Endspurt #Glücksmoment Allensbach - Jetzt heißt es Endspurt. Noch bis zum 15. November suchen wir Ihren Glücksmoment im Ehrenamt. Alle ...

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Endspurt #Glücksmoment Allensbach - Jetzt heißt es Endspurt. Noch bis zum 15. November suchen wir Ihren Glücksmoment im Ehrenamt. Alle ...
Freitag, 30. Oktober 2020                                           22. Jahrgang I Nummer 44

                                                                      Endspurt
                                                                              ent
                                                                   #Glücksmom
                                                                     Allensbach

 Jetzt heißt es Endspurt. Noch bis zum 15. November suchen wir Ihren Glücksmoment
 im Ehrenamt.
 Alle Informationen zu unserem Fotowettbewerb finden Sie auf Seite 2
Endspurt #Glücksmoment Allensbach - Jetzt heißt es Endspurt. Noch bis zum 15. November suchen wir Ihren Glücksmoment im Ehrenamt. Alle ...
2 | FREITAG, 30. OKTOBER 2020

WICHTIGE                                                  Stellungnahme der Gemeinde Allensbach
RUFNUMMERN                                                zu einem privaten Werbeschreiben, welches mit dem amtlichen
                                                          Mitteilungsblatt zugestellt wurde
APOTHEKENNOTDIENSTE
                                                          Mit dem am 23.10.2020 verteilten Mitteilungsblatt wurde auch ein auf die Coro-
KONSTANZ:
                                                          na-Schutzmaßnahmen bezogenes Werbeschreiben verteilt. Dabei handelt es sich um
Samstag, 31.10. Marien / Sonnen (Allensbach)
Sonntag, 01.11. Hubertus                                  einen Privatauftrag den der Primo-Verlag (welcher unser Mitteilungsblatt druckt)
                                                          entgegengenommen, gedruckt und verteilt hat. Von einigen Zustellern wurde dieses
MÜLLTERMINE                                               als Beilage fälschlicherweise in das Mitteilungsblatt eingelegt, um die Zustellung zu
Do, 05.11. Restmüll + roter Deckel                        vereinfachen.
Fr. 06.11. Elektro-/Kühl-/Bildschirmgeräte
Sa. 07.11. Grünabfall Riesenberg                          Wir als Gemeinde Allensbach distanzieren uns jedoch ausdrücklich von dieser
                                                          Form und dem Inhalt der Werbung. All unsere Maßnahmen sind darauf ausge-
Öffnungszeiten Recyclinghof
(November bis Februar):                                   richtet den Schaden des Covid-19-Virus so gering wie möglich zu halten und je-
dienstags: 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr                        den einzelnen Bürger so gut wie möglich zu schützen. Einzelne Personen vertreten
freitags:   15.30 Uhr bis 17.15 Uhr                       gegenüber den Corona-Schutzmaßnahmen eine andere Meinung. Diese Meinung
samstags: 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr                         kundtun zu dürfen ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.
ÄRZTE
                                                          Dass diese Meinungsäußerung nun in Form eines Werbeschreibens gleichzeitig mit
Ärztlicher Notfalldienst
an Wochenenden und Feiertagen                  116 117    unserem amtlichen Mitteilungsblatt erfolgt, ist allerdings für uns als Gemeindever-
                                                          waltung ärgerlich und nicht gewünscht. Denn so könnte der Eindruck entstehen,
Zahnärztliche Notrufnummer
                                                          das Werbeschreiben oder dessen Inhalt würde mit der Gemeinde in einem Zusam-
                        0180/3222555-25
                                                          menhang stehen. In Gesprächen mit dem Primo-Verlag hat Bürgermeister Stefan
Rettungsdienst/ Wasserrettung                       112   Friedrich klar darum gebeten, bei künftigen Werbeanfragen darauf zu achten, ob die
Krankentransport                                19222     Art der Werbung mit einem amtlichen Mitteilungsblatt vereinbar ist.

NOTRUFE
Feuerwehr                                           112
Notruf                                              110   #GlücksmomentAllensbach
Polizeiposten Allensbach                         97149
nach Dienstschluss
                                                          Fotowettbewerb zum Tag des Ehrenamts - ENDSPURT
über Konstanz                       07531/995-2222
                                                          Gemeinsam mit den Städten Konstanz, Radolfzell und Singen möchten wir
Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190                 Ihren Glücksmoment im Ehrenamt feiern. Sie geben ehrenamtlich Nachhil-
Strom- und Gasversorgung              0800/3629477        fe, trainieren sportbegeisterte Jugendliche, engagieren sich in einem Verein,
Wasserversorgung Störung                       801-80     gehen regelmäßig für Ihre Nachbarn einkaufen, oder...? Das, was Sie tun,
                                                          bereitet Ihnen Freude? Sie sind mit Herzblut und Leidenschaft dabei? Dann
SPRECHZEITEN DER VERWALTUNG                               zeigen Sie uns das!
RATHAUS ALLENSBACH                        Tel. 801-0
Mo. – Fr.                          08:00 – 12:00 Uhr
                                                          Schickem Sie uns bis zum 15. November 2020 Ihr Foto und gewinnen Sie
Mi.                                16:30 – 18:30 Uhr
                                                          tolle Preise. Die schönsten Bilder werden auf der unserer Homepage, den
ORTSVERWALTUNG HEGNE                   Tel.: 801-935      Social Media Kanälen und im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Mi.                                16:30 – 18:30 Uhr

ORTSVERWALTUNG KALTBRUNN Tel.: 801-936                    Allen Informationen und die Teilnahmebedingungen finden Sie unter
Mo.                           19:00 – 20:00 Uhr           www.gemeinde-allensbach.de
nach telefonischer Vereinbarung

IMPRESSUM
Herausgeber: Gemeinde Allensbach,
Tel. 07533/8 01-10, Fax. 07533/8 01-12
E-Mail: mitteilungsblatt@allensbach.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie den redak-
                                                          Hinweis zur Aktualität
tionellen Teil (v.i.S.d.P.):                              Bitte beachten Sie, dass manche Hinweise (insbesondere zu den geltenden Coro-
Bürgermeister Stefan Friedrich
Für den Anzeigenteil/Druck:                               na-Schutzmaßnahmen) beim Lesen dieser Ausgabe bereits veraltet sein könnten.
Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG                   Das Mitteilungsblatt ist ein wöchentlich erscheinendes Medium, welches nur bis
Messkircher Str. 45, 78333 Stockach,
Telefon 07771/93 17-11, Telefax 07771/93 17-40
                                                          zum Redaktionsschluss und dem Gut zum Druck auf Änderungen reagieren kann.
E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de                        Tagesaktuelle Informationen finden Sie unter www.gemeinde-allensbach.de
Homepage: www.primo-stockach.de
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FREITAG, 30. OKTOBER 2020 | 3

 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Gemeinderatssitzung                                                 Tagesordnung:
                                                                               1. Informationen
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den            2. Bebauungsplan „Breite“ in Kaltbrunn - Sachstandbericht
04. November 2020 um 19:00 Uhr im Pfarrheim, Kirchgasse 4,                     3. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
78476 Allensbach, großer Saal im OG statt.                                     4. Frageviertelstunde
Tagesordnung:                                                                  gez. Elisabeth Müller
1    Informationen                                                             - Ortsvorsteherin -
2    Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3    Neubau Kinderhaus Montessori – Baubeschluss                               Bitte beachten Sie die geltende Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes
4    Familienzentrum im Kinderhaus Höhrenbergstraße Vorstellung des            - auch am Sitzplatz.
     Kinderschutzbundes e.V.
5    Aktualisierung des Kindergartenbedarfsplans 2021-2025
6    Bebauungsplan „Breite“ in Kaltbrunn - Sachstandsbericht
7    Betriebsplan Gemeindewald 2021
                                                                               Ortschaftsratssitzung in Langenrain
8    Verschiedenes, Wünsche, Anträge                                           Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung findet
                                                                               am Montag, den 02. November 2020 um 20 Uhr im ehemaligen
gez. Stefan Friedrich                                                          Rat- und Schulhaus in Langenrain statt.
-Bürgermeister-
                                                                               Tagesordnung
Bitte beachten Sie die geltende Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes            1. Bebauungsplan Oberdorf
- auch am Sitzplatz.                                                           2. Belegungsplanung Friedhof Langenrain
                                                                               3. Informationen
                                                                               4. Verschiedenes
Öffentliche Ortschaftsratssitzung Kaltbrunn
                                                                               gez. Lothar Bottlang
Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung findet                           -Ortsvorsteher-
am Dienstag, den 03. November 2020
um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus Kaltbrunn statt.                                 Bitte beachten Sie die geltende Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes
                                                                               - auch am Sitzplatz.

