Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule

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Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
Niedersächsisches
Kultusministerium                         Grundschule

Die Arbeit in der Grundschule

Informationen für Erziehungsberechtigte

            Niedersachsen
Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
Inhalt

Vor der Einschulung                 3
Aufgaben der Grundschule            6
Elternhaus und Schule               12
Was sonst noch wichtig ist          13
Ansprechpartner und Publikationen   14
Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
Grundschule
      Vor der Einschulung
Wenn die Kinder in die Schule kommen, bringen sie ihre        Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungs-
ganz eigenen Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten          jahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schul-
mit. Die Kinder kommen mit sehr unterschiedlichen Vor-        pflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der
aussetzungen in die Schule: Da ist z. B. das Kind aus         Eltern eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand
einer Familie, in der nie ein Wort Deutsch gesprochen         eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang
wird und das keine Kindertageseinrichtung besucht hat.        erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung
In derselben Klasse gibt es vielleicht ein Kind, das schon    dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleite-
die Tageszeitung lesen und im Zahlenraum bis 100 sicher       rin oder der Schulleiter.
rechnen kann. Darüber hinaus sind auch die grundle-
genden sozialen Fähigkeiten wie Kompromissbereit-             Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr zurückge-
schaft und Konsensfähigkeit, Rücksichtnahme und Hilfs-        stellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands
bereitschaft sowie Zusammenarbeit und Fairness unter-         zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten
schiedlich stark ausgeprägt.                                  Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mit-
                                                              arbeiten können. Sie können zum Besuch eines Schulkin-
■   Jedes Kind ist anders.                                    dergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrich-
■   Jedes Kind hat seine eigenen Erfahrungen und              tung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung
    Interessen.                                               erfolgt nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten.
■   Fähigkeiten und Fertigkeiten sind unterschiedlich
    ausgeprägt.                                               Jahrgangsgemischte Eingangsstufe
                                                              Führt die Schule eine jahrgangsgemischte Eingangsstufe,
In der Grundschule sollen alle Kinder                         wird grundsätzlich nicht vom Schulbesuch zurückge-
gemeinsam miteinander lernen                                  stellt. Der erste und zweite Schuljahrgang werden in
Der Bildungsauftrag der Schule ist im Niedersächsischen       jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet. Die
Schulgesetz beschrieben. Dieser Bildungsauftrag soll in       Schülerinnen und Schüler können die Eingangsstufe in
der Grundschule auf pädagogisch angemessene Weise in          einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Danach
einem für alle Kinder gemeinsamen Bildungsgang erfüllt        wechseln sie in den dritten Schuljahrgang. Auf diese
werden. Dabei ist die Grundschule als erste Schulstufe        Weise wird der individuelle Entwicklungsstand des ein-
entscheidend für die weitere Lernentwicklung und das          zelnen Kindes berücksichtigt.
Lernverhalten des Kindes. Es gilt also, behutsam und von      Wenn Sie mehr wissen möchten:
den natürlichen Verhaltensweisen und Bedürfnissen der         ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
                                                                Schulen >Grundschule
Kinder ausgehend, den Spaß am Lernen zu erhalten und
Interesse an Neuem zu entwickeln.
                                                              Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
■   Sie als Erziehungsberechtigte können dazu beitragen,      Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird bei
    den Spaß Ihres Kindes am Lernen zu erhalten, indem        Kindern angenommen, die in ihren Bildungs-, Entwick-
    Sie die neue Lebenssituation mit Interesse und Zunei-     lungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind,
    gung begleiten. Reden Sie mit Ihrem Kind über die         dass sie im Unterricht der Grundschule ohne sonderpä-
    Schule, wecken Sie seine Vorfreude und Neugierde auf      dagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert
    das, was es dort Neues erfahren und lernen wird.          werden können. Für diese Kinder muss eine Entschei-
                                                              dung getroffen werden, wie ihrem individuellen Förder-
Stärken Sie Ihr Kind durch Ihr Interesse                      bedarf entsprochen werden kann.

Wenn Sie mehr wissen möchten:
■ Niedersächsisches Schulgesetz                               Kinder mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer
■ Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.08.2012       Unterstützung werden seit dem 01.08.2013 an den Schu-
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
  Schulen >Grundschule
                                                              len gemeinsam unterrichtet und erzogen. Es werden alle
                                                              Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt
                                                              Lernen im 1. Schuljahrgang aufgenommen. Die Erzie-
Die Schulanmeldung                                            hungsberechtigten von Kindern mit einem anderen För-
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur             derschwerpunkt können wählen, ob ihre Kinder eine
Anmeldung in die für Ihr Kind zuständige Grundschule          Förderschule oder eine Grundschule besuchen sollen.
eingeladen. Der Schulträger – das ist die Stadt oder die
                                                              Wenn Sie mehr wissen möchten:
Gemeinde – oder die Grundschule teilen Ihnen den              ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Im Rah-           Schulen >Förderschule

men der Anmeldung werden u. a. auch die deutschen
Sprachkenntnisse Ihres Kindes festgestellt.

                                                                                                                            3
Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
Zusammenarbeit
                                                                  von Grundschule und Kindertageseinrichtung
                                                                  Die Kindertageseinrichtung und die Grundschule stim-
                                                                  men sich über Ziele, Aufgaben sowie Arbeitsweisen ab
                                                                  und tauschen sich aus. Gemeinsame Veranstaltungen,
                                                                  Besuche und Fortbildungsveranstaltungen fördern das
                                                                  gegenseitige Verständnis. Anregungen aus der Kinderta-
                                                                  geseinrichtung und eine Abstimmung über die jeweilige
                                                                  Ausstattung helfen mit, den Schulstart zu erleichtern.
                                                                  Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule
                                                                  fällt leichter, wenn Ihr Kind „die Schule“ schon bei
                                                                  gemeinsamen Veranstaltungen und Aktivitäten kennen
                                                                  gelernt hat.

                                                                  Wenn Sie mehr wissen möchten:
                                                                  ■ Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbe-
                                                                    reich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder
                                                                  ■ Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.08.2012
                                                                  ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
    Sprachförderung vor der Einschulung                             Schulen >Grundschule
    Bei der Anmeldung zum Schulbesuch werden auch die
    deutschen Sprachkenntnisse Ihres Kindes festgestellt.

    Insbesondere bei Kindern, für die Deutsch nicht die
    Familiensprache ist, wird kindgerecht und spielerisch         Vorbereitung auf die Schule
    geprüft, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um              Geborgenheit und Sicherheit sowie Ihre Geduld und Ihr
    erfolgreich am Unterricht in der 1. Klasse teilnehmen zu      Verständnis werden Ihrem Kind helfen, mögliche Ängste
    können.                                                       zu überwinden.

