FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau

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FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau
Amtliche Mitteilung - zugestellt durch Post.at

01/ 02/ 03/ 04/ Juli 2017

                     FELDKIRCHEN                 AMTSBL
                                                                  / DONAU
                                                          AMTSBLATT

            Der Bürgermeister, die Gemeindevertretung und die Mitarbeiter
                   der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. wünschen
                 eine schöne und erholsame Ferien- und Urlaubszeit!

                                                                      Foto:
                                                                          Foto:Peherstorfer
                                                                            Johann Lackner
FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU   02/ Juli 2017

                           INHALT

WEGWEISER                                                           FÜR SIE DA

AMTLICHES                                              04           Bürgermeister Franz Allerstorfer
                                                                    07233/7255-20, 0664/3323501
                                                                    bgm.allerstorfer@feldkirchen-donau.at
AKTUELLES                                              11
                                                                    Amtsleiterin Elisabeth Fleischanderl
TERMINE                                                20           07233/7255-21
                                                                    e.fleischanderl@feldkirchen-donau.at
VERANSTALTUNGSKALENDER                                 21
                                                                    Sekretariat
BERATUNG UND SERVICE                                   22           07233/7255-22 oder 23
                                                                    office@feldkirchen-donau.at
GRATULATIONEN                                          23
                                                                    Soziale Angelegenheiten
KINDERGÄRTEN/SCHULEN                                   24           Carina Emerstorfer
                                                                    07233/7255-46
                                                                    c.emerstorfer@feldkirchen-donau.at
EINSATZORGANISATIONEN                                  27
                                                                    Meldeamt, Reisepässe
GESUNDE GEMEINDE                                       29           Elisabeth Peherstorfer, Andrea Bok, Martina Weinzierl
                                                                    07233/7255-24 bzw. 26
WIRTSCHAFT                                             30           e.peherstorfer@feldkirchen-donau.at; a.bok@feldkirchen-
                                                                    donau.at; m.weinzierl@feldkirchen-donau.at
PFARREN                                                30
                                                                    Finanzabteilung
VEREINE                                                32           Franz Stirmayr
                                                                    07233/7255-27
                                                                    f.stirmayr@feldkirchen-donau.at
KULTURELLES                                            36
                                                                    Bauverhandlungen
INSERATE                                               38           Daniela Hirsch
                                                                    07233/7255-41
TOURISMUS                                              39           d.hirsch@feldkirchen-donau.at

RÜCKBLICK                                              40           Standesamt
                                                                    Eva Mair
                                                                    07233/7255-47
                                                                    e.mair@feldkirchen-donau.at

                                                                    Bauhof
                                                                    Martin Radler
                                                                    0664/3323503
                                                                    bauhof-feldkirchen@aon.at

                                                                    Schulwart Feldkirchen
                                                                    Thomas Gumplmayr
                                                                    0664/2839393
                                                                    t.gumplmayr@gmx.at

                                                                    Schulwart Lacken
                                                                    Maria Ganhör
                                                                    0680/1415024
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen/D., Tel. 07233/7255-0
Für den Inhalt verantwortlich (ausgenommen Vereins-, Schul-, Kindergarten und Einsatzorganisationsberichte, Firmenpräsentatio-
nen und Inserate): Bürgermeister Franz Allerstorfer; Redaktion und Layout: Maria Peherstorfer; Verlagspostamt: 4101 Feldkirchen/D.

Auflage: 2.250 Stück; Druck: Druckerei Haider Manuel e.U.   Redaktionsschluss für nächste Ausgabe: 13. September 2017

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FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau
02 / Juli 2017   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

                                                                                             VORWORT

LIEBE MITBÜRGERINNEN, LIEBE MITBÜRGER!
               Hochwasserschutz –                        Einen Planausdruck werden wir wieder im Eingangsbe-
        eine (un)lösbare Herausforderung?                reich des Gemeindeamtes anbringen.

