Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
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Niedersächsisches
Kultusministerium Grundschule
Die Arbeit in der Grundschule
Informationen für Erziehungsberechtigte
NiedersachsenInhalt Vor der Einschulung 3 Aufgaben der Grundschule 6 Elternhaus und Schule 12 Was sonst noch wichtig ist 13 Ansprechpartner und Publikationen 14
Grundschule
Vor der Einschulung
Wenn die Kinder in die Schule kommen, bringen sie ihre Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungs-
ganz eigenen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten jahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schul-
mit. Die Kinder kommen mit sehr unterschiedlichen Vor- pflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der
aussetzungen in die Schule: Da ist z. B. das Kind aus Eltern eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand
einer Familie, in der nie ein Wort Deutsch gesprochen eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang
wird und das keine Kindertageseinrichtung besucht hat. erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung
In derselben Klasse gibt es vielleicht ein Kind, das schon dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleite-
die Tageszeitung lesen und im Zahlenraum bis 100 sicher rin oder der Schulleiter.
rechnen kann. Darüber hinaus sind auch die grundle-
genden sozialen Fähigkeiten wie Kompromissbereit- Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr zurückge-
schaft und Konsensfähigkeit, Rücksichtnahme und Hilfs- stellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands
bereitschaft sowie Zusammenarbeit und Fairness unter- zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten
schiedlich stark ausgeprägt. Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mit-
arbeiten können. Sie können zum Besuch eines Schulkin-
■ Jedes Kind ist anders. dergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrich-
■ Jedes Kind hat seine eigenen Erfahrungen und tung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung
Interessen. erfolgt nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten.
■ Fähigkeiten und Fertigkeiten sind unterschiedlich
ausgeprägt. Jahrgangsgemischte Eingangsstufe
Führt die Schule eine jahrgangsgemischte Eingangsstufe,
In der Grundschule sollen alle Kinder wird grundsätzlich nicht vom Schulbesuch zurückge-
gemeinsam miteinander lernen stellt. Der erste und zweite Schuljahrgang werden in
Der Bildungsauftrag der Schule ist im Niedersächsischen jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet. Die
Schulgesetz beschrieben. Dieser Bildungsauftrag soll in Schülerinnen und Schüler können die Eingangsstufe in
der Grundschule auf pädagogisch angemessene Weise in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Danach
einem für alle Kinder gemeinsamen Bildungsgang erfüllt wechseln sie in den dritten Schuljahrgang. Auf diese
werden. Dabei ist die Grundschule als erste Schulstufe Weise wird der individuelle Entwicklungsstand des ein-
entscheidend für die weitere Lernentwicklung und das zelnen Kindes berücksichtigt.
Lernverhalten des Kindes. Es gilt also, behutsam und von Wenn Sie mehr wissen möchten:
den natürlichen Verhaltensweisen und Bedürfnissen der ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
Schulen >Grundschule
Kinder ausgehend, den Spaß am Lernen zu erhalten und
Interesse an Neuem zu entwickeln.
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
■ Sie als Erziehungsberechtigte können dazu beitragen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird bei
den Spaß Ihres Kindes am Lernen zu erhalten, indem Kindern angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwick-
Sie die neue Lebenssituation mit Interesse und Zunei- lungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind,
gung begleiten. Reden Sie mit Ihrem Kind über die dass sie im Unterricht der Grundschule ohne sonderpä-
Schule, wecken Sie seine Vorfreude und Neugierde auf dagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert
das, was es dort Neues erfahren und lernen wird. werden können. Für diese Kinder muss eine Entschei-
dung getroffen werden, wie ihrem individuellen Förder-
Stärken Sie Ihr Kind durch Ihr Interesse bedarf entsprochen werden kann.
Wenn Sie mehr wissen möchten:
■ Niedersächsisches Schulgesetz Kinder mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer
■ Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.08.2012 Unterstützung werden seit dem 01.08.2013 an den Schu-
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
Schulen >Grundschule
len gemeinsam unterrichtet und erzogen. Es werden alle
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt
Lernen im 1. Schuljahrgang aufgenommen. Die Erzie-
Die Schulanmeldung hungsberechtigten von Kindern mit einem anderen För-
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur derschwerpunkt können wählen, ob ihre Kinder eine
Anmeldung in die für Ihr Kind zuständige Grundschule Förderschule oder eine Grundschule besuchen sollen.
eingeladen. Der Schulträger – das ist die Stadt oder die
Wenn Sie mehr wissen möchten:
Gemeinde – oder die Grundschule teilen Ihnen den ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Im Rah- Schulen >Förderschule
men der Anmeldung werden u. a. auch die deutschen
Sprachkenntnisse Ihres Kindes festgestellt.
3Zusammenarbeit
von Grundschule und Kindertageseinrichtung
Die Kindertageseinrichtung und die Grundschule stim-
men sich über Ziele, Aufgaben sowie Arbeitsweisen ab
und tauschen sich aus. Gemeinsame Veranstaltungen,
Besuche und Fortbildungsveranstaltungen fördern das
gegenseitige Verständnis. Anregungen aus der Kinderta-
geseinrichtung und eine Abstimmung über die jeweilige
Ausstattung helfen mit, den Schulstart zu erleichtern.
Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule
fällt leichter, wenn Ihr Kind „die Schule“ schon bei
gemeinsamen Veranstaltungen und Aktivitäten kennen
gelernt hat.
Wenn Sie mehr wissen möchten:
■ Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbe-
reich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder
■ Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.08.2012
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
Sprachförderung vor der Einschulung Schulen >Grundschule
Bei der Anmeldung zum Schulbesuch werden auch die
deutschen Sprachkenntnisse Ihres Kindes festgestellt.
Insbesondere bei Kindern, für die Deutsch nicht die
Familiensprache ist, wird kindgerecht und spielerisch Vorbereitung auf die Schule
geprüft, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um Geborgenheit und Sicherheit sowie Ihre Geduld und Ihr
erfolgreich am Unterricht in der 1. Klasse teilnehmen zu Verständnis werden Ihrem Kind helfen, mögliche Ängste
können. zu überwinden.
