Essingen - Gemeinde Essingen
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2021 2021 Rückblick auf das abgelaufene Jahr 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2021 2021 2021 2021 2021 2021 2021 2020 und Erwartungen für 2021 2020 2020 2020 2020 2021 2021 2021 2021 2021 2020 2020 2020 2021 2021 2021 2021 2021 2021 2020 2020 2021 2021 2021 2021 2021 2021 2021 Schönbrunnenhalle verliefen planmäßig. Der Heubacher Weg und Böhmenkircher Weg in Lauterburg sind fast fertig, das Raiffeisengässle, die Stützmauer im Unteren Dorf, der Umbau des Wasserhochbehälters Dauerwang oder die Fotovoltaikanlage auf dem Bauhof und sogar der Radweg nach Forst konnten fertiggestellt werden. Selbst die große Baumaßnahme in der Ortsmitte II beim Gasthaus Rose mit der Remsbrückensanierung durch das Land wurden bewäl- tigt und konnten trotz des ungewöhnlichen Lockdowns umgesetzt werden. Am 6. Oktober begannen wir die nächs- te größere Baumaßnahme, den Umbau und die Erweite- NUMMER 5 rung des Kindergartens St. Christophorus, die sich bis Mit- te 2021 hinziehen wird. Damit haben wir wieder aus- reichend Betreuungsplätze in Essingen und können flexibel viele Betreuungsformen anbieten. - Fortsetzung auf Seite 2 und 3 - • 59. JAHRGANG Traditionsgemäß beginnt der Bürgermeister die erste Ge- meinderatssitzung des Jahres mit einem Rückblick auf das vergangene Jahr sowie einem Ausblick auf das bevorste- hende neue Jahr. Seine umfangreichen Ausführungen mit Fotoschau sind nachfolgend auszugsweise dargestellt: Das Jahr 2020 war stark geprägt von der Coronakrise und damit sehr fordernd. Es war dann doch etwas ganz Be- sonderes, als wir bereits im März 2020 nach der gewohnten Dynamik in den ersten Lockdown verfallen sind, als wir • noch nicht wussten, wie wir mit dem Thema Covid19 um- SAMSTAG, 6. FEBRUAR 2021 gehen mussten. Die letzten öffentlichen Aktionen waren die Jagdverpachtung und das Schlachtfest in Lauterburg. Danach waren die meisten gewohnten Dinge des öffent- lichen Lebens nicht mehr möglich. Kindergärten und Schu- len waren nur noch eingeschränkt geöffnet. Das Vereins- leben, Sport und Kultur mussten eingestellt werden. Viele wirtschaftliche Bereiche waren sehr betroffen. Insgesamt ist zu erwarten, dass der florierende Wirtschaftslauf der letzten Jahre nun unterbrochen worden ist und wir uns auf schwierigere Zeiten einstellen müssen. Hinzu kamen im vergangenen Jahr der „Brexit“, die turbu- lente Abwahl von dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump mit Ausschreitungen und ein allgemeiner Struktur- wandel, der besonders die Autoindustrie und ihre Zuliefe- rer, die im Ostalbkreis stark vertreten sind, vor riesige He- • rausforderungen stellt. Insgesamt war 2020 ein sehr ungewöhnliches und schweres Jahr für alle. AMTSBLATT Wir sind zum Glück in Essingen bislang relativ gut durch die Coronakrise gekommen und ich hoffe, dass es nicht schlim- mer wird. Was mich aus Essinger Sicht besonders freut ist, dass wir trotz der widrigen Umstände unsere Baumaß- nahmen fast wie geplant durchführen konnten. Die Um- baumaßnahmen in der Parkschule oder der Anbau an die
2 Nummer 5 Samstag, 6. Februar 2021 Mitteilungsblatt Essingen - Fortsetzung von Seite 1 - Hier gilt es abzuwarten, ich bin aber überzeugt, dass die Veranstal- Am 12. Oktober fand der lang ersehnte 1. Spatenstich für die Bun- tungen schnell wieder ins Leben treten, wenn es möglich ist. desstraße 29 statt, mit dem gravierende Änderungen in Essingen Zum Glück konnten wir in den vergangenen Jahren, besonders im sowie zahlreiche begleitende Baumaßnahmen in den Bereichen Remstal-Gartenschaujahr eine schöne Freizeitinfrastruktur schaffen, „Stockert“ und „Saukopf“ durch die Gemeinde verbunden sind. Im von der wir auch in diesen schweren Zeiten profitieren können. Wir Augenblick werden unsere Kanalleitungen an der Kreuzung am haben jetzt bei diesem herrlichen Winter gesehen, was für eine herr- Bahnhof Essingen verlegt. Das ist eine kleine Baumaßnahme, die im liche Landschaft wir auch im Winter zum Skifahren, Rodeln oder Rahmen der Gesamtbaumaßnahme mit erledigt wird. Andere Bau- Schneewandern haben. Es fällt in diesen eingeschränkten Zeiten maßnahmen, wie der Blümles-Kreisel oder das Brücken-Bauwerk 6 immer mehr auf, in welch schöner Landschaft wir wohnen dürfen. werden gerade vorbereitet. Essingen hat viele schöne Seiten. Und wir haben noch viel Entwick- Auch die Seltenbachstraße, bekam noch rechtzeitig ihren Deckel lungspotenzial. drauf, was bei diesem heftigen Winter sehr wichtig war. Die Innenentwicklung ist bereits Aufgabe der vergangenen Jahre All diese vielen Baumaßnahmen konnten trotz Corona durchgeführt gewesen und wird auch künftig ein interessantes Thema für die werden und haben ordentlich Geld gekostet. Unser geplantes In- Kommunalpolitik sein. Der alte Schulhausplatz, die Ortsmitte beim vestitionsprogramm 2020 haben wir weitgehend umgesetzt. Gleich- Setzer-Areal oder künftig