Digitalisierungsbericht - VIDEO

 
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Digitalisierungsbericht

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Digitalisierungsbericht - VIDEO
Impressum

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation in der
Regel das generische Maskulinum verwendet. Die Angaben beziehen
sich immer auf Angehörige aller Geschlechter.

Herausgeberin
die medienanstalten – ALM GbR
Friedrichstraße 60
10117 Berlin

Tel: + 49 30 206 46 90 - 0
Fax: + 49 30 206 46 90 - 99

E-Mail: info@die-medienanstalten.de
Website: https://www.die-medienanstalten.de

Verantwortlich
Dr. Wolfgang Kreißig – Vorsitzender der Direktorenkonferenz
der Landesmedienanstalten (DLM)
Thomas Fuchs – Koordinator des Fachausschusses Netze,
Technik, Konvergenz der ZAK/DLM

Redaktion
Dr. Abel Reiberg
Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten, Berlin

Copyright © 2021 by
die medienanstalten – ALM GbR

Bildnachweis:
Illustrationen: © Rosendahl Borngräber GmbH, Damien Cauzard
S. 72, Foto Simon Berghofer: Jens Jeske
S. 73, Foto Thomas Fuchs: Achim Multhaupt
S. 73, Foto Christian Krebs: NLM/Kevin Münkel
S. 74, Foto Tobias Schmid: Landesanstalt für Medien NRW

Stand: Oktober 2021
Alle Rechte vorbehalten
ISBN: 978-3-948350-09-3

Design, Bildkonzept, Illustrationen und Satz
Rosendahl Borngräber GmbH
Website: www.rosendahl-berlin.de

Druck
PIEREG Druckcenter Berlin GmbH
Digitalisierungsbericht - VIDEO
Digitalisierungsbericht 2021
Video

herausgegeben von
die medienanstalten – ALM GbR
Digitalisierungsbericht - VIDEO
Vorwort

                           Thomas Fuchs
                           Fachausschuss Netze, Technik,
                           Konvergenz der ZAK / DLM

Nichts ist so beständig wie der Wandel. Diese Fest-        indem er der wachsenden Bedeutung von Benut-
stellung des Philosophen Heraklit ist uns dank ver-        zeroberflächen zunehmend Aufmerksamkeit
schiedener Medien über Jahrtausende erhalten               schenkt. Über ein Viertel der Nutzer in Deutschland
geblieben. Für kaum eine Branche wie die Medien-           gelangen mittlerweile nach dem Einschalten ihres
branche und kaum eine Zeit wie die aktuelle Krise          TV-Geräts nicht unmittelbar zum linearen TV-Pro-
hatte sie jedoch mehr Gültigkeit. Krisen fungieren         gramm, sondern auf eine Benutzeroberfläche. Mit
häufig als Katalysatoren. Sie verstärken zumindest         solchen Trends muss auch die Regulierung Schritt
zeitweise langfristige Entwicklungen und Wand-             halten. Vielfaltssicherung bleibt ein zentrales Ziel.
lungsprozesse. Die durch die Coronapandemie aus-           Die Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, müssen je-
gelöste Krise ist da keine Ausnahme. Zum einen             doch angepasst werden. Mit dem Medienstaats-
wurde die Medienbranche durch die Krise vor gro-           vertrag hat der Regulierungsrahmen ein besonders
ße Herausforderungen gestellt. Zum anderen bie-            umfassendes Update erhalten. Die Aufgaben der
tet diese auch die Chance, Altes auf den Prüfstand         Medienanstalten (wie immer kurz dargelegt in die-
zu stellen und neue Wege einzuschlagen.                    sem Bericht) wurden erweitert. Dies gilt besonders
                                                           für den Bereich der Medienplattformen und Benut-
Im nunmehr zweiten Jahr der Coronapandemie                 zeroberflächen.
zeigt sich beispielsweise, dass der Wechsel von li-
nearem TV zu On-Demand-Diensten mit den Maß-               In ihrem Beitrag geben Christian Krebs (Themen-
nahmen zur Pandemiebekämpfung einen Schub                  beauftragter Medienplattformen und Benutzer-
erhalten hat. Dies gilt ebenso für die neuen Strea-        oberflächen) und Tobias Schmid (Themenbeauf-
mingdienste wie auch für die Online-Angebote von           tragter Public Value) einen ebenso kompakten wie
TV-Sendern.                                                profunden Überblick über die geänderten Rahmen-
                                                           bedingungen. Erläutert werden dabei zum einen
Der Digitalisierungsbericht Video dokumentiert die         die Vorgaben, die in der Satzung über Medienplatt-
kurzfristigen und langfristigen Entwicklungen der          formen und Benutzeroberflächen konkretisiert wur-
Bewegtbildmärkte und hilft dabei, diese einzuord-          den (Teil 1) – darunter beispielsweise die Vorgaben
nen. Dabei geht der Bericht selbst mit der Zeit, etwa      mit denen Transparenz für Nutzer und Chancen-

4
gleichheit für Inhalteanbieter gewährleistet wird.     der Medienanstalten, dem Conseil supérieur de
Zum anderen werden die in einer eigenen Satzung        l’audiovisuel (CSA) und dem Office of Communi-
konkretisierten Vorgaben behandelt, die eine be-       cations (Ofcom). Dabei zeigt sich: Grundlegende
sondere Auffindbarkeit von sogenannten Public-         Entwicklungen sowie die Effekte der Pandemie
Value-Angeboten sicherstellen (Teil 2).                zeigen sich auch bei unseren europäischen Nach-
                                                       barn. So sind ähnliche Trends festzustellen – etwa
Im Beitrag von Simon Berghofer werden die neuen        die zunehmende Bedeutung von VoD-Diensten –
Entwicklungen, die der Grund für die Anpassungen       und ähnliche Reaktionen der Marktteilnehmer –
des Regulierungsrahmens sind, genauer betrachtet.      etwa das zunehmende Engagement der klassischen
Mit neuesten Zahlen und Fakten der bevölkerungs-       TV-Sender im Onlinebereich. Gleichzeitig werden
repräsentativen Befragung zeigt der Beitrag auf,       auch Unterschiede erkennbar – entsprechend etwa
was sich im Bewegtbildmarkt Deutschlands im            den Strategien, die die jeweiligen nationalen Cham-
letzten Jahr getan hat. Sichtbar wird dabei z. B.,     pions wählen.
dass – auch wenn Kabel und Satellit den traditio-
nellen TV-Empfang in Deutschland weiter domi-          Insgesamt belegt der Digitalisierungsbericht Video
nieren – immer mehr Nutzer ihr TV-Gerät direkt an      einmal mehr, wie wichtig es ist, das aktuelle Ge-
das Internet anschließen. Der Connected-TV nimmt       schehen im Blick zu behalten. Den beständigen
damit die Spitzenposition unter den Empfangswe-        Wandel zu erfassen, zu bewerten und auf diesen
gen ein. Zugleich verzichten immer mehr Haushal-       zu reagieren, bleibt geboten – für Nutzer, Anbieter
te mit Connected-TV auf traditionelle TV-Empfangs-     und natürlich auch für die unabhängigen Regulie-
wege wie Kabel, Satellit, Terrestrik oder IPTV. Ihre   rungsbehörden, die unter sich verändernden Ge-
Zahl bewegt sich noch im niedrigen einstelligen        gebenheiten weiterhin die freie Meinungsbildung
Millionenbereich, hat sich in den letzten 4 Jahren     sicherstellen.
jedoch fast verzehnfacht.

Einen Blick über den Tellerrand auf das Geschehen
im britischen und französischen Bewegtbildmarkt
bietet der Beitrag der Schwesterorganisationen

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Inhalt
Die neuen Regelungen für ­Medienplattformen und
Benutzeroberflächen im Medien­staatsvertrag                                            9
Christian Krebs und Dr. Tobias Schmid

Daten & Fakten zur Digitalisierung in Deutschland

Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland                             20
Dr. Simon Berghofer

Methodik                                                                               44

Daten & Fakten der internationalen Digitalisierung

Aktuelle Erkenntnisse zum ­Bewegtbildmarkt im ­Vereinigten Königreich und Frankreich   48
Office of Communications & Conseil supérieur de l’audiovisuel

Die Aufgaben der Landes­medienanstalten in der
Regulierung von Medienplattformen und Benutzeroberflächen                              69

Autoren                                                                                72

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Die neuen Regelungen für
­Medienplattformen und
 Benutzeroberflächen im Medien­
 staatsvertrag
Oktober 2021
Christian Krebs und Dr. Tobias Schmid

Wie auch der Digitalisierungsbericht immer wieder       durch die Medienanstalten mit der Satzung über
belegt, kommt Medienplattformen und Benutzer-           Medienplattformen und Benutzeroberflächen kon-
oberflächen eine zunehmend wichtige Rolle in der        kretisiert wurden (Teil 1). Zum anderen werden die
Meinungsbildung zu. Umso wichtiger ist es, dass der     in einer eigenen Satzung konkretisierten Vorgaben
Regulierungsrahmen für Medienplattformen und            behandelt, die eine besondere Auffindbarkeit von
Benutzeroberflächen den neuen Entwicklungen an-         sogenannten Public-Value-Angeboten sicherstellen
gepasst wird. Mit der Verabschiedung des Medien-        (Teil 2). Die abgestimmten Regelungen bilden ge-
staatsvertrags ist dies jüngst geschehen. Dieser Bei-   meinsam ein solides Fundament für die Vielfaltssi-
trag bietet eine konzentrierte Übersicht über die       cherung im Bereich der Medienplattformen und
Neuerungen, die der Staatsvertrag gebracht hat. Im      Benutzeroberflächen, das im Folgenden kompakt
Fokus stehen dabei zum einen jene Vorgaben, die         geschildert wird.

