Neophytenbekämpfung an Gewässern im Spannungsfeld gesetzlicher Zielkonflikte (Essay)

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Neophytenbekämpfung an Gewässern im Spannungsfeld gesetzlicher Zielkonflikte (Essay)
Neophytenbekämpfung an Gewässern im
    Spannungsfeld gesetzlicher Zielkonflikte (Essay)

    Norbert Kräuchi                   Kanton Aargau, Abteilung Landschaft und Gewässer (CH)*

                                                   Control of non-native plant species along streams: an area of conflict caused by
                                                   legal trade-offs (essay)

                                                   Driven by global trade and supported by climate change, we increasingly encounter new species in our ecosys-
                                                   tems. Certain of these species, for example Asian Knotweeds (Reynoutria japonica, R. sachalinensis, R. × bohem-
                                                   ica), exhibit immense growth rates and thereby suppress existing vegetation in revitalized reaches and biotopes
                                                   deserving particular protection. The ecological damage accompanying the loss of biodiversity can only be
                                                   contained by effective and efficient control measures. Contradictory legal guidelines at Federal level lead in
                                                   practice to a conflict of aims, making goal-oriented control impossible. On the one hand the Chemical Risk
                                                   Reduction Ordinance prohibits the use of pesticides in a 3-m strip along water stretches. On the other hand,
                                                   numerous laws – such as the Federal Act on the Protection of Nature and Cultural Heritage, the Water Protec-
                                                   tion Law and the Ordinance on the Handling of Organisms in the Environment infer that it is a responsibility to
                                                   protect riparian zones and river banks as ecologically valuable habitats, and to take measures against invasive
                                                   neophytes. As long-term investigations in the Canton of Aargau have shown, chemical control sustainably
                                                   weakens the Asian Knotweed. Further, a fluorescent tracer experiment demonstrated that with careful imple-
                                                   mentation, the use of pesticides along a 3-m strip along riverbanks poses no threat to the stretch of water. There-
                                                   fore the Canton of Aargau hopes that these findings contribute to the fastest possible resolution of this conflict
                                                   of aims, so that investments made over the past years towards restoring stretches of water may be protected
                                                   promptly from the threat of Asian Knotweed.

                                                   Keywords: Asian Knotweed control, invasive species management, legal trade-offs, river restoration
                                                   doi: 10.3188/szf.2014.0140

                                                   * Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Entfelderstrasse 22, CH-5001 Aarau, E-Mail norbert.kraeuchi@ag.ch

                                       A
                                                m 6. Juni 1993 hat das Aargauer Stimmvolk              turiert sowie 8.7 km dynamische Uferabschnitte
                                                eine einzigartige Vision in der Verfassung ver-        geschaffen. Uferbereiche von etwa 25 ha können zu-
                                                ankert: Der Kanton Aargau schafft innert zwan-         sätzlich periodisch bei Hochwasser überflutet wer-
                                       zig Jahren nach Inkrafttreten dieser Verfassungsbestim-         den. 165 Tümpel wurden neu erstellt, sodass insge-
                                       mung zum Schutze des bedrohten Lebensraums der                  samt rund 8 ha neue Stillgewässer für Amphibien
                                       Flussauen und zur Erhaltung der landschaftlich und bio-         und Libellen bereitstehen.
                                       logisch einzigartigen, national bedeutsamen Reste der ehe-             Diese Investitionen in die Renaturierung und
                                       maligen Auengebiete einen Auen-Schutzpark. Dieser setzt         Revitalisierung unserer Gewässer werden nun zuse-
                                       sich, ausgehend vom Wassertor der Schweiz, aus Teilflä-         hends durch einzelne, sich invasiv verhaltende Neo-
                                       chen längs der Flüsse Aare und Reuss und ihrer Zuflüsse         phyten (vgl. Küffer et al 2014, dieses Heft) bedroht.
                                       zusammen. Er weist eine Gesamtfläche von mindestens             Untersuchungen von Haag et al (2013) an 16 Flüssen
                                       einem Prozent der Kantonsfläche auf (SR 131.227).               in der Schweiz verdeutlichen, dass invasive Neophy-
                                              Der Aargauer Auenschutzpark umfasst heute                ten besonders an Flüssen in tieferen Lagen und in
                                       0.94% (1326 Hektaren) der gesamten Kantonsfläche.               Siedlungsnähe gefunden wurden und dass invasive
                                       Die noch fehlende Fläche wird in den kommenden                  Neophyten in revitalisierten Flussabschnitten häu-
                                       Jahren realisiert. Insgesamt hat der Kanton zwischen            figer vorkommen als in nicht revitalisierten, weil es
                                       1994 und 2014 rund 50 Millionen Franken inves-                  dort aufgrund der Bauarbeiten viel mehr offene, un-
                                       tiert. So wurden insgesamt 12.5 km neue Fliessge-               bewachsene Stellen gibt. Die Autoren kommen zum
                                       wässer erstellt, gut 10.5 km Flüsse und Bäche rena-             Schluss, dass Flussrevitalisierungen invasive Neo-

