FÜR BETRIEBSRÄTE AUS DEM EISENBAHNBEREICH - FÜR BETRIEBLICHE BILDUNG

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FÜR BETRIEBSRÄTE AUS DEM EISENBAHNBEREICH - FÜR BETRIEBLICHE BILDUNG
SEMINARE 2021
FÜR BETRIEBSRÄTE AUS DEM EISENBAHNBEREICH

                      Mit Experten,
                      die wissen wovon
                      SIE sprechen.

                      Von Garmisch
                      bis Binz.

                      Mit Zugkollegen
                      in kleinen
                      Seminargruppen.

                       PARTNER DER

                       FÜR BETRIEBLICHE BILDUNG
FÜR BETRIEBSRÄTE AUS DEM EISENBAHNBEREICH - FÜR BETRIEBLICHE BILDUNG
SEMINARE 2021

                                     BETRIEBSRÄTE-
                                     FACHKONFERENZEN
                                     Aufgrund der aktuellen Lage wird die kommende
                                     Betriebsrätefachkonferenz im März 2021 auf zwei
                                     aufeinander folgenden Terminen geplant.
                                     Wir haben in diesen schwierigen Zeiten eine
                                     Möglichkeit gefunden, wie wir die kommende
Betriebsrätefachkonferenzen          Betriebsrätefachkonferenz trotz Corona und unter
Wir begrüßen Sie auch im Jahr 2021   Einhaltung aller Schutz- und Hygienebestimmun-
wieder sehr gerne bei den beiden     gen mit möglichst vielen Teilnehmern ermöglichen
Fachkonferenzen der GDL.             können.
TERMINE                              Die Betriebsrätefachkonferenz wird vom
Darmstadt                            15. bis 17. März 2021 sowie vom 17. bis 19. März 2021
15.03.-17.03.2021                    in Darmstadt stattfinden. Der Inhalt der Konferenz
17.03.-19.03.2021                    ist absolut identisch.
Bremen
                                     Die Zuteilung der Termine erfolgt in Abstimmung
27.09.-29.09.2021
                                     mit der GDL durch die BBuK GmbH.

    VORSCHAU FÜR WEITERE SCHULUNGEN UND SPEZIALSEMINARE

Wir arbeiten auch weiterhin daran unsere      Zusätzlich bieten wir Ihnen unsere Schu-
Leistungen auf die aktuellen Situationen      lungen auch als Live-Online-Seminare an.
für Sie anzupassen und in der Corona Krise
Lösungen für sichere Seminare und
                                                                                     :
Veranstaltungen anzubieten.                         Aktuelle Termine finden Sie unter
                                                    www.bbuk.de

                                          2
SEMINARTHEMEN
    Betriebliche Bildung für den Eisenbahnbereich

    THEMEN FÜR IHRE WEITERBILDUNG:

    GRUNDLAGENSEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE              5–12   BR
                                                             BASIS

    GRUNDLAGENSEMINARE FÜR DIE JUGEND-
    UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG                    13–15
                                                            JAV
                                                             BASIS

    SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE                       16-28   BR
                                                            SEMINAR

    WAHLVORSTANDSSCHULUNGEN FÜR BETRIEBSRÄTE        29-32   WV
                                                            SEMINAR

                                         3
3
SEMINARTITEL
alphabetisch sortiert

Aktualisierung Arbeitsrecht - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und ihre aktuelle Rechtsprechung      17
Aktuelle Rechtsprechung 2021 		                                                                       18
Arbeits- und Gesundheitsschutz		                                                                      5
Arbeitsrecht I		                                                                                      6
Arbeitsrecht II		                                                                                      7
Arbeitsrecht III		                                                                                    8
Auffrischung Arbeitsrecht 		                                                                          19
Auffrischung Betriebsverfassungsrecht		                                                              20

BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement		                                                        21
Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Betriebsvereinbarung - rechtssicher und erfolgreich formulieren und verhandeln		                      16
Betriebsverfassungsrecht I		                                                                          9
Betriebsverfassungsrecht II 		                                                                        10
Betriebsverfassungsrecht III		                                                                        11

Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen		                                     22

Jugend -und Auszubildendenvertretung II-III		                                                      13–15

Kompetente Betriebsratsarbeit		                                                                       12
Konflikte vermeiden und lösen – Einigungsstelle		                                                    23

Mitarbeiterdatenschutz – Haftungsrisiken für Betriebsräte		                                          24

Personalplanung und- entwicklung		                                                                    25
Professionelle Gesprächsführung		                                                                    26

Schriftführer – rechtliche Grundlagen und Praxis mit Microsoft Word		                                 27
Sozial- und Rentenrecht für Betriebsräte (SGB V, VI & VII)		                                         28

Wahlvorstandsschulung für Betriebsräte - normales Verfahren		                                      29-30
Wahlvorstandsschulung für Betriebsräte - vereinfachtes Verfahren		                                 31-32

                                                        4
Arbeits- und Gesundheitsschutz

                                                                                                                            BR
                                                                                                                            BASIS

    Wesentliches Thema der Arbeit
    der Interessensvertretungen
    Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf
    hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außer-
    betrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesund-
    heitsschutzes?
    Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen The-
    men der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als
    Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglie-                   TERMINE
    der der Schwerbehindertenvertretungen. Es ist kein Fachseminar nur
                                                                                           22.02. bis 26.02.2021 | Bremen
    für Mitglieder bestimmter Ausschüsse.
                                                                                           Wolfgang Nöll
    § 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die
    Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Be-
    trieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesund-
    heitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden,

                                                                                            Jetzt anmelden und sachkundig
    die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in
    Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft
    zu unterstützen.                                                                        ihren Kollegen zur Seite stehen!
    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

     SEMINARINHALT

      Arbeits- und Gesundheitsschutz                                      Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren
      • Grundlagen                                                        • Dokumentation
      • Definitionen                                                      • Rolle des Arbeitsschutzausschusses

      Wichtige Rechtsquellen im Arbeits-                                  Aufgaben
      und Gesundheitsschutz                                               • Zusammensetzung
      • EU-Richtlinien                                                    • Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im
      • Arbeitsschutzgesetz                                                 Arbeits- und Gesundheitsschutz
      • Arbeitssicherheitsgesetz
                                                                          Arbeitgeber
      Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen                              • Betriebsrat
      • der Unfallverhütung                                               • Betriebsarzt
      • des Arbeits- und Gesundheitsschutzes                              • Fachsicherheitskraft
                                                                          • Gewerbeaufsichtsamt
      Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz,
      Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung                                   • Unfallversicherung

      • Unterrichtung und Beratungsrechte                                 Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie
      • Mitbestimmungsrechte gemäß § 91                                   unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und euro-
      • Gefährdungsanalyse                                                päischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesund-
                                                                          heitsschutz behandelt

                                                                      5
3
Arbeitsrecht I

                                                                                                                          BR
                                                                                                                            BASIS

    Einführung
    in das Thema Arbeitsrecht

                                                                                                                       I
    Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch
    im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einfüh-
    rung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante
    Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung
    im Arbeitsverhältnis.

