Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld

 
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Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
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                                                                     Freitag, 26. November 2021

                                                                          www.oberstenfeld.de
                                                                                 Diese Ausgabe
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   Eindämmung der Corona-Pandemie
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Herausforderungen aufgrund der Corona-Situation sind erneut groß. Wir befinden
uns aktuell in der vierten Welle der Pandemie. Die Inzidenzen steigen, die Auslastung der
Intensivstationen kommt an ihre Grenzen und wir müssen auch in Baden-Württemberg
einen Kollaps der intensivmedizinischen Versorgung befürchten. Die Belastungen für
das in diesen Stationen tätige pflegerische und ärztliche Personal sind enorm.
Für uns alle – egal ob geimpft oder ungeimpft – müssen nun wieder zwei zentrale
Maßnahmen im Vordergrund stehen: Die Überprüfung und Anpassung unseres Verhaltens
sowie die Reduzierung von Kontakten.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es jetzt wieder wichtig, die sozialen Kontakte
zu verringern. Beachten Sie bitte zudem bei erforderlichen und verantwortbaren
Zusammenkünften und Veranstaltungen die geltenden Regelungen, Abstandsgebote
und Hygienekonzepte. Gegebenenfalls kann auch eine niedrigschwellige Selbsttestung
zur Erhöhung der Sicherheit beitragen.
                                                                       Fortsetzung auf Seite 3

        MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST
Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                            2

WICHTIGE INFORMATIONEN UND SERVICENUMMERN

BÜRGERMEISTERAMT OBERSTENFELD                                       MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG
Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld                         Bundeseinheitliche Notfallnummern:
Telefonzentrale                                  07062 | 261 - 0    Ärztlicher Bereitschaftsdienst                           116117
Bürgermeister                                    07062 | 261 - 11   Krankentransport                                          19222
Amt für Finanzen                                 07062 | 261 - 31   Allgemeinarztpraxen:
Bauamt                                           07062 | 261 - 17
                                                                    Notfallpraxis Bietigheim, Riedstraße 12
Team Gebäudemanagement                           07062 | 261 - 21
                                                                    Montag – Donnerstag:                    18:00 – 7:00 Uhr Folgetag
Hauptamt                                         07062 | 261 - 26
Team Sicherheit und Ordnung                      07062 | 261 - 59   Freitag – Montag:                  16:00 – 7:00 Uhr durchgehend
Team Bürgerbüro                                  07062 | 261 - 50   Feiertag:                                           durchgehend

info@oberstenfeld.de                                                Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1
www.oberstenfeld.de                                                 Montag, Dienstag, Donnerstag:          18:00 – 8:00 Uhr Folgetag
                                                                    Mittwoch:                              13:00 – 9:00 Uhr Folgetag
ÖFFNUNGSZEITEN                                                      Freitag:                               16:00 – 8:00 Uhr Folgetag
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgermeisteramt            Samstag, Sonntag und Feiertag:          8:00 – 8:00 Uhr Folgetag
Oberstenfeld sind zu den folgenden Zeiten für Sie da:               Kinderarztpraxen:
Montag           9:00 – 12:30 Uhr                                   Notfallpraxis im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4
Dienstag         8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr             Montag – Freitag:                     18:00 – 8:00 Uhr Folgetag
Mittwoch         8:00 – 12:30 Uhr                                   Samstag, Sonntag und Feiertag:          8:00 – 8:00 Uhr Folgetag
Donnerstag       8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag          8:00 – 12:30 Uhr                                   Notfallpraxis Kinderklinik Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26
                                                                    Montag – Freitag:                             19:00 – 22:00 Uhr
Ein Tipp: Wenn Sie gerne mit Bürgermeister Markus Kleemann oder     Samstag, Sonntag und Feiertag:                 8:00 – 22:00 Uhr
weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgermeisteram-
tes sprechen möchten oder wenn Sie schon im Vorfeld wissen, dass    Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie:
für Ihr Anliegen etwas Zeit benötigt wird, dann empfehlen wir Ih-   Notfallpraxis im Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37
nen, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.
                                                                    Samstag, Sonntag und Feiertag:                  9:00 – 18:00 Uhr
ORTSVORSTEHER                                                       SLK-Klinikum Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26
Eberhard Wolf                    ortsvorsteher@oberstenfeld.de      Samstag, Sonntag und Feiertag:            10:00 – 20:00 Uhr

Eberhard Wolf ist zu den folgenden Zeiten für Sie da:               Zahnarztpraxen:
Altes Rathaus Gronau 1. und 3. Montag im Monat 17:30 – 18:00 Uhr    Erreichbar unter:                                0711 | 7877733
Dorfhaus Prevorst     1. und 3. Montag im Monat 18:30 – 19:00 Uhr
                                                                    Apotheken:
WICHTIGE TELEFONNUMMERN                                             Der Apothekennotdienst ist jeweils von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr
Notruf:                                                             am Folgetag gültig.
Polizei                                                     110
Rettungsdienst und Feuerwehr                                112     Samstag, 27. November
Polizeiposten Großbottwar                         07148 | 16250     Apotheke Kirchberg
Polizeirevier Marbach                              07144 | 9000     Kirchplatz 1, 71737 Kirchberg a.d. Murr 0           7144 | 36726
                                                                    Stadt-Apotheke Güglingen
Wasserversorgung Oberstenfeld:
                                                                    Maulbronner Str. 3/1, 74363 Güglingen               07135 | 5377
Schadensmeldung:      07062 | 267570, 0176 | 11126110 oder
                                          0176 | 11126109           Sonntag, 28. November
Strom- und Gasversorgung Syna GmbH:                                 apotheke actuell
Störung im Stromnetz:                            0800 | 7962787     Schillerstr. 18, 74348 Lauffen a/N                07133 | 17909
Störung im Gasnetz:                              0800 | 7962427     Sophien-Apotheke Freiberg
                                                                    Stuttgarter Str. 42, 71691 Freiberg a/N          07141 | 271210
Straßenbeleuchtung Syna GmbH:
Schadensmeldung:         tma@syna.de oder 0800 | 7962787            Vergiftungen:
Telefonseelsorge Heilbronn:                                         Informationszentrale für Vergiftungen,
Erreichbar unter:                                0800 | 1110111     Universitätsklinikum Freiburg                       0761 | 19240
Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                            3

 Fortsetzung von Seite 1
 Bitte geben Sie Acht auf die Älteren und Schwächeren     Die Impfung ist derzeit der zentrale Baustein zur Pan-
 in unserer Gesellschaft, insbesondere beim Umgang in     demiebekämpfung. Wir wissen zwischenzeitlich, dass
 der Familie und in der Nachbarschaft. Denken Sie bei     auch Geimpfte sich infizieren können, das Virus wei-
 Ihrem Verhalten bitte auch an die Kinder, denen noch     tertragen und vor allem bei Vorerkrankungen auch
 kein Impfangebot unterbreitet werden kann. Sie haben     schwer erkranken können. Dennoch ist bei geimpften
 gemeinsam mit den Jugendlichen in den letzten Mona-      Personen die Gefahr einer schweren Erkrankung statis-
 ten gewaltige Einschnitte hinnehmen müssen. Manche       tisch und nach aktuell herrschender Meinung um ein
 Kinder erinnern sich nicht mehr an ein unbeschwertes     Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz.
 Leben und Aufwachsen vor der Pandemie. Die Folgen        Bitte denken Sie daran, dass Sie sich selbst durch eine
 davon zeigen sich in der Kinder- und Jugendpsychiatrie   Impfung vor einem schweren Verlauf schützen. Gleich-
 und jeden Tag in der Arbeit der Jugendämter. Denken      zeitig heißt es aber auch für die Geimpften: wachsam
 Sie bei Ihrem Verhalten auch an diese Kinder und Ju-     und vernünftig bleiben.
 gendlichen und tragen Sie durch ein verantwortungs-
                                                          Als Gesellschaft ist es gerade in dieser kritischen Pha-
 volles Verhalten dazu bei, die Schulen und Kindergär-
                                                          se der Pandemie unsere gemeinsame Verantwortung,
 ten offen zu halten.
                                                          dass jede und jeder zur Bewältigung der Krise beiträgt.
 In einem gewaltigen Kraftakt stemmen die etablierten     Helfen wir uns gegenseitig, nehmen wir aufeinander
 Strukturen der Ärzteschaft wohnortnahe Impfangebo-       Rücksicht und bleiben wir vorsichtig.
 te. Ältere Menschen und diejenigen, die frühzeitig ge-
 impft wurden, benötigen nun eine Booster-Impfung.        Auch die vierte Welle werden wir zusammen meistern.
 Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt.       Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!
 Gerne haben wir uns darüber hinaus dafür eingesetzt,
                                                          Ihr Bürgermeister
 dass Anfang Dezember 2021 mehrmals eines der be-
 gehrten mobilen Impfteams zu uns kommt. Gemein-
 sam mit dem Landkreis organisieren wir an bislang drei
 Tagen Impfungen im Bürgerhaus. Nehmen Sie dieses
 Angebot gerne wahr.                                      Markus Kleemann

