Einladung zur Hauptversammlung - der Aurubis AG am Donnerstag, den 16. Februar 2023

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Einladung zur Hauptversammlung - der Aurubis AG am Donnerstag, den 16. Februar 2023
Einladung zur Hauptversammlung
der Aurubis AG am Donnerstag, den 16. Februar 2023
Einladung zur Hauptversammlung - der Aurubis AG am Donnerstag, den 16. Februar 2023
Vorwort

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,                                                              Weitere umfassende Informationen zur Hauptversammlung inklusive der zugänglich zu machenden
                                                                                                       Unterlagen haben wir für Sie auf unserer Internetseite unter www.aurubis.com/hauptversammlung
wir möchten Sie hiermit herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung der Aurubis AG                      zusammengestellt.
am 16. Februar 2023, um 10:00 Uhr (MEZ) einladen.
                                                                                                       Sehr geehrte Damen und Herren,
Als Aktionäre können Sie bzw. Ihre Bevollmächtigten an der Hauptversammlung am 16. Februar 2023 nur
in Präsenz teilnehmen und entweder persönlich oder durch einen Vertreter über die Tagesordnungs­       wir freuen uns, Sie am 16. Februar 2023 wieder persönlich begrüßen zu können!
punkte abstimmen.

Sie können auch im Vorfeld der Hauptversammlung, wie gewohnt, die Stimmrechtsvertreter der Gesell­
schaft bevollmächtigen, entsprechend Ihren Weisungen für Sie abzustimmen. Auch von Ihnen bevoll­       Roland Harings          Dr. Heiko Arnold          Inge Hofkens          Rainer Verhoeven
mächtigte Dritte können das Stimmrecht auf diesen Wegen ausüben.

 Details können Sie dieser Einberufung im Abschnitt „Weitere Erläuterungen zur Einberufung“
­entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich in gewohnter Weise zu der Hauptversammlung anmelden müssen.

Die Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge sind nachfolgend aufgeführt.

Aufgrund unseres erneut erfolgreichen Geschäftsjahres schlagen Vorstand und Aufsichtsrat unter TOP 2
der Hauptversammlung vor, eine Dividende von € 1,80 je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten.

                                                                                                       Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechter-spezifische Schreib-
                                                                                                       weise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als
                                                                                                       geschlechtsneutral zu verstehen.

                                                                                                                                                                        Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023          1
Einladung zur Hauptversammlung - der Aurubis AG am Donnerstag, den 16. Februar 2023
Inhalt
Vorwort1                                                               7. Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des                III. Weitere Erläuterungen zur Einberufung                           42
                                                                        ­Vorstands der Aurubis AG                                           5
                                                                                                                                                 1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge                           4    8. Satzungsänderungen zur Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder,          und die Ausübung des Stimmrechts                            42
                                                                        zur Fälligkeit der Vergütung des Aufsichtsrats und zur virtuellen
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten     Hauptversammlung sowie weitere Satzungsänderungen                   5   2. InvestorPortal                                                    42
Konzern­abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts mit
den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den §§ 289a              9. Neuwahlen zum Aufsichtsrat                                       7   3. Übertragung der Reden im Internet                                 42
Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Ver­
wendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats,         10. Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb               4. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
jeweils für das Geschäftsjahr 2021/22 der Aurubis AG               4   und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG           ­Einberufung der Hauptversammlung                                    43
                                                                        und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz­gewinns        4    ­Aktionäre                                                    8         5. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung
                                                                                                                                                 durch Dritte                                                         43
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vor­         II. Berichte und Informationen zu Punkten der
stands für das Geschäftsjahr 2021/22                              4    ­Tagesordnung                                                      10   6. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131
                                                                                                                                                 Abs. 1 AktG44
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des              1. Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 (TOP 6)         10
­Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/22                      4                                                                             7. Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz auf der Internetseite
                                                                        2. Vergütungssystem des Vorstands mit Wirkung zum 01.10.2023             der Gesellschaft                                                45
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers            (Vergütungssystem 2023, TOP 7)                              26
und des Konzern­abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/23                                                                                   8. Information zum Datenschutz für Aktionäre                         45
und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unter­         3. Informationen über die zur Wahl vorgeschlagenen
jähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2022/23           ­Kandidatinnen und Kandidaten (TOP 9)                              34   9. Anfahrtsweg                                                       46
sowie des Geschäftsjahrs 2023/24 vor der ordentlichen Haupt­
versammlung 2024                                                  4    4. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 10             10. Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 47
                                                                        der Tagesordnung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung
6. Billigung des Vergütungsberichts                               5    mit § 186 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 AktG (TOP 10)                   38

                                                                                                                                                                       Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023    2
Einladung zur Hauptversammlung - der Aurubis AG am Donnerstag, den 16. Februar 2023
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2023

                                          Aurubis AG, Hamburg

                                               WKN 676 650
                                          ISIN DE 000 676 650 4

                                  Wir laden unsere Aktionäre zu der am

                          Donnerstag, dem 16. Februar 2023, um 10:00 Uhr (MEZ)

                                       in der edel-optics.de Arena,
                                Kurt-Emmerich-Platz 10–12 in 21109 Hamburg
                                              stattfindenden

                                  ordentlichen Hauptversammlung 2023

                                         des Unternehmens ein.