Wie bereits im Jahr 2019 absehbar und in Planung, sollten für das Haushaltsjahr 2020 die Ausgaben der Gemeinde reduziert und die Einnahmen erhöht
werden. Ein Mittel hierzu sollte auch eine Gebührenanpassung sein, da die Gebühren und Steuern teils über Jahre nicht erhöht wurden. Verstärkt durch
die Corona bedingten Haushaltslage, hat der Gemeinderat die nachfolgenden Anpassungen beschlossen. Die Gebühren und Steuern werden dabei aber
nur im moderaten Bereich erhöht und stehen weiterhin im Verhältnis zu den Nachbargemeinden.

2. Änderung der Satzung über die                    Gemeinde geltend gemacht worden ist; der                                §2
                                                    Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,     Die Hebesätze werden festgesetzt
Erhebung einer Zweitwohnungs-                       ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-
steuer vom 29.04.2014                               schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,      1.   Für land- und forstwirtschaftliche
                                                    die Genehmigung oder die Bekanntmachung                  Betriebe
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für
                                                    der Satzung verletzt worden sind.                        (Grundsteuer A) auf               350 v.H.
Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs.
                                                                                                        2.   Für Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes
                                                    Allensbach, den 21.10.2020                                                                 350 v.H.
für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein-
derat der Gemeinde Allensbach am 20.10.2020
                                                    gez.                                                der Steuermessbeträge.
folgende Änderungssatzung beschlossen:
                                                    Stefan Friedrich
                                                    Bürgermeister                                                            §3
                    Artikel I
                                                                                                        Grundsteuerkleinbeträge im Sinne von § 28
§ 6 Steuersatz
                                                                                                        Abs. 2 Grundsteuergesetz werden wie folgt
wird wie folgt geändert:
                                                                                                        fällig:
Die Steuer beträgt jährlich 20 v.H. der Bemes-      Satzung über die Festsetzung der
                                                                                                        1.   Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag,
sungsgrundlage.                                     Grundsteuerhebesätze A und B in                          wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt.
                    Artikel II
                                                    der Gemeinde Allensbach                             2.   Am 15. Februar und 15. August je zur
                                                                                                             Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser
                 In Krafttreten                     Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Ba-
                                                                                                             30,00 € nicht übersteigt.
                                                    den-Württemberg und §§ 2 und 9 des Kom-
                                                                                                                             §4
Diese Änderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.       munalabgabengesetzes Baden-Württemberg
                                                    in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 Grundsteu-
                                                                                                        Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:                       ergesetz in der jeweils gültigen Fassung hat
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder        der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach am
                                                                                                        Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba-            20.10.2020 folgende Satzung beschlossen:
                                                                                                        Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder
den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund
                                                                                                        Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba-
der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften                               §1
                                                                                                        den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund
beim Zustandekommen einer Satzung ist nach
                                                    Die Gemeinde Allensbach erhebt von dem in           der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
                                                    ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grund-           beim Zustandekommen einer Satzung ist nach
schriftlicher innerhalb eines Jahres seit der Be-
                                                    steuer nach den Vorschriften des Grundsteu-         § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
kanntmachung dieser Satzung gegenüber der
                                                    ergesetzes.                                         schriftlicher innerhalb eines Jahres seit der Be-
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4 | FREITAG, 30. OKTOBER 2020
kanntmachung dieser Satzung gegenüber der           2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,
                                                    (Vergnügungssteuersatzung) vom 10.09.2013
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-   Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und
schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,      9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der
die Genehmigung oder die Bekanntmachung             Gemeinde Allensbach am 20.10.2020 folgende Änderungssatzung beschlossen:
der Satzung verletzt worden sind.
                                                                                                Artikel I
Allensbach, den 21.10.2020                                                                   § 7 Steuersatz

gez.                                                § 7 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
Friedrich                                           1.   Mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten Orten
Bürgermeister                                            23 v.H. der elektronisch gezählten Bruttokasse.

                                                                                                Artikel II
1. Änderung der Satzung
                                                                                            In Krafttreten
über die Erhebung einer                             Diese Änderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Hundesteuer in der Gemeinde
Allensbach vom 06.12.2016                           Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
                                                    Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba-
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für            den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften beim
Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs.         Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-
2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes          licher innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein-         geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
derat der Gemeinde Allensbach am 20.10.2020         Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
folgende Änderungssatzung beschlossen:              die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
                      Artikel I                     Allensbach, 21.10.2020
                   § 5 Steuersatz                   gez.
                                                    Stefan Friedrich
§ 5 Abs. 1 und Abs. 2 werden wie folgt geän-        Bürgermeister
dert:
1. Die Steuer beträgt für jeden Hund 108,- €.
      Beginnt oder endet die Steuerpflicht im
      Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steu-   Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Was-
      er den der Dauer der Steuerpflicht entspre-   serversorgungsanlage und Versorgung der Grundstücke mit Wasser
      chenden Bruchteil der Jahressteuer.           (Wasserversorgungssatzung –WVS) der Gemeinde Allensbach vom
2.   Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet
                                                    23.Oktober 2007 in der Fassung vom 25.10.2017
     mehrere Hunde, so erhöht sich der nach         Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8
     Abs. 1 geltende Steuersatz für den zwei-       Abs.2,13, 20,42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der
     ten und jeden weiteren Hund auf 216,-          Gemeinde Allensbach am 20.10.2020 folgende Änderungssatzung beschlossen:
     EUR. Hierbei bleiben steuerfreie Hunde
     nach § 6 außer Betracht.                                                                    Art I
                                                                                       § 43 Verbrauchsgebühren
                     Artikel II                     Abs. 1 wird wie folgt geändert:
                                                    1.    Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen
                   In Krafttreten                         Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr
                                                          beträgt pro Kubikmeter                                                              1,65 €.
Diese Änderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.       2.    Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher
                                                          Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:                             pro Kubikmeter                                                                       1,80 €
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba-                                                          Art II
den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund                                                      Inkrafttreten
der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften         Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
beim Zustandekommen einer Satzung ist nach
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht        Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
schriftlicher innerhalb eines Jahres seit der Be-   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Ba-
kanntmachung dieser Satzung gegenüber der           den-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften beim
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der            Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,     licher innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-   geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,      Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
die Genehmigung oder die Bekanntmachung             die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
der Satzung verletzt worden sind.
                                                    Allensbach, den 21.10.2020
Allensbach, 21.10.2020
                                                    gez.
gez.
                                                    Friedrich
Stefan Friedrich
                                                    Bürgermeister
Bürgermeister
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FREITAG, 30. OKTOBER 2020 | 5

                Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz zur Eindämmung und Bekämpfung
                        der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2
Das Landratsamt Konstanz erlässt aufgrund            steht beim Verzehr von Speisen und Geträn-        Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach
von § 28 Abs.1 S.1 HS.1 des Gesetzes zur Ver-        ken.                                              Ziffer 3 dieser Allgemeinverfügung wird ein
hütung und Bekämpfung von Infektionskrank-         • nichtprivate Veranstaltungen mit einer Teil-      Zwangsgeld in Höhe von 100,00 Euro ange-
heiten beim Menschen – Infektionsschutz-             nehmerzahl von über fünf Personen, wenn           droht.
gesetz (IfSG), § 1 Abs. 6a der Verordnung des        diese in geschlossenen Räumen stattfindet.        Bei Verstoß gegen die Anordnung der Begren-
Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach                                                           zung von Teilnehmenden über die Regelung
dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) und §       Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein    des § 2 Abs. 1 S. 1 und 2 CoronaVO Messen
35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrens-         zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes       nach Ziffer 4 dieser Allgemeinverfügung wird
gesetzes (LVwVfG) für den Landkreis Konstanz       Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder     ein Zwangsgeld von 1.000,00 Euro angedroht.
folgende                                           Absicht in der Verantwortung einer Veranstal-
                                                   terin oder eines Veranstalters, einer Person, Or-   8.   Die Anordnung nach Ziffer 1-4 treten mit
            Allgemeinverfügung:                    ganisation oder Institution, an dem eine Grup-           Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung
                                                   pe von Menschen gezielt teilnimmt.                       in Kraft und sind zunächst bis einschließ-
Verschärfung der Maßnahmen zur Verhütung           • Beerdigungen.                                          lich 12.11.2020 befristet.
der Verbreitung des Coronavirus
(SARS-CoV 2)                                       Ausgenommen von der Maskenpflicht sind die          Begründung:
                                                   Personen, die an der Gestaltung der Zeremonie
1.   Sperrstunde für das Gaststättengewerbe        aktiv mitwirken, während ihres Beitrages (z.B.      Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung
                                                   Pfarrer und Trauerredner).                          ist § 28 Absatz 1 Satz 1 HS. 2 Infektionsschutz-
Für das Gaststättengewerbe im Sinne des § 1        • Profi- und Amateursportereignissen mit Zu-        gesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 6a
des Gaststättengesetzes sowie für öffentliche        schauerbeteiligung.                               der Verordnung des
Vergnügungsstätten im Sinne des § 18 Abs. 1                                                            Sozialministeriums über die Zuständigkeiten
des Gaststättengesetzes werden der Beginn der      Die Maskenpflicht gilt hier in den für Zuschau-     nach dem IfSG (IfSGZustV) und § 35 Satz 2 des
Sperrzeit auf 23:00 Uhr und das Ende auf 6:00      er vorgesehenen Bereichen sowie bei Betreten        Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVw-
Uhr des Folgetages festgesetzt. Für Betriebe       und Verlassen der Örtlichkeit. Ausgenommen          VfG).
mit gesondert festgelegter, längerer Sperrzeit     sind die Sportler während des Sportereignisses
gilt die jeweilige Einzelfallregelung. Während     auf der für die Sportart vorgesehenen Fläche.       Die Anzahl der Neuinfektionen im Landkreis
der Sperrzeit gilt für die Gastronomie ein gene-   Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob         Konstanz mit SARS CoV 2 hat im Zeitraum der
relles Außenabgabeverbot von Alkohol.              die Veranstaltung im Freien oder in geschlosse-     letzten Wochen zugenommen und steigt ste-
                                                   nen Räumen stattfindet.                             tig weiter an. Aufgrund der Regelung des § 28
2.   Abgabeverbot von alkoholischen                                                                    Abs.1 S.1 HS 1 IfSG hat deshalb die nach § 1
     Getränken                                     Ein zu den Seiten geöffneter Spuckschutz (Fa-       Absatz 6a Infektionsgesetzzuständigkeitsver-
                                                   ce-Shield) ist keine gleichwertige nichtmedizi-     ordnung zuständige Behörde tätig zu werden
In der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Fol-    nische Alltagsmaske.                                und die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
getages dürfen vom Gaststättengewerbe, von
öffentlichen Vergnügungsstätten sowie von          4.   Messen und Kongresse                           Die Beschlüsse der Konferenzen von Bund und
anderen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestel-                                                           Ländern sowohl vom 14.09.2020 als auch vom
len im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz über die        In Abweichung von § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2          14.10.2020 heben hervor, dass bei einem an-
Ladenöffnung in Baden-Württemberg keine al-        der Verordnung des Wirtschaftsministeriums          steigenden Infektionsgeschehen insbesondere
koholischen Getränke abgegeben werden.             und des Sozialministeriums zur Eindämmung           Maßnahmen für Sperrstunden und eine allge-
                                                   von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-           meine Maskenpflicht einzuführen sind.
3.   Maskenpflicht                                 CoV-2) auf Messen, Ausstellungen und Kon-
                                                   gressen (CoronaVO Messen) wird angeordnet,          Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt derzeit als
Personen ab dem vollendeten sechsten Le-           dass die Anzahl der tatsächlichen gleichzeitig      hauptsächlichen Übertragungsweg des Virus
bensjahr müssen zum eigenen Schutz sowie           anwesenden Besucherinnen und Besucher so            SARS-CoV-2 die Tröpfcheninfektion an. Auch
zum Schutz anderer Personen vor einer Ver-         zu begrenzen ist, dass eine Mindestfläche von       Schmierinfektionen sind möglich. Die Inkuba-
breitung des Virus SARS-CoV 2 über die Vor-        zehn Quadratmetern pro Besucherin und Be-           tionszeit des Virus beträgt laut RKI 14 Tage. Es
gaben in der Verordnung der Landesregierung        sucher bezogen auf die für die Besucherinnen        ist nach den vorliegenden Erkenntnissen mög-
über infektionsschützende Maßnahmen ge-            und Besucher zugänglichen Fläche nicht unter-       lich, dass Personen das Virus in sich tragen und
gen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2           schritten wird. Dies gilt, soweit die Messe in      bereits ausscheiden, noch bevor erste Sympto-
(Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 23. Juni        geschlossenen Räumen stattfindet.                   me auftreten. Es gibt daher Fälle, in welchen
2020 in der aktuellen Fassung hinaus in den                                                            die betreffende Person mangels Symptomen
nachfolgend aufgeführten Bereichen und Situ-       5.   Diese Verfügung ist kraft Gesetzes             keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat. Ein
ationen eine nicht-medizinische Alltagsmaske            sofort vollziehbar.                            Impfstoff oder die Möglichkeit einer medika-
oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung                                                                mentösen Behandlung des Virus SARS-CoV-2
tragen, wenn dies nicht aus nachweisbaren          6.   Für den Fall der Nichtbeachtung der An-        existieren derzeit noch nicht.
medizinischen Gründen oder sonst zwingenden             ordnungen in den Ziffern 1-4 dieser Ver-
Gründen unzumutbar ist oder wenn ein nicht              fügung wird die Anwendung des unmit-           Bundesweit wie auch in Baden-Württemberg
gleichwertiger baulicher Schutz besteht.                telbaren Zwangs angedroht.                     haben die Erfahrungen der vergangenen Wo-
                                                                                                       chen gezeigt, dass es häufig im Rahmen von
Diese Pflicht gilt auf:                            7.   Bei einem Verstoß gegen die Anordnung          Feiern oder Treffen im Familien- und Freundes-
• Märkten. Die Regelung dieser Allgemeinver-            der Sperrstunde wird ein Zwangsgeld in         kreis sowie Ansammlungen vermehrt zu Anste-
  fügung geht über § 3 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO            Höhe von 1.000,00 Euro angedroht.              ckungen mit dem Virus SARS-CoV-2 kommt.
  hinaus, indem die Maskenpflicht auch auf                                                             Weiterhin gibt es Ausbrüche in Gemeinschafts-
  Märkten im Freien angeordnet wird. Märkte        Bei einem Verstoß gegen die Anordnung des           einrichtungen wie Kindergärten und Schulen