Seit Jahren wird vom Land Oberösterreich bzw. dem        Das endgültige generelle Projekt, bestehend aus
Planungsbüro Werner Consult am generellen Projekt        Objekten mit technischem Schutz (66) und sonsti-
- Hochwasserschutzplanungen für das Eferdinger Be-       gen technischen Schutzmaßnahmen (13,5 km) und
cken - gearbeitet.                                       Kostenschätzungen, den Objekten mit passivem
                                                         Schutz (19 Absiedlung), den „Insellösungen“(4), den
Unsere zahlreichen, intensiven Anregungen und Be-        Objekten, für die kein Schutz erforderlich ist (98) und
mühungen,                                                der Festlegung der „Schutzzone Überflutungsgebiet“
•   die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu än-            wird uns nach Beschlussfassung durch die O.Ö Lan-
    dern, um die Förderung von Eigenvorsorge             desregierung im August übermittelt.
    (hochwassersicheres Bauen) zu ermöglichen,
                                                         In weiterer Folge wird die Meinung der Betroffenen zu
•    alternative Evakuierungsmöglichkeiten, wie          den Planungen des Landes eingeholt.
     Amphibienfahrzeuge oder Hoovercraft, zu den         Die (nicht lösbare) Herausforderung besteht darin,
     geplanten Straßenerhöhungen (Evakuierung) zu        dass Absiedlungswillige, die als Voraussetzung die
     prüfen,                                             Umwidmung in „Schutzzone Überflutungsgebiet“
                                                         brauchen, mit denen, die technischen Schutz be-
•    unsere Vorschläge zur Änderung des Über-            kommen können oder gar keinen Schutz benötigen
     strömstreckenmanagements zur Verminderung           und durch die Umwidmung in „Schutzzone Überflu-
     der Überflutungshöhen,                              tungsgebiet“ massive Beeinträchtigungen in Kauf
                                                         nehmen müssten, nicht in Übereinstimmung ge-
wurden weder vom Land Oberösterreich noch vom
                                                         bracht werden können.
Ministerium ernsthaft aufgegriffen.
                                                         Der Gemeinderat muss dennoch bis spätestens 15.
Im Mai des heurigen Jahres wurden uns Pläne vor-
                                                         Dezember 2017 entscheiden, ob das gesamte gene-
gestellt, die gravierend von den bis dahin bekannten
                                                         relle Projekt oder Teile davon umgesetzt werden.
abgewichen sind. 38 Objekte sollten einen passiven
                                                         In weiterer Folge muss die Detailplanung und dann
Hochwasserschutz (=Absiedlungsangebot) bekom-
                                                         die Umsetzung beauftragt werden.
men. Argumente aus der Praxis und Hinweise aus dem
                                                         Sicher ist, dass es keine für alle befriedigende Lösung
Hochwassergeschehen 2013 führten zu neuen Berech-
                                                         geben kann und diese äußerst unbefriedigende Situa-
nungen und in etlichen Fällen auch zu Planänderungen
                                                         tion nicht von uns - der Gemeinde - verursacht wurde.
im Sinne der Betroffenen.
Nun sind die Planungen abgeschlossen und wurden
                                                         Wir sollten uns also nicht „auseinanderdividieren“
am 3.7. 2017 im Hochwasserschutzbeirat den Gemein-
                                                         lassen und immer bedenken, „Gemeinde sind wir
den präsentiert.
                                                         (trotzdem) alle!“
In unserer Gemeinde sind 19 Objekte mit passivem
                                                         Ihr Bürgermeister
Schutz (Absiedlung), 66 Objekte mit technischem
Schutz, 4 „Insellösungen“ und 98 Objekte, die kei-
nen Schutz benötigen, ausgewiesen.

Die „endgültigen“ Pläne liegen in der Gemeinde
noch nicht auf. Uns wurde aber zugesagt, dass die Ent-
                                                         Franz Allerstorfer
würfe der endgültigen Pläne in digitaler Form ehest-
möglich übermittelt werden. Sie werden dann umge-
hend in der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

