Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
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69. Jahrgang Donnerstag, den 30. Mai 2019 Ausgabe 22/2019
Einladung zur Infoveranstaltung
„Senioren - Digital Mobil“
Die Digitalisierung schreitet in Riesenschritten voran, aber einige Men-
schen haben aus ganz verschiedenen Gründen noch keinen einzigen
Schritt in die digitale Welt gewagt. Für ein selbstbestimmtes Leben im
Alter ist die Teilhabe daran von großer Bedeutung.
Auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie startete Ende 2018 gemeinsam mit der Landeszentrale für
Medien und Kommunikation (LMK) und der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest ein Schulungs-
programm für Ehrenamtliche, das diese darauf vorbereitet, Senioren im Umgang mit Computer, Smart-
phone & Co. als Digitalbotschafter*innen (kurz: DigiBos) zu unterstützen.
In der VG Gau-Algesheim wurden bisher sechs Ehrenamtliche für diese Aufgabe qualifiziert. Die DigiBos
wollen vor Ort Ansprechpartner*innen für ältere Menschen sein und diesen den Einstieg in die digitale
Welt erleichtern.
Ziele sind:
• älteren Menschen den Umgang mit der neuen Technik näherbringen,
• den Weg ins und durchs Internet weisen,
• Tipps geben, aber auch
• Tücken aufzeigen.
Wir als DigiBos möchten beispielsweise Menschen helfen, die einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet
besitzen, aber nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Zum Beispiel um risikoarm im Internet ein-
zukaufen, Bankgeschäfte sicher von zu Hause aus zu erledigen oder mit den Enkeln zu kommunizieren.
Haushaltstipps, Reiseberichte und Produktvergleiche sind nur einen Klick weit entfernt. Darüber hinaus
bieten sich völlig neue Wege, mit Familie in der Ferne in Kontakt zu bleiben. Mit dem Dienst „Skype“
zum Beispiel kann man kostenlos telefonieren und sich dabei sogar per Video sehen, auch über Län-
dergrenzen hinweg. Die Auftaktveranstaltung zur Vorstellung des Konzepts der DigiBos in der VG Gau-
Algesheim findet statt am
Dienstag, dem 11.06.2019, um 16:00 Uhr
im Ratssaal der VG, Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim,
barrierefreier Zugang über den Seiteneingang in der Herrbornstraße.
Sie können gerne Ihr Laptop, Tablet oder Smartphone mitbringen, um im Anschluss an die Einführung
vielleicht sogar schon vor Ort Bedienungsschwierigkeiten, die zu Hause auftauchen, individuell lösen zu
können. Sie erhalten Tipps und Hinweise, um mehr Selbstsicherheit bei der Alltagsarbeit am Computer
und mit smarten Geräten zu bekommen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Alle Interessierten sind herzlich willkommen!
Ansprechpartner bei der VG-Verwaltung: Herr Rainer Wahlen,
Tel. 06725-910121,
rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de
Benno Neuhaus, BürgermeisterGau-Algesheim -2- Nr. 22/2019
Redaktionsschlussvorverlegung
Der Redaktionsschluss der 24. Kalenderwoche
(Erscheinungsdatum
Donnerstag, 13.06.2019)
wird auf
Donnerstag, den 06.06.2019, 12.00 Uhr
vorverlegt.
Um Beachtung wird gebeten, da bei verspäteter
Abgabe eine Veröffentlichung in der jeweiligen
Ausgabe des Amtsblattes nicht mehr erfolgen
kann.
Die Redaktion
AMTLICHER TEIL Auf die Bestimmung des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird
besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verlet-
zung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies
gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Verbandsgemeinde Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten
Gau-Algesheim Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
www.vg-gau-algesheim.de Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
1. Satzung Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Ver-
zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz letzung geltend machen.
und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleis-
tungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gau- Ortsgemeinde
Algesheim vom 22. Mai 2019
Der Verbandsgemeinderat Gau-Algesheim hat auf Grund des § 24 der
Appenheim
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), den § 8 Absatz 3, §§ www.appenheim.de
33 und 36 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) sowie
des § 2 Absatz 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird.
Satzung der Ortsgemeinde Appenheim
Artikel 1 über die Geltendmachung eines besonderen
Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührener-
hebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbands-
Vorkaufsrechts
gemeinde Gau-Algesheim vom 29.09.2017 wird wie folgt geändert: Der Ortsgemeinderat Appenheim hat aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2
1. Nr. 1.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
Die Personalkosten je freiwilliger Feuerwehrangehörige/r werden vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in derzeit gültigen Fassung und
auf 31,90 € / Stunde festgesetzt. des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-‘Pfalz (GemO) in der
2. Nr. 4.1 Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der
Die Pauschale für den Fehlalarm durch private Brandmeldeanla- derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 14.05.2019 folgende
gen wird auf 430,00 € festgesetzt. Satzung beschlossen:
Artikel 2 §1
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Besonderes Vorkaufsrecht
Ausgefertigt: Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im
Gau-Algesheim, 22. Mai 2019 Geltungsbereich nach § 2 dieser Satzung steht der Ortsgem.einde
gez. Neuhaus, Bürgermeister Appenheim ein besonderes. Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2
Hinweis: BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken zu.
Fortsetzung auf Seite 6Gau-Algesheim -3- Nr. 22/2019
VERBANDSGEMEINDE
GAU-ALGESHEIM
www.vg-gau-algesheim.de
Ausschreibung
ehrenamtliche/r Fahrradbeauftragte/r
der Verbandsgemeinde Gau‐Algesheim
Die Verbandsgemeinde Gau‐Algesheim sucht eine/n ehrenamtlich tätige/n
Fahrradbeauftragte/n.
Das Fahrrad als Verkehrsmittel nimmt in unserer Gesellschaft einen immer höheren
Stellenwert ein. Die positiven Aspekte für die Gesundheit, für die Verkehrssituation und für
den Klimaschutz machen es zum idealen Fortbewegungsmittel.
Die Verbandsgemeinde möchte diesen Bereich durch die Bestellung eines/r ehrenamtliche/n
Fahrradbeauftragte/n weiter fördern.
Die/der ehrenamtliche Fahrradbeauftragte soll dabei die Interessen aller Fahrradfahrer in
der Verbandsgemeinde vertreten und allen Einwohnern, Gewerbetreibenden,
Interessenvertretern und Vereinen als Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen.
Zu den Tätigkeitsbereichen der/des Fahrradbeauftragten gehören u. a.:
‐ Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Fahrradverkehr
‐ Radtourismusförderung (Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüro)
‐ Aktive Beratung der Ortsgemeinden/Stadt
‐ Mitwirkung bei der Einbindung des Radverkehrs in das Klimaschutzkonzept
‐ Etablierung eines Arbeitskreises „Radverkehr“ mit dem Klimaschutzmanager
‐ Mitarbeit bei der Strategischen Planung neuer sowie Ertüchtigung bestehender Wege
‐ Aktive Unterstützung bei der Bearbeitung von Projekten mit Bezug zum Radverkehr
‐ Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern bzw. zum Thema
Radverkehr
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Notwendige
Auslagen werden erstattet.
Bewerbungen erbitten wir bis zum 31. Mai 2019 per E‐Mail unter
info@vg‐gau‐algesheim.de oder postalisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Gau‐
Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau‐Algesheim, zu richten.
