Fach-Check 4.0 Fragenkatalog Trainerversion 50 Fragen mit Lösung - gültig ab 01/2020 - Raiffeisen Campus

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Fach-Check 4.0
gültig ab 01/2020

Fragenkatalog Trainerversion
50 Fragen mit Lösung
Liebe Funktionärinnen und Funktionäre!

Dieser Fragenkatalog unterstützt Sie bei der Vorbereitung auf den Fach-Check (Abschlusstest)
des Kompetenz plus Lehrgangs.

Was beinhaltet der Fach-Check konkret?

Der Abschlusstest wird aus 50 Multiple-Choice-Fragen zu den Inhalten der Module 1-4 bestehen.
Das Sektor-Diplom Fit & Proper erhalten nur jene Teilnehmer/innen, die den Fach-Check positiv
absolvieren.

Der Fach-Check

      weist nach, dass Sie die relevanten Wissensgebiete laut Fit & Proper Richtlinien beherrschen.
      dokumentiert Ihren positiven Abschluss der Kompetenz plus Ausbildung im Funktionärsakt.

Wann erfolgt der Fach-Check?
Sobald Sie alle 4 Module von Kompetenz plus abgeschlossen haben, werden Sie vom
Raiffeisen Campus automatisch per E-Mail zum Fach-Check eingeladen.
Der Abschlusstest wird viermal jährlich online angeboten.

Weitere Informationen zum online Fach-Check:
      Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten.
      Die Prüfung kann nicht unterbrochen/pausiert werden.
      Bei jeder Frage ist mindestens eine Antwort korrekt.
      Es können auch alle Antwortalternativen korrekt sein.
      Das Ergebnis des Tests erfahren Sie unmittelbar nachdem Sie diesen abgegeben haben.
      Ab 60% haben Sie den Fach-Check bestanden.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Vorbereitung und gutes Gelingen!
Modul 1

-   Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision
-   Bankwesenrecht
-   Know your structure
-   Genossenschaft kommunizieren
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision

Sie sind ehrenamtliches Vorstandsmitglied in einer
Genossenschaft: Welche der folgenden Sachverhalte fallen
unter Ihre Aufgaben?                                              Frage-Nr: 1530

                                                             Mehrfachauswahl
Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en).

  Die Einstellung von Mitarbeitern.

  Die begleitende Kontrolle durch Zustimmung zu bestimmten operativen
  Entscheidungen.

  Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss.

  Die Beschlussfassung über die Bestellung zum Geschäftsleiter.
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision
Worin unterscheidet sich die Revision der
Genossenschaften unter anderem von der reinen
Jahresabschlussprüfung prüfungspflichtiger
Kapitalgesellschaften?                                         Frage-Nr: 1531

                                                             Mehrfachauswahl
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  Im Bestellungsvorgang des Prüfers.

  Durch den gesetzlichen Auftrag einer Gebarungsprüfung.

  Im Inhalt des Bestätigungsvermerks bei testatspflichtigen Genossenschaften.

  Durch die Erstellung eines Kurzberichtes für die Generalversammlung.
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision

Welche Zustimmungsrechte des zuständigen
Revisionsverbandes kennt das
Genossenschaftsrevisionsgesetz?                      Frage-Nr: 1532

                                                   Mehrfachauswahl
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  Die Änderung des Unternehmergegenstandes.

  Die Einstellung von Angestellten.

  Die Wahl einer Aufsichtsrätin.

  Für Baumaßnahmen bei Bankstellen.
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision

Welche der folgenden Aussagen zum Aufsichtsrat bzw.
ehrenamtlichen Vorstand treffen zu?                            Frage-Nr: 1533

                                                             Mehrfachauswahl
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  Zu ihren Aufgaben gehört es, geeignete Bewerber für
  Geschäftsleiterfunktionen zu ermitteln.

  Sie entscheiden über den Ausschluss von Mitgliedern.

  Sie haben eine regelmäßige Neubeurteilung über die Zusammensetzung und
  Leistung der Geschäftsleitung sowie der Gremien durchzuführen.

  Sie müssen in ihrer Entscheidungsfindung frei und unabhängig agieren.
Nur in der Trainerversion enthalten!

Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision

Welche Voraussetzungen müssen Sie in einer
Raiffeisenbank für Ihre Eignung als Mitglied des
Aufsichtsrats mitbringen?                                        Frage-Nr: 1534

                                                               Mehrfachauswahl
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   Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

   Es dürfen keine Ausschließungsgründe gemäß §13 GewO (z.B.
   Insolvenzverfahren eröffnet) vorliegen.

