Fach-Check 4.0 Fragenkatalog Trainerversion 50 Fragen mit Lösung - gültig ab 01/2020 - Raiffeisen Campus
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Fach-Check 4.0 gültig ab 01/2020 Fragenkatalog Trainerversion 50 Fragen mit Lösung
Liebe Funktionärinnen und Funktionäre! Dieser Fragenkatalog unterstützt Sie bei der Vorbereitung auf den Fach-Check (Abschlusstest) des Kompetenz plus Lehrgangs. Was beinhaltet der Fach-Check konkret? Der Abschlusstest wird aus 50 Multiple-Choice-Fragen zu den Inhalten der Module 1-4 bestehen. Das Sektor-Diplom Fit & Proper erhalten nur jene Teilnehmer/innen, die den Fach-Check positiv absolvieren. Der Fach-Check weist nach, dass Sie die relevanten Wissensgebiete laut Fit & Proper Richtlinien beherrschen. dokumentiert Ihren positiven Abschluss der Kompetenz plus Ausbildung im Funktionärsakt. Wann erfolgt der Fach-Check? Sobald Sie alle 4 Module von Kompetenz plus abgeschlossen haben, werden Sie vom Raiffeisen Campus automatisch per E-Mail zum Fach-Check eingeladen. Der Abschlusstest wird viermal jährlich online angeboten. Weitere Informationen zum online Fach-Check: Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten. Die Prüfung kann nicht unterbrochen/pausiert werden. Bei jeder Frage ist mindestens eine Antwort korrekt. Es können auch alle Antwortalternativen korrekt sein. Das Ergebnis des Tests erfahren Sie unmittelbar nachdem Sie diesen abgegeben haben. Ab 60% haben Sie den Fach-Check bestanden. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Vorbereitung und gutes Gelingen!
Modul 1 - Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision - Bankwesenrecht - Know your structure - Genossenschaft kommunizieren
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision Sie sind ehrenamtliches Vorstandsmitglied in einer Genossenschaft: Welche der folgenden Sachverhalte fallen unter Ihre Aufgaben? Frage-Nr: 1530 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die Einstellung von Mitarbeitern. Die begleitende Kontrolle durch Zustimmung zu bestimmten operativen Entscheidungen. Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss. Die Beschlussfassung über die Bestellung zum Geschäftsleiter.
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision Worin unterscheidet sich die Revision der Genossenschaften unter anderem von der reinen Jahresabschlussprüfung prüfungspflichtiger Kapitalgesellschaften? Frage-Nr: 1531 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Im Bestellungsvorgang des Prüfers. Durch den gesetzlichen Auftrag einer Gebarungsprüfung. Im Inhalt des Bestätigungsvermerks bei testatspflichtigen Genossenschaften. Durch die Erstellung eines Kurzberichtes für die Generalversammlung.
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision Welche Zustimmungsrechte des zuständigen Revisionsverbandes kennt das Genossenschaftsrevisionsgesetz? Frage-Nr: 1532 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die Änderung des Unternehmergegenstandes. Die Einstellung von Angestellten. Die Wahl einer Aufsichtsrätin. Für Baumaßnahmen bei Bankstellen.
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision Welche der folgenden Aussagen zum Aufsichtsrat bzw. ehrenamtlichen Vorstand treffen zu? Frage-Nr: 1533 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Zu ihren Aufgaben gehört es, geeignete Bewerber für Geschäftsleiterfunktionen zu ermitteln. Sie entscheiden über den Ausschluss von Mitgliedern. Sie haben eine regelmäßige Neubeurteilung über die Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsleitung sowie der Gremien durchzuführen. Sie müssen in ihrer Entscheidungsfindung frei und unabhängig agieren.
