Die "Neue Altersteilzeit" bei Bosch ab 1. Januar 2010
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GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Die „Neue Altersteilzeit“ bei Bosch ab 1. Januar 2010 1 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand bAV Unser IGM-Tarifvertrag! Unsere Betriebsvereinbarung! Das v erk nüpfte Bild k ann nicht angezeigt werden. Möglicherweise wurde die Datei v erschoben, umbenannt oder gelöscht. Stellen Sie sicher, dass die Verk nüpfung auf die k orrek te Datei und den k orrek ten Speicherort zeigt. Wichtiges Instrument zur Krisenbewältigung 2 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Unser IGM-Tarifvertrag! Die staatliche Förderung von Altersteilzeitprogrammen läuft 2009 aus. Das Renteneintrittsalter steigt und die Leistungen der gesetz- lichen Rentenversicherung sinken. Die Notwendigkeit (und der Wunsch) eines früheren Ausstiegs aus dem Arbeitsleben bleibt aber unverändert bestehen (z. B. bei gesundheitlichen Problemen, Verschleißerscheinungen usw.). Deshalb hat die IG Metall mit den Arbeitgeberverbänden im Herbst 2008 den Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente vereinbart, der ab den 1. 1. 2010 gültig wird. Nicht vergessen werden darf dabei die Beschäftigungs- wirksamkeit von Vorruhestandsmodellen: Die älteren Kolleginnen und Kollegen machen Platz für die Jungen, z. B. für unsere aus- lernenden Auszubildenden. 3 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand 4 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Grundsätze / Ziele Mitarbeiter/innen haben die Möglichkeit zum flexiblen Übergang in die Rente, mit wirtschaftlich abgesicherten Rahmenbedingungen Echte Altersteilzeit Sinnvolles Instrument der Personalplanung Sicherung und Verbesserung der Alters- und Qualifikationsstruktur des Unternehmens Unbefristete Übernahme der Auszubildenden Entlastung des Arbeitsmarktes 5 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
Krisenbewältigung: Ursachen Konjunktureinbruch, Weltwirtschaftskrise Strukturelle Probleme (z. B. massive Umsatzeinbrüche, (z. B. geringere Dieselquote, starker Rückgang der Auftrags- kleinere Motoren, eingänge) Trend zum Kleinwagen, Auto wird elektrisch, Wachstumsregion Asien) Erzeugnisse nicht wettbe- werbsfähig, Kostenprobleme (Fragestellungen: Was geht noch an HKS? Demographische Was geht gemischt an HKS u. NKS (Teilverlagerung)? Dimension Was geht nur noch an NKS (Komplettverlagerung)? Was geht gar nicht mehr (Aufgabe des Erzeugnisses)? (z. B. Belegschaften werden im- mer älter, in den an- und unge- lernten bzw. direkten Bereichen keine Neueinstellungen) 6 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Modelle (für alle Tarif-MA und MA mit SL1-Vertrag) Modell 1 („früh“, 5 Jahre) Modell 2 („spät“, 4 Jahre) MA unter- Ab 58* - 63 Jahre (bzw. bis frühest- Ab 61 - 65 Jahre (bzw. bis frühestmög- halb EG 14 möglichem Rentenzugang) lichem abschlagsfreien Rentenbeginn) (Beispiel Laufzeit bis zu 5 Jahre Laufzeit bis zu 4 Jahre BaWü) Mindestlaufzeit grundsätzlich 2 Jahre Mindestlaufzeit grundsätzlich 2 Jahre Öffnungsoption am Standort auf bis Öffnungsoption am Standort auf bis zu 6 Jahre** zu 5 Jahre** MA ab 1) Nur, falls Öffnung durch Firmenseite Ab 61 - 65 Jahre (bzw. bis frühestmög- EG 14 auf