                                                                                                           3
FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU    02 / Juli 2017

                            AMTLICHES

GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017
      Bericht des Bürgermeisters              Der neu festgesetzte Finanzierungsplan        der Höhe von € 7.000,00 zu gewähren. Die
                                              wurde vom Gemeinderat einstimmig be-          entsprechende Empfehlung des Gemein-
Der Bürgermeister informiert über eine an-    schlossen.                                    devorstandes erfolgte mit Stimmenmehr-
onyme Beschwerdeeingabe an das Land                                                         heit. Diese Förderung wird jedoch erst
Oberösterreich, Dir. Inneres und Kommu-        Abschluss eines Mietvertrages mit der        dann ausbezahlt, wenn der Schwerpunkt
nales, in der ihm politische Beweggründe        Allgemeinen Sparkasse OÖ bezüglich          der Förderung auf die Jugendarbeit gelegt
für baubehördliche und baupolizeiliche           Räumlichkeiten in der Liegenschaft         und ein diesbezüglicher Verwendungs-
Tätigkeiten der Gemeinde betreffend das                    „Marktplatz 20“                  nachweis eingebracht wird.
Bauvorhaben des Herrn Ing. Eichler, MBA,      Die Allgemeine Sparkasse OÖ hat Interes-
vorgeworfen werden. Die Gemeinde hat in       se, Räumlichkeiten in der derzeit leerste-        Erweiterung Spielplatz Zentrum
diesem Fall aufgrund der massiven Planab-     henden Liegenschaft „Marktplatz 20“ zu        Auf Wunsch mehrerer Eltern und unter Be-
weichungen und des konsenslosen Baus          mieten und eine Geschäftsstelle zu betrei-    rücksichtigung der einstimmigen Empfeh-
im Grünland nach den gesetzlichen Vor-        ben. Hierfür wurde von der Allgemeinen        lung des „Sozialausschusses“ beschloss der
schriften entsprechende Amtshandlungen        Sparkasse OÖ ein entsprechendes Mie-          Gemeinderat einstimmig, den Spielplatz
setzen müssen. Ebenso würden die Vor-         tangebot erstellt. Die Jahresmiete beträgt    Zentrum (hinter dem Pfarrhof ) um eine
würfe betreffend das Bauvorhaben Parg-        ca. € 13.900,00 brutto und der Mietver-       Schaukel für Kinder und Kleinkinder zu
frieder nicht stimmen. Der ebenfalls in der   trag wird auf unbestimmte Zeit mit einem      erweitern. Die geschätzten Kosten hierfür
Beschwerde enthaltene Vorwurf, dass bei       wechselseitigen Kündigungsverzicht für        betragen € 4.128,31.
den Restaurants Thalhammers und Golf-         max. 7 Jahre abgeschlossen werden. Der
club nicht bewilligte Wohnungen errichtet     Gemeinderat beschloss analog zur mehr-           Verlegung des öffentlichen Weges,
wurden, sei eine falsche Behauptung. Die      heitlichen Empfehlung des Gemeindevor-           Wegparzelle Nr. 531/19, KG. Lacken
diesbezüglichen Stellungnahmen der Ge-        standes ebenfalls mit Stimmenmehrheit,        Herr Daniel Schürz, Laherweg 1, 4101 Feld-
meinde wurden bereits an das Land über-       dem Mietangebot und dem Abschluss ei-         kirchen a.d.D. und Frau Sarah Schmidhofer,
mittelt. Der Bürgermeister kündigt an, dass   nes Mietvertrages durch den Bürgermeis-       Lebzelterweg 4, 4113 St. Martin im Mkr. be-
diese Stellungnahme zur Beschwerde in         ter auf Basis dieses Mietangebotes und        antragten den Erwerb einer Teilfläche der
das Gemeinderatsprotokoll wortwörtlich        nach Prüfung durch den Vermieterschutz-       öffentlichen Wegparzelle Nr. 531/19, KG.
aufgenommen wird.                             verband zuzustimmen.                          Lacken. Die gegenständliche Grundfläche,
Weiters verliest der Bürgermeister eine       Abstimmungsergebnis:                          bestehend aus einem 30m langen und 2m
anonyme Anzeige gegen ihn bei der             JA: 16 SPÖ, 7 ÖVP, 6 FPÖ                      breiten Gehweg, befindet sich im östlichen
