JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick

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JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
PA sämtl. HH

               Freitag, 20. August 2021 · 31. Jahrgang · Nummer 8
                                                                                                                            30
                                                                                                                          JAHRE

                mit den Ortsteilen Ballendorf, Beucha, Buchheim, Ebersbach, Etzoldshain, Glasten, Kleinbeucha,
                Lauterbach, Steinbach, Stockheim und Thierbaum

                  Kinder, wie die Zeit vergeht – 30 Jahre Mitteilungsblatt
                  Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
                  seit nunmehr 30 Jahren erscheint es, unser „Mitteilungsblatt“. Die erste Auflage erschien am
                  7. März 1991 für Bad Lausick und die umliegenden Gemeinden, die mit den heutigen Ortsteilen
                  noch nicht übereinstimmten. Orte wie Flößberg, Tautenhain oder Hopfgarten gehören heute
                  zur Stadt Frohburg. Kam es anfänglich 14-täglich, erschien es bald einmal im Monat. Damit
                  steigerte sich der Informationsgehalt und die Akzeptanz und der Aufwand für die Verteilung
                  wurde kleiner.
                  Viel hat sich in den letzten 30 Jahren getan, vieles hat sich verändert. Doch beim Inhalt ist sich
                  das Mitteilungsblatt treu geblieben. Es informiert Sie über das aktuelle Geschehen in den Orts-
                  teilen und der Stadt, erzählt Geschichten von großen und kleinen Leuten, schaut zurück in die
                  Geschichte und nach vorn in die Zukunft. Es versteht sich als Informationsquelle abseits der
                  großen Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen und den sozialen Medien. Hier kommen u. a. unsere
                  Vereine, Kirchgemeinden, Kindereinrichtungen und Schulen zu Wort. Zugleich ist das „Mitteilungsblatt“ von Beginn an Werbe-
                  botschafter der ortsansässigen Firmen. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die mit einer Anzeige zum Erhalt
                  beigetragen haben.
                  Vor 30 Jahren hatte Bad Lausick rund 5700 Einwohner. Diese Zahl stieg mit den Eingemeindungen in den 90er-Jahren. 10 Jahre
                  später wohnten 9100 Menschen in unserer Stadt und den Ortsteilen. Damit war auch die Spitze erreicht. 2011 hatte Bad Lau-
                  sick insgesamt 8400 Einwohner. Und nun noch einmal 10 Jahre später wohnen rund 8200 Menschen in unserer Stadt. Auch an
                  Bad Lausick ist der Wegzug in die alten Bundesländer nicht spurlos vorüber gegangen. Umso erfreulicher ist es, dass es im letz-
                  ten Jahr zu einer spürbaren Erholung der Zahlen von über 100 Einwohnern gekommen ist. Und dieser Trend hält an. Bad Lausick
                  wird zunehmend attraktiv für Rückkehrer und Menschen, die die Hektik und die Preise der Großstadt nicht mehr (zahlen) wollen.
                  Ich bin mir sicher, dass unser „Mitteilungsblatt“ auch in 10 Jahren noch für Ihre Informationen da sein wird, sicher auch ver-
                  mehrt in elektronischer Form.
                  Ich bin gespannt, was die Zukunft bringt und freue mich über all Ihre Berichte, die Sie uns unter mitteilungsblatt@bad-lausick.de
                  für die Veröffentlichung zusenden. Denn davon lebt der Inhalt, davon, dass Sie es aktiv mit Leben erfüllen. So bleibt es auch
                  weiterhin ein informatives und gern gelesenes „Blättchen“.

                  Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer und „Bleiben Sie gesund“!

                  Ihr Michael Hultsch

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                  Schwester Dagmar Kauerauf
                   Großbucher Straße 21 · 04668 Otterwisch
                 Tel. 03 43 45 /9 20 73 · Funk 01 77 / 7 79 12 77
                              Fax 03 43 45 / 9 20 90
                 Mail: „krankenpflege.kauerauf.@t-online.de”
                 Internet: „www.krankenpflege-kauerauf.de”
JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                           2|

                                                Aus dem Inhalt
                                                • Amtlicher Teil

                                                • Nichtamtlicher Teil          ab Seite 9

                                                • Ortsteile                    ab Seite 16                   Besuchen Sie uns auf
          Kurort Bad Lausick
               seit 1821
                                                                                                             www.bad-lausick.de

 Amtlicher Teil
Sitzungstermine im September 2021                                       3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-
                                                                           zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Im Monat September finden nachfolgend genannte Sitzungen des               Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-
Stadtrates, des Verwaltungsausschusses, des Technischen Aus-               nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
schusses und der Ortsausschüsse statt. Alle interessierten Bürge-          Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
rinnen und Bürger sind zum jeweils öffentlichen Teil herzlich einge-       Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
laden. Die entsprechenden Tagesordnungspunkte entnehmen Sie                bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
bitte den öffentlichen Bekanntmachungen (Aushänge) oder der                Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Veröffentlichung auf der Homepage www.bad-lausick.de.                      Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
Stadtrat                                                                   a)     für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
Donnerstag, 30. September 2021, 19.00 Uhr                                         der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge un-
Sitzungsort wird noch bekanntgegeben                                              ter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung
                                                                                  verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlä-
Verwaltungsausschuss
                                                                                  gen außerdem des Kennworts und rechts von dem Na-
Montag, 13. September 2021, 18.30 Uhr
                                                                                  men jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
Sitzungsort wird noch bekanntgegeben
                                                                           b)     für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be-
Technischer Ausschuss                                                             zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung
Donnerstag, 9. September 2021, 18.30 Uhr                                          verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ers-
Sitzungsort wird noch bekanntgegeben                                              ten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und
Ortschaftsrat Ballendorf                                                          links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn-
Dienstag, 21. September 2021, 19.00 Uhr - DGH                                     zeichnung.
                                                                           Der Wähler gibt
Ortschaftsrat Buchheim                                                     seine Erststimme in der Weise ab,
Dienstag, 28. September 2021, 19.00 Uhr - DGH                              dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)
Ortschaftsrat Ebersbach                                                    durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
Montag, 27. September 2021, 19.00 Uhr - DGH                                eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
                                                                           und seine Zweitstimme in der Weise,
Ortschaftsrat Etzoldshain
                                                                           dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
Mittwoch, 8. September, 19.30 Uhr - DGH
                                                                           durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
Ortschaftsrat Glasten                                                      eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Mittwoch, 15. September 2021, 20.00 Uhr - DGH                              Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
Ortschaftsrat Lauterbach                                                   Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-
Montag, 20. September 2021, 19.30 Uhr - DGH                                zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm-
                                                                           abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht foto-
Ortschaftsrat Steinbach (mit den Ortsteilen Beucha, Kleinbeucha            grafiert oder gefilmt werden.
& Stockheim)                                                            4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-
Dienstag, 14. September, 19.00 Uhr - DGH                                   lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-
Ortschaftsrat Thierbaum                                                    ses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit
Montag, 27. September 2021, 19.30 Uhr - DGH                                das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
                                                                        5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Bitte beachten Sie vor allen Sitzungen die aktuellen Aushänge so-
                                                                           Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
wie die Informationen auf www.bad-lausick.de!
                                                                           a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die-
                                                                                 ses Wahlkreises oder
Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Lausick                                   b) durch Briefwahl
1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen                 teilnehmen.
   Bundestag statt.                                                        Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt-
   Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.                                 verwaltung Bad Lausick einen amtlichen Stimmzettel, einen
2. Die Stadt Bad Lausick ist in 12 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.      amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahl-
   In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in              briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem
   der Zeit 24.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt werden, sind               Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und
   der Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe-               dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
   rechtigte zu wählen hat.                                                Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort
   Der Briefwahlvorstand tritt um 14:00 Uhr für die Zulassung der          spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
   Wahlbriefe sowie ab 18:00 Uhr zur Ermittlung und Feststellung           kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
   des Briefwahlergebnisses im Ratssaal des Rathauses der Stadt         6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
   Bad Lausick, Markt 1 in 04651 Bad Lausick zusammen.                     persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                        3|

	Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer            a)	wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
  Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-                Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
  heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Ver-           nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum
  such ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).               05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler-
                                                                               verzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung
Bad Lausick, den 11.08.2021                                                    (bis zum 10.09.2021) versäumt hat,
                                                                          b)	wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab-
                                                                               lauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahl-
                                                                               ordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der
                                                                               Bundeswahlordnung entstanden ist,
Hultsch
                                                                          c)	wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
Bürgermeister
                                                                               worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
                                                                               Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehör-
Bekanntmachung der Stadt Bad Lausick über das                                  de gelangt ist.
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und                        	Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-
die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum                           genen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021 18:00 Uhr, bei
                                                                          der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektro-
Deutschen Bundestag am 26.09.2021                                         nisch beantragt werden.
1.	Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezir-        	Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-
     ke der Stadt Bad Lausick wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis         chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
     10.09.2021 am                                                        Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis
     Montag:       von 9:00 bis 12:00 Uhr                                 zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahl-
     und während der allgemeinen Öffnungszeiten                           berechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein
     Dienstag: von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr             nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl,
     Mittwoch: von 9:00 bis 12:00 Uhr                                     12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
     Donnerstag: von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr        	Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
     Freitag:      von 9:00 bis 12:00 Uhr                                 können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen
	   in der Stadtverwaltung Bad Lausick, Einwohnermeldeamt,               Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch
     Markt 1, 04651 Bad Lausick (nicht barrierefrei) für Wahlbe-          bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
     rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.                       	Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
                                                                          einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-
	Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständig-
                                                                          rechtigt ist.
     keit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
                                                                       	Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der
     Daten überprüfen.
                                                                          Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
	Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständig-
                                                                       6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
     keit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetrage-
                                                                          -    einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
     nen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu
                                                                          -    einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
     machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-
                                                                          -	einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
     digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht
                                                                               zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag
     auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von
                                                                               und
     Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk          -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
     gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes einge-            	Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
     tragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten            einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
     Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten-            Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli-
     sichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerver-           chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte
     zeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.                  Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat
2.	Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig            sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen
     hält, kann in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021, spä-           schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll-
     testens am 10.09.2021 bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwal-            mächtigte Person auszuweisen.
     tung Bad Lausick, Einwohnermeldeamt, Markt 1, 04651 Bad           	Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
     Lausick Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich           Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange-
     oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.             gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
3.	 Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen            am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
     sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahl-           	Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
     benachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhal-              land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von
     ten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch          der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch
     gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr           bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
     laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.              werden.
	Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
     eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
     Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-
     benachrichtigung.
4.	Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 154        Hultsch
     Leipzig-Land durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-          Bürgermeister
     raum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl
     teilnehmen.                                                       Bitte beachten Sie bei der online-Beantragung von Wahlscheinen:
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                  Für die Zustellung des Wahlscheines per Brief ist der online-An-
5.1	ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,      trag bis zum 23.09.2021, 16:00 Uhr zu stellen.
5.2	ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-      Bei Selbstabholung des Wahlscheines ist eine online-Beantra-
     tigter,                                                           gung bis 24.09.2021, 18:00 Uhr möglich.
JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
1. Änderung                                     2. Kindertagespflege
                                                                                                              ege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
                     Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG
                                                                                             2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahres-
                   der Gemeinde B a d L a u s i c k für das Jahr 2020                             durchschnitt)

1. Kindertageseinrichtungen
                                                                                                                                                           Kindertagespflege 9 h
1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
                                                                                                                                                                    in €

                                                                                             Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand                    520,00
                                            Krippe 9 h        Kindergarten 9 h   Hort 6 h    (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)
                                               in €                 in €           in €
erforderliche                                                                                Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2
Personalkosten
                                             902,44                376,02        203,05      Nr. 2 SGB VIII) einschließlich seit 1.6.2019 Finanzierung             35,00
erforderliche                                                                                für mittelbare pädagogische Tätigkeiten
Sachkosten
                                             226,08                94,20          50,87
                                                                                             durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge zur Un-
erforderliche Personal- und                                                                  fallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Alterssiche-           33,14
Sachkosten
                                            1.128,52               470,22        253,92
                                                                                             rung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B.
6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).    sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2                26,21
                                                                                             Nr. 4 SGB VIII)
1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)                                                                                  614,35
                                                                                             = laufende Geldleistung
                                                                                                                                                                                   | MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021

                               Krippe 9 h             Kindergarten 9 h in €       Hort 6 h   freiwillige Angabe:
                                  in €          vor SVJ*               im SVJ*      in €
                                                                                             weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatz-
Landeszuschuss                  246,50                       246,50                164,33    betreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung
                                                                                             durch freie Träger)
Elternbeitrag
                                246,70           139,64                 139,64     75,41                                                                           614,35
(ungekürzt)                                                                                  = Kosten für die Kindertagespflege insgesamt
Gemeinde
(inkl. Eigenanteil              635,32            84,08                  84,08     14,18
freier Träger)
* SVJ-Schulvorbereitungsjahr                                                                 2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten Kinder-
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete                                          tagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat                                                                                                 Kindertagespflege 9 h
                                                  Aufwendungen                                                                                                      in €
                                                        in €
                                                                                             Landeszuschuss                                                       281,50
Abschreibungen                                                        0,00
                                                                                             Elternbeitrag (ungekürzt)                                            246,70
Zinsen                                                                0,00
                                                                                             Gemeinde                                                              86,15
Miete                                                             113,63

Gesamt                                                            113,63

1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)                                  Bad Lausick, den 27.07.2021

                                            Krippe 9 h        Kindergarten 9 h   Hort 6 h
                                               in €                 in €           in €
Gesamtaufwendungen                                                                           Hultsch
                                               0,45                   0,19        0,11
je Platz und Monat                                                                           Bürgermeister
                                                                                                                                                                                   4|
JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                      5|

