Herzlichen Glückwunsch - Sie haben es geschafft! - Stadt ...
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Mitteilungsblatt der Stadt Frankenberg/Sa. mit den Ortsteilen
Altenhain, Dittersbach, Langenstriegis, Mühlbach, Hausdorf, Sachsenburg und Irbersdorf
Freitag, 15. Juli 2016 Nummer 13, Jahrgang 24
Herzlichen Glückwunsch – Sie haben es geschafft!
Unsere Absolventen der Erich-Viehweg-Oberschule und des
Martin-Luther-Gymnasiums Frankenberg/Sa. -Jahrgang 2016-
Rieß, Christopher; Nickut, Tim; Uhlemann, Benjamin;
Hilbert, Henri; Hoffmann, Erik; John, Tobias;
Hühn, Robert; Kühn, Moritz; Hoffmann, Fiona;
Vargas Hernandez, Celine; Goltzsche, Oliver;
Morgenstern, Sarah-Melissa; Zahn, Maria;
Burger, Michelle; Hänig, Phil; Neubert, David;
Schwan, Daniel; Selzer, Cedric; Patzlaff, Sophia;
Großer, Melissa; Haas, Julia; Halm, Josie;
Goeschel, Nick; Lehmann, Sebastian; Marek, Maxime;
Hertel, Luise; Wunderlich, Fanny; Höppner, Elisa;
Popp, Jonas; Ngo, Tien Huy; Bauer, Sophie;
Konya, Marc; Kertzscher, Jasmin; Rogge, Marie-Sophie;
Montalvan Torres, Samantha; Wenrich, Fabienne;
Mathé, Paul; Kimmer, Robert; Wolf, Erika;
Köhler, Lucas; Stockhausen, Sven; Münch, Dana;
Foto: Falk Bern Rau, Josefine; Sieren, Tom; Kneisel, Stanley;
hardt
Richter, Philip
Ulbricht, Johanna; van Mark, Judith; Pampel, Debora;
Buske, Maximilian; Henka, Anne; Ebert, Kristin;
Kube, Michelle-Monique; Polnisch, Lena Susanne;
Schleith, Belinda; Hofmann, Katja; Hofmann, Manja;
Zorn, Josefine; Uhlmann, Mileen; Urbanski, Barbara;
Gentzen, Elisa; Lessig, Tim; Tittel, Lydia; Oehmichen, Maria;
Stirn, Julia; Heine, Christiane; Fänder, Jordan;
Schmidt, Alicia; Ulbricht, Felix; Schmidt, Lisa;
Pätzold, Melena; Bachale, Maxi; Kempe, Lucas;
Schein, Alexander; Vogel, Natalie; Kunze, Laura;
Schindler, Alexander; Tränkner, Sabrina;
Patzenbein, Laura-Elisabeth; Gerschler, Peter;
Scheibenpflug, Julia; Leistner, Lena; Klein, Wiebke Anna;
Jarschel, Kay; Pötzschke, Ines; Bausch, Franziska;
Haenelt, Katharina; Zimmermann, Erik; Schulz, Nathalie;
Köst, Elisabeth Teresa; Prenzel, Paul; Kuhn, Sarah;
Torej, Lena; Böhme, Maximilian; Dietze, Elisa; Strieter, Luisa;
Müller, Luca-Anik; Krenkel, Lisa; Pfaffl, Maria;
Hohmann, Noel Elias; Thiele, Tim; Schädlich, Tony;
Keller, Nico; Hofmann, Melanie; Berger, Lucien;
Dixneit, Melissa; Böhme, Sara; Lam - Nguyen, Hoang Son;
Kühn, Dustin; Philipp, Daniel; Dörfler, Nancy;
Ermel, Vincent; Bauer, Niklas; Werner, Alexandra
Mitteilungen des Amtliche Wirtschaft – Bildung – Natürlich mittendrin
S. 3 Bürgermeisters S. 4 Mitteilungen S.13 Kultur – Sport S. 16 Frankenberg-InfosVeranstaltungen
Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort Veranstalter
15.07.2016 Pokerabend, Anmeldung 0174/4041100 ehem. Blue Café im Kino Freizeitzentrum Frankenberg e.V.
16.07.2016 10.00 Uhr 23. Internationaler Sachsenpokal Sportplatz Jahnkampfbahn SG Vorwärts Frankenberg/Sa. e.V.
17.07.2016 17.00 Uhr Orgelkonzert „Fahrradkantor“ M. Schulze St.-Aegidien-Kirche Evang.-Luth. Kirchgemeinde
22.07.2016 19.00 Uhr Russischer Abend Stadtparkgarten Veranstaltungs- und Kultur
GmbH Frankenberg/Sa.
28.07.2016 14.00 Uhr Café Auszeit Seniorenheim Diakonie Flöha
„Im Sonnenlicht“
07.08.2016 ganztägig Ausstellung im Fachwerkhaus Fachwerkhaus Schloßmühle, Bergbauverein „Reicher Segen
Schloßmühle, Eintritt: 3,50 Euro An der Zschopau Gottes“ zu Sachsenburg e.V.
12.08.2016 21.00 – 2.00 Uhr 16. Intern. Mitternachtsspringen Sportplatz Jahnkampfbahn SG Vorwärts Frankenberg/Sa. e.V.
12.08.2016 19.00 Uhr Weinabend Stadtparkgarten Veranstaltungs- und Kultur
mit der Hot & Blue Jazzband GmbH Frankenberg/Sa.
13.08.2016 8.00 – 15.30 Uhr Erste-Hilfe-Ausbildung Haus der Vereine DRK-Ortsverein Frankenberg/Sa.
13.08. und ganztägig Reit-, Spring- und Vielseitigkeitsturnier Reitplatz Langenstriegis LSV „Grün-Weiß“ Langenstriegis
14.08.2016 e.V.
13.08. und ganztägig Kinderturnfest der sächsischen Sportplatz Jahnkampfbahn TSV Dittersbach e.V.
14.08.2016 Turnjugend Dreifeldhalle Bildungszentrum
14.08.2016 9.30 Uhr Familien-Gottesdienst zum Beginn des St.-Aegidien-Kirche Evang.-Luth. Kirchgemeinde
neuen Schul-, Ausbildungs- und
Studienjahres
17.08.2016 14.00 Uhr Vortrag über Ambulante und Häusliche Reinhardt's Landhaus Seniorentreff Sachsenburg/
Pflege von Frau Claudia Eichler Irbersdorf
20.08.2016 20 Jahre Fahrzeugmuseum Fahrzeugmuseum Förderverein Fahrzeugmuseum
Frankenberg Frankenberg Frankenberg e.V.
20.08.2016 15.00 Uhr Sommer- und Vereinsfest Reithalle Langenstriegis Hippo e.V.
Reiterhof Selbmann
Bereitschaftsdienste
Apotheken-Notdienste 27.07.
28.07.