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.        TERMINE
                                                                                        22.03. bis 26.03.2021 | Tegernsee
                                                                                        Rechtsanwalt Niclas Bocionek

    • SEMINARINHALT

      • Grundlagen Arbeitsrecht                     Grundrechte im Arbeitsverhältnis         • Verletzung von Haupt/
      • Abgrenzung Individual-/                     • Persönlichkeitsrecht                     Nebenpflichten
        Kollektivrecht                              • Gewissensfreiheit                      • Annahmeverzug
      • Relevante Gesetze im Arbeitsrecht           • Meinungsfreiheit                       Leistungsstörung auf Seiten des
      Rechtsquellen des Arbeitsrechts               • Gleichbehandlungsgrundsätze            Arbeitnehmers
      und ihr Verhältnis zueinander                 • Rechte der Arbeitnehmer aus 		         • Verzug der Arbeitsleistung
      • Europäisches Primär- und                      dem Betriebsverfassungsrecht           • Unmöglichkeit der Arbeitsleistung
        Sekundärrecht                                                                        • Verletzung von Haupt/
                                                    Begründung des Arbeitsverhältnisses
      • Deutsches Verfassungsrecht                                                             Nebenpflichten
                                                    • Ausschreibung des Arbeitsplatzes,
      • Einfache Gesetze, Gewohnheits-                gesetzliche und betriebliche Normen    Haftung im Arbeitsverhältnis
        und Richterrecht
                                                    • Fragerecht des Arbeitgebers und        • Allgemeine Haftungsgrundsätze
      • Rechtsverordnungen                            seine Grenzen                          • Schuldhafte Verletzung der
      • Tarifverträge                               • Form und Inhalt des Arbeitsvertrages     arbeitsvertraglichen Pflichten
      • Betriebsvereinbarung                        • Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis    • Abgrenzung des
      • Arbeitsvertrag                              • Arbeitsvertragliche Nebenpflichten       Fahrlässigkeitsbereiches
      • Weisungsrecht des Arbeitgebers              • Mitbestimmung des Betriebsrates        • Billigkeit und Zumutbarkeit im
                                                      bei Einstellungen                      • Zusammenhang mit dem
      Besondere Beschäftigungsformen
                                                                                               Haftungsumfang
      im Arbeitsrecht                               Leistungsstörung auf Seiten des
                                                                                             • Haftungsbegrenzung aufgrund
      • Befristete Arbeitsverträge                  Arbeitgebers
                                                                                               gesetzlicher und tariflicher
      • Teilzeitarbeitsverträge                     • Verzug der Lohnzahlung                   Regelungen
      • Leiharbeit – Tarifverträge
      • Teleheimarbeitsvereinbarungen                                                        Die Themen werden anhand von
                                                                                             Fällen und auf Grundlage aktueller
      • Bedeutung der Vertragsgestaltung                                                     Rechtsprechung behandelt.
        für den Betriebsrat

                                                                      6
3
Arbeitsrecht II

                                                                                                                           BR
                                                                                                                           BASIS

    Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen
    Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrecht-

                                                                                                                     II
    lichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im
    Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

                                                                                          TERMINE
                                                                                          12.04. bis 16.04.2021 | Magdeburg
                                                                                          Rechtsanwältin Sonja Hansen
                                                                                          12.07. bis 16.07.2021 | Cuxhaven
                                                                                          Rechtsanwältin Kerstin Jensen

     SEMINARINHALT

      Mutterschutzgesetz                                                  Entgeltfortzahlungsgesetz
      • Gestaltung des Arbeitsplatzes                                     • Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“
      • Beschäftigungsverbote                                             • Anspruch auf Entgeltfortzahlung
      • Mutterschaftsgeld                                                 • Anzeige- und Nachweispflichten
      • Kündigungsschutz                                                  • Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit
      Bundeseltern- und Elternzeitgesetz                                  Bundesurlaubsgesetz
      • Anspruch auf Elterngeld                                           • Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch
      • Anspruch auf Elternzeit                                           • Urlaubsabgeltung
      • Kündigungsschutz                                                  • Urlaub und Krankheit
      Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz                           • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

      • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme                           Rechtliche Grundlagen des
        von Familienpflegezeit                                            Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
      • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme                           • Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/
        von Pflegezeit                                                      Werkvertrag/Konzernleihe
      Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz                                 • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

      • Geltungsbereich
                                                                          Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf
      • Unmittelbare Diskriminierung
                                                                          Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
      • Mittelbare Diskriminierung
      • Betriebliche Beschwerdestelle
      • Entschädigung und Schadenersatz

                                                                      7
3
Arbeitsrecht III

                                                                                                                              BR
                                                                                                                              BASIS

    Mit Besuch beim Arbeitsgericht
    Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten?
    Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schrift-

                                                                                                                 III
    form? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und
    welche Rechte hat der Betriebsrat?
    Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber
    hinaus die Grundlagen zur Kündigung.
    Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgericht-
    lichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht.                                      TERMINE
                                                                                            22.02. bis 26.02.2021 | Tegernsee
    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die       Rechtsanwältin Sonja Hansen
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
                                                                                            17.05. bis 21.05.2021 | Leipzig
                                                                                            Rechtsanwältin Sonja Hansen
                                                                                            16.08. bis 20.08.2021 | Gotha
                                                                                            Rechtsanwalt Niclas Bocionek
                                                                                            11.10. bis 15.10.2021 | Göhren
                                                                                            Rechtsanwältin Kerstin Jensen

     SEMINARINHALT

      Beendigung des Arbeitsverhältnisses                                 Die betriebsbedingte Kündigung
      • Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse                       • Dringende betriebliche Erfordernisse und
      • Aufhebung des Arbeitsverhältnisses                                  Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
      • Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers                          • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
      • Schriftform der Kündigung                                         • Anhörung des Betriebsrates
      • Ausspruch der Kündigung                                           • Besonderheiten bei Massenentlassungen
      • Zugang der Kündigung                                              • Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG
      • Kündigungsfristen                                                 Kündigungsschutz für
                                                                          besondere Arbeitnehmergruppen
      Das Kündigungsschutzgesetz
                                                                          • Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
      • Betrieblicher Geltungsbereich
                                                                          • Schwerbehinderte
      • Persönlicher Geltungsbereich
                                                                          • Arbeitnehmer während der Schwangerschaft
      • Anwendbarkeit des Gesetzes
                                                                            und Elternzeit
      • Erhebung der Kündigungsschutzklage
                                                                          • Auszubildende
      Die personenbedingte Kündigung
                                                                          Verfahren vor den Arbeitsgerichten
      • Prüfung der Sozialwidrigkeit
                                                                          • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
        einer personenbedingten Kündigung
                                                                          • Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses
      • Einzelne Kündigungsgründe in der
        Person des Arbeitnehmers
                                                                          Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf
      Die verhaltensbedingte Kündigung                                    Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
      • Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung
      • Verdachtskündigung/Tatkündigung

                                                                     8
3
Betriebsverfassungsrecht I

                                                                                                                              BR
                                                                                                                              BASIS

    Betriebsverfassungsrecht I für Einsteiger – Grundlagen
    Neu im Betriebsrat? Sie haben viele Fragen zum Thema Rechte und

                                                                                                                             I
    Pflichten in Ihrer Arbeit? Dann sind Sie in unserem Seminar “Betriebs-
    verfassungsrecht I“ richtig.
    Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über Aufgaben und Rechte
    Ihres Amtes. Dadurch gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Durchset-
    zung der Interessen Ihrer Kollegen. Zusätzlich lernen Sie Ihre Arbeit
    gut zu organisieren und in Betriebsversammlungen und Ausschüssen
    kompetent zu argumentieren.                                                              TERMINE
    Das Seminar beantwortet Ihnen Fragen wie:                                                22.03. bis 26.03.2021 | Karlsruhe
    Was sind Ihre Rechte und Pflichten? Wie organisieren Sie Ihre Arbeit                     Rechtsanwältin Sonja Hansen
    am besten? Wie sieht eine gute Geschäftsführung des Betriebsrates
    aus? Wofür stehen die verschiedenen Ausschüsse?
                                                                                             05.07. bis 09.07.2021 |
                                                                                             Friedrichshafen-Schnetzenhausen
                                                                                             Rechtsanwalt Niclas Bocionek
    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für
    die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse
    vermittelt.

