Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
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Güstrower Stadtanzeiger Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 150 Jahre Feuerwehr Güstrow 60 Jahre Blasorchester der Freiwilligen Feuerwehr Postwurfsendung sämtliche Haushalte Ausgabe Nr. 3 - Mai
Bekanntmachungen der Barlachstadt Güstrow Beschluss Nr.: VI/0656/18 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Beschlussprotokoll Sitzung am 15.02.2018, eine Summe in Höhe von 5.000,00 € zur Sitzung des Hauptausschusses vom für den Ankauf und die Installation von weihnachtlichen Deko- rationselementen für das Anbringen in der historischen Altstadt 01.02.2018 im Vorfeld der Advents- und Weihnachtszeit in den städtischen Haushalt 2018/2019 einzustellen. Öffentlicher Teil: Beschluss Nr.: VI/0632/17 Beschluss Nr.: VI/0637/17 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Sitzung am 15.02.2018, den bisherigen Zuschuss zum Frauen- seiner Sitzung am 01.02.2018 die Annahme einer Geldspen- schutzhaus um 20.000,00 € jährlich zu erhöhen. de von der Domgemeinde Güstrow in Höhe von 299,40 €. Die Spende ist für Integrationsprojekte in der Regionalen Schule mit Beschluss Nr.: VI/0634/17 Grundschule „Schule am Inselsee“ einzusetzen. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018, eine Summe von jährlich 200.000,00 € Beschluss Nr.: VI/0659/18 zusätzlich in den Teilhaushalt 2, Produkt 11401 - Zentrale Dienste Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in und Gebäudemanagement - einzustellen. Die zusätzlichen Mit- seiner Sitzung am 01.02.2018 den Kauf einer Kleinkehrmaschine tel sollen zum Ankauf von verwahrlosten Grundstücken, deren zum Fahrzeugwert von 130.426,00 €. Beräumung von Unrat und als Vorbereitung zum Verkauf des Grundstückes sowie für brachliegende, nicht genutzte Pacht- Nichtöffentlicher Teil: grundstücke der Barlachstadt Güstrow verwendet werden. Beschluss Nr.: VI/0613/17 Beschluss Nr.: VI/0633/17 Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer in seiner Sitzung am 01.02.2018 die Aufhebung der Vergabe Sitzung am 15.02.2018, den Bürgermeister zu beauftragen, entscheidung der Verwaltung zum Verkauf des folgenden Grund- einen Aufhebungsvertrag zum Pachtvertrag mit dem GSC 09 stückes im Baugebiet „Hengstkoppelweg“: zum 31.12.2018 abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentliche Ausschreibung Bewerber Nr. Größe Flur, Flurstück Baugrundstück eine Projektgesellschaft für die Planung, Erschließung und Ver- 1 608 m² Flur 10, Flrst. 197/1 16 marktung der Fläche „ehemaliger Sportplatz Fischerweg“ einzu- werben. Es ist neu auszuschreiben. Beschluss Nr.: VI/0664/18 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Gewerbesteuer im Haushaltsentwurf Beschlussprotokoll für das Jahr 2019 auf 340 % Hebesatz zu belassen und nicht auf zur Sitzung der Stadtvertretung vom 350 % Hebesatz zu erhöhen. 15.02.2018 Beschluss Nr.: VI/0669/18 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Öffentlicher Teil: Sitzung am 15.02.2018 den zusätzlichen Einsatz von Haushalts- mitteln für die Verbesserung der Nutzungsfähigkeit des Park Beschluss Nr.: VI/0663/18 platzes An der Bleiche und des Barlachweges in Höhe von ins- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer gesamt 100.000,00 €, davon für jede Maßnahme 25.000,00 € in Sitzung am 15.02.2018 die vorzeitige Beteiligung des Bau- und den Jahren 2018 und 2019. Die Mittel sind im Teilhaushalt 6 für Verkehrsausschusses bei der Vorbereitung und Planung aller die Reparatur und Unterhaltung zweckgebunden einzusetzen. zukünftigen Straßenbaumaßnahmen. Sprechstunde des Bürgermeisters Sitzungstermine Dienstag, 15. Mai 2018 von 16:00 bis 18:00 Uhr 03.05.2018, 18:00 Uhr - Hauptausschuss 17.05.2018, 18:00 Uhr - Stadtvertretung Eine Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters bei Frau Bartock, Telefon 769-101, erleichtert uns Einladung und Tagesordnung werden eine Woche vor dem die Planung und erspart Ihnen Wartezeiten. Sitzungstermin durch Veröffentlichung auf der Homepage der Barlachstadt unter www.guestrow.de - im Ratsinforma- Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren. tionssystem - öffentlich bekannt gegeben. Seite 2 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
-- Der Verkauf soll mit einer Sanierungsbindung erfolgen. Die Beschluss Nr.: VI/0670/18 Sanierung ist innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Kaufvertrages abzuschließen. Sitzung am 15.02.2018: Die Planung und die Durchführung des -- Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Sanierungs- und Abrisses für den Petershof erfolgt bereits 2018. Nutzungskonzept, ein Finanzierungskonzept, ein Finanzie- rungsnachweis der Bank und ein Bauzeitenplan. Beschluss Nr.: VI/0671/18 -- Für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme an Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer dem Objekt Schnoienstraße 6 sollen Städtebauförder Sitzung am 15.02.2018 die zeitnahe Schadensbeseitigung am mittel in Höhe von max. 50 % der förderfähigen Kosten als Borwinbrunnen aus eingegangenen Spendengeldern und mit Pauschalförderung zum Einsatz kommen. Die Fördermittel Finanzmitteln aus dem Teilhaushalt 2 im Rahmen der Deckungs- sollen als Zuschuss ausgereicht werden. Die Bereitstellung vermerke aus Instandhaltungsaufwendungen. der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesförderinstituts. Beschluss Nr.: VI/0672/18 Die Vergabeentscheidung mit dem Beschluss für die Förderung Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Sitzung am 15.02.2018, in den Doppelhaushalt 2018/2019 zu- sätzlich 10.000 € für die Durchführung des Güstrower Stadt Beschluss Nr.: VI/0609/17 festes 2018 - 2020 einzustellen (jährlich 5.000 €). Die inhaltliche Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ih- Ausrichtung hat entsprechend der Beschlussvorlage VI/0611/17 rer Sitzung am 15.02.2018 die Nr. 4 „… die Änderung des Flä- zu erfolgen. chennutzungsplanes für den gesamten Geltungsbereich des Be- bauungsplanes Nr. 26 - Neue Straße/Nebelgang von gemischte Beschluss Nr.: VI/0673/18 Baufläche in Sonderbaufläche …“ des Beschlusses IV/1148/09 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben. Sitzung am 15.02.2018, in den Doppelhaushalt 2018/2019 zu- sätzlich 20.000 € für die Durchführung des Güstrower Inselsee- Beschluss Nr.: VI/0620/17 festes 2018 - 2020 einzustellen (jährlich 10.000 €). Die inhaltliche Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Ausrichtung hat entsprechend der Beschlussvorlage VI/0612/17 ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Aufhebung des Beschlusses zu erfolgen. V/0854/13 - Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 7/I - Bauhof gemäß § 1 Abs. 8 BauGB. Beschluss Nr.: VI/0629/17 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Beschluss Nr.: VI/0621/17 Sitzung am 15.02.2018 die Haushaltssatzung, den Haushalts- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer plan und den Stellenplan 2018/2019 der Barlachstadt Güstrow. Sitzung am 15.