JAHRE 30 - Stadt Bad Lausick
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PA sämtl. HH Freitag, 20. August 2021 · 31. Jahrgang · Nummer 8 30 JAHRE mit den Ortsteilen Ballendorf, Beucha, Buchheim, Ebersbach, Etzoldshain, Glasten, Kleinbeucha, Lauterbach, Steinbach, Stockheim und Thierbaum Kinder, wie die Zeit vergeht – 30 Jahre Mitteilungsblatt Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, seit nunmehr 30 Jahren erscheint es, unser „Mitteilungsblatt“. Die erste Auflage erschien am 7. März 1991 für Bad Lausick und die umliegenden Gemeinden, die mit den heutigen Ortsteilen noch nicht übereinstimmten. Orte wie Flößberg, Tautenhain oder Hopfgarten gehören heute zur Stadt Frohburg. Kam es anfänglich 14-täglich, erschien es bald einmal im Monat. Damit steigerte sich der Informationsgehalt und die Akzeptanz und der Aufwand für die Verteilung wurde kleiner. Viel hat sich in den letzten 30 Jahren getan, vieles hat sich verändert. Doch beim Inhalt ist sich das Mitteilungsblatt treu geblieben. Es informiert Sie über das aktuelle Geschehen in den Orts- teilen und der Stadt, erzählt Geschichten von großen und kleinen Leuten, schaut zurück in die Geschichte und nach vorn in die Zukunft. Es versteht sich als Informationsquelle abseits der großen Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen und den sozialen Medien. Hier kommen u. a. unsere Vereine, Kirchgemeinden, Kindereinrichtungen und Schulen zu Wort. Zugleich ist das „Mitteilungsblatt“ von Beginn an Werbe- botschafter der ortsansässigen Firmen. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die mit einer Anzeige zum Erhalt beigetragen haben. Vor 30 Jahren hatte Bad Lausick rund 5700 Einwohner. Diese Zahl stieg mit den Eingemeindungen in den 90er-Jahren. 10 Jahre später wohnten 9100 Menschen in unserer Stadt und den Ortsteilen. Damit war auch die Spitze erreicht. 2011 hatte Bad Lau- sick insgesamt 8400 Einwohner. Und nun noch einmal 10 Jahre später wohnen rund 8200 Menschen in unserer Stadt. Auch an Bad Lausick ist der Wegzug in die alten Bundesländer nicht spurlos vorüber gegangen. Umso erfreulicher ist es, dass es im letz- ten Jahr zu einer spürbaren Erholung der Zahlen von über 100 Einwohnern gekommen ist. Und dieser Trend hält an. Bad Lausick wird zunehmend attraktiv für Rückkehrer und Menschen, die die Hektik und die Preise der Großstadt nicht mehr (zahlen) wollen. Ich bin mir sicher, dass unser „Mitteilungsblatt“ auch in 10 Jahren noch für Ihre Informationen da sein wird, sicher auch ver- mehrt in elektronischer Form. Ich bin gespannt, was die Zukunft bringt und freue mich über all Ihre Berichte, die Sie uns unter mitteilungsblatt@bad-lausick.de für die Veröffentlichung zusenden. Denn davon lebt der Inhalt, davon, dass Sie es aktiv mit Leben erfüllen. So bleibt es auch weiterhin ein informatives und gern gelesenes „Blättchen“. Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer und „Bleiben Sie gesund“! Ihr Michael Hultsch Anzeige(n) Schwester Dagmar Kauerauf Großbucher Straße 21 · 04668 Otterwisch Tel. 03 43 45 /9 20 73 · Funk 01 77 / 7 79 12 77 Fax 03 43 45 / 9 20 90 Mail: „krankenpflege.kauerauf.@t-online.de” Internet: „www.krankenpflege-kauerauf.de”
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 2| Aus dem Inhalt • Amtlicher Teil • Nichtamtlicher Teil ab Seite 9 • Ortsteile ab Seite 16 Besuchen Sie uns auf Kurort Bad Lausick seit 1821 www.bad-lausick.de Amtlicher Teil Sitzungstermine im September 2021 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe- zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Im Monat September finden nachfolgend genannte Sitzungen des Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso- Stadtrates, des Verwaltungsausschusses, des Technischen Aus- nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. schusses und der Ortsausschüsse statt. Alle interessierten Bürge- Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. rinnen und Bürger sind zum jeweils öffentlichen Teil herzlich einge- Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält laden. Die entsprechenden Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. bitte den öffentlichen Bekanntmachungen (Aushänge) oder der Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Veröffentlichung auf der Homepage www.bad-lausick.de. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer Stadtrat a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen Donnerstag, 30. September 2021, 19.00 Uhr der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge un- Sitzungsort wird noch bekanntgegeben ter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlä- Verwaltungsausschuss gen außerdem des Kennworts und rechts von dem Na- Montag, 13. September 2021, 18.30 Uhr men jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, Sitzungsort wird noch bekanntgegeben b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be- Technischer Ausschuss zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung Donnerstag, 9. September 2021, 18.30 Uhr verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ers- Sitzungsort wird noch bekanntgegeben ten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und Ortschaftsrat Ballendorf links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kenn- Dienstag, 21. September 2021, 19.00 Uhr - DGH zeichnung. Der Wähler gibt Ortschaftsrat Buchheim seine Erststimme in der Weise ab, Dienstag, 28. September 2021, 19.00 Uhr - DGH dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) Ortschaftsrat Ebersbach durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise Montag, 27. September 2021, 19.00 Uhr - DGH eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, Ortschaftsrat Etzoldshain dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) Mittwoch, 8. September, 19.30 Uhr - DGH durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise Ortschaftsrat Glasten eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Mittwoch, 15. September 2021, 20.00 Uhr - DGH Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Ortschaftsrat Lauterbach Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- Montag, 20. September 2021, 19.30 Uhr - DGH zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm- abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht foto- Ortschaftsrat Steinbach (mit den Ortsteilen Beucha, Kleinbeucha grafiert oder gefilmt werden. & Stockheim) 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- Dienstag, 14. September, 19.00 Uhr - DGH lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis- Ortschaftsrat Thierbaum ses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit Montag, 27. September 2021, 19.30 Uhr - DGH das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Bitte beachten Sie vor allen Sitzungen die aktuellen Aushänge so- Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, wie die Informationen auf www.bad-lausick.de! a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die- ses Wahlkreises oder Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Lausick b) durch Briefwahl 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen teilnehmen. Bundestag statt. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt- Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. verwaltung Bad Lausick einen amtlichen Stimmzettel, einen 2. Die Stadt Bad Lausick ist in 12 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahl- In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in briefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem der Zeit 24.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt werden, sind Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und der Wahlbezirk und Wahlraum angegeben, in dem der Wahlbe- dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem rechtigte zu wählen hat. Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort Der Briefwahlvorstand tritt um 14:00 Uhr für die Zulassung der spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief Wahlbriefe sowie ab 18:00 Uhr zur Ermittlung und Feststellung kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. des Briefwahlergebnisses im Ratssaal des Rathauses der Stadt 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur Bad Lausick, Markt 1 in 04651 Bad Lausick zusammen. persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 3| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Ver- nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum such ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 05.09.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler- verzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung Bad Lausick, den 11.08.2021 (bis zum 10.09.2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab- lauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahl- ordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, Hultsch c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt Bürgermeister worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehör- Bekanntmachung der Stadt Bad Lausick über das de gelangt ist. Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra- die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum genen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektro- Deutschen Bundestag am 26.09.2021 nisch beantragt werden. 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezir- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- ke der Stadt Bad Lausick wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren 10.09.2021 am Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis Montag: von 9:00 bis 12:00 Uhr zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahl- und während der allgemeinen Öffnungszeiten berechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein Dienstag: von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Mittwoch: von 9:00 bis 12:00 Uhr 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Donnerstag: von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen in der Stadtverwaltung Bad Lausick, Einwohnermeldeamt, Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch Markt 1, 04651 Bad Lausick (nicht barrierefrei) für Wahlbe- bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. rechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be- Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständig- rechtigt ist. keit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Daten überprüfen. Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständig- 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte keit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetrage- - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, nen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von und Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk - ein Merkblatt für die Briefwahl. gemäß den § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes einge- Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für tragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Daten- Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli- sichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerver- chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte zeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen hält, kann in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021, spä- schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll- testens am 10.09.2021 bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwal- mächtigte Person auszuweisen. tung Bad Lausick, Einwohnermeldeamt, Markt 1, 04651 Bad Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Lausick Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange- oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. sind, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahl- Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- benachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhal- land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von ten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. werden. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl- benachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 154 Hultsch Leipzig-Land durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl- Bürgermeister raum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bitte beachten Sie bei der online-Beantragung von Wahlscheinen: 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Für die Zustellung des Wahlscheines per Brief ist der online-An- 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, trag bis zum 23.09.2021, 16:00 Uhr zu stellen. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- Bei Selbstabholung des Wahlscheines ist eine online-Beantra- tigter, gung bis 24.09.2021, 18:00 Uhr möglich.
1. Änderung 2. Kindertagespflege ege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG 2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahres- der Gemeinde B a d L a u s i c k für das Jahr 2020 durchschnitt) 1. Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege 9 h 1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) in € Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand 520,00 Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) in € in € in € erforderliche Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Personalkosten 902,44 376,02 203,05 Nr. 2 SGB VIII) einschließlich seit 1.6.2019 Finanzierung 35,00 erforderliche für mittelbare pädagogische Tätigkeiten Sachkosten 226,08 94,20 50,87 durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge zur Un- erforderliche Personal- und fallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Alterssiche- 33,14 Sachkosten 1.128,52 470,22 253,92 rung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h). sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 26,21 Nr. 4 SGB VIII) 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) 614,35 = laufende Geldleistung | MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 Krippe 9 h Kindergarten 9 h in € Hort 6 h freiwillige Angabe: in € vor SVJ* im SVJ* in € weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatz- Landeszuschuss 246,50 246,50 164,33 betreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger) Elternbeitrag 246,70 139,64 139,64 75,41 614,35 (ungekürzt) = Kosten für die Kindertagespflege insgesamt Gemeinde (inkl. Eigenanteil 635,32 84,08 84,08 14,18 freier Träger) * SVJ-Schulvorbereitungsjahr 2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten Kinder- 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete tagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Kindertagespflege 9 h Aufwendungen in € in € Landeszuschuss 281,50 Abschreibungen 0,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 246,70 Zinsen 0,00 Gemeinde 86,15 Miete 113,63 Gesamt 113,63 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Bad Lausick, den 27.07.2021 Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € Gesamtaufwendungen Hultsch 0,45 0,19 0,11 je Platz und Monat Bürgermeister 4|
