Exportbericht Malawi Dezember 2017

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Exportbericht Malawi Dezember 2017
Exportbericht Malawi
                          Dezember 2017

   Außenhandel
   Geschäftsabwicklung
   Markterschließung
   Zoll
   Recht
   Geschäftsreisen
2

              Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................. 4
WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK ...................................................................................................... 6
AUSSENHANDEL........................................................................................................................... 9
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .................... 9
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................ 11
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL .......................................... 11
STEUERN UND ZOLL .................................................................................................................... 12
Steuern und Abgaben ..................................................................................................................... 12
Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................ 13
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ...................................................................................... 14
Vertretungsvergabe ........................................................................................................................ 15
Arbeits- & Sozialrecht ..................................................................................................................... 15
BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT .................................................................... 16
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ......................................................................... 17
WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................................. 22
Weitere wichtige Adressen .............................................................................................................. 23
LINKS ............................................................................................................................................. 23

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Key facts
            Staatsform                     Präsidialrepublik

            Fläche                         118.484 km²

            Bevölkerung                    18.570.321 Einwohner (2016)

            Städte                         Lilongwe (812.000 EW), Blantyre (745.000 EW),
                                           Mzuzu (154.000 EW), Zomba (99.000 EW)

            Klima                          Subtropisches Klima mit vier Jahreszeiten;
                                           Hochland: kühl und feucht, Tiefland: heiß und schwül;
                                           Temperatur: 14 °C – 32 °C; Kühlster Monat: Juli

            Währung                        Malawi-Kwacha (MKW)
                                           1 EUR = 838,843 MKW
                                           1 MKW = 0,00116 EUR
                                           (Stand: 15.11.2017)

Historischer Überblick
Die Geschichte Malawis ist teilweise unerforscht. Das von Friedemann Schrenk bei Karonga ent-
deckte Fossil eines Homo rudolfensis belegt allerdings, dass das Gebiet des heutigen Malawi be-
reits vor mehr als 2 Mio. Jahren von frühen Vertretern der Gattung Homo besiedelt war.

Die früheste nachweisbare Besiedlung durch den modernen Menschen (Homo sapiens) erfolgte
durch Stämme der San. Nördlich von Lilongwe sind in den Höhlen zweier markant aus der Land-
schaft ragenden Berge aus Granitfels noch heute steinzeitliche Zeichnungen dieser Kultur von
Jägern und Sammlern zu finden. Die früheste eisenzeitliche Kultur im südlichen Malawi ist ge-
kennzeichnet durch die Nkope-Keramik, die hier etwa ab 200 n. Chr. einsetzt und sich bis ins 11.
Jahrhundert nachweisen lässt. Die nächste nachweisbare Besiedlung erfolgte durch den Chewa-
Stamm aus dem Luba-Gebiet, wobei die Angaben zur Zeit der Einwanderung je nach politischer
oder wissenschaftlicher Ansicht zwischen 1000 und 1480 n. Chr. schwanken.

Auf malawischem Boden befand sich vor dem Zeitalter des Kolonialismus angeblich das König-
reich der Maravi. 1859 erreichte David Livingstone als erster Europäer den Malawisee. 1891 wurde
Malawi britisches Protektorat, 1907 wurde dieses in die Kolonie Njassaland umgewandelt. 1915,
als die britische Regierung die Wehrpflicht für die Koloniebewohner anordnete, revoltierte die ein-
heimische Bevölkerung unter dem Baptistengeistlichen John Chilembwe gegen die Fremdherr-
schaft.

1953 wurde Njassaland Mitglied der Zentralafrikanischen Föderation.

Am 6. Juli 1964 erlangte das Land unter Premierminister Hastings Kamuzu Banda als Malawi die
Unabhängigkeit, der exakt zwei Jahre danach, am 6. Juli 1966, die Republik ausrief und ihr erster
Präsident wurde. Banda regierte das Land an der Spitze der Malawi Congress Party (MCP) dikta-
torisch. Diese Diktatur endete erst 1993 mit einem friedlich ablaufenden Referendum, welches
1994 in freien Wahlen mündete. Initiiert wurde diese Entwicklung durch einen Hirtenbrief von
sechs römisch-katholischen Bischöfen unter Führung von James Chiona im Jahr 1992, in dem
erstmals seit Jahren öffentlich politische Reformen gefordert wurden.

Bei den ersten freien Wahlen 1994 wurde Bakili Muluzi von der United Democratic Front (UDF)
zum Präsidenten gewählt und 1999 wiedergewählt. Nach vergeblichen Versuchen, die Verfassung
zu ändern, um seine Präsidentschaft zu verlängern, wurde er nach der umstrittenen Wahl am 20.
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5

Mai 2004 von dem von ihm als Nachfolger gewünschten Bingu wa Mutharika (UDF) abgelöst, vor
allem weil die Oppositionsparteien sich nicht auf einen gemeinsamen Gegenkandidaten einigen
konnten. Die Vereidigung des neuen Präsidenten fand am 24. Mai 2004 in Blantyre im Beisein
mehrerer afrikanischer Staatschefs statt. Bingu wa Mutharika wurde 2009 mit 66,17 % der gültigen
Stimmen wiedergewählt. Die von ihm geführte Partei Democratic Progressive Party (DPP) verei-
nigt knapp 60 % der Parlamentssitze auf sich. 2009 scheiterte ein Vorstoß Mutharikas, der vorsah,
ihm eine dritte Amtszeit zu ermöglichen, was derzeit durch die malawische Verfassung ausge-
schlossen ist. Gegenwärtig ist die Opposition in Malawi sehr schwach, was Mutharika ermöglichte,
fast alle seiner Ideen umzusetzen, die größtenteils repräsentativen Charakters sind. So wurde
2008 ein neues Parlamentsgebäude in Lilongwe errichtet, das 2010 eingeweiht wurde; außerdem
wurde 2009 aus öffentlichen Geldern ein Flugzeug für den Präsidenten gekauft. Am 5. April 2012
erlag Mutharika einem Herzinfarkt. Im folgte die bisherige Vize-Präsidentin Joyce Banda nach, die
am 7. April 2012 den Amtseid ablegte.

Nach einem massiven Korruptionsskandal im September 2013 haben zahlreiche Länder und inter-
nationale Finanzinstitutionen Spendenzahlungen an Malawi eingestellt, wodurch der schwache
Staatshaushalt stark unter Druck geriet.

Bei der im Mai 2014 stattgefundenen Präsidentschaftswahl konnte Peter Mutharika (Democratic
Progressive Party (DPP), der Bruder von Bingu wa Mutharika, eine Stimmenmehrheit auf sich ver-
einen, seine Partei hält allerdings nur 50 von insgesamt 193 Sitzen im Parlament, was seinen poli-
tisch-gestalterischen Handlungsspielraum beschränkt.

