Voranschlag 2022 Aufgaben- und Finanzplan 2023 2025 - Gemeinde Heiden
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Inhaltsverzeichnis 1 Finanzielle Ausgangslage .................................................................................................. 4 2 Zusammenfassung............................................................................................................. 7 3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP ............................................... 8 3.1 Voranschlag ................................................................................................................ 8 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) .............................. 8 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2022 .............................................. 8 3.1.2.1 Antrag ............................................................................................................. 8 3.1.2.2 Abstimmungsfrage .......................................................................................... 9 3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) ......................... 10 3.2 Aufgaben- und Finanzplan ......................................................................................... 12 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage ..................................................................................... 12 3.2.2 Legislaturziele ..................................................................................................... 12 3.2.3 Finanzpolitische Ziele .......................................................................................... 13 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen............................ 13 3.3 Ergebnis .................................................................................................................... 15 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis ........................................................ 15 3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ..................................................................... 16 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss .......................................................................... 16 3.3.2.2 Transferertrag ............................................................................................... 17 3.3.2.3 Personalaufwand .......................................................................................... 18 3.3.2.4 Sachaufwand ................................................................................................ 19 3.3.2.5 Transferaufwand ........................................................................................... 20 3.4 Investitionen .............................................................................................................. 21 3.4.1 Investitionsrechnung ........................................................................................... 21 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung .................................................................. 21 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................... 21 3.6 Vermögen und Verschuldungen ................................................................................ 22 3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung .................................................................................. 23 3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite ...................................................... 24 3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ....................................................................... 25 3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken .............................................. 25 3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) ..... 26 3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ....................................................... 26 4 Planung der Hauptaufgaben ............................................................................................ 27 4.0 Allgemeine Verwaltung .............................................................................................. 27 4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ..................................................... 32 4.2 Bildung ...................................................................................................................... 37 Heiden Voranschlag / AFP 2
4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ............................................................................... 43 4.4 Gesundheit ................................................................................................................ 47 4.5 Soziale Sicherheit ...................................................................................................... 53 4.6 Verkehr ...................................................................................................................... 59 4.7 Umweltschutz und Raumordnung .............................................................................. 62 4.8 Volkswirtschaft........................................................................................................... 68 4.9 Finanzen und Steuern ............................................................................................... 71 5 Stellenspiegel (Stellen in %)............................................................................................. 74 6 Investitionsliste................................................................................................................. 75 Heiden Voranschlag / AFP 3
