HAUPT VERSAMMLUNG AM 5. MAI 2022

 
WEITER LESEN
HAUP T VER SA M MLUNG
  A M 5. M AI 2022
INFORMATIONEN NACH § 125 ABS. 2 AKTG
IN VERBINDUNG MIT § 125 ABS. 5 AKTG,
ARTIKEL 4 ABS. 1 SOWIE TABELLE 3 DES
ANHANGS DER DURCHFÜHRUNGS­
VERORDNUNG (EU) 2018 / 1212

Art der Angabe                           Beschreibung
 A. Inhalt der Mitteilung
 1. Eindeutige Kennung des Ereignisses   GMETFNTN22RS
 2. Art der Mitteilung                   Einberufung der Hauptversammlung [NEWM]

 B. Angaben zum Emittenten
 1. ISIN                                 DE000A0Z2ZZ5
 2. Name des Emittenten                  freenet AG

 C. Angaben zur Hauptversammlung
 1. Datum der Hauptversammlung           05.05.2022 [20220505]
 2. Uhrzeit der Hauptversammlung         10:00 Uhr MEZ [08:00 Uhr UTC]
 3. Art der Hauptversammlung             Ordentliche virtuelle Hauptversammlung [GMET]
 4. Ort der Hauptversammlung             https://www.fn.de/hv
 5. Aufzeichnungsdatum                   28.04.2022 [20220428]
 6. Uniform Resource Locator (URL)       https://www.fn.de/hv

Vorstehende Angaben und die weiteren Informationen zur Einberufung der
Hauptversammlung gemäß Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU)
2018 / 1212 stehen den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.fn.de/hv zur Verfügung.

freenet AG
Einladung zur Hauptversammlung                                                             01

FREENET AG
BÜDELSDORF
ISIN: DE000A0Z2ZZ5                              WKN: A0Z2ZZ

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Auf Grundlage des Aktiengesetzes und des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung des Gesetzes zur
weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebe-
dingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrechts sowie
im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (COVID-19-Gesetz), zuletzt geändert durch
Art. 15 des Aufbauhilfegesetzes vom 10. September 2021, laden wir unsere Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats zur

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER FREENET AG

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ein, die

AM DONNERSTAG, DEN 5. MAI 2022, UM 10.00 UHR (MEZ)

stattfinden wird. Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktio­
näre bzw. ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Es besteht kein Recht und keine
Möglichkeit zur Anwesenheit vor Ort für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (­­ mit Aus-
nahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter). Die Stimmrechts­ausübung
der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Haupt­versammlung im
Sinne des Aktiengesetzes ist Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg.

                                                                                    freenet AG
02                                                                                  Einladung zur Hauptversammlung

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des                   Sollte sich die Anzahl eigener Aktien bis zur Hauptver­
   gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lage­                      sammlung ändern, wird der Hauptversammlung ggf. ein
   berichte für die freenet AG und den Konzern, des                    entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbrei­
   Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des                     tet werden, der unverändert eine Dividende von Euro
   Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats und                   1,57 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie ent­
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den                      sprechend angepasste Beträge für den Gesamtbetrag der
   Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des                    Dividende und den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht.
   Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäfts­
   jahr 2021                                                           Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die
                                                                       Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbe­
     Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Tag der                   schluss folgenden Geschäftstag, d.h. am 10. Mai 2022,
     ­Einberufung der Hauptversammlung und auch während                fällig.
      der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesell­
      schaft unter                                                  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
                                                                       des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäfts­
     https://www.fn.de/hv                                              jahr 2021

     zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung vom                Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach­folgend
     Vorstand beziehungsweise – im Falle des Berichts des              unter lit. a) bis e) genannten Mitgliedern des Vorstands
     Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats                für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen:
     erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufge­
     stellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt;          a) Christoph Vilanek (Vorsitzender)
     der Jahres­abschluss ist damit festgestellt. Eine Beschluss­      b) Ingo Arnold (Stellvertretender Vorsitzender)
     fassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.                c) Stephan Esch
                                                                       d) Antonius Fromme
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanz­                    e) Rickmann von Platen
   gewinns
                                                                       Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im fest­              Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
     gestellten Jahresabschluss der freenet AG zum                     Vorstands entscheiden zu lassen.
     31. Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
     Höhe von Euro 855.416.304,13 wie folgt zu verwenden:           4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
                                                                       des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäfts­
     Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,57 je dividen­            jahr 2021
     denberechtigter Stückaktie, d. h. Euro 186.595.438,86
     als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des Rest­             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend
     betrags in Höhe von Euro 668.820.865,27 auf neue Rech­            unter lit. a) bis l) genannten Mitgliedern des Aufsichts­
     nung                                                              rats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen:

     In EUR                                                            a) Prof. Dr. Helmut Thoma (Vorsitzender)
                                                                       b) Claudia Anderleit
     Gesamtbetrag der Dividende                  186.595.438,86
                                                                       c) Bente Brandt
     Vortrag auf neue Rechnung                   668.820.865,27
                                                                       d) Theo-Benneke Bretsch
     Bilanzgewinn                              855.416.304,13
                                                                       e) Sabine Christiansen
                                                                       f) Gerhard Huck
                                                                       g) Thorsten Kraemer
     Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die                 h) Fränzi Kühne
     9.210.418 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Fassung           i) Knut Mackeprang (Stellvertretender Vorsitzender)
     des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat             j) Thomas Reimann
     (Stand: 22. März 2022) unmittelbar und mittelbar von              k) Marc Tüngler
     der Gesellschaft gehalten werden und die gemäß § 71b              l) Robert Weidinger
     Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind.

freenet AG
Einladung zur Hauptversammlung                                                                                        03

  Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der       Bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern ist gemäß § 96
  Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des     Abs. 2 Satz 1 AktG ein Mindestanteil von jeweils 30 Pro­
  Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.                        zent an Frauen und Männern im Aufsichtsrat zu beach­
                                                              ten. Dem Aufsichtsrat müssen demnach insgesamt min­
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss­        destens 30 Prozent Frauen und mindestens 30 Prozent
   prüfers und Konzernabschlussprüfers für das                Männer angehören. Die Arbeitnehmervertreter im Auf­
   Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für eine              sichtsrat haben von der gesetzlich eingeräumten Mög­
   etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahres­             lichkeit Gebrauch gemacht und der Gesamterfüllung der
   finanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischen­       Mindestanteile durch die Anteilseignervertreter und die
   finanzberichte des Geschäftsjahres 2022 sowie des          Arbeitnehmervertreter widersprochen, so dass der Min­
   Geschäftsjahres 2023 vor der ordentlichen Haupt­           destanteil von 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Män­
   versammlung 2023                                           nern jeweils für die Anteilseignervertreter und die Arbeit­
                                                              nehmervertreter im Aufsichtsrat getrennt zu berechnen
  Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung      ist. Von den sechs Sitzen der Anteilseigner im Aufsichts­
  des Prüfungsausschusses – vor,                              rat müssen daher mindestens zwei mit Frauen und min­
                                                              destens zwei mit Männern besetzt sein. Nach der Wahl
  die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprü­             der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten ist
  fungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschluss­        das Mindestanteilsgebot weiterhin erfüllt.
  prüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäfts­
  jahr 2022 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische     Die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten soll bis zur
  Durchsicht des Zwischenfinanzberichts (Halbjahres- und      Beendigung der Hauptversammlung, die über die Ent­
  Quartalsfinanzberichte) des Geschäftsjahres 2022 und        lastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn
  des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2023 zu bestel­     der Amtszeit beschließt, erfolgen. Damit soll von der
  len, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte vor      Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Anteilseigner­
  der ordentlichen Hauptversammlung 2023 aufgestellt          vertreter für eine kürzere Amtszeit als die gesetzliche
  werden und einer prüferischen Durchsicht unterzogen         Höchstdauer von fünf Jahren zu wählen. Hierdurch soll
  werden sollen.                                              den Erwartungen insbesondere institutioneller Investo­
                                                              ren und den Anforderungen moderner Corporate Gover­
  Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt,     nance Rechnung getragen werden.
  dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
  Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf       Der Aufsichtsrat schlägt vor,
  die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne
  von Artikel 16 Absatz 6 der AP-VO auferlegt wurde.          a)	Sabine Christiansen, Berlin
                                                              		Geschäftsführende Gesellschafterin der TV21 GmbH,
6. Wahlen zum Aufsichtsrat                                         Berlin

  Die Amtszeit der derzeitigen Anteilseignervertreter im      b) Thomas Karlovits, Zug, Schweiz
  Aufsichtsrat endet mit der Beendigung der ordentlichen      		CEO und CIO der Blackwall Capital Investment AG,
  Hauptversammlung 2022.                                          Zug, Schweiz

  Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 2, 101    c) Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Springe
  Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Nr. 1   		Professorin für Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung
  MitbestG 1976 und § 7 der Satzung aus sechs von der             und Nachhaltigkeit an der Universität Hamburg
  Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern
  zu wählenden Mitgliedern zusammen.                          d) Marc Tüngler, Düsseldorf
                                                              		Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Deut­
  Die nachfolgenden Wahlvorschläge werden auf Grund­              schen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.,
  lage der gesetzlichen Anforderungen und unter Berück­           Düsseldorf
  sichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammen­
  setzung beschlossenen Ziele abgegeben. Die Wahlvor­         e) Robert Weidinger, Valley
  schläge stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des      		Selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und
  Aufsichtsrats und den Anforderungen des Deutschen               Corporate Finance Berater, Valley
  Corporate Governance Kodex. Alle Kandidaten sind nach
  Ansicht des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des       f) Miriam Wohlfahrth, Berlin
  Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.             		 CEO der Banxware GmbH, Berlin

                                                                                                             freenet AG
04                                                                               Einladung zur Hauptversammlung

     für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,          Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptver­
     die über ihre Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach     sammlung bei jeder wesentlichen Änderung und mindes­
     Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Auf­        tens alle vier Jahre sowie gemäß § 120a Abs. 3 AktG bei
     sichtsrats zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amts­      Nichtbilligung spätestens in der darauffolgenden ordent­
     zeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.                   lichen Hauptversammlung über das Vergütungssystem
                                                                    für die Vorstandsmitglieder. Gemäß § 120a Abs. 1 Sätze 2
     Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege       und 3 AktG begründet der Beschluss weder Rechte noch
     der Einzelwahl durchzuführen.                                  Pflichten und er ist nicht nach § 243 AktG anfechtbar.

     Der Aufsichtsrat teilt nach Befragung der vorgeschla­          Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem für
     genen Kandidaten ergänzend zu den Wahlvorschlägen              die Vorstandsmitglieder vom 22. März 2022 zu billigen.
     Folgendes mit: Nach seiner Einschätzung steht keiner
     der vorgeschlagenen Kandidaten in persönlicher oder          8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungs­
     geschäftlicher Beziehung zum Unternehmen oder den               berichts für das Geschäftsjahr 2021
     Organen der Gesellschaft, die nach Empfehlung C.13
     des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzu­              Gemäß § 162 AktG ist jährlich von Vorstand und Auf­
     legen wäre. Wesentlich an der Gesellschaft beteiligte          sichtsrat ein Vergütungsbericht zu erstellen und der
     Aktionäre i.S.v. Empfehlung C.13 des Deutschen Cor­            Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Bil­
     porate Governance Kodex, zu denen eine persönliche             ligung vorzulegen.
     oder geschäftliche Beziehung bestehen könnte, sind der
     Gesellschaft nicht bekannt. Die derzeitigen Mandate der        Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG
     vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder der Anteils­           durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die
     eigner i.S.v. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und deren Lebens­       gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und
     läufe sind im Anschluss an die Tagesordnung in Ziffer II       2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anfor­
     dargestellt sowie über die Internetadresse https://www.        derungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung
     fn.de/hv verfügbar.                                            durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prü­
                                                                    fung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
     Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorge­        beigefügt. Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die
     schlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand           Tagesordnung in Ziffer IV wiedergegeben sowie über die
     erbringen können.                                              Internetadresse https://www.fn.de/hv verfügbar.

     Herr Marc Tüngler hat erklärt, dass er für den Fall sei­       Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162
     ner Wahl für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der         AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das
     Gesellschaft zur Verfügung steht.                              Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

7. Billigung des Vergütungssystems für die Vorstands­             9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum
   mitglieder                                                        Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß
                                                                     § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächti­
     Gemäß § 87a AktG muss der Aufsichtsrat börsennotierter          gung zur Einziehung eigener Aktien und Kapitalhe­
     Gesellschaften ein System zur Vergütung der Vorstands­          rabsetzung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss
     mitglieder („Vergütungssystem für die Vorstandsmitglie­         von Andienungs- und Bezugsrechten; Aufhebung der
     der“) beschließen, das die Regeln und Gesichtspunkte,           bestehenden Ermächtigung
     nach denen die jeweilige Gegenleistung für die von den
     Mitgliedern des Vorstands der freenet AG zu erbringen­         Die ordentliche Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 hat
     den Tätigkeiten zu bestimmen ist, beschreibt.                  eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlos­
                                                                    sen, von der im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme
     Der Aufsichtsrat hat das von der letzten Hauptversamm­         2020, 2021 und 2022 Gebrauch gemacht wurde. Insge­
     lung am 18. Juni 2021 nicht gebilligte Vergütungssystem        samt wurden auf Grundlage dieser Ermächtigung bis zum
     überprüft, die geäußerten Kritikpunkte aufgegriffen und        22. März 2022 9.160.418 Aktien der Gesellschaft zurück­
     in seiner Sitzung am 22. März 2022 sodann ein über­            erworben.
     arbeitetes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglie­
     der beschlossen. Dieses Vergütungssystem für die Vor­          Um auch in Zukunft mit ausreichender Planungssicher­
     standsmitglieder ist im Anschluss an die Tagesordnung          heit in der Lage zu sein, eigene Aktien zu erwerben und
     in Ziffer III dargestellt sowie über die Internetadresse       zu verwenden, soll der Vorstand erneut und unter Auf­
     https://www.fn.de/hv verfügbar.                                hebung der derzeit noch bestehenden Ermächtigung
                                                                    gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien
                                                                    ermächtigt werden.