Bevölkerung
Die etwa 18 Millionen Einwohner gehören verschiedenen Bantuvölkern an, doch die Zahl der
Volksgruppen ist in Malawi anders als in vielen Staaten der Region vergleichsweise klein: Es wer-
den insgesamt 13 verschiedene Kultur- und Sprachgruppen unterschieden.

Mit knapp 48,3 % stellen die namensgebenden Maravi, einschließlich den Tonga, den Nyanja, den
Chewa und den Tumbuka, die größte unter ihnen und bilden somit die Titularnation. Die Lomwe
stellen 17,6 % der Bevölkerung und die Yao machen 13,5 % aus. Die Ngoni sind mit 11,5 % eine
starke Minderheit. Andere Volksgruppen stellen zusammen insgesamt 6,1 % der Gesamtbevölke-
rung.

Verbreitet sind regional die Bantusprachen: Lomwe, Chiyao, Tumbuka, Chinkhonde, Chisena,
Chitonga, Chinyakyusa, Chimambya, Chisenga, Chisukwa, Chingoni, Chimambwe und Chinam-
wanga.

Etwa 80 Prozent der Bevölkerung bekennen sich zum Christentum, mit 12 Prozent hat Malawi ei-
nen höheren Anteil an Muslimen als die anderen Länder im südlichen Afrika. Die verbleibenden
Anteile entfallen auf Atheisten und Anhänger von traditionellen Religionen, wobei deren mythologi-
sche Vorstellungen teilweise in die Hochreligionen mitgenommen wurden und bestimmte Rituale
unter anderen Namen dort weiterhin praktiziert werden. Christen haben im gesamten Norden bis
zur Hälfte des Landes einen Bevölkerungsanteil von über 90 Prozent, das Siedlungszentrum der
Moslems liegt im Osten südlich des Malawisees. Traditionelle Religionen werden offiziell nur noch
in einzelnen kleinen Gebieten im äußersten Süden, besonders im Distrikt von Nsanje praktiziert.

Landes- und Geschäftssprachen
Chichewa (ChiChewa = Sprache der Chewa; auch: ChiNyanja = Sprache der Nyanja (in Sambia);
vereinfacht auch: Chewa oder Nyanja) ist neben Englisch (Erbe der Kolonialzeit) offizielle Amts-
sprache in Malawi und wird dort von 50 % der Bevölkerung als Muttersprache gesprochen.

Politisches System
Nach der Verfassung von 1966 ist Malawi eine präsidiale Republik im Commonwealth (lose Ver-
bindung von souveränen Staaten, welche in erster Linie vom Vereinigten Königreich und dessen
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ehemaligen Kolonien gebildet werden). Einzige zugelassene Partei war lange Zeit die Malawi
Congress Party. Nach einem Referendum 1993 wurde die Einführung eines Mehrparteiensystems
beschlossen. Danach hat das Parlament, die malawische Nationalversammlung 193 Abgeordnete,
die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Ebenfalls alle fünf Jahre wird in direkter Wahl das Staats-
oberhaupt, der Präsident, bestimmt. Das Rechtssystem orientiert sich am britischen Recht.

Abkommen mit Deutschland
Abkommen über Finanzielle Zusammenarbeit (1989)

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Malawi ist Mitglied folgender Organisationen: Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), African Union
(AU), ACP, Commonwealth, Cotonou-Abkommen, G-77, Gemeinsamer Markt für das östliche und
südliche Afrika (COMESA), Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC), Internationaler
Währungsfond (IMF), UNO und Unterorganisationen, Weltbank, WTO

ACP, AfDB, AU, C, CD, COMESA, FAO, G-77, IAEA, IBRD, ICAO, ICCt, ICRM, IDA, IFAD, IFC,
IFRCS, ILO, IMF, IMO, Interpol, IOC, IOM, IPU, ISO (correspondent), ITSO, ITU, ITUC (NGOs),
MIGA, MINURSO, MONUSCO, NAM, OPCW, SADC, UN, UNCTAD, UNESCO, UNIDO, UNISFA,
UNOCI, UNWTO, UPU, WCO, WFTU (NGOs), WHO, WIPO, WMO, WTO

WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK

Kurze Charakteristik
Malawi zählt zu den weltweit am dichtest besiedelten und am wenigsten entwickelten Ländern.
Außerdem gehört der Staat zu den ärmsten Volkswirtschaften der Welt. Im Human Development
Index liegt Malawi auf Platz 170 von 188 Ländern.

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) betrug 2015 lediglich 6.4 Mrd. USD, das sind selbst um die Kauf-
kraft angepasst – nur ca. 1.184 USD pro Kopf. 2016 war die Wirtschaftsleistung auf 5.6 Mrd. USD
gesunken und das BIP pro Kopf betrug nur 1.201 USD. Experten gehen in den kommenden Jah-
ren von einer steigenden BIP- Wachstumsrate aus. 2017 wird ein Anstieg auf 6.2 Mrd. USD erwar-
tet, was einem BIP pro Kopf von 1.248 USD entspricht. 2018 soll das BIP sogar 6.6 Mrd. USD
bzw. das BIP pro Kopf 1.034 USD betragen.1

Wie in vielen afrikanischen Staaten, ist das Einkommen äußerst ungleich verteilt. Der Großteil der
Bevölkerung lebt unter der Armutsgrenze, 2015 waren es 61 % der Bevölkerung, die von weniger
als 1,25 USD (zu Kaufkraftparität) pro Tag leben. Auch Korruption ist in Malawi ein großes Prob-
lem, was sich im 120. Platz von 176 Ländern des Corruption Perception Index widerspiegelt.

Wirtschaftslage und Perspektiven
Der Staatshaushalt ist abhängig von den erheblichen finanziellen Zuschüssen internationaler Ge-
berinstitutionen sowie einzelner Spendernationen.

Die Wirtschaft ist überwiegend landwirtschaftlich dominiert. 80 % der Bevölkerung leben in ländli-
chen Gebieten. Die Landwirtschaft profitiert von Subventionen für Düngemittel und hat einen Anteil
von mehr als einem Drittel des BIP und 90 % der Exporteinnahmen. Doch der Landwirtschaftssek-
tor verzeichnete im Jahr 2015 und 2016 herbe Rückschläge aufgrund von naturbedingten Kata-
strophen wie Überschwemmungen und anhaltender Dürre. Experten gehen davon aus, dass im
Jahr 2017 ein positives Wirtschaftswachstum die Landwirtschaft weiterentwickelt. Dies ist vor allem
auf eine makroökonomische Stabilität, unterstützt durch eine stärkere landwirtschaftliche Leistung
und einigen ausländischen Investitionen zurückzuführen.2

1
    EIU – Economist Intelligence Unit, Country Report Malawi, April 2017
2
    EIU – Economist Intelligence Unit, Country Report Malawi, February 2017
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7

Eine wichtige Rolle spielt vor allem der Anbau von Tabak. Mehr als die Hälfte aller Exportgüter
sind Tabakwaren.

