FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau
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Amtliche Mitteilung - zugestellt durch Post.at 01/ 02/ 03/ 04/ Juli 2017 FELDKIRCHEN AMTSBL / DONAU AMTSBLATT Der Bürgermeister, die Gemeindevertretung und die Mitarbeiter der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. wünschen eine schöne und erholsame Ferien- und Urlaubszeit! Foto: Foto:Peherstorfer Johann Lackner
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02/ Juli 2017 INHALT WEGWEISER FÜR SIE DA AMTLICHES 04 Bürgermeister Franz Allerstorfer 07233/7255-20, 0664/3323501 bgm.allerstorfer@feldkirchen-donau.at AKTUELLES 11 Amtsleiterin Elisabeth Fleischanderl TERMINE 20 07233/7255-21 e.fleischanderl@feldkirchen-donau.at VERANSTALTUNGSKALENDER 21 Sekretariat BERATUNG UND SERVICE 22 07233/7255-22 oder 23 office@feldkirchen-donau.at GRATULATIONEN 23 Soziale Angelegenheiten KINDERGÄRTEN/SCHULEN 24 Carina Emerstorfer 07233/7255-46 c.emerstorfer@feldkirchen-donau.at EINSATZORGANISATIONEN 27 Meldeamt, Reisepässe GESUNDE GEMEINDE 29 Elisabeth Peherstorfer, Andrea Bok, Martina Weinzierl 07233/7255-24 bzw. 26 WIRTSCHAFT 30 e.peherstorfer@feldkirchen-donau.at; a.bok@feldkirchen- donau.at; m.weinzierl@feldkirchen-donau.at PFARREN 30 Finanzabteilung VEREINE 32 Franz Stirmayr 07233/7255-27 f.stirmayr@feldkirchen-donau.at KULTURELLES 36 Bauverhandlungen INSERATE 38 Daniela Hirsch 07233/7255-41 TOURISMUS 39 d.hirsch@feldkirchen-donau.at RÜCKBLICK 40 Standesamt Eva Mair 07233/7255-47 e.mair@feldkirchen-donau.at Bauhof Martin Radler 0664/3323503 bauhof-feldkirchen@aon.at Schulwart Feldkirchen Thomas Gumplmayr 0664/2839393 t.gumplmayr@gmx.at Schulwart Lacken Maria Ganhör 0680/1415024 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen/D., Tel. 07233/7255-0 Für den Inhalt verantwortlich (ausgenommen Vereins-, Schul-, Kindergarten und Einsatzorganisationsberichte, Firmenpräsentatio- nen und Inserate): Bürgermeister Franz Allerstorfer; Redaktion und Layout: Maria Peherstorfer; Verlagspostamt: 4101 Feldkirchen/D. Auflage: 2.250 Stück; Druck: Druckerei Haider Manuel e.U. Redaktionsschluss für nächste Ausgabe: 13. September 2017 2
02 / Juli 2017 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU VORWORT LIEBE MITBÜRGERINNEN, LIEBE MITBÜRGER! Hochwasserschutz – Einen Planausdruck werden wir wieder im Eingangsbe- eine (un)lösbare Herausforderung? reich des Gemeindeamtes anbringen. Seit Jahren wird vom Land Oberösterreich bzw. dem Das endgültige generelle Projekt, bestehend aus Planungsbüro Werner Consult am generellen Projekt Objekten mit technischem Schutz (66) und sonsti- - Hochwasserschutzplanungen für das Eferdinger Be- gen technischen Schutzmaßnahmen (13,5 km) und cken - gearbeitet. Kostenschätzungen, den Objekten mit passivem Schutz (19 Absiedlung), den „Insellösungen“(4), den Unsere zahlreichen, intensiven Anregungen und Be- Objekten, für die kein Schutz erforderlich ist (98) und mühungen, der Festlegung der „Schutzzone Überflutungsgebiet“ • die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu än- wird uns nach Beschlussfassung durch die O.Ö Lan- dern, um die Förderung von Eigenvorsorge desregierung im August übermittelt. (hochwassersicheres Bauen) zu ermöglichen, In weiterer Folge wird die Meinung der Betroffenen zu • alternative Evakuierungsmöglichkeiten, wie den Planungen des Landes eingeholt. Amphibienfahrzeuge oder Hoovercraft, zu den Die (nicht lösbare) Herausforderung besteht darin, geplanten Straßenerhöhungen (Evakuierung) zu dass Absiedlungswillige, die als Voraussetzung die prüfen, Umwidmung in „Schutzzone Überflutungsgebiet“ brauchen, mit denen, die technischen Schutz be- • unsere Vorschläge zur Änderung des Über- kommen können oder gar keinen Schutz benötigen strömstreckenmanagements zur Verminderung und durch die Umwidmung in „Schutzzone Überflu- der Überflutungshöhen, tungsgebiet“ massive Beeinträchtigungen in Kauf nehmen müssten, nicht in Übereinstimmung ge- wurden weder vom Land Oberösterreich noch vom bracht werden können. Ministerium ernsthaft aufgegriffen. Der Gemeinderat muss dennoch bis spätestens 15. Im Mai des heurigen Jahres wurden uns Pläne vor- Dezember 2017 entscheiden, ob das gesamte gene- gestellt, die gravierend von den bis dahin bekannten relle Projekt oder Teile davon umgesetzt werden. abgewichen sind. 38 Objekte sollten einen passiven In weiterer Folge muss die Detailplanung und dann Hochwasserschutz (=Absiedlungsangebot) bekom- die Umsetzung beauftragt werden. men. Argumente aus der Praxis und Hinweise aus dem Sicher ist, dass es keine für alle befriedigende Lösung Hochwassergeschehen 2013 führten zu neuen Berech- geben kann und diese äußerst unbefriedigende Situa- nungen und in etlichen Fällen auch zu Planänderungen tion nicht von uns - der Gemeinde - verursacht wurde. im Sinne der Betroffenen. Nun sind die Planungen abgeschlossen und wurden Wir sollten uns also nicht „auseinanderdividieren“ am 3.7. 2017 im Hochwasserschutzbeirat den Gemein- lassen und immer bedenken, „Gemeinde sind wir den präsentiert. (trotzdem) alle!“ In unserer Gemeinde sind 19 Objekte mit passivem Ihr Bürgermeister Schutz (Absiedlung), 66 Objekte mit technischem Schutz, 4 „Insellösungen“ und 98 Objekte, die kei- nen Schutz benötigen, ausgewiesen. Die „endgültigen“ Pläne liegen in der Gemeinde noch nicht auf. Uns wurde aber zugesagt, dass die Ent- Franz Allerstorfer würfe der endgültigen Pläne in digitaler Form ehest- möglich übermittelt werden. Sie werden dann umge- hend in der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. 3
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017 Bericht des Bürgermeisters Der neu festgesetzte Finanzierungsplan der Höhe von € 7.000,00 zu gewähren. Die wurde vom Gemeinderat einstimmig be- entsprechende Empfehlung des Gemein- Der Bürgermeister informiert über eine an- schlossen. devorstandes erfolgte mit Stimmenmehr- onyme Beschwerdeeingabe an das Land heit. Diese Förderung wird jedoch erst Oberösterreich, Dir. Inneres und Kommu- Abschluss eines Mietvertrages mit der dann ausbezahlt, wenn der Schwerpunkt nales, in der ihm politische Beweggründe Allgemeinen Sparkasse OÖ bezüglich der Förderung auf die Jugendarbeit gelegt für baubehördliche und baupolizeiliche Räumlichkeiten in der Liegenschaft und ein diesbezüglicher Verwendungs- Tätigkeiten der Gemeinde betreffend das „Marktplatz 20“ nachweis eingebracht wird. Bauvorhaben des Herrn Ing. Eichler, MBA, Die Allgemeine Sparkasse OÖ hat Interes- vorgeworfen werden. Die Gemeinde hat in se, Räumlichkeiten in der derzeit leerste- Erweiterung Spielplatz Zentrum diesem