Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...

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Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...
EHI-LEITFADEN

Elektromobilität
 im Handel 2020
Orientierungshilfe für den Aufbau
von Ladeinfrastruktur
Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...
Die Erstellung des Leitfadens erfolgte mit freundlicher Unterstützung von:

und den Partnern der EHI-Initiative Elektromobilität im Handel:
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Elektromobilität
im Handel 2020
Orientierungshilfe für den Aufbau
von Ladeinfrastruktur
Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...
4   Inhaltsverzeichnis

                      1. EINLEITUNG                                     3. STANDORTANALYSE

                      1.1 Motivation und Zielsetzung           6       3.1 Standortspezifikationen
                                                                              infrastrukturell
                      1.2 S
                            oll-Prozess für den                              und sozioökonomisch                                     16
                           Aufbau von Ladeinfrastruktur        8
                                                                        3.2 Netzinfrastruktur                                         18
                                                                        3.3 Förderung                                                 20
                      2. BEDARFSANALYSE
                      2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen        10
                      2.2 Mögliche Unternehmenstrategien
                           zum Aufbau von E-Ladepunkten       12

                                                     6. Fallbeispiele
    1. Einleitung

                                                                                                        der Ladetechnik
                                                                                         4. Auslegung

                              2. Bedarfsanalyse
                                                                                                                          5. Betrieb

                                                    3. Standortanalyse

    EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...
Vorwort      5

                                            Liebe Leserinnen und
4. A
    USLEGUNG DER                           Leser,
   LADETECHNIK
4.1 Wahl der Ladesäule                22   jüngsten Pressemeldungen haben die Verkaufszahlen für
4.2 Technische Einbindung                  Elektroautos 2019 einen neuen Rekordwert erreicht. Ent-
     der Ladepunkte                   24   scheidend für eine möglichst flächendeckende Nutzung
                                            von Elektroautos ist allerdings ein ausgebautes Netz von
4.3 Kommunikationsfähigkeit               Ladepunkten.
      der Ladesäule                   25         Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie, deren Umsetzung
4.4 Eichrechtskonformes Laden         25   in nationales Recht gegenwärtig noch nicht abgeschlossen
                                            ist, sieht dazu vor, dass auch der Einzelhandel voraussicht-
4.5 Lastmanagement                    26   lich ab März 2020 auf den Parkplätzen seiner neuen oder
4.6 Einsatz von Batteriespeichern     27   umfassend renovierten Märkte bei mehr als 10 Stellplätzen
                                            einen Ladepunkt installiert. Die mit dem Aufbau von Lade-
4.7 Bauliche Parameter                27
                                            infrastruktur verbundenen Prozesse, gehen allerdings weit
                                            über das Kerngeschäft eines Handelsbetriebs hinaus.
                                                  Das EHI hat daher in 2019 die Initiative E-Mobilität
5. BETRIEB
                                            als neutrale Informationsplattform für den Handel rund
5.1 Technischer Service               28   um das Thema Elektromobilität gegründet. Das Ergebnis
                                            dieser Zusammenarbeit ist der vorliegende Leitfaden, der
5.2 Abrechnung                        29
                                            dem Handel als eine erste Entscheidungsgrundlage die-
5.3 Marketingkonzept und                   nen soll, sowie Perspektiven und mögliche Businessmodelle
     Kundenbindungsmaßnahmen          30   bei einer weiteren Verdichtung der E-Ladeinfrastruktur
                                            aufzeigt. Das EHI dankt daher an dieser Stelle nochmals
                                            allen, die an der Erarbeitung dieses Leitfadens mitgewirkt
6. FALLBEISPIELE                            haben.
                                                  Über den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann der Han-
Mit Grünstrom von ALDI SÜD
                                            del mit seinen Stellplätzen eine der Schlüsselrollen für das
Richtung Zukunft fahren                32
                                            Gelingen der Mobilitätswende übernehmen und dabei neue
SmaLES – Smart Local Energy                 Geschäftsbereiche entwickeln.
Services                               34         Das EHI wird daher die Initiative E-Mobilität im ­Handel
                                            weiter vorantreiben und freut sich schon auf eine Fort-
Chargelounge bei IKEA in Ludwigsburg   36
                                            setzung des intensiven branchen- und unternehmensüber-
                                            greifenden Austauschs.
                                                                                       Köln, Februar 2020
7. VERZEICHNISSE
Glossar                                38
Literaturverzeichnis                   39
Abbildungs-/Tabellenverzeichnis        40                                Claudia Horbert
                                                                         Leiterin Forschungsbereich
Impressum                              42                                Ladenplanung + Einrichtung
                                                                         EHI Retail Institute

                                                             Laura Fleischmanni
                                                         Projektleiterin E-Mobilitätn
                                                               EHI Retail Institute n

                                                                EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...
1. Einleitung
                  1.1 Motivation und Zielsetzung

                  Die Mobilität in Deutschland verändert sich. Die      ENTWICKLUNG DER LADEINFRA­
                  Elektromobilität in Deutschland wächst stetig und     STRUKTUR FÜR ELEKTROMOBILITÄT IN
                  gewinnt zunehmend an Bedeutung aufgrund               DEUTSCHLAND
                  technologischer Weiterentwicklung, veränderter        Im August 2019 waren in Deutschland rund
                  Verbraucherwünsche und neuer politischer              200.000 E-Fahrzeuge zugelassen, davon sind un-
                  Rahmenbedingungen. Mit der Initiative E-Mobili-       gefähr die Hälfte Plug-in-Hybride. Bereits für 2020
                  tät im Handel greift das EHI Retail Institute ge-     war das Ziel der Bundesregierung mindestens eine
                  meinsam mit seinen Partnern das Thema Elektro-        Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu
                  mobilität und Ladeinfrastruktur am Point-of-Sale      bringen. Dieses Ziel wird verfehlt und soll nun bis
                  im Einzelhandel auf. Der vorliegende Leitfaden soll   2022 erreicht werden. Dabei rechnet die Nationa-
                  Händlern beim Aufbau von Ladeinfrastruktur als        le Plattform für Elektromobilität für das Jahr 2020
                  erste Entscheidungsgrundlage dienen und mög-          mit einem Bedarf von 70.000 öffentlichen Lade-
                  liche Strategieansätze und Chancen aufzeigen.         punkten. Das Verkehrsministerium rechnet für
                       Die Zahl der öffentlich zugänglichen Lade-       2030 bereits mit zehn Millionen Elektrofahrzeugen.
                  punkte für Elektrofahrzeuge gewinnt in Deutsch-             Es zeichnet sich eine zunehmende Elektri­
                  land immer mehr an Bedeutung. Laut der Liste der      fizierung des Straßenverkehrs ab, was den Bedarf
                  gemeldeten Ladepunkte der Bundesnetzagentur           an einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur
                  sind derzeit über 20.000 Ladepunkte ­öffentlich zu-   ­bedeutet. Neben der Garage zu Hause oder am
                  gänglich (Stand 16. Oktober 2019). Ein ausgebautes     ­Arbeitsplatz werden auch im öffentlichen Raum
                  Netz von Ladepunkten gilt als Voraussetzung für         Ladepunkte benötigt. Dies bringt komplexe orga-
                  die flächendeckende Nutzung von Elektroautos.           nisatorische Herausforderungen mit sich. Je bes-

EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...
Einleitung      7

                                                                                               „Ein ausgebautes Netz von
                                                                                               Ladepunkten gilt als Voraussetzung
                                                                                               für die flächendeckende Nutzung
                                                                                               von Elektroautos.“
                                                                                                                                                            Marco Atzberger i
                                                                                                                                                            EHI Retail Institutex

ser die Ladeinfrastruktur vorab dimensioniert wird,                                  Auch der Handel mit seinen Parkplätzen wird
desto wirtschaftlicher kann sie sein und desto                                  das zukünftige Mobilitätssystem und die Ladeinfra-
schneller kann die Elektrifizierung stattfinden.                                struktur mitgestalten. Alle neuen Nichtwohn-
Dabei sind auch Sharing-Konzepte wie z.B. Car-                                  gebäude sowie Nichtwohngebäude, die einer grö-
sharing oder das Ridesharing (organisiertes ge­                                 ßeren Renovierung unterzogen werden und dabei
mein­sames Fahren) sowie der Ausbau des öffent-                                 über mehr als zehn Stellplätze verfügen, müssen
lichen Verkehrs mit zu betrachten. Diese und noch                               nach der Richtlinie (EU) 2018/844 – Gebäude­
weitere Faktoren werden die Struktur der Fort-                                  effizienzrichtlinie mindestens einen Ladepunkt für
bewegungsmittel und das Mobilitätsverhalten                                     Elektromobilität errichten. Somit werden auch
­erheblich beeinflussen.                                                        Handelsunternehmen, die oft auch an gut erreich-

Anzahl der gemeldeten Ladeeinrichtungen laut Bundesnetzagentur
Stand 16.10.2019 (Abb. 1)

