Einladung zur Infoveranstaltung "Senioren - Digital Mobil" - Föhren
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
69. Jahrgang Donnerstag, den 30. Mai 2019 Ausgabe 22/2019 Einladung zur Infoveranstaltung „Senioren - Digital Mobil“ Die Digitalisierung schreitet in Riesenschritten voran, aber einige Men- schen haben aus ganz verschiedenen Gründen noch keinen einzigen Schritt in die digitale Welt gewagt. Für ein selbstbestimmtes Leben im Alter ist die Teilhabe daran von großer Bedeutung. Auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie startete Ende 2018 gemeinsam mit der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) und der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest ein Schulungs- programm für Ehrenamtliche, das diese darauf vorbereitet, Senioren im Umgang mit Computer, Smart- phone & Co. als Digitalbotschafter*innen (kurz: DigiBos) zu unterstützen. In der VG Gau-Algesheim wurden bisher sechs Ehrenamtliche für diese Aufgabe qualifiziert. Die DigiBos wollen vor Ort Ansprechpartner*innen für ältere Menschen sein und diesen den Einstieg in die digitale Welt erleichtern. Ziele sind: • älteren Menschen den Umgang mit der neuen Technik näherbringen, • den Weg ins und durchs Internet weisen, • Tipps geben, aber auch • Tücken aufzeigen. Wir als DigiBos möchten beispielsweise Menschen helfen, die einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet besitzen, aber nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Zum Beispiel um risikoarm im Internet ein- zukaufen, Bankgeschäfte sicher von zu Hause aus zu erledigen oder mit den Enkeln zu kommunizieren. Haushaltstipps, Reiseberichte und Produktvergleiche sind nur einen Klick weit entfernt. Darüber hinaus bieten sich völlig neue Wege, mit Familie in der Ferne in Kontakt zu bleiben. Mit dem Dienst „Skype“ zum Beispiel kann man kostenlos telefonieren und sich dabei sogar per Video sehen, auch über Län- dergrenzen hinweg. Die Auftaktveranstaltung zur Vorstellung des Konzepts der DigiBos in der VG Gau- Algesheim findet statt am Dienstag, dem 11.06.2019, um 16:00 Uhr im Ratssaal der VG, Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim, barrierefreier Zugang über den Seiteneingang in der Herrbornstraße. Sie können gerne Ihr Laptop, Tablet oder Smartphone mitbringen, um im Anschluss an die Einführung vielleicht sogar schon vor Ort Bedienungsschwierigkeiten, die zu Hause auftauchen, individuell lösen zu können. Sie erhalten Tipps und Hinweise, um mehr Selbstsicherheit bei der Alltagsarbeit am Computer und mit smarten Geräten zu bekommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Alle Interessierten sind herzlich willkommen! Ansprechpartner bei der VG-Verwaltung: Herr Rainer Wahlen, Tel. 06725-910121, rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de Benno Neuhaus, Bürgermeister
Gau-Algesheim -2- Nr. 22/2019 Redaktionsschlussvorverlegung Der Redaktionsschluss der 24. Kalenderwoche (Erscheinungsdatum Donnerstag, 13.06.2019) wird auf Donnerstag, den 06.06.2019, 12.00 Uhr vorverlegt. Um Beachtung wird gebeten, da bei verspäteter Abgabe eine Veröffentlichung in der jeweiligen Ausgabe des Amtsblattes nicht mehr erfolgen kann. Die Redaktion AMTLICHER TEIL Auf die Bestimmung des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verlet- zung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Gau-Algesheim Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der www.vg-gau-algesheim.de Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. 1. Satzung Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Ver- zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz letzung geltend machen. und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleis- tungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Gau- Ortsgemeinde Algesheim vom 22. Mai 2019 Der Verbandsgemeinderat Gau-Algesheim hat auf Grund des § 24 der Appenheim Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), den § 8 Absatz 3, §§ www.appenheim.de 33 und 36 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) sowie des § 2 Absatz 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird. Satzung der Ortsgemeinde Appenheim Artikel 1 über die Geltendmachung eines besonderen Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührener- hebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbands- Vorkaufsrechts gemeinde Gau-Algesheim vom 29.09.2017 wird wie folgt geändert: Der Ortsgemeinderat Appenheim hat aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 1. Nr. 1.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung Die Personalkosten je freiwilliger Feuerwehrangehörige/r werden vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in derzeit gültigen Fassung und auf 31,90 € / Stunde festgesetzt. des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-‘Pfalz (GemO) in der 2. Nr. 4.1 Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) in der Die Pauschale für den Fehlalarm durch private Brandmeldeanla- derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 14.05.2019 folgende gen wird auf 430,00 € festgesetzt. Satzung beschlossen: Artikel 2 §1 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Besonderes Vorkaufsrecht Ausgefertigt: Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gau-Algesheim, 22. Mai 2019 Geltungsbereich nach § 2 dieser Satzung steht der Ortsgem.einde gez. Neuhaus, Bürgermeister Appenheim ein besonderes. Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Hinweis: BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Fortsetzung auf Seite 6
Gau-Algesheim -3- Nr. 22/2019 VERBANDSGEMEINDE GAU-ALGESHEIM www.vg-gau-algesheim.de Ausschreibung ehrenamtliche/r Fahrradbeauftragte/r der Verbandsgemeinde Gau‐Algesheim Die Verbandsgemeinde Gau‐Algesheim sucht eine/n ehrenamtlich tätige/n Fahrradbeauftragte/n. Das Fahrrad als Verkehrsmittel nimmt in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert ein. Die positiven Aspekte für die Gesundheit, für die Verkehrssituation und für den Klimaschutz machen es zum idealen Fortbewegungsmittel. Die Verbandsgemeinde möchte diesen Bereich durch die Bestellung eines/r ehrenamtliche/n Fahrradbeauftragte/n weiter fördern. Die/der ehrenamtliche Fahrradbeauftragte soll dabei die Interessen aller Fahrradfahrer in der Verbandsgemeinde vertreten und allen Einwohnern, Gewerbetreibenden, Interessenvertretern und Vereinen als Ansprechpartner/in zur Verfügung stehen. Zu den Tätigkeitsbereichen der/des Fahrradbeauftragten gehören u. a.: ‐ Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Fahrradverkehr ‐ Radtourismusförderung (Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüro) ‐ Aktive Beratung der Ortsgemeinden/Stadt ‐ Mitwirkung bei der Einbindung des Radverkehrs in das Klimaschutzkonzept ‐ Etablierung eines Arbeitskreises „Radverkehr“ mit dem Klimaschutzmanager ‐ Mitarbeit bei der Strategischen Planung neuer sowie Ertüchtigung bestehender Wege ‐ Aktive Unterstützung bei der Bearbeitung von Projekten mit Bezug zum Radverkehr ‐ Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern bzw. zum Thema Radverkehr Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Notwendige Auslagen werden erstattet. Bewerbungen erbitten wir bis zum 31. Mai 2019 per E‐Mail unter info@vg‐gau‐algesheim.de oder postalisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Gau‐ Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau‐Algesheim, zu richten. Die Wahl erfolgt durch den Verbandsgemeinderat für die Zeit der Wahlperiode bis 2024. i Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter www.vg-gau-algesheim.de @
Späätfahrte en in de er Verbaandsgem meinde an Wocchenend den Gau-Algesheim Die Verb bandsgemein nde bietet an Wochenennden für die e Ortsgemeinnden im Weelzbachtal un nd Selztal zusätzlicche Busfahrte en der Linie 643 der DB Regiobus Miitte (DRM) ab bzw. nach Ingelheim über ü Gau‐ Algesheiim an. Hierdurch werd den den Einnwohnerinne en und Einwwohnern derr Verbandsg gemeinde -5- zusätzlicche Heimfahrrtmöglichkeiiten aus Gauu Algesheim und Ingelheiim mit gutenn Zuganschlü üssen aus Richtungg Mainz ange eboten. Auf der Linie 643 finden f en und Sam zwei Spätfahrten an Freitage mstagen (nichht an Feierttagen) zu folgendeen Zeiten staatt: • amstags) FFahrt um 22:30 Uhr (freiitags) bzw. 222:26 Uhr (sa Ingelheimm Bahnhof – Regionalb bad – Gau‐A Algesheim – Appenheim m – Nieder‐‐Hilbersheimm ‐ Ober‐ Hilbersheim – Engelsstadt – Bubenheim – Schhwabenheim – Großwinte ernheim ‐ Inggelheim Bah hnhof und • FFahrt um 23:30 Uhr (freiitags) bzw. 223:26 Uhr (sa amstags) Ingelheimm Bahnhof – Großwin nternheim – Schwabenheim – Bub benheim – Engelstadt – Ober‐ Hilbersheim – Niedeer‐Hilbersheiim – Appenhheim – Gau‐A Algesheim – Ingelheim Baahnhof Im Auguust 2017 wuurde das Anngebot nunm mehr um zw wei Rundkurse an Son nntagen erweitert. Abfahrteen sind um m 18:26 Uhrr (von Inge lheim über Schwabenh heim) und uum 21:26 Uhr U (von Ingelheim über Gau‐‐Algesheim). Da die Busse die Rheinwelle R anfahren, isst auch für deren Besu ucher in deen Abendstu unden an Wochenenden die Benutzung dees ÖPNV erwweitert möglicch. Verbanddsgemeindevverwaltung Gau‐Algeshei G im Dieter Liinck Bürgerm Benno Neuhaus, meister Bürgermeister Nr. 22/2019
Gau-Algesheim -6- Nr. 22/2019 Fortsetzung von Seite 2 2.) Weedestraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 28/2, §2 26/1, 24/2, 22/2, 22/4, 21/1 3.) Adelspfad, Gemarkung Bubenheim, Flur 6, Parz.-Nr. 331 bis Geltungsbereich Hausnummer 3 (Teilfläche) Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf vier Bereiche, in 4.) Schulstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 54/4, 58/1 denen folgende Parzellen der Gemarkung Appenheim enthalten sind. 5.) Hochstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 129/1 Bereich I Flur 1, Flurstück 424/1 6.) Gärtnerstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Bereich II Flur 4, Flurstücke 46 und 47/2 Parz.-Nrn. 204/8, 205/1, 77/5, 213/2, 219/4, 215/4, 215/3, 214/14, 216/13, 216/15, 216/12 Bereich III Flur 6, Flurstück 309 7.) Friedhofstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 538/5 Bereich IV Flur 6, Flurstücke 301/2, 299/1, 301/3, 300/4, 298 (Teilfläche) §3 8.) Käferstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 158/9, 158/17,158/19, 159/6, 161/9, 162/2, 165/1, Ausübung des Vorkaufsrechtes 165/2, 165/3, 170/3, 204/10, 376/6, 377/2, 385/1 Bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes bedarf es jeweils eines aktuel- 9.) Sportplatzstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 789; len Ratsbeschlusses. Flur 6, Parz.-Nrn. 330/1, 329/1 10.) Saulheimer Weg, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. §4 75/30, 75/33; Flur 6, Parz.- Nrn. 330/2, 329/2 Inkrafttreten 11.) An den Gärten, Gemarkung Bubenheim, Flur 6, Parz.-Nr. 368/13 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung 12.) Hindenburgstraße, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 776 in Kraft. 13.) Neuweg, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nr. 799 Ausgefertigt: Appenheim, den 14.05.2091 Gau-Algesheim, den 21.05.2019 gez. Schacht, Ortsbürgermeister Neuhaus, Bürgermeister Die Widmungsverfügung mit entsprechender Begründung des gewid- meten Bereichs kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau- Algesheim während der Sprechstunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau- Algesheim, Zimmer 226 eingesehen werden. Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des 19.06.2019 als bekannt gegeben. Ortsgemeinde Bubenheim www.bubenheim.de Widmungsverfügung von Verkehrsanlagen in Bubenheim Entsprechend des Beschlusses des Ortsgemeinderates Bubenheim vom 16.05.2019 gelten nach den §§ 123 bis 135 des Baugesetzbu- ches (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung (BGBl. I S. 2414) die folgenden Verkehrsanlagen als erstmalig hergestellt und werden gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der derzeit gültigen Fassung als Gemein- destraße im Sinne von § 3 Nr. 3 a Landesstraßengesetz für den öffent- lichen Verkehr gewidmet: 1.) Im Dorfgraben, Gemarkung Bubenheim, Flur 1, Parz.-Nrn. 49/1, 62/1, 63/1, 65/1, 85/1, 782/2
