Endspurt #Glücksmoment Allensbach - Jetzt heißt es Endspurt. Noch bis zum 15. November suchen wir Ihren Glücksmoment im Ehrenamt. Alle ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Freitag, 30. Oktober 2020 22. Jahrgang I Nummer 44 Endspurt ent #Glücksmom Allensbach Jetzt heißt es Endspurt. Noch bis zum 15. November suchen wir Ihren Glücksmoment im Ehrenamt. Alle Informationen zu unserem Fotowettbewerb finden Sie auf Seite 2
2 | FREITAG, 30. OKTOBER 2020 WICHTIGE Stellungnahme der Gemeinde Allensbach RUFNUMMERN zu einem privaten Werbeschreiben, welches mit dem amtlichen Mitteilungsblatt zugestellt wurde APOTHEKENNOTDIENSTE Mit dem am 23.10.2020 verteilten Mitteilungsblatt wurde auch ein auf die Coro- KONSTANZ: na-Schutzmaßnahmen bezogenes Werbeschreiben verteilt. Dabei handelt es sich um Samstag, 31.10. Marien / Sonnen (Allensbach) Sonntag, 01.11. Hubertus einen Privatauftrag den der Primo-Verlag (welcher unser Mitteilungsblatt druckt) entgegengenommen, gedruckt und verteilt hat. Von einigen Zustellern wurde dieses MÜLLTERMINE als Beilage fälschlicherweise in das Mitteilungsblatt eingelegt, um die Zustellung zu Do, 05.11. Restmüll + roter Deckel vereinfachen. Fr. 06.11. Elektro-/Kühl-/Bildschirmgeräte Sa. 07.11. Grünabfall Riesenberg Wir als Gemeinde Allensbach distanzieren uns jedoch ausdrücklich von dieser Form und dem Inhalt der Werbung. All unsere Maßnahmen sind darauf ausge- Öffnungszeiten Recyclinghof (November bis Februar): richtet den Schaden des Covid-19-Virus so gering wie möglich zu halten und je- dienstags: 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr den einzelnen Bürger so gut wie möglich zu schützen. Einzelne Personen vertreten freitags: 15.30 Uhr bis 17.15 Uhr gegenüber den Corona-Schutzmaßnahmen eine andere Meinung. Diese Meinung samstags: 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr kundtun zu dürfen ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. ÄRZTE Dass diese Meinungsäußerung nun in Form eines Werbeschreibens gleichzeitig mit Ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen 116 117 unserem amtlichen Mitteilungsblatt erfolgt, ist allerdings für uns als Gemeindever- waltung ärgerlich und nicht gewünscht. Denn so könnte der Eindruck entstehen, Zahnärztliche Notrufnummer das Werbeschreiben oder dessen Inhalt würde mit der Gemeinde in einem Zusam- 0180/3222555-25 menhang stehen. In Gesprächen mit dem Primo-Verlag hat Bürgermeister Stefan Rettungsdienst/ Wasserrettung 112 Friedrich klar darum gebeten, bei künftigen Werbeanfragen darauf zu achten, ob die Krankentransport 19222 Art der Werbung mit einem amtlichen Mitteilungsblatt vereinbar ist. NOTRUFE Feuerwehr 112 Notruf 110 #GlücksmomentAllensbach Polizeiposten Allensbach 97149 nach Dienstschluss Fotowettbewerb zum Tag des Ehrenamts - ENDSPURT über Konstanz 07531/995-2222 Gemeinsam mit den Städten Konstanz, Radolfzell und Singen möchten wir Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190 Ihren Glücksmoment im Ehrenamt feiern. Sie geben ehrenamtlich Nachhil- Strom- und Gasversorgung 0800/3629477 fe, trainieren sportbegeisterte Jugendliche, engagieren sich in einem Verein, Wasserversorgung Störung 801-80 gehen regelmäßig für Ihre Nachbarn einkaufen, oder...? Das, was Sie tun, bereitet Ihnen Freude? Sie sind mit Herzblut und Leidenschaft dabei? Dann SPRECHZEITEN DER VERWALTUNG zeigen Sie uns das! RATHAUS ALLENSBACH Tel. 801-0 Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Schickem Sie uns bis zum 15. November 2020 Ihr Foto und gewinnen Sie Mi. 16:30 – 18:30 Uhr tolle Preise. Die schönsten Bilder werden auf der unserer Homepage, den ORTSVERWALTUNG HEGNE Tel.: 801-935 Social Media Kanälen und im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Mi. 16:30 – 18:30 Uhr ORTSVERWALTUNG KALTBRUNN Tel.: 801-936 Allen Informationen und die Teilnahmebedingungen finden Sie unter Mo. 19:00 – 20:00 Uhr www.gemeinde-allensbach.de nach telefonischer Vereinbarung IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Allensbach, Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12 E-Mail: mitteilungsblatt@allensbach.de Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie den redak- Hinweis zur Aktualität tionellen Teil (v.i.S.d.P.): Bitte beachten Sie, dass manche Hinweise (insbesondere zu den geltenden Coro- Bürgermeister Stefan Friedrich Für den Anzeigenteil/Druck: na-Schutzmaßnahmen) beim Lesen dieser Ausgabe bereits veraltet sein könnten. Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Das Mitteilungsblatt ist ein wöchentlich erscheinendes Medium, welches nur bis Messkircher Str. 45, 78333 Stockach, Telefon 07771/93 17-11, Telefax 07771/93 17-40 zum Redaktionsschluss und dem Gut zum Druck auf Änderungen reagieren kann. E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Tagesaktuelle Informationen finden Sie unter www.gemeinde-allensbach.de Homepage: www.primo-stockach.de
FREITAG, 30. OKTOBER 2020 | 3 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Gemeinderatssitzung Tagesordnung: 1. Informationen Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den 2. Bebauungsplan „Breite“ in Kaltbrunn - Sachstandbericht 04. November 2020 um 19:00 Uhr im Pfarrheim, Kirchgasse 4, 3. Verschiedenes, Wünsche, Anträge 78476 Allensbach, großer Saal im OG statt. 4. Frageviertelstunde Tagesordnung: gez. Elisabeth Müller 1 Informationen - Ortsvorsteherin - 2 Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse 3 Neubau Kinderhaus Montessori – Baubeschluss Bitte beachten Sie die geltende Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes 4 Familienzentrum im Kinderhaus Höhrenbergstraße Vorstellung des - auch am Sitzplatz. Kinderschutzbundes e.V. 5 Aktualisierung des Kindergartenbedarfsplans 2021-2025 6 Bebauungsplan „Breite“ in Kaltbrunn - Sachstandsbericht 7 Betriebsplan Gemeindewald 2021 Ortschaftsratssitzung in Langenrain 8 Verschiedenes, Wünsche, Anträge Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung findet am Montag, den 02. November 2020 um 20 Uhr im ehemaligen gez. Stefan Friedrich Rat- und Schulhaus in Langenrain statt. -Bürgermeister- Tagesordnung Bitte beachten Sie die geltende Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes 1. Bebauungsplan Oberdorf - auch am Sitzplatz. 2. Belegungsplanung Friedhof Langenrain 3. Informationen 4. Verschiedenes Öffentliche Ortschaftsratssitzung Kaltbrunn gez. Lothar Bottlang Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung findet -Ortsvorsteher- am Dienstag, den 03. November 2020 um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus Kaltbrunn statt. Bitte beachten Sie die geltende Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes - auch am Sitzplatz. Wie bereits im Jahr 2019 absehbar und in Planung, sollten für das Haushaltsjahr 2020 die Ausgaben der Gemeinde reduziert und die Einnahmen erhöht werden. Ein Mittel hierzu sollte auch eine Gebührenanpassung sein, da die Gebühren und Steuern teils über Jahre nicht erhöht wurden. Verstärkt durch die Corona bedingten Haushaltslage, hat der Gemeinderat die nachfolgenden Anpassungen beschlossen. Die Gebühren und Steuern werden dabei aber nur im moderaten Bereich erhöht und stehen weiterhin im Verhältnis zu den Nachbargemeinden. 