MILIZ - DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH - Bundesheer
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MILIZ März 1/2019 Information für Angehörige der Einsatzorganisation des Bundesheeres DIE NEUEN BEZÜGE NEUE SYSTEME, IDEEN MILIZBEFRAGUNG WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
AUSBILDUNG DIENSTVORSCHRIFTEN DVBH (zE) Sie enthält die zur Durchführung der CBRN „GEBIRGSKAMPF/BATAILLON“ EOD-Aufgaben erforderlichen Handlungs- VersNr. 7610-10148-0718 anweisungen für die Ausbildung und für den Die DVBH (zE) wurde in Zusammenarbeit Einsatz im nationalen und internationalen mit der Deutschen Bundeswehr durch das Rahmen, wobei zusätzlich die jeweils ver- Gebirgskampfzentrum der HTS erstellt und fügten Einsatzrichtlinien und Handlungs- dient als Grundlage für mögliche gemeinsa- anweisungen sowie zivile Bestimmungen zu me Einsätze im Gebirge und eine gemeinsa- berücksichtigen sind. Dieser Zeichenidentifikationscode wird aus me Gebirgskampfausbildung. Sie dient als Handlungsanleitung für Kom- Übersichtsgründen in dieser DVBH nicht Die Dienstvorschrift beschreibt ausschließ- mandanten, Stäbe sowie einschlägig ge- angegeben, sondern in das elektronische lich die Besonderheiten des Gebirgskampfes schulte und berechtigte Fachkräfte der Datenübertragungsprogramm PHÖNIX ein- sowohl im Mittelgebirge als auch im Hochge- ABC-Abwehrtruppe und der Kampfmittelbe- gearbeitet. birge, die sich insbesondere auf Grund der kli- seitigung und regelt ebenso das Verfahren Ausschließlich im nationalen Gebrauch ver- matischen und geografischen Bedingungen für die Planung, Vorbereitung und Durch- wendete Zeichen und Symbole können da- ergeben und ergänzt vor allem die DVBH “Das führung von Einsätzen zur Behandlung und her elektronisch nicht mehr dargestellt und Jägerbataillon“. Sie ist auch in Geländeteilen Beseitigung von ABC-Kampfmitteln. übertragen werden. im Flach- und Hügelland, die gebirgsähnli- Inhaltlich richtet sich die DVBH (zE) be- Für diese DVBH wurde die inhaltliche Form chen Charakter aufweisen sinngemäß anzu- sonders an Kampfmittelbeseitiger mit der bisherigen DVBH (zE) weitestgehend wenden und enthält die Handlungsanweisun- der Berechtigung zur Vernichtung von beibehalten, die Seitenanzahl wurde auf das gen für die Führungsebene Bataillon. biologischer und chemischer Munition unbedingt Notwendige reduziert. In den einzelnen Abschnitten wird unter und/oder der Berechtigung zur Hand- Dabei wurde nur eine begrenzte Anzahl von anderem auf die Besonderheiten des Ge- entschärfung von Kampfstoffmunition Zeichen und Symbolen nach dieser APP-06 birgskampfes in den Fähigkeitsbereichen sowie an ABC-Abwehrkräfte, welche im aufgenommen, die für eine händische Er- (z.B. in der Führung, Mobilität, Wirkung, im Zusammenhang mit der Beseitigung von stellung im Rahmen des Führungsverfah- Schutz und zur Aufrechterhaltung des Leis- ABC-Kampfmitteln tätig werden, und den rens in Österreich erforderlich erachtet tungsvermögens), im Zusammenwirken der Entminungsdienst. wurden. Waffengattungen und in der Durchführung Der Beilagenteil enthält die Beschreibung Die APP (STANAG 2019) wurde berücksich- der verschiedenen Einsatzarten sowie in der der Funktionen und Elementen für die tigt, soweit diese im Rahmen der Teilnahme Einsatzunterstützung eingegangen. ABC-Kampfmittelbeseitigung und der Zu- an der erweiterten Partnerschaft für den Der Beilagenteil enthält die Gliederung eines sammenarbeit mit der Militärstreife & Mili- Frieden der NATO in den Normenbestand hochgebirgsspezialisierten Jägerbataillons, tärpolizei, einen Leitfaden für die Behand- des Österreichischen Bundesheeres über- die Begriffsvergleiche zwischen ÖBH und lung und Beseitigung von improvisierten nommen wurden. DBw und beispielhaft Pläne für verschiede- ABC-Kampfmitteln sowie die Hauptschritte Die Inhalte dieser DVBH dienen sowohl der ne Einsatzszenarien sowie die Darstellung und Phasen bei der CBRN EOD. Anwendung im Einsatz, bei Übungen, Plan- möglicher technischer Aufklärungsmittel. spielen und Geländebesprechungen als Bei den folgend dargestellten DVBH han- auch in der Lehre an den Akademien und DVBH (zE) delt es sich um Neuauflagen, die aufgrund Schulen. „ABC-KAMPFMITTEL AB- erforderlicher inhaltlicher Änderungen oder Außer Kraft gesetzt wird mit der Ausgabe WEHR UND BEHANDLUNG von Erfahrungsberichten überarbeitet bzw. der DVBH an die Bedarfsträger die mit der UND BESEITIGUNG VON aktualisiert wurden. VersNr. 7610-11174-0808 herausgegebene ABC-KAMPFMITTELN" gleichnamige DVBH (zE). VersNr. 7610-01051-0718 DVBH Die DVBH (zE) wird in der Folge gesamt- „TAKTISCHE ZEICHEN“ Die oa. DVBH sind im Intranet (Vorschriften- heitlich auch in der umgangssprachlich VersNr. 7610-11174-1218 rahmenplan) und im Internet (Lernplattform gebräuchlichen Kurzform als CBRN EOD Die DVBH enthält die Grundsätze für den BH – SITOS-Six) zum Download bereitgestellt. (Chemical, Biological, Radiological, Nuclear Aufbau und die Regelungen für die Anwen- Explosive Ordnance Disposal) bezeichnet. dung von taktischen Zeichen. ADir RgR Obst Hans Bundschuh, Vor CBRN EOD ist die Gesamtheit aller Maßnah- Mit dieser DVBH übernimmt das ÖBH die men zur Verhinderung eines ABC-Ereignisses ∆ in der NATO Joint Military Symbology = im Zusammenhang mit ABC-Kampfmitteln APP-06 (D) festgelegten Taktischen Zei- einschließlich improvisierter Vorrichtungen chen sowie den mit ABC-Füllungen, und zur Minimierung ∆ internationalen Zeichenidentifikations- der Wirkung eines nicht zu vermeidenden code für eine interoperable Übertragung ABC-Ereignisses. der Daten. 2
INFORMATION NEUERUNGEN UND VERBESSERUNGEN IM JAHR 2018 Ein Überblick von OR Dr. Gerald Brettner-Messler INITIATIVEN IM RAHMEN DER Durch den Generalstab erfolgte eine Aus- Kernbereich einer HAK umfassend auf eine EU-PRÄSIDENTSCHAFT wahl der Standorte, bei welchen Parameter Verwendung in sicherheitsrelevanten Berei- Das Österreichische Bundesheer unterstütz- wie gute Verkehrsanbindung und bereits chen des Staates, aber auch in Unterneh- te die EU-Präsidentschaft bei der sicheren günstige Voraussetzungen im Bereich der men vorbereitet werden. und reibungslosen Durchführung. Dazu wur- Kasernen-Infrastruktur berücksichtigt wur- Die Absolventen sollen vorrangig für den den insgesamt sechs Luftraumsicherungs- den. Weiters wurde auf eine gleichmäßige Offiziersberuf beim ÖBH begeistert werden, operationen durchgeführt. Zusätzlich sorgten regionale Verteilung Rücksicht genommen. sind jedoch auch im Innenressort, der Jus- die Kraftfahrer des Bundesheeres für einen Am 16. Mai 2018 wurden durch die Bundes- tiz, beim Zoll, der Finanzpolizei, aber auch