Gesetzliche Grundlage Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Vor- anschlag und zum Finanzplan neu in einem so genannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollenden Planung jährlich in ver- schiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ih- ren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voran- schlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalender- jahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss. Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voran- schlag dargestellt. 1 Finanzielle Ausgangslage Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) bildet den Voranschlag für das Jahr 2022 zur Geneh- migung sowie die Finanzplanung der Jahre 2023 - 2025 der Gemeinde Heiden zur Kennt- nisnahme durch das Stimmvolk ab. Mit der Erstellung eines umfassenden Aufgaben- und Finanzplans (AFP) kommt die Ge- meinde der gesetzlichen Vorgabe des Finanzhaushaltsgesetztes (FHG, bGS 612.0) nach. Dieses sieht in Artikel 10 vor, dass der Bericht zum Voranschlag und zum Finanzplan neu in einem "Aufgaben- und Finanzplan (AFP)" zusammenzufassen ist. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet. Artikel 11 des FHG regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss. Anders als der Voranschlag wird der detail- lierte AFP den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern lediglich zur Kenntnis unterbreitet und ist nicht Bestandteil der Volksabstimmung. AFP als Steuerungsinstrument und Frühwarnsystem Der AFP ist ein wichtiges politisches Steuerungsinstrument. Als Führungsinstrument gibt er Auskunft über den geplanten Leistungsoutput und Ressourcenbedarf der Behörden. Dar- über hinaus erlaubt er einen Einblick in die mutmassliche Entwicklung der nächsten vier Jahre. Er wird im Sinne der rollenden Planung jährlich aktualisiert. Der AFP weist nicht nur die Leistungen, sondern auch die angestrebten Ziele pro Aufgabe aus. Die Erhöhung oder Reduktion der finanziellen Mittel hat in der Regel eine Veränderung der geplanten Leistun- gen zur Folge. Der AFP ist auch ein Frühwarnsystem. Er prognostiziert Tendenzen und Erwartungen. Diese aufgezeigten Tendenzen müssen zur Planung von korrigierenden Massnahmen füh- ren. Negative Entwicklungen können nur so gebremst oder – besser noch – antizipiert ver- hindert werden. Schon der Voranschlag des Folgejahrs beinhaltet Schätzungen und je wei- ter die Planung in die Zukunft greift, desto grösser wird die Unschärfe der Prognose. Positive wie negative Prognosen sind deshalb mit konservativer Vorsicht zu bewerten. Heiden Voranschlag / AFP 4
Finanzstrategie Im AFP wird die Finanzstrategie dargelegt. Sie bildet den politischen Planungsrahmen und somit die Grundlage der Finanz- und Steuerpolitik des Gemeinderates. Entwicklungen auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde werden stets Einflussfaktoren bleiben, die zur Überar- beitung der Finanzstrategie führen können. Finanzielle Ausgangslage Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrech- nung dargestellt. Erfolgsrechnung (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 Ordentlicher Aufwand 26'659 27'331 27'488 27'902 28'384 28'402 28'886 Ordentlicher Ertrag 26'626 25'837 26'468 27'786 28'328 27'878 28'877 Ordentliches Ergebnis -33 -1'494 -1'020 -116 -55 -524 -9 Ausserordentlicher Auf- -- -- -- -- -- -- -- wand Ausserordentlicher Ertrag 287 287 287 287 287 -- -- Entnahme Spezialfinanzie- -186 126 139 366 255 169 188 rungen und Fonds Legate / Stiftungen Auf- -- -- -- -- -- -- -- wand-Ertragsüberschuss Gesamtergebnis 68 -1'081 -595 537 486 -355 179 Im Jahr 2022 ist ein Ertragsüberschuss in der Höhe von CHF 537'400 geplant, dies bei ei- nem Aufwand von CHF 27'902'100 und einem Ertrag von CHF 28'439'500. Dank des ge- planten Gewinnes von CHF 589'000 aus Verkäufen von Liegenschaften im Finanzvermögen kann dieser Ertragsüberschuss budgetiert werden. Finanzplan 2023 – 2025 Es bleibt auch in den kommenden Jahren eine Herausforderung, das Haushaltsgleichge- wicht zu halten bzw. ein ausgeglichenes operatives Ergebnis zu erreichen. Der Investitions- plan weist für die Jahre 2022 - 2025 einen Investitionsbedarf von rund 24 Mio. Franken aus. Diese haben Auswirkungen auf die Abschreibungen, welche in der Erfolgsrechnung getra- gen werden müssen. So zeigt sich auch mit der beantragten Steuererhöhung bis 2025 ein deutlicher Anstieg der Verschuldung. RE VA PR VA FP FP FP Finanzplanung 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 Steuerfuss 3.70 3.70 3.70 3.90 3.90 3.90 3.90 Ergebnisse des Gemeindehaus- halts (in Tausend CHF) 54 -1'081 -530 537 486 -355 -178 (- = Aufwandüberschuss) Eigenkapital (in Tausend CHF) Die Entwicklung des Eigenkapitals 4'764 3'683 4'169 4'707 5'193 4'838 5'016 2022-2025 wurde mit den Werten der Prognose 2021 berechnet. Heiden Voranschlag / AFP 5
Moderate Investitionstätigkeit Der Voranschlag 2022 rechnet mit Investitionen von insgesamt CHF 2'960'600 im Verwal- tungsvermögen und CHF 250'000 im Finanzvermögen. An diesen Investitionen hält der Ge- meinderat trotz der finanziell schwierigen Lage fest. Wesentliche Vorhaben sind die geplan- ten Ausgaben für den Neubau des Bahn- und Bushofs und der damit verbundenen behin- dertengerechten Anpassungen der bestehenden Bushaltestellen. Dazu kommen die ge- plante Ortsplanrevision, der generelle Entwässerungsplan (GEP), diverse Erschliessungs- projekte und die Errichtung von Unterflurcontainern. Investitionseinnahmen Für den Ausbau des Feuerwehrdepots mit geplanten Kosten von rund CHF 810'000 kann mit Beiträgen der Assekuranz von 65 % der Investitionssumme bzw. rund CHF 530'000 ge- rechnet werden. Für den neuen Bushof kann mit einem Beitrag des Kantons von CHF 700'000 im Jahr 2024 ausgegangen werden. Investitionsrechnung (- =Ausgabenüberschuss) (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 Investitionsausgaben 7'895 9'883 4'102 3'069 6'839 9'099 6'464 Investitionseinnahmen 1'128 16 14 108 752 8 531 Nettoinvestitionen -6'767 -9'867 -4'088 -2'961 -6'087 -9'091 -5'933 Geldflussrechnung Die Plan-Geldflussrechnung soll aufzeigen, wie sich der Cashflow aus Verwaltungstätigkeit (betriebliche Tätigkeit) zusammensetzt. Der Cashflow steht für Investitionen zur Verfügung. Im Bereich Finanzierungstätigkeit wird aufgezeigt, wie die Differenz zwischen Cashflow und Investitionen finanziert wird. Die Übersicht zeigt, dass im Jahr 2022 die Verschuldung zu- nehmen wird. Ein Anstieg der Verschuldung kann nur vermieden werden, wenn der Cash- flow mittelfristig mindestens so hoch ist wie die getätigten Investitionen. Kennzahlen Artikel 2 des FHG befasst sich mit dem Haushaltsgleichgewicht und der Schuldenbegren- zung. Darin werden die zwei wichtigsten finanzpolitischen Grundsätze festgelegt: ein mittel- fristig ausgeglichener Haushalt und die Begrenzung der Verschuldung. Diese beiden Grundsätze sollen eine zu hohe öffentliche Verschuldung verhindern, welche das Gleichge- wicht zwischen den Generationen stören und die Wettbewerbsfähigkeit, Bonität und finanzi- elle Stabilität der Gemeinde beeinträchtigen kann. Der Gesetzestext Art. 2 FHG lautet: Abs. 1: Die Erfolgsrechnung ist mittelfristig auszugleichen. Sie darf nicht mit einem Auf- wandüberschuss budgetiert werden, wenn ein Bilanzfehlbetrag besteht. Abs. 2: Bilanzfehlbeträge sind innert längstens sieben Jahren abzutragen. Die Abtragung ist im Aufgaben- und Finanzplan vorzusehen und im Voranschlag auszuweisen. Abs. 3: Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen muss im Voranschlag mindes- tens 100 Prozent betragen, wenn der Nettoverschuldungsquotient mehr als 200 Prozent beträgt. Heiden Voranschlag / AFP 6