   Persönliche Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit und Unvoreingenommenheit sind
   zwingend notwendig.

   Jedes Mitglied des Aufsichtsrats muss vor seiner erstmaligen Wahl
   Bankerfahrung vorweisen.
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision

Sie sind FunktionärIn: In welchen der folgenden Fälle
können Sie haftbar gemacht werden?                                Frage-Nr: 1535

                                                                Mehrfachauswahl
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  Sie haben einen risikoreichen Kredit befürwortet, der nun ausfällt.

  Ein Konsumkredit in Höhe von EUR 10.000 eines ansässigen Wirten fällt aus.

  Obwohl sich die Risikosituation der Bank dramatisch verschlechtert hat und
  ein massives Liquiditätsproblem droht, ergreifen Sie keine Maßnahmen.

  Sie erzählen einem ansässigen Landwirt, dass der Nachbarbauer
  zahlungsunfähig ist. Dieser kauft dem Nachbarn daraufhin ein Grundstück
  unter dem Marktpreis ab.
Nur in der Trainerversion enthalten!

Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision

Sie sind FunktionärIn: Wie können Sie einer möglichen
Haftung entgehen?                                                Frage-Nr: 1536

                                                               Mehrfachauswahl
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  Sie bewahren Ihre Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit und machen
  auf Ihre Befangenheit oder erhebliche Interessenskonflikte aktiv aufmerksam,
  sofern solche vorliegen.

  Sie legen alle eigenen Bankgeschäfte in den Gremien offen.

  Sie achten darauf, dass alle Beschlüsse sauber und nachvollziehbar
  dokumentiert werden.

  Im Zweifel kümmern Sie sich um Unterstützung durch einen Fachexperten
  (z.B.: Revisionsverband, Landesbank).
Bankwesenrecht
 Aus welchen Bestandteilen setzen sich unter anderem die
Eigenmittel gemäß CRR zusammen?                               Frage-Nr: 1538

                                                            Mehrfachauswahl
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  Gewinnvortrag

  Eingezahlte Geschäftsanteile bei entsprechender Satzungsregelung

  Fonds für allgemeine Bankenrisiken

  Haftsummenzuschlag, aber nur im Rahmen der Übergangsregelungen
Bankwesenrecht
Welche Aussagen sind im Zusammenhang mit SREP richtig? Frage-Nr: 1539
                                                               Mehrfachauswahl
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  Beim SREP-Verfahren handelt es sich um ein aufsichtsrechtliches
  Überprüfungs- und Evaluierungsverfahren.

  Im Rahmen von SREP wird für die Bank die aus Sicht der Aufsicht benötigte
  Kapitalausstattung berechnet.

  Zu den Schlüsselindikatoren zählen unter anderem die Kapitalrisiken, "internal
  governance" sowie das Geschäftsmodell.

  SREP gilt nur für Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden.
Nur in der Trainerversion enthalten!

Bankwesenrecht

Welche Aussagen sind betreffend der Liquidität korrekt:            Frage-Nr: 1540
                                                                 Mehrfachauswahl
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  Die NSFR oder auch strukturelle Liquiditätsquote stellt eine kurzfristige
  Kennzahl dar und bezieht sich auf einen Zeitraum von 1 Monat.

  Die NSFR wird von der LCR direkt abgeleitet und betrachtet die Liquidität von
  der kurzfristigen Refinanzierungsseite.

  Die Liquiditätsanforderungen sind auf Basis von 2 Kennzahlen zu erfüllen:
  Liquiditätsdeckungsanforderung (LCR) und der stabilen Refinanzierungsquote
  (NSFR).

  Die LCR Quote ist als Ergänzungskapital anrechenbar.
Bankwesenrecht

In Bezug auf welche BWG/CRR Bestimmungen gelten für
genossenschaftlich organisierte Banken besondere
Vorschriften?                                                 Frage-Nr: 1537

                                                            Mehrfachauswahl
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  Voraussetzungen für die Konzessionserteilung im Zusammenhang mit der
  Geschäftsleitung

  Organgeschäfte

  Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter

  Bei den Anforderungen an die eingezahlten Geschäftsanteile in Verbindung
  mit der Satzung.
Know your structure

Was war das Ziel der Gründung von genossenschaftlichen
Darlehenskassen nach dem Prinzip Raiffeisen in Österreich
Ende des 19. Jhdts.?                                             Frage-Nr: 1888

                                                              Mehrfachauswahl
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  Die Raiffeisenkassen wurden gegründet, um die finanzielle Nahversorgung der
  Landbevölkerung sicherzustellen und sie dadurch in ihrer Wirtschaftlichkeit zu
  fördern.

