fung führen kann, wenn in dieser Entscheidung auch die gegen die Entscheidung des Disziplinargerichts in die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten ge- Zuständigkeit der Disziplinarkammer beim Obersten Ge- prüft wurde. Die Ausführungen des vorlegenden Gerichts richt fallen könnte. Dieses wurde bereits vom EuGH u.a. seien insoweit nicht eindeutig, aber in der Regel werde im Urteil vom 19. November 2019 in den verbundenen Rs. eine solche Prüfung bei einer Einstellung des Verfahrens C-585/18, C-624/18 und C-625/18 sowie vom Obersten wegen einer Amnestie gerade nicht vorgenommen. Die Gericht Polens als nicht hinreichend unabhängig befun- Schlussanträge der Generalanwältin sind für den EuGH den. Um den Anwendungsbereich der Grundrechtecharta nicht bindend. zu eröffnen, stellte der Generalanwalt zunächst klar, dass nach seiner Auffassung auch (nationale) anwaltliche Disziplinarverfahren von Kapitel III der Dienstleistungs- mitteilungen | K AMMERaktuell · 19
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