2. Änderung der Satzung über die Gemeinde geltend gemacht worden ist; der §2 Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, Die Hebesätze werden festgesetzt Erhebung einer Zweitwohnungs- ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- steuer vom 29.04.2014 schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, 1. Für land- und forstwirtschaftliche die Genehmigung oder die Bekanntmachung Betriebe Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für der Satzung verletzt worden sind. (Grundsteuer A) auf 350 v.H. Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2. Für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Allensbach, den 21.10.2020 350 v.H. für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Allensbach am 20.10.2020 gez. der Steuermessbeträge. folgende Änderungssatzung beschlossen: Stefan Friedrich Bürgermeister §3 Artikel I Grundsteuerkleinbeträge im Sinne von § 28 § 6 Steuersatz Abs. 2 Grundsteuergesetz werden wie folgt wird wie folgt geändert: fällig: Die Steuer beträgt jährlich 20 v.H. der Bemes- Satzung über die Festsetzung der 1. Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, sungsgrundlage. Grundsteuerhebesätze A und B in wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt. Artikel II der Gemeinde Allensbach 2. Am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser In Krafttreten Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Ba- 30,00 € nicht übersteigt. den-Württemberg und §§ 2 und 9 des Kom- §4 Diese Änderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. munalabgabengesetzes Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 Grundsteu- Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: ergesetz in der jeweils gültigen Fassung hat Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach am Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba- 20.10.2020 folgende Satzung beschlossen: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba- der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften §1 den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund beim Zustandekommen einer Satzung ist nach Die Gemeinde Allensbach erhebt von dem in der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grund- beim Zustandekommen einer Satzung ist nach schriftlicher innerhalb eines Jahres seit der Be- steuer nach den Vorschriften des Grundsteu- § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht kanntmachung dieser Satzung gegenüber der ergesetzes. schriftlicher innerhalb eines Jahres seit der Be-
4 | FREITAG, 30. OKTOBER 2020 kanntmachung dieser Satzung gegenüber der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, (Vergnügungssteuersatzung) vom 10.09.2013 ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der die Genehmigung oder die Bekanntmachung Gemeinde Allensbach am 20.10.2020 folgende Änderungssatzung beschlossen: der Satzung verletzt worden sind. Artikel I Allensbach, den 21.10.2020 § 7 Steuersatz gez. § 7 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Friedrich 1. Mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten Orten Bürgermeister 23 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse. Artikel II 1. Änderung der Satzung In Krafttreten über die Erhebung einer Diese Änderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Hundesteuer in der Gemeinde Allensbach vom 06.12.2016 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften beim Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes licher innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. derat der Gemeinde Allensbach am 20.10.2020 Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder folgende Änderungssatzung beschlossen: die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Artikel I Allensbach, 21.10.2020 § 5 Steuersatz gez. Stefan Friedrich § 5 Abs. 1 und Abs. 2 werden wie folgt geän- Bürgermeister dert: 1. Die Steuer beträgt für jeden Hund 108,- €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steu- Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Was- er den der Dauer der Steuerpflicht entspre- serversorgungsanlage und Versorgung der Grundstücke mit Wasser chenden Bruchteil der Jahressteuer. (Wasserversorgungssatzung –WVS) der Gemeinde Allensbach vom 2. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet 23.Oktober 2007 in der Fassung vom 25.10.2017 mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 1 geltende Steuersatz für den zwei- Abs.2,13, 20,42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der ten und jeden weiteren Hund auf 216,- Gemeinde Allensbach am 20.10.2020 folgende Änderungssatzung beschlossen: EUR. Hierbei bleiben steuerfreie Hunde nach § 6 außer Betracht. Art I § 43 Verbrauchsgebühren Artikel II Abs. 1 wird wie folgt geändert: 1. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen In Krafttreten Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,65 €. Diese Änderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. 2. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: pro Kubikmeter 1,80 € Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba- Art II den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund Inkrafttreten der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: schriftlicher innerhalb eines Jahres seit der Be- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba- kanntmachung dieser Satzung gegenüber der den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften beim Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, licher innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Genehmigung oder die Bekanntmachung die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. der Satzung verletzt worden sind. Allensbach, den 21.10.2020 Allensbach, 21.10.2020 gez. gez. Friedrich Stefan Friedrich Bürgermeister Bürgermeister
FREITAG, 30. OKTOBER 2020 | 5 Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 Das Landratsamt Konstanz erlässt aufgrund steht beim Verzehr von Speisen und Geträn- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach von § 28 Abs.1 S.1 HS.1 des Gesetzes zur Ver- ken. Ziffer 3 dieser Allgemeinverfügung wird ein hütung und Bekämpfung von Infektionskrank- • nichtprivate Veranstaltungen mit einer Teil- Zwangsgeld in Höhe von 100,00 Euro ange- heiten beim Menschen – Infektionsschutz- nehmerzahl von über fünf Personen, wenn droht. gesetz (IfSG), § 1 Abs. 6a der Verordnung des diese in geschlossenen Räumen stattfindet. Bei Verstoß gegen die Anordnung der Begren- Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach zung von Teilnehmenden über die Regelung dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) und § Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein des § 2 Abs. 1 S. 1 und 2 CoronaVO Messen 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrens- zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes nach Ziffer 4 dieser Allgemeinverfügung wird gesetzes (LVwVfG) für den Landkreis Konstanz Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder ein Zwangsgeld von 1.000,00 Euro angedroht. folgende Absicht in der Verantwortung einer Veranstal- terin oder eines Veranstalters, einer Person, Or- 8. Die Anordnung nach Ziffer 1-4 treten mit Allgemeinverfügung: ganisation oder Institution, an dem eine Grup- Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung pe von Menschen gezielt teilnimmt. in Kraft und sind zunächst bis einschließ- Verschärfung der Maßnahmen zur Verhütung • Beerdigungen. lich 12.11.2020 befristet. der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) Ausgenommen von der Maskenpflicht sind die Begründung: Personen, die an der Gestaltung der Zeremonie 1. Sperrstunde für das Gaststättengewerbe aktiv mitwirken, während ihres Beitrages (z.B. Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung Pfarrer und Trauerredner). ist § 28 Absatz 1 Satz 1 HS. 2 Infektionsschutz- Für das Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 • Profi- und Amateursportereignissen mit Zu- gesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 6a des Gaststättengesetzes sowie für öffentliche schauerbeteiligung. der Verordnung des Vergnügungsstätten im Sinne des § 18 Abs. 1 Sozialministeriums über die Zuständigkeiten des Gaststättengesetzes werden der Beginn der Die Maskenpflicht gilt hier in den für Zuschau- nach dem IfSG (IfSGZustV) und § 35 Satz 2 des Sperrzeit auf 23:00 Uhr und das Ende auf 6:00 er vorgesehenen Bereichen sowie bei Betreten Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVw- Uhr des Folgetages festgesetzt. Für Betriebe und Verlassen der Örtlichkeit. Ausgenommen VfG). mit gesondert festgelegter, längerer Sperrzeit sind die Sportler während des Sportereignisses gilt die jeweilige Einzelfallregelung. Während auf der für die Sportart vorgesehenen Fläche. Die Anzahl der Neuinfektionen im Landkreis der Sperrzeit gilt für die Gastronomie ein gene- Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob Konstanz mit SARS CoV 2 hat im Zeitraum der relles Außenabgabeverbot von Alkohol. die Veranstaltung im Freien oder in geschlosse- letzten Wochen zugenommen und steigt ste- nen Räumen stattfindet. tig weiter an. Aufgrund der Regelung des § 28 2. Abgabeverbot von alkoholischen Abs.1 S.1 HS 1 IfSG hat deshalb die nach § 1 Getränken Ein zu den Seiten geöffneter Spuckschutz (Fa- Absatz 6a Infektionsgesetzzuständigkeitsver- ce-Shield) ist keine gleichwertige nichtmedizi- ordnung zuständige Behörde tätig zu werden In der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Fol- nische Alltagsmaske. und die notwendigen Maßnahmen zu treffen. getages dürfen vom Gaststättengewerbe, von öffentlichen Vergnügungsstätten sowie von 4. Messen und Kongresse Die Beschlüsse der Konferenzen von Bund und anderen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestel- Ländern sowohl vom 14.09.2020 als auch vom len im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz über die In Abweichung von § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 14.10.2020 heben hervor, dass bei einem an- Ladenöffnung in Baden-Württemberg keine al- der Verordnung des Wirtschaftsministeriums steigenden Infektionsgeschehen insbesondere koholischen Getränke abgegeben werden. und des Sozialministeriums zur Eindämmung Maßnahmen für Sperrstunden und eine allge- von Übertragungen des Corona-Virus (SARS- meine Maskenpflicht einzuführen sind. 3. Maskenpflicht CoV-2) auf Messen, Ausstellungen und Kon- gressen (CoronaVO Messen) wird angeordnet, Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt derzeit als Personen ab dem vollendeten sechsten Le- dass die Anzahl der tatsächlichen gleichzeitig hauptsächlichen Übertragungsweg des Virus bensjahr müssen zum eigenen Schutz sowie anwesenden Besucherinnen und Besucher so SARS-CoV-2 die Tröpfcheninfektion an. Auch zum Schutz anderer Personen vor einer Ver- zu begrenzen ist, dass eine Mindestfläche von Schmierinfektionen sind möglich. Die Inkuba- breitung des Virus SARS-CoV 2 über die Vor- zehn Quadratmetern pro Besucherin und Be- tionszeit des Virus beträgt laut RKI 14 Tage. Es gaben in der Verordnung der Landesregierung sucher bezogen auf die für die Besucherinnen ist nach den vorliegenden Erkenntnissen mög- über infektionsschützende Maßnahmen ge- und Besucher zugänglichen Fläche nicht unter- lich, dass Personen das Virus in sich tragen und gen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 schritten wird. Dies gilt, soweit die Messe in bereits ausscheiden, noch bevor erste Sympto- (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 23. Juni geschlossenen Räumen stattfindet. me auftreten. Es gibt daher Fälle, in welchen 2020 in der aktuellen Fassung hinaus in den die betreffende Person mangels Symptomen nachfolgend aufgeführten Bereichen und Situ- 5. Diese Verfügung ist kraft Gesetzes keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat. Ein ationen eine nicht-medizinische Alltagsmaske sofort vollziehbar. Impfstoff oder die Möglichkeit einer medika- oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung mentösen Behandlung des Virus SARS-CoV-2 tragen, wenn dies nicht aus nachweisbaren 6. Für den Fall der Nichtbeachtung der An- existieren derzeit noch nicht. medizinischen Gründen oder sonst zwingenden ordnungen in den Ziffern 1-4 dieser Ver- Gründen unzumutbar ist oder wenn ein nicht fügung wird die Anwendung des unmit- Bundesweit wie auch in Baden-Württemberg gleichwertiger baulicher Schutz besteht. telbaren Zwangs angedroht. haben die Erfahrungen der vergangenen Wo- chen gezeigt, dass es häufig im Rahmen von Diese Pflicht gilt auf: 7. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung Feiern oder Treffen im Familien- und Freundes- • Märkten. Die Regelung dieser Allgemeinver- der Sperrstunde wird ein Zwangsgeld in kreis sowie Ansammlungen vermehrt zu Anste- fügung geht über § 3 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO Höhe von 1.000,00 Euro angedroht. ckungen mit dem Virus SARS-CoV-2 kommt. hinaus, indem die Maskenpflicht auch auf Weiterhin gibt es Ausbrüche in Gemeinschafts- Märkten im Freien angeordnet wird. Märkte Bei einem Verstoß gegen die Anordnung des einrichtungen wie Kindergärten und Schulen im Sinne der Regelung sind solche gemäß Verbotes der im Landkreis. Somit stellen eine Vielzahl von §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (Großmarkt, Abgabe von Alkohol zwischen 23:00 Uhr und Menschen auf geringem Raum ein besonderes, Wochenmarkt, Spezial- und Jahrmarkt). Die 6:00 Uhr wird ein Zwangsgeld von 500,00 Euro hohes Infektionsrisiko dar. Pflicht gilt auf dem gesamten Marktareal. angedroht. Diese Entwicklung ist auch im Landkreis Kon- Eine Ausnahme von der Maskenpflicht be- Bei einem Verstoß gegen die Anordnung zum stanz zu beobachten. Zusätzlich kommt es in
6 | FREITAG, 30. OKTOBER 2020 zahlreichen Landkreisen zu einer zunehmend Die zuständige Behörde trifft im Falle der Fest- staltungen wird die Zahl der möglicherweise diffusen Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infek- stellung von Erkrankten bzw. Ansteckungsver- infektiösen Kontakte auch über die Verbreitung tionen in die Bevölkerung, ohne dass Infekti- dächtigen die insbesondere in den §§ 28 und von Aerosolen und dadurch das Ausbreitungs- onsketten eindeutig nachvollziehbar sind. Das 31 IfSG genannten, notwendigen Schutzmaß- potenzial des Erregers limitiert, da die Gefahr RKI sieht es deshalb weiterhin als notwendig nahmen, soweit und solange es zur Verhinde- der Erkrankung auch von der Viruslast abhängt. an, dass sich die gesamte Bevölkerung für den rung der Verbreitung übertragbarer Krankhei- Dies ist nach den Erkenntnissen des RKI durch Infektionsschutz engagiert, indem sie unter ten erforderlich ist. Die Ortspolizeibehörden das Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung er- anderem Abstands- und Hygienemaßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden reichbar. konsequent einhält, nicht notwendige Kontak- wurden am 23.10.2020 informiert und hatten te reduziert, Menschenansammlungen