MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer

 
WEITER LESEN
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
MILIZ
März 1/2019

Information für Angehörige der
Einsatzorganisation des Bundesheeres

DIE NEUEN BEZÜGE

NEUE SYSTEME, IDEEN

MILIZBEFRAGUNG

WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
AUSBILDUNG

DIENSTVORSCHRIFTEN
DVBH (zE)                                         Sie enthält die zur Durchführung der CBRN
„GEBIRGSKAMPF/BATAILLON“                          EOD-Aufgaben erforderlichen Handlungs-
VersNr. 7610-10148-0718                           anweisungen für die Ausbildung und für den
Die DVBH (zE) wurde in Zusammenarbeit             Einsatz im nationalen und internationalen
mit der Deutschen Bundeswehr durch das            Rahmen, wobei zusätzlich die jeweils ver-
Gebirgskampfzentrum der HTS erstellt und          fügten Einsatzrichtlinien und Handlungs-
dient als Grundlage für mögliche gemeinsa-        anweisungen sowie zivile Bestimmungen zu
me Einsätze im Gebirge und eine gemeinsa-         berücksichtigen sind.                         Dieser Zeichenidentifikationscode wird aus
me Gebirgskampfausbildung.                        Sie dient als Handlungsanleitung für Kom-     Übersichtsgründen in dieser DVBH nicht
Die Dienstvorschrift beschreibt ausschließ-       mandanten, Stäbe sowie einschlägig ge-        angegeben, sondern in das elektronische
lich die Besonderheiten des Gebirgskampfes        schulte und berechtigte Fachkräfte der        Datenübertragungsprogramm PHÖNIX ein-
sowohl im Mittelgebirge als auch im Hochge-       ABC-Abwehrtruppe und der Kampfmittelbe-       gearbeitet.
birge, die sich insbesondere auf Grund der kli-   seitigung und regelt ebenso das Verfahren     Ausschließlich im nationalen Gebrauch ver-
matischen und geografischen Bedingungen           für die Planung, Vorbereitung und Durch-      wendete Zeichen und Symbole können da-
ergeben und ergänzt vor allem die DVBH “Das       führung von Einsätzen zur Behandlung und      her elektronisch nicht mehr dargestellt und
Jägerbataillon“. Sie ist auch in Geländeteilen    Beseitigung von ABC-Kampfmitteln.             übertragen werden.
im Flach- und Hügelland, die gebirgsähnli-        Inhaltlich richtet sich die DVBH (zE) be-     Für diese DVBH wurde die inhaltliche Form
chen Charakter aufweisen sinngemäß anzu-          sonders an Kampfmittelbeseitiger mit          der bisherigen DVBH (zE) weitestgehend
wenden und enthält die Handlungsanweisun-         der Berechtigung zur Vernichtung von          beibehalten, die Seitenanzahl wurde auf das
gen für die Führungsebene Bataillon.              biologischer und chemischer Munition          unbedingt Notwendige reduziert.
In den einzelnen Abschnitten wird unter           und/oder der Berechtigung zur Hand-           Dabei wurde nur eine begrenzte Anzahl von
anderem auf die Besonderheiten des Ge-            entschärfung von Kampfstoffmunition           Zeichen und Symbolen nach dieser APP-06
birgskampfes in den Fähigkeitsbereichen           sowie an ABC-Abwehrkräfte, welche im          aufgenommen, die für eine händische Er-
(z.B. in der Führung, Mobilität, Wirkung, im      Zusammenhang mit der Beseitigung von          stellung im Rahmen des Führungsverfah-
Schutz und zur Aufrechterhaltung des Leis-        ABC-Kampfmitteln tätig werden, und den        rens in Österreich erforderlich erachtet
tungsvermögens), im Zusammenwirken der            Entminungsdienst.                             wurden.
Waffengattungen und in der Durchführung           Der Beilagenteil enthält die Beschreibung     Die APP (STANAG 2019) wurde berücksich-
der verschiedenen Einsatzarten sowie in der       der Funktionen und Elementen für die          tigt, soweit diese im Rahmen der Teilnahme
Einsatzunterstützung eingegangen.                 ABC-Kampfmittelbeseitigung und der Zu-        an der erweiterten Partnerschaft für den
Der Beilagenteil enthält die Gliederung eines     sammenarbeit mit der Militärstreife & Mili-   Frieden der NATO in den Normenbestand
hochgebirgsspezialisierten Jägerbataillons,       tärpolizei, einen Leitfaden für die Behand-   des Österreichischen Bundesheeres über-
die Begriffsvergleiche zwischen ÖBH und           lung und Beseitigung von improvisierten       nommen wurden.
DBw und beispielhaft Pläne für verschiede-        ABC-Kampfmitteln sowie die Hauptschritte      Die Inhalte dieser DVBH dienen sowohl der
ne Einsatzszenarien sowie die Darstellung         und Phasen bei der CBRN EOD.                  Anwendung im Einsatz, bei Übungen, Plan-
möglicher technischer Aufklärungsmittel.                                                        spielen und Geländebesprechungen als
                                                  Bei den folgend dargestellten DVBH han-       auch in der Lehre an den Akademien und
DVBH (zE)                                         delt es sich um Neuauflagen, die aufgrund     Schulen.
„ABC-KAMPFMITTEL AB-                              erforderlicher inhaltlicher Änderungen oder   Außer Kraft gesetzt wird mit der Ausgabe
WEHR UND BEHANDLUNG                               von Erfahrungsberichten überarbeitet bzw.     der DVBH an die Bedarfsträger die mit der
UND BESEITIGUNG VON                               aktualisiert wurden.                          VersNr. 7610-11174-0808 herausgegebene
ABC-KAMPFMITTELN"                                                                               gleichnamige DVBH (zE).
VersNr. 7610-01051-0718                           DVBH
Die DVBH (zE) wird in der Folge gesamt-           „TAKTISCHE ZEICHEN“                           Die oa. DVBH sind im Intranet (Vorschriften-
heitlich auch in der umgangssprachlich            VersNr. 7610-11174-1218                       rahmenplan) und im Internet (Lernplattform
gebräuchlichen Kurzform als CBRN EOD              Die DVBH enthält die Grundsätze für den       BH – SITOS-Six) zum Download bereitgestellt.
(Chemical, Biological, Radiological, Nuclear      Aufbau und die Regelungen für die Anwen-
Explosive Ordnance Disposal) bezeichnet.          dung von taktischen Zeichen.                  ADir RgR Obst Hans Bundschuh, Vor
CBRN EOD ist die Gesamtheit aller Maßnah-         Mit dieser DVBH übernimmt das ÖBH die
men zur Verhinderung eines ABC-Ereignisses        ∆ in der NATO Joint Military Symbology =
im Zusammenhang mit ABC-Kampfmitteln                APP-06 (D) festgelegten Taktischen Zei-
einschließlich improvisierter Vorrichtungen         chen sowie den
mit ABC-Füllungen, und zur Minimierung            ∆ internationalen Zeichenidentifikations-
der Wirkung eines nicht zu vermeidenden             code für eine interoperable Übertragung
ABC-Ereignisses.                                    der Daten.

