Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern - Aktionsplan der Landeshauptstadt München 2019 2021

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Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern - Aktionsplan der Landeshauptstadt München 2019 2021
Gleichstellungsstelle
                                    für Frauen

Europäische Charta
zur Gleichstellung von
Frauen und Männern
1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München
2019 – 2021
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern - Aktionsplan der Landeshauptstadt München 2019 2021
Impressum

Herausgeberin Landeshauptstadt München
              Gleichstellungsstelle für Frauen
              Marienplatz 8, 80331 München
              Telefon (089) 233-9 24 65
              Telefax (089) 233-2 40 05
              gst@muenchen.de
              www.muenchen.de/gst

Verantwortlich Nicole Lassal,
               Gleichstellungsstelle für Frauen

     Redaktion Dr. Uschi Sorg,
               Gleichstellungsstelle für Frauen

         Fotos Michael Nagy

    Gestaltung Wolfgang Gebhard
               :Visuelle Kommunikation

         Druck Stadtkanzlei
               Gedruckt auf Papier
               aus 100 % Recyclingpapier

                 München, September 2019
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern - Aktionsplan der Landeshauptstadt München 2019 2021
Europäische Charta zur
Gleichstellung von
Frauen und Männern
1. Aktionsplan der
Landeshauptstadt München
2019 – 2021
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern - Aktionsplan der Landeshauptstadt München 2019 2021
1. Aktionsplan – Landeshauptstadt München
                    Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Vorwort
der Stadtspitze

Dieter Reiter
Oberbürgermeister

Christine Strobl
Bürgermeisterin

                    Die im Mai 2016 von                                            Geschlechtergerechte Zugänge sowie Drittes
                                                                                   Geschlecht und Intersektionalität. Damit findet

                    der Stadt München                                              ein sehr breites Spektrum der Artikel und Hand-
                                                                                   lungsfelder der Europäischen Charta Berück-
                                                                                   sichtigung. Durch die Indikatoren zur Zielerrei-
                    unterzeichnete                                                 chung werden wir 2022 bei der Evaluation des
                                                                                   Aktionsplanes überprüfen, ob und wie die Maß-
                    Europäische Charta                                             nahmen umgesetzt wurden.

                    für die Gleichstellung                                         Wir bedanken uns bei allen innerhalb und außer­
                                                                                   halb der Stadtverwaltung, die mit ihrem Enga-

                    von Frauen und                                                 gement zur Gleichstellung von Frauen und Män-
                                                                                   nern sowie Menschen weiterer Geschlechter

                    Männern                                                        beitragen. Dieses Engagement trägt dazu bei,
                                                                                   dass die Stadt München Gleichstellungspolitik
                                                                                   an den gesellschaftlichen Bedingungen ausrich-
                    auf lokaler Ebene formuliert ein umfassendes                   tet und erfolgreich befördert.
                    kommunales Rahmenprogramm für die städti-
                    sche Gleichstellungspolitik. Die Charta be­
                    inhaltet das öffentliche Bekenntnis zu dem
                    Grundrecht auf Gleichstellung von Frauen
                    und Männern sowie zur Einbeziehung der
                    Geschlech­terperspektive in alle kommunale                     Dieter Reiter           Christine Strobl
                    Aktivitäten. In 30 Artikeln zu den gleichstel-                 Oberbürgermeister       Bürgermeisterin
                    lungspolitisch relevanten kommunalen Hand-
                    lungsfeldern wird diese Selbstverpflichtung mit
                    Zielen und Handlungsaufträgen konkretisiert.
                    Damit die Charta unmittelbare Wirkung in der
                    Kommune entfalten kann, verpflichten sich die
                    unterzeichnenden Kommunen einen Aktions-
                    plan mit konkreten Zielen, Maßnahmen und
                    Zeitrahmen aufzustellen.

                    Der von der Gleichstellungsstelle für Frauen
                    erarbeitete und vom Stadtrat beschlossene
                    Aktionsplan für den Zeitraum 2019 – 2021 enthält
                    vielfältige Maßnahmen in den Handlungsfeldern
                    Gender Assessment (Bewertung geschlechts­
                    spezifischer Auswirkungen), Stadt als Arbeit­
                    geberin, Genderkompetenz, Öffentliches
                    Beschaffungs- und Vertragswesen, Ge­schlechts­
                    ­spezi­fische Gewalt (Prävention, Schutz und
                     Unte­rstützung), Mitwirkung am politischen
                     und zivilgesellschaftlichen Leben, Öffentlicher
                     Raum, Stadt- und Lokalplanung, Reflexion
                     und Abbau von Geschlechterstereo­t ypen,

                    4
Die Charta als Ergänzung der Münchner Gleichstellungspolitik

Inhalt
         Impressum                                             2   3.3     Genderkompetenz                                26
         Vorwort                                               4   3.3.1   Jährlicher Gendertag im Kulturreferat
                                                                            (KULT-R)                                       27
1.       Nicole Lassal – Die Charta als Ergänzung                   3.3.2   Gender AG im Kulturreferat (KULT-R)
         der Münchner Gleichstellungspolitik                   8           (regelmäßiges Vernetzungstreffen mit
                                                                            Vertreterinnen und Vertretern aus allen
2.       Uschi Sorg – Die Umsetzung der Charta                              Bereichen des Referates)                       27
         in München                                           12   3.3.3   Gender AG im Referat für Bildung
2.1      Vorteile der Charta für die                                        und Sport (Vernetzungstreffen aller gender-
         Landeshauptstadt München                             12           und gleichstellungsbezogenen Fachstellen
2.2      Leitgedanken bei der Umsetzung                                     im RBS)                                        28
         der Charta                                           12   3.3.4   Genderkompetenz in Schulen
2.3      Prozess und Leitlinien für die                                     und Kindertageseinrichtungen                   29
         Erarbeitung des Aktionsplanes                        13   3.3.5   Schulungen zu Genderkompetenz
2.4      Begleitung des Aktionsplanes,                                      und zu interkultureller Kompetenz im
         Gleichstellungsmonitoring und                                      Kommunalen Außendienst (KAD)                   30
         Evaluation des Aktionsplanes                         14   3.3.6   Geschlechtergerechte Überarbeitung
                                                                            der Schulungsunterlagen für die Wahlen         30
3.       Handlungsfelder                               16          3.3.7   Erstellung eines Konzeptes zur gender-
3.1      Gender Assessment (Bewertung                                       sensiblen und gleichstellungsorientierten
         geschlechtsspezifischer Auswirkungen)         16                  Jungenarbeit mit dem Schwerpunkt von
3.1.1    Indikatorenentwicklung zur                                         geschlechts- und zielgruppenspezifischen
         Umsetzung von Gender Mainstreaming                                 Projekten an Schulen                           31
         und Gleichstel­lung                           16          3.3.8   Kriterienkatalog zur geschlechter­-
3.1.2    Gender Budgeting (GB)/Gleichstellungsorientierte                   reflektierten Arbeit mit Kindern,
         Haushaltssteuerung (GstHH)                                         Jugendlichen und jungen Erwachsenen            32
         in der Landeshauptstadt München               17          3.3.9   Maßnahme „Frauen und …“
3.1.3    Umsetzung der Stadtbezirksbudget-                                  für Mitarbeiterinnen der
         Richtlinien zum Gender Budgeting in den                            Münchner Kammerspiele                          33
         Bezirksausschüssen (BAs)                      18
3.1.4    Entwicklung von Steuerungs­instrumenten                    3.4     Öffentliches Beschaffungs- und
         für die Gleichstellungsorientierte Haushalts-                      Vertragswesen                                  34
         steuerung der Münchner Stadtbibliothek        18          3.4.1   Gendersensible und gleichstellungsorientierte
3.1.5    Stadtweiter Informationspool von Studien                           Auftragsvergabe                                34
         und Umfragen der Landeshauptstadt München                  3.4.2   Berücksichtigung der besonderen
         mit genderrelevanten Fragestellungen          19                  Bedarfe von Mädchen und Frauen bei
                                                                            den Aus­schreibungen für den Betrieb der
3.2      Stadt als Arbeitgeberin                              20           dezentralen Flüchtlingsunterkünfte             35
3.2.1    „Leitsätze Chancengleichheit für Frauen
         und Männer“                                          20   3.5     Geschlechtsspezifische Gewalt:
3.2.2    Pilotprojekt Schülerinnenpraktika in                               Prävention, Schutz und Unterstützung           36
         männerdominierten Arbeitsbereichen                         3.5.1   Aktionsplan zum Abbau
         des Eigenbetrieb it@M                                21           geschlechtsspezifischer Gewalt                 37
3.2.3    Frauen in Führungspositionen an den                        3.5.2   Fachtag zum Übereinkommen des
         städtischen allgemeinbildenden Schulen:                            Europarats zur Verhütung und Bekämpfung
         Schulleiterinnen und stellvertretende                              von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
         Schulleiterinnen                                     22           Gewalt (Istanbulkonvention)                    38
3.2.4    Frauen in Führungspositionen an den                        3.5.3   Gesundheitliche Aspekte von
         Städtischen Beruflichen Schulen:                                   geschlechtsspezifischer Gewalt                 38
         Schul­leiterinnen und stellvertretende                     3.5.4   Entwicklung von Informations-
         Schulleiterinnen                                     23           und Aufklärungsmaterial zum Thema
3.2.5    Ein Personalentwicklungskonzept (PE)                               weibliche Genitalverstümmelung (FGM)
         für alle dem Jobcenter München                                     für das Personal im Gesundheitswesen           39
         zugewiesenen Mitarbeitenden                          24   3.5.5   Ausbau der Frauenhäuser/Planung von
3.2.6    Telearbeit/mobiles Arbeiten für                                    Frauenhäusern für spezielle Ziel­gruppen/
         publikumsintensive Arbeitsbereiche                                 Frauenhaus für psychisch kranke Frauen         40
         des Jobcenters                                       25   3.5.6   „Leben als Minderheit im Heim“–
3.2.7    Dusch- und Umkleidemöglichkeiten                                   Münchner Waisenhaus                            40
         für Frauen und Männer in den Betriebshöfen                 3.5.7   Gewaltschutzkonzept für
         des Abfallwirtschaftsbetriebes                                     städtische Unterkünfte                         41
         München (AWM)                                        25

