Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
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1 Erklärung zur Unternehmensführung 2020 Erklärung zur Unternehmensführung 2020 Gemäß §§ 289f und 315d HGB berichten Vorstand und Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verant- Aufsichtsrat nachfolgend über die Unternehmensführung wortung und vertritt die Gesellschaft. Er entwickelt die beziehungsweise die Corporate Governance des Mainova- strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese Konzerns. mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und Vorstand und Aufsichtsrat sind sich der großen Verant- der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts ver- wortung der Mainova AG als kommunaler Energieversorger pflichtet. Die Satzung der Mainova AG sieht vor, dass und Dienstleistungsunternehmen gegenüber Kunden, Geschäfte, die für die weitere Entwicklung des Unterneh- Geschäftspartnern, Aktionären, Mitarbeitern, der Umwelt mens von besonderer Bedeutung sind und nicht bereits in und der Rhein-Main-Region bewusst. Ziele unseres der dem Aufsichtsrat vorgelegten und von ihm gebilligten Handelns sind daher wirtschaftlicher Erfolg und moralische Unternehmensplanung enthalten sind, der Zustimmung Integrität. Diese sehen wir als Basis einer nachhaltigen des Aufsichtsrats bedürfen. Unternehmensentwicklung und einer transparenten Unter nehmensführung und -kontrolle. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands ist jedes Vorstandsmitglied im Rahmen seines Verantwor- tungsbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Dem Vor- standsvorsitzenden obliegen insbesondere die Leitung LEITUNG UND ÜBERWACHUNG des Gesamtvorstands sowie die Federführung in der Geschäftspolitik des Konzerns. Darüber hinaus trägt er Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat die Verantwortung für verschiedene Bereiche, wie zum Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den Beispiel Asset Netze und Regulierungsmanagement, geltenden Rechtsvorschriften und den Vorgaben des Recht und Compliance-Management, Interne Revision, „Deutschen Corporate Governance Kodex“ in seiner jeweils Unternehmensstrategie und Finanzen. Die weiteren Res- aktuellen Fassung. sorts, wie Erzeugung, Netzbetrieb, Personal, IT , Einkauf, Kundenservice sowie Handel und Vertrieb, sind den anderen Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands Vorstandsmitgliedern zugewiesen. Mit dem Ausscheiden Unserem Vorstand gehören seit dem 1. Dezember 2020 von Herrn Breidenbach wurden die ihm zugewiesenen und nach dem Ausscheiden von Herrn Breidenbach in den Aufgaben interimsweise dem Vorstandsvorsitzenden Ruhe stand derzeit drei Mitglieder an. Der Aufsichtsrat bis zum Abschluss der Suche nach einem neuen Vor- beschäftigt sich derzeit intensiv mit der Frage der künftigen standsmitglied zugewiesen. Die Geschäftsordnung des Vorstandsbesetzung und wird hierzu zeitnah eine endgültige Vorstands und der Geschäftsverteilungsplan regeln im Entscheidung fällen. Einzelnen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands. In der Geschäftsordnung sind insbesondere Regelungen Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands zu Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zur Zusam- und zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie im menarbeit mit dem Aufsichtsrat enthalten. Anhang zu diesem Bericht. In den Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand schriftlich und / oder mündlich zu den ihn betreffenden Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beant wortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Des Weiteren berät der Vorstandsvorsitzende zusammen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig über die Mainova AG
2 Strategie und die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernjahresabschluss Arbeit aus dem Kreise seiner Mitglieder vier ständige Aus- auf. Vorstandsausschüsse bestehen nicht. schüsse gebildet, die unter anderem seine Beschlüsse vorbereiten und ihre Beschlüsse grundsätzlich mit ein Zusammensetzung und Arbeitsweise facher Mehrheit fassen. des Aufsichtsrats und von dessen Ausschüssen Unser Aufsichtsrat besteht in Übereinstimmung mit dem PR ÄS I DI UM deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) aus jeweils Das Präsidium besteht aus sechs Mitgliedern. Es bereitet zehn Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer. Nähere gemeinsam mit dem Vorstand die langfristige Nachfolge- Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern, ihren Man- planung für die Besetzung des Vorstands vor und unter- daten und der Zusammensetzung der Aufsichtsratsaus- breitet dem Aufsichtsrat mit vorbereitender Funktion Vor- schüsse finden Sie im Anhang zu diesem Bericht. schläge: Der Aufsichtsrat weist mit Vertretern aus der kommunalen a) zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmit Verwaltung, der Thüga AG als deutschlandweitem Ver- gliedern sowie für den Inhalt der Geschäftsordnung des bundnetzwerk sowie Vertretern der Arbeitnehmer eine Vorstands, hohe Vielfalt und breite Branchenkenntnis auf. b) zu den Anstellungsbedingungen und dem Vergütungs- Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei system der Vorstandsmitglieder. der Geschäftsführung. Er ist zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands und den Widerruf der Bestel- Das Präsidium tagt mindestens einmal im Jahr, im Übrigen lung. Die entsprechenden Beschlüsse erfordern eine nach Bedarf. Mehrheit, die mindestens zwei Drittel der Stimmen seiner Mitglieder umfasst. W I RT SCHAF T S -, F I NANZ - UND PR ÜF UNG S AUS S C H U S S Der Ausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und berät Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalender- halbjahr. Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit ein- a) Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die facher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Hauptversammlung unterliegen (Kapital- und Satzungs- Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden. änderungen, Unternehmensverträge u. Ä.), Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeit- b) Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements nah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die und der Compliance, der Erteilung des Prüfungsauftrags Planung sowie die Risikolage des Unternehmens und an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungs stimmt mit dem Aufsichtsrat die Strategie und deren schwerpunkten und der Honorarvereinbarung, Umsetzung ab. Ebenso legt er dem Aufsichtsrat die Jahres abschlüsse der Mainova AG und des Mainova-Konzerns c) den nach § 90 Abs. 1 AktG zu erstattenden Bericht des unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers Vorstands über die beabsichtigte Geschäftspolitik und zur Feststellung beziehungsweise Billigung vor. Geschäfte andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung und Maßnahmen des Vorstands, die für die Entwicklung des (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Erfolgs Unternehmens von besonderer Bedeutung sind, bedürfen planung), der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. d) nach der Satzung oder der Geschäftsordnung des Bei Bedarf kommt der Aufsichtsrat zu außerordentlichen Vorstands zustimmungsbedürftige Maßnahmen des Tagungen zu besonderen Schwerpunktthemen mit strate- Vorstands sowie gischer Bedeutung zusammen, um diese zusammen mit dem Vorstand zu beraten. Gegenstand außerordentlicher e) die ihm aufgrund gesetzlicher Vorgaben zugewiesenen Sitzungen kann auch die kurzfristige Beschlussfassung zu Angelegenheiten wie etwa die Überprüfung der Unabhän- zeitkritischen Maßnahmen sein. gigkeit des Abschlussprüfers (insbesondere die Geneh- migung der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen sowie die Durchführung des Auswahlverfahrens für den Abschlussprüfer nach Art. 16 Abs. 2 VO (EU) Nr. 537 / 2014) Mainova AG
3 Erklärung zur Unternehmensführung 2020 und gibt dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen, soweit Unabhängigkeit des Aufsichtsrats von der Gesellschaft der jeweilige Gegenstand der Beschlussfassung des Auf- und vom Vorstand sichtsrats unterliegt. Nach Einschätzung des Unternehmens sind sämtliche Anteilseignervertreter gemäß der Kriterien zur Beurteilung Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. der Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter von der Gesellschaft und vom Vorstand hinsichtlich der Empfeh- P ER SO N A LA USSCHUSS lung C.7 des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ Der Personalausschuss besteht aus acht Mitgliedern und (2020) unabhängig von der Gesellschaft und vom Vor- berät stand. Bei dieser Einschätzung ist berücksichtigt worden, dass Herr Uwe Becker dem Aufsichtsrat der Mainova AG a) die Personalplanung und die ihr zugrunde liegende Per- seit nunmehr fast 14 Jahren angehört. Die Zugehörigkeits- sonalpolitik des Unternehmens, dauer zur Gesellschaft wertet das Unternehmen nicht als Anzeichen fehlender Unabhängigkeit, sondern ist vielmehr b) den Bericht über die Personalentwicklung des Unter- Ausdruck vertrauensvoller und erfolgreicher Arbeit, die nehmens (Personalbericht), insbesondere in einem komplexen und von weitreichenden Umbrüchen geprägten Geschäftsumfeld äußerst positive c) die Erteilung von handelsrechtlichen Vollmachten Einflüsse für das Unternehmen mit sich bringt. Auch besteht (Handlungsvollmacht, Prokura). lediglich mit einem Vorstandsmitglied diese längere Zusam menarbeit und die Tatsachen zeigen, dass selbst diese Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf. persönliche Nähe keine negativen Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von der Gesellschaft hat. VER M I T T LUNGSAUSSCHUSS Der gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz zu bildende Selbstbeurteilung Vermittlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Er Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2020 keine Selbstbeurteilung unterbreitet Personalvorschläge an den Aufsichtsrat, durchgeführt. Die letzte Selbstbeurteilung fand im Jahr wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstands- 2018 statt, die vorletzte im Jahr 2015. Der Aufsichtsrat hat mitgliedern eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. festgestellt, dass dieser Turnus zu kurz war, um wesentliche Der Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Veränderungen festzustellen. Auch hatten die beiden Selbstbefragungen eine weitreichende Zufriedenheit des Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrats gezeigt. Vor diesem Hintergrund sowie Gesamtaufsichtsrat über die Arbeitsergebnisse der Aus- angesichts der Tatsache, dass der neu gewählte Auf- schüsse. sichtsrat eine gewisse Einarbeitungszeit erhalten soll, bevor er sinnvollerweise eine Selbstbeurteilung abgeben Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt neben kann, wurde im Jahr 2020 von der Durchführung einer den Aufgaben und Zuständigkeiten das Prozedere der solchen abgesehen. Sitzungen und Beschlussfassungen. Diversitätskonzept Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Auf- Die Mainova AG soll gem. § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB ihr gaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat vorlegen. eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den Vor dem Hintergrund dieser Vorgabe hatte sich der Auf- Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang, informiert sichtsrat mit den verschiedenen Dimensionen der Vielfalt ihn regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen und beschäftigt und die bereits zur vorletzten Erklärung zur stellt einschlägige Fachliteratur zur Verfügung. Unternehmensführung durchgeführte Bewertung des Status quo evaluiert: Weitere Einzelheiten zu der konkreten Arbeit des Auf- sichtsrats und seiner Ausschüsse können Sie dem Bericht des Aufsichtsrats entnehmen. Mainova AG
4 A. AUFSICHTSRAT Sämtliche vorgenannten Gründe, also das Vorhandensein a) Frauenanteil Der Aufsichtsrat weist gegenwärtig einen ausreichender Vielfalt beziehungsweise die fehlende Plau- Frauenanteil von 30 % auf und genügt damit den gesetz- sibilität von Vorteilen gewisser Diversitätsaspekte, haben lichen Anforderungen an die Mainova AG als börsen- den Aufsichtsrat zu dem Ergebnis kommen lassen, dass notierte und mitbestimmte Aktiengesellschaft. Vor diesem von der Formulierung eines expliziten Diversitätskonzepts Hintergrund wird eine weitere Erhöhung des Frauenanteils bis auf Weiteres Abstand genommen wird. explizit begrüßt, es wird aber davon abgesehen, diesbe- zügliche Vorgaben zu formulieren. B . V OR STAND Der Vorstand besteht im Berichtszeitraum aus einem b) Alter Die Spanne der Altersstruktur der Mitglieder des weiblichen Mitglied und zwei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrats beträgt mehr als 30 Jahre, worin sich bereits Aufsichtsrat hatte, seiner Pflicht aus § 111 Abs. 5 AktG eine breite Vielfalt dokumentiert. Eine feste Vorgabe im folgend, für den Vorstand eine Zielvorgabe für den Anteil Hinblick