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 5| Erhebung von monatlichen Gebühren von den 10,0 Std. täglich 1. 156,74 0,00 Eltern für die Kinderbetreuung 2. 94,05 40,00 3. 31,35 80,00 1. Geltungsbereich ab 4. 0,00 100,00 Diese Erhebung gilt für die Betreuung von Kindern in Kindertages- 9,0 Std. täglich 1. 141,07 0,00 einrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Bad Lausick bis 2. 84,64 40,00 zur Beendigung der vierten Klasse und unabhängig von der Träger- 3. 28,21 80,00 schaft der Kindereinrichtung (Betreuung von Krippen-, Kindergar- ab 4. 0,00 100,00 ten- und Hortkindern). 6,0 Std. täglich 1. 94,05 0,00 2. 56,43 40,00 2. Gebühren für die Betreuung von Krippenkindern 3. 18,81 80,00 (Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) ab 4. 0,00 100,00 (1) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Ehepaaren und ehe- 4,5 Std. täglich 1. 70,54 0,00 ähnlichen Gemeinschaften 2. 42,32 40,00 Betreuungsdauer Kind Gebühr je Monat Ermäßigung 3. 14,11 80,00 in € um %* ab 4. 0,00 100,00 11,0 Std. täglich 1. 317,24 0,00 2. 190,34 40,00 (2) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Alleinerziehenden 3. 63,45 80,00 Betreuungsdauer Kind Gebühr je Monat Ermäßigung ab 4. 0,00 100,00 in € um %* 10,0 Std. täglich 1. 288,40 0,00 11,0 Std. täglich 1. 155,18 10,00 2. 173,04 40,00 2. 93,11 46,00 3. 57,68 80,00 3. 31,04 82,00 ab 4. 0,00 100,00 ab 4. 0,00 100,00 9,0 Std. täglich 1. 259,56 0,00 10,0 Std. täglich 1. 141,07 10,00 2. 155,74 40,00 2. 84,64 46,00 3. 51,91 80,00 3. 28,21 82,00 ab 4. 0,00 100,00 ab 4. 0,00 100,00 6,0 Std. täglich 1. 173,04 0,00 9,0 Std. täglich 1. 126,96 10,00 2. 103,82 40,00 2. 76,18 46,00 3. 34,61 80,00 3. 25,39 82,00 ab 4. 0,00 100,00 ab 4. 0,00 100,00 4,5 Std. täglich 1. 129,78 0,00 6,0 Std. täglich 1. 84,64 10,00 2. 77,87 40,00 2. 50,79 46,00 3. 25,96 80,00 3. 16,93 82,00 ab 4. 0,00 100,00 ab 4. 0,00 100,00 4,5 Std. täglich 1. 63,48 10,00 (2) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Alleinerziehenden 2. 38,09 46,00 Betreuungsdauer Kind Gebühr je Monat Ermäßigung 3. 12,70 82,00 in € um %* ab 4. 0,00 100,00 11,0 Std. täglich 1. 285,52 10,00 2. 171,31 46,00 4. Gebühren für die Betreuung von Hortkindern 3. 57,10 82,00 (Kinder ab Schuleintritt bis zur Vollendung der 4. Klasse) ab 4. 0,00 100,00 (1) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Ehepaaren und ehe- 10,0 Std. täglich 1. 259,56 10,00 ähnlichen Gemeinschaften 2. 155,74 46,00 Betreuungsdauer Kind Gebühr je Monat Ermäßigung 3. 51,91 82,00 in € um %* ab 4. 0,00 100,00 6,0 Std. täglich 1. 76,18 0,00 9,0 Std. täglich 1. 233,60 10,00 2. 45,71 40,00 2. 140,16 46,00 3. 15,24 80,00 3. 46,72 82,00 ab 4. 0,00 100,00 ab 4. 0,00 100,00 5,0 Std. täglich 1. 63,48 0,00 6,0 Std. täglich 1. 155,74 10,00 2. 38,09 40,00 2. 93,44 46,00 3. 12,70 80,00 3. 31,15 82,00 ab 4. 0,00 100,00 ab 4. 0,00 100,00 3,0 Std. täglich 1. 38,09 0,00 4,5 Std. täglich 1. 116,80 10,00 2. 22,85 40,00 2. 70,08 46,00 3. 7,62 80,00 3. 23,36 82,00 ab 4. 100,00 ab 4. 0,00 100,00 1,0 Std. täglich 1. 12,70 0,00 2. 7,62 40,00 3. Gebühren für die Betreuung von Kindergartenkindern 3. 2,54 80,00 (Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt) ab 4. 0,00 100,00 (1) Gebühr für die Betreuung der Kinder von Ehepaaren und ehe- ähnlichen Gemeinschaften (2) Gebühr über die Betreuung von Kindern von Alleinerziehenden Betreuungsdauer Kind Gebühr je Monat Ermäßigung Betreuungsdauer Kind Gebühr je Monat Ermäßigung in € um %* in € in %* 11,0 Std. täglich 1. 172,42 0,00 6,0 Std. täglich 1. 68,56 10,00 2. 103,45 40,00 2. 41,14 60,00 3. 34,48 80,00 3. 13,71 80,00 ab 4. 0,00 100,00 ab 4. 0,00 100,00
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 6| 5,0 Std. täglich 1. 57,14 10,00 - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages 2. 34,28 60,00 im Sonderergebnis mit dem Basiskapital 3. 11,43 80,00 gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0€ ab 4. 0,00 100,00 3,0 Std. täglich 1. 34,28 10,00 - veranschlagten Gesamtergebnis -125.550 € 2. 20,57 60,00 3. 6,86 80,00 im Finanzhaushalt mit dem ab 4. 0,00 100,00 - Gesamtbetrag der Einzahlungen 1,0 Std. täglich 1. 11,43 10,00 aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.802.650 € 2. 6,86 60,00 - Gesamtbetrag der Auszahlungen 3. 2,29 80,00 aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.948.000 € ab 4. 0,00 100,00 - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der *Der Anteil der Ermäßigung bezieht sich auf den Basiswert der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszah- Vollzeitbetreuung (Krippe und Kindergarten 9,0 Std. täglich und lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -145.350 € Hort 6,0 Std. täglich) der Kinder von Ehepaaren und eheähnlichen Gemeinschaften und Kindertagespflege. - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 925.150 € Die Anpassung der Elternbeiträge tritt am 1. September 2021 in - Gesamtbetrag der Auszahlungen Kraft. aus Investitionstätigkeit auf 1.377.700 € - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen Bad Lausick, den 22.07.2021 aus Investitionstätigkeit auf -452.550 € - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Hultsch Einzahlungen und Auszahlungen aus Bürgermeister Investitionstätigkeit auf -597.900 € Öffentliche Bekanntmachung einer Satzung - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0€ 1. Der Stadtrat hat in seiner 23. öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2021 - Gesamtbetrag der Auszahlungen nachfolgenden Beschluss gefasst, der mit dem heutigen Tag öf- aus Finanzierungstätigkeit auf 3.667.300 € fentlich bekannt gemacht wird: - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -3.667.300 € Haushaltssatzung der Stadt Bad Lausick - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln für das Haushaltsjahr 2021 im Haushaltsjahr auf -4.265.200 € Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGe- festgesetzt. mO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sit- zung am 24.06.