Überblick über die geplanten Änderungen im SEPA-Clearer des EMZ 2019

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Überblick über die geplanten Änderungen
             im SEPA-Clearer des EMZ
             2019

Stand: 22. Februar 2019                      Seite 1 von 11
Inhaltsverzeichnis

1        Einleitung .................................................................................................................. 3

2        Änderungen der EPC-Verfahrensdokumente.......................................................... 4
2.1      SCT Inquiry ................................................................................................................. 4
2.2      Antwort auf einen SCT Recall bzw. Recall by the Originator ....................................... 6
2.3      Request for Status Update on a Recall ....................................................................... 7
2.4      Rückgabe (Return) einer SEPA-Überweisung ............................................................. 8
2.5      Extended Remittance Information (ERI) Option........................................................... 9
2.6      Rückweisungscode ED05 „Settlement failed“ ............................................................ 10

3        Testplanung ............................................................................................................ 11

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Überblick über die geplanten Änderungen im SEPA-Clearer

1        Einleitung
Dieses Dokument gibt einen ersten Überblick über die im SEPA-Clearer des EMZ der Deut-
schen Bundesbank für das Jahr 2019 geplanten Änderungen.
Die Änderungen beschränken sich in diesem Jahr im Wesentlichen auf die Anpassungen in
Folge der Änderungen der SEPA-Verfahrensdokumente durch den European Payments
Council (EPC), die im November 2018 veröffentlicht wurden und am 17. November 2019 in
Kraft treten.
Bitte beachten Sie, dass wir mit der Veröffentlichung einer Errata-Liste durch den EPC
rechnen, die noch geringfügige Änderungen an den Nachrichtenspezifikationen mit
sich bringen kann.

Zusätzlich wird zu diesem Termin auch die Möglichkeit einer erneuten Einreichung von vom
STEP2-System zurückgewiesenen SEPA-Lastschriften durch den SEPA-Clearer realisiert. Ei-
ne entsprechende Möglichkeit für SCT- und SCC-Transaktionen besteht bereits und kann in
bestimmten Störungsfällen bei Bedarf beantragt werden.

Einen ersten Entwurf der Technischen Spezifikationen und Schemadateien beabsichtigen wir
Ihnen bis Ende März 2019 zur Verfügung zu stellen.
Im Fall von Rückfragen zu den geplanten Änderungen wenden Sie sich bitte an Ihren zustän-
digen Kundenbetreuungsservice.

Hinweis:
Die in diesem Dokument beschriebenen Auswirkungen beruhen auf den Planungen der Deutschen
Bundesbank und den momentan verfügbaren Informationen der Kreditwirtschaft (EPC und Die Deut-
sche Kreditwirtschaft) sowie – zur Gewährleistung der Interoperabilität – anderer Clearinghäuser. Un-
erwartete Änderungen dieser externen Einflussfaktoren könnten sich noch auf die dargestellten Planun-
gen auswirken.

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Überblick über die geplanten Änderungen im SEPA-Clearer

2        Änderungen der EPC-Verfahrensdokumente
2.1      SCT Inquiry
Nachfragen zum Verbleib einer SEPA-Überweisung sowie Anfragen zur Wertstellungsberich-
tigung bei verspäteter Ausführung einer SEPA-Überweisung erfolgen künftig nur noch elekt-
ronisch mittels der neuen Nachrichtentypen camt.027.001.06 (Claim of non-receipt) bzw.
camt.087.001.05 (Claim for value date correction). Die Nach- bzw. Anfrage kann ausschließ-
lich durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers innerhalb von 13 Monaten nach der Belas-
tung einer SEPA-Überweisung ausgelöst werden.

Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, innerhalb von 10 Ge-
schäftstagen zu antworten. Die (positive oder negative) Antwort erfolgt mit dem neuen Nach-
richtentyp camt.029.001.08 (Resolution of Investigation).

Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlers innerhalb von 10 Geschäftstagen keine Antwort
auf eine SCT Inquiry-Nachricht erhält, kann er sich mit der Nachricht Request for Status Up-
date on a SCT Inquiry (pacs.028.001.01) nach dem Stand der Angelegenheit erkundigen. Der
Geschäftsfall ist von allen Teilnehmern zumindest passiv zu unterstützen, d. h. die pacs.028-
Nachricht muss entgegengenommen und mit einer camt.029.001.08-Nachricht beantwortet
werden.