reibungslosen Betrieb der Fahrzeugflotte für regierung zwölf dieser Standorte als „Si- Rettung, Feuerwehr oder Sicherheitsgewer- den österreichischen EU-Vorsitz. cherheitsinseln“ festgelegt. be einsetzbar. Unter dem Motto „Ein Europa, das schützt“ Die Standorte sind: Der Schulstandort ist Wr. Neustadt auf dem verfolgte Bundesminister Kunasek das Ziel, für ∆ Burgenland: Benedek-Kaserne Gelände der Militärakademie. mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bür- in Bruckneudorf, ger zu sorgen. In einer hochrangigen Experten- ∆ Kärnten: Khevenhüller-Kaserne Wesentliche Bereiche der Bildungs- und konferenz wurde diskutiert, ob das erfolgreiche in Klagenfurt, Lehraufgaben sind daher: österreichische Modell der Assistenz militäri- ∆ Niederösterreich: Burstyn-Kaserne in ∆ Grundlagen und Rahmenbedingungen scher Kräfte für zivile Behörden auf die euro- Zwölfaxing und Fliegerhorst Brumowski der nationalen Sicherheitspolitik und Ins- päische Ebene gehoben werden könnte. in Langenlebarn, titutioneller Rahmen für die internationa- Das daraus entstandene Initiativpapier wur- ∆ Oberösterreich: Fliegerhorst Vogler le Sicherheitspolitik, de beim informellen Verteidigungsminister- in Hörsching, ∆ Führung und Entwicklung von Konzepten rat in Wien vorgestellt und in weiterer Folge ∆ Salzburg: Schwarzenberg-Kaserne für Krisen- und Katastrophenszenarien, in den Gremien in Brüssel behandelt. in Salzburg, ∆ innerbetriebliche Rahmenbedingungen Ein weiterer wichtiger Aspekt der österrei- ∆ Steiermark: Gablenz-Kaserne in Graz und Führung, chischen Vorsitzführung war der Westbal- und Landwehr-Kaserne in St. Michael, ∆ Ethische Grundsätze und Führung, kan. Hier initiierte Bundesminister K unasek ∆ Tirol: Standschützen-Kaserne ∆ Cross Cultural Management, einen erneuerten strategischen Dialog in Innsbruck, ∆ Grundlagen Berufskunde und Recht, mit den Westbalkanstaaten. Gleichzeitig ∆ Vorarlberg: Walgau-Kaserne in Bludesch, ∆ Kooperation sicherheitsrelevanter Orga- schnürte die Bundesregierung ein Paket ∆ Wien: Vega-Payer-Weyprecht-Kaserne nisationen, zum Aufbau von Kapazitäten, zur Förderung und Van Swieten-Kaserne. ∆ Psychologie und Kommunikation. von Beiträgen der dortigen Staaten zu GS- In einem ersten Schritt wird die Selbststän- VP-Missionen sowie zur Stärkung der Resi- digkeit in Bezug auf den militärischen Eigen- LUFTRAUMSICHERUNG lienz der Westbalkanstaaten. bedarf hergestellt werden, danach werden die Der Schutz der Neutralität und Souveränität Das BMLV verhandelte während des EU-Vor- o.a. Standorte insofern zu „Sicherheitsinseln“ Österreichs ist die Hauptaufgabe des Öster- sitzes außerdem erstmals einen EU-Legis- ausgebaut, was Lagerkapazitäten, Sicher- reichischen Bundesheeres und die Siche- lativvorschlag zum Europäischen Vertei- stellung von Wasser und Energieversorgung rung des österreichischen Luftraums durch digungsfonds, der im Rat der Außen- und oder diverser Bevorratung betrifft. eine aktive Luftraumüberwachung ist ein Verteidigungsminister am 19. November notwendiger Bestandteil davon. angenommen wurde. BERUFSBILDENDE HÖHERE Im Februar 2018 beauftragte Bundes- SCHULE FÜR FÜHRUNG minister Kunasek den Generalstab, eine ERRICHTUNG VON UND SICHERHEIT Evaluierungskommission aus Experten SICHERHEITSINSELN Die neue BHS für Führung und Sicher- zusammenzustellen, um alle Optionen der Das Regierungsprogramm 2017 – 2022 sieht heit soll, anstelle des aufgelösten Militär Sicherung des österreichischen Luftraums für den Bereich „Bekenntnis zu einem starken realgymnasiums, ab Herbst 2019 mit zwei sorgfältig zu evaluieren. Die Evaluierungs- Österreichischen Bundesheer“ die Festlegung Klassen starten. Für die Hälfte der Schüler kommission hatte den Auftrag, die im von Standorten für „Sicherheitsinseln“ mit sind Internatsplätze verfügbar. Bericht der Sonderkommission „Aktive dem Ziel einer bundesweiten Abdeckung vor, In der BHS für Führung und Sicherheit sol- Luftraumüberwachung“ vom 30. Juni 2017 um im Krisen- und Katastrophenfall eine re- len die Schüler neben der Ausbildung zum dargestellten Varianten unter Einbeziehung gionale Durchhaltefähigkeit zu gewährleisten. Unternehmensführer entsprechend dem allfälliger neuer Optionen und aller ver- 3
INFORMATION fügbaren aktuellen Informationen neu zu Im April 2019 wird die Bildung von zwei tischer Bildung für beide Seiten zu stärken. bewerten. Auf Basis dieser Ergebnisse der Kommanden der oberen/operativen Füh- Auf Grundlage des Unterrichtsprinzips Poli- Evaluierungskommission soll nun in weite- rung (Kommando Streitkräfte in Graz und tische Bildung in den Schulen (Grundsatzer- rer Folge eine Entscheidung der Bundesre- Salzburg, Kommando Streitkräftebasis in lass des Unterrichtsministeriums 2015) soll gierung in dieser für Österreichs Sicherheit Wien) unter weitgehender Nutzung bzw. künftig ein stärkerer Austausch bzw. die Zu- so wichtigen Frage getroffen werden. Abstützung auf bestehende bzw. ehemalige sammenarbeit von Vertretern der Bereiche Organisationsstrukturen erfolgen. Bildung und Bundesheer stattfinden. Es gilt MOBILITÄTS- UND Im Jahr 2019 beginnt die Aufstellung von das Bewusstsein für geistige Landesvertei- HUBSCHRAUBERPAKET Pionier- & Sicherungskompanien zur Stär- digung (GLV) zu stärken. Bundesminister Kunasek hat in mehreren Ver- kung der Militärkommanden. handlungsrunden ein Sicherheitspaket für das Die Ziele des Projektes sind: BMLV verhandelt. Dieses Sicherheitspaket um- EINFÜHRUNG ∆ Abklärung der wechselseitigen Interes- fasst gemäß Ministerratsbeschluss vom 22. MILIZ-INFORMATIONSOFFIZIER sen und Perspektiven sowie der Schnitt- August 2018 ein militärisches Mobilitätspaket Informationsoffiziere leisten mit ihrer Arbeit mengen im Hinblick auf die Politische und ein militärisches Hubschrauberpaket. wichtige Beiträge zur Information und Moti- Bildung; Im Bereich der Hubschrauber wird zum ei- vation an Schulen, bei Veranstaltungen und ∆ Entwicklung von gemeinsamen Formaten nen die Black-Hawk-Flotte des ÖBH von 9 bei Vereinen. Um deren Tätigkeit zu stärken, in der Fortbildung von Lehrpersonen und auf 12 Hubschrauber aufgestockt. Darüber wurde eine eigene Laufbahn „Miliz-Informa- Lehroffizieren; hinaus wird als Ersatz für die mehr als 50 tionsoffizier“ geschaffen, die Milizoffizieren ∆ Etablierung eines vertiefenden fachlichen Jahre alte Alouette-3-Flotte ein leichtes und Milizunteroffizieren als neue Laufbahn Diskurses zu relevanten Teilaspekten Mehrzweckhubschraubersystem beschafft. zur Verfügung steht. (Expertenrunden, Fachkonferenzen); Dieses Mehrzweckhubschraubersystem Mit österreichweit 112 Informationsoffi ∆ Gemeinsame Erarbeitung von zielgrup- umfasst 12 leichte