Fall aufgrund der massiven Planab- henden Liegenschaft „Marktplatz 20“ zu Auf Wunsch mehrerer Eltern und unter Be- weichungen und des konsenslosen Baus mieten und eine Geschäftsstelle zu betrei- rücksichtigung der einstimmigen Empfeh- im Grünland nach den gesetzlichen Vor- ben. Hierfür wurde von der Allgemeinen lung des „Sozialausschusses“ beschloss der schriften entsprechende Amtshandlungen Sparkasse OÖ ein entsprechendes Mie- Gemeinderat einstimmig, den Spielplatz setzen müssen. Ebenso würden die Vor- tangebot erstellt. Die Jahresmiete beträgt Zentrum (hinter dem Pfarrhof ) um eine würfe betreffend das Bauvorhaben Parg- ca. € 13.900,00 brutto und der Mietver- Schaukel für Kinder und Kleinkinder zu frieder nicht stimmen. Der ebenfalls in der trag wird auf unbestimmte Zeit mit einem erweitern. Die geschätzten Kosten hierfür Beschwerde enthaltene Vorwurf, dass bei wechselseitigen Kündigungsverzicht für betragen € 4.128,31. den Restaurants Thalhammers und Golf- max. 7 Jahre abgeschlossen werden. Der club nicht bewilligte Wohnungen errichtet Gemeinderat beschloss analog zur mehr- Verlegung des öffentlichen Weges, wurden, sei eine falsche Behauptung. Die heitlichen Empfehlung des Gemeindevor- Wegparzelle Nr. 531/19, KG. Lacken diesbezüglichen Stellungnahmen der Ge- standes ebenfalls mit Stimmenmehrheit, Herr Daniel Schürz, Laherweg 1, 4101 Feld- meinde wurden bereits an das Land über- dem Mietangebot und dem Abschluss ei- kirchen a.d.D. und Frau Sarah Schmidhofer, mittelt. Der Bürgermeister kündigt an, dass nes Mietvertrages durch den Bürgermeis- Lebzelterweg 4, 4113 St. Martin im Mkr. be- diese Stellungnahme zur Beschwerde in ter auf Basis dieses Mietangebotes und antragten den Erwerb einer Teilfläche der das Gemeinderatsprotokoll wortwörtlich nach Prüfung durch den Vermieterschutz- öffentlichen Wegparzelle Nr. 531/19, KG. aufgenommen wird. verband zuzustimmen. Lacken. Die gegenständliche Grundfläche, Weiters verliest der Bürgermeister eine Abstimmungsergebnis: bestehend aus einem 30m langen und 2m anonyme Anzeige gegen ihn bei der JA: 16 SPÖ, 7 ÖVP, 6 FPÖ breiten Gehweg, befindet sich im östlichen Staatsanwaltschaft Linz; gegen die darin Stimmenenthaltung: 1 ÖVP Teil der Schatzsiedlung. vorgeworfenen Unwahrheiten in der Cau- Gegenstimmen: 1 ÖVP Mit dem Erwerb dieser Fläche möchten sa Petermichl werde er Anzeige gegen Un- die Antragsteller zwei von ihnen gekaufte bekannt erstatten. Förderungen und Subventionen Grundstücke vereinen. Der „Bau- und Wirt- Der Vorsitzende bringt außerdem zur Der Gemeinderat beschloss entsprechend schaftsausschuss“ hat jedoch einstimmig Kenntnis, dass seitens der Marktgemeinde der einstimmigen Empfehlung des Ge- empfohlen, den Gehweg zu verlegen und folgende Mandatare als EU-Gemeinderä- meindevorstandes einstimmig, jeder frei- nicht aufzulassen, damit dieser erhalten te nominiert wurden: Carin Stangl (SPÖ), willigen Feuerwehr der Gemeinde für das bleibt. Entsprechend dieser Empfehlung DI Hannes Roitner (ÖVP), Mag. Christian Jahr 2017 Fördermittel in der Höhe von beschloss der Gemeinderat einstimmig, Mahringer (FPÖ). € 6.691,76 und € 552,00 für den Jugendbe- den Gehweg ca. 20m nach Norden zu ver- Schließlich informiert der Bürgermeister trieb zu gewähren. Des Weiteren wurde be- legen und die Grundflächen flächengleich über den aktuellen Stand betreffend die schlossen, dass für die Jahre 2018 bis 2020 zu tauschen. noch offenen Mängel beim Schul- und € 5.000,00 je Feuerwehr und Jahr für die Kulturzentrum, insbesondere über die Sa- Erneuerung der persönlichen Schutzaus- Anschluss einer Liegenschaft an das nierung der Jalousien. rüstung beigesteuert werden. Davon aus- öffentliche Wasserleitungsnetz genommen ist die FF Mühldorf, der bereits Der Gemeinderat beschloss analog der in der Sitzung vom 05.07.2016 eine ent- einstimmigen Empfehlung des „Umwel- Neufestsetzung des Finanzierungs- sprechende Förderung zugesagt wurde. tausschusses“ ebenfalls einstimmig, dem planes für das neue Feuerwehrhaus der Weiters beschloss der Gemeinderat analog Ansuchen um Anschluss der am Straßen- FF Feldkirchen a.d.D. zur einstimmigen Empfehlung des Ge- zug „Windhof“ gelegenen Liegenschaft Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom meindevorstandes ebenfalls einstimmig, von Herrn Christian Enzenberger BA, Flie- 04.12.2017 den ursprünglichen Finan- die beiden Musikvereine Feldkirchen derweg 8, 4111 Walding, an das öffentliche zierungsplan für den Neubau des Feuer- und Lacken wie im Jahr 2016 auch heuer Wasserleitungsnetz stattzugeben. Da sich wehrhauses der FF Feldkirchen a.d.D. fest- wieder mit je € 2.545,00 zu unterstützen. die gegenständliche Liegenschaft außer- gesetzt. Die bisherigen Gesamtkosten in Als Zuschuss für die Jungmusikerausbil- halb des 50-m-Anschlusspflichtbereichs Höhe von € 1.174.180,00 erhöhen sich auf dung wurden außerdem noch € 57,00 je befindet, wurde wie in anderen derar- € 1.332.121,00. Bei einer Förderquote von Jungmusiker (bis 21 Jahre) beschlossen. tigen Fällen ein privatrechtliches Über- 90 % liegen die Eigenanteile der Gemein- einkommen mit dem Anschlusswerber de und der Feuerwehr für das gesamte Einstimmig beschloss der Gemeinderat, abgeschlossen, in dem die Bedingungen Projekt bei jeweils 5 %. Die sich dadurch der Sportunion Feldkirchen a.d.D. wie geregelt sind. ergebenden Kosten betragen € 66.606,00. in den letzten Jahren eine Subvention in 4
02 / Juli 2017 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AMTLICHES GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017 Errichtung einer öffentlichen Wasser- wurde von der Wasserrechtsbehörde des das FHCE-Ingenieurbüro Dr. Flögl Zivil- leitung in Pesenbach (Pesenbach Süd Landes OÖ darauf hingewiesen, dass die techniker GmbH – „Mörschingergründe“) Schutzgebiete in der derzeitigen Form Für die geplante Errichtung von Mehrfa- Da auf dem Grundstück Nr. 277, KG. nicht mehr dem Stand der Technik ent- milienhäusern und Doppelwohnhäusern Mühldorf die Schaffung von 20 Einfamili- sprechen. Vom „Umweltausschuss“ wurde auf den „Wögerergründen“ am Radlerweg enhäusern geplant ist, war vom Gemein- einstimmig empfohlen, für die Erstellung ist die Vergabe von Planungs- und Aus- derat eine Entscheidung zu treffen, ob die eines wasserrechtlichen Einreichprojektes, schreibungsarbeiten betreffend die Erwei- öffentliche Wasserleitung verlängert wer- mit welchem neue Schutzgebiete erarbei- terung der Wasserver- und Abwasserbesei- den soll, um die künftigen Parzellen mit tet werden, die Moser/Jaritz Ziviltechniker- tigungsanlage dringend notwendig. Wasser aus der Ortswasserleitung versor- gesellschaft aus Gmunden