Die Anmeldung zur afa2021 besteht aus den Anlagen

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Die Anmeldung zur afa2021 besteht aus den Anlagen
Inhalt

Die Anmeldung zur afa2021 besteht aus
den Anlagen A – F

A1 Anmeldung Messestand
A2 Anmeldung Messestand
B   Meldung der Mitaussteller
C	Besondere Messebedingungen
    Allgemeine Messebedingungen
D   Standbau-Paket „Komfort“
E   Standbau-Paket „Basic“
F   Weitere Komplettstand-Angebote
A
               Anmeldung Messestand
               Die Anmeldung besteht aus den Anlagen A - F
           1

AFAG Messen und Ausstellungen GmbH
Projektleitung afa2021                                    Kunden-Nr.:
Telefon +49 (0) 821 / 5 89 82-310
Telefax +49 (0) 821 / 5 89 82-319                         Reg.-Nr.:
Internet: www.meine-afa.de
E-Mail: info@meine-afa.de

Die mit * gekennzeichneten Angaben werden im Ausstellerverzeichnis so eingetragen, wie hier angegeben!

Firma*                                                                Umsatzsteuer ID-Nr.

Geschäftsführer                                                       Rechnungsanschrift (falls abweichend vom Katalogeintrag)

Straße*

Postleitzahl*
                DHGBwrh

Ort*
    eGh

Land*                                                                 Ansprechpartner

Telefon*                                                              Telefon (Direktwahl)

Mobil (am Stand)                                                      E-Mail (persönlich)

Fax*                                                                  Adresse Ansprechpartner (falls abweichend vom Katalogeintrag)

E-Mail*

Internet*

Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe              A–Z

Folgende Produkte/Dienstleistungen werden präsentiert*:               Wichtige Hinweise
Bitte unbedingt ausfüllen – vielen Dank!
                                                                      Die Abgabe der Anmeldung ist verbindlich und keine Anfrage!
                                                                      Vorbehalte oder Bedingungen seitens des Ausstellers sind
                                                                      nicht zulässig und führen dazu, dass die Anmeldung zurück-
                                                                      gewiesen wird.

                                                                      Für Anfragen erreichen Sie uns unter:
                                                                      Telefon +49 (0) 821 / 5 89 82-310
                                                                      Telefax +49 (0) 821 / 5 89 82-319
                                                                      E-Mail: info@meine-afa.de
Die Angaben werden u.a. auch für die Eintragung im Aussteller-
                                                                      Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die beigefügten
verzeichnis und im Internet benötigt. Eine Einschränkung der
                                                                      „Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ des
Exponate bei der Zulassung bleibt vorbehalten (s. Punkt 3 der         FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen, die Bestim-
FAMA-Messebedingungen).                                               mungen des Merkblattes für Aussteller und die „Besonderen
                                                                      Messebedingungen“ der AFAG Messen und Ausstellungen
Sind an Ihrem Stand Mitaussteller vertreten?                          GmbH für diese Veranstaltung ausdrücklich anerkannt.
                                                                       Anlage C
   nein.

   ja (wenn ja, bitte Anlage B ausfüllen und der Anmeldung           Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt.
    beifügen).

Achtung: Bitte unbedingt Anlage A2 ausfüllen und mit abgeben – vielen Dank!
Diese Anmeldung bitte absenden an:

 AFAG
 Messen und Ausstellungen GmbH
 Projektleitung afa2021
 Am Messezentrum 5
 86159 Augsburg

(passt gefaltet in ein Lang-DIN Kuvert)

Weitere Informationen zu Ihrem Messeauftritt

Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit uns Details zu der von Ihnen gewünschten
Platzierung mitzuteilen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass nicht immer alle
Wünsche berücksichtigt werden können.

Platzierungswünsche:

    Wir wünschen die Nachbarschaft zu folgenden Firmen:

    Wir möchten nicht in die direkte Nachbarschaft von:

    Wir planen einen Gemeinschaftsstand mit folgenden Firmen:

Sonstige Wünsche und Anregungen:
A
            Anmeldung Messestand
            Die Anmeldung besteht aus den Anlagen A - F
        2

 Wir bestellen gemäß den Teilnahmebedingungen
                                                                        Sicherheits- und Entsorgungspauschale €/m2 3,95
 Front in m Tiefe in m Benötigte Standfläche
                                                                        Fachverbandsbeitrag Halle €/m2 0,60, Freigelände €/m2 0,30

                                                                        Medienbeitrag € 225,–
 			                               ca.              m2                  Wir möchten unsere kostenlosen Ausstellerausweise per Post
                                                                         zugeschickt bekommen (Anzahl abhängig von belegten m2,
 Falls durch den Stand oder Exponate die Höhe
                                                                         siehe Punkt 7 Besondere Messebedingungen. Die Ausweise
  von 2,50 m überschritten wird, bitte Höhe angeben:            m
                                                                         werden erst nach Begleichung der Rechnung verschickt).
 Wir nutzen einen Verkaufsanhänger, Fahrzeug o.ä.
  (muss zusätzlich über das Online-Service-Center, Geneh-               Wasseranschluss wird benötigt
  migung Standbau/Brandschutz angemeldet werden).                        (Bestellung muss separat über das Online-Service-Center
                                                                         erfolgen.)