Rosenapotheke, Mittweida
Katharinen-Apotheke, Frankenberg
03727/9699600
037206/3306
Notrufnummern
Mo. – Fr. 18 – 8 Uhr, Sa. 12 – 8 Uhr, So. 8 – 8 Uhr Polizei 110
29.07. Sonnen-Apotheke, Mittweida 03727/649867
14.07. Rosenapotheke, Mittweida 03727/9699600 30.07. Apotheke am Bahnhof, Hainichen 037207/68810 Feuerwehr, DRK Rettungsdienst, Ärztl. Notdienst 112
15.07. Katharinen-Apotheke, Frankenberg 037206/3306 31.07. Stadt- u. Löwen-Apotheke, Mittweida 03727/2374
16.07. Sonnen-Apotheke, Mittweida 03727/649867 Rufnummern
17.07. Apotheke am Bahnhof, Hainichen 037207/68810
Wochenenddienste Zahnärzte Polizeistandort Frankenberg 037206/48680
18.07. Stadt- u. Löwen-Apotheke, Mittweida 03727/2374 Sa. 8 – 11 Uhr, Sonn- und Feiertag 9 – 11 Uhr Rettungsleitstelle beim Landratsamt
19.07. Katharinen-Apotheke, Frankenberg 037206/3306 Mittelsachsen und DRK Krankentransport 03731/19222
16.07. – 17.07. Dr. Meusel 037206/4180
20.07. Hirsch-Apotheke, Mittweida 03727/94510 Augenärztl. Bereitschaftsdienst
23.07. – 24.07. ZÄ Kumpf 037206/2314
21.07. Löwen-Apotheke, Frankenberg 037206/2222 30.07. – 31.07. Dr. Weichert 037206/2281 Landkreis Mittelsachsen 03727/19292
22.07. Löwen-Apotheke, Frankenberg 037206/2222 06.08. – 07.08. Dr. Heusinger 037206/2141
23.07. Rosen-Apotheke, Hainichen 037207/50500 Tierärztl. Bereitschaftsdienst
24.07. Ratsapotheke, Mittweida 03727/612035 Bereitschaftsdienste jeweils von 18 bis 6 Uhr
25.07. Merkur-Apotheke, Mittweida 03727/92958 Zentrale Vermittlung Bereitschaftsärzte, Die Daten des Tierärztlichen Bereitschaftsdienstes finden
26.07. Rosen-Apotheke, Hainichen 037207/50500 kostenlos, bundesweit 116 117 Sie in den örtlichen Tageszeitungen.
Impressum Redaktionsschluss
nächste Ausgabe:
Das Amtsblatt erscheint 2-mal monatlich kostenlos für alle Haushalte.
Amtsblatt auch online unter: www.frankenberg-sachsen.de Mittwoch, 20. Juli 2016, 12.00 Uhr
Herausgeber: die Stadt Frankenberg/Sa., Internet: www.frankenberg-sachsen.de Nach diesem Termin eingereichte Artikel können
Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Frankenberg/Sa., Markt 15, 09669 Frankenberg/Sa. nicht mehr berücksichtigt werden.
für amtliche Mitteilungen aus den Ortschaften: die jeweiligen Ortsvorsteher Beiträge senden Sie bitte an:
für den Inhalt unter den Rubriken Informationen, WHGDL und Vereine: die aufgeführten Verfasser presse@frankenberg-sachsen.de
Verantwortlich für Anzeigen und Druck: Design & Druck C. G. Roßberg, Gewerbering 11, 09669 Frankenberg/Sa.,
Tel.: 03 72 06 / 33 11 oder 33 10, Fax: 20 93, anzeigen@rossberg.de, Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8.00 – 17.00 Uhr Erscheinungstag nächste Ausgabe:
Verantwortlich für die Verteilung: VBS Logistik GmbH, Tel. 03 71 - 33 200 151 Freitag, 29. Juli 2016
2 Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016Mitteilungen des Bürgermeisters
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
dank der derzeitig guten Fördermittelmög- len dauerhafte und nachhaltige Materiali- den. Zur Erhöhung der Attraktivität der
lichkeiten, kann die Stadt Frankenberg/Sa. en verwendet werden. Mit dem Einsatz von Grünflächen in der Stadt können Pflanzflä-
wichtige Straßen der Innenstadt neu ge- hellen Materialien wird zum einen für ein chen mit blühenden Sträuchern, Stauden
stalten. Hierbei soll zukünftig zunehmend freundliches Erscheinungsbild gesorgt, und Gräsern an den Eingängen der Stadt
Wert auf eine Gesamtgestaltung gelegt zum anderen wird eine Überhitzung ver- etabliert werden. Dies bietet dem Besu-
werden, die geschichtlichen Hintergrün- mieden. Gut erhaltene historische Pflas- cher der Stadt Frankenberg/Sa. und den
den, Baustil sowie Nutzeransprüchen ge- terflächen an geeigneten Stellen sollen Einwohnern einen blühenden Empfang.
recht wird. Grundlage zur Gestaltung des bewahrt und gepflegt werden oder je nach Parkplätze in der Innenstadt, bei Lebens-
öffentlichen Raums im Stadtgebiet bildet Bedarf aufgenommen und an anderer Stel- mittelmärkten sowie in anderen Gewerbe-
das neue Stadtraumkonzept, welches von le wiederverwendet werden. einrichtungen sind überwiegend voll ver-
dem Landschaftsarchitekturbüro fagus Auch Barrierefreiheit im öffentlichen Raum siegelt und bieten kaum Platz für
aus Markleeberg gemeinsam mit der ist ein wichtiges Thema. Besonders im Be- Grünräume. Durch gestalterische Auflagen
Stadtverwaltung entwickelt wurde. Der reich von öffentlichen Einrichtungen und wie beispielsweise Baumpflanzungen, Ma-
Technische Ausschuss hat dieser Konzepti- Verkehrsmitteln wurden nutzungsorien- terialauswahl und Stellplatzanordnung
on am 21. Juni 2016 zugestimmt. tierte Gestaltungsgrundsätze formuliert. lassen sie sich räumlich und gestalterisch
Das Stadtraumkonzept dient als Fibel für Für künftige Planungsaufgaben sollen besser in das Stadtbild integrieren.
zukünftige Baumaßnahmen von Straßen, auch die Bedürfnisse der Radfahrer beach- Auch Licht kann eine besondere und ange-
Gehwegen, Parkplätzen und öffentlichen tet und umgesetzt werden. Grundlage nehme Atmosphäre schaffen. So bedarf
Plätzen. In dem Konzept sind ausgewählte hierfür bildet die Radverkehrskonzeption die Straßenbeleuchtung in Frankenberg an
Materialien und deren Einsatz vorgegeben, Frankenberg aus dem Jahr 2013. Schutz- vielen Stellen einer Erneuerung und Aktua-
um je nach Stadtgebiet eine hohe gestalte- streifen für Radfahrer, die Freigabe ausrei- lisierung. Mit geringerem Energiever-
rische Qualität zu erhalten und das charak- chend breiter Gehwege für den Geh- und brauch und weniger Lichtpunkten sind die
teristische Erscheinungsbild der Stadt zu Radverkehr, Überquerungshilfen und Be- Kosten für die städtische Beleuchtung we-
verbessern. So wird zukünftig ein bunter schilderung sollen zukünftig die Verkehrs- sentlich zu mindern. Im Zuge von Umbau-
Mix an Materialien vermieden. Das Integ- sicherheit erhöhen. ten an Straßen und Plätzen gelten für die
rierte Stadtentwicklungskonzept sowie Auch das Thema Stadtgrün ist in Franken- Beleuchtung folgende Gestaltprinzipien:
das Radwegekonzept bilden wichtige berg/Sa. ein wichtiges Anliegen. Neben Die Hauptstraßen und Quartiere werden
Grundlagen und dienen als Handwerks- dem Hammertal-Mühlbachtal und dem durch unterschiedliche Lichtfarben vonei-
zeug für eine nachhaltige zukunftsorien- Lützelbachtal sollten das Mühlbachtal und nander abgegrenzt und betont. Dieser Un-
tierte Stadtentwicklung. An dieser Stelle die Zschopauaue nach ihrem Ausbau zur terschied bietet eine bessere Orientierung
möchte ich mich bei Ihnen, liebe Bürgerin- Erholungslandschaft hinzukommen. Pri- und wertet gestalterisch das Abend- und
nen und Bürger, herzlich für Ihr Engage- vatgärten ergänzen die Grünstruktur. Auf- Nachtbild von Frankenberg auf. Die Be-
ment bedanken. Durch Ihre Teilnahme an gabe des Stadtraumkonzeptes ist die Ver- leuchtung im Zentrum soll einen beson-
den Informations- und Diskussionsrunden bindung dieser Grünstrukturen durch ders warmen Lichtfarbton erhalten. Damit
konnten zahlreiche Ideen und Anregungen Begleitgrün, welches im Straßenraum in- wird der „historische Kern“ betont. Wohn-
in das Konzept einfließen. In diesem und tegriert wird. Da die enge mittelalterliche und Gewerbegebiete bekommen ebenfalls
im folgenden Amtsblatt möchte ich Ihnen Struktur nur wenig Platz für Straßengrün einen Warmton, die großen Verbindungs-
das umfangreiche Stadtraumkonzept nä- bietet, empfiehlt das Konzept in den brei- achsen bzw. Hauptstraßen erhalten einen
her erläutern. teren Hauptstraßen Baumpflanzungen. An kühleren Lichtfarbton. Für jedes Stadtge-
Zunächst wurde die Kernstadt unterglie- engeren Straßen, Wegen und Gassen kön- biet sollen unterschiedliche Leuchten auf-
dert in sogenannte Raumtypen. Diese die- nen offen gelassene „Grünfugen“ im Belag gestellt werden. Eine sogenannte „Alt-
nen als Grundlage für die Standardisierung Platz für Fassadengrün bieten. Zudem soll- stadtleuchte“ im historischen Kern aber
des öffentlichen Straßenraums und er- ten schmalkronige Bäume bevorzugt wer- auch Straßen, Plätze, Parkplätze und tech-
möglichen die Unterstreichung spezifi-
scher städtebaulicher Merkmale der unter-
schiedlichen Stadtgebiete.
