Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
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Niedersächsisches Kultusministerium Grundschule Die Arbeit in der Grundschule Informationen für Erziehungsberechtigte Niedersachsen
Inhalt Vor der Einschulung 3 Aufgaben der Grundschule 6 Elternhaus und Schule 12 Was sonst noch wichtig ist 13 Ansprechpartner und Publikationen 14
Grundschule Vor der Einschulung Wenn die Kinder in die Schule kommen, bringen sie ihre Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungs- ganz eigenen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten jahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schul- mit. Die Kinder kommen mit sehr unterschiedlichen Vor- pflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der aussetzungen in die Schule: Da ist z. B. das Kind aus Eltern eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand einer Familie, in der nie ein Wort Deutsch gesprochen eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang wird und das keine Kindertageseinrichtung besucht hat. erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung In derselben Klasse gibt es vielleicht ein Kind, das schon dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleite- die Tageszeitung lesen und im Zahlenraum bis 100 sicher rin oder der Schulleiter. rechnen kann. Darüber hinaus sind auch die grundle- genden sozialen Fähigkeiten wie Kompromissbereit- Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr zurückge- schaft und Konsensfähigkeit, Rücksichtnahme und Hilfs- stellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands bereitschaft sowie Zusammenarbeit und Fairness unter- zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten schiedlich stark ausgeprägt. Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mit- arbeiten können. Sie können zum Besuch eines Schulkin- ■ Jedes Kind ist anders. dergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrich- ■ Jedes Kind hat seine eigenen Erfahrungen und tung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung Interessen. erfolgt nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten. ■ Fähigkeiten und Fertigkeiten sind unterschiedlich ausgeprägt. Jahrgangsgemischte Eingangsstufe Führt die Schule eine jahrgangsgemischte Eingangsstufe, In der Grundschule sollen alle Kinder wird grundsätzlich nicht vom Schulbesuch zurückge- gemeinsam miteinander lernen stellt. Der erste und zweite Schuljahrgang werden in Der Bildungsauftrag der Schule ist im Niedersächsischen jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet. Die Schulgesetz beschrieben. Dieser Bildungsauftrag soll in Schülerinnen und Schüler können die Eingangsstufe in der Grundschule auf pädagogisch angemessene Weise in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Danach einem für alle Kinder gemeinsamen Bildungsgang erfüllt wechseln sie in den dritten Schuljahrgang. Auf diese werden. Dabei ist die Grundschule als erste Schulstufe Weise wird der individuelle Entwicklungsstand des ein- entscheidend für die weitere Lernentwicklung und das zelnen Kindes berücksichtigt. Lernverhalten des Kindes. Es gilt also, behutsam und von Wenn Sie mehr wissen möchten: den natürlichen Verhaltensweisen und Bedürfnissen der ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende Schulen >Grundschule Kinder ausgehend, den Spaß am Lernen zu erhalten und Interesse an Neuem zu entwickeln. Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ■ Sie als Erziehungsberechtigte können dazu beitragen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird bei den Spaß Ihres Kindes am Lernen zu erhalten, indem Kindern angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwick- Sie die neue Lebenssituation mit Interesse und Zunei- lungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, gung begleiten. Reden Sie mit Ihrem Kind über die dass sie im Unterricht der Grundschule ohne sonderpä- Schule, wecken Sie seine Vorfreude und Neugierde auf dagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert das, was es dort Neues erfahren und lernen wird. werden können. Für diese Kinder muss eine Entschei- dung getroffen werden, wie ihrem individuellen Förder- Stärken Sie Ihr Kind durch Ihr Interesse bedarf entsprochen werden kann. Wenn Sie mehr wissen möchten: ■ Niedersächsisches Schulgesetz Kinder mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer ■ Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.08.2012 Unterstützung werden seit dem 01.08.2013 an den Schu- ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende Schulen >Grundschule len gemeinsam unterrichtet und erzogen. Es werden alle Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang aufgenommen. Die Erzie- Die Schulanmeldung hungsberechtigten von Kindern mit einem anderen För- Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur derschwerpunkt können wählen, ob ihre Kinder eine Anmeldung in die für Ihr Kind zuständige Grundschule Förderschule oder eine Grundschule besuchen sollen. eingeladen. Der Schulträger – das ist die Stadt oder die Wenn Sie mehr wissen möchten: Gemeinde – oder die Grundschule teilen Ihnen den ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Im Rah- Schulen >Förderschule men der Anmeldung werden u. a. auch die deutschen Sprachkenntnisse Ihres Kindes festgestellt. 3
