Herzlichen Glückwunsch - Sie haben es geschafft! - Stadt ...

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Herzlichen Glückwunsch - Sie haben es geschafft! - Stadt ...
Mitteilungsblatt der Stadt Frankenberg/Sa. mit den Ortsteilen
     Altenhain, Dittersbach, Langenstriegis, Mühlbach, Hausdorf, Sachsenburg und Irbersdorf

    Freitag, 15. Juli 2016                                                                         Nummer 13, Jahrgang 24

     Herzlichen Glückwunsch – Sie haben es geschafft!
        Unsere Absolventen der Erich-Viehweg-Oberschule und des
       Martin-Luther-Gymnasiums Frankenberg/Sa. -Jahrgang 2016-

                                                                                Rieß, Christopher; Nickut, Tim; Uhlemann, Benjamin;
                                                                               Hilbert, Henri; Hoffmann, Erik; John, Tobias;
                                                                               Hühn, Robert; Kühn, Moritz; Hoffmann, Fiona;
                                                                               Vargas Hernandez, Celine; Goltzsche, Oliver;
                                                                              Morgenstern, Sarah-Melissa; Zahn, Maria;
                                                                              Burger, Michelle; Hänig, Phil; Neubert, David;
                                                                              Schwan, Daniel; Selzer, Cedric; Patzlaff, Sophia;
                                                                              Großer, Melissa; Haas, Julia; Halm, Josie;
                                                                             Goeschel, Nick; Lehmann, Sebastian; Marek, Maxime;
                                                                             Hertel, Luise; Wunderlich, Fanny; Höppner, Elisa;
                                                                             Popp, Jonas; Ngo, Tien Huy; Bauer, Sophie;
                                                                            Konya, Marc; Kertzscher, Jasmin; Rogge, Marie-Sophie;
                                                                            Montalvan Torres, Samantha; Wenrich, Fabienne;
                                                                            Mathé, Paul; Kimmer, Robert; Wolf, Erika;
                                                                           Köhler, Lucas; Stockhausen, Sven; Münch, Dana;
Foto: Falk Bern                                                            Rau, Josefine; Sieren, Tom; Kneisel, Stanley;
                  hardt
                                                                           Richter, Philip

  Ulbricht, Johanna; van Mark, Judith; Pampel, Debora;
         Buske, Maximilian; Henka, Anne; Ebert, Kristin;
       Kube, Michelle-Monique; Polnisch, Lena Susanne;
    Schleith, Belinda; Hofmann, Katja; Hofmann, Manja;
   Zorn, Josefine; Uhlmann, Mileen; Urbanski, Barbara;
Gentzen, Elisa; Lessig, Tim; Tittel, Lydia; Oehmichen, Maria;
           Stirn, Julia; Heine, Christiane; Fänder, Jordan;
            Schmidt, Alicia; Ulbricht, Felix; Schmidt, Lisa;
          Pätzold, Melena; Bachale, Maxi; Kempe, Lucas;
         Schein, Alexander; Vogel, Natalie; Kunze, Laura;
                  Schindler, Alexander; Tränkner, Sabrina;
           Patzenbein, Laura-Elisabeth; Gerschler, Peter;
Scheibenpflug, Julia; Leistner, Lena; Klein, Wiebke Anna;
        Jarschel, Kay; Pötzschke, Ines; Bausch, Franziska;
Haenelt, Katharina; Zimmermann, Erik; Schulz, Nathalie;
        Köst, Elisabeth Teresa; Prenzel, Paul; Kuhn, Sarah;
Torej, Lena; Böhme, Maximilian; Dietze, Elisa; Strieter, Luisa;
              Müller, Luca-Anik; Krenkel, Lisa; Pfaffl, Maria;
        Hohmann, Noel Elias; Thiele, Tim; Schädlich, Tony;
            Keller, Nico; Hofmann, Melanie; Berger, Lucien;
 Dixneit, Melissa; Böhme, Sara; Lam - Nguyen, Hoang Son;
              Kühn, Dustin; Philipp, Daniel; Dörfler, Nancy;
          Ermel, Vincent; Bauer, Niklas; Werner, Alexandra

         Mitteilungen des                          Amtliche              Wirtschaft – Bildung –                Natürlich mittendrin
S. 3     Bürgermeisters                  S. 4      Mitteilungen   S.13   Kultur – Sport             S. 16      Frankenberg-Infos
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Veranstaltungen
    Datum             Uhrzeit                    Veranstaltung                                           Ort                                    Veranstalter
    15.07.2016		                                 Pokerabend, Anmeldung 0174/4041100 ehem. Blue Café im Kino                                     Freizeitzentrum Frankenberg e.V.
    16.07.2016        10.00 Uhr                  23. Internationaler Sachsenpokal                        Sportplatz Jahnkampfbahn               SG Vorwärts Frankenberg/Sa. e.V.
    17.07.2016        17.00 Uhr                  Orgelkonzert „Fahrradkantor“ M. Schulze St.-Aegidien-Kirche                                    Evang.-Luth. Kirchgemeinde
22.07.2016 19.00 Uhr Russischer Abend Stadtparkgarten                                                                                           Veranstaltungs- und Kultur
					                                                                                                                                           GmbH Frankenberg/Sa.
28.07.2016 14.00 Uhr Café Auszeit                                                                        Seniorenheim      Diakonie Flöha
				                                                                                                     „Im Sonnenlicht“
07.08.2016 ganztägig                             Ausstellung im Fachwerkhaus                             Fachwerkhaus Schloßmühle, Bergbauverein „Reicher Segen
			                                              Schloßmühle, Eintritt: 3,50 Euro                        An der Zschopau           Gottes“ zu Sachsenburg e.V.
    12.08.2016        21.00 – 2.00 Uhr           16. Intern. Mitternachtsspringen                        Sportplatz Jahnkampfbahn               SG Vorwärts Frankenberg/Sa. e.V.
12.08.2016 19.00 Uhr                             Weinabend                    Stadtparkgarten                                                   Veranstaltungs- und Kultur
			                                              mit der Hot & Blue Jazzband		                                                                  GmbH Frankenberg/Sa.
    13.08.2016        8.00 – 15.30 Uhr           Erste-Hilfe-Ausbildung                                  Haus der Vereine                       DRK-Ortsverein Frankenberg/Sa.
    13.08. und ganztägig Reit-, Spring- und Vielseitigkeitsturnier Reitplatz Langenstriegis                                                     LSV „Grün-Weiß“ Langenstriegis
    14.08.2016				                                                                                                                              e.V.
    13.08. und  ganztägig                        Kinderturnfest der sächsischen                          Sportplatz Jahnkampfbahn TSV Dittersbach e.V.
    14.08.2016		                                 Turnjugend                                              Dreifeldhalle Bildungszentrum
14.08.2016 9.30 Uhr                              Familien-Gottesdienst zum Beginn des                    St.-Aegidien-Kirche                    Evang.-Luth. Kirchgemeinde
			                                              neuen Schul-, Ausbildungs- und
			                                              Studienjahres
17.08.2016 14.00 Uhr                             Vortrag über Ambulante und Häusliche Reinhardt's Landhaus                                      Seniorentreff Sachsenburg/
			                                              Pflege von Frau Claudia Eichler		                                                              Irbersdorf
20.08.2016		                                     20 Jahre Fahrzeugmuseum                                 Fahrzeugmuseum                         Förderverein Fahrzeugmuseum
			                                              Frankenberg                                             Frankenberg                            Frankenberg e.V.
20.08.2016 15.00 Uhr                             Sommer- und Vereinsfest                                 Reithalle Langenstriegis               Hippo e.V.
			                                              Reiterhof Selbmann