Raumtypen:
1 Mittelalterlicher Stadtkern und
Industrielle Stadterweiterung
2 Gründerzeitliche Stadterweiterung
3 Neuzeitliche Stadterweiterung und
offene Bauweise
4 Gewerbegebiet Legende Raumtypen
Übergeordnete Verbindungsstraßen Bearbeitungsgebiet
Neben den gestalterischen Vorgaben für 1 Mittelalterlicher Stadtkern und Industrielle
Stadterweiterung
die einzelnen Raumtypen formulierte das
2 Gründerzeitliche Stadterweiterung
Büro fagus übergeordnete Gestaltungs-
3 Neuzeitliche Stadterweiterung
prämissen. Wie Dr. Gabriele Seelemann und offene Bauweise
erklärte, wird der Focus unter anderem auf 4 Gewerbegebiet
die Unterstreichung der Typik der beste-
Übergeordnete Verbindungsstraßen
henden Stadtstruktur gelegt. Zudem sol-
Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016 3nische Einrichtungen der Stadt sollen eine lichen Konzept folgen. Die Farbgebung all Wie Gabriele Seelemann erklärte, kann es
angemessene Aufwertung erfahren. dieser Elemente, wie auch der Brückenge- dennoch in Abhängigkeit von der Örtlich-
Auch an Geländer und Absturzsicherun- länder, in Metallicgrau oder Anthrazit ist keit Abweichungen geben. Um das Ge-
gen, sowie Handläufe wurde gedacht. Sie wichtig. samtgestaltungskonzept im öffentlichen
sollen im gesamten Stadtgebiet einheitlich Das Stadtraumkonzept für Frankenberg/ Raum zu erhalten, sollten diese Abwei-
gestaltet werden. In historischen Berei- Sa. soll allen Projektbeteiligten in jeder chungen jedoch sorgfältig diskutiert und
abgewogen werden.
chen können geschwungen geformte Ele- Phase der Planung bis zur Ausführung öf-
mente verwendet werden, in anderen Be- fentlicher Bauaufgaben als Leitfaden die- Im Amtsblatt Nummer 14 möchte ich Ihnen
reichen sind schlichte und geradlinige nen. Aktuell findet das Konzept Anwen- erläutern, welche hier erwähnten Gestal-
Konstruktionen zu wählen. Auch Ausstat- dung bei der Umgestaltung der Klingbach, tungselemente in den einzelnen Raumty-
tungselemente wie Bänke, Papierkörbe, dem Baderberg und der Lerchenstraße. pen zum Einsatz kommen.
Absperrpoller, Pflanzgefäße, Beschilde- Auch für private Bauvorhaben kann das Ihr Thomas Firmenich
rung und Baumgitter sollen einem einheit- Planungswerk zu Rate gezogen werden. Bürgermeister
Amtliche Mitteilungen
Stadtratsbeschlüsse
Beschlüsse des Stadtrates vom 22.06.2016 – Öffentlicher Teil
TOP 2 mbH im Rahmen der Planansätze 2016 beschließt die Satzung der Jugendkunst-
Beschluss zur Veräußerung des Flur- und 2017 des Haushaltes (insgesamt schule im Eigenbetrieb „Bildung, Kultur
stücks 745/2 sowie einer Teilfläche aus 400.000,00 Euro). und Sport“ der Stadt Frankenberg/Sa. in
dem Flurstück 745/1 und 925a Gemar- der Fassung der Anlage.
TOP 5
kung Frankenberg
Beschluss zur Vergabe Herstellung und TOP 12
Vorlage: 3.1-503/2016/1 Verteilung des Amtsblattes Franken- Beschluss zum Verkauf der Kindertages-
Der Stadtrat beschließt, das Flurstück berg/Sa. stätte Wasserflöhe bei gleichzeitiger
745/2, eine Teilfläche aus dem Flurstück Vorlage: -240/2016/1 Übernahme einer Bürgschaft für die
745/1 und eine Teilfläche des Flurstückes
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur WGF Wohnungsgesellschaft mbH Fran-
925a, mit einer Gesamtgröße von ca.
Herstellung und Verteilung für das Fran- kenberg/Sa.
8.594 m² zur Ansiedlung eines ALDI Mark-
kenberger Amtsblatt zum 01.01.2017 an die Vorlage: 1.2-139/2016/1
tes an der Badstraße an die BGB-Grund-
Druckerei Roßberg zu vergeben.
stücksgesellschaft Herten zum Gesamt- 1. Der Stadtrat beschließt den Verkauf
kaufpreis in Höhe von 500.000,00 Euro zu TOP 7 der Kindertagesstätte Wasserflöhe, Zum
veräußern. Im Kaufvertrag ist sicherzustel- Beschluss zur 2. Änderung der Betriebs- Bahnhof 1, 09669 Frankenberg/Sa. zum
len, dass die Übergabe erst dann erfolgt, satzung des Eigenbetriebes „Bildung, Verkehrswert von 656.233 Euro zuzüglich
wenn die neue Tennisanlage an der Chem- Kultur und Sport“ der Stadt Franken- Nebenkosten und Grunderwerbssteuer
nitzer Straße soweit hergestellt ist, dass berg/Sa. aus dem Anlagevermögen des Eigenbe-
ein Spielbetrieb für den Tennisverein ge- Vorlage: 4.0-149/2016 trieb Immobilien an die WGF Wohnungsge-
währleistet ist. Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung sellschaft mbH Frankenberg/Sa unter der
der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bedingung, das Gebäude weiterhin als Kin-
TOP 3
„Bildung, Kultur und Sport“ der Stadt Fran- dertagesstätte zu vermieten.
Beschluss zur Satzung über eine Verän-
kenberg/Sa. in der Fassung der Anlage. 2. Der Stadtrat beschließt zur Sicherung
derungssperre zum aufzustellenden Be-
eines Darlehens in Höhe der Kosten für den
bauungsplan Nr. 18 TOP 9
Grunderwerb und den Nebenkosten für
Vorlage: 3.1-513/2016/1 Beschluss zur Fortschreibung der Kin-
den Erwerb der Kindertagesstätte Wasser-
Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. dertagesstättenkonzeption mit Stand
flöhe, Zum Bahnhof 1, 09669 Frankenberg/
beschließt die Satzung über eine Verände- 10.06.2016
Sa. eine für die Laufzeit des Darlehensver-
rungssperre im Gebiet des in der Aufstel- Vorlage: 4.0-151/2016/1
trages befristete Ausfallbürgschaft unter
lung befindlichen Bebauungsplans Nr. 18 Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung Berücksichtigung des EU-Beihilferechts in
gemäß Anlage. der Kindertagesstättenkonzeption der Höhe von maximal 690.000 Euro zu den
Stadt Frankenberg/Sa. mit Stand zum
TOP 4 Konditionen Kreditzinssatz maximal 1 %
10.06.2016 in der Fassung der Anlage.
