EU-Futtermittelhygiene- VO

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EU-Futtermittelhygiene- VO
Thüringer Milchtag 2006

EU-Futtermittelhygiene-
                    VO
Was muss der Landwirt
             beachten?

               B. Meixner
               TLL Jena-Zwätzen
EU-Futtermittelhygiene- VO
Anforderungen an ein sicheres und der Futter-
mittelhygiene-VO entsprechendes Futtermittel

     • Hohe tierische Leistungen bei Erhaltung der
       Tiergesundheit
     • Positive Auswirkungen auf tierisches Produkt
     • Unbedenklichkeit für menschliche Gesundheit
     • Ausschluss von vorgetäuschten Eigenschaften
     • Ökologische Qualität (Umweltentlastung)

       TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
EU-Futtermittelhygiene- VO
Futtermittelrechtliche Vorschriften
EU • Rechtsakte der EG (Richtlinien
     und Verordnungen
D   • Futtermittelgesetz (Rahmengesetz      Ersetzt durch Lebensmittel-
      für Herstellung, Verkehr und          und Futtermittelgesetzbuch
      Einsatz von Futtermitteln)            vom 01.09.2005

D   • Futtermittelverordnung
      (Durchführungsbestimmungen)

D   • Futtermittelprobenahme- und
      Analysenverordnung
D   • Verfütterungsverbotsgesetz,           Ersetzt durch Lebensmittel-
      Verfütterungsverbotsverordnung        und Futtermittelgesetzbuch
                                            vom 01.09.2005

           TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
EU-Kommission erarbeitete neuen Rahmen
      für Futtermittelsicherheit

Weißbuch der Lebensmittelsicherheit vom 12.01.2000
          vom Futtertrog bis zum Teller

               Basis VO EG 178/2002

       Futtermittelhygiene VO EG 183/2005

      TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Futtermittelhygieneverordnung gilt für

ƒ alle Tätigkeiten von Futtermittelunternehmen auf
  allen Stufen der Futtermittelkette, von der Futter-
  mittelprimärproduktion bis zum Inverkehrbringen
  von Futtermitteln, einschließlich Heimtierfutter-
  mitteln.
ƒ die Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung
  bestimmten Tieren.
ƒ die Ein- bzw. Ausfuhr von Futtermitteln aus bzw. in
  Drittländern.

     TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Die Futtermittelhygiene-VO EG 183/2005 regelt:

    • Maßnahmen für die Futtermittelsicherheit,
      insbesondere allgemeine Hygienevorschriften
    • Rückverfolgbarkeit
    • Registrierung und Zulassung von Betrieben

       TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Anforderungen an die Futtermittelhygiene
• Lagerung von Futtermitteln, streng getrennt von
  Chemikalien, PSM, Fütterungsarzneimitteln, aber
  auch Abfällen,
• Anlagen, Ausrüstungen, Behälter, Transportein-
  richtungen und Fahrzeuge, die mit Futter in Berührung
  kommen sind sauber zu halten und gegebenenfalls zu
  desinfizieren,
• geeignetes Tränkwasser, soweit visuell und sensorisch
  feststellbar,
• Dokumentation des Einsatzes von PSM und GVO-
  Saatgut.

       TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Nach Futtermittelhygiene VO ist
Landwirt = Futtermittelunternehmer, wenn er:

  ƒ Futtermittel erzeugt, transportiert, lagert, behandelt,
    verkauft oder
  ƒ Futtermittel erzeugt, transportiert, lagert, behandelt,
    mischt, verfüttert oder
  ƒ Futtermittel zukauft und sie vermischt.
         Gilt auch für Futtermittelprimärproduktion!
    Landwirte, die diesen Umgang mit Futtermitteln haben,
    sind     registrierungspflichtig!

        TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Nach Futtermittelhygiene-VO
Registrierungspflichtige Futtermittelunternehmen
                         Beispiele
  ƒ   Futtermittelprimärproduktion im Pflanzenbau.
  ƒ   Reinigen, Verpacken, Trocknen, Silieren.
  ƒ   Schroten, Quetschen, Mahlen.
  ƒ   Lohnunternehmer (Häckseln, Transport, Einsilierung).
  ƒ   Fahrbare Mahl- und Mischanlagen.
  ƒ   Miete von Erntefahrzeugen und –maschinen
      (Mieter ist registrierungspflichtig!).

         TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Nach Futtermittelhygiene VO
nicht registrierungspflichtige Landwirte
                     Beispiele

ƒ Keine eigene Futtermittelherstellung, kein
  Vermischen, z. B. Hähnchen- und Schweinemast,
  dabei spielt Lagerung im Betrieb keine Rolle.
ƒ Anrichten von Kälberfutter durch Mischung von
  Milchaustauscher mit Wasser
ƒ Teichwirtschaft.

    TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Spezielle Registrierungsfragen nach
             Futtermittelhygiene VO
Eigentümer:                  Ja,     wenn Fläche durch ihn oder Dritte im
                                     Auftrag bewirtschaftet wird
Pächter:                     Ja,     als direkter Bewirtschafter

Verpächter:                  Nein,   da keine Tätigkeit im Sinne der
                                     Futtermittelhygiene-VO
Anbauverträge:               Ja,     der Produzent, z. B. des Silomaises

Abgabe von Futtergetreide:   Ja,     wenn Verkäufer gleichzeitig z. B.
                                     Produzent des Futtergetreides ist.
Abgabe von Kartoffeln von
EZG:                         Ja
Mischen von
Zukauffuttermitteln:         Ja,     auch bei Molke und Ergänzungsfutter

           TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Futtermittelhygiene-VO
Innerbetriebliche Dokumentation und betriebsinterne
    Kontrollen vereinfacht für Primärproduktion

  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Verwendung von GVO-Saat und –Pflanzgut
  • Auftreten von Krankheiten, Schädlinge
  • Atteste von Laboruntersuchungen
  • Ein- und Ausgang von Futtermitteln (quantitativ
    und qualitativ)
  • Zukünftig auch HACCP bei Landwirten

      TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelkontrolle
Futtermittelhygiene-VO
            Bei Fütterung beachten!
• Stall, Lager für Futtermittel und Einstreu
  - Schädlingsbekämpfung
  - Reinigungsplan
  - klare Trennung Futtermittel – Chemikalien –
    Fütterungsarznei
  - eindeutige Beschriftung
• Fütterung
  - Unverwechselbarkeit der Futtermittel garantieren
  - innerbetriebliche Rückverfolgbarkeit
  - geeignetes Tränkwasser

     TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelkontrolle
Nicht in den Geltungsbereich der
  Futtermittelhygiene-Verordnung fallen:
ƒ Private Erzeugung von Futtermitteln zur Verfütterung
  an lebensmittelliefernde Tiere ausschließlich zum
  privaten Eigenverbrauch.
ƒ Direkte Lieferung kleiner Futtermittelmengen (von
  max. 5 ha Fläche/Jahr) an örtliche Landwirtschafts-
  betriebe zur dortigen Verwendung.
ƒ Abgabe von Heimtierfutter an den Endverbraucher
  (Einzelhandel).
ƒ Private Herstellung von Futtermitteln zur
  Verfütterung an Tiere, die nicht zur Lebensmittel-
  gewinnung bestimmt sind.

       TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Anwendungsbereiche und Ausnahmen von der
          Registrierungspflicht

      TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Bestandteile von Cross Compliance
       Cross Compliance = Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

19 Grundanforderungen an die              EG (VO) 1782/2003 – Anhang III
Betriebsführung
2005 = 9
(5 x Umwelt, 4 x Tierkennzeichnung)       Futtermittelsicherheit
2006 = 7                                  EG (VO) 178/2002 – Basis-VO
(1 x PSM, 2 x Lebensmittelsicherheit,
4 x Tiergesundheit)                       EG (VO) 999/2001 – BSE-VO
2007 = 3 (Tierschutz)                     EG (VO) 183/2005 – Futterm.-Hygiene-VO

               TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
Futtermittelhygiene-VO
   Was ist jetzt für den Primärproduzenten/
      Futtermittelunternehmer zu tun?
• Betrieb bis 1.1.2006 registrieren lassen.
• Verpflichtungserklärung zur Einhaltung bis 1.1.2008
  zurücksenden.
• Futtermittel nur aus zugelassenen bzw. registrierten
  Betrieben beziehen.
• Haftpflicht für Produkthaftung beachten (für
  Primärproduzenten noch ausgesetzt).
• Betriebliche Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit,
  Futtermittelsicherheit

    TLL Jena – Zwätzen, Amtliche Futtermittelkontrolle
Fazit:
    Konsequenzen für den Rinderhalter
Gute Tierfütterungspraxis:
ƒ beim Beweiden Wartezeiten nach PSM- oder Gülleeinsatz;
ƒ Reinigung von Stall und Fütterungseinrichtungen;
ƒ Futterlagerung und Verteilung, qualifiziertes Personal
Gute Verfahrenspraxis:
ƒ Verhinderung der Kontamination mit Mykotoxinen, Schwer-
  metallen, PSM;
ƒ sachgemäßer Einsatz von Tierarzneimitteln und Zusatzstoffen
ƒ vorschriftsmäßiges Entsorgen von gefallenen Tieren, Abfall und
  Einstreu
ƒ Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

       TLL Jena–Zwätzen, Amtliche Futtermittelüberwachung
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