Gau-Algesheim -8- Nr. 22/2019 Stadt Gau-Algesheim www.gau-algesheim.de Anlage 2 zu § 1 der Satzung der Stadt Gau-Algesheim über die Festle- gung der Anzahl der notwendigen Stellplätze- Der Stadtrat der Stadt Gau-Algesheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 30.04.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Vier- ten Gesetzes zur Änderung von kommunalrechtlichen Vorschriften vom 02.04.1998 (GVBl. S. 108), in Verbindung mit§ 2 GemO und§ 88 Abs. 1 Nr. 8 der · Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert am 15.06.2015 folgende ergänzende Anlage zu § 1 der Satzung der Stadt GauAlgesheim über die Festlegung der Anzahl der notwendigen Stellplätze beschlossen: Anlage „Altengerechtes Wohnen, In der Wollsgasse II“ zur Sat- zung der Stadt Gau~Algesheim über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze Im Rahmen des „Altengerechten Wohnens, In der Wallsgasse II“ wird entgegen den Bestimmungen in der Satzung der Stadt Gau-Algesheim über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom 31.05.1999 festgesetzt, dass insgesamt 50 Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Sollte es in Zusammenhang mit einer Nutzungsän- derung des „Altengerechten Wohnens, In der Wollgasse II“ zu einer Änderung des Stellplatzbedarfes kommen, finden die Bestimmungen in der Satzung der Stadt Gau-Algesheim über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze vom 31.05.1999 wieder Anwendung. Ausgefertigt: Gau-Algesheim, den 29.05.2019 gez. Dieter Faust, Stadtbürgermeister Ortsgemeinde Schwabenheim www.schwabenheim.de Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Schwabenheim Aufgrund des § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) hat der Ortsgemeinderat Schwabenheim in seiner Sitzung am 20. Mai 2019 den geprüften Jahresabschluss festgestellt und dem Ortsbürger- meister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung erteilt. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jah- resüberschuss in Höhe von 259.313,43 € ab, der auf das Jahr 2019 vorgetragen wird. Der Jahresabschluss 2018 mit Anhang und Rechen- schaftsbericht liegen in der Zeit vom 31. Mai 2019 bis einschließlich 11. Juni 2019 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindever- waltung (montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau- Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 227, zur Einsichtnahme öffent- lich aus. Merz, Ortsbürgermeister
Gau-Algesheim -9- Nr. 22/2019 13.06.2019 Rathaus der Verbandsgemeinde- 11.07.2019 15.08.2019 verwaltung Gau-Algesheim 12.09.2019 10.10.2019 14.11.2019 12.12.2019 Eine Voranmeldung für diesen Termin ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie jederzeit Besuchstermine nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefon-Nr. 06725 - 910-132 vereinbaren. Sie können jedoch auch zu den normalen Öffnungszeiten der Verwaltung ohne vorherige Anmeldung vorbei- www.vg-gau-algesheim.de kommen. Anschrift: Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim Sonstige für Sie wichtige Anlaufstellen Telefon: 06725-910-0 Fax: 06725-910-110 der Verwaltung Email: info@vg-gau-algesheim.de Amtsblatt Anzeigen: amtsblatt@vg-gau-algesheim.de Bürgerberater: Öffnungszeiten der Verwaltung Herr Fürst Telefon 06725-910-115 Zimmer 130 E-Mail: christian.fuerst@vg-gau-algesheim.de Montag - Freitag������������������������������������������������� 08.00 - 12.00 Uhr Seniorenberater: Montag - Dienstag����������������������������������������������� 14.00 - 15.30 Uhr Donnerstag���������������������������������������������������������� 14.00 - 18.00 Uhr Herr Petry Telefon 06725-910-228 Zimmer 104 Öffnungszeiten des Bürgerbüros E-Mail: stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Sicherheitsberaterin für Senioren Montag - Mittwoch���������������������������������������������� 08.00 - 15.30 Uhr Donnerstag���������������������������������������������������������� 08.00 - 18.00 Uhr Frau Gerharz Tel. 06725-2110 (privat) Freitag����������������������������������������������������������������� 08.00 - 12.00 Uhr Herr Saala Tel. 06130-944030 Bürger, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können einen Termin mit dem Bürgerbüro bei sich zu Hause vereinbaren. Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten Zusätzliche Samstagsöffnungszeiten der Verbandsgemeinde Frau Gisela Samstag des Bürgerbüros Die nächsten Sprechstunden finden in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr an folgenden Terminen statt: Das Bürgerbüro hat am 2. und 4. Samstag im Monat zusätzliche Öffnungszei- 06.06.2019 ten von 09.30 Uhr - 12.00 Uhr. Während der Samstagsöffnungszeiten werden 04.07.2019 auch Trauungen durchgeführt. 01.08.2019 05.09.2019 Bürgerservice für 10.10.2019 07.11.2019 Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim 05.12.2019 Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bietet neben dem Bürgerbüro Diese Sprechstunden finden im Regelfall jeden ersten Don- in der Verwaltung einen Bürgerservice für die Bürgerinnen und Bürger nerstag im Monat zu der oben genannten Zeit im Rathaus der der Selztalgemeinden Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim, Verbandsgemeinde statt. Besuchstermine können auch nach vor- jeweils mittwochs in der Zeit von 14.30 - 16.00 Uhr im Rathaus der heriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Sie erreichen Ortsgemeinde Schwabenheim a. d. Selz, Mainzer Str. 1 in Schwaben- Frau Samstag bei der Verbandsgemeinde unter 06725-910-0 oder heim im Nebenzimmer des Büros des Ortsbürgermeisters an. Wie im privat unter 06130-941951. Bürgerbüro können hier folgende Angelegenheiten erledigt werden. • An- und Ummeldung eines Wohnsitzes Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen • Beantragung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses 365 Tage, 24 Stunden kostenfrei erreichbar unter • Beantragung eines Führungszeugnisses 08000 116 016 • Erstbeantragung eines Führerscheines Vertraulich und anonym www.onlineberatung-frauennotruf-mainz.de • Änderung eines Fahrzeugscheines bei Ummeldung • Vornahme von Beglaubigungen und Ausstellung Kostenloser Fahrdienst zum Rathaus von Bescheinigungen • Hunde An- und Abmeldungen der Verbandsgemeindeverwaltung Sozialamt Abfahrtzeiten unseres VG-Busses: Zur Vermeidung längerer Wartezeiten werden die Besucher des Dienstag Sozialamtes gebeten, die Termine nach Möglichkeit vorher mit der/ dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten des Sozial- 08.45 Uhr Rathaus Schwabenheim amtes sind die gleichen wie die der allgemeinen Verwaltung. 08.55 Uhr Mainzer Volksbank Bubenheim Herr Petry Tel. 06725-910-228 E-Mail: stefan.petry@vg-gau-algesheim.de 09.05 Uhr Bushaltestelle Str. Im Kelterhaus Engelstadt Frau Jung Tel. 06725-910-223 09.35 Uhr Laurenziberg Gau-Algesheim (Linde) E-Mail: kristina.jung@vg-gau-algesheim.de 09.50 Uhr Mainzer Str. Einfahrt Feuerwehr Ockenheim Frau Schiavo Tel. 06725-910-123 Donnerstag E-Mail: simone.schiavo@vg-gau-algesheim.de 14.30 Uhr Dorfplatz Ober-Hilbersheim Sprechstunde des VG-Bürgermeisters 14.35 Uhr Bushaltestelle Haspelgasse Nieder-Hilbersheim 14.40 Uhr Turnhalle Appenheim Benno Neuhaus Unser Bus bringt Sie kostenlos zur Verbandsgemeinde und zurück. Ca. 1 Stunde nach Ankunft bringt der Bus Sie wieder zurück. Die nächsten Sprechstunden finden donnerstags in der Zeit von Bitte beachten: 15.00 - 17.00 Uhr an den folgenden Terminen statt. Bei Schnee und Eisglätte nur eingeschränkter Fahrdienst!