Nur in der Trainerversion enthalten! Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision Welche Voraussetzungen müssen Sie in einer Raiffeisenbank für Ihre Eignung als Mitglied des Aufsichtsrats mitbringen? Frage-Nr: 1534 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Es dürfen keine Ausschließungsgründe gemäß §13 GewO (z.B. Insolvenzverfahren eröffnet) vorliegen. Persönliche Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit und Unvoreingenommenheit sind zwingend notwendig. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats muss vor seiner erstmaligen Wahl Bankerfahrung vorweisen.
Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision Sie sind FunktionärIn: In welchen der folgenden Fälle können Sie haftbar gemacht werden? Frage-Nr: 1535 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Sie haben einen risikoreichen Kredit befürwortet, der nun ausfällt. Ein Konsumkredit in Höhe von EUR 10.000 eines ansässigen Wirten fällt aus. Obwohl sich die Risikosituation der Bank dramatisch verschlechtert hat und ein massives Liquiditätsproblem droht, ergreifen Sie keine Maßnahmen. Sie erzählen einem ansässigen Landwirt, dass der Nachbarbauer zahlungsunfähig ist. Dieser kauft dem Nachbarn daraufhin ein Grundstück unter dem Marktpreis ab.
Nur in der Trainerversion enthalten! Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision Sie sind FunktionärIn: Wie können Sie einer möglichen Haftung entgehen? Frage-Nr: 1536 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Sie bewahren Ihre Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit und machen auf Ihre Befangenheit oder erhebliche Interessenskonflikte aktiv aufmerksam, sofern solche vorliegen. Sie legen alle eigenen Bankgeschäfte in den Gremien offen. Sie achten darauf, dass alle Beschlüsse sauber und nachvollziehbar dokumentiert werden. Im Zweifel kümmern Sie sich um Unterstützung durch einen Fachexperten (z.B.: Revisionsverband, Landesbank).
Bankwesenrecht Aus welchen Bestandteilen setzen sich unter anderem die Eigenmittel gemäß CRR zusammen? Frage-Nr: 1538 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Gewinnvortrag Eingezahlte Geschäftsanteile bei entsprechender Satzungsregelung Fonds für allgemeine Bankenrisiken Haftsummenzuschlag, aber nur im Rahmen der Übergangsregelungen
Bankwesenrecht Welche Aussagen sind im Zusammenhang mit SREP richtig? Frage-Nr: 1539 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Beim SREP-Verfahren handelt es sich um ein aufsichtsrechtliches Überprüfungs- und Evaluierungsverfahren. Im Rahmen von SREP wird für die Bank die aus Sicht der Aufsicht benötigte Kapitalausstattung berechnet. Zu den Schlüsselindikatoren zählen unter anderem die Kapitalrisiken, "internal governance" sowie das Geschäftsmodell. SREP gilt nur für Banken, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden.
Nur in der Trainerversion enthalten! Bankwesenrecht Welche Aussagen sind betreffend der Liquidität korrekt: Frage-Nr: 1540 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die NSFR oder auch strukturelle Liquiditätsquote stellt eine kurzfristige Kennzahl dar und bezieht sich auf einen Zeitraum von 1 Monat. Die NSFR wird von der LCR direkt abgeleitet und betrachtet die Liquidität von der kurzfristigen Refinanzierungsseite. Die Liquiditätsanforderungen sind auf Basis von 2 Kennzahlen zu erfüllen: Liquiditätsdeckungsanforderung (LCR) und der stabilen Refinanzierungsquote (NSFR). Die LCR Quote ist als Ergänzungskapital anrechenbar.
Bankwesenrecht In Bezug auf welche BWG/CRR Bestimmungen gelten für genossenschaftlich organisierte Banken besondere Vorschriften? Frage-Nr: 1537 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Voraussetzungen für die Konzessionserteilung im Zusammenhang mit der Geschäftsleitung Organgeschäfte Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter Bei den Anforderungen an die eingezahlten Geschäftsanteile in Verbindung mit der Satzung.
