Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow

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Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
Güstrower Stadtanzeiger
                                                            Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018

                                             150 Jahre Feuerwehr Güstrow
                                             60 Jahre Blasorchester der Freiwilligen Feuerwehr
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                      Ausgabe Nr. 3 - Mai
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
Bekanntmachungen der Barlachstadt Güstrow

                                                                       Beschluss Nr.: VI/0656/18
                                                                       Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Beschlussprotokoll                                                     Sitzung am 15.02.2018, eine Summe in Höhe von 5.000,00 €
zur Sitzung des Hauptausschusses vom                                   für den Ankauf und die Installation von weihnachtlichen Deko-
                                                                       rationselementen für das Anbringen in der historischen Altstadt
01.02.2018                                                             im Vorfeld der Advents- und Weihnachtszeit in den städtischen
                                                                       Haushalt 2018/2019 einzustellen.
Öffentlicher Teil:
                                                                       Beschluss Nr.: VI/0632/17
Beschluss Nr.: VI/0637/17                                              Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in              Sitzung am 15.02.2018, den bisherigen Zuschuss zum Frauen-
seiner Sitzung am 01.02.2018 die Annahme einer Geldspen-               schutzhaus um 20.000,00 € jährlich zu erhöhen.
de von der Domgemeinde Güstrow in Höhe von 299,40 €. Die
Spende ist für Integrationsprojekte in der Regionalen Schule mit       Beschluss Nr.: VI/0634/17
Grundschule „Schule am Inselsee“ einzusetzen.                          Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
                                                                       Sitzung am 15.02.2018, eine Summe von jährlich 200.000,00 €
Beschluss Nr.: VI/0659/18                                              zusätzlich in den Teilhaushalt 2, Produkt 11401 - Zentrale Dienste
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in              und Gebäudemanagement - einzustellen. Die zusätz­lichen Mit-
seiner Sitzung am 01.02.2018 den Kauf einer Kleinkehr­maschine         tel sollen zum Ankauf von verwahrlosten Grundstücken, deren
zum Fahrzeugwert von 130.426,00 €.                                     Beräumung von Unrat und als Vorbereitung zum Verkauf des
                                                                       Grundstückes sowie für brachliegende, nicht genutzte Pacht-
Nichtöffentlicher Teil:                                                grundstücke der Barlachstadt Güstrow verwendet werden.

Beschluss Nr.: VI/0613/17                                              Beschluss Nr.: VI/0633/17
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt                 Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
in seiner Sitzung am 01.02.2018 die Aufhebung der Vergabe­             Sitzung am 15.02.2018, den Bürgermeister zu beauftragen,
entscheidung der Verwaltung zum Verkauf des folgenden Grund-           einen Aufhebungsvertrag zum Pachtvertrag mit dem GSC 09
stückes im Baugebiet „Hengstkoppelweg“:                                zum 31.12.2018 abzuschließen.
                                                                       Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentliche Ausschreibung
Bewerber Nr. Größe          Flur, Flurstück         Baugrundstück      eine Projektgesellschaft für die Planung, Erschließung und Ver-
    1        608 m²         Flur 10, Flrst. 197/1       16             marktung der Fläche „ehemaliger Sportplatz Fischerweg“ einzu-
                                                                       werben.
Es ist neu auszuschreiben.
                                                                       Beschluss Nr.: VI/0664/18
                                                                       Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
                                                                       Sitzung am 15.02.2018 die Gewerbesteuer im Haushaltsentwurf
Beschlussprotokoll                                                     für das Jahr 2019 auf 340 % Hebesatz zu belassen und nicht auf
zur Sitzung der Stadtvertretung vom                                    350 % Hebesatz zu erhöhen.
15.02.2018                                                             Beschluss Nr.: VI/0669/18
                                                                       Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Öffentlicher Teil:                                                     Sitzung am 15.02.2018 den zusätzlichen Einsatz von Haushalts-
                                                                       mitteln für die Verbesserung der Nutzungsfähigkeit des Park­
Beschluss Nr.: VI/0663/18                                              platzes An der Bleiche und des Barlachweges in Höhe von ins-
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer       gesamt 100.000,00 €, davon für jede Maßnahme 25.000,00 € in
Sitzung am 15.02.2018 die vorzeitige Beteiligung des Bau- und          den Jahren 2018 und 2019. Die Mittel sind im Teilhaushalt 6 für
Verkehrsausschusses bei der Vorbereitung und Planung aller             die Reparatur und Unterhaltung zweckgebunden einzusetzen.
zukünftigen Straßenbaumaßnahmen.

          Sprechstunde des Bürgermeisters                                                  Sitzungstermine

                       Dienstag, 15. Mai 2018
                       von 16:00 bis 18:00 Uhr                            03.05.2018, 18:00 Uhr - Hauptausschuss
                                                                          17.05.2018, 18:00 Uhr - Stadtvertretung
          Eine Anmeldung im Vorzimmer des Bürgermeisters
           bei Frau Bartock, Telefon 769-101, erleichtert uns            Einladung und Tagesordnung werden eine Woche vor dem
              die Planung und erspart Ihnen Wartezeiten.                 Sitzungstermin durch Veröffentlichung auf der Homepage
                                                                         der Barlachstadt unter www.guestrow.de - im Ratsinforma-
           Darüber hinaus können Sie auch außerhalb der
           Bürgersprechstunde einen Termin vereinbaren.                  tionssystem - öffentlich bekannt gegeben.

