Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 - virtuelle Hauptversammlung - Aareal Bank
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Aareal Bank AG, Wiesbaden | WKN: 540 811 | ISIN: DE 0005408116 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 virtuelle Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 27. Mai 2020, 10:30 Uhr MESZ ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Sitz der Aareal Bank AG, Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden. Die gesamte Versammlung wird nach Beschluss des Vorstands der Aareal Bank AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen- schafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (C19-AuswBekG) i. V. m. § 19 Abs. 2 der Satzung unter der Internetadresse www.aareal-bank.com (dort im Bereich Investoren/Hauptversammlung 2020) für ordnungsgemäß ange meldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).
2 Einladung zur Hauptversammlung 2020 Tagesordnung uropäischen Zentralbank für die Geschäftsjahre 2019 E und 2020 mindestens bis zum 1. Oktober 2020 keine TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahres Dividende zu zahlen, nach nochmaliger intensiver Ab abschlusses und des gebilligten Konzern wägung entschieden, zur Stärkung der Kapitalausstattung abschlusses, des Lageberichts und des der Hauptversammlung ausnahmsweise vorzuschlagen Konzernlageberichts mit den erläuternden zu beschließen, für das Geschäftsjahr 2019 keine Divi Berichten des Vorstands zu den Angaben dende auszuschütten, sondern den Bilanzgewinn voll nach § 289a HGB bzw. § 315a HGB sowie ständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. des Berichts des Aufsichtsrats für das Ge schäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn der Aareal Bank AG aus dem abgelaufenen Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 119.714.442,00 € Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß § 172 vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Satz 1 AktG am 24. März 2020 gebilligt; der Jahres abschluss ist damit festgestellt. Mit dem Jahresabschluss TOP 3: Beschlussfassung über die Ent wird auch der dort im Anhang enthaltene Vorschlag für lastung der Mitglieder des Vorstands für die Gewinnverwendung vorgelegt. Die Hauptversamm das Geschäftsjahr 2019 lung hat zu diesem TOP 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Ge schäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands TOP 2: Beschlussfassung über die Ver für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. wendung des Bilanzgewinns des Geschäfts jahres 2019 TOP 4: Beschlussfassung über die Ent lastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für Am 24. März 2020 hat der Aufsichtsrat den vom Vor das Geschäftsjahr 2019 stand aufgestellten Jahresabschluss einschließlich des Bilanzgewinns der Aareal Bank AG aus dem abgelaufe Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Ge nen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 119.714.442,00 € schäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichts gemäß § 172 Satz 1 AktG gebilligt, der damit festge rats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. stellt ist. Der Jahresabschluss enthält als Vorschlag der Verwaltung für die Gewinnverwendung den Vorschlag zur TOP 5: Beschlussfassung zur Wahl des Ausschüttung einer Dividende von 2,00 € je dividen Abschlussprüfers denberechtigter Stückaktie (derzeit: 59.857.221 Aktien), insgesamt also die Ausschüttung des vollständigen a) Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses Bilanzgewinns in Höhe von 119.714.442,00 €. schlägt der Aufsichtsrat vor, die Pricewaterhouse Coopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nach der Feststellung des Jahresabschlusses hat die Frankfurt am Main, zum Jahresabschlussprüfer und für die Aufsicht über die Aareal Bank AG zuständige Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 Europäische Zentralbank am 27. März 2020 bedeu sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht tende Banken aufgefordert und ihnen empfohlen, für des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlage die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis zum berichts zum 30. Juni 2020 zu bestellen. 1. Oktober 2020 keine Dividenden zu zahlen, um die Fähigkeit der Banken, Verluste aufzufangen und die b) Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses Kreditvergabe an Haushalte, kleine und mittlere Unter schlägt der Aufsichtsrat ferner vor, die KPMG AG nehmen und Konzerne während der COVID-19-Pande Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer mie zu unterstützen, zu stärken (EZB/2020/19). für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von Vorstand und Aufsichtsrat haben vor dem Hintergrund § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, die für Perioden der nachdrücklichen, eindeutigen Aufforderung der nach dem 31. Dezember 2020 und vor der ordent
Einladung zur Hauptversammlung 2020 3 lichen Hauptversammlung des Jahres 2021 aufge setzung des Aufsichtsrats gemäß Ziffer C.1 des Deut stellt werden. schen Corporate Governance Kodex („Kodex“) berück sichtigt. Die Wahlen der Anteilseignervertreter sollen Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verord in Übereinstimmung mit Ziffer C.15 Satz 1 des Kodex als nung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments Einzelwahl durchgeführt werden. und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unterneh Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsaus men von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung schusses schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Kandi des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission („EU- daten als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat Abschlussprüferverordnung“) durchgeführten Auswahl zu wählen: verfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, ent a) Jana Brendel, Frankfurt am Main (Deutschland), weder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Chief Technology Officer (CTO) der Nets A/S Berlin, oder die Ernst & Young GmbH Wirtschafts prüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum Prüfer b) Christof von Dryander, LL.M. (Yale), Frankfurt am für die prüferische Durchsicht der (etwaigen) zusätz Main (Deutschland), Senior Counsel (Rechtsanwalt) lichen unterjährigen Finanzinformationen im Sinne von bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP § 115 Abs. 7 WpHG, die für die Perioden nach dem 31. Dezember 2020 und vor der ordentlichen Haupt c) Sylvia Seignette, Langenselbold (Deutschland), versammlung des Jahres 2021 aufgestellt werden, zu Mitglied des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG wählen. Dabei hat er angegeben, dass er