Anzahl Ladepunkte absolut

25.000

20.000

15.000

10.000                                                                                                                                  20.704

                                                                                                                 16.069

 5.000                                                                                    9.735
                                                                  6.034
                   2.247                  3.526
       0
                   2014                    2015                    2016                   2017                    2018                    2019

    umgesetzte Ladepunkte                             geplante Ladepunkte bis Ende 2019

Quelle: Bundesnetzagentur: Ladesäulenregister, online verfügbar unter: https://www.bundesnetz-agentur.de/DE/Sachgebiete/Elektrizitaetund¬Gas/Unternehmen_
Institutionen/Handelund¬Vertrieb/ Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html Stand: 16.10.2019

                                                                                                                         EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...
8   Einleitung

                      baren Stellen über Parkräume verfügen, für den             Für Bestandsimmobilien (Nichtwohngebäude),
                      Ausbau der Elektromobilität bzw. den Aufbau e­ iner    mit mehr als 20 Stellplätzen legen die Mit­­glied­
                      Ladeinfrastruktur mit eingebunden. Damit kann          staaten die Anforderungen für den E ­ inbau e­ iner
                      der Handel mit seinen Stellplätzen zu einem der        Mindestanzahl noch fest. Es ist damit zu rechnen,
                      Schlüsselakteure für das Gelingen der Mobilitäts-      dass auch im Bestand bis 31.12.2024 nachgerüstet
                      wende werden und dabei neue Geschäftsbereiche          werden muss.
                      entwickeln.

                      1.2 Soll-Prozess für den Aufbau von Ladeinfrastruktur

                      Für die Planung und den Aufbau einer Ladeinfra-        Fokus auf folgenden Themen, welche in den nächs-
                      struktur (LIS) kann nach dem hier dargestellten        ten Kapiteln näher betrachtet werden.
                      Sollprozess vorgegangen werden. Dabei liegt ein

                      Planung und Aufbau einer Ladeinfrastruktur (LIS)
                      (Abb. 2)

                                                    ƒ Welche rechtlichen Verpflichtungen zum Aufbau von LIS bestehen?
                           Bedarfsanalyse           ƒ Welche strategischen Ziele sollen im Unternehmen verfolgt werden?

                                                    ƒ Welche infrastrukturellen und sozioökonomischen Spezifikationen liegen
                                                      am Standort vor?
                           Standortanalyse          ƒ Welche Förderprogramme kommen für den Standort infrage?

                                                    ƒ Wie erfolgt die technische Einbindung der LIS?
                            Auslegung der           ƒ Welche baulichen Parameter sind zu berücksichtigen?
                             Ladetechnik

                                                    ƒ Wie erfolgt der technische Support?
                                                    ƒ Welche Abrechnungsmodelle sind möglich?
                               Nutzung              ƒ Wie ist das Marketing zu gestalen, um die Kundenbindung zu steigern?
                              und Betrieb

                       Quelle: EHI

    EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...
Elektromobilität im Handel 2020 - Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur - HDE ...
2. Bedarfsanalyse
                  2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

                  Bei Erscheinen dieses Leitfadens ist der Gesetz-        werden die Mindeststandards von den Mitglieds-
                  gebungsprozess zur Umsetzung der Richtlinie (EU)        staaten nachlaufend noch festgelegt. Laut der EU-
                  2018/844 – Gebäudeeffizienzrichtlinie in nationa-       Richtlinie ist vorgesehen, dass Bestandsobjekte bis
                  les Recht noch nicht abgeschlossen. Insofern sind       2025 ebenfalls mit LIS ausgestattet sein müssen.
                  die nachfolgend dargelegten Termine und Fristen         Die tatsächlichen Verpflichtungen können sich je
                  ebenso wie etwaige Mindeststandards noch nicht          nach Ausgestaltung des nationalen Gesetzgebers
                  abschließend finalisiert.                               noch ändern. Die Richtlinie adressiert für den Lade-
                       Gemäß der EU-Richtlinie zur Gesamtenergie-         infrastrukturausbau nicht ausdrücklich einen Ver-
                  effizienz von Gebäuden ist für alle neuen und           pflichteten. Die Pflicht kann somit den Eigentümer
                  grundlegend sanierten Nichtwohngebäude mit              bzw. den Vermieter oder den Mieter treffen. Daher
                  mehr als zehn Stellplätzen ab März 2020 ein ver-        ist vor der Planung zu klären, sofern die Filiale
                  pflichtender Aufbau mit je einem Ladepunkt vor-         ­gemietet ist, wer für den Aufbau der Ladepunkte
                  gesehen. Eine größere Renovierung liegt dann vor,        zu­ständig ist. Zum derzeitigen Stand ist geplant,
                  wenn die Kosten der Renovierung 25 Prozent der           dass der Eigentümer den Nachweis durch eine
                  Gesamtkosten des Gebäudes ohne Grundstück                ­Erfüllungserklärung zu erbringen hat.
                  überschreiten. Hierbei gilt es zu betonen, dass nach
                  der Richtlinie nicht für jeden zehnten Parkplatz        AUSNAHME- UND BEFREIUNGS­
                  ein Ladepunkt errichtet werden muss, sondern            TATBESTÄNDE
                  immer mindestens einer, auch bei weit mehr Stell-       Aktuell wird an Befreiungstatbeständen gearbeitet.
                  plätzen. Zusätzlich muss jeder 5. Stellplatz mit ent-   Befreit von den Vorgaben der Richtlinie sind dem-
                  sprechenden Leerrohren ausgestattet werden. Für         nach kleine und mittlere Unternehmen im Sinne
                  Bestandsobjekte mit mindestens 20 Stellplätzen          der KMU-Definition der Europäischen Kom­mision.

EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Bedarfsanalyse       11

                                                     „Gemäß der EU-Richtlinie zur Gesamtenergie-
                                                     effizienz von Gebäuden ist für alle neuen
                                                     und grundlegend sanierten Nichtwohngebäude
                                                     mit mehr als zehn Stellplätzen ab März 2020
                                                     ein verpflichtender Aufbau mit je einem
                                                     Ladepunkt vorgesehen.“
                                                                                                   Laura Fleischmanni
                                                                                                       EHI Retail Institutex

WEITERE REGULATORISCHE RAHMEN­
BEDINGUNGEN                                              Zusammenfassung
Für die Planung und Umsetzung der Lade­infra­
struktur müssen weitere Verordnungen, Richtlinien        ƒ Das Gesetz verpflichtet alle Nicht­
und Gesetze berücksichtigt werden:                         wohngebäude zum Aufbau von
ƒ Ladesäulenverordnung (BMWi): Verordnung über             Ladeinfra­struktur.
  technische Mindestanforderungen an ­den siche-         ƒ Neubauten: Bei mehr als 10 Stellplätzen
  ren und interoperablen Aufbau und Betrieb von            muss 1 Ladepunkt errichtet und jeder
  öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektro-         5. Stellplatz mit Leerrohren ausge­
  mobile                                                   stattet werden.
ƒ Verordnung über Allgemeine Bedingungen für             ƒ Große Renovierungen: Bei mehr als 10
  den Netzanschluss und dessen Nutzung für                 Stellplätzen muss 1 Ladepunkt und
  die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung            jeder 5. Stellplatz mit Leerrohren
  (Niederspannungsanschlussverordnung)                     ausgestattet werden.
ƒ Mess- und Eichrecht (BfJ) bei kWh-scharfer             ƒ Bestandsgebäude ab Januar 2025:
  Abrechnung                                               Bei mehr als 20 Stellplätzen muss
ƒ Preisangabenverordnung (PAngV) bei Ab-                   1 Ladepunkt aufgebaut werden (die
  rechnung                                                 Mindeststandards werden von den
ƒ Verordnung über die Entgelte für den Zugang              Mitgliedsstaaten nachlaufend noch
  zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetz­            festgelegt).
  entgeltverordnung - StromNEV)
ƒ Meldepflichten (Marktstammdatenregister) und
  Abgrenzung Dritter
ƒ Bei geförderten Ladepunkten die Fördervor-
  gaben, z.B. Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur
  für Elektro­fahrzeuge (BMVI)
ƒ Vorgaben oder Festsetzungen des
  ­Bebauungsplans
ƒ EEG-Umlage und KWK-Umlage beachten