                                                           IMPRESSUM                           Verantwortlich für den amtlichen
                                                                                               Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
                                                           Herausgeber:                        und Mitteilungen:
                                                           Gemeinde Oberstenfeld               Bürgermeister Markus Kleemann,
                                                           Druck und Verlag: Nussbaum Medien   71720 Oberstenfeld, Großbottwarer
                                                           Weil der Stadt GmbH & Co. KG,       Straße 20 oder sein Vertreter im Amt.
                                                           71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst noch
                                                           Merklinger Str. 20,                 interessiert“ und den Anzeigenteil:
                                                           Telefon 07033 525-0,                Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
                                                           www.nussbaum-medien.de              68789 St. Leon-Rot

                                                           INFORMATIONEN                       Tel.: 07033 6924-0,
                                                                                               E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                           Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de
                                                           Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,   Anzeigenverkauf:
                                                           Josef-Beyerle-Str. 2,               wds@nussbaum-medien.de
                                                           71263 Weil der Stadt,
Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                                     4

          Infos aus dem Rathaus

Spendenaktion für mobile Raumluftfiltergeräte                                Willkommensbesuch in den neuen Büroräumen
in der Lichtenbergschule Oberstenfeld                                        der Barbara Tolnai Immobilien und der Lehen
                                                                             Quartier GmbH
Der Oberstenfelder Gemeinderat hat in der Sitzung am 21. Okto-
ber 2021 einstimmig die Beschaffung von mobilen Raumluftfil-                 Um die beiden Unternehmen in der Gemeinde Oberstenfeld will-
teranlagen für alle Schulklassen der Lichtenbergschule beschlos-             kommen zu heißen und sich vor Ort über die aktuellen Heraus-
sen und ist damit ein Vorreiter im Landkreis Ludwigsburg. Die                forderungen und Aktivitäten auszutauschen, besuchte Bürger-
mobilen Luftfilter ersetzen nicht die etablierten und wirksamen              meister Markus Kleemann die Barbara Tolnai Immobilien und die
Hygieneregelungen, sondern dienen als Ergänzung der Lufthygi-                Lehen Quartier GmbH in ihren neuen Räumlichkeiten. Vor weni-
ene. Besonders in den Wintermonaten kann ein dauerhaftes Lüf-                gen Wochen wurden die überaus freundlichen und großzügigen
ten zu einer Belastung der Schulkinder und einer Einschränkung               Räume in der Schulstraße in Gronau bezogen. „Gute Unterneh-
des Unterrichts führen. „Für unsere Kinder die bestmöglichen                 men langfristig an die Gemeinde zu binden, ist unser Ziel. Umso
Bildungsvoraussetzungen zu schaffen, ist uns gerade auch in der              erfreulicher ist, dass mit Barbara Tolnai Immobilien ein früher
Corona-Pandemie ein sehr wichtiges Anliegen. Ziel des Gemein-                schon in Oberstenfeld beheimatetes Unternehmen nun wieder in
deratsbeschlusses war es daher, den Präsenzbetrieb an der Lich-              die Gemeinde zurückgekehrt ist“, so Bürgermeister Markus Klee-
tenbergschule im Herbst und Winter so sicher wie möglich und                 mann.
ohne weitreichende Beeinträchtigungen zu gestalten“, so Bürger-
meister Markus Kleemann.
Für das 36-monatige Leasing der Geräte fallen Gesamtkosten
von fast 30.000 Euro an. Diese werden zu 50 % durch das För-
derprogramm des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Baden-Württemberg übernommen. Daneben setzt sich dan-
kenswerterweise eine Initiative aus engagierten Eltern mit einer
Spendenaktion dafür ein, den Kostenanteil der Gemeinde so ge-
ring wie möglich zu halten. Vielen Dank allen Spenderinnen und
Spendern, die schon zu rund 3.000 Euro beitrugen. Auch wenn
die Geräte schon seit Anfang November im Einsatz sind, kann
dafür weiterhin gespendet werden. Nach dem Motto „je schnel-
ler, desto besser“ wurde im Interesse der Kinder die Möglichkeit
einer raschen Anschaffung ergriffen. Da die Spendengelder die
außerplanmäßigen Kosten der Kommune reduzieren sollen, ruft
die Arbeitsgruppe weiterhin alle Eltern, Gewerbetreibenden so-
wie die Bürgerschaft von Oberstenfeld, Gronau und Prevorst zum
Spenden auf. Auch kleine Beträge sind hilfreich.

                                                                             v.l: Frau Barbara Tolnai, Bürgermeister Markus Kleemann und Herr
                                                                             Alexander Widmayer vor den neuen Büroräumlichkeiten in Gronau

                                                                             Barbara Tolnai, deren Unternehmen früher schon in Oberstenfeld
                                                                             beheimatet war, ist seit 1984 selbstständig und war beruflich zu-
                                                                             letzt in Beilstein ansässig. Als Mitglied im Verband der Immobi-
                                                                             lienverwalter Baden-Württemberg ist die Firma auf den Verkauf,
                                                                             die Vermietung und die Hausverwaltungen von Immobilien spe-
                                                                             zialisiert.
                                                                             Zusammen mit Alexander Widmayer führt Frau Tolnai daneben
                                                                             die Lehen Quartier GmbH. Dabei ist es ihnen ein Anliegen als
                                                                             Bauträger bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit mittlerem
                                                                             Einkommen zu schaffen. Demzufolge erfolgt ein Verkauf von
                                                                             Wohnungen zum Beispiel nur an Eigennutzerinnen und Eigen-
                                                                             nutzer mit einer festgelegten Einkommensobergrenze. Auch Ka-
                                                                             pitalanlegerinnen und Kapitalanleger müssen sich beim Erwerb
                                                                             von Immobilien der Lehen Quartier GmbH vertraglich zwölf Jahre
Die Spendeninitiative aus Eltern mit Bürgermeister Markus Kleemann           an eine Mietpreisbindung halten und dürfen nur an Normalver-
sowie zwei der angeschafften Luftfilter. V.r.n.l. Alexander Schwarz, Jobst
                                                                             dienende vermieten. Beim Neubau von zwanzig Wohnungen in
Eisengräber-Pabst, Justyna Pino, Cornelia Knapp und Miriam Käfer.
Auf dem Foto fehlt Mathias Büttner.                                          Bad Friedrichshall konnte das Konzept bereits erfolgreich umge-
                                                                             setzt werden und das nächste Projekt steht auch schon fest. Das
                                                                             Unternehmen gewann kürzlich in einem Bewerbungsverfahren
Bürgermeister Markus Kleemann dankt den Mitgliedern der In-
                                                                             der Stadt Heilbronn und wird voraussichtlich im zweiten Bauab-
itiative für ihr großes Engagement, dem Förderverein der Lich-
                                                                             schnitt des Neckarbogens ein Grundstück bebauen.
tenbergschule für die Abwicklung der Spendenbescheinigungen
und natürlich allen Spenderinnen und Spendern für ihre Unter-                Wir wünschen den beiden Unternehmen viel Erfolg und alles
stützung.                                                                    Gute!
Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                                  5
Die Baden-Württembergische Bank spendet dem Kinderhaus Bäderwiesen 2.300 Euro
Auch dieses Jahr fördert die BW-Bank das Kinderhaus Bäderwie-
sen durch eine Spende aus dem Reinertrag des PS-Los-Sparens.
Mit einem Gesamtbetrag von 2.300 Euro werden neue Musikin-
strumente für den Kindergarten und Schaumstoffbausteine für
die Krippe beschafft. Auch das Projekt „Pflasterspaß“, bei dem die
Kinder auf spielerische Art das Thema Erste Hilfe kennenlernen,
kann dadurch ermöglicht werden. Die Zuwendung kommt allen
Kindern sämtlicher Altersgruppen zugute.
Frau Schwarz, Leiterin des Kinderhauses, überreichte bei der
Spendenübergabe vor Ort auch ein kleines Dankeschön der Kin-
der und lud Frau Kachel, für die Gemeinde Oberstenfeld zustän-
dige Vertreterin der BW-Bank, im nächsten Sommer zu einem Be-
such ins volle Kinderhaus ein. Dann hoffentlich bei einer besseren
Corona-Situation.
Das Kinderhaus Bäderwiesen und Bürgermeister Markus Klee-
mann bedanken sich bei der BW-Bank für die großzügige Unter-         v.l: Leiterin des Kinderhauses Bäderwiesen Claudia Schwarz, Svenja Ka-
stützung, mit der diese zusätzlichen Anschaffungen und Ange-         chel als Vertreterin der BW- Bank und Bürgermeister Markus Kleemann
bote ermöglicht werden.                                              bei der Spendenübergabe im Kinderhaus Bäderwiesen