    Die Kinder, bei denen für einen Schulbesuch unzurei-          Auch praktische Dinge können den Neubeginn erleich-
    chende Deutschkenntnisse festgestellt wurden, müssen          tern. So finden vielfach in der Schule „Schnupper-Vor-
    im letzten Jahr vor der Einschulung an einer Sprachför-       mittage“ statt, Informationsveranstaltungen oder „Vor-
    derung teilnehmen. Auch Kinder, die keine Kindertages-        Elternabende“ werden durchgeführt. Auch Feste oder
    einrichtung besuchen, haben den Anspruch und die Ver-         von der Kindertageseinrichtung und der Grundschule
    pflichtung daran teilzunehmen (vorgelagerte Schul-            gemeinsam organisierte Projekte dienen dazu, bereits
    pflicht). Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule füh-         erste Kontakte herzustellen.
    ren die Sprachfördermaßnahmen in Abstimmung oder
    gemeinsam mit den Fachkräften der Kindertageseinrich-         Hierzu gehört insbesondere auch, das Kind rechtzeitig
    tungen durch. Sie finden in der Regel in den Kinderta-        mit dem Schulweg vertraut zu machen. Gehen Sie in
    geseinrichtungen statt.                                       den letzten Monaten vor dem Schulanfang gemeinsam
                                                                  mit Ihrem Kind den Schulweg ab. Achten Sie dabei dar-
    ■   Ziel der Sprachförderung vor der Schule ist es, allen     auf, dass Sie den sichersten und nicht unbedingt den
        Kindern einen erfolgreichen Start in die Schule zu        kürzesten Weg wählen. In der Schule wird das hier
        ermöglichen.                                              Erfahrene systematisch vertieft.
    ■   Wenn sich ein Kind in der Schule verständigen kann,
        hat es die Möglichkeit, Fähigkeiten auch weiterzuent-     Neben dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr gibt
        wickeln, wird Spaß und Erfolg am Lernen haben und         es auch noch andere, grundsätzliche Dinge, die Ihr Kind
        gut mit anderen Kindern auskommen.                        wissen muss, bevor es zum ersten Mal allein in die Schu-
                                                                  le geht. Erklären Sie ihm, dass es keine Umwege machen
    Wenn Sie mehr wissen möchten:                                 und ohne Verzögerung nach Hause kommen soll.
    ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
      Schulen >Grundschule
                                                                  Ein Schutz vor Übergriffen besteht vor allen Dingen
                                                                  darin, Kinder zu Eigenständigkeit, Selbstbewusstsein
                                                                  und zur Wahrnehmung der eigenen Gefühle zu ermuti-
                                                                  gen.

                                                                  „Starke“ Kinder haben den Mut, „nein“ zu
                                                                  sagen, wenn ihnen jemand unangenehme
                                                                  Gefühle vermittelt.

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Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
Grundschule
Was vorher noch wichtig ist

Gestaltung des Klassenraums                                Schulranzen
Damit sich Ihr Kind in der Schule wohl fühlt und gern      Für Ihr Kind ist er das sichtbare Zeichen, ein „großes“
weiterlernt, sollte die neue Umgebung auf kindliche        Schulkind zu sein, und stolz wird der Ranzen schon vor
Lebens- und Lernbedürfnisse eingestellt sein. Aus diesen   Schulbeginn im Familien- und Freundeskreis „vorge-
Gründen sollte beispielsweise auch der Klassenraum als     führt“. Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Ranzen auch
Lernumwelt gestaltet sein: Es ist wichtig, dass es dort    mag. Bei der Auswahl sollte es daher auch mitbestim-
nicht nur Tische und Stühle gibt, sondern auch Lese-,      men, denn er wird ein Begleiter für viele Jahre sein.
Bau- und Arbeitsecken, ausgestattet mit Pflanzen,          Neben dem Aussehen sollte darauf geachtet werden,
Spielen und Bastelmaterial. Hier können die Schulneu-      dass der Ranzen leicht ist (Faustregel: Ranzen + Inhalt
linge besser zum selbstständigen Arbeiten und Lernen       sollten zehn Prozent des Körpergewichts Ihres Kindes
angeregt werden. Die gemeinsame Ausgestaltung des          nicht übersteigen). Die Gurte sollen verstellbar und
Klassenraumes durch Lehrkräfte, Eltern und Kinder dient    gepolstert sein, damit ein Durchhängen am Rücken und
auch gleichzeitig dem Kennenlernen und Knüpfen erster      damit Haltungsschäden vermieden werden.
Kontakte.

                                                           Kleidung
                                                           Die Kleidung sollte zweckmäßig und für das Kind leicht
                                                           zu handhaben sein. Reflektoren an Anoraks, Mänteln,
                                                           Mützen usw. erhöhen die Sicherheit auf dem Schulweg.
                                                           Mit selbstklebenden Reflektoren aus dem Handel
                                                           können Sie die Kleidung und den Ranzen leicht und
                                                           preiswert nachrüsten.

                                                           Schultüte
                                                           Dieser alte Brauch, den Kindern den ersten Schultag zu
                                                           „versüßen“, ist in ganz Deutschland verbreitet und
                                                           gehört einfach dazu. Aber es muss heute nicht mehr nur
                                                           etwas Süßes sein, auch mit Schreib- und Buntstiften,
                                                           mit einem Buch, mit Trinkflasche und Brotbox, einem
Arbeitsmaterial                                            Geldbeutel, Seifenblasen, einem Schlüsselanhänger oder
Kurz vor der Einschulung, am Tag der Einschulung oder      Ähnlichem werden Sie Ihrem Kind sicher auch Freude
in den ersten Schultagen wird Ihnen die Schule mittei-     bereiten können.
len, welche Materialien und Arbeitsunterlagen besorgt
werden müssen.
                                                           Der erste Schultag
Nur Arbeitsmaterialien, die „verbraucht“ werden (Stifte,   Die Einschulung der Kinder findet in der Regel am
Hefte und Arbeitshefte), müssen gekauft werden. Es         ersten Sonnabend nach Ende der Sommerferien statt.
muss nicht immer das Teuerste sein, bedenken Sie aber,     Es ist schön für das Kind, wenn dieser besondere Tag
dass „gutes Werkzeug“ für gute Ergebnisse wichtig ist.     auch durch besondere Beachtung der Erwachsenen
Die Lehrerinnen und Lehrer wissen am besten, was           anerkannt wird.
benötigt wird. Warten Sie besser ab und sparen Sie,
indem Sie nichts Überflüssiges kaufen. Bevorzugen Sie      In der Schule wird meist ein Programm zum „Empfang
umweltfreundliche Produkte. Die Schulbücher können in      der Erstklässler“ organisiert. Schulelternrat und Förder-
der Schule gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Ein       verein stellen sich vor und bieten den Eltern oft eine
Füllfederhalter wird noch nicht benötigt. Die Lehrerin     Erfrischung für die Wartezeit an, in der die Kinder allein
oder der Lehrer teilen Ihnen mit, wann es so weit ist.     mit der Lehrkraft die erste Unterrichtsstunde im Klassen-
                                                           raum erleben.

