Voranschlag 2022 Aufgaben- und Finanzplan 2023 2025 - Gemeinde Heiden

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Voranschlag 2022 Aufgaben- und Finanzplan 2023 2025 - Gemeinde Heiden
Gemeinde Heiden

         Voranschlag 2022
Aufgaben- und Finanzplan 2023 - 2025

Heiden        Voranschlag / AFP    1
Inhaltsverzeichnis
1 Finanzielle Ausgangslage .................................................................................................. 4
2 Zusammenfassung............................................................................................................. 7
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP ............................................... 8
   3.1 Voranschlag ................................................................................................................ 8
      3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG) .............................. 8
      3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2022 .............................................. 8
         3.1.2.1 Antrag ............................................................................................................. 8
         3.1.2.2 Abstimmungsfrage .......................................................................................... 9
      3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG) ......................... 10
   3.2 Aufgaben- und Finanzplan ......................................................................................... 12
      3.2.1 Einleitung/Ausgangslage ..................................................................................... 12
      3.2.2 Legislaturziele ..................................................................................................... 12
      3.2.3 Finanzpolitische Ziele .......................................................................................... 13
      3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen............................ 13
   3.3 Ergebnis .................................................................................................................... 15
      3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis ........................................................ 15
      3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung ..................................................................... 16
         3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss .......................................................................... 16
         3.3.2.2 Transferertrag ............................................................................................... 17
         3.3.2.3 Personalaufwand .......................................................................................... 18
         3.3.2.4 Sachaufwand ................................................................................................ 19
         3.3.2.5 Transferaufwand ........................................................................................... 20
   3.4 Investitionen .............................................................................................................. 21
      3.4.1 Investitionsrechnung ........................................................................................... 21
      3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung .................................................................. 21
   3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung ............................................... 21
   3.6 Vermögen und Verschuldungen ................................................................................ 22
   3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung .................................................................................. 23
   3.8 Verwendung der laufenden Verpflichtungskredite ...................................................... 24
   3.9 Risiken im Aufgaben- und Finanzplan ....................................................................... 25
      3.9.1 Nicht durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken .............................................. 25
      3.9.2 Kaum durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken (z.B. Gesetzesänderung) ..... 26
      3.9.3 Durch die Gemeinde beeinflussbare Risiken ....................................................... 26
4 Planung der Hauptaufgaben ............................................................................................ 27
   4.0 Allgemeine Verwaltung .............................................................................................. 27
   4.1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung ..................................................... 32
   4.2 Bildung ...................................................................................................................... 37

 Heiden                                                 Voranschlag / AFP                                                           2
4.3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche ............................................................................... 43
   4.4 Gesundheit ................................................................................................................ 47
   4.5 Soziale Sicherheit ...................................................................................................... 53
   4.6 Verkehr ...................................................................................................................... 59
   4.7 Umweltschutz und Raumordnung .............................................................................. 62
   4.8 Volkswirtschaft........................................................................................................... 68
   4.9 Finanzen und Steuern ............................................................................................... 71
5 Stellenspiegel (Stellen in %)............................................................................................. 74
6 Investitionsliste................................................................................................................. 75

 Heiden                                                 Voranschlag / AFP                                                           3
Gesetzliche Grundlage

Artikel 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG, bGS 612.0) sieht vor, den Bericht zum Vor-
anschlag und zum Finanzplan neu in einem so genannten Aufgaben- und Finanzplan (AFP)
zusammenzufassen. Dabei wird der AFP im Sinne einer rollenden Planung jährlich in ver-
schiedenen Schritten überarbeitet. Das Ziel des AFP's ist es, die Gemeindeaufgaben mit ih-
ren rechtlichen Grundlagen, die zum Erfüllen der Aufgaben notwendigen Leistungen sowie
die aus den Leistungen angestrebten Wirkungen in einem Gesamtzusammenhang mit den
Finanzen und den personellen Ressourcen zu stellen. Der AFP wird der Öffentlichkeit zur
Kenntnis gebracht.

Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) regelt den Voranschlag. Mit dem Voran-
schlag werden die Leistungen des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalender-
jahr festgelegt. Gemäss Artikel 15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen
die Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss.

Im vorliegenden Bericht sind sowohl Aufgaben- und Finanzplan (AFP) wie auch der Voran-
schlag dargestellt.

1 Finanzielle Ausgangslage

Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) bildet den Voranschlag für das Jahr 2022 zur Geneh-
migung sowie die Finanzplanung der Jahre 2023 - 2025 der Gemeinde Heiden zur Kennt-
nisnahme durch das Stimmvolk ab.

Mit der Erstellung eines umfassenden Aufgaben- und Finanzplans (AFP) kommt die Ge-
meinde der gesetzlichen Vorgabe des Finanzhaushaltsgesetztes (FHG, bGS 612.0) nach.
Dieses sieht in Artikel 10 vor, dass der Bericht zum Voranschlag und zum Finanzplan neu in
einem "Aufgaben- und Finanzplan (AFP)" zusammenzufassen ist. Dabei wird der AFP im
Sinne einer rollenden Planung jährlich in verschiedenen Schritten überarbeitet.

Artikel 11 des FHG regelt den Voranschlag. Mit dem Voranschlag werden die Leistungen
des Gemeinwesens und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr festgelegt. Gemäss Artikel
15 Abs. 3 lit. e des Gemeindegesetzes (GG) beschliessen die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger über Voranschlag und Steuerfuss. Anders als der Voranschlag wird der detail-
lierte AFP den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern lediglich zur Kenntnis unterbreitet
und ist nicht Bestandteil der Volksabstimmung.

AFP als Steuerungsinstrument und Frühwarnsystem
Der AFP ist ein wichtiges politisches Steuerungsinstrument. Als Führungsinstrument gibt
er Auskunft über den geplanten Leistungsoutput und Ressourcenbedarf der Behörden. Dar-
über hinaus erlaubt er einen Einblick in die mutmassliche Entwicklung der nächsten vier
Jahre. Er wird im Sinne der rollenden Planung jährlich aktualisiert. Der AFP weist nicht nur
die Leistungen, sondern auch die angestrebten Ziele pro Aufgabe aus. Die Erhöhung oder
Reduktion der finanziellen Mittel hat in der Regel eine Veränderung der geplanten Leistun-
gen zur Folge.

Der AFP ist auch ein Frühwarnsystem. Er prognostiziert Tendenzen und Erwartungen.
Diese aufgezeigten Tendenzen müssen zur Planung von korrigierenden Massnahmen füh-
ren. Negative Entwicklungen können nur so gebremst oder – besser noch – antizipiert ver-
hindert werden. Schon der Voranschlag des Folgejahrs beinhaltet Schätzungen und je wei-
ter die Planung in die Zukunft greift, desto grösser wird die Unschärfe der Prognose. Positive
wie negative Prognosen sind deshalb mit konservativer Vorsicht zu bewerten.

 Heiden                                Voranschlag / AFP                                   4
Finanzstrategie
Im AFP wird die Finanzstrategie dargelegt. Sie bildet den politischen Planungsrahmen und
somit die Grundlage der Finanz- und Steuerpolitik des Gemeinderates. Entwicklungen auf
Ebene Bund, Kanton und Gemeinde werden stets Einflussfaktoren bleiben, die zur Überar-
beitung der Finanzstrategie führen können.

Finanzielle Ausgangslage
Im Folgenden werden die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung sowie die Geldflussrech-
nung dargestellt.