Die Kinder, bei denen für einen Schulbesuch unzurei- Auch praktische Dinge können den Neubeginn erleich-
chende Deutschkenntnisse festgestellt wurden, müssen tern. So finden vielfach in der Schule „Schnupper-Vor-
im letzten Jahr vor der Einschulung an einer Sprachför- mittage“ statt, Informationsveranstaltungen oder „Vor-
derung teilnehmen. Auch Kinder, die keine Kindertages- Elternabende“ werden durchgeführt. Auch Feste oder
einrichtung besuchen, haben den Anspruch und die Ver- von der Kindertageseinrichtung und der Grundschule
pflichtung daran teilzunehmen (vorgelagerte Schul- gemeinsam organisierte Projekte dienen dazu, bereits
pflicht). Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule füh- erste Kontakte herzustellen.
ren die Sprachfördermaßnahmen in Abstimmung oder
gemeinsam mit den Fachkräften der Kindertageseinrich- Hierzu gehört insbesondere auch, das Kind rechtzeitig
tungen durch. Sie finden in der Regel in den Kinderta- mit dem Schulweg vertraut zu machen. Gehen Sie in
geseinrichtungen statt. den letzten Monaten vor dem Schulanfang gemeinsam
mit Ihrem Kind den Schulweg ab. Achten Sie dabei dar-
■ Ziel der Sprachförderung vor der Schule ist es, allen auf, dass Sie den sichersten und nicht unbedingt den
Kindern einen erfolgreichen Start in die Schule zu kürzesten Weg wählen. In der Schule wird das hier
ermöglichen. Erfahrene systematisch vertieft.
■ Wenn sich ein Kind in der Schule verständigen kann,
hat es die Möglichkeit, Fähigkeiten auch weiterzuent- Neben dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr gibt
wickeln, wird Spaß und Erfolg am Lernen haben und es auch noch andere, grundsätzliche Dinge, die Ihr Kind
gut mit anderen Kindern auskommen. wissen muss, bevor es zum ersten Mal allein in die Schu-
le geht. Erklären Sie ihm, dass es keine Umwege machen
Wenn Sie mehr wissen möchten: und ohne Verzögerung nach Hause kommen soll.
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
Schulen >Grundschule
Ein Schutz vor Übergriffen besteht vor allen Dingen
darin, Kinder zu Eigenständigkeit, Selbstbewusstsein
und zur Wahrnehmung der eigenen Gefühle zu ermuti-
gen.
„Starke“ Kinder haben den Mut, „nein“ zu
sagen, wenn ihnen jemand unangenehme
Gefühle vermittelt.
4Grundschule
Was vorher noch wichtig ist
Gestaltung des Klassenraums Schulranzen
Damit sich Ihr Kind in der Schule wohl fühlt und gern Für Ihr Kind ist er das sichtbare Zeichen, ein „großes“
weiterlernt, sollte die neue Umgebung auf kindliche Schulkind zu sein, und stolz wird der Ranzen schon vor
Lebens- und Lernbedürfnisse eingestellt sein. Aus diesen Schulbeginn im Familien- und Freundeskreis „vorge-
Gründen sollte beispielsweise auch der Klassenraum als führt“. Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Ranzen auch
Lernumwelt gestaltet sein: Es ist wichtig, dass es dort mag. Bei der Auswahl sollte es daher auch mitbestim-
nicht nur Tische und Stühle gibt, sondern auch Lese-, men, denn er wird ein Begleiter für viele Jahre sein.
Bau- und Arbeitsecken, ausgestattet mit Pflanzen, Neben dem Aussehen sollte darauf geachtet werden,
Spielen und Bastelmaterial. Hier können die Schulneu- dass der Ranzen leicht ist (Faustregel: Ranzen + Inhalt
linge besser zum selbstständigen Arbeiten und Lernen sollten zehn Prozent des Körpergewichts Ihres Kindes
angeregt werden. Die gemeinsame Ausgestaltung des nicht übersteigen). Die Gurte sollen verstellbar und
Klassenraumes durch Lehrkräfte, Eltern und Kinder dient gepolstert sein, damit ein Durchhängen am Rücken und
auch gleichzeitig dem Kennenlernen und Knüpfen erster damit Haltungsschäden vermieden werden.
Kontakte.
Kleidung
Die Kleidung sollte zweckmäßig und für das Kind leicht
zu handhaben sein. Reflektoren an Anoraks, Mänteln,
Mützen usw. erhöhen die Sicherheit auf dem Schulweg.
Mit selbstklebenden Reflektoren aus dem Handel
können Sie die Kleidung und den Ranzen leicht und
preiswert nachrüsten.
Schultüte
Dieser alte Brauch, den Kindern den ersten Schultag zu
„versüßen“, ist in ganz Deutschland verbreitet und
gehört einfach dazu. Aber es muss heute nicht mehr nur
etwas Süßes sein, auch mit Schreib- und Buntstiften,
mit einem Buch, mit Trinkflasche und Brotbox, einem
Arbeitsmaterial Geldbeutel, Seifenblasen, einem Schlüsselanhänger oder
Kurz vor der Einschulung, am Tag der Einschulung oder Ähnlichem werden Sie Ihrem Kind sicher auch Freude
in den ersten Schultagen wird Ihnen die Schule mittei- bereiten können.
len, welche Materialien und Arbeitsunterlagen besorgt
werden müssen.