                                                                                 Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023   3
Einladung zur Hauptversammlung - der Aurubis AG am Donnerstag, den 16. Februar 2023
I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des                 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der                4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
gebilligten Konzern­abschlusses, des zusammengefass-                    Gesellschaft am 20.12.2022 unmittelbar oder mittelbar gehaltenen         des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/22
ten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu                      1.297.693 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenbe­
den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB,                   rechtigt sind. Die Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit vom   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Auf­
des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des                     19.03.2020 bis zum 02.11.2020 im Rahmen des am 18.03.2020                sichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/22 (01.10.2021 bis 30.09.2022)
Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats,                     beschlossenen Aktienrückkaufprogramms erworben. Bis zur Haupt­           Entlastung zu erteilen.
jeweils für das Geschäftsjahr 2021/22 der Aurubis AG                    versammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
                                                                        verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von
Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich die­   1,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung        5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss-
ser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten       ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinn­         prüfers und des Konzern­abschlussprüfers für das
Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptver­           verwendung unterbreitet. Sofern sich die Anzahl der dividenden­          Geschäftsjahr 2022/23 und des Prüfers für die prüferi-
sammlung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten       berechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht,           sche Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfi-
Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vor­      vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die          nanzberichte für das Geschäftsjahr 2022/23 sowie des
gesehen ist. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten        Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividen­          Geschäftsjahrs 2023/24 vor der ordentlichen Hauptver-
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am            densumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entspre­              sammlung 2024
20.12.2022 gebilligt. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Auf­     chend.
sichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich                                                                                 Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der
gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläu­              Zu diesem Vorschlag wird außerdem darauf hingewiesen, dass der           Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
tern. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird          Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den
unter Punkt 2 der Tagesordnung gefasst.                                 Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird            » Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
                                                                        (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am           wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
                                                                        21.02.2023 ausgezahlt werden.                                              Geschäftsjahr 2022/23 (01.10.2022 bis 30.09.2023) bestellt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz­                                                                                              » Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
gewinns                                                                                                                                            wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von
                                                                        3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder                     Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahres­   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/22                                Quartalsfinanzberichte) für das Geschäftsjahr 2022/23
abschluss der Aurubis AG zum 30.09.2022 ausgewiesenen Bilanzge­                                                                                    (01.10.2022 bis 30.09.2023) bestellt, wenn und soweit solche
winn in Höhe von € 211.599.923,45 zur Ausschüttung einer Dividende      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vor­           Zwischenfinanzberichte aufgestellt und einer prüferischen
von € 1,80 je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt     stands für das Geschäftsjahr 2021/22 (01.10.2021 bis 30.09.2022)           Durchsicht unterzogen werden.
€ 78.586.254,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital in           Entlastung zu erteilen.                                                  » Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
Höhe von € 111.767.116,80, an die Aktionäre zu verwenden und den                                                                                   wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von
Betrag von € 133.013.669,45 auf neue Rechnung vorzutragen.                                                                                         Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2023/24
                                                                                                                                                   (01.10.2023 bis 30.09.2024) bestellt, wenn und soweit solche