Seite 2                                                 Güstrower Stadtanzeiger                     Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
--   Der Verkauf soll mit einer Sanierungsbindung erfolgen. Die
Beschluss Nr.: VI/0670/18                                                   Sanierung ist innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer            Kaufvertrages abzuschließen.
Sitzung am 15.02.2018: Die Planung und die Durchführung des            -- Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Sanierungs- und
Abrisses für den Petershof erfolgt bereits 2018.                            Nutzungskonzept, ein Finanzierungskonzept, ein Finanzie-
                                                                            rungsnachweis der Bank und ein Bauzeitenplan.
Beschluss Nr.: VI/0671/18                                              -- Für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme an
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer            dem Objekt Schnoienstraße 6 sollen Städtebauförder­
Sitzung am 15.02.2018 die zeitnahe Schadensbeseitigung am                   mittel in Höhe von max. 50 % der förderfähigen Kosten als
Borwinbrunnen aus eingegangenen Spendengeldern und mit                      Pauschal­förderung zum Einsatz kommen. Die Fördermittel
Finanzmitteln aus dem Teilhaushalt 2 im Rahmen der Deckungs-                sollen als Zuschuss ausgereicht werden. Die Bereitstellung
vermerke aus Instandhaltungsaufwendungen.                                   der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung
                                                                            durch das Landesförderinstituts.
Beschluss Nr.: VI/0672/18                                              Die Vergabeentscheidung mit dem Beschluss für die Förderung
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer       ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sitzung am 15.02.2018, in den Doppelhaushalt 2018/2019 zu-
sätzlich 10.000 € für die Durchführung des Güstrower Stadt­            Beschluss Nr.: VI/0609/17
festes 2018 - 2020 einzustellen (jährlich 5.000 €). Die inhaltliche    Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ih-
Ausrichtung hat entsprechend der Beschlussvorlage VI/0611/17           rer Sitzung am 15.02.2018 die Nr. 4 „… die Änderung des Flä-
zu erfolgen.                                                           chennutzungsplanes für den gesamten Geltungsbereich des Be-
                                                                       bauungsplanes Nr. 26 - Neue Straße/Nebelgang von gemischte
Beschluss Nr.: VI/0673/18                                              Baufläche in Sonderbaufläche …“ des Beschlusses IV/1148/09
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer       gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben.
Sitzung am 15.02.2018, in den Doppelhaushalt 2018/2019 zu-
sätzlich 20.000 € für die Durchführung des Güstrower Inselsee-         Beschluss Nr.: VI/0620/17
festes 2018 - 2020 einzustellen (jährlich 10.000 €). Die inhaltliche   Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in
Ausrichtung hat entsprechend der Beschlussvorlage VI/0612/17           ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Aufhebung des Beschlusses
zu erfolgen.                                                           V/0854/13 - Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Be-
                                                                       bauungsplanes Nr. 7/I - Bauhof gemäß § 1 Abs. 8 BauGB.
Beschluss Nr.: VI/0629/17
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer       Beschluss Nr.: VI/0621/17
Sitzung am 15.02.2018 die Haushaltssatzung, den Haushalts-             Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
plan und den Stellenplan 2018/2019 der Barlachstadt Güstrow.           Sitzung am 15.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans
Die Stadtvertretung beschließt den Haushalt 2018/2019 mit fol-         Nr. 91 Fischerweg gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 a Baugesetz-
genden haushaltswirksamen Beschlüssen:                                 buch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die
                                                                       Entwicklung eines Wohngebiets. Der Geltungsbereich des Be-
VI/0656/18 - Anschaffung und Installation weihnachtlicher              bauungsplans umfasst die Flurstücke 40/2, 40/3 und 40/89 (tw)
             Dekoration                                                der Flur 43, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 2,4 ha.
VI/0632/17 - Zuschusserhöhung Frauenschutzhaus                         Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1),
VI/0634/17 - Verwahrloste Grundstücke und Gebäude                      der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß
VI/0633/17 - Baugebiet Fischerweg                                      § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei
VI/0664/18 - Gewerbesteuer im Jahr 2019 beim Hebesatz von              ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleu-
             340 % zu belassen                                         nigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt­prüfung nach
VI/0669/18 - Verbesserung Parkplatz An der Bleiche und                 § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll.
             Barlach­weg
VI/0670/18 - Planung und Durchführung Abriss Petershof 2018
VI/0671/18 - Zeitnahe Schadensbeseitigung am Borwin­brunnen
VI/0672/18 - Zusätzliche Mittel für das Stadtfest 2018 - 2020
VI/0673/18 - Zusätzliche Mittel für das Inselseefest 2018 - 2020

Beschluss Nr.: VI/0641/17
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in
ihrer Sitzung am 15.02.2018 die 3. Satzung der Änderung der
Ge­bührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungs­
platzes in den Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft.
Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und ge-
billigt. (Anmerkung der Redaktion: Satzung siehe Seite 5)

Beschluss Nr.: VI/0608/17
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in
ihrer Sitzung am 15.02.2018 die öffentliche Ausschreibung des
bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 62, Flurstück
13 mit einer Grundstücksgröße von 361 m² zum Höchstgebot.
Das Höchstgebot muss jedoch mindestens dem aktuellen Ver-
kehrswert entsprechen. Der aktuelle Verkehrswert ist durch ein         Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt
entsprechendes Gutachten zu ermitteln. Die Kosten für das              Güstrow
Verkehrswertgutachten sind durch den Erwerber zu tragen. Der
Verkauf soll bis zum 04.06.2018 öffentlich und überregional aus-
geschrieben werden. In der Ausschreibung soll nachfolgendes                        www.guestrow.de
festgeschrieben werden:

Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018                    Güstrower Stadtanzeiger                                                Seite 3
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
Beschluss Nr.: VI/0624/17                                            Beschluss Nr.: VI/0626/17
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer     Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 15.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans             Sitzung am 15.02.2018 die Umsetzung der städtebaulichen Ziel-
Nr. 93 Einzelhandel Eisenbahnstraße gemäß § 2 Absatz 1 i. V.         stellung „Stahlhof - Reaktivierung einer Industriebrache“ durch
m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Ziel des Bebauungsplans              die neue Gebietskategorie Urbane Gebiete (MU) gemäß § 6a
ist die Entwicklung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6 a Bau-          Baunutzungsverordnung (BauNVO).
nutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Nutzungsmischung
von maximal 2.000 m² Geschossfläche Einzelhandel und neu-            Beschluss Nr.: VI/0628/17
er Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans              Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
umfasst die Flurstücke 50/1, 50/8, 54, 55/1, 55/2 und 55/7 der       Sitzung am 15.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Än-
Flur 63, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von 0,36 ha. Das         derung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Hengstkoppelweg gemäß
Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der        § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2         Städtebauliches Ziel der 3. Änderung ist es, die ausgewiese-
Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist        ne öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz
darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten         und die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Zweck-
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Ab-         bestimmung öffentliche Parkfläche in ein reines Wohngebiet
satz 4 BauGB aufgestellt werden soll. Der Antragsteller hat sich     gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu überführen.
bereit erklärt, die Verfahrenskosten in vollem Umfang zu tragen.     Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
                                                                     bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Be-
                                                                     bauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
                                                                     einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wer-
                                                                     den soll.
                                                                     Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst eine Fläche von
                                                                     ca. 0,65 ha und ist aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Be-
                                                                     standteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt
Güstrow

Beschluss Nr.: VI/0625/17
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 15.02.2018 die Beschlüsse-Nr.:
-- III/1241/02 vom 30.01.2003 - Städtebaulicher Vertrag
-- III/1240/02 vom 30.01.2003 - Entwurfs- und Auslegungsbe-
     schluss                                                         Auszug aus der digitalen Stadtgrundkarte der Barlachstadt
-- III/1239/02 vom 30.01.2003 - Abwägungsbeschluss                   Güstrow
-- III/0765/01 vom 25.10.2001 - Änderungsbeschluss zum
     Beschluss-Nr. 700-41/93 Änderung des räumlichen Gel-            Beschluss Nr.: VI/0638/17
     tungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 17 - Schwaaner             Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
     Straße/Bredentiner Weg                                          Sitzung am 15.02.2018 die dauerhafte Verleihung des „Todesge-
-- 323-10/95 DS-Nr. II/0226 vom 31.08.1995 - Aufhebung Nr.           nius“ vom Epitaph der Herzogin Dorothea, um 1580, Alabaster
     2 der DS I/907                                                  (Philipp Brandin).
-- 700-41/93 DS I/907 vom 25.11.1993 - Aufstellungsbe-
     schluss des Bebauungsplans Nr. 17 - Schwaaner Straße/           Beschluss Nr.: VI/0640/17
     Bredentiner Weg gemäß § 1 Absatz 8 BauGB                        Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
aufzuheben.                                                          Sitzung am 15.02.2018 die Annahme einer Geldspende von
                                                                     Famila - Handelsmarkt Güstrow GmbH & Co.KG in Höhe von
                                                                     1.500,00 €. Die Spende ist für die Ausgestaltung der Ferien­
                                                                     spiele sowie für die Teilnahme von Kindern aus stützungsbedürf-
                     Gesprächstermine                                tigen Familien an diesen Ferienspielen vorgesehen.
                    mit dem Präsidenten
             Der Präsident der Stadtvertretung Güstrow,
                                                                                    Die nächste Ausgabe des
              Herr Andreas Ohm, steht Ihnen für Fragen
                  und Anliegen gern zur Verfügung.
                                                                                  Güstrower Stadtanzeigers
          Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin unter                         erscheint am 1. Juni 2018
    Telefon 769-114 oder -116 im Büro der Stadtvertretung!
                                                                            Redaktionsschluss ist der 12. Mai 2018