betrieblicher Ebene erfolgt lichem abschlagsfreien Rentenbeginn) (Beispiel (mindestens jahrgangsweise) Mindestlaufzeit grundsätzlich 2 Jahre BaWü) 2) Falls keine Öffnung gem. 1) erfolgt, Öffnungsoption am Standort auf bis Öffnung im Einzelfall insbesondere zu 5 Jahre** bei Vorliegen Schwerbehinderung Verkürzung Arbeitsphase durch LZK bzw. Leistungseinschränkung im be- möglich trieblichen Einvernehmen möglich * für schwerbehinderte MA mit Rentenzugang gem. § 37, 236a SGB VI ab Vollendung des 55. Lebensjahres ** für interessenausgleichspflichtige Maßnahmen, ohne Schwellenwert, mit freiwilliger BV 7 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Unser IGM-Tarifvertrag! Wichtiges Instrument zur Krisenbewältigung Unsere Betriebsvereinbarung! Pragmatisch-praktische Trennung der beiden Modelle über Entgeltgruppen. Dadurch haben bei Bosch viel mehr Beschäftigtengruppen einen Anspruch auf das Frühmodell. Innerhalb der Modelle bleibt es bei der bekannten Vorgehensweise zur Bildung der betrieblichen Rangreihe, in Abstimmung mit den Betriebsräten. Öffnungsmöglichkeiten, z. B. zur aktuellen Krisenbewältigung: - Laufzeitverlängerungen möglich. - Öffnung Frühmodell auch für hochqualifizierte Beschäftigte oder im Einzelfall, insbesondere bei Vorliegen von Schwerbehinderung bzw. Leistungseinschränkung. Zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur bAV. Krankengeldzuschuss während der Arbeitsphase. Das ATZ-Entgelt ist während der ganzen Laufzeit voll tarifdynamisch. Aufstockungsbeträge bleiben steuer- und abgabenfrei (Progressionsvorbehalt). 8 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Progressionsvorbehalt 9 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Entgeltgruppe zur Differenzierung der Modelle Vergleichbare Entgeltgruppen außerhalb BaWü Baden-Württemberg ab EG 14 Bayern ab EG 10 Nordmetall ab EG 9 Niedersachsen ab EG 11 C Berlin/Brandenburg ab EG 10 Thüringen ab EG 10 Osnabrück-Emsland ab EG 10 mit Zusatzstufe 2 Sachsen ab EG 10 NRW ab EG 13 Sachsen-Anhalt ab EG 9 Rheinland/Pfalz ab EG 9 Saarland ab EG 9 Hessen ab EG 9 10 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Weitere Eckpunkte der GBV Zugangsquote 1 % jährlich* (Gesprächsverpflichtung zur Überprüfung der Gesamtquote von 4 % über die gesamte Laufzeit) Rangreihe: * Wenn Standort mehr braucht / will / finan- Schichter zieren kann, z. B. wegen massiven Per- sonalabbauproblemen, geht immer mehr! Schwerbehinderte Betriebszugehörigkeit (analog der aktuellen GBV, außer Wiederbesetzung, ggf. weitere Kriterien) Rangreihe am Standort nach Beratung mit dem Betriebsrat Tarifliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, ZUV) umgelegt auf Aufstockung gemäß TV (nicht AEP, EAV, AG) Umrechnung in Bruttoaufstockung und Individualisierung anhand der im TV festgelegten Formel („Bevorzugung“ untere EG) Abfindung gemäß TV zur Minderung der Rentenabschläge von 250,- € pro Monat (maximal für 24 Monate) 11 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Ein dickes Plus für die unteren Einkommensgruppen „Denn Altersteilzeit muss man sich auch leisten können!