Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 49. Jahrgang / Ausgabe Nr. 49 Freitag, den 9. Dezember 2022 Ehrenamtliches Bürgerbus-Projekt der VG Monsheim soll im Sommer 2023 starten Gelungene Auftakt-Veranstaltung mit der Agentur „Landmobil“ VG MONSHEIM – Das Projekt „Bürgerbus für die Verbandsge- meinde Monsheim“ stößt auf gro- ßes Interesse in der Bevölkerung. Bürgermeister Ralph Bothe konnte zusammen mit den Experten der Agentur „Landmobil“ zahlreiche Gäste im Ratssaal begrüßen und auch bei Projekt-Koordinatorin As- trid Milch haben sich bereits zahl- reiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für den Fahr- und Tele- fondienst gemeldet. Die VG Monsheim möchte mit dem neuen Fahrangebot, welches nach bisheriger Planung spätestens im Sommer 2023 starten soll, vor allem die Nahmobilität mit einer starken sozialen Komponente zwischen den Ortsgemeinden verbessern. Dabei sollen die Erfahrungen aus frühe- ren Angeboten und dem zwischen- zeitlichen Ruftaxi-Betrieb mit ein- fließen und durch das Know-how der Agentur „Landmobil“ ergänzt werden. „Das Leben auf dem Land hat sich Bereits bei der Auftaktveranstaltung zeigte sich das große Interesse am Projekt „Bürgerbus“ der VG. in den letzten Jahren verändert,“ weiß Dr. Holger Jansen, der als den Fahrdienst des Bürgerbusses – Die ehrenamtlichen Helferinnen werden kann, sodass wir hier völlig Inhaber von „Landmobil“ bereits ehrenamtliche Helferinnen und und Helfer treffen sich monatlich autark und ohne fossile Energieträ- mehr als 70 Bürgerbus-Projekte in Helfer, welche derzeit gesucht und zu einem gemeinsamen Frühstück ger unterwegs sein können,“ kün- mehreren Bundesländern erfolg- im kommenden Frühjahr geschult und besprechen die Einsatzplanung digt Bürgermeister Ralph Bothe an. reich an den Start gebracht hat. werden. Mittelfristig soll das ehren- für die kommenden Wochen. Dabei Die Finanzierung soll über eine „Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten amtliche Team über den Einsatz des müsse jeder nur ein bis zweimal im Spende der AöR „Energieprojekte finden sich nur noch in den größe- Bürgerbusses mitbestimmen. Die Monat einen Dienst übernehmen, Monsheim“ aus den Erlösen des ren Orten. Viele ältere Menschen Fahrten sind für die Fahrgäste kos- was die Belastung für alle über- Windparks Wachenheim erfolgen. leben selbstbestimmt in den kleine- tenlos. Im Bus wird es aber eine schaubar und mit sonstigen Frei- Die Planungsveranstaltung, bei der ren Ortsgemeinden – für sie ist die Spendendose geben. zeitaktivitäten oder der Berufstätig- dann mit Unterstützung der Agen- Fahrt die erste Herausforderung. Wie erfolgreich ein solches Bürger- keit vereinbar mache. tur „Landmobil“ alle Details Schritt Hier setzt der Bürgerbus an, indem bus-Projekt in der Praxis seit meh- In der VG Monsheim liegen die für Schritt vorgestellt und festgelegt er alle Fahrgäste auf telefonische reren Jahren funktionieren kann, Beschlüsse des Verbandsgemeinde- werden sollen, wird Anfang März Vorbestellung an der Haustür ab- erläuterte Ralph Hinz. Er ist Bürg- rates bereits vor. Nach dem positi- stattfinden und im Amtsblatt ange- holt.“ erbus-Beauftragter der Verbands- ven Verlauf der Auftaktveranstal- kündigt werden. Anschließend er- Der Bus mit acht Sitzplätzen soll – gemeinde Langenlonsheim-Strom- tung soll nun ein Fahrzeug beschafft folgt noch die Schulung der Helfe- je nach Bedarf – an zwei bis drei berg und überzeugt von der werden. „Wir streben den Erwerb rinnen und Helfer, sodass der Bus Tagen in der Woche fahren. Die Notwendigkeit eines solchen Ange- eines voll-elektrischen Busses an, – sofern das neue Fahrzeug recht- Fahrgäste haben die Möglichkeit, bots im ländlichen Raum. So sei in der über die Photovoltaik-Anlage zeitig geliefert wird – ab Sommer an diesen Tagen individuelle Hin- seiner Heimat sowohl das Helfer- auf der neuen Bauhofhalle geladen fahren kann. und Rückfahrten zum Einkaufen, Team über die Jahre zu einer festen zum Arzt, zur Verwaltung oder Einheit, ja zu einer Institution zu- Wer ehrenamtlich beim Projekt „Bürgerbus“ der Verbandsgemeinde auch zum Bahnhof und anderen sammengewachsen, als auch die Monsheim im Telefon- oder Fahrdienst mitarbeiten möchte, meldet Zielen zuvor telefonisch bei einer Zahl der Fahrgäste kontinuierlich sich bitte bei Astrid Milch in der VG-Verwaltung unter Hotline anzumelden. Den Telefon- gestiegen, sodass man inzwischen Tel. 0 62 43 - 18 09 37 oder per E-Mail astrid.milch@vg-monsheim.de. dienst übernehmen – ebenso wie einen zweiten Bus angeschafft habe.
