Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren

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Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
69. Jahrgang                             Donnerstag, den 30. Mai 2019                              Ausgabe 22/2019

                         Einladung zur Infoveranstaltung
                            „Senioren - Digital Mobil“
                                            Die Digitalisierung schreitet in Riesenschritten voran, aber einige Men-
                                            schen haben aus ganz verschiedenen Gründen noch keinen einzigen
                                            Schritt in die digitale Welt gewagt. Für ein selbstbestimmtes Leben im
                                            Alter ist die Teilhabe daran von großer Bedeutung.
                                            Auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
                                            Demografie startete Ende 2018 gemeinsam mit der Landeszentrale für
               Medien und Kommunikation (LMK) und der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest ein Schulungs-
               programm für Ehrenamtliche, das diese darauf vorbereitet, Senioren im Umgang mit Computer, Smart-
               phone & Co. als Digitalbotschafter*innen (kurz: DigiBos) zu unterstützen.
               In der VG Gau-Algesheim wurden bisher sechs Ehrenamtliche für diese Aufgabe qualifiziert. Die DigiBos
               wollen vor Ort Ansprechpartner*innen für ältere Menschen sein und diesen den Einstieg in die digitale
               Welt erleichtern.

               Ziele sind:
               •   älteren Menschen den Umgang mit der neuen Technik näherbringen,
               •   den Weg ins und durchs Internet weisen,
               •   Tipps geben, aber auch
               •   Tücken aufzeigen.

               Wir als DigiBos möchten beispielsweise Menschen helfen, die einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet
               besitzen, aber nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Zum Beispiel um risikoarm im Internet ein-
               zukaufen, Bankgeschäfte sicher von zu Hause aus zu erledigen oder mit den Enkeln zu kommunizieren.
               Haushaltstipps, Reiseberichte und Produktvergleiche sind nur einen Klick weit entfernt. Darüber hinaus
               bieten sich völlig neue Wege, mit Familie in der Ferne in Kontakt zu bleiben. Mit dem Dienst „Skype“
               zum Beispiel kann man kostenlos telefonieren und sich dabei sogar per Video sehen, auch über Län-
               dergrenzen hinweg. Die Auftaktveranstaltung zur Vorstellung des Konzepts der DigiBos in der VG Gau-
               Algesheim findet statt am
                                  Dienstag, dem 11.06.2019, um 16:00 Uhr
                          im Ratssaal der VG, Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim,
                   barrierefreier Zugang über den Seiteneingang in der Herrbornstraße.
               Sie können gerne Ihr Laptop, Tablet oder Smartphone mitbringen, um im Anschluss an die Einführung
               vielleicht sogar schon vor Ort Bedienungsschwierigkeiten, die zu Hause auftauchen, individuell lösen zu
               können. Sie erhalten Tipps und Hinweise, um mehr Selbstsicherheit bei der Alltagsarbeit am Computer
               und mit smarten Geräten zu bekommen.

               Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

               Alle Interessierten sind herzlich willkommen!

                             Ansprechpartner bei der VG-Verwaltung: Herr Rainer Wahlen,
                                                 Tel. 06725-910121,
                                        rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de
                                                                                     Benno Neuhaus, Bürgermeister
Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
Gau-Algesheim                                                      -2-                                                         Nr. 22/2019

                                                      Redaktionsschlussvorverlegung

                                                  Der Redaktionsschluss der 24. Kalenderwoche

                                                           (Erscheinungsdatum
                                                          Donnerstag, 13.06.2019)
                                                                  wird auf
                                                    Donnerstag, den 06.06.2019, 12.00 Uhr
                                                                 vorverlegt.

                                                  Um Beachtung wird gebeten, da bei verspäteter
                                                  Abgabe eine Veröffentlichung in der jeweiligen
                                                  Ausgabe des Amtsblattes nicht mehr erfolgen
                                                  kann.
                                                                                                               Die Redaktion

             AMTLICHER TEIL                                            Auf die Bestimmung des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird
                                                                       besonders hingewie­sen. Da­nach gelten Satzungen, die unter Verlet-
                                                                       zung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
                                                                       Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der
             Öffentliche Bekanntmachungen                              Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies
                                                                       gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlich­keit der Sitzung,
                                                                       die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
                Verbandsgemeinde                                       Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 ge­nannten
                Gau-Algesheim                                          Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand
                                                                       die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
                www.vg-gau-algesheim.de                                Gemeinde­verwaltung unter Bezeich­nung des Sachverhalts, der die
                                                                       Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
                         1. Satzung                                    Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
                                                                       auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Ver-
 zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz                        letzung geltend machen.
und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleis-
tungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gau-                                         Ortsgemeinde
           Algesheim vom 22. Mai 2019
Der Verbandsgemeinderat Gau-Algesheim hat auf Grund des § 24 der
                                                                                       Appenheim
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), den § 8 Absatz 3, §§                       www.appenheim.de
33 und 36 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) sowie
des § 2 Absatz 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird.
                                                                         Satzung der Ortsgemeinde Appenheim
Artikel 1                                                              über die Geltendmachung eines besonderen
Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührener-
hebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbands-
                                                                                     Vorkaufsrechts
gemeinde Gau-Algesheim vom 29.09.2017 wird wie folgt geändert:         Der Ortsgemeinderat Appenheim hat aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2
1. Nr.                                                           1.1   des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
     Die Personalkosten je freiwilliger Feuerwehrangehörige/r werden   vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in derzeit gültigen Fassung und
     auf 31,90 € / Stunde festgesetzt.                                 des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-‘Pfalz (GemO) in der
2. Nr.                                                           4.1   Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der
     Die Pauschale für den Fehlalarm durch private Brandmeldeanla-     derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 14.05.2019 folgende
     gen wird auf 430,00 € festgesetzt.                                Satzung beschlossen:
Artikel 2                                                                                               §1
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.                                                                               Besonderes Vorkaufsrecht
Ausgefertigt:                                                          Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im
                                     Gau-Algesheim, 22. Mai 2019       Geltungsbereich nach § 2 dieser Satzung steht der Ortsgem.einde
                                     gez. Neuhaus, Bürgermeister       Appenheim ein besonderes. Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2
Hinweis:                                                               BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken zu.
                                                                       Fortsetzung auf Seite 6
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Gau-Algesheim                                    -3-                                       Nr. 22/2019

       VERBANDSGEMEINDE
        GAU-ALGESHEIM
                                                                 www.vg-gau-algesheim.de

                                  Ausschreibung
                       ehrenamtliche/r Fahrradbeauftragte/r
                       der Verbandsgemeinde Gau‐Algesheim
  Die Verbandsgemeinde          Gau‐Algesheim     sucht    eine/n    ehrenamtlich     tätige/n
  Fahrradbeauftragte/n.

  Das Fahrrad als Verkehrsmittel nimmt in unserer Gesellschaft einen immer höheren
  Stellenwert ein. Die positiven Aspekte für die Gesundheit, für die Verkehrssituation und für
  den Klimaschutz machen es zum idealen Fortbewegungsmittel.
  Die Verbandsgemeinde möchte diesen Bereich durch die Bestellung eines/r ehrenamtliche/n
  Fahrradbeauftragte/n weiter fördern.
  Die/der ehrenamtliche Fahrradbeauftragte soll dabei die Interessen aller Fahrradfahrer in
  der Verbandsgemeinde vertreten und allen Einwohnern, Gewerbetreibenden,
  Interessenvertretern und Vereinen als Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen.

  Zu den Tätigkeitsbereichen der/des Fahrradbeauftragten gehören u. a.:

       ‐   Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Fahrradverkehr
       ‐   Radtourismusförderung (Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüro)
       ‐   Aktive Beratung der Ortsgemeinden/Stadt
       ‐   Mitwirkung bei der Einbindung des Radverkehrs in das Klimaschutzkonzept
       ‐   Etablierung eines Arbeitskreises „Radverkehr“ mit dem Klimaschutzmanager
       ‐   Mitarbeit bei der Strategischen Planung neuer sowie Ertüchtigung bestehender Wege
       ‐   Aktive Unterstützung bei der Bearbeitung von Projekten mit Bezug zum Radverkehr
       ‐   Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern bzw. zum Thema
           Radverkehr

  Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Notwendige
  Auslagen werden erstattet.

  Bewerbungen erbitten wir bis zum 31. Mai 2019 per E‐Mail unter
  info@vg‐gau‐algesheim.de oder postalisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Gau‐
  Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau‐Algesheim, zu richten.