     INHALTE DES SEMINARS

      Einführung Betriebsverfassung                  • Wahlberechtigung                         Geschäftsführung des Betriebsrats
      • Abgrenzung                                   • Wählbarkeit                              • Grundlagen der Betriebsratsarbeit
      • Betriebsverfassungsgesetz                    Betriebsrat – Arbeitgeber –                • Betriebsratsvorsitzender
      • Weiterentwicklung des Betriebs-              Arbeitnehmer – Gewerkschaften              • Betriebsausschuss
        verfassungsgesetz in den Betrieben           • Rechtsstellung und Aufgaben              • Errichtung von Arbeitsgruppen
      • Europäischer Kontext                           des Betriebsrats                         • Wirtschaftsausschuss
      Begriffe im deutschen Arbeitsrecht             • Rechtsstellung des Arbeitgebers          • Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG
      • Betrieb                                      • Rechtsstellung des Arbeitnehmers         • Arbeit im Betriebsrat /
                                                     • Rechtsstellung der Gewerkschaft            in den Ausschüssen
      • Unternehmen
      • Arbeitgeber                                  • Grundsätze der Zusammenarbeit            Beteiligungsrechte des Betriebsrates
      • Arbeitnehmer                                 Rechtsstellung der einzelnen               • Unterrichtungs- und
      • Leitende Angestellte                         Betriebsratsmitglieder                       Beteiligungsrechte
                                                     • Ehrenamtliche Tätigkeit                  • Mitbestimmung bei Kündigung
      Rechtsquellen des Arbeitsrechts und
      ihr Verhältnis zueinander                      • Arbeitszeitversäumnis während            • Beschäftigungssicherung
                                                       der Arbeitszeit                          • Mitbestimmungsrecht
      • Überblick und Rangverhältnis
                                                     • Betriebsratsarbeit außerhalb             • Mitbestimmung bei personellen
      • Gesetze                                        der Arbeitszeit
                                                                                                • Einzelmaßnahmen
      • Tarifverträge                                • Wirtschaftliche und berufliche Ab-
                                                                                                • Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
      • Betriebsvereinbarungen                         sicherung des Betriebsratsmitglieds
                                                                                                • Durchführung gemeinsamer
      • Regelungsabreden                             • Freistellung für Schulung & Bildung
                                                                                                  Beschlüsse
      • Direktionsrecht des Arbeitgebers             • Kosten für den Sachaufwand
      • Betriebliche Übung                             des Betriebsrats
                                                                                                Am Beispiel von praktischen Fäl-
      • Verhältnis der Rechtsquellen                 • Benachteiligungsverbot
                                                                                                len vermitteln wir die Inhalte des
        zueinander                                   • Besonderer Kündigungsschutz              Seminars. Grundlage ist die aktueller
                                                     • Erlöschen der Mitgliedschaft             Rechtsprechung. Dabei berücksichti-
      Betriebsverfassungsgesetz
                                                     • Verletzen gesetzlichen Pflichten         gen wir die in den Betrieben bestehen-
      • Geltungsbereich des BetrVG                                                              den tarifvertraglicher Regelungen.
      • Voraussetzung für die Wahl                   • Stellung des Ersatzmitglieds
        des Betriebsrates

                                                                         9
3
Betriebsverfassungsrecht II

                                                                                                                          BR
                                                                                                                          BASIS

    Besser mitbestimmen
    Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei
    personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Auf-

                                                                                                                     II
    gaben des Betriebsrates.
    Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit
    vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen
    Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird
    empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebs-
    verfassungsrecht Teil II)                                                            TERMINE
                                                                                         25.01. bis 29.01.2021 | Wiesbaden
    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
                                                                                         Rechtsanwältin Kerstin Jensen
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
                                                                                         12.04. bis 16.04.2021 | Eisenach
                                                                                         Rechtsanwalt Niclas Bocionek
                                                                                         16.08. bis 20.08.2021 | Stralsund
                                                                                         Rechtsanwältin Sonja Hansen

     SEMINARINHALT

      Allgemeine Aufgaben des Betriebs-            • Form und Ausgestaltung                 • Freiwilliges
      rates nach § 80 BetrVG                         von Sozialeinrichtungen                  Einigungsstellenverfahren
      • Überwachung der Einhaltung                 • Grundsätze über das betriebliche       • Die tarifliche Schlichtungsstelle
        geltender Gesetze                            Vorschlagswesen                          in Betrieb oder Unternehmen
      • Förderung der Eingliederung                Betriebsvereinbarung                     Beschlussverfahren vor
        Schwerbehinderter                                                                   den Arbeitsgerichten
                                                   • Rechtsnatur der
      • Sicherung der Beschäftigung                  Betriebsvereinbarung                   • Verfahrensgrundsätze
      • Antragsrecht                               • Gegenstand von Vereinbarungen          • Allgemeiner
      • Durchsetzung Gleichstellung                • Erzwingbare                              Unterlassungsanspruch
      Mitbestimmung in                               Betriebsvereinbarungen                 • Unterlassungsanspruch
      sozialen Angelegenheiten                     • Freiwillige Betriebsvereinbarungen       gem. § 23 BetrVG
      • Ordnung des Betriebes                                                               • Einstweilige Verfügung
                                                   Das Verhältnis verschiedener
      • Beginn und Ende der täglichen              Rechtsquellen zueinander                 Zusammenarbeit des Betriebsrates
        Arbeitszeit                                • Vorrang des Gesetzes                   mit anderen Gremien
      • Verkürzung und Verlängerung                • Vorrang des Tarifvertrages             • Gesamtbetriebsrat
        der Arbeitszeit                                                                     • Konzernbetriebsrat
                                                   • Wirkung der Regelungssperren
      • Der Aufstellung allgemeiner                                                         • Europäischer Betriebsrat
        Urlaubsgrundsätze                          • Ausnahmen von der
                                                     Regelungssperre                        • Jugendauszubildendenvertreter
      Mitbestimmung in                             • Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im      • Schwerbehindertenvertreter
      sozialen Angelegenheiten                       Verhältnis zu §77Abs. 3 BetrVG
      • Einführung und Anwendung von                                                        Die Themen werden anhand von
                                                   Einigungsstellenverfahren/
        technischen Einrichtungen                                                           Fällen und auf Grundlage aktueller
                                                   Tarifliche Schlichtungsstelle
      • Regelungen über die Verhütung                                                       Rechtsprechung behandelt.
        von Arbeitsunfällen                        • Das Einigungsstellenverfahren
                                                     gem. § 76 BetrVG

                                                                     10
3
Betriebsverfassungsrecht III

                                                                                                                          BR
                                                                                                                           BASIS

    Beteiligungsrecht – wichtigstes Recht des Betriebrates
    Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu
    dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungs-

                                                                                                               III
    rechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen
    Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert.