Mehrzweckhubschrau- ziersposten, angesiedelt bei den Abteilun- penspezifischen Lehr- und Unterrichts- ber, die mit vier verschiedenen Missionsein- gen für Öffentlichkeitsarbeit der Militär- materialien (Print, Digital, Online). rüstungspaketen an diverse Einsatzerfor- kommanden, bildet diese Neuerung eine Der nächste Schritt ist eine Erhebung bei dernisse angepasst werden können. massive Verstärkung der PR-Kapazität des Lehrpersonen über deren Verständnis von GLV, Das Mobilitätspaket umfasst insbesondere Bundesheeres. über die derzeit tatsächlich unterrichteten In- dringend erforderliche militärische Fahr- halte und deren Bedarf für den Unterricht. zeuge wie zum Beispiel einen Teilersatz der VERBESSERUNGEN IM Puch G Flotte. Die Finanzierung des Mobili- DIENSTRECHT SPRACHAUSBILDUNG NEU tätspakets in der Höhe von zirka 30 Millio- Mit einer Dienstrechtsnovelle wurde die Ein- Gemäß bisheriger Regelung waren anlass- nen Euro sowie des Hubschrauberpakets in satzzulage für Auslandseinsätze um bis zu bezogene Sprachprüfungsergebnisse (z.B. der Höhe von über 300 Millionen Euro wird zwei Werteinheiten erhöht. Außerdem wurde Zulassung zu Lehrgängen/Kursen oder Be- über eine Sonderfinanzierung erfolgen. ein Rechtsanspruch auf verschiedene Hil- werbung um einen Arbeitsplatz) ab dem feleistungen bei Dienst- und Arbeitsdienst Prüfungstag drei Kalenderjahre gültig. Diese HEERESORGANISATION 2019 unfällen nicht nur für die Ressortbediens- Vorgangsweise hatte einen hohen bürokra- Im derzeitigen Regierungsprogramm ist teten, sondern auch für Präsenz- und tisch-administrativen Aufwand zur Folge. das klare Bekenntnis zur militärischen Lan- Ausbildungsdienstleistende geschaffen. Als Konsequenz wurde nunmehr angeord- desverteidigung verankert. Bundesminister Für Militärpiloten gibt es seit April 2018 Ver- net, dass eine einmal abgelegte Sprachprü- Kunasek hat angeordnet, zuerst die Organi- besserungen bei den Sonderverträgen und fung unbefristet gültig bleibt. Dies umfasst sationsentwicklung der Truppe und in weite- die Altersbeschränkung von 53 Jahren wur- auch derzeit nicht mehr gültige Prüfungs- rer Folge der Zentralstelle und anderer nach- de aufgehoben. Nun kann bei vorhandener zeugnisse. Bereits abgelaufene Zeugnisse geordneter Elemente durchzuführen. Flugtauglichkeit bis zur Ruhestandsverset- behalten somit ihre Gültigkeit. Mit der Organisationsentwicklung der Truppe zung geflogen werden. Befristungen, welche auf anderslautenden soll eine Stärkung der Truppe mit der Haupt- Für Flugsicherungspersonal, Radarleit- und gesetzlichen Regelungen oder Vorgaben aus aufgabe militärische Landesverteidigung, eine Wetterdienst sind Sonderverträge geplant internationalen Verwendungen basieren (z.B. Verschlankung der Führungs- und Verwal- und Militärärzte werden im Rahmen der Flugsicherung, Attachédienst oder Personen tungsstrukturen und die Verminderung der An- Sonderverträge besser bezahlt. in Hauptquartieren), bleiben bestehen. zahl der Dienstbehörden erreicht werden. Die Absolvierung von Sprachprüfungen auf Im Herbst 2018 erfolgten erste Schritte zur PROJEKT POLITISCHE freiwilliger Basis ist nach Genehmigung der Wiederherstellung von vier handlungsfähi- BILDUNG Dienststelle auch weiterhin möglich. Da- gen Landbrigaden und zwei Luftbrigaden. Ein gemeinsam vom Bundesministerium rüber hinaus werden auch weiterhin Kur- Die Landbrigaden umfassen in Zukunft die 3. für Bildung, Wissenschaft und Forschung se zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der JgBrig (Brigade Schnelle Kräfte) – zu ihr gehö- (BMBWF) und dem BMLV entwickeltes Projekt, Sprachfähigkeiten angeboten. ren alle mit dem MTPz PANDUR ausgestatte- hat sich – sowohl aus schulischer als auch ten Verbände, die 4. Panzergrenadierbrigade, militärischer Sicht – zum Ziel gesetzt, das wis- OR Dr. Gerald Brettner-Messler, die 6. Gebirgsbrigade und die 7. Jägerbrigade. senschaftlich fundierte Verständnis von Poli- Generalsekretariat im BMLV 4
INFORMATION DIE NEUEN BEZÜGE Nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001) und der Verordnung über die Dienstgradzulage bestehen ab 1. Jänner 2019 folgende Ansprüche (alle Betragsangaben in Euro): GRUNDWEHRDIENST Die Bemessungsgrundlage richtet sich Soldaten gebühren während des Grund- nach dem jeweiligen Einkommen vor der wehrdienstes folgende Bezüge: Wirksamkeit der Einberufung (Zustellung außerhalb eines Einsatzes nach des Einberufungsbefehles oder allgemeine § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Bekanntmachung der Einberufung) und be- Monatsgeld nach trägt mindestens 1.264,30 und höchstens § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................222,83 5.742,03. Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001: oder während eines Einsatzes Rekruten und Chargen:...................1.279,84 nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 PRÄSENZDIENST (bei Einsatzvorbereitung:......................639,92) Monatsgeld nach Soldaten gebühren folgende Bezüge bei den Unteroffiziere:...................................1.620,15 § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83 Präsenzdienstleistungen (bei Einsatzvorbereitung:......................810,08) ∆ Milizübungen gemäß § 21 WG 2001, Offiziere:............................................2.110,07 Anlassfälle für einen Einsatz ∆ freiwillige Waffenübungen oder (bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.055,04) lit. a) militärische Landesverteidigung Funktionsdienste gemäß § 22 WG 2001, Pauschalentschädigung pro Monat (siehe hiezu § 2 Abs. 2 WG 2001); ∆ außerordentliche Übungen gemäß nach § 36 Abs. 1 HGG 2001:..............1.264,30 lit. b) Schutz der v erfassungsmäßigen § 24 Abs. 4 WG 2001 Die Entschädigung kann, wenn die Pau- Einrichtungen und ihrer Handlungs Monatsgeld nach schalentschädigung den Verdienstentgang fähigkeit und der demokrati schen Freiheiten der Einwohner sowie zur § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................222,83 nicht deckt, nach § 36 Abs. 2 HGG 2001 pro Aufrechterhaltung der Ordnung und oder im Monat maximal 9.482,26 betragen. Sicherheit im Inneren über haupt Einsatzpräsenzdienst gemäß § 19 Abs. 1 (sicherheitspolizeilicher Assistenz einsatz); Zif. 6 WG 2001 bzw. während eines Einsat- MILIZPRÄMIE lit. c) Hilfeleistung bei Elementarereig zes in den sonstigen Präsenzdiensten; Zusätzlich gebührt Anspruchsberechtigten, nissen und Unglücksfällen außerge Monatsgeld nach die eine Milizübung leisten, eine Milizprämie wöhnlichen Umfanges (Assistenz § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83 nach § 9a HGG 2001. Die Höhe der für einen einsatz zur Katastrophenhilfe). Zusätzlich monatlich: Kalendermonat gebührenden Milizprämie Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, beträgt für Zusätzlich monatlich: Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, Rekruten und Chargen 14,34 vH ......