Ehrungsabend der Stadt Marktheidenfeld
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“. Nummer 8 Freitag, 20. August 2021 Ehrungsabend der Stadt Marktheidenfeld Foto: Pixabay
Marktheidenfeld -2- Nr. 8/2021 Ehrungen der Stadt Im Westentaschenpark des Marktheidenfelder Franck-Hauses verlieh Erster Bürgermeister Thomas Stamm An- fang August fünf Verdienstmedaillen, vier Ehrenringe, einen Großen Ehrenring sowie den Titel Altbürgermeisterin. Musikalisch umrahmt wurde der Festakt vor rund 50 geladenen Gästen von Akkordeonistin Dr. Alma Flammers- berger und der Sopranistin Anja Tschamler. Thomas Stamm erinnerte eingangs des Festakts daran, dass die Veranstaltung für das kommunalpolitische Wirken der Geehrten, die zum 1. Mai letzten Jahres aus ihren Ämtern ausschieden, pandemiebedingt erst mit 16 Monaten Verspätung stattfinden kann. Auch jetzt sei die Ehrung nur unter bestimmten Regeln möglich. Eines sei dennoch allen Geehrten gleich: „Ihr habt Euch viele Jahre für das Wohl der Stadt Marktheidenfeld eingesetzt. Hierfür danke ich Euch ganz herzlich.“ Im Anschluss nahm das Stadtoberhaupt die Anwesenden mit auf eine kleine Zeitreise und erinnerte an wegweisende Projekte, die in den letzten Jahren in Marktheidenfeld angestoßen oder um- gesetzt wurden: Die Entscheidung für den Gewerbepark Söllershöhe, der So- ziale Wohnungsbau der Säule II an den Birken, die Umsetzung der neuen Bür- gerhäuser in Glasofen und Michelrieth, der Generationenpark in Altfeld, die neue Ortsgestaltung in Marienbrunn und Oberwittbach oder die Erneuerung des Schwabsgrabens in Zimmern seien wichtige Meilensteine. Aber auch der Neubau der Kindertagesstätte Baum- hofstraße, der Neubau der Feuerwache, der Bau der Stadtbibliothek und die Ent- wicklung des Gewerbegebiets Schloss- feld falle in die Amtszeit der Geehrten. „Jeder von Euch hat maßgeblich an die- sen Projekten mitgewirkt, auf die ihr alle stolz sein könnt“, betonte Stamm. Helga Schmidt-Neder, Erste Bürgermeisterin der Stadt Marktheidenfeld von 2008 bis 2020, erhielt gleich zu Beginn der Veranstaltung den Titel „Altbürgermeisterin“ verliehen. Nach Georg Fertig, Emil Buller und Wilhelm Schäfer aus den Stadtteilen sowie Dr. Leonhard Scherg ist Helga Schmidt-Neder das fünfte ehemalige Stadt- oberhaupt, dem diese Ehrung der Stadt Marktheidenfeld zuteil wird. Amtierender Erster Bürgermeister Thomas Stamm hob in seiner Laudatio die Fülle von Aufgaben hervor, die Hel- ga Schmidt-Neder in ihrer zwölfjährigen Amtszeit für Marktheidenfeld „mit großer Souveränität und Freude bewäl- tigt“ hat. „Zusätzlich hast Du von 2008 bis 2020 die Stadt im Kreistag vertreten und warst dort Fraktionsvorsitzen- de der Freien Wähler“, zählte Stamm auf. Hinzu kamen die Ämter als Vorsitzende des Schulverbands der Mittel- schule, als Vorsitzende der Wassergruppe und als Vorsitzende der Kommunalen Allianz Raum Marktheidenfeld. Auch die trinationale Freundschaft mit den Partnerstädten Montfort-sur-Meu in Frankreich und Pobiedziska in Po- len oder das in ihrer Amtszeit entstandene Bürgerfest, ein Fest der Völkerverständigung, seien Helga Schmidt- Neder eine Herzensangelegenheit gewesen. Helga Schmidt-Neder bedankte sich in einer kurzen Rede für die Ernennung zur „Altbürgermeisterin“. Sie erin- nerte daran, dass man dann „alt“ sei, wenn man an der Vergangenheit mehr Freude als an der Zukunft habe. Davon sei sie erfreulicherweise weit entfernt. Bei der Feier, die im Rahmen der Corona-Richtlinien stattfand, ehrte das Stadtoberhaupt auch die 2020 nach ei- ner Stadtratsperiode ausgeschiedenen Stadträte Reinhold Braun, Martin Gerberich, Bärbel Gillmann-Bils, Barba- ra Otter und Gerd Rauh mit der Verdienstmedaille der Stadt Marktheidenfeld. Für mehrere je sechsjährige Stadtratsperioden erhielten Ragnhild Buczko, Klaus Feder, Andrea Hamberger und Werner Reidelbach von Thomas Stamm den Ehrenring der Stadt überreicht. Dem ehemaligen Stadtrat Michael Müller, der dem Gremium von 1990 bis 2020 - also fünf Stadtratsperioden - an- gehörte, wurde der Großen Ehrenring verliehen. Der Sparkassen-Betriebswirt gehörte in seiner Amtszeit nahezu allen Ausschüssen an und war Mitglied im Ehrenkuratorium. Als „Glasfelder Urgestein“ setzte er sich vor allem für die Bewahrung der Eigenständigkeit und die Attraktivität der Stadtteile ein. Seiner Anregung verdanke die Stadt zudem die Gründung der Bürgerkulturstiftung, so Stamm.
Marktheidenfeld -3- Nr. 8/2021 Die Geehrten der Stadt Marktheidenfeld Helga Schmidt-Neder erhielt von Thomas Stamm den Titel „Altbürgermeisterin“ verliehen. Michael Müller (rechts) wurde von Thomas Stamm mit dem „Großen Ehrenring“ der Stadt ausgezeichnet. (Von links) Klaus Feder, Ragnhild Buczko, Andrea Hamberger und Werner Reidelbach erhielten von Thomas Stamm (Mitte) den Ehrenring der Stadt. Martin Gerberich, Reinhold Braun und Gerd Rauh wurden von Thomas Stamm mit der Verdienstmedaille der Stadt geehrt. Bärbel Gillmann-Bils und Barbara Otter waren beim Festakt terminlich verhindert.
Marktheidenfeld -4- Nr. 8/2021 Impressionen vom Ehrungsabend
Marktheidenfeld -5- Nr. 8/2021 Vier Mitglieder des Personalrats verschiedet Vier langjährige Mitglieder des städtischen Personalrats verabschiedete Erster Bürgermeister Thomas Stamm im Juli zusammen mit Geschäftsleitendem Beam- ter Matthias Hanakam. „Für Ihr Engagement im Sinne unserer über 240 städtischen Mitarbeitenden sa- ge ich vielen Dank“, betonte das Stadtoberhaupt im Rahmen der letzten Sitzung des amtierenden Personalrates gegenüber den Ende Juli ausscheidenden Mit- gliedern. Marktheidenfelds Erster Bürgermeister Thomas Stamm (rechts) und Geschäftsleitender Beamter Matthias Hanakam (links) verabschiedeten die Personalräte (von links) Michaela Dürr, Georg Riedmann, Günter Riedel und Wolfgang Stieber. Im Einzelnen verabschiedeten Thomas Stamm und Matthias Hanakam den Vor- sitzenden Georg Riedmann sowie seinen Stellvertreter Wolfgang Stieber. Die Beiden waren insgesamt jeweils 15 Jahre im Personalrat aktiv. Auf zehn Jahre engagierte Mitarbeit im Personalrat blicken der bisherige Schriftführer Günter Riedel und Beisitzerin Michaela Dürr zurück.
