Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - AUSGABE ...
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Ausgabe 01/2021 AUSGABE 04/2021 27.03.2021 JAHRGANG 36 Amts- und Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Flachslanden Amselnest im Wald zwischen Borsbach und Birkenfels. Foto: Jürgen Reuter Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021 1
Zahnarztpraxis Dr. Gerd-Klaus Zoellner Wiesenstraße 2 Dr. med. Markus Raster 91604 Flachslanden INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS Tel. 09829/555 oder 09824/92770 Marktplatz 2 Sprechzeiten in Flachslanden: 91604 Flachslanden Mittwoch und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr Tel. 09829/ 93 27 99 - 7 Nachmittags nur nach Vereinbarung Sprechzeiten in Dietenhofen: Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag Montag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr 8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr Dienstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 13:00 Uhr 24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8 Rechtzeitiges Bereitstellen von Abfallbe- Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der hältern/-säcken - 6 Uhr morgens durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach weist Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der darauf hin, dass Restabfall-, Bio-, Papierbehälter und regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un- die gelben Säcke am Leerungstag bereits ab 6 Uhr sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von morgens zur Leerung bereitstehen müssen. Es kann 08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h. keine Nachleerung erfolgen, wenn die Behälter/Sä- www.arztpraxis-raster.de cke verspätet bereitgestellt werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Papiertonne Bereitschaftsdienste Dienstag, 06.04.2021 Dienstag, 04.05.2021 Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist: Gelber Sack Dienstag, 06.04.2021 Montag, 03.05.2021 Notruf für Rettungsdienst Restmüll und Feuerwehr Montag, 12.04.2021 112 Montag, 26.04.2021 Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer- Montag, 11.05.2021 wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und Biomüll Handy. Dienstag, 13.04.2021 Dienstag, 27.04.2021 Dienstag, 11.05.2021 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Zahnärzte Wertstoffhof Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter- Jeden Samstag von 09:30 bis 11:30 Uhr net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter Der Wertstoffhof hat am hat am Ostersamstag, den www.zahnnotdienst.info. 03.04.2021 geschlossen. 2 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021
Bauschuttannahme am Wertstoffhof Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“ oder gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof, zu den üblichen Öffnungszeiten (Samstag von 09.30 Die Postfiliale im Rathaus hat am Oster- Uhr bis 11.30 Uhr), abgegeben werden. samstag, den 03.04.2021 geschlossen. Gebühren: Ansonsten sind wir wie gewohnt Normaler Bauschutt: 1 cbm 25,00 € Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr ½ cbm 12,50 € Dienstags zusätzlich von 13.00 – 16.00 Uhr Kleinstmenge 5,00 € Donnerstags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr und Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm 60,00 € Samstag von 08.00 – 09.00 Uhr für Sie da. ½ cbm 30,00 € Kleinstmenge 10,00 € Amts- und Mitteilungsblatt Mai 2021 Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss Redaktionsschluss: 15.04.2021 über private Entsorger erfolgen: Erscheinungstermin: 24.04.2021 Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530 Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel. Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes 09823/437 Flachslanden Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560 Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0 Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704, Gründeponie E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de Ab 01.02.2021 können Gartenabfälle jeden Samstag Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2, von 15.00 bis 16.00 Uhr in das Fahrsilo an der Hoch- 91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax: straße gebracht werden. Im Dezember und Ja- 09829/9111-21, E-Mail: poststelle@flachslanden.de nuar bleibt die Deponie geschlossen. katharina.naus@flachslanden.de Gebühren: 1 cbm 9,50 € karin.zink@flachslanden.de ½ cbm 5,00 € gabriele.kuhn@flachslanden.de Kleinstmenge 2,50 € Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29, 91459 Markt Erlbach Auflage: 1 100 pro Ausgabe Die Ramadama-Aktion muss auch dieses Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde Jahr ausfallen Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden Nötig wäre es leider - aber wegen der Pandemie-Be- erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden schränkungen können wir auch heuer nicht gemein- Monats sam säubern, was an Verpackungen und Müll in un- serer Landschaft hinterlassen wird. Deshalb bittet die Gemeinde Sie alle darum, auf eigene Faust aufzusam- meln, was gedankenlos an Folien und Flaschen, Tüten und Dosen an Wegen und Waldrändern weggewor- fen worden ist. In der Gemeindeverwaltung können dazu große Sammelbestellung Müllsäcke abgeholt werden. Bitte stellen Sie diese zur Entleerung von Hauskläranlagen nach dem Sammeln bis Ende April am Bauhof oder an den Feuerwehrhäusern ab. Die Firma Herz Entsorgung und Logistik GmbH, Feuchtwangen bietet im Rahmen einer Sammelbe- Wenn Sie Sperrmüll oder größere Abfallmengen fin- stellung die Entleerung von Hauskläranlagen zu fol- den, teilen Sie das bitte der Gemeindeverwaltung o- genden Preisen an: der den Gemeindearbeitern mit. ► Abfuhr bis 5 cbm Inhalt 110,-- €/pauschal Bitte beachten Sie beim Sammeln die Pandemie-Be- ► Abfuhr über 5 cbm Inhalt 20,-- €/cbm schränkungen! ► Preis für Fäkalschlammentsor- 18,70 €/cbm Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe ! sorgung z. Z.(Kläranlage Ansbach) Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021 Beiblatt