                                                                                                             Preis je m2
Themenbereiche                               Standform                                                bis 31.7.2020	    ab 01.8.2020
                                              Reihe                                                       99,00 €	 109,00 €
                                              Eck                                                        123,00 €	 133,00 €
    Dienstleistung, Garten, Outdoor &
            Sport, Tourismus                  Kopf                                                       125,00 €	 135,00 €
                                              Block                                                      128,00 €	 138,00 €
                                              Reihe                                                      119,00 €	 129,00 €
       Nahrungs- u. Genussmittel,
      Haushaltswaren, Gesundheit,             Eck                                                        143,00 €	 153,00 €
        Wellness, Mode, Bauen,                Kopf                                                       145,00 €	 155,00 €
          Sanieren, Wohnen
                                              Block                                                      148,00 €	 158,00 €
                                              bis 20qm                                                   103,00 €	         113,00 €
                                              ab 20qm                                                     79,00 €	          89,00 €
    Caravaning, Zweirad, Freigelände          ab 50qm                                                     56,00 €	          66,00 €
                                              ab 150qm                                                    44,00 €	          54,00 €
                                              ab 250qm                                                    39,00 €	          49,00 €
Marktstand 6qm                                Pauschal                                                   580,00 €	 650,00 €
Schirmstand 9qm                               Pauschal                                                   785,00 €	 865,00 €
                                                               Bitte auch Anlage F ausfüllen.
Doppel-T-Träger-Stand 9qm                     Pauschal                                                   818,00 €	 918,00 €
Doppel-T-Träger-Stand 12qm                    Pauschal                                                   983,00 €	1.083,00 €

         Im Rahmen einer Gemeinschaftsbeteiligung mit mindestens 100 m² Flächenbelegung und 6 Hauptausstellern
           sowie einem kommunalen oder ideellen Träger erhält jeder Aussteller 15% Nachlass auf die Standgebühr.

 Standausstattung                                                       Pflicht-Bodenbelag: (Teppich-Boma-Vlies)            € 8,10/m2
                                                                         Farbe:  Anthrazit  Signalrot  Azur  Grün  Grau
 Stromanschluss: bis 3 KW (230 V/16A), inkl. Schukosteck-               Erfolgt keine Farbauswahl, wird ein grauer Teppichboden
  dose und pauschalem Stromverbrauch. (Andere Anschlussarten             verlegt.
  bestellen Sie bitte über das Online-Service-Center.) € 205,00         oder:
                                                                        Wir verlegen einen eigenen/gemieteten Bodenbelag oder
 Pflicht-Standbegrenzungswände:                        € 25,90/lfm     bestellen gesondert über das Online-Service-Center.
  (Octanorm, weiß beschichtet) 

  oder:                                                                Beachten Sie auch die Komplettstand-Angebote Anlage D
 Wir setzen einen Fertig-/Systemstand oder Individualbau              und E!
  ein. In diesem Fall verpflichtet sich der Aussteller die
  geschlossenen Standseiten mit einem blickdichten 2,50 m              Das Online-Service-Center steht ab November 2020 auf
  hohen Trennwandsystem abzugrenzen.                                  www.meine-afa.de zur Verfügung.

Ort und Datum 


Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
B           Meldung der Mitaussteller
             laut Punkt 7 der „Allgemeinen Messe- und Ausstellungs-
             bedingungen“ des FAMA

Hauptaussteller (Firma aus Anlage A1)
                                                                                                                     is:
                                                                                                         Hinwe
                                                                                                                                                          -,
                                                                                                                                                   melde
                                                                                                                                u s s t e ller an
                                                                                                                         Mita
                                                                                                               , d ass                   tig sin
                                                                                                                                                  d.
Firma
                                                                                             B e a  chtung                    npflich                       ie
                                                                                     n  u m                         k o s t e                       t zen S
                                                                          Wir bit
                                                                                  te
                                                                                                  u  n g s - und                  m  e  ld e n , nu
                                                                                   geneh
                                                                                             mig                           anzu
                                                                                                                steller                    g e B.
Die mit * gekennzeichneten Angaben werden im
                                                                                             d r e i Mitaus                  d er Anla
Ausstellerverzeichnis so eingetragen, wie hier angegeben!                           h r a ls                        o p ie
                                                                           Um me                              re K
                                                                                                   ine le e
                                                                                         bit te e

Mitaussteller 1
Firma*                                                                Ansprechpartner

Straße*                                                               Telefon*				Telefax*

PLZ, Ort*                                                             Internet*

E-Mail*                                                               Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe                            A–Z

Produkte*                                                             

    Die beteiligte Firma ist mit eigenem Personal und Produkten vertreten.
    Die beteiligte Firma ist nicht mit eigenem Personal und Produkten vertreten.
X Medienbeitrag € 225,– zzgl. MwSt.

Mitaussteller 2
Firma*                                                                Ansprechpartner

Straße*                                                               Telefon*				Telefax*

PLZ, Ort*                                                             Internet*

E-Mail*                                                               Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe                            A–Z

Produkte*                                                             

    Die beteiligte Firma ist mit eigenem Personal und Produkten vertreten.
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Mitaussteller 3
Firma*                                                                Ansprechpartner

Straße*                                                               Telefon*				Telefax*

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E-Mail*                                                               Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe                            A–Z

Produkte*                                                             

    Die beteiligte Firma ist mit eigenem Personal und Produkten vertreten.
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                                                                     
Ort und Datum                                                         Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des
                                                                      Hauptausstellers
C           Besondere Messebedingungen
             Für Ihre Beteiligung gelten die Besonderen Messebedingungen
             der AFAG und die allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedin-
             gungen des FAMA

