Eindämmung der Corona-Pandemie - Gemeinde Oberstenfeld
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
47 Freitag, 26. November 2021 www.oberstenfeld.de Diese Ausgabe erscheint auch online Foto: gopixa/iStock/Getty Images Eindämmung der Corona-Pandemie Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Herausforderungen aufgrund der Corona-Situation sind erneut groß. Wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Pandemie. Die Inzidenzen steigen, die Auslastung der Intensivstationen kommt an ihre Grenzen und wir müssen auch in Baden-Württemberg einen Kollaps der intensivmedizinischen Versorgung befürchten. Die Belastungen für das in diesen Stationen tätige pflegerische und ärztliche Personal sind enorm. Für uns alle – egal ob geimpft oder ungeimpft – müssen nun wieder zwei zentrale Maßnahmen im Vordergrund stehen: Die Überprüfung und Anpassung unseres Verhaltens sowie die Reduzierung von Kontakten. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es jetzt wieder wichtig, die sozialen Kontakte zu verringern. Beachten Sie bitte zudem bei erforderlichen und verantwortbaren Zusammenkünften und Veranstaltungen die geltenden Regelungen, Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Gegebenenfalls kann auch eine niedrigschwellige Selbsttestung zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Fortsetzung auf Seite 3 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 2 WICHTIGE INFORMATIONEN UND SERVICENUMMERN BÜRGERMEISTERAMT OBERSTENFELD MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG Großbottwarer Straße 20, 71720 Oberstenfeld Bundeseinheitliche Notfallnummern: Telefonzentrale 07062 | 261 - 0 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Bürgermeister 07062 | 261 - 11 Krankentransport 19222 Amt für Finanzen 07062 | 261 - 31 Allgemeinarztpraxen: Bauamt 07062 | 261 - 17 Notfallpraxis Bietigheim, Riedstraße 12 Team Gebäudemanagement 07062 | 261 - 21 Montag – Donnerstag: 18:00 – 7:00 Uhr Folgetag Hauptamt 07062 | 261 - 26 Team Sicherheit und Ordnung 07062 | 261 - 59 Freitag – Montag: 16:00 – 7:00 Uhr durchgehend Team Bürgerbüro 07062 | 261 - 50 Feiertag: durchgehend info@oberstenfeld.de Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1 www.oberstenfeld.de Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 8:00 Uhr Folgetag Mittwoch: 13:00 – 9:00 Uhr Folgetag ÖFFNUNGSZEITEN Freitag: 16:00 – 8:00 Uhr Folgetag Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgermeisteramt Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 – 8:00 Uhr Folgetag Oberstenfeld sind zu den folgenden Zeiten für Sie da: Kinderarztpraxen: Montag 9:00 – 12:30 Uhr Notfallpraxis im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4 Dienstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr Montag – Freitag: 18:00 – 8:00 Uhr Folgetag Mittwoch 8:00 – 12:30 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 – 8:00 Uhr Folgetag Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag 8:00 – 12:30 Uhr Notfallpraxis Kinderklinik Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26 Montag – Freitag: 19:00 – 22:00 Uhr Ein Tipp: Wenn Sie gerne mit Bürgermeister Markus Kleemann oder Samstag, Sonntag und Feiertag: 8:00 – 22:00 Uhr weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgermeisteram- tes sprechen möchten oder wenn Sie schon im Vorfeld wissen, dass Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie: für Ihr Anliegen etwas Zeit benötigt wird, dann empfehlen wir Ih- Notfallpraxis im Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37 nen, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren. Samstag, Sonntag und Feiertag: 9:00 – 18:00 Uhr ORTSVORSTEHER SLK-Klinikum Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26 Eberhard Wolf ortsvorsteher@oberstenfeld.de Samstag, Sonntag und Feiertag: 10:00 – 20:00 Uhr Eberhard Wolf ist zu den folgenden Zeiten für Sie da: Zahnarztpraxen: Altes Rathaus Gronau 1. und 3. Montag im Monat 17:30 – 18:00 Uhr Erreichbar unter: 0711 | 7877733 Dorfhaus Prevorst 1. und 3. Montag im Monat 18:30 – 19:00 Uhr Apotheken: WICHTIGE TELEFONNUMMERN Der Apothekennotdienst ist jeweils von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr Notruf: am Folgetag gültig. Polizei 110 Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Samstag, 27. November Polizeiposten Großbottwar 07148 | 16250 Apotheke Kirchberg Polizeirevier Marbach 07144 | 9000 Kirchplatz 1, 71737 Kirchberg a.d. Murr 0 7144 | 36726 Stadt-Apotheke Güglingen Wasserversorgung Oberstenfeld: Maulbronner Str. 3/1, 74363 Güglingen 07135 | 5377 Schadensmeldung: 07062 | 267570, 0176 | 11126110 oder 0176 | 11126109 Sonntag, 28. November Strom- und Gasversorgung Syna GmbH: apotheke actuell Störung im Stromnetz: 0800 | 7962787 Schillerstr. 18, 74348 Lauffen a/N 07133 | 17909 Störung im Gasnetz: 0800 | 7962427 Sophien-Apotheke Freiberg Stuttgarter Str. 42, 71691 Freiberg a/N 07141 | 271210 Straßenbeleuchtung Syna GmbH: Schadensmeldung: tma@syna.de oder 0800 | 7962787 Vergiftungen: Telefonseelsorge Heilbronn: Informationszentrale für Vergiftungen, Erreichbar unter: 0800 | 1110111 Universitätsklinikum Freiburg 0761 | 19240
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 3 Fortsetzung von Seite 1 Bitte geben Sie Acht auf die Älteren und Schwächeren Die Impfung ist derzeit der zentrale Baustein zur Pan- in unserer Gesellschaft, insbesondere beim Umgang in demiebekämpfung. Wir wissen zwischenzeitlich, dass der Familie und in der Nachbarschaft. Denken Sie bei auch Geimpfte sich infizieren können, das Virus wei- Ihrem Verhalten bitte auch an die Kinder, denen noch tertragen und vor allem bei Vorerkrankungen auch kein Impfangebot unterbreitet werden kann. Sie haben schwer erkranken können. Dennoch ist bei geimpften gemeinsam mit den Jugendlichen in den letzten Mona- Personen die Gefahr einer schweren Erkrankung statis- ten gewaltige Einschnitte hinnehmen müssen. Manche tisch und nach aktuell herrschender Meinung um ein Kinder erinnern sich nicht mehr an ein unbeschwertes Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz. Leben und Aufwachsen vor der Pandemie. Die Folgen Bitte denken Sie daran, dass Sie sich selbst durch eine davon zeigen sich in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Impfung vor einem schweren Verlauf schützen. Gleich- und jeden Tag in der Arbeit der Jugendämter. Denken zeitig heißt es aber auch für die Geimpften: wachsam Sie bei Ihrem Verhalten auch an diese Kinder und Ju- und vernünftig bleiben. gendlichen und tragen Sie durch ein verantwortungs- Als Gesellschaft ist es gerade in dieser kritischen Pha- volles Verhalten dazu bei, die Schulen und Kindergär- se der Pandemie unsere gemeinsame Verantwortung, ten offen zu halten. dass jede und jeder zur Bewältigung der Krise beiträgt. In einem gewaltigen Kraftakt stemmen die etablierten Helfen wir uns gegenseitig, nehmen wir aufeinander Strukturen der Ärzteschaft wohnortnahe Impfangebo- Rücksicht und bleiben wir vorsichtig. te. Ältere Menschen und diejenigen, die frühzeitig ge- impft wurden, benötigen nun eine Booster-Impfung. Auch die vierte Welle werden wir zusammen meistern. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt. Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund! Gerne haben wir uns darüber hinaus dafür eingesetzt, Ihr Bürgermeister dass Anfang Dezember 2021 mehrmals eines der be- gehrten mobilen Impfteams zu uns kommt. Gemein- sam mit dem Landkreis organisieren wir an bislang drei Tagen Impfungen im Bürgerhaus. Nehmen Sie dieses Angebot gerne wahr. Markus Kleemann IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen Herausgeber: und Mitteilungen: Gemeinde Oberstenfeld Bürgermeister Markus Kleemann, Druck und Verlag: Nussbaum Medien 71720 Oberstenfeld, Großbottwarer Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Straße 20 oder sein Vertreter im Amt. 71263 Weil der Stadt, Verantwortlich für „Was sonst noch Merklinger Str. 20, interessiert“ und den Anzeigenteil: Telefon 07033 525-0, Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, www.nussbaum-medien.de 68789 St. Leon-Rot INFORMATIONEN Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Anzeigenverkauf: Josef-Beyerle-Str. 2, wds@nussbaum-medien.de 71263 Weil der Stadt,
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 4 Infos aus dem Rathaus Spendenaktion für mobile Raumluftfiltergeräte Willkommensbesuch in den neuen Büroräumen in der Lichtenbergschule Oberstenfeld der Barbara Tolnai Immobilien und der Lehen Quartier GmbH Der Oberstenfelder Gemeinderat hat in der Sitzung am 21. Okto- ber 2021 einstimmig die Beschaffung von mobilen Raumluftfil- Um die beiden Unternehmen in der Gemeinde Oberstenfeld will- teranlagen für alle Schulklassen der Lichtenbergschule beschlos- kommen zu heißen und sich vor Ort über die aktuellen Heraus- sen und ist damit ein Vorreiter im Landkreis Ludwigsburg. Die forderungen und Aktivitäten auszutauschen, besuchte Bürger- mobilen Luftfilter ersetzen nicht die etablierten und wirksamen meister Markus Kleemann die Barbara Tolnai Immobilien und die Hygieneregelungen, sondern dienen als Ergänzung der Lufthygi- Lehen Quartier GmbH in ihren neuen Räumlichkeiten. Vor weni- ene. Besonders in den Wintermonaten kann ein dauerhaftes Lüf- gen Wochen wurden die überaus freundlichen und großzügigen ten zu einer Belastung der Schulkinder und einer Einschränkung Räume in der Schulstraße in Gronau bezogen. „Gute Unterneh- des Unterrichts führen. „Für unsere Kinder die bestmöglichen men langfristig an die Gemeinde zu binden, ist unser Ziel. Umso Bildungsvoraussetzungen zu schaffen, ist uns gerade auch in der erfreulicher ist, dass mit Barbara Tolnai Immobilien ein früher Corona-Pandemie ein sehr wichtiges Anliegen. Ziel des Gemein- schon in Oberstenfeld beheimatetes Unternehmen nun wieder in deratsbeschlusses war es daher, den Präsenzbetrieb an der Lich- die Gemeinde zurückgekehrt ist“, so Bürgermeister Markus Klee- tenbergschule im Herbst und Winter so sicher wie möglich und mann. ohne weitreichende Beeinträchtigungen zu gestalten“, so Bürger- meister Markus Kleemann. Für das 36-monatige Leasing der Geräte fallen Gesamtkosten von fast 30.000 Euro an. Diese werden zu 50 % durch das För- derprogramm des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg übernommen. Daneben setzt sich dan- kenswerterweise eine Initiative aus engagierten Eltern mit einer Spendenaktion dafür ein, den Kostenanteil der Gemeinde so ge- ring wie möglich zu halten. Vielen Dank allen Spenderinnen und Spendern, die schon zu rund 3.000 Euro beitrugen. Auch wenn die Geräte schon seit Anfang November im Einsatz sind, kann dafür weiterhin gespendet werden. Nach dem Motto „je schnel- ler, desto besser“ wurde im Interesse der Kinder die Möglichkeit einer raschen Anschaffung ergriffen. Da die Spendengelder die außerplanmäßigen Kosten der Kommune reduzieren sollen, ruft die Arbeitsgruppe weiterhin alle Eltern, Gewerbetreibenden so- wie die Bürgerschaft von Oberstenfeld, Gronau und Prevorst zum Spenden auf. Auch kleine Beträge sind hilfreich. v.l: Frau Barbara Tolnai, Bürgermeister Markus Kleemann und Herr Alexander Widmayer vor den neuen Büroräumlichkeiten in Gronau Barbara Tolnai, deren Unternehmen früher schon in Oberstenfeld beheimatet war, ist seit 1984 selbstständig und war beruflich zu- letzt in Beilstein ansässig. Als Mitglied im Verband der Immobi- lienverwalter Baden-Württemberg ist die Firma auf den Verkauf, die Vermietung und die Hausverwaltungen von Immobilien spe- zialisiert. Zusammen mit Alexander Widmayer führt Frau Tolnai daneben die Lehen Quartier GmbH. Dabei ist es ihnen ein Anliegen als Bauträger bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit mittlerem Einkommen zu schaffen. Demzufolge erfolgt ein Verkauf von Wohnungen zum Beispiel nur an Eigennutzerinnen und Eigen- nutzer mit einer festgelegten Einkommensobergrenze. Auch Ka- pitalanlegerinnen und Kapitalanleger müssen sich beim Erwerb von Immobilien der Lehen Quartier GmbH vertraglich zwölf Jahre Die Spendeninitiative aus Eltern mit Bürgermeister Markus Kleemann an eine Mietpreisbindung halten und dürfen nur an Normalver- sowie zwei der angeschafften Luftfilter. V.r.n.l. Alexander Schwarz, Jobst dienende vermieten. Beim Neubau von zwanzig Wohnungen in Eisengräber-Pabst, Justyna Pino, Cornelia Knapp und Miriam Käfer. Auf dem Foto fehlt Mathias Büttner. Bad Friedrichshall konnte das Konzept bereits erfolgreich umge- setzt werden und das nächste Projekt steht auch schon fest. Das Unternehmen gewann kürzlich in einem Bewerbungsverfahren Bürgermeister Markus Kleemann dankt den Mitgliedern der In- der Stadt Heilbronn und wird voraussichtlich im zweiten Bauab- itiative für ihr großes Engagement, dem Förderverein der Lich- schnitt des Neckarbogens ein Grundstück bebauen. tenbergschule für die Abwicklung der Spendenbescheinigungen und natürlich allen Spenderinnen und Spendern für ihre Unter- Wir wünschen den beiden Unternehmen viel Erfolg und alles stützung. Gute!