Die Regierung steht vor zahlreichen Herausforderungen wie die Entwicklung einer freien Markt-
wirtschaft, Verbesserung der Bildungseinrichtungen und Infrastruktur sowie die Bekämpfung von
HIV/AIDS.

Ein großes Problem ist die Devisenknappheit, welche die Bezahlung der Importe erschwert und
auch Treibstoffmangel, welcher den Transport und die Produktivität behindert. Ausländische Direk-
tinvestitionen (FDI) sind zwischen 2009 und 2011 stark zurückgegangen, seither aber wieder ge-
stiegen. 2012 konnte Malawi allerdings 22 % aller FDI ins südliche Afrika für sich gewinnen. Dies
entspricht einem Anstieg von 18 % im Vorjahresvergleich. Dieser Anstieg an FDI hielt in den letz-
ten Jahren an und im Jahr 2015 sind 142 Mio. USD nach Malawi geflossen.3

Wirtschaftsdaten
„Malawi“ Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten)

Das BIP Malawis steigt nominell in der Landeswährung stetig an, in USD stellte sich allerdings ein
Rückgang in den Jahren 2012 und 2013 ein – dies ist auf die negative Kursentwicklung zum USD
zurückzuführen. 2010 war die Zuwachsrate mit 6,5 % beachtlich, 2011 und 2012 mit 4, 9 % bzw.
1,9 % gedämpft. 2013 konnte wieder ein Zuwachs von 5,2 % erzielt werden, 2014 waren es 5,7 %
und für 2015 2,8 %. 2016 hat sich das Wirtschaftswachstum mit 2,9 % kaum verändert. Für 2017
gehen Experten von einem Anstieg auf 4,4 % aus.

Die hohen Zuwachsraten in der Vergangenheit waren vor allem auf überdurchschnittliche Ernten
zurückzuführen. Seit einiger Zeit ist die wirtschaftliche Lage allerdings sehr angespannt, da das
Land kaum noch über Devisenreserven verfügt. Dies ist zum einen zurückzuführen auf den Ein-
bruch der Nachfrage beim Hauptexportprodukt Tabak, der in der Vergangenheit für 70 Prozent der
Exporterlöse verantwortlich zeichnete. Zum anderen hatten verschiedene internationale Geldgeber
ihre direkten Hilfszahlungen an die malawische Regierung wegen der (teilweise wieder aufgeho-
benen) Einschränkung der Pressefreiheit und Bürgerrechte ausgesetzt. Eine Folge der Devisenkri-
se war bis Anfang Mai 2012 ein Schwarzmarkt, auf dem für britische Pfund, EUR oder USD Wech-
selkurse geboten wurden, die bis zu 50 Prozent über den offiziellen Bankkursen lagen. Dies führte
zu einer Verteuerung aller aus dem Ausland importierten Waren, die mit harter Währung zu bezah-
len sind, welche aber faktisch nur noch auf dem Schwarzmarkt erhältlich waren. Der Internationale
Währungsfonds IWF hatte der malawischen Regierung bereits 2011 dringend eine deutliche Ab-
wertung des malawischen Kwacha empfohlen. Im Mai 2012 wurde der Kwacha über Nacht um 50
Prozent abgewertet. Für die Bevölkerung Malawis ist das Leben nach der Abwertung des Kwacha
wesentlich teurer geworden, vor allem, weil die Löhne nicht im selben Maß erhöht wurden. 4 Im
Jahr 2012 litt Malawi unter einer Inflationsrate von knapp 35 Prozent, der vierthöchsten im interna-
tionalen Vergleich. 2013 konnte diese auf 20 % gesenkt werden, 2014 stieg diese auf 24.1 % an.
Im Jahr 2015 betrug die Inflationsrate 24.9 %. Die aufgrund anhaltender Dürre und den Fluten re-
sultierte Lebensmittelknappheit sowie die angehobenen Lebensmittelpreise verstärken die Erhö-
hung der Inflationsrate. Dies entspricht einer Abschwächung des Kwacha um über 50 % gegen-
über dem Dollar. Mitte 2016 sank die Inflationsrate allerdings auf 20 %, wie zuletzt 2013.

Malawis Handelsbilanz hat sich in den letzten Jahren stark verschlechtert. Betrug das Defizit 2015
noch 703 Mio. USD, hat sich das Defizit 2016 auf über 1.2 Mrd. USD erhöht. In den nächsten Jah-
ren wird wieder ein Rückgang des Leistungsbilanzdefizits erwartet.

3
    MITC - Malawi Investment and Trade Centre
4
    Auswärtiges Amt der Deutschen Bundesrepublik
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8

Quelle: EIU – Economist Intelligence Unit         Quelle: EIU – Economist Intelligence Unit

Bedeutende Wirtschaftssektoren
Landwirtschaft
Malawis Wirtschaft ist überwiegend vom Landwirtschaftssektor geprägt; dieser beschäftigt
ca. 80 % der erwerbstätigen Bevölkerung und erwirtschaftet fast 32 % des Bruttoinlandsprodukts
und fast 90 % der Exporteinnahmen. Exportiert wird hauptsächlich Tabak, gefolgt von Gewürze,
Tee und Zuckerrohr, während für den Eigenbedarf vor allem Mais angebaut wird. Diese starke
Landwirtschaftsausrichtung macht Malawi besonders abhängig vom Wetter, vor allem Dürre be-
droht das Land häufig.

Bergbau
Malawi verfügt in erster Linie über Bauxit- und Niob-Vorkommen. 2009 wurde durch die australi-
sche Gesellschaft Paladin eine Uran-Mine eröffnet, in die bislang etwa 200 Mio. USD investiert
wurden. Die jährlichen Einnahmen für Malawi sollen sich auf über 100 Mio. USD belaufen,
wodurch die Mine die größte Devisenquellen des Landes wird und durch Arbeitsplätze und Zulie-
ferindustrien fast 10 % zum malawischen Bruttosozialprodukt beitragen soll.

In der Nähe von Livingstonia liegt die Mchenga-Steinkohlengrube. Weiter gibt es Kohlevorkommen
am Lufira, bei Ngana, Mwabvi , Lengwe und Kayerekera. Der Sand am Malawisee bei Senga ent-
hält Granat, Titaneisen und Monazit.

Im Süden des Landes befinden sich erhebliche Niob-Vorkommen, die derzeit von der australischen
Firma Globe Metals exploriert werden. Energie wird hauptsächlich aus Wasserkraft gewonnen.