Der erste Schultag
Nur Arbeitsmaterialien, die „verbraucht“ werden (Stifte, Die Einschulung der Kinder findet in der Regel am
Hefte und Arbeitshefte), müssen gekauft werden. Es ersten Sonnabend nach Ende der Sommerferien statt.
muss nicht immer das Teuerste sein, bedenken Sie aber, Es ist schön für das Kind, wenn dieser besondere Tag
dass „gutes Werkzeug“ für gute Ergebnisse wichtig ist. auch durch besondere Beachtung der Erwachsenen
Die Lehrerinnen und Lehrer wissen am besten, was anerkannt wird.
benötigt wird. Warten Sie besser ab und sparen Sie,
indem Sie nichts Überflüssiges kaufen. Bevorzugen Sie In der Schule wird meist ein Programm zum „Empfang
umweltfreundliche Produkte. Die Schulbücher können in der Erstklässler“ organisiert. Schulelternrat und Förder-
der Schule gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Ein verein stellen sich vor und bieten den Eltern oft eine
Füllfederhalter wird noch nicht benötigt. Die Lehrerin Erfrischung für die Wartezeit an, in der die Kinder allein
oder der Lehrer teilen Ihnen mit, wann es so weit ist. mit der Lehrkraft die erste Unterrichtsstunde im Klassen-
raum erleben.
5Aufgaben der Grundschule Die eingeklammerten Zahlen geben an, welche Zeitan-
teile für die einzelnen Fächer im Jahresdurchschnitt ein-
Die Grundschule bildet, wie auch der Name schon gehalten werden müssen. Statt 20 im ersten und 22
anzeigt, die Grundlage für die weitere schulische Ent- Stunden im 2. Schuljahrgang kann die Schule auch
wicklung Ihres Kindes, dies gilt ganz besonders auch für jeweils 21 Pflichtstunden erteilen. Dann haben die Schü-
das spätere Lernverhalten. Alle Kinder, die in die Schule lerinnen und Schüler im 1. Schuljahrgang entweder
kommen, sind grundsätzlich wissbegierig und neugierig, sechs Mathematikstunden oder drei Stunden Sachunter-
lernwillig und leistungsbereit. Es gilt, diese Lernfreude richt. Im 1. und 2. Schuljahrgang wird oft fächerüber-
zu erhalten und zu fördern. greifend und ganzheitlich gearbeitet. Diese Arbeits-
weise berücksichtigt die Aufnahmefähigkeit von sechs-
Den unterschiedlichen Begabungen und Neigungen wird jährigen Kindern. Auch lassen sich so direkt die Alltags-
durch ein weit gefächertes Lernangebot Rechnung erlebnisse der Kinder in den Unterricht einbeziehen.
getragen. So werden das Selbstvertrauen in die eigene Beispiel: Die Kinder sammeln im Herbst gern bunte Blät-
Leistungsfähigkeit und die Leistungsfreude des Kindes ter. In der Klasse werden sie beschrieben (Deutsch, Sach-
gestärkt. unterricht), nach Formen und Farben geordnet, zu
Mustern und Reihen gelegt (Mathematik) oder auch
Vor allem in den ersten Wochen eignen sich das spielen- gepresst und mit anderen Naturmaterialien zu Bildern
de Lernen und das lernende Spielen gut, um alle Kinder gestaltet (Kunst).
auf das schulische Lernen vorzubereiten. Spielen ist
keine Spielerei. Es hilft vielen Erstklässlern, eine andere Das wahlfreie unterrichtsergänzende Angebot stellt
Lernhaltung einzuüben. sicher, dass für die Schülerinnen und Schüler im 1. und 2.
Schuljahrgang täglich ein mindestens fünf Zeitstunden
Die Schule hat die Aufgabe, nicht nur Fähigkeiten und umfassendes Schulangebot besteht. Ein Kind, dessen
Wissen zu vermitteln, sondern auch die Persönlichkeit Schule um 8 Uhr beginnt, hat somit mindestens bis 13
eines jeden Kindes zu fördern. Der Unterricht muss so Uhr ein Schulangebot. Die Schulzeit kann aber auch von
gestaltet sein, dass geschlechtsspezifische Rollenzuwei- 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
sungen vermieden werden, aber die unterschiedlichen dauern. Für die unterrichtsergänzenden Angebote wer-
Sichtweisen und Lernwege von Mädchen und Jungen den pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
gefördert werden. eingesetzt, die die Schule selbst einstellt.
Niedersachsens Grundschulen sind verlässlich, d. h. für
alle Schülerinnen und Schüler ist ein täglich mindestens
fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicherge-
stellt. Die Stundentafel (unter Nr. 4 des Erlasses „Die
Arbeit in der Grundschule“ aufgeführt) zeigt an, wie
sich die wöchentliche Unterrichtszeit auf die einzelnen
Lernbereiche verteilt:
Stundentafel
Fach/Fachbereich / Schuljahrgang 1 2 3 4
Erstunterricht 20 22
Deutsch (6) (6) 6 6
Mathematik (5) (6) 5 5
Sachunterricht (2) (3) 4 4
Englisch (1. Pflichtfremdsprache) 2 2
Religion (2) (2) 2 2
Sport (2) (2) 2 2
Musisch-kulturelle Bildung:
Musik (1) (1) 2 2
Kunst, Gest. Werken, Text. Gestalten (2) (2) 2 2
Arbeitsgemeinschaften 1 1
Pflichtstunden für alle Schülerinnen und Schüler 20 22 26 26
wahlfreie unterrichtsergänzende Angebote 5 3
6Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ■ Nur wenn mehrere Lehrkräfte in einer Klasse einge-
in der Schule neben den unterrichtsergänzenden Ange- setzt sind, ist gewährleistet, dass
boten im 1. und 2. Schuljahrgang auch noch in folgen- – bei Ausfall einer Lehrkraft eine den Kindern vertrau-
den Bereichen eingesetzt werden: te Lehrkraft als Ansprechpartner zur Verfügung
steht und für Kontinuität beim Lernen sorgen kann,
■ vorrangig zur Beaufsichtigung von Klassen, wenn – durch unterschiedliche Lehrerpersönlichkeiten sich
Lehrkräfte kurzfristig ausfallen, auch unterschiedliche Schülerpersönlichkeiten besser
■ nachrangig entfalten können,
– zur Durchführung von Angeboten für Kinder, die – die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler
nicht am evangelischen oder katholischen Religions- nicht nur von einer Lehrkraft beobachtet und beglei-
unterricht teilnehmen, tet wird,
– als zweite Begleitkraft beim Schwimmunterricht und – sich die Schullaufbahnempfehlung am Ende der
– zur Unterstützung einer Lehrkraft im Unterricht. Grundschulzeit auf das Urteil mehrerer Lehrkräfte
stützt.