Finanzierung und Geldfluss (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 Cash Flow aus betrieblicher 273 525 758 1'233 360 703 1'666 Tätigkeit Cash Drain aus investiver -6'270 -10'505 -4'088 -950 -4'475 -9'091 -5'933 Tätigkeit Finanzierungs-Über- schuss (+) / -Fehlbetrag (- -5'996 -9'979 -3'330 283 -4'115 -8'388 -4'267 ) Geldfluss aus Finanzie- 4'000 8'373 -- 5'417 4'115 8'388 4'267 rungstätigkeit Veränderung der flüssi- -1'996 -1'607 -3'330 5'700 0 0 0 gen Mittel Kennzahlen RE 2020 VA 2021 VA 2022 FP 2023 FP 2024 FP 2025 Nettoverschuldungsquotient 111.84 136.03 154.27 174.27 218.43 236.87 Selbstfinanzierungsgrad 16.35 -1.74 38.81 22.66 10.58 27.60 Zinsbelastungsanteil 0.06 0.24 0.22 0.29 0.31 0.30 2 Zusammenfassung Der Voranschlag 2022 rechnet mit einem Aufwand von CHF 27'902'100 und einem Ertrag von CHF 27'786'300. Daraus resultiert ein Gewinn von CHF 537'400. Zusätzlich sind Netto- investitionen in der Höhe von CHF 2'960'600 vorgesehen. Der Steuerfuss soll neu 3.9 Ein- heiten betragen, damit ist eine Erhöhung um 0.2 Einheiten vorgesehen. Prognosen SECO Die Ostschweizer Wirtschaft hat sich im ersten Semester 2021 positiv entwickelt. Eine zü- gige Erholung wurde nach den Lockerungen der Corona-Massnahmen festgestellt. Die Unsi- cherheiten bezüglich der Auswirkungen von COVID-19 bleiben weiterhin bestehen. Konjunkturprognosen RE VA PR VA FP FP FP (in Prozent) 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 BIP - Wachstum real -2.6 3.6 3.6 3.3 2.1 1.7 1.6 Landesindex der Konsum- -0.7 0.4 0.4 0.5 0.5 0.5 0.5 entenpreise Kurzfristige Zinsen (3 Mo- -0.7 -0.7 -0.7 -0.7 -0.5 -0.3 0.0 nate) Wachstum Löhne (Lohnin- 0.8 0.5 0.5 0.5 0.6 0.8 1.0 dex) Arbeitslosenquote 3.1 3.1 3.1 2.8 2.8 2.8 2.8 Heiden Voranschlag / AFP 7
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP 3.1 Voranschlag 3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) Überblick Geplant ist ein Aufwandüberschuss aus betrieblicher Tätigkeit von CHF -813'700 (siehe Ka- pitel 3.3.1 > Tabelle: "Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis in Tausend CHF). Steuererhöhung um 0.2 Einheiten auf neu 3.9 Einheiten Im Voranschlag 2022 wird mit einer Steuererhöhung von 0.2 Einheiten respektive CHF 740'000 gerechnet (0.1 Steuereinheiten = CHF 370'000 gemäss Jahresrechnung 2020). Der Gemeinderat erachtet eine Steuererhöhung von 0.2 Einheiten als zwingend, damit die Fi- nanzierung der anstehenden Investitionen trotz steigender struktureller Ausgaben gesichert werden kann. Über alle Fiskalerträge wird aufgrund der Steuererhöhung mit 8.6 % Mehrein- nahmen gegenüber dem Voranschlag 2021 geplant. Aufgrund der Spitalschliessung wird bei den Quellensteuern mit Mindereinnahmen von 20 % bzw. CHF 160'000 gegenüber dem Voranschlag 2021 geplant. Bei den Steuern „juristische Personen“ wird für den Voranschlag 2022 mit Mehreinnahmen von 14.3 % geplant. Stabilisierungsprogramm des Kantons Appenzell Ausserrhoden Der Kanton entlastet den Staatshaushalt zulasten der Gemeinden mit rund einer Millionen Franken im Voranschlag 2022. Davon trägt die Gemeinde Heiden jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von rund CHF 80'000, wovon CHF 55'000 für Logopädie- und Psychomoto- riktherapien und CHF 25'000 für Meteorwassergebühren der Kantonsstrassen entfallen. Ab dem Finanzplanjahr 2023 folgen weitere jährlich wiederkehrende Aufwände von voraussicht- lich CHF 80'000. Der Gemeindehaushalt wird damit ab dem Jahr 2023 jährlich zusätzlich um CHF 160'000 belastet. 3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2022 3.1.2.1 Antrag Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2022 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) ge- nehmigt und zu Handen der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 verabschiedet. Der Gemeinderat unterbreitet den Voranschlag 2022 mit folgendem Bericht und Antrag: Der Voranschlag der Erfolgsrechnung für das Jahr 2022 weist einen Ertragsüberschuss von CHF 537'400 aus. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Ertrag von CHF 28'439'500 und ei- nem Aufwand von CHF 27'902'100, bei einem um 0.2 Einheiten erhöhten Steuerfuss von 3.9 Einheiten für natürliche Personen. Die Investitionsausgaben für den Voranschlag 2022 sehen Nettoinvestitionen von CHF 2'960'600 vor. Diese Investitionen beruhen auf Ausgaben von CHF 3'068'600 und Ein- nahmen von CHF 108'000. Heiden Voranschlag / AFP 8
3.1.2.2 Abstimmungsfrage Der Voranschlag 2022 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum Entscheid vorgelegt: Sehr geehrte Stimmbürgerin, Sehr geehrter Stimmbürger Wollen Sie dem Voranschlag 2022 mit einem Ertragsüberschuss beim Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung von CHF 537'400, mit Nettoinvestitionen in der Höhe von CHF 2'960'600, mit einem von 3.7 um 0.2 Einheiten erhöhten Steuerfuss auf der Basis von 3.9 Einheiten für natürliche Personen zustimmen? Abstimmungsempfehlung Mit Beschluss vom 28. September 2021 hat der Gemeinderat den Voranschlag 2022 geneh- migt und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Annahme. 9410 Heiden, 28. September 2021 Für den Gemeinderat Der Gemeindepräsident: Gallus Pfister Der Gemeindeschreiber: Marco Stübi Heiden Voranschlag / AFP 9