Teil 1: Die neuen Vorgaben für Medienplattformen und
Benutzeroberflächen
Einleitung                                              Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als wesentlicher Re-
Nach langjähriger Vorarbeit und verschiedenen           gelungsrahmen des Medien- und Rundfunkrechts
Anhörungen ist am 7.11.2020 der Medienstaatsver-        in Deutschland ersetzt. Mit dieser umfassenden
trag (MStV) in Kraft getreten. Damit wurde der          Anpassung des Rechtsrahmens wollen die Staats-

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Die neuen Regelungen für ­Medienplattformen und Benutzeroberflächen im Medien­staatsvertrag

vertragsgeber auf die grundlegenden Veränderun-                     Was sind Benutzeroberflächen?
gen der Medienlandschaft, technisch wie inhaltlich,                 In Art. 2 Abs. 2 Nr. 15 MStV wird eine gesetzliche
reagieren. Zudem sollten die neuen Vorgaben der                     Begriffsdefinition der „Benutzeroberfläche“ einge-
novellierten EU-Richtlinie über Audiovisuelle Me-                   führt. Regulatorischer Anknüpfungspunkt ist die
diendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht                    Frage der Auffindbarkeit von Inhalten und die Ver-
umgesetzt werden.                                                   mittlung des Zugriffs auf Inhalte durch eine (meist,
                                                                    aber nicht zwingend grafische) Präsentation einer
Der neue MStV übernimmt dabei einerseits zwar                       Auswahlmöglichkeit. Eine Benutzeroberfläche kann
in Teilen die Struktur des RStV und schreibt zahl-                  ein Teil einer Medienplattform, aber auch ein selbst-
reiche Regelungen, wie etwa zum klassischen line-                   ständiges Telemedienangebot sein. Als selbststän-
aren Rundfunkwerberecht, auch in Detailfragen                       diges Angebot ist davon auszugehen, dass die Me-
fort. Es rücken jedoch auch vom alten RStV bisher                   dienplattform den Zugang zu Angeboten Dritter
so nicht erfasste Akteure, Geschäftsmodelle und                     vermittelt, auf die sie zugreifen kann. Die Benut-
technische Strukturen in den Fokus der medien-                      zeroberfläche steht stets in Bezug zu einer Medi-
rechtlichen Regulierung. Dies sind u. a. die bisher                 enplattform, d. h. zu einem Gesamtangebot, dem
lediglich in Teilbereichen adressierten Geschäfts-                  eine abschließende Entscheidung über die verfüg-
modelle von Medienplattformen sowie die Benut-                      baren Inhalte zugrunde liegt. Als Beispiele für Be-
zeroberflächen, u. a. für Smart-TV-Geräte oder Me-                  nutzeroberflächen werden im Gesetz genannt:
dienplattformen.
                                                                    a) Angebots- oder Programmübersichten einer Me-
Eine Vielzahl der Bestimmungen des V. Abschnitts                    dienplattform,
des MStV ist durch Satzung und Richtlinien der
Landesmedienanstalten zu konkretisieren. Der Er-                    b) Angebots- oder Programmübersichten, die nicht
lass dieser Satzungen ist inzwischen nach intensi-                  zugleich Teil einer Medienplattform sind,
ver Arbeit verschiedener Arbeitsgruppen der Lan-
desmedienanstalten weitgehend abgeschlossen.                        c) visuelle oder akustische Präsentationen auch
Hierzu gehört insbesondere die Satzung zur Kon-                     gerätegebundener Medienplattformen, sofern sie
kretisierung der Bestimmungen über Medienplatt-                     die Funktion nach Satz 1 erfüllen.
formen und Benutzeroberflächen, die am 17.12.2020
bei der EU-Kommission notifiziert wurde und die                     Nicht unter diese Definition fallen aber Übersich-
am 1.6.2021 in Kraft getreten ist.                                  ten über Inhalte, die im Internet frei verfügbar oder
                                                                    in Sozialen Medien oder Suchdiensten enthalten
Mit der Regulierung von Medienplattformen eröff-                    sind. Ebenso wenig erfasst sind Bedienoberflächen
net sich ein für die Landesmedienanstalten neues                    von Mediatheken, wenn diese nicht als Medien-
Regulierungsfeld.                                                   plattformen reguliert sind.

                                                                    Benutzeroberflächen können nach der gesetzlichen
                                                                    Definition regelmäßig als textlich, akustisch oder
                                                                    bildlich dargestellte Angebots- oder Programm-
                                                                    übersichten verstanden werden. Auch akustische

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Die neuen Regelungen für ­Medienplattformen und Benutzeroberflächen im Medien­staatsvertrag

Präsentationen, wie beispielsweise über Sprachas-           Entscheidung über die Gestaltung der Oberfläche,
sistenten, können erfasst werden. Maßgeblich ist,           einschließlich Fragen der Individualisierbarkeit und
dass alle Formen einer Präsentation, die Nutzerin-          der Darstellung der Angebote oder Inhalte.
nen und Nutzer bei der Orientierung und Selektion
unterstützen, nach der Gesetzesbegründung erfasst
sein sollen. Die Abgrenzung zwischen Benutzer-              Marktortprinzip
oberfläche und Medienplattform wird sich u. a. an           Sowohl für Medienplattformanbieter als auch für
der Frage auszurichten haben, ob eine Selektion             Anbieter von Benutzeroberflächen gilt nach dem
der Inhalte zu einem Gesamtangebot erfolgt (dann            MStV das sog. Marktortprinzip. Dieses ist in § 1
Medienplattform) oder ob diese Inhalte nur mit              Abs. 8 MStV festgeschrieben. Danach gilt der MStV
dem Ziel der Zugriffssteuerung präsentiert werden           auch für die genannten Anbieter, die im Ausland
(dann Benutzeroberfläche).                                  niedergelassen sind, sofern sie ihr Angebot bewusst
                                                            auf Deutschland bzw. den deutschen Markt aus-
Wesentliches Merkmal der Benutzeroberfläche ist             richten. Es kommt für sie also nicht darauf an, wo
es, dass sie den direkten Zugriff auf die in einer          sie niedergelassen sind. Für die Anbieter von Smart-
Medienplattform enthaltenen Inhalte erlaubt. Ge-            TV-Geräten bedeutet das konkret, dass auch die
meint sind vollständige Angebote (Rundfunk oder             großen ausländischen Hersteller hier der Regulie-
rundfunkähnliche Telemedien), Teile davon (etwa             rung des MStV unterstellt werden, wenn eine Ge-
einzelne Sendungen oder Videos auf Abruf) oder              samtschau ergibt, dass sie sich an den deutschen
auch Apps, die eine eigene Bedienumgebung schaf-            Markt richten. Hier ist darauf hinzuweisen, dass
fen und auf Softwarebasis den Zugriff auf bestimm-          das hier verankerte Marktortprinzip nicht dem z. B.
te Angebote steuern. Mit dieser Umschreibung ist            nach der AVMD-Richtlinie geltenden Herkunfts-
ein wesentlicher Anwendungsfall beschrieben:                landprinzip entspricht. Die EU-Kommission hatte
Diese Merkmale finden sich typischerweise in der            hier dementsprechend beim Notifizierungsverfah-
Nutzungssteuerung von Smart-TV Geräten mit                  ren des MStV Bedenken geäußert.
(mindestens technisch möglichem) Internetzugriff.

