Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG

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Erklärung zur
Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
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                                                                                                  Erklärung zur Unternehmensführung 2020

Erklärung zur
Unternehmens­führung 2020
    Gemäß §§ 289f und 315d HGB berichten Vorstand und               Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verant-
    Aufsichtsrat nachfolgend über die Unternehmensführung           wortung und vertritt die Gesellschaft. Er entwickelt die
    beziehungsweise die Corporate Governance des Mainova-           strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese
    Konzerns.                                                       mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung.
                                                                    Dabei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden und
    Vorstand und Aufsichtsrat sind sich der großen Verant-          der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts ver-
    wortung der Mainova AG als kommunaler Energieversorger          pflichtet. Die Satzung der Mainova AG sieht vor, dass
    und Dienstleistungsunternehmen gegenüber Kunden,                Geschäfte, die für die weitere Entwicklung des Unterneh-
    Geschäftspartnern, Aktionären, Mitarbeitern, der Umwelt         mens von besonderer Bedeutung sind und nicht bereits in
    und der Rhein-Main-Region bewusst. Ziele unseres                der dem Aufsichtsrat vorgelegten und von ihm gebilligten
    Handelns sind daher wirtschaftlicher Erfolg und moralische      Unternehmensplanung enthalten sind, der Zustimmung
    Integrität. Diese sehen wir als Basis einer nachhaltigen        des Aufsichtsrats bedürfen.
    Unternehmens­entwicklung und einer transparenten Unter­
    nehmensführung und -kontrolle.                                  Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands ist
                                                                    jedes Vorstandsmitglied im Rahmen seines Verantwor-
                                                                    tungsbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Dem Vor-
                                                                    standsvorsitzenden obliegen insbesondere die Leitung
    LEITUNG UND ÜBERWACHUNG                                         des Gesamtvorstands sowie die Federführung in der
                                                                    Geschäftspolitik des Konzerns. Darüber hinaus trägt er
    Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat                      die Verantwortung für verschiedene Bereiche, wie zum
    Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den          Beispiel Asset Netze und Regulierungsmanagement,
    geltenden Rechtsvorschriften und den Vorgaben des               Recht und Compliance-Management, Interne Revision,
    „Deutschen Corporate Governance Kodex“ in seiner jeweils        Unternehmens­­strategie und Finanzen. Die weiteren Res-
    aktuellen Fassung.                                              sorts, wie Erzeugung, Netzbetrieb, Personal, IT , Einkauf,
                                                                    Kundenservice sowie Handel und Vertrieb, sind den anderen
    Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands                  Vorstandsmitgliedern zugewiesen. Mit dem Ausscheiden
    Unserem Vorstand gehören seit dem 1. Dezember 2020              von Herrn Breidenbach wurden die ihm zugewiesenen
    und nach dem Ausscheiden von Herrn Breidenbach in den           Aufgaben interimsweise dem Vorstandsvorsitzenden
    Ruhe­­
         stand derzeit drei Mitglieder an. Der Aufsichtsrat         bis zum Abschluss der Suche nach einem neuen Vor-
    beschäftigt sich derzeit intensiv mit der Frage der künftigen   standsmitglied zugewiesen. Die Geschäftsordnung des
    Vorstandsbesetzung und wird hierzu zeitnah eine endgültige      Vorstands und der Geschäftsverteilungsplan regeln im
    Entscheidung fällen.                                            Einzelnen die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands.
                                                                    In der Geschäfts­ordnung sind insbesondere Regelungen
    Nähere Informationen zur Zusammensetzung des Vorstands          zu Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zur Zusam-
    und zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie im         menarbeit mit dem Aufsichtsrat enthalten.
    Anhang zu diesem Bericht.
                                                                    In den Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand
                                                                    schriftlich und / oder mündlich zu den ihn betreffenden
                                                                    Tages­ordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beant­
                                                                    wortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.
                                                                    Des Weiteren berät der Vorstandsvorsitzende zusammen
                                                                    mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig über die

                      Mainova AG
Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
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    Strategie und die Geschäftsentwicklung des Konzerns.         Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung der Effizienz seiner
    Der Vorstand stellt den Jahres- und Konzernjahresabschluss   Arbeit aus dem Kreise seiner Mitglieder vier ständige Aus-
    auf. Vorstandsausschüsse bestehen nicht.                     schüsse gebildet, die unter anderem seine Beschlüsse
                                                                 vorbereiten und ihre Beschlüsse grundsätzlich mit ein­
    Zusammensetzung und Arbeitsweise                             facher Mehrheit fassen.
    des Aufsichtsrats und von dessen Ausschüssen
    Unser Aufsichtsrat besteht in Übereinstimmung mit dem        PR ÄS I DI UM
    deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) aus jeweils        Das Präsidium besteht aus sechs Mitgliedern. Es bereitet
    zehn Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer. Nähere   gemeinsam mit dem Vorstand die langfristige Nachfolge-
    Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern, ihren Man-    planung für die Besetzung des Vorstands vor und unter-
    daten und der Zusammensetzung der Aufsichtsratsaus-          breitet dem Aufsichtsrat mit vorbereitender Funktion Vor-
    schüsse finden Sie im Anhang zu diesem Bericht.              schläge:

    Der Aufsichtsrat weist mit Vertretern aus der kommunalen     a)	
                                                                    zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmit­
    Verwaltung, der Thüga AG als deutschlandweitem Ver-             gliedern sowie für den Inhalt der Geschäftsordnung des
    bundnetzwerk sowie Vertretern der Arbeitnehmer eine             Vorstands,
    hohe Vielfalt und breite Branchenkenntnis auf.
                                                                 b)	zu den Anstellungsbedingungen und dem Vergütungs-
    Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei           system der Vorstandsmitglieder.
    der Geschäftsführung. Er ist zuständig für die Bestellung
    der Mitglieder des Vorstands und den Widerruf der Bestel-    Das Präsidium tagt mindestens einmal im Jahr, im Übrigen
    lung. Die entsprechenden Beschlüsse erfordern eine           nach Bedarf.
    Mehrheit, die mindestens zwei Drittel der Stimmen seiner
    Mitglieder umfasst.                                          W I RT SCHAF T S -, F I NANZ - UND PR ÜF UNG S AUS S C H U S S
                                                                 Der Ausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und berät
    Der Aufsichtsrat tagt mindestens zweimal im Kalender-
    halbjahr. Er fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit ein-   a)	Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die
    facher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die          Hauptversammlung unterliegen (Kapital- und Satzungs-
    Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.                           änderungen, Unternehmensverträge u. Ä.),

    Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeit-    b)	Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements
    nah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die             und der Compliance, der Erteilung des Prüfungsauftrags
    Planung sowie die Risikolage des Unternehmens und                an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungs­
    stimmt mit dem Aufsichtsrat die Strategie und deren              schwerpunkten und der Honorarvereinbarung,
    Umsetzung ab. Ebenso legt er dem Aufsichtsrat die Jahres­
    abschlüsse der Mainova AG und des Mainova-Konzerns           c)	den nach § 90 Abs. 1 AktG zu erstattenden Bericht des
    unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers         Vorstands über die beabsichtigte Geschäftspolitik und
    zur Feststellung beziehungsweise Billigung vor. Geschäfte        andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung
    und Maßnahmen des Vorstands, die für die Entwicklung des         (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Erfolgs­
    Unternehmens von besonderer Bedeutung sind, bedürfen             planung),
    der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
                                                                 d)	
                                                                    nach der Satzung oder der Geschäftsordnung des
    Bei Bedarf kommt der Aufsichtsrat zu außerordentlichen          Vorstands zustimmungsbedürftige Maßnahmen des
    Tagungen zu besonderen Schwerpunktthemen mit strate-            Vorstands sowie
    gischer Bedeutung zusammen, um diese zusammen mit
    dem Vorstand zu beraten. Gegenstand außerordentlicher        e)	die ihm aufgrund gesetzlicher Vorgaben zugewiesenen
    Sitzungen kann auch die kurzfristige Beschlussfassung zu         Ange­legenheiten wie etwa die Überprüfung der Unabhän-
    zeitkritischen Maßnahmen sein.                                   gigkeit des Abschlussprüfers (insbesondere die Geneh-­
                                                                     migung der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen sowie
                                                                     die Durchführung des Auswahlverfahrens für den
                                                                     Abschluss­prüfer nach Art. 16 Abs. 2 VO (EU) Nr. 537 / 2014)

