Die Anmeldung zur afa2020 besteht aus den Anlagen
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Inhalt Die Anmeldung zur afa2020 besteht aus den Anlagen A – F A1 Anmeldung Messestand A2 Anmeldung Messestand B Meldung der Mitaussteller C Besondere Messebedingungen Allgemeine Messebedingungen D Standbau-Paket „Komfort“ E Standbau-Paket „Basic“ F Weitere Komplettstand-Angebote
A Anmeldung Messestand Die Anmeldung besteht aus den Anlagen A - F 1 AFAG Messen und Ausstellungen GmbH Projektleitung afa2020 Kunden-Nr.: Telefon +49 (0) 821 / 5 89 82-310 Telefax +49 (0) 821 / 5 89 82-319 Reg.-Nr.: Internet: www.meine-afa.de E-Mail: info@meine-afa.de Die mit * gekennzeichneten Angaben werden im Ausstellerverzeichnis so eingetragen, wie hier angegeben! Firma* Umsatzsteuer ID-Nr. Geschäftsführer Rechnungsanschrift (falls abweichend vom Katalogeintrag) Straße* Postleitzahl* Ort* Land* Ansprechpartner Telefon* Telefon (Direktwahl) Mobil (am Stand) E-Mail (persönlich) Fax* Adresse Ansprechpartner (falls abweichend vom Katalogeintrag) E-Mail* Internet* Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe A–Z Folgende Produkte/Dienstleistungen werden präsentiert*: Wichtige Hinweise Bitte unbedingt ausfüllen – vielen Dank! Die Abgabe der Anmeldung ist verbindlich und keine Anfrage! Vorbehalte oder Bedingungen seitens des Ausstellers sind nicht zulässig und führen dazu, dass die Anmeldung zurück- gewiesen wird. Für Anfragen erreichen Sie uns unter: Telefon +49 (0) 821 / 5 89 82-310 Telefax +49 (0) 821 / 5 89 82-319 E-Mail: info@meine-afa.de Die Angaben werden u.a. auch für die Eintragung im Aussteller- Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die beigefügten verzeichnis und im Internet benötigt. Eine Einschränkung der „Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ des Exponate bei der Zulassung bleibt vorbehalten (s. Punkt 3 der FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen, die Bestim- FAMA-Messebedingungen). mungen des Merkblattes für Aussteller und die „Besonderen Messebedingungen“ der AFAG Messen und Ausstellungen Sind an Ihrem Stand Mitaussteller vertreten? GmbH für diese Veranstaltung ausdrücklich anerkannt. Anlage C nein. ja (wenn ja, bitte Anlage B ausfüllen und der Anmeldung Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt. beifügen). Achtung: Bitte unbedingt Anlage A2 ausfüllen und mit abgeben – vielen Dank!
Diese Anmeldung bitte absenden an: AFAG Messen und Ausstellungen GmbH Projektleitung afa2020 Am Messezentrum 5 86159 Augsburg (passt gefaltet in ein Lang-DIN Kuvert) Weitere Informationen zu Ihrem Messeauftritt Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit uns Details zu der von Ihnen gewünschten Platzierung mitzuteilen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass nicht immer alle Wünsche berücksichtigt werden können. Platzierungswünsche: Wir wünschen die Nachbarschaft zu folgenden Firmen: Wir möchten nicht in die direkte Nachbarschaft von: Wir planen einen Gemeinschaftsstand mit folgenden Firmen: Sonstige Wünsche und Anregungen:
A Anmeldung Messestand Die Anmeldung besteht aus den Anlagen A - F 2 Wir bestellen gemäß den Teilnahmebedingungen Sicherheits- und Entsorgungspauschale €/m2 3,95 Front in m Tiefe in m Benötigte Standfläche Fachverbandsbeitrag Halle €/m2 0,60, Freigelände €/m2 0,30 Medienbeitrag € 215,– ca. m2 Wir möchten unsere kostenlosen Ausstellerausweise per Post Falls durch den Stand oder Exponate die Höhe zugeschickt bekommen (Anzahl abhängig von belegten m2, von 2,50 m überschritten wird, bitte Höhe angeben: m siehe Punkt 7 Besondere Messebedingungen. Die Ausweise In diesem Fall unbedingt das Formular A1 aus dem werden erst nach Begleichung der Rechnung verschickt). Service-Handbuch zurückzusenden). Wasseranschluss wird benötigt (Bestellung muss separat über Service-Handbuch erfolgen.) Preis je m2 Themenbereiche Standform bis 26.7.2019 ab 27.7.2019 Reihe 95,00 € 105,00 € Eck 119,00 € 129,00 € Dienstleistung, Garten, Outdoor & Sport, Tourismus Kopf 121,00 € 131,00 € Block 123,00 € 133,00 € Reihe 115,00 € 125,00 € Nahrungs- u. Genussmittel, Haushaltswaren, Gesundheit, Eck 139,00 € 149,00 € Wellness, Mode, Bauen, Kopf 141,00 € 151,00 € Sanieren, Wohnen Block 143,00 € 153,00 € bis 20qm 99,00 € 109,00 € ab 20qm 75,00 € 85,00 € Caravaning, Zweirad, Freigelände ab 50qm 52,00 € 62,00 € ab 150qm 40,00 € 50,00 € ab 250qm 35,00 € 45,00 € Marktstand 6qm Pauschal 560,00 € 630,00 € Schirmstand 9qm Pauschal 760,00 € 830,00 € Bitte auch Anlage F ausfüllen. Doppel-T-Träger-Stand 9qm Pauschal 790,00 € 890,00 € Doppel-T-Träger-Stand 12qm Pauschal 950,00 € 1.050,00 € Im Rahmen einer Gemeinschaftsbeteiligung mit mindestens 100 m² Flächenbelegung und 6 Hauptausstellern sowie einem kommunalen oder ideellen Träger erhält jeder Aussteller 15% Nachlass auf die Standgebühr. Standausstattung Pflicht-Bodenbelag: (Teppich-Boma-Vlies) € 8,10/m2 Farbe: Anthrazit Signalrot Azur Grün Grau Stromanschluss: bis 3 KW (230 V/16A), inkl. Schukosteck- Erfolgt keine Farbauswahl, wird ein grauer Teppichboden dose und pauschalem Stromverbrauch. (Andere Anschlussarten verlegt. über Formular 1 Service-Handbuch bestellbar) € 197,80 oder: Wir verlegen einen eigenen/gemieteten Bodenbelag oder Pflicht-Standbegrenzungswände: € 24,90/lfm bestellen gesondert über das Service-Handbuch. (Octanorm, weiß beschichtet) oder: Beachten Sie auch die Komplettstand-Angebote Anlage D Wir setzen einen Fertig-/Systemstand oder Individualbau und E! ein. In diesem Fall verpflichtet sich der Aussteller die geschlossenen Standseiten mit einem blickdichten 2,50 m Das Service-Handbuch steht ab November 2019 auf hohen Trennwandsystem abzugrenzen. www.meine-afa.de zum Download zur Verfügung. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
B Meldung der Mitaussteller laut Punkt 7 der „Allgemeinen Messe- und Ausstellungs- bedingungen“ des FAMA Hauptaussteller (Firma aus Anlage A1) is: Hinwe -, melde u s s t e ller an Mita , d ass tig sin d. Firma B e a chtung npflich ie n u m k o s t e t zen S Wir bit te u n g s - und m e ld e n , nu geneh mig anzu steller g e B. Die mit * gekennzeichneten Angaben werden im d r e i Mitaus d er Anla Ausstellerverzeichnis so eingetragen, wie hier angegeben! h r a ls o p ie Um me re K ine le e bit te e Mitaussteller 1 Firma* Ansprechpartner Straße* Telefon* Telefax* PLZ, Ort* Internet* E-Mail* Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe A–Z Produkte* Die beteiligte Firma ist mit eigenem Personal und Produkten vertreten. Die beteiligte Firma ist nicht mit eigenem Personal und Produkten vertreten. X Medienbeitrag € 215,– zzgl. MwSt. Mitaussteller 2 Firma* Ansprechpartner Straße* Telefon* Telefax* PLZ, Ort* Internet* E-Mail* Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe A–Z Produkte* Die beteiligte Firma ist mit eigenem Personal und Produkten vertreten. Die beteiligte Firma ist nicht mit eigenem Personal und Produkten vertreten. X Medienbeitrag € 215,– zzgl. MwSt. Mitaussteller 3 Firma* Ansprechpartner Straße* Telefon* Telefax* PLZ, Ort* Internet* E-Mail* Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe A–Z Produkte* Die beteiligte Firma ist mit eigenem Personal und Produkten vertreten. Die beteiligte Firma ist nicht mit eigenem Personal und Produkten vertreten. X Medienbeitrag € 215,– zzgl. MwSt. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Hauptausstellers
C Besondere Messebedingungen Für Ihre Beteiligung gelten die Besonderen Messebedingungen der AFAG und die allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedin- gungen des FAMA 1. Ort - Termin - Öffnungszeiten Ausweis entschädigungslos entzogen. Für die Zeit des Auf- und Abbaus bleibt die Ausgabe von Arbeitsausweisen vorbehalten. Die afa findet von Freitag, 24. Januar 2020 bis Dienstag, 28. Januar 2020 im Messezentrum Augsburg statt. Sie ist von 9.30 – 18 Uhr geöffnet. Einlass für Besucher bis 17 8. Aufbau Uhr. Öffnungszeiten für Aussteller täglich von 8.30 – 19 Uhr. Beginn des Aufbaus: 2. Werbeflächen Hallen 1 und 2: Montag, 20.1.2020, 12 Uhr Halle 3: Dienstag, 21.1.2020, 7 Uhr Für Werbeflächen innerhalb des Messegeländes erstellt Ihnen die Hallen 4, 5 und 7: Mittwoch, 22.1.2020, 7 Uhr Messeleitung gerne ein Angebot. Ein Entwurf ist vorzulegen. Beendigung des Aufbaus: Donnerstag, 23.1.2019, 16 Uhr Die endgültigen Termine entnehmen Sie bitte dem Service- 3. Zahlungstermine Handbuch (Änderungen möglich). Ein vorgezogener Aufbau ist Fälligkeit der 1. Hälfte des Rechnungsbetrages siehe Rechnung. nur in Ausnahmefällen möglich, muss schriftlich beantragt Die 2. Hälfte ist fällig zum 31. Dezember 2019. werden und wird mit € 200,-/Tag/Stand berechnet. Nach dem 1. Januar 2020 ausgestellte Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Erfüllungsort und Gerichtsstand – auch für das Eine Vorverlegung des Aufbautermins ist nur nach schriftlicher Mahnverfahren – ist Augsburg. Vereinbarung möglich. Im Rahmen der Verkehrsregelung werden zeitlich begrenzte Passierscheine gegen Hinterlegungsgebühr 4. Fachverbandsbeitrag ausgegeben. Säulen, Mauervorsprünge und technische Einrich- tungen sind Bestandteil der Standfläche und werden mitberech- Zur Wahrung der Interessen und Belange der auf Messen und net. Ausstellungen