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen §1 werden nicht veranschlagt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Er- füllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden §3 Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Ein- Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. zahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird §4 im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 12.647.550 € Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.389.600 € festgesetzt. auf 13.736.400 € - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und §5 Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -1.088.850 € Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 349.150 € für die land- und forstwirtschaftlichen - Gesamtbetrag der außerordentlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H. Aufwendungen auf 127.500 € für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 440 v.H. - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen Gewerbesteuer auf 385 v.H. und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 221.650 € §6 - Gesamtergebnis auf -867.200 € Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs der Verwaltungs- gemeinschaft zwischen der Stadt Bad Lausick und der Gemeinde - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Otterwisch wird wie folgt festgesetzt: Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses für die Aufgaben gemäß § 7 Absatz 1 SächsKomZG (Personen- aus Vorjahren auf 0€ standswesen/Urkundenstelle, Ortspolizeibehörde - außer Feuer- - Betrag der veranschlagten Abdeckung von wehrwesen-, Pass- und Ausweiswesen, vorbereitende Bauleitpla- Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus nung): Vorjahren auf 0€ im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung, - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages pro Einwohner) auf 32,491718 € im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital im Finanzhaushalt (für Investitionen, gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 741.650 € pro Einwohner) auf 0,00 €
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 7| für die Übertragung weiterer Aufgaben gemäß § 8 Absatz 1 Sächs- - Gesamtergebnis auf -608.950 € KomZG (Geschäfte der laufenden Verwaltung): im Ergebnishaushalt - Betrag der veranschlagten Abdeckung (für die laufende Verwaltung) auf 86,396383 € von Fehlbeträgen des ordentlichen im Finanzhaushalt (für Investitionen) auf 0,00 € Ergebnisses aus Vorjahren auf 0€ - Betrag der veranschlagten Abdeckung §7 von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen erhalten gemäß § 19 aus Vorjahren auf 0€ Absatz 1 und 4 SächsKomHVO-Doppik einen Zweckbindungsver- - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im merk. Die damit im Zusammenhang stehenden zweckgebundenen ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital Aufwendungen und Auszahlungen werden gemäß § 21 Absatz 3 gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 821.350 € KomHVO für übertragbar erklärt. - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Die Aufwendungskonten 4211, 4221 sowie die Auszahlungskon- Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß ten 7211 und 7221 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für über- § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 78.150 € tragbar erklärt. Die Aufwendungskonten 4431 sowie die Auszahlungskonten 7431 - veranschlagten Gesamtergebnis 290.550 € beim Produkt 51110000 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für übertragbar erklärt. im Finanzhaushalt mit dem Die Aufhebung der Sperrvermerke laut Haushaltsplan 2021, falls - Gesamtbetrag der Einzahlungen nicht anders in diesem bestimmt, richtet sich nach der Zuständig- aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.012.200 € keitsregelung der Hauptsatzung über die Zustimmung zu über- und - Gesamtbetrag der Auszahlungen außerplanmäßigen Ausgaben. aus laufender Verwaltungstätigkeit 11.579.850 € Die Auszahlungen für Investitionen innerhalb einer Investitions- - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus 432.350 € nummer sind gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der nichts anderes bestimmt ist. Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszah- Die Aufwendungen für laufende Verwaltungstätigkeit sowie die lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit innerhalb ei- nes Amtes werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. - Gesamtbetrag der Einzahlungen Zweckgebundene Aufwendungen und Auszahlungen bleiben da- aus Investitionstätigkeit auf 1.552.450 € von unberührt. - Gesamtbetrag der Auszahlungen Innere Verrechnungen des Ergebnishaushaltes bedürfen keiner Zu- aus Investitionstätigkeit auf 2.286.100 € stimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen. - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen -733.650 € Die zweckgebundenen Verwendungen von Spenden bedürfen kei- aus Investitionstätigkeit auf ner Zustimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen - Finanzierungsmittelüberschuss oder und Auszahlungen durch den Stadtrat oder die beschließenden -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittel- Ausschüsse. überschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Bad Lausick, den 24.06.2021 Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -301.300 € - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0€ Hultsch - Gesamtbetrag der Auszahlungen Bürgermeister aus Finanzierungstätigkeit auf 676.300 € - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -676.300 € Haushaltssatzung der Stadt Bad Lausick für das Haushaltsjahr 2022 - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -977.600 € Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) festgesetzt. in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sit- zung am 24.06.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: §2 §1 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Er- werden nicht veranschlagt füllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Ein- §3 zahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. im Ergebnishaushalt mit dem §4 - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 12.945.750 € - Gesamtbetrag der ordentlichen Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung Aufwendungen auf 13.476.550 € von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und 2.315.970 € festgesetzt. Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -530.800 € §5 - Gesamtbetrag der außerordentlichen Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: Erträge auf 0€ - Gesamtbetrag der außerordentlichen für die land- und forstwirtschaftlichen Aufwendungen auf 78.150 € Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H. - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 440 v.H. und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf -78.150 € Gewerbesteuer auf 385 v.H.