Zusammenarbeit von Grundschule und Kindertageseinrichtung Die Kindertageseinrichtung und die Grundschule stim- men sich über Ziele, Aufgaben sowie Arbeitsweisen ab und tauschen sich aus. Gemeinsame Veranstaltungen, Besuche und Fortbildungsveranstaltungen fördern das gegenseitige Verständnis. Anregungen aus der Kinderta- geseinrichtung und eine Abstimmung über die jeweilige Ausstattung helfen mit, den Schulstart zu erleichtern. Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule fällt leichter, wenn Ihr Kind „die Schule“ schon bei gemeinsamen Veranstaltungen und Aktivitäten kennen gelernt hat. Wenn Sie mehr wissen möchten: ■ Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbe- reich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder ■ Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.08.2012 ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende Sprachförderung vor der Einschulung Schulen >Grundschule Bei der Anmeldung zum Schulbesuch werden auch die deutschen Sprachkenntnisse Ihres Kindes festgestellt. Insbesondere bei Kindern, für die Deutsch nicht die Familiensprache ist, wird kindgerecht und spielerisch Vorbereitung auf die Schule geprüft, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um Geborgenheit und Sicherheit sowie Ihre Geduld und Ihr erfolgreich am Unterricht in der 1. Klasse teilnehmen zu Verständnis werden Ihrem Kind helfen, mögliche Ängste können. zu überwinden. Die Kinder, bei denen für einen Schulbesuch unzurei- Auch praktische Dinge können den Neubeginn erleich- chende Deutschkenntnisse festgestellt wurden, müssen tern. So finden vielfach in der Schule „Schnupper-Vor- im letzten Jahr vor der Einschulung an einer Sprachför- mittage“ statt, Informationsveranstaltungen oder „Vor- derung teilnehmen. Auch Kinder, die keine Kindertages- Elternabende“ werden durchgeführt. Auch Feste oder einrichtung besuchen, haben den Anspruch und die Ver- von der Kindertageseinrichtung und der Grundschule pflichtung daran teilzunehmen (vorgelagerte Schul- gemeinsam organisierte Projekte dienen dazu, bereits pflicht). Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule füh- erste Kontakte herzustellen. ren die Sprachfördermaßnahmen in Abstimmung oder gemeinsam mit den Fachkräften der Kindertageseinrich- Hierzu gehört insbesondere auch, das Kind rechtzeitig tungen durch. Sie finden in der Regel in den Kinderta- mit dem Schulweg vertraut zu machen. Gehen Sie in geseinrichtungen statt. den letzten Monaten vor dem Schulanfang gemeinsam mit Ihrem Kind den Schulweg ab. Achten Sie dabei dar- ■ Ziel der Sprachförderung vor der Schule ist es, allen auf, dass Sie den sichersten und nicht unbedingt den Kindern einen erfolgreichen Start in die Schule zu kürzesten Weg wählen. In der Schule wird das hier ermöglichen. Erfahrene systematisch vertieft. ■ Wenn sich ein Kind in der Schule verständigen kann, hat es die Möglichkeit, Fähigkeiten auch weiterzuent- Neben dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr gibt wickeln, wird Spaß und Erfolg am Lernen haben und es auch noch andere, grundsätzliche Dinge, die Ihr Kind gut mit anderen Kindern auskommen. wissen muss, bevor es zum ersten Mal allein in die Schu- le geht. Erklären Sie ihm, dass es keine Umwege machen Wenn Sie mehr wissen möchten: und ohne Verzögerung nach Hause kommen soll. ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende Schulen >Grundschule Ein Schutz vor Übergriffen besteht vor allen Dingen darin, Kinder zu Eigenständigkeit, Selbstbewusstsein und zur Wahrnehmung der eigenen Gefühle zu ermuti- gen. „Starke“ Kinder haben den Mut, „nein“ zu sagen, wenn ihnen jemand unangenehme Gefühle vermittelt. 4
Grundschule Was vorher noch wichtig ist Gestaltung des Klassenraums Schulranzen Damit sich Ihr Kind in der Schule wohl fühlt und gern Für Ihr Kind ist er das sichtbare Zeichen, ein „großes“ weiterlernt, sollte die neue Umgebung auf kindliche Schulkind zu sein, und stolz wird der Ranzen schon vor Lebens- und Lernbedürfnisse eingestellt sein. Aus diesen Schulbeginn im Familien- und Freundeskreis „vorge- Gründen sollte beispielsweise auch der Klassenraum als führt“. Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Ranzen auch Lernumwelt gestaltet sein: Es ist wichtig, dass es dort mag. Bei der Auswahl sollte es daher auch mitbestim- nicht nur Tische und Stühle gibt, sondern auch Lese-, men, denn er wird ein Begleiter für viele Jahre sein. Bau- und Arbeitsecken, ausgestattet mit Pflanzen, Neben dem Aussehen sollte darauf geachtet werden, Spielen und Bastelmaterial. Hier können die Schulneu- dass der Ranzen leicht ist (Faustregel: Ranzen + Inhalt linge besser zum selbstständigen Arbeiten und Lernen sollten zehn Prozent des Körpergewichts Ihres Kindes angeregt werden. Die gemeinsame Ausgestaltung des nicht übersteigen). Die Gurte sollen verstellbar und Klassenraumes durch Lehrkräfte, Eltern und Kinder dient gepolstert sein, damit ein Durchhängen am Rücken und auch gleichzeitig dem Kennenlernen und Knüpfen erster damit Haltungsschäden vermieden werden. Kontakte. Kleidung Die Kleidung sollte zweckmäßig und für das Kind leicht zu handhaben sein. Reflektoren an Anoraks, Mänteln, Mützen usw. erhöhen die Sicherheit auf dem Schulweg. Mit selbstklebenden Reflektoren aus dem Handel können Sie die Kleidung und den Ranzen leicht und preiswert nachrüsten. Schultüte Dieser alte Brauch, den Kindern den ersten Schultag zu „versüßen“, ist in ganz Deutschland verbreitet und gehört einfach dazu. Aber es muss heute nicht mehr nur etwas Süßes sein, auch mit Schreib- und Buntstiften, mit einem Buch, mit