                                                                                                                        5
Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
Aufgaben der Grundschule                                     Die eingeklammerten Zahlen geben an, welche Zeitan-
                                                                           teile für die einzelnen Fächer im Jahresdurchschnitt ein-
         Die Grundschule bildet, wie auch der Name schon                   gehalten werden müssen. Statt 20 im ersten und 22
         anzeigt, die Grundlage für die weitere schulische Ent-            Stunden im 2. Schuljahrgang kann die Schule auch
         wicklung Ihres Kindes, dies gilt ganz besonders auch für          jeweils 21 Pflichtstunden erteilen. Dann haben die Schü-
         das spätere Lernverhalten. Alle Kinder, die in die Schule         lerinnen und Schüler im 1. Schuljahrgang entweder
         kommen, sind grundsätzlich wissbegierig und neugierig,            sechs Mathematikstunden oder drei Stunden Sachunter-
         lernwillig und leistungsbereit. Es gilt, diese Lernfreude         richt. Im 1. und 2. Schuljahrgang wird oft fächerüber-
         zu erhalten und zu fördern.                                       greifend und ganzheitlich gearbeitet. Diese Arbeits-
                                                                           weise berücksichtigt die Aufnahmefähigkeit von sechs-
         Den unterschiedlichen Begabungen und Neigungen wird               jährigen Kindern. Auch lassen sich so direkt die Alltags-
         durch ein weit gefächertes Lernangebot Rechnung                   erlebnisse der Kinder in den Unterricht einbeziehen.
         getragen. So werden das Selbstvertrauen in die eigene             Beispiel: Die Kinder sammeln im Herbst gern bunte Blät-
         Leistungsfähigkeit und die Leistungsfreude des Kindes             ter. In der Klasse werden sie beschrieben (Deutsch, Sach-
         gestärkt.                                                         unterricht), nach Formen und Farben geordnet, zu
                                                                           Mustern und Reihen gelegt (Mathematik) oder auch
         Vor allem in den ersten Wochen eignen sich das spielen-           gepresst und mit anderen Naturmaterialien zu Bildern
         de Lernen und das lernende Spielen gut, um alle Kinder            gestaltet (Kunst).
         auf das schulische Lernen vorzubereiten. Spielen ist
         keine Spielerei. Es hilft vielen Erstklässlern, eine andere       Das wahlfreie unterrichtsergänzende Angebot stellt
         Lernhaltung einzuüben.                                            sicher, dass für die Schülerinnen und Schüler im 1. und 2.
                                                                           Schuljahrgang täglich ein mindestens fünf Zeitstunden
         Die Schule hat die Aufgabe, nicht nur Fähigkeiten und             umfassendes Schulangebot besteht. Ein Kind, dessen
         Wissen zu vermitteln, sondern auch die Persönlichkeit             Schule um 8 Uhr beginnt, hat somit mindestens bis 13
         eines jeden Kindes zu fördern. Der Unterricht muss so             Uhr ein Schulangebot. Die Schulzeit kann aber auch von
         gestaltet sein, dass geschlechtsspezifische Rollenzuwei-          7.30 Uhr bis 12.30 Uhr oder von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
         sungen vermieden werden, aber die unterschiedlichen               dauern. Für die unterrichtsergänzenden Angebote wer-
         Sichtweisen und Lernwege von Mädchen und Jungen                   den pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
         gefördert werden.                                                 eingesetzt, die die Schule selbst einstellt.

         Niedersachsens Grundschulen sind verlässlich, d. h. für
         alle Schülerinnen und Schüler ist ein täglich mindestens
         fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicherge-
         stellt. Die Stundentafel (unter Nr. 4 des Erlasses „Die
         Arbeit in der Grundschule“ aufgeführt) zeigt an, wie
         sich die wöchentliche Unterrichtszeit auf die einzelnen
         Lernbereiche verteilt:

Stundentafel

Fach/Fachbereich / Schuljahrgang                      1      2         3      4

Erstunterricht                                       20    22
Deutsch                                              (6)   (6)         6      6
Mathematik                                           (5)   (6)         5      5
Sachunterricht                                       (2)   (3)         4      4
Englisch (1. Pflichtfremdsprache)                                      2      2
Religion                                             (2)   (2)         2      2
Sport                                                (2)   (2)         2      2
Musisch-kulturelle Bildung:
  Musik                                             (1)    (1)         2      2
  Kunst, Gest. Werken, Text. Gestalten              (2)    (2)         2      2
Arbeitsgemeinschaften                                                  1      1

Pflichtstunden für alle Schülerinnen und Schüler     20     22      26       26
wahlfreie unterrichtsergänzende Angebote              5      3