Ausbaufreigabe Gewerbegebiet Lichtenberger Straße
Die Gemeinde Oberstenfeld hat Mitte No-
vember die erfreuliche Nachricht der Te-
lekom erhalten, dass der Glasfaserausbau
im Gewerbegebiet Lichtenberger Straße
freigegeben wurde. Glasfaser hat gegen-
über allen anderen bekannten Technolo-
gien große Vorteile: Es ist leistungsfähig,
störungsunempfindlich und zukunftssi-
cher. Kupfernetze und Funktechnologien
werden langsamer, wenn mehrere Teilneh-
mende gleichzeitig die Netze beanspru-
chen. Dagegen ist die Leistungsfähigkeit
von Glasfaser unvergleichlich hoch und
von der Anzahl der aktuellen Nutzerinnen
und Nutzer unabhängig. Insofern ist der
Glasfaserausbau im Gewerbegebiet ein
wichtiger Meilenstein für unsere Unter-
nehmen, denn schnelles Internet ist mitt-
lerweile ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.
Innerhalb des ausgewiesenen Vermark-
tungszeitraumes, der auf Initiative der Ge-
meinde Oberstenfeld verlängert wurde,
wurde eine ausreichende Anzahl an Vor-
verträgen durch die im Gewerbegebiet Ausbaupolygon
ansässigen Unternehmen abgeschlossen. Auf Basis dessen erfolgt nun ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Telekom.
Denn wie in der Telekommunikationsbranche üblich, erfolgt ein Ausbau nur, wenn es ausreichend Interessenten dafür gibt.
Im nächsten Schritt erfolgt zunächst die Strukturplanung. Im Anschluss an die vorbereitenden Maßnahmen erfolgt dann der tatsäch-
liche Ausbau.
Ein genauer Zeitplan steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber bekanntgegeben, sobald dieser vorliegt.

  Mobiles Impfteam in der Gemeinde Oberstenfeld zu Gast
  An den Freitagen, am 3. und 10. Dezember 2021 sowie am Mittwoch, 15. Dezember 2021 wird das mobile Impf-
                                                                                                                                                         s

  team jeweils von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr ins Bürgerhaus Oberstenfeld kommen. Es werden sowohl Erst-, als auch
                                                                                                                                              Foto: zoranm / E+ / Getty Image

  Zweit- und Drittimpfungen mit den Impfstoffen Biontech und Johnson & Johnson angeboten.
                                    Die Termine sind bereits alle ausgebucht!
  Es wird eine Warteliste über die Gemeindeverwaltung geführt. Bei Interesse an einer Impfung bitte eine E-Mail
  an Herrn Lukas Wolf unter wolf@oberstenfeld.de mit den folgenden Angaben senden:
  • ob der Termin an beiden oder nur an einem Tag möglich ist
  • welcher Impfstoff gewünscht wird
  • eine Telefonnummer unter der sie kurzfristig an den Tagen erreichbar sind.
  Es freut uns, dass es uns gelungen ist, drei der begehrten Tageseinsätze des mobilen Impfteams für die Gemein-
  de Oberstenfeld zu erhalten. Da die hierbei angebotenen Einzelimpftermine - kaum vom Landratsamt, das die
  Vergabe der Termine koordiniert, online gestellt - ausgebucht waren, wollen wir uns dafür einsetzen, dass wir in
  den kommenden Wochen weitere Termine des mobilen Impfteams in der Gemeinde Oberstenfeld anbieten können.
Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                              6

                                                                     Revierübergreifende Drückjagd
 Coronabedingte Schließung                                           am Samstag, 27. November 2021
 des Rathauses für den offenen Publikumsver-
                                                                     Im Hardtwald findet am Samstag, den 27. November 2021
 kehr                                                                im Bereich vom Ortsende Großbottwar und bis zur östlichen
                                                                     Wald- bzw. Landkreisgrenze, von 8 Uhr bis 15 Uhr eine revier-
 In den vergangenen Tagen stieg die Zahl der Neuinfektionen          übergreifende Drückjagd auf Schwarzwild statt.
 drastisch an.                                                       Es besteht dabei die Gefahr, dass Schwarzwild und nachstel-
                                                                     lende Jagdhunde die Landesstraßen L 1115, L 1117 (Gronau
 Mit weiteren Zunahmen muss gerechnet werden.
                                                                     – Kurzach) und L 1118 sowie die Kreisstraßen K 1607 und
 Daher müssen wir zur Eindämmung der 4. Corona-Welle leider          K 1608 überqueren.
 die bisherigen Corona-Maßnahmen vorübergehend anpas-                Zur Sicherheit des Verkehrs wird im Bereich des Waldes ent-
 sen.                                                                lang der L1115, der L 1118, der L1124 sowie der K 1608 eine
 Deshalb wird das Rathaus ab Montag, 29. November 2021 für           entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h
 den offenen Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Der Zu-           bzw. 70 km/h, eine punktuelle Geschwindigkeitsbeschrän-
 tritt ist ab dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung mög-       kung von 30 km/h und eine Vollsperrung der K 1607 zwischen
 lich. Zugangsvoraussetzung ist die Vorlage eines 3G-Nachwei-        der Hardtwaldkreuzung und der L1124 angeordnet.
 ses. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist ausreichend.             Die Drückjagd betrifft auch den östlichen, bewaldeten Teil
                                                                     der Gemarkung Oberstenfeld (Lichtenberg, Eschach, Hag-
 Weiterhin bestehen bleibt die telefonische Erreichbarkeit al-       stolz, Bieversklinge sowie den Bereich Krugeiche) sowie
 ler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den gewohnten Öff-          Gronau (Richtung Kurzach, Eisseen, Rossert).
 nungszeiten und via E-Mail jederzeit.                               Die Zufahrt zum Parkplatz „Krugeiche“ sowie der Park-
                                                                     platz sind deshalb gesperrt.
                                                                     Bitte achten Sie auf die angebrachten Beschilderungen und
                                                                     Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wir bitten Sie, sich wäh-
                                                                     rend der Jagddauer möglichst nicht in den betroffenen Wald-
                                                                     gebieten aufzuhalten.
 Straßensperrung L1117                                               Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 zwischen Gronau und Kurzach
 Aufgrund von Baumfällarbeiten ist die L1117 zwischen Gro-
 nau/Abzweigung nach Prevorst und Kurzach vom 29. Novem-
 ber 2021 und 17. Dezember 2021 voll gesperrt. Die Umleitung
 erfolgt über die K 1613 / Prevorst / K 1614 / Spiegelberg /
                                                                     Straßensperrung Große Gartenstraße
 L 1066 / L1117.                                                     Die Große Gartenstraße wird im Zeitraum vom 12. November
 Jeweils von Freitag, 17 Uhr bis Montag, 7 Uhr ist die Strecke,      bis 3. Dezember 2021 für zwei bis drei Tage im Bereich der
 sofern es die Arbeiten zulassen, befahrbar.                         Einmündung Kleine Gartenstraße voll gesperrt.
 Wir bitten um Verständnis und Beachtung.                            Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

