Elsteraner NACHRICHTEN Ausgabe Nr. 4 | 2022 Neugestaltung Kirchplatz - Bad Elster
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Elsteraner NACHRICHTEN Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Bad Elster und der Ortschaften Mühlhausen und Sohl Ausgabe Nr. 4 | 2022 Montag, 25. April 2022 Neugestaltung Kirchplatz Weitere Schritte geplant Ärztehauses oder Medizinischen Versor- gungszentrums, Einzelhandels- und gastro- nomische Nutzung mit Außensitzbereich sowie Wohnungen. Alle relevanten Informationen wurden in einem aussagekräf- tigen Exposé auf > https://badelster.de/ausschreibungen zusammengestellt. Die Stadt Bad Elster wünscht sich, dass Investoren das große Potential des Baugrundstückes sehen und die damit ver- bundenen Chancen aufgreifen. Bad Elster hat durch seine gesundheitstouristische Prägung eine hohe Wohn- und Lebens- qualität. Dies wird u.a. von unseren stabilen Im Jahr 2021 führte die Stadt Bad Elster einen Gestaltungswettbewerb für den Bereich Einwohnerzahlen der letzten Jahre be- Kirchplatz durch. Hintergrund war, den Platz und die angrenzenden Bereiche auch stätigt.Wir sind davon überzeugt, dass diese optisch den Anforderungen und Maßstäben anzupassen, die ein funktionales Stadt- Attraktivität auch für Investoren von zentrum erfüllen sollte. Dem voran ging eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit im großem Interesse ist. Wir freuen uns auf Jahre 2019. Daraus resultierend legte der Stadtrat Schwerpunkte fest, die in die weitere interessante Ideen und Konzeptvorschläge. Planung einflossen und Grundlage für den Gestaltungswettbewerb waren. Ein Preisgericht ermittelte aus insgesamt 12 Wettbewerbsbeiträgen drei Preisträger, wobei der Beitrag der Bewerbergemeinschaft Christoph Ritter, Landschaftsarchitekt von RSP Freiraum GmbH, Dresden und Frank Kunkler, Architekt von Frank Kunkler Architek- tur, Dresden, am meisten überzeugte. Der Planungsentwurf zur Gestaltung des Kirchplatzes und den umgebenden Bereichen von Ritter und Kunkler sieht auch eine Bebauung des sich südlich des Kirchplatzes befin- denden Grundstücks vor. Das Grundstück befindet sich in einem Städtebaulichen Fördergebiet im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Der Stadtrat der Stadt Bad Elster strebt für diesen Bauplatz eine Bebauung mit hoher städtebaulicher Qualität an. Neben der baulichen Ausführung des Baukörpers und der städtebaulichen Qualität sollte ein potenzieller Investor auch mit dem Nutzungs- konzept überzeugen können. Aus städtischer Sicht wären relevante Nutzungen mit posi- tiver Ausstrahlung auf den Innenstandbereich ebenso wünschenswert wie eine dadurch erreichte deutliche Belebung des Stadtzentrums. Vorstellbar wäre die Einrichtung eines
Amtlicher Teil Breitbandausbau in Bad Elster BÜRGERMEISTER- Baustart im Mai - Einwohnerversammlung SPRECHTAG Liebe Bürgerinnen und Bürger von Bad Elster, Mühlhausen und Sohl, Dienstag, 03. Mai 2022 Zeit: 16.00 bis 19.00 Uhr im Namen des Stadtrates der Stadt Bad Elster lade ich Sie zu einer Einwohnversamm- lung für Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie sich bitte unter > Mittwoch, den 27. April 2022, 19.00 Uhr der Telefonnummer: (037437) 566-10 In die Aula der Grundschule Bad Elster (Geschäftsstelle des Bürgermeisters – herzlich ein. Monique Windisch) an. Es ist möglich, mit dem Bürgermeister Zu dieser Einwohnversammlung soll es persönlich zu sprechen oder telefonisch vordergründig um das Thema Breit- in Kontakt zu treten. Die Möglichkeit, band gehen. eines Termins via Videokonferenz besteht ebenfalls. Folgende Inhalte sind geplant: Der Bürgermeistersprechtag ist als zu- 1. Vorstellung der beauftragten sätzliches Angebot zu werten. Baufirma Gern können Sie natürlich auch außer- 2. Informationen zum Baustart und halb dieses Service einen Termin für ein Bauablauf persönliches Gespräch vereinbaren. 3. Information zur Förderfähigkeit von zusätzlichen Hausanschlüssen im Olaf Schlott, Bürgermeister Innenstadtbereich 4. Sonstiges / Fragen aus den Reihen der Bürgerschaft TERMINE AUS DEM RATHAUS Einwohnversammlung Breitband Neben den verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung Bad Elster und der beauftragten Baufirma werden auch Vertreter des Planungsbüros und der eins energie 27.04.2022, 19.00 Uhr in der Aula in sachsen GmbH anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Stadtrat: Über eine rege Teilnahme freuen wir uns! 04.05.2022, 19.00 Uhr in der Aula + 25.05.2022, 19.00 Uhr in der Aula > Hinweis: Wir bitten, an diesem Abend eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung oder FFP2- Technischer Ausschuss: Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden 11.05.2022, 19.00 Uhr in der Aula kann. Vielen Dank. Verwaltungsausschuss: 11.05.2022, 19.00 Uhr in der Aula AUSSTELLUNG GALERIE IM RATHAUS IMPRESSUM: »Mein Herz gehört Bad Elster« Herausgeber: Stadt Bad Elster Auflage: 3.000 Exemplare Die Hobbyfotografin Kerstin Rasch aus Bad Elster Erscheinung: monatlich, stellt im Rathaus der Stadt kostenlose Zustellung Bad Elster ihre Fotos aus. Verantwortlich für den amtlichen Teil, einschließlich der Veröffentlichungen Nach einer Knieoperation war sie der Stadtverwaltung: selbst als „Kurgast“ hier und Bürgermeister Olaf Schlott hat Bad Elster aus einem oder sein Vertreter im Amt anderen Blickwinkel erlebt Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster und dies in Bildern festgehalten. Telefon (037437) 5 66 10 Mit diesen Bildern möchte sie den Betrachter erfreuen und ermuntern öfter mal zu Gesamtherstellung & Anzeigen: verweilen, um den Augenblick und unser schönes Bad Elster zu genießen! Druckerei Adler Schubertplatz3 3, 08645 Bad Elster Diese Ausstellung kann zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Bad Elster Telefon (037437) 26 39 besichtigt werden. E-Mail: adler-druck@t-online.de Bildnachweis: pixapay, vecteezy > Öffnungszeiten: Montag 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Die nächste Ausgabe erscheint am Donnerstag 13:00 bis 15:30 Uhr 30.05.2022. Redaktionsschluss ist der Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr 16.05.2022, 12.00 Uhr. Seite 2 25. April 2022