auf die Altersstruktur wirkt aus Sicht des Auf- an Frauen im Vorstand von 25 % gesetzt und hierzu eine sichtsrats in einem unverhältnismäßigen Maße limitierend, Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt. nicht zuletzt auch im Hinblick auf die freie Wahl der Arbeit- Angesichts der derzeitigen Vakanz im Vorstand hat der nehmervertreter durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aufsichtsrat die Zielvorgabe von 25 % bis zum 31. Dezem- ber 2023 verlängert, um eine geschlechterneutrale und c) (Aus-)Bildung Der Aufsichtsrat deckt sowohl auf der diskriminierungsfreie Entscheidung zur Besetzung der Anteilseigner- als auch auf der Arbeitnehmerseite ein vakanten Vorstandsposition vornehmen zu können. breites fachliches Spektrum ab. Die fachlichen Richtun- gen reichen von technischen und kaufmännischen Aus- Im Hinblick auf den Vorstand hält der Aufsichtsrat an dem bildungen bis zu juristischen und kaufmännischen sowie bereits in der Vergangenheit formulierten Primat der fach- weiteren geisteswissenschaftlichen Studienabschlüssen. lichen Eignung fest. Sämtliche Aspekte der Diversität Der Status quo genügt damit den Anforderungen der werden vom Aufsichtsrat uneingeschränkt positiv bewertet. Mainova AG als inte griertem Energieversorger und Von der Formulierung konkreter Zielvorgaben in Form -dienstleister mehr als genug. Es wird derzeit kein Anlass eines Diversitätskonzepts wird – mit Ausnahme im Hin- gesehen, entsprechende Zielvorgaben zu formulieren, die blick auf die vorgenannte Beteiligung von Frauen – abge lediglich den Status quo abbilden würden. sehen, da derartige Aspekte im Zweifel hinter der fachlichen Eignung zurückstehen sollen. d) Berufliche Erfahrungen Ebenso wie im Hinblick auf die Ausbildungen so herrscht auch betreffend die beruflichen Festsetzung des Anteils von Frauen in Führungspositionen Erfahrungen aus Sicht des Aufsichtsrats ausreichende beziehungsweise Zielerreichung Vielfalt. Technische und kaufmännische Expertise, die im Nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Unternehmen selbst gewonnen wurde, ist ebenso ver Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffent- treten wie Tätigkeiten in der Politik, der Verwaltung und lichen Dienst“ ist die Mainova AG verpflichtet, Zielgrößen anderen Unternehmen sowie selbstständige Aktivitäten. für die beiden obersten Führungsebenen festzulegen. Auch hier wird daher von der Formulierung von Zielvor- gaben durch die Niederschrift des Status quo abgesehen. Zur Förderung der Erhöhung des Frauenanteils in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat dieser die Der Aufsichtsrat hat sich seinerzeit darüber hinaus mit folgenden Zielgrößen festgelegt, die bis zum 31. Dezember weiteren Diversitätsaspekten wie insbesondere internatio- 2021 erreicht sein sollen: naler Kultur- und Berufserfahrung sowie internationaler Ausbildung beschäftigt. Der Aufsichtsrat hält hierbei an der • 1. Führungsebene (Bereichsleitung): 15 % bereits seit Jahren in der Entsprechenserklärung geäu- • 2. Führungsebene (Stabsstellen- und Abteilungsleitung): ßerten Einschätzung fest, dass solche Aspekte durchaus 30 % bereichernd wirken können, es aber nicht ersichtlich ist, dass diese für die Mainova als fast ausschließlich national tätigem kommunalen Unternehmen mit einem kommunalen Großaktionär nachweisliche Vorteile brächten, die die ent- sprechende Limitierung bei der freien Auswahl fachlich geeigneter Kandidaten überwiegen würden. Mainova AG
5 Erklärung zur Unternehmensführung 2020 Der Frauenanteil für die erste Führungsebene bei der den Umgang mit den moralischen, wirtschaftlichen und Mainova AG betrug zum Ende des abgelaufenen juristischen Herausforderungen des Berufsalltags. Leitlinie Geschäftsjahres 15 % und hat sich im Vergleich zum vor- sind unsere Grundwerte Rechtschaffenheit, Eigenverant- herigen Stichtag erhöht, sodass die gesetzte Zielgröße wortung, Aufrichtigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, erreicht werden konnte. Die Frauenquote für die zweite Fairness sowie Respekt gegenüber den Mitmenschen und Führungsebene lag zum 31. Dezember 2020 bei 26 % und ist der Umwelt. Von daher verpflichtet der Verhaltenskodex damit im Vergleich zur letzten Betrachtung leicht gesunken, insbesondere zu gesetzes- und regelkonformem Verhalten, was bei einem Frauenanteil von 24 % im Gesamtunter- zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegen- nehmen jedoch weiterhin als positiv zu werten ist. heiten, zu parteipolitischer Neutralität, zur Förderung des Gemeinwohls, zum Schutz der Umwelt, zur Achtung der Diesen Anteil langfristig zu erhöhen ist für Unternehmen Würde und Persönlichkeit eines jeden Mitarbeiters sowie mit technischer Ausprägung naturgemäß herausfordernder, zu Transparenz. denn immer noch ist der Frauenanteil bei Bewerbungen für technische Berufe bereits bei Nachwuchsstellen ver- Der Verhaltenskodex kann im Internet unter https: // www. gleichsweise niedrig. Deswegen setzt Mainova auf eine mainova.de / verhaltenskodex eingesehen werden. frühzeitige Information über die Attraktivität technischer Berufe und die vielfältigen Aufgaben in der Energiewelt. COMPL I ANCE Dazu zählen unter anderem Aktionstage wie der „Girls’ Unser Compliance-System schafft die organisatorischen Day“, die Förderung von Schülerpraktika und eine per- Voraussetzungen dafür, dass das jeweils geltende Recht sönliche Beratung von Schülerinnen und Schülern in den sowie unsere internen Regelungen und Richtlinien konzern Fokusschulen der Mainova. Die Teilnahme an auf Frauen weit bekannt sind und ihre Einhaltung sichergestellt wird. ausgerichtete Personalmessen und die kontinuierliche Klar strukturierte Audit- und Meldesysteme gewährleisten Überprüfung des Rekrutierungsprozesses hinsichtlich des eine rechtzeitige Entdeckung potenzieller Verstöße und Ziels einer adäquaten Anwerbung von Frauen und einem die notwendige Vertraulichkeit von Hinweisen. Das Com- chancengerechten Rekrutierungsverfahren schließen sich pliance-Management gehört zur Stabsstelle Recht und für die Besetzung von Fach- und Führungspositionen an. Compliance-Management. Die Leitung dieser Stabsstelle hat die Funktion des Chief Compliance Officers und ist Im Unternehmen selbst werden auf Frauen ausgerichtete organisatorisch direkt unter dem Vorstand angesiedelt. Seminare, gezielte Coachings oder ein firmenübergrei- fendes Mentoring zur Unterstützung von Frauen in Führung Details zu unserem Compliance-Management-System angeboten. und dessen Grundzüge können unserer