  Die Wahl erfolgt durch den Verbandsgemeinderat für die Zeit der Wahlperiode bis 2024.

   i       Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem
                                   unter www.vg-gau-algesheim.de                                 @
Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
Gau-Algesheim   -4-   Nr. 22/2019
Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
Späätfahrte
             en in de
                    er Verbaandsgem
                                  meinde an Wocchenend
                                                     den
                                                                                                         Gau-Algesheim

Die Verb bandsgemein nde bietet an Wochenennden für die e Ortsgemeinnden im Weelzbachtal un nd Selztal
zusätzlicche Busfahrte
                     en der Linie 643 der DB Regiobus Miitte (DRM) ab bzw. nach Ingelheim über
                                                                                            ü   Gau‐
Algesheiim an. Hierdurch werd    den den Einnwohnerinne en und Einwwohnern derr Verbandsg   gemeinde
                                                                                                         -5-

zusätzlicche Heimfahrrtmöglichkeiiten aus Gauu Algesheim und Ingelheiim mit gutenn Zuganschlü
                                                                                            üssen aus
Richtungg Mainz ange eboten.

Auf der Linie 643 finden
                     f                               en und Sam
                          zwei Spätfahrten an Freitage        mstagen (nichht an Feierttagen) zu
folgendeen Zeiten staatt:

•                                                         amstags)
        FFahrt um 22:30 Uhr (freiitags) bzw. 222:26 Uhr (sa
Ingelheimm Bahnhof – Regionalb  bad – Gau‐A   Algesheim – Appenheim  m – Nieder‐‐Hilbersheimm ‐ Ober‐
Hilbersheim – Engelsstadt – Bubenheim – Schhwabenheim – Großwinte     ernheim ‐ Inggelheim Bah
                                                                                             hnhof
und
•       FFahrt um 23:30 Uhr (freiitags) bzw. 223:26 Uhr (sa
                                                          amstags)
Ingelheimm Bahnhof – Großwin   nternheim – Schwabenheim – Bub         benheim – Engelstadt – Ober‐
Hilbersheim – Niedeer‐Hilbersheiim – Appenhheim – Gau‐A   Algesheim – Ingelheim Baahnhof

Im Auguust 2017 wuurde das Anngebot nunm
                                       mehr um zw wei Rundkurse an Son
                                                                     nntagen erweitert.
Abfahrteen sind um
                 m 18:26 Uhrr (von Inge lheim über Schwabenh
                                                           heim) und uum 21:26 Uhr
                                                                               U (von
Ingelheim über Gau‐‐Algesheim).

Da die Busse die Rheinwelle
                 R           anfahren, isst auch für deren Besu
                                                              ucher in deen Abendstu
                                                                                   unden an
Wochenenden die Benutzung dees ÖPNV erwweitert möglicch.

Verbanddsgemeindevverwaltung Gau‐Algeshei
                             G          im
Dieter Liinck
Bürgerm     Benno Neuhaus,
       meister
            Bürgermeister
                                                                                                         Nr. 22/2019
Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
Gau-Algesheim                                                         -6-                                                         Nr. 22/2019
Fortsetzung von Seite 2                                                   2.) Weedestraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 28/2,
                                 §2                                            26/1, 24/2, 22/2, 22/4, 21/1
                                                                          3.) Adelspfad, Gemarkung Bubenheim, Flur 6, Parz.-Nr. 331 bis
                          Geltungsbereich                                      Hausnummer 3 (Teilfläche)
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf vier Bereiche, in   4.) Schulstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 54/4, 58/1
denen folgende Parzellen der Gemarkung Appenheim enthalten sind.          5.) Hochstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 129/1
Bereich I     Flur 1, Flurstück 424/1                                     6.) Gärtnerstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1,
Bereich II    Flur 4, Flurstücke 46 und 47/2                                   Parz.-Nrn. 204/8, 205/1, 77/5, 213/2, 219/4, 215/4, 215/3, 214/14,
                                                                               216/13, 216/15, 216/12
Bereich III   Flur 6, Flurstück 309
                                                                          7.) Friedhofstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 538/5
Bereich IV    Flur 6, Flurstücke 301/2, 299/1, 301/3, 300/4, 298               (Teilfläche)
                                 §3                                       8.) Käferstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1,
                                                                               Parz.-Nrn. 158/9, 158/17,158/19, 159/6, 161/9, 162/2, 165/1,
              Ausübung des Vorkaufsrechtes                                     165/2, 165/3, 170/3, 204/10, 376/6, 377/2, 385/1
Bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes bedarf es jeweils eines aktuel-      9.) Sportplatzstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 789;
len Ratsbeschlusses.                                                           Flur 6, Parz.-Nrn. 330/1, 329/1
                                                                          10.) Saulheimer Weg, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn.
                                 §4                                            75/30, 75/33; Flur 6, Parz.- Nrn. 330/2, 329/2
                           Inkrafttreten                                  11.) An den Gärten, Gemarkung Bubenheim, Flur 6, Parz.-Nr. 368/13
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung         12.) Hindenburgstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 776
in Kraft.                                                                 13.) Neuweg, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 799
                          Ausgefertigt: Appenheim, den 14.05.2091                                            Gau-Algesheim, den 21.05.2019
                                   gez. Schacht, Ortsbürgermeister                                                  Neuhaus, Bürgermeister
                                                                          Die Widmungsverfügung mit entsprechender Begründung des gewid-
                                                                          meten Bereichs kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-
                                                                          Algesheim während der Sprechstunden (montags bis mittwochs von
                                                                          8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, donnerstags von
                                                                          8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus
                                                                          der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-
                                                                          Algesheim, Zimmer 226 eingesehen werden.
                                                                          Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des 19.06.2019 als bekannt
                                                                          gegeben.

                                                                                                                                                

                Ortsgemeinde
                Bubenheim
                www.bubenheim.de

              Widmungsverfügung
       von Verkehrsanlagen in Bubenheim
Entsprechend des Beschlusses des Ortsgemeinderates Bubenheim
vom 16.05.2019 gelten nach den §§ 123 bis 135 des Baugesetzbu-
ches (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung (BGBl. I S. 2414) die
folgenden Verkehrsanlagen als erstmalig hergestellt und werden
gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz vom
01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der derzeit gültigen Fassung als Gemein-
destraße im Sinne von § 3 Nr. 3 a Landesstraßengesetz für den öffent-
lichen Verkehr gewidmet:
1.) Im Dorfgraben, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 49/1,
    62/1, 63/1, 65/1, 85/1, 782/2
Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
Gau-Algesheim           -7-     Nr. 22/2019

                            )

                
    
    

                    


                        
Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
Gau-Algesheim       -8-                                                        Nr. 22/2019

                                        Stadt
                
                                        Gau-Algesheim
                                        www.gau-algesheim.de

                                  Anlage 2 zu § 1 der Satzung
                           der Stadt Gau-​​​​​​​Algesheim über die Festle-
                          gung der Anzahl der notwendigen Stellplätze-
                        Der Stadtrat der Stadt Gau-Algesheim hat auf Grund des § 24 der
                        Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom
                        30.04.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vier-
                        ten Gesetzes zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften
                        vom 02.04.1998 (GVBl. S. 108), in Verbindung mit§ 2 GemO und§ 88
                        Abs. 1 Nr. 8 der · Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom
                        24.11.1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert am 15.06.2015 folgende
                        ergänzende Anlage zu § 1 der Satzung der Stadt GauAlgesheim über
                        die Festlegung der Anzahl der notwendigen Stellplätze beschlossen:
                        Anlage „Altengerechtes Wohnen, In der Wollsgasse II“ zur Sat-
                        zung der Stadt Gau~Algesheim über die Festlegung der Zahl der
                        notwendigen Stellplätze
                        Im Rahmen des „Altengerechten Wohnens, In der Wallsgasse II“ wird
                        entgegen den Bestimmungen in der Satzung der Stadt Gau-Algesheim
                        über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom
                       31.05.1999 festgesetzt, dass insgesamt 50 Stellplätze nachgewiesen
                        werden müssen. Sollte es in Zusammenhang mit einer Nutzungsän-
                        derung des „Altengerechten Wohnens, In der Wollgasse II“ zu einer
                        Änderung des Stellplatzbedarfes kommen, finden die Bestimmungen
                        in der Satzung der Stadt Gau-Algesheim über die Festlegung der Zahl
                        der notwendigen Stellplätze vom 31.05.1999 wieder Anwendung.
                                            Ausgefertigt: Gau-Algesheim, den 29.05.2019
                                                   gez. Dieter Faust, Stadtbürgermeister