 2
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

NEUERUNGEN UND
VERBESSERUNGEN IM JAHR 2018
Ein Überblick von OR Dr. Gerald Brettner-Messler

INITIATIVEN IM RAHMEN DER                         Durch den Generalstab erfolgte eine Aus-         Kernbereich einer HAK umfassend auf eine
EU-PRÄSIDENTSCHAFT                                wahl der Standorte, bei welchen Parameter        Verwendung in sicherheitsrelevanten Berei-
Das Österreichische Bundesheer unterstütz-        wie gute Verkehrsanbindung und bereits           chen des Staates, aber auch in Unterneh-
te die EU-Präsidentschaft bei der sicheren        günstige Voraussetzungen im Bereich der          men vorbereitet werden.
und reibungslosen Durchführung. Dazu wur-         Kasernen-Infrastruktur berücksichtigt wur-       Die Absolventen sollen vorrangig für den
den insgesamt sechs Luftraumsicherungs-           den. Weiters wurde auf eine gleichmäßige         Offiziersberuf beim ÖBH begeistert werden,
operationen durchgeführt. Zusätzlich sorgten      regionale Verteilung Rücksicht genommen.         sind jedoch auch im Innenressort, der Jus-
die Kraftfahrer des Bundesheeres für einen        Am 16. Mai 2018 wurden durch die Bundes-         tiz, beim Zoll, der Finanzpolizei, aber auch
reibungslosen Betrieb der Fahrzeugflotte für      regierung zwölf dieser Standorte als „Si-        Rettung, Feuerwehr oder Sicherheitsgewer-
den österreichischen EU-Vorsitz.                  cherheitsinseln“ festgelegt.                     be einsetzbar.
Unter dem Motto „Ein Europa, das schützt“         Die Standorte sind:                              Der Schulstandort ist Wr. Neustadt auf dem
verfolgte Bundesminister Kunasek das Ziel, für    ∆ Burgenland: Benedek-Kaserne                    Gelände der Militärakademie.
mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bür-         in Bruckneudorf,
ger zu sorgen. In einer hochrangigen Experten-    ∆ Kärnten: Khevenhüller-Kaserne                  Wesentliche Bereiche der Bildungs- und
konferenz wurde diskutiert, ob das erfolgreiche      in Klagenfurt,                                Lehraufgaben sind daher:
österreichische Modell der Assistenz militäri-    ∆ Niederösterreich: Burstyn-Kaserne in           ∆ Grundlagen und Rahmenbedingungen
scher Kräfte für zivile Behörden auf die euro-       Zwölfaxing und Fliegerhorst Brumowski           der nationalen Sicherheitspolitik und Ins-
päische Ebene gehoben werden könnte.                 in Langenlebarn,                                titutioneller Rahmen für die internationa-
Das daraus entstandene Initiativpapier wur-       ∆ Oberösterreich: Fliegerhorst Vogler              le Sicherheitspolitik,
de beim informellen Verteidigungsminister-           in Hörsching,                                 ∆ Führung und Entwicklung von Konzepten
rat in Wien vorgestellt und in weiterer Folge     ∆ Salzburg: Schwarzenberg-Kaserne                  für Krisen- und Katastrophenszenarien,
in den Gremien in Brüssel behandelt.                 in Salzburg,                                  ∆ innerbetriebliche Rahmenbedingungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt der österrei-       ∆ Steiermark: Gablenz-Kaserne in Graz              und Führung,
chischen Vorsitzführung war der Westbal-             und Landwehr-Kaserne in St. Michael,          ∆ Ethische Grundsätze und Führung,
kan. Hier initiierte Bundesminister K ­ unasek    ∆ Tirol: Standschützen-Kaserne                   ∆ Cross Cultural Management,
einen erneuerten strategischen Dialog                in Innsbruck,                                 ∆ Grundlagen Berufskunde und Recht,
mit den Westbalkanstaaten. Gleichzeitig           ∆ Vorarlberg: Walgau-Kaserne in Bludesch,        ∆ Kooperation sicherheitsrelevanter Orga-
schnürte die Bundesregierung ein Paket            ∆ Wien: Vega-Payer-Weyprecht-Kaserne               nisationen,
zum Aufbau von Kapazitäten, zur Förderung            und Van Swieten-Kaserne.                      ∆ Psychologie und Kommunikation.
von Beiträgen der dortigen Staaten zu GS-         In einem ersten Schritt wird die Selbststän-
VP-Missionen sowie zur Stärkung der Resi-         digkeit in Bezug auf den militärischen Eigen-    LUFTRAUMSICHERUNG
lienz der Westbalkanstaaten.                      bedarf hergestellt werden, danach werden die     Der Schutz der Neutralität und Souveränität
Das BMLV verhandelte während des EU-Vor-          o.a. Standorte insofern zu „Sicherheitsinseln“   Österreichs ist die Hauptaufgabe des Öster-
sitzes außerdem erstmals einen EU-Legis-          ausgebaut, was Lagerkapazitäten, Sicher-         reichischen Bundesheeres und die Siche-
lativvorschlag zum Europäischen Vertei-           stellung von Wasser und Energieversorgung        rung des österreichischen Luftraums durch
digungsfonds, der im Rat der Außen- und           oder diverser Bevorratung betrifft.              eine aktive Luftraumüberwachung ist ein
Verteidigungsminister am 19. November                                                              notwendiger Bestandteil davon.
angenommen wurde.                                 BERUFSBILDENDE HÖHERE                            Im Februar 2018 beauftragte Bundes-
                                                  SCHULE FÜR FÜHRUNG                               minister Kunasek den Generalstab, eine
ERRICHTUNG VON                                    UND SICHERHEIT                                   Evaluierungskommission aus Experten
SICHERHEITSINSELN                                 Die neue BHS für Führung und Sicher-             zusammenzustellen, um alle Optionen der
Das Regierungsprogramm 2017 – 2022 sieht          heit soll, anstelle des aufgelösten Militär­     Sicherung des österreichischen Luftraums
für den Bereich „Bekenntnis zu einem starken      realgymnasiums, ab Herbst 2019 mit zwei          sorgfältig zu evaluieren. Die Evaluierungs-
Österreichischen Bundesheer“ die Festlegung       Klassen starten. Für die Hälfte der Schüler      kommission hatte den Auftrag, die im
von Standorten für „Sicherheitsinseln“ mit        sind Internatsplätze verfügbar.                  Bericht der Sonderkommission „Aktive
dem Ziel einer bundesweiten Abdeckung vor,        In der BHS für Führung und Sicherheit sol-       Luftraumüberwachung“ vom 30. Juni 2017
um im Krisen- und Katastrophenfall eine re-       len die Schüler neben der Ausbildung zum         dargestellten Varianten unter Einbeziehung
gionale Durchhaltefähigkeit zu gewährleisten.     Unternehmensführer entsprechend dem              allfälliger neuer Optionen und aller ver-