Die Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt.! Der Marktgemeinderat des Markts Flachslanden hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 die 3. Änderung des Anmeldungen bitte bis 16. April 2021 bei der Ge- Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan meindeverwaltung Flachslanden, Tel. 09829/9111-0. „Wolfsgruben“ als Satzung beschlossen. Dieser Be- Die Entleerung ist für Mai/Juni geplant. (Mindestteil- schluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüb- nehmer drei Haushalte) lich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplans mit inte- griertem Grünordnungsplan „Wolfsgruben“ in Kraft. Straßensanierung Kreisstraße AN 17 Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungs- Vom 12. April bis ca. 4. Juni werden auf der Kreis- plans umfasst die Grundstücke mit folgenden Flur- straße AN 17, im Rahmen des Deckenbauprogramms stücknummern zum Zeitpunkt der Aufstellung des der Abschnitt Flachslanden - Kettenhöfstetten die As- Bebauungsplans: Flurnummern 679/7, 680/23, 691, phaltschichten saniert. Die Arbeiten erfolgen unter 692, 693, 694, 695, 695/3, 695/8, 696, 697, 698, Vollsperrung. Bitte nutzen Sie die Umleitung über 820/50, 820/51, 820/52, 820/53, 820/54, 1290/1 und Borsbach. 1301/1, jeweils Gemarkung Flachslanden sowie Teil- flächen der Flur Nummer 680/3, ebenfalls Gemar- kung Flachslanden. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Staatsstraße 2253 von Flachslan- Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des den nach Wippenau, ansonsten im Süden und Osten Bundesmeldegesetzes über das Wider- durch bereits bestehende Wohnbaugebiete und im spruchsrecht gegen Melderegisteraus- Norden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,2 künfte an Parteien und Wählergruppen ha. Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammen- hang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvor- schlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Le- bensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen ha- ben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu wi- dersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich o- der mündlich bei der Meldebehörde eingelegt wer- den; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Vo- Übersichtskarte mit Kennzeichnung Geltungsbereich (rot mar- raussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch kierte Fläche) © Kartengrundlage Bayerische Vermessungsver- eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird. waltung 2020 Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans wurden Än- Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Da- derungen der bauplanungsrechtlichen Voraussetzun- ten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vo- gen zur Entwicklung bereits planungsrechtlich gesi- rausgehenden Monaten übermitteln. cherter Wohnbauflächen im städtebaulich durch Siedlungsstrukturen geprägten Umfeld vorgenom- Ihr Wahlamt men. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird weiterhin als allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 BauNVO ausgewiesen. Bekanntmachung des Marktes Gegenüber der 2. Änderung des Bebauungsplans Flachslanden „Wolfsgruben“ werden Flächen aus dem Planungs- umgriff genommen, so dass für die Grundstücke mit Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) 3. den Flurnummern 680, 695/7 und 695/9 jeweils Ge- Änderung des Bebauungsplanes „Wolfs- markung Flachslanden sowie die bisher einbezogene gruben“ in Flachslanden Teilfläche der Flurnummer 2043 auch Gemarkung Flachslanden, der ursprüngliche Bebauungsplan auf- im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: zuheben war. Bekanntmachung des Satzungsbeschluss und In- krafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) 4 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021
Die Änderung des Bebauungsplans wurde im verein- Unbeachtlich wird demnach fachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB Verfahrens- und Formvorschriften, und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 welche Arten umweltbezogener Informationen ver- BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften fügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Er- über das Verhältnis des Bebauungsplans und des klärung nach § 10a Abs. 1. BauGB abgesehen wurde. Flächennutzungsplans und § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män- gel des Abwägungsvorgangs, Die 3. Änderung des Bebauungsplans mit integrier- tem Grünordnungsplan „Wolfsgruben“ bestehend wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekannt- aus machung dieser Satzung schriftlich gegenüber dem Markt Flachslanden unter Darlegung des die Verlet- - Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen zung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht - Satzung mit textlichen Festsetzungen zum Baupla- worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung o- nungs- und Bauordnungsrecht sowie Vorschlags- der den Mangel begründen soll, ist darzulegen. liste Bepflanzung und Pflanzschema - Begründung mit integriertem Umweltbericht und Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 - spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Da- nach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach kann durch jedermann im Rathaus des Markts Flachs- den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensan- landen, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden während teile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab- der allgemeinen Dienststunden (Montag-Freitag lauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnach- 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Uhr – teile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen und Auskunft herbeigeführt wird. über dessen Inhalt darüber verlangt werden. Die in den Festsetzungen zum Bebauungsplan in Be- Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation (Covid-19 zug genommenen Gesetze, Normen (insb. DIN-Nor- – „Corona-Virus“) ist das Rathaus des Markts Flachs- men), Konzepte und technischen Baubestimmungen landen derzeit nur in dringenden Fällen, nach vorhe- können beim Markt Flachslanden, Schulstraße 2, riger Terminabsprache geöffnet. Der Markt Flachs- 91604 Flachslanden eingesehen werden und bei Be- landen weist ausdrücklich auf die Möglichkeit der On- darf erläutert werden. line-Einsichtnahme hin und bittet hiervon überwie- gend Gebrauch zu machen. Fragen zur Planung bitten Markt Flachslanden, den 27.03.2021 wir möglichst telefonisch (09829 / 91 11-0) oder per Hans Henninger Mail (poststelle@flachslanden.de) zu klären. Soweit Erster Bürgermeister eine Einsichtnahme im Rathaus unabdingbar ist, kann diese aktuell nur nach telefonischer Terminvereinba- rung (09829 / 91 11-0) erfolgen. Wir bitten zu beach- Verordnung des Marktes Flachs- ten, dass aus Gründen des Infektionsschutzes sowie landen über die Öffnung von Ver- der Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger die Ein- sichtnahme dann nur Einzeln unter Beachtung der ak- kaufsstellen an Sonn- und Feierta- tuellen Hygienemaßgaben erfolgen kann. gen anlässlich von Märkten, Messen o- Die 3. Änderung des Bebauungsplans mit integrier- der ähnlichen Veran-staltungen in den tem Grünordnungsplan „Wolfsgruben“ bestehend Ortsteilen Flachslan-den und Neustetten aus Planblatt, Satzung und Begründung sowie den für das Jahr 2021 vom 16. Februar 2021 weiteren Anlagen ist gem. § 10a Abs. 2 BauGB auf der Homepage des Markts Flachslanden unter Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über www.flachslanden.de → Rubrik Leben & Wohnen → den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. Baugebiet Wolfsgruben – Bauabschnitt 2 eingestellt 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni und kann dort ebenfalls eingesehen werden. 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Okto- der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- ber 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der ten und von Mängeln der Abwägung sowie deren Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie- Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – sen Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021 Beiblatt
DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2- ern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mut- V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Feb- terschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen ruar 2018 (GVBl S. 54), erlässt der Markt Flachslanden Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Ver- folgende Verordnung: kaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu be-ach- ten. § 1 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlun-gen des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Ver- gegen die in § 1 der oben abgedruckten Ver-ordnung kaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen den Ladenschluss in den Ortsteilen Flachslanden und können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 Neustetten aus Anlass des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungs- 1. der Kirchweih Neustetten am 25.07.2021 von widrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Euro geahndet werden. 2. der Kirchweih Flachslanden am 15.08.2021 von 4. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlun-gen 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestim-mung für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 sein. des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungs- § 2 Geltung anderer Rechtsverordnungen widrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausend- Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und fünfhundert Euro geahndet werden. 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebe- 5. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 nen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vor- und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feier- sätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeits- tagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöff- kraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 nungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. nicht überschreiten. § 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Ausweitung des Online-Services der Füh- Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des rerschein-/ und Zulassungsstelle letzten von der Verordnung erfassten Tages. Zur Optimierung des bisherigen Angebots der Führer- Flachslanden, 16. Februar 2021 schein- und Zulassungsstelle des Landratsamtes Ans- Markt Flachslanden bach, wurde ein neues Besucher-Management-Sys- Hans Henninger tem eingeführt. Durch dieses System ist ab 1. März Erster Bürgermeister 2021 auch eine Online-Terminvereinbarung möglich. Die Kundinnen und Kunden der Führerschein- und Hinweise zur Verordnung des Marktes Flachslanden Zulassungsstelle profitieren, denn mit der Reservie- über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und rung eines Online-Termins wird der Besuch im Land- Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ratsamt Ansbach planbarer und Wartezeiten verkür- ähnlichen Veranstaltungen in den Ortsteilen Flachs- zen sich. landen und Neustetten für das Jahr 2021 Selbstverständlich sind am Standort Ansbach in der 1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Crailsheimstraße auch weiterhin spontane Besuche Sonntagen nur während der in § 1 der oben abge- mit Hilfe der Wartenummernvergabe möglich. In den druckten Verordnung festgesetzten Öffnungs-zeiten Dienststellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rot- und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und henburg o.d.T. sind Besuche corona-bedingt weiter- Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insge- hin nur unter vorheriger Terminreservierung mög- samt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ lich. 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss). „Neben der bereits bestehenden Online-Zulassung (i- 2. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der KfZ) und der Wunschkennzeichen-Reservierung auf Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § der Homepage des Landkreises Ansbach freuen wir 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestim- uns, dass wir unseren Kundinnen und Kunden künftig mungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifver- als zusätzliches Angebot eine Online-Terminreservie- trages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bay- rung anbieten können. Das neue System ist Resultat der Digitalisierung und bedeutet einen weiteren 6 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021
Schritt in die richtige Richtung“, so Landrat Dr. Lud- Besteht keine Möglichkeit zur Internetnutzung, kann wig. Wer keine Möglichkeit hat die Online-Services zu eine telefonische Registrierung für eine Impfung un- nutzen oder eine persönliche Vorsprache bevorzugt, ter der neuen Telefonnummer 0981/81824041 erfol- der kann seine Angelegenheiten auch weiterhin vor gen. Als weitere Alternative kann die Registrierung Ort erledigen. Aufgrund der pandemischen Lage wird über ein Kontaktformular erfolgen, welches auf der jedoch darum gebeten, primär auf die angebotenen Homepage des Landkreises Ansbach sowie der Stadt Online-Services zurückzugreifen. Ansbach eingestellt ist und vollständig ausgefüllt per Post oder per Fax rückgesandt werden kann. Direkt zur Online-Terminreservierung gelangt man über unsere Homepage Es gilt zu beachten: Die Hotline dient nicht der Ter- www.landkreis-ansbach.de unter der minvergabe für eine Impfung im Impfzentrum. Nach Rubrik >>> Bürgerservice >>> Führer- erfolgter Registrierung werden impfwillige Personen schein-/und Zulassungsstelle oder per Scan des QR- kontaktiert, sobald ein Termin für sie zur Verfügung Codes. steht. Online registrierte Personen werden per SMS bzw. E-Mail über die Möglichkeit der Terminwahl in Kenntnis gesetzt. Verlängerung der Frist zur Abgabe der Anträge auf Vereinspauschale Inzidenzabhängiger Betrieb von Schulen Gemäß Mitteilung des Bayerischen