nichtfinanziellen Erklärung (CSR -Bericht) entnommen werden, die wir als Daneben bietet Mainova weiterhin Angebote, um Beruf eigenes Kapitel im Geschäftsbericht veröffentlichen. und Familie besser zu vereinbaren, und unterstützt die grundsätzliche Sensibilisierung der Führungskräfte bezüg- ANG E ME SS E NE S R I SI K OMANAG E ME NT lich einer geschlechterneutralen beziehungsweise gleich- Unternehmerisches Handeln in einem von teils volatilen berechtigten Personalauswahl. rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen geprägten Umfeld kann nicht immer risikofrei gestaltet Relevante Unternehmensführungspraktiken werden. Die Mainova AG agiert als vollintegrierter Energie- Die geschäftlichen Aktivitäten der Mainova AG unterliegen dienstleister in einem solchen Umfeld und hat diese Risiko vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Ver situation besonders zu beachten. haltensstandards. Das Unternehmen bedient sich eines elektronischen VER H ALT E NSKODEX Systems zur Benennung und Zuweisung von Risiken. Die Der gute Ruf und die Reputation als leistungsfähiges identifizierten und im System erfassten und bewerteten Dienstleistungsunternehmen sowie verlässlicher und seriöser Risiken werden nicht zuletzt regelmäßig an den Prüfungs- Energie- und Wasserversorger sind entscheidende Vor- ausschuss sowie den Aufsichtsrat berichtet. aussetzungen im Wettbewerb. Um ein einheitliches und vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, statuiert der Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mainova-Konzerns verbindliche Regeln für Mainova AG
6 Ein taugliches Risikomanagement dient der Beherrschung T R ANS PAR E NZ UND WAHR UNG DE R AK T I ONÄR S I N TER E S S E N von Risiken und ist Ausdruck des Prinzips des nachhaltigen Unser Ziel ist es, unsere Aktionäre durch regelmäßige, Wirtschaftens. Unsere Investitionsentscheidungen werden offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und grundsätzlich daran gemessen, ob das dabei einzugehende gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu Risiko in angemessenem Verhältnis zu den erwarteten informieren. Alle wesentlichen Informationen, wie zum Vorteilen steht. Beispiel Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen sowie sämt liche Finanzberichte veröffentlichen wir im N AC HHA LTIGES HANDELN Internet. Darüber hinaus stehen dort auch sämtliche Nachhaltiges Handeln ist für die Mainova AG eine maß- Dokumente und Informationen zu unserer Hauptversamm- gebliche Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche lung zur Verfügung. Über unsere aktive Investor-Relations- Unternehmensführung, die insbesondere soziale und öko- Tätigkeit stehen wir in enger Verbindung mit unseren logische Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige Aktionären. Generationen umfasst. AK T I E NB E SI T Z V ON V OR STAND UND AUF S I CHT SR AT Vorstand und Aufsichtsrat sind sich bewusst, dass der Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmit- Mainova AG als Energieversorgungsunternehmen eine glieder an Aktien der Mainova AG betrug am Ende des besondere Verantwortung im Hinblick auf die Bewahrung Geschäftsjahres 2020 weniger als 1 % der von der Gesell- unserer Umwelt zukommt. Wir arbeiten gerne daran mit, schaft ausgegebenen Aktien. Die Vorstands- und Auf- die Energieversorgung in Deutschland sowohl umwelt sichtsratsmitglieder haben keine Geschäfte mit Mainova- schonend als auch zukunftssicher neu zu gestalten. Aktien i. S. d. § 26 Abs. 2 WpHG getätigt. Für die Mainova AG besitzt nachhaltiges Handeln aber R E CHNUNG SL E G UNG UND AB S CHL USS PR ÜF UNG noch weitere Dimensionen jenseits des Umweltschutzes: Die Mainova AG erstellt den Jahresabschluss nach den So ist etwa auch der wirtschaftliche Erfolg von besonderer Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB ) und des Bedeutung, um als starker Partner bei der Verwirklichung Aktiengesetzes (AktG). Der Konzernabschluss wird nach gesellschaftlicher Ziele mitzuarbeiten. Effizienz, Zielfokus- den Grundsätzen der International Financial Reporting sierung und Rechtstreue sind wichtige Grundpfeiler, auf Standards (IFRS ), wie sie in der EU anzuwenden sind, und denen der unternehmerische Erfolg der Mainova AG beruht. den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden handels Ein mindestens ebenso wichtiger Faktor besteht außer- rechtlichen Vorschriften aufgestellt. dem in der Gewinnung und Sicherung einer qualifizierten und motivierten Belegschaft. So können sich unsere Mit- Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den arbeiter und Geschäftspartner darauf verlassen, dass Konzern abschluss 2020 wurde die Pricewaterhouse Fairness und Verlässlichkeit bei der Mainova AG gelebte Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt Werte sind. am Main, von der Hauptversammlung gewählt. Die weiter steigende Bedeutung nachhaltigen Handelns für die Mainova AG findet auch darin ihren Niederschlag, dass das Thema in den Rang eines strategischen Ziels gehoben wurde und somit umso mehr bei sämtlichen Handlungen aller Verbund- und Konzernunternehmen besondere Berücksichtigung finden soll. Detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeit im Mainova- Verbund finden Sie im Internet unter www.mainova-nach- haltigkeit.de. Mainova AG
7 Erklärung zur Unternehmensführung 2020 „Deutscher Corporate Governance Kodex“ „DEUTSCHER CORPORATE UM SET ZUN G DER EM PFE HL UNGE N GOVERNANCE KODEX“-ERKLÄRUNG DE S „DE UTSC HE R C OR POR AT E G OVER NA NC E K O DE X“ GEMÄSS § 161 AKTG Mindestens einmal jährlich erörtern wir die in der Mainova AG gelebte Corporate Governance. Zuletzt geschah dies Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesell- in der Aufsichtsratssitzung am 9. Dezember 2020. schaft, Frankfurt am Main, erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechens- ENT SP R ECHENSERKLÄ RUNG erklärung vom 28. November 2019 bis zur Veröffentlichung Die Mainova AG erfüllt einen Großteil der Empfehlungen der neuen Fassung des „Deutscher Corporate Governance des „Deutschen Corporate Governance Kodex“. Die Befol- Kodex“ (DCGK ) im amtlichen Teil des Bundesanzeigers gung sämtlicher Empfehlungen ist für ein kommunales am 20. März 2020 den Empfehlungen der „Regierungs- Unternehmen mit einem Großaktionär nicht interessen- kommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in gerecht. der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 mit Berichtigung Die nach § 161 AktG zu veröffentlichende jährliche Erklä- vom 19. Mai 2017 bekannt gemachten Fassung vom rung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungs- 7. Februar 2017 („DCGK 2017“) mit folgenden Abwei- kommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ chungen entsprochen wurde: wurde am 9. Dezember 2020 abgegeben und ist seit dem 14. Dezember 2020 im Internet unter https: // www.mainova. Keine Vereinbarung eines Selbstbehalts in der D&O- de / entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich. Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats (Abschnitt 3.8 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 DCGK 2017) Sie lautet wie folgt: Die D&O-Versicherungen für die Aufsichtsratsmitglieder der Mainova AG sehen derzeit keinen Selbstbehalt vor. Die Mainova AG ist nicht der Auffassung, dass durch die Vereinbarung eines solchen Selbstbehalts die Leistungs- bereitschaft, die Motivation, die Loyalität und das Verant- wortungsbewusstsein ihrer Aufsichtsratsmitglieder zusätz- lich gefördert werden. Beschränkt vertikaler Vergleich der Vorstandsvergütung, keine Festlegung von betragsmäßigen Höchstgrenzen und des Versorgungsniveaus (Abschnitt 4.2.2 Abs. 2 S. 3, 4.2.3 Abs. 2 S. 5 und Abs. 3 DCGK 2017) Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Angemessenheit der Höhe der fixen Vergütung des Vorstands und bezieht in diesem Zusammenhang auch die variablen Elemente in seine Beurteilung mit ein. Dabei nimmt er einen horizontalen sowie einen vertikalen Vergleich vor. Aufgrund der damit verbundenen Unsicherheiten in Bezug auf Auslegungs fragen wird im Hinblick auf den Vertikalabgleich vorsorg- lich eine Abweichung erklärt. Mainova AG
8 Die Grundgehälter der Vorstandsmitglieder und die kurz- Keine Bildung eines Nominierungsausschusses fristige variable Vergütung, welche sich nach der Höhe durch den Aufsichtsrat (Abschnitt 5.3.3 DCGK 2017) des Ergebnisses des Mainova-Konzerns richtet, weisen Nach den bisherigen Erfahrungen erachtet der Aufsichts- keine betragsmäßigen Höchstgrenzen auf. Die langfristige rat der Mainova AG die Bildung eines Nominierungsaus- variable Vergütung ist aufgrund ihrer Systematik faktisch schusses nicht für erforderlich, um geeignete Kandidaten gedeckelt, allerdings nicht bei definierten Beträgen, sondern vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Wahlvorschläge bei bestimmten Erfüllungsgraden oberhalb der Zielvorgaben des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll dem von 100 %. Das Absehen von der Festlegung von Höchst- gesamten Aufsichtsrat obliegen. grenzen erfolgt vor dem Hintergrund, dass regelmäßige Prüfungen der Vergütungshöhe auf ihre Angemessenheit Keine Benennung konkreter Ziele zur Zusammen erfolgen. Der Aufsichtsrat verfolgt zudem die europäische setzung des Aufsichtsrats (Abschnitt 5.4.1 Abs. 2 und 4 und nationale Gesetzgebung zu diesem Thema. sowie 5.4.2 DCGK 2017) Der Aufsichtsrat hält eine konkrete Festsetzung der Ziele Bei Versorgungszusagen wird von der Festlegung des für seine Zusammensetzung und die Erarbeitung eines Versorgungsniveaus abgesehen. Eine solche Festlegung Kompetenzprofils nicht für sachgerecht. erachtet der Aufsichtsrat in Anbetracht der nicht vorher- sehbaren Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der Vor- Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats orientiert sich standsmitglieder und vor dem Hintergrund des entstehenden daran, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ord- Kalkulationsaufwands für nicht sinnvoll. Darüber hinaus ist nungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforder das Versorgungssystem für neue Vorstandsmitglieder von lichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen einer Leistungszusage auf eine beitragsorientierte Zusage verfügen. Bei Wahlvorschlägen steht die persönliche umgestellt worden, womit zumindest für ab 2018 bestellte Kompetenz möglicher Kandidaten unter besonderer Berück- Vorstandsmitglieder eine Festlegung des Versorgungs sichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen niveaus hinfällig ist. im Vordergrund. Die Festlegung auf konkrete Ziele der Zusammensetzung sowie die Erarbeitung eines Kompetenz- Keine Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands profils für das Gesamtgremium würden die Auswahl geeig- (Abschnitt 5.1.2 Abs. 2 S. 3 DCGK 2017) neter Kandidaten zu sehr einschränken und könnte poten- Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands werden für die ziell geeignete Kandidaten von vornherein ausschließen. Mainova AG aufgrund der notwendigen Flexibilität in einem besondere Fachkenntnisse erfordernden Markt als nicht Der Aufsichtsrat ist aus geeigneten Mitgliedern zusammen den Unternehmensinteressen gerecht werdend erachtet. gesetzt, die hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikationen, ihrer Erfahrungen und ihres Alters ein breites Spektrum Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungs abbilden. Konkrete Ziele im Hinblick auf einen festen Anteil ausschusses (Abschnitt 5.3.2 Abs. 3 S. 3 DCGK 2017) von ausländischen oder international besonders erfahre- Im Hinblick auf die ungeklärten Voraussetzungen des nen Mitgliedern sind für die Mainova AG als hauptsächlich Begriffs der Unabhängigkeit wird vorsorglich erklärt, dass national tätiges Unternehmen nicht sinnvoll. Eine Vorgabe der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Uwe Becker, zur Vermeidung von potenziellen Interessenkonflikten wäre Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am aufgrund der besonderen Aktionärsstruktur der Mainova AG Main ist, die 100 % der Anteile der Stadtwerke Frankfurt mit einem kommunalen Großaktionär nur eingeschränkt am Main Holding GmbH hält, die wiederum rund 75,2 % umsetzbar. Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder der Aktien an der Mainova AG hält. Dies wird für unbe- wäre angesichts der besonderen Anforderungen an die denklich gehalten, da es in der Vergangenheit nicht zu Fachkenntnisse eine nicht mit dem Unternehmensinteresse Interessenskonflikten gekommen ist, die die Mitwirkung zu vereinbarende Einschränkung der Rechte der wahl- des Vorsitzenden an Beratungen oder Beschlüssen verhin- berechtigten Aktionäre und Arbeitnehmer. Insoweit ist dert haben. Derartige Interessenskonflikte werden auch auch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum für die Zukunft nicht erwartet. Aufsichtsrat kein sachgerechtes Kriterium für die Suche beziehungsweise den Ausschluss von Mitgliedern des Auf- sichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG weisen aktuell eine durchschnittliche Zugehörigkeitsdauer von unter sechseinhalb Jahren und damit nur etwas mehr als eine Amtsperiode auf. Eine pauschale Regelgrenze für Mainova AG