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 5 Die Baden-Württembergische Bank spendet dem Kinderhaus Bäderwiesen 2.300 Euro Auch dieses Jahr fördert die BW-Bank das Kinderhaus Bäderwie- sen durch eine Spende aus dem Reinertrag des PS-Los-Sparens. Mit einem Gesamtbetrag von 2.300 Euro werden neue Musikin- strumente für den Kindergarten und Schaumstoffbausteine für die Krippe beschafft. Auch das Projekt „Pflasterspaß“, bei dem die Kinder auf spielerische Art das Thema Erste Hilfe kennenlernen, kann dadurch ermöglicht werden. Die Zuwendung kommt allen Kindern sämtlicher Altersgruppen zugute. Frau Schwarz, Leiterin des Kinderhauses, überreichte bei der Spendenübergabe vor Ort auch ein kleines Dankeschön der Kin- der und lud Frau Kachel, für die Gemeinde Oberstenfeld zustän- dige Vertreterin der BW-Bank, im nächsten Sommer zu einem Be- such ins volle Kinderhaus ein. Dann hoffentlich bei einer besseren Corona-Situation. Das Kinderhaus Bäderwiesen und Bürgermeister Markus Klee- mann bedanken sich bei der BW-Bank für die großzügige Unter- v.l: Leiterin des Kinderhauses Bäderwiesen Claudia Schwarz, Svenja Ka- stützung, mit der diese zusätzlichen Anschaffungen und Ange- chel als Vertreterin der BW- Bank und Bürgermeister Markus Kleemann bote ermöglicht werden. bei der Spendenübergabe im Kinderhaus Bäderwiesen Ausbaufreigabe Gewerbegebiet Lichtenberger Straße Die Gemeinde Oberstenfeld hat Mitte No- vember die erfreuliche Nachricht der Te- lekom erhalten, dass der Glasfaserausbau im Gewerbegebiet Lichtenberger Straße freigegeben wurde. Glasfaser hat gegen- über allen anderen bekannten Technolo- gien große Vorteile: Es ist leistungsfähig, störungsunempfindlich und zukunftssi- cher. Kupfernetze und Funktechnologien werden langsamer, wenn mehrere Teilneh- mende gleichzeitig die Netze beanspru- chen. Dagegen ist die Leistungsfähigkeit von Glasfaser unvergleichlich hoch und von der Anzahl der aktuellen Nutzerinnen und Nutzer unabhängig. Insofern ist der Glasfaserausbau im Gewerbegebiet ein wichtiger Meilenstein für unsere Unter- nehmen, denn schnelles Internet ist mitt- lerweile ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Innerhalb des ausgewiesenen Vermark- tungszeitraumes, der auf Initiative der Ge- meinde Oberstenfeld verlängert wurde, wurde eine ausreichende Anzahl an Vor- verträgen durch die im Gewerbegebiet Ausbaupolygon ansässigen Unternehmen abgeschlossen. Auf Basis dessen erfolgt nun ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau durch die Telekom. Denn wie in der Telekommunikationsbranche üblich, erfolgt ein Ausbau nur, wenn es ausreichend Interessenten dafür gibt. Im nächsten Schritt erfolgt zunächst die Strukturplanung. Im Anschluss an die vorbereitenden Maßnahmen erfolgt dann der tatsäch- liche Ausbau. Ein genauer Zeitplan steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber bekanntgegeben, sobald dieser vorliegt. Mobiles Impfteam in der Gemeinde Oberstenfeld zu Gast An den Freitagen, am 3. und 10. Dezember 2021 sowie am Mittwoch, 15. Dezember 2021 wird das mobile Impf- s team jeweils von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr ins Bürgerhaus Oberstenfeld kommen. Es werden sowohl Erst-, als auch Foto: zoranm / E+ / Getty Image Zweit- und Drittimpfungen mit den Impfstoffen Biontech und Johnson & Johnson angeboten. Die Termine sind bereits alle ausgebucht! Es wird eine Warteliste über die Gemeindeverwaltung geführt. Bei Interesse an einer Impfung bitte eine E-Mail an Herrn Lukas Wolf unter wolf@oberstenfeld.de mit den folgenden Angaben senden: • ob der Termin an beiden oder nur an einem Tag möglich ist • welcher Impfstoff gewünscht wird • eine Telefonnummer unter der sie kurzfristig an den Tagen erreichbar sind. Es freut uns, dass es uns gelungen ist, drei der begehrten Tageseinsätze des mobilen Impfteams für die Gemein- de Oberstenfeld zu erhalten. Da die hierbei angebotenen Einzelimpftermine - kaum vom Landratsamt, das die Vergabe der Termine koordiniert, online gestellt - ausgebucht waren, wollen wir uns dafür einsetzen, dass wir in den kommenden Wochen weitere Termine des mobilen Impfteams in der Gemeinde Oberstenfeld anbieten können.