Umsetzung im SEPA-Clearer:

– Unterstützung der neuen Nachrichtentypen entsprechend der EPC SEPA Credit Transfer
  Interbank Implementation Guidelines
– Keine Prüfung der im Rulebook genannten Fristen für die Einreichung oder Beantwortung
  von SCT Inquiry-Nachrichten.
– Keine Cross-Referenzprüfungen für SCT Inquiry-Nachrichten (weder zwischen SCT Inquiry
  und originärer Überweisung, noch zwischen einer Antwortnachricht und der originären An-
  frage. Ebensowenig wird der Zusammenhang zwischen einer Request for status update-
  Nachricht mit der SCT Inquiry oder der originären Überweisung validiert.
– Da im SEPA-Clearer für die bisher existierenden Anwendungsfälle der camt.029-Nachricht
  weiterhin die Version camt.029.001.03 zum Einsatz kommen wird, sind künftig zwei Versio-
  nen der camt.029-Nachricht zu unterstützen. Es werden zwei separate Schemadateien zur
  Verfügung gestellt.
– Neue File-Header für den Austausch der Inquiry-Nachrichten zur Trennung von den übrigen
  Zahlungsnachrichten (Input Inquiry File/IQF, Output Inquiry File/OQF und Inquiry Validation
  File/QVF)
– Die camt.029.001.08-Nachrichten werden ausschließlich in den neuen File-Typen ein- und
  ausgeliefert. Die camt.029.001.03-Nachrichten werden weiterhin im ICF eingereicht und im
  SCF ausgeliefert.

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Überblick über die geplanten Änderungen im SEPA-Clearer

– Integration des Request for Status Update on a SCT Inquiry in die bereits bekannte
   pacs.028-Nachricht (siehe auch Ziffer 2.3)
– Alle pacs.028-Nachrichten werden künftig ausschließlich im neuen File-Typ ausgeliefert
  (keine pacs.028 im SCF  Schemaänderung des SCF-File-Headers). Die Einlieferung von
  pacs.028-Nachrichten kann wahlweise im IQF oder ICF erfolgen.
– Neue EBICS Auftragsarten und SWIFTNet FileAct Request Types

– Neuer Tagesendereport (DRQ) der geschäftstäglich eingereichten und ausgelieferten In-
  quiry-Bulks

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Überblick über die geplanten Änderungen im SEPA-Clearer

2.2      Antwort auf einen SCT Recall bzw. Recall by the Originator
Der EPC nimmt eine Angleichung der Gründe für eine negative Antwort auf einen Recall of
SEPA Credit Transfer (SCT Recall) und eine negative Antwort auf einen Request for Recall
by the Originator vor. Hierzu werden die möglichen Gründe für eine negative Antwort auf ei-
nen Request for Recall by the Originator um die Reason codes LEGL, AC04 und NOOR er-
gänzt.
Zudem erfolgt eine Erweiterung des Elementes  auf bis zu 11 Ausprägungen bei
Verwendung von Reason code AC03.
Die Frist für die Beantwortung eines SCT Recalls oder eines Request for Recall by the Origi-
nator wird von 10 auf 15 Geschäftstage verlängert.

Umsetzung im SEPA-Clearer:

– Keine Prüfung der Beantwortungsfrist im SEPA-Clearer, daher keine Auswirkung durch die
  Verlängerung.

– Keine Auswirkung der Angleichung der Rückgabegründe, da der SEPA-Clearer bereits
  heute in der camt.029.001.03-Nachricht nicht zwischen einem SCT Recall und einem Re-
  quest for Recall by the Originator unterscheidet.

– Erweiterung des Elementes  in der camt.029.001.03-Nachricht auf bis zu 11 Aus-
  prägungen. Im SEPA-Clearer erfolgt keine Prüfung der Anzahl der Ausprägungen in Ab-
  hängigkeit zum Grund (Reason code) der negativen Antwort.

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Überblick über die geplanten Änderungen im SEPA-Clearer

2.3      Request for Status Update on a Recall
Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlers innerhalb von 15 Geschäftstagen keine Antwort
auf einen Request for Recall by the Originator erhält, kann er sich seit November 2018 mit ei-
nem Request for Status Update on a Request for Recall by the Originator (pacs.028.001.01)
nach dem Stand der Angelegenheit erkundigen.
Zum November 2019 kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers mit dieser Nachricht auch
den Stand der Angelegenheit zu einem SCT Recall erfragen.
Abweichend zu einem Request for Status Update on a Request for Recall by the Originator –
und auch zu einem Request for Status Update on a SCT Inquiry – dürfen nach den EPC-
Vorgaben bei einem Request for Status Update on a Recall mehrere Einzeltransaktionen in
einem Bulk enthalten sein.

Die pacs.028-Nachricht ist von allen Teilnehmern zumindest passiv zu unterstützen, d. h. die
Nachricht muss entgegengenommen und mit den entsprechenden XML-Nachrichten
(camt.029 oder pacs.004) beantwortet werden.