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

                                                                                        TERMINE
                                                                                        08.02. bis 12.02.2021 | Fulda
                                                                                        Rechtsanwältin Sonja Hansen
                                                                                        03.05. bis 07.05.2021 | Cuxhaven
                                                                                        Rechtsanwältin Sonja Hansen
                                                                                        17.05. bis 21.05.2021 | Gotha
                                                                                        Rechtsanwältin Kerstin Jensen
                                                                                        18.10. bis 22.10.2021 | Leipzig
                                                                                        Rechtsanwältin Sonja Hansen

     SEMINARINHALT

      Rechte des Betriebsrates                      • Beurteilungsgrundsätze               Außerordentliche Kündigung und
      bei Maßnahmen                                 • Einstellung                          Versetzung in besonderen Fällen
      • der Unfallverhütung                         • Versetzung                           • Außerordentliche Kündigung von
      • des Arbeits- und                                                                     Mitgliedern des Betriebsrates,
                                                    • Höhergruppierung
        Gesundheitsschutzes                                                                  der JAV
                                                    • Umgruppierung
      • des betrieblichen Umweltschutzes                                                   • Gerichtliches Verfahren bei
                                                    • Verweigerung der Zustimmung            Ersetzung der Zustimmung des
      Mitbestimmung bei der Gestaltung              • Sonderregelungen bei der DBAG          Betriebsrates bei außerordentli-
      von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und                                                    cher Kündigung
      Arbeitsumgebung                               Vorläufige personelle Maßnahmen
                                                                                           • Versetzung eines Mitgliedes
      • Unterrichtung und Beratungsrechte           • Voraussetzung einer vorläufigen        des Betriebsrates
                                                      personellen Maßnahme
      • Mitbestimmungsrechte gemäß § 91                                                    Entfernung betriebsstörender
                                                    • Gerichtliches Verfahren
      Rechte des Betriebsrates bei der                                                     Arbeitnehmer
                                                    • Zwangsgeld
      Berufsbildung                                                                        • Voraussetzung für die Entfernung
      • Förderung der Berufsbildung                 Mitbestimmung des Betriebsrates          betriebsstörender Arbeitnehmer
                                                    bei Kündigungen                        • Handlungsmöglichkeiten des
      • Einrichtung und Maßnahmen
        der Berufsbildung                           • Kündigung                              Betriebsrates
      • Durchführung betrieblicher                  • Anhörung des Betriebsrates           • Arbeitsgerichtliches Verfahren
        Bildungsmaßnahmen                           • Reaktionsmöglichkeiten
                                                      des Betriebsrates                    Die Themen werden anhand von
      Beteiligung des Betriebsrates bei
      personellen Einzelmaßnahmen                   • Widerspruch des Betriebsrates        Fällen und auf Grundlage aktueller
                                                    • Weiterbeschäftigungsanspruch         Rechtsprechung behandelt.
      • Personalplanung
                                                      des Arbeitnehmers                    Es ist ein Besuch beim Arbeitsge-
      • Personalfragebogen
                                                                                           richt nach thematischer Auswahl
                                                                                           vorgesehen!

                                                                      11
3
Kompetente Betriebsratsarbeit

                                                                                                                       BR
                                                                                                                       BASIS

    Praxis für Betriebsräte
    Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die aufgrund lang-
    jähriger Betriebsratstätigkeit ihre Kenntnisse in Sachen praktischer
    Betriebsratstätigkeit auffrischen wollen.
    U.a. Themen wie Betriebsrat intern, Nachbereitung und Auswertung
    oder die strategische Planung, geben eine praktische Anleitung, wie
    die Betriebsratsarbeit noch kompetenter und effektiver gestaltet
    werden kann.
                                                                                        TERMINE
    Für im Amt befindliche Betriebsräte ist diese Auffrischung und Ergänzung ihrer
    fachlichen Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung für die kompetente Wahrneh-
                                                                                        26.07. bis 30.07.2021 | Koblenz
    mung ihres Amtes und somit gemäß § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich.                    Rechtsanwalt Niclas Bocionek

     SEMINARINHALT

      Betriebsrat intern                                                Außergerichtliche Schlichtungsverfahren
      • Führung durch Betriebsratsvorsitzenden                          • Mediation
      • Umgang mit Störern (oder lieber: Konflikte im Be-               • Einigungsstelle
      triebsrat)
                                                                        Gerichtliche Durchsetzung von Beteiligungsrechten
      • Teambildung
                                                                        • Beschlussverfahren
      Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse                           • Einstweilige Verfügung
      • Betriebsausschuss
                                                                        Gesprächs- und Verhandlungstaktik
      • Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
                                                                        • Vorbereitung von Sitzungen
      • Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
                                                                        • Verhandlungsvorbereitung
      Betriebsratssitzung                                               • Gesprächsführung
      • Ladung der Mitglieder
                                                                        Der Betriebsrat und die Öffentlichkeit
      • Fassung von Beschlüssen
                                                                        • Erstellen von Infoblättern
      • Protokolle
                                                                        • Betriebsversammlung überzeugend gestalten
      Strategische Planung                                              • Möglichkeiten des Inter- und Intranets für
      • Lang-/Mittel-/Kurzfristige Aufgabenplanung                        den Betriebsrat
      • Umsetzung der Planung und Aufgabenverteilung
        im Gremium                                                      Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage
      • Jahres-/Quartals- und Monatsplanung                             aktueller Rechtsprechung behandelt.
      • Überprüfung und Anpassung der Planung
      Nachbereitung und Auswertung der Arbeit
      • Fehleranalyse
      • Erstellung künftiger Strategien

                                                                   12
3
Jugend- und Auszubildendenvertretung
    Grundlagenseminare I - III
                                                                                                                                JAV
                                                                                                                                BASIS

                                                                                                                     I-II
    Für Mitglieder der JAV
    Die Grundlagenseminare vermitteln Grundkenntnisse über die Struk-
    tur des Betriebsverfassungsrechts und über die Aufgaben der JAV so-
    wie erste Anwendungshilfen für die betriebliche Praxis. Die Vertiefung
    erfolgt in den Grundlagenseminaren für JAV Mitglieder.
    Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt als Interessen-
    vertretung der Auszubildenden einen hohen Stellenwert ein. Dabei
    müssen die Mitglieder der JAV sich nicht nur den Problemen der
    AZUBIS stellen, vielfach sind sie auch Ansprech-partner für Fragen der
                                                                                             TERMINE
    Jugendlichen im Arbeitsleben. Deshalb müssen sie ihre Rechte und
    Pflichten kennen, damit sie die Möglichkeiten des Gesetzes zu Gunsten                    JAV I:
    der Beschäftigten einsetzen können.                                                      15.02. bis 19.02.2021 - Köln
                                                                                             JAV II:
                                                                                             01.02. bis 05.02.2021 | Berlin
    Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erfor-
                                                                                             19.04. bis 23.04.201 | Dresden
    derlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die
    Kosten der Grundschulung zu tragen.                                                      JAV III:
                                                                                             05.07. bis 09.07.2021 | Hamburg
                                                                                             07.06. bis 11.06.21 | Düsseldorf
                                                                                             Rechtsanwältin Kerstin Jensen