9 Erklärung zur Unternehmensführung 2020 die Zugehörigkeitsdauer würde die Nutzung der Expertise Keine Beschränkung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfahrener Mitglieder und die nicht von vornherein unsach hinsichtlich Tätigkeiten bei wesentlichen Mitbewerbern gerechte persönliche Kontinuität in der Besetzung des (Abschnitt 5.4.2 S. 4 DCGK 2017) Aufsichtsrats ausschließen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG üben Organfunktionen bei Unternehmen aus, die je nach Betrach- Eine formalisierte Zielvorgabe für die Anzahl unabhängiger tungsweise als Wettbewerber der Mainova AG beurteilt Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Abschnitt 5.4.2 des werden könnten. Ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Kodex würde das Auswahlermessen hinsichtlich der Qua- Mainova AG ist jedoch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung lifikation des Kandidaten pauschal in einer nicht im Inter- und hohen fachlichen Qualifizierung im Unternehmens esse des Unternehmens gerecht werdenden Weise ein- interesse überaus wichtig. Nach Auffassung von Vorstand schränken. Im Übrigen sieht es der Aufsichtsrat als und Aufsichtsrat begründen die ausgeübten Organfunktionen entscheidend an, bei seiner Arbeit stets dafür Sorge zu keinen Interessenskonflikt zum Nachteil des Unternehmens, tragen, dass die Unabhängigkeit seiner Mitglieder von der der die erforderliche Unabhängigkeit für die Erfüllung der Gesellschaft und vom Vorstand sowie die effektive Über- Kontroll- und Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats wachung und Beratung des Vorstands gewährleistet ist. beeinträchtigen würde. Derzeit weist der Aufsichtsrat sechs weibliche Mitglieder Keine Beschränkung der Mitglieder des Vorstands auf, womit der gesetzlichen Vorgabe eines Anteils von hinsichtlich Mandaten in Aufsichtsgremien und mindestens 30 % Frauen und Männern genügt wird. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Abschnitt 5.4.5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 DCGK 2017) Da entsprechende Ziele nicht festgelegt werden, kann Aufgrund der besonderen Erfordernisse der Geschäfts- auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß tätigkeit kommunaler Energieversorger und der damit not- Abschnitt 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden, insbesondere wendigerweise verbundenen Branchenkenntnis entspricht entfällt eine eigene Darstellung im Corporate-Governance- es nicht dem Unternehmensinteresse, die Sitze der Vor- Bericht. standsmitglieder in Aufsichtsräten konzernexterner börsen notierter Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Veröffentlichung und jährliche Aktualisierung der konzernexternen Gesellschaften mit vergleichbaren Anfor- Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder auf der Unter- derungen auf drei zu limitieren. Zur Wahrung der erforder- nehmenswebsite (Abschnitt 5.4.1 Abs. 5 S. 2 Hs. 2 lichen Flexibilität und zur Überwachung der zeitlichen DCGK 2017) Belastung durch die Wahrnehmung der Mandate hat die Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf Mainova AG daher die Übernahme von Nebentätigkeiten unserer Unternehmenswebsite (abrufbar unter: https: // durch die Vorstandsmitglieder, insbesondere von Auf- www.mainova.de / de / ihre-mainova / ueber-uns / profil / auf- sichtsratsmandaten in konzernexternen Unternehmen, sichtsrat) veröffentlicht und werden jährlich auf Aktualität nicht von der Anzahl der Mandate, sondern von der Zustim- überprüft. Die Veröffentlichung der Lebensläufe der Auf- mung des Aufsichtsrats abhängig gemacht. sichtsratsmitglieder erfolgte in der zweiten Jahreshälfte 2020, sodass für den Zeitraum davor eine entsprechende Die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Abweichung erklärt wird. für Aufsichtsratsmitglieder erfolgt im gesetzlich zulässigen Umfang. Mainova AG
10 Konzept zur Information der Aktionäre außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung (Abschnitt 7.1.1 S. 2 DCGK 2017) Nach derzeitigem Ermessen sieht die Gesellschaft von der Formulierung eines expliziten Konzepts zur Information der Aktionäre außerhalb der regelmäßigen Berichterstat- tung ab. Der hierfür erforderliche Aufwand für die Publikation steht in keinem ausreichenden Verhältnis zum Informations gewinn für die Aktionäre. Die Ergebnisse der Mainova AG haben sich in der Vergangenheit durch eine hohe Konstanz ausgezeichnet. Dies, verbunden mit der für die Aktionäre verlässlichen fixen Höhe der Ausgleichszahlung (unab- hängig vom Jahresergebnis), lässt das Informations interesse der Aktionäre derzeit hinter dem entstehenden Aufwand zurücktreten. Die Mainova AG informiert die Öffentlichkeit darüber hinaus über sämtliche Informations kanäle über aktuelle Ereignisse im Zusammenhang mit der Gesellschaft. Keine öffentliche Zugänglichmachung des Konzern abschlusses und des Konzernlageberichts binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und der verpflich- tenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Abschnitt 7.1.2 S. 3 DCGK 2017) Die sachbedingten besonderen Schwierigkeiten der Erstel- lung des Konzernabschlusses und der verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen erfordern eine eingehen- de Zusammenstellung und Prüfung des Zahlenmaterials, die in den kurzen Fristen von 90 Tagen nach Geschäfts- jahresende beziehungsweise 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums nicht in der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt werden können. Frankfurt am Main, im März 2021 Mainova AG