Im 3. und 4. Schuljahrgang beträgt die Pflichtstunden- ■ Arbeitsgemeinschaften, z. B. Chor, Theater, Schach
zahl 26 Stunden, freiwillige unterrichtsergänzende usw. ergänzen das schulische Angebot. Größere Schu-
Angebote gibt es in der Regel hier nicht mehr, die päda- len können hier ein sehr vielfältiges und oft auch jahr-
gogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können gangsübergreifendes Angebot machen.
aber im Rahmen der genannten Aufgaben eingesetzt ■ Zusätzliche Fördermaßnahmen sollen nicht mehr als
werden. zwei Stunden über die Pflichtstundenzahl hinausge-
hen.
Allgemeine Hinweise zur Stundentafel ■ Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
■ Eine Unterrichtsstunde dauert in der Regel 45 Minu- besonderer Begabung (Hochbegabte), Schwierigkeiten
ten. Manchmal ist es sinnvoll, diesen Zeittakt aufzulö- beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens oder
sen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Belast- des Rechnens, unzureichenden deutschen Sprach-
barkeit, der Konzentrationsfähigkeit und der Bewe- kenntnissen, Bedarf an sonderpädagogischer Unter-
gungsbedürfnisse der Kinder. stützung sowie im Sportförderunterricht ist durch
■ In Niedersachsen wird Englisch verpflichtend mit besondere Erlasse geregelt.
Beginn des 3. Schuljahrgangs unterrichtet. Wenn statt
Englisch eine andere Sprache als 1. Pflichtfremdspra- Kontingentstundentafel
che eingeführt werden soll, muss dies von der Schul- Auf Beschluss des Schulvorstands kann die Stundentafel
behörde genehmigt werden. durch eine so genannte „Kontingentstundentafel“
■ Neben den zwei Sportstunden im Stundenplan plant ersetzt werden. Die Schule kann dann eine andere Ver-
die Schule tägliche Bewegungszeiten ein. teilung der Stunden auf die Fächer und auf die einzel-
■ Bereits ab dem 1. Schuljahr unterrichten mindestens nen Schuljahrgänge vornehmen. Sie muss allerdings
zwei Lehrkräfte in jeder Klasse. Der überwiegende Teil sicherstellen, dass die für alle Grundschulen vorgegebe-
des Unterrichts wird dabei von der Klassenlehrerin nen Ziele zum Ende des 2. und 4. Schuljahrgangs
oder dem Klassenlehrer erteilt. erreicht werden. Über die Einführung der Kontingent-
– Ab dem 3. Schuljahrgang müssen die Fächer stundentafel entscheidet die Schule in eigener Verant-
Deutsch, Mathematik und Sachunterricht von min- wortung. Informieren Sie sich in der Grundschule Ihres
destens zwei unterschiedlichen Lehrkräften unter- Kindes, ob dort die Kontingentstundentafel eingeführt
richtet werden. ist.
– Den Schulen wird empfohlen, nach dem 2. Schuljahr-
gang die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zu
wechseln.
7Zu den einzelnen Unterrichtsfächern … aus dem Schulalltag
Der Unterricht wird auf der Grundlage der von der
Kultusministerkonferenz vorgegebenen Bildungsstan- Beurlaubung
dards und der vom Kultusministerium vorgegebenen Beurlaubungen sollten im Interesse Ihres Kindes nur in
Kerncurricula erteilt. Hierzu werden in jeder Grundschu- unvermeidbaren Ausnahmefällen (z. B. wichtiger Arzt-
le Lehrpläne erarbeitet, in denen beschrieben ist, mit termin, der nur in der Schulzeit erledigt werden kann)
welchen Methoden, Organisationsformen und Inhalten oder bei besonderen Ereignissen (z. B. Erstkommunion,
die Schülerinnen und Schüler die erwarteten Ziele errei- besondere Familienfeiern usw.) in der Schule beantragt
chen sollen. werden.
In den Bildungsstandards oder Kerncurricula wird Ferien
beschrieben, welches Wissen und Können die Kinder am Zur Erleichterung Ihrer Urlaubsplanung sind die
Ende der Grundschulzeit erworben haben sollen. Ferientermine in Niedersachsen bis zum Jahre 2017
festgeschrieben. Die Termine sind im Internet unter
www.mk.niedersachsen.de einzusehen.
Für alle Lernbereiche gilt:
Die Ziele sind für alle Kinder gleich verbindlich, abgesehen Ganztagsangebote
von den Kindern mit einem Bedarf an sonderpädagogi- Um den Wunsch vieler Eltern nach verlässlicher Betreu-
scher Unterstützung in den Förderschwerpnkten geistige ung in Verbindung mit zusätzlichen Förder- und Freizeit-
Entwicklung und Lernen. Den Weg und die Methode wäh- angeboten Rechnung zu tragen, wird der Ausbau von
len die Lehrerinnen oder die Lehrer im Rahmen der beste- Grundschulen zu Ganztagsschulen vorangebracht. Die
henden Vorgaben aus. Manchmal ist es für die Eltern Mehrzahl der Grundschulen mit ganztägigen Angeboten
schwierig, die Methode der Unterrichtenden nachzuvoll- sind offene Ganztagsschulen. Dort ist die Teilnahme am
ziehen. Meist hilft hier ein direktes Gespräch mit der Lehr- Ganztagsangebot der Schulen freiwillig, jedoch mit der
kraft des Kindes. Anmeldung für die Laufzeit eines Angebots verbindlich.