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 6 Revierübergreifende Drückjagd Coronabedingte Schließung am Samstag, 27. November 2021 des Rathauses für den offenen Publikumsver- Im Hardtwald findet am Samstag, den 27. November 2021 kehr im Bereich vom Ortsende Großbottwar und bis zur östlichen Wald- bzw. Landkreisgrenze, von 8 Uhr bis 15 Uhr eine revier- In den vergangenen Tagen stieg die Zahl der Neuinfektionen übergreifende Drückjagd auf Schwarzwild statt. drastisch an. Es besteht dabei die Gefahr, dass Schwarzwild und nachstel- lende Jagdhunde die Landesstraßen L 1115, L 1117 (Gronau Mit weiteren Zunahmen muss gerechnet werden. – Kurzach) und L 1118 sowie die Kreisstraßen K 1607 und Daher müssen wir zur Eindämmung der 4. Corona-Welle leider K 1608 überqueren. die bisherigen Corona-Maßnahmen vorübergehend anpas- Zur Sicherheit des Verkehrs wird im Bereich des Waldes ent- sen. lang der L1115, der L 1118, der L1124 sowie der K 1608 eine Deshalb wird das Rathaus ab Montag, 29. November 2021 für entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h den offenen Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Der Zu- bzw. 70 km/h, eine punktuelle Geschwindigkeitsbeschrän- tritt ist ab dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung mög- kung von 30 km/h und eine Vollsperrung der K 1607 zwischen lich. Zugangsvoraussetzung ist die Vorlage eines 3G-Nachwei- der Hardtwaldkreuzung und der L1124 angeordnet. ses. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist ausreichend. Die Drückjagd betrifft auch den östlichen, bewaldeten Teil der Gemarkung Oberstenfeld (Lichtenberg, Eschach, Hag- Weiterhin bestehen bleibt die telefonische Erreichbarkeit al- stolz, Bieversklinge sowie den Bereich Krugeiche) sowie ler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den gewohnten Öff- Gronau (Richtung Kurzach, Eisseen, Rossert). nungszeiten und via E-Mail jederzeit. Die Zufahrt zum Parkplatz „Krugeiche“ sowie der Park- platz sind deshalb gesperrt. Bitte achten Sie auf die angebrachten Beschilderungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wir bitten Sie, sich wäh- rend der Jagddauer möglichst nicht in den betroffenen Wald- gebieten aufzuhalten. Straßensperrung L1117 Vielen Dank für Ihr Verständnis. zwischen Gronau und Kurzach Aufgrund von Baumfällarbeiten ist die L1117 zwischen Gro- nau/Abzweigung nach Prevorst und Kurzach vom 29. Novem- ber 2021 und 17. Dezember 2021 voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die K 1613 / Prevorst / K 1614 / Spiegelberg / Straßensperrung Große Gartenstraße L 1066 / L1117. Die Große Gartenstraße wird im Zeitraum vom 12. November Jeweils von Freitag, 17 Uhr bis Montag, 7 Uhr ist die Strecke, bis 3. Dezember 2021 für zwei bis drei Tage im Bereich der sofern es die Arbeiten zulassen, befahrbar. Einmündung Kleine Gartenstraße voll gesperrt. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Coronavirus: Alarmstufe II ab Mittwoch, 24. November 2021 Aufgrund der weiterhin dramatisch steigenden Zahlen an Personen, die einen aktuellen Negativtest (Schnelltest Corona-Infektionen in Baden-Württemberg wurde die Coro- nicht älter als 24 h, PCR-Test nicht älter als 48 h) vorlegen na-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 24. No- können, zulässig. vember 2021 erneut geändert. Im Einzelhandel gilt in Landkreisen, in denen die 7-Tage-In- Neu ist, dass ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder zidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt, ab 450 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten die die 2G-Regelung, sofern es sich nicht um Grundversorgung Alarmstufe II gibt. Da der Wert von 390 Intensivpatienten in handelt. Im Landkreis Ludwigsburg ist dieser Schwellenwert Baden-Württemberg zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktuell nicht überschritten. Änderung der Verordnung am 24. November 2021 bereits Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der untenste- stark überschritten war (510 Patienten), gilt seit 24. Novem- henden Tabelle. ber 2021 die Alarmstufe II. Regelungen zur Einreise nach Deutschland finden Sie auf Neu in Alarmstufe II ist, dass auf Weihnachtsmärkten, öf- unserer Homepage unter „Aktuelle Informationen zum fentlichen Veranstaltungen, Clubs und Diskotheken und Coronavirus“ oder unter https://www.rki.de/DE/Content/ körpernahen Dienstleistungen die 2G+-Regelung gilt, InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einrei- das heißt der Zutritt ist nur für Geimpfte und genesene sen_Deutschland.html
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 7 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 1 Corona-Regeln ab 24. November 2021 Das dreistufe Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird um die Alarmstufe II erweitert. » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt. » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB). » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten. Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere Personen (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gilt in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Inhaltsverzeichnis der Übersicht: 2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+ 3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen 4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr 5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung 6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien 7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen 8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten 9: Einzelhandel 10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung 11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 2 Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test. in Betriebsstätten, wenn der Abstand 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete, nicht eingehalten werden kann, im geimpfte oder genesene Personen Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder 2G 2G+ Weihnachtsmärkten. genesene Personen Ausnahmen: Ausnahmen: Ausnahmen: » Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.* » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.* » Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, Gründen keine Maske tragen können die noch nicht eingeschult sind.* die noch nicht eingeschult sind.* (ärztliche Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen » Grundschüler*innen, Schüler*innen » In geschlossenen Räumen bei eines sonderpädagogischen Bildungs- eines sonderpädagogischen Bildungs- privaten Treffen, privaten Feiern, in und Beratungszentrums, einer auf der und Beratungszentrums, einer auf der der Gastronomie, Kantinen, Mensen Grundschule aufbauenden Schule Grundschule aufbauenden Schule und Cafeterien während des Essens oder einer beruflichen Schule – gilt oder einer beruflichen Schule – gilt und Trinkens und beim Sport treiben. nur für Schüler*innen bis nur für Schüler*innen bis » Im Freien nur dann, wenn der einschließlich 17 Jahre.* einschließlich 17 Jahre.* Mindestabstand von 1,5 Metern zu » Personen bis einschließlich 17 » Personen bis einschließlich 17 anderen Personen dauerhaft Jahre, die nicht mehr zur Schule Jahre, die nicht mehr zur Schule eingehalten werden kann (gilt nicht gehen.** gehen.** auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen » Personen, die sich aus medizinischen » Beim 2G-Optionsmodell in der Gründen nicht impfen lassen können Gründen nicht impfen lassen können Basisstufe. (ärztlicher Nachweis notwendig).** (ärztlicher Nachweis notwendig).** » Personen, für die es keine allgemeine » Personen, für die es keine allgemeine Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Impfempfehlung der Ständigen Impfempfehlung der Ständigen Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule Impfkommission (STIKO) gibt.** Impfkommission (STIKO) gibt.** geregelt. » Schwangere und Stillende, da es für » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).** nur noch bis 10. Dezember 2021).** *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken *Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken **Negativer Antigen-Test erforderlich **Negativer Antigen-Test erforderlich