Erhebung von monatlichen Gebühren von den                           10,0 Std. täglich 1.                    156,74             0,00
Eltern für die Kinderbetreuung                                                        2.                     94,05            40,00
                                                                                      3.                     31,35            80,00
1. Geltungsbereich                                                                    ab 4.                   0,00           100,00
Diese Erhebung gilt für die Betreuung von Kindern in Kindertages-   9,0 Std. täglich  1.                    141,07             0,00
einrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Bad Lausick bis                         2.                     84,64            40,00
zur Beendigung der vierten Klasse und unabhängig von der Träger-                      3.                     28,21            80,00
schaft der Kindereinrichtung (Betreuung von Krippen-, Kindergar-                      ab 4.                   0,00           100,00
ten- und Hortkindern).                                              6,0 Std. täglich  1.                     94,05             0,00
                                                                                      2.                     56,43            40,00
2. Gebühren für die Betreuung von Krippenkindern                                      3.                     18,81            80,00
(Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres)                                  ab 4.                   0,00           100,00
(1) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Ehepaaren und ehe-      4,5 Std. täglich  1.                     70,54             0,00
ähnlichen Gemeinschaften                                                              2.                     42,32            40,00
 Betreuungsdauer        Kind   Gebühr je Monat     Ermäßigung                         3.                     14,11            80,00
                                      in €           um %*                            ab 4.                   0,00           100,00
 11,0 Std. täglich 1.                      317,24          0,00
                     2.                    190,34         40,00     (2) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Alleinerziehenden
                     3.                     63,45         80,00      Betreuungsdauer       Kind   Gebühr je Monat      Ermäßigung
                     ab 4.                   0,00       100,00                                           in €             um %*
 10,0 Std. täglich 1.                      288,40          0,00      11,0 Std. täglich 1.                    155,18           10,00
                     2.                    173,04         40,00                         2.                    93,11           46,00
                     3.                     57,68         80,00                         3.                    31,04           82,00
                     ab 4.                   0,00       100,00                          ab 4.                  0,00          100,00
 9,0 Std. täglich    1.                    259,56          0,00      10,0 Std. täglich 1.                    141,07           10,00
                     2.                    155,74         40,00                         2.                    84,64           46,00
                     3.                     51,91         80,00                         3.                    28,21           82,00
                     ab 4.                   0,00       100,00                          ab 4.                  0,00          100,00
 6,0 Std. täglich    1.                    173,04          0,00      9,0 Std. täglich   1.                   126,96           10,00
                     2.                    103,82         40,00                         2.                    76,18           46,00
                     3.                     34,61         80,00                         3.                    25,39           82,00
                     ab 4.                   0,00       100,00                          ab 4.                  0,00          100,00
 4,5 Std. täglich    1.                    129,78          0,00      6,0 Std. täglich   1.                    84,64           10,00
                     2.                     77,87         40,00                         2.                    50,79           46,00
                     3.                     25,96         80,00                         3.                    16,93           82,00
                     ab 4.                   0,00       100,00                          ab 4.                  0,00          100,00
                                                                     4,5 Std. täglich   1.                    63,48           10,00
(2) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Alleinerziehenden                           2.                    38,09           46,00
 Betreuungsdauer       Kind   Gebühr je Monat      Ermäßigung                           3.                    12,70           82,00
                                     in €             um %*                             ab 4.                  0,00          100,00
 11,0 Std. täglich 1.                     285,52          10,00
                    2.                    171,31          46,00     4. Gebühren für die Betreuung von Hortkindern
                    3.                     57,10          82,00     (Kinder ab Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse)
                    ab 4.                   0,00         100,00     (1) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Ehepaaren und ehe-
 10,0 Std. täglich 1.                     259,56          10,00     ähnlichen Gemeinschaften
                    2.                    155,74          46,00      Betreuungsdauer      Kind       Gebühr je Monat     Ermäßigung
                    3.                     51,91          82,00                                            in €            um %*
                    ab 4.                   0,00         100,00      6,0 Std. täglich  1.                       76,18            0,00
 9,0 Std. täglich   1.                    233,60          10,00                        2.                       45,71           40,00
                    2.                    140,16          46,00                        3.                       15,24           80,00
                    3.                     46,72          82,00                        ab 4.                     0,00          100,00
                    ab 4.                   0,00         100,00      5,0 Std. täglich  1.                       63,48            0,00
 6,0 Std. täglich   1.                    155,74          10,00                        2.                       38,09           40,00
                    2.                     93,44          46,00                        3.                       12,70           80,00
                    3.                     31,15          82,00                        ab 4.                     0,00          100,00
                    ab 4.                   0,00         100,00      3,0 Std. täglich  1.                       38,09            0,00
 4,5 Std. täglich   1.                    116,80          10,00                        2.                       22,85           40,00
                    2.                     70,08          46,00                        3.                        7,62           80,00
                    3.                     23,36          82,00                        ab 4.                                   100,00
                    ab 4.                   0,00         100,00      1,0 Std. täglich  1.                       12,70            0,00
                                                                                       2.                        7,62           40,00
3. Gebühren für die Betreuung von Kindergartenkindern                                  3.                        2,54           80,00
(Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt)                       ab 4.                     0,00          100,00
(1) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Ehepaaren und ehe-
ähnlichen Gemeinschaften                                            (2) Gebühr über die Betreuung von Kindern von Alleinerziehenden
 Betreuungsdauer      Kind    Gebühr je Monat     Ermäßigung         Betreuungsdauer      Kind    Gebühr je Monat     Ermäßigung
                                    in €            um %*                                               in €             in %*
 11,0 Std. täglich 1.                    172,42            0,00      6,0 Std. täglich  1.                    68,56            10,00
                   2.                    103,45          40,00                         2.                    41,14            60,00
                   3.                     34,48          80,00                         3.                    13,71            80,00
                   ab 4.                   0,00         100,00                         ab 4.                  0,00           100,00
JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                             6|

5,0 Std. täglich     1.                      57,14              10,00      -   Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages
                     2.                      34,28              60,00          im Sonderergebnis mit dem Basiskapital
                     3.                      11,43              80,00          gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf                  0€
                     ab 4.                    0,00             100,00
3,0 Std. täglich     1.                      34,28              10,00      -   veranschlagten Gesamtergebnis                     -125.550 €
                     2.                      20,57              60,00
                     3.                       6,86              80,00      im Finanzhaushalt mit dem
                     ab 4.                    0,00             100,00      - Gesamtbetrag der Einzahlungen
1,0 Std. täglich     1.                      11,43              10,00         aus laufender Verwaltungstätigkeit            11.802.650 €
                     2.                       6,86              60,00      - Gesamtbetrag der Auszahlungen
                     3.                       2,29              80,00         aus laufender Verwaltungstätigkeit            11.948.000 €
                     ab 4.                    0,00             100,00      - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus
                                                                              laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
*Der Anteil der Ermäßigung bezieht sich auf den Basiswert der                 Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszah-
Vollzeitbetreuung (Krippe und Kindergarten 9,0 Std. täglich und               lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf   -145.350 €
Hort 6,0 Std. täglich) der Kinder von Ehepaaren und eheähnlichen
Gemeinschaften und Kindertagespflege.                                      -   Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                               aus Investitionstätigkeit auf                    925.150 €
Die Anpassung der Elternbeiträge tritt am 1. September 2021 in             -   Gesamtbetrag der Auszahlungen
Kraft.                                                                         aus Investitionstätigkeit auf                  1.377.700 €
                                                                           -   Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
Bad Lausick, den 22.07.2021                                                    aus Investitionstätigkeit auf                   -452.550 €
                                                                           -   Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
                                                                               als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder
                                                                               -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
                                                                               und dem Saldo der Gesamtbeträge der
Hultsch                                                                        Einzahlungen und Auszahlungen aus
Bürgermeister                                                                  Investitionstätigkeit auf                       -597.900 €