  Die Raiffeisenkassen wurden für vermögende Kunden gegründet, um für diese
  bestmögliche Veranlagungserträge zu erzielen.

  Die Raiffeisenkassen wurden als Filialen der Zentrale in Wien am Land
  gegründet.

  Die Raiffeisenkassen wurden gegründet, um leichter staatliche Subventionen
  gerecht verteilen zu können.
Genossenschaft kommunizieren
Welche Aussagen rund um das Thema "Genossenschaft als

Alleinstellungsmerkmal in der Kommunikation" treffen zu?        Frage-Nr: 1625
                                                              Mehrfachauswahl
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  Genossenschaften werden als stark regional verwurzelt und damit als
  Gegengewicht zur zunehmenden Globalisierung wahrgenommen.

  Genossenschaften nach dem Modell Raiffeisen agieren in erster Linie nicht
  "member-focused" sondern - im Sinn von Sozialgenossenschaften - "third-
  party-focused".

  Die Mitglieder einer Genossenschaft profitieren - abgesehen vom
  Liquidationsfall - über ihren Geschäftsanteil nicht am Substanzzuwachs der
  Raiffeisen-Genossenschaft. Das ist ein wesentlicher Grundstein der
  wirtschaftlichen Nachhaltigkeit.

  Der durchschnittliche Konsument von heute ist auf der Suche nach
  Authentizität. Er reagiert deutlich, wenn Werbeversprechen und praktisches
  Handeln von Unternehmen im Widerspruch zueinander stehen.
Modul 2

Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse
Was bedeutet ein Ausleihungsgrad von 150%?                      Frage-Nr: 1555

                                                              Mehrfachauswahl
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  Dass die Bank zu viele Spareinlagen und Giroeinlagen hat.

  Dass die Bank zusätzlich zu den Kundeneinlagen noch langfristige Liquidität
  aufnimmt.

  Dass die Bank 50% mehr Kredite vergeben hat, als sie Kundeneinlagen
  bekommen hat.

  Dass die Bank zu 50% überschuldet ist und Kundenforderungen braucht.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse

Was sind Ihre Aufgaben als Spitzenfunktionär im Rahmen
der Gesamtbanksteuerung?                                   Frage-Nr: 1554

                                                         Mehrfachauswahl
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  Die Überwachung des Bilanzsummenwachstums.

  Das Hinterfragen negativer Entwicklungen des EGT.

  Die Überwachung der Risikotragfähigkeit.

  Die Überwachung der Vertriebsaktivitäten.
Nur in der Trainerversion enthalten!

Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse

Welche Bilanzpositionen sind für Sie als Spitzenfunktionärin
vor allem in Bezug auf die Gesamtbanksteuerung relevant? Frage-Nr: 1553
                                                                Mehrfachauswahl
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  Grundstücke und Gebäude, weil sie stille Reserven enthalten können.

  Das Eigenkapital, weil es ein wichtiger Risikopuffer ist.

  Das Sparvolumen, weil es längerfristig zur Verfügung steht.

  Die kurzfristigen Forderungen, weil sie bald zurück bezahlt werden.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse

Welche Aussage trifft für die Cost-Income-Ratio (CIR, C-I-R)
zu?                                                                Frage-Nr: 1552

                                                                 Mehrfachauswahl
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   Eine Cost-Income-Ratio unter 60% ist für Geschäftsbanken sehr gut.

   Je höher desto besser.

   Die Cost-Income-Ratio gibt an, wie hoch der Aufwand im Vergleich zum Ertrag
   ist.

   Die Cost-Income-Ratio ist eine Maßzahl der Risikobewertung.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse
Der Return on Equity (ROE) misst das Verhältnis zwischen?     Frage-Nr: 1551
                                                            Mehrfachauswahl
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  Betriebsergebnis und Risiko

  Ergebnis vor Steuern und Eigenkapital

  Eigenkapital und Risiko

  Risikodeckungsmasse und Risiko
Nur in der Trainerversion enthalten!

Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse

Was ist der Zinskonditionenbeitrag?                              Frage-Nr: 1550

                                                               Mehrfachauswahl
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  Bei einem Kredit ist es die Differenz aus der Kundenkondition und einer
  alternativen Veranlagung am Kapitalmarkt.