vermei- Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 1 Abs. 6a Eine Reduktion der unbemerkten Übertragung det und eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Satz 2 IfSG-ZuStV BW. von infektiösen Tröpfchen durch das Tragen ei- ner Mund-Nasen-Bedeckung soll zu einer wei- Um die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 Der Anwendungsbereich ist nach den vorlie- teren Verlangsamung der Ausbreitung beitra- insbesondere durch Personen, die – weil sym- genden Erkenntnissen eröffnet. Im Landkreis gen. Dies betrifft die Übertragung in Bereichen ptomfrei – von ihrer Infektion keine Kenntnis Konstanz ist mittlerweile die 7-Tages-Inzidenz mit hohem Publikumsverkehr, in denen der haben, wirkungsvoll zu verhindern, muss das von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner Mindestabstand schwerlich bis nicht eingehal- Ansteckungsrisiko effektiv minimiert werden. überschritten. Aufgrund der sich dynamisch ten werden kann, wie beispielsweise auf Wo- Andernfalls besteht die Gefahr, dass bei einer entwickelnden Lage bei SARS-CoV-2 Erkran- chenmärkten. Diese sind im Landkreis Konstanz weiteren und exponentiellen Zunahme der An- kungen sieht das Landratsamt Konstanz die stark frequentiert. Die Aufmerksamkeit der zahl insbesondere von neu infizierten Personen, Notwendigkeit, weitergehende Maßnahmen Besucherinnen und Besucher ist vermehrt auf die einer medizinischen oder intensivmedizini- zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu die Marktstände sowie die Ladengeschäfte und schen Behandlung benötigen, die Strukturen ergreifen, auch um besonders vulnerable Grup- nicht auf die Wahrung des Abstands gerichtet. der Gesundheitsversorgung überlastet werden, pen zu schützen. auch im Hinblick auf zeitgleich zu erwarten- Ähnlich stellt sich die Situation für Besucher de Erkrankungen, die einen ähnlichen Verlauf Die in der Allgemeinverfügung getroffenen eines Sportereignisses dar. Auch hier ist das haben können. Eine solche Überlastung muss Maßnahmen der Anordnung der Sperrstunde Ziel ein geselliges Beisammensein, wobei die durch Schutzmaßnahmen dringend vermieden und eines Alkoholabgabeverbotes zwischen Aufmerksamkeit auf das sportliche Geschehen werden. 23:00 Uhr und 6:00 Uhr am darauffolgenden gerichtet ist, nicht auf die Wahrung der gelten- Tag, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckun- den Mindestabstände. Die Landesregierung hat mit Verordnung vom gen u.a. auf Märkten und die Begrenzung von 23. Juni 2020 (in der jeweils gültigen Fassung) Teilnehmern an Messen i.S.v. § 1 CoronaVO Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Grund von § 32 i.V.m. §§ 28 bis 31 IfSG Messen stellen notwendige Schutzmaßnahmen trägt dazu bei, andere Personen vor feinen infektionsschützende Maßnahmen gegen die im Sinne von § 28 Abs.1 IfSG dar. Tröpfchen und Partikeln, die man z. B. beim Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) Sprechen, Husten, oder Niesen ausstößt, zu angeordnet. Gemäß § 20 Abs. 1 CoronaVO kön- Die getroffene Allgemeinverfügung ist verhält- schützen. Um den Ausstoß maßgeblich zu ver- nen die zuständigen Behörden weitergehende nismäßig. ringern, ist die Bedeckung von Nase und Mund Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen tref- Die Einführung einer Sperrstunde für Gastro- erforderlich. Die Infektionsketten können durch fen. Dazu gehören insbesondere die in den §§ nomiebetriebe ab 23 Uhr dient insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung re- 29 bis 31 IfSG genannten Maßnahmen, soweit dazu, dem nächtlichen Ausgehverhalten der duziert werden. Damit soll sichergestellt wer- und solange es zur Verhinderung der Verbrei- Bevölkerung ein steuerbares zeitliches Ende den, dass nur eine möglichst geringe Anzahl an tung übertragbarer Krankheiten erforderlich zu setzen. Mit fortscheitender Stunde nimmt Menschen infiziert oder zu potentiellen Kon- ist. erfahrungsgemäß auch die Alkoholisierung taktpersonen einer infizierten Person wird. und damit einhergehend die Enthemmung der Die zuständige Behörde kann insbesonde- Besucherinnen und Besucher von Gastrono- Die Reduktion der Besucherzahl auf Messen re Personen verpflichten, den Ort, an dem sie miebetrieben zu. Dies führt zu einer stetigen und Kongressen pro Quadratmeter, über die sich befinden, nicht oder nur unter bestimm- Verschlechterung der Einhaltung von Hygie- in der Landesverordnung getroffene Regelung ten Bedingungen zu verlassen oder bestimmte ne- und Infektionsschutzregeln, weshalb eine hinaus, dient der Kontaktreduzierung. Auf Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur un- zeitliche Begrenzung der Möglichkeit zum Aus- Messen kommt es regelmäßig zu einem hohen ter bestimmten Bedingungen zu betreten. Die gehen notwendig ist. Besucherandrang. Gerade bei Veranstaltun- Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2 Das parallele Außenabgabeverbot von Alkohol gen in geschlossenen Räumen erhöht sich das Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG), der Versamm- ab 23 Uhr dient dazu, Ausweichreaktionen des Übertragungsrisiko wegen des verminderten lungsfreiheit nach Art. 8 GG, der Freizügigkeit Publikums zu verhindern, nachdem eine Bewir- Luftaustausches. Die Notwendigkeit der Rege- nach Art. 11 Abs. 1 GG und der Berufsfreiheit tung in den zuvor geöffneten Lokalitäten en- lung ergibt sich aus dem Platzbedarf bei Ein- nach Art. 12 Abs. 1 GG werden insoweit ein- det. Durch die Verlängerung der Sperrzeit und haltung der Abstandsregelungen und dem bei geschränkt. das flankierende Alkoholverbot wird die Zahl Bewegungen notwendigen Raum, unter Beach- der möglichen Kontaktpersonen und vor allem tung der Tatsache, dass die Teilnehmenden in Diese Allgemeinverfügung beruht auf den §§ der physischen Kontakte und dadurch das Aus- Gruppen/Familien kommen, in denen der Min- 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2 IfSG i.V.m. § 1 Abs. breitungspotenzial des Erregers limitiert. Ziel destabstand nicht eingehalten werden muss. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über ist es, den Konsum alkoholischer Getränke im Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutz- öffentlichen Raum, wobei wiederum die Verlet- Anderweitige Maßnahmen, die geringfügiger gesetz Baden-Württemberg (IfSGZustV BW). zung von Hygiene und Infektionsschutzregeln in Grundrechte eingreifen, um das Infekti- Gemäß § 1 Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW ist zu erwarten ist, zu verhindern und dadurch die onsgeschehen einzudämmen, sind momentan das Gesundheitsamt und damit gemäß § 2 Abs. Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus möglichst nicht ersichtlich. Wie das oben dargestellte 1 Nr. 3 Gesetz über den öffentlichen Gesund- einzudämmen. aktuelle Infektionsgeschehen zeigt, reichen die heitsdienst (ÖGDG) i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 sich aus der CoronaVO ergebenden Pflichten Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Na- nicht aus, um die Übertragung hinreichend zu (LVG) das Landratsamt Konstanz zuständig sen-Bedeckung bei der Begegnung von Perso- verringern. Im Landkreis Konstanz sind die In- für den Erlass der getroffenen Allgemeinver- nen stellt ein geeignetes Mittel dar, um eine fektionszahlen trotz dieser Maßnahmen deut- fügung. Das Landesgesundheitsamt hat das Verbreitung des Virus und des damit möglichen lich angestiegen. Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 6a Ausbruchs der Atemwegserkrankung COVID - Eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z. Satz 1 IfSGZustVO gegenüber dem Landrat- 19 zu verhindern. Durch die Verpflichtung des Bsp. durch Husten, Niesen oder Sprechen ist samt Konstanz nach § 1 Absatz 6c IfSGZustVO Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung auf wegen der vorherrschenden Übertragung durch festgestellt. Märkten und sonstigen öffentlichen Veran- Aerosole (Tröpfcheninfektion) auch durch mild