Know your structure Was war das Ziel der Gründung von genossenschaftlichen Darlehenskassen nach dem Prinzip Raiffeisen in Österreich Ende des 19. Jhdts.? Frage-Nr: 1888 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die Raiffeisenkassen wurden gegründet, um die finanzielle Nahversorgung der Landbevölkerung sicherzustellen und sie dadurch in ihrer Wirtschaftlichkeit zu fördern. Die Raiffeisenkassen wurden für vermögende Kunden gegründet, um für diese bestmögliche Veranlagungserträge zu erzielen. Die Raiffeisenkassen wurden als Filialen der Zentrale in Wien am Land gegründet. Die Raiffeisenkassen wurden gegründet, um leichter staatliche Subventionen gerecht verteilen zu können.
Genossenschaft kommunizieren Welche Aussagen rund um das Thema "Genossenschaft als Alleinstellungsmerkmal in der Kommunikation" treffen zu? Frage-Nr: 1625 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Genossenschaften werden als stark regional verwurzelt und damit als Gegengewicht zur zunehmenden Globalisierung wahrgenommen. Genossenschaften nach dem Modell Raiffeisen agieren in erster Linie nicht "member-focused" sondern - im Sinn von Sozialgenossenschaften - "third- party-focused". Die Mitglieder einer Genossenschaft profitieren - abgesehen vom Liquidationsfall - über ihren Geschäftsanteil nicht am Substanzzuwachs der Raiffeisen-Genossenschaft. Das ist ein wesentlicher Grundstein der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Der durchschnittliche Konsument von heute ist auf der Suche nach Authentizität. Er reagiert deutlich, wenn Werbeversprechen und praktisches Handeln von Unternehmen im Widerspruch zueinander stehen.
Modul 2 Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Was bedeutet ein Ausleihungsgrad von 150%? Frage-Nr: 1555 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Dass die Bank zu viele Spareinlagen und Giroeinlagen hat. Dass die Bank zusätzlich zu den Kundeneinlagen noch langfristige Liquidität aufnimmt. Dass die Bank 50% mehr Kredite vergeben hat, als sie Kundeneinlagen bekommen hat. Dass die Bank zu 50% überschuldet ist und Kundenforderungen braucht.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Was sind Ihre Aufgaben als Spitzenfunktionär im Rahmen der Gesamtbanksteuerung? Frage-Nr: 1554 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die Überwachung des Bilanzsummenwachstums. Das Hinterfragen negativer Entwicklungen des EGT. Die Überwachung der Risikotragfähigkeit. Die Überwachung der Vertriebsaktivitäten.
Nur in der Trainerversion enthalten! Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Welche Bilanzpositionen sind für Sie als Spitzenfunktionärin vor allem in Bezug auf die Gesamtbanksteuerung relevant? Frage-Nr: 1553 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Grundstücke und Gebäude, weil sie stille Reserven enthalten können. Das Eigenkapital, weil es ein wichtiger Risikopuffer ist. Das Sparvolumen, weil es längerfristig zur Verfügung steht. Die kurzfristigen Forderungen, weil sie bald zurück bezahlt werden.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Welche Aussage trifft für die Cost-Income-Ratio (CIR, C-I-R) zu? Frage-Nr: 1552 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Eine Cost-Income-Ratio unter 60% ist für Geschäftsbanken sehr gut. Je höher desto besser. Die Cost-Income-Ratio gibt an, wie hoch der Aufwand im Vergleich zum Ertrag ist. Die Cost-Income-Ratio ist eine Maßzahl der Risikobewertung.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Der Return on Equity (ROE) misst das Verhältnis zwischen? Frage-Nr: 1551 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Betriebsergebnis und Risiko Ergebnis vor Steuern und Eigenkapital Eigenkapital und Risiko Risikodeckungsmasse und Risiko
Nur in der Trainerversion enthalten! Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Was ist der Zinskonditionenbeitrag? Frage-Nr: 1550 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Bei einem Kredit ist es die Differenz aus der Kundenkondition und einer alternativen Veranlagung am Kapitalmarkt. Der Zinskonditionenbeitrag wird mittels Marktzinsmethode berechnet. Der gesamte Deckungsbeitrag des Kunden. Der Zinskonditionenbeitrag stellt die Nettozinsspanne dar.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Welche Erfolgskomponenten im Kundengeschäft lassen sich mit Hilfe der Marktzinsmethode ermitteln? Frage-Nr: 1549 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Der gesamte Deckungsbeitrag pro Kunde. Der Zinskonditionenbeitrag und der Strukturbeitrag. Der Erfolg des Spargeschäftes und des Kreditgeschäftes sowie des eigenen Zinsgeschäftes. Die Differenz zum Leitzinssatz und dem Euribor.