                                        Ortsgemeinde
                                        Schwabenheim
                                        www.schwabenheim.de

                                      Jahresabschluss 2018
                                der Ortsgemeinde Schwabenheim
                        Aufgrund des § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) hat der
                        Ortsgemeinderat Schwabenheim in seiner Sitzung am 20. Mai 2019
                        den geprüften Jahresabschluss festgestellt und dem Ortsbürger-
                        meister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister
                        vertreten haben und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
                        Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben,
                        die Entlastung erteilt. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jah-
                        resüberschuss in Höhe von 259.313,43 € ab, der auf das Jahr 2019
                        vorgetragen wird. Der Jahresabschluss 2018 mit Anhang und Rechen-
                        schaftsbericht liegen in der Zeit vom
                                   31. Mai 2019 bis einschließlich 11. Juni 2019
                        während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindever-
                        waltung (montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
                        14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                        und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 08.00 Uhr
                        bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-
                        Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 227, zur Einsichtnahme öffent-
                        lich aus.
                                                                   Merz, Ortsbürgermeister
Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
Gau-Algesheim                                                                                  -9-                                                         Nr. 22/2019

                                                                                                                                13.06.2019
           Rathaus der Verbandsgemeinde-                                                                                        11.07.2019
                                                                                                                                15.08.2019
             verwaltung Gau-Algesheim                                                                                           12.09.2019
                                                                                                                                10.10.2019
                                                                                                                                14.11.2019
                                                                                                                                12.12.2019
                                                                                                     Eine Voranmeldung für diesen Termin ist nicht erforderlich.
                                                                                                     Selbstverständlich können Sie jederzeit Besuchstermine nach
                                                                                                     vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefon-Nr. 06725 -
                                                                                                     910-132 vereinbaren. Sie können jedoch auch zu den normalen
                                                                                                     Öffnungszeiten der Verwaltung ohne vorherige Anmeldung vorbei-
                      www.vg-gau-algesheim.de                                                        kommen.

 Anschrift:                      Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim                                 Sonstige für Sie wichtige Anlaufstellen
 Telefon:                        06725-910-0
 Fax:                            06725-910-110
                                                                                                                   der Verwaltung
 Email:                          info@vg-gau-algesheim.de
 Amtsblatt Anzeigen:             amtsblatt@vg-gau-algesheim.de                                                               Bürgerberater:
             Öffnungszeiten der Verwaltung                                                           Herr Fürst        Telefon 06725-910-115           Zimmer 130
                                                                                                     E-Mail: christian.fuerst@vg-gau-algesheim.de
 Montag - Freitag������������������������������������������������� 08.00 - 12.00 Uhr                                      Seniorenberater:
 Montag - Dienstag����������������������������������������������� 14.00 - 15.30 Uhr
 Donnerstag���������������������������������������������������������� 14.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                     Herr Petry       Telefon 06725-910-228            Zimmer 104
           Öffnungszeiten des Bürgerbüros                                                            E-Mail: stefan.petry@vg-gau-algesheim.de

                                                                                                                 Sicherheitsberaterin für Senioren
 Montag - Mittwoch���������������������������������������������� 08.00 - 15.30 Uhr
 Donnerstag���������������������������������������������������������� 08.00 - 18.00 Uhr             Frau Gerharz                              Tel. 06725-2110 (privat)
 Freitag����������������������������������������������������������������� 08.00 - 12.00 Uhr         Herr Saala                                      Tel. 06130-944030
 Bürger, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können
 einen Termin mit dem Bürgerbüro bei sich zu Hause vereinbaren.                                        Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten
             Zusätzliche Samstagsöffnungszeiten                                                         der Verbandsgemeinde Frau Gisela Samstag
                       des Bürgerbüros                                                               Die nächsten Sprechstunden finden in der Zeit von 16.30 Uhr bis
                                                                                                     18.00 Uhr an folgenden Terminen statt:
 Das Bürgerbüro hat am 2. und 4. Samstag im Monat zusätzliche Öffnungszei-                                                      06.06.2019
 ten von 09.30 Uhr - 12.00 Uhr. Während der Samstagsöffnungszeiten werden
                                                                                                                                04.07.2019
 auch Trauungen durchgeführt.
                                                                                                                                01.08.2019
                                                                                                                                05.09.2019
                  Bürgerservice für                                                                                             10.10.2019
                                                                                                                                07.11.2019
       Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim                                                                                   05.12.2019
 Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bietet neben dem Bürgerbüro                                      Diese Sprechstunden finden im Regelfall jeden ersten Don-
 in der Verwaltung einen Bürgerservice für die Bürgerinnen und Bürger                                nerstag im Monat zu der oben genannten Zeit im Rathaus der
 der Selztalgemeinden Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim,                                        Verbandsgemeinde statt. Besuchstermine können auch nach vor-
 jeweils mittwochs in der Zeit von 14.30 - 16.00 Uhr im Rathaus der                                  heriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Sie erreichen
 Ortsgemeinde Schwabenheim a. d. Selz, Mainzer Str. 1 in Schwaben-                                   Frau Samstag bei der Verbandsgemeinde unter 06725-910-0 oder
 heim im Nebenzimmer des Büros des Ortsbürgermeisters an. Wie im                                     privat unter 06130-941951.
 Bürgerbüro können hier folgende Angelegenheiten erledigt werden.
 •    An- und Ummeldung eines Wohnsitzes                                                                   Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
 •    Beantragung eines neuen Personalausweises,
      Reisepasses oder Kinderreisepasses                                                                   365 Tage, 24 Stunden kostenfrei erreichbar unter
 •    Beantragung eines Führungszeugnisses                                                                                  08000 116 016
 •    Erstbeantragung eines Führerscheines                                                                             Vertraulich und anonym
                                                                                                             www.onlineberatung-frauennotruf-mainz.de
 •    Änderung eines Fahrzeugscheines bei Ummeldung
 •    Vornahme von Beglaubigungen und Ausstellung                                                        Kostenloser Fahrdienst zum Rathaus
      von Bescheinigungen
 •    Hunde An- und Abmeldungen                                                                           der Verbandsgemeindeverwaltung
                                   Sozialamt
                                                                                                                 Abfahrtzeiten unseres VG-Busses:
 Zur Vermeidung längerer Wartezeiten werden die Besucher des
                                                                                                                                  Dienstag
 Sozialamtes gebeten, die Termine nach Möglichkeit vorher mit der/
 dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten des Sozial-                                   08.45 Uhr       Rathaus Schwabenheim
 amtes sind die gleichen wie die der allgemeinen Verwaltung.                                         08.55 Uhr       Mainzer Volksbank Bubenheim
 Herr Petry                                   Tel. 06725-910-228
 E-Mail: stefan.petry@vg-gau-algesheim.de                                                            09.05 Uhr       Bushaltestelle Str. Im Kelterhaus Engelstadt
 Frau Jung Tel. 06725-910-223                                                                       09.35 Uhr       Laurenziberg Gau-Algesheim (Linde)
 E-Mail: kristina.jung@vg-gau-algesheim.de                                                           09.50 Uhr       Mainzer Str. Einfahrt Feuerwehr Ockenheim
 Frau Schiavo                                 Tel. 06725-910-123
                                                                                                                                Donnerstag
 E-Mail: simone.schiavo@vg-gau-algesheim.de
                                                                                                     14.30 Uhr     Dorfplatz Ober-Hilbersheim
     Sprechstunde des VG-Bürgermeisters                                                              14.35 Uhr     Bushaltestelle Haspelgasse Nieder-Hilbersheim
                                                                                                     14.40 Uhr     Turnhalle Appenheim
               Benno Neuhaus                                                                         Unser Bus bringt Sie kostenlos zur Verbandsgemeinde und zurück.
                                                                                                     Ca. 1 Stunde nach Ankunft bringt der Bus Sie wieder zurück.
 Die nächsten Sprechstunden finden donnerstags in der Zeit von                                       Bitte beachten:
 15.00 - 17.00 Uhr an den folgenden Terminen statt.                                                  Bei Schnee und Eisglätte nur eingeschränkter Fahrdienst!
Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
Gau-Algesheim                                                        - 10 -                                                    Nr. 22/2019