die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, präferiert. d) Elisabeth Stheeman, Surrey (Großbritannien), External Member, Financial Policy Committee und Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung Financial Market Infrastructure Board, Bank of frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte im England Sinne von Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschluss prüferverordnung ist und ihm keine die Auswahlmöglich e) Dietrich Voigtländer, Dinslaken (Deutschland), keiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 selbstständiger Unternehmer und Berater der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. f) Prof. Dr. Hermann Wagner, Frankfurt am Main TOP 6: Neuwahlen zum Aufsichtsrat (Deutschland), Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Professor an der Frankfurt School of Finance & Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 Management endet die reguläre Amtszeit von sechs Anteilseigner vertretern im Aufsichtsrat. Daher sind in der diesjährigen wobei die Wahl mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung Neuwahlen zum Aufsichtsrat in Hauptversammlung und gemäß § 9 Abs. 2 der S atzung entsprechendem Umfang durchzuführen. der Gesellschaft (i) für die Kandidaten a), d), e) und f) bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgt, die Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 2 Abs. 1 der Mit über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäfts bestimmungsvereinbarung in Verbindung mit § 9 Abs. 1 jahr 2023 und (ii) für die Kandidaten b) und c) bis zur der Satzung und §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG Beendigung der Hauptversammlung erfolgt, die über aus acht von der Hauptversammlung und vier von den die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr A rbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. 2022 beschließt. Bei der Wahl der Anteilseignervertreter ist die Haupt versammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stehen im nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berück Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben nach § 100 sichtigen die vom Aufsichtsrat zuletzt am 19. Dezember Abs. 5 AktG. Der Aufsichtsrat hat einen sorgfältigen 2019 gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 2 KWG beschlossenen Auswahlprozess für die vorgeschlagenen Kandidaten Ziele. Zudem wurde die Empfehlung zur Zusammen durchgeführt. Dieser wird nachfolgend dargestellt.
4 Einladung zur Hauptversammlung 2020 Der Prozess wurde durch den Präsidial- und Nominie vorzuschlagen, die Kandidaten a), d), e) und f) bis zur rungsausschuss des Aufsichtsrats unter Beteiligung Beendigung der Hauptversammlung, die über die Ent des gesamten Aufsichtsrats durchgeführt. Es wurde ein lastung für das Geschäftsjahr 2023 und die Kandidaten Anforderungsprofil auf der Basis des gegenwärtigen b) und c) bis zur Beendigung der Hauptversammlung, kollektiven Kompetenzprofils, welches sowohl die erfor die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 be derlichen fachlichen und persönlichen Eignungsvoraus schließt, zu bestellen. Zukünftig soll dann der Haupt setzungen als auch verschiedene Ziele zur Förderung versammlung vorgeschlagen werden, die Mitglieder des der geschlechtlichen, fachlichen, Alters- und geogra Aufsichtsrats für eine Amtszeit von vier Jahren zu wählen, fischen Diversität sowie eine angemessene Anzahl von sodass im Abstand von einem bzw. drei Jahren die unabhängigen Mitgliedern umfasst, die in der Erklärung Hälfte der Anteilseignervertreter neu zu wählen wäre. zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB veröffentlicht sind und daher hier nicht wiedergegeben Am Ende dieser Tagesordnung sind diesem Wahlvor werden, sowie der gesetzlichen und satzungsmäßigen schlag unter Informationen zu den unter TOP 6 zur Anforderungen und der Empfehlungen des Kodex Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten erstellt. die Lebensläufe der Kandidaten beigefügt, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten, fachliche Erfahrungen Potenzielle Kandidaten wurden auf Grundlage dieses und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsrats Profils und mithilfe externer Beratung identifiziert. Die mandat der Kandidaten Auskunft geben. relevanten Informationen über die Kandidaten wurden eingeholt und mit dem Profil abgeglichen. Schließlich TOP 7: Beschlussfassung über eine Ermäch wurden Kandidaten in der engeren Auswahl vom Vor tigung zum Erwerb und zur Verwendung sitzenden und Mitgliedern des Aufsichtsrats persönlich eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG interviewt. Die durch die Hauptversammlung am 20. Mai 2015 Der Vorschlag der Kandidaten a) bis f) entspricht dem erteilte und bis zum 19. Mai 2020 befristete, noch nicht zuvor beschriebenen kollektiven Kompetenzprofil. Die ausgenutzte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien darin beschriebenen Kriterien und Ziele würden mit dem zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß § 71 Abs. 1 Vorschlag erfüllt. Der Aufsichtsrat hält die Kandidaten Nr. 7 AktG soll durch eine neue, bis zum 26. Mai 2025 a) bis f) für unabhängig im Sinne der Ziffer C.13 des laufende Ermächtigung ersetzt werden. Kodex und die Kandidaten haben keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Aareal Bank AG oder Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu zu deren Konzernunternehmen, den Organen der Ge beschließen: sellschaft oder einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Sie haben erklärt, ausreichende a) Die von der Hauptversammlung am 20. Mai 2015 zeitliche Kapazitäten für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu unter TOP 7 erteilte Ermächtigung zum Erwerb haben. eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG wird für die Zeit ab Insbesondere Herr Prof. Wagner verfügt als Steuerberater Wirksamwerden der neuen, nachfolgend unter lit. b) und Wirtschaftsprüfer sowie als ehemaliger Partner erteilten Ermächtigung aufgehoben. renommierter Wirtschaftsprüfungsgesellschaften über umfangreiche Expertise in Finanzierungs- Abschluss b) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG prüfungs- und Risikomanagementfragen und im Banken ermächtigt, bis zum 26. Mai 2025 zum Zwecke des wesen. Wenn die Hauptversammlung die unter a) bis Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben und f) vorgeschlagenen Kandidaten wählt, besteht der Auf zu verkaufen. Der Handelsbestand der zu diesem sichtsrat aus sieben männlichen und fünf weiblichen Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines Mitgliedern. jeden Tages 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der niedrigste Gegenwert, zu dem Der Aufsichtsrat hat am 6. April 2020 nach ausführ jeweils eine Aktie erworben werden darf, wird auf licher Erörterung beschlossen, der Hauptversammlung den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der
