ENDLICH ANERKENNUNG! JETZT QUALITÄT NACHHALTIG SICHERN - DIGITALE BDB-JAHRESTAGUNG AM 22. UND 23. APRIL 2021
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Digitale BdB-Jahrestagung am 22. und 23. April 2021 Endlic h A n e r k e n n u n g ! Jetzt Qualität nachhaltig sichern. digitales Tagungsheft
digitale BdB-Jahrestagung 2021 Informationen zur digitalen BdB-Jahrestagung Teilnahmepreise Inhalt Regulärer Teilnahmepreis 169 Euro Jahrestagung Preis für BdB-Mitglieder* 119 Euro BdB-Neumitglieder (40 % Rabatt auf den Preis für Mitglieder**) 70 Euro ■ Tagungsprogramm.................................... 3 *Als BdB-Mitglied erhalten Sie bei der Anmeldung automatisch den Mitglieder-Rabatt. Geben Sie dazu bitte die E-Mail- ■ Arbeitsgruppen......................................... 5 Adresse an, die Sie als Hauptkontakt bei uns hinterlegt haben. ■ Foren....................................................... 12 **Neu-Mitglieder haben von uns einen Gutschein für die Jahrestagung erhalten. Der Rabatt wird bei der Anmeldung automatisch berücksichtigt. ■ Referent*innen........................................ 14 ■ Rahmenprogramm.................................. 15 Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen Die Möglichkeit sowie weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf www.bdb-jahrestagung.de. Anmeldeschluss ist der 15. April 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Änderungen in Ihren Anmeldedaten jederzeit persönlich vornehmen sowie auch die Tagung kostenfrei stornieren. Zur Teilnahme an der digitalen BdB-Jahrestagung benötigen Sie grundsätzlich einen stabilen Inter- net-Anschluss (optimal LAN-Verbindung) sowie ein geeignetes Endgerät (PC, Laptop, Tablet). Sie erhalten von Seiten des BdB e.V. rechtzeitig vor der Veranstaltung einen „Leitfaden zur Teilnahme an dieser Online-Veranstaltung“ mit detaillierten technischen Informationen und Anleitungen. Login in die Veranstaltung Der Login auf die Tagungsplattform ist ab Donnerstag, den 22. April, 08:00 Uhr möglich und erfolgt mittels Angabe Ihres Namens sowie eines individuellen Passwortes, das wir Ih- nen nach Anmeldeschluss rechtzeitig per E-Mail zusenden werden. Mit derselben E-Mail erhalten Sie zusätzlich einen Leitfaden mit Informationen zum Login sowie zur Nutzung der Tagungsplattform mit all ihren Möglichkeiten und Besonderheiten. Die digitale Jahrestagung auf einen Blick ■ Bequeme und unkomplizierte Teilnahme von Zuhause, aus dem Büro oder wo immer Sie wollen. ■ Attraktives fachliches Programm: Zwei Vorträge, vier Fachforen zur Auswahl, eine politi- sche Podiumsdiskussion und eine Fachdiskussion sowie 14 berufspraktische Arbeitsgruppen an zwei Tagen. Sie können erstmals zwei Arbeitsgruppen besuchen (Stream über Zoom). ■ Als Keynote-Speaker spricht Henning Scherf (Bürgermeister a.D. der Freien Hansestadt Bremen) zum Thema: „Soziale Gesellschaft im Wandel – Herausforderung für die rechtli- che Betreuung?“ ■ Zugriff auf alle Aufzeichnungen und Dokumentationen nach der Tagung ■ Wir senden einige Programmpunkte live aus dem Studio. Einen Einblick, was dahinter steckt, erhalten Sie im Video auf www.bdb-jahrestagung.de. ■ Abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Tagungsständen unserer Kooperationspart- ner und weiteren Angeboten ■ Netzwerken mit Berufskolleg*innen über interaktives Tool. Mehr darüber verraten wir auf Seite 15 ■ Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder ■ BdB-Jahrbuch 2021 per Post sowie eine kleine Überraschung im Vorfeld Impressum Herausgeber: Service Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an: E-Mail: service@bdb-ev.de Verantwortlich für den Inhalt: Tel. 0 40 / 38 62 903-0 Dr. Harald Freter Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr, Redaktion: Dienstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr Judith Grabe-Scholl, Ina Hellmers Bei Fragen zum Login und weiteren technischen Fragen Layout: Am 22. und 23. April je ab 8 Uhr und bis 18 Uhr stehen Ihnen folgende Kontaktmöglich- mediamor, Cuxhaven keiten für Fragen zur Verfügung: E-Mail: support.esplanade@pool.de Fotos: Support-Telefon-Hotline: 0 25 72 / 920 276 Martin Fromme, Pelle Wiedling, Charles Yunck 2
digitale BdB-Jahrestagung 2021 Digitale Jahrestagung des BdB e.V. vom 22. bis 23. April 2021 Endlich Anerkennung! Jetzt Qualität nachhaltig sichern. Donnerstag, 22. April 2021 TAGUNGSPROGRAMM 08:00 Öffnung der Tagungsplattform 09:00 Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder 10:30 Pause 11:00 Tagungseröffnung und offizielle Begrüßung Thorsten Becker Grußwort Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, SPD 11:30 Vortrag Soziale Gesellschaft im Wandel – Herausforderung für die rechtliche Betreuung? Dr. Henning Scherf (Bürgermeister a.D. der Freien Hansestadt Bremen) 12:15 Diskussion, Fragen und Anmerkungen zum Vortrag Moderation: Anne Heitmann 12:30 Pause (mit Rahmenangeboten zum Austausch und Vernetzung + digitale Ausstellung) 13:25 Anmoderation und Hinweise zu den Arbeitsgruppen 13:30 Arbeitsgruppen Runde 1 AG 1: Aufgabe der Betreuung: Unterstützte Entscheidungsfindung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes Rainer Sobota, Achim Rhein AG 2: Wunschbefolgung in der rechtlichen Betreuung im Rahmen der neuen Gesetzgebung Kay Lütgens, Dirk Brakenhoff AG 3: Gespräche in der rechtlichen Betreuung: Kommunikative Ansatzpunkte zur Selbstbestimmung der Klient*innen Dr. Ina Pick, Anette Fey AG 4: Chancen und Risiken der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts für Betreuungsvereine Martin Kristen, Carola Friedrichs-Heise AG 5: Todesfälle und erbrechtliche Fragen in der Betreuungspraxis. Wie kann das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen dabei gewahrt werden? Uwe Harm, Frank Bergmann, Stephan Könicke AG 6: Ambulante Zwangsbehandlung – unabweisbares Verbot oder Bedürfnis aus der Praxis heraus? Matthias Rosemann, Ulrich Engelfried AG 7: Handlungsmöglichkeiten bei der Betreuung von Klient*innen in desorganisierten Wohnsituationen Johanna Wessels, Klaus Fournell 15:00 Pause (mit Rahmenangeboten zum Austausch und Vernetzung + digitale Ausstellung) 15:30 Fachdiskussion: Nach der Anerkennung des Berufs: Qualität weiter ausbauen und Zulassungskriterien festlegen Dr. Henning Scherf, Monika Paulat, Annette Schnellenbach, Horst Deinert, Jurand Daszkowski, Thorsten Becker; Moderation: Anne Heitmann 17:00 Abschluss 1. Tag: Ausklang mit Rahmenangeboten zum Austausch und Vernetzung bis 19 Uhr 3