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 8| §6 dienstags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs der Verwaltungsge- 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr meinschaft zwischen der Stadt Bad Lausick und der Gemeinde mittwochs 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Otterwisch wird wie folgt festgesetzt: donnerstags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und für die Aufgaben gemäß § 7 Absatz 1 SächsKomZG (Personen- 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr standswesen/Urkundenstelle, Ortspolizeibehörde - außer Feuer- freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. wehrwesen-, Pass- und Ausweiswesen, vorbereitende Bauleitpla- Auf die Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutz-Verord- nung ist zu achten. nung): Der Entwurf ist während dieser Zeit auch auf der Homepage im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung, der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) eingestellt. pro Einwohner) auf 33,814859 € im Finanzhaushalt (für Investitionen, 3. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung pro Einwohner) auf 0,00 € für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Bad Lausick erfolgte mit Bescheid vom 22. Juli 2021 durch die zuständige Rechtsauf- für die Übertragung weiterer Aufgaben gemäß § 8 Absatz 1 Sächs- sichtsbehörde, dem Landratsamt Landkreis Leipzig. KomZG (Geschäfte der laufenden Verwaltung): 4. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 der Stadt Bad Lausick erfolgte mit im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung) Bescheid vom 22. Juli 2021 durch die zuständige Rechtsauf- auf 90,983713 € sichtsbehörde, dem Landratsamt Landkreis Leipzig. im Finanzhaushalt (für Investitionen) auf 0,00 € Bad Lausick, den 20. August 2021 §7 Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen erhalten gemäß § 19 Absatz 1 und 4 SächsKomHVO-Doppik einen Zweckbindungsver- merk. Die damit im Zusammenhang stehenden zweckgebundenen Aufwendungen und Auszahlungen werden gemäß § 21 Absatz 3 Hultsch KomHVO für übertragbar erklärt. Bürgermeister Die Aufwendungskonten 4211, 4221 sowie die Auszahlungskon- Bekanntmachungsanordnung ten 7211 und 7221 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für über- tragbar erklärt. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Aufwendungskonten 4431 sowie die Auszahlungskonten 7431 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- beim Produkt 51110000 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat übertragbar erklärt. Sachsen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Die Aufhebung der Sperrvermerke laut Haushaltsplan 2022, falls Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht nicht anders in diesem bestimmt, richtet sich nach der Zuständig- werden kann, es sei denn, keitsregelung der Hauptsatzung über die Zustimmung zu über- und 1. die Ausfertigung dieser Satzung ist nicht oder fehlerhaft er- außerplanmäßigen Ausgaben. folgt; Die Auszahlungen für Investitionen innerhalb einer Investitions- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- nummer sind gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan migung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt nichts anderes bestimmt ist. worden; Die Aufwendungen für laufende Verwaltungstätigkeit sowie die 3. der Bürgermeister hat den Beschluss nach § 52 Absatz 2 Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit innerhalb ei- SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen; nes Amtes werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. vor Ablauf der o. g. Frist die Verletzung der Verfahrens- und Zweckgebundene Aufwendungen und Auszahlungen bleiben da- Formvorschriften gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich von unberührt. geltend gemacht worden. Innere Verrechnungen des Ergebnishaushaltes bedürfen keiner Zu- stimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen. Bad Lausick, den 20.August 2021 Die zweckgebundenen Verwendungen von Spenden bedürfen kei- ner Zustimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen durch den Stadtrat oder die beschließenden Ausschüsse. Bad Lausick, den 24.06.2021 Hultsch Bürgermeister Hultsch Bürgermeister Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 17. September 2021 2. Der Haushaltsplan zum Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 der Stadt Bad Lausick liegt für jedermann zur kostenlosen Einsichtnahme für die Dauer einer Woche vom Dienstag, den 24. August 2021 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist: bis zum Montag, den 30. August 2021 Mittwoch, der 8. September 2021, 12 Uhr öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt im Rathaus Bad Lausick, Kämmerei, während folgender Zeiten: Annahmeschluss für Anzeigen ist: montags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch, der 8. September 2021, 9 Uhr 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 9| Teilnehmergemeinschaft Nichtamtlicher Teil Forst Colditz Der Vorstandsvorsitzende Kur- und Stadtmuseum Flurbereinigung: Forst Colditz Stadt: Colditz Aktenzeichen: 846.157- 290551 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung I. Feststellung Der durch zwei Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilneh- mergemeinschaft Forst Colditz stellte mit Beschluss vom 10. De- 04651 Bad Lausick zember 2018 die Ergebnisse der Wertermittlung nach §§ 32 und 33 Straße der Einheit 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I Tel. 034345 52971 S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Liebe Gäste, Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsan- aufgrund der Sonderausstellung „70+ KLANG BRILLANZ“ der passungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48 Sächsischen Bläserphilharmonie öffnet das Kur- und Stadtmuse- S. 1429) in der heute geltenden Fassung fest. um Bad Lausick derzeit nur dienstags 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr! Führungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich, Anmel- II. Hinweis dung unter 034345 54875 oder museum@bad-lausick.de Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grund- lage für die Berechnung Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Kur- und Stadtmuseum so- - des Abfindungsanspruches, wie im Musikhaus Bad Lausick! - der Land- und Geldabfindung sowie C. Haase, M. Langner - der Geld- und Sachbeiträge. III. Begründung 1. Zuständigkeit Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist für die Feststellung Information der Bibliothek Bad Lausick der Ergebnisse der Wertermittlung nach § 33 FlurbG i.V.m. § 6 AG- Öffnungszeiten: FlurbG zuständig. Montag 15 - 18 Uhr Dienstag 14 - 18 Uhr 2. Gründe Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in ei- Mittwoch 09 - 12 Uhr ner Versammlung am 18. Januar 2017 im Gemeindezentrum der Donnerstag 14 - 18 Uhr Stadt Colditz erläutert und vom 30. Juli 2018 bis einschließlich Freitag 15 - 18 Uhr 27. August 2018 in der Stadtverwaltung Colditz und bei der Teil- nehmergemeinschaft Forst Colditz im Landratsamt Landkreis Leip- Wegen Urlaub ist in der Zeit vom 09.08. - 27.08.2021 nur zig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung zur Ein- Montag, Mittwoch und Donnerstag geöffnet. sichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Neuerwerbungen (Auswahl) Während der Auslegung wurden keine mündlichen oder schriftli- chen Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung er- „Kindern erzählt man Geschichten zum Einschlafen - Erwachse- hoben. nen, damit sie aufwachen.“ (Burcay, Jorge) Rechtsbehelfsbelehrung Belletristik Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann - Schier, Petra „Tod im Beginenhaus“ - Bd. 1 (Apothekerstoch- innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch er- ter - Saga) hoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Be- - Schier, Petra „Mord im Dirnenhaus“ - Bd. 2 (Apothekers- kanntmachung folgenden Tag. tochter - Saga) - Schier, Petra „Verrat im Zunfthaus“ - Bd. 3 (Apothekerstoch- Der Widerspruch ist schriftlich bei der ter - Saga) Teilnehmergemeinschaft Forst Colditz - Baldini, Laura „Lehrerin einer neuen Zeit“ (Maria Montessori) beim Landratsamt Landkreis Leipzig - Nicholson, Dean „Nalas Welt“ (Ein Mann, eine Staßenkatze Hausanschrift: Postanschrift: u. eine Freundschaft) Stauffenbergstraße 4 04550 Borna - Schneider, Maddin „Mach mal Hals lang“ (… und andere 04552 Borna Weisheiten) oder zur Niederschrift bei der Sachbücher Teilnehmergemeinschaft Forst Colditz - Hillenberger, Lucie „Starke Kinder - zu stark für Drogen“ beim Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt (Suchtvorbeugung) Leipziger Straße 67 - Bergmann, Wolfgang „Computersüchtig“ (Kinder im Sog der 04552 Borna modernen Medien) einzulegen. Unsere neue Telefonnummer: 034345 789778 Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Borna, den 21. Juni 2021 Stadtbibliothek Frau Haase/Frau Böhme Michael Buchholz
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 10 | Im September wollen wir als Verein mit der Arbeit beginnen, nach- Der Stadtförderverein informiert dem alle Formalien zur Gründung erledigt sind. Ein erstes Highlight Liebe Bad Lausickerinnen und Bad Lausicker, wird die offizielle Eröffnung des Kneipp Tretbeckens im neuen Teil des Kurparks hinter am Schwanenteich. Es gibt eine Reihe von wir wollen Ihnen auf diesem Wege mitteilen, dass leider die- Ideen, wie wir Kneipp im Ort bekannt machen wollen. Das können ses Jahr unsere beliebte HÄNDLERNACHT erneut coronabedingt Informationsabende, Kräuterwanderungen, das Anlegen eines ausfallen wird. Barfußpfades oder auch das gemeinsame Kochen und Verarbeiten der gesammelten Pflanzen sein. Zu unserer nächsten Sitzung am Auch wenn die Gegebenheiten im September ein Event dieser 8. September sind Sie als künftiges Mitglied herzlich eingeladen, Art vielleicht zulassen würden, ist es gegenwärtig für die Orga- um gemeinsam mit uns Gedanken auszutauschen und Pläne für nisatoren nicht planbar, da auch die Arbeitsstättenverordnung das nächste Jahr zu schmieden. für die Läden noch Beschränkungen für den Aufenthalt vieler Michael Hultsch Menschen in Geschäften/Läden etc. vorgibt, die HÄNDLER- NACHT aber von diesem schönen Miteinander und dem Getüm- mel in der Stadt lebt. Wir sind darüber auch nicht erfreut, denn eine lebendige Einkaufskultur und Stadtgestaltung ist unser Wunsch und Anliegen. Wir hoffen dennoch, Ihnen spätestens Kleingartengruppe 1924 Bad Lausick e. V. in der Vorweihnachtszeit wieder mit Aktionen, hoffentlich dem Weihnachtsmarkt und anderen Angeboten zu zeigen, dass wir Mitgliederversammlung als Bad Lausicker Händler und Geschäfte oder Salons unsere Hiermit laden wir gemäß Satzung alle Mitglieder der Kleingar- Kunden und Gäste schätzen und Ihnen mit Kreativität und En- tengruppe 1924 Bad Lausick e. V. zu unserer Mitgliederver- gagement begegnen. sammlung ein. Machen Sie doch einfach Gebrauch vom Bad Lausicker STADT- Termin: Freitag, den 17.09.2021, um 18.00 Uhr GUTSCHEIN, verschenken Sie diesen oder lösen ihn selbst als Ort: Vereinsgelände Garten Nr. 8 Geschenk ein und entdecken Sie neu, in welch schöner Klein- stadt mitten in Sachsen wir leben. Tagesordnung 1. Eröffnung Eine wundervolle Sommerzeit wünscht Ihnen 2. Vorstellung der Kandidaten der STADTFÖRDERVEREIN Bad Lausick Sebastian Grunert stellt sich für die Revisionskommission