Einladung zur Hauptversammlung 2020 5 Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleich bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung baren Nachfolgesystem an der Wertpapierbörse in der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert Frankfurt am Main) an den letzten drei Handelstagen geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main vor dem vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grund jeweiligen Erwerb oder der jeweiligen Eingehung kapitals zu erwerben. Eigene Aktien zusammen mit einer Verpflichtung zum Erwerb abzüglich 10 % fest anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, die die gelegt, der höchste Gegenwert auf diesen durch Gesellschaft bereits erworben hat und jeweils noch schnittlichen Schlusskurs zuzüglich 10 %. Auf die besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71a ff. AktG erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft als 10 % des jeweiligen Grundkapitals über- bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr schreiten. nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals Der Erwerb eigener Aktien erfolgt nach Wahl des entfallen. Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. TOP 8: Beschlussfassung über eine Ermäch Im Fall des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbs tigung zum Erwerb und zur Verwendung preis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), bei einem eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG öffentlichen Kaufangebot darf der Angebotspreis je sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnitt des Andienungsrechts lichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nach Die durch die Hauptversammlung am 20. Mai 2015 folgesystem an der Wertpapierbörse in Frankfurt am erteilte und bis zum 19. Mai 2020 befristete, noch nicht Main) an den jeweils dem Erwerb bzw. der Eingehung ausgenutzte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einer Verpflichtung zum Erwerb oder der öffentlichen zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß § 71 Abs. 1 Ankündigung des Erwerbsangebots vorangegangenen Nr. 8 AktG soll durch eine neue, bis zum 26. Mai 2025 drei Handelstagen der Wertpapierbörse in Frankfurt laufende Ermächtigung ersetzt werden. Ergänzend hier am Main um nicht mehr als 10 % über- oder unter zu soll eine Ermächtigung erteilt werden, eigene Aktien schreiten. unter Einsatz von Derivaten zu erwerben. Über die grund sätzliche Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot das (TOP 8) und die ergänzende Ermächtigung zum Ein Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene satz von Derivaten (TOP 9) soll separat abgestimmt Rückkaufvolumen überschreitet, muss der Erwerb werden. nach dem Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine be Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu vorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu beschließen: 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen a) Die derzeit bestehende, durch die Hauptversamm können unter insoweit partiellem Ausschluss eines lung am 20. Mai 2015 unter TOP 8 erteilte und bis etwaigen, weitergehenden Andienungsrechts der zum 19. Mai 2020 befristete Ermächtigung zum Aktionäre vorgesehen werden. Das öffentliche Kauf Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß angebot kann weitere Bedingungen vorsehen. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts wird für die Zeit ab Wirksamwerden c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser der neuen, nachfolgend unter lit. b) bis lit. d) erteil oder einer früheren Ermächtigung erworbenen ten Ermächtigung aufgehoben. eigenen Aktien wie folgt zu verwenden: b) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (1) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien ermächtigt, bis zum 26. Mai 2025 zu jedem zu über die Börse oder durch ein öffentliches Ange lässigen Zweck eigene Aktien in einem Volumen von bot an alle Aktionäre zu veräußern.
6 Einladung zur Hauptversammlung 2020 (2) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustim schuldverschreibungen anstelle neuer Aktien mung des Aufsichtsrats, die für den Zeitraum aus bedingter Kapitalerhöhung auszugeben. zwischen zwei Aufsichtsratssitzungen auch vor ab als Höchstbetragsermächtigung erteilt werden (5) Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, kann, eine Veräußerung der aufgrund dieser bei einer Veräußerung erworbener eigener Aktien oder einer früheren Ermächtigung erworbenen mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch öffent eigenen Aktien auch in anderer Weise als über liches Angebot an alle Aktionäre den Inhabern die Börse oder durch öffentliches Angebot an alle der von der Gesellschaft oder von Tochterge Aktionäre vorzunehmen, wenn die Veräußerung sellschaften ausgegebenen Options- und/oder gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Wandlungsrechte Bezugsrechte auf die Aktien Satz 4 AktG zu einem Barpreis erfolgt, der den in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeit Ausübung der Options- und/oder Wandlungs punkt der Veräußerung nicht wesentlich unter rechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs schreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit pflicht zustehen würde. der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (6) Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die auf veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grund grund dieser oder einer früheren Ermächtigung kapitals weder zum Zeitpunkt der Beschluss erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung fassung der Hauptversammlung noch zum Zeit des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversamm punkt der Ausübung dieser Ermächtigung über lungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung schreiten dürfen. Auf diese Begrenzung von 10 % führt, sofern nicht Abweichendes bestimmt wird, des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann ab die in direkter oder entsprechender Anwendung weichend hiervon bestimmen, dass das Grund des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der kapital unverändert bleibt und sich stattdessen Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt durch die Einziehung der Anteil der übrigen ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur An aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermäch passung der Angabe der Zahl der Aktien in der tigung entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG Satzung