  Der Zinskonditionenbeitrag wird mittels Marktzinsmethode berechnet.

  Der gesamte Deckungsbeitrag des Kunden.

  Der Zinskonditionenbeitrag stellt die Nettozinsspanne dar.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse

Welche Erfolgskomponenten im Kundengeschäft lassen sich
mit Hilfe der Marktzinsmethode ermitteln?               Frage-Nr: 1549

                                                            Mehrfachauswahl
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  Der gesamte Deckungsbeitrag pro Kunde.

  Der Zinskonditionenbeitrag und der Strukturbeitrag.

  Der Erfolg des Spargeschäftes und des Kreditgeschäftes sowie des eigenen
  Zinsgeschäftes.

  Die Differenz zum Leitzinssatz und dem Euribor.
Nur in der Trainerversion enthalten!

Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse

Wie hoch wird die Gesamteigenmittelquote einer
Raiffeisenbank 2020 voraussichtlich zumindest sein
müssen?                                                Frage-Nr: 1548

                                                     Mehrfachauswahl
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  4,50%

  10,50%

  12%

  17%
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse
Womit beschäftigt sich der ICAAP?                          Frage-Nr: 1547

                                                         Mehrfachauswahl
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  Mit der Überprüfung der Kapitaladäquanz.

  Mit der Einlagensicherung.

  Mit dem Prozess zur Überwachung einer angemessenen Risikoübernahme.

  Mit den Beteiligungsstrukturen.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse
Was sind die Ziele der Gesamtbanksteuerung?          Frage-Nr: 1546

                                                   Mehrfachauswahl
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  Absicherung des Bilanzsummenwachstums

  Sicherung und Erhöhung des Eigenkapitals

  Steigerung der Risikotragfähigkeit

  Sicherstellung der Dokumentation
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse
Was sind wesentliche Elemente der Gesamtbanksteuerung? Frage-Nr: 1545
                                                      Mehrfachauswahl
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  Eigenmittelkennzahlen (z.B.: Kernkapitalquote)

  Bilanzsummenwachstum

  Ertrags- /Risiko-Kennzahlen wie RORAC

  Risikotragfähigkeitsanalyse
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse

Welche Aussagen zum Eigenkapital treffen im Rahmen der
Gesamtbanksteuerung zu?                                           Frage-Nr: 1544

                                                                Mehrfachauswahl
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  Das Eigenkapital wird mittels der Gesamtbanksteuerung optimal in der Bank
  eingesetzt.

  Das Eigenkapital ist DAS knappe Gut und muss daher - unter Beachtung des
  genossenschaftlichen Förderauftrages - dort eingesetzt werden, wo das
  Verhältnis Ertrag/Risiko am besten ist.

  Das Eigenkapital im Sinne der Gesamtbanksteuerung setzt sich nur aus den
  eingezahlten Geschäftsanteilen und offenen Rücklagen zusammen.

  Das Eigenkapital ist wesentlicher Teil der Risikotragfähigkeitsanalyse, die den
  "Spielraum" der Kapitalallokation aufzeigt.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse
Welche Risiken betrachtet die Gesamtbankrisikosteuerung? Frage-Nr: 1543
                                                       Mehrfachauswahl
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  Kreditrisiken

  Marktrisiken

  operationale Risiken

  Beteiligungsrisiken
Modul 3

-   Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation
-   Personalmanagement und Arbeitsrecht
-   Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten
-   Gremienarbeit
Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation

Welche der folgenden Informationen bei der Ausarbeitung
eines bankspezifischen GL-Anforderungsprofils sind
relevant?                                                       Frage-Nr: 1556

                                                              Mehrfachauswahl
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  Die Erfahrung in dem voraussichtlich zugewiesenen Funktionsbereich.

  Die Anzahl und das Alter der Kinder des Wunschkandidaten.

  Der erwartete Bildungsabschluss (Matura, Universität, …).

  Erwartete soziale Kompetenzen des Wunsch-Kandidaten.
Nur in der Trainerversion enthalten!

Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation

Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit der

Nachbesetzung eines Geschäftsleiters sind zutreffend?            Frage-Nr: 1557
                                                              Mehrfachauswahl
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  Der GL-Nachfolge-Prozess sollte frühestens 6 Monate vor der geplanten
  Pensionierung eines Geschäftsleiters gestartet werden, um nicht zu viel
  Unruhe in die Bank zu bringen.

