FÜR BETRIEBSRÄTE AUS DEM EISENBAHNBEREICH - FÜR BETRIEBLICHE BILDUNG
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SEMINARE 2021 FÜR BETRIEBSRÄTE AUS DEM EISENBAHNBEREICH Mit Experten, die wissen wovon SIE sprechen. Von Garmisch bis Binz. Mit Zugkollegen in kleinen Seminargruppen. PARTNER DER FÜR BETRIEBLICHE BILDUNG
SEMINARE 2021 BETRIEBSRÄTE- FACHKONFERENZEN Aufgrund der aktuellen Lage wird die kommende Betriebsrätefachkonferenz im März 2021 auf zwei aufeinander folgenden Terminen geplant. Wir haben in diesen schwierigen Zeiten eine Möglichkeit gefunden, wie wir die kommende Betriebsrätefachkonferenzen Betriebsrätefachkonferenz trotz Corona und unter Wir begrüßen Sie auch im Jahr 2021 Einhaltung aller Schutz- und Hygienebestimmun- wieder sehr gerne bei den beiden gen mit möglichst vielen Teilnehmern ermöglichen Fachkonferenzen der GDL. können. TERMINE Die Betriebsrätefachkonferenz wird vom Darmstadt 15. bis 17. März 2021 sowie vom 17. bis 19. März 2021 15.03.-17.03.2021 in Darmstadt stattfinden. Der Inhalt der Konferenz 17.03.-19.03.2021 ist absolut identisch. Bremen Die Zuteilung der Termine erfolgt in Abstimmung 27.09.-29.09.2021 mit der GDL durch die BBuK GmbH. VORSCHAU FÜR WEITERE SCHULUNGEN UND SPEZIALSEMINARE Wir arbeiten auch weiterhin daran unsere Zusätzlich bieten wir Ihnen unsere Schu- Leistungen auf die aktuellen Situationen lungen auch als Live-Online-Seminare an. für Sie anzupassen und in der Corona Krise Lösungen für sichere Seminare und : Veranstaltungen anzubieten. Aktuelle Termine finden Sie unter www.bbuk.de 2
SEMINARTHEMEN Betriebliche Bildung für den Eisenbahnbereich THEMEN FÜR IHRE WEITERBILDUNG: GRUNDLAGENSEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE 5–12 BR BASIS GRUNDLAGENSEMINARE FÜR DIE JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG 13–15 JAV BASIS SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE 16-28 BR SEMINAR WAHLVORSTANDSSCHULUNGEN FÜR BETRIEBSRÄTE 29-32 WV SEMINAR 3 3
SEMINARTITEL alphabetisch sortiert Aktualisierung Arbeitsrecht - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und ihre aktuelle Rechtsprechung 17 Aktuelle Rechtsprechung 2021 18 Arbeits- und Gesundheitsschutz 5 Arbeitsrecht I 6 Arbeitsrecht II 7 Arbeitsrecht III 8 Auffrischung Arbeitsrecht 19 Auffrischung Betriebsverfassungsrecht 20 BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement 21 Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Betriebsvereinbarung - rechtssicher und erfolgreich formulieren und verhandeln 16 Betriebsverfassungsrecht I 9 Betriebsverfassungsrecht II 10 Betriebsverfassungsrecht III 11 Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen 22 Jugend -und Auszubildendenvertretung II-III 13–15 Kompetente Betriebsratsarbeit 12 Konflikte vermeiden und lösen – Einigungsstelle 23 Mitarbeiterdatenschutz – Haftungsrisiken für Betriebsräte 24 Personalplanung und- entwicklung 25 Professionelle Gesprächsführung 26 Schriftführer – rechtliche Grundlagen und Praxis mit Microsoft Word 27 Sozial- und Rentenrecht für Betriebsräte (SGB V, VI & VII) 28 Wahlvorstandsschulung für Betriebsräte - normales Verfahren 29-30 Wahlvorstandsschulung für Betriebsräte - vereinfachtes Verfahren 31-32 4
Arbeits- und Gesundheitsschutz BR BASIS Wesentliches Thema der Arbeit der Interessensvertretungen Was bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis? Worauf hat der Betriebsrat zu achten? Und welche betrieblichen und außer- betrieblichen Akteure handeln im Rahmen des Arbeits- und Gesund- heitsschutzes? Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eines der wesentlichen The- men der Arbeit der Interessensvertretungen. Auch deshalb gilt es als Grundlagenseminar für alle Betriebsratsmitglieder sowie die Mitglie- TERMINE der der Schwerbehindertenvertretungen. Es ist kein Fachseminar nur 22.02. bis 26.02.2021 | Bremen für Mitglieder bestimmter Ausschüsse. Wolfgang Nöll § 91 BetrVG gibt dem Betriebsrat auf, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Be- trieb durchgeführt werden. Zur Bekämpfung von Unfall- und Gesund- heitsgefahren hat er die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, Jetzt anmelden und sachkundig die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen. ihren Kollegen zur Seite stehen! Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. SEMINARINHALT Arbeits- und Gesundheitsschutz Beurteilung der mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren • Grundlagen • Dokumentation • Definitionen • Rolle des Arbeitsschutzausschusses Wichtige Rechtsquellen im Arbeits- Aufgaben und Gesundheitsschutz • Zusammensetzung • EU-Richtlinien • Betrieblich und außerbetrieblich Handelnde im • Arbeitsschutzgesetz Arbeits- und Gesundheitsschutz • Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitgeber Rechte des Betriebsrates bei Maßnahmen • Betriebsrat • der Unfallverhütung • Betriebsarzt • des Arbeits- und Gesundheitsschutzes • Fachsicherheitskraft • Gewerbeaufsichtsamt Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung • Unfallversicherung • Unterrichtung und Beratungsrechte Die Themen werden anhand praktischer Fälle sowie • Mitbestimmungsrechte gemäß § 91 unter Einbeziehung der aktuellen deutschen und euro- • Gefährdungsanalyse päischen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz/Gesund- heitsschutz behandelt 5 3