digitale BdB-Jahrestagung 2021 Freitag, Freitag, 23. April 23.2021 April 2021 TAGUNGSPROGRAMM ÖffnungÖffnung 08:00 08:00 der Tagungsplattform der Tagungsplattform Begrüßung 09:30 09:30 Begrüßung und Rückblick und Rückblick Tag 1 Tag 1 09:45 09:45 Endlich Endlich Vortrag: Vortrag: Anerkennung! Anerkennung! Jetzt Qualität Jetzt Qualität nachhaltig nachhaltig sichern.sichern. ThorstenThorsten Becker (Vorsitzender Becker (Vorsitzender des BdB des e.V.)BdB im Interview e.V.) im Interview mit Annemit Heitmann Anne Heitmann (anschließend: (anschließend: Diskussion, Diskussion, Fragen und Fragen Anmerkungen) und Anmerkungen) 10:45 10:45 Pause (mit Pause Rahmenangeboten (mit Rahmenangeboten zum Austausch zum Austausch und Vernetzung und Vernetzung + digitale + Ausstellung) digitale Ausstellung) 11:10 11:10 Anmoderation Anmoderation und Hinweise und Hinweise zu den Foren zu den Foren Foren Foren 11:15 11:15 Forum A:Forum EndlichA: Anerkennung! Endlich Anerkennung! Jetzt Qualität Jetzt Qualität nachhaltignachhaltig sichern. sichern. Dr. Thorsten Dr. Thorsten Stoy, Annette Stoy, Annette Schnellenbach, Schnellenbach, Dr. Jörg Grotkopp, Dr. Jörg Grotkopp, ThorstenThorsten Becker Becker Moderation: Moderation: Dr. Harald Dr.Freter Harald Freter Forum B:Forum Betreuungsvereine B: Betreuungsvereine im Wandel? im Wandel? Lydia Hajasch, Lydia Hajasch, Uwe Brucker, Uwe Dr. Brucker, Philipp Dr.Kersting, Philipp Kersting, Hennes Göers Hennes Göers Moderation: Moderation: Andrea Schwin-Haumesser Andrea Schwin-Haumesser Forum C:Forum Betreuer, C: Betreuer, Behörden Behörden und Gerichte und Gerichte vor neuenvorHerausforderungen neuen Herausforderungen Dr. Irene Dr. Vorholz, Irene Vorholz, Anja Mlosch, Anja Sabine Mlosch,Normann-Scheerer, Sabine Normann-Scheerer, Achim Rhein, AchimJochen Rhein,Halbreiter Jochen Halbreiter Moderation: Moderation: Anja Pfeifer Anja Pfeifer Forum D:Forum Dem D: Beruf Dem einBeruf Gesicht ein Gesicht geben: Berufsbild geben: Berufsbild und Berufsidentität und Berufsidentität Prof. Dr. Reiner Prof. Dr.Adler, ReinerHolger Adler,Marx, Holger Jurand Marx,Daszkowski, Jurand Daszkowski, Ulrich Engelfried, Ulrich Engelfried, Rainer Sobota Rainer Sobota Moderation: Moderation: Heike Looser Heike Looser 12:45 12:45 Pause (mit Pause Rahmenangeboten (mit Rahmenangeboten zum Austausch zum Austausch und Vernetzung und Vernetzung + digitale + Ausstellung) digitale Ausstellung) 13:40 13:40 Anmoderation Anmoderation und Hinweise und Hinweise zu den Arbeitsgruppen zu den Arbeitsgruppen Arbeitsgruppen 13:45 13:45 Arbeitsgruppen Runde 2Runde 2 AG 8: Aufenthaltsbestimmung: AG 8: Aufenthaltsbestimmung: Der sensible Der sensible UmgangUmgang mit der Freiheit mit der Freiheit der Klient*innen der Klient*innen Susanne Susanne Weber-Käßer, Weber-Käßer, Anja Pfeifer Anja Pfeifer AG 9: Deeskalierende AG 9: Deeskalierende Strategien Strategien bei schwierigen bei schwierigen Gesprächen Gesprächen und Situationen und Situationen im Betreuungsalltag im Betreuungsalltag Sabine Waldow, Sabine Waldow, Fred Rehberg Fred Rehberg AG 10: Rechtliche AG 10: Rechtliche Betreuung Betreuung in der psychiatrischen in der psychiatrischen Behandlung: Behandlung: UmgangUmgang mit Psychopharmaka mit Psychopharmaka Prof. Dr. Prof. med. Dr. Wolfgang med. Wolfgang Schwarzer,Schwarzer, Heike Looser Heike Looser AG 11: Stärkung AG 11: Stärkung der Selbstbestimmung der Selbstbestimmung im Rahmen im Rahmen des Aufgabenkreises des Aufgabenkreises der Vermögenssorge der Vermögenssorge in der rechtlichen in der rechtlichen BetreuungBetreuung Caroline Caroline Kortekaas,Kortekaas, Michael Heßler Michael Heßler AG 12: Arbeitsteilung AG 12: Arbeitsteilung im Betreuungsbüro: im Betreuungsbüro: Delegation, Delegation, Mitarbeiterführung Mitarbeiterführung und Anleitung und Anleitung von Sachbearbeitung von Sachbearbeitung im Betreuungsbüro im Betreuungsbüro und Betreuungsverein und Betreuungsverein EberhardEberhard Kühn, Mandy Kühn,Catic, Mandy Martin Catic,Bischof Martin Bischof AG 13: Rechtliche AG 13: Rechtliche Betreuung Betreuung bei stationärer bei stationärer Pflege –Pflege Verantwortung, – Verantwortung, Rolle, Aufgaben Rolle, Aufgaben und Kooperation und Kooperation mit ArztmitundArzt Pflegenden und Pflegenden Prof. Konrad Prof.Stolz, Konrad Hennes Stolz, Göers Hennes Göers AG 14: Selbstbestimmung AG 14: Selbstbestimmungam Lebensende: am Lebensende: Unterstützung Unterstützung im Sterbeprozess im Sterbeprozess im Rahmen im Rahmen der rechtlichen der rechtlichen Betreuung Betreuung Prof. Dr. Prof. Jens Prütting, Dr. Jens Prütting, Andrea Schwin-Haumesser Andrea Schwin-Haumesser 15:15 15:15 Pause (mit Pause Rahmenangeboten (mit Rahmenangeboten zum Austausch zum Austausch und Vernetzung und Vernetzung + digitale + Ausstellung) digitale Ausstellung) Politische 15:45 15:45 Politische Podiumsdiskussion Podiumsdiskussion Politische Politische Perspektiven Perspektiven für ein Zulassungsverfahren für ein Zulassungsverfahren in der rechtlichen in der rechtlichen BetreuungBetreuung Paul Lehrieder Paul Lehrieder (CDU/CSU) (CDU/CSU) (angefragt), (angefragt), MechthildMechthild Rawert (SPD), RawertFriedrich (SPD), Friedrich Straetmanns Straetmanns (Die Linke), (Die Linke), Katja Keul Katja (Bündnis Keul (Bündnis 90/Die Grünen), 90/Die Grünen), ThorstenThorsten Becker Becker Moderation: Moderation: Anne Heitmann Anne Heitmann 17:00 17:00 Verabschiedung Verabschiedung und Endeund desEnde inhaltlichen des inhaltlichen Teils der Teils Tagung der Tagung AusklangAusklang mit Rahmenangeboten mit Rahmenangeboten zum Austausch zum Austausch bis 19 Uhrbis 19 Uhr 4
digitale BdB-Jahrestagung 2021 Exposés zur Jahrestagung AG 1 Aufgabe der Betreuung: Rainer Sobota, Achim Rhein Unterstützte Entscheidungsfindung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes Die Unterstützte Entscheidungsfindung ist in aller Munde und kaum Bewilligungsverfahren, der Teilhabe- und Gesamtplanung, erhebli- jemand kann sagen, was das tatsächlich ist. 2014 hat der nach Art. che Unterstützungsbedarfe bei den Menschen entstehen, die einen 34 UN-BRK gebildete Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Betreuungsbedarf haben. Die personenzentrierte Bedarfserhebung Behinderungen („General Comment Art. 12, Committee on the rights und Leistungsbewilligung genauso wie die personenzentrierte Leis- of persons with disabilities“) genauere Anforderungen an die Unter- tungserbringung stellen erhebliche Anforderungen an die Fähigkei- stützung zur Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit beschrie- ten zur Selbstsorge und Selbstverantwortung. ben. Derzeit ist die rechtliche Betreuung das einzige offizielle staat- In der Arbeitsgruppe soll vor allem ein Austausch darüber statt- liche Instrument, diesen Unterstützungsanspruch sicherzustellen. finden, wie Berufsbetreuer*innen diesen Anforderungen nachkom- Die weitere Einführung und Umsetzung des BTHG hat gezeigt, dass men können. zur Umsetzung der Ziele dieses Gesetzes vor allem im Antrags- und AG 2 Wunschbefolgung in der rechtlichen Kay Lütgens, Dirk Brakenhoff Betreuung im Rahmen der neuen Gesetzgebung Die Reform des Betreuungsrechts wird etliche Veränderungen mit geln für die Vermögenssorge? Und wie verhält es sich mit der bis- sich bringen, u.a. soll der Beachtung der Wünsche der Klient*innen herigen Vorgabe des BGH, dass Wünsche nicht zu befolgen sind, ein viel stärkeres Gewicht zukommen. Aber was bedeutet das genau? wenn sie auf einer krankheitsbedingten Fehleinschätzung beruhen? Darf ein Betreuer auch ein sich selbst schädigendes Verhalten eines In dieser AG sollen erste Einschätzungen und Handlungsempfeh- Klienten oder einer Klientin unterstützen oder muss er das sogar? lungen zu diesen Fragen entwickelt werden. Gibt es dafür eine Grenze? Welche Bedeutung haben die neuen Re- 5