Staatsministeri- ums des Innern, für Sport und Integration wird die und Tagesbetreuung Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspau- Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnah- schale für die Sport- und Schützenvereine über den 1. menverordnung (12. BayIfSMV) sieht für den Betrieb März 2021 hinaus ausnahmsweise bis zum 6. April von Schulen und Tagesbetreuungen vor, dass die zu- 2021 verlängert. Es handelt sich hierbei um eine Aus- ständige Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag schlussfrist, bei der eine weitere Verlängerung, auch jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder in Ausnahme- oder Härtefällen, nicht in Betracht die kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung kommt. Entsprechende Anträge der Sport- und nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentli- Schützenvereine im Landkreis Ansbach müssen daher chung des Robert Koch-Instituts bestimmt und amt- bis 6. April 2021 bei folgender Stelle eingereicht wer- lich bekannt macht (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 4 sowie den: Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 21 – Kommu- § 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV). Die für den Inzi- nale Angelegenheiten, Crailsheimstr. 1, 91522 Ans- denzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den bach betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt je- weils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwo- che von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonn- Betreiber- und Nummernwechsel bei der tags. Impfhotline für Landkreis Ansbach und Die amtliche Bekanntmachung der Freitagswerte in Stadt Ansbach der Fränkischen Landeszeitung als Amtsblatt kann erst am Samstag erfolgen. Daher wird nach Rückspra- Aufgrund steigender Impfzahlen und einigen Kritik- che mit der Regierung von Mittelfranken und Kontakt punkten in der Vergangenheit, z.B. fehlerhafte Aus- mit anderen Kreisverwaltungsbehörden das Landrat- künfte, mangelhafte Qualität der erfassten Datens- samt Ansbach dabei künftig wie folgt vorgehen: Im- ätze, sind Landratsamt Ansbach und Stadt Ansbach mer freitags wird die 7-Tage-Inzidenz sowie die dar- übereingekommen, einen neuen Betreiber für die aus resultierende Inzidenzeinstufung des Landkreises Impfhotline zu verpflichten. Ab Montag, den 15. Ansbach mit Stand Freitag bestimmt und mittels Not- März 2021 – 8 Uhr, ist die Hotline des Impfzentrums bekanntmachung auf der Homepage des Landkreises für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach unter der Ansbach (https://www.landkreis-ansbach.de/) veröf- neuen Telefonnummer 0981/81824040 erreichbar. fentlicht. Ebenso erfolgt ein Aushang am Landrats- Täglich von 8 bis 18 Uhr beantworten Mitarbeiterin- amt Ansbach. In der Samstagsausgabe der Fränki- nen und Mitarbeiter der Hotline Fragen rund um das schen Landeszeitung wird sodann die amtliche Be- Thema Impfen. Neuer Betreiber der Hotline ist die kanntmachung ordentlich nachgeholt. Firma Global Office mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Die Callcenter befinden sich im deutschsprachigen Raum. Von der Notbekanntmachung am Freitag werden Schulen und Tagesbetreuungen zudem umgehend Zur Registrierung für eine Corona-Schutzimpfung ist per E-Mail vom Landratsamt Ansbach sowie Staatli- vorrangig das Online-Portal des Freistaates Bayern zu chen Schulamt über die, in der kommenden Woche nutzen, erreichbar unter www.impfzentren.bayern. geltenden, Regelungen informiert. Bitte informieren Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021 Beiblatt
Sie sich zudem auch weiterhin bei Ihrer Schule/Ein- Themen, die mit Behinderung, Inklusion und Teilhabe richtung über die konkrete Umsetzung der Regelung. zu tun haben. Die EUTB berät: • Menschen mit Behinderung Ausbau des Krisendienstes Mittelfran- • Menschen, die von Behinderung bedroht sind ken schreitet weiter voran - Ab 1. März • Angehörige von Menschen mit Behinderung bayernweit einheitliche Rufnummer • Fachkräfte und Institutionen Ansbach/Nürnberg – Nach dem Psychisch- Dabei bieten wir ganz konkrete Hilfe: z. B. bei der An- Kranken-Hilfe-Gesetz (Psych-KHG) sind die tragstellung von Leistungen, Schwerbehinderten- sieben Bezirke verpflichtet, bis 1. Juli 2021 ei- Ausweis, Reha-Maßnahmen, Assistenzangebote und nen bayernweiten Krisendienst für Menschen vielem mehr. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt in psychischen Notlagen aufzubauen. Im Bezirk Mit- unabhängig vom Träger. Ab sofort ist auch wieder telfranken gibt es bereits seit Ende der 1990er-Jahre persönliche Beratung möglich, nach vorheriger Ter- den Krisendienst Mittelfranken. Dieser ist ab 1. März minvereinbarung. Sie erreichen uns unter der Tel. Nr. unter der kostenlosen bayernweit einheitlichen Ruf- 0981 977 758 50 oder per Mail: eutb@eutb-ans- nummer 0800/6553000 zu erreichen, die regionale bach.de Telefonnummer 0911/424855-0 gilt weiter. Der Krisendienst Mittelfranken bietet Hilfe in einem seelischen Ausnahmezustand per Telefon, online am Computer oder im persönlichen Gespräch in den Räu- men in der Nürnberger Hessestraße. Auch Hausbesu- che können flächendeckend erfolgen. Um diese auch tagsüber zu bewerkstelligen, ist derzeit eine offizielle Kooperationsvereinbarung mit den Sozialpsychiatri- Schwanger – und jetzt? schen Diensten in Mittelfranken in Arbeit. Zusätzlich Sie haben Fragen, Informationsbedarf, brauchen Un- gibt es ein russischund türkischsprachiges Angebot. terstützung bei der Klärung Ihrer Situation oder kon- Erst im letzten Jahr wurden die Öffnungszeiten auf krete Hilfe? Wir beraten Sie gerne! täglich 9 bis 24 Uhr erweitert und eine Leitstelle, eine der gesetzlichen Vorgaben des PsychKHG, eingerich- Unsere Angebote im Überblick: tet. Ab dem 1. Juli dieses Jahres ist eine rund um die Allgemeine Information zu gesetzlichen Leistun- Uhr Versorgung an sieben Tagen in der Woche ge- gen und Vermittlung sozialer und finanzieller Hil- plant. fen, z.B. aus Stiftungen Beratung bei der Entscheidung im Schwanger- Für Bezirkstagspräsident Armin Kroder ist der Krisen- schaftskonflikt nach §218/219 StGB dienst Mittelfranken eine wichtige Anlaufstelle für Psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit Menschen, die nicht mehr weiter wissen. „Das kann pränataler Diagnostik und zu erwartender Behin- Leben retten.“ Ralf Bohnert, Leiter des Krisendiens- derung des Kindes. tes: „Das Beste am Krisendienst ist seine schnelle, Beratung zu Partnerschaftsfragen einfache und direkte Erreichbarkeit, ohne kompli- Eltern-Säuglings-/Kleinkind-Beratung (Schreien, zierte Terminabsprachen, an 365 Tagen pro Jahr und Schlafen, Trotzen…) für Menschen in allen seelischen Notlagen sowie de- Beratung bei Trauer- und Verlusterlebnissen (z.B. ren Angehörige. Und grundsätzlich gilt: Lieber einmal nach einer Fehlgeburt oder wenn Ihr Baby tot ge- zu viel als einmal zu wenig anrufen.“ boren wurde). Psychosoziale Beratung wenn sich der Kinder- wunsch nicht erfüllt. Sexualpädagogische Projekte und Multiplikato- ren-Schulungen Projekt zur Auseinandersetzung mit dem Thema „ungeplante Schwangerschaft“ Fachvorträge Beratungsangebot für Menschen mit Be- Wir unterliegen der Schweigepflicht, wenn Sie wollen hinderung und Angehörige können Sie sich anonym beraten lassen. Alle Ange- Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung bote sind kostenfrei. Rufen Sie uns gerne an. Anmel- (EUTB) für Stadt und Landkreis Ansbach berät zu allen dung unter: 0981 466 149-0 8 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021