Amtlicher Teil Besuche des Bürgermeisters INHALT Gratulation zu verschiedenen Jubiläen Amtlicher Teil Die Einschränkungen der Corona-Pandemie unterbrachen die Tradition, dass der Seite 2 - 18 Bürgermeister persönlich seine Glückwünsche zu den genannten Jubiläen übermittelte. > Einwohnerversammlung Breitbandausbau Diese Tradition nimmt Bürgermeister Olaf Schlott seit April wieder auf. > Besuche des Bürgermeisters Hierbei geht es um folgende Jubiläen: > Firmenjubiläen > Geburtstage: ab dem 75. aller 5 Jahre; ab dem 100. jährlich > Amtliche Bekanntmachungen > Ehejubiläen: Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Verwaltungsausschuss Eiserne Hochzeit, Gnadenhochzeit > Gewerbejubiläen: ab 25 Jahren aller 5 Jahre > Amtliche Bekanntmachungen Stadtrat Voraussetzungen für einen Besuch sind: > Amtliche Bekanntmachungen > der Geburtstag bzw. das Ehejubiläum ist nicht mit einer Übermittlungssperre belegt Technischer Ausschuss > eine Telefonnummer ist uns bekannt bzw. im Telefonbuch hinterlegt > Öffentliche Bekanntmachungen > die Jubilare konnten erreicht werden, um den Besuch im Vorfeld telefonisch abzu- stimmen. > Aktuelle Baumaßnahmen > Haushaltssatzung > Öffentliche Bekanntmachung Wahlen > Bekanntmachung FFw Bad Elster > Corona-Test-Zentrum > Ukraine-Flüchtlinge in Bad Elster > Traditionsfeuer > Sächsische Ehrenamtskarte > Spielplatz-Paten gesucht > Schadstoffsammlung Nichtamtlicher Teil Seite 19 - 31 > Bürgerbus > Kita „Elsternest“ > Schulanmeldung Einschulung > Judendfeuerwehr Bad Elster > Einsätze FFw Bad Elster Bei den Gewerbetreibenden, die in dem Folgemonat ein Jubiläum begehen, erfolgt eine > Grundschule Bad Elster Abfrage durch unser Gewerbeamt bezüglich der Veröffentlichung in den Elsteraner > 3. Rhododendronfest Nachrichten. > Dorfclub Sohl e.V. > Ukrainehilfe DEKIMED Die Abstimmung der Besuche erfolgt telefonisch durch Frau Windisch, Assistentin des Bürgermeisters. Hilfreich ist es, wenn sich die Jubilare direkt selbst mit Frau Windisch in > Waldspielplatz „Elsterweltchen“ Verbindung setzen (Tel. 037437 / 566-10 oder E-Mail: buergermeister@badelster.de). eröffnet > Veranstaltungen im Mai Bürgermeister Olaf Schlott freut sich auf die persönlichen Begegnungen und Gespräche > Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bad Elster mit den Jubilaren. Die Firmenjubiläum ELSTERANER Mai 2022 NACHRICHTEN 30-jähriges 01.05.1992 Volker Manfred Kirchhof erhalten Sie als PDF im Beratung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen der AXA-Versicherungen Internet unter: 15-jähriges 28.05.2007 Susanne Friedel Home and Highlights - Elektrofachhandel, www.badelster.de Verkauf von Geschenkartikeln und Wohnaccessoires 25. April 2022 Seite 3
Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses der Stadt Bad Elster der Legislatur 2019 - 2024 in seiner 21. öffentlichen Sitzung am 16.03.2022 Öffentliche Sitzung: 3. Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen - Annahme einer Spende für die Parkanlage Ascher Straße, Beschluss Nr. 08/2022 VA: Bad Elster Bestätigung der Tagesordnung der 21. öffentlichen Sitzung der Legislatur 2019 - 2024 am 16.03.2022. Beschluss Nr. 10/2022 VA: Abstimmungsergebnis: Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Elster 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen bestätigt die Annahme nachfolgender Spenden: 1. Bekanntgabe in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse - Dr. Detlef Schlott, Bad Elster In der 19. nicht öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse Erweiterung der Parkanlage Ascher Straße, Bad Elster gefasst: Bepflanzung Sachspende 1.179,74 J - Bestätigung der Tagesordnung Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 2 Befangen In der 20. nicht öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: 4. Sonstiges - Bestätigung der Tagesordnung Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. 2. Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen Ein nicht öffentlicher Sitzungsteil schloss sich an. - Annahme von Spenden (50,01 – 1.000,00 J) für verschiedene Begünstigte Beschlüsse zur Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses Beschluss Nr. 09/2022 VA: werden nicht mit aufgeführt. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates der Stadt Bad Elster bestätigt die Annahme nachfolgender Spenden: - Sparkasse Vogtland, Plauen Kindertagesstätte „Elsternest“, Bad Elster Geldspende 250,00 J - Reinhard und Margitta Pschera, Bad Elster Jugendfeuerwehr Sohl Geldspende 100,00 J Olaf Schlott Bürgermeister - Bestattungen Meyer, Bad Elster Jugendfeuerwehr Sohl Geldspende 180,00 J Termin nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses: - Physiotherapie Anne-Kathrin Wander, Triebel Die aktuellen Informationen zu den Sitzungen des Stadtrates und Jugendfeuerwehr Sohl Geldspende 100,00 J seinen Ausschüssen entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntgabe an den Verkündungstafeln des Rathauses der Stadt - Hotel Goldner Anker, Bad Elster Bad Elster, des ehemaligen Gemeindeamtes Mühlhausen und des Kindertagesstätte „Elsternest“ ehemaligen Gemeindeamtes Sohl sowie der Homepage Spielsachen Sachspende 198,23 J www.badelster.de. - Panzert + Partner Ingenieure PartGmbH, Klingenthal Stadtbauhof Bad Elster Geldspende 300,00 J - Annette Fuhrmann, Bad Elster Naturbad Bad Elster Geldspende 200,00 J - Dr. Carolina Rottluff, Bad Elster Freiwillige Feuerwehr, Bad Elster Medizinischer Bedarf Sachspende 89,90 J - Enrico Rukzio Vogel-Igelpflegestation Bad Elster Geldspende 120,00 J Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Seite 4 25. April 2022
Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bad Elster der Legislatur 2019 - 2024 in seiner 38. öffentlichen Sitzung am 30.03.2022 1. Bekanntgabe in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse 6. Fahrzeuganschaffung für den Bauhof der Stadt Bad Elster - Abschluss eines Leasingvertrages für einen Teleskopradlader - Bestätigung der Tagesordnung mit Kabine und Werkzeugen 2. Jahresabschluss der Stadt Bad Elster zum 31.12.2019 Beschluss Nr. 28/2022: - Auswahl des örtlichen Prüfers nach § 103 Abs. 1 Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die Anschaffung eines S. 2 SächsGemO Teleskopradladers mit Kabine und Werkzeugen, Typ Schäffer T5680T, über die Firma D&S Agri GmbH in Form eines Leasing- Beschluss Nr. 25/2022: vertrages über 60 Monate mit folgenden Konditionen: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, die HKMS Treuhand monatlicher Bruttoleasingpreis 1.346,33 J GmbH Plauen mit der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses (jährlicher Bruttoleasingpreis 16.155,96 J) zum 31.12.2019 zu beauftragen. Die Kosten betragen 4.600,00 J einmalige Anschaffungskosten 208,25 J Netto. Abstimmungsergebnis: Des