(377,71), Grundvergütung nach Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001, Unteroffiziere 18,36 vH ..................... (483,60), § 5 Abs. 1 HGG 2001................................. 116,16 Einsatzprämie nach § 9 HGG 2001: Offiziere 23,66 vH..................................(623,19) Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, In Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG des Bezugsansatzes. Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, 2001 während freiwilliger Waffenübungen Freifahrt nach § 8 HGG 2001, und Funktionsdiensten gebührt Anspruchs- AUSBILDUNGSDIENST Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001. berechtigten folgende Einsatzprämie: BIS 12 MONATE Soldaten gebührt während dieses Wehr- Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs. 2 Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001: dienstes: HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der Rekruten und Chargen:...................1.429,45 außerhalb eines Einsatzes nach § 2 Abs. 1 Vorbereitenden (bei Einsatzvorbereitung:.......................714,73) lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld nach Milizausbildung (VbM):............................519,94 Unteroffiziere:................................... 1.837,71 § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................222,83 (bei Einsatzvorbereitung:......................918,86) oder während eines Einsatzes nach § 2 Allenfalls besteht nach § 25 HGG 2001 ein Offiziere:........................................... 2.382,42 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld nach Anspruch auf Familien- bzw. Partnerun- (bei Einsatzvorbereitung:................... 1.191,21) § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83 terhalt (maximal 80% der Bemessungs- und Monatsprämie nach grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf § 6 Abs. 1 HGG 2001:...............................868,94 Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Be- messungsgrundlage). 5
INFORMATION Zusätzlich monatlich: ZEITSOLDAT ( „KURZ“ ) AUSBILDUNGSDIENST Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, Soldaten gebühren während des Wehr- ab dem 13. Monat Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, dienstes als Zeitsoldat („kurz“): Soldaten gebührt während dieses Wehr- Freifahrt nach § 8 HGG 2001, Monatsgeld nach dienstes: außerhalb eines Einsatzes nach Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001. § 3 Abs. 1 HGG 2001:................................222,83 § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs. 2 oder während eines Einsatzes nach nach § 3 Abs. 1 HGG 2001:.....................222,83 HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 oder während eines Einsatzes nach § 2 Vorbereitenden Monatsgeld nach Abs. 1 lit. a bis c WG 2001 Monatsgeld nach Milizausbildung (VbM):...........................519,94 § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83 § 3 Abs. 2 HGG 2001:...............................512,83 und Monatsprämie nach und Monatsprämie nach Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 § 6 Abs. 1 HGG 2001:...............................868,94 § 6 Abs. 1 HGG 2001:........................... 1.270,36 ein Anspruch auf Familien- bzw. Partner- unterhalt (maximal 80% der Bemessungs- Zusätzlich monatlich: Zusätzlich monatlich: grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001, Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001, Bemessungsgrundlage). Hinsichtlich der Freifahrt nach § 8 HGG 2001, Freifahrt nach § 8 HGG 2001, Bemessungsgrundlage siehe die Spalte Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001. Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001. Grundwehrdienst. Einmalige Erfolgsprämie nach § 5 Abs. 2 Allenfalls besteht nach § 25 HGG 2001 ein HGG 2001 bei erfolgreichem Abschluss der Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c Anspruch auf Familien- bzw. Partnerun- Vorbereitenden Milizausbildung (VbM):.519,94 WG 2001 gebührt den Soldaten im Ausbil- terhalt (maximal 80% der Bemessungs- dungsdienst zusätzlich folgende Einsatz- grundlage) und nach § 31 HGG 2001 auf Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 ein vergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001: Wohnkostenbeihilfe (maximal 30% der Be- Anspruch auf Familien- bzw. Partnerunterhalt Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001: messungsgrundlage). (maximal 80% der Bemessungsgrundlage) und Rekruten und Chargen:.................. 1.299,60 nach § 31 HGG 2001 auf Wohnkostenbeihilfe (bei Einsatzvorbereitung:......................649,80) Die Bemessungsgrundlage richtet sich (maximal 30% der Bemessungsgrundlage). Unteroffiziere:...................................1.670,72 nach dem jeweiligen Einkommen vor der Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage siehe (bei Einsatzvorbereitung:......................835,36) Wirksamkeit der Einberufung (Zustellung die Spalte Grundwehrdienst. Offiziere:............................................2.165,91 des Einberufungsbefehles oder allgemeine Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c (bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.082,96) Bekanntmachung der Einberufung) und be- WG 2001 gebührt den Soldaten im Ausbil- trägt mindestens 1.264,30 und höchstens dungsdienst zusätzlich folgende Einsatz- Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001: 5.742,03. vergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001: Rekruten und Chargen:...................1.163,42 (bei Einsatzvorbereitung:.......................581,71) Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001: Unteroffiziere:...................................1.472,91 2001 gebührt den Soldaten zusätzlich fol- Rekruten und Chargen:.................. 1.299,60 (bei Einsatzvorbereitung:...................... 736,46) gende Einsatzvergütung nach § 6 Abs. 2 (bei Einsatzvorbereitung:......................649,80) Offiziere:............................................1.918,31 HGG 2001: Unteroffiziere:...................................1.670,72 (bei Einsatzvorbereitung:...................... 959,16) (bei Einsatzvorbereitung:......................835,36) Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001: Offiziere:............................................2.165,91 Rekruten und Chargen:.................. 