    Coronavirus: Alarmstufe II ab Mittwoch, 24. November 2021

    Aufgrund der weiterhin dramatisch steigenden Zahlen an          Personen, die einen aktuellen Negativtest (Schnelltest
    Corona-Infektionen in Baden-Württemberg wurde die Coro-         nicht älter als 24 h, PCR-Test nicht älter als 48 h) vorlegen
    na-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 24. No-           können, zulässig.
    vember 2021 erneut geändert.
                                                                    Im Einzelhandel gilt in Landkreisen, in denen die 7-Tage-In-
    Neu ist, dass ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder   zidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt,
    ab 450 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten die       die 2G-Regelung, sofern es sich nicht um Grundversorgung
    Alarmstufe II gibt. Da der Wert von 390 Intensivpatienten in    handelt. Im Landkreis Ludwigsburg ist dieser Schwellenwert
    Baden-Württemberg zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der          aktuell nicht überschritten.
    Änderung der Verordnung am 24. November 2021 bereits
                                                                    Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der untenste-
    stark überschritten war (510 Patienten), gilt seit 24. Novem-
                                                                    henden Tabelle.
    ber 2021 die Alarmstufe II.
                                                                    Regelungen zur Einreise nach Deutschland finden Sie auf
    Neu in Alarmstufe II ist, dass auf Weihnachtsmärkten, öf-
                                                                    unserer Homepage unter „Aktuelle Informationen zum
    fentlichen Veranstaltungen, Clubs und Diskotheken und
                                                                    Coronavirus“ oder unter https://www.rki.de/DE/Content/
    körpernahen Dienstleistungen die 2G+-Regelung gilt,
                                                                    InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einrei-
    das heißt der Zutritt ist nur für Geimpfte und genesene
                                                                    sen_Deutschland.html
Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                                                              7
                                                                                                                                Stand: 23. November 2021
                                                                                         Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                              1

        Corona-Regeln ab 24. November 2021
        Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird um die Alarmstufe II erweitert.
             » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
             » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
             » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
             » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

        Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
        überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
        oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
        Personen (siehe Ausnahmen).

        Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
        überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
        oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
        1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

        Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
        überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
        gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen
        müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

        Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
        verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise
        müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.

        Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
        2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
        3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
        4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
        5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
        6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
        7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
        8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
        9: Einzelhandel
        10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
        11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten

                                                                                                                                Stand: 23. November 2021
                                                                                         Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                2
        Medizinische Maskenpflicht                         3G, PCR-Testpflicht und 2G                        2G+
        Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen      3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder      Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
        geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und            genesene Personen                                 nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
        in Betriebsstätten, wenn der Abstand               3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete,
        nicht eingehalten werden kann, im                  geimpfte oder genesene Personen
        Nah- und Fernverkehr und auf                       2G: Zutritt nur für geimpfte oder        2G                                                2G+
        Weihnachtsmärkten.                                 genesene Personen

        Ausnahmen:                                          Ausnahmen:                                        Ausnahmen:
               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.                » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.*              » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.*
               » Personen, die aus gesundheitlichen                » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,               » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,
                 Gründen keine Maske tragen können                   die noch nicht eingeschult sind.*                  die noch nicht eingeschult sind.*
                 (ärztliche Nachweis notwendig).                   » Grundschüler*innen, Schüler*innen                » Grundschüler*innen, Schüler*innen
               » In geschlossenen Räumen bei                         eines sonderpädagogischen Bildungs-                eines sonderpädagogischen Bildungs-
                 privaten Treffen, privaten Feiern, in               und Beratungszentrums, einer auf der               und Beratungszentrums, einer auf der
                 der Gastronomie, Kantinen, Mensen                   Grundschule aufbauenden Schule                     Grundschule aufbauenden Schule
                 und Cafeterien während des Essens                   oder einer beruflichen Schule – gilt               oder einer beruflichen Schule – gilt
                 und Trinkens und beim Sport treiben.                nur für Schüler*innen bis                          nur für Schüler*innen bis
               » Im Freien nur dann, wenn der                        einschließlich 17 Jahre.*                          einschließlich 17 Jahre.*
                 Mindestabstand von 1,5 Metern zu                  » Personen bis einschließlich 17                   » Personen bis einschließlich 17
                 anderen Personen dauerhaft                          Jahre, die nicht mehr zur Schule                   Jahre, die nicht mehr zur Schule
                 eingehalten werden kann (gilt nicht                 gehen.**                                           gehen.**
                 auf Weihnachtsmärkten).                           » Personen, die sich aus medizinischen             » Personen, die sich aus medizinischen
               » Beim 2G-Optionsmodell in der                        Gründen nicht impfen lassen können                 Gründen nicht impfen lassen können
                 Basisstufe.                                         (ärztlicher Nachweis notwendig).**                 (ärztlicher Nachweis notwendig).**
                                                                   » Personen, für die es keine allgemeine            » Personen, für die es keine allgemeine
        Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                     Impfempfehlung der Ständigen                       Impfempfehlung der Ständigen
        Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule                Impfkommission (STIKO) gibt.**                     Impfkommission (STIKO) gibt.**
        geregelt.
                                                                   » Schwangere und Stillende, da es für              » Schwangere und Stillende, da es für
                                                                     diese Gruppen erst seit dem 10.                    diese Gruppen erst seit dem 10.
                                                                     September 2021 eine                                September 2021 eine
                                                                     Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt                Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt
                                                                     nur noch bis 10. Dezember 2021).**                 nur noch bis 10. Dezember 2021).**

                                                            *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken     *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                            **Negativer Antigen-Test erforderlich             **Negativer Antigen-Test erforderlich
Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                                                                      8
                                                                                                                                 Stand: 23. November 2021
                                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                        3

        Stufenplan
                                                                                         3G                            2G                                2G+
         Hygienekonzept           Datenverarbeitung         Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,         Nachweislich geimpft              Nachweislich geimpft
                                                                                getestet oder gensesen            oder gensesen                oder gensesen und getestet

              Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                         Alarmstufe                      Alarmsstufe II

                                                  3G                              3G                               2G                                2G+
            Weihnachtsmärkte

                                                                                                                                          Maximal 50 % der üblichen
                                                                                                                                            Besucherzahl erlaubt.

                                                                            1 Haushalt plus 5                1 Haushalt plus 1                 1 Haushalt plus 1
                                              Ohne weitere                  weitere Personen                  weitere Person                    weitere Person
                                            Regelungen oder
                                            Beschränkung der             Geimpfte und Genesene,            Geimpfte und Genesene,            Geimpfte und Genesene,
            Private Zusammen-                                         Personen bis einschl. 17 Jahre    Personen bis einschl. 17 Jahre    Personen bis einschl. 17 Jahre
                                             Personenanzahl
            künfte und private                                         sowie Personen, die sich aus      sowie Personen, die sich aus      sowie Personen, die sich aus
             Veranstaltungen                                           medizinischen Gründen nicht       medizinischen Gründen nicht       medizinischen Gründen nicht
          (wie Geburtstage, Hoch-                                     impfen lassen können, zählen      impfen lassen können, zählen      impfen lassen können, zählen
               zeitsfeiern etc.)                                                nicht dazu.                       nicht dazu.                       nicht dazu.

                                                                        Paare, die nicht zusammen         Paare, die nicht zusammen         Paare, die nicht zusammen
                                                                      leben, zählen als ein Haushalt.   leben, zählen als ein Haushalt.   leben, zählen als ein Haushalt.

