Argumente Die Krim-Krise, die Lage der Ukraine und das Verhalten Russlands

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Argumente Die Krim-Krise, die Lage der Ukraine und das Verhalten Russlands
Berlin, 21. März 2014

Argumente
Die Krim-Krise, die Lage der Ukraine
und das Verhalten Russlands

1. Wie bewerten die Bundesregierung und die EU das Referendum auf
   der Krim über die Unabhängigkeit von der Ukraine?

Der Westen ist sich einig: Deutschland, die EU und die USA, aber auch weitere
Staaten wie Japan sehen die Annexion der Krim durch Russland als illegal an.
Sie wählen dazu klare Worte.

Das Referendum vom 16. März, das aus russischer Sicht Grundlage für die
Annexion ist, widerspricht nach Auffassung der Bundesregierung der
Verfassung der Ukraine ebenso wie internationalem Recht. Das Referendum
habe weder der ukrainischen Verfassung noch den Standards des Völkerrechts
entsprochen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer
Regierungserklärung am 20. März. Insgesamt handle es sich um eine
einseitige Veränderung von Grenzen. Zuvor hatte die Bundesregierung bereits
deutlich gemacht, dass sie das Ergebnis nicht anerkennen wird.

Diese Haltung nahmen auch die übrigen EU-Staaten und die USA ein. Die EU
und die Vereinigten Staaten verhängten in mehreren Stufen Sanktionen, die
seitens der US-Regierung und der EU-Staats- und Regierungschefs am 20.
März verschärft wurden. Die EU hat damit gegenwärtig gegen 33 Personen
aus Russland und von der Krim Einreiseverbote verhängt sowie deren Konten
gesperrt. Die USA erließen ebenfalls Einreiseverbote und Kontensperrungen,
die unter anderem den ehemaligen Präsidenten der Ukraine, Viktor
Janukowitsch, betreffen. Auch die politischen Beziehungen zu Russland
wurden eingeschränkt.

Die Bundesregierung ist im Hinblick auf die weitere Entwicklung in großer
Sorge. Sie sprach kurz nach dem Referendum von permanenten Versuchen

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    Aktualisierung des Argumentationspapiers vom 18. März 2014
Russlands, die Souveränität und die territoriale Integrität der Ukraine zu
verletzten und das Land zu destabilisieren.

2. Ist das Verhalten Russlands mit dem Völkerrecht zu vereinbaren?

Bereits in ihrer Regierungserklärung vom 13. März hat Bundeskanzlerin
Angela Merkel die Aktionen Moskaus auf der Krim vor dem Referendum als
völkerrechtswidrig scharf verurteilt: „Das Vorgehen Russlands in der Ukraine
stellt eindeutig einen Bruch grundlegender völkerrechtlicher Prinzipien dar.“
Daran hält die Bundesregierung weiter fest.

Auch das Referendum selbst ist mit dem Recht nach Ansicht von Experten
nicht zu vereinbaren: Die ukrainische Verfassung erlaube in der Autonomen
Republik Krim Volksentscheide zu politischen Fragen. Gebietsänderungen
sind dagegen nationalen Referenden vorbehalten, wie der Bonner
Völkerrechtler Stefan Talmon Focus-Online am Montag erläuterte. „Das
bedeutet, dass die gesamte Ukraine über eine Abspaltung der Krim abstimmen
müsste.“

Gegen das Völkerrecht verstößt das Referendum, so Talmon, weil es zu einem
Zeitpunkt stattfand, an dem die Halbinsel quasi bereits militärisch von
Russland besetzt war – russische Truppen kontrollierten damals schon
strategisch wichtige Einrichtungen.

Auch die geschichtlichen Verbindungen Russlands mit der Krim ändern
nichts an der Rechtswidrigkeit der Abspaltung. Es war der sowjetische
Parteichef Nikita Chruschtschow, der 1954 die Krim der Ukraine zuschlug.
Dieser Status wurde von Russland im sogenannten Budapester Memorandum
1994 ausdrücklich bestätigt, mit dem die Ukraine auf Atomwaffen verzichtete.
Darin wird auch die Souveränität der Ukraine in den bestehenden Grenzen
anerkannt. In seiner Rechtfertigungsrede ging der russische Präsident
Wladimir Putin am 18. März nach den vorliegenden Berichten darauf nicht
ein.

3. Wie ist das offizielle Abstimmungsergebnis auf der Krim zu
   bewerten?

Auf den ersten Blick hatte die Abstimmung auf der Krim ein eindeutiges
Ergebnis. Fast 97 Prozent der Teilnehmer des Referendums stimmten für den
Beitritt zu Russland, hieß es von offizieller Seite. Doch ungeachtet der
Tatsache, dass die Abstimmung völkerrechtswidrig war, sind auch erhebliche
Zweifel daran angebracht, dass dieses Ergebnis den Willen der Bevölkerung
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auf der Krim tatsächlich zum Ausdruck bringt, weil die Abstimmung nicht
wirklich frei war.

Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die zur Abstimmung stehenden
Fragen einseitig formuliert worden seien. Regierungssprecher Steffen Seibert
kritisierte am 17. März, es habe keine Möglichkeit gegeben, für den Status quo
zu stimmen.

Die Abstimmung hat außerdem unter dem Eindruck einer massiven Präsenz
militärischer und paramilitärischer Kräfte – auch illegaler russischer Truppen
– stattgefunden. Nach Korrespondentenberichten standen in der Nähe der
Wahllokale militärische Einheiten, die mit den Referendumsbefürwortern
sympathisierten. Zum Teil sollen Angehörige dieser Einheiten auch in den
Wahllokalen gewesen sein.

Unabhängige Wahlbeobachter - beispielsweise der OSZE - waren nicht
zugelassen.

4. Wie sind die internationalen Reaktionen?

Russland hat sich international isoliert. Nur durch sein Veto konnte Russland
verhindern, dass sich der UN-Sicherheitsrat in New York am 15. März gegen
das Referendum auf der Krim wandte. China, das in der Vergangenheit oft mit
Russland gestimmt hat, enthielt sich bemerkenswerter Weise. Auch ein
Gutachten des Europarats bewertet das Referendum als illegal. Ähnlich hat
sich auch der Schweizer Bundespräsident und derzeitige OSZE-Vorsitzende
Didier Burkhalter geäußert. In einem Communiqué der Organisation rief
Burkhalter vergangener Woche Russland dazu auf, von nicht
verfassungsmäßigen Aktivitäten abzusehen.

5. Gibt es einen völkerrechtlichen Rechtfertigungsgrund?

Russland hat argumentiert, dass es der russischstämmigen Bevölkerung auf
der Krim habe zur Hilfe kommen müssen.

Dem hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung am 13.
März entgegnet: „Weil in diesen Tagen von dem einen oder anderen der
Vergleich mit dem Kosovo-Konflikt gezogen wird – vielleicht auch gleich in
dieser Debatte –, erlaube ich mir dazu eine kurze Nebenbemerkung. Nachdem
damals die Staatengemeinschaft den sogenannten ethnischen
Säuberungskriegen von Milosevic (des damaligen serbischen Präsidenten,
Red.) auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien jahrelang mehr oder
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weniger ohnmächtig zugesehen hatte, nachdem Sanktionen und
Verhandlungen keinerlei Wirkung gezeigt hatten, entschloss sich die NATO,
ohne UN-Mandat militärisch einzugreifen, auch weil Russland jeden
Beschluss des UN-Sicherheitsrates für ein UN-Mandat blockiert hatte. Um es
klipp und klar zu sagen: Die Situation damals ist in keiner Weise mit der in der
Ukraine heute vergleichbar.“

Der Völkerrechtler Georg Nolte unterstützte die Haltung in einem Interview
mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Laut UN-Charta darf ein Staat nur
dann Gewalt anwenden, wenn er sich selbst verteidigt oder wenn er durch den
Sicherheitsrat ermächtigt wird. Im Fall Kosovo haben NATO-Staaten im Jahr
1999 allerdings ohne Ermächtigung in einer Bürgerkriegssituation
militärische Gewalt angewandt, um eine «humanitäre Katastrophe» zu
verhindern.

Einige Völkerrechtler rechtfertigten damals die NATO-Operation mit der
gestiegenen Bedeutung, Menschenrechte zu schützen. Diese Rechtfertigung
ist jedoch bei vielen Staaten und anderen Völkerrechtlern auf Widerspruch
gestoßen und deshalb nicht allgemein anerkannt. Sie wäre auf den Fall Krim
und Ukraine jetzt ohnehin nicht anwendbar. Denn hier ist keine unmittelbare
Bedrohung eines Teils der Bevölkerung erkennbar.“

6. Was ist von Putins Vergleich zur deutschen Wiedervereinigung zu
   halten?

Der russische Präsident Putin verglich am 18. März in seiner Rede in Moskau
die Annexion der Krim mit der deutschen Wiedervereinigung.

Dieser Vergleich hinkt. Die deutsche Wiedervereinigung geschah mit Billigung
der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, wie sie sich im Zwei-plus-
Vier-Vertrag ausdrückte. Sie war damit von der internationalen Gemeinschaft
voll getragen. Davon kann im Fall der Krim keine Rede sein.