Die Wahl erfolgt durch den Verbandsgemeinderat für die Zeit der Wahlperiode bis 2024.
i Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem
unter www.vg-gau-algesheim.de @Späätfahrte
en in de
er Verbaandsgem
meinde an Wocchenend
den
Gau-Algesheim
Die Verb bandsgemein nde bietet an Wochenennden für die e Ortsgemeinnden im Weelzbachtal un nd Selztal
zusätzlicche Busfahrte
en der Linie 643 der DB Regiobus Miitte (DRM) ab bzw. nach Ingelheim über
ü Gau‐
Algesheiim an. Hierdurch werd den den Einnwohnerinne en und Einwwohnern derr Verbandsg gemeinde
-5-
zusätzlicche Heimfahrrtmöglichkeiiten aus Gauu Algesheim und Ingelheiim mit gutenn Zuganschlü
üssen aus
Richtungg Mainz ange eboten.
Auf der Linie 643 finden
f en und Sam
zwei Spätfahrten an Freitage mstagen (nichht an Feierttagen) zu
folgendeen Zeiten staatt:
• amstags)
FFahrt um 22:30 Uhr (freiitags) bzw. 222:26 Uhr (sa
Ingelheimm Bahnhof – Regionalb bad – Gau‐A Algesheim – Appenheim m – Nieder‐‐Hilbersheimm ‐ Ober‐
Hilbersheim – Engelsstadt – Bubenheim – Schhwabenheim – Großwinte ernheim ‐ Inggelheim Bah
hnhof
und
• FFahrt um 23:30 Uhr (freiitags) bzw. 223:26 Uhr (sa
amstags)
Ingelheimm Bahnhof – Großwin nternheim – Schwabenheim – Bub benheim – Engelstadt – Ober‐
Hilbersheim – Niedeer‐Hilbersheiim – Appenhheim – Gau‐A Algesheim – Ingelheim Baahnhof
Im Auguust 2017 wuurde das Anngebot nunm
mehr um zw wei Rundkurse an Son
nntagen erweitert.
Abfahrteen sind um
m 18:26 Uhrr (von Inge lheim über Schwabenh
heim) und uum 21:26 Uhr
U (von
Ingelheim über Gau‐‐Algesheim).
Da die Busse die Rheinwelle
R anfahren, isst auch für deren Besu
ucher in deen Abendstu
unden an
Wochenenden die Benutzung dees ÖPNV erwweitert möglicch.
Verbanddsgemeindevverwaltung Gau‐Algeshei
G im
Dieter Liinck
Bürgerm Benno Neuhaus,
meister
Bürgermeister
Nr. 22/2019Gau-Algesheim -6- Nr. 22/2019
Fortsetzung von Seite 2 2.) Weedestraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 28/2,
§2 26/1, 24/2, 22/2, 22/4, 21/1
3.) Adelspfad, Gemarkung Bubenheim, Flur 6, Parz.-Nr. 331 bis
Geltungsbereich Hausnummer 3 (Teilfläche)
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf vier Bereiche, in 4.) Schulstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 54/4, 58/1
denen folgende Parzellen der Gemarkung Appenheim enthalten sind. 5.) Hochstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 129/1
Bereich I Flur 1, Flurstück 424/1 6.) Gärtnerstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1,
Bereich II Flur 4, Flurstücke 46 und 47/2 Parz.-Nrn. 204/8, 205/1, 77/5, 213/2, 219/4, 215/4, 215/3, 214/14,
216/13, 216/15, 216/12
Bereich III Flur 6, Flurstück 309
7.) Friedhofstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 538/5
Bereich IV Flur 6, Flurstücke 301/2, 299/1, 301/3, 300/4, 298 (Teilfläche)
§3 8.) Käferstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1,
Parz.-Nrn. 158/9, 158/17,158/19, 159/6, 161/9, 162/2, 165/1,
Ausübung des Vorkaufsrechtes 165/2, 165/3, 170/3, 204/10, 376/6, 377/2, 385/1
Bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes bedarf es jeweils eines aktuel- 9.) Sportplatzstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 789;
len Ratsbeschlusses. Flur 6, Parz.-Nrn. 330/1, 329/1
10.) Saulheimer Weg, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn.
§4 75/30, 75/33; Flur 6, Parz.- Nrn. 330/2, 329/2
Inkrafttreten 11.) An den Gärten, Gemarkung Bubenheim, Flur 6, Parz.-Nr. 368/13
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung 12.) Hindenburgstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 776
in Kraft. 13.) Neuweg, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 799
Ausgefertigt: Appenheim, den 14.05.2091 Gau-Algesheim, den 21.05.2019
gez. Schacht, Ortsbürgermeister Neuhaus, Bürgermeister
Die Widmungsverfügung mit entsprechender Begründung des gewid-
meten Bereichs kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-
Algesheim während der Sprechstunden (montags bis mittwochs von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, donnerstags von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus
der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-
Algesheim, Zimmer 226 eingesehen werden.
Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des 19.06.2019 als bekannt
gegeben.
Ortsgemeinde
Bubenheim
www.bubenheim.de
Widmungsverfügung
von Verkehrsanlagen in Bubenheim
Entsprechend des Beschlusses des Ortsgemeinderates Bubenheim
vom 16.05.2019 gelten nach den §§ 123 bis 135 des Baugesetzbu-
ches (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung (BGBl. I S. 2414) die
folgenden Verkehrsanlagen als erstmalig hergestellt und werden
gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz vom
01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der derzeit gültigen Fassung als Gemein-
destraße im Sinne von § 3 Nr. 3 a Landesstraßengesetz für den öffent-
lichen Verkehr gewidmet:
1.) Im Dorfgraben, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 49/1,
62/1, 63/1, 65/1, 85/1, 782/2Gau-Algesheim -8- Nr. 22/2019
Stadt
Gau-Algesheim
www.gau-algesheim.de
Anlage 2 zu § 1 der Satzung
der Stadt Gau-Algesheim über die Festle-
gung der Anzahl der notwendigen Stellplätze-
Der Stadtrat der Stadt Gau-Algesheim hat auf Grund des § 24 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom
30.04.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vier-
ten Gesetzes zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften
vom 02.04.1998 (GVBl. S. 108), in Verbindung mit§ 2 GemO und§ 88
Abs. 1 Nr. 8 der · Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom
24.11.1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert am 15.06.2015 folgende
ergänzende Anlage zu § 1 der Satzung der Stadt GauAlgesheim über
die Festlegung der Anzahl der notwendigen Stellplätze beschlossen:
Anlage „Altengerechtes Wohnen, In der Wollsgasse II“ zur Sat-
zung der Stadt Gau~Algesheim über die Festlegung der Zahl der
notwendigen Stellplätze
Im Rahmen des „Altengerechten Wohnens, In der Wallsgasse II“ wird
entgegen den Bestimmungen in der Satzung der Stadt Gau-Algesheim
über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom
31.05.1999 festgesetzt, dass insgesamt 50 Stellplätze nachgewiesen
werden müssen. Sollte es in Zusammenhang mit einer Nutzungsän-
derung des „Altengerechten Wohnens, In der Wollgasse II“ zu einer
Änderung des Stellplatzbedarfes kommen, finden die Bestimmungen
in der Satzung der Stadt Gau-Algesheim über die Festlegung der Zahl
der notwendigen Stellplätze vom 31.05.1999 wieder Anwendung.