     SEMINARINHALT

      I.                                                                     • Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG
      Aufgaben der JAV                                                       • Anhörung der JAV
                                                                             • Beteiligungsrechte des Betriebsrates und der JAV
      • Die Verantwortung des Betriebsrates und der JAV
        gegenüber den Beschäftigten                                          • Mitwirkungsrechte
      • Anforderungen an das JAV- Mitglied                                   • Mitbestimmungsrechte
      • Fortbildungsbereitschaft, Fortbildungspflicht                        • Der besondere Schutz der JAV-Mitglieder
      • Die Entwicklungsmöglichkeiten des JAV -Mitgliedes                    • Kündigungsschutz
                                                                             • Benachteiligungsverbot
      Grundsätze der Betriebsverfassung
                                                                             • Entgeltsicherung
      • Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrecht
                                                                             • Verletzung der gesetzlichen Pflichten – Rechtsfolgen
      • Entwicklung der Betriebsverfassung in den Betrieben
                                                                             • Ausschluss aus der JAV
      • Allgemeine Rechtsnormen – Normenpyramide
                                                                             • Erlöschen der Mitgliedschaft in der JAV
      • Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und
        Regelungsabreden                                                     • Vergütung der JAV-Mitglieder
      • Begriffe des Betriebsverfassungsrechts                               • Die Freistellung des JAV-Mitgliedes
                                                                               von der Arbeitspflicht
      • Errichtung von Betriebsräten und JAV
                                                                             • Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
      Arbeitnehmer, Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerk-
      schaften in der Betriebsverfassung                                     Geschäftsführung der JAV nach § 65
      • Grundsätzliche Aufgaben der Jugend- und                              • Durchführung eigener Sitzungen
        Auszubildendenvertretung                                             • Beschlussfassung
      • Stellung der Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung                  • Abfassung der Beschlüsse der JAV
      • Aufgabenzuweisung durch Gesetz an den Arbeitgeber                    • Grundsätzliches zum Inhalt der Einladung
      • Stellung der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung                • Ausschüsse der JAV
      • Tarifautonomie und ihre Wirkung auf die Betriebe                     • Inhalt der Sitzungsniederschrift

      Rechtsstellung der Mitglieder der JAV                                  • Geschäftsordnung der JAV

      • Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung

                                                                        13
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
    Grundlagenseminare I - III
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                                                                                                              BASIS

    SEMINARINHALT

    Übersicht über die Organe der Betriebsverfassung        Probleme während des Ausbildungsverhältnisses
    • Gesamtbetriebsrat – Grundsätze der Zusammenarbeit     • Mangelnde Ausbildungsleistung
    • Gesamt- JAV § 72 BetrVG                               • Probleme in/mit der Berufsschule
    • Konzernbetriebsrat                                    • Abmahnung von Auszubildenden
    • Konzern- JAV                                          Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
    • Betriebsversammlung /JAV - Versammlung
                                                            • Kündigung
    Soziale Angelegenheiten – Mitbestimmung                 • Beteiligung der JAV und des Betriebsrates
    und Mitwirkung                                            bei der Kündigung
    • Grundsätze der Mitbestimmung                          • Ausbildungszeugnis
    • Ordnungsverhalten                                     Streitschlichtung während und nach
    • Arbeitszeit                                           der Berufsausbildung
    • Urlaubsgewährung                                      • Schlichtungsverfahren vor den zuständigen Kammern
    • Betriebliche Lohngestaltung                           • Sonderregelung bei der DBAG ?
    • Leistungsbezogene Entgelte                            • Arbeitsgerichtlicher Verfahrensablauf
    • Das Einigungsstellenverfahren                           bei Kündigungen
    • Gestaltung von Arbeitsplätzen                         Jugend- und Auszubildendenversammlung
                                                            • Einladung und Themen wirkungsvoll gestalten
                                                            • Redebeiträge richtig aufbauen
    II.                                                     • Reden mit Stichwortzetteln
    Rechtliche Grundlagen                                   • Spontan und frei reden
    des Berufsausbildungsverhältnisses
                                                            Verhandlungs- und Gesprächssituationen vorbereiten
    • Einstellungsgespräch, Fragebogen
      und Einstellungstest                                  • Verhandlungen gut vorbereiten

    • Wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages          • Umgang mit Autoritätspersonen

    • Beteiligung der Jugend- und Auszubildenden-           • Umgang mit Einwänden
      vertretung und des Betriebsrates                      • Verhandlungsergebnisse sichern

    Rechte und Pflichten aus dem                            Argumentieren und Überzeugen im Gespräch
    Berufsausbildungsverhältnis                             • Selbstsicher und überzeugend reden in der JAV
    • Gesetzliche Schutzbestimmungen                        • Körpersprache
    • Arbeitspflicht des Auszubildenden
    • Vergütungspflicht des Arbeitgebers
    • Vermittlung der notwendigen
      beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse
    • Besuch der Berufsschule und Führen
      des Berichtsheftes

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Jugend- und Auszubildendenvertretung
    Grundlagenseminare I - III
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                                                                                                            BASIS

    SEMINARINHALT

    III.                                                     Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
    Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die        • Vor großen Gruppen sicher auftreten
    JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG                         • Große Strategen
    • Teilnahme an der BR-Sitzung                            • Aufbau und Strategieplanung (Übung)
    • Vetorecht der JAV                                      • Auf Fragen professionell reagieren
    • Aussetzen von BR-Beschlüssen                           • Diskussionen sicher leiten und Moderieren
    • Besprechung mit BR und Arbeitgeber                     Konfliktbewältigung
    Mitwirkungsrechte der JAV                                • Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen
    • Antragsrecht                                           • Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse
    • Überwachungsrecht                                      • Beziehungsstörungen
    • Anregungsrecht                                         • Innere und äußere Konflikte
    • Unterrichtungsrechte                                   Zeitmanagement
    Weitere Organe der Betriebsverfassung                    • Prinzipien und Regel der Zeitplanung
    • Gesamtbetriebsrat                                      • System der Zeitplanung
    • Konzernbetriebsrat                                     • Pareto-Zeitprinzip
    • Europäischer Betriebsrat                               • Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip
    • Schwerbehindertenvertreter                              • Notwendigkeit der Entscheidung
    • GJAV                                                    • Tagesrhythmus
    • KJAV                                                    • Tagesrahmenplan (Übung)

    Die Auflösung der JAV und der Ausschluss
    von Mitgliedern
    • Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten
    • Verfahrensgrundsätze
    • Antragsberechtigung
    • Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG

                                                        15
3
Betriebsvereinbarung – rechtssicher und
    erfolgreich formulieren und verhandeln
                                                                                                                         BR
                                                                                                                        SEMINAR

    Entwerfen und verhandeln
    In diesem Seminar wird vermittelt, wie man Betriebsvereinbarungen
    entwirft und verhandelt. Schwerpunkt sind die gesetzlichen und
    tarifvertraglichen Regelungen, das formulieren von rechtlichen Texten
    sowie die erfolgreiche Verhandlungstaktik um einen erfolgreichen
    Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu erreichen.

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
                                                                                         TERMINE
                                                                                         01.03. bis 05.03.2021 | München
                                                                                         Rechtsanwalt Niclas Bocionek
    Buchen Sie jetzt das Seminar
    für eine starke und erfolgreiche
    Betriebsvereinbarung!