1. Ort - Termin - Öffnungszeiten                                      Ausweis entschädigungslos entzogen. Für die Zeit des Auf- und
                                                                      Abbaus bleibt die Ausgabe von Arbeitsausweisen vorbehalten.
Die afa findet von Mittwoch, 10. Februar 2021 bis Sonntag,
14. Februar 2021 im Messezentrum Augsburg statt.
Sie ist von 9.30 – 18 Uhr geöffnet. Einlass für Besucher bis 17       8. Aufbau
Uhr. Öffnungszeiten für Aussteller täglich von 8.30 – 19 Uhr.
                                                                       Beginn des Aufbaus:
2. Werbeflächen                                                        Hallen 1 und 3: Samstag, 06.2.2021, 7 Uhr
                                                                       Hallen 2, 4, 5 und 7: Montag, 08.2.2021, 7 Uhr
Für Werbeflächen innerhalb des Messegeländes erstellt Ihnen die        Beendigung des Aufbaus: Donnerstag, 09.2.2021, 18 Uhr
Messeleitung gerne ein Angebot. Ein Entwurf ist vorzulegen.            Die endgültigen Termine entnehmen Sie bitte dem Service-
                                                                       Handbuch (Änderungen möglich). Ein vorgezogener Aufbau ist
3. Zahlungstermine                                                     nur in Ausnahmefällen möglich, muss schriftlich beantragt
Fälligkeit der 1. Hälfte des Rechnungsbetrages siehe Rechnung.         werden und wird mit € 200,-/Tag/Stand berechnet.
Die 2. Hälfte ist fällig zum 31. Dezember 2020.
Nach dem 1. Januar 2021 ausgestellte Rechnungen sind sofort           Eine Vorverlegung des Aufbautermins ist nur nach schriftlicher
zur Zahlung fällig. Erfüllungsort und Gerichts​stand – auch für das   Vereinbarung möglich. Im Rahmen der Verkehrsregelung werden
Mahnverfahren – ist Augsburg.                                         zeitlich begrenzte Passierscheine gegen Hinterlegungsgebühr
                                                                      ausgegeben. Säulen, Mauervorsprünge und technische Einrich-
4. Fachverbandsbeitrag                                                tungen sind Bestandteil der Standfläche und werden mitberech-
                                                                      net.
Zur Wahrung der Interessen und Belange der auf Messen und
Ausstellungen ausstellenden Branchen und der Veranstalter,            Stände, deren Aufbau am Tag vor Beginn der Messe bis
sowie zur Qualitätssicherung für den Messestandort Deutschland,       12 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des
wird bei den Ausstellern ein Fachverbandsbeitrag zur Unter-           Ausstellers gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber ver-
stützung der Arbeit der Fachverbände des deutschen Messe-             fügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht
wesens erhoben. Der Fachverbandsbeitrag wird durch und für            geltend gemacht werden.
den AUMA – Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen
Wirtschaft e.V. – erhoben, vom Veranstalter berechnet und direkt      Der Aussteller verpflichtet sich die geschlossenen Standseiten mit
an den AUMA abgeführt.                                                blickdichtem Trennwand-System abzugrenzen. Die Trennwände
                                                                      (Octanorm weiß) können mit der Anmeldung bzw. dem Service-
5. Mitaussteller                                                      Handbuch kostenpflichtig bestellt werden.
Die Aufnahme eines Mitausstellers ist genehmigungspflichtig.          Nicht bestellte aber genutzte Trennwände (z.B. vom Standnach-
Sie ist vom Mieter schriftlich bei der Messeleitung zu beantragen.    barn) werden dem Aussteller zu den genannten Konditionen in
Die Gebühr hierfür beträgt 225,- € zzgl. der gesetzlich gültigen      Rechnung gestellt.
Mehrwertsteuer.
                                                                      Auflagen bezüglich der Standgestaltung sowie Art und Inhalt der
6. Sicherheits- und Entsorgungspauschale                              Werbeaussagen bleiben vorbehalten. Akustische und optische
                                                                      Werbeträger sind in jedem Fall antrags- und genehmigungspflich-
Die Sicherheits- und Entsorgungspauschale wird in der Stand-
                                                                      tig. Alle gewerberechtlichen Vorschriften – insbesondere die
rechnung separat ausgewiesen. Mit dieser Pauschale werden
                                                                      Preisauszeichnung – müssen beachtet werden.
zusätzliche präventive Sicherheitsmaßnahmen, welche die
                                                                      In die Wände dürfen keine Löcher geschlagen oder gesägt wer-
allgemeine Veranstaltungssicherungspflicht übersteigen, sowie
                                                                      den. Der Fußboden, die Hallenkonstruktion, Säulen sowie feste
die Entsorgung von Abfall in gesetzlich vorgeschriebener Art und
                                                                      Einbauten dürfen nicht gestrichen oder tapeziert werden. Die
Weise abgegolten.
                                                                      Installations- und Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit zu-
Die zusätzlichen präventiven Sicherheitsmaßnahmen dienen
                                                                      gänglich sein. Alles verwendete Material muss schwer entflamm-
der Abwendung potentieller externer Gefahren für die Besucher
                                                                      bar sein.
und Aussteller, u.a. dem Einsatz zusätzlicher Interventionskräfte,
selektive Gepäckkontrollen, Einsatz von Rammbarrieren u.v.m.
                                                                      Die Überschreitung der Bauhöhe von 250 cm muss der Messelei-
Unabhängig zu der Pauschale ist aufgrund der geltenden gesetzli-
                                                                      tung unabhängig behördlicher Auflagen gemeldet und von dieser
chen Vorschriften (z.B. der Gewerbeabfallverordnung) auch
                                                                      vorher genehmigt werden. Die Standbegrenzungen dürfen in
der jeweilige Aussteller verpflichtet, Abfall zu vermeiden sowie
                                                                      keiner Weise überschritten werden. Jeder Hallenstand muss mit
Mülltrennung nach verwertbaren Stoffen (Papier und Pappe, Glas,
                                                                      einem in sich einheitlichen Bodenbelag voll ausgelegt sein.
Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle) durchzuführen.
Die Entsorgung von Sonderabfällen und Schadstoffen, sowie die
Entsorgung außergewöhnlich hoher Abfallmengen werden zusätz-          9. Abbau
lich zur Pauschale in Rechnung gestellt. Das Formular ENTSOR-          Beginn des Abbaus: Sonntag, 14.2.2021, 18 Uhr
GUNG des Service-Handbuches ist in jedem Fall auszufüllen und          Beendigung des Abbaus: Dienstag, 16.2.2021, 18 Uhr
an die Messeleitung zu senden.                                         Die endgültigen Termine entnehmen Sie bitte dem Service-
                                                                       Handbuch (Änderungen möglich).
7. Ausweise
Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes         Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungs-
für das erforderliche Stand- und Bedienungspersonal bis 10 m2         güter werden nach dem für Beendigung des Abbaues festgeleg-
2 Aussteller-Ausweise und im Bedarfsfall für je weitere volle 10 m2   ten Termin auf Kosten und Gefahr des Ausstellers entfernt und
Standfläche in der Halle und je 50 m2 Standfläche im Freigelände      kostenpflichtig eingelagert. Die Standflächen und das Mietma-
einen weiteren Ausweis kostenlos, jedoch nicht mehr als 10 Aus-       terial der Vertragsfirmen sind in ordnungsgemäßem Zustand
weise. Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzliche Auswei-           zurückzugeben. Beschädigungen der Bausubstanz, der techn.
se bis zur Hälfte der kostenlos zu beanspruchenden Ausweise           Einrichtungen und des Geländes sind unverzüglich der Messelei-
kostenpflichtig ausgegeben werden. Bei Missbrauch wird der            tung mitzuteilen. Dafür haftet der Aussteller.
C          Besondere Messebedingungen
            Für Ihre Beteiligung gelten die Besonderen Messebedingungen
            der AFAG und die allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedin-
            gungen des FAMA