Weiteren wird der Bürgermeister beauftragt, den Prüfauftrag 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 7. Polizeiverordnung der Stadt Bad Elster 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen - Durchführung von Traditionsfeuern in Bad Elster 3. Rechtsverordnung der Stadt Bad Elster über die verkaufsoffe- Beschluss Nr. 29/2022: nen Sonntage im Jahr 2022 nach § 8 Absatz 1 des Sächsischen Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, die Durchführung des Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) Traditionsfeuers für den Ortsteil Bad Elster ab dem Jahr 2022 auf - Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage 2022 einem Teilstück des Flurstücks 131/99 (Teilfläche hinter dem Schützenheim) der Gemarkung Bad Elster zu gestatten. Beschluss Nr. 26/2022: Der Beschluss des Technischen Ausschusses vom 09.03.2022 Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die beigefügte (Nr. 09/2022) wird hiermit aufgehoben. Rechtsverordnung der Stadt Bad Elster über die verkaufsoffenen Abstimmungsergebnis: Sonntage im Jahr 2022 nach § 8 Absatz 1 Sächsisches Ladenöff- 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen nungsgesetz. Abstimmungsergebnis: 8. Bebauungsplan „Vogelbeerweg“ 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 4. Haushalt der Stadt Bad Elster 2022 Beschluss Nr. 30/2022: - Außerplanmäßige Ausgabe Straßenbeleuchtung Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließ die Aufhebung folgen- der im Stadtrat der Stadt Bad Elster gefassten Beschlüsse: Beschluss Nr. 27/2022: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt die außerplanmäßige • Beschluss Nr. 197/2009 - Aufstellungsbeschluss zum Bebau- Mittelbereitstellung für die Instandsetzung der Straßenbeleuch- ungsplan „Vogelbeerweg“ vom 25.03.2009 tung Remtengrüner Weg in Mühlhausen. • Beschluss Nr. 225/2009 – Beschluss des Entwurfs des Bebau- Diese außerplanmäßigen Ausgaben sind zu decken über Minder- ungsplanes „Vogelbeerweg“ mit Bearbeitungsstand vom auszahlungen beim Neubau des Feuerwehrhauses in 15.06.2009 sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Mühlhausen. Behörden vom 24.06.2009 Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, 2 Befangen 5. Sächsisches Kommunalrecht - Drittes Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. D 25. April 2022 Seite 5
Amtlicher Teil 9. Straßenbestandsverzeichnis Stadt Bad Elster 10. Sonstiges - Einziehung des Verbindungsweges Obersohl, Blatt 116 Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. Beschluss Nr. 31/2022: Der Stadtrat der Stadt Bad Elster beschließt, die Einziehung des Beschlüsse zur Geschäftsordnung des Stadtrates werden nicht mit „Verbindungsweges Obersohl“, welcher als beschränkt öffent- aufgeführt. licher Weg in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Bad Elster eingetragen ist. Ein nicht öffentlicher Sitzungsteil schloss sich an. Blatt Nr. 116 1. Straßenname/-bezeichnung Verbindungsweg Obersohl 2. Flurstücksnummer(n) 421/1, 420, 414, 415 Gemarkung Sohl 3. Anfangspunkt Obersohl (K332) 4. Endpunkt Waldgrenze Länge 0,163 km Widmungsbeschränkung Fußgänger Olaf Schlott Bürgermeister Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Termin nächste Sitzung des Stadtrates Ausschusses: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Die aktuellen Informationen zu den Sitzungen des Stadtrates und seinen Ausschüssen entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Bekanntgabe an den Verkündungstafeln des Rathauses der Stadt Bad Elster, des ehemaligen Gemeindeamtes Mühlhausen und des ehemaligen Gemeindeamtes Sohl sowie der Homepage www.badelster.de. Rechtsverordnung der Stadt Bad Elster über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2022 nach § 8 Absatz 1 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz Aufgrund von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungs- § 3 Inkrafttreten zeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz - SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 [SächsGVBl. S. 338], zuletzt Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt- geändert durch das Gesetz vom 05. November 2020 (SächsGVBl. machung in Kraft. S. 589), hat der Stadtrat folgende Verordnung beschlossen: Bad Elster, den 31.03.2022 § 1 Geltungsbereich In der Stadt Bad Elster dürfen alle Verkaufsstellen in der Badstraße an den in § 2 genannten Sonntagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Olaf Schlott Bürgermeister § 2 Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 > Hinweis: § 4 Abs. 4 SächsGemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande > Sonntag, 15.05.2022, anlässlich des Rhododendronfestes gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gül- tig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn > Sonntag, 26.06.2022, anlässlich des Brunnenfestes 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, > Sonntag, 18.09.2022, anlässlich des Herbst- und Weinfestes 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Rechtswidrigkeit wider- sprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist > Sonntag, 04.12.2022, anlässlich des Adventsfestes a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder (Weihnachtsmarkt) b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Seite 6 25. April 2022
Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Bad Elster der Legislatur 2019 - 2024 in seiner 21. öffentlichen Sitzung am 06.04.2022 1. Bekanntgabe in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse 6. Sonstiges In der 20. nicht öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. gefasst: Beschlüsse zur Geschäftsordnung des Stadtrates werden nicht mit - Bestätigung der Tagesordnung aufgeführt. 2. Straßenbau Obere Bärenloher Straße Ein nicht öffentlicher Sitzungsteil schloss sich an. - Abschluss eines Honorarvertrages Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung Fahrbahn-randbalken Beschluss Nr. 14/2022 TA: Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Elster beschließt vorlie- genden Honorarvertrag für Ingenieurbauwerke LP 1-9 HOAI sowie Tragwerksplanung LP 2-6 HOAI für den zu errichtenden Fahrbahn- randbalken mit dem Ingenieurbüro LSP GbR aus Oelsnitz/Vogtl. Abstimmungsergebnis: Olaf Schlott 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen Bürgermeister 3. Straßenbau Obere Bärenloher Straße - Bestätigung Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Termin nächste Sitzung des Technischen Ausschusses: Einleitung von Niederschlagswasser in den Bärenlohbach Die aktuellen Informationen zu den Sitzungen des Stadtrates und seinen Ausschüssen entnehmen Sie bitte der ortsüblichen Beschluss Nr. 15/2022 TA: Bekanntgabe an den Verkündungstafeln des Rathauses der Stadt Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Elster bestätigt die Bad Elster, des ehemaligen Gemeindeamtes Mühlhausen und des Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Einleitung von Nieder- ehemaligen Gemeindeamtes Sohl sowie der Homepage schlagswasser in den Bärenlohbach im Zuge des Ausbaus der www.badelster.de. Oberen Bärenloher Straße, erstellt durch das Ingenieurbüro ÖKO- Plan aus Plauen mit Stand 21.03.2022. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen 4. Einvernehmen zum Vorbescheid - Antrag von Schramm, Heinz-Hubert – Errichtung Einfamilienwohnhaus Beschluss Nr. 16/2022 TA: Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Elster erteilt die Zustimmung für folgendes Vorhaben: Bauherr: Schramm, Heinz-Hubert, 83224 Grassau Bauort: Gemarkung Bad Elster, Flurstück Nr. 502 Bauvorhaben: Errichtung Einfamilienwohnhaus Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen 5. B92 – Sicherung Stützwand 7 bei Sohl - Planfeststellungsverfahren Landesamt für Straßenbau und Verkehr Beschluss Nr. 17/2022 TA: Der Technische Ausschuss der Stadt Bad Elster erteilt die Zustim- mung für das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „B 92 – Sicherung Stützwand 7 bei Sohl“ Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen 25. April 2022 Seite 7
Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Elster über die Rücknahme einer Eintragungsverfügung von Gemeindestraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Plätzen sowie öffentlichen Feld- und Waldwegen Die Eintragungsverfügung der Stadt Bad Elster in das Straßen- 4. Endpunkt Netzknoten 03-026 bestandsverzeichnis vom 06.07.2021, veröffentlicht in den Länge 0,740 km Elsteraner Nachrichten am 26.07.2021, wird nach Beschluss des Widmungsbeschränkung 7,5 t Stadtrates vom 30.03.2022 und Infolge der Entscheidung des Rechtsbehelfsbelehrung Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 24.02.2022 hiermit Gegen die Eintragung in das Bestandsverzeichnis kann innerhalb zurückgenommen. eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer- Die Eintragung erfolgte mit folgendem Inhalt: den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Elster, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster einzulegen. > Teil I. - Gemeindestraßen Ortsstraße Nr. 104 Birkrank Bad Elster, den 08.04.2022 Blatt Nr. 104 1. Straßenname/-bezeichnung Birkrank 2. Flurstücksnummer(n) Teile der Flurstücke 635/1, 647, 648/1, 938/1 Gemarkung Mühlhausen Teile der Flurstücke 144, 148/1, 149, 150 Gemarkung Sohl Olaf Schlott 3. Anfangspunkt Netzknoten 03-048 Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Elster über die Einziehung einer Straße (§ 8 SächsStrG) Gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Bad Elster vom 30.03.2022 wird der > Verbindungsweg Obersohl, eingetragen in Blatt 116 des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Bad Elster zum 26.04.2022 als beschränkt öffentlicher Weg eingezogen. > bisheriger Straßenbaulastträger Stadt Bad Elster > Beschreibung des Anfangspunktes Obersohl (K332) > Beschreibung des Endpunktes Waldgrenze > betroffene Flurstücke Gemarkung Sohl 421/1, 420, 414, 415 Begründung: > eine öffentliche Verkehrsbedeutung liegt nicht mehr vor (§ 8 Abs. 2 SächsStrG), > es handelt sich nicht um einen eingetragenen, bedeutenden Wanderweg > sämtliche betroffenen Grundstücke sind anderweitig erschlossen Die der Einziehung zugrunde liegenden Unterlagen können bei der Stadt Bad Elster, Bauverwaltung Zimmer 27, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster eingesehen werden. Bad Elster, den 07.04.2022 Olaf Schlott Bürgermeister Seite 8 25. April 2022
Amtlicher Teil Informationen zu Öffentliche aktuellen Bekanntmachung Aufhebung der Beschlüsse zum Baumaßnahmen Bebauungsplan „Vogelbeerweg“ Stand 11.04.2022 Sanierung und Modernisierung der Kegelbahn Bad Elster Der Stadtrat der Stadt Bad Elster hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.03.2022 den Beschluss gefasst, die Beschlüsse zum Die Sanierung der Kegelbahn hat pünktlich begonnen. Die Firma Bebauungsplan „Vogelbeerweg“ 197/2009 vom 25.03.2009 und Prager hat sich im Los der Bauhauptleistungen der Sache ange- 225/2009 vom 15.06.2009 aufzuheben. nommen. Im inneren Bereich, ursprünglich mal Bahn 3 und später zu provisorischen Sanitäranlagen umgebaut, wurde mit dem Die Stad Bad Elster verfolgt derzeit keine weiteren Planungen und Entwicklungen zum Wohngebiet Vogelbeerweg. Die Beschlüsse Abriss der Trockenbauwände sowie dem Entfernen des Fußbodens waren daher aufzuheben. begonnen. Der Aufhebungsbeschluss Nr. 30/2022 aus der Sitzung vom 30.03.2022 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Bad Elster, den 11.04.2022 Olaf Schlott Bürgermeister Bekanntmachung zur Haushalts- satzung der Stadt Bad Elster für das Haushaltsjahr 2022 Es wurde mit einem Minibagger ein großer Graben gezogen. In diesem wird die neue Abwasserleitung verlegt, um die neu entste- Mit Bescheid des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 17.03.2022 henden Sanitäranlagen zu erschließen. Bisher wurde eine an der wurde die Haushaltssatzung der Stadt Bad Elster für das Haus- Vorderseite stehende Grube verwendet. Diese wurde in diesem haltsjahr 2022 genehmigt. Die Haushaltssatzung wird hiermit Zuge komplett inkl. Anbau entleert und entfernt. Da die öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt gemäß Baumaßnahme in Heilwasserschutzzone 2 befindet müssen hier § 76 Absatz 3 Satz 2 SächsGemO spezielle Materialien zur Verwendung kommen. Auch > im Zeitraum vom 26.04.2022 bis 10.05.2022 eine Einweisung zum Arbeiten in der Heilwasser- > zu den Sprechzeiten schutzzone wurde mit den Montag 9.00 bis 12.00 Uhr Firmen durchgeführt. Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 bis 15.30 Uhr Nach Ostern beginnt die Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Firma UTR den neuen Ab- wasseranschluss im Außen- in der Stadtverwaltung Bad Elster, Zimmer 16, Kirchplatz 1, bereich zu verlegen und 08645 Bad Elster, für jedermann zur Einsichtnahme aus. innen an die neue Leitung anzubinden. > Hinweis: Derzeit liegt die Baumaß- Die aktuell vor Ort gültigen Schutzvorschriften im nahme laut der Bauüber- Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind zu beachten. wachung noch gut im Terminplan. Bad Elster, den 31.03.2022 Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Säch- sischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Olaf Schlott Bürgermeister 25. April 2022 Seite 9