11 Erklärung zur Unternehmensführung 2020 Organe der Gesellschaft (Stand 31. Dezember 2020) AUFSICHTSRAT Aufsichtsrat Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Peter Feldmann • A BG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und • Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH, Oberbürgermeister der Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V) Stadt Frankfurt am Main Frankfurt am Main (K) (V) • Dom Römer GmbH, Frankfurt am Main (V) (bis 21. Mai 2020) • Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, • FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region, Wohnort: Frankfurt am Main Frankfurt am Main (K) Frankfurt am Main (V) Vorsitzender des Aufsichtsrats • Messe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (K) (V) • Gas-Union GmbH, Frankfurt am Main (bis 30. September 2020) • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, • K EG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (K) (V) Frankfurt am Main (V) (bis 15. April 2020) • Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München (V) • Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungs- gesellschaft mbH, Frankfurt am Main (stv V) • Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV ), Hofheim / Taunus (V) • Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main (V) • Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main, Frankfurt am Main (V) Peter Arnold • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, • Energieversorgung Main-Spessart Gesellschaft mit Freigestellter Vorsitzender des Frankfurt am Main (bis 24. April 2020) beschränkter Haftung, Aschaffenburg Betriebsrats der Mainova AG , • Gasversorgung Main-Kinzig GmbH, Gelnhausen Frankfurt am Main • Hanau Netz GmbH, Hanau • Oberhessische Gasversorgung Gesellschaft mit Wohnort: Frankfurt am Main beschränkter Haftung, Friedberg 1. stellv. Vorsitzender • Stadtwerke Hanau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, des Aufsichtsrats bis 30. April Hanau 2020 Ralf-Rüdiger Stamm • Oberhessische Versorgungs- und • keine Landesfachbereichsleiter a. D. Verkehrsgesellschaft mbH, Friedberg ver.di Hessen, Frankfurt am • Oberhessische Versorgungsbetriebe AG , Friedberg Main • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main Wohnort: Friedberg 1. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 25. Juni 2020 Dr. Matthias Cord • enercity Aktiengesellschaft, Hannover • EKO2 GmbH, Koblenz (stv V) Stellv. Vorsitzender des • Energieversorgung Mittelrhein AG , Koblenz (stv V) • Gasversorgung Westerwald GmbH, Höhr-Grenzhausen Vorstands der Thüga Aktien- • Stadtwerke Würzburg Aktiengesellschaft, Würzburg • Halberstadtwerke GmbH, Halberstadt (stv V) gesellschaft, München • Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel • Heizkraftwerk Würzburg GmbH, Würzburg • RhönEnergie Fulda GmbH, Fulda (stv V) Wohnort: München • Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Jena 2. stellv. Vorsitzender • Stadtwerke Jena GmbH, Jena des Aufsichtsrats • Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Neuss • Städtische Werke Energie + Wärme GmbH, Kassel • Städtische Werke Netz + Service GmbH, Kassel Mainova AG
12 Aufsichtsrat Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Gabriele Aplenz • enercity Aktiengesellschaft, Hannover • EKO2 GmbH, Koblenz Prokuristin und Leiterin • Energieversorgung Mittelrhein AG , Koblenz • Energie Südbayern GmbH, München der Hauptabteilung Gesell- • EWR Aktiengesellschaft, Worms • Energieversorgung Sylt GmbH, Westerland / Sylt schaftsrecht und Gremien • N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg • Stadtwerke Heide GmbH, Heide (stv V) der Thüga Aktiengesellschaft, München Wohnort: München Dr. Jörg Becker • keine • Hessenwasser Verwaltungs-GmbH, Groß-Gerau Bereichsleiter der Mainova (seit 1. Dezember 2020) AG , Frankfurt am Main Wohnort: Darmstadt Thomas R. Becker • keine • keine Senior Controller, Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG , Frankfurt am Main Wohnort: Altenstadt (Hessen) seit 1. Mai 2020 Uwe Becker • Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, • Betriebskommission Kommunale Kinder-, Jugend- und Bürgermeister und Stadt Frankfurt am Main (K) Familienhilfe Frankfurt am Main, Frankfurt am Main kämmerer der Stadt Frankfurt • Messe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (K) • Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, am Main, Frankfurt am Main (stv V) Frankfurt am Main (K) • Betriebskommission Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Wohnort: Frankfurt am Main • Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main am Main mbH, Frankfurt am Main (K) • Betriebskommission der Kita Frankfurt, Frankfurt am Main • Süwag Energie AG , Frankfurt am Main (K) • Betriebskommission der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst, Frankfurt am Main (stv V) • Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main, Frankfurt am Main • Dom Römer GmbH, Frankfurt am Main (stv V) • Gas-Union GmbH, Frankfurt am Main (bis 30. September 2020) • Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH, Frankfurt am Main • Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH, Frankfurt am Main • RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main • RTW Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main • Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH, Frankfurt am Main • Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main, Frankfurt am Main • Nassauische Sparkasse (Mitglied im Verwaltungsrat), Wiesbaden Prof. Dr. Daniela Birkenfeld • A BG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- • E GM Entwicklungsgesellschaft Metropolregion Stadträtin der Stadt Frankfurt und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Rhein-Main mbH, Wiesbaden am Main Haftung, Frankfurt am Main (K) • K EG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, • Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Wohnort: Frankfurt am Main Frankfurt am Main (K) • Betriebskommission der Kita Frankfurt, Frankfurt am Main • Betriebskommission Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, Frankfurt am Main (V) • Praunheimer Werkstätten Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V) • WOHNHEIM GmbH, Frankfurt am Main (V) Mainova AG
13 Erklärung zur Unternehmensführung 2020 Aufsichtsrat Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Nicole Brunner • keine • keine Senior Controllerin, Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG , Frankfurt am Main Wohnort: Villmar Thomas Dumke • keine • keine Freigestelltes Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG , Frankfurt am Main Wohnort: Gelnhausen Markus Frank • Messe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (K) • AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt Stadtrat der Stadt Frankfurt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (stv V) am Main • Bäderbau Frankfurt GmbH & Co. KG , Frankfurt am Main (V) • BäderBetriebe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (V) Wohnort: Frankfurt am Main • Betriebskommission Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main (V) • Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum – Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG , Frankfurt am Main (V) • F IZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, Frankfurt am Main ([stv V] bis 15. Oktober 2020, seit 16. Oktober 2020 [ V]) • FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region, Frankfurt am Main • Frischezentrum Frankfurt am Main – Großmarkt GmbH, Frankfurt am Main • H FM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V) • House of Logistics & Mobility (HOLM ) GmbH, Frankfurt am Main • Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH, Frankfurt am Main (V) • Tourismus- und Congress GmbH, Frankfurt am Main • traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main • Wirtschaftsförderung Frankfurt – Frankfurt Economic Development – GmbH, Frankfurt am Main (V) René Gehringer • keine • keine IT -Anwendungsberater, freigestelltes Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG , Frankfurt am Main Wohnort: Oberursel Uwe Hartmann • keine • keine Asset-Management, Vertrieb Wärme und Contracting, Mainova AG , Frankfurt am Main Wohnort: Nidderau Mainova AG