10. Online-Service-Center                                          Standaufbauten und am Ausstellungsgut wie z.B. durch Witte-
                                                                   rungseinflüsse im Freigelände. Der Abschluss einer Versicherung
Sämtliche Leistungen und Optionen für Ihre Standausstattung
                                                                   des Ausstellungsgutes und der Haftpflicht, kann zu günstigen
können Sie über unser Online-Service-Center buchen/bestellen.
                                                                   Bedingungen über einen Rahmenvertrag durch die Messeleitung
Die Zugangsdaten dafür erhalten Sie ab November 2020. Die dort
                                                                   vermittelt werden.
aufgeführten technischen Richtlinien, Aufbaubestimmungen sowie
die Hausordnung sind Vertragsbestandteil.
                                                                   18. Anwendbarkeit Deutschen Rechts
11. Anzeigen im afa-Magazin                                        Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich der Anwendung des
                                                                   Rechts der Bundesrepublik Deutschland
Das afa-Magazin wird von der AUGSBURGER ALLGEMEINEN
ZEITUNG, dem offiziellen Medienpartner der afa2021 hergestellt.
Als Beilage in der Nordausgabe der AUGSBURGER ALLGEMEI-
NEN ZEITUNG erreicht das afa-Magazin mit rund einer halben
Million Lesern nahezu jeden Haushalt im Einzugsgebiet der afa.
Ausführliche Informationen über Anzeigenformate und –preise
erhalten alle Aussteller der afa2021 mit dem Orderset.

12. Medienbeitrag                                                  Veranstalter:
Pro Haupt- und Mitaussteller wird ein Mediabasisbeitrag in Höhe    AFAG Messen und Ausstellungen GmbH, Nürnberg
von 225,- € erhoben. Der Mediabasisbeitrag enthält den Eintrag
im afa-Magazin (Firmenname, Halle und Standnummer, Produkte)       Projektleitung afa, Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg
der Online-Ausstellerdatenbank (Firmenname, Postadresse, Halle     Telefon +49(0)8 21 / 5 89 82-310,
und Standnummer, Produkte) sowie die Nutzung der angebotenen       Telefax +49(0)8 21 / 5 89 82-319,
Werbemittel und umfasst alle Besucher-Marketing-Maßnahmen.         info@afag.de, www.afag.de
Die Daten für die Einträge werden von der Anmeldung übernom-
men. Die Angaben bilden die Grundlage für die Besucherinforma-     Register-Gericht Nürnberg HRB 651
tion auf der Messe. Auch nach Redaktionsschluss des afa-Maga-      Geschäftsführer: Henning Könicke und Thilo Könicke
zins ist der volle Betrag zu bezahlen. Der Mediabeitrag wird mit
der Standmietenrechnung der AFAG Messen und Ausstellungen
                                                                         Mitglied im Fachverband Messen und Ausstellungen
GmbH berechnet. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Einträge übernimmt die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH                Mitglied der Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von
keine Gewähr.                                                            Messe- und Ausstellungszahlen

13. Adressübermittlung an die Medienpartner
Die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH übermittelt den
relevanten Medienpartnern die Postadresse der Aussteller zum
Zwecke des Angebots von messespezifischen Veröffentlichun-
gen. Bei den Angeboten der Medienpartner handelt es sich um
optionale Zusatzleistungen. Die Daten der Aussteller werden nur
an die oben genannten Medienpartner weitergeleitet. Insbeson-
dere Angebote zur Eintragung in private Ausstellerverzeichnisse
werden nicht von der AFAG Messen und Ausstellungen GmbH
veranlasst oder beauftragt.

14. Verkauf
Die Abgabe von Kostproben, Speisen und Getränken, zum
Verzehr an Ort und Stelle, muss von der Messeleitung genehmigt
werden. Der Verkauf von Waren aller Art, auch von Speisen und
Getränken, ist unwiderruflich um 18 Uhr einzustellen.

15. Verlosungen
Tombolen, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele, die Abgabe
von Werbegeschenken u. ä. dürfen weder gegen Entgelt noch
gegen Spenden durchgeführt werden.