                                                                                                                                                                      Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023     4
Einladung zur Hauptversammlung - der Aurubis AG am Donnerstag, den 16. Februar 2023
Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen Hauptversammlung        Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergü­     » Aufgrund des stärkeren Aktienbezugs in der mehrjährigen
   2024 aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen       tungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt.                    variablen Vergütung soll das Aktien-Deferral im Gegenzug
   werden.                                                                                                                                     abgeschafft werden, um die Komplexität des Vergütungssystems
                                                                       Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde zuletzt zum                 zu reduzieren.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von      01.10.2020 überarbeitet, der Hauptversammlung am 11.02.2021 auf
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2         Basis des § 120a AktG vorgelegt und von dieser mit großer Mehrheit    Zuletzt umfasst die Überarbeitung des Vergütungssystems des Vor­
Unterabs. 3 der EU-Verordnung Nr. 537/2014 ist und ihm keine Klau­     gebilligt (96,04 %).                                                  stands die Verschiebung des Zielbetrags des ehemaligen Aktien-De­
sel der in Art. 16 Abs. 6 der Verordnung genannten Art auferlegt                                                                             ferral in die mehrjährige variable Vergütung sowie eine Anhebung
wurde.                                                                 Der Aufsichtsrat beabsichtigt, das Vergütungssystem gegenüber         der Caps. Daraus ergeben sich für den Vorstandsvorsitzenden und
                                                                       dem aktuell gültigen System mit Wirkung zum 01.10.2023 anzupas­       die ordentlichen Vorstandsmitglieder Änderungen für die Ziel- und
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine         sen.                                                                  Maximalvergütung. Daher werden die folgenden neuen Maximalver­
Erklärung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,                                                                                 gütungen nach § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG vorgeschlagen:
Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.                            Das System berücksichtigt über technische Anpassungen hinaus
                                                                       unter anderem die aktuellen Anforderungen des Aktiengesetzes          » Vorstandsvorsitzender: 3.300.000 €
                                                                       (ARUG II) und des Deutschen Corporate Governance Kodex in der         » Ordentliche Vorstandsmitglieder: 2.300.000 €
6. Billigung des Vergütungsberichts                                    Fassung vom 28.04.2022 („DCGK 2022“). Die wesentlichen Ände­
                                                                       rungen stellen sich zusammenfassend wie folgt dar:                    Das vollständige zur Billigung vorgeschlagene Vergütungssystem ist
§ 120a AktG sieht in Absatz 4 vor, dass die Hauptversammlung einer                                                                           nachstehend unter „II. Berichte und Informationen zu Punkten der
börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG    Die erste Änderung betrifft den Jahresbonus. Dieser soll in seiner    Tagesordnung“ abgedruckt.
erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorangegangene     wesentlichen Struktur beibehalten, jedoch in einigen Punkten ange­
Geschäftsjahr beschließt. Die erstmalige Beschlussfassung hat für      passt werden:                                                         Der Aufsichtsrat schlägt vor, das nachstehend unter „II. Berichte und
den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 der Gesell­                                                                              Informationen zu Punkten der Tagesordnung“ dargestellte System
schaft zu erfolgen. Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Ver­   » Gewichtung des finanziellen Ziels 70 % (operatives EBT),            zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Aurubis AG zu billi­
gütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer         individuelle Leistung des Vorstands 20 %, ESG-Ziele 10 %            gen.
geprüft. Der vom Abschlussprüfer über die Prüfung des Vergütungs­      » Um ein ausgeglichenes Chancen-Risiko-Profil zu erhalten, soll die
berichts erstellte Vermerk ist dem Vergütungsbericht beigefügt.          Zielerreichungskurve zukünftig linear ausgestaltet werden. Der
                                                                         Schwellenwert soll 50 % (derzeit: 62,5 %) betragen, das Cap         8. Satzungsänderungen zur Amtszeit der Aufsichtsrats-
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 finden Sie           marktübliche 150 % (derzeit 125 %).                                 mitglieder, zur Fälligkeit der Vergütung des Aufsichts-
nachstehend unter „II. Berichte und Informationen zu Punkten der                                                                             rats und zur virtuellen Hauptversammlung sowie wei-
Tagesordnung“.                                                         Eine weitere Änderung betrifft die mehrjährige variable Vergütung:    tere Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstell­   » Um zukünftig einen stärkeren Aktienkursbezug herzustellen und       8.1 SATZUNGSÄNDERUNG ZUR AMTSZEIT DER AUFSICHTS-
ten und geprüften Vergütungsbericht der Aurubis AG für das               der Empfehlung G.10 des DCGK 2022 zu entsprechen, soll der          RATSMITGLIEDER
Geschäftsjahr 2021/22 zu billigen.                                       Performance Cash Plan durch einen Performance Share Plan            § 8 Abs. 2 der Satzung der Aurubis AG in der derzeit gültigen Fas­
                                                                         ersetzt werden.                                                     sung sieht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben vor, dass die
                                                                       » Zudem soll der relative Total Shareholder Return (TSR) als          Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptver­
7. Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder                    zusätzliches Erfolgsziel implementiert werden, um den               sammlung für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptver­
des Vorstands der Aurubis AG                                             Erwartungen der Investoren und Stimmrechtsberater zu                sammlung erfolgt, die über die Entlastung für das vierte Geschäfts­
                                                                         entsprechen.                                                        jahr nach der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
§ 120a AktG sieht in Absatz 1 vor, dass die Hauptversammlung einer     » Das Cap soll marktüblich auf 200 % des Zielbetrags angehoben        beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mit­
börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung des         werden.                                                             gerechnet wird.
Vergütungssystems für den Vorstand, mindestens jedoch alle vier
                                                                                                                                                                  Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023      5
Einladung zur Hauptversammlung - der Aurubis AG am Donnerstag, den 16. Februar 2023
Im Ergebnis entspricht dies einer regelmäßigen Amtszeit von fünf            8.2 SATZUNGSÄNDERUNG ZUR FÄLLIGKEIT DER                                  Änderungen anzupassen ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Jahren. Im Lichte der aktuellen Diskussionen um die Dauer der Amts­        ­AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG                                                   zu beschließen:
zeit von Aufsichtsräten wurde beschlossen, der Hauptversammlung             § 12 Abs. 4 der Satzung der Aurubis AG sieht derzeit vor, dass die
vorzuschlagen, für einzelne oder sämtliche der von ihr zu wählenden         Vergütung des Aufsichtsrats am Tag nach der Hauptversammlung,            § 12 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert und neu
Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestim­          die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das         gefasst:
men zu können.                                                              betreffende Geschäftsjahr beschließt, fällig ist. Aufgrund umsatz­
                                                                            steuerlicher Anforderungen ist es notwendig, dass die Aufsichtsrats­     „Aufsichtsratsmitglieder, die dem Personal-/Vergütungsausschuss und/
Damit können die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats            vergütung bereits im laufenden Kalenderjahr und nicht erst nach          oder Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätz-
angemessen berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf die Alters­         Ablauf der Hauptversammlung in dem jeweils kommenden Jahr aus­           lich eine feste Vergütung in Höhe von 15.000,00 Euro/Geschäftsjahr
grenze und die Zugehörigkeitsdauer, und es kann flexibel auf sich           gezahlt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:    pro Ausschuss.“
ändernde Anforderungen an die Kompetenzen reagiert werden. Ent­
sprechende Flexibilität soll bei der Wahl von Vorsitzendem und Stell­      § 12 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt geändert und neu gefasst:          8.4.2
vertreter bestehen. Die Satzung ist entsprechend anzupassen.                                                                                         § 12 Abs. 5 der Satzung sieht derzeit vor, dass die Mitglieder des Auf­
                                                                           „Die ­Vergütung nach Absätzen 1 und 2 ist nach Ablauf des jeweiligen      sichtsrates und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von
8.1.1                                                                      Geschäftsjahres fällig. Die Erstattung der Auslagen erfolgt sofort.“      1.000,00 Euro für jede Sitzungsteilnahme als Präsenzsitzung, Tele­
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:                                                                                        fon- oder Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung erhalten.
                                                                            8.3. SATZUNGSÄNDERUNG ZUR VIRTUELLEN                                     Es soll klargestellt werden, dass das Sitzungsgeld ebenso für die Teil­
§ 8 Abs. 2 der Satzung wird um einen Satz 2 mit folgendem Wortlaut         ­HAUPTVERSAMMLUNG                                                         nahme an der Hauptversammlung anfällt. Vorstand und Aufsichtsrat
ergänzt:                                                                    Für Hauptversammlungen, die nach Ablauf des 31.08.2023 einberu­          schlagen vor, zu beschließen:
                                                                            fen werden, bedarf es gemäß § 26n Abs. 1 EGAktG einer Satzungser­