ausstellenden Branchen und der Veranstalter, sowie zur Qualitätssicherung für den Messestandort Deutschland, Stände, deren Aufbau am Tag vor Beginn der Messe bis wird bei den Ausstellern ein Fachverbandsbeitrag zur Unter- 12 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des stützung der Arbeit der Fachverbände des deutschen Messe- Ausstellers gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber ver- wesens erhoben. Der Fachverbandsbeitrag wird durch und für fügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht den AUMA – Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen geltend gemacht werden. Wirtschaft e.V. – erhoben, vom Veranstalter berechnet und direkt an den AUMA abgeführt. Der Aussteller verpflichtet sich die geschlossenen Standseiten mit blickdichtem Trennwand-System abzugrenzen. Die Trennwände 5. Mitaussteller (Octanorm weiß) können mit der Anmeldung bzw. dem Service- Die Aufnahme eines Mitausstellers ist genehmigungspflichtig. Handbuch kostenpflichtig bestellt werden. Sie ist vom Mieter schriftlich bei der Messeleitung zu beantragen. Nicht bestellte aber genutzte Trennwände (z.B. vom Standnach- Die Gebühr hierfür beträgt 215,- € zzgl. der gesetzlich gültigen barn) werden dem Aussteller zu den genannten Konditionen in Mehrwertsteuer. Rechnung gestellt. 6. Sicherheits- und Entsorgungspauschale Auflagen bezüglich der Standgestaltung sowie Art und Inhalt der Werbeaussagen bleiben vorbehalten. Akustische und optische Die Sicherheits- und Entsorgungspauschale wird in der Stand- Werbeträger sind in jedem Fall antrags- und genehmigungspflich- rechnung separat ausgewiesen. Mit dieser Pauschale werden tig. Alle gewerberechtlichen Vorschriften – insbesondere die zusätzliche präventive Sicherheitsmaßnahmen, welche die Preisauszeichnung – müssen beachtet werden. allgemeine Veranstaltungssicherungspflicht übersteigen, sowie In die Wände dürfen keine Löcher geschlagen oder gesägt wer- die Entsorgung von Abfall in gesetzlich vorgeschriebener Art und den. Der Fußboden, die Hallenkonstruktion, Säulen sowie feste Weise abgegolten. Einbauten dürfen nicht gestrichen oder tapeziert werden. Die Die zusätzlichen präventiven Sicherheitsmaßnahmen dienen Installations- und Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit zu- der Abwendung potentieller externer Gefahren für die Besucher gänglich sein. Alles verwendete Material muss schwer entflamm- und Aussteller, u.a. dem Einsatz zusätzlicher Interventionskräfte, bar sein. selektive Gepäckkontrollen, Einsatz von Rammbarrieren u.v.m. Unabhängig zu der Pauschale ist aufgrund der geltenden gesetzli- Die Überschreitung der Bauhöhe von 250 cm muss der Messelei- chen Vorschriften (z.B. der Gewerbeabfallverordnung) auch tung unabhängig behördlicher Auflagen gemeldet und von dieser der jeweilige Aussteller verpflichtet, Abfall zu vermeiden sowie vorher genehmigt werden. Die Standbegrenzungen dürfen in Mülltrennung nach verwertbaren Stoffen (Papier und Pappe, Glas, keiner Weise überschritten werden. Jeder Hallenstand muss mit Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle) durchzuführen. einem in sich einheitlichen Bodenbelag voll ausgelegt sein. Die Entsorgung von Sonderabfällen und Schadstoffen, sowie die Entsorgung außergewöhnlich hoher Abfallmengen werden zusätz- lich zur Pauschale in Rechnung gestellt. Das Formular ENTSOR- 9. Abbau GUNG des Service-Handbuches ist in jedem Fall auszufüllen und Beginn des Abbaus: Dienstag, 28.1.2020, 18 Uhr an die Messeleitung zu senden. Beendigung des Abbaus: Donnerstag, 30.1.2020, 18 Uhr Die endgültigen Termine entnehmen Sie bitte dem Service- 7. Ausweise Handbuch (Änderungen möglich). Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 10 m2 Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungs- 2 Aussteller-Ausweise und im Bedarfsfall für je weitere volle 10 m2 güter werden nach dem für Beendigung des Abbaues festgeleg- Standfläche in der Halle und je 50 m2 Standfläche im Freigelände ten Termin auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und einen weiteren Ausweis kostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Aus- kostenpflichtig eingelagert. Die Standflächen und das Mietma- weise. Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzliche Auswei- terial der Vertragsfirmen sind in ordnungsgemäßem Zustand se bis zur Hälfte der kostenlos zu beanspruchenden Ausweise zurückzugeben. Beschädigungen der Bausubstanz, der techn. kostenpflichtig ausgegeben werden. Bei Missbrauch wird der Einrichtungen und des Geländes sind unverzüglich der Messelei- tung mitzuteilen. Dafür haftet der Aussteller.