Staatsanwaltschaft Linz; gegen die darin      Stimmenenthaltung: 1 ÖVP                      Teil der Schatzsiedlung.
vorgeworfenen Unwahrheiten in der Cau-        Gegenstimmen: 1 ÖVP                           Mit dem Erwerb dieser Fläche möchten
sa Petermichl werde er Anzeige gegen Un-                                                    die Antragsteller zwei von ihnen gekaufte
bekannt erstatten.                                 Förderungen und Subventionen             Grundstücke vereinen. Der „Bau- und Wirt-
Der Vorsitzende bringt außerdem zur           Der Gemeinderat beschloss entsprechend        schaftsausschuss“ hat jedoch einstimmig
Kenntnis, dass seitens der Marktgemeinde      der einstimmigen Empfehlung des Ge-           empfohlen, den Gehweg zu verlegen und
folgende Mandatare als EU-Gemeinderä-         meindevorstandes einstimmig, jeder frei-      nicht aufzulassen, damit dieser erhalten
te nominiert wurden: Carin Stangl (SPÖ),      willigen Feuerwehr der Gemeinde für das       bleibt. Entsprechend dieser Empfehlung
DI Hannes Roitner (ÖVP), Mag. Christian       Jahr 2017 Fördermittel in der Höhe von        beschloss der Gemeinderat einstimmig,
Mahringer (FPÖ).                              € 6.691,76 und € 552,00 für den Jugendbe-     den Gehweg ca. 20m nach Norden zu ver-
Schließlich informiert der Bürgermeister      trieb zu gewähren. Des Weiteren wurde be-     legen und die Grundflächen flächengleich
über den aktuellen Stand betreffend die       schlossen, dass für die Jahre 2018 bis 2020   zu tauschen.
noch offenen Mängel beim Schul- und           € 5.000,00 je Feuerwehr und Jahr für die
Kulturzentrum, insbesondere über die Sa-      Erneuerung der persönlichen Schutzaus-           Anschluss einer Liegenschaft an das
nierung der Jalousien.                        rüstung beigesteuert werden. Davon aus-            öffentliche Wasserleitungsnetz
                                              genommen ist die FF Mühldorf, der bereits     Der Gemeinderat beschloss analog der
                                              in der Sitzung vom 05.07.2016 eine ent-       einstimmigen Empfehlung des „Umwel-
   Neufestsetzung des Finanzierungs-          sprechende Förderung zugesagt wurde.          tausschusses“ ebenfalls einstimmig, dem
planes für das neue Feuerwehrhaus der         Weiters beschloss der Gemeinderat analog      Ansuchen um Anschluss der am Straßen-
          FF Feldkirchen a.d.D.               zur einstimmigen Empfehlung des Ge-           zug „Windhof“ gelegenen Liegenschaft
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom         meindevorstandes ebenfalls einstimmig,        von Herrn Christian Enzenberger BA, Flie-
04.12.2017 den ursprünglichen Finan-          die beiden Musikvereine Feldkirchen           derweg 8, 4111 Walding, an das öffentliche
zierungsplan für den Neubau des Feuer-        und Lacken wie im Jahr 2016 auch heuer        Wasserleitungsnetz stattzugeben. Da sich
wehrhauses der FF Feldkirchen a.d.D. fest-    wieder mit je € 2.545,00 zu unterstützen.     die gegenständliche Liegenschaft außer-
gesetzt. Die bisherigen Gesamtkosten in       Als Zuschuss für die Jungmusikerausbil-       halb des 50-m-Anschlusspflichtbereichs
Höhe von € 1.174.180,00 erhöhen sich auf      dung wurden außerdem noch € 57,00 je          befindet, wurde wie in anderen derar-
€ 1.332.121,00. Bei einer Förderquote von     Jungmusiker (bis 21 Jahre) beschlossen.       tigen Fällen ein privatrechtliches Über-
90 % liegen die Eigenanteile der Gemein-                                                    einkommen mit dem Anschlusswerber
de und der Feuerwehr für das gesamte          Einstimmig beschloss der Gemeinderat,         abgeschlossen, in dem die Bedingungen
Projekt bei jeweils 5 %. Die sich dadurch     der Sportunion Feldkirchen a.d.D. wie         geregelt sind.
ergebenden Kosten betragen € 66.606,00.       in den letzten Jahren eine Subvention in