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 9. Dezember 2022 BÜRGERSERVICE Notrufnummern Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei...................................................................................................................1 10 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden soll- Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 te die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Fällen aufgesucht werden. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich. Außerdem gilt die 3-G-Regelung, d. h. das Gebäude dürfen nur Personen betreten, Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen die geimpft, genesen oder getestet sind. Es ist damit zu rechnen, dass es bei unan- zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 gemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungsgebäude eingelassen werden. Bitte Ärztlicher Bereitschaftsdienst������������������������������Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Wenn ohne unmittelbare Behandlung Lebensgefahr besteht oder bleibende gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, Sprechzeiten der Ortsbürgermeister ist der Rettungsdienst unter 112 zu alarmieren. Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Kita Kunterbunt, Rödlerstr. 3 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Krankenhaus Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Rathaus, Hauptstraße 2 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 0151 - 70 86 51 99, andreas.thon@vg-monsheim.de Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Sprechzeiten: Mittwoch, 18.30 – 20.00 Uhr, Rathaus, Kirchgasse 1, Apotheken Notdienst 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden Sprechzeiten: Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr, Alte Güterhalle, Johann-Scherner-Str. 5, Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Sprechzeiten: Montag, 18.00 – 19.00 Uhr, Rathaus, Bahnhofstraße 2 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Sprechzeiten: Montag, 18.30 – 19.30 Uhr, Bürgerhaus, Harxheimer Straße 10 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Feuerwehren Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Unterstützung in besonderen Lebenslagen Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Frau Andrea Möws............................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Monsheim: Wehrführer, Bernd Rothermel................................................ 0 62 43 / 90 53 91 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Polizei Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Polizeikommissar Frank Wagner, Schloßstr. 48, 67551 Worms-Pfeddersheim. 0 62 47 / 870 Pflegestützpunkt Osthofen Fax: 0 62 47 / 89 0 Jessica Hub jessica.hub@pflegestuetzpunkte-rlp.de���������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Irena Markheim irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr; Sa. 8.30 – 12.30 Uhr An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen. Informationen und Terminvereinbarung Störungs- und Bereitschaftsdienste Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr unter der ��������������������������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7082 per E-Mail unter hutflies.laura@alzey-worms.de Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Offene ärztliche telefonische Sprechstunde Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Mo. 10 – 12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter �������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7079 Störungsdienst..............................................................................................................0 62 42 / 50 05-40 Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression, Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)..............................................................0 62 43 / 90 62-40 Mehr-Generationen-Haus, Schlossgasse 13, 55232 Alzey Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19 – 21 Uhr Verbandsgemeindewerke Monsheim................................................................. 01 72 / 3 52 16 45 Wegen der Corona-Pandemie: Voranmeldung per Email unter Elektro-Notdienst....................................................................................................... 01 72 / 741 55 74 shgdepressionalzey@gmx.de oder per WhatsApp unter 0159 / 08 18 15 80 Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung)........................................ 0 67 31 / 49 63 01 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms����������� Tel. 0151 / 5127 8604 (während der üblichen Geschäftszeiten):���������������������������������������������������������������� 06241 848-300 oder Bundesweites Opfer-Telefon ........................................................................................... 116 006 bei Störfällen (rund um die Uhr)..................................................................................0800 184 8800 Telefon Frauennotruf Alzey - Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):....E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 Ernst-Ludwig-Straße 43, 55232 Alzey���������������������������������������������������������� Tel. 06731 / 484 12 41 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):..................E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 E-Mail: alzey@frauenzentrumworms.de Deutsche Telekom Kundenservice........................................................................... 0800 / 33 01 000 Ansprechpartnerinnen: Regina Mayer, Ronja Scheu, Deutsche Telekom Bauherren-Beratung................................................................ 0800 / 33 01 903 Telefonzeiten: Di. 10 – 12 Uhr, Do. 14 – 16 Uhr Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, nbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- u Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2021.