3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) Grundlagen und Grundsätze der Rechnungslegung Die Rechnung und der Voranschlag wurden in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Bestimmungen des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes (bGS 612.0) erstellt. Dieses beruht auf den Grundsätzen des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) der Konfe- renz der Kantonalen Finanzdirektoren. Die Empfehlungen von HRM2 sind in diesem Voran- schlag ohne Abweichungen umgesetzt. Elemente des Voranschlages Die folgenden Elemente bilden integrierende Bestandteile des Voranschlages: Erfolgsrech- nung, Investitionsrechnung und Anhang. Gemäss Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) wird der Voranschlag in der Arten- gliederung dargestellt. Der Grundsatz der Spezifikation beschreibt den Detaillierungsgrad der einzelnen Voranschlagspositionen. Sie sollen im Sinne der politischen, rechtlichen und administrativen Transparenz und Steuerbarkeit nach der Artengliederung unterteilt werden. Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie wird zweistufig erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammen- hängenden Erträge und Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen darge- stellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe enthält die ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von Reservepositionen. In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das Verwaltungsvermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen ausgewiesen und den im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt. Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzli- che Verständnis des Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage und Entwicklung notwendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln 3.2 bis 3.8 enthalten. Die im AFP aufgeführte Investitions- und Finanzplanung sowie die Funktionale Gliederung der Erfolgs- und Investitionsrechnung dienen der Information der Stimmberechtigten. Sie sind nicht Gegenstand der Abstimmungsvorlage „Voranschlag 2022" gemäss Art. 10 Finanz- haushaltsgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der betreffenden Periode ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Auf- wände werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten, wenn in der betreffenden Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung. Die Sachanlagen des Verwaltungsvermögens werden zum Anschaffungs- bzw. Herstell- kostenwert bewertet. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 75‘000; Anschaffungen unter die- sem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Wird eine Anschaf- fung getätigt, die die geschätzte Nutzungsdauer verlängert oder einen zukünftigen Nutzen schafft, wird der entsprechende Betrag aktiviert. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn Heiden Voranschlag / AFP 10
über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdau- ern: Nutzungsdauer in Anlageklasse Abschreibungssätze Jahren Grundstücke: Unüberbaut, Waldungen, Keine Abschreibung Keine Abschreibung Alpen Gebäude: Schul- und Verwaltungsbauten 40 Jahre 2.50 % Tourismusbauten: Kursaal, Schwimmbad, 25 Jahre 4.00 % Aussensportanlagen Für sämtliche Anlagen gelten die branchenspezifi- Alters- und Pflegeheime schen Anlagekategorien und Abschreibungsdauern (unselbständige Gemeindeunternehmen) gemäss Vorgaben der Koordinationsgruppe für Langzeitpflege Schweiz (Curaviva). Tiefbauten - Strassen, Plätze, Anlagen, Friedhofe 40 Jahre 2.50 % - Kanal- und Leitungsbauten 50 Jahre 2.00 % - Brücken 40 Jahre 2.50 % Öffentliche Beleuchtung - Kandelaber (oberirdisch) 25 Jahre 4.00 % - Kabel- und Rohranlagen (unterirdisch) 40 Jahre 2.50 % - Steuerungen in Gebäuden (Trafostatio- 10 Jahre 10.00 % nen/Verteilkabinen/Leuchten) Abfallanlagen - Entsorgungshof 40 Jahre 2.50 % - Unterflurcontainer 20 Jahre 5.00 % Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Spezi- 10 Jahre 10.00% alfahrzeuge Immaterielle Anlagen: Patent-, Firmen-, Verlags-, Konzessions-, Lizenz und andere 5 Jahre 20.00 % Nutzungsrechte, Goodwill Zonen- und Erschliessungsplanungen 10 Jahre 10.00 % Gemäss eGov-Gesetz ist der Informatikgrundbedarf Informatik bei der AR Informatik AG (ARI AG) zu beziehen und durch diese abzuschreiben. Investitionsbeiträge an Dritte: Kantons- nach Lebensdauer der damit finanzierten Sachan- strassen, regionale Feuerwehrfahrzeuge lage etc. Investitionsbeiträge An Dritte entrichtete Investitionsbeiträge werden aktiviert, wenn die mitfinanzierte Anlage ei- nen langfristigen Nutzen für die Öffentlichkeit erbringt und ein durchsetzbarer Rückerstat- tungsanspruch bei Zweckentfremdung besteht. Die Aktivierungsgrenze für Investitionsbei- träge beträgt CHF 75‘000. Sachanlagen des Finanzvermögens Die Sachanlagen des Finanzvermögens werden zu amtlichen Verkehrswerten bewertet. Die periodischen Neubewertungen finden alle fünf Jahre statt (letztmals im Jahr 2019). Die Ver- kehrswerte werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegeben- heiten angepasst. Eine Neuermittlung der Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die Marktverhältnisse massgebend verändern. Eine weitere Bildung der Neubewertungsreserve aufgrund einer Wertsteigerung des Finanzvermögens ist nicht vorgesehen. Diese ist erfolgs- relevant über die erste Stufe der Erfolgsrechnung zu buchen. Heiden Voranschlag / AFP 11
3.2 Aufgaben- und Finanzplan 3.2.1 Einleitung/Ausgangslage Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanz- plan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bishe- rige Finanzplan wird ergänzt um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist es somit, Finanzen und Leistungen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Aus- einandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der Gemeinde. Der Aufgaben- und Finanzplan wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Zwar ist der AFP primär ein Planungsinstrument des Gemeinderates. Dennoch trägt er entscheidend zur finanzpolitischen Willensbildung bei, weshalb die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt wird und die Möglichkeit haben muss, die im AFP aufgezeigte finanzpolitische Stossrichtung zu diskutieren. Dadurch wird die Planung der Exekutive transparent, und es können Rück- schlüsse für die Ausgabensteuerung gewonnen und somit die Entscheidungsgrundlagen op- timiert werden. Der Aufgaben- und Finanzplan enthält namentlich: die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten; eine Übersicht über die Entwicklung der Hauptaufgaben und über die strategischen Ziele und die Entwicklung der Leistungen in den einzelnen Aufgabenbereichen; eine Übersicht über die geplanten Investitionen; die Planrechnungen und den Plangeldfluss; den geschätzten Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsmöglichkeiten; die finanzpolitischen Zielgrössen und die Entwicklung der Finanzkennzahlen. 