1.299,60 (bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.082,96) (bei Einsatzvorbereitung:......................649,80) Unteroffiziere:...................................1.670,72 Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001: (bei Einsatzvorbereitung:......................835,36) Rekruten und Chargen:...................1.163,42 Offiziere:............................................2.165,91 (bei Einsatzvorbereitung:.......................581,71) (bei Einsatzvorbereitung:.................. 1.082,96) Unteroffiziere:...................................1.472,91 (bei Einsatzvorbereitung:...................... 736,46) Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001: Offiziere:............................................1.918,31 Rekruten und Chargen:...................1.163,42 (bei Einsatzvorbereitung:...................... 959,16) (bei Einsatzvorbereitung:.......................581,71) Weiters kann eine Ausbildungsprämie Unteroffiziere:...................................1.472,91 während der Truppenoffiziersausbildung in (bei Einsatzvorbereitung:...................... 736,46) Höhe von 331,88 bzw. während der Unter- Offiziere:............................................1.918,31 offiziersausbildung in der Höhe von 114,84 (bei Einsatzvorbereitung:...................... 959,16) gebühren. Darüber hinaus kann eine Jour- naldienstvergütung in Höhe von 151,72 (Werktag) bzw. 303,43 (Sonntag bzw. Feier- tag) in Betracht gezogen werden. 6
INFORMATION AUFSCHUBPRÄSENZDIENST Nach § 52 HGG 2001 gebühren Anspruchs- berechtigten, die einen Aufschubpräsenz- dienst leisten, die Ansprüche im gleichen Umfang und nach den gleichen Bestim- mungen wie für jenen Wehrdienst, aus dem die Entlassung vorläufig aufgeschoben wurde. DIENSTGRADZULAGE Nach § 4 HGG 2001 iVm der Verordnung über die Dienstgradzulage beträgt die Dienstgradzulage: Gefreiter......................................................... 60,05 Korporal...........................................................75,07 Zugsführer..................................................... 89,82 Wachtmeister.............................................123,27 Oberwachtmeister....................................138,02 Stabswachtmeister..................................153,03 Oberstabswachtmeister..........................167,78 Offiziersstellvertreter..............................182,80 Vizeleutnant................................................ 197,55 Fähnrich...................................................... 220,20 Leutnant.......................................................234,95 Oberleutnant..............................................249,44 Hauptmann.................................................279,46 Major............................................................. 312,91 Oberstleutnant...........................................342,41 Oberst...........................................................372,44 Brigadier......................................................405,89 Generalmajor..............................................416,96 b) Entsendung zu Übungen und Ausbildungs- ÜBERSICHT Generalleutnant.........................................428,02 maßnahmen gemäß § 1 Z 1 lit. d KSE-BVG Bei Übungen im Ausland gebühren: General.........................................................439,34 (75 % des Sockelbetrages): Berufssoldaten Rekrut...........................................................782,29 (Bedienstete Soldaten im Präsenz- oder Ausbildungsdienst AUSLANDSÜBUNGSZULAGE Gefreiter, Korporal, Zugsführer ........ 1.129,97 des BMLV) nach § 10 HGG 2001. Wachtmeister, Oberwachtmeister, Monatsbezug Bezüge nach HGG 2001 Die Auslandsübungszulage, die unter An- Stabswachtmeister.............................. 1.390,73 nach Gehalts- (nach Art des Wehr- wendung des mit 1. April 1999 in Kraft ge- Oberstabswachtmeister, Offiziersstellver- gesetz 1956 dienstes) und Auslands- tretenen Auslandszulagen- und Hilfeleis- treter, Vizeleutnant............................... 1.825,33 bzw. Monats- übungszulage nach HGG entgelt nach 2001 bei sinngemäßer tungsgesetzes – AZHG bemessen wird, Fähnrich, Leutnant, Vertragsbe- Anwendung des AZHG besteht aus einem Sockelbetrag bei Oberleutnant, Hauptmann, Major, dienstetenge- (beide grundsätzlich Oberstleutnant, Oberst, Brigadier, setz 1948 und steuerbefreit; Pau- Auslandszu- schalentschädigung, a) Entsendung zu Übungen und Ausbil- Generalmajor, Generalleutnant lage (steuer- Entschädigung des dungsmaßnahmen gemäß § 1 Z 2 KSE- und General ............................................2.259,94 befreit!) nach Verdienstentganges und BVG (40 % des Sockelbetrages): und aus Zuschlägen, die sich nach Ort und AZHG. Fortzahlung der Bezüge nach dem 6. Hauptstück Rekrut........................................................... 417,22 Umständen der Auslandsübung richten. Bei HGG 2001 sind jedoch Gefreiter, Korporal, Zugsführer ............602,65 Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen steuerpflichtig!) Wachtmeister, Oberwachtmeister, können in Betracht kommen: Stabswachtmeister.................................. 741,72 – Zonenzuschlag: Oberstabswachtmeister, Offiziersstellver- 231,79 bis max. 695,37 RECHTSVERTEIDIGUNG treter, Vizeleutnant .................................. 973,51 – Funktionszuschlag: Notwendige Kosten zur zweckentsprechen- Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant, 115,89 bis max. 695,37 den Rechtsverteidigung können nach § 17 Hauptmann, Major, Oberstleutnant, – Unterkunfts- und Verpflegszuschlag Abs. 4 HGG 2001 bis höchstens 7.901,88 Oberst, Brigadier, Generalmajor, Ein Klima-, Krisen-, Ersteinsatz- oder Ge- ersetzt werden. Generalleutnant und General........... 1.205,30 fahrenzuschlag kommt bei der Durchfüh- rung einer Auslandsübung nicht in Betracht. Mag. Christoph Ulrich, DiszBW 7