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 8 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 3 Stufenplan 3G 2G 2G+ Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft getestet oder gensesen oder gensesen oder gensesen und getestet Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II 3G 3G 2G 2G+ Weihnachtsmärkte Maximal 50 % der üblichen Besucherzahl erlaubt. 1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 1 Haushalt plus 1 Ohne weitere weitere Personen weitere Person weitere Person Regelungen oder Beschränkung der Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Private Zusammen- Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personenanzahl künfte und private sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus Veranstaltungen medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht (wie Geburtstage, Hoch- impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen zeitsfeiern etc.) nicht dazu. nicht dazu. nicht dazu. Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. leben, zählen als ein Haushalt. Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 4 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G Öffentliche 2G+ Veranstaltungen mit PCR-Test (wie Theater, Oper, Konzert, Stadtfest, Betriebs- und Bei Veranstaltungen der Vereinsfeiern etc.) Breitenkultur mit Gesang, Blasmusik oder vergleich- Optionsmodell bei Groß- veranstaltungen: baren Tätigkeiten mit 2G ohne Beschränkung der Im Freien bei 5.000 Im Freien Aerosolbelastung in Personenanzahl und Personen oder bei Nicht- geschlossenen Räumen Kapazität oder einhaltung des Mindest- gilt 2G+. 5.000 Personen + 50% der abstands darüber hinausgehenden Kapazität, maximal jedoch 25.000 Personen 3G 3G Öffentliche Verkehrsmittel 3G
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 9 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 5 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen Kultureinrichtungen 3G 3G (wie Galerien, Museen, mit PCR-Test Bibliotheken*, Archive*, Gedenkstätten) 2G 2G *Abholung bestellter Im Freien Im Freien Medien unbeschränkt Ausnahme: Landes- Ausnahme: Landes- ohne weitere bibliotheken und bibliotheken und möglich Regelungen 3G Archive mit PCR-Test Archive mit PCR-Test Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Religiöse Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G Beherbergung Erneuter Test Erneuter Test Ausnahmen für Ausnahmen für alle 3 Tage alle 3 Tage geschäftliche und geschäftliche und dienstliche Reisen und dienstliche Reisen und Härtefälle. Härtefälle. Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 6 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Messen, Ausstellungen, 2G 2G Kongresse Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G Gastronomie, Vergnügungsstätten nur PCR-Test sowie Mensen und Cafeterien (Regelung gilt nur für Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien externe Personen) ohne weitere Regelungen 3G 3G 3G nur PCR-Test nur PCR-Test
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 10 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 7 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G nur PCR-Test Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks, Bäder, 2G 2G Saunen etc.) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen medizinisch notwendige 3G 3G 2G 2G+ Behandlungen) Ausnahmen für Friseur- Ausnahmen für Friseur- betriebe und Barbeshops. betriebe und Barbeshops. Hier gilt 3G mit PCR-Test Hier gilt 3G mit PCR-Test Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 8 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Touristische Verkehre nur PCR-Test (wie Schifffahrten, Skilifte, Seilbahnen, Busreisen etc.) 2G 2G Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G 2G 2G Sport in Sportstätten und nur PCR-Test Sportanlagen Im Freien Im Freien Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G 3G 3G nur PCR-Test nur PCR-Test
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 11 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 9 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II 3G Einzelhandel (auch Flohmärkte) Ausgenommen sind Ohne weitere Regelungen 3G Geschäfte der Grundver- sorgung und Abhol- und 2G Lieferangebote In Stadt- und Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an 2 aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählt: Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte, Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Konditoreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich der Direktvermarktung (Hofläden), Metzgereien, mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalons sowie Wochenmärkte. Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 10 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen 3G 3G Außerschuliche Bildung nur PCR-Test (wie VHS-Kurse, Musik-, Kunst- und Jugendkunst- 2G 2G schulen) Im Freien Im Freien ohne weitere Regelungen 3G Bildung (wie berufliche ohne weitere 3G Ausbildung, Fahr-, Flug- und Regelungen Bootsschulen, Sprach- und Integrationskurse) bei mehrtägigen Veranstaltungen erneuter Test alle 3 Tage
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 12 Stand: 23. November 2021 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de 11 Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmsstufe II In geschlossenen Räumen 3G Diskotheken und Clubs nur PCR-Test (Ausnahmen für nicht impffähige Personen und 2G 2G 2G+ Schüler*innen gelten nicht) Im Freien wie öffentliche Veranstaltungen 3G 3G 2G 2G+ Prostitutionsstätten nur PCR-Test Grundsätzlich gilt: Abstand halten Hygieneregeln Medizinische Corona-Warn-App Regelmäßig beachten Maske tragen benutzen lüften Lichtsignalanlage L1100/Gronauer Straße Aktion einen Tag außer Betrieb Weihnachtswunschbaum Aufgrund von technischen Arbeiten durch die Straßen- meisterei ist die Ampelanlage an der Kreuzung L 1100/ Weihnachten ist die Zeit der Besinnung und der Gemeinschaft. Das schönste an dieser Zeit ist es Da bei der Gemeindeverwaltung nur ein Wunsch- anderen Menschen, allen voran Kindern, eine Freude zu machen. Doch es gibt auch Familien in der Gronauer Straße im Zeitraum zwischen 22. November und 3. Gemeinde Oberstenfeld, die