Gau-Algesheim - 10 - Nr. 22/2019 Sprechstunden Schiedspersonen Polizeibezirksdienst Schiedsamtbezirk I Wolfgang Schmidt, Tel. 06132-6551-136 für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim Zuständig für die Stadt Gau-Algesheim und die Ortsgemeinde und Schwabenheim: Appenheim Frank Schwalger, Hauptstraße 66, 55270 Bubenheim, Termine nach telefonischer Absprache oder im Rahmen der Sprech- 06130/945934 stunde in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Donnerstag 16.00 Schiedsamtbezirk II – 18.00 Uhr, Raum 223, Tel. 06725-910270 für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim: Marco Spath, Tel. 06132-6551-135 Wolfgang Lehn, Im Brühl 43, 55435 Gau-Algesheim, 06725-2809 Zuständig für die Ortsgemeinden Bubenheim, Engelstadt, Nieder- Sollte der zuständige Schiedsmann nicht erreichbar sein, wenden Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim und Schwabenheim Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Herrn Dau- Termine nach telefonischer Absprache oder per E-mail unter: marco. ner, Tel. 06725 910-129, E-Mail jochen.dauner@vg-gau-algesheim. spath@polizei.rlp.de de Integrationsbeauftragte Beirat für die Belange behinderter Menschen in der Verbandsgemeinde Jutta Wingenter Kontakt für Flüchtlingshelfer: integration-gaualgesheimvg@gmx.de Ansprechpartner: Nina Kolmar - Bernhard Trapp (Vorsitzender) Tel. 06725-3814 Kontakt für Flüchtlingshelfer: Email: trapp.bernhard@gmx.de Nina.integration@posteo.de - Julian Friedrich (Verbandsgemeinde) Tel. 06725-910-225 Email: julian.friedrich@vg-gau-algesheim.de Klimaschutzmanager Hinweise zum Amtsblatt der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Dorian Depué Tel. 06725-910-180 Zimmer 205 - Erstberatung von Bürgern und Unternehmen zu Energie- einsparung, erneuerbare Energien (Wärmepumpen, wirt- schaftliche Photovoltaikanlagen, etc.), Elektromobilität sowie Fördermittel - Förderung Radverkehr: Zusammenarbeit mit dem ehren- Redaktionsschluss Montag, 12.00 Uhr amtlichen Fahrradbeauftragten der VG sowie Mitorganisator (außer bei vorgezogenem Redaktionsschluss z. B. vor Feierta- der Aktion „Stadtradeln“. Haben Sie Ideen zur Förderung des gen, dies wird mindestens 4 Wochen vorher im Amtsblatt ver- Radverkehrs? öffentlicht) - Heizungspumpenförderung – sparen Sie jährlich bis zu 100 Euro: Der Bund subventioniert Ihnen Ihre neue Heizungs- Redaktionsschlussvorverlegungen pumpe! Nutzen Sie die Förderung des BAFA. Wir helfen Ihnen die 30%- Förderung in Anspruch zu nehmen und damit bereits KW 24 – Do, 06.06.2019 mit einer kleinen Maßnahme dem Klima etwas Gutes zu tun! KW 25 – Do, 13.06.2019 - Bringen Sie sich ein: Haben Sie Ideen zum Klimaschutz, KW 40 – Do, 26.09.2019 Energieeinsparen, Elektromobilität oder zum Themengebiet KW 42 – Fr, 11.10.2019 der Nachhaltigkeit ganz allgemein? In erster Linie sollten die Texte im Online- Eingabeprogramm - weitere Informationen zum Klimaschutz unter: des Verlages unter „www.cms.wittich.de eingeben werden. www.klimaschutz-rheinhessen-nahe.de Hierzu müssen Sie sich für Ihren Verein oder Jahrgang freischal- - den VG-Klimaschutzmanager erreichen Sie unter: ten lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlinepro schalten Tel.: 06725-910-180 oder unter lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlineprogramm. In Aus- Email: dorian.depue@vg-gau-algesheim.de nahmefällen nehmen wir weiterhin Manuskripte per Email unter amtsblatt@vg-gau-algesheim.de, persönlich im Zimmer 125 bei Frau Gebhard oder per Fax unter 06725-910-110 entgegen. Bitte beachten Sie: Kriminalpräventiver Rat • Hinweise auf die gleiche Veranstaltung sind nur zweimal möglich. • Die Texte sollten aus Platzgründen so kurz wie möglich gehalten der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim werden. • Berichte von Vereinen und Verbänden können nicht veröffent- Ansprechpartner bei der Verwaltung: licht werden. Rainer Wahlen, Tel. 06725-910-121 • Gewerbliche Anzeigen können nicht mehr bei der Verbandsge- E-Mail: rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de meinde aufgegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ansprechpartner der Arbeitsgruppe Senioren: den Verlag unter 06502-9147-0. für Gau-Algesheim u. Ockenheim • Bitte achten Sie darauf, dass bei einem privaten kostenpflich- - Renate Perlick, Tel. 06725-3912 tigen Anzeigenauftrag Ihre Adresse, der Ansprechpartner, Tele- - Christel Gerharz, Tel. 06725-2110 fon-Nr. sowie die komplette Bankverbindung vermerkt sind. für Appenheim, Nieder- und Ober-Hilbersheim • Selbstverständlich können Sie Ihre private Anzeige auch direkt beim Verlag über das Internet aufgeben, die Web-Adresse hier- - Hildruth Brodt-Koch, Tel. 06728-704 für lautet www.lw-aktuell.de. für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim - Ernst-Wilhelm Saala, Tel. 06130-944030 Amtsblatt nicht bekommen? Sprecher der Arbeitsgruppe Senioren Wenn Sie Beschwerden über die Zustellung des Amtsblattes haben, - Dieter Linck, Tel.-Nr. 06728-94180 wenden Sie sich bitte an den Wittich Verlag unter der Telefonnum- Sprecher der Arbeitsgruppe Jugendprävention: mer 06502/9147-716 oder -713 oder per E-Mail unter: vertrieb@ wittich-foehren.de - Klaus Kowarik, Tel.-Nr. 06725 - 308783 Berater der Polizei: Nächster Termin der - Wolfgang Schmidt, Tel. 06132 - 6551-136 - Marco Spath, Tel. 06132 - 6551 - 135 Caritas-Schuldnerberatung Bei Fragen zur Kriminalprävention: www.kriminalpraevention.rlp.de bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist www.polizei-beratung.de 11.06.2019 09.07.2019
Gau-Algesheim - 11 - Nr. 22/2019 13.08.2019 Sie sind ein Verein, Verband, Organisation oder eine Initiative und 10.09.2019 suchen jemanden, der bei Ihnen ehrenamtlich mitarbeitet? 08.10.2019 Dann melden Sie sich telefonisch unter 06725 910-129 oder schauen 12.11.2019 Sie unter www.vg-gau-algesheim.de/Ehrenamtsboerse vorbei. 17.12.2019 Die Beratung findet in der Regel am 2. Dienstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr im Fraktionszimmer, im Zimmer 30, der Verbandsgemein- Informationen über Fluglärm/ deverwaltung, Hospitalstr. 