Marktheidenfeld -6- Nr. 8/2021 Impressionen vom Richtfest
Marktheidenfeld -7- Nr. 8/2021 Richtfest beim Sozialen Wohnungsbau Im Oktober 2020 fand der Baubeginn für den Sozialen Wohnungsbau der Stadt Marktheidenfeld An den Birken 1 statt. Mitte Juli, zwei Monate früher als geplant, konnten die Verantwortlichen das Richt- fest feiern. „Ziel unserer Arbeiten ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“, betonte Marktheidenfelds Erster Bürgermeister Thomas Stamm im Rahmen einer coronagerechten Feierstunde und bedankte sich bei seiner Amtsvorgängerin Helga Schmidt-Neder und den damaligen Stadträten, die das Projekt ins Rol- len gebracht hatten. Am Südring von Marktheidenfeld entstehen 25 Wohneinheiten verschiedener Größen. Sämtliche Woh- nungen sind barrierefrei, zwei davon rollstuhlgerecht. Im Dachgeschoss entsteht eine ambulant unter- stützte Wohngemeinschaft (WG) des Vereins „Gemeinsam Wohnen mit Handicap“. Auf rund 230 Qua- dratmetern werden sechs Zimmer sowie ein gemeinsamer Wohn-/Ess-/Kochbereich und Terrasse für sechs Menschen mit Behinderung gestaltet. Ein Interview mit Jürgen Brönner, dem Vorsitzenden des es Vereins „Gemeinsam Wohnen mit Handi- cap“, finden Sie auf der vorletzten Seite dieser Ausgabe. Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 2631 Quadratmetern liegt südlich des Ortskerns von Marktheidenfeld in Laufnähe zum Main. Unweit des Grundstücks befindet sich eine Bushaltestelle. Richtfest für den Sozialen Wohnungsbau der Stadt Marktheidenfeld: (von links) MdB Alexander Hoff- mann, Architekt Armin Bauer, Erster Bürgermeister Thomas Stamm, Bauingenieur Martin Liebstückel, stellvertretender Bauamtsleiter Andreas Burk, Holger Pitz von der Regierung von Unterfranken, Statiker Ernst Weißkopf sowie Ruthard Schnarr vom Verein „Gemeinsam Wohnen mit Handicap“. Foto: Caroline Kutz Die Rohbauarbeiten wurden im Juni 2021 weitestgehend fertig gestellt. In den nächsten Monaten fol- gen die Dachabdichtungsarbeiten sowie die Ausbaugewerke. Die Fertigstellung des mit rund 6 Millionen Euro veranschlagten Projekts ist für Mitte 2022 geplant. Über 1,9 Millionen Euro werden im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern von der Regierung von Unterfranken gefördert.
Marktheidenfeld -8- Nr. 8/2021 100 Jahre Strom in Marienbrunn und Oberwittbach Im Sommer 1921 - vor genau 100 Jahren - erhielten die Marktheidenfelder Stadtteile Marien- brunn und Oberwittbach zum ersten Mal einen Zugang zu elektrischer Energie. Mit dem damaligen „Zustimmungsvertrag“ zwischen den Gemeinden und der Kreis-Elektrizi- tätsversorgung Unterfranken AG konnten erstmals Stromleitungen, Schalt- und Transformato- renstationen im Ort errichtet und dadurch Strom bezogen werden. Damit blickt das Bayernwerk als direktes Nachfolgeunternehmen mit Marienbrunn und Ober- wittbach auf eine der wenigen Energiepartnerschaften zurück, die jetzt schon eine 100-jährige Verbindung nachweisen können. „Wir freuen uns sehr, dass wir in Marienbrunn und Oberwittbach seit so langer Zeit die Strom- netze betreiben dürfen. Dies zeugt von gegenseitigem Vertrauen und Zuverlässigkeit, auf die wir auch in Zukunft bauen können“, sagte Frank Schneider vom Kommunalmanagement der Bayernwerk Netz GmbH. „Uns ist eine sichere, zukunftsfähige und effiziente Versorgung wich- tig. Deshalb investieren wir kontinuierlich in unsere Netze.“ Über 100 Jahre Strom in Marienbrunn und Oberwittbach freuen sich (von links) Marktheiden- felds Erster Bürgermeister Thomas Stamm und Frank Schneider vom Bayernwerk. Marktheidenfelds Erster Bürgermeister Thomas Stamm lobte bei der Übergabe der gerahmten Verträge im Rathaus die gute Zusammenarbeit mit dem Bayernwerk. „Für uns ist es schön, ei- nen zuverlässigen und kompetenten Energieversorger als Partner zu haben.“ Das Bayernwerk und die Stadt Marktheidenfeld konnten in der jüngeren Vergangenheit einige gemeinsame Projekte verwirklichen. So sind bereits viele Straßenleuchten im Ort auf moderne und energiesparende LED-Technik umgerüstet. Daneben wurde ein gemeinsames Pilotprojekt in der Straßenbeleuchtung am Dillberg realisiert. S eit September 2019 ist zudem der „EnergieMonitor“ der Stadt live geschaltet, der unter https://energiemonitor.bayernwerk.de/marktheidenfeld eingesehen werden kann.
Marktheidenfeld -9- Nr. 8/2021 Führungen durch die Braun-Ausstellung Noch bis 12. September ist im Marktheidenfelder Kulturzentrum Franck-Haus in der Untertorstraße das Beste aus der Braun- DesignSammlung von Norbert Nolte zu sehen. Bis 8. September werden und wurden zudem - außerhalb der regulären Öff- nungszeit - beginnend am 5. August einstündige Führungen durch die Ausstellung angeboten. In Zusammenarbeit mit der Stadt Marktheidenfeld geben die Ausstellungsmacher Uta und Jörg Nolte den Highlights aus der Braun-Sammlung ihres Vaters Norbert Nolte eine Bühne. Mit einer persönlichen Note versehen wird das jahrzehntelange All- tagsleben mit Braun-Produkten im Franck-Haus spürbar. Die Ausstellung löst das Spannungsfeld zwischen Design-Ikone und Gebrauchsgegenstand auf oder hinterfragt dieses. Die ausgestellten Klassiker führen den Besucherinnen und Besuchern die Entwicklung des Braun-Designs von den ersten Anfängen bis heute vor Augen. Viele der Produkte sind „Made in Markthei- denfeld“. Uta und Jörg Nolte führen durch die Ausstellung „Mein Leben mit Braun“. Führungen durch die Ausstellung „Ein Braunianer erinnert sich“ Anmeldung für Führungen Der Marktheidenfelder Gästeführer Führung mit Gästeführer und „Brauni- bei der Touristinformation und ehemalige „Braunianer“ Alfred aner“ Alfred Oetzel: Marktplatz 22, 97828 Marktheidenfeld Oetzel führt Interessierte unter der Montag, 06.09., 18.00 Uhr tourismus@marktheidenfeld.de Überschrift „Ein Braunianer erinnert Mittwoch, 08.09., 18.00 Uhr Telefon 09391 5035414 sich“ als Insider durch die Schau und Öffnungszeiten teilt seine Erinnerungen zu den ein- „Braun Late Night“ Montag, Samstag 10-13 Uhr zelnen Exponaten mit. Führung mit den Ausstellungsma- Dienstag bis Freitag Uta und Jörg Nolte geben unter dem chern Uta und Jörg Nolte. 10-13 Uhr und 14-18 Uhr Motto „Braun Late Night“ persönliche Führungen zur der von ihnen liebevoll Sie geben Infos und kurzen Hörpro- Ausstellungsort und umfangreich gestalteten Ausstel- ben der ausgestellten Braun-Musi- Franck-Haus, Untertorstraße 6, lung. kabspielgeräte: 97828 Marktheidenfeld An den einstündigen Führungen kön- Freitag, 27.08., 20.00 Uhr: Classic Telefon: 09391 81785 nen jeweils bis zu zwölf Personen Freitag, 03.09., 20.00 Uhr: Rock teilnehmen. Buchungen sind über Öffnungszeiten die Touristinformation am Marktplatz Es werden weitere Führungen ange- Mittwoch bis Samstag 14-18 Uhr möglich. Der Unkostenbeitrag beträgt boten, nähere Informationen erteilt die Sonntag/Feiertag 10-18 Uhr drei Euro pro Person. Touristinformation. Eintritt frei