  im Sinne der Regelung sind solche gemäß          Verbotes der                                        im Landkreis. Somit stellen eine Vielzahl von
  §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (Großmarkt,          Abgabe von Alkohol zwischen 23:00 Uhr und           Menschen auf geringem Raum ein besonderes,
  Wochenmarkt, Spezial- und Jahrmarkt). Die        6:00 Uhr wird ein Zwangsgeld von 500,00 Euro        hohes Infektionsrisiko dar.
  Pflicht gilt auf dem gesamten Marktareal.        angedroht.                                          Diese Entwicklung ist auch im Landkreis Kon-
  Eine Ausnahme von der Maskenpflicht be-          Bei einem Verstoß gegen die Anordnung zum           stanz zu beobachten. Zusätzlich kommt es in
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6 | FREITAG, 30. OKTOBER 2020
zahlreichen Landkreisen zu einer zunehmend        Die zuständige Behörde trifft im Falle der Fest-   staltungen wird die Zahl der möglicherweise
diffusen Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infek-        stellung von Erkrankten bzw. Ansteckungsver-       infektiösen Kontakte auch über die Verbreitung
tionen in die Bevölkerung, ohne dass Infekti-     dächtigen die insbesondere in den §§ 28 und        von Aerosolen und dadurch das Ausbreitungs-
onsketten eindeutig nachvollziehbar sind. Das     31 IfSG genannten, notwendigen Schutzmaß-          potenzial des Erregers limitiert, da die Gefahr
RKI sieht es deshalb weiterhin als notwendig      nahmen, soweit und solange es zur Verhinde-        der Erkrankung auch von der Viruslast abhängt.
an, dass sich die gesamte Bevölkerung für den     rung der Verbreitung übertragbarer Krankhei-       Dies ist nach den Erkenntnissen des RKI durch
Infektionsschutz engagiert, indem sie unter       ten erforderlich ist. Die Ortspolizeibehörden      das Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung er-
anderem Abstands- und Hygienemaßnahmen            der kreisangehörigen Städte und Gemeinden          reichbar.
konsequent einhält, nicht notwendige Kontak-      wurden am 23.10.2020 informiert und hatten
te reduziert, Menschenansammlungen vermei-        Gelegenheit zur Äußerung gemäß § 1 Abs. 6a         Eine Reduktion der unbemerkten Übertragung
det und eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.          Satz 2 IfSG-ZuStV BW.                              von infektiösen Tröpfchen durch das Tragen ei-
                                                                                                     ner Mund-Nasen-Bedeckung soll zu einer wei-
Um die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2           Der Anwendungsbereich ist nach den vorlie-         teren Verlangsamung der Ausbreitung beitra-
insbesondere durch Personen, die – weil sym-      genden Erkenntnissen eröffnet. Im Landkreis        gen. Dies betrifft die Übertragung in Bereichen
ptomfrei – von ihrer Infektion keine Kenntnis     Konstanz ist mittlerweile die 7-Tages-Inzidenz     mit hohem Publikumsverkehr, in denen der
haben, wirkungsvoll zu verhindern, muss das       von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner        Mindestabstand schwerlich bis nicht eingehal-
Ansteckungsrisiko effektiv minimiert werden.      überschritten. Aufgrund der sich dynamisch         ten werden kann, wie beispielsweise auf Wo-
Andernfalls besteht die Gefahr, dass bei einer    entwickelnden Lage bei SARS-CoV-2 Erkran-          chenmärkten. Diese sind im Landkreis Konstanz
weiteren und exponentiellen Zunahme der An-       kungen sieht das Landratsamt Konstanz die          stark frequentiert. Die Aufmerksamkeit der
zahl insbesondere von neu infizierten Personen,   Notwendigkeit, weitergehende Maßnahmen             Besucherinnen und Besucher ist vermehrt auf
die einer medizinischen oder intensivmedizini-    zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu       die Marktstände sowie die Ladengeschäfte und
schen Behandlung benötigen, die Strukturen        ergreifen, auch um besonders vulnerable Grup-      nicht auf die Wahrung des Abstands gerichtet.
der Gesundheitsversorgung überlastet werden,      pen zu schützen.
auch im Hinblick auf zeitgleich zu erwarten-                                                         Ähnlich stellt sich die Situation für Besucher
de Erkrankungen, die einen ähnlichen Verlauf      Die in der Allgemeinverfügung getroffenen          eines Sportereignisses dar. Auch hier ist das
haben können. Eine solche Überlastung muss        Maßnahmen der Anordnung der Sperrstunde            Ziel ein geselliges Beisammensein, wobei die
durch Schutzmaßnahmen dringend vermieden          und eines Alkoholabgabeverbotes zwischen           Aufmerksamkeit auf das sportliche Geschehen
werden.                                           23:00 Uhr und 6:00 Uhr am darauffolgenden          gerichtet ist, nicht auf die Wahrung der gelten-
                                                  Tag, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckun-           den Mindestabstände.
Die Landesregierung hat mit Verordnung vom        gen u.a. auf Märkten und die Begrenzung von
23. Juni 2020 (in der jeweils gültigen Fassung)   Teilnehmern an Messen i.S.v. § 1 CoronaVO          Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
auf Grund von § 32 i.V.m. §§ 28 bis 31 IfSG       Messen stellen notwendige Schutzmaßnahmen          trägt dazu bei, andere Personen vor feinen
infektionsschützende Maßnahmen gegen die          im Sinne von § 28 Abs.1 IfSG dar.                  Tröpfchen und Partikeln, die man z. B. beim
Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO)                                                          Sprechen, Husten, oder Niesen ausstößt, zu
angeordnet. Gemäß § 20 Abs. 1 CoronaVO kön-       Die getroffene Allgemeinverfügung ist verhält-     schützen. Um den Ausstoß maßgeblich zu ver-
nen die zuständigen Behörden weitergehende        nismäßig.                                          ringern, ist die Bedeckung von Nase und Mund
Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen tref-        Die Einführung einer Sperrstunde für Gastro-       erforderlich. Die Infektionsketten können durch
fen. Dazu gehören insbesondere die in den §§      nomiebetriebe ab 23 Uhr dient insbesondere         das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung re-
29 bis 31 IfSG genannten Maßnahmen, soweit        dazu, dem nächtlichen Ausgehverhalten der          duziert werden. Damit soll sichergestellt wer-
und solange es zur Verhinderung der Verbrei-      Bevölkerung ein steuerbares zeitliches Ende        den, dass nur eine möglichst geringe Anzahl an
tung übertragbarer Krankheiten erforderlich       zu setzen. Mit fortscheitender Stunde nimmt        Menschen infiziert oder zu potentiellen Kon-
ist.                                              erfahrungsgemäß auch die Alkoholisierung           taktpersonen einer infizierten Person wird.
                                                  und damit einhergehend die Enthemmung der
Die zuständige Behörde kann insbesonde-           Besucherinnen und Besucher von Gastrono-           Die Reduktion der Besucherzahl auf Messen
re Personen verpflichten, den Ort, an dem sie     miebetrieben zu. Dies führt zu einer stetigen      und Kongressen pro Quadratmeter, über die
sich befinden, nicht oder nur unter bestimm-      Verschlechterung der Einhaltung von Hygie-         in der Landesverordnung getroffene Regelung
ten Bedingungen zu verlassen oder bestimmte       ne- und Infektionsschutzregeln, weshalb eine       hinaus, dient der Kontaktreduzierung. Auf
Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur un-     zeitliche Begrenzung der Möglichkeit zum Aus-      Messen kommt es regelmäßig zu einem hohen
ter bestimmten Bedingungen zu betreten. Die       gehen notwendig ist.                               Besucherandrang. Gerade bei Veranstaltun-
Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2   Das parallele Außenabgabeverbot von Alkohol        gen in geschlossenen Räumen erhöht sich das
Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG), der Versamm-      ab 23 Uhr dient dazu, Ausweichreaktionen des       Übertragungsrisiko wegen des verminderten
lungsfreiheit nach Art. 8 GG, der Freizügigkeit   Publikums zu verhindern, nachdem eine Bewir-       Luftaustausches. Die Notwendigkeit der Rege-
nach Art. 11 Abs. 1 GG und der Berufsfreiheit     tung in den zuvor geöffneten Lokalitäten en-       lung ergibt sich aus dem Platzbedarf bei Ein-
nach Art. 12 Abs. 1 GG werden insoweit ein-       det. Durch die Verlängerung der Sperrzeit und      haltung der Abstandsregelungen und dem bei
geschränkt.                                       das flankierende Alkoholverbot wird die Zahl       Bewegungen notwendigen Raum, unter Beach-
                                                  der möglichen Kontaktpersonen und vor allem        tung der Tatsache, dass die Teilnehmenden in
Diese Allgemeinverfügung beruht auf den §§        der physischen Kontakte und dadurch das Aus-       Gruppen/Familien kommen, in denen der Min-
28 Abs. 1 S. 1 und S. 2 IfSG i.V.m. § 1 Abs.      breitungspotenzial des Erregers limitiert. Ziel    destabstand nicht eingehalten werden muss.
6a der Verordnung des Sozialministeriums über     ist es, den Konsum alkoholischer Getränke im
Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutz-        öffentlichen Raum, wobei wiederum die Verlet-      Anderweitige Maßnahmen, die geringfügiger
gesetz Baden-Württemberg (IfSGZustV BW).          zung von Hygiene und Infektionsschutzregeln        in Grundrechte eingreifen, um das Infekti-
Gemäß § 1 Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW ist         zu erwarten ist, zu verhindern und dadurch die     onsgeschehen einzudämmen, sind momentan
das Gesundheitsamt und damit gemäß § 2 Abs.       Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus möglichst         nicht ersichtlich. Wie das oben dargestellte
1 Nr. 3 Gesetz über den öffentlichen Gesund-      einzudämmen.                                       aktuelle Infektionsgeschehen zeigt, reichen die
heitsdienst (ÖGDG) i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1                                                          sich aus der CoronaVO ergebenden Pflichten
Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg         Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Na-        nicht aus, um die Übertragung hinreichend zu
(LVG) das Landratsamt Konstanz zuständig          sen-Bedeckung bei der Begegnung von Perso-         verringern. Im Landkreis Konstanz sind die In-
für den Erlass der getroffenen Allgemeinver-      nen stellt ein geeignetes Mittel dar, um eine      fektionszahlen trotz dieser Maßnahmen deut-
fügung. Das Landesgesundheitsamt hat das          Verbreitung des Virus und des damit möglichen      lich angestiegen.
Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 6a     Ausbruchs der Atemwegserkrankung COVID -           Eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.
Satz 1 IfSGZustVO gegenüber dem Landrat-          19 zu verhindern. Durch die Verpflichtung des      Bsp. durch Husten, Niesen oder Sprechen ist
samt Konstanz nach § 1 Absatz 6c IfSGZustVO       Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung auf             wegen der vorherrschenden Übertragung durch
festgestellt.                                     Märkten und sonstigen öffentlichen Veran-          Aerosole (Tröpfcheninfektion) auch durch mild
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erkrankte oder asymptomatische Infizierte            re Anforderungen zu stellen. Zudem hat sich        Nach Abwägung aller zu berücksichtigenden
leicht möglich. Gerade bei Personen, die rele-       in den letzten Tagen die Anzahl der Infizierten    Belange sind die angeordneten Maßnahmen
vanten Kontakt zu einer bestätigt an COVID-19        deutlich erhöht. Es kommen täglich neue In-        somit geeignet, erforderlich und auch ange-
erkrankten Person hatten, ist aufgrund der vor-      fektionen hinzu. Es besteht somit nicht mehr       messen.
liegenden Erkenntnisse anzunehmen, dass die-         nur die Gefahr einer Ansteckung durch Perso-
se das Virus in sich aufgenommen haben und           nen aus den Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt   Die Allgemeinverfügung ist bis zum 12.11.2020
somit ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2         ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem   befristet und wird regelmäßig einer erneuten
Nr. 7 IfSG sind. Da das Virus relativ leicht über-   SARS-CoV-2 Virus zu infizieren.                    Risikoeinschätzung unterworfen.
tragen werden kann, ist ein direkter Kontakt
mit Infizierten unbedingt zu vermeiden.              Dem möglichen wirtschaftlichen Schaden von         Sofortige Vollziehbarkeit
                                                     Betreibern des Gaststättengewerbes bzw. sons-      Diese Verfügung ist aufgrund gesetzlicher Re-
Die Maßnahmen sind auch verhältnismäßig im           tiger Stellen, die alkoholische Getränke nach      gelung nach § 16 Abs. 8 IfSG und § 28 Abs.
engeren Sinne. Die Einschränkungen auf Seiten        23.00 Uhr verkaufen oder ausgeben, steht die       3 IfSG sofort vollziehbar. Widerspruch und An-
der Betroffenen stehen nicht außer Verhältnis        Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren         fechtungsklage entfalten keine aufschiebende
zum Zweck der Allgemeinverfügung, das Infek-         Krankheit, die erfahrungsgemäß zu erhebli-         Wirkung.
tionsgeschehen einzudämmen und die Gesund-           chen Gesundheitsbeeinträchtigungen bis zum
heitsversorgung für die Gesamtbevölkerung            Tod der erkrankten Personen führen kann, ge-       Nach § 49 des Polizeigesetzes Baden-Würt-
aufrecht zu erhalten.                                genüber. Aufgrund dieser erheblichen Gefahr        temberg wendet die Polizei die Zwangsmittel
                                                     müssen daher bei einer Abwägung der wirt-          Zwangsgeld, Zwangshaft und Ersatzvornah-
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist             schaftliche Schaden und die Berufsausübungs-       me als Maßnahmen der Vollstreckung an. Die
eine verhältnismäßig geringfügige Beeinträch-        freiheit zurückstehen, zumal die Verfügung         Zwangsmittelandrohung beruht auf § 52 Abs.
tigung des Einzelnen in seiner allgemeinen           zunächst begrenzt ist auf den 12.11.2020. Mit      2 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Das
Handlungsfreiheit und dient gerade dazu, seine       Blick auf die Angemessenheit sind Situationen      Zwangsmittel des Zwangsgeldes könnte nicht
Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wei-          ausgenommen, in denen eine Unterschreitung         unmittelbar Zwangswirkung und damit Ab-
test möglich zu erhalten. Der Unannehmlich-          des Mindestabstandes auf Grund der Dichte          wehr von Gefahren bewirken.
keit des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes           der Bürger nicht droht. Grundsätzlich bleibt die
stehen erhebliche gesundheitliche Gefahren           Begegnung im Freien ohne Mund-Nasen-Be-            Eine Bußgeld- und Strafbewehrung ergibt sich
bei der unkontrollierten und nicht mehr nach-        deckung möglich. Daneben sind weitreichende        unmittelbar aus den §§ 73,74 ff. IfSG.
verfolgbaren weiteren Verbreitung des Corona         Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen
Virus gegenüber. In den vergangenen Monaten          einer Mund-Nasen-Bedeckung in die Regelung         Bekanntgabe
zeigten sich keine gravierenden nachteiligen         aufgenommen. Personen, für die die Pflicht         Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41
Folgen durch das Tragen einer Mund-Na-               zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung              Abs. 3 LVwVfG ortsüblich bekannt gemacht, da
sen-Bedeckung. Bei der Abwägung überwiegen           eine besondere unzumutbare Härte darstellt,        eine Bekanntgabe an die Beteiligten aufgrund
die Rechtsgüter der körperlichen Unversehrt-         wurden durch die Regelung der Ausnahme be-         der Sachlage untunlich ist. Nach § 41 Abs.4
heit des Einzelnen sowie des Gesundheits-            rücksichtigt.                                      Satz 4 LVwVfG gilt die Allgemeinverfügung am
schutzes der Bevölkerung und der Schutz des          In der gegenwärtigen Situation ist davon aus-      Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als
Lebens bei Risikobevölkerungsgruppen.                zugehen, dass Begegnungen ohne Mindestab-          bekannt gegeben und entfaltet zeitgleich auch
                                                     stand und ohne das Tragen einer Mund-Na-           ihre Wirksamkeit.
Für die Anforderungen an die Wahrscheinlich-         sen-Bedeckung erheblich zu einer weiteren
keit einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein         Beschleunigung der Ausbreitung des Virus           Die Allgemeinverfügung kann auf der Home-
strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen         beitragen würden. Bei einer weiteren Ausbrei-      page des Landratsamtes Konstanz abgerufen
erfassender Maßstab. Vielmehr ist der gel-           tung der Infektion ist damit zu rechnen, dass      und eingesehen werden.
tende Grundsatz heranzuziehen, dass an die           diese nicht mehr kontrollierbar ist und das
Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso        Gesundheitssystem die Versorgung der schwer        Rechtsbehelfsbelehrung
geringere Anforderungen zu stellen sind, je          erkrankten Personen nicht mehr sicherstellen       Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines
größer und folgenschwerer der möglicherweise         kann. Hierbei handelt es sich um sehr hohe         Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt
eintretende Schaden ist. Aufgrund der beson-         Schutzgüter, denen Vorrang zu gewähren ist.        Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
deren Gefahr, die von dem neuartigen Erreger         Insoweit überwiegt der Gesundheitsschutz           Widerspruch eingelegt werden.
wegen seiner hohen Übertragbarkeit und der           der Bevölkerung, insbesondere der Schutz der
Zahl der schweren bis hin zu tödlichen Krank-        potentiell von schweren Krankheitsverläufen        Konstanz, den 26.10.2020
heitsverläufe für die öffentliche Gesundheit in      bedrohten Personen vor einer Ansteckung, die
Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die        allgemeine Handlungsfreiheit und die Berufs-       gez. Zeno Danner
Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung geringe-         ausübungsfreiheit.                                 Landrat

 BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT
Pförtnerampel vorübergehend
abgeschaltet
Um den Schienenersatzverkehr der Deutschen
Bahn einen reibungslosen und pünktlichen Ab-
lauf zu ermöglichen und zusätzliche Stausitua-
tionen zu vermeiden, ist die Pförtnerampel der
Radolfzeller Straße vorübergehend abgestellt.
Auf der Nordseite der Radolfzeller Straße von
der Holzgasse bis Nägelriedstraße ist außerdem
Parkverbot angeordnet. Beide Maßnahmen er-
folgen nur für den Zeitraum der Gleisarbeite.
Sie werden laufend beobachtet und bei Bedarf
angepasst.
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Radweg                                                                          Bebauungsplan „Sondergebiet Kinderhaus
Der Landkreis plant einen Radweg vom Ortsausgang Kaltbrunn in Rich-             Montessori“
tung Markelfingen bis zum Wildpark. Es handelt sich dabei um einen              Mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.07.2020 wurde der Offenlagebe-
Teil-Abschnitt eines überregionalen Radwegs. Die Gemeinde wurde be-             schluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gefasst. Die früh-
züglich der Planung des Radweges bereits 2018 beteiligt. Die dabei vom          zeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand nach öffentlicher Bekanntma-
Gemeinderat favorisierte Variante wurde in der weiteren Planung von             chung im Zeitraum vom 10.08.2020 bis 14.09.2020 statt. Die frühzeitige
Landratsamt und Regierungspräsidium jedoch als aus forst- und natur-            Beteiligung der Behörden und der Übrigen Träger öffentlicher Belange
schutzfachlicher Sicht nicht umsetzbar eingestuft. Für eine Lösungs-            erfolgt parallel im Zeitraum vom 28.07.2020 bis 14.09.2020. Auf der da-
findung nahmen nun die jeweiligen Behördenleiter an der Sitzung teil,           bei entstandenen Ergebnisse wurde ein Abwägungsvorschlag erarbeitet
stellten die Problematik genauer vor und standen für eine Diskussion zur        und vom Gemeinderat beschlossen. Nun folgt die Offenlage des Bebau-
Verfügung. Die dabei betrachtete Variante soll Forst- und Naturschutz           ungsplanentwurfs.
und die gemeindlichen Interessen vereinbaren. Die Verwaltung wurde
nun beauftragt die nach wie vor offenen Punkte wie beispielsweise Flä-
chenverbrauch und Kostenobergrenze (500.000€) mit dem Landkreis zu
verhandeln. Die Ergebnisse werden dann erneut im Gemeinderat vorge-
stellt.