       Sprechstunden Schiedspersonen                                                       Polizeibezirksdienst
Schiedsamtbezirk I                                                        Wolfgang Schmidt, Tel. 06132-6551-136
für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim           Zuständig für die Stadt Gau-Algesheim und die Ortsgemeinde
und Schwabenheim:                                                         Appenheim
Frank Schwalger, Hauptstraße 66, 55270 Bubenheim,                         Termine nach telefonischer Absprache oder im Rahmen der Sprech-
06130/945934                                                              stunde in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Donnerstag 16.00
Schiedsamtbezirk II                                                       – 18.00 Uhr, Raum 223, Tel. 06725-910270
für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim:                               Marco Spath, Tel. 06132-6551-135
Wolfgang Lehn, Im Brühl 43, 55435 Gau-Algesheim, 06725-2809               Zuständig für die Ortsgemeinden Bubenheim, Engelstadt, Nieder-
Sollte der zuständige Schiedsmann nicht erreichbar sein, wenden           Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim und Schwabenheim
Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Herrn Dau-          Termine nach telefonischer Absprache oder per E-mail unter: marco.
ner, Tel. 06725 910-129, E-Mail jochen.dauner@vg-gau-algesheim.           spath@polizei.rlp.de
de

               Integrationsbeauftragte                                          Beirat für die Belange behinderter
                                                                               Menschen in der Verbandsgemeinde
Jutta Wingenter
Kontakt für Flüchtlingshelfer:
integration-gaualgesheimvg@gmx.de                                         Ansprechpartner:
Nina Kolmar                                                               - Bernhard Trapp (Vorsitzender)               Tel. 06725-3814
Kontakt für Flüchtlingshelfer:                                              Email: trapp.bernhard@gmx.de
Nina.integration@posteo.de                                                - Julian Friedrich (Verbandsgemeinde) Tel. 06725-910-225
                                                                            Email: julian.friedrich@vg-gau-algesheim.de
            Klimaschutzmanager
                                                                                     Hinweise zum Amtsblatt
    der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
                                                                              der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
Dorian Depué Tel. 06725-910-180 Zimmer 205
-   Erstberatung von Bürgern und Unternehmen zu Energie-
    einsparung, erneuerbare Energien (Wärmepumpen, wirt-
    schaftliche Photovoltaikanlagen, etc.), Elektromobilität sowie
    Fördermittel
-   Förderung Radverkehr: Zusammenarbeit mit dem ehren-                            Redaktionsschluss Montag, 12.00 Uhr
    amtlichen Fahrradbeauftragten der VG sowie Mitorganisator             (außer bei vorgezogenem Redaktionsschluss z. B. vor Feierta-
    der Aktion „Stadtradeln“. Haben Sie Ideen zur Förderung des           gen, dies wird mindestens 4 Wochen vorher im Amtsblatt ver-
    Radverkehrs?                                                          öffentlicht)
-   Heizungspumpenförderung – sparen Sie jährlich bis zu
    100 Euro: Der Bund subventioniert Ihnen Ihre neue Heizungs-                      Redaktionsschlussvorverlegungen
    pumpe! Nutzen Sie die Förderung des BAFA. Wir helfen Ihnen
    die 30%- Förderung in Anspruch zu nehmen und damit bereits                                  KW 24 – Do, 06.06.2019
    mit einer kleinen Maßnahme dem Klima etwas Gutes zu tun!                                    KW 25 – Do, 13.06.2019
-   Bringen Sie sich ein: Haben Sie Ideen zum Klimaschutz,                                      KW 40 – Do, 26.09.2019
    Energieeinsparen, Elektromobilität oder zum Themengebiet                                     KW 42 – Fr, 11.10.2019
    der Nachhaltigkeit ganz allgemein?                                    In erster Linie sollten die Texte im Online- Eingabeprogramm
-   weitere Informationen zum Klimaschutz unter:                          des Verlages unter „www.cms.wittich.de eingeben werden.
    www.klimaschutz-rheinhessen-nahe.de                                   Hierzu müssen Sie sich für Ihren Verein oder Jahrgang freischal-
-   den VG-Klimaschutzmanager erreichen Sie unter:                        ten lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlinepro schalten
    Tel.: 06725-910-180 oder unter                                        lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlineprogramm. In Aus-
    Email: dorian.depue@vg-gau-algesheim.de                               nahmefällen nehmen wir weiterhin Manuskripte per Email unter
                                                                          amtsblatt@vg-gau-algesheim.de, persönlich im Zimmer 125 bei
                                                                          Frau Gebhard oder per Fax unter 06725-910-110 entgegen.
                                                                          Bitte beachten Sie:
           Kriminalpräventiver Rat                                        • Hinweise auf die gleiche Veranstaltung sind nur zweimal möglich.
                                                                          • Die Texte sollten aus Platzgründen so kurz wie möglich gehalten
    der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim                                        werden.
                                                                          • Berichte von Vereinen und Verbänden können nicht veröffent-
               Ansprechpartner bei der Verwaltung:                            licht werden.
Rainer Wahlen, Tel. 06725-910-121                                         • Gewerbliche Anzeigen können nicht mehr bei der Verbandsge-
E-Mail: rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de                                     meinde aufgegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an
Ansprechpartner der Arbeitsgruppe Senioren:                                   den Verlag unter 06502-9147-0.
für Gau-Algesheim u. Ockenheim                                            • Bitte achten Sie darauf, dass bei einem privaten kostenpflich-
- Renate Perlick, Tel. 06725-3912                                             tigen Anzeigenauftrag Ihre Adresse, der Ansprechpartner, Tele-
- Christel Gerharz, Tel. 06725-2110                                           fon-Nr. sowie die komplette Bankverbindung vermerkt sind.
für Appenheim, Nieder- und Ober-Hilbersheim                               • Selbstverständlich können Sie Ihre private Anzeige auch direkt
                                                                              beim Verlag über das Internet aufgeben, die Web-Adresse hier-
- Hildruth Brodt-Koch, Tel. 06728-704                                         für lautet www.lw-aktuell.de.
für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim
- Ernst-Wilhelm Saala, Tel. 06130-944030
                                                                                         Amtsblatt nicht bekommen?
Sprecher der Arbeitsgruppe Senioren                                       Wenn Sie Beschwerden über die Zustellung des Amtsblattes haben,
- Dieter Linck, Tel.-Nr. 06728-94180                                      wenden Sie sich bitte an den Wittich Verlag unter der Telefonnum-
Sprecher der Arbeitsgruppe Jugendprävention:                              mer 06502/9147-716 oder -713 oder per E-Mail unter: vertrieb@
                                                                          wittich-foehren.de
- Klaus Kowarik, Tel.-Nr. 06725 - 308783
Berater der Polizei:
                                                                                         Nächster Termin der
- Wolfgang Schmidt, Tel. 06132 - 6551-136
- Marco Spath, Tel. 06132 - 6551 - 135                                                Caritas-Schuldnerberatung
Bei Fragen zur Kriminalprävention:
www.kriminalpraevention.rlp.de                                            bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist
www.polizei-beratung.de                                                                           11.06.2019
                                                                                                  09.07.2019
Gau-Algesheim                                                            - 11 -                                                         Nr. 22/2019