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Die Stadtvertretung beschließt den Haushalt 2018/2019 mit fol- Nr. 91 Fischerweg gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 a Baugesetz- genden haushaltswirksamen Beschlüssen: buch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Wohngebiets. Der Geltungsbereich des Be- VI/0656/18 - Anschaffung und Installation weihnachtlicher bauungsplans umfasst die Flurstücke 40/2, 40/3 und 40/89 (tw) Dekoration der Flur 43, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 2,4 ha. VI/0632/17 - Zuschusserhöhung Frauenschutzhaus Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), VI/0634/17 - Verwahrloste Grundstücke und Gebäude der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß VI/0633/17 - Baugebiet Fischerweg § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei VI/0664/18 - Gewerbesteuer im Jahr 2019 beim Hebesatz von ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleu- 340 % zu belassen nigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach VI/0669/18 - Verbesserung Parkplatz An der Bleiche und § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll. Barlachweg VI/0670/18 - Planung und Durchführung Abriss Petershof 2018 VI/0671/18 - Zeitnahe Schadensbeseitigung am Borwinbrunnen VI/0672/18 - Zusätzliche Mittel für das Stadtfest 2018 - 2020 VI/0673/18 - Zusätzliche Mittel für das Inselseefest 2018 - 2020 Beschluss Nr.: VI/0641/17 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die 3. Satzung der Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungs platzes in den Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft. Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und ge- billigt. (Anmerkung der Redaktion: Satzung siehe Seite 5) Beschluss Nr.: VI/0608/17 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die öffentliche Ausschreibung des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 62, Flurstück 13 mit einer Grundstücksgröße von 361 m² zum Höchstgebot. Das Höchstgebot muss jedoch mindestens dem aktuellen Ver- kehrswert entsprechen. Der aktuelle Verkehrswert ist durch ein Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt entsprechendes Gutachten zu ermitteln. Die Kosten für das Güstrow Verkehrswertgutachten sind durch den Erwerber zu tragen. Der Verkauf soll bis zum 04.06.2018 öffentlich und überregional aus- geschrieben werden. In der Ausschreibung soll nachfolgendes www.guestrow.de festgeschrieben werden: Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018 Güstrower Stadtanzeiger Seite 3
Beschluss Nr.: VI/0624/17 Beschluss Nr.: VI/0626/17 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Sitzung am 15.02.2018 die Umsetzung der städtebaulichen Ziel- Nr. 93 Einzelhandel Eisenbahnstraße gemäß § 2 Absatz 1 i. V. stellung „Stahlhof - Reaktivierung einer Industriebrache“ durch m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Ziel des Bebauungsplans die neue Gebietskategorie Urbane Gebiete (MU) gemäß § 6a ist die Entwicklung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6 a Bau- Baunutzungsverordnung (BauNVO). nutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Nutzungsmischung von maximal 2.000 m² Geschossfläche Einzelhandel und neu- Beschluss Nr.: VI/0628/17 er Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer umfasst die Flurstücke 50/1, 50/8, 54, 55/1, 55/2 und 55/7 der Sitzung am 15.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Än- Flur 63, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von 0,36 ha. Das derung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Hengstkoppelweg gemäß Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Städtebauliches Ziel der 3. Änderung ist es, die ausgewiese- Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist ne öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten und die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Zweck- Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Ab- bestimmung öffentliche Parkfläche in ein reines Wohngebiet satz 4 BauGB aufgestellt werden soll. Der Antragsteller hat sich gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu überführen. bereit erklärt, die Verfahrenskosten in vollem Umfang zu tragen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Be- bauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wer- den soll. Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 0,65 ha und ist aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Be- standteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich. Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt Güstrow Beschluss Nr.: VI/0625/17 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Beschlüsse-Nr.: -- III/1241/02 vom 30.01.2003 - Städtebaulicher Vertrag -- III/1240/02 vom 30.01.2003 - Entwurfs- und Auslegungsbe- schluss Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt -- III/1239/02 vom 30.01.2003 - Abwägungsbeschluss Güstrow -- III/0765/01 vom 25.10.2001 - Änderungsbeschluss zum Beschluss-Nr. 700-41/93 Änderung des räumlichen Gel- Beschluss Nr.: VI/0638/17 tungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 17 - Schwaaner Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Straße/Bredentiner Weg Sitzung am 15.02.2018 die dauerhafte Verleihung des „Todesge- -- 323-10/95 DS-Nr. II/0226 vom 31.08.1995 - Aufhebung Nr. nius“ vom Epitaph der Herzogin Dorothea, um 1580, Alabaster 2 der DS I/907 (Philipp Brandin). -- 700-41/93 DS I/907 vom 25.11.1993 - Aufstellungsbe- schluss des Bebauungsplans Nr. 17 - Schwaaner Straße/ Beschluss Nr.: VI/0640/17 Bredentiner Weg gemäß § 1 Absatz 8 BauGB Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer aufzuheben. Sitzung am 15.02.2018 die Annahme einer Geldspende von Famila - Handelsmarkt Güstrow GmbH & Co.KG in Höhe von 1.500,00 €. Die Spende ist für die Ausgestaltung der Ferien spiele sowie für die Teilnahme von Kindern aus stützungsbedürf- Gesprächstermine tigen Familien an diesen Ferienspielen vorgesehen. mit dem Präsidenten Der Präsident der Stadtvertretung Güstrow, Die nächste Ausgabe des Herr Andreas Ohm, steht Ihnen für Fragen und Anliegen gern zur Verfügung. Güstrower Stadtanzeigers Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter erscheint am 1. Juni 2018 Telefon 769-114 oder -116 im Büro der Stadtvertretung! Redaktionsschluss ist der 12. Mai 2018 Seite 4 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
Beschluss Nr.: VI/0652/18 3. Satzung Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer zur Änderung der Gebührensatzung Sitzung am 15.02.2018 den Bürgermeister zu ermächtigen, für die Inanspruchnahme Spenden für die Sanierung des Borwinbrunnens anzunehmen. eines Betreuungsplatzes Beschluss Nr.: VI/0657/18 in den Kindertageseinrichtungen Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow Sitzung am 15.02.2018 die Bestellung folgender Mitglieder in den Aufsichtsrat der OASE Güstrow GmbH nach den Grund Präambel sätzen der Verhältniswahl. Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen Mitglied Fraktion burg - Vorpommern wird durch den Beschluss der Stadtvertretung 1. Dr. Gerd-Peter Bartsch CDU der Barlachstadt Güstrow vom 15.02.2018 die Gebührensatzung 2. Steffen Camenz CDU für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kinder 3. Dr. Uwe Heinze SPD tagesstätten in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow vom 4. Joachim Faustmann SPD 20.02.2015 wie folgt geändert: 5. Sven Sauer DIE LINKE 6. Steffen Geufke B 90/Grüne/FDP Artikel 1 7. Dr. Gerhard Jacob Freie Wähler/EB Die Anlagen der Gebührensatzung werden wie folgt geändert: Nichtöffentlicher Teil: Anlage 1: Beschluss Nr.: VI/0592/17 Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme eines Betreu- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer ungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft Sitzung am 15.02.2018 mit diesem Beschluss die Vereinbarung der Barlachstadt Güstrow über die Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Er- neuerung und funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes Monatliche Benutzungsgebühr je Betreuungsplatz beträgt: Hansenstraße 10 dienen, als Grundlage der Bescheinigung ge- mäß §§ 7h, 10f, 11a und 52 Abs. 21 Satz 6 Einkommenssteuer- Einrichtung Betreuungsart/ Gebühr/ gesetz (EStG). Betreuungsumfang Elternbeitrag Beschluss Nr.: VI/0607/17 Kita „Butzemann- Krippe Ganztagsbetreuung 247,26 € Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer haus“ Teilzeitbetreuung 148,35 € Sitzung am 15.02.2017 den Verkauf des bebauten Grundstücks Kinder- Ganztagsbetreuung 138,15 € Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstück 135/2 mit einer Grund- garten Teilzeitbetreuung 82,89 € stücksgröße von 436 m². Hort „Fritz Reuter“ Hort Ganztagsbetreuung 75,52 € Teilzeitbetreuung 45,31 € Beschluss Nr.: VI/0622/17 Hort „Am Inselsee“ Hort Ganztagsbetreuung 74,09 € Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Teilzeitbetreuung 44,45 € Sitzung am 15.02.2018 den mit Beschluss VI/0356/16 vorgese- Hort „SchulKinder- Hort Ganztagsbetreuung 88,04 € henen Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Modernisierung Haus - Mitte“ Teilzeitbetreuung 52,82 € der Kindereinrichtung auf dem Franz-Parr-Platz 4 auf Grundlage des vorliegenden geänderten Finanzierungsvorschlages zu er- Artikel 2 höhen. Die Fördermittel kommen vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch Die 3. Änderung der Gebührensatzung tritt ab 01.01.2018 in Kraft. das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnach- weises des Eigentümers zum Einsatz. Die Mehrkosten sind Be- Güstrow, den 1. März 2018 standteil des Förderantrages 2018 der Barlachstadt Güstrow an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes M-V. Schuldt Beschluss Nr.: VI/0647/18 Bürgermeister Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Verlängerung des Pachtvertrages für Verfahrensvermerk: das Jahnstadion, Speicherstraße 13b um weitere zehn Jahre auf Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die In- den 31.12.2051. anspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertages- einrichtungen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow wurde Beschluss Nr.: VI/0650/1/18 am 05.03.2018 im Internet auf der Homepage der Barlachstadt Der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekannt ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Vergabe über den Druck und machungen/ zur Verfügung gestellt und ist am 01.01.2018 in die Verteilung des Güstrower Stadtanzeigers - gemäß Vergabe Kraft getreten. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfah- vorschlag. rens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Beschluss Nr.: VI/0660/18 Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur inner- Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer halb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung Sitzung am 15.02.2018 die Zustimmung zu einem Vergleichs gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und vorschlag. Bekanntmachungsvorschriften. Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018 Güstrower Stadtanzeiger Seite 5