Seite 4                                               Güstrower Stadtanzeiger                    Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
Beschluss Nr.: VI/0652/18                                                                   3. Satzung
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer             zur Änderung der Gebührensatzung
Sitzung am 15.02.2018 den Bürgermeister zu ermächtigen,                            für die Inanspruchnahme
Spenden für die Sanierung des Borwinbrunnens anzunehmen.
                                                                                   eines Betreuungsplatzes
Beschluss Nr.: VI/0657/18                                                      in den Kindertageseinrichtungen
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer          in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow
Sitzung am 15.02.2018 die Bestellung folgender Mitglieder in
den Aufsichtsrat der OASE Güstrow GmbH nach den Grund­                                            Präambel
sätzen der Verhältniswahl.
                                                                     Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen­
     Mitglied                    Fraktion                            burg - Vorpommern wird durch den Beschluss der Stadtver­tretung
1.   Dr. Gerd-Peter Bartsch      CDU                                 der Barlachstadt Güstrow vom 15.02.2018 die Gebührensatzung
2.   Steffen Camenz              CDU                                 für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kinder­
3.   Dr. Uwe Heinze              SPD                                 tagesstätten in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow vom
4.   Joachim Faustmann           SPD                                 20.02.2015 wie folgt geändert:
5.   Sven Sauer                  DIE LINKE
6.   Steffen Geufke              B 90/Grüne/FDP                                                   Artikel 1
7.   Dr. Gerhard Jacob           Freie Wähler/EB
                                                                     Die Anlagen der Gebührensatzung werden wie folgt geändert:

Nichtöffentlicher Teil:                                              Anlage 1:

Beschluss Nr.: VI/0592/17                                            Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme eines Betreu-
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer      ungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft
Sitzung am 15.02.2018 mit diesem Beschluss die Vereinbarung          der Barlachstadt Güstrow
über die Durchführung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Er-
neuerung und funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes              Monatliche Benutzungsgebühr je Betreuungsplatz beträgt:
Hansenstraße 10 dienen, als Grundlage der Bescheinigung ge-
mäß §§ 7h, 10f, 11a und 52 Abs. 21 Satz 6 Einkommenssteuer-          Einrichtung         Betreuungsart/                Gebühr/
gesetz (EStG).                                                                           Betreuungsumfang              Elternbeitrag

Beschluss Nr.: VI/0607/17                                            Kita „Butzemann-    Krippe  Ganztagsbetreuung         247,26 €
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer     haus“                       Teilzeitbetreuung         148,35 €
Sitzung am 15.02.2017 den Verkauf des bebauten Grundstücks                               Kinder- Ganztagsbetreuung         138,15 €
Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstück 135/2 mit einer Grund-                             garten Teilzeitbetreuung           82,89 €
stücksgröße von 436 m².                                              Hort „Fritz Reuter“ Hort    Ganztagsbetreuung          75,52 €
                                                                                                 Teilzeitbetreuung          45,31 €
Beschluss Nr.: VI/0622/17                                            Hort „Am Inselsee“ Hort     Ganztagsbetreuung          74,09 €
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer                                 Teilzeitbetreuung          44,45 €
Sitzung am 15.02.2018 den mit Beschluss VI/0356/16 vorgese-          Hort „SchulKinder- Hort     Ganztagsbetreuung          88,04 €
henen Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Moder­nisierung     Haus - Mitte“               Teilzeitbetreuung          52,82 €
der Kindereinrichtung auf dem Franz-Parr-Platz 4 auf Grundlage
des vorliegenden geänderten Finanzierungsvor­schlages zu er-                                      Artikel 2
höhen. Die Fördermittel kommen vorbehaltlich der tatsächlich
zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch          Die 3. Änderung der Gebührensatzung tritt ab 01.01.2018 in Kraft.
das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnach-
weises des Eigentümers zum Einsatz. Die Mehrkosten sind Be-          Güstrow, den 1. März 2018
standteil des Förderantrages 2018 der Barlachstadt Güstrow an
das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des
Landes M-V.
                                                                     Schuldt
Beschluss Nr.: VI/0647/18                                            Bürgermeister
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 15.02.2018 die Verlängerung des Pachtvertrages für
                                                                      Verfahrensvermerk:
das Jahnstadion, Speicherstraße 13b um weitere zehn Jahre auf
                                                                      Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für die In-
den 31.12.2051.
                                                                      anspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertages-
                                                                      einrichtungen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow wurde
Beschluss Nr.: VI/0650/1/18
                                                                      am 05.03.2018 im Internet auf der Homepage der Barlachstadt
Der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in
                                                                      Güstrow www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekannt­
ihrer Sitzung am 15.02.2018 die Vergabe über den Druck und
                                                                      machungen/ zur Verfügung gestellt und ist am 01.01.2018 in
die Verteilung des Güstrower Stadtanzeigers - gemäß Vergabe­
                                                                      Kraft getreten. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfah-
vorschlag.                                                            rens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach
                                                                      § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-
Beschluss Nr.: VI/0660/18                                             Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung nur inner-
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer         halb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung
Sitzung am 15.02.2018 die Zustimmung zu einem Vergleichs­             gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und
vorschlag.                                                            Bekanntmachungsvorschriften.

Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018                  Güstrower Stadtanzeiger                                                 Seite 5
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll                                                    Beschluss Nr.: VI/0695/18
zur Sitzung des Hauptausschusses vom                                  Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
                                                                      Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des
22.03.2018                                                            Ausschusses für Jugend, Schule, Kultur und Sport:
                                                                      Mitglied alt:                   Jens Hamann
Öffentlicher Teil:                                                    Mitglied neu:                   Axel Wulff
                                                                      Stellvertretendes Mitglied alt: Axel Wulff
Beschluss Nr.: VI/0661/18                                             Stellvertretendes Mitglied neu: Heike Ohm
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow stimmt in seiner
Sitzung am 22.03.2018 der Auslegung der Geschäftsordnung              Beschluss Nr.: VI/0696/18
der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow vom 26.04.2012           Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
durch den Präsidenten der Stadtvertretung mit Schreiben vom           Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des
30.01.2018 zu.                                                        Betriebsausschusses:
                                                                      Mitglied alt:  Jens Hamann
Nichtöffentlicher Teil:                                               Mitglied neu: Christian Schumacher

Beschluss Nr.: VI/0665/18                                             Stellvertretendes Mitglied alt: Christian Schumacher
Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in             Stellvertretendes Mitglied neu: Thoralf Stindl
seiner Sitzung am 22.03.2018 die Vergabe der Bauleistungen
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Schweriner Vorstadt“               Beschluss Nr.: VI/0697/18
Güstrow, Erschließungsmaßnahme Ulmenstraße - östlicher                Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Gehweg gemäß Vergabevorschlag.                                        Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung
                                                                      des Aufsichtsrates der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH
                                                                      Güstrow:
                                                                      Mitglied alt:  Jens Hamann
Beschlussprotokoll                                                    Mitglied neu: Wilfried Minich
der Sitzung der Stadtvertretung vom
                                                                      Beschluss Nr.: VI/0700/18
05.04.2018                                                            Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
                                                                      Sitzung am 05.04.2018: Der Bürgermeister wird beauftragt, zu
Öffentlicher Teil:                                                    prüfen, ob und inwieweit eine Verkleinerung/Verringerung des
                                                                      derzeitigen Bauzaunes (Durchmesser) um den Borwinbrunnen
Beschluss Nr.: VI/0687/18                                             möglich ist. Wenn das möglich ist, soll eine zeitnahe Umsetzung
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung   erfolgen.
am 05.04.2018 die Schiedsperson der Schiedsstelle Güstrow Margit
Friedrich-Stein zum 01.05.2018 für die Dauer von fünf Jahren.         Beschluss Nr.: VI/0702/18
                                                                      Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Beschluss Nr.: VI/0688/18                                             Sitzung am 05.04.2018: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung   Sitzung der Stadtvertretung am 05.07.2018 ein Konzept vorzu­
am 05.04.2018 die stellvertretende Schiedsperson der Schieds-         legen, wie der Standort Tiefetal/Pferdemarkt, ehemals Möbel-
stelle Güstrow Katrin Jana Becker zum 01.05.2018 für die Dauer        haus Westphal wiederbelebt werden kann. Dazu sind Gespräche
von fünf Jahren.                                                      mit potentiellen Investoren für die Entwicklung am Standort zu
                                                                      führen, so dass die Attraktivität des Standorts weiter entwickelt
Beschluss Nr.: VI/0681/18                                             wird. Ebenso ist in dem Konzept die Errichtung eines Park­hauses
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer      zu berücksich­tigen und eine Ausschreibung zur Entwicklung der
Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des          Flächen zu initiieren, wobei ein Entwicklungskonzept mit städte-
Präsidiums der Stadtvertretung:                                       baulichen Aspekten vorzulegen ist. Das Ergebnis ist zur Stadt-
Mitglied alt:  Thora Nacke                                            vertretung am 05.07.2018 vorzulegen. Entscheidend ist das Ent-
Mitglied neu: Joachim Bielang                                         wicklungskonzept.

Beschluss Nr.: VI/0682/18                                             Beschluss Nr.: VI/0684/18
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer      Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des          Sitzung am 05.04.2018 die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Ausschusses Jugend, Schule, Kultur und Sport:                         2018.
Thora Nacke bisher:     Mitglied als Stadtvertreterin
Thora Nacke neu:        Mitglied als sachkundige Einwohnerin          Beschluss Nr.: VI/0627/17
                                                                      Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Beschluss Nr.: VI/0683/18                                             Sitzung am 05.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer      Alte Gärtnerei gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13b (beschleunigtes
Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des          Verfahren) Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des
Finanzausschusses:                                                    Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes
Joachim Bielang bisher: Mitglied als sachkundiger Einwohner           gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Joachim Bielang neu: Mitglied als Stadtvertreter                      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen
                                                                      der Flurstücke 11/16, 11/17 und 11/21 der Flur 51, Gemarkung

          Der Güstrower Stadtanzeiger - eine Zeitung der Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger!

Seite 6                                                Güstrower Stadtanzeiger                     Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
Güstrow, mit einer Fläche von ca. 3,06 ha.                           Beschluss Nr.: VI/0654/18
Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der    Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2      Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushalts-
Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist        plan 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Schwe-
darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten         riner Vorstadt“ der Barlachstadt Güstrow.
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Ab-
satz 4 BauGB aufgestellt werden soll. Der Antragsteller hat sich     Beschluss Nr.: VI/0655/18
bereit erklärt, die Verfahrenskosten in vollem Umfang zu tragen.     Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
(Anmerkung der Redaktion: Siehe Seite 8)                             Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushalts-
                                                                     plan 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“
Beschluss Nr.: VI/0662/18                                            der Barlachstadt Güstrow.
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Sitzung am 05.04.2018                                                Nichtöffentlicher Teil:
1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
     Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen           Beschluss Nr.: VI/0693/18
     (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),         Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 - Alte Gärtnerei Teil       Sitzung vom 05.04.2018 die Vergabe folgender Planungsleistun-
     A Planzeichnung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung          gen für die Sanierung und Erweiterung der Regionalen Schule
     wird gebilligt.                                                 „Thomas Müntzer“ einschließlich der Außenanlagen.
3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 - Alte Gärtnerei mit
     der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu­          Los 1 Objektplanung
     legen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der   Los 2 Freianlagen
     Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen,        Los 4 Technische Gebäudeausstattung
     dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung
     abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Aus­            Beschluss Nr.: VI/0645/18
     legungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht   Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
     abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über         Sitzung am 05.04.2018 die öffentliche Ausschreibung des bebauten
     den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und           Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 59, Flurstück 93 mit einer
     ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)          Grundstücksgröße von 314 m² zum Höchstgebot. Das Höchstgebot
     unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht     muss jedoch mindestens dem aktuellen Verkehrswert entsprechen.
     werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht     Der aktuelle Verkehrswert des Grundstücks beträgt 35.000,00 €.
     oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend      Die Kosten für das Verkehrswertgutachten in Höhe von 1.130,50 €
     gemacht werden können.                                          sowie der Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von 1.802,36 € sind
4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen die Behörden            durch den Erwerber zu tragen. Der Verkauf soll bis zum 15.09.2018
     und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben-      öffentlich und überregional ausgeschrieben werden.
     bereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Plan­     In der Ausschreibung soll nachfolgendes festgeschrieben werden:
     entwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.               -- Der Verkauf soll mit einer Sanierungsbindung erfolgen. Die
Die Fortsetzung des Planverfahrens steht unter dem Vorbehalt              Sanierung ist innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des
des Abschlusses eines Städtebaulichen Vertrages. Dieser ist der           Kaufvertrages abzuschließen.
Stadtvertretung am 17.05.2018 einseitig unterschrieben zur Be-       -- Mit dem Kaufvertrag einzureichen sind Grundzüge eines
ratung vorzulegen.                                                        Sanierungs- und Nutzungskonzeptes, ein Finanzierungs-
(Anmerkung der Redaktion: Siehe Seite 8)                                  konzept, ein Finanzierungsnachweis der Bank und ein Bau-
                                                                          zeitenplan.
Beschluss Nr.: VI/0653/18                                            -- Für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer          an dem Objekt Hollstraße 3 (G.3.2 Objekt) sollen Städte­
Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushalts-             baufördermittel in Höhe von max. 30 % der förderfähigen
plan 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“             Kosten als Pauschalförderung zum Einsatz kommen. Die
der Barlachstadt Güstrow.                                                 Fördermittel sollen als Zuschuss ausgereicht werden. Die
                                                                          Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt
                                                                          der Zustimmung durch das Landesförderinstitut.
                                                                     Die Vergabeentscheidung mit dem Beschluss für die Förderung ist
       Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow                           der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
        bleibt am 11.05.2018 geschlossen                             (Anmerkung der Redaktion: Ausschreibung siehe Seite 12)