                                                                  Bereitschaftsdienste
Apotheken-Notdienste                                               27.07.
                                                                   28.07.
                                                                            Rosenapotheke, Mittweida
                                                                            Katharinen-Apotheke, Frankenberg
                                                                                                                03727/9699600
                                                                                                                  037206/3306
                                                                                                                                  Notrufnummern
Mo. – Fr. 18 – 8 Uhr, Sa. 12 – 8 Uhr, So. 8 – 8 Uhr                                                                               Polizei			                                             110
                                                                   29.07.   Sonnen-Apotheke, Mittweida           03727/649867
14.07.   Rosenapotheke, Mittweida         03727/9699600            30.07.   Apotheke am Bahnhof, Hainichen       037207/68810     Feuerwehr, DRK Rettungsdienst, Ärztl. Notdienst        112
15.07.   Katharinen-Apotheke, Frankenberg   037206/3306            31.07.   Stadt- u. Löwen-Apotheke, Mittweida    03727/2374
16.07.   Sonnen-Apotheke, Mittweida        03727/649867                                                                           Rufnummern
17.07.   Apotheke am Bahnhof, Hainichen    037207/68810
                                                                   Wochenenddienste Zahnärzte                                     Polizeistandort Frankenberg                  037206/48680
18.07.   Stadt- u. Löwen-Apotheke, Mittweida   03727/2374          Sa. 8 – 11 Uhr, Sonn- und Feiertag 9 – 11 Uhr                  Rettungsleitstelle beim Landratsamt
19.07.   Katharinen-Apotheke, Frankenberg     037206/3306                                                                         Mittelsachsen und DRK Krankentransport        03731/19222
                                                                   16.07. – 17.07.   Dr. Meusel                    037206/4180
20.07.   Hirsch-Apotheke, Mittweida           03727/94510                                                                         Augenärztl. Bereitschaftsdienst
                                                                   23.07. – 24.07.   ZÄ Kumpf                      037206/2314
21.07.   Löwen-Apotheke, Frankenberg          037206/2222          30.07. – 31.07.   Dr. Weichert                  037206/2281    Landkreis Mittelsachsen                       03727/19292
22.07.   Löwen-Apotheke, Frankenberg          037206/2222          06.08. – 07.08.   Dr. Heusinger                 037206/2141
23.07.   Rosen-Apotheke, Hainichen           037207/50500                                                                         Tierärztl. Bereitschaftsdienst
24.07.   Ratsapotheke, Mittweida             03727/612035          Bereitschaftsdienste                                           jeweils von 18 bis 6 Uhr
25.07. Merkur-Apotheke, Mittweida               03727/92958        Zentrale Vermittlung Bereitschaftsärzte,                       Die Daten des Tierärztlichen Bereitschaftsdienstes finden
26.07. Rosen-Apotheke, Hainichen               037207/50500        kostenlos, bundesweit                                116 117   Sie in den örtlichen Tageszeitungen.

    Impressum                                                                                                                     Redaktionsschluss
                                                                                                                                  nächste Ausgabe:
    Das Amtsblatt erscheint 2-mal monatlich kostenlos für alle Haushalte.
    Amtsblatt auch online unter: www.frankenberg-sachsen.de                                                                       Mittwoch, 20. Juli 2016, 12.00 Uhr
    Herausgeber: die Stadt Frankenberg/Sa., Internet: www.frankenberg-sachsen.de                                                  Nach diesem Termin eingereichte Artikel können
    Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Frankenberg/Sa., Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa.           nicht mehr berücksichtigt werden.
    für amtliche Mitteilungen aus den Ortschaften: die jeweiligen Ortsvorsteher                                                   Beiträge senden Sie bitte an:
    für den Inhalt unter den Rubriken Informationen, WHGDL und Vereine: die aufgeführten Verfasser                                presse@frankenberg-sachsen.de
    Verantwortlich für Anzeigen und Druck: Design & Druck C. G. Roßberg, Gewerbering 11, 09669 Frankenberg/Sa.,
    Tel.: 03 72 06 / 33 11 oder 33 10, Fax: 20 93, anzeigen@rossberg.de, Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8.00 – 17.00 Uhr             Erscheinungstag nächste Ausgabe:
    Verantwortlich für die Verteilung: VBS Logistik GmbH, Tel. 03 71 - 33 200 151                                                 Freitag, 29. Juli 2016

2                                                                                                                    Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016
Herzlichen Glückwunsch - Sie haben es geschafft! - Stadt ...
Mitteilungen des Bürgermeisters
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
dank der derzeitig guten Fördermittelmög-     len dauerhafte und nachhaltige Materiali-      den. Zur Erhöhung der Attraktivität der
lichkeiten, kann die Stadt Frankenberg/Sa.    en verwendet werden. Mit dem Einsatz von       Grünflächen in der Stadt können Pflanzflä-
wichtige Straßen der Innenstadt neu ge-       hellen Materialien wird zum einen für ein      chen mit blühenden Sträuchern, Stauden
stalten. Hierbei soll zukünftig zunehmend     freundliches Erscheinungsbild gesorgt,         und Gräsern an den Eingängen der Stadt
Wert auf eine Gesamtgestaltung gelegt         zum anderen wird eine Überhitzung ver-         etabliert werden. Dies bietet dem Besu-
werden, die geschichtlichen Hintergrün-       mieden. Gut erhaltene historische Pflas-       cher der Stadt Frankenberg/Sa. und den
den, Baustil sowie Nutzeransprüchen ge-       terflächen an geeigneten Stellen sollen        Einwohnern einen blühenden Empfang.
recht wird. Grundlage zur Gestaltung des      bewahrt und gepflegt werden oder je nach       Parkplätze in der Innenstadt, bei Lebens-
öffentlichen Raums im Stadtgebiet bildet      Bedarf aufgenommen und an anderer Stel-        mittelmärkten sowie in anderen Gewerbe-
das neue Stadtraumkonzept, welches von        le wiederverwendet werden.                     einrichtungen sind überwiegend voll ver-
dem Landschaftsarchitekturbüro fagus          Auch Barrierefreiheit im öffentlichen Raum     siegelt und bieten kaum Platz für
aus Markleeberg gemeinsam mit der             ist ein wichtiges Thema. Besonders im Be-      Grünräume. Durch gestalterische Auflagen
Stadtverwaltung entwickelt wurde. Der         reich von öffentlichen Einrichtungen und       wie beispielsweise Baumpflanzungen, Ma-
Technische Ausschuss hat dieser Konzepti-     Verkehrsmitteln wurden nutzungsorien-          terialauswahl und Stellplatzanordnung
on am 21. Juni 2016 zugestimmt.               tierte Gestaltungsgrundsätze formuliert.       lassen sie sich räumlich und gestalterisch
Das Stadtraumkonzept dient als Fibel für      Für künftige Planungsaufgaben sollen           besser in das Stadtbild integrieren.
zukünftige Baumaßnahmen von Straßen,          auch die Bedürfnisse der Radfahrer beach-      Auch Licht kann eine besondere und ange-
Gehwegen, Parkplätzen und öffentlichen        tet und umgesetzt werden. Grundlage            nehme Atmosphäre schaffen. So bedarf
Plätzen. In dem Konzept sind ausgewählte      hierfür bildet die Radverkehrskonzeption       die Straßenbeleuchtung in Frankenberg an
Materialien und deren Einsatz vorgegeben,     Frankenberg aus dem Jahr 2013. Schutz-         vielen Stellen einer Erneuerung und Aktua-
um je nach Stadtgebiet eine hohe gestalte-    streifen für Radfahrer, die Freigabe ausrei-   lisierung. Mit geringerem Energiever-
rische Qualität zu erhalten und das charak-   chend breiter Gehwege für den Geh- und         brauch und weniger Lichtpunkten sind die
teristische Erscheinungsbild der Stadt zu     Radverkehr, Überquerungshilfen und Be-         Kosten für die städtische Beleuchtung we-
verbessern. So wird zukünftig ein bunter      schilderung sollen zukünftig die Verkehrs-     sentlich zu mindern. Im Zuge von Umbau-
Mix an Materialien vermieden. Das Integ-      sicherheit erhöhen.                            ten an Straßen und Plätzen gelten für die
rierte Stadtentwicklungskonzept sowie         Auch das Thema Stadtgrün ist in Franken-       Beleuchtung folgende Gestaltprinzipien:
das Radwegekonzept bilden wichtige            berg/Sa. ein wichtiges Anliegen. Neben         Die Hauptstraßen und Quartiere werden
Grundlagen und dienen als Handwerks-          dem Hammertal-Mühlbachtal und dem              durch unterschiedliche Lichtfarben vonei-
zeug für eine nachhaltige zukunftsorien-      Lützelbachtal sollten das Mühlbachtal und      nander abgegrenzt und betont. Dieser Un-
tierte Stadtentwicklung. An dieser Stelle     die Zschopauaue nach ihrem Ausbau zur          terschied bietet eine bessere Orientierung
möchte ich mich bei Ihnen, liebe Bürgerin-    Erholungslandschaft hinzukommen. Pri-          und wertet gestalterisch das Abend- und
nen und Bürger, herzlich für Ihr Engage-      vatgärten ergänzen die Grünstruktur. Auf-      Nachtbild von Frankenberg auf. Die Be-
ment bedanken. Durch Ihre Teilnahme an        gabe des Stadtraumkonzeptes ist die Ver-       leuchtung im Zentrum soll einen beson-
den Informations- und Diskussionsrunden       bindung dieser Grünstrukturen durch            ders warmen Lichtfarbton erhalten. Damit
konnten zahlreiche Ideen und Anregungen       Begleitgrün, welches im Straßenraum in-        wird der „historische Kern“ betont. Wohn-
in das Konzept einfließen. In diesem und      tegriert wird. Da die enge mittelalterliche    und Gewerbegebiete bekommen ebenfalls
im folgenden Amtsblatt möchte ich Ihnen       Struktur nur wenig Platz für Straßengrün       einen Warmton, die großen Verbindungs-
das umfangreiche Stadtraumkonzept nä-         bietet, empfiehlt das Konzept in den brei-     achsen bzw. Hauptstraßen erhalten einen
her erläutern.                                teren Hauptstraßen Baumpflanzungen. An         kühleren Lichtfarbton. Für jedes Stadtge-
Zunächst wurde die Kernstadt unterglie-       engeren Straßen, Wegen und Gassen kön-         biet sollen unterschiedliche Leuchten auf-
dert in sogenannte Raumtypen. Diese die-      nen offen gelassene „Grünfugen“ im Belag       gestellt werden. Eine sogenannte „Alt-
nen als Grundlage für die Standardisierung    Platz für Fassadengrün bieten. Zudem soll-     stadtleuchte“ im historischen Kern aber
des öffentlichen Straßenraums und er-         ten schmalkronige Bäume bevorzugt wer-         auch Straßen, Plätze, Parkplätze und tech-
möglichen die Unterstreichung spezifi-
scher städtebaulicher Merkmale der unter-
schiedlichen Stadtgebiete.
Raumtypen:
1 Mittelalterlicher Stadtkern und
   Industrielle Stadterweiterung
2 Gründerzeitliche Stadterweiterung
3 Neuzeitliche Stadterweiterung und
   offene Bauweise
4 Gewerbegebiet                                                                                          Legende Raumtypen
Übergeordnete Verbindungsstraßen                                                                               Bearbeitungsgebiet