Öffentliche Bekanntmachung einer Satzung                                   -   Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                               aus Finanzierungstätigkeit auf                            0€
1.	Der Stadtrat hat in seiner 23. öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2021   -   Gesamtbetrag der Auszahlungen
    nachfolgenden Beschluss gefasst, der mit dem heutigen Tag öf-              aus Finanzierungstätigkeit auf                   3.667.300 €
    fentlich bekannt gemacht wird:                                         -   Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
                                                                               aus Finanzierungstätigkeit auf                  -3.667.300 €
       Haushaltssatzung der Stadt Bad Lausick
                                                                           -  Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln
            für das Haushaltsjahr 2021                                        im Haushaltsjahr auf                         -4.265.200 €
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGe-                festgesetzt.
mO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sit-
zung am 24.06.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:                     §2
                                                                           Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§1                                                                         werden nicht veranschlagt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Er-
füllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden
                                                                           §3
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Ein-               Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
zahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
                                                                           §4
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf       12.647.550 €             Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen                               von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf
                                                                           2.389.600 € festgesetzt.
    auf                                           13.736.400 €
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und                                  §5
    Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf      -1.088.850 €
                                                                           Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
-    Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf         349.150 €      für die land- und forstwirtschaftlichen
-    Gesamtbetrag der außerordentlichen                                    Betriebe (Grundsteuer A) auf                             350 v.H.
     Aufwendungen auf                                       127.500 €      für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                  440 v.H.
-    Saldo aus den außerordentlichen Erträgen                              Gewerbesteuer auf                                        385 v.H.
     und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf                  221.650 €
                                                                           §6
-    Gesamtergebnis auf                                    -867.200 €      Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs der Verwaltungs-
                                                                           gemeinschaft zwischen der Stadt Bad Lausick und der Gemeinde
-    Betrag der veranschlagten Abdeckung von                               Otterwisch wird wie folgt festgesetzt:
     Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses                             für die Aufgaben gemäß § 7 Absatz 1 SächsKomZG (Personen-
     aus Vorjahren auf                                              0€     standswesen/Urkundenstelle, Ortspolizeibehörde - außer Feuer-
-    Betrag der veranschlagten Abdeckung von                               wehrwesen-, Pass- und Ausweiswesen, vorbereitende Bauleitpla-
     Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus                                nung):
     Vorjahren auf                                                  0€     im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung,
-    Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages                             pro Einwohner) auf                                32,491718 €
     im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital                         im Finanzhaushalt (für Investitionen,
     gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf               741.650 €      pro Einwohner) auf                                     0,00 €
JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                        7|

für die Übertragung weiterer Aufgaben gemäß § 8 Absatz 1 Sächs-      -   Gesamtergebnis auf                                -608.950 €
KomZG (Geschäfte der laufenden Verwaltung):
im Ergebnishaushalt                                                  -   Betrag der veranschlagten Abdeckung
(für die laufende Verwaltung) auf                 86,396383 €            von Fehlbeträgen des ordentlichen
im Finanzhaushalt (für Investitionen) auf                0,00 €          Ergebnisses aus Vorjahren auf                             0€
                                                                     -   Betrag der veranschlagten Abdeckung
§7                                                                       von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses
Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen erhalten gemäß § 19              aus Vorjahren auf                                         0€
Absatz 1 und 4 SächsKomHVO-Doppik einen Zweckbindungsver-            -   Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im
merk. Die damit im Zusammenhang stehenden zweckgebundenen                ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital
Aufwendungen und Auszahlungen werden gemäß § 21 Absatz 3                 gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf           821.350 €
KomHVO für übertragbar erklärt.                                      -   Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im
Die Aufwendungskonten 4211, 4221 sowie die Auszahlungskon-               Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß
ten 7211 und 7221 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für über-             § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf                  78.150 €
tragbar erklärt.
Die Aufwendungskonten 4431 sowie die Auszahlungskonten 7431          -   veranschlagten Gesamtergebnis                      290.550 €
beim Produkt 51110000 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für
übertragbar erklärt.                                                 im Finanzhaushalt mit dem
Die Aufhebung der Sperrvermerke laut Haushaltsplan 2021, falls       - Gesamtbetrag der Einzahlungen
nicht anders in diesem bestimmt, richtet sich nach der Zuständig-       aus laufender Verwaltungstätigkeit               12.012.200 €
keitsregelung der Hauptsatzung über die Zustimmung zu über- und      - Gesamtbetrag der Auszahlungen
außerplanmäßigen Ausgaben.                                              aus laufender Verwaltungstätigkeit               11.579.850 €
Die Auszahlungen für Investitionen innerhalb einer Investitions-     - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus            432.350 €
nummer sind gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan          laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
nichts anderes bestimmt ist.                                            Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszah-
Die Aufwendungen für laufende Verwaltungstätigkeit sowie die            lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit innerhalb ei-
nes Amtes werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.      -   Gesamtbetrag der Einzahlungen
Zweckgebundene Aufwendungen und Auszahlungen bleiben da-                 aus Investitionstätigkeit auf                    1.552.450 €
von unberührt.                                                       -   Gesamtbetrag der Auszahlungen
Innere Verrechnungen des Ergebnishaushaltes bedürfen keiner Zu-          aus Investitionstätigkeit auf                    2.286.100 €
stimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen.                 -   Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen           -733.650 €
Die zweckgebundenen Verwendungen von Spenden bedürfen kei-               aus Investitionstätigkeit auf
ner Zustimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen            -   Finanzierungsmittelüberschuss oder
und Auszahlungen durch den Stadtrat oder die beschließenden              -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittel-
Ausschüsse.                                                              überschuss oder -fehlbetrag aus laufender
                                                                         Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der
Bad Lausick, den 24.06.2021                                              Gesamtbeträge der Einzahlungen und
                                                                         Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf        -301.300 €

                                                                     -   Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                         aus Finanzierungstätigkeit auf                            0€
Hultsch                                                              -   Gesamtbetrag der Auszahlungen
Bürgermeister                                                            aus Finanzierungstätigkeit auf                     676.300 €
                                                                     -   Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
                                                                         aus Finanzierungstätigkeit auf                    -676.300 €
       Haushaltssatzung der Stadt Bad Lausick
            für das Haushaltsjahr 2022                               -   Veränderung des Bestandes an
                                                                         Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf              -977.600 €
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
                                                                     festgesetzt.
in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sit-
zung am 24.06.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:               §2
§1                                                                   Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Er-    werden nicht veranschlagt
füllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Ein-         §3
zahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird               Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
im Ergebnishaushalt mit dem                                          §4
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf         12.945.750 €
- Gesamtbetrag der ordentlichen                                      Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung
   Aufwendungen auf                                 13.476.550 €     von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und                            2.315.970 € festgesetzt.
   Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf            -530.800 €
                                                                     §5
-    Gesamtbetrag der außerordentlichen                              Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
     Erträge auf                                                0€
-    Gesamtbetrag der außerordentlichen                              für die land- und forstwirtschaftlichen
     Aufwendungen auf                                    78.150 €    Betriebe (Grundsteuer A) auf                             350 v.H.
-    Saldo aus den außerordentlichen Erträgen                        für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                  440 v.H.
     und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf              -78.150 €    Gewerbesteuer auf                                        385 v.H.
JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                      8|