Marktheidenfeld - 10 - Nr. 8/2021 Kita Baumhofstraße ausgezeichnet Der Neubau der Marktheidenfelder Kindertagesstätte (Kita) Baumhofstraße wurde Ende Juli beim Wettbewerb „Guter Bauten in Franken 2021“ ausgezeichnet. Georg Redelbach und Carolin Dahinten von Georg Redelbach Architekten aus Markthei- denfeld übergaben die Verleihungs-Urkunde nun vor der prämierten Kita an Marktheidenfelds Ersten Bürgermeister Thomas Stamm. Der „Frankenpreis“ wird alle drei Jahre vom Bund Deutscher Architekten (BDA) der Kreisverbände Unter-, Mittel- und Ober- franken ausgelobt und von einer Fachjury an Bauherr und Architekturbüro verliehen. Im Fall der prämierten Kita Baumhofstra- ße sind das die Stadt Marktheidenfeld und das Büro Georg Redelbach Architekten. „Wir freuen uns sehr über den Preis“, betonte Thomas Stamm bei der Urkunden-Übergabe im Freiluftbereich der Kita Baum- hofstraße. Zusammen mit Kita-Leiter Manuel Kern und stellvertretendem Bauamtsleiter Andreas Burk bedankte sich das Stad- toberhaupt auch bei den beim Fototermin verhinderten Projektleitungen: Jutta Neckermann vom Bauamt städtischerseits so- wie Matthias Grob seitens des Büros Georg Redelbach Architekten aus Marktheidenfeld. „Die Kinder und wir Mitarbeiter fühlen uns in dem in Holzbauweise erstellten Räumen vom ersten Tag an pudelwohl“, betonte Manuel Kern bei der Übergabe. Der Kita-Leiter bedankte sich für die reibungslose Zusammenarbeit mit dem Team von Redel- bach-Architekten. Die über 100 betreuten Kinder der Kita Baumhofstraße seien seit dem Einzug im September 2019 „täglich auf´s Neue begeistert von ihren Räumlichkeiten“ und können seit einigen Monaten auch den großen Spielplatz im Freien in vollem Umfang nutzen. Architekt Georg Redelbach dankte Erstem Bürgermeister Thomas Stamm und seiner Amtsvorgängerin Helga Schmidt-Neder für das Vertrauen und die Entscheidung, qualitativ hochwertig zu bauen. „Ziel des Wettbewerbs ´Guter Bauten in Franken´ ist es, auf einer breiten Basis Verständnis für Qualität zu erzielen“, so Redelbach. Dies sei hier gelungen und nicht selbstver- ständlich. Nach dem städtischen Bauhof und der St.-Kilian-Schule ist der Neubau der Kita Baumhofstraße bereits das dritte Projekt in Marktheidenfeld, für das das Büro Georg Redelbach Architekten ausgezeichnet wurde. Freude über die Frankenpreis-Urkunde für die Kindertagesstätte Baumhofstraße: (von links) Marktheidenfelds Erster Bürger- meister Thomas Stamm, Kita-Leiter Manuel Kern, stellvertretender Bauamtsleiter Andreas Burk sowie Georg Redelbach und Carolin Dahinten vom Büro Georg Redelbach Architekten. „Der Baukörper zeichnet sich durch seine robuste, einfache und kompakte Struktur aus“, schreibt die Fachjury in ihrer Be- urteilung des prämierten Kita-Gebäudes. „Er versucht erst gar nicht, sich durch zwanghafte Farbigkeit und gestalterische Schnörkel, an eine vermeintliche Kinderfreundlichkeit anzupassen. Der Mehrwert liegt in seiner Funktionalität.“ Vor allem die Holzarchitektur der Kita wird positiv bewertet: „Der Riegel in Massivholzbauweise nutzt nicht nur erneuerbare Rohstoffe. Durch seine Zweigeschossigkeit erzeugt er weniger Flächenverbrauch und gerade weil hier kein typischer Kindergarten ent- standen ist, ist eine spätere Umnutzung durchaus denkbar.“ Eine Dokumentation mit allen 46 beim „Frankenpreis“ eingereichten Arbeiten ist im Internet unter www.frankenpreis.de zu finden.
Marktheidenfeld - 11 - Nr. 8/2021 Bis 31. August die Zukunft mitgestalten Noch bis 31. August können sich Interessierte im Internet an der Gestaltung von Marktheidenfeld beteiligen. Das Mitmachen ist ganz einfach: Einfach auf www.marktheidenfeld.e-pin.eu gehen und die eigenen Ideen zur Marktheidenfelder Kernstadt oder zur Mainufergestaltung posten. Hintergrund der Bürgerbeteiligung ist die Fortschreibung des Integrierten Nachhaltigen Städtebaulichen Entwicklungskon- zepts, kurz INSEK. Zum INSEK-Auftakt führten Sylvia Haines vom Büro Haines-Leger-Architekten und Erster Bürgermeister Thomas Stamm Mitte Juni in Ortsspaziergängen durch Marktheidenfeld. Nun können Interessierte - unabhän- gig von der Teilnahme am Ortsspa- ziergang - bequem von zu Hause oder unterwegs in einem Online-Be- teiligungstool ihre Ideen und Anlie- gen einbringen, vorhandene Kom- mentare können diskutiert werden. Die Beteiligung ist bis 31. August unter www.marktheidenfeld.e-pin.eu möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, sich bei Barbara Ries von der Stadt Marktheidenfeld für die zu grün- denden Arbeitskreise Innenstadt, Mainufer und Innenentwicklung an- zumelden. Eine Mail an barbara.ries@marktheidenfeld.de genügt. Das Büro Haines-Leger-Architekten und die Stadt Marktheidenfeld freuen Foto: HAINES-LEGER ARCHITEKTEN STADTPLANER BDA sich auf viele Anregungen. Das Recht auf Überprüfung besteht 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- der Wahl im Wahlkreis rechtigten, für die im Melderegister ein 249 Main-Spessart durch Stimmabgabe Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des in einem beliebigen Wahlraum (Wahl- Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. bezirk) dieses Wahlkreises oder durch Das Wählerverzeichnis wird im automa- Nach Anlage 5 Briefwahl teilnehmen. tisierten Verfahren geführt; die Einsicht- (zu § 20 Abs. 1 BWO) nahme ist durch ein Datensichtgerät 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag möglich. 5.1 eine in das Wählerverzeichnis einge- Bekanntmachung Wählen kann nur, wer in das Wähler- verzeichnis eingetragen ist oder einen tragene wahlberechtigte Person der Stadt Marktheidenfeld Der Wahlschein kann bis zum über das Recht auf Einsicht in das Wahlschein hat. 24.09.2021, 12.00 Uhr im Bürgerbüro, Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig Rathaus, Luitpoldstraße 17, schriftlich, für die Wahl zum Deutschen Bundes- oder unvollständig hält, kann in der Zeit elektronisch oder mündlich (nicht aber tag am 26. September 2021 vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, telefonisch) beantragt werden. Wer bei spätestens am 10.09.2021 bis 12.00 Uhr nachgewiesener plötzlicher Erkran- 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundes- bei der Stadtverwaltung im Bürgerbüro im kung den Wahlraum nicht oder nur tagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Rathaus Einspruch einlegen. unter unzumutbaren Schwierigkeiten Marktheidenfeld Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift einge- aufsuchen kann, kann den Wahlschien wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis legt werden. noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bean- 10.09.2021 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszei- tragen. ten 3. Wahlberechtigte, die in das Wähler- im Bürgerbüro des Rathauses, Luitpold- verzeichnis eingetragen sind, erhalten 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis straße 17 (Barrierefrei) für Wahlberech- spätestens bis zum 05.09.2021 eine eingetragene wahlberechtigte Person, tigte zur Einsichtnahme bereit gehal- Wahlbenachrichtigung. Wer keine wenn ten. Wahlberechtigte können die Rich- Wahlbenachrichtigung erhalten hat, tigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Person im Wählerverzeichnis eingetra- muss Einspruch gegen das Wählerver- Verschulden die Antragsfrist auf genen Daten überprüfen. Die Richtigkeit zeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr Aufnahme in das Wählerverzeich- oder Vollständigkeit der Daten von ande- laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht nis nach § 18 Abs. 1 der Bundes- ren im Wählerverzeichnis eingetragenen ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur wahlordnung (bis zum Sonntag, Personen können Wahlberechtigte nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein- 26.09.2021 oder die Einspruchs- überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft getragen werden und die bereits einen frist gegen das Wählerverzeich- gemacht werden, aus denen sich eine Wahlschein und Briefwahlunterlagen be- nis nach § 22 Abs. 1 der Bundes- Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des antragt haben, erhalten keine Wahlbe- wahlordnung (bis zum Freitag, Wählerverzeichnisses ergeben kann. nachrichtigung. 24.09.2021 versäumt hat,