“ Bezogen auf pauschaliertes Netto! Nach dem "Tarifvertrag für den flexiblen Übergang in die Rente" erhalten die Altersteilzeitler einen deutlich höheren Aufstockungs- beitrag zum Nettoentgelt als bis- her. So klettert im Durchschnitt das Nettoentgelt in der Altersteil- zeitphase auf 87 % - diese Höhe erreichen vor allem die Fachar- beiter und die Beschäftigten mit einem mittleren Einkommen. Arbeitnehmer in den unteren Entgeltgruppen erhalten 89 % des früheren Nettoentgelts, in den oberen 85 %. 12 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Echte Altersteilzeit ist möglich Aufstockung wie Blockmodell = halbe Zeit Vollzeitarbeit und halbe Zeit ganz frei (aber keine Verlängerung durch weniger Geld) Durchschnittlich 50 % Arbeitszeit (gesetzliche Vorschrift) Grundsätzlich zwei Modelle (neben dem Blockmodell 100 % - 0 %): 50 % Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit Stufenweise Absenkung der Arbeitszeit: 100 % - 50 % - 0 % (im Einvernehmen Vorgesetzter / MA auch andere Modelle möglich) Wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen (beiderseitige Willenserklärung, echte Altersteilzeit sicherzustellen) Recht des Arbeitgebers, MA auf echte Teilzeit zu verweisen (§ 14.4.1 TV FlexÜ), z. B. bei Schlüsselqualifikationen oder Fachhochschul- bzw. Hochschulqualifikation 13 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Entgeltleistungen während ATZ Das Entgelt des/r Mitarbeiters/in während der ATZ setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: ATZ-Entgelt (Monatsentgelt) = 50 % des Betrags vor ATZ Aufstockungszahlung Arbeits- und Erfolgsprämie (AEP) bzw. erfolgsabhängige Vergütung (EAV, SL1-Neu) bzw. zusätzliche Urlaubsver- gütung (ZUV, SL1-Alt) und Abschlussvergütung (AG, SL1- Alt) bei Mitarbeitern der Einzelvertragsgruppe 1, jeweils nach den Regelungen der GBV und den jeweiligen betrieb- lichen Regelungen 14 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Entgeltleistungen während ATZ Das Arbeitsentgelt (ATZ-Entgelt / Monatsentgelt) bemisst sich nach den allgemeinen tariflichen und betrieblichen Bestimmungen und wird unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit für die Gesamtdauer des ATZ-Arbeitsverhältnisses fortlaufend gezahlt. In der Arbeitsphase sind in das Arbeitsentgelt auch die anfallenden variablen zeit- und leistungsabhängigen Entgeltbestandteile nach den allgemeinen tariflichen und betrieb- lichen Bestimmungen sowie ein gegebenenfalls bestehender Ausgleichsbetrag im Rahmen der tariflichen Alterssicherung zur Hälfte einzubeziehen. Dies gilt auch für steuerfreie zeitabhängige variable Bestandteile. Die Vergütung von Mehrarbeit einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge erfolgt wie bei der bisherigen Beschäftigung. In der Freistellungsphase werden in das Arbeitsentgelt die variablen zeit- und leis- tungsabhängigen Entgeltbestandteile aus dem Durchschnitt der letzten voll abgerech- neten 12 Monate der Arbeitsphase einbezogen. Steuerfreie zeitabhängige variable Zuschläge werden in Höhe des Durchschnitts der gesamten Arbeitsphase gezahlt. 