                                                                                                        5
3.5.8    Kampagne: „Nein heißt Nein – mehr                   3.8.2    Mädchen im MINT-Bereich: Wahl der
         Sicherheit im Münchner Nachtleben!“           42            mathematisch-naturwissenschaftlich-
3.5.9    Werbewatch-App des Münchner                                  technischen Wahlpflichtfächergruppe an
         Fachforums für Mädchenarbeit                  43            städtischen Realschulen                        58
3.5.10   Umsetzung, Evaluierung, Fortschreibung              3.8.3    Handwerkliches Empowerment
         des Verhaltenskodex zu Prävention                            für Mädchen und junge Frauen                   58
         gegen Machtmissbrauch und Übergriffe                3.8.4    Vertiefte Analyse zur Berufswahl
         im Kulturreferat                              43            nach Geschlecht                                59
3.5.11   Anpassung und Erweiterung der Angebote              3.8.5    Weiterentwicklung der bestehenden
         für Mädchen und Frauen zum Thema Gewalt                      Werbekampagne für städtische Kindertages­-
         für die Zielgruppe Mädchen und Frauen                        einrichtungen, um Männer und Frauen
         mit Behinderung                               44            gleichberechtigt abzubilden                    60
3.5.12   Anpassung und Erweiterung der                       3.8.6    Tagung des Münchner Stadtmuseums
         Angebote für Jungen und junge Männer                         zum Thema Weiblichkeits- und Männlich­-
         zum Thema Gewalt für die Zielgruppe                          keitsbilder in der Kunst der NS-Zeit           60
         Jungen und Männer mit Behinderung             45   3.8.7    Rundgang im NS-Dokumentationszentrum
3.5.13   Frauenparkplätze in den Tiefgaragen                          zu Rollenbildern und Rollen­zuschreibungen
         des Kreisverwaltungsreferates                 46            im Nationalsozialismus                         61
                                                             3.8.8    Seminar im NS-Dokumentationszentrum
3.6      Mitwirkung am politischen und                                zu Rollenbildern und Rollenzuschreibungen
         zivilgesellschaftlichen Leben                 46            im Nationalsozialismus                         62
3.6.1    Veranstaltung der Münchner Volkshochschule          3.8.9    Veranstaltungsreihe im NS-Dokumen­-
         (MVHS) „Verfassungsbruch in Permanenz“                       tationszentrum zu Geschlechterbildern
         Parität in den Parlamenten                    47            und -konstruktionen in Vergangenheit
3.6.2    Frauenförderung in gemeinnützigen Vereinen    47            und Gegenwart                                  62
3.6.3    Verankerung der Funktion der
         Gleichstellungsbeauftragten der                     3.9      Geschlechtergerechte Zugänge                   63
         Bezirksausschüsse (BA) in der BA-Satzung      48   3.9.1    Analyse der Voraussetzungen und
3.6.4    App-Entwicklung: Erläuterung                                 Hemmnisse für die Arbeitsmarktintegration
         der Straßennamen nach Persönlichkeiten                       von geflüchteten Frauen                        63
         in München                                    48   3.9.2    Genderaspekte in den Alten- und
3.6.5    Einwerbung von Vor- und Nachlässen                           Service-Zentren (ASZ) unter besonderer
         von Münchner Frauen für die Sammlungen                       Berücksichtigung der Wohnsituation
         des Stadtarchivs München                      49            und der wirtschaftlichen Situation
3.6.6    Oral History: Frauenpolitisches                              älterer Menschen                               64
         Engagement dokumentieren                      50   3.9.3    Geschlechtergerechte Gesundheits­-
3.6.7    Gleichstellungsorientierte politische und                    versorgung – Analyse des Fortbildungs­bedarfs
         gesellschaftliche Partizipation von                          bei Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
         Jungen und jungen Männern durch gezielte                     im Münchner Gesundheitssystem                  65
         Bildungsarbeit fördern                        50   3.9.4    Gendersensibler Wegweiser zu
                                                                      Angeboten für Menschen mit einer
3.7      Öffentlicher Raum, Stadt- und                                seelischen Behinderung in München –
         Lokalplanung                                  51            Homepage und begleitende Broschüre             65
3.7.1    Handlungsräume der                                  3.9.5    Rückzugsmöglichkeit für stillende
         Stadten­t wicklung                            51            Mütter im Kreisverwaltungsreferat              66
3.7.2    Vermeidung von Angsträumen                    52
3.7.3    Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch               3.10     Drittes Geschlecht und
         Optimierungen der Beleuchtung                                Intersektionalität                             67
         des öf­fentlichen Raums                       53   3.10.1   Information über den rechtlichen Vollzug
3.7.4    Handlungs- und Planungsempfehlung                            des Gesetzes zur Umsetzung des
         „Spielangebote für Mädchen und Jungen – 		                   „Dritten Geschlechts“                          67
         Gendergerechte Spielplatzgestaltung“          53   3.10.2   Fortbildung des Standesamtes
3.7.5    Schaffung eines stadtweiten mobilen offenen                  zur Sensibilisierung zum Umgang mit
         Angebots für Mädchen und junge Frauen         55            Inter*Menschen                                 68
3.7.6    Sportentwicklungsplanung geschlechter-              3.10.3   Fachveranstaltung „Unterschiede,
         bzw. zielgruppengerecht gestalten             55            die einen Unterschied machen“
                                                                      (Arbeitstitel)                                 68
3.8      Reflexion und Abbau von                             3.10.4   Einrichtung eines Münchner
         Geschlechterstereotypen                       56            Lesbenzentrums                                 69
3.8.1    Frühe Bildung in Städtischen Kindertages-		         3.10.5   „München sucht seine LGBTI*-
         einrichtungen zum Abbau von Geschlechter-		                  Geschichte“. Sammlungsaufruf des
         stereotypen in den Berufsbildern              57            Münchner Stadtmuseums                          69

                     6
1. Aktionsplan – Landeshauptstadt München
                   Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

                   1. Die Charta als Ergänzung der Münchner Gleichstellungspolitik

Nicole Lassal
Gleichstellungs­
                   Die Gleichstellungs-                                           Eine sehr starke Unterstützung erfahren Gleich-
                                                                                  stellungsthemen durch die Stadtratskommissi-

                   stelle für Frauen
beauftragte der
                                                                                  on zur Gleichstellung von Frauen. Hier setzen
Landeshauptstadt                                                                  Frauen die Themen und geben Empfehlungen
                                                                                  für die Kommunalpolitik. Ihre Empfehlungen
                   wurde 1985 auf der
München
                                                                                  muss der Stadtrat innerhalb von drei Monaten
                                                                                  behandeln. Die Kommission tagt monatlich. Seit
                   Grundlage eines                                                1986 fanden rund 260 Sitzungen statt und es
                                                                                  wurden über 150 Empfehlungen in dieser Zeit
                   Stadtratsbeschlus-                                             verabschiedet. 11 Stadträtinnen und 12 Vertrete-
                                                                                  rinnen von Münchner Verbänden, Einrichtungen

                   ses mit dem Ziel                                               und Projekten sitzen in diesem Gremium. Seit
                                                                                  Juli 2018 ist die Stadträtin Bettina Messinger