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 9. Dezember 2022 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Monsheim II. nichtöffentlicher Teil 15. Pachtvertrag 16. Grundstücksangelegenheit 17. Personalangelegenheiten Dienstleistungssamstag 18. Mitteilungen und Anfragen Ralph Bothe, Bürgermeister der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Monsheim ist anlässlich des ein- mal monatlich stattfindenden Dienstleistungssamstags am 10.12.2022 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr für das Publikum mit vorheriger Die Ordnungsbehörde informiert: Terminvereinbarung geöffnet. Während dieser Zeit stehe auch ich den Bürgerinnen und Bürgern (Ter- Unbefristete Parkausweise mine bitte mit Frau Weiler unter der Telefon-Nr.: 06243 – 180933 verein- baren), die sich mit einem Anliegen an mich wenden möchten, für ein verlieren Gültigkeit! persönliches Gespräch in meinem Dienstzimmer zur Verfügung. Auf Grund einer Gesetzesänderung möchten wir darauf hinweisen, dass Ralph Bothe, Bürgermeister zeitlich unbefristete Ausweise zur Parkerleichterung keine Gültigkeit mehr haben. Bürger, die von der Verbandsgemeinde Monsheim einen solchen Aus- weis ausgestellt bekommen haben, werden gebeten sich diesbezüglich mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. Bekanntmachung Es erfolgt sodann eine Neuausstellung eines auf die Dauer von 5 Jahren Am Mittwoch, den 14. Dezember 2022 um 19:00 Uhr findet im Ratssaal der befristeten Parkausweises. Verbandsgemeinde Monsheim die 26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Wenn Sie Inhaber eines unbefristeten Parkausweises sind, egal welche des Verbandsgemeinderates Monsheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 Farbe, melden Sie sich bitte bei Frau Häger unter 06243 - 180941 um das statt. weitere Vorgehen zu besprechen. Ihre Ordnungsbehörde Tagesordnung: I. öffentlicher Teil 1. Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes 2. Jugend- und Sozialbeirat der VG Monsheim; Kurzprotokoll Nachwahl eines ordentlichen Mitgliedes über die 25. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des 3.1 Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Stellenplan Verbandsgemeinderates Monsheim am Mittwoch, 09.11.2022, im - Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans Ratssaal der Verbandsgemeinde Monsheim. oder seiner Anlagen durch die Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO 3.2 Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und Stellenplan der Ver- TOP 1.1 Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim bandsgemeinde Monsheim sowie Wirtschaftsplan Abwasserbeseiti- Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes gung Der Verbandsgemeinderat wählt einstimmig Herrn Frank Bernhard als Nach- 4. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und folger von Frau Melanie Ostendorf zum stellvertretenden Mitglied in den Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim. Verbandsgemeinde Monsheim; Beschlussfassung TOP 1.2 Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim 5. Kindertagesstätten; Nachwahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung - Beschlussfassung Der Verbandsgemeinderat wählt einstimmig Frau Susann John als ordent 6. Überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse 2018 durch das liches und Frau Justyna Winkler als stellvertretendes Mitglied in den Schul- Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt; trägerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim. Unterrichtung des Verbandsgemeinderates gemäß § 33 Abs. 1 GemO über das Prüfungsergebnis TOP 2 Jugend- und Sozialbeirat der VG Monsheim; 7. Notstromeinspeisung in den Feuerwehrhäusern in Nachwahl eines ordentlichen Mitgliedes Flörsheim-Dalsheim und Monsheim; Die CDU-Fraktion kann derzeit keine Nachfolge benennen und bittet um Schaffung der technischen Voraussetzungen Verschiebung des Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung. - Auftragsvergabe 8. Umwelt- und Klimaschutz; TOP 3 Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Verbandsgemeinde - Beantragung einer Förderung aus dem Programm „Erstellung Monsheim einer kommunalen Wärmeplanung“ a) Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. § 114 GemO 9. Neubau der Rheinhessenhalle; b) Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs. 1 GemO Garten-, und Landschaftsbau - Der Verbandsgemeinderat stellt einstimmig die Jahresrechnung 2021 ge- Beauftragung Nachtrag Nr. 6 mäß § 114 Abs. 1 GemO nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungs 10. Rheinhessenhalle Monsheim; prüfungsausschuss fest. Der Jahresabschluss 2021 schließt in der Ergebnis- Benutzungsordnung, Hausordnung rechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 343.287,08 € ab, in der 11. Bürgerbus der Verbandsgemeinde Monsheim; Finanzrechnung ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von Fahrzeugbeschaffung -1.533.985,81 €. Das Eigenkapital beläuft sich am Ende des Jahres 2021 auf Auftragsvergabe 22.240.391,09 €. 12.1 Spendenangelegenheit Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Bei- Förderung des Sports geordneten wird einstimmig Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO erteilt. 12.2 Spendenangelegenheit Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes TOP 4.1 Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle in Monsheim sowie der Unfallverhütung - Nachtragsangelegenheit - Garten- und Landschaftsbauarbeiten 12.3 Spendenangelegenheit Der Verbandsgemeinderat Monsheim stimmt dem Nachtragsangebot der Förderung der Jugend- und Altenhilfe Fa. WÖBAU GmbH & Co. KG, Ober-Saulheimer Straße 24, 55286 Wörrstadt, 13. Einwohnerfragen i.H.v. 43.852,88 EUR einstimmig bei zwei Enthaltungen zu und ermächtigt 14. Mitteilungen und Anfragen den Bürgermeister mit der Beauftragung des Nachtrages.