Trinkflasche und Brotbox, einem Arbeitsmaterial Geldbeutel, Seifenblasen, einem Schlüsselanhänger oder Kurz vor der Einschulung, am Tag der Einschulung oder Ähnlichem werden Sie Ihrem Kind sicher auch Freude in den ersten Schultagen wird Ihnen die Schule mittei- bereiten können. len, welche Materialien und Arbeitsunterlagen besorgt werden müssen. Der erste Schultag Nur Arbeitsmaterialien, die „verbraucht“ werden (Stifte, Die Einschulung der Kinder findet in der Regel am Hefte und Arbeitshefte), müssen gekauft werden. Es ersten Sonnabend nach Ende der Sommerferien statt. muss nicht immer das Teuerste sein, bedenken Sie aber, Es ist schön für das Kind, wenn dieser besondere Tag dass „gutes Werkzeug“ für gute Ergebnisse wichtig ist. auch durch besondere Beachtung der Erwachsenen Die Lehrerinnen und Lehrer wissen am besten, was anerkannt wird. benötigt wird. Warten Sie besser ab und sparen Sie, indem Sie nichts Überflüssiges kaufen. Bevorzugen Sie In der Schule wird meist ein Programm zum „Empfang umweltfreundliche Produkte. Die Schulbücher können in der Erstklässler“ organisiert. Schulelternrat und Förder- der Schule gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Ein verein stellen sich vor und bieten den Eltern oft eine Füllfederhalter wird noch nicht benötigt. Die Lehrerin Erfrischung für die Wartezeit an, in der die Kinder allein oder der Lehrer teilen Ihnen mit, wann es so weit ist. mit der Lehrkraft die erste Unterrichtsstunde im Klassen- raum erleben. 5
Aufgaben der Grundschule Die eingeklammerten Zahlen geben an, welche Zeitan- teile für die einzelnen Fächer im Jahresdurchschnitt ein- Die Grundschule bildet, wie auch der Name schon gehalten werden müssen. Statt 20 im ersten und 22 anzeigt, die Grundlage für die weitere schulische Ent- Stunden im 2. Schuljahrgang kann die Schule auch wicklung Ihres Kindes, dies gilt ganz besonders auch für jeweils 21 Pflichtstunden erteilen. Dann haben die Schü- das spätere Lernverhalten. Alle Kinder, die in die Schule lerinnen und Schüler im 1. Schuljahrgang entweder kommen, sind grundsätzlich wissbegierig und neugierig, sechs Mathematikstunden oder drei Stunden Sachunter- lernwillig und leistungsbereit. Es gilt, diese Lernfreude richt. Im 1. und 2. Schuljahrgang wird oft fächerüber- zu erhalten und zu fördern. greifend und ganzheitlich gearbeitet. Diese Arbeits- weise berücksichtigt die Aufnahmefähigkeit von sechs- Den unterschiedlichen Begabungen und Neigungen wird jährigen Kindern. Auch lassen sich so direkt die Alltags- durch ein weit gefächertes Lernangebot Rechnung erlebnisse der Kinder in den Unterricht einbeziehen. getragen. So werden das Selbstvertrauen in die eigene Beispiel: Die Kinder sammeln im Herbst gern bunte Blät- Leistungsfähigkeit und die Leistungsfreude des Kindes ter. In der Klasse werden sie beschrieben (Deutsch, Sach- gestärkt. unterricht), nach Formen und Farben geordnet, zu Mustern und Reihen gelegt (Mathematik) oder auch Vor allem in den ersten Wochen eignen sich das spielen- gepresst und mit anderen Naturmaterialien zu Bildern de Lernen und das lernende Spielen gut, um alle Kinder gestaltet (Kunst). auf das schulische Lernen vorzubereiten. Spielen ist keine Spielerei. Es hilft vielen Erstklässlern, eine andere Das wahlfreie unterrichtsergänzende Angebot stellt Lernhaltung einzuüben. sicher, dass für die Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Schuljahrgang täglich ein mindestens fünf Zeitstunden Die Schule hat die Aufgabe, nicht nur Fähigkeiten und umfassendes Schulangebot besteht. Ein Kind, dessen Wissen zu vermitteln, sondern auch die Persönlichkeit Schule um 8 Uhr beginnt, hat somit mindestens bis 13 eines jeden Kindes zu fördern. Der Unterricht muss so Uhr ein Schulangebot. Die Schulzeit kann aber auch von gestaltet sein, dass geschlechtsspezifische Rollenzuwei- 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr sungen vermieden werden, aber die unterschiedlichen dauern. Für die unterrichtsergänzenden Angebote wer- Sichtweisen und Lernwege von Mädchen und Jungen den pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert werden. eingesetzt, die die Schule selbst einstellt. Niedersachsens Grundschulen sind verlässlich, d. h. für alle Schülerinnen und Schüler ist ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicherge- stellt. Die Stundentafel (unter Nr. 4 des Erlasses „Die Arbeit in der Grundschule“ aufgeführt) zeigt an, wie sich die wöchentliche Unterrichtszeit auf die einzelnen Lernbereiche verteilt: Stundentafel Fach/Fachbereich / Schuljahrgang 1 2 3 4 Erstunterricht 20 22 Deutsch (6) (6) 6 6 Mathematik (5) (6) 5 5 Sachunterricht (2) (3) 4 4 Englisch (1. Pflichtfremdsprache) 2 2 Religion (2) (2) 2 2 Sport (2) (2) 2 2 Musisch-kulturelle Bildung: Musik (1) (1) 2 2 Kunst, Gest. Werken, Text. Gestalten (2) (2) 2 2 Arbeitsgemeinschaften 1 1 Pflichtstunden für alle Schülerinnen und Schüler 20 22 26 26 wahlfreie unterrichtsergänzende Angebote 5 3 6
Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ■ Nur wenn mehrere Lehrkräfte in einer Klasse einge- in der Schule neben den unterrichtsergänzenden Ange- setzt sind, ist gewährleistet, dass boten im 1. und 2. Schuljahrgang auch noch in folgen- – bei Ausfall einer Lehrkraft eine den Kindern vertrau- den Bereichen eingesetzt werden: te Lehrkraft als Ansprechpartner zur Verfügung steht und für Kontinuität beim Lernen sorgen kann, ■ vorrangig zur Beaufsichtigung von Klassen, wenn – durch unterschiedliche Lehrerpersönlichkeiten sich Lehrkräfte kurzfristig ausfallen, auch unterschiedliche Schülerpersönlichkeiten besser ■ nachrangig entfalten können, – zur Durchführung von Angeboten für Kinder, die – die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler nicht am evangelischen oder katholischen Religions- nicht nur von einer Lehrkraft beobachtet und beglei- unterricht teilnehmen, tet wird, – als zweite Begleitkraft beim Schwimmunterricht und – sich die Schullaufbahnempfehlung am Ende der – zur Unterstützung einer Lehrkraft im Unterricht. Grundschulzeit auf das Urteil mehrerer Lehrkräfte stützt. Im 3. und 4. Schuljahrgang beträgt die Pflichtstunden- ■ Arbeitsgemeinschaften, z. B. Chor, Theater, Schach zahl 26 Stunden, freiwillige unterrichtsergänzende usw. ergänzen das schulische Angebot. Größere Schu- Angebote gibt es in der Regel hier nicht mehr, die päda- len können hier ein sehr vielfältiges und oft auch jahr- gogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können gangsübergreifendes Angebot machen. aber im Rahmen der genannten Aufgaben eingesetzt ■ Zusätzliche Fördermaßnahmen sollen nicht mehr als werden. zwei Stunden über die Pflichtstundenzahl hinausge- hen. Allgemeine Hinweise zur Stundentafel ■ Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit ■ Eine Unterrichtsstunde dauert in der Regel 45 Minu- besonderer Begabung (Hochbegabte), Schwierigkeiten ten. Manchmal ist es sinnvoll, diesen Zeittakt aufzulö- beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens oder sen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Belast- des Rechnens, unzureichenden deutschen Sprach- barkeit, der Konzentrationsfähigkeit und der Bewe- kenntnissen, Bedarf an sonderpädagogischer Unter- gungsbedürfnisse der Kinder. stützung sowie im Sportförderunterricht ist durch ■ In Niedersachsen wird Englisch verpflichtend mit besondere Erlasse geregelt. Beginn des 3. Schuljahrgangs unterrichtet. Wenn statt Englisch eine andere Sprache als 1. Pflichtfremdspra- Kontingentstundentafel che eingeführt werden soll, muss dies von der Schul- Auf Beschluss des Schulvorstands kann die Stundentafel behörde genehmigt werden. durch eine so genannte „Kontingentstundentafel“ ■ Neben den zwei Sportstunden im Stundenplan plant ersetzt werden. Die Schule kann dann eine andere Ver- die Schule tägliche Bewegungszeiten ein. teilung der Stunden auf die Fächer und auf die einzel- ■ Bereits ab dem 1. Schuljahr unterrichten mindestens nen Schuljahrgänge vornehmen. Sie muss allerdings zwei Lehrkräfte in jeder Klasse. Der überwiegende Teil sicherstellen, dass die für alle Grundschulen vorgegebe- des Unterrichts wird dabei von der Klassenlehrerin nen Ziele zum Ende des 2. und 4. Schuljahrgangs oder dem Klassenlehrer erteilt. erreicht werden. Über die Einführung der Kontingent- – Ab dem 3. Schuljahrgang müssen die Fächer stundentafel entscheidet die Schule in eigener Verant- Deutsch, Mathematik und Sachunterricht von min- wortung. Informieren Sie sich in der Grundschule Ihres destens zwei unterschiedlichen Lehrkräften unter- Kindes, ob dort die Kontingentstundentafel eingeführt richtet werden. ist. – Den Schulen wird empfohlen, nach dem 2. Schuljahr- gang die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zu wechseln. 7
Zu den einzelnen Unterrichtsfächern … aus dem Schulalltag Der Unterricht wird auf der Grundlage der von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen Bildungsstan- Beurlaubung dards und der vom Kultusministerium vorgegebenen Beurlaubungen sollten im Interesse Ihres Kindes nur in Kerncurricula erteilt. Hierzu werden in jeder Grundschu- unvermeidbaren Ausnahmefällen (z. B. wichtiger Arzt- le Lehrpläne erarbeitet, in denen beschrieben ist, mit termin, der nur in der Schulzeit erledigt werden kann) welchen Methoden, Organisationsformen und Inhalten oder bei besonderen Ereignissen (z. B. Erstkommunion, die Schülerinnen und Schüler die erwarteten Ziele errei- besondere Familienfeiern usw.) in der Schule beantragt chen sollen. werden. In den Bildungsstandards oder Kerncurricula wird Ferien beschrieben, welches Wissen und Können die Kinder am Zur Erleichterung Ihrer Urlaubsplanung sind die Ende der Grundschulzeit erworben haben sollen. Ferientermine in Niedersachsen bis zum Jahre 2017 festgeschrieben. Die Termine sind im Internet unter www.mk.niedersachsen.de einzusehen. Für alle Lernbereiche gilt: Die Ziele sind für alle Kinder gleich verbindlich, abgesehen Ganztagsangebote von den Kindern mit einem Bedarf an sonderpädagogi- Um den Wunsch vieler Eltern nach verlässlicher Betreu- scher Unterstützung in den Förderschwerpnkten geistige ung in Verbindung mit zusätzlichen Förder- und Freizeit- Entwicklung und Lernen. Den Weg und die Methode wäh- angeboten Rechnung zu tragen, wird der Ausbau von len die Lehrerinnen oder die Lehrer im Rahmen der beste- Grundschulen zu Ganztagsschulen vorangebracht. Die henden Vorgaben aus. Manchmal ist es für die Eltern Mehrzahl der Grundschulen mit ganztägigen Angeboten schwierig, die Methode der Unterrichtenden nachzuvoll- sind offene Ganztagsschulen. Dort ist die Teilnahme am ziehen. Meist hilft hier ein direktes Gespräch mit der Lehr- Ganztagsangebot der Schulen freiwillig, jedoch mit der kraft des Kindes. Anmeldung für die Laufzeit eines Angebots verbindlich. Die Angebote können von Schule zu Schule variieren, Wenn Sie mehr wissen möchten: ■ Die Bildungsstandards und Kerncurricula sowie die Lehrpläne denn jede Schule entwickelt ein eigenes pädagogisches können in der Schule eingesehen werden und im Internet Ganztagskonzept mit Schwerpunkten und Profilen. unter www.www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende Schulen >Grundschule Wenn Sie mehr wissen möchten: ■ www.schule.niedersachsen.de >Ganztagsschulen 8