Ausgefertigt: Gau-Algesheim, den 29.05.2019
gez. Dieter Faust, Stadtbürgermeister
Ortsgemeinde
Schwabenheim
www.schwabenheim.de
Jahresabschluss 2018
der Ortsgemeinde Schwabenheim
Aufgrund des § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) hat der
Ortsgemeinderat Schwabenheim in seiner Sitzung am 20. Mai 2019
den geprüften Jahresabschluss festgestellt und dem Ortsbürger-
meister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister
vertreten haben und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben,
die Entlastung erteilt. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jah-
resüberschuss in Höhe von 259.313,43 € ab, der auf das Jahr 2019
vorgetragen wird. Der Jahresabschluss 2018 mit Anhang und Rechen-
schaftsbericht liegen in der Zeit vom
31. Mai 2019 bis einschließlich 11. Juni 2019
während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindever-
waltung (montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 08.00 Uhr
bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-
Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 227, zur Einsichtnahme öffent-
lich aus.
Merz, OrtsbürgermeisterGau-Algesheim -9- Nr. 22/2019
13.06.2019
Rathaus der Verbandsgemeinde- 11.07.2019
15.08.2019
verwaltung Gau-Algesheim 12.09.2019
10.10.2019
14.11.2019
12.12.2019
Eine Voranmeldung für diesen Termin ist nicht erforderlich.
Selbstverständlich können Sie jederzeit Besuchstermine nach
vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefon-Nr. 06725 -
910-132 vereinbaren. Sie können jedoch auch zu den normalen
Öffnungszeiten der Verwaltung ohne vorherige Anmeldung vorbei-
www.vg-gau-algesheim.de kommen.
Anschrift: Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim Sonstige für Sie wichtige Anlaufstellen
Telefon: 06725-910-0
Fax: 06725-910-110
der Verwaltung
Email: info@vg-gau-algesheim.de
Amtsblatt Anzeigen: amtsblatt@vg-gau-algesheim.de Bürgerberater:
Öffnungszeiten der Verwaltung Herr Fürst Telefon 06725-910-115 Zimmer 130
E-Mail: christian.fuerst@vg-gau-algesheim.de
Montag - Freitag������������������������������������������������� 08.00 - 12.00 Uhr Seniorenberater:
Montag - Dienstag����������������������������������������������� 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag���������������������������������������������������������� 14.00 - 18.00 Uhr
Herr Petry Telefon 06725-910-228 Zimmer 104
Öffnungszeiten des Bürgerbüros E-Mail: stefan.petry@vg-gau-algesheim.de
Sicherheitsberaterin für Senioren
Montag - Mittwoch���������������������������������������������� 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag���������������������������������������������������������� 08.00 - 18.00 Uhr Frau Gerharz Tel. 06725-2110 (privat)
Freitag����������������������������������������������������������������� 08.00 - 12.00 Uhr Herr Saala Tel. 06130-944030
Bürger, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können
einen Termin mit dem Bürgerbüro bei sich zu Hause vereinbaren. Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten
Zusätzliche Samstagsöffnungszeiten der Verbandsgemeinde Frau Gisela Samstag
des Bürgerbüros Die nächsten Sprechstunden finden in der Zeit von 16.30 Uhr bis
18.00 Uhr an folgenden Terminen statt:
Das Bürgerbüro hat am 2. und 4. Samstag im Monat zusätzliche Öffnungszei- 06.06.2019
ten von 09.30 Uhr - 12.00 Uhr. Während der Samstagsöffnungszeiten werden
04.07.2019
auch Trauungen durchgeführt.
01.08.2019
05.09.2019
Bürgerservice für 10.10.2019
07.11.2019
Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim 05.12.2019
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bietet neben dem Bürgerbüro Diese Sprechstunden finden im Regelfall jeden ersten Don-
in der Verwaltung einen Bürgerservice für die Bürgerinnen und Bürger nerstag im Monat zu der oben genannten Zeit im Rathaus der
der Selztalgemeinden Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim, Verbandsgemeinde statt. Besuchstermine können auch nach vor-
jeweils mittwochs in der Zeit von 14.30 - 16.00 Uhr im Rathaus der heriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Sie erreichen
Ortsgemeinde Schwabenheim a. d. Selz, Mainzer Str. 1 in Schwaben- Frau Samstag bei der Verbandsgemeinde unter 06725-910-0 oder
heim im Nebenzimmer des Büros des Ortsbürgermeisters an. Wie im privat unter 06130-941951.
Bürgerbüro können hier folgende Angelegenheiten erledigt werden.
• An- und Ummeldung eines Wohnsitzes Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
• Beantragung eines neuen Personalausweises,
Reisepasses oder Kinderreisepasses 365 Tage, 24 Stunden kostenfrei erreichbar unter
• Beantragung eines Führungszeugnisses 08000 116 016
• Erstbeantragung eines Führerscheines Vertraulich und anonym
www.onlineberatung-frauennotruf-mainz.de
• Änderung eines Fahrzeugscheines bei Ummeldung
• Vornahme von Beglaubigungen und Ausstellung Kostenloser Fahrdienst zum Rathaus
von Bescheinigungen
• Hunde An- und Abmeldungen der Verbandsgemeindeverwaltung
Sozialamt
Abfahrtzeiten unseres VG-Busses:
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten werden die Besucher des
Dienstag
Sozialamtes gebeten, die Termine nach Möglichkeit vorher mit der/
dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten des Sozial- 08.45 Uhr Rathaus Schwabenheim
amtes sind die gleichen wie die der allgemeinen Verwaltung. 08.55 Uhr Mainzer Volksbank Bubenheim
Herr Petry Tel. 06725-910-228
E-Mail: stefan.petry@vg-gau-algesheim.de 09.05 Uhr Bushaltestelle Str. Im Kelterhaus Engelstadt
Frau Jung Tel. 06725-910-223 09.35 Uhr Laurenziberg Gau-Algesheim (Linde)
E-Mail: kristina.jung@vg-gau-algesheim.de 09.50 Uhr Mainzer Str. Einfahrt Feuerwehr Ockenheim
Frau Schiavo Tel. 06725-910-123
Donnerstag
E-Mail: simone.schiavo@vg-gau-algesheim.de
14.30 Uhr Dorfplatz Ober-Hilbersheim
Sprechstunde des VG-Bürgermeisters 14.35 Uhr Bushaltestelle Haspelgasse Nieder-Hilbersheim
14.40 Uhr Turnhalle Appenheim
Benno Neuhaus Unser Bus bringt Sie kostenlos zur Verbandsgemeinde und zurück.
Ca. 1 Stunde nach Ankunft bringt der Bus Sie wieder zurück.