Neben den gestalterischen Vorgaben für                                                                         1 Mittelalterlicher Stadtkern und Industrielle
                                                                                                                 Stadterweiterung
die einzelnen Raumtypen formulierte das
                                                                                                               2 Gründerzeitliche Stadterweiterung
Büro fagus übergeordnete Gestaltungs-
                                                                                                               3 Neuzeitliche Stadterweiterung
prämissen. Wie Dr. Gabriele Seelemann                                                                          und offene Bauweise
erklärte, wird der Focus unter anderem auf                                                                     4 Gewerbegebiet
die Unterstreichung der Typik der beste-
                                                                                                               Übergeordnete Verbindungsstraßen
henden Stadtstruktur gelegt. Zudem sol-

Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016                                                                                                             3
Herzlichen Glückwunsch - Sie haben es geschafft! - Stadt ...
nische Einrichtungen der Stadt sollen eine    lichen Konzept folgen. Die Farbgebung all     Wie Gabriele Seelemann erklärte, kann es
angemessene Aufwertung erfahren.              dieser Elemente, wie auch der Brückenge-      dennoch in Abhängigkeit von der Örtlich-
Auch an Geländer und Absturzsicherun-         länder, in Metallicgrau oder Anthrazit ist    keit Abweichungen geben. Um das Ge-
gen, sowie Handläufe wurde gedacht. Sie       wichtig.                                      samtgestaltungskonzept im öffentlichen
sollen im gesamten Stadtgebiet einheitlich    Das Stadtraumkonzept für Frankenberg/         Raum zu erhalten, sollten diese Abwei-
gestaltet werden. In historischen Berei-      Sa. soll allen Projektbeteiligten in jeder    chungen jedoch sorgfältig diskutiert und
                                                                                            abgewogen werden.
chen können geschwungen geformte Ele-         Phase der Planung bis zur Ausführung öf-
mente verwendet werden, in anderen Be-        fentlicher Bauaufgaben als Leitfaden die-     Im Amtsblatt Nummer 14 möchte ich Ihnen
reichen sind schlichte und geradlinige        nen. Aktuell findet das Konzept Anwen-        erläutern, welche hier erwähnten Gestal-
Konstruktionen zu wählen. Auch Ausstat-       dung bei der Umgestaltung der Klingbach,      tungselemente in den einzelnen Raumty-
tungselemente wie Bänke, Papierkörbe,         dem Baderberg und der Lerchenstraße.          pen zum Einsatz kommen.
Absperrpoller, Pflanzgefäße, Beschilde-       Auch für private Bauvorhaben kann das                            Ihr Thomas Firmenich
rung und Baumgitter sollen einem einheit-     Planungswerk zu Rate gezogen werden.                                     Bürgermeister

                                              Amtliche Mitteilungen
                                                     Stadtratsbeschlüsse

Beschlüsse des Stadtrates vom 22.06.2016 – Öffentlicher Teil
TOP 2                                         mbH im Rahmen der Planansätze 2016            beschließt die Satzung der Jugendkunst-
Beschluss zur Veräußerung des Flur-           und 2017 des Haushaltes (insgesamt            schule im Eigenbetrieb „Bildung, Kultur
stücks 745/2 sowie einer Teilfläche aus       400.000,00 Euro).                             und Sport“ der Stadt Frankenberg/Sa. in
dem Flurstück 745/1 und 925a Gemar-                                                         der Fassung der Anlage.
                                              TOP 5
kung Frankenberg
                                              Beschluss zur Vergabe Herstellung und         TOP 12
Vorlage: 3.1-503/2016/1                       Verteilung des Amtsblattes Franken-           Beschluss zum Verkauf der Kindertages-
Der Stadtrat beschließt, das Flurstück        berg/Sa.                                      stätte Wasserflöhe bei gleichzeitiger
745/2, eine Teilfläche aus dem Flurstück      Vorlage: -240/2016/1                          Übernahme einer Bürgschaft für die
745/1 und eine Teilfläche des Flurstückes
                                              Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur      WGF Wohnungsgesellschaft mbH Fran-
925a, mit einer Gesamtgröße von ca.
                                              Herstellung und Verteilung für das Fran-      kenberg/Sa.
8.594 m² zur Ansiedlung eines ALDI Mark-
                                              kenberger Amtsblatt zum 01.01.2017 an die     Vorlage: 1.2-139/2016/1
tes an der Badstraße an die BGB-Grund-
                                              Druckerei Roßberg zu vergeben.
stücksgesellschaft Herten zum Gesamt-                                                       1. Der Stadtrat beschließt den Verkauf
kaufpreis in Höhe von 500.000,00 Euro zu      TOP 7                                         der Kindertagesstätte Wasserflöhe, Zum
veräußern. Im Kaufvertrag ist sicherzustel-   Beschluss zur 2. Änderung der Betriebs-       Bahnhof 1, 09669 Frankenberg/Sa. zum
len, dass die Übergabe erst dann erfolgt,     satzung des Eigenbetriebes „Bildung,          Verkehrswert von 656.233 Euro zuzüglich
wenn die neue Tennisanlage an der Chem-       Kultur und Sport“ der Stadt Franken-          Nebenkosten und Grunderwerbssteuer
nitzer Straße soweit hergestellt ist, dass    berg/Sa.                                      aus dem Anlagevermögen des Eigenbe-
ein Spielbetrieb für den Tennisverein ge-     Vorlage: 4.0-149/2016                         trieb Immobilien an die WGF Wohnungsge-
währleistet ist.                              Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung       sellschaft mbH Frankenberg/Sa unter der
                                              der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb      Bedingung, das Gebäude weiterhin als Kin-
TOP 3
                                              „Bildung, Kultur und Sport“ der Stadt Fran-   dertagesstätte zu vermieten.
Beschluss zur Satzung über eine Verän-
                                              kenberg/Sa. in der Fassung der Anlage.        2. Der Stadtrat beschließt zur Sicherung
derungssperre zum aufzustellenden Be-
                                                                                            eines Darlehens in Höhe der Kosten für den
bauungsplan Nr. 18                            TOP 9
                                                                                            Grunderwerb und den Nebenkosten für
Vorlage: 3.1-513/2016/1                       Beschluss zur Fortschreibung der Kin-
                                                                                            den Erwerb der Kindertagesstätte Wasser-
Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa.        dertagesstättenkonzeption mit Stand
                                                                                            flöhe, Zum Bahnhof 1, 09669 Frankenberg/
beschließt die Satzung über eine Verände-     10.06.2016
                                                                                            Sa. eine für die Laufzeit des Darlehensver-
rungssperre im Gebiet des in der Aufstel-     Vorlage: 4.0-151/2016/1
                                                                                            trages befristete Ausfallbürgschaft unter
lung befindlichen Bebauungsplans Nr. 18       Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung    Berücksichtigung des EU-Beihilferechts in
gemäß Anlage.                                 der Kindertagesstättenkonzeption der          Höhe von maximal 690.000 Euro zu den
                                              Stadt Frankenberg/Sa. mit Stand zum
TOP 4                                                                                       Konditionen Kreditzinssatz maximal 1 %
                                              10.06.2016 in der Fassung der Anlage.
Beschluss zur Vergabe von weiterfüh-                                                        und Tilgungsdauer 25 Jahre zu gewähren.
renden Planungsleistungen für die Sa-         TOP 10                                        3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine
nierung des Friedensparks in Franken-         Beschluss zur Satzung der Jugendkunst-        Bürgschaftserklärung gemäß Ziffer 2 abzu-
berg/Sa.                                      schule im Eigenbetrieb „Bildung, Kultur       geben.
Vorlage: 3.1-518/2016/1                       und Sport“ der Stadt Frankenberg/Sa.          4. Der Stadtrat beauftragt den Eigenbe-
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung      (wird nachgereicht)                           trieb Bildung, Kultur und Sport BKS die
von weiterführenden Planungsleistungen        Vorlage: 4.0-152/2016/1                       Kaltmiete bis zu einer maximalen Höhe
nach HOAI Leistungsphasen 4 bis 7, für die    Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes      von 6 € pro m² für die Nutzfläche von 521
Sanierung des Friedensparks in Franken-       „Bildung, Kultur und Sport“ empfiehlt dem     m² im Budget des Jahres 2016 bereitzustel-
berg, an das Büro fagus – FachGesellschaft    Stadtrat folgende Beschlussfassung:           len und im Wirtschaftsplan 2017 und Folge-
für Umweltplanung und Stadtentwicklung        Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa.        jahre einzustellen.