FREITAG, 30. OKTOBER 2020 | 7 erkrankte oder asymptomatische Infizierte re Anforderungen zu stellen. Zudem hat sich Nach Abwägung aller zu berücksichtigenden leicht möglich. Gerade bei Personen, die rele- in den letzten Tagen die Anzahl der Infizierten Belange sind die angeordneten Maßnahmen vanten Kontakt zu einer bestätigt an COVID-19 deutlich erhöht. Es kommen täglich neue In- somit geeignet, erforderlich und auch ange- erkrankten Person hatten, ist aufgrund der vor- fektionen hinzu. Es besteht somit nicht mehr messen. liegenden Erkenntnisse anzunehmen, dass die- nur die Gefahr einer Ansteckung durch Perso- se das Virus in sich aufgenommen haben und nen aus den Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt Die Allgemeinverfügung ist bis zum 12.11.2020 somit ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem befristet und wird regelmäßig einer erneuten Nr. 7 IfSG sind. Da das Virus relativ leicht über- SARS-CoV-2 Virus zu infizieren. Risikoeinschätzung unterworfen. tragen werden kann, ist ein direkter Kontakt mit Infizierten unbedingt zu vermeiden. Dem möglichen wirtschaftlichen Schaden von Sofortige Vollziehbarkeit Betreibern des Gaststättengewerbes bzw. sons- Diese Verfügung ist aufgrund gesetzlicher Re- Die Maßnahmen sind auch verhältnismäßig im tiger Stellen, die alkoholische Getränke nach gelung nach § 16 Abs. 8 IfSG und § 28 Abs. engeren Sinne. Die Einschränkungen auf Seiten 23.00 Uhr verkaufen oder ausgeben, steht die 3 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und An- der Betroffenen stehen nicht außer Verhältnis Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren fechtungsklage entfalten keine aufschiebende zum Zweck der Allgemeinverfügung, das Infek- Krankheit, die erfahrungsgemäß zu erhebli- Wirkung. tionsgeschehen einzudämmen und die Gesund- chen Gesundheitsbeeinträchtigungen bis zum heitsversorgung für die Gesamtbevölkerung Tod der erkrankten Personen führen kann, ge- Nach § 49 des Polizeigesetzes Baden-Würt- aufrecht zu erhalten. genüber. Aufgrund dieser erheblichen Gefahr temberg wendet die Polizei die Zwangsmittel müssen daher bei einer Abwägung der wirt- Zwangsgeld, Zwangshaft und Ersatzvornah- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist schaftliche Schaden und die Berufsausübungs- me als Maßnahmen der Vollstreckung an. Die eine verhältnismäßig geringfügige Beeinträch- freiheit zurückstehen, zumal die Verfügung Zwangsmittelandrohung beruht auf § 52 Abs. tigung des Einzelnen in seiner allgemeinen zunächst begrenzt ist auf den 12.11.2020. Mit 2 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Das Handlungsfreiheit und dient gerade dazu, seine Blick auf die Angemessenheit sind Situationen Zwangsmittel des Zwangsgeldes könnte nicht Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wei- ausgenommen, in denen eine Unterschreitung unmittelbar Zwangswirkung und damit Ab- test möglich zu erhalten. Der Unannehmlich- des Mindestabstandes auf Grund der Dichte wehr von Gefahren bewirken. keit des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes der Bürger nicht droht. Grundsätzlich bleibt die stehen erhebliche gesundheitliche Gefahren Begegnung im Freien ohne Mund-Nasen-Be- Eine Bußgeld- und Strafbewehrung ergibt sich bei der unkontrollierten und nicht mehr nach- deckung möglich. Daneben sind weitreichende unmittelbar aus den §§ 73,74 ff. IfSG. verfolgbaren weiteren Verbreitung des Corona Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen Virus gegenüber. In den vergangenen Monaten einer Mund-Nasen-Bedeckung in die Regelung Bekanntgabe zeigten sich keine gravierenden nachteiligen aufgenommen. Personen, für die die Pflicht Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Folgen durch das Tragen einer Mund-Na- zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Abs. 3 LVwVfG ortsüblich bekannt gemacht, da sen-Bedeckung. Bei der Abwägung überwiegen eine besondere unzumutbare Härte darstellt, eine Bekanntgabe an die Beteiligten aufgrund die Rechtsgüter der körperlichen Unversehrt- wurden durch die Regelung der Ausnahme be- der Sachlage untunlich ist. Nach § 41 Abs.4 heit des Einzelnen sowie des Gesundheits- rücksichtigt. Satz 4 LVwVfG gilt die Allgemeinverfügung am schutzes der Bevölkerung und der Schutz des In der gegenwärtigen Situation ist davon aus- Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als Lebens bei Risikobevölkerungsgruppen. zugehen, dass Begegnungen ohne Mindestab- bekannt gegeben und entfaltet zeitgleich auch stand und ohne das Tragen einer Mund-Na- ihre Wirksamkeit. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlich- sen-Bedeckung erheblich zu einer weiteren keit einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein Beschleunigung der Ausbreitung des Virus Die Allgemeinverfügung kann auf der Home- strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen beitragen würden. Bei einer weiteren Ausbrei- page des Landratsamtes Konstanz abgerufen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der gel- tung der Infektion ist damit zu rechnen, dass und eingesehen werden. tende Grundsatz heranzuziehen, dass an die diese nicht mehr kontrollierbar ist und das Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso Gesundheitssystem die Versorgung der schwer Rechtsbehelfsbelehrung geringere Anforderungen zu stellen sind, je erkrankten Personen nicht mehr sicherstellen Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines größer und folgenschwerer der möglicherweise kann. Hierbei handelt es sich um sehr hohe Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt eintretende Schaden ist. Aufgrund der beson- Schutzgüter, denen Vorrang zu gewähren ist. Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz deren Gefahr, die von dem neuartigen Erreger Insoweit überwiegt der Gesundheitsschutz Widerspruch eingelegt werden. wegen seiner hohen Übertragbarkeit und der der Bevölkerung, insbesondere der Schutz der Zahl der schweren bis hin zu tödlichen Krank- potentiell von schweren Krankheitsverläufen Konstanz, den 26.10.2020 heitsverläufe für die öffentliche Gesundheit in bedrohten Personen vor einer Ansteckung, die Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die allgemeine Handlungsfreiheit und die Berufs- gez. Zeno Danner Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung geringe- ausübungsfreiheit. Landrat BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT Pförtnerampel vorübergehend abgeschaltet Um den Schienenersatzverkehr der Deutschen Bahn einen reibungslosen und pünktlichen Ab- lauf zu ermöglichen und zusätzliche Stausitua- tionen zu vermeiden, ist die Pförtnerampel der Radolfzeller Straße vorübergehend abgestellt. Auf der Nordseite der Radolfzeller Straße von der Holzgasse bis Nägelriedstraße ist außerdem Parkverbot angeordnet. Beide Maßnahmen er- folgen nur für den Zeitraum der Gleisarbeite. Sie werden laufend beobachtet und bei Bedarf angepasst.