3.2.2 Legislaturziele Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Leitbilds sowie der Legislaturplanung 2019 - 2027 folgende Schwerpunkte und strategischen Ziele gegeben: Heiden ist Wohn- und Wirtschaftsraum: Unsere ländliche Lebensform vereinigt Wohnen und Arbeiten in regionaler Zentrumsfunktion. Charakteristisch sind attraktive Lebensbedin- gungen, ein moderater Steuerfuss und ein hoher Anteil Erwerbstätiger, die auch in der Ge- meinde wohnen. Die Basis dafür ist ein breites Angebot an Arbeitsplätzen im Dienstleis- tungssektor, der Industrie und einem Detailhandelsangebot für den täglichen Bedarf. Heiden ist Erholungs-, Freizeit und Kulturraum: Heiden vereint eine wunderschöne Lage und ein klassizistisches Ortsbild mit Erholung und sportlicher Betätigung. Ein umfassendes Kulturangebot fördert die gesellschaftliche Entwicklung und berücksichtigt Tradition und Fortschritt. Heiden bietet eine attraktive Infrastruktur für Einwohner und Gäste. Den Vereinen kommt eine wesentliche Bedeutung zu, insbesondere in der Jugendförderung. Heiden ist Zentrum und Verkehrsdrehscheibe der Region: Heiden hat eine wichtige Zentrumsfunktion. Im öffentlichen Verkehr übernimmt Heiden eine Drehscheibenfunktion und ist Verkehrsknotenpunkt. Die Bevölkerung fühlt sich sicher im öffentlichen Raum. Heiden ist lebenswerte Umwelt: Die Qualität des Lebensraums ist Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Die ständige Verfügbarkeit von Energie und Wasser ist wichtig. Auch die Entsorgung von Abfällen soll gesamtwirtschaftlich sinnvoll, ökologisch und nachhaltig sein. Heiden Voranschlag / AFP 12
Heiden ist Bildungsraum: Unser Schulsystem begreift und erfasst die Lebensbedürfnisse und Lebensräume der Jugend und berücksichtigt diese in Verbindung mit der Familie, Schule und Freizeit. Dabei ist ein partnerschaftliches Angebot von Schule, Lehrerschaft, Be- treuungspersonal und Jugendarbeit wichtig. Es dient als Fundament der persönlichen Ent- wicklung und Leistungsfähigkeit. Tagesstrukturen sorgen für die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Heiden ist solidarische Gemeinschaft: Heiden vermittelt seinen Bewohnerinnen und Be- wohnern soziale Geborgenheit und Heimat. Mit Integrationsmassnahmen für verschiedene Bevölkerungsgruppen wird eine Atmosphäre der Toleranz und des Respekts ermöglicht, in dem sich die unterschiedlichsten Personen wohl fühlen können. Verschiedene Betreuungs- und Wohnformen werden den unterschiedlichen Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht. Heiden ist Zukunft: Der Ortsbildschutz von Heiden ist wichtig und vielschichtig. Bauliche Qualitäten der Vergangenheit ergänzen sich mit zeitgemässen architektonischen Bauten. Die begrenzten Bauzonen lassen keine grossflächigen Expansionen zu. Die Elemente, wel- che das Dorfbild prägen, werden erhalten und in die Gestaltung von neuen Bauten und Ver- kehrswegen integriert. Die begrenzten Grünzonen sind möglichst zu erhalten. 3.2.3 Finanzpolitische Ziele Gemäss Artikel 22 des FHG legt der Gemeinderat finanzpolitische Zielgrössen für die Beur- teilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest. Für die Legislaturperiode 2020 bis 2023 wurden folgende finanzpolitischen Zielsetzungen festgelegt: Heiden strebt einen Steuerfuss im günstigsten Drittel der Ausserrhoder Gemeinden an. Der Voranschlag von Heiden ist mittelfristig ausgeglichen. 3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen Die Planungsgrundlagen legen die Voraussetzungen für den Voranschlag 2022 und die Pla- nung der Jahre 2023 bis 2025 fest. Der Sozialbereich beispielsweise hängt stark von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Trübt sich die Konjunktur ein und dauert eine Rezessions- phase lange, steigt die Anzahl der ausgesteuerten Personen, weil weniger arbeitslose Per- sonen eine Arbeitsstelle finden. Die Inflationserwartung wiederum lässt einen Preisanstieg vermuten, der sich im Personal- und Sachaufwand auswirken kann. Und die monetären Aus- blicke auf Schweizer Franken und Euro lassen Schlüsse zu, ob mit höheren Zinsen zu rech- nen sein wird. Die folgenden Werte wurden im AFP zur Planung herangezogen. Volkswirtschaftliche Referenzgrößen RE VA VA FP FP FP Zielsetzung Indikator Einh. 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Wachstum reales AFP - Bruttoin- Bruttoinlandpro- landprodukt % -1.50 3.00 3.30 2.40 1.90 1.70 dukt (AR) (Kantonal) AFP - Generelle Generelle Teue- Teuerung - % -0.40 0.40 0.40 0.40 0.40 0.40 rung Sachteuerung (Kantonal) Kurzfristige Zin- Kurzfristige Zin- % -0.70 -0.70 -0.70 -0.50 -0.30 0.00 sen (3 Monate) sen (3 Monate) Heiden Voranschlag / AFP 13
Gemeindespezifische Referenzgrößen RE VA VA FP FP FP Zielsetzung Indikator Einh. 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Entwicklung Per- sonalteuerung - Entwicklung Per- Gemeindespezi- % 1.00 0.50 0.50 0.60 0.80 1.00 sonalteuerung fische Referenz- grössen Entwicklung Ein- wohnerzahl - Ge- Entwicklung Ein- meindespezifi- Zahl 4'197 4'200 4'200 4'250 4'250 4'250 wohnerzahl sche Referenz- grössen Entwicklung Steuerfuss % 3.70 3.70 3.90 3.90 3.90 3.90 Steuereinheit NP Heiden Voranschlag / AFP 14
3.3 Ergebnis 3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 Betrieblicher Aufwand 26'335 26'943 27'140 27'530 27'990 28'008 28'491 30 - Personalaufwand 12'290 12'723 12'924 13'194 13'401 13'542 13'673 31 - Sach- und übriger Be- 4'933 4'746 4'811 5'014 4'784 4'718 4'880 triebsaufwand 33 - Abschreibungen Ver- 958 1'115 1'097 1'047 1'105 1'195 1'290 waltungsvermögen 35 - Einlagen in Fonds und 41 -- -- -- -- -- -- Spezialfinanzierungen 36 - Transferaufwand 7'480 7'710 7'637 7'601 8'026 7'879 7'975 39 - Interne Verrechnungen 633 649 671 673 673 673 673 Betrieblicher Ertrag 25'036 25'282 25'921 26'717 27'165 27'450 28'449 40 - Fiskalertrag 15'410 15'757 16'252 17'145 17'508 17'809 18'224 42 - Entgelte 6'576 6'487 6'742 6'517 6'625 6'609 6'632 45 - Entnahmen aus Fonds 47 48 19 20 20 20 20 und Spezialfinanzierungen 46 - Transferertrag 2'370 2'341 2'237 2'361 2'338 2'339 2'899 49 - Interne Verrechnungen 633 649 671 673 673 673 673 Ergebnis aus betriebli- -1'298 -1'661 -1'219 -814 -825 -558 -42 cher Tätigkeit 34 - Finanzaufwand 324 388 349 372 394 394 395 44 - Finanzertrag 1'590 555 548 1'070 1'164 428 428 Ergebnis aus Finanzie- 1'265 167 199 698 770 33 33 rung Operatives Ergebnis -33 -1'494 -1'020 -116 -55 -524 -9 48 - Ausserordentlicher Er- 287 287 287 287 287 -- -- trag 90 - Spezialfinanzierungen, -186 126 139 366 255 169 188 Fonds, Legate & Stiftungen Ausserordentliches Er- 101 413 426 653 542 169 188 gebnis Gesamtergebnis Erfolgs- 68 -1'081 -595 537 486 -355 179 rechnung Im AFP 2023 – 2025 kann das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushalts auf operativer Stufe im Durchschnitt der Planjahre nicht erreicht werden. Verursacht wird dies durch steigende Aufwände bei den nicht beeinflussbaren Faktoren wie beispielsweise bei den Pflegefinanzierungskosten und Schulkosten aufgrund der Bevölkerungsstruktur (Al- terspyramide) oder der Entlastung des Kantonshaushalts. Durch die hohen Investitionstätig- keiten, ausgeführt oder geplant, und die daraus resultierenden Abschreibungen welche ebenfalls Auswirkungen auf den Haushalt haben. Heiden Voranschlag / AFP 15
Ebenso wird sich der bestehende Nachholbedarf im Unterhalt der Gemeindeliegenschaften und -strassen auf das strukturelle Defizit auswirken. Das ausserordentliche Ergebnis wird aus den Veränderungen der Spezialfinanzierungen und Fonds im Eigenkapital beeinflusst. Finanzaufwand (34) Für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften im Finanzvermögen wird mit Aufwänden von CHF 121'200 gerechnet. Der weitere Unterhalt (Mobiliar, Versicherungen, Ver- und Ent- sorgung) bleibt gleich wie im Voranschlag 2021. Die Kosten für die Verzinsung der Finanz- verbindlichkeiten wird mit CHF 61'000 budgetiert. Entgelte (42) Die Einnahmen aus den Bereichen der Parkplatzgebühren, der Gebühren aus Amtshandlun- gen der diversen Ämter und Betriebe erfahren keine nennenswerten Veränderungen. Finanzertrag (44) Aus dem Verkauf von Liegenschaften des Finanzvermögens wird mit einem Gewinn von CHF 589'000 geplant. Gleichzeitig wird infolge der Verkäufe von reduzierten Mieteinnahmen über CHF 63'500 ausgegangen 3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss Fiskalertrag (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 40 - Fiskalertrag 15'410 15'757 16'252 17'145 17'508 17'809 18'224 400 - Direkte Steuern natür- 12'486 12'843 13'000 13'830 14'132 14'373 14'728 liche Personen 401 - Direkte Steuern juris- 1'251 1'400 1'460 1'600 1'661 1'721 1'781 tische Personen 402 - übrige Direkte Steu- 1'658 1'500 1'778 1'700 1'700 1'700 1'700 ern 4022 - davon Vermögens- 727 600 778 700 700 700 700 gewinnsteuern 4023 - davon Handände- 694 700 800 800 800 800 800 rungssteuern 4024 - davon Erbschafts- 238 200 200 200 200 200 200 steuern 403 - Besitz und Aufwand- 15 14 14 15 15 15 15 steuern Kennzahlen Steuerertrag VA VA FP FP FP RE 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Wachstum Steuern NP in % 1.51 2.86 7.69 2.18 1.70 2.47 Wachstum Steuern JP in % -24.78 11.89 14.29 3.82 3.61 3.49 Heiden Voranschlag / AFP 16
Erläuterungen zum Voranschlag "Fiskalertrag" Im Jahr 2022 ist ein Fiskalertrag in Höhe von CHF 17'145'000 geplant. Dies entspricht ge- genüber dem Voranschlag 2021 in Höhe von CHF 15'756'800 einer Veränderung von CHF 1'388'200. Dieser Mehrertrag resultiert überwiegend aus der Steuererhöhung von 3.7 auf neu 3.9 Einheiten bei den natürlichen Personen. Aufgrund der Spitalschliessung Heiden sind bei den Quellensteuern mit Mindereinnahmen von rund 20 % zu rechnen. Dies wurde im Voranschlag mit CHF 160'000 Ertragsminderung gegenüber dem Voranschlag 2021 berücksichtigt. Aus der Steuergesetz Revision (StG Rev) 2019 resultieren ab der Steuerperiode 2020 in- folge der Inkraftsetzung der Änderung der Kinderabzüge für die Gemeinde Heiden und aus der StG Rev 2020 hochgerechnet gesamthaft Steuerausfälle von rund CHF 171‘000 pro Jahr. Der Kanton richtet dafür während vier Jahren Abfederungsmassnahmen aus, die von 74% (CHF 126‘000) im 2021 auf 19% (CHF 32‘000) im 2024, zurückgehen. Die verbleiben- den Einnahmenausfälle könnten bereits mit einem geringen Steuerwachstum aufgefangen werden. 3.3.2.2 Transferertrag Transferertrag (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 46 - Transferertrag 2'370 2'341 2'237 2'361 2'338 2'339 2'899 460 - Ertragsanteile 297 294 302 312 313 311 312 461 - Entschädigungen von 616 542 459 524 518 528 523 öffentlichen Gemeinwesen 462 - Finanz- und Lasten- 7 131 131 100 68 37 605 ausgleich 463 - Beträge von öffentli- chen Gemeinwesen und 1'445 1'363 1'338 1'417 1'431 1'455 1'452 Dritten 469 - Verschiedener Trans- 5 12 8 8 8 8 8 ferertrag Kennzahlen Transferertrag VA VA FP FP FP RE 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Effektives Wachstum Transferertrag 6.84 -1.19 0.84 -0.99 0.07 23.94 Erläuterungen zum Voranschlag "Transferertrag" Im Jahr 2022 ist ein Transferertrag in Höhe von CHF 2'361'000 geplant. Dies entspricht ge- genüber dem Jahr 2021 in Höhe von CHF 2'341'300 einer Veränderung von CHF 19'700. Transfererträge sind Erträge von einem anderen Gemeinwesen, für welches die eigene Ge- meinde eine öffentliche Aufgabe erfüllt, die nach gegebener Aufgabenteilung ganz oder teil- weise Sache des anderen Gemeinwesens wäre. Heiden Voranschlag / AFP 17
Beispiele: Erträge der angeschlossenen Gemeinden für das Führen des Grundbuchamtes Erträge der angeschlossenen Gemeinden für das Führen der regionalen Feuerschau Erträge der angeschlossenen Gemeinden für das Führen des regionalen Betreibungs- amtes Erträge vom Kanton für das Führen des Kantonalen Konkursamtes Erträge vom Kanton und Elternbeiträge im Bereich der Schulen Überschussanteil der Abfallregion (A-Region) Rückzahlungen im Bereich Sozialhilfe und der Alimentenbevorschussung Rückverteilung der CO2-Abgabe Globale Strassenbeiträge an die Gemeinden (Anteile LSVA / Motorfahrzeugsteuern) Erläuterungen zum AFP "Transferertrag" Die Kantonsbeiträge für die Schule, die Anteile der Vertragsgemeinden für regionale Ämter sowie die Eingänge für das Sozialamt bleiben im gewohnten Rahmen. Die Abfederungs- massnahme infolge der Steuergesetzrevision 2019/2020 beträgt für das Jahr 2022 CHF 95'000. Im Jahr 2021 erhielt die Gemeinde dafür CHF 126'000. 