Arbeitsrecht I BR BASIS Einführung in das Thema Arbeitsrecht I Betriebsratsmitglieder müssen nicht nur im Kollektiv-, sondern auch im Individualrecht Kenntnisse vorweisen. Das Seminar ist eine Einfüh- rung in das Thema Arbeitsrecht. Es gibt einen Überblick über relevante Gesetze und behandelt die Themen Leistungsstörung sowie Haftung im Arbeitsverhältnis. Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. TERMINE 22.03. bis 26.03.2021 | Tegernsee Rechtsanwalt Niclas Bocionek • SEMINARINHALT • Grundlagen Arbeitsrecht Grundrechte im Arbeitsverhältnis • Verletzung von Haupt/ • Abgrenzung Individual-/ • Persönlichkeitsrecht Nebenpflichten Kollektivrecht • Gewissensfreiheit • Annahmeverzug • Relevante Gesetze im Arbeitsrecht • Meinungsfreiheit Leistungsstörung auf Seiten des Rechtsquellen des Arbeitsrechts • Gleichbehandlungsgrundsätze Arbeitnehmers und ihr Verhältnis zueinander • Rechte der Arbeitnehmer aus • Verzug der Arbeitsleistung • Europäisches Primär- und dem Betriebsverfassungsrecht • Unmöglichkeit der Arbeitsleistung Sekundärrecht • Verletzung von Haupt/ Begründung des Arbeitsverhältnisses • Deutsches Verfassungsrecht Nebenpflichten • Ausschreibung des Arbeitsplatzes, • Einfache Gesetze, Gewohnheits- gesetzliche und betriebliche Normen Haftung im Arbeitsverhältnis und Richterrecht • Fragerecht des Arbeitgebers und • Allgemeine Haftungsgrundsätze • Rechtsverordnungen seine Grenzen • Schuldhafte Verletzung der • Tarifverträge • Form und Inhalt des Arbeitsvertrages arbeitsvertraglichen Pflichten • Betriebsvereinbarung • Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis • Abgrenzung des • Arbeitsvertrag • Arbeitsvertragliche Nebenpflichten Fahrlässigkeitsbereiches • Weisungsrecht des Arbeitgebers • Mitbestimmung des Betriebsrates • Billigkeit und Zumutbarkeit im bei Einstellungen • Zusammenhang mit dem Besondere Beschäftigungsformen Haftungsumfang im Arbeitsrecht Leistungsstörung auf Seiten des • Haftungsbegrenzung aufgrund • Befristete Arbeitsverträge Arbeitgebers gesetzlicher und tariflicher • Teilzeitarbeitsverträge • Verzug der Lohnzahlung Regelungen • Leiharbeit – Tarifverträge • Teleheimarbeitsvereinbarungen Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage aktueller • Bedeutung der Vertragsgestaltung Rechtsprechung behandelt. für den Betriebsrat 6 3
Arbeitsrecht II BR BASIS Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen Das Seminar vermittelt Kenntnisse über die wichtigsten arbeitsrecht- II lichen Regelungen u.a. über die Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. TERMINE 12.04. bis 16.04.2021 | Magdeburg Rechtsanwältin Sonja Hansen 12.07. bis 16.07.2021 | Cuxhaven Rechtsanwältin Kerstin Jensen SEMINARINHALT Mutterschutzgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz • Gestaltung des Arbeitsplatzes • Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ • Beschäftigungsverbote • Anspruch auf Entgeltfortzahlung • Mutterschaftsgeld • Anzeige- und Nachweispflichten • Kündigungsschutz • Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit Bundeseltern- und Elternzeitgesetz Bundesurlaubsgesetz • Anspruch auf Elterngeld • Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch • Anspruch auf Elternzeit • Urlaubsabgeltung • Kündigungsschutz • Urlaub und Krankheit Familienpflegezeitgesetz/Pflegezeitgesetz • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Rechtliche Grundlagen des von Familienpflegezeit Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes • Voraussetzungen für die Inanspruchnahme • Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung/ von Pflegezeit Werkvertrag/Konzernleihe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates • Geltungsbereich Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf • Unmittelbare Diskriminierung Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt. • Mittelbare Diskriminierung • Betriebliche Beschwerdestelle • Entschädigung und Schadenersatz 7 3
Arbeitsrecht III BR BASIS Mit Besuch beim Arbeitsgericht Was hat der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung zu beachten? Welche Kündigungsgründe gibt es? Bedarf die Kündigung der Schrift- III form? Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und welche Rechte hat der Betriebsrat? Das Seminar gibt Antworten auf die o.g. Fragen und erklärt darüber hinaus die Grundlagen zur Kündigung. Zur praktischen Veranschaulichung des Ablaufes eines arbeitsgericht- lichen Verfahrens wird das Arbeitsgericht besucht. TERMINE 22.02. bis 26.02.2021 | Tegernsee Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die Rechtsanwältin Sonja Hansen ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. 17.05. bis 21.05.2021 | Leipzig Rechtsanwältin Sonja Hansen 16.08. bis 20.08.2021 | Gotha Rechtsanwalt Niclas Bocionek 11.10. bis 15.10.2021 | Göhren Rechtsanwältin Kerstin Jensen SEMINARINHALT Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die betriebsbedingte Kündigung • Fristablauf befristeter Arbeitsverhältnisse • Dringende betriebliche Erfordernisse und • Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit • Kündigung des Arbeitgebers/Arbeitnehmers • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung • Schriftform der Kündigung • Anhörung des Betriebsrates • Ausspruch der Kündigung • Besonderheiten bei Massenentlassungen • Zugang der Kündigung • Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG • Kündigungsfristen Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen Das Kündigungsschutzgesetz • Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter • Betrieblicher Geltungsbereich • Schwerbehinderte • Persönlicher Geltungsbereich • Arbeitnehmer während der Schwangerschaft • Anwendbarkeit des Gesetzes und Elternzeit • Erhebung der Kündigungsschutzklage • Auszubildende Die personenbedingte Kündigung Verfahren vor den Arbeitsgerichten • Prüfung der Sozialwidrigkeit • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit einer personenbedingten Kündigung • Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses • Einzelne Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf Die verhaltensbedingte Kündigung Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt. • Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung • Verdachtskündigung/Tatkündigung 8 3