     140                   PERSPEKTIVEN                                                                                   Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 6: 140–145

140197_Forstverein_06_(140_145) 140                                                                                                                         22.05.2014 08:56:07
Neophytenbekämpfung an Gewässern im Spannungsfeld gesetzlicher Zielkonflikte (Essay)
hinterlassen kahle Oberflächen, welche ungeschützt
                                                                                                der Erosion ausgesetzt sind. Hinzu kommt das enorme
                                                                                                Ausbreitungspotenzial: Schon Sprossstücke von eini-
                                                                                                gen wenigen Zentimetern Länge, die abgeschwemmt
                                                                                                oder verschleppt werden, können wieder austreiben
                                                                                                und einen neuen Bestand bilden. Im Folgenden wird
                                                                                                die Herausforderung im Umgang mit den asiatischen
                                                                                                Staudenknöterichen im Wasserkanton Aargau als
                                                                                                Fallbeispiel näher beleuchtet.

                                                                                                      Bekämpfung von asiatischen Stauden-
                                                                                                      knöterichen – lessons learned

                                                                                                       Die Neobiota-Fachstellen der Kantone Aargau,
                                                                                                Bern, Glarus, Luzern, Wallis und Zürich liessen 2006
                                                                                                einen Vorbericht erstellen, in dem auf der Basis ei-
                                                                                                ner Literaturrecherche und einer Praktikerbefragung
      Abb 1 Asiatische Staudenknöteriche verfügen über eine immense Wuchskraft. 6-maliger       Empfehlungen für die Bekämpfung der asiatischen
      Rückschnitt pro Jahr in den Bünzauen bei Möriken. Foto: Thomas Gerber                     Staudenknöteriche formuliert wurden. Das Bundes-
                                                                                                amt für Umwelt (BAFU) hat in der Folge zusammen
                                      phyten fördern. Entsprechend wichtig ist es, früh-        mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
                                      zeitig und mit hoher Wirksamkeit der flächigen Aus-       (AWEL) des Kantons Zürich und den genannten Kan-
                                      breitung der invasiven Arten Einhalt zu gebieten.         tonen ein Pilotprojekt zur Bekämpfung der asiati-
                                             Auch wenn die Beeinträchtigung von Schutz-         schen Staudenknöteriche gestartet (Bollens & Fischer
                                      gütern in der Schweiz und im Aargau insgesamt noch        2013). Die dabei gewonnenen Erkenntnisse (Bollens
                                      überschaubar ist, verursachen invasive Neobiota be-       & Fischer 2013) verdeutlichen die Wirkung der
                                      reits heute einen beträchtlichen volkswirtschaftli-       mechanischen und der chemischen Bekämpfung.
                                      chen Schaden (vgl. dazu auch Bischoff et al 2014,         So blieb bei der mechanischen Bekämpfung über
                                      dieses Heft). Im Aargau geben die kantonalen Fach-        fünf Jahre die Stängelzahl unverändert bei circa
                                      stellen für die Bekämpfung invasiver Neobiota jähr-       30 Stängeln pro Quadratmeter, und die oberirdische
                                      lich rund 730 000 Schweizer Franken aus (Kanton           Biomasse nahm um 87% ab. Bei der chemischen
                                      Aargau 2014). Aus Sicht der Fachstellen genügt der        Bekämpfung hingegen nahm die Anzahl Stängel
                                      Betrag allerdings nicht, um der zunehmenden Be-           im gleichen Zeitraum im Mittel von 37 auf einen
                                      drohung kantonaler Schutzgebiete und wertvoller           Stängel pro Quadratmeter ab, und die oberirdische
                                      Lebensräume durch invasive Arten effektiv und ef-         Biomasse reduzierte sich um 99%. Zudem waren
                                      fizient zu begegnen – umso weniger, als sich das Pro-     38% der chemisch behandelten Flächen zumindest
                                      blem der invasiven Arten mit dem Klimawandel und          oberirdisch knöterichfrei (vgl. dazu auch Gerber &
                                      dem globalen Handel in den kommenden Jahrzehn-            Schaffner 2014, dieses Heft).
                                      ten noch verstärken wird (vgl. Kueffer et al 2014, die-          Bereits seit 1992 werden die asiatischen Stau-
                                      ses Heft). Entsprechend wichtig ist es aus kantonaler     denknöteriche in der aargauischen Reussebene be-
                                      Sicht, dass im Umgang mit invasiven Neophyten alle        kämpft. Aber erst die chemische Bekämpfung mit
                                      Bekämpfungsmöglichkeiten genutzt werden bezie-            dem Herbizid Glyphosat 360 S ab dem Jahr 1999
                                      hungsweise genutzt werden dürfen. Dies gilt beson-        führte zum Erfolg (Egloff 2011). Zwar verschwanden
                                      ders bei der Bekämpfung der asiatischen Stauden-          die Vorkommen nicht wie angenommen innert we-
                                      knöteriche (Reynoutria japonica, R. sachalinensis,        niger Jahre, sondern es war zum Teil eine Behand-
                                      R. × bohemica; Synonyme auf Deutsch: gebietsfremde        lung über zehn Jahre notwendig. Von den elf unter-
                                      Staudenknöteriche, Japan knöteriche). Diese stam-         suchten Vorkommen im Jahr 2001 waren 2013 noch
                                      men aus Ostasien und zeichnen sich durch sehr ra-         zwei vorhanden (Abbildung 2, Tabelle 1). Die Behand-
                                      sches Wachstum und sehr invasive Verbreitung aus          lung erfolgte jährlich ab Mitte Juni mit einer Nach-
                                      (vgl. dazu auch Gerber & Schaffer 2014, dieses Heft).     kontrolle einige Wochen später. Der ideale Zeitpunkt
                                      Sie durchdringen selbst Mauerfugen oder Asphalt und       für die erste Behandlung eines neuen Standorts ist
                                      können dadurch Bauwerke massiv beschädigen. Dank          zwischen Mitte und Ende Juni, da dann die Pflanzen
                                      ihren unterirdischen Rhizomen bilden sie dichte Be-       mittelgross sind und das Pflanzenschutzmittel noch
                                      stände und verdrängen die einheimische Vegetation         gut aufgetragen werden kann. Ab dem zweiten Be-
                                      fast vollständig. Sie besiedeln bevorzugt Böschungen      handlungsjahr zeigten sich Krüppelwuchsformen,
                                      und Ufer von Fliessgewässern (Abbildung 1). Die ober-     bei denen das Mittel die Blattmasse zum Absterben
                                      irdischen Pflanzenteile sterben im Winter ab und          brachte, die Tiefenwirkung in die Rhizome jedoch

      Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 6: 140–145                                                                         PERSPECTIVES                 141

140197_Forstverein_06_(140_145) 141                                                                                                        22.05.2014 08:56:15
60

                                                                        50

                                      Anzahl Stängel pro Quadratmeter
                                                                        40

                                                                        30

                                                                        20

                                                                        10

                                                                            0
                                                                                 2001       2002   2003       2004   2005           2006     2007       2008   2009       2010    2011   2012      2013
                                                                                                                                     Beobachtungsjahr
                                                                                                   Standort     1    2          3        4    5     6      7    8     9      10     11

                                          Abb 2 Bekämpfung des asiatischen Staudenknöterichs im aargauischen Reusstal 1992–2013. Bis 1998 mechanische Bekämpfung.
                                          Erstmalige Behandlung mit dem Herbizid Glyphosat 360 S im Jahr 1999, wobei die Daten erst ab dem Jahr 2001 in einer statis-
                                          tisch auswertbaren Form erfasst wurden. Siehe auch Tabelle 1.

                                          noch gering war. Bei Krüppelwuchsformen sollte die                                                 zeigt – richtig ausgeführt – sehr gute Resultate (Ab-
                                          Behandlung erst im August erfolgen, da die Pflanzen                                                bildung 3). Diese Methode kann allerdings nur an gut
                                          im Juni noch sehr klein sind und dadurch mit dem                                                   zugänglichen Stellen angewendet werden und zudem
                                          Herbizid eine zu geringe Tiefenwirkung erzielt wird.                                               nur dann, wenn die Ufer nicht hart verbaut sind und
                                          Generell sollten Nachkontrollen über weitere drei                                                  wenn keine Gefahr besteht, dass die Baugrube geflu-
                                          Jahre nach der letzten Feststellung des asiatischen                                                tet wird. Beim Ausbaggern besteht zudem immer die
                                          Staudenknöterichs durchgeführt werden.                                                             Gefahr, dass Wurzel- und Sprossteile abgeschwemmt
                                                 Unsere Erfahrungen bei der Bekämpfung von                                                   oder verschleppt und dadurch neue Bestände etab-
                                          asiatischen Staudenknöterichen entlang von Gewäs-                                                  liert werden. Abgesehen davon, dass die mechanische
                                          sern zeigen, dass selbst ein 6-maliger Rückschnitt pro                                             Bekämpfung mit Ausbaggern nicht überall möglich
                                          Jahr die Wuchskraft nicht gross einzudämmen ver-                                                   ist, verursacht sie enorme Kosten. Der Kanton Aargau
                                          mag, diese mechanische Bekämpfungsart also nicht                                                   muss daher klare Prioritäten bei bei der Neophyten-
                                          wirksam ist (Abbildung 1). Die mechanische Bekämp-                                                 bekämpfung entlang der Gewässer setzen. Aktuell
                                          fung durch Ausbaggern und Erdaustausch hingegen                                                    werden solche nur auf 19 km (insbesondere Bünz,
                                                                                                                                             Bünzauen, Suhre, Wyna) des 3000 km langen Gewäs-
                                                                                                                                             sernetzes bekämpft. Angesichts ihrer Verbreitungs-
     Stand-                    Anzahl angetroffener Stängel pro Quadratmeter im Jahr
     ort
                                                                                                                                             dynamik verdeutlicht sich die Notwendigkeit, gegen
               2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
                                                                                                                                             invasive Neophyten frühzeitig vorzugehen, um die
     1          50       15       5                                30            2   15      0     2      0    0     0      0        0       Kosten langfristig tief halten zu können. Je früher mit
     2            2       3                                             0        0      2    0     0      0    –     0      0        4       der Bekämpfung begonnen wird, desto höher ist der
     3            0       0       0                                     0        0      –    –     0      –    0     0      0        0       «return on investment» beziehungsweise desto gerin-
     4           10       3       2                                     8        1      2    0     1      0    –     0      0        0       ger fallen die Bekämpfungskosten in den Folgejahren
     5            2       3       1                                     5        1      0    0     0      0    0     0      0        0       aus (Walther & Leuthardt 2014, dieses Heft).
     6           15       0       0                                     7        0      0    2     0      3    0     0      0        0
     7           >1      >1      >1                                     0        3      0    5     1      0    –     3      2        2
     8           >1     10        2                                 10          20   20      4     0      2    3     5      0        0              Bekämpfungspflicht für die Kantone
     9            0       –       0                                     0        0      –    2     0      –    –     2      0        0
     10          10       –      15                                 10           9   10      4     3      5    0     0      0        0              Das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den
                                                                                                                                             Wasserbau (SR 721.100) sieht in Art. 4 Abs. 2 vor, dass
     11           –       3       0                                     0        0      –    0     0      0    0     –      –        –
                                                                                                                                             bei Eingriffen in das Gewässer dessen natürlicher Verlauf
    Tab 1 Bekämpfung des asiatischen Staudenknöterichs im aargauischen Reusstal 1992–2013.
                                                                                                                                             möglichst beibehalten oder wiederhergestellt werden muss.
    Bis 1998 mechanische Bekämpfung. Erstmalige Behandlung mit dem Herbizid Glyphosat
                                                                                                                                             Gewässer und Gewässerraum müssen so gestaltet werden,
    360 S im Jahr 1999, wobei die Daten erst ab dem Jahr 2001 in einer statistisch auswert-
    baren Form erfasst wurden. Siehe auch Abbildung 2. – keine Kontrolle, dunkelblau: letzt-
                                                                                                                                             dass sie einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt als Le-
    malige Feststellung, weiss: weiterhin vorhanden. Im Jahr 1999 waren an allen Standorten                                                  bensraum dienen können (Bst. a) und eine standort-
    Stängel vorhanden. Am Standort 3 war das letztmalige Vorkommen vor dem Jahr 2001 zu                                                      gerechte Ufervegetation gedeihen kann (Bst. c). Daraus
    verzeichnen.                                                                                                                             sowie aus dem fast gleich lautenden Art. 37 Abs. 2

     142                      PERSPEKTIVEN                                                                                                                     Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 6: 140–145

140197_Forstverein_06_(140_145) 142                                                                                                                                                             22.05.2014 08:56:17
den Hochwasserschutz erforderlichen Abflusskapa-
                                                                                                  zitäten erhalten bleiben.

                                                                                                        Gesetzlicher Zielkonflikt verunmöglicht
                                                                                                        effiziente und effektive Bekämpfung