C Besondere Messebedingungen Für Ihre Beteiligung gelten die Besonderen Messebedingungen der AFAG und die allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedin- gungen des FAMA 10. Service-Handbuch 17. Versicherungen Das Service-Handbuch steht ab November 2019 auf Die Messeleitung haftet nicht für Schäden oder Verluste an www.meine-afa.de zum Download zur Verfügung. Mit Einsen- Standaufbauten und am Ausstellungsgut wie z.B. durch Witte- dung der Bestellscheine erteilt der Aussteller den zuständigen rungseinflüsse im Freigelände. Der Abschluss einer Versicherung Vertragsfirmen den Auftrag und verpflichtet sich zur Übernahme des Ausstellungsgutes und der Haftpflicht, kann zu günstigen der entstehenden Kosten. Die im Service-Handbuch aufgeführten Bedingungen über einen Rahmenvertrag durch die Messeleitung technischen Richtlinien, Aufbaubestimmungen und Brandschutz- vermittelt werden. maßnahmen/Feuersicherheitsbestimmungen sowie die Hausord- nung sind Vertragsbestandteil. 18. Anwendbarkeit Deutschen Rechts Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich der Anwendung des 11. Anzeigen im afa-Magazin Rechts der Bundesrepublik Deutschland Das afa-Magazin wird von der AUGSBURGER ALLGEMEINEN ZEITUNG, dem offiziellen Medienpartner der afa2020 hergestellt. Als Beilage in der Nordausgabe der AUGSBURGER ALLGEMEI- NEN ZEITUNG erreicht das afa-Magazin mit rund einer halben Million Lesern nahezu jeden Haushalt im Einzugsgebiet der afa. Ausführliche Informationen über Anzeigenformate und –preise erhalten alle Aussteller der afa2020 mit dem Orderset. Veranstalter: AFAG Messen und Ausstellungen GmbH, Nürnberg 12. Medienbeitrag Projektleitung afa, Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg Pro Haupt- und Mitaussteller wird ein Mediabasisbeitrag in Höhe Telefon +49(0)8 21 / 5 89 82-310, von 215,- € erhoben. Der Mediabasisbeitrag enthält den Eintrag Telefax +49(0)8 21 / 5 89 82-319, im afa-Magazin (Firmenname, Halle und Standnummer, Produkte) info@afag.de, www.afag.de der Online-Ausstellerdatenbank (Firmenname, Postadresse, Halle und Standnummer, Produkte) sowie die Nutzung der angebotenen Register-Gericht Nürnberg HRB 651 Werbemittel und umfasst alle Besucher-Marketing-Maßnahmen. Geschäftsführer: Henning Könicke und Thilo Könicke Die Daten für die Einträge werden von der Anmeldung übernom- men. Die Angaben bilden die Grundlage für die Besucherinforma- Mitglied im Fachverband Messen und Ausstellungen tion auf der Messe. Auch nach Redaktionsschluss des afa-Maga- zins ist der volle Betrag zu bezahlen. Der Mediabeitrag wird mit Mitglied der Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von der Standmietenrechnung der AFAG Messen und Ausstellungen Messe- und Ausstellungszahlen GmbH berechnet. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge übernimmt die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH keine Gewähr. 13. Adressübermittlung an die Medienpartner Die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH übermittelt den relevanten Medienpartnern die Postadresse der Aussteller zum Zwecke des Angebots von messespezifischen Veröffentlichun- gen. Bei den Angeboten der Medienpartner handelt es sich um optionale Zusatzleistungen. Die Daten der Aussteller werden nur an die oben genannten Medienpartner weitergeleitet. Insbeson- dere Angebote zur Eintragung in private Ausstellerverzeichnisse werden nicht von der AFAG Messen und Ausstellungen GmbH veranlasst oder beauftragt. 14. Verkauf Die Abgabe von Kostproben, Speisen und Getränken, zum Verzehr an Ort und Stelle, muss von der Messeleitung genehmigt werden. Der Verkauf von Waren aller Art, auch von Speisen und Getränken, ist unwiderruflich um 18 Uhr einzustellen. 15. Verlosungen Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele, die Abgabe von Werbegeschenken u. ä. dürfen weder gegen Entgelt noch gegen Spenden durchgeführt werden. 16. Rauchverbot Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen gestattet.
Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.V. 1. Allgemein erfolgen, werden 25 % der Vergütung als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt Die nachstehenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbei- Veranstalter einer Messe/Ausstellung und dem jeweiligen Aussteller. Sie kön- trag auf 50 %. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits nen durch die, für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen, „Besonderen entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Messe/Ausstellung infolge Messe-und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ ergänzt werden. höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, so Von den Allgemeinen und Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen sind die vereinbarte Vergütung und alle vom Aussteller zu tragenden Kos- abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift- ten in voller Höhe zu bezahlen. form. b) die Messe/Ausstellung zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis Mit seiner Anmeldung erkennt der Aussteller diese „Allgemeinen Messe- und führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverbandes Messen und Ausstellun- von ihnen bereits fest belegten Messe/Ausstellung ergibt, können Entlas- gen e. V.“, die für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen „Besonderen Messe- sung aus dem Vertrag nach Ziffer 5. beanspruchen. und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ als verbindlich für sich c) die Messe/Ausstellung zu verkürzen. Die Aussteller können eine Entlas- und alle von ihm auf der Messe/Ausstellung Beschäftigten an. Etwaige Allge- sung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Vergütung meine Geschäftsbedingungen des Ausstellers, die den vorgenannten Bedin- tritt nicht ein. gungen entgegenstehen werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich wider- sprochen wurde, nicht Vertragsbestandteil. In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen im Die Vergütung des Veranstalters umfasst alle vom Veranstalter für den Ausstel- Zusammenwirken mit den bestellten Ausschüssen oder Messe-bzw. Ausstel- ler für die Durchführung der Veranstaltung erbrachten Haupt- und Nebenleis- lerbeiräten und so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadenersatzan- tungen und gilt diese ab. Die Vergütung für die Hauptleistungen ist aus der sprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen. Anmeldung und aus den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ zu ersehen. Die weitere Vergütung für die auf Antrag des Ausstellers hergestell- 5. Entlassung aus dem Vertrag ten Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen, wie Lieferung von Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung ausnahms- Gas, Wasser, Strom usw., sind auf Wunsch den Ausstellern im Vorfeld be- weise vom Veranstalter eine Entlassung aus dem Vertrag zugestanden, so sind kanntzugeben. Der Fachverbandsbeitrag wird je überlassenem Quadratmeter 25 % der Vergütung als Kostenentschädigung, sowie die auf Veranlassung des netto berechnet und auf der Gesamt-Rechnung zur Vergütung gesondert Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen, zu ausgewiesen. entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein 2. Anmeldung niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt unter Verwendung Der Antrag auf Entlassung aus dem Vertrag kann nur schriftlich erfolgen. Er ist des rechtsgültig unterschriebenen Anmeldeformulars. Im Falle der Anmeldung nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich durch die Verwendung eines Online-Formulars ist diese auch ohne Unterschrift sein Einverständnis gibt. Der Veranstalter kann die Entlassung aus dem Vertrag durch Absenden an den Veranstalter gültig. unter die Bedingung stellen, dass die zugeteilte Standfläche anderweitig ver- Vom Aussteller auf dem Anmeldeformular gestellte Bedingungen und/oder wertet werden kann. Die Neuzuteilung der Standfläche an einen weiteren Vorbehalte, etwa zur genauen Position des Messestandes oder zur Exklusivität Aussteller entspricht dann einer Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat even- in einer Produktgruppe, sind unzulässig und für den Vertragsabschluss unbe- tuell der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und der erziel- achtlich. Sie entfalten nur dann rechtliche Wirksamkeit, wenn Sie vom Veran- ten Vergütung zu tragen, zuzüglich der sich aus Absatz 1 ergebenden Beträge. stalter vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schriftlich bestätigt Kann die Standfläche nicht anderweitig verwertet werden, so ist der Veranstal- werden. ter berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes der Veranstaltung einen anderen Die Anmeldung stellt ein Angebot des Ausstellers dar, an das der Aussteller bis Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in 8 Tage nach dem in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle hat der entlassene Aussteller bekanntgegebenen Anmeldeschluss, längstens bis 6 Wochen vor Eröffnung der keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. Die entstehenden Kosten für Messe/Ausstellung gebunden ist, sofern inzwischen nicht die Zulassung erfolgt Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des ist. An Anmeldungen, die später oder nach Anmeldeschluss eingehen, bleibt entlassenen Ausstellers. der Aussteller 14 Tage gebunden. 6. Standeinteilung 3. Zulassung / Vertragsschluss Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter, nach Gesichtspunkten, die Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aus- durch das Konzept und das Messe-und Ausstellungsthema gegeben sind, steller, per Brief, Telefax oder per elektronischer Übermittlung, ist der Vertrags- wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere abschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen (Teilnahmevertrag). Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, hierzu Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände besteht aber keine rechtliche Verpflichtung. Die Standeinteilung wird schriftlich, entscheidet der Veranstalter, gegebenenfalls unter Mitwirkung eines Messe- im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Hallen-und /Ausstellungsbeirats bzw. des Messe-/ Ausstellungsausschusses. Standnummer mitgeteilt. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Der Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschrän- Erhalt der Standeinteilung schriftlich erfolgen. Der Aussteller muss damit rech- kung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände, sowie eine Veränderung der nen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige Beschränkung des angemeldeten Fläche vorzunehmen. Eine Veränderung der Fläche darf insbe- zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese darf in der Breite und Tiefe höchstens sondere erfolgen, um die vorgegebenen Mindestmaße des Standes zu errei- je 10 cm betragen und berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung. Das gilt chen und hat ansonsten die Interessen des Ausstellers angemessen zu berück- nicht für ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände. Eine sichtigen. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbe- Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen. Der Veran- sondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne stalter hat dem betroffenen Aussteller eine/n möglichst gleichwertige/n Aussteller von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Errei- Stand/Fläche zu geben. Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb 2 chung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf be- Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verlegung ohne gegenseitige Ent- stimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken. Konkur- schädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. renzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Ausgenommen hiervon ist die Verschiebung eines Standes um einige Meter in Eine ordentliche Kündigung des Teilnahmevertrages ist ausgeschlossen, wobei derselben Halle. Der Veranstalter behält sich vor, die Ein-und Ausgänge, die das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt. Der Veranstalter Notausgänge sowie die Durchgänge zu verlegen. Änderungen der Lage, der Art ist insbesondere berechtigt, eine fristlose Kündigung des Teilnahmevertrages oder der Maße des Standes hat der Veranstalter unverzüglich schriftlich mitzu- aus wichtigem Grund auszusprechen, wenn die Bedingungen zur Zulassung teilen. des Ausstellers nachträglich wegfallen oder nicht mehr erfüllt sind, sowie wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug des Ausstellers besteht. Im Falle 7. Überlassung des Standes an Dritte, Verkauf für Dritte, Mitaussteller einer vom Aussteller zu vertretenden außerordentlichen Kündigung, ist dieser Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters in verpflichtet eine Gebühr in Höhe von 25 % der Vergütung, zur Deckung der Textform den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise frei oder entgeltlich bereits entstandenen Kosten, zu entrichten. an Dritte zu überlassen, oder ihn mit einem anderen Aussteller zu tauschen. Auf Wunsch des Ausstellers ist eine Entlassung aus dem Vertrag möglich Der Aussteller handelt gegenüber den Besuchern in eigenem Namen und ist (siehe Ziffer 5). Der Veranstalter ist hierzu nicht verpflichtet. nicht berechtigt Aufträge für andere Unternehmen anzunehmen. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf Die Aufnahme eines Mitausstellers ist nur zulässig, wenn sie vom Veranstalter angebotene Waren oder Arbeitsweise eines Ausstellers, ist der Veranstalter im in Textform genehmigt wurde. Die Mitaussteller haben einen gemeinschaftli- allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen chen Vertreter in der Anmeldung zu benennen. Mitteilungen und Erklärungen zur Behebung zu treffen. In einem solchen Falle kann der Veranstalter beste- des Veranstalters gegenüber dem benannten Vertreter gelten als allen Mitaus- hende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil we- stellern gegenüber abgegeben und zugegangen. Im Falle der Zulassung von sentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr Mitausstellern, haften alle Mitaussteller für die Vergütung des Veranstalters als gegeben sind. Gesamtschuldner. Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren Für die Entgegennahme von Aufträgen von Besuchern müssen sich aus der ist unzulässig. Auftragsbestätigung die vollständigen Kontaktdaten der Lieferanten und des Ausstellers ergeben. 4. Änderungen - Höhere Gewalt Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Mes- 8. Zahlungsbedingungen se/Ausstellung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, Von der vom Aussteller an den Veranstalter zu zahlenden Vergütung sind 50 % berechtigen diesen, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, der Rest bis 6 Wochen vor a) die Messe/Ausstellung vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr Eröffnung zu zahlen, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist bzw. sich als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn aus den „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ ergibt. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. Stand: Januar 2018
Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.V. Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt werden, sind recht geltend gemacht hat. Werden trotzdem die Messe-/Ausstellungsgegen- sofort in voller Höhe zahlbar. stände entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes. Nach Fälligkeit ist der Veranstalter berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des zur Verfügung Diese richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 288 BGB und gestellten Materials haftet der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsfläche ist im betragen gegenwärtig für das Jahr neun Prozentpunkte über dem Basiszins- Zustand, wie übernommen, spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus satz. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Veranstalter festgesetzten Termin, zurückzugeben. Aufgebrachtes Material, Fundamente, vorbehalten. Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung und bei ent- Aufgrabungen und Beschädigungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls sprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände anderweitig verfü- ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers gen. Er kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe ausführen zu lassen. der Aussteller-Ausweise verweigern. Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände oder Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgegenstände werden vom Veranstalter steht dem Veranstalter an den eingebrachten Messe-/Ausstellungs- auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss der Haftung für gegenständen ein Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschulde- Verlust und Beschädigung beim Messe-/Ausstellungsspediteur eingelagert. te Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schrift- licher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, 14. Anschlüsse dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigen- Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. Soweit vom tum des Ausstellers sind. Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. 9. Gestaltung und Ausstattung der Stände Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt. Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann Sämtliche Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den vom erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Die Veranstalter zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden. Diese erhalten Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom Veranstalter alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung des Veranstalters und gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers. Die Richtlinien des erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der Veranstalters sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei vom Veranstalter bekanntgegebenen Richtsätze. eigenem Standaufbau kann verlangt werden, dass maßgerechte Entwürfe vor Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere Beginn der Arbeiten dem Veranstalter zur Genehmigung vorgelegt werden. Der des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter vermerken. Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schä- dem Veranstalter bekanntzugeben. Eine Überschreitung der Standbegrenzung den, die durch Benutzung nicht gemeldeter und/oder nicht von den vom Veran- ist in jedem Falle unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Auf- stalter zugelassenen Unternehmen ausgeführter Anschlüsse entstehen. Der bauhöhe bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Veranstalter kann verlangen, dass Messe-/Ausstellungsstände, deren Aufbau Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas-und Druckluftversorgung. nicht genehmigt ist bzw. die nicht den Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforde- 15. Bewachung rung innerhalb 24 Stunden nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Ver- durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem anstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichti- gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rück- gung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies erstattung der Vergütung nicht gegeben. gilt auch während der Auf-und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Ge- nehmigung des Veranstalters zulässig. 10. Werbung Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die 16. Haftung Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet. Der Betrieb Der Veranstalter, sowie seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, haften nicht für von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen. Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Genehmigung durch den Veranstalter und ist rechtzeitig im Vorfeld anzumel- der Gesundheit oder Garantien, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaf- den. Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgerä- tungsgesetz. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflich- ten und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhal- ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- tung eines geordneten Messe-/Ausstellungsbetriebes auch nach bereits erteilter haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Wird vom Veranstalter vertrauen darf (Kardinalpflicht). In den Fällen dieses Absatzes haftet der Veran- eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sich dieser Durchsagen vor. stalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Veranstalters ist bei Verletzung einer Kardinalpflicht auf den 11. Aufbau vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, unter Ausschluss der Haftung Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den „Besonderen für Folgeschäden. Messe-und Ausstellungsbedingungen“ angegebenen Fristen fertig zu stellen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht 17. Versicherungen begonnen worden, so kann der Veranstalter über den Stand anderweitig verfü- Es wird den Ausstellern dringend nahe gelegt, ihre Messe-/Ausstellungs- gen. Der Aussteller haftet dem Veranstalter in diesem Falle für die vereinbarte gegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. Vergütung und darüber hinaus für weitere entstehende Kosten. Schadenersatz- ansprüche durch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen. Bean- 18. Fotografieren – Zeichnen – Filmen standungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen innerhalb des Messe- eigenen Aufbaues, spätestens am Tage nach dem festgesetzten Aufbaubeginn, /Ausstellungsgeländes ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unterneh- dem Veranstalter schriftlich gemeldet werden. Alle für den Aufbau verwendeten men/Personen gestattet. Materialien müssen schwer entflammbar sein. 19. Hausrecht 12. Betrieb des Standes Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das alleinige Hausrecht im Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Mes- Messe-/Ausstellungsgelände aus und kann eine Hausordnung erlassen. Aus- se/Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand steller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand angemeldet ist, mit sachkundigem vor Beginn der Messe/Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Gelände Personal besetzt zu halten. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller spätestens eine Stunde nach Schluss der Messe/Ausstellung verlassen haben. und muss täglich nach Messe-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Übernachtung im Gelände ist verboten. Dem Veranstalter obliegt die Reinigung des sonstigen Geländes, der sonstigen Hallenteile und der Gänge. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu ver- 20. Verjährung meiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsor- Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, verjähren in einem Jahr, gungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet. beginnend mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Mes- Alle Aussteller sind während des Laufs der Messe/Ausstellung, sowie deren se/Ausstellung fällt. Auf- und Abbau, sich gegenseitig, gegenüber dem Veranstalter und gegenüber Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter sind binnen einer Aus- den Besuchern zur Rücksichtnahme verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt, schlussfrist von sechs Monaten, beginnend mit dem Ende des Monats, in den in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ und der „Hausord- der letzte Tag der Messe/Ausstellung fällt, in Textform geltend zu machen. nung“ genaue Regelungen zur Wahrung der gegenseitigen Rücksichtnahme Die Regelungen der vorstehenden beiden Absätze gelten nicht, sofern dem aufzustellen und angemessene Maßnahmen, bis hin zur außerordentlichen Veranstalter, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder Kündigung des Teilnahmevertrages, zu ergreifen, falls ein Aussteller nach grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt, oder die Haftung des Veranstalters sich vorheriger Abmahnung beharrlich gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt. nach Ziffer 16. nach den gesetzlichen Vorschriften richtet. 