ermächtigt. unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgege benen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien oder Optionsrechten auf Aktien ausgegeben wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien ge wurden bzw. noch ausgegeben werden können. mäß den vorstehenden Ermächtigungen nach den Ziffern (2) bis (5) verwendet werden. Darüber hinaus (3) Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die erwor kann der Vorstand im Fall der Veräußerung der benen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien durch öffentliches Angebot an alle Aktionäre auch außerhalb der Börse gegen Sachleistung das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung einschließlich Forderungen gegen die Gesell des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen. schaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern, insbesondere im Zusam d) Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb menhang mit dem Erwerb von Unternehmen, und zur Verwendung eigener Aktien können einzeln Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unter oder gemeinsam, einmal oder mehrmals, ganz oder nehmen oder mit Unternehmenszusammen in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, schlüssen. aber ebenso durch ihre unmittelbaren oder mittel baren Tochtergesellschaften oder für ihre oder deren (4) Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, die Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. e rworbenen Aktien mit Zustimmung des Auf sichtsrats zur Erfüllung von Umtausch- oder Bezugsrechten aus Wandel- oder Options
Einladung zur Hauptversammlung 2020 7 TOP 9: Beschlussfassung über die Ermäch schiedlichen oder in Verbindung mit nicht unter tigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen diese E rmächtigung fallenden anderweitig zulässigen des Erwerbs und der Veräußerung eigener Transaktionen durch die Gesellschaft, ihre Konzern Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum gesellschaften oder für ihre oder deren Rechnung Ausschluss des Bezugs- und des Andie durch Dritte ausgenutzt werden. Alle Aktienerwerbe nungsrechts unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien in einem Umfang von höchstens 5 % des zum Zeit Bei Ausübung der unter TOP 8 zu beschließenden Er punkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung mächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll der Erwerb oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt auch unter Einsatz von Derivaten möglich sein. Dadurch der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden soll das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben Grundkapitals beschränkt. Die Aktienerwerbe sind werden darf, nicht erhöht werden; es werden lediglich darüber hinaus auf die 10-%-Grenze der nach dem im Rahmen der Höchstgrenze des TOP 8, weiter ein TOP 8 von der Hauptversammlung beschlossenen geschränkt durch lit. a) bis lit. c) des nachfolgenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien anzu Beschlussvorschlags, und unter Anrechnung auf diese rechnen. Höchstgrenze weitere Handlungsalternativen zum Er werb eigener Aktien eröffnet. c) Die Derivate müssen mit einem oder mehreren Kreditinstitut(en), einem oder mehreren nach § 53 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 weiteren Beschluss zu fassen: KWG tätigen Unternehmen oder einer Gruppe oder einem Konsortium solcher Kreditinstitute und/oder a) Die derzeit bestehende, durch die Hauptversamm solchen Unternehmen abgeschlossen werden. In lung am 20. Mai 2015 unter TOP 8 erteilte und den Bedingungen der Derivate muss vertraglich ver bis zum 19. Mai 2020 befristete Ermächtigung zum einbart sein, dass die Derivate nur mit Aktien bedient Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wird grundsatzes erworben wurden; dem genügt der für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen, nach Erwerb über die Börse. folgend unter lit. b) bis lit. f) erteilten Ermächtigung aufgehoben. d) Der bei Ausübung eines Derivats zu zahlende Kauf preis je Aktie der Gesellschaft („Ausübungspreis“) b) In Ergänzung der unter TOP 8 zur Beschlussfassung darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleich Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Erwerb baren Nachfolgesystem an der Wertpapierbörse in eigener Aktien außer auf den dort beschriebenen Frankfurt am Main) an den jeweils dem Abschluss Wegen auch unter Einsatz von Put- oder Call- des betreffenden Derivatgeschäfts vorangegangenen Optionen durchgeführt werden. Der Vorstand wird drei Handelstagen der Wertpapierbörse in Frankfurt ermächtigt, Optionen zu veräußern, die die Gesell am Main um nicht mehr als 10 % über- oder unter schaft zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft bei schreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber Ausübung der Option verpflichten (Put-Optionen). unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, Opti Optionsprämie). Die von der Gesellschaft für Call- onen zu erwerben und auszuüben, die der Gesell Optionen gezahlte Optionsprämie darf nicht wesent schaft das Recht vermitteln, Aktien der Gesellschaft lich über und die für Put-Optionen vereinnahmte bei Ausübung der Option zu erwerben (Call-Optio Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach nen). Schließlich können Aktien der Gesellschaft anerkannten finanzmathematischen Methoden er unter Einsatz einer Kombination aus diesen Derivaten mittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen erworben werden. Die vorstehend in diesem Absatz Derivate liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem genannten Instrumente werden auch als „Derivate“ der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen bezeichnet. Diese Ermächtigung kann ganz oder ist. Bei der Ermittlung des Erwerbs- und Veräuße teilweise, einmalig oder in mehreren, auch unter rungspreises der Call- oder Put-Optionen und der