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FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau
02 / Juli 2017   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017
  Errichtung einer öffentlichen Wasser-       wurde von der Wasserrechtsbehörde des           das FHCE-Ingenieurbüro Dr. Flögl Zivil-
  leitung in Pesenbach (Pesenbach Süd         Landes OÖ darauf hingewiesen, dass die                       techniker GmbH
         – „Mörschingergründe“)               Schutzgebiete in der derzeitigen Form          Für die geplante Errichtung von Mehrfa-
Da auf dem Grundstück Nr. 277, KG.            nicht mehr dem Stand der Technik ent-          milienhäusern und Doppelwohnhäusern
Mühldorf die Schaffung von 20 Einfamili-      sprechen. Vom „Umweltausschuss“ wurde          auf den „Wögerergründen“ am Radlerweg
enhäusern geplant ist, war vom Gemein-        einstimmig empfohlen, für die Erstellung       ist die Vergabe von Planungs- und Aus-
derat eine Entscheidung zu treffen, ob die    eines wasserrechtlichen Einreichprojektes,     schreibungsarbeiten betreffend die Erwei-
öffentliche Wasserleitung verlängert wer-     mit welchem neue Schutzgebiete erarbei-        terung der Wasserver- und Abwasserbesei-
den soll, um die künftigen Parzellen mit      tet werden, die Moser/Jaritz Ziviltechniker-   tigungsanlage dringend notwendig.
Wasser aus der Ortswasserleitung versor-      gesellschaft aus Gmunden zu beauftragen.       Der Gemeinderat hat in diesem Zusam-
gen zu können.                                Das Honorar beläuft sich auf € 7.138,80.       menhang einstimmig beschlossen, die
Da von jenen Liegenschaftseigentümern,        Da es aufgrund der Bebauung der „Leibet-       notwendige Erweiterung durchzuführen
die durch die Errichtung einer neuen Was-     sedergründe“ notwendig wird, den Brun-         und das FHCE-Ingenieurbüro Dr. Flögl Zi-
serleitung im Anschlusspflichtbereich zu      nen 1 Feldkirchen zu verlegen, sollte der      viltechniker GmbH mit den erforderlichen
liegen kämen, ein Anschluss an das Orts-      Auftrag zur Erstellung des wasserrechtli-      Planungs- und Ausschreibungsarbeiten in
wassernetz durchwegs abgelehnt wurde,         chen Einreichprojektes für die Verlegung       der Höhe von ca. € 8.000,00 zu beauftra-
kam der Gemeinderat nach einer einstim-       dieses Brunnens zweckmäßigerweise              gen.
migen Empfehlung des „Umweltausschus-         ebenfalls an die mit dem Projekt „Schutz-              Bau- und Raumordnungs-
ses“ mehrheitlich zum Entschluss, das         zone“ beauftragte Moser/Jaritz Ziviltech-                   angelegenheiten
öffentliche Wasserleitungsnetz zur Versor-    nikergesellschaft vergeben werden. Die         Bei einer baupolizeilichen Überprüfung
gung der „Mörschingergründe“ nicht zu         Kosten für die Erstellung dieses Projektes     am 24.01.2017 wurde festgestellt, dass
verlängern. Außerdem werden auch keine        belaufen sich auf ca. € 12.000,00.             das Wohnhaus mit Garage „Oberlacken
Maßnahmen gesetzt, die für bestehende         Die Auftragsvergabe an die Moser/Jaritz Zi-    28“, Herr Ing. Otto Eichler MBA, nicht ent-
Liegenschaften zur Folge haben, dass da-      viltechnikergesellschaft für die Erstellung    sprechend der Baubewilligung ausgeführt
durch eine Anschlusspflicht ausgelöst wird,   eines wasserrechtlichen Einreichprojektes      wurde und Planabweichungen vorliegen,
soweit dies dem Gemeinderat im Rahmen         betreffend neue Schutzgebiete sowie die        welche baubehördlich bewilligungs- oder
der geltenden Gesetze möglich ist.            Ermächtigung des Bürgermeisters, nach          anzeigepflichtig sind. Des Weiteren liegt
Abstimmungsergebnis:                          Vorliegen eines detaillierten Honorarvor-      keine Baufertigstellungsanzeige für den
JA: 16 SPÖ, 8 ÖVP, 6 FPÖ                      schlages den Auftrag für die Projektierung     ursprünglich bewilligten Wohnhausneu-