 MITTEILUNGEN DER GEMEINDE
Fahrbahnsanierung zwischen                           Bundesstraße. Im Vorfeld des Brückenneubaus           2 Spiegel (0,60m x 1,20m und 0,50m x0, 90m)
                                                     wird eine Umleitungsstraße errichtet. Diese           Tel.: 940785
Markelfingen und Langenrain                          Strecke werde so konzipiert, dass sie später
in KW 45                                             teilweise als neue Kreisstraße zwischen Al-           Röhrenfernseher mit Receiver
                                                     lensbach-Ost und Hegne-West genutzt werden            Tel.: 1682
Auf der Kreisstraße 6168 zwischen Markelfin-
gen und Langenrain wird durch den Landkreis          kann, erklärt das RP. Zudem wird nördlich der B
Konstanz die Fahrbahn saniert. Die Sanierung         33 ein neuer Wirtschaftsweg und auf der Süd-
erfolgt auf dem Streckenabschnitt ab dem Ab-         seite der Bundesstraße ein neuer Radweg ge-           FREIWILLIGE FEUERWEHR
zweig der Kreisstraße 6169 (Markelfinger Stra-       baut. Radfahrer kommen während der Bauzeit            ALLENSBACH
ße) bis nach Langenrain.                             immer auf der Südseite nach Konstanz oder
Während der Bauarbeiten wird die Kreisstraße         nach Allensbach.                                      Absage Herbstfest der Feuerwehr Allensbach
6168 auf diesem Streckenabschnitt in beiden          Das RP weist darauf hin, dass die Ein- und            Leider müssen auch wir unser allseits beliebtes
Richtungen für den gesamten Verkehr gesperrt.        Ausfahrten von der B 33 zum Bahnhof Hegne             Herbstfest (07.11+08.11.2020) aufgrund von
Von Langenrain herkommend ist der Zugang             und zum Campingplatz unverändert bestehen             Corona dieses Jahr absagen. Neben dem Par-
über die Kreisstraße 6168 frei bis zum Stö-          bleiben. Die Höhe der Kosten für den Neubau           tyabend am Samstag findet auch das traditio-
ckenhof.                                             der Straße liege bei rund 9,1 Millionen Euro.         nelle Schlachtfest am Sonntag nicht statt.
Den Verkehrsteilnehmern wird eine beschilder-        Die neue Brücke koste rund 1,1 Millionen Euro.        Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns
te Umleitungsstrecke angeboten. Die Umlei-           Über die weiteren Bauabschnitte werde des RP          Sie 2021 wieder begrüßen zu dürfen.
tung führt über die Markelfinger Straße nach         zeitnah informieren.
Kaltbrunn (Kreisstraße 6169) - Freudental            Mehr Information zum Aus- und Neubau der B
(Kreisstraße 6171) nach Langenrain zur Lan-          33 zwischen Allensbach und Konstanz finden            LOKALE AGENDA 21
desstraße 220 und umgekehrt.                         Sie es auf der Internetseite des RP:
                                                     https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt4/Strassen-   ALLENSBACH
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich in              bau/B33Allensbach/Seiten/Abschnitt-C-und-D.aspx
der Zeit von Mittwoch, 04.11.2020 bis ein-           Ein Video zum Neubau der B 33 gibt es auf dem
schließlich Freitag, 06.11.2020 ausgeführt. Bei                                                                          Wir in Kaltbrunn
                                                     Youtube-Kanal des RP: https://www.youtube.
schlechter Witterung können sich die Arbeiten        com/watch?v=lodBHoTACNo                               Kaltbrunn – Wie lebst du morgen? – Treffen
verschieben.                                                                                               abgesagt
Der Landkreis bittet die Verkehrsteilnehmer um                                                             Das für den kommenden Mittwoch geplante
Verständnis.                                                                                               Treffen im Feuerwehrhaus muss leider auf-
                                                                                                           grund der aktuellen Corona-Bestimmungen
                                                     ZU VERSCHENKEN                                        abgesagt werden. Wir sind dabei, eine Lösung
Neubau der B 33 zwischen den                         Haben auch Sie etwas, das Sie nicht mehr ge-          für die Kommunikation zu finden, bzw. hof-
Anschlussstellen Allensbach-Ost                      brauchen können? Alles, was zum Wegwerfen             fen, dass wir das Treffen zu einem anderen
                                                     zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen         Zeitpunkt durchführen können. Wir bitten um
und Hegne-West (Kreis Konstanz)                      Kleinanzeige zum Verschenken angeboten                Verständnis. Sollten Sie mit uns in Kontakt tre-
startet am 2. November                               werden.                                               ten wollen, können Sie uns gerne eine E-Mail
                                                     Wenden Sie sich bitte an: Bürgermeisteramt,           schreiben: Wir-in-Kaltbrunn@web.de
Am 2. November startet der Neubau der B 33
zwischen den Anschlussstellen Allensbach-Ost         Tel.: 801-24, oder per e-mail an
                                                     mitteilungsblatt@allensbach.de                                  Verkehr und Mobilität
und Hegne-West. Wie das Regierungspräsidium
Freiburg (RP) mitteilt, soll parallel zu den Stra-                                                         Neuer Arbeitskreis Verkehr und Mobilität
                                                     Stubenwagen
ßenbauarbeiten auf dem 1,5 Kilometer langen                                                                Das angekündigte Treffen am kommenden
                                                     Matratze 70x140 cm für Kinderbett
Abschnitt ab Frühjahr 2021 die neue Brücke                                                                 Montag, 2. November, 20:00 Uhr findet on-
                                                     Tel.: 98832
bei Allensbach-Ost gebaut werden. Die Bau-                                                                 line statt. Wenn Sie an unserem Treffen teil-
arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende April       Mineralien                                            nehmen möchten, melden Sie sich bitte unter
2022. Der Verkehr wird während der gesamten          Geschenkfolie                                         allensbach-verkehrsagenda@gmx.de
Bauzeit in beiden Fahrtrichtungen ohne größe-        Tel.: 3598                                            Wir bitten um Verständnis, dass wir das Tref-
re Einschränkungen aufrechterhalten, heißt es                                                              fen aufgrund der aktuellen Lage nicht wie
aus dem RP.                                          Benzinrasenmäher                                      vorgesehen im Bürgertreff veranstalten kön-
Die Bauarbeiten beginnen Anfang November             Elektrorasenmäher                                     nen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie
mit der Verlegung der Ver- und Entsorgungslei-       LKaubbläser                                           sich ebenfalls über allensbach-verkehrsagen-
tungen nördlich und südlich der bestehenden          Tel.: 5117                                            da@gmx.de direkt an Rolf Wiehler wenden.
FREITAG, 30. OKTOBER 2020 | 9