digitale BdB-Jahrestagung 2021 AG 3 Gespräche in der rechtlichen Betreuung: Dr. Ina Pick, Anette Fey Kommunikative Ansatzpunkte zur Selbstbestimmung der Klient*innen Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird Worauf kann man in Gesprächen mit Klient*innen besonders ach- die Selbstbestimmung der Klient*innen in der rechtlichen Betreu- ten, wenn man Selbstbestimmung fördern möchte? Und umgekehrt: ung gestärkt. Das zentrale Ziel der Reform ist es, „innerhalb der Was kann hinderlich für die Selbstbestimmung sein? rechtlichen Betreuung eine konsequent an der Verwirklichung des Diese und weitere verwandten Fragen werden wir in unserer AG Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen orientierte Anwendungs- mit den Teilnehmer*innen diskutieren. Grundlage dazu bilden erste praxis zu gestalten, die den Betroffenen im Wege der Unterstützung Ergebnisse aus aktueller gesprächsanalytischer Forschung, die in zur Ausübung seiner rechtlichen Handlungsfähigkeit befähigt.“1 einem Input vorgestellt werden.2 In dieser Forschung werden erst- Für rechtliche Betreuer*innen bedeutet dies nach §1821 BGB-E mals die Gespräche selbst untersucht, die in der rechtlichen Betreu- u.a., ihre Klient*innen dabei zu unterstützen, ihre Angelegenhei- ung stattfinden. Diese Gespräche wurden für die Forschung mittels ten selbst zu besorgen. Dies setzt voraus, dass Betreuer*innen Audioaufnahmen erhoben und analysiert. Anhand der Aufnahmen dazu die Wünsche ihrer Klient*innen feststellen. Um die Wünsche lässt sich nachzeichnen, wie Entscheidungsprozesse von rechtli- zu ermitteln und die damit zusammenhängenden Entscheidungen chen Betreuer*innen und ihren Klient*innen gemeinsam kommu- zu treffen, ist das Gespräch mit Klient*innen das zentrale Element nikativ hergestellt werden und wo dabei Ansatzpunkte für Selbst- rechtlicher Betreuung. bestimmung liegen. Daher widmet sich unsere Arbeitsgruppe dem Gespräch zwischen Die Arbeitsgruppe lässt viel Raum für den Austausch und die Dis- rechtlichen Betreuer*innen und deren Klient*innen. Wir werden in kussion auch eigener Erfahrungen zur Kommunikation in der recht- der Arbeitsgruppe die folgenden Fragen aufwerfen und gemein- lichen Betreuung. sam diskutieren: Wie kann man die Wünsche der Klient*innen kommunikativ fest- Hinweis: In Ergänzung zu dieser AG empfiehlt sich die AG 11 „Stär- stellen? kung der Selbstbestimmung im Rahmen des Aufgabenkreises der Wie kann man einen kommunikativen Entscheidungsprozess so ge- Vermögenssorge in der rechtlichen Betreuung“ (Leitung: Caroline stalten, dass die Wünsche der Klient*innen verwirklicht werden? Kortekaas und Michael Heßler) am Freitag, 23. April. 2 Pick 2019, Kommunikation in der rechtlichen Betreuung: Ansatzpunkte für Selbstbestimmung beim unterstützten Entscheiden in der rechtlichen Be- 1 Referentenentwurf, S. 2 treuung, Teile 1-3, BtPrax 4,5,6 AG 4 Chancen und Risiken der Reform des Martin Kristen, Carola Friedrichs-Heise Vormundschafts- und Betreuungsrechts für Betreuungsvereine Die geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Abschließend wird auch die Finanzierbarkeit der Mehrarbeit, die geht gerade für die Betreuungsvereine mit diversen Veränderun- auf die Betreuungsvereine zukommt, thematisiert: Wie ist die Arbeit gen einher. personell und finanziell zu leisten und welche Rahmenbedingungen Sowohl hinsichtlich der Führung von Betreuungen als auch in der müssen zur Umsetzung geschaffen werden? Wie kann der Mehr- Wahrnehmung der Querschnittsarbeit kommen durch neue Aufga- aufwand im Rahmen der Führung von Betreuungen ausgeglichen ben große Herausforderungen auf die Vereine zu. werden, zumal nicht von einer zeitnahen Vergütungserhöhung aus- Die angestrebten Veränderungen stärken zum einen die Klient*in- gegangen werden kann? nen in der Wahrnehmung ihrer Rechte als auch die Vereine in der Wahrnehmung ihrer Querschnittsarbeit, bringen aber auch erheb- Auch hierüber wollen wir mit Ihnen sprechen. liche Mehrarbeit für die Betreuungsvereine mit sich. In dieser AG sollen daher zunächst die wesentlichen Einzelheiten Mit Ihren Inhalten bietet die AG eine gute Grundlage für die Teil- zu den genannten Neuerungen vorgestellt und anschließend auch nahme an Forum B der Tagung. auf die sich für die Betreuungsvereine daraus ergebenden Frage- stellungen eingegangen werden. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion mit Ihnen/Euch!! 6
digitale BdB-Jahrestagung 2021 AG 5 Todesfälle und erbrechtliche Fragen in der Uwe Harm, Betreuungspraxis. Frank Bergmann Wie kann das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen dabei Moderation: Stephan Könicke gewahrt werden? Uwe Harm mit dem Unterthema: Ein Todesfall in der Verwandt- Ein weiteres Thema ist für Berufsbetreuer*innen immer wieder An- schaft und auf einmal ist Nachlass zu verwalten. lass, sich z. B. auch mit den Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge zu beschäftigen. Wenn die Betreuung durch Tod endet, stehen ab- Frank Bergmann mit dem Unterthema: Der Klient stirbt. Was schließende Aufgaben an und die Übergabe des Vermögens an die ist zu tun? Wer sind die Erben? Erben. Wie kann, wenn es kein eindeutiges Testament gibt und die Erben keinen Erbschein beantragen, festgestellt werden, wer Erbe Todesfälle und Erbrecht sind in der Betreuungspraxis immer beson- geworden ist? Ist das Selbstbestimmungsrecht des verstorbenen dere Vorgänge, die hohe Aufmerksamkeit und Fachlichkeit erfordern. Klienten jetzt noch ein Thema? Für die betreute Person können sich je nach erbrechtlicher Stellung ganz unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben. In der Arbeits- Ablauf: gruppe soll der Schwerpunkt dabei auf die Besonderheit einer Erben- ■ Begrüßung durch den Moderator gemeinschaft gelegt werden, wenn also die betreute Person Miterbe ■ Uwe Harm Vortrag mit Power-Point ca. 20 Min. neben anderen Erben geworden ist. Welche Rechte und Pflichten ■ Diskussion dazu ca. 20 Min. ergeben sich dann in der Verwaltung des Nachlasses, den anderen ■ Kleine Pause Miterben gegenüber und wie kann dabei auch das Selbstbestim- ■ Frank Bergmann Vortrag ca. 20 Min. mungsrecht durch entsprechende Unterstützung gewahrt werden? ■ Diskussion dazu ca. 20 Min. AG 6 Ambulante Zwangsbehandlung – unab- Matthias Rosemann, Ulrich Engelfried weisbares Verbot oder Bedürfnis aus der Praxis heraus? Zwangsbehandlung ambulant? Das gilt als „abgefrühstücktes“ Ein an Demenz Erkrankter war in der Vergangenheit im Kranken- Thema. Der Gesetzgeber hat bei den Reformen und Neufassungen haus gegen seinen Willen behandelt worden, wobei der Kranken- der letzten Jahre deutlich gemacht, dass er die ambulante Zwangs- hausaufenthalt für ihn sehr belastend war. Mit der für ihn eingeleg- behandlung nicht möchte. ten Verfassungsbeschwerde sollte das BVerfG feststellen, dass der Es handelt sich dabei um eine Fragestellung, die „alle Jahre wie- Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt sei, weil die notwen- der“ auf die Tagesordnung kommt, ohne dass sich etwas bewegt. dige Behandlung in der vertrauten Umgebung nicht möglich sei. Ist das wirklich so? Hat diese Diskussion etwas mit der Praxis be- Besonders heikel war in dem Fall noch, dass eine verdeckte Medi- treuerischen Handelns und mit vorgefundener real existierender kamentengabe beabsichtigt war. Problematik zu tun? Der Betreuungsgerichtstag e.V. war in dem Verfahren beteiligt und In jedem Fall lohnt sich ein Blick auf das Thema, denn es wird im- hat gegen die ambulante Zwangsbehandlung erneut Stellung be- mer wieder in der einen oder anderen Weise auf die Tagesordnung zogen (siehe hierzu die Stellungnahme des BGT e.V.1)Die Gründe gebracht. Eine Gelegenheit, im „Realitäts-Check“ einmal zu schauen, für die Ablehnung sind bekannt und auch in der Stellungnahme ob es denn tatsächlich als „milderes Mittel“ gegen Unterbringun- des BGT zitiert. Zwangsmaßnahmen sollen auf ein unvermeidbares gen, insbesondere gegen häufige Unterbringungen von „Drehtür- Mindestmaß reduziert werden. Zum anderen geht man davon aus, Patient*innen“ gebraucht wird. Die „Bedürfnisse der Praxis“ sind dass der vollstationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus die um- ja ein häufiges Argument für beabsichtigte Rechtsänderungen. In fassenden rechtlichen Prüfungsvoraussetzungen garantieren kann diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Frage nach „Grauzo- und Vorsorge, Versorgung und Nachbehandlung entsprechend si- nen“ und Grenzsituationen spannend und last but not least wieder chergestellt sind. Die ambulante Behandlung bringt diese Sicher- einmal die Frage nach Alternativen zum Zwang zu stellen. Wie sieht heit nicht, so die Vorstellung des Gesetzgebers, auf die sich der BGT es gerade bei dieser Problematik mit Chancen und Möglichkeiten e.V. ausdrücklich bezieht. Ein immer wieder diskutierter Fall ist die einer intensiven „Kontrakt-Arbeit“ aus? Zuführung zur Depotspritze. Die Argumentation, dass eine solche Eine Rechtsänderung schien denkbar, teils erhofft, teils befürchtet: wiederkehrende Zuführung doch weniger einschneidend sei als eine Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde eine Verfassungsbe- Unterbringung, hat keinen positiven Widerhall in Gesetzgebung bzw. schwerde verhandelt, die sich dann aber wegen des Todes des Be- höchstrichterliche Rechtsprechung gefunden. troffenen und Beschwerdeführers erledigt hat. Das Ziel der Verfas- sungsbeschwerde war, ambulante Zwangsbehandlung unter dem 1 Stellungnahme siehe unter https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Medien- datenbank/Stellungnahmen/2018-2020/190710_Stellungnahme_1906a_ Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes zu ermöglichen. BGB_Keine_ambulante_Zwangsbehandlung.pdf (Zugriff: 18.03.2021) 7
digitale BdB-Jahrestagung 2021 Verdeckte Medikamentengabe wird allgemein als Verstoß gegen Dies führt dann zu der Frage, welche Alternativen zur Zwangs- die Menschenwürde und die Selbstbestimmung betrachtet. Inwie- behandlung bestehen und gerade bei solchen Konstellationen in weit ist hier mit einem „natürlichen Willen“ bezüglich eines Einver- Betracht kommen. Welche Rolle spielt der Faktor Zeit? Inwieweit ständnisses umzugehen? sind „Verträge, Abmachungen“ möglich, zielführend oder zumin- In der Arbeitsgruppe sollen Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht dest hilfreich? werden, inwieweit Betreuer*innen in ihrer Praxis schon einmal vor Es wird auch möglich sein, Grauzonen und Grenzbereiche außerhalb der Entscheidung standen, eine Zwangsbehandlung zu veranlassen der Stationären Behandlung zu beleuchten, insbesondere in Kons- und gerichtlich genehmigen zu lassen, ohne dass der betroffene tellationen, in denen nicht nur „Profis“ tätig sind. Klient im Krankenhaus war und eine Behandlung dort ansonsten auch nicht indiziert oder vorteilhaft war. Wir hoffen auf eine spannende Diskussion mit viel Praxisbezug. AG 7 Handlungsmöglichkeiten bei der Betreuung Johanna Wessels, Klaus Fournell von Klient*innen in desorganisierten Wohnsituationen Messie-Syndrom, Wertbeimessungsstörung, Verwahrlosung, hor- ■ Voraussetzungen für die Arbeit mit den Betroffenen und Hand- ten und sammeln… das Phänomen Wohnungsdesorganisation ist lungsmöglichkeiten nicht nur in seiner Begrifflichkeit vielschichtig. Erhalten betroffene ■ Spannungsfeld Betreuung und Desorganisation Personen keine gelingende Unterstützung, spitzen sich meist auch weitere Problemlagen neben der prekären Wohnsituation zu. Dem Die Idee und inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitsgruppe ist im For- Handlungsdruck von Seiten der Vermieter und Behörden steht ein schungsprojekt adele: (Wieder-)Eingliederung alter, desorganisiert Hilfesystem gegenüber, das kaum adäquate Unterstützungsange- lebender Menschen in das Hilfe- und Unterstützungssystem (Pro- bote vorhalten kann und auch Berufsbetreuer/innen oftmals hilf- jektlaufzeit 01.2017-06.2020) an der Hochschule für Angewandte los mit der Komplexität der Problemlagen desorganisiert lebender Wissenschaften Hamburg entstanden. Das dreijährige mit Mitteln Menschen konfrontiert sind. des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geförderte Projekt hat die Lebenslage und die Unterstützungsmöglichkeiten Lernziele: desorganisiert lebender Menschen in Hamburg untersucht. Hier- Die Arbeitsgruppe vermittelt Kenntnisse zum Entstehungshinter- bei hat sich herausgestellt, dass desorganisiert lebende Menschen grund, zum Erscheinungsbild und zu Handlungsmöglichkeiten im auf mehreren Ebenen einem hohen und doppelten Exklusionsrisiko Kontext von Wohnungsdesorganisation. Neben der Vermittlung ausgesetzt sind und zugleich hochkomplexe Hilfebedarfe haben. von Wissen über das Phänomen Wohnungsdesorganisation erler- Die Ergebnisse des Projektes fließen in die Arbeitsgruppe mit ein nen die Teilnehmenden methodische Strategien für die praktische und dienen als Grundlage des Workflows zur Frage, welche Hand- Arbeit mit den betroffenen Personen. lungsmöglichkeiten es im Rahmen der Betreuung von Klient*innen in desorganisierten Wohnsituationen gibt. Themen: ■ Erscheinungsbild und Besonderheiten von Wohnungsdesorga- nisation ■ Erklärungsansätze: Desorganisation als Bewältigungsstrategie und im Kontext von Bindungsstörungen 8