Die nächsten Sprechstunden finden donnerstags in der Zeit von Bitte beachten:
15.00 - 17.00 Uhr an den folgenden Terminen statt. Bei Schnee und Eisglätte nur eingeschränkter Fahrdienst!Gau-Algesheim - 10 - Nr. 22/2019
Sprechstunden Schiedspersonen Polizeibezirksdienst
Schiedsamtbezirk I Wolfgang Schmidt, Tel. 06132-6551-136
für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim Zuständig für die Stadt Gau-Algesheim und die Ortsgemeinde
und Schwabenheim: Appenheim
Frank Schwalger, Hauptstraße 66, 55270 Bubenheim, Termine nach telefonischer Absprache oder im Rahmen der Sprech-
06130/945934 stunde in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Donnerstag 16.00
Schiedsamtbezirk II – 18.00 Uhr, Raum 223, Tel. 06725-910270
für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim: Marco Spath, Tel. 06132-6551-135
Wolfgang Lehn, Im Brühl 43, 55435 Gau-Algesheim, 06725-2809 Zuständig für die Ortsgemeinden Bubenheim, Engelstadt, Nieder-
Sollte der zuständige Schiedsmann nicht erreichbar sein, wenden Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim und Schwabenheim
Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Herrn Dau- Termine nach telefonischer Absprache oder per E-mail unter: marco.
ner, Tel. 06725 910-129, E-Mail jochen.dauner@vg-gau-algesheim. spath@polizei.rlp.de
de
Integrationsbeauftragte Beirat für die Belange behinderter
Menschen in der Verbandsgemeinde
Jutta Wingenter
Kontakt für Flüchtlingshelfer:
integration-gaualgesheimvg@gmx.de Ansprechpartner:
Nina Kolmar - Bernhard Trapp (Vorsitzender) Tel. 06725-3814
Kontakt für Flüchtlingshelfer: Email: trapp.bernhard@gmx.de
Nina.integration@posteo.de - Julian Friedrich (Verbandsgemeinde) Tel. 06725-910-225
Email: julian.friedrich@vg-gau-algesheim.de
Klimaschutzmanager
Hinweise zum Amtsblatt
der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Dorian Depué Tel. 06725-910-180 Zimmer 205
- Erstberatung von Bürgern und Unternehmen zu Energie-
einsparung, erneuerbare Energien (Wärmepumpen, wirt-
schaftliche Photovoltaikanlagen, etc.), Elektromobilität sowie
Fördermittel
- Förderung Radverkehr: Zusammenarbeit mit dem ehren- Redaktionsschluss Montag, 12.00 Uhr
amtlichen Fahrradbeauftragten der VG sowie Mitorganisator (außer bei vorgezogenem Redaktionsschluss z. B. vor Feierta-
der Aktion „Stadtradeln“. Haben Sie Ideen zur Förderung des gen, dies wird mindestens 4 Wochen vorher im Amtsblatt ver-
Radverkehrs? öffentlicht)
- Heizungspumpenförderung – sparen Sie jährlich bis zu
100 Euro: Der Bund subventioniert Ihnen Ihre neue Heizungs- Redaktionsschlussvorverlegungen
pumpe! Nutzen Sie die Förderung des BAFA. Wir helfen Ihnen
die 30%- Förderung in Anspruch zu nehmen und damit bereits KW 24 – Do, 06.06.2019
mit einer kleinen Maßnahme dem Klima etwas Gutes zu tun! KW 25 – Do, 13.06.2019
- Bringen Sie sich ein: Haben Sie Ideen zum Klimaschutz, KW 40 – Do, 26.09.2019
Energieeinsparen, Elektromobilität oder zum Themengebiet KW 42 – Fr, 11.10.2019
der Nachhaltigkeit ganz allgemein? In erster Linie sollten die Texte im Online- Eingabeprogramm
- weitere Informationen zum Klimaschutz unter: des Verlages unter „www.cms.wittich.de eingeben werden.
www.klimaschutz-rheinhessen-nahe.de Hierzu müssen Sie sich für Ihren Verein oder Jahrgang freischal-
- den VG-Klimaschutzmanager erreichen Sie unter: ten lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlinepro schalten
Tel.: 06725-910-180 oder unter lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlineprogramm. In Aus-
Email: dorian.depue@vg-gau-algesheim.de nahmefällen nehmen wir weiterhin Manuskripte per Email unter
amtsblatt@vg-gau-algesheim.de, persönlich im Zimmer 125 bei
Frau Gebhard oder per Fax unter 06725-910-110 entgegen.
Bitte beachten Sie:
Kriminalpräventiver Rat • Hinweise auf die gleiche Veranstaltung sind nur zweimal möglich.
• Die Texte sollten aus Platzgründen so kurz wie möglich gehalten
der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim werden.
• Berichte von Vereinen und Verbänden können nicht veröffent-
Ansprechpartner bei der Verwaltung: licht werden.
Rainer Wahlen, Tel. 06725-910-121 • Gewerbliche Anzeigen können nicht mehr bei der Verbandsge-
E-Mail: rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de meinde aufgegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an
Ansprechpartner der Arbeitsgruppe Senioren: den Verlag unter 06502-9147-0.
für Gau-Algesheim u. Ockenheim • Bitte achten Sie darauf, dass bei einem privaten kostenpflich-
- Renate Perlick, Tel. 06725-3912 tigen Anzeigenauftrag Ihre Adresse, der Ansprechpartner, Tele-
- Christel Gerharz, Tel. 06725-2110 fon-Nr. sowie die komplette Bankverbindung vermerkt sind.
für Appenheim, Nieder- und Ober-Hilbersheim • Selbstverständlich können Sie Ihre private Anzeige auch direkt
beim Verlag über das Internet aufgeben, die Web-Adresse hier-
- Hildruth Brodt-Koch, Tel. 06728-704 für lautet www.lw-aktuell.de.
für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim
- Ernst-Wilhelm Saala, Tel. 06130-944030
Amtsblatt nicht bekommen?
Sprecher der Arbeitsgruppe Senioren Wenn Sie Beschwerden über die Zustellung des Amtsblattes haben,
- Dieter Linck, Tel.-Nr. 06728-94180 wenden Sie sich bitte an den Wittich Verlag unter der Telefonnum-
Sprecher der Arbeitsgruppe Jugendprävention: mer 06502/9147-716 oder -713 oder per E-Mail unter: vertrieb@
wittich-foehren.de
- Klaus Kowarik, Tel.-Nr. 06725 - 308783
Berater der Polizei:
Nächster Termin der
- Wolfgang Schmidt, Tel. 06132 - 6551-136
- Marco Spath, Tel. 06132 - 6551 - 135 Caritas-Schuldnerberatung
Bei Fragen zur Kriminalprävention:
www.kriminalpraevention.rlp.de bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist
www.polizei-beratung.de 11.06.2019
09.07.2019Gau-Algesheim - 11 - Nr. 22/2019
13.08.2019 Sie sind ein Verein, Verband, Organisation oder eine Initiative und
10.09.2019 suchen jemanden, der bei Ihnen ehrenamtlich mitarbeitet?
08.10.2019 Dann melden Sie sich telefonisch unter 06725 910-129 oder schauen
12.11.2019 Sie unter www.vg-gau-algesheim.de/Ehrenamtsboerse vorbei.
17.12.2019
Die Beratung findet in der Regel am 2. Dienstag im Monat von 09.00 -
12.00 Uhr im Fraktionszimmer, im Zimmer 30, der Verbandsgemein- Informationen über Fluglärm/
deverwaltung, Hospitalstr. 22, Gau- Algesheim statt.
Beschwerden über Fluglärm:
Pflegestützpunkt VG Gau-Algesheim
Montagsdemonstration im Terminal 1 der FRA ab 18:00 Uhr
Beratungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und
Treffpunkt: Hbf. Mainz, 16:45 Uhr, vor großer Anzeigetafel Kosten: 5
deren Angehörige
er Gruppenkarte: 15,80 € Rückkehr: 20:00 Uhr Hbf. Mainz Während
- Beratung, Hilfe und Begleitung bei Krankheit, bei Behinde- der Schulferien in Hessen finden nur Mahnwachen statt. Genaue
rung, im Alter, für pflegende Angehörige, Vermittlung von Termine erfragen Sie im Internet unter www.flughafen-bi.de oder
ambulanten Hilfen (trägerneutral).
durch Anruf beim Fluglärmbeauftragten.