INFORMATION MILIZBEFRAGUNG 2019 Ihre Meinung bestimmt unser Handeln! In der Zeitschrift Miliz Info, Nr. 2/2015 wur- de umfassend über die Neuausrichtung der „Miliz“ berichtet. Zur Erfassung eines „Stim- MILIZBEFRAGUNG mungsbildes“ und Einleitung von attraktivi- tätssteigernden Maßnahmen für den Dienst im Rahmen einer Milizverwendung wurde die Milizbefragung 2016 durchgeführt. Das damalige Ergebnis ist der Zeitschrift 1. Wie wichtig erachten Sie persönlich... Miliz Info, Nr. 4/2016 zu entnehmen und eher wichtig eher unwichtig kann auch auf der Homepage des Bundes- ● ● die militärische heeres unter Landesverteidigung für http://www.bundesheer.at/miliz/pdf/ ein Land wie Österreich? befragung2016_ergebnisse.pdf sowie ● ● den Schutz Österreichs http://www.bundesheer.at/miliz/pdf/ (Grenzen, Luftraum, befragung2016_zsfg.pdf kritische Infrastruktur etc.)? eingesehen werden. ● ● die Entwicklung einer erweiterten europäischen Schon damals wurde festgelegt, dass im Gesamtverteidigung? Jahr 2019 eine neuerliche Milizbefragung durchzuführen ist, welche ein möglichst umfassendes Stimmungs- und Lagebild zur ∆ Was ist den Beorderten wichtig; ka Ende März/Anfang April 2019, mittels Situation der „Miliz“ abbildet, und mit der ei- ∆ Beurteilungen zum militärischen Umfeld; Briefpost einen „Einladungsbrief“ und eine nerseits die Wirkung der zwischenzeitlichen ∆ Information und Kommunikation; „technische Anleitung“ mit den notwendi- umgesetzten Maßnahmen und andererseits ∆ Milizbetreuung; gen Details erhalten. jene Bereiche, wo es noch Handlungsbedarf ∆ Verbesserungsvorschläge zur Steigerung Die Teilnahme (Beantwortung von Fragen) gibt, festgestellt werden können. der Attraktivität einer Milizfunktion; erfolgt selbstverständlich auf freiwilliger Ba- Insgesamt dient das Ergebnis in der Folge der ∆ Vertrauen; sis, wobei wir Ihre Daten vertraulich behan- obersten militärischen Führung als Entschei- ∆ Freiwilligenengagement; deln und die Anonymität der Teilnehmer an dungsgrundlage zur weiteren Verbesserung ∆ Wechselwirkungen: Miliztätigkeit und der Milizbefragung sichergestellt ist/wird. der „Rahmenbedingungen für die „Miliz“. Freiwilligenengagement; Ich ersuche Sie um rege Teilnahme, damit ∆ Beurteilung der bisherigen Zeiten ein noch besseres Teilnahmeergebnis als Ihre Meinung ist wieder gefragt zu folgen- beim ÖBH. 2016 erzielt wird und damit die Ergebnisse den Bereichen: noch mehr Aussagekraft haben. ∆ Stellenwert der Landesverteidigung; Selbstverständlich werden wir das Ergeb- ∆ Bedeutung der „Miliz“; nis der Milizbefragung 2019 auch wieder Nehmen Sie teil und gestalten Sie mit! ∆ Hinderungsgründe für ein stärkeres in den militärischen Medien (Miliz Info und Milizengagement; BMLV-Homepage) publizieren. Weitere Informationen zur „Miliz“ finden Sie ∆ Meldung zum Inlandseinsatz; unter ∆ Beurteilung der finanziellen MILIZBEFRAGUNG 2019 http://miliz.bundesheer.at Entschädigung; Die „Milizbefragung 2019“ wird nach derzei- oder ∆ Meldung zum Auslandseinsatz; tigem Stand von Mitte bis Ende April 2019 http://www.facebook.com/bundesheer ∆ Beschäftigung in Unternehmen; als Online-Befragung stattfinden, wobei – ∆ Berufliche Position; neben statistischen Daten – nur solche Da- ∆ Beschäftigungsart; ten erhoben werden, welche für eine (um- ∆ Beim ÖBH erworbene/erweiterte fassende) Analyse von Auswirkungen und Kompetenzen; Änderungen im Milizsystem notwendig sind. ∆ Nutzen für das Berufsleben; Dazu werden Sie zeitlich vorgestaffelt, zir- Bgdr Mag. Stefan Thaller, Ltr EVb MEHRWERT – INTEGRATION – LEISTUNGSFÄHIGKEIT – IDENTIFIKATION – ZIVILE KOMPETENZ 8
RECHT NETZ- UND INFORMATIONSSYSTEM- SICHERHEITSGESETZ (NISG) Im Folgenden werden das neue NISG und die TKG 2003-Novellierung vorge- stellt, zwei ressortrelevante bundesgesetzliche Regelungen zur Erhöhung der Cybersicherheit in Österreich. NIS VORBEMERKUNG Am 28. Dezember 2018 wurde im BGBl. I mit Nr. 111/2018 das unmittelbar ressor- trelevante Fremdlegislativvorhaben mit der Bezeichnung „Bundesgesetz, mit dem Staatliche das Bundesgesetz zur Gewährleistung ei- Institutionen nes hohen Sicherheitsniveaus von Netz- Gesundheit und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz – Internet NISG) erlassen und das Telekommunika- Industrie tionsgesetz 2003 geändert wird“ kund- Finanzsektor gemacht. Die diesbezügliche Regierungsvorlage (369 d.B., XXVI. GP), in der sich ua. auch Verfas- Kritische EU Partner sungsbestimmungen finden, war zuvor von Infrastruktur IKT- Provider National- und Bundesrat jeweils einstimmig angenommen worden. Damit fand der über zweieinhalb Jahre andauernde innerstaat- liche Legislativprozess seinen Abschluss, GESETZESZWECK Das in Rede stehende legislative Vorhaben in den das BMLV(S)/FLeg (gemeinsam mit Die Sammelnovelle dient zur Umsetzung trägt zur Gewährleistung eines entsprechen- BKA und BMI) durch Textierung führend in- der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Euro- den österreichischen Cybersicherheits- volviert gewesen ist. päischen Parlaments und des Rates vom standards bei, zumal sich die Bundesregie- Weitreichende Ermächtigungen zum Daten- 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewähr- rung im aktuellen Regierungsprogramm empfang für den Wehrrechtsvollzug so- leistung eines hohen gemeinsamen Sicher- 2017 – 2022 („Zusammen. Für unser Ös- wie die BMLV-Vertretung in hochrangigen heitsniveaus von Netz- und Informations- terreich“) das Ziel gesetzt hat, die Bürger vor staatlichen Cyber-Gremien sind nun die systemen in der Union. den mit der fortschreitenden Digitalisierung ressortseitig beabsichtigte Folge. Vor diesem Hintergrund soll die Zusammen- verbundenen Gefahren und Risiken zu schüt- arbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten in zen und digitale Sicherheitslücken in Öster- Beim NISG handelt es sich (richtlinien- strategischer und operationeller Hinsicht reich bestmöglich zu schließen. konform) zwar um ein ziviles Regelungs- gestärkt werden. Diese Mitgliedstaaten regime, aus der ULV-Logik wird in den werden eine nationale NIS-Strategie erar- WESENTLICHE MATERIEN- Erläuterungen zum § 7 NISG („Koordinie- beiten, welche strategische Ziele, Prioritä- GESETZLICHE INHALTE rungsstrukturen“) dennoch bewußt auch ten und Maßnahmen enthalten soll, um in ∆ Weiterentwicklung und Koordination ei- der Begriff „Cyberverteidigung“ näher be- den einzelnen Mitgliedstaaten ein hohes Si- ner neuen Strategie für die Sicherheit von schrieben: cherheitslevel der Netz- und Informations- Netz- und Informationssystemen; „Die Cyberverteidigung umfasst die vom systeme (NIS) zu erreichen. ∆ Einrichtung von nationalen Koordinie- Bundesheer im Rahmen der militärischen Überdies sollen nationale Behörden und rungsstrukturen zur Prävention sowie zur Landesverteidigung (Art. 79 (1) B-VG) zu Computer-Notfallteams benannt werden Bewältigung von Sicherheitsvorfällen; setzenden Maßnahmen zur Bewältigung und bestimmte für das Gemeinwohl wich- ∆ Einrichtung von Computer-Notfallteams von Sicherheitsvorfällen, die einen Angriff tige private und öffentliche Anbieter („Be- zur Unterstützung der „Betreiber wesent- auf die Souveränität der Republik Öster- treiber wesentlicher Dienste“ und „Anbieter licher Dienste“, „Anbieter digitaler Diens- reich darstellen. Für die gesamtstaatlich zu digitaler Dienste“) zu angemessenen Si- te“ und Einrichtungen des Bundes bei der beurteilenden Cybersicherheit ist das BMLV cherheitsmaßnahmen und Meldung erheb- Bewältigung von Risiken und Sicherheits- einer der vorrangigsten Akteure.“ licher Störfälle verpflichtet werden. vorfällen; 9