Auch sein Vorhalt, dass sich die NATO entgegen der Absprachen nach Osten
erweitert habe, geht fehl. Es war die souveräne Entscheidung von Staaten wie
Polen und jenen des Baltikums, sich dem westlichen Bündnis anzuschließen.
Sie entschieden sich damit für das europäische Wertemodell.

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7. Wie ist das Verhalten Russlands vor dem Hintergrund der
   europäischen Geschichte zu bewerten?

In ihrer Regierungserklärung am 13. März warf Kanzlerin Merkel Präsident
Putin vor, keine Lehren aus den Kriegen und Krisen des 20. Jahrhunderts
gezogen zu haben. Ein Zurück sei aber immer noch möglich, betonte sie.
Merkel sagte mit Blick auf das Verhalten Russlands auf der Krim: „Das ist
Handeln nach den Mustern des 19. und 20. Jahrhunderts im 21. Jahrhundert.
Denn noch einmal: Niemand, schon gar nicht die Europäische Union oder
Länder wie die Vereinigten Staaten von Amerika oder auch Russland, niemand
von uns kann sich heute im 21. Jahrhundert noch darauf beschränken, nur
seine eigenen Belange im Blick zu haben. Wenn er es doch tut, dann schadet er
sich über kurz oder lang selbst.“

8. Wie reagiert Deutschland, die EU und der Westen auf das Vorgehen
   Russlands?

Der Bundesregierung ist es wichtig, dass in den Reaktionen ein Dreiklang
eingehalten wird. Zum einen sollte der Gesprächsfaden mit Russland nicht
abreißen. Dies ist auch nicht geschehen, wie allein zahlreiche Telefonate der
Kanzlerin mit dem russischen Präsidenten belegen. Auch Außenminister
Frank-Walter Steinmeier signalisierte immer wieder Gesprächsbereitschaft.

Zum zweiten legt die Kanzlerin Wert darauf, dass die Europäer einheitlich
handeln. Dies ist erreicht worden, obwohl die Interessen der einzelnen
Mitgliedstaaten sicher nicht deckungsgleich sind. Aber auch Staaten aus dem
Südwesten Europas erkennen an, dass im Sinne der osteuropäischen Länder
auf das Vorgehen Russlands deutlich reagiert werden muss – auch mit
Sanktionen.

Neben den bereits verhängten Sanktionen haben die EU wie die USA deutlich
gemacht, dass weitere härtere Schritte vorbereitet werden, falls es zu einer
Destabilisierung der Ukraine komme. Dabei ist an Wirtschaftssanktionen
gedacht. Außerdem hat das Verhalten Russland bereits Folgen für die
internationale Zusammenarbeit. Die Kanzlerin machte deutlich, dass die
Kooperation mit Russland im G8-Format auf Eis gelegt wird. Zudem sind der
EU-Russland-Gipfel im Juni sowie die deutsch-russischen
Regierungskonsultationen abgesagt worden.

Zum dritten muss der Ukraine geholfen werden. Ein symbolisches Zeichen ist
die Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und der
Ukraine. Aber es wird auch materielle Hilfe fließen. Der Internationale
Währungsfonds (IWF) soll nach Verhandlungen mit der Regierung in der
Kiew zeitnah ein Milliarden-Hilfsprogramm vorstellen. Dieses wird an
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Bedingungen geknüpft sein wie bei IWF-Hilfsprogrammen üblich. Daneben
sind weitere direkte Hilfen der EU in Vorbereitung. Die Bundesregierung will
auch die Kommunen ermuntern, die Städtepartnerschaften mit der Ukraine
pflegen, diese gerade jetzt zu intensivieren.

Die Bundesregierung setzt auf einen durchaus kritischen Dialog mit der
Übergangsregierung in Kiew. Diese muss nach Meinung der Bundesregierung
unbedingt auch die Rechte der russischstämmigen Bevölkerung in ihrem Land
wahren.

9. Sind militärische Gegenreaktionen denkbar?

Die Bundeskanzlerin hat dies klar verneint: „In dieser spannungsgeladenen
und gefährlichen Situation gilt es, Wege aus der Krise zu finden. Militärisch ist
der Konflikt nicht zu lösen. Ich sage allen Menschen, die Angst und Sorge
haben: Militärisches Vorgehen ist keine Option für uns.“

Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder sagt
ebenso deutlich: „Es gibt keine militärische Aktion. Wir müssen das politisch
lösen.“

10. Sind die Sanktionen ein echtes Druckmittel?

Sicher sind nach der Verhängung von Strafmaßnahmen keine schnellen
Erfolge zu erwarten. Die internationale Gemeinschaft wird einen langen Atem
benötigen, bis eine akzeptable Lösung für die Krise gefunden werden kann.
Wenn Wirtschaftssanktionen – also Sanktionen der Kategorie III im EU-
Stufenplan – verhängt werden sollten, wäre mit Gegenreaktionen Moskaus zu
rechnen.