                                                                                                                                            3
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

fügbaren aktuellen Informationen neu zu           Im April 2019 wird die Bildung von zwei             tischer Bildung für beide Seiten zu stärken.
bewerten. Auf Basis dieser Ergebnisse der         Kommanden der oberen/operativen Füh-                Auf Grundlage des Unterrichtsprinzips Poli-
Evaluierungskommission soll nun in weite-         rung (Kommando Streitkräfte in Graz und             tische Bildung in den Schulen (Grundsatzer-
rer Folge eine Entscheidung der Bundesre-         Salzburg, Kommando Streitkräftebasis in             lass des Unterrichtsministeriums 2015) soll
gierung in dieser für Österreichs Sicherheit      Wien) unter weitgehender Nutzung bzw.               künftig ein stärkerer Austausch bzw. die Zu-
so wichtigen Frage getroffen werden.              Abstützung auf bestehende bzw. ehemalige            sammenarbeit von Vertretern der Bereiche
                                                  Organisationsstrukturen erfolgen.                   Bildung und Bundesheer stattfinden. Es gilt
MOBILITÄTS- UND                                   Im Jahr 2019 beginnt die Aufstellung von            das Bewusstsein für geistige Landesvertei-
­HUBSCHRAUBERPAKET                                Pionier- & Sicherungskompanien zur Stär-            digung (GLV) zu stärken.
Bundesminister Kunasek hat in mehreren Ver-       kung der Militärkommanden.
handlungsrunden ein Sicherheitspaket für das                                                          Die Ziele des Projektes sind:
BMLV verhandelt. Dieses Sicherheitspaket um-      EINFÜHRUNG                                          ∆ Abklärung der wechselseitigen Interes-
fasst gemäß Ministerratsbeschluss vom 22.         MILIZ-INFORMATIONSOFFIZIER                            sen und Perspektiven sowie der Schnitt-
August 2018 ein militärisches Mobilitätspaket     Informationsoffiziere leisten mit ihrer Arbeit        mengen im Hinblick auf die Politische
und ein militärisches Hubschrauberpaket.          wichtige Beiträge zur Information und Moti-           Bildung;
Im Bereich der Hubschrauber wird zum ei-          vation an Schulen, bei Veranstaltungen und          ∆ Entwicklung von gemeinsamen Formaten
nen die Black-Hawk-Flotte des ÖBH von 9           bei Vereinen. Um deren Tätigkeit zu stärken,          in der Fortbildung von Lehrpersonen und
auf 12 Hubschrauber aufgestockt. Darüber          wurde eine eigene Laufbahn „Miliz-Informa-            Lehroffizieren;
hinaus wird als Ersatz für die mehr als 50        tionsoffizier“ geschaffen, die Milizoffizieren      ∆ Etablierung eines vertiefenden fachlichen
Jahre alte Alouette-3-Flotte ein leichtes         und Milizunteroffizieren als neue Laufbahn            Diskurses zu relevanten Teilaspekten
Mehrzweckhubschraubersystem beschafft.            zur Verfügung steht.                                  (Expertenrunden, Fachkonferenzen);
Dieses      Mehrzweckhubschraubersystem           Mit österreichweit 112 Informa­tions­of­fi­         ∆ Gemeinsame Erarbeitung von zielgrup-
umfasst 12 leichte Mehrzweckhubschrau-            ziers­posten, angesiedelt bei den Abteilun-           penspezifischen Lehr- und Unterrichts-
ber, die mit vier verschiedenen Missionsein-      gen für Öffentlichkeitsarbeit der Militär-            materialien (Print, Digital, Online).
rüstungspaketen an diverse Einsatzerfor-          kommanden, bildet diese Neuerung eine               Der nächste Schritt ist eine Erhebung bei
dernisse angepasst werden können.                 massive Verstärkung der PR-Kapazität des            Lehrpersonen über deren Verständnis von GLV,
Das Mobilitätspaket umfasst insbesondere          Bundesheeres.                                       über die derzeit tatsächlich unterrichteten In-
dringend erforderliche militärische Fahr-                                                             halte und deren Bedarf für den Unterricht.
zeuge wie zum Beispiel einen Teilersatz der       VERBESSERUNGEN IM
Puch G Flotte. Die Finanzierung des Mobili-       DIENSTRECHT                                         SPRACHAUSBILDUNG NEU
tätspakets in der Höhe von zirka 30 Millio-       Mit einer Dienstrechtsnovelle wurde die Ein-        Gemäß bisheriger Regelung waren anlass-
nen Euro sowie des Hubschrauberpakets in          satzzulage für Auslandseinsätze um bis zu           bezogene Sprachprüfungsergebnisse (z.B.
der Höhe von über 300 Millionen Euro wird         zwei Werteinheiten erhöht. Außerdem wurde           Zulassung zu Lehrgängen/Kursen oder Be-
über eine Sonderfinanzierung erfolgen.            ein Rechtsanspruch auf verschiedene Hil-            werbung um einen Arbeitsplatz) ab dem
                                                  feleistungen bei Dienst- und Arbeitsdienst­         Prüfungstag drei Kalenderjahre gültig. Diese
HEERESORGANISATION 2019                           unfällen nicht nur für die Ressortbediens-          Vorgangsweise hatte einen hohen bürokra-
Im derzeitigen Regierungsprogramm ist             teten, sondern auch für Präsenz- und                tisch-administrativen Aufwand zur Folge.
das klare Bekenntnis zur militärischen Lan-       Ausbildungsdienstleistende geschaffen.              Als Konsequenz wurde nunmehr angeord-
desverteidigung verankert. Bundesminister         Für Militärpiloten gibt es seit April 2018 Ver-     net, dass eine einmal abgelegte Sprachprü-
Kunasek hat angeordnet, zuerst die Organi-        besserungen bei den Sonderverträgen und             fung unbefristet gültig bleibt. Dies umfasst
sationsentwicklung der Truppe und in weite-       die Altersbeschränkung von 53 Jahren wur-           auch derzeit nicht mehr gültige Prüfungs-
rer Folge der Zentralstelle und anderer nach-     de aufgehoben. Nun kann bei vorhandener             zeugnisse. Bereits abgelaufene Zeugnisse
geordneter Elemente durchzuführen.                Flugtauglichkeit bis zur Ruhestandsverset-          behalten somit ihre Gültigkeit.
Mit der Organisationsentwicklung der Truppe       zung geflogen werden.                               Befristungen, welche auf anderslautenden
soll eine Stärkung der Truppe mit der Haupt-      Für Flugsicherungspersonal, Radarleit- und          gesetzlichen Regelungen oder Vorgaben aus
aufgabe militärische Landesverteidigung, eine     Wetterdienst sind Sonderverträge geplant            internationalen Verwendungen basieren (z.B.
Verschlankung der Führungs- und Verwal-           und Militärärzte werden im Rahmen der               Flugsicherung, Attachédienst oder Personen
tungsstrukturen und die Verminderung der An-      Sonderverträge besser bezahlt.                      in Hauptquartieren), bleiben bestehen.
zahl der Dienstbehörden erreicht werden.                                                              Die Absolvierung von Sprachprüfungen auf
Im Herbst 2018 erfolgten erste Schritte zur       PROJEKT POLITISCHE                                  freiwilliger Basis ist nach Genehmigung der
Wiederherstellung von vier handlungsfähi-         BILDUNG                                             Dienststelle auch weiterhin möglich. Da-
gen Landbrigaden und zwei Luftbrigaden.           Ein gemeinsam vom Bundesministerium                 rüber hinaus werden auch weiterhin Kur-
Die Landbrigaden umfassen in Zukunft die 3.       für Bildung, Wissenschaft und Forschung             se zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der
JgBrig (Brigade Schnelle Kräfte) – zu ihr gehö-   ­(BMBWF) und dem BMLV entwickeltes Projekt,         Sprachfähigkeiten angeboten.
ren alle mit dem MTPz PANDUR ausgestatte-          hat sich – sowohl aus schulischer als auch
ten Verbände, die 4. Panzergrenadierbrigade,       militärischer Sicht – zum Ziel gesetzt, das wis-   OR Dr. Gerald Brettner-Messler,
die 6. Gebirgsbrigade und die 7. Jägerbrigade.     senschaftlich fundierte Verständnis von Poli-      Generalsekretariat im BMLV

 4
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

DIE NEUEN BEZÜGE
Nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001)
und der Verordnung über die Dienstgradzulage
bestehen ab 1. Jänner 2019 folgende Ansprüche
(alle Betragsangaben in Euro):