16. Rauchverbot
Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherzonen gestattet.

17. Versicherungen
Die Messeleitung haftet nicht für Schäden oder Verluste an
Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen des
FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.
1. Allgemein                                                                               erfolgen, werden 25 % der Vergütung als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem                      die Absage in den letzten 6 Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbei-
Veranstalter einer Messe/Ausstellung und dem jeweiligen Aussteller. Sie kön-               trag auf 50 %. Außerdem sind die auf Veranlassung des Ausstellers bereits
nen durch die, für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen, „Besonderen                   entstandenen Kosten zu entrichten. Muss die Messe/Ausstellung infolge
Messe-und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ ergänzt werden.                   höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung geschlossen werden, so
Von den Allgemeinen und Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen                       sind die vereinbarte Vergütung und alle vom Aussteller zu tragenden Kos-
abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift-                   ten in voller Höhe zu bezahlen.
form.                                                                                 b)   die Messe/Ausstellung zeitlich zu verlegen. Aussteller, die den Nachweis
Mit seiner Anmeldung erkennt der Aussteller diese „Allgemeinen Messe- und                  führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen,
Ausstellungsbedingungen des FAMA Fachverbandes Messen und Ausstellun-                      von ihnen bereits fest belegten Messe/Ausstellung ergibt, können Entlas-
gen e. V.“, die für die jeweilige Messe/Ausstellung gültigen „Besonderen Messe-            sung aus dem Vertrag nach Ziffer 5. beanspruchen.
und Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ als verbindlich für sich           c)   die Messe/Ausstellung zu verkürzen. Die Aussteller können eine Entlas-
und alle von ihm auf der Messe/Ausstellung Beschäftigten an. Etwaige Allge-                sung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Vergütung
meine Geschäftsbedingungen des Ausstellers, die den vorgenannten Bedin-                    tritt nicht ein.
gungen entgegenstehen werden, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich wider-
sprochen wurde, nicht Vertragsbestandteil.                                            In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen im
Die Vergütung des Veranstalters umfasst alle vom Veranstalter für den Ausstel-        Zusammenwirken mit den bestellten Ausschüssen oder Messe-bzw. Ausstel-
ler für die Durchführung der Veranstaltung erbrachten Haupt- und Nebenleis-           lerbeiräten und so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadenersatzan-
tungen und gilt diese ab. Die Vergütung für die Hauptleistungen ist aus der           sprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.
Anmeldung und aus den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“
zu ersehen. Die weitere Vergütung für die auf Antrag des Ausstellers hergestell-      5. Entlassung aus dem Vertrag
ten Versorgungsanlagen sowie andere Nebenleistungen, wie Lieferung von                Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung ausnahms-
Gas, Wasser, Strom usw., sind auf Wunsch den Ausstellern im Vorfeld be-               weise vom Veranstalter eine Entlassung aus dem Vertrag zugestanden, so sind
kanntzugeben. Der Fachverbandsbeitrag wird je überlassenem Quadratmeter               25 % der Vergütung als Kostenentschädigung, sowie die auf Veranlassung des
netto berechnet und auf der Gesamt-Rechnung zur Vergütung gesondert                   Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen, zu
ausgewiesen.                                                                          entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht
                                                                                      eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein
2. Anmeldung                                                                          niedrigerer Schaden entstanden ist.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt unter Verwendung             Der Antrag auf Entlassung aus dem Vertrag kann nur schriftlich erfolgen. Er ist
des rechtsgültig unterschriebenen Anmeldeformulars. Im Falle der Anmeldung            nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich
durch die Verwendung eines Online-Formulars ist diese auch ohne Unterschrift          sein Einverständnis gibt. Der Veranstalter kann die Entlassung aus dem Vertrag
durch Absenden an den Veranstalter gültig.                                            unter die Bedingung stellen, dass die zugeteilte Standfläche anderweitig ver-
Vom Aussteller auf dem Anmeldeformular gestellte Bedingungen und/oder                 wertet werden kann. Die Neuzuteilung der Standfläche an einen weiteren
Vorbehalte, etwa zur genauen Position des Messestandes oder zur Exklusivität          Aussteller entspricht dann einer Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat even-
in einer Produktgruppe, sind unzulässig und für den Vertragsabschluss unbe-           tuell der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und der erziel-
achtlich. Sie entfalten nur dann rechtliche Wirksamkeit, wenn Sie vom Veran-          ten Vergütung zu tragen, zuzüglich der sich aus Absatz 1 ergebenden Beträge.
stalter vor oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schriftlich bestätigt          Kann die Standfläche nicht anderweitig verwertet werden, so ist der Veranstal-
werden.                                                                               ter berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes der Veranstaltung einen anderen
Die Anmeldung stellt ein Angebot des Ausstellers dar, an das der Aussteller bis       Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in
8 Tage nach dem in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“                 anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle hat der entlassene Aussteller
bekanntgegebenen Anmeldeschluss, längstens bis 6 Wochen vor Eröffnung der             keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. Die entstehenden Kosten für
Messe/Ausstellung gebunden ist, sofern inzwischen nicht die Zulassung erfolgt         Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des
ist. An Anmeldungen, die später oder nach Anmeldeschluss eingehen, bleibt             entlassenen Ausstellers.
der Aussteller 14 Tage gebunden.
                                                                                      6. Standeinteilung
3. Zulassung / Vertragsschluss                                                        Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter, nach Gesichtspunkten, die
Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aus-             durch das Konzept und das Messe-und Ausstellungsthema gegeben sind,
steller, per Brief, Telefax oder per elektronischer Übermittlung, ist der Vertrags-   wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere
abschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen (Teilnahmevertrag).          Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, hierzu
Über die Zulassung der Aussteller und der einzelnen Ausstellungsgegenstände           besteht aber keine rechtliche Verpflichtung. Die Standeinteilung wird schriftlich,
entscheidet der Veranstalter, gegebenenfalls unter Mitwirkung eines Messe-            im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Hallen-und
/Ausstellungsbeirats bzw. des Messe-/ Ausstellungsausschusses.                        Standnummer mitgeteilt. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach
Der Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschrän-           Erhalt der Standeinteilung schriftlich erfolgen. Der Aussteller muss damit rech-
kung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände, sowie eine Veränderung der             nen, dass aus technischen Gründen eine geringfügige Beschränkung des
angemeldeten Fläche vorzunehmen. Eine Veränderung der Fläche darf insbe-              zugeteilten Standes erforderlich ist. Diese darf in der Breite und Tiefe höchstens
sondere erfolgen, um die vorgegebenen Mindestmaße des Standes zu errei-               je 10 cm betragen und berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung. Das gilt
chen und hat ansonsten die Interessen des Ausstellers angemessen zu berück-           nicht für ausdrücklich als Fertig- oder Systemstand angemeldete Stände. Eine
sichtigen. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbe-        Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen. Der Veran-
sondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne               stalter hat dem betroffenen Aussteller eine/n möglichst gleichwertige/n
Aussteller von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Errei-            Stand/Fläche zu geben. Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb 2
chung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf be-           Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verlegung ohne gegenseitige Ent-
stimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken. Konkur-               schädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
renzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.                              Ausgenommen hiervon ist die Verschiebung eines Standes um einige Meter in
Eine ordentliche Kündigung des Teilnahmevertrages ist ausgeschlossen, wobei           derselben Halle. Der Veranstalter behält sich vor, die Ein-und Ausgänge, die
das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt. Der Veranstalter          Notausgänge sowie die Durchgänge zu verlegen. Änderungen der Lage, der Art
ist insbesondere berechtigt, eine fristlose Kündigung des Teilnahmevertrages          oder der Maße des Standes hat der Veranstalter unverzüglich schriftlich mitzu-
aus wichtigem Grund auszusprechen, wenn die Bedingungen zur Zulassung                 teilen.
des Ausstellers nachträglich wegfallen oder nicht mehr erfüllt sind, sowie wenn
trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug des Ausstellers besteht. Im Falle            7. Überlassung des Standes an Dritte, Verkauf für Dritte, Mitaussteller
einer vom Aussteller zu vertretenden außerordentlichen Kündigung, ist dieser          Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters in
verpflichtet eine Gebühr in Höhe von 25 % der Vergütung, zur Deckung der              Textform den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise frei oder entgeltlich
bereits entstandenen Kosten, zu entrichten.                                           an Dritte zu überlassen, oder ihn mit einem anderen Aussteller zu tauschen.
Auf Wunsch des Ausstellers ist eine Entlassung aus dem Vertrag möglich                Der Aussteller handelt gegenüber den Besuchern in eigenem Namen und ist
(siehe Ziffer 5). Der Veranstalter ist hierzu nicht verpflichtet.                     nicht berechtigt Aufträge für andere Unternehmen anzunehmen.
Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf               Die Aufnahme eines Mitausstellers ist nur zulässig, wenn sie vom Veranstalter
angebotene Waren oder Arbeitsweise eines Ausstellers, ist der Veranstalter im         in Textform genehmigt wurde. Die Mitaussteller haben einen gemeinschaftli-
allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen             chen Vertreter in der Anmeldung zu benennen. Mitteilungen und Erklärungen
zur Behebung zu treffen. In einem solchen Falle kann der Veranstalter beste-          des Veranstalters gegenüber dem benannten Vertreter gelten als allen Mitaus-
hende Verträge für nachfolgende Messen/Ausstellungen stornieren, weil we-             stellern gegenüber abgegeben und zugegangen. Im Falle der Zulassung von
sentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr           Mitausstellern, haften alle Mitaussteller für die Vergütung des Veranstalters als
gegeben sind.                                                                         Gesamtschuldner.
Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder gebrauchter Waren           Für die Entgegennahme von Aufträgen von Besuchern müssen sich aus der
ist unzulässig.                                                                       Auftragsbestätigung die vollständigen Kontaktdaten der Lieferanten und des
                                                                                      Ausstellers ergeben.
4. Änderungen - Höhere Gewalt
Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Mes-                   8. Zahlungsbedingungen
se/Ausstellung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind,         Von der vom Aussteller an den Veranstalter zu zahlenden Vergütung sind 50 %
berechtigen diesen,                                                                   innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, der Rest bis 6 Wochen vor
a) die Messe/Ausstellung vor Eröffnung abzusagen. Muss die Absage mehr                Eröffnung zu zahlen, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist bzw. sich
    als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn              aus den „Besonderen Messe- und Ausstellungsbedingungen“ ergibt.