Handwerk
Holzschnitzerei ist weit verbreitet. Portugiesischer Einfluss ist bei Holztruhen deutlich spürbar. Hier
hat sich mittlerweile ein eigenständiger Sektor mit Arbeitsteilung etabliert.

Handarbeiten aus Raffiabast, Schilf, Palm- und Maisblättern sind verbreitet und professionell ge-
worden. Qualitativ hochwertige Töpferarbeiten sind vor allem in der Dedza-Region zu finden.
Längst hat sich ein Netz von Kfz-Werkstätten über das Land gelegt, die mittlerweile auch neuere
Autos reparieren können. Auf der Grundlage verschrotteter Autos entstand ein metallverarbeiten-
des Gewerbe, das einfache Teile selbst herstellen kann. Töpfe, Öfen und Herde werden landes-
weit aus eigener Produktion angeboten. Gleiches gilt für Bauhandwerke.

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9

                                    Wirtschaftsleistung nach Sektoren

                         100,0 %

                          80,0 %
                                                       50,600 %           50,500 %
                                      45,700 %
                          60,0 %

                                     19,100 %
                          40,0 %                       19,300 %           17,500 %

                          20,0 %     35,200 %          30,100 %           32,00 %

                           0,0 %
                                       2003              2011               2016

                             Landwirtschaft       Industrie        Dienstleistungen

                                              Quelle: Weltbank

Makroökonomische Daten

                                                                  2016                2017    2018
           BIP                     Mrd. USD                       5,5*                6,2*     6,7*
      BIP pro Kopf                   USD                      294,8*;                 2018    338,2*
 Wirtschaftswachstum                %, real                       2,3*                4,5*     5,0*
      Inflationsrate                   %                        21,7*                 12,9*   10,6*
GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt, Juni 2017, *)= Schätzungen
AUSSENHANDEL
In Malawi gibt es kaum direkte Investitionen deutscher Unternehmen. Der deutsche Außenhandel
mit Malawi ist schwach entwickelt und sein Volumen weitgehend abhängig von den Ernteergebnis-
sen und Preisentwicklungen bei Rohtabak und Zucker.

Malawi bezieht hauptsächlich Elektroartikel, Fahrzeuge, Maschinen und Chemikalien aus Deutsch-
land. Die deutsche Warenausfuhr nach Malawi betrug 2015 etwa 15,5 Mio. Euro, die deutsche
Wareneinfuhr aus Malawi etwa 135 Mio. Euro.

In der Rangfolge der deutschen Handelspartner stand Malawi 2015 damit an Platz 129 von insge-
samt 239 Staaten und Territorien (Quelle: Statistisches Bundesamt).
(Quelle: Auswärtiges Amt, Stand April 2017)

Alle Informationen über den Außenhandel gibt es unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Malawi.

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Die Wirtschaft Malawis ist stark von internationalen Geldgebern abhängig. Malawi ist in erster Linie
ein Agrarland und verfügt über wenige Rohstoffe und Bodenschätze. Der Staatshaushalt ist von
einer negativen Handelsbilanz gekennzeichnet. Zahlreiche Malawier arbeiten als Gastarbeiter in
der Republik Südafrika. Das produzierende Gewerbe arbeitet hauptsächlich für den Eigenbedarf.
Die Regierung ist in erster Linie bemüht, die Armut zu bekämpfen sowie Malawis schlechte Infra-
struktur zu verbessern. Aufgrund des großen Investitionsbedarfes wird dies jedoch noch einige Zeit
in Anspruch nehmen.

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Empfohlene Vertriebswege
Aufgrund der geringen Marktgröße gibt es in Malawi wenige Händler bzw. Distributoren, die in der
Lage sind direkt zu importieren und ein eigenes Lager zu halten. Es ist daher erwägenswert, den
Markt durch einen südafrikanischen Importeur mit entsprechenden Verbindungen nach Malawi zu
bearbeiten.

Werbung
Aufgrund der geringen überregionalen Reichweite von Zeitungen sowie einer Analphabetenrate
von 34,2 %5 sind Inserate in Zeitungen wenig erfolgversprechend. Ähnliches gilt für Werbung im
Fernsehen. Auch das Internet ist nicht sehr verbreitet und nur einem kleinen Teil der Bevölkerung
zugänglich. Werbemöglichkeiten bestehen vor allem im Anbringen von Plakaten, erstellen von Fly-
ern und Flugzetteln sowie über einen gut etablierten Vertriebspartner.

E-Business
Der Vertrieb über das Internet ist auf Grund der eingeschränkten technischen Ausstattung wenig
erfolgversprechend.

Wichtigste Zeitungen
Seit 1994 herrscht in Malawi weitgehend Pressefreiheit. 2013 hat Malawi einen großen Sprung im
Index der Pressefreit, herausgegeben von der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ gemacht:
2016 gelang Malawi der Sprung auf Platz 66 von 180 ausgewerteten Nationen. Damit hat Malawi
im Vergleich zu 2013 (75.) neun Plätze im Ranking gutgemacht.6

Die wichtigsten Zeitungen sind:
                - Malawi News
                - Daily Times
                - Weekend Times
                - The Nation
                - Weekend Nation und
                - Nyasa Times (nur online abrufbar)

Wichtigste Messen
Malawi International Trade Fair – Industrieübergreifend

Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen weltweit gibt es bei AUMA:
www.auma.de.

Normen
Zuständig für die Normen und Maßeinheiten ist das Malawi Bureau of Standards (MBS).

Aufgabengebiete:

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Malawi-Standards
  Förderung von Standards und Qualität in Malawi
  Umsetzung der Malawi-Standards durch entsprechende Konformitätsbewertung Programme

Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Malawi Bureau of Standards:
           www.mbsmw.org/

5
    CIA World Factbook - Malawi
6
    Reporter ohne Grenzen
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11

Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions-
kosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institu-
tion in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen
Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der
Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung
und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen,
Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V.,
Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: in-
fo@din.de Web: www.din.de

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
CIF Maputo, Beira in USD oder einer anderen konvertiblen Währung sind als Zahlungsmittel ge-
eignet. Es ist auf den Erhalt eines unwiderruflichen bestätigten Akkreditivs von südafrikanischen
Banken bzw. internationalen in Malawi ansässigen Banken zu achten. Die Mehrwertsteuer beträgt
16,5 %.

Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käuferin-
nen und Käufer und Verkäuferinnen und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Bela-
dung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt
ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt
das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlech-
terung der Ware zu tragen hat.

Die Wahl des richtigen Incoterm® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskon-
dition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab.
Verwenden Sie niemals EXW, wenn die Käuferinnen und Käufer nicht in der Lage sind, zu verla-
den oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäuferinnen und
Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP
höchstens im b2c Bereich. CPT gibt den Verkäuferinnen und Verkäufer ein hohes Maß an Kontrol-
le über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für die Käuferinnen und Käufer, welches
jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann.