                                                                                                         Obwohl die genannten Bestimmungen alle-
                                                                                                  samt die Schutzwürdigkeit von Gewässern und deren
                                                                                                  Ufern bekräftigen, besteht die Schutz- und Bekämp-
                                                                                                  fungspflicht nur im Rahmen des geltenden (Polizei-)
                                                                                                  Rechts. Anhang 2.5 Ziff. 1.1 Abs. 1 Bst. e der Chemi-
                                                                                                  kalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai
                                                                                                  2005 (ChemRRV, SR 814.81) bestimmt, dass Pflanzen-
                                                                                                  schutzmittel in oberirdischen Gewässern und in ei-
                                                                                                  nem Streifen von 3 m Breite entlang von diesen nicht
                                                                                                  verwendet werden dürfen. Davon ist auch im um-
                                                                                                  fangreichen Katalog von Anhang 2.5 Ziff. 1.2 Chem-
      Abb 3 Bekämpfung von asiatischen Staudenknöterichen: Bodenabtrag (im Bild) und Ent-         RRV keine Ausnahme vorgesehen. Der Einsatz von
      sorgung des verseuchten Materials auf einer Inertstoffdeponie. Kostenpunkt für eine Länge   Pflanzenschutzmitteln entlang von oberirdischen
      von 100 m: CHF 20 000.–. Foto: Thomas Gerber                                                Gewässern zur Bekämpfung asiatischer Staudenknö-
                                                                                                  teriche ist somit nur nach einer entsprechenden An-
                                      (insbesondere Bst. a und c) des Bundesgesetzes vom          passung der ChemRRV zulässig.
                                      24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer                       Die Praxis ist mit einem Zielkonflikt und
                                      (GSchG, SR 814.20) lässt sich eine Pflicht ableiten,        widersprüchlichen gesetzlichen Vorgaben auf Bun-
                                      bei ausgebauten und renaturierten Gewässerab-               desebene konfrontiert. Auf der einen Seite lässt sich
                                      schnitten Massnahmen gegen die Etablierung inva-            aus zahlreichen Gesetzen – etwa dem NHG, dem
                                      siver Neophyten zu ergreifen.                               GSchG oder der FrSV – die Pflicht ableiten, die Ufer-
                                             Art. 18 Abs. 1bis des Bundesgesetzes vom 1. Juli     streifen als ökologisch wertvolle Lebensräume zu
                                      1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG,                 schützen und Massnahmen gegen invasive Neophy-
                                      SR 451) erkennt eine besondere Schutzpflicht: Beson-        ten zu ergreifen. Auf der anderen Seite verbietet die
                                      ders zu schützen sind Uferbereiche, Riedgebiete […], die    ChemRRV genau dort das wirkungsvollste und kos-
                                      eine ausgleichende Funktion im Naturhaushalt erfüllen       tengünstigste Instrument, nämlich den Einsatz von
                                      oder besonders günstige Voraussetzungen für Lebensge-       Pflanzenschutzmitteln.
                                      meinschaften aufweisen. Dies ist als behördenverbind-              Aus diesem Grund hat der Kanton Aargau
                                      licher Auftrag namentlich gegenüber Uferbereichen           beim Bund eine Anpassung der ChemRRV verlangt,
                                      zu verstehen, woraus sich eine Bekämpfungspflicht           die es den kantonalen Gewässerschutzfachstellen er-
                                      ableiten lässt. Seit dem 10. September 2008 ist die         lauben würde, eine Ausnahmebewilligung für einen
                                      revidierte Verordnung über den Umgang mit Orga-             zeitlich und räumlich begrenzten Einsatz von Pflan-
                                      nismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung,               zenschutzmitteln in besonders schützenswerten
                                      FrSV, SR 814.911) des Bundes in Kraft. Die Freiset-         Gebieten durch ausgebildete Fachleute und mit
                                      zungsverordnung statuiert mit Art. 52 Abs. 1 eine           Begleitung von Fachpersonen zu erteilen. Das BAFU
                                      direkte Bekämpfungspflicht seitens der Kantone: Tre-        beantwortete die Anfrage leider negativ.
                                      ten Organismen auf, die Menschen, Tiere oder die Um-               Eine gleich gelagerte Motion von Nationalrat
                                      welt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren     Beat Flach (13.3859) wird vom Bundesrat zur Ableh-
                                      nachhaltige Nutzung beeinträchtigen könnten, so ordnen      nung empfohlen. In seiner Begründung hält der Bun-
                                      die Kantone die erforderlichen Massnahmen zur Bekämp-       desrat fest, dass ein Entscheid über die Anpassung der
                                      fung und, soweit erforderlich und sinnvoll, zur künftigen   rechtlichen Grundlagen hinsichtlich einer Ausnah-
                                      Verminderung ihres Auftretens an. Art. 8 Abs. 2 Bst. b      mebewilligung im Rahmen einer Gesamtbeurteilung
                                      der FrSV präzisiert, dass oberirdische Gewässer und         der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf
                                      ein 3 m breiter Streifen entlang derselben als beson-       das Ökosystem erfolgen müsse. Dabei seien auch die
                                      ders empfindliche und schützenswerte Lebensräume            Wirkungen langjähriger und möglicherweise gross-
                                      gelten. Als Eigentümer der aargauischen Gewässer            flächiger Anwendungen der gewählten Bekämpfungs-
                                      ist der Kanton Aargau zudem gemäss §121 des kan-            methoden zu prüfen. Hierfür müssten die Grundla-
                                      tonalen Baugesetzes (BauG, 1993; SAR 713.100) ver-          gen betreffend Wirkungsgrad, Wirkungsdauer, aber
                                      pflichtet, die Gewässer, die Ufer und ihre Bestockung       auch Nebenwirkungen und allfällige alternative Me-
                                      sowie die Hochwasserschutzbauten so zu unterhal-            thoden vorliegen. Im Hinblick auf die asiatischen
                                      ten, dass die ökologischen Funktionen sowie die für         Staudenknöteriche stünden diese Grundlagen noch

      Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 6: 140–145                                                                           PERSPECTIVES                  143