                                                                                                                Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet.
                                                                                                                                            Stand: Januar 2018
Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen des
FAMA Fachverband Messen und Ausstellungen e.V.
Rechnungen, die später als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt werden, sind         recht geltend gemacht hat. Werden trotzdem die Messe-/Ausstellungsgegen-
sofort in voller Höhe zahlbar.                                                     stände entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes.
Nach Fälligkeit ist der Veranstalter berechtigt Verzugszinsen zu berechnen.        Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des zur Verfügung
Diese richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 288 BGB und            gestellten Materials haftet der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsfläche ist im
betragen gegenwärtig für das Jahr neun Prozentpunkte über dem Basiszins-           Zustand, wie übernommen, spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus
satz. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Veranstalter           festgesetzten Termin, zurückzugeben. Aufgebrachtes Material, Fundamente,
vorbehalten. Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung und bei ent-          Aufgrabungen und Beschädigungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls
sprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände anderweitig verfü-         ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers
gen. Er kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe           ausführen zu lassen.
der Aussteller-Ausweise verweigern.                                                Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände oder
Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten        nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgegenstände werden vom Veranstalter
steht dem Veranstalter an den eingebrachten Messe-/Ausstellungs-                   auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss der Haftung für
gegenständen ein Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschulde-    Verlust und Beschädigung beim Messe-/Ausstellungsspediteur eingelagert.
te Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schrift-
licher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt,        14. Anschlüsse
dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigen-           Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters. Soweit vom
tum des Ausstellers sind.                                                          Aussteller Anschlüsse gewünscht werden, sind diese bei der Anmeldung
                                                                                   bekanntzugeben. Einrichtung und Verbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers.
9. Gestaltung und Ausstattung der Stände                                           Bei Ringleitungen werden die Kosten anteilig umgelegt.
Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann       Sämtliche Installationen dürfen bis zum Standanschluss nur von den vom
erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Die            Veranstalter zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden. Diese erhalten
Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom Veranstalter               alle Aufträge durch Vermittlung und mit Zustimmung des Veranstalters und
gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers. Die Richtlinien des   erteilen Rechnung für Installation und Verbrauch direkt unter Einhaltung der
Veranstalters sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei          vom Veranstalter bekanntgegebenen Richtsätze.
eigenem Standaufbau kann verlangt werden, dass maßgerechte Entwürfe vor            Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere
Beginn der Arbeiten dem Veranstalter zur Genehmigung vorgelegt werden. Der         des VDE und des örtlichen EVU – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch
Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu        höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers vom Veranstalter
vermerken. Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind         entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schä-
dem Veranstalter bekanntzugeben. Eine Überschreitung der Standbegrenzung           den, die durch Benutzung nicht gemeldeter und/oder nicht von den vom Veran-
ist in jedem Falle unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Auf-       stalter zugelassenen Unternehmen ausgeführter Anschlüsse entstehen. Der
bauhöhe bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters. Der               Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der
Veranstalter kann verlangen, dass Messe-/Ausstellungsstände, deren Aufbau          Strom-, Wasser/Abwasser-, Gas-und Druckluftversorgung.
nicht genehmigt ist bzw. die nicht den Ausstellungsbedingungen entsprechen,
geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der schriftlichen Aufforde-    15. Bewachung
rung innerhalb 24 Stunden nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung         Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Ver-
durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem           anstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichti-
gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rück-        gung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies
erstattung der Vergütung nicht gegeben.                                            gilt auch während der Auf-und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Ge-
                                                                                   nehmigung des Veranstalters zulässig.
10. Werbung
Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die        16. Haftung
Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet. Der Betrieb      Der Veranstalter, sowie seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, haften nicht für
von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder          Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen.
Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher            Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
Genehmigung durch den Veranstalter und ist rechtzeitig im Vorfeld anzumel-         der Gesundheit oder Garantien, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaf-
den. Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgerä-       tungsgesetz. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflich-
ten und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhal-          ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über-
tung eines geordneten Messe-/Ausstellungsbetriebes auch nach bereits erteilter     haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig
Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Wird vom Veranstalter            vertrauen darf (Kardinalpflicht). In den Fällen dieses Absatzes haftet der Veran-
eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sich dieser Durchsagen vor.           stalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
                                                                                   Die Haftung des Veranstalters ist bei Verletzung einer Kardinalpflicht auf den
11. Aufbau                                                                         vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, unter Ausschluss der Haftung
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der in den „Besonderen        für Folgeschäden.
Messe-und Ausstellungsbedingungen“ angegebenen Fristen fertig zu stellen. Ist
mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht              17. Versicherungen
begonnen worden, so kann der Veranstalter über den Stand anderweitig verfü-        Es wird den Ausstellern dringend nahe gelegt, ihre Messe-/Ausstellungs-
gen. Der Aussteller haftet dem Veranstalter in diesem Falle für die vereinbarte    gegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.
Vergütung und darüber hinaus für weitere entstehende Kosten. Schadenersatz-
ansprüche durch den Aussteller sind in jedem Falle ausgeschlossen. Bean-           18. Fotografieren – Zeichnen – Filmen
standungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des              Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen und Filmen innerhalb des Messe-
eigenen Aufbaues, spätestens am Tage nach dem festgesetzten Aufbaubeginn,          /Ausstellungsgeländes ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unterneh-
dem Veranstalter schriftlich gemeldet werden. Alle für den Aufbau verwendeten      men/Personen gestattet.
Materialien müssen schwer entflammbar sein.
                                                                                   19. Hausrecht
12. Betrieb des Standes                                                            Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das alleinige Hausrecht im
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Mes-       Messe-/Ausstellungsgelände aus und kann eine Hausordnung erlassen. Aus-
se/Ausstellung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand         steller und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst eine Stunde
nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand angemeldet ist, mit sachkundigem       vor Beginn der Messe/Ausstellung betreten. Sie müssen Hallen und Gelände
Personal besetzt zu halten. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller        spätestens eine Stunde nach Schluss der Messe/Ausstellung verlassen haben.
und muss täglich nach Messe-/Ausstellungsschluss vorgenommen werden.               Übernachtung im Gelände ist verboten.
Dem Veranstalter obliegt die Reinigung des sonstigen Geländes, der sonstigen
Hallenteile und der Gänge. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu ver-       20. Verjährung
meiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsor-          Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter, verjähren in einem Jahr,
gungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet.                          beginnend mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Mes-
Alle Aussteller sind während des Laufs der Messe/Ausstellung, sowie deren          se/Ausstellung fällt.
Auf- und Abbau, sich gegenseitig, gegenüber dem Veranstalter und gegenüber         Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter sind binnen einer Aus-
den Besuchern zur Rücksichtnahme verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt,    schlussfrist von sechs Monaten, beginnend mit dem Ende des Monats, in den
in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ und der „Hausord-            der letzte Tag der Messe/Ausstellung fällt, in Textform geltend zu machen.
nung“ genaue Regelungen zur Wahrung der gegenseitigen Rücksichtnahme               Die Regelungen der vorstehenden beiden Absätze gelten nicht, sofern dem
aufzustellen und angemessene Maßnahmen, bis hin zur außerordentlichen              Veranstalter, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder
Kündigung des Teilnahmevertrages, zu ergreifen, falls ein Aussteller nach          grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt, oder die Haftung des Veranstalters sich
vorheriger Abmahnung beharrlich gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt.            nach Ziffer 16. nach den gesetzlichen Vorschriften richtet.