Betriebsverfassungsrecht I BR BASIS Betriebsverfassungsrecht I für Einsteiger – Grundlagen Neu im Betriebsrat? Sie haben viele Fragen zum Thema Rechte und I Pflichten in Ihrer Arbeit? Dann sind Sie in unserem Seminar “Betriebs- verfassungsrecht I“ richtig. Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über Aufgaben und Rechte Ihres Amtes. Dadurch gewinnen Sie mehr Sicherheit bei der Durchset- zung der Interessen Ihrer Kollegen. Zusätzlich lernen Sie Ihre Arbeit gut zu organisieren und in Betriebsversammlungen und Ausschüssen kompetent zu argumentieren. TERMINE Das Seminar beantwortet Ihnen Fragen wie: 22.03. bis 26.03.2021 | Karlsruhe Was sind Ihre Rechte und Pflichten? Wie organisieren Sie Ihre Arbeit Rechtsanwältin Sonja Hansen am besten? Wie sieht eine gute Geschäftsführung des Betriebsrates aus? Wofür stehen die verschiedenen Ausschüsse? 05.07. bis 09.07.2021 | Friedrichshafen-Schnetzenhausen Rechtsanwalt Niclas Bocionek Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. INHALTE DES SEMINARS Einführung Betriebsverfassung • Wahlberechtigung Geschäftsführung des Betriebsrats • Abgrenzung • Wählbarkeit • Grundlagen der Betriebsratsarbeit • Betriebsverfassungsgesetz Betriebsrat – Arbeitgeber – • Betriebsratsvorsitzender • Weiterentwicklung des Betriebs- Arbeitnehmer – Gewerkschaften • Betriebsausschuss verfassungsgesetz in den Betrieben • Rechtsstellung und Aufgaben • Errichtung von Arbeitsgruppen • Europäischer Kontext des Betriebsrats • Wirtschaftsausschuss Begriffe im deutschen Arbeitsrecht • Rechtsstellung des Arbeitgebers • Weitere Ausschüsse nach § 28 BetrVG • Betrieb • Rechtsstellung des Arbeitnehmers • Arbeit im Betriebsrat / • Rechtsstellung der Gewerkschaft in den Ausschüssen • Unternehmen • Arbeitgeber • Grundsätze der Zusammenarbeit Beteiligungsrechte des Betriebsrates • Arbeitnehmer Rechtsstellung der einzelnen • Unterrichtungs- und • Leitende Angestellte Betriebsratsmitglieder Beteiligungsrechte • Ehrenamtliche Tätigkeit • Mitbestimmung bei Kündigung Rechtsquellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander • Arbeitszeitversäumnis während • Beschäftigungssicherung der Arbeitszeit • Mitbestimmungsrecht • Überblick und Rangverhältnis • Betriebsratsarbeit außerhalb • Mitbestimmung bei personellen • Gesetze der Arbeitszeit • Einzelmaßnahmen • Tarifverträge • Wirtschaftliche und berufliche Ab- • Mitbestimmung nach § 87 BetrVG • Betriebsvereinbarungen sicherung des Betriebsratsmitglieds • Durchführung gemeinsamer • Regelungsabreden • Freistellung für Schulung & Bildung Beschlüsse • Direktionsrecht des Arbeitgebers • Kosten für den Sachaufwand • Betriebliche Übung des Betriebsrats Am Beispiel von praktischen Fäl- • Verhältnis der Rechtsquellen • Benachteiligungsverbot len vermitteln wir die Inhalte des zueinander • Besonderer Kündigungsschutz Seminars. Grundlage ist die aktueller • Erlöschen der Mitgliedschaft Rechtsprechung. Dabei berücksichti- Betriebsverfassungsgesetz • Verletzen gesetzlichen Pflichten gen wir die in den Betrieben bestehen- • Geltungsbereich des BetrVG den tarifvertraglicher Regelungen. • Voraussetzung für die Wahl • Stellung des Ersatzmitglieds des Betriebsrates 9 3
Betriebsverfassungsrecht II BR BASIS Besser mitbestimmen Sowohl die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten als auch bei personellen Einzelmaßnahmen gehören mit zu den wichtigsten Auf- II gaben des Betriebsrates. Das Seminar Betriebsverfassung Teil II richtet sich an Betriebsräte mit vorhandenen Grundkenntnissen über die betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. (Der vorherige Besuch von Betriebsverfassungsrecht I wird empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung für die Teilnahme an Betriebs- verfassungsrecht Teil II) TERMINE 25.01. bis 29.01.2021 | Wiesbaden Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die Rechtsanwältin Kerstin Jensen ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. 12.04. bis 16.04.2021 | Eisenach Rechtsanwalt Niclas Bocionek 16.08. bis 20.08.2021 | Stralsund Rechtsanwältin Sonja Hansen SEMINARINHALT Allgemeine Aufgaben des Betriebs- • Form und Ausgestaltung • Freiwilliges rates nach § 80 BetrVG von Sozialeinrichtungen Einigungsstellenverfahren • Überwachung der Einhaltung • Grundsätze über das betriebliche • Die tarifliche Schlichtungsstelle geltender Gesetze Vorschlagswesen in Betrieb oder Unternehmen • Förderung der Eingliederung Betriebsvereinbarung Beschlussverfahren vor Schwerbehinderter den Arbeitsgerichten • Rechtsnatur der • Sicherung der Beschäftigung Betriebsvereinbarung • Verfahrensgrundsätze • Antragsrecht • Gegenstand von Vereinbarungen • Allgemeiner • Durchsetzung Gleichstellung • Erzwingbare Unterlassungsanspruch Mitbestimmung in Betriebsvereinbarungen • Unterlassungsanspruch sozialen Angelegenheiten • Freiwillige Betriebsvereinbarungen gem. § 23 BetrVG • Ordnung des Betriebes • Einstweilige Verfügung Das Verhältnis verschiedener • Beginn und Ende der täglichen Rechtsquellen zueinander Zusammenarbeit des Betriebsrates Arbeitszeit • Vorrang des Gesetzes mit anderen Gremien • Verkürzung und Verlängerung • Vorrang des Tarifvertrages • Gesamtbetriebsrat der Arbeitszeit • Konzernbetriebsrat • Wirkung der Regelungssperren • Der Aufstellung allgemeiner • Europäischer Betriebsrat Urlaubsgrundsätze • Ausnahmen von der Regelungssperre • Jugendauszubildendenvertreter Mitbestimmung in • Vorrang des § 87 Abs. 1 BetrVG im • Schwerbehindertenvertreter sozialen Angelegenheiten Verhältnis zu §77Abs. 3 BetrVG • Einführung und Anwendung von Die Themen werden anhand von Einigungsstellenverfahren/ technischen Einrichtungen Fällen und auf Grundlage aktueller Tarifliche Schlichtungsstelle • Regelungen über die Verhütung Rechtsprechung behandelt. von Arbeitsunfällen • Das Einigungsstellenverfahren gem. § 76 BetrVG 10 3