Umsetzung im SEPA-Clearer:
– Integration in die bereits bekannte pacs.028-Nachricht

– Öffnung der Nachricht für die Übermittlung mehrerer Einzelsätze; dabei keine Unterschei-
  dung zwischen Statusnachfragen zu SCT Recall, Request for Recall by the Originator oder
  SCT Inquiry

– Keine Prüfung der im Rulebook genannten Fristen. Auch erfolgt keine Cross-
  Referenzprüfung zwischen der pacs.028-Nachricht und dem SCT Recall oder der originä-
  ren SEPA-Überweisung.

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2.4      Rückgabe (Return) einer SEPA-Überweisung

Der EPC erweitert zum November 2019 die Liste der zulässigen Rückgabegründe in der
pacs.004-Nachricht um die Reason codes CNOR (Creditor Bank is not registered under this
BIC in the CSM) und ERIN (ERI option is not supported).

Umsetzung im SEPA-Clearer:

– Aufnahme der Codes CNOR und ERIN in die Liste der zulässigen Werte für die Return
  Reason Information im pacs.004 (Schemaänderung).

Hinweis: Der Code ERIN wird zunächst nicht benötigt, da keine ERI-Zahlungen an SCL-
Teilnehmer ausgeliefert werden (siehe Abschnitt 2.5). Dennoch wird der Code aufgenommen,
um im Fall einer künftigen Umsetzung der ERI-Option im SEPA-Clearer eine weitere Sche-
maänderung zu vermeiden.

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2.5      Extended Remittance Information (ERI) Option

Der EPC erweitert das SCT-Verfahren zum November 2019 um eine Option zur Angabe eines
erweiterten Verwendungszwecks. Dabei kann eine Wiederholung des unstrukturierten Ver-
wendungszwecks (max. 140 Stellen) mit bis zu 999 Wiederholungen des strukturierten Ver-
wendungszwecks (jeweils max. 280 Stellen) kombiniert werden.

Zahlungsdienstleister, die diese Option zumindest als Zahlungsdienstleister des Zahlungs-
empfängers unterstützen wollen, müssen dies dem EPC melden. Dieser wird ein Teilneh-
merverzeichnis für die ERI-Option pflegen und veröffentlichen. Der Zahlungsdienstleister des
Zahlers muss jeweils prüfen, ob der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers die ERI-
Option unterstützt.

Umsetzung im SEPA-Clearer:

Nach Rücksprache mit der Deutschen Kreditwirtschaft, den Zentralinstituten und den größten
Teilnehmern am SEPA-Clearer erfolgt keine Umsetzung der ERI-Option zum November 2019
im SEPA-Clearer. Dementsprechend wird es nicht möglich sein, SCT-Transaktionen mit der
Angabe eines erweiterten Verwendungszwecks über den SEPA-Clearer zu senden oder zu
empfangen.

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2.6      Rückweisungscode ED05 „Settlement failed“
Der EPC erweitert zum November 2019 die Liste der zulässigen Rückweisungsgründe im
pacs.002 um den Reason code ED05 (Settlement failed) sowohl im SCT- als auch in den
SDD-Verfahren. Dieser Code weist darauf hin, dass an einer Stelle in der Verarbeitungskette
die Interbankenverrechnung nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Die Verwendung
von ED05 ermöglicht eine klare Abgrenzung zu den Fällen, in denen eine Belastungsbu-
chung beim Zahler (z. B. mangels Deckung) nicht durchgeführt werden konnte.

Umsetzung im SEPA-Clearer:
– Aufnahme des Codes ED05 in die Liste der zulässigen Werte für den Rückweisungsgrund
  im pacs.002SDD (Schemaänderung) für SDD Core und SDD B2B Lastschriften.
– Der pacs.002SCT wird im SEPA-Clearer nicht verwendet.
Hinweis: Im pacs.002SCL ist der Code ED05 bereits heute in allen Diensten des SEPA-
Clearers zur Verwendung vorgesehen, wenn das Settlement im SEPA-Clearer oder bei einem
anderen Clearinghaus scheitert.

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3        Testplanung
Die Testaktivitäten für das November-Release 2019 umfassen verpflichtende Tests (Zertifizie-
rungstests), die von allen Teilnehmern absolviert werden müssen.
Voraussichtlich im Oktober 2019 finden verpflichtende Tests zu den neuen Nachrichtentypen
und den geänderten Schemadateien im SCT- und SDD-Dienst statt. Die Verpflichtung zur
Teilnahme an dieser Testphase erstreckt sich ausschließlich auf direkte Verfahrensteil-
nehmer des SCT- und SDD-Dienstes und ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme ab
dem 17. November 2019.

Die Details zu der o. g. Testphase werden in einem separaten Testrahmenkonzept bereitge-
stellt. Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal 2019.

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