Der Anbieter einer Medienplattform wird in der              Übersicht über die wichtigsten Regelungen
Regel auch der Anbieter der zur Bedienung der Me-           a) Auffindbarkeit und Individualisierbarkeit
dienplattform vorgesehenen Benutzeroberfläche               Anbieter von Benutzeroberflächen haben gemäß
sein. Dies muss aber nicht so sein, die Verantwort-         § 84 MStV bestimmte Regelungen zur Vielfaltssi-
lichkeiten können auch auseinanderfallen: In § 2            cherung zu beachten (mit Ausnahme der in § 78
Abs. 2 Nr. 20 MStV enthält das Gesetz eine eigene           Satz 2 MStV genannten Anbieter). In Abs. 2 werden
Definition des Anbieters einer Benutzeroberfläche.          für die Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen An-
Das verdeutlicht, dass für diesen Anbieter auch             forderungen definiert. Diese beinhalten im We-
selbstständige regulatorische Verpflichtungen be-           sentlichen 2 Säulen: Das Verbot der Diskriminierung
stehen. Entscheidendes Merkmal für die Einstufung           und das Gebot der Chancengleichheit. Der Anbie-
als Anbieter einer Benutzeroberfläche ist die finale        ter kann der Anforderung einer diskriminierungs-
                                                            freien Sortierung von Angeboten und Inhalten auf
                                                            unterschiedliche Weise Rechnung tragen, wie z. B.

                                                                                                                         11
Die neuen Regelungen für ­Medienplattformen und Benutzeroberflächen im Medien­staatsvertrag

durch die Listung der Angebote nach objektiven                      funkähnlicher Telemedien zu verändern (mit Aus-
Kriterien wie Nutzungsreichweite, in alphabetischer                 nahme der in § 80 Abs. 2 MStV genannten Fälle).
Reihenfolge oder nach Genregruppen. Nach § 10                       Im Einzelnen gilt hier:
Abs. 3 S. 7 der Satzung der Landesmedienanstalten
zu Medienplattformen und Benutzeroberflächen                        bb) Das Verbot, technische oder inhaltliche Verän-
ist in der Regel eine Sortierung oder Anordnung                     derungen vorzunehmen (siehe § 80 Abs. 1 Nr. 1).
unzulässig, die durch Entgelt oder eine ähnliche
Gegenleistung beeinflusst wird. Diese Regelung                      bbb) Das Verbot der vollständigen oder teilweisen
dient der Sicherung der Chancengleichheit, denn                     Überlagerung oder Skalierung mit anderen Rund-
eine Entgeltzahlung für eine bessere Platzierung                    funkinhalten oder Inhalten aus rundfunkähnlichen
wirkt grundsätzlich dem Ziel der Chancengleichheit                  Telemedien (siehe § 80 Abs. 1 Nr. 2). Hierbei sind
bei der Auffindbarkeit entgegen. Ebenso unzulässig                  allerdings Ausnahmen zugelassen: Überlagerungen
ist die Bevorzugung eigener Angebote und Inhalte                    mit oder Skalierungen für Smart-Home-Anwen-
des Anbieters der Benutzeroberfläche, es sei denn,                  dungen, individuelle Kommunikation, Bedienele-
dass für die Nutzung ein Entgelt geleistet wird.                    mente der Benutzeroberfläche u. a. sind davon nicht
                                                                    erfasst. Erfasst werden hingegen die sog. „Pre-Rolls“.
Eine Suchfunktion wird als grundsätzliche Min-                      Dies sind zeitlich direkt nach der Auswahlentschei-
destvoraussetzung für eine Benutzeroberfläche                       dung durch Nutzerinnen und Nutzer und vor Beginn
statuiert, wobei diese nach dem Wortlaut des MStV                   des Rundfunkprogramms erfolgende Werbeein-
die Suche nach Angeboten ermöglichen muss.                          blendungen (vgl. § 3 Abs. 2 der Satzung). Die nach
                                                                    § 3 Abs. 3 der Satzung mögliche Zustimmung der
Grundsätzlich müssen die Sortierung und Anord-                      Nutzerinnen und Nutzer im Einzelfall i. S. des § 80
nung immer auch von Nutzerinnen und Nutzern                         Abs. 2 Satz 2 und 3 MStV erfolgt durch eine eindeu-
individualisiert werden können (Abs. 6). Ausnah-                    tige Handlung, mit der freiwillig, für die konkrete
men sind für Altgeräte möglich, die bereits auf dem                 Nutzungssituation und unmissverständlich bekun-
Markt sind und nicht nachgerüstet werden können,                    det wird, dass Nutzerinnen und Nutzer die Über-
sowie für Neugeräte, die technisch nicht in der Lage                lagerung oder Skalierung auslösen wollen. Gene-
sind, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu                     ralisierte Einwilligungen sollen weitgehend
werden. Hier liegt jedoch die Nachweislast beim                     ausgeschlossen werden.
Anbieter, der darstellen muss, dass eine Erfüllung
der gesetzlichen Anforderungen bzw. die Nachrüs-                    bbbb) Das Verbot, Rundfunkprogramme oder rund-
tung tatsächlich unzumutbar wäre.                                   funkähnliche Telemedien oder Teile davon nicht
                                                                    ohne Einwilligung des jeweiligen Anbieters in An-
b) Signalintegrität und Überblendungen                              gebotspakete aufzunehmen, zu vermarkten oder
§ 80 MStV enthält in Abs. 1 für alle Anbieter, also                 öffentlich zugänglich zu machen (siehe § 80 Abs. 1
auch für Anbieter von Benutzeroberflächen, das                      Nr. 3). Diese Regelung zielt auch auf die unbefugte
Verbot, Inhalte und Signale ohne Zustimmung des                     Verbreitung von attraktiven und auch durch beson-
Rundfunkveranstalters oder des Anbieters rund-                      deren Rechteerwerb geschützten Teilen von Rund-
                                                                    funkprogrammen im Internet (sog. „TV-Piraterie“).

12
Die neuen Regelungen für ­Medienplattformen und Benutzeroberflächen im Medien­staatsvertrag

c) Transparenz                                              findbarkeit mit ihren finanziellen Mitteln „kaufen“
Des Weiteren trifft die Anbieter von Medienplatt-           könnten, würde dies die Wahrnehmbarkeit ggf.
formen und Benutzeroberflächen nach § 85 MStV               publizistisch wertvoller, aber weniger finanzstarker
eine Transparenzpflicht (Ausnahme sind auch hier            Veranstalter oder Anbieter auf Dauer erheblich
die in § 78 Satz 2 MStV genannten) in bestimmten            gefährden. Die Flaschenhalswirkung der begrenz-
Bereichen. Sie haben die Grundsätze zur Auswahl,            ten Fläche eines Bildschirms, zumindest auf der
Sortierung und Anordnung von Angeboten, die                 ersten Auswahlebene, würde beispielsweise bei
Kriterien für Empfehlungen, die Individualisierungs-        Smart-TV-Geräten verstärkt. Das würde auf Dauer
möglichkeiten gegenüber den Nutzerinnen und                 zu einer Schmälerung der für die Meinungsbildung
Nutzern ausreichend transparent zu machen.                  relevanten, auffindbaren Angebote führen. Ein An-
                                                            gebot, das nicht gefunden wird, kann nicht zur
                                                            Meinungsbildung beitragen. Hier ein potenzielles
Ausblick                                                    Risiko für die meinungsbildende Rückkopplungs-
Wenn die Senderliste eines Kabelanbieters oder              funktion des Rundfunks zu sehen, ist nicht fernlie-
die Benutzeroberfläche eines Smart-TV hunderte              gend. Es ist daher sinnvoll, mit gesetzlichen Rege-
TV-Programme und dazu noch direkt aufrufbare                lungen einen Mindestrahmen zulässiger Kriterien
Telemedien und Apps beinhaltet, werden die obers-           für Sortierungen zu schaffen. Auch die Individua-
ten Sender bzw. Angebote der Liste im Zweifel deut-         lisierungsmöglichkeit und die Suchfunktion für
lich häufiger ausgewählt werden, als jene Angebo-           Nutzerinnen und Nutzer dienen diesem Ziel.
te am Ende oder auf folgenden Bildschirmseiten,
die man extra aufrufen muss.                                Andererseits verbietet der MStV nicht jede wirt-
                                                            schaftliche Nutzung einer Benutzeroberfläche und
Die kaum zu überschauende Vielfalt der Angebote             nicht jedes Gerät oder jede Software kann diese
und Inhalte führt dazu, dass der Vermittlung der            Anforderungen erfüllen. Zwischen diesen verschie-
Möglichkeit des Zugangs eine immer höhere Be-               denen Polen einen rechtssicheren, sachgerechten
deutung zukommt. Wenn es nun beispielsweise so              Ausgleich zu finden und eine entsprechende Auf-
wäre, dass finanzstarke Unternehmen, gleich ob              sichtspraxis zu entwickeln, wird eine herausfor-
im Rundfunk- oder Telemedienbereich, eine her-              dernde Aufgabe der nächsten Jahre in diesem Be-
ausgehobene Präsentation oder eine bessere Auf-             reich sein.