                     Mainova AG
Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
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                                                                                             Erklärung zur Unternehmensführung 2020

und gibt dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen, soweit       Unabhängigkeit des Aufsichtsrats von der Gesellschaft
der jeweilige Gegenstand der Beschlussfassung des Auf-        und vom Vorstand
sichtsrats unterliegt.                                        Nach Einschätzung des Unternehmens sind sämtliche
                                                              Anteilseignervertreter gemäß der Kriterien zur Beurteilung
Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf.   der Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter von der
                                                              Gesellschaft und vom Vorstand hinsichtlich der Empfeh-
P ER SO N A LA USSCHUSS                                       lung C.7 des „Deutschen Corporate Governance Kodex“
Der Personalausschuss besteht aus acht Mitgliedern und        (2020) unabhängig von der Gesellschaft und vom Vor-
berät                                                         stand. Bei dieser Einschätzung ist berücksichtigt worden,
                                                              dass Herr Uwe Becker dem Aufsichtsrat der Mainova AG
a)	die Personalplanung und die ihr zugrunde liegende Per-    seit nunmehr fast 14 Jahren angehört. Die Zugehörigkeits-
    sonalpolitik des Unternehmens,                            dauer zur Gesellschaft wertet das Unternehmen nicht als
                                                              Anzeichen fehlender Unabhängigkeit, sondern ist vielmehr
b)	den Bericht über die Personalentwicklung des Unter-       Ausdruck vertrauensvoller und erfolgreicher Arbeit, die
   nehmens (Personalbericht),                                 insbesondere in einem komplexen und von weitreichenden
                                                              Umbrüchen geprägten Geschäftsumfeld äußerst positive
c)	
   die Erteilung von handelsrechtlichen Vollmachten           Einflüsse für das Unternehmen mit sich bringt. Auch besteht
   (Handlungsvollmacht, Prokura).                             lediglich mit einem Vorstandsmitglied diese längere Zusam­
                                                              menarbeit und die Tatsachen zeigen, dass selbst diese
Der Ausschuss tagt zweimal jährlich, im Übrigen bei Bedarf.   persönliche Nähe keine negativen Auswirkungen auf die
                                                              Unabhängigkeit von der Gesellschaft hat.
VER M I T T LUNGSAUSSCHUSS
Der gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz zu bildende        Selbstbeurteilung
Vermittlungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Er        Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2020 keine Selbstbeurteilung
unterbreitet Personalvorschläge an den Aufsichtsrat,          durchgeführt. Die letzte Selbstbeurteilung fand im Jahr
wenn für die Bestellung oder Abberufung von Vorstands-        2018 statt, die vorletzte im Jahr 2015. Der Aufsichtsrat hat
mitgliedern eine Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde.    festgestellt, dass dieser Turnus zu kurz war, um wesentliche
Der Vermittlungs­ausschuss tagt nur bei Bedarf.               Veränderungen festzustellen. Auch hatten die beiden
                                                              Selbstbefragungen eine weitreichende Zufriedenheit des
Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den         Aufsichtsrats gezeigt. Vor diesem Hintergrund sowie
Gesamtaufsichtsrat über die Arbeitsergebnisse der Aus-        angesichts der Tatsache, dass der neu gewählte Auf-
schüsse.                                                      sichtsrat eine gewisse Einarbeitungszeit erhalten soll,
                                                              bevor er sinnvollerweise eine Selbstbeurteilung abgeben
Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt neben        kann, wurde im Jahr 2020 von der Durchführung einer
den Aufgaben und Zuständigkeiten das Prozedere der            solchen abgesehen.
Sitzungen und Beschlussfassungen.
                                                              Diversitätskonzept
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Auf-     Die Mainova AG soll gem. § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB ihr
gaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen           Diversitätskonzept für Vorstand und Aufsichtsrat vorlegen.
eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt den    Vor dem Hintergrund dieser Vorgabe hatte sich der Auf-
Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang, informiert      sichtsrat mit den verschiedenen Dimensionen der Vielfalt
ihn regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen und           beschäftigt und die bereits zur vorletzten Erklärung zur
stellt einschlägige Fachliteratur zur Verfügung.              Unter­nehmensführung durchgeführte Bewertung des Status
                                                              quo evaluiert:
Weitere Einzelheiten zu der konkreten Arbeit des Auf-
sichtsrats und seiner Ausschüsse können Sie dem Bericht
des Aufsichtsrats entnehmen.