                                                                                                                                 Stand: 23. November 2021
                                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                        4

              Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                         Alarmstufe                      Alarmsstufe II

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                  3G                             3G                                2G
                 Öffentliche
                                                                                                                                                    2G+
              Veranstaltungen                                                mit PCR-Test
         (wie Theater, Oper, Konzert,
           Stadtfest, Betriebs- und                                                                       Bei Veranstaltungen der
              Vereinsfeiern etc.)                                                                        Breitenkultur mit Gesang,
                                                                                                         Blasmusik oder vergleich-
          Optionsmodell bei Groß-
              veranstaltungen:                                                                             baren Tätigkeiten mit
         2G ohne Beschränkung der           Im Freien bei 5.000                Im Freien                    Aerosolbelastung in
            Personenanzahl und           Personen oder bei Nicht-                                         geschlossenen Räumen
               Kapazität oder            einhaltung des Mindest-                                                  gilt 2G+.
         5.000 Personen + 50% der                abstands
          darüber hinausgehenden
          Kapazität, maximal jedoch
              25.000 Personen                     3G                              3G

         Öffentliche Verkehrsmittel                                                                3G
Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                                               9
                                                                                                                   Stand: 23. November 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                 5

             Lebensbereich                Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

           Kultureinrichtungen
                                            3G                       3G
          (wie Galerien, Museen,
                                                                  mit PCR-Test
              Bibliotheken*,
         Archive*, Gedenkstätten)
                                                                                                   2G                           2G
          *Abholung bestellter             Im Freien               Im Freien
          Medien unbeschränkt                                                              Ausnahme: Landes-             Ausnahme: Landes-
                                         ohne weitere
                                                                                             bibliotheken und              bibliotheken und
               möglich                   Regelungen                  3G                    Archive mit PCR-Test          Archive mit PCR-Test

                                                                                                 Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                         eingehalten werden.
        Religiöse Veranstaltungen

                                            3G                       3G                            2G                           2G
             Beherbergung                Erneuter Test            Erneuter Test               Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                          alle 3 Tage              alle 3 Tage               geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                          dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                                Härtefälle.                   Härtefälle.

                                                                                                                   Stand: 23. November 2021
                                                                            Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                 6

             Lebensbereich                Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                      3G
         Messen, Ausstellungen,                                                                    2G                            2G
              Kongresse
                                           Im Freien               Im Freien
                                         ohne weitere
                                         Regelungen                  3G

                                    In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                             3G                      3G                            2G                            2G
             Gastronomie,
          Vergnügungsstätten                                      nur PCR-Test
                  sowie
         Mensen und Cafeterien
          (Regelung gilt nur für           Im Freien               Im Freien                    Im Freien                     Im Freien
            externe Personen)            ohne weitere
                                         Regelungen                  3G                            3G                            3G
                                                                                               nur PCR-Test                 nur PCR-Test
Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                                               10
                                                                                                                      Stand: 23. November 2021
                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                 7

             Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                 3G                       3G
                                                                      nur PCR-Test
          Freizeiteinrichtungen
         (wie Freizeitparks, Bäder,                                                                  2G                            2G
               Saunen etc.)                    Im Freien               Im Freien
                                             ohne weitere
                                             Regelungen
                                                                          3G

               Körpernahe
            Dienstleistungen
             (ausgenommen
          medizinisch notwendige                 3G                       3G                         2G                           2G+
              Behandlungen)
                                                                                            Ausnahmen für Friseur-       Ausnahmen für Friseur-
                                                                                           betriebe und Barbeshops.     betriebe und Barbeshops.
                                                                                            Hier gilt 3G mit PCR-Test    Hier gilt 3G mit PCR-Test

                                                                                                                      Stand: 23. November 2021
                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                 8

             Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                   Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                 3G                      3G
          Touristische Verkehre                                       nur PCR-Test
        (wie Schifffahrten, Skilifte,
        Seilbahnen, Busreisen etc.)                                                                   2G                           2G
                                               Im Freien               Im Freien
                                             ohne weitere
                                             Regelungen
                                                                         3G

                                        In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                 3G                      3G                          2G                            2G
        Sport in Sportstätten und                                     nur PCR-Test
              Sportanlagen

                                               Im Freien               Im Freien                   Im Freien                     Im Freien
                                             ohne weitere
                                             Regelungen
                                                                         3G                           3G                           3G
                                                                                                 nur PCR-Test                  nur PCR-Test
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                                                      11
                                                                                                                          Stand: 23. November 2021
                                                                                   Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                       9

             Lebensbereich                   Basisstufe                  Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                                                                                                                       3G
               Einzelhandel
             (auch Flohmärkte)
            Ausgenommen sind                        Ohne weitere Regelungen                              3G
          Geschäfte der Grundver-
          sorgung und Abhol- und                                                                                                       2G
              Lieferangebote
                                                                                                                             In Stadt- und Landkreisen,
                                                                                                                            in denen die 7-Tage-Inzidenz
                                                                                                                             an 2 aufeinanderfolgenden
                                                                                                                                Tagen über 500 liegt.

        Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählt:
        Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte,
        Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel
        (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und
        Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und
        Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und
        Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte.

                                                                                                                          Stand: 23. November 2021
                                                                                   Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                       10

             Lebensbereich                   Basisstufe                  Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                       In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                                3G                          3G
         Außerschuliche Bildung                                         nur PCR-Test
         (wie VHS-Kurse, Musik-,
         Kunst- und Jugendkunst-                                                                          2G                           2G
                 schulen)                     Im Freien                   Im Freien
                                            ohne weitere
                                            Regelungen
                                                                            3G

                 Bildung
              (wie berufliche               ohne weitere                                                  3G
        Ausbildung, Fahr-, Flug- und        Regelungen
        Bootsschulen, Sprach- und
            Integrationskurse)                                                              bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                                erneuter Test alle 3 Tage
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                                                                                      12
                                                                                                                                                            Stand: 23. November 2021
                                                                                                                     Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                                       11

              Lebensbereich                                   Basisstufe                                   Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmsstufe II

                                                  In geschlossenen Räumen

                                                                   3G
       Diskotheken und Clubs                                 nur PCR-Test
         (Ausnahmen für nicht
       impffähige Personen und                                                                                  2G                          2G                          2G+
      Schüler*innen gelten nicht)                               Im Freien
                                                            wie öffentliche
                                                           Veranstaltungen

                                                                   3G                                           3G                          2G                          2G+
           Prostitutionsstätten

                                                                                                         nur PCR-Test

    Grundsätzlich gilt:

                          Abstand halten                          Hygieneregeln                          Medizinische            Corona-Warn-App              Regelmäßig
                                                                    beachten                             Maske tragen                benutzen                   lüften

                                                                                                                        Lichtsignalanlage L1100/Gronauer Straße
                                               Aktion                                                                   einen Tag außer Betrieb
                         Weihnachtswunschbaum                                                                           Aufgrund von technischen Arbeiten durch die Straßen-
                                                                                                                        meisterei ist die Ampelanlage an der Kreuzung L 1100/
    Weihnachten ist die Zeit der Besinnung und der Gemeinschaft. Das schönste an dieser Zeit ist es
       Da bei der Gemeindeverwaltung nur ein Wunsch-
    anderen Menschen, allen voran Kindern, eine Freude zu machen. Doch es gibt auch Familien in der                     Gronauer Straße im Zeitraum zwischen 22. November und 3.
    Gemeinde    Oberstenfeld,     die   ihren    Kindern
       zettel eingegangen ist, ist die Aktion Wunschweih-  aus    finanziellen  Gründen     keinen                         Dezember 2021 für einen Tag außer Betrieb. An diesem Tag
    Weihnachtsgeschenkwunsch erfüllen können.

    Dernachtsbaum
        Gemeinde Oberstenfeldin
                              ist diesem        Anliegen,abgesagt!
                                  es ein großes Jahr      dass alle Kinder in Oberstenfeld, Gronau und
                                                                                                                           ist besondere Vorsicht beim Überfahren der Kreuzung ge-
    Prevorst die Weihnachtszeit voller Freude erleben können. Daher haben wir im letzten Jahr die                          boten.
        Die Weihnachtskiste für Seniorinnen und Senioren
    Aktion Weihnachtswunschbaum ins Leben gerufen. So ist es den Bürgerinnen und Bürgern der
                                                                                                                           Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
    Gemeinde Oberstenfeld möglich, die Wünsche bedürftiger Kinder zu erfüllen und ihnen
        wird es trotzdem geben. Dafür werden wir in der
    ein schönes Weihnachtsfest zu bescheren.