14 Aufsichtsrat Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Rosemarie Heilig • keine • AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt Gesellschaft Stadträtin der Stadt Frankfurt mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V) am Main • Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main Wohnort: Frankfurt am Main • E GM Entwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Main mbH, Wiesbaden • F ES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main (V) • G WR – gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling mbH, Frankfurt am Main • Regionalpark Ballungsraum RheinMain Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Flörsheim am Main • Regionalpark Rhein-Main Süd-West Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main • Regionalpark Rhein-Main Taunushang Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Homburg v. d. Höhe • RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main (stv V) • S FG – Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH, Frankfurt am Main • Gemeinnützige Umwelthaus GmbH, Wiesbaden • Wirtschaftsförderung Frankfurt – Frankfurt Economic Development – GmbH, Frankfurt am Main Holger Klingbeil • keine • keine IT -Anwendungsberater, freigestelltes Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG , Frankfurt am Main Wohnort: Flörsheim am Main Cornelia Kröll • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, • keine Stellv. Landesbezirksleiterin Frankfurt am Main (stv V) der ver.di Hessen, Frankfurt am Main Wohnort: Frankfurt am Main Beate Mensch • ERGO Group AG , Düsseldorf (seit 11. Mai 2020) • keine Organisationsentwicklung ver.di Landesbezirk Hessen, Frankfurt am Main Wohnort: Wiesbaden Claus Möbius • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, • Betriebskommission Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Stadtrat der Stadt Frankfurt Frankfurt am Main (K) Frankfurt am Main, Frankfurt am Main am Main • Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt • Frischezentrum Frankfurt am Main – Großmarkt GmbH, am Main mbH, Frankfurt am Main (K) Frankfurt am Main (V) Wohnort: Frankfurt am Main • Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH, Frankfurt am Main (stv V) Mainova AG
15 Erklärung zur Unternehmensführung 2020 Aufsichtsrat Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Eugenio Muñoz del Rio • Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft, • Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt Stadtrat der Stadt Frankfurt Frankfurt am Main (K) am Main, Frankfurt am Main am Main • Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt • F IZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH, am Main mbH, Frankfurt am Main (K) Frankfurt am Main Wohnort: Frankfurt am Main • Frankfurt Ticket RheinMain GmbH, Frankfurt am Main • Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH, Frankfurt am Main • Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main, Frankfurt am Main Roger Podstatny • keine • AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt Stadtverordneter der Stadt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main Frankfurt am Main • Bäderbau Frankfurt GmbH & Co. KG , Frankfurt am Main • BäderBetriebe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main Wohnort: Frankfurt am Main • Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main • RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main K Konzernmandate gemäß § 100 Abs. 2 S. 2 AktG V Vorsitz stv V stellvertretender Vorsitz Mainova AG
16 AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS DER MAINOVA AG Präsidium Peter Feldmann Uwe Becker Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main Bürgermeister und Stadtkämmerer der Vorsitzender des Ausschusses Stadt Frankfurt am Main Peter Arnold Nicole Brunner Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der Senior Controllerin, Mitglied des Betriebsrats Mainova AG , Frankfurt am Main der Mainova AG , Frankfurt am Main stellv. Vorsitzender des Ausschusses bis 30. April 2020 Dr. Matthias Cord Stellv. Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München Ralf-Rüdiger Stamm Landesfachbereichsleiter a. D. ver.di Hessen, Frankfurt am Main Thomas Dumke stellv. Vorsitzender des Ausschusses Freigestelltes Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG , Frankfurt am Main seit 2. September 2020 seit 25. Juni 2020 Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss Uwe Becker Dr. Jörg Becker Markus Frank Bürgermeister und Stadtkämmerer der Bereichsleiter der Mainova AG , Frankfurt am Main Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main Stadt Frankfurt am Main Vorsitzender des Ausschusses Thomas Becker René Gehringer Senior Controller IT -Anwendungsberater, freigestelltes Mitglied des Peter Arnold Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG , Betriebsrats der Mainova AG , Frankfurt am Main Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats Frankfurt am Main der Mainova AG , Frankfurt am Main seit 25. Juni 2020 Claus Möbius stellv. Vorsitzender des Ausschusses Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main bis 30. April 2020 Nicole Brunner Senior Controllerin, Mitglied des Betriebsrats Roger Podstatny Ralf-Rüdiger Stamm der Mainova AG , Frankfurt am Main Stadtverordneter der Stadt Frankfurt am Main Landesfachbereichsleiter a. D. ver.di Hessen, Frankfurt am Main Dr. Matthias Cord stellv. Vorsitzender des Ausschusses Stellv. Vorsitzender des Vorstands der seit 19. August 2020 Thüga Aktiengesellschaft, München Mainova AG
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