Das Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow bleibt aus technischen       Beschluss Nr.: VI/0651/18
Gründen am Freitag, den 11. Mai 2018, geschlossen.                   Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer
Am Montag, dem 14. Mai 2018, ist das Bürgerbüro in der Zeit von      Sitzung am 05.04.2018 die Eintragung des städtebaulichen Sanie-
8:00 - 12:30 Uhr wieder planmäßig geöffnet.                          rungsvermerks in das Grundbuch 5409 des Grundstücks Pferde­
                                                                     markt 57 als Voraussetzung für Städtebauförderung. Der Einsatz
                                                                     von Städtebauförderungsmitteln für Sanierungsmaßnahmen an
         Öffnungszeiten des Bürgerbüros                              dem Objekt ist somit möglich, bedarf aber einer gesonderten Be-
                                                                     schlussfassung.
      Montag          08:00 - 12:30 Uhr
      Dienstag        08:00 - 12:30 Uhr    14:00 - 18:00 Uhr
      Mittwoch        08:00 - 12:30 Uhr
      Donnerstag      08:00 - 12:30 Uhr    14:00 - 18:00 Uhr
      Freitag         08:00 - 12:30 Uhr
                                                                                  www.guestrow.de
       Bitte weichen Sie auf andere Sprechzeiten aus!

Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018                  Güstrower Stadtanzeiger                                                 Seite 7
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
Bebauungsplan Nr. 92 „Alte Gärtnerei“                            Internet auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter dem
              Aufstellungsbeschluss                                   Pfad www.guestrow.de/bauen-wohnen/planen/oeffentliche-ausle-
             sowie vereinfachte Form                                  gungen/ möglich. Es wird hier die Möglichkeit gegeben, sich an der
                                                                      Planung zu beteiligen. Innerhalb der o. g. Frist können Äußerungen
    der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung                       zur Planung abgegeben werden.
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung     Der Beschluss vom 05.04.2018 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1
am 05.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Alte         Satz 2 BauGB mit Hinweis auf die Anwendung des § 13a Abs. 3
Gärtnerei“ im Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von           Satz 1 Nr. 1 BauGB bekannt gemacht.
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne
Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB               Güstrow, 12.04.2018                 Der Bürgermeister
beschlossen.                                                                                              Arne Schuldt
Planungsziel ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes ge-
mäß § 3 BauNVO. Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbau-
plätzen in Güstrow gerecht zu werden, zielen bereits vorliegende,     Anlage 1: Übersichtsplan (Quelle: Lage- und Höhenplan des Ver-
konkrete Investitionsabsichten darauf ab, östlich des Pfahlweges      messungsbüro Wagner/Weinke, Gartenstraße 16, 18273 Güstrow
im Bereich des Betriebsgeländes einer Gärtnerei den nahezu voll-      Lagebezug S 42/83 3°; Höhenbezug HN76 (November 2017) und
ständigen Rückbau der dort vorhandenen baulichen Anlagen sowie        DTK 25 aus dem Digitalen Basis-Landschaftsmodell des Amtlichen
die Erschließung von bis zu 24 Wohnbauplätzen umzusetzen.             Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS-
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b         Basis-DLM), Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern
BauGB aufgestellt werden. Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a        2017)
BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche
im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000
m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen
begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile
anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungs-
plans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich
eingeleitet werden. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1
BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.
Die Voraussetzungen für ein Verfahren gemäß § 13b BauGB lie-
gen vor. Die Grundfläche, durch die die Zulässigkeit von Wohn­
nutzungen begründet wird, beträgt für das vorliegende Bauleitplan-
verfahren 9.900 m². Es handelt sich um Flächen, die sich an den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Güstrow anschließen.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
lit. b) BauGB genannten Schutzgüter und Schutzgebiete von ge-
meinschaftlicher Bedeutung sind durch die beabsichtigen Fest­
setzungen sind nicht zu befürchten. Hier ist auf die bereits beste-
henden Nutzungen zu verweisen. Die Zulassung eines Vorhabens
mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-
fung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht ist nicht geplant.
Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des verein-
fachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entspre-
chend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden. Gemäß § 13a Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 BauGB ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen                       Öffentliche Auslegung
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.                                    des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 92
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1                        „Alte Gärtnerei“
BauGB wird abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
können die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen                  im Verfahren gemäß § 13b BauGB
Auswirkungen der Planung vom 08.05.2018 bis 15.05.2018 in der         Der von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sit-
Stadtverwaltung Güstrow, Stadtentwicklungsamt, Abteilung Stadt-       zung am 05.04.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Ent-
planung, im 4. OG der Baustraße 33 während folgender Zeiten:          wurf des Bebauungsplans Nr. 92 „Alte Gärtnerei“ und der Entwurf
                                                                      der Begründung liegen in der Zeit vom 16.05.2018 bis 18.06.2018
Mo.:      von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
                                                                      im Flur des Stadtentwicklungsamtes 4. OG, Baustraße 33 von
Di.:      von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Do.:      von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr                  Mo.:        von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr.:      von 9:00 - 12:00 Uhr                                        Di.:        von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
                                                                      Do.:        von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
eingesehen werden. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im            Fr.:        von 9:00 - 12:00 Uhr
                                                                      zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. Zusätzlich
                                                                      können telefonisch Termine vereinbart werden. Darüber hinaus ist
          Redaktionsschluss für die                                   die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der Barlachstadt
                                                                      Güstrow unter dem Pfad www.guestrow.de/bauen-wohnen/planen/
               Juni/Juli-Ausgabe                                      oeffentliche-auslegungen/ möglich. Während der Auslegungsfrist
                                                                      können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich
                                                                      oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht
             ist der 12. Mai 2018                                     werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
                                                                      bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück-