Zahlungskonditionen

Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bay-
ern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und
das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, kön-
nen bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deut-
lich verschärft.

 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes
  und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korrup-
  tion in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geld-
  strafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu
  zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
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 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
  Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und aus-
  ländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie
  unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.

STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Malawi ist Mitglied der Southern African Development Community (SADC). Diese ist eine regionale
zwischenstaatliche Gemeinschaft, zu der sich 15 Länder des südlichen Afrika zusammengeschlos-
sen haben. Innerhalb der Gemeinschaft bestehen für die meisten Warengruppen stark ermäßigte
Zolltarife. Darüber hinaus ist Malawi Mitglied des Common Market for Eastern and Southern Africa
(COMESA). Dessen 19 Mitgliedsstaaten haben sich zum Ziel gesetzt, regionale Integration durch
die Entwicklung des Handels zu fördern. Darüber hinaus kommt Malawi in den Genuss von Han-
delserleichterungen mit den USA auf Grund des African Growth and Opportunity Act (AGOA).

Unternehmensbesteuerung
Einkünfte von in Malawi registrierten Unternehmen werden generell mit 30 % versteuert; Ausnah-
men bestehen u.a. für Unternehmen, die in speziellen Industrien (Bergbau) oder in Sonderwirt-
schaftszonen tätig sind. Für erstere fällt eine zusätzliche Steuer im Ausmaß von 10 % für alle Ge-
winne nach Steuern an, wenn das Unternehmen mehr als 20 % Rendite aufweist.

Für Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen beträgt die Gewinnsteuer 0 %.

Für nicht in Malawi registrierte Unternehmen fallen 35 % Gewinnsteuer an.7

Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer in Malawi beträgt im Allgemeinen 16,5 %. Für Grundnahrungsmittel und Medi-
kamente wird keine Umsatzsteuer erhoben. Detaillierte Informationen finden sich auf der Webseite
der Malawi Revenue Authority.

Verbrauchssteuer
Auf eine Reihe von lokal erzeugten „Luxusgütern“ sowie manchen Importwaren wird eine Ver-
brauchssteuer in unterschiedlicher Höhe erhoben (Domestic Excise, trifft insbesondere auf Alko-
hol, Parfums und gewisse Textilwaren zu).

Persönliche Einkommenssteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv gestaltet. Es gilt ein steuerfreies Existenzminimum von MWK
150.000; die nächsten MWK 5.000 werden mit 15 %, ein darüberhinausgehendes Einkommen mit
30 % besteuert.8

Weitere wertvolle Informationen finden sich zB in der von Deloitte herausgegebenen Publikation
Deloitte - International Tax - Malawi Highlights

7
    Deloitte - International Tax - Malawi Highlights
8
    Malawi Revenue Authority
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Quellensteuer
Die Quellensteuer beträgt zwischen 3 und 20 %, eine genaue Aufstellung findet sich auf der Web-
seite der Malawi Revenue Authority.

Zoll und Außenhandelsregime
In Malawi herrscht ein relativ liberales Außenhandelsregime.

Importbestimmungen
Für den Import von zahlreichen Produkten sind vorab Lizenzen zu beantragen, darunter viele
landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Zucker, Eier, Mais und Maisprodukte, Bohnen, Honig, und
Fleisch, aber auch gebrauchte Kleidung sowie Uniformen und Gold. Das Erfordernis einer Pre-
Shipment-Inspection wurde 2007 beseitigt.

Zollbestimmungen
Der Zolltarif basiert auf dem harmonisierten System, mit mehrheitlichen Wertzöllen.

Muster
Handelsmuster (ausgenommen Alkohol oder Tabakwaren) mit einem Wert unter MWK 50.000 (dzt.
ca. EUR 65), die nicht zum Verkauf bestimmt sind, können zollfrei importiert werden. 9 Dabei ist
unbedingt für eine eindeutige Kennzeichnung als Muster zu achten (zB mit einem Vermerk auf der
Rechnung „Sample – Not for Sale“). Für sonstige Muster fordert die Zollverwaltung eine Bank- o-
der eine andere anerkannte Garantie.

Geschenke
Geschenke (ausgenommen Alkohol oder Tabakwaren), welche nicht für den Handel bestimmt
sind, mit einem Wert unter MWK 50.000 (dzt. ca. EUR 65), können zollfrei importiert werden.10

Vorschriften für Versand per Post
Postversand ist nur bis zu einem Höchstgewicht von 20 kg zulässig. Postsendungen müssen von
einer internationalen Paketkarte und einer Zollinhaltserklärung in englischer Sprache begleitet
sein.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Beschriftung hinsichtlich des Ursprungs darf keinen irreführenden Eindruck erwecken. Es sollten
unbedingt vor Verschiffung Instruktionen des Importeurs eingeholt werden.

Begleitpapiere
Folgende Dokumente müssen beim Import vorgelegt werden:11

                    Customs Declaration Form 12
                    Supplier’s Commercial invoice (Handelsrechnung)
                    Declaration of value Form 19
                    Bill of lading/cargo manifest for sea and land cargo or air way bill for air cargo
                    Shippers’ or freight invoice
                    Certificate of origin – optional (Ursprungszeugnis)
                    Import permit or certificate – falls für die spezifische Warengruppe erforderlich

9
  Malawi Revenue Authority
10
   Malawi Revenue Authority
11
   Malawi Revenue Authority

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Restriktionen
Die Einfuhr von Drogen aller Art ist verboten. Jagdwaffen dürfen mit entsprechender Genehmigung
eingeführt werden. Da Malawi seine Märkte schützen möchte, können folgende Waren nur er-
schwert und in geringen Mengen importiert werden: Waffen, Tabakwaren, Zucker und Salz.

Artenschutz
Die folgenden geschützten Tiere und Pflanzen sowie Verarbeitungen daraus, dürfen aus dem Land
grundsätzlich nicht mitgebracht werden:

                  - Elefanten
                  - Flusspferde
                  - Korallen
                  - Krokodile
                  - Riesenmuscheln

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Kurze Charakteristik
Malawi ist Mitglied des Commonwealth. Das Rechtssystem basiert auf dem britischen Recht.

Bis Mitte der 1990er Jahre war Malawi diktatorisch geprägt. Es gab keine „checks and balances“
zwischen Exekutive, Legislative und Judikative. Im Jahre 1994 wurde eine neue Verfassung erlas-
sen, welche Gewaltenteilung sowie ein Mehrparteiensystem einführte.

Die Gerichtsbarkeit ist gemäß der Verfassung unabhängig und besteht aus einem 3-Instanzen-
Zug: Bezirksgerichte, „High Courts“ und dem „Supreme Court of Appeal“.

Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Das Handelsrecht Malawis ist zum großen Teil dem britischen Common Law nachempfunden. Der
Bills of Exchange Act 1967 konzentriert sich in erster Linie auf Wertpapiere wie Schecks und
Wechsel. Dadurch werden die Rechte und die Verwendung der verschiedenen Arten von Zah-
lungsmitteln geregelt. Außerdem folgen Wechsel- und Scheck-, Konkurs- und Prozessrecht dem
britischen Recht.

Firmengründung
Im Jahre 1991 wurde der Investment Promotion Act erlassen. Ziel dieses Gesetzes ist es, lokalen
oder ausländischen Investoren Investitionen in Malawi zu erleichtern und Unterstützung zu bieten.
Besonders gefördert werden sollen die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Tourismus und Forst-
wirtschaft.

Des Weiteren gibt es Bemühungen, den Unternehmen Steuerbegünstigungen zukommen zu las-
sen. Dies soll in Form von Steuerfreibeträgen und großzügigen Abschreibungsmöglichkeiten ge-
schehen.

Nähere Auskünfte finden sich im Malawi Investment Guide.

Beschränkungen für Kapitalrepatriierung (Rückholung oder Rücksendung von Personen, Objekten
oder Werten aus dem Ausland nach Malawi) oder Gewinntransfers gibt es nicht.

Patent-, Marken-, & Musterrecht

Malawi ist folgenden internationalen patentrechtlichen Vereinbarungen beigetreten:

 - Pariser Verbandsübereinkunft (seit 6. Juli 1964)
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15

  - WIPO (seit 11. Juni 1970)
  - PCT (seit 24. Januar 1978)
  - African Regional Intellectual Property Organization - ARIPO (seit 25. April 1984)

Einschränkungen der Patentierbarkeit gibt es im Bereich der Lebensmittelerzeugung und
Medizin.

Die Laufzeit des Patents ist 20 Jahre ab dem Anmeldetag, die für einen weiteren Zeitraum von bis
zu fünf Jahren und in Ausnahmefällen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Malawis Urhe-
berrecht wird durch den Copyright Act von 1989 geregelt.

Lizenzvergabe
Lizenzvereinbarungen sollten idealerweise von einem Rechtsanwalt abgefasst werden, der auf den
Bereich des Immaterialgüterrechts spezialisiert ist.

Vertretungsvergabe
Für den Vertrieb von Produkten ist es unabdingbar mit einem lokalen Importeur, der über die erfor-
derlichen Lizenzen verfügt und mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ver-
traut ist, zusammenzuarbeiten. Der Vertretungsvertrag sollte von einem Rechtsanwalt abgefasst
werden. Grundsätzlich ist es allerdings auch möglich, den Vertrieb über einen in Südafrika ansäs-
sigen Importeur/Distributor abzuwickeln.

Arbeits- & Sozialrecht
Arbeitsrechtliche Beziehungen sind im Wesentlichen im Employment Act von 1999 (Act. No. 6 of
2000) geregelt. Es gibt weder eine staatliche Kranken- noch Pensionsversicherung; allerdings bie-
ten öffentliche Krankenhäuser grundlegende medizinische Versorgung kostenlos an. Für die Kos-
ten von Medikamenten, Arztbesuchen etc. hat im Regelfall der Arbeitgeber einen Beitrag zu leis-
ten.

Schiedsgerichtsbarkeit
Malawi ist bisher keinem internationalen Abkommen beigetreten. Vor Abschluss einer Gerichts-
stands- bzw. Schiedsvereinbarung empfiehlt sich eine juristische Beratung.

Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der Interna-
tionalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus histori-
schem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.

Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
       "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
       under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more
       arbitrators appointed in accordance with the said Rules."

Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................

Detaillierte Auskünfte:
ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Internationale Handelskammer, Wilhelmstraße 43 G, Besuchereingang: Leipziger Straße 121,
10117 Berlin, Tel.: + 49 (0)30 - 200 73 63 00, Fax: +49 (0)30 - 200 73 63 69, E-Mail:
icc@iccgermany.de , Web: www.iccgermany.de

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16

BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT

Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft, insbesondere den Kammern und Verbänden und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittel-
stand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Be-
dürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

        Messebeteiligungen
        Delegationsreisen                                                             Tipp!
                                                                            Das Förderprojekt „Export
        Unternehmerreisen                                                Bavaria 3.0. – Go Internatio-
         Einstieg in den Export                                          nal unterstützt mittelständische
                                                                          bayerische Unternehmen beim
        Go international                                                  Auslandsgeschäft mit seinem
        Fit for Partnership                                                   Drei-Stufen-Konzept:
        Delegationsbesuche                                                1. Untersuchung der Internati-
        Innovationsgutscheine                                            onalisierungsfähigkeit des Un-
                                                                                     ternehmens
                                                                           2. Erstellung eines individuel-
                                                                          len Internationalisierungsplans
                                                                            3. Finanzielle Unterstützung
                                                                          bei der Umsetzung des Plans.
                                                                                 Weitere Infos unter
                                                                             www.go-international.de

       Alle Informationen über aktuelle und länder-
                 und branchenspezifische
              Förderprojekte finden Sie unter
              www.auwi-bayern.de/foerderung

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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE

Deutsche Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika

            FÜR MALAWI ZUSTÄNDIGE AHK
            47 Oxford Road
            Forest Town
            2193 Johannesburg
            Tel.:             +27 011 486 2775
            Fax:              +27 011 486 3625
            E-Mail:          info@germanchamber.co.za
            Web:             http://suedafrika.ahk.de/

Einreisebestimmungen
Es besteht Visumspflicht für Deutsche. Das Visum muss vor Antritt der Reise bei der Botschaft der
Republik Malawi in Berlin beantragt werden. Der Reisepass muss bei der Einreise noch sechs Mo-
nate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie
genügend Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.

Dos & Don’ts
            - Keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) tragen und nur wenig Geld bei sich
              haben
            - Größere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art vermeiden
            - Angebote von selbsternannten "Reiseführern" sollten abgelehnt werden
            - Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man besonders vorsichtig sein und nachts auf
              Spaziergänge und Überlandfahrten verzichten
            - Von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren annehmen. Es kommt vor, dass
              diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer leichter berauben zu
              können.
            - Bei einem Überfall keinen Widerstand leisten, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch
            - Geschäftsleuten wird empfohlen, nur mit ihnen bekannten Personen Geschäfte ab-
              zuschließen
Anreise
Fluganreise
Nach Lilongwe, Flughafen Lilongwe International (LLW) 24 km zur Stadt (Taxi ca. 20 Minuten ca.
800 MWK; Bus ca. 20 Minuten), ab München mit Umsteigen in Johannesburg/Südafrika
oder in Addis Abeba/Äthiopien bzw. wöchentlich mit Umsteigen in Amsterdam/Niederlande und in
Nairobi/Kenia.