Wie Wirtschaftssanktionen im Fall Russlands wirken könnten, lässt sich nicht
hundertprozentig abschätzen. Aber auch nach Auffassung der Regierung in
Moskau steckt die russische Wirtschaft in ernsthaften Schwierigkeiten, wie es
in einer Agenturmeldung am 17. März hieß. „Die wirtschaftliche Situation
zeigt Anzeichen einer Krise", sagte Vize-Wirtschaftsminister Sergej Beljakow
danach.

Damit räumte die Regierung in Moskau erstmals ein, dass die Volkswirtschaft
anfällig für Sanktionen sein könnte. Der Verfall des Rubels, eine erhöhte
Kapitalflucht und die Tatsache, dass westliche Firmen ihre Investitionen in
erheblichem Umfang zurückstellen, treffen Russland bereits jetzt. Fachleute
gehen davon aus, dass Russland im Zuge der politischen Spannungen in eine
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Rezession abgleiten dürfte. Das Land ist auf die Milliardenerlöse aus den
Energieexporten, ebenso auf Investitionen und das Wissen westeuropäischer
Konzerne angewiesen.

11. Kann Deutschland Gegenreaktion verkraften?

Das Handelsvolumen zwischen Russland und Deutschland belief sich im
vergangenen Jahr auf rund 76,5 Milliarden Euro, wobei die russischen Exporte
mit einem Wert von rund 40,5 Milliarden Euro leicht über den deutschen
Ausfuhren (36 Milliarden Euro) lagen, wie Spiegel Online berichtet. Während
Deutschland für Russland der drittwichtigste Handelspartner sei, liege
umgekehrt Russland nur auf dem elften Platz der wichtigsten deutschen
Handelspartner - knapp hinter Polen.

Sanktionen hätten zwar negative Wirkungen für beide Seiten, sagte der
Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo,
am 14. März bei einem Spitzengespräch der Verbände mit Merkel in München.
„Aber Völkerrecht geht über alles", betonte er. "Wenn klar gegen das
Völkerrecht verstoßen wird, dann müssen Sanktionen getroffen werden."
Auch wenn die Wirtschaft leiden würde, komme man an solchen Maßnahmen
vielleicht nicht vorbei. Er habe aber vollstes Vertrauen, dass die
Bundesregierung darüber "mit Augenmaß" entscheiden werde.

Besonderes Augenmerk gilt den Gas- und Öllieferungen aus Russland.
Inwieweit Lieferstopps ausgeglichen werden können, lässt sich nicht sicher
sagen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass auch Russland auf die
Einnahmen aus dem Energiegeschäft stark angewiesen ist.

12. Was steht für den Westen auf dem Spiel?

Aus den Kriegen und Tragödien des 20. Jahrhunderts hat die Menschheit
begonnen, ihre Lehren zu ziehen - spätestens seit dem Fall der Mauer und des
eisernen Vorhangs. Die neuen politischen Verflechtungen und Leitlinien
stellen das Verhalten Russlands auf der Krim in Frage. Eine politische Frage
kann nach heutigem Verständnis nur im Dialog auf der Basis des Rechts gelöst
werden, nicht aber mit dem Mittel der Gewalt. Gewaltanwendung
widerspricht in eklatanter Weise dem Werteverständnis Europas, wie es in
vergangenen Jahrzehnten gewachsen ist.

In der Worten der Bundeskanzlerin: „Denn – ich kann es gar nicht oft genug
und nachdrücklich genug sagen – die Uhr lässt sich nicht zurückdrehen.
Interessenkonflikte mitten in Europa im 21. Jahrhundert lassen sich
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erfolgreich nur dann überwinden, wenn wir nicht auf Muster des 19. und 20.
Jahrhunderts zurückgreifen.

Sie lassen sich nur dann überwinden, wenn wir mit den Prinzipien und
Mitteln unserer Zeit, des 21. Jahrhunderts, agieren. Auch geopolitische Stärke
entwickeln, das geht erfolgreich nur mit den Prinzipien und Mitteln unserer
Zeit. Uns allen in Europa und der Welt – auch Russland – eröffnen sich auf
diesem Weg so sehr viel mehr Chancen als Risiken.“

Anlage – Regierungserklärung der Bundeskanzlerin vom 13. März 2014
und der einschlägigen Passagen aus der Regierungserklärung der
Bundeskanzlerin vom 20. März 2014

Impressum
Herausgeber
Michael Grosse-Brömer MdB
Max Straubinger MdB
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin

V.i.S.d.P. und Redaktion:
Ulrich Scharlack
Claudia Kemmer

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