GRUNDWEHRDIENST                                               Die Bemessungsgrundlage richtet sich
Soldaten gebühren während des Grund-                          nach dem jeweiligen Einkommen vor der
wehrdienstes folgende Bezüge:                                 Wirksamkeit der Einberufung (Zustellung
außerhalb eines Einsatzes nach                                des Einberufungsbefehles oder allgemeine
§ 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001                               Bekanntmachung der Einberufung) und be-
Monatsgeld nach                                               trägt mindestens 1.264,30 und höchstens
§ 3 Abs. 1 HGG 2001:................................222,83    5.742,03.                                                        Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:
oder während eines Einsatzes                                                                                                   Rekruten und Chargen:...................1.279,84
nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001                          PRÄSENZDIENST                                                    (bei Einsatzvorbereitung:......................639,92)
Monatsgeld nach                                               Soldaten gebühren folgende Bezüge bei den                        Unteroffiziere:...................................1.620,15
§ 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83     Präsenzdienstleistungen                                          (bei Einsatzvorbereitung:......................810,08)
                                                              ∆ Milizübungen gemäß § 21 WG 2001,                               Offiziere:............................................2.110,07
   Anlassfälle für einen Einsatz                              ∆ freiwillige Waffenübungen oder                                 (bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.055,04)
   lit. a) militärische Landesverteidigung                      Funktionsdienste gemäß § 22 WG 2001,                           Pauschalentschädigung pro Monat
           (siehe hiezu § 2 Abs. 2 WG 2001);                  ∆ außerordentliche Übungen gemäß                                 nach § 36 Abs. 1 HGG 2001:..............1.264,30
   lit. b) Schutz der v­        erfassungsmäßigen               § 24 Abs. 4 WG 2001                                            Die Entschädigung kann, wenn die Pau-
           Ein­­­rich­tun­gen und ihrer Hand­lungs­           Monatsgeld nach                                                  schalentschädigung den Verdienstentgang
           fähigkeit und der demokrati­       schen
           Freiheiten der Einwohner sowie zur                 § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................222,83       nicht deckt, nach § 36 Abs. 2 HGG 2001 pro
           Aufrechterhaltung der Ordnung und                  oder im                                                          Monat maximal 9.482,26 betragen.
           Sicherheit im Inneren über­        haupt           Einsatzpräsenzdienst gemäß § 19 Abs. 1
           (sicherheitspolizeilicher Assis­tenz­
           einsatz);
                                                              Zif. 6 WG 2001 bzw. während eines Einsat-                        MILIZPRÄMIE
   lit. c) Hilfeleistung bei Elementar­er­eig­                zes in den sonstigen Präsenzdiensten;                            Zusätzlich gebührt Anspruchsberechtigten,
           nis­sen und Unglücksfällen außerge­                Monatsgeld nach                                                  die eine Milizübung leisten, eine Milizprämie
           wöhnlichen Umfanges (Assistenz­                    § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83        nach § 9a HGG 2001. Die Höhe der für einen
           einsatz zur Katas­trophenhilfe).
                                                              Zusätzlich monatlich:                                            Kalendermonat gebührenden Milizprämie
                                                              Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,                              beträgt für
Zusätzlich monatlich:                                         Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,                          Rekruten und Chargen 14,34 vH ......(377,71),
Grundvergütung nach                                           Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001,                         Unteroffiziere 18,36 vH ..................... (483,60),
§ 5 Abs. 1 HGG 2001................................. 116,16   Einsatzprämie nach § 9 HGG 2001:                                 Offiziere 23,66 vH..................................(623,19)
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,                           In Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG                     des Bezugsansatzes.
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,                       2001 während freiwilliger Waffenübungen
Freifahrt nach § 8 HGG 2001,                                  und Funktionsdiensten gebührt Anspruchs-                         AUSBILDUNGSDIENST
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.                      berechtigten folgende Einsatzprämie:                             BIS 12 MONATE
                                                                                                                               Soldaten gebührt während dieses Wehr-
Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs. 2                       Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:                          dienstes:
HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der                      Rekruten und Chargen:...................1.429,45                 außerhalb eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1
Vorbereitenden                                                (bei Einsatzvorbereitung:.......................714,73)          lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld nach
Milizausbildung (VbM):............................519,94      Unteroffiziere:................................... 1.837,71      § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................222,83
                                                              (bei Einsatzvorbereitung:......................918,86)           oder während eines Einsatzes nach § 2
Allenfalls besteht nach § 25 HGG 2001 ein                     Offiziere:........................................... 2.382,42   Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld nach
Anspruch auf Familien- bzw. Partnerun-                        (bei Einsatzvorbereitung:................... 1.191,21)           § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83
terhalt (maximal 80% der Bemessungs-                                                                                           und Monatsprämie nach
grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf                                                                                          § 6 Abs. 1 HGG 2001:...............................868,94
Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Be-
messungsgrundlage).

                                                                                                                                                                                         5
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

Zusätzlich monatlich:                                            ZEITSOLDAT ( „KURZ“ )                                            AUSBILDUNGSDIENST
Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,                              Soldaten gebühren während des Wehr-                              ab dem 13. Monat
Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,                          dienstes als Zeitsoldat („kurz“):                                Soldaten gebührt während dieses Wehr-
Freifahrt nach § 8 HGG 2001,                                     Monatsgeld nach                                                  dienstes: außerhalb eines Einsatzes nach
Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.                         § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................222,83       § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld
Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs. 2                          oder während eines Einsatzes nach                                nach § 3 Abs. 1 HGG 2001:.....................222,83
HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der                         § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001                                  oder während eines Einsatzes nach § 2
Vorbereitenden                                                   Monatsgeld nach                                                  Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld nach
Milizausbildung (VbM):...........................519,94          § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83        § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83
                                                                 und Monatsprämie nach                                            und Monatsprämie nach
Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001                       § 6 Abs. 1 HGG 2001:...............................868,94        § 6 Abs. 1 HGG 2001:........................... 1.270,36
ein Anspruch auf Familien- bzw. Partner-
unterhalt (maximal 80% der Bemessungs-                           Zusätzlich monatlich:                                            Zusätzlich monatlich:
grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf                            Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,                              Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,
Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der                              Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,                          Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,
Bemessungsgrundlage). Hinsichtlich der                           Freifahrt nach § 8 HGG 2001,                                     Freifahrt nach § 8 HGG 2001,
Bemessungsgrundlage siehe die Spalte                             Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.                         Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.
Grundwehrdienst.                                                                                                                  Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs. 2
                                                                 Allenfalls besteht nach § 25 HGG 2001 ein                        HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der
Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c                       Anspruch auf Familien- bzw. Partnerun-                           Vorbereitenden Milizausbildung (VbM):.519,94
WG 2001 gebührt den Soldaten im Ausbil-                          terhalt (maximal 80% der Bemessungs-
dungsdienst zusätzlich folgende Einsatz-                         grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf                            Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 ein
vergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:                              Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Be-                          Anspruch auf Familien- bzw. Partnerunterhalt
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:                          messungsgrundlage).                                              (maximal 80% der Bemessungsgrundlage) und
Rekruten und Chargen:.................. 1.299,60                                                                                  nach § 31 HGG 2001 auf Wohnkostenbeihilfe
(bei Einsatzvorbereitung:......................649,80)           Die Bemessungsgrundlage richtet sich                             (maximal 30% der Bemessungsgrundlage).
Unteroffiziere:...................................1.670,72       nach dem jeweiligen Einkommen vor der                            Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage siehe
(bei Einsatzvorbereitung:......................835,36)           Wirksamkeit der Einberufung (Zustellung                          die Spalte Grundwehrdienst.
Offiziere:............................................2.165,91   des Einberufungsbefehles oder allgemeine                         Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c
(bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.082,96)            Bekanntmachung der Einberufung) und be-                          WG 2001 gebührt den Soldaten im Ausbil-
                                                                 trägt mindestens 1.264,30 und höchstens                          dungsdienst zusätzlich folgende Einsatz-
Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:                    5.742,03.                                                        vergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:
Rekruten und Chargen:...................1.163,42
(bei Einsatzvorbereitung:.......................581,71)          Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG                    Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:
Unteroffiziere:...................................1.472,91       2001 gebührt den Soldaten zusätzlich fol-                        Rekruten und Chargen:.................. 1.299,60
(bei Einsatzvorbereitung:...................... 736,46)          gende Einsatzvergütung nach § 6 Abs. 2                           (bei Einsatzvorbereitung:......................649,80)
Offiziere:............................................1.918,31   HGG 2001:                                                        Unteroffiziere:...................................1.670,72
(bei Einsatzvorbereitung:...................... 959,16)                                                                           (bei Einsatzvorbereitung:......................835,36)
                                                                 Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:                          Offiziere:............................................2.165,91
                                                                 Rekruten und Chargen:.................. 1.299,60                 (bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.082,96)
                                                                 (bei Einsatzvorbereitung:......................649,80)
                                                                 Unteroffiziere:...................................1.670,72       Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:
                                                                 (bei Einsatzvorbereitung:......................835,36)           Rekruten und Chargen:...................1.163,42
                                                                 Offiziere:............................................2.165,91   (bei Einsatzvorbereitung:.......................581,71)
                                                                 (bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.082,96)            Unteroffiziere:...................................1.472,91
                                                                                                                                  (bei Einsatzvorbereitung:...................... 736,46)
                                                                 Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:                    Offiziere:............................................1.918,31
                                                                 Rekruten und Chargen:...................1.163,42                 (bei Einsatzvorbereitung:...................... 959,16)
                                                                 (bei Einsatzvorbereitung:.......................581,71)          Weiters kann eine Ausbildungsprämie
                                                                 Unteroffiziere:...................................1.472,91       während der Truppenoffiziersausbildung in
                                                                 (bei Einsatzvorbereitung:...................... 736,46)          Höhe von 331,88 bzw. während der Unter-
                                                                 Offiziere:............................................1.918,31   offiziersausbildung in der Höhe von 114,84
                                                                 (bei Einsatzvorbereitung:...................... 959,16)          gebühren. Darüber hinaus kann eine Jour-
                                                                                                                                  naldienstvergütung in Höhe von 151,72
                                                                                                                                  (Werktag) bzw. 303,43 (Sonntag bzw. Feier-
                                                                                                                                  tag) in Betracht gezogen werden.

