Die neue VRV 8. Kommunale Bildungskonferenz Bad Aussee, 21./22. Juli 2015 Helga Kraus, Rechnungshof

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Die neue VRV 8. Kommunale Bildungskonferenz Bad Aussee, 21./22. Juli 2015 Helga Kraus, Rechnungshof
Die neue VRV
8. Kommunale Bildungskonferenz
Bad Aussee, 21./22. Juli 2015

Helga Kraus, Rechnungshof
Die neue VRV 8. Kommunale Bildungskonferenz Bad Aussee, 21./22. Juli 2015 Helga Kraus, Rechnungshof
Das neue Haushaltsrecht für Länder und
Gemeinden
•   Rolle des Rechnungshofes
•   Handlungsbedarf
•   Weitere Vorgangsweise
Verordnung

Ermächtigung im Finanz-Verfassungsgesetz
  •   Bundesminister für Finanzen kann im
      Einvernehmen mit dem Rechnungshof
  •   Form und Gliederung der Voranschläge und
      Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften
      insoweit regeln, als dies
  •   zur Vereinheitlichung erforderlich ist.

Nach wie vor nicht gelöste Abgrenzungsfragen !
Prüfungen des Rechnungshofes

Prüfungen des RH bei Ländern und Gemeinden zeigen
ebenfalls Unzulänglichkeiten:
•   mangelnde Aussagekraft und Transparenz

•   mangelnde Vollständigkeit

•   mangelnde Vergleichbarkeit
•   keine ausreichende Grundlage für Steuerung
Davon abgeleitet: Formulierung von Anforderungen an
das Rechnungswesen, dem VR-Komitee im Herbst 2013
vorgelegt
20. November 2013   5
Rechtliche Vorgaben
Unionsrechtliche Regelungen
•   kohärente Rechnungslegungsvorschriften

Art 13 Abs. 2 B-VG

•   fordert gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und
    Koordinationspflicht im Hinblick auf nachhaltig geordnete
    öffentliche Haushalte

Stabilitätspakt 2012: Zusagen für Weiterentwicklung
•   Haushaltsregelungen der Länder und Gemeinden werden
    nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und
    weitgehenden Vergleichbarkeit weiterentwickelt
Bundesebene
Umsetzung der Doppik im Bund nach pragmatischen
Grundsätzen

•   Haushaltsrecht orientiert sich an internationalen
    Standards (IPSAS), um eine internationale
    Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

•   Umsetzung allerdings nur dort, wo eine
    Steuerungsrelevanz abgeleitet werden kann.

•   Erleichterungen und Wahlmöglichkeiten bei der
    Erstbewertung
Drei Komponenten
3-Komponenten-Modell: Integrierte Ergebnis-,
Finanzierungs- und Vermögensrechnung
       erweitert die Steuerungsebenen (3 statt 1)
    •    Ergebnisrechnung
         Erfolg wird im Nettoergebnis sichtbar
    •    Finanzierungsrechnung
         Zahlungsströme und Geldbedarf bleiben sichtbar
    •    Vermögensrechnung (Bilanz)
         Vermögensveränderungen werden sichtbar
       integriert das „Nettoergebnis“ und die „Veränderung
        der liquiden Mittel“ in die Vermögensrechnung
                                                              8
Geschlossenes System

                  Geschlossenes System einer integrierten Ergebnis-,
                  Finanzierungs- und Vermögensrechnung

         Finanzierungsrechnung (FR):                                                  Ergebnisrechnung (ER):
         Veränderung liquide Mittel                                                   Nettoergebnis

                                                                                                               Bilanz übereinstimmen
                                                                                                               ein; ermöglicht Kontrolle ob ER und
                                                                                                               fließt ins Nettovermögen der Bilanz
übereinstimmen
ermöglicht Kontrolle ob FR und Bilanz
fließt in liquide Mittel der Bilanz ein;

                                                            Vermögensrechnung (Bilanz)

                                           AKTIVA                       PASSIVA
                                           Immaterielles Vermögen       Nettovermögen (Eigenkapital)
                                           Sachanlagen                  Sonderposten Investitionszuschüsse
                                           Aktive Finanzinstrumente     langfristige Fremdmittel
                                           Beteiligungen                kurzfristige Fremdmittel
                                           Langfristige Forderungen     Passive Rechnungsabgrenzung
                                           Kurzfristige Forderungen
                                           Vorräte
                                           Liquide Mittel
                                           Aktive Rechnungsabgrenzung
                                                                                                                                 9
Eröffnungsbilanz

Pragmatische Ansätze bei Erstellung der
Eröffnungsbilanz von Bundesebene auch in
VRV 2015 übernommen

•   Für die erstmalige Bewertung des Vermögens wird eine
    einfache Vorgehensweise gewählt,

•   um eine gesamthafte Aufnahme des Vermögens ohne
    erheblichen Verwaltungsaufwand zu ermöglichen.