8 | FREITAG, 30. OKTOBER 2020 Radweg Bebauungsplan „Sondergebiet Kinderhaus Der Landkreis plant einen Radweg vom Ortsausgang Kaltbrunn in Rich- Montessori“ tung Markelfingen bis zum Wildpark. Es handelt sich dabei um einen Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.07.2020 wurde der Offenlagebe- Teil-Abschnitt eines überregionalen Radwegs. Die Gemeinde wurde be- schluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gefasst. Die früh- züglich der Planung des Radweges bereits 2018 beteiligt. Die dabei vom zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand nach öffentlicher Bekanntma- Gemeinderat favorisierte Variante wurde in der weiteren Planung von chung im Zeitraum vom 10.08.2020 bis 14.09.2020 statt. Die frühzeitige Landratsamt und Regierungspräsidium jedoch als aus forst- und natur- Beteiligung der Behörden und der Übrigen Träger öffentlicher Belange schutzfachlicher Sicht nicht umsetzbar eingestuft. Für eine Lösungs- erfolgt parallel im Zeitraum vom 28.07.2020 bis 14.09.2020. Auf der da- findung nahmen nun die jeweiligen Behördenleiter an der Sitzung teil, bei entstandenen Ergebnisse wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet stellten die Problematik genauer vor und standen für eine Diskussion zur und vom Gemeinderat beschlossen. Nun folgt die Offenlage des Bebau- Verfügung. Die dabei betrachtete Variante soll Forst- und Naturschutz ungsplanentwurfs. und die gemeindlichen Interessen vereinbaren. Die Verwaltung wurde nun beauftragt die nach wie vor offenen Punkte wie beispielsweise Flä- chenverbrauch und Kostenobergrenze (500.000€) mit dem Landkreis zu verhandeln. Die Ergebnisse werden dann erneut im Gemeinderat vorge- stellt. MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Fahrbahnsanierung zwischen Bundesstraße. Im Vorfeld des Brückenneubaus 2 Spiegel (0,60m x 1,20m und 0,50m x0, 90m) wird eine Umleitungsstraße errichtet. Diese Tel.: 940785 Markelfingen und Langenrain Strecke werde so konzipiert, dass sie später in KW 45 teilweise als neue Kreisstraße zwischen Al- Röhrenfernseher mit Receiver lensbach-Ost und Hegne-West genutzt werden Tel.: 1682 Auf der Kreisstraße 6168 zwischen Markelfin- gen und Langenrain wird durch den Landkreis kann, erklärt das RP. Zudem wird nördlich der B Konstanz die Fahrbahn saniert. Die Sanierung 33 ein neuer Wirtschaftsweg und auf der Süd- erfolgt auf dem Streckenabschnitt ab dem Ab- seite der Bundesstraße ein neuer Radweg ge- FREIWILLIGE FEUERWEHR zweig der Kreisstraße 6169 (Markelfinger Stra- baut. Radfahrer kommen während der Bauzeit ALLENSBACH ße) bis nach Langenrain. immer auf der Südseite nach Konstanz oder Während der Bauarbeiten wird die Kreisstraße nach Allensbach. Absage Herbstfest der Feuerwehr Allensbach 6168 auf diesem Streckenabschnitt in beiden Das RP weist darauf hin, dass die Ein- und Leider müssen auch wir unser allseits beliebtes Richtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Ausfahrten von der B 33 zum Bahnhof Hegne Herbstfest (07.11+08.11.2020) aufgrund von Von Langenrain herkommend ist der Zugang und zum Campingplatz unverändert bestehen Corona dieses Jahr absagen. Neben dem Par- über die Kreisstraße 6168 frei bis zum Stö- bleiben. Die Höhe der Kosten für den Neubau tyabend am Samstag findet auch das traditio- ckenhof. der Straße liege bei rund 9,1 Millionen Euro. nelle Schlachtfest am Sonntag nicht statt. Den Verkehrsteilnehmern wird eine beschilder- Die neue Brücke koste rund 1,1 Millionen Euro. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns te Umleitungsstrecke angeboten. Die Umlei- Über die weiteren Bauabschnitte werde des RP Sie 2021 wieder begrüßen zu dürfen. tung führt über die Markelfinger Straße nach zeitnah informieren. Kaltbrunn (Kreisstraße 6169) - Freudental Mehr Information zum Aus- und Neubau der B (Kreisstraße 6171) nach Langenrain zur Lan- 33 zwischen Allensbach und Konstanz finden LOKALE AGENDA 21 desstraße 220 und umgekehrt. Sie es auf der Internetseite des RP: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt4/Strassen- ALLENSBACH Die Baumaßnahme wird voraussichtlich in bau/B33Allensbach/Seiten/Abschnitt-C-und-D.aspx der Zeit von Mittwoch, 04.11.2020 bis ein- Ein Video zum Neubau der B 33 gibt es auf dem schließlich Freitag, 06.11.2020 ausgeführt. Bei Wir in Kaltbrunn Youtube-Kanal des RP: https://www.youtube. schlechter Witterung können sich die Arbeiten com/watch?v=lodBHoTACNo Kaltbrunn – Wie lebst du morgen? – Treffen verschieben. abgesagt Der Landkreis bittet die Verkehrsteilnehmer um Das für den kommenden Mittwoch geplante Verständnis. Treffen im Feuerwehrhaus muss leider auf- grund der aktuellen Corona-Bestimmungen ZU VERSCHENKEN abgesagt werden. Wir sind dabei, eine Lösung Neubau der B 33 zwischen den Haben auch Sie etwas, das Sie nicht mehr ge- für die Kommunikation zu finden, bzw. hof- Anschlussstellen Allensbach-Ost brauchen können? Alles, was zum Wegwerfen fen, dass wir das Treffen zu einem anderen zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen Zeitpunkt durchführen können. Wir bitten um und Hegne-West (Kreis Konstanz) Kleinanzeige zum Verschenken angeboten Verständnis. Sollten Sie mit uns in Kontakt tre- startet am 2. November werden. ten wollen, können Sie uns gerne eine E-Mail Wenden Sie sich bitte an: Bürgermeisteramt, schreiben: Wir-in-Kaltbrunn@web.de Am 2. November startet der Neubau der B 33 zwischen den Anschlussstellen Allensbach-Ost Tel.: 801-24, oder per e-mail an mitteilungsblatt@allensbach.de Verkehr und Mobilität und Hegne-West. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, soll parallel zu den Stra- Neuer Arbeitskreis Verkehr und Mobilität Stubenwagen ßenbauarbeiten auf dem 1,5 Kilometer langen Das angekündigte Treffen am kommenden Matratze 70x140 cm für Kinderbett Abschnitt ab Frühjahr 2021 die neue Brücke Montag, 2. November, 20:00 Uhr findet on- Tel.: 98832 bei Allensbach-Ost gebaut werden. Die Bau- line statt. Wenn Sie an unserem Treffen teil- arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende April Mineralien nehmen möchten, melden Sie sich bitte unter 2022. Der Verkehr wird während der gesamten Geschenkfolie allensbach-verkehrsagenda@gmx.de Bauzeit in beiden Fahrtrichtungen ohne größe- Tel.: 3598 Wir bitten um Verständnis, dass wir das Tref- re Einschränkungen aufrechterhalten, heißt es fen aufgrund der aktuellen Lage nicht wie aus dem RP. Benzinrasenmäher vorgesehen im Bürgertreff veranstalten kön- Die Bauarbeiten beginnen Anfang November Elektrorasenmäher nen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie mit der Verlegung der Ver- und Entsorgungslei- LKaubbläser sich ebenfalls über allensbach-verkehrsagen- tungen nördlich und südlich der bestehenden Tel.: 5117 da@gmx.de direkt an Rolf Wiehler wenden.