Betriebsverfassungsrecht III BR BASIS Beteiligungsrecht – wichtigstes Recht des Betriebrates Das Beteiligungsrecht in personellen Angelegenheiten gehört mit zu dem wichtigsten Recht des Betriebsrates. Neben den Beteiligungs- III rechten bei der Berufsbildung werden die Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Kündigungen erläutert. Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. TERMINE 08.02. bis 12.02.2021 | Fulda Rechtsanwältin Sonja Hansen 03.05. bis 07.05.2021 | Cuxhaven Rechtsanwältin Sonja Hansen 17.05. bis 21.05.2021 | Gotha Rechtsanwältin Kerstin Jensen 18.10. bis 22.10.2021 | Leipzig Rechtsanwältin Sonja Hansen SEMINARINHALT Rechte des Betriebsrates • Beurteilungsgrundsätze Außerordentliche Kündigung und bei Maßnahmen • Einstellung Versetzung in besonderen Fällen • der Unfallverhütung • Versetzung • Außerordentliche Kündigung von • des Arbeits- und Mitgliedern des Betriebsrates, • Höhergruppierung Gesundheitsschutzes der JAV • Umgruppierung • des betrieblichen Umweltschutzes • Gerichtliches Verfahren bei • Verweigerung der Zustimmung Ersetzung der Zustimmung des Mitbestimmung bei der Gestaltung • Sonderregelungen bei der DBAG Betriebsrates bei außerordentli- von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und cher Kündigung Arbeitsumgebung Vorläufige personelle Maßnahmen • Versetzung eines Mitgliedes • Unterrichtung und Beratungsrechte • Voraussetzung einer vorläufigen des Betriebsrates personellen Maßnahme • Mitbestimmungsrechte gemäß § 91 Entfernung betriebsstörender • Gerichtliches Verfahren Rechte des Betriebsrates bei der Arbeitnehmer • Zwangsgeld Berufsbildung • Voraussetzung für die Entfernung • Förderung der Berufsbildung Mitbestimmung des Betriebsrates betriebsstörender Arbeitnehmer bei Kündigungen • Handlungsmöglichkeiten des • Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung • Kündigung Betriebsrates • Durchführung betrieblicher • Anhörung des Betriebsrates • Arbeitsgerichtliches Verfahren Bildungsmaßnahmen • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates Die Themen werden anhand von Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen • Widerspruch des Betriebsrates Fällen und auf Grundlage aktueller • Weiterbeschäftigungsanspruch Rechtsprechung behandelt. • Personalplanung des Arbeitnehmers Es ist ein Besuch beim Arbeitsge- • Personalfragebogen richt nach thematischer Auswahl vorgesehen! 11 3
Kompetente Betriebsratsarbeit BR BASIS Praxis für Betriebsräte Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die aufgrund lang- jähriger Betriebsratstätigkeit ihre Kenntnisse in Sachen praktischer Betriebsratstätigkeit auffrischen wollen. U.a. Themen wie Betriebsrat intern, Nachbereitung und Auswertung oder die strategische Planung, geben eine praktische Anleitung, wie die Betriebsratsarbeit noch kompetenter und effektiver gestaltet werden kann. TERMINE Für im Amt befindliche Betriebsräte ist diese Auffrischung und Ergänzung ihrer fachlichen Kenntnisse eine wichtige Voraussetzung für die kompetente Wahrneh- 26.07. bis 30.07.2021 | Koblenz mung ihres Amtes und somit gemäß § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich. Rechtsanwalt Niclas Bocionek SEMINARINHALT Betriebsrat intern Außergerichtliche Schlichtungsverfahren • Führung durch Betriebsratsvorsitzenden • Mediation • Umgang mit Störern (oder lieber: Konflikte im Be- • Einigungsstelle triebsrat) Gerichtliche Durchsetzung von Beteiligungsrechten • Teambildung • Beschlussverfahren Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse • Einstweilige Verfügung • Betriebsausschuss Gesprächs- und Verhandlungstaktik • Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse • Vorbereitung von Sitzungen • Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen • Verhandlungsvorbereitung Betriebsratssitzung • Gesprächsführung • Ladung der Mitglieder Der Betriebsrat und die Öffentlichkeit • Fassung von Beschlüssen • Erstellen von Infoblättern • Protokolle • Betriebsversammlung überzeugend gestalten Strategische Planung • Möglichkeiten des Inter- und Intranets für • Lang-/Mittel-/Kurzfristige Aufgabenplanung den Betriebsrat • Umsetzung der Planung und Aufgabenverteilung im Gremium Die Themen werden anhand von Fällen und auf Grundlage • Jahres-/Quartals- und Monatsplanung aktueller Rechtsprechung behandelt. • Überprüfung und Anpassung der Planung Nachbereitung und Auswertung der Arbeit • Fehleranalyse • Erstellung künftiger Strategien 12 3
Jugend- und Auszubildendenvertretung Grundlagenseminare I - III JAV BASIS I-II Für Mitglieder der JAV Die Grundlagenseminare vermitteln Grundkenntnisse über die Struk- tur des Betriebsverfassungsrechts und über die Aufgaben der JAV so- wie erste Anwendungshilfen für die betriebliche Praxis. Die Vertiefung erfolgt in den Grundlagenseminaren für JAV Mitglieder. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt als Interessen- vertretung der Auszubildenden einen hohen Stellenwert ein. Dabei müssen die Mitglieder der JAV sich nicht nur den Problemen der AZUBIS stellen, vielfach sind sie auch Ansprech-partner für Fragen der TERMINE Jugendlichen im Arbeitsleben. Deshalb müssen sie ihre Rechte und Pflichten kennen, damit sie die Möglichkeiten des Gesetzes zu Gunsten JAV I: der Beschäftigten einsetzen können. 15.02. bis 19.02.2021 - Köln JAV II: 01.02. bis 05.02.2021 | Berlin Grundlagenseminare sind grundsätzlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG erfor- 19.04. bis 23.04.201 | Dresden derlich. Nach § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Grundschulung zu tragen. JAV III: 05.07. bis 09.07.2021 | Hamburg 07.06. bis 11.06.21 | Düsseldorf Rechtsanwältin Kerstin Jensen SEMINARINHALT I. • Allgemeine Aufgaben der JAV nach § 70 BetrVG Aufgaben der JAV • Anhörung der JAV • Beteiligungsrechte des Betriebsrates und der JAV • Die Verantwortung des Betriebsrates und der JAV gegenüber den Beschäftigten • Mitwirkungsrechte • Anforderungen an das JAV- Mitglied • Mitbestimmungsrechte • Fortbildungsbereitschaft, Fortbildungspflicht • Der besondere Schutz der JAV-Mitglieder • Die Entwicklungsmöglichkeiten des JAV -Mitgliedes • Kündigungsschutz • Benachteiligungsverbot Grundsätze der Betriebsverfassung • Entgeltsicherung • Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsrecht • Verletzung der gesetzlichen Pflichten – Rechtsfolgen • Entwicklung der Betriebsverfassung in den Betrieben • Ausschluss aus der JAV • Allgemeine Rechtsnormen – Normenpyramide • Erlöschen der Mitgliedschaft in der JAV • Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden • Vergütung der JAV-Mitglieder • Begriffe des Betriebsverfassungsrechts • Die Freistellung des JAV-Mitgliedes von der Arbeitspflicht • Errichtung von Betriebsräten und JAV • Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Arbeitnehmer, Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerk- schaften in der Betriebsverfassung Geschäftsführung der JAV nach § 65 • Grundsätzliche Aufgaben der Jugend- und • Durchführung eigener Sitzungen Auszubildendenvertretung • Beschlussfassung • Stellung der Arbeitnehmer in der Betriebsverfassung • Abfassung der Beschlüsse der JAV • Aufgabenzuweisung durch Gesetz an den Arbeitgeber • Grundsätzliches zum Inhalt der Einladung • Stellung der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung • Ausschüsse der JAV • Tarifautonomie und ihre Wirkung auf die Betriebe • Inhalt der Sitzungsniederschrift Rechtsstellung der Mitglieder der JAV • Geschäftsordnung der JAV • Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung 13 3