                   Mainova AG
Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
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    A. AUFSICHTSRAT                                                 Sämtliche vorgenannten Gründe, also das Vorhandensein
    a) Frauenanteil Der Aufsichtsrat weist gegenwärtig einen        ausreichender Vielfalt beziehungsweise die fehlende Plau-
    Frauenanteil von 30 % auf und genügt damit den gesetz-          sibilität von Vorteilen gewisser Diversitätsaspekte, haben
    lichen Anforderungen an die Mainova AG als börsen-              den Aufsichtsrat zu dem Ergebnis kommen lassen, dass
    notierte und mitbestimmte Aktiengesellschaft. Vor diesem        von der Formulierung eines expliziten Diversitätskonzepts
    Hintergrund wird eine weitere Erhöhung des Frauenanteils        bis auf Weiteres Abstand genommen wird.
    explizit begrüßt, es wird aber davon abgesehen, diesbe-
    zügliche Vorgaben zu formulieren.                               B . V OR STAND
                                                                    Der Vorstand besteht im Berichtszeitraum aus einem
    b) Alter Die Spanne der Altersstruktur der Mitglieder des       weiblichen Mitglied und zwei männlichen Mitgliedern. Der
    Aufsichtsrats beträgt mehr als 30 Jahre, worin sich bereits     Aufsichtsrat hatte, seiner Pflicht aus § 111 Abs. 5 AktG
    eine breite Vielfalt dokumentiert. Eine feste Vorgabe im        folgend, für den Vorstand eine Zielvorgabe für den Anteil
    Hinblick auf die Altersstruktur wirkt aus Sicht des Auf-        an Frauen im Vorstand von 25 % gesetzt und hierzu eine
    sichtsrats in einem unverhältnismäßigen Maße limitierend,       Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt.
    nicht zuletzt auch im Hinblick auf die freie Wahl der Arbeit-   Angesichts der derzeitigen Vakanz im Vorstand hat der
    nehmervertreter durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.     Aufsichtsrat die Zielvorgabe von 25 % bis zum 31. Dezem-
                                                                    ber 2023 verlängert, um eine geschlechterneutrale und
    c) (Aus-)Bildung  Der Aufsichtsrat deckt sowohl auf der         diskriminierungsfreie Entscheidung zur Besetzung der
    Anteilseigner- als auch auf der Arbeitnehmerseite ein           vakanten Vorstandsposition vornehmen zu können.
    breites fachliches Spektrum ab. Die fachlichen Richtun-
    gen reichen von technischen und kaufmännischen Aus-             Im Hinblick auf den Vorstand hält der Aufsichtsrat an dem
    bildungen bis zu juristischen und kaufmännischen sowie          bereits in der Vergangenheit formulierten Primat der fach-
    weiteren geisteswissenschaftlichen Studienabschlüssen.          lichen Eignung fest. Sämtliche Aspekte der Diversität
    Der Status quo genügt damit den Anforderungen der               werden vom Aufsichtsrat uneingeschränkt positiv bewertet.
    Mainova AG als inte­     griertem Energieversorger und          Von der Formulierung konkreter Zielvorgaben in Form
    -dienstleister mehr als genug. Es wird derzeit kein Anlass      eines Diversitätskonzepts wird – mit Ausnahme im Hin-
    gesehen, entsprechende Zielvorgaben zu formulieren, die         blick auf die vorgenannte Beteiligung von Frauen – abge­
    lediglich den Status quo abbilden würden.                       sehen, da derartige Aspekte im Zweifel hinter der fachlichen
                                                                    Eignung zurückstehen sollen.
    d) Berufliche Erfahrungen Ebenso wie im Hinblick auf die
    Ausbildungen so herrscht auch betreffend die beruflichen        Festsetzung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
    Erfahrungen aus Sicht des Aufsichtsrats ausreichende            beziehungsweise Zielerreichung
    Vielfalt. Technische und kaufmännische Expertise, die im        Nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von
    Unter­nehmen selbst gewonnen wurde, ist ebenso ver­             Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffent-
    treten wie Tätigkeiten in der Politik, der Verwaltung und       lichen Dienst“ ist die Mainova AG verpflichtet, Zielgrößen
    anderen Unter­nehmen sowie selbstständige Aktivitäten.          für die beiden obersten Führungsebenen festzulegen.
    Auch hier wird daher von der Formulierung von Zielvor-
    gaben durch die Niederschrift des Status quo abgesehen.         Zur Förderung der Erhöhung des Frauenanteils in den beiden
                                                                    Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat dieser die
    Der Aufsichtsrat hat sich seinerzeit darüber hinaus mit         folgenden Zielgrößen festgelegt, die bis zum 31. Dezember
    weiteren Diversitätsaspekten wie insbesondere internatio-       2021 erreicht sein sollen:
    naler Kultur- und Berufserfahrung sowie internationaler
    Ausbildung beschäftigt. Der Aufsichtsrat hält hierbei an der    • 1. Führungsebene (Bereichsleitung): 15 %
    bereits seit Jahren in der Entsprechenserklärung geäu-          • 2. Führungsebene (Stabsstellen- und Abteilungsleitung):
    ßerten Einschätzung fest, dass solche Aspekte durch­aus           30 %
    bereichernd wirken können, es aber nicht ersichtlich ist,
    dass diese für die Mainova als fast ausschließlich national
    tätigem kommunalen Unternehmen mit einem kommunalen
    Großaktionär nachweisliche Vorteile brächten, die die ent-
    sprechende Limitierung bei der freien Auswahl fachlich
    geeigneter Kandidaten überwiegen würden.

                       Mainova AG
Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
5
                                                                                                  Erklärung zur Unternehmensführung 2020

Der Frauenanteil für die erste Führungsebene bei der          den Umgang mit den moralischen, wirtschaftlichen und
Mainova AG betrug zum Ende des abgelaufenen                   juristischen Herausforderungen des Berufsalltags. Leitlinie
Geschäftsjahres 15 % und hat sich im Vergleich zum vor-       sind unsere Grundwerte Rechtschaffenheit, Eigenverant-
herigen Stichtag erhöht, sodass die gesetzte Zielgröße        wortung, Aufrichtigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität,
erreicht werden konnte. Die Frauenquote für die zweite        Fairness sowie Respekt gegenüber den Mitmenschen und
Führungsebene lag zum 31. Dezember 2020 bei 26 % und ist      der Umwelt. Von daher verpflichtet der Verhaltenskodex
damit im Vergleich zur letzten Betrachtung leicht gesunken,   insbesondere zu gesetzes- und regelkonformem Verhalten,
was bei einem Frauenanteil von 24 % im Gesamtunter-           zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegen-
nehmen jedoch weiterhin als positiv zu werten ist.            heiten, zu partei­politischer Neutralität, zur Förderung des
                                                              Gemeinwohls, zum Schutz der Umwelt, zur Achtung der
Diesen Anteil langfristig zu erhöhen ist für Unternehmen      Würde und Persönlichkeit eines jeden Mitarbeiters sowie
mit technischer Ausprägung naturgemäß herausfordernder,       zu Transparenz.
denn immer noch ist der Frauenanteil bei Bewerbungen
für technische Berufe bereits bei Nachwuchsstellen ver-       Der Verhaltenskodex kann im Internet unter https: // www.
gleichsweise niedrig. Deswegen setzt Mainova auf eine         mainova.de / verhaltenskodex eingesehen werden.
frühzeitige Information über die Attraktivität technischer
Berufe und die vielfältigen Aufgaben in der Energiewelt.      COMPL I ANCE
Dazu zählen unter anderem Aktionstage wie der „Girls’         Unser Compliance-System schafft die organisatorischen
Day“, die Förderung von Schülerpraktika und eine per-         Voraussetzungen dafür, dass das jeweils geltende Recht
sönliche Beratung von Schülerinnen und Schülern in den        sowie unsere internen Regelungen und Richtlinien konzern­
Fokusschulen der Mainova. Die Teilnahme an auf Frauen         weit bekannt sind und ihre Einhaltung sichergestellt wird.
ausgerichtete Personalmessen und die kontinuierliche          Klar strukturierte Audit- und Meldesysteme gewährleisten
Überprüfung des Rekrutierungsprozesses hinsichtlich des       eine rechtzeitige Entdeckung potenzieller Verstöße und
Ziels einer adäquaten Anwerbung von Frauen und einem          die notwendige Vertraulichkeit von Hinweisen. Das Com-
chancen­gerechten Rekrutierungsverfahren schließen sich       pliance-Management gehört zur Stabsstelle Recht und
für die Besetzung von Fach- und Führungspositionen an.        Compliance-Management. Die Leitung dieser Stabsstelle
                                                              hat die Funktion des Chief Compliance Officers und ist
Im Unternehmen selbst werden auf Frauen ausgerichtete         organisatorisch direkt unter dem Vorstand angesiedelt.
Seminare, gezielte Coachings oder ein firmenübergrei-
fendes Mentoring zur Unterstützung von Frauen in Führung      Details zu unserem Compliance-Management-System
angeboten.                                                    und dessen Grundzüge können unserer nichtfinanziellen
                                                              Erklärung (CSR -Bericht) entnommen werden, die wir als
Daneben bietet Mainova weiterhin Angebote, um Beruf           eigenes Kapitel im Geschäftsbericht veröffentlichen.
und Familie besser zu vereinbaren, und unterstützt die
grundsätzliche Sensibilisierung der Führungskräfte bezüg-     ANG E ME SS E NE S R I SI K OMANAG E ME NT
lich einer geschlechterneutralen beziehungsweise gleich-      Unternehmerisches Handeln in einem von teils volatilen
berechtigten Personalauswahl.                                 recht­lichen und regulatorischen Rahmenbedingungen
                                                              geprägten Umfeld kann nicht immer risikofrei gestaltet
Relevante Unternehmensführungspraktiken                       werden. Die Mainova AG agiert als vollintegrierter Energie-
Die geschäftlichen Aktivitäten der Mainova AG unterliegen     dienstleister in einem solchen Umfeld und hat diese Risiko­
vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Ver­     situation besonders zu beachten.
haltens­standards.
                                                              Das Unternehmen bedient sich eines elektronischen
VER H ALT E NSKODEX                                           Systems zur Benennung und Zuweisung von Risiken. Die
Der gute Ruf und die Reputation als leistungsfähiges          identifizierten und im System erfassten und bewerteten
Dienstleistungsunternehmen sowie verlässlicher und seriöser   Risiken werden nicht zuletzt regelmäßig an den Prüfungs-
Energie- und Wasserversorger sind entscheidende Vor-          ausschuss sowie den Aufsichtsrat berichtet.
aussetzungen im Wettbewerb. Um ein einheitliches und
vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten,
statuiert der Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und
Mit­arbeiter des Mainova-Konzerns verbindliche Regeln für