- Unterstützung im Antragsverfahren, bei der Vermittlung
Kontakt: Stefan Indra E-Mail: fluglaermbeauftragter.vg-gaual-
und Organisation von Hilfen sowie deren Finanzierung. Auf
Wunsch kann auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Die gesheim@gmx.de Tel.: 06728 9925807
Beratung ist kostenfrei.
- Die Fachkräfte des Pflegestützpunktes machen sich ein Bild
über den Hilfe- und Pflegebedarf sowie über die Wohnsitu- Jugendarbeit in der Verbands-
ation der betroffenen Person. Sie können gezielt über das
notwendige und regional vorhandene Leistungsspektrum
informieren. gemeinde Gau-Algeshein
Ansprechpartner:
Daniela Mies,
E-Mail: daniela.mies@pflegestuetzpunkte.rlp.de Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Appenheim
Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 108)
Termine nach Vereinbarung Tel. 06725-3083154 Jugendcafé Appenheim
Alberto Wienert, Alle zwei Wochen ist dienstags von 16.00 - 18.00 Uhr in der Begeg-
E-Mail: alberto.wienert@pflegestuetzpunkte.rlp.de nungsstätte der Ortsgemeinde (über dem Bäcker in der Nieder-
Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 107): gasse) das Jugendcafé geöffnet.
Termine nach Vereinbarung Tel. 06725-3083156 Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per
Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete
Ruppert)
Sprechstunde zu Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung, Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Bubenheim
Patientenverfügung Jugendtreff Bubenheim
Alle zwei Wochen findet mittwochs von 18.00 - 20.00 Uhr im
Der Betreuungsverein der Lebenshilfe berät zu den Themen recht- Jugendraum des Dorfgemeinschaftshauses Bubenheim oder an
liche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten. Die offene Sprech- verschiedenen Orten der Jugendtreff statt.
stunde findet im Regelfall an jedem 3. Donnerstag im Monat von
Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per
09:00 - 10:00 Uhr im Zimmer 223, in der Verbandsgemeindever-
waltung Gau-Algesheim statt. Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete
Nächste Termine sind: Ruppert)
18.07.2019
15.08.2019 Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Engelstadt
19.09.2019
17.10.2019 Jugendtreff Engelstadt
21.11.2019 Jugendtreff Engelstadt
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht Alle zwei Wochen ist mittwochs von 18.00 - 20.00 Uhr im Georg-
erforderlich. Sie können auch gerne einen individuellen Beratungs- Zimmer-Haus in Engelstadt (Bubenheimer Str. 2) der Jugendtreff
termin mit uns vereinbaren. geöffnet.
Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V., Kurt-Schuma- Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per
cher-Straße 41 b, 55124 Mainz
Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete
Ansprechpartnerin:
Sabine Obitz, Telefon: 06131/337008, Email: obitz@btv-lebenshilfe. Ruppert)
de, Homepage: www.btv-lebenshilfe.de
Jugendarbeit in der Stadt Gau-Algesheim
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Die offene Jugendarbeit Gau-Algesheim ist ein Gemeinschaftsan-
gebot der katholischen und evangelischen Kirchen sowie der Stadt
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz Gau-Algesheim.
Telefon 06131/28480, Telefax 06131/284866 Jugendtreffin der Gartenfeldstraße 3
E-Mail info@vz-rlp.de, www.vz-rlp.de Grabenstraße 28
55435 Gau-Algesheim
Telefon: 015110489007
Börsen bei der Verbandsgemeinde Internet: www.junge-eue.de
Öffnungszeiten:
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unterhält schon seit Jahren Jugendtreff (ab der 3. Klasse)
eine Baustoff- und eine Ehrenamtsbörse. Montag - Freitag von 15:00 - 19:00 Uhr.
Baustoffbörse:
Auch Grundschüler können ins Koserhaus reinschnuppern.
Haben Sie Baumaterialien zu verschenken, zu verkaufen oder
suchen Sie welche, dann rufen Sie uns doch einfach an unter 06725 Unter dem Motto „Was Wii geht nicht?!“ lassen wir die Konsolen zu
910-0 oder schauen Sie unter www.vg-gau-algesheim.de/Baustoff- den Kids Club Zeiten aus.
boerse vorbei. Kids Club (1. - 6. Klasse):
Ehrenamtsbörse: Montag: 15:00 - 16:00 Uhr, Offener Kids Club mit Besuch einer AG
Sie haben Interesse, Ihre Fähigkeiten ehrenamtlich in einem Verein, der Schloss-Ardeck- Grundschule
Verband, Organisation oder Initiative für die Allgemeinheit einzubrin- Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr, Kids Club Aktiv mit wöchentlich wech-
gen? selndem Programm, Kosten je 1 Euro, (s. Programm und Homepage)Gau-Algesheim - 12 - Nr. 22/2019
Stadtjugendpflege Gau-Algesheim Warnung vor überteuerten Handwerkern
Die Polizei Ingelheim warnt aufgrund aktueller Fälle vor „überteuer-
Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie für den ten Handwerkern“, insbesondere im Bereich Reinigungsarbeiten am
Jugendtreff, Ferienprogramme (im Pfarrer-Koser-Haus und auf der Haus (z.B. Hof, Dach, Terrasse). In den bekannten Fällen wurden die
Schlosswiese), Ferienfreizeiten, Spielmobil, Jugendbegegnungen Geschädigten nach Kontaktaufnahme (Werbeflyer) aufgesucht und
und Beteiligungsprojekten der Stadt Gau-Algesheim. verbal massiv unter Druck gesetzt. Nach Beendigung der Arbeiten
Frau Maike Baustert, Telefon: 0151 162 172 26 wurde Barzahlung gefordert. Für die meist nicht sach - und fachge-
Internet: www.junge-eue.de recht ausgeführten Arbeiten wurde ein Betrag von mehreren tausend
E-Mail: jugendpflege@gau-algesheim.de Euro gefordert. Dieser ist i.d.R. um das 10-fache höher, als der übliche
Jugendbüro im Pfarrer-Koser-Haus, 1. Stock (über dem Jugendtreff) Gebührensatz. Für weitere Fragen und Beratung: Polizei Ingelheim,
Spath , PHK (Tel. 06132-6551135)
Jugendarbeit in den Ortsgemeinden
Nieder- und Ober-Hilbersheim Personalausweise/Reisepässe können
Jugendtreff Nieder- und Ober-Hilbersheim abgeholt werden!
Alle zwei Wochen dienstags von 17.30 Uhr bis ca. 20.00 Uhr im Personalausweise, die in der Zeit vom 06.05.2019 bis 17.05.2019
Jugendraum Nieder-Hilbersheim (Zehntscheune, Hauptstr. 45) oder (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der
im Gemeindehaus Ober-Hilbersheim findet der Jugendtreff statt. PIN-Brief bei Ihnen eingegangen sein), und Reisepässe, die in
Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per der Zeit 25.04.2019 bis 17.05.2019 beantragt wurden, können bei
Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22,
Ruppert) Jugendhaus Ober-Hilbersheim, Wassergasse 1 55435 Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Informa-
(Dorfmittelpunkt) Nutzung tion, während der Öffnungszeiten:
nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister möglich. Montag, Dienstag u. Mittwoch 08.00 - 15.30 Uhr
Kontakt: Dr. Heiko Schmuck, Sprendlinger Straße 28A Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Tel.: 06728/992834 Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
E-Mail: heiko.schmuck@igs-ingelheim.de und am 2. u. 4. Samstag jeden Monat 09.30 - 12.00 Uhr
abgeholt werden.
Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ockenheim Die Aushändigung erfolgt nur gegen Vorlage der bisherigen bzw.
vorläufigen Ausweise.
Die Katholische Junge Gemeinde (KJG) trifft sich jeden Freitag ab Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der
20.00 Uhr im Jugendtreff im Georg-Weingärtner Haus (Mainzer Aushändigung zu entrichten.
Straße 41). Auch wenn der Träger die katholische Kirche ist, sind Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person
alle Personen ab 14 Jahren herzlich eingeladen vorbeizukommen. mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir
Ansprechpartner sind: den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aus-
Matthias Müller (06725 4410) händigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen
Marc Hattemer (06725 3216) unterzeichnete Vollmacht nachweisen können.
Alisa Petry (06725 1596) Die Aushändigung des neuen Personalausweises an Dritte ist nur
Rebecca Schäfer (06725 5716) mit der, bei der Beantragung ausgehändigten Vollmacht möglich.
Franziska Klassen (06725 3112) Wie bitten um Beachtung!
Johannes Schuhman (06725 4997)
Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Schwabenheim Erfüllung der Meldepflicht
Der Kinder- und Jugendtreff ist für alle Kinder von 9 bis 16 Jahren Noch immer häufen sich die Fälle, wonach die Bürger ihrer Melde-
und ist in der Schulstraße 2, Ev. Gemeindehaus, 2. Stock pflicht nicht nachkommen. Dadurch entsteht in unserer Verwaltung
Geöffnet ist er montags von 15.00 - 17.00 Uhr und mittwochs von nicht nur erheblicher Mehraufwand, es treten auch Schwierigkeiten
16.00 - 18.00 Uhr. Weitere Infos bekommt ihr vor Ort oder über bei der Ausstellung von Meldebescheinigungen, Wahlbenachrichti-
Nicole Steinbach (Dipl. Sozialpädagogin) unter 06130-8699. gungen usw. auf. Die Nichterfüllung der Meldepflicht führt auch z.B.
bei der Kreisverwaltung zu erheblichen Problemen bei der Berech-
nung der Abfallbeseitigungsgebühr, da für die Berechnung das Melde-
Bekanntmachung register maßgebend ist. Wir verweisen deshalb auf das am 01.11.2015
in Kraft getretene Bundesmeldegesetz, wonach jeder der eine Woh-
EU-Weinbaukartei nung bezieht, verpflichtet ist, sich innerhalb von zwei Wochen bei uns
Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung anzumelden. Bei jeder Anmeldung muss der Personalausweis bzw.
der Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt wer-
Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
den. Das Blankoformular für die Wohnungsgeberbestätigung finden
zur EU-Weinbaukartei 2019 ist spätestens bis zum 31. Mai 2019
Sie auf der Homepage www.vg-gau-algesheim.de oder Sie können es
abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die
im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim während der
- mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften. Öffnungszeiten abholen. Neugeborene müssen nicht angemeldet wer-
- Flächen zu ausschließlichen Erzeugungen von Edelreisern bzw, den. Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn ein Wegzug
- Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr in das Ausland erfolgt. Der Vollständigkeit halber machen wir darauf
gebracht werden darf, aufmerksam, dass ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz eine
bewirtschaften. Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der Neuhaus, Bürgermeister
EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den
derzeitigen Daten der EU -Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind Hinweis für alle Hundehalter/innen
alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 01. Juni 2018 vor-
Wir weisen hiermit auf die geltende Gefahren abwehrverordnung
genommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel
und Änderungen. über das Halten von Hunden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ab 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung Sicherheit und Ordnung hin, wonach Hunde auf öffentlichen Straßen
einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen.
Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren). Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforde-
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2019 bei der zuständigen rung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die
bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Die EU- Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass diese die
Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarer- öffentlichen Anlagen, Plätze und Gehflächen von öffentlichen Straßen
tragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges nicht verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen
und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.
Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Web- Die Beseitigung ist unverzüglich vorzunehmen.
seite der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de. Bei Rück- Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die wie in der
fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle der Vergangenheit schon mehrfach erfolgt mit einer empfindlichen Geld-
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. buße geahndet werden können.
Landwirtschaftskammer Verbandsgemeindeverwaltung
Rheinland-Pfalz Ordnungsbehörde
55543 Bad KreuznachGau-Algesheim - 13 - Nr. 22/2019
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Geschäftsführer: Dietmar KauppGau-Algesheim - 14 - Nr. 22/2019
Verbandsgemeinde Ortsgemeinde
Feuerwehr Bubenheim
www.bubenheim.de
Ortsbürgermeister: Siegbert Felzer
Freiwillige Feuerwehr Appenheim Hauptstraße 39 • 55270 Bubenheim,
Tel. 0 61 30 / 2 26 • E-Mail: kontakt@bubenheim.de
An alle Feuerwehrkameraden-/innen,
Sprechzeiten: donnerstags von 17.30 Uhr - 19.30 Uhr
die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Appenheim findet am
Montag, 03. Juni 2019 um 19 Uhr im Gerätehaus statt.
Um pünktliches und vollzähliges erscheinen wird gebeten. Treffen Rentnerring
Carsten Krollmann, Schriftführer Das 4. Bubenheimer „Rentnerringtreffen“ im Jahr 2019 findet am Mitt-
woch, den 05. Juni 2019 um 08:00 Uhr am Kindergarten (Friedhof-
straße) statt.
Freiwillige Feuerwehr Engelstadt Zur Teilnahme lade ich alle freiwilligen Helfer recht herzlich ein.
Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr findet am Freitag, den Vorgesehen sind diverse Pflege- und Restaurationarbeiten im Bereich
7. Juni um 19.30 Uhr statt. Es wird um pünktliches und vollzähliges des Friedhofs und der gemeindeeigenen Grünanlagen!
Erscheinen gebeten. Es würde mich persönlich sehr freuen, wenn wieder viele „Aktive
Rentner“ vor Ort wären. Ganz besonders lade ich auch diejenigen
Freiwillige Feuerwehr Gau-Algesheim ein, die noch nicht teilnehmen konnten, sich aber auch gerne für das
Der nächste Übungsabend findet am Montag, 03.06. um 19:30 Uhr Erscheinungsbild Ihres Heimatortes engagieren wollen.
statt. Die Ortsgemeinde kann dies in diesem Umfang nicht leisten und
Thema: Übung nach Ansage bedankt sich schon im Voraus für die geleistete Arbeit.