§6                                                                       dienstags     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs der Verwaltungsge-                            13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
meinschaft zwischen der Stadt Bad Lausick und der Gemeinde               mittwochs 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Otterwisch wird wie folgt festgesetzt:                                   donnerstags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
für die Aufgaben gemäß § 7 Absatz 1 SächsKomZG (Personen-                              13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
standswesen/Urkundenstelle, Ortspolizeibehörde - außer Feuer-            freitags      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
wehrwesen-, Pass- und Ausweiswesen, vorbereitende Bauleitpla-            Auf die Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutz-Verord-
                                                                         nung ist zu achten.
nung):
                                                                         Der Entwurf ist während dieser Zeit auch auf der Homepage
im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung,                        der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) eingestellt.
pro Einwohner) auf                                33,814859 €
im Finanzhaushalt (für Investitionen,
                                                                    3.   Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
pro Einwohner) auf                                     0,00 €
                                                                         für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Bad Lausick erfolgte mit
                                                                         Bescheid vom 22. Juli 2021 durch die zuständige Rechtsauf-
für die Übertragung weiterer Aufgaben gemäß § 8 Absatz 1 Sächs-
                                                                         sichtsbehörde, dem Landratsamt Landkreis Leipzig.
KomZG (Geschäfte der laufenden Verwaltung):
                                                                    4.   Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
                                                                         für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Bad Lausick erfolgte mit
im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung)                        Bescheid vom 22. Juli 2021 durch die zuständige Rechtsauf-
auf                                                  90,983713 €         sichtsbehörde, dem Landratsamt Landkreis Leipzig.
im Finanzhaushalt (für Investitionen) auf                 0,00 €
                                                                    Bad Lausick, den 20. August 2021
§7
Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen erhalten gemäß § 19
Absatz 1 und 4 SächsKomHVO-Doppik einen Zweckbindungsver-
merk. Die damit im Zusammenhang stehenden zweckgebundenen
Aufwendungen und Auszahlungen werden gemäß § 21 Absatz 3            Hultsch
KomHVO für übertragbar erklärt.                                     Bürgermeister
Die Aufwendungskonten 4211, 4221 sowie die Auszahlungskon-
                                                                    Bekanntmachungsanordnung
ten 7211 und 7221 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für über-
tragbar erklärt.                                                    Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Aufwendungskonten 4431 sowie die Auszahlungskonten 7431         Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-
beim Produkt 51110000 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für          und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat
übertragbar erklärt.                                                Sachsen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines
Die Aufhebung der Sperrvermerke laut Haushaltsplan 2022, falls      Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
nicht anders in diesem bestimmt, richtet sich nach der Zuständig-   werden kann, es sei denn,
keitsregelung der Hauptsatzung über die Zustimmung zu über- und     1.	die Ausfertigung dieser Satzung ist nicht oder fehlerhaft er-
außerplanmäßigen Ausgaben.                                              folgt;
Die Auszahlungen für Investitionen innerhalb einer Investitions-    2.	Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-
nummer sind gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan          migung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt
nichts anderes bestimmt ist.                                            worden;
Die Aufwendungen für laufende Verwaltungstätigkeit sowie die        3.	der Bürgermeister hat den Beschluss nach § 52 Absatz 2
Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit innerhalb ei-            SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen;
nes Amtes werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.     4.	vor Ablauf der o. g. Frist die Verletzung der Verfahrens- und
Zweckgebundene Aufwendungen und Auszahlungen bleiben da-                Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des
                                                                        Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
von unberührt.
                                                                        geltend gemacht worden.
Innere Verrechnungen des Ergebnishaushaltes bedürfen keiner Zu-
stimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen.                Bad Lausick, den 20.August 2021
Die zweckgebundenen Verwendungen von Spenden bedürfen kei-
ner Zustimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen durch den Stadtrat oder die beschließenden
Ausschüsse.

Bad Lausick, den 24.06.2021                                         Hultsch
                                                                    Bürgermeister

Hultsch
Bürgermeister
                                                                                     Die nächste Ausgabe erscheint am:
                                                                                      Freitag, dem 17. September 2021
2.   Der Haushaltsplan zum Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr
     2021 und 2022 der Stadt Bad Lausick liegt für jedermann zur
     kostenlosen Einsichtnahme für die Dauer einer Woche
                  vom Dienstag, den 24. August 2021                           Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist:
                 bis zum Montag, den 30. August 2021                            Mittwoch, der 8. September 2021, 12 Uhr
     öffentlich aus.
     Die Auslegung erfolgt im Rathaus Bad Lausick, Kämmerei,
     während folgender Zeiten:                                                      Annahmeschluss für Anzeigen ist:
     montags       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                    Mittwoch, der 8. September 2021, 9 Uhr
                   13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                        9|

Teilnehmergemeinschaft                                               Nichtamtlicher Teil
Forst Colditz
Der Vorstandsvorsitzende
                                                                     Kur- und Stadtmuseum
Flurbereinigung:			Forst Colditz
Stadt:				Colditz
Aktenzeichen:			846.157- 290551

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
I. Feststellung
Der durch zwei Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilneh-
mergemeinschaft Forst Colditz stellte mit Beschluss vom 10. De-                                              04651 Bad Lausick
zember 2018 die Ergebnisse der Wertermittlung nach §§ 32 und 33                                              Straße der Einheit 19
des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I                                             Tel. 034345 52971
S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. §§ 5 und 6 des
Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur         Liebe Gäste,
Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsan-           aufgrund der Sonderausstellung „70+ KLANG BRILLANZ“ der
passungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48       Sächsischen Bläserphilharmonie öffnet das Kur- und Stadtmuse-
S. 1429) in der heute geltenden Fassung fest.                        um Bad Lausick derzeit nur dienstags 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr!
                                                                     Führungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich, Anmel-
II. Hinweis                                                          dung unter 034345 54875 oder museum@bad-lausick.de
Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grund-
lage für die Berechnung                                              Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Kur- und Stadtmuseum so-
- des Abfindungsanspruches,                                          wie im Musikhaus Bad Lausick!
- der Land- und Geldabfindung sowie
                                                                     C. Haase, M. Langner
- der Geld- und Sachbeiträge.