     6
Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können          ■ Nur wenn mehrere Lehrkräfte in einer Klasse einge-
in der Schule neben den unterrichtsergänzenden Ange-            setzt sind, ist gewährleistet, dass
boten im 1. und 2. Schuljahrgang auch noch in folgen-           – bei Ausfall einer Lehrkraft eine den Kindern vertrau-
den Bereichen eingesetzt werden:                                  te Lehrkraft als Ansprechpartner zur Verfügung
                                                                  steht und für Kontinuität beim Lernen sorgen kann,
■ vorrangig zur Beaufsichtigung von Klassen, wenn               – durch unterschiedliche Lehrerpersönlichkeiten sich
  Lehrkräfte kurzfristig ausfallen,                               auch unterschiedliche Schülerpersönlichkeiten besser
■ nachrangig                                                      entfalten können,
  – zur Durchführung von Angeboten für Kinder, die              – die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler
    nicht am evangelischen oder katholischen Religions-           nicht nur von einer Lehrkraft beobachtet und beglei-
    unterricht teilnehmen,                                        tet wird,
  – als zweite Begleitkraft beim Schwimmunterricht und          – sich die Schullaufbahnempfehlung am Ende der
  – zur Unterstützung einer Lehrkraft im Unterricht.              Grundschulzeit auf das Urteil mehrerer Lehrkräfte
                                                                  stützt.
Im 3. und 4. Schuljahrgang beträgt die Pflichtstunden-        ■ Arbeitsgemeinschaften, z. B. Chor, Theater, Schach
zahl 26 Stunden, freiwillige unterrichtsergänzende              usw. ergänzen das schulische Angebot. Größere Schu-
Angebote gibt es in der Regel hier nicht mehr, die päda-        len können hier ein sehr vielfältiges und oft auch jahr-
gogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können               gangsübergreifendes Angebot machen.
aber im Rahmen der genannten Aufgaben eingesetzt              ■ Zusätzliche Fördermaßnahmen sollen nicht mehr als
werden.                                                         zwei Stunden über die Pflichtstundenzahl hinausge-
                                                                hen.
Allgemeine Hinweise zur Stundentafel                          ■ Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
■   Eine Unterrichtsstunde dauert in der Regel 45 Minu-         besonderer Begabung (Hochbegabte), Schwierigkeiten
    ten. Manchmal ist es sinnvoll, diesen Zeittakt aufzulö-     beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens oder
    sen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Belast-      des Rechnens, unzureichenden deutschen Sprach-
    barkeit, der Konzentrationsfähigkeit und der Bewe-          kenntnissen, Bedarf an sonderpädagogischer Unter-
    gungsbedürfnisse der Kinder.                                stützung sowie im Sportförderunterricht ist durch
■   In Niedersachsen wird Englisch verpflichtend mit            besondere Erlasse geregelt.
    Beginn des 3. Schuljahrgangs unterrichtet. Wenn statt
    Englisch eine andere Sprache als 1. Pflichtfremdspra-     Kontingentstundentafel
    che eingeführt werden soll, muss dies von der Schul-      Auf Beschluss des Schulvorstands kann die Stundentafel
    behörde genehmigt werden.                                 durch eine so genannte „Kontingentstundentafel“
■   Neben den zwei Sportstunden im Stundenplan plant          ersetzt werden. Die Schule kann dann eine andere Ver-
    die Schule tägliche Bewegungszeiten ein.                  teilung der Stunden auf die Fächer und auf die einzel-
■   Bereits ab dem 1. Schuljahr unterrichten mindestens       nen Schuljahrgänge vornehmen. Sie muss allerdings
    zwei Lehrkräfte in jeder Klasse. Der überwiegende Teil    sicherstellen, dass die für alle Grundschulen vorgegebe-
    des Unterrichts wird dabei von der Klassenlehrerin        nen Ziele zum Ende des 2. und 4. Schuljahrgangs
    oder dem Klassenlehrer erteilt.                           erreicht werden. Über die Einführung der Kontingent-
    – Ab dem 3. Schuljahrgang müssen die Fächer               stundentafel entscheidet die Schule in eigener Verant-
      Deutsch, Mathematik und Sachunterricht von min-         wortung. Informieren Sie sich in der Grundschule Ihres
      destens zwei unterschiedlichen Lehrkräften unter-       Kindes, ob dort die Kontingentstundentafel eingeführt
      richtet werden.                                         ist.
    – Den Schulen wird empfohlen, nach dem 2. Schuljahr-
      gang die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zu
      wechseln.

                                                                                                                           7
Die Arbeit in der Grundschule - Niedersachsen - Grundschule
Zu den einzelnen Unterrichtsfächern                             … aus dem Schulalltag
    Der Unterricht wird auf der Grundlage der von der
    Kultusministerkonferenz vorgegebenen Bildungsstan-              Beurlaubung
    dards und der vom Kultusministerium vorgegebenen                Beurlaubungen sollten im Interesse Ihres Kindes nur in
    Kerncurricula erteilt. Hierzu werden in jeder Grundschu-        unvermeidbaren Ausnahmefällen (z. B. wichtiger Arzt-
    le Lehrpläne erarbeitet, in denen beschrieben ist, mit          termin, der nur in der Schulzeit erledigt werden kann)
    welchen Methoden, Organisationsformen und Inhalten              oder bei besonderen Ereignissen (z. B. Erstkommunion,
    die Schülerinnen und Schüler die erwarteten Ziele errei-        besondere Familienfeiern usw.) in der Schule beantragt
    chen sollen.                                                    werden.

    In den Bildungsstandards oder Kerncurricula wird                Ferien
    beschrieben, welches Wissen und Können die Kinder am            Zur Erleichterung Ihrer Urlaubsplanung sind die
    Ende der Grundschulzeit erworben haben sollen.                  Ferientermine in Niedersachsen bis zum Jahre 2017
                                                                    festgeschrieben. Die Termine sind im Internet unter
                                                                    www.mk.niedersachsen.de einzusehen.
    Für alle Lernbereiche gilt:
    Die Ziele sind für alle Kinder gleich verbindlich, abgesehen    Ganztagsangebote
    von den Kindern mit einem Bedarf an sonderpädagogi-             Um den Wunsch vieler Eltern nach verlässlicher Betreu-
    scher Unterstützung in den Förderschwerpnkten geistige          ung in Verbindung mit zusätzlichen Förder- und Freizeit-
    Entwicklung und Lernen. Den Weg und die Methode wäh-            angeboten Rechnung zu tragen, wird der Ausbau von
    len die Lehrerinnen oder die Lehrer im Rahmen der beste-        Grundschulen zu Ganztagsschulen vorangebracht. Die
    henden Vorgaben aus. Manchmal ist es für die Eltern             Mehrzahl der Grundschulen mit ganztägigen Angeboten
    schwierig, die Methode der Unterrichtenden nachzuvoll-          sind offene Ganztagsschulen. Dort ist die Teilnahme am
    ziehen. Meist hilft hier ein direktes Gespräch mit der Lehr-    Ganztagsangebot der Schulen freiwillig, jedoch mit der
    kraft des Kindes.                                               Anmeldung für die Laufzeit eines Angebots verbindlich.
                                                                    Die Angebote können von Schule zu Schule variieren,
    Wenn Sie mehr wissen möchten:
    ■ Die Bildungsstandards und Kerncurricula sowie die Lehrpläne
                                                                    denn jede Schule entwickelt ein eigenes pädagogisches
      können in der Schule eingesehen werden und im Internet        Ganztagskonzept mit Schwerpunkten und Profilen.
      unter www.www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
      Schulen >Grundschule                                          Wenn Sie mehr wissen möchten:
                                                                    ■ www.schule.niedersachsen.de >Ganztagsschulen