Beschluss zur Vergabe von weiterfüh- und Tilgungsdauer 25 Jahre zu gewähren.
renden Planungsleistungen für die Sa- TOP 10 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine
nierung des Friedensparks in Franken- Beschluss zur Satzung der Jugendkunst- Bürgschaftserklärung gemäß Ziffer 2 abzu-
berg/Sa. schule im Eigenbetrieb „Bildung, Kultur geben.
Vorlage: 3.1-518/2016/1 und Sport“ der Stadt Frankenberg/Sa. 4. Der Stadtrat beauftragt den Eigenbe-
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung (wird nachgereicht) trieb Bildung, Kultur und Sport BKS die
von weiterführenden Planungsleistungen Vorlage: 4.0-152/2016/1 Kaltmiete bis zu einer maximalen Höhe
nach HOAI Leistungsphasen 4 bis 7, für die Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes von 6 € pro m² für die Nutzfläche von 521
Sanierung des Friedensparks in Franken- „Bildung, Kultur und Sport“ empfiehlt dem m² im Budget des Jahres 2016 bereitzustel-
berg, an das Büro fagus – FachGesellschaft Stadtrat folgende Beschlussfassung: len und im Wirtschaftsplan 2017 und Folge-
für Umweltplanung und Stadtentwicklung Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. jahre einzustellen.
4 Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016TOP 13 den Eigenbetrieb Immobilien für die Maß- WGF durch die Rechtsaufsicht in der für
Beschluss zur Verwendung des Verkaufs- nahmen Ross und Taka-Tuka-Land zur De- 2016 verbliebenen Höhe gekürzt. Für Rest-
erlöses der Kindertagesstätte Wasser- ckung der in den Stadtumbauprogrammen mittel ist bis zur Höhe des erzielten Ver-
flöhe Dittersbach durch den Eigenbe- zu erbringenden Eigenanteile zu verwen- kaufspreises im Haushaltsplan 2017 eine
den sind. Die Zuschüsse der Stadt an den entsprechende Fortschreibung der Zu-
trieb Immobilien
Eigenbetrieb Immobilien zur Bereitstel- schüsse der Stadt an den Eigenbetrieb Im-
Vorlage: 1.2-140/2016/1 lung der Eigenanteile in den Stadtumbau- mobilien zur Erbringung der Eigenanteile
Der Stadtrat beschließt, dass die Mittel aus programmen werden ab Genehmigung der in den Stadtumbauprogrammen vorzu-
dem Verkauf der Kita „Wasserflöhe“ durch Bürgschaft für den Kauf der Kita durch die nehmen.
Beschlüsse Technischer Ausschuss
Veröffentlichung der Beschlüsse Technischer Ausschuss vom 21.06.2016 – Öffentlicher Teil
TOP 3 Daches anstelle der im Plan unter Punkt Der Technische Ausschuss beschließt die
Beschluss zum Stadtraumkonzept der 0.6.1 festgelegten Dachneigung analog Vergabe von Bauleistungen für die Hoch-
Stadt Frankenberg/Sa. als Grundlage Hauptgebäude von 38-46°, wasserschadensbeseitungsmaßnahme ID
der Gestaltung des öffentlichen Raums – einer Traufhöhe von 2,98 m anstelle der 97 „Sanierung der Durchlässe Alte Dorf-
im Stadtgebiet (mündlicher Vortrag im Bebauungsplan unter dem Punkt straße 30 im Ortsteil Hausdorf“ in Höhe
Frau Dr. Seelemann) 0.7.1 als Maximalwert angegebene Höhe von brutto 103.378,56 Euro an Fa. Gunter
Vorlage: 3.0-334/2016/1 von 2,75 m, Hüttner + Co. GmbH aus Chemnitz.
Der Technische Ausschuss beschließt das – der unter Punkt 0.6.4. festgelegten
Stadtraumkonzept der Stadt Franken- Pflicht bei an der Grundstücksgrenze an- TOP 7
berg/Sa. vom 13.05.2016 als Grundlage zur gebauten Garagen diese in Dachform Beschluss zur Umverlegung des Weges
Gestaltung des öffentlichen Raumes im ge- und Dachneigung einheitlich auszubil- Birkenwäldchen
samten Stadtgebiet der Stadt Franken- den, Vorlage: 3.1-515/2016
berg/Sa. mit allen Ortsteilen. – der Errichtung des Carports außerhalb Der Technische Ausschuss beschließt die
Der Technische Ausschuss beauftragt den des im Bebauungsplan festgelegten
im Rahmen des geplanten Neubaus eines
Bürgermeister, das Stadtraumkonzept Baufensters
ALDI-Marktes in der Badstraße 2a in Fran-
ortsüblich bekannt zu machen und auf der die Befreiung zu erteilen.
kenberg erforderliche Umverlegung des
Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. zu TOP 5 öffentlichen Weges „Birkenwäldchen“. Der
veröffentlichen. Beschluss gilt vorbehaltlich der Aufnahme
Beschluss zur Vergabe von Bauleistun-
TOP 4 gen für die Hochwasserschadensbeseiti- der Maßnahme in den Haushalt 2017 sowie
Beschluss zum Antrag auf Befreiung von gungsmaßnahme ID 171 Ersatzneubau der Bewilligung von Fördermitteln.
den Festsetzungen des Bebauungspla- Brücke Oelberg 1 im OT Langenstriegis
Vorlage: 3.1-511/2016 TOP 8
nes „Am Mühlberg“
Der Technische Ausschuss beschließt die Beschluss zum Abriss der Pachtgaragen
Vorlage: 3.1-514/2016
Vergabe von Bauleistungen für die Hoch- an der Klingbach zur Herstellung von
Der Technische Ausschuss beschließt zum Stellflächen
wasserschadensbeseitungsmaßnahme ID
Antrag auf Baugenehmigung zur Errich-
171 Ersatzneubau Brücke Oelberg 1 im Vorlage: 3.1-516/2016
tung eines Carports auf dem Grundstück
Ortsteil Langenstriegis in Höhe von brutto Der Technische Ausschuss beschließt den
Fliederweg 25, Flurstück 552/109 der Ge-
106.197,66 Euro an Fa. BS Hoch- und Tief- Abriss der Pachtgaragen auf Flurstück Nr.
markung Mühlbach dem Antrag auf Befrei-
bau GmbH, Großschirma. 63 (Klingbach), Gemarkung Frankenberg,
ung von den Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes „Am Mühlberg“ in Bezug auf TOP 6 zur Herstellung von öffentlichen Stellflä-
– die Zulässigkeit der Errichtung von Gara- Beschluss zur Vergabe von Bauleistun- chen.
gen auf einer Grundfläche von insge- gen für die Hochwasserschadensbeseiti- Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Auf-
samt 72 qm anstelle der im Bebauungs- gungsmaßnahme ID 97 Sanierung der nahme der Maßnahme in den Haushalt
plan unter Punkt 0.6.1. als Obergrenze Durchlässe Alte Dorfstraße 30 im OT 2017, ggf. durch den Austausch einer be-
festgelegten 50 qm je Grundstück, Hausdorf reits im Haushaltplan 2016 für das Jahr
– die Zulässigkeit eines flach geneigten Vorlage: 3.1-512/2016 2017 enthaltenen Maßnahme.