Marktheidenfeld - 12 - Nr. 8/2021 b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach 11. Der Wahlbrief wird innerhalb der (1) Der Beitrag wird nach der Grund- Ablauf der unter Buchst. a) ge- Bundesrepublik Deutschland ohne be- stücksfläche und der Geschossfläche nannten Fristen entstanden ist, sondere Versendungsform ausschließ- der vorhandenen Gebäude berechnet. c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfah- lich von der Deutschen Post AG un- Die beitragspflichtige Grundstücksfläche ren festgestellt worden ist und die entgeltlich befördert. Er kann auch bei wird bei Grundstücken von mindestens Gemeinde von der Feststellung der auf dem Wahlbrief angegebenen 2.000 m² Fläche (übergroße Grundstü- erst nach Abschluss des Wähler- Stelle abgegeben werden. cke) in unbeplanten Gebieten bei be- verzeichnisses erfahren hat bauten Grundstücken auf das 4-fache Marktheidenfeld, den 22.07.2021 der beitragspflichtigen Geschossfläche, Der Wahlschein kann in den oben ge- Stadt Marktheidenfeld mindestens jedoch 2.000 m², bei unbe- nannten Fällen bei der in Nr. 5.1 be- bauten Grundstücken auf 2.000 m² be- zeichneten Stellen noch bis zum Wahl- Thomas Stamm grenzt. tag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder Erster Bürgermeister (2) Die Geschossfläche ist nach den mündlich (nicht aber telefonisch) bean- Außenmaßen der Gebäude in allen Ge- tragt werden. schossen zu ermitteln. Keller werden mit Beitrags- und der vollen Fläche herangezogen. Dach- 6. Wer den Antrag für eine andere Per- Gebührensatzung geschosse werden nur herangezogen, son stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, zur Entwässerungssatzung soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbstständige Gebäu- dass er dazu berechtigt ist. Wahlberech- der Stadt Marktheidenfeld deteile, die nach der Art ihrer Nutzung tigte mit Behinderungen können sich bei (BGS/EWS) keinen Bedarf nach Anschluss an die der Antragstellung der Hilfe einer ande- Schmutzwasserableitung auslösen oder ren Person bedienen. Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kom- die nicht angeschlossen werden dürfen, munalabgabengesetzes erlässt die Stadt werden nicht herangezogen; das gilt 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahl- Marktheidenfeld folgende Beitrags- und nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, berechtigte Person zugleich Gebührensatzung zur Entwässerungs- die tatsächlich an die Schmutzwasser- satzung: ableitung angeschlossen sind. - einen amtlichen Stimmzettel, Balkone, Loggien und Terrassen bleiben §1 - einen amtlichen blauen Stimmzettel- Beitragserhebung außer Ansatz, wenn und soweit sie über umschlag, Die Stadt Marktheidenfeld erhebt zur die Gebäudefluchtlinie hinausragen. - einen amtlichen roten Wahlbriefum- Deckung ihres Aufwandes für die Her- (3) Bei Grundstücken, für die eine ge- schlag mit der Anschrift, an die der stellung der Entwässerungseinrichtung werbliche Nutzung ohne Bebauung zu- Wahlbrief zu übersenden ist und einen Beitrag. lässig ist, sowie bei sonstigen unbebau- - ein Merkblatt für die Briefwahl. ten Grundstücken wird als Geschossflä- §2 che ein Viertel der Grundstücksfläche 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen Beitragstatbestand in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei können auch durch die Wahlberechtigten Der Beitrag wird für bebaute, bebauba- denen die zulässige oder die für die persönlich abgeholt werden. An andere re oder gewerblich genutzte oder ge- Beitragsbemessung maßgebliche vor- Personen können diese Unterlagen nur werblich nutzbare Grundstücke erhoben handene Bebauung im Verhältnis zur ausgehändigt werden, wenn die Berech- sowie für Grundstücke und befestigte gewerblichen Nutzung nur untergeord- tigung zur Empfangnahme der Unterla- Flächen, die keine entsprechende Nut- nete Bedeutung hat, gelten als gewerb- gen durch Vorlage einer schriftlichen zungsmöglichkeit aufweisen, auf denen lich genutzte unbebaute Grundstücke im Vollmacht und einen amtlichen Ausweis aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn Sinn des Satzes 1. nachgewiesen wird und die bevollmäch- (4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der tigte Person nicht mehr als vier Wahl- 1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum nachträglichen Änderung der für die Bei- berechtigte vertritt; dies hat sie der Ge- Anschluss an die Entwässerungsein- tragsbemessung maßgeblichen Umstände, meinde vor Empfangnahme der Unterla- richtung soweit sich dadurch der Vorteil erhöht. gen schriftlich zu versichern. besteht oder 2. sie – auch aufgrund einer Sonderver- Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere, 9. Eine wahlberechtigte Person, die des einbarung – an die Entwässerungs- – im Fall der Vergrößerung eines Lesens unkundig oder wegen einer Be- einrichtung Grundstücks für die zusätzlichen Flä- hinderung an der Abgabe ihrer Stimme chen, soweit für tatsächlich angeschlossen sind. gehindert ist, kann sich zur Stimmabga- diese bisher noch keine Beiträge ge- be der Hilfe einer anderen Person be- leistet wurden, dienen. Die Hilfsperson muss das 16. §3 Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfe- – im Falle der Geschossflächenvergrö- Entstehen der Beitragsschuld ßerung für die zusätzlich geschaffe- leistung ist auf technische Hilfe bei der (1) Die Beitragsschuld entsteht mit Ver- Kundgabe einer von der stimmberech- nen wirklichung des Beitragstatbestandes. tigten Person selbst getroffenen und ge- Geschossflächen sowie im Falle des Ändern sich die für die Beitragsbemes- äußerten Wahlentscheidung beschränkt. Abs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer sung maßgeblichen Umstände im Sinn Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die Vervielfachung des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die unter missbräuchlicher Einflussnah- – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem errechnende zusätzliche Grund- me erfolgt, die selbstbestimmte Wil- Abschluss der Maßnahme. stücksfläche, lensbildung oder Entscheidung der (2) Wird erstmals eine wirksame Satzung – im Falle der Nutzungsänderung eines stimmberechtigten Person ersetzt erlassen und ist der Beitragstatbestand bisher beitragsfreien Gebäudes oder oder verändert oder wenn ein Interes- vor dem Inkrafttreten dieser Satzung er- Gebäudeteils im Sinn des § 5 Abs. 2 senkonflikt der Hilfsperson besteht. füllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Satz 4, soweit infolge der Nutzungs- Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung Inkrafttreten dieser Satzung. änderung die der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei Voraussetzungen für die Beitragsfrei- der Hilfeleistung von der Wahl einer an- §4 heit entfallen. deren Person erlangt hat Beitragsschuldner Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt (5) Wird ein unbebautes Grundstück, für 10. Bei der Briefwahl muss der Wahl- des Entstehens der Beitragsschuld Ei- das ein Beitrag nach Abs. 3 festgesetzt brief mit dem Stimmzettel und dem gentümer des Grundstücks oder Erb- worden ist, später bebaut, so wird der Wahlschein so rechtzeitig an die ange- bauberechtigter ist. Beitrag nach Abzug der nach Absatz gebene Stelle abgesendet werden, dass 3 berücksichtigten Geschossflächen der Wahlbrief dort spätestens am Wahl- §5 und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten tag bis 18 Uhr eingeht. Beitragsmaßstab Grundstücksflächen neu berechnet.