                                                                               EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
12   Bedarfsanalyse

                       2.2 Mögliche Unternehmensstrategien zum Aufbau
                       von E-Ladepunkten

                       Einzelne Handelsketten haben schon erste Lade-
                       punkte in ihrem Filialnetz aufgebaut. Dabei gibt es
                       Pioniere, die bereits das gesamte Filialnetz mit
                       Lade­punkten ausgestattet haben, zum Teil auch
                       mit Schnellladepunkten. Weitere Handelsketten           SZENARIO 1 – BASIC:
                       befinden sich in der Testphase und stellen K
                                                                  ­ unden      ERFÜLLUNG DER MINDEST­
                       an einzelnen Standorten Ladepunkte zur Ver-             ANFORDERUNGEN DER GESETZ­
                       fügung.                                                 GEBUNG
                            Für die Zukunft muss jedes Handelsunter-           Ziel des Basic-Szenarios ist es, den wirtschaftlichen
                       nehmen eine eigene Strategie dafür entwickeln,          Aufwand für Investitionen und den Betrieb ver-
                       welches Ziel mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur       hältnismäßig gering zu halten und dabei die An-
                       verfolgt und was dem Kunden geboten werden soll.        forderungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie zu
                       Zudem sollte bei der technischen und baulichen          erfüllen.
                       Umsetzung definiert werden, wer für welche Be-               Bspw. kann eine Wallbox (siehe ­Tabelle 4: Über-
                       reiche verantwortlich ist. Im Unternehmen sind          blick über Ladestationen für Elektro­fahrzeuge) in
                       in der Regel u.a. Bereiche wie Energiemanagement,       einfacher Ausführung, die nicht kommunikations-
                       IT, Bauabteilung sowie technische Gebäudeaus-           fähig ist und eine geringe Leistung bereitstellt (z.B.
                       rüstung bei der Umsetzung einzubinden. Es soll-         3,7 kW), relativ einfach und kostengünstig mon-
                       te geklärt sein, wer unternehmensintern für wel-        tiert werden. Dabei sollte die Leistung der Wallbox
                       che Bereiche verantwortlich ist und was an externe      so gewählt werden, dass der Netzanschluss nicht
                       Dienstleister und Partner vergeben wird.                erweitert werden muss (siehe 3.2 Netzinfra-
                            Exemplarisch werden für diesen Leitfaden drei      struktur) und idealerweise die beste­henden Strom-
                       mögliche Szenarien beispielhaft aufgezeigt:             zähler genutzt werden können. Zudem ist unter
                                                                               wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen, den
                       ƒ Szenario 1 – Basic:                                   Ladepunkt mit einer einfachen technischen An-
                         Erfüllung der Mindestanforderungen der                bindung an die bestehende Gebäudetechnik anzu-
                         Gesetzgebung                                          schließen bzw. eine weitere Integration in Ener-
                       ƒ Szenario 2 – Smart:                                   gie-/Gebäudemanage­m ent im Basic-Szenario
                         Über die Anforderungen der Gesetzgebung               umzusetzen (siehe 4. Auslegung der Ladetechnik).
                         hinaus                                                Um zu vermeiden, dass das Personal der Filiale bei
                       ƒ Szenario 3 – Future:                                  Störfällen der Ladestation angesprochen wird, bie-
                         Zukunftsorientierte Strategieausrichtung              tet sich die Koopera­tion mit einem Servicepartner
                                                                               an, der kontaktiert werden kann.
                       Diese Szenarien bilden dabei einen strategischen             Hierbei ist zu beachten, dass dieses Szenario
                       Rahmen und zeigen alternative Möglichkeiten zur         zwar die Anforderungen erfüllt, aber zur zu-
                       Umsetzung auf. Mischformen und Teilszenarien            künftigen Mobilitätswende keinen wesentlichen
                       sind ebenfalls möglich. Einzelne Standorte sollten      und nachhaltigen Beitrag leisten wird. Derzeit wird
                       dabei individuell hinsichtlich ihrer unterschied-       vom Handel ein großer Teil des Ladestroms an die
                       lichen Rahmenbedingungen betrachtet werden.             Kunden verschenkt. Ob dies langfristig beibehalten
                       Bei Standorten, welche in unmittelbarer Nähe der        wird, muss der Betreiber individuell entscheiden.
                       Autobahn liegen, können bspw. Schnellladepunkte         Dabei kann die Ladeinfrastruktur ggf. so geplant
                       weitere Kunden generieren und diesen Standort           werden, dass es zukünftig auch möglich ist, den
                       attraktiver machen. Bei Filialen, die zukünftig nicht   Ladevorgang gegenüber dem Kunden abzurechnen
                       weiterbetrieben werden sollen, reicht es vermut-        (siehe 5.2 Abrechnung).
                       lich, den Mindestanforderungen der Gesetzgebung
                       zu entsprechen.

     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Bedarfsanalyse       13

SZENARIO 2 – SMART:                                    SZENARIO 3 – FUTURE:
ÜBER DIE ANFORDERUNGEN DER                             ZUKUNFTSORIENTIERTE STRATEGIE­
GESETZGEBUNG HINAUS                                    AUSRICHTUNG
Ziel des Smart-Szenarios ist es, das Ladekonzept       Im Future-Szenario können mehrere AC-Lade-
über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu ge-      punkte ab 11 kW und DC-Ladepunkte aufgebaut
stalten und den Kunden einen Mehrwert mit den          werden (siehe 4. Auslegung der Ladetechnik). Durch
Ladepunkten zu bieten. Abhängig vom Standort           das breite Angebot an Lademöglichkeiten können
können hier mehrere Ladepunkte mit einer Leis-         u.a. auch neue Kunden wie Carsharing-Anbieter
tung ab 11 kW aufgebaut werden oder auch an ge-        (bspw. mit garantierter Abnahmemenge oder
eigneten Standorten zusätzlich Schnellladepunkte       Standzeit) einbezogen werden. Auch hier kann das
installiert werden.                                    Konzept sehr individuell und modular dem Stand-
     Die Ladepunkte würden hier in die Gebäude-        ort und der Unternehmensstrategie ange­passt wer-
technik und in das Energiemanagementsystem mit         den. Neben dem Bezug von Ökostrom kann zusätz-
zusätzlichem Lastmanagement integriert (siehe 4.       lich dezentral erzeugter PV-Strom mit in das
Auslegung der Ladetechnik). Eventuell kann eine        Konzept eingebunden werden. Außerdem ist eine
Netzanschlusserhöhung nötig sein, wenn die vor-        Kombination mit einem Speicher zu erwägen (siehe
gesehene Gesamtladeleistung für die Ladepunkte         4.6 Einsatz von Batteriespeichern), wenn dies
für den bestehenden Netzanschluss zu hoch ist          wirtschaftlich zu realisieren ist, um die Eigenver-
und dieser auch mit einem intelligentem Last-          brauchsquote zu optimieren und die Kosten für
management nicht ausreicht (siehe 3.2 Netzinfra-       Leistungsspitzen zu vermeiden.
struktur).                                                  Die Ladepunkte werden in die Gebäudetechnik
     Im Betrieb kann die Elektromobilität nur dann     sowie in das Energiemanagementsystem bzw.
CO2-neutral sein, wenn die Fahrzeuge ausschließ-       Energiekonzept integriert. Hier ist ein netz­
lich mit regenerativer Energie geladen werden. Um      dienlicher Betrieb mit integriertem Lastma­
ein regeneratives Energiesystem in der lang-           nagement zu prüfen. Dabei ist aber zu beachten,
fristigen Perspektive zu unterstützen, ist es sinn-    dass dies auch dazu führen kann, dass dem Kun-
voll, für Ladepunkte ein hochwertiges Ökostrom-        den nicht immer die volle Leistung zur Verfügung
produkt zu ­beziehen. Es kann auch die Möglichkeit     gestellt wird.
in ­Be­tracht gezogen werden, am jeweiligen Stand-          Bei längeren Standzeiten könnten Elektrofahr-
ort dezentral erzeugten PV-Strom in das Konzept        zeuge zukünftig auch als temporäre Batterie-
zu integrieren.                                        speicher genutzt werden und dabei die gespeicherte
     Im Smart-Szenario sollte die Möglichkeit be-      Energie der Fahrzeugbatterie durch „bilaterales
stehen, den Ladevorgang gegenüber dem Kunden           Laden“ an die Filiale abgeben oder ggf. ins Strom-
abzurechnen (siehe 5.2 Abrechnung), was bspw.          netz einspeisen. Zusätzlich kann der Strombezug
auch über einen Dienstleister abgewickelt werden       anhand von diversen Prognosen wie Strompreis-
kann. Auch können weitere Kooperationen mit den        entwicklung, Wettervorhersage und dem Kunden-
jeweiligen Dienstleistern sinnvoll sein, die zusätz-   verhalten geplant werden. Ziel ist es, die Kunden-
liche Services übernehmen, wie bspw. ein Service-      bedürfnisse zu erfüllen und dabei profitabel zu
und Abrechnungspartner. Das zu realisierende           wirtschaften und neue Geschäftsmodelle zu ent-
­Konzept sollte dem Standort und der Unter­neh­        wickeln.
 mensstrategie individuell angepasst werden.