                   eingerichtet:                                                  Kommissionsvorsitzende, davor waren es lange
                                                                                  Jahre Christine Strobl, Ulrike Mascher,
                                                                                  Dr. Gertraud Burkert und Lydia Dietrich.
                   „Veränderungen zu bewirken, um das verfas-
                   sungsrechtliche Gleichstel­lungsgebot für Frauen               Auch die städtischen Referate sind schon lange
                   durchzusetzen.“ Bis heute haben sich die                       in unterschiedlichen Handlungsfeldern gleich­
                   rechtlichen Rahmenbedingun­gen für die Gleich-                 stellungspolitisch aktiv.
                   stellungsarbeit deutlich konkretisiert und ver-
                   bessert. Die Dienstanweisung des Oberbürger­­                  Im Folgenden wird exemplarisch kurz darge­
                   meisters der Landeshauptstadt München zur                      stellt, welche Schwerpunkte die Refer­ate/die
                   Gleichstellungsstelle für Frauen (aktuel­le Fas-               Eigenbetriebe zur Umsetzung von Gender
                   sung 02.12.1991) und die 1998 verabschiedete                   Mainstreaming bisher g­ esetzt haben:
                   Gleichstellungssatzung regeln die Rechts­
                   stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten der                   Direktorium
                   Gleichstellungsstelle für Frauen in München.
                                                                                  Das Thema Gender Budgeting/Gleichstellungs�-
                   „Es ist Aufgabe aller städtischen Beschäftigten                orientierte Haushaltssteuerung wird seit 2009
                   und Dienststellen, die Arbeit der Gleichstel­                  durch die Abteilung Zentrale Verwaltung im
                   lungs­­stelle zu unterstützen (…und) das eigene                Direktorium betreut. In enger Zusammenarbeit
                   Verwaltungshandeln kritisch auf die Einhaltung                 mit der Gleichstellungsstelle für Frauen und in
                   des Gleichheitsgebotes hin zu überprüfen und                   Kooperation mit der Stadtkämmerei fand hierzu
                   durch geeignete Maßnahmen im eigenen                           im Oktober 2016 die 2. Münchner Frauenkonfe-
                   Wirkungsbe­reich Benachteiligungen von Frauen                  renz „Haushalt fair tei­len – Gleichstellungsorien-
                   systematisch abzubauen.“ Mit diesem Auftrag                    tierte Steuerung öffentlicher Finanzen“ im Alten
                   aus der Dienstanweisung wurde in der Stadt                     Rathaus statt.
                   München die Grundlage zur Strategie „Gender
                   Mainstrea­ming“ geschaffen, um alle Verfahren                  Baureferat
                   und Strukturen mit dem Ziel der Geschlechter-
                   gerechtigkeit zu durchdenken und zu verändern.                 Im Rahmen der Gleichstellungsorientierten Haus­­
                                                                                  haltssteuerung hat das Baureferat für die Pro­dukt­
                   Instrumente der Gleichstellungsstelle für Frauen               ­­leistung 1 „Bereitstellen der Isar einschließlich der
                   zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit                    wasserbaulichen Anlagen“ 2007 und 2015 Befra-
                   sind u. a.:                                                    gungen der Isar-Besucherinnen und -besucher
                   ◼ Die Prüfung von und Mitwirkung bei allen                     durchgeführt. Bei allen Befragten ließen sich
                       Beschlussvorlagen im Hinblick auf                          nach Abschluss der Renaturierung positive Ent-
                       gleichstellungsrele­vante Themen;                          wicklungen hinsichtlich der Besuchshäufigkeit
                   ◼ die Beteiligung der Gleichstellungsstelle                    so­wie der allgemeinen Zufriedenheit feststellen.
                       an allen gleichstellungsrelevanten
                       Personalangelegen­heiten;                                  Münchner Stadtentwässerung (MSE)
                   ◼ die Mitwirkung in Gremien, Kommissionen,

                       Arbeitskreisen;                                            Kinderbetreuung: Seit Ende 2017 besteht für
                   ◼ das Gleichstellungskonzept (Leitsätze zur                    die Beschäftigten der MSE die Möglichkeit,
                       Chancengleichheit für Frauen und Männer);                  einen externen Dienstleister in Anspruch zu
                   ◼ Anlaufstelle zu sein für Fragen, Anregungen                  nehmen, der u. a. zu Fragen aus den Bereichen
                       und Beschwerden zum Thema Gleichstel-                      Kinder und Jugendliche und Familie und Eltern­
                       lung für Beschäftigte der Stadt München                    schaft berät. Dieser Dienstleister unterstützt
                       und Münchner Bürgerinnen und Bürger;                       u. a. bei der Ver­mittlung von Kinderbetreuungs-
                   ◼ Fachveranstaltungen, wie z. B. die Münchner                  einrichtungen, Haushaltshilfen, Ferien- und
                       Frauenkonferenzen.                                         Notbetreuungsange­boten für Kinder.

                   8
Die Charta als Ergänzung der Münchner Gleichstellungspolitik

Kommunalreferat                                                dass 2018 48,8 % der Führungspositionen in
                                                               der Stadtverwaltung von Frauen besetzt sind.
Seit 2015 führt die Geschäftsleitung des Kom-
munalreferates jährlich am Buß- und Bettag                     Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW)
einen Kindertag durch. Des Weiteren gab es in
der Leitungsrunde des Kommunalreferates                        Seit 2005 arbeitet das RAW am Ziel einer
einen Vor­trag des Personal- und Organisations-                gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung
referates zum Thema Teil­zeit, mit anschließen-                mit ge­schlechtergerechter Mittelvergabe. Zwei
der Diskussi­on. Schwerpunkte des Vortrages                    Arbeitsbereiche (kommunale Beschäftigungs-
waren: Führen in Teilzeit, Organisation und die                und Quali­fizierungspolitik und Existenzgrün-
Herausforderun­gen bei Teilzeit.                               dungsberatung) wurden seitdem im Rahmen
                                                               von Gender Bud­geting analysiert, Maßnahmen
Abfallwirtschaftsbetrieb (AWM)                                 entwickelt und durchgeführt sowie Kennzahlen
                                                               definiert.
Frauen in technischen Berufen: Da im AWM
immer mehr Frauen in technischen Berufen                       Referat für Bildung und Sport (RBS)
(Einwei­serin am Wertstoffhof, Müllladerin)
arbeiten, wurde bei den neuen Ausschreibun-                    Geschlechtergerechte Pädagogik ist in allen Ge-
gen explizit dar­auf geachtet, dass die Firmen,                schäftsbereichen des RBS als Thema vertreten.
die Arbeitskleidung anbieten, auch Schnitte für                So gibt es in den Stabsstellen der pädagogi-
Frauen parat ha­ben bzw. die Frauen maßge-                     schen Geschäftsberei­che Verantwortliche für
schneiderte Kleidung bekommen.                                 das Thema Gender und geschlechtergerechte
                                                               Pädagogik. Seit 1995 werden an städtischen
Kreisverwaltungsreferat (KVR)                                  Schulen Mädchenbeauftragte eingesetzt, seit
                                                               Anfang der 2000er Jahre werden auch Jungen-
Im KVR ist die Teilzeitquote mit fast 25 % schon               beauftragte benannt.
immer im stadtweiten Vergleich sehr hoch.
Deshalb fand im April 2018 ein Dialogcafé mit                  Referat für Gesundheit und Umwelt
Teilzeitmitarbeitenden, mit Führungskräften, mit
Vollzeitmitarbeitenden sowie mit Personalrätin-                Eines der Schwerpunktthemen der Leitsätze
nen und Personalräten zum Thema Gleichstel-                    2016 war u. a. die weitere Förderung von Frauen
lung statt. Anhand einer SWOT-Analyse1 wur-                    in Führungspositionen. Aktuell beträgt im
den Stärken und Schwächen der Teilzeitarbeit                   Referat (Kernbereich) der Frauenanteil in Füh­
diskutiert und Handlungsfelder festgelegt.                     rungs­posi­tionen (Hauptabteilungs- Geschäfts-
                                                               stellen- Abteilungsleitungs- und Sachgebiets­
Kulturreferat                                                  leitungen) insge­samt 57 %, bei den Städtischen
                                                               Friedhöfen und der Bestattung 53 %.
Das Kulturreferat berichtet dem Stadtrat seit
1993 regelmäßig über die Entwicklungen in                      Referat für Informations- und
Bezug auf Gender Mainstreaming und Künstler_                   Telekommunikationstechnik
innenförderung. Seit 2017 wurde neben diesem
Berichtsverfahren ein Gender Monitoring aufge-                 Ein eigenes „it@M2 Gleichstellungskonzept
baut. Es wurden gleichstellungsorientierte                     2015“ wurde in Abstimmung mit der Gleich­
Kennzahlen in die Produktleistungen aufgenom-                  stellungs­stelle für den Eigenbetrieb erarbeitet.
men, damit Fortschritte besser messbar und                     Die in elf Handlungsfeldern geforderten Maß-
steuerbar werden.                                              nahmen für Frauen und Männer wurden und
                                                               werden sukzessive umgesetzt. Auf dieser
Personal- und Organisationsreferat                             Grundlage wurden auch Maßnahmen für das
                                                               im letzten Jahr neu gegründete IT Referat fest-
Seit 1992 werden Leitlinien zur Chancengerech-                 gelegt.
tigkeit erarbeitet. Die aktuellen Leitsätze 2016 –
Chancengleichheit für Frauen und Männer –
sind das strategische Gleichstellungskonzept
der Arbeitgeberin Landeshauptstadt München.
Schwerpunkt ist u. a. die Erhöhung des Frauen-
anteils in Führungspositionen. Mit dem Ergebnis,