die Ortsmitte um das evangelische Gemein- zeitig konnten wir wichtige Weichen für die Zukunft stellen, denn die dehaus sind solche Beispiele, die ein hervorragendes Entwicklungs- Themen Digitalisierung sowie Klimaschutz und CO2-Reduzierung potenzial bieten. werden uns in den kommenden Jahren noch sehr intensiv beschäf- Die Infrastrukturverbesserungen waren in den letzten Jahren ins- tigen. Der Klimapakt der Bundesregierung, der Greendeal des Eu- besondere durch den Breitbandausbau geprägt, künftig wird noch ropaparlaments haben auch Auswirkungen auf Essingen, wie wir die Nahwärmeversorgung hinzukommen. aktuell mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz vernehmen mussten. Was gerade fehlt, sind neue Bauplätze und Wohnraum, neben der Mit den Untersuchungen für ein energetisches Quartierskonzept Nachverdichtung im Innenbereich. Die Baugebiete Brühl und Gal- durch die Tilia GmbH, was nun künftig zum Aufbau eines Nahwär- genweg-Süd, in Forst das Baugebiet Kellerfeld, in Lauterburg das menetzes in Essingen führt oder mit dem Ausbau der digitalen In- Gebiet Hasenweide-Süd sind dringend erforderlich, um den großen frastruktur, die uns in allen öffentlichen Bereichen, vom Breitband- Bedarf an Wohnbauplätzen einigermaßen decken zu können. Wir netzausbau bis zum digitalen Ratsinformationsdienst in den werden uns zudem im Frühjahr bereits damit befassen, ob wir uns nächsten Jahren begleiten wird, haben wir uns im vergangenen Jahr zur Beschaffung und Entwicklung von günstigem und bezahlbarem weiter auf die Zukunft eingestellt. Wohnraum noch mehr, auch strategisch engagieren. Dabei waren ein Wegbrechen von Steuereinnahmen (v.a. Gewerbe- steuer und Einkommensteuerbeteiligung) sowie der Wegfall von Insgesamt kann man feststellen, dass der Aufgabenkatalog unserer weiteren Einnahmen in 2020 die Folge der Krise. Dank der großzügi- Gemeinderatspolitik sehr umfangreich ist und bestimmt in 2021 gen Unterstützung von Bund und Land konnten die Einnahmenein- keine Langeweile aufkommen wird. All die Maßnahmen erfordern brüche aber weitgehend kompensiert werden. Weitsicht, Fleiß und Entscheidungsfreude bei Ihnen als Gemeinderat und ebenso bei der Verwaltung. Auch in den Folgejahren ist natürlich eine geordnete Haushaltswirt- schaft und die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommunen zu ge- Ich bedanke mich bei Ihnen, verehrte Gemeinderätinnen und Ge- währleisten. Im Augenblick gehen wir 2021 noch von einer soliden meinderäte, ausdrücklich für das große Engagement. Ich weiß, es ist Einnahmensituation aus, wir erwarten eher in 2022 die großen Ein- schwierig, ohne die klassischen Möglichkeiten von Bürgerversamm- brüche aufgrund der Corona-Pandemie und den Folgen der Lock- lungen, öffentlichen Informationsveranstaltungen oder Gesprächen downs in der Wirtschaft. Wir sind daher als Kommune gerade jetzt im gewohnten Umfang alle Bürger mitzunehmen. Wir geben uns gefordert, in antizyklischer Weise zu investieren. Mühe und haben vielleicht mit der Digitalisierung, die in Essingen bereits schon weit vorangeschritten ist, neue Möglichkeiten für die Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen für das Jahr 2021 über Bürgerbeteiligung. Der Dank gilt auch ausdrücklich meinen fleißigen 7 Millionen E. Die Einnahmenseite reicht zum Ausgleich nicht aus, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gerne bei der Gemeinde Es- weshalb wir eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,1 Millionen E vor- singen mitwirken und sich nach Kräften einsetzen. gesehen haben. Wir hoffen, diese am Jahresende wie schon oft nicht in Anspruch genommen haben zu müssen. Bedanken möchte ich mich ausdrücklich auch bei allen ehrenamtli- chen Kräften, die stets enorm viele Leistungen für unsere Gemeinde Wir kommen aus dem Jahr 2020 mit einer sehr niedrigen Pro-Kopf- erbringen. Verschuldung im Kämmereihaushalt von nur 70 E/Einw. ins neue Jahr. Das ist beruhigend und soll so weitergeführt werden. Somit wünsche ich uns zum Abschluss meiner Ausführungen vor allem ein gesundes Jahr. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude Auch wenn unser öffentliches Leben aktuell weitgehend einge- an der Kommunalpolitik und alles Gute. schränkt ist und es noch nicht absehbar ist, wann die coronabe- dingten Maßnahmen wieder aufgehoben werden können, haben Im Anschluss bedankte sich ebenfalls der stellvertretende Bürger- wir uns doch ein gewaltiges Aufgabenprogramm im Jahr 2021 vor- meister Helmut Borst im Namen aller Gemeinderäte für die gute und genommen. konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Auch wenn oft heftig diskutiert wird und unterschiedliche Meinungen herrschen, Was im Jahresablauf komplett fehlt, sind Veranstaltungen, das Kultur- wird doch am Ende immer ein guter und mehrheitlicher Beschluss und Vereinsleben sowie die gewohnte Ausgelassenheit, die das zum Wohl der Gemeinde gefasst. Gemeindeleben ungemein bereichern.