Erfolgsrechnung (in Tausend CHF)

                                RE            VA          PR             VA         FP        FP       FP
                               2020          2021        2021           2022       2023      2024     2025
 Ordentlicher Aufwand          26'659        27'331      27'488         27'902     28'384    28'402   28'886
 Ordentlicher Ertrag           26'626        25'837      26'468         27'786     28'328    27'878   28'877
 Ordentliches Ergebnis               -33     -1'494      -1'020          -116         -55     -524        -9
 Ausserordentlicher Auf-
                                      --            --          --          --         --        --       --
 wand
 Ausserordentlicher Ertrag           287           287        287         287        287         --       --
 Entnahme Spezialfinanzie-
                                 -186              126        139         366        255       169      188
 rungen und Fonds
 Legate / Stiftungen Auf-
                                      --            --          --          --         --        --       --
 wand-Ertragsüberschuss
 Gesamtergebnis                      68      -1'081           -595        537        486      -355      179

Im Jahr 2022 ist ein Ertragsüberschuss in der Höhe von CHF 537'400 geplant, dies bei ei-
nem Aufwand von CHF 27'902'100 und einem Ertrag von CHF 28'439'500. Dank des ge-
planten Gewinnes von CHF 589'000 aus Verkäufen von Liegenschaften im Finanzvermögen
kann dieser Ertragsüberschuss budgetiert werden.

Finanzplan 2023 – 2025
Es bleibt auch in den kommenden Jahren eine Herausforderung, das Haushaltsgleichge-
wicht zu halten bzw. ein ausgeglichenes operatives Ergebnis zu erreichen. Der Investitions-
plan weist für die Jahre 2022 - 2025 einen Investitionsbedarf von rund 24 Mio. Franken aus.
Diese haben Auswirkungen auf die Abschreibungen, welche in der Erfolgsrechnung getra-
gen werden müssen. So zeigt sich auch mit der beantragten Steuererhöhung bis 2025 ein
deutlicher Anstieg der Verschuldung.

                                            RE        VA         PR         VA        FP       FP      FP
 Finanzplanung
                                           2020      2021       2021       2022      2023     2024    2025
 Steuerfuss                                3.70      3.70       3.70       3.90      3.90     3.90    3.90
 Ergebnisse des Gemeindehaus-
 halts (in Tausend CHF)                     54       -1'081      -530       537       486      -355    -178
 (- = Aufwandüberschuss)
 Eigenkapital (in Tausend CHF)
 Die Entwicklung des Eigenkapitals
                                           4'764     3'683      4'169      4'707     5'193    4'838   5'016
 2022-2025 wurde mit den Werten
 der Prognose 2021 berechnet.

 Heiden                                      Voranschlag / AFP                                               5
Moderate Investitionstätigkeit
Der Voranschlag 2022 rechnet mit Investitionen von insgesamt CHF 2'960'600 im Verwal-
tungsvermögen und CHF 250'000 im Finanzvermögen. An diesen Investitionen hält der Ge-
meinderat trotz der finanziell schwierigen Lage fest. Wesentliche Vorhaben sind die geplan-
ten Ausgaben für den Neubau des Bahn- und Bushofs und der damit verbundenen behin-
dertengerechten Anpassungen der bestehenden Bushaltestellen. Dazu kommen die ge-
plante Ortsplanrevision, der generelle Entwässerungsplan (GEP), diverse Erschliessungs-
projekte und die Errichtung von Unterflurcontainern.

Investitionseinnahmen
Für den Ausbau des Feuerwehrdepots mit geplanten Kosten von rund CHF 810'000 kann
mit Beiträgen der Assekuranz von 65 % der Investitionssumme bzw. rund CHF 530'000 ge-
rechnet werden. Für den neuen Bushof kann mit einem Beitrag des Kantons von
CHF 700'000 im Jahr 2024 ausgegangen werden.

Investitionsrechnung (- =Ausgabenüberschuss) (in Tausend CHF)

                           RE          VA       PR           VA       FP       FP         FP
                          2020        2021     2021         2022     2023     2024       2025
 Investitionsausgaben      7'895       9'883     4'102       3'069    6'839    9'099      6'464
 Investitionseinnahmen     1'128         16         14        108      752           8     531
 Nettoinvestitionen       -6'767      -9'867    -4'088      -2'961   -6'087   -9'091     -5'933

Geldflussrechnung
Die Plan-Geldflussrechnung soll aufzeigen, wie sich der Cashflow aus Verwaltungstätigkeit
(betriebliche Tätigkeit) zusammensetzt. Der Cashflow steht für Investitionen zur Verfügung.
Im Bereich Finanzierungstätigkeit wird aufgezeigt, wie die Differenz zwischen Cashflow und
Investitionen finanziert wird. Die Übersicht zeigt, dass im Jahr 2022 die Verschuldung zu-
nehmen wird. Ein Anstieg der Verschuldung kann nur vermieden werden, wenn der Cash-
flow mittelfristig mindestens so hoch ist wie die getätigten Investitionen.

Kennzahlen
Artikel 2 des FHG befasst sich mit dem Haushaltsgleichgewicht und der Schuldenbegren-
zung. Darin werden die zwei wichtigsten finanzpolitischen Grundsätze festgelegt: ein mittel-
fristig ausgeglichener Haushalt und die Begrenzung der Verschuldung. Diese beiden
Grundsätze sollen eine zu hohe öffentliche Verschuldung verhindern, welche das Gleichge-
wicht zwischen den Generationen stören und die Wettbewerbsfähigkeit, Bonität und finanzi-
elle Stabilität der Gemeinde beeinträchtigen kann.

Der Gesetzestext Art. 2 FHG lautet:

Abs. 1:   Die Erfolgsrechnung ist mittelfristig auszugleichen. Sie darf nicht mit einem Auf-
          wandüberschuss budgetiert werden, wenn ein Bilanzfehlbetrag besteht.

Abs. 2:   Bilanzfehlbeträge sind innert längstens sieben Jahren abzutragen. Die Abtragung
          ist im Aufgaben- und Finanzplan vorzusehen und im Voranschlag auszuweisen.

Abs. 3:   Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen muss im Voranschlag mindes-
          tens 100 Prozent betragen, wenn der Nettoverschuldungsquotient mehr als 200
          Prozent beträgt.

 Heiden                                 Voranschlag / AFP                                       6
Finanzierung und Geldfluss (in Tausend CHF)

                                RE         VA              PR            VA            FP          FP            FP
                               2020       2021            2021          2022          2023        2024          2025
 Cash Flow aus betrieblicher
                                  273        525            758          1'233           360         703        1'666
 Tätigkeit
 Cash Drain aus investiver
                                -6'270    -10'505         -4'088             -950     -4'475       -9'091       -5'933
 Tätigkeit
 Finanzierungs-Über-
 schuss (+) / -Fehlbetrag (-   -5'996      -9'979         -3'330             283      -4'115      -8'388        -4'267
 )
 Geldfluss aus Finanzie-
                                4'000      8'373                 --      5'417         4'115       8'388        4'267
 rungstätigkeit
 Veränderung der flüssi-
                               -1'996      -1'607         -3'330         5'700               0            0            0
 gen Mittel

Kennzahlen

                               RE 2020     VA 2021          VA 2022            FP 2023       FP 2024          FP 2025
 Nettoverschuldungsquotient     111.84       136.03              154.27         174.27           218.43        236.87
 Selbstfinanzierungsgrad          16.35           -1.74           38.81             22.66         10.58         27.60
 Zinsbelastungsanteil              0.06           0.24                0.22           0.29          0.31          0.30

2 Zusammenfassung

Der Voranschlag 2022 rechnet mit einem Aufwand von CHF 27'902'100 und einem Ertrag
von CHF 27'786'300. Daraus resultiert ein Gewinn von CHF 537'400. Zusätzlich sind Netto-
investitionen in der Höhe von CHF 2'960'600 vorgesehen. Der Steuerfuss soll neu 3.9 Ein-
heiten betragen, damit ist eine Erhöhung um 0.2 Einheiten vorgesehen.

Prognosen SECO
Die Ostschweizer Wirtschaft hat sich im ersten Semester 2021 positiv entwickelt. Eine zü-
gige Erholung wurde nach den Lockerungen der Corona-Massnahmen festgestellt. Die Unsi-
cherheiten bezüglich der Auswirkungen von COVID-19 bleiben weiterhin bestehen.