„Die Hauptversammlung kann für einzelne oder sämtliche der von ihr          mächtigung, um eine virtuelle Hauptversammlung durchführen zu            § 12 Abs. 5 der Satzung wird zur Klarstellung wie folgt geändert und
zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahl eine kürzere Amts-        können. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschlie­       neu gefasst:
zeit bestimmen.“                                                            ßen:
                                                                                                                                                     „Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Aus-
8.1.2                                                                      § 13 der Satzung wird um einen neuen Absatz 3 mit folgendem Wort­         schüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 Euro für jede Sitzungs­
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:                    laut ergänzt:                                                             teilnahme und Teilnahme an einer Hauptversammlung als Präsenz­
                                                                                                                                                     sitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung.
§ 9 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:            „3. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Versammlung          Das Sitzungsgeld ist nach der jeweiligen Sitzung zu zahlen.“
                                                                           ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am
„Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmit-        Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversamm-         8.4.3.
glieder der Anteilseigner neu zu wählen sind, findet eine Aufsichtsrats-   lung). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zur           § 12 Abs. 8 der Satzung regelt die erstmalige Anwendung der von der
sitzung statt, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In       näheren Ausgestaltung und zum Verfahren der virtuellen Hauptver-          Hauptversammlung am 24.02.2016 unter Tagesordnungspunkt 7
­dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat, zunächst unter Vorsitz des an        sammlung zu treffen. Diese Ermächtigungen gelten bis einschließlich       beschlossenen Aufsichtsratsvergütung mit Wirkung zum 01.10.2015.
 Lebensjahren ältesten Aufsichtsratsmitgliedes der Anteilseigner, nach     zum 16.02.2026.“                                                          Diese Regelung ist nunmehr obsolet. Vorstand und Aufsichtsrat
 dem im MitbestG festgelegten Verfahren zu wählen                                                                                                    schlagen daher vor, zu beschließen:
 a) einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter,                          8.4 WEITERE SATZUNGSÄNDERUNGEN
 b) die weiteren zwei Mitglieder des in § 27 Abs. 3 des MitbestG                                                                                     § 12 Abs. 8 wird ersatzlos gelöscht. Der bisherige § 12 Abs. 9 der Sat­
 ­vorgesehenen Ausschusses.                                                8.4.1                                                                     zung wird zu § 12 Abs. 8 der Satzung.
                                                                           § 12 Abs. 2 Satz 1 der Satzung regelt u.a. die Vergütung der Mitglieder
Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters entspricht, soweit   des Personalausschusses. Der Personalausschuss heißt mittlerweile         8.4.4
bei der Wahl nicht eine kürzere Amtszeit bestimmt wird, ihrer Amtszeit     Personal-/Vergütungsausschuss, was redaktionell ohne inhaltliche          Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
als Mitglied des Aufsichtsrats.“
                                                                                                                                                                           Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023       6
§ 14 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird zur Klarstellung wie folgt              8.4.7.                                                                    Satzungsänderung bereits bei dieser Wahl Gebrauch zu machen und
­geändert:                                                                  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:                   die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder auf 4
                                                                                                                                                      Jahre zu beschränken.
„Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Vorlage eines durch den          § 16 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu
Letztintermediär in Textform (§ 126b BGB) ausgestellten besonderen          gefasst:                                                                  Auf Vorschlag des Nominierungsausschusses und unter Berücksichti­
Nachweises über den Anteilsbesitz zu erbringen; hierzu reicht ein in                                                                                  gung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie des
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das       „Mitglieder des Aufsichtsrats, deren Anreise mit erheblichem Zeit- oder   für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversi­
depotführende Institut oder ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG            Kostenaufwand verbunden wäre oder die sonst aus gewichtigen berufli-      tätskonzepts schlägt der Aufsichtsrat vor, die folgenden Personen als
aus.“                                                                       chen oder persönlichen (insbesondere gesundheitlichen) Gründen ver-       Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Aurubis AG zu
                                                                            hindert sind, können an einer Hauptversammlung der Gesellschaft im        wählen:
8.4.5.                                                                      Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen.“
§ 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung sieht derzeit vor, dass der Vorsitz in der                                                                             9.1. Kathrin Dahnke, Bielefeld, Selbständige Unternehmens­beraterin
Hauptversammlung im Falle der Verhinderung des Aufsichtsratsvor­
sitzenden von einem vom Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmten                9. Neuwahlen zum Aufsichtsrat                                             9.2. Gunnar Groebler, Hamburg, Vorsitzender des Vorstands der
Aufsichtsratsmitglied übernommen wird. Dies kann gerade im Falle                                                                                      Salzgitter AG
seiner Verhinderung zu Verzögerungen im Ablauf der Hauptver­                Die Amtszeit der von der Hauptversammlung als Anteilseignervertre­
sammlung führen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu           ter gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf           9.3. Prof. Dr. Markus Kramer, Heidelberg, Executive Director KMH
beschließen:                                                                dieser ordentlichen Hauptversammlung vom 16.02.2023. Die sechs            Optimum GmbH
                                                                            Anteilseignervertreter sind daher neu zu wählen.
§ 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert und neu                                                                                        9.4. Dr. Stephan Krümmer, Hamburg, derzeit keine ausgeübte Berufs­
gefasst:                                                                    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 und    tätigkeit
                                                                            2, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2, 7
„Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Auf-         Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes sowie § 8       9.5. Dr. Sandra Reich, ­Graefelfing, selbständige Unternehmensberate­
sichtsrats oder im Falle seiner Verhinderung ein anderes vom Aufsichts-     Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern der             rin für Sustainable Finance
rat zu bestimmendes Mitglied des Aufsichtsrats.“                            Anteilseigner und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer und zu min­
                                                                            destens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern                9.6. Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Hamburg, derzeit keine ausgeübte
8.4.6.                                                                      zusammen. Der Mindestanteil ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat            Berufstätigkeit
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:                     ­insgesamt zu erfüllen. Da der Gesamterfüllung dieser Quote nach
                                                                             § 96 Abs. 2 S. 3 AktG widersprochen wurde, ist der jeweilige Min­        Die Wahl erfolgt für alle unter Ziffern 9.1 bis 9.6 in den Aufsichtsrat
§ 15 der Satzung wird um einen neuen Absatz 5 mit folgendem Wort­            destanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeit­     bestellten Personen jeweils vorbehaltlich der Eintragung der zu
laut ergänzt:                                                                nehmer im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Von den sechs Sitzen        Tagesordnungspunkt 8.1 dieser Hauptversammlung von Vorstand
                                                                             der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat müssen daher mindestens       und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Satzungsänderung in das zustän­
„5. Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stim-       zwei mit Frauen und mindestens zwei mit Männern besetzt sein. Die        dige Handelsregister für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptver­
men, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im          Wahlvorschläge berücksichtigen diese Mindestanteile. Die Hauptver­       sammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für
Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der            sammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.                           das Geschäftsjahr 2025/26 (01.10.2025 bis 30.09.2026) der Gesell­
Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Umfang und Verfahren der Brief-                                                                                   schaft beschließen wird.
wahl im Einzelnen zu regeln. Eine etwaige Ermöglichung der Briefwahl        Die Satzung der Aurubis AG sieht derzeit eine Amtszeit von 5 Jahren
und die dazu getroffenen Regelungen sind mit der Einberufung der            für Aufsichtsratsmitglieder vor. Durch die unter Tagesordnungspunkt       Kommt der zu Tagesordnungspunkt 8.1 dieser Hauptversammlung
Hauptversammlung bekannt zu machen.“                                        8.1 dieser Hauptversammlung vorgeschlagene Satzungsänderung               unterbreitete Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
                                                                            kann die Hauptversammlung bei der Wahl kürzere Amtszeiten                 nicht zustande oder wird die vorgeschlagene Satzungsänderung
                                                                            beschließen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, von dieser                     nicht in das zuständige Handelsregister eingetragen, so gilt die derzeit