  Der scheidende Geschäftsleiter muss im GL-Besetzungsausschuss Sitz und
  Stimme haben.

  Im GL-Besetzungsausschuss sollen jedenfalls Spitzenfunktionäre aus dem
  ehrenamtlichen Vorstand und Aufsichtsrat vertreten sein.

  Die ausschließlich interne Ausschreibung lässt mögliche bankexterne
  Potenziale bei der Suche nach dem besten verfügbaren GL grundsätzlich
  ungenutzt.
Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation

Nachfolgend finden Sie Aussagen zum Thema
„Kommunikation bei GL-Nachfolgeprozessen“. Welche
Aussagen sind zutreffend?                                         Frage-Nr: 1558

                                                               Mehrfachauswahl
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  Die Arbeit des GL-Bestellungsausschusses ist im Kreis der Spitzenfunktionäre
  klar zu planen. Dazu gehört auch eine Vereinbarung, welche
  Zwischenergebnisse wie an die Gremien kommuniziert werden.

  Transparenz ist bei der GL-Nachfolge oberstes Gebot. Es ist daher sinnvoll, die
  regionalen Medien laufend über den Zwischenstand im Auswahlprozess
  informiert zu halten.

  Bewerber, die bereits in der Frühphase des Prozesses ausscheiden, sollten
  möglichst lange nicht verständigt werden, damit ihre Bewerbung ggf. zu
  einem späteren Zeitpunkt noch berücksichtigt werden kann, falls sich die
  Fakten ändern.

  Die systematische Kommunikation an alle Betroffenen (z.B.: Gremien,
  Mitarbeiter, Bewerber, …) ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der GL-
  Nachfolge.
Personalmanagement und Arbeitsrecht
Für Geschäftsleiter einer Raiffeisenbank gilt:                       Frage-Nr: 1580

                                                                   Mehrfachauswahl
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   Geschäftsleiter sind leitende Angestellte, somit sind sie vom
   Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen.

   Geschäftsleiter unterliegen keinem Kollektivvertrag.

   Geschäftsleiter sind nicht weisungsgebunden und daher keine Arbeitnehmer
   im engeren Sinne.

   Geschäftsleiter können jederzeit abberufen werden; das Dienstverhältnis
   endet damit automatisch.
Nur in der Trainerversion enthalten!

Personalmanagement und Arbeitsrecht

Gemäß dem Fit & Proper Rundschreiben der FMA dürfen als
Geschäftsleiter/in ausschließlich Personen bestellt werden,
die ...                                                     Frage-Nr: 1560

                                                             Mehrfachauswahl
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  … persönlich zuverlässig sind.

  … keine Kredite bei österreichischen Banken offen haben.

  … über eine entsprechende Ausbildung verfügen.

  … jeden in der Raiffeisenbank verfügbaren Job auch selbst erledigen könnten.
Personalmanagement und Arbeitsrecht

Wird ein Geschäftsleiter ohne eigenes
Verschulden abberufen, …                                        Frage-Nr: 1561

                                                              Mehrfachauswahl
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  … kann das Dienstverhältnis auf einem der vorhandenen Qualifikation
  entsprechenden Dienstposten fortgesetzt werden.

  … hat der Geschäftsleiter Anspruch auf die Zahlung der doppelten
  Abfertigung.

  … kann das Dienstverhältnis sowohl durch den Dienstnehmer als auch durch
  den Dienstgeber unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt
  werden.

  … kann der Geschäftsleiter sofort seinen noch offenen Urlaub antreten.
Personalmanagement und Arbeitsrecht
Die EBA-Richtlinien und das FMA-Rundschreiben legen
Regeln für die Vergütungspolitik in Kreditinstituten fest.
Welche der folgenden Aussagen sind in diesem
Zusammenhang richtig?                                             Frage-Nr: 1559

                                                                Mehrfachauswahl
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   Genossenschaftsbanken müssen unbare Instrumente (z.B. Ergänzungskapital)
   begeben, um die Vorschriften im Zusammenhang mit variablen Vergütungen
   zu erfüllen.

   Für die Erheblichkeitsschwelle kommt es in komplexen Kreditinstituten auf 25
   % des fixen Jahresgehaltes oder die Grenze von EUR 30.000 als absoluter
   Prämienbetrag an.

   Bei einem substantiellen Nettoverlust des Kreditinstituts darf der
   Aufsichtsrat/Vorstand keine variable Vergütung für den Geschäftsleiter
   beschließen.