Teil 2: Fokus Public Value
Einen besonderen Blick verdienen bei den neuen              eine gesonderte leichte Auffindbarkeit für bestimm-
Regelungen für Medienplattformen und Benutzer-              te Angebote vor – diese werden umgangssprachlich
oberflächen die Vorschriften zur leichten Auffind-          als Public-Value-Angebote bezeichnet.
barkeit in § 84 Abs. 3 bis 5 MStV. Neben der leichten
Auffindbarkeit von Rundfunk in seiner Gesamtheit
auf der ersten Auswahlebene sieht die Vorschrift

                                                                                                                         13
Die neuen Regelungen für ­Medienplattformen und Benutzeroberflächen im Medien­staatsvertrag

Aufgezählt werden im Staatsvertrag neben Ange-                      Regelungen zur Einfügung von Werbung oder den
boten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten                  Vorschriften zum Sponsoring. Oder weil sie schlicht-
und den privaten Programmen, die gem. § 59 Abs. 4                   weg für Werbekunden weniger attraktiv sind.
MStV Fensterprogramme aufzunehmen haben,
solche privaten Programme und Angebote, die in                      Dass sich somit die für die Allgemeinheit wichtigs-
besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und                      te Aufgabe privater Medienanbieter – der Beitrag
Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten.                           zur öffentlichen Meinungsbildung – immer weni-
                                                                    ger lohnt, haben die Länder mit den Public Value-
                                                                    Vorschriften im Medienstaatsvertrag, die die von
Die Regelungsmechanik                                               der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste in
Die massive Vervielfachung von Medienangeboten                      Art. 7a ermöglichte Anreizregulierung umsetzt,
im Zuge der Digitalisierung ist selbstverständlich                  erkannt.
grundsätzlich zu begrüßen. Nie zuvor stand Nut-
zerinnen und Nutzern ein solch breites Portfolio an                 Durch leichte Auffindbarkeit bei hohem Anteil re-
Sendern, Mediatheken, Blogs, Nachrichtenportalen                    levanter Inhalte kommt diesen eine erhöhte Sicht-
und Plattformen für User Generated Content zur                      barkeit zu. So kann mehr Reichweite und damit
Verfügung. Doch mit diesem Anwachsen der Zahl                       eine bessere Refinanzierbarkeit erreicht werden.
von Angeboten verteilt sich auch die Aufmerksam-                    Dies macht es nicht nur für etablierte Anbieter
keit neu und wird zum knappen Gut. Dies ist durch-                  ökonomisch sinnvoll, weiterhin in kostenintensive
aus mit einer anderen Knappheit vergleichbar, die                   journalistische Inhalte zu investieren. Über eine
vor der Digitalisierung problematisch war – der                     angemessene Herausstellung können auch Anrei-
Knappheit von Übertragungskapazitäten. Beides,                      ze für weitere oder neue Mediendienste gesetzt
damals die Kapazitäten und heute die Aufmerk-                       werden, (auch) diese Inhalte in ihren Katalog auf-
samkeit der Nutzerinnen und Nutzer, ist essenziell                  zunehmen.
für die Refinanzierung privater Medienangebote.

Dementsprechend betreffen die Konsequenzen der                      Was ist Public Value?
Schwierigkeit, bestimmte Angebote unter den vie-                    Welche privaten Rundfunk- und Telemedienange-
len übrigen zu finden, solche Anbieter deutlicher,                  bote im Einzelnen von der leichten Auffindbarkeit
die einen hohen Anteil kostenintensiver Produkti-                   profitieren sollen, legt der MStV nur abstrakt fest.
onen verzeichnen. Dies meint besonders die Inhal-                   Er überlässt die konkrete Bestimmung den Landes-
te, die mit einem hohen Rechercheaufwand und                        medienanstalten. Diesen sind in § 84 Abs. 5 MStV
dem dafür notwendigen journalistischen Knowhow                      Kriterien an die Hand gegeben worden, die in die
erstellt werden – also eben die Angebote, die rele-                 Entscheidung einzubeziehen sind. Demnach kommt
vante Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung                     es auf den zeitlichen Anteil an nachrichtlicher Be-
leisten. Intensiviert wird diese Situation weiter                   richterstattung über politisches und zeitgeschicht-
dadurch, dass solche Inhalte deutlich schwieriger                   liches Geschehen, den zeitlichen Anteil an regio-
zu refinanzieren sind. Etwa weil sie – wie Nachrich-                nalen und lokalen Informationen, das Verhältnis
tensendungen oder Sendungen für Kinder – bereits                    zwischen eigen- und fremdproduzierten Pro-
gesetzlich darin limitiert werden, z. B. durch die                  gramminhalten, das Verhältnis zwischen ausgebil-

14
Die neuen Regelungen für ­Medienplattformen und Benutzeroberflächen im Medien­staatsvertrag

deten und auszubildenden Mitarbeitern, die an der            seiner effektiven Wahrnehmung der öffentlichen
Programmerstellung beteiligt sind, die Quote eu-             Aufgabe der privaten Medienanbieter verdient,
ropäischer Werke und den Anteil an Angeboten für             belohnt zu werden.
junge Zielgruppen an.
                                                             Bei der Entscheidungsfindung finden die Kriterien
Zur Konkretisierung dieser Kriterien und zur Ge-             der nachrichtlichen Berichterstattung über politi-
währleistung eines fairen und chancengleichen                sches oder zeitgeschichtliches Geschehen, der An-
Verfahrens, haben die Medienanstalten eine ge-               teil an regionalen oder lokalen Informationen sowie
meinsame Satzung erarbeitet und erlassen, die                der Anteil an Angeboten für junge Zielgruppen
zeitgleich mit der entsprechenden Vorschrift im              gemäß der Public-Value-Satzung besondere Be-
MStV am 1.9.2021 in Kraft getreten ist.                      rücksichtigung. Sie tragen am stärksten dazu bei,
                                                             ein Angebot besonders meinungsbildungsrelevant
Private Anbieter, die auf die Ausschreibung hin ei-          wirken zu lassen.
nen Antrag auf Bestimmung bei der das Verfahren
führenden Landesanstalt für Medien NRW stellen,              Bezüglich Fernseh- und Hörfunkangeboten wird
müssen in diesem zunächst auf ihr Angebot bezo-              es neben dem zeitlichen Anteil an Programmteilen,
gene Angaben zu den in der Satzung konkretisier-             die die Kriterien des MStV erfüllen, auch auf die
ten Kriterien machen und Unterlagen einreichen,              Regelmäßigkeit ihrer Ausstrahlung und den Zeit-
die eine Überprüfung der Angaben ermöglicht.                 punkt ihrer Programmierung ankommen. Diese
Hierbei haben die Medienanstalten bewusst auf                Programmierungsvariablen entscheiden maßgeb-
eine einengende Konkretisierung verzichtet, um               lich darüber, wie groß der Aufwand für die Anbieter
den Antragstellern möglichst weite Spielräume zu             tatsächlich ist. Schlechter refinanzierbare Angebo-
belassen. Eine kleinteilige Festlegung an dieser             te in ohnehin weniger einschaltquotenträchtige
Stelle hätte riskiert, den Kreis der Antragsteller in-       Zeiten zu legen, ist aus ökonomischer Sicht schließ-
direkt einzuschränken – ein innovatives Online               lich ein einfacherer Weg, diesen Raum zu geben,
Nachrichten Startup operiert sicherlich mit anderen          als die bewusste Entscheidung für eine regelmä-
Parametern als ein Vollprogramm mit langjährig               ßige attraktive Platzierung. Und nicht zuletzt er-
fortgeschriebener Rundfunkzulassung.                         fordert ein besonderer Beitrag zur Meinungsvielfalt
                                                             eben auch, dass die Inhalte tatsächlich bei den
Zusätzlich ist für den Antrag eine inhaltliche Be-           Nutzerinnen und Nutzern ankommen.
schreibung des Angebots erforderlich. Ebenfalls
wird eine Darlegung gefordert, aus welchen Um-               Bei rundfunkähnlichen Telemedien und weiteren
ständen sich der besondere Beitrag zur Angebots-             antragsberechtigten Angeboten hingegen müssen
und Meinungsvielfalt im Bundesgebiet ergibt. Hier-           andere Aspekte betrachtet werden, da die zeitliche
durch wird den Unternehmen, die von der leichten             Komponente mangels Linearität ausfällt. Hier ha-
Auffindbarkeit profitieren möchten, die Möglichkeit          ben sich die Medienanstalten die regelmäßige Ak-
gegeben zu zeigen, was ihr Angebot zu einem be-              tualisierung und die Platzierung und Zugänglichkeit
sonders relevanten Beitrag macht, der es aufgrund            innerhalb des Telemedienangebots als neben den
                                                             zeitlichen oder sonstigen Umfang tretende Aspek-
                                                             te in das Prüfprogramm geschrieben.