                  Mainova AG
Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
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    Ein taugliches Risikomanagement dient der Beherrschung          T R ANS PAR E NZ UND WAHR UNG DE R AK T I ONÄR S I N TER E S S E N
    von Risiken und ist Ausdruck des Prinzips des nachhaltigen        Unser Ziel ist es, unsere Aktionäre durch regelmäßige,
    Wirtschaftens. Unsere Investitionsentscheidungen werden           offene und aktuelle Kommunikation gleichzeitig und
    grundsätzlich daran gemessen, ob das dabei einzugehende           gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu
    Risiko in angemessenem Verhältnis zu den erwarteten               informieren. Alle wesentlichen Informationen, wie zum
    Vorteilen steht.                                                  Beispiel Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen
                                                                      sowie sämt­  liche Finanzberichte veröffentlichen wir im
    N AC HHA LTIGES HANDELN                                           Internet. Darüber hinaus stehen dort auch sämtliche
    Nachhaltiges Handeln ist für die Mainova AG eine maß-            ­Dokumente und Informationen zu unserer Hauptversamm-
    gebliche Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche          lung zur Verfügung. Über unsere aktive Investor-Relations-
    Unternehmensführung, die insbesondere soziale und öko-            Tätigkeit stehen wir in enger Verbindung mit unseren
    logische Verantwortung für gegenwärtige und zukünftige          ­Aktionären.
    Generationen umfasst.
                                                                    AK T I E NB E SI T Z V ON V OR STAND UND AUF S I CHT SR AT
    Vorstand und Aufsichtsrat sind sich bewusst, dass der           Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmit-
    Mainova AG als Energieversorgungsunternehmen eine               glieder an Aktien der Mainova AG betrug am Ende des
    besondere Verantwortung im Hinblick auf die Bewahrung           Geschäftsjahres 2020 weniger als 1 % der von der Gesell-
    unserer Umwelt zukommt. Wir arbeiten gerne daran mit,           schaft ausgegebenen Aktien. Die Vorstands- und Auf-
    die Energieversorgung in Deutschland sowohl umwelt­             sichtsratsmitglieder haben keine Geschäfte mit Mainova-
    schonend als auch zukunftssicher neu zu gestalten.              Aktien i. S. d. § 26 Abs. 2 WpHG getätigt.

    Für die Mainova AG besitzt nachhaltiges Handeln aber            R E CHNUNG SL E G UNG UND AB S CHL USS PR ÜF UNG
    noch weitere Dimensionen jenseits des Umweltschutzes:           Die Mainova AG erstellt den Jahresabschluss nach den
    So ist etwa auch der wirtschaftliche Erfolg von besonderer      Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB ) und des
    Bedeutung, um als starker Partner bei der Verwirklichung        Aktiengesetzes (AktG). Der Konzernabschluss wird nach
    gesellschaftlicher Ziele mitzuarbeiten. Effizienz, Zielfokus-   den Grundsätzen der International Financial Reporting
    sierung und Rechtstreue sind wichtige Grundpfeiler, auf         Standards (IFRS ), wie sie in der EU anzuwenden sind, und
    denen der unternehmerische Erfolg der Mainova AG beruht.        den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden handels­
    Ein mindestens ebenso wichtiger Faktor besteht außer-           ­rechtlichen Vorschriften aufgestellt.
    dem in der Gewinnung und Sicherung einer qualifizierten
    und motivierten Belegschaft. So können sich unsere Mit-         Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
    arbeiter und Geschäftspartner darauf verlassen, dass            Kon­zern­
                                                                            abschluss 2020 wurde die Pricewaterhouse­
    Fairness und Verlässlichkeit bei der Mainova AG gelebte         Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
    Werte sind.                                                     am Main, von der Hauptversammlung gewählt.

    Die weiter steigende Bedeutung nachhaltigen Handelns
    für die Mainova AG findet auch darin ihren Niederschlag,
    dass das Thema in den Rang eines strategischen Ziels
    gehoben wurde und somit umso mehr bei sämtlichen
    Handlungen aller Verbund- und Konzernunternehmen
    besondere Berücksichtigung finden soll.

    Detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeit im Mainova-
    Verbund finden Sie im Internet unter www.mainova-nach-
    haltigkeit.de.

                      Mainova AG
Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
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                                                                                               Erklärung zur Unternehmensführung 2020

„Deutscher Corporate Governance Kodex“                          „DEUTSCHER CORPORATE
UM SET ZUN G DER EM PFE HL UNGE N                               GOVERNANCE KODEX“-ERKLÄRUNG
DE S „DE UTSC HE R C OR POR AT E G OVER NA NC E K O DE X“
                                                                GEMÄSS § 161 AKTG
Mindestens einmal jährlich erörtern wir die in der Mainova
AG gelebte Corporate Governance. Zuletzt geschah dies           Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova Aktiengesell-
in der Aufsichtsratssitzung am 9. Dezember 2020.                schaft, Frankfurt am Main, erklären hiermit gemäß § 161
                                                                AktG, dass seit der Abgabe der letzten Entsprechens-
ENT SP R ECHENSERKLÄ RUNG                                       erklärung vom 28. November 2019 bis zur Veröffentlichung
Die Mainova AG erfüllt einen Großteil der Empfehlungen          der neuen Fassung des „Deutscher Corporate Governance
des „Deutschen Corporate Governance Kodex“. Die Befol-          Kodex“ (DCGK ) im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
gung sämtlicher Empfehlungen ist für ein kommunales             am 20. März 2020 den Empfehlungen der „Regierungs-
Unternehmen mit einem Großaktionär nicht interessen-            kommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in
gerecht.                                                        der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil
                                                                des Bundesanzeigers am 24. April 2017 mit Berichtigung
Die nach § 161 AktG zu veröffentlichende jährliche Erklä-       vom 19. Mai 2017 bekannt gemachten Fassung vom
rung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungs-             7. Februar 2017 („DCGK 2017“) mit folgenden Abwei-
kommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“               chungen entsprochen wurde:
wurde am 9. Dezember 2020 abgegeben und ist seit dem
14. Dezember 2020 im Internet unter https: // www.mainova.      Keine Vereinbarung eines Selbstbehalts in der D&O-
de / entsprechens­erklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich.   Versicherung für Mitglieder des Aufsichtsrats (Abschnitt
                                                                3.8 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 DCGK 2017)
Sie lautet wie folgt:                                           Die D&O-Versicherungen für die Aufsichtsratsmitglieder
                                                                der Mainova AG sehen derzeit keinen Selbstbehalt vor.
                                                                Die Mainova AG ist nicht der Auffassung, dass durch die
                                                                Vereinbarung eines solchen Selbstbehalts die Leistungs-
                                                                bereitschaft, die Motivation, die Loyalität und das Verant-
                                                                wortungsbewusstsein ihrer Aufsichtsratsmitglieder zusätz-
                                                                lich gefördert werden.