Bauamt
Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung einer Straße nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Frankenberg
(Az: 02/06/2016) 1256/4, 1301/4; Gemarkung Frankenberg Länge: 235,34 m
1. Straßenbeschreibung Anfangspunkt: Mitte Kreuzung Merzdor- Baulastträger: Stadt Frankenberg
Bezeichnung: „Am Damm“ fer Straße/ Am Damm, vor der Autobahn- 2. Verfügung
Flurstück: 1158/3, 1158/2, 1158/6, 1301/1, brücke; Gemarkung Frankenberg Die unter 1. näher bezeichnete Straße wird
1301/3, 1301/2, 1257, 1256/5, 1143/8, Endpunkt: Wegkreuzung „Am Damm“ in nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für
1143/7, 684/2, 690b, 684/1, 1143/3, 1259, Höhe Schilfteich; Gemarkung Frankenberg den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit ih-
Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016 5rer Gesamtlänge von 235,34 m als Orts- durchgang öffentlich ausgehängt bzw. gabe Widerspruch erhoben werden. Der
straße gewidmet. Die Widmung der Straße kann während der Dienstzeiten in der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
wird einen Tag nach der Veröffentlichung Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in schrift bei der Stadtverwaltung Franken-
wirksam. der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese- berg, Amt II Bauverwaltung, Markt 15 oder
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt hen werden. Die öffentliche Bekanntma- der Bürgerservicestelle der Stadt Franken-
Frankenberg. chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
berg einzulegen.
lichung im Amtsblatt als verfügt.
3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-
zeitpunkt 4. Rechtsbehelfserklärung Frankenberg, den 28.06.2016
Die Widmungsverfügung wird vom Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus- nerhalb eines Monats nach deren Bekannt- Firmenich, Bürgermeister
Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung eines Weges nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Frankenberg
(Az:03/06/2016 ) 2. Verfügung der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese-
1. Wegbeschreibung Der unter 1. näher bezeichnete Weg wird hen werden. Die öffentliche Bekanntma-
nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
Bezeichnung:„Auenweg“
den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit sei- lichung im Amtsblatt als verfügt.
Flurstück: 1436/1, 1451/1, 1496/2;
ner Gesamtlänge von 88 m als Weg gewid- 4. Rechtsbehelfserklärung
Gemarkung Frankenberg
met. Die Widmung der Straße wird einen Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
Anfangspunkt: Abzweig als Fußweg zur Tag nach der Veröffentlichung wirksam. Trä- nerhalb eines Monats nach deren Bekannt-
Brücke über die Zschopau; Gemarkung ger der Baulast ist die Stadt Frankenberg. gabe Widerspruch erhoben werden. Der
Frankenberg, Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-
Endpunkt: Mitte Fußgängerbrücke über schrift bei der Stadtverwaltung Franken-
zeitpunkt
die Zschopau (Gemarkungsgrenze), berg, Amt II Bauverwaltung, Markt 15 oder
Die Widmungsverfügung wird vom
Gemarkung Frankenberg der Bürgerservicestelle der Stadt Franken-
11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus-
Länge: 88 m berg einzulegen.
durchgang öffentlich ausgehängt bzw.
Widmungsbeschränkung:„Fußgänger“ kann während der Dienstzeiten in der Frankenberg, den 28.06.2016
Baulastträger: Stadt Frankenberg Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in Firmenich, Bürgermeister
Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung einer Straße, nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Frankenberg
(Az: 01/ 06/ 2016) für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom hen werden. Die öffentliche Bekanntma-
1. Straßenbeschreibung 21.Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) Rechts- chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
Bezeichnung: Bahnhofstraße stand 01.05.2014 zur Ortsstraße gewid- lichung im Amtsblatt als verfügt.
Flurstück: 925/10; 925/17; 894/1 met. Die Widmung der Straße wird einen
4. Rechtsbehelfserklärung
Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
Anfangspunkt: ab Kreuzung abbiegende Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt
Staatsstraße; Flst. 925/10 nerhalb eines Monats nach seiner Be-
Frankenberg.
Endpunkt: Mitte Kreuzung Einmündung kanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Freiberger Straße/ R.-Nestler-Straße, Flst. 3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs- Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
894/1 zeitpunkt Niederschrift bei der Stadtverwaltung
Die Widmungsverfügung wird vom Frankenberg, Amt II, Bauamt, Am Markt 15
Gesamtlänge: 43 m
11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus- oder der Bürgerservicestelle der Stadt
Widmung als: Gemeindestraße durchgang öffentlich ausgehängt bzw. Frankenberg einzulegen.
2. Verfügung kann während der Dienstzeiten in der
Die unter 1. näher bezeichnete Straße Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in Frankenberg, den 28.06.2016
wird nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese- Firmenich, Bürgermeister
Bekanntmachung der Stadt Frankenberg zur Widmung
einer Brücke mit Zuwegung,nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Sachsenburg
(Az: 06/06/2016) Gesamtlänge: 44,3 m schränkt öffentlicher Gehweg gewidmet.
1. Straßenbeschreibung Widmung als: beschränkt öffentlicher Die Widmung des Weges wird einen Tag
Bezeichnung: Brücke und Zuwegung am Gehweg nach der Veröffentlichung wirksam. Träger
Jugendclub der Straßenbaulast ist die Stadt Franken-
2. Verfügung berg.
Flurstück: 379, 468
Die unter 1. näher bezeichnete Brücke mit
Anfangspunkt: Brücke auf Flurstück 379 3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs-
Weg wird nach §§ 3 und 6 des Straßenge-
zur Flurstücksgrenze 474 setzes für den Freistaat Sachsen (Sächs- zeitpunkt
Endpunkt: Endpunkt der Brücke auf StrG) vom 21.Januar 1993 (SächsGVBl. S. Die Widmungsverfügung wird vom
Flurstück 468 93) Rechtsstand 01.05.2014 zum be- 11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus-
6 Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016durchgang öffentlich ausgehängt bzw. 4. Rechtsbehelfserklärung oder der Bürgerservicestelle der Stadt
kann während der Dienstzeiten in der Gegen diese Allgemeinverfügung kann in- Frankenberg einzulegen.
Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in nerhalb eines Monats nach seiner Be-
der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Frankenberg, den 28.06.2016
hen werden. Die öffentliche Bekanntma- Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
chung gilt einen Monat nach der Veröffent- Niederschrift bei der Stadtverwaltung Firmenich,
lichung im Amtsblatt als verfügt. Frankenberg, Amt II, Bauamt, Am Markt 15 Bürgermeister
Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung einer Straße/Brücke, nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Mühlbach
(Az: 07/ 06/ 2016) stand 01.05.2014 zur Ortsstraße gewid- chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
1. Straßenbeschreibung met. Die Widmung der Straße wird einen lichung im Amtsblatt als verfügt.
Bezeichnung: Frankenberger Straße Tag nach der Veröffentlichung wirksam. 4. Rechtsbehelfserklärung
Flurstück: 144/4, 133, 976/b Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
Anfangspunkt: Frankenberger Straße, Frankenberg. nerhalb eines Monats nach seiner Be-
Brücke ab Flst. 133 3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs- kanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Endpunkt: Flurstück 144/4 (FFW) zeitpunkt Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Gesamtlänge: 22 m Die Widmungsverfügung wird vom Niederschrift bei der Stadtverwaltung
Widmung als: Gemeindestraße 11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus- Frankenberg, Amt II, Bauamt, Am Markt 15
durchgang öffentlich ausgehängt bzw. oder der Bürgerservicestelle der Stadt
2. Verfügung
kann während der Dienstzeiten in der Frankenberg einzulegen.
Die unter 1. näher bezeichnete Straße wird
nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in
den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese- Frankenberg, den 28.06.2016
21.Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) Rechts- hen werden. Die öffentliche Bekanntma- Firmenich, Bürgermeister
Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung einer Straße/Brücke, nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Mühlbach
(Az: 04/ 06/ 2016) stand 01.05.2014 zur Ortsstraße gewid- chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
1. Straßenbeschreibung met. Die Widmung der Straße wird einen lichung im Amtsblatt als verfügt.
Bezeichnung: Frankenberger Straße Tag nach der Veröffentlichung wirksam. 4. Rechtsbehelfserklärung
Flurstück: 137, 976/b Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
Anfangspunkt: Frankenberger Straße, Frankenberg. nerhalb eines Monats nach seiner Be-
Brücke ab Flst. 976b 3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs- kanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Endpunkt: Flurstück 137 (KITA) zeitpunkt Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Gesamtlänge: 21 m Die Widmungsverfügung wird vom Niederschrift bei der Stadtverwaltung
Widmung als: Gemeindestraße 11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus- Frankenberg, Amt II, Bauamt, Am Markt 15
durchgang öffentlich ausgehängt bzw. oder der Bürgerservicestelle der Stadt
2. Verfügung
kann während der Dienstzeiten in der Frankenberg einzulegen.