FREITAG, 30. OKTOBER 2020 | 9 DAS KULTUR- UND VERKEHRSBÜRO INFORMIERT Allensbach Hat’s Allensbach Hat’s JAZZ am SEE
10 | FREITAG, 30. OKTOBER 2020 KIRCHENNACHRICHTEN Samstags, 18:30 Uhr Eucharistiefeier in der Tagesordnung: KATH. PFARRGEMEINDEN Krypta - Tätigkeitsbericht des Vorstandes ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF Dabei sind wir an die vom Ordinariat erlas- - Bericht des Kassiers senen Vorgaben gebunden, weshalb höchs- - Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Gottesdienstzeiten tens 30 Personen den Gottesdienst mitfeiern Vorstandes können. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir - Fragen / Wünsche / Anregungen der derzeit die Kontaktdaten aller Teilnehmer vor Mitglieder Samstag, 31. Oktober Beginn des Gottesdienstes erfassen müssen. Weiterer Hinweis: Coronabedingt gibt es im 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Martin, Die Krypta ist täglich von 07.30 - 17.30 Uhr für Anschluss an die Mitgliederversammlung kei- KN-Wollmatingen Beterinnen und Beter geöffnet. Nur am Sams- nen Vortrag. tag wird sie wegen hygienischer Maßnahmen Sonntag, 01. November – Allerheiligen im Blick auf den Abendgottesdienst um 17 9.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Josef mit Uhr geschlossen und dann 20 Min. vor Gottes- Kloster Hegne – Das Sakrament der anschließendem Gräberbesuch auf dem dienstbeginn wieder geöffnet. Versöhnung Friedhof, Langenrain Die Klosterkirche bleibt leider bis auf weiteres 9.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus, Das Sakrament der Versöhnung (die Beichte) für externe Besucher geschlossen. bietet die Gelegenheit, sich seiner eigenen KN-Fürstenberg 11.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus, Schwächen, seiner dunklen Seiten bewusst zu Allensbach werden und im Gespräch Klärung und innere Jahrtag für Friedel Strotmann und GEMEINSAME MITTEILUNGEN Ruhe zu finden. Im Sakrament der Versöhnung Horst Krautter spricht uns der ewig gerechte und liebende 14.30 Uhr Gräberbesuch auf dem Gott die Leben spendende Kraft seines Heiligen Öffnungszeiten im Pfarrbüro Geistes zu: Ein Fest für Herz und Seele! Friedhof Allensbach Montag: 9.00 – 11.00 Uhr Gelegenheit zum Empfang dieses befreienden Montag, 02. November – Allerseelen Dienstag: 9.00 – 11.00 Uhr, Sakramentes ist am 07.11.2020 (erster Samstag 19.00 Uhr Eucharistiefeier für die Verstorbe- 16.00-18.00 Uhr im Monat) zwischen 14 und 16 Uhr im Haus nen des vergangenen Jahres in St. Nikolaus, Donnerstag: 9.00 – 11.00 Uhr Ulrika (Konradistr. 2a, Hegne). Allensbach Mittwoch und Freitag geschlossen Kloster Hegne - Theodosius Akademie Donnerstag, 05. November – Gebetstag um Tel: 9312-0 der Stiftung Kloster Hegne geistliche Berufungen Fax: 9312-20 9.30 Uhr Eucharistiefeier der Kath. Frauen- E-Mail: Pfarramt.nikolaus@kath-wa.de Infos zu den Kursen bei der Theodosius Akade- gemeinschaft in St. Nikolaus, Allensbach Internet: www.kath-wa.de mie der Stiftung Kloster Hegne Jahrtag für: Franz Xaver Volle unter 807-700 oder Pfarrer Marcus Maria Gut www.theodosius-akademie.de Tel: 01578/3034820 ACHTUNG: Kontaktnachverfolgung nach E-Mail: Gut@kath-wa.de Versöhnt sein mit sich selbst der Corona-Verordnung des Landes Termin: 4. bis 6. Dezember 2020 - Fr. 18 Uhr Baden-Württemberg Diakon Martin Beck bis So. 14 Uhr Ab dieser Woche müssen wir aufgrund der Pan- Tel: 9312-12 Anmeldeschluss: 4.11.2020 demiestufe 3 in Baden-Württemberg die Kon- E-Mail: Beck@kath-wa.de Leitung: Peter Linzer taktdaten aller Gottesdienst-Teilnehmer erfas- Wie können wir in Frieden leben mit unseren sen. Dies ist vom Land Baden-Württemberg so Sabine Späth (Hausmeisterin Pfarrheim und Verletzungen, Enttäuschungen und unserem vorgegeben. Dazu liegen am Kircheneingang Kirche St. Nikolaus) Scheitern? Der Kurs soll uns helfen, in Kontakt Zettel bereit, die Sie bitte ausfüllen. Wir bitten Montag - Freitag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr zu kommen mit Erfahrungen von etwas Unzer- um Ihr Verständnis. Telefon: 9312-16 störbarem in uns selbst. Die Haltung liebevol- In St. Nikolaus können nach den aktuellen E-Mail: Spaeth@kath-wa.de len Verstehens und ein milder Umgang mit der Richtlinien maximal 59 Personen am Gottes- eigenen Lebensgeschichte sollen ermutigen, dienst teilnehmen. Reservierungen sind nicht Wir bitten Sie, einen Mund-Nasen-Schutz zu sich uneingeschränkt anzunehmen. Wenn wir mehr erforderlich. tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Me- (wieder) mit unseren Lebens-Sehnsüchten und Die vorgeschriebenen Maßnahmen finden Sie tern einzuhalten. unserer Liebesfähigkeit in Kontakt kommen, auf Merkblättern in unseren Schaukästen und Handdesinfektionsmittel wird bereitgestellt. können wir erfahren, dass unser Lebensgebäu- an den Kirchentüren, sowie auf unserer Home- de auf starken Säulen steht, mit einem schüt- page. www.kath-wa.de zenden Dach, unter dem die ganze Lebensfülle Sozial-Caritativer Förderverein Allensbach einen guten Platz hat. Ministrantenplan für Allensbach e.V. (SCFA) – Mitgliederversammlung Kurzexerzitien im Advent Sonntag 01. Nov. 11.00 Uhr Gruppe C zu der ordentlichen Mitgliederversammlung Termin: 6. bis 10. Dezember 2020 - So. 18 Uhr Montag 02. Nov 19.00 Uhr nach Absprache des Jahres 2020 laden wir Mitglieder und Gön- bis Do. 14 Uhr ner hiermit herzlich ein. Anmeldeschluss: 5.11.2020 Leitung: Katrin Gergen-Woll KLOSTERKIRCHE Der Vorstand wird –coronabedingt erst im No- Der Kurs wird mit Kurzreferaten, Biografiear- ST. KONRAD HEGNE vember und dafür auch etwas gestraffter- über beit, angeleiteten Meditationsübungen und das Geschehen, die Aktionen und die Mittelver- durchgängigem Schweigen gestaltet. Neue Er- Kloster Hegne - Gottesdienst in der Krypta wendung im Berichtszeitraum informieren und fahrungen und Fragen können im geschützten Leider können in der Klosterkirche weiterhin Fragen beantworten. Rahmen des persönlichen Einzelgesprächs mit keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. der Kursleitung ins Wort gebracht und reflek- Deshalb freuen wir uns, dass wir nach wie vor Die Mitgliederversammlung findet statt am tiert werden. Es besteht die Möglichkeit an den in der Krypta einen Sonntagvorabendgottes- Donnerstag, den 05. November 2020 um Gebetszeiten/Gottesdiensten in der Klosterkir- dienst für die Öffentlichkeit anbieten können. 19:30 Uhr im Pfarrheim St. Nikolaus (Saal) che teilzunehmen.