                                                                Beschränkt vertikaler Vergleich der Vorstandsvergütung,
                                                                keine Festlegung von betragsmäßigen Höchstgrenzen
                                                                und des Versorgungsniveaus (Abschnitt 4.2.2 Abs. 2 S. 3,
                                                                4.2.3 Abs. 2 S. 5 und Abs. 3 DCGK 2017)
                                                                Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Angemessenheit
                                                                der Höhe der fixen Vergütung des Vorstands und bezieht
                                                                in diesem Zusammenhang auch die variablen Elemente in
                                                                seine Beurteilung mit ein. Dabei nimmt er einen horizontalen
                                                                sowie einen vertikalen Vergleich vor. Aufgrund der damit
                                                                verbundenen Unsicherheiten in Bezug auf Auslegungs­
                                                                fragen wird im Hinblick auf den Vertikalabgleich vorsorg-
                                                                lich eine Abweichung erklärt.

                    Mainova AG
Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
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    Die Grundgehälter der Vorstandsmitglieder und die kurz-         Keine Bildung eines Nominierungsausschusses
    fristige variable Vergütung, welche sich nach der Höhe          durch den Aufsichtsrat (Abschnitt 5.3.3 DCGK 2017)
    des Ergebnisses des Mainova-Konzerns richtet, weisen            Nach den bisherigen Erfahrungen erachtet der Aufsichts-
    keine betragsmäßigen Höchstgrenzen auf. Die langfristige        rat der Mainova AG die Bildung eines Nominierungsaus-
    variable Vergütung ist aufgrund ihrer Systematik faktisch       schusses nicht für erforderlich, um geeignete Kandidaten
    gedeckelt, allerdings nicht bei definierten Beträgen, sondern   vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Wahlvorschläge
    bei bestimmten Erfüllungsgraden oberhalb der Zielvorgaben       des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll dem
    von 100 %. Das Absehen von der Festlegung von Höchst-           gesamten Aufsichtsrat obliegen.
    grenzen erfolgt vor dem Hintergrund, dass regelmäßige
    Prüfungen der Vergütungshöhe auf ihre Angemessenheit            Keine Benennung konkreter Ziele zur Zusammen­
    erfolgen. Der Aufsichtsrat verfolgt zudem die europäische       setzung des Aufsichtsrats (Abschnitt 5.4.1 Abs. 2 und 4
    und nationale Gesetzgebung zu diesem Thema.                     sowie 5.4.2 DCGK 2017)
                                                                    Der Aufsichtsrat hält eine konkrete Festsetzung der Ziele
    Bei Versorgungszusagen wird von der Festlegung des              für seine Zusammensetzung und die Erarbeitung eines
    Versorgungsniveaus abgesehen. Eine solche Festlegung            Kompetenzprofils nicht für sachgerecht.
    erachtet der Aufsichtsrat in Anbetracht der nicht vorher-
    sehbaren Dauer der Unternehmenszugehörigkeit der Vor-           Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats orientiert sich
    standsmitglieder und vor dem Hintergrund des entstehenden       daran, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ord-
    Kalkulationsaufwands für nicht sinnvoll. Darüber hinaus ist     nungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforder­
    das Versorgungssystem für neue Vorstandsmitglieder von          lichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen
    einer Leistungszusage auf eine beitragsorientierte Zusage       verfügen. Bei Wahlvorschlägen steht die persönliche
    umgestellt worden, womit zumindest für ab 2018 bestellte        Kompetenz möglicher Kandidaten unter besonderer Berück-
    Vorstandsmitglieder eine Festlegung des Versorgungs­            sichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen
    niveaus hinfällig ist.                                          im Vordergrund. Die Festlegung auf konkrete Ziele der
                                                                    Zusammensetzung sowie die Erarbeitung eines Kompetenz-
    Keine Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands                profils für das Gesamtgremium würden die Auswahl geeig-
    (Abschnitt 5.1.2 Abs. 2 S. 3 DCGK 2017)                         neter Kandidaten zu sehr einschränken und könnte poten-
    Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands werden für die       ziell geeignete Kandidaten von vornherein ausschließen.
    Mainova AG aufgrund der notwendigen Flexibilität in einem
    besondere Fachkenntnisse erfordernden Markt als nicht           Der Aufsichtsrat ist aus geeigneten Mitgliedern zusammen­
    den Unternehmensinteressen gerecht werdend erachtet.            gesetzt, die hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikationen,
                                                                    ihrer Erfahrungen und ihres Alters ein breites Spektrum
    Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungs­                   abbilden. Konkrete Ziele im Hinblick auf einen festen Anteil
    ausschusses (Abschnitt 5.3.2 Abs. 3 S. 3 DCGK 2017)              von ausländischen oder international besonders erfahre-
    Im Hinblick auf die ungeklärten Voraussetzungen des              nen Mitgliedern sind für die Mainova AG als hauptsächlich
    Begriffs der Unabhängigkeit wird vorsorglich erklärt, dass      national tätiges Unternehmen nicht sinnvoll. Eine Vorgabe
    der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Uwe Becker,       zur Vermeidung von potenziellen Interessenkonflikten wäre
    Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am          aufgrund der besonderen Aktionärsstruktur der Mainova AG
    Main ist, die 100 % der Anteile der Stadtwerke Frankfurt        mit einem kommunalen Großaktionär nur eingeschränkt
    am Main Holding GmbH hält, die wiederum rund 75,2 %              umsetzbar. Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder
    der Aktien an der Mainova AG hält. Dies wird für unbe-          wäre angesichts der besonderen Anforderungen an die
    denklich gehalten, da es in der Vergangenheit nicht zu           Fachkenntnisse eine nicht mit dem Unternehmensinteresse
    Interessenskonflikten gekommen ist, die die Mitwirkung          zu vereinbarende Einschränkung der Rechte der wahl-
    des Vorsitzenden an Beratungen oder Beschlüssen verhin-         berechtigten Aktionäre und Arbeitnehmer. Insoweit ist
    dert haben. Derartige Interessenskonflikte werden auch          auch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum
    für die Zukunft nicht erwartet.                                 Aufsichtsrat kein sachgerechtes Kriterium für die Suche
                                                                    ­beziehungsweise den Ausschluss von Mitgliedern des Auf-
                                                                     sichtsrats. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG
                                                                     weisen aktuell eine durchschnittliche Zugehörigkeitsdauer
                                                                     von unter sechseinhalb Jahren und damit nur etwas mehr
                                                                     als eine Amtsperiode auf. Eine pauschale Regelgrenze für

                      Mainova AG
Erklärung zur Unternehmensführung - Mainova AG
9
                                                                                                Erklärung zur Unternehmensführung 2020

die Zugehörigkeitsdauer würde die Nutzung der Expertise          Keine Beschränkung der Mitglieder des Aufsichtsrats
erfahrener Mitglieder und die nicht von vornherein unsach­       hinsichtlich Tätigkeiten bei wesentlichen Mitbewerbern
gerechte persönliche Kontinuität in der Besetzung des            (Abschnitt 5.4.2 S. 4 DCGK 2017)
Aufsichtsrats ausschließen.                                      Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Mainova AG üben
                                                                 Organfunktionen bei Unternehmen aus, die je nach Betrach-
Eine formalisierte Zielvorgabe für die Anzahl unabhängiger       tungsweise als Wettbewerber der Mainova AG beurteilt
Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Abschnitt 5.4.2 des         werden könnten. Ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der
Kodex würde das Auswahlermessen hinsichtlich der Qua-            Mainova AG ist jedoch aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung
lifikation des Kandidaten pauschal in einer nicht im Inter-      und hohen fachlichen Qualifizierung im Unternehmens­
esse des Unternehmens gerecht werdenden Weise ein-               interesse überaus wichtig. Nach Auffassung von Vorstand
schränken. Im Übrigen sieht es der Aufsichtsrat als              und Aufsichtsrat begründen die ausgeübten Organfunktionen
entscheidend an, bei seiner Arbeit stets dafür Sorge zu          keinen Interessenskonflikt zum Nachteil des Unternehmens,
tragen, dass die Unabhängigkeit seiner Mitglieder von der        der die erforderliche Unabhängigkeit für die Erfüllung der
Gesellschaft und vom Vorstand sowie die effektive Über-          Kontroll- und Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats
wachung und Beratung des Vorstands gewährleistet ist.            beeinträchtigen würde.