Marktheidenfeld - 13 - Nr. 8/2021 Dieser Betrag ist nachzuentrichten. Ergibt (2) Als Abwassermenge gelten die dem Der für das jeweilige Grundstück maß- die Gegenüberstellung ein Weniger an Grundstück aus der Wasserversor- gebliche Gebietsabflussbeiwert ergibt Geschossflächen, so ist für die Berech- gungseinrichtung und aus der Eigen- sich aus den Eintragungen in der Ge- nung des Erstattungsbetrages auf den gewinnungsanlage zugeführten Was- bietsabflussbeiwertkarte (Pläne 1 bis 7), Beitragssatz abzustellen, nach dem der sermengen abzüglich der nachweislich die Bestandteil dieser Satzung ist. Wird ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde. auf dem Grundstück verbrauchten oder von einem Grundstück, das in einem Ge- zurückgehaltenen Wassermengen, so- biet liegt, für das in der Gebietsabfluss- §6 beiwertkarte kein Gebietsabflussbeiwert weit der Abzug nicht nach Abs. 4 aus- Beitragssatz festgesetzt ist, Niederschlagswasser in geschlossen ist. Die Wassermengen (1) Der Beitrag beträgt die Entwässerungseinrichtung eingelei- a) pro m² Grundstücksfläche 1,07 € werden durch geeichten Wasserzähler, der zur öffentlichen Einrichtung gehört, tet, so wird der Gebührenberechnung b) pro m² Geschossfläche 5,10 € die tatsächlich bebaute und befestigte (2) Für Grundstücke, von denen kein ermittelt. Fläche zugrunde gelegt, von der aus Niederschlagswasser eingeleitet werden Niederschlagswasser eingeleitet wird darf, wird der Grundstücksflächenbei- Sie sind von der Stadt Marktheidenfeld zu schätzen, wenn oder abfließt. trag nicht erhoben. Fällt diese Beschrän- (3) Die Vermutung des Abs. 1 kann wi- kung weg, wird der Grundstücksflächen- 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder derlegt werden, wenn nachgewiesen beitrag nacherhoben. wird, dass die tatsächlich bebaute und 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht befestigte Fläche, von der aus Nieder- §7 wird, oder schlagswasser in die Entwässerungsein- Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Be- 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür richtung eingeleitet wird oder abfließt, um kanntgabe des Beitragsbescheides fällig. ergeben, dass ein Wasserzähler den mindestens 20 % oder um mindestens wirklichen 200 m² hinter der nach Abs. 1 ermittelten § 7a reduzierten Grundstücksfläche abweicht. Wasserverbrauch nicht angibt. Beitragsablösung Der Antrag des Gebührenschuldners, die Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Aus der Eigengewinnungsanlage zuge- Gebühren nach der tatsächlich bebauten Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ab- führte Wassermengen werden durch ge- und befestigten Fläche zu berechnen, ist lösungsbetrag richtet sich nach der vo- eichte Wasserzähler ermittelt. Die Kosten bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist für raussichtlichen Höhe des Beitrags. Ein trägt der Gebührenpflichtige. den Gebührenbescheid zu stellen. Anträ- Rechtsanspruch auf Ablösung besteht (3) Der Nachweis der verbrauchten und ge, die nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht. der zurückgehaltenen Wassermengen eingehen, werden ab dem Veranlagungs- (u.a. Gartenwasser- und Stallzähler) ob- zeitraum, in dem der Antrag eingeht, be- §8 rücksichtigt. liegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist Erstattung des Aufwands Der Nachweis ist dadurch zu führen, grundsätzlich durch geeichte und ver- für Grundstücksanschlüsse dass der Antragsteller anhand einer plombte Wasserzähler zu führen, die der (1) Der Aufwand für die Herstellung, An- Planskizze die einzelnen Flächen, von schaffung, Verbesserung, Erneuerung, Gebührenpflichtige auf eigene Kosten denen aus Niederschlagswasser einge- Veränderung und Beseitigung sowie für fest zu installieren hat. leitet wird, genau bezeichnet und ihre die Unterhaltung der Grundstücksan- Größe angibt. schlüsse i. S. d. § 3 EWS ist mit Ausnah- (4) Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausge- (4) Für die Entscheidung sind die tat- me des Aufwands, der auf die im öffent- schlossen sächlichen Verhältnisse am 01.01. des lichen Straßengrund liegenden Teile der a) das hauswirtschaftlich genutzte Jahres, für das die Gebühr erhoben Grundstücksanschlüsse entfällt, in der Wasser und wird, oder, wenn die Gebührenpflicht jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten. b) das zur Speisung von Heizungsanla- erst im Laufe des Veranlagungszeit- (2) Der Erstattungsanspruch entsteht gen verbrauchte Wasser. raums entsteht, die Verhältnisse zu Be- mit Abschluss der jeweiligen Maßnah- ginn der Gebührenpflicht maßgebend. me. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des § 10 a Die tatsächlich bebaute und befestigte Entstehens des Erstattungsanspruchs Niederschlagswassergebühr Grundstücksfläche bleibt auch für künf- Eigentümer des Grundstücks oder Erb- (1) Maßgeblich für den Anteil des jeweili- tige Veranlagungs-zeiträume Gebüh- bauberechtigter ist; mehrere Schuldner gen Grundstücks an der Niederschlags- renmaßstab, bis sich die Grundstücks- (Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte) wasserableitung in die Entwässerungs- verhältnisse ändern. Änderungen der sind Gesamtschuldner. § 7 gilt entspre- einrichtung ist die reduzierte Grund- maßgeblichen Flächen hat der Gebüh- chend. stücksfläche. Diese ergibt sich, wenn renschuldner unaufgefordert bekannt zu (3) Der Erstattungsanspruch kann vor die Grundstücksfläche mit dem für das geben. Veranlagungszeitraum ist das seinem Entstehen abgelöst werden. Der Grundstück geltenden Gebietsabfluss- Kalenderjahr. Ablösungsbetrag richtet sich nach der beiwert multipliziert wird. Der Gebietsab- (5) Die Niederschlagswassergebühr be- voraussichtlichen Höhe des Erstattungs- trägt 0,20 € pro m² pro Jahr. flussbeiwert stellt den im entsprechen- anspruchs. Ein Rechtsanspruch auf Ab- den Gebiet durchschnittlich vorhande- lösung besteht nicht. nen Anteil der bebauten und befestigten § 10 b §9 Flächen an der Gesamtgrundstücksflä- Gebührenabschläge Gebührenerhebung che dar. Aufgrund dieser Satzung wird Wird vor Einleitung der Abwässer im Die Stadt Marktheidenfeld erhebt für die vermutet, dass die so ermittelte Fläche Sinn des § 10 dieser Satzung in die Ent- Benutzung der Entwässerungseinrich- der tatsächlich bebauten und befestig- wässerungsanlage eine Vorklärung oder tung Schmutzwassergebühren und Nie- ten Fläche entspricht, von der aus Nie- sonstige Vorbehandlung der Abwässer derschlagswassergebühren. derschlagswasser in die Entwässerungs- auf dem Grundstück verlangt, so ermä- einrichtung eingeleitet wird oder abfließt. ßigen sich die Schmutzwassergebühren § 10 um 40 %. Schmutzwassergebühr (2) Der Gebietsabflussbeiwert (1) Die Schmutzwassergebühr wird nach beträgt für: Das gilt nicht für Grundstücke mit ge- Maßgabe der nachfolgenden Absätze Zone I: 0,2 werblichen oder sonstigen Betrieben, nach der Menge der Abwässer berech- bei denen die Vorklärung oder Vorbe- Zone II: 0,35 net, die der Entwässerungseinrichtung handlung lediglich bewirkt, dass die Zone III: 0,5 von den angeschlossenen Grundstü- Abwässer dem durchschnittlichen Ver- cken zugeführt werden. Die Gebühr be- Zone IV: 0,6 schmutzungsgrad oder der üblichen trägt 2,22 € pro Kubikmeter Schmutz- Zone V: 0,75 Verschmutzungsart der eingeleiteten Ab- wasser. Zone VI: 0,9 wässer entsprechen.