1 Die SWOT-Analyse (engl. Akronym für Strengths
(Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen)
und Threats (Risiken)) ist ein Instrument der strategischen    2 Eigenbetrieb der Landeshauptstadt München, Partner der
Planung.                                                       Referate für IT-Leistungen

                                                                                                                          9
1. Aktionsplan – Landeshauptstadt München
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Referat für Stadtplanung und Bauordnung                        Stadtrates3 die „Europäische Charta für die
                                                               Gleichstellung von Frauen und Männern auf
Eine gleichstellungspolitische Auseinanderset-                 lokaler Ebene“. Die Europäische Charta wurde
zung begann bereits Ende der 80er Jahre, als                   vom Rat der Gemein­den und Regionen Europas
sich interessierte Planerinnen zu einem Frauen-                und seinen Partnern verabschiedet und formu-
arbeitskreis zusammenschlossen. Bis heute                      liert gleichstellungs­politische Grundsätze für
führt die Gender-AG der Hauptabteilung I im                    alle kommunalpolitischen Handlungsfelder. Der
Referat für Stadtplanung und Bauordnung diese                  Europäische Dachverband des Rates der Gemein-
Gedanken fort und organisiert regelmäßig                       den und Regionen Euro­pas (RGRE) repräsentiert
Work­shops, die die Aufgabenfelder der gender-                 etwa 100.000 Städte und Gemeinden aus 39 eu-
gerechten Stadt­entwicklungsplanung aufgreifen                 ropäischen Ländern. Deutschlandweit unterzeich-
und zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen                  neten 51 Städte und andere Gebietskörperschaf-
und Mitarbeiter bei­tragen.                                    ten die Europäische Charta (Stand 10.04.2018).

Sozialreferat                                                  Die Unterzeichnung der Charta beinhaltet
                                                               das öffentliche Bekenntnis zu den in Teil 1 der
In 1999 wurden erstmalig die Leitlinien für                    Europäi­schen Charta aufgeführten Prinzipien:
die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen
veröffent­licht. Diese wurden 2005 durch die                   ◼   Gleichstellung von Frauen und Männern
Leitlinien für die Arbeit mit Jungen und jungen                    als Grundrecht
Männern er­gänzt. Beide vom Stadtrat beschlos-                 ◼   aktive Bekämpfung von Diskriminierungen
senen Vorgaben verpflichten die öffentlichen                       und Benachteiligungen
und freien Träger, sich fachlich qualifiziert mit              ◼   ausgewogene Mitwirkung von Frauen und
dem Thema Geschlechtergleichstellung in der                        Männern an Entscheidungsprozessen
Kinder- und Jugendhilfe auseinanderzusetzen.                   ◼   Beseitigung von Geschlechterstereotypen
                                                                   und Einbeziehung der Geschlechterperspek­
Jobcenter München                                                  tive in alle Aktivitäten von Lokal- und
                                                                   Regionalregierungen für die Förderung der
Im Jobcenter München gibt es seit 2011 eine                        Gleichstellung (Gender Mainstreaming).
Gleichstellungsbeauftragte nach dem Sozial­
gesetz­buch II § 44 j, die nach dem Bundes-                    Teil 2 beschreibt die Umsetzung der Euro­
gleichstellungsgesetz arbeitet. Es existiert ein               päischen Charta und die darin enthaltene
gültiger Gleichstellungsplan, der fortgeschrie-                Verpflichtung zur Aufstellung von Aktions­
ben wird. Jährlich wurde eine Versammlung der                  plänen und Teil 3 konkretisiert die Selbst­
weiblichen Beschäftigten, ein Beurlaubtentag                   verpflichtung in 30 Artikeln zu den verschie-
und ein Ferienprogramm für Mitarbeitendenkin-                  denen kommunalen Handlungsfeldern.
der angeboten. Seit 2017 existert ein Eltern-                  Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die
kind-Arbeitszimmer.                                            Stadt München über eine bloße Anerkennung
                                                               hinaus dazu, diese Ziele auch durch Aktions­
Stadtkämmerei                                                  pläne und Programme mit Leben zu füllen.
                                                               Die meisten der Gebietskörperschaften, die
Das Thema Gender Budgeting/Gleichstellungs�-                   die Charta unterzeichneten, haben bereits einen
orientierte Haushaltssteuerung ist insbesondere                Aktionsplan verabschiedet und einen Bericht
seit der Angleichung der Produkte an den amtli-                vorgelegt.
chen Produktplan im Haushalt der Landeshaupt­
stadt München verankert. So werden in den Pro­                 Die Broschüre mit dem Wortlaut der Charta
duktblättern bei Produkten,die bürgerorientiert                finden Sie unter unter der Rubrik Europäische
sind, je Ziel eine „Genderkennzahl“ abgebildet.                Charta zur Gleichstellung von Frauen und
                                                               Männern.      Web www.muenchen.de/gst
Europäische Charta zur Gleichstellung
von Frauen und Männern

2016 ist für die Landeshauptstadt München
noch ein weiteres Instrument zur Förderung ei-
ner ge­schlechtergerechten Stadtgesellschaft
dazu gekommen. Am 30. Mai 2016 unterzeich-
nete der Oberbürgermeister der Landeshaupt-
stadt München auf Empfehlung des Münchner
                                                               3 Beschluss der Vollversammlung am 16.03.2016 Europäi-
                                                               sche Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
                                                               auf kommunaler und regionaler Ebene. Sitzungsvorlage Nr.
                                                               14-20 / V 03310

10
Die Umsetzung der Charta in München

                                      11
1. Aktionsplan – Landeshauptstadt München
                         Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

                         2. Die Umsetzung der Charta in München

Dr. Uschi Sorg
Koordinatorin zur
                         Obwohl die Landeshauptstadt München
Umsetzung der
Europäischen Charta      auf eine lange erfolgreiche Geschichte der
                         Gleichstellungspolitik zurückblicken kann,
für die Gleichstellung
von Frauen und
Männern auf lokaler

                         bringt die Umsetzung der Europäischen
Ebene

                         Charta mit der Erstellung eines Aktions­
                         planes neue strategische Möglichkeiten.
                         2.1 Vorteile der Charta für die                                    schlechtlichen Identität, ihrer kulturellen
                         Landeshauptstadt München                                           Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihres Alters,
                                                                                            ihren körperlichen, psychischen und geisti-
                         Die Vorteile der Charta für die Landeshaupt-                       gen Voraussetzungen und ihrer sozialen
                         stadt München sind:                                                Herkunft gleichberechtigt leben;
                         ◼ Durch die Aktionsplanerstellung im Rahmen                    ◼   gleichgestellt teilhaben und sie gleicherma-
                            der Charta erfolgt eine Analyse der Lücken.                     ßen eine lebenswerte Stadt gestalten, in der
                         ◼ Es werden weitere Schritte zur Gleichstel-                       ihre Bedürfnisse Berücksichtigung finden
                            lung unternommen.                                               und die Nachteile ausgeglichen werden;
                         ◼ Die Aktionsplanerstellung kann strategisch                   ◼   gleichen Zugang zu städtischen Dienstleis-
                            genutzt werden, um für wichtige Themen,                         tungen und Ressourcen haben und sie
                            die bisher nur mühsam umzusetzen waren                          ent­sprechend ihrer Bedarfe nutzen
                            oder im Laufe der Zeit zurückgedrängt wor-                  ◼   und dass die Stadtverwaltung als wichtige
                            den sind, in ihrer Realisierung zu stärken.                     öffentliche Arbeitgeberin eine Vorbild­
                         ◼ Der Aktionsplan ermöglicht eine Gesamt-                          funktion mit einer an Gleichstellung orien-
                            schau auf die geplanten Gleichstellungsmaß-                     tierten Personalpolitik übernimmt.
                            nahmen der Landeshauptstadt München
                            und bringt Gleichstellungsthemen stärker ins                Darüber hinaus ist eine intersektionale
                            Bewusstsein.                                                Perspektive erforderlich.
                         ◼ Der gemeinsame Aktionsplan fördert ein