Derzeit weist der Aufsichtsrat sechs weibliche Mitglieder        Keine Beschränkung der Mitglieder des Vorstands
auf, womit der gesetzlichen Vorgabe eines Anteils von            hinsichtlich Mandaten in Aufsichtsgremien und
mindestens 30 % Frauen und Männern genügt wird.                  Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (Abschnitt 5.4.5
                                                                 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 DCGK 2017)
Da entsprechende Ziele nicht festgelegt werden, kann             Aufgrund der besonderen Erfordernisse der Geschäfts-
auch den hierauf basierenden Empfehlungen gemäß                  tätigkeit kommunaler Energieversorger und der damit not-
Abschnitt 5.4.1 Abs. 4 nicht gefolgt werden, insbesondere        wendigerweise verbundenen Branchenkenntnis entspricht
entfällt eine eigene Darstellung im Corporate-Governance-        es nicht dem Unternehmensinteresse, die Sitze der Vor-
Bericht.                                                         standsmitglieder in Aufsichtsräten konzernexterner börsen­
                                                                 notierter Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von
Veröffentlichung und jährliche Aktualisierung der                konzernexternen Gesellschaften mit vergleichbaren Anfor-
Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder auf der Unter-           derungen auf drei zu limitieren. Zur Wahrung der erforder-
nehmenswebsite (Abschnitt 5.4.1 Abs. 5 S. 2 Hs. 2                lichen Flexibilität und zur Überwachung der zeitlichen
DCGK 2017)                                                       Belastung durch die Wahrnehmung der Mandate hat die
Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf             Mainova AG daher die Übernahme von Nebentätigkeiten
unserer Unternehmenswebsite (abrufbar unter: https: //           durch die Vorstandsmitglieder, insbesondere von Auf-
www.mainova.de / de / ihre-mainova / ueber-uns / profil / auf-   sichtsratsmandaten in konzernexternen Unternehmen,
sichtsrat) veröffentlicht und werden jährlich auf Aktualität     nicht von der Anzahl der Mandate, sondern von der Zustim-
überprüft. Die Veröffentlichung der Lebensläufe der Auf-         mung des Aufsichtsrats abhängig gemacht.
sichtsratsmitglieder erfolgte in der zweiten Jahreshälfte
2020, sodass für den Zeitraum davor eine entsprechende           Die Unterstützung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Abweichung erklärt wird.                                         für Aufsichtsratsmitglieder erfolgt im gesetzlich zulässigen
                                                                 Umfang.

                  Mainova AG
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     Konzept zur Information der Aktionäre außerhalb
     der regelmäßigen Berichterstattung (Abschnitt 7.1.1
     S. 2 DCGK 2017)
     Nach derzeitigem Ermessen sieht die Gesellschaft von der
     Formulierung eines expliziten Konzepts zur Information
     der Aktionäre außerhalb der regelmäßigen Berichterstat-
     tung ab. Der hierfür erforderliche Aufwand für die Publikation
     steht in keinem ausreichenden Verhältnis zum Informations­
     gewinn für die Aktionäre. Die Ergebnisse der Mainova AG
     haben sich in der Vergangenheit durch eine hohe Konstanz
     ausgezeichnet. Dies, verbunden mit der für die Aktionäre
     verlässlichen fixen Höhe der Ausgleichszahlung (unab-
     hängig vom Jahresergebnis), lässt das Informations­
     interesse der Aktionäre derzeit hinter dem entstehenden
     Aufwand zurücktreten. Die Mainova AG informiert die
     Öffentlichkeit darüber hinaus über sämtliche Informations­
     kanäle über aktuelle Ereignisse im Zusammenhang mit der
     Gesellschaft.

     Keine öffentliche Zugänglichmachung des Konzern­
     abschlusses und des Konzernlageberichts binnen
     90 Tagen nach Geschäftsjahresende und der verpflich-
     tenden unterjährigen Finanzinformationen binnen
     45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Abschnitt
     7.1.2 S. 3 DCGK 2017)
     Die sachbedingten besonderen Schwierigkeiten der Erstel-
     lung des Konzernabschlusses und der verpflichtenden
     unterjährigen Finanzinformationen erfordern eine eingehen-
     de Zusammenstellung und Prüfung des Zahlenmaterials,
     die in den kurzen Fristen von 90 Tagen nach Geschäfts-
     jahresende beziehungsweise 45 Tagen nach Ende des
     Berichtszeitraums nicht in der gebotenen Gründlichkeit
     durchgeführt werden können.

     Frankfurt am Main, im März 2021

                       Mainova AG
11
                                                                                                                                          Erklärung zur Unternehmensführung 2020

Organe der Gesellschaft
(Stand 31. Dezember 2020)

AUFSICHTSRAT

Aufsichtsrat

                                                                                                                          Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
                                                  Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                         Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

               Peter Feldmann                     • A BG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und                 • Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH,
               Oberbürgermeister der                 Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung,       Frankfurt am Main (V)
               Stadt Frankfurt am Main               Frankfurt am Main (K) (V)                               • Dom Römer GmbH, Frankfurt am Main (V) (bis 21. Mai 2020)
                                                  • Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide,        • FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region,
               Wohnort: Frankfurt am Main            Frankfurt am Main (K)                                    Frankfurt am Main (V)
               Vorsitzender des Aufsichtsrats     • Messe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (K) (V)          • Gas-Union GmbH, Frankfurt am Main (bis 30. September 2020)
                                                  • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH,              • K EG Konversions-Grundstücksentwicklungs­gesellschaft mbH,
                                                     Frankfurt am Main (K) (V)                                Frankfurt am Main (V) (bis 15. April 2020)
                                                  • Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München (V)               • Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungs-
                                                                                                              gesellschaft mbH, Frankfurt am Main (stv V)
                                                                                                             • Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV ), Hofheim / Taunus (V)
                                                                                                             • Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH,
                                                                                                              Frankfurt am Main (V)
                                                                                                             • Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main,
                                                                                                              Frankfurt am Main (V)

               Peter Arnold                       • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH,              • Energieversorgung Main-Spessart Gesellschaft mit
               Freigestellter Vorsitzender des        Frankfurt am Main (bis 24. April 2020)                  beschränkter Haftung, Aschaffenburg
               Betriebsrats der Mainova AG ,                                                                 • Gasversorgung Main-Kinzig GmbH, Gelnhausen
               Frankfurt am Main                                                                             • Hanau Netz GmbH, Hanau
                                                                                                             • Oberhessische Gasversorgung Gesellschaft mit
               Wohnort: Frankfurt am Main                                                                     beschränkter Haftung, Friedberg
               1. stellv. Vorsitzender                                                                       • Stadtwerke Hanau Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
               des Aufsichtsrats bis 30. April                                                                Hanau
               2020

