Günther Hirschböck, Director, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, KPMG Austria AG

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Günther Hirschböck, Director, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, KPMG Austria AG
Günther Hirschböck,
Director, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer, KPMG Austria AG

07.04.2014, Wien

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Günther Hirschböck, Director, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, KPMG Austria AG
Oft gehörte Aussagen über IFRS-Abschlüsse

           „…die vielen Seiten kann kein Mensch mehr lesen…“

           „… die wenige relevante Information geht im Wust des unverständlichen Fachchinesisch
           völlig unter…“

           „… IFRS ist zur Spezialwissenschaft für wenige Professoren geworden… „

           „… ich schau mir immer nur die Gewinn- und Verlustrechnung an …“

© 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle
Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Die Antwort des IASB: ED/2014/1 Disclosure Initiative
Entwurf zu Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses

             25. März 2014                                                                                                                         Überblick
             Proposals veröffentlicht

              23. Juli 2014                                                        ■ Entwurf zielt ab auf bestehende Probleme bei der Anwendung
              Ende der                                                               von Disclosure Requirements (IAS 1)
              Kommentierungsfrist                                                  ■ Teil einer breit angelegten ‘Disclosure Initiative’, die auch andere
                                                                                     kurz- und mittelfristige Projekte beinhaltet

              Geplanter                                                                                                       Gründe für die Änderungen
              Übernahmezeitpunkt
                                                                                   ■ Besorgnis über zu „lange“ Abschlüsse aufgrund von zu vielen
                                                                                     unwesentlichen Informationen
                                                                                   ■ Aufforderung zu erhöhten relevanten, firmenspezifischen
                                                                                     Informationen
                                                                                   ■ Ziel des IASB: Verbesserung der Qualität von IFRS Abschlüssen
                                                                                     inkl. Anhang
             Erstanwendungszeitpunkt

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ED/2014/1 Disclosure Initiative:
Entwurf zu Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses

                                                                                                    Kernaussagen

■     Anhangangaben nur für wesentlichen Themen
■     Weitere Untergliederung der Mindestgliederungsposten in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung
■     Regelungen bezüglich des Ausweises von Zwischensummen
■     Beseitigung der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des Ausweises von sonstigen
      Ergebniseffekten (OCI) aus der Anwendung der Equity-Methode

                                     Nächste Schritte                                                                                                    Fazit

■ Untersuchen von Auswirkungen durch Entwurf                                                                            ■ Zunehmendes Augenmerk auf mehr
  auf bestehendes Reporting                                                                                               unternehmensspezifischer Information
■ Entwurf kommentieren                                                                                                  ■ Entwurf enthält keine signifikanten Änderungen,
                                                                                                                          sondern auf vereinfachtes und verständliches
■ IASB Disclosure Initiative verfolgen                                                                                    Reporting

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Dos and Dont‘s –
Schätzungen/Ermessensentscheidungen (1/3)                                                                                                                
  Schätzungen

  „Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf die
  Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktiven und passiven latenten Steuern, die Erträge
  und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. …

  Faktoren, die eine negative Abweichung von den Erwartungen verursachen können, können eine Verschlechterung
  der Weltwirtschaft, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und
  Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von
  wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns
  beeinträchtigen.

  Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen teilweise Annahmen des Managements
  zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen
  Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die
  tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Verwertung der
  Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen.“

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Dos and Dont‘s –
Schätzungen/Ermessensentscheidungen (1/3)                                                                                                                
  Schätzungen

  „Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf die
  Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktiven und passiven latenten Steuern, die Erträge
  und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. …

  Faktoren, die eine negative Abweichung von den Erwartungen verursachen können, können eine Verschlechterung
  der Weltwirtschaft, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und
  Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von
  wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns
  beeinträchtigen.

  Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen teilweise Annahmen des Managements
  zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen
  Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die
  tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Verwertung der
  Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen.“

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Dos and Dont‘s –
Schätzungen/Ermessenentscheidungen (2/3)                                                                                                                 
  Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

  „Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und
  Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der
  Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen
  Schätzungen abweichen…

  Ermessensentscheidungen
  Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im
  Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben
  enthalten:

  •Anhangangabe 7      – Provisionserlöse: Bestimmung, ob der Konzern bei einer Transaktion als Agent oder
             Prinzipal handelt
  •Anhangangabe 23(a) – Klassifizierung von gemeinsamen Vereinbarungen nach IFRS 11
  •Anhangangabe 32(a) – Konsolidierung: Bestimmung, ob De-facto-Beherrschung vorliegt und
  •Anhangangabe 37(a) – Leasingklassifizierung….

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Dos and Dont‘s –
Schätzungen/Ermessenentscheidungen (2/3)                                                                                                                 
  Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

  „Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und
  Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der
  Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen
  Schätzungen abweichen…

  Ermessensentscheidungen
  Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im
  Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben
  enthalten:

  •Anhangangabe 7      – Provisionserlöse: Bestimmung, ob der Konzern bei einer Transaktion als Agent oder
             Prinzipal handelt
  •Anhangangabe 23(a) – Klassifizierung von gemeinsamen Vereinbarungen nach IFRS 11
  •Anhangangabe 32(a) – Konsolidierung: Bestimmung, ob De-facto-Beherrschung vorliegt und
  •Anhangangabe 37(a) – Leasingklassifizierung….

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Dos and Dont‘s –
Schätzungen/Ermessenentscheidungen (3/3)                                                                                                                 
  Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen (Fortsetzung)

  Schätzungen

  „Informationen über Annahmen und Schätzunsicherheiten, bei denen das Risiko einer wesentlichen Anpassung im
  nächsten Geschäftsjahr besteht sind in folgenden Anhangangaben enthalten:

  •Anhangangabe                     17           –    Wesentliche Annahmen bei der Bestimmung DCF-Werten
  •Anhangangabe                     22           –    Annahmen zur Verwertbarkeit steuerlicher Verlustvorträge
  •Anhangangabe                     29           –    Bewertung der Defined Benefit Obligation nach IAS 19
  •Anhangangabe                     32           –    Annahmen zur Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden…“

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Dos and Dont‘s –
Schätzungen/Ermessenentscheidungen (3/3)                                                                                                                 
  Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen (Fortsetzung)

  Schätzungen

  „Informationen über Annahmen und Schätzunsicherheiten, bei denen das Risiko einer wesentlichen Anpassung im
  nächsten Geschäftsjahr besteht sind in folgenden Anhangangaben enthalten:

  •Anhangangabe                     17           –    Wesentliche Annahmen bei der Bestimmung DCF-Werten
  •Anhangangabe                     22           –    Annahmen zur Verwertbarkeit steuerlicher Verlustvorträge
  •Anhangangabe                     29           –    Bewertung der Defined Benefit Obligation nach IAS 19
  •Anhangangabe                     32           –    Annahmen zur Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden…“

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Dos and Dont‘s – Gewinnrealisierung (1/2)
                                                                                                                                                         
  Gewinnrealisierung
  „Erlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen und Waren werden realisiert, wenn die geschuldete Lieferung oder
  Leistung erbracht worden ist und der Gefahren- und Eigentumsübergang erfolgt ist. Rabatte und Preisnachlässe
  werden berücksichtigt.

  Dividendenerträge aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Gesellschafters auf
  Zahlung erfasst.

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Dos and Dont‘s – Gewinnrealisierung (2/2)
                                                                                                                                                         
  Umsatzerlöse

  Verkauf von Gütern

  „Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden
  sind, auf den Käufer übertragen wurden, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich ist, die zugehörigen Kosten und
  möglichen Warenrücknahmen verlässlich geschätzt werden können, es kein weiter bestehendes Verfügungsrecht
  über die Waren gibt und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann. Umsatzerlöse werden
  abzüglich von Rücknahmen, Preisnachlässen und Mengenrabatten erfasst.