Beschlussprotokoll Beschluss Nr.: VI/0695/18 zur Sitzung des Hauptausschusses vom Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des 22.03.2018 Ausschusses für Jugend, Schule, Kultur und Sport: Mitglied alt: Jens Hamann Öffentlicher Teil: Mitglied neu: Axel Wulff Stellvertretendes Mitglied alt: Axel Wulff Beschluss Nr.: VI/0661/18 Stellvertretendes Mitglied neu: Heike Ohm Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow stimmt in seiner Sitzung am 22.03.2018 der Auslegung der Geschäftsordnung Beschluss Nr.: VI/0696/18 der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow vom 26.04.2012 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer durch den Präsidenten der Stadtvertretung mit Schreiben vom Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des 30.01.2018 zu. Betriebsausschusses: Mitglied alt: Jens Hamann Nichtöffentlicher Teil: Mitglied neu: Christian Schumacher Beschluss Nr.: VI/0665/18 Stellvertretendes Mitglied alt: Christian Schumacher Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in Stellvertretendes Mitglied neu: Thoralf Stindl seiner Sitzung am 22.03.2018 die Vergabe der Bauleistungen Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Schweriner Vorstadt“ Beschluss Nr.: VI/0697/18 Güstrow, Erschließungsmaßnahme Ulmenstraße - östlicher Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Gehweg gemäß Vergabevorschlag. Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrates der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH Güstrow: Mitglied alt: Jens Hamann Beschlussprotokoll Mitglied neu: Wilfried Minich der Sitzung der Stadtvertretung vom Beschluss Nr.: VI/0700/18 05.04.2018 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018: Der Bürgermeister wird beauftragt, zu Öffentlicher Teil: prüfen, ob und inwieweit eine Verkleinerung/Verringerung des derzeitigen Bauzaunes (Durchmesser) um den Borwinbrunnen Beschluss Nr.: VI/0687/18 möglich ist. Wenn das möglich ist, soll eine zeitnahe Umsetzung Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung erfolgen. am 05.04.2018 die Schiedsperson der Schiedsstelle Güstrow Margit Friedrich-Stein zum 01.05.2018 für die Dauer von fünf Jahren. Beschluss Nr.: VI/0702/18 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Beschluss Nr.: VI/0688/18 Sitzung am 05.04.2018: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung Sitzung der Stadtvertretung am 05.07.2018 ein Konzept vorzu am 05.04.2018 die stellvertretende Schiedsperson der Schieds- legen, wie der Standort Tiefetal/Pferdemarkt, ehemals Möbel- stelle Güstrow Katrin Jana Becker zum 01.05.2018 für die Dauer haus Westphal wiederbelebt werden kann. Dazu sind Gespräche von fünf Jahren. mit potentiellen Investoren für die Entwicklung am Standort zu führen, so dass die Attraktivität des Standorts weiter entwickelt Beschluss Nr.: VI/0681/18 wird. Ebenso ist in dem Konzept die Errichtung eines Parkhauses Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer zu berücksichtigen und eine Ausschreibung zur Entwicklung der Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des Flächen zu initiieren, wobei ein Entwicklungskonzept mit städte- Präsidiums der Stadtvertretung: baulichen Aspekten vorzulegen ist. Das Ergebnis ist zur Stadt- Mitglied alt: Thora Nacke vertretung am 05.07.2018 vorzulegen. Entscheidend ist das Ent- Mitglied neu: Joachim Bielang wicklungskonzept. Beschluss Nr.: VI/0682/18 Beschluss Nr.: VI/0684/18 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des Sitzung am 05.04.2018 die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Ausschusses Jugend, Schule, Kultur und Sport: 2018. Thora Nacke bisher: Mitglied als Stadtvertreterin Thora Nacke neu: Mitglied als sachkundige Einwohnerin Beschluss Nr.: VI/0627/17 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Beschluss Nr.: VI/0683/18 Sitzung am 05.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Alte Gärtnerei gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13b (beschleunigtes Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des Verfahren) Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Finanzausschusses: Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes Joachim Bielang bisher: Mitglied als sachkundiger Einwohner gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Joachim Bielang neu: Mitglied als Stadtvertreter Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Flurstücke 11/16, 11/17 und 11/21 der Flur 51, Gemarkung Der Güstrower Stadtanzeiger - eine Zeitung der Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger! Seite 6 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
Güstrow, mit einer Fläche von ca. 3,06 ha. Beschluss Nr.: VI/0654/18 Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushalts- Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist plan 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Schwe- darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten riner Vorstadt“ der Barlachstadt Güstrow. Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Ab- satz 4 BauGB aufgestellt werden soll. Der Antragsteller hat sich Beschluss Nr.: VI/0655/18 bereit erklärt, die Verfahrenskosten in vollem Umfang zu tragen. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer (Anmerkung der Redaktion: Siehe Seite 8) Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushalts- plan 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“ Beschluss Nr.: VI/0662/18 der Barlachstadt Güstrow. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 Nichtöffentlicher Teil: 1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen Beschluss Nr.: VI/0693/18 (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer 2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 - Alte Gärtnerei Teil Sitzung vom 05.04.2018 die Vergabe folgender Planungsleistun- A Planzeichnung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung gen für die Sanierung und Erweiterung der Regionalen Schule wird gebilligt. „Thomas Müntzer“ einschließlich der Außenanlagen. 