Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten

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Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
Der Verbandsgemeinde Monsheim
        Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

        49. Jahrgang / Ausgabe Nr. 49                                                                                          Freitag, den 9. Dezember 2022

Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der
VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
Gelungene Auftakt-Veranstaltung mit der Agentur „Landmobil“
VG MONSHEIM – Das Projekt
„Bürgerbus für die Verbandsge-
meinde Monsheim“ stößt auf gro-
ßes Interesse in der Bevölkerung.
Bürgermeister Ralph Bothe konnte
zusammen mit den Experten der
Agentur „Landmobil“ zahlreiche
Gäste im Ratssaal begrüßen und
auch bei Projekt-Koordinatorin As-
trid Milch haben sich bereits zahl-
reiche ehrenamtliche Helferinnen
und Helfer für den Fahr- und Tele-
fondienst gemeldet.
Die VG Monsheim möchte mit dem
neuen Fahrangebot, welches nach
bisheriger Planung spätestens im
Sommer 2023 starten soll, vor allem
die Nahmobilität mit einer starken
sozialen Komponente zwischen den
Ortsgemeinden verbessern. Dabei
sollen die Erfahrungen aus frühe-
ren Angeboten und dem zwischen-
zeitlichen Ruftaxi-Betrieb mit ein-
fließen und durch das Know-how
der Agentur „Landmobil“ ergänzt
werden.
„Das Leben auf dem Land hat sich        Bereits bei der Auftaktveranstaltung zeigte sich das große Interesse am Projekt „Bürgerbus“ der VG.
in den letzten Jahren verändert,“
weiß Dr. Holger Jansen, der als         den Fahrdienst des Bürgerbusses –       Die ehrenamtlichen Helferinnen          werden kann, sodass wir hier völlig
Inhaber von „Landmobil“ bereits
­                                       ehrenamtliche Helferinnen und           und Helfer treffen sich monatlich       autark und ohne fossile Energieträ-
mehr als 70 Bürgerbus-Projekte in       Helfer, welche derzeit gesucht und      zu einem gemeinsamen Frühstück          ger unterwegs sein können,“ kün-
mehreren Bundesländern erfolg-          im kommenden Frühjahr geschult          und besprechen die Einsatzplanung       digt Bürgermeister Ralph Bothe an.
reich an den Start gebracht hat.        werden. Mittelfristig soll das ehren-   für die kommenden Wochen. Dabei         Die Finanzierung soll über eine
„Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten        amtliche Team über den Einsatz des      müsse jeder nur ein bis zweimal im      Spende der AöR „Energieprojekte
finden sich nur noch in den größe-      Bürgerbusses mitbestimmen. Die          Monat einen Dienst übernehmen,          Monsheim“ aus den Erlösen des
ren Orten. Viele ältere Menschen        Fahrten sind für die Fahrgäste kos-     was die Belastung für alle über-        Windparks Wachenheim erfolgen.
leben selbstbestimmt in den kleine-     tenlos. Im Bus wird es aber eine        schaubar und mit sonstigen Frei-        Die Planungsveranstaltung, bei der
ren Ortsgemeinden – für sie ist die     Spendendose geben.                      zeitaktivitäten oder der Berufstätig-   dann mit Unterstützung der Agen-
Fahrt die erste Herausforderung.        Wie erfolgreich ein solches Bürger-     keit vereinbar mache.                   tur „Landmobil“ alle Details Schritt
Hier setzt der Bürgerbus an, indem      bus-Projekt in der Praxis seit meh-     In der VG Monsheim liegen die           für Schritt vorgestellt und festgelegt
er alle Fahrgäste auf telefonische      reren Jahren funktionieren kann,        ­Beschlüsse des Verbandsgemeinde-       werden sollen, wird Anfang März
Vorbestellung an der Haustür ab-        erläuterte Ralph Hinz. Er ist Bürg-     rates bereits vor. Nach dem positi-     stattfinden und im Amtsblatt ange-
holt.“                                  erbus-Beauftragter der Verbands-        ven Verlauf der Auftaktveranstal-       kündigt werden. Anschließend er-
Der Bus mit acht Sitzplätzen soll –     gemeinde Langenlonsheim-Strom-          tung soll nun ein Fahrzeug beschafft    folgt noch die Schulung der Helfe-
je nach Bedarf – an zwei bis drei       berg und überzeugt von der              werden. „Wir streben den Erwerb         rinnen und Helfer, sodass der Bus
Tagen in der Woche fahren. Die          Notwendigkeit eines solchen Ange-       eines voll-elektrischen Busses an,      – sofern das neue Fahrzeug recht-
Fahrgäste haben die Möglichkeit,        bots im ländlichen Raum. So sei in      der über die Photovoltaik-Anlage        zeitig geliefert wird – ab Sommer
an diesen Tagen individuelle Hin-       seiner Heimat sowohl das Helfer-        auf der neuen Bauhofhalle geladen       fahren kann.
und Rückfahrten zum Einkaufen,          Team über die Jahre zu einer festen
zum Arzt, zur Verwaltung oder           Einheit, ja zu einer Institution zu-      Wer ehrenamtlich beim Projekt „Bürgerbus“ der Verbandsgemeinde
auch zum Bahnhof und anderen            sammengewachsen, als auch die             Monsheim im Telefon- oder Fahrdienst mitarbeiten möchte, meldet
Zielen zuvor telefonisch bei einer      Zahl der Fahrgäste kontinuierlich               sich bitte bei Astrid Milch in der VG-Verwaltung unter
Hotline anzumelden. Den Telefon-        gestiegen, sodass man inzwischen
                                                                                 Tel. 0 62 43 - 18 09 37 oder per E-Mail astrid.milch@vg-monsheim.de.
dienst übernehmen – ebenso wie          einen zweiten Bus angeschafft habe.
Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                                             –2–                                                                                                  Freitag, 9. Dezember 2022