                                                                                  EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
14   Bedarfsanalyse

                   Definitionen
                   Ladepunkt: Eine Einrichtung, die zum Aufladen von        Schnellladepunkt (DC-Ladepunkt): Ein Ladepunkt,
                   Elektrofahrzeugen geeignet und bestimmt ist. An          an dem Gleichstrom mit einer Lade­leistung von mehr
                   einem Ladepunkt kann zur gleichen Zeit nur ein Fahr-     als 22 Kilowatt an ein Elektrofahrzeug übertragen
                   zeug aufgeladen werden.                                  werden kann.

                   Normalladepunkt (AC-Ladepunkt): Ein Ladepunkt,           Ladestation: Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge,
                   an dem Wechselstrom mit einer Ladeleistung von           die aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen
                   höchstens 22 kW an ein Elektrofahrzeug übertragen        kann.
                   wird.

     Überblick über die Szenarien
     (Tab. 1)

                                                 Basic                           Smart                          Future
                                        Erfüllung der Mindest-
                                                                     Über die Anforderungen der           Zukunftsorientierte
       Unternehmensstrategie              anforderungen der
                                                                       Gesetzgebung hinaus               Strategieausrichtung
                                            Gesetzgebung

                                                                         Mehrere Ladepunkte
       Ladetechnik                             Bis 11 kW               entsprechend den Ergeb-           AC + DC, Schnellladen
                                                                      nissen der Standortanalyse

       Abrechnung                         Keine Abrechnung                Einfache Abrechnung             Geschäftsintegriert

                                                                                                               Grünstrom,
                                       Vorhandenen Stromtarif                   Grünstrom,             evtl. PV-Strom nutzen mit
       Energieversorgung
                                              nutzen                      evtl. PV-Strom nutzen             Speicherung und
                                                                                                             Netzeinspeisung

       Anbindung an TGA und                                                    Einfaches               Integriertes und netzdien-
                                     An bestehende Haustechnik
       Energiemanagement                                                  Energiemanagement           liches Energiemanagement

                                                                                                        Service-, Abrechnungs-
                                                                             Service- und
       Kooperation                          Servicepartner                                             und Kooperationspartner
                                                                          Abrechnungspartner
                                                                                                           (z.B. Carsharing)

       Personeller und
       wirtschaftlicher                              €                            €€                            €€€
       Aufwand

       Zugänglichkeit                  Während Öffnungszeiten         12 Stunden an Werktagen                    24/7

       Kundenbindung                             Gering                          Mittel                          Hoch

                                                                          Mehrere Ladepunkte               Mehrere AC- und
       Beispiele                                Wallbox
                                                                              bis 22 kW                    DC-Ladepunkte

     Quelle: EHI

     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Bedarfsanalyse       15

BEWERTUNG UND VERGLEICH DER                                 in Zukunft sein. Dieser Ansatz ist in Szenario 3
SZENARIEN                                                   (Future) zu erkennen. Über geschäftsintegrierte
Für die Zukunft der E-Mobilität im Bereich des              Bezahlformen und neue Modelle von Koope­
Handels in Deutschland gibt es noch keine kla-              rationen, z.B. mit der ­Kommune vor Ort oder mit
ren Leitplanken oder Vorgaben dafür, welchen                Betreibern von Parkhäusern, können neue Ge-
Beitrag die Branche hierbei in den nächsten Jah-            schäftsmodelle für die Zukunft entstehen. Der
ren leisten kann und wird. Auch wenn die An-                plattformbasierte ­Online-Handel ist physisch
zahl der Handelsunternehmen seit 2000 um fast               nicht in dem Umfang in der Nähe des Kunden
20 Prozent zurückgegangen ist*, gibt es aktuell             wie der stationäre Handel, das ist und bleibt ein
circa 340.000 umsatzsteuerpflichtige Unter­neh­             strategisches „Asset“.
men im Einzelhandel in Deutschland, u.a. mit                      Zusammenfassend gibt es in der vergleich­
meist größeren Parkflächen in Innenstädten oder             enden Betrachtung der Strategieszenarien kein
am Stadtrand mit guter ­Erreichbarkeit im All-              richtig oder falsch, sondern es zeigen sich wie in
tag. Somit zeigt sich das theoretische Markt-               der Zukunftsforschung üblich alternative Ent-
potenzial des Handels in Deutschland mit einer              wicklungsoptionen. Sie können zwar als unter-
recht bedarfsgerechten Verteilung in der Fläche             schiedliche Ausbaustufen in zeitlicher Abfolge
für den Aufbau von E-Ladeinfrastruktur auf.                 (erst Szenario 1, später Szenario 2, dann Szena-
Wenn jedes dieser Handelsunternehmen nur                    rio 3) verstanden werden, was aber erhöhte Inves­
einen Ladepunkt bereitstellen würde, wäre die               titionen in jeder Stufe nach sich zieht und nicht
prognostizierte Zielgröße der Nationalen Platt-             in jedem Fall zielführend ist. Vorgeschlagen wird
form Elektromobilität** von 70.000 Ladepunkten              vielmehr für zeitnahe Unternehmensentschei­
für das Jahr 2020 um fast das Fünffache über-               dungen zur E-Ladeinfrastruktur eine „strategi-
troffen. Dies muss nicht dem kurzfristigen Be-              sche Vorrüstung“ für die E-Mobilität von m­ orgen:
darf entsprechen, es zeigt aber die Chancen des             Wenn vorerst nur einfache Ladepunkte realisiert
Handels für die Politik und die Verkehrswende               werden, sollten die Überlegungen dazu dennoch
in der nahen Zukunft auf. Dies sollte über alle             die spätere einfache Anbindung an das lokale
Szenarien hinweg berücksichtigt werden.                     Energienetz („Smart Grid“) mit erneuerbaren
      Auch im Bereich der Energiewende ent-                 Energien ermöglichen oder den Ausbau eines
stehen mit der E-Mobilität Synergien für einen              Ökosystems mit weiteren Kooperations­partnern
nachhaltigen und ressourceneffizienten Handel,              und neuen Geschäftsmodellen.
was sich ab Szenario 2 (Smart) ergibt. Bspw. kann                 Damit entstehen für den Handel in Deutsch-
damit der Eigenverbrauch bei Nutzung er­neuer­              land in der weiteren Bedarfsentwicklung über
barer Energieerzeugung verbessert werden.                   alle Szenarien hinweg neue Chancen, die es
­E-Fahrzeuge können zukünftig mobile Puf­fer­               ­gemeinsam zu identifizieren und proaktiv zu
 speicher sein, um Energieüberschüsse lokal zu               ­nutzen gilt.
 speichern. Und durch ein integriertes Energie-
 managementsystem (entsprechende Lasten
 vorausgesetzt) entstehen neue Steuerungs-
 möglichkeiten zwischen Gebäudetechnik,
 Energieerzeugern und -verbrauchern vor Ort.
      Gleichzeitig zeigt sich mit dem Hochlauf der
 E-Mobilität perspektivisch auch eine neue                       Wichtig
 Möglichkeit der Kundenbindung als Abgrenzung
 zum Online-Handel auf: Je strategischer ein                     Bei allen Aspekten, die das Handelsunternehmen um­
 Handelsunternehmen das Laden von E-Fahr-                        setzen möchte, sollte auch immer geklärt werden, ob
 zeugen und zusätzliche Mehrwertdienste rund                     dies in Eigenregie geschehen kann oder ob hier Ko-
 um die E-Mobilität verfolgt, desto größer könn-                 operationen eingegangen werden bzw. die Durchführung
 te die Kundenbindung und desto höher die Ein-                   an einem Partner übertragen werden soll.
 kaufsfrequenz bei bestimmten Kundengruppen

*	Quelle: Statistisches Bundesamt, Zahlen 2017 (abgerufen von: https://de.statista.com/statistik/daten/­
   studie/162118/umfrage/anzahl-der-steuerpflichtigen-unternehmen-des-einzelhandels-seit-2002/
** http://nationale-plattform-elektromobilitaet.de/themen/ladeinfrastruktur/

                                                                                              EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
3. Standortanalyse
                  Ziel der Standortanalyse ist es, den Bedarf und zu-     sprechender Ladeleistung ausgewählt werden.
                  künftige Möglichkeiten für die Ladeinfrastruktur        Sollen nicht nur die Mindestanforderungen erfüllt
                  am jeweiligen Standort zu evaluieren. Im nach-          werden, sind die Bedingungen am Standort genau-
                  folgenden Prozessschritt kann auf dieser Grund-         er zu betrachten, um die Ladeinfrastruktur dem-
                  lage die geeignete Anzahl an Ladepunkten mit ent-       entsprechend dimensionieren zu können.