zu beauftragen. Der Gemeinderat hat in diesem Zusam- gen zu können. Das Honorar beläuft sich auf € 7.138,80. menhang einstimmig beschlossen, die Da von jenen Liegenschaftseigentümern, Da es aufgrund der Bebauung der „Leibet- notwendige Erweiterung durchzuführen die durch die Errichtung einer neuen Was- sedergründe“ notwendig wird, den Brun- und das FHCE-Ingenieurbüro Dr. Flögl Zi- serleitung im Anschlusspflichtbereich zu nen 1 Feldkirchen zu verlegen, sollte der viltechniker GmbH mit den erforderlichen liegen kämen, ein Anschluss an das Orts- Auftrag zur Erstellung des wasserrechtli- Planungs- und Ausschreibungsarbeiten in wassernetz durchwegs abgelehnt wurde, chen Einreichprojektes für die Verlegung der Höhe von ca. € 8.000,00 zu beauftra- kam der Gemeinderat nach einer einstim- dieses Brunnens zweckmäßigerweise gen. migen Empfehlung des „Umweltausschus- ebenfalls an die mit dem Projekt „Schutz- Bau- und Raumordnungs- ses“ mehrheitlich zum Entschluss, das zone“ beauftragte Moser/Jaritz Ziviltech- angelegenheiten öffentliche Wasserleitungsnetz zur Versor- nikergesellschaft vergeben werden. Die Bei einer baupolizeilichen Überprüfung gung der „Mörschingergründe“ nicht zu Kosten für die Erstellung dieses Projektes am 24.01.2017 wurde festgestellt, dass verlängern. Außerdem werden auch keine belaufen sich auf ca. € 12.000,00. das Wohnhaus mit Garage „Oberlacken Maßnahmen gesetzt, die für bestehende Die Auftragsvergabe an die Moser/Jaritz Zi- 28“, Herr Ing. Otto Eichler MBA, nicht ent- Liegenschaften zur Folge haben, dass da- viltechnikergesellschaft für die Erstellung sprechend der Baubewilligung ausgeführt durch eine Anschlusspflicht ausgelöst wird, eines wasserrechtlichen Einreichprojektes wurde und Planabweichungen vorliegen, soweit dies dem Gemeinderat im Rahmen betreffend neue Schutzgebiete sowie die welche baubehördlich bewilligungs- oder der geltenden Gesetze möglich ist. Ermächtigung des Bürgermeisters, nach anzeigepflichtig sind. Des Weiteren liegt Abstimmungsergebnis: Vorliegen eines detaillierten Honorarvor- keine Baufertigstellungsanzeige für den JA: 16 SPÖ, 8 ÖVP, 6 FPÖ schlages den Auftrag für die Projektierung ursprünglich bewilligten Wohnhausneu- Stimmenenthaltung: 1 ÖVP der Brunnenverlegung zu erteilen, erfolgte bau vor. Von der Baubehörde in I. Instanz mit Stimmenmehrheit. wurde daher eine Untersagung der Benüt- Rechtsvertretung in Zusammenhang Abstimmungsergebnis: zung per Bescheid festgelegt, gegen wel- mit dem UVP-Feststellungsverfahren JA: 16 SPÖ chen der Berufungswerber, Herr Ing. Otto im Projekt Kiesabbau Fa. Arthofer; Be- Stimmenenthaltung: 9 ÖVP, 6 FPÖ Eichler MBA, rechtzeitig mit Schreiben vom auftragung der Rechtsanwaltskanzlei 11.04.2017 Berufung erhob. Aufgrund der CHSH, Parkring 2, 1010 Wien Finanzierungsbestätigung zu den geltenden Rechtslage beschloss der Ge- Um für die weitere Vorgehensweise bei Verkehrssicherheitsmaßnahmen meinderat jedoch, wie vom „Bau- und Wirt- einem Negativfeststellungsverfahren der entlang der B 131 schaftsausschuss“ einstimmig empfohlen, Fa. Arthofer hinsichtlich eines UVP-Verfah- Die Kosten der Gemeinde für das gesamte mit Stimmenmehrheit, der gegenständ- rens im Zusammenhang mit dem geplan- Projekt „Verkehrssicherheitsmaßnahmen liche Berufung gegen den Bescheid des ten Schotterabbau in Bergheim rechtlich entlang der B 131“ bestehend aus den Teil- Bürgermeisters der Marktgemeinde Feld- gewappnet zu sein, hat der Gemeinderat projekten I - Zufahrt zum ASZ Bergheim, kirchen a.d.D. keine Folge zu leisten und mehrheitlich beschlossen, die auf Wasser- II - Kreisverkehr „Mühllackener Kreuzung“, den Bescheid der Baubehörde I. Instanz recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei III - Linksabbieger zur Badeseestraße und vollinhaltlich zu bestätigen. „Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati“ aus IV - Fahrbahnteiler Bergheim werden ca. Abstimmungsergebnis: Wien mit der rechtlichen Unterstützung € 800.000,00 betragen. JA: 15 SPÖ, 7 ÖVP der Gemeinde zu beauftragen. Weiters wird der Gemeindeanteil für die in Stimmenenthaltung: 2 ÖVP, 4 FPÖ Abstimmungsergebnis: diesem Zusammenhang stehende Errich- Gegenstimmen: 2 FPÖ JA: 16 SPÖ tung eines provisorischen Geh- und Rad- Befangen: Bürgermeister Stimmenenthaltung: 9 ÖVP, 3 FPÖ weges an der B 131 € 24.000,00 betragen. Gegenstimmen: 3 FPÖ Die Kosten belaufen sich dabei jeweils auf Bei einem Lokalaugenschein am 50 % der Gesamtkosten. Diese vom Amt 29.11.2016 wurde festgestellt, dass auf Anpassung der Schutzgebiete für die der Oö. Landesregierung übermittelten dem Grundstück Nr. 399/7, KG. Mühlla- Ortsbrunnen 1 Feldkirchen und Finanzierungsbestätigungen wurden im cken, Johann und Anneliese Fattinger, 2 Bergheim an den Stand der Technik; Gemeinderat einstimmig beschlossen. eine Gartenhütte in Holzbauweise ohne Auftragsvergabe betreffend Erstellung Baubewilligung errichtet wurde. Vom eines wasserrechtlichen Vergabe der Planung und Ausschrei- Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Einreichprojektes bung für die Erweiterung der Land- und Forstwirtschaft wurde ein agrar- Bei den beiden in einem Schutzgebiet ste- Wasserver- und Abwasserbeseitigungs- fachtechnisches Gutachten eingeholt, wo- henden Ortsbrunnen im Gemeindegebiet anlage bei den „Wögerergründen“ an rin mitgeteilt wurde, dass in gewidmetem 5
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017 Grünland nur Bauten und Anlagen errich- berger, Teilfläche von Grundstück Nr. nungsausschuss“ einstimmig empfohlen, tet werden dürfen, wenn sich diese durch 273, KG. Bergheim ebenfalls einstimmig beschlossen: Tätigkeiten im Rahmen der land- und forst- • Flächenwidmungsplanänderung Nr. wirtschaftlichen Urproduktion auszeich- 4.52; Örtliches Entwicklungskonzept; • Einleitung der Flächenwidmungs- nen. Der entscheidende Punkt ist, dass für Änderung Nr. 2.39, Richard Thalham- planänderung Nr. 4.9, Örtliches Ent- eine zulässige Bauwidmung im Grünland mer, Teilfläche der Grundstücke Nr. wicklungskonzept Änderung Nr. 2.5, die Produktion über die Eigenversorgung 369/1 und 369/5, KG. Feldkirchen „Umwidmung Sonderausweisung hinausgehen und ein für die land- und • Flächenwidmungsplanänderung Photovoltaikanlage“ vom 25.06.2015 Forstwirtschaft maßgeblicher Einkom- Nr. 4.53; Rudolf Hartl, Teilfläche von • Einleitung der Flächenwidmungs- mensbetrag erzielt werden muss. Da die- Grundstück Nr. 180, KG. Freudenstein planänderung Nr. 4.27, „Umwidmung ses Kriterium im gegenständlichen Fall Wohngebiet“ vom 25.06.2015 fehlt, wurde vom „Bau- und Wirtschafts- Ablehnung von Flächenwidmungs- • Einleitung des Verfahrens zur Er- ausschuss“ einstimmig empfohlen, der Be- planänderungen: stellung des Bebauungsplanes rufung keine Folge zu leisten und den Be- Die Flächenwidmungsplanänderung Nr. Nr. 23 „Feldkirchen Süd – Leit- scheid der Baubehörde I. Instanz aufgrund 4.51, Örtliches Entwicklungskonzept Än- nergründe“ vom 28.04.2016 der Rechtslage vollinhaltlich zu bestäti- derung Nr. 2.38, August Rammerstorfer, gen. Der diesbezügliche Gemeinderats- Teilfläche der Grundstücke Nr. 355/4 und Die Einleitung des Verfahrens hinsichtlich beschluss erfolgte mit Stimmenmehrheit. 