digitale BdB-Jahrestagung 2021 AG 8 Aufenthaltsbestimmung – Der sensible Susanne Weber-Käßer, Anja Pfeifer Umgang mit der Freiheit der Klient*innen Klienten*innen wechseln Ihren Wohnsitz. Manche gewollt, weil sie Betreuer*in aktiv bei der Wohnungssuche helfen? Wie sieht es mit in eine andere Wohnung umziehen oder in eine Heimeinrichtung. der Heimplatzsuche aus? Wer organisiert die Ummeldung beim Ein- Manche ungewollt, weil ihnen fristlos gekündigt wurde und die wohnermeldeamt? Wer übergibt die Wohnung an den Vermieter, Wohnungsräumung durch den Gerichtsvollzieher ansteht oder eine Schönheitsreparaturen, Rückgabe der Schlüssel usw.? Fortführung der bisherigen Wohnform für die Klienten*innen in ho- Viele Maßnahmen von Betreuer*innen, wenn der Wohnsitz entspre- hem Maße gefährlich geworden ist. chender Klienten*innen sich verändert, müssen vom Betreuungsge- Manche ziehen auch gar nicht um, sind aber als Folge ihrer Erkran- richt genehmigt werden, Abschluss von Mietverträgen, Heimverträ- kung sehr verhaltensauffällig, ecken bei Vermieter und Nachbarn gen oder auch die Kündigung von Mietverträgen? an und werden von den Vermietern abgemahnt. Was tun, wenn Der Aufgabenkreis ist auch die Grundlage für die Beantragung von Klient*innen ihre Wohnform nicht ändern möchten, sie sich dadurch Maßnahmen der Unterbringung oder unterbringungsähnlichen aber stark gefährden? Die eigene Wohnung ist verfassungsrechtlich Maßnahmen. besonders geschützt, Art. 13 GG. Die Arbeitsgruppe soll einen Überblick über den Aufgabenkreis Auf- Ein weites Tätigkeitsfeld eröffnet sich und damit viele rechtliche enthaltsbestimmung bieten und sowohl Wissen vermitteln als auch Fragen. Der*die Betreuer*in ist in Sorge um den Erhalt der Woh- Handlungssicherheit geben. nung als Lebensmittelpunkt. Kommt es zur Veränderung, muss die AG 9 Deeskalierende Strategien bei schwie- Sabine Waldow, Fred Rehberg rigen Gesprächen und Situationen im Betreuungsalltag Im Umgang mit den von uns betreuten Menschen stehen wir als Be- Dafür beleuchten wir zum einen die theoretischen Hintergründe für rufsbetreuer*innen nicht selten vor herausfordernden Situationen. das Auftreten solcher Situationen. Zugrunde liegt die Annahme, dass Beispielsweise der Umgang mit psychotischen Menschen, Konflikte aggressives Verhalten niemals einen Selbstzweck darstellt, sondern mit Klient*innen mit impulsiv-aggressivem Verhalten stellen hohe durch subjektive Gründe erklärbar ist. Dabei werden kommunikati- Anforderungen an die professionelle Haltung und Kommunikation. ons- und aggressionstheoretische Ansätze berücksichtigt. Dabei stellen sich Fragen wie: ■ Wie ist das Verhalten meines Klienten einzuordnen? Zum anderen geht es um konkretes Handwerkszeug für diese Si- ■ Wie gehe ich mit Angst vor Übergriffen um? tuationen. Dabei fragen wir nach Gestaltungsspielraum bei ange- ■ Wie vermeide ich eine Eskalation oder sorge für Deeskalation? spannten Begegnungen, nach kommunikationspsychologischen ■ Welche Verhaltensweisen und Techniken sind dafür geeignet? Techniken der Deeskalation. Auch Möglichkeiten des Selbstschut- zes werden diskutiert. Ausgehend von real erlebten Beispielen und Erfahrungen der Teilneh- mer*innen und Referent*innen werden in der Arbeitsgruppe praktisch anwendbare Handlungsmöglichkeiten für den Betreuungsalltag ge- meinsam erarbeitet. Ziel ist ein Zugewinn an Handlungsfähigkeit. 9
digitale BdB-Jahrestagung 2021 AG 10 Rechtliche Betreuung in der Prof. Dr. med. Wolfgang Schwarzer, psychiatrischen Behandlung: Heike Looser Umgang mit Psychopharmaka Psychopharmaka bilden seit Jahrzehnten eine wichtige Säule in der der Gesetzlichen Betreuung Auch die Frage der Genehmigungs- Behandlung psychischer Erkrankungen. Dabei sind sie – vor allem pflicht wird aus psychiatrischer Sicht erläutert. wegen der zahlreichen Nebenwirkungen – nicht unumstritten und bei Psychiatrieerfahrenen alles andere als beliebt. Sie gelten als „not- Inhalt: wendiges Übel“, d.h. sie können „Not wenden“ indem sie Symptome ■ Was sind „Psychopharmaka“ und welche Gruppen gibt es? lindern oder beseitigen, aber sind auch wegen der Nebenwirkungen ■ Neuroleptika ein „Übel“. Bei gravierenden psychischen Erkrankungen wie Schizo- ■ Antidepressiva phrenie, Schizo-affektiven Störungen, schweren Depressionen und ■ Tranquilizer Bipolare Störungen sind sie in der Regel unverzichtbar. ■ Stimmungsstabilisatoren ■ Stimulantien Die AG gibt einen Überblick über die verschiedenen Gruppen von ■ Antidementiva Psychopharmaka, ihre Indikation, ihre Vorteile, ihre Risiken und Ne- benwirkungen sowie praktische Tipps für den Umgang im Rahmen AG 11 Stärkung der Selbstbestimmung im Caroline Kortekaas, Rahmen des Aufgabenkreises der Michael Heßler Vermögenssorge in der rechtlichen Betreuung In Ergänzung zu diesem Workshop empfiehlt sich die Teilnahme an umgesetzt werden kann. Im Rahmen dieses Workshops sollen He- der AG 3 „Gespräche in der rechtlichen Betreuung: Kommunikative rausforderungen thematisiert werden, die sich im kommunikativen Ansatzpunkte zur Selbstbestimmung der Klient*innen“ von Dr. Ina Handeln in Bezug auf finanzielle Entscheidungsfragen ergeben. Pick und Anette Fey am 22.04.2021 von 13:30-15:00 Uhr. Es soll um die praktische Umsetzung der Unterstützten Entschei- dungsfindung im kommunikativen Handelns mit Klient*innen gehen. Die Selbstbestimmung der Klient*innen zu ermöglichen und zu för- Möglichkeiten und Herausforderungen sollen anhand von Praxisbei- dern, stellt das maßgebliche Ziel der rechtlichen Betreuung dar und spielen aus Teilnehmenden- und Referent*innenperspektive unter- soll nach dem Prinzip der Unterstützten Entscheidungsfindung er- sucht werden. Diese Arbeitsgruppe soll zur Reflexion des eigenen folgen. Ergebnisse der Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreu- kommunikativen Handeln innerhalb der rechtlichen Betreuung an- ung1 bestätigen einen Bedarf an geeigneten Methoden und Tech- regen und die Bedeutung der Kommunikation für die Umsetzung niken für die praktische Umsetzung der rechtlichen Betreuung, um der Unterstützten Entscheidungsfindung verdeutlichen. Die Grund- der Förderung der Selbstbestimmung nachzukommen. Unterstützte lage dieses Workshops bildet die Untersuchung von Gesprächssi- Entscheidungsfindung findet im Gespräch, im Rahmen von Kommu- tuationen zwischen rechtlichen Betreuer*innen und Menschen mit nikation und Interaktion mit Klient*innen statt. Die Reflexion mit geistiger Behinderung. Hilfe authentischer Gesprächsaufnahmen aus der Betreuungspraxis stellt eine hilfreiche Methode dar, Anhaltspunkte für Unterstützte Die aktive Mitarbeit, das Einbringen von Beispielen der Teilnehmen- Entscheidungsfindung herauszustellen. Die Untersuchung von au- den ist erwünscht. Die Arbeitsgruppe soll die Möglichkeit bieten, zu thentischen Gesprächsaufnahmen zeigt, dass gerade in Bezug auf folgenden Fragestellungen miteinander ins Gespräch zu kommen. finanzielle