Die unter 1. näher bezeichnete Straße
wird nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in
für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese- Frankenberg, den 28.06.2016
21.Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) Rechts- hen werden. Die öffentliche Bekanntma- Firmenich, Bürgermeister
Bekanntmachung der Stadt Frankenberg
zur Widmung eines Wanderweges nach § 6 SächsStrG, Gemarkung Frankenberg
(Az: 05/06/2016 ) Der unter 1. näher bezeichnete Weg wird hen werden. Die öffentliche Bekanntma-
1. Wegbeschreibung nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für chung gilt einen Monat nach der Veröffent-
Bezeichnung: „Wanderweg um den den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit sei- lichung im Amtsblatt als verfügt.
Schilfteich“ ner Gesamtlänge von 687 m als Weg gewid-
4. Rechtsbehelfserklärung
Flurstück: 1257, 1258, 1259, 1157a, met. Die öffentliche Bekanntmachung gilt
Gegen diese Allgemeinverfügung kann in-
1143/10, 1314, 1143/3 einen Monat nach der Veröffentlichung im
nerhalb eines Monats nach deren Be-
Gemarkung Frankenberg Amtsblatt als verfügt. Träger der Baulast
kanntgabe Widerspruch erhoben werden.
ist die Stadt Frankenberg.
Anfangspunkt: Abzweig als Wanderweg Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
um den Schilfteich; Gemarkung Frankenberg, 3. Einsichtnahme/Bekanntmachungs- Niederschrift bei der Stadtverwaltung
Endpunkt: Abzweig bei Gaststätte zeitpunkt Frankenberg, Amt II Bauverwaltung, Markt
„Schilfteich“; Gemarkung Frankenberg Die Widmungsverfügung wird vom 15 oder der Bürgerservicestelle der Stadt
Länge: 687 m 11.07.2016 bis 08.08.2016 im Rathaus- Frankenberg einzulegen.
durchgang öffentlich ausgehängt bzw.
Widmungsbeschränkung: „ Fußgänger“
kann während der Dienstzeiten in der Frankenberg, den 28.06.2016
Baulastträger: Stadt Frankenberg
Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in
2. Verfügung der Bauverwaltung, Zimmer 208 eingese- Firmenich, Bürgermeister
Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016 7öffentliche Bekanntmachungen
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Bildung, Kultur und Sport der Stadt Frankenberg/Sa.“
Aufgrund des § 95a der Gemeindeordnung 11.Übernehmen der Aufgaben des 4. sonstige Verträge mit einem
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Stiftungsträgers für die Leo-Lessig- Vertragswert bis 5.000 EUR,
der Fassung der Bekanntmachung vom KUNST-Stiftung, 5. sonstige Verträge mit einer Laufzeit
3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert 12. Durchführen von Veranstaltungen der von bis zu 3 Jahren,
durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April Hochkultur. 6. Stundung von Zahlungsverpflichtun-
2015 (SächsGVBl. S. 349) und § 1 der Ver- gen deren Höhe 10.000 EUR nicht
ordnung des Sächsischen Staatsministeri- § 3 Stammkapital übersteigt,
ums des Innern über kommunale Eigenbe- Das Stammkapital wird auf 100.000,00 7. Erlass und Niederschlagung von
triebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Euro festgesetzt. Es entspricht einem Teil- Forderungen, deren Höhe 5.000 EUR
Eigenbetriebsverordnung – SächsEigBVO) betrag des dem Sondervermögen gewid- nicht übersteigt,
hat der Stadtrat der Stadt Frankenberg/ meten Reinvermögens. 8. Aufnahme von Darlehen sowie über
Sa. in einer Sitzung am 22.06.2016 mit Vor- den Abschluss sonstiger Rechtsge-
§ 4 Betriebsleitung
lage 4.0-149/2016/1 die folgende Satzung schäfte, die einer Aufnahme von
(1) Der Eigenbetrieb hat eine Betriebslei-
beschlossen: Darlehen wirtschaftlich gleich-
tung (§ 3 Abs. 1 SächsEigBVO).
kommen, deren Höhe 5.000 EUR
§ 1 Rechtsstellung und Name des (2) Die Betriebsleitung besteht aus einem nicht übersteigt,
Eigenbetriebs Betriebsleiter und seinem Stellvertre-
9. Entscheidungen zur Einleitung und
(1) Die Bereiche Bildung, Betreuung, Kultur ter. Der Betriebsleiter wird vom Stadt-
Fortführung eines Rechtsstreits und
und Sport der Stadt Frankenberg/Sa. rat gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 und 2 zum Abschluss von Vergleichen,
werden ab dem 1. Januar 2011 als orga- SächsGemO gewählt. soweit sie zu den laufenden
nisatorisch, verwaltungsmäßig und (3) Der Bürgermeister der Stadt Franken- Geschäften der Betriebsführung
wirtschaftlich selbständiges Unterneh- berg/Sa. gibt der Betriebsleitung eine gehören und einen Streitwert von
men ohne eigene Rechtspersönlichkeit Geschäftsordnung, die vom Betriebs- 5.000 EUR nicht übersteigen,
im Sinne von § 95a SächsGemO und ausschuss zu genehmigen ist. 10. Personalangelegenheiten, soweit es
§ 1 SächsEigBVO geführt. sich um Personaleinsatz handelt,
§ 5 Aufgaben der Betriebsleitung
(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Bil- 11. Einstellung, Umgruppierung und
(1) Die Betriebsleitung vollzieht die Be-
dung, Kultur und Sport der Stadt Fran- Entlassung von Angestellten bis
schlüsse des Stadtrats und des Betriebs-
kenberg/Sa.“ einschließlich der TVöD Entgelt
ausschusses sowie die Anordnungen
gruppe E8, Aushilfsangestellten,
§ 2 Aufgaben des Eigenbetriebs des Bürgermeisters (§§ 8 bis 10 dieser
Praktikanten und anderen in
(1) Der Eigenbetrieb verwaltet und bewirt- Satzung). Im Übrigen führt sie den Eigen-
Ausbildung stehenden Personen
schaftet für die Bürger der Stadt Fran- betrieb gemäß § 4 SächsEigBVO selb-
unter Beachtung der Maßgaben des
kenberg/Sa. die in der Stadt Franken- ständig und entscheidet in allen Angele-
Stellenplans.
berg/Sa. vorhandenen Einrichtungen genheiten des Eigenbetriebs, soweit die
(3) Die Betriebsleitung informiert den Bür-
der Bildung, Kultur und des Sports. Entscheidung nicht dem Stadtrat, dem
germeister und den Betriebsausschuss
(2) Die Aufgaben des Eigenbetriebs sind im Betriebsausschuss oder dem Bürger-
rechtzeitig über alle wichtigen Angele-
Einzelnen: meister vorbehalten ist. Die Betriebslei-
genheiten, insbesondere über:
tung ist für die wirtschaftliche Führung
1. Gestalten, Vernetzen und Profilieren 1. Abweichungen vom Erfolgsplan, die
des Eigenbetriebs nach kaufmännischen
des Bildungsgeschehens der Stadt keine Änderungen des Wirtschafts-
Grundsätzen verantwortlich.
Frankenberg/Sa., plans nach § 23 Abs. 2 SächsEigBVO
(2) Der Betriebsleitung obliegen insbeson-
2. Bereitstellen von Leistungen als erfordern, aber den Betrag von
dere die laufenden Geschäfte (Angele- 15.000 EUR übersteigen.