                                                                                                                                                                            Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023    7
satzungsmäßig vorgeschriebene Amtszeit, d.h. die Wahl erfolgt für        Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu ihren jeweiligen            zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grund­
die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die          relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen als auch die          kapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb zum Zweck des
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026/27     Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichts­          Handels mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen.
(01.10.2026 bis 30.09.2027) der Gesellschaft beschließen wird.           ratsmandat, insbesondere in anderen gesetzlich zu bildenden Auf­
                                                                         sichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgre­      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehr­
Es ist vorgesehen, dass Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt im Fall seiner   mien von Wirtschaftsunternehmen, sind nachstehend unter „II.              mals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesell­
Wahl durch die Hauptversammlung für den Vorsitz im Aufsichtsrat          Berichte und Informationen zu Punkten der Tagesordnung“ sowie im          schaft oder auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder
vorgeschlagen wird.                                                      Internet unter www.aurubis.com/hauptversammlung aufgeführt.               deren Rechnung von Dritten ausgeübt werden.

Hinsichtlich der Empfehlung C.7 DCGK 2022 lässt der Aufsichtsrat                                                                                   Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mit­
vorsorglich mitteilen:                                                   10. Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum                       tels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots
                                                                         Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71                       bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines sol­
Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt gehört dem Aufsichtsrat mit Ablauf       Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und                      chen Angebots erfolgen. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf
der ordentlichen Hauptversammlung mehr als vier volle Amtsperio­         Andienungsrechts der Aktionäre                                            der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
den an. Aufgrund seiner besonderen Kompetenz für die Aurubis AG                                                                                    Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher
in den derzeit sehr wichtigen Sektoren Energie & Umwelt und zur          Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht           ­Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfol­
Gewährleistung hinreichender Kontinuität im Aufsichtsrat, wird Herr      gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung          gesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpa­
Prof. Dr. Fritz Vahrenholt erneut zur Wiederwahl vorgeschlagen. Des      durch die Hauptversammlung. Da die zuletzt von der Hauptver­               pierbörse vor dem Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb um nicht
Weiteren soll eine ordnungsgemäße Übergabe an einen Nachfolger           sammlung am 01.03.2018 beschlossene Ermächtigung am 28.02.2023             mehr als 10 % über- bzw. um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Bei
spätestens bis zur Hauptversammlung 2027 gründlich vorbereitet           ausläuft, soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der              einem öffentlichen Kaufangebot bzw. einer öffentlichen Aufforde­
werden.                                                                  Gesellschaft erneut eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwen­           rung zur Abgabe eines Kaufangebots dürfen der gebotene Kaufpreis
                                                                         dung eigener Aktien zu erteilen.                                           oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsne­
Herr Prof. Dr. Fritz Vahrenholt wird nicht erneut den Vorsitz im                                                                                    benkosten) den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesell­
­Personal-/Vergütungsausschuss und auch nicht im Nominierungs­           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, unter Aufhebung der          schaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleich­
 ausschuss übernehmen. Vielmehr soll der Vorsitz dieser beiden           bestehenden Ermächtigung folgende neue Ermächtigung zum                    baren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der
 ­Ausschüsse und des Prüfungsausschusses von einem unabhängigen          Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss            Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Tag der Veröffentlichung des
  Aufsichtsratsmitglied besetzt werden. Darüber hinaus sollen die Mit­   des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre, zu beschließen:            Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kauf­
  glieder der drei Ausschüsse so ausgewählt werden, dass mindestens                                                                                 angebots um nicht mehr als 10 % über- bzw. um nicht mehr als 20 %
  50 % der Mitglieder der Anteilseigner unabhängig sind.                 a) Die von der Hauptversammlung am 01.03.2018 beschlossene                 unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines Kaufange­
                                                                         Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirk­          bots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufange­
Der Aufsichtsrat legt folgende persönliche oder geschäftliche Bezie­     samwerden der Ermächtigung gemäß nachfolgend 10 b) bis 10 g)               bots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann
hungen der Kandidaten gemäß C.13 DCGK 2022 zum Unternehmen,              ­aufgehoben.                                                               das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Ange­
den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesell­                                                                                    bots angepasst werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebli­
schaft beteiligten Aktionär offen:                                       b) Die Gesellschaft wird bis zum 15.02.2026 ermächtigt, eigene             che Kurs nach dem Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft gleicher
                                                                         Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfas­           Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfol­
Herr Gunnar Groebler ist seit dem 01.07.2021 Vorstandsvorsitzender       sung oder – falls dieser Wert niedriger ist – des zum Zeitpunkt der        gesystem) am letzten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse
der Salzgitter AG. In ihrer Analystenkonferenz zum 1. Halbjahr 2019      Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwer­              vor der Veröffentlichung der Anpassung; die 10-%-Grenze für das
veröffentlichte die Salzgitter AG, dass die Beteiligung an der           ben. Zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft             Über- bzw. die 20-%-Grenze für das Unterschreiten ist auf diesen
Aurubis AG auf 30 % minus eine Aktie aufgestockt wurde.                  erworben hat und die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden      Betrag anzuwenden. Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforde­
                                                                         oder ihr zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung         rung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt werden. Sofern die
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl         erworbenen eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des zum Zeit­           gesamte Annahme des Angebots bzw. die bei einer Aufforderung zur
über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.                 punkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert niedriger ist – des    Abgabe von Angeboten abgegebenen Angebote der Aktionäre dieses
                                                                                                                                                                        Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023   8
Volumen überschreitet bzw. überschreiten, muss unter insoweit par­      Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Aus­        Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden.
tiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Erwerb        gabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw.             Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien
bzw. die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien           Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungs­            beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfah­
erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte           recht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht           ren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der
Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb ange­        der Gesellschaft) in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3           Satzung ermächtigt.
botener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft kann       Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden.
unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungs­      Eine erfolgte Anrechnung entfällt, soweit Ermächtigungen zur Aus­        d) Die insgesamt unter den vorstehenden Ermächtigungen gemäß
rechts vorgesehen werden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung         gabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3             lit. c) aa) und bb) unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten
zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vor­         Satz 4 AktG oder zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuld­         eigenen Aktien dürfen 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten,
sehen.                                                                  verschreibungen (bzw. Genussrechte oder Gewinnschuldverschrei­           und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächti­
                                                                        bungen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht            gung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Auf die vorgenannte
c) Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund   oder Andienungsrecht der Gesellschaft) in entsprechender Anwen­          10-%-Grenze sind anzurechnen (i) neue Aktien, die während der
dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben werden bzw. wur­       dung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach einer Ausübung solcher            Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Veräuße­
den, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu     Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der Haupt­         rung der eigenen Aktien aus anderen Ermächtigungen unter Aus­
den folgenden Zwecken, zu verwenden:                                    versammlung erneut erteilt werden.                                       schluss des Bezugsrechts ausgegeben werden und (ii) diejenigen
                                                                                                                                                 Aktien, die zur Bedienung von Wandel- und/oder Optionsschuldver­
aa) Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise          bb) Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise           schreibungen (bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibun­
als über die Börse oder mittels eines Angebots an sämtliche Aktio­      als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre ver­      gen mit Wandlungsrecht, Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder
näre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem        äußert werden, soweit dies gegen Sachleistung Dritter, insbesondere      Andienungsrecht der Gesellschaft) auszugeben sind, sofern die
Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien gleicher Aus­     im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen            Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung
stattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht           oder Beteiligungen an Unternehmen durch die Gesellschaft selbst          bis zur bezugsrechtsfreien Veräußerung der eigenen Aktien unter
wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der     oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz ste­          Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind.
vorstehenden Regelung gilt der Mittelwert der Schlusskurse für          hende Unternehmen, sowie im Rahmen von Unternehmenszusam­                Sofern und soweit die Hauptversammlung nach Ausübung einer
Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder      menschlüssen geschieht oder zur Erfüllung von Umtauschrechten            Ermächtigung, die zur Anrechnung auf die vorgenannte 10%-Grenze
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handels­      oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesell­         geführt hat, die betreffende Ermächtigung zum Bezugsrechtsaus­
tagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Eingehung der Ver­        schaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegebe­           schluss neu erteilt, entfällt die bereits erfolgte Anrechnung.
pflichtung zur Veräußerung der Aktien. Das Bezugsrecht der Aktio­       nen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genuss­
näre ist ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der     rechte oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht,              e) Die Ermächtigungen unter lit. c), erfassen auch die Verwendung
Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend        ­Optionsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der             von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des           Gesellschaft) erfolgt, insbesondere – aber nicht ausschließlich –       erworben wurden.
Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeit­        ­aufgrund der unter Punkt 6 der Tagesordnung der Hauptversamm­
punkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser            lung vom 17.02.2022 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von         f) Die Ermächtigungen unter lit. c) können einmal oder mehrmals,
Ermächtigung (die „Höchstgrenze“). Auf diese Höchstgrenze sind            Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten           ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen
Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung          und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser        gemäß lit. c) aa) und bb) können auch durch abhängige oder im
aus genehmigtem Kapital gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Aus­         Instrumente). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist jeweils ausgeschlos­   Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf
schluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner sind auf diese         sen.                                                                   deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde
Höchstgrenze diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von                                                                                Dritte ausgenutzt werden.
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Genussrech­         cc) Die erworbenen eigenen Aktien können ohne weiteren Haupt­
ten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht, Opti­          versammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden. Sie         g) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vor­
onsrecht oder Wandlungspflicht oder Andienungsrecht der Gesell­         können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung          stands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit
schaft) ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, die während der         durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen         ­seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