              BÜRGERSERVICE                                                                                                                                        Notrufnummern
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                                              Polizei...................................................................................................................1 10
 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0
 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden soll-                                                                        Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112
 te die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden                                                                         Krankentransporte.................................................................................................. 19 222
 Fällen aufgesucht werden. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich.
 Außerdem gilt die 3-G-Regelung, d. h. das Gebäude dürfen nur Personen betreten,                                                                        Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen
 die geimpft, genesen oder getestet sind. Es ist damit zu rechnen, dass es bei unan-                                                                    zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00
 gemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor der Eingangstür kommen kann,
 da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungsgebäude eingelassen werden. Bitte                                                                       Ärztlicher Bereitschaftsdienst������������������������������Telefon: 116117 (ohne Vorwahl)
 nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail
 oder die Internet-Angebote.                                                                                                                            Wenn ohne unmittelbare Behandlung Lebensgefahr besteht
                                                                                                                                                        oder bleibende gesundheitliche Schäden zu befürchten sind,
 Sprechzeiten der Ortsbürgermeister
                                                                                                                                                        ist der Rettungsdienst unter 112 zu alarmieren.
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick,
 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Kita Kunterbunt, Rödlerstr. 3                                                                                Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76
 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon,                                                                                                        Krankenhaus
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Rathaus, Hauptstraße 2                                                                                         Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10
 0151 - 70 86 51 99, andreas.thon@vg-monsheim.de
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf                                                                                        Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer,
 Sprechzeiten: Mittwoch, 18.30 – 20.00 Uhr, Rathaus, Kirchgasse 1,                                                                                                 Apotheken Notdienst
 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny                                                                                                         Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden
 Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr, Alte Güterhalle, Johann-Scherner-Str. 5,                                                                    Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92
 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll,                                                                                                            Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,
 Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr, Rathaus, Bahnhofstraße 2                                                                                      Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de                                                                                                                     Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz,
 Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr, Bürgerhaus, Harxheimer Straße 10                                                                              Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der
 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com                                                                                                 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de
 Feuerwehren
 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51
                                                                                                                                                        Unterstützung in besonderen Lebenslagen
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69
                                                                                                                                                        Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57
                                                                                                                                                        Frau Andrea Möws............................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 Monsheim: Wehrführer, Bernd Rothermel................................................ 0 62 43 / 90 53 91
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                                     Pflegestützpunkt – Beratungsbereich:
 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702                                             Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 Polizei                                                                                                                                                Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und
 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim                                                                                         deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 Polizeikommissar Frank Wagner, Schloßstr. 48, 67551 Worms-Pfeddersheim. 0 62 47 / 870                                                                  Pflegestützpunkt Osthofen
 Fax: 0 62 47 / 89 0                                                                                                                                    Jessica Hub     jessica.hub@pflegestuetzpunkte-rlp.de���������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen                                                                                                                   Irena Markheim irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30
 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                                                                                        Sozialpsychiatrischer Dienst
 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30                                                                                     des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr; Sa. 8.30 – 12.30 Uhr
                                                                                                                                                        An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey
                                                                                                                                                        Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen.
                                                                                                                                                        Informationen und Terminvereinbarung
 Störungs- und Bereitschaftsdienste                                                                                                                     Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr unter der ��������������������������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7082
                                                                                                                                                        per E-Mail unter hutflies.laura@alzey-worms.de
 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden                                                                                                                Offene ärztliche telefonische Sprechstunde
 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
                                                                                                                                                        Mo. 10 – 12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter �������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7079
 Störungsdienst..............................................................................................................0 62 42 / 50 05-40
 Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)                                                                                                          Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression,
 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)..............................................................0 62 43 / 90 62-40                                  Mehr-Generationen-Haus, Schlossgasse 13, 55232 Alzey
 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)                                                                                                          Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19 – 21 Uhr
 Verbandsgemeindewerke Monsheim................................................................. 01 72 / 3 52 16 45                                     Wegen der Corona-Pandemie: Voranmeldung per Email unter
 Elektro-Notdienst....................................................................................................... 01 72 / 741 55 74             shgdepressionalzey@gmx.de oder per WhatsApp unter 0159 / 08 18 15 80
 Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
                                                                                                                                                        Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung)........................................ 0 67 31 / 49 63 01
 Erdgasversorgung / Stromversorgung
 EWR Netz GmbH, Alzey                                                                                                                                   Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms����������� Tel. 0151 / 5127 8604
 (während der üblichen Geschäftszeiten):���������������������������������������������������������������� 06241 848-300                                 oder Bundesweites Opfer-Telefon ........................................................................................... 116 006
 bei Störfällen (rund um die Uhr)..................................................................................0800 184 8800
 Telefon                                                                                                                                                Frauennotruf Alzey - Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen
 DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):....E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0                                                             Ernst-Ludwig-Straße 43, 55232 Alzey���������������������������������������������������������� Tel. 06731 / 484 12 41
 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):..................E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375                                                      E-Mail: alzey@frauenzentrumworms.de
 Deutsche Telekom Kundenservice........................................................................... 0800 / 33 01 000                             Ansprechpartnerinnen: Regina Mayer, Ronja Scheu, ­
 Deutsche Telekom Bauherren-Beratung................................................................ 0800 / 33 01 903                                   Telefonzeiten: Di. 10 – 12 Uhr, Do. 14 – 16 Uhr

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                                               ­ nbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
                                                                                                                                                    u
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                                   gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                                und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                                   scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                                                                                             Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
                                                                                                                                                    Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                                amtsblatt@vg-monsheim.de
 Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg
 Vertrieb:                                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                                       				Es gilt die Preisliste 2021.
Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –3–                                                   Freitag, 9. Dezember 2022

 Amtlicher Teil                       Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