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 9. Dezember 2022 TOP 4.2 Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle in Monsheim Grundlagezahlen, um zeitnah die Haushaltsplanung weiterführen zu kön- - Nachtragsangelegenheit - Garten- und Landschaftsbauarbeiten nen. hier: Verkehrsfläche • Die LEADER-Region „Rhein-Haardt“ wurde für die neue EU-Förderperiode Der Verbandsgemeinderat Monsheim stimmt dem Nachtragsangebot der anerkannt. In einer Feierstunde wurde am 08.11.2022 in Neustadt an der Fa. WÖBAU GmbH & Co. KG, Ober-Saulheimer Straße 24, 55286 Wörrstadt, Weinstraße die Urkunde durch Staatssekretär Andy Brecht an Regionalma- i.H.v. 51.961,84 EUR (brutto) einstimmig bei zwei Enthaltungen zu und er- nager Dr. Dell, LAG-Vorsitzenden Ralph Bothe und die zukünftige Ge- mächtigt den Bürgermeister mit der Beauftragung des Nachtrages. schäftsführerin Carolin Schreiber übergeben. In Zukunft kann die Stelle der Geschäftsführerin mit bis zu 50 % anerkannt und abgerechnet werden TOP 4.3 Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle in Monsheim (bisher 15 %). - Kunst am Bau - Nachtrag Objektbeleuchtung Der Verbandsgemeinderat Monsheim stimmt mehrheitlich bei zwei Gegen- Anfragen stimmen dem Nachtrag zur Beleuchtung des Kunstwerks „Rheinlauf“ wie • Es wird angefragt, ob an der B 47 neu in Höhe Abzweig Hohen-Sülzen das vorgeschlagen zu und ermächtigt den Bürgermeister zur Beauftragung die- Schild mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h versetzt werden ser Maßnahme. kann, so dass es früher gilt. In letzter Zeit soll es vermehrt zu kritischen Si- tuationen mit Rübenfahrzeugen beim Abbiegen gegeben haben. Herr TOP 5 Errichtung Parkplätze für die Rheinhessenhalle; Bothe berichtet, dass bereits die Einrichtung der Geschwindigkeitsbe- Beschluss über die Erstattung der Kosten an die Ortsgemeinde Monsheim schränkung in der bisherigen Form ein langer Prozess war mit dem LBM Der Verbandsgemeinderat stimmt einstimmig der Zahlung eines Ablösebe- und der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Die zuständigen Behörden waren trages in Höhe der Hälfte der anfallenden Kosten für den Bau der Parkplätze zunächst gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Der Vorsitzende am Friedhof, höchstens jedoch 330.000,00 Euro, an die Ortsgemeinde Mons- wird diese Angelegenheit demnächst bei einem Gespräch mit der Polizei heim zu. Dafür werden die neu erstellten Parkplätze auch zur Nutzung durch Worms vortragen und um Kontrollen in diesem Bereich bitten. Besucher/innen der Rheinhessenhalle zur Verfügung gestellt. • Auf Nachfrage berichtet Herr Beer über den aktuellen Stand der Umset- zung des Online-Zugangsgesetzes in der VG Monsheim. Wegen diverser TOP 6.1 Neubau Bauhofhalle Monsheim technischer Probleme wird eine Umsetzung bis zum 31.12.2022, flächen- Heizungsarbeiten - Auftragsvergabe deckend in Rheinland-Pfalz, nicht möglich sein. Es wird versucht, zunächst Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, der Firma Dirk und Wilko die wichtigsten Dienstleistungen umzustellen und danach Zug um Zug die Hoffmann, Flörsheim-Dalsheim, den Auftrag für die Heizungsarbeiten in den restlichen. Sozialräumen der neuen Bauhofhalle in Höhe von 21.878,53 € brutto zu er- • Zu einer Anfrage in Bezug auf eine Energiemangellage berichtet der Vor- teilen. sitzende, dass derzeit die Einsatzpläne der Feuerwehr überarbeitet und an- gepasst werden. Zur Versorgung der Einsatzkräfte im Notfall sind Lebens- TOP 6.2 Neubau Bauhofhalle Monsheim mittelvorräte, Feldbetten und Decken angeschafft worden. Sanitärinstallation - Auftragsvergabe Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, der Firma Dirk und Wilko TOP 12 Einwohnerfragen Hoffmann, Flörsheim-Dalsheim, den Auftrag für die Sanitärinstallation in Es werden keine Einwohnerfragen gestellt. den Sozialräumen der neuen Bauhofhalle in Höhe von 7.250,48 € brutto zu erteilen. TOP 13 Personalangelegenheiten Der Vorsitzende berichtet über verschiedene Personalangelegenheiten. TOP 6.3 Neubau der Bauhofhalle Monsheim; Elektroinstallation - Auftragsvergabe TOP 14 Mitteilungen und Anfragen Der Verbandsgemeinderat Monsheim beschließt einstimmig, der Firma Im nichtöffentlichen Teil werden keine Mitteilungen gemacht und keine An- Elektronik Jens Rupp aus Flörsheim-Dalsheim den Auftrag für die Elektroins- fragen gestellt. tallation für den Neubau der Bauhofhalle in Monsheim zu einem Angebots- preis in Höhe von 81.631,62 € (brutto) zu erteilen. Hinweis: Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer- TOP 7 Renaturierung Eisbach westlich der Ortslage Offstein; den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion. Gewässerumgestaltung und Erschließung - Auftragsvergabe Stephan Beer, Schriftführer Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, der Firma Zehe Bau GmbH aus Burkardroth den Auftrag zur Renaturierung des Eisbach westlich der Ortslage Offstein zu einem Angebotspreis in Höhe von 557.546,80 € (brutto) zu erteilen. Flörsheim-Dalsheim TOP 8 Beschaffung von Dienstfahrzeugen; Information über die Eilentscheidung gemäß § 48 GemO über den Kauf „Gräfje 2022“ ab sofort erhältlich! eines Pkw für die Ordnungsbehörde Vielen Dank an den Arbeitskreis der Flörs- Der Verbandsgemeinderat wird über den Kauf eines neuen Fahrzeugs für die heim-Dalsheimer Dorfschreiber, welcher Ordnungsbehörde informiert. auch in diesem Jahr wieder eine Ausgabe des „Gräfje“ verfasst hat. Ich würde mich TOP 9 Wohnungsbau- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH freuen, wenn Sie das Engagement der der VG Monsheim „Dorfschreiber“ mit dem Erwerb des „Gräfje“ Wirtschaftsplan 2023 honorieren würden. Der Verbandsgemeinderat Monsheim beschließt einstimmig den Wirt- Näheres hierzu erfahren Sie unter den Ver- schaftsplan 2023 der „Wohnen im Süden Rheinhessens“ Wohnungsbau- und einsnachrichten der Ortsgemeinde „Flörs- Immobilienverwaltungsgesellschaft der VG Monsheim mbH. heim-Dalsheim“ in dieser Amtsblattausga- be (Seite 17/18). TOP 10 Wirtschaftsplan 2023 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH. Der Verbandsgemeinderat Monsheim stimmt dem Wirtschaftsplan der Wirt- Pirschbezirke in Enkenbach-Alsenborn („Flörsheimer Wald“) schaftsförderungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH Monsheim für das zu vergeben! Jahr 2023 einstimmig zu. Zum 01.04.2023 werden zwei Pirschbezirke mit einer Fläche von ca. 60 ha für die Jagd auf Reh-, Rot und Schwarzwild im Flörsheim-Dalsheimer Forst (Ge- TOP 11 Mitteilungen und Anfragen markung Enkenbach- Alsenborn) vergeben. Der Waldanteil liegt bei 100%. Mitteilungen Gesucht werden vorrangig Jäger, die forstliche Notwendigkeiten mit jagd • Wegen geänderter Umlagegrundlagen gestaltet sich die Haushalts lichen Aktivitäten engagiert unterstützen. planung für die VG und die Ortsgemeinden in diesem Jahr etwas schwie- Unterlagen können gegen eine Schutzgebühr von 25,- € bis zum 01.02.2023 rig. Als Folgen werden zwar mehr Einnahmen durch die Umlagen gene- schriftlich angefordert werden. Eine Revierführung ist nach vorheriger Ab- riert, aber derzeit gibt es viele Unwägbarkeiten wegen Kostensteigerungen sprache möglich. Der Eigenjagdinhaber ist bei der Vergabe nicht an das in allen Bereichen. Der Fachbereich Finanzen arbeitet gerade an den Höchstgebot gebunden.