3.3.2.3 Personalaufwand Personalaufwand (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP 2023 FP 2024 FP 2025 2020 2021 2021 2022 30 - Personalaufwand 12'290 12'723 12'924 13'194 13'401 13'542 13'673 300 - Behörden, Kommissionen 220 239 209 231 233 231 231 und Richter 301 - Löhne des Verwaltungs- 5'791 5'897 5'994 6'006 6'054 6'103 6'160 und Betriebspersonals 302 - Löhne der Lehrpersonen 4'353 4'549 4'684 4'856 4'985 5'060 5'111 303 - Temporäre Arbeitskräfte -- -- 25 4 4 4 4 305 - Arbeitgeberbeiträge 1'801 1'839 1'872 1'904 1'940 1'959 1'982 309 - Übriger Personalaufwand 125 200 141 194 186 185 186 Kennzahlen Personalaufwand VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Effektives Wachstum Personalaufwand 3.24 3.53 3.70 1.57 1.05 0.97 Erläuterungen zum Voranschlag "Personalaufwand" Der Personalaufwand steigt im Voranschlag 2022 gesamthaft um CHF 471'000 gegenüber dem Voranschlag 2021 und betrifft mit CHF 381'500 den Bereich Bildung und mit CHF 89'500 das Alters- und Pflegeheim Quisisana. Erläuterungen zum AFP "Personalaufwand" Bei den Schulen bestehen kantonale Richtlinien für Lehrpersonen. Die Planung bei den Hei- men basiert auf den Vorgaben des Mindeststellenplans für den Bereich Betreuung und Pflege, welcher vom Kanton vorgegeben wird, sowie den Fachempfehlungen von CURAVIVA. Heiden Voranschlag / AFP 18
3.3.2.4 Sachaufwand Sachaufwand (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 31 - Sach- und übriger 4'933 4'746 4'811 5'014 4'784 4'718 4'880 Betriebsaufwand 310 - Material und Waren- 793 778 742 724 734 729 731 aufwand 311 - Nicht aktivierbare An- 414 426 426 434 420 356 359 lagen 312 - Ver- und Entsorgung 396 451 454 444 445 443 444 Liegenschaften VV 313 - Dienstleistungen und 1'210 1'210 1'181 1'220 1'294 1'249 1'258 Honorare 314 - Baulicher und betrieb- 1'129 1'043 1'149 1'312 1'192 1'195 1'204 licher Unterhalt 315 - Unterhalt Mobilien 253 252 269 273 334 264 265 und immaterielle Anlagen 316 - Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsge- 257 276 252 242 245 247 249 bühren 317 - Spesenentschädi- 130 157 120 148 150 151 149 gung 318 - Wertberichtigungen 224 -- 63 0 -- -- -- auf Forderungen 319 - Verschiedener Be- 126 153 155 217 -28 85 220 triebsaufwand Kennzahlen Sachaufwand VA VA RE 2020 FP 2023 FP 2024 FP 2025 2021 2022 Effektives Wachstum Sachaufwand -0.43 -3.78 5.65 -4.59 -1.39 3.43 Erläuterungen zum Voranschlag "Sachaufwand" Der Mehraufwand von rund 0.4 Mio. Franken setzt sich zusammen aus CHF 202'400 in der Parkplatzbewirtschaftung (Spezialfinanzierung und damit erfolgsneutral), CHF 71'500 bei den Schulliegenschaften, CHF 42'300 im Standortmarketing und CHF 108'500 im Unterhalt der Hoch- und Tiefbauten. Erläuterungen zum AFP "Sachaufwand" Im Bereich der Liegenschaften sowohl im Verwaltungs- als auch im Finanzvermögen besteht hoher Nachholbedarf im Unterhalt. Bei den Finanzliegenschaften wird im Jahr 2021 ein Kon- zept über die Nutzung und den Unterhalt der Immobilien erarbeitet. Daraus soll eruiert wer- den welcher jährliche fixe Prozentsatz für die Gebäudesanierung zur Verfügung stehen soll. Der Bereich Bau ist im Rahmen der Orts- und Richtplanrevision auf externe Partner ange- wiesen. Daher ist auch hier ein leichter Anstieg der Dienstleistungen und Honorare festzu- stellen. Heiden Voranschlag / AFP 19
3.3.2.5 Transferaufwand Transferaufwand (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 36 - Transferaufwand 7'480 7'710 7'637 7'601 8'026 7'879 7'975 360 - Ertragsanteile an 97 300 100 100 100 100 100 Dritte 361 - Entschädigungen an 1'353 1'340 1'352 1'494 1'591 1'579 1'576 öffentliche Gemeinwesen 362 - Finanz- und Lasten- 170 180 187 190 194 198 202 ausgleich 363 - Beiträge an öffentli- che Gemeinwesen und 5'666 5'621 5'735 5'572 5'783 5'683 5'712 Dritte 366 - Abschreibungen In- 188 256 256 238 350 311 377 vestitionsbeiträge 369 - Verschiedener Trans- 5 12 8 8 8 8 8 feraufwand Kennzahlen Transferaufwand VA VA FP FP FP RE 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Effektives Wachstum Transferauf- -7.32 3.07 -1.41 5.58 -1.83 1.21 wand Erläuterungen zum Voranschlag "Transferaufwand" Der Transferaufwand setzt sich aus Gemeindebeiträgen an verschiedene Institutionen wie Zweckverband Regionale Feuerwehr Heiden-Eggersriet-Grub-Wolfhalden (Regiwehr), Pfle- gefinanzierung, Spitex, Soziale Dienste Vorderland, Ergänzungsleistungen an AHV/IV, Son- derschulbeiträge, Alimentenbevorschussung, Beratungsstelle für Flüchtlinge, Kantonale Asylbetreuung etc. zusammen. Die Gemeinde Heiden zahlt jährlich in den Soziallastenaus- gleich ein, dafür ist im Jahr 2022 ein Betrag von CHF 190'000 budgetiert. Die Minderausgaben von rund CHF 100'000 gegenüber dem Voranschlag 2021 betreffen die Denkmalpflegebeiträge welche im Jahr 2021 für die Sanierung Schulhaus Dorf aufgewendet wurden. Im Bereich der Alterspflege (Pflegefinanzierung und Spitex) ist mit Mehrkosten ge- genüber dem Voranschlag 2021 von CHF 140'000 zu rechnen. Erläuterungen zum AFP "Transferaufwand" Vor allem im Bereich der Sonderschulen ist ein starker Anstieg der Kosten zu verzeichnen. Im Jahr 2013 wurden noch Beiträge von CHF 183'600 bezahlt, wohingegen im Jahr 2022 ein Beitrag von CHF 697'000 aufgewendet werden soll. Im Jahr 2021 verzeichnete die Ge- meinde Heiden 16 Sonderschülerinnen und Sonderschülern welche mit einem jährlichen pro Kopf Beitrag von 41'000 den Gemeindehaushalt belasten. Dieser Anstieg liegt nicht nur da- ran, dass mehr Sonderschüler zu verzeichnen sind, sondern weil sich aufgrund des "Kanto- nalen Entlastungsprogramms 2015" der Kostenteiler stark zu Lasten der Gemeinden verän- derte. Der Kostenanteil der Gemeinden wurde damals von 25% auf 50% erhöht. Zudem ist aufgrund der Überalterung der Bevölkerung in den nächsten Jahren mit einem Anstieg bei den Kosten für die Pflegefinanzierung zu rechnen. Heiden Voranschlag / AFP 20