                            referatsübergreifendes Vorgehen. So heißt                   Intersektionale Perspektive
                            es im Be­schluss der Vollversammlung des
                            Münchner Stadtrates zur Charta am 16.03.                    Die Münchner Bevölkerung ist vielfältig: Frauen,
                            2016: „Neben noch zu erarbeitenden Teil­                    Männer und Menschen weiterer Geschlechter,
                            plänen wünscht das Sozialreferat, ebenso                    Menschen mit und ohne Behinderung, Men-
                            wie das RGU4 und das RBS5 einen referats-                   schen mit unterschiedlicher kultureller und sozi-
                            übergreifenden Aktionsplan. Insbesondere                    aler Herkunft, sexueller und geschlechtlicher
                            wenn es darum geht, geschlechtsspezifischer                 Identität, Hautfarbe, Alter, Religion und Welt­
                            Gewalt vorzubeugen und entgegen zu wirken                   anschau­ung. Je nachdem zu welchen Gruppen
                            erwartet das RBS inhaltlich wie strukturell                 wir gehören, unterscheiden sich unsere Chan-
                            ein abgestimmtes Vorgehen zwischen den                      cen in der sozialen und politischen Teilhabe zum
                            Referaten.“6                                                Beispiel im Bildungsbereich oder auf dem Ar-
                                                                                        beitsmarkt. Auch die Bedarfe und die Art und
                         2.2 Leitgedanken bei der Umsetzung                             Ausprägung von Diskriminierung sind verschieden.
                         der Charta
                                                                                        Die Unterschiede, aufgrund derer Benachteili-
                         ◼    Die folgenden Leitgedanken waren für die                  gung stattfindet, können sich zudem überschnei-
                              Aktionsplanerstellung handlungsleitend:                   den und beeinflussen. Dies beinhaltet beispiels-
                         ◼    dass Frauen, Männer, Mädchen, Jungen und                  weise, dass Menschen mit Mi­gration­s­hintergrund
                              Menschen weiterer Geschlechter in Mün-                    keine homogene Gruppe sind. Ihre Chancen
                              chen                                                      unterscheiden sich, je nachdem ob sie Frau oder
                         ◼    un­abhängig von ihrer sexuellen und ge-                   Mann oder Mensch weiterer Geschlechter sind,
                                                                                        welchem Milieu sie angehören, wie alt sie sind,
                                                                                        ob sie homo- oder heterosexuell sind, ob sie eine
                         4 Referat für Gesundheit und Umwelt                            dunkle oder eine helle Hautfarbe haben, welchen
                         5 Referat für Bildung und Sport                                Namen sie tragen, welcher Religion sie angehö-
                         6 Siehe 3.5.1. Aktionsplan zum Abbau geschlechtsspezifi-       ren oder welchen Barrieren sie aufgrund einer
                         scher Gewalt                                                   Behinderung ausgesetzt sind.

                         12
Die Umsetzung der Charta in München

Neben diesen inhaltlichen Leitgedanken gab                     Grundsätze für die Zusammenarbeit mit
es Grundsätze für die Erarbeitung des                          den Referaten bei der Erarbeitung von
Aktionspla­nes. Diese werden im Folgenden                      Maßnah­men
gemeinsam mit der Darstellung des Prozesses
der Aktionspla­nerstellung vorgestellt.                        In den Aktionsplan wurden nur Maßnahmen
                                                               aufgenommen, die neu sind oder einer qualitati-
2.3. Prozess und Leitlinien für die                            ven oder quantitativen Ausweitung bestehender
Erarbeitung des Aktionsplanes                                  Maßnahmen darstellen. Es wurden Maßnah-
                                                               men auf­genommen, die bereits vom Stadtrat
Abstimmung des Vorgehens in der Stadt-                         beschlossen sind und im Zeitraum des Aktions-
ratskommission zur Gleichstellung von                          planes umge­setzt werden. Mit Hilfe von Indika-
Frauen                                                         toren muss festgestellt werden können, ob die
                                                               Maßnahmen durchgeführt wurden und mit wel-
„Die Stadtratskommission zur Gleichstellung                    chen Ergebnissen. Wichtig war es Prioritäten zu
von Frauen hat die Aufgabe, die Arbeit der                     setzen. Ziel war es nicht, möglichst viele Maß-
Gleich­stellungsstelle für Frauen zu unterstützen              nahmen in den Aktionsplan aufzunehmen, son-
und zu begleiten sowie Initiativen und Maßnah-                 dern ausgewählte Maßnahmen zu entwickeln
men vorzubereiten und dem Stadtrat vorzu-                      und diese gut umzusetzen.
schlagen. Sie berät über aktuelle und bedeuten-
de Themen, die die Lebenssituation von Frauen                  Vorrangig wurde auf Arbeitsbereiche zugegan-
und Mädchen in München betreffen.“7 Von da-                    gen, die sich bereits auf den Weg gemacht hat-
her war es na­heliegend, dass für die Umset-                   ten, bzw. besonders daran interessiert waren,
zung der Charta in München keine gesonderte                    Maßnahmen im Rahmen der Charta umzuset-
Lenkungsgruppe eingerichtet wurde, sondern                     zen. Die Handlungsfelder des Aktionsplanes
die Stadtratskommission zur Gleichstellung von                 wurden anschließend auf der Grundlage der
Frauen diese auf­sichtsratliche Arbeit übernahm.               von den Refera­ten eingereichten Maßnahmen
Auf der Grundlage von Aktionsplänen anderer                    formuliert und strukturiert.
Kommunen erar­beitete die Gleichstellungsstelle
für Frauen einen Vorschlag zur Umsetzung der                   Für den Aktionsplan im Rahmen der Charta sind
Charta in Mün­chen. Die Gleichstellungsstelle                  keine zusätzlichen Ressourcen vorgesehen.
stimmte das Vorgehen zur Charta in drei Sitzun-                Wenn für Maßnahmen zusätzliche Finanzen
gen mit der Stadtratskommission zur Gleichstel-                erforderlich sind, muss das von den Referaten
lung von Frauen ab.                                            in ei­ner eigenen Beschlussvorlage selbst im
                                                               Stadtrat beantragt werden.
Zusammenarbeit mit den Referaten
                                                               Ziel der Zusammenarbeit war es u. a., nach Mög­
Der Oberbürgermeister forderte die Referate                    lichkeit den Aktionsplan mit anderen Prozessen
auf, Ansprechpersonen für die Charta zu benen-                 in der Landeshauptstadt München zu verknüpfen,
nen. Mit den Referatsvertreterinnen und -vertre-               wie z. B. mit dem Aktionsplan zur Umsetzung
tern fanden fünf Sitzungen statt. Ziele der                    der UN-Behindertenrechtskonvention und mit
Sitzungen waren: Das Vorgehen abzustimmen,                     dem Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen.
sich über die Erfahrungen bei der Erarbeitung
des Aktions­planes auszutauschen, von einander                 Charta in den Gremien der Gleichstellungs-
zu lernen, sich über Ideen für Maßnahmen aus­                  stelle und in anderen Gremien vorstellen
zutauschen und die Möglichkeit der Zusammen-
arbeit auszuloten.                                             Um die Charta und ihre Umsetzung in Mün-
                                                               chen bekannt zu machen und auch Stellen
Zusätzlich zu den Treffen mit den Referatsvertrete-            außerhalb der Landeshauptstadt München
rinnen und -vertretern fanden gemeinsam mit den                die Beteiligung zu ermöglichen, wurden die
fachlich zuständigen Kolleginnen aus der Gleich-               Charta in folgenden Gremien vorgestellt:
stellungsstelle Treffen mit Orga­ni­sations­ein­heiten
auf allen Ebenen statt, um gemeinsam an Ideen                  ◼   Koordinationstreffen der Fachstellen für
für Maßnahmen zu arbeiten. Diese Ge­spräche wa-                    Frauen-, Mädchen- Jungen- und Geschlech-
ren für den Prozess der Entwicklung der Maß-                       terfragen in den städtischen Referaten
nahmen im Rahmen der Charta sehr produktiv.                    ◼   Münchner Fachforum für Mädchenarbeit
                                                               ◼   Münchner Frauennetzwerk
                                                               ◼   Netzwerk Jungenarbeit München
                                                               ◼   Runder Tisch gegen Männergewalt
                                                               ◼   Stadtbund Münchner Frauenverbände
                                                               ◼   Treffen der Gleichstellungsbeauftragten
7 Satzung für die Stadtratskommission zur Gleichstellung von       der Bezirksausschüsse.
Frauen der Landeshauptstadt München, (§ 1).