Geflügelpest - Aufstallungspflicht für Ge- Artenschutz geht uns alle an flügel im Landkreis Ansbach Mit der Unterschrift für ein Volksbegehren ist es nicht Mit heutiger Wirkung (11.03.2021) wird zu den schon getan. Jeder muss zum Erhalt der Artenvielfalt beitra- im Februar dieses Jahres veranlassten Biosicherheits- gen. Mit steigenden Temperaturen beginnt in der Na- maßnahmen (Desinfektionsmöglichkeiten) auch die tur wieder das Leben. Pflanzen ergrünen und bieten Aufstallung von Hausgeflügel für den gesamten Land- den Tieren wieder Deckung und Nahrung. Die Mo- kreis Ansbach verfügt. Die Stallpflicht gilt für Hausge- nate März bis Juni entscheiden, ob sich eine Art ver- flügel wie z.B. Enten, Gänse, Puten/Truthühner und mehren und somit erhalten kann oder nicht. Jeder andere Hühnervögel wie Huhn, Pfau, Fasan, Perl- von uns kann dazu beitragen, dass sich viele Insekten, huhn, jedoch nicht für Tauben. Vögel und Wildtiere wieder vermehren können. Unter einem „Stall“ ist entweder ein festes, ver- Privatpersonen: schlossenes Gebäude, Schuppen, Scheune usw. zu Im Hausgarten an der Grundstücksgrenze heimische verstehen, aber auch eine nach außen dichte Voliere Heckenpflanzen wie z. B. Hainbuche, Feldahorn, Ha- aus Maschendraht, deren obere Abdeckung seitlich selnuss, Weißdorn und Kornelkirsche anpflanzen. Ei- übersteht und dicht ist, z.B. mittels einer Folienabde- nen Teil der Rasenfläche in Wiese umwandeln und ckung. Freilauf von Hausenten und Gänsen, z.B. zum erstmals im Juli mähen. nächsten natürlichen Gewässer, ist unzulässig. In der Natur beim Spazierengehen auf befestigten Wegen bleiben. Hunde angeleint führen. Katzen nicht Es ist zu erwarten, dass diese Aufstallungspflicht zeit- den „Freigang“ erlauben, sondern auf dem eigenen lich begrenzt ist. Nach endgültigem Abschluss des Grundstück halten. Frühjahrsvogelzuges unter Berücksichtigung der In- kubationszeiten, Ansteckungswege und des Futter- Kommunen: angebotes etc. wieder aufgehoben werden kann. Die Kommunen sind die größten Grundbesitzer in Dies bedeutet aber auch, dass bei kaltem Frühjahr o- den Gemeinden. Die Bankette der Ortsverbindungs- der erneutem Wintereinbruch in den Brutgebieten straßen sollten nur dort gemulcht werden, wo es die die Stallpflicht über das gesamte Frühjahr aufrecht- Verkehrssicherheit erfordert. Alle restlichen Flächen, zuerhalten sein wird. Geflügelhaltern wird daher ge- wie Böschungen, Grabenränder und wenig began- raten, die baulichen Änderungen an ihrer Voliere und gene Grünwege möglichst nicht mulchen sondern ihre Planungen so vorzunehmen, dass diese über erst im Juli mähen und das Grüngut abfahren, damit mehrere Monate vorhalten. sich der Boden ausmagert und sich der Pflanzenbe- stand anpasst. Die Geflügelpest (Aviäre Influenza, H5N8) grassiert bei Wildvögeln. Der für den Menschen ungefährliche Weiherbesitzer: Erreger schafft es immer wieder Biosicherheitsmaß- Weiherdämme werden häufig wie eine Rasenfläche nahmen von Hausgeflügelhaltungen zu durchbre- behandelt. Der freilebenden Tierwelt würde gerade chen. So kommt es zu Infektionen und Seuchenaus- hier ein Streifen mit Schilf und Altgras viel Schutz bie- brüchen in Nutztierbeständen (Hühner, Enten, ten. Eine Beeinträchtigung des Fischertrages ist Gänse, Puten). Eine Impfung gegen das Virus oder dadurch sicher nicht gegeben. eine Heilungsmöglichkeit gibt es nicht. Infizierte Landwirte: Tiere, vor allem Hühnervögel, verenden qualvoll. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden inten- Der Landkreis Ansbach beherbergt derzeit viele seu- siv genutzt. Durch dichte Pflanzenbestände und häu- chenfreie, besonders schützenswerte Bestände, u.a. fige Nutzung dienen diese Flächen immer nur kurze etwa 4.500 Hühnerhaltungen mit über 275.000 Tie- Zeit den verschiedenen Arten. Die Feldstücke sind im- ren.Bereits in einer kleinen Hühnerhaltung entstehen mer größer geworden, deshalb fehlen Feldraine und bei einem Geflügelpestausbruch milliardenfach neue Randstreifen, die vielen Arten als Lebensraum die- Erreger, die andere Bestände infizieren können. Zu- nen. Es ist deshalb besonders wichtig, dass die Feld- letzt waren solche Ausbrüche von Hausgeflügelpest raine und Wegränder nicht vor Ende Juni gemulcht in den Landkreisen Roth, Weißenburg und Neumarkt werden. In früheren Jahren wurden die Feldraine erst entdeckt worden, ein Ausbruchsgeschehen betraf nach der Getreideernte abgemäht und der Aufwuchs dabei einen Betrieb mit zehntausenden von Tieren. mit dem Stroh abgefahren. Flächen zwischen Hecken und landwirtschaftlichen Flächen sollten ebenfalls Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird erneut nicht genutzt werden und der Aufwuchs als Natur- öffentlich bekanntgemacht. raum erhalten bleibt. In großen Getreideschlägen Landratsamt Ansbach sollten Lerchenfenster angelegt werden. Dies ist ganz einfach. Bei der Saat des Getreides sollte die Säma- Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021 Beiblatt