RECHT ∆ Ermittlung der „Betreiber wesentlicher Gesamtstaatlicher Ansatz Cyber-Sicherheit Gesamtstaatlicher Ansatz Cyber Sicherheit Dienste“; ∆ Pflicht zur Setzung geeigneter Sicher- heitsvorkehrungen; Informations- und Meldepflichten; ∆ Einrichtung und Betrieb einer Meldesam- melstelle und einer zentralen Anlaufstelle; ∆ Betrieb und Nutzung von technischen Einrichtungen. Die vorerwähnten „Betreiber eines we- sentlichen Dienstes“ sollen einen Dienst im Sinne des Anhangs II der NIS-RL folgen- den sieben Sektoren zur Verfügung stellen: Energie (Elektrizität, Erdöl, Erdgas), Verkehr (Luftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt, APCIP Straßenverkehr), Bankwesen (Kreditinsti- tute), Finanzmarktinfrastrukturen (Betrei- ber von Handelsplätzen, zentrale Gegenpar- teien), Gesundheitswesen (Einrichtungen der medizinischen Versorgung, einschließ- lich Krankenhäuser und Privatkliniken), Trinkwasserlieferung und -versorgung (Lieferanten von und Unternehmen der Ver- und Informationssystemen, in dieser wird jeweiligen Mitglieder des IKDOK weiter. sorgung mit Wasser für den menschlichen auch das BMLV wieder teilnehmen. ∆ In § 9 („Datenverarbeitung“) findet sich Gebrauch), Digitale Infrastruktur (Internet Für den „äußeren Kreis“ wird eine neue eine Ermächtigung zur Datenverarbei- Exchange Points, DNS-Diensteanbieter, Struktur zur Koordination auf der opera- tung. In dieser wird ua. auch dem BMLV im TLD-Name-Registries). tiven Ebene (OpKoord) geschaffen, vgl. Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach Zusätzlich sollen (ohne entsprechender dazu § 3 Z 5 (iVm § 7 Abs. 2). Im Rahmen dem NISG das Recht eingeräumt, die er- Richtlinienvorgabe) noch bestimmte Einrich- der Koordinierungsstrukturen soll insbe- forderlichen personenbezogenen Daten tungen des Bundes miteinbezogen werden, sondere ein periodisches und anlassbe- zu verarbeiten, zu analysieren und den um die „cybersecurity“ sowohl für den öffent- zogenes Lagebild erstellt werden. Mitgliedern der OpKoord zu übermitteln. lichen Bereich als auch in der Privatwirtschaft Darüber hinaus soll durch Sammeln, Bün- Beim Verarbeiten von personenbezogenen möglichst umfassend zu verrechtlichen. deln, Auswerten und Weitergeben von re- Daten sind jedenfalls die Grundsätze für Unter den oben ebenfalls schon angeführ- levanten Informationen ein kontinuierli- die Verarbeitung personenbezogener Da- ten „Anbietern digitaler Dienste“ sind (ab cher Überblick über die aktuelle Situation ten, wie insbesondere der Grundsatz der einer gewissen Größe) sämtliche Anbie- im Bereich der NIS gewährleistet sein. Der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO), ter eines Online-Marktplatzes, einer On- permanent und gemeinsam erarbeitete der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c line-Suchmaschine oder eines Cloud-Com- Status zur Situation im Bereich der NIS DSGVO) und der Verhältnismäßigkeits- puting-Dienstes zu verstehen. soll allen Beteiligten als Grundlage für zu grundsatz (§ 1 Abs. 2 DSG) zu beachten. treffende planerische, präventive und re- Abs. 3 zufolge werden der Bundeskanzler, MILITÄRISCHE SONDERBE- aktive Maßnahmen dienen. der Bundesminister für Inneres und der STIMMUNGEN IN NISG/TKG Bundesminister für Landesverteidigung 2003-NOVELLE ∆ Gemäß § 4 Abs. 3 („Aufgaben des Bun- als jene Behörden ermächtigt sein, Infor- ∆ Im § 3 Z 4 (iVm § 7 Abs. 1) NISG wird der deskanzlers“) legt der Bundeskanzler im mationen im Zusammenhang mit Risiken, „innere Kreis der operativen Koordi- Einvernehmen mit dem Bundesminister Vorfällen und Sicherheitsvorfällen auf ei- nierungsstruktur (IKDOK)“ begriffsbe- für Inneres und dem Bundesminister für ner technischeren Ebene zum Zwecke der stimmt, das BMLV ausdrücklich als Teil Landesverteidigung mit Verordnung die Bewältigung analysieren zu können, bzw. dieses IKDOK genannt. Unter Einbindung Aufteilung der Pflichten als gemeinsam befugt sein, über zusätzlich zu den bis- bereits bestehender operativer Strukturen datenschutzrechtlich Verantwortlicher her genannten Datenkategorien weitere werden nunmehr zusätzliche Cyber-Ko- gemäß § 11 Abs. 3 leg. cit. fest. personenbezogene Daten zu verarbeiten ordinierungsstrukturen geschaffen. und einander zu übermitteln. Diese Koordinierungsstrukturen beste- ∆ § 6 Abs. 2 („Zentrale Anlaufstelle“) legt hen aus einem sogenannten „inneren fest, dass die zuständige zentrale Anlauf- ∆ In § 10 Abs. 2 („Datenübermittlung“) wird Kreis“ und einem „äußeren Kreis“. Der stelle (SPOC) beim Bundesminister für geregelt, dass Daten die dem Bundes- IKDOK ist eine interministerielle Struktur Inneres eingerichtet wird. Diese zentrale kanzler, dem Bundesminister für Inneres, zur Koordination auf der operativen Ebe- Anlaufstelle leitet die eingehenden Mel- dem Bundesminister für Landesvertei- ne im Bereich der Sicherheit von Netz- dungen und Anfragen jeweils direkt an die digung und dem Bundesminister für Eu- 10
RECHT Zusammenhängende Infrastruktur im Cyber Raum ropa, Integration und Äußeres Zusammenhängende Infrastruktur im Cyber-Raum auf Grund der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem NISG bekannt werden, u.a. auch an militärische Organe und Be- hörden für Zwecke der militä- rischen Landesverteidigung gemäß Art. 79 Abs. 1 B-VG übermittelt werden können. ∆ Laut § 11 wird die Einrichtung eines „NIS-Meldeanalysesys- tems“ vorgesehen. Bei diesem System handelt es sich um IKT-Lösungen und IT-Verfah- ren, in welchen Inhalte von Mel- dungen über Risiken, Vorfälle und Sicherheitsvorfälle sowie Erkenntnissen verarbeitet wer- den, die aus dem Betrieb von IKT-Lösungen zur Vorbeugung von Sicher- Bei Sicherheitsvorfällen, die eine im IK- ∆ § 30 NISG sieht vor, dass mit der Voll- heitsvorfällen gewonnen wurden. DOK vertretene Einrichtung betreffen ziehung dieses Bundesgesetzes, soweit Dieses System ist vom Bundesminister (wie etwa das BMLV), erfolgt die Mel- sie nicht der Bundesregierung obliegt, für Inneres bereitzustellen, um damit die dung jedoch „nur“ intern, d.h. im Rah- der Bundeskanzler, der Bundesminis- Bewertung von Risiken, Vorfällen und Si- men des IKDOK. § 22 Abs. 3 legt fest, ter für Inneres, der Bundesminister für cherheitsvorfällen und die Erstellung ei- dass bei Risiken und Vorfällen, die eine Landesverteidigung und der Bundesmi- nes Lagebildes zu unterstützen. im IKDOK vertretene Einrichtung betref- nister für Europa, Integration und Äuße- Zudem wird in Abs. 2 eine gemeinsame fen, die freiwillige Meldung im Rahmen res im Rahmen ihres Wirkungsbereiches datenschutzrechtliche Verantwortlich- des IKDOK erfolgt. betraut sind. keit zwischen dem