140197_Forstverein_06_(140_145) 143                                                                                                           22.05.2014 08:56:23
aus, weshalb der Bund zusammen mit den beteilig-         Glyphosat-Anwendungen unter kontrollierten Bedin-
                                      ten sechs Kantonen den interkantonalen Pilotversuch      gungen und mit zusätzlichen Schutzmassnahmen zu
                                      (Bollens & Fischer 2013) weiterführen wolle und die      bedeutend geringeren Belastungen im Gewässer
                                      entsprechende Interessenabwägung erst vornehmen          führen. Der an der Suhre bei Muhen durchgeführte
                                      werde, wenn diese Grundlagen vorliegen.                  Spritzversuch mit Fluoreszenz-Tracer bestätigte die
                                             Der Vorstand der Bau-, Planungs- und Umwelt-      Hypothese, dass unter strengen Auflagen – vor allem
                                      direktorenkonferenz hat im Dezember 2013 bei der         hinsichtlich Wind und verwendeter Spritzdüse – eine
                                      zuständigen Bundesrätin beantragt, einen Ausnah-         umweltgefährdende Abdrift fast ganz ausgeschlossen
                                      metatbestand in der ChemRRV zu schaffen. Dieser          werden kann. Obwohl der Tracer bis einen Meter an
                                      Antrag wurde mit derselben Begründung abgewie-           das Gewässer heran appliziert wurde, konnte auch
                                      sen. Weiter wurde festgehalten, dass für die Bekämp-     bei den Durchgängen ohne zusätzliche Schutzmass-
                                      fung invasiver Neophyten entlang von Gewässern           nahmen mit den hoch sensitiven Analyseverfahren
                                      ein breites Spektrum von rechtlich zulässigen mechani-   in keinem Fall Abdrift gemessen werden.
                                      schen und manchmal auch biologischen Methoden zur               Unsere Studie hat gezeigt, dass es möglich ist,
                                      Verfügung stehe. Angesichts der vielen negativen Er-     mit geschultem Personal und unter strengen Aufla-
                                      fahrungen mit der aktiven Einführung von neuen           gen Glyphosat bis nahe ans Gewässer anzuwenden,
                                      Arten in funktionierende Ökosysteme beurteilt der        ohne die Umwelt zu gefährden. Aus Sicht des Kan-
                                      Kanton Aargau die biologische Bekämpfung der asi-        tons Aargau liegen damit ausreichende und wissen-
                                      atischen Staudenknöteriche mit dem Blattfloh Apha-       schaftlich abgesicherte Daten vor, die eine Änderung
                                      lara itadori (vgl. auch Gerber & Schaffer 2014, dieses   der ChemRRV rechtfertigen. Die Fortsetzung des
                                      Heft), wie sie derzeit vom Bund geprüft wird, sehr       interkantonalen Pilotversuchs (Bollens & Fischer
                                      skeptisch. Denn eine Bekämpfung mit einem einge-         2013) wird wissenschaftlich keine neuen, relevan-
                                      führten Fressfeind ist ein ungleich grösseres Risiko     ten Erkenntnisse zur Beantwortung der Sinnhaftig-
                                      als eine Bekämpfung mit einem der weltweit wohl          keit eines «Ausnahmetatbestands asiatischer Stau-
                                      am besten untersuchten Pflanzenschutzmittel, des-        denknöterich» in der ChemRRV liefern, aber mit
                                      sen Einsatz jederzeit eingestellt werden kann.           dem Zuwarten werden wir viel Zeit im Kampf gegen
                                                                                               diesen invasiven Eindringling verlieren.

                                            Tracerversuch zum Ausbringen von