                             13.08.2019                                           Sie sind ein Verein, Verband, Organisation oder eine Initiative und
                             10.09.2019                                           suchen jemanden, der bei Ihnen ehrenamtlich mitarbeitet?
                             08.10.2019                                           Dann melden Sie sich telefonisch unter 06725 910-129 oder schauen
                             12.11.2019                                           Sie unter www.vg-gau-algesheim.de/Ehrenamtsboerse vorbei.
                             17.12.2019
Die Beratung findet in der Regel am 2. Dienstag im Monat von 09.00 -
12.00 Uhr im Fraktionszimmer, im Zimmer 30, der Verbandsgemein-                              Informationen über Fluglärm/
deverwaltung, Hospitalstr. 22, Gau- Algesheim statt.
                                                                                             Beschwerden über Fluglärm:
      Pflegestützpunkt VG Gau-Algesheim
                                                                                  Montagsdemonstration im Terminal 1 der FRA ab 18:00 Uhr
Beratungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und
                                                                                  Treffpunkt: Hbf. Mainz, 16:45 Uhr, vor großer Anzeigetafel Kosten: 5
deren Angehörige
                                                                                  er Gruppenkarte: 15,80 € Rückkehr: 20:00 Uhr Hbf. Mainz Während
-   Beratung, Hilfe und Begleitung bei Krankheit, bei Behinde-                    der Schulferien in Hessen finden nur Mahnwachen statt. Genaue
    rung, im Alter, für pflegende Angehörige, Vermittlung von                     Termine erfragen Sie im Internet unter www.flughafen-bi.de oder
    ambulanten Hilfen (trägerneutral).
                                                                                  durch Anruf beim Fluglärmbeauftragten.
- Unterstützung im Antragsverfahren, bei der Vermittlung
                                                                                  Kontakt: Stefan Indra E-Mail: fluglaermbeauftragter.vg-gaual-
    und Organisation von Hilfen sowie deren Finanzierung. Auf
    Wunsch kann auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Die                        gesheim@gmx.de Tel.: 06728 9925807
    Beratung ist kostenfrei.
- Die Fachkräfte des Pflegestützpunktes machen sich ein Bild
    über den Hilfe- und Pflegebedarf sowie über die Wohnsitu-                               Jugendarbeit in der Verbands-
    ation der betroffenen Person. Sie können gezielt über das
    notwendige und regional vorhandene Leistungsspektrum
    informieren.                                                                                gemeinde Gau-Algeshein
Ansprechpartner:
Daniela Mies,
E-Mail: daniela.mies@pflegestuetzpunkte.rlp.de                                       Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Appenheim
Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 108)
Termine nach Vereinbarung                        Tel. 06725-3083154              Jugendcafé Appenheim
Alberto Wienert,                                                                  Alle zwei Wochen ist dienstags von 16.00 - 18.00 Uhr in der Begeg-
E-Mail: alberto.wienert@pflegestuetzpunkte.rlp.de                                 nungsstätte der Ortsgemeinde (über dem Bäcker in der Nieder-
Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 107):              gasse) das Jugendcafé geöffnet.
Termine nach Vereinbarung                        Tel. 06725-3083156              Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per
                                                                                  Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete
                                                                                  Ruppert)
     Sprechstunde zu Vorsorgevollmacht,
           Betreuungsverfügung,                                                      Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Bubenheim
            Patientenverfügung                                                    Jugendtreff Bubenheim
                                                                                  Alle zwei Wochen findet mittwochs von 18.00 - 20.00 Uhr im
Der Betreuungsverein der Lebenshilfe berät zu den Themen recht-                   Jugendraum des Dorfgemeinschaftshauses Bubenheim oder an
liche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten. Die offene Sprech-                     verschiedenen Orten der Jugendtreff statt.
stunde findet im Regelfall an jedem 3. Donnerstag im Monat von
                                                                                  Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per
09:00 - 10:00 Uhr im Zimmer 223, in der Verbandsgemeindever-
waltung Gau-Algesheim statt.                                                      Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete
                      Nächste Termine sind:                                       Ruppert)
                            18.07.2019
                            15.08.2019                                                Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Engelstadt
                            19.09.2019
                            17.10.2019                                            Jugendtreff Engelstadt
                            21.11.2019                                            Jugendtreff Engelstadt
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht              Alle zwei Wochen ist mittwochs von 18.00 - 20.00 Uhr im Georg-
erforderlich. Sie können auch gerne einen individuellen Beratungs-                Zimmer-Haus in Engelstadt (Bubenheimer Str. 2) der Jugendtreff
termin mit uns vereinbaren.                                                       geöffnet.
Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V., Kurt-Schuma-                  Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per
cher-Straße 41 b, 55124 Mainz
                                                                                  Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete
Ansprechpartnerin:
Sabine Obitz, Telefon: 06131/337008, Email: obitz@btv-lebenshilfe.                Ruppert)
de, Homepage: www.btv-lebenshilfe.de
                                                                                         Jugendarbeit in der Stadt Gau-Algesheim

    Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.                                      Die offene Jugendarbeit Gau-Algesheim ist ein Gemeinschaftsan-
                                                                                  gebot der katholischen und evangelischen Kirchen sowie der Stadt
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz                                           Gau-Algesheim.
Telefon 06131/28480, Telefax 06131/284866                                         Jugendtreffin der Gartenfeldstraße 3
E-Mail info@vz-rlp.de, www.vz-rlp.de                                              Grabenstraße 28
                                                                                  55435 Gau-Algesheim
                                                                                  Telefon: 015110489007
       Börsen bei der Verbandsgemeinde                                            Internet: www.junge-eue.de
                                                                                  Öffnungszeiten:
Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unterhält schon seit Jahren                    Jugendtreff (ab der 3. Klasse)
eine Baustoff- und eine Ehrenamtsbörse.                                           Montag - Freitag von 15:00 - 19:00 Uhr.
Baustoffbörse:
                                                                                  Auch Grundschüler können ins Koserhaus reinschnuppern.
Haben Sie Baumaterialien zu verschenken, zu verkaufen oder
suchen Sie welche, dann rufen Sie uns doch einfach an unter 06725                 Unter dem Motto „Was Wii geht nicht?!“ lassen wir die Konsolen zu
910-0 oder schauen Sie unter www.vg-gau-algesheim.de/Baustoff-                    den Kids Club Zeiten aus.
boerse vorbei.                                                                    Kids Club (1. - 6. Klasse):
Ehrenamtsbörse:                                                                   Montag: 15:00 - 16:00 Uhr, Offener Kids Club mit Besuch einer AG
Sie haben Interesse, Ihre Fähigkeiten ehrenamtlich in einem Verein,               der Schloss-Ardeck- Grundschule
Verband, Organisation oder Initiative für die Allgemeinheit einzubrin-            Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr, Kids Club Aktiv mit wöchentlich wech-
gen?                                                                              selndem Programm, Kosten je 1 Euro, (s. Programm und Homepage)
Gau-Algesheim                                                         - 12 -                                                          Nr. 22/2019

               Stadtjugendpflege Gau-Algesheim                                  Warnung vor überteuerten Handwerkern
                                                                           Die Polizei Ingelheim warnt aufgrund aktueller Fälle vor „überteuer-
    Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie für den      ten Handwerkern“, insbesondere im Bereich Reinigungsarbeiten am
    Jugendtreff, Ferienprogramme (im Pfarrer-Koser-Haus und auf der        Haus (z.B. Hof, Dach, Terrasse). In den bekannten Fällen wurden die
    Schlosswiese), Ferienfreizeiten, Spielmobil, Jugendbegegnungen         Geschädigten nach Kontaktaufnahme (Werbeflyer) aufgesucht und
    und Beteiligungsprojekten der Stadt Gau-Algesheim.                     verbal massiv unter Druck gesetzt. Nach Beendigung der Arbeiten
    Frau Maike Baustert, Telefon: 0151 162 172 26                          wurde Barzahlung gefordert. Für die meist nicht sach - und fachge-
    Internet: www.junge-eue.de                                             recht ausgeführten Arbeiten wurde ein Betrag von mehreren tausend
    E-Mail: jugendpflege@gau-algesheim.de                                  Euro gefordert. Dieser ist i.d.R. um das 10-fache höher, als der übliche
    Jugendbüro im Pfarrer-Koser-Haus, 1. Stock (über dem Jugendtreff)      Gebührensatz. Für weitere Fragen und Beratung: Polizei Ingelheim,
                                                                           Spath , PHK (Tel. 06132-6551135)
              Jugendarbeit in den Ortsgemeinden
                Nieder- und Ober-Hilbersheim                                     Personalausweise/Reisepässe können
    Jugendtreff Nieder- und Ober-Hilbersheim                                              abgeholt werden!
    Alle zwei Wochen dienstags von 17.30 Uhr bis ca. 20.00 Uhr im              Personalausweise, die in der Zeit vom 06.05.2019 bis 17.05.2019
    Jugendraum Nieder-Hilbersheim (Zehntscheune, Hauptstr. 45) oder            (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der
    im Gemeindehaus Ober-Hilbersheim findet der Jugendtreff statt.             PIN-Brief bei Ihnen eingegangen sein), und Reisepässe, die in
    Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per          der Zeit 25.04.2019 bis 17.05.2019 beantragt wurden, können bei
    Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete                 der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22,
    Ruppert) Jugendhaus Ober-Hilbersheim, Wassergasse 1                        55435 Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Informa-
    (Dorfmittelpunkt) Nutzung                                                  tion, während der Öffnungszeiten:
    nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister möglich.                        Montag, Dienstag u. Mittwoch                   08.00 - 15.30 Uhr
    Kontakt: Dr. Heiko Schmuck, Sprendlinger Straße 28A                        Donnerstag                                     08.00 - 18.00 Uhr
    Tel.: 06728/992834                                                         Freitag                                        08.00 - 12.00 Uhr
    E-Mail: heiko.schmuck@igs-ingelheim.de                                     und am 2. u. 4. Samstag jeden Monat            09.30 - 12.00 Uhr
                                                                               abgeholt werden.
       Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ockenheim                              Die Aushändigung erfolgt nur gegen Vorlage der bisherigen bzw.
                                                                               vorläufigen Ausweise.
    Die Katholische Junge Gemeinde (KJG) trifft sich jeden Freitag ab          Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der
    20.00 Uhr im Jugendtreff im Georg-Weingärtner Haus (Mainzer                Aushändigung zu entrichten.
    Straße 41). Auch wenn der Träger die katholische Kirche ist, sind          Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person
    alle Personen ab 14 Jahren herzlich eingeladen vorbeizukommen.             mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir
    Ansprechpartner sind:                                                      den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aus-
    Matthias Müller (06725 4410)                                               händigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen
    Marc Hattemer (06725 3216)                                                 unterzeichnete Vollmacht nachweisen können.
    Alisa Petry (06725 1596)                                                   Die Aushändigung des neuen Personalausweises an Dritte ist nur
    Rebecca Schäfer (06725 5716)                                               mit der, bei der Beantragung ausgehändigten Vollmacht möglich.
    Franziska Klassen (06725 3112)                                             Wie bitten um Beachtung!
    Johannes Schuhman (06725 4997)

      Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Schwabenheim                                        Erfüllung der Meldepflicht
    Der Kinder- und Jugendtreff ist für alle Kinder von 9 bis 16 Jahren    Noch immer häufen sich die Fälle, wonach die Bürger ihrer Melde-
    und ist in der Schulstraße 2, Ev. Gemeindehaus, 2. Stock               pflicht nicht nachkommen. Dadurch entsteht in unserer Verwaltung
    Geöffnet ist er montags von 15.00 - 17.00 Uhr und mittwochs von        nicht nur erheblicher Mehraufwand, es treten auch Schwierigkeiten
    16.00 - 18.00 Uhr. Weitere Infos bekommt ihr vor Ort oder über         bei der Ausstellung von Meldebescheinigungen, Wahlbenachrichti-
    Nicole Steinbach (Dipl. Sozialpädagogin) unter 06130-8699.             gungen usw. auf. Die Nichterfüllung der Meldepflicht führt auch z.B.
                                                                           bei der Kreisverwaltung zu erheblichen Problemen bei der Berech-
                                                                           nung der Abfallbeseitigungsgebühr, da für die Berechnung das Melde-
                       Bekanntmachung                                      register maßgebend ist. Wir verweisen deshalb auf das am 01.11.2015
                                                                           in Kraft getretene Bundesmeldegesetz, wonach jeder der eine Woh-
                         EU-Weinbaukartei                                  nung bezieht, verpflichtet ist, sich innerhalb von zwei Wochen bei uns
          Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung                           anzumelden. Bei jeder Anmeldung muss der Personalausweis bzw.
                                                                           der Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt wer-
Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
                                                                           den. Das Blankoformular für die Wohnungsgeberbestätigung finden
zur EU-Weinbaukartei 2019 ist spätestens bis zum 31. Mai 2019
                                                                           Sie auf der Homepage www.vg-gau-algesheim.de oder Sie können es
abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die
                                                                           im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim während der
-    mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften.                              Öffnungszeiten abholen. Neugeborene müssen nicht angemeldet wer-
-    Flächen zu ausschließlichen Erzeugungen von Edelreisern bzw,          den. Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn ein Wegzug
-    Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr             in das Ausland erfolgt. Der Vollständigkeit halber machen wir darauf
     gebracht werden darf,                                                 aufmerksam, dass ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz eine
bewirtschaften.                                                            Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der                                                        Neuhaus, Bürgermeister
EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den
derzeitigen Daten der EU -Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind                   Hinweis für alle Hundehalter/innen
alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 01. Juni 2018 vor-
                                                                           Wir weisen hiermit auf die geltende Gefahren­     abwehrverordnung
genommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel
und Änderungen.                                                            über das Halten von Hunden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ab 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung            Si­cherheit und Ordnung hin, wonach Hunde auf öffentlichen Stra­ßen
einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der           innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen.
Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren).                   Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforde-
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2019 bei der zuständigen      rung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt              In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die
bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Die EU-           Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass diese die
Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarer-         öffentlichen Anlagen, Plätze und Gehflächen von öffentlichen Straßen
tragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges        nicht verunreinigen. Zur Beseiti­gung eingetretener Verunreinigungen
und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte        sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.
Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Web-          Die Beseitigung ist unverzüglich vorzunehmen.
seite der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de. Bei Rück-            Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die wie in der
fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle der            Vergangenheit schon mehrfach erfolgt mit einer empfindlichen Geld-
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.                                     buße geahndet werden können.
                                              Landwirtschaftskammer                                               Verbandsgemeindeverwaltung
                                                     Rheinland-Pfalz                                                        Ordnungsbehörde
                                               55543 Bad Kreuznach
Gau-Algesheim                                    - 13 -                                           Nr. 22/2019

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                                                                 Europa-Allee 2 · 54343 Föhren
                                                                 www.wittich.de
                                                                 Geschäftsführer: Dietmar Kaupp
Gau-Algesheim                                                                      - 14 -                                                          Nr. 22/2019

                   Verbandsgemeinde                                                                        Ortsgemeinde
                   Feuerwehr                                                                               Bubenheim
                                                                                                           www.bubenheim.de
                                                                                             Ortsbürgermeister: Siegbert Felzer
         Freiwillige Feuerwehr Appenheim                                                     Hauptstraße 39 • 55270 Bubenheim,
                                                                                             Tel. 0 61 30 / 2 26 • E-Mail: kontakt@bubenheim.de
An alle Feuerwehrkameraden-/innen,
                                                                                             Sprechzeiten: donnerstags von 17.30 Uhr - 19.30 Uhr
die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Appenheim findet am
Montag, 03. Juni 2019 um 19 Uhr im Gerätehaus statt.
Um pünktliches und vollzähliges erscheinen wird gebeten.                                                       Treffen Rentnerring
                                           Carsten Krollmann, Schriftführer             Das 4. Bubenheimer „Rentnerringtreffen“ im Jahr 2019 findet am Mitt-
                                                                                        woch, den 05. Juni 2019 um 08:00 Uhr am Kindergarten (Friedhof-
                                                                                        straße) statt.
          Freiwillige Feuerwehr Engelstadt                                              Zur Teilnahme lade ich alle freiwilligen Helfer recht herzlich ein.
Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr findet am Freitag, den                     Vorgesehen sind diverse Pflege- und Restaurationarbeiten im Bereich
7. Juni um 19.30 Uhr statt. Es wird um pünktliches und vollzähliges                     des Friedhofs und der gemeindeeigenen Grünanlagen!
Erscheinen gebeten.                                                                     Es würde mich persönlich sehr freuen, wenn wieder viele „Aktive
                                                                                        Rentner“ vor Ort wären. Ganz besonders lade ich auch diejenigen
     Freiwillige Feuerwehr Gau-Algesheim                                                ein, die noch nicht teilnehmen konnten, sich aber auch gerne für das
Der nächste Übungsabend findet am Montag, 03.06. um 19:30 Uhr                           Erscheinungsbild Ihres Heimatortes engagieren wollen.
statt.                                                                                  Die Ortsgemeinde kann dies in diesem Umfang nicht leisten und
Thema: Übung nach Ansage                                                                bedankt sich schon im Voraus für die geleistete Arbeit.
Hierzu sind auch unsere Ehrenmitglieder herzlich eingeladen.                                                              Ihr Ortsbürgermeister Siegbert Felzer

                Ortsgemeinden                                                                                Stellenausschreibung
                                                                                            Die Ortsgemeinde Bubenheim sucht ab 01. Juli 2019 oder später
                                                                                            für ihre zweigruppige Kindertagesstätte „Zwergenland“
                   Ortsgemeinde
                   Appenheim                                                                       zwei Erzieher/innen (w, m, d) in Vollzeit
                                                                                                         und eine/n Erzieher/in (w, m, d)
                   www.appenheim.de
   Ortsbürgermeister: Georg Schacht
                                                                                                           in Teilzeit mit 32,5 Stunden
   Hauptstraße 28 • 55437 Appenheim,                                                                                   oder alternativ
   Tel. 0 67 25 / 24 43 • Mobil 01 70 / 78 62 216 • E-Mail: rathaus@appenheim.de
   Sprechzeiten: donnerstags von 16.30 Uhr - 18.30 Uhr                                              vier Erzieher/innen (w, m, d) in Teilzeit
                                                                                                         mit 30,00 Stunden wöchentlich,
                                                                                                         mit 22,00 Stunden wöchentlich
                                                                                                               und 2 Stellen mit
                                                                                                      jeweils 29,25 Stunden wöchentlich