Jugend- und Auszubildendenvertretung Grundlagenseminare I - III JAV BASIS SEMINARINHALT Übersicht über die Organe der Betriebsverfassung Probleme während des Ausbildungsverhältnisses • Gesamtbetriebsrat – Grundsätze der Zusammenarbeit • Mangelnde Ausbildungsleistung • Gesamt- JAV § 72 BetrVG • Probleme in/mit der Berufsschule • Konzernbetriebsrat • Abmahnung von Auszubildenden • Konzern- JAV Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses • Betriebsversammlung /JAV - Versammlung • Kündigung Soziale Angelegenheiten – Mitbestimmung • Beteiligung der JAV und des Betriebsrates und Mitwirkung bei der Kündigung • Grundsätze der Mitbestimmung • Ausbildungszeugnis • Ordnungsverhalten Streitschlichtung während und nach • Arbeitszeit der Berufsausbildung • Urlaubsgewährung • Schlichtungsverfahren vor den zuständigen Kammern • Betriebliche Lohngestaltung • Sonderregelung bei der DBAG ? • Leistungsbezogene Entgelte • Arbeitsgerichtlicher Verfahrensablauf • Das Einigungsstellenverfahren bei Kündigungen • Gestaltung von Arbeitsplätzen Jugend- und Auszubildendenversammlung • Einladung und Themen wirkungsvoll gestalten • Redebeiträge richtig aufbauen II. • Reden mit Stichwortzetteln Rechtliche Grundlagen • Spontan und frei reden des Berufsausbildungsverhältnisses Verhandlungs- und Gesprächssituationen vorbereiten • Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstest • Verhandlungen gut vorbereiten • Wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages • Umgang mit Autoritätspersonen • Beteiligung der Jugend- und Auszubildenden- • Umgang mit Einwänden vertretung und des Betriebsrates • Verhandlungsergebnisse sichern Rechte und Pflichten aus dem Argumentieren und Überzeugen im Gespräch Berufsausbildungsverhältnis • Selbstsicher und überzeugend reden in der JAV • Gesetzliche Schutzbestimmungen • Körpersprache • Arbeitspflicht des Auszubildenden • Vergütungspflicht des Arbeitgebers • Vermittlung der notwendigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse • Besuch der Berufsschule und Führen des Berichtsheftes 14 3
Jugend- und Auszubildendenvertretung Grundlagenseminare I - III JAV BASIS SEMINARINHALT III. Die Jugend- und Auszubildendenversammlung Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen durch die • Vor großen Gruppen sicher auftreten JAV im Betrieb, §§ 65 ff. BetrVG • Große Strategen • Teilnahme an der BR-Sitzung • Aufbau und Strategieplanung (Übung) • Vetorecht der JAV • Auf Fragen professionell reagieren • Aussetzen von BR-Beschlüssen • Diskussionen sicher leiten und Moderieren • Besprechung mit BR und Arbeitgeber Konfliktbewältigung Mitwirkungsrechte der JAV • Aktives Zuhören zur Gewinnung klarer Aussagen • Antragsrecht • Umsetzen der gewonnenen Erkenntnisse • Überwachungsrecht • Beziehungsstörungen • Anregungsrecht • Innere und äußere Konflikte • Unterrichtungsrechte Zeitmanagement Weitere Organe der Betriebsverfassung • Prinzipien und Regel der Zeitplanung • Gesamtbetriebsrat • System der Zeitplanung • Konzernbetriebsrat • Pareto-Zeitprinzip • Europäischer Betriebsrat • Schnellanalyse nach dem Eisenhower-Prinzip • Schwerbehindertenvertreter • Notwendigkeit der Entscheidung • GJAV • Tagesrhythmus • KJAV • Tagesrahmenplan (Übung) Die Auflösung der JAV und der Ausschluss von Mitgliedern • Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten • Verfahrensgrundsätze • Antragsberechtigung • Voraussetzungen des § 23 Abs.1 BetrVG 15 3
Betriebsvereinbarung – rechtssicher und erfolgreich formulieren und verhandeln BR SEMINAR Entwerfen und verhandeln In diesem Seminar wird vermittelt, wie man Betriebsvereinbarungen entwirft und verhandelt. Schwerpunkt sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, das formulieren von rechtlichen Texten sowie die erfolgreiche Verhandlungstaktik um einen erfolgreichen Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu erreichen. Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. TERMINE 01.03. bis 05.03.2021 | München Rechtsanwalt Niclas Bocionek Buchen Sie jetzt das Seminar für eine starke und erfolgreiche Betriebsvereinbarung! SEMINARINHALT Rechtliche Grundlagen Zwei Praxisübungen zu unterschiedlichen Themen bezüglich Betriebsvereinbarungen • Erstellung eines Entwurfes einer Betriebsvereinbarung Tarifvertragliche Grundlagen • erste Verhandlungsrunde bezüglich Betriebsvereinbarungen • Überarbeitung der Betriebsvereinbarung Erstellung juristischer Texte • zweite Verhandlungsrunde und Verträgen Abschlussgespräch anhand der vorliegenden Betriebs- Verhandlungstaktik vereinbarungen und Hinweise bezüglich besserer Verhandlungstaktik 16 3