ihren Kindern zettel eingegangen ist, ist die Aktion Wunschweih- aus finanziellen Gründen keinen Dezember 2021 für einen Tag außer Betrieb. An diesem Tag Weihnachtsgeschenkwunsch erfüllen können. Dernachtsbaum Gemeinde Oberstenfeldin ist diesem Anliegen,abgesagt! es ein großes Jahr dass alle Kinder in Oberstenfeld, Gronau und ist besondere Vorsicht beim Überfahren der Kreuzung ge- Prevorst die Weihnachtszeit voller Freude erleben können. Daher haben wir im letzten Jahr die boten. Die Weihnachtskiste für Seniorinnen und Senioren Aktion Weihnachtswunschbaum ins Leben gerufen. So ist es den Bürgerinnen und Bürgern der Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Gemeinde Oberstenfeld möglich, die Wünsche bedürftiger Kinder zu erfüllen und ihnen wird es trotzdem geben. Dafür werden wir in der ein schönes Weihnachtsfest zu bescheren. Ihr Bücherei eineWeihnachtsgeschenkwunsch? Kind hat einen unerfüllten Kiste bereitstellen, in der wir Weih- Dannnachtsgrüße füllen Sie für ihr sammeln. Etwas Kind (bis 16 Jahre) Gebasteltes, den beigefügten WunschzettelGebacke- aus und werfen diesen bis zum 26. November 2021 in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu Händen von nes, Geschriebenes - der Kreativität sind keine Gren- Amtliche Bekanntmachungen Frau Romero. Dem Wunschzettel muss eine Kopie Ihres Bescheides für Sozialhilfe, Hartz IV, Wohngeld oder Kinderzuschlag beigefügt sein. Der Weihnachtsgeschenkwunsch sollte den Betrag vonzen 25 Eurogesetzt. Wir werden in der Bücherei Vorlagen nicht überschreiten. zumSie Basteln Möchten auslegen, einem Kind unserer Gemeinde einedie Freudegerne bereiten? ab 30. November Dann2021kommen abgeholt Sie ab dem werden 30. Novemberkönnen. 2021 in der Bitte Bücherei geben vorbei und Sie nehmenden einen Wunschzettel vom Weihnachtsbaum ab. Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und Weihnachtsgruß bis 17. Dezember 2021 in der Bü- Das schön verpackte Geschenk im Wert von höchstens 25 Euro können Sie dann bis zum 17. Dezember 2021cherei ab.abgeben. in der Bücherei das Inkrafttreten des Umlegungsplanes Wann werden die Geschenke übergeben? DieÖffnungszeiten der Bücherei: Kindergesetzt. könnenWir die werden Geschenke zu den regulären Öffnungszeiten am 18. sowie die vomgerne 21. bisab22. Umlegung “ Dürren IV “ Grenzen in der Bücherei Vorlagen zum Basteln auslegen, Dienstag Dezember 2021 November 2021 in der Bücherei abgeholt werdenabgeholt können.werden. 10:30 - 12:30 Uhr Gemeinde Oberstenfeld Neu: Weihnachtskiste Bitte für Seniorinnen bis geben Sie den Weihnachtsgruß und17. Senioren 14:00 - 19:00 Uhr Dezember 2021 in der Bücherei ab. Gemarkung Oberstenfeld In diesem Jahr möchten wir auch unseren Seniorinnen und Senioren im Kleeblatt Pflegeheim eine kleine Datenschutzhinweis Flur 0 (Oberstenfeld) Mittwoch Freude – Freitag bereiten. Dafür werden wir in der 14:00 Bücherei – 18:00 eine Uhr Kiste bereitstellen, in der wir Ihre Daten werden Weihnachtsgrüße nicht Etwas sammeln. an Dritte weitergegeben Gebasteltes, und Geschriebenes Gebackenes, lediglich zur -Durchführung der Kreativitätder sindAktion keine Samstag Wunschweihnachtsbaum Grenzen verwendet. gesetzt. Wir werden in derDie Bücherei 10:00 Wunschzettel Vorlagen – 12:00 werden zum inUhr von uns auslegen, Basteln anonymisierter die gerneForm an ab 30. Bekanntmachung den Weihnachtsbaum November gehängt 2021 abgeholt Bitte beachten und können. werden Ihre Daten werden im Anschluss vernichten. Sie die Zugangsvoraussetzungen der über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten Bitte beachten Sie die für die Bücherei geltende Hygienevorschrift. des Umlegungsplanes Bücherei! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Romero 07062 | 261 - 57 oder romero@oberstenfeld.de. Der Umlegungsplan, bestehend aus Umlegungskarte und Um- legungsverzeichnis, für das Umlegungsgebiet “ Dürren IV “, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 07. September
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 13 2021 aufgestellt wurde, ist am 17. November 2021 für folgende Gemäß aktueller Corona-Verordnung müssen alle Besuche- Flurstücke der Gemarkung Oberstenfeld, Flur 0 (Oberstenfeld) rinnen und Besucher während der gesamten Sitzung eine 2610, 2611, 2612/1, 2612/2, 2613, 2614, 2623, 2623/1, Teil von medizinische Maske tragen. Zudem gilt die 3G-Regel: Nicht- 2623/2 (hiervon eine nördliche Teilfläche mit 1216 m²), Teil von immunisierten Gästen ist der Zutritt in den derzeit geltenden 2623/8 (hiervon eine nördliche Teilfläche mit 10 m²), 2623/10, Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Test- 2623/11, 2623/12, 2623/13, 2623/14, 2623/15, 2626/1, 2626/2, nachweises gestattet. Dies wird am Eingang kontrolliert. 2627/1, 2628/1, 2629/2, 2631, 2632, Teil von 5249 (hiervon eine südliche Teilfläche mit 282 m²), 5249/2, Teil von 5285 (hiervon Einladung eine südliche Teilfläche mit 293 m²) und 5292 unanfechtbar ge- worden. zur Sitzung des Gemeinderates am 2. Dezember 2021 Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Oberstenfeld Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 Bauge- TOP Thema setzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 einschließlich November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Finanzplanung 2023 – 2025 Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert wor- - Einbringung des Entwurfs 2 Einbringung des Wirtschaftsplans 2022 des Eigenbetriebs den ist, der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungs- Wasserversorgung plan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekannt- 3 Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtun- machung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den gen der Gemeinde Oberstenfeld - Änderung Besitz der zugeteilten Flurstücke ein. 4 Weitergewährung einer außertariflichen Zulage für die Teil- Rechtsbehelfsbelehrung nahme am Schichtbetrieb in einer Ganztageseinrichtung Gegen die Bekanntmachung kann binnen sechs Wochen seit - Anpassung der Mindestöffnungszeit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der 5 Verein "Sicherer Landkreis Ludwigsburg e.V." - Beitritt der Gemeinde Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 20, 71720 Obers- Gemeinde Oberstenfeld 6 Spenden tenfeld eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag ent- 7 Bekanntgaben scheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, 7.1 Nicht öffentlich gefasste Beschlüsse in Stuttgart. 7.2 Sonstige Bekanntgaben Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er 8 Anfragen, Anregungen, Verschiedenes sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit angefochten wird, und einen bestimmten Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an. Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Be- Oberstenfeld, 24. November 2021 weismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat gemäß § 224 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Um sie herzustellen, be- dürfte es eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsge- Markus Kleemann richtsordnung. Bürgermeister Hinweis: Gemäß aktueller Corona-Verordnung müssen alle Besuche- Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Ent- rinnen und Besucher während der gesamten Sitzung eine scheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber medizinische Maske tragen. Zudem gilt die 3G-Regel: Nicht- immunisierten Gästen ist der Zutritt in den derzeit geltenden für die weiteren prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Test- Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts nachweises gestattet. Dies wird am Eingang kontrolliert. bedienen muss (§ 222 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Oberstenfeld, 26. November 2021 Aus dem Standesamt Markus Kleemann Personenstandsfälle Oktober Bürgermeister Geburten und Vorsitzender des Umlegungsausschusses 04.10.2021 Marie Christa Fischer, Tochter von Patrick Florian Einladung Fischer und Angela Fischer, geb. Kast Sterbefälle zur Sitzung des Technischen Ausschusses 29.10.2021 Elsbeth Selcho geb. Sturm, 98 Jahre, zuletzt Obers- am 2. Dezember 2021 tenfeld, Marbacher Str. 6 um 18:45 Uhr im Bürgerhaus in Oberstenfeld TOP Thema 1 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Großraum- garage, Stellplatz und Zisterne auf dem Grundstück Wir gratulieren Stocksberger Weg 24, Flst. 792/1 und 795 in Oberstenfeld- Die Gemeinde wünscht ihren Seniorinnen und Senioren, die im Prevorst Laufe der kommenden Woche ihren Geburtstag feiern, alles Gute 2 Bekanntgaben 3 Anfragen, Anregungen, Verschiedenes und vor allem Gesundheit für das vor Ihnen liegende Lebensjahr. Folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger feiern in den nächsten Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an. Tagen einen besonderen Geburtstag: Oberstenfeld, 24. November 2021 Oberstenfeld 29.11. Elfriede Karrer, 85 Jahre 02.12. Ferdinand Drechsel-Grau, 95 Jahre Markus Kleemann Die Gemeinde gratuliert auch ihren langjährig verheirateten Paa- Bürgermeister ren, die im Laufe der kommenden Wochen ihren Hochzeitstag
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 14 feiern. Für die kommenden Ehejahre wünschen wir eine erfüllte die europäischen Köchen zur Verfügung standen und entspre- und glückliche Zeit. chend weit verbreitet waren. Wenn Sie nicht wollen, dass Sie hier veröffentlicht werden und Das GroMusle-Team wünscht Ihnen eine schöne Adventszeit. noch keine Pressesperre haben, dann melden Sie sich bitte unter 07062 | 261 - 50. Aktuell und Wissenswert Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Servicezentren für Altersvor- sorge: Riester-Zulage für 2019 noch bis Ende des Jahres sichern Wer die staatliche Riester-Zulage für 2019 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende 2021 über den Anbieter seines Riester-Vertrages beantragen. Den dafür erforderlichen Zulagen- antrag erhält man beim Vertragsanbieter. Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann dort auch einen Dau- Aufkleber auf dem Senf-Fass Foto: Hägele erzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage wird dann automatisch von Jahr zu Jahr direkt durch den Anbieter gestellt. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings Tourismusgemeinschaft regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Le- bensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Heirat, der Geburt Marbach-Bottwartal eines Kindes oder auch dem Kindergeldwegfall, müssen die An- gaben im Antrag und gegebenenfalls auch die Eigenbeiträge zur Führungen und Touren in der Region Riester-Rente angepasst werden. Marbach-Bottwartal Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2019 beträgt 175 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von bis zu Ob man draußen in der freien Natur die abwechslungsreiche 300 Euro jährlich je Kind gezahlt. Einen sogenannten »Berufsein- Landschaft genießt oder drinnen in geschichtsträchtigen Räu- steigerbonus« von zusätzlich einmalig 200 Euro erhalten alle Per- men an fachkundigen Führungen teilnimmt, überall gibt es Neu- sonen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres das 25. Lebensjahr es und Interessantes zu entdecken. Die nächsten Termine sind: noch nicht vollendet haben. Der Bonus wird gezahlt, damit be- 4. Dezember 2021 Szenische Stadtführung in Marbach reits junge Menschen frühzeitig mit der Altersvorsorge beginnen. Treffpunkt: 17.30 Uhr Metzgerei Bären, Marktstr. 21, Mehr Informationen nicht nur zur gesetzlichen Rente, sondern 71672 Marbach am Neckar auch zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge erhalten Inte- Dauer: ca. 2 ½ Std. ressierte in den Servicezentren für Altersvorsorge der Deutschen Preis: € 21,00 pro Person, inkl. kleiner Stärkungen an der Wegstrecke Rentenversicherung Baden-Württemberg. An 19 Standorten lan- Von zwei Laternenträgern begleitet, streift man mit der Stadtfüh- desweit gibt es dort produkt- und anbieterneutrale individuelle rerin und dem Stadtinfoladenteam durch die Gassen der Marba- Intensivgespräche zur Altersvorsorge. cher Altstadt. Adressen der Servicezentren für Altersvorsorge Anmeldung: Tel. 07144 102-375 www.prosa-bw.de (Mindestteilnehmerzahl: 10 Pers., max. 15 Pers.). 5. Dezember 2021 Führung in der Burg Lichtenberg in Oberstenfeld GronauerMuseumle Treffpunkt: 14 Uhr Am Tor der Burg Lichtenberg, 71720 Oberstenfeld Dauer: ca. 2 Std. Preis: € 8,00 pro Person, ermäßigt € 3,00 Eine betagte Kostbarkeit im Tante-Emma-Laden Die Burg wurde nie zerstört und zeigt als eine der besterhaltenen Anlagen die Entwicklung einer Burg vom Hochmittelalter bis zur des GroMusle Neuzeit. Im Tante-Emma-Laden des GroMusle steht ein hölzernes Senf- Führung mit Rainer und Matthias Wiedmann. Fass der Firma Schaettgen aus Haslach. Der Kaufmann Fidel Scha- Anmeldung: Tel. 07144 102-375. ettgen hat 1850 im ehemaligen Waschhaus des dortigen Kapuzi- nerklosters eine Senfmühle eingerichtet und dort bis 1888 Senf 11. Dezember 2021 Waldbaden - Grüne Auszeit für Körper, hergestellt. Das Senf-Fass im GroMusle ist demzufolge bestimmt Geist und Seele älter als 130 Jahre. Treffpunkt: 10 Uhr Wanderparkplatz Hardtwald (beim Frühmesshof), Das erste überlieferte Rezept zur Zubereitung von Senf stammt 71672 Marbach-Rielingshausen von einem Römer aus dem 1. Jahrhundert n. Chr. Allerdings be- Dauer: ca. 4 Std. legen Funde im Industal, dass dort schon 2000 Jahre vorher Senf Preis: € 25,00 pro Person angebaut wurde. Karl der Große erwähnte in einer Schrift im 8. Bei verschiedenen angeleiteten Übungen kann man die Atmo- Jahrhundert Senf, der von da an in Europa zu einem wichtigen sphäre des Waldes kennen lernen und die positiven Effekte des Gewürz wurde. Papst Johannes XXII (+ 1334) hatte sogar einen Ökosystems Wald erleben. „Großen päpstlichen Senfbewahrer“. Anmeldung: Margit Sigle-Rannenberg, Tel. 07141 280892, Es gibt weißen, braunen und schwarzen Senf. Der Weiße Senf ist Tel. 0176 47281766 oder margit.jsj@gmx.de am mildesten. Zur Herstellung der Senfpaste wurden die gemah- Die Veranstaltungen sind ebenso im Internet unter lenen Senfkörner mit Traubenmost (lateinisch: mustrum) ver- www.marbach-bottwartal.de zu finden. mischt. Daher kommt wohl das Wort „Mostrich“. Senf und Meer- Es gelten die Richtlinien der aktuellen Corona-Verordnung rettich waren über Jahrhunderte die einzigen scharfen Gewürze, des Landes Baden-Württemberg.