 Konjunkturprognosen            RE         VA              PR            VA            FP          FP            FP
 (in Prozent)                  2020       2021            2021          2022          2023        2024          2025
 BIP - Wachstum real           -2.6        3.6             3.6           3.3           2.1         1.7           1.6
 Landesindex der Konsum-
                                -0.7       0.4            0.4            0.5           0.5         0.5          0.5
 entenpreise
 Kurzfristige Zinsen (3 Mo-
                                -0.7       -0.7           -0.7           -0.7         -0.5         -0.3         0.0
 nate)
 Wachstum Löhne (Lohnin-
                                0.8        0.5            0.5            0.5           0.6         0.8          1.0
 dex)
 Arbeitslosenquote              3.1        3.1            3.1            2.8           2.8         2.8          2.8

 Heiden                                   Voranschlag / AFP                                                            7
3 Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag und zum AFP

3.1 Voranschlag

3.1.1 Kommentar zum Voranschlag 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. a FHG)

Überblick

Geplant ist ein Aufwandüberschuss aus betrieblicher Tätigkeit von CHF -813'700 (siehe Ka-
pitel 3.3.1 > Tabelle: "Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis in Tausend CHF).

Steuererhöhung um 0.2 Einheiten auf neu 3.9 Einheiten
Im Voranschlag 2022 wird mit einer Steuererhöhung von 0.2 Einheiten respektive CHF
740'000 gerechnet (0.1 Steuereinheiten = CHF 370'000 gemäss Jahresrechnung 2020). Der
Gemeinderat erachtet eine Steuererhöhung von 0.2 Einheiten als zwingend, damit die Fi-
nanzierung der anstehenden Investitionen trotz steigender struktureller Ausgaben gesichert
werden kann. Über alle Fiskalerträge wird aufgrund der Steuererhöhung mit 8.6 % Mehrein-
nahmen gegenüber dem Voranschlag 2021 geplant.

Aufgrund der Spitalschliessung wird bei den Quellensteuern mit Mindereinnahmen von 20 %
bzw. CHF 160'000 gegenüber dem Voranschlag 2021 geplant.

Bei den Steuern „juristische Personen“ wird für den Voranschlag 2022 mit Mehreinnahmen
von 14.3 % geplant.

Stabilisierungsprogramm des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Der Kanton entlastet den Staatshaushalt zulasten der Gemeinden mit rund einer Millionen
Franken im Voranschlag 2022. Davon trägt die Gemeinde Heiden jährlich wiederkehrenden
Mehrkosten von rund CHF 80'000, wovon CHF 55'000 für Logopädie- und Psychomoto-
riktherapien und CHF 25'000 für Meteorwassergebühren der Kantonsstrassen entfallen. Ab
dem Finanzplanjahr 2023 folgen weitere jährlich wiederkehrende Aufwände von voraussicht-
lich CHF 80'000. Der Gemeindehaushalt wird damit ab dem Jahr 2023 jährlich zusätzlich um
CHF 160'000 belastet.

3.1.2 Antrag des Gemeinderates zum Voranschlag 2022

3.1.2.1 Antrag

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2022 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) ge-
nehmigt und zu Handen der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 verabschiedet.

Der Gemeinderat unterbreitet den Voranschlag 2022 mit folgendem Bericht und Antrag:

Der Voranschlag der Erfolgsrechnung für das Jahr 2022 weist einen Ertragsüberschuss von
CHF 537'400 aus. Dieses Ergebnis resultiert aus einem Ertrag von CHF 28'439'500 und ei-
nem Aufwand von CHF 27'902'100, bei einem um 0.2 Einheiten erhöhten Steuerfuss von 3.9
Einheiten für natürliche Personen.

Die Investitionsausgaben für den Voranschlag 2022 sehen Nettoinvestitionen von
CHF 2'960'600 vor. Diese Investitionen beruhen auf Ausgaben von CHF 3'068'600 und Ein-
nahmen von CHF 108'000.

 Heiden                              Voranschlag / AFP                                   8
3.1.2.2 Abstimmungsfrage

Der Voranschlag 2022 wird den Stimmberechtigten mit folgender Abstimmungsfrage zum
Entscheid vorgelegt:

Sehr geehrte Stimmbürgerin,
Sehr geehrter Stimmbürger

Wollen Sie dem Voranschlag 2022

     mit einem Ertragsüberschuss beim Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung von
      CHF 537'400,
     mit Nettoinvestitionen in der Höhe von CHF 2'960'600,
     mit einem von 3.7 um 0.2 Einheiten erhöhten Steuerfuss auf der Basis von 3.9 Einheiten
      für natürliche Personen

zustimmen?

Abstimmungsempfehlung
Mit Beschluss vom 28. September 2021 hat der Gemeinderat den Voranschlag 2022 geneh-
migt und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Annahme.

9410 Heiden, 28. September 2021

Für den Gemeinderat
Der Gemeindepräsident: Gallus Pfister
Der Gemeindeschreiber: Marco Stübi

    Heiden                              Voranschlag / AFP                                 9
3.1.3 Grundlagen des Voranschlages 2022 (Art. 11 Abs. 3 lit. c FHG)

Grundlagen und Grundsätze der Rechnungslegung
Die Rechnung und der Voranschlag wurden in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden
Bestimmungen des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes (bGS 612.0) erstellt. Dieses beruht
auf den Grundsätzen des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) der Konfe-
renz der Kantonalen Finanzdirektoren. Die Empfehlungen von HRM2 sind in diesem Voran-
schlag ohne Abweichungen umgesetzt.

Elemente des Voranschlages
Die folgenden Elemente bilden integrierende Bestandteile des Voranschlages: Erfolgsrech-
nung, Investitionsrechnung und Anhang.

Gemäss Artikel 11 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) wird der Voranschlag in der Arten-
gliederung dargestellt. Der Grundsatz der Spezifikation beschreibt den Detaillierungsgrad
der einzelnen Voranschlagspositionen. Sie sollen im Sinne der politischen, rechtlichen und
administrativen Transparenz und Steuerbarkeit nach der Artengliederung unterteilt werden.

Die Erfolgsrechnung weist die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres aus. Sie
wird zweistufig erstellt. In der ersten Stufe sind die mit der ordentlichen Tätigkeit zusammen-
hängenden Erträge und Aufwendungen im Vergleich mit den budgetierten Beträgen darge-
stellt; der Saldo dieser Stufe gibt das effektive Ergebnis wieder. Die zweite Stufe enthält die
ausserordentlichen Erfolge sowie Bildungen und Auflösungen von Reservepositionen.

In der Investitionsrechnung werden die kreditpflichtigen Ausgaben für Investitionen in das
Verwaltungsvermögen und die mit solchen Investitionen zusammenhängenden Einnahmen
ausgewiesen und den im Voranschlag dafür gesprochenen Krediten gegenübergestellt.

Im Anhang sind diejenigen zusätzlichen Informationen offengelegt, die für das grundsätzli-
che Verständnis des Voranschlags und den verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage
und Entwicklung notwendig sind. Die Angaben des Anhanges sind in den folgenden Kapiteln
3.2 bis 3.8 enthalten.

Die im AFP aufgeführte Investitions- und Finanzplanung sowie die Funktionale Gliederung
der Erfolgs- und Investitionsrechnung dienen der Information der Stimmberechtigten. Sie
sind nicht Gegenstand der Abstimmungsvorlage „Voranschlag 2022" gemäss Art. 10 Finanz-
haushaltsgesetz des Kantons Appenzell Ausserrhoden.

Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
Als Ertrag gilt der gesamte Wertzuwachs innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Erträge
werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Ertrag gilt als realisiert, wenn in der
betreffenden Periode ein Zufluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen stattgefunden
hat, der verlässlich ermittelt werden kann.

Als Aufwand gilt der gesamte Wertverzehr innerhalb einer bestimmten Periode. Alle Auf-
wände werden in der Periode ihrer Verursachung erfasst. Ein Aufwand gilt als eingetreten,
wenn in der betreffenden Periode ein Abfluss an wirtschaftlichem oder öffentlichem Nutzen
stattgefunden hat, der verlässlich ermittelt werden kann.

Allgemeine Bewertungsgrundsätze
Es gilt für alle Positionen der Grundsatz der Einzelbewertung.