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 9. Dezember 2022 Anfragen bitte an die: §2 Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Forstverwaltung Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Selbstverwaltungsangele- Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn genheiten finden im Übrigen die Vorschriften des Landesgebührengesetzes Ansprechpartnerin: Frau Schnepp, Tel.: 06303 913 149, sowie der zu dessen Durchführung ergangene Regelungen in der jeweils Petra.Schnepp@enkenbach-alsenborn.de geltenden Fassung Anwendung. §3 Krabbelgruppe „Little Flö-Da’s“ sucht wieder Verstärkung! Besondere Gebührenregelungen in einer anderen Satzung der Ortsgemein- Die Krabbelgruppe trifft sich ab sofort wieder montags um 10:00 Uhr nach de Mölsheim gehen den Bestimmungen dieser Verwaltungsgebührensat- vorheriger Vereinbarung (WhatsApp-Gruppe) im Nebenraum der ehem. zung vor. Bürgerhausgaststätte in der Alzeyer Str. 121. Ansprechpartnerin ist Frau Dana Klonner. Neue Kinder und Eltern sind sehr gerne willkommen! §4 Bitte melden Sie sich unter krabbelgruppe@floersheimdalsheim.de oder per Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über WhatsApp an 0151-23014451 (Dana Klonner) mit Name und Handynummer die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstver- an. Wir nehmen Sie sodann in die WhatsApp-Gruppe auf. waltungsangelegenheiten vom 26.10.2000 außer Kraft. Ich würde mich freuen, wenn viele Eltern das Angebot der Krabbelgruppe Mölsheim, den 07.12.2022 Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister „Little Flö-Da’s“ annehmen würden! Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Mölsheim Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08. November 2007 (GVBl. S. 277) in der Fassung vom 22. März 2019 (GVBl. S. 31) Bekanntmachung Am Montag, den 12. Dezember 2022 um 19:00 Uhr findet im Bürgerhaus Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezem- der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim die 33. öffentliche/nichtöffentliche ber 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom Sitzung des Ortsgemeinderates Flörsheim-Dalsheim für die Wahlperiode 21. Juli 2003 (GVBl. S. 212), BS 2013-1, verordnet die Landesregierung: 2019 – 2024 statt. §1 Tagesordnung: (1) Für Amtshandlungen allgemeiner Art werden Gebühren nach dem an- I. öffentlicher Teil liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnis erhoben. 1. Einwohnerfragen (2) Soweit für Amtshandlungen allgemeiner Art noch kein Gebührentat 2. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und bestand bestimmt ist, werden Gebühren längstens bis zum Ablauf von Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift, auf der die Amts- Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim; handlung beruht, nach vergleichbaren Gebührentatbeständen des an- Beschlussfassung liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnisses erhoben. Lässt sich ein 3. Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim; vergleichbarer Gebührentatbestand nicht feststellen, ist eine Gebühr Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung - Beschlussfassung nach dem Zeitaufwand gemäß § 2 zu erheben; die Gebühr darf 4. Beantragung Bundes-Fördermittel: 5.000,00 EUR nicht überschreiten. „Klimaangepasstes Waldmanagement“ 5. Straßenangelegenheiten §2 - Straßenuntergrunduntersuchungen Sind Gebühren nach dem Zeitaufwand zu bemessen, werden für Personal- 6. Ausbau des Gehweges in der Wilhelm Ternis Straße - und Sachkosten je angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte Grundsatzbeschluss mit der Befähigung für 7.1 Bauangelegenheiten - Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses sowie das vierte Einstiegsamt 25,70 EUR, eines Kellereigebäudes das dritte Einstiegsamt 17,51 EUR, 7.2 Bauangelegenheiten das zweite Einstiegsamt 15,08 EUR und - Antrag auf Abweichung das erste Einstiegsamt 12,72 EUR 8. Mitteilungen und Anfragen 9. Einwohnerfragen erhoben. Satz 1 gilt auch für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen. II. nichtöffentlicher Teil §3 10. Pachtvertrag (weggefallen) 11. Mitteilungen und Anfragen Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister §4 Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nachgesucht waren, aber erst nach ihrem Inkrafttreten vorgenommen werden, sind Ge- Mölsheim bühren nach dem bisher geltenden Recht zu erheben, sofern dies für die Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger ist. Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und §5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der (2) Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich der Regelung in § 4, die Landesverord- Ortsgemeinde Mölsheim vom 06. Dezember 2022 nung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allge- Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) meines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 (GVBl. S. 61, BS 2013- in Verbindung mit § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 1-1) außer Kraft. (GVBl. S. 175) und § 2 Abs. 5 Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz (LGebG) vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578), jeweils in der heute gültigen Fassung, noch Anlage 1 hat der Ortsgemeinderat Mölsheim am 06.12.2022 folgende Satzung be- Allgemeines Gebührenverzeichnis schlossen: Lfd. Gegenstand Gebühr EUR §1 Nr. In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Ortsgemeinde Gebühren und Auslagen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amts- Lfd. Nr. 1 bis 5 finden nur Anwendung, so- handlungen allgemeiner Art – Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage weit in anderen Rechtsvorschriften weder 1) – in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich nicht aus dem beigefügten eine Gebühr bestimmt noch Gebührenfrei- – Besonderen Gebührenverzeichnis (Anlage 2) besondere Gebührenfest- heit vorgesehen ist. § 2 Abs. 5 des Landes- legungen ergeben. gebührengesetzes bleibt unberührt.