  Der Zeitpunkt der Übertragung der Risiken und Chancen unterscheidet sich je nach den individuellen Bedingungen
  des Kaufvertrags. Beim Verkauf von Holz- und Papierprodukten vollzieht sich die Übertragung in der Regel mit der
  Lieferung des Produkts zum Lager des Kunden; bei einigen internationalen Warenlieferungen vollzieht sich die
  Übertragung jedoch beim Verladen der Güter auf das entsprechende Frachtschiff im Hafen. Im Allgemeinen hat der
  Kunde für solche Produkte kein Rückgaberecht. Beim Verkauf von Viehbestand vollzieht sich die Übertragung bei
  Übernahme durch den Kunden.“

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Dos and Dont‘s – Gewinnrealisierung (2/2)
                                                                                                                                                         
  Umsatzerlöse

  Verkauf von Gütern

  „Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden
  sind, auf den Käufer übertragen wurden, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich ist, die zugehörigen Kosten und
  möglichen Warenrücknahmen verlässlich geschätzt werden können, es kein weiter bestehendes Verfügungsrecht
  über die Waren gibt und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann. Umsatzerlöse werden
  abzüglich von Rücknahmen, Preisnachlässen und Mengenrabatten erfasst.

  Der Zeitpunkt der Übertragung der Risiken und Chancen unterscheidet sich je nach den individuellen Bedingungen
  des Kaufvertrags. Beim Verkauf von Holz- und Papierprodukten vollzieht sich die Übertragung in der Regel mit der
  Lieferung des Produkts zum Lager des Kunden; bei einigen internationalen Warenlieferungen vollzieht sich die
  Übertragung jedoch beim Verladen der Güter auf das entsprechende Frachtschiff im Hafen. Im Allgemeinen hat der
  Kunde für solche Produkte kein Rückgaberecht. Beim Verkauf von Viehbestand vollzieht sich die Übertragung bei
  Übernahme durch den Kunden.“

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Dos and Dont‘s –
Immaterielle Vermögenswerte (1/3)                                                                                                                        
  Immaterielle Vermögenswerte
  „Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig
  linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer
  unbestimmt ist (z.B. bestimmte Marken und Geschäftswerte), werden seit dem
  1. Januar 2003 nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit
  überprüft bzw. auch dann, wenn Ereignisse eine Wertminderung auslösen könnten.“

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Dos and Dont‘s –
Immaterielle Vermögenswerte (2/3)                                                                                                                        
  Immaterielle Vermögenswerte

  Forschung und Entwicklung

  „Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen.

  Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das
  Produkt oder das Verfahren technisch kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist
  und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen
  und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Das Management geht vom Vorliegen dieser Voraussetzungen
  aus, sobald eine rechtskräftige Zulassung der XY-Produkte durch EU vorliegt. …

  Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
  Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.“

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Dos and Dont‘s –
Immaterielle Vermögenswerte (2/3)                                                                                                                        
  Immaterielle Vermögenswerte

  Forschung und Entwicklung

  „Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen.

  Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das
  Produkt oder das Verfahren technisch kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist
  und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen
  und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Das Management geht vom Vorliegen dieser Voraussetzungen
  aus, sobald eine rechtskräftige Zulassung der XY-Produkte durch ABC… vorliegt. …

  Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
  Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.“

© 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle
Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos‘ and Dont‘s –
Immaterielle Vermögenswerte (3/3)                                                                                                                        
  Sonstige immaterielle Vermögenswerte
  „Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu
  Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.“

  Nachträgliche Ausgaben
  „Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts, auf den sie sich
  beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.“

  Abschreibungen
  Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen
  werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben.

  Die geschätzten Nutzungsdauern lauten:

  • Patente und Warenzeichen:                                         3 – 20 Jahre
  • Aktivierte Entwicklungskosten:                                    2 – 5 Jahre
  • Kundenbeziehungen:                                                 4 – 5 Jahre.

  Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem
  Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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  Sonstige immaterielle Vermögenswerte
  „Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu
  Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.“

  Nachträgliche Ausgaben
  „Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts, auf den sie sich
  beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.“

  Abschreibungen
  Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen
  werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben.

  Die geschätzten Nutzungsdauern lauten:

  • Patente und Warenzeichen:                                         3 – 20 Jahre
  • Aktivierte Entwicklungskosten:                                     2 – 5 Jahre
  • Kundenbeziehungen:                                                 4 – 5 Jahre.

  Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem
  Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

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