 6
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

AUFSCHUBPRÄSENZDIENST
Nach § 52 HGG 2001 gebühren Anspruchs-
berechtigten, die einen Aufschubpräsenz-
dienst leisten, die Ansprüche im gleichen
Umfang und nach den gleichen Bestim-
mungen wie für jenen Wehrdienst, aus dem
die Entlassung vorläufig aufgeschoben
wurde.

DIENSTGRADZULAGE
Nach § 4 HGG 2001 iVm der Verordnung
über die Dienstgradzulage beträgt die
Dienstgradzulage:
Gefreiter......................................................... 60,05
Korporal...........................................................75,07
Zugsführer..................................................... 89,82
Wachtmeister.............................................123,27
Oberwachtmeister....................................138,02
Stabswachtmeister..................................153,03
Oberstabswachtmeister..........................167,78
Offiziersstellvertreter..............................182,80
Vizeleutnant................................................ 197,55
Fähnrich...................................................... 220,20
Leutnant.......................................................234,95
Oberleutnant..............................................249,44
Hauptmann.................................................279,46
Major............................................................. 312,91
Oberstleutnant...........................................342,41
Oberst...........................................................372,44
Brigadier......................................................405,89
Generalmajor..............................................416,96            b) Entsendung zu Übungen und Ausbildungs-                                 ÜBERSICHT
Generalleutnant.........................................428,02                 maßnahmen gemäß § 1 Z 1 lit. d KSE-BVG                                 Bei Übungen im Ausland gebühren:
General.........................................................439,34         (75 % des Sockelbetrages):
                                                                                                                                                       Berufssoldaten
                                                                            Rekrut...........................................................782,29     (Bedienstete
                                                                                                                                                                          Soldaten im Präsenz- oder
                                                                                                                                                                              Ausbildungsdienst
AUSLANDSÜBUNGSZULAGE                                                        Gefreiter, Korporal, Zugsführer ........ 1.129,97                            des BMLV)
nach § 10 HGG 2001.                                                         Wachtmeister, Oberwachtmeister,
                                                                                                                                                        Monatsbezug       Bezüge nach HGG 2001
Die Auslandsübungszulage, die unter An-                                     Stabswachtmeister.............................. 1.390,73                    nach Gehalts-     (nach Art des Wehr-
wendung des mit 1. April 1999 in Kraft ge-                                  Oberstabswachtmeister, Offiziersstellver-                                   gesetz 1956       dienstes) und Auslands-
tretenen Auslandszulagen- und Hilfeleis-                                    treter, Vizeleutnant............................... 1.825,33                bzw. Monats-      übungszulage nach HGG
                                                                                                                                                        entgelt nach      2001 bei sinngemäßer
tungsgesetzes – AZHG bemessen wird,                                         Fähnrich, Leutnant,                                                         Vertragsbe-       Anwendung des AZHG
besteht aus einem Sockelbetrag bei                                          Oberleutnant, Hauptmann, Major,                                             dienstetenge-     (beide grundsätzlich
                                                                            Oberstleutnant, Oberst, Brigadier,                                          setz 1948 und     steuerbefreit; Pau-
                                                                                                                                                        Auslandszu-       schalentschädigung,
a) Entsendung zu Übungen und Ausbil-                                        Generalmajor, Generalleutnant
                                                                                                                                                        lage (steuer-     Entschädigung des
   dungsmaßnahmen gemäß § 1 Z 2 KSE-                                        und General ............................................2.259,94            befreit!) nach    Verdienstentganges und
   BVG (40 % des Sockelbetrages):                                           und aus Zuschlägen, die sich nach Ort und                                   AZHG.             Fortzahlung der Bezüge
                                                                                                                                                                          nach dem 6. Hauptstück
Rekrut........................................................... 417,22    Umständen der Auslandsübung richten. Bei
                                                                                                                                                                          HGG 2001 sind jedoch
Gefreiter, Korporal, Zugsführer ............602,65                          Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen                                                      steuerpflichtig!)
Wachtmeister, Oberwachtmeister,                                             können in Betracht kommen:
Stabswachtmeister.................................. 741,72                  – Zonenzuschlag:
Oberstabswachtmeister, Offiziersstellver-                                      231,79 bis max. 695,37                                                 RECHTSVERTEIDIGUNG
treter, Vizeleutnant .................................. 973,51              – Funktionszuschlag:                                                      Notwendige Kosten zur zweckentsprechen-
Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant,                                              115,89 bis max. 695,37                                                 den Rechtsverteidigung können nach § 17
Hauptmann, Major, Oberstleutnant,                                           – Unterkunfts- und Verpflegszuschlag                                      Abs. 4 HGG 2001 bis höchstens 7.901,88
Oberst, Brigadier, Generalmajor,                                            Ein Klima-, Krisen-, Ersteinsatz- oder Ge-                                ersetzt werden.
Generalleutnant und General........... 1.205,30                             fahrenzuschlag kommt bei der Durchfüh-
                                                                            rung einer Auslandsübung nicht in Betracht.                               Mag. Christoph Ulrich, DiszBW

                                                                                                                                                                                                 7
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
INFORMATION

MILIZBEFRAGUNG 2019
Ihre Meinung bestimmt unser Handeln!

In der Zeitschrift Miliz Info, Nr. 2/2015 wur-
de umfassend über die Neuausrichtung der
„Miliz“ berichtet. Zur Erfassung eines „Stim-                                                            MILIZBEFRAGUNG
mungsbildes“ und Einleitung von attraktivi-
tätssteigernden Maßnahmen für den Dienst
im Rahmen einer Milizverwendung wurde
die Milizbefragung 2016 durchgeführt.
Das damalige Ergebnis ist der Zeitschrift              1. Wie wichtig erachten Sie persönlich...

Miliz Info, Nr. 4/2016 zu entnehmen und                                                       eher wichtig                        eher unwichtig
kann auch auf der Homepage des Bundes-

                                                                                                   ●                                   ●
                                                       die militärische
heeres unter
                                                       Landesverteidigung für
http://www.bundesheer.at/miliz/pdf/                    ein Land wie Österreich?
befragung2016_ergebnisse.pdf
sowie
                                                                                                   ●                                   ●
                                                       den Schutz Österreichs
http://www.bundesheer.at/miliz/pdf/                    (Grenzen, Luftraum,

befragung2016_zsfg.pdf                                 kritische Infrastruktur etc.)?

eingesehen werden.