                                                                                                                          15
Die neuen Regelungen für ­Medienplattformen und Benutzeroberflächen im Medien­staatsvertrag

Lokale und regionale Angebote                                       Wie weit die Möglichkeiten hier reichen und wie
Der MStV schreibt den Anteil an regionalen und                      viel Kreativität der Staatsvertrag hier zulässt, kann
lokalen Informationen als ein Kriterium für Public                  wohl erst die Anwendungspraxis zeigen. An den
Value fest. Er fordert aber insgesamt, dass die von                 Medienanstalten jedenfalls sollen solche Ansätze
der Regelung profitierenden Angebote einen be-                      nicht scheitern.
sonderen Beitrag im Bundesgebiet leisten. Die Me-
dienanstalten sehen hierin nicht zwingend einen
Widerspruch. Auch ausschließlich regional oder                      Das weitere Verfahren
lokal ausgerichtete Anbieter können Anträge stel-                   Die Entscheidung über die Bestimmung der Ange-
len und berücksichtigt werden – soweit ihre Kon-                    bote, die in besonderem Maß zur Meinungs- und
zepte und Anträge inhaltlich oder technisch eine                    Angebotsvielfalt im Bundesgebiet beitragen, obliegt
Subsumtion unter das Kriterium im Bundesgebiet                      der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
ermöglichen.                                                        Den Abschluss des Bestimmungsverfahrens wird –
                                                                    voraussichtlich im Frühjahr 2022 – die Veröffentli-
Dementsprechend kommt es für diese Anbieter                         chung zweier Public-Value-Listen darstellen. Mit
darauf an, Argumentationen, Kooperationen oder                      einer Liste für Audioangebote und einer Liste für
technische Ansätze zu finden, die diese Vorausset-                  Bewegtbildangebote treffen die Medienanstalten
zung erfüllen. Zu denken ist in diesem Bereich vor                  eine grundsätzliche Unterscheidung, die den Ge-
allem für die IP-basierte Übertragung an Lösungen,                  wohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer entspricht
die auf Geolokalisation zurückgreifen. So könnte                    und damit die leichte Auffindbarkeit noch weiter
gewährleistet werden, dass Nutzerinnen und Nut-                     fördert. Zugleich wird so verhindert, dass die Listen
zer, die eine bestimmte Position innerhalb der An-                  unüberschaubar groß werden, was sich eher kon-
gebote, die leicht auffindbar zu halten sind, an-                   traproduktiv auswirken dürfte und den positiven
wählen, stets einen standortabhängigen Dienst                       Effekt der Incentivierung gefährdete.
angeboten bekommen. Interessant ist dies insbe-
sondere für die mobile Nutzung, etwa im Auto.                       Die Reihenfolge der Listen, so die Public-Value-
Hierfür wären entsprechende Vereinbarungen mit                      Satzung, bestimmt sich in einer Gesamtschau der
den Betreibern von Medienplattformen erforder-                      im ersten Verfahrensschritt positiv beschiedenen
lich.                                                               Anträge. Die Listen dienen der Umsetzung durch
                                                                    die Anbieter von Benutzeroberflächen, sofern und
Auch eine Zusammenfassung einer Vielzahl von                        soweit diese bei der Sortierung und Anordnung der
lokal oder regional ausgerichteten Angeboten, bei-                  Angebote eine Reihenfolge abbilden.
spielsweise in einer App, die möglicherweise zu-
gleich auch die Aufgabe der Geolokalisation über-
nehmen könnte, wäre denkbar. Eine solche                            Ausblick
Anwendung zur Ansteuerung von Medienangebo-                         Nicht nur die aufgezeigte Problematik rund um
ten wäre für sich genommen dann möglicherwei-                       lokal und regional ausgerichtete Angebote, auch
se berücksichtigungsfähig.                                          die voraussichtliche Heterogenität der Antragstel-
                                                                    ler und die damit verbundene Frage der zur Beur-
                                                                    teilung erforderlichen Unterlagen und ihre Ver-

16
Die neuen Regelungen für ­Medienplattformen und Benutzeroberflächen im Medien­staatsvertrag

gleichbarkeit stellen eine Herausforderung für das
gesamte Verfahren dar. Wichtiger als diese und
andere Detailfragen ist jedoch, dass die staatsver-
tragsgebenden Länder die oben skizzierte Proble-
matik erkannt und ein adäquates Instrument zu
Ihrer Lösung bereitgestellt haben.

Wenn die leichte Auffindbarkeit von besonders re-
levanten Inhalten und Angeboten erst einmal eta-
bliert ist, stellt sie eine Chance für den Medienmarkt
dar, die beschriebene Schieflage mit eigenen Kräf-
ten zu korrigieren und kann für Wettbewerb sorgen.
Profitieren werden am Ende die Nutzerinnen und
Nutzer – und die freie und unabhängige Meinungs-
bildung in der Gesellschaft insgesamt.

                                                                                                                          17
18
Daten & Fakten
zur Digitalisierung
in Deutschland

                      19
Digitale Bewegtbildübertragung
und -nutzung in Deutschland
Oktober 2021
Dr. Simon Berghofer

Akuelle Befunde der bevölkerungsrepräsentativen Erhebung zur
­digitalen Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland
Die 17. Ausgabe des Digitalisierungsbericht Video      und welche Trends voraussichtlich nachhaltig sind
steht, wie auch bereits der Digitalisierungsbericht    und sich über die Pandemiezeit hinweg fortsetzen
des letzten Jahres, im Schatten von Corona. Die be-    werden. Der erste Teil des vorliegenden Beitrags be-
völkerungsrepräsentative Erhebung zu TV-Übertra-       richtet dabei traditionell die Entwicklungen auf Ebe-
gungswegen, der Haushaltsausstattung mit Bild-         ne der Empfangswege und gibt detaillierte Auskunft
schirmgeräten und der digitalen Bewegtbildnutzung      über die Ausstattung von TV- und Bildschirmgeräten
erfolgte, wie bereits im Vorjahr, unter „Pandemiebe-   deutscher Haushalte. Der zweite Teil wendet sich der
dingungen“. Die Eingriffe in das alltägliche Leben     Bewegtbildnutzung zu und berichtet über die jüngs-
durch staatliche Maßnahmen zur Pandemiebekämp-         ten Entwicklungen zur TV-Nutzung sowie zur Video-
fung waren in diesem Jahr aber deutlich geringer       nutzung über das Internet auf Basis der Nutzenden.
als im Vorjahr. Die aktuellen Befunde und die Trend­
analysen geben damit einen guten ersten Einblick,      Den kompletten Forschungsbericht zur Studie finden
welche Veränderungen auf dem Bewegtbildmarkt           Sie hier: https://www.die-medienanstalten.de/
und in der Bewegtbildnutzung befeuert wurden –         themen­/forschung

Teil I: Empfangswege und Geräteausstattung
Anzahl der TV-Haushalte auf hohem Niveau               im Wohnzimmer – die Zahl verfügbarer Bildschirm-
stabil                                                 geräte in den Haushalten hat in den letzten Jahren
Displays, egal ob klein oder groß sind heutzutage      stetig zugenommen. Trotz dieser steigenden Bild-
omnipräsent. Vom Smartphone über den Smart­            schirmfülle gehört das Fernsehgerät nach wie vor
home-­Assistenten bis hin zum eigenen Kinobeamer       zur „Standardausstattung“ eines jeden Haushaltes.

20
Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland

Die Zahl der TV-Haushalte, also solcher Haushalte,                       kommen so jeweils auf eine Abdeckung von knapp
die über mindestens einen Fernseher verfügen, ist                        44 Prozent der TV-Haushalte in Deutschland und
weiterhin stabil. Etwas mehr als 95 Prozent der                          liegen damit etwa auf Vorjahresniveau. Leicht zu-
Haushalte in Deutschland verfügen über mindes-                           gelegt gegenüber dem Vorjahr hat die terrestrische
tens ein Fernsehgerät. Die Zahl der TV-Haushalte                         Fernsehübertragung. Etwas mehr als 2,6 Millionen
liegt damit bei insgesamt 38,8 Millionen und bleibt                      Haushalte empfangen ihr Fernsehsignal über DVB-
auf einem stabilen hohen Niveau. Die Menge der                           T2 HD, das entspricht einem Anteil von knapp 7 Pro-
Haushalte ohne TV-Gerät ist im Vergleich zum Vor-                        zent der TV-Haushalte (+ 0,4 Prozentpunkte).
jahr leicht rückläufig und hat sich nach einem mehr-
jährigen Anstieg bei 2 Millionen eingependelt. Die                       Erstmals leicht rückläufig ist mit 3,9 Millionen die
meisten TV-Haushalte in Deutschland besitzen ein                         Zahl der IPTV-Haushalte.1 Gemeint ist mit IPTV hier
einziges Fernsehgerät – das trifft auf gut 57 Prozent                    die Übertragung des IPTV-Signals in „geschlosse-
zu. Mehr als vier von zehn Haushalten verfügen                           nen“ Netzen, wie sie z. B. von der Telekom, 1&1 aber
über 2 (29 Prozent) oder 3 bzw. mehr (14 Prozent)                        auch mehreren regionalen Anbietern betrieben
TV-Geräte. Die Mehrfachausstattung hat damit                             werden. Die Anbieter gewährleisten durch aktives
3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr zugelegt.                          Kapazitätsmanagement und den Einsatz proprie-
Damit steigt die durchschnittliche Geräteausstat-                        tärer Receiver gewisse Qualitätsstandards.
tung auf 1,6 Fernseher pro Haushalt.