zur Verfügung 3. Wahl der Revisionskommision 4. Diskussion Bad Lausicker Kneipp Verein gründet sich Am 21. Juli fand im RIFF-Resort die Gründungsveranstaltung des Wir haben noch freie Gärten! Sie suchen eine Oase zur Erholung oder essen gern selbst geerntetes Obst und Gemüse? Dann Bad Lausicker Kneipp Vereins e. V. mit 10 Gründungsmitgliedern melden sie sich bei uns! aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen statt. Telefon: Frau König Bad Lausick 20380 Der Verein möchte die Lehren von Sebastian Kneipp im Ort be- Frau Schiffner 015231760179 kannt machen und Bad Lausick auf dem Weg zum Kneipp Kurort unterstützen. Kneipp ist den meisten sicher durch die Anwendun- gen mit kaltem Wasser bekannt. Zwei Kneipp Tretbecken im Riff und am Schwanenteich sowie ein Armbecken an der NaturaTHEKE laden zu Anwendungen ein. Doch Kneipp hatte den ganzen Men- Einladung zur Mitgliederversammlung schen im Sinn. Und so gehören neben dem Wasser die Pflanzen, SV Bad Lausick 1990 e. V. die Bewegung, die Ernährung und die Balance zu den sogenannten 5 Säulen der Kneippschen Lehre. Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, wir möchten euch recht herzlich einladen zu unserer Mitglie- derversammlung. 15.09.2021, 18.00 Uhr im Bahnhofshotel Bad Lausick Tagesordnung 1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 2. Bericht des Schatzmeisters 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Wahl der Wahlkommission 6. Wahl des Vorstandes 7. Wahl der Kassenprüfer 8. Allgemeines Wir bitten euch, Wahlvorschläge bis zum 10.09.2021 beim Vor- stand einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Krug Vorsitzender Der Vorstand
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 11 | Einladung zur Mitgliederversammlung 2021 Wer angeln möchte, der Jagdgenossenschaft Bad Lausick benötigt einen Fischereischein Sehr geehrte Damen und Herren, In Parthenstein startet im Oktober ein am Freitag, dem 03.09.2021, um 18.00 Uhr Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung Der Sportfischerverein Naunhof e. V. bietet für alle, die gern findet im „Kastanienhof“ in Etzoldshain die Mitgliederver- angeln möchten, einen Lehrgang zur Fischereiprüfung an. sammlung 2021 der Jagdgenossenschaft Bad Lausick statt. Jeder Lehrgangsteilnehmer, der seine Sachkunde bei der Prüfung erfolgreich nachgewiesen hat, Tagesordnung: erhält einen Fischereischein, welcher national 1. Begrüßung und international ein Leben lang gültig ist. 2. Bekanntgabe der Tagesordnung und Feststellung der Be- schlussfähigkeit Der Vorbereitungslehrgang findet jeweils 3. Bericht des Vorstandes an sechs Sonntagen statt. 4. Kassenbericht und Bericht der Revisionskommission Es werden die Themenkomplexe Fischkunde, 5. Wildschadensbericht des Jagdjahres 2019/2020/2021 Gerätekunde, Natur und Tierschutz, Gesetzeskunde 6. Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes sowie praktische Handhabungen vermittelt. 7. Haushaltsplanung 2021/2022 8. Beschlussfassung zum Reinertrag Lehrgangsbeginn ist am 10.10.2021 um 9.30 Uhr 9. Änderung des Jagdpachtvertrages in 04668 Pomßen, Schlossstraße 11. 10. Bericht der Jagdpächter 11. Sonstiges Die Lehrgangsteilnehmer benötigen keine Vorkenntnisse. Alle Interessenten ab dem 14. Lebensjahr können sich ab Auf Grund der Wichtigkeit bitten wir um zahlreiches Erscheinen. sofort anmelden bei Sportfreund Im Anschluss an den offiziellen Teil sind alle Mitglieder zu ei- Alf Kühne nem gemütlichen Beisammensein eingeladen. Schlossstraße 28a 04668 Pomßen Der Vorstand Tel.: 034293 30696 Die Fahrbibliothek in den Bad Lausicker Ortsteilen Glasten und Ebersbach Im Jahr 2021 fährt die Fahrbibliothek alle vier Wochen Glasten und Ebersbach an: im Ortsteil Ebersbach am Dienstag, dem 14. September 2021, 16.00 – 16.45 Uhr, Mittelweg am Spielplatz im Ortsteil Glasten am Dienstag, dem 14. September 2021, 17.00 – 17.30 Uhr, Parkplatz Schönbacher Straße Herzliche Einladung zum Monatstreffen unserer Selbsthilfegruppe! Thema: „Klang & Leben” (II) Alle weiteren Termine entnehmen Sie bitte der Homepage www.mediothek-borna.de oder scannen Sie den QR-Code. Referent: Friedhelm Bretschneider (Klangtherapeut aus Machern) Besuchen Sie uns 2. September 2021, 19.00 - 20.30 Uhr Ev. Schule für Sozialwesen „Luise Höpfner”, im Internet wittich.de 04651 Bad Lausick, Badstraße 26
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 12 | Landseniorenvereinigung Muldental e.V. Ausstattung für Unternehmen und Gewässer- ACHTUNG NOCH FREIE PLÄTZE!!! entwicklung: Neue LEADER-Vorhaben gesucht! Die LAG Leipziger Muldenland veröffentlicht zum 03.08.2021 Erzgebirge Fahrt mit dem Dampfzug nach Oberwiesenthal neue Aufrufe zum Einreichen von LEADER-Vorhaben für die Termin: 06.10.2021 Maßnahmen • Lokale Wirtschaft – Maßnahme LW3 (Investitionen in Aus- Fahrtinformation: stattung für Unternehmen) Abfahrt Grimma 07:00Uhr • Umwelt & Klima – Maßnahme UK 1 (Vorhaben zur Gewäs- Rückankunft ca. 20.00Uhr serentwicklung & Hochwasserschutz) • Umwelt & Klima – Maßnahme UK2 (Planungen/Konzeptio- Geplante Leistungen: nen zur Gewässerentwicklung & Hochwasserschutz) - Fahrt im modernen Reisebus (Vollausstattung) • Umwelt & Klima – Maßnahme UK7 (Elektromobilität) - Zusätzliche Transferleistung mit Kleinbus - Reisebegleitung - Führung in der Raacherkarzl Manufaktur Huss in Neudorf Achten Sie bitte auf die entsprechenden Antragsfristen. - Mittagessen (3 Essen zur Wahl) Bitte reichen Sie die Anträge per Post und per E-Mail ein. - Zugfahrt mit der „Fichtelbergbahn“ nach Oberwiesenthal Alle notwendigen Informationen erhalten Sie unter https:// - Gemütliches Kaffeetrinken im „Fichtelberghaus“ mit Ausblick www.leipzigermuldenland.de/de/63/p1/foerderaufrufe.html Reisepreis: 75,00€ - 80,00€ oder direkt beim LEADER-Regionalmanagement. Weitere Informationen sowie Buchungen über unsere Geschäftsstelle Wir freuen uns wie immer auf Ihre Anträge! (Di und Do 9-12Uhr) per Tel: 03437/910615 oder per E-Mail: info@rbv-muldental.de möglich. Ihr Regionalmanagement Leipziger Muldenland