Angelegenheiten eine stellvertretende paternalistische Den Fokus dieser Arbeitsgruppe bilden der interaktive Austausch Haltung bei rechtlichen Betreuer*innen überwiegt. Aus diesem Grund und der praktische Bezug. widmet sich diese Arbeitsgruppe gezielt Gesprächssituationen mit Schwerpunkt auf finanzielle Entscheidungsfragen. Nach der Studie ■ Welche typischen finanziellen Entscheidungsfragen ergeben sich „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ wurde bei 78 % der beruf- in der Praxis rechtlicher Betreuung? lichen Betreuungen der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ sehr oft ■ Welche Herausforderungen treten hinsichtlich der Unterstützung übertragen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass finanzielle Angele- betreuter Personen in finanziellen Entscheidungsfragen auf? genheiten einen großen Anteil der Betreuungspraxis ausmachen. ■ Was benötigen rechtliche Betreuer*innen, um Klient*innen hin- Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich zentral damit, wie Unterstützte sichtlich finanzieller Entscheidungsfragen so zu unterstützen, Entscheidungsfindung in Bezug auf finanzielle Entscheidungsfragen dass sie selbst(bestimmt) entscheiden können? 1 Matta/Engels/Brosey/Köller/Schmitz/Maur/ISG/Kosuch/ Engel, Qualität in der rechtlichen Betreuung, 2018. 10
digitale BdB-Jahrestagung 2021 AG 12 Arbeitsteilung im Betreuungsbüro: Eberhard Kühn, Delegation, Mitarbeiterführung und Anleitung Mandy Catic, Martin Bischof von Sachbearbeitung im Betreuungsbüro und Betreuungsverein Ein Betreuungsbüro effektiv und professionell zu gestalten und weise Unsicherheiten von Kolleg*innen benannt werden, die bisher gleichzeitig genügend Zeit für die Klient*innen zu haben – dies vor noch nicht die Hilfe von Mitarbeiter*innen in Anspruch nehmen. allem vor dem Hintergrund der Unterstützten Entscheidungsfin- Anschließend werden verschiedene Möglichkeiten der Arbeitsteilung dung – ist nur mit Hilfe von Mitarbeiter*innen zu verwirklichen. im Betreuungsbüro bzw. Betreuungsverein vorgestellt und Vor- und Doch es reicht nicht, Mitarbeiter*innen nur anzustellen, sie müssen Nachteile dieser Modelle betrachtet. Auch rechtliche Konsequenzen möglichst klar angeleitet werden. Für eine strukturierte Delegation bei der Anstellung von Mitarbeiter*innen werden beleuchtet. muss klar sein, welche Tätigkeiten übernommen werden können. Nur so gelangen wir zu einer qualifizierten Sachbearbeitung und uns Ergebnis der Arbeitsgruppe sollte sein, Klarheit zu bekommen, in bleibt genügend Zeit für Kontakte mit unseren Klienten. welchen Situationen, Bürokonstellationen und wem die Unterstüt- In der Arbeitsgruppe sollen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit zung durch Mitarbeiter*innen hilft, auch wenn nicht alle Fragen haben, Erfahrungen mit der Anstellung von Mitarbeiter*innen aus- der Anstellung und Mitarbeiterführung bis ins Detail geklärt wer- zutauschen. Ebenso sollen Erwartungen, Fragen und möglicher- den können. AG 13 Rechtliche Betreuung bei stationärer Prof. Konrad Stolz, Pflege – Verantwortung, Rolle, Aufgaben Hans-Josef Göers und Kooperation mit Arzt und Pflegenden Auch nach Verlegung in eine Pflegeeinrichtung bleiben Betreuer*in- wortliche Entscheidungen krankheitsbedingt nicht treffen können. nen im Rahmen des Aufgabenkreises Gesundheitssorge für alle Fra- Für das Wohl der Betreuten in diesem Sinne zu sorgen, bedeutet, gen und Entscheidungen die Gesundheit und Pflege ihrer Klient*in- sich kontinuierlich in die medizinische und pflegerische Versorgung nen betreffend „zuständig“. Die Verantwortung dafür einfach an der Klient*innen „einzumischen“. Vom zeitlichen Aufwand her ist die Einrichtung „abzugeben“, widerspräche dem Sinn und Zweck dies aber nur zu schaffen, wenn es gelingt, mit Ärzt*innen und des Betreuungsrechts. Vielmehr gilt es, das Selbstbestimmungs- Pflegenden vertrauensvoll und in gegenseitiger Anerkennung der recht der Klient*innen zu stärken, sie bei ihren Entscheidungen zu jeweiligen Aufgaben und Rollen zu kooperieren. unterstützen, sie vor „Bevormundung“ und „fürsorglichem Zwang“ In der Arbeitsgruppe soll diskutiert werden, mit welchen Mitteln zu schützen und sie nur dann zu vertreten, wenn sie eigenverant- und Strategien dies gelingen kann. AG 14 Selbstbestimmung am Lebensende: Prof. Dr. Jens Prütting, Unterstützung im Sterbeprozess im Rahmen Andrea Schwin-Haumesser der rechtlichen Betreuung Der gesetzliche Rahmen rechtlicher Betreuung ist darauf ausge- kämpft ist. Um Praxistauglichkeit denkbarer Lösungen herzustellen, richtet, den Klient*innen größtmögliche Autonomie zu verschaffen zieht sich die rechtliche Betrachtung daher vielfach – notgedrungen und ihren wahren Wünschen gerecht zu werden. Im Rahmen ge- – auf die Betrachtung von Konsequenzen zurück und zeigt auf, mit sundheitsrechtlicher Aspekte am Lebensende ergeben sich hierbei welchem Verhalten Sterbehelfenden – und im jeweiligen Einzel- besondere Fragen und Problemlagen, die nur ansatzweise im Ge- fall Betreuer*innen – jedenfalls keine Sanktionen oder Schadens- setz genannt sind. ersatzpflichten drohen. Das ist selbstredend eine um den alles ent- Darf der*die Betreuer*in Sterbehilfe leisten oder Voraussetzungen scheidenden Punkt verarmte Problemlösung, geht es doch bei der dafür schaffen, dass Dritte dem Klienten bzw. der Klientin beim Ster- rechtlichen Betreuung um die bestmögliche Wahrung des Willens ben helfen? Hat man als Betreuer*in einem klaren Verlangen des*der der Klient*innen und die Wahrung ihrer Würde am Lebensende. Klient*in im Bereich der Wünsche zum Sterbeprozess zu entsprechen und was könnten Gründe für eine Weigerung sein? Wie sollte das Die Arbeitsgemeinschaft wird nach einer kurzen Einleitung auf Basis Verhalten gegenüber behandelnden Ärzt*innen, Pflegeeinrichtun- eines rechtswissenschaftlichen Impulsreferats (Prof. Dr. Jens Prütting) gen und Verwandten oder sonstigen nahestehenden Personen aus- den Versuch unternehmen, Rahmenbedingungen und wesentliche sehen? (Und Vieles mehr). Fragestellungen herauszuarbeiten, um dann mit einem anschließen- Die Rechtswissenschaft kann nicht zuletzt deshalb häufig keine kla- den Fallbeispiel aus der Praxis (Andrea Schwin-Haumesser) in eine ren und präzisen Antworten für jede Situation bieten, weil bereits offene Diskussion mit den Teilnehmer*innen zu treten. der generelle juristische Umgang mit der Sterbehilfe massiv um- 11