    Ihr Bücherei           eineWeihnachtsgeschenkwunsch?
        Kind hat einen unerfüllten  Kiste bereitstellen, in der wir Weih-
    Dannnachtsgrüße
            füllen Sie für ihr sammeln.            Etwas
                                 Kind (bis 16 Jahre)          Gebasteltes,
                                                       den beigefügten   WunschzettelGebacke-
                                                                                        aus und werfen
    diesen bis zum 26. November 2021 in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu Händen von
        nes, Geschriebenes - der Kreativität sind keine Gren-
                                                                                                                                  Amtliche Bekanntmachungen
    Frau  Romero.   Dem   Wunschzettel   muss eine  Kopie Ihres   Bescheides  für Sozialhilfe, Hartz IV,
    Wohngeld oder Kinderzuschlag beigefügt sein. Der Weihnachtsgeschenkwunsch sollte den Betrag
    vonzen
         25 Eurogesetzt.         Wir werden in der Bücherei Vorlagen
                  nicht überschreiten.

        zumSie Basteln
    Möchten                      auslegen,
                  einem Kind unserer   Gemeinde einedie
                                                    Freudegerne
                                                           bereiten? ab 30. November

    Dann2021kommen abgeholt
                       Sie ab dem werden
                                     30. Novemberkönnen.
                                                     2021 in der Bitte
                                                                   Bücherei geben
                                                                             vorbei und Sie
                                                                                          nehmenden einen
    Wunschzettel vom Weihnachtsbaum ab.                                                                                Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und
        Weihnachtsgruß                   bis  17.    Dezember             2021      in   der     Bü-
    Das schön verpackte Geschenk im Wert von höchstens 25 Euro können Sie dann bis zum 17. Dezember
    2021cherei       ab.abgeben.
          in der Bücherei                                                                                              das Inkrafttreten des Umlegungsplanes
    Wann werden die Geschenke übergeben?

    DieÖffnungszeiten der Bücherei:
        Kindergesetzt.
                könnenWir
                        die werden
                            Geschenke  zu den regulären Öffnungszeiten am 18. sowie die
                                                                                    vomgerne
                                                                                        21. bisab22.
                                                                                                                       Umlegung          “ Dürren IV “
    Grenzen                         in der Bücherei  Vorlagen zum Basteln auslegen,
       Dienstag
    Dezember 2021
    November   2021 in der Bücherei
                     abgeholt werdenabgeholt
                                      können.werden.
                                                       10:30 - 12:30 Uhr                                               Gemeinde          Oberstenfeld
    Neu: Weihnachtskiste
    Bitte                 für Seniorinnen bis
          geben Sie den Weihnachtsgruß    und17.
                                               Senioren
                                                       14:00 - 19:00 Uhr
                                                 Dezember 2021 in der Bücherei ab.                                     Gemarkung         Oberstenfeld
    In diesem Jahr möchten wir auch unseren Seniorinnen und Senioren im Kleeblatt Pflegeheim eine kleine
    Datenschutzhinweis                                                                                                 Flur              0 (Oberstenfeld)
       Mittwoch
    Freude                – Freitag
             bereiten. Dafür   werden wir in der 14:00  Bücherei –   18:00
                                                                  eine            Uhr
                                                                          Kiste bereitstellen,   in der wir
    Ihre  Daten werden
    Weihnachtsgrüße       nicht Etwas
                       sammeln.  an Dritte   weitergegeben
                                        Gebasteltes,         und Geschriebenes
                                                     Gebackenes,  lediglich zur -Durchführung
                                                                                   der Kreativitätder
                                                                                                   sindAktion
                                                                                                        keine
       Samstag
    Wunschweihnachtsbaum
    Grenzen                   verwendet.
              gesetzt. Wir werden    in derDie
                                             Bücherei  10:00
                                               Wunschzettel
                                                       Vorlagen  – 12:00
                                                              werden
                                                                zum             inUhr
                                                                      von uns auslegen,
                                                                      Basteln       anonymisierter
                                                                                          die gerneForm    an
                                                                                                       ab 30.                                Bekanntmachung
    den Weihnachtsbaum
    November           gehängt
             2021 abgeholt
      Bitte beachten
                               und können.
                           werden  Ihre Daten werden im Anschluss vernichten.
                                Sie die Zugangsvoraussetzungen der                                                           über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten
                   Bitte beachten Sie die für die Bücherei geltende Hygienevorschrift.
                                                                                                                                           des Umlegungsplanes
      Bücherei!
      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Romero 07062 | 261 - 57 oder
                                          romero@oberstenfeld.de.                                                      Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Um-
                                                                                                                       legungsverzeichnis, für das Umlegungsgebiet “ Dürren IV “, der
                                                                                                                       durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 07. September
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                         13
2021 aufgestellt wurde, ist am 17. November 2021 für folgende       Gemäß aktueller Corona-Verordnung müssen alle Besuche-
Flurstücke der Gemarkung Oberstenfeld, Flur 0 (Oberstenfeld)        rinnen und Besucher während der gesamten Sitzung eine
2610, 2611, 2612/1, 2612/2, 2613, 2614, 2623, 2623/1, Teil von      medizinische Maske tragen. Zudem gilt die 3G-Regel: Nicht-
2623/2 (hiervon eine nördliche Teilfläche mit 1216 m²), Teil von    immunisierten Gästen ist der Zutritt in den derzeit geltenden
2623/8 (hiervon eine nördliche Teilfläche mit 10 m²), 2623/10,      Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Test-
2623/11, 2623/12, 2623/13, 2623/14, 2623/15, 2626/1, 2626/2,        nachweises gestattet. Dies wird am Eingang kontrolliert.
2627/1, 2628/1, 2629/2, 2631, 2632, Teil von 5249 (hiervon eine
südliche Teilfläche mit 282 m²), 5249/2, Teil von 5285 (hiervon     Einladung
eine südliche Teilfläche mit 293 m²) und 5292 unanfechtbar ge-
worden.                                                                 zur Sitzung des Gemeinderates am 2. Dezember 2021
Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.                 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Oberstenfeld
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 Bauge-             TOP Thema
setzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.          1     Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 einschließlich
November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des          Finanzplanung 2023 – 2025
Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert wor-           - Einbringung des Entwurfs
                                                                    2     Einbringung des Wirtschaftsplans 2022 des Eigenbetriebs
den ist, der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungs-
                                                                          Wasserversorgung
plan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekannt-       3     Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtun-
machung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den               gen der Gemeinde Oberstenfeld - Änderung
Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.                              4     Weitergewährung einer außertariflichen Zulage für die Teil-
Rechtsbehelfsbelehrung                                                    nahme am Schichtbetrieb in einer Ganztageseinrichtung
Gegen die Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen seit                    - Anpassung der Mindestöffnungszeit
der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der        5     Verein "Sicherer Landkreis Ludwigsburg e.V." - Beitritt der
Gemeinde Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, 71720 Obers-              Gemeinde Oberstenfeld
                                                                    6     Spenden
tenfeld eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag ent-      7     Bekanntgaben
scheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen,       7.1   Nicht öffentlich gefasste Beschlüsse
in Stuttgart.                                                       7.2   Sonstige Bekanntgaben
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er         8     Anfragen, Anregungen, Verschiedenes
sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung
der Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten         Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.
Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Be-    Oberstenfeld, 24. November 2021
weismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224
BauGB keine aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, be-
dürfte es eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsge-        Markus Kleemann
richtsordnung.                                                      Bürgermeister

Hinweis:                                                            Gemäß aktueller Corona-Verordnung müssen alle Besuche-
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Ent-   rinnen und Besucher während der gesamten Sitzung eine
scheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber         medizinische Maske tragen. Zudem gilt die 3G-Regel: Nicht-
                                                                    immunisierten Gästen ist der Zutritt in den derzeit geltenden
für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der
                                                                    Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Test-
Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts
                                                                    nachweises gestattet. Dies wird am Eingang kontrolliert.
bedienen muss (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Oberstenfeld, 26. November 2021
                                                                       Aus dem Standesamt