     SEMINARINHALT

      Rechtliche Grundlagen                                               Zwei Praxisübungen zu unterschiedlichen Themen
      bezüglich Betriebsvereinbarungen                                    • Erstellung eines Entwurfes einer Betriebsvereinbarung
      Tarifvertragliche Grundlagen                                        • erste Verhandlungsrunde
      bezüglich Betriebsvereinbarungen                                    • Überarbeitung der Betriebsvereinbarung
      Erstellung juristischer Texte                                       • zweite Verhandlungsrunde
      und Verträgen                                                       Abschlussgespräch anhand der vorliegenden Betriebs-
      Verhandlungstaktik                                                  vereinbarungen und Hinweise bezüglich besserer
                                                                          Verhandlungstaktik

                                                                     16
3
Aktualisierung Arbeitsrecht - Zuständigkeit der
    Arbeitsgerichte und ihre aktuelle Rechtsprechung
                                                                                                                              BR
                                                                                                                              SEMINAR

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und
    ihre aktuelle Rechtsprechung
    Für alle Mitglieder des Betriebsrats ist es nötig und erforderlich,
    über den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung
    informiert zu sein. Nur so kann die Arbeit im Gremium sachgerecht
    und effektiv ausgeübt werden. Mit diesem Seminar erlangen Sie das
    notwendige Wissen.
    Das Seminar vermittelt Kenntnisse über aktuelle arbeitsrechtliche
    Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, z. B. zu Kündigung,                        TERMINE
    Urlaub, Mobbing etc.
                                                                                           01.03. bis 05.03.2021 | Kassel
    Sie erhalten einen Überblick über alle Instanzen der Arbeitsgerichts-                  Rechtsanwältin Kerstin Jensen
    barkeit sowie das Wissen worauf es in der Vorbereitung und im
    Verfahren ankommt.

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

      SEMINARINHALT

      Neueste Entwicklung und Entscheidungen im                           Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
      • Arbeitsrecht                                                      • Welche Verfahren entscheidet das Arbeitsgericht?
      • Betriebsverfassungsrecht                                          • Ist die zweite Instanz auch die letzte Instanz?
                                                                          • Wann ist das Bundesarbeitsgericht zuständig?
      Wichtige Entscheidungen der                                         • Welche Kosten drohen?
      Arbeitsgerichtsbarkeit (LAG, BAG & EuGH)
      • Aktuelle Entscheidungen des EuGH                                  Verfahren an AG, LAG, BAG und EuGH aus der
      • Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen                              Perspektive von Anwälten und Richtern
        auf die deutsche Rechtsprechung                                   • Besonderheiten des LAG als Berufungsinstanz
      • Aktuelle Entscheidungen zu Kündigung,                             • Anwälte und Richter: unterschiedliche
        Urlaub, Mobbing etc.                                                Herangehensweisen in arbeitsgerichtlichen
      • Tarifrecht                                                          Verfahren
      • Aktuelle Urteile erklärt
      • Gestaltungsfreiräume und Einschränkungen
        der Tarifpartner

                                                                     17
3
Aktuelle Rechtsprechung 2021

                                                                                                                              BR
                                                                                                                              SEMINAR

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und
    ihre aktuelle Rechtsprechung
    Für alle Mitglieder des Betriebsrats ist es nötig und erforderlich,
    über den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung
    informiert zu sein. Nur so kann die Arbeit im Gremium sachgerecht
    und effektiv ausgeübt werden. Mit diesem Seminar erlangen Sie das
    notwendige Wissen.
    Das Seminar vermittelt Kenntnisse über aktuelle arbeitsrechtliche
    Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, z. B. zu Kündigung,                        TERMINE
    Urlaub, Mobbing etc.
                                                                                           26.04. bis 30.04.2021 | Würzburg
    Sie erhalten einen Überblick über alle Instanzen der Arbeitsgerichts-                  Rechtsanwältin Sonja Hansen
    barkeit sowie das Wissen worauf es in der Vorbereitung und im
    Verfahren ankommt.
                                                                                           04.10. bis 08.10.2021 | Karlsruhe
                                                                                           Rechtsanwalt Niclas Bocionek

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

      SEMINARINHALT

      Neueste Entwicklung und Entscheidungen im                           Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
      • Arbeitsrecht                                                      • Welche Verfahren entscheidet das Arbeitsgericht?
      • Betriebsverfassungsrecht                                          • Ist die zweite Instanz auch die letzte Instanz?
                                                                          • Wann ist das Bundesarbeitsgericht zuständig?
      Wichtige Entscheidungen der                                         • Welche Kosten drohen?
      Arbeitsgerichtsbarkeit (LAG, BAG & EuGH)
      • Aktuelle Entscheidungen des EuGH                                  Verfahren an AG, LAG, BAG und EuGH aus der
      • Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen                              Perspektive von Anwälten und Richtern
        auf die deutsche Rechtsprechung                                   • Besonderheiten des LAG als Berufungsinstanz
      • Aktuelle Entscheidungen zu Kündigung,                             • Anwälte und Richter: unterschiedliche
        Urlaub, Mobbing etc.                                                Herangehensweisen in arbeitsgerichtlichen
      • Tarifrecht                                                          Verfahren
      • Aktuelle Urteile erklärt
      • Gestaltungsfreiräume und Einschränkungen
        der Tarifpartner

                                                                     18
3
Auffrischung Arbeitsrecht

                                                                                                                            BR
                                                                                                                            SEMINAR

    Wissen vertiefen
    Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse des
    Arbeitsrechts.
    Das Seminar behandelt u.a. die Voraussetzungen für eine wirksame
    Zeitbefristung eines Arbeitsverhältnisses, die Problematik der zeitli-
    chen Höchstgrenzen der Arbeitnehmerüberlassung und die Entgelt-
    fortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
    Darüber hinaus wird das Bundesurlaubsrecht unter Berücksichtigung
    der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und des                       TERMINE
    Bundesarbeitsgerichts dargestellt.                                                      23.08. bis 27.08.2021 | Bonn
    Der besondere Kündigungsschutz von Schwerbehinderten und gleich-                        Rechtsanwältin Kerstin Jensen
    gestellten Arbeitnehmer wird unter Berücksichtigung der Regelungen
    des Bundesteilhabegesetzes erörtert.

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

     SEMINARINHALT

      Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht                      • Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall
      • Befristete Arbeitsverhältnisse                                      der Beschäftigungsmöglichkeit
      • Teilzeitbeschäftigungen                                           • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
      • Leiharbeit
      • Teleheimarbeit
                                                                          Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen
      • Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat
                                                                          • Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter
                                                                          • Schwerbehinderte/Gleichgestellte
      Entgeltfortzahlungsgesetz                                           • Arbeitnehmer während der Schwangerschaft
      • Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“                      und Elternzeit
      • Anspruch auf Entgeltfortzahlung                                   • Auszubildende
      • Anzeige- und Nachweispflichten
      • Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit                         Haftung im Arbeitsverhältnis
                                                                          • Allgemeine Haftungsgrundsätze
      Bundesurlaubsgesetz                                                 • Schuldhafte Verletzung der
      • Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch                        arbeitsvertraglichen Pflichten
      • Urlaubsabgeltung                                                  • Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches
      • Urlaub und Krankheit                                              • Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit
                                                                            dem Haftungsumfang
                                                                          • Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher
      Die personenbedingte, verhaltensbedingte                              und tariflicher Regelungen
      und betriebsbedingte Kündigung
      • Einzelne Kündigungsgründe in der Person                           Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf
        des Arbeitnehmers                                                 Grundlage aktueller Rechtsprechung sowie unter
      • Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung                 Einbeziehung der einschlägigen tarifvertraglichen
                                                                          Regelungen behandelt.