         Verbandsgemeinde Monsheim                                            II. nichtöffentlicher Teil
                                                                              15. Pachtvertrag
                                                                              16. Grundstücksangelegenheit
                                                                              17. Personalangelegenheiten
           Dienstleistungssamstag                                             18. Mitteilungen und Anfragen
                                                                                                                              Ralph Bothe, Bürgermeister
 der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim
 Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Monsheim ist anlässlich des ein-
 mal monatlich stattfindenden Dienstleistungssamstags am 10.12.2022
 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für das Publikum mit vorheriger                          Die Ordnungsbehörde informiert:
 Terminvereinbarung geöffnet.
 Während dieser Zeit stehe auch ich den Bürgerinnen und Bürgern (Ter-                           Unbefristete Parkausweise
 mine bitte mit Frau Weiler unter der Telefon-Nr.: 06243 – 180933 verein-
 baren), die sich mit einem Anliegen an mich wenden möchten, für ein                              verlieren Gültigkeit!
 persönliches Gespräch in meinem Dienstzimmer zur Verfügung.                      Auf Grund einer Gesetzesänderung möchten wir darauf hinweisen, dass
                                            Ralph Bothe, Bürgermeister           zeitlich unbefristete Ausweise zur Parkerleichterung keine Gültigkeit
                                                                                  mehr haben.
                                                                                  Bürger, die von der Verbandsgemeinde Monsheim einen solchen Aus-
                                                                                  weis ausgestellt bekommen haben, werden gebeten sich diesbezüglich
                                                                                  mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen.
Bekanntmachung                                                                    Es erfolgt sodann eine Neuausstellung eines auf die Dauer von 5 Jahren
Am Mittwoch, den 14. Dezember 2022 um 19:00 Uhr findet im Ratssaal der            befristeten Parkausweises.
Verbandsgemeinde Monsheim die 26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung
                                                                                  Wenn Sie Inhaber eines unbefristeten Parkausweises sind, egal welche
des Verbandsgemeinderates Monsheim für die Wahlperiode 2019 – 2024
                                                                                  Farbe, melden Sie sich bitte bei Frau Häger unter 06243 - 180941 um das
statt.
                                                                                  weitere Vorgehen zu besprechen.
                                                                                                                                   Ihre Ordnungsbehörde
Tagesordnung:
I. öffentlicher Teil
1.     Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim
       Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes
2.     Jugend- und Sozialbeirat der VG Monsheim;                              Kurzprotokoll
       Nachwahl eines ordentlichen Mitgliedes                                 über die 25. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des
3.1 Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Stellenplan                   ­Verbandsgemeinderates Monsheim am Mittwoch, 09.11.2022, im
       - Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans       Ratssaal der Verbandsgemeinde Monsheim.
       oder seiner Anlagen durch die Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO
3.2	Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Stellenplan der Ver-         TOP 1.1 Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim
       bandsgemeinde Monsheim sowie Wirtschaftsplan Abwasserbeseiti-          Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes
       gung                                                                   Der Verbandsgemeinderat wählt einstimmig Herrn Frank Bernhard als Nach-
4.     Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und                  folger von Frau Melanie Ostendorf zum stellvertretenden Mitglied in den
       Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der                 Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim.
       Verbandsgemeinde Monsheim;
       Beschlussfassung                                                       TOP 1.2 Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim
5.     Kindertagesstätten;                                                    Nachwahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes
       Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung - Beschlussfassung     Der Verbandsgemeinderat wählt einstimmig Frau Susann John als ordent­
6.     Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse 2018 durch das          liches und Frau Justyna Winkler als stellvertretendes Mitglied in den Schul-
       Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt;                                    trägerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim.
       Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gemäß § 33 Abs. 1 GemO
       über das Prüfungsergebnis                                              TOP 2 Jugend- und Sozialbeirat der VG Monsheim;
7.	Notstromeinspeisung in den Feuerwehrhäusern in                            Nachwahl eines ordentlichen Mitgliedes
       ­Flörsheim-Dalsheim und Monsheim;                                      Die CDU-Fraktion kann derzeit keine Nachfolge benennen und bittet um
        Schaffung der technischen Voraussetzungen                             Verschiebung des Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung.
        - Auftragsvergabe
8.      Umwelt- und Klimaschutz;                                              TOP 3	Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeinde
        - Beantragung einer Förderung aus dem Programm „Erstellung                     Monsheim
        einer kommunalen Wärmeplanung“                                        a) Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. § 114 GemO
9.      Neubau der Rheinhessenhalle;                                          b) Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs. 1 GemO
        Garten-, und Landschaftsbau -                                         Der Verbandsgemeinderat stellt einstimmig die Jahresrechnung 2021 ge-
        Beauftragung Nachtrag Nr. 6                                           mäß § 114 Abs. 1 GemO nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungs­
10. Rheinhessenhalle Monsheim;                                                prüfungsausschuss fest. Der Jahresabschluss 2021 schließt in der Ergebnis-
        Benutzungsordnung, Hausordnung                                        rechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 343.287,08 € ab, in der
11. Bürgerbus der Verbandsgemeinde Monsheim;                                  Finanzrechnung ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von
        Fahrzeugbeschaffung                                                   -1.533.985,81 €. Das Eigenkapital beläuft sich am Ende des Jahres 2021 auf
        Auftragsvergabe                                                       22.240.391,09 €.
12.1 Spendenangelegenheit                                                     Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Bei-
        Förderung des Sports                                                  geordneten wird einstimmig Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO erteilt.
12.2 Spendenangelegenheit
        Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes       TOP 4.1 Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle in Monsheim
        sowie der Unfallverhütung                                             - Nachtragsangelegenheit - Garten- und Landschaftsbauarbeiten
12.3 Spendenangelegenheit                                                     Der Verbandsgemeinderat Monsheim stimmt dem Nachtragsangebot der
        Förderung der Jugend- und Altenhilfe                                  Fa. WÖBAU GmbH & Co. KG, Ober-Saulheimer Straße 24, 55286 Wörrstadt,
13. Einwohnerfragen                                                           i.H.v. 43.852,88 EUR einstimmig bei zwei Enthaltungen zu und ermächtigt
14. Mitteilungen und Anfragen                                                 den Bürgermeister mit der Beauftragung des Nachtrages.
Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
Amtsblatt VG Monsheim                                                     –4–                                                       Freitag, 9. Dezember 2022