13. Abbau                                                                          21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Kein Stand darf vor Beendigung der Messe/Ausstellung ganz oder teilweise           Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann, wenn
geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen dem Veranstalter eine           Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden, so weit
Vertragsstrafe in Höhe der halben Netto-Vergütung bezahlen. Weitergehende          nicht in den „Besonderen Messe-und Ausstellungsbedingungen“ etwas anderes
Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt.                               festgelegt ist.
Die Messe-/Ausstellungsgegenstände dürfen nach Beendigung der Mes-
se/Ausstellung nicht abtransportiert werden, wenn der Veranstalter sein Pfand-

                                                                                                             Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet.
                                                                                                                                         Stand: Januar 2018
D
               Bestellung Standbau-Paket
               Komfort

Angebot für ein Standbau-Paket Komfort.
Preis je m2 € 124,60
Standfläche wird zusätzlich berechnet.
Leistungsumfang und Ausstattung:
DDMessebausystem – Meroform
DDStandbegrenzungswände, Oberfläche weiß matt
DDLagerraum (abschließbar) auf Ihrer Standfläche 2 x 1 m          ja  nein
DDTeppich (BOMA Vlies) inkl. Verlegung und Entsorgung
      signalrot    azur      grün     anthrazit
DDSitzgruppe: Tisch 70x70 cm weiß mit 4 Designerstühlen:
      silber    schwarz       anthrazit
   oder 1 Stehtisch weiß mit 2 Barhockern Z-Form schwarz
DDTheke mit Buchenholzplatte, halbrund, 80 cm tief, 100 cm hoch und
   abschließbare Tür
DD4 Regalböden silber (100 x 30 cm - siehe Bild)
      gerade      schräg (für Prospekte)
DD1 Prospektständer, 25 cm breit, Gesamthöhe 140 cm mit 3 Etagen, DIN A4,
   Hochformat
                                                                                                                                  s!
DD1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, 3 KW
                                                                                                                   nsc   h lu s
   (einschließlich Stromverbrauch)
                                                                                                         St   roma
DD1 Lichtstrahler je 5 m2 Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler
                                                                                               ink l .
DDQuadroträger als Standblende für Grafiktafel und Lichtstrahler
DDBlendenbeschriftung für Grafiktafel (gebogen, 150x85 cm)
   (Firmenkurzname und Ort):