Rückgriff soweit als möglich auf bereits existierende
Daten !

Wahlmöglichkeiten
Vermögensrechnung

Gibt ein Gesamtbild der Vermögens- und
Schuldenlage
Beispiel: Für die Beurteilung der Schuldenlage sind
neben den Darlehen v.a. auch zu berücksichtigen
  •   Beteiligungen (und deren Schulden)
  •   derivative Finanzinstrumente, außer
      Sicherungsgeschäfte
  •   kurzfristige Verbindlichkeiten wie offene
      Rechnungen
  •   zukünftige budgetäre Belastungen aus Haftungen,
      Abfertigungen, Jubiläumsgelder , Gerichtsverfahren
Voranschlag

Für Gemeinden: Gliederung des Voranschlages in
Bereichsbudgets, wahlweise weitere Gliederung in
Global- und Detailbudgets
•   Entspricht den Haushaltsgruppen, Abschnitten und UA
Je Stufe bzw. Leistungsbereich (z. B. Kinderbetreuung,
Abwasserentsorgung) sind grundlegende
Informationen verfügbar
•   über Aufwendungen und Erträge im laufenden Betrieb
    (operative Tätigkeit), was investiert wird und wie es
    finanziert wird.
Voranschläge Länder/Gemeinden
Länder gliedern fakultativ                                    Gemeinden gliedern
  entweder in / oder in                                         verpflichtend in

          Bereichsbudgets	
  nach	
                                Bereichsbudgets	
  auf	
  Basis	
  der	
  
     Poli*k-­‐	
  oder	
  Aufgabenfeld	
  oder	
                      Haushaltsgruppen	
  des	
  
 hochaggregierter	
  Einheit	
  mit	
  eindeu*ger	
                    Ansatzverzeichnisses	
  	
  
        poli*scher	
  Zuständigkeit	
  	
                                  insgesamt	
  10	
  

 Ein	
  oder	
  mehrere	
      Ein	
  oder	
  mehrere	
  
                                                             Globalbudgets	
  	
              Globalbudgets	
  	
  
  Globalbudgets	
               Globalbudgets	
  
                                                                auf	
  Basis	
  	
               auf	
  Basis	
  	
  
          nach	
                        nach	
  
                                                            Ansatzverzeichnis	
  	
          Ansatzverzeichnis	
  	
  
sachlichen	
  Kriterien	
     sachlichen	
  Kriterien	
  

 Ein	
  oder	
  mehrere	
      Ein	
  oder	
  mehrere	
  
   Detailbudgets	
  	
           Detailbudgets	
  	
          Detailbudgets	
  	
               Detailbudgets	
  	
  
        1.	
  Ebene	
                 1.	
  Ebene	
  

 Ein	
  oder	
  mehrere	
      Ein	
  oder	
  mehrere	
  
   Detailbudgets	
  	
           Detailbudgets	
  	
  
                                                                                                                    13
         2.	
  Ebene	
                2.	
  Ebene	
  
Überleitungsmodell

RH ist gegen das Überleitungsmodell,
weil
•   es auf der zahlungsorientierten Sicht beruht,
•   die erforderlichen Daten für die Ergebnis- und
    Vermögensrechnung aus Hilfsrechnungen
    gewonnen und mittels Überleitung zugeordnet
    werden.

                                                     14
Überleitungsmodell

Überleitungsmodell bedeutet: Bisherige Systematik des
Rechnungswesens mit kameraler Struktur beibt
aufrecht, mit oH und aoH
•   zusätzlich: verpflichtende Vermögensrechnung
•   zum Jahresende wird eine Ergebnisrechnung erstellt

Konsequenz:
• Weiterbestand bisheriger Regelungen erforderlich
• Steuerungsinformationen nur auf oberster Ebene für
  den Gesamthaushalt
• nicht jedoch für die einzelnen Leistungsbereiche,
  (zB Abschreibungsbedarf, Zuschussbedarf)
Weitere Vorgangsweise

Zwischen BMF, RH und den Ländern weitgehend
ausverhandelter Verordnungstext liegt vor (inhaltliche
Differenzen bei wenigen Punkten), keine Einigung mit
Gemeinden
OFFEN:
•   Abgrenzung Verordnung und 15a-Vereinbarung
•   Gutachten brachte keine abschließende Lösung
Status quo:
•   Entschließungsantrag des Nationalrates
•   Zuweisung an den Budgetausschuss des
    Nationalrates, Behandlung im September
Reformkurs in den Ländern

•   Steiermark setzte Haushaltsreform um

•   Kärnten, Burgenland und Salzburg arbeiten
    bereits aktiv an der Einführung der
    Haushaltsrechtsreform

•   Dabei sind auch Gemeinden mit im Blick:

    •   Neben dem Überleitungsmodell gibt es auch
        einen „Muster-Rechnungsabschluss“ einer
        Burgenländischen Gemeinde vom Herbst 2014.
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