Grundschule Hausaufgaben Individuelle Lernentwicklung Hausaufgaben können, müssen jedoch nicht aufgege- Jedes Kind ist anders. ben werden. Sie sind zum Üben und Vertiefen des Um jedes Kind möglichst gut beim Lernen zu unterstüt- Gelernten gedacht. Kinder sollten die Hausaufgaben zen ist für jede Schülerin und jeden Schüler die indivi- selbstständig und ohne fremde Hilfe bearbeiten können. duelle Lernentwicklung zu dokumentieren. Die Dokumentation enthält Aussagen Eltern sollten keine „Hilfslehrkräfte“ sein. Viele Eltern ■ zur Lernausgangslage, wollen ihrem Kind bei den Hausaufgaben helfen, damit ■ zu den angestrebten Zielen (was soll erreicht werden?), es in der Schule alles richtig vorlegen kann. Das ist zwar ■ zu Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht wer- verständlich, erschwert dem Kind aber möglicherweise, den sollen und selbstständig zu werden. Außerdem glaubt die Lehr- ■ zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs. kraft, das Kind könnte etwas allein, was es in Wirklich- keit mit Hilfe der Eltern geschafft hat. Dieses erschwert Die Feststellung der Lernausgangslage bezieht die bishe- die Möglichkeit, helfend einzugreifen. rigen Lernerfahrungen und die Selbsteinschätzung jedes Kindes ein. Es sollten daher auch - wenn vorhanden - Die Art der Erledigung von Hausaufgaben soll den Lerndokumentationen der abgebenden Tageseinrichtung Lehrerinnen und Lehrern auch zeigen, wo noch Vertie- für Kinder einbezogen werden, dazu ist jedoch das Ein- fungen nötig sind. Auch sollen Kinder dadurch an das verständnis der Erziehungsberechtigten Voraussetzung. selbstständige Arbeiten herangeführt werden. Sie sollen Die Klassenkonferenz bespricht die individuelle Lernent- lernen, selbst Verantwortung für die Arbeit zu überneh- wicklung des Kindes und beschließt die sich daraus erge- men. Diese Arbeitstechniken werden in der Schule benden Maßnahmen. Die Aussagen zur Lernausgangsla- begleitend eingeübt. ge, zu Zielen und Maßnahmen werden regelmäßig über- arbeitet und mit den Erziehungsberechtigten und den „Hausaufgaben sind Kinderaufgaben“ Schülerinnen und Schülern besprochen. Die Kinder brauchen zu Hause einen ruhigen Arbeits- Krankheit Ihres Kindes platz und eine festgelegte Zeit, in der sie ihre Aufgaben Teilen Sie der Schule bitte rechtzeitig vor Beginn des erledigen. Unterrichts mit, wenn Ihr Kind die Schule wegen Krank- heit oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht besuchen Der Zeitaufwand für die Hausaufgaben sollte 30 Minu- kann. Bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage ten nicht übersteigen. Wenn Ihr Kind an einer Aufgabe andauert, muss eine schriftliche Entschuldigung vorge- so interessiert ist, dass es noch daran weiterarbeiten legt werden. Ein ärztliches Attest ist nur in besonderen möchte, ist hier natürlich eine Ausnahme möglich. Fällen notwendig. Das Thema „Hausaufgaben“ sollte unbedingt ein Thema beim Elternabend sein! Leistungsbewertung Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Grundschule Wenn Sie mehr wissen möchten: lernen, ihre Leistungsfähigkeit angemessen einzuschät- ■ Erlass „Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen“ vom 22.03.2012 zen. Neben der Leistungsbewertung und unterschied- ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende licher Formen von Leistungsmessung sind auch Ermuti- Schulen >Grundschule gung und Unterstützung sowie die Anerkennung von Leistung besonders wichtig. Im 1. und 2. Schuljahrgang liegt der Schwerpunkt der Leistungsbewertung auf der unmittelbaren Schülerbeob- achtung. Die Leistungen werden durch schriftliche und mündliche Hinweise der Lehrkraft gewürdigt. Im Verlauf des 2. Schuljahres kommen kurze schriftliche Lernkon- trollen hinzu. Die Auswertung der Lernkontrollen bildet eine Grundlage für die weitere individuelle Förderung Ihres Kindes und für die Zeugnisse. Die Lehrerinnen und Lehrer erhalten durch die Lernkontrollen auch Hinweise über den Erfolg ihres Unterrichts und für die weitere Unterrichtsgestaltung. Wenn Sie mehr wissen möchten: ■ Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen“ vom 22.03.2012 ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Schülerinnen und Schü- ler/Eltern >Zeugnisse, Abschlüsse und Versetzungen 9
Schülerbeförderung Schulzahnarzt Wenn der Schulweg weit ist, kann es sein, dass Ihr Kind Einmal im Jahr werden die Kinder vom schulärztlichen einen Anspruch auf Schülerbeförderung hat oder die Dienst der Gesundheitsämter kostenlos untersucht, aber Fahrtkosten für den Schulweg erstattet werden. Hierfür nicht behandelt. Vielmehr werden die Eltern und die ist der Landkreis, die Region oder die kreisfreie Stadt Schülerinnen und Schüler informiert, worauf sie bei der zuständig. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrer Grundschule. Zahnpflege achten sollen und ob evtl. eine Behandlung notwendig ist. Schullaufbahnempfehlung Die Entscheidung über die Schulform, in die Ihr Kind Vergleichsarbeiten nach der Grundschule wechseln soll, treffen Sie in eige- Vergleichsarbeiten sind Klassenarbeiten mit landesweit ner Verantwortung. Vor Ihrer Entscheidung führt die einheitlicher Aufgabenstellung und Bewertung. Sie wer- Grundschule mit Ihnen ein Beratungsgespräch und gibt den an einem bestimmten, vorher festgelegten Tag am Ende des 4. Schuljahrgangs eine Empfehlung für die geschrieben. Die Vergleichsarbeiten sollen die schulische geeignete weiterführende Schulform im Sekundarbe- Qualität sichern helfen und zur Vergleichbarkeit und reich I ab. Gerechtigkeit bei der Leistungsbewertung beitragen. Die Lehrerinnen und Lehrer können daraus Erkenntnisse Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie sich immer am Wohl zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand ihrer Klas- Ihres Kindes orientieren. Die Fähigkeiten, Interessen, se gewinnen und diese für ihre weitere Arbeit nutzen. Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und ins- Es handelt sich hierbei um Aufgabenstellungen, die mit besondere die schulische Lernentwicklung des Kindes „normalen“ Klassenarbeiten vergleichbar sind. Sie wer- sollten berücksichtigt werden. den jedoch nicht zur Benotung herangezogen. Auch bei verständlicher Sorge um die Zukunft Ihres Kin- des sollten Sie die Wahl so treffen, dass Ihr Kind gute Versicherung Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und seine Lernfreude Alle Kinder sind auf dem direkten Schulweg versichert, und Lernmotivation erhalten bleiben. auch wenn sie zu schulischen Veranstaltungen unter- wegs sind, sich auf Klassenfahrt oder Wandertagen Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig, so dass befinden. Umwege, z. B. das Abholen von Schulfreun- in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I den, gehören nicht zum Schulweg. Bei einem Unfall alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundar- oder bei sonstigem Schaden muss sofort die Schule abschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekun- benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrecht- darstufe II des Gymnasiums) erworben werden können. lichen Schritte einleitet. Wenn Sie mehr wissen möchten: ■ Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“. Nr. 7 ■ Flyer:„Fragen und Antworten zur Schullaufbahnempfehlung“ ■ Faltblatt: „Das Berufliche Gymnasium“ ■ Verschiedene Publikationen zur Oberschule ■ Internet: www.mk.niedersachsen.de >Service >Publikationen 10
Grundschule Vertretungskonzept Zeugnisse/Zensuren Um auch bei Ausfällen von Lehrkräften das täglich min- Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der destens fünf Zeitstunden umfassende Schulangebot Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern über die sicherzustellen, muss die Schule ein Vertretungskonzept Lernfortschritte, den Leistungsstand und über Lernstär- erstellen. Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften ken und Lernschwierigkeiten. Zeugnisse dienen darüber wird die Vertretung durch andere Lehrkräfte der Schule hinaus der Information über das Arbeits- und Sozialver- wahrgenommen; dieses kann auch durch Zusammenle- halten. Sie sind auch eine Grundlage für die Schullauf- gung oder Aufteilung von Klassen geschehen. Es ist bahnempfehlung. auch möglich, bei kurzfristigen Ausfällen die pädagogi- schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Betreuung Erstmalig am Ende des ersten und dann im zweiten und Beaufsichtigung einzusetzen und so das fünfstündi- Schuljahrgang erhält Ihr Kind ein Berichtszeugnis. Darin ge Schulangebot sicherzustellen. Für unvorhersehbare werden Lernstände, Arbeits- und Sozialverhalten sowie kurzfristige Ausfälle sollte die Schule durch vorbereite- Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben. tes Material Vorsorge für Vertretungsstunden treffen. Im 3. und 4. Schuljahrgang werden Notenzeugnisse Im Fall von extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B. erteilt, die durch Lernentwicklungsberichte ergänzt Sturm oder Glatteis, bei kirchlichen Feiertagen, die nicht werden können. Ab dem 4. Schuljahrgang erhalten die von allen Kindern gemeinsam gefeiert werden, und bei Kinder auch eine Note im Fach Englisch. unvorhersehbarem gleichzeitigen Ausfall von mehreren Lehrkräften ist die Vorgehensweise mit den Erziehungs- Wenn Sie mehr wissen möchten: ■ Erlass „Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen“ vom berechtigten abzustimmen. 05.12.2011 (insbesodere Nrn. 1 bis 5.1) ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Schülerinnen und Schü- Wenn Sie mehr wissen möchten: ler/Eltern >Zeugnisse, Abschlüsse und Versetzungen ■ Erlass „Unterrichtsorganisation“ vom 20.12.2013 ■ Internet: www.mk.niedersachsen.de >Schule >Unsere Schulen >Unterrichtsorganisation Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen Die Zusammenarbeit der Grundschule mit den weiter- führenden Schulen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen pädagogisch abgesicherten Übergang und gewährleistet einen kontinuierlichen Bildungsgang. Die Grundschule informiert die weiterführenden Schulen am Ende des 4. Schuljahrgangs über die erreichten Lern- stände. Die weiterführenden Schulen geben am Ende des 6. Schuljahrgangs eine Rückmeldung über den Schul- erfolg der Schülerinnen und Schüler an die Grundschu- len. Zusätzlich finden regelmäßige Abstimmungsgesprä- che zwischen den Lehrkräften der Schulen statt. 11