359/1, KG. Mühllacken wurde entspre- Änderung Örtliches Entwicklungskonzept Abstimmungsergebnis: chend der mehrheitlichen Empfehlung Nr. 2.36 vom 16.03.2017 betreffend Aus- JA: 15 SPÖ, 8 ÖVP, 6 FPÖ des „Planungsausschusses“ vom Gemein- nahmen vom Aufschließungsbeitrag wur- Stimmenenthaltung: 1 ÖVP derat ebenfalls mit Stimmenmehrheit de ebenfalls einstimmig aufgehoben, da Befangen: Bürgermeister (JA: 16 SPÖ, 3 ÖVP; Gegenstimmen: 5 ÖVP, ein generelles Verbot von Ausnahmen in 6 FPÖ, 1 abwesend) nicht eingeleitet. einem grundsätzlichen Widerspruch zum Örtliches Entwicklungskonzept: Raumordnungsgesetz steht. Der Gemeinderat hat entsprechend der Baulandsicherungsvertrag: mehrheitlichen Empfehlung des „Pla- Analog zur einstimmigen Empfehlung des Beschlussfassung einer Resolution nungsausschusses“ ebenfalls mehrheitlich „Planungsausschusses“ wurde einstimmig Auf Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion die Einleitung des Verfahrens hinsichtlich der Beschluss eines Baulandsicherungsver- wurde folgende Resolution betreffend die der Änderung des Örtlichen Entwicklungs- trags mit Herrn/Frau Erwin und Waltraud Verordnung eines Grundwasserschonge- konzeptes Nr. 2.40 beschlossen, da nach Rabeder bezüglich dem Grundstück Nr. bietes „Nördliches Eferdinger Becken“ vom Sicht des Fachbereiches Raumordnung die 496, KG. Bergheim, gefasst. Die Beschluss- Gemeinderat mehrheitlich beschlossen: Wildtierkorridorzone zur Berücksichtigung fassung gilt als Voraussetzung für die be- Abstimmungsergebnis: bzw. Sicherung in der Raumordnung und antragte Umwidmung. JA: 16 SPÖ, 1 ÖVP im ÖEK ausgewiesen werden sollen. Da- Stimmenenthaltung: 8 ÖVP, 6 FPÖ durch soll der bereits bestehende Korridor Flächenwidmungsplanänderungen – von neuen Baulandwidmungen bzw. Son- Umwidmungen: „Resolution derwidmungen im Grünland freigehalten Zu folgenden Umwidmungsansuchen Der Landeshauptmann von Oberöster- wurde vom Gemeinderat die Flächenwid- reich wird aufgefordert, im Rahmen seiner werden, wenn diese die Durchlässigkeit Zuständigkeit alle erforderlichen Schritte des Korridors negativ beeinflussen kön- mungsplanänderungen gemäß der ein- zu setzen, damit die neuen Regelungen in- nen. Maßgeblich für diese Entscheidung stimmigen Empfehlung des „Planungsaus- nerhalb des Grundwasserschongebietes schusses“ einstimmig beschlossen: Nördliches Eferdinger Becken den maximal war auch, dass bereits ein Kiesabbaupro- möglichen Schutz des Grundwassers sicher- • Flächenwidmungsplanänderung Nr. jekt im Bereich des Wildtierkorridors ge- 4.44, Maria und Roman Rammerstor- stellen, in dem er die Variante A des Grund- plant wird. fer, Grundstück Nr. 606 und 607/1, wasserschongebietes „Nördliches Eferdinger Abstimmungsergebnis: Becken“ ohne Kies/Schotterabbau verordnet. JA: 16 SPÖ, 6 ÖVP KG. Mühllacken Begründung: Stimmenenthaltung: 2 ÖVP, 6 FPÖ • Flächenwidmungsplanänderung Wasser und insbesondere Trinkwasser ist Abwesend: 1 Nr. 4.46, Örtliches Entwicklungskon- unser aller Lebensgrundlage und die Qua- zept Änderung Nr. 2.33, Erwin und lität und leistbare Verfügbarkeit von hoch- Einleitungen von Flächenwidmungs- Waltraud Rabeder, Grundstück Nr. wertigem Trinkwasser hat daher höchste 496, KG. Bergheim Priorität. Wasser ist Lebensmittel Nummer planänderungen: 1. Daher wurde per Verordnung des Landes- Zu folgendem Umwidmungsansuchen • Flächenwidmungsplanänderung hauptmannes von Oberösterreich bereits am wurde vom Gemeinderat die Einleitung Nr. 4.48, Johannes und Barbara Ke- 3.12.1990 (LGBl. Nr. 98/1990) das Gebiet des der Flächenwidmungsplanänderung ge- plinger, Grundstück Nr. 521/1, KG. nördlichen Eferdinger Beckens als Grund- mäß der einstimmigen Empfehlung des Bergheim wasserschongebiet bestimmt. „Planungsausschusses“ einstimmig be- schlossen: Aufhebung von Einleitungsbeschlüs- Dieses Gebiet versorgt über die Wasserver- sen: sorgungseinrichtungen der Gemeinden, der • Flächenwidmungsplanänderung Nr. Verbände und der Stadt Linz etwa 350.000 4.49, Örtliches Entwicklungskonzept; Die Aufhebung folgender Einleitungen Menschen (das sind deutlich mehr als 20 % Änderung Nr. 2.35, Margarete Hinter- betreffend Flächenwidmungsplanände- der Bevölkerung Oberösterreichs) mit Trink- rung wurde vom Gemeinderat wie im „Pla- wasser. Dieser Siedlungsraum verzeichnet 6
02 / Juli 2017 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AMTLICHES GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017 steigende Bevölkerungszahlen und daher ist des Grundwasserschutzes aufgrund etwa- wassers auch weiterhin sicherstellt. anzunehmen, dass sich diese Zahl zukünftig iger Privatinteressen in Form eines beab- Dieser Schutz hat für die Marktgemeinde deutlich erhöhen wird. sichtigten großflächigen Kiesabbaus kann Feldkirchen/Donau als Trinkwasserversorger Dass nun Gespräche geführt werden über aufgrund der dadurch deutlich reduzierten für mehr als 5.000 Menschen, als auch aus Änderungen in der Schongebietsauslegung Schonwirkung nicht zugestimmt werden. Rücksicht auf die, langfristig ebenso betrof- bzw. Verschärfung des Schutzes mittels Der Schutz des Trinkwassers und damit das fenen, grundwasserstromabwärts liegenden Ausweisung von Kernzonen, ist durchaus Allgemeininteresse von hunderttausenden Wasserversorger und Privatbrunnenbesitzer, positiv zu werten, denn eine Heranführung Menschen muss klar Vorrang haben vor pri- oberste Priorität.