TOP 4.2 Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle in Monsheim                      Grundlagezahlen, um zeitnah die Haushaltsplanung weiterführen zu kön-
- Nachtragsangelegenheit - Garten- und Landschaftsbauarbeiten                   nen.
  hier: Verkehrsfläche                                                        • Die LEADER-Region „Rhein-Haardt“ wurde für die neue EU-Förderperiode
Der Verbandsgemeinderat Monsheim stimmt dem Nachtragsangebot der                anerkannt. In einer Feierstunde wurde am 08.11.2022 in Neustadt an der
Fa. WÖBAU GmbH & Co. KG, Ober-Saulheimer Straße 24, 55286 Wörrstadt,            Weinstraße die Urkunde durch Staatssekretär Andy Brecht an Regionalma-
i.H.v. 51.961,84 EUR (brutto) einstimmig bei zwei Enthaltungen zu und er-       nager Dr. Dell, LAG-Vorsitzenden Ralph Bothe und die zukünftige Ge-
mächtigt den Bürgermeister mit der Beauftragung des Nachtrages.                 schäftsführerin Carolin Schreiber übergeben. In Zukunft kann die Stelle der
                                                                                Geschäftsführerin mit bis zu 50 % anerkannt und abgerechnet werden
TOP 4.3 Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle in Monsheim                      (bisher 15 %).
- Kunst am Bau - Nachtrag Objektbeleuchtung
Der Verbandsgemeinderat Monsheim stimmt mehrheitlich bei zwei Gegen-          Anfragen
stimmen dem Nachtrag zur Beleuchtung des Kunstwerks „Rheinlauf“ wie           • Es wird angefragt, ob an der B 47 neu in Höhe Abzweig Hohen-Sülzen das
vorgeschlagen zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Beauftragung die-         Schild mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h versetzt werden
ser Maßnahme.                                                                   kann, so dass es früher gilt. In letzter Zeit soll es vermehrt zu kritischen Si-
                                                                                tuationen mit Rübenfahrzeugen beim Abbiegen gegeben haben. Herr
TOP 5 Errichtung Parkplätze für die Rheinhessenhalle;                           Bothe berichtet, dass bereits die Einrichtung der Geschwindigkeitsbe-
Beschluss über die Erstattung der Kosten an die Ortsgemeinde Monsheim           schränkung in der bisherigen Form ein langer Prozess war mit dem LBM
Der Verbandsgemeinderat stimmt einstimmig der Zahlung eines Ablösebe-           und der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Die zuständigen Behörden waren
trages in Höhe der Hälfte der anfallenden Kosten für den Bau der Parkplätze     zunächst gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Der Vorsitzende
am Friedhof, höchstens jedoch 330.000,00 Euro, an die Ortsgemeinde Mons-        wird diese Angelegenheit demnächst bei einem Gespräch mit der Polizei
heim zu. Dafür werden die neu erstellten Parkplätze auch zur Nutzung durch      Worms vortragen und um Kontrollen in diesem Bereich bitten.
Besucher/innen der Rheinhessenhalle zur Verfügung gestellt.                   • Auf Nachfrage berichtet Herr Beer über den aktuellen Stand der Umset-
                                                                                zung des Online-Zugangsgesetzes in der VG Monsheim. Wegen diverser
TOP 6.1 Neubau Bauhofhalle Monsheim                                             technischer Probleme wird eine Umsetzung bis zum 31.12.2022, flächen-
Heizungsarbeiten - Auftragsvergabe                                              deckend in Rheinland-Pfalz, nicht möglich sein. Es wird versucht, zunächst
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, der Firma Dirk und Wilko         die wichtigsten Dienstleistungen umzustellen und danach Zug um Zug die
Hoffmann, Flörsheim-Dalsheim, den Auftrag für die Heizungsarbeiten in den       restlichen.
Sozialräumen der neuen Bauhofhalle in Höhe von 21.878,53 € brutto zu er-      • Zu einer Anfrage in Bezug auf eine Energiemangellage berichtet der Vor-
teilen.                                                                         sitzende, dass derzeit die Einsatzpläne der Feuerwehr überarbeitet und an-
                                                                                gepasst werden. Zur Versorgung der Einsatzkräfte im Notfall sind Lebens-
TOP 6.2 Neubau Bauhofhalle Monsheim                                             mittelvorräte, Feldbetten und Decken angeschafft worden.
Sanitärinstallation - Auftragsvergabe
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, der Firma Dirk und Wilko       TOP 12 Einwohnerfragen
Hoffmann, Flörsheim-Dalsheim, den Auftrag für die Sanitärinstallation in      Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.
den Sozialräumen der neuen Bauhofhalle in Höhe von 7.250,48 € brutto zu
erteilen.                                                                     TOP 13 Personalangelegenheiten
                                                                              Der Vorsitzende berichtet über verschiedene Personalangelegenheiten.
TOP 6.3 Neubau der Bauhofhalle Monsheim;
Elektroinstallation - Auftragsvergabe                                         TOP 14 Mitteilungen und Anfragen
Der Verbandsgemeinderat Monsheim beschließt einstimmig, der Firma             Im nichtöffentlichen Teil werden keine Mitteilungen gemacht und keine An-
Elektronik Jens Rupp aus Flörsheim-Dalsheim den Auftrag für die Elektroins-   fragen gestellt.
tallation für den Neubau der Bauhofhalle in Monsheim zu einem Angebots-
preis in Höhe von 81.631,62 € (brutto) zu erteilen.                           Hinweis:	
                                                                                       Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können
                                                                                       alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer-
TOP 7 Renaturierung Eisbach westlich der Ortslage Offstein;                            den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion.
Gewässerumgestaltung und Erschließung - Auftragsvergabe                                                                    Stephan Beer, Schriftführer
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, der Firma Zehe Bau
GmbH aus Burkardroth den Auftrag zur Renaturierung des Eisbach westlich
der Ortslage Offstein zu einem Angebotspreis in Höhe von 557.546,80 €
(brutto) zu erteilen.                                                                           Flörsheim-Dalsheim
TOP 8 Beschaffung von Dienstfahrzeugen;
Information über die Eilentscheidung gemäß § 48 GemO über den Kauf            „Gräfje 2022“ ab sofort ­erhältlich!
eines Pkw für die Ordnungsbehörde                                             Vielen Dank an den Arbeitskreis der Flörs-
Der Verbandsgemeinderat wird über den Kauf eines neuen Fahrzeugs für die      heim-Dalsheimer Dorfschreiber, welcher
Ordnungsbehörde informiert.                                                   auch in diesem Jahr wieder eine Ausgabe
                                                                              des „Gräfje“ verfasst hat. Ich würde mich
TOP 9	Wohnungsbau- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH                 freuen, wenn Sie das Engagement der
          der VG Monsheim                                                     „Dorfschreiber“ mit dem Erwerb des „Gräfje“
Wirtschaftsplan 2023                                                          honorieren würden.
Der Verbandsgemeinderat Monsheim beschließt einstimmig den Wirt-              Näheres hierzu erfahren Sie unter den Ver-
schaftsplan 2023 der „Wohnen im Süden Rheinhessens“ Wohnungsbau- und          einsnachrichten der Ortsgemeinde „Flörs-
Immobilienverwaltungsgesellschaft der VG Monsheim mbH.                        heim-Dalsheim“ in dieser Amtsblattausga-
                                                                              be (Seite 17/18).
TOP 10	Wirtschaftsplan 2023 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
          Südlicher Wonnegau mbH.
Der Verbandsgemeinderat Monsheim stimmt dem Wirtschaftsplan der Wirt-         Pirschbezirke in Enkenbach-Alsenborn („Flörsheimer Wald“)
schaftsförderungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH Monsheim für das         zu vergeben!
Jahr 2023 einstimmig zu.                                                      Zum 01.04.2023 werden zwei Pirschbezirke mit einer Fläche von ca. 60 ha für
                                                                              die Jagd auf Reh-, Rot und Schwarzwild im Flörsheim-Dalsheimer Forst (Ge-
TOP 11 Mitteilungen und Anfragen                                              markung Enkenbach- Alsenborn) vergeben. Der Waldanteil liegt bei 100%.
Mitteilungen                                                                  Gesucht werden vorrangig Jäger, die forstliche Notwendigkeiten mit jagd­
• Wegen geänderter Umlagegrundlagen gestaltet sich die Haushalts­             lichen Aktivitäten engagiert unterstützen.
  planung für die VG und die Ortsgemeinden in diesem Jahr etwas schwie-       Unterlagen können gegen eine Schutzgebühr von 25,- € bis zum 01.02.2023
  rig. Als Folgen werden zwar mehr Einnahmen durch die Umlagen gene-          schriftlich angefordert werden. Eine Revierführung ist nach vorheriger Ab-
  riert, aber derzeit gibt es viele Unwägbarkeiten wegen Kostensteigerungen   sprache möglich. Der Eigenjagdinhaber ist bei der Vergabe nicht an das
  in allen Bereichen. Der Fachbereich Finanzen arbeitet gerade an den         Höchstgebot gebunden.                                                   
Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –5–                                                     Freitag, 9. Dezember 2022

Anfragen bitte an die:                                                                                             §2
Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Forstverwaltung                              Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Selbstverwaltungsangele-
Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn                                       genheiten finden im Übrigen die Vorschriften des Landesgebührengesetzes
Ansprechpartnerin: Frau Schnepp, Tel.: 06303 913 149,                           sowie der zu dessen Durchführung ergangene Regelungen in der jeweils
                    Petra.Schnepp@enkenbach-alsenborn.de                        geltenden Fassung Anwendung.