                                                                                            Alle Stellen werden unbefristet angeboten.
                                                                                            Wir bieten Ihnen u. a.:
                                                                                            - ein offenes und kollegiales Team,
                                                                                            - die Möglichkeit an der pädagogischen Konzeption mitzuwir-
                                                                                                ken und die pädagogische Arbeit stets weiterzuentwickeln,
                                                                                            - neu gestaltete, moderne Räumlichkeiten,
                                                                                            - gruppenübergreifendes Arbeiten,
                                                                                            - konstruktive Zusammenarbeit mit dem Träger.
                                                                                            Sie sind:
                                                                                            - ein/e staatlich anerkannte/r Erzieher/in
                                                                                            oder haben eine andere vergleichbare pädagogische Ausbildung.
                                                                                            Sie passen besonders gut zu uns, wenn Sie:
                                                                                            - die Fähigkeit haben sich in ein bestehendes Team konstruktiv
                                                                                                einzubringen,
                                                                                            - die Bereitschaft zum flexiblen Einsatz innerhalb des Dienst-
                                                                                                plans voraussetzen,
                                                                                            - sich eigenständig und verantwortungsvoll in die Gruppenar-
                                                                                                beit einbringen,
                                                                                            - empathisch sind, begegnen Kinder wertschätzend auf Augen-
                                                                                                höhe,
                                                                                            - Erfahrungen im U3 Bereich mitbringen und körperlich belast-
                                                                                                bar sind.

                                                                                            Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des
                                                                                            Tarifvertrages für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
                                                                                            mit den zusätzlich abgeschlossenen Tarifverträgen. Haben wir Ihr
                                                                                            Interesse geweckt?
                                                                                            Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Unterlagen. Ihre
                                                                                            Bewerbung richten Sie bitte bis zum 17.06.2019 an die Ortsge-
                                                                                            meinde Bubenheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Siegbert Fel-
                                                                                            zer, Hauptstraße 39, 55270 Bubenheim, gerne auch per E-Mail
                                                                                            (kontakt@bubenheim.de).
                                                                                            Gerne können Sie vorab Informationen bei der Kita-Leitung, Frau
                                                                                            Winter, unter der Tel.-Nr. 06130 / 68 40 einholen.
Gau-Algesheim                                                                    - 15 -                                                               Nr. 22/2019

                  Stadt                                                                                  Ortsgemeinde
                  Gau-Algesheim                                                                          Ober-Hilbersheim
                 www.gau-algesheim.de                                                                    www.ober-hilbersheim.de
   Stadtbürgermeister: Dieter Faust
   0DUNWSODW]‡*DX$OJHVKHLP
                                                                                           Ortsbürgermeister: Dr. Heiko Schmuck
   7HO‡)D[‡(0DLO6WDGW#*DX$OJHVKHLPGH
                                                                                           Kegelbahnstraße 13 • 55437 Ober-Hilbersheim • Tel. 0 67 28 / 2 36

   6SUHFK]HLWHQGRQQHUVWDJVYRQ8KU8KU
                                                                                           Fax 0 67 28 / 99 28 35 • E-Mail: heiko.schmuck@igs-ingelheim.de

              6DPVWDJLP0RQDWYRQ8KU8KU
                                                                                           Sprechzeiten: montags von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr

               Veranstaltungsreihe                                                                         Stellenausschreibung
                                                                                          In der 3gruppigen Kindertagesstätte „Räuberhöhle“ der Ortsge-
         „Ein Sommer am Ur-Rhein“ 2019                                                    meinde Ober-Hilbersheim wird
                in Gau-Algesheim                                                                      ein/e Praktikant/in als Erzieher/in
Verantwortlich für die Programmplanung im Auftrag der Stadtver-
                                                                                                            im Anerkennungsjahr
waltung Gau-Algesheim: Dr. Ulrich Maier-Harth
                                                                                                               ab dem 1. August 2019
Der Ur-Rhein – Seine Entstehung und seine Flussablagerungen -
                                                                                          eingestellt. Das Anerkennungsjahr endet am 31. Juli 2020.
eine Spurensuche (Vortrag)
Termin: 06.06.2019, 19.00 Uhr                                                             Wir erwarten u.a.:
Ort: 55435 Gau-Algesheim, Schlossgasse 12, Schloss Ardeck, Fest-                          - aktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Konzeptio-
saal                                                                                           nen
Flussablagerungen hoch oben auf dem Gau-Algesheimer Kopf                                  - Motivation und Interesse an qualifizierter pädagogischer
Geologische Verhältnisse und Auswirkungen auf die Biodiversität                                Arbeit mit Kindern
Geologisch-botanische Wanderung auf dem geoökologischen                                   - Offenheit für Fragen und Bedürfnisse der Eltern und Kinder
Lehrpfad Gau-Algesheim                                                                    - eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten
Termin: Samstag, 15.06.2019, 14.00 Uhr                                                    - Bereitschaft zum zeitlich flexiblen Einsatz innerhalb des
Treffpunkt und Endpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Kreuzung Berg-                                   Dienstplanes
straße/Im Hasensprung                                                                     - Teamfähigkeit
Der Ur-Rhein auf dem Jakobsberg/Laurenziberg und die Entwick-                             Wir bieten u.a.:
lung des Rheins bis heute                                                                 - 65 „kleine und große Räuber“
Geologisch-erdgeschichtliche Wanderung                                                    - eine professionelle Begleitung durch das Anerkennungsjahr
Termin: Sonntag 30.06.2019, 14.00 Uhr                                                          mit qualifizierter und erfahrener Praxisanleitung
Treffpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Parkplatz an der Kreuzung Im Hip-                        - Unterstützung Ihrer Facharbeit
pel/Am Breiten Weg (Fahrradweg in Richtung Appenheim)                                     - ein pädagogisch fundiertes Konzept
Panoramatour mit dem E-Bike auf den Spuren des Ur-Rheins                                  - ein von Kollegialität und Wertschätzung geprägtes, familiäres
Mit dem E-Bike zu Ur-Rheinablagerungen und Aussichtspunkten                                    Arbeitsumfeld
im westlichen Rheinhessen                                                                 - Teilnahme an internen Fort-/Weiterbildungen
Termin: Samstag 13.07.2019, 11.00 Uhr                                                     Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Prakti-
Treffpunkt und Endpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Graulturm am                                kantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) mit den
Festplatz (Auf der Bleiche)                                                               zusätzlich abgeschlossenen Bestimmungen. Bewerbungen mit
Wir sind dann mal walken auf dem Gau-Algesheimer Kopf                                     den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulzeugnisse, zusätzliche
Walking-Tour auf dem Geoökologischen Lehrpfad Gau-Algesheim                               Qualifikationen) richten Sie bitte bis spätestens 17. Juni 2019 an die:
zu den Ufern des Ur-Rheins/Ur-Mains                                                                          Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim,
                                                                                            z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Dr. Heiko Schmuck, Rathaus,
Termin: Samstag, 31.8.2019, 11.00 Uhr
                                                                                                     Kegelbahnstraße 13, 55437 Ober-Hilbersheim.
Treffpunkt und Endpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Kreuzung Im Ban-
                                                                                          Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kita-Leitung, Frau Stauer,
gert/Im Hippel 39                                                                         Tel. 06728 / 4 62 oder per Email an: kiga-oh@gmx.de
Entwurf vom 08.02.2019

 Datenschutz geht uns alle an ...
 Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden Themen:
 • Datenschutz im Verein nach der DSGVO
 • Datenschutzrichtlinie
 • Auftragsverarbeitung
 • Was dürfen wir denn mit den Daten underer Mitglieder machen?
 • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung?