“ des Schutzniveaus an andere Grundwasser- vaten, rein wirtschaftlichen Interessen. schongebiete in OÖ, in denen die Errichtung Die Marktgemeinde Feldkirchen spricht sich Die nächste Gemeinderatssitzung findet von Nassbaggerungen zur Gewinnung von daher für die Variante A (siehe Skizze in Bei- am Donnerstag, 5. Oktober 2017, um mineralischen Rohstoffen gänzlich verbo- lage) des Grundwasserschongebietes ohne ten ist erscheint mehr als sinnvoll. Einer Re- jeden Schotter/Kiesabbau aus, da nur diese 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktge- duktion der Schongebietsfläche und damit Variante den maximalen Schutz des Grund- meindeamtes statt. KUNDMACHUNG Gemäß § 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungs- gesetz 1994, LGBL. Nr. 114/1993 i. d. g. F., wird kundgemacht, dass die Gemeinde Feldkirchen a.d.D. den Bebauungsplan Nr. 25 „Bad Mühllacken Süd“ (Grundstück Nr. 637/3 und 694/2, KG. Mühllacken) neu erlassen wird. Innerhalb des Zeitraumes zwischen 2. August 2017 und 31. August 2017 kann jeder, der ein berechtigtes Interesse glaub- haft macht, seine Planungsinteressen dem Gemeindeamt in schriftlicher Form be- kannt geben. Der Bürgermeister: Franz Allerstorfer WAHLSPRENGELÄNDERUNGEN - VORINFORMATION Die Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. Birkenweg, Brunnengasse, Föhrenweg, Sprengel IV – Bad Mühllacken – plant die Verlegung des Wahllokals des Gartenweg, Gewerbeparkstraße, Haupt- Seniorenheim St. Teresa: Bad Mühlla- Wahlsprengels III-Pesenbach „Wirt in straße, Hofham, Im Feld, Kirchenweg, cken, Mühllackener Straße, Oberndorf, Pesenbach“ in die Musikschule Feldkir- Lerchenweg, Lindenweg, Marktplatz, Pa- Oberwallsee, Pesenbachtal, Point, Rosen- chen a.d.D. Im Zuge dieser Verlegung wird noramaweg, Radlerweg, Ringstraße, Son- weg, Sechterberg, Wolfsbach es in allen Wahlsprengeln zu einer Ände- nenweg, Weideter Straße rung bei der Zuteilung der Straßenzüge Sprengel V – Lacken - VS Lacken: Har- kommen (zu erkennen an der farblichen Sprengel II – Feldkirchen a.d.D. rerweg, Koppenederweg, Lacken, Lacke- Markierung). Da diese Änderung von der – Musikschule: Am Pesenbach, Aschacher ner Straße, Laherweg, Nöbauerstraße, Gemeindewahlbehörde in einer Sitzung Straße 63-73, Golfplatzstraße, Lauterbach- Oberhart 1-35, Oberlacken, Reuterhügel, beschlossen werden muss, handelt es sich siedlung, Lauterbachstraße, Pesenbach, Schatzsiedlung, Tiefenbachweg, Unterla- hiermit um eine Vorinformation. Sobald Pesenbachstraße, Pesenbachweg, Platzer- cken, Waidholz die Änderung von der Wahlbehörde be- weg, Reicherlweg, Rosenleiten, Schloss Pe- schlossen wurde, werden Sie darüber er- senbach, Schulstraße, Weingasse Sprengel VI – Freudenstein – neut informiert. Die Sprengeleinteilung FF Mühldorf: Ach, Am Käferbach, Am sollte wie folgt aussehen: Sprengel III – Landshaag – FF Lands- Rauschberg , Aschacher Straße 1-62, Au, haag: Am Waldrand, Aschacher Straße ab Bergwerkweg, Freudenstein, Freudenstei- Sprengel I – Feldkirchen a.d.D. 74, Bergheim, Himmelreich, Landshaager- ner Straße, Kapellenweg, Mayrsiedlung, – Sitzungssaal: Am Anger, Am Pfarrfeld, weg, Oberlandshaag, St. Martiner Stra- Mühldorf, Ober-Freudenstein, Oberhart ab Audorf, Audorfer Straße, Audorfsiedlung, ße, Unterlandshaag, Weidet, Weingarten, 36, Schauerbachweg, Schlossblick, Unter- Auslandsösterreicher, Bergheimer Straße, Windhof hart, Vogging, Wagerleitnerstraße 7
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES VERMEIDUNG BZW. BESEITIGUNG GEFÄHRLICHER SICHTBEHINDERUNGEN DURCH BÄUME UND STRÄUCHER Bei vielen Liegenschaften sind lebende Zu diesem Thema wird der Beschluss des schneiden der Sträucher und Zäune, Sträucher und Bäume weit über Obersten Gerichthofes vom 18.09.1991 Bäume auf Privatgrundstücken die Grundgrenze auf das Öffentliche zitiert: Eigentümer von Bäumen haben zuständig. Im Sinne der Sicherheit Gut gewachsen. Die Verkehrssicherheit Äste, die in das Lichtraumprofil von werden alle Baum- und Strauchbesitzer ist stark beeinträchtigt, weil optimale 4,5 m hineinragen, im Rahmen ihrer ersucht, an ihren Grundstücken zu Sichtverhältnisse nicht mehr gegeben Verkehrssicherungspflicht rechtzeitig zu prüfen, ob der Straßenraum ast- und oder aber auch Gehsteige und Radwege entfernen, um nicht schadenersatzpflichtig strauchfrei ist, andernfalls mögen die nur eingeschränkt benützbar sind. So zu werden.“ nötigen Rückschnitte vorgenommen steigt die Unfallgefahr und es entstehen Die Gemeinde als Straßenerhalter werden. Schäden an Fahrzeugen. ist jedoch nicht für das Zurück- BADESEEN FELDKIRCHEN A.D.D. - RÜCKERSTATTUNG PARKGEBÜHR FÜR SAISONKARTEN Auf den Parkflächen für die öffentlichen Bade- und Erholungsanla- gen des Landes Oberösterreich gelten folgende Bewirtschaftungs- zeiten: 1. Juni bis 31. August 2017 von 10.00 bis 17.00 Uhr. Die Gebühren betragen 4,00 Euro für das Tagesticket und 45,00 Euro für die Saisonkarte. Für Feldkirchner GemeindebürgerInnen, die sich eine Saisonparkkarte für das Jahr 2017 kaufen, gibt es einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von Euro 10,00. Diesen erhalten Sie in der Gemeindekassa, Erdgeschoß, Zi.Nr. 5, bei Frau Schöppl, Tel. 07233/7255-25. Parkplatz-Saisonkarten 2017 für die Feldkirchner Badeseen sind nicht im Gemeindeamt erhältlich. Sie können diese bei der Firma Ortner, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen a.d.D., Tel. 0660/3147898 erwerben. Foto: Tourismusverband Feldkirchen a.d.D. RASENMÄHEN - EINHALTEN DER RUHEZEITEN Alljährlich mit dem Beginn der Eine grundsätzliche Regelung betreffend Üblicherweise werden in unserem Land „Freiluftsaison“ häufen sich die das Verursachen störenden Lärms bzw. den als Ruhezeiten die Mittagszeit, etwa Anfragen und Beschwerden wegen Schutz davor sieht das Oö. Polizeistrafgesetz zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr Ruhestörung durch Rasenmähen vor. Nach § 3 dieses Gesetzes begeht und an Samstagen ab 17.00 Uhr, sowie und andere geräuschvolle Tätigkeiten. jemand, der ungebührlicherweise an Sonn- und Feiertagen ganztägig, Gemeinden können - müssen aber nicht störenden Lärm erregt, eine empfohlen. Die allgemeine Nachtruhe - ortspolizeiliche Verordnungen zur Verwaltungsübertretung. Als störend ist gilt von 22.00 bis 06.00 Uhr. zeitlichen bzw. örtlichen Beschränkung jener Lärm zu verstehen, der wegen seiner erlassen. In unserer Marktgemeinde ist Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für Da Lärm, vor allem in der Freizeit, bislang keine rechtliche Regelung für die das menschliche Empfinden unangenehm erwiesenermaßen zu den bedeutendsten „Rasenmähzeiten“ festgelegt worden, ist. Als ungebührlich versteht man einen Stressfaktoren, die die Psyche belasten um den Gemeindebürgern weitere Verstoß gegen ein Verhalten, wie es im und dadurch zu Erkrankungen führen, Reglementierungen und Einflussnahme Zusammenleben mit anderen verlangt zählt, empfehlen wir Ihnen im Sinne auf die Privatsphäre zu ersparen. Das werden muss und jene Rücksichtnahme einer guten Nachbarschaft das Motto bedeutet natürlich nicht, dass zu jeder vermissen lässt, die die Umwelt verlangen „Vermeide Lärm, der dich selbst stören Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht kann. würde“ zu beherzigen. werden darf. 8