                  3.1 Infrastrukturelle und sozioökonomische Standort-
                       spezifikationen
                  Um die Ladeinfrastruktur an der Filiale zu planen,      ƒ Welches Verkehrsmittel nutzt der Kunde zur
                  sollte im ersten Schritt ein Fokus auf den Kunden          Filiale und besteht ein potenzieller Ladebedarf
                  der Filiale liegen. Hier sollte z.B. die Anzahl der        an der Filiale?
                  Kunden betrachtet werden und deren durchschnitt-        ƒ Wie viele Kilometer musste der Kunde
                  liche Aufenthaltsdauer. Anhand dieser beiden               ­zurücklegen?
                  ­Aspekte kann eine erste Einschätzung darüber           Zudem sollten sowohl im Smart- als auch im
                   ­getroffen werden, wie viele Ladepunkte für die        ­Future- Szenario das Einzugsgebiet der Filiale und
                    ­Kunden der Filiale benötigt werden. Einen ersten      die ­Anwohnerstruktur betrachtet werden, wer ggf.
                     Überblick gibt dazu Abbildung 3, welche die durch-   neben den Kunden die LIS noch nutzen wird. In
                     schnittliche Ladezeit im Food- und großflächigen     diesem Zusammenhang s­ ollte geklärt werden, ob
                     Nonfood-Handel (Baumarkt, Elektrofachmarkt,          an diesem Standort die Ladepunkte auch außer-
                     Möbelhaus und Shoppingcenter) zeigt (s. Abb. 3).     halb der Öffnungszeiten genutzt werden können.
                     Darüber hinaus ist der Mobilitätsbedarf anhand       Außerdem ist die derzeitige und zukünftige Nut-
                     folgender Punkte der Kunden zu ermitteln:            zung von Elektrofahrzeugen der Anwohner am

EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Standortanalyse       17

Durchschnittliche Ladezeit pro Ladevorgang
im Food-Handel und im großflächigen Nonfood-Handel (Abb. 3)*

Anteile in Prozent
                                                                                            50
50

                    43                                     43

40

                                                                   33

30

20

                                                                                    14

10                            8                                                                                        8

                                                                                                                 0
 0
                max. 30 Minuten                      30 Minuten bis 1 Stunde   1 Stunde bis 2 Stunden        über 2 Stunden

     Food                      Nonfood
n = Food 14 Handelsketten; über 14.400 Filialen; Nonfood*: 12 Handelsketten; über 2.000 Filialen
*	Im großflächigen Nonfood-Handel werden folgende Branchen abgebildet: Baumarkt, Elektrofachmarkt, Möbelhaus und
    Shoppingcenter.

Quelle: Whitepaper Elektromobilität im Handel 2019

Standort zu analysieren (z.B. über Kraftfahrt-
Bundes­amt, Altersstruktur, Einkommen und Kauf-
kraft). Auch sind die bereits ­vorhandenen Lade-                               Wesentliche Faktoren der
punkte (Anzahl, Leistung, kosten­freie Nutzung oder                            Standortanalyse
mit Abrechnung) in un­mittelbarer Nähe zu berück-
sichtigen, um die Nutzung der Ladepunkte am                                    1. Kunden
Standort besser planen zu können.                                                 a. Anzahl der Filialbesucher
     Die Lage des Standorts ist ein weiterer wich-                                b. Durchschnittliche Aufenthaltsdauer
tiger Punkt, der bei der Planung zu berücksichtigen                               c. Durchschnittliche zurückgelegte Kilometer
ist. An ländlichen Standorten oder an Standorten                                     zur Filiale
mit vielen Einfamilienhäusern ist die Wahrschein-
lichkeit hoch, dass die Anwohner eine e­ igene Lade­                           2. Einzugsgebiet der Filiale und Anwohner­
infrastruktur aufbauen. An urbanen Standorten                                     struktur weitere Angebote für Nutzer über
mit überwiegend Mehrfamilienhäusern werden                                        Kunden der Filiale hinaus
Ladepunkte in unmittelbarer Nähe hingegen mit
höherer Wahrscheinlichkeit genutzt. Außerhalb der                              3. Vorhandene Ladepunkte am Standort
Öffnungszeiten kann bspw. der Parkplatz inkl. der
Ladeinfrastruktur gegen Entgelt von den An­
wohnern genutzt werden.
     Gesondert sind zudem autobahnnahe Stand-
orte zu berücksichtigen, die auch für das Future
-Szenario geeignet sind, um weitere Nutzergruppen
anzusprechen.

                                                                                                        EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
18   Standortanalyse

                       3.2 Netzinfrastruktur

                       Die Ladung von Elektrofahrzeugen ist unter Um-                Demnach sollten folgende Fragen geklärt
                       ständen mit höheren elektrischen Lasten ver-              werden:
                       bunden, insbesondere beim Betrieb einer g­ rößeren        1. Ist die Erweiterung des Netzanschlusses
                       ­Anzahl von Ladepunkten mit hoher Lei­stungs­                grundsätzlich möglich bzw. zwingend nötig?
                        abgabe, wie bspw. 22 kW-Normalladestationen oder            a. Nein (nicht nötig): Betrieb der Ladestation
                        Schnellladestationen. Ist eine generelle Ausweitung             mit vorhandener Leistung möglich.
                        der Ladeinfrastruktur vorgesehen, sind zum Teil             b. Nein (nicht möglich): Betrieb der Lade-
                        Veränderungen an Hausanschlüssen und am vor-                    station nur mit Lastmanagement möglich.
                        gelagerten Netz notwendig. Für die Planung ist es           c. Ja: Betrieb der Ladestation mit zweitem
                        deshalb sehr wichtig, die lokalen Kapazitäten des               Hausanschluss oder Trafo möglich.
                        Netzanschlusses zu prüfen und nach Bedarf und            2. Wie können zukünftige Ladepunkte bei der
                        Möglichkeit zu erweitern.                                   Planung mitberücksichtigt werden?
                             Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind         3. Sollen die Ladepunkte über einen eigenen
                        vor Inbetriebnahme dem Netzbetreiber mitzu-                 Netzanschluss/Bilanzkreis abgerechnet
                        teilen*. Zudem ist die vorherige Zustimmung des             werden?
                        Netzbetreibers notwendig, wenn die Bemessungs-           4. Ist eine zusätzliche Trafostation nötig?
                        leistung der Ladepunkte oder die Summenleistung
                        aller Ladepunkte 12 kW überschreitet. Der Netz-                 Weiter sollte auch die Einbindung einer de­
                        betreiber ist in diesem Fall verpflichtet, sich inner-   zentralen Energieerzeugung bspw. mit PV-Anlagen
                        halb von zwei Monaten nach Eingang der Mit­              am Standort geprüft werden. Für die Nutzung von
                        teilung zu äußern.                                       PV-Strom am Ladepunkt muss bedacht werden,
                             Bei der Inbetriebnahme einer entsprechenden         dass hier weitere Meldepflichten und Umlagen
                        Ladeleistung mit mehreren Ladepunkten ist die            ­anfallen.
                        Spitzenlast im Lastprofil in Verbindung mit der                 Tiefgaragen und Parkhäuser sind unabhängig
                        möglichen Netzanschlussleistung zu betrachten,            vom jeweiligen Szenario gesondert zu betrachten,
                        die als Grundlage für die Kapazität des Netzan-           da die Nachrüstung von Ladepunkten im Bestand
                        schlusses dient. Wenn der vorhandene Netzan-              sehr aufwändig sein kann. Die Gegebenheiten
                        schluss nicht ausreichend ist, sollte geprüft wer-        ­können oft sehr unterschiedlich sein und erfordern
                        den, ob die Integration eines Lastmanagements              eine individuelle Planung, insbesondere weil die
                        ausreichen kann (geringere Kosten). Kann bzw. wird         Kosten bei der Nachrüstung sehr hoch sein k­ önnen.
                        dies nicht umgesetzt, sollte eine Hausanschluss-                Zudem sind die jeweiligen Eigentumsverhält-
                        erweiterung über den Netzbetreiber geprüft und             nisse zu beachten, da bspw. bei einem Gemein-
                        veranlasst werden (höhere Kosten) und als Letz-            schaftseigentum ggf. die einstimmige Zustimmung
                        tes kann der Netzanschluss über eine neue Trafo­           aller Eigentümer einzuholen ist, da es sich d  ­ em
                        station beim Netzbetreiber geprüft und eine Er-            Gesetz nach um eine bauliche Veränderung ­handelt.
                        weiterung veranlasst werden (hohe Kosten).

                       *   Siehe § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung.