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 9. Dezember 2022 1 Auskunft 1. Ausstellung einer Bescheinigung zur Er- Erteilung einer umfangreichen schriftlichen 38,00 bis 760,00 langung von Fahrpreisermäßigungen, oder elektronischen Auskunft oder Erteilung 2. Angelegenheiten des Schul- und Hoch- einer schriftlichen oder elektronischen Aus- schulbesuchs sowie der Aus-, Fort- und kunft mit umfangreichen Vorbereitungs- Weiterbildung, einschließlich der Ausstel- maßnahmen aufgrund eines Informations- lung einer Bescheinigung zur Erlangung zugangsanspruchs, in einer besoldungs-, von Fahrpreisermäßigungen, für Schüle- versorgungs- oder tarifrechtlichen Angele- rinnen und Schüler sowie Studentinnen genheit oder außerhalb eines anhängigen und Studenten; bei amtlichen Beglaubi- gesetzlich geregelten sonstigen Verwal- gungen von Dokumenten, Unterschriften tungsverfahrens bei einem Zeitaufwand von und Handzeichen entfällt diese Gebüh- mehr als 45 Minuten renbefreiung ab der vierten Beglaubigung 2 Akteneinsicht je Dokument, 2.1 Gewährung der Einsicht in ein Dokument 38,00 bis 760,00 3. Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und bei einer Behörde außerhalb eines anhängi- Waisengeldern, Krankengeldern, Unter- gen Verwaltungsverfahrens bei einem Zeit- stützungen und dergleichen aus öffent aufwand von mehr als 45 Minuten lichen und privaten Kassen, 2.2 Übermittlung eines Dokuments durch eine 12,00 bis 180,00 4. Gnadensachen, Angelegenheiten der So- Behörde zur Einsichtnahme außerhalb eines zial- und Jugendhilfe und der Kriegsopfer- anhängigen Verwaltungsverfahrens fürsorge sowie, soweit hierfür kommunale 3 Herstellung und Übermittlung von Gebietsköperschaften zuständig sind, An- Informationsträgern gelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende, 3.1 Herstellung eines Zweitstücks (Duplikat) ei- 1,00 bis 5,50 ner Urkunde über eine gebührenpflichtige 5. Nachweise der Bedürftigkeit, Amtshandlung (Bescheid, Genehmigung, Er- 6. Bescheinigungen in Steuersachen. Sind laubnis, Zulassung, Ausweis und Ähnliches) neben der Gebühr nach lfd. Nr. 4.3 Ausla- je angefangene Seite gen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 des Lan- 3.2 Herstellung und Übermittlung einer Kopie 0,25 desgebührengesetzes zu erstatten, ermä- bis DIN A 4 in schwarz-weiß, ausgenommen ßigt sich die Gebühr je angefangene eine Kopie eines Betriebsprüfungsberichts, Viertelstunde um 0,15 EUR. die eine steuerpflichtige Person neben der 5 Bestellungen, Zulassungen und für sie bestimmten Ausfertigung erhält je Anerkennungen angefangene Seite 5.1 Bestellung und Vereidigung als 42,00 bis 410,00 3.3 Herstellung und Übermittlung eines sonsti- 1,00 bis 500,00 sachverständige Person gen Informationsträgers (z. B. Abschrift, Ab- 5.2 Zulassung und Vereidigung für den privaten 16,50 bis 410,00 druck, Auszug, Kopie, Farbkopie, Lichtpause, Beruf Druck oder sonstige Vervielfältigung) 5.3 Sonstige Anerkennung oder Zulassung 16,50 bis 820,00 Anmerkungen zu lfd. Nr. 1 bis 3 1. Die Erteilung einer mündlichen oder einer einfachen schriftlichen oder elektroni- Anlage 2 schen Auskunft ist gebührenfrei. Besonderes Gebührenverzeichnis Für folgende Amtshandlungen des Ortsbürgermeisters oder der 2. Die Erteilung einer Auskunft aufgrund ei- Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim in Selbstverwaltungsangelegen- nes bestehenden oder früheren Amts-, heiten der Ortsgemeinde Mölsheim sind die nachstehenden Gebühren zu Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in einer entrichten: eigenen Angelegenheit ist gebührenfrei. 3. weggefallen Lfd. Gebühren Fester Aufwandsab- 4. Die Gewährung der Einsicht in ein Doku- Nr. Tarif hängiger Tarif ment bei einer Behörde in einer Angele- (von - bis) genheit der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist gebührenfrei. EUR EUR EUR 5. Die Gewährung der Einsicht in das Wasser- 01 Genehmigung z. Verwendung d. Wap- buch und in diejenigen Entscheidungen, pens oder der Flagge der Gemeinde für auf die die Eintragung Bezug nimmt, bei gewerbliche Zwecke (§ 5 Abs. 3 GemO); einer Behörde ist gebührenfrei. für einmalige Verwendung .......................... 50,00 6. Auslagen werden auch im Falle der Ge- für regelmäßige Verwendung .................... 100,00 bührenfreiheit einer Amtshandlung erho- ben. 02 Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur Benutzung von nichtöffentlichen Wegen 4 Amtliche Beglaubigungen, Ausstellung über den satzungsmäßigen Zweck hin- von Bescheinigungen, Zeugnissen und aus (§ 4 Abs. 2 Wegebenutzungssatzung); Genehmigungen sowie Aufnahme von 1. für Krafträder Anträgen und Niederschriften a) für einmalige Benutzung ........................... 10,00 25,00 4.1 Amtliche Beglaubigung eines Dokumentes, 2,50 bis 15,00 b) für regelmäßge Benutzung ....................... 25,00 75,00 einer Unterschrift oder eines Handzeichens je angebrachtem Beglaubigungsvermerk 2. für Pkw‘s und Kombi-Fahrzeuge a) für einmalige Benutzung ........................... 25,00 75,00 4.2 Ausstellung einer Bescheinigung, eines 4,00 bis 175,00 b) für regelmäßige Benutzung ...................... 40,00 100,00 Zeugnisses oder einer Genehmigung 4.3 Aufnahme eines Antrags oder einer Nieder- nach Zeitaufwand 3. für Lkw‘s und Sonderfahrzeuge schrift je angefangene Arbeitsviertelstunde a) für einmalige Benutzung ........................... 40,00 130,00 b) für regelmäßige Benutzung ...................... 50,00 260,00 Anmerkungen zu lfd. Nr. 4 4. für sonstige Benutzungen In folgenden Angelegenheiten besteht Ge- a) für einmalige Benutzung ........................... 10,00 160,00 bührenfreiheit: b) für regelmäßige Benutzung ...................... 25,00 260,00