                                                                                                                §3
Krabbelgruppe „Little Flö-Da’s“ sucht wieder Verstärkung!                       Besondere Gebührenregelungen in einer anderen Satzung der Ortsgemein-
Die Krabbelgruppe trifft sich ab sofort wieder montags um 10:00 Uhr nach        de Mölsheim gehen den Bestimmungen dieser Verwaltungsgebührensat-
vorheriger Vereinbarung (WhatsApp-Gruppe) im Nebenraum der ehem.                zung vor.
Bürgerhausgaststätte in der Alzeyer Str. 121. Ansprechpartnerin ist Frau
Dana Klonner. Neue Kinder und Eltern sind sehr gerne willkommen!                                                     §4
Bitte melden Sie sich unter krabbelgruppe@floersheimdalsheim.de oder per        Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über
WhatsApp an 0151-23014451 (Dana Klonner) mit Name und Handynummer               die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstver-
an. Wir nehmen Sie sodann in die WhatsApp-Gruppe auf.                           waltungsangelegenheiten vom 26.10.2000 außer Kraft.
Ich würde mich freuen, wenn viele Eltern das Angebot der Krabbelgruppe          Mölsheim, den 07.12.2022                  Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister
„Little Flö-Da’s“ annehmen würden!
Mit freundlichen Grüßen             Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick      Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Mölsheim
                                                                                Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art
                                                                                (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08. November 2007 (GVBl. S. 277)
                                                                                in der Fassung vom 22. März 2019 (GVBl. S. 31)
Bekanntmachung
Am Montag, den 12. Dezember 2022 um 19:00 Uhr findet im Bürgerhaus              Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezem-
der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim die 33. öffentliche/nichtöffentliche        ber 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
Sitzung des Ortsgemeinderates Flörsheim-Dalsheim für die Wahlperiode            21. Juli 2003 (GVBl. S. 212), BS 2013-1, verordnet die Landesregierung:
2019 – 2024 statt.
                                                                                                                    §1
Tagesordnung:                                                                   (1)	Für Amtshandlungen allgemeiner Art werden Gebühren nach dem an-
I. öffentlicher Teil                                                                 liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnis erhoben.
1. Einwohnerfragen                                                              (2)	Soweit für Amtshandlungen allgemeiner Art noch kein Gebührentat­
2. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und                             bestand bestimmt ist, werden Gebühren längstens bis zum Ablauf von
     Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der                          einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift, auf der die Amts-
     Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim;                                                handlung beruht, nach vergleichbaren Gebührentatbeständen des an-
     Beschlussfassung                                                                liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnisses erhoben. Lässt sich ein
3. Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim;                           vergleichbarer Gebührentatbestand nicht feststellen, ist eine Gebühr
     Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung - Beschlussfassung              nach dem Zeitaufwand gemäß § 2 zu erheben; die Gebühr darf
4. Beantragung Bundes-Fördermittel:                                                  5.000,00 EUR nicht überschreiten.
     „Klimaangepasstes Waldmanagement“
5. Straßenangelegenheiten                                                                                        §2
     - Straßenuntergrunduntersuchungen                                          Sind Gebühren nach dem Zeitaufwand zu bemessen, werden für Personal-
6. Ausbau des Gehweges in der Wilhelm Ternis Straße -                           und Sachkosten je angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte
     Grundsatzbeschluss                                                         mit der Befähigung für
7.1 Bauangelegenheiten
     - Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses sowie                das vierte Einstiegsamt    25,70 EUR,
     eines Kellereigebäudes                                                          das dritte Einstiegsamt    17,51 EUR,
7.2 Bauangelegenheiten                                                               das zweite Einstiegsamt    15,08 EUR und
     - Antrag auf Abweichung                                                         das erste Einstiegsamt     12,72 EUR
8. Mitteilungen und Anfragen
9. Einwohnerfragen                                                              erhoben. Satz 1 gilt auch für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen.

II. nichtöffentlicher Teil                                                                                           §3
10. Pachtvertrag                                                                (weggefallen)
11. Mitteilungen und Anfragen
                                       Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister                                         §4
                                                                                Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nachgesucht
                                                                                waren, aber erst nach ihrem Inkrafttreten vorgenommen werden, sind Ge-
                            Mölsheim                                            bühren nach dem bisher geltenden Recht zu erheben, sofern dies für die
                                                                                Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger ist.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und                                                                  §5
                                                                                (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der
                                                                                (2)	Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich der Regelung in § 4, die Landesverord-
Ortsgemeinde Mölsheim vom 06. Dezember 2022                                          nung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allge-
Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)               meines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 (GVBl. S. 61, BS 2013-
in Verbindung mit § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995                     1-1) außer Kraft.
(GVBl. S. 175) und § 2 Abs. 5 Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz
(LGebG) vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578), jeweils in der heute gültigen Fassung,   noch Anlage 1
hat der Ortsgemeinderat Mölsheim am 06.12.2022 folgende Satzung be-             Allgemeines Gebührenverzeichnis
schlossen:
                                                                                  Lfd.   Gegenstand                                         Gebühr EUR
                                     §1                                           Nr.
In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Ortsgemeinde Gebühren
und Auslagen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amts-                       Lfd. Nr. 1 bis 5 finden nur Anwendung, so-
handlungen allgemeiner Art – Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage                     weit in anderen Rechtsvorschriften weder
1) – in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich nicht aus dem beigefügten             eine Gebühr bestimmt noch Gebührenfrei-
– Besonderen Gebührenverzeichnis (Anlage 2) besondere Gebührenfest-                      heit vorgesehen ist. § 2 Abs. 5 des Landes-
legungen ergeben.                                                                        gebührengesetzes bleibt unberührt.
Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
Amtsblatt VG Monsheim                                                     –6–                                                                   Freitag, 9. Dezember 2022