                                                                     19
3
Auffrischung Betriebsverfassungsrecht

                                                                                                                          BR
                                                                                                                          SEMINAR

    Wissen vertiefen
    Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse im
    Betriebsverfassungsrecht. Es werden u.a. Themen wie die Rechtsstel-
    lung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Ge-
    schäftsführung des Betriebsrates sowie die wichtigsten Beteiligungs-
    rechte behandelt.

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
                                                                                          TERMINE
                                                                                          26.04. bis 30.04.2021 | Heidelberg
                                                                                          Rechtsanwältin Kerstin Jensen

     SEMINARINHALT

      Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes                 Betriebsvereinbarung
      • Ehrenamt                                                          • Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung
      • Arbeitsbefreiung und Freistellung während                         • Gegenstand von Vereinbarungen
        der Betriebstätigkeit                                             • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen
      • Voraussetzung des Anspruches auf Schulung                         • Freiwillige Betriebsvereinbarungen
      • Lohnzahlung während der Betriebsratstätigkeit
      • Besonderer Kündigungsschutz                                       Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
        von Betriebsratsmitgliedern
                                                                          • Einstellung
                                                                          • Versetzung
      Geschäftsführung des Betriebsrates
                                                                          • Höhergruppierung
      • Betriebsratssitzungen, Sprechstunden
                                                                          • Umgruppierung
      • Beschlussfassung des Betriebsrates
                                                                          • Verweigerung der Zustimmung
      • Betriebsversammlung
                                                                          • Sonderregelungen bei der DBAG
      • Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates
                                                                          Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen
      Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
                                                                          • Kündigung
      • Ordnung des Betriebes
                                                                          • Anhörung des Betriebsrates
      • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
                                                                          • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates
      • Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
                                                                          • Widerspruch des Betriebsrates
      • Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
                                                                          • Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers
      • Einführung und Anwendung von
        technischen Einrichtungen
      • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
                                                                          Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf
      • Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen
                                                                          Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt.
      • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen

                                                                    20
3
BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement

                                                                                                                           BR
                                                                                                                           SEMINAR

    Arbeitsplatz erhalten
    Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen
    ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitge-
    ber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei
    schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehinderten-
    vertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person
    die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden
    werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeits-
    unfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann
    (betriebliches Eingliederungsmanagement).
                                                                                            TERMINE
                                                                                            03.05. bis 07.05.2021 | Lübeck
    Als Beispiel einer innerbetrieblichen Umsetzung wird die Konzern-
                                                                                            Rechtsanwalt Niclas Bocionek
    richtlinie 161.0004 der DB AG behandelt.

    Das Seminar ist nach § 37 Abs.6 BetrVG für alle Betriebsräte und nach §96 Abs. 4
    für alle Schwerbehindertenvertreter erforderlich.

     SEMINARINHALT

      Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements                    Prävention und Gesundheitsförderung
      (BEM)                                                                • salutogenetischer Ansatz (gesundheitsfödernder)
      • Definition und Ziele des betrieblichen                             • Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für das BEM
        Eingliederungsmanagements
      • Begriffsbestimmung Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigter,              Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
        Schwerbehinderter Mensch                                           • Erstgespräch
      • Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates                 • Erstellung von Protokollen
        und der Schwerbehindertenvertretung                                • Praktische Gesprächsübungen
      Informationen zu BEM Verfahren für die Belegschaft                   Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle
      und Betroffene
                                                                           • Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen 2
      • Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit
      • Das Informationsgespräche, Zielsetzung und Inhalte                 Das BEM bei der DB und weiterer Arbeitgeber
                                                                           • Umsetzung bei weiteren Arbeitgebern
      Grundlagen der Gesprächsführung
      • Grundsätze für die Gesprächsführung
      • Praktische Übungen
      Blick auf die betriebliche Praxis
      • Diskussion der Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis
      • Belastungen und Beanspruchungen aus der
        betrieblichen Praxis der DB
      • Fehlbeanspruchungen und die daraus
        folgenden Erkrankungen

                                                                      21
3
Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung
    der Arbeitsbedingungen
                                                                                                                          BR
                                                                                                                        SEMINAR

    Gesundheit und Prävention
    Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich grund-
    legend gewandelt. Stand früher die Technik im Mittelpunkt, nimmt
    heute das Thema Gesundheit und Prävention einen wesentlich brei-
    teren Raum ein. Viele Vorschriften in Arbeits- und Gesundheitsschutz
    erwecken durch offene Formulierungen den Eindruck der Beliebigkeit,
    dies ist jedoch ein fundamentales Missverständnis. Gerade dadurch
    gibt der Gesetzgeber bewusst der Interessensvertretung Spielräume
    der Ausgestaltung. In kaum einem anderen Handlungsfeld ist die Mit-
    bestimmung so stark wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
                                                                                        TERMINE
                                                                                        17.05. bis 21.05.2021 | Würzburg
    Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist dabei eine
                                                                                        Wolfgang Nöll
    der wesentlichen Säulen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie lie-
    fert die erforderlichen Erkenntnisse für eine systematische Verbesse-
    rung der Arbeitsbedingungen. Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen
    aus, unter welchen Bedingungen hat die Umsetzung zu erfolgen und
    wie sieht der Alltag bei der Deutschen Bahn aus?                                   SEMINARINHALT
    Welchen Nutzen können die Interessensvertretungen aus den Er-                      Gesetzliche Grundlagen
    gebnissen der Gefährdungsbeurteilung ziehen, welche Maßnahmen                      der Gefährdungsbeurteilung
    lassen sich ableiten und Handlungsfelder entwickeln?
                                                                                       • Verantwortlichkeiten
    Im Seminar werden Antworten auf diese Fragen erarbeitet.                           • Mitbestimmungsmöglichkeiten
                                                                                         des Betriebsrats
    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des §37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.
                                                                                       Begriffserklärung: Prävention,
                                                                                       Belastung und Beanspruchung
    Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die im Arbeits- und Gesund-
    heitsschutz tätig sind (BetrVG §37 Abs.6) und Vertrauenspersonen der schwerbe-     • Erfassen von psychischen Belastungen
    hinderten Menschen sowie Ersatzpersonen die voraussichtlich zu Vertretungs-        • 7 Phasenmodel der
    zwecken zum Einsatz kommen (SGB IX §179 Abs.4).                                      Gefährdungsbeurteilung
                                                                                       Akteure und Themen
                                                                                       der Gefährdungsbeurteilung
                                                                                       • Einbeziehung der Mitarbeiter
                                                                                         bei der Gefährdungsbeurteilung
                                                                                       Mitwirkung und
                                                                                       Handlungsmöglichkeiten
                                                                                       des Betriebsrats
                                                                                       • Betriebsvereinbarungen
                                                                                       • Einigungsstelle

                                                                     22
3
Konflikte vermeiden und lösen - Einigungsstelle

                                                                                                                              BR
                                                                                                                             SEMINAR

    Verhandeln und einigen
    Das Verhandeln gehört zu den elementaren Aufgaben des Betriebs-
    rates. Verhandlungen scheitern jedoch auch, dann ist der Anruf der
    Einigungsstelle der nächste Schritt, die Ansprüche und Interessen
    der Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Auch hier kommt es auf
    geschicktes verhandeln an. Dabei ist es nicht ausreichend, das eigene
    Anliegen vorzutragen, sondern auch Taktik und Tricks des Verhand-
    lungspartners zu erkennen und darauf zu reagieren.
    In diesem Seminar lernen Betriebsräte anhand von Praxisbeispielen                         TERMINE
    sich auf verschiedene Verhandlungssituationen und die grundlegen-
                                                                                              23.08. bis 27.08.2021 | Bonn
    den Besonderheiten der Einigungsstelle einzustellen und darauf
                                                                                              Rechtsanwalt Niclas Bocionek
    hinzuwirken, dass eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann.
    Hierbei darf auch weder der Grundsatz der vertrauensvollen Zusam-
    menarbeit außer Acht gelassen werden noch mit der Zusammenstel-
    lung der Einigungsstelle zu sorglos umgegangen werden.
    Eine gute Verhandlungstaktik und ein kompetentes und eine daraus
    resultierende einvernehmliche Einigung erspart somit nicht nur Zeit,
    sondern reduziert auch die Kosten für die Betriebsräte.