DAS KULTUR- UND VERKEHRSBÜRO INFORMIERT

    Allensbach Hat’s

                         Allensbach Hat’s

                          JAZZ am SEE
10 | FREITAG, 30. OKTOBER 2020

 KIRCHENNACHRICHTEN
                                                     Samstags, 18:30 Uhr Eucharistiefeier in der        Tagesordnung:
KATH. PFARRGEMEINDEN                                 Krypta                                             - Tätigkeitsbericht des Vorstandes
ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF                           Dabei sind wir an die vom Ordinariat erlas-        - Bericht des Kassiers
                                                     senen Vorgaben gebunden, weshalb höchs-            - Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des
             Gottesdienstzeiten                      tens 30 Personen den Gottesdienst mitfeiern          Vorstandes
                                                     können. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir      - Fragen / Wünsche / Anregungen der
                                                     derzeit die Kontaktdaten aller Teilnehmer vor        Mitglieder
Samstag, 31. Oktober                                 Beginn des Gottesdienstes erfassen müssen.         Weiterer Hinweis: Coronabedingt gibt es im
18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Martin,            Die Krypta ist täglich von 07.30 - 17.30 Uhr für   Anschluss an die Mitgliederversammlung kei-
KN-Wollmatingen                                      Beterinnen und Beter geöffnet. Nur am Sams-        nen Vortrag.
                                                     tag wird sie wegen hygienischer Maßnahmen
Sonntag, 01. November – Allerheiligen                im Blick auf den Abendgottesdienst um 17
9.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Josef mit           Uhr geschlossen und dann 20 Min. vor Gottes-         Kloster Hegne – Das Sakrament der
anschließendem Gräberbesuch auf dem                  dienstbeginn wieder geöffnet.                                   Versöhnung
Friedhof, Langenrain                                 Die Klosterkirche bleibt leider bis auf weiteres
9.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus,                                                                Das Sakrament der Versöhnung (die Beichte)
                                                     für externe Besucher geschlossen.                  bietet die Gelegenheit, sich seiner eigenen
KN-Fürstenberg
11.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus,                                                             Schwächen, seiner dunklen Seiten bewusst zu
Allensbach                                                                                              werden und im Gespräch Klärung und innere
Jahrtag für Friedel Strotmann und                    GEMEINSAME MITTEILUNGEN                            Ruhe zu finden. Im Sakrament der Versöhnung
Horst Krautter                                                                                          spricht uns der ewig gerechte und liebende
14.30 Uhr Gräberbesuch auf dem                                                                          Gott die Leben spendende Kraft seines Heiligen
                                                            Öffnungszeiten im Pfarrbüro                  Geistes zu: Ein Fest für Herz und Seele!
Friedhof Allensbach
                                                     Montag:     9.00 – 11.00 Uhr                       Gelegenheit zum Empfang dieses befreienden
Montag, 02. November – Allerseelen                   Dienstag:   9.00 – 11.00 Uhr,                      Sakramentes ist am 07.11.2020 (erster Samstag
19.00 Uhr Eucharistiefeier für die Verstorbe-                    16.00-18.00 Uhr                        im Monat) zwischen 14 und 16 Uhr im Haus
nen des vergangenen Jahres in St. Nikolaus,          Donnerstag: 9.00 – 11.00 Uhr                       Ulrika (Konradistr. 2a, Hegne).
Allensbach                                           Mittwoch und Freitag geschlossen
                                                                                                         Kloster Hegne - Theodosius Akademie
Donnerstag, 05. November – Gebetstag um              Tel: 9312-0                                              der Stiftung Kloster Hegne
geistliche Berufungen                                Fax: 9312-20
 9.30 Uhr Eucharistiefeier der Kath. Frauen-         E-Mail: Pfarramt.nikolaus@kath-wa.de               Infos zu den Kursen bei der Theodosius Akade-
gemeinschaft in St. Nikolaus, Allensbach             Internet: www.kath-wa.de                           mie der Stiftung Kloster Hegne
Jahrtag für: Franz Xaver Volle                                                                          unter 807-700 oder
                                                     Pfarrer Marcus Maria Gut                           www.theodosius-akademie.de
                                                     Tel: 01578/3034820
ACHTUNG: Kontaktnachverfolgung nach                  E-Mail: Gut@kath-wa.de                             Versöhnt sein mit sich selbst
der Corona-Verordnung des Landes                                                                        Termin: 4. bis 6. Dezember 2020 - Fr. 18 Uhr
Baden-Württemberg                                    Diakon Martin Beck                                 bis So. 14 Uhr
Ab dieser Woche müssen wir aufgrund der Pan-         Tel: 9312-12                                       Anmeldeschluss: 4.11.2020
demiestufe 3 in Baden-Württemberg die Kon-           E-Mail: Beck@kath-wa.de                            Leitung: Peter Linzer
taktdaten aller Gottesdienst-Teilnehmer erfas-                                                          Wie können wir in Frieden leben mit unseren
sen. Dies ist vom Land Baden-Württemberg so          Sabine Späth (Hausmeisterin Pfarrheim und          Verletzungen, Enttäuschungen und unserem
vorgegeben. Dazu liegen am Kircheneingang            Kirche St. Nikolaus)                               Scheitern? Der Kurs soll uns helfen, in Kontakt
Zettel bereit, die Sie bitte ausfüllen. Wir bitten   Montag - Freitag 8.00 Uhr - 10.00 Uhr              zu kommen mit Erfahrungen von etwas Unzer-
um Ihr Verständnis.                                  Telefon: 9312-16                                   störbarem in uns selbst. Die Haltung liebevol-
In St. Nikolaus können nach den aktuellen            E-Mail: Spaeth@kath-wa.de                          len Verstehens und ein milder Umgang mit der
Richtlinien maximal 59 Personen am Gottes-                                                              eigenen Lebensgeschichte sollen ermutigen,
dienst teilnehmen. Reservierungen sind nicht         Wir bitten Sie, einen Mund-Nasen-Schutz zu         sich uneingeschränkt anzunehmen. Wenn wir
mehr erforderlich.                                   tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Me-        (wieder) mit unseren Lebens-Sehnsüchten und
Die vorgeschriebenen Maßnahmen finden Sie            tern einzuhalten.                                  unserer Liebesfähigkeit in Kontakt kommen,
auf Merkblättern in unseren Schaukästen und          Handdesinfektionsmittel wird bereitgestellt.       können wir erfahren, dass unser Lebensgebäu-
an den Kirchentüren, sowie auf unserer Home-                                                            de auf starken Säulen steht, mit einem schüt-
page. www.kath-wa.de                                                                                    zenden Dach, unter dem die ganze Lebensfülle
                                                     Sozial-Caritativer Förderverein Allensbach         einen guten Platz hat.
     Ministrantenplan für Allensbach                   e.V. (SCFA) – Mitgliederversammlung
                                                                                                        Kurzexerzitien im Advent
Sonntag 01. Nov. 11.00 Uhr Gruppe C                  zu der ordentlichen Mitgliederversammlung          Termin: 6. bis 10. Dezember 2020 - So. 18 Uhr
Montag 02. Nov 19.00 Uhr nach Absprache              des Jahres 2020 laden wir Mitglieder und Gön-      bis Do. 14 Uhr
                                                     ner hiermit herzlich ein.                          Anmeldeschluss: 5.11.2020
                                                                                                        Leitung: Katrin Gergen-Woll
KLOSTERKIRCHE                                        Der Vorstand wird –coronabedingt erst im No-       Der Kurs wird mit Kurzreferaten, Biografiear-
ST. KONRAD HEGNE                                     vember und dafür auch etwas gestraffter- über      beit, angeleiteten Meditationsübungen und
                                                     das Geschehen, die Aktionen und die Mittelver-     durchgängigem Schweigen gestaltet. Neue Er-
Kloster Hegne - Gottesdienst in der Krypta           wendung im Berichtszeitraum informieren und        fahrungen und Fragen können im geschützten
Leider können in der Klosterkirche weiterhin         Fragen beantworten.                                Rahmen des persönlichen Einzelgesprächs mit
keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden.                                                           der Kursleitung ins Wort gebracht und reflek-
Deshalb freuen wir uns, dass wir nach wie vor        Die Mitgliederversammlung findet statt am          tiert werden. Es besteht die Möglichkeit an den
in der Krypta einen Sonntagvorabendgottes-           Donnerstag, den 05. November 2020 um               Gebetszeiten/Gottesdiensten in der Klosterkir-
dienst für die Öffentlichkeit anbieten können.       19:30 Uhr im Pfarrheim St. Nikolaus (Saal)         che teilzunehmen.
FREITAG, 30. OKTOBER 2020 | 11
                                                   (Teilnahmebegrenzung, Phasenmodell,               „Allensbach hilft!“ - Nachbarschaftliche All-
ÖKUMENISCHE                                        Sicherheitsregeln, Details: Ph. Heizmann)         tagshilfen für Menschen, die zu Risikogruppen
NACHRICHTEN                                        20.00 Uhr Gruppe 1                                gehören, Anmeldung über: www-ev-allens-
                                                   21.00 Uhr Gruppe 2                                bach.de oder 6310, alternativ 0163 3912491.
         Ökumenischer Bibelkreis
                                                   Freitag 06.11.                                    Psychologische Beratungsangebote der Evan-
am Mittwoch, 04. November im Nebenraum             17.00 Uhr Meute 2. – 4. Klasse -                  gelischen Kirche in Baden: www.ekiba.de/psy-
der Evangelischen Gnadenkirche um 10.00 Uhr.       Gnadenkirche                                      chologische-beratungsstellen.
Lukas-Evangelium, Kapitel 24: Mit Jesu Auf-        17.00 Uhr Jungsippe 5. Klasse -
erstehung beenden wir das Lukasevangelium.         Gemeindesaal                                      Gottesdienst jederzeit auch hier:
Lukas greift noch einmal das Erlösungsthema        17.30 Uhr Sippe 7. – 8. Klasse                    • Telefonandachten: Täglich neu jederzeit
auf. Jesu Auftrag lautet: „Nun aber soll in sei-   (Kinder vorinformieren: Sicherheitsregeln sind      auf Ihren Anruf 07531 1279597
nem Namen allen Völkern verkündigt werden,         einzuhalten)                                      • Gottesdienste im Net:
dass sie sich bekehren und dadurch Vergebung                                                           www.ekiba.de/kirchebegleitet
der Sünden bekommen“. Die entscheidende Vo-                                                          • TV-Gottesdiensten, z.B. unter
raussetzung zur Vergebung der Sünden: Bekeh-           Ausstellung in der Gnadenkirche:                www.zdf.fernsehgottesdienst.de
rung und Sinnesänderung.                                                                             • zu den Sendungen von Bibel-TV und ERF
Sie sind herzlich eingeladen mit uns zu versu-     Ausstellung der von Konfirmanden erstellten         (Evangeliums-Rundfunk)
chen die Bedeutung von Sünde, Bekehrung und        künstlerischen Arbeiten zu ihren Konfirman-         www.erf.de/erf-plus/audiothek
Erlösung zu erfassen.                              denworten: In freier Assoziation und künstleri-   • zu virtuellen und Video-Gottesdiensten
Wir treffen uns unter Einhaltung der geforder-     scher Aneignung Bibelworte im Bild.                 des Kirchenbezirkes für Kinder und Erwach-
ten Hygienemaßnahmen.                              Am So., den 15.11. gibt es dazu einen               sene unter www.ekikon.de
                                                   Ausstellungs-Gottesdienst um 10.00 und
       Friedensgebet in Allensbach                 um 11.00 Uhr.
Am Mittwoch, 04. November 2020 findet um                                                                               Pfarramt
18.00 Uhr hier im kath. Pfarrheim Raum Fran-         „Man ist nie zu alt zum Pfadfinden!“            Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von
ziskus wieder das Friedensgebet statt.                                                               15.00 – 17.00 Uhr und am
„In Frieden auf das eigene Leben blicken“ ist      Lust auf Mitarbeit und ein Ehrenamt das           Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr
das Thema.                                         trägt?                                            – 11.00 Uhr geöffnet.
Sie sind dazu herzlich eingeladen.                 Mit Kindern die Welt entdecken: Spiel, Aben-      Telefonisch können Sie das Pfarramt unter der
                                                   teuer, Natur und Gemeinschaft. Unsere Pfad-       Tel.-Nr. 6310 erreichen.
                                                   findergruppen haben einen steilen Start ein-
EVANG. KIRCHEN-                                    gelegt und wir haben einen Nerv getroffen!                          Diakonie
                                                   Aber: Wir haben mehr Anfragen als Kapazität.
GEMEINDE ALLENSBACH                                Deshalb wollen wir unser Gruppenleiterteam        Information – Beratung – Hilfe
                                                   verstärken!                                       1. EVANGELISCHE GEMEINDEDIAKONIE (sozia-
Gottesdienste in der Gnadenkirche: Sicher-                                                           ler Dienst) der Evangelischen Kirchengemeinde
heitsregeln gemäß KGR-Beschluss Bitte Ge-          Wir suchen Menschen mit pädagogischer Er-         Allensbach, Kontakt:
sangbuch, Maske und Humor mitbringen: In           fahrung in Pfadfinder- und Jugendarbeit, CVJM     Angelika Straub(Vors.), Tel.: 935 485,
der Leichtigkeit des Glaubens feiern wir Gottes    oder Gemeinde. Egal ob Quereinsteiger oder        Kontakt Ev. Pfarramt,
heilende Gegenwart.                                Pfadfinder-erprobt – wichtig sind: Freude an      Frank-Uwe Kündiger: 6310,
                                                   der Arbeit mit Kid’s und Jugendlichen sowie       Mail: frank-uwe@kuendiger.net.
Statt GOTTESDIENST zum Reformationstag:            Lust auf tolle Menschen!                          Was wir tun: Überkonfessionelle Beratung und
Als Telefon-Kurzandacht zum 31.10. von Pfr.                                                          Begleitung in schwierigen Lebenssituationen,
Frank-Uwe Kündiger unter 07531 1279597             Für weitere Fragen oder ein persönliches Ge-      Vermittlung mit Ämtern, in Einzelfällen Über-
(Täglich neu !) oder Homapage www.evang-kir-       spräch:                                           brückungshilfen, Weitervermittlung von fach-
che-allensbach.de (auch später abrufbar)                                                             licher Hilfe und zu Fachdiensten der DIAKONIE
Sonntag 01.11. KEIN Gemeindegottesdienst:          Linda Streckfuß                                   und sozialer Dienste.
Derzeit feiern wir fünf KONFIRMATIONEN: Aus        gilde-allensbach@vcp-konstanz.de, 8039830
Gründen der aktuellen Lage geschieht dies in       VCP Konstanz Stamm Jan Hus e. V.                  2. „JUGEND HILFT“ (Nachbarschaftshilfe / klei-
familiärem Kreis. Deshalb bitten wir die Ge-                                                         ne Hilfen im Alltag durch Jugendliche in fach-
meindemitglieder an diesem Wochenende die                                                            licher Begleitung) Gerhard Hügel-Bohlig, Tel.:
Gnadenkirche ganz den Familien vorzubehal-         Der neue Konfirmandenkurs 2020-2021 ist           3374, Mail: gehuebo@web.de
ten. Danke.                                        gestartet. Nachmeldungen sind „last minute“       E-Mail: pfarramt@ev-kirche-allensbach.de
Konfirmanden sind: Hannah Zoe Bauer, Elena         im Moment n o c h möglich. Wer 13 Jahre ist       Homepage: www.ev-kirche-allensbach.de
Diederichs, Dennis Fröhlich, Moritz Gronbach,      und Lust und Motivation mitbringt, auf Entde-     Email-Adresse der christlichen Pfadfinder:
Theo Heer, Jula Hein, Dean Hengst, Luis Hölz-      ckungsreise zu gehen, sich engagiert mit Fra-     gilde-allensbach@vcp-konstanz.de
le, Alexander Kutter, Kim Lofi, Louis Bela Lutz,   gen zu Gott und der Welt, nach Glauben und
Nico Paar, Carla Rösch, Sarah Wolf, Sophia         Sinn und Lebensorientierung einzulassen, kann
Wolf.                                              teilnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du       Leitwort für die kommende Woche
                                                   getauft bist und welche Kirchen (nicht) Zuge-
Dienstag 03.11.                                    hörigkeit die Eltern haben. Es geht um Dich!      Einen anderen Grund kann niemand legen, als
20.00Uhr Posaunenchorprobe                                                                           den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.
(Teilnahmebegrenzung, Sicherheitsregeln,                                                             (1. Kor. 3,11)
Details: W. Engelhard)                              Das für Sonntag, 8. 11. 2020 geplante
                                                    Konzert mit Andreas Bücklein
Mittwoch 04.11.                                     und Stefan Nottbrock (Gitarre und Gesang)
Kirchenchorprobe nach Vereinbarung                  müssen wir ausfallen lassen:
Kontakt: Frau Christel Ulrich, Tel. 940385
                                                    Wir hoffen, dieses Konzert in der
Donnerstag 05.11.                                   Nach-Corona-Zeit nachholen zu können.
AVE-Chorprobe in Teilproben in der                  (Arbeitskreis für Kunst & Kultur in der
Gnadenkirche                                        Gnadenkirche)
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