EU-Futtermittelhygiene- VO
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Thüringer Milchtag 2006 EU-Futtermittelhygiene- VO Was muss der Landwirt beachten? B. Meixner TLL Jena-Zwätzen
Anforderungen an ein sicheres und der Futter- mittelhygiene-VO entsprechendes Futtermittel • Hohe tierische Leistungen bei Erhaltung der Tiergesundheit • Positive Auswirkungen auf tierisches Produkt • Unbedenklichkeit für menschliche Gesundheit • Ausschluss von vorgetäuschten Eigenschaften • Ökologische Qualität (Umweltentlastung) TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Futtermittelrechtliche Vorschriften EU • Rechtsakte der EG (Richtlinien und Verordnungen D • Futtermittelgesetz (Rahmengesetz Ersetzt durch Lebensmittel- für Herstellung, Verkehr und und Futtermittelgesetzbuch Einsatz von Futtermitteln) vom 01.09.2005 D • Futtermittelverordnung (Durchführungsbestimmungen) D • Futtermittelprobenahme- und Analysenverordnung D • Verfütterungsverbotsgesetz, Ersetzt durch Lebensmittel- Verfütterungsverbotsverordnung und Futtermittelgesetzbuch vom 01.09.2005 TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
EU-Kommission erarbeitete neuen Rahmen für Futtermittelsicherheit Weißbuch der Lebensmittelsicherheit vom 12.01.2000 vom Futtertrog bis zum Teller Basis VO EG 178/2002 Futtermittelhygiene VO EG 183/2005 TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Futtermittelhygieneverordnung gilt für alle Tätigkeiten von Futtermittelunternehmen auf allen Stufen der Futtermittelkette, von der Futter- mittelprimärproduktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln, einschließlich Heimtierfutter- mitteln. die Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Tieren. die Ein- bzw. Ausfuhr von Futtermitteln aus bzw. in Drittländern. TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Die Futtermittelhygiene-VO EG 183/2005 regelt: • Maßnahmen für die Futtermittelsicherheit, insbesondere allgemeine Hygienevorschriften • Rückverfolgbarkeit • Registrierung und Zulassung von Betrieben TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Anforderungen an die Futtermittelhygiene • Lagerung von Futtermitteln, streng getrennt von Chemikalien, PSM, Fütterungsarzneimitteln, aber auch Abfällen, • Anlagen, Ausrüstungen, Behälter, Transportein- richtungen und Fahrzeuge, die mit Futter in Berührung kommen sind sauber zu halten und gegebenenfalls zu desinfizieren, • geeignetes Tränkwasser, soweit visuell und sensorisch feststellbar, • Dokumentation des Einsatzes von PSM und GVO- Saatgut. TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Nach Futtermittelhygiene VO ist Landwirt = Futtermittelunternehmer, wenn er: Futtermittel erzeugt, transportiert, lagert, behandelt, verkauft oder Futtermittel erzeugt, transportiert, lagert, behandelt, mischt, verfüttert oder Futtermittel zukauft und sie vermischt. Gilt auch für Futtermittelprimärproduktion! Landwirte, die diesen Umgang mit Futtermitteln haben, sind registrierungspflichtig! TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Nach Futtermittelhygiene-VO Registrierungspflichtige Futtermittelunternehmen Beispiele Futtermittelprimärproduktion im Pflanzenbau. Reinigen, Verpacken, Trocknen, Silieren. Schroten, Quetschen, Mahlen. Lohnunternehmer (Häckseln, Transport, Einsilierung). Fahrbare Mahl- und Mischanlagen. Miete von Erntefahrzeugen und –maschinen (Mieter ist registrierungspflichtig!). TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Nach Futtermittelhygiene VO nicht registrierungspflichtige Landwirte Beispiele Keine eigene Futtermittelherstellung, kein Vermischen, z. B. Hähnchen- und Schweinemast, dabei spielt Lagerung im Betrieb keine Rolle. Anrichten von Kälberfutter durch Mischung von Milchaustauscher mit Wasser