3.4 Investitionen 3.4.1 Investitionsrechnung (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 Investitionsausgaben 7'895 9'883 4'102 3'069 6'839 9'099 6'464 50 - Sachanlagen 7'608 9'306 3'645 1'838 4'458 6'323 6'296 52 - Immaterielle Anlagen 123 285 220 329 15 15 35 56 - Eigene Investitionsbei- 164 292 237 902 2'366 2'761 133 träge Investitionseinnahmen 1'128 16 14 108 752 8 531 61 - Rückerstattungen 25 -- -- -- -- -- -- 63 - Investitionsbeiträge für 1'103 16 14 108 752 8 531 eigene Rechnung Saldo Investitionsrech- -6'767 -9'867 -4'088 -2'961 -6'087 -9'091 -5'933 nung 3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung Der Voranschlag 2022 rechnet mit Investitionen von insgesamt 2.9 Millionen Franken im Verwaltungsvermögen. Dies entspricht bei einem durchschnittlichen Abschreibungswert von 40 Jahren für das Gesamtinvestitionsvolumen der Planjahre von rund 24 Millionen Fran- ken einem Abschreibungswert in der Erfolgsrechnung von CHF 600'000 jährlich. 3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung (in Tausend CHF) RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamtergebnis der Erfolgs- rechnung (+) Gewinn / (-) 68 -1'081 -595 537 486 -355 179 Reinverlust Geldfluss aus operativer Tätigkeit (+) Cash Flow / (-) 273 525 758 687 672 990 1'666 Cash Drain Liquiditätswirksame Einnah- men der Investitionsrech- 1'103 16 14 108 752 8 531 nung Liquiditätswirksame Ausga- -7'870 -9'883 -4'102 -3'069 -6'839 -9'099 -6'464 ben der Investitionsrechnung Geldfluss aus Investitions- tätigkeit ins Verwaltungs- -6'767 -9'867 -4'088 -2'961 -6'087 -9'091 -5'933 vermögen Geldfluss aus Anlagentätig- 497 -638 -- 2'010 1'612 0 0 keit ins Finanzvermögen Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit - -6'270 -4'088 -950 -4'475 -9'091 -5'933 10'505 Heiden Voranschlag / AFP 21
RE VA PR VA FP FP FP 2020 2021 2021 2022 2023 2024 2025 Finanzierungs-Überschuss -5'996 -9'979 -3'330 -263 -3'802 -8'101 -4'267 (+) / -Fehlbetrag (-) Geldfluss aus Finanzie- 4'000 8'373 -- 2'546 4'733 9'101 4'425 rungstätigkeit Veränderung der flüssigen -1'996 -1'607 -3'330 -2'283 -930 -1'000 -158 Mittel Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird unterteilt in Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzie- rungstätigkeit. Die Geldflussrechnung ist wichtig, damit die Finanzierungstätigkeit und der Finanzierungsbe- darf einzeln analysiert und kommuniziert werden können. Mit einer gestuft dargestellten Geldflussrechnung kann zusätzlich über die betrieblichen, die investitionsbedingten und die finanzierungsbezogenen Vorgänge detailliert orientiert werden. Im Jahr 2022 ist ein betrieblicher Cash-Drain von CHF 687'200 geplant. Dies entspricht ge- genüber dem Jahr 2021 in Höhe von CHF 525'252 einer Veränderung in Höhe von CHF 686'675. 3.6 Vermögen und Verschuldungen Nettoschulden I + II (in Tausend CHF) VA VA FP FP FP RE 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Nettoschuld I 17'234 21'433 26'450 30'511 38'899 43'166 Fremdkapital 30'227 34'421 39'838 43'953 52'341 56'608 Finanzvermögen 12'992 12'987 13'388 13'441 13'441 13'441 Passivierte Investitionsbeiträge 0 0 0 0 0 0 Nettoschuld II 17'188 21'387 26'403 30'465 38'853 43'120 Verwaltungsvermögen 27'073 30'390 34'996 38'697 46'282 50'548 Darlehen und Beteiligungen 46 46 46 46 46 46 Passivierte Investitionsbeiträge (2068) - Untergliederung Langfris- 0 0 0 0 0 0 tige Finanzverbindlichkeiten Eigenkapital 9'838 8'956 8'546 8'186 7'383 7'381 davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 4'764 4'169 4'707 5'193 4'838 5'016 Die Nettoschulden I zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermö- gen gedeckt ist. Die Nettoschulden I nehmen aufgrund des tiefen Selbstfinanzierungsgrades stetig zu. Die Nettoschulden II zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens, der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist. Im Verlauf der Finanzplanung zeichnet sich bei beiden Kennzahlen eine Erhöhung der Net- toverschuldung ab. Heiden Voranschlag / AFP 22
3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung Kennzahlen erster Priorität (in Prozent) VA VA FP FP FP RE 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Nettoverschuldungsquotient 111.84 136.03 154.27 174.27 218.43 236.87 Selbstfinanzierungsgrad 16.35 -1.74 38.81 22.66 10.58 27.60 Zinsbelastungsanteil 0.06 0.24 0.22 0.29 0.31 0.30 Grundlagen Kennzahlen ergeben in der Mehrjahresbetrachtung Anhaltspunkte über die Entwicklung und den Stand der Gemeindefinanzen sowie Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Gemeinden. Kennzahlen sind verdichtete Informationen über die finanzielle Lage einer Gemeinde. Mit den Kennzahlen ist es möglich, die finanzielle Lage und Entwicklung einer Gemeinde zu beurteilen, Vergleiche mit dem Gemeindemittel oder mit anderen Gemeinden anzustellen, wichtige Informationen zur Finanzpolitik zu gewinnen, finanzpolitische Zielsetzungen festzustellen, die Wirkung von finanzpolitischen Massnahmen festzustellen, Korrekturmassnahmen in die Wege zu leiten. Definition Der Nettoverschuldungsquotient sagt aus, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Werte bis 100% werden als gut, Werte zwischen 100% und 150% als genügend bezeichnet. Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen eine Ge- meinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Mittelfristig sollte ein Wert von 100% resultie- ren. Der Zinsbelastungsanteil gibt an, welcher Anteil des verfügbaren Einkommens durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum, wobei ein Zinsbelastungsanteil bis 4% als gut gilt. Beurteilung der Kennzahlen Die Kennzahlen zeigen bis 2025 eine Zunahme des Nettoverschuldungsquotienten auf 237 %. Sollte diese Prognose zutreffen, würde ab dem Jahr 2024 die gesetzliche Vorgabe in Artikel 2 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes "Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoin- vestitionen muss im Voranschlag mindestens 100 Prozent betragen, wenn der Nettover- schuldungsquotient mehr als 200 Prozent beträgt." nicht mehr erfüllt werden. Die vergangenen Jahresabschlüsse zeigten gegenüber den Voranschlägen jeweils eine deutliche Besserstellung. Sollte dies in den kommenden Jahren nicht mehr der Fall sein, müsste der Gemeinderat geeignete Massnahmen treffen und allenfalls eine weitere Steuer- erhöhung ins Auge fassen um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können. Der tiefe Selbstfinanzierungsgrad zeigt, dass nur ein kleiner Teil der Investitionen aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden kann. Negative Werte ergeben sich immer dann, wenn die Ausgaben nicht durch selbst erwirtschaftete Mittel gedeckt sind. Der Zinsbelastungsanteil dürfte aufgrund weiterhin sehr tiefer Zinsen am Geld- und Kapi- talmarkt niedrig bleiben. Heiden Voranschlag / AFP 23
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