                 Herausgeber:		                    Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
                 		                                55435 Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22                                                   Impressum
                 Druck:		                          Druckhaus WITTICH KG
                 Verlag:		                         LINUS WITTICH Medien KG
                 Anschrift:		                      54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
                 Verantwortlich:
                                                                                                              Erscheinungsweise: wöchentlich
                 amtlicher Teil:		                 Benno Neuhaus, Bürgermeister
                                                                                                              Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
                 nichtamtlicher Teil: 		           Christian Fürst
                                                                                                              Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
                 Anzeigen:		                       Thomas Blees, Produktionsleiter

                 Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
                 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
                 gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
                 kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
                 Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Gau-Algesheim                                                                   - 16 -                                                         Nr. 22/2019

                  Ortsgemeinde
                                                                                                         Stellenausschreibung
                  Ockenheim                                                              Für unsere 5-gruppige Kindertagesstätte „Lummerland“ suchen
                                                                                         wir ab dem 12. August 2019 eine
                 www.ockenheim.de
   Ortsbürgermeister: Arnold Müller                                                                  Reinigungskraft (m/w) in Teilzeit
   %DKQKRIVWUD‰H‡2FNHQKHLP
   7HO‡)D[
                                                                                         mit einer Arbeitszeit von 33,00 Wochenstunden. Eine Befristung
   %URLQIR#RFNHQKHLPGH‡%UJHUPHLVWHUEXHUJHUPHLVWHU#RFNHQKHLPGH                  ist zunächst bis zum 31. Juli 2020 vorgesehen. Eine anschließende
   6SUHFK]HLWHQGRQQHUVWDJVYRQ8KU8KU                                   Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird angestrebt.
                                                                                         Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch mit geteilten
                                                                                         Stundenkontingent mit zwei Reinigungskräften möglich, ent-
                   Stellenausschreibung                                                  sprechende Bewerbungen unter Angabe der möglichen Stunden-
 Die Ortsgemeinde Ockenheim sucht zum nächstmöglichen                                    zahl sind willkommen.
 Zeitpunkt                                                                               Die Reinigungsarbeiten sind werktäglich nach Schließung der Kin-
                                                                                         dertagesstätte zu erledigen.
  eine freundliche und zuverlässige Reinigungskraft
                       (m/w/d)                                                           Zu Ihren Aufgaben zählen:
                       auf geringfügiger Basis.                                          - Reinigung von Gruppen- und Wirtschaftsräumen, Sozialraum,
 Es handelt sich um eine Krankheitsvertretungsstelle, die bis zu                             der Sanitärbereiche, Treppenhäuser und Flure sowie des Ein-
 einem Zeitraum von 6 Monaten zu besetzen ist. Die Arbeitszeit                               gangsbereiches der Kita entsprechend des Putzplanes.
 beträgt 9,0 Stunden pro Woche und kann auf 2 - 3 Arbeitstage                            - Selbständige Planung und Umsetzung der Reinigung der Ein-
 variabel aufgeteilt werden.                                                                 richtung nach Absprache mit der Leitung unter Umsetzung
 Das Arbeitsverhältnis sowie die Eingruppierung richten sich nach                            des Reinigungs- und Hygieneplanes sowie die entsprechende
 den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst                             Dokumentation.
 (TVöD). Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 1 TVöD. Interes-                       - Tägliche fachgerechte ökologische Mülltrennung und Entsor-
 sierte Bewerber/innen richten ihre Bewerbung bis spätestens 2.                              gung.
 Juni 2019 an die:                                                                       - Jährliche Ausführung der Grundreinigung
                      Ortsgemeinde Ockenheim,                                            - Werterhaltung der Ausstattung der Einrichtung unter Beach-
           z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Arnold Müller,                                     tung besonderer Pflegevorschriften für pädagogische Einrich-
               Bahnhofstraße 12, 55437 Ockenheim                                             tungsgegenstände und Möbel.
                                                                                         - Umweltschonender und sorgsamer Umgang mit Materialien.
                                                                                         - Information der Leitung über notwendige Einkäufe im Hygi-
                   Stellenausschreibung                                                      ene- und Reinigungsbereich.
 Die Kindertagesstätte „Auf der Blumenwiese“ der Ortsge-                                 - Meldung von Schäden an die Leitung und ggfs. deren Besei-
 meinde Ockenheim bietet ab dem 1. August 2019 die Möglichkeit                               tigung.
 für ein                                                                                 Sie verfügen über Grundkenntnisse im Bereich Reinigung und
                                                                                         Erfahrungen mit Reinigungsmitteln. Darüber hinaus setzen wir
               Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
                                                                                         Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, ein gepflegtes Erscheinungsbild
 an.
 In der 4-gruppigen Einrichtung werden Kinder im Alter von 1 bis 6                       und vor allem die Freude an der Arbeit in einer Kindertagesstätte
 Jahren in zwei kleinen altersgemischten Gruppen (1-3 Jahre) und                         voraus.
 in zwei Regelgruppen (3-6 Jahre) betreut                                                Wir bieten Ihnen
 Die Aufgabe besteht in der Unterstützung des Personals bei der                          - Bezahlung nach TVöD Entgeltgruppe 1 mit einer attraktiven
 Kinderbetreuung.                                                                             betrieblichen Altersvorsorge
 Bewerber/innen müssen zwischen 17 und 26 Jahre alt sein, die
 Schulpflicht erfüllt haben sowie Engagement, Spaß an der Team-                          - ein offenes und kollegiales Team
 arbeit und Lernbereitschaft zeigen. Nähere Informationen können                         Sind Sie neugierig auf uns geworden? Dann freuen wir uns,
 Sie unter der Tel. 06725 / 6467 bei der Kita-Leitung der neuen Kita                     Sie kennenzulernen. Bei Fragen können Sie sich gerne vorab
 „Auf der Blumenwiese“ - Frau Kaczmarski - erfragen.                                     an die Kita-Leitung Frau Hofstetter unter der Telefonnummer
 Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis                           06130 / 1780 wenden.
 spätestens 16. Juni 2019 an die:
                                                                                         Ihre Bewerbungsunterlagen mit Angabe der möglichen Stunden-
                       Ortsgemeinde Ockenheim,
            z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Arnold Müller,                                anzahl (Lebenslauf, Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, zusätzli-
                Bahnhofstraße 12, 55437 Ockenheim.                                       che Qualifikationen) senden Sie bitte bis zum 10. Juni 2019 an
                                                                                         die:
                                                                                                            Ortsgemeinde Schwabenheim,
                  Ortsgemeinde                                                                     z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Hans-Peter Merz,

                  Schwabenheim                                                                           Mainzer Str. 1, 55270 Schwabenheim.

                 www.schwabenheim.de
   Ortsbürgermeister: Peter Merz
   0DLQ]HU6WUD‰H‡6FKZDEHQKHLP                                                        Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
   7HO‡)D[‡(0DLOUDWKDXV#VFKZDEHQKHLPGH
   6SUHFK]HLWHQGLHQVWDJVYRQ8KUXQG
                                                                                         Die 5-gruppige Kindertagesstätte „Lummerland“ der Ortsgemeinde
   GRQQHUVWDJVYRQ8KU8KU                             Schwabenheim bietet ab dem 1. August 2019 ein „Freiwilliges
                                                                                         Soziales Jahr“ an. Die Aufgabe besteht in der Unterstützung des
                            Stromzähler                                                  Personals bei der Kinderbetreuung in einer Gruppe mit kleineren
                                                                                         Kindern und Kindern bis zu 6 Jahren.
                   Ablesung der Stromzähler                                              Bewerber/innen müssen zwischen 16 und 26 Jahre alt sein, die
Im Auftrag der EWR Netz GmbH werden im Juni in Schwabenheim die                          Schulpflicht erfüllt haben sowie Engagement, Spaß an der Team-
Stromzähler abgelesen.
                                                                                         arbeit und Lernbereitschaft zeigen. Nähere Informationen können
Bei Fragen sind die EWR-Mitarbeiter unter 06241-848-630 gerne für
                                                                                         Sie unter der Tel. 06130 / 17 80 bei der Kita-Leitung Frau Hofstet-
Sie da.
Als Ihr Energienetzbetreiber ist die EWR Netz GmbH zuständig für die                     ter erfragen.
Ablesung Ihrer Zähler – unabhängig davon, von welchem Energieliefe-                      Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis
rant Sie Ihre Energie beziehen.                                                          spätestens 16. Juni 2019 an die:
Bitte unterstützen Sie deshalb die EWR-Mitarbeiter und ermöglichen                                          Ortsgemeinde Schwabenheim,
Sie den problemlosen Zugang zum Zähler. Um die berufstätigen Kun-                                 z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Hans-Peter Merz,
den anzutreffen, wird auch in den frühen Abendstunden sowie am                                          Mainzer Str. 1, 55270 Schwabenheim.
Wochenende abgelesen.
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