freenet AG
Einladung zur Hauptversammlung                                                                                       05

  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu                  ■   Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots oder
  beschließen:                                                         eines Erwerbs durch Einräumung von Andienungs­
                                                                       rechten darf der von der Gesellschaft gezahlte
  1)	Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des                 Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
      Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig eigene Aktien              den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der
      in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt              Gesellschaft in der Schlussauktion im elektro­
      der Beschlussfassung am 5. Mai 2022 bestehenden                  nischen Handel an der Frankfurter Wertpapier­
      Grundkapitals oder – falls dieser Betrag geringer ist –          börse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor
      des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vor­               dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über- und
      liegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals                 um nicht mehr als 20 % unterschreiten; Stichtag
      zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzli­                ist der Tag der Veröffentlichung des öffentlichen
      chen Beschränkungen nach Maßgabe der folgenden                   Kaufangebots bzw. des Kaufangebots unter Ein­
      Bestimmungen zu erwerben.                                        räumung von Andienungsrechten bzw. der jewei­
                                                                       ligen Anpassung.
     Die Ermächtigung wird mit Beschlussfassung am
     5. Mai 2022 wirksam und gilt bis zum 4. Mai 2027.          Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen
     Die Ermächtigung kann durch die Gesellschaft, aber         Kaufangebots oder einer öffentlichen Einladung zur
     auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der           Abgabe von Verkaufsofferten oder nach der Einräumung
     Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre            von Andienungsrechten erhebliche Kursabweichungen
     oder deren Rechnung durch von der Gesellschaft oder        vom gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreis oder den Grenz­
     von einem solchen Unternehmen beauftragte Dritte           werten einer etwaigen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne,
     ausgenutzt werden.                                         so können das Angebot, die Einladung zur Abgabe von
                                                                Verkaufsofferten bzw. die Andienungsrechte angepasst
     Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des       werden. In diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche
     Vorstands (i) über die Börse, (ii) mittels eines öffent­   Betrag nach dem entsprechenden Kurs am letzten Bör­
     lichen Kaufangebots, (iii) mittels einer öffentlichen      senhandelstag vor der Veröffentlichung der Anpassung;
     Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten oder (iv)        die 10 % - bzw. 20 % Grenze für das Über- oder Unter­
     durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die             schreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden.
     Aktionäre.
                                                                Das Volumen eines öffentlichen Kaufangebots bzw. einer
     ■   Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der von       öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten
         der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie           kann begrenzt werden. Sofern ein öffentliches Kaufan­
         (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt             gebot oder eine öffentliche Einladung zur Abgabe von
         der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der      Verkaufsofferten überzeichnet ist, muss der Erwerb bzw.
         Schlussauktion im elektronischen Handel an der         die Annahme nach Quoten im Verhältnis der jeweils zu
         Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der         berücksichtigenden angebotenen Aktien (Andienungs­
         Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb voran­          quoten) unter insoweit partiellem Ausschluss eines even­
         gehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr         tuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien
         als 10 % über- oder unterschreiten.                    erfolgen. Zudem können ein bevorrechtigter Erwerb bzw.
                                                                eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen von
     ■   Im Falle einer öffentlichen Einladung zur Abgabe       bis zu 50 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie
         von Verkaufsofferten darf der von der Gesellschaft     eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen unter
         gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsne­           insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts
         benkosten) den Durchschnitt der Börsenkurse der        der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen
         Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im        werden.
         elektronischen Handel an der Frankfurter Wert­
         papierbörse an den letzten drei Börsenhandels­         Auch das Volumen der den Aktionären insgesamt ange­
         tagen vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 %          botenen Andienungsrechte kann begrenzt werden. Wer­
         über- und um nicht mehr als 20 % unterschreiten;       den den Aktionären zum Zwecke des Erwerbs Andie­
         Stichtag ist der Tag, an dem der Vorstand end­         nungsrechte eingeräumt, so werden diese den Aktionä­
         gültig formell über die Veröffentlichung der Auf­      ren im Verhältnis zu ihrem Aktienbesitz entsprechend der
         forderung zur Abgabe von Verkaufsofferten oder         Relation des Volumens der von der Gesellschaft zurück­
         deren Anpassung entscheidet. Die Gesellschaft          zukaufenden Aktien zum Grundkapital zugeteilt. Bruch­
         kann eine Kaufpreisspanne festlegen.                   teile von Andienungsrechten müssen nicht zugeteilt wer­
                                                                den; für diesen Fall werden etwaige Teilandienungsrechte
                                                                ausgeschlossen.

                                                                                                            freenet AG
06                                                                             Einladung zur Hauptversammlung