Bundesminister für Inneres, dem Bundekanzler und dem ∆ § 25 Abs. 1 („Koordinationsausschuss“) ∆ Durch den neueingefügten Abs. 5a im Bundesminister für Landesverteidigung zufolge wird zur Beratung des Bundesmi- § 16a TKG 2003 hat die Regulierungsbe- geregelt. Die Aufteilung der Pflichten als nisters für Inneres in Bezug auf die Ent- hörde eine erfolgte Mitteilung nach Abs. 5 datenschutzrechtlicher Verantwortlicher scheidung über das Vorliegen einer Cy- unverzüglich an den Bundesminister für erfolgt gemäß Abs. 3 durch Verordnung berkrise und die operativen Maßnahmen Inneres weiterzuleiten. Dieser hat die da- des Bundeskanzlers, siehe dazu genauer zur Bewältigung einer Cyberkrise sowie rin enthaltenen Informationen in das La- bereits oben zum § 4 Abs. 3. der Bundesregierung zur Koordination gebild gemäß § 5 Z 3 NISG aufzunehmen, der Öffentlichkeitsarbeit ein Koordinati- welches im Rahmen der Koordinierungs- ∆ In § 12 Abs. 1 („IKDOK-Plattform“) wird onsausschuss eingerichtet. strukturen (§ 7 NISG) zu erörtern ist. geregelt, dass der Bundesminister für Inneres zur Organisation der IKDOK auch Der Koordinationsausschuss wird vom ABSCHLUSSBEMERKUNG IKT-Lösungen betreiben kann, die dem Generaldirektor für die öffentliche Si- Die nunmehrigen Bundesrechtsvorschriften Bundeskanzler und dem Bundesminister cherheit geleitet und setzt sich aus dem sind eine aktuelle legistische Erstveran- für Landesverteidigung bereitzustellen Chef des Generalstabs, dem Generalse- lassung, die im Rahmen einer sogenann- sind – auch hier geht die gemeinsame kretär des Bundeskanzleramtes und dem ten „private puplic partnership (PPP)“ Datenverantwortlichkeit auf alle drei vor- Generalsekretär für auswärtige Angele- zwischen den österreichischen „cyberse- genannten Obersten Organe über. genheiten zusammen. Der Ausschuss ist curity-stakeholdern“ im Vorfeld der parla- um weitere Vertreter von Bundes- oder mentarischen Beschlussfassung äußerst ∆ In § 22 Abs. 2 („Sicherheitsvorkehrungen Landesbehörden, Betreiber wesentlicher transparent diskutiert worden sind. Thema- und Meldepflicht für Einrichtungen der Dienste und Computer-Notfallteams so- tische Entwicklungen im In- und Ausland öffentlichen Verwaltung“) wird geregelt, wie Einsatzorganisationen zu erweitern, und gesetzliche Vollzugserfahrung werden dass eine Einrichtung des Bundes, soweit wenn dies zur Bewältigung der Cyberkrise jedoch absehbar zu Anpassungen derselben es sich nicht um eine im IKDOK vertretene erforderlich ist (Abs. 2). führen (müssen). Einrichtung handelt, einen Sicherheits- Der IKDOK unterstützt – nach Abs. 3 – den vorfall, der einen von ihr bereitgestellten Koordinationsausschuss durch Erstel- MinR Mag. Christoph MOSER, Ltr BMLV/FLeg (mdFb) wichtigen Dienst betrifft, unverzüglich an lung von anlassbezogenen Lagebildern das GovCERT zu melden hat. und sein technisches Fachwissen. 11
EINSATZ ASSISTENZEINSATZ 2019 Seit September 2015 führt das Österreichi- sche Bundesheer (ÖBH) im Wege der territorial verantwortlichen Militärkommanden einen si- cherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz 2001 durch. Im Jahr 2018 wurden durch Milizsoldaten 81.566 Tage im sicherheitspolizeilichen As- sistenzeinsatz, mit dem Übungszweck A12, Teilnahme an Einsätzen gem. § 2 Abs. 1 lit. b WG 2001 geleistet. Das entspricht einer durchschnittlichen Anzahl von zirka 250 Mi- lizsoldaten pro Rotation. Die „Miliz“ leistet so- mit einen wichtigen, unverzichtbaren Beitrag zur Sicherstellung der personellen Einsatzbe- reitschaft des ÖBH im Assistenzeinsatz. EINSATZRAUM Als möglicher Einsatzraum für den gegen- ständlichen sihpol AssE/Migration ist das gesamte Staatsgebiet der Republik Öster- reich anzunehmen, da sich die Einsatzorte von den lageabhängigen Aufträgen an das ÖBH ableiten. Die aktuellen Einsatzräume sind die Bun- desländer Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol. Der sihpolAssE EU-18/WIEN (besser be- kannt unter „Botschaftsbewachung“) zur Im Falle einer derartigen Sperre ist die Es können sich Einzelpersonen, aber auch Überwachung ausländischer Vertretungen betroffene Person nicht für die AssE ge- Organisationselemente (Trp, Grp, Zg, Kp) und sonstiger gefährdeter Objekte, wurde eignet. Es sind die Ergebnisse des „psych. z. B. aus einer Milizkompanie bzw. einem durch das Österreichische Bundesheer mit Screening“, bzw. „psych. Volluntersuchung“ Milizverband für den Assistenzeinsatz Ende des Jahres 2018 eingestellt. ausschlaggebend. melden. Die Meldung der OrgEt hat durch Das hier eventuell angeführte Datum „nicht das mobverantwortliche Kommando zu VORAUSSETZUNG FÜR DIE geeignet bis: tt.mm.jjjj“ bedeutet nicht, dass erfolgen. TEILNAHME AM ASSE der fWÜ-Werber ab diesem Termin wieder Für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frau- uneingeschränkt dienstfähig ist, sondern BEGRENZUNG DER EINSATZ- en in Milizverwendung ist eine aufrechte Beor- dass ein neuerliches Screening/Vollunter- DAUER IM SIHPOL ASSE derung in der Einsatzorganisation erforderlich. suchung ab diesem Termin möglich ist. Durch den Heerespsychologischen Dienst Wurde innerhalb der letzten 18 Monate ein des BMLV wurden folgende Vorgaben fest- Präsenzdienst geleistet, ist keine psycholo- TEILNAHME AM SIHPOL ASSE/ gelegt: gische Untersuchung erforderlich. MIGRATION/HSF Bei einer durchgehenden Einsatzdauer, un- Liegt die letzte PD-Leistung länger als 18 Die freiwillige Teilnahme von Wehrpflichti- ter den derzeitigen Bedingungen, beträgt Monate, jedoch kürzer als drei Jahre zurück, gen des Milizstandes und Frauen in Miliz- diese grundsätzlich drei Monate (ein Turnus) hat sich die/der Freiwillige einem psycholo- verwendung am sihpolAssE Migration/hsF und darf sechs Monate nicht überschreiten. gischen Screening zu unterziehen. und am sihpolAssE Migration/WIEN ist er- Ein weiterer Sihpol AssE darf frühestens Liegt die letzte Präsenzdienstleistung län- wünscht. nach folgenden Einsatzpausen angetreten ger als drei Jahre zurück, hat sich die/der Die Einsatzdauer für den sihpolAssE ist im werden: Freiwillige einer psychologischen Vollunter- Wesentlichen an die Einsatzdauer der prä- suchung zu unterziehen. senten Kräfte gekoppelt, eine Einsatzdauer Einsatz vor Einsatzpause Einsatzpause Eine durch den Heerespsychologischen von vier Wochen sollte grundsätzlich nicht unter 3 Mon. 1 Monat AssE Dienst (HPD) verfügte Sperre für Auslands unterschritten werden. Eine tageweise Ver- ab 3 Mon. 2 Monate einsätze ist für den SihpolAssE nach § 2 wendung ist nur für Spezialfunktionen vor- unter 1 Jahr AuslE Abs.1 lit. b WG 2001 ebenfalls gültig. gesehen. ab 1 Jahr 6 Monate 12
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