                                            Spritzmitteln entlang von Gewässern                      Schlussfolgerung

                                             Angesichts der Dringlichkeit adäquater Be-               In schützenswerten und einzigartigen Bioto-
                                      kämpfungsmassnahmen entlang von Gewässern und            pen drohen invasive Neophyten die jahrzehntelan-
                                      ermuntert durch die vielversprechenden Resultate der     gen und ressourcenintensiven Anstrengungen zum
                                      Glyphosat-Langzeitstudie im aargauischen Reusstal        Erhalt und zur nachhaltigen Förderung naturnaher
                                      (Tabelle 1, Abbildung 2) hat der Kanton Aargau im        Ökosysteme und Landschaften zunichtezumachen.
                                      Jahr 2013 in einer wissenschaftlich begleiteten Pilot-   Insbesondere die uneingeschränkte Verbreitung der
                                      studie die Auswirkungen des praktischen, räumlich        asiatischen Staudenknöteriche entlang von Gewäs-
                                      begrenzten Einsatzes von Spritzmitteln zur Stauden-      sern und in neu geschaffenen Auengebieten und
                                      knöterichbekämpfung untersucht. Da das BAFU keine        Flussabschnitten dürfen wir nicht länger zulassen.
                                      Bewilligung für den Einsatz von Glyphosat erteilt        Der Kanton Aargau ist überzeugt, dass für die Be-
                                      hatte, wurde der Spritzversuch mit einem Fluoreszenz-    kämpfung der asiatischen Staudenknöteriche ent-
                                      Tracer durchgeführt (ALG 2014). Die Studie wollte zei-   lang der Gewässer räumlich und zeitlich begrenzte
                                      gen, welche Bedingungen für das Spritzen von Gly-        chemische Massnahmen die bestmögliche Option
                                      phosat gelten müssen, um sicherzustellen, dass die       darstellen, weil sie effektiv, ökonomisch tragbar, öko-
                                      Umwelt dabei nicht gefährdet wird. Basierend auf den     logisch vertretbar und politisch kommunizierbar ist.
                                      Erfahrungswerten aus der Landwirtschaft wurde zu-        Der wissenschaftlich begleitete Tracerversuch (ALG
                                      dem eine Expositions- und Risikoabschätzung für die      2014) hat verdeutlicht, dass ein sorgfältig ausgeführ-
                                      Abdrift und die Abschwemmung von Glyphosat ins           ter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch im
                                      Gewässer erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass auch      3-Meter-Uferstreifen keine Gefährdung für das Ge-
                                      im Worst-Case-Szenario (ohne Einschränkungen             wässer und die Umwelt darstellt. Mit chemischen
                                      hinsichtlich Wind und ohne zusätzliche Schutzmass-       Massnahmen liesse sich der asiatische Staudenknö-
                                      nahmen wie Schutzvlies oder vom Wasser weggerich-        terich in den besonders schützenswerten Gebieten
                                      teter Spritzstrahl) die sogenannten Environmental        Schritt für Schritt eindämmen. Ihn schweizweit an
                                      Quality Standards (Maycock et al 2010) für kurzzei-      der weiteren Verbreitung hindern zu wollen, ist hin-
                                      tige Belastungen eingehalten werden können. Da das       gegen illusorisch respektive langfristig unbezahlbar
                                      Worst-Case-Szenario bewusst von erschwerten Be-          (Kräuchi et al 2014).                                ■
                                      dingungen ausgeht, kann angenommen werden, dass                      Eingereicht: 2. April 2014, akzeptiert (ohne Review): 1. Mai 2014