Die Angebote können von Schule zu Schule variieren,
Wenn Sie mehr wissen möchten:
■ Die Bildungsstandards und Kerncurricula sowie die Lehrpläne
denn jede Schule entwickelt ein eigenes pädagogisches
können in der Schule eingesehen werden und im Internet Ganztagskonzept mit Schwerpunkten und Profilen.
unter www.www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
Schulen >Grundschule Wenn Sie mehr wissen möchten:
■ www.schule.niedersachsen.de >Ganztagsschulen
8Grundschule
Hausaufgaben Individuelle Lernentwicklung
Hausaufgaben können, müssen jedoch nicht aufgege- Jedes Kind ist anders.
ben werden. Sie sind zum Üben und Vertiefen des Um jedes Kind möglichst gut beim Lernen zu unterstüt-
Gelernten gedacht. Kinder sollten die Hausaufgaben zen ist für jede Schülerin und jeden Schüler die indivi-
selbstständig und ohne fremde Hilfe bearbeiten können. duelle Lernentwicklung zu dokumentieren.
Die Dokumentation enthält Aussagen
Eltern sollten keine „Hilfslehrkräfte“ sein. Viele Eltern ■ zur Lernausgangslage,
wollen ihrem Kind bei den Hausaufgaben helfen, damit ■ zu den angestrebten Zielen (was soll erreicht werden?),
es in der Schule alles richtig vorlegen kann. Das ist zwar ■ zu Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht wer-
verständlich, erschwert dem Kind aber möglicherweise, den sollen und
selbstständig zu werden. Außerdem glaubt die Lehr- ■ zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs.
kraft, das Kind könnte etwas allein, was es in Wirklich-
keit mit Hilfe der Eltern geschafft hat. Dieses erschwert Die Feststellung der Lernausgangslage bezieht die bishe-
die Möglichkeit, helfend einzugreifen. rigen Lernerfahrungen und die Selbsteinschätzung jedes
Kindes ein. Es sollten daher auch - wenn vorhanden -
Die Art der Erledigung von Hausaufgaben soll den Lerndokumentationen der abgebenden Tageseinrichtung
Lehrerinnen und Lehrern auch zeigen, wo noch Vertie- für Kinder einbezogen werden, dazu ist jedoch das Ein-
fungen nötig sind. Auch sollen Kinder dadurch an das verständnis der Erziehungsberechtigten Voraussetzung.
selbstständige Arbeiten herangeführt werden. Sie sollen Die Klassenkonferenz bespricht die individuelle Lernent-
lernen, selbst Verantwortung für die Arbeit zu überneh- wicklung des Kindes und beschließt die sich daraus erge-
men. Diese Arbeitstechniken werden in der Schule benden Maßnahmen. Die Aussagen zur Lernausgangsla-
begleitend eingeübt. ge, zu Zielen und Maßnahmen werden regelmäßig über-
arbeitet und mit den Erziehungsberechtigten und den
„Hausaufgaben sind Kinderaufgaben“ Schülerinnen und Schülern besprochen.
Die Kinder brauchen zu Hause einen ruhigen Arbeits- Krankheit Ihres Kindes
platz und eine festgelegte Zeit, in der sie ihre Aufgaben Teilen Sie der Schule bitte rechtzeitig vor Beginn des
erledigen. Unterrichts mit, wenn Ihr Kind die Schule wegen Krank-
heit oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht besuchen
Der Zeitaufwand für die Hausaufgaben sollte 30 Minu- kann. Bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage
ten nicht übersteigen. Wenn Ihr Kind an einer Aufgabe andauert, muss eine schriftliche Entschuldigung vorge-
so interessiert ist, dass es noch daran weiterarbeiten legt werden. Ein ärztliches Attest ist nur in besonderen
möchte, ist hier natürlich eine Ausnahme möglich. Fällen notwendig.
Das Thema „Hausaufgaben“ sollte unbedingt ein Thema
beim Elternabend sein! Leistungsbewertung
Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Grundschule
Wenn Sie mehr wissen möchten: lernen, ihre Leistungsfähigkeit angemessen einzuschät-
■ Erlass „Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen“
vom 22.03.2012 zen. Neben der Leistungsbewertung und unterschied-
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende licher Formen von Leistungsmessung sind auch Ermuti-
Schulen >Grundschule
gung und Unterstützung sowie die Anerkennung von
Leistung besonders wichtig.
Im 1. und 2. Schuljahrgang liegt der Schwerpunkt der
Leistungsbewertung auf der unmittelbaren Schülerbeob-
achtung. Die Leistungen werden durch schriftliche und
mündliche Hinweise der Lehrkraft gewürdigt. Im Verlauf
des 2. Schuljahres kommen kurze schriftliche Lernkon-
trollen hinzu. Die Auswertung der Lernkontrollen bildet
eine Grundlage für die weitere individuelle Förderung
Ihres Kindes und für die Zeugnisse. Die Lehrerinnen und
Lehrer erhalten durch die Lernkontrollen auch Hinweise
über den Erfolg ihres Unterrichts und für die weitere
Unterrichtsgestaltung.
Wenn Sie mehr wissen möchten:
■ Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden
Schulen“ vom 22.03.2012
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Schülerinnen und Schü-
ler/Eltern >Zeugnisse, Abschlüsse und Versetzungen
9Schülerbeförderung Schulzahnarzt
Wenn der Schulweg weit ist, kann es sein, dass Ihr Kind Einmal im Jahr werden die Kinder vom schulärztlichen
einen Anspruch auf Schülerbeförderung hat oder die Dienst der Gesundheitsämter kostenlos untersucht, aber
Fahrtkosten für den Schulweg erstattet werden. Hierfür nicht behandelt. Vielmehr werden die Eltern und die
ist der Landkreis, die Region oder die kreisfreie Stadt Schülerinnen und Schüler informiert, worauf sie bei der
zuständig. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrer Grundschule. Zahnpflege achten sollen und ob evtl. eine Behandlung
notwendig ist.
Schullaufbahnempfehlung
Die Entscheidung über die Schulform, in die Ihr Kind Vergleichsarbeiten
nach der Grundschule wechseln soll, treffen Sie in eige- Vergleichsarbeiten sind Klassenarbeiten mit landesweit
ner Verantwortung. Vor Ihrer Entscheidung führt die einheitlicher Aufgabenstellung und Bewertung. Sie wer-
Grundschule mit Ihnen ein Beratungsgespräch und gibt den an einem bestimmten, vorher festgelegten Tag
am Ende des 4. Schuljahrgangs eine Empfehlung für die geschrieben. Die Vergleichsarbeiten sollen die schulische
geeignete weiterführende Schulform im Sekundarbe- Qualität sichern helfen und zur Vergleichbarkeit und
reich I ab. Gerechtigkeit bei der Leistungsbewertung beitragen.