Verteilung der TV-Empfangswege stabil,
IPTV stagniert, DVB-T gewinnt leicht
Kabel und Satellit bleiben nach wie vor die wich-
tigsten TV-Übertragungswege. Etwas mehr als
16,9 Millionen Haushalte in Deutschland empfan-
                                                                         1   Zu beachten ist hier, dass mit der aktuellen Erhebung IPTV-
gen ihr TV-Signal über das Breitbandkabelnetz. Die                           Angebote einzelner Anbieter erstmals nicht mehr als IPTV-
Zahl der Haushalte mit Satellitenempfang liegt nur                           Haushalte gezählt, sondern, sofern kein anderer Empfangsweg
                                                                             vorliegt, den Connected-TV-Only-Haushalten zugeschlagen
geringfügig darunter. Beide Übertragungswege                                 werden. Hintergrund ist, dass diese Anbieter angeben, bei der
                                                                             Verbreitung nicht mehr auf geschlossene Netze zu setzen.

Abb. 1

Haushaltsausstattung mit TV-Geräten im Fünfjahrestrend

                                                                                                                          ­Insgesamt
                                 2017              2018              2019             2020              2021
                                                                                                                       stehen 63,3 Mio.
 2+ TV-Geräte                  13,947            13,141            15,257            15,409           16,622             TV-Geräte in
                                                                                                                          deutschen
 1 TV-Gerät                    24,360            25,556            23,235            23,111           22,131
                                                                                                                         ­Haushalten
 TV-HH gesamt                  38,306            38,697            38,491             38,52           38,753

Angaben in Mio.; Basis: 38,306 / 38,697 / 38,491 / 38,520 / 38,753 Mio. TV-HH in Deutschland (n = 7.059).

                                                                                                                                          21
Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland

Abb. 2

Verteilung der Übertragungswege im Fünfjahrestrend

Kabel
                                                                                           43,7
                                                                                           43,6
                                                                                             44,7
                                                                                              45,1

                                                                                                   45,9
Satellit
                                                                                           43,5
                                                                                            44,1
                                                                                             44,8
                                                                                              45,0

                                                                                                  45,7
Terrestrik
              6,7
             6,3
             6,0
             6,4

                   7,4

0%                                                                     30 %	                                           60 %

IPTV (managed)                                                           IPTV (OTT-Only)
                          10,1                                                     4,7
                           10,6                                             2,9
                     8,6                                                       1,7
                    7,9                                                      0,5
               6,9                                                        n. a.*

0%                                      15 %                   30 %     0%                         15 %               30 %

   2021        2020              2019    2018   2017

* IPTV (OTT-Only) erstmals 2018 erhoben; Summe > 100 % wegen Mehrfachempfang;
Basis: 38,306 / 38,697 / 38,491 / 38,520 / 38,753 Mio. TV-HH in Deutschland (n = 7.059).

Verzehnfachung der Connected-TV-Only-­                                   signale über das offene Internet zu verbreiten. Man
Haushalte in 4 Jahren                                                    spricht in diesem Zusammenhang auch von einer
Neben den klassischen IPTV-Angeboten sind die                            „Over-the-top-Verbreitung“ (OTT). Den Nutzenden
Fernseh- und Plattformanbieter in den letzten Jah-                       ist es dadurch möglich, auf traditionelle Empfangs-
ren verstärkt dazu übergegangen, TV-Programm-                            wege zu verzichten und das TV-Programm nur noch

22
Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland

über das Internet zu beziehen, ein Phänomen, das      oder sehr häufig auch schon mit UHD-Auflösung.2
auch unter dem Begriff „Cord-Cutting“ bekannt ist.    Daher überrascht es wenig, dass knapp 85 Prozent
Die Zahl der Haushalte, die auf traditionelle Emp-    der TV-Haushalte in Deutschland über mindestens
fangswege wie Kabel, Sat, Terrestrik oder auch IPTV   ein hochauflösendes Fernsehgerät verfügen. Ihre
vollständig verzichten, um ihren Fernseher statt-     Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht auf
dessen ausschließlich mit dem Internet zu verbin-     32,7 Millionen Haushalte gestiegen (+ 0,6 Prozent-
den, ist auf 1,8 Millionen Haushalte gestiegen. Das   punkte), etwas stärker zugelegt hat die Mehrfach-
sind gut 700.000 Haushalte mehr als im Vorjahr.       ausstattung mit HD-Geräten (+ 2 Prozentpunkte).
Die Zahl der TV-Cord-Cutter-Haushalte ist in Rela-    Fast ein Drittel (29 %) der Fernsehhaushalte verfügt
tion zu den meisten anderen Empfangswegen nach        über 2 (21 %) oder 3 bzw. mehr (8 %) HDTVs. In gut
wie vor gering. Ihr Wachstum beeindruckt jedoch.      70 Prozent der TV-Haushalte unterstützen alle TV-
Seit Beginn ihrer Erhebung im Digitalisierungsbe-     Geräte einen hochauflösenden Standard.
richt vor 4 Jahren hat sich ihre Zahl fast verzehn-
facht, von 0,5 Prozent im Jahr 2018 auf 4,7 Prozent
aller TV-Haushalte in Deutschland.                    UHD-Geräte mittlerweile in knapp
                                                      jedem dritten TV-Haushalt
                                                      Klar auf Wachstumskurs ist die Verbreitung von
Mehrfachausstattung mit HDTV steigt                   ultrahochauflösenden (UHD) Fernsehern. Die auch
Besucht man heute einen Elektronikfachmarkt oder      unter dem Label „4K“ zeichnende Geräteklasse mit
bestellt ein neues TV-Gerät per Internet, dann er-    einer Auflösung von 3.840 × 2.160 Pixel steht mitt-
wirbt man in der Regel einen Fernseher mit HD-        lerweile in knapp jedem dritten TV-Haushalt
                                                      (30 Prozent). Das sind gut 5 Prozentpunkte mehr
                                                      als im Vorjahr und entspricht insgesamt 11,5 Milli-
  Ermittlung der Connected-TV-Only-­                  onen Haushalten. Differenziert nach Übertragungs-
  Haushalte                                           wegen liegen alle Haushalte auf einem ähnlichen
                                                      Niveau, lediglich die traditionell technikaffineren
  Die Ermittlung der Zahl der Cord-Cutter-Haus-       IPTV-Haushalte stechen mit einer überdurchschnitt-
  halte am TV erfolgt im Digitalisierungsbericht      lichen UHD-TV-Ausstattungsquote von 39 Prozent
  in mehreren Stufen. In einem ersten Schritt         hervor (vgl. Abb. 3).
  werden die genutzten Fernsehgeräte erhoben.
  Anhand der einzelnen Geräte wird dann (ge-
  stützt) erfragt, über welchen Übertragungsweg       Noch knapp 15 Millionen SD-Only-Geräte
  das Fernsehprogramm genutzt wird. Nur wenn          in den Haushalten
  explizit keiner der 4 genannten Übertragungs-       Trotz steigender HD-Ausstattung verfügen knapp
  wege Satellit, Kabel, DVB-T oder IPTV bestätigt     16 Prozent der Haushalte weiterhin über Fernseher
  wird, erfolgt die Nachfrage nach der Art des        ohne HD-Empfang. Auf die Zahl der TV-Geräte
  TV-Empfangs am Gerät. Sofern dann angege-           übertragen, entspricht das etwa 14,8 Millionen
  ben wird, der Fernseher sei ausschließlich mit
  dem Internet verbunden, wird der Haushalt als
  OTT-Only-Haushalt gezählt.
                                                      2   Im ersten Quartal 2021 lag der Marktanteil von UHD-TVs bei
                                                          75 Prozent der verkauften Fernsehgeräte.

                                                                                                                       23
Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland

Abb. 3

Haushaltsausstattung mit HDTV-/UHD-Geräten nach Übertragungsweg

                                        64,0                                   54,9                              84,5
Satellit
                                     29,8
                                                                        52,6
                                                                                                          82,4
Kabel
                                    29,0
                                                                           55,0
                                                                                                            84,0

IPTV (OTT-Only)
                                                    40,2
                                                                 48,6
                                                                                                                   88,8
IPTV (managed)
                                                  39,0
                                                                           54,7
                                                                                                                          93,7

Terrestrik
                                     30,1
                                                                                          69,9
                                                                                                                                 100,0

0%                               25 %                                   50 %                     75 %                           100 %

   UHD-TV         HDTV     Gesamt (UHD- oder HDTV)       Alle Haushalte:       UHD-TV   HDTV     Gesamt

Basis: 38,753 Mio. TV-Haushalte in Deutschland (n = 7.059).