8 Einladung zur Hauptversammlung 2020 Kombination aus Call- und Put-Optionen ist g eltenden Fassung eine in Textform und in deutscher unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des berücksichtigen. depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zur Teil nahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung e) Die Laufzeit eines Derivats darf jeweils 18 Monate des Stimmrechts erforderlich. nicht überschreiten, muss spätestens am 26. Mai 2025 enden und muss so gewählt werden, dass der Erwerb Das ARUG II ist in weiten Teilen am 1. Januar 2020 der Aktien der Gesellschaft in Ausübung der Deri in Kraft getreten. Die Änderungen des § 123 Abs. 4 vate nicht nach dem 26. Mai 2025 erfolgt. Werden Satz 1 AktG und der neu eingefügte § 67c AktG finden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter gemäß § 26j Abs. 4 EG-AktG erst ab dem 3. Sep Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, tember 2020 Anwendung und entfalten danach erst ist ein Recht der Aktionäre, solche Derivatgeschäfte mals Gültigkeit für Hauptversammlungen, die nach dem mit der Gesellschaft abzuschließen, in entspre 3. September 2020 einberufen werden. Die entspre chender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG chenden Vorschriften werden damit bereits vor der ausgeschlossen. Ein Recht der Aktionäre auf Ab ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im schluss von Derivatgeschäften besteht auch insoweit Jahr 2021 anwendbar sein. nicht, als beim Abschluss von Derivatgeschäften ein bevorrechtigtes Angebot für den Abschluss von Um eine Abweichung der Regelungen zum Nachweis Derivatgeschäften bezogen auf geringere Stückzahlen für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesell an Aktien vorgesehen wird. Aktionäre haben ein schaft oder der Ausübung des Stimmrechts in Satzung Recht auf Andienung ihrer Aktien an die Gesellschaft und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpas nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus sung der Satzung beschlossen werden. den Derivatgeschäften zur Abnahme der Aktien ver pflichtet ist. Ein etwaiges, weitergehendes Andie Unabhängig von den Änderungen durch das ARUG II nungsrecht ist ausgeschlossen. soll § 16 der Satzung mit Blick auf § 118 Abs. 1 AktG geändert werden. Der Vorstand soll künftig ermächtigt f) Für die Verwendung von Aktien, die unter Einsatz werden, vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptver von Derivaten erworben werden, gelten die zu sammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und TOP 8 lit. d) festgesetzten Regeln entsprechend. ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. gemäß den Ermächtigungen in den lit. d) des Beschlussvorschlags zu TOP 8 verwendet werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: TOP 10: Beschlussfassung über Satzungsänderungen a) Änderung von § 15 der Satzung: Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptver (1) § 15 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu sammlung und die Ausübung des Stimmrechts w urden gefasst: durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärs rechterichtlinie („ARUG II“, BGBl. I (2019), S. 2637 ff.) „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und geändert. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen oder die Ausübung des Stimmrechts soll bei Inhaber Aktionäre berechtigt, die sich vor der Haupt aktien börsennotierter Gesellschaften nach dem über versammlung anmelden und ihre Berechtigung arbeiteten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG zukünftig der Nach zur Teilnahme an der Hauptversammlung nach weis des Letztintermediärs gemäß dem neu eingefügten weisen. Hierfür ist ein besonderer Nachweis des § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Gemäß § 15 Abs. 4 Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Nachweis über der Satzung der Gesellschaft ist entsprechend den Vor den Anteilsbesitz durch den Letztintermediär gaben des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG in der derzeit gem. § 67c Abs. 3 AktG ist hierfür in jedem Fall
Einladung zur Hauptversammlung 2020 9 ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes Die Gesellschaft hält an jeder der vorgenannten Tochter hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der gesellschaften jeweils 100 % der Anteile. Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür Zu a) Zwischen der Gesellschaft als herrschendem mitgeteilten Adresse in Textform mindestens Unternehmen und der DHB Verwaltungs AG als sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. beherrschtem Unternehmen besteht der Beherr Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.“ schungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 2. Januar 2019. Die Regelung zur außerordentlichen (2) § 15 Abs. 4 der Satzung wird gestrichen. Kündigung in Ziffer 4 Abs. 2 des entsprechenden Der bisherige § 15 Abs. 5 der Satzung wird zu Vertrags wurde mit Vereinbarung vom 20. De § 15 Abs. 4 der Satzung. zember 2019 geändert. Ziffer 4 Abs. 2 hat infolge der Änderungsvereinbarung folgenden Wortlaut: (3) Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung des § 15 der Satzung erst nach dem 3. Septem „Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wich ber 2020 zur Eintragung in das Handelsregister tigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungs anzumelden. frist bleibt unberührt. Die Aareal Bank ist insbe sondere zur Kündigung aus wichtigem Grund b) § 16 der Satzung wird um folgenden Absatz (4) berechtigt, wenn sie nicht mehr mit Mehrheit an ergänzt: der DHBV beteiligt ist oder sonst ein wichtiger Grund im Sinne von R 14.5 Abs. 6 Körperschaft „Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass steuerrichtlinie 2015 oder einer entsprechenden Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Vorschrift vorliegt, die im Zeitpunkt der Kündigung Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevoll dieses Vertrags Anwendung findet.“ mächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektroni Zu b) Zwischen der Gesellschaft als herrschendem scher Kommunikation ausüben können. Der Vorstand Unternehmen und der Aareal Immobilien Betei ist auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang ligungen GmbH als beherrschtem Unternehmen und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsaus besteht der Beherrschungs- und Gewinnabfüh übung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden mit der rungsvertrag vom 19. November 2002 in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt ge Fassung vom 25. April 2003. Die Regelung zur macht.“ Verlustübernahme in Ziffer 6 des entsprechenden Vertrags wurde mit Vereinbarung vom 20. De TOP 11: Beschlussfassung über die zember 2019 geändert. Ziffer 6 hat infolge der Zustimmung zur Änderung von bestehenden Änderungsvereinbarung folgenden Wortlaut: Beherrschungs- und Gewinnabführungs verträgen „Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweiligen Fassung Zwischen der Gesellschaft als herrschendem Unterneh entsprechend.“ men (Organträger) und folgenden Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und einer Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: GmbH als jeweilige beherrschte Gesellschaft (Organ gesellschaft) wurden jeweils Änderungsvereinbarungen a) Der Änderungsvereinbarung vom 20. Dezember 2019 zu bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungs zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsver verträgen abgeschlossen: trag vom 2. Januar 2019 zwischen der Aareal Bank AG und der DHB Verwaltungs AG wird zugestimmt. a) DHB Verwaltungs AG mit Sitz in Wiesbaden b) Der Änderungsvereinbarung vom 20. Dezember 2019 b) Aareal Immobilien Beteiligungen GmbH mit Sitz zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsver in Wiesbaden trag vom 19. November 2002 in der Fassung vom