02 / Juli 2017 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AMTLICHES WALDBRANDSCHUTZVERORDNUNG 2017 Verordnung der Bezirkshauptmann- eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwe- schaft Urfahr-Umgebung vom 30.03.2016 Funkenflug in den benachbarten Wald be- render Umstände können die beiden Stra- zum Schutz vor Waldbränden (Wald- günstigen. fen nebeneinander verhängt werden. brandschutz-Verordnung 2017). Auf Grund des § 41 Abs.1 des Forstge- § 2 – Bekanntmachung des Verbots § 4 - Schlussbestimmungen setzes 1975, BGBl.Nr. 440/1975 i.d.F. Waldeigentümerinnen und Waldei- Diese Verordnung ist in der Amtlichen Lin- BGBl. I Nr. 56/2016 wird verordnet: gentümer dürfen dieses Verbot in ge- zer Zeitung sowie durch Anschlag an den eigneter Weise ersichtlich machen Amtstafeln der Bezirkshauptmannschaft § 1 - Schutzmaßnahmen (§ 41 Abs.3 Forstgesetz 1975). Urfahr-Umgebung sowie der Gemein- In den Waldgebieten aller Gemeinden deämter des Bezirkes Urfahr-Umgebung des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in § 3 - Strafbestimmungen kundgemacht. Sie tritt mit 01. April 2017 deren Gefährdungsbereichen ist jedes Übertretungen nach § 1 werden nach in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober Anzünden von Feuer und das Rauchen § 174 Abs.1 lit. a Z. 17 Forstgesetz 1975 2017 außer Kraft. verboten. Der Gefährdungsbereich ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,-- Euro überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen Der Bezirkshauptmann: Dr. Paul Gruber oder die Windverhältnisse das Übergreifen JAGDAUSSCHUSS FELDKIRCHEN A.D.D. - JAGDPACHTVERTRAG ERNEUERT Die Jagdgenossenschaft Feldkirchen die einmal jährlich von der Jagdbehörde chen aufgeteilt. Aus verwaltungsökono- a.d.D., die sich aus allen Besitzern von land- (Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umge- mischen Gründen erfolgt eine Auszahlung und forstwirtschaftlichen Flächen in un- bung) überprüft werden. erst ab einer Grundfläche von über 0,75 ha serer Gemeinde zusammensetzt und vom Das Pachtentgelt wird nach jeweiligem Be- (ca. € 1,50 je ha). Auf Anforderung werden Jagdausschuss vertreten wird, erneuerte schluss des Jagdausschusses in Form des auch geringere Beträge ausbezahlt. den im Jahre 2011 abgeschlossenen Pacht- „Jagdpachtschillings“, der einmal jährlich Bericht: Jagdausschussobmann Michael vertrag mit der örtlichen Jagdgesellschaft. zur Auszahlung gelangt, auf die Besitzer Allerstorfer Die Verpachtung erfolgt auf die Dauer von von land- und forstwirtschaftlichen Flä- weiteren sechs Jahren bis einschließlich 31. März 2023. Neu vereinbart wurde die Höhe des jährlichen Pachtentgelts, welches auf € 5.000,00 reduziert wurde. Im Gegenzug dazu wurden Maluszahlungen für den Fall vereinbart, dass die Vergleichs- und Weiserflächen, an Hand derer die Verbiss- situation im Wald beurteilt wird, nicht mit der Bestnote 1 beurteilt werden und der vorgegebene Abschussplan nicht erfüllt wurde. In diesem Fall haben die Pächter zusätzlich zum jährlichen Pachtentgelt einen Betrag von € 500,00 pro Fläche, die eine schlechtere Beurteilung als die Best- note 1 aufweist, zu leisten. Insgesamt wur- den 10 Beurteilungsflächen festgelegt, Foto: Jagdausschuss Feldkirchen a.d.D. 9
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AMTLICHES NEUE RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG Die zuständige Fachabteilung der Oö. Lan- • insgesamt nicht mehr als 750 t minera- Falls Sie weitere Informationen zu diesem desregierung hat in einem Schreiben darü- lische Abfälle aus einem Abbruch Thema nachlesen möchten, dürfen wir Sie ber informiert, dass seit Oktober 2016 eine auf die Internetseite www.brv.at hinwei- Novelle in Kraft ist, in welcher diverse An- • bautechnische Verwertung auf dersel- sen. passungen und Klarstellungen vorgenom- ben Baustelle men wurden. Für Fragen im Zusammenhang mit der Ganz wesentlich ist dabei etwa die Neue- • durch ein alternatives Qualitätssiche- Recycling-Baustoffverordnung wen- rung, dass nunmehr eine verpflichtende rungssystem muss sichergestellt sein, den Sie sich an die E-Mail Adresse: recy- Schad- und Störstofferkundung nach der dass die Abbruchabfälle weitgehend cling-baustoffverordnung@bmlfuw.gv.at ÖNORM B3151 nur mehr ab einer Men- frei von Schad- und Störstoffen sind des Bundesministeriums für Land- genschwelle von 750 t Abbruchabfällen und auch keine sonstigen Verunreini- und Forstwirtschaft, Umwelt und erforderlich ist. Weiters wurde in § 10a der gungen enthalten Wasserwirtschaft. RBV die Möglichkeit zur Eigenverwertung der angefallenen Baurestmassen unter fol- • keine Verwendung im und unmittel- genden Voraussetzungen ermöglicht: bar über dem Grundwasser sowie in Oberflächengewässern. 10 „GEBOTE FÜR HÄUSLBAUER“ Sie sollten vor dem Grundkauf prüfen, ob erforderliche Bauplatzbewilligung 7. Sie sollten zum Bauansuchen voll- das Grundstück lastenfrei ist. ansuchen. ständige Unterlagen (insbesondere Bauplan, Baubeschreibung, Energie- 1. Sie sollten beim Gemeindeamt in den 4. Sie sollten zur Planung und Erstellung ausweis, sonstige Nachweise) beim Ge- Flächenwidmungsplan, das örtliche der Baupläne einen befugten Planver- meindeamt einreichen. Entwicklungskonzept und – falls fasser (Architekt, Baumeister) beauftra- vorhanden – in den Bebauungsplan gen. 8. Sie dürfen erst nach Rechtskraft der sowie in Gefahrenzonenpläne (Hoch- Baubewilligung (Bauanzeige) mit der wasser u. geogene Risiken) Einsicht 5. Sie sollten möglichst bald beim zustän- Bauausführung beginnen. nehmen. digen Gemeindeamt Ihre Bauabsich- ten (Vorentwurf ) bekannt geben und 9. Sie dürfen erst nach Einbringung der 2. Sie sollten sich erkundigen, ob noch sich beraten lassen. Fertigstellungsanzeige bei der Ge- weitere Bewilligungen (z.B.: Natur- meinde das Gebäude benutzen. schutz, Forst- oder Wasserrecht) für das 6. Sie sollten mit den Nachbarn rechtzei- Bauvorhaben erforderlich sind. tig über Ihr Bauvorhaben reden und zur Quelle: Bauen & Wohnen in Oberösterreich 4. Auflage Verfahrensvereinfachung nach Mög- 2017 3. Sie sollten für das Grundstück um die lichkeit ihre Zustimmung einholen. OÖ SCHULVERANSTALTUNGS- UND OÖ SCHULBEGINNHILFE Die OÖ Schulveranstaltungsbeihilfe mit einer Nächtigung teilgenommen mit einem geringen Haushaltseinkommen wird ab dem Schuljahr 2017/18 haben, unterstützt. Zukünftig reichen auf Antrag 100,00 Euro vom Familienreferat geändert, damit zukünftig mehr Kinder pro Familie also schon 4 Tage, die als zugeschossen. Der Zuschuss wird einmalig diese finanzielle Unterstützung nutzen Schulveranstaltungen mit Nächtigung beim Eintritt in die Pflichtschule gewährt. können! nachgewiesen werden, damit eine Schulveranstaltungsbeihilfe bei geringem Auf www.familienkarte.at kann der Ab kommendem Schuljahr werden alle Haushaltseinkommen ausbezahlt wird. Antrag auch online gestellt bzw. das Familien, von denen ein Kind bei einer entsprechende Formular downgeloadet zumindest 4-tägigen Schulveranstaltung Für Schulanfänger gibt es weiterhin die OÖ werden. Die Formulare liegen auch teilgenommen hat bzw. zwei oder mehr Schulbeginnhilfe. Um die notwendigen in der Schule und am Gemeindeamt, Kinder an einer mehrtägigen - also Anschaffungen zu Schulbeginn leichter Bürgerservice, Erdgeschoß Zi.Nr.1 auf. zumindest 2-tägigen - Schulveranstaltung bewältigen zu können, bekommen Eltern 10