Hierzu sind auch unsere Ehrenmitglieder herzlich eingeladen. Ihr Ortsbürgermeister Siegbert Felzer
Ortsgemeinden Stellenausschreibung
Die Ortsgemeinde Bubenheim sucht ab 01. Juli 2019 oder später
für ihre zweigruppige Kindertagesstätte „Zwergenland“
Ortsgemeinde
Appenheim zwei Erzieher/innen (w, m, d) in Vollzeit
und eine/n Erzieher/in (w, m, d)
www.appenheim.de
Ortsbürgermeister: Georg Schacht
in Teilzeit mit 32,5 Stunden
Hauptstraße 28 • 55437 Appenheim, oder alternativ
Tel. 0 67 25 / 24 43 • Mobil 01 70 / 78 62 216 • E-Mail: rathaus@appenheim.de
Sprechzeiten: donnerstags von 16.30 Uhr - 18.30 Uhr vier Erzieher/innen (w, m, d) in Teilzeit
mit 30,00 Stunden wöchentlich,
mit 22,00 Stunden wöchentlich
und 2 Stellen mit
jeweils 29,25 Stunden wöchentlich
Alle Stellen werden unbefristet angeboten.
Wir bieten Ihnen u. a.:
- ein offenes und kollegiales Team,
- die Möglichkeit an der pädagogischen Konzeption mitzuwir-
ken und die pädagogische Arbeit stets weiterzuentwickeln,
- neu gestaltete, moderne Räumlichkeiten,
- gruppenübergreifendes Arbeiten,
- konstruktive Zusammenarbeit mit dem Träger.
Sie sind:
- ein/e staatlich anerkannte/r Erzieher/in
oder haben eine andere vergleichbare pädagogische Ausbildung.
Sie passen besonders gut zu uns, wenn Sie:
- die Fähigkeit haben sich in ein bestehendes Team konstruktiv
einzubringen,
- die Bereitschaft zum flexiblen Einsatz innerhalb des Dienst-
plans voraussetzen,
- sich eigenständig und verantwortungsvoll in die Gruppenar-
beit einbringen,
- empathisch sind, begegnen Kinder wertschätzend auf Augen-
höhe,
- Erfahrungen im U3 Bereich mitbringen und körperlich belast-
bar sind.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des
Tarifvertrages für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
mit den zusätzlich abgeschlossenen Tarifverträgen. Haben wir Ihr
Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Unterlagen. Ihre
Bewerbung richten Sie bitte bis zum 17.06.2019 an die Ortsge-
meinde Bubenheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Siegbert Fel-
zer, Hauptstraße 39, 55270 Bubenheim, gerne auch per E-Mail
(kontakt@bubenheim.de).
Gerne können Sie vorab Informationen bei der Kita-Leitung, Frau
Winter, unter der Tel.-Nr. 06130 / 68 40 einholen.Gau-Algesheim - 15 - Nr. 22/2019
Stadt Ortsgemeinde
Gau-Algesheim Ober-Hilbersheim
www.gau-algesheim.de www.ober-hilbersheim.de
Stadtbürgermeister: Dieter Faust
0DUNWSODW]*DX$OJHVKHLP
Ortsbürgermeister: Dr. Heiko Schmuck
7HO)D[(0DLO6WDGW#*DX$OJHVKHLPGH
Kegelbahnstraße 13 • 55437 Ober-Hilbersheim • Tel. 0 67 28 / 2 36
6SUHFK]HLWHQGRQQHUVWDJVYRQ8KU8KU
Fax 0 67 28 / 99 28 35 • E-Mail: heiko.schmuck@igs-ingelheim.de
6DPVWDJLP0RQDWYRQ8KU8KU
Sprechzeiten: montags von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr
Veranstaltungsreihe Stellenausschreibung
In der 3gruppigen Kindertagesstätte „Räuberhöhle“ der Ortsge-
„Ein Sommer am Ur-Rhein“ 2019 meinde Ober-Hilbersheim wird
in Gau-Algesheim ein/e Praktikant/in als Erzieher/in
Verantwortlich für die Programmplanung im Auftrag der Stadtver-
im Anerkennungsjahr
waltung Gau-Algesheim: Dr. Ulrich Maier-Harth
ab dem 1. August 2019
Der Ur-Rhein – Seine Entstehung und seine Flussablagerungen -
eingestellt. Das Anerkennungsjahr endet am 31. Juli 2020.
eine Spurensuche (Vortrag)
Termin: 06.06.2019, 19.00 Uhr Wir erwarten u.a.:
Ort: 55435 Gau-Algesheim, Schlossgasse 12, Schloss Ardeck, Fest- - aktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Konzeptio-
saal nen
Flussablagerungen hoch oben auf dem Gau-Algesheimer Kopf - Motivation und Interesse an qualifizierter pädagogischer
Geologische Verhältnisse und Auswirkungen auf die Biodiversität Arbeit mit Kindern
Geologisch-botanische Wanderung auf dem geoökologischen - Offenheit für Fragen und Bedürfnisse der Eltern und Kinder
Lehrpfad Gau-Algesheim - eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten
Termin: Samstag, 15.06.2019, 14.00 Uhr - Bereitschaft zum zeitlich flexiblen Einsatz innerhalb des
Treffpunkt und Endpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Kreuzung Berg- Dienstplanes
straße/Im Hasensprung - Teamfähigkeit
Der Ur-Rhein auf dem Jakobsberg/Laurenziberg und die Entwick- Wir bieten u.a.:
lung des Rheins bis heute - 65 „kleine und große Räuber“
Geologisch-erdgeschichtliche Wanderung - eine professionelle Begleitung durch das Anerkennungsjahr
Termin: Sonntag 30.06.2019, 14.00 Uhr mit qualifizierter und erfahrener Praxisanleitung
Treffpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Parkplatz an der Kreuzung Im Hip- - Unterstützung Ihrer Facharbeit
pel/Am Breiten Weg (Fahrradweg in Richtung Appenheim) - ein pädagogisch fundiertes Konzept
Panoramatour mit dem E-Bike auf den Spuren des Ur-Rheins - ein von Kollegialität und Wertschätzung geprägtes, familiäres
Mit dem E-Bike zu Ur-Rheinablagerungen und Aussichtspunkten Arbeitsumfeld
im westlichen Rheinhessen - Teilnahme an internen Fort-/Weiterbildungen
Termin: Samstag 13.07.2019, 11.00 Uhr Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Prakti-
Treffpunkt und Endpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Graulturm am kantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) mit den
Festplatz (Auf der Bleiche) zusätzlich abgeschlossenen Bestimmungen. Bewerbungen mit
Wir sind dann mal walken auf dem Gau-Algesheimer Kopf den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulzeugnisse, zusätzliche
Walking-Tour auf dem Geoökologischen Lehrpfad Gau-Algesheim Qualifikationen) richten Sie bitte bis spätestens 17. Juni 2019 an die:
zu den Ufern des Ur-Rheins/Ur-Mains Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim,
z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Dr. Heiko Schmuck, Rathaus,
Termin: Samstag, 31.8.2019, 11.00 Uhr
Kegelbahnstraße 13, 55437 Ober-Hilbersheim.
Treffpunkt und Endpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Kreuzung Im Ban-
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kita-Leitung, Frau Stauer,
gert/Im Hippel 39 Tel. 06728 / 4 62 oder per Email an: kiga-oh@gmx.de
Entwurf vom 08.02.2019
Datenschutz geht uns alle an ...
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• Datenschutz im Verein nach der DSGVO
• Datenschutzrichtlinie
• Auftragsverarbeitung
• Was dürfen wir denn mit den Daten underer Mitglieder machen?
• Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung?