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 9. Dezember 2022 03 Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zur 25,00 160,00 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275/1, 276, 277/2, 277/3, 278/1, 279, 280, 281, Sondernutzung einer Gemeindestraße 282, 283, 284/2, 285, 286/1, 286/2, 287, 288/3, 288/4,189/8, 288/1. oder an der Ortsdurchfahrt im Zuge einer Die genaue Lage ist aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich. Landes- oder Kreisstraße nach §§ 41, 42 LStrG. Zum Verfahren: 04 Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis für 5,00 50,00 Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB das Aufstellen oder Anbringen von We- i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 gemarkierungen, Hinweisschildern, Wer- Absatz 4 BauGB aufgestellt. Von dem Umweltbericht nach § 2 a und von der betafeln oder anderen Gegenständen Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Infor- auf oder an nichtöffentlichen Wegen mationen verfügbar sind, wird ebenfalls abgesehen. Das Verfahren wird nach § 4 Abs. 3 Wegebenutzungssatzung ohne die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB 05 Für die Zustimmung zur Eintragung einer sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Grundschuld, für Rangrücktrittserklärun- durchgeführt. gen oder für Löschungsbewilligungen bei Anträgen mit vorgefertigter Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Zustimmungserklärung/ „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ 14 A 2 Löschungsbewilligung ................................... 10,00 25,00 19 394 1 198 194 7 bei Anträgen ohne vorgefertigte 24 A 13 395 6 3 I 197 13 A 206 395 198 1 396 Zustimmungerklärung/ 1 3 196 194 I 1 195 9 194 I 1 8 24 Löschungsbewilligung ................................... 25,00 50,00 260 I e straß 18 22 180 berg 1 Wein 06 Für sonstige Genehmigungen, Erlaubnis- 5,00 130,00 16 15 413 395 4 se, Ausnahmebewilligungen und andere 275 276 181 1 2 1 nach § 2 Landesgebührengesetz gebüh- 285 I 277 1 25 274 2 I renpflichtige Amtshandelungen, sowie 305 261 183 nicht eine andere Gebühr vorgeschrie- 5 23 A 16 A 17 183 306 4 4 ben ist 23 B 273 Grasw 277 3 07 Für die Bearbeitung von Anträgen auf Er- 20,00 304 262 3 286 2 1 361 eg laubnis der Benutzung gemeindeeige- 2 Raiffe I 19 6 1 nen Geländes für private bzw. gewerb 16 B isenst 272 I 284 286 2 2 I liche Zwecke 16 C raße I 278 5 362 1 4 I 360 I 08 Entwidmung öffentlicher Flächen und 25,00 160,00 8 3 21 263 II Aufhebung von Wegen, die von Privaten 363 271 183 18 I 6 6 Silvan oder sonst beantsprucht werden I 279 181 2 erstra 287 7 364 266 II 264 10 5 8 1 354 ße Mölsheim, den 07.12.2022 Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister I 270 23 288 183 364 280 3 8 2 7 I 10 353 1 20 Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung von Rheinland- 269 7A 25 9 I 281 353 265 Pfalz (GemO) zur öffentlichen Bekanntmachung der Satzung über die Erhe- 2 365 I 12 288 351 4 bung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstverwaltungs- 366 183 181 9 8 13 27 367 Lagerplatz angelegenheiten der Ortsgemeinde Mölsheim I 14 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der 16 282 181 7 I 368 183 2 Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge- 350 346 288 3 2 268 1 I kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an 267 283 N gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 346 1 Maßstab: 1:500 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Meter gung der Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Geltungsbereich „Bebauungsplan „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ 253 worden sind, oder 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ten gegenüber der Ortsgemeinde Offstein oder der Verbandsgemeinde- verwaltung Monsheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Mölsheim, 07.12.2022 Sascha Wötzel, Ortsbürgermeister Mörstadt Bebauungsplanentwurf „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Mörstadt; Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung Anlass der Planung: Ziel und Zweck der Planung ist die Wiederherstellung der städtebaulichen Ordnung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnbedürfnisse sowie die Sicherung der Erhaltung und Fortentwicklung des Gebietes. Umfang der Planung: Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 19.750 m2 und betrifft die folgenden Flurstücke: Übersichtslageplan Gemarkung Mörstadt, Flur 5, Nrn.: 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268,
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 9. Dezember 2022 a) Aufstellungsbeschluss: §4 Der Gemeinderat Mörstadt hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 die Ände- Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über rung des Bebauungsplanes „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ in einem die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersatz in Selbstver- solchen Verfahren nach § 13a i.V.m. 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. waltungsangelegenheiten vom 22.08.2000 außer Kraft. Offstein, den 06.12.2022 Andreas Böll, Ortsbürgermeister b) Öffentliche Auslegung: Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Ortsgemeinde Offstein Bebauungsplanes „In den Bandweiden II – 1. Änderung“ in der Zeit vom 16. Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art Dezember 2022 bis einschl. 