15 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Aufstockung Zusätzlich zum ATZ-Entgelt erhält der/die Mitarbeiter/in während der Dauer der ATZ einen monatlichen Aufstockungsbetrag. Der Aufstockungsbetrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Der Bruttoaufstockungsprozentsatz wird zu Beginn der ATZ auf individueller Basis ermittelt und bleibt während der gesamten Laufzeit des ATZ-Arbeitsverhältnisses gleich. Basis für die Berechnung ist der erste Monat der ATZ. Variable Entgeltbestandteile werden zur Ermittlung des Bruttoaufstockungspro- zentsatzes auf der Grundlage eines zwölfmonatigen Referenzzeitraumes berück- sichtigt. Der Referenzzeitraum umfasst die letzten 12 Monate vor Beginn der Altersteilzeit. Dabei werden nur voll bezahlte Kalendermonate berücksichtigt. Monate mit Kurzarbeit oder Absenkung nach TVBesch werden im Rahmen des Referenzzeitraumes nicht berücksichtigt. 16 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Bruttoaufstockungsprozentsatz: Formel und Spreizung Formel SWM / IGM StKl I / IV (X – 10 %-Punkte) * 1,83 StKl II (X – 8 %-Punkte) * 1,80 StKl III (X – 5 %-Punkte) * 1,45 StKl V (X – 10 %-Punkte) * 2,0 StKl VI (X – 10 %-Punkte) * 2,0 Spreizung (GE+LE) Bezogen auf EG 1 (2.154,53 €*) StKl I pauschaliertes Netto! 88,4 StKl III 89,1 EG 7 (2.911,23 €*) StKl I 88,0 StKl III 87,2 EG 12 (4031,90 €*) StKl I 87,2 StKl III 85,8 EG 17 (5.429,73 €*) StKl I 84,2 StKl III * Stand 85,2 2011 SL1-MA: 80 % Durchschnitt 86,9 (EAV/AG gehen nicht in Aufstockung) Spreizung StKl I 4,2 StKl III 3,9 17 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Berechnungsbeispiel 1 zur Ermittlung Bruttoaufstockungsprozentsatz (auf Basis Mindestnettotabelle 2011) MA in EG 7, Steuerklasse 3, Kinder 0, Kirchensteuer 0, monatliches Entgelt vor ATZ 2.936,70 EUR (2.531,50 TE + 15 % Leistungszulage + 25 EUR RB-Zulage) Verfahrensbeschreibung bzgl. steuerpflichtigem Entgelt Ermittlung des doppelten Regelarbeitsentgelts ohne steuerfreie Schichtzuschläge ohne Urlaubsgeld 1. 2.936,70 € und Sonderzahlung 2. Ermittlung von pauschaliert 82 % des Nettoentgelts auf Basis der Mindestnettoentgelttabelle 1´.707,58 € 3. Ermittlung des Regelarbeitsentgelts für die ATZ (i. d. R. 50 % von Ziffer 1) 1.468,35 € 4. Ermittlung des individuellen ATZ-Nettoentgelts 1.161,83 € 5. Ermittlung des Aufstockungsbetrages auf 82 % des Nettoentgelts (Ziffer 2 – Ziffer 4) 545,75 € Umrechnung dieses Betrages in %-Satz des ATZ-Regelarbeitsentgelts (Ziffer 3) als 6. 37,17 % Bruttoaufstockungsprozentsatz (Ziffer 5 / Ziffer 3 * 100) Modifikation dieses %-Satzes durch Anwendung der Formel, Ergebnis kaufmännisch gerundet auf (37,17 % - 6,59 7. 1 Nachkommastelle %-Punkte) * 1,45 dieser Bruttoaufstockungsprozentsatz bleibt während der gesamten Laufzeit des 44,3 % Altersteilzeitarbeitsverhältnisses konstant monatlich Berechnung des Aufstockungsbetrages durch Multiplikation des jeweils gültigen 8. 651,03 € ATZ-Regelarbeitsentgelts mit diesem Aufstockungsprozentsatz 18 Vertraulich | C/HPL | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Berechnungsbeispiel 2 zur Ermittlung Bruttoaufstockungsprozentsatz (auf Basis Mindestnettotabelle 2011) MA in EG 14, Steuerklasse 3, Kinder 0, Kirchensteuer 0, monatliches Entgelt vor ATZ 4.596,00 EUR (3.963,00 TE + 15 % Leistungszulage + 40 EUR RB-Zulage) Verfahrensbeschreibung bzgl. steuerpflichtigem Entgelt Ermittlung des doppelten Regelarbeitsentgelts ohne steuerfreie Schichtzuschläge ohne Urlaubsgeld 1. 