DDdekorative Pflanze

Individueller Standbau (gegen Aufpreis):
Entsprechend Ihrem Ausstellungskonzept ist es möglich, durch individuelle Standeinbauten und grafische Ergänzungsmaßnahmen das vorhandene
Messestandsystem weiter aufzuwerten. Auch Standergänzungen sind möglich.
                                                                                                                  Weitere Zusatzleistungen
Wir bestellen das Standbau-Paket Komfort gemäß Angebot:                                                           siehe Online-Service-Center

 Standfläche                  m2   Front                        m    Tiefe                         m

                           Reihenstand                                           Eckstand

Zusatzausstattung erwünscht:                ja (bitte nachfolgend ausführen)                nein

Standskizze:
Einzeichnung Stromanschluss
und Kabine (1 x 2 m max.)
und Tür
(1 Kästchen = 0,5 m)

Firma                                                                        Ansprechpartner

Telefon                                Telefax                               E-Mail

                                                                            
Ort                                    Datum                                 Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
E
               Bestellung Standbau-Paket
               Basic

Angebot für ein Standbau-Paket Basic.
Preis je m2 € 99,20
Standfläche wird zusätzlich berechnet.
Leistungsumfang und Ausstattung:
DDMessestand in modernem Design inkl. Auf- und Abbau (Wandbau weiß
   matt/siehe Abbildung)
DDLagerraum (abschließbar) auf Ihrer Standfläche 2 x 1 m            ja nein
DDTeppich (BOMA Vlies) inkl. Verlegung und Entsorgung
      signalrot    azur      grün     anthrazit
DDSitzgruppe: Tisch 70x70 cm weiß mit 4 Designerstühlen
      silber    schwarz       anthrazit
DDMero-Theke, abschließbar, Platte: weiß matt, Gestell: chrom
DD4 Regalböden silber (100x30 cm, siehe Bild Standbau-Paket Komfort)
      gerade      schräg (für Prospekte) oder
      1 Prospektständer mit 3 Etagen für DIN A 4 Blätter (siehe Bild)
DD1 Elektroanschluss 230 V/16 A mit Schukosteckdose, 3 KW
   (einschließlich Stromverbrauch)
                                                                                                                                   s!
DD1 Lichtstrahler je 5 m2 Standfläche, mindestens 3 Lichtstrahler
                                                                                                                    nsc   h lu s
DDStandblende in weiß matt
                                                                                                          St   roma
DDBlendenbeschriftung (Firmenkurzname und Ort):                                                 ink l .

Wir bestellen das Standbau-Paket Basic gemäß Angebot:                                                              Weitere Zusatzleistungen
                                                                                                                   siehe Online-Service-Center
 Standfläche                  m2    Front                        m    Tiefe                         m

                           Reihenstand                                            Eckstand

Zusatzausstattung erwünscht:                 ja (bitte nachfolgend ausführen)                nein

Standskizze:
Einzeichnung Stromanschluss
und Kabine (1 x 2 m max.)
und Tür
(1 Kästchen = 0,5 m)

Firma                                                                         Ansprechpartner

Telefon                                Telefax                                E-Mail

                                                                             
Ort                                    Datum                                  Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
F            Weitere Komplettstand-Angebote

  Marktstand: (Preise siehe Anlage A 2)
        Grundfläche ca. 6m2
        Leistungsumfang und Ausstattung:
        · Marktstand
        · Teppichboden in grün

   Wir benötigen folgende zusätzlichen Leistungen:
    Elektroversorgung inkl. Verbrauch 230V/16A
 		    zum Preis von € 205,00
        Nur mit Angebot Essen & Trinken möglich!
 – Nur solange Vorrat reicht –

  Schirmstand: (Preise siehe Anlage A 2)
        Grundfläche ca. 9m2
        Leistungsumfang und Ausstattung:
        · Einheitlicher Standbau mit Sonnenschirm
        · Feste Standkonstruktion
        · Abfallende Standbegrenzung
        · Teppichboden in grün

   Wir benötigen folgende zusätzlichen Leistungen:
    Elektroversorgung inkl. Verbrauch 230V/16A
 		    zum Preis von € 205,00

 – Nur solange Vorrat reicht –

  Doppel-T-Träger-Stand: (Preise siehe Anlage A 2)
  in der Größe 3 x 3 = 9m2
 			           4 x 3 = 12m2
        Leistungsumfang und Ausstattung:
        · Einheitlicher Rahmenaufbau
        · Feste Standkonstruktion
        · Standbegrenzungswände weiß tapeziert
        · Teppichboden in anthrazit
        · Blende mit einheitlicher Blendenbeschriftung

   Wir benötigen folgende zusätzlichen Leistungen:       Blendenbeschriftung:
    Elektroversorgung inkl. Verbrauch 230V/16A
 		    zum Preis von € 205,00
                                                         Bedingungen für eine Teilnahme:
    Beleuchtung (inkl. Elektroversorgung 230V/16A
                                                         Wir bitten Sie, Ihrer Anmeldung aussagekräftige Fotos Ihrer
 		    zum Preis von € 266,56 (eigene Beleuchtung darf
                                                         Produkte beizulegen, falls keine Internetseite mit beispiel-
 		    nicht angebracht werden, Ausnahme: Exponate)
                                                         haften Bildern vorhanden ist. Die Zuteilung wird von der
    Kabine/Lagermöglichkeit ab € 122,-/m2               Messeleitung nach konzeptionellen Überlegungen festgelegt.
                                                         Wünsche, bzgl. der Standform Ihrer Fläche nehmen wir gerne
 – Nur solange Vorrat reicht –                           entgegen, können jedoch nicht zugesichert werden.

Firma                                                      Ansprechpartner

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                                                          
Ort                                Datum                   Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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