                                                                                                   ●                                   ●
                                                       die Entwicklung einer
                                                       erweiterten europäischen
Schon damals wurde festgelegt, dass im                 Gesamtverteidigung?
Jahr 2019 eine neuerliche Milizbefragung
durchzuführen ist, welche ein möglichst
umfassendes Stimmungs- und Lagebild zur           ∆   Was ist den Beorderten wichtig;                    ka Ende März/Anfang April 2019, mittels
Situation der „Miliz“ abbildet, und mit der ei-   ∆   Beurteilungen zum militärischen Umfeld;            Briefpost einen „Einladungsbrief“ und eine
nerseits die Wirkung der zwischenzeitlichen       ∆   Information und Kommunikation;                     „technische Anleitung“ mit den notwendi-
umgesetzten Maßnahmen und andererseits            ∆   Milizbetreuung;                                    gen Details erhalten.
jene Bereiche, wo es noch Handlungsbedarf         ∆   Verbesserungsvorschläge zur Steigerung             Die Teilnahme (Beantwortung von Fragen)
gibt, festgestellt werden können.                     der Attraktivität einer Milizfunktion;             erfolgt selbstverständlich auf freiwilliger Ba-
Insgesamt dient das Ergebnis in der Folge der     ∆   Vertrauen;                                         sis, wobei wir Ihre Daten vertraulich behan-
obersten militärischen Führung als Entschei-      ∆   Freiwilligenengagement;                            deln und die Anonymität der Teilnehmer an
dungsgrundlage zur weiteren Verbesserung          ∆   Wechselwirkungen: Miliztätigkeit und               der Milizbefragung sichergestellt ist/wird.
der „Rahmenbedingungen für die „Miliz“.               Freiwilligenengagement;                            Ich ersuche Sie um rege Teilnahme, damit
                                                  ∆   Beurteilung der bisherigen Zeiten                  ein noch besseres Teilnahmeergebnis als
Ihre Meinung ist wieder gefragt zu folgen-            beim ÖBH.                                          2016 erzielt wird und damit die Ergebnisse
den Bereichen:                                                                                           noch mehr Aussagekraft haben.
∆ Stellenwert der Landesverteidigung;             Selbstverständlich werden wir das Ergeb-
∆ Bedeutung der „Miliz“;                          nis der Milizbefragung 2019 auch wieder                Nehmen Sie teil und gestalten Sie mit!
∆ Hinderungsgründe für ein stärkeres              in den militärischen Medien (Miliz Info und
  Milizengagement;                                ­BMLV-Homepage) publizieren.                           Weitere Informationen zur „Miliz“ finden Sie
∆ Meldung zum Inlandseinsatz;                                                                            unter
∆ Beurteilung der finanziellen                    MILIZBEFRAGUNG 2019                                    http://miliz.bundesheer.at
  Entschädigung;                                  Die „Milizbefragung 2019“ wird nach derzei-            oder
∆ Meldung zum Auslandseinsatz;                    tigem Stand von Mitte bis Ende April 2019              http://www.facebook.com/bundesheer
∆ Beschäftigung in Unternehmen;                   als Online-Befragung stattfinden, wobei –
∆ Berufliche Position;                            neben statistischen Daten – nur solche Da-
∆ Beschäftigungsart;                              ten erhoben werden, welche für eine (um-
∆ Beim ÖBH erworbene/erweiterte                   fassende) Analyse von Auswirkungen und
  Kompetenzen;                                    Änderungen im Milizsystem notwendig sind.
∆ Nutzen für das Berufsleben;                     Dazu werden Sie zeitlich vorgestaffelt, zir-           Bgdr Mag. Stefan Thaller, Ltr EVb

     MEHRWERT – INTEGRATION – LEISTUNGSFÄHIGKEIT – IDENTIFIKATION – ZIVILE KOMPETENZ
 8
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
RECHT

NETZ- UND INFORMATIONSSYSTEM-
SICHERHEITSGESETZ (NISG)
Im Folgenden werden das neue NISG und die TKG 2003-Novellierung vorge-
stellt, zwei ressortrelevante bundesgesetzliche Regelungen zur Erhöhung der
Cybersicherheit in Österreich.
                                                                        NIS
VORBEMERKUNG
Am 28. Dezember 2018 wurde im BGBl. I
mit Nr. 111/2018 das unmittelbar ressor-
trelevante Fremdlegislativvorhaben mit
der Bezeichnung „Bundesgesetz, mit dem
                                                         Staatliche
das Bundesgesetz zur Gewährleistung ei-                 Institutionen
nes hohen Sicherheitsniveaus von Netz-                                                                                        Gesundheit
und Informationssystemen (Netz- und
Informationssystemsicherheitsgesetz –                                                Internet
NISG) erlassen und das Telekommunika-
                                                          Industrie
tionsgesetz 2003 geändert wird“ kund-                                                                                       Finanzsektor
gemacht.

Die diesbezügliche Regierungsvorlage (369
d.B., XXVI. GP), in der sich ua. auch Verfas-
                                                                    Kritische                                 EU Partner
sungsbestimmungen finden, war zuvor von                           Infrastruktur           IKT-
                                                                                        Provider
National- und Bundesrat jeweils einstimmig
angenommen worden. Damit fand der über
zweieinhalb Jahre andauernde innerstaat-
liche Legislativprozess seinen Abschluss,       GESETZESZWECK                                      Das in Rede stehende legislative Vorhaben
in den das BMLV(S)/FLeg (gemeinsam mit          Die Sammelnovelle dient zur Umsetzung              trägt zur Gewährleistung eines entsprechen-
BKA und BMI) durch Textierung führend in-       der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Euro-            den österreichischen Cybersicherheits-
volviert gewesen ist.                           päischen Parlaments und des Rates vom              standards bei, zumal sich die Bundesregie-
Weitreichende Ermächtigungen zum Daten-         6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewähr-            rung im aktuellen Regierungsprogramm
empfang für den Wehrrechtsvollzug so-           leistung eines hohen gemeinsamen Sicher-           2017 – 2022 („Zusammen. Für unser Ös-
wie die BMLV-Vertretung in hochrangigen         heitsniveaus von Netz- und Informations-           terreich“) das Ziel gesetzt hat, die Bürger vor
staatlichen Cyber-Gremien sind nun die          systemen in der Union.                             den mit der fortschreitenden Digitalisierung
ressortseitig beabsichtigte Folge.              Vor diesem Hintergrund soll die Zusammen-          verbundenen Gefahren und Risiken zu schüt-
                                                arbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten in          zen und digitale Sicherheitslücken in Öster-
Beim NISG handelt es sich (richtlinien-         strategischer und operationeller Hinsicht          reich bestmöglich zu schließen.
konform) zwar um ein ziviles Regelungs-         gestärkt werden. Diese Mitgliedstaaten
regime, aus der ULV-Logik wird in den           werden eine nationale NIS-Strategie erar-          WESENTLICHE MATERIEN-
Erläuterungen zum § 7 NISG („Koordinie-         beiten, welche strategische Ziele, Prioritä-       GESETZLICHE INHALTE
rungsstrukturen“) dennoch bewußt auch           ten und Maßnahmen enthalten soll, um in            ∆ Weiterentwicklung und Koordination ei-
der Begriff „Cyberverteidigung“ näher be-       den einzelnen Mitgliedstaaten ein hohes Si-          ner neuen Strategie für die Sicherheit von
schrieben:                                      cherheitslevel der Netz- und Informations-           Netz- und Informationssystemen;
„Die Cyberverteidigung umfasst die vom          systeme (NIS) zu erreichen.                        ∆ Einrichtung von nationalen Koordinie-
Bundesheer im Rahmen der militärischen          Überdies sollen nationale Behörden und               rungsstrukturen zur Prävention sowie zur
Landesverteidigung (Art. 79 (1) B-VG) zu        Computer-Notfallteams benannt werden                 Bewältigung von Sicherheitsvorfällen;
setzenden Maßnahmen zur Bewältigung             und bestimmte für das Gemeinwohl wich-             ∆ Einrichtung von Computer-Notfallteams
von Sicherheitsvorfällen, die einen Angriff     tige private und öffentliche Anbieter („Be-          zur Unterstützung der „Betreiber wesent-
auf die Souveränität der Republik Öster-        treiber wesentlicher Dienste“ und „Anbieter          licher Dienste“, „Anbieter digitaler Diens-
reich darstellen. Für die gesamtstaatlich zu    digitaler Dienste“) zu angemessenen Si-              te“ und Einrichtungen des Bundes bei der
beurteilenden Cybersicherheit ist das BMLV      cherheitsmaßnahmen und Meldung erheb-                Bewältigung von Risiken und Sicherheits-
einer der vorrangigsten Akteure.“               licher Störfälle verpflichtet werden.                vorfällen;