4.596,00 € und Sonderzahlung 2. Ermittlung von pauschaliert 82 % des Nettoentgelts auf Basis der Mindestnettoentgelttabelle 2.432,42 € 3. Ermittlung des Regelarbeitsentgelts für die ATZ (i. d. R. 50 % von Ziffer 1) 2.298,00 € 4. Ermittlung des individuellen ATZ-Nettoentgelts 1.728,13 € 5. Ermittlung des Aufstockungsbetrages auf 82 % des Nettoentgelts (Ziffer 2 – Ziffer 4) 704,29 € Umrechnung dieses Betrages in %-Satz des ATZ-Regelarbeitsentgelts (Ziffer 3) als 6. 30,65 % Bruttoaufstockungsprozentsatz (Ziffer 5 / Ziffer 3 * 100) Modifikation dieses %-Satzes durch Anwendung der Formel, Ergebnis kaufmännisch gerundet auf (30,65 % - 6,59 7. 1 Nachkommastelle %-Punkte) * 1,45 dieser Bruttoaufstockungsprozentsatz bleibt während der gesamten Laufzeit des 34,9 % Altersteilzeitarbeitsverhältnisses konstant monatlich Berechnung des Aufstockungsbetrages durch Multiplikation des jeweils gültigen 8. 801,64 € ATZ-Regelarbeitsentgelts mit diesem Aufstockungsprozentsatz 19 Vertraulich | C/HPL | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Schichtzuschläge und Bruttoaufstockungsprozentsatz Einbeziehung steuerpflichtiger Schichtzuschläge in das Regelarbeits- entgelt als Basis für Ermittlung Bruttoaufstockungsprozentsatz. Hierbei Zugrundelegung des Durchschnitts der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsphase ohne Berücksichtigung von Zeiten mit TVBesch und Kurzarbeit. Keine Einbeziehung steuerfreier Schichtzuschläge in die Berechnung des Bruttoaufstockungsprozentsatzes nach Formel. Gesonderte Aufstockung steuerfreier Schichtzuschläge nicht wie bisher mit 64 % Bruttoaufstockungsprozentsatz, sondern mit 74 % Bruttoauf- stockungsprozentsatz (entspricht Aufstockung auf 87 % netto). Für steuerfreie Schichtzulagen ist damit für die Arbeitsphase keine Durchschnittsberechnung erforderlich, sondern die tat- sächlichen anfallenden steuerfreien Schichtzulagen werden halbiert und mit Bruttoaufstockungsprozentsatz von 74 % aufgestockt. 20 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Unser IGM-Tarifvertrag! Wichtiges Instrument zur Krisenbewältigung Unsere Betriebsvereinbarung! Wir haben den wichtigen Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in den Ruhestand sinnvoll modifiziert und mit einigen Verbesserungen bei Bosch umgesetzt. Wir haben verhindert, dass er zum billigen Personal- abbau-Instrument der Firmenseite in unseren Ferti- gungen verkommt. Dieser Tarifvertrag und seine Umsetzung im Betrieb sind in den momentanen Krisenzeiten wichtige und sinnvolle Instrumente zur Krisenbewältigung. 21 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
GBV zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Anmeldeverfahren Ermittlung Bedarf durch Unternehmen bzw. Anmeldung durch die MA bis 30.09. für ATZ im Folgejahr Ggf. Erstellung einer Rangreihe (Bedarf / Anmeldungen durch MA größer als Kontingent im Folgejahr) nach Beratung mit dem Betriebsrat bis 31.10. Sonderfall 2009 für ATZ-Kontingent 2010: Ermittlung Bedarf durch Unternehmen bzw. Anmeldung durch die MA bis 31.12.2009 Ggf. Erstellung einer Rangreihe (Bedarf / Anmeldungen durch MA größer als Kontingent) nach Beratung mit dem Betriebsrat bis 31.01.2010 22 Vertraulich | GBR - Dy | 15.10.2009 | © Robert Bosch GmbH 2008. Alle Rechte vorbehalten, auch bzgl. jeder Verfügung, Verwertung, Reproduktion, Bearbeitung, Weitergabe sowie für den Fall von Schutzrechtsanmeldungen.
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