20. Januar 2023 in der Verbandsgemeindever- (Allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 08. November 2007 (GVBl. S. 277) waltung Monsheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt. in der Fassung vom 22. März 2019 (GVBl. S. 31) In dieser Zeit kann der Entwurf der Planunterlagen mit dem Geltungsbe- Aufgrund des § 2 Abs. 2 und 3 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezem- reich des Bebauungsplanentwurfs, den textlichen Festsetzungen, der Be- ber 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom gründung sowie der zu ändernde Bebauungsplan „In den Bandweiden II“, 21. Juli 2003 (GVBl. S. 212), BS 2013-1, verordnet die Landesregierung: der seit 1976 rechtskräftig ist, im Verwaltungsgebäude der Verbandsge- meindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, unter §1 vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 06243-1809-47, E-Mail: nicole.muel- (1) Für Amtshandlungen allgemeiner Art werden Gebühren nach dem an- ler@vg-monsheim.de ; Tel.: 06243-1809-597, E-Mail: carolin.schreiber@vg- liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnis erhoben. monsheim.de ; Tel.: 06243-1809-27, E-Mail: desiree.wonka@vg-monsheim. (2) Soweit für Amtshandlungen allgemeiner Art noch kein Gebührentat de ) während der Dienststunden bestand bestimmt ist, werden Gebühren längstens bis zum Ablauf von montags von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift, auf der die Amts- von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr handlung beruht, nach vergleichbaren Gebührentatbeständen des an- dienstags bis freitags von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr liegenden Allgemeinen Gebührenverzeichnisses erhoben. Lässt sich ein von jedermann eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen während vergleichbarer Gebührentatbestand nicht feststellen, ist eine Gebühr dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde nach dem Zeitaufwand gemäß § 2 zu erheben; die Gebühr darf Monsheim (http://www.vg-monsheim.de) unter Verwaltung/Informationen 5.000,00 EUR nicht überschreiten. für Behörden und TÖB/Bauleitplanung zur Einsicht zur Verfügung. Die Unterlagen können auch gem. § 4a Abs. 4 BauGB auf dem Geoportal §2 Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) als zentrales Internetportal Sind Gebühren nach dem Zeitaufwand zu bemessen, werden für Personal- des Landes abgerufen bzw. eingesehen werden. und Sachkosten je angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für Hinweis: Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Bauleitpla- das vierte Einstiegsamt 25,70 EUR, nung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer Straße 15, das dritte Einstiegsamt 17,51 EUR, 67590 Monsheim schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. das zweite Einstiegsamt 15,08 EUR und Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- das erste Einstiegsamt 12,72 EUR recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bau- leitplanung unberücksichtigt bleiben können. erhoben. Satz 1 gilt auch für Beschäftigte in vergleichbaren Entgeltgruppen. Des Weiteren wird gem. § 3 Abs. 4 BauGB darauf hinweisen, dass eine Verei- nigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz §3 (UmwRG) mit einem Rechtsbehelfsverfahren gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG (weggefallen) mit allen Einwendungen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht §4 werden können, ausgeschlossen ist. Für Amtshandlungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nachgesucht Mörstadt, 08.12.2022 gez. Stephan Hammer, Ortsbürgermeister waren, aber erst nach ihrem Inkrafttreten vorgenommen werden, sind Ge- bühren nach dem bisher geltenden Recht zu erheben, sofern dies für die Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger ist. Offstein §5 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt, vorbehaltlich der Regelung in § 4, die Landesverord- Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und nung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allge- Auslagenersatz in Selbstverwaltungsangelegenheiten der meines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 (GVBl. S. 61, BS 2013- Ortsgemeinde Offstein vom 05. Dezember 2022 1-1) außer Kraft. Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in Verbindung mit § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20.06.1995 noch Anlage 1 (GVBl. S. 175) und § 2 Abs. 5 Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz Allgemeines Gebührenverzeichnis (LGebG) vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578), jeweils in der heute gültigen Fassung, hat der Ortsgemeinderat Offstein am 05.12.2022 folgende Satzung be- Lfd. Gegenstand Gebühr EUR schlossen: Nr. §1 Lfd. Nr. 1 bis 5 finden nur Anwendung, so- In Selbstverwaltungsangelegenheiten erhebt die Ortsgemeinde Gebühren weit in anderen Rechtsvorschriften weder und Auslagen nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amts- eine Gebühr bestimmt noch Gebührenfrei- handlungen allgemeiner Art – Allgemeines Gebührenverzeichnis (Anlage heit vorgesehen ist. § 2 Abs. 5 des Landes- 1) – in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich nicht aus dem beigefügten gebührengesetzes bleibt unberührt. – Besonderen Gebührenverzeichnis (Anlage 2) besondere Gebührenfest- 1 Auskunft legungen ergeben. Erteilung einer umfangreichen schriftlichen 38,00 bis 760,00 §2 oder elektronischen Auskunft oder Erteilung Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen in Selbstverwaltungsangele- einer schriftlichen oder elektronischen Aus- genheiten finden im Übrigen die Vorschriften des Landesgebührengesetzes kunft mit umfangreichen Vorbereitungs- sowie der zu dessen Durchführung ergangene Regelungen in der jeweils maßnahmen aufgrund eines Informations- geltenden Fassung Anwendung. zugangsanspruchs, in einer besoldungs-,versorgungs- oder tarifrechtli- §3 chen Angelegenheit oder außerhalb eines Besondere Gebührenregelungen in einer anderen Satzung der Ortsgemein- anhängigen gesetzlich geregelten sonsti- de Offstein gehen den Bestimmungen dieser Verwaltungsgebührensatzung gen Verwaltungsverfahrens bei einem Zeit- vor. aufwand von mehr als 45 Minuten
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