Seite 8                                                Güstrower Stadtanzeiger                       Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
sichtigt bleiben.                                                        Planzeichenerklärung - Flächennutzungsplan
Planungsziel ist die Ausweisung eines reinen Wohngebietes
gemäß § 3 BauNVO. Vorliegend soll das Verfahren nach § 13b
BauGB angewendet werden. Es gelten die Vorschriften gemäß
§ 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren). Gemäß § 13 Abs. 3
BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satzv2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und
§ 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Güstrow, 12.04.2018                    Der Bürgermeister
                                       Arne Schuldt

Anlage 1: Übersichtsplan (Quelle: Lage- und Höhenplan des Ver-
messungsbüro Wagner/Weinke, Gartenstraße 16, 18273 Güstrow
Lagebezug S 42/83 3°; Höhenbezug HN76 (November 2017) und
DTK 25 aus dem Digitalen Basis-Landschaftsmodell des Amtlichen
Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS-
Basis-DLM), Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern
2017)

                   Neubekanntmachung

               der digitalen Fassung
       des wirksamen Flächennutzungsplans
             der Barlachstadt Güstrow
               von September 1999

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung
am 23.03.2017 beschlossen,
1. gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuauf­stellung
     des Flächennutzungsplans inklusive der Fortschreibung des
     Landschaftsplans für die Barlachstadt Güstrow.                       Hinweis:
2. als Planungsgrundlage den Flächennutzungsplan von 1999                 Die digitale Fassung des Flächennutzungsplanes ist einsehbar
     in eine digitale Fassung zu bringen, in diese alle bisher erfolg-    auf der Homepage der Barlachstadt Güstrow unter http://www.
     ten Änderungen und Berichtigungen einzuarbeiten und diese            guestrow.de/bauen-wohnen/planen/flaechennutzungsplan/.
     Fassung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.                Während der Sprechzeiten ist die Einsichtnahme im Stadtent­
Die Erstellung der digitalen Fassung ist nun abgeschlossen und            wicklungsamt der Barlachstadt Güstrow, Baustraße 33, Güstrow,
wird hiermit gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt gemacht.                  möglich.
(Anmerkung der Redaktion: Plan siehe Seite 10)

Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018                     Güstrower Stadtanzeiger                                                 Seite 9
Güstrower Stadtanzeiger - Amtliche Bekanntmachungen | 1. Mai 2018 - Barlachstadt Güstrow
Seite 10   Güstrower Stadtanzeiger   Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
Planzeichenerklärung siehe Seite 9!

Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018   Güstrower Stadtanzeiger                               Seite 11
Ausschreibung                                                             Bekanntmachung

                                                                                      Veröffentlichung
                                                                                des Jahresabschlusses 2016
       Verkauf des Grundstücks Hollstraße 3                              des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow
Grundstücksgröße:      314 m²                                          Die Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016
Verkehrswert:          35.000,00 €                                     des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow nach § 73
                                                                       Kommunal­  verfassung M-V in Verbindung mit § 14 Abs. 5
Abwasseranschluss­
                                                                       Kommunal­prüfungsgesetz M-V erfolgt entsprechend § 11 der
beitrag:               1.802,36 €
                                                                       Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow im Internet auf der
Denkmalpflegerische    Gebäude ohne besondere städtebauliche           Homepage der Barlachstadt Güstrow unter der Adresse www.
Bewertung:             Bedeutung                                       guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen/.
Nutzung:               2- bis 3-geschossiges leerstehendes             Der Jahresabschluss liegt vom 07.05.2017 bis 18.05.2017
                       Wohnhaus                                        im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow, Rathaus, Markt 1,
                                                                       18273 Güstrow, öffentlich aus.
                                  Die Barlachstadt Güstrow als         Die Einsicht ist für jedermann während der Sprechzeiten mög-
                                  Eigentümerin bietet das              lich.
                                  Gebäude­grundstück Hollstraße
                                  3 zum Verkauf an. Das Objekt
                                  befindet sich im förmlich festge-
                                  legten Sanierungsgebiet „Alt-
                                  stadt“ Güstrow. Der Verkauf er-
                                  folgt zum Höchstgebot, soweit
                                  dieses mindestens dem aktuel-
                                  len Verkehrswert entspricht. Die
                                  Kosten für das Verkehrswertgut-
                                  achten und der Abwasseran-
                                  schlussbeitrag sind durch den
                                  Erwerber zu tragen.
                                  Das Gebäudegrundstück befin-
det sich im Zentrum der Barlachstadt Güstrow in der Hollstraße, als
Verbindung zwischen Markt und Lange Straße. Die Wohnungen
sind leerstehend. Das Gebäude bedarf einer dringenden Sanierung
und einer generellen Instandsetzung.                                                        Ergebnisse
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein traufständiges Fach-                        der Bearbeitung von Themen
werkgebäude des 17. Jahrhunderts mit einem steilen Satteldach.                    aus der Einwohnerversammlung
Im Jahre 1896 wurde es zu dem vorne drei- und hinten zweige­
                                                                                        im Ortsteil Suckow
schossigen Wohnhaus umgebaut. Die schlicht verputzte vierach-
sige Straßenfassade wird durch schmale, profilierte Brüstungs-
gesimse gegliedert und von einem vorkragenden Traufgesims             Die Versetzung der Tempo 30-Zonen-Beschilderung konnte bei
abgeschlossen. Östlich ans Vorderhaus angebaut befindet sich          gleichzeitiger Versetzung der Ortseingangstafel in Richtung B 103
auf dem Hof ein zweigeschossiger, massiver Seitenflügel. Das          erfolgen. In der Güstrower Straße, im Bereich der Privatstraße,
Grundstück wird hinten quer von einem zweigeschossigen Ge-            wurde die Ausschilderung als „Sackgasse“vorgenommen.
bäude abgeschlossen.                                                  Das Überschwemmungsproblem in der Güstrower Straße, Ab-
Das Gebäude ist zu sanieren. Die Sanierung ist innerhalb von 4        schnitt Privatstraße, wurde durch die Errichtung eines Grabens
Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages abzuschließen. Für die        mit Überlauf in die Straßenentwässerung gelöst. Der Schlamm
Durchführung der Sanierung werden im Rahmen der Städtebau­            auf dem Radweg wurde beseitigt und der Graben neu profiliert.
förderung Städtebaufördermittel in Höhe von max. 30 % der förder­     Zur Durchführung von Geschwindigkeitsüberprüfungen wurden
fähigen Kosten als Pauschalförderung und als 100-prozentiger          die zuständigen Behörden (Landkreis Rostock und Polizei) mit
Zuschuss in Aussicht gestellt. Die Bereitstellung der Fördermittel    der Bitte um Kontrollen angeschrieben.
steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landes­            Die Barlachstadt Güstrow wird im Ortsteil Suckow bis zum
förderinstituts.                                                      30.06.2018 Verkehrszählungen durchführen.
Mit dem Kaufantrag einzureichen sind ein Sanierungs- und Nut-         Die Reparatur der Straßenschäden im Rosenweg wurde noch
zungskonzept, Finanzierungskonzept, ein Finanzierungsnachweis         2017 beauftragt und realisiert.
der Bank und ein Bauzeitenplan.                                       Die Schaltung und Programmierung der Straßenbeleuchtung
Besichtigungswünsche des Objektes und Einsichtnahme in die            im Rosenweg wurde geändert. Die defekten Straßenlaternen im
vorhandenen Unterlagen vereinbaren Sie bitte unter Telefon            Rosen­weg und in der Güstrower Straße wurden durch die Stadt-
03843 769-443 (Frau Techel).                                          werke Güstrow GmbH repariert.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum          Zur Optimierung der Schaltzeichen an der Ampelkreuzung zum
15.09.2018 an die Barlachstadt Güstrow, Abt. Zentrales Gebäude­       Krankenhaus wurde eine Mail an das SBA Stralsund gerichtet. Bei
management, Markt 1, 18273 Güstrow, mit dem Vermerk „Aus-             einer Änderung ist jedoch zu beachten, dass die Schaltzeiten auf
schreibung Hollstraße 3 bitte nicht öffnen“.                          die Grüne Welle abgestimmt sind.
Die Vergabe erfolgt gem. den am 30.03.2006 beschlossenen Ver-         Für den Spielplatz im Ortsteil wurde im Anschluss an den Vor-
gabekriterien zur Veräußerung stadteigener Grundstücke und steht      Ort-Termin ein Fördermittelantrag gestellt. Der Bescheid steht
unter dem Vorbehalt eines Beschlusses durch die Stadtvertretung       noch aus.
der Barlachstadt Güstrow. Die Barlachstadt Güstrow behält sich        Ein loser Ast an der Weide vor der alten Bushaltestelle wurde
das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen für          entfernt. Der Obstbaumschnitt am Radweg erfolgte durch das
ungültig zu erklären.                                                 KMG-Klinikum.