Nur in der Trainerversion enthalten! Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Wie hoch wird die Gesamteigenmittelquote einer Raiffeisenbank 2020 voraussichtlich zumindest sein müssen? Frage-Nr: 1548 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). 4,50% 10,50% 12% 17%
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Womit beschäftigt sich der ICAAP? Frage-Nr: 1547 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Mit der Überprüfung der Kapitaladäquanz. Mit der Einlagensicherung. Mit dem Prozess zur Überwachung einer angemessenen Risikoübernahme. Mit den Beteiligungsstrukturen.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Was sind die Ziele der Gesamtbanksteuerung? Frage-Nr: 1546 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Absicherung des Bilanzsummenwachstums Sicherung und Erhöhung des Eigenkapitals Steigerung der Risikotragfähigkeit Sicherstellung der Dokumentation
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Was sind wesentliche Elemente der Gesamtbanksteuerung? Frage-Nr: 1545 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Eigenmittelkennzahlen (z.B.: Kernkapitalquote) Bilanzsummenwachstum Ertrags- /Risiko-Kennzahlen wie RORAC Risikotragfähigkeitsanalyse
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Welche Aussagen zum Eigenkapital treffen im Rahmen der Gesamtbanksteuerung zu? Frage-Nr: 1544 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Das Eigenkapital wird mittels der Gesamtbanksteuerung optimal in der Bank eingesetzt. Das Eigenkapital ist DAS knappe Gut und muss daher - unter Beachtung des genossenschaftlichen Förderauftrages - dort eingesetzt werden, wo das Verhältnis Ertrag/Risiko am besten ist. Das Eigenkapital im Sinne der Gesamtbanksteuerung setzt sich nur aus den eingezahlten Geschäftsanteilen und offenen Rücklagen zusammen. Das Eigenkapital ist wesentlicher Teil der Risikotragfähigkeitsanalyse, die den "Spielraum" der Kapitalallokation aufzeigt.
Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse Welche Risiken betrachtet die Gesamtbankrisikosteuerung? Frage-Nr: 1543 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Kreditrisiken Marktrisiken operationale Risiken Beteiligungsrisiken
Modul 3 - Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation - Personalmanagement und Arbeitsrecht - Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten - Gremienarbeit
Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation Welche der folgenden Informationen bei der Ausarbeitung eines bankspezifischen GL-Anforderungsprofils sind relevant? Frage-Nr: 1556 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die Erfahrung in dem voraussichtlich zugewiesenen Funktionsbereich. Die Anzahl und das Alter der Kinder des Wunschkandidaten. Der erwartete Bildungsabschluss (Matura, Universität, …). Erwartete soziale Kompetenzen des Wunsch-Kandidaten.
Nur in der Trainerversion enthalten! Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit der Nachbesetzung eines Geschäftsleiters sind zutreffend? Frage-Nr: 1557 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Der GL-Nachfolge-Prozess sollte frühestens 6 Monate vor der geplanten Pensionierung eines Geschäftsleiters gestartet werden, um nicht zu viel Unruhe in die Bank zu bringen. Der scheidende Geschäftsleiter muss im GL-Besetzungsausschuss Sitz und Stimme haben. Im GL-Besetzungsausschuss sollen jedenfalls Spitzenfunktionäre aus dem ehrenamtlichen Vorstand und Aufsichtsrat vertreten sein. Die ausschließlich interne Ausschreibung lässt mögliche bankexterne Potenziale bei der Suche nach dem besten verfügbaren GL grundsätzlich ungenutzt.
Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation Nachfolgend finden Sie Aussagen zum Thema „Kommunikation bei GL-Nachfolgeprozessen“. Welche Aussagen sind zutreffend? Frage-Nr: 1558 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die Arbeit des GL-Bestellungsausschusses ist im Kreis der Spitzenfunktionäre klar zu planen. Dazu gehört auch eine Vereinbarung, welche Zwischenergebnisse wie an die Gremien kommuniziert werden. Transparenz ist bei der GL-Nachfolge oberstes Gebot. Es ist daher sinnvoll, die regionalen Medien laufend über den Zwischenstand im Auswahlprozess informiert zu halten. Bewerber, die bereits in der Frühphase des Prozesses ausscheiden, sollten möglichst lange nicht verständigt werden, damit ihre Bewerbung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch berücksichtigt werden kann, falls sich die Fakten ändern. Die systematische Kommunikation an alle Betroffenen (z.B.: Gremien, Mitarbeiter, Bewerber, …) ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der GL- Nachfolge.
Personalmanagement und Arbeitsrecht Für Geschäftsleiter einer Raiffeisenbank gilt: Frage-Nr: 1580 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Geschäftsleiter sind leitende Angestellte, somit sind sie vom Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen. Geschäftsleiter unterliegen keinem Kollektivvertrag. Geschäftsleiter sind nicht weisungsgebunden und daher keine Arbeitnehmer im engeren Sinne. Geschäftsleiter können jederzeit abberufen werden; das Dienstverhältnis endet damit automatisch.
Nur in der Trainerversion enthalten! Personalmanagement und Arbeitsrecht Gemäß dem Fit & Proper Rundschreiben der FMA dürfen als Geschäftsleiter/in ausschließlich Personen bestellt werden, die ... Frage-Nr: 1560 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). … persönlich zuverlässig sind. … keine Kredite bei österreichischen Banken offen haben. … über eine entsprechende Ausbildung verfügen. … jeden in der Raiffeisenbank verfügbaren Job auch selbst erledigen könnten.
Personalmanagement und Arbeitsrecht Wird ein Geschäftsleiter ohne eigenes Verschulden abberufen, … Frage-Nr: 1561 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). … kann das Dienstverhältnis auf einem der vorhandenen Qualifikation entsprechenden Dienstposten fortgesetzt werden. … hat der Geschäftsleiter Anspruch auf die Zahlung der doppelten Abfertigung. … kann das Dienstverhältnis sowohl durch den Dienstnehmer als auch durch den Dienstgeber unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. … kann der Geschäftsleiter sofort seinen noch offenen Urlaub antreten.
Personalmanagement und Arbeitsrecht Die EBA-Richtlinien und das FMA-Rundschreiben legen Regeln für die Vergütungspolitik in Kreditinstituten fest. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem Zusammenhang richtig? Frage-Nr: 1559 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Genossenschaftsbanken müssen unbare Instrumente (z.B. Ergänzungskapital) begeben, um die Vorschriften im Zusammenhang mit variablen Vergütungen zu erfüllen. Für die Erheblichkeitsschwelle kommt es in komplexen Kreditinstituten auf 25 % des fixen Jahresgehaltes oder die Grenze von EUR 30.000 als absoluter Prämienbetrag an. Bei einem substantiellen Nettoverlust des Kreditinstituts darf der Aufsichtsrat/Vorstand keine variable Vergütung für den Geschäftsleiter beschließen. Jedes Kreditinstitut muss in einer Selbsteinschätzung festlegen, ob es sich um ein komplexes oder nicht komplexes Kreditinstitut handelt.
Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten Welche der folgenden Fragen sind unverzichtbar bei der Prüfung des Geschäftsmodells Ihrer Raiffeisenbank? Frage-Nr: 1563 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Aus welchen Geschäftsfeldern kommen unsere Erträge? Welche Kosten und Risiken stehen den Erträgen in unseren Geschäftsfeldern gegenüber? Wie ist das Durchschnittsalter unserer Bankstellenleiter? Wie nachhaltig sind unsere derzeitigen Geschäftsfeldergebnisse?
Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten Welche dieser Ziele entsprechen Ihrer Einschätzung nach den Kriterien einer „smarten“ Formulierung und sind daher tauglich für die Vereinbarung mit der Geschäftsleitung? Frage-Nr: 1564 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Wir wollen per Ende kommenden Jahres bei der Rentabilität in allen strategischen Geschäftsfeldern unter den Top 25% im Bundesland sein. Wir konzentrieren uns auf das A-Kunden-Segment, optimieren im ersten Halbjahr alle Kernprozesse in diesem Segment und bilden unsere drei Top Kundenberater bis Jahresmitte so aus, dass sie ab September täglich zwei terminisierte Beratungsgespräche durchführen. Das Kundengeschäft muss unverzüglich deutlich gesteigert werden, um den Fortbestand unserer Bank zu sichern. Bis zur nächsten Sitzung wird dem Vorstand ein differenziertes schriftliches Konzept zur Schließung der Bankstelle in Adorf vorgelegt, die Schließung ist im Zustimmungsfall spätestens Mitte des Jahres erfolgreich umgesetzt.
Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten Welche Themen sollten in Gremiensitzungen die höchste Priorität bekommen? Frage-Nr: 1565 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Für die zeitlich dringendsten Fragestellungen ist die meiste Sitzungszeit vorzusehen. Die Festlegung der Strategie der Raiffeisenbank ist in der Verantwortung der Geschäftsleitung. Um Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden, sollten sich die genossenschaftlichen Gremien dabei nicht einbringen. Die Gremien sollten sich mit größter Aufmerksamkeit mit jenen Themen befassen, die langfristig eine erhebliche Auswirkung auf den finanziellen Geschäftserfolg der Raiffeisenbank haben. Funktionäre sollten bei der Gremienarbeit darauf achten, sich nicht mit Themen zu befassen, die weder dringend noch wichtig für die Genossenschaft sind.
Gremienarbeit Welche Aussagen zur Beschlussfassung in genossenschaftlichen Gremien bzw. in der Generalversammlung treffen zu? Frage-Nr: 1566 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die Einladung an alle Organmitglieder muss gemäß Geschäftsordnung / Satzung erfolgt sein. 75% der Organmitglieder müssen jedenfalls anwesend sein. Die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung nach Abwarten der Wartefrist ist nur dann gegeben, wenn darauf in der Kundmachung hingewiesen wurde. Bei Angelegenheiten, die nahe Angehörige unmittelbar betreffen, sollen Funktionäre jedenfalls mitstimmen, da ihre Einschätzungen für das Gremium von besonderem Interesse sind.
Gremienarbeit Welche der folgenden Aussagen zur Gremienarbeit treffen zu? Frage-Nr: 1567 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Auch bei nachvollziehbarem Interesse ist es dem Obmann bzw. dem Aufsichtsratsvorsitzenden nicht möglich, Regelungen aus Satzung und Geschäftsordnung anlassbezogen und eigenmächtig auszusetzen. Die Geschäftsleiter definieren die Tagesordnung und leiten die Sitzung. Die Funktionäre erstellen die Tagesordnung, ohne Einbeziehung der Geschäftsleiter. Das Protokoll muss vom Vorsitzenden des Gremiums erstellt und versendet werden.