     144                   PERSPEKTIVEN                                                                           Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 6: 140–145

140197_Forstverein_06_(140_145) 144                                                                                                                           22.05.2014 08:56:23
Dank                                                        EGLOFF T (2011) Auswertung und Beurteilung der Wirksamkeit
                                                                                                           der chemischen Bekämpfung des Japanknöterichs. Aarau: Kan-
                                                                                                           ton Aargau, Departement für Bau, Verkehr und Umwelt, Ab-
                                            Der Autor dankt Thomas Egloff, Thomas Ger-
                                                                                                           teilung Landschaft und Gewässer. 5 p.
                                      ber, Alois Huber, Werner Lehmann und Sebastian                     GERBER E, SCHAFFNER U (2014) Gebietsfremde Staudenknöteri-
                                      Meyer von der Abteilung Landschaft und Gewässer                      che im Schweizer Wald – Auswirkungen und Massnahmen.
                                      für die engagierten Diskussionen und das langjäh-                    Schweiz Z Forstwes 165: 150–157. doi: 10.3188/szf.2014.0150
                                      rige Engagement bei der Bekämpfung von invasiven                   HAAG S, NOBIS MP, KRÜSI BO (2013) Profitieren invasive Neophy-
                                                                                                           ten von Flussrevitalisierungen? Nat.schutz Landsch.plan 45:
                                      Neophyten.
                                                                                                           357–364.
                                                                                                         KANTON AARGAU (2014) Neobiota-Strategie – Ziele und Hand-
                                                                                                           lungsbedarf zweite Projektphase. 39 p. https://www.ag.ch/
                                      Literatur
                                                                                                           media/kanton_aargau/dgs/dokumente_4/verbraucherschutz_1/
                                                                                                           chemiebiosicherheit/neobiota_1/Neobiota-Strategie_10_03_14.
                                      ALG (2014) Bekämpfung von Staudenknöterichen mit Glyphosat
                                                                                                           pdf (6.5.2014)
                                         an Gewässern im Kanton Aargau – Schlussbericht einer Pilot-
                                                                                                         KRÄUCHI N, GERBER T, MEYER S (2014) Mit Herbizid gegen Stau-
                                         studie mit Fluoreszenz-Tracer. Aarau: Kanton Aargau, Departe-
                                                                                                           denknöterich – auch an Gewässern. Umw Aargau 64: 11–14.
                                         ment für Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und
                                                                                                         KÜFFER C, BUGMANN H, CONEDERA M (2014) Invasive Neobiota
                                         Gewässer. 11 p. https://www.ag.ch/de/bvu/umwelt_natur_
                                                                                                           im Wald: Konzepte und wissenschaftliche Grundlagen.
                                         landschaft/naturschutz/neobiota/neobiota_1.jsp (6.5.2014)
                                                                                                           Schweiz Z Forstwes 165: 124–131. doi: 10.3188/szf.2014.0124
                                      BISCHOFF W, CUENI J, PEISL-GAILLET Y, KOLLY D (2014) Bekämp-
                                                                                                         MAYCOCK D, CRANE M, ATKINSON C, JOHNSON I (2012) Pro-
                                         fung invasiver Neophyten: beschränkte Mittel zielgerichtet
                                                                                                           posed EQS for Water Framework Directive Annex VIII, sub-
                                         einsetzen (Essay). Schweiz Z Forstwes 165: 132–139. doi:
                                                                                                           stances: glyphosate (for consultation). Edinburgh: Environ-
                                         10.3188/szf.2014.0132
                                                                                                           ment Agency and the Scotland and Northern Ireland Forum
                                      BOLLENS U, FISCHER D (2013) Pilotversuch zur Bekämpfung des
                                                                                                           for Environmental Research. 131 p.
                                         Japanknöterichs: Schlussbericht 2012. Zürich: Baudirektion
                                                                                                         WALTHER GR, LEUTHARDT F (2014) Invasive Neobiota: von den
                                         Kanton Zürich. 104 p.
                                                                                                           Grundlagen zur nationalen Strategie. Schweiz Z Forstwes 165:
                                                                                                           146–149. doi: 10.3188/szf.2014.0146