schine zwischen den Fahrgassen für 4 – 5 Meter an- und wie sie zu bewerten sind. Die zahlreichen Abbil- gehoben werden, dass kein Getreide ausgesät wird. dungen sollen das Erkennen und Einordnen des Be- Diese Kahlstellen im Getreidefeld dienen den Boden- obachtbaren erleichtern und verbessern. (20 Seiten). brütern dann als Nistplatz. Erhältlich für 1€ bei der LFL (www.lfl.bayern.de) oder Kostenlos als PDF Download. Werden einige Maßnahmen befolgt, dann ist ein klei- ner Beitrag zum Artenschutz geleistet. Dieter Grau Pressesprecher Gute fachliche Praxis: Bodenbewirt- Jägervereinigung Ansbach u. U. schaftung und Bodenschutz Die Broschüre ist die Fort- Veröffentlichungen zur Verbesserung schreibung des im Juli des Erosionsschutzes Bodenstruktur er- 2001 erstellten ersten Bund- Länder-Papiers kennen und beurteilen ‚Gute fachliche Praxis zur Die Eignung eines Bo- Vorsorge gegen Bo- dens als Pflanzenstand- denschadverdichtungen ort und als Filter für das und Bodenerosion‘. Ein Grundwasser hängt we- Expertenkreis mit 17 Mit- sentlich davon ab, wie gliedern aus Wissen- sich die einzelnen Bo- schaft, Behörden und denteilchen zusammen- Verbänden hat auf rund fügen, wie sie aneinan- 120 Seiten die neusten derhängen und Hohl- Erkenntnisse zur Boden- räume bilden. Unter der bearbeitung, zum Erosionsschutz und dem Erhalt der Bodenstruktur oder organischen Substanz umfassend dargestellt. Dabei dem Bodengefüge ver- ist die Vorsorge gegen Humusverluste, Bodenver- steht man die räumliche dichtung und Bodenerosion unter Berücksichtigung Anordnung der festen Bodenbestandteile. Die Eig- der Grundsätze der guten fachlichen Praxis der Bo- nung eines Bodens als Pflanzenstandort und als Filter denbewirtschaftung zentraler Aspekt des Kompendi- für das Grundwasser hängt wesentlich davon ab, wie ums. (120 Seiten) Die Broschüre, im DIN-A4 Format, sich die einzelnen Bodenteilchen zusammenfügen, ist im aid-Shop unter der Bestell-Nr. 3614 (ISBN: 978- wie sie aneinanderhängen und Hohlräume bilden. 3-8308-1166-4) für 7,00 € zuzüglich Versandkosten erhältlich. Oder Kostenlos als PDF Download unter Die Bodenstruktur verändert sich laufend. Natürliche www.ig-gesunder-boden.de/Publikationen/Litera- Prozesse wie Setzen, Einschlämmen und Schrumpfen tur-Magazine bewirken ein Zusammendrücken (Verdichten), Quel- len, Frostsprengen und biologische Prozesse ein Aus- einanderdrücken (Auflockerung) der Bodenteilchen. In ähnlicher Weise wirken die Eingriffe des Men- schen: durch Befahren, Betreten, Walzen, wird der Boden verdichtet; durch Pflügen, Eggen, Grubbern, Fräsen und dergleichen wird er aufgelockert.Den Bo- Gemeinderatssitzung vom 15.02.2021 – den in einen optimalen Gefügezustand zu bringen ist öffentlicher Teil ein vorrangiges Ziel, besonders des Ackerbauern. Was unter einem "optimalen Gefügezustand" zu ver- 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- stehen ist, ist mehr eine Frage der Erfahrung und des schlussfähigkeit Gefühls als klarer Messgrößen. Tatsächlich lässt sich Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen wor- das Gefüge in seiner Bedeutung für den Pflanzen- den. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit standort durch eine Aufgrabung mit dem Spaten, der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. durch ein Beobachten von Form, Farben, Wurzeln, Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Vorsit- Hohlräumen und Übergängen viel besser erfassen als zende erklärt die Sitzung für eröffnet. durch irgendeine andere Methode. Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich durch Die vorliegende Schrift gibt eine Anleitung, wie man den Vorsitzenden, sollte in der Niederschrift kein dabei vorgeht, auf welche Merkmale es ankommt 10 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021
anderer oder zusätzlicher Berichterstatter be- 30.06.2022 fertiggestellt sein. Weiterhin muss nannt sein. eine Vereinbarung über den Abbruch des beste- henden Anwesens getroffen werden, da der Ab- 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom bruch nicht zum Neubau gehört und nicht förder- 02.02.2021 – öffentlicher Teil fähig ist. Erster Bürgermeister Henninger bittet um Geneh- Voraussichtlich am kommenden Mittwoch wird migung der Niederschrift der Sitzung vom eine Sitzung des Kindergartenausschusses statt- 02.02.2021 – öffentlicher Teil. Der Marktgemein- finden. Dort sollen die verschiedenen Gesichts- derat erhebt keine Einwände. punkte so weit wie möglich zusammengeführt werden. Der Beschluss zur Übernahme der Kin- Beschluss: einstimmig dergartenerweiterung als Bauherr soll nach Fer- Die Niederschrift der Sitzung vom 02.02.2021 – öf- tigstellung der Planung fallen, die Planung wird im fentlicher Teil wird genehmigt. Kindergartenausschuss gemeinsam mit der Kir- chengemeinde erarbeitet. Der Marktgemeinderat 3. Baupläne wird laufend informiert. Im Anschluss an die Prä- 3.1. Entfällt – Es ist kein Bauantrag eingegangen sentation informiert die Leitung des Kindergar- tens den Marktgemeinderat über die Neuorgani- 4. Baumaßnahmen – Ausbau und Erweiterung des sation des Kindergartenkonzeptes. Seitens des Kindergartens Haus für Kinder – Unterm Regen- Marktgemeinderates wird auf die Parkplatzsitua- bogen; Vorstellung der ersten Planentwürfe und In- formation tion verwiesen. Diese soll bei der Planung berück- sichtigt werden. Zusätzliche Berichterstatter: Frau Wiesenbacher (Leiterin „Haus für Kinder-Unter’m Regenbogen), Zu diesem TOP ist eine Beschlussfassung nicht er- Frau Fleischmann (Vertrauensfrau des Kirchenvor- forderlich. standes), Herr Hirsch (Hirsch Architekten) 5. Hochwasserschutzmaßnahme boden:ständig – Am 27.11.2020 fand eine Besprechung des Kin- Vergabe der Materialbeschaffung; Betongüter, dergartenausschusses vor Ort im Kindergarten Schüttgüter, Baustoffe statt, bei der die Erweiterung schon grundsätzlich besprochen wurde. Dem Marktgemeinderat Die Verwaltung hat für die Vergabe der Material- wurde darüber berichtet. Das Architekturbüro beschaffung für die genannte Maßnahme meh- Hirsch hat nun die ersten Pläne für eine mögliche rere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ein Erweiterung vorgelegt. Die Entwürfe werden dem Gesamtpreis lässt sich schwer ermitteln, da hier Marktgemeinderat vorgestellt. Weiterhin wird nach Bedarf ausgeschrieben worden ist. Die ein- der Marktgemeinderat über das weitere Vorge- zelnen Positionen wurden miteinander verglichen hen informiert. und Vergleichspreise gebildet. Es wurden drei Lose gebildet: Es ist angedacht, dass der Markt Flachslanden – wie bei den letzten beiden Erweiterungsmaßnah- Betongüter: men des Kindergartens auch – als Bauherr bei der Fa. Pflüger 18.520,00 € Erweiterung auftritt und das Gebäude dann an die Weiterer Anbieter 19.000,00 € Ev.-Luth. Kirchengemeinde Flachslanden über- Schüttgüter: gibt. Dies hat vor allem förderrechtliche und kos- Fa. Schöpf 3.450,00 € tentechnische Gründe. Bei einer anderen Konstel- Weiterer Anbieter 3.450,00 € lation müsste der Markt Flachslanden als Zu- Weiterer Anbieter 3.505,75 € schussgeber für eine Baumaßnahme auftreten, Weiterer Anbieter 4.135,00 € die (kostentechnisch) nicht vom Markt Flachslan- den gesteuert wird. Zwischenzeitlich wurde mit Baustoffe: der Regierung vom Mittelfranken über eine mög- BayWa AG 15.075,45 € liche Förderung der Kindergartenerweiterung ge- Weiterer Anbieter 15.260,63 € sprochen. Derzeit sind im aktuellen Sonderinves- Die Angebotspreise sind Nettopreise. Nach Rück- titionskostenprogramm – Kinderbetreuungsfinan- sprache mit dem Bauhof sollte das Schüttgut bei zierung 2017-2021 noch Mittel vorhanden. Die der Fa. Schöpf bestellt werden. Insgesamt können Förderung beträgt bis zu 90 % der förderfähigen bis zu 60.000 € an Material in zwei Jahren verbaut Kosten. Der Förderantrag muss möglichst früh ein- und gefördert werden. Die Förderung beträgt 70 gereicht werden, um berücksichtigt zu werden % der Kosten. und die Baumaßnahme muss zwingend bis Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021 Beiblatt