Seite 12                                               Güstrower Stadtanzeiger                     Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018
Auszug aus dem Informationsbericht des Bürgermeisters
                                  zur Stadtvertretersitzung am 05.04.2018

Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Volker Hachtmann                  Haushalt 2018/2019
In einer Feierstunde am 5. März 2018 im Rathaus verlieh die           Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat der Stadt mitgeteilt, dass
Barlach­stadt Güstrow die Ehrenbürgerschaft an Herrn Folker           sie die Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltssatzung
Hachtmann. Im Rahmen des Festaktes wurde die Ehrenkurkun-             2018/2019 auf Grund der fehlenden Jahresabschlüsse bis 2015
de übergeben und der neue Ehrenbürger trug sich in das Gol-           nicht genehmigen werden. Die Verpflichtungsermächtigungen sind
dene Buch der Stadt ein. Als Freund und Förderer des Ideals           ausschließlich für die Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule vor-
eines friedlichen Miteinanders von Menschen unterschiedlicher         gesehen. Ich werde versuchen, gemeinsam mit der Rechtsauf-
Glaubens­richtungen und Ansichten hat Herr Hachtmann sich mit         sichtsbehörde eine Alternativlösung zu finden, um keine weiteren
seinem Engagement für die Aufarbeitung der jüdischen Geschichte       Verzögerungen bei der Investitionsmaßnahme Thomas-Müntzer-
Güstrows besonders verdient gemacht.                                  Schule eintreten zu lassen. Da ja bereits Mittel in den Vorjahren
                                                                      im Haushalt eingestellt waren, können die weiteren Planungen
Breitbandversorgung                                                   ohne Zeitverzögerung beauftragt werden. Auch die Dauer der vor-
Der Landkreis Rostock hat informiert, dass Ende Februar die inte-     läufigen Haushaltsführung und die Umsetzung des Stellenplanes
ressierten TK-Unternehmen aufgefordert wurden, die indikativen        2018/2019 sind von einer Lösung abhängig.
Angebote für die 13 Projektgebiete des 2. und 3. Aufrufs bis Ende
April abzugeben. Über die weitere Entwicklung wird der Landkreis      Barrieren in der Barlachstadt Güstrow
Rostock zeitnah informieren.                                          Zur Umsetzung des Beschlusses VI/0605/17 vom 12.10.2017
                                                                      wurde eine erste Übersicht erstellt. Sie wurde von den Mitgliedern
Güstrower Brunnenfest                                                 des Behindertenbeirates und von den Selbsthilfegruppen erarbei-
Trotz der Beschädigung des Borwinbrunnens oder gerade des-            tet. Die Verwaltung prüft derzeit die kurz-, mittel- und langfristige
wegen findet das sechste Güstrower Brunnenfest am 6. Mai 2018         Umsetzbarkeit. Aufgezeigt werden hier die städtischen öffentlichen
zwischen 13:00 und 18:00 Uhr in der Güstrower Innenstadt rund         Gebäude, die Art der Barrieren und die erforderlichen Maßnahmen,
um den Borwinbrunnen statt. Es ist ein verkaufsoffener Sonntag mit    um insbesondere Menschen mit Behinderungen und chronischen
zahlreichen Attraktionen geplant, dessen Höhepunkt eine Aktion        Erkrankungen den barrierefreien Zugang und Aufenthalt zu er-
des THW am Borwinbrunnen ist. Die Arbeitsgruppe „Einzelhandel/        möglichen. Die Beseitigung von aufgelisteten kostenintensiven
Dienstleistungen“ organisiert unter Mitwirkung der Barlachstadt       Barrieren kann erst ab dem nächsten Haushalt erfolgen. Sofern
Güstrow und unter Regie des Gewerbevereins Güstrow e. V. ge-          die überarbeitete Liste vorliegt, wird diese der Stadtvertretung mit
meinsam mit den Einzelhändlern das Brunnenfest.                       dem Informationsbericht zur Kenntnis gegeben.