22, Gau- Algesheim statt. Beschwerden über Fluglärm: Pflegestützpunkt VG Gau-Algesheim Montagsdemonstration im Terminal 1 der FRA ab 18:00 Uhr Beratungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und Treffpunkt: Hbf. Mainz, 16:45 Uhr, vor großer Anzeigetafel Kosten: 5 deren Angehörige er Gruppenkarte: 15,80 € Rückkehr: 20:00 Uhr Hbf. Mainz Während - Beratung, Hilfe und Begleitung bei Krankheit, bei Behinde- der Schulferien in Hessen finden nur Mahnwachen statt. Genaue rung, im Alter, für pflegende Angehörige, Vermittlung von Termine erfragen Sie im Internet unter www.flughafen-bi.de oder ambulanten Hilfen (trägerneutral). durch Anruf beim Fluglärmbeauftragten. - Unterstützung im Antragsverfahren, bei der Vermittlung Kontakt: Stefan Indra E-Mail: fluglaermbeauftragter.vg-gaual- und Organisation von Hilfen sowie deren Finanzierung. Auf Wunsch kann auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Die gesheim@gmx.de Tel.: 06728 9925807 Beratung ist kostenfrei. - Die Fachkräfte des Pflegestützpunktes machen sich ein Bild über den Hilfe- und Pflegebedarf sowie über die Wohnsitu- Jugendarbeit in der Verbands- ation der betroffenen Person. Sie können gezielt über das notwendige und regional vorhandene Leistungsspektrum informieren. gemeinde Gau-Algeshein Ansprechpartner: Daniela Mies, E-Mail: daniela.mies@pflegestuetzpunkte.rlp.de Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Appenheim Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 108) Termine nach Vereinbarung Tel. 06725-3083154 Jugendcafé Appenheim Alberto Wienert, Alle zwei Wochen ist dienstags von 16.00 - 18.00 Uhr in der Begeg- E-Mail: alberto.wienert@pflegestuetzpunkte.rlp.de nungsstätte der Ortsgemeinde (über dem Bäcker in der Nieder- Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 107): gasse) das Jugendcafé geöffnet. Termine nach Vereinbarung Tel. 06725-3083156 Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete Ruppert) Sprechstunde zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Bubenheim Patientenverfügung Jugendtreff Bubenheim Alle zwei Wochen findet mittwochs von 18.00 - 20.00 Uhr im Der Betreuungsverein der Lebenshilfe berät zu den Themen recht- Jugendraum des Dorfgemeinschaftshauses Bubenheim oder an liche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten. Die offene Sprech- verschiedenen Orten der Jugendtreff statt. stunde findet im Regelfall an jedem 3. Donnerstag im Monat von Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per 09:00 - 10:00 Uhr im Zimmer 223, in der Verbandsgemeindever- waltung Gau-Algesheim statt. Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete Nächste Termine sind: Ruppert) 18.07.2019 15.08.2019 Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Engelstadt 19.09.2019 17.10.2019 Jugendtreff Engelstadt 21.11.2019 Jugendtreff Engelstadt Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht Alle zwei Wochen ist mittwochs von 18.00 - 20.00 Uhr im Georg- erforderlich. Sie können auch gerne einen individuellen Beratungs- Zimmer-Haus in Engelstadt (Bubenheimer Str. 2) der Jugendtreff termin mit uns vereinbaren. geöffnet. Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.V., Kurt-Schuma- Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per cher-Straße 41 b, 55124 Mainz Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete Ansprechpartnerin: Sabine Obitz, Telefon: 06131/337008, Email: obitz@btv-lebenshilfe. Ruppert) de, Homepage: www.btv-lebenshilfe.de Jugendarbeit in der Stadt Gau-Algesheim Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Die offene Jugendarbeit Gau-Algesheim ist ein Gemeinschaftsan- gebot der katholischen und evangelischen Kirchen sowie der Stadt Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz Gau-Algesheim. Telefon 06131/28480, Telefax 06131/284866 Jugendtreffin der Gartenfeldstraße 3 E-Mail info@vz-rlp.de, www.vz-rlp.de Grabenstraße 28 55435 Gau-Algesheim Telefon: 015110489007 Börsen bei der Verbandsgemeinde Internet: www.junge-eue.de Öffnungszeiten: Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unterhält schon seit Jahren Jugendtreff (ab der 3. Klasse) eine Baustoff- und eine Ehrenamtsbörse. Montag - Freitag von 15:00 - 19:00 Uhr. Baustoffbörse: Auch Grundschüler können ins Koserhaus reinschnuppern. Haben Sie Baumaterialien zu verschenken, zu verkaufen oder suchen Sie welche, dann rufen Sie uns doch einfach an unter 06725 Unter dem Motto „Was Wii geht nicht?!“ lassen wir die Konsolen zu 910-0 oder schauen Sie unter www.vg-gau-algesheim.de/Baustoff- den Kids Club Zeiten aus. boerse vorbei. Kids Club (1. - 6. Klasse): Ehrenamtsbörse: Montag: 15:00 - 16:00 Uhr, Offener Kids Club mit Besuch einer AG Sie haben Interesse, Ihre Fähigkeiten ehrenamtlich in einem Verein, der Schloss-Ardeck- Grundschule Verband, Organisation oder Initiative für die Allgemeinheit einzubrin- Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr, Kids Club Aktiv mit wöchentlich wech- gen? selndem Programm, Kosten je 1 Euro, (s. Programm und Homepage)
Gau-Algesheim - 12 - Nr. 22/2019 Stadtjugendpflege Gau-Algesheim Warnung vor überteuerten Handwerkern Die Polizei Ingelheim warnt aufgrund aktueller Fälle vor „überteuer- Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie für den ten Handwerkern“, insbesondere im Bereich Reinigungsarbeiten am Jugendtreff, Ferienprogramme (im Pfarrer-Koser-Haus und auf der Haus (z.B. Hof, Dach, Terrasse). In den bekannten Fällen wurden die Schlosswiese), Ferienfreizeiten, Spielmobil, Jugendbegegnungen Geschädigten nach Kontaktaufnahme (Werbeflyer) aufgesucht und und Beteiligungsprojekten der Stadt Gau-Algesheim. verbal massiv unter Druck gesetzt. Nach Beendigung der Arbeiten Frau Maike Baustert, Telefon: 0151 162 172 26 wurde Barzahlung gefordert. Für die meist nicht sach - und fachge- Internet: www.junge-eue.de recht ausgeführten Arbeiten wurde ein Betrag von mehreren tausend E-Mail: jugendpflege@gau-algesheim.de Euro gefordert. Dieser ist i.d.R. um das 10-fache höher, als der übliche Jugendbüro im Pfarrer-Koser-Haus, 1. Stock (über dem Jugendtreff) Gebührensatz. Für weitere Fragen und Beratung: Polizei Ingelheim, Spath , PHK (Tel. 06132-6551135) Jugendarbeit in den Ortsgemeinden Nieder- und Ober-Hilbersheim Personalausweise/Reisepässe können Jugendtreff Nieder- und Ober-Hilbersheim abgeholt werden! Alle zwei Wochen dienstags von 17.30 Uhr bis ca. 20.00 Uhr im Personalausweise, die in der Zeit vom 06.05.2019 bis 17.05.2019 Jugendraum Nieder-Hilbersheim (Zehntscheune, Hauptstr. 45) oder (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der im Gemeindehaus Ober-Hilbersheim findet der Jugendtreff statt. PIN-Brief bei Ihnen eingegangen sein), und Reisepässe, die in Der Jugendtreff ist offen für alle Interessierten. Infos auch per der Zeit 25.04.2019 bis 17.05.2019 beantragt wurden, können bei Whatsapp unter: 0157/80469417 (Gemeindepädagogin Margarete der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22, Ruppert) Jugendhaus Ober-Hilbersheim, Wassergasse 1 55435 Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Informa- (Dorfmittelpunkt) Nutzung tion, während der Öffnungszeiten: nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister möglich. Montag, Dienstag u. Mittwoch 08.00 - 15.30 Uhr Kontakt: Dr. Heiko Schmuck, Sprendlinger Straße 28A Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Tel.: 06728/992834 Freitag 08.00 - 12.00 Uhr E-Mail: heiko.schmuck@igs-ingelheim.de und am 2. u. 4. Samstag jeden Monat 09.30 - 12.00 Uhr abgeholt werden. Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ockenheim Die Aushändigung erfolgt nur gegen Vorlage der bisherigen bzw. vorläufigen Ausweise. Die Katholische Junge Gemeinde (KJG) trifft sich jeden Freitag ab Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der 20.00 Uhr im Jugendtreff im Georg-Weingärtner Haus (Mainzer Aushändigung zu entrichten. Straße 41). Auch wenn der Träger die katholische Kirche ist, sind Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person alle Personen ab 14 Jahren herzlich eingeladen vorbeizukommen. mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir Ansprechpartner sind: den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aus- Matthias Müller (06725 4410) händigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen Marc Hattemer (06725 3216) unterzeichnete Vollmacht nachweisen können. Alisa Petry (06725 1596) Die Aushändigung des neuen Personalausweises an Dritte ist nur Rebecca Schäfer (06725 5716) mit der, bei der Beantragung ausgehändigten Vollmacht möglich. Franziska Klassen (06725 3112) Wie bitten um Beachtung! Johannes Schuhman (06725 4997) Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Schwabenheim Erfüllung der Meldepflicht Der Kinder- und Jugendtreff ist für alle Kinder von 9 bis 16 Jahren Noch immer häufen sich die Fälle, wonach die Bürger ihrer Melde- und ist in der Schulstraße 2, Ev. Gemeindehaus, 2. Stock pflicht nicht nachkommen. Dadurch entsteht in unserer Verwaltung Geöffnet ist er montags von 15.00 - 17.00 Uhr und mittwochs von nicht nur erheblicher Mehraufwand, es treten auch Schwierigkeiten 16.00 - 18.00 Uhr. Weitere Infos bekommt ihr vor Ort oder über bei der Ausstellung von Meldebescheinigungen, Wahlbenachrichti- Nicole Steinbach (Dipl. Sozialpädagogin) unter 06130-8699. gungen usw. auf. Die Nichterfüllung der Meldepflicht führt auch z.B. bei der Kreisverwaltung zu erheblichen Problemen bei der Berech- nung der Abfallbeseitigungsgebühr, da für die Berechnung das Melde- Bekanntmachung register maßgebend ist. Wir verweisen deshalb auf das am 01.11.2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz, wonach jeder der eine Woh- EU-Weinbaukartei nung bezieht, verpflichtet ist, sich innerhalb von zwei Wochen bei uns Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung anzumelden. Bei jeder Anmeldung muss der Personalausweis bzw. der Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt wer- Die zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung den. Das Blankoformular für die Wohnungsgeberbestätigung finden zur EU-Weinbaukartei 2019 ist spätestens bis zum 31. Mai 2019 Sie auf der Homepage www.vg-gau-algesheim.de oder Sie können es abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim während der - mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften. Öffnungszeiten abholen. Neugeborene müssen nicht angemeldet wer- - Flächen zu ausschließlichen Erzeugungen von Edelreisern bzw, den. Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn ein Wegzug - Flächen zu Versuchszwecken, deren Ertrag nicht in Verkehr in das Ausland erfolgt. Der Vollständigkeit halber machen wir darauf gebracht werden darf, aufmerksam, dass ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz eine bewirtschaften. Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der Neuhaus, Bürgermeister EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU -Weinbaukartei zugestellt. Zu melden sind Hinweis für alle Hundehalter/innen alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 01. Juni 2018 vor- Wir weisen hiermit auf die geltende Gefahren abwehrverordnung genommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. über das Halten von Hunden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ab 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung Sicherheit und Ordnung hin, wonach Hunde auf öffentlichen Straßen einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen. Pflanzung vorliegen (Ausnahme: vereinfachtes Verfahren). Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforde- Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2019 bei der zuständigen rung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Die EU- Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass diese die Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarer- öffentlichen Anlagen, Plätze und Gehflächen von öffentlichen Straßen tragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges nicht verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet. Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Web- Die Beseitigung ist unverzüglich vorzunehmen. seite der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de. Bei Rück- Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die wie in der fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle der Vergangenheit schon mehrfach erfolgt mit einer empfindlichen Geld- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. buße geahndet werden können. Landwirtschaftskammer Verbandsgemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz Ordnungsbehörde 55543 Bad Kreuznach
Gau-Algesheim - 13 - Nr. 22/2019 Ihren redaktionellen Beitrag per CMSweb übermitteln 1. Im Browser meinwittich.de aufrufen und anmelden. 5. Nach der Freischaltung melden Sie sich wie gewohnt bei meinwittich.de an und wählen wieder „Artikel für Zeitung 2. Kostenlos neu registrieren, dazu das Formular ausfüllen und per schreiben“ aus. Dann landen Sie in Ihrer persönlichen Artikelliste. Mail bestätigen. Rechts oben „Artikel schreiben“ auswählen und Artikel im Textfeld verfassen. Über die Notizzettel- 3. Nach der Bestätigung das Profil vervollständigen. Nach dem Klick Funktion können Sie Anmerkungen an die auf der Schaltfläche „weiter“ landen Redaktion senden. Sie in der „Schaltzentrale“. Hier 6. haben Sie drei Möglichkeiten: Rechts oben gewünschten 1. Artikel für Zeitung schreiben Erscheinungstermin auswählen 2. Artikel für Localbook schreiben und Hinweise zu 3. Anzeige für Zeitung buchen Veröffentlichungsbedingungen, Urheberrechten und Datenschutz bestätigen. 4. „Artikel für Zeitung schreiben“ – rechts oben Ihre Zeitung auswählen und Rubrik bestimmen. Im nächsten Schritt wird Ihre 7. Artikel senden. Anfrage geprüft, dies kann 2-3 Tage in Anspruch nehmen. Per Mail werden Sie über Ihre Freischaltung informiert. LINUS WITTICH Medien KG Europa-Allee 2 · 54343 Föhren www.wittich.de Geschäftsführer: Dietmar Kaupp