Marktheidenfeld - 14 - Nr. 8/2021 § 11 Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, Flurneuordnung Kreuzwertheim Gebührenzuschläge so setzt die Stadt Marktheidenfeld die Markt Kreuzwertheim, Für Abwässer im Sinn des § 10 dieser Höhe der Vorauszahlungen unter Schät- Landkreis Main-Spessart Satzung, deren Beseitigung Kosten ver- zung der Jahresgesamteinleitung fest. ursacht, die die durchschnittlichen Kos- ten der Beseitigung von Hausabwasser Bekanntmachung um mehr als 30 % übersteigen, wird ein § 15 Zuschlag bis zur Höhe des den Grenz- Das Flurbereinigungsverfahren Kreuz- Pflichten der Beitrags- und wert übersteigenden Prozentsatzes des wertheim soll abgeschlossen werden. Gebührenschuldner Kubikmeterpreises für die Schmutzwas- Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist sergebühr erhoben. Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Stadt Marktheiden- abgeschlossen. § 12 feld für die Höhe der Abgabe maßgeb- Der als Grundlage zur Abrechnung mit Entstehen der Gebührenschuld liche Veränderungen unverzüglich zu den Beteiligten dienende Verwendungs (1) Die Schmutzwassergebühr entsteht melden und über den Umfang dieser nachweis (zahlenmäßiger Nachweis) und mit jeder Einleitung von Schmutzwasser Veränderungen – auf Verlangen auch un- der dazugehörende Sachbericht liegen in die Entwässerungsanlage. ter Vorlage entsprechender Unterlagen – vom 04.09.2021 mit 04.10.2021 (2) Die Niederschlagswassergebühr ent- Auskunft zu erteilen. in der Verwaltungsgemeinschaft steht erstmals mit dem Tag, der auf den Kreuzwertheim, Lengfurter Str. 8, Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstel- 97892 Kreuzwertheim, lung des Anschlusses folgt. § 16 Zimmer Nr. 20, 1. Stock Inkrafttreten während der allgemeinen Dienststunden Der Tag wird im erstmals ergehenden (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in nach vorheriger tel. Anmeldung unter Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht Kraft. TelNr. 09342 9262-25 zur Einsicht für die die Niederschlagswassergebühr mit (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom Beteiligten aus. dem Beginn eines jeden Tages in Höhe 11.10.2013 außer Kraft. eines Tagesbruchteils der Jahresgebüh- An die geltenden Hygienemaßnahmen renschuld neu. Marktheidenfeld, den, 15.10.2020 und die Maskenpflicht wird erinnert. Die Teilnehmer am Flurbereinigungs- § 13 Thomas Stamm verfahren haben die Möglichkeit, in den Gebührenschuldner Erster Bürgermeister Verwendungsnachweis mit Sachbericht (1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeit- Einsicht zu nehmen. punkt des Entstehens der Gebühren- Grafiken (Gebietsabflussbeiwertkarte) Würzburg, den 16.08.2021 schuld Eigentümer des Grundstücks siehe Seiten 15 bis 21 oder ähnlich zur Nutzung des Grund- Der Vorsitzende des Vorstandes stücks dinglich berechtigt ist. der Teilnehmergemeinschaft (2) Gebührenschuldner ist auch die gez. Hilmar Volkamer Wohnungseigentümergemeinschaft. Baudirektor (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Bekanntmachung Gesamtschuldner. (4) Die Gebührenschuld ruht für alle Ge- einer Auslegung in einem Amtsblatt Bekanntmachung bührenschulden, die gegenüber den in den Abs. 1 bis 3 genannten Gebüh- Stadt Marktheidenfeld renschuldnern festgesetzt worden sind, Flurneuordnung Karbach 4 Bauleitplanverfahren – als öffentliche Last auf dem Grundstück Markt Karbach, Landkreis Main-Spessart Beteiligung der Öffentlichkeit; bzw. dem Erbbaurecht (Art. 8 Abs. 8 i. V. 30. Änderung des Flächennutzungs- m. Art. 5 Abs. 7 KAG). Flurbereinigungsbeschluss planes zur Ausweisung des „Wohn- Bekanntmachung und Mischgebietes altes Ziegeige- § 14 Das Amt für Ländliche Entwicklung Un- lände“ (WA/MI) – Teilplan Kernstadt Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung terfranken hat mit Flurbereinigungsbe- Marktheidenfeld (1) Die Schmutzwassergebühr wird jähr- schluss vom 26.07.2021 das Verfahren Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung lich abgerechnet und wird einen Monat (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Karbach 4 - Regelverfahren - angeord- nach Bekanntgabe des Gebührenbe- Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) net. scheides fällig. Der Abrechnungszeit- raum ist der 01.01. bis 31.12. jeden Jah- Der Flurbereinigungsbeschluss und eine Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld res. Gebietskarte sind in der Verwaltung der hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 die (2) Die Niederschlagswassergebühr Stadt Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 17, 30. Änderung des Flächennutzungspla- wird jährlich abgerechnet. Der Abrech- 97828 Marktheidenfeld, vom 27.08.2021 nes zur Ausweisung des „Wohn- und nungszeitraum ist der 01.01. bis 31.12. mit 27.09.2021 ausgelegt und können Mischgebietes altes Ziegeleigelände“ jeden Jahres. Bis zur Bekanntgabe ei- dort während der Dienststunden einge- beschlossen. Ziel der Planung ist die nes neuen Gebührenbescheides ist die sehen werden. Ausweisung eines Wohn- bzw. Misch- Niederschlagswassergebühr jeweils gebietes zur Schaffung von Wohnraum zum 31.12. eines jeden Jahres fällig, Der Flurbereinigungsbe- bzw. gewerblichen Einheiten. Vorgese- soweit sich die gebührenbestimmenden schluss und die Gebiets- hen sind im Bereich Wohngebiet Ein- Berechnungsgrundlagen nicht ändern. karte können innerhalb zel- bzw. Doppelhausbebauungen sowie Entsteht die Gebührenpflicht während von vier Monaten nach Reihenhäuser. Darüber hinaus sollen des Abrechnungsjahres, so wird die dem Zeitpunkt dieser öf- Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten im Misch- Gebührenschuld zeitanteilig (taggenau) fentlichen Bekanntma- gebiet vorgesehen werden. berechnet und ist erstmalig einen Mo- chung auch auf der Internetseite des Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld nat nach Bekanntgabe des Gebühren- Amtes für Ländliche Entwicklung Unter- hat in seiner Sitzung am 30.08.2021 dem bescheides fällig. Für die Folgejahre gilt franken unter dem Link „Einleitung und Entwurf der 30. Änderung des Flächen- § 14 Abs. 2 Satz 2 entsprechend. Änderung des Verfahrensgebietes“ ein- nutzungsplanes für den Bereich „Wohn- (3) Auf die Schmutzwassergebühren- gesehen werden(https://www.ale-unter- und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleige- schuld sind zum 15. Februar, 15. Mai, franken.bayern.de/108554/). lände“, Kernstadt sowie der Begründung 15. August und 15. November jedes Marktheidenfeld, 20.08.21 zugestimmt und die öffentliche Ausle- Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Thomas Stamm gung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Viertels des Jahresverbrauchs der Jah- resabrechnung des Vorjahres zu leisten. Erster Bürgermeister Fortsetzung Seite 22