Amtlicher Teil Haushaltssatzung der Stadt Bad Elster für das Haushaltsjahr 2022 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der > Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am aus Finanzierungstätigkeit auf …………………………… - 100.000 EUR 09.02.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen: > Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf ………………… 548.850 EUR §1 festgesetzt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallen- §2 den Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehen- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf > 200.000 EUR festgesetzt. im Ergebnishaushalt mit dem > Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ……… 6.539.991 EUR §3 > Gesamtbetrag der ordentlichen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Ein- Aufwendungen auf ………………………………………………… 6.736.751 EUR gehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit > Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf ……… - 196.760 EUR maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf > 5.908.100 EUR festgesetzt. > Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf ………… 0 EUR > Gesamtbetrag der außerordentlichen §4 Aufwendungen auf………………………………………………………………… 0 EUR Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen > Saldo aus den außerordentlichen Erträgen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf ……………………… 0 EUR wird auf > 3.750.000 EUR festgesetzt. > Gesamtergebnis auf ……………………………………………… - 196.760 EUR > Betrag der veranschlagten Abdeckung von §5 Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: aus Vorjahren auf …………………………………………………………………… 0 EUR > für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe > Betrag der veranschlagten Abdeckung von (Grundsteuer A) auf 350 Prozent Fehlbeträgen des Sonderergebnisses > für die Grundstücke aus Vorjahren auf …………………………………………………………………… 0 EUR (Grundsteuer B) auf 440 Prozent > Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages > für die baureifen Grundstücke im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital (Grundsteuer C) auf 0 Prozent gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf …………………… 0 EUR > für die Grundstücke in Gebieten für > Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages Windanlagen (Grundsteuer D) 0 Prozent im Sonderergebnis mit dem Basiskapital > Gewerbesteuer auf 390 Prozent gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf …………………… 0 EUR > veranschlagten Gesamtergebnis auf ………………… - 196.760 EUR Bad Elster, den 31.03.2022 im Finanzhaushalt mit dem > Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf …………… 6.096.937 EUR > Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf …………… 5.631.658 EUR > Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Olaf Schlott Einzahlungen und Auszahlungen Bürgermeister aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ……………… 465.279 EUR > Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ………………………………………… 8.362.676 EUR > Gesamtbetrag der Auszahlungen aus > Hinweis: §4 Abs.4 SächsGemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zu Stande Investitionstätigkeit auf ………………………………………… 8.919.765 EUR gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gül- > Saldo der Einzahlungen und tig zu Stande gekommen. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ……… - 557.089 EUR Dies gilt nicht, wenn > Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag 1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist. 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungs- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit wider- tätigkeit und aus dem Saldo der Gesamtbeträge sprochen hat. 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Einzahlungen und Auszahlungen aus a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Investitionstätigkeit auf …………………………………………… - 91.810 EUR b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde > Gesamtbetrag der Einzahlungen aus unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift- Finanzierungstätigkeit auf ……………………………………… 200.000 EUR lich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch > Gesamtbetrag der Auszahlungen aus nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend Finanzierungstätigkeit auf ……………………………………… 300.000 EUR machen. Seite 10 25. April 2022
Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landrates des Vogtlandkreises in der Stadt Bad Elster und die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Bad Elster am Sonntag, dem 12. Juni 2022 und des etwaigen zweiten Wahlgangs am Sonntag, dem 03. Juli 2022 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Bad Elster a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, wird an den Werktagen in der Zeit vom 23. Mai 2022 bis 27. Mai rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu bean- 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten tragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist > Montag 9:00 bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme entstanden ist oder > Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden > Mittwoch geschlossen ist. > Donnerstag geschlossen (Christi Himmelfahrt) > Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl, dem 10. Juni in der > Stadtverwaltung Bad Elster 2022, 16:00 Uhr, und für den etwaigen zweiten Wahlgang bis zum Einwohnermeldeamt, Zimmer 5 01. Juli 2022, 16:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Bad Elster, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster Einwohnermeldeamt, Zimmer 5, Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster mündlich oder schriftlich, durch Telefax, per E-Mail oder durch für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereit gehalten. Der sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließlich an der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten folgende Adresse überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung > einwohnermeldeamt@badelster.de zu richten. anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht neh- men möchte, Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich eine Un- In dem Antrag sind Familienname, Vornamen, die genaue An- richtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen schrift des Wahlberechtigten, sein Geburtsdatum und/oder die ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist Wählerverzeichnisnummer anzugeben, um eine zweifelsfreie ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunfts- Identifikation des Antragstellers zu ermöglichen. sperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom Ein Wahlberechtigter der für die erste Wahl einen Wahlschein 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), in der jeweils geltenden Fassung, ein- erhalten hat, bekommt für den etwaigen zweiten Wahlgang von getragen ist. Amts wegen wieder einen Wahlschein ausgestellt. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. In Fällen gemäß Punkt 4.2. und wenn bei nachgewiesener plötzli- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist cher Erkrankung, ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur oder einen Wahlschein hat. unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig Antrag noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten oder unvollständig hält, kann in der Zeit der vom 23. Mai 2022 bis Wahlgangs, 15:00 Uhr gestellt werden. 27. Mai 2022 spätestens am 27. Mai 2022 12:00 Uhr, bei der Stadt- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag- verwaltung Bad Elster, Einwohnermeldeamt, Zimmer 5, Kirchplatz te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der 1, 08645 Bad Elster schriftlich oder zur Niederschrift eine Wahl bzw. vor dem etwaigen zweiten Wahlgang 12:00 Uhr, ein Berichtigung beantragen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen nicht ersetzt. Beweismittel beizufügen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer 2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. erhalten bis spätestens 22. Mai 2022 eine Wahlbenachrichtigung. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antrag- Diese gilt auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang. stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahl- berechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des 5. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte zugleich Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, folgende Briefwahlunterlagen: dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. > einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Wahl des Land- Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das Wähler- rates, bei einem etwaigen zweiten Wahlgang einen hellgrünen verzeichnis eingetragen werden, werden unverzüglich nach ihrer Stimmzettel Eintragung benachrichtigt, es sei denn, sie haben bereits einen > einen amtlichen hellroten Stimmzettel für die Wahl des Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt. Bürgermeisters, bei einem etwaigen zweiten Wahlgang einen hellblauen Stimmzettel 3. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimm- > einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag abgabe in einem beliebigen Wahlraum der Stadt Bad Elster oder > einen amtlichen hellgrünen Wahlbriefumschlag mit der An- durch Briefwahl teilnehmen. schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und > die Hinweise für Briefwähler. 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: 4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- berechtigter, wenn D 25. April 2022 Seite 11
Amtlicher Teil Diese Wahlunterlagen werden ihm auf Verlangen auch noch des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung nachträglich, bis spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zweiten Wahlgangs, 15:00 Uhr, ausgehändigt, wenn er aus einem an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeich- nis aufgenommen worden ist. 6.3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso- An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen nenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktdaten des Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer > Postanschrift: Stadtverwaltung Bad Elster schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht Kirchplatz 1, 08645 Bad Elster kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Telefon: 037437/56610 Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt, dies hat sie vor E-Mail: datenschutz@badelster.de der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtige Person auszuweisen. 6.4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintra- Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem gung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahl- Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort scheins ist Empfänger der personenbezogenen Daten das spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahl- Landratsamt Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen als zustän- gangs bis 18:00 Uhr eingeht. dige Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/- Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsaufsichts- Briefsendung ohne besondere Versendungsform unentgeltlich behörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Sächsische befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten auch die Stelle abgegeben werden. Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein. 6. Informationen zum Datenschutz Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche 6.5. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über die Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berichtigung des Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines Wahlscheins ver- sind gemäß § 62 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung nach der arbeiteten personenbezogenen Daten: rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zu ver- nichten, wenn sie nicht für die Strafverfolgungsbehörde zur 6.1. Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständig- 6.6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen keit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verar- folgende Rechte zu: beitung der in diesem Zusammenhang angegebenen perso- > Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene nenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung) Einspruchs auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe > Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. §§ 4, 38, 40, personenbezogenen Daten (Artikel 16 Datenschutz- 56 des Kommunalwahlgesetzes und § 9 der Kommunalwahl- Grundverordnung) ordnung. > Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 b) Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt, so Datenschutz-Grundverordnung) erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang ange- > Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener gebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) Antrages auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. §§ 5 Absatz 1, Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vor- 38, 56 des Kommunalwahlgesetzes und den §§ 12 und 13 der schriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht auf Kommunalwahlordnung. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt einer c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahl- Kopie, §§ 4 Absatz 2, 38, 56 des Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 8 scheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins mit Absatz 2 und 3 der Kommunalwahlordnung, durch die Vorschrif- Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verarbeitung ten über den Einspruch und die Beschwerde gegen das Wähler- der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in diesem Zusam- verzeichnis, §§ 4 Absatz 3 und 4, 38, 56 des Kommunalwahl- menhang angegebenen personenbezogenen Daten zur gesetzes i. V. m. § 9 Absatz 1 der Kommunalwahlwahlordnung und Prüfung der Bevollmächtigung und der Berechtigung des die Löschungsfristen (siehe Punkt 6.5). Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen 6.7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffen- auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e den personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, können der Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. §§ 5 Absatz 1, 38, 56 Sie Ihre Beschwerde an die Sächsische Datenschutzbeauftragte des Kommunalwahlgesetzes und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz (Postanschrift: Sächsische Datenschutzbeauftragte, Postfach 11 01 4 und 6 der Kommunalwahlordnung. 32, 01330 Dresden; E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 14 Absatz 8 der Kommunalwahlordnung, ein Verzeichnis über Bad Elster, den 23.03.2022 für ungültig erklärte Wahlscheine, § 14 Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 Satz 5 der Kommunalwahlordnung. 6.2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten be- reitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Olaf Schlott Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und Bürgermeister Seite 12 25. April 2022
Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, dem 12.06.2022 Gemäß § 7 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) in Verbindung lassung oder Zurückweisung entschieden. Der Gemeindewahl- mit § 20 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KomWO) wird folgen- ausschuss hat die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge des bekannt gemacht: gem. § 19 KomWO zugelassen und deren Reihenfolge nach § 19 Abs. 5 KomWO wie folgt festgestellt. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung Die Angaben umfassen den Namen des Wahlvorschlags und bei am 12.04.2022 die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Parteien die Kurzbezeichnung; von jedem Bewerber Familien- Bürgermeisters der Stadt Bad Elster geprüft und über deren Zu- name, Vorname; Beruf oder Stand; Geburtsjahr; Anschrift. Bezeichnung Bewerberin/Bewerber Beruf/Stand Geburtsjahr Anschrift der des Wahlvorschlags Hauptwohnung Unabhängige Olaf Schlott Bürgermeister 1976 Pfarrweg 2, Bürgerschaft e. V. 08645 Bad Elster Bad Elster (UB) Es wurde nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht und zuge- Bad Elster, den 13.04.2022 lassen. Gemäß § 7 Abs. 3 KomWG i.V. mit § 20 Abs. 3 KomWO findet deshalb eine Mehrheitswahl ohne Bindung an den vorgeschlage- nen Bewerber statt. Jede wählbare Person kann gewählt werden. Wird einer anderen wählbaren Person die Stimme gegeben, muss diese Person durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Anschrift oder auf andere eindeutige Weise benannt werden. Die alleinige Nennung des Familiennamens ist nicht ausreichend Uwe Pinkert (§43 Absatz 3 KomWG, Anlagen 10 und 11 KomWO). Vorsitzender Gemeindewahlausschuss Information zur Bürgermeister- und Landratswahl 2022 für den Ortsteil Mühlhausen Werte Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen, wir möchten Sie darüber informieren, dass wir zur diesjährigen Bürgermeister- und Landratswahl am 12.06.2022 und einem even- tuell notwendigen zweiten Wahlgang am 03.07.2022 kein Wahllokal in Mühlhausen einrichten werden. Diese Entscheidung wurde auf Empfehlung und in Abstim-mung mit der Kreiswahlleiterin getroffen. Derzeit gehen wir für 2022 von 160 Wahlberechtigten in Mühlhausen aus. Hätten wir am Wahltag im Wahllokal Mühlhausen weniger als 50 Wähler, ist ein Auszählen aufgrund des Wahlge-heimnisses nicht statthaft. Die Problematik verschärft sich noch dadurch, dass auch in diesem Jahr von offizieller Seite zu verstärkter Briefwahl aufgerufen werden wird. Die Wahlberechtigten von Mühlhausen werden aus diesem Grund dem Wahlbezirk Sohl zugeordnet. Für die Bürger Mühlhausens wird somit die Möglichkeit bestehen von der Briefwahl Gebrauch zu machen oder am Wahltag im Wahllokal in Sohl (Jugendclub) zur Wahlurne zu gehen. Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung. Oberste Priorität muss für uns als Stadt die rechtmäßige und fehlerfreie Durchführung der Bürgermeister- und Landratswahl haben. Olaf Schlott Bürgermeister ! 27.05.2022 l Stadtverwaltung geschlossen – Einwohnermeldeamt geöffnet Am 27.05.2022 bleibt das Rathaus geschlossen. Ausnahme: Das Einwohnermeldeamt ist von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöff- net. Aufgrund des Brückentages empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Vielen Dank. > Kontakt: Einwohnermeldeamt der Stadt Bad Elster - Marlene Breymann, Tel. (037437) 56624 25. April 2022 Seite 13