13. Abbau 21. Erfüllungsort und Gerichtsstand Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweise Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann, wenn geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen dem Veranstalter eine Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, so weit Vertragsstrafe in Höhe der halben Netto-Vergütung bezahlen. Weitergehende nicht in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ etwas anderes Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt. festgelegt ist. Die Messe-/Ausstellungsgegenstände dürfen nach Beendigung der Mes- se/Ausstellung nicht abtransportiert werden, wenn der Veranstalter sein Pfand- Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. Stand: Januar 2018
D Bestellung Standbau-Paket Komfort Angebot für ein Standbau-Paket Komfort. Preis je m2 € 121,05 Standfläche wird zusätzlich berechnet. Leistungsumfang und Ausstattung: DDMessebausystem – Meroform DDStandbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt DDLagerraum (abschließbar) auf Ihrer Standfläche 2 x 1 m ja nein DDTeppich (BOMA Vlies) inkl. Verlegung und Entsorgung signalrot azur grün anthrazit DDSitzgruppe: Tisch Ø 80 cm mit 4 Designerstühlen: silber schwarz blau oder 1 Stehtisch weiß mit 2 Barhockern Z-Form schwarz DDTheke mit Buchenholzplatte, halbrund, 80 cm tief, 100 cm hoch und abschließbare Tür DD4 Regalböden silber (100 x 30 cm - siehe Bild) gerade schräg (für Prospekte) DD1 Prospektständer, 25 cm breit, Gesamthöhe 140 cm mit 3 Etagen, DIN A4, Hochformat s! DD1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, 3 KW nsc h lu s (einschließlich Stromverbrauch) St roma DD1 Lichtstrahler je 5 m2 Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler ink l . DDQuadroträger als Standblende für Grafiktafel und Lichtstrahler DDBlendenbeschriftung für Grafiktafel (gebogen, 150x85 cm) (Firmenkurzname und Ort): DDdekorative Pflanze Individueller Standbau (gegen Aufpreis): Entsprechend Ihrem Ausstellungskonzept ist es möglich, durch individuelle Standeinbauten und grafische Ergänzungsmaßnahmen das vorhandene Messestandsystem weiter aufzuwerten. Auch Standergänzungen sind möglich. Weitere Zusatzleistungen Wir bestellen das Standbau-Paket Komfort gemäß Angebot: siehe Service-Handbuch (Download ab November 2019) Standfläche m2 Front m Tiefe m Reihenstand Eckstand Zusatzausstattung erwünscht: ja (bitte nachfolgend ausführen) nein Standskizze: Einzeichnung Stromanschluss und Kabine (1 x 2 m max.) und Tür (1 Kästchen = 0,5 m) Firma Ansprechpartner Telefon Telefax E-Mail Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
E Bestellung Standbau-Paket Basic Angebot für ein Standbau-Paket Basic. Preis je m2 € 96,30 Standfläche wird zusätzlich berechnet. Leistungsumfang und Ausstattung: DDMessestand in modernem Design inkl. Auf- und Abbau (Wandbau weiß matt/siehe Abbildung) DDLagerraum (abschließbar) auf Ihrer Standfläche 2 x 1 m ja nein DDTeppich (BOMA Vlies) inkl. Verlegung und Entsorgung signalrot azur grün anthrazit DDSitzgruppe: Tisch Ø 70 cm mit 4 Designerstühlen silber schwarz blau DDMero-Theke, abschließbar, Platte: weiß matt, Gestell: chrom DD4 Regalböden silber (100x30 cm, siehe Bild Standbau-Paket Komfort) gerade schräg (für Prospekte) oder 1 Prospektständer mit 3 Etagen für DIN A 4 Blätter (siehe Bild) DD1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, 3 KW (einschließlich Stromverbrauch) s! DD1 Lichtstrahler je 5 m2 Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler nsc h lu s DDStandblende in weiß matt St roma DDBlendenbeschriftung (Firmenkurzname und Ort): ink l . Wir bestellen das Standbau-Paket Basic gemäß Angebot: Weitere Zusatzleistungen siehe Service-Handbuch Standfläche m2 Front m Tiefe m (Download ab November 2019) Reihenstand Eckstand Zusatzausstattung erwünscht: ja (bitte nachfolgend ausführen) nein Standskizze: Einzeichnung Stromanschluss und Kabine (1 x 2 m max.) und Tür (1 Kästchen = 0,5 m) Firma Ansprechpartner Telefon Telefax E-Mail Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
F Weitere Komplettstand-Angebote Marktstand: (Preise siehe Anlage A 2) Grundfläche ca. 6m2 Leistungsumfang und Ausstattung: · Marktstand · Teppichboden in grün Wir benötigen folgende zusätzlichen Leistungen: Elektroversorgung inkl. Verbrauch 230V/16A zum Preis von € 197,80 Nur mit Angebot Essen & Trinken möglich! – Nur solange Vorrat reicht – Schirmstand: (Preise siehe Anlage A 2) Grundfläche ca. 9m2 Leistungsumfang und Ausstattung: · Einheitlicher Standbau mit Sonnenschirm · Feste Standkonstruktion · Abfallende Standbegrenzung · Teppichboden in grün Wir benötigen folgende zusätzlichen Leistungen: Elektroversorgung inkl. Verbrauch 230V/16A zum Preis von € 197,80 – Nur solange Vorrat reicht – Doppel-T-Träger-Stand: (Preise siehe Anlage A 2) in der Größe 3 x 3 = 9m2 4 x 3 = 12m2 Leistungsumfang und Ausstattung: · Einheitlicher Rahmenaufbau · Feste Standkonstruktion · Standbegrenzungswände weiß tapeziert · Teppichboden in anthrazit · Blende mit einheitlicher Blendenbeschriftung Wir benötigen folgende zusätzlichen Leistungen: Blendenbeschriftung: Elektroversorgung inkl. Verbrauch 230V/16A zum Preis von € 197,80 Bedingungen für eine Teilnahme: Beleuchtung (inkl. Elektroversorgung 230V/16A Wir bitten Sie, Ihrer Anmeldung aussagekräftige Fotos Ihrer zum Preis von € 258,80 (eigene Beleuchtung darf Produkte beizulegen, falls keine Internetseite mit beispiel- nicht angebracht werden, Ausnahme: Exponate) haften Bildern vorhanden ist. Die Zuteilung wird von der Kabine/Lagermöglichkeit ab € 122,-/m2 Messeleitung nach konzeptionellen Überlegungen festgelegt. Wünsche, bzgl. der Standform Ihrer Fläche nehmen wir gerne – Nur solange Vorrat reicht – entgegen, können jedoch nicht zugesichert werden. Firma Ansprechpartner Telefon Telefax E-Mail Ort Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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