Modul 4 - Berichtswesen: Auswertung von Informationen aus der Banksteuerung mittels Regelbericht - Risikoinstrumente und -systeme - Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur - Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung - Kreditgeschäft: Rahmenbedingungen und Prüfungsaufgaben als Spitzenfunktionär
Berichtswesen: Auswertung von Informationen aus der Banksteuerung mittels Regelbericht Mit welchen dieser Kennzahlen lässt sich die Risikosituation beurteilen? Frage-Nr: 1569 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Non-Performing-Loans-Ratio (NPL) Zinsrisikostatistik (Ziri) Cost-Income-Ratio (CIR) Risikoauslastung im Problemfall
Berichtswesen: Auswertung von Informationen aus der Banksteuerung mittels Regelbericht Welche Themengebiete werden im Regelbericht abgedeckt? Frage-Nr: 1889 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Vertrieb/Marktausschöpfung Bankwesengesetz Großkreditverträge Ergebnissituation
Risikoinstrumente und -systeme Was sind wesentliche Bestandteile der Risikodeckungsmasse? Frage-Nr: 1570 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Spareinlagen Eigenkapital Stille Reserven Kredite
Risikoinstrumente und -systeme Mit welchen Kennzahlen können Sie die Profitabilität der Bank analysieren? Frage-Nr: 1890 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Deckungsbeitragsrechnung Bruttoergebnis-Marge Risikoauslastung Coverage Ratio
Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur Welche der folgenden Aussagen bezogen auf das Interne Kontrollsystem (IKS) sind richtig? Frage-Nr: 1572 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Das IKS umfasst alle prozessbezogenen Überwachungsmaßnahmen einer Organisation. Das IKS beinhaltet alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die dazu dienen, die Effektivität und Effizienz der internen Abläufe sicherzustellen. Das IKS bezieht sich nur auf bestimmte im Gesetz definierte Bereiche in der Bank. Das IKS beinhaltet alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die dazu dienen, die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.
Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur Welche Komponenten gehören nach dem COSO-Modell zu einem wirkungsvollen IKS? Frage-Nr: 1573 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Kontrollumfeld Risikovermeidung Organigramm Information / Kommunikation
Nur in der Trainerversion enthalten! Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur Welche der folgenden Aussagen in Bezug auf Überwachungs- und Kontrollfunktionen des Aufsichtsrates sind korrekt? Frage-Nr: 1574 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die Behebung von Mängeln ist nur Sache der Geschäftsleitung und für den Aufsichtsrat in seiner Funktion nicht relevant. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat die anderen Aufsichtsratsmitglieder jeweils in der nächsten AR-Sitzung über erhaltene Berichte der Innenrevision zu informieren. Der Innenrevisor darf per Gesetz nicht an den gesamten Aufsichtsrat berichten, sondern lediglich an dessen Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Bericht des Abschlussprüfers über festgestellte Mängel bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses zu befassen.
Nur in der Trainerversion enthalten! Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung Welche Aufgaben fallen im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung der Spitzenfunktionärin zu? Frage-Nr: 1577 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Die Analyse der Kundeneinstufung aufgrund einer Risikomatrix. Die Ergreifung von Maßnahmen zur Beseitigung von Mängelfeststellungen des Bankprüfers. Die Entgegennahme regelmäßiger Berichte seitens des Geldwäschebeauftragten. Die Kontrolle über die Beseitigung wesentlicher Prüfungsfeststellungen durch die Geschäftsleitung.
Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung Welche Zwecke verfolgt Compliance? Frage-Nr: 1576 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Schutz der Mitarbeiter vor bewussten oder unbewussten Verstößen (Schutzzweck). Steigerung der Kosteneffizienz interner Abläufe (Kostenzweck). Stärkung des Vertrauens in die Raiffeisenbank (Marketingzweck). Einhaltung compliance-relevanter Pflichten (Überwachungszweck).
Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung Was bedeutet und umfasst der Begriff Compliance? Frage-Nr: 1575 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Compliance bedeutet Handeln in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Verordnungen. Compliance umfasst nur Gesetze und Verordnungen, nicht jedoch die Einhaltung innerbetrieblicher Regelwerke. Compliance verpflichtet zur regelmäßigen Berichterstattung an die Geschäftsleitung und die Aufsichtsorgane. Compliance umfasst die Beachtung der einschlägigen FMA-Rundschreiben.