Aktualisierung Arbeitsrecht - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und ihre aktuelle Rechtsprechung BR SEMINAR Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und ihre aktuelle Rechtsprechung Für alle Mitglieder des Betriebsrats ist es nötig und erforderlich, über den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung informiert zu sein. Nur so kann die Arbeit im Gremium sachgerecht und effektiv ausgeübt werden. Mit diesem Seminar erlangen Sie das notwendige Wissen. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über aktuelle arbeitsrechtliche Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, z. B. zu Kündigung, TERMINE Urlaub, Mobbing etc. 01.03. bis 05.03.2021 | Kassel Sie erhalten einen Überblick über alle Instanzen der Arbeitsgerichts- Rechtsanwältin Kerstin Jensen barkeit sowie das Wissen worauf es in der Vorbereitung und im Verfahren ankommt. Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. SEMINARINHALT Neueste Entwicklung und Entscheidungen im Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit • Arbeitsrecht • Welche Verfahren entscheidet das Arbeitsgericht? • Betriebsverfassungsrecht • Ist die zweite Instanz auch die letzte Instanz? • Wann ist das Bundesarbeitsgericht zuständig? Wichtige Entscheidungen der • Welche Kosten drohen? Arbeitsgerichtsbarkeit (LAG, BAG & EuGH) • Aktuelle Entscheidungen des EuGH Verfahren an AG, LAG, BAG und EuGH aus der • Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen Perspektive von Anwälten und Richtern auf die deutsche Rechtsprechung • Besonderheiten des LAG als Berufungsinstanz • Aktuelle Entscheidungen zu Kündigung, • Anwälte und Richter: unterschiedliche Urlaub, Mobbing etc. Herangehensweisen in arbeitsgerichtlichen • Tarifrecht Verfahren • Aktuelle Urteile erklärt • Gestaltungsfreiräume und Einschränkungen der Tarifpartner 17 3
Aktuelle Rechtsprechung 2021 BR SEMINAR Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und ihre aktuelle Rechtsprechung Für alle Mitglieder des Betriebsrats ist es nötig und erforderlich, über den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung informiert zu sein. Nur so kann die Arbeit im Gremium sachgerecht und effektiv ausgeübt werden. Mit diesem Seminar erlangen Sie das notwendige Wissen. Das Seminar vermittelt Kenntnisse über aktuelle arbeitsrechtliche Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, z. B. zu Kündigung, TERMINE Urlaub, Mobbing etc. 26.04. bis 30.04.2021 | Würzburg Sie erhalten einen Überblick über alle Instanzen der Arbeitsgerichts- Rechtsanwältin Sonja Hansen barkeit sowie das Wissen worauf es in der Vorbereitung und im Verfahren ankommt. 04.10. bis 08.10.2021 | Karlsruhe Rechtsanwalt Niclas Bocionek Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. SEMINARINHALT Neueste Entwicklung und Entscheidungen im Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit • Arbeitsrecht • Welche Verfahren entscheidet das Arbeitsgericht? • Betriebsverfassungsrecht • Ist die zweite Instanz auch die letzte Instanz? • Wann ist das Bundesarbeitsgericht zuständig? Wichtige Entscheidungen der • Welche Kosten drohen? Arbeitsgerichtsbarkeit (LAG, BAG & EuGH) • Aktuelle Entscheidungen des EuGH Verfahren an AG, LAG, BAG und EuGH aus der • Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen Perspektive von Anwälten und Richtern auf die deutsche Rechtsprechung • Besonderheiten des LAG als Berufungsinstanz • Aktuelle Entscheidungen zu Kündigung, • Anwälte und Richter: unterschiedliche Urlaub, Mobbing etc. Herangehensweisen in arbeitsgerichtlichen • Tarifrecht Verfahren • Aktuelle Urteile erklärt • Gestaltungsfreiräume und Einschränkungen der Tarifpartner 18 3
Auffrischung Arbeitsrecht BR SEMINAR Wissen vertiefen Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse des Arbeitsrechts. Das Seminar behandelt u.a. die Voraussetzungen für eine wirksame Zeitbefristung eines Arbeitsverhältnisses, die Problematik der zeitli- chen Höchstgrenzen der Arbeitnehmerüberlassung und die Entgelt- fortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Darüber hinaus wird das Bundesurlaubsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof und des TERMINE Bundesarbeitsgerichts dargestellt. 23.08. bis 27.08.2021 | Bonn Der besondere Kündigungsschutz von Schwerbehinderten und gleich- Rechtsanwältin Kerstin Jensen gestellten Arbeitnehmer wird unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes erörtert. Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. SEMINARINHALT Besondere Beschäftigungsformen im Arbeitsrecht • Dringende betriebliche Erfordernisse und Wegfall • Befristete Arbeitsverhältnisse der Beschäftigungsmöglichkeit • Teilzeitbeschäftigungen • Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung • Leiharbeit • Teleheimarbeit Kündigungsschutz für besondere Arbeitnehmergruppen • Bedeutung der Vertragsgestaltung für den Betriebsrat • Betriebsratsmitglieder und andere Interessenvertreter • Schwerbehinderte/Gleichgestellte Entgeltfortzahlungsgesetz • Arbeitnehmer während der Schwangerschaft • Ausnahme vom Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ und Elternzeit • Anspruch auf Entgeltfortzahlung • Auszubildende • Anzeige- und Nachweispflichten • Tarifliche Regelungen und Unabdingbarkeit Haftung im Arbeitsverhältnis • Allgemeine Haftungsgrundsätze Bundesurlaubsgesetz • Schuldhafte Verletzung der • Gesetzlicher und tariflicher Urlaubsanspruch arbeitsvertraglichen Pflichten • Urlaubsabgeltung • Abgrenzung des Fahrlässigkeitsbereiches • Urlaub und Krankheit • Billigkeit und Zumutbarkeit im Zusammenhang mit dem Haftungsumfang • Haftungsbegrenzung aufgrund gesetzlicher Die personenbedingte, verhaltensbedingte und tariflicher Regelungen und betriebsbedingte Kündigung • Einzelne Kündigungsgründe in der Person Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf des Arbeitnehmers Grundlage aktueller Rechtsprechung sowie unter • Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung Einbeziehung der einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen behandelt. 19 3