10 Einladung zur Hauptversammlung 2020 25. April 2003 zwischen der Aareal Bank AG und • Diplom in Technik für Informatik, Ingenieurschule der Aareal Immobilien Beteiligungen GmbH wird für Elektronik und Informationsverarbeitung, Görlitz zugestimmt. (Deutschland) • Diplom in Elektronik, Betriebsberufsschule Die Hauptversammlung der DHB Verwaltungs AG und Robotron-Elektronik, Radeberg (Deutschland) die Gesellschafterversammlung der Aareal Immobilien Beteiligungen GmbH haben der jeweiligen Änderungs 3. Beruflicher Werdegang und fachliche vereinbarung bereits zugestimmt. Die Änderungsver Erfahrungen einbarungen werden erst mit Zustimmung der Haupt versammlung der Gesellschaft und anschließender Seit 2019 Chief Technology Officer (CTO), Nets A/S, Eintragung in das jeweilige Handelsregister der betei Kopenhagen (Dänemark) ligten Tochtergesellschaften wirksam. 2018 - 2020 Chief Information Officer (CIO) der Con cardis Payment Group und Mitglied der Der Vorstand der Gesellschaft, der Vorstand der DHB Geschäftsführung der Concardis GmbH, Verwaltungs AG und die Geschäftsführung der Aareal Frankfurt am Main (Deutschland) Immobilien Beteiligungen GmbH haben jeweils einen 2015 - 2018 Managing Director, Leitung Digitale gemeinsamen Bericht gemäß § 293a AktG erstattet, in Lösungen („Digital Solutions“), Deutsche dem die jeweilige Änderungsvereinbarung erläutert und Bank AG, Frankfurt am Main (Deutschland) begründet wurde. Die gemeinsamen Berichte sind zu 2014 - 2015 Managing Director, Leitung Anwendungs sammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unter entwicklung („Application Development“), lagen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main an über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Für (Deutschland) die vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabfüh 2008 - 2014 Director, IT Programm-Managerin, rungsverträge ist eine Prüfung durch einen Vertragsprüfer Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main gemäß § 293b Abs. 1 2. Halbsatz AktG entbehrlich, (Deutschland) da sich alle Geschäftsanteile der jeweiligen Tochterge 2006 - 2007 Leitung IT/Operations, norisbank GmbH, sellschaften in der Hand der Gesellschaft befinden. Alle Frankfurt am Main (Deutschland) zu veröffentlichenden Unterlagen werden auch in der 2003 - 2006 IT-Portfoliomanagerin Vertrieb/Kunden Hauptversammlung zugänglich gemacht. beziehungsmanagement/Finanzen (Channels/CRM/Finance), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main (Deutschland) 1998 - 2002 Leitung Online-Banking-Systeme, Informationen zu den unter TOP 6 Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichts (Deutschland) ratskandidaten 1991- 1998 Softwareentwicklerin und Projekt managerin, SMS International GmbH, I. Lebenslauf Frau Jana Brendel Frankfurt am Main (Deutschland) 1. Persönliche Angaben 4. Weitere Mandate und Betätigungen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer C.14 Geburtsdatum 9. April 1970 des Kodex Wohnort Frankfurt am Main (Deutschland) Nationalität Deutsch Für Frau Jana Brendel besteht keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Es be 2. Ausbildung steht darüber hinaus auch keine Mitgliedschaft in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium • Diplom in Wirtschaftsinformatik und Wirtschaft gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. (FH), AKAD Hochschule für Berufstätige, Leipzig (Deutschland)
Einladung zur Hauptversammlung 2020 11 II. Lebenslauf Herr Christof von Dryander, III. Lebenslauf Frau Sylvia Seignette LL.M. (Yale) 1. Persönliche Angaben 1. Persönliche Angaben Geburtsdatum 6. Juli 1950 Geburtsdatum 26. September 1953 Wohnort Langenselbold (Deutschland) Wohnort Frankfurt am Main (Deutschland) Nationalität Deutsch Nationalität Deutsch 2. Ausbildung 2. Ausbildung • Bankkauffrau, Hessische Landesbank, • Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirt Frankfurt am Main (Deutschland) schaft, Universität Freiburg (Deutschland) • Diplom als Außenhandelskauffrau • Referendardienst, Landgericht Freiburg (Deutschland) • Master of Laws (LL.M.), Yale University, 3. Beruflicher Werdegang und fachliche New Haven (USA) Erfahrungen 3. Beruflicher Werdegang und fachliche Seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der Erfahrungen Aareal Bank AG 2005 - 2013 Vorsitzende der Geschäftsführung der Seit 2018 Senior Counsel, Cleary Gottlieb Steen & Credit Agricole Corporate and Investment Hamilton LLP, New York City (USA), Bank und Group Senior Country Officer Frankfurt am Main (Deutschland) der Credit Agricole Gruppe in Deutschland Seit 2013 Stellvertretender Vorsitzender des Auf und Österreich, Frankfurt am Main sichtsrats der DWS Investment GmbH, (Deutschland) Frankfurt am Main (Deutschland) 2002 - 2005 Geschäftsleiterin der Bank of America 2016 - 2017 Global Co-General Counsel, Deutsche für Deutschland, Schweiz, Österreich, Bank AG, Frankfurt am Main (Deutschland) Frankfurt am Main (Deutschland) 2013 - 2015 Deputy General Counsel, Deutsche Bank 1989 - 2002 Mitglied des Vorstands der JP Morgan AG, Frankfurt am Main (Deutschland) AG, Deutschland und ihrer Vorläufer, 1982 - 2012 Rechtsanwalt und (ab 1990) Partner, Frankfurt am Main (Deutschland) Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 1978 - 1989 Verschiedene leitende Positionen bei New York City (USA), tätig in Frankfurt am der JP Morgan AG und ihren Vorläufern, Main (Deutschland), Brüssel (Belgien), Frankfurt am Main (Deutschland) London (Großbritannien) und Hongkong (China) 4. Funktionen bei der Aareal Bank AG 1981 - 1982 US-Anwaltskanzlei, Washington, D.C. (USA) Seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzende des Risikoausschusses) 4. Weitere Mandate und Betätigungen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer C.14 5. Weitere Mandate und Betätigungen des Kodex gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer C.14 des Kodex Herr Christof von Dryander, LL.M. (Yale) ist stellver tretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der DWS Invest Für Frau Sylvia Seignette besteht keine Mitgliedschaft ment GmbH, Frankfurt am Main (Deutschland). Es in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. besteht darüber hinaus keine Mitgliedschaft in einem Es besteht darüber hinaus auch keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontroll gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. gremium gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.