digitale BdB-Jahrestagung 2021 FORUM A Endlich Anerkennung! Annette Schnellenbach, Dr. Thorsten Stoy, Jetzt Qualität nachhaltig sichern. Dr. Jörg Grotkopp, Thorsten Becker Moderation: Dr. Harald Freter Zum Zeitpunkt der Jahrestagung ist hoffentlich das Gesetz zur Re- Es wird dann in der Zukunft darum gehen, die Qualität in der Be- form des Vormundschafts- und Betreuungsrechts von Bundestag treuung nachhaltig zu sichern, wofür die Ausgestaltung der Zulas- und Bundesrat verabschiedet und wird 2023 in Kraft treten. Damit sungskriterien in einer Rechtsverordnung von großer Bedeutung sind wichtige Meilensteine erreicht. Das Betreuungsrecht wurde sein wird. Außerdem wird es darum gehen, wie sich die einzelnen an die Vorgaben der UN-BRK aus Sicht der Betreuungsklient*in- Regelungen des Reformgesetzes auf die Berufspraxis auswirken wer- nen angepasst den, insbesondere welcher Mehraufwand damit verbunden und wie Der Betreuerberuf wurde als solcher anerkannt, da künftig jede*r dieser zu vergüten ist. All dies sollte in die Evaluation des Vergü- in einem bei der Betreuungsbehörde geführten Register Berufsbe- tungsgesetzes einfließen, über die bis Ende 2024 zu berichten ist. treuer*in ist und bundesweit Betreuungen führen darf. Die Zulas- sung und Registrierung ist dann neben der persönlichen Eignung All diese Themen sollen in diesem Forum erörtert werden. und dem Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung ausschließ- lich von einem Sachkundenachweis abhängig. Individuell festge- legte Kriterien und die sogenannte „Elfer-Regel“ entfallen damit. FORUM B Betreuungsvereine im Wandel? Lydia Hajasch, Uwe Brucker, Dr. Philipp Kersting, Hennes Göers, Moderation: Andrea Schwin-Haumesser Die bevorstehende Reform des Betreuungsrechtes sieht die Stärkung treuungsvereine im Spannungsfeld zwischen den finanzierenden der Betreuungsvereine vor. Die Unterstützung von Ehrenamtlichkeit Bundesländern und dem Gesetzgeber bewegen? Wie sollen sie die und die Querschnittsarbeit sollen ausgebaut werden. Dazu ist nach Pflichtaufgaben bewältigen und welche Perspektiven bietet die Re- dem Gesetzesentwurf die Finanzierung dieser Tätigkeiten von den form außerhalb der Finanzierungsfragen? Bundesländern auskömmlich und kostendeckend zu gestalten. Nach den bisherigen Erfahrungen der Querschnittfinanzierung blei- Die Teilnehmer*innen dieses Forums wollen die derzeitige Lage ana- ben die Bedenken einer praktischen Umsetzung. Wie sollen sich Be- lysieren und Antworten auf Fragen der Teilnehmer*innen geben. FORUM C Betreuer, Behörden und Gerichte Dr. Irene Vorholz, Anja Mlosch, Sabine Normann-Scheerer vor neuen Herausforderungen Achim Rhein, Jochen Halbreiter, Moderation: Anja Pfeifer Das jüngst beschlossene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Für Menschen, die eine rechtliche Betreuung in Anspruch neh- Betreuungsrechts markiert den bisher weitreichendsten Reformprozess men, verspricht das Reformgesetz einiges. Die Verwirklichung ihrer seit dem Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pfleg- Selbstbestimmungsrechte und ihrer Autonomie soll künftig auf allen schaft für Volljährige vom 12. September 1990. Das Gesetz sieht eine Umsetzungsebenen ein deutlicheres Gewicht einnehmen. Der Vorrang grundsätzliche Modernisierung und eine umfassende Neustrukturierung der Wünsche der betroffenen Menschen wird im neuen Betreuungs- der Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftsvorschriften vor. recht als zentraler Maßstab normiert, der gleichermaßen für das Be- Zentrale Normen des Betreuungsrechts werden grundlegend überarbei- treuerhandeln, die Eignung des Betreuers und die Wahrnehmung der tet, um die Vorgaben von Artikel 12 UN-BRK deutlicher zu verankern. gerichtlichen Aufsicht gilt. Zudem soll die betroffene Person in sämt- 12
digitale BdB-Jahrestagung 2021 lichen Stadien des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker Rechtliche Betreuer*innen stehen dem Grunde nach auf sämtlichen eingebunden werden, ebenso in die gerichtliche Entscheidung über Ebenen vor neuen Herausforderungen. Die zentralen Normen des Be- das Ob und das Wie der Betreuerbestellung, in die Auswahl des kon- treuungsrechts, also zu den Voraussetzungen der Bestellung eines kreten Betreuers, aber auch in dessen Kontrolle durch das Betreuungs- rechtlichen Betreuers, zu den Aufgaben und Pflichten und zu dessen gericht. Gleichzeitig erhält die betroffene Person mehr Unterstützung Befugnissen im Außenverhältnis werden grundlegend überarbeitet, um im Vorfeld einer Betreuung. die Vorgaben von Artikel 12 UN-BRK deutlicher im Betreuungsrecht „Papier ist geduldig“ – vieles lässt sich leicht niederschreiben, ohne zu verankern. Es wird nunmehr unmissverständlich geregelt, dass die dass es irgendwelche Konsequenzen haben muss. So ist ohne eine rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung der betreuten entsprechende Verhaltens- und auch Kulturveränderung von Seiten Person ist bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten. Die vorgesehene der Akteure des Betreuungswesens das Reformgesetz im schlimmsten stärkere Berücksichtigung der Wünsche der Klient*innen sowie die Fall nur ein Papier mit Versprechungen. Die Akteure, also die Betreu- deutlich formulierte Nachrangigkeit der stellvertretenden Entschei- er*innen, die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörden oder die der dung gegenüber anderen Formen der Unterstützung („Unterstützte Betreuungsgerichte (um nur die wichtigsten zu nennen) stehen aktu- Entscheidungsfindung“) fordern auf unterschiedliche Weise die Kom- ell vor großen Herausforderungen. Im Folgenden einige Beispiele: petenzen der rechtlichen Betreuung. Das neu geschaffene Zulassungs- und Registrierungsverfahren mit den Aktivitäten, die zur Erfüllung die- Betreuungsbehörden erhalten eine neue rechtliche Grundlage, das ser notwendig sind, wird Berufsbetreuung unwiderruflich prägen. Die Betreuungsorganisationsgesetz, das sämtliche öffentlich-rechtlich ge- veränderte Aufsichtsfunktion des Betreuungsgerichts wird die Arbeit prägten Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, den Betreuungsver- rechtlicher Betreuer*innen ebenso verändern, wie auch zahlreiche einen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer*innen enthält. neue Mitteilungs- und Nachweispflichten gegenüber den Betreuungs- Betreuungsbehörden wird darin u.a. die Aufgabe zuteil, „Stammbe- behörden. Kennlern-Gespräche vor Beginn einer Betreuung, wie auch hörde“ für rechtliche Betreuer*innen zu sein oder auch das neue Ange- differenzierter zu erbringende Jahresberichte sind weitere Beispiele. bot der „erweiterten Unterstützung“ zu organisieren. Insgesamt wird die Rolle der Betreuungsbehörde im Betreuungsverfahren gestärkt. Diese Liste an Beispielen zeigt: Das neue Betreuungsrecht betrifft alle Umsetzungsebenen des Betreuungswesens und bringt für alle Betreuungsgerichte stehen ebenso vor großen Herausforderungen. Akteure z.T. weitreichende Änderungen mit sich! Die Ermittlung der Wünsche sowie die Gewährleistung der Selbstbe- Wir wollen im Forum darüber diskutieren, welche Herausforderungen stimmungsrechte der betreuten Person haben im Bestellverfahren als sich dabei konkret ergeben – aus den unterschiedlichen Perspektiven auch in der gerichtlichen Aufsicht eine deutliche Stärkung gewonnen. der einzelnen Akteure des Betreuungswesens. Beispielsweise