   Jedes Kreditinstitut muss in einer Selbsteinschätzung festlegen, ob es sich um
   ein komplexes oder nicht komplexes Kreditinstitut handelt.
Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten

Welche der folgenden Fragen sind unverzichtbar bei der
Prüfung des Geschäftsmodells Ihrer Raiffeisenbank?              Frage-Nr: 1563

                                                              Mehrfachauswahl
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  Aus welchen Geschäftsfeldern kommen unsere Erträge?

  Welche Kosten und Risiken stehen den Erträgen in unseren Geschäftsfeldern
  gegenüber?

  Wie ist das Durchschnittsalter unserer Bankstellenleiter?

  Wie nachhaltig sind unsere derzeitigen Geschäftsfeldergebnisse?
Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten

Welche dieser Ziele entsprechen Ihrer Einschätzung nach
den Kriterien einer „smarten“ Formulierung und sind daher

tauglich für die Vereinbarung mit der Geschäftsleitung?          Frage-Nr: 1564
                                                               Mehrfachauswahl
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  Wir wollen per Ende kommenden Jahres bei der Rentabilität in allen
  strategischen Geschäftsfeldern unter den Top 25% im Bundesland sein.

  Wir konzentrieren uns auf das A-Kunden-Segment, optimieren im ersten
  Halbjahr alle Kernprozesse in diesem Segment und bilden unsere drei Top
  Kundenberater bis Jahresmitte so aus, dass sie ab September täglich zwei
  terminisierte Beratungsgespräche durchführen.

  Das Kundengeschäft muss unverzüglich deutlich gesteigert werden, um den
  Fortbestand unserer Bank zu sichern.

  Bis zur nächsten Sitzung wird dem Vorstand ein differenziertes schriftliches
  Konzept zur Schließung der Bankstelle in Adorf vorgelegt, die Schließung ist
  im Zustimmungsfall spätestens Mitte des Jahres erfolgreich umgesetzt.
Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten

Welche Themen sollten in Gremiensitzungen die höchste
Priorität bekommen?                                               Frage-Nr: 1565

                                                                Mehrfachauswahl
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  Für die zeitlich dringendsten Fragestellungen ist die meiste Sitzungszeit
  vorzusehen.

  Die Festlegung der Strategie der Raiffeisenbank ist in der Verantwortung der
  Geschäftsleitung. Um Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden, sollten sich die
  genossenschaftlichen Gremien dabei nicht einbringen.

  Die Gremien sollten sich mit größter Aufmerksamkeit mit jenen Themen
  befassen, die langfristig eine erhebliche Auswirkung auf den finanziellen
  Geschäftserfolg der Raiffeisenbank haben.

  Funktionäre sollten bei der Gremienarbeit darauf achten, sich nicht mit
  Themen zu befassen, die weder dringend noch wichtig für die Genossenschaft
  sind.
Gremienarbeit

Welche Aussagen zur Beschlussfassung in
genossenschaftlichen Gremien bzw. in der
Generalversammlung treffen zu?                                 Frage-Nr: 1566

                                                             Mehrfachauswahl
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  Die Einladung an alle Organmitglieder muss gemäß Geschäftsordnung /
  Satzung erfolgt sein.

  75% der Organmitglieder müssen jedenfalls anwesend sein.

  Die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung nach Abwarten der Wartefrist
  ist nur dann gegeben, wenn darauf in der Kundmachung hingewiesen wurde.

  Bei Angelegenheiten, die nahe Angehörige unmittelbar betreffen, sollen
  Funktionäre jedenfalls mitstimmen, da ihre Einschätzungen für das Gremium
  von besonderem Interesse sind.
Gremienarbeit

Welche der folgenden Aussagen zur Gremienarbeit treffen
zu?                                                              Frage-Nr: 1567

                                                               Mehrfachauswahl
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  Auch bei nachvollziehbarem Interesse ist es dem Obmann bzw. dem
  Aufsichtsratsvorsitzenden nicht möglich, Regelungen aus Satzung und
  Geschäftsordnung anlassbezogen und eigenmächtig auszusetzen.

  Die Geschäftsleiter definieren die Tagesordnung und leiten die Sitzung.

  Die Funktionäre erstellen die Tagesordnung, ohne Einbeziehung der
  Geschäftsleiter.