8
Grundschule
Hausaufgaben                                                  Individuelle Lernentwicklung
Hausaufgaben können, müssen jedoch nicht aufgege-             Jedes Kind ist anders.
ben werden. Sie sind zum Üben und Vertiefen des               Um jedes Kind möglichst gut beim Lernen zu unterstüt-
Gelernten gedacht. Kinder sollten die Hausaufgaben            zen ist für jede Schülerin und jeden Schüler die indivi-
selbstständig und ohne fremde Hilfe bearbeiten können.        duelle Lernentwicklung zu dokumentieren.
                                                              Die Dokumentation enthält Aussagen
Eltern sollten keine „Hilfslehrkräfte“ sein. Viele Eltern     ■ zur Lernausgangslage,
wollen ihrem Kind bei den Hausaufgaben helfen, damit          ■ zu den angestrebten Zielen (was soll erreicht werden?),
es in der Schule alles richtig vorlegen kann. Das ist zwar    ■ zu Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht wer-
verständlich, erschwert dem Kind aber möglicherweise,           den sollen und
selbstständig zu werden. Außerdem glaubt die Lehr-            ■ zur Beschreibung und Einschätzung des Fördererfolgs.
kraft, das Kind könnte etwas allein, was es in Wirklich-
keit mit Hilfe der Eltern geschafft hat. Dieses erschwert     Die Feststellung der Lernausgangslage bezieht die bishe-
die Möglichkeit, helfend einzugreifen.                        rigen Lernerfahrungen und die Selbsteinschätzung jedes
                                                              Kindes ein. Es sollten daher auch - wenn vorhanden -
Die Art der Erledigung von Hausaufgaben soll den              Lerndokumentationen der abgebenden Tageseinrichtung
Lehrerinnen und Lehrern auch zeigen, wo noch Vertie-          für Kinder einbezogen werden, dazu ist jedoch das Ein-
fungen nötig sind. Auch sollen Kinder dadurch an das          verständnis der Erziehungsberechtigten Voraussetzung.
selbstständige Arbeiten herangeführt werden. Sie sollen       Die Klassenkonferenz bespricht die individuelle Lernent-
lernen, selbst Verantwortung für die Arbeit zu überneh-       wicklung des Kindes und beschließt die sich daraus erge-
men. Diese Arbeitstechniken werden in der Schule              benden Maßnahmen. Die Aussagen zur Lernausgangsla-
begleitend eingeübt.                                          ge, zu Zielen und Maßnahmen werden regelmäßig über-
                                                              arbeitet und mit den Erziehungsberechtigten und den
„Hausaufgaben sind Kinderaufgaben“                            Schülerinnen und Schülern besprochen.

Die Kinder brauchen zu Hause einen ruhigen Arbeits-           Krankheit Ihres Kindes
platz und eine festgelegte Zeit, in der sie ihre Aufgaben     Teilen Sie der Schule bitte rechtzeitig vor Beginn des
erledigen.                                                    Unterrichts mit, wenn Ihr Kind die Schule wegen Krank-
                                                              heit oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht besuchen
Der Zeitaufwand für die Hausaufgaben sollte 30 Minu-          kann. Bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage
ten nicht übersteigen. Wenn Ihr Kind an einer Aufgabe         andauert, muss eine schriftliche Entschuldigung vorge-
so interessiert ist, dass es noch daran weiterarbeiten        legt werden. Ein ärztliches Attest ist nur in besonderen
möchte, ist hier natürlich eine Ausnahme möglich.             Fällen notwendig.

Das Thema „Hausaufgaben“ sollte unbedingt ein Thema
beim Elternabend sein!                                        Leistungsbewertung
                                                              Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Grundschule
Wenn Sie mehr wissen möchten:                                 lernen, ihre Leistungsfähigkeit angemessen einzuschät-
■ Erlass „Hausaufgaben an den allgemein bildenden Schulen“
  vom 22.03.2012                                              zen. Neben der Leistungsbewertung und unterschied-
■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende   licher Formen von Leistungsmessung sind auch Ermuti-
  Schulen >Grundschule
                                                              gung und Unterstützung sowie die Anerkennung von
                                                              Leistung besonders wichtig.

                                                              Im 1. und 2. Schuljahrgang liegt der Schwerpunkt der
                                                              Leistungsbewertung auf der unmittelbaren Schülerbeob-
                                                              achtung. Die Leistungen werden durch schriftliche und
                                                              mündliche Hinweise der Lehrkraft gewürdigt. Im Verlauf
                                                              des 2. Schuljahres kommen kurze schriftliche Lernkon-
                                                              trollen hinzu. Die Auswertung der Lernkontrollen bildet
                                                              eine Grundlage für die weitere individuelle Förderung
                                                              Ihres Kindes und für die Zeugnisse. Die Lehrerinnen und
                                                              Lehrer erhalten durch die Lernkontrollen auch Hinweise
                                                              über den Erfolg ihres Unterrichts und für die weitere
                                                              Unterrichtsgestaltung.

                                                              Wenn Sie mehr wissen möchten:
                                                              ■ Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden
                                                                Schulen“ vom 22.03.2012
                                                              ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Schülerinnen und Schü-
                                                                ler/Eltern >Zeugnisse, Abschlüsse und Versetzungen

                                                                                                                                9
Schülerbeförderung                                            Schulzahnarzt
     Wenn der Schulweg weit ist, kann es sein, dass Ihr Kind       Einmal im Jahr werden die Kinder vom schulärztlichen
     einen Anspruch auf Schülerbeförderung hat oder die            Dienst der Gesundheitsämter kostenlos untersucht, aber
     Fahrtkosten für den Schulweg erstattet werden. Hierfür        nicht behandelt. Vielmehr werden die Eltern und die
     ist der Landkreis, die Region oder die kreisfreie Stadt       Schülerinnen und Schüler informiert, worauf sie bei der
     zuständig. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrer Grundschule.    Zahnpflege achten sollen und ob evtl. eine Behandlung
                                                                   notwendig ist.

     Schullaufbahnempfehlung
     Die Entscheidung über die Schulform, in die Ihr Kind          Vergleichsarbeiten
     nach der Grundschule wechseln soll, treffen Sie in eige-      Vergleichsarbeiten sind Klassenarbeiten mit landesweit
     ner Verantwortung. Vor Ihrer Entscheidung führt die           einheitlicher Aufgabenstellung und Bewertung. Sie wer-
     Grundschule mit Ihnen ein Beratungsgespräch und gibt          den an einem bestimmten, vorher festgelegten Tag
     am Ende des 4. Schuljahrgangs eine Empfehlung für die         geschrieben. Die Vergleichsarbeiten sollen die schulische
     geeignete weiterführende Schulform im Sekundarbe-             Qualität sichern helfen und zur Vergleichbarkeit und
     reich I ab.                                                   Gerechtigkeit bei der Leistungsbewertung beitragen.
                                                                   Die Lehrerinnen und Lehrer können daraus Erkenntnisse
     Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie sich immer am Wohl         zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand ihrer Klas-
     Ihres Kindes orientieren. Die Fähigkeiten, Interessen,        se gewinnen und diese für ihre weitere Arbeit nutzen.
     Eigenschaften, das Arbeits- und Sozialverhalten und ins-      Es handelt sich hierbei um Aufgabenstellungen, die mit
     besondere die schulische Lernentwicklung des Kindes           „normalen“ Klassenarbeiten vergleichbar sind. Sie wer-
     sollten berücksichtigt werden.                                den jedoch nicht zur Benotung herangezogen.

