Ehrenamtliche Arbeit im Badischen Roten Kreuz
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„Ehrenamtliche Arbeit im Badischen Roten Kreuz“ Präambel Auf allen Ebenen spricht das Deutsche Rote Kreuz von der ehrenamtlichen Arbeit. Mit Stolz werden die Zahlen der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Öffentlichkeit präsentiert, ihre Stundenleistung auf Mitgliederversammlungen verkündet und auf der politischen Ebene sogar als volkswirtschaftlicher Mehrwert dargestellt. Die vom DRK verbindlich für alle Ebenen verabschiedete Teilstrategie „“Ehrenamt im Deutschen Roten Kreuz“ wurde in hoher Stückzahl an alle ehrenamtlichen Gremien weitergegeben. In ihr ist eine eindeutige Definition „ehrenamtlicher Arbeit“ enthalten, die sich an der Definition des Internationalen Roten Kreuzes orientiert. Aber ist sie auch in das Bewußtsein der Verbandsgliederungen gedrungen? Der Fachausschuß Ehrenamtlicher Dienst des Landesverbands sieht sich in der Verantwortung, für eine klärende Auseinandersetzung in seinem Zuständigkeitsbereich zu sorgen. Denn er ist sich bewußt, daß vorrangig das ehrenamtliche Engagement geeignet ist, humanitäre Werte glaubwürdig zu vertreten: Die Ehrenamtlichen im DRK übernehmen soziale Verantwortung in unserer Gesellschaft, sind aktiv beteiligt an der Gestaltung des Miteinander in der Bevölkerung und sind Bürgen für die Grundsätze des Roten Kreuzes und das Leitbild des DRK. Mit diesem Positionspapier will der Fachausschuß Ehrenamtlicher Dienst ein einheitliches Verständnis von ehrenamtlicher Arbeit im Badischen Roten Kreuz vermitteln unabhängig davon, welche Aufgaben wahrgenommen werden. Gleichzeitig sollen das Verhältnis zu bezahlter Arbeit beschrieben und die Schnittstellen beider Formen definiert werden. Aber vor allem will er Ziele und Maßnahmen für die Weiterentwicklung in Inhalt und Form ehrenamtlichen Engagements benennen, die den Veränderungen in der Gesellschaft entsprechen und den Bedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Das Badische Rote Kreuz ist stolz auf seine Ehrenamtlichen. Damit aber die Ehrenamtlichen auch stolz auf ihre Mitarbeit im Roten Kreuz sein können, ist der Verband gefordert, ihnen die Voraussetzungen zu bieten: Vermittlung der Rotkreuzethik, Förderung ihrer Fähigkeiten, interessensgesteuerte Aufgabenwahl und Teilhabe an verbandlichen Zielsetzungen und Entscheidungen. %HVFKORVVHQYRP)DFKDXVVFKXVV(KUHQDPWOLFKHU'LHQVWDP 9HUDEVFKLHGHWYRP'5./DQGHVDXVVFKXVVDP
1. Ich weiß, was ich wert bin Grundaussagen zum Wert und der Bedeutung von Mitarbeit im Badischen Roten Kreuz „Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.“ (§ 1 DRK-Satzung) Wir, die Menschen im Badischen Roten Kreuz, gestalten unsere Arbeit auf der Grundlage der Rotkreuzidee und unseren eigenen Vorstellungen. Die Arbeit, die wir leisten, hat einen großen Wert für uns als Personen, für unsere Organisation und für die gesamte Gesellschaft. Wir sind das Kapital des Roten Kreuzes und dessen sind wir uns bewusst. Weil wir wissen, was unsere Arbeit wert ist, können wir uns auch einmischen. Viele Menschen können das nicht, aus unterschiedlichsten Gründen. Für sie übernehmen wir die Anwaltschaft. Wir haben eine Meinung zu gesellschaftspolitischen Fragen und Problemen. Und die sagen wir auch. Wir haben viele Talente. Und die setzen wir ein. Wir, die wir unsere Zeit, unser Wissen und unser Können in die Rotkreuzarbeit einbringen, tragen das breite Aufgabenspektrum unserer Organisation. Was wir dafür brauchen, sind die Voraussetzungen, dass wir entsprechend unserer Interessen und Fähigkeiten die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten. Und die haben wir. Wir können und wollen unser Wissen – innerhalb oder ausserhalb des Verbandes erworben – in die Gestaltung und Weiterentwicklung des Verbandes und seiner Aufgaben aktiv einbringen. Das erzeugt Selbstbewusstsein. Unser Engagement berechtigt uns, Forderungen an den Verband zu stellen, die unsere fachliche, verbandspolitische, aber auch persönliche Weiterentwicklung unterstützen. Wir sind die Träger der Rotkreuzidee und der Verband gibt uns die Freiheit und den Rahmen, diese nach unseren Vorstellungen umzusetzen. Wir garantieren den Erhalt und die Weiterentwicklung der Organisation. Die Idee des Roten Kreuzes weiter zu tragen, einen dauerhaften sozialen Frieden zu schaffen und konsequent an gesellschaftlichen Fragen zu arbeiten, das ist unser Ziel und dafür setzen wir uns ein: ehrenamtlich und hauptberuflich. Die Gesellschaft profitiert von unserer Arbeit im Roten Kreuz. Dessen sollte sie sich bewusst sein. Das setzt aber auch voraus, dass wir durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Kontakt zu Politikern und Presse kontinuierlich unsere zentrale Rolle in der Gesellschaft verdeutlichen. Wir sind unverzichtbarer Bestandteil dieser Gesellschaft. %HVFKORVVHQYRP)DFKDXVVFKXVV(KUHQDPWOLFKHU'LHQVWDP 9HUDEVFKLHGHWYRP'5./DQGHVDXVVFKXVVDP