     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Standortanalyse       19

Standortfaktoren als Voraussetzung für die Umsetzung der Szenarien
(Tab. 2)

                                     Basic                         Smart                            Future
  Nutzung von                                                                             Standortbezogene Prüfung
                                                         Standortbezogene Prüfung
  ­Elektrofahrzeugen am                –                                                  und zukünftige Entwicklung
                                                                  sinnvoll
   Standort                                                                                      betrachten

  Altersstruktur,                                                                         Standortbezogene Prüfung
                                                         Standortbezogene Prüfung
  ­Einkommen, Kaufkraft                –                                                  und zukünftige Entwicklung
                                                                  sinnvoll
   der Anwohner                                                                                  betrachten

                                                                                          Standortbezogene Prüfung
  Weitere Ladepunkte in
                                                         Standortbezogene Prüfung           sehr zu empfehlen und
  unmittelbarer Nähe und               –
                                                                  sinnvoll                  zukünftige Entwicklung
  Art der Ladepunkte
                                                                                                  betrachten

                                                         Je nach rechtlicher Lage am
                                                                                        Wenn öffentlich nutzbar, dann
  Öffentliche              Abhängig von der Umsetzung     Standort, Umsetzung der
                                                                                            zwingend öffentlich
  Zugänglichkeit                  der Richtlinie             Richtlinie und/oder
                                                                                                 zugänglich
                                                           Unternehmensstrategie

                           Vorhandene Kapazität i.d.R.
                                                                                          Kontakt mit Netzbetreiber
                           ausreichend, wenn Leistung    Kontakt mit Netzbetreiber
                                                                                           aufnehmen und Standort
                            >12 kW Kontakt mit Netz-      aufnehmen und Standort
  Netzkapazitäten                                                                        prüfen, ggf. Erweiterung des
                              betreiber aufnehmen,       prüfen, vorhandenen Haus-
                                                                                            Netzanschlusses nötig,
                           vorhandenen Hausanschluss          anschluss prüfen
                                                                                            Nutzung von Speichern
                                     prüfen

  Grünstrom                                              Für Förderung verpflichtend

  Strom aus Photovoltaik                                                                  Ggf. mit eigenem PV-Strom
                                       –                 Evtl. mit eigenem PV-Strom
  und Speicher                                                                                   und Speicher

                                                            Z.B. Überlegung einer
  Sekundärnutzung der                                                                      Doppelnutzung mit An­­
                              Kann geprüft werden            Doppelnutzung mit
  Ladeinfrastruktur                                                                       wohnern und Unternehmen
                                                                 Anwohnern

  Weitere Services                                                                          Z.B. Carsharing, Verleih
                                       –                     Standortabhängig
  anbieten                                                                                          E-Flotte

Quelle: EHI

                                                                              EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
20   Standortanalyse

                       3.3 Förderung

                       Derzeit arbeiten das BMVI und das BMWi an wei-                Bei Förderprogrammen ist zu beachten, dass
                       teren Förderungen, die u.a. vom Handel ab­gerufen       hierfür ein weiterer personeller Aufwand für die
                       werden können. Aktuelle Förderprogramme für             Beantragung eingeplant werden muss. Darüber
                       Ladein­frastruktur können bei Bund, Ländern und         ­hinaus sind Förderungen i.d.R. an Auflagen ge-
                       Kommunen über die folgenden Informations­kanäle          bunden und können z.B. weitere Meldepflichten
                       ­gefunden werden:                                        zur Folge haben.
                        ƒ Energieagenturen                                           Tabelle 3 zeigt eine Auswahl der aktuellen
                        ƒ Förder- und Aufbaubanken                              ­Förderprogramme. Diese Übersicht ist beispiel-
                        ƒ Branchenverbände (Mittelstandsverbund,                 haft zu betrachten, da Förderungen i.d.R. zeitlich
                          Handelsverband Deutschland …)                          begrenzt sind und sich Programme ändern kön-
                        ƒ NOW (Nationale Organisation Wasserstoff- und           nen. Dabei muss bei den jeweiligen Förderpro­
                          Brennstoffzellentechnologie)                           grammen geprüft werden, welche Voraussetzungen
                        ƒ Nationale Plattform Elektromobilität                   zu erfüllen sind, um eine Förderung zu erhalten.

     Auswahl an derzeitigen Förderprogrammen
     (Tab. 3)

      Land                                           Förderrichtlinie

      Deutschland                                    Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

      Baden-Württemberg                              Förderung von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg (Charge@BW)

      Bayern                                         Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

      Berlin                                         Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO

      Brandenburg                                    Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR-KMU)

                                                     Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder Gewerbeimmobilien
      Hamburg
                                                     (Electrify Buildings for EVs – ELBE)

      Hessen                                         Förderung für Ladestationen beim Arbeitgeber in Hessen

                                                     progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative
      Nordrhein-Westfalen
                                                     Energien und Energiesparen – Programmbereich Emissionsarme Mobilität

                                                     Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
      Sachsen-Anhalt
                                                     Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt

      …

     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
4. Auslegung der Ladetechnik
                  Mit den für den Standort ermittelten Mobilitäts-      rungen an die Energieinfrastruktur sind mit den
                  und Ladebedarfen der Kunden und ggf. weiteren         ermittelten Kapazitäten am Standort abzugleichen
                  Nutzergruppen kann eine Auslegung der Ladeinfra-      und ihnen ggf. anzugleichen.
                  struktur erfolgen. Die resultierenden Anfor­de­

                  4.1 Wahl der Ladestation

                  Es ist zwischen Ladepunkten mit Wechselstrom          Die Wallbox bietet somit die Möglichkeit, den Kun-
                  (AC) und Gleichstrom (DC) zu unterscheiden. Da        den mit relativ geringen Kosten einen Ladepunkt
                  im Akku des Fahrzeugs ausschließlich Gleichstrom      zur Verfügung zu stellen (Basic). Die Ladeleistung
                  gespeichert werden kann, wird bei der AC-Ladung       einer Wallbox beginnt bei 3,7 kW und diese kann
                  mit einem Gleichrichter im Fahrzeug der Wechsel-      ab ca. 500 Euro erworben werden, wobei auf die
                  strom in Gleichstrom umgewandelt.                     Ausstattungen der Wallbox geachtet werden s­ ollte.
                      Einige Hersteller unterscheiden i.d.R. zwischen   Hier gibt es u.a. erhebliche Unterschiede bezüg-
                  Wandladestation und Wallbox. Im Allgemeinen ist       lich der Kommunikationsfähigkeit (siehe 4.3 Kom­
                  die Wallbox eine einfachere Version mit niedriger     muni­kationsfähigkeit der Ladestation), Abrech­
                  Leistung (z.B. 3,7kW) während die Wandladestation     nungsmodellen (siehe 5.2 Abrechnung) und
                  oftmals eine wandmontierte Ladesäule mit voller       Schutzeinrich­tungen, die eventuell zu zusätzlichen
                  Funktionalität ist. Letztere gibt es in AC- und DC-   Mehr­­kosten führen könnten.
                  Ausführungen. Zudem fallen bei der Wallbox keine           Im Smart-Szenario können bspw. mehrere
                  Kosten für den Standfuß und das Fundament an.         ­AC-Ladepunkte am Standort aufgebaut werden.

EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Auslegung der Ladetechnik         23

Überblick über Ladestationen für Elektrofahrzeuge
(Tab. 4)

                                                      Wallbox                                     AC-Ladestation                          DC-Ladestation

 Kosten (Stand 09/19)
                                                    ab ca. 500 €                                     ab ca. 1.900 €                    Preise projektspezifisch
 ohne Installation

 Ladeleistung                                       3,7 – 22 kW                                       3,7 – 22 kW                            50 – 300 kW

 Ladedauer für
 eine Vollladung in
                                                 ca. 2 – 8 Stunden                                 ca. 2 – 6 Stunden                      ca. 0,5 – 1 Stunde
 Abhängigkeit von der
 Batteriekapazität

Quelle: Bild Wallbox: Schneider Electric, Bild AC-Ladestation: ChargePoint, DC-Ladestation: Adam Gregor/stock.adobe.com

AC-Ladestationen werden mit Ladeleistungen i.d.R.                                  s­ eparate Steckverbindung zum Fahrzeug (CCS oder
von bis zu 22 kW angeboten. Als Ladestecker im                                      CHAdeMO).­Wenn DC-Ladepunkte aufgebaut
AC-Bereich hat sich in Europa der Typ-2-Stecker                                     ­werden, ist ein intelligentes Lastmanagement und
als Standard durchgesetzt. Eine AC-Ladestation                                       ggf. ein separater Netzanschluss sinnvoll, um die
mit zwei Ladepunkten ist ab ca. 3.500 Euro zu                                        benötigte Leistung bereitzustellen.
­erwerben, wobei auch hier auf die Ausstattung                                             Die maximale Ladezeit des Elektroautos wird
 ­geachtet werden sollte, wie Kommunikationsfähig-                                   vom Laderegler im Fahrzeug, von der Batterie-
  keit, Zugriffskontrolle, Stromzähler, Schutzkom­                                   kapazität sowie der abgegebenen Leistung der
  ponenten etc.                                                                      Ladepunkte bestimmt. Die Wallbox und die
       Bei der DC-Ladestation ist der Gleichrichter                                  ­AC-Ladestation können, je nach Modell, bis zu 22
  in der Ladestation verbaut und gibt Gleichstrom                                     kW Ladeleistung an jedem Ladepunkt abgeben.
  ab, dadurch kann die Fahrzeugbatterie mit einer                                     Die schnelle Alternative dazu ist die DC-Lade-
  höheren Leistung laden. DC-Ladestationen wer-                                       station, dabei kann die Batterie den Strom direkt
  den deshalb für Ladeleistungen von 50 bis teil­-                                    aufnehmen.
  weise über 300 kW angeboten und nutzen eine