     Die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Erwerbs, ins­        c)	Die Aktien können Dritten als (Teil )Gegenleistung
     besondere eines etwaigen Kaufangebots oder einer                 zum unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von
     etwaigen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten,              Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligun­
     bestimmt der Vorstand. Dies gilt auch für die nähere             gen an Unternehmen oder sonstiger Wirtschaftsgü­
     Ausgestaltung etwaiger Andienungsrechte, insbeson­               ter, einschließlich Grundbesitz und Forderungen (auch
     dere hinsichtlich des Inhalts, der Laufzeit und ggf. ihrer       gegen die Gesellschaft), oder im Rahmen von Unter­
     Handelbarkeit. Dabei sind auch kapitalmarktrechtliche            nehmenszusammenschlüssen angeboten und über­
     und sonstige gesetzliche Beschränkungen und Anforde­             tragen werden.
     rungen zu beachten.
                                                                  d)	Die Aktien können Personen, die in einem Arbeits-
     2)	Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser            oder Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft (mit
         Ermächtigung oder früherer Ermächtigungen erwor­             ­Ausnahme von Organmitgliedern) oder einer Tochter­
         benen eigenen Aktien wie folgt zu verwenden:                  gesellschaft stehen oder standen, zum Erwerb
                                                                       ­angeboten werden oder können an solche Personen
     a)	Die Aktien können über die Börse oder durch ein                übertragen werden.
         öffentliches Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis
         ihrer Beteiligungsquote veräußert werden; im Falle       e)	Die Aktien können zur Erfüllung von Options- bzw.
         eines Angebots an alle Aktionäre ist das Bezugsrecht         Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungs­
         für Spitzenbeträge ausgeschlossen.                           pflichten oder einem Aktienlieferungsrecht der
                                                                      Gesellschaft aus Options- und/oder Wandelschuld­
     b)	Die Aktien können ferner auch anderweitig gegen              verschreibungen, die die Gesellschaft oder eine
         Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der              unmittelbare oder mittelbare Tochtergesellschaft der
         den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft gleicher         Gesellschaft aufgrund einer etwaigen Ermächtigung
         Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht              der Hauptversammlung ausgeben wird, verwendet
         wesentlich unterschreitet. Der auf die Anzahl der            werden.
         unter diesem lit. b) veräußerten Aktien entfallende
         anteilige Betrag des Grundkapitals darf 10 % des zum     f)	Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, die eigenen
         Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversamm­             Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und
         lung über diese Ermächtigung bestehenden Grundka­            ihre Durchführung eines weiteren Hauptversamm­
         pitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum       lungsbeschlusses bedürfen. Die Einziehung kann nach
         Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der Ermächtigung           § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung in
         bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht             der Weise erfolgen, dass sich durch die Einziehung der
         überschreiten. Auf die 10 % -Grenze ist der anteilige        Anteil der übrigen Stückaktien der Gesellschaft am
         Betrag des Grundkapitals von neuen Aktien, die seit          Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vor­
         Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese             stand wird gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3, 2. Halbsatz AktG
         Ermächtigung bis zur Veräußerung der Aktien nach             ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Sat­
         diesem lit. b) aufgrund von etwaigen Ermächtigun­            zung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann
         gen zur Ausgabe von Aktien aus genehmigtem ­Kapital          auch mit einer Kapitalherabsetzung verbunden wer­
         unter Bezugsrechtsausschluss nach §§ 203 Abs. 1,             den; in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, das
         186 Abs. 3 Satz 4 AktG ggf. begeben worden sind,             Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien
         anzurechnen. Ebenso anzurechnen ist der anteilige            entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals
         Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt,           herabzusetzen, und der Aufsichtsrat ermächtigt, die
         die ausgegeben werden können und/oder ausgege­               Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in
         ben werden aufgrund von Schuldverschreibungen mit            der Satzung entsprechend anzupassen.
         einem Options- bzw. Wandlungsrecht oder einer Opti­
         ons- bzw. Wandlungspflicht oder einem Aktienliefe­       3)	Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die gemäß Ziffer 2)
         rungsrecht der Gesellschaft, soweit diese Schuldver­         verwendeten Aktien wird wie in Ziffer 2) a) angegeben
         schreibungen aufgrund von etwaigen Ermächtigun­              und im Übrigen insoweit ausgeschlossen, wie diese
         gen gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG seit         Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen nach
         Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese             Ziffern 2) b), c), d) und e) verwendet werden.
         Ermächtigung bis zur Veräußerung der Aktien nach
         diesem lit. b) begeben worden sind.

freenet AG
Einladung zur Hauptversammlung                                                                                         07

   4)	Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu           Inhaber zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft ver­
       ihrer Veräußerung oder anderweitigen Verwendung            pflichten („Put-Optionen“). Ferner kann der Erwerb
       bzw. zu ihrem Einzug können unabhängig voneinan­           unter Einsatz einer Kombination aus Call- und Put-
       der, einmal oder mehrmals, ganz oder auch in Teilen        Optionen oder Terminkaufverträgen erfolgen (diese
       ausgeübt werden. Soweit Aktien als Gegenleistung           Instrumente einzeln oder in Kombination nachfol­
       verwendet werden, kann dies auch in Kombination            gend auch „Eigenkapitalderivate“) sowie unter Ein­
       mit anderen Formen der Gegenleistung geschehen.            satz anderer Eigenkapitalderivate, wie nachstehend
       Sie erfassen auch die Verwendung von Aktien der            bestimmt. Die Ermächtigung wird mit Beschlussfas­
       Gesellschaft, die ggf. im Zeitpunkt der Beschlussfas­      sung am 5. Mai 2022 wirksam und gilt bis zum 4. Mai
       sung dieser Ermächtigung von der Gesellschaft oder         2027. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise,
       einem verbundenen Unternehmen gehalten werden.             einmalig oder in mehreren, auch verschiedenartigen
                                                                  Transaktionen ausgeübt werden. Die Ermächtigung
   5)	D er Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnah­             kann durch die Gesellschaft, aber auch durch abhän­
       men aufgrund dieser Ermächtigungen nur mit seiner          gige oder in Mehrheitsbesitz stehende Unterneh­
       Zustimmung oder der Zustimmung eines Aufsichts­            men oder für ihre oder deren Rechnung durch von
       ratsausschusses vorgenommen werden dürfen.                 der Gesellschaft oder von einem solchen Unterneh­
                                                                  men beauftragte Dritte ausgenutzt werden.
   6) 	Die durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27. Mai
        2020 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener             Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Eigenkapital­
        Aktien (Tagesordnungspunkt 9) wird mit Wirksam­           derivaten sind auf die 10 % -Grenze gemäß Ziffer 2)
        werden dieses Beschlusses aufgehoben und durch            b) des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 9
        diesen ersetzt.                                           der Hauptversammlung vom 5. Mai 2022 anzurechnen
                                                                  sowie zudem auf Aktien im Umfang von höchstens 5 %
10. B eschlussfassung über die Ermächtigung zum Ein­             des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haupt­
     satz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des                 versammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls
     Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG          dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der
     sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugs­             jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung
     rechts; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung               bestehenden Grundkapitals beschränkt.