                                                                                                                                               9
MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
RECHT

∆ Ermittlung der „Betreiber wesentlicher            Gesamtstaatlicher Ansatz Cyber-Sicherheit
                                                                 Gesamtstaatlicher Ansatz Cyber Sicherheit
   Dienste“;
∆ Pflicht zur Setzung geeigneter Sicher-
   heitsvorkehrungen; Informations- und
   Meldepflichten;
∆ Einrichtung und Betrieb einer Meldesam-
   melstelle und einer zentralen Anlaufstelle;
∆ Betrieb und Nutzung von technischen
   Einrichtungen.
Die vorerwähnten „Betreiber eines we-
sentlichen Dienstes“ sollen einen Dienst
im Sinne des Anhangs II der NIS-RL folgen-
den sieben Sektoren zur Verfügung stellen:
Energie (Elektrizität, Erdöl, Erdgas), Verkehr
(Luftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt,
                                                             APCIP
Straßenverkehr), Bankwesen (Kreditinsti-
tute), Finanzmarktinfrastrukturen (Betrei-
ber von Handelsplätzen, zentrale Gegenpar-
teien), Gesundheitswesen (Einrichtungen
der medizinischen Versorgung, einschließ-
lich Krankenhäuser und Privatkliniken),
Trinkwasserlieferung und -versorgung
(Lieferanten von und Unternehmen der Ver-           und Informationssystemen, in dieser wird        jeweiligen Mitglieder des IKDOK weiter.
sorgung mit Wasser für den menschlichen             auch das BMLV wieder teilnehmen.              ∆ In § 9 („Datenverarbeitung“) findet sich
Gebrauch), Digitale Infrastruktur (Internet         Für den „äußeren Kreis“ wird eine neue          eine Ermächtigung zur Datenverarbei-
Exchange Points, DNS-Diensteanbieter,               Struktur zur Koordination auf der opera-        tung. In dieser wird ua. auch dem BMLV im
TLD-Name-Registries).                               tiven Ebene (OpKoord) geschaffen, vgl.          Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach
Zusätzlich sollen (ohne entsprechender              dazu § 3 Z 5 (iVm § 7 Abs. 2). Im Rahmen        dem NISG das Recht eingeräumt, die er-
Richtlinienvorgabe) noch bestimmte Einrich-         der Koordinierungsstrukturen soll insbe-        forderlichen personenbezogenen Daten
tungen des Bundes miteinbezogen werden,             sondere ein periodisches und anlassbe-          zu verarbeiten, zu analysieren und den
um die „cybersecurity“ sowohl für den öffent-       zogenes Lagebild erstellt werden.               Mitgliedern der OpKoord zu übermitteln.
lichen Bereich als auch in der Privatwirtschaft     Darüber hinaus soll durch Sammeln, Bün-         Beim Verarbeiten von personenbezogenen
möglichst umfassend zu verrechtlichen.              deln, Auswerten und Weitergeben von re-         Daten sind jedenfalls die Grundsätze für
Unter den oben ebenfalls schon angeführ-            levanten Informationen ein kontinuierli-        die Verarbeitung personenbezogener Da-
ten „Anbietern digitaler Dienste“ sind (ab          cher Überblick über die aktuelle Situation      ten, wie insbesondere der Grundsatz der
einer gewissen Größe) sämtliche Anbie-              im Bereich der NIS gewährleistet sein. Der      Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO),
ter eines Online-Marktplatzes, einer On-            permanent und gemeinsam erarbeitete             der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c
line-Suchmaschine oder eines Cloud-Com-             Status zur Situation im Bereich der NIS         DSGVO) und der Verhältnismäßigkeits-
puting-Dienstes zu verstehen.                       soll allen Beteiligten als Grundlage für zu     grundsatz (§ 1 Abs. 2 DSG) zu beachten.
                                                    treffende planerische, präventive und re-       Abs. 3 zufolge werden der Bundeskanzler,
MILITÄRISCHE SONDERBE-                              aktive Maßnahmen dienen.                        der Bundesminister für Inneres und der
STIMMUNGEN IN NISG/TKG                                                                              Bundesminister für Landesverteidigung
2003-NOVELLE                                      ∆ Gemäß § 4 Abs. 3 („Aufgaben des Bun-            als jene Behörden ermächtigt sein, Infor-
∆ Im § 3 Z 4 (iVm § 7 Abs. 1) NISG wird der         deskanzlers“) legt der Bundeskanzler im         mationen im Zusammenhang mit Risiken,
  „innere Kreis der operativen Koordi-              Einvernehmen mit dem Bundesminister             Vorfällen und Sicherheitsvorfällen auf ei-
  nierungsstruktur (IKDOK)“ begriffsbe-             für Inneres und dem Bundesminister für          ner technischeren Ebene zum Zwecke der
  stimmt, das BMLV ausdrücklich als Teil            Landesverteidigung mit Verordnung die           Bewältigung analysieren zu können, bzw.
  dieses IKDOK genannt. Unter Einbindung            Aufteilung der Pflichten als gemeinsam          befugt sein, über zusätzlich zu den bis-
  bereits bestehender operativer Strukturen         datenschutzrechtlich Verantwortlicher           her genannten Datenkategorien weitere
  werden nunmehr zusätzliche Cyber-Ko-              gemäß § 11 Abs. 3 leg. cit. fest.               personenbezogene Daten zu verarbeiten
  ordinierungsstrukturen geschaffen.                                                                und einander zu übermitteln.
  Diese Koordinierungsstrukturen beste-           ∆ § 6 Abs. 2 („Zentrale Anlaufstelle“) legt
  hen aus einem sogenannten „inneren                fest, dass die zuständige zentrale Anlauf-    ∆ In § 10 Abs. 2 („Datenübermittlung“) wird
  Kreis“ und einem „äußeren Kreis“. Der             stelle (SPOC) beim Bundesminister für           geregelt, dass Daten die dem Bundes-
  IKDOK ist eine interministerielle Struktur        Inneres eingerichtet wird. Diese zentrale       kanzler, dem Bundesminister für Inneres,
  zur Koordination auf der operativen Ebe-          Anlaufstelle leitet die eingehenden Mel-        dem Bundesminister für Landesvertei-
  ne im Bereich der Sicherheit von Netz-            dungen und Anfragen jeweils direkt an die       digung und dem Bundesminister für Eu-

 10
RECHT

                                                 Zusammenhängende Infrastruktur im Cyber Raum
  ropa, Integration und Äußeres        Zusammenhängende Infrastruktur im Cyber-Raum
  auf Grund der Wahrnehmung
  ihrer Aufgaben nach dem NISG
  bekannt werden, u.a. auch an
  militärische Organe und Be-
  hörden für Zwecke der militä-
  rischen Landesverteidigung
  gemäß Art. 79 Abs. 1 B-VG
  übermittelt werden können.