­ V-Geräte, die im Falle einer zukünftigen Abschal-
T                                                                          Empfangsgerät auch hochauflösendes Fernsehpro-
tung der SD-Übertragung aufgerüstet oder ggf.                              gramm empfangen können. Dies ist jedoch nicht
entsorgt werden müssten.                                                   immer der Fall. Der gemessene Empfang von HDTV
                                                                           liegt stets etwas unter der Ausstattungsquote.
                                                                           Gründe hierfür können beispielsweise sein, dass
HD-Empfang auf stabilem Niveau                                             einzelne Hardwarekomponenten innerhalb des
Der Digitalisierungsbericht unterscheidet zwischen                         heimischen Videosystems nicht HD-fähig sind oder
der Haushaltsausstattung mit HDTV-Geräten und                              die Signalstärke / Bandbreite bei der Zuführung
dem tatsächlichen Empfang von HDTV. Da die öf-                             oder im Hausverteiler nicht ausreichen. Auch eine
fentlich-rechtlichen Fernsehprogramme über alle                            fehlende Aktualisierung der Sender- oder Favori-
Verbreitungswege unverschlüsselt in HD-Qualität                            tenlisten kann ein Grund sein.
verbreitet werden, sollte jeder Haushalt mit HDTV-

24
Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland

Gut acht von zehn Fernsehhaushalte (80 Prozent)                                   stabilen Niveau bleibt. Diese Stabilität zeigt sich
mit „klassischem“ Fernsehempfang geben an, ihr                                    weitgehend über alle TV-Übertragungswege. Im
TV-Programm in hochauflösender Qualität zu se-                                    Vergleich zum Vorjahr hat lediglich der Empfang
hen. Das entspricht knapp 30 Millionen Haushalten                                 von hochauflösendem Fernsehen über IPTV leicht
in Deutschland, womit der HD-Empfang auf einem

Abb. 4

HD-Empfang und Private in HD

                               18
Satellit
                                                                                                                     77

                                                                          44
Kabel
                                                                                                                      78

 IPTV                                                                                     58
­(managed)                                                                                                                          93

                                                                     41
Terrestrik
                                                                                                                                           100

Alle TV-Haushalte

                                                             36
2021
                                                                                                                           80

                                                        34
2020
                                                                                                                           80

                                                   31
2019
                                                                                                                73

                                              29
2018
                                                                                                           70

                                            28
2017
                                                                                                      66

             0%                     20 %                             40 %                      60 %                        80 %          100 %

   Private in HD    HD-Empfang      Alle TV-Haushalte:            Private in HD     HD-Empfang

Basis: 36,915 Mio. TV-HH mit klassischem TV-Empfang (n = 6.778); 16,933 Mio. Kabel-HH (n = 2.988); 16,867 Mio. SAT-HH (n = 3.097); 3,910 Mio.
IPTV-HH (n = 811); 2,615 Mio. Terrestrik-HH (n = 529).

                                                                                                                                            25
Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland

zugelegt (+ 4 Prozentpunkte), alle anderen klassi-                   Mindestens ein Smart-TV in knapp
schen Übertragungswege bleiben weitgehend auf                        zwei Drittel aller TV-Haushalte
Vorjahresniveau.                                                     Bei den meisten heute im Handel verfügbaren Ge-
                                                                     räten handelt es sich nicht nur um HDTV-Geräte,
                                                                     sondern auch um Smart-TVs, also um TV-Geräte,
Private in HD: stetiges jährliches Wachstum                          die mit dem Internet oder dem heimischen Netz-
Während die öffentlich-rechtlichen Programme                         werk verbunden werden können. Knapp 25 Millionen
ohne Zusatzentgelt in HD-Qualität angeboten wer-                     Haushalte verfügen über mindestens einen solchen
den, benötigt man für den Empfang hochaufgelös-                      internetfähigen Fernseher. Das entspricht zwei Drit-
ter privater Fernsehprogramme ein kostenpflichti-                    tel (64 Prozent) der TV-Haushalte in Deutschland.
ges HD-Programmpaket. Solche Pakete können auf                       Die Smart-TV-Ausstattung hat somit gegenüber
allen Übertragungswegen gebucht werden.3 Knapp                       dem Vorjahr erneut um knapp 4 Prozentpunkte zu-
13,3 Millionen TV-Haushalte haben sich für solch                     gelegt und setzt damit den Wachstumstrend der
ein HD-Paket entschieden und können das gesam-                       letzten Jahre fort. Auch die Mehrfachausstattung
te Programmspektrum in hochauflösender Qualität                      nimmt weiter zu – etwas weniger als jeder fünfte
genießen. Das sind etwa 2 Prozent mehr als im                        Haushalt (19 Prozent) verfügt über 2 oder mehr
Vorjahr und entspricht 36 Prozent der TV-Haushal-                    smarte Fernsehgeräte. In knapp 46 Prozent der TV-
te mit klassischem TV-Empfang. Im Trend zeigt sich                   Haushalte sind alle vorhandenen Geräte „smart“.
seit mehreren Jahren ein stabiles Wachstum. Im
Vergleich zum Jahr 2017 ist die Zahl der Haushalte                   Erwartungsgemäß ist die Smart-TV-Ausstattung
mit hochauflösendem Privatfernsehempfang um                          in den insgesamt etwas technikaffineren IPTV- und
etwa 2,6 Millionen Haushalte gestiegen. Das ent-                     OTT-Haushalten überdurchschnittlich hoch. Mehr
spricht einer relativen Zunahme von 24 Prozent in                    als drei Viertel (77 Prozent) der Haushalte, die ihr
5 Jahren.                                                            TV-Signal über IP-Netze empfangen, verfügt über
                                                                     mindestens ein smartes TV-Gerät. Mit 67 Prozent
Abbildung 4 zeigt den Anteil des HD-Privatfernseh-                   liegen auch DVB-T2-Haushalte leicht über dem
empfangs per Übertragungsweg. Es wird deutlich,                      Durchschnitt, Kabel- und Satellitenhaushalte kom-
dass, relativ betrachtet, der Anteil der Haushalte                   men jeweils auf eine Smart-TV-Quote von etwas
mit Privatfernsehempfang in HD in IPTV-Haushal-                      mehr als 63 Prozent der Haushalte.
ten am höchsten ist. Absolut betrachtet empfangen
die meisten Nutzenden der Privaten in HD ihr Fern-
sehprogramm über Kabel (7,7 Millionen), gefolgt                      Acht von zehn Smart-TV-Haushalte verbinden
vom Satellitenempfang (3,6 Millionen) und IPTV                       ihr Gerät mit dem Internet
(2,4 Millionen). Die Terrestrik versorgt über DVB-T2                 Um den vollen Funktionsumfang eines Smart-TVs
knapp 1,4 Millionen Haushalte mit hochauflösen-                      zu nutzen, muss das Gerät mit dem Internet ver-
dem Privatfernsehen.                                                 bunden werden. Das ist jedoch nicht immer der
                                                                     Fall. Die Internet-Anschlussquote bei Smart-TVs ist
                                                                     im letzten Jahr um 6 Prozentpunkte gegenüber
                                                                     dem Vorjahr gestiegen und liegt damit bei 80 Pro-
3    Die Nutzung von HD-Programmpaketen durch Connected-TV-          zent der Haushalte, die mindestens einen Smart-TV
     Only-Haushalte kann an dieser Stelle aus methodischen Gründen
     nicht ausgewiesen werden.