Träger der staatlichen Schulen,
genheiten der laufenden Verwaltung
3. Wahrnehmen der Verantwortung 2. Abweichungen vom Liquiditätsplan,
und Betriebsführung) des Eigenbe-
als Träger der kommunalen die keine Änderungen des Wirt-
triebs. Dazu gehören unter anderem alle
Kindertagesstätten, schaftsplans § 23 Abs. 2 SächsEigBVO
im täglichen Geschäft regelmäßig wie-
4. Verwalten der Kindertagespflege- erfordern, aber den Betrag von
derkehrenden Maßnahmen, die zur Auf- 15.000 EUR übersteigen,
einrichtungen, rechterhaltung des Eigenbetriebs und
5. Verwalten von Kindertagesstätten (4) Die Betriebsleitung informiert den Fach-
zur Durchführung der Aufgaben sowie
und Schulen in freier Trägerschaft, bediensteten für das Finanzwesen über
zum reibungslosen Geschäftsablauf
alle Maßnahmen, welche die Finanzwirt-
6. Bereitstellen von Leistungen und notwendig sind. Dies sind insbesondere: schaft der Stadt berühren könnten. Sie
Wahrnehmen der Verantwortung als 1. Leitung des Eigenbetriebes ein- hat ihm insbesondere den Entwurf des
Träger der Jugendkunstschule schließlich Organisation und Wirtschaftsplans zur Herstellung des Be-
Frankenberg/Sa. Geschäftsbetrieb, nehmens nach § 16 Abs.3 SächsEigBVO
7. Unterhalten der städtischen 2. Entscheidung über Mehrausgaben zuzuleiten sowie die Entwürfe des Jahres-
Büchereien, für einzelne Vorhaben des Liquidi- abschlusses und des Lageberichtes zu
8. Unterhalten der Museen in der Stadt tätsplans, die den Betrag von überreichen. Darüber hinaus hat sie ihn
Frankenberg/Sa., 20.000 EUR nicht überschreiten, auf Wunsch über die Tätigkeit des Eigen-
9. Betreuen der Vereine der Stadt 3. Veräußerungen von Vermögensge- betriebes zu unterrichten, soweit dies für
Frankenberg/Sa., genständen, die dem Eigenbetrieb die Finanzwirtschaft der Stadt von Be-
10. Vergeben der städtischen Sport- zugeordnet sind, wenn der Wert des deutung ist, insbesondere über die Ergeb-
stätten und Bearbeiten der Vermögensgegenstandes einen nisse der Betriebsstatistik und Kosten-
Sportförderung, Betrag von 5.000 EUR nicht übersteigt, rechnung.
8 Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016§ 6 Personalangelegenheiten zugeordnet sind, mit einem Wert des 7. sonstige Verträge, deren Vertrags-
(1) Die Betriebsleitung ist Vorgesetzter der Vermögensgegenstands zwischen wert 25.000 EUR übersteigt,
Beschäftigten des Eigenbetriebs. In die- 5.000 EUR und 25.000 EUR, 8. Stundung von Zahlungsverpflich-
ser Funktion ist sie zur innerbetriebli- 3. Sonstige Verträge mit einem Vertrags- tungen deren Höhe 60.000 EUR
chen Organisation befugt und kann den wert von 5.000 EUR bis 25.000 EUR, übersteigt,
Beschäftigten fachliche Weisungen er- 4. Sonstige Verträge mit einer Laufzeit 9. Erlass und Niederschlagung von
teilen. von mehr als 3 Jahren, Forderungen, deren Höhe
(2) Der Betriebsleitung sind gemäß § 10 Abs. 5. Stundung von Zahlungsverpflichtun- 25.000 EUR übersteigt,
3 SächsEigBVO die Einstellung, Umgrup- gen in Höhe von 10.000 EUR bis 10. Aufnahme von Darlehen sowie über
pierung und Entlassung des Personals 60.000 EUR, den Abschluss sonstiger Rechtsge-
bis einschließlich der TVöD Entgeltgrup- 6. Erlass und Niederschlagung von schäfte, die einer Aufnahme von
pe E8 unter Beachtung der Maßgaben Forderungen in Höhe 5.000 EUR bis Darlehen wirtschaftlich gleich-
des Stellenplans übertragen. 25.000 EUR, kommen, deren Höhe 25.000 EUR
7. Aufnahme von Darlehen sowie über übersteigt,
§ 7 Vertretung der Gemeinde in den Abschluss sonstiger Rechtsge- 11. Gewährung von Darlehen der Stadt
Angelegenheiten des Eigenbetriebs schäfte, die einer Aufnahme von an den Eigenbetrieb oder des
(1) Die Betriebsleitung gibt im Rahmen und Darlehen wirtschaftlich gleich- Eigenbetriebs an die Stadt,
unter Beachtung der Formerfordernis- kommen, in Höhe von 5.000 EUR bis 12. Entscheidungen zur Einleitung und
se des § 5 SächsEigBVO in den Angele- 25.000 EUR Fortführung eines Rechtsstreits und
genheiten des Eigenbetriebs verpflich- 8. Entscheidungen zur Einleitung und zum Abschluss von Vergleichen,
tende Erklärungen für die Stadt ab. Sie Fortführung eines Rechtsstreits und soweit sie nicht zu den laufenden
zeichnet unter dem Namen des Eigen- zum Abschluss von Vergleichen, Geschäften der Betriebsführung
betriebs ohne Angabe eines Vertre- soweit sie zu den laufenden gehören oder einem Streitwert von
tungsverhältnisses. Der Betriebsleiter Geschäften der Betriebsführung 25.000 EUR übersteigen,
bestimmt mit Zustimmung des Bürger- gehören und der Streitwert 13. Einstellung, Umgruppierung und
meisters einen Bediensteten zum Ver- zwischen 5.000 EUR und 25.000 EUR Entlassung von Angestellten,
hinderungsstellvertreter, der mit dem beträgt, welche nicht im Stellenplan
Zusatz „i.V.“ zeichnet. 9. Einstellung, Umgruppierung und beachtet wurden,
(2) Die Betriebsleitung kann Bediensteten Entlassung von Angestellten ab der 14. Festsetzung und Änderung des
für einzelne Angelegenheiten und/oder TVöD Entgeltgruppe E8 unter Wirtschaftsplans,
bestimmte Sachgebiete mit ihrer Ver- Beachtung der Maßgaben des 15. Bestimmung des Abschlussprüfers
tretung beauftragen und ihnen Voll- Stellenplans, für den Jahresabschluss,
macht erteilen. Diese zeichnen mit dem 10. Mehraufwendungen des Erfolgs- 16. Feststellung des Jahresabschlusses,
Zusatz „im Auftrag“. plans, die erfolgsgefährdend sind, 17. Entlastung der Betriebsleitung
unter den in § 23 Abs. 2 SächsEigBVO 18. Besorgung von Kassengeschäften
§ 8 Betriebsausschuss
genannten Voraussetzungen. durch Dritte (§ 87 Abs. 1 SächsGemO),
(1) Für die Angelegenheiten des Eigenbe-
(6) Die Vergabe von Lieferungen und Leis- 19. Entnahme von Eigenkapital
triebes wird ein Betriebsausschuss als
tungen sowie Nachträge nach der Ver- (2) Über die Entnahme von Eigenkapital
beschließender Ausschuss des Stadtra-
gabe- und Vertragsordnung für Bauleis- entscheidet der Stadtrat nach Anhö-
tes gebildet.
tungen (VOB) und der Verdingungs- rung der Betriebsleitung.