   In Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 9 zur             2)	Die Eigenkapitalderivate müssen mit einem oder meh­
   Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächtigung zum               reren Kreditinstitut(en), einem oder mehreren nach
   Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG soll          § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7
   die Gesellschaft ermächtigt werden, unter Aufhebung             des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unter­
   der derzeit bestehenden entsprechenden Ermächtigung             nehmen oder einer Gruppe oder einem Konsortium
   vom 27. Mai 2020 eigene Aktien auch unter Einsatz von           von Kreditinstituten und/oder solchen Unternehmen
   Eigenkapitalderivaten zu erwerben. Dadurch wird das             abgeschlossen werden. Sie sind so auszugestalten,
   Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf,          dass sichergestellt ist, dass die Eigenkapitalderivate
   nicht erhöht; es werden lediglich weitere Handlungs­            nur mit Aktien durchgeführt werden, die unter Wah­
   optionen zum Erwerb eigener Aktien eröffnet.                    rung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Aktio­
                                                                   näre erworben wurden; dem genügt der Erwerb der
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu                 Aktien über die Börse. Die Laufzeit der Eigenkapital­
   beschließen:                                                    derivate darf jeweils 18 Monate nicht überschreiten
                                                                   und muss ferner so gewählt werden, dass der Erwerb
   1) 	In Ergänzung der unter Tagesordnungspunkt 9 der            der Aktien nicht nach dem 4. Mai 2027 erfolgen kann.
       ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2022               Der für Call-Optionen gezahlte oder für Put-­Optionen
       zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Ermächti­              vereinnahmte oder für eine Kombination aus Call- und
       gung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1             Put-Optionen gezahlte oder vereinnahmte Erwerbs-
       Nr. 8 AktG darf der Erwerb von Aktien der Gesell­           oder Veräußerungspreis (Optionsprämie) darf nicht
       schaft außer auf den dort beschriebenen Wegen auch          wesentlich über bzw. unter dem nach anerkannten
       unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgeführt        finanzmathematischen Methoden ermittelten theo­
       werden. Der Vorstand wird ermächtigt, Optionen zu           retischen Marktwert liegen; bei Put-Optionen darf
       erwerben, die der Gesellschaft das Recht vermitteln,        dieser Wert aber auch überschritten werden. Ein ver­
       bei Ausübung der Optionen Aktien der Gesellschaft           einbarter Terminkurs darf nicht wesentlich über dem
       zu erwerben („Call-Optionen“). Der Vorstand wird            nach anerkannten finanzmathematischen Methoden
       ferner ermächtigt, Optionen zu veräußern, die die           ermittelten theoretischen Terminkurs liegen.
       Gesellschaft bei Ausübung der Optionen durch deren

                                                                                                              freenet AG
08                                                                                Einladung zur Hauptversammlung

     3)	Der Gegenwert für den Erwerb einer Aktie aufgrund          5)	Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapital­
         der Ausübung einer Put-Option, bestehend aus dem               derivaten unter Beachtung der vorstehenden Rege­
         in der Option vereinbarten, bei Ausübung der Put-              lungen erworben, ist ein etwaiges Recht der Aktio­
         Option zu zahlenden Kaufpreis/Ausübungspreis für               näre, solche Eigenkapitalderivate mit der Gesellschaft
         die Aktie, bzw. der bei Fälligkeit des Terminkaufs zu          abzuschließen, sowie ein etwaiges Andienungsrecht
         zahlende Kaufpreis (jeweils ohne Erwerbsnebenkos­              der Aktionäre ausgeschlossen.
         ten, aber unter Berücksichtigung der Optionsprämie
         bzw. des Terminkurses) darf den durch die Eröffnungs­      6)	Für die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz
         auktion im elektronischen Handel an der Frankfurter            von Eigenkapitalderivaten erworben werden, gelten
         Wertpapierbörse am Tag des Abschlusses des betref­             die in Ziffern 2) und 4) des Beschlussvorschlags zu
         fenden Geschäfts ermittelten Börsenkurs der Aktie              Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom
         der Gesellschaft um bis zu 10 % über- und um bis zu            5. Mai 2022 festgelegten Regelungen entsprechend.
         20 % unterschreiten. Der Gegenwert für den Erwerb              Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird
         einer Aktie aufgrund der Ausübung einer Call-Option,           gemäß Ziffer 2) a) des vorgenannten Beschlussvor­
         bestehend aus dem in der Option vereinbarten, bei              schlags und im Übrigen insoweit ausgeschlossen, wie
         Ausübung der Call-Option zu zahlenden Kaufpreis/               diese Aktien gemäß den Ermächtigungen in Ziffer 2)
         Ausübungspreis für die Aktie (ohne Erwerbsneben­               b), c), d) oder e) des Beschlussvorschlags zu Tagesord­
         kosten, aber unter Berücksichtigung der gezahlten              nungspunkt 9 verwendet werden.
         Optionsprämie), darf den Durchschnitt der durch die
         Schlussauktionen im elektronischen Handel an der           7)	D er Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnah­
         Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhan­             men aufgrund dieser Ermächtigungen nur mit seiner
         delstagen, die der Ausübung der Call-Option voran­             Zustimmung oder der Zustimmung eines Aufsichts­
         gehen, ermittelten Börsenkurse der Aktie der Gesell­           ratsausschusses vorgenommen werden dürfen.
         schaft um bis zu 10 % überschreiten und 10 % dieses
         Durchschnitts nicht unterschreiten.                        8)	Die durch Hauptversammlungsbeschluss vom 27.
                                                                        Mai 2020 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener
     4)	Ferner kann mit einem oder mehreren der in Ziffer 2)           Aktien unter Verwendung von Eigenkapitalderiva­
         benannten Kreditinstitut(e) und/oder gleichgestell­            ten (Tagesordnungspunkt 10) wird mit Wirksamwer­
         ten Unternehmen vereinbart werden, dass diese(s)               den dieses Beschlusses aufgehoben und durch diesen
         der Gesellschaft innerhalb eines vorab definierten             ersetzt.
         Zeitraums eine zuvor festgelegte Aktienstückzahl
         oder einen zuvor festgelegten Euro-Gegenwert an
         Aktien der Gesellschaft liefert. Dabei hat der Preis,
         zu dem die Gesellschaft eigene Aktien erwirbt, einen
         Abschlag zum arithmetischen Mittel der volumen­
         gewichteten Durchschnittskurse der Aktie im elek­
         tronischen Handel an der Frankfurter Wertpapier­
         börse, berechnet über eine vorab festgelegte Anzahl
         von Börsenhandelstagen, aufzuweisen. Der Preis der
         Aktie darf jedoch das vorgenannte Mittel um nicht
         mehr als 20 % unterschreiten. Ferner müssen sich das
         oder die in Ziffer 2) benannte(n) Kreditinstitut(e) und/
         oder gleichgestellten Unternehmen verpflichten, die
         zu liefernden Aktien an der Börse zu Preisen zu kau­
         fen, die innerhalb der Bandbreite liegen, die bei einem
         unmittelbaren Erwerb über die Börse durch die Gesell­
         schaft selbst gelten würden.

freenet AG
Einladung zur Hauptversammlung                                                                                        09

II. ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6

ANGABEN ZU DEN KANDIDATENVORSCHLÄGEN FÜR DIE WAHL IN DEN AUFSICHTSRAT

1. SABINE CHRISTIANSEN, BERLIN                                   Soziale Engagements / Auszeichnungen (Auswahl):
Geschäftsführende Gesellschafterin der TV 21 GmbH, Berlin        Seit 1995 Deutsche Unicef-Botschafterin
                                                                 Seit 2011 Vorstandsmitglied der Laureus Sport for Good
   Mitglied im Aufsichtsrat seit 10.02.2015                      Foundation Germany
   Mitglied im Personalausschuss und im Nominierungs­            2006 – 2021 Gründerin und Vorsitzende der Sabine
   ausschuss                                                    ­Christiansen-Kinderstiftung
                                                                 Trägerin des Bundesverdienstkreuzes / Ritter der franzö­
   Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts­         sischen Ehrenlegion
   räten und vergleichbaren Kontrollgremien:                     Mitglied des Kuratoriums der Otto-Hahn-Friedensme­
   Hermes Europe GmbH, Hamburg (nicht börsennotiert),            daille
   Mitglied des Aufsichtsrats                                    Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste,
   MAGNA Real Estate AG, Hamburg (nicht börsennotiert),         ­Courage Preis
   Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats                Grimme Preis, World Media Award, Goldene Kamera,
                                                                 Bambis, Deutscher Fernsehpreis, Goldener Löwe
   Persönliche Daten:
   Geburtsjahr: 1957                                          2. THOMAS KARLOVITS, ZUG (SCHWEIZ)
   Geburtsort: Preetz / Holstein                              CEO und CIO der Blackwall Capital Investment AG, Zug
   Nationalität: deutsch                                      (Schweiz)

   Ausbildung:                                                  Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts­
   Journalismus NDR / ARD / Wirtschaft und Politik              räten und vergleichbaren Kontrollgremien:
   Sprachen: englisch, französisch, spanisch
                                                                Blackwall Capital Investment AG, Zug (Schweiz) (nicht
   Beruflicher Werdegang:                                       börsennotiert), Mitglied des Verwaltungsrates
   Seit 2002 geschäftsführende Gesellschafterin TV21
   GmbH                                                         K Capital AG, Zug (Schweiz) (nicht börsennotiert),
   (Produktionen internationaler Wirtschaftskonferenzen,        ­Mitglied des Verwaltungsrates
   Medienproduktionen weltweit im Bereich Wirtschaft,
   Finanzen, Politik)                                           Persönliche Daten:
   1997 – 2007 Moderation und Produktion der ARD-­              Geburtsjahr: 1969
   Sendung „Sabine Christiansen“                                Nationalität: Österreich
   1987 – 1997 stellvertretende Leiterin der Redaktion und
   Moderatorin ARD-aktuell, TAGESTHEMEN                         Ausbildung:
   1983 – 1987 Redakteurin Wirtschaftsressort / Aktuelles       Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschafts­
   NDR und Moderatorin Hamburg Aktuell                          universität Wien

   Weitere Tätigkeiten:                                         Beruflicher Werdegang:
   Seit 2015 Mitglied im Präsidium des Wirtschaftsrats          Seit 2014 Gründer und CEO der Blackwall Capital Invest­
   Deutschland                                                  ment AG, Zug, Schweiz
   seit 2011 Mitglied der Green Tec Awards                      2003 – 2014 Kepler Cheuvreux, Frankfurt
   2011 – 2013 Mitglied des Innovationsbeirates des                2013 – 2014 Head of European Equity Research
   ­Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar­             2007 – 2013 Deputy Head of European Research
    beit und Entwicklung (BMZ)                                     2008 – 2013 Head of Investment Strategy
    1999 – 2007 Digital Germany / Initiative D21 unter             2005 – 2007 Head of European Telecoms Sector
    ­Vorsitz des Bundeskanzlers
     2004 – 2010 Board of Governors der Universität Haifa
     2005 – 2007 Mitglied des Universitätsrates der Univer­
   sität Rostock

                                                                                                             freenet AG
10                                                                            Einladung zur Hauptversammlung

       2002 – 2003 Santander, Head of European Telecoms           Anderweitige Mandate:
      ­Sector                                                     Mitglied im Sustainability Reporting Board bei der Euro­
       1998 – 2002 Cheuvreux, Senior Analyst, Coverage of         pean Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
     ­German Telecoms                                             Mitglied im Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichter­
       1996 – 1998 SMH Schröder Münchmeyer Hengst, Senior         stattung des Deutschen Rechnungslegungs Standards
       Analyst, Coverage of German Telecoms & Utilities          ­Committee (DRSC)
       1991 – 1996 Raiffeisen Zentralbank, Analyst, Coverage      Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Klimaberichterstattung“
       of various sectors                                         des Deutschen Rechnungslegungs Standards Commit­
                                                                  tee (DRSC)
     Anderweitiges Mandat:                                        Direktorin der „The Global Research Alliance for Sustai­
     Blackwall UCITS Platform ICAV, Irland, Director              nable Finance and Investment“ (GRASFI)

3. PROF. DR. KERSTIN LOPATTA, SPRINGE                          4. MARC TÜNGLER, DÜSSELDORF
Professorin für Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und        Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Deutschen
Nachhaltigkeit an der Universität Hamburg                      Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Düsseldorf

     Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts­       Mitglied im Aufsichtsrat seit 09.05.2012
     räten und vergleichbaren Kontrollgremien:                   Mitglied im Prüfungsausschuss und im Nominierungs­
     EQS Group AG, München (börsennotiert), Mitglied des         ausschuss
     Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses
                                                                 Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts­
     Persönliche Daten:                                          räten und vergleichbaren Kontrollgremien:
     Geburtsjahr: 1969                                           InnoTec TSS AG, Düsseldorf (börsennotiert), Mitglied
     Geburtsort: Hannover                                        des Aufsichtsrats
     Nationalität: deutsch
                                                                 Persönliche Daten:
     Beruflicher Werdegang:                                      Geburtsjahr: 1968
     Seit 2018 Professorin für Rechnungslegung, Wirtschafts­     Geburtsort: Herne
     prüfung und Nachhaltigkeit an der Universität Hamburg       Nationalität: deutsch
     Seit 2012 Lehrbeauftragte an der Fakultät für Recht,
     Wirtschaft und Finanzen, Universität Luxemburg              Ausbildung:
     2010 – 2018 Professorin für Rechnungslegung und             Studium der Rechtswissenschaften an der Universität
     ­Corporate Governance, Carl von Ossietzky Universität       zu Köln
      Oldenburg
      2006 – 2010 Juniorprofessorin für interne und externe      Beruflicher Werdegang:
      Unternehmensrechnung, Freie Universität Berlin             1999 Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesge­
                                                                 richt Düsseldorf
     Auslandserfahrung:                                          1999 Deutsche Schutzvereinigung für
     Mehrjährige Auslandsaufenthalte als Gastprofessorin:        Wertpapierbesitz e. V. (DSW)
     City University Hong Kong,                                     seit 2005 Geschäftsführer DSW Service GmbH
     New York University, USA,                                      2007 – 2011 Geschäftsführer DSW e.V.
     Universität von Iowa, USA,                                     seit 2011 Hauptgeschäftsführer DSW e.V.
     Copenhagen Business School, Dänemark