Fluggastgebühr: Wenn nicht im Ticketpreis inbegriffen, werden bei Abflug aus Blantyre und Li-
longwe von ausländischen Reisenden (für ausländische Einwohner und die Einwohner Malawis
selbst gelten andere Gebühren) folgende Servicegebühren erhoben:

            - bei internationalen Flügen 30 USD
            - bei Inlandsflügen 200 MK

Es fallen keine Gebühren für Transitreisende an.

Flüge in Nachbarländer: Ab Lilongwe bestehen regelmäßige direkte Flugverbindungen nach
           - Harare/Simbabwe zwei Mal wöchentlich
           - Johannesburg/Südafrika vier Mal wöchentlich
           - Lusaka/Sambia drei Mal wöchentlich
           - Nairobi/Kenia fünf Mal wöchentlich

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Flüge innerhalb des Landes: Air Malawi fliegt mit ATR von Lilongwe nach
          - Blantyre mehrmals täglich
          - Club Makokola –zwei Mal wöchentlich
          - Karonga zwei Mal wöchentlich
          - Mzuzu vier Mal wöchentlich

Außerdem besteht Charterverkehr zu verschiedenen kleineren Landeplätzen.

Bahn
Bahnverkehr in Nachbarländer
Es gibt zwei internationale Bahnverbindungen zu den Seehäfen Beira und Nacala in Mosambik.

Bahnverkehr innerhalb des Landes
Es gibt zwei Bahnlinien in Malawi, die von der Malawi Railways betrieben werden. Die Hauptstre-
cke verbindet Mchinji, Lilongwe, Salima, Chipoka, Blantyre, Limbe und Nsanje mit dem Hafen Bei-
ra in Mosambik. Die zweite Strecke zweigt in östlicher Richtung nach Mkaya ab, südlich von Bala-
ka, und führt durch Liwonde nach Mosambik.

Schiff
Schiffsanreise
Malawi ist ein Binnenland. Die zurzeit geeignetsten Häfen sind Durban/Rep. Südafrika und Dar es
Salaam/Tansania. Über den Malawisee kann von Tansania aus angereist werden.

Schiffe/Fähren in Nachbarländer
Über den Malawisee ist Malawi mit Tansania verbunden. Malawi Lake Services fährt einmal wö-
chentlich die Strecke von Monkey Bay über Makanjila, Chipoka, Nkotakota, Likoma Island, Chisu-
mulu Island, Nkhata Bay, Mangwina Bay, Usisya, Ruarwe, Charo (alles Malawi) nach Mlo-
we/Mbamba Bay/Tansania weiter nach Chiluma/Malawi. Die Fahrt dauert ca. 2 1/2 Tage. Der
Fahrplan ist nur als Anhaltspunkt zu verstehen. Übernachtung ist in nicht klimatisierten Kabinen
möglich. Das Schiff hat verschiedene Decks zum Übernachten und ist häufig überfüllt. Reservie-
rung bzw. Einzelheiten sind nur vor Ort erhältlich.

Schiffe/Fähren innerhalb des Landes
Malawi Lake Services fährt ein- bis zweimal wöchentlich von Monkey Bay über Chilinda, Makanjila
nach Chipoka. Dauer ca. zwölf Stunden; der Fahrplan dient nur als Anhaltspunkt. Auch Malawi
Railways bietet von Chipoka aus Rundfahrten an.

Taxi
Taxen sind in Blantyre, Lilongwe und Zomba erhältlich. Sie können jedoch nicht auf der Straße
angehalten werden. Der Fahrpreis sollte vor Fahrtantritt vereinbart werden. Taxifahrer erwarten ein
Trinkgeld von ca. 30 MK.

Öffentlicher Nahverkehr
In Blantyre und Lilongwe verkehren Stadtverkehrsbusse, außerdem in allen größeren Städten.

Geschäftszeiten
Öffnungszeiten

Geschäfte:
Mo bis Fr 7.30/8-12, 13.30-16/17 Uhr, Sa 7.30-12 Uhr

Banken:
Mo bis Fr 8-13 Uhr
Für Touristen wurde in Blantyre und Lilongwe ein Währungswechsel von
            9-11 Uhr an Samstagen eingerichtet.

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Büros:
Mo bis Fr 7.30-12, 13-17 Uhr

Post:
Mo bis Fr 7.30-16.30 Uhr, Sa 8 bis 10 Uhr.
In den Hauptorten sind Postämter auch Sonn- und feiertags von 9-10 Uhr geöffnet.

Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
            1. Januar (Neujahr)
            15. Januar (John-Chilembwe-Tag)
            3. März (Märtyrer-Tag)
            Karfreitag
            Ostermontag
            1. Mai (Tag der Arbeit)
            14. Mai (Kamuzu Banda‘s Geburtstag)
            6. Juli (Nationalfeiertag; Unabhängigkeitstag)
            15. Oktober (Muttertag)
            25. Dezember (Weihnachtstag)
            26. Dezember (Stefanitag)

Fällt ein offizieller Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, wird er in der Regel am darauffol-
genden Montag begangen. Die Hauptferienzeit ist im Juli und August.

Notrufe
Polizei, Unfallrettung, Feuerwehr: 911
oder
Polizei: 997
Unfallrettung: 998
Feuerwehr: 999
ÖAMTC Weltreise-Krankenschutz: +43 (0)1 25 120 00

Maße und Gewichte
Maßeinheit und Gewicht folgt dem metrischen System, wie es auch in Deutschland üblich ist.
Strom
Es wird ein Reisestecker empfohlen, da die hiesigen Steckdosen mit den deutschen Anschlüssen
nicht kompatibel sind; 220 V, englische Stecker.

Trinkgeld
In den Hotels und den meisten Restaurants kommt ein Bedienungszuschlag von 20 % (sowie eine
Regierungssteuer von 20 %) auf die Rechnung. In Restaurants sind zusätzlich ca. 5 % Trinkgeld
üblich. Taxifahrer erhalten ein Trinkgeld von ca. 30 MK.

Post- und Telefongebühren
Malawi hat ein Telefon-Festnetz mit ca. 45.700 Anschlüssen und 6.1 Millionen Mobiltelefon Nutzer,
31 Radiosender (9 MW, 5 UKW, 2 KW) und fünf Fernsehsender.

Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
Hotelunterkunft: Die Zimmerbestellung muss rechtzeitig im Voraus erfolgen. Ausländische Besu-
cher müssen ihre Hotelkosten grundsätzlich in Devisen bezahlen. In den nachstehenden Preisen
ist die "government tax" in der Regel 10 – 20 % sowie eine "service tax" in Höhe von 10 % nicht
enthalten.