FREITAG, 30. OKTOBER 2020 | 11 (Teilnahmebegrenzung, Phasenmodell, „Allensbach hilft!“ - Nachbarschaftliche All- ÖKUMENISCHE Sicherheitsregeln, Details: Ph. Heizmann) tagshilfen für Menschen, die zu Risikogruppen NACHRICHTEN 20.00 Uhr Gruppe 1 gehören, Anmeldung über: www-ev-allens- 21.00 Uhr Gruppe 2 bach.de oder 6310, alternativ 0163 3912491. Ökumenischer Bibelkreis Freitag 06.11. Psychologische Beratungsangebote der Evan- am Mittwoch, 04. November im Nebenraum 17.00 Uhr Meute 2. – 4. Klasse - gelischen Kirche in Baden: www.ekiba.de/psy- der Evangelischen Gnadenkirche um 10.00 Uhr. Gnadenkirche chologische-beratungsstellen. Lukas-Evangelium, Kapitel 24: Mit Jesu Auf- 17.00 Uhr Jungsippe 5. Klasse - erstehung beenden wir das Lukasevangelium. Gemeindesaal Gottesdienst jederzeit auch hier: Lukas greift noch einmal das Erlösungsthema 17.30 Uhr Sippe 7. – 8. Klasse • Telefonandachten: Täglich neu jederzeit auf. Jesu Auftrag lautet: „Nun aber soll in sei- (Kinder vorinformieren: Sicherheitsregeln sind auf Ihren Anruf 07531 1279597 nem Namen allen Völkern verkündigt werden, einzuhalten) • Gottesdienste im Net: dass sie sich bekehren und dadurch Vergebung www.ekiba.de/kirchebegleitet der Sünden bekommen“. Die entscheidende Vo- • TV-Gottesdiensten, z.B. unter raussetzung zur Vergebung der Sünden: Bekeh- Ausstellung in der Gnadenkirche: www.zdf.fernsehgottesdienst.de rung und Sinnesänderung. • zu den Sendungen von Bibel-TV und ERF Sie sind herzlich eingeladen mit uns zu versu- Ausstellung der von Konfirmanden erstellten (Evangeliums-Rundfunk) chen die Bedeutung von Sünde, Bekehrung und künstlerischen Arbeiten zu ihren Konfirman- www.erf.de/erf-plus/audiothek Erlösung zu erfassen. denworten: In freier Assoziation und künstleri- • zu virtuellen und Video-Gottesdiensten Wir treffen uns unter Einhaltung der geforder- scher Aneignung Bibelworte im Bild. des Kirchenbezirkes für Kinder und Erwach- ten Hygienemaßnahmen. Am So., den 15.11. gibt es dazu einen sene unter www.ekikon.de Ausstellungs-Gottesdienst um 10.00 und Friedensgebet in Allensbach um 11.00 Uhr. Am Mittwoch, 04. November 2020 findet um Pfarramt 18.00 Uhr hier im kath. Pfarrheim Raum Fran- „Man ist nie zu alt zum Pfadfinden!“ Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von ziskus wieder das Friedensgebet statt. 15.00 – 17.00 Uhr und am „In Frieden auf das eigene Leben blicken“ ist Lust auf Mitarbeit und ein Ehrenamt das Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr das Thema. trägt? – 11.00 Uhr geöffnet. Sie sind dazu herzlich eingeladen. Mit Kindern die Welt entdecken: Spiel, Aben- Telefonisch können Sie das Pfarramt unter der teuer, Natur und Gemeinschaft. Unsere Pfad- Tel.-Nr. 6310 erreichen. findergruppen haben einen steilen Start ein- EVANG. KIRCHEN- gelegt und wir haben einen Nerv getroffen! Diakonie Aber: Wir haben mehr Anfragen als Kapazität. GEMEINDE ALLENSBACH Deshalb wollen wir unser Gruppenleiterteam Information – Beratung – Hilfe verstärken! 1. EVANGELISCHE GEMEINDEDIAKONIE (sozia- Gottesdienste in der Gnadenkirche: Sicher- ler Dienst) der Evangelischen Kirchengemeinde heitsregeln gemäß KGR-Beschluss Bitte Ge- Wir suchen Menschen mit pädagogischer Er- Allensbach, Kontakt: sangbuch, Maske und Humor mitbringen: In fahrung in Pfadfinder- und Jugendarbeit, CVJM Angelika Straub(Vors.), Tel.: 935 485, der Leichtigkeit des Glaubens feiern wir Gottes oder Gemeinde. Egal ob Quereinsteiger oder Kontakt Ev. Pfarramt, heilende Gegenwart. Pfadfinder-erprobt – wichtig sind: Freude an Frank-Uwe Kündiger: 6310, der Arbeit mit Kid’s und Jugendlichen sowie Mail: frank-uwe@kuendiger.net. Statt GOTTESDIENST zum Reformationstag: Lust auf tolle Menschen! Was wir tun: Überkonfessionelle Beratung und Als Telefon-Kurzandacht zum 31.10. von Pfr. Begleitung in schwierigen Lebenssituationen, Frank-Uwe Kündiger unter 07531 1279597 Für weitere Fragen oder ein persönliches Ge- Vermittlung mit Ämtern, in Einzelfällen Über- (Täglich neu !) oder Homapage www.evang-kir- spräch: brückungshilfen, Weitervermittlung von fach- che-allensbach.de (auch später abrufbar) licher Hilfe und zu Fachdiensten der DIAKONIE Sonntag 01.11. KEIN Gemeindegottesdienst: Linda Streckfuß und sozialer Dienste. Derzeit feiern wir fünf KONFIRMATIONEN: Aus gilde-allensbach@vcp-konstanz.de, 8039830 Gründen der aktuellen Lage geschieht dies in VCP Konstanz Stamm Jan Hus e. V. 2. „JUGEND HILFT“ (Nachbarschaftshilfe / klei- familiärem Kreis. Deshalb bitten wir die Ge- ne Hilfen im Alltag durch Jugendliche in fach- meindemitglieder an diesem Wochenende die licher Begleitung) Gerhard Hügel-Bohlig, Tel.: Gnadenkirche ganz den Familien vorzubehal- Der neue Konfirmandenkurs 2020-2021 ist 3374, Mail: gehuebo@web.de ten. Danke. gestartet. Nachmeldungen sind „last minute“ E-Mail: pfarramt@ev-kirche-allensbach.de Konfirmanden sind: Hannah Zoe Bauer, Elena im Moment n o c h möglich. Wer 13 Jahre ist Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de Diederichs, Dennis Fröhlich, Moritz Gronbach, und Lust und Motivation mitbringt, auf Entde- Email-Adresse der christlichen Pfadfinder: Theo Heer, Jula Hein, Dean Hengst, Luis Hölz- ckungsreise zu gehen, sich engagiert mit Fra- gilde-allensbach@vcp-konstanz.de le, Alexander Kutter, Kim Lofi, Louis Bela Lutz, gen zu Gott und der Welt, nach Glauben und Nico Paar, Carla Rösch, Sarah Wolf, Sophia Sinn und Lebensorientierung einzulassen, kann Wolf. teilnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du Leitwort für die kommende Woche getauft bist und welche Kirchen (nicht) Zuge- Dienstag 03.11. hörigkeit die Eltern haben. Es geht um Dich! Einen anderen Grund kann niemand legen, als 20.00Uhr Posaunenchorprobe den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus. (Teilnahmebegrenzung, Sicherheitsregeln, (1. Kor. 3,11) Details: W. Engelhard) Das für Sonntag, 8. 11. 2020 geplante Konzert mit Andreas Bücklein Mittwoch 04.11. und Stefan Nottbrock (Gitarre und Gesang) Kirchenchorprobe nach Vereinbarung müssen wir ausfallen lassen: Kontakt: Frau Christel Ulrich, Tel. 940385 Wir hoffen, dieses Konzert in der Donnerstag 05.11. Nach-Corona-Zeit nachholen zu können. AVE-Chorprobe in Teilproben in der (Arbeitskreis für Kunst & Kultur in der Gnadenkirche Gnadenkirche)
Sie können auch lesen