Amtlicher Teil Bekanntmachung über die Wahl der Stadtwehrleitung der FFW Bad Elster Die Wahl des Stadtwehrleiters sowie seiner Stellvertreter für den Zeitraum 2022 bis 2027 findet > am Montag, dem 23. Mai 2021, 19:00 Uhr auf dem Festplatz des Bürgerhauses Mühlhausen Einladung (Brambacher Straße 18) zur Hauptversammlung der im Rahmen der Jahreshauptversammlung statt. Stadtfeuerwehr Bad Elster > Tagesordnung: 1. Wahl des Stadtwehrleiters am 2. Wahl der stellvertretenden Stadtwehrleiter Montag, den 23. Mai 2022, um 19.00 Uhr Gem. § 12 der Feuerwehrsatzung der Stadt Bad Elster wird die im Festzelt auf dem Festplatz des Wehrleitung in der Hauptversammlung gewählt. Bürgerhauses Mühlhausen Das Vorschlagsrecht für den Stadtwehrleiter obliegt den Orts- wehrleitern. Gewählt werden kann nur, werden der Stadtfeuer- wehr aktiv angehört und über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Tagesordnung: Seitens der Ortswehrleiter wurden folgende Kandidaten zur Wahl 1. Rechenschaftsbericht Stadtwehrleiter aufgestellt: 2. Berichte Jugendwarte 3. Ehrungen und Beförderungen > Stadtwehrleiter Andreas Dietz 4. Wahl der Stadtwehrleitung > stellv. Stadtwehrleiter Dirk Rottluff (Stadtwehrleiter und Stellvertreter) Benny Heilmann 5. Ausblick auf das Jahr 2022 Uwe Liebold 6. Grußworte Alle Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bad Elster sind herzlich eingeladen. Alle Angehörigen der Stadtfeuerwehr Bad Elster sind herzlich eingeladen. Bad Elster, den 11.04.2022 Olaf Schlott Dirk Rottluff Bürgermeister Stadtwehrleiter Olaf Schlott Bürgermeister GOTT ZU EHR´ - DEM NÄCHSTEN ZUR WEHR Corona-Test-Zentrum in Bad Elster schließt zum Ende des Monates Nach drastischer Reduzierung der Corona-Schutzmaßnahmen und den damit einhergehenden stark fallenden Testzahlen wird entsprechend einer Information des Rettungszweckverbandes Südwestsachsen das Testzentrum in der Badstraße Ende April 2022 geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Die noch bis dahin geltenden Öffnungszeiten finden Sie unter: > https://www.drkrettung-vogtland.de/aktuelles/corona-virus/testzentren.html Seite 14 25. April 2022
Amtlicher Teil Medieninformation Ukraine-Flüchtlinge Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 – Friständerung für Förderanträge in Bad Elster von Privatpersonen und Unternehmen Informationen Der Krieg in der Ukraine dauert an und vertreibt damit unzählige STAATSMINISTERIUM Freistaat Menschen aus ihrer Heimat. Einige von ihnen haben Schutz und FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Zuflucht bei uns in Bad Elster gefunden. Hier vor Ort ist ihr erster Ansprechpartner Danny Richter, Quartiersmanager. Herr Richter kümmert sich um alle Belange der Menschen, die hier bei uns ankommen. Das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 verursachte in Teilen Sachsens erhebliche Schäden an Gebäuden, baulichen Mit Stand 11.04.2022 hat die Wohnungsbaugesellschaft mbH Bad Anlagen und Gegenständen von Privathaushalten und Unter- Elster fünf Mietverträge mit Ukrainern abgeschlossen. Einige nehmen sowie innerhalb der öffentlichen Infrastruktur. Zur Unterstützung bei der Schadensbeseitigung und dem nachhalti- andere Flüchtlinge sind bei Privatpersonen untergekommen. Die gen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat Sachsen BSW Stiftung mit dem Vitalhotel Weiße Elster in der Endersstraße Fördermittel zur Verfügung. hat vier Personen in Gästezimmern untergebracht. Weitere drei Personen hat die DEKIMED aufgenommen. Insgesamt leben der- Die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für zeit etwas mehr als 20 Flüchtlinge, überwiegend Frauen und Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen wird jetzt auf den Kinder bei uns im Bad Elster. 30. September 2022 vorverlegt. Bis zu diesem Datum können noch Anträge auf Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank Um für eine gute Integration der Aufgenommenen zu sorgen, - Förderbank - (SAB) als Antrags- und Bewilligungsstelle gestellt begannen die ehrenamtlichen Sprachkurse nach Ostern. werden. Ziel ist, die nicht benötigten Mittel in die Beseitigung der infrastrukturellen Schäden insbesondere in die öffentliche Infra- Auch gab es am 13. April ein Kennenlerntreffen mit Kaffee und struktur zu lenken. Die Beantragung der Fördermittel ist seit Kuchen, um den ukrainischen Flüchtlingen in Bad Elster die Dezember 2021 möglich. Als ursprüngliche Antragsfrist war der Möglichkeit zu geben sich gegenseitig kennenzulernen, 30. Juni 2023 gesetzt. Telefonnummern auszutauschen und sich zu vernetzen. Gleiches wird es in den nächsten Tagen in Adorf mit den Helferkreisen aus Die Fördersätze entsprechen den Vorgaben des Bundes: Betroffene Unternehmen und Privathaushalte erhalten einen Fördersatz von Adorf, Markneukirchen und Bad Elster geben. bis zu 80 Prozent. Weiterhin ist ein förderunschädlicher Maß- nahmebeginn ausgesprochen, so dass mit den Maßnahmen zur Die Spendenbereitschaft seitens der Bürgerinnen und Bürger ist Schadensbeseitigung bereits begonnen werden konnte. ungebrochen. Herr Richter lässt wissen, dass er keine Sachspen- den mehr annehmen kann, da die Lagerkapazitäten erschöpft Die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur sind. Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021“ sowie die „Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden – beihilfe- Geldspenden zur Unterstützung der Flüchtlinge in unserem Ort relevante Billigkeitsleistungen 2021“ regeln die Voraussetzungen nimmt weiterhin die evangelische Kirchgemeine Bad Elster unter für die Bewilligung von Hilfsmaßnahmen und die Umsetzung. nachfolgender Bankverbindung entgegen: Grundlage für die Richtlinien ist die mit dem Bund am 10. Sep- tember 2021 geschlossene „Verwaltungsvereinbarung zur Aufbau- > Kontoinhaber: Ev.-Luth. Kirchgemeine Bad Elster hilfe“, welche den Umfang und die Bedingungen der Bundeshilfen > IBAN: DE 61 8705 8000 3723 0003 38 beinhaltet. > BIC: WELADED1PLX > Verwendungszweck: Ukraine Auf den Freistaat entfallen, basierend auf den ersten Schadens- erhebungen, rund 134 Millionen Euro. Rund 80 Prozent der Schäden betreffen die öffentliche Infrastruktur - wie beispielswei- se Trinkwasser- und Abwasseranlagen, insbesondere aber Straßen, Brücken und Gewässer in kommunaler Baulast. Die tatsächliche Schadenssumme im Bereich der kommunalen Infrastruktur wird nach Durchführung des Maßnahmeplanverfahrens im April 2022 belastbar feststehen. Es zeichnet sich jedoch jetzt schon ab, dass die Schäden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel über- steigen. Die Antragsfrist für die Schadensbeseitigung an der kom- munalen Infrastruktur bleibt unverändert der 30. Juni 2023 (gemäß Richtlinienteil D der „RL Starkregen- und Hochwasser- schäden – Billigkeitsleistungen 2021“). Die Änderung der Richtlinien wird mit der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft treten. Voraussichtliches Erscheinungsdatum ist der 28. April 2022. 25. April 2022 Seite 15
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