                                                                                                                                                                      Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023    9
II. Berichte und Informationen zu Punkten der Tagesordnung

1. Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22                       Ergebnis. Der verlängerte Wartungsstillstand in Hamburg sowie            GRUNDSÄTZE DES SYSTEMS ZUR VERGÜTUNG DER
(TOP 6)                                                                  deutlich niedrigere Raffinierlöhne für Altkupfer wirkten gegenläufig.   ­VORSTANDS­MITGLIEDER
                                                                         Gleichwohl wirkten hohe Kosten für Energie belastend. Sowohl mit         Das für das Geschäftsjahr 2021/22 gültige Vergütungssystem wurde
Der nachfolgende Vergütungsbericht erläutert die Struktur und            Kupferkonzentraten als auch mit Recyclingmaterialien konnte sich         vom Aufsichtsrat der Aurubis AG in seiner Sitzung vom 29.07.2020
Höhe der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der Aurubis AG.           Aurubis im Geschäftsjahr anhaltend gut versorgen. Während der            gemäß § 87a AktG beschlossen. Die Hauptversammlung hat das Ver­
                                                                         Konzentratdurchsatz des Aurubis-­Konzerns, trotz des Wartungsstill­      gütungssystem am 11.02.2021 gemäß § 120a Abs. 1 AktG mit 96,04 %
Der Vergütungsbericht gibt detailliert und individualisiert Auskunft     standes in Hamburg, auf hohem Niveau lag, bewegte sich der Durch­        gebilligt. Es gilt für alle amtierenden Vorstandsmitglieder seit dem
über die im Berichtsjahr 2021/22 den aktiven und früheren Mitglie­       satz an Altkupfer und sonstigen Recyclingmaterialien auf Vorjahres­      01.10.2020 („Vergütungssystem 2021“).
dern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aurubis AG gewährte         niveau.
und geschuldete Vergütung sowie über die für das Berichtsjahr zuge­                                                                              Das Vergütungssystem für den Vorstand berücksichtigt die Anforde­
sagten Zuwendungen. Der Vergütungsbericht wurde im Einklang mit          Mit Wirkung zum 01.10.2021 hat der Aufsichtsrat für die Vorstands­      rungen des Aktiengesetzes und den Großteil der Empfehlungen und
den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) gemeinsam von            mitglieder eine Erhöhung der Zielvergütung beschlossen. Die Zielver­    Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner
Vorstand und Aufsichtsrat erstellt. Zudem entspricht er den Anforde­     gütung wurde über die letzten vier Jahre nicht angepasst. In diesem     Fassung vom 28.04.2022. Das Vergütungssystem leistet in seiner
rungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCKG) in sei­           Zeitraum sind die Gehälter der außertariflichen und tariflichen Mit­    Gesamtheit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umset­
ner aktuellen Fassung vom 28.04.2022.                                    arbeiter um mehr als 10 % gestiegen. Entsprechend dieser Entwick­       zung der Unternehmensstrategie, indem die Auszahlung an relevante
                                                                         lung wurde die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder um rund 9 %        und anspruchsvolle Leistungskriterien geknüpft wird. Ein wesentli­
Der Vergütungsbericht wurde durch die Deloitte GmbH Wirtschafts­         angehoben. Die Anpassung erfolgte gleichmäßig über die Grundver­        ches Ziel der Unternehmensstrategie ist der finanzielle Wertzuwachs
prüfungsgesellschaft gemäß Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG           gütung sowie die variablen Vergütungsbestandteile, um die vorgese­      auf Konzernebene. Wesentliche Treiber für den finanziellen Wertzu­
geprüft. Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk über die Prüfung        hene Vergütungsstruktur sowie die damit einhergehende Ausrich­          wachs sind die berücksichtigten Leistungsindikatoren in der Unter­
des Vergütungs­berichts sind auf der Internetseite der Aurubis AG zu     tung auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung von Aurubis      nehmenssteuerung von Aurubis. Die Steuerung im Aurubis-Konzern
finden. Weitere detaillierte Informationen zu den Vergütungssyste­       beizubehalten. Die Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder wurden       erfolgt gesellschaftsübergreifend auf Konzernebene nach Segmenten
men für die ­Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Aurubis AG       nicht erhöht. Durch die Anpassung der Zielvergütung wird auch die       mit den finanziellen Leistungs­indikatoren „operatives EBT“ sowie
sind ­ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft dargestellt       Wettbewerbsfähigkeit des Vergütungspakets der Vorstandsmitglie­         „operativer ROCE“. Für die Definition verweisen wir auf den Zusam­
www.aurubis.com/ueber-uns/management.                                    der gewährleistet. Der Aufsichtsrat hat die Angemessenheit der          mengefassten Lagebericht im Geschäftsbericht 2021/22 Seite 111.
                                                                         neuen Zielvergütung sowohl durch einen Marktvergleich mit den           Insofern repräsentieren die beiden Leistungsindikatoren operatives
 EREIGNISSE IM VERGÜTUNGSJAHR 2021/22                                    Unternehmen des SDAX und MDAX als auch hinsichtlich der inter­          EBT und operativer ROCE die finanzielle Wertentwicklung des
Im Geschäftsjahr 2021/22 hat der Aurubis-Konzern ein hervorragen­        nen Vergütungsstruktur und Vergütungsentwicklung sichergestellt.        Aurubis­-Konzerns und sind daher als wesentliche Leistungskriterien