Preisorientierung für Unterkunft mit Frühstück, pro Tag und Zimmer:
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            Lilongwe
            - Kiboko Town Hotel ca. 50 USD
            - Lingadzi Inn ca. 70 USD

            Blantyre
            - Méridien Mount Soche ca. 130 USD
            - Ryall's Protea ca. 130 USD

Rasthäuser: Viele der günstigen staatlichen Rasthäuser sind inzwischen in Mittelklassehotels um-
gewandelt worden. Die ursprünglichen Rasthäuser bieten Übernachtung mit Kochgelegenheit.

Nationalparks: In den Parks gibt es neben günstigen Unterkünften und Campingplätzen (oft in
Hotelnähe) auch luxuriöse Lodges.

Zeitverschiebung
MEZ + 1 Stunde im Winter
MEZ im Sommer

Lokale Verkehrsmittel
Malawi hat sechs Flughäfen mit asphaltierten Start- und Landebahnen und 37 kleinere Flughäfen
mit nicht asphaltierten Start- und Landebahnen. Es gibt eine nationale Fluglinie Air Malawi mit drei
Flugzeugen. Die Vorläufergesellschaft war die Central African Airways.

Kamuzu International Airport wird regelmäßig von der südafrikanischen South African Airways
(SAA) von Johannesburg, sowie von der Kenya Airways von Nairobi aus und von Ethiopian Airli-
nes von Addis Abeba aus angeflogen. Zwei Mal pro Woche fliegt SAA von Johannesburg nach
Blantyre.

Das Verkehrsnetz ist unterschiedlich gut ausgebaut. Viele Straßenabschnitte sind nicht asphaltiert
und längere Reisezeiten müssen daher eingeplant werden. Wichtig sind als Verbindung nach Os-
ten die asphaltierte Straße von Lilongwe nach Chipata in Sambia und die sehr gute Teerstra-
ße/Schotterpiste von Blantyre nach Mwanza und weiter asphaltiert nach Tete in Mosambik. Nach
Westen führt die asphaltierte Straße von Liwonde über Mangochi nach Chiponde an der mosambi-
kanischen Grenze und von dort weiter nach Nacala. Eine weitere asphaltierte Straße führt nach
Westen von Blantyre über Thyolo, Luchenza und Muloza an der mosambikanischen Grenze und
schließlich nach Milange.

Zwischen Blantyre, Lilongwe und Mzuzu verkehren in der Express-Verbindung Reisebusse. Im
restlichen Teil des Landes gibt es Minibusverbindungen. Von Blantyre und Lilongwe gibt es tägli-
che Busverbindungen nach Johannesburg, Lusaka und Harare.

Flüsse sind größtenteils nicht schiffbar. In Nsanje im Süden des Landes befindet sich ein Binnen-
hafen im Bau, der über den Shire und den Sambesi an den Indischen Ozean angebunden ist.

Der Schienenverkehr in Malawi spielt vor allem im Güterverkehr des Landes eine wichtige Rolle.
Die gesamte Streckenlänge in Malawi beträgt 797 km in der im südlichen Afrika üblichen Kapspur.
Betreiber ist die private mosambikanische Investorengruppe Insitec. Geplant ist ein neuerlicher
Ausbau des Schienenverkehrsnetzes um 388 km. Diese Verbindung zwischen Malawi und Sambia
wird von der Chinesischen Regierung mit 2,3 Mrd. USD unterstützt und soll in den nächsten vier
Jahren fertiggestellt werden. Die Strecke soll östlich von einer Kreuzung mit der Linie Lusaka -
Mpika - Nakonde in Serenje nach Petauke und Chipata führen, wo sie auf die bestehende Strecke
nach Lilongwe in Malawi und dem Hafen von Nacala in Mosambik treffen wird

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Kfz-Bestimmungen
In Malawi herrscht Linksverkehr. Außerdem wird ein Internationaler Führerschein benötigt.

Devisenvorschriften
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt, jedoch deklarationspflichtig. Es empfiehlt sich die
Mitnahme von USD und Pfund Sterling in bar oder Reiseschecks. Reiseschecks können lediglich
in den größeren Städten eingelöst werden. Ausländische Besucher müssen ihre Hotelkosten in
Devisen bezahlen.

Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu MKW 3.000 pro Person erlaubt. Die Mitnahme von Ma-
lawi Kwacha ist unbeschränkt möglich, muss jedoch deklariert werden.

Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören 200
Zigaretten oder 225 Gramm Tabak sowie 1 Liter Spirituosen, 1 Liter Bier und 1 Liter Wein). Die
Einfuhr von Drogen aller Art ist verboten. Jagdwaffen dürfen mit entsprechender Genehmigung
eingeführt werden. Keine Beschränkungen sind bei der Ausfuhr von Waren bekannt. Bei Ausreise
per Flugzeug sind am Flughafen 30 USD Flughafengebühr in bar zu bezahlen.

Impfungen
Für alle Reisenden ist ein Impfschutz gegen folgende Krankheiten zu empfehlen:
Diphtherie, Tetanus, Polio, Hepatitis A, Masern

Zusätzlich Impfungen gegen:
Hepatitis      B,     Meningokokken-Meningitis,  Typhus,      Tollwut,     Pneumokokken
Reisende aus Gelbfiebergebieten müssen einen Nachweis über eine Gelbfieberimpfung vorwei-
sen. Die Einreise kann sonst verweigert werden.

Wichtigste spezielle Gesundheitsrisiken:
Darminfektionen: sorgfältige Hygiene bei Nahrungsmittel und Trinkwasser beachten.
Bilharziose: Kontakt mit Süßgewässer (Flüsse, Seen, Bäche) meiden
HIV / AIDS: Übertragung durch Geschlechts- und Blutkontakt (auch Piercing, Tätowierung o.ä.).

Schädigungen durch Sonne: Sonnenschutz!

Vor der Reise empfiehlt sich eine individuelle Beratung.

Sonstiges Wissenswertes
In erster Linie werden USD und Malawi-Kwacha als Zahlungsmittel verwendet. Teilweise werden
auch andere Fremdwährungen akzeptiert. Eine Strom- und Trinkwasserversorgung ist nur teilwei-
se gesichert. Auch Telefonverbindungen fallen häufig aus. Aufgrund der Straßenverhältnisse und
der lokalen Fahrweise ist beim Fahren Vorsicht geboten.

Es ist ratsam, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Die Standards der medizinischen
Versorgung entsprechen aufgrund der unzureichenden Versorgung und der hygienischen Verhält-
nisse nicht dem europäischen Standard.

Da die Medikamente in den Apotheken sehr teuer sind wird die Mitnahme einer Reiseapotheke
empfohlen.

Die Zahl der HIV-Infizierten ist sehr hoch.

Homosexualität ist in Malawi strengstens verboten und wird mit mehrjährigen Freiheitsstrafen ge-
ahndet.

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