                                                                                                                          EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
24   Auslegung der Ladetechnik

                        BEISPIELRECHNUNG:                                             dem Kunden mit den Ladepunkten zur Verfü­gung
                        Angenommen, ein Elektrofahrzeug hat folgende                  gestellt werden kann. Wenn der Kunde für 15 Mi-
                        technische Daten:                                             nuten in der Filiale ist und mit 3,7 kW lädt, wird er
                        ƒ Batteriekapazität:   40 kWh                                 durchschnittlich durch die Ladung ca. 7 km zusätz-
                        ƒ Reichweite:		        ca. 300 km                             lich erhalten. Hingegen können für einen Anwohner,
                        ƒ Verbrauch:		         13,3 kWh pro 100 km                    der länger als 8 Stunden lädt, die 3,7 kW für eine
                                                                                      volle Batterie ausreichen. Mit einer Ladeleistung
                        Die Tabelle 5 gibt einen Überblick darüber, wie viele         von 50 kW kann der Kunde innerhalb von einer
                        Kilometer das Fahrzeug ungefähr in Abhängigkeit               Stunde seine Fahrzeugbatterie komplett laden.
                        von der Ladeleistung und Standzeit an Reichweite                   Schlussendlich sollte die Frage im Unterneh­
                        in Kilometern durch die Ladung an der Filiale er-             men beantwortet werden, ob dem Kunden eine
                        hält. Das Fahrverhalten, Ladeverluste und weitere             schnelle Lademöglichkeit während des Einkaufs
                        Faktoren wurden dabei nicht berücksichtigt.                   geboten werden soll oder nur die Möglichkeit, die
                             Dies ist nur eine beispielhafte Berechnung, um           Batterie nachzuladen, das sogenannte Oppor­tunity
                        einen ersten Überblick darüber zu erhalten, was               ­Charging.

     Beispielrechnung: Erzielbare Reichweiten (km) in Abhängigkeit von Ladeleistung und Standzeit
     (Tab. 5)

                                                                         Ladedauer*
       Leistung       15 Minuten           30 Minuten            1 Stunde             2 Stunden            4 Stunden            8 Stunden
       3,7 kW               7 km                14 km                28 km                56 km               111 km               223 km

       11 kW               21 km                41 km                83 km               165 km           ca. 300 km

       22 kW               41 km                83 km               165 km           ca. 300 km

       50 kW               94 km               188 km           ca. 300 km

     * Die in der Beispielrechnung angegebene Ladedauer wird nur dann erreicht, wenn das Elektroauto auch die volle Leistungsaufnahme ermög-
       licht. Die tatsächliche Leistungsaufnahme ist also durch den im Fahrzeug verbauten Laderegler limitiert.
     Quelle: EHI

                        4.2 Technische Einbindung der Ladepunkte

                        Die Ladesäulenverordnung ist eine vom Bundes­                 ƒ Überspannungsschutz, soweit noch nicht vor-
                        mi­nisterium für Wirtschaft und Energie erlassene               handen
                        Ver­ord­nung, mit deren Vorgaben der Ausbau von               ƒ gegebenenfalls Komponenten des Last- und
                        Strom­tankstellen in Deutschland beschleunigt und               Energiemanagements
                        Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Sie regelt           ƒ gegebenenfalls Stromzähler, soweit notwendig
                        technische Mindestanforderungen an den Aufbau                   oder nicht an anderer Stelle vorhanden
                        und Betrieb von öffentlich zugänglichen Lade­                 ƒ Kabelwege für die IT-Anbindung zur Server und
                        punkten.                                                        IT-Infrastruktur (Zählerfernablesung, Authenti-
                             Für die technische Einbindung in die Gebäude-              fizierung, Abrechnung etc.)
                        technik und IT-Infrastruktur sollten ausreichend              Die Nachrüstbarkeitsoptionen im Hinblick auf zu-
                        Platz­­reserven in der Hauptverteilung und der                künftige Entwicklungen in der Ladetechnik und
                        Infrastruktur (Kabelkanäle, Leerrohre) vorhanden              auf dem E-Automobil-Markt sollten nach Möglich-
                        sein für:                                                     keit bereits bei der Auslegung geprüft und berück-
                        ƒ Leitungsschutzschalter                                      sichtigt werden, damit in der Betriebsphase ent-
                        ƒ Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD), soweit               sprechend flexibel reagiert werden kann.
                          sie nicht in der Ladestation vorhanden sind

     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Auslegung der Ladetechnik         25

4.3 Kommunikationsfähigkeit der Ladestation

Zum Laden von Elektrofahrzeugen ist es erforder-        licht einen Fernzugriff auf die Ladestation und bil-
lich, dass Ladeinfrastruktur und Fahrzeuge sicher       det dabei die Grundlage für übergreifende und
kommunizieren können. Sie tauschen Daten zur            standardisierte Transaktionen bzw. Abrechnungs-
Ladesteuerung sowie ggf. zur Authentifizierung,         und Bezahlprozesse.
Abrechnung und zum Lastmanagement aus. Dafür
sind Kommunikationsprotokolle abhängig vom
Lademodus spezifiziert. Einfache Protokolle sind
in den Standard-Schnittstellen (über Typ-2-Ste-             Definition
cker, CCS oder CHAdeMO) für das Laden von
Elektrofahrzeugen bereits integriert. Komplexere            Backend-Anbindung: Als Backend wird der Teil eines
Protokolle mit erweitertem Funktionsumfang be-              IT-Systems bezeichnet, der sich mit der Daten­
finden sich noch in der Normung und Entwicklung.            verarbeitung im Hintergrund beschäftigt. Bei Lade-
      Im Smart- und Future-Szenario sollte die Lade-        stationen sind das u.a. Abrechnungssysteme.
infrastruktur über eine Online-Anbindung bzw.
eine sogenannte Backend-Anbindung verfügen,                 OCPP: OCPP (Open Charge Point Protocol) ist ein
u.a. für die Kommunikation mit Nutzern, dem tech-           ­standardisiertes Kommunikationsprotokoll für die
nischen Support, dem Abrechnungsanbieter oder                ­Verbindung von Ladestationen mit zentralen Backend-
weiteren Servicedienstleistern. Der gängige Stan-             systemen.
dard hierfür ist der OCPP-Standard, dieser ermög-

4.4 Eichrechtskonformes Laden

Wird der Strom abgerechnet (Smart/Future),­             ƒ Die Zählerdaten müssen dem Fahrer eines
sind die Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes              Elektroautos über eine Anzeige an der Ladestation
(MessEG), der Mess- und Eichverordnung (Mes-              oder ein anderes Medium mit geeichtem Kom­
sEV), der Preisangabenverordnung (PAngV) sowie            mu­nikationsweg, wie z.B. der S.A.F.E-­Initiative,
der Stromsteuer-Durchführungsverordnung                   sichtbar gemacht werden.
(StromStV) zu beachten. Dies schafft die Grund-         ƒ Die eingebauten Messeinrichtungen in der Lade-
lage, dass Messergebnisse korrekt angezeigt und           station müssen (herstellerseitig) ein Konformi-
abgerechnet werden. Der Stromzähler in der Lade-          tätsbewertungsverfahren durchlaufen sowie ge-
station ist daher ein eichpflichtiges Messgerät, auch     eicht werden und das Messsystem muss über
die Anzeige des Stromzählers unterliegt als Zusatz­       eine geeignete Einrichtung zur Erstellung einer
einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 24b MessEG dem           digitalen Signatur verfügen.
Eichrecht, es sei denn, der Strom wird an die Kun-      ƒ Ein Datensatz muss folgende Mindestbestand-
den verschenkt (Basic).                                   teile haben: Messwerte (z.B. Anfangs- und
     Für die Kunden muss bereits vor Beginn des           Endzäh­lerstand oder Differenz), Einheit des
Ladevorgangs Kostentransparenz herrschen. Die             Messwerts, Zeitstempel, eindeutige ID der Lade­
vorrangige Abrechnungseinheit soll verbrauchs-            vorrichtung, Identifikation des Kunden/der
abhängig die Mengeneinheit Kilowattstunde (kWh)           Transaktion.
sein. Dabei muss eine eichrechtskonforme Lade-          ƒ Zusatzeinrichtungen: Eine solche ist etwa ein
station eingesetzt werden. Zusätzlich zur kWh kann        ­Backend-System, das die sichere Übertragung des
eine Ladepauschale oder ein Zeittarif kombiniert           signierten Datensatzes oder die nachträgliche
werden. Daraus ergeben sich u.a. folgende Anfor­           Überprüfung der Messdaten durch den Fahrer
derungen, die eine Ladestation erfüllen muss, wenn         ­ermöglicht.
der Strom abgerechnet wird:

                                                                                    EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
26   Auslegung der Ladetechnik

                           Aktuell haben sich auf dem Markt zwei Lö­                   werte mit einer digitalen Signatur zu versehen und
                       sungsvarianten durchgesetzt, die eine eichrechts-               zentral zu speichern (Transparenz-Software). Dabei
                       konforme Abrechnung von Ladevorgängen ermög-                    sind zudem die Vorgaben zum Datenschutz zu
                       lichen. Zum einen lassen sich die Anforderungen                 ­beachten.
                       aus dem MessEG durch den Einbau eines so-                             In der Regel wird das vom Hersteller bzw.
                       genannten lokalen Speicher- und Anzeigemoduls                    ­Betreiber übernommen und muss nicht selbst
                       (SAM) direkt an der Ladestation vor Ort umsetzen.                 durchgeführt werden.
                       Zum anderen gibt es die Möglichkeit, die Mess-

                       4.5 Lastmanagement

                       Werden zahlreiche Ladestationen gleichzeitig oder               strukturanbietern zusammen mit den Ladesta­
                       mehrere Ladestationen mit höheren Lade-                         tionen angeboten. Der Einsatz bietet sich vor allem
                       leistungen betrieben (Smart/Future), kann die sum-              bei höheren Ladeleistungen an, da bei einer Dros-
                       mierte Anschlussleistung schnell die bestehende                 selung auf sehr niedrige Ladeleistungen (im Be-
                       Netzanschlussleistung am Standort übersteigen.                  reich < 2 kW) die Wirkungsgrade stark ­abfallen
                       In der Praxis werden im Allgemeinen zwar nicht                  und bestimmte Mindestleistungen fahrzeugseitig
                       immer alle Stationen gleichzeitig voll belastet, ins-           nicht unterschritten werden dürfen. Im Idealfall
                       besondere bei langen Standzeiten und hohen Lade-                werden beim Lademanagement auch die Moment­
                       leistungen*, dennoch muss die Energieinfra-                     anleistungen der sonstigen Verbraucher und der
                       struktur auf die volle Leistung ausgelegt werden,               ggf. vorhandenen Stromerzeuger innerhalb des
                       damit die Hauptsicherungen auch bei seltenen                    Netzanschlusses mitberücksichtigt, um die vor-
                       Lastspitzen nicht auslösen. Aus wirtschaftlicher                handenen Kapazitäten optimal auszunutzen. Eine
                       Sicht macht es aber keinen Sinn, die Energieinfra-              Leistungsdrosselung der Ladungen bietet sich
                       struktur auf die gesamte Anschlussleistung der                  hauptsächlich zur Verhinderung von Spitzenlasten
                       einzelnen Ladestationen auszulegen. Mit einem                   an, damit ist jedoch verbunden, dass sich die
                       Lademanagementsystem können begrenzte                           ­n otwendigen Ladezeiten der Fahrzeuge bei
                       Leistungsressourcen auf die tatsächlich ladenden                 ­ge­minderter Ladeleistung verlängern und die
                       Fahrzeuge verteilt werden. Wird die maximal                       ­Er­wartungen der Nutzer an die Infrastruktur ggf.
                       ­zulässige Gesamtleistung überschritten, können                    nicht erfüllt werden. Bei der Erzeugung von
                        laufende Ladevorgänge gedrosselt oder unter-                      Spitzenlasten kann es zu hohen Leistungspreisen
                        brochen und neue Ladevorgänge verzögert gestartet                 kommen, was unter wirtschaftlichen Gesichts-
                        werden. Ein hierfür erforderlicher Lademanage­                    punkten verhindert werden sollte.
                        mentcontroller wird bei verschiedenen Ladeinfra-

                       *	Bei höheren Ladeleistungen sind die Batterien schneller vollgeladen. Der Anteil der Ladezeit an den Standzeiten sinkt
                          und damit die Gleichzeitigkeit der Ladungen.

     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
Auslegung der Ladetechnik         27

4.6 Einsatz von Batteriespeichern

Batteriespeicher bieten das Potenzial, Lastspitzen,    zuschränken. Bei der Dimensionierung sind ver-
welche durch die Ladeinfrastruktur oder andere         schiedene Faktoren, wie die historischen Lastgänge
Verbraucher erzeugt werden, zu kompensieren,           und das erwartete Nutzerverhalten, relevant. Eine
ohne Einschränkungen für die Nutzer der Lade-          integrierte Betrachtung der geplanten Ladeinfra-
stationen. Außerdem können, bspw. beim Betrieb         struktur, des Speichers und des Energieverbrauchs
einer PV-Anlage, Verbrauch und Erzeugung bes-          am Standort kann über Partner im Vorfeld durch-
ser aufeinander abgestimmt werden, um den Eigen-       geführt und so eine passende Dimensionierung
verbrauchsanteil zu erhöhen. Die Systemkosten          ­sichergestellt werden.
für Batteriespeicher sind seit Jahren rückläufig,             Für den Einsatz eines Batteriespeichers
mit weiteren Kostensenkungen ist zukünftig zu           ­müs­sen auch die baulichen Anforderungen be­
rechnen, Batteriespeicher sind bereits heute in ei-      rücksichtigt werden. Hierzu zählen ausreichend
nigen Anwendungsfällen wirtschaftlich.                   große Batterieräume und die Einhaltung der Um-
     Steht die Ladeleistung für den Nutzer im            gebungsbedingungen, z.B. die Gewährleistung der
Vordergrund, wie bei dem Einsatz von Schnelllade-        Raumtemperatur mittels einer Belüftung oder
systemen, bieten Energiespeicher Vorteile. Durch         ­Klimatisierung sowie die baulichen Anforderungen
sie können Leistungsspitzen und Netzausbau                hinsichtlich des Brandschutzes.
­vermieden werden, ohne das Nutzererlebnis ein-

4.7 Bauliche Parameter

Die Ladepunkte sollten möglichst in der Nähe der       Stellplatzbreiten ist alternativ eine seitliche
Niederspannungshauptverteilung angeordnet wer-         ­Montage möglich. Dabei kann eine Ladestation
den, um die Kosten für lange Kabelstrecken zu mi-       bspw. zwischen zwei Parkplätzen angeordnet sein.
nimieren. Bei der Festlegung des Aufstellungsorts       Zudem kann ein zusätzlicher Anfahrtsschutz an
außerhalb von Gebäuden ist insbesondere bei             der Ladestation angebracht werden, um Schäden
Nachrüstungen im Bestand auf die Erreichbarkeit         durch die Fahrzeuge zu minimieren. Zusätzlich
der elektrischen Infrastruktur zu achten. Zudem         müssen bei der Planung und dem Aufbau der Lade-
sollten der Verlauf der Leerrohrverkabelung für         station die Verkehrssicherungspflichten berück-
zukünftige Ladepunkte und der zusätzliche Platz-        sichtigt werden.
bedarf berücksichtigt werden.                                 Wenn die Ladepunkte auch außerhalb der
     Die Zufahrt und die Ladepunkte müssen bspw.        Öffnungszeiten genutzt werden, muss der Zugang
als Voraussetzung für eine Förderung klar gekenn-       hierfür geklärt sein. Dabei sollte sichergestellt sein,
zeichnet sein. Die Parkplätze sollen dabei mit einer    dass die Ladepunkte beleuchtet werden. Wenn auf
Bodenmarkierung (Smart/Future) in ihrer Erschei­        der Parkplatzfläche bereits eine Videoüberwachung
nung z.B. farblich von anderen Parkplätzen ab-          vorhanden ist, sollten die Ladepunkte zum Schutz
gesetzt sein, damit eine gute Erkennbarkeit gegeben     vor Vandalismus eingebunden werden, dabei sind
ist. Durch eine geeignete Beschilderung sollen die      die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten.
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von nicht berech­             Zum Brandschutz und zur Überprüfung der
tigten Fahrzeugen freigehalten werden.                  Leitungen/Steckerverbindungen sind die nötigen
     Zur Größe des Stellplatzes sind mindestens         Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Außerdem ist
die Vorgaben der jeweiligen Garagenverordnungen         in dem Zusammenhang zu prüfen, welche Schä-
einzuhalten. Die Anordnung der Ladepunkte ist           den durch die Gebäudehaftpflichtversicherung
in Abhängigkeit von der Parkplatzausrichtung zur        ­abgedeckt sind und ob bzw. in welchen Fällen der
Fahrbahn und den zu erwartenden Fahrzeugen               Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur zu
zu planen. Die Ladestation soll vorzugsweise vor         ­zusätzlichem Versicherungsbedarf führt.
dem Fahrzeug angebracht werden. Bei größeren

                                                                                     EHI-Leitfaden Elektromobilität im Handel 2020
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