Die Lehrerinnen und Lehrer können daraus Erkenntnisse
Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie sich immer am Wohl zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand ihrer Klas-
Ihres Kindes orientieren. Die Fähigkeiten, Interessen, se gewinnen und diese für ihre weitere Arbeit nutzen.
Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und ins- Es handelt sich hierbei um Aufgabenstellungen, die mit
besondere die schulische Lernentwicklung des Kindes „normalen“ Klassenarbeiten vergleichbar sind. Sie wer-
sollten berücksichtigt werden. den jedoch nicht zur Benotung herangezogen.
Auch bei verständlicher Sorge um die Zukunft Ihres Kin-
des sollten Sie die Wahl so treffen, dass Ihr Kind gute Versicherung
Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und seine Lernfreude Alle Kinder sind auf dem direkten Schulweg versichert,
und Lernmotivation erhalten bleiben. auch wenn sie zu schulischen Veranstaltungen unter-
wegs sind, sich auf Klassenfahrt oder Wandertagen
Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig, so dass befinden. Umwege, z. B. das Abholen von Schulfreun-
in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I den, gehören nicht zum Schulweg. Bei einem Unfall
alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundar- oder bei sonstigem Schaden muss sofort die Schule
abschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekun- benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrecht-
darstufe II des Gymnasiums) erworben werden können. lichen Schritte einleitet.
Wenn Sie mehr wissen möchten:
■ Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“. Nr. 7
■ Flyer:„Fragen und Antworten zur Schullaufbahnempfehlung“
■ Faltblatt: „Das Berufliche Gymnasium“
■ Verschiedene Publikationen zur Oberschule
■ Internet: www.mk.niedersachsen.de >Service >Publikationen
10Grundschule
Vertretungskonzept Zeugnisse/Zensuren
Um auch bei Ausfällen von Lehrkräften das täglich min- Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der
destens fünf Zeitstunden umfassende Schulangebot Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern über die
sicherzustellen, muss die Schule ein Vertretungskonzept Lernfortschritte, den Leistungsstand und über Lernstär-
erstellen. Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften ken und Lernschwierigkeiten. Zeugnisse dienen darüber
wird die Vertretung durch andere Lehrkräfte der Schule hinaus der Information über das Arbeits- und Sozialver-
wahrgenommen; dieses kann auch durch Zusammenle- halten. Sie sind auch eine Grundlage für die Schullauf-
gung oder Aufteilung von Klassen geschehen. Es ist bahnempfehlung.
auch möglich, bei kurzfristigen Ausfällen die pädagogi-
schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Betreuung Erstmalig am Ende des ersten und dann im zweiten
und Beaufsichtigung einzusetzen und so das fünfstündi- Schuljahrgang erhält Ihr Kind ein Berichtszeugnis. Darin
ge Schulangebot sicherzustellen. Für unvorhersehbare werden Lernstände, Arbeits- und Sozialverhalten sowie
kurzfristige Ausfälle sollte die Schule durch vorbereite- Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben.
tes Material Vorsorge für Vertretungsstunden treffen.
Im 3. und 4. Schuljahrgang werden Notenzeugnisse
Im Fall von extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B. erteilt, die durch Lernentwicklungsberichte ergänzt
Sturm oder Glatteis, bei kirchlichen Feiertagen, die nicht werden können. Ab dem 4. Schuljahrgang erhalten die
von allen Kindern gemeinsam gefeiert werden, und bei Kinder auch eine Note im Fach Englisch.
unvorhersehbarem gleichzeitigen Ausfall von mehreren
Lehrkräften ist die Vorgehensweise mit den Erziehungs- Wenn Sie mehr wissen möchten:
■ Erlass „Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen“ vom
berechtigten abzustimmen. 05.12.2011 (insbesodere Nrn. 1 bis 5.1)
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Schülerinnen und Schü-
Wenn Sie mehr wissen möchten: ler/Eltern >Zeugnisse, Abschlüsse und Versetzungen
■ Erlass „Unterrichtsorganisation“ vom 20.12.2013
■ Internet: www.mk.niedersachsen.de >Schule >Unsere Schulen
>Unterrichtsorganisation
Zusammenarbeit
mit weiterführenden Schulen
Die Zusammenarbeit der Grundschule mit den weiter-
führenden Schulen ermöglicht den Schülerinnen und
Schülern einen pädagogisch abgesicherten Übergang
und gewährleistet einen kontinuierlichen Bildungsgang.
Die Grundschule informiert die weiterführenden Schulen
am Ende des 4. Schuljahrgangs über die erreichten Lern-
stände. Die weiterführenden Schulen geben am Ende
des 6. Schuljahrgangs eine Rückmeldung über den Schul-
erfolg der Schülerinnen und Schüler an die Grundschu-
len. Zusätzlich finden regelmäßige Abstimmungsgesprä-
che zwischen den Lehrkräften der Schulen statt.
11Elternhaus und Schule Probleme/Zusammenwirken mit der Schule
Die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
Das Schulklima wird nicht durch Erlasse und sind in Artikel 6 des Grundgesetzes formuliert:
Gesetze geprägt, sondern durch die in der „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
Schule und im Umfeld der Schule handelnden Recht der Eltern und die zuvörderst obliegende Pflicht“.
Personen.
Das Niedersächsische Schulgesetz betont die Bedeutung
Elternmitarbeit der engen Zusammenarbeit im Sinne einer Erziehungs-
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die partnerschaft von Lehrkräften und Erziehungsberechtig-
Erziehungsberechtigten in der Schule eine Reihe von ten bei der Wahrnehmung der erzieherischen Aufgaben.