muss aufgrund der neuen Unterscheidung zwischen Gleichzeig soll darüber gesprochen werden, welcher (strukturelle, zeit- Aufgabenkreis und Aufgabenbereich sowie der verstärkten Partizi- liche und/oder finanzielle) Aufwand notwendig ist und ob das Gesetz pationsrechte der betroffenen Person der Betreuungsumfang deutlich diesen Aufwand berücksichtigt. differenzierter betrachtet werden müssen. Berichte über die persönli- chen Verhältnisse der betreuten Person werden insgesamt erweitert und ebenso diesen Maßstäben untergeordnet. FORUM D Dem Beruf ein Gesicht geben: Prof. Dr. Reiner Adler, Holger Marx, Berufsbild und Berufsidentität Jurand Daszkowski, Ulrich Engelfried, Rainer Sobota Moderation: Heike Looser Komplexer werdende Lebenslagen bei einer gleichzeitigen Individu- Das vorhandene Berufsbild soll den aktuellen Gegebenheiten ange- alisierung von Hilfeansprüchen und Problemlösungsverpflichtungen passt werden und die Berufsinhaber*innen müssen diesem Bild in führen dazu, dass die Betreuung intensiver als bisher eigene Unter- ihrer täglichen Arbeit ein Gesicht geben. In dem Forum sollen unter stützungsangebote vorhalten muss. Unter anderem der Anspruch Berücksichtigung der bis dahin bekannten Reformvorstellungen des auf Unterstützte Entscheidungsfindung nach Art. 12 UN-BRK und Bundes für die rechtliche Betreuung verschiedene Vorstellungen oder die Verpflichtung für Betreuer*innen, dieses Angebot vorzuhalten, Ideen dazu dargestellt und diskutiert werden. führt dazu, dass das Bild der Betreuung nach außen geschärft und die Berufsinhaber*innen mehr als bisher eine berufliche Identität entwickeln müssen. 13
digitale BdB-Jahrestagung 2021 Referent*innen der BdB-Jahrestagung 2021 Prof. Dr. Reiner Adler, Ernst-Abbe-Hochschule Jena Holger Marx, Leiter der Betreuungsbehörde Landkreis Mainz-Bin- Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB e.V. gen Frank Bergmann, Liebmann & Bergmann Nachlassermittlungen Anja Mlosch, Wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Arbeitsfeld IV Alter, Pflege, Martin Bischof, Geschäftsführer Betreuungsverein Hameln-Pyrmont Rehabilitation, Sozialplanung, Themenbereich: Betreuungsrecht e.V., Vorstand BdB-Landesgruppe Niedersachsen Sabine Normann-Scheerer, Richterin am Amtsgericht; derzeit ab- Dirk Brakenhoff, Dipl. Sozialarbeiter, Referent für Grundsatzfra- geordnet in das Referat I A 6 (Betreuungsrecht und Frauenpolitik) gen beim BdB e.V. im BMJV Uwe Brucker, PEA e.V., Fachbuchautor Monika Paulat, Präsidentin des Landessozialgerichts a.D., Präsi- Mandy Catic, Berufsbetreuerin in Bürogemeinschaft Leverkusen, dentin des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. Vorstand BdB-Landesgruppe NRW Anja Pfeifer, Beisitzerin im Vorstand des BdB e.V. Jurand Daszkowski, Vorstand Bundesverband Psychiatrie-Erfah- Dr. Ina Pick, Wissenschaftliche Assistentin am Department für Sprach- rener e.V., BdB-Qualitätsbeirat und BdB-Beschwerdestelle und Literaturwissenschaft der Universität Basel Horst Deinert, Fachbuchautor und Fortbildungsreferent für Fragen Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.OEC., Bucerius Law School Hamburg des Betreuungsrechts, u.a. ipb gGmbH Mechthild Rawert, Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD) Ulrich Engelfried, Richter am Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Vor- sitzender des BdB-Qualitätsbeirats Fred Rehberg, Sprecher BdB-Landesgruppe Berlin, Referent ipb gGmbH Anette Fey, Dipl. Pädagogin, systemische Beraterin und Therapeutin, Supervisorin und Coach; rechtliche Betreuerin; BdB-Fachberaterin Achim Rhein, Landesamt f. Soziales, Jugend u. Versorgung Mainz Klaus Fournell, Berufsbetreuer Freiburg, Sprecher der BdB-Landes- Matthias Rosemann, Geschäftsführer Träger gGmbH, Berlin gruppe Baden-Württemberg Dr. Henning Scherf, Bürgermeister a.D. der Freien Hansestadt Bre- Dr. Harald Freter, Geschäftsführer des BdB e.V. men Carola Friedrichs-Heise, Geschäftsführerin Betreuungsverein Ni- Annette Schnellenbach, Leiterin des Referats I A 6 (Betreuungs- enburg e.V., Sprecherin der BdB-Landesgruppe Niedersachsen recht) und Frauenpolitik im BMJV Hans-Josef Göers, stellvertretender BdB-Vorsitzender Prof. Dr. med. Wolfgang Schwarzer, Facharzt für Nervenheilkunde und Psychotherapie, emeritierter Professor an der Katholischen Dr. Jörg Grotkopp, Direktor des Amtsgerichts Bad Segeberg Hochschule NRW, Abteilung Köln, Dozent u.a. für ipb gGmbH Lydia Hajasch, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Berlin, Referen- Andrea Schwin-Haumesser, Beisitzerin BdB-Vorstand tin für Zivil- und Sozialrecht mit Schwerpunkt Betreuungsrecht Rainer Sobota, stellvertretender BdB-Vorsitzender Jochen Halbreiter, Finanzverantwortlicher im Vorstand des BdB e.V. Prof. Konrad Stolz, Hochschullehrer i.R., ehemals Amtsrichter/Vor- mundschaftsrichter Uwe Harm, Diplom-Rechtspfleger, Justizoberamtsrat a. D. Dr. Thorsten Stoy, Studiengangsleitung Soziale Arbeit (B.A.) an der Anne Heitmann, ah kommunikation Frankfurt University of Applied Sciences Michael Heßler, Berufsbetreuer Unna, BdB-Fachberater Friedrich Straetmanns, Mitglied des Deutschen Bundestages (Die Dr. Philipp Kersting, Richter am Amtsgericht Elmshorn, bis Ende 2020 Linke) im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete für Soziales und Arbeit, Deutscher Schleswig-Holstein als Referent zuständig für das Betreuungsrecht Landkreistag, Berlin Katja Keul, Mitglied des Deutschen Bundestages (Bündnis 90/Die Sabine Waldow, Dipl.Soz.päd.(BA), Zusatzqualifikation Kommuni- Grünen) kationspsychologie; Berufsbetreuerin mit Schwerpunkt Betreuung Caroline Kortekaas, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, M.A. Beratung von psychisch- und suchtkranken Menschen; Referentin im Betreu- und Vertretung im Sozialen Recht an der Fakultät für Angewandte ungswesen, u.a. ipb GgmbH Sozialwissenschaften der TH Köln Susanne Weber-Käßer, Rechtsanwältin und Verfahrenspflegerin in Martin Kristen, Geschäftsführer Betreuungsverein e.V. Weimar „Men- Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Mannheim, Do- schen helfen Menschen“, Vorstand BdB-Landesgruppe Thüringen zentin u.a. ipb gGmbH Stephan Könicke, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Johanna Wessels, Wisschenschaftliche Mitarbeiterin am Depart- Erbrecht; Sprecher der BdB-Landesgruppe Saarland ment Soziale Arbeit an der Hochschule für Angewandte Wissen- Eberhard Kühn, Berufsbetreuer Köln, BdB-Fachberater, Dozent ibp schaften Hamburg gGmbH Pausen-Angebot: Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbrau- Inklusions-Kabarettist Martin Fromme cherschutz, SPD Paul Lehrieder, Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU/CSU) Durch das Programm führt Sie: (angefragt) Moderatorin Stefanie Anhalt Heike Looser, Beisitzerin im Vorstand des BdB e.V. Kay Lütgens, Rechtsanwalt, Justiziar des BdB e.V. 14
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