26
Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland

Abb. 5

Haushaltsausstattung Smart-TV

                                                                                                                         Insgesamt
 2021                                                              45,4                       18,7 64,0               stehen 34,4 Mio.
 2020                                                             44,8                    15,4 60,3                   Smart-TV-Geräte
                                                                                                                        in deutschen
 2019                                                             45,0                11,5 56,4
                                                                                                                       TV-Haushalten.
 2018                                                          42,5           9,1 51,6

             0%                             25 %                              50 %                       75 %

   1 Smart-TV-Gerät      2+ Smart-TV-Geräte        Mind. ein Smart-TV-Gerät

Basis: 38,697 / 38,491 / 38,520 / 38,753 Mio. TV-Haushalte in Deutschland (n = 7.059).

besitzen. Insgesamt können so knapp 20 Millionen                          kommen Peripheriegeräte wie z. B. Streamingsticks
Fernsehhaushalte auf zusätzliche Angebote wie                             oder Set-Top-Boxen zum Einsatz (Connected-TV)
HbbTV, Mediatheken und Apps auf ihrem Smart-TV                            oder die Fernseher werden mit Hilfe z. B. eines Com-
zugreifen. Bezogen auf alle Fernsehhaushalte in                           puters oder Smartphones an das Internet ange-
Deutschland entspricht das etwas mehr als der                             bunden (Connectable-TV). Zieht man alle Mög-
Hälfte (51,2 Prozent).                                                    lichkeiten, den Fernseher mit dem Internet zu
                                                                          verbinden in Betracht, steigt die Zahl der Haushal-
                                                                          te, die ihren Fernseher mit dem Internet verbinden
Connected-TV Gesamt: In zwei von drei                                     auf knapp 26 Millionen. Das heißt, etwas mehr als
Haushalten ist mindestens ein TV mit dem                                  zwei Drittel (67 Prozent) der TV-Haushalte in
Internet verbunden                                                        Deutschland können über ihren Fernseher auf In-
Ältere Fernsehgeräte werden auch über andere                              halte aus dem Internet zugreifen.
Wege „smart“ gemacht, um über das Internet ver-
breitete Inhalte und Anwendungen zu nutzen. Dabei

Teil II: Digitale Bewegtbildnutzung
Auch im zweiten Jahr der Covid-19-Pandemie müs-                           im Erhebungszeitraum 2021 weniger streng als im
sen die Ergebnisse, und insbesondere auch die                             Vorjahr, dennoch ist davon auszugehen, dass die
Trendbetrachtungen, vor dem Hintergrund der un-                           außergewöhnlichen Umstände weiterhin das In-
gewöhnlichen Situation interpretiert werden. Zwar                         formations- und Mediennutzungsverhalten der
waren die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen                             Menschen in Deutschland beeinflusst haben. Folg-

                                                                                                                                         27
Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland

Abb. 6

Connected-TV

            Smart-TV ans Internet angeschlossen                                                                                  In 48 %
2021                                                                                       51,2
                                                                                                                            der TV-HH sind
                                                                                                                           alle Fernseher im
2020                                                                              44,7                                       Haushalt mit
2019                                                                   39,3                                                   dem Internet
2018                                                      31,3
                                                                                                                               verbunden

            Smart- + Connected-TV
2021                                                                                                                64,4
2020                                                                                                     58,3
2019                                                                                       51,3
2018                                                                              45,1

            Smart, Connected + connectable (über Computer / Tablet / Smartphone)
2021                                                                                                                    66,6
2020                                                                                                            62,0
2019                                                                                              55,1
2018                                                                                     49,4

            0%                            20 %                             40 %                                 60 %                          80 %

Basis: 38,697 / 38,491 / 38,520 / 38,753 Mio. TV-Haushalte in Deutschland (n = 7.059).

lich gilt es auch in diesem Jahr, die „Corona Brille“                     Fernsehen mit mehr als 96 Prozent deutlich über
bei der Einordnung der Ergebnisse zur Medien- und                         dem Bevölkerungsschnitt. Anders sieht es bei den
Bewegtbildnutzung aufzubehalten.                                          Jüngeren aus. Mehr als jeder zehnte der unter
                                                                          50-Jährigen hat keinen Zugang zu einem Fernseh-
                                                                          gerät mit klassischem TV-Empfang. Unter den 20-
Zugang zu „klassischem“ Fernsehen                                         bis 39-Jährigen ist es sogar etwa jeder sechste. Das
weiterhin sehr hoch                                                       bedeutet nicht, dass diese Personen sich vom Fern-
Ferngesehen wird schon lange nicht mehr nur klas-                         sehprogramm verabschiedet haben, sondern nur,
sisch vom Wohnzimmersofa am Fernsehgerät, son-                            dass sie andere Bildschirmgeräte bevorzugen und
dern auf einer Vielzahl von Bildschirmen und in                           das Internet als Übertragungsweg nutzen.
ganz unterschiedlichen Situationen. Dennoch bleibt
der Zugang zum TV-Gerät in deutschen Haushalten
Standard: mehr als neun von zehn (92 Prozent)                             Ausstattung mit OTT-fähigen Geräten im
Personen in Deutschland haben Zugang zu einem                             Bevölkerungsschnitt gleichauf mit TV
Fernseher mit klassischem TV-Empfang über Kabel,                          Die Gerätepenetration mit internetfähigen Bild-
Satellit, IPTV oder DVB-T2-HD. Unterschiede zeigen                        schirmgeräten hat in diesem Jahr mit 92 Prozent
sich vor allem in den Altersgruppen. Bei Personen                         im Bevölkerungsschnitt erstmals das gleiche Niveau
ab 50 Lebensjahren liegt der Zugang zu klassischem                        wie der Zugang zu klassischem TV erreicht. Nach

28
Digitale Bewegtbildübertragung und -nutzung in Deutschland

Altersklassen unterschieden zeigt sich, dass bei den    steigenden Zahl an internetfähigen Bildschirmge-
unter 60-Jährigen so gut wie jeder über mindestens      räten in Haushalten nicht verwunderlich. In Teilen
ein internetfähiges Bildschirmgerät verfügt – selbst    erklärt sich diese Entwicklung auch aus dem stei-
bei den 60- bis 69-Jährigen sind es noch neun von       genden Anteil an Connected-TV-Only-Haushalten,
zehn Personen, die Zugang zu einem Smartphone,          wie sie in Teil 1 dieses Beitrags beschrieben wird.
Tablet oder Ähnlichem haben. Erst bei Personen ab
dem 70. Lebensjahr liegt die Penetration mit OTT-
fähigen Geräten etwas niedriger. Etwas mehr als         Fernseher weiterhin wichtigstes Gerät zur
zwei von drei (67 Prozent) der über 70-Jährigen         Bewegtbildnutzung
verfügt über die notwendige Ausstattung, um Vi-         Gefragt nach dem wichtigsten Gerät für die Be-
deos aus dem Internet zu nutzen.                        wegtbildnutzung, nennt mehr als die Hälfte (57 Pro-
                                                        zent) der Personen ab 14 Jahren in Deutschland das
                                                        Fernsehgerät. Hinter dem Fernseher platziert sich –
Ein Großteil der Bevölkerung kann klassisches           wenn auch mit deutlichem Abstand – das Smart-
TV und Internetvideos schauen                           phone, das von 12 Prozent genannt wird, gefolgt
Die hohe Gerätepenetration sowohl klassischer           von Laptops (10 Prozent), PC (8 Prozent) und Tablet
Fernseher als auch anderer internetfähiger Bild-        (5 Prozent). Damit kehrt die Relevanz des TV-Gerä-
schirmgeräte birgt ein enormes Empfangspoten-           tes nach einem leichten Anstieg im letzten Jahr
zial für Videoangebote. Mehr als acht von zehn          wieder auf das Niveau vor der Pandemie zurück.
(84 Prozent) Personen ab 14 Jahren in Deutschland       Der Fernseher wird nach wie vor über alle Alters-
verfügen über die technischen Möglichkeiten so-         gruppen hinweg als wichtigstes Gerät angegeben.
wohl klassisches Fernsehen als auch Videos aus          Deutliche Unterschiede zum Bevölkerungsschnitt
dem Internet zu nutzen. Dieser Anteil ist im Trend      zeigen sich zwischen den unter- und den über
weitgehend stabil. Abbildung 7 zeigt auch, dass die     30-Jährigen. In der jüngeren Altersgruppe nennt
Zahl derjenigen mit ausschließlichem Zugang zu          nur jeder Dritte (33 Prozent) den Fernseher, andere
OTT-Angeboten auf knapp 5,7 Millionen Personen          Geräte wie das Smartphone (23 Prozent) oder der
angestiegen ist, während die Zahl derjenigen, die       Laptop werden von deutlich mehr Personen als am
„nur“ Zugang zu klassischem Fernsehen haben,            wichtigsten für den Videokonsum befunden. Bei
rückläufig ist. Das ist angesichts einer nach wie vor   den über 30-Jährigen ist die Zahl derjenigen, die

  Over-the-top-Video (OTT-Video)

  OTT steht für Over-the-top und bezeichnet Be-         sind z. B. Livestreams von TV-Sendern wie DAZN,
  wegtbildinhalte, die mittels einer Internetver-       die Mediatheken und Plattformen der öffentlich-
  bindung über das „offene Netz“ im IP-Protokoll        rechtlichen und privaten TV-Sender (z. B. Joyn
  verbreitet werden. Anders als z. B. bei IPTV sind     oder TVNOW) oder die Videos von Videoplattfor-
  die Inhalte unabhängig vom Infrastrukturanbie-        men und Streamingdiensten wie YouTube, Net-
  ter und auf jedem internetfähigen Bildschirm-         flix oder Amazon.
  gerät zu empfangen. Beispiele für OTT-Videos

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