Mitteilungsblatt Essingen Nummer 5 Samstag, 6. Februar 2021 3 Investitionsmaßnahmen 2021: Rückblick auf das abgelaufene Jahr 2020 • Begonnen wurde bereits die Erweiterung und der Umbau des und Erwartungen für 2021 Katholischen Kindergartens Sankt Christophorus mit ca. 1,0 Millionen E an Kosten. • Beschlossen und auf den Weg gebracht wurde die Erweiterung des gemeindeeigenen REWE-Markts mit 1,1 Million E Investition. • Laufende Maßnahmen und Investitionen in das Breitbandnetz (weiße Flecken – Programm) betragen 500.000 E aus eigenen Haus- haltsmitteln, hinzu kommen Mittel aus der Bundes- und Landesförderung in Millionenhöhe. • Für die Sanierung des Altbauteils beim Dorfhaus Lauterburg sind ca. 250.000 E erforderlich. • Für den Aufbau der Nahwärmeversorgung mit der GEO in der Ortsmitte stehen 300.000 E bereit. • Das Regenüberlaufbecken Brühl benötigt 170.000 E, das RÜB 1 in Forst wird bereits ertüchtigt. • Der Lärmschutzwall entlang der Bundesstraße 29 wurde mit einer Anfinanzierung von 100.000 E berücksichtigt. • Für die Erschließung des Baugebiets Galgenweg-Süd steht eine Anfinanzierung in Höhe von 390.000 E bereit. • Für die Erschließung des Baugebiets Hasenweide-Süd wurden bereits 490.000 E finanziert. • Der Kreisverkehr Blümle beim Penny-Markt wurde mit 220.000 E anfinanziert und soll 2022 fertiggestellt sein. • Für die Sanierung und den Ausbau des Riedwegs, 1. BA stehen 250.000 E zur Verfügung. Der Rest muss 2022/23 finanziert werden. • Bei der Bundesstraße 29 finden begleitende Baumaßnahmen statt, Leitungsverlegungen, davon im Jahr 2021 ein Anteil von 280.000 E. • Der Grunderwerb wurde mit 700.000 E veranschlagt und für das Sanierungsgebiet Unteres Dorf werden 100.000 E bereitgehalten. Ein stattliches Bauprogramm und viele kleinere kostenintensive Maßnahmen kommen noch hinzu. Störungsnummer für Gasversorgung GEO ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Notruf 0 73 64/89 93 Notrufnummern Wochenplan für den Apothekendienst Der Notdienst beginnt um 8.30 Uhr morgens und endet am - Rettungsdienst-Notfallrettung/Notarzt für akut lebensbe- darauf folgenden Tag um 8.30 Uhr. drohliche Zustände ist rund um die Uhr zu erreichen über: Samstag, 06.02.2021: Tel. 1 12 Adler-Apotheke Aalen, Tel.: 07361/61460 - Krankentransporte: Tel. 1 92 22 Beinstr. 6, 73430 Aalen - Feuerwehr: Tel. 1 12 Sonntag, 07.02.2021: Apotheke am Markt Ellwangen, Tel.: 07961/2582 Allgemeinärztlicher Notfalldienst Marktplatz 17, 73479 Ellwangen, Jagst Hofherrn-Apotheke Aalen, Tel.: 07361/44041 für Essingen und Lauterburg Hofherrnstr. 50, 73434 Aalen (Hofherrnweiler) täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr, Mittwoch ab 13.00 Uhr, Frei- Montag, 08.02.2021: tag von 16.00 Uhr bis 8.00 Uhr (Samstag) und am Wochenende Apotheke im Reichsstädter Markt, Tel.: 07361/66111 durchgehend. Tel. 116 117 Friedhofstr. 1, 73430 Aalen Dienstag, 09.02.2021: Notfallpraxis Aalen am Ostalb-Klinikum-Aalen Apotheke Abtsgmünd, Tel.: 07366/6359 Am Kälblesrain 1, 73430 Aalen Hauptstr. 33, 73453 Abtsgmünd Öffnungszeiten: Mi. 13.00 – 22.00 Uhr; Fr. 16.00 – 22.00 Uhr; Stifts-Apotheke Ellwangen, Tel.: 07961/90400 Sa., So., Feiertag 8.00 – 22.00 Uhr Priestergasse 9, 73479 Ellwangen, Jagst Mittwoch, 10.02.2021: Notfallpraxis Ellwangen an der St. Anna-Virngrund-Klinik Apotheke am Markt Hüttlingen, Tel.: 07361/5280581 Dalkinger Str. 8, 73479 Ellwangen Abtsgmünder Str. 7, 73460 Hüttlingen Öffnungszeiten: Sa., So., Feiertag 8.00 – 22.00 Uhr Donnerstag, 11.02.2021: Apotheke im Kaufland Ellwangen, Tel.: 07961/90510 Zentraler augenärztlicher Notdienst Dr.-Adolf-Schneider-Str. 20, 73479 Ellwangen, Jagst Härtsfeld-Apotheke Aalen-Ebnat, Tel.: 07367/4454 Tel. 0 18 05/0 11 20 98 Ebnater Hauptstr. 44, 73432 Aalen (Ebnat) Freitag, 12.02.2021: Zahnärztlicher Notfalldienst Apotheke Dr. Jäger Aalen, Tel.: 07361/62587 Der zahnärztliche Notfalldienst ist unter folgender Gmünder Str. 4, 73430 Aalen Rufnummer zu erfragen: Tel. 07 11/7 87 77 88 Dieser Dienstplan ist ohne Gewähr. Aktueller Notdienstplan an jeder Apothekentür oder unter www.lak-bw.notdienst-portal.de. Tierärztlicher Sonntagsdienst Tierärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende zu erfragen bei Ihrem Haustierarzt oder zu entnehmen aus der Tageszeitung. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Telefonseelsorge Gesprächspartner rund um die Uhr, Tel. 08 00/1 11 01 11 Fehlerteufel beim Veranstaltungskalender 2021 Die Veranstaltungen am 10.07.2021 der Evangelischen und Ka- Störungsnummer für Strom- und Gasnetz tholischen Kirchengemeinde Essingen finden nicht statt. der Netze NGO als Tochtergesellschaft Das Gartenfest des Musikvereins Essingen findet nicht am der EnBW ODR AG 11.07.2021, sondern nur am 18.07.2021 statt. Strom – Tel. 0 79 61/93 36-14 01, Gas – Tel. 0 79 61/93 36-14 02 Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen. Gemeindeverwaltung
4 Nummer 5 Samstag, 6. Februar 2021 Mitteilungsblatt Essingen Landtagswahl am 14. März 2021 Digitalisierung: und Bürgermeisterwahl am 14. März 2021 Einladung zur Onlineveranstaltung (etwa erforderlich werdende Neuwahl „Digitale Zukunftswerkstatt“ am 11. April 2021) am Dienstag, 9. Februar 2021, um 19.00 Uhr Zu dieser virtuellen Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein hier: wichtige Hinweise und freuen uns über Ihr Engagement. Bereits ab 18.30 Uhr Zustellung der Wahlbenachrichtigung können Sie sich „einwählen“ um etwaige technische und Landtagswahl organisatorische Fragen zu klären. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Neben Einblicken in die Welt von morgen, einer Übersicht erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahlbenach- bereits umgesetzter Digitalisierungsprojekte und weiterer richtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines konkrete Beispiele geht es insbesondere darum, gemeinsam Wahlscheins. mit Ihnen die Digitalisierung als Chance für unsere Gemein- Bürgermeisterwahl de wahrzunehmen. Zukunft ist das, was wir daraus machen. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl (14. März 2021) in das Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Ideen in die Veranstaltung Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens einbringen. 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung (der Benachrichti- Die virtuelle Veranstaltung wird über Cisco Webex Meeting gung ist ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahl- abgehalten und ist auf 60 Minuten angesetzt. scheins mit Briefwahlunterlagen beigefügt). Wahlberechtigte, die Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir Sie, sich vorab erst für die etwaige Neuwahl (11. April 2021) wahlberechtigt bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (digitalisierung@ sind, erhalten erst eine Wahlbenachrichtigung, sobald absehbar essingen.de). Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstal- ist, dass eine Neuwahl stattfindet. Vgl. auch ausführlich „Öffent- tung den entsprechenden Link und das Passwort der Video- liche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wäh- konferenz. lerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 14. März 2021 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 11. April 2021“ in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes. Gemeinde Essingen verzichtet im Januar Bürgermeisterwahl und Landtagswahl auf die Gebühren im Bereich der Kinder- Die Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl wurde ins- besondere gemäß § 51 d Absatz 4 KomWO mit der Wahlbenach- betreuung und Musikschule richtigung für die Landtagswahl verbunden. Somit erhalten Wahl- Die Gemeinde Essingen wird wegen des Corona-Lockdowns im berechtigte, welche sowohl für die Landtagswahl wie auch für Januar keine Gebühren für die Kinderbetreuung und die Musik- die Bürgermeisterwahl wahlberechtigt sind, eine verbundene schule erheben und diese ggfls. an die Gebührenzahler zurück- (beide Wahlen umfassende) Wahlbenachrichtigung. Wie bei den erstatten. verschiedenen Wahlen der vergangenen Jahre ist die Wahlbe- Sofern für die Kinderbetreuung eine Notbetreuung in Anspruch nachrichtigung selbst wieder als Schriftstück im DIN A4-Format genommen wurde, wird für diese, wie beim vorherigen Lock- gestaltet (Übermittlung/Zustellung erfolgt im Briefkuvert). Die down, ein entsprechender Tagessatz abgerechnet. Auch für den Zustellung der verbundenen Wahlbenachrichtigung hat zwi- digitalen Unterricht der Musikschule wird das reguläre monatli- schenzeitlich begonnen. Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenach- che Schulentgelt erhoben. richtigung gut auf und bringen Sie diese am Wahltag in den Mit dieser Entscheidung sollen die Eltern und Gebührenzahler in Wahlraum (ist in Wahlbenachrichtigung abgedruckt) mit. Es wird dieser schwierigen Situation unterstützt werden. in diesem Zusammenhang klarstellend darauf hingewiesen, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wasserzinsendabrechnung 2020 Wahlraum berechtigt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammen- Zum Ende des Jahres 2020 hat die Gemeindeverwaltung den hang auch, dass die Ausgabe/der Versand der Wahlscheine Wasserverbrauch im gesamten Gemeindegebiet per Kundenab- und Briefwahlunterlagen erst zu den gesetzlich normierten lesung ermittelt. Die Gebührenbescheide der Endabrechnung mit Zeitpunkten und nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen (ins- Rechnungsdatum 08.02.2021 werden ab der KW 5 zugestellt. besondere auch amtliche Stimmzettel) erfolgen kann. Im Hin- Die Rechnungsbeträge sind am 25.02.2021 zur Zahlung fällig. Es blick auf die Stimmzettel der Bürgermeisterwahl wird eine wird darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung des Zahlungs- Ausgabe/ein Versand der Wahlscheine und Briefwahlunterla- termins maschinell Mahngebühren und Säumniszuschläge be- gen voraussichtlich frühestens ab der Kalenderwoche 8/2021 rechnet werden. erfolgen können. Bei Überweisungen bitten wir um Angabe des Buchungszei- Sofern Sie bis spätestens zum 21. Februar 2021 keine Wahl- chens. benachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt Den am SEPA-Abbuchungsverfahren Beteiligten werden die zu sein, nehmen Sie bitte unbedingt sofort Kontakt mit dem Nachzahlungen zum 25.02.2021 eingezogen. Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, 73457 Essingen, Einwohnermeldeamt, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 12 (rollstuhlge- Hinweis zu den Abschlägen: recht erreichbar), Telefon 07365/83-25 oder -24, zentrale E-Mail: Wir weisen darauf hin, dass sich die Berechnung der Abschläge buergerbuero@essingen.de, Fax 07365/83-27, auf, damit eine auf den Vorjahresverbrauch bezieht und hier jeweils ein Viertel Prüfung erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall der zu erwartenden Endbeträge als Quartalszahlung veranschlagt gegebenenfalls auch Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ein- wird. Da während des Jahres nur 3 Abschläge veranlagt werden, legen bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen ist die Jahresendabrechnung als vierter Teil des Jahresverbrau- müssen, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, dass Sie das Wahl- ches zu sehen. recht nicht ausüben können. Insbesondere wird in diesem Zu- Die Änderung der Abschläge ist nur dann notwendig, wenn sich sammenhang auf die (öffentlichen) Bekanntmachungen über die Lebensumstände der Bewohner ändern (mehr oder weniger das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Er- Personen im Haushalt, technischer Defekt o. Ä.) teilung von Wahlscheinen in dieser Ausgabe des Mitteilungs- Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 07365/ blattes verwiesen. 8345 gerne zur Verfügung. Hinweis: Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, soll die ausschließliche Ver- wendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhän- Abfallbewusstsein zeigt sich bereits beim Einkaufen!!! gig verstanden werden. Auf die zusätzliche Verwendung anderer Formen wird deshalb verzichtet.