Stimmenenthaltung: 1 ÖVP                      der Brunnenverlegung zu erteilen, erfolgte     bau vor. Von der Baubehörde in I. Instanz
                                              mit Stimmenmehrheit.                           wurde daher eine Untersagung der Benüt-
  Rechtsvertretung in Zusammenhang            Abstimmungsergebnis:                           zung per Bescheid festgelegt, gegen wel-
  mit dem UVP-Feststellungsverfahren          JA: 16 SPÖ                                     chen der Berufungswerber, Herr Ing. Otto
 im Projekt Kiesabbau Fa. Arthofer; Be-       Stimmenenthaltung: 9 ÖVP, 6 FPÖ                Eichler MBA, rechtzeitig mit Schreiben vom
  auftragung der Rechtsanwaltskanzlei                                                        11.04.2017 Berufung erhob. Aufgrund der
      CHSH, Parkring 2, 1010 Wien                  Finanzierungsbestätigung zu den           geltenden Rechtslage beschloss der Ge-
Um für die weitere Vorgehensweise bei               Verkehrssicherheitsmaßnahmen             meinderat jedoch, wie vom „Bau- und Wirt-
einem Negativfeststellungsverfahren der                    entlang der B 131                 schaftsausschuss“ einstimmig empfohlen,
Fa. Arthofer hinsichtlich eines UVP-Verfah-   Die Kosten der Gemeinde für das gesamte        mit Stimmenmehrheit, der gegenständ-
rens im Zusammenhang mit dem geplan-          Projekt „Verkehrssicherheitsmaßnahmen          liche Berufung gegen den Bescheid des
ten Schotterabbau in Bergheim rechtlich       entlang der B 131“ bestehend aus den Teil-     Bürgermeisters der Marktgemeinde Feld-
gewappnet zu sein, hat der Gemeinderat        projekten I - Zufahrt zum ASZ Bergheim,        kirchen a.d.D. keine Folge zu leisten und
mehrheitlich beschlossen, die auf Wasser-     II - Kreisverkehr „Mühllackener Kreuzung“,     den Bescheid der Baubehörde I. Instanz
recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei     III - Linksabbieger zur Badeseestraße und      vollinhaltlich zu bestätigen.
„Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati“ aus        IV - Fahrbahnteiler Bergheim werden ca.        Abstimmungsergebnis:
Wien mit der rechtlichen Unterstützung        € 800.000,00 betragen.                         JA: 15 SPÖ, 7 ÖVP
der Gemeinde zu beauftragen.                  Weiters wird der Gemeindeanteil für die in     Stimmenenthaltung: 2 ÖVP, 4 FPÖ
Abstimmungsergebnis:                          diesem Zusammenhang stehende Errich-           Gegenstimmen: 2 FPÖ
JA: 16 SPÖ                                    tung eines provisorischen Geh- und Rad-        Befangen: Bürgermeister
Stimmenenthaltung: 9 ÖVP, 3 FPÖ               weges an der B 131 € 24.000,00 betragen.
Gegenstimmen: 3 FPÖ                           Die Kosten belaufen sich dabei jeweils auf     Bei    einem     Lokalaugenschein     am
                                              50 % der Gesamtkosten. Diese vom Amt           29.11.2016 wurde festgestellt, dass auf
 Anpassung der Schutzgebiete für die          der Oö. Landesregierung übermittelten          dem Grundstück Nr. 399/7, KG. Mühlla-
     Ortsbrunnen 1 Feldkirchen und            Finanzierungsbestätigungen wurden im           cken, Johann und Anneliese Fattinger,
 2 Bergheim an den Stand der Technik;         Gemeinderat einstimmig beschlossen.            eine Gartenhütte in Holzbauweise ohne
Auftragsvergabe betreffend Erstellung                                                        Baubewilligung errichtet wurde. Vom
        eines wasserrechtlichen                Vergabe der Planung und Ausschrei-            Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung
           Einreichprojektes                       bung für die Erweiterung der              Land- und Forstwirtschaft wurde ein agrar-
Bei den beiden in einem Schutzgebiet ste-     Wasserver- und Abwasserbeseitigungs-           fachtechnisches Gutachten eingeholt, wo-
henden Ortsbrunnen im Gemeindegebiet           anlage bei den „Wögerergründen“ an            rin mitgeteilt wurde, dass in gewidmetem