3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 - Alte Gärtnerei mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu Los 1 Objektplanung legen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Los 2 Freianlagen Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, Los 4 Technische Gebäudeausstattung dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Aus Beschluss Nr.: VI/0645/18 legungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Sitzung am 05.04.2018 die öffentliche Ausschreibung des bebauten den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstück 93 mit einer ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Grundstücksgröße von 314 m² zum Höchstgebot. Das Höchstgebot unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht muss jedoch mindestens dem aktuellen Verkehrswert entsprechen. werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht Der aktuelle Verkehrswert des Grundstücks beträgt 35.000,00 €. oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend Die Kosten für das Verkehrswertgutachten in Höhe von 1.130,50 € gemacht werden können. sowie der Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von 1.802,36 € sind 4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen die Behörden durch den Erwerber zu tragen. Der Verkauf soll bis zum 15.09.2018 und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben- öffentlich und überregional ausgeschrieben werden. bereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Plan In der Ausschreibung soll nachfolgendes festgeschrieben werden: entwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. -- Der Verkauf soll mit einer Sanierungsbindung erfolgen. Die Die Fortsetzung des Planverfahrens steht unter dem Vorbehalt Sanierung ist innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des des Abschlusses eines Städtebaulichen Vertrages. Dieser ist der Kaufvertrages abzuschließen. Stadtvertretung am 17.05.2018 einseitig unterschrieben zur Be- -- Mit dem Kaufvertrag einzureichen sind Grundzüge eines ratung vorzulegen. Sanierungs- und Nutzungskonzeptes, ein Finanzierungs- (Anmerkung der Redaktion: Siehe Seite 8) konzept, ein Finanzierungsnachweis der Bank und ein Bau- zeitenplan. Beschluss Nr.: VI/0653/18 -- Für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer an dem Objekt Hollstraße 3 (G.3.2 Objekt) sollen Städte Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushalts- baufördermittel in Höhe von max. 30 % der förderfähigen plan 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ Kosten als Pauschalförderung zum Einsatz kommen. Die der Barlachstadt Güstrow. Fördermittel sollen als Zuschuss ausgereicht werden. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesförderinstitut. Die Vergabeentscheidung mit dem Beschluss für die Förderung ist Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. bleibt am 11.05.2018 geschlossen (Anmerkung der Redaktion: Ausschreibung siehe Seite 12) Das Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow bleibt aus technischen Beschluss Nr.: VI/0651/18 Gründen am Freitag, den 11. Mai 2018, geschlossen. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Am Montag, dem 14. Mai 2018, ist das Bürgerbüro in der Zeit von Sitzung am 05.04.2018 die Eintragung des städtebaulichen Sanie- 8:00 - 12:30 Uhr wieder planmäßig geöffnet. rungsvermerks in das Grundbuch 5409 des Grundstücks Pferde markt 57 als Voraussetzung für Städtebauförderung. Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für Sanierungsmaßnahmen an Öffnungszeiten des Bürgerbüros dem Objekt ist somit möglich, bedarf aber einer gesonderten Be- schlussfassung. Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr www.guestrow.de Bitte weichen Sie auf andere Sprechzeiten aus! Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018 Güstrower Stadtanzeiger Seite 7
Bebauungsplan Nr. 92 „Alte Gärtnerei“ Internet auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter dem Aufstellungsbeschluss Pfad www.guestrow.de/bauen-wohnen/planen/oeffentliche-ausle- sowie vereinfachte Form gungen/ möglich. Es wird hier die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen. Innerhalb der o. g. Frist können Äußerungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planung abgegeben werden. Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung Der Beschluss vom 05.04.2018 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 am 05.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Alte Satz 2 BauGB mit Hinweis auf die Anwendung des § 13a Abs. 3 Gärtnerei“ im Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht. Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB Güstrow, 12.04.2018 Der Bürgermeister beschlossen. Arne Schuldt Planungsziel ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes ge- mäß § 3 BauNVO. Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbau- plätzen in Güstrow gerecht zu werden, zielen bereits vorliegende, Anlage 1: Übersichtsplan (Quelle: Lage- und Höhenplan des Ver- konkrete Investitionsabsichten darauf ab, östlich des Pfahlweges messungsbüro Wagner/Weinke, Gartenstraße 16, 18273 Güstrow im Bereich des Betriebsgeländes einer Gärtnerei den nahezu voll- Lagebezug S 42/83 3°; Höhenbezug HN76 (November 2017) und ständigen Rückbau der dort vorhandenen baulichen Anlagen sowie DTK 25 aus dem Digitalen Basis-Landschaftsmodell des Amtlichen die Erschließung von bis zu 24 Wohnbauplätzen umzusetzen. Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS- Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b Basis-DLM), Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern BauGB aufgestellt werden. Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a 2017) BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungs- plans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen. Die Voraussetzungen für ein Verfahren gemäß § 13b BauGB lie- gen vor. Die Grundfläche, durch die die Zulässigkeit von Wohn nutzungen begründet wird, beträgt für das vorliegende Bauleitplan- verfahren 9.900 m². Es handelt sich um Flächen, die sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Güstrow anschließen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b) BauGB genannten Schutzgüter und Schutzgebiete von ge- meinschaftlicher Bedeutung sind durch die beabsichtigen Fest setzungen sind nicht zu befürchten. Hier ist auf die bereits beste- henden Nutzungen zu verweisen. Die Zulassung eines Vorhabens mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü- fung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht ist nicht geplant. Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des verein- fachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entspre- chend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentliche Auslegung Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 92 Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 „Alte Gärtnerei“ BauGB wird abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB können die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen im Verfahren gemäß § 13b BauGB Auswirkungen der Planung vom 08.05.2018 bis 15.05.2018 in der Der von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sit- Stadtverwaltung Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung Stadt- zung am 05.04.