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Kenntnisse vermittelt.

     SEMINARINHALT

      Rechtliche Grundlagen                                                   Praxisfall II
      • Überblick über die Mitbestimmungs- und                                • Rollentausch der Gruppen
        Mitwirkungsrechte                                                     • Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/
      • Rechtliche Grundlagen der Einigungsstelle                               Entsendung, Anrufung
      Grundlagen der Verhandlungstaktik                                       • Vorbereitung auf die Verhandlung
      • beiderseitiges Nachgeben als Ziel der                                 • Verhandlung
        einvernehmlichen Einigung                                             • Erstellung eines Entwurfes einer Einigung
      Praxisfall I                                                            • Nachbesprechung und Diskussion, was besser
                                                                                gemacht werden kann und wo mögliche Schwach-
      • Einteilung in Gruppen und Besprechung, welche
                                                                                stellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der ‚
        Themen und welches Ergebnis erzielt werden soll
                                                                                Einigungsstelle sind
      • Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/
        Entsendung, Anrufung                                                  Auswertung
      • Vorbereitung auf die Verhandlung                                      • Fragerunde
      • Verhandlung                                                           • Abgrenzung
      • Erstellung eines Entwurfes einer Einigung                             • Zusammenfassung
      • Nachbesprechung und Diskussion, was besser
        gemacht werden kann und wo mögliche Schwach-
        stellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der
        Einigungsstelle sind

                                                                        23
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Mitarbeiterdatenschutz –
    Haftungsrisiken für Betriebsräte
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                                                                                                                        SEMINAR

    Datenschutz im Sinne der DSGVO
    Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche
    Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschie-
    det. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und
    sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich
    der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu
    gewährleisten.
    Ging man bisher davon aus, dass grundsätzlich keine persönliche Haf-
    tung für Betriebsräte droht, so riskiert man seit dem 25.05.2018, dem                TERMINE
    Zeitpunkt, an dem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
                                                                                         08.02. bis 12.02.2021 | Berlin
    in Kraft getreten ist, nicht nur Bußgelder für den Arbeitgeber in Höhe
                                                                                         Rechtsanwalt Niclas Bocionek
    von bis zu 4 Prozent des globalen Konzernumsatzes, sondern mögli-
    cherweise auch persönlich eine Geldbuße bis zu 20 Mio. €, wenn man                   06.09. bis 10.09.2021 | Fulda
    gegen die Grundprinzipien der DSGVO verstößt.                                        Rechtsanwalt Niclas Bocionek
    Das vorliegende Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, da sie
    tagtäglich mit persönlichen Daten ihrer Kollegen arbeiten und somit
    tagtäglich die Grundsätze der DSGVO beachtet werden müssen.
    Im Gegensatz zu Inhouse-Schulungen des Arbeitgebers, soll das
    Seminar auch dem Austausch von Erfahrungen aus den verschiedenen
    Betrieben dienen und die Betriebsräte auf mögliche Gefahren sensibi-
    lisieren, sowie Kenntnisse über die Rechte der Betroffenen Vermitteln.

    Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die
    ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt.

     SEMINARINHALT

      Compliance im Arbeitsrecht                                          EU-Datenschutz-Grundverordnung
      Grundpflichten                                                      Anwendungsbereich der DSGVO
      Haftungsrisiken                                                     Überblick über die Vorschriften der DSGVO
      Sanktionen gegen Betriebsräte                                       Grundsätze der DSGVO
      Strafrechtliche Risiken der Betriebsratsarbeit                      DSGVO in der Praxis
      Compliance und Mitbestimmung                                        Erlaubnistatbestände der DSGVO
      Mitbestimmung des Betriebsrates                                     Aktuelle Änderungen

                                                                     24
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Personalplanung und- entwicklung

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                                                                                                                           SEMINAR

    Personalplanung und -entwicklung stellen wesentliche Faktoren der
    betrieblichen Unternehmensführung dar, die maßgeblich den Erfolg
    beeinflussen. Auf diesem Hintergrund ist der Betriebsrat gefordert,
    sich dabei einzubringen und die Interessen der Mitarbeiter dabei
    nachhaltig zu vertreten. Dabei sind die möglichen Informations- und
    Mitwirkungsrechte zu identifizieren und wirksam umzusetzen.

    Dieses Seminar ist fachlich erforderlich für die Betriebsratsarbeit und somit ge-
    mäß § 37 Absatz 6 BetrVG zulässig.

                                                                                            TERMINE
                                                                                            18.01. bis 22.01.2021 | Dresden
                                                                                            Mario Reiß
                                                                                            22.03. bis 26.03.2021 | Dresden
                                                                                            Mario Reiß

     SEMINARINHALT

      Generelle Mitwirkungsrechte bei                                        Mitbestimmungsrechte bei
      personellen Maßnahmen                                                  Personalinformationssystemen
      • Personalplanung, Stellenbeschreibung,                                • Erhebung, Auswertung und Speicherung von Daten zu
        Personalauswahlverfahren, Personalfragebogen                           Personalplanung und Qualifizierungsmaßnahmen
        und Auswahlrichtlinien
                                                                             Strategische Personalplanung
      • Initiativrecht zur Qualifizierung von Mitarbeitern
                                                                             • Ziele der Personalplanung aus Sicht der Arbeitnehmer
      • Sicherstellung des jährlichen Berufsbildungsbedarfs
                                                                               und des Betriebsrats
      • Betriebsvereinbarungen zu allgemeinen
                                                                             • Personalbedarfsanalyse
        Personalmaßnahmen
                                                                             • Stellenbeschreibung und Personalauswahlverfahren
      • Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung
                                                                             • Nachführungsplanung und Bedarfsprognosen
      • Tarifliche Bestimmungen
                                                                               in die Zukunft
      Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei                                 • Aus- und Weiterbildung, Beförderung,
      der Leistungsbewertung                                                   Nachfolgeregelungen
      • Beurteilungsverfahren und Festlegung                                 Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung
        der Bewertungsskala
                                                                             • Der Betriebsrat im Auswahlverfahren
      • Ausfalldaten erfassen und auslesen, Analysen und
        Prognosen in die Zukunft                                             • Mitwirkung bei der Gestaltung
                                                                               der Belegschaftsstruktur
      • Grundlagen für eine Bedarfsberechnung
      • Anforderungen an Beurteilungsgespräche und Ablauf
      • Vorschläge für mitwirkungssichernde
        Betriebsvereinbarungen

                                                                        25
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