02 / Juli 2017 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AKTUELLES DIENSTLEISTUNGSSCHECKS FÜR ASYLWERBERINNEN Seit kurzer Zeit können auch Asylwerbe- Was bringt der DLS? 4. Der/die ArbeitgeberIn füllt mit dem/r rInnen, welche seit mindestens 3 Monaten Mit dem DLS ist man automatisch unfall- AsylwerberIn den DLS mit Namen, zum Asylverfahren in Österreich zuge- versichert und hat auch bei geringfügigen Sozialversicherungsnummer und lassen sind (InhaberInnen einer „weißen Einkünften die Möglichkeit zu einer freiwil- Datum aus. Karte“) legal in privaten Haushalten be- ligen Kranken- und Pensionsversicherung. schäftigt werden. Dies geschieht über den 5. Ein Beiblatt ist bei der 1. Beauftragung sogenannten Dienstleistungsscheck. Wo kann ich einen DLS erwerben? zusätzlich auszufüllen. Beim Postpartner Wolfgang Ortner, in Was ist ein Dienstleistungsscheck? Trafiken oder online unter www.dienstleis- 6. Nach Verrichtung der Arbeit bekommt Der Dienstleistungsscheck (DLS) ist ein tungsscheck-online.at. der/die AsylwerberIn als Lohn den DLS Zahlungsmittel und Lohn für Personen, überreicht. die einfache haushaltstypische Dienstleis- Wie viel kostet ein DLS? tungen in Privathaushalten erbringen – Beim elektronisch erstellten DLS beim 7. Der/die AsylwerberIn muss den DLS sofern die Entlohnung nicht über der mo- Postpartner Ortner oder via DLS-Online bis spätestens Ende des Folgemo- natlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt. Bei kann der Wert individuell bis max. € 100,- nats persönlich, am Postweg oder via AsylwerberInnen ist jedoch zu beachten, pro Scheck gewählt werden. DLS-Online einreichen oder bei der dass Einkommen über € 110,- pro Monat Wert für AsylwerberIn: € 5,-; Kaufpreis für GKK OÖ abgeben. (+ € 80,- für jedes weitere Familienmit- ArbeitgeberIn € 5,10 glied) zu einer Kürzung der Leistung aus Wert für AsylwerberIn: € 10,-; Kaufpreis für 8. Die Versicherungsanstalt überweist der Grundversorgung führt. ArbeitgeberIn: € 10,20 umgehend die Summe der eingereich- In der Differenz zwischen Wert und Kauf- ten DLS auf ein Girokonto oder mittels Wer bekommt einen DLS? preis sind der Beitrag zur gesetzlichen Un- Postanweisung. Personen, die einfache haushaltsna- fallversicherung sowie ein Verwaltungsan- Wie hoch ist der Stundenlohn bei einer he Arbeiten in privaten Haushalten teil enthalten. mit DLS bezahlten Arbeit? durchführen, wie z.B. Unterstützung in Reinigungskraft, Haushaltshilfe ohne der Haushaltsführung, Reinigungsar- Wie ist die Vorgehensweise bei einem Kochen, einfache Gartenarbeit: € 11,75 beiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, DLS? Reinigungskraft nach Professionisten-Ein- Geschirr), Kinderbeaufsichtigung, 1. Ein/e ArbeitgeberIn kauft einen DLS satz (Malertätigkeiten): € 15,81 Einkäufe von Lebensmitteln oder einfache beim Postpartner, in einer Trafik oder Haushaltshilfe mit Kochen: € 12,15 Gartenarbeiten (Laub kehren, Rasen online. Kinderbetreuung: € 12,75 mähen). 2. Der/die ArbeitgeberIn nimmt mit Kranken-/Altenpflege (Unterstützung bei einem/r AsylwerberIn Kontakt auf der Körperpflege und beim Ankleiden): Was kann nicht mit einem DLS entlohnt und vereinbart einen Termin für die € 16,19 werden? Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern Durchführung der haushaltsnahen Tätigkeiten. Wer hilft bei Fragen zu DLS? (Alten- und Krankenpflege) oder Mischver- Servicetelefon: 0810/555666 oder www. wendungen (Arbeit sowohl im Haushalt als 3. Der/die AsylwerberIn führt die Tätig- vaeb.at/Service/Dienstleistungsscheck auch im Unternehmen). keiten durch. GELEBTE INTEGRATION - BENEFIZKONZERT ZUM DANK Integration funktioniert immer dann am 20.00 bis 24.00 Uhr den Innenhof des besten, wenn sie als beidseitiger Prozess Schlosses Bergheim bespielten. Von Mitt- verstanden wird. In unserer Gemeinde ist woch bis Freitag wurde von den Bewoh- diese Haltung längst gelebter Alltag. 31 nern der Asylunterkunft fleißig gekocht Asylwerber leben aktuell bei uns und wer- und vorbereitet, wobei auch Lehrer und den von der Bevölkerung aktiv unterstützt. SchülerInnen der Fachschule Bergheim Seitens der Flüchtlinge wurde nun am 23. ihren Beitrag dazu geleistet haben. Ih- Juni 2017 ein Benefizkonzert veranstal- nen gebührt ein herzliches Dankeschön! tet (Hauptorganisator war der 24-jährige Für das Spendenkonto der Gemeinde Feld- Afghane Abdul Rahmen Naseri), um der kirchen a.d.D. ist ein Betrag von mehr als Bevölkerung „DANKE“ für die großartige € 3.000,00 übrig geblieben! Unterstützung zu sagen. Die Asylwerber durften beim Fest rund 300 Gäste begrü- Wie Rudi Anschober in seiner Rede sagte: ßen, darunter Ehrengäste wie Landesrat „Durch diese Veranstaltung wird deutlich, Rudi Anschober und Bürgermeister Franz wie einfach Integration ist, sofern beide Allerstorfer. Musikalisch umrahmt wurde Seiten einen Schritt aufeinander zu ma- die Veranstaltung von 3 Bands, die von chen!“ Bericht: Manuel Pfeil Foto: Manuel Pfeil 11
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU 02 / Juli 2017 AKTUELLES FELDKIRCHNER WOCHENMARKT Bei Kaffee und Kuchen, alkoholfreien Ge- beim Marktgemeindeamt Feldkirchen tränken oder bei einem Glaserl Bier ist der a.d.D. (Zimmer 3) oder bei der Raiffeisen- Markt vor allem Stätte der Begegnung und bank Feldkirchen-Goldwörth. Motor der Kommunikation! Schwerpunkte: Jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Samstag, 30.09.2017 am Marktplatz Feldkirchen a.d.D. „Kürbisfest“ Eltern-Kind-Treff „Hereinspaziert“: Basteln Als richtiger Gaumenkitzel wirken die an- mit Kürbissen; Verkauf von Zier- und Spei- gebotenen Produkte bäuerlicher Herkunft sekürbissen; Prämierung des größten Feld- wie Speck, Leberkäse, Jausenwurst, Luft- kirchner Kürbisses; die Ortsbauernschaft dürre, Surfleisch und frisches Schweine- verwöhnt die Besucher mit Produkten aus fleisch, Gebäck, Mehlspeisen, Imkereipro- Kürbissen dukte, Freilandeier, Gemüse und allerlei Floristik. Samstag, 18.11.2017 Projekt „Gemeinsam“ Die Geschenkidee! Fachschule