Mitteilungsblatt Essingen Nummer 5 Samstag, 6. Februar 2021 5 Gemeinde Essingen Ostalbkreis Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Rich- tigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wähler- Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin verzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte der Gemeinde Essingen am 14. März 2021 nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprü- am 15. Februar 2021 fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtig- Am Montag, 15. Februar 2021, findet um 19:00 Uhr, im großen ten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Sitzungssaal, Zimmer Nr. 112, 1. Stock, im Rathaus Essingen, Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Rathausgasse 9, 73457 Essingen (rollstuhlgerecht), eine öffent- Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren liche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen Gegenstand der Sitzung: ist oder einen Wahlschein hat. 1) Hinweis an die Beisitzer, Schriftführer und Hilfskräfte auf ihre 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amts hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 11:30 Uhr im Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, Einwohnermel- 2) Prüfung der Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der deamt, Zimmer Nr. 12, Erdgeschoss, 73457 Essingen (Ort und Bürgermeisterin der Gemeinde Essingen am 14. März 2021 Zugang sind rollstuhlgerecht), Einspruch einlegen. Der Ein- und Beschlussfassung über die Zulassung (Zurückweisung) spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift von Bewerbungen; einschließlich der in diesem Zusammen- eingelegt werden. hang stehenden weiteren, erforderlichen Beschlussfassungen, 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen Festlegungen usw. sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahl- 3) Billigung des Einsatzes der automatisierten Datenverarbeitung benachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung 4) Informationen, Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Ermitt- eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten lung und Feststellung des Wahlergebnisses hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen 5) Verschiedenes/Sonstiges das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen Der Gemeindewahlausschuss verhandelt und entscheidet in öf- will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberech- fentlicher Sitzung. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. tigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter- Hinweis im Rahmen der Corona-Pandemie: lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. Es sind alle Interessierten 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 25 herzlich eingeladen. Im Zusammenhang mit der aktuellen Coro- Schwäbisch Gmünd durch Stimmabgabe in einem beliebigen na-Pandemie sind jedoch hinsichtlich der Teilnahme von Interes- Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Brief- sierten in der Sitzung zusätzliche Vorkehrungen/Maßnahmen wahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den usw. erforderlich: So wird, unabhängig von und neben der Ein- Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht- haltung der allgemeinen Hygieneregelungen usw., besonders auf zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief die Einhaltung der notwendigen Mindestabstände, die Desinfek- dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. tion der Hände beim Betreten der Örtlichkeit sowie auf das Tra- Zeitgleich mit der Wahl zum Landtag am 14. März 2021 findet gen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder am 14. März 2021 auch die Wahl des Bürgermeisters/der Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, Bürgermeisterin der Gemeinde Essingen statt. Wähler, die KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt) – mög- bei der Landtagswahl und der Bürgermeisterwahl (kom- lichst auch am Platz – hingewiesen. Auch wird, um mögliche munale Wahl) durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahl- Infektionsketten schnell und effizient identifizieren zu können, briefe absenden. darum gebeten, sich in die ausliegende Liste einzutragen. Wir bitten um Verständnis, dass Personen, die in Kontakt zu einer mit 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech- seit dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind, oder tigte Person. die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl- namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- berechtigte Person, wenn oder Geruchssinns, aufweisen, nicht teilnehmen können. a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach Essingen, 3. Februar 2021 § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum gez. Helmut Borst 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf Gemeinde Essingen Landkreis Ostalbkreis der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlord- nung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, in das Wählerverzeichnis und die Erteilung c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfah- von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag ren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeis- am 14. März 2021 ter bekannt geworden ist. 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18.00 Uhr im 73457 Essingen wird in der Zeit vom 22. Februar 2021 bis Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, Einwohnermel- 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten deamt, Zimmer Nr. 12, Erdgeschoss, 73457 Essingen (Ort und des Einwohnermeldeamtes (Montag bis Freitag, 8:15 Uhr bis Zugang sind rollstuhlgerecht), schriftlich, elektronisch oder 11:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) im mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, Einwohnermel- Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf- deamt, Zimmer Nr. 12, Erdgeschoss, 73457 Essingen (Ort der grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infekti- Einsichtnahme und Zugang sind rollstuhlgerecht), für Wahl- onsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumut- berechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte kön- baren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der nen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
6 Nummer 5 Samstag, 6. Februar 2021 Mitteilungsblatt Essingen Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be- Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahl- antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum berechtigt sind, erhalten erst eine Wahlbenachrichtigung, Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt sobald absehbar ist, dass eine Neuwahl stattfindet. Sie werden. können nach Nr. 1.3 die Berichtigung des Wählerverzeich- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte nisses beantragen. können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Ge- bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. meinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech- dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr tigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, eingetragen. 7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmel- Briefwahl und degesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in 7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu über- auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem senden ist sowie die Bezeichnung der Dienststelle der schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabe- hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit stelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Kommunalwahl- angegeben sind. ordnung (KomWO) beizufügen. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine ande- Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, Einwoh- re Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, nermeldeamt, Zimmer Nr. 12, Erdgeschoss, 73457 Essin- wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage gen (Ort und Zugang sind rollstuhlgerecht), bereit. einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt wer- 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen den und - ggf. samt der genannten eidesstattlichen Versi- einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert cherung - spätestens bis zum Sonntag, 21. Februar 2021 beim Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, Ein- ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person wohnermeldeamt, Zimmer Nr. 12, Erdgeschoss, 73457 Es- bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet singen (Ort und Zugang sind rollstuhlgerecht), eingehen. haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kund- Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der gabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und ge- Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. äußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme er- Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene folgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung eine Wahlbenachrichtigung, sofern nicht gleichzeitig ein des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Wahlschein beantragt wurde. Dies gilt auch für die erst für Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist die etwaige Neuwahl Wahlberechtigten. zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der 1.2 Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 22. Fe- Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. bruar 2021 bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Essingen, 3. Februar 2021 Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes (Montag bis Bürgermeisteramt Essingen Freitag, 8:15 Uhr bis 11:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 gez. Wolfgang Hofer, Bürgermeister Uhr bis 17:30 Uhr) im Bürgermeisteramt Essingen, Rathaus- gasse 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 12, Erdgeschoss, 73457 Essingen (Ort der Einsichtnahme und Zugang sind Gemeinde Essingen Landkreis Ostalbkreis rollstuhlgerecht), für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Öffentliche Bekanntmachung über das Recht Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständig- keit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetrage- auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die nen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine am 14. März 2021 und eine etwa erforderlich Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeich- werdende Neuwahl am 11. April 2021 nisses ergeben kann. Das Recht auf Einsicht und Überprü- fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberech- Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der tigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß etwa erforderlich werdenden Neuwahl kann nur wählen, wer in § 51 Absatz 1 bis 4 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch Datensichtgerät möglich. 1. Wählerverzeichnis 1.1 In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für 1.3 Der Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für un- die Wahl am 14. März 2021 Wahlberechtigten eingetragen. richtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichts- Wahlberechtigte, die erst für die etwaige Neuwahl wahlbe- frist, spätestens am Freitag, dem 26. Februar 2021, bis rechtigt sind, werden, wenn sie bei der Aufstellung des Wähl- 11:30 Uhr, beim Bürgermeisteramt Essingen, Rathausgasse 9, verzeichnisses bekannt sind, in das Wählerverzeichnis mit ei- Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 12, Erdgeschoss, 73457 nem Sperrvermerk für die erste Wahl eingetragen; im Übrigen Essingen (Ort und Zugang sind rollstuhlgerecht), die Be- erhalten sie auf Antrag einen Wahlschein (siehe Nr. 2). richtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag Wahlberechtigte, die für die erste Wahl in das Wählerver- kann schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden. zeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 21. Fe- 1.4 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahl- bruar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. raum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenach- wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wähler- richtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum verzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann (siehe Nr. 1.3). Wahlschein (siehe Nr. 2).