III. Begründung
1. Zuständigkeit
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist für die Feststellung     Information der Bibliothek Bad Lausick
der Ergebnisse der Wertermittlung nach § 33 FlurbG i.V.m. § 6 AG-    Öffnungszeiten:
FlurbG zuständig.
                                                                     Montag		          15 - 18 Uhr
                                                                     Dienstag		        14 - 18 Uhr
2. Gründe
Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in ei-      Mittwoch		        09 - 12 Uhr
ner Versammlung am 18. Januar 2017 im Gemeindezentrum der            Donnerstag        14 - 18 Uhr
Stadt Colditz erläutert und vom 30. Juli 2018 bis einschließlich     Freitag		         15 - 18 Uhr
27. August 2018 in der Stadtverwaltung Colditz und bei der Teil-
nehmergemeinschaft Forst Colditz im Landratsamt Landkreis Leip-      Wegen Urlaub ist in der Zeit vom 09.08. - 27.08.2021 nur
zig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung zur Ein-        Montag, Mittwoch und Donnerstag geöffnet.
sichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
                                                                     Neuerwerbungen (Auswahl)
Während der Auslegung wurden keine mündlichen oder schriftli-
chen Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung er-        „Kindern erzählt man Geschichten zum Einschlafen - Erwachse-
hoben.                                                               nen, damit sie aufwachen.“ (Burcay, Jorge)

Rechtsbehelfsbelehrung                                               Belletristik
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann        -	Schier, Petra „Tod im Beginenhaus“ - Bd. 1 (Apothekerstoch-
innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch er-           ter - Saga)
hoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Be-      -	Schier, Petra „Mord im Dirnenhaus“ - Bd. 2 (Apothekers-
kanntmachung folgenden Tag.                                             tochter - Saga)
                                                                     -	Schier, Petra „Verrat im Zunfthaus“ - Bd. 3 (Apothekerstoch-
Der Widerspruch ist schriftlich bei der                                 ter - Saga)
        Teilnehmergemeinschaft Forst Colditz                         - Baldini, Laura „Lehrerin einer neuen Zeit“ (Maria Montessori)
        beim Landratsamt Landkreis Leipzig
                                                                     -	Nicholson, Dean „Nalas Welt“ (Ein Mann, eine Staßenkatze
        Hausanschrift:			Postanschrift:
                                                                        u. eine Freundschaft)
        Stauffenbergstraße 4		             04550 Borna
                                                                     -	Schneider, Maddin „Mach mal Hals lang“ (… und andere
        04552 Borna
                                                                        Weisheiten)
oder zur Niederschrift bei der
                                                                     Sachbücher
         Teilnehmergemeinschaft Forst Colditz
                                                                     -	Hillenberger, Lucie „Starke Kinder - zu stark für Drogen“
         beim Landratsamt Landkreis Leipzig
         Vermessungsamt                                                 (Suchtvorbeugung)
         Leipziger Straße 67                                         -	Bergmann, Wolfgang „Computersüchtig“ (Kinder im Sog der
         04552 Borna                                                    modernen Medien)

einzulegen.                                                          Unsere neue Telefonnummer: 034345 789778

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.                       Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Borna, den 21. Juni 2021                                             Stadtbibliothek
                                                                     Frau Haase/Frau Böhme
Michael Buchholz
JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                      10 |

                                                                    Im September wollen wir als Verein mit der Arbeit beginnen, nach-
 Der Stadtförderverein informiert                                   dem alle Formalien zur Gründung erledigt sind. Ein erstes Highlight
 Liebe Bad Lausickerinnen und Bad Lausicker,                        wird die offizielle Eröffnung des Kneipp Tretbeckens im neuen Teil
                                                                    des Kurparks hinter am Schwanenteich. Es gibt eine Reihe von
 wir wollen Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass leider die-       Ideen, wie wir Kneipp im Ort bekannt machen wollen. Das können
 ses Jahr unsere beliebte HÄNDLERNACHT erneut coronabedingt         Informationsabende, Kräuterwanderungen, das Anlegen eines
 ausfallen wird.                                                    Barfußpfades oder auch das gemeinsame Kochen und Verarbeiten
                                                                    der gesammelten Pflanzen sein. Zu unserer nächsten Sitzung am
 Auch wenn die Gegebenheiten im September ein Event dieser          8. September sind Sie als künftiges Mitglied herzlich eingeladen,
 Art vielleicht zulassen würden, ist es gegenwärtig für die Orga-   um gemeinsam mit uns Gedanken auszutauschen und Pläne für
 nisatoren nicht planbar, da auch die Arbeitsstättenverordnung      das nächste Jahr zu schmieden.
 für die Läden noch Beschränkungen für den Aufenthalt vieler
                                                                    Michael Hultsch
 Menschen in Geschäften/Läden etc. vorgibt, die HÄNDLER-
 NACHT aber von diesem schönen Miteinander und dem Getüm-
 mel in der Stadt lebt. Wir sind darüber auch nicht erfreut, denn
 eine lebendige Einkaufskultur und Stadtgestaltung ist unser
 Wunsch und Anliegen. Wir hoffen dennoch, Ihnen spätestens
                                                                     Kleingartengruppe 1924 Bad Lausick e. V.
 in der Vorweihnachtszeit wieder mit Aktionen, hoffentlich dem
 Weihnachtsmarkt und anderen Angeboten zu zeigen, dass wir           Mitgliederversammlung
 als Bad Lausicker Händler und Geschäfte oder Salons unsere          Hiermit laden wir gemäß Satzung alle Mitglieder der Kleingar-
 Kunden und Gäste schätzen und Ihnen mit Kreativität und En-         tengruppe 1924 Bad Lausick e. V. zu unserer Mitgliederver-
 gagement begegnen.                                                  sammlung ein.

 Machen Sie doch einfach Gebrauch vom Bad Lausicker STADT-           Termin: Freitag, den 17.09.2021, um 18.00 Uhr
 GUTSCHEIN, verschenken Sie diesen oder lösen ihn selbst als         Ort:    Vereinsgelände Garten Nr. 8
 Geschenk ein und entdecken Sie neu, in welch schöner Klein-
 stadt mitten in Sachsen wir leben.                                  Tagesordnung
                                                                     1. Eröffnung
 Eine wundervolle Sommerzeit wünscht Ihnen                           2. Vorstellung der Kandidaten
 der STADTFÖRDERVEREIN Bad Lausick                                   	Sebastian Grunert stellt sich für die Revisionskommission
                                                                        zur Verfügung
                                                                     3. Wahl der Revisionskommision
                                                                     4. Diskussion
Bad Lausicker Kneipp Verein gründet sich
Am 21. Juli fand im RIFF-Resort die Gründungsveranstaltung des       Wir haben noch freie Gärten! Sie suchen eine Oase zur Erholung
                                                                     oder essen gern selbst geerntetes Obst und Gemüse? Dann
Bad Lausicker Kneipp Vereins e. V. mit 10 Gründungsmitgliedern
                                                                     melden sie sich bei uns!
aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen statt.
                                                                     Telefon:         Frau König          Bad Lausick 20380
Der Verein möchte die Lehren von Sebastian Kneipp im Ort be-
                                                                                      Frau Schiffner      015231760179
kannt machen und Bad Lausick auf dem Weg zum Kneipp Kurort
unterstützen. Kneipp ist den meisten sicher durch die Anwendun-
gen mit kaltem Wasser bekannt. Zwei Kneipp Tretbecken im Riff
und am Schwanenteich sowie ein Armbecken an der NaturaTHEKE
laden zu Anwendungen ein. Doch Kneipp hatte den ganzen Men-          Einladung zur Mitgliederversammlung
schen im Sinn. Und so gehören neben dem Wasser die Pflanzen,         SV Bad Lausick 1990 e. V.
die Bewegung, die Ernährung und die Balance zu den sogenannten
5 Säulen der Kneippschen Lehre.                                      Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
                                                                     wir möchten euch recht herzlich einladen zu unserer Mitglie-
                                                                     derversammlung.
                                                                                        15.09.2021, 18.00 Uhr
                                                                                     im Bahnhofshotel Bad Lausick

                                                                     Tagesordnung
                                                                     1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
                                                                     2. Bericht des Schatzmeisters
                                                                     3. Bericht der Kassenprüfer
                                                                     4. Entlastung des Vorstandes
                                                                     5. Wahl der Wahlkommission
                                                                     6. Wahl des Vorstandes
                                                                     7. Wahl der Kassenprüfer
                                                                     8. Allgemeines

                                                                     Wir bitten euch, Wahlvorschläge bis zum 10.09.2021 beim Vor-
                                                                     stand einzureichen.