Elternhaus und Schule Probleme/Zusammenwirken mit der Schule Die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten Das Schulklima wird nicht durch Erlasse und sind in Artikel 6 des Grundgesetzes formuliert: Gesetze geprägt, sondern durch die in der „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Schule und im Umfeld der Schule handelnden Recht der Eltern und die zuvörderst obliegende Pflicht“. Personen. Das Niedersächsische Schulgesetz betont die Bedeutung Elternmitarbeit der engen Zusammenarbeit im Sinne einer Erziehungs- Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die partnerschaft von Lehrkräften und Erziehungsberechtig- Erziehungsberechtigten in der Schule eine Reihe von ten bei der Wahrnehmung der erzieherischen Aufgaben. Mitwirkungsrechten. Zu Beginn des Schuljahres finden Elternversammlungen statt, in denen die Vorsitzenden Ein regelmäßiger Austausch und eine vertrauensvolle der Klassenelternschaft gewählt werden. Die Elternver- Zusammenarbeit im Sinne einer Erziehungspartnerschaft tretungen der einzelnen Klassen bilden den Schuleltern- zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten rat, aus dessen Mitte der Vorstand und die oder der erleichtern es, die Wechselwirkung von schulischen und Schulelternratsvorsitzende gewählt werden. außerschulischen Erziehungs- und Lerneinflüssen mitein- ander abzustimmen. Die Klassen- und Schulelternräte sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als Missverständnisse und Ärger lassen sich vielfach vermei- Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Erziehungsberech- den und die pädagogische Arbeit beider Seiten lässt sich tigten können hierfür kandidieren. Auch eine Mitwir- erleichtern, wenn Informationen, Einschätzungen und kung im kommunalen Elternrat oder im Landeselternrat Ansichten ausgetauscht werden. Der persönliche Kon- ist möglich. takt kann nicht nur dem Austausch über die Lernent- wicklung dienen, auch Informationen zu besonderen Belastungen und Situationen Ihres Kindes (z. B. Aller- gien, Diabetes oder andere Krankheiten, aber auch familiäre Probleme, die Ihr Kind gerade belasten) wer- den vertraulich behandelt und helfen der Lehrkraft, Ihr Kind besser zu verstehen. Der beste Weg zur Klärung oder zur Lösung individuel- ler Probleme, aber auch bei Fragen und Beschwerden, führt immer zuerst zur Lehrerin oder zum Lehrer. Dies sollte auch dann der Fall sein, wenn die Lehrkraft für das Problem verantwortlich zu sein scheint. Die Schullei- tung steht als Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung. Lässt sich ein Problem im Gespräch mit der Schule nicht lösen, können Sie sich auch an die Schulaufsichtsbehör- de wenden. Die regional für Sie zuständige Landesschul- behörde können Sie in der Schule erfragen. Zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten bietet die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine offene Tür: Neben Sprechstunden und Elternsprechtagen gehören auch Hausbesuche, Elternabende, Elterninformations- briefe oder ein Besuch der Erziehungsberechtigten im Unterricht und Teilnahme und Mitarbeit an besonderen Veranstaltungen der Schule zum Angebot. Erziehungsberechtigte können die Lehrkräfte auch in einigen Unterrichtsphasen unterstützen oder Arbeitsge- meinschaften betreuen und natürlich auch bei der Vor- bereitung und Durchführung von Festen, Feiern und Gemeinschaftsvorhaben mit Rat und Tat mitwirken. Wenn Sie mehr wissen möchten: ■ Für die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtig- ten gelten die Bestimmungen der §§ 88 bis 100 des Niedersäch- sischen Schulgesetzes. ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende Schulen >Grundschule 12
Grundschule Was sonst noch wichtig ist . . . Freizeit – Kinder brauchen Zeit! Kinder sollten ihren natürlichen Bewegungsdrang in Beratung ihrer freien Zeit ausleben können. Achten Sie deshalb Sorgen, die das Lernen Ihres Kindes in der Schule betref- darauf, dass Ihr Kind möglichst häufig zum Spielen an fen, oder Fragen hierzu sollten Sie zuerst in Gesprächen die frische Luft kommt. Auch gemeinsamer Sport in mit der Lehrerin oder dem Lehrer klären. Dieses kann einem Verein bereitet Ihrem Kind sicher viel Spaß. Hier am Elternsprechtag oder zwischendurch geschehen. ist das Miteinander wichtig, nicht der Zwang zum Errei- Allerdings sollten Sie dann den Termin mit der Lehrkraft chen besonderer sportlicher Leistungen. absprechen. Schlafen Auch bei besonderen Problemen kann Ihnen die Lehre- Kinder brauchen viel Schlaf und sollten frühzeitig ins rin oder der Lehrer weiterhelfen. In der Schule können Bett gehen. Durch Schlafrituale, wie z. B. Vorlesen, Ihnen z. B. auch Adressen für schulpsychologische Bera- Kuscheln, ein Gute-Nacht-Lied oder andere vertraute tungsstellen und weitere Hilfsangebote genannt wer- Rituale schaffen Sie eine entspannte Schlafatmosphäre. den. Leiten Sie Ihr Kind dazu an, vor dem Schlafengehen alles herzurichten, was es für den nächsten Schultag benö- Computer und Fernsehen tigt. So kann die morgendliche Hektik vermieden wer- Beide gehören mittlerweile zum Alltag in fast allen den. Familien. In Maßen genossen haben diese auch viele positive Seiten. Sie liefern auf interessante Weise wis- Schultasche senswerte Informationen, regen die Phantasie an und Obwohl Sie beim Kauf auf ein leichtes Modell geachtet können Gespräche einleiten. haben, ist die Schultasche oft zu schwer. Leiten Sie Ihr Kind dazu an, nur die Bücher, Hefte und Gegenstände Ihre Aufgabe ist dabei, ein gutes zeitliches Maß für den einzupacken, die es auch wirklich am nächsten Tag Gebrauch von Computern und Fernsehen zu finden und benötigt. Oft befinden sich in der