                                                                                                             13
1. Aktionsplan – Landeshauptstadt München
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Beteiligung der Zivilgesellschaft                              dener sexueller Identität zu beachten. Dies ist
                                                               gelungen. Insgesamt war die Resonanz auf die
Mit der Unterzeichnung der Charta hat sich die                 Workshops ausgesprochen positiv.
Landeshauptstadt München verpflichtet die ak-
tive Mitwirkung am politischen und zivilgesell-                Die Videodokumentation des Workshops
schaftlichen Leben für Frauen und Männer aus                   „Typisch Frau? Typisch Mann? (...)“, die schriftli-
allen Gruppen der Gesellschaft zu fördern (Art. 3).            che Do­kumentation dieses Workshops und Ton-
                                                               bilddokumentation des Workshops „Alle Tage
Bereits zur Vorbereitung des Stadtratsbeschlus-                wieder (..)“ sind auf der Internetseite   Web
ses zur Unterzeichnung der Charta in München                   www.muenchen.de/gst unter Europäische
befragte die Gleichstellungsstelle im Jahr 2015                Charta zur Gleichstellung von Frauen und Män-
anlässlich ihres 30-jährigen Bestehens Bürger­                 nern zu finden.
innen und Bürger mit Hilfe einer Online-Befra-
gung. Der Titel der Befragung war: „Frauen und                 Die Ergebnisse fließen sowohl in den Aktions-
Männer sind gleichberechtigt (Artikel 3 Absatz 2               plan zum Abbau geschlechtsspezifischer
Grundgesetz). Sind sie das tatsächlich?“ Die                   Gewalt (3.5.1) als auch in das Gleichstellungs-
Befragten wurden gebeten, formulierte Aussa-                   monitoring ein.
gen zum Stand der Umsetzung von Geschlech-
tergleichstellung zu beurteilen – z. B. „Frauen                2.4 Begleitung des Aktionsplanes,
haben heute die gleichen Möglichkeiten wie                     Gleichstellungsmonitoring und Evaluation
Männer, an Politikgestaltung und -umsetzung                    des Aktionsplanes
teilzuhaben“. Die Fragen wurden von Frauen
und Männern sehr unterschiedlich beantwortet.                  Die Umsetzung des Aktionsplanes wird durch
Beispielsweise stimmten 83,3 % der männli-                     die Arbeitsgruppe der Referatsvertreterinnen
chen Befragten der o. g. Aussage zu. Bei den                   und -vertreter sowie die jeweils fachlich zustän-
weiblichen Befragten waren nur 51,5 % dieser                   digen Kolleginnen der Gleichstellungsstelle
Meinung. Die weiblichen Befragten waren zu                     begleitet.
48,5 % skeptisch („stimme eher nicht zu/stim-
me überhaupt nicht zu“).8 Deutlich wurde mit                   Im Herbst 2022 wird der Stadtrat über die Eva-
der Befragung, dass insbesondere die weibli-                   luation der Maßnahmen und des Prozesses des
chen Befragten der Ansicht sind, dass zur                      Aktionsplanes informiert.
Gleich­stellung von Frauen in Deutschland und
in München noch viel zu tun ist.                               Ergänzend zum Aktionsplan wird 2020 dem
                                                               Stadtrat ein Gleichstellungsmonitoring vorge-
2018 lud die Gleichstellungsstelle, im Rah-                    legt. Ziel ist die Schaffung von Transparenz der
men der Erarbeitung des Aktionsplanes der                      Umsetzung von Gleichstellung von Frauen und
Charta, zu zwei Workshops im Großen Sit-                       Männern in. Folgende Handlungsfelder sind
zungssaal des Rathauses ein:                                   geplant: Politik, Öffentliche Anerkennung, Gre-
                                                               mien, Bildung, Arbeitsmarkt, Landeshaupt­stadt
◼    Workshop „Typisch Frau? Typisch Mann?                     München als Arbeitgeberin, Wirkung und
     und die Konsequenzen daraus. Ideen­                       Verteilung kommunaler Finanzen, Gewalt und
     entwicklung zum Abbau von Geschlechter­                   Ge­sundheit/Le­benserwartung.
     stereotypen“ (29.06.2018).
◼    Workshop „Alle Tage wieder: Alltagssexis-
     mus – wie wir ihn erleben – wie wir ihm
     widerstehen – wie wir uns wehren!“
     (26.10.2018).

Bei beiden Workshops war es der Gleichstel-
lungsstelle wichtig, Frauen und Männer sowie
Men­schen weiterer Geschlechter zu berück-
sichtigen und auch die Situation von Menschen
mit und ohne Migrationshintergrund, Menschen
mit und ohne Behinderung, Menschen verschie-

8 Landeshauptstadt München, Gleichstellungsstelle für
Frauen (2015). Frauen und Männer sind laut Grundgesetz
Gleichberechtigt. Sind sie das tatsächlich? S. 6.
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Direkto-
rium/Frauengleichstellung/publikationen.html
Abruf 04.02.2019

14
Die Charta als Ergänzung der Münchner Gleichstellungspolitik

                                                               15
1. Aktionsplan – Landeshauptstadt München
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

3. Handlungsfelder

3.1 Gender Assessment (Bewertung                               3.1.1 Indikatorenentwicklung zur
geschlechtsspezifischer Auswirkungen)                          Umsetzung von Gender Mainstreaming
                                                               und Gleichstel­lung
Politische Entscheidungen können unterschied-
liche Auswirkungen auf Männer und Frauen ha­                   Handlungsbedarf
ben, auch wenn diese Auswirkungen weder ge-                    Indikatoren sind Instrumente um den Stand von
plant noch beabsichtigt waren und auf den                      Prozessen „messen“10 zu können. Innerhalb der
ersten Blick geschlechtsneutral erscheinen.                    Landeshauptstadt München fehlen bisher
Durch die Bewertung dieser geschlechterspezi-                  gemeinsame Indikatoren, um die Umsetzung
fischen Aus­wirkungen lassen sich unbeabsich-                  von Gen­der Mainstreaming und Gleichstellung,
tigte, negative Folgeerscheinungen verhindern                  über den Gleichstellungsbericht zur betriebli-
und die Qualität und Wirksamkeit der Politik                   chen Gleich­stellung hinaus, zu „messen“.
verbessern.9 Bei der Maßnahme 3.1.1 geht es
um „Indikatorenent­wicklung zur Umsetzung                      Ziel
von Gender Mainstreaming und Gleichstellung“                   Erfolge und Fortschritte in Gender Mainstrea­
innerhalb der Landes­hauptstadt München, mit                   ming und der Gleichstellungsarbeit der Landes­
dem Ziel Erfolge und Fortschritte in Gender                    hauptstadt München und der freien Träger
Mainstreaming und Gleich­stellung messen und                   können gemessen und dargestellt werden.
darstellen zu können.
                                                               Indikator zur Zielerreichung
Ein wichtiges Instrument von Gender Assess-                    Indikatoren zur Umsetzung von Gender Main�-
ment ist Gender Budgeting. Ziel von Gender                     streaming und Gleichstellung sind entwickelt
Budge­ting ist die Umsetzung des Gleichstel­
lungsauftrags im gesamten Haushaltsprozess                     Beschreibung der Maßnahme
und bei haus­haltsrelevanten Entscheidungen.                   Die Indikatoren sollen mit Hilfe von bereits vor-
Dem international verwendeten Begriff Gender                   handenen Indikatoren von anderen Kommunen,
Budgeting ent­spricht das deutsche Wort                        Organisatoren und Netzwerken gemeinsam
„Gleichstellungsorientierte Haushaltssteue-                    erarbeitet werden. Diese stellen sowohl eine
rung“. Beide Begriffe wer­den im Aktionsplan                   Grundlage zur Messung des Standes der Um-
verwendet. Die Maßnahme Gender Budgeting                       setzung von Gender Mainstreaming und Gleich�-
(GB)/Gleichstellungsorientierte Haushaltssteue-                stellung innerhalb der Landeshauptstadt Mün-
rung (GstHH) hat das Ziel, die Gleichstellung                  chen, als auch zur Steuerung von bezu­schussten
nach Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz in der                     freien Trägern, dar. Für die Arbeit der dezentralen
Landes­hauptstadt München mit den Mitteln der                  Gleichstellungsbeauftragten sind gemeinsam
Haushaltsführung aktiv zu verfolgen und das                    entwickelte Indikatoren eine wichtige Grundlage.
Budget der öffentlichen Hand geschlechterge-
recht zu verteilen sowie gleichstellungswirksam                Artikel der Charta
einzusetzen. Die Maßnahme „Umsetzung der                       Artikel 9 – Gender Assessment
Stadtbezirksbudget-Richtlinien zum Gender
Budgeting in den Be­zirksausschüssen (BAs)“                    Ressourcen
hat die Umsetzung von Gender Budgeting in                      Arbeitszeit der Beteiligten
den Budgets der Stadtbezirke zum Ziel. Die Ent-
wicklung von Steuerungsinstrumenten für die                    Zeitrahmen der Umsetzung
Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung                  incl. Meilensteine
der Münchner Stadtbibliothek will dazu beitra-                 Oktober 2020 – Februar 2021
gen, die Angebote der Münch­ner Stadtbiblio-                   Workshop im Oktober 2020, danach
thek gleichstellungsorientiert und interkulturell              verschriftlichen, abstimmen und veröffentlichen
auszurichten, um den beson­deren Bedarf an Bil-                der Ergeb­nisse
dungs- und Teilhabeangeboten der Ziel­gruppen
zu berücksichtigen. Die Maß­nahme „Stadtwei-                   Verantwortlich – in Kooperation mit
ter Informationspool von Studien und Umfragen                  Gleichstellungsstelle für Frauen
der Lan­deshauptstadt München mit genderrele-                  in Zusammenarbeit mit den dezentralen Gleich-
vanten Fragestellungen“ soll die Umsetzung von                 stellungsbeauftragten und weiteren Fachstellen
Gender Budgeting durch Daten un­terstützen.                    zur Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit
                                                               der Referate