Die Sachanlagen des Verwaltungsvermögens werden zum Anschaffungs- bzw. Herstell-
kostenwert bewertet. Die Aktivierungsgrenze beträgt CHF 75‘000; Anschaffungen unter die-
sem Betrag werden im Anschaffungsjahr der Erfolgsrechnung belastet. Wird eine Anschaf-
fung getätigt, die die geschätzte Nutzungsdauer verlängert oder einen zukünftigen Nutzen
schafft, wird der entsprechende Betrag aktiviert. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn

 Heiden                                Voranschlag / AFP                                    10
über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Es gelten folgende Nutzungsdau-
ern:

                                             Nutzungsdauer in
 Anlageklasse                                                         Abschreibungssätze
                                             Jahren
 Grundstücke: Unüberbaut, Waldungen,
                                              Keine Abschreibung         Keine Abschreibung
 Alpen
 Gebäude: Schul- und Verwaltungsbauten              40 Jahre                   2.50 %
 Tourismusbauten: Kursaal, Schwimmbad,
                                                    25 Jahre                   4.00 %
 Aussensportanlagen
                                             Für sämtliche Anlagen gelten die branchenspezifi-
 Alters- und Pflegeheime                     schen Anlagekategorien und Abschreibungsdauern
 (unselbständige Gemeindeunternehmen)        gemäss Vorgaben der Koordinationsgruppe für
                                             Langzeitpflege Schweiz (Curaviva).
 Tiefbauten
 - Strassen, Plätze, Anlagen, Friedhofe             40 Jahre                   2.50 %
 - Kanal- und Leitungsbauten                        50 Jahre                   2.00 %
 - Brücken                                          40 Jahre                   2.50 %
 Öffentliche Beleuchtung
 - Kandelaber (oberirdisch)                         25 Jahre                   4.00 %
 - Kabel- und Rohranlagen (unterirdisch)            40 Jahre                   2.50 %
 - Steuerungen in Gebäuden (Trafostatio-
                                                    10 Jahre                   10.00 %
 nen/Verteilkabinen/Leuchten)
 Abfallanlagen
 - Entsorgungshof                                   40 Jahre                   2.50 %
 - Unterflurcontainer                               20 Jahre                   5.00 %
 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Spezi-
                                                    10 Jahre                   10.00%
 alfahrzeuge
 Immaterielle Anlagen: Patent-, Firmen-,
 Verlags-, Konzessions-, Lizenz und andere           5 Jahre                   20.00 %
 Nutzungsrechte, Goodwill
 Zonen- und Erschliessungsplanungen                  10 Jahre                  10.00 %
                                             Gemäss eGov-Gesetz ist der Informatikgrundbedarf
 Informatik                                  bei der AR Informatik AG (ARI AG) zu beziehen und
                                             durch diese abzuschreiben.
 Investitionsbeiträge an Dritte: Kantons-
                                             nach Lebensdauer der damit finanzierten Sachan-
 strassen, regionale Feuerwehrfahrzeuge
                                             lage
 etc.

Investitionsbeiträge
An Dritte entrichtete Investitionsbeiträge werden aktiviert, wenn die mitfinanzierte Anlage ei-
nen langfristigen Nutzen für die Öffentlichkeit erbringt und ein durchsetzbarer Rückerstat-
tungsanspruch bei Zweckentfremdung besteht. Die Aktivierungsgrenze für Investitionsbei-
träge beträgt CHF 75‘000.

Sachanlagen des Finanzvermögens
Die Sachanlagen des Finanzvermögens werden zu amtlichen Verkehrswerten bewertet. Die
periodischen Neubewertungen finden alle fünf Jahre statt (letztmals im Jahr 2019). Die Ver-
kehrswerte werden nicht planmässig abgeschrieben, sondern periodisch an neue Gegeben-
heiten angepasst.

Eine Neuermittlung der Verkehrswerte wird insbesondere vorgenommen, wenn sich die
Marktverhältnisse massgebend verändern. Eine weitere Bildung der Neubewertungsreserve
aufgrund einer Wertsteigerung des Finanzvermögens ist nicht vorgesehen. Diese ist erfolgs-
relevant über die erste Stufe der Erfolgsrechnung zu buchen.

 Heiden                                 Voranschlag / AFP                                      11
3.2 Aufgaben- und Finanzplan

3.2.1 Einleitung/Ausgangslage

Nach Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG; bGS 612.0) ist der Aufgaben- und Finanz-
plan (AFP) ein zentrales Element für die mittelfristige Steuerung der Gemeinde. Der bishe-
rige Finanzplan wird ergänzt um die inhaltliche Darstellung der Aufgaben. Ziel des AFP ist
es somit, Finanzen und Leistungen mittelfristig zu steuern. Dies bedeutet eine intensive Aus-
einandersetzung mit den Hauptaufgaben und den Zielen der Gemeinde.

Der Aufgaben- und Finanzplan wird der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Zwar ist der
AFP primär ein Planungsinstrument des Gemeinderates. Dennoch trägt er entscheidend zur
finanzpolitischen Willensbildung bei, weshalb die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt
wird und die Möglichkeit haben muss, die im AFP aufgezeigte finanzpolitische Stossrichtung
zu diskutieren. Dadurch wird die Planung der Exekutive transparent, und es können Rück-
schlüsse für die Ausgabensteuerung gewonnen und somit die Entscheidungsgrundlagen op-
timiert werden.

Der Aufgaben- und Finanzplan enthält namentlich:

     die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;
     eine Übersicht über die Entwicklung der Hauptaufgaben und über die strategischen Ziele
      und die Entwicklung der Leistungen in den einzelnen Aufgabenbereichen;
     eine Übersicht über die geplanten Investitionen;
     die Planrechnungen und den Plangeldfluss;
     den geschätzten Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsmöglichkeiten;
     die finanzpolitischen Zielgrössen und die Entwicklung der Finanzkennzahlen.

3.2.2 Legislaturziele

Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Leitbilds sowie der Legislaturplanung 2019 - 2027
folgende Schwerpunkte und strategischen Ziele gegeben:

Heiden ist Wohn- und Wirtschaftsraum: Unsere ländliche Lebensform vereinigt Wohnen
und Arbeiten in regionaler Zentrumsfunktion. Charakteristisch sind attraktive Lebensbedin-
gungen, ein moderater Steuerfuss und ein hoher Anteil Erwerbstätiger, die auch in der Ge-
meinde wohnen. Die Basis dafür ist ein breites Angebot an Arbeitsplätzen im Dienstleis-
tungssektor, der Industrie und einem Detailhandelsangebot für den täglichen Bedarf.

Heiden ist Erholungs-, Freizeit und Kulturraum: Heiden vereint eine wunderschöne Lage
und ein klassizistisches Ortsbild mit Erholung und sportlicher Betätigung. Ein umfassendes
Kulturangebot fördert die gesellschaftliche Entwicklung und berücksichtigt Tradition und
Fortschritt. Heiden bietet eine attraktive Infrastruktur für Einwohner und Gäste. Den Vereinen
kommt eine wesentliche Bedeutung zu, insbesondere in der Jugendförderung.

Heiden ist Zentrum und Verkehrsdrehscheibe der Region: Heiden hat eine wichtige
Zentrumsfunktion. Im öffentlichen Verkehr übernimmt Heiden eine Drehscheibenfunktion
und ist Verkehrsknotenpunkt. Die Bevölkerung fühlt sich sicher im öffentlichen Raum.

Heiden ist lebenswerte Umwelt: Die Qualität des Lebensraums ist Voraussetzung für die
Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Die ständige Verfügbarkeit von Energie
und Wasser ist wichtig. Auch die Entsorgung von Abfällen soll gesamtwirtschaftlich sinnvoll,
ökologisch und nachhaltig sein.

    Heiden                             Voranschlag / AFP                                  12
Heiden ist Bildungsraum: Unser Schulsystem begreift und erfasst die Lebensbedürfnisse
und Lebensräume der Jugend und berücksichtigt diese in Verbindung mit der Familie,
Schule und Freizeit. Dabei ist ein partnerschaftliches Angebot von Schule, Lehrerschaft, Be-
treuungspersonal und Jugendarbeit wichtig. Es dient als Fundament der persönlichen Ent-
wicklung und Leistungsfähigkeit. Tagesstrukturen sorgen für die Vereinbarkeit von Arbeit
und Familie.