Gau-Algesheim - 14 - Nr. 22/2019 Verbandsgemeinde Ortsgemeinde Feuerwehr Bubenheim www.bubenheim.de Ortsbürgermeister: Siegbert Felzer Freiwillige Feuerwehr Appenheim Hauptstraße 39 • 55270 Bubenheim, Tel. 0 61 30 / 2 26 • E-Mail: kontakt@bubenheim.de An alle Feuerwehrkameraden-/innen, Sprechzeiten: donnerstags von 17.30 Uhr - 19.30 Uhr die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Appenheim findet am Montag, 03. Juni 2019 um 19 Uhr im Gerätehaus statt. Um pünktliches und vollzähliges erscheinen wird gebeten. Treffen Rentnerring Carsten Krollmann, Schriftführer Das 4. Bubenheimer „Rentnerringtreffen“ im Jahr 2019 findet am Mitt- woch, den 05. Juni 2019 um 08:00 Uhr am Kindergarten (Friedhof- straße) statt. Freiwillige Feuerwehr Engelstadt Zur Teilnahme lade ich alle freiwilligen Helfer recht herzlich ein. Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr findet am Freitag, den Vorgesehen sind diverse Pflege- und Restaurationarbeiten im Bereich 7. Juni um 19.30 Uhr statt. Es wird um pünktliches und vollzähliges des Friedhofs und der gemeindeeigenen Grünanlagen! Erscheinen gebeten. Es würde mich persönlich sehr freuen, wenn wieder viele „Aktive Rentner“ vor Ort wären. Ganz besonders lade ich auch diejenigen Freiwillige Feuerwehr Gau-Algesheim ein, die noch nicht teilnehmen konnten, sich aber auch gerne für das Der nächste Übungsabend findet am Montag, 03.06. um 19:30 Uhr Erscheinungsbild Ihres Heimatortes engagieren wollen. statt. Die Ortsgemeinde kann dies in diesem Umfang nicht leisten und Thema: Übung nach Ansage bedankt sich schon im Voraus für die geleistete Arbeit. Hierzu sind auch unsere Ehrenmitglieder herzlich eingeladen. Ihr Ortsbürgermeister Siegbert Felzer Ortsgemeinden Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Bubenheim sucht ab 01. Juli 2019 oder später für ihre zweigruppige Kindertagesstätte „Zwergenland“ Ortsgemeinde Appenheim zwei Erzieher/innen (w, m, d) in Vollzeit und eine/n Erzieher/in (w, m, d) www.appenheim.de Ortsbürgermeister: Georg Schacht in Teilzeit mit 32,5 Stunden Hauptstraße 28 • 55437 Appenheim, oder alternativ Tel. 0 67 25 / 24 43 • Mobil 01 70 / 78 62 216 • E-Mail: rathaus@appenheim.de Sprechzeiten: donnerstags von 16.30 Uhr - 18.30 Uhr vier Erzieher/innen (w, m, d) in Teilzeit mit 30,00 Stunden wöchentlich, mit 22,00 Stunden wöchentlich und 2 Stellen mit jeweils 29,25 Stunden wöchentlich Alle Stellen werden unbefristet angeboten. Wir bieten Ihnen u. a.: - ein offenes und kollegiales Team, - die Möglichkeit an der pädagogischen Konzeption mitzuwir- ken und die pädagogische Arbeit stets weiterzuentwickeln, - neu gestaltete, moderne Räumlichkeiten, - gruppenübergreifendes Arbeiten, - konstruktive Zusammenarbeit mit dem Träger. Sie sind: - ein/e staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder haben eine andere vergleichbare pädagogische Ausbildung. Sie passen besonders gut zu uns, wenn Sie: - die Fähigkeit haben sich in ein bestehendes Team konstruktiv einzubringen, - die Bereitschaft zum flexiblen Einsatz innerhalb des Dienst- plans voraussetzen, - sich eigenständig und verantwortungsvoll in die Gruppenar- beit einbringen, - empathisch sind, begegnen Kinder wertschätzend auf Augen- höhe, - Erfahrungen im U3 Bereich mitbringen und körperlich belast- bar sind. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst mit den zusätzlich abgeschlossenen Tarifverträgen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Unterlagen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 17.06.2019 an die Ortsge- meinde Bubenheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Siegbert Fel- zer, Hauptstraße 39, 55270 Bubenheim, gerne auch per E-Mail (kontakt@bubenheim.de). Gerne können Sie vorab Informationen bei der Kita-Leitung, Frau Winter, unter der Tel.-Nr. 06130 / 68 40 einholen.
Gau-Algesheim - 15 - Nr. 22/2019 Stadt Ortsgemeinde Gau-Algesheim Ober-Hilbersheim www.gau-algesheim.de www.ober-hilbersheim.de Stadtbürgermeister: Dieter Faust 0DUNWSODW]*DX$OJHVKHLP Ortsbürgermeister: Dr. Heiko Schmuck 7HO)D[(0DLO6WDGW#*DX$OJHVKHLPGH Kegelbahnstraße 13 • 55437 Ober-Hilbersheim • Tel. 0 67 28 / 2 36 6SUHFK]HLWHQGRQQHUVWDJVYRQ8KU8KU Fax 0 67 28 / 99 28 35 • E-Mail: heiko.schmuck@igs-ingelheim.de 6DPVWDJLP0RQDWYRQ8KU8KU Sprechzeiten: montags von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr Veranstaltungsreihe Stellenausschreibung In der 3gruppigen Kindertagesstätte „Räuberhöhle“ der Ortsge- „Ein Sommer am Ur-Rhein“ 2019 meinde Ober-Hilbersheim wird in Gau-Algesheim ein/e Praktikant/in als Erzieher/in Verantwortlich für die Programmplanung im Auftrag der Stadtver- im Anerkennungsjahr waltung Gau-Algesheim: Dr. Ulrich Maier-Harth ab dem 1. August 2019 Der Ur-Rhein – Seine Entstehung und seine Flussablagerungen - eingestellt. Das Anerkennungsjahr endet am 31. Juli 2020. eine Spurensuche (Vortrag) Termin: 06.06.2019, 19.00 Uhr Wir erwarten u.a.: Ort: 55435 Gau-Algesheim, Schlossgasse 12, Schloss Ardeck, Fest- - aktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Konzeptio- saal nen Flussablagerungen hoch oben auf dem Gau-Algesheimer Kopf - Motivation und Interesse an qualifizierter pädagogischer Geologische Verhältnisse und Auswirkungen auf die Biodiversität Arbeit mit Kindern Geologisch-botanische Wanderung auf dem geoökologischen - Offenheit für Fragen und Bedürfnisse der Eltern und Kinder Lehrpfad Gau-Algesheim - eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten Termin: Samstag, 15.06.2019, 14.00 Uhr - Bereitschaft zum zeitlich flexiblen Einsatz innerhalb des Treffpunkt und Endpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Kreuzung Berg- Dienstplanes straße/Im Hasensprung - Teamfähigkeit Der Ur-Rhein auf dem Jakobsberg/Laurenziberg und die Entwick- Wir bieten u.a.: lung des Rheins bis heute - 65 „kleine und große Räuber“ Geologisch-erdgeschichtliche Wanderung - eine professionelle Begleitung durch das Anerkennungsjahr Termin: Sonntag 30.06.2019, 14.00 Uhr mit qualifizierter und erfahrener Praxisanleitung Treffpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Parkplatz an der Kreuzung Im Hip- - Unterstützung Ihrer Facharbeit pel/Am Breiten Weg (Fahrradweg in Richtung Appenheim) - ein pädagogisch fundiertes Konzept Panoramatour mit dem E-Bike auf den Spuren des Ur-Rheins - ein von Kollegialität und Wertschätzung geprägtes, familiäres Mit dem E-Bike zu Ur-Rheinablagerungen und Aussichtspunkten Arbeitsumfeld im westlichen Rheinhessen - Teilnahme an internen Fort-/Weiterbildungen Termin: Samstag 13.07.2019, 11.00 Uhr Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Prakti- Treffpunkt und Endpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Graulturm am kantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) mit den Festplatz (Auf der Bleiche) zusätzlich abgeschlossenen Bestimmungen. Bewerbungen mit Wir sind dann mal walken auf dem Gau-Algesheimer Kopf den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulzeugnisse, zusätzliche Walking-Tour auf dem Geoökologischen Lehrpfad Gau-Algesheim Qualifikationen) richten Sie bitte bis spätestens 17. Juni 2019 an die: zu den Ufern des Ur-Rheins/Ur-Mains Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Dr. Heiko Schmuck, Rathaus, Termin: Samstag, 31.8.2019, 11.00 Uhr Kegelbahnstraße 13, 55437 Ober-Hilbersheim. Treffpunkt und Endpunkt: 55435 Gau-Algesheim, Kreuzung Im Ban- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kita-Leitung, Frau Stauer, gert/Im Hippel 39 Tel. 06728 / 4 62 oder per Email an: kiga-oh@gmx.de Entwurf vom 08.02.2019 Datenschutz geht uns alle an ... Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden Themen: • Datenschutz im Verein nach der DSGVO • Datenschutzrichtlinie • Auftragsverarbeitung • Was dürfen wir denn mit den Daten underer Mitglieder machen? • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung? Herausgeber: Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim 55435 Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 Impressum Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: Erscheinungsweise: wöchentlich amtlicher Teil: Benno Neuhaus, Bürgermeister Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle nichtamtlicher Teil: Christian Fürst Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Gau-Algesheim - 16 - Nr. 22/2019 Ortsgemeinde Stellenausschreibung Ockenheim Für unsere 5-gruppige Kindertagesstätte „Lummerland“ suchen wir ab dem 12. August 2019 eine www.ockenheim.de Ortsbürgermeister: Arnold Müller Reinigungskraft (m/w) in Teilzeit %DKQKRIVWUDH2FNHQKHLP 7HO)D[ mit einer Arbeitszeit von 33,00 Wochenstunden. Eine Befristung %URLQIR#RFNHQKHLPGH%UJHUPHLVWHUEXHUJHUPHLVWHU#RFNHQKHLPGH ist zunächst bis zum 31. Juli 2020 vorgesehen. Eine anschließende 6SUHFK]HLWHQGRQQHUVWDJVYRQ8KU8KU Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird angestrebt. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch mit geteilten Stundenkontingent mit zwei Reinigungskräften möglich, ent- Stellenausschreibung sprechende Bewerbungen unter Angabe der möglichen Stunden- Die Ortsgemeinde Ockenheim sucht zum nächstmöglichen zahl sind willkommen. Zeitpunkt Die Reinigungsarbeiten sind werktäglich nach Schließung der Kin- dertagesstätte zu erledigen. eine freundliche und zuverlässige Reinigungskraft (m/w/d) Zu Ihren Aufgaben zählen: auf geringfügiger Basis. - Reinigung von Gruppen- und Wirtschaftsräumen, Sozialraum, Es handelt sich um eine Krankheitsvertretungsstelle, die bis zu der Sanitärbereiche, Treppenhäuser und Flure sowie des Ein- einem Zeitraum von 6 Monaten zu besetzen ist. Die Arbeitszeit gangsbereiches der Kita entsprechend des Putzplanes. beträgt 9,0 Stunden pro Woche und kann auf 2 - 3 Arbeitstage - Selbständige Planung und Umsetzung der Reinigung der Ein- variabel aufgeteilt werden. richtung nach Absprache mit der Leitung unter Umsetzung Das Arbeitsverhältnis sowie die Eingruppierung richten sich nach des Reinigungs- und Hygieneplanes sowie die entsprechende den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst Dokumentation. (TVöD). Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 1 TVöD. Interes- - Tägliche fachgerechte ökologische Mülltrennung und Entsor- sierte Bewerber/innen richten ihre Bewerbung bis spätestens 2. gung. Juni 2019 an die: - Jährliche Ausführung der Grundreinigung Ortsgemeinde Ockenheim, - Werterhaltung der Ausstattung der Einrichtung unter Beach- z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Arnold Müller, tung besonderer Pflegevorschriften für pädagogische Einrich- Bahnhofstraße 12, 55437 Ockenheim tungsgegenstände und Möbel. - Umweltschonender und sorgsamer Umgang mit Materialien. - Information der Leitung über notwendige Einkäufe im Hygi- Stellenausschreibung ene- und Reinigungsbereich. Die Kindertagesstätte „Auf der Blumenwiese“ der Ortsge- - Meldung von Schäden an die Leitung und ggfs. deren Besei- meinde Ockenheim bietet ab dem 1. August 2019 die Möglichkeit tigung. für ein Sie verfügen über Grundkenntnisse im Bereich Reinigung und Erfahrungen mit Reinigungsmitteln. Darüber hinaus setzen wir Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, ein gepflegtes Erscheinungsbild an. In der 4-gruppigen Einrichtung werden Kinder im Alter von 1 bis 6 und vor allem die Freude an der Arbeit in einer Kindertagesstätte Jahren in zwei kleinen altersgemischten Gruppen (1-3 Jahre) und voraus. in zwei Regelgruppen (3-6 Jahre) betreut Wir bieten Ihnen Die Aufgabe besteht in der Unterstützung des Personals bei der - Bezahlung nach TVöD Entgeltgruppe 1 mit einer attraktiven Kinderbetreuung. betrieblichen Altersvorsorge Bewerber/innen müssen zwischen 17 und 26 Jahre alt sein, die Schulpflicht erfüllt haben sowie Engagement, Spaß an der Team- - ein offenes und kollegiales Team arbeit und Lernbereitschaft zeigen. Nähere Informationen können Sind Sie neugierig auf uns geworden? Dann freuen wir uns, Sie unter der Tel. 06725 / 6467 bei der Kita-Leitung der neuen Kita Sie kennenzulernen. Bei Fragen können Sie sich gerne vorab „Auf der Blumenwiese“ - Frau Kaczmarski - erfragen. an die Kita-Leitung Frau Hofstetter unter der Telefonnummer Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis 06130 / 1780 wenden. spätestens 16. Juni 2019 an die: Ihre Bewerbungsunterlagen mit Angabe der möglichen Stunden- Ortsgemeinde Ockenheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Arnold Müller, anzahl (Lebenslauf, Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, zusätzli- Bahnhofstraße 12, 55437 Ockenheim. che Qualifikationen) senden Sie bitte bis zum 10. Juni 2019 an die: Ortsgemeinde Schwabenheim, Ortsgemeinde z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Hans-Peter Merz, Schwabenheim Mainzer Str. 1, 55270 Schwabenheim. www.schwabenheim.de Ortsbürgermeister: Peter Merz 0DLQ]HU6WUDH6FKZDEHQKHLP Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) 7HO)D[(0DLOUDWKDXV#VFKZDEHQKHLPGH 6SUHFK]HLWHQGLHQVWDJVYRQ8KUXQG Die 5-gruppige Kindertagesstätte „Lummerland“ der Ortsgemeinde GRQQHUVWDJVYRQ8KU8KU Schwabenheim bietet ab dem 1. August 2019 ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ an. Die Aufgabe besteht in der Unterstützung des Stromzähler Personals bei der Kinderbetreuung in einer Gruppe mit kleineren Kindern und Kindern bis zu 6 Jahren. Ablesung der Stromzähler Bewerber/innen müssen zwischen 16 und 26 Jahre alt sein, die Im Auftrag der EWR Netz GmbH werden im Juni in Schwabenheim die Schulpflicht erfüllt haben sowie Engagement, Spaß an der Team- Stromzähler abgelesen. arbeit und Lernbereitschaft zeigen. Nähere Informationen können Bei Fragen sind die EWR-Mitarbeiter unter 06241-848-630 gerne für Sie unter der Tel. 06130 / 17 80 bei der Kita-Leitung Frau Hofstet- Sie da. Als Ihr Energienetzbetreiber ist die EWR Netz GmbH zuständig für die ter erfragen. Ablesung Ihrer Zähler – unabhängig davon, von welchem Energieliefe- Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis rant Sie Ihre Energie beziehen. spätestens 16. Juni 2019 an die: Bitte unterstützen Sie deshalb die EWR-Mitarbeiter und ermöglichen Ortsgemeinde Schwabenheim, Sie den problemlosen Zugang zum Zähler. Um die berufstätigen Kun- z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Hans-Peter Merz, den anzutreffen, wird auch in den frühen Abendstunden sowie am Mainzer Str. 1, 55270 Schwabenheim. Wochenende abgelesen.
Sie können auch lesen