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Ent- planung, im 4. OG der Baustraße 33 während folgender Zeiten: wurf des Bebauungsplans Nr. 92 „Alte Gärtnerei“ und der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 16.05.2018 bis 18.06.2018 Mo.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr im Flur des Stadtentwicklungsamtes 4. OG, Baustraße 33 von Di.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Do.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mo.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Fr.: von 9:00 - 12:00 Uhr Di.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Do.: von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr eingesehen werden. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Fr.: von 9:00 - 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden. Darüber hinaus ist Redaktionsschluss für die die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter dem Pfad www.guestrow.de/bauen-wohnen/planen/ Juni/Juli-Ausgabe oeffentliche-auslegungen/ möglich. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht ist der 12. Mai 2018 werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- Seite 8 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
sichtigt bleiben. Planzeichenerklärung - Flächennutzungsplan Planungsziel ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes gemäß § 3 BauNVO. Vorliegend soll das Verfahren nach § 13b BauGB angewendet werden. Es gelten die Vorschriften gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren). Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satzv2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Güstrow, 12.04.2018 Der Bürgermeister Arne Schuldt Anlage 1: Übersichtsplan (Quelle: Lage- und Höhenplan des Ver- messungsbüro Wagner/Weinke, Gartenstraße 16, 18273 Güstrow Lagebezug S 42/83 3°; Höhenbezug HN76 (November 2017) und DTK 25 aus dem Digitalen Basis-Landschaftsmodell des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS- Basis-DLM), Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern 2017) Neubekanntmachung der digitalen Fassung des wirksamen Flächennutzungsplans der Barlachstadt Güstrow von September 1999 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 beschlossen, 1. gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans inklusive der Fortschreibung des Landschaftsplans für die Barlachstadt Güstrow. Hinweis: 2. als Planungsgrundlage den Flächennutzungsplan von 1999 Die digitale Fassung des Flächennutzungsplanes ist einsehbar in eine digitale Fassung zu bringen, in diese alle bisher erfolg- auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter http://www. ten Änderungen und Berichtigungen einzuarbeiten und diese guestrow.de/bauen-wohnen/planen/flaechennutzungsplan/. Fassung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen. Während der Sprechzeiten ist die Einsichtnahme im Stadtent Die Erstellung der digitalen Fassung ist nun abgeschlossen und wicklungsamt der Barlachstadt Güstrow, Baustraße 33, Güstrow, wird hiermit gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt gemacht. möglich. (Anmerkung der Redaktion: Plan siehe Seite 10) Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018 Güstrower Stadtanzeiger Seite 9
Planzeichenerklärung siehe Seite 9! Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018 Güstrower Stadtanzeiger Seite 11
Ausschreibung Bekanntmachung Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2016 Verkauf des Grundstücks Hollstraße 3 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow Grundstücksgröße: 314 m² Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 Verkehrswert: 35.000,00 € des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow nach § 73 Kommunal verfassung M-V in Verbindung mit § 14 Abs. 5 Abwasseranschluss Kommunalprüfungsgesetz M-V erfolgt entsprechend § 11 der beitrag: 1.802,36 € Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow im Internet auf der Denkmalpflegerische Gebäude ohne besondere städtebauliche Homepage der Barlachstadt Güstrow unter der Adresse www. Bewertung: Bedeutung guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/. Nutzung: 2- bis 3-geschossiges leerstehendes Der Jahresabschluss liegt vom 07.05.2017 bis 18.05.2017 Wohnhaus im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow, Rathaus, Markt 1, 18273 Güstrow, öffentlich aus. Die Barlachstadt Güstrow als Die Einsicht ist für jedermann während der Sprechzeiten mög- Eigentümerin bietet das lich. Gebäudegrundstück Hollstraße 3 zum Verkauf an. Das Objekt befindet sich im förmlich festge- legten Sanierungsgebiet „Alt- stadt“ Güstrow. Der Verkauf er- folgt zum Höchstgebot, soweit dieses mindestens dem aktuel- len Verkehrswert entspricht. Die Kosten für das Verkehrswertgut- achten und der Abwasseran- schlussbeitrag sind durch den Erwerber zu tragen. Das Gebäudegrundstück befin- det sich im Zentrum der Barlachstadt Güstrow in der Hollstraße, als Verbindung zwischen Markt und Lange Straße. Die Wohnungen sind leerstehend. Das Gebäude bedarf einer dringenden Sanierung und einer generellen Instandsetzung. Ergebnisse Bei dem Gebäude handelt es sich um ein traufständiges Fach- der Bearbeitung von Themen werkgebäude des 17. Jahrhunderts mit einem steilen Satteldach. aus der Einwohnerversammlung Im Jahre 1896 wurde es zu dem vorne drei- und hinten zweige im Ortsteil Suckow schossigen Wohnhaus umgebaut. Die schlicht verputzte vierach- sige Straßenfassade wird durch schmale, profilierte Brüstungs- gesimse gegliedert und von einem vorkragenden Traufgesims Die Versetzung der Tempo 30-Zonen-Beschilderung konnte bei abgeschlossen. Östlich ans Vorderhaus angebaut befindet sich gleichzeitiger Versetzung der Ortseingangstafel in Richtung B 103 auf dem Hof ein zweigeschossiger, massiver Seitenflügel. Das erfolgen. In der Güstrower Straße, im Bereich der Privatstraße, Grundstück wird hinten quer von einem zweigeschossigen Ge- wurde die Ausschilderung als „Sackgasse“vorgenommen. bäude abgeschlossen. Das Überschwemmungsproblem in der Güstrower Straße, Ab- Das Gebäude ist zu sanieren. Die Sanierung ist innerhalb von 4 schnitt Privatstraße, wurde durch die Errichtung eines Grabens Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages abzuschließen. Für die mit Überlauf in die Straßenentwässerung gelöst. Der Schlamm Durchführung der Sanierung werden im Rahmen der Städtebau auf dem Radweg wurde beseitigt und der Graben neu profiliert. förderung Städtebaufördermittel in Höhe von max. 30 % der förder Zur Durchführung von Geschwindigkeitsüberprüfungen wurden fähigen Kosten als Pauschalförderung und als 100-prozentiger die zuständigen Behörden (Landkreis Rostock und Polizei) mit Zuschuss in Aussicht gestellt. Die Bereitstellung der Fördermittel der Bitte um Kontrollen angeschrieben. steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landes Die Barlachstadt Güstrow wird im Ortsteil Suckow bis zum förderinstituts. 