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FELDKIRCHEN.AN DER DONAU   02 / Juli 2017

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GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017
Grünland nur Bauten und Anlagen errich-           berger, Teilfläche von Grundstück Nr.    nungsausschuss“ einstimmig empfohlen,
tet werden dürfen, wenn sich diese durch          273, KG. Bergheim                        ebenfalls einstimmig beschlossen:
Tätigkeiten im Rahmen der land- und forst-   •    Flächenwidmungsplanänderung Nr.
wirtschaftlichen Urproduktion auszeich-           4.52; Örtliches Entwicklungskonzept;     •    Einleitung der Flächenwidmungs-
nen. Der entscheidende Punkt ist, dass für        Änderung Nr. 2.39, Richard Thalham-           planänderung Nr. 4.9, Örtliches Ent-
eine zulässige Bauwidmung im Grünland             mer, Teilfläche der Grundstücke Nr.           wicklungskonzept Änderung Nr. 2.5,
die Produktion über die Eigenversorgung           369/1 und 369/5, KG. Feldkirchen              „Umwidmung       Sonderausweisung
hinausgehen und ein für die land- und        •    Flächenwidmungsplanänderung                   Photovoltaikanlage“ vom 25.06.2015
Forstwirtschaft maßgeblicher Einkom-              Nr. 4.53; Rudolf Hartl, Teilfläche von   •    Einleitung der Flächenwidmungs-
mensbetrag erzielt werden muss. Da die-           Grundstück Nr. 180, KG. Freudenstein          planänderung Nr. 4.27, „Umwidmung
ses Kriterium im gegenständlichen Fall                                                          Wohngebiet“ vom 25.06.2015
fehlt, wurde vom „Bau- und Wirtschafts-      Ablehnung von Flächenwidmungs-                •    Einleitung des Verfahrens zur Er-
ausschuss“ einstimmig empfohlen, der Be-     planänderungen:                                    stellung   des    Bebauungsplanes
rufung keine Folge zu leisten und den Be-    Die Flächenwidmungsplanänderung Nr.                Nr. 23 „Feldkirchen Süd – Leit-
scheid der Baubehörde I. Instanz aufgrund    4.51, Örtliches Entwicklungskonzept Än-            nergründe“      vom      28.04.2016
der Rechtslage vollinhaltlich zu bestäti-    derung Nr. 2.38, August Rammerstorfer,
gen. Der diesbezügliche Gemeinderats-        Teilfläche der Grundstücke Nr. 355/4 und      Die Einleitung des Verfahrens hinsichtlich
beschluss erfolgte mit Stimmenmehrheit.      359/1, KG. Mühllacken wurde entspre-          Änderung Örtliches Entwicklungskonzept
Abstimmungsergebnis:                         chend der mehrheitlichen Empfehlung           Nr. 2.36 vom 16.03.2017 betreffend Aus-
JA: 15 SPÖ, 8 ÖVP, 6 FPÖ                     des „Planungsausschusses“ vom Gemein-         nahmen vom Aufschließungsbeitrag wur-
Stimmenenthaltung: 1 ÖVP                     derat ebenfalls mit Stimmenmehrheit           de ebenfalls einstimmig aufgehoben, da
Befangen: Bürgermeister                      (JA: 16 SPÖ, 3 ÖVP; Gegenstimmen: 5 ÖVP,      ein generelles Verbot von Ausnahmen in
                                             6 FPÖ, 1 abwesend) nicht eingeleitet.         einem grundsätzlichen Widerspruch zum
Örtliches Entwicklungskonzept:                                                             Raumordnungsgesetz steht.
Der Gemeinderat hat entsprechend der         Baulandsicherungsvertrag:
mehrheitlichen Empfehlung des „Pla-          Analog zur einstimmigen Empfehlung des           Beschlussfassung einer Resolution
nungsausschusses“ ebenfalls mehrheitlich     „Planungsausschusses“ wurde einstimmig        Auf Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion
die Einleitung des Verfahrens hinsichtlich   der Beschluss eines Baulandsicherungsver-     wurde folgende Resolution betreffend die
der Änderung des Örtlichen Entwicklungs-     trags mit Herrn/Frau Erwin und Waltraud       Verordnung eines Grundwasserschonge-
konzeptes Nr. 2.40 beschlossen, da nach      Rabeder bezüglich dem Grundstück Nr.          bietes „Nördliches Eferdinger Becken“ vom
Sicht des Fachbereiches Raumordnung die      496, KG. Bergheim, gefasst. Die Beschluss-    Gemeinderat mehrheitlich beschlossen:
Wildtierkorridorzone zur Berücksichtigung    fassung gilt als Voraussetzung für die be-    Abstimmungsergebnis:
bzw. Sicherung in der Raumordnung und        antragte Umwidmung.                           JA: 16 SPÖ, 1 ÖVP
im ÖEK ausgewiesen werden sollen. Da-                                                      Stimmenenthaltung: 8 ÖVP, 6 FPÖ
durch soll der bereits bestehende Korridor   Flächenwidmungsplanänderungen –
von neuen Baulandwidmungen bzw. Son-         Umwidmungen:                                                   „Resolution
derwidmungen im Grünland freigehalten        Zu folgenden Umwidmungsansuchen               Der Landeshauptmann von Oberöster-
                                             wurde vom Gemeinderat die Flächenwid-         reich wird aufgefordert, im Rahmen seiner
werden, wenn diese die Durchlässigkeit                                                     