Auffrischung Betriebsverfassungsrecht BR SEMINAR Wissen vertiefen Das Seminar dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht. Es werden u.a. Themen wie die Rechtsstel- lung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes, Organisation und Ge- schäftsführung des Betriebsrates sowie die wichtigsten Beteiligungs- rechte behandelt. Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. TERMINE 26.04. bis 30.04.2021 | Heidelberg Rechtsanwältin Kerstin Jensen SEMINARINHALT Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitgliedes Betriebsvereinbarung • Ehrenamt • Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung • Arbeitsbefreiung und Freistellung während • Gegenstand von Vereinbarungen der Betriebstätigkeit • Erzwingbare Betriebsvereinbarungen • Voraussetzung des Anspruches auf Schulung • Freiwillige Betriebsvereinbarungen • Lohnzahlung während der Betriebsratstätigkeit • Besonderer Kündigungsschutz Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen von Betriebsratsmitgliedern • Einstellung • Versetzung Geschäftsführung des Betriebsrates • Höhergruppierung • Betriebsratssitzungen, Sprechstunden • Umgruppierung • Beschlussfassung des Betriebsrates • Verweigerung der Zustimmung • Betriebsversammlung • Sonderregelungen bei der DBAG • Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates Mitbestimmung des Betriebsrates bei Kündigungen Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten • Kündigung • Ordnung des Betriebes • Anhörung des Betriebsrates • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates • Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit • Widerspruch des Betriebsrates • Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze • Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen • Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen Die Themen werden anhand praktischer Fälle, auf • Form und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen Grundlage aktueller Rechtsprechung behandelt. • Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen 20 3
BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement BR SEMINAR Arbeitsplatz erhalten Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitge- ber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehinderten- vertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeits- unfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). TERMINE 03.05. bis 07.05.2021 | Lübeck Als Beispiel einer innerbetrieblichen Umsetzung wird die Konzern- Rechtsanwalt Niclas Bocionek richtlinie 161.0004 der DB AG behandelt. Das Seminar ist nach § 37 Abs.6 BetrVG für alle Betriebsräte und nach §96 Abs. 4 für alle Schwerbehindertenvertreter erforderlich. SEMINARINHALT Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Prävention und Gesundheitsförderung (BEM) • salutogenetischer Ansatz (gesundheitsfödernder) • Definition und Ziele des betrieblichen • Die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für das BEM Eingliederungsmanagements • Begriffsbestimmung Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigter, Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle Schwerbehinderter Mensch • Erstgespräch • Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates • Erstellung von Protokollen und der Schwerbehindertenvertretung • Praktische Gesprächsübungen Informationen zu BEM Verfahren für die Belegschaft Gesprächsführung, Auswertung und Kontrolle und Betroffene • Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen 2 • Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit • Das Informationsgespräche, Zielsetzung und Inhalte Das BEM bei der DB und weiterer Arbeitgeber • Umsetzung bei weiteren Arbeitgebern Grundlagen der Gesprächsführung • Grundsätze für die Gesprächsführung • Praktische Übungen Blick auf die betriebliche Praxis • Diskussion der Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis • Belastungen und Beanspruchungen aus der betrieblichen Praxis der DB • Fehlbeanspruchungen und die daraus folgenden Erkrankungen 21 3
Gefährdungsbeurteilung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen BR SEMINAR Gesundheit und Prävention Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz haben sich grund- legend gewandelt. Stand früher die Technik im Mittelpunkt, nimmt heute das Thema Gesundheit und Prävention einen wesentlich brei- teren Raum ein. Viele Vorschriften in Arbeits- und Gesundheitsschutz erwecken durch offene Formulierungen den Eindruck der Beliebigkeit, dies ist jedoch ein fundamentales Missverständnis. Gerade dadurch gibt der Gesetzgeber bewusst der Interessensvertretung Spielräume der Ausgestaltung. In kaum einem anderen Handlungsfeld ist die Mit- bestimmung so stark wie im Arbeits- und Gesundheitsschutz. TERMINE 17.05. bis 21.05.2021 | Würzburg Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist dabei eine Wolfgang Nöll der wesentlichen Säulen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie lie- fert die erforderlichen Erkenntnisse für eine systematische Verbesse- rung der Arbeitsbedingungen. Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen aus, unter welchen Bedingungen hat die Umsetzung zu erfolgen und wie sieht der Alltag bei der Deutschen Bahn aus? SEMINARINHALT Welchen Nutzen können die Interessensvertretungen aus den Er- Gesetzliche Grundlagen gebnissen der Gefährdungsbeurteilung ziehen, welche Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung lassen sich ableiten und Handlungsfelder entwickeln? • Verantwortlichkeiten Im Seminar werden Antworten auf diese Fragen erarbeitet. • Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des §37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. Begriffserklärung: Prävention, Belastung und Beanspruchung Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die im Arbeits- und Gesund- heitsschutz tätig sind (BetrVG §37 Abs.6) und Vertrauenspersonen der schwerbe- • Erfassen von psychischen Belastungen hinderten Menschen sowie Ersatzpersonen die voraussichtlich zu Vertretungs- • 7 Phasenmodel der zwecken zum Einsatz kommen (SGB IX §179 Abs.4). Gefährdungsbeurteilung Akteure und Themen der Gefährdungsbeurteilung • Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung Mitwirkung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats • Betriebsvereinbarungen • Einigungsstelle 22 3