  Das Protokoll muss vom Vorsitzenden des Gremiums erstellt und versendet
  werden.
Modul 4

-   Berichtswesen: Auswertung von Informationen aus der Banksteuerung
    mittels Regelbericht
-   Risikoinstrumente und -systeme
-   Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur
-   Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
-   Kreditgeschäft: Rahmenbedingungen und Prüfungsaufgaben als
    Spitzenfunktionär
Berichtswesen: Auswertung von Informationen aus der
Banksteuerung mittels Regelbericht

Mit welchen dieser Kennzahlen lässt sich die Risikosituation
beurteilen?                                                  Frage-Nr: 1569

                                                           Mehrfachauswahl
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  Non-Performing-Loans-Ratio (NPL)

  Zinsrisikostatistik (Ziri)

  Cost-Income-Ratio (CIR)

  Risikoauslastung im Problemfall
Berichtswesen: Auswertung von Informationen aus der
Banksteuerung mittels Regelbericht

Welche Themengebiete werden im Regelbericht
abgedeckt?                                            Frage-Nr: 1889

                                                   Mehrfachauswahl
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  Vertrieb/Marktausschöpfung

  Bankwesengesetz

  Großkreditverträge

  Ergebnissituation
Risikoinstrumente und -systeme

Was sind wesentliche Bestandteile der
Risikodeckungsmasse?                                 Frage-Nr: 1570

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  Spareinlagen

  Eigenkapital

  Stille Reserven

  Kredite
Risikoinstrumente und -systeme

Mit welchen Kennzahlen können Sie die Profitabilität der
Bank analysieren?                                            Frage-Nr: 1890

                                                           Mehrfachauswahl
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  Deckungsbeitragsrechnung

  Bruttoergebnis-Marge

  Risikoauslastung

  Coverage Ratio
Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur

Welche der folgenden Aussagen bezogen auf das Interne
Kontrollsystem (IKS) sind richtig?                              Frage-Nr: 1572

                                                              Mehrfachauswahl
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  Das IKS umfasst alle prozessbezogenen Überwachungsmaßnahmen einer
  Organisation.

  Das IKS beinhaltet alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die dazu dienen, die
  Effektivität und Effizienz der internen Abläufe sicherzustellen.

  Das IKS bezieht sich nur auf bestimmte im Gesetz definierte Bereiche in der
  Bank.

  Das IKS beinhaltet alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die dazu dienen, die
  Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.
Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur

Welche Komponenten gehören nach dem COSO-Modell zu
einem wirkungsvollen IKS?                                Frage-Nr: 1573

                                                       Mehrfachauswahl
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  Kontrollumfeld

  Risikovermeidung

  Organigramm

  Information / Kommunikation
Nur in der Trainerversion enthalten!

Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur

Welche der folgenden Aussagen in Bezug auf
Überwachungs- und Kontrollfunktionen des Aufsichtsrates
sind korrekt?                                                    Frage-Nr: 1574

                                                               Mehrfachauswahl
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  Die Behebung von Mängeln ist nur Sache der Geschäftsleitung und für den
  Aufsichtsrat in seiner Funktion nicht relevant.

  Der Aufsichtsratsvorsitzende hat die anderen Aufsichtsratsmitglieder jeweils in
  der nächsten AR-Sitzung über erhaltene Berichte der Innenrevision zu
  informieren.

  Der Innenrevisor darf per Gesetz nicht an den gesamten Aufsichtsrat
  berichten, sondern lediglich an dessen Vorsitzenden.

  Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Bericht des Abschlussprüfers über
  festgestellte Mängel bei der internen Kontrolle des
  Rechnungslegungsprozesses zu befassen.
Nur in der Trainerversion enthalten!

Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung

Welche Aufgaben fallen im Zusammenhang mit
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der
Spitzenfunktionärin zu?                                           Frage-Nr: 1577

                                                              Mehrfachauswahl
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  Die Analyse der Kundeneinstufung aufgrund einer Risikomatrix.

  Die Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung von Mängelfeststellungen des
  Bankprüfers.

  Die Entgegennahme regelmäßiger Berichte seitens des
  Geldwäschebeauftragten.

  Die Kontrolle über die Beseitigung wesentlicher Prüfungsfeststellungen durch
  die Geschäftsleitung.
Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
Welche Zwecke verfolgt Compliance?                                 Frage-Nr: 1576

                                                              Mehrfachauswahl
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  Schutz der Mitarbeiter vor bewussten oder unbewussten Verstößen
  (Schutzzweck).

  Steigerung der Kosteneffizienz interner Abläufe (Kostenzweck).

  Stärkung des Vertrauens in die Raiffeisenbank (Marketingzweck).