30.06.2018 Verkehrszählungen durchführen. Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Sanierungs- und Nut- Die Reparatur der Straßenschäden im Rosenweg wurde noch zungskonzept, Finanzierungskonzept, ein Finanzierungsnachweis 2017 beauftragt und realisiert. der Bank und ein Bauzeitenplan. Die Schaltung und Programmierung der Straßenbeleuchtung Besichtigungswünsche des Objektes und Einsichtnahme in die im Rosenweg wurde geändert. Die defekten Straßenlaternen im vorhandenen Unterlagen vereinbaren Sie bitte unter Telefon Rosenweg und in der Güstrower Straße wurden durch die Stadt- 03843 769-443 (Frau Techel). werke Güstrow GmbH repariert. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum Zur Optimierung der Schaltzeichen an der Ampelkreuzung zum 15.09.2018 an die Barlachstadt Güstrow, Abt. Zentrales Gebäude Krankenhaus wurde eine Mail an das SBA Stralsund gerichtet. Bei management, Markt 1, 18273 Güstrow, mit dem Vermerk „Aus- einer Änderung ist jedoch zu beachten, dass die Schaltzeiten auf schreibung Hollstraße 3 bitte nicht öffnen“. die Grüne Welle abgestimmt sind. Die Vergabe erfolgt gem. den am 30.03.2006 beschlossenen Ver- Für den Spielplatz im Ortsteil wurde im Anschluss an den Vor- gabekriterien zur Veräußerung stadteigener Grundstücke und steht Ort-Termin ein Fördermittelantrag gestellt. Der Bescheid steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses durch die Stadtvertretung noch aus. der Barlachstadt Güstrow. Die Barlachstadt Güstrow behält sich Ein loser Ast an der Weide vor der alten Bushaltestelle wurde das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen für entfernt. Der Obstbaumschnitt am Radweg erfolgte durch das ungültig zu erklären. KMG-Klinikum. Seite 12 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
Auszug aus dem Informationsbericht des Bürgermeisters zur Stadtvertretersitzung am 05.04.2018 Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Volker Hachtmann Haushalt 2018/2019 In einer Feierstunde am 5. März 2018 im Rathaus verlieh die Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat der Stadt mitgeteilt, dass Barlachstadt Güstrow die Ehrenbürgerschaft an Herrn Folker sie die Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltssatzung Hachtmann. Im Rahmen des Festaktes wurde die Ehrenkurkun- 2018/2019 auf Grund der fehlenden Jahresabschlüsse bis 2015 de übergeben und der neue Ehrenbürger trug sich in das Gol- nicht genehmigen werden. Die Verpflichtungsermächtigungen sind dene Buch der Stadt ein. Als Freund und Förderer des Ideals ausschließlich für die Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule vor- eines friedlichen Miteinanders von Menschen unterschiedlicher gesehen. Ich werde versuchen, gemeinsam mit der Rechtsauf- Glaubensrichtungen und Ansichten hat Herr Hachtmann sich mit sichtsbehörde eine Alternativlösung zu finden, um keine weiteren seinem Engagement für die Aufarbeitung der jüdischen Geschichte Verzögerungen bei der Investitionsmaßnahme Thomas-Müntzer- Güstrows besonders verdient gemacht. Schule eintreten zu lassen. Da ja bereits Mittel in den Vorjahren im Haushalt eingestellt waren, können die weiteren Planungen Breitbandversorgung ohne Zeitverzögerung beauftragt werden. Auch die Dauer der vor- Der Landkreis Rostock hat informiert, dass Ende Februar die inte- läufigen Haushaltsführung und die Umsetzung des Stellenplanes ressierten TK-Unternehmen aufgefordert wurden, die indikativen 2018/2019 sind von einer Lösung abhängig. Angebote für die 13 Projektgebiete des 2. und 3. Aufrufs bis Ende April abzugeben. Über die weitere Entwicklung wird der Landkreis Barrieren in der Barlachstadt Güstrow Rostock zeitnah informieren. Zur Umsetzung des Beschlusses VI/0605/17 vom 12.10.2017 wurde eine erste Übersicht erstellt. Sie wurde von den Mitgliedern Güstrower Brunnenfest des Behindertenbeirates und von den Selbsthilfegruppen erarbei- Trotz der Beschädigung des Borwinbrunnens oder gerade des- tet. Die Verwaltung prüft derzeit die kurz-, mittel- und langfristige wegen findet das sechste Güstrower Brunnenfest am 6. Mai 2018 Umsetzbarkeit. Aufgezeigt werden hier die städtischen öffentlichen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr in der Güstrower Innenstadt rund Gebäude, die Art der Barrieren und die erforderlichen Maßnahmen, um den Borwinbrunnen statt. Es ist ein verkaufsoffener Sonntag mit um insbesondere Menschen mit Behinderungen und chronischen zahlreichen Attraktionen geplant, dessen Höhepunkt eine Aktion Erkrankungen den barrierefreien Zugang und Aufenthalt zu er- des THW am Borwinbrunnen ist. Die Arbeitsgruppe „Einzelhandel/ möglichen. Die Beseitigung von aufgelisteten kostenintensiven Dienstleistungen“ organisiert unter Mitwirkung der Barlachstadt Barrieren kann erst ab dem nächsten Haushalt erfolgen. Sofern Güstrow und unter Regie des Gewerbevereins Güstrow e. V. ge- die überarbeitete Liste vorliegt, wird diese der Stadtvertretung mit meinsam mit den Einzelhändlern das Brunnenfest. dem Informationsbericht zur Kenntnis gegeben. Jahreswirtschaftsbericht 2016 Flächennutzungsplan Der Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Barlachstadt Güstrow wurde Die Erstellung der digitalen Fassung ist abgeschlossen und wird fertig gestellt und auf den Internetseiten der Barlachstadt Güstrow im nächsten Stadtanzeiger bekannt gemacht. Danach ist der wirk unter der Rubrik Wirtschaft – Bildung veröffentlicht. same Flächennutzungsplan ebenso - wie die Bebauungspläne - im Internet einsehbar. Für die Neufassung des Flächennutzungs- Linkempfehlungen auf der Internetseite der Barlachstadt plans wurden als 1. Schritt 2017 besondere stadt- und landschafts Güstrow planerische Leistungen beauftragt, um Kleingartenanlagen und Das THW und die Freiwillige Feuerwehr Güstrow wurden auf der Garagenkomplexe zu erfassen und auszuwerten. Inzwischen wur- Homepage der Stadt unter „Linkempfehlungen“ und der Sender den sowohl die ca. 3.000 Gartenparzellen als auch die ca. 3.000 MV1 auf „Stadt • Kultur • Politik“ -> „Regionale Medien“ unter dem Garagen detailliert erfasst. Punkt „private Fernsehsender im Kabelnetz“ verlinkt. Straßenbauvorhaben in Vorbereitung Tourismusworkshop Für die Bauvorhaben „Kiebitzweg 1. BA“ und „Seidelstraße 1. Der GüstrowTourismus e. V. veranstaltete am 20. März 2018 in Bauabschnitt und Schliemannstraße“ sind die öffentlichen Aus- der Städtischen Galerie Wollhalle einen Tag ganz im Zeichen der schreibungen erfolgt. Für beide Bauvorhaben beteiligten sich je- Tourismusentwicklung. Eigeladen waren die touristischen Leis- weils 4 Firmen an der öffentlichen Ausschreibung. Ausgeschrieben tungsträger der Stadt, um ihre aktuellen Projekte und Schwerpunkte wurden die beiden Vorhaben als Gemeinschaftsmaßnahme der vorzustellen. Auch das Landesmarketing, der Tourismusverband Stadt, der Stadtwerke Güstrow GmbH und des Städtischen Ab- M-V, der Betrieb für Bau und Liegenschaften, der ADFC sowie die wasserbetriebes. Stadt Krakow am See referierten über ihre Schwerpunktsetzungen in der touristischen Entwicklung. Gehwegreparaturen Zur Vorbereitung der Gehwegreparaturen ist die Ausschreibung Rondell am Bahnhof erfolgt. Derzeit wird die Prüfung, Wertung und Vergabe der Bau- Der Bewerber, der im Rahmen der Ausschreibung das Höchst- leistung durchgeführt. gebot für das Rondell abgegeben hat, ist nach umfangreichen Vorabsprachen unmittelbar vor Vertragsunterzeichnung von sei- Aufforstungen im Stadtwald nem Angebot zurückgetreten. Nun werden mit den unterlegenen Bis Ende April finden im Güstrower Forst umfangreiche Baumpflan- Bietern Verhandlungen geführt. Sollten diese nicht zu einem Erfolg zungen statt. Mit etwa 14.000 Bäumen werden städtische Flächen führen, muss eine erneute Ausschreibung des Rondells erfolgen. neu aufgeforstet. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Erlen, Buchen, Douglasien, Lärchen und Tannen. Den vollständigen Bericht können Sie im Internet unter www.guestrow.de lesen. Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018 Güstrower Stadtanzeiger Seite 13
Das Straßenbauamt Stralsund informiert: Teterow kommend, wird im Rahmen der Maßnahme ebenfalls umgebaut. Damit werden die temporär verwendeten Elemente Maßnahmen der Straßenunterhaltung durch eine endgültige bauliche Lösung ersetzt. in der Barlachstadt Güstrow 2018 3. Der dritte Abschnitt einer Deckenerneuerung im Stadtgebiet umfasst die Goldberger Straße L 17, zwischen der Brücke In diesem Jahr plant das Straßenbauamt Stralsund eine Vielzahl an über den Mühlbach (Bachstraße) bis auf Höhe des Schwarzen Maßnahmen zur Straßenunterhaltung in der Barlachstadt Güstrow Weges. Davon betroffen ist der gesamte Knotenpunktbereich und im Ortsteil Klueß. Das möchten wir zum Anlass nehmen, alle Goldberger/Plauer Straße. In diesem Abschnitt ist eine Erneu- Güstrower/-innen über den Umfang im Vorfeld zu informieren. Von erung der Asphaltdeckschicht dringend notwendig, da sich den Deckenerneuerungen im Güstrower Erschließungsstraßennetz diese in einem sehr desolaten Zustand befindet. sind nacheinander folgende Bundes- und Landesstraßen betroffen: 4. Als vierte und schließlich letzte Maßnahme des Gesamtpakets innerhalb der Gemarkung Güstrows ist die Deckenerneu- 1. Voraussichtlich ab dem 06.07.2018 sollen die Arbeiten auf der erung im Bereich des Knotenpunktes Bundesstraße B 103 Bundesstraße B 103 (Verbindungschaussee), im Abschnitt (Neukruger Straße, Verbindungschaussee)/Landesstraße von der Brücke über die Nebel, einschließlich im gesamten L 14 (Glasewitzer Chaussee)/Gemeindestraße (Waldweg) Knotenpunktbereich auf Höhe des Wildparks MV beginnen. geplant. Neben dem Knotenpunkt sind auch die Abschnitte Hier mündet die Kreisstraße K 21 in die Bundesstraße B 103. der Verbindungschaussee bis zum Bahnübergang und der Zeitgleich erfolgt im Ortsteil Klueß die Deckenerneuerung Neukruger Straße bis zum Tannenhof betroffen. Auch hier auf der Krakower Chaussee, vom Ortseingang aus Richtung wird die Fahrbahn eine neue Asphaltdeckschicht bekommen. Güstrow bis auf Höhe des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V, Abteilung Autobahn. Im Verlauf dieses Ab- Die Arbeiten sollen in der zuvor genannten Reihenfolge voraus- schnitts befindet sich der Knotenpunkt der Krakower Chaussee sichtlich bis zum 20.08.2018 abgeschlossen werden. Damit kon- (B 103/L 37) mit der Teterower Chaussee (B 104). Erneuert zentrieren sich sämtliche Deckenerneuerungen auf den Zeitraum werden in den vorgenannten Abschnitten die Asphaltdeck- der Sommerferien. Es ist beabsichtigt, die Vollsperrungen weitest- schichten der Fahrbahnen. gehend auf die Wochenenden zu konzentrieren. Der Durchgangs- 2. Als zweites Vorhaben wird unmittelbar anschließend die verkehr wird weiträumig umgeleitet. Für den Binnen-, Ziel- und Deckenerneuerung auf der Bundesstraße B 104 (Teterower Quellverkehr sind innerstädtische Änderungen der Verkehrs Chaussee) im Ortsteil Klueß durchgeführt. Neben der Erneu- beschilderung zu beachten. Unmittelbar vor Baubeginn sind wei- erung der Asphaltdeckschicht sollen im Rahmen dieser Maß- tere Informationen geplant. nahme die beidseitig vorhandenen Entwässerungsrinnen mit erneuert werden. Dazu wird das Natursteinpflaster ausgebaut Die Kosten für die erforderlichen Deckenerneuerungen auf den und die Gosse mit Asphalt befestigt. Die derzeitige temporäre Bundes- und Landesstraßen werden durch die Bundesrepublik Fahrbahneinengung am Knotenpunkt B 104/B 103/L 37 von Deutschland bzw. dem Land Mecklenburg-Vorpommern getragen. Seite 14 Güstrower Stadtanzeiger Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
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