Bergheim und Tagesstruktur Gutschein für den Feldkirchner Wochen- Feldkirchen (Institut Hartheim) markt Verkauf von Keksteller, Kuchen, Kaffee, Tee; Mit diesen Gutscheinen kann bei allen Verkaufsstand der Tagesstruktur Verkaufsständen bezahlt werden! Die Gut- Foto: Peherstorfer scheine gibt es im Wert von € 5,00 und Die Aussteller des Wochenmarktes € 10,00. Erhältlich sind die Gutscheine freuen sich auf Ihren Besuch! GOLDHAUBEN LADEN ZUM FEUERSTÄTTENÜBERPRÜFUNG IM GEMEINDEGEBIET DER TAG DER JUBELPAARE MARKTGEMEINDE FELDKIRCHEN A.D.D. Liebe Jubelpaare! Im Jahr 2017 wird vom Rauchfangkeh- und die Verbindungsstücke, Dichtheits- Sie sind heuer 25, 50, 60 oder noch mehr rermeisterbetrieb Fa. Ing. Stefan Wasicek prüfung der Gasleitung. Jahre standesamtlich, beziehungsweise im Gemeindegebiet der Marktgemeinde kirchlich verheiratet? In unserer Gemeinde Feldkirchen a.d.D. die im OÖ Luftreinhal- Betrachten Sie diese Überprüfungen als gestaltet schon seit vielen Jahren die Gold- te- und Energietechnikgesetz 2002 §25 Hilfe für Maßnahmen im Sinne des Um- haubengruppe den geforderte Überprüfung auf Brand- und weltschutzes, zur Luftreinhaltung und Betriebssicherheit durchgeführt. Diese zum Energiesparen. Der vorbeugen- „ TAG DER JUBELPAARE“. visuelle Überprüfung umfasst die Kontrolle de Brandschutz dient zum Schutz von der Feuerungsanlagen, ob diese den gel- Leben und Eigentum. Heuer wird dieser Festtag am Sonn- tenden Vorschriften wie dem Landesge- tag, den 17. September 2017 setz sowie den erlassenen Verordnungen Die Überprüfungen finden nicht im Rah- abgehalten und beginnt um entsprechen. men der regelmäßigen Kaminkehrungen 9.30 Uhr mit einem feierlichen Gottes- Überprüft werden unter anderem statt, hierfür muss mit dem Rauchfangkeh- dienst in der Kirche von Pesenbach. Aus die Einhaltung der vorgeschriebenen rermeister ein gesonderter Termin verein- Datenschutzgründen können wir Sie leider Emissionsgrenzwerte, erforderliche bart werden. nicht persönlich einladen. Damit der schö- Sicherheitseinrichtungen bei Heizungs- Für weitere Rückfragen steht Ihnen ger- ne Brauch fortgeführt werden kann, ersu- anlagen, Verbrennungsluftzuführung, ne Herr Ing. Stefan Wasicek (Telefon: chen wir Sie, sich bei uns zu melden. Abstände von Feuerstätten zu brennbaren 07234/82579) zur Verfügung. Bauteilen, Brennstofflagerung, Rauchfänge Erika Lindorfer: Telefon: 0664/7615235, Email: erikalindorfer@gmail.com Da wir für den Festtag verschiedene Vorbe- reitungen treffen, wäre es für uns wichtig, sich sobald als möglich zu melden, spätes- tens jedoch bis 1. August 2017. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Goldhaubengruppe Feldkirchen a.d.D. 12
02/ Juli 2017 FELDKIRCHEN.AN DER DONAU AKTUELLES UMFRAGE DES ÖSTERREICHISCHEN GEMEINDEBUNDES ZUM THEMA „WAS WILL DIE BEVÖLKERUNG?“ Auch heuer ließ der Österreichische Ge- elle Ausstattung aber nicht. Dazu kommt, Vertrauen in kommunale Ebene am meindebund die Zufriedenheit in den dass sich im ersten Halbjahr aufgrund der größten Gemeinden und unter den kommunalen Steuerreform die Ertragsanteile, durch FunktionärInnen erfragen. die sich die Gemeinden zu einem großen „Erfreulich ist, dass das Vertrauen in die Teil finanzieren, schlecht entwickeln. Da- kommunale Ebene seit 2012 sogar noch Auszüge aus dem Befragungsergebnis: her ist die große Sorge um die finanzielle gestiegen ist“. Derzeit würden 43 Prozent Ausstattung der Gemeinden sehr begrün- der befragten BürgerInnen sagen, dass Große Zufriedenheit mit der Lebens- det. Es muss einfach aufhören, dass Bund sie der kommunalen Ebene am meis- qualität: und Länder ständig neue Maßnahmen ten vertrauen (+4%). 27 Prozent vertrau- 93 % bewerteten diese als sehr bzw. eher beschließen und deren Finanzierung nicht en dem Bundesland am meisten (2012: hoch. Sicherheit ist für 78 % der Einwohner bis zum Ende durchdenken“. 23%), acht Prozent dem Bund (2012: ein ausschlaggebender Faktor für Lebens- 9%) und fünf Prozent der EU (2012: 6%). qualität, gefolgt von kommunalen Dienst- Mehr Unterstützung bei Kinderbetreu- leistungen (75 %), Arbeitsplätzen (64 %) ung und Schulen gewünscht Gemeinden bei Effizienz ganz vorne und Wohnen (62 %). Über 90 % stellen der Qualität der kommunalen Dienstleistun- Die befragten Gemeindevertreter wün- Auch hinsichtlich Effizienz sehen die Bür- gen ein sehr bzw. gutes Zeugnis aus. Auch schen sich mehr Unterstützung in den Be- ger die Gemeinden ganz vorne: 46 Prozent mit der Sicherheit sind über 80 % der Bür- reichen Kinderbetreuung (60%), Straßen würden sagen, dass die Gemeinden von al- gerInnen sehr bzw. eher zufrieden. und Wegenetz (53%), bei Sozialem wie len Ebenen am effizientesten sind. 24 Pro- Altenbetreuung und Pflege sowie bei den zent würden das vom Bundesland, sechs Bürgermeister sorgen sich um finanziel- Öffentlichen Verkehrsmitteln (beides 45%). Prozent vom Bund und fünf Prozent von le Ausstattung und Bürokratie Mehr als 20 Prozent nannten aber auch das der EU behaupten. Thema Infrastruktur, mehr als zehn Prozent „Die Aufgaben werden mehr, die finanzi- die Sicherheit. UWE - KLEINPROJEKTE und ältere Personen können hier Unter- Umsetzung deiner Projektidee. Kleinpro- stützung finden jekte sind in Oberösterreich generell sehr beliebt, hier drei Beispiele: • Du gehörst einer gemeinnützigen Or- ganisation, NGO oder Gruppe nicht or- • #ichbinsoplastikfrei ganisierter Menschen mit gemeinnüt- zigem Ansinnen an. • Mühlviertler Kinderspiele Du hast eine Projektidee, deren Gesamtkos- • Die Finanzierung deines Projektes ist • Näh- und Reparaturcafe ten € 5.700,00 nicht überschreiten? Du ge- gesichert. hörst einer gemeinnützigen Organisation, Wir würden uns freuen, dich mit deiner NGO oder Gruppe nicht organisierter Men- • Dein Projekt ist nicht wettbewerbsre- Idee bei uns im Büro Urfahr West begrüßen schen mit gemeinnützigem Ansinnen an? levant. zu dürfen. Kontaktdaten: Anforderungen & Kriterien: • Die max. Projektkosten betragen Regionalentwicklungsbüro Urfahr West € 5.700,00, die Kostenuntergrenze be- Rodltalstraße 12/2, 4201 Gramastetten • Dein Projekt bezieht sich auf die Stär- trägt € 1.000,00. 07239/70153, office@regionuwe.at, kung des Gemeinwohls in unserer Regi- www.regionuwe.at on? Themen für die Jugend, Migration Ein Bürgergremium entscheidet über die POSTPARTNERFILIALE VOM 24.07.2017 BIS 28.07.2017 GESCHLOSSEN! Nach 6,5 Jahren „Durchgehend geöffnet“ erlaube ich meiner Familie und mir eine Woche Auszeit! Die Firma Ortner+PostPartner ist in der Kalenderwoche 30 (24.07. bis 28.07.2017) geschlossen! Danke für Ihr Verständnis! Wolfgang Ortner 13
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