  Einhaltung compliance-relevanter Pflichten (Überwachungszweck).
Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
Was bedeutet und umfasst der Begriff Compliance?               Frage-Nr: 1575

                                                             Mehrfachauswahl
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  Compliance bedeutet Handeln in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen
  und Verordnungen.

  Compliance umfasst nur Gesetze und Verordnungen, nicht jedoch die
  Einhaltung innerbetrieblicher Regelwerke.

  Compliance verpflichtet zur regelmäßigen Berichterstattung an die
  Geschäftsleitung und die Aufsichtsorgane.

  Compliance umfasst die Beachtung der einschlägigen FMA-Rundschreiben.
Kreditgeschäft: Rahmenbedingungen und Prüfungsaufgaben als
Spitzenfunktionär

Ein zur Entscheidung vorgelegter Kreditantrag muss
folgende wesentliche Elemente enthalten:                         Frage-Nr: 1578

                                                               Mehrfachauswahl
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  Detaillierte Informationen über die Person des Kreditnehmers und seine
  Bonität.

  Eine Darstellung des Gesamtobligos des Kreditnehmers.

  Ratingnoten zur wirtschaftlichen Situation und zur Besicherungssituation.

  Eine nachvollziehbare Beurteilung der Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit
  des Kreditnehmers.
Kreditgeschäft: Rahmenbedingungen und Prüfungsaufgaben als
Spitzenfunktionär

Im Kreditgeschäft dienen unterschiedliche Kreditarten
grundsätzlich der Finanzierung unterschiedlicher Vorhaben.
Welche der folgenden Aussagen treffen in diesem
Zusammenhang zu?                                           Frage-Nr: 1579

                                                                 Mehrfachauswahl
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  Kurzfristige Betriebsmittelkredite dienen der Finanzierung des
  Umlaufvermögens.

  Betriebsmittel- und Investitionskredite können für jeglichen
  Verwendungszweck verwendet werden.

  Langfristige Investitionskredite dienen der Finanzierung von Anlagevermögen.

  Die Kreditlaufzeit orientiert sich an der Nutzungsdauer des angeschafften
  Wirtschaftsgutes.
Die für den Inhalt verantwortlichen Autoren:

       Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision: Mag. Johannes Leitner
       Bankwesenrecht: Ing. Mag.(FH) Markus Weinmayr
       Know your structure: Peter Stellnberger, BSc (WU)
       Genossenschaft kommunizieren: Mag. Justus Reichl
       Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse: Dr. Bernulf Bruckner
       Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation;
        Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten: Mag. Georg Gruber, MBA
       Personalmanagement und Arbeitsrecht: Mag. Bettina Kastner
       Gremienarbeit: Mag.(FH) Peter Rieder
       Berichtwesen: Auswertung von Informationen aus der Banksteuerung mittels Regelbericht;
        Risikoinstrumente und -systeme: Mag.(FH) Markus Zuser
       Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur: OR Franz Gessl
       Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung: Mag. Matthias Pober
       Kreditgeschäft: Rahmenbedingungen und Prüfungsaufgaben als Spitzenfunktionär:
        Mag. Friedrich Urbanek

Ihre Ansprechpartnerin im Raiffeisen Campus:

       Peter Stellnberger, BSc (WU)
        Tel.: +43-1/715 34 95-33
        Mobil: +43-664/627 57 53
        E-Mail: peter.stellnberger@raiffeisencampus.at

Anmerkung:
Gültige Begriffsdefinition „Spitzenfunktionäre“ für diesen Fragenkatalog

Spitzenfunktionärinnen und Spitzenfunktionäre im Sinne dieser Richtlinie sind

       Obfrauen bzw. Obmänner und Vorsitzende von Aufsichtsräten in Raiffeisenbanken sowie
        jeweils deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter,

       Vorsitzende von im BWG obligatorisch angeführten Ausschüssen (Prüfungs-, Nominierungs-
        , Vergütungs- und Risikoausschuss) sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter und
        nominierte Expertinnen bzw. Experten (Vergütungsexperten, Risikoexperten, Finanzexperten)
        und daneben

       alle Funktionärinnen und Funktionäre von Raiffeisen-Landesorganisationen der Sparte Geld,
        unabhängig davon, welche Funktion sie auf der Primärebene innehaben.

(Quelle: BILDUNGSRICHTLINIE des ÖRV 2018 - Bundesweite Bildungsstandards für Funktionärinnen und Funktionäre in
Raiffeisenbanken idF Vorstandsbeschluss 26.11.2018)
www.raiffeisencampus.at
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