(2) Er besteht aus fünf Mitgliedern, die aus
ordnung für Leistungen (VOL) bedürfen
der Mitte des Stadtrates gemäß § 42 (3) Darüber hinaus kann der Stadtrat in An-
der Zustimmung des Betriebsausschus-
SächsGemO gewählt werden, sowie gelegenheiten, für die sonst der Be-
ses, soweit der im Wirtschaftsplan fest-
dem Bürgermeister der Stadt Franken- triebsleiter oder der Betriebsausschuss
gesetzte Kostenrahmen um mehr als 10
berg/Sa. als Vorsitzenden. Für die Mit- zuständig ist, im Einzelfall die Entschei-
v.H. überschritten wird. Die Betriebslei-
glieder des Ausschusses sind die glei- dung an sich ziehen.
tung hat bei Auftragsvergaben das
che Anzahl Stellvertreter aus dem sächsische Vergabegesetz zu beachten. § 10 Stellung des Bürgermeisters
Stadtrat zu bestellen.
(1) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetz-
(3) Soweit der Betriebsausschuss nicht an- § 9 Zuständigkeit des Stadtrats
ter und oberste Dienstbehörde der
deres bestimmt, nimmt die Betriebslei- (1) Der Stadtrat entscheidet über folgende
beim Eigenbetrieb Beschäftigten.
tung an den Sitzungen des Betriebsaus- ihm in der SächsGemO und der Sächs-
(2) Zur Sicherung der Erfüllung der Aufga-
schusses mit beratender Stimme teil. EigBVO zugewiesene Angelegenheiten:
ben des Eigenbetriebes, der Einhaltung
(4) Der Betriebsausschuss des Eigenbetrie- 1. Erlass und Änderungen der Eigenbe-
der rechtlichen Vorgaben und zur Wah-
bes berät die Gesellschafter der Woh- triebssatzung,
rung der Einheitlichkeit der Verwaltung
nungsgesellschaft mbH und der Veran- 2. Wesentliche Aus- und Umgestaltung kann er der Betriebsleitung Weisungen
staltungs- und Kultur GmbH Franken- des Unternehmens, erteilen.
berg/Sa. in kulturellen Fragen bei der 3. Wahl der Betriebsleiter und Wahl der
Planung und Durchführung von Veran- Mitglieder des Betriebsausschusses, § 11 Wirtschaftsführung und Rech-
staltungen der Veranstaltungs- und Kul- 4. Festsetzung allgemeiner Tarife, nungswesen
tur GmbH Frankenberg/Sa. 5. Entscheidung über Mehrausgaben (1) Der Eigenbetrieb führt eine mit der
(5) Der Betriebsausschuss beschließt ins- für einzelne Vorhaben des Liquidi- Stadtkasse verbundene Sonderkasse
besondere über, tätsplans, die den Betrag von (separates Konto).
1. Entscheidung über Mehrausgaben 50.000 EUR übersteigen, (2) Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes
für einzelne Vorhaben des Liquidi- 6. Veräußerungen von Vermögensge- entspricht dem Haushaltsjahr der
tätsplans zwischen 20.000 EUR und genständen, die dem Eigenbetrieb Stadt.
50.000 EUR, zugeordnet sind, wenn der Wert des (3) Die Betriebsleitung stellt jährlich einen
2. Veräußerungen von Vermögensge- Vermögensgegenstands einen Wirtschaftsplan auf, der alle Bestand-
genständen, die dem Eigenbetrieb Betrag von 25.000 EUR übersteigt, teile und Anlagen gemäß § 16 SächsEig-
Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016 9BVO und der §§ 17 bis 21 SächsEigBVO zum 30.06. schriftlich über die Umset- wie die Aufgaben des Eigenbetriebs (§ 2
enthält. Sie legt diesen so rechtzeitig zung des Erfolgs- und Liquiditätsplans. dieser Satzung) erfüllt wurden.
dem Bürgermeister vor, dass über den (2) Die Betriebsleitung richtet ein ange-
Wirtschaftsplan zusammen mit dem messenes System zur Erkennung von § 14 Inkrafttreten
städtischen Haushalt beschlossen wer- Risiken ein (§ 23 Abs. 3 SächsEigBVO) Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffent-
den kann. und dokumentiert dieses in einem Risi- lichen Bekanntmachung in Kraft. Zum glei-
(4) Wenn die Voraussetzungen des § 23 kohandbuch. chen Zeitpunkt tritt die Satzung vom
Abs. 1 SächsEigBVO eintreten, hat die 19.11.2013 außer Kraft.
Betriebsleitung dem Bürgermeister ei- § 13 Jahresabschluss und Lagebericht
nen geänderten Wirtschaftsplan vorzu- Die Betriebsleitung stellt für den Eigenbe- Frankenberg, 23.06.2016
legen. trieb einen Jahresabschluss sowie einen
Lagebericht auf und legt diesen innerhalb
§ 12 Berichtswesen und von vier Monaten nach Ablauf des Wirt-
Risikofrüherkennung schaftsjahrs dem Bürgermeister vor (§ 31
(1) Die Betriebsleitung berichtet dem Bür- SächsEigBVO). Im Lagebericht ist anhand Thomas Firmenich
germeister und dem Betriebsausschuss geeigneter Kennzahlen auch darzulegen, Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffent- Bekanntmachung der Satzung verletzt Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4
lich bekanntgemacht. Es wird darauf worden sind, geltend gemacht worden, so kann auch
hingewiesen, dass Satzungen, die unter 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
Verletzung von Verfahrens- oder Form- § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit wi- jedermann diese Verletzung geltend ma-
vorschriften zu Stande gekommen sind, dersprochen hat, chen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden,
gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO ein Jahr nach 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist wenn bei der Bekanntmachung der Sat-
ihrer Bekanntmachung als von Anfang an zung auf die Voraussetzungen für die Gel-
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-
gültig zu Stande gekommen gelten. Dies tendmachung der Verletzung von Verfah-
schluss beanstandet hat oder
gilt nicht, wenn rens- oder Formvorschriften und die
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Formvorschrift gegenüber der Gemein-
fehlerhaft erfolgt ist, de unter Bezeichnung des Sachverhalts,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der der die Verletzung begründen soll, Thomas Firmenich
Sitzungen, die Genehmigung oder die schriftlich geltend gemacht worden ist. Bürgermeister
Satzung über eine Veränderungssperre
Der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. hat aufgrund der §§ 14, 16
und 17 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I Nr. 52 S. 2414) das zuletzt durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geän-
dert worden ist und § 4 Sächsische Gemeindeordnung in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),
die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (Sächs-
GVBl. S. 349) geändert worden ist, in seiner Sitzung am 22.06.2016
folgende Satzung beschlossen:
§1
Zu sichernde Planung
Der Stadtrat hat am 18. November 2014 beschlossen, dass für das
Gebiet Zschopauaue-Lisema ein Bebauungsplan aufgestellt wer-
den soll. Am 20. Mai 2015 wurde der Beschluss zur Erweiterung des
Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes im
Stadtrat gefasst und zugleich festgelegt, dass dieser mit der Nr. 18
die Bezeichnung „Zschopautal / Zschopauaue / Landesgarten-
schau“ erhalten soll. Zur Sicherung der Planungsziele wird für das
in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre umfasst ca. eine Fläche von 19,6 ha und
soll die Ziele zur Landesgartenschau 2019 und der Entwicklung der
Zschopauaue in einem größeren Bereich sichern. Im Einzelnen
sind folgende Flurstücke betroffen: Gemarkung Frankenberg: 1453; 1454; 1455; 1458/1; 1459; 1460/1; 1461; 1462; 1497/2; 1497/3;
646/2; 646/3; 646/4; 646/5; 647; 648 teilweise; 1426/2; 1426/3; 1497/4; 1497/5; 1497/6; 1497/7; Gemarkung Gunnersdorf: 246/1;
1426/4; 1435; 1436/1; 1437; 1438; 1439; 1441; 1442/1; 1442/2 1443; 247; 247a; 247d; 250/4; 250/5; 250/6; 250/7; 254/2; 254/4; 254/5;
1444; 1445; 1446; 1447/1; 1447/2; 1448; 1449; 1450; 1451/1; 1452; 284/2; 284/3; 285/1; 285/2; 286/1; 286/7; 286/8; 286/9; 286/10;
10 Amtsblatt Frankenberg/Sa. | Nr. 13 | 15.07.2016Sie können auch lesen