Beschluss: einstimmig Wasserkosten der nächsten Jahre abzuwarten. Ei- Der Marktgemeinderat vergibt die Materialbe- nen direkten Einfluss hat die Erhöhung der Was- schaffung für die Hochwasserschutzmaßnahme serbezugsmenge auf den Wasserpreis somit nicht. boden:ständig wie folgt: Betongüter an die Fa. Des Weiteren wird über eine Wasserversorgung Pflüger zum Preis von 18.520,00 €. Schüttgüter an des Sportplatzes über die frühere Trinkwasser- die Fa. Schöpf zum Preis von 3.450,00 €. Baustoffe quelle in Borsbach diskutiert. Diese ist aktuell je- an die BayWa AG zum Preis von 15.075,45 € doch finanziell nicht darstellbar. Beschluss: einstimmig 6. Öffentliche Wasserversorgung – Erhöhung der Der Markt Flachslanden vereinbart mit der Dillen- vereinbarten Wasserbezugsmenge mit der Dil- berggruppe eine Erhöhung der vereinbarten Was- lenberggruppe ser-Jahreshöchstmenge um 5.000 m³. Es wird ein Im Jahr 2020 wurde durch den Markt Flachslan- einmaliger Anschlussbeitrag von 21.403,51 € fäl- den die vertraglich vereinbarte Jahreshöchst- lig. Die Verwaltung wird beauftragt einen entspre- menge für den Wasserbezug von der Dillenberg- chenden Vertrag zu schließen. gruppe (insgesamt 125.000 m³) um 4 m³ über- schritten. Die Überschreitung der Wasserhöchst- 7. Bekanntgaben/Sonstiges menge muss mit einem Spitzenwasserzuschlag in Sachstand Neubau Kläranlage Höhe von 2,00 €/m³ beglichen werden. Bei der ge- In der letzten Woche wurde der Förderantrag für ringen Überschreitung von 4 m³ war der Aufpreis die restlichen Teile der Kläranlage gestellt. Nach überschaubar (4 m³ x 2,00 € = 8,00 € + 5 % MwSt. Auskunft des WWA ist mit einem Bescheid vor Ap- = 8,40 € Aufpreis). Es ist jedoch damit zu rechnen, ril nicht zu rechnen. Vor Erteilung des Bescheids dass der Verbrauch nicht geringer wird. Zum einen darf keine Auftragsvergabe stattfinden. Dies se- werden die heißen Sommermonate immer inten- hen die Richtlinien der RZWas 2021 so vor. Bis Ap- siver, zum anderen entstehen dieses Jahr zwei ril wird es somit voraussichtlich keine weiteren neue Baugebiete mit über 70 Bauplätzen. Der Neuerungen geben. Der Marktgemeinderat wird Mehrverbrauch wird allein dadurch bei geschätzt weiter wie gewünscht informiert. ca. 4.000 m³ liegen. Sachstand Bauplatzvergabe Wolfsgruben II und Die von der Dillenberggruppe tatsächlich abge- Gartenfeld nommene jährliche Menge im Zeitraum 2015 bis Es sind weitere Bewerbungen für das Baugebiet 2020 wurde zwischenzeitlich ermittelt: Wolfsgruben II eingegangen. Zum jetzigen Zeit- 2015 = 125.203 m³ punkt sind drei Bewerbungen für das Baugebiet 2016 = 122.854 m³ Wolfsgruben II und zwei Bewerbungen für das 2017 = 123.476 m³ Baugebiet Gartenfeld eingegangen. Es wird damit 2018 = 121.547 m³ gerechnet, dass verstärkt gegen Ende der Bewer- 2019 = 120.302 m³ bungsfrist, Bewerbungen abgegeben werden. Der 2020 = 125.004 m³ Marktgemeinderat wird weiter wie gewünscht in- formiert. Die jährliche Höchstmenge von 125.000 m³ wurde somit im Jahr 2015 um 203 m³ und im Jahr 2020 um 4 m³ überschritten. Wird die Menge erhöht, ist ein einmaliger Anschlussbeitrag von derzeit Gemeinderatssitzung vom 02.03.2021 – 730,12 €/m³ Tageshöchstmenge zu entrichten. öffentlicher Teil Die Tageshöchstmenge ist das Zweifache der Ta- gesmenge, die einem Dreihundertfünfundsech- 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- zigstel der Jahresmenge entspricht. Konkret be- schlussfähigkeit deutet das, dass pro 1.000 m³ mehr Jahreshöchst- Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen wor- menge einmalig 4.000,65 € netto als Anschluss- den. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit beitrag zu entrichten sind. Eine Erhöhung der Jah- der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. reshöchstmenge um 5.000 m³ würde somit ein- Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Vorsit- malig 20.003,29 € zzgl. 7 % MwSt. = 21.403,51 € zende erklärt die Sitzung für eröffnet. kosten. Der Marktgemeinderat fragt an, ob die Er- höhung der Wasserbezugsmenge und die An- Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich durch schlussgebühr, Einfluss auf den Wasserpreis ha- den Vorsitzenden, sollte in der Niederschrift kein ben werden. Die Grundlage für den Wasserpreis anderer oder zusätzlicher Berichterstatter be- ist die Vier-Jahres-Kalkulation. Unabhängig von nannt sein. der Wasserbezugsmenge ist die Entwicklung der 12 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021
2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom Die Preise sind Brutto-Preise. Die Angebote wur- 15.02.2021 – öffentlicher Teil den inhaltlich geprüft und entsprechen alle den gestellten Anforderungen. Somit ist das Angebot Erster Bürgermeister Henninger bittet um Geneh- der Firma Dr. Ruppert & Felder GmbH aus Bay- migung der Niederschrift der Sitzung vom reuth das wirtschaftlichste. 15.02.2021 – öffentlicher Teil. Der Marktgemein- derat erhebt keine Einwände. Beschluss: einstimmig Der Marktgemeinderat vergibt die Arbeiten zur Beschluss: einstimmig Baugrunduntersuchung, Baugrundgutachten und Die Niederschrift der Sitzung vom 15.02.2021 – öf- Altlastenvordeklaration an die Firma Dr. Ruppert fentlicher Teil wird genehmigt. & Felder GmbH aus Bayreuth zu einem Preis von 18.822,23 € brutto. 3. Baupläne 3.1. Bauvorhaben Schmidt – Neubau eines Einfami- 5. Kommunale Allianz NorA; Förderprogramm LEA- lienhauses mit Carport und Garage DER – Gründung einer lokalen Aktionsgruppe Der Bauherr beabsichtigt den Neubau eines Ein- (LAG) – Interessensbekundung familienhauses mit Carport und Garage. Das LEADER ist ein Förderinstrument der EU zur Stär- Vorhaben befindet sich im Innenbereich (§ 34 kung ländlicher Regionen. Ziel ist u. a. die Steige- BauGB). Im Innenbereich ist eine Bebauung zu- rung der Attraktivität und Lebensqualität in der lässig, wenn sie sich in die nähere Umgebung Region. In Bayern liegt die Verantwortung für die einfügt. Die nähere Umgebung ist hier geprägt Umsetzung beim Bayer. Staatsministerium für Er- von Wohnbebauung. Das Gebiet weist charak- nährung, Landwirtschaft und Forsten. Aktuell gibt tertypische Züge eines allgemeinen Wohnge- es 68 lokale Aktionsgruppen (LAGs) in Bayern. Der bietes auf (§ 4 BauNVO). Eine Wohnbebauung Starttermin mit Aufruf zur Interessensbekundung des Grundstücks ist somit grundsätzlich zuläs- für das LEADER 2023 – 2027 ist im Februar 2021. sig. Die Nachbarunterschriften sind vollständig Pro Einwohner