Mitwirkungsrechten. Zu Beginn des Schuljahres finden
Elternversammlungen statt, in denen die Vorsitzenden Ein regelmäßiger Austausch und eine vertrauensvolle
der Klassenelternschaft gewählt werden. Die Elternver- Zusammenarbeit im Sinne einer Erziehungspartnerschaft
tretungen der einzelnen Klassen bilden den Schuleltern- zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten
rat, aus dessen Mitte der Vorstand und die oder der erleichtern es, die Wechselwirkung von schulischen und
Schulelternratsvorsitzende gewählt werden. außerschulischen Erziehungs- und Lerneinflüssen mitein-
ander abzustimmen.
Die Klassen- und Schulelternräte sind das Bindeglied
zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als Missverständnisse und Ärger lassen sich vielfach vermei-
Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Erziehungsberech- den und die pädagogische Arbeit beider Seiten lässt sich
tigten können hierfür kandidieren. Auch eine Mitwir- erleichtern, wenn Informationen, Einschätzungen und
kung im kommunalen Elternrat oder im Landeselternrat Ansichten ausgetauscht werden. Der persönliche Kon-
ist möglich. takt kann nicht nur dem Austausch über die Lernent-
wicklung dienen, auch Informationen zu besonderen
Belastungen und Situationen Ihres Kindes (z. B. Aller-
gien, Diabetes oder andere Krankheiten, aber auch
familiäre Probleme, die Ihr Kind gerade belasten) wer-
den vertraulich behandelt und helfen der Lehrkraft, Ihr
Kind besser zu verstehen.
Der beste Weg zur Klärung oder zur Lösung individuel-
ler Probleme, aber auch bei Fragen und Beschwerden,
führt immer zuerst zur Lehrerin oder zum Lehrer. Dies
sollte auch dann der Fall sein, wenn die Lehrkraft für
das Problem verantwortlich zu sein scheint. Die Schullei-
tung steht als Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung.
Lässt sich ein Problem im Gespräch mit der Schule nicht
lösen, können Sie sich auch an die Schulaufsichtsbehör-
de wenden. Die regional für Sie zuständige Landesschul-
behörde können Sie in der Schule erfragen.
Zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
bietet die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine
offene Tür:
Neben Sprechstunden und Elternsprechtagen gehören
auch Hausbesuche, Elternabende, Elterninformations-
briefe oder ein Besuch der Erziehungsberechtigten im
Unterricht und Teilnahme und Mitarbeit an besonderen
Veranstaltungen der Schule zum Angebot.
Erziehungsberechtigte können die Lehrkräfte auch in
einigen Unterrichtsphasen unterstützen oder Arbeitsge-
meinschaften betreuen und natürlich auch bei der Vor-
bereitung und Durchführung von Festen, Feiern und
Gemeinschaftsvorhaben mit Rat und Tat mitwirken.
Wenn Sie mehr wissen möchten:
■ Für die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtig-
ten gelten die Bestimmungen der §§ 88 bis 100 des Niedersäch-
sischen Schulgesetzes.
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
Schulen >Grundschule
12Grundschule
Was sonst noch wichtig ist . . . Freizeit – Kinder brauchen Zeit!
Kinder sollten ihren natürlichen Bewegungsdrang in
Beratung ihrer freien Zeit ausleben können. Achten Sie deshalb
Sorgen, die das Lernen Ihres Kindes in der Schule betref- darauf, dass Ihr Kind möglichst häufig zum Spielen an
fen, oder Fragen hierzu sollten Sie zuerst in Gesprächen die frische Luft kommt. Auch gemeinsamer Sport in
mit der Lehrerin oder dem Lehrer klären. Dieses kann einem Verein bereitet Ihrem Kind sicher viel Spaß. Hier
am Elternsprechtag oder zwischendurch geschehen. ist das Miteinander wichtig, nicht der Zwang zum Errei-
Allerdings sollten Sie dann den Termin mit der Lehrkraft chen besonderer sportlicher Leistungen.
absprechen.
Schlafen
Auch bei besonderen Problemen kann Ihnen die Lehre- Kinder brauchen viel Schlaf und sollten frühzeitig ins
rin oder der Lehrer weiterhelfen. In der Schule können Bett gehen. Durch Schlafrituale, wie z. B. Vorlesen,
Ihnen z. B. auch Adressen für schulpsychologische Bera- Kuscheln, ein Gute-Nacht-Lied oder andere vertraute
tungsstellen und weitere Hilfsangebote genannt wer- Rituale schaffen Sie eine entspannte Schlafatmosphäre.
den.
Leiten Sie Ihr Kind dazu an, vor dem Schlafengehen alles
herzurichten, was es für den nächsten Schultag benö-
Computer und Fernsehen tigt. So kann die morgendliche Hektik vermieden wer-
Beide gehören mittlerweile zum Alltag in fast allen den.
Familien. In Maßen genossen haben diese auch viele
positive Seiten. Sie liefern auf interessante Weise wis- Schultasche
senswerte Informationen, regen die Phantasie an und Obwohl Sie beim Kauf auf ein leichtes Modell geachtet
können Gespräche einleiten. haben, ist die Schultasche oft zu schwer. Leiten Sie Ihr
Kind dazu an, nur die Bücher, Hefte und Gegenstände
Ihre Aufgabe ist dabei, ein gutes zeitliches Maß für den einzupacken, die es auch wirklich am nächsten Tag
Gebrauch von Computern und Fernsehen zu finden und benötigt. Oft befinden sich in der Schule auch Fächer, in
eine sorgfältige Auswahl der Materialien und Program- denen die Materialien aufbewahrt werden können.
me sicherzustellen. Auch sollen die elektronischen Spiel-
gefährten nicht die realen Spielgefährten ersetzen. Bewerten Sie Ihr Kind nicht nach seinen
Schulleistungen, sondern als Person.
Helfen Sie ihm, indem Sie seinen Kummer
Eltern-/Kinderzeit ernst nehmen, sich über Erfolge freuen
Gemeinsame Essenszeiten, Rituale beim Schlafengehen, und über Misserfolge oder Enttäuschungen
gemeinsame Unternehmungen und Interessen usw. zei- hinwegtrösten.
gen Ihrem Kind, wie wichtig es als Person in Ihrem
Leben ist. Gemeinsame Gespräche schaffen Vertrauen
und lassen Ihr Kind Selbstvertrauen entwickeln.