12 Einladung zur Hauptversammlung 2020 IV. Lebenslauf Frau Elisabeth Stheemann 5. Weitere Mandate und Betätigungen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer C.14 1. Persönliche Angaben des Kodex Geburtsdatum 24. Januar 1964 Für Frau Elisabeth Stheemann besteht keine Mitglied Wohnort Surrey (Großbritannien) schaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Nationalität Britisch/Deutsch Es besteht jedoch eine Mitgliedschaft in einem ver gleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium 2. Ausbildung der Edinburgh Investment Trust Plc, Edinburgh (Schott land) (non-Executive Director, Board of Directors). • Bankkauffrau, Vereins- und Westbank AG, Hamburg (Deutschland) • Studium der Betriebswirtschaft an der Wirtschafts V. Lebenslauf Herr Dietrich Voigtländer akademie Hamburg (Deutschland) • Diplom in Business Studies, London School of 1. Persönliche Angaben Economics, London (Großbritannien) Geburtsdatum 18. Oktober 1958 3. Beruflicher Werdegang und fachliche Wohnort Dinslaken (Deutschland) Erfahrungen Nationalität Deutsch Seit 2018 External Member, Financial Policy 2. Ausbildung Committee, Bank of England, London (Großbritannien) • Studium des Wirtschaftsingenieurwesens mit Seit 2017 External Member, Financial Market Schwerpunkt Fertigung an der Technischen Hoch- Infrastructure Board, Bank of England, schule Karlsruhe (Deutschland) London (Großbritannien) 2015 - 018 Senior Advisor, Prudential Regulation 3. Beruflicher Werdegang und fachliche Authority, Bank of England, London Erfahrungen (Großbritannien) 2013 - 2014 Global Chief Operating Officer (COO), Seit 2014 Unternehmer und Berater für Innova Member of Global Management Com tions- und Transformationsmanagement, mittee and Global Operating Committee, Unternehmen im Finanzdienstleistungs- LaSalle Investment Management, London und Technologiesektor (Großbritannien) und Chicago (USA) 2009 - 2014 Vorsitzender des Vorstands der Portigon 1988 - 2012 Verschiedene Funktionen in der Invest AG, dem Rechtsnachfolger der WestLB AG, ment Banking Division und Global Capital Düsseldorf (Deutschland) Markets, zuletzt Chief Operating Officer 2008 - 2009 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands (COO), Real Estate and Natural Resources, der WestLB, Düsseldorf (Deutschland) Morgan Stanley, London (Großbritannien) 1997 - 2008 Mitglied des Vorstands der DZ BANK AG und ihrer Vorläuferinstitute GZ-Bank AG 4. Funktionen bei der Aareal Bank AG und SGZ-Bank AG, Frankfurt am Main (Deutschland) Seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats (stellvertretende Vorsitzende des Risikoausschusses und 4. Funktionen bei der Aareal Bank AG Mitglied im Technologie- und Innovations ausschuss) Seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender des Technologie- und Innovationsaus schusses und Mitglied im Prüfungsaus schuss und Vergütungskontrollausschuss)
Einladung zur Hauptversammlung 2020 13 5. Weitere Mandate und Betätigungen 1983 - 1991 Prüfer, Bereich Bankenprüfung, Peat, gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer C.14 Marwick, Mitchell & Co., Frankfurt am Main des Kodex (Deutschland) Für Herrn Dietrich Voigtländer besteht keine Mitglied 4. Funktionen bei der Aareal Bank AG schaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Es besteht darüber hinaus auch keine Mitgliedschaft Seit 2015 Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontroll des Prüfungsausschusses und Mitglied gremium gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. Risikoausschuss) 5. Weitere Mandate und Betätigungen VI. Lebenslauf Herr Prof. Dr. Hermann Wagner gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und Ziffer C.14 des Kodex 1. Persönliche Angaben Herr Prof. Dr. Hermann Wagner ist Mitglied des Auf Geburtsdatum 4. Juli 1956 sichtsrats der Squadra Immobilien GmbH & Co. KGaA, Wohnort Frankfurt am Main (Deutschland) der PEH Wertpapier AG und der Consus Real Estate AG. Nationalität Deutsch Es besteht darüber hinaus keine Mitgliedschaft in einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontroll 2. Ausbildung gremium gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. • Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Diplomabschluss mit anschließender Promotion, Justus-Liebig-Universität Gießen • Zugelassener Steuerberater Bericht des Vorstands an die Haupt • Zugelassener Wirtschaftsprüfer versammlung zu den unter TOP 8 vorgeschlagenen Ermächtigungen 3. Beruflicher Werdegang und fachliche und zum Bezugsrechtsausschluss Erfahrungen gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Seit 2008 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis Der Vorstand hat zu TOP 8 gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, Seit 2008 Professur an der Frankfurt School of 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über Finance & Management, Deutschland die Gründe für die vorgeschlagene Ermächtigung zum 2002 - 2008 Vorstand und Partner, Global Financial Erwerb eigener Aktien unter teilweiser Einschränkung des Services und weitere Management- Gleichbehandlungsgrundsatzes und eines eventuellen Funktionen, Ernst & Young AG, Frankfurt Bezugs- und/oder Andienungsrechts der Aktionäre am Main (Deutschland) sowie für die vorgeschlagene Ermächtigung zur Veräu 1999 - 2001 Regional Managing Partner Frankfurt and ßerung eigener Aktien anders als über die Börse oder Managing Partner Financial Services unter Wahrung des Gleichbehandlungssatzes und zum Deutschland, Arthur Andersen GmbH, vorgeschlagenen Ausgabebetrag erstattet. Der Bericht Frankfurt am Main (Deutschland) wird wie folgt bekannt gemacht: 1998 - 1999 Niederlassungsleiter Frankfurt, KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Frankfurt am Main (Deutschland) und Ausschluss etwaiger Andienungsrechte 1992 - 1997 Partner, KPMG Peat Marwick Treuhand GmbH bzw. der späteren KPMG Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung möchte sich Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, die Gesellschaft in marktüblicher Weise weiterhin Frankfurt am Main (Deutschland) die Möglichkeit erhalten, vom Erwerb eigener Aktien