1     Auskunft                                                                         1. Ausstellung einer Bescheinigung zur Er-
      Erteilung einer umfangreichen schriftlichen      38,00   bis   760,00                langung von Fahrpreisermäßigungen,
      oder elektronischen Auskunft oder Erteilung                                      2. Angelegenheiten des Schul- und Hoch-
      einer schriftlichen oder elektronischen Aus-                                         schulbesuchs sowie der Aus-, Fort- und
      kunft mit umfangreichen Vorbereitungs-                                               Weiterbildung, einschließlich der Ausstel-
      maßnahmen aufgrund eines Informations-                                               lung einer Bescheinigung zur Erlangung
      zugangsanspruchs, in einer besoldungs-,                                              von Fahrpreisermäßigungen, für Schüle-
      versorgungs- oder tarifrechtlichen Angele-                                           rinnen und Schüler sowie Studentinnen
      genheit oder außerhalb eines anhängigen                                              und Studenten; bei amtlichen Beglaubi-
      gesetzlich geregelten sonstigen Verwal-                                              gungen von Dokumenten, Unterschriften
      tungsverfahrens bei einem Zeitaufwand von                                            und Handzeichen entfällt diese Gebüh-
      mehr als 45 Minuten                                                                  renbefreiung ab der vierten Beglaubigung
2     Akteneinsicht                                                                        je Dokument,
2.1   Gewährung der Einsicht in ein Dokument           38,00   bis   760,00            3. Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und
      bei einer Behörde außerhalb eines anhängi-                                           Waisengeldern, Krankengeldern, Unter-
      gen Verwaltungsverfahrens bei einem Zeit-                                            stützungen und dergleichen aus öffent­
      aufwand von mehr als 45 Minuten                                                      lichen und privaten Kassen,
2.2   Übermittlung eines Dokuments durch eine          12,00   bis   180,00            4. Gnadensachen, Angelegenheiten der So-
      Behörde zur Einsichtnahme außerhalb eines                                            zial- und Jugendhilfe und der Kriegsopfer-
      anhängigen Verwaltungsverfahrens                                                     fürsorge sowie, soweit hierfür kommunale
3     Herstellung und Übermittlung von                                                     Gebietsköperschaften zuständig sind, An-
      ­Informationsträgern                                                                 gelegenheiten der Grundsicherung für
                                                                                           Arbeitssuchende,
3.1    Herstellung eines Zweitstücks (Duplikat) ei-     1,00   bis     5,50
       ner Urkunde über eine gebührenpflichtige                                        5. Nachweise der Bedürftigkeit,
       Amtshandlung (Bescheid, Genehmigung, Er-                                        6. Bescheinigungen in Steuersachen. Sind
      laubnis, Zulassung, Ausweis und Ähnliches)                                           neben der Gebühr nach lfd. Nr. 4.3 Ausla-
      je angefangene Seite                                                                 gen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Lan-
3.2    Herstellung und Übermittlung einer Kopie                        0,25                desgebührengesetzes zu erstatten, ermä-
       bis DIN A 4 in schwarz-weiß, ausgenommen                                            ßigt sich die Gebühr je angefangene
       eine Kopie eines Betriebsprüfungsberichts,                                          Viertelstunde um 0,15 EUR.
       die eine steuerpflichtige Person neben der                               5      Bestellungen, Zulassungen und
       für sie bestimmten Ausfertigung erhält je                                       Anerkennungen
       angefangene Seite                                                        5.1    Bestellung und Vereidigung als                              42,00     bis   410,00
3.3    Herstellung und Übermittlung eines sonsti-       1,00   bis   500,00            sachverständige Person
       gen Informationsträgers (z. B. Abschrift, Ab-                            5.2    Zulassung und Vereidigung für den privaten                  16,50     bis   410,00
      druck, Auszug, Kopie, Farbkopie, Lichtpause,                                     Beruf
      Druck oder sonstige Vervielfältigung)                                     5.3    Sonstige Anerkennung oder Zulassung                         16,50     bis   820,00
      Anmerkungen zu lfd. Nr. 1 bis 3
      1. Die Erteilung einer mündlichen oder einer
          einfachen schriftlichen oder elektroni-                             Anlage 2
          schen Auskunft ist gebührenfrei.                                    Besonderes Gebührenverzeichnis
                                                                              Für folgende Amtshandlungen des Ortsbürgermeisters oder der
       2. Die Erteilung einer Auskunft aufgrund ei-                          ­Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim in Selbstverwaltungsangelegen-
          nes bestehenden oder früheren Amts-,                                 heiten der Ortsgemeinde Mölsheim sind die nachstehenden Gebühren zu
          Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in einer                           entrichten:
          eigenen Angelegenheit ist gebührenfrei.
      3. weggefallen
                                                                                Lfd.   Gebühren                                                 Fester     Aufwandsab-
      4. Die Gewährung der Einsicht in ein Doku-                               Nr.                                                              Tarif     hängiger Tarif
          ment bei einer Behörde in einer Angele-                                                                                                            (von - bis)
           genheit der Aus-, Fort- und Weiterbildung
           ist gebührenfrei.                                                                                                                      EUR        EUR     EUR
       5. Die Gewährung der Einsicht in das Wasser-                            01     Genehmigung z. Verwendung d. Wap-
          buch und in diejenigen Entscheidungen,                                       pens oder der Flagge der Gemeinde für
          auf die die Eintragung Bezug nimmt, bei                                      gewerbliche Zwecke (§ 5 Abs. 3 GemO);
          einer Behörde ist gebührenfrei.                                              für einmalige Verwendung ..........................       50,00
      6. Auslagen werden auch im Falle der Ge-                                        für regelmäßige Verwendung ....................          100,00
          bührenfreiheit einer Amtshandlung erho-
          ben.                                                                  02     Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur
                                                                                       Benutzung von nichtöffentlichen Wegen
4     Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung                                             über den satzungsmäßigen Zweck hin-
      von Bescheinigungen, Zeugnissen und                                              aus (§ 4 Abs. 2 Wegebenutzungssatzung);
      Genehmigungen sowie Aufnahme von                                                 1. für Krafträder
      Anträgen und Niederschriften                                                     a) für einmalige Benutzung ...........................              10,00    25,00
4.1   Amtliche Beglaubigung eines Dokumentes,           2,50   bis    15,00            b) für regelmäßge Benutzung .......................                 25,00    75,00
      einer Unterschrift oder eines Handzeichens
      je angebrachtem Beglaubigungsvermerk                                             2. für Pkw‘s und Kombi-Fahrzeuge
                                                                                       a) für einmalige Benutzung ...........................              25,00 75,00
4.2    Ausstellung einer Bescheinigung, eines           4,00   bis   175,00
                                                                                       b) für regelmäßige Benutzung ......................                 40,00 100,00
       Zeugnisses oder einer Genehmigung
4.3    Aufnahme eines Antrags oder einer Nieder-       nach Zeitaufwand                3. für Lkw‘s und Sonderfahrzeuge
      schrift je angefangene Arbeitsviertelstunde                                      a) für einmalige Benutzung ...........................              40,00 130,00
                                                                                       b) für regelmäßige Benutzung ......................                 50,00 260,00
      Anmerkungen zu lfd. Nr. 4                                                        4. für sonstige Benutzungen
      In folgenden Angelegenheiten besteht Ge-                                         a) für einmalige Benutzung ...........................              10,00 160,00
      bührenfreiheit:                                                                  b) für regelmäßige Benutzung ......................                 25,00 260,00
Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
Amtsblatt VG Monsheim                                                                 –7–                                                                                                                                                                                                                                                         Freitag, 9. Dezember 2022

03     Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur                            25,00 160,00              269, 270, 271, 272, 273, 274, 275/1, 276, 277/2, 277/3, 278/1, 279, 280, 281,
       Sondernutzung einer Gemeindestraße                                                           282, 283, 284/2, 285, 286/1, 286/2, 287, 288/3, 288/4,189/8, 288/1.
       oder an der Ortsdurchfahrt im Zuge einer                                                     Die genaue Lage ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich.
       Landes- oder Kreisstraße nach §§ 41, 42
       LStrG.                                                                                       Zum Verfahren:
04     Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis für                             5,00   50,00             Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
       das Aufstellen oder Anbringen von We-                                                        i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
       gemarkierungen, Hinweisschildern, Wer-                                                       Absatz 4 BauGB aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2 a und von der
       betafeln oder anderen Gegenständen                                                           Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor-
       auf oder an nichtöffentlichen Wegen                                                          mationen verfügbar sind, wird ebenfalls abgesehen. Das Verfahren wird
       nach § 4 Abs. 3 Wegebenutzungssatzung                                                        ohne die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
05     Für die Zustimmung zur Eintragung einer                                                      sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
       Grundschuld, für Rangrücktrittserklärun-                                                     durchgeführt.
       gen oder für Löschungsbewilligungen
       bei Anträgen mit vorgefertigter                                                                      Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs
       Zustimmungserklärung/                                                                                „In den Bandweiden II – 1. Änderung“