Mitteilungsblatt Essingen Nummer 5 Samstag, 6. Februar 2021 7 2. Wahlscheine scheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist 2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnah- 2.1.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- me erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- tigter, scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert 2.1.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl- oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. berechtigter, Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse ver- a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden ver- pflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl einer säumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerver- anderen Person erlangt hat. zeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO (vgl. 1.1) oder 2.5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantra- Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und gen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätes- die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nach- tens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. weise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist, der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festge- Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss Stelle abgegeben werden. des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt be- Zeitgleich mit der Wahl des Bürgermeisters/der Bürger- kannt geworden ist. meisterin der Gemeinde Essingen am 14. März 2021 fin- 2.2 Für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 11. April det am 14. März 2021 auch die Wahl zum Landtag statt. 2021 erhält ferner einen Wahlschein von Amts wegen, wer Wähler, die bei der Bürgermeisterwahl und der Landtags- für die Wahl am 14. März 2021 einen Wahlschein nach Nr. wahl durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe 2.1.2 erhalten hat. absenden. 2.3 Wahlscheine können für die Wahl am 14. März 2021 bis Essingen, 3. Februar 2021 Freitag, 12. März 2021, 18:00 Uhr, für eine etwa erforderlich Bürgermeisteramt Essingen werdende Neuwahl am 11. April 2021 bis Freitag, 9. April gez. Helmut Borst, 1. Stellvertreter des Bürgermeisters 2021, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Essingen, Rat- hausgasse 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 12, Erd- geschoss, 73457 Essingen (Ort und Zugang sind roll- Einladung zur öffentlichen Sitzung stuhlgerecht), schriftlich, mündlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) beantragt werden. des Gemeinderates Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf- Am Dienstag, 16. Februar 2021, um 18.30 Uhr, findet in der grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infek- Remshalle eine Sitzung des Gemeinderates statt. Zu der Sitzung tionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht lade ich freundlich ein. zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gez. Helmut Borst beantragt werden. Das Gleiche gilt für die Beantragung 1. Stellvertreter des Bürgermeisters eines Wahlscheins aus einem der unter Nr. 2.1.2 genannten Tagesordnung: Gründen. 1. Bürgermeisterwahl 2021 Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vor- hier: Entscheidung des Gemeinderates über die Veranstaltung/ lage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung im Sin- dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderun- ne des § 47 Absatz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württem- gen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen berg und hiermit verbundene Beschlüsse/Festlegungen u. Ä. Person bedienen. Wichtiger Hinweis: Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be- Im Hinblick auf die Beschlussfassung des Gemeinderats im Rah- antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis men seiner öffentlichen Sitzung am 28. Januar 2021 bezüglich zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein der öffentlichen Bewerbervorstellung im Sinne des § 47 Absatz 2 erteilt werden. Gemeindeordnung für Baden-Württemberg im Rahmen der Bür- 2.4 Wer einen Wahlschein hat, kann entweder in einem belie- germeisterwahl 2021 wird darauf hingewiesen, dass die obige bigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wäh- Sitzung am 16. Februar 2021 kurzfristig abgesagt werden kann len. Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise. und somit nicht durchgeführt wird. Im Fall einer kurzfristigen Ab- Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte sage erfolgt eine Mitteilung auf der Homepage der Gemeinde - einen amtlichen Stimmzettel Essingen unter www.essingen.de. Daneben erfolgt auch ein Aus- - einen amtlichen (Wahl am 14.03.2021: gelben; etwa er- hang am Sitzungsgebäude. Alternativ können Sie sich am Sit- forderliche Neuwahl am 11.04.2021: blauen) Stimm- zungstag auch telefonisch unter der Rufnummer 07365/83-33 zettelumschlag für die Briefwahl über eine mögliche Absage erkundigen. - einen amtlichen (Wahl am 14.03.2021: gelben; etwa er- Zur öffentlichen Sitzung sind alle Interessierten herzlich eingela- forderliche Neuwahl am 11.04.2021: hellroten) Wahl- den. Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie sind briefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief jedoch hinsichtlich der Teilnahme von Interessierten in der öffent- zurückzusenden ist. lichen Sitzung zusätzliche Vorkehrungen/Maßnahmen usw. er- Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für forderlich: So wird, unabhängig von und neben der Einhaltung einen anderen ist nur zulässig, wenn die Empfangsberech- der allgemeinen Hygieneregelungen usw., besonders auf die Ein- tigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der haltung der notwendigen Mindestabstände, die Desinfektion der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bür- Hände beim Betreten der Örtlichkeit sowie auf das Tragen einer germeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder Atemschutz, Stelle die Briefwahl ausüben. welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder Schreibens un- eines vergleichbaren Standards erfüllt) – möglichst auch am Platz kundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe – hingewiesen. Auch wird, um mögliche Infektionsketten schnell seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe und effizient identifizieren zu können, darum gebeten, sich in die der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ausliegende Liste einzutragen. Wir bitten um Verständnis, dass muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl- Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent-