| MITTEILUNGSBLATT | STADT BAD LAUSICK | NR. 8 VOM 20.08.2021 13 | Mit grünen Daumen zum Ehrenamt Ehrenamtsplattform www.ehrensache.jetzt bietet aktuell 15 Angebote im Handlungsfeld Natur/Tier/Umwelt im Landkreis Leipzig „Die Natur leidet unter den extremen Wetterbedingungen. Trocken- heit und Starkregen strapazieren unsere Pflanzen in der Stadt und auf dem Land. Ehrenamtliche Garten- und Landschaftspflege wird deshalb auch im Sommer umso wichtiger“, so Holger Erthel, Koor- dinator der Ehrenamtsplattform ehrensache.jetzt für die Landkrei- se Leipzig und Nordsachsen. Telefon 0341 97 25 393 www.blutbank-leipzig.de Um Natur zu erhalten und erlebbar zu machen, sucht der Park Canitz Engagierte, die in der Zeit von April bis Oktober im Ehren- amt und mit einem grünen Daumen mithelfen, die heimischen Naturgärten zu pflegen. Blut sp Die Stadt Markkleeberg sucht immer tatkräftige Unterstützer*innen, enden & Hobbygärtner*innen und Naturfreund*innen, um ihren Gemein- BLUTSPENDEAKTION eine Ein karte f tritts- ür das schaftsgarten zu gestalten und zum Blühen zu bringen. Dienstag, 31.8.2021| 14 - 19 Uhr Fr eizeitba d Riff Die fast 70 Apfelbäume im Jagdhaus-Garten freuen sich ebenfalls geschen kt über gärtnerisches Engagement. bekomm en!* Hotel Residenz Und unter dem Motto „Unser Dorf soll (noch) schöner werden!“ sucht Straße der Einheit 23-25 der Altenhainer Heimatverein Fachberatung für naturnahes Gärtnern. 04651 Bad Lausick Ein Engagement, welches Sie auch online ausführen können. Weitere Inserate aus über 20 Handlungsfeldern finden Sie auf Aktion in Zusammenarbeit mit: lkleipzig.ehrensache.jetzt – aktuell 45 Angebote. Bei der Erstel- lung neuer Inserate oder bei kurzfristigen Gesuchen sind wir Ihnen redaktionell gern behilflich. „Falls Sie keine Einsatzstelle bei Ihnen vor Ort finden, aber die SO EINFACH IST ES, BLUTSPENDER ZU WERDEN durstigen Bäume auf Ihrer Straße sehen, helfen Sie einfach durch das regelmäßige Gießen. Starten Sie Ihre eigene ‚Ehrensache‘- • So läuft die Blutspende ab: • Das sind Ihre Vorteile: Aktion“, ergänzt Holger Erthel. Sie vereinbaren vorab Ihren Spendetermin. Kaum Wartezeiten durch eine vorherige Terminvereinbarung. Am Tag der Spende melden Sie sich an. Für weitere Informationen zu unserer Plattform, Fotos und Kontakt Sie füllen Ihren Fragebogen aus. Sie erhalten nach Ihrer ersten Spende einen Nothilfepass mit genauer Blutformel. zu den Vereinen steht Ihnen der Koordinator Holger Erthel zur Ver- Sie lassen sich vom Arzt untersuchen. Sie stehen unter Gesundheitskontrolle und fügung. Sie spenden 450 ml Blut in ca. 5 Minuten. trainieren bei jeder Spende Ihren Kreislauf. Zur Stärkung nach der Spende erhalten Ein gutes Gefühl - Sie retten Leben. Kontakt: Sie einen Snack und ein Getränk. Holger Erthel Koordinator ehrensache.jetzt Landkreise Nordsachsen und Leipzig • Jeder Blutspender kann auf Wunsch eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 10,00 erhalten. *Als kleines Extra-Dankeschön gibt es bei dieser Blutspendeaktion noch eine Eintrittskarte für mobil: 0151 54881973 das Freizeitbad Riff dazu (gilt nicht für abgelehnte Spender). E-Mail: erthel@buergerstiftung-dresden.de BLUTSPENDER-INFORMATIONEN Hintergründe: Die Plattform www.ehrensache.jetzt bietet den Menschen in Sach- Sie sind zwischen 18 und 68 Jahre alt und wiegen mindestens 50 kg. sen die Möglichkeit online ein Ehrenamt zu finden, das zu den in- Was Sie wissen sollten: dividuellen Interessen und zeitlichen Möglichkeiten passt. Alle or- • für die Anmeldung wird Ihr gültiger Personalausweis benötigt ganisierten, gemeinnützigen Einrichtungen des gesellschaftlichen • stärken Sie sich ein bis zwei Stunden vor der Spende ausreichend Lebens, in denen Ehrenamtliche aktiv sind, können kostenfrei ein • trinken Sie vorher gut, am besten Wasser oder Tee (nicht nur Kaffee und kein Alkohol) Inserat veröffentlichen und Unterstützung finden. Die Freiwilligen • Sie benötigen keinen negativen Corona-Test, sind aber völlig symptomfrei können direkt zu den Einsatzstellen Kontakt aufnehmen. • Sie werden nach Krankheiten, Medikamenteneinnahmen, Operationen und Auslandsaufenthalten gefragt In folgenden Landkreisen kann das Angebot aktuell genutzt wer- • nach einer Covid-19-Impfung ist eine Blutspende bereits 24 Stunden später möglich, den: Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Leipzig, Nord- wenn Sie diese gut vertragen haben und keine Impfreaktionen zeigen sachsen, Meißen und Görlitz. Bis Ende 2022 steht die Plattform in allen sächsischen Landkreisen zur Verfügung. ANSPRECHPARTNER Die Vermittlungsplattform ist ein von der Bürgerstiftung Dresden Universitätsklinikum Leipzig entwickeltes Instrument, das vor allem jüngeren Engagierten einen Institut für Transfusionsmedizin, Blutbank leichteren und flexibleren Zugang zu Engagement ermöglichen und Johannisallee 32, Haus 8, 04103 Leipzig einen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums stiften möchte. Telefon 0341 97 25393 info@blutbank-leipzig.de Das Projekt „Digitale Ehrenamtsplattform für Sachsen“ wird geför- www.blutbank-leipzig.de dert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Ge- sellschaftlichen Zusammenhalt, es wird finanziert mit Steuermit- teln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen SPENDEN SIE BLUT UND HELFEN SIE UNS, LEBEN ZU RETTEN. Haushalts.
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