4                                                                                Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016
Herzlichen Glückwunsch - Sie haben es geschafft! - Stadt ...
TOP 13                                          den Eigenbetrieb Immobilien für die Maß-     WGF durch die Rechtsaufsicht in der für
Beschluss zur Verwendung des Verkaufs-          nahmen Ross und Taka-Tuka-Land zur De-       2016 verbliebenen Höhe gekürzt. Für Rest-
erlöses der Kindertagesstätte Wasser-           ckung der in den Stadtumbauprogrammen        mittel ist bis zur Höhe des erzielten Ver-
flöhe Dittersbach durch den Eigenbe-            zu erbringenden Eigenanteile zu verwen-      kaufspreises im Haushaltsplan 2017 eine
                                                den sind. Die Zuschüsse der Stadt an den     entsprechende Fortschreibung der Zu-
trieb Immobilien
                                                Eigenbetrieb Immobilien zur Bereitstel-      schüsse der Stadt an den Eigenbetrieb Im-
Vorlage: 1.2-140/2016/1                         lung der Eigenanteile in den Stadtumbau-     mobilien zur Erbringung der Eigenanteile
Der Stadtrat beschließt, dass die Mittel aus    programmen werden ab Genehmigung der         in den Stadtumbauprogrammen vorzu-
dem Verkauf der Kita „Wasserflöhe“ durch        Bürgschaft für den Kauf der Kita durch die   nehmen.

                                               Beschlüsse Technischer Ausschuss

Veröffentlichung der Beschlüsse Technischer Ausschuss vom 21.06.2016 – Öffentlicher Teil
TOP 3                                             Daches anstelle der im Plan unter Punkt    Der Technische Ausschuss beschließt die
Beschluss zum Stadtraumkonzept der                0.6.1 festgelegten Dachneigung analog      Vergabe von Bauleistungen für die Hoch-
Stadt Frankenberg/Sa. als Grundlage               Hauptgebäude von 38-46°,                   wasserschadensbeseitungsmaßnahme ID
der Gestaltung des öffentlichen Raums           – einer Traufhöhe von 2,98 m anstelle der    97 „Sanierung der Durchlässe Alte Dorf-
im Stadtgebiet (mündlicher Vortrag                im Bebauungsplan unter dem Punkt           straße 30 im Ortsteil Hausdorf“ in Höhe
Frau Dr. Seelemann)                               0.7.1 als Maximalwert angegebene Höhe      von brutto 103.378,56 Euro an Fa. Gunter
Vorlage: 3.0-334/2016/1                           von 2,75 m,                                Hüttner + Co. GmbH aus Chemnitz.
Der Technische Ausschuss beschließt das         – der unter Punkt 0.6.4. festgelegten
Stadtraumkonzept der Stadt Franken-               Pflicht bei an der Grundstücksgrenze an-   TOP 7
berg/Sa. vom 13.05.2016 als Grundlage zur         gebauten Garagen diese in Dachform         Beschluss zur Umverlegung des Weges
Gestaltung des öffentlichen Raumes im ge-         und Dachneigung einheitlich auszubil-      Birkenwäldchen
samten Stadtgebiet der Stadt Franken-             den,                                       Vorlage: 3.1-515/2016
berg/Sa. mit allen Ortsteilen.                  – der Errichtung des Carports außerhalb      Der Technische Ausschuss beschließt die
Der Technische Ausschuss beauftragt den           des im Bebauungsplan festgelegten
                                                                                             im Rahmen des geplanten Neubaus eines
Bürgermeister, das Stadtraumkonzept               Baufensters
                                                                                             ALDI-Marktes in der Badstraße 2a in Fran-
ortsüblich bekannt zu machen und auf der        die Befreiung zu erteilen.
                                                                                             kenberg erforderliche Umverlegung des
Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. zu      TOP 5                                        öffentlichen Weges „Birkenwäldchen“. Der
veröffentlichen.                                                                             Beschluss gilt vorbehaltlich der Aufnahme
                                                Beschluss zur Vergabe von Bauleistun-
TOP 4                                           gen für die Hochwasserschadensbeseiti-       der Maßnahme in den Haushalt 2017 sowie
Beschluss zum Antrag auf Befreiung von          gungsmaßnahme ID 171 Ersatzneubau            der Bewilligung von Fördermitteln.
den Festsetzungen des Bebauungspla-             Brücke Oelberg 1 im OT Langenstriegis
                                                Vorlage: 3.1-511/2016                        TOP 8
nes „Am Mühlberg“
                                                Der Technische Ausschuss beschließt die      Beschluss zum Abriss der Pachtgaragen
Vorlage: 3.1-514/2016
                                                Vergabe von Bauleistungen für die Hoch-      an der Klingbach zur Herstellung von
Der Technische Ausschuss beschließt zum                                                      Stellflächen
                                                wasserschadensbeseitungsmaßnahme ID
Antrag auf Baugenehmigung zur Errich-
                                                171 Ersatzneubau Brücke Oelberg 1 im         Vorlage: 3.1-516/2016
tung eines Carports auf dem Grundstück
                                                Ortsteil Langenstriegis in Höhe von brutto   Der Technische Ausschuss beschließt den
Fliederweg 25, Flurstück 552/109 der Ge-
                                                106.197,66 Euro an Fa. BS Hoch- und Tief-    Abriss der Pachtgaragen auf Flurstück Nr.
markung Mühlbach dem Antrag auf Befrei-
                                                bau GmbH, Großschirma.                       63 (Klingbach), Gemarkung Frankenberg,
ung von den Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes „Am Mühlberg“ in Bezug auf           TOP 6                                        zur Herstellung von öffentlichen Stellflä-
– die Zulässigkeit der Errichtung von Gara-     Beschluss zur Vergabe von Bauleistun-        chen.
   gen auf einer Grundfläche von insge-         gen für die Hochwasserschadensbeseiti-       Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Auf-
   samt 72 qm anstelle der im Bebauungs-        gungsmaßnahme ID 97 Sanierung der            nahme der Maßnahme in den Haushalt
   plan unter Punkt 0.6.1. als Obergrenze       Durchlässe Alte Dorfstraße 30 im OT          2017, ggf. durch den Austausch einer be-
   festgelegten 50 qm je Grundstück,            Hausdorf                                     reits im Haushaltplan 2016 für das Jahr
– die Zulässigkeit eines flach geneigten        Vorlage: 3.1-512/2016                        2017 enthaltenen Maßnahme.