Herausgeber: Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
55435 Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 Impressum
Druck: Druckhaus WITTICH KG
Verlag: LINUS WITTICH Medien KG
Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
Verantwortlich:
Erscheinungsweise: wöchentlich
amtlicher Teil: Benno Neuhaus, Bürgermeister
Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
nichtamtlicher Teil: Christian Fürst
Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter
Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.Gau-Algesheim - 16 - Nr. 22/2019
Ortsgemeinde
Stellenausschreibung
Ockenheim Für unsere 5-gruppige Kindertagesstätte „Lummerland“ suchen
wir ab dem 12. August 2019 eine
www.ockenheim.de
Ortsbürgermeister: Arnold Müller Reinigungskraft (m/w) in Teilzeit
%DKQKRIVWUDH2FNHQKHLP
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mit einer Arbeitszeit von 33,00 Wochenstunden. Eine Befristung
%URLQIR#RFNHQKHLPGH%UJHUPHLVWHUEXHUJHUPHLVWHU#RFNHQKHLPGH ist zunächst bis zum 31. Juli 2020 vorgesehen. Eine anschließende
6SUHFK]HLWHQGRQQHUVWDJVYRQ8KU8KU Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird angestrebt.
Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch mit geteilten
Stundenkontingent mit zwei Reinigungskräften möglich, ent-
Stellenausschreibung sprechende Bewerbungen unter Angabe der möglichen Stunden-
Die Ortsgemeinde Ockenheim sucht zum nächstmöglichen zahl sind willkommen.
Zeitpunkt Die Reinigungsarbeiten sind werktäglich nach Schließung der Kin-
dertagesstätte zu erledigen.
eine freundliche und zuverlässige Reinigungskraft
(m/w/d) Zu Ihren Aufgaben zählen:
auf geringfügiger Basis. - Reinigung von Gruppen- und Wirtschaftsräumen, Sozialraum,
Es handelt sich um eine Krankheitsvertretungsstelle, die bis zu der Sanitärbereiche, Treppenhäuser und Flure sowie des Ein-
einem Zeitraum von 6 Monaten zu besetzen ist. Die Arbeitszeit gangsbereiches der Kita entsprechend des Putzplanes.
beträgt 9,0 Stunden pro Woche und kann auf 2 - 3 Arbeitstage - Selbständige Planung und Umsetzung der Reinigung der Ein-
variabel aufgeteilt werden. richtung nach Absprache mit der Leitung unter Umsetzung
Das Arbeitsverhältnis sowie die Eingruppierung richten sich nach des Reinigungs- und Hygieneplanes sowie die entsprechende
den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst Dokumentation.
(TVöD). Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 1 TVöD. Interes- - Tägliche fachgerechte ökologische Mülltrennung und Entsor-
sierte Bewerber/innen richten ihre Bewerbung bis spätestens 2. gung.
Juni 2019 an die: - Jährliche Ausführung der Grundreinigung
Ortsgemeinde Ockenheim, - Werterhaltung der Ausstattung der Einrichtung unter Beach-
z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Arnold Müller, tung besonderer Pflegevorschriften für pädagogische Einrich-
Bahnhofstraße 12, 55437 Ockenheim tungsgegenstände und Möbel.
- Umweltschonender und sorgsamer Umgang mit Materialien.
- Information der Leitung über notwendige Einkäufe im Hygi-
Stellenausschreibung ene- und Reinigungsbereich.
Die Kindertagesstätte „Auf der Blumenwiese“ der Ortsge- - Meldung von Schäden an die Leitung und ggfs. deren Besei-
meinde Ockenheim bietet ab dem 1. August 2019 die Möglichkeit tigung.
für ein Sie verfügen über Grundkenntnisse im Bereich Reinigung und
Erfahrungen mit Reinigungsmitteln. Darüber hinaus setzen wir
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, ein gepflegtes Erscheinungsbild
an.
In der 4-gruppigen Einrichtung werden Kinder im Alter von 1 bis 6 und vor allem die Freude an der Arbeit in einer Kindertagesstätte
Jahren in zwei kleinen altersgemischten Gruppen (1-3 Jahre) und voraus.
in zwei Regelgruppen (3-6 Jahre) betreut Wir bieten Ihnen
Die Aufgabe besteht in der Unterstützung des Personals bei der - Bezahlung nach TVöD Entgeltgruppe 1 mit einer attraktiven
Kinderbetreuung. betrieblichen Altersvorsorge
Bewerber/innen müssen zwischen 17 und 26 Jahre alt sein, die
Schulpflicht erfüllt haben sowie Engagement, Spaß an der Team- - ein offenes und kollegiales Team
arbeit und Lernbereitschaft zeigen. Nähere Informationen können Sind Sie neugierig auf uns geworden? Dann freuen wir uns,
Sie unter der Tel. 06725 / 6467 bei der Kita-Leitung der neuen Kita Sie kennenzulernen. Bei Fragen können Sie sich gerne vorab
„Auf der Blumenwiese“ - Frau Kaczmarski - erfragen. an die Kita-Leitung Frau Hofstetter unter der Telefonnummer
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis 06130 / 1780 wenden.
spätestens 16. Juni 2019 an die:
Ihre Bewerbungsunterlagen mit Angabe der möglichen Stunden-
Ortsgemeinde Ockenheim,
z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Arnold Müller, anzahl (Lebenslauf, Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, zusätzli-
Bahnhofstraße 12, 55437 Ockenheim. che Qualifikationen) senden Sie bitte bis zum 10. Juni 2019 an
die:
Ortsgemeinde Schwabenheim,
Ortsgemeinde z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Hans-Peter Merz,
Schwabenheim Mainzer Str. 1, 55270 Schwabenheim.
www.schwabenheim.de
Ortsbürgermeister: Peter Merz
0DLQ]HU6WUDH6FKZDEHQKHLP Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
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Die 5-gruppige Kindertagesstätte „Lummerland“ der Ortsgemeinde
GRQQHUVWDJVYRQ8KU8KU Schwabenheim bietet ab dem 1. August 2019 ein „Freiwilliges
Soziales Jahr“ an. Die Aufgabe besteht in der Unterstützung des
Stromzähler Personals bei der Kinderbetreuung in einer Gruppe mit kleineren
Kindern und Kindern bis zu 6 Jahren.
Ablesung der Stromzähler Bewerber/innen müssen zwischen 16 und 26 Jahre alt sein, die
Im Auftrag der EWR Netz GmbH werden im Juni in Schwabenheim die Schulpflicht erfüllt haben sowie Engagement, Spaß an der Team-
Stromzähler abgelesen.
arbeit und Lernbereitschaft zeigen. Nähere Informationen können
Bei Fragen sind die EWR-Mitarbeiter unter 06241-848-630 gerne für
Sie unter der Tel. 06130 / 17 80 bei der Kita-Leitung Frau Hofstet-
Sie da.
Als Ihr Energienetzbetreiber ist die EWR Netz GmbH zuständig für die ter erfragen.
Ablesung Ihrer Zähler – unabhängig davon, von welchem Energieliefe- Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis
rant Sie Ihre Energie beziehen. spätestens 16. Juni 2019 an die:
Bitte unterstützen Sie deshalb die EWR-Mitarbeiter und ermöglichen Ortsgemeinde Schwabenheim,
Sie den problemlosen Zugang zum Zähler. Um die berufstätigen Kun- z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Hans-Peter Merz,
den anzutreffen, wird auch in den frühen Abendstunden sowie am Mainzer Str. 1, 55270 Schwabenheim.
Wochenende abgelesen.Sie können auch lesen