Markus Kleemann                                                     Personenstandsfälle Oktober
Bürgermeister
                                                                    Geburten
und Vorsitzender des Umlegungsausschusses
                                                                    04.10.2021    Marie Christa Fischer, Tochter von Patrick Florian
Einladung                                                                         Fischer und Angela Fischer, geb. Kast
                                                                    Sterbefälle
          zur Sitzung des Technischen Ausschusses                   29.10.2021 Elsbeth Selcho geb. Sturm, 98 Jahre, zuletzt Obers-
                    am 2. Dezember 2021                                         tenfeld, Marbacher Str. 6
        um 18:45 Uhr im Bürgerhaus in Oberstenfeld
TOP   Thema
1     Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Großraum-
      garage, Stellplatz und Zisterne auf dem Grundstück
                                                                             Wir gratulieren
      Stocksberger Weg 24, Flst. 792/1 und 795 in Oberstenfeld-
                                                                    Die Gemeinde wünscht ihren Seniorinnen und Senioren, die im
      Prevorst
                                                                    Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, alles Gute
2     Bekanntgaben
3     Anfragen, Anregungen, Verschiedenes                           und vor allem Gesundheit für das vor Ihnen liegende Lebensjahr.
                                                                    Folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger feiern in den nächsten
Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.                 Tagen einen besonderen Geburtstag:
Oberstenfeld, 24. November 2021                                     Oberstenfeld
                                                                    29.11. Elfriede Karrer, 85 Jahre
                                                                    02.12. Ferdinand Drechsel-Grau, 95 Jahre
Markus Kleemann                                                     Die Gemeinde gratuliert auch ihren langjährig verheirateten Paa-
Bürgermeister                                                       ren, die im Laufe der kommenden Wochen ihren Hochzeitstag
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                              14
feiern. Für die kommenden Ehejahre wünschen wir eine erfüllte        die europäischen Köchen zur Verfügung standen und entspre-
und glückliche Zeit.                                                 chend weit verbreitet waren.
Wenn Sie nicht wollen, dass Sie hier veröffentlicht werden und       Das GroMusle-Team wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit.
noch keine Pressesperre haben, dann melden Sie sich bitte unter
07062 | 261 - 50.