                                                               Bauamt

Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung einer Straße nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Frankenberg
(Az: 02/06/2016)                                1256/4, 1301/4; Gemarkung Frankenberg        Länge: 235,34 m
1. Straßenbeschreibung                          Anfangspunkt: Mitte Kreuzung Merzdor-        Baulastträger: Stadt Frankenberg
Bezeichnung: „Am Damm“                          fer Straße/ Am Damm, vor der Autobahn-       2. Verfügung
Flurstück: 1158/3, 1158/2, 1158/6, 1301/1,      brücke; Gemarkung Frankenberg                Die unter 1. näher bezeichnete Straße wird
1301/3, 1301/2, 1257, 1256/5, 1143/8,           Endpunkt: Wegkreuzung „Am Damm“ in           nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für
1143/7, 684/2, 690b, 684/1, 1143/3, 1259,       Höhe Schilfteich; Gemarkung Frankenberg      den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit ih-

Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016                                                                                      5
Herzlichen Glückwunsch - Sie haben es geschafft! - Stadt ...
rer Gesamtlänge von 235,34 m als Orts-        durchgang öffentlich ausgehängt bzw.          gabe Widerspruch erhoben werden. Der
straße gewidmet. Die Widmung der Straße       kann während der Dienstzeiten in der          Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
wird einen Tag nach der Veröffentlichung      Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in      schrift bei der Stadtverwaltung Franken-
wirksam.                                      der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese-        berg, Amt II Bauverwaltung, Markt 15 oder
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt       hen werden. Die öffentliche Bekanntma-        der Bürgerservicestelle der Stadt Franken-
Frankenberg.                                  chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
                                                                                            berg einzulegen.
                                              lichung im Amtsblatt als verfügt.
3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-
zeitpunkt                                     4. Rechtsbehelfserklärung                     Frankenberg, den 28.06.2016
Die Widmungsverfügung wird vom                Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus-         nerhalb eines Monats nach deren Bekannt-                      Firmenich, Bürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung eines Weges nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Frankenberg
(Az:03/06/2016 )                              2. Verfügung                                  der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese-
1. Wegbeschreibung                            Der unter 1. näher bezeichnete Weg wird       hen werden. Die öffentliche Bekanntma-
                                              nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für       chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
Bezeichnung:„Auenweg“
                                              den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit sei-    lichung im Amtsblatt als verfügt.
Flurstück: 1436/1, 1451/1, 1496/2;
                                              ner Gesamtlänge von 88 m als Weg gewid-       4. Rechtsbehelfserklärung
Gemarkung Frankenberg
                                              met. Die Widmung der Straße wird einen        Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
Anfangspunkt: Abzweig als Fußweg zur          Tag nach der Veröffentlichung wirksam. Trä-   nerhalb eines Monats nach deren Bekannt-
Brücke über die Zschopau; Gemarkung           ger der Baulast ist die Stadt Frankenberg.    gabe Widerspruch erhoben werden. Der
Frankenberg,                                                                                Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
                                              3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-
Endpunkt: Mitte Fußgängerbrücke über                                                        schrift bei der Stadtverwaltung Franken-
                                              zeitpunkt
die Zschopau (Gemarkungsgrenze),                                                            berg, Amt II Bauverwaltung, Markt 15 oder
                                              Die Widmungsverfügung wird vom
Gemarkung Frankenberg                                                                       der Bürgerservicestelle der Stadt Franken-
                                              11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus-
Länge: 88 m                                                                                 berg einzulegen.
                                              durchgang öffentlich ausgehängt bzw.
Widmungsbeschränkung:„Fußgänger“              kann während der Dienstzeiten in der          Frankenberg, den 28.06.2016
Baulastträger: Stadt Frankenberg              Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in                      Firmenich, Bürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung einer Straße, nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Frankenberg
(Az: 01/ 06/ 2016)                            für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom     hen werden. Die öffentliche Bekanntma-
1. Straßenbeschreibung                        21.Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) Rechts-     chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
Bezeichnung: Bahnhofstraße                    stand 01.05.2014 zur Ortsstraße gewid-        lichung im Amtsblatt als verfügt.
Flurstück: 925/10; 925/17; 894/1              met. Die Widmung der Straße wird einen
                                                                                            4. Rechtsbehelfserklärung
                                              Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
Anfangspunkt: ab Kreuzung abbiegende                                                        Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
                                              Träger der Straßenbaulast ist die Stadt
Staatsstraße; Flst. 925/10                                                                  nerhalb eines Monats nach seiner Be-
                                              Frankenberg.
Endpunkt: Mitte Kreuzung Einmündung                                                         kanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Freiberger Straße/ R.-Nestler-Straße, Flst.   3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-             Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
894/1                                         zeitpunkt                                     Niederschrift bei der Stadtverwaltung
                                              Die Widmungsverfügung wird vom                Frankenberg, Amt II, Bauamt, Am Markt 15
Gesamtlänge: 43 m
                                              11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus-         oder der Bürgerservicestelle der Stadt
Widmung als: Gemeindestraße                   durchgang öffentlich ausgehängt bzw.          Frankenberg einzulegen.
2. Verfügung                                  kann während der Dienstzeiten in der
Die unter 1. näher bezeichnete Straße         Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in      Frankenberg, den 28.06.2016
wird nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes      der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese-                        Firmenich, Bürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Frankenberg zur Widmung
einer Brücke mit Zuwegung,nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Sachsenburg
(Az: 06/06/2016)                              Gesamtlänge: 44,3 m                           schränkt öffentlicher Gehweg gewidmet.
1. Straßenbeschreibung                        Widmung als: beschränkt öffentlicher          Die Widmung des Weges wird einen Tag
Bezeichnung: Brücke und Zuwegung am           Gehweg                                        nach der Veröffentlichung wirksam. Träger
Jugendclub                                                                                  der Straßenbaulast ist die Stadt Franken-
                                              2. Verfügung                                  berg.
Flurstück: 379, 468
                                              Die unter 1. näher bezeichnete Brücke mit
Anfangspunkt: Brücke auf Flurstück 379                                                      3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-
                                              Weg wird nach §§ 3 und 6 des Straßenge-
zur Flurstücksgrenze 474                      setzes für den Freistaat Sachsen (Sächs-      zeitpunkt
Endpunkt: Endpunkt der Brücke auf             StrG) vom 21.Januar 1993 (SächsGVBl. S.       Die Widmungsverfügung wird vom
Flurstück 468                                 93) Rechtsstand 01.05.2014 zum be-            11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus-

6                                                                                Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016
durchgang öffentlich ausgehängt bzw.         4. Rechtsbehelfserklärung                    oder der Bürgerservicestelle der Stadt
kann während der Dienstzeiten in der         Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-      Frankenberg einzulegen.
Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in     nerhalb eines Monats nach seiner Be-
der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese-       kanntgabe Widerspruch erhoben werden.        Frankenberg, den 28.06.2016
hen werden. Die öffentliche Bekanntma-       Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
chung gilt einen Monat nach der Veröffent-   Niederschrift bei der Stadtverwaltung                                        Firmenich,
lichung im Amtsblatt als verfügt.            Frankenberg, Amt II, Bauamt, Am Markt 15                                   Bürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung einer Straße/Brücke, nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Mühlbach
(Az: 07/ 06/ 2016)                           stand 01.05.2014 zur Ortsstraße gewid-       chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
1. Straßenbeschreibung                       met. Die Widmung der Straße wird einen       lichung im Amtsblatt als verfügt.
Bezeichnung: Frankenberger Straße            Tag nach der Veröffentlichung wirksam.       4. Rechtsbehelfserklärung
Flurstück: 144/4, 133, 976/b                 Träger der Straßenbaulast ist die Stadt      Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
Anfangspunkt: Frankenberger Straße,          Frankenberg.                                 nerhalb eines Monats nach seiner Be-
Brücke ab Flst. 133                          3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-            kanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Endpunkt: Flurstück 144/4 (FFW)              zeitpunkt                                    Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Gesamtlänge: 22 m                            Die Widmungsverfügung wird vom               Niederschrift bei der Stadtverwaltung
Widmung als: Gemeindestraße                  11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus-        Frankenberg, Amt II, Bauamt, Am Markt 15
                                             durchgang öffentlich ausgehängt bzw.         oder der Bürgerservicestelle der Stadt
2. Verfügung
                                             kann während der Dienstzeiten in der         Frankenberg einzulegen.
Die unter 1. näher bezeichnete Straße wird
nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für      Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in
den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom        der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese-       Frankenberg, den 28.06.2016
21.Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) Rechts-    hen werden. Die öffentliche Bekanntma-                      Firmenich, Bürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung einer Straße/Brücke, nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Mühlbach
(Az: 04/ 06/ 2016)                           stand 01.05.2014 zur Ortsstraße gewid-       chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
1. Straßenbeschreibung                       met. Die Widmung der Straße wird einen       lichung im Amtsblatt als verfügt.
Bezeichnung: Frankenberger Straße            Tag nach der Veröffentlichung wirksam.       4. Rechtsbehelfserklärung
Flurstück: 137, 976/b                        Träger der Straßenbaulast ist die Stadt      Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
Anfangspunkt: Frankenberger Straße,          Frankenberg.                                 nerhalb eines Monats nach seiner Be-
Brücke ab Flst. 976b                         3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-            kanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Endpunkt: Flurstück 137 (KITA)               zeitpunkt                                    Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Gesamtlänge: 21 m                            Die Widmungsverfügung wird vom               Niederschrift bei der Stadtverwaltung
Widmung als: Gemeindestraße                  11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus-        Frankenberg, Amt II, Bauamt, Am Markt 15
                                             durchgang öffentlich ausgehängt bzw.         oder der Bürgerservicestelle der Stadt
2. Verfügung
                                             kann während der Dienstzeiten in der         Frankenberg einzulegen.
Die unter 1. näher bezeichnete Straße
wird nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes     Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in
für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom    der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese-       Frankenberg, den 28.06.2016
21.Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) Rechts-    hen werden. Die öffentliche Bekanntma-                      Firmenich, Bürgermeister

Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung eines Wanderweges nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Frankenberg
(Az: 05/06/2016 )                            Der unter 1. näher bezeichnete Weg wird      hen werden. Die öffentliche Bekanntma-
1. Wegbeschreibung                           nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für      chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
Bezeichnung: „Wanderweg um den               den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit sei-   lichung im Amtsblatt als verfügt.
Schilfteich“                                 ner Gesamtlänge von 687 m als Weg gewid-
                                                                                          4. Rechtsbehelfserklärung
Flurstück: 1257, 1258, 1259, 1157a,          met. Die öffentliche Bekanntmachung gilt
                                                                                          Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
1143/10, 1314, 1143/3                        einen Monat nach der Veröffentlichung im
                                                                                          nerhalb eines Monats nach deren Be-
Gemarkung Frankenberg                        Amtsblatt als verfügt. Träger der Baulast
                                                                                          kanntgabe Widerspruch erhoben werden.
                                             ist die Stadt Frankenberg.
Anfangspunkt: Abzweig als Wanderweg                                                       Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
um den Schilfteich; Gemarkung Frankenberg,   3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-            Niederschrift bei der Stadtverwaltung
Endpunkt: Abzweig bei Gaststätte             zeitpunkt                                    Frankenberg, Amt II Bauverwaltung, Markt
„Schilfteich“; Gemarkung Frankenberg         Die Widmungsverfügung wird vom               15 oder der Bürgerservicestelle der Stadt
Länge: 687 m                                 11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus-        Frankenberg einzulegen.
                                             durchgang öffentlich ausgehängt bzw.
Widmungsbeschränkung: „ Fußgänger“
                                             kann während der Dienstzeiten in der         Frankenberg, den 28.06.2016
Baulastträger: Stadt Frankenberg
                                             Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in
2. Verfügung                                 der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese-                      Firmenich, Bürgermeister

Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016                                                                                    7
öffentliche Bekanntmachungen

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Bildung, Kultur und Sport der Stadt Frankenberg/Sa.“
Aufgrund des § 95a der Gemeindeordnung        11.Übernehmen der Aufgaben des                      4. sonstige Verträge mit einem
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in         Stiftungsträgers für die Leo-Lessig-                Vertragswert bis 5.000 EUR,
der Fassung der Bekanntmachung vom               KUNST-Stiftung,                                  5. sonstige Verträge mit einer Laufzeit
3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert    12. Durchführen von Veranstaltungen der                von bis zu 3 Jahren,
durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April       Hochkultur.                                     6. Stundung von Zahlungsverpflichtun-
2015 (SächsGVBl. S. 349) und § 1 der Ver-                                                            gen deren Höhe 10.000 EUR nicht
ordnung des Sächsischen Staatsministeri-      § 3 Stammkapital                                       übersteigt,
ums des Innern über kommunale Eigenbe-        Das Stammkapital wird auf 100.000,00                7. Erlass und Niederschlagung von
triebe im Freistaat Sachsen (Sächsische       Euro festgesetzt. Es entspricht einem Teil-            Forderungen, deren Höhe 5.000 EUR
Eigenbetriebsverordnung – SächsEigBVO)        betrag des dem Sondervermögen gewid-                   nicht übersteigt,
hat der Stadtrat der Stadt Frankenberg/       meten Reinvermögens.                                8. Aufnahme von Darlehen sowie über
Sa. in einer Sitzung am 22.06.2016 mit Vor-                                                          den Abschluss sonstiger Rechtsge-
                                              § 4 Betriebsleitung
lage 4.0-149/2016/1 die folgende Satzung                                                             schäfte, die einer Aufnahme von
                                              (1) Der Eigenbetrieb hat eine Betriebslei-
beschlossen:                                                                                         Darlehen wirtschaftlich gleich-
                                                  tung (§ 3 Abs. 1 SächsEigBVO).
                                                                                                     kommen, deren Höhe 5.000 EUR
§ 1 Rechtsstellung und Name des               (2) Die Betriebsleitung besteht aus einem              nicht übersteigt,
Eigenbetriebs                                     Betriebsleiter und seinem Stellvertre-
                                                                                                  9. Entscheidungen zur Einleitung und
(1) Die Bereiche Bildung, Betreuung, Kultur       ter. Der Betriebsleiter wird vom Stadt-
                                                                                                     Fortführung eines Rechtsstreits und
    und Sport der Stadt Frankenberg/Sa.           rat gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 und 2                 zum Abschluss von Vergleichen,
    werden ab dem 1. Januar 2011 als orga-        SächsGemO gewählt.                                 soweit sie zu den laufenden
    nisatorisch, verwaltungsmäßig und         (3) Der Bürgermeister der Stadt Franken-               Geschäften der Betriebsführung
    wirtschaftlich selbständiges Unterneh-        berg/Sa. gibt der Betriebsleitung eine             gehören und einen Streitwert von
    men ohne eigene Rechtspersönlichkeit          Geschäftsordnung, die vom Betriebs-                5.000 EUR nicht übersteigen,
    im Sinne von § 95a SächsGemO und              ausschuss zu genehmigen ist.                    10. Personalangelegenheiten, soweit es
    § 1 SächsEigBVO geführt.                                                                           sich um Personaleinsatz handelt,
                                              § 5 Aufgaben der Betriebsleitung
(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Bil-                                                        11. Einstellung, Umgruppierung und
                                              (1) Die Betriebsleitung vollzieht die Be-
    dung, Kultur und Sport der Stadt Fran-                                                             Entlassung von Angestellten bis
                                                  schlüsse des Stadtrats und des Betriebs-
    kenberg/Sa.“                                                                                       einschließlich der TVöD Entgelt
                                                  ausschusses sowie die Anordnungen
                                                                                                       gruppe E8, Aushilfsangestellten,
§ 2 Aufgaben des Eigenbetriebs                    des Bürgermeisters (§§ 8 bis 10 dieser
                                                                                                       Praktikanten und anderen in
(1) Der Eigenbetrieb verwaltet und bewirt-        Satzung). Im Übrigen führt sie den Eigen-
                                                                                                       Ausbildung stehenden Personen
    schaftet für die Bürger der Stadt Fran-       betrieb gemäß § 4 SächsEigBVO selb-
                                                                                                       unter Beachtung der Maßgaben des
    kenberg/Sa. die in der Stadt Franken-         ständig und entscheidet in allen Angele-
                                                                                                       Stellenplans.
    berg/Sa. vorhandenen Einrichtungen            genheiten des Eigenbetriebs, soweit die
                                                                                              (3) Die Betriebsleitung informiert den Bür-
    der Bildung, Kultur und des Sports.           Entscheidung nicht dem Stadtrat, dem
                                                                                                  germeister und den Betriebsausschuss
(2) Die Aufgaben des Eigenbetriebs sind im        Betriebsausschuss oder dem Bürger-
                                                                                                  rechtzeitig über alle wichtigen Angele-
    Einzelnen:                                    meister vorbehalten ist. Die Betriebslei-
                                                                                                  genheiten, insbesondere über:
                                                  tung ist für die wirtschaftliche Führung
    1. Gestalten, Vernetzen und Profilieren                                                       1. Abweichungen vom Erfolgsplan, die
                                                  des Eigenbetriebs nach kaufmännischen
       des Bildungsgeschehens der Stadt                                                              keine Änderungen des Wirtschafts-
                                                  Grundsätzen verantwortlich.
       Frankenberg/Sa.,                                                                              plans nach § 23 Abs. 2 SächsEigBVO
                                              (2) Der Betriebsleitung obliegen insbeson-
    2. Bereitstellen von Leistungen als                                                              erfordern, aber den Betrag von
                                                  dere die laufenden Geschäfte (Angele-              15.000 EUR übersteigen.
    		 Träger der staatlichen Schulen,
                                                  genheiten der laufenden Verwaltung
    3. Wahrnehmen der Verantwortung                                                               2. Abweichungen vom Liquiditätsplan,
                                                  und Betriebsführung) des Eigenbe-
       als Träger der kommunalen                                                                     die keine Änderungen des Wirt-
                                                  triebs. Dazu gehören unter anderem alle
       Kindertagesstätten,                                                                           schaftsplans § 23 Abs. 2 SächsEigBVO
                                                  im täglichen Geschäft regelmäßig wie-
    4. Verwalten der Kindertagespflege-                                                              erfordern, aber den Betrag von
                                                  derkehrenden Maßnahmen, die zur Auf-               15.000 EUR übersteigen,
       einrichtungen,                             rechterhaltung des Eigenbetriebs und
    5. Verwalten von Kindertagesstätten                                                       (4) Die Betriebsleitung informiert den Fach-
                                                  zur Durchführung der Aufgaben sowie
       und Schulen in freier Trägerschaft,                                                        bediensteten für das Finanzwesen über
                                                  zum reibungslosen Geschäftsablauf
                                                                                                  alle Maßnahmen, welche die Finanzwirt-
    6. Bereitstellen von Leistungen und           notwendig sind. Dies sind insbesondere:         schaft der Stadt berühren könnten. Sie
       Wahrnehmen der Verantwortung als           1. Leitung des Eigenbetriebes ein-		            hat ihm insbesondere den Entwurf des
       Träger der Jugendkunstschule 		               schließlich Organisation und 		              Wirtschaftsplans zur Herstellung des Be-
       Frankenberg/Sa.                               Geschäftsbetrieb,                            nehmens nach § 16 Abs.3 SächsEigBVO
    7. Unterhalten der städtischen 		             2. Entscheidung über Mehrausgaben               zuzuleiten sowie die Entwürfe des Jahres-
       Büchereien,                                   für einzelne Vorhaben des Liquidi-           abschlusses und des Lageberichtes zu
    8. Unterhalten der Museen in der Stadt           tätsplans, die den Betrag von                überreichen. Darüber hinaus hat sie ihn
       Frankenberg/Sa.,                              20.000 EUR nicht überschreiten,              auf Wunsch über die Tätigkeit des Eigen-
    9. Betreuen der Vereine der Stadt 		          3. Veräußerungen von Vermögensge-               betriebes zu unterrichten, soweit dies für
       Frankenberg/Sa.,                              genständen, die dem Eigenbetrieb             die Finanzwirtschaft der Stadt von Be-
    10. Vergeben der städtischen Sport-              zugeordnet sind, wenn der Wert des           deutung ist, insbesondere über die Ergeb-
        stätten und Bearbeiten der 		                Vermögensgegenstandes einen 		               nisse der Betriebsstatistik und Kosten-
        Sportförderung,                              Betrag von 5.000 EUR nicht übersteigt,       rechnung.