8 Nummer 5 Samstag, 6. Februar 2021 Mitteilungsblatt Essingen nicht 10 Tage vergangen sind, oder die typischen Symptome einer Bei einem virtuellen Rundgang führt Schulleiter Dr. Kinzl durch Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener das Schulhaus und zeigt und erklärt gemeinsam mit verschiede- Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, nen Lehrkräften die Räumlichkeiten, die Arbeitsweise und die nicht teilnehmen können. Aktivitäten an der Parkschule. Außerdem finden interessierte El- tern auf der Homepage (www.parkschule-essingen.de) eine ver- tonte Präsentation, die Einblick in die Schulkonzeption der Ge- meinschaftsschule in Essingen gibt. Anmeldungen für die Gemeinschaftsschule sind ab 05.02.2021 FUNDAMT jederzeit möglich. Für noch offene Fragen oder individuelle Be- ratung steht die Schulleitung gerne zur Verfügung unter: E-Mail: info@parkschule-essingen.de Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln Telefon 07365/388 Fundort: Schulhof Parkschule Essingen Fundtag: 31.01.2021 Wichtige Hinweise zu Fundsachen: Fundgegenstände/Fundsachen, welche nach Ablauf der Aufbe- wahrungsfrist (6 Monate nach der Anzeige des Fundes) nicht vom SONSTIGE AMTL. BEKANNTMACHUNGEN Verlierer/Eigentümer/Empfangsberechtigten abgeholt werden und bei denen darüber hinaus der Finder auf seinen Rückgabe- anspruch verzichtet, werden in unregelmäßigen Abständen Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg grundsätzlich öffentlich versteigert bzw. vernichtet/entsorgt (bei- spielsweise Schlüssel und entsprechend nicht öffentlich verstei- Trickbetrüger bei Grundrente aktiv gerungsfähige Gegenstände). Sobald die jeweiligen Termine ei- Am 1. Januar 2021 trat das Grundrentengesetz in Kraft. „Wir ar- ner öffentlichen Versteigerung feststehen, werden diese ebenfalls beiten derzeit auf Hochtouren und testen die Programmabläufe“, öffentlich bekannt gegeben. erklärt Gabriele Frenzer-Wolf, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Die ersten Be- scheide zum neuen Grundrentenzuschlag können voraussichtlich ab Mitte 2021 versandt werden, so Frenzer-Wolf. Genau diese SCHULNACHRICHTEN Zeitlücke nutzen aber derzeit dreiste Trickbetrüger aus: Die DRV warnt deshalb vor täuschend echt wirkenden Briefen, die angeb- lich von der Rentenversicherung stammen und als „Fragebögen zur Grundrente“ auch in Baden-Württemberg versandt wurden. Parkschule Essingen Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihre persönlichen Daten oder sogar die Bankverbindung preiszugeben, um den Informationen zur Gemeinschafts- Grundrentenzuschlag zu erhalten. schule Parkschule Essingen „Die Grundrente ist keine eigenständige Rente“, betont die Ge- Aufgrund der Corona-Pandemie und schäftsführerin der DRV Baden-Württemberg: „Sie wird als Zu- der damit verbundenen Kontaktbe- schlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und aus- schränkungen mussten die Informati- gezahlt.“ Es lägen bei der DRV auch alle notwendigen onsabende zur Gemeinschaftsschule Informationen seitens der Rentnerinnen und Rentner vor, um und auch die beliebten Schnuppertage leider ausfallen. Deshalb einen Anspruch auf den Zuschlag zu prüfen. Ein Antrag für die haben Schulleitung und Lehrkräfte ein Video erstellt, in dem in- Grundrente sei deshalb gar nicht notwendig, bekräftigt Frenzer- teressierte 4.-Klässler und ihre Eltern die Parkschule Essingen Wolf. Sie ist als Geschäftsführerin bei der DRV Baden-Württem- kennenlernen können. berg für die Gesetzesumsetzung zuständig. Auf keinen Fall sollten persönliche Informationen wie Kontodaten preisgegeben wer- den. Rentnerinnen und Rentner, die die Briefe der Trickbetrüger erhalten haben, sollen diese Schreiben bitte nicht beachten und nicht beantworten. Beratungsangebot „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB®) Die EUTB® Ostalb und die EUTB® Ostalbkreis sind Anlauf- stellen für Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Angehörige zu allen Fragen rund um die Themen Rehabi- litation und Teilhabe. Wir bieten Ihnen vertrauliche, individuelle und kostenlose Beratung an. Sie können Beratungstermine bei der EUTB® Ostalb, Ziegelstraße 27, 73431 Aalen, unter Telefon: 07361/99974-80 und -81 oder E-Mail: info@eutb-ostalb.de oder bei der EUTB® Ostalbkreis, Schulstraße 7, 73432 Aalen, unter Telefon: 07361/880079 oder E-Mail: eutb.ostalbkreis@ kbs-ai.de vereinbaren. Termine sind in Aalen, Wasseralfingen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd, Bopfingen, Abtsgmünd sowie bei Bedarf auch bei Ihnen zu Hause möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.teilhabeberatung. de und aktuelle Informationen in der Tagespresse oder unter www.eutb-ostalb.de sowie unter www.eutb-ostalbkeis.de. Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit Ausschnitte aus dem „virtuellen Schulhausrundgang“ Feuerwehr-NOTRUF 112