2. Nicht alle Freiwilligen sind Ehrenamtliche – aber alle Ehrenamtlichen sind Freiwillige Definition ehrenamtlichen Engagements und Abgrenzung zu anderen Formen der Mitarbeit „ Wir können unseren Auftrag nur erfüllen, wenn wir Menschen, insbesondere als unentgeltlich tätige Freiwillige, für unsere Aufgaben gewinnen.“ (DRK-Leitbild, Leitlinie 4) Wir im Badischen Roten Kreuz folgen der Aussage aus den „Strategischen und verbandspolitischen Empfehlungen“ des Bundesverbandes. In Anlehnung an die Vorschläge der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung wurde folgende Definition für den Begriff „Ehrenamt“ eingeführt. „Ehrenamtliche im DRK sind Menschen, die sich über ihre gesellschaftlichen und beruflichen Verpflichtungen hinaus besonders hervorheben, indem sie Zeit, Wissen und Können freiwillig und unentgeltlich für humanitäre und soziale Zwecke und Dienstleistungen einbringen, in der Überzeugung, dass ihre Arbeit dem Gemeinwohl und ihrer eigenen Selbstverwirklichung dient.“ Auf allen Verbandsebenen beteiligen wir uns an der notwendigen Diskussion zur Förderung des Ehrenamtes, und an der politischen Ausgestaltung einer am Gemeinsinn und Solidarität orientierten Gesellschaft. Damit werden die humanitären Leistungen und die besondre Rolle des DRK in der Gesellschaft verdeutlicht. Wir, die Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen arbeiten gleichwertig an der Erreichung der Ziele und der Bewältigung der Aufgaben, gemäß Satzung und Leitbild. Die gemeinsame Arbeit wird umfassend vernetzt. Die Unterscheidung zwischen ehrenamtlicher und hauptberuflicher Arbeit definieren wir über unsere Satzung (§ 1,4). Wenn wir ehrenamtliche Arbeit über Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit erklären - nur der tatsächlich entstandene Aufwand wird entschädigt - so definieren wir hauptberufliche Arbeit über Freiwilligkeit und Vergütung. Wir unterscheiden die Formen: a) nebenberufliche Tätigkeit im Roten Kreuz mit einem anderen Hauptberuf b) Mitarbeit per Werk- oder Honorarvertrag als externe Dienstleistung und c) die Voll- oder Teilzeitbeschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages Im Fall des Badischen Roten Kreuzes bedeutet das für ehrenamtliche Funktionsträger-/innen, dass sie, wenn sie ein arbeitsvertragliches* Verhältnis mit dem Roten Kreuz eingehen, nicht Mitglied eines Organes derselben Verbandsebene sein können, ausser, dies wird gesondert in der jeweiligen Satzung geregelt ( § 5 Absatz 4 LV Bad.RK). %HVFKORVVHQYRP)DFKDXVVFKXVV(KUHQDPWOLFKHU'LHQVWDP 9HUDEVFKLHGHWYRP'5./DQGHVDXVVFKXVVDP
Die Förderung und Weiterentwicklung der ehrenamtlichen Arbeit ist unsere erklärte Aufgabe. Sie ist die Legitimation unserer Organisation und repräsentiert die Idee des Roten Kreuzes. Das Zusammenspiel ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitender garantiert die optimale Umsetzung unserer Ziele. Vergütung für Ehrenamtliche Das Finanzgericht München hat sich mit der Vergütung für einen ehrenamtlich tätigen Vorsitzenden eines Vereins befasst. Nach diesem Bericht ist die Unentgeltlichkeit kennzeichnend für die Ehrenamtlichkeit. Daher hat ein ehrenamtlich tätiger Vorsitzender eines Idealvereins (wie zum Beispiel des DRK) lediglich einen Anspruch auf den Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen. Laut der Rechtsprechung zu dem Aufwendungsersatz müssen die entstandenen Aufwendungen (zum Beispiel Telefon und Fahrkosten) nachweisbar sein. Der Beschluss weist klarstellend darauf hin, dass eventuelle Vermögensopfer, die dadurch entstehen, dass durch die Tätigkeit Verdienstmöglichkeiten entgehen, keine Aufwendungen darstellen. Soweit zulässigerweise abweichend von dem Grundsatz der Ehrenamtlichkeit die Tätigkeit vergütet werden soll, ist vor der Vergütungsvereinbarung eine Satzungsänderung und Eintragung in das Vereinsregister erforderlich. Erfolgen Satzungsänderung und Eintragung in das Vereinsregister erst