14 Einladung zur Hauptversammlung 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Verwendung erworbener Aktien und Die Ermächtigung versetzt die Gesellschaft grundsätzlich Bezugsrechtsausschluss in die Lage, bis zum 26. Mai 2025, d. h. bis zur gesetz lich zulässigen Höchstdauer von fünf Jahren, eigene Die aufgrund der unter TOP 8 vorgeschlagenen Ermäch Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des Grund tigung oder aufgrund einer früheren Ermächtigung kapitals zu jedem zulässigen Zweck zu erwerben. Mit erworbenen eigenen Aktien dürfen wie folgt verwendet der vorgeschlagenen Verlängerung der Ermächtigung der werden: Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 ist die Gesell schaft in der Lage, für den weiteren Zeitraum bis zum Die erworbenen Aktien können entweder über die Börse 26. Mai 2025 das Instrument des Erwerbs eigener oder durch öffentliches Angebot veräußert werden oder Aktien zu nutzen, um die hiermit verbundenen Vorteile mit der Folge einer Herabsetzung des Grundkapitals im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu eingezogen werden. In diesen Fällen wird bei Veräuße realisieren. rung der Aktien das Recht der Aktionäre auf Gleich behandlung gewahrt. Der zulässige Besitz eigener Aktien ist – unter Einbe ziehung der unter TOP 7 vorgeschlagenen Ermächtigung Darüber hinaus sieht der Beschlussvorschlag vor, dem zum Erwerb eigener Aktien zu Wertpapierhandels Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch die zwecken – gesetzlich auf 10 % des Grundkapitals be Veräußerung der gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erwor schränkt (§ 71 Abs. 2 AktG). Der Erwerb kann über die benen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder über ein öffentliches Kaufangebot zu den Börse oder durch öffentliches Angebot an alle Aktionäre in der Ermächtigung festgelegten und am aktuellen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ge Börsenkurs orientierten Preisen erfolgen. Hierdurch er mäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu ermöglichen, wenn halten alle Aktionäre in gleicher Weise die Gelegenheit, dies zu einem Barpreis erfolgt, der den maßgeblichen Aktien an die Gesellschaft zu veräußern, sofern die Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt Gesellschaft von der Ermächtigung zum Erwerb eigener der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Aktien Gebrauch macht. Die Rechte der Aktionäre und Verwaltung wird einen etwaigen Abschlag des Ausgabe das Gleichbehandlungsgebot sind daher angemessen preises gegenüber dem Börsenpreis möglichst gering gewahrt. Sofern ein öffentliches Angebot überzeichnet halten und auf höchstens 5 % beschränken. Mit einer ist, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine solchen engen Anbindung an den aktuellen Börsen b evorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu preis wird eine Verwässerung des Beteiligungswerts der 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Aktionäre vermieden. Die endgültige Festlegung des Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen können Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht vorgesehen werden. Diese Möglichkeiten dienen dazu, zeitnah vor der Verwendung. gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwer benden Quoten und kleinere Restbestände zu vermeiden Die Anzahl der zu veräußernden Aktien darf hierbei und damit die technische Abwicklung zu erleichtern. insgesamt die Grenze von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirk Der gebotene Kaufpreis bzw. die Grenzwerte der ge samwerdens der vorgeschlagenen Ermächtigung noch botenen Kaufpreisspanne dürfen den durchschnittlichen im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die wäh (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der rend der Laufzeit der beantragten Ermächtigung bis zum Wertpapierbörse in Frankfurt am Main) an den jeweils Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entspre dem Erwerb bzw. der Eingehung einer Verpflichtung chender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf zum Erwerb oder der öffentlichen Ankündigung des grund anderer Ermächtigungen des Vorstands zur Ver Erwerbsangebots vorangegangenen drei Handelstagen äußerung oder Ausgabe von Aktien oder aufgrund eines der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main um nicht Hauptversammlungsbeschlusses veräußert oder ausge mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Das öffentliche geben wurden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. aufgrund von während der Laufzeit der vorgeschlagenen Ermächtigung entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
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