Konflikte vermeiden und lösen - Einigungsstelle BR SEMINAR Verhandeln und einigen Das Verhandeln gehört zu den elementaren Aufgaben des Betriebs- rates. Verhandlungen scheitern jedoch auch, dann ist der Anruf der Einigungsstelle der nächste Schritt, die Ansprüche und Interessen der Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Auch hier kommt es auf geschicktes verhandeln an. Dabei ist es nicht ausreichend, das eigene Anliegen vorzutragen, sondern auch Taktik und Tricks des Verhand- lungspartners zu erkennen und darauf zu reagieren. In diesem Seminar lernen Betriebsräte anhand von Praxisbeispielen TERMINE sich auf verschiedene Verhandlungssituationen und die grundlegen- 23.08. bis 27.08.2021 | Bonn den Besonderheiten der Einigungsstelle einzustellen und darauf Rechtsanwalt Niclas Bocionek hinzuwirken, dass eine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann. Hierbei darf auch weder der Grundsatz der vertrauensvollen Zusam- menarbeit außer Acht gelassen werden noch mit der Zusammenstel- lung der Einigungsstelle zu sorglos umgegangen werden. Eine gute Verhandlungstaktik und ein kompetentes und eine daraus resultierende einvernehmliche Einigung erspart somit nicht nur Zeit, sondern reduziert auch die Kosten für die Betriebsräte. Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderliche Kenntnisse vermittelt. SEMINARINHALT Rechtliche Grundlagen Praxisfall II • Überblick über die Mitbestimmungs- und • Rollentausch der Gruppen Mitwirkungsrechte • Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/ • Rechtliche Grundlagen der Einigungsstelle Entsendung, Anrufung Grundlagen der Verhandlungstaktik • Vorbereitung auf die Verhandlung • beiderseitiges Nachgeben als Ziel der • Verhandlung einvernehmlichen Einigung • Erstellung eines Entwurfes einer Einigung Praxisfall I • Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwach- • Einteilung in Gruppen und Besprechung, welche stellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der ‚ Themen und welches Ergebnis erzielt werden soll Einigungsstelle sind • Der Weg in die Einigungsstelle: Zusammensetzung/ Entsendung, Anrufung Auswertung • Vorbereitung auf die Verhandlung • Fragerunde • Verhandlung • Abgrenzung • Erstellung eines Entwurfes einer Einigung • Zusammenfassung • Nachbesprechung und Diskussion, was besser gemacht werden kann und wo mögliche Schwach- stellen des Ergebnisses der Verhandlungen in der Einigungsstelle sind 23 3
Mitarbeiterdatenschutz – Haftungsrisiken für Betriebsräte BR SEMINAR Datenschutz im Sinne der DSGVO Das europäische Parlament hat in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien mit Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit verabschie- det. Diese Richtlinien führten zu gesetzlichen Neuregelungen und sind unter Berücksichtigung des § 80 Abs.1 Nr. 1 BetrVG bezüglich der betrieblichen Umsetzung zu beachten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Ging man bisher davon aus, dass grundsätzlich keine persönliche Haf- tung für Betriebsräte droht, so riskiert man seit dem 25.05.2018, dem TERMINE Zeitpunkt, an dem die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 08.02. bis 12.02.2021 | Berlin in Kraft getreten ist, nicht nur Bußgelder für den Arbeitgeber in Höhe Rechtsanwalt Niclas Bocionek von bis zu 4 Prozent des globalen Konzernumsatzes, sondern mögli- cherweise auch persönlich eine Geldbuße bis zu 20 Mio. €, wenn man 06.09. bis 10.09.2021 | Fulda gegen die Grundprinzipien der DSGVO verstößt. Rechtsanwalt Niclas Bocionek Das vorliegende Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, da sie tagtäglich mit persönlichen Daten ihrer Kollegen arbeiten und somit tagtäglich die Grundsätze der DSGVO beachtet werden müssen. Im Gegensatz zu Inhouse-Schulungen des Arbeitgebers, soll das Seminar auch dem Austausch von Erfahrungen aus den verschiedenen Betrieben dienen und die Betriebsräte auf mögliche Gefahren sensibi- lisieren, sowie Kenntnisse über die Rechte der Betroffenen Vermitteln. Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs.6 BetrVG, da es die für die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt. SEMINARINHALT Compliance im Arbeitsrecht EU-Datenschutz-Grundverordnung Grundpflichten Anwendungsbereich der DSGVO Haftungsrisiken Überblick über die Vorschriften der DSGVO Sanktionen gegen Betriebsräte Grundsätze der DSGVO Strafrechtliche Risiken der Betriebsratsarbeit DSGVO in der Praxis Compliance und Mitbestimmung Erlaubnistatbestände der DSGVO Mitbestimmung des Betriebsrates Aktuelle Änderungen 24 3
Personalplanung und- entwicklung BR SEMINAR Personalplanung und -entwicklung stellen wesentliche Faktoren der betrieblichen Unternehmensführung dar, die maßgeblich den Erfolg beeinflussen. Auf diesem Hintergrund ist der Betriebsrat gefordert, sich dabei einzubringen und die Interessen der Mitarbeiter dabei nachhaltig zu vertreten. Dabei sind die möglichen Informations- und Mitwirkungsrechte zu identifizieren und wirksam umzusetzen. Dieses Seminar ist fachlich erforderlich für die Betriebsratsarbeit und somit ge- mäß § 37 Absatz 6 BetrVG zulässig. TERMINE 18.01. bis 22.01.2021 | Dresden Mario Reiß 22.03. bis 26.03.2021 | Dresden Mario Reiß SEMINARINHALT Generelle Mitwirkungsrechte bei Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen Personalinformationssystemen • Personalplanung, Stellenbeschreibung, • Erhebung, Auswertung und Speicherung von Daten zu Personalauswahlverfahren, Personalfragebogen Personalplanung und Qualifizierungsmaßnahmen und Auswahlrichtlinien Strategische Personalplanung • Initiativrecht zur Qualifizierung von Mitarbeitern • Ziele der Personalplanung aus Sicht der Arbeitnehmer • Sicherstellung des jährlichen Berufsbildungsbedarfs und des Betriebsrats • Betriebsvereinbarungen zu allgemeinen • Personalbedarfsanalyse Personalmaßnahmen • Stellenbeschreibung und Personalauswahlverfahren • Vorschlagsrecht zur Beschäftigungssicherung • Nachführungsplanung und Bedarfsprognosen • Tarifliche Bestimmungen in die Zukunft Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei • Aus- und Weiterbildung, Beförderung, der Leistungsbewertung Nachfolgeregelungen • Beurteilungsverfahren und Festlegung Rechte des Betriebsrats bei der Personalplanung der Bewertungsskala • Der Betriebsrat im Auswahlverfahren • Ausfalldaten erfassen und auslesen, Analysen und Prognosen in die Zukunft • Mitwirkung bei der Gestaltung der Belegschaftsstruktur • Grundlagen für eine Bedarfsberechnung • Anforderungen an Beurteilungsgespräche und Ablauf • Vorschläge für mitwirkungssichernde Betriebsvereinbarungen 25 3
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