                                                               10 Der Begriff Indikator bezeichnet eine Messgröße, die
                                                               soziale, ökonomische oder politische Sachverhalte anzeigt, die
9 Europäische Kommission (1999). Leitfaden zur Bewertung       nicht unmittelbar messbar sind. Ein Indikator für Gleichstel-
geschlechtsspezifischer Auswirkungen. https://publications.    lung in Institutionen ist beispielsweise der Anteil von Frauen in
europa.eu/en/publication-detail/-/publication/91d046cb-7a57-   Führungspositionen.
4092-b5d3-e4fd68097bb2/language-de. Abruf 03.01.2018

16
Handlungsfelder

3.1.2 Gender Budgeting (GB)/Gleichstel­              te mit Be­schluss zur Weiterentwicklung der
lungsorientierte Haushaltssteuerung                  GstHH11 beauftragt, in allen genderrelevanten
(GstHH) in der Landeshauptstadt München              Produkten mit Gleichstellungsanalysen zu
                                                     beginnen.
Handlungsbedarf
Um GB anwenden zu können, sind gleichstel-           Vorgesehene Detailmaßnahmen sind:
lungsorientierte Steuerungsinformationen zu          ◼  Beratung der Referate bei der Weiterent-
Leistungen und Wirkungen in ausreichender               wicklung der Gleichstellungsziele und Gen­
Anzahl und Qualität und zu den dafür aufgewen­          der-Kennzahlen in Bezug auf die Abbildung
de­ten Ressourcen bereitzustellen, mit denen            im Haushalt
der Stadtrat und die Referate die Finanzmittel       ◼ Analyse der Haushaltsplanentwürfe und

zielori­entiert steuern können.                         Rechenschaftsberichte in Bezug auf die
Dafür muss die Abdeckung der Ziele mit ge-              Gleich­stellungsziele und Gender-Kennzahlen
schlechterdifferenzierten Kennzahlen (Gender-        ◼ Darstellung einer Mehrjahresentwicklung

Kenn­zahlen) in den Produktblättern des                 der produktbezogenen und produkt­über­
Haushalts erhöht und die Qualität der Gender-­          greifen­den Gleichstellungs­wirkungsziele
Kennzahlen zu den Gleichstellungswirkungen              sowie der dazugehörigen Kennzahlen ab
gesteigert werden.                                      dem Haus­halt 2020
                                                     ◼ Controlling zur Verbesserung der Gender-

Ziele                                                   Kennzahlen zu Wirkungen.
Das Ziel von GB ist es, die Gleichstellung nach      ◼ Aufnahme jeweils eines übergeordneten

Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz mit den Mitteln          Gleichstellungszieles in die Teilhaushalte auf
der Haushaltsführung aktiv zu verfolgen und             Grundlage der Europäischen-Charta oder
das Budget der öffentlichen Hand geschlechter­          anderer maßgeblicher Richtlinien zur Gleich-
ge­recht zu verteilen sowie gleichstellungs­            stellung.
wirksam einzusetzen.                                 ◼ Beratung von mindestens sechs Referaten

                                                        durch externe Expert_innen bei der Ermitt-
Ziele zum konkreten Handlungsbedarf sind:               lung von Wirkungszielen und -kennzahlen
◼ a) Es stehen gleichstellungsorientierte Steu­         auf Grundlage von Gleichstellungsanalysen
    erungsinformationen zu Leistungen und Wir­          oder Gleichstellungskriterien.
    kungen mit klarem Zielbezug zur Verfügung.       ◼ die Ergebnisse der Gleichstellungswirkungs-
◼ b) Die Aussagekraft der Gender-Kennzahlen             analyse fortlaufend zu prüfen (Transparenz­
    zur Gleichstellungswirkung wird sukzessive          berichte zur Gleichstellungswirkung).
    verbessert (mittel-langfristiges Ziel).
                                                     Artikel der Charta
Indikatoren zur Zielerreichung                       Artikel 9 – Gender Assessment
◼ Anteil der genderrelevanten Produkte, zu

   denen Gleichstellungsziele und Gender-            Ressourcen
   Kennzah­len vorliegen, in Prozent, Zielwert       Stadtkämmerei: Die Maßnahmen werden bei
   100 %                                             der Stadtkämmerei im Rahmen des vorhande-
◼ Anzahl der im Haushalt abgebildeten Gen-           nen Budgets durchgeführt.
   der-Kennzahlen (geschlechterdifferenzierte        Für das Jahr 2019 hat der Stadtrat 100.000 €
   Leistungsmengen und Wirkungskennzahlen)           zur Finanzierung externer Beratung bereit­
◼ Abdeckung der im Haushalt abgebildeten             gestellt.12 Expertinnen und Experten sollen die
   Gleichstellungswirkungsziele mit mindes-          Referate bei der Verbesserung der Gleichstel-
   tens ei­ner Wirkungskennzahl, Zielwert: 100%      lungsqualität der wirkungsbezogenen Gender-­
◼ Zahl der Referate und Produkte, in denen           Kennzahlen unterstützen.
   externe Beratung zur Erarbeitung von Gen­         Bindung von Personalressourcen in den Quer-
   der-Kennzahlen auf Grundlage von Analysen/        schnitts- und Fachreferaten.
   Kriterien in Anspruch genommen wird
◼ Anzahl aussagekräftiger wirkungsbezogener          Zeitrahmen der Umsetzung
   Gender-Kennzahlen                                 incl. Meilensteine
                                                     Umsetzungsphase 2019 – 2022
Beschreibung der Maßnahme                            Meilensteine:
Nach Vorgaben des Stadtrates sind die Referate       ◼ jährliche Auswertung des Umsetzungs­

verpflichtet, für alle genderrelevanten Produkte        standes zur Weiterentwicklung der gleich­
zwei Ziele mit jeweils vier Kennzahlen zu liefern.      stel­lung­s­orientierten Haushaltssteuerung
Je eine der vier Kennzahlen soll eine Gen­der-          in den Haushaltsplanentwürfen (jeweils im
Kennzahl sein. Die Kennzahlen müssen dabei
zwingend einen Bezug zum jeweiligen Ziel
aufwei­sen. Zur Verbesserung der Qualität der        11 Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12650
Wirkungsziele und -kennzahlen sind alle Refera-      12 Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 13093

                                                                                                      17
1. Aktionsplan – Landeshauptstadt München
Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern

     Rechen­schaftsbericht des betreffenden                    Beschreibung der Maßnahme
     Haushalts­jahres für die Haushaltsplanauf-                Auf Grundlage der neuen Bestimmungen in den
     stellung, 2020 – 2022);                                   Richtlinien der Bezirksausschüsse müssen die
◼    Beteiligung von mindestens sechs Referaten                Antragstellerinnen und Antragsteller Aussagen
     an der Steigerung der Anzahl und der Gleich-              zu Zielgruppen sowie nach Geschlecht differen­
     stellungsqualität von Steuerungsinformatio-               zierten Besucher_innenzahl tätigen und ange-
     nen zu Gleichstellungswirkungen (2022);                   ben, wer von den Zuschuss-Leistungen profi-
◼    jährliches Controlling der Gender-Kennzah-                tiert. Im Kurzbericht ist darzulegen, ob die im
     len zur Gleichstellungswirkung;                           Rahmen einer bedarfsgerechten, zielgruppen-
◼    dem Stadtrat wird 2022 zum Stand der                      und gleichstellungsorientierten Verwendung der
     Umsetzung berichtet.                                      Budgetmittel im Antrag genannten Ziele und
                                                               Ziel­gruppen erreicht wurden und wie dies fest-
Verantwortlich – in Kooperation mit                            gestellt wurde.
Stadtkämmerei, HA II,                                          Eine Auswertung der Ergebnisse (Controlling)
Direktorium, HA I, Zentrale Verwaltungsan­                     soll ermöglicht werden.
gelegenheiten, in Kooperation mit der Gleich-
stellungsstelle für Frauen                                     Alle Zuschussformulare müssen dafür geändert
                                                               und die BAs darüber informiert werden. Zudem
                                                               müssen Antragstellerinnen und Antragsteller
3.1.3 Umsetzung der Stadtbezirksbudget-                        auf Nachfrage über das Ziel der Maßnahme infor­
Richtlinien zum Gender Budgeting in den                        miert und beim Ausfüllen der Formulare unter-
Bezirksausschüssen (BAs)                                       stützt werden. Dafür ist eine Fortbildung der
                                                               Sach­bearbeiterinnen und Sachbearbeiter für das
Handlungsbedarf                                                Stadt­bezirks­­budget und der Gleichstellungsstel-
In den Richtlinien der BAs ist seit 2018 Gender                le notwendig.
Budgeting verankert. Um die neuen Regelungen
gut umsetzen zu können, müssen die Zuschuss-­                  Artikel der Charta
Formulare überarbeitet, das Personal in der                    Artikel 9 – Gender Assessment
Sach­bearbeitung für das Stadtbezirksbudget                    Artikel 3 – Mitwirkung am politischen und
als Anlaufstelle für die Antragstellerinnen und                            zivilgesellschaftlichen Leben
An­tragsteller geschult und die BAs entspre-
chend über die Änderungen informiert werden.                   Ressourcen
Es sollte ein IT-gestütztes Controlling installiert            Arbeitszeit der Beteiligten, Projektkosten IT
werden. Im Rahmen einer Onlinelösung für die                   Zeitrahmen der Umsetzung 2019 – 2020
Antragstellung ist das Gender Budgeting für die
Antragstellerinnen und Antragsteller nachvoll­                 Verantwortlich – in Kooperation mit
zieh­barer zu handhaben und für die Bezirksaus-                Direktorium/Abteilung für Bezirksausschussan-
schüsse eine bessere Entscheidungsgrundlage                    gelegenheiten in Zusammenarbeit mit der Gleich­
zu schaffen.                                                   ­­stellungsstelle für Frauen und Vertreterinnen des
                                                               Gremiums der BA-Gleichstellungsbeauftragten
Ziel
Verbesserung der praktischen Implemen-
tierung des Gender Budgeting bei der                           3.1.4 Entwicklung von Steuerungs­
Zuschuss­vergabe der BAs entsprechend                          instrumenten für die Gleichstellungsorien-
der geänderten Richtlinien.                                    tierte Haushaltssteuerung der Münchner
                                                               Stadtbibliothek
Indikatoren zur Zielerreichung
◼ Papierformulare sind überarbeitet                            Handlungsbedarf
◼ Schulung der Sachbearbeiterinnen und                         Die Münchner Stadtbibliothek hat zum Ziel,
   Sachbearbeiter im Stadtbezirksbudget durch                  Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. Im Sinne
   den fachli­chen Input und Austausch mit der                 einer Gleichstellungsorientierung sind dabei
   Gleichstellungsstelle sowie den Vertreterin-                die Angebote an den Zielgruppen auszurichten,
   nen des Gremiums der Gleichstellungsbe-                     bei denen von einem besonderen Bedarf an Bil-
   auftragten hat stattgefunden.                               dungs- und Teilhabeangeboten auszugehen ist,
◼ Die BAs sind in geeigneter Form über die                     um damit Ausgrenzungen und Benachteiligun-
   Änderungen in den Formularen und über die                   gen entgegenzuwirken. Hierbei spielen i. d. R.
   damit verbundene Intention informiert.                      immer auch die unterschiedlichen Lebensreali-
◼ Das IT-Referat ist – in Abhängigkeit von                     täten von Frauen und Männern sowie Jungen
   der Berücksichtigung im Rahmen der                          und Mädchen in Verbindung mit weiteren sozia-
   Vorhabens­planung – mit der Online-Umset-                   len Aspekten ein Rolle. Bisher fehlt es noch
   zung beauftragt.                                            an Steuerungsansätzen, um die Umsetzung der
                                                               Gleichstellungsorientierung zu gewährleisten.

18
Handlungsfelder

Ziel                                                  Zeitrahmen der Umsetzung
Die Angebote der Münchner Stadtbibliothek             incl. Meilensteine
sind gleichstellungsorientiert und interkulturell     Beginn voraussichtlich September 2019,
aus­gerichtet im Hinblick auf den besonderen          Abschluss voraussichtlich Mai 2020
Bedarf an Bildungs- und Teilhabeangeboten der
Ziel­gruppen.                                         Verantwortlich – in Kooperation mit
                                                      Kulturreferat, Münchner Stadtbibliothek in
Indikatoren zur Zielerreichung                        Zusammenarbeit mit dem Direktorium, Gleich-
◼ Workshops zur den Ergebnissen der Ziel-             stellungsorientierte Haushaltssteuerung
   gruppenanalyse und Erarbeitung von
   Steuerungsan­sätze haben stattgefunden.
◼ Zielsetzungen und Steuerungsansätze für             3.1.5 Stadtweiter Informationspool von
   die gleichstellungsorientierte interkulturelle     Studien und Umfragen der Landeshaupt-
   Biblio­theksarbeit sind entwickelt                 stadt München mit genderrelevanten
                                                      Fragestellungen
Beschreibung der Maßnahme
Die Münchner Stadtbibliothek verfolgt die Quer-       Handlungsbedarf
schnittsziele Gleichstellung und Interkulturelle      Aktuell gibt es keine umfassende Übersicht
Öff­nung der Landeshauptstadt München seit            über die von der Landeshauptstadt München
2014 in einem gemeinsamen Prozess. Mit                beauf­tragten Studien. Da nicht alle Studiener-
Unter­stüt­zung der Stelle für Gleichstellungsori-    gebnisse flächendeckend bekanntgemacht
entierte Haushaltssteuerung wurde 2016 eine           werden, entge­hen nicht direkt beteiligten
Ziel­grup­pen­analyse zur Stadtteilbibliothek Send-   Fachdienststellen möglicherweise wichtige In-
ling erstellt. Um eine verbesserte Datengrundla-      formationen. Genderrele­vante Fragestellungen
ge für alle Stadtbibliotheken zu erhalten, wur-       sind in vielen Untersuchungsthemen enthalten.
den in Kooperati­on mit dem Statistischen Amt         Die interdisziplinäre Nutzung von Studienergeb-
die genauen Einzugsbereiche der 22 Stadtbiblio-       nissen ermöglicht vielen Fachdiens­tstellen, ins-
theken und die Be­völkerungsstruktur in diesen        besondere der Gleich­stellungsstelle für Frauen
Einzugsbereichen ermittelt. Die Analyse wurde         und der Koordination Gleichstellungsorientierte
kürzlich fertig gestellt.                             Haushaltssteuerung, eine Verbreiterung ihres
Diese Datengrundlage soll nun für die weitere         Informations- und Datenspektrums. Genderrele-
gleichstellungsorientierte interkulturelle Ausrich­   vante Daten sind eine wichtige Grundlage für
tung der Bibliotheksangebote genutzt werden.          die Umsetzung von Gleichstellungsorientierter
Welche Zielgruppen sind prioritär zu berücksich­      Haushaltssteuerung. Dar­über hinaus ist die
ti­gen? Wie sind diese Zielgruppen im Einzugs-        Verwendung bereits erhobener Informationen
bereich der jeweiligen Bibliothek vertreten?          daten­ethisch und wirtschaftlich von Bedeutung.
Welche Angebote müssen ausgebaut oder neu
konzipiert werden? Diese und weitere Fragen           Ziel
werden in von externen Beraterinnen und Bera-         Vollständige Übersicht über Studien und Um­
tern geleiteten Work­shops gemeinsam mit den          fragen mit genderrelevanten Fragestellungen,
Leitungen der Stadtbibliotheken bearbeitet und        an de­nen die Stadt München beteiligt ist bzw.
dabei Ziele und Steue­rungsansätze für eine           die von ihr durchgeführt werden.
gleichstellungsorientierte Bibliotheksarbeit ent-
wickelt.                                              Beschreibung der Maßnahme
                                                      Zur Steigerung der Qualität der zielgruppenspe-
Artikel der Charta                                    zifischen Daten- und Informationslage ist eine
Artikel 9 – Gender Assessment                        (zumindest) stadtweite Bekanntmachung ge-
Artikel 10 – V ielfältige Diskriminierungen          planter, bereits laufender oder abgeschlossener
              oder Benachteiligungen                  Stu­dien mit genderrelevanten Fragestellungen
Artikel 13 – Bildungswesen und                       erforderlich. Auf diese Weise können spezielle
             lebenslanges Lernen                      Fach­dienststellen wie die Gleichstellungsstelle
Artikel 18 – Soziale Kohäsion                         für Frauen und Koordination Gleichstellungs­
Artikel 20 – Kultur, Sport und Freizeit               orientierte Haushaltssteuerung sowie stadtweit
                                                      alle Dienststellen, die im Rahmen ihrer Fachlich-
Ressourcen                                            keit Gleich­stellungsfragen bearbeiten, gezielt
Etat für externe Beratungen des Direktoriums,         auf genderrelevante Informationen zugreifen,
Etat aus 360°-Fonds für Kulturen der neuen            und stadtweit Synergieeffekte genutzt werden.
Stadt­gesellschaft
                                                      Artikel der Charta
                                                      Artikel 9 – Gender Assessment

                                                                                                       19
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