des operatives Ergebnis vor Steuern von 532 Mio. € erzielt. Wichtige                                                                             in der variablen Vergütung berücksichtigt. Zudem verfügt Aurubis
Einflussfaktoren für das operative Ergebnis im Berichtszeitraum          Sofern operative EBT- und ROCE-Werte aus dem Geschäftsjahr              über eine stabile und gut diversifizierte Aktionärsstruktur.
waren insbesondere ein deutlich höheres Metallergebnis bei gestie­       2020/21 in diesem Vergütungsbericht genannt werden, handelt es
genen Metallpreisen, signifikant gestiegene Schwefelsäureerlöse          sich um die ursprünglich veröffentlichten Vorjahreswerte aus dem        Um auch die Interessen unserer weiteren Aktionäre im Vergütungs­
­aufgrund wesentlich höherer Absatzpreise sowie eine sehr gute           Geschäftsbericht 2020/21 und nicht um die in dem Geschäftsbericht       system zu berücksichtigen, ist ein Teil der variablen V
                                                                                                                                                                                                       ­ ergütung von
 Nachfrage nach Kupferprodukten. Zusätzlich wirkten höhere Raffi­        2021/22 angepassten Werte.                                              der Entwicklung der Aurubis-Aktie abhängig. Die Vorstandsmitglie­
 nierlöhne für sonstige Recyclingmaterialien positiv auf das operative                                                                           der werden damit incentiviert, den Unternehmenswert für unsere
                                                                                                                                                                      Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023   10
Aktionäre sowie die Attraktivität der Gesellschaft am Kapitalmarkt     Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Die Angemes­
zu steigern. Im Rahmen der Förderung einer nachhaltigen Unterneh­      senheit der Vergütung der Vorstandsmitglieder überprüft der Auf­
mensentwicklung wird auch der ­ökologischen und gesellschaftlichen     sichtsrat zum einen im Benchmark mit vergleichbaren Unternehmen
Verantwortung Rechnung getragen und dies wird auch in den jährli­      (horizontal). Als Vergleichsgruppe zur horizontalen Beurteilung der
chen Leistungskriterien abgebildet.                                    Üblichkeit der Vergütung des Vorstands werden die Unternehmen
                                                                       des MDAX und SDAX gewählt, da diese Unternehmen insbesondere
VERGÜTUNGS-GOVERNANCE                                                  in Größe und Komplexität vergleichbar sind. Dabei berücksichtigt der
Der Aufsichtsrat ist als Gesamtgremium zuständig für die Struktur      Aufsichtsrat regelmäßig, wie sich die wirtschaftliche Lage des
des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands und die Fest­       Aurubis-Konzerns im Vergleich zu den Unternehmen des MDAX und
setzung der individuellen Bezüge. Der Personalausschuss unterstützt    SDAX entwickelt hat. Zum anderen überprüft der Aufsichtsrat die
den Aufsichtsrat dabei, überwacht die angemessene Ausgestaltung        Üblichkeit der Vergütung des Vorstands hinsichtlich der internen
des Vergütungssystems und bereitet die Beschlüsse des Aufsichts­       Vergütungsstruktur (vertikal). Hierbei wird das Verhältnis der Vor­
rats vor. Bei Bedarf empfiehlt der Personalausschuss dem Aufsichts­    standsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der
rat, Änderungen vorzunehmen. Im Falle wesentlicher Änderungen          Belegschaft, auch in der zeitlichen Entwicklung, betrachtet. Zum
am Vergütungssystem, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das       oberen Führungskreis zählen nach Definition des Aufsichtsrats die
Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.         Senior Vice P­ residents der Aurubis AG. Zur Belegschaft zählen sämt­
                                                                       liche ­Mitarbeiter der Aurubis AG (tariflich und außertariflich).
Das Vergütungssystem 2021 gilt für alle amtierenden Vorstandsmit­
glieder seit dem 01.10.2020. Für das ehemalige Vorstandsmitglied        DIE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE IM ÜBERBLICK
Dr. Thomas Bünger, der nach Ablauf seines Vertrags am 30.09.2021       Das Vergütungssystem 2021 besteht sowohl aus festen (Grundbezü­
aus dem Vorstand ausgeschieden ist, galt auch im Geschäftsjahr         gen, Pensionszusagen und Nebenleistungen) als auch variablen Ver­
2021/22 das bisherige Vergütungssystem, welches die Hauptver­          gütungsbestandteilen (Jahresbonus, Aktien-Deferral und
sammlung am 01.03.2018 gebilligt hat und erstmals im Geschäftsjahr     ­Performance Cash Plan). Darüber hinaus beinhaltet das Vergütungs­
2017/18 angewendet wurde („Vergütungssystem 2017“). Dieses wird         system auch weitere vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte (z. B.
ausführlich im Geschäftsbericht 2016/17 erläutert. Diesbezügliche       Malus- und Clawback-Regelungen und Regelungen bezüglich Zusa­
Abweichungen zum aktuellen Vergütungs­system werden transparent         gen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit).
dargestellt.
                                                                       Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die
Bei der Festsetzung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmit­       Bestandteile des geltenden Vergütungssystems:
glieder sorgt der Aufsichtsrat dafür, dass diese in einem angemesse­
nen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmit­
glieds sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und die übliche