8                                                                                  Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016
§ 6 Personalangelegenheiten                           zugeordnet sind, mit einem Wert des          7. sonstige Verträge, deren Vertrags-
(1) Die Betriebsleitung ist Vorgesetzter der          Vermögensgegenstands zwischen                   wert 25.000 EUR übersteigt,
    Beschäftigten des Eigenbetriebs. In die-          5.000 EUR und 25.000 EUR,                    8. Stundung von Zahlungsverpflich-
    ser Funktion ist sie zur innerbetriebli-       3. Sonstige Verträge mit einem Vertrags-           tungen deren Höhe 60.000 EUR
    chen Organisation befugt und kann den             wert von 5.000 EUR bis 25.000 EUR,              übersteigt,
    Beschäftigten fachliche Weisungen er-          4. Sonstige Verträge mit einer Laufzeit         9. Erlass und Niederschlagung von
    teilen.                                           von mehr als 3 Jahren,                          Forderungen, deren Höhe
(2) Der Betriebsleitung sind gemäß § 10 Abs.       5. Stundung von Zahlungsverpflichtun-              25.000 EUR übersteigt,
    3 SächsEigBVO die Einstellung, Umgrup-            gen in Höhe von 10.000 EUR bis 		            10. Aufnahme von Darlehen sowie über
    pierung und Entlassung des Personals           60.000 EUR,                                          den Abschluss sonstiger Rechtsge-
    bis einschließlich der TVöD Entgeltgrup-       6. Erlass und Niederschlagung von 		                 schäfte, die einer Aufnahme von
    pe E8 unter Beachtung der Maßgaben                Forderungen in Höhe 5.000 EUR bis                 Darlehen wirtschaftlich gleich-
    des Stellenplans übertragen.                      25.000 EUR,                                       kommen, deren Höhe 25.000 EUR
                                                   7. Aufnahme von Darlehen sowie über                  übersteigt,
§ 7 Vertretung der Gemeinde in                        den Abschluss sonstiger Rechtsge-            11. Gewährung von Darlehen der Stadt
    Angelegenheiten des Eigenbetriebs                 schäfte, die einer Aufnahme von                   an den Eigenbetrieb oder des
(1) Die Betriebsleitung gibt im Rahmen und            Darlehen wirtschaftlich gleich-                   Eigenbetriebs an die Stadt,
    unter Beachtung der Formerfordernis-              kommen, in Höhe von 5.000 EUR bis            12. Entscheidungen zur Einleitung und
    se des § 5 SächsEigBVO in den Angele-             25.000 EUR                                        Fortführung eines Rechtsstreits und
    genheiten des Eigenbetriebs verpflich-         8. Entscheidungen zur Einleitung und                 zum Abschluss von Vergleichen,
    tende Erklärungen für die Stadt ab. Sie           Fortführung eines Rechtsstreits und               soweit sie nicht zu den laufenden
    zeichnet unter dem Namen des Eigen-               zum Abschluss von Vergleichen, 		                 Geschäften der Betriebsführung
    betriebs ohne Angabe eines Vertre-                soweit sie zu den laufenden 		                    gehören oder einem Streitwert von
    tungsverhältnisses. Der Betriebsleiter            Geschäften der Betriebsführung                    25.000 EUR übersteigen,
    bestimmt mit Zustimmung des Bürger-               gehören und der Streitwert                   13. Einstellung, Umgruppierung und
    meisters einen Bediensteten zum Ver-              zwischen 5.000 EUR und 25.000 EUR                 Entlassung von Angestellten,
    hinderungsstellvertreter, der mit dem             beträgt,                                          welche nicht im Stellenplan
    Zusatz „i.V.“ zeichnet.                        9. Einstellung, Umgruppierung und                    beachtet wurden,
(2) Die Betriebsleitung kann Bediensteten             Entlassung von Angestellten ab der           14. Festsetzung und Änderung des
    für einzelne Angelegenheiten und/oder             TVöD Entgeltgruppe E8 unter 		                    Wirtschaftsplans,
    bestimmte Sachgebiete mit ihrer Ver-              Beachtung der Maßgaben des 		                15. Bestimmung des Abschlussprüfers
    tretung beauftragen und ihnen Voll-               Stellenplans,                                     für den Jahresabschluss,
    macht erteilen. Diese zeichnen mit dem         10. Mehraufwendungen des Erfolgs-               16. Feststellung des Jahresabschlusses,
    Zusatz „im Auftrag“.                                plans, die erfolgsgefährdend sind,         17. Entlastung der Betriebsleitung
                                                        unter den in § 23 Abs. 2 SächsEigBVO       18. Besorgung von Kassengeschäften
§ 8 Betriebsausschuss
                                                        genannten Voraussetzungen.                      durch Dritte (§ 87 Abs. 1 SächsGemO),
(1) Für die Angelegenheiten des Eigenbe-
                                               (6) Die Vergabe von Lieferungen und Leis-           19. Entnahme von Eigenkapital
    triebes wird ein Betriebsausschuss als
                                                   tungen sowie Nachträge nach der Ver-        (2) Über die Entnahme von Eigenkapital
    beschließender Ausschuss des Stadtra-
                                                   gabe- und Vertragsordnung für Bauleis-          entscheidet der Stadtrat nach Anhö-
    tes gebildet.
                                                   tungen (VOB) und der Verdingungs-               rung der Betriebsleitung.
(2) Er besteht aus fünf Mitgliedern, die aus
                                                   ordnung für Leistungen (VOL) bedürfen
    der Mitte des Stadtrates gemäß § 42                                                        (3) Darüber hinaus kann der Stadtrat in An-
                                                   der Zustimmung des Betriebsausschus-
    SächsGemO gewählt werden, sowie                                                                gelegenheiten, für die sonst der Be-
                                                   ses, soweit der im Wirtschaftsplan fest-
    dem Bürgermeister der Stadt Franken-                                                           triebsleiter oder der Betriebsausschuss
                                                   gesetzte Kostenrahmen um mehr als 10
    berg/Sa. als Vorsitzenden. Für die Mit-                                                        zuständig ist, im Einzelfall die Entschei-
                                                   v.H. überschritten wird. Die Betriebslei-
    glieder des Ausschusses sind die glei-                                                         dung an sich ziehen.
                                                   tung hat bei Auftragsvergaben das
    che Anzahl Stellvertreter aus dem              sächsische Vergabegesetz zu beachten.       § 10 Stellung des Bürgermeisters
    Stadtrat zu bestellen.
                                                                                               (1) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetz-
(3) Soweit der Betriebsausschuss nicht an-     § 9 Zuständigkeit des Stadtrats
                                                                                                   ter und oberste Dienstbehörde der
    deres bestimmt, nimmt die Betriebslei-     (1) Der Stadtrat entscheidet über folgende
                                                                                                   beim Eigenbetrieb Beschäftigten.
    tung an den Sitzungen des Betriebsaus-         ihm in der SächsGemO und der Sächs-
                                                                                               (2) Zur Sicherung der Erfüllung der Aufga-
    schusses mit beratender Stimme teil.           EigBVO zugewiesene Angelegenheiten:
                                                                                                   ben des Eigenbetriebes, der Einhaltung
(4) Der Betriebsausschuss des Eigenbetrie-         1. Erlass und Änderungen der Eigenbe-
                                                                                                   der rechtlichen Vorgaben und zur Wah-
    bes berät die Gesellschafter der Woh-             triebssatzung,
                                                                                                   rung der Einheitlichkeit der Verwaltung
    nungsgesellschaft mbH und der Veran-           2. Wesentliche Aus- und Umgestaltung            kann er der Betriebsleitung Weisungen
    staltungs- und Kultur GmbH Franken-               des Unternehmens,                            erteilen.
    berg/Sa. in kulturellen Fragen bei der         3. Wahl der Betriebsleiter und Wahl der
    Planung und Durchführung von Veran-               Mitglieder des Betriebsausschusses,      § 11 Wirtschaftsführung und Rech-
    staltungen der Veranstaltungs- und Kul-        4. Festsetzung allgemeiner Tarife,              nungswesen
    tur GmbH Frankenberg/Sa.                       5. Entscheidung über Mehrausgaben           (1) Der Eigenbetrieb führt eine mit der
(5) Der Betriebsausschuss beschließt ins-             für einzelne Vorhaben des Liquidi-           Stadtkasse verbundene Sonderkasse
    besondere über,                                   tätsplans, die den Betrag von                (separates Konto).
    1. Entscheidung über Mehrausgaben                 50.000 EUR übersteigen,                  (2) Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes
       für einzelne Vorhaben des Liquidi-          6. Veräußerungen von Vermögensge-               entspricht dem Haushaltsjahr der
       tätsplans zwischen 20.000 EUR und              genständen, die dem Eigenbetrieb             Stadt.
       50.000 EUR,                                    zugeordnet sind, wenn der Wert des       (3) Die Betriebsleitung stellt jährlich einen
    2. Veräußerungen von Vermögensge-                 Vermögensgegenstands einen 		                Wirtschaftsplan auf, der alle Bestand-
       genständen, die dem Eigenbetrieb               Betrag von 25.000 EUR übersteigt,            teile und Anlagen gemäß § 16 SächsEig-

Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016                                                                                            9
BVO und der §§ 17 bis 21 SächsEigBVO            zum 30.06. schriftlich über die Umset-    wie die Aufgaben des Eigenbetriebs (§ 2
    enthält. Sie legt diesen so rechtzeitig         zung des Erfolgs- und Liquiditätsplans.   dieser Satzung) erfüllt wurden.
    dem Bürgermeister vor, dass über den        (2) Die Betriebsleitung richtet ein ange-
    Wirtschaftsplan zusammen mit dem                messenes System zur Erkennung von         § 14 Inkrafttreten
    städtischen Haushalt beschlossen wer-           Risiken ein (§ 23 Abs. 3 SächsEigBVO)     Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffent-
    den kann.                                       und dokumentiert dieses in einem Risi-    lichen Bekanntmachung in Kraft. Zum glei-
(4) Wenn die Voraussetzungen des § 23               kohandbuch.                               chen Zeitpunkt tritt die Satzung vom
    Abs. 1 SächsEigBVO eintreten, hat die                                                     19.11.2013 außer Kraft.
    Betriebsleitung dem Bürgermeister ei-       § 13 Jahresabschluss und Lagebericht
    nen geänderten Wirtschaftsplan vorzu-       Die Betriebsleitung stellt für den Eigenbe-   Frankenberg, 23.06.2016
    legen.                                      trieb einen Jahresabschluss sowie einen
                                                Lagebericht auf und legt diesen innerhalb
§ 12 Berichtswesen und                          von vier Monaten nach Ablauf des Wirt-
Risikofrüherkennung                             schaftsjahrs dem Bürgermeister vor (§ 31
(1) Die Betriebsleitung berichtet dem Bür-      SächsEigBVO). Im Lagebericht ist anhand                               Thomas Firmenich
    germeister und dem Betriebsausschuss        geeigneter Kennzahlen auch darzulegen,                                    Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffent-           Bekanntmachung der Satzung verletzt        Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4
lich bekanntgemacht. Es wird darauf                worden sind,                               geltend gemacht worden, so kann auch
hingewiesen, dass Satzungen, die unter          3. der Bürgermeister dem Beschluss nach       nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
Verletzung von Verfahrens- oder Form-              § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit wi-     jedermann diese Verletzung geltend ma-
vorschriften zu Stande gekommen sind,              dersprochen hat,                           chen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden,
gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO ein Jahr nach        4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist   wenn bei der Bekanntmachung der Sat-
ihrer Bekanntmachung als von Anfang an                                                        zung auf die Voraussetzungen für die Gel-
                                                   a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-
gültig zu Stande gekommen gelten. Dies                                                        tendmachung der Verletzung von Verfah-
                                                   schluss beanstandet hat oder
gilt nicht, wenn                                                                              rens- oder Formvorschriften und die
                                                   b) die Verletzung der Verfahrens- oder
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder                                                    Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
                                                   Formvorschrift gegenüber der Gemein-
   fehlerhaft erfolgt ist,                         de unter Bezeichnung des Sachverhalts,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der        der die Verletzung begründen soll,                                 Thomas Firmenich
   Sitzungen, die Genehmigung oder die             schriftlich geltend gemacht worden ist.                                Bürgermeister

Satzung über eine Veränderungssperre
Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. hat aufgrund der §§ 14, 16
und 17 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 S. 2414) das zuletzt durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geän-
dert worden ist und § 4 Sächsische Gemeindeordnung in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),
die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (Sächs-
GVBl. S. 349) geändert worden ist, in seiner Sitzung am 22.06.2016
folgende Satzung beschlossen:

§1
Zu sichernde Planung
Der Stadtrat hat am 18. November 2014 beschlossen, dass für das
Gebiet Zschopauaue-Lisema ein Bebauungsplan aufgestellt wer-
den soll. Am 20. Mai 2015 wurde der Beschluss zur Erweiterung des
Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes im
Stadtrat gefasst und zugleich festgelegt, dass dieser mit der Nr. 18
die Bezeichnung „Zschopautal / Zschopauaue / Landesgarten-
schau“ erhalten soll. Zur Sicherung der Planungsziele wird für das
in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

§2
Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre umfasst ca. eine Fläche von 19,6 ha und
soll die Ziele zur Landesgartenschau 2019 und der Entwicklung der
Zschopauaue in einem größeren Bereich sichern. Im Einzelnen
sind folgende Flurstücke betroffen: Gemarkung Frankenberg:             1453; 1454; 1455; 1458/1; 1459; 1460/1; 1461; 1462; 1497/2; 1497/3;
646/2; 646/3; 646/4; 646/5; 647; 648 teilweise; 1426/2; 1426/3;        1497/4; 1497/5; 1497/6; 1497/7; Gemarkung Gunnersdorf: 246/1;
1426/4; 1435; 1436/1; 1437; 1438; 1439; 1441; 1442/1; 1442/2 1443;     247; 247a; 247d; 250/4; 250/5; 250/6; 250/7; 254/2; 254/4; 254/5;
1444; 1445; 1446; 1447/1; 1447/2; 1448; 1449; 1450; 1451/1; 1452;      284/2; 284/3; 285/1; 285/2; 286/1; 286/7; 286/8; 286/9; 286/10;

10                                                                                  Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016
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