                                                                                                                                                                                                                                                                                                          14 A
                                                                                                                                                                                                                        2

       Löschungsbewilligung ...................................           10,00   25,00                                      19                                 394
                                                                                                                                                                 1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      198
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        194
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         7

       bei Anträgen ohne vorgefertigte
                                                                                                                                                                                                            24 A

                                                                                                                                                                                                                                                                                        13
                                                                                                                                                                                        395                                                                                                                            6
                                                                                                                                                                                         3                    I                                                                                                                            197

                                                                                                                                                                                                                                                               13 A
                                                                                                                                                                                                                                                     206
                                                                                                                                                                395                                                                                                                                                        198              1
                                                                                                                                      396

       Zustimmungerklärung/
                                                                                                                                                                 1                                                                                                                                                          3                                             196                                         194
                                                                                                                                                                                        I                                                                                                                                                                                  1                        195                9                194
                                                                                                                                                                                                                   I                                                                                                                                                                                 1                                   8
                                                                                                                                                                                                                       24

       Löschungsbewilligung ...................................           25,00 50,00
                                                                                                                                                                                                                                                                            260
                                                                                                                                                                                              I
                                                                                                                                                                                                                                            e
                                                                                                                                                                                                                                      straß
                                                                                                   18                                                                     22                                                                                                                                                                                                                                                180
                                                                                                                                                                                                                              berg                                                                                                                                                                                           1
                                                                                                                                                                                                                       Wein
06     Für sonstige Genehmigungen, Erlaubnis-                              5,00 130,00

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 16
                                                                                                                                                                                                                                                                                              15
                                                                                                    413                                                                                       395
                                                                                                                                                                                               4

       se, Ausnahmebewilligungen und andere                                                                                                                                                                                                                                  275
                                                                                                                                                                                                                                                                                              276
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               181
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1

                                                                                                                                                                                                                                       2
                                                                                                                                                                                                                                                                              1
       nach § 2 Landesgebührengesetz gebüh-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 285
                                                                                                                                                                                    I                                                                              277

                                                                                                                                                                                                             1
                                                                                                                                                         25                                                                                      274                2                   I

       renpflichtige Amtshandelungen, sowie                                                                      305                                                                    261                                                                                                                                                                                                        183

       nicht eine andere Gebühr vorgeschrie-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    5
                                                                                          23 A

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           16 A
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              183
                                                                                                                                                         306                                                                                                                                                                                                                   4

                                                                                                                                                                                                                                                 4
       ben ist
                                                                                            23 B

                                                                                                                                                                                                                                                                      273

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Grasw
                                                                                                                                                                                                                                                                                    277

                                                                                                                                                                                                                        3
07     Für die Bearbeitung von Anträgen auf Er-                   20,00
                                                                                            304                                                                                             262                                                                                      3                                                            286
                                                                                             2                                                                                                                                                                                                                                                     1
                                                                                                                                                                              361

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             eg
       laubnis der Benutzung gemeindeeige-                                                                                                         2

                                                                                                                                                                                                                                      Raiffe
                                                                                                        I

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 19
                                                                                                                                                                                                                                                          6
                                                                                                            1

       nen Geländes für private bzw. gewerb­

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  16 B
                                                                                                                                                                                                                                        isenst
                                                                                                                                                                                                                                                                            272                                                                             I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   284                                            286
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    2                                              2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                I

       liche Zwecke

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     16 C
                                                                                                                                                                                                                                            raße
                                                                                                             I                                                                                                                                                                                 278

                                                                                                                                                                                                                                  5
                                                                                                                                                                                    362                                                                                                         1
                                                                                                                                                           4

                                                                                                             I                            360
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           I

08     Entwidmung öffentlicher Flächen und                                25,00 160,00

                                                                                                                                                                                                                                                               8
                                                                                                                         3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            21
                                                                                                                                                                                                        263
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      II

       Aufhebung von Wegen, die von Privaten
                                                                                                                                                                                            363                                                                                   271                                                                                                                183

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                18
                                                                                                                                                                                                                              I                                                                                                                                                                       6
                                                                                                                                                               6
                                                                                                                                                Silvan

       oder sonst beantsprucht werden                                                                            I
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      279                                                                                                                                     181
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               2
                                                                                                                                                  erstra

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     287

                                                                                                                                                                                                                                        7
                                                                                                                                                                                              364                                                        266
                                                                                                                              II                                                                                   264

                                                                                                                                                                                                                                                                       10
                                                                                                                                      5

                                                                                                                                                                     8

                                                                                                                                                                                               1
                                                                                          354
                                                                                                                                                     ße

Mölsheim, den 07.12.2022                            Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister                                                                                                             I                                                                                          270

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      23
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     288                                   183
                                                                                                                                                                                                      364                                                                                                  280                                                        3                                     8
                                                                                                                                                                                                       2
                                                                                                                                      7

                                                                                                                                                                               I
                                                                                                                                                                         10

                                                                                                 353
                                                                                                  1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         20
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung von Rheinland-                                                                                                                                                                                                                                269
                                                                                                                                          7A

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           25
                                                                                                                                                                                                                                                     9

                                                                                                                                                                                   I                                                                                                                             281
                                                                                                    353                                                                                                                     265

Pfalz (GemO) zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung über die Erhe-
                                                                                                     2                                                                                                  365
                                                                                                                                                                                        I
                                                                                                                                                                               12

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   288
                                                                                                            351                                                                                                                                                                                                                                                                     4

bung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstverwaltungs-                                                                                                                                       366                                                                                                                                                                                                   183                 181
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   9                   8
                                                                                                                                           13

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   27
                                                                                                                                                               367
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Lagerplatz
angelegenheiten der Ortsgemeinde Mölsheim
                                                                                                                                           I
                                                                                                                                                                                                                                                                                    14

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der                                                                                                                                                                                16                                                                       282                                                                                                        181
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              7
                                                                                                                                  I                                                                                    368                                                                                                                                                                                        183
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   2

Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge-                                                                                    350                                      346                                                                                                                                                                                               288
                                                                                                                                                    3                                        2                                                                                                268                                                                                              1
                                                                                                                     I

kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an                                                                                                                                                                               267                           283
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         N
gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn                                                  346
                                                                                                  1                                                                                                                                                                                                                                                                                      Maßstab: 1:500

1.	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     0        5     10   15   20    25    30     35    40    45   50 Meter

    gung der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt                                      Geltungsbereich „Bebauungsplan „In den Bandweiden II – 1. Änderung“
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             253

    worden sind, oder
2.	vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-
    standet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-
    ten gegenüber der Ortsgemeinde Offstein oder der Verbandsgemeinde-
    verwaltung Monsheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
    Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach
Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Mölsheim, 07.12.2022                      Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister

                                   Mörstadt
Bebauungsplanentwurf „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ der
Ortsgemeinde Mörstadt;
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der
öffentlichen Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 2 und
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung
Anlass der Planung:
Ziel und Zweck der Planung ist die Wiederherstellung der städtebaulichen
Ordnung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnbedürfnisse sowie
die Sicherung der Erhaltung und Fortentwicklung des Gebietes.

