Günther Hirschböck, Director, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, KPMG Austria AG
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Günther Hirschböck, Director, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, KPMG Austria AG 07.04.2014, Wien www.controller-institut.at
Oft gehörte Aussagen über IFRS-Abschlüsse „…die vielen Seiten kann kein Mensch mehr lesen…“ „… die wenige relevante Information geht im Wust des unverständlichen Fachchinesisch völlig unter…“ „… IFRS ist zur Spezialwissenschaft für wenige Professoren geworden… „ „… ich schau mir immer nur die Gewinn- und Verlustrechnung an …“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Die Antwort des IASB: ED/2014/1 Disclosure Initiative Entwurf zu Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses 25. März 2014 Überblick Proposals veröffentlicht 23. Juli 2014 ■ Entwurf zielt ab auf bestehende Probleme bei der Anwendung Ende der von Disclosure Requirements (IAS 1) Kommentierungsfrist ■ Teil einer breit angelegten ‘Disclosure Initiative’, die auch andere kurz- und mittelfristige Projekte beinhaltet Geplanter Gründe für die Änderungen Übernahmezeitpunkt ■ Besorgnis über zu „lange“ Abschlüsse aufgrund von zu vielen unwesentlichen Informationen ■ Aufforderung zu erhöhten relevanten, firmenspezifischen Informationen ■ Ziel des IASB: Verbesserung der Qualität von IFRS Abschlüssen inkl. Anhang Erstanwendungszeitpunkt © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
ED/2014/1 Disclosure Initiative: Entwurf zu Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses Kernaussagen ■ Anhangangaben nur für wesentlichen Themen ■ Weitere Untergliederung der Mindestgliederungsposten in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung ■ Regelungen bezüglich des Ausweises von Zwischensummen ■ Beseitigung der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des Ausweises von sonstigen Ergebniseffekten (OCI) aus der Anwendung der Equity-Methode Nächste Schritte Fazit ■ Untersuchen von Auswirkungen durch Entwurf ■ Zunehmendes Augenmerk auf mehr auf bestehendes Reporting unternehmensspezifischer Information ■ Entwurf kommentieren ■ Entwurf enthält keine signifikanten Änderungen, sondern auf vereinfachtes und verständliches ■ IASB Disclosure Initiative verfolgen Reporting © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Schätzungen/Ermessensentscheidungen (1/3) Schätzungen „Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktiven und passiven latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. … Faktoren, die eine negative Abweichung von den Erwartungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen. Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen teilweise Annahmen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Verwertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen.“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Schätzungen/Ermessensentscheidungen (1/3) Schätzungen „Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktiven und passiven latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. … Faktoren, die eine negative Abweichung von den Erwartungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen. Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen teilweise Annahmen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Verwertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen.“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Schätzungen/Ermessenentscheidungen (2/3) Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen „Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen… Ermessensentscheidungen Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten: •Anhangangabe 7 – Provisionserlöse: Bestimmung, ob der Konzern bei einer Transaktion als Agent oder Prinzipal handelt •Anhangangabe 23(a) – Klassifizierung von gemeinsamen Vereinbarungen nach IFRS 11 •Anhangangabe 32(a) – Konsolidierung: Bestimmung, ob De-facto-Beherrschung vorliegt und •Anhangangabe 37(a) – Leasingklassifizierung…. © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Schätzungen/Ermessenentscheidungen (2/3) Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen „Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen… Ermessensentscheidungen Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten: •Anhangangabe 7 – Provisionserlöse: Bestimmung, ob der Konzern bei einer Transaktion als Agent oder Prinzipal handelt •Anhangangabe 23(a) – Klassifizierung von gemeinsamen Vereinbarungen nach IFRS 11 •Anhangangabe 32(a) – Konsolidierung: Bestimmung, ob De-facto-Beherrschung vorliegt und •Anhangangabe 37(a) – Leasingklassifizierung…. © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Schätzungen/Ermessenentscheidungen (3/3) Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen (Fortsetzung) Schätzungen „Informationen über Annahmen und Schätzunsicherheiten, bei denen das Risiko einer wesentlichen Anpassung im nächsten Geschäftsjahr besteht sind in folgenden Anhangangaben enthalten: •Anhangangabe 17 – Wesentliche Annahmen bei der Bestimmung DCF-Werten •Anhangangabe 22 – Annahmen zur Verwertbarkeit steuerlicher Verlustvorträge •Anhangangabe 29 – Bewertung der Defined Benefit Obligation nach IAS 19 •Anhangangabe 32 – Annahmen zur Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden…“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Schätzungen/Ermessenentscheidungen (3/3) Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen (Fortsetzung) Schätzungen „Informationen über Annahmen und Schätzunsicherheiten, bei