         Aktuell und Wissenswert

Die Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg Servicezentren für Altersvor-
sorge: Riester-Zulage für 2019 noch bis Ende des
Jahres sichern
Wer die staatliche Riester-Zulage für 2019 noch erhalten will,
muss diese spätestens bis Ende 2021 über den Anbieter seines
Riester-Vertrages beantragen. Den dafür erforderlichen Zulagen-
antrag erhält man beim Vertragsanbieter. Wer die Zulage nicht
jedes Jahr gesondert beantragen will, kann dort auch einen Dau-      Aufkleber auf dem Senf-Fass                             Foto: Hägele
erzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage wird
dann automatisch von Jahr zu Jahr direkt durch den Anbieter
gestellt. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings           Tourismusgemeinschaft
regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Le-
bensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Heirat, der Geburt          Marbach-Bottwartal
eines Kindes oder auch dem Kindergeldwegfall, müssen die An-
gaben im Antrag und gegebenenfalls auch die Eigenbeiträge zur        Führungen und Touren in der Region
Riester-Rente angepasst werden.                                      Marbach-Bottwartal
Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2019 beträgt
175 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von bis zu      Ob man draußen in der freien Natur die abwechslungsreiche
300 Euro jährlich je Kind gezahlt. Einen sogenannten »Berufsein-     Landschaft genießt oder drinnen in geschichtsträchtigen Räu-
steigerbonus« von zusätzlich einmalig 200 Euro erhalten alle Per-    men an fachkundigen Führungen teilnimmt, überall gibt es Neu-
sonen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr    es und Interessantes zu entdecken. Die nächsten Termine sind:
noch nicht vollendet haben. Der Bonus wird gezahlt, damit be-        4. Dezember 2021 Szenische Stadtführung in Marbach
reits junge Menschen frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen.     Treffpunkt: 17.30 Uhr Metzgerei Bären, Marktstr. 21,
Mehr Informationen nicht nur zur gesetzlichen Rente, sondern         71672 Marbach am Neckar
auch zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge erhalten Inte-    Dauer: ca. 2 ½ Std.
ressierte in den Servicezentren für Altersvorsorge der Deutschen     Preis: € 21,00 pro Person, inkl. kleiner Stärkungen an der Wegstrecke
Rentenversicherung Baden-Württemberg. An 19 Standorten lan-          Von zwei Laternenträgern begleitet, streift man mit der Stadtfüh-
desweit gibt es dort produkt- und anbieterneutrale individuelle      rerin und dem Stadtinfoladenteam durch die Gassen der Marba-
Intensivgespräche zur Altersvorsorge.                                cher Altstadt.
Adressen der Servicezentren für Altersvorsorge                       Anmeldung: Tel. 07144 102-375
www.prosa-bw.de                                                      (Mindestteilnehmerzahl: 10 Pers., max. 15 Pers.).
                                                                     5. Dezember 2021 Führung in der Burg Lichtenberg
                                                                     in Oberstenfeld
   GronauerMuseumle                                                  Treffpunkt: 14 Uhr Am Tor der Burg Lichtenberg, 71720 Oberstenfeld
                                                                     Dauer: ca. 2 Std.
                                                                     Preis: € 8,00 pro Person, ermäßigt € 3,00
Eine betagte Kostbarkeit im Tante-Emma-Laden                         Die Burg wurde nie zerstört und zeigt als eine der besterhaltenen
                                                                     Anlagen die Entwicklung einer Burg vom Hochmittelalter bis zur
des GroMusle                                                         Neuzeit.
Im Tante-Emma-Laden des GroMusle steht ein hölzernes Senf-           Führung mit Rainer und Matthias Wiedmann.
Fass der Firma Schaettgen aus Haslach. Der Kaufmann Fidel Scha-      Anmeldung: Tel. 07144 102-375.
ettgen hat 1850 im ehemaligen Waschhaus des dortigen Kapuzi-
nerklosters eine Senfmühle eingerichtet und dort bis 1888 Senf       11. Dezember 2021 Waldbaden - Grüne Auszeit für Körper,
hergestellt. Das Senf-Fass im GroMusle ist demzufolge bestimmt       Geist und Seele
älter als 130 Jahre.                                                 Treffpunkt: 10 Uhr Wanderparkplatz Hardtwald (beim Frühmesshof),
Das erste überlieferte Rezept zur Zubereitung von Senf stammt        71672 Marbach-Rielingshausen
von einem Römer aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. Allerdings be-        Dauer: ca. 4 Std.
legen Funde im Industal, dass dort schon 2000 Jahre vorher Senf      Preis: € 25,00 pro Person
angebaut wurde. Karl der Große erwähnte in einer Schrift im 8.       Bei verschiedenen angeleiteten Übungen kann man die Atmo-
Jahrhundert Senf, der von da an in Europa zu einem wichtigen         sphäre des Waldes kennen lernen und die positiven Effekte des
Gewürz wurde. Papst Johannes XXII (+ 1334) hatte sogar einen         Ökosystems Wald erleben.
„Großen päpstlichen Senfbewahrer“.                                   Anmeldung: Margit Sigle-Rannenberg, Tel. 07141 280892,
Es gibt weißen, braunen und schwarzen Senf. Der Weiße Senf ist       Tel. 0176 47281766 oder margit.jsj@gmx.de
am mildesten. Zur Herstellung der Senfpaste wurden die gemah-        Die Veranstaltungen sind ebenso im Internet unter
lenen Senfkörner mit Traubenmost (lateinisch: mustrum) ver-          www.marbach-bottwartal.de zu finden.
mischt. Daher kommt wohl das Wort „Mostrich“. Senf und Meer-         Es gelten die Richtlinien der aktuellen Corona-Verordnung
rettich waren über Jahrhunderte die einzigen scharfen Gewürze,       des Landes Baden-Württemberg.
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47                                                                                                15
                                                                         beim Kiosk. Die Kosten liegen bei 9 € pro Person inkl. Fackel und
    Naturpark                                                            heißem Getränk, Kinder bis 12 Jahre bezahlen 6 €. Bitte Licht oder
    Schwäbisch-Fränkischer Wald                                          Lampe und Becher mitbringen. Anmeldung bis 22. Dezember
                                                                         unter 0 71 82 / 93 56 97 oder hieber@die-naturparkfuehrer.de
                                                                         26. Dezember – Sonntag
Naturpark aktiv Dezember 2021                                            2. Weihnachtstag
5. Dezember – Sonntag                                                    Welzheimer Rauhnächte
Adventszauber in den Löwensteiner Bergen                                 Jetzt beginnt wieder die Zeit der Rauhnächte. Allerlei Geister und
Das Motto "Advent, Advent, ein Lichtlein brennt..." begleitet Groß       Dämonen sollen umhergehen. Alte Geschichten und Regeln, ein
und Klein durch den winterlichen Wald vorbei an besonders aus-           Hauch von Aberglaube und Mystik liegt in der Luft. Die Gäste er-
sichtsreichen Plätzen bis zur Burg Löwenstein. Ein Spaziergang mit       leben mit Naturparkführer Walter Hieber einen spannenden Mix
Naturerlebnissen und besinnlichen Geschichten, Kerzenlicht und           aus Informationen, (Irr-)Lichtern, Aktionen, Geschichten über We-
Feuerschein, stimmt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die           sen, Sagen, Bräuche der Rauhnächte, stimmungsvollen Momen-
Vorweihnachtszeit ein. Die 3-stündige Wanderung mit Naturpark-           ten und Fackelwanderung. Die 2-stündige Wanderung beginnt
führerin Sabine Rücker beginnt um 14 Uhr in Löwenstein am Park-          um 16.30 Uhr in Welzheim am Wanderparkplatz Mammutbäume.
platz Aussichtsplatte, B39 Richtung Hirrweiler. Die Kosten liegen        Die Kosten liegen bei 9 € pro Person inkl. Fackel und warmem
bei 7,50 € pro Person inkl. Getränk. Anmeldung bis 4. Dezember           Getränk. Kinder bis 12 Jahre bezahlen 6 €. Bitte Licht oder Lam-
unter 0 71 30 / 4 01 78 50 oder ruecker@die-naturparkfuehrer.de          pe und Becher mitbringen. Anmeldung bis 22. Dezember unter
                                                                         0 71 82 / 93 56 97 oder hieber@die-naturparkfuehrer.de
12. Dezember – Sonntag
Advent im Wald
Bei einer adventlichen Wanderung mit Naturparkführerin Helene            Wüstenroter Höhentouren - Sonntag, 28. November
Angstenberger stimmen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer            2021 - Geschichten im Weihnachtswald
mit Geschichten und Bräuchen auf die schönste Zeit des Jahres ein.       Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum, wie grün sind deine Blätter…
Die Natur bereitet sich auf den Winter vor, die Teilnehmenden ge-        tönt es durch den vorweihnachtlichen Winterwald. Adventliche
nießen die Stille des Waldes und kommen zur Ruhe. Bevor es mit           Bräuche, Lieder und Geschichten stimmen mit Naturparkführerin
Fackeln auf den Rückweg geht, gibt es eine Stärkung mit Punsch           Sabine Reiss auf das bevorstehende Weihnachtsfest ein. Die 2-stün-
und Plätzle. Die 2,5-stündige Wanderung beginnt um 14.30 Uhr             dige Wanderung beginnt um 15 Uhr in Wüstenrot am Parkplatz
in Abtsgmünd-Wilflingen am Wanderparkplatz Wilflingen-Vorder-            Wellingtonien, Wellingtonienstraße und ist kinderwagentauglich.
büchelberg. Die Kosten liegen bei 8 € pro Person inkl. Punsch und        Die Kosten liegen bei 7 € pro Person, Kinder bis 12 Jahre sind kos-
Plätzchen, zzgl. Fackel 2 €. Kinder bis 16 Jahre bezahlen 2 €. Bitte     tenlos. Bitte eine Laterne mitbringen. Anmeldung bis 28. Novem-
eine Tasse mitbringen. Anmeldung bis 10. Dezember unter 0 73 66 /        ber unter 0 71 30 / 40 35 88 oder reiss@die-naturparkfuehrer.de
91 92 48 oder angstenberger@die-naturparkfuehrer.de
19. Dezember – Sonntag
Rauhnächte-Fackelwanderung                                                  Landratsamt informiert
Bald beginnt die Zeit der Rauhnächte. Bei einer stimmungsvollen
Fackelwanderung mit Naturparkführerin Tanja Uter erfahren Groß
und Klein mehr über diese magischen Nächte mit ihren Geschich-
                                                                         Mobile Impfteams sind gestartet am 22. November:
ten, Bräuchen und Mythen. Zum gemütlichen Abschluss gibt es am
Lagerfeuer Punsch. Die 2-stündige Wanderung beginnt um 16.30             Landratsamt Ludwigsburg gründet
Uhr in Berglen-Kottweil am Wanderparkplatz Hohenstein, Waldspiel-        Task Force Impfen
platz. Die Kosten liegen bei 8 € pro Person inkl. Fackel und Punsch,     Das Landratsamt Ludwigsburg gründet eine Task Force Impfen,
Kinder bis 16 Jahre bezahlen 4 €. Anmeldung bis 18. Dezember unter       um die Impfangebote im Landkreis zu koordinieren. Ziel der Task
0 71 95 / 94 74 88 oder uter@die-naturparkfuehrer.de                     Force ist es, über den Landkreis verteilt viele niedrigschwellige
19. Dezember – Sonntag                                                   Impfangebote zu schaffen. Der Landkreis hat beim Land zusätz-
Advent, Advent, ein Lichtlein brennt                                     lich zu den bestehenden noch sechs zusätzliche mobile Impf-
Bald ist Weihnachten. Doch wie ist das Fest der Liebe entstanden?        teams (MITs) angefordert.
Was gibt es für alte Bräuche und Sagen? Und was hat es mit den           Die Fallzahlen im Landkreis sind in den letzten Tagen stark ange-
Rauhnächten auf sich? Diese Geschichten werden die Wande-                stiegen. Allein in den letzten sieben Tagen gab es 1.817 bestä-
rung mit Naturparkführerin Sandra Kühnle begleiten. Punsch und           tigte COVID-19-Fälle – die 7-Tage-Inzidenz stieg zuletzt auf 333,4.
Plätzle und eine Fackelwanderung lassen außerdem eine besinn-            Die Meldezahlen sind deutlich höher als in allen vorhergehenden
liche Adventsstimmung aufkommen und sorgen für Wärme. Die                Wellen. Daher ist es das oberste Ziel, so viele Bürgerinnen und
2,5-stündige Wanderung beginnt um 15 Uhr in Michelfeld-Forst             Bürger im Landkreis so schnell wie möglich zu impfen. Das be-
am Wanderparkplatz Forst, am Ende der Bürkhofstraße. Die Kos-            stehende Impfangebot der niedergelassenen Ärzte reicht nicht
ten liegen bei 7 € pro Person inkl. Punsch und Plätzle, zzgl. Fackel 2   mehr aus, um die hohe Nachfrage nach Impfungen zu decken.
€. Kinder bis 16 Jahre bezahlen 5 €. Bitte Tasse und Taschenlampe        Gestartet haben die ersten MITs des MVZ Dr. Kolepke und Kolle-
mitbringen. Anmeldung bis 17. Dezember unter 07 91 / 20 33 88 30         gen im Landkreis bereits am Montag, 22. November, in Affalter-
oder kuehnle@die-naturparkfuehrer.de                                     bach und Erligheim. Außerdem wird ab 29. November ein MIT aus
                                                                         Heilbronn sowie ab 1. Dezember ein bereits zugesagtes MIT des
25. Dezember – Samstag                                                   Landes unterwegs sein. Perspektivisch sollen die sechs zusätzlich
1. Weihnachtstag                                                         angeforderten mobilen Teams vom Land die sechs Großen Kreis-
Geheimnisvolle Rauhnächte am Ebnisee                                     städte im Landkreis täglich mit einem Standort abdecken. Die
Jetzt beginnt wieder die Zeit der Rauhnächte. Allerlei Geister und       Standorte werden noch mit den Städten abgestimmt.
Dämonen sollen umhergehen. Alte Geschichten und Regeln, ein              „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, so viele Teams wie möglich
Hauch von Aberglaube und Mystik liegt in der Luft. Die Gäste er-         einzusetzen und sinnvoll zu verteilen, damit den Bürgerinnen
leben mit Naturparkführer Walter Hieber einen spannenden Mix             und Bürgern überall im Landkreis niedrigschwellige Impfange-
aus Informationen, (Irr-) Lichtern, Aktionen, Geschichten über           bote gemacht werden – Impfen soll so einfach wie möglich sein“,
Wesen, Sagen, Bräuche der Rauhnächte, stimmungsvollen Mo-                so Landrat Allgaier zur neuen Task Force Impfen. Die Leitung der
menten und Fackelwanderung. Die 2-stündige Wanderung be-                 Task Force übernimmt Kreisbrandmeister Andy Dorroch, der be-
ginnt um 16.30 Uhr in Kaisersbach-Ebnisee am großen Parkplatz            reits die Gesamtleitung der Kreisimpfzentren innehatte. Um eine
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