     Ausbildung und Berufliche Erfahrung:
     2006 Promotion am Lehrstuhl für Betriebswirtschafts­
     lehre, Prüfungswesen und Unternehmensführung,
     Goethe-­Universität Frankfurt
     1996 – 2000 Consultant, Deloitte GmbH
     1996 Diplom-Ökonomin

freenet AG
Einladung zur Hauptversammlung                                                                                     11

5. ROBERT WEIDINGER, VALLEY                                  Beruflicher Werdegang:
Selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Corpo­    Seit 2020 Gründerin und CEO Banxware GmbH, Berlin
rate Finance Berater, Valley                                 2009 – 2021 Gründerin und Geschäftsführerin RatePAY
                                                             GmbH, Berlin
   Mitglied im Aufsichtsrat seit 09.05.2012                  Seit 2019 Anteilseignerin / Unterstützerin STARTUP
   Vorsitzender des Prüfungsausschusses                      TEENS GmbH
                                                             Seit 2017 Gesellschafterin / Mitgründerin PBA Experts
   Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts­     GmbH
   räten und vergleichbaren Kontrollgremien:                 2008 – 2010 Country Manager Deutschland Ogone
   Keine                                                     GmbH
                                                             2000 – 2008 Team Captain Europäischer Vertrieb / Sales-
   Persönliche Daten:                                        und Account Manager
   Geburtsjahr: 1962                                         The Royal Bank of Scotland plc (ehemals Worldpay / Bibit)
   Geburtsort: Nürnberg                                      1998 – 2000 Senior Sales Manager NRW, Hapag-Lloyd
   Nationalität: deutsch                                     Geschäftsreise GmbH
                                                             1992 – 1994 Reiseverkehrskauffrau, Atlas Reisen, Uni­
   Ausbildung:                                               globe und Explorer Fernreisen
   1982 Abitur am humanistischen Gymnasium
   1988 Diplomkaufmann (Univ.)                               Anderweitige Mandate und Qualifikationen:
   1994 Steuerberater                                        Seit 2020 Vorsitzender des Beirats „Junge Digitale Wirt­
   1995 Wirtschaftsprüfer                                    schaft“, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
                                                             Seit 2020 Vorstandsmitglied Alfred Herrhausen Gesell­
   Beruflicher Werdegang:                                    schaft
   1988 – 1999: Internationale Wirtschaftsprüfungsgesell­    Seit 2019 Vorstandsmitglied Bundesverband Deutsche
   schaft im Bereich Corporate Finance (ab 1994 Leiter des   Startups e.V.
   deutschen Branchenteams für Telekom und Medien)           Seit 2019 Mitglied des „Berliner Gründerstammtisches“,
   1999 – 2003: Partner in einer Mittelstands-Investment­    Regierung Land Berlin
   bank (Branchenfokus Telekom-Internet-Medien)              Seit 2019 Mitglied im FinTechRat, Bundesministerium
   Seit 2003: Inhaber einer Corporate Finance Beratungs­     der Finanzen
   gesellschaft und selbständiger Wirtschaftsprüfer und      Seit 2017 Mentorin, Axel Springer Porsche Plug and Play
   Steuer­berater                                            2019 Entrepreneurship Award, Gründerszene
                                                             2018 Gewählt als eine der Top 100 Frauen in Deutsch­
6. MIRIAM WOHLFAHRTH, BERLIN                                 land, Boston Consulting Group & Manager Magazin
CEO der Banxware GmbH, Berlin                                2017 Payment Personality Award, Merchant Payment
                                                             Ecosystem (MPE)
   Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichts­     2017 Stevie Award „Female Executive of the Year –
   räten und vergleichbaren Kontrollgremien:                 ­Business Services“, Stevie Awards Inc.
   Mercedes-Benz Mobility AG, Stuttgart (nicht börsen­        2016 Digital Female Leader Award, Global Digital Women
   notiert), Mitglied des Aufsichtsrats
   talentsconnect AG, Köln (nicht börsennotiert), Mitglied
   des Aufsichtsrats

   Persönliche Daten:
   Geburtsjahr: 1970
   Nationalität: deutsch

                                                                                                          freenet AG
12                                                                                Einladung zur Hauptversammlung

III. ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7

SYSTEM ZUR VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER DER FREENET AG