Ernährung
Eine ausgewogene und gesunde Ernährung hilft Ihrem
Kind, körperlich fit und geistig leistungsfähig zu blei-
ben. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind rechtzeitig auf-
steht und vor der Schule noch frühstücken kann. In der
Schule sollte es ein Frühstückspaket, am besten mit Voll-
korn- und Milchprodukten sowie mit Obst und Gemüse,
auspacken können. Oft wird in der Schule gemeinsam
gefrühstückt. Getränke sollten am besten in wieder ver-
wendbaren Getränkeflaschen mitgegeben werden. Ver-
zichten Sie hierbei auf gezuckerte oder anregende Stof-
fe enthaltende Getränke. Bewährte Durstlöscher sind
Wasser, Kräuter- oder Früchtetee.
13Die Niedersächsische Landesschulbehörde
Hier finden Sie Ansprechpartner, Regionalabteilung Hannover Regionalabteilung Osnabrück
wenn Ihre Fragen nicht in der Landkreise Landkreise
Schule geklärt werden können. Diepholz sowie die kreisfreien Städte
Hameln-Pyrmont Ammerland
Regionalabteilung Hannover Aurich
Braunschweig Hildesheim Cloppenburg
Landkreise Holzminden Emsland
sowie die kreisfreien Städte Nienburg/Weser Friesland
Gifhorn Schaumburg Grafschaft Bentheim
Göttingen Leer
Goslar Außenstellen Oldenburg
Helmstedt Holzminden Osnabrück
Northeim Syke Vechta
Osterode Wesermarsch
Peine Anschrift: Wittmund
Wolfenbuttel Niedersächsische Emden
Braunschweig Landesschulbehörde Delmenhorst
Salzgitter Regionalabteilung Hannover Oldenburg
Wolfsburg Am Waterlooplatz 11 Osnabrück
30169 Hannover Wilhelmshaven
Außenstellen
Göttingen Telefon: 0511 106-0 Außenstellen
Fax: 0511 106-2654 Aurich
Anschrift: E-Mail: Poststelle-H@nlschb.nieder- Meppen
Niedersächsische sachsen.de Oldenburg
Landesschulbehörde
Regionalabteilung Braunschweig Anschrift:
Wilhelmstr. 62 - 69 Regionalabteilung Lüneburg Niedersächsische
38100 Braunschweig Landkreise Landesschulbehörde
Celle Regionalabteilung Osnabrück
Telefon: 0531 484-0 Cuxhaven Postfach 35 69
Fax: 0531 484-3436 Harburg 49025 Osnabrück
E-Mail: Poststelle-BS@nlschb.nieder- Lüchow-Dannenberg
sachsen.de Lüneburg Telefon: 0541 314-01
Osterholz Fax: 0541 314-400
Rotenburg E-Mail: Poststelle-OS@nlschb.nieder-
Heidekreis sachsen.de
Stade
Uelzen
Verden
Außenstellen
Celle
Cuxhaven
Rotenburg
Anschrift:
Niedersächsische
Landesschulbehörde
Regionalabteilung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: 04131 15-0
Fax: 04131 15-2910
E-Mail: Poststelle-LG@nlschb.nieder-
sachsen.de
14Grundschule
Publikationen des Niedersächsischen Kultusministeriums
Alle Publikationen sind über E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg
zu bestellen. Sie finden sie auch im Internet unter:
www.mk.niedersachsen.de >Service >Publikationen
Unser Schulwesen in Niedersachsen Faltblätter „Die Arbeit in …“ zu Pädagogische Mitarbeiterinnen
Broschüre, 36 Seiten allen Schulformen sind ebenfalls im und Mitarbeiter in Grundschulen –
MK, 2013, Download möglich Internet zu finden Informationen, Anregungen, Hilfen
Broschüre, 12 Seiten
Die wichtigsten Fragen und Die wichtigsten Fragen und MK, 2006, Download möglich
Antworten zur inklusiven Schule Antworten zur Oberschule
Flyer, 10 Seiten Flyer, 10 Seiten Lernen braucht Bewegung –
MK, 2014, Download möglich MK, 2011, Download möglich Spiele und Anregungen für das
Bewegungslernen
Die wichtigsten Fragen und Die Oberschule in Niedersachsen Broschüre, 28 Seiten
Antworten zur inklusiven Schule - Magazin, 24 Seiten MK, 2010, Download möglich
Leichte Sprache MK, 2011, Download möglich
Faltblatt, 16 Seiten, in Leichter Spra- Spielend im Freien – Spiele aus
che geschrieben Begabungen erkennen und alten Zeiten neu entdecken
MK, 2014, Download möglich fördern – Kooperationsverbünde Broschüre, 32 Seiten
niedersächsischer Schulen und MK, 2012, Download möglich
Schullaufbahnempfehlung – Kindertageseinrichtungen
Informationen, Anregungen, Hilfen Broschüre, 36 Seiten
Broschüre, 24 Seiten MK, 2011, Download möglich
MK, 2005, Download möglich
DazNet – Sprachentwicklung
Die wichtigsten Fragen und kompetent begleiten
Antworten zur Schullaufbahn- Flyer, 6 Seiten
empfehlung und zum Übergang auf MK, 2011, Download möglich
eine weiterführende Schule
Flyer, 6 Seiten
MK, 2013, Download möglich
Die genauen Bestimmungen für die
Grundschulen lassen sich hier nachlesen:
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de
>Allgemein bildende Schulen >Grund-
schule
15Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12 30159 Hannover Internet: www.mk.niedersachsen.de E-Mail: Pressestelle@mk.niedersachsen.de Bestellungen: Fax: 0511/120 7451 E-Mail: Bibliothek@mk.niedersachsen.de Fotos: Claudia Gäbel für das Niedersächsische Kultusministerium, Fotolia Gestaltung: Thomas Hey Druck: Color-Druck GmbH, Holzminden August 2014
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