               Ralf-Rüdiger Stamm                 • Oberhessische Versorgungs- und                          • keine
               Landesfachbereichsleiter a. D.        Verkehrsgesellschaft mbH, Friedberg
               ver.di Hessen, Frankfurt am        • Oberhessische Versorgungsbetriebe AG , Friedberg
               Main                               • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH,
                                                     Frankfurt am Main
               Wohnort: Friedberg
               1. stellv. Vorsitzender des
               Aufsichtsrats seit 25. Juni 2020

               Dr. Matthias Cord                  • enercity Aktiengesellschaft, Hannover                    • EKO2 GmbH, Koblenz (stv V)
               Stellv. Vorsitzender des           • Energieversorgung Mittelrhein AG , Koblenz (stv V)       • Gasversorgung Westerwald GmbH, Höhr-Grenzhausen
               Vorstands der Thüga Aktien-        • Stadtwerke Würzburg Aktiengesellschaft, Würzburg         • Halberstadtwerke GmbH, Halberstadt (stv V)
               gesellschaft, München              • Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel              • Heizkraftwerk Würzburg GmbH, Würzburg
                                                                                                             • RhönEnergie Fulda GmbH, Fulda (stv V)
               Wohnort: München                                                                              • Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Jena
               2. stellv. Vorsitzender                                                                       • Stadtwerke Jena GmbH, Jena
               des Aufsichtsrats                                                                             • Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Neuss
                                                                                                             • Städtische Werke Energie + Wärme GmbH, Kassel
                                                                                                             • Städtische Werke Netz + Service GmbH, Kassel

                                         Mainova AG
12

     Aufsichtsrat

                                                                                                                             Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
                                                     Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                         Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

                    Gabriele Aplenz                  • enercity Aktiengesellschaft, Hannover                    • EKO2 GmbH, Koblenz
                    Prokuristin und Leiterin         • Energieversorgung Mittelrhein AG , Koblenz               • Energie Südbayern GmbH, München
                    der Hauptabteilung Gesell-       • EWR Aktiengesellschaft, Worms                            • Energieversorgung Sylt GmbH, Westerland / Sylt
                    schaftsrecht und Gremien         • N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg                     • Stadtwerke Heide GmbH, Heide (stv V)
                    der Thüga Aktiengesellschaft,
                    München
                    Wohnort: München

                    Dr. Jörg Becker                  • keine                                                    • Hessenwasser Verwaltungs-GmbH, Groß-Gerau
                    Bereichsleiter der Mainova                                                                   (seit 1. Dezember 2020)
                    AG , Frankfurt am Main
                    Wohnort: Darmstadt

                    Thomas R. Becker                 • keine                                                    • keine
                    Senior Controller,
                    Mitglied des Betriebsrats
                    der Mainova AG ,
                    Frankfurt am Main
                    Wohnort: Altenstadt (Hessen)
                    seit 1. Mai 2020

                    Uwe Becker                       • Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide,        • Betriebskommission Kommunale Kinder-, Jugend- und
                    Bürgermeister und Stadt­            Frankfurt am Main (K)                                    Familienhilfe Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
                    kämmerer der Stadt Frankfurt     • Messe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (K)              • Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt
                    am Main                          • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH,               am Main, Frankfurt am Main (stv V)
                                                        Frankfurt am Main (K)                                   • Betriebskommission Hafen- und Marktbetriebe der Stadt
                    Wohnort: Frankfurt am Main       • Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt                Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
                                                        am Main mbH, Frankfurt am Main (K)                      • Betriebskommission der Kita Frankfurt, Frankfurt am Main
                                                     • Süwag Energie AG , Frankfurt am Main (K)                 • Betriebskommission der Städtischen Kliniken Frankfurt am
                                                                                                                 Main-Höchst, Frankfurt am Main (stv V)
                                                                                                                • Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main,
                                                                                                                 Frankfurt am Main
                                                                                                                • Dom Römer GmbH, Frankfurt am Main (stv V)
                                                                                                                • Gas-Union GmbH, Frankfurt am Main (bis 30. September 2020)
                                                                                                                • Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH,
                                                                                                                 Frankfurt am Main
                                                                                                                • Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH,
                                                                                                                 Frankfurt am Main
                                                                                                                • RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main
                                                                                                                • RTW Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
                                                                                                                • Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für
                                                                                                                 Projektentwicklungen mbH, Frankfurt am Main
                                                                                                                • Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main,
                                                                                                                 Frankfurt am Main
                                                                                                                • Nassauische Sparkasse (Mitglied im Verwaltungsrat), Wiesbaden

                    Prof. Dr. Daniela Birkenfeld     • A BG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau-                     • E GM Entwicklungsgesellschaft Metropolregion
                    Stadträtin der Stadt Frankfurt      und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter            Rhein-Main mbH, Wiesbaden
                    am Main                             Haftung, Frankfurt am Main (K)                          • K EG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH,
                                                     • Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft,                   Frankfurt am Main
                    Wohnort: Frankfurt am Main          Frankfurt am Main (K)                                   • Betriebskommission der Kita Frankfurt, Frankfurt am Main
                                                                                                                • Betriebskommission Kommunale Kinder-, Jugend-
                                                                                                                 und Familienhilfe Frankfurt am Main, Frankfurt am Main (V)
                                                                                                                • Praunheimer Werkstätten Gemeinnützige Gesellschaft
                                                                                                                 mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)
                                                                                                                • WOHNHEIM GmbH, Frankfurt am Main (V)

                                           Mainova AG
13
                                                                                                                                         Erklärung zur Unternehmensführung 2020

Aufsichtsrat

                                                                                                                         Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
                                                 Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                         Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

               Nicole Brunner                   • keine                                                     • keine
               Senior Controllerin,
               Mitglied des Betriebsrats der
               Mainova AG , Frankfurt am
               Main
               Wohnort: Villmar

               Thomas Dumke                     • keine                                                     • keine
               Freigestelltes Mitglied des
               Betriebsrats der Mainova AG ,
               Frankfurt am Main
               Wohnort: Gelnhausen

               Markus Frank                     • Messe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (K)               • AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt
               Stadtrat der Stadt Frankfurt                                                                  Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (stv V)
               am Main                                                                                      • Bäderbau Frankfurt GmbH & Co. KG , Frankfurt am Main (V)
                                                                                                            • BäderBetriebe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (V)
               Wohnort: Frankfurt am Main                                                                   • Betriebskommission Hafen- und Marktbetriebe der Stadt
                                                                                                             Frankfurt am Main, Frankfurt am Main (V)
                                                                                                            • Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum –
                                                                                                             Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG , Frankfurt am Main (V)
                                                                                                            • F IZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH,
                                                                                                               Frankfurt am Main ([stv V] bis 15. Oktober 2020,
                                                                                                               seit 16. Oktober 2020 [ V])
                                                                                                            • FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region,
                                                                                                              Frankfurt am Main
                                                                                                            • Frischezentrum Frankfurt am Main – Großmarkt GmbH,
                                                                                                               Frankfurt am Main
                                                                                                            • H FM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mit
                                                                                                               beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)
                                                                                                            • House of Logistics & Mobility (HOLM ) GmbH, Frankfurt am Main
                                                                                                            • Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für
                                                                                                               Projektentwicklungen mbH, Frankfurt am Main (V)
                                                                                                            • Tourismus- und Congress GmbH, Frankfurt am Main
                                                                                                            • traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH,
                                                                                                               Frankfurt am Main
                                                                                                            • Wirtschaftsförderung Frankfurt – Frankfurt Economic
                                                                                                               Development – GmbH, Frankfurt am Main (V)