1. G RUNDZÜGE DER VERGÜTUNG UND UNTERNEHMENS­                     2. ÜBERPRÜFUNG UND ÜBERARBEITUNG DES
     STRATEGIE                                                       VERGÜTUNGSSYSTEMS 2021
     Die Unternehmensstrategie der freenet AG („freenet“)            Unter Berücksichtigung des Abstimmungsergebnisses im
     gründet auf dem klaren Anspruch, langfristiges und nach­        Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2021 sowie
     haltiges Wachstum mit Digital Lifestyle zu fördern. Unter       der vorgebrachten Anregungen von Investoren wurde das
     der Dachmarke freenet wird ein vielfältiges Digital-Life­       der ordentlichen Hauptversammlung vorgelegte Vergü­
     style-Produktportfolio angeboten. Darin enthalten sind          tungssystem 2021 einer ganzheitlichen Überprüfung in
     Mobilfunk, Internet, TV-Entertainment und Energie               Zusammenarbeit mit einem externen Vergütungsbera­
     sowie alle Services, Anwendungen und Geräte, die mit            ter unterzogen und grundlegend angepasst. Wesentli­
     einem mobilen Endgerät verbunden bzw. über ein intel­           che Veränderungen beinhalten, dass vorzeitige Auszah­
     ligentes Gerät gesteuert oder genutzt werden können.            lungen aus der kurzfristigen variablen Vergütung nicht
     Aus ­diesem Gesamtangebot generiert freenet individu­           mehr möglich sind und die langfristige variable Vergü­
     ell abgestimmte Lösungen für Kunden. Das Gesamtan­              tung überarbeitet wurde. Insbesondere wurde der Basis­
     gebot wird kontinuierlich optimiert, erweitert und an           betrag der langfristigen variablen Vergütung von der Ziel­
     den Lebenszyklus der Kundenbeziehungen angepasst.               erreichung der kurzfristigen variablen Vergütung ent­
     Wachstumserwartungen knüpfen sich insbesondere an               koppelt, um die langfristige Ausrichtung der Vergütung
     die Gewinnung von Neukunden, die Verlängerung und               des Vorstands besonders zu akzentuieren. Ferner wird
     das Management von Kundenbeziehungen sowie die wei­             die langfristige variable Vergütung stärker gewichtet, so
     tere Verbesserung der Kundenloyalität.                          dass sie die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütung
                                                                     bei einer 100 %igen Zielerreichung spürbar übersteigt
     Zur Umsetzung der strategischen Zielsetzungen und               und damit die langfristige und nachhaltige Entwicklung
     Messung der operativen Leistung verwendet die freenet           von freenet noch stärker fördert. Zusätzlich wurde der
     ein konzernweit einheitliches und bewährtes Steuerungs­         Katalog der Leistungskriterien um die Implementierung
     system. Die Erfolgsmessung knüpft an finanzielle wie            von relativen Leistungszielen im Vergleich zu relevanten
     auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren an, die den          Wettbewerbern sowie um Nachhaltigkeitsziele erweitert.
     Rahmen für eine wertorientierte Unternehmensführung             Die entsprechenden Zielstaffeln wurden am marktübli­
     bilden. In diesem Zusammenhang spielen auch Nach­               chen Niveau ausgerichtet. Weiterhin wurde der Auszah­
     haltigkeitsaspekte eine tragende Rolle. Nachhaltigkeits­        lungsbetrag aus der langfristigen variablen Vergütung
     aspekte sollen in jegliche Unternehmensentscheidungen           von 400 % auf nun 250 % des Basisbetrages begrenzt
     einbezogen und wirtschaftlichen Entscheidungskriterien          sowie die Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder
     gleichgestellt werden. Entlang der Wertschöpfungskette          reduziert. Schließlich wurde die Möglichkeit zur Gewäh­
     soll somit, dort wo es möglich ist und die Einflussnah­         rung einer Sondergratifikation durch den Aufsichtsrat für
     memöglichkeit nicht durch regulatorische Anforderun­            außergewöhnliche Leistungen und Erfolge des Vorstands
     gen oder besondere Marktgegebenheiten eingeschränkt             ersatzlos gestrichen.
     wird, Einfluss auf die soziale und ökologische Nachhal­
     tigkeit der Geschäftsaktivitäten der freenet genommen         3. S TRUKTUR UND BESTANDTEILE DER
     werden.                                                         VORSTANDSVERGÜTUNG
                                                                     Die Vorstandsvergütung setzt sich aus erfolgsunabhängi­
     Das Vergütungssystem für den Vorstand leistet einen             gen und erfolgsabhängigen Bestandteilen zusammen und
     wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der            umfasst folgende Vergütungsinstrumente: die Grundver­
     Strategie der freenet, in dem es Anreize für eine nachhal­      gütung (Festgehalt), die kurzfristige variable Vergütung
     tige, langfristige und wertorientierte Unternehmensent­         („STIP“) und die langfristige aktienbasierte Vergütung
     wicklung setzt und die Interessen der Aktionäre, ­Kunden,       („LTIP“ oder „langfristige variable Vergütung“). Neben­
     Mitarbeiter, Geschäftspartner, Umwelt und Gesellschaft          leistungen und Versorgungszusagen sind ebenfalls Teil
     adäquat berücksichtigt. Durch die Ausgestaltung des Ver­        des Vergütungssystems.
     gütungssystems werden die Vorstandsmitglieder moti­
     viert, die in der Strategie festgelegten Ziele zu verfolgen
     und damit eine nachhaltige langfristige Steigerung des
     Unternehmenswerts sicherzustellen.

freenet AG
Einladung zur Hauptversammlung                                                                                                        13

  Grafik 1: Übersicht Gesamtvergütung

                                                               GESAMTVERGÜTUNG

       Erfolgsunabhängige Vergütungs-           +              Erfolgsabhängige Vergütungs-             Weitere Vergütungsinstrumente
                 instrumente                                            instrumente                 +

                            Nebenleistungen                                                                         Clawback
                                                              kurzfristige           langfristige
    Grundvergütung                                             variable                variable
      (Festgehalt)                                            Vergütung               Vergütung
                           Versorgungszusage                     (STIP)                 (LTIP)                 Maximalvergütung

  Bei einer 100 %igen Zielerreichung sind die wesentlichen                   4. ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNGSINSTRUMENTE
  Vergütungsinstrumente wie folgt gewichtet:                                   Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus der
                                                                               Grundvergütung (Festgehalt) sowie Nebenleistungen
                                                                               und Versorgungszusagen.
  Grundvergütung (Festgehalt)                         maximal 45 %
  Erfolgsabhängige Vergütung                        mindestens 55 %          a) Grundvergütung (Festgehalt)
    davon kurzfristige variable
    Vergütung (STIP)                                  maximal 40 %             Die Grundvergütung besteht aus einem erfolgsunabhän­
    und langfristige aktienbasierte                                            gigen Festgehalt, das in gleichen Monatsraten ausgezahlt
    Vergütung (LTIP)                                mindestens 60 %            wird. Es bleibt im Regelfall während der Laufzeit des Vor­
                                                                               standsdienstvertrages unverändert.

                                                                             b) Nebenleistungen
  mit der Maßgabe, dass die Gewichtung jeweils auf Jahres­
  basis erfolgt.                                                               Die Gesellschaft schließt nach Abstimmung mit dem
                                                                               jeweiligen Vorstandsmitglied eine angemessene Unfall­
  Grafik 2: Gewichtung Hauptvergütungs­                                        versicherung ab. Ferner wird eine Vermögensschadens-
  komponenten                                                                  Haftpflichtversicherung („D&O Versicherung“) in dem
                                                                               für Vorstandsmitglieder vergleichbarer Gesellschaften
         Ausprägung Hauptvergütungskomponenten                                 üblichen Rahmen abgeschlossen. Für die D&O Versiche­
                 bei 100 % Zielerreichung                                      rung wird ein Selbstbehalt vereinbart, der den gesetzli­
                                                                               chen Mindestanforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG
                                          Erfolgsabhängige                     entspricht (zurzeit mindestens 10 % des Schadens bis
       Grundvergütung       +                Vergütung +
           (max. 45 %)                                                         mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen
                                                (min. 55 %)
                                                                               jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds). Die Prä­
                                                                               mien sowie ggf. darauf anfallende Steuern trägt jeweils
                                         STIP                 LTIP             die Gesellschaft.
                                      (max. 40 %)         (min. 60 %)

                                                                               Die Gesellschaft stellt jedem Vorstandsmitglied ferner
                                                                               einen Dienstwagen (bzw. das Vorstandsmitglied erhält
                                                                               bei Verzicht auf einen Dienstwagen den pauschalierten
                                                                               Gegenwert des ersparten Aufwands ausgezahlt). Die auf
                                                                               die private Nutzung anfallenden Steuern werden vom
                                                                               jeweiligen Vorstandsmitglied getragen.

                                                                               Soweit die Mitglieder des Vorstands bei Beginn der Tätig­
                                                                               keit einen vom Dienstsitz abweichenden Wohnsitz unter­
                                                                               halten und diesen beibehalten, können Reisekosten zwi­
                                                                               schen Dienst- und Wohnsitz im vertraglich geregelten
                                                                               Umfang erstattet werden.

                                                                                                                               freenet AG
Sie können auch lesen