     Auch bei verständlicher Sorge um die Zukunft Ihres Kin-
     des sollten Sie die Wahl so treffen, dass Ihr Kind gute       Versicherung
     Chancen auf Erfolgserlebnisse hat und seine Lernfreude        Alle Kinder sind auf dem direkten Schulweg versichert,
     und Lernmotivation erhalten bleiben.                          auch wenn sie zu schulischen Veranstaltungen unter-
                                                                   wegs sind, sich auf Klassenfahrt oder Wandertagen
     Das niedersächsische Schulsystem ist durchlässig, so dass     befinden. Umwege, z. B. das Abholen von Schulfreun-
     in jeder weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I       den, gehören nicht zum Schulweg. Bei einem Unfall
     alle Abschlüsse einschließlich des Erweiterten Sekundar-      oder bei sonstigem Schaden muss sofort die Schule
     abschlusses I (Berechtigung zum Wechsel in die Sekun-         benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrecht-
     darstufe II des Gymnasiums) erworben werden können.           lichen Schritte einleitet.

     Wenn Sie mehr wissen möchten:
     ■ Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“. Nr. 7
     ■ Flyer:„Fragen und Antworten zur Schullaufbahnempfehlung“
     ■ Faltblatt: „Das Berufliche Gymnasium“
     ■ Verschiedene Publikationen zur Oberschule
     ■ Internet: www.mk.niedersachsen.de >Service >Publikationen

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Grundschule
Vertretungskonzept                                            Zeugnisse/Zensuren
Um auch bei Ausfällen von Lehrkräften das täglich min-        Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der
destens fünf Zeitstunden umfassende Schulangebot              Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern über die
sicherzustellen, muss die Schule ein Vertretungskonzept       Lernfortschritte, den Leistungsstand und über Lernstär-
erstellen. Bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften        ken und Lernschwierigkeiten. Zeugnisse dienen darüber
wird die Vertretung durch andere Lehrkräfte der Schule        hinaus der Information über das Arbeits- und Sozialver-
wahrgenommen; dieses kann auch durch Zusammenle-              halten. Sie sind auch eine Grundlage für die Schullauf-
gung oder Aufteilung von Klassen geschehen. Es ist            bahnempfehlung.
auch möglich, bei kurzfristigen Ausfällen die pädagogi-
schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Betreuung          Erstmalig am Ende des ersten und dann im zweiten
und Beaufsichtigung einzusetzen und so das fünfstündi-        Schuljahrgang erhält Ihr Kind ein Berichtszeugnis. Darin
ge Schulangebot sicherzustellen. Für unvorhersehbare          werden Lernstände, Arbeits- und Sozialverhalten sowie
kurzfristige Ausfälle sollte die Schule durch vorbereite-     Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben.
tes Material Vorsorge für Vertretungsstunden treffen.
                                                              Im 3. und 4. Schuljahrgang werden Notenzeugnisse
Im Fall von extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B.       erteilt, die durch Lernentwicklungsberichte ergänzt
Sturm oder Glatteis, bei kirchlichen Feiertagen, die nicht    werden können. Ab dem 4. Schuljahrgang erhalten die
von allen Kindern gemeinsam gefeiert werden, und bei          Kinder auch eine Note im Fach Englisch.
unvorhersehbarem gleichzeitigen Ausfall von mehreren
Lehrkräften ist die Vorgehensweise mit den Erziehungs-        Wenn Sie mehr wissen möchten:
                                                              ■ Erlass „Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen“ vom
berechtigten abzustimmen.                                       05.12.2011 (insbesodere Nrn. 1 bis 5.1)
                                                              ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Schülerinnen und Schü-
Wenn Sie mehr wissen möchten:                                   ler/Eltern >Zeugnisse, Abschlüsse und Versetzungen
■ Erlass „Unterrichtsorganisation“ vom 20.12.2013
■ Internet: www.mk.niedersachsen.de >Schule >Unsere Schulen
  >Unterrichtsorganisation
                                                              Zusammenarbeit
                                                              mit weiterführenden Schulen
                                                              Die Zusammenarbeit der Grundschule mit den weiter-
                                                              führenden Schulen ermöglicht den Schülerinnen und
                                                              Schülern einen pädagogisch abgesicherten Übergang
                                                              und gewährleistet einen kontinuierlichen Bildungsgang.

                                                              Die Grundschule informiert die weiterführenden Schulen
                                                              am Ende des 4. Schuljahrgangs über die erreichten Lern-
                                                              stände. Die weiterführenden Schulen geben am Ende
                                                              des 6. Schuljahrgangs eine Rückmeldung über den Schul-
                                                              erfolg der Schülerinnen und Schüler an die Grundschu-
                                                              len. Zusätzlich finden regelmäßige Abstimmungsgesprä-
                                                              che zwischen den Lehrkräften der Schulen statt.

                                                                                                                                11
Elternhaus und Schule                                  Probleme/Zusammenwirken mit der Schule
                                                               Die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
     Das Schulklima wird nicht durch Erlasse und               sind in Artikel 6 des Grundgesetzes formuliert:
     Gesetze geprägt, sondern durch die in der                 „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
     Schule und im Umfeld der Schule handelnden                Recht der Eltern und die zuvörderst obliegende Pflicht“.
     Personen.
                                                               Das Niedersächsische Schulgesetz betont die Bedeutung
     Elternmitarbeit                                           der engen Zusammenarbeit im Sinne einer Erziehungs-
     Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die          partnerschaft von Lehrkräften und Erziehungsberechtig-
     Erziehungsberechtigten in der Schule eine Reihe von       ten bei der Wahrnehmung der erzieherischen Aufgaben.
     Mitwirkungsrechten. Zu Beginn des Schuljahres finden
     Elternversammlungen statt, in denen die Vorsitzenden      Ein regelmäßiger Austausch und eine vertrauensvolle
     der Klassenelternschaft gewählt werden. Die Elternver-    Zusammenarbeit im Sinne einer Erziehungspartnerschaft
     tretungen der einzelnen Klassen bilden den Schuleltern-   zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten
     rat, aus dessen Mitte der Vorstand und die oder der       erleichtern es, die Wechselwirkung von schulischen und
     Schulelternratsvorsitzende gewählt werden.                außerschulischen Erziehungs- und Lerneinflüssen mitein-
                                                               ander abzustimmen.
     Die Klassen- und Schulelternräte sind das Bindeglied
     zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als            Missverständnisse und Ärger lassen sich vielfach vermei-
     Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Erziehungsberech-     den und die pädagogische Arbeit beider Seiten lässt sich
     tigten können hierfür kandidieren. Auch eine Mitwir-      erleichtern, wenn Informationen, Einschätzungen und
     kung im kommunalen Elternrat oder im Landeselternrat      Ansichten ausgetauscht werden. Der persönliche Kon-
     ist möglich.                                              takt kann nicht nur dem Austausch über die Lernent-
                                                               wicklung dienen, auch Informationen zu besonderen
                                                               Belastungen und Situationen Ihres Kindes (z. B. Aller-
                                                               gien, Diabetes oder andere Krankheiten, aber auch
                                                               familiäre Probleme, die Ihr Kind gerade belasten) wer-
                                                               den vertraulich behandelt und helfen der Lehrkraft, Ihr
                                                               Kind besser zu verstehen.