                                      Neophytenbekämpfung an Gewässern im                                Lutte contre les néophytes le long
                                      Spannungsfeld gesetzlicher Zielkonflikte                           des cours d’eau au centre des conflits
                                      (Essay)                                                            d’objectifs législatifs (essai)

                                      Getrieben durch den globalen Handel und unterstützt durch          Nous retrouvons dans notre écosystème de plus en plus de
                                      den Klimawandel finden wir in unseren Ökosystemen zuneh-           nouvelles espèces, entraînées par le commerce global et sou-
                                      mend neue Arten. Einzelne dieser Arten wie beispielsweise die      tenues par les changements climatiques. Certaines de ces es-
                                      asiatischen Staudenknöteriche (Reynoutria japonica, R. sacha-      pèces, telles que la renouée du Japon (Reynoutria japonica,
                                      linensis, R. × bohemica) verfügen über eine immense Wuchs-         R. sachalinensis, R. × bohemica), sont très prolifères et ont
                                      kraft und verdrängen in revitalisierten Flussabschnitten und       évincé la végétation autochtone le long des cours d’eau revi-
                                      besonders schützenswerten Lebensräumen die vorhandene              talisés et des habitats dignes de protection. L’atteinte écolo-
                                      Vegetation. Der mit dem Verlust der Biodiversität einherge-        gique qui découle de cette perte de biodiversité ne peut être
                                      hende ökologische Schaden lässt sich nur mit einer effekti-        atténuée que par une stratégie de lutte efficace et effective.
                                      ven und effizienten Bekämpfungsstrategie in Grenzen halten.        Les directives législatives contradictoires au niveau fédéral
                                      Widersprüchliche gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene füh-         conduisent en pratique à des conflits d’objectifs et empêchent
                                      ren in der Praxis allerdings zu einem Zielkonflikt und verun-      une lutte efficiente. D’une part, l’ordonnance sur la réduc-
                                      möglichen eine zielgerichtete Bekämpfung. Auf der einen            tion des risques liés aux produits chimiques interdit l’utilisa-
                                      Seite verbietet die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung        tion de produits phytosanitaires sur une bande de 3 m le long
                                      den Einsatz von Pflanzschutzmitteln in einem Streifen von 3 m      des cours d’eau. D’un autre côté, on peut déduire de nombre
                                      entlang der Gewässer. Auf der anderen Seite lässt sich aber        de textes législatifs – par ex. de la loi fédérale sur la protec-
                                      aus zahlreichen Gesetzen – etwa dem Natur- und Heimat-             tion de la nature et du paysage, de la loi fédérale sur la pro-
                                      schutzgesetz, dem Gewässerschutzgesetz oder der Freiset-           tection des eaux ou de l’ordonnance sur l’utilisation d’orga-
                                      zungsverordnung – die Pflicht ableiten, die Uferstreifen als       nismes dans l’environnement – l’obligation de protéger les
                                      ökologisch wertvolle Lebensräume zu schützen und Massnah-          rives en tant qu’habitat écologiquement important et de
                                      men gegen invasive Neophyten zu ergreifen. Wie langjährige         prendre des mesures contre les néophytes envahissantes. Des
                                      Untersuchungen im Kanton Aargau zeigen, schwächt die che-          recherches de longue date conduites dans le canton d’Argo-
                                      mische Bekämpfung den asiatischen Staudenknöterich nach-           vie démontrent que la lutte chimique affaiblit durablement
                                      haltig. Zudem konnte mit einem Fluoreszenz-Tracer-Versuch          la renouée du Japon. De plus, il a été prouvé lors d’un essai
                                      nachgewiesen werden, dass bei sorgfältiger Ausführung der          avec un traceur fluorescent qu’il n’y avait pas de danger pour
                                      Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch im 3-Meter-Uferstrei-       le cours d’eau si des produits phytosanitaires sont emplo-
                                      fen keine Gefährdung für das Gewässer darstellt. Der Kanton        yés précautionneusement même dans la zone riveraine de
                                      Aargau hofft daher, dass diese Erkenntnisse dazu beitragen,        3 mètres. Le canton d’Argovie espère que ces connaissances
                                      den Zielkonflikt schnellstmöglich zu lösen, damit die in den       contribueront à résoudre rapidement ces conflits d’objectifs,
                                      letzten Jahren getätigten Investitionen in die Renaturierung       afin de pouvoir protéger à temps contre la renouée du Japon
                                      der Gewässer rechtzeitig vor der Bedrohung durch den asia-         les investissements consentis pour la renaturation de cours
                                      tischen Staudenknöterich geschützt werden können.                  d’eau.

      Schweiz Z Forstwes 165 (2014) 6: 140–145                                                                                       PERSPECTIVES                      145

140197_Forstverein_06_(140_145) 145                                                                                                                           22.05.2014 08:56:24
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