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Marktheidenfeld - 22 - Nr. 8/2021 Der Geltungsbereich dieser Änderung umfassende, umweltbezogene Informa- b. Ausführungen zu vorhandenen befindet sich westlich des Stadtkerns tionen verfügbar, die im Weiteren ange- Waldflächen auch in Bezug zu den der Stadt Marktheidenfeld auf der westli- führt und zusammen mit den Planent- Ausgleichsflächen. chen Mainseite. Das Plangebiet erstreckt würfen zur Einsichtnahme vorgehalten c. Hinweis auf Gefahr durch umstür- sich auf dem Gelände der ehemaligen werden. zende Bäume und schädliche Emis- Ziegelei (und Tongrube) und umfasst in sionen sowie Waldbrandgefahr. Richtung Süden bereits bebaute Flä- Es liegen folgende umweltbezogene In- d. Hinweise zur Meldepflicht von Bo- chen. Der nördliche Bereich entspricht formationen vor: dendenkmälern. dem Geltungsbereich des parallel auf- 1) Fachplanungen in Form der Begrün- e. Verweis auf die Ziele des Arten- gestellten Bebauungsplanes „Wohn- und dung zur Grünordnungsplanung mit Bei- und Biotopschutzprogramms. Mischgebiet ehemaliges Ziegeleigelän- trag zum besonderen Artenschutz auf f. Hinweis, dass die Eingriffsbewer- de“. In Richtung Süden wird innerhalb Bebauungsplanebene und einer Faunis- tung und Ausgleichsermittlung zu der vorliegenden Flächennutzungs- tischen Bestandsaufnahme. überarbeiten ist. planänderung bereits bebaute Fläche 2) Fachplanung in Form des Umweltbe- g. Kritik an der Grundlage für die Er- zur Ordnung der vorherrschenden Nut- richts mit Informationen und Aussagen mittlung des Ausgleichsbedarfs. zungen mit einbezogen (Bestandsge- zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere, bäude mit überwiegender Wohnnutzung h. Hinweise zur Ausgleichsflächen- Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, planung für die Zauneidechse. Bahnhofstraße Nr. 14, 17, 18, 20, 23 und Mensch, Kultur- und Sachgüter, sowie Betriebsgelände der Metallrecycling i. Hinweise zu weiteren geschützten Fläche und Boden und deren Wechsel- Tierarten. Marktheidenfeld GmbH). Die Gesamtflä- wirkungen untereinander - gegliedert che des Geltungsbereiches beträgt rd. j. Hinweise zur Anwendung der Leit- nach den Punkten Beschreibung und fadens Bauen im Einklang mit Na- 6,87 ha. Auswirkungen/Ergebnis; tur und Landschaft. Mit der Erarbeitung der Planung ist das k. Verweis auf Trennungsgrundsatz Büro Koch, Alte Chaussee 4 aus Aßlar a. Pflanzen und Tiere nach § 50 BImSchG sowie Ausfüh- beauftragt. Beschreibung und Bewertung der rungen zum Immissionsschutz. Das Bauleitplanverfahren wird im Regel- Lebensraumtypen mit der Feststel- l. Hinweise zum Bodenschutz sowie verfahren durchgeführt. lung, dass der Planungsraum für zum Wasserrecht. die Tier- und Pflanzenwelt insge- samt von höherer Bedeutung ist. 4) Gutachten b. Wasser a. Schallimmissionsprognose Gewer- Beschreibung der Empfindlichkei- belärm ten und Vorbelastungen. Daraus b. Untersuchung der Schallimmissi- resultiert, dass für eine mittlere Er- onen durch den Betrieb einer be- heblichkeit besteht. nachbarten landwirtschaftlichen c. Klima und Luft Hofstelle Beschreibung und Bewertung der c. Schallimmissionen aus Wurfschei- klimatischen Funktionen des Plan- benschießen gebietes, mit dem Ergebnis, dass d. Untersuchung der Geruchsimmis- eine geringe Erheblichkeit hinsicht- sionen durch den Betrieb einer lich der Auswirkungen besteht. benachbarten landwirtschaftlichen d. Landschaftsbild Hofstelle Beschreibung und Bewertung des e. Ermittlung von angemessenen Si- Schutzgutes mit dem Resultat, cherheitsabständen zwischen einem dass eine geringe Erheblichkeit Tanklager in Marktheidenfeld und ei- besteht. ner nordwestlich benachbarten ge- e. Schutzgut Mensch planten schutzbedürftigen Nutzung Der Bebauungsplanentwurf mit Begrün- Auf den Menschen haben sowohl f. Geotechnische Erkundung für die Er- dung liegt in der Zeit vom wohnumfeldabhängige Faktoren schließung der ehemaligen Ziegelei 30.08. – 02.10.2021 wie die Wohn-, Erholungs- und g. Orientierende Erkundung von Alt- im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld Freizeitfunktionen sowie Aspekte lastenverdachtsflächen, abfalltech- (Foyer Bauamt/1. OG), Luitpoldstraße des Immissionsschutzes als auch nische Einstufung von Auffüllun- 17, 97828 Marktheidenfeld (barrierefrei wirtschaftliche Funktionen wie z.B. gen, fachtechnische Begleitung erreichbar) aus und kann zu folgenden die Land- und Forstwirtschaft Aus- von Sanierungsmaßnahmen. Zeiten eingesehen werden (corona- wirkungen. Im Ergebnis weist das bedingt evtl. nur nach vorheriger tele- Plangebiet keine erheblichen Aus- Die Unterlagen zur Planung sind auch im fonischer Terminabsprache unter Tel. wirkungen auf. Internet unter: www.stadt-marktheiden- 0 93 91/50 04 44): f. Kultur- und Sachgüter feld.de, Rubrik: Ämter und Abteilungen/ Montag – Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Beschreibung, dass die Auswir- Bauamt/Auslegungen zu finden. Montag, Dienstag, kungen auf Kultur- und Sachgüter Während der Auslegungsfrist können Stel- Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr im Plangebiet von geringerer Er- lungnahmen abgegeben werden. Es wird Auch gesonderte Termine können außer- heblichkeit sind. darauf hingewiesen, dass nicht fristge- halb der Geschäftszeiten telefonisch ver- g. Fläche und Boden recht abgegebene Stellungnahmen bei einbart werden. Beschreibung, dass eine erhebli- der Beschlussfassung über den Bebau- che Beeinträchtigung durch (Wie- ungsplan unberücksichtigt bleiben können Umweltbezogene Informationen zum der)Versiegelung und (Wieder) (§ 4a Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB). Entwurf des Bebauungsplans „Wohn- Bebauung besteht. Es besteht eine Ferner wird darauf hingewiesen, dass ei- und Mischgebiet altes Ziegeleigelände“ höhere Erheblichkeit. ne Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 (WA/MI) Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (Um- und zum Entwurf der 30. Änderung des 3) Umweltbezogene Stellungnahmen wRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren Flächennutzungsplanes (Planaufstellung von Behörden und sonstigen Trägern nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 (3) im Parallelverfahren) öffentlicher Belange zu folgenden The- Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen menkomplexen: ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen Zu den o. g. Bauleitplanentwürfen, die a. Verweis auf Geruchsimmissionen der Auslegungsfrist nicht oder nicht durch die Stadt Marktheidenfeld im Pa- des angrenzenden landwirtschaft- rechtzeitig geltend gemacht hat, aber rallelverfahren aufgestellt werden, sind lichen Betriebes. hätte geltend machen können.