                                                                     Mit freundlichen Grüßen

                                                                     Andreas Krug
                                                                     Vorsitzender
Der Vorstand
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                         11 |

 Einladung zur Mitgliederversammlung 2021                           Wer angeln möchte,
 der Jagdgenossenschaft Bad Lausick                                 benötigt einen Fischereischein
 Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                    In Parthenstein startet im Oktober ein
           am Freitag, dem 03.09.2021, um 18.00 Uhr                 Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung
                                                                     Der Sportfischerverein Naunhof e. V. bietet für alle, die gern
 findet im „Kastanienhof“ in Etzoldshain die Mitgliederver-
                                                                      angeln möchten, einen Lehrgang zur Fischereiprüfung an.
 sammlung 2021 der Jagdgenossenschaft Bad Lausick statt.
                                                                          Jeder Lehrgangsteilnehmer, der seine Sachkunde
                                                                            bei der Prüfung erfolgreich nachgewiesen hat,
 Tagesordnung:                                                              erhält einen Fischereischein, welcher national
 1. Begrüßung                                                                 und international ein Leben lang gültig ist.
 2. Bekanntgabe der Tagesordnung und Feststellung der Be-
     schlussfähigkeit                                                         Der Vorbereitungslehrgang findet jeweils
 3. Bericht des Vorstandes                                                           an sechs Sonntagen statt.
 4. Kassenbericht und Bericht der Revisionskommission                       Es werden die Themenkomplexe Fischkunde,
 5. Wildschadensbericht des Jagdjahres 2019/2020/2021                    Gerätekunde, Natur und Tierschutz, Gesetzeskunde
 6. Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes                                sowie praktische Handhabungen vermittelt.
 7. Haushaltsplanung 2021/2022
 8. Beschlussfassung zum Reinertrag                                       Lehrgangsbeginn ist am 10.10.2021 um 9.30 Uhr
 9. Änderung des Jagdpachtvertrages                                            in 04668 Pomßen, Schlossstraße 11.
 10. Bericht der Jagdpächter
 11. Sonstiges                                                        Die Lehrgangsteilnehmer benötigen keine Vorkenntnisse.
                                                                      Alle Interessenten ab dem 14. Lebensjahr können sich ab
 Auf Grund der Wichtigkeit bitten wir um zahlreiches Erscheinen.                   sofort anmelden bei Sportfreund

 Im Anschluss an den offiziellen Teil sind alle Mitglieder zu ei-                              Alf Kühne
 nem gemütlichen Beisammensein eingeladen.                                                Schlossstraße 28a
                                                                                           04668 Pomßen
 Der Vorstand                                                                            Tel.: 034293 30696

                                                                    Die Fahrbibliothek in den Bad Lausicker
                                                                    Ortsteilen Glasten und Ebersbach
                                                                    Im Jahr 2021 fährt die Fahrbibliothek alle vier Wochen Glasten
                                                                    und Ebersbach an:
                                                                    im Ortsteil Ebersbach am Dienstag, dem 14. September 2021,
                                                                    16.00 – 16.45 Uhr, Mittelweg am Spielplatz
                                                                    im Ortsteil Glasten am Dienstag, dem 14. September 2021,
                                                                    17.00 – 17.30 Uhr, Parkplatz Schönbacher Straße
Herzliche Einladung zum Monatstreffen
       unserer Selbsthilfegruppe!
                       Thema:
                 „Klang & Leben” (II)

                                                                    Alle weiteren Termine entnehmen Sie bitte
                                                                    der Homepage www.mediothek-borna.de
                                                                    oder scannen Sie den QR-Code.

                          Referent:
                Friedhelm Bretschneider
            (Klangtherapeut aus Machern)
                                                                                                Besuchen Sie uns
  2. September 2021, 19.00 - 20.30 Uhr
      Ev. Schule für Sozialwesen „Luise Höpfner”,
                                                                         im Internet                       wittich.de
            04651 Bad Lausick, Badstraße 26
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                  12 |

 Landseniorenvereinigung Muldental e.V.                                Ausstattung für Unternehmen und Gewässer-
                        ACHTUNG NOCH FREIE PLÄTZE!!!
                                                                       entwicklung: Neue LEADER-Vorhaben gesucht!
                                                                       Die LAG Leipziger Muldenland veröffentlicht zum 03.08.2021
 Erzgebirge             Fahrt mit dem Dampfzug nach Oberwiesenthal     neue Aufrufe zum Einreichen von LEADER-Vorhaben für die
 Termin:                06.10.2021                                     Maßnahmen
                                                                       • Lokale Wirtschaft – Maßnahme LW3 (Investitionen in Aus-
 Fahrtinformation:
                                                                           stattung für Unternehmen)
 Abfahrt Grimma 07:00Uhr                                               • Umwelt & Klima – Maßnahme UK 1 (Vorhaben zur Gewäs-
 Rückankunft ca. 20.00Uhr                                                  serentwicklung & Hochwasserschutz)
                                                                       • Umwelt & Klima – Maßnahme UK2 (Planungen/Konzeptio-
 Geplante Leistungen:
                                                                           nen zur Gewässerentwicklung & Hochwasserschutz)
     -   Fahrt im modernen Reisebus (Vollausstattung)                  • Umwelt & Klima – Maßnahme UK7 (Elektromobilität)
     -   Zusätzliche Transferleistung mit Kleinbus
     -   Reisebegleitung
     -   Führung in der Raacherkarzl Manufaktur Huss in Neudorf
                                                                       Achten Sie bitte auf die entsprechenden Antragsfristen.
     -   Mittagessen (3 Essen zur Wahl)                                Bitte reichen Sie die Anträge per Post und per E-Mail ein.
     -   Zugfahrt mit der „Fichtelbergbahn“ nach Oberwiesenthal        Alle notwendigen Informationen erhalten Sie unter https://
     -   Gemütliches Kaffeetrinken im „Fichtelberghaus“ mit Ausblick   www.leipzigermuldenland.de/de/63/p1/foerderaufrufe.html
 Reisepreis:    75,00€ - 80,00€                                        oder direkt beim LEADER-Regionalmanagement.
 Weitere Informationen sowie Buchungen über unsere Geschäftsstelle     Wir freuen uns wie immer auf Ihre Anträge!
 (Di und Do 9-12Uhr) per Tel: 03437/910615 oder
 per E-Mail: info@rbv-muldental.de möglich.                            Ihr Regionalmanagement Leipziger Muldenland
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021                                                                                                      13 |

                                                                                                   Mit grünen Daumen zum Ehrenamt

                                                                                                   Ehrenamtsplattform www.ehrensache.jetzt bietet aktuell
                                                                                                   15 Angebote im Handlungsfeld Natur/Tier/Umwelt
                                                                                                   im Landkreis Leipzig
                                                                                                   „Die Natur leidet unter den extremen Wetterbedingungen. Trocken-
                                                                                                   heit und Starkregen strapazieren unsere Pflanzen in der Stadt und
                                                                                                   auf dem Land. Ehrenamtliche Garten- und Landschaftspflege wird
                                                                                                   deshalb auch im Sommer umso wichtiger“, so Holger Erthel, Koor-
                                                                                                   dinator der Ehrenamtsplattform ehrensache.jetzt für die Landkrei-
                                                                                                   se Leipzig und Nordsachsen.
                                                                   Telefon 0341 97 25 393
                                                                   www.blutbank-leipzig.de         Um Natur zu erhalten und erlebbar zu machen, sucht der Park
                                                                                                   Canitz Engagierte, die in der Zeit von April bis Oktober im Ehren-
                                                                                                   amt und mit einem grünen Daumen mithelfen, die heimischen
                                                                                                   Naturgärten zu pflegen.