               René Gehringer                   • keine                                                     • keine
               IT -Anwendungsberater,
               freigestelltes Mitglied des
               Betriebsrats der Mainova AG ,
               Frankfurt am Main
               Wohnort: Oberursel

               Uwe Hartmann                     • keine                                                     • keine
               Asset-Management, Vertrieb
               Wärme und Contracting,
               Mainova AG , Frankfurt am
               Main
               Wohnort: Nidderau

                                        Mainova AG
14

     Aufsichtsrat

                                                                                                                              Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
                                                      Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                         Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

                    Rosemarie Heilig                 • keine                                                     • AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt Gesellschaft
                    Stadträtin der Stadt Frankfurt                                                                mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)
                    am Main                                                                                      • Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main,
                                                                                                                   Frankfurt am Main
                    Wohnort: Frankfurt am Main                                                                   • E GM Entwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Main mbH,
                                                                                                                    Wiesbaden
                                                                                                                 • F ES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH,
                                                                                                                    Frankfurt am Main (V)
                                                                                                                 • G WR – gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung
                                                                                                                    und Recycling mbH, Frankfurt am Main
                                                                                                                 • Regionalpark Ballungsraum RheinMain
                                                                                                                    Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
                                                                                                                    Flörsheim am Main
                                                                                                                 • Regionalpark Rhein-Main Süd-West Gesellschaft mit
                                                                                                                    beschränkter Haftung, Frankfurt am Main
                                                                                                                 • Regionalpark Rhein-Main Taunushang Gesellschaft mit
                                                                                                                    beschränkter Haftung, Bad Homburg v. d. Höhe
                                                                                                                 • RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main (stv V)
                                                                                                                 • S FG – Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH,
                                                                                                                   Frankfurt am Main
                                                                                                                 • Gemeinnützige Umwelthaus GmbH, Wiesbaden
                                                                                                                 • Wirtschaftsförderung Frankfurt – Frankfurt Economic
                                                                                                                    Development – GmbH, Frankfurt am Main

                    Holger Klingbeil                 • keine                                                     • keine
                    IT -Anwendungsberater,
                    freigestelltes Mitglied des
                    Betriebsrats der Mainova AG ,
                    Frankfurt am Main
                    Wohnort: Flörsheim am Main

                    Cornelia Kröll                   • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH,               • keine
                    Stellv. Landesbezirksleiterin         Frankfurt am Main (stv V)
                    der ver.di Hessen, Frankfurt
                    am Main
                    Wohnort: Frankfurt am Main

                    Beate Mensch                     • ERGO Group AG , Düsseldorf (seit 11. Mai 2020)            • keine
                    Organisationsentwicklung
                    ver.di Landesbezirk Hessen,
                    Frankfurt am Main
                    Wohnort: Wiesbaden

                    Claus Möbius                     • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH,               • Betriebskommission Hafen- und Marktbetriebe der Stadt
                    Stadtrat der Stadt Frankfurt        Frankfurt am Main (K)                                     Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
                    am Main                          • Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt                • Frischezentrum Frankfurt am Main – Großmarkt GmbH,
                                                        am Main mbH, Frankfurt am Main (K)                        Frankfurt am Main (V)
                    Wohnort: Frankfurt am Main                                                                   • Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für
                                                                                                                  Projektentwicklungen mbH, Frankfurt am Main (stv V)

                                             Mainova AG
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                                                                                                                                                 Erklärung zur Unternehmensführung 2020

Aufsichtsrat

                                                                                                                                 Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
                                                         Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                         Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

                         Eugenio Muñoz del Rio          • Frankfurter Aufbau-Aktiengesellschaft,                   • Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt
                         Stadtrat der Stadt Frankfurt      Frankfurt am Main (K)                                     am Main, Frankfurt am Main
                         am Main                        • Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt                • F IZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH,
                                                           am Main mbH, Frankfurt am Main (K)                        Frankfurt am Main
                         Wohnort: Frankfurt am Main                                                                 • Frankfurt Ticket RheinMain GmbH, Frankfurt am Main
                                                                                                                    • Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für
                                                                                                                     Projektentwicklungen mbH, Frankfurt am Main
                                                                                                                    • Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main,
                                                                                                                     Frankfurt am Main

                         Roger Podstatny                • keine                                                     • AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt
                         Stadtverordneter der Stadt                                                                  Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main
                         Frankfurt am Main                                                                          • Bäderbau Frankfurt GmbH & Co. KG , Frankfurt am Main
                                                                                                                    • BäderBetriebe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main
                         Wohnort: Frankfurt am Main                                                                 • Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt
                                                                                                                     am Main, Frankfurt am Main
                                                                                                                    • RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main

K	Konzernmandate gemäß § 100 Abs. 2 S. 2 AktG
V	Vorsitz
stv V	stellvertretender Vorsitz

                                                Mainova AG
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     AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS DER MAINOVA AG

     Präsidium

     Peter Feldmann                                             Uwe Becker
     Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main              Bürgermeister und Stadtkämmerer der
     Vorsitzender des Ausschusses                               Stadt Frankfurt am Main

     Peter Arnold                                               Nicole Brunner

     Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats der           Senior Controllerin, Mitglied des Betriebsrats
     Mainova AG , Frankfurt am Main                             der Mainova AG , Frankfurt am Main

     stellv. Vorsitzender des Ausschusses
     bis 30. April 2020                                         Dr. Matthias Cord
                                                                Stellv. Vorsitzender des Vorstands der
                                                                Thüga Aktiengesellschaft, München
     Ralf-Rüdiger Stamm
     Landesfachbereichsleiter a. D.
     ver.di Hessen, Frankfurt am Main                           Thomas Dumke

     stellv. Vorsitzender des Ausschusses                       Freigestelltes Mitglied des Betriebsrats der
                                                                Mainova AG , Frankfurt am Main
     seit 2. September 2020
                                                                seit 25. Juni 2020

     Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschuss

     Uwe Becker                                                 Dr. Jörg Becker                                     Markus Frank
     Bürgermeister und Stadtkämmerer der                        Bereichsleiter der Mainova AG , Frankfurt am Main   Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main
     Stadt Frankfurt am Main
     Vorsitzender des Ausschusses                               Thomas Becker                                       René Gehringer
                                                                Senior Controller                                   IT -Anwendungsberater, freigestelltes Mitglied des
     Peter Arnold                                               Mitglied des Betriebsrats der Mainova AG ,          Betriebsrats der Mainova AG , Frankfurt am Main
     Freigestellter Vorsitzender des Betriebsrats               Frankfurt am Main
     der Mainova AG , Frankfurt am Main                         seit 25. Juni 2020                                  Claus Möbius
     stellv. Vorsitzender des Ausschusses                                                                           Stadtrat der Stadt Frankfurt am Main
     bis 30. April 2020                                         Nicole Brunner
                                                                Senior Controllerin, Mitglied des Betriebsrats      Roger Podstatny
     Ralf-Rüdiger Stamm                                         der Mainova AG , Frankfurt am Main                  Stadtverordneter der Stadt Frankfurt am Main
     Landesfachbereichsleiter a. D.
     ver.di Hessen, Frankfurt am Main                           Dr. Matthias Cord
     stellv. Vorsitzender des Ausschusses                       Stellv. Vorsitzender des Vorstands der
     seit 19. August 2020                                       Thüga Aktiengesellschaft, München

                                                        Mainova AG
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