Teichwirtschaft. TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Spezielle Registrierungsfragen nach Futtermittelhygiene VO Eigentümer: Ja, wenn Fläche durch ihn oder Dritte im Auftrag bewirtschaftet wird Pächter: Ja, als direkter Bewirtschafter Verpächter: Nein, da keine Tätigkeit im Sinne der Futtermittelhygiene-VO Anbauverträge: Ja, der Produzent, z. B. des Silomaises Abgabe von Futtergetreide: Ja, wenn Verkäufer gleichzeitig z. B. Produzent des Futtergetreides ist. Abgabe von Kartoffeln von EZG: Ja Mischen von Zukauffuttermitteln: Ja, auch bei Molke und Ergänzungsfutter TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Futtermittelhygiene-VO Innerbetriebliche Dokumentation und betriebsinterne Kontrollen vereinfacht für Primärproduktion • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln • Verwendung von GVO-Saat und –Pflanzgut • Auftreten von Krankheiten, Schädlinge • Atteste von Laboruntersuchungen • Ein- und Ausgang von Futtermitteln (quantitativ und qualitativ) • Zukünftig auch HACCP bei Landwirten TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelkontrolle
Futtermittelhygiene-VO Bei Fütterung beachten! • Stall, Lager für Futtermittel und Einstreu - Schädlingsbekämpfung - Reinigungsplan - klare Trennung Futtermittel – Chemikalien – Fütterungsarznei - eindeutige Beschriftung • Fütterung - Unverwechselbarkeit der Futtermittel garantieren - innerbetriebliche Rückverfolgbarkeit - geeignetes Tränkwasser TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelkontrolle
Nicht in den Geltungsbereich der Futtermittelhygiene-Verordnung fallen: Private Erzeugung von Futtermitteln zur Verfütterung an lebensmittelliefernde Tiere ausschließlich zum privaten Eigenverbrauch. Direkte Lieferung kleiner Futtermittelmengen (von max. 5 ha Fläche/Jahr) an örtliche Landwirtschafts- betriebe zur dortigen Verwendung. Abgabe von Heimtierfutter an den Endverbraucher (Einzelhandel). Private Herstellung von Futtermitteln zur Verfütterung an Tiere, die nicht zur Lebensmittel- gewinnung bestimmt sind. TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Anwendungsbereiche und Ausnahmen von der Registrierungspflicht TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Bestandteile von Cross Compliance Cross Compliance = Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen 19 Grundanforderungen an die EG (VO) 1782/2003 – Anhang III Betriebsführung 2005 = 9 (5 x Umwelt, 4 x Tierkennzeichnung) Futtermittelsicherheit 2006 = 7 EG (VO) 178/2002 – Basis-VO (1 x PSM, 2 x Lebensmittelsicherheit, 4 x Tiergesundheit) EG (VO) 999/2001 – BSE-VO 2007 = 3 (Tierschutz) EG (VO) 183/2005 – Futterm.-Hygiene-VO TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Futtermittelhygiene-VO Was ist jetzt für den Primärproduzenten/ Futtermittelunternehmer zu tun? • Betrieb bis 1.1.2006 registrieren lassen. • Verpflichtungserklärung zur Einhaltung bis 1.1.2008 zurücksenden. • Futtermittel nur aus zugelassenen bzw. registrierten Betrieben beziehen. • Haftpflicht für Produkthaftung beachten (für Primärproduzenten noch ausgesetzt). • Betriebliche Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit, Futtermittelsicherheit TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelkontrolle
Fazit: Konsequenzen für den Rinderhalter Gute Tierfütterungspraxis: beim Beweiden Wartezeiten nach PSM- oder Gülleeinsatz; Reinigung von Stall und Fütterungseinrichtungen; Futterlagerung und Verteilung, qualifiziertes Personal Gute Verfahrenspraxis: Verhinderung der Kontamination mit Mykotoxinen, Schwer- metallen, PSM; sachgemäßer Einsatz von Tierarzneimitteln und Zusatzstoffen vorschriftsmäßiges Entsorgen von gefallenen Tieren, Abfall und Einstreu Dokumentation und Rückverfolgbarkeit TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
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