Mitteilungsblatt Essingen Nummer 5 Samstag, 6. Februar 2021 9 Mitteilungsblatt: Adresskasten Kurzarbeit, dann Arbeitslosigkeit. Oder es geht fast nichts mehr, K N IRCHLICHE ACHRICHTEN weil man selbstständig ist – in der Gastronomie oder als Veran- staltungstechniker. Oder eine Krankheit zwingt einen in die Er- werbslosigkeit. Dazu kommen die Menschen, die schon vor der Evang. Pfarramt Corona-Krise ihre Miete gerade so aufbringen konnten und Kre- Evangelische Kirchengemeinde Essingen dite abzahlen müssen. Sich neue Schuhe kaufen oder die Kinder Pfarrer technischDr.fürsTorsten Lernen zu Krannich Hause ausstatten, das ist schwierig. Die TERMINE Sa., 6. Februar 2021 Kirchgasse Diakonie in 14, WürttembergTel. 222 und hilft mit ihrenFax 66 81 Schuldnerberatungsstel- len. Menschen in finanziellen Notlagen werden beraten und be- 16.30 Uhr Konfi-Tag online E-Mail: Pfarramt.Essingen@elkw.de gleitet. Oft gilt es, zunächst gemeinsam alle Bescheide und Rech- So., 7. Februar 2021 - Sexagesimae Öffnungszeiten nungen zu sortierendes Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Dienste haben einen Hilfsfonds und die Gemeindebüros Existenz zu sichern. Viele dieser für Notfälle, wenn Menschen Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Sekretärin: rasch finanzielle Simone UnterstützungPfleiderer brauchen. Solche Fonds sind auf (Hebr. 3,15) Spenden angewiesen. Helfen auch Sie mit Ihrer Spende dabei, 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Krannich) Dienstag bis Donnerstag von 9.30-11.30 Uhr diakonische Angebote für finanziell in Not geratene Menschen Opfer: Für die Diakonie der Landeskirche Donnerstagnachmittag von 16.00 – 17.30 Uhr und kurzfristige Einzelfallhilfe zu ermöglichen. s. u. Verschiedenes Mo., 8. Februar 2021 E-Mail: Gemeindebuero.Essingen@elkw.de 20.00 Uhr Posaunenchorprobe entfällt! Zweite Vorsitzende des Kirchengemeinderates Evang. Pfarramt So., 14. Februar 2021 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Fleisch-Erhardt) Hedwig Mack, Pfarrer Dr. Torsten Tel. 5602 oder mobil: 0171 9415686 Krannich Kirchgasse 14, Tel. 222 und Fax 66 81 VERSCHIEDENES Gemeindediakonat E-Mail: Pfarramt.Essingen@elkw.de Nach den aktuellen Beschlüssen der Bund-Länder-Runde am Jürgen Schnotz, Öffnungszeiten desHauptstr. Gemeindebüros 1, Tel. 352 19. Januar 2021 dürfen ab sofort bei Gottesdiensten keine All- E-Mail: diakonat.essingen@elkw.de Sekretärin: Simone Pfl eiderer tagsmasken aus Stoff mehr getragen werden, sondern müssen Dienstag bis Donnerstag von 9.30 – 11.30 Uhr medizinische Masken (OP-Masken oder FFP2) genutzt werden. Mesner-Team Donnerstagnachmittag (Koordination): von 16.00 – 17.30 Uhr Wir bitten Sie, dies beim Gottesdienstbesuch zu beachten. Sollten Hedwig Mack, Tel. 5602 E-Mail: Gemeindebuero.Essingen@elkw.de oder mobil: 0171 9415686 Sie keine medizinische Maske besitzen, können wir Ihnen gern Zweite Vorsitzende für den Gottesdienst eine am Kircheneingang geben. Ansonsten Hausmeister des Evang. Gemeindehauses des Kirchengemeinderates gelten die bisherigen Bestimmungen unseres Hygienekonzepts Herr Hedwig Mack, Tel. 5602 oder Mobil: 0171/9415686 weiterhin. Vizkeleti,(Koordination): Mesner-Team Tel. 017628775571, Mail: f.vizkeleti@onlin Evang. Kindergarten Hedwig Mack, Tel. 5602 oder „Am Schlosspark“ Mobil: 0171/9415686 Herzlich willkommen zum Gottesdienst! Christine HausmeisterTreiber, Tel. Gemeindehauses des evang. 5020 Herr Vizkeleti, Tel. 017628775571, Mail: f.vizkeleti@online.de Kirchenpflege Evang. Kindergarten „Am Schlosspark“ Um das Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 bestmöglich zu reduzieren, bitten wir Sie folgende Hygienevorschriften Jutta Schwarz, Christine Kirchgasse Treiber, Tel. 5020 14, 73457 Essingen, Tel. 964 zu beachten: E-Mail: Jutta.Schwarz@elkw.de Kirchenpfl ege Jutta Schwarz, Kirchgasse 14, 73457 Essingen, Tel. 9648837 Aktuell dürfen 70 Einzelpersonen oder maximal 100 Perso- Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 9.30-11.30 E-Mail: Jutta.Schwarz@elkw.de nen in Familiengemeinschaft an unseren Gottesdiensten Kreissparkasse Ostalbund Öffnungszeiten: Dienstag (BLZ 614 500 Donnerstag 9.3050) – Nr. - 11.30 Uhr110 019 14 teilnehmen. Kreissparkasse Ostalb (BLZ 614 500 50) – Nr. 110 019 149 BIC: OASPDE6AXXX; BIC: OASPDE6AXXX; IBAN:IBAN: DE96614500500110019149 DE96614500500110019149 Bitte tragen Sie während des gesamten Gottesdiens- VR Bank VR Bank Aalen Aalen (BLZ (BLZ 614 901614 901 50) 50) – Nr. 35 – 340Nr. 00235 340 002 tes eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (FFP-2 BIC: GENODES1AAV; IBAN: DE12614901500035340002 oder OP-Maske). BIC: GENODES1AAV; IBAN: DE12614901500035340002 Bürozeit der Diakonie-Sozialstation: Wir müssen alle Gottesdienstbesucher namentlich Bürozeit Mittwochder 13.00Diakonie-Sozialstation: - 14.00 Uhr, Mittwoch 13.00-1 mit ihren Kontaktdaten erfassen. Hierzu führt unser in der Kirchgasse 20, Tel. in der Kirchgasse 20, Tel. 964280 964280 Kirchendienst am Eingang eine Liste, die nach vier Schauen Sie mal vorbei: Wochen vernichtet wird. Schauen Sie mal vorbei: oder www.essingen-evangelisch.de www.essingen-evangelisch www.facebook.com/essingen.evangelisch www.facebook.com/essingen.evangelisch Bitte halten Sie 1,5 Meter Abstand voneinander ein. Angehörige desselben Haushalts können zu- sammensitzen. Setzen Sie sich bitte nur an die markierten Stellen. An den Eingängen steht ein Händedesinfektionsmit- tel für Sie bereit. Bitte folgen Sie den Hinweisen unseres Kirchendienstes. Katholische Kirchengemeinde Herz Jesu Falls Sie Symptome einer Atemwegserkrankung auf- weisen oder in den letzten 14 Tagen direkten Kon- Essingen takt zu Erkrankten hatten, ist eine Teilnahme am Samstag, 6. Februar 2021 Gottesdienst leider nicht möglich. 18.30 Uhr Beichtgelegenheit 19.00 Uhr heilige Messe Ihr Pfarrer Torsten Krannich und der Essinger Kirchengemeinderat 17.00 Uhr Beichtgelegenheit (Dewangen) 17.30 Uhr heilige Messe (Dewangen) Opfer am 7. Februar 2021 für die Diakonie der Landeskirche 17.00 Uhr Beichtgelegenheit (Fachsenfeld) „Macht also einander Mut und helft euch gegenseitig weiter, wie 17.30 Uhr heilige Messe (Fachsenfeld) ihr es ja schon tut.“ (1. Thess. 5,11) Sonntag, 7. Februar 2021 – 5. Sonntag im Jahreskreis Unerwartet hat es viele Menschen getroffen: Sie haben genügend L1: Ijob 7, 1-4.6-7, Aps: PS 147 (146), 1-2.3-4.5-6 (R:vgl. 3a) verdient, Geldsorgen kannten sie nicht – dann kam die Coro- L2: 1 Kor 9, 16-19.22-23, Ev: Mk 1, 29-39 na-Krise. Und mit ihr die Frage, wie es finanziell weitergeht. Erst 9.00 Uhr heilige Messe
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