∆ Laut § 11 wird die Einrichtung
  eines „NIS-Meldeanalysesys-
  tems“ vorgesehen. Bei diesem
  System handelt es sich um
  IKT-Lösungen und IT-Verfah-
  ren, in welchen Inhalte von Mel-
  dungen über Risiken, Vorfälle
  und Sicherheitsvorfälle sowie
  Erkenntnissen verarbeitet wer-
  den, die aus dem Betrieb von
  IKT-Lösungen zur Vorbeugung von Sicher-         Bei Sicherheitsvorfällen, die eine im IK-   ∆ § 30 NISG sieht vor, dass mit der Voll-
  heitsvorfällen gewonnen wurden.                 DOK vertretene Einrichtung betreffen          ziehung dieses Bundesgesetzes, soweit
  Dieses System ist vom Bundesminister            (wie etwa das BMLV), erfolgt die Mel-         sie nicht der Bundesregierung obliegt,
  für Inneres bereitzustellen, um damit die       dung jedoch „nur“ intern, d.h. im Rah-        der Bundeskanzler, der Bundesminis-
  Bewertung von Risiken, Vorfällen und Si-        men des IKDOK. § 22 Abs. 3 legt fest,         ter für Inneres, der Bundesminister für
  cherheitsvorfällen und die Erstellung ei-       dass bei Risiken und Vorfällen, die eine      Landesverteidigung und der Bundesmi-
  nes Lagebildes zu unterstützen.                 im IKDOK vertretene Einrichtung betref-       nister für Europa, Integration und Äuße-
  Zudem wird in Abs. 2 eine gemeinsame            fen, die freiwillige Meldung im Rahmen        res im Rahmen ihres Wirkungsbereiches
  datenschutzrechtliche Verantwortlich-           des IKDOK erfolgt.                            betraut sind.
  keit zwischen dem Bundesminister für
  Inneres, dem Bundekanzler und dem             ∆ § 25 Abs. 1 („Koordinationsausschuss“)      ∆ Durch den neueingefügten Abs. 5a im
  Bundesminister für Landesverteidigung           zufolge wird zur Beratung des Bundesmi-       § 16a TKG 2003 hat die Regulierungsbe-
  geregelt. Die Aufteilung der Pflichten als      nisters für Inneres in Bezug auf die Ent-     hörde eine erfolgte Mitteilung nach Abs. 5
  datenschutzrechtlicher Verantwortlicher         scheidung über das Vorliegen einer Cy-        unverzüglich an den Bundesminister für
  erfolgt gemäß Abs. 3 durch Verordnung           berkrise und die operativen Maßnahmen         Inneres weiterzuleiten. Dieser hat die da-
  des Bundeskanzlers, siehe dazu genauer          zur Bewältigung einer Cyberkrise sowie        rin enthaltenen Informationen in das La-
  bereits oben zum § 4 Abs. 3.                    der Bundesregierung zur Koordination          gebild gemäß § 5 Z 3 NISG aufzunehmen,
                                                  der Öffentlichkeitsarbeit ein Koordinati-     welches im Rahmen der Koordinierungs-
∆ In § 12 Abs. 1 („IKDOK-Plattform“) wird         onsausschuss eingerichtet.                    strukturen (§ 7 NISG) zu erörtern ist.
  geregelt, dass der Bundesminister für
  Inneres zur Organisation der IKDOK auch         Der Koordinationsausschuss wird vom         ABSCHLUSSBEMERKUNG
  IKT-Lösungen betreiben kann, die dem            Generaldirektor für die öffentliche Si-     Die nunmehrigen Bundesrechtsvorschriften
  Bundeskanzler und dem Bundesminister            cherheit geleitet und setzt sich aus dem    sind eine aktuelle legistische Erstveran-
  für Landesverteidigung bereitzustellen          Chef des Generalstabs, dem Generalse-       lassung, die im Rahmen einer sogenann-
  sind – auch hier geht die gemeinsame            kretär des Bundeskanzleramtes und dem       ten „private puplic partnership (PPP)“
  Datenverantwortlichkeit auf alle drei vor-      Generalsekretär für auswärtige Angele-      zwischen den österreichischen „cyberse-
  genannten Obersten Organe über.                 genheiten zusammen. Der Ausschuss ist       curity-stakeholdern“ im Vorfeld der parla-
                                                  um weitere Vertreter von Bundes- oder       mentarischen Beschlussfassung äußerst
∆ In § 22 Abs. 2 („Sicherheitsvorkehrungen        Landesbehörden, Betreiber wesentlicher      transparent diskutiert worden sind. Thema-
  und Meldepflicht für Einrichtungen der          Dienste und Computer-Notfallteams so-       tische Entwicklungen im In- und Ausland
  öffentlichen Verwaltung“) wird geregelt,        wie Einsatzorganisationen zu erweitern,     und gesetzliche Vollzugserfahrung werden
  dass eine Einrichtung des Bundes, soweit        wenn dies zur Bewältigung der Cyberkrise    jedoch absehbar zu Anpassungen derselben
  es sich nicht um eine im IKDOK vertretene       erforderlich ist (Abs. 2).                  führen (müssen).
  Einrichtung handelt, einen Sicherheits-         Der IKDOK unterstützt – nach Abs. 3 – den
  vorfall, der einen von ihr bereitgestellten     Koordinationsausschuss durch Erstel-        MinR Mag. Christoph MOSER, Ltr BMLV/FLeg (mdFb)
  wichtigen Dienst betrifft, unverzüglich an      lung von anlassbezogenen Lagebildern
  das GovCERT zu melden hat.                      und sein technisches Fachwissen.

                                                                                                                                        11
EINSATZ

ASSISTENZEINSATZ 2019
Seit September 2015 führt das Österreichi-
sche Bundesheer (ÖBH) im Wege der territorial
verantwortlichen Militärkommanden einen si-
cherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz gemäß
§ 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz 2001 durch.
Im Jahr 2018 wurden durch Milizsoldaten
81.566 Tage im sicherheitspolizeilichen As-
sistenzeinsatz, mit dem Übungszweck A12,
Teilnahme an Einsätzen gem. § 2 Abs. 1 lit.
b WG 2001 geleistet. Das entspricht einer
durchschnittlichen Anzahl von zirka 250 Mi-
lizsoldaten pro Rotation. Die „Miliz“ leistet so-
mit einen wichtigen, unverzichtbaren Beitrag
zur Sicherstellung der personellen Einsatzbe-
reitschaft des ÖBH im Assistenzeinsatz.

EINSATZRAUM
Als möglicher Einsatzraum für den gegen-
ständlichen sihpol AssE/Migration ist das
gesamte Staatsgebiet der Republik Öster-
reich anzunehmen, da sich die Einsatzorte
von den lageabhängigen Aufträgen an das
ÖBH ableiten.
Die aktuellen Einsatzräume sind die Bun-
desländer Burgenland, Steiermark, Kärnten
und Tirol.
Der sihpolAssE EU-18/WIEN (besser be-
kannt unter „Botschaftsbewachung“) zur              Im Falle einer derartigen Sperre ist die         Es können sich Einzelpersonen, aber auch
Überwachung ausländischer Vertretungen              betroffene Person nicht für die AssE ge-         Organisationselemente (Trp, Grp, Zg, Kp)
und sonstiger gefährdeter Objekte, wurde            eignet. Es sind die Ergebnisse des „psych.       z. B. aus einer Milizkompanie bzw. einem
durch das Österreichische Bundesheer mit            Screening“, bzw. „psych. Volluntersuchung“       Milizverband für den Assistenzeinsatz
Ende des Jahres 2018 eingestellt.                   ausschlaggebend.                                 melden. Die Meldung der OrgEt hat durch
                                                    Das hier eventuell angeführte Datum „nicht       das mobverantwortliche Kommando zu
VORAUSSETZUNG FÜR DIE                               geeignet bis: tt.mm.jjjj“ bedeutet nicht, dass   erfolgen.
TEILNAHME AM ASSE                                   der fWÜ-Werber ab diesem Termin wieder
Für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frau-       uneingeschränkt dienstfähig ist, sondern         BEGRENZUNG DER EINSATZ-
en in Milizverwendung ist eine aufrechte Beor-      dass ein neuerliches Screening/Vollunter-        DAUER IM SIHPOL ASSE
derung in der Einsatzorganisation erforderlich.     suchung ab diesem Termin möglich ist.            Durch den Heerespsychologischen Dienst
Wurde innerhalb der letzten 18 Monate ein                                                            des BMLV wurden folgende Vorgaben fest-
Präsenzdienst geleistet, ist keine psycholo-        TEILNAHME AM SIHPOL ASSE/                        gelegt:
gische Untersuchung erforderlich.                   MIGRATION/HSF                                    Bei einer durchgehenden Einsatzdauer, un-
Liegt die letzte PD-Leistung länger als 18          Die freiwillige Teilnahme von Wehrpflichti-      ter den derzeitigen Bedingungen, beträgt
Monate, jedoch kürzer als drei Jahre zurück,        gen des Milizstandes und Frauen in Miliz-        diese grundsätzlich drei Monate (ein Turnus)
hat sich die/der Freiwillige einem psycholo-        verwendung am sihpolAssE Migration/hsF           und darf sechs Monate nicht überschreiten.
gischen Screening zu unterziehen.                   und am sihpolAssE Migration/WIEN ist er-         Ein weiterer Sihpol AssE darf frühestens
Liegt die letzte Präsenzdienstleistung län-         wünscht.                                         nach folgenden Einsatzpausen angetreten
ger als drei Jahre zurück, hat sich die/der         Die Einsatzdauer für den sihpolAssE ist im       werden:
Freiwillige einer psychologischen Vollunter-        Wesentlichen an die Einsatzdauer der prä-
suchung zu unterziehen.                             senten Kräfte gekoppelt, eine Einsatzdauer          Einsatz vor Einsatzpause   Einsatzpause

Eine durch den Heerespsychologischen                von vier Wochen sollte grundsätzlich nicht                      unter 3 Mon.     1 Monat
                                                                                                        AssE
Dienst (HPD) verfügte Sperre für Auslands­          unterschritten werden. Eine tageweise Ver-                       ab 3 Mon.
                                                                                                                                    2 Monate
einsätze ist für den SihpolAssE nach § 2            wendung ist nur für Spezialfunktionen vor-                      unter 1 Jahr
                                                                                                        AuslE
Abs.1 lit. b WG 2001 ebenfalls gültig.              gesehen.                                                         ab 1 Jahr      6 Monate

 12
Sie können auch lesen