                                                                                                                                               Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023   11
Grundzüge des Vergütungssystems                                                                                                                 In der Zielvergütung übersteigt hierbei der Anteil der variablen Ver­
                                                                                                                                                gütungsbestandteile jenen der Festvergütung. Im Sinne der Ausrich­
                                                                                                                                                tung auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung von Aurubis
Festvergütung Grundbezüge               Feste jährliche Grundbezüge, welche monatlich in gleichen Raten ausgezahlt werden
                                                                                                                                                übersteigt der Anteil der langfristigen variablen Vergütung (Aktien-­
              (30–35 %)
                Pensionszusagen         » V
                                           ersorgungszusage zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Ruhegeldzusage,
                                                                                                                                                Deferral und Performance Cash Plan) stets jenen Anteil der kurzfris­
                (10–15 %)                 finanziert über eine Rückdeckungsversicherung                                                         tigen variablen Vergütung (Jahresbonus).
                                        » Beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung in Form einer Kapitalzusage,
                                          finanziert über eine Rückdeckungsversicherung
                                                                                                                                                Ziel-Vergütungsstruktur
                Nebenleistungen         » Versicherungsprämien
                (2–5 %)                 » Dienstwagennutzung
 Variable       Einjährige variable ­   » Typ: Jahresbonus
­Vergütung      Vergütung               » Leistungskriterien:                                                                                                        2–5 %                                2–5 %
                (20–25 %)                 › Operatives EBT (60 %)                                                                                                    10–15 %                              10–15 %
                                          › Individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds (40 %)
                                                                                                                                                                      30–35 %                             30–35 %
                                        » Auszahlung:
                                          › 2/3 nach Ablauf des Geschäftsjahres in bar
                                          › 1/3 Überführung in Aktien-Deferral                                                                                        20–25 %                             20–25 %
                                        » Caps:
                                          › Vorstandsvorsitzender                                                                                                     30–35 %                             30–35 %
                                              › Cap für die 2/3 Barauszahlung bei 125 % des Zielbetrags
                                              › Cap für die 1/3 Überführung ins Aktien-Deferral bei 125 % des Zielbetrags
                                          › Ordentliches Vorstandsmitglied                                                                                   Vorstands-                         Ordentliche
                                              › Cap für die 2/3 Barauszahlung bei 125 % des Zielbetrags                                                     vorsitzender                     Vorstandsmitglieder
                                              › Cap für die 1/3 Überführung ins Aktien-Deferral bei 125 % des Zielbetrags
                                        » Ein diskretionärer Sonderbonus ist nicht vereinbart                                                             Grundbezüge                       Pensionszusagen
                                                                                                                                                          Einjährige variable Vergütung     Nebenleistungen
                 Mehrjährige variable   »   Typ: Aktien-Deferral                                                                                          Mehrjährige variable Vergütung
                ­Vergütung              »   Sperrfrist: 3 Jahre (Vergütungssystem 2017: 2 Jahre)
                 (30–35 %)              »   Cap: 150 % des Ausgangswerts
                                        »   Auszahlung: am Ende der 3-jährigen Sperrfrist in bar
                                        »   Typ: Performance Cash Plan
                                                                                                                                                NÄHERE ERLÄUTERUNGEN DER EINZELNEN VERGÜTUNGS­
                                        »   Performance-Periode: 4 Jahre (Vergütungssystem 2017: 3 Jahre)                                       BESTANDTEILE
                                        »   Leistungskriterium: Operativer ROCE (100 %)
                                        »   Cap: 125 % des Zielbetrags
                                        »   Auszahlung: am Ende der 4-jährigen Performance-Periode in bar                                       FIXE KOMPONENTEN
Malus & Clawback                        Möglichkeit zur teilweisen oder vollständigen Reduzierung (Malus) oder Rückforderung (­Clawback) der    Die fixen Bestandteile der Vergütung bestehen aus den Fest­bezügen,
                                        variablen Vergütung (einjährige und mehrjährige variable Vergütung) im Falle eines Compliance-­         den Pensionszusagen und Nebenleistungen. Die fixen Komponenten
                                        Vergehens oder bei fehlerhaftem Konzernabschluss
                                                                                                                                                des Vergütungssystems 2021 sind mit dem V ­ ergütungssystem 2017
Vorzeitige Beendigung                   Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund wird im R
                                                                                                                                  ­ ahmen des
der Vorstandstätigkeit                  Vergütungssystems eine Abfindung gezahlt, die auf zwei Jahresgesamtvergütungen begrenzt ist und
                                                                                                                                                identisch.
                                        ­keinen längeren Zeitraum als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot     In den Anstellungsverträgen sind keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote enthalten                   Grundbezüge
Change of Control                       Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch das          Die jährlichen Festbezüge werden monatlich in gleichen Raten aus­
                                        ­Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) werden nicht vereinbart           gezahlt.
Maximalvergütung                        Kürzung der variablen Bezüge bei Überschreiten der Höchstgrenze für ein Geschäftsjahr:
                                        › Vorstandsvorsitzender: 2.600.000 €
                                        › Ordentliches Vorstandsmitglied: 1.800.000 €                                                           Pensionszusagen
                                                                                                                                                Alle Vorstandsmitglieder erhalten eine Versorgungszusage zur
                                                                                                                                                betrieblichen Altersversorgung in Form einer Ruhegeldzusage. Der
                                                                                                                                                Versorgungsbeitrag der Aurubis AG beträgt für den Vorstandsvorsit­
                                                                                                                                                zenden 140.000 € pro Jahr und für ordentliche V
                                                                                                                                                                                              ­ orstandsmitglieder

                                                                                                                                                                         Aurubis · Einladung zur Hauptversammlung 2023   12
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