Freitag, 26. November 2021 • Nummer 47 15 beim Kiosk. Die Kosten liegen bei 9 € pro Person inkl. Fackel und Naturpark heißem Getränk, Kinder bis 12 Jahre bezahlen 6 €. Bitte Licht oder Schwäbisch-Fränkischer Wald Lampe und Becher mitbringen. Anmeldung bis 22. Dezember unter 0 71 82 / 93 56 97 oder hieber@die-naturparkfuehrer.de 26. Dezember – Sonntag Naturpark aktiv Dezember 2021 2. Weihnachtstag 5. Dezember – Sonntag Welzheimer Rauhnächte Adventszauber in den Löwensteiner Bergen Jetzt beginnt wieder die Zeit der Rauhnächte. Allerlei Geister und Das Motto "Advent, Advent, ein Lichtlein brennt..." begleitet Groß Dämonen sollen umhergehen. Alte Geschichten und Regeln, ein und Klein durch den winterlichen Wald vorbei an besonders aus- Hauch von Aberglaube und Mystik liegt in der Luft. Die Gäste er- sichtsreichen Plätzen bis zur Burg Löwenstein. Ein Spaziergang mit leben mit Naturparkführer Walter Hieber einen spannenden Mix Naturerlebnissen und besinnlichen Geschichten, Kerzenlicht und aus Informationen, (Irr-)Lichtern, Aktionen, Geschichten über We- Feuerschein, stimmt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die sen, Sagen, Bräuche der Rauhnächte, stimmungsvollen Momen- Vorweihnachtszeit ein. Die 3-stündige Wanderung mit Naturpark- ten und Fackelwanderung. Die 2-stündige Wanderung beginnt führerin Sabine Rücker beginnt um 14 Uhr in Löwenstein am Park- um 16.30 Uhr in Welzheim am Wanderparkplatz Mammutbäume. platz Aussichtsplatte, B39 Richtung Hirrweiler. Die Kosten liegen Die Kosten liegen bei 9 € pro Person inkl. Fackel und warmem bei 7,50 € pro Person inkl. Getränk. Anmeldung bis 4. Dezember Getränk. Kinder bis 12 Jahre bezahlen 6 €. Bitte Licht oder Lam- unter 0 71 30 / 4 01 78 50 oder ruecker@die-naturparkfuehrer.de pe und Becher mitbringen. Anmeldung bis 22. Dezember unter 0 71 82 / 93 56 97 oder hieber@die-naturparkfuehrer.de 12. Dezember – Sonntag Advent im Wald Bei einer adventlichen Wanderung mit Naturparkführerin Helene Wüstenroter Höhentouren - Sonntag, 28. November Angstenberger stimmen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 2021 - Geschichten im Weihnachtswald mit Geschichten und Bräuchen auf die schönste Zeit des Jahres ein. Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum, wie grün sind deine Blätter… Die Natur bereitet sich auf den Winter vor, die Teilnehmenden ge- tönt es durch den vorweihnachtlichen Winterwald. Adventliche nießen die Stille des Waldes und kommen zur Ruhe. Bevor es mit Bräuche, Lieder und Geschichten stimmen mit Naturparkführerin Fackeln auf den Rückweg geht, gibt es eine Stärkung mit Punsch Sabine Reiss auf das bevorstehende Weihnachtsfest ein. Die 2-stün- und Plätzle. Die 2,5-stündige Wanderung beginnt um 14.30 Uhr dige Wanderung beginnt um 15 Uhr in Wüstenrot am Parkplatz in Abtsgmünd-Wilflingen am Wanderparkplatz Wilflingen-Vorder- Wellingtonien, Wellingtonienstraße und ist kinderwagentauglich. büchelberg. Die Kosten liegen bei 8 € pro Person inkl. Punsch und Die Kosten liegen bei 7 € pro Person, Kinder bis 12 Jahre sind kos- Plätzchen, zzgl. Fackel 2 €. Kinder bis 16 Jahre bezahlen 2 €. Bitte tenlos. Bitte eine Laterne mitbringen. Anmeldung bis 28. Novem- eine Tasse mitbringen. Anmeldung bis 10. Dezember unter 0 73 66 / ber unter 0 71 30 / 40 35 88 oder reiss@die-naturparkfuehrer.de 91 92 48 oder angstenberger@die-naturparkfuehrer.de 19. Dezember – Sonntag Rauhnächte-Fackelwanderung Landratsamt informiert Bald beginnt die Zeit der Rauhnächte. Bei einer stimmungsvollen Fackelwanderung mit Naturparkführerin Tanja Uter erfahren Groß und Klein mehr über diese magischen Nächte mit ihren Geschich- Mobile Impfteams sind gestartet am 22. November: ten, Bräuchen und Mythen. Zum gemütlichen Abschluss gibt es am Lagerfeuer Punsch. Die 2-stündige Wanderung beginnt um 16.30 Landratsamt Ludwigsburg gründet Uhr in Berglen-Kottweil am Wanderparkplatz Hohenstein, Waldspiel- Task Force Impfen platz. Die Kosten liegen bei 8 € pro Person inkl. Fackel und Punsch, Das Landratsamt Ludwigsburg gründet eine Task Force Impfen, Kinder bis 16 Jahre bezahlen 4 €. Anmeldung bis 18. Dezember unter um die Impfangebote im Landkreis zu koordinieren. Ziel der Task 0 71 95 / 94 74 88 oder uter@die-naturparkfuehrer.de Force ist es, über den Landkreis verteilt viele niedrigschwellige 19. Dezember – Sonntag Impfangebote zu schaffen. Der Landkreis hat beim Land zusätz- Advent, Advent, ein Lichtlein brennt lich zu den bestehenden noch sechs zusätzliche mobile Impf- Bald ist Weihnachten. Doch wie ist das Fest der Liebe entstanden? teams (MITs) angefordert. Was gibt es für alte Bräuche und Sagen? Und was hat es mit den Die Fallzahlen im Landkreis sind in den letzten Tagen stark ange- Rauhnächten auf sich? Diese Geschichten werden die Wande- stiegen. Allein in den letzten sieben Tagen gab es 1.817 bestä- rung mit Naturparkführerin Sandra Kühnle begleiten. Punsch und tigte COVID-19-Fälle – die 7-Tage-Inzidenz stieg zuletzt auf 333,4. Plätzle und eine Fackelwanderung lassen außerdem eine besinn- Die Meldezahlen sind deutlich höher als in allen vorhergehenden liche Adventsstimmung aufkommen und sorgen für Wärme. Die Wellen. Daher ist es das oberste Ziel, so viele Bürgerinnen und 2,5-stündige Wanderung beginnt um 15 Uhr in Michelfeld-Forst Bürger im Landkreis so schnell wie möglich zu impfen. Das be- am Wanderparkplatz Forst, am Ende der Bürkhofstraße. Die Kos- stehende Impfangebot der niedergelassenen Ärzte reicht nicht ten liegen bei 7 € pro Person inkl. Punsch und Plätzle, zzgl. Fackel 2 mehr aus, um die hohe Nachfrage nach Impfungen zu decken. €. Kinder bis 16 Jahre bezahlen 5 €. Bitte Tasse und Taschenlampe Gestartet haben die ersten MITs des MVZ Dr. Kolepke und Kolle- mitbringen. Anmeldung bis 17. Dezember unter 07 91 / 20 33 88 30 gen im Landkreis bereits am Montag, 22. November, in Affalter- oder kuehnle@die-naturparkfuehrer.de bach und Erligheim. Außerdem wird ab 29. November ein MIT aus Heilbronn sowie ab 1. Dezember ein bereits zugesagtes MIT des 25. Dezember – Samstag Landes unterwegs sein. Perspektivisch sollen die sechs zusätzlich 1. Weihnachtstag angeforderten mobilen Teams vom Land die sechs Großen Kreis- Geheimnisvolle Rauhnächte am Ebnisee städte im Landkreis täglich mit einem Standort abdecken. Die Jetzt beginnt wieder die Zeit der Rauhnächte. Allerlei Geister und Standorte werden noch mit den Städten abgestimmt. Dämonen sollen umhergehen. Alte Geschichten und Regeln, ein „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, so viele Teams wie möglich Hauch von Aberglaube und Mystik liegt in der Luft. Die Gäste er- einzusetzen und sinnvoll zu verteilen, damit den Bürgerinnen leben mit Naturparkführer Walter Hieber einen spannenden Mix und Bürgern überall im Landkreis niedrigschwellige Impfange- aus Informationen, (Irr-) Lichtern, Aktionen, Geschichten über bote gemacht werden – Impfen soll so einfach wie möglich sein“, Wesen, Sagen, Bräuche der Rauhnächte, stimmungsvollen Mo- so Landrat Allgaier zur neuen Task Force Impfen. Die Leitung der menten und Fackelwanderung. Die 2-stündige Wanderung be- Task Force übernimmt Kreisbrandmeister Andy Dorroch, der be- ginnt um 16.30 Uhr in Kaisersbach-Ebnisee am großen Parkplatz reits die Gesamtleitung der Kreisimpfzentren innehatte. Um eine
Sie können auch lesen