Umfang der Planung:
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von
ca. 19.750 m2 und betrifft die folgenden Flurstücke:
                                                                                                            Übersichtslageplan
Gemarkung Mörstadt, Flur 5, Nrn.: 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268,
Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –8–                                                     Freitag, 9. Dezember 2022

a) Aufstellungsbeschluss:                                                                                            §4
Der Gemeinderat Mörstadt hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 die Ände-          Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über
rung des Bebauungsplanes „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ in einem          die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstver-
solchen Verfahren nach § 13a i.V.m. 13 Abs. 2 BauGB beschlossen.                waltungsangelegenheiten vom 22.08.2000 außer Kraft.
                                                                                Offstein, den 06.12.2022                    Andreas Böll, Ortsbürgermeister
b) Öffentliche Auslegung:
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des        Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Offstein
Bebauungsplanes „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ in der Zeit vom 16.        Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art
Dezember 2022 bis einschl. 20. Januar 2023 in der Verbandsgemeindever-          (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08. November 2007 (GVBl. S. 277)
waltung Monsheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt.                          in der Fassung vom 22. März 2019 (GVBl. S. 31)
In dieser Zeit kann der Entwurf der Planunterlagen mit dem Geltungsbe-          Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezem-
reich des Bebauungsplanentwurfs, den textlichen Festsetzungen, der Be-          ber 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
gründung sowie der zu ändernde Bebauungsplan „In den Bandweiden II“,            21. Juli 2003 (GVBl. S. 212), BS 2013-1, verordnet die Landesregierung:
der seit 1976 rechtskräftig ist, im Verwaltungsgebäude der Verbandsge-
meindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, unter                                                 §1
vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 06243-1809-47, E-Mail: nicole.muel-        (1)	Für Amtshandlungen allgemeiner Art werden Gebühren nach dem an-
ler@vg-monsheim.de ; Tel.: 06243-1809-597, E-Mail: carolin.schreiber@vg-             liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnis erhoben.
monsheim.de ; Tel.: 06243-1809-27, E-Mail: desiree.wonka@vg-monsheim.           (2)	Soweit für Amtshandlungen allgemeiner Art noch kein Gebührentat­
de ) während der Dienststunden                                                       bestand bestimmt ist, werden Gebühren längstens bis zum Ablauf von
montags 	von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und                                            einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift, auf der die Amts-
                        von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                  handlung beruht, nach vergleichbaren Gebührentatbeständen des an-
dienstags bis freitags von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr                                   liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnisses erhoben. Lässt sich ein
von jedermann eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen während                 vergleichbarer Gebührentatbestand nicht feststellen, ist eine Gebühr
dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde                   nach dem Zeitaufwand gemäß § 2 zu erheben; die Gebühr darf
Monsheim (http://www.vg-monsheim.de) unter Verwaltung/Informationen                  5.000,00 EUR nicht überschreiten.
für Behörden und TÖB/Bauleitplanung zur Einsicht zur Verfügung.
Die Unterlagen können auch gem. § 4a Abs. 4 BauGB auf dem Geoportal                                              §2
Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) als zentrales Internetportal     Sind Gebühren nach dem Zeitaufwand zu bemessen, werden für Personal-
des Landes abgerufen bzw. eingesehen werden.                                    und Sachkosten je angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte
                                                                                mit der Befähigung für
Hinweis:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Bauleitpla-                  das vierte Einstiegsamt   25,70 EUR,
nung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15,                  das dritte Einstiegsamt   17,51 EUR,
67590 Monsheim schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.                   das zweite Einstiegsamt   15,08 EUR und
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge-             das erste Einstiegsamt    12,72 EUR
recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bau-
leitplanung unberücksichtigt bleiben können.                                    erhoben. Satz 1 gilt auch für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen.
Des Weiteren wird gem. § 3 Abs. 4 BauGB darauf hinweisen, dass eine Verei-
nigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz                                                §3
(UmwRG) mit einem Rechtsbehelfsverfahren gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG           (weggefallen)
mit allen Einwendungen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder
nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht                                              §4
werden können, ausgeschlossen ist.                                              Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nachgesucht
Mörstadt, 08.12.2022            gez. Stephan Hammer, Ortsbürgermeister         waren, aber erst nach ihrem Inkrafttreten vorgenommen werden, sind Ge-
                                                                                bühren nach dem bisher geltenden Recht zu erheben, sofern dies für die
                                                                                Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger ist.

                             Offstein                                                                                  §5
                                                                                (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                                                                                (2)	Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich der Regelung in § 4, die Landesverord-
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und                                nung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allge-
Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der                               meines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 (GVBl. S. 61, BS 2013-
Ortsgemeinde Offstein vom 05. Dezember 2022                                          1-1) außer Kraft.
Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)
in Verbindung mit § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995                noch Anlage 1
(GVBl. S. 175) und § 2 Abs. 5 Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz        Allgemeines Gebührenverzeichnis
(LGebG) vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578), jeweils in der heute gültigen Fassung,
hat der Ortsgemeinderat Offstein am 05.12.2022 folgende Satzung be-               Lfd.   Gegenstand                                         Gebühr EUR
schlossen:                                                                        Nr.
                                     §1                                                  Lfd. Nr. 1 bis 5 finden nur Anwendung, so-
In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Ortsgemeinde Gebühren                     weit in anderen Rechtsvorschriften weder
und Auslagen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amts-                       eine Gebühr bestimmt noch Gebührenfrei-
handlungen allgemeiner Art – Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage                     heit vorgesehen ist. § 2 Abs. 5 des Landes-
1) – in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich nicht aus dem beigefügten             gebührengesetzes bleibt unberührt.
– Besonderen Gebührenverzeichnis (Anlage 2) besondere Gebührenfest-
                                                                                  1      Auskunft
legungen ergeben.
                                                                                         Erteilung einer umfangreichen schriftlichen    38,00    bis   760,00
                                   §2                                                    oder elektronischen Auskunft oder Erteilung
Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Selbstverwaltungsangele-                   einer schriftlichen oder elektronischen Aus-
genheiten finden im Übrigen die Vorschriften des Landesgebührengesetzes                  kunft mit umfangreichen Vorbereitungs-
sowie der zu dessen Durchführung ergangene Regelungen in der jeweils                     maßnahmen aufgrund eines Informations-
geltenden Fassung Anwendung.                                                             zugangsanspruchs,            in        einer
                                                                                         besoldungs-,versorgungs- oder tarifrechtli-
                                §3                                                       chen Angelegenheit oder außerhalb eines
Besondere Gebührenregelungen in einer anderen Satzung der Ortsgemein-                    anhängigen gesetzlich geregelten sonsti-
de Offstein gehen den Bestimmungen dieser Verwaltungsgebührensatzung                     gen Verwaltungsverfahrens bei einem Zeit-
vor.                                                                                     aufwand von mehr als 45 Minuten
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