Jahreswirtschaftsbericht 2016                                         Flächennutzungsplan
Der Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Barlachstadt Güstrow wurde      Die Erstellung der digitalen Fassung ist abgeschlossen und wird
fertig gestellt und auf den Internetseiten der Barlachstadt Güstrow   im nächsten Stadtanzeiger bekannt gemacht. Danach ist der wirk­
unter der Rubrik Wirtschaft – Bildung veröffentlicht.                 same Flächennutzungsplan ebenso - wie die Bebauungspläne - im
                                                                      Internet einsehbar. Für die Neufassung des Flächennutzungs-
Linkempfehlungen auf der Internetseite der Barlachstadt               plans wurden als 1. Schritt 2017 besondere stadt- und landschafts­
Güstrow                                                               planerische Leistungen beauftragt, um Kleingartenanlagen und
Das THW und die Freiwillige Feuerwehr Güstrow wurden auf der          Garagenkomplexe zu erfassen und auszuwerten. Inzwischen wur-
Homepage der Stadt unter „Linkempfehlungen“ und der Sender            den sowohl die ca. 3.000 Gartenparzellen als auch die ca. 3.000
MV1 auf „Stadt • Kultur • Politik“ -> „Regionale Medien“ unter dem    Garagen detailliert erfasst.
Punkt „private Fernsehsender im Kabelnetz“ verlinkt.
                                                                      Straßenbauvorhaben in Vorbereitung
Tourismusworkshop                                                     Für die Bauvorhaben „Kiebitzweg 1. BA“ und „Seidelstraße 1.
Der GüstrowTourismus e. V. veranstaltete am 20. März 2018 in          Bauabschnitt und Schliemannstraße“ sind die öffentlichen Aus-
der Städtischen Galerie Wollhalle einen Tag ganz im Zeichen der       schreibungen erfolgt. Für beide Bauvorhaben beteiligten sich je-
Tourismusentwicklung. Eigeladen waren die touristischen Leis-         weils 4 Firmen an der öffentlichen Ausschreibung. Ausgeschrieben
tungsträger der Stadt, um ihre aktuellen Projekte und Schwerpunkte    wurden die beiden Vorhaben als Gemeinschaftsmaßnahme der
vorzustellen. Auch das Landesmarketing, der Tourismusverband          Stadt, der Stadtwerke Güstrow GmbH und des Städtischen Ab-
M-V, der Betrieb für Bau und Liegenschaften, der ADFC sowie die       wasserbetriebes.
Stadt Krakow am See referierten über ihre Schwerpunktsetzungen
in der touristischen Entwicklung.                                     Gehwegreparaturen
                                                                      Zur Vorbereitung der Gehwegreparaturen ist die Ausschreibung
Rondell am Bahnhof                                                    erfolgt. Derzeit wird die Prüfung, Wertung und Vergabe der Bau-
Der Bewerber, der im Rahmen der Ausschreibung das Höchst-             leistung durchgeführt.
gebot für das Rondell abgegeben hat, ist nach umfangreichen
Vorabsprachen unmittelbar vor Vertragsunterzeichnung von sei-         Aufforstungen im Stadtwald
nem Angebot zurückgetreten. Nun werden mit den unterlegenen           Bis Ende April finden im Güstrower Forst umfangreiche Baumpflan-
Bietern Verhandlungen geführt. Sollten diese nicht zu einem Erfolg    zungen statt. Mit etwa 14.000 Bäumen werden städtische Flächen
führen, muss eine erneute Ausschreibung des Rondells erfolgen.        neu aufgeforstet. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei
                                                                      um Erlen, Buchen, Douglasien, Lärchen und Tannen.

                    Den vollständigen Bericht können Sie im Internet unter www.guestrow.de lesen.

Jahrgang 28 - Nr. 3 Ausgabe Mai 2018                   Güstrower Stadtanzeiger                                                    Seite 13
Das Straßenbauamt Stralsund informiert:                                   Teterow kommend, wird im Rahmen der Maßnahme ebenfalls
                                                                          umgebaut. Damit werden die temporär verwendeten Elemente
           Maßnahmen der Straßenunterhaltung                              durch eine endgültige bauliche Lösung ersetzt.
            in der Barlachstadt Güstrow 2018                         3.   Der dritte Abschnitt einer Deckenerneuerung im Stadtgebiet
                                                                          umfasst die Goldberger Straße L 17, zwischen der Brücke
In diesem Jahr plant das Straßenbauamt Stralsund eine Vielzahl an         über den Mühlbach (Bachstraße) bis auf Höhe des Schwarzen
Maßnahmen zur Straßenunterhaltung in der Barlachstadt Güstrow             Weges. Davon betroffen ist der gesamte Knotenpunktbereich
und im Ortsteil Klueß. Das möchten wir zum Anlass nehmen, alle            Goldberger/Plauer Straße. In diesem Abschnitt ist eine Erneu-
Güstrower/-innen über den Umfang im Vorfeld zu informieren. Von           erung der Asphaltdeckschicht dringend notwendig, da sich
den Deckenerneuerungen im Güstrower Erschließungs­straßennetz             diese in einem sehr desolaten Zustand befindet.
sind nacheinander folgende Bundes- und Landesstraßen betroffen:      4.   Als vierte und schließlich letzte Maßnahme des Gesamtpakets
                                                                          innerhalb der Gemarkung Güstrows ist die Deckenerneu-
1.   Voraussichtlich ab dem 06.07.2018 sollen die Arbeiten auf der        erung im Bereich des Knotenpunktes Bundesstraße B 103
     Bundesstraße B 103 (Verbindungschaussee), im Abschnitt               (Neukruger Straße, Verbindungschaussee)/Landesstraße
     von der Brücke über die Nebel, einschließlich im gesamten            L 14 (Glasewitzer Chaussee)/Gemeindestraße (Waldweg)
     Knotenpunktbereich auf Höhe des Wildparks MV beginnen.               geplant. Neben dem Knotenpunkt sind auch die Abschnitte
     Hier mündet die Kreisstraße K 21 in die Bundesstraße B 103.          der Verbindungschaussee bis zum Bahnübergang und der
     Zeitgleich erfolgt im Ortsteil Klueß die Deckenerneuerung            Neukruger Straße bis zum Tannenhof betroffen. Auch hier
     auf der Krakower Chaussee, vom Ortseingang aus Richtung              wird die Fahrbahn eine neue Asphaltdeckschicht bekommen.
     Güstrow bis auf Höhe des Landesamtes für Straßenbau und
     Verkehr M-V, Abteilung Autobahn. Im Verlauf dieses Ab-          Die Arbeiten sollen in der zuvor genannten Reihenfolge voraus-
     schnitts befindet sich der Knotenpunkt der Krakower Chaussee    sichtlich bis zum 20.08.2018 abgeschlossen werden. Damit kon-
     (B 103/L 37) mit der Teterower Chaussee (B 104). Erneuert       zentrieren sich sämtliche Deckenerneuerungen auf den Zeitraum
     werden in den vorgenannten Abschnitten die Asphaltdeck-         der Sommerferien. Es ist beabsichtigt, die Vollsperrungen weitest-
     schichten der Fahrbahnen.                                       gehend auf die Wochenenden zu konzentrieren. Der Durchgangs-
2.   Als zweites Vorhaben wird unmittelbar anschließend die          verkehr wird weiträumig umgeleitet. Für den Binnen-, Ziel- und
     Decken­erneuerung auf der Bundesstraße B 104 (Teterower         Quellverkehr sind innerstädtische Änderungen der Verkehrs­
     Chaussee) im Ortsteil Klueß durchgeführt. Neben der Erneu-      beschilderung zu beachten. Unmittelbar vor Baubeginn sind wei-
     erung der Asphaltdeckschicht sollen im Rahmen dieser Maß-       tere Informationen geplant.
     nahme die beidseitig vorhandenen Entwässerungsrinnen mit
     erneuert werden. Dazu wird das Natursteinpflaster ausgebaut     Die Kosten für die erforderlichen Deckenerneuerungen auf den
     und die Gosse mit Asphalt befestigt. Die derzeitige temporäre   Bundes- und Landesstraßen werden durch die Bundesrepublik
     Fahrbahneinengung am Knotenpunkt B 104/B 103/L 37 von           Deutschland bzw. dem Land Mecklenburg-Vorpommern getragen.

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