Kreditgeschäft: Rahmenbedingungen und Prüfungsaufgaben als Spitzenfunktionär Ein zur Entscheidung vorgelegter Kreditantrag muss folgende wesentliche Elemente enthalten: Frage-Nr: 1578 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Detaillierte Informationen über die Person des Kreditnehmers und seine Bonität. Eine Darstellung des Gesamtobligos des Kreditnehmers. Ratingnoten zur wirtschaftlichen Situation und zur Besicherungssituation. Eine nachvollziehbare Beurteilung der Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit des Kreditnehmers.
Kreditgeschäft: Rahmenbedingungen und Prüfungsaufgaben als Spitzenfunktionär Im Kreditgeschäft dienen unterschiedliche Kreditarten grundsätzlich der Finanzierung unterschiedlicher Vorhaben. Welche der folgenden Aussagen treffen in diesem Zusammenhang zu? Frage-Nr: 1579 Mehrfachauswahl Bitte markieren Sie die korrekte(n) Antwort(en). Kurzfristige Betriebsmittelkredite dienen der Finanzierung des Umlaufvermögens. Betriebsmittel- und Investitionskredite können für jeglichen Verwendungszweck verwendet werden. Langfristige Investitionskredite dienen der Finanzierung von Anlagevermögen. Die Kreditlaufzeit orientiert sich an der Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsgutes.
Die für den Inhalt verantwortlichen Autoren: Genossenschaftsrecht, Bankaufsicht und Genossenschaftsrevision: Mag. Johannes Leitner Bankwesenrecht: Ing. Mag.(FH) Markus Weinmayr Know your structure: Peter Stellnberger, BSc (WU) Genossenschaft kommunizieren: Mag. Justus Reichl Gesamtbanksteuerung und Bilanzanalyse: Dr. Bernulf Bruckner Geschäftsleiter-Nachfolge: Planung, Auswahl und Kommunikation; Vereinbarung und Kontrolle strategischer Prioritäten: Mag. Georg Gruber, MBA Personalmanagement und Arbeitsrecht: Mag. Bettina Kastner Gremienarbeit: Mag.(FH) Peter Rieder Berichtwesen: Auswertung von Informationen aus der Banksteuerung mittels Regelbericht; Risikoinstrumente und -systeme: Mag.(FH) Markus Zuser Das interne Kontrollsystem: Ziele, Prinzipien und Struktur: OR Franz Gessl Compliance, Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung: Mag. Matthias Pober Kreditgeschäft: Rahmenbedingungen und Prüfungsaufgaben als Spitzenfunktionär: Mag. Friedrich Urbanek Ihre Ansprechpartnerin im Raiffeisen Campus: Peter Stellnberger, BSc (WU) Tel.: +43-1/715 34 95-33 Mobil: +43-664/627 57 53 E-Mail: peter.stellnberger@raiffeisencampus.at Anmerkung: Gültige Begriffsdefinition „Spitzenfunktionäre“ für diesen Fragenkatalog Spitzenfunktionärinnen und Spitzenfunktionäre im Sinne dieser Richtlinie sind Obfrauen bzw. Obmänner und Vorsitzende von Aufsichtsräten in Raiffeisenbanken sowie jeweils deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, Vorsitzende von im BWG obligatorisch angeführten Ausschüssen (Prüfungs-, Nominierungs- , Vergütungs- und Risikoausschuss) sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter und nominierte Expertinnen bzw. Experten (Vergütungsexperten, Risikoexperten, Finanzexperten) und daneben alle Funktionärinnen und Funktionäre von Raiffeisen-Landesorganisationen der Sparte Geld, unabhängig davon, welche Funktion sie auf der Primärebene innehaben. (Quelle: BILDUNGSRICHTLINIE des ÖRV 2018 - Bundesweite Bildungsstandards für Funktionärinnen und Funktionäre in Raiffeisenbanken idF Vorstandsbeschluss 26.11.2018)
www.raiffeisencampus.at
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