kann man mit Kosten für die Mit- in den Bauunterlagen vorhanden. Das Vorha- gliedschaft zwischen 1,00 und 1,50 € jährlich rech- ben begegnet aus Sicht der Verwaltung keinen nen. Bei 2.396 Einwohnern würden für die Ge- rechtlichen Bedenken. Die Erschließung ist meinde Kosten von rd. 2.400 € – 3.600 € jährlich durch die bestehende Straße, Wasserleitung entstehen. und Kanal gesichert. Für die Gründung wollen sich die Gemein- Beschluss: einstimmig den/Märkte/Städte der Kommunalen Allianzen Der Marktgemeinderat stimmt dem Neubau ei- Kernfranken, NorA und Aurach-Zenn zusammen- nes Einfamilienhauses mit Carport und Garage schließen. Damit ist eine notwendige Einwohner- zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. zahl von 60.000 sichergestellt. Um eine Sicherheit 4. Bauleitplanung – Erschließung des Baugebietes für das weitere Vorgehen und der Gründung einer Wolfsgruben II und Gartenfeld; Vergabe der Bau- LAG zu erhalten fassen alle Kommunen der drei grunduntersuchung, Baugrundgutachten und Kommunalen Allianzen Beschlüsse für eine Inte- Altlastenvordeklaration ressensbekundung. Weitere Beschlüsse sind ent- sprechend dem zeitlichen Fahrplan notwendig. Der Verwaltung liegt das Angebotsergebnis der Nachfolgend einige allgemeine Informationen, Ausschreibung der drei Gewerke Baugrundunter- der zeitliche Fahrplan sowie Informationen hin- suchung, Baugrundgutachten und Altlastenvorde- sichtlich der Fördermöglichkeiten; klaration vor. Das Ingenieurbüro Christofori und Partner hat vier Firmen im Rahmen einer be- Anforderungen an eine Lokale Aktionsgruppe schränkten Ausschreibung angefragt. Das güns- (LAG): tigste Angebot hat mit 18.822,23 € brutto die Eine LAG ist eine für ihr Gebiet repräsentative Firma Dr. Ruppert & Felder GmbH, Bayreuth abge- Partnerschaft von Vertretern verschiedener öf- geben. Die Angebotsanfrage brachte folgendes Er- fentlicher, privater und sozioökonomischer Inte- gebnis: ressen. Die LAG muss eine rechtsfähige Organisa- tion sein (mindestens e. V. in Gründung bei Einrei- Dr. Ruppert & Felder GmbH, chung der LES = Lokale Entwicklungsstrategie). Die Bayreuth 18.822,23 € Mitarbeit und Mitgliedschaft in der LAG muss al- Weiterer Anbieter 19.783,75 € len interessierten juristischen und natürlichen Weiterer Anbieter 21.212,94 € Personen offenstehen, die die Entwicklung des Weiterer Anbieter 24.655,61 € Gebiets im Sinne der LES unterstützen. Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021 Beiblatt
Die LAG besteht aus folgenden wichtigen Gre- Beschluss: einstimmig mien: Der Markt Flachslanden beabsichtigt zusammen - Mitgliederversammlung mit den Gemeinden/Märkten/Städten der beiden - Vorstand Kommunalen Allianzen Kernfranken und Aurach- - Management/Geschäftsführung Zenn eine neue Lokale Aktionsgruppe (LAG) im - LAG Entscheidungsgremium (Steuerkreis/Vor- Förderprogramm LEADER 2023 bis 2027 zu grün- stand) den. - Beteiligungsstrukturen, z.B. Arbeitskreise - Fachbeirat (wünschenswert) 6. Bekanntgaben/Sonstiges Der zeitliche Fahrplan für die nächsten Mo- Zaunbau Baugebiet Wolfsgruben II nach Grund- nate/Jahre sieht wie folgt aus: stückstausch mit Erbengemeinschaft Hörner Februar 2021 Es wurden Angebote für den Zaunbau um das Starttermin mit Aufruf zur Interessenbekundung Grundstück der Erbengemeinschaft eingeholt. für die Teilnahme an LEADER 2023 – 2027. Das günstigste Angebot hat die Firma Eckenweber Zaunbau GmbH & Co KG mit 5.033,70 € brutto ab- Bis Ende Mai 2021 gegeben. Die Montage erfolgt durch den Bauhof. Abgabe der Interessenbekundung zur Teilnahme Der Zaun wird jetzt bestellt und bis zur Jahres- an LEADER 2023 – 2027 (Formlose Erklärung eines mitte, wie vertraglich vereinbart, montiert. Vertreters der Gruppe, mit Angaben zur LAG Be- zeichnung/Arbeitstitel, bestehende/ neue LAG, Sachstand Bauplatzvergabe Wolfsgruben II und LAG/ Ist auch Voraussetzung zur Förderung der Gartenfeld „vorbereitenden Unterstützung“ in Gebieten, die Es sind weitere Bewerbungen für das Baugebiet eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) erstellen Wolfsgruben II eingegangen. Zum jetzigen Zeit- für das LEADER – Auswahlverfahren. punkt sind 9 Bewerbungen für Bauplätze für Ein- familienhäuser + eine Vorkaufsrechtausübung + Juni/Juli 2021 eine Anfrage für ein Mehrfamilienhausgrundstück Ausschreibung für die LEADER Auswahlrunde der eingegangen. Für das Baugebiet Gartenfeld sind bayerischen lokalen Aktionsgruppen 2023 – 2027 bisher 3 Bewerbungen eingegangen. Es wird da- im Bayerischen Staatsanzeiger. mit gerechnet, dass verstärkt gegen Ende der Be- November/Dezember 2021 werbungsfrist Bewerbungen abgegeben werden. Einreichungsfrist für die Lokalen Entwicklungs- Sanierung des Landschaftsweihers Sondernohe strategien (LES) der bayerischen lokalen Aktions- wurde ausgeführt gruppen. Die Baggerarbeiten der Firma Reuter wurden Bis Mitte 2022 heute beendet. Vom Bauhof werden noch klei- Auswahlrunde zur Anerkennung bayerischer Lo- nere Nacharbeiten ausgeführt. kaler Aktionsgruppen. Das Regionalbudget 2021 ist nicht ganz ausge- Ab Anfang 2023 schöpft Erste LEADER-Projektanträge sind möglich. Die drei Projekte des Marktes Flachslanden kön- nen damit komplett gefördert werden. Der Markt Die Fördersätze bezogen auf die zuwendungsfähi- Flachslanden greift somit am meisten Förderung gen Ausgaben betragen i. d. R. zwischen 40 und 70 ab. Es wird damit gerechnet, dass alle Projekte in % und liegen zwischen 3.000 € (Untergrenze) und der vollen Höhe gefördert werden können. Aus bis zu 200.000 € je Projekt. Zuwendungsempfän- der Bevölkerung wurde ein Vorschlag für andere ger sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersön- Bänke gemacht. Der Marktgemeinderat möchte, lichkeit (ausgenommen sind staatliche Behörden). dass die Verwaltung alternative Angebote für Damit besteht auch für Bürger, Vereine und Un- Holzbänke einholt, um einen Vergleich bei der ternehmen die Möglichkeit, eine Förderung zu er- Vergabe zu haben. halten. Durch einen Beitritt zur LEADER Förderung 2023 bis 2027 ist zur Finanzierung der Lokalen Ak- Aus dem Marktgemeinderat wird angefragt, wem tionsgruppe voraussichtlich eine Umlage der Ge- die Bäume am Zufahrtsweg zum Sonnenseedamm meinden von rund 1,50 EUR pro Einwohner zu er- gehören. Es wird berichtet, dass der Fraßschutz warten. Des Weiteren entstehen für die Erstellung entfernt worden ist und dort noch ein paar Reste der Lokalen Entwicklungsstrategie und sonstigen vorhanden sind. Die Bäume gehören der Ge- Vorarbeiten Kosten, die auf die Gemeinden umge- meinde. Der Bauhof wird sich um die Beseitigung legt werden. der Reste kümmern. In diesem Zug sollen auch die 14 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 04/2021
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