                                                               Der beste Weg zur Klärung oder zur Lösung individuel-
                                                               ler Probleme, aber auch bei Fragen und Beschwerden,
                                                               führt immer zuerst zur Lehrerin oder zum Lehrer. Dies
                                                               sollte auch dann der Fall sein, wenn die Lehrkraft für
                                                               das Problem verantwortlich zu sein scheint. Die Schullei-
                                                               tung steht als Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung.
                                                               Lässt sich ein Problem im Gespräch mit der Schule nicht
                                                               lösen, können Sie sich auch an die Schulaufsichtsbehör-
                                                               de wenden. Die regional für Sie zuständige Landesschul-
                                                               behörde können Sie in der Schule erfragen.

                                                               Zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
                                                               bietet die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine
                                                               offene Tür:
                                                               Neben Sprechstunden und Elternsprechtagen gehören
                                                               auch Hausbesuche, Elternabende, Elterninformations-
                                                               briefe oder ein Besuch der Erziehungsberechtigten im
                                                               Unterricht und Teilnahme und Mitarbeit an besonderen
                                                               Veranstaltungen der Schule zum Angebot.

                                                               Erziehungsberechtigte können die Lehrkräfte auch in
                                                               einigen Unterrichtsphasen unterstützen oder Arbeitsge-
                                                               meinschaften betreuen und natürlich auch bei der Vor-
                                                               bereitung und Durchführung von Festen, Feiern und
                                                               Gemeinschaftsvorhaben mit Rat und Tat mitwirken.

                                                               Wenn Sie mehr wissen möchten:
                                                               ■ Für die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtig-
                                                                 ten gelten die Bestimmungen der §§ 88 bis 100 des Niedersäch-
                                                                 sischen Schulgesetzes.
                                                               ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de >Allgemein bildende
                                                                 Schulen >Grundschule

12
Grundschule
    Was sonst noch wichtig ist . . .                        Freizeit – Kinder brauchen Zeit!
                                                            Kinder sollten ihren natürlichen Bewegungsdrang in
Beratung                                                    ihrer freien Zeit ausleben können. Achten Sie deshalb
Sorgen, die das Lernen Ihres Kindes in der Schule betref-   darauf, dass Ihr Kind möglichst häufig zum Spielen an
fen, oder Fragen hierzu sollten Sie zuerst in Gesprächen    die frische Luft kommt. Auch gemeinsamer Sport in
mit der Lehrerin oder dem Lehrer klären. Dieses kann        einem Verein bereitet Ihrem Kind sicher viel Spaß. Hier
am Elternsprechtag oder zwischendurch geschehen.            ist das Miteinander wichtig, nicht der Zwang zum Errei-
Allerdings sollten Sie dann den Termin mit der Lehrkraft    chen besonderer sportlicher Leistungen.
absprechen.
                                                            Schlafen
Auch bei besonderen Problemen kann Ihnen die Lehre-         Kinder brauchen viel Schlaf und sollten frühzeitig ins
rin oder der Lehrer weiterhelfen. In der Schule können      Bett gehen. Durch Schlafrituale, wie z. B. Vorlesen,
Ihnen z. B. auch Adressen für schulpsychologische Bera-     Kuscheln, ein Gute-Nacht-Lied oder andere vertraute
tungsstellen und weitere Hilfsangebote genannt wer-         Rituale schaffen Sie eine entspannte Schlafatmosphäre.
den.
                                                            Leiten Sie Ihr Kind dazu an, vor dem Schlafengehen alles
                                                            herzurichten, was es für den nächsten Schultag benö-
Computer und Fernsehen                                      tigt. So kann die morgendliche Hektik vermieden wer-
Beide gehören mittlerweile zum Alltag in fast allen         den.
Familien. In Maßen genossen haben diese auch viele
positive Seiten. Sie liefern auf interessante Weise wis-    Schultasche
senswerte Informationen, regen die Phantasie an und         Obwohl Sie beim Kauf auf ein leichtes Modell geachtet
können Gespräche einleiten.                                 haben, ist die Schultasche oft zu schwer. Leiten Sie Ihr
                                                            Kind dazu an, nur die Bücher, Hefte und Gegenstände
Ihre Aufgabe ist dabei, ein gutes zeitliches Maß für den    einzupacken, die es auch wirklich am nächsten Tag
Gebrauch von Computern und Fernsehen zu finden und          benötigt. Oft befinden sich in der Schule auch Fächer, in
eine sorgfältige Auswahl der Materialien und Program-       denen die Materialien aufbewahrt werden können.
me sicherzustellen. Auch sollen die elektronischen Spiel-
gefährten nicht die realen Spielgefährten ersetzen.         Bewerten Sie Ihr Kind nicht nach seinen
                                                            Schulleistungen, sondern als Person.
                                                            Helfen Sie ihm, indem Sie seinen Kummer
Eltern-/Kinderzeit                                          ernst nehmen, sich über Erfolge freuen
Gemeinsame Essenszeiten, Rituale beim Schlafengehen,        und über Misserfolge oder Enttäuschungen
gemeinsame Unternehmungen und Interessen usw. zei-          hinwegtrösten.
gen Ihrem Kind, wie wichtig es als Person in Ihrem
Leben ist. Gemeinsame Gespräche schaffen Vertrauen
und lassen Ihr Kind Selbstvertrauen entwickeln.