Schule auch Fächer, in eine sorgfältige Auswahl der Materialien und Program- denen die Materialien aufbewahrt werden können. me sicherzustellen. Auch sollen die elektronischen Spiel- gefährten nicht die realen Spielgefährten ersetzen. Bewerten Sie Ihr Kind nicht nach seinen Schulleistungen, sondern als Person. Helfen Sie ihm, indem Sie seinen Kummer Eltern-/Kinderzeit ernst nehmen, sich über Erfolge freuen Gemeinsame Essenszeiten, Rituale beim Schlafengehen, und über Misserfolge oder Enttäuschungen gemeinsame Unternehmungen und Interessen usw. zei- hinwegtrösten. gen Ihrem Kind, wie wichtig es als Person in Ihrem Leben ist. Gemeinsame Gespräche schaffen Vertrauen und lassen Ihr Kind Selbstvertrauen entwickeln. Ernährung Eine ausgewogene und gesunde Ernährung hilft Ihrem Kind, körperlich fit und geistig leistungsfähig zu blei- ben. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind rechtzeitig auf- steht und vor der Schule noch frühstücken kann. In der Schule sollte es ein Frühstückspaket, am besten mit Voll- korn- und Milchprodukten sowie mit Obst und Gemüse, auspacken können. Oft wird in der Schule gemeinsam gefrühstückt. Getränke sollten am besten in wieder ver- wendbaren Getränkeflaschen mitgegeben werden. Ver- zichten Sie hierbei auf gezuckerte oder anregende Stof- fe enthaltende Getränke. Bewährte Durstlöscher sind Wasser, Kräuter- oder Früchtetee. 13
Die Niedersächsische Landesschulbehörde Hier finden Sie Ansprechpartner, Regionalabteilung Hannover Regionalabteilung Osnabrück wenn Ihre Fragen nicht in der Landkreise Landkreise Schule geklärt werden können. Diepholz sowie die kreisfreien Städte Hameln-Pyrmont Ammerland Regionalabteilung Hannover Aurich Braunschweig Hildesheim Cloppenburg Landkreise Holzminden Emsland sowie die kreisfreien Städte Nienburg/Weser Friesland Gifhorn Schaumburg Grafschaft Bentheim Göttingen Leer Goslar Außenstellen Oldenburg Helmstedt Holzminden Osnabrück Northeim Syke Vechta Osterode Wesermarsch Peine Anschrift: Wittmund Wolfenbuttel Niedersächsische Emden Braunschweig Landesschulbehörde Delmenhorst Salzgitter Regionalabteilung Hannover Oldenburg Wolfsburg Am Waterlooplatz 11 Osnabrück 30169 Hannover Wilhelmshaven Außenstellen Göttingen Telefon: 0511 106-0 Außenstellen Fax: 0511 106-2654 Aurich Anschrift: E-Mail: Poststelle-H@nlschb.nieder- Meppen Niedersächsische sachsen.de Oldenburg Landesschulbehörde Regionalabteilung Braunschweig Anschrift: Wilhelmstr. 62 - 69 Regionalabteilung Lüneburg Niedersächsische 38100 Braunschweig Landkreise Landesschulbehörde Celle Regionalabteilung Osnabrück Telefon: 0531 484-0 Cuxhaven Postfach 35 69 Fax: 0531 484-3436 Harburg 49025 Osnabrück E-Mail: Poststelle-BS@nlschb.nieder- Lüchow-Dannenberg sachsen.de Lüneburg Telefon: 0541 314-01 Osterholz Fax: 0541 314-400 Rotenburg E-Mail: Poststelle-OS@nlschb.nieder- Heidekreis sachsen.de Stade Uelzen Verden Außenstellen Celle Cuxhaven Rotenburg Anschrift: Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Lüneburg Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: 04131 15-0 Fax: 04131 15-2910 E-Mail: Poststelle-LG@nlschb.nieder- sachsen.de 14
Grundschule Publikationen des Niedersächsischen Kultusministeriums Alle Publikationen sind über E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg zu bestellen. Sie finden sie auch im Internet unter: www.mk.niedersachsen.de >Service >Publikationen Unser Schulwesen in Niedersachsen Faltblätter „Die Arbeit in …“ zu Pädagogische Mitarbeiterinnen Broschüre, 36 Seiten allen Schulformen sind ebenfalls im und Mitarbeiter in Grundschulen – MK, 2013, Download möglich Internet zu finden Informationen, Anregungen, Hilfen Broschüre, 12 Seiten Die wichtigsten Fragen und Die wichtigsten Fragen und MK, 2006, Download möglich Antworten zur inklusiven Schule Antworten zur Oberschule Flyer, 10 Seiten Flyer, 10 Seiten Lernen braucht Bewegung – MK, 2014, Download möglich MK, 2011, Download möglich Spiele und Anregungen für das Bewegungslernen Die wichtigsten Fragen und Die Oberschule in Niedersachsen Broschüre, 28 Seiten Antworten zur inklusiven Schule - Magazin, 24 Seiten MK, 2010, Download möglich Leichte Sprache MK, 2011, Download möglich Faltblatt, 16 Seiten, in Leichter Spra- Spielend im Freien – Spiele aus che geschrieben Begabungen erkennen und alten Zeiten neu entdecken MK, 2014, Download möglich fördern – Kooperationsverbünde Broschüre, 32 Seiten niedersächsischer Schulen und MK, 2012, Download möglich Schullaufbahnempfehlung – Kindertageseinrichtungen Informationen, Anregungen, Hilfen Broschüre, 36 Seiten Broschüre, 24 Seiten MK, 2011, Download möglich MK, 2005, Download möglich DazNet – Sprachentwicklung Die wichtigsten Fragen und kompetent begleiten Antworten zur Schullaufbahn- Flyer, 6 Seiten empfehlung und zum Übergang auf MK, 2011, Download möglich eine weiterführende Schule Flyer, 6 Seiten MK, 2013, Download möglich Die genauen Bestimmungen für die Grundschulen lassen sich hier nachlesen: ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende Schulen >Grund- schule 15
Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12 30159 Hannover Internet: www.mk.niedersachsen.de E-Mail: Pressestelle@mk.niedersachsen.de Bestellungen: Fax: 0511/120 7451 E-Mail: Bibliothek@mk.niedersachsen.de Fotos: Claudia Gäbel für das Niedersächsische Kultusministerium, Fotolia Gestaltung: Thomas Hey Druck: Color-Druck GmbH, Holzminden August 2014
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