Marktheidenfeld - 23 - Nr. 8/2021 Die zur Flächennutzungsplanänderung Im Hinblick auf den Artenschutz wurden 2) Fachplanung in Form des Umweltbe- abgegebenen Stellungnahmen werden bereits vorgezogene Ausgleichsmaßnah- richts mit Informationen und Aussagen in öffentlichen Sitzungen beraten und so- men für die Gelbbauchunke in Abstim- zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere, mit personenbezogene Daten, soweit sie mung mit der Unteren und der Höheren Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, für das Verfahren der Flächennutzungs- Landesplanungsbehörde durchgeführt. Mensch, Kultur- und Sachgüter, sowie planänderung erforderlich sind, dem Fläche und Boden und deren Wechsel- Mit der Erarbeitung der Planung ist das Stadtrat und mithin der Öffentlichkeit wirkungen untereinander - gegliedert Büro Koch, Alte Chaussee 4 aus 35614 zur Verfügung gestellt. Die einschlägi- nach den Punkten Beschreibung und Aßlar beauftragt. gen personenbezogenen Daten werden Auswirkungen/Ergebnis; Das Bauleitplanverfahren wird im Regel- a. Pflanzen und Tiere gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung verfahren durchgeführt. erfolgt von der übrigen Verwaltung der Beschreibung und Bewertung der Stadt Marktheidenfeld personell und or- Lebensraumtypen mit der Feststel- ganisatorisch getrennt. Es erfolgt keine lung, dass der Planungsraum für Nutzung dieser personenbezogenen Da- die Tier- und Pflanzenwelt insge- ten durch eine andere Stelle für andere samt von höherer Bedeutung ist. Verwaltungszwecke oder eine Übermitt- b. Wasser lung an eine andere Stelle bis auf das Beschreibung der Empfindlichkei- beauftragte Planungsbüro. ten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass für eine mittlere Er- Marktheidenfeld, den 20.08.2021 heblichkeit besteht. STADT MARKTHEIDENFELD c. Klima und Luft Thomas Stamm Beschreibung und Bewertung der Erster Bürgermeister klimatischen Funktionen des Plan- gebietes, mit dem Ergebnis, dass eine geringe Erheblichkeit hinsicht- Bekanntmachung lich der Auswirkungen besteht. d. Landschaftsbild Beschreibung und Bewertung des Bauleitplanverfahren - Schutzgutes mit dem Resultat, dass Beteiligung der Öffentlichkeit; Der Bebauungsplanentwurf mit Begrün- eine geringe Erheblichkeit besteht. Aufstellung des Bebauungsplanes dung liegt in der Zeit vom e. Schutzgut Mensch „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges Auf den Menschen haben sowohl 30.08. - 02.10.2021 Ziegeleigelände“ (WA/MI); Förmliche wohnumfeldabhängige Faktoren Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentliche im Rathaus der Stadt Marktheidenfeld wie die Wohn-, Erholungs- und Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Bauge- (Foyer Bauamt/1. OG), Luitpoldstraße Freizeitfunktionen sowie Aspekte setzbuch (BauGB) 17, 97828 Marktheidenfeld (barrierefrei des Immissionsschutzes als auch Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld erreichbar) aus und kann zu folgenden wirtschaftliche Funktionen wie z.B. hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 Zeiten eingesehen werden (corona- die Land- und Forstwirtschaft Aus- die Aufstellung des Bebauungsplanes bedingt evtl. nur nach vorheriger tele- wirkungen. Im Ergebnis weist das fonischer Terminabsprache unter Tel. Plangebiet keine erheblichen Aus- „Wohn- und Mischgebiet ehemaliges 0 93 91/50 04 44): wirkungen auf. Ziegeleigelände“ (WA/MI) beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr f. Kultur- und Sachgüter eines Wohn- bzw. Mischgebietes zur Montag, Dienstag, Donnerstag Beschreibung, dass die Auswir- Schaffung von Wohnraum bzw. gewerb- 14.00 - 16.00 Uhr kungen auf Kultur- und Sachgüter lichen Einheiten. Vorgesehen sind im Be- im Plangebiet von geringerer Er- Auch gesonderte Termine können außer- heblichkeit sind. reich Wohngebiet Einzel- bzw. Doppel- halb der Geschäftszeiten telefonisch ver- hausbebauungen sowie Reihenhäuser. g. Fläche und Boden einbart werden. Darüber hinaus sollen Wohn- bzw. Ge- Beschreibung, dass eine erhebli- Umweltbezogene Informationen zum che Beeinträchtigung durch (Wie- werbeeinheiten im Mischgebiet vorgese- Entwurf des Bebauungsplans „Wohn- der)Versiegelung und (Wieder) hen werden. und Mischgebiet altes Ziegeleigelän- Bebauung besteht. Es besteht eine Der Stadtrat der Stadt Marktheidenfeld de“ (WA/MI) höhere Erheblichkeit. hat in seiner Sitzung am 03.08.2021 dem und zum Entwurf der 30. Änderung des 3) Umweltbezogene Stellungnahmen Entwurf des Bebauungsplanes „Wohn- Flächennutzungsplanes (Planaufstellung von Behörden und sonstigen Trägern und Mischgebiet ehemaliges Ziegeleige- im Parallelverfahren) öffentlicher Belange zu folgenden The- lände“ sowie der Begründung zuge- menkomplexen: stimmt und die öffentliche Auslegung Zu den o. g. Bauleitplanentwürfen, die durch die Stadt Marktheidenfeld im Pa- a. Verweis auf Geruchsimmissionen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. des angrenzenden landwirtschaft- rallelverfahren aufgestellt werden, sind Der Geltungsbereich des Bebauungs- lichen Betriebes. umfassende, umweltbezogene Informa- planes befindet sich westlich des Stadt- b. Ausführungen zu vorhandenen tionen verfügbar, die im Weiteren ange- kerns der Stadt Marktheidenfeld auf der Waldflächen auch in Bezug zu führt und zusammen mit den Planent- westlichen Mainseite. Das Plangebiet den Ausgleichsflächen. würfen zur Einsichtnahme vorgehalten erstreckt sich auf dem Gelände der ehe- c. Hinweis auf Gefahr durch umstür- werden. maligen Ziegelei (und Tongrube). Die zende Bäume und schädliche Emis- sonstigen Abgrenzungen des Geltungs- Es liegen folgende umweltbezogene In- sionen sowie Waldbrandgefahr. bereichs orientieren sich an bestehen- formationen vor: d. Hinweise zur Meldepflicht von Bo- den Wirtschaftswegen. Der Geltungsbe- 1) Fachplanungen in Form der Begrün- dendenkmälern. reich umfasst die Flurstücke 7226 (tlw.), dung zur Grünordnungsplanung mit Bei- e. Verweis auf die Ziele des Arten- 7226/2 (tlw.), 7229 (tlw.), 7229/2 (tlw.), trag zum besonderen Artenschutz sowie und Biotopschutzprogramms. 7230 (tlw.), 7232 (tlw.), 7259/2, 7269, einer naturschutzfachlichen Ermittlung f. Hinweis, dass die Eingriffsbewer- 7274 (tlw.), 7277 (tlw.), 7278 (tlw.), 7287 des naturschutzrechtlichen Ausgleichs- tung und Ausgleichsermittlung zu (tlw.), 7288 (tlw.), 7304 (tlw.), 7305/1 bedarfs und Flächen- und Maßnahmen- überarbeiten ist. (tlw.) und 7321 (tlw.) der Gemarkung beschreibung zum Ausgleich des Ein- g. Kritik an der Grundlage für die Er- Marktheidenfeld. Die Gesamtfläche des griffs und einer Faunistischen Bestands- mittlung des Ausgleichsbedarfs. Geltungsbereiches beträgt rd. 5,2 ha. aufnahme.
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