Ernährung
Eine ausgewogene und gesunde Ernährung hilft Ihrem
Kind, körperlich fit und geistig leistungsfähig zu blei-
ben. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind rechtzeitig auf-
steht und vor der Schule noch frühstücken kann. In der
Schule sollte es ein Frühstückspaket, am besten mit Voll-
korn- und Milchprodukten sowie mit Obst und Gemüse,
auspacken können. Oft wird in der Schule gemeinsam
gefrühstückt. Getränke sollten am besten in wieder ver-
wendbaren Getränkeflaschen mitgegeben werden. Ver-
zichten Sie hierbei auf gezuckerte oder anregende Stof-
fe enthaltende Getränke. Bewährte Durstlöscher sind
Wasser, Kräuter- oder Früchtetee.

                                                                                                                        13
Die Niedersächsische Landesschulbehörde

     Hier finden Sie Ansprechpartner,        Regionalabteilung Hannover             Regionalabteilung Osnabrück
     wenn Ihre Fragen nicht in der           Landkreise                             Landkreise
     Schule geklärt werden können.           Diepholz                               sowie die kreisfreien Städte
                                             Hameln-Pyrmont                         Ammerland
     Regionalabteilung                       Hannover                               Aurich
     Braunschweig                            Hildesheim                             Cloppenburg
     Landkreise                              Holzminden                             Emsland
     sowie die kreisfreien Städte            Nienburg/Weser                         Friesland
     Gifhorn                                 Schaumburg                             Grafschaft Bentheim
     Göttingen                                                                      Leer
     Goslar                                  Außenstellen                           Oldenburg
     Helmstedt                               Holzminden                             Osnabrück
     Northeim                                Syke                                   Vechta
     Osterode                                                                       Wesermarsch
     Peine                                   Anschrift:                             Wittmund
     Wolfenbuttel                            Niedersächsische                       Emden
     Braunschweig                            Landesschulbehörde                     Delmenhorst
     Salzgitter                              Regionalabteilung Hannover             Oldenburg
     Wolfsburg                               Am Waterlooplatz 11                    Osnabrück
                                             30169 Hannover                         Wilhelmshaven
     Außenstellen
     Göttingen                               Telefon: 0511 106-0                    Außenstellen
                                             Fax: 0511 106-2654                     Aurich
     Anschrift:                              E-Mail: Poststelle-H@nlschb.nieder-    Meppen
     Niedersächsische                        sachsen.de                             Oldenburg
     Landesschulbehörde
     Regionalabteilung Braunschweig                                                 Anschrift:
     Wilhelmstr. 62 - 69                     Regionalabteilung Lüneburg            Niedersächsische
     38100 Braunschweig                      Landkreise                             Landesschulbehörde
                                             Celle                                  Regionalabteilung Osnabrück
     Telefon: 0531 484-0                     Cuxhaven                               Postfach 35 69
     Fax: 0531 484-3436                      Harburg                                49025 Osnabrück
     E-Mail: Poststelle-BS@nlschb.nieder-    Lüchow-Dannenberg
     sachsen.de                              Lüneburg                              Telefon: 0541 314-01
                                             Osterholz                              Fax: 0541 314-400
                                             Rotenburg                              E-Mail: Poststelle-OS@nlschb.nieder-
                                             Heidekreis                             sachsen.de
                                             Stade
                                             Uelzen
                                             Verden

                                             Außenstellen
                                             Celle
                                             Cuxhaven
                                             Rotenburg

                                             Anschrift:
                                             Niedersächsische
                                             Landesschulbehörde
                                             Regionalabteilung Lüneburg
                                             Auf der Hude 2
                                             21339 Lüneburg

                                             Telefon: 04131 15-0
                                             Fax: 04131 15-2910
                                             E-Mail: Poststelle-LG@nlschb.nieder-
                                             sachsen.de

14
Grundschule
Publikationen des Niedersächsischen Kultusministeriums
Alle Publikationen sind über E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg
zu bestellen. Sie finden sie auch im Internet unter:
www.mk.niedersachsen.de >Service >Publikationen

Unser Schulwesen in Niedersachsen         Faltblätter „Die Arbeit in …“ zu      Pädagogische Mitarbeiterinnen
Broschüre, 36 Seiten                      allen Schulformen sind ebenfalls im   und Mitarbeiter in Grundschulen –
MK, 2013, Download möglich                Internet zu finden                    Informationen, Anregungen, Hilfen
                                                                                Broschüre, 12 Seiten
Die wichtigsten Fragen und                Die wichtigsten Fragen und            MK, 2006, Download möglich
Antworten zur inklusiven Schule           Antworten zur Oberschule
Flyer, 10 Seiten                          Flyer, 10 Seiten                      Lernen braucht Bewegung –
MK, 2014, Download möglich                MK, 2011, Download möglich            Spiele und Anregungen für das
                                                                                Bewegungslernen
Die wichtigsten Fragen und                Die Oberschule in Niedersachsen       Broschüre, 28 Seiten
Antworten zur inklusiven Schule -         Magazin, 24 Seiten                    MK, 2010, Download möglich
Leichte Sprache                           MK, 2011, Download möglich
Faltblatt, 16 Seiten, in Leichter Spra-                                         Spielend im Freien – Spiele aus
che geschrieben                           Begabungen erkennen und               alten Zeiten neu entdecken
MK, 2014, Download möglich                fördern – Kooperationsverbünde        Broschüre, 32 Seiten
                                          niedersächsischer Schulen und         MK, 2012, Download möglich
Schullaufbahnempfehlung –                 Kindertageseinrichtungen
Informationen, Anregungen, Hilfen         Broschüre, 36 Seiten
Broschüre, 24 Seiten                      MK, 2011, Download möglich
MK, 2005, Download möglich
                                          DazNet – Sprachentwicklung
Die wichtigsten Fragen und                kompetent begleiten
Antworten zur Schullaufbahn-              Flyer, 6 Seiten
empfehlung und zum Übergang auf           MK, 2011, Download möglich
eine weiterführende Schule
Flyer, 6 Seiten
MK, 2013, Download möglich

                                                                                Die genauen Bestimmungen für die
                                                                                Grundschulen lassen sich hier nachlesen:
                                                                                ■ Internet: www.schule.niedersachsen.de
                                                                                  >Allgemein bildende Schulen >Grund-
                                                                                  schule

                                                                                                                           15
Impressum

Herausgeber:
Niedersächsisches Kultusministerium
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schiffgraben 12
30159 Hannover

Internet:
www.mk.niedersachsen.de

E-Mail:
Pressestelle@mk.niedersachsen.de

Bestellungen:
Fax: 0511/120 7451
E-Mail: Bibliothek@mk.niedersachsen.de

Fotos:
Claudia Gäbel für das
Niedersächsische Kultusministerium,
Fotolia

Gestaltung:
Thomas Hey

Druck:
Color-Druck GmbH, Holzminden

August 2014
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