Heiden ist solidarische Gemeinschaft: Heiden vermittelt seinen Bewohnerinnen und Be-
wohnern soziale Geborgenheit und Heimat. Mit Integrationsmassnahmen für verschiedene
Bevölkerungsgruppen wird eine Atmosphäre der Toleranz und des Respekts ermöglicht, in
dem sich die unterschiedlichsten Personen wohl fühlen können. Verschiedene Betreuungs-
und Wohnformen werden den unterschiedlichen Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht.

Heiden ist Zukunft: Der Ortsbildschutz von Heiden ist wichtig und vielschichtig. Bauliche
Qualitäten der Vergangenheit ergänzen sich mit zeitgemässen architektonischen Bauten.
Die begrenzten Bauzonen lassen keine grossflächigen Expansionen zu. Die Elemente, wel-
che das Dorfbild prägen, werden erhalten und in die Gestaltung von neuen Bauten und Ver-
kehrswegen integriert. Die begrenzten Grünzonen sind möglichst zu erhalten.

3.2.3 Finanzpolitische Ziele

Gemäss Artikel 22 des FHG legt der Gemeinderat finanzpolitische Zielgrössen für die Beur-
teilung der Finanzlage und eine gesunde Entwicklung des Haushaltes fest.

Für die Legislaturperiode 2020 bis 2023 wurden folgende finanzpolitischen Zielsetzungen
festgelegt:

      Heiden strebt einen Steuerfuss im günstigsten Drittel der Ausserrhoder Gemeinden an.
      Der Voranschlag von Heiden ist mittelfristig ausgeglichen.

3.2.4 Wirtschaftliche und gemeindespezifische Planungsannahmen

Die Planungsgrundlagen legen die Voraussetzungen für den Voranschlag 2022 und die Pla-
nung der Jahre 2023 bis 2025 fest. Der Sozialbereich beispielsweise hängt stark von der
wirtschaftlichen Entwicklung ab. Trübt sich die Konjunktur ein und dauert eine Rezessions-
phase lange, steigt die Anzahl der ausgesteuerten Personen, weil weniger arbeitslose Per-
sonen eine Arbeitsstelle finden. Die Inflationserwartung wiederum lässt einen Preisanstieg
vermuten, der sich im Personal- und Sachaufwand auswirken kann. Und die monetären Aus-
blicke auf Schweizer Franken und Euro lassen Schlüsse zu, ob mit höheren Zinsen zu rech-
nen sein wird.

Die folgenden Werte wurden im AFP zur Planung herangezogen.

Volkswirtschaftliche Referenzgrößen

                                                     RE       VA         VA      FP      FP      FP
    Zielsetzung         Indikator           Einh.
                                                    2020     2021       2022    2023    2024    2025
    Wachstum reales     AFP - Bruttoin-
    Bruttoinlandpro-    landprodukt            %    -1.50        3.00    3.30    2.40    1.90    1.70
    dukt (AR)           (Kantonal)
                        AFP - Generelle
    Generelle Teue-     Teuerung -
                                               %    -0.40        0.40    0.40    0.40    0.40    0.40
    rung                Sachteuerung
                        (Kantonal)
    Kurzfristige Zin-   Kurzfristige Zin-
                                               %    -0.70    -0.70      -0.70   -0.50   -0.30    0.00
    sen (3 Monate)      sen (3 Monate)

    Heiden                                   Voranschlag / AFP                                    13
Gemeindespezifische Referenzgrößen

                                               RE      VA          VA      FP      FP      FP
Zielsetzung        Indikator          Einh.
                                              2020    2021        2022    2023    2024    2025
                   Entwicklung Per-
                   sonalteuerung -
Entwicklung Per-
                   Gemeindespezi-        %     1.00        0.50    0.50    0.60    0.80    1.00
sonalteuerung
                   fische Referenz-
                   grössen
                   Entwicklung Ein-
                   wohnerzahl - Ge-
Entwicklung Ein-
                   meindespezifi-     Zahl    4'197    4'200      4'200   4'250   4'250   4'250
wohnerzahl
                   sche Referenz-
                   grössen
                   Entwicklung
Steuerfuss                               %     3.70        3.70    3.90    3.90    3.90    3.90
                   Steuereinheit NP

Heiden                                 Voranschlag / AFP                                    14
3.3 Ergebnis

3.3.1 Erfolgsrechnung / Gestufter Erfolgsausweis

(in Tausend CHF)

                                RE       VA         PR       VA       FP       FP       FP
                               2020     2021       2021     2022     2023     2024     2025
 Betrieblicher Aufwand         26'335   26'943    27'140    27'530   27'990   28'008   28'491
 30 - Personalaufwand          12'290   12'723    12'924    13'194   13'401   13'542   13'673
 31 - Sach- und übriger Be-
                                4'933    4'746      4'811    5'014    4'784    4'718    4'880
 triebsaufwand
 33 - Abschreibungen Ver-
                                 958     1'115      1'097    1'047    1'105    1'195    1'290
 waltungsvermögen
 35 - Einlagen in Fonds und
                                  41         --        --       --       --       --       --
 Spezialfinanzierungen
 36 - Transferaufwand           7'480    7'710      7'637    7'601    8'026    7'879    7'975
 39 - Interne Verrechnungen      633       649       671      673      673      673      673
 Betrieblicher Ertrag          25'036   25'282    25'921    26'717   27'165   27'450   28'449
 40 - Fiskalertrag             15'410   15'757    16'252    17'145   17'508   17'809   18'224
 42 - Entgelte                  6'576    6'487      6'742    6'517    6'625    6'609    6'632
 45 - Entnahmen aus Fonds
                                  47        48        19       20       20       20       20
 und Spezialfinanzierungen
 46 - Transferertrag            2'370    2'341      2'237    2'361    2'338    2'339    2'899
 49 - Interne Verrechnungen      633       649       671      673      673      673      673
 Ergebnis aus betriebli-
                               -1'298   -1'661     -1'219     -814     -825     -558      -42
 cher Tätigkeit
 34 - Finanzaufwand              324       388       349      372      394      394      395
 44 - Finanzertrag              1'590      555       548     1'070    1'164     428      428
 Ergebnis aus Finanzie-
                                1'265      167       199      698      770       33       33
 rung
 Operatives Ergebnis              -33   -1'494     -1'020     -116      -55     -524       -9
 48 - Ausserordentlicher Er-
                                 287       287       287      287      287        --       --
 trag
 90 - Spezialfinanzierungen,
                                 -186      126       139      366      255      169      188
 Fonds, Legate & Stiftungen
 Ausserordentliches Er-
                                 101       413       426      653      542      169      188
 gebnis
 Gesamtergebnis Erfolgs-
                                  68    -1'081      -595      537      486      -355     179
 rechnung

Im AFP 2023 – 2025 kann das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushalts auf
operativer Stufe im Durchschnitt der Planjahre nicht erreicht werden. Verursacht wird
dies durch steigende Aufwände bei den nicht beeinflussbaren Faktoren wie beispielsweise
bei den Pflegefinanzierungskosten und Schulkosten aufgrund der Bevölkerungsstruktur (Al-
terspyramide) oder der Entlastung des Kantonshaushalts. Durch die hohen Investitionstätig-
keiten, ausgeführt oder geplant, und die daraus resultierenden Abschreibungen welche
ebenfalls Auswirkungen auf den Haushalt haben.

 Heiden                                 Voranschlag / AFP                                  15
Ebenso wird sich der bestehende Nachholbedarf im Unterhalt der Gemeindeliegenschaften
und -strassen auf das strukturelle Defizit auswirken.

Das ausserordentliche Ergebnis wird aus den Veränderungen der Spezialfinanzierungen
und Fonds im Eigenkapital beeinflusst.

Finanzaufwand (34)
Für den baulichen Unterhalt der Liegenschaften im Finanzvermögen wird mit Aufwänden
von CHF 121'200 gerechnet. Der weitere Unterhalt (Mobiliar, Versicherungen, Ver- und Ent-
sorgung) bleibt gleich wie im Voranschlag 2021. Die Kosten für die Verzinsung der Finanz-
verbindlichkeiten wird mit CHF 61'000 budgetiert.

Entgelte (42)
Die Einnahmen aus den Bereichen der Parkplatzgebühren, der Gebühren aus Amtshandlun-
gen der diversen Ämter und Betriebe erfahren keine nennenswerten Veränderungen.

Finanzertrag (44)
Aus dem Verkauf von Liegenschaften des Finanzvermögens wird mit einem Gewinn von
CHF 589'000 geplant. Gleichzeitig wird infolge der Verkäufe von reduzierten Mieteinnahmen
über CHF 63'500 ausgegangen

3.3.2 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

3.3.2.1 Fiskalertrag und Steuerfuss

Fiskalertrag (in Tausend CHF)

                                 RE         VA        PR       VA       FP       FP       FP
                                2020       2021      2021     2022     2023     2024     2025
 40 - Fiskalertrag              15'410    15'757    16'252    17'145   17'508   17'809   18'224
 400 - Direkte Steuern natür-
                                12'486     12'843   13'000    13'830   14'132   14'373   14'728
 liche Personen
 401 - Direkte Steuern juris-
                                 1'251      1'400     1'460    1'600    1'661    1'721    1'781
 tische Personen
 402 - übrige Direkte Steu-
                                 1'658      1'500     1'778    1'700    1'700    1'700    1'700
 ern
 4022 - davon Vermögens-
                                  727        600       778      700      700      700      700
 gewinnsteuern
 4023 - davon Handände-
                                  694        700       800      800      800      800      800
 rungssteuern
 4024 - davon Erbschafts-
                                  238        200       200      200      200      200      200
 steuern
 403 - Besitz und Aufwand-
                                   15         14        14       15       15       15       15
 steuern

Kennzahlen Steuerertrag

                                                      VA       VA       FP       FP       FP
                                         RE 2020
                                                     2021     2022     2023     2024     2025
 Wachstum Steuern NP in %                    1.51      2.86     7.69     2.18     1.70     2.47
 Wachstum Steuern JP in %                  -24.78    11.89     14.29     3.82     3.61     3.49

 Heiden                                   Voranschlag / AFP                                  16
Erläuterungen zum Voranschlag "Fiskalertrag"
Im Jahr 2022 ist ein Fiskalertrag in Höhe von CHF 17'145'000 geplant. Dies entspricht ge-
genüber dem Voranschlag 2021 in Höhe von CHF 15'756'800 einer Veränderung von
CHF 1'388'200. Dieser Mehrertrag resultiert überwiegend aus der Steuererhöhung von 3.7
auf neu 3.9 Einheiten bei den natürlichen Personen.

Aufgrund der Spitalschliessung Heiden sind bei den Quellensteuern mit Mindereinnahmen
von rund 20 % zu rechnen. Dies wurde im Voranschlag mit CHF 160'000 Ertragsminderung
gegenüber dem Voranschlag 2021 berücksichtigt.

Aus der Steuergesetz Revision (StG Rev) 2019 resultieren ab der Steuerperiode 2020 in-
folge der Inkraftsetzung der Änderung der Kinderabzüge für die Gemeinde Heiden und aus
der StG Rev 2020 hochgerechnet gesamthaft Steuerausfälle von rund CHF 171‘000 pro
Jahr. Der Kanton richtet dafür während vier Jahren Abfederungsmassnahmen aus, die von
74% (CHF 126‘000) im 2021 auf 19% (CHF 32‘000) im 2024, zurückgehen. Die verbleiben-
den Einnahmenausfälle könnten bereits mit einem geringen Steuerwachstum aufgefangen
werden.

3.3.2.2 Transferertrag

Transferertrag (in Tausend CHF)

                                RE           VA        PR         VA         FP         FP         FP
                               2020         2021      2021       2022       2023       2024       2025
 46 - Transferertrag           2'370        2'341     2'237      2'361      2'338      2'339      2'899
 460 - Ertragsanteile            297          294       302        312        313        311        312
 461 - Entschädigungen von
                                 616          542       459        524        518        528        523
 öffentlichen Gemeinwesen
 462 - Finanz- und Lasten-
                                      7       131       131        100         68         37        605
 ausgleich
 463 - Beträge von öffentli-
 chen Gemeinwesen und           1'445        1'363     1'338     1'417      1'431      1'455      1'452
 Dritten
 469 - Verschiedener Trans-
                                      5        12            8          8          8          8          8
 ferertrag

Kennzahlen Transferertrag

                                                       VA         VA         FP         FP         FP
                                          RE 2020
                                                      2021       2022       2023       2024       2025
 Effektives Wachstum Transferertrag          6.84      -1.19      0.84      -0.99       0.07      23.94

Erläuterungen zum Voranschlag "Transferertrag"
Im Jahr 2022 ist ein Transferertrag in Höhe von CHF 2'361'000 geplant. Dies entspricht ge-
genüber dem Jahr 2021 in Höhe von CHF 2'341'300 einer Veränderung von CHF 19'700.

Transfererträge sind Erträge von einem anderen Gemeinwesen, für welches die eigene Ge-
meinde eine öffentliche Aufgabe erfüllt, die nach gegebener Aufgabenteilung ganz oder teil-
weise Sache des anderen Gemeinwesens wäre.

 Heiden                                    Voranschlag / AFP                                         17
Beispiele:

      Erträge der angeschlossenen Gemeinden für das Führen des Grundbuchamtes
      Erträge der angeschlossenen Gemeinden für das Führen der regionalen Feuerschau
      Erträge der angeschlossenen Gemeinden für das Führen des regionalen Betreibungs-
       amtes
      Erträge vom Kanton für das Führen des Kantonalen Konkursamtes
      Erträge vom Kanton und Elternbeiträge im Bereich der Schulen
      Überschussanteil der Abfallregion (A-Region)
      Rückzahlungen im Bereich Sozialhilfe und der Alimentenbevorschussung
      Rückverteilung der CO2-Abgabe
      Globale Strassenbeiträge an die Gemeinden (Anteile LSVA / Motorfahrzeugsteuern)

Erläuterungen zum AFP "Transferertrag"
Die Kantonsbeiträge für die Schule, die Anteile der Vertragsgemeinden für regionale Ämter
sowie die Eingänge für das Sozialamt bleiben im gewohnten Rahmen. Die Abfederungs-
massnahme infolge der Steuergesetzrevision 2019/2020 beträgt für das Jahr 2022
CHF 95'000. Im Jahr 2021 erhielt die Gemeinde dafür CHF 126'000.

3.3.2.3 Personalaufwand

Personalaufwand (in Tausend CHF)

                                           RE            VA          PR       VA
                                                                                        FP 2023 FP 2024    FP 2025
                                          2020          2021        2021     2022
    30 - Personalaufwand                  12'290        12'723      12'924   13'194      13'401   13'542    13'673
    300 - Behörden, Kommissionen
                                            220            239        209      231         233      231        231
    und Richter
    301 - Löhne des Verwaltungs-
                                           5'791         5'897       5'994    6'006       6'054    6'103     6'160
    und Betriebspersonals
    302 - Löhne der Lehrpersonen           4'353         4'549       4'684    4'856       4'985    5'060     5'111
    303 - Temporäre Arbeitskräfte                --            --      25           4        4        4          4
    305 - Arbeitgeberbeiträge              1'801         1'839       1'872    1'904       1'940    1'959     1'982
    309 - Übriger Personalaufwand           125            200        141      194         186      185        186

Kennzahlen Personalaufwand

                                                                     VA       VA
                                                      RE 2020                           FP 2023 FP 2024    FP 2025
                                                                    2021     2022
    Effektives Wachstum Personalaufwand                   3.24        3.53     3.70        1.57     1.05      0.97

Erläuterungen zum Voranschlag "Personalaufwand"
Der Personalaufwand steigt im Voranschlag 2022 gesamthaft um CHF 471'000 gegenüber
dem Voranschlag 2021 und betrifft mit CHF 381'500 den Bereich Bildung und mit CHF
89'500 das Alters- und Pflegeheim Quisisana.

Erläuterungen zum AFP "Personalaufwand"
Bei den Schulen bestehen kantonale Richtlinien für Lehrpersonen. Die Planung bei den Hei-
men basiert auf den Vorgaben des Mindeststellenplans für den Bereich Betreuung und
Pflege, welcher vom Kanton vorgegeben wird, sowie den Fachempfehlungen von
CURAVIVA.

    Heiden                                             Voranschlag / AFP                                       18
3.3.2.4 Sachaufwand

Sachaufwand (in Tausend CHF)

                                    RE        VA        PR        VA          FP       FP        FP
                                   2020      2021      2021      2022        2023     2024      2025
 31 - Sach- und übriger
                                   4'933     4'746     4'811     5'014       4'784    4'718     4'880
 Betriebsaufwand
 310 - Material und Waren-
                                     793       778       742       724         734      729       731
 aufwand
 311 - Nicht aktivierbare An-
                                     414       426       426       434         420      356       359
 lagen
 312 - Ver- und Entsorgung
                                     396       451       454       444         445      443       444
 Liegenschaften VV
 313 - Dienstleistungen und
                                   1'210      1'210     1'181    1'220       1'294    1'249      1'258
 Honorare
 314 - Baulicher und betrieb-
                                   1'129      1'043     1'149    1'312       1'192    1'195      1'204
 licher Unterhalt
 315 - Unterhalt Mobilien
                                     253       252       269       273         334      264       265
 und immaterielle Anlagen
 316 - Mieten, Leasing,
 Pachten, Benützungsge-              257       276       252       242         245      247       249
 bühren
 317 - Spesenentschädi-
                                     130       157       120       148         150      151       149
 gung
 318 - Wertberichtigungen
                                     224          --       63           0        --       --        --
 auf Forderungen
 319 - Verschiedener Be-
                                     126       153       155       217         -28       85       220
 triebsaufwand

Kennzahlen Sachaufwand

                                                        VA        VA
                                           RE 2020                          FP 2023 FP 2024    FP 2025
                                                       2021      2022
 Effektives Wachstum Sachaufwand               -0.43     -3.78     5.65       -4.59    -1.39      3.43

Erläuterungen zum Voranschlag "Sachaufwand"
Der Mehraufwand von rund 0.4 Mio. Franken setzt sich zusammen aus CHF 202'400 in der
Parkplatzbewirtschaftung (Spezialfinanzierung und damit erfolgsneutral), CHF 71'500 bei
den Schulliegenschaften, CHF 42'300 im Standortmarketing und CHF 108'500 im Unterhalt
der Hoch- und Tiefbauten.

Erläuterungen zum AFP "Sachaufwand"
Im Bereich der Liegenschaften sowohl im Verwaltungs- als auch im Finanzvermögen besteht
hoher Nachholbedarf im Unterhalt. Bei den Finanzliegenschaften wird im Jahr 2021 ein Kon-
zept über die Nutzung und den Unterhalt der Immobilien erarbeitet. Daraus soll eruiert wer-
den welcher jährliche fixe Prozentsatz für die Gebäudesanierung zur Verfügung stehen soll.
Der Bereich Bau ist im Rahmen der Orts- und Richtplanrevision auf externe Partner ange-
wiesen. Daher ist auch hier ein leichter Anstieg der Dienstleistungen und Honorare festzu-
stellen.

 Heiden                                     Voranschlag / AFP                                      19
3.3.2.5 Transferaufwand

Transferaufwand (in Tausend CHF)

                                RE           VA        PR         VA         FP         FP         FP
                               2020         2021      2021       2022       2023       2024       2025
 36 - Transferaufwand          7'480        7'710     7'637      7'601      8'026      7'879      7'975
 360 - Ertragsanteile an
                                    97        300       100        100        100        100        100
 Dritte
 361 - Entschädigungen an
                               1'353         1'340     1'352     1'494      1'591      1'579      1'576
 öffentliche Gemeinwesen
 362 - Finanz- und Lasten-
                                    170       180       187        190        194        198        202
 ausgleich
 363 - Beiträge an öffentli-
 che Gemeinwesen und           5'666         5'621     5'735     5'572      5'783      5'683      5'712
 Dritte
 366 - Abschreibungen In-
                                    188       256       256        238        350        311        377
 vestitionsbeiträge
 369 - Verschiedener Trans-
                                      5        12            8          8          8          8          8
 feraufwand

Kennzahlen Transferaufwand

                                                       VA         VA         FP         FP         FP
                                          RE 2020
                                                      2021       2022       2023       2024       2025
 Effektives Wachstum Transferauf-
                                             -7.32      3.07     -1.41       5.58      -1.83       1.21
 wand

Erläuterungen zum Voranschlag "Transferaufwand"
Der Transferaufwand setzt sich aus Gemeindebeiträgen an verschiedene Institutionen wie
Zweckverband Regionale Feuerwehr Heiden-Eggersriet-Grub-Wolfhalden (Regiwehr), Pfle-
gefinanzierung, Spitex, Soziale Dienste Vorderland, Ergänzungsleistungen an AHV/IV, Son-
derschulbeiträge, Alimentenbevorschussung, Beratungsstelle für Flüchtlinge, Kantonale
Asylbetreuung etc. zusammen. Die Gemeinde Heiden zahlt jährlich in den Soziallastenaus-
gleich ein, dafür ist im Jahr 2022 ein Betrag von CHF 190'000 budgetiert.

Die Minderausgaben von rund CHF 100'000 gegenüber dem Voranschlag 2021 betreffen die
Denkmalpflegebeiträge welche im Jahr 2021 für die Sanierung Schulhaus Dorf aufgewendet
wurden. Im Bereich der Alterspflege (Pflegefinanzierung und Spitex) ist mit Mehrkosten ge-
genüber dem Voranschlag 2021 von CHF 140'000 zu rechnen.

Erläuterungen zum AFP "Transferaufwand"
Vor allem im Bereich der Sonderschulen ist ein starker Anstieg der Kosten zu verzeichnen.
Im Jahr 2013 wurden noch Beiträge von CHF 183'600 bezahlt, wohingegen im Jahr 2022 ein
Beitrag von CHF 697'000 aufgewendet werden soll. Im Jahr 2021 verzeichnete die Ge-
meinde Heiden 16 Sonderschülerinnen und Sonderschülern welche mit einem jährlichen pro
Kopf Beitrag von 41'000 den Gemeindehaushalt belasten. Dieser Anstieg liegt nicht nur da-
ran, dass mehr Sonderschüler zu verzeichnen sind, sondern weil sich aufgrund des "Kanto-
nalen Entlastungsprogramms 2015" der Kostenteiler stark zu Lasten der Gemeinden verän-
derte. Der Kostenanteil der Gemeinden wurde damals von 25% auf 50% erhöht.

Zudem ist aufgrund der Überalterung der Bevölkerung in den nächsten Jahren mit einem
Anstieg bei den Kosten für die Pflegefinanzierung zu rechnen.

 Heiden                                    Voranschlag / AFP                                         20
3.4 Investitionen

3.4.1 Investitionsrechnung
(in Tausend CHF)

                                  RE          VA         PR          VA       FP       FP         FP
                                 2020        2021       2021        2022     2023     2024       2025
 Investitionsausgaben            7'895        9'883     4'102       3'069    6'839    9'099      6'464
 50 - Sachanlagen                7'608        9'306      3'645      1'838    4'458    6'323      6'296
 52 - Immaterielle Anlagen         123          285       220         329       15       15         35
 56 - Eigene Investitionsbei-
                                   164          292       237         902    2'366    2'761        133
 träge
 Investitionseinnahmen           1'128           16        14         108      752           8     531
 61 - Rückerstattungen              25            --        --          --       --       --         --
 63 - Investitionsbeiträge für
                                 1'103           16        14         108      752           8     531
 eigene Rechnung
 Saldo Investitionsrech-
                                 -6'767      -9'867     -4'088      -2'961   -6'087   -9'091     -5'933
 nung

3.4.2 Erläuterung zur Investitionsrechnung

Der Voranschlag 2022 rechnet mit Investitionen von insgesamt 2.9 Millionen Franken im
Verwaltungsvermögen. Dies entspricht bei einem durchschnittlichen Abschreibungswert von
40 Jahren für das Gesamtinvestitionsvolumen der Planjahre von rund 24 Millionen Fran-
ken einem Abschreibungswert in der Erfolgsrechnung von CHF 600'000 jährlich.

3.5 Geldflussrechnungen/Informationen zur Finanzierung
(in Tausend CHF)

                                   RE          VA         PR         VA       FP       FP         FP
                                  2020        2021       2021       2022     2023     2024       2025
 Gesamtergebnis der Erfolgs-
 rechnung (+) Gewinn / (-)              68     -1'081     -595        537      486     -355        179
 Reinverlust
 Geldfluss aus operativer
 Tätigkeit (+) Cash Flow / (-)      273          525       758        687      672      990      1'666
 Cash Drain
 Liquiditätswirksame Einnah-
 men der Investitionsrech-        1'103           16        14        108      752           8     531
 nung
 Liquiditätswirksame Ausga-
                                  -7'870       -9'883    -4'102     -3'069   -6'839   -9'099     -6'464
 ben der Investitionsrechnung
 Geldfluss aus Investitions-
 tätigkeit ins Verwaltungs-       -6'767      -9'867    -4'088      -2'961   -6'087   -9'091     -5'933
 vermögen
 Geldfluss aus Anlagentätig-
                                    497         -638           --    2'010    1'612          0          0
 keit ins Finanzvermögen
 Geldfluss aus Investitions-
 und Anlagentätigkeit                              -
                                  -6'270                -4'088        -950   -4'475   -9'091     -5'933
                                              10'505

 Heiden                                      Voranschlag / AFP                                      21
RE         VA         PR          VA        FP         FP         FP
                                    2020       2021       2021        2022      2023       2024       2025
 Finanzierungs-Überschuss
                                    -5'996     -9'979    -3'330        -263     -3'802     -8'101     -4'267
 (+) / -Fehlbetrag (-)
 Geldfluss aus Finanzie-
                                      4'000     8'373           --    2'546      4'733      9'101      4'425
 rungstätigkeit
 Veränderung der flüssigen
                                    -1'996     -1'607    -3'330      -2'283       -930     -1'000     -158
 Mittel

Die Geldflussrechnung zeigt die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel auf und wird
unterteilt in Geldflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzie-
rungstätigkeit.

Die Geldflussrechnung ist wichtig, damit die Finanzierungstätigkeit und der Finanzierungsbe-
darf einzeln analysiert und kommuniziert werden können. Mit einer gestuft dargestellten
Geldflussrechnung kann zusätzlich über die betrieblichen, die investitionsbedingten und die
finanzierungsbezogenen Vorgänge detailliert orientiert werden.

Im Jahr 2022 ist ein betrieblicher Cash-Drain von CHF 687'200 geplant. Dies entspricht ge-
genüber dem Jahr 2021 in Höhe von CHF 525'252 einer Veränderung in Höhe von
CHF 686'675.

3.6 Vermögen und Verschuldungen

Nettoschulden I + II (in Tausend CHF)

                                                          VA          VA         FP         FP         FP
                                           RE 2020
                                                         2021        2022       2023       2024       2025
 Nettoschuld I                                17'234    21'433       26'450     30'511     38'899     43'166
 Fremdkapital                                 30'227    34'421       39'838     43'953     52'341     56'608
 Finanzvermögen                               12'992    12'987       13'388     13'441     13'441     13'441
 Passivierte Investitionsbeiträge                   0           0           0          0          0          0
 Nettoschuld II                               17'188    21'387       26'403     30'465     38'853     43'120
 Verwaltungsvermögen                          27'073    30'390       34'996     38'697     46'282     50'548
 Darlehen und Beteiligungen                       46        46          46         46         46         46
 Passivierte Investitionsbeiträge
 (2068) - Untergliederung Langfris-                 0           0           0          0          0          0
 tige Finanzverbindlichkeiten
 Eigenkapital                                  9'838      8'956       8'546      8'186      7'383      7'381
 davon Bilanzüberschuss/-fehlbetrag            4'764      4'169       4'707      5'193      4'838      5'016

Die Nettoschulden I zeigen, welcher Teil des Fremdkapitals nicht durch das Finanzvermö-
gen gedeckt ist. Die Nettoschulden I nehmen aufgrund des tiefen Selbstfinanzierungsgrades
stetig zu.

Die Nettoschulden II zeigen denjenigen Teil des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens,
der nicht durch das Eigenkapital gedeckt ist.

Im Verlauf der Finanzplanung zeichnet sich bei beiden Kennzahlen eine Erhöhung der Net-
toverschuldung ab.

 Heiden                                       Voranschlag / AFP                                           22
3.7 Finanzkennzahlen/Erläuterung

Kennzahlen erster Priorität (in Prozent)

                                                   VA       VA       FP        FP       FP
                                     RE 2020
                                                  2021     2022     2023      2024     2025
    Nettoverschuldungsquotient         111.84    136.03    154.27   174.27   218.43    236.87
    Selbstfinanzierungsgrad             16.35      -1.74    38.81    22.66    10.58     27.60
    Zinsbelastungsanteil                  0.06      0.24     0.22     0.29     0.31      0.30

Grundlagen
Kennzahlen ergeben in der Mehrjahresbetrachtung Anhaltspunkte über die Entwicklung und
den Stand der Gemeindefinanzen sowie Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Gemeinden.
Kennzahlen sind verdichtete Informationen über die finanzielle Lage einer Gemeinde. Mit
den Kennzahlen ist es möglich,

     die finanzielle Lage und Entwicklung einer Gemeinde zu beurteilen,
     Vergleiche mit dem Gemeindemittel oder mit anderen Gemeinden anzustellen,
     wichtige Informationen zur Finanzpolitik zu gewinnen,
     finanzpolitische Zielsetzungen festzustellen,
     die Wirkung von finanzpolitischen Massnahmen festzustellen,
     Korrekturmassnahmen in die Wege zu leiten.

Definition
Der Nettoverschuldungsquotient sagt aus, welcher Anteil der Fiskalerträge erforderlich
wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Werte bis 100% werden als gut, Werte zwischen
100% und 150% als genügend bezeichnet.

Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welchen Anteil ihrer Nettoinvestitionen eine Ge-
meinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Mittelfristig sollte ein Wert von 100% resultie-
ren.

Der Zinsbelastungsanteil gibt an, welcher Anteil des verfügbaren Einkommens durch den
Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum, wobei
ein Zinsbelastungsanteil bis 4% als gut gilt.

Beurteilung der Kennzahlen
Die Kennzahlen zeigen bis 2025 eine Zunahme des Nettoverschuldungsquotienten auf
237 %. Sollte diese Prognose zutreffen, würde ab dem Jahr 2024 die gesetzliche Vorgabe in
Artikel 2 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes "Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoin-
vestitionen muss im Voranschlag mindestens 100 Prozent betragen, wenn der Nettover-
schuldungsquotient mehr als 200 Prozent beträgt." nicht mehr erfüllt werden.

Die vergangenen Jahresabschlüsse zeigten gegenüber den Voranschlägen jeweils eine
deutliche Besserstellung. Sollte dies in den kommenden Jahren nicht mehr der Fall sein,
müsste der Gemeinderat geeignete Massnahmen treffen und allenfalls eine weitere Steuer-
erhöhung ins Auge fassen um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können.

Der tiefe Selbstfinanzierungsgrad zeigt, dass nur ein kleiner Teil der Investitionen aus
selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden kann. Negative Werte ergeben sich immer
dann, wenn die Ausgaben nicht durch selbst erwirtschaftete Mittel gedeckt sind.

Der Zinsbelastungsanteil dürfte aufgrund weiterhin sehr tiefer Zinsen am Geld- und Kapi-
talmarkt niedrig bleiben.

    Heiden                             Voranschlag / AFP                                   23
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