nach der Vergütungsvereinbarung, liegt ein Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO vor, da durch die Vereinbarung ein Anspruch des Vorsitzenden entstanden ist, es sei denn, die Vereinbarung wurde unter der Bedingung getroffen, dass Satzungsänderung und Eintragung in das Vereinsregister erfolgen. Aus dem Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot folgt ein versagen der Gemeinnützigkeit für den betreffenden Zeitraum. Sofern eine Satzungsänderung und Eintragung in das Vereinsregister erfolgt sind, kann eine zu hoch bemessene Vergütung ebenfalls einen Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot darstellen. Die Höhe der Vergütung muss sich nach der in vergleichbaren Fällen üblichen Vergütung bemessen. Dabei spielen insbesondere Verantwortung und Arbeitseinssatz sowie die Größe des Vereins eine Rolle. Das Ansehen des Vorsitzenden sowie seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten sind kein Kriterium. Das Generalsekretariat weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beschluss auf sämtliche Personen anzuwenden ist, die laut Satzung ehrenamtlich tätig sind, und dass der Beschluss durch eine bisher nicht veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dem ein gleichgelagerter Sachverhalt zugrunde lag, bestätigt sein soll. aus: Rotes Kreuz 1/2002 * Das Positionspapier erhebt nicht den Anspruch, arbeitsrechtliche Verhältnisse zu klären oder zu definieren. Dies muß an anderer Stelle innerhalb des Roten Kreuzes geleistet werden. Gemäß § 5 Abs. 10 BetrVG begründet sich ein Arbeitsverhältnis über den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (siehe auch Fitting u.a.; Handkommentar zum BetrVG, Verlag Franz Vahlen, 2002) %HVFKORVVHQYRP)DFKDXVVFKXVV(KUHQDPWOLFKHU'LHQVWDP 9HUDEVFKLHGHWYRP'5./DQGHVDXVVFKXVVDP
3. Unsere Ziele sind hoch – finde ich spannend ! Was macht ehrenamtliches Engagement attraktiv ? Wie gewinnen wir Menschen für unsere Ziele und Aufgaben? „Wir fördern Teamarbeit, Flexibilität und Kreativität sowie die Fähigkeit, über die Grenzen der Aufgabenbereiche hinaus zu denken und zu handeln“ (DRK-Leitbild, Führungsgrundsatz 7) Wenn wir unsere Ziele erreichen wollen – und das wollen wir – brauchen wir Menschen, die sich mit uns den Idealen und Aufgaben des Roten Kreuzes verschreiben. Das gilt für die, die schon da sind in gleichem Maß, wie für die, die wir neu gewinnen wollen. Das heisst, dass wir ihnen in ihren Bedürfnissen, Interessen und Forderungen entgegenkommen und ihnen für ihr Engagement das anbieten, was sie wollen und brauchen. Vermittlung von Werten durch Einführungsseminare über unser Leitbild und durch die Vorbildfunktion unserer Leitungskräfte Gestaltungsmöglichkeit durch Einbeziehung in Entscheidungsprozesse und die demokratische Struktur unserer Organisation Entfaltungsmöglichkeit durch Übernahme von Aufgaben nach eigenen Neigungen aus der Vielfalt der Aktivitäten des Roten Kreuzes Eigenverantwortlichkeit durch Übernahme von Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung, Übernahme von Leitungsfunktion Möglichkeiten der Grenzerfahrung durch Schaffung von Situationen, wo Grenzerfahrung möglich ist (z.B. Notfallnachsorge, Sanitätsdienste) und die Unterstützung bei der Bearbeitung danach Imagegewinn und Profilierung durch Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben und Repräsentationsaufgaben Wertschätzung durch Lob, Anerkennung und konstruktive Kritik Sinnhaftigkeit der Aufgabe durch die Umsetzung unseres Selbstverständnisses und des Leitbildes Förderung des Selbstbewusstseins durch aktive Übernahme von Aufgaben Kameradschaft und soziale Integration Zusammengehörigkeit und Spass durch gemeinsame Aktivitäten Unterstützung Durch ehrenamtliche und hauptberufliche Kolleg-/innen, z.B. durch Patenschaften Freie Wahl des Aufgabenfeldes Mitarbeit nach eigenem Interesse, Neigung, Können und Zeitbudget %HVFKORVVHQYRP)DFKDXVVFKXVV(KUHQDPWOLFKHU'LHQVWDP 9HUDEVFKLHGHWYRP'5./DQGHVDXVVFKXVVDP
Aus- und Weiterbildung qualifiziert, aufgabenbezogen und zielgruppengerecht Klare Strukturen durch unsere Leitlinien und Führungsgrundsätze und wo erforderlich durch Satzung und Ordnung Transparenz der Organisation durch gezielte, zeitnahe und bedarfsgerechte Information, durch direkte Kommunikation und moderne Medien %HVFKORVVHQYRP)DFKDXVVFKXVV(KUHQDPWOLFKHU'LHQVWDP 9HUDEVFKLHGHWYRP'5./DQGHVDXVVFKXVVDP
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