                                                                        Blut sp                    Die Stadt Markkleeberg sucht immer tatkräftige Unterstützer*innen,
                                                                                 enden &
                                                                                                   Hobbygärtner*innen und Naturfreund*innen, um ihren Gemein-
    BLUTSPENDEAKTION                                                    eine Ein
                                                                        karte f
                                                                                 tritts-
                                                                                ür das
                                                                                                   schaftsgarten zu gestalten und zum Blühen zu bringen.
    Dienstag, 31.8.2021| 14 - 19 Uhr                                 Fr eizeitba
                                                                                    d Riff         Die fast 70 Apfelbäume im Jagdhaus-Garten freuen sich ebenfalls
                                                                         geschen
                                                                                 kt                über gärtnerisches Engagement.
                                                                        bekomm
                                                                               en!*
     Hotel Residenz                                                                                Und unter dem Motto „Unser Dorf soll (noch) schöner werden!“ sucht
     Straße der Einheit 23-25                                                                      der Altenhainer Heimatverein Fachberatung für naturnahes Gärtnern.
     04651 Bad Lausick                                                                             Ein Engagement, welches Sie auch online ausführen können.

                                                                                                   Weitere Inserate aus über 20 Handlungsfeldern finden Sie auf
                                                            Aktion in Zusammenarbeit mit:
                                                                                                   lkleipzig.ehrensache.jetzt – aktuell 45 Angebote. Bei der Erstel-
                                                                                                   lung neuer Inserate oder bei kurzfristigen Gesuchen sind wir Ihnen
                                                                                                   redaktionell gern behilflich.

                                                                                                   „Falls Sie keine Einsatzstelle bei Ihnen vor Ort finden, aber die
SO EINFACH IST ES, BLUTSPENDER ZU WERDEN                                                           durstigen Bäume auf Ihrer Straße sehen, helfen Sie einfach durch
                                                                                                   das regelmäßige Gießen. Starten Sie Ihre eigene ‚Ehrensache‘-
• So läuft die Blutspende ab:                     • Das sind Ihre Vorteile:
                                                                                                   Aktion“, ergänzt Holger Erthel.
  Sie vereinbaren vorab Ihren Spendetermin.         Kaum Wartezeiten durch eine vorherige
                                                    Terminvereinbarung.
  Am Tag der Spende melden Sie sich an.
                                                                                                   Für weitere Informationen zu unserer Plattform, Fotos und Kontakt
  Sie füllen Ihren Fragebogen aus.                  Sie erhalten nach Ihrer ersten Spende einen
                                                    Nothilfepass mit genauer Blutformel.           zu den Vereinen steht Ihnen der Koordinator Holger Erthel zur Ver-
  Sie lassen sich vom Arzt untersuchen.
                                                    Sie stehen unter Gesundheitskontrolle und      fügung.
  Sie spenden 450 ml Blut in ca. 5 Minuten.
                                                    trainieren bei jeder Spende Ihren Kreislauf.
  Zur Stärkung nach der Spende erhalten
                                                    Ein gutes Gefühl - Sie retten Leben.           Kontakt:
  Sie einen Snack und ein Getränk.
                                                                                                   Holger Erthel
                                                                                                   Koordinator ehrensache.jetzt Landkreise Nordsachsen und Leipzig
• Jeder Blutspender kann auf Wunsch eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 10,00 € erhalten.
  *Als kleines Extra-Dankeschön gibt es bei dieser Blutspendeaktion noch eine Eintrittskarte für
                                                                                                   mobil: 0151 54881973
  das Freizeitbad Riff dazu (gilt nicht für abgelehnte Spender).                                   E-Mail: erthel@buergerstiftung-dresden.de

BLUTSPENDER-INFORMATIONEN                                                                          Hintergründe:
                                                                                                   Die Plattform www.ehrensache.jetzt bietet den Menschen in Sach-
  Sie sind zwischen 18 und 68 Jahre alt und wiegen mindestens 50 kg.                               sen die Möglichkeit online ein Ehrenamt zu finden, das zu den in-
  Was Sie wissen sollten:                                                                          dividuellen Interessen und zeitlichen Möglichkeiten passt. Alle or-
• für die Anmeldung wird Ihr gültiger Personalausweis benötigt                                     ganisierten, gemeinnützigen Einrichtungen des gesellschaftlichen
• stärken Sie sich ein bis zwei Stunden vor der Spende ausreichend                                 Lebens, in denen Ehrenamtliche aktiv sind, können kostenfrei ein
• trinken Sie vorher gut, am besten Wasser oder Tee (nicht nur Kaffee und kein Alkohol)            Inserat veröffentlichen und Unterstützung finden. Die Freiwilligen
• Sie benötigen keinen negativen Corona-Test, sind aber völlig symptomfrei                         können direkt zu den Einsatzstellen Kontakt aufnehmen.
• Sie werden nach Krankheiten, Medikamenteneinnahmen, Operationen und
  Auslandsaufenthalten gefragt
                                                                                                   In folgenden Landkreisen kann das Angebot aktuell genutzt wer-
• nach einer Covid-19-Impfung ist eine Blutspende bereits 24 Stunden später möglich,               den: Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipzig, Nord-
  wenn Sie diese gut vertragen haben und keine Impfreaktionen zeigen                               sachsen, Meißen und Görlitz. Bis Ende 2022 steht die Plattform in
                                                                                                   allen sächsischen Landkreisen zur Verfügung.
ANSPRECHPARTNER
                                                                                                   Die Vermittlungsplattform ist ein von der Bürgerstiftung Dresden
Universitätsklinikum Leipzig                                                                       entwickeltes Instrument, das vor allem jüngeren Engagierten einen
Institut für Transfusionsmedizin, Blutbank                                                         leichteren und flexibleren Zugang zu Engagement ermöglichen und
Johannisallee 32, Haus 8, 04103 Leipzig                                                            einen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums stiften möchte.
Telefon 0341 97 25393

info@blutbank-leipzig.de                                                                           Das Projekt „Digitale Ehrenamtsplattform für Sachsen“ wird geför-
www.blutbank-leipzig.de                                                                            dert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Ge-
                                                                                                   sellschaftlichen Zusammenhalt, es wird finanziert mit Steuermit-
                                                                                                   teln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen
SPENDEN SIE BLUT UND HELFEN SIE UNS, LEBEN ZU RETTEN.                                              Haushalts.
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