denen das Risiko einer wesentlichen Anpassung im nächsten Geschäftsjahr besteht sind in folgenden Anhangangaben enthalten: •Anhangangabe 17 – Wesentliche Annahmen bei der Bestimmung DCF-Werten •Anhangangabe 22 – Annahmen zur Verwertbarkeit steuerlicher Verlustvorträge •Anhangangabe 29 – Bewertung der Defined Benefit Obligation nach IAS 19 •Anhangangabe 32 – Annahmen zur Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden…“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Gewinnrealisierung (1/2) Gewinnrealisierung „Erlöse aus dem Verkauf von Erzeugnissen und Waren werden realisiert, wenn die geschuldete Lieferung oder Leistung erbracht worden ist und der Gefahren- und Eigentumsübergang erfolgt ist. Rabatte und Preisnachlässe werden berücksichtigt. Dividendenerträge aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Gesellschafters auf Zahlung erfasst. © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Gewinnrealisierung (2/2) Umsatzerlöse Verkauf von Gütern „Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Käufer übertragen wurden, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich ist, die zugehörigen Kosten und möglichen Warenrücknahmen verlässlich geschätzt werden können, es kein weiter bestehendes Verfügungsrecht über die Waren gibt und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann. Umsatzerlöse werden abzüglich von Rücknahmen, Preisnachlässen und Mengenrabatten erfasst. Der Zeitpunkt der Übertragung der Risiken und Chancen unterscheidet sich je nach den individuellen Bedingungen des Kaufvertrags. Beim Verkauf von Holz- und Papierprodukten vollzieht sich die Übertragung in der Regel mit der Lieferung des Produkts zum Lager des Kunden; bei einigen internationalen Warenlieferungen vollzieht sich die Übertragung jedoch beim Verladen der Güter auf das entsprechende Frachtschiff im Hafen. Im Allgemeinen hat der Kunde für solche Produkte kein Rückgaberecht. Beim Verkauf von Viehbestand vollzieht sich die Übertragung bei Übernahme durch den Kunden.“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Gewinnrealisierung (2/2) Umsatzerlöse Verkauf von Gütern „Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Käufer übertragen wurden, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich ist, die zugehörigen Kosten und möglichen Warenrücknahmen verlässlich geschätzt werden können, es kein weiter bestehendes Verfügungsrecht über die Waren gibt und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann. Umsatzerlöse werden abzüglich von Rücknahmen, Preisnachlässen und Mengenrabatten erfasst. Der Zeitpunkt der Übertragung der Risiken und Chancen unterscheidet sich je nach den individuellen Bedingungen des Kaufvertrags. Beim Verkauf von Holz- und Papierprodukten vollzieht sich die Übertragung in der Regel mit der Lieferung des Produkts zum Lager des Kunden; bei einigen internationalen Warenlieferungen vollzieht sich die Übertragung jedoch beim Verladen der Güter auf das entsprechende Frachtschiff im Hafen. Im Allgemeinen hat der Kunde für solche Produkte kein Rückgaberecht. Beim Verkauf von Viehbestand vollzieht sich die Übertragung bei Übernahme durch den Kunden.“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Immaterielle Vermögenswerte (1/3) Immaterielle Vermögenswerte „Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer unbestimmt ist (z.B. bestimmte Marken und Geschäftswerte), werden seit dem 1. Januar 2003 nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit überprüft bzw. auch dann, wenn Ereignisse eine Wertminderung auslösen könnten.“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Immaterielle Vermögenswerte (2/3) Immaterielle Vermögenswerte Forschung und Entwicklung „Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen. Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Das Management geht vom Vorliegen dieser Voraussetzungen aus, sobald eine rechtskräftige Zulassung der XY-Produkte durch EU vorliegt. … Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos and Dont‘s – Immaterielle Vermögenswerte (2/3) Immaterielle Vermögenswerte Forschung und Entwicklung „Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen. Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Das Management geht vom Vorliegen dieser Voraussetzungen aus, sobald eine rechtskräftige Zulassung der XY-Produkte durch ABC… vorliegt. … Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.“ © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos‘ and Dont‘s – Immaterielle Vermögenswerte (3/3) Sonstige immaterielle Vermögenswerte „Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.“ Nachträgliche Ausgaben „Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.“ Abschreibungen Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern lauten: • Patente und Warenzeichen: 3 – 20 Jahre • Aktivierte Entwicklungskosten: 2 – 5 Jahre • Kundenbeziehungen: 4 – 5 Jahre. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Dos‘ and Dont‘s – Immaterielle Vermögenswerte (3/3) Sonstige immaterielle Vermögenswerte „Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.“ Nachträgliche Ausgaben „Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.“ Abschreibungen Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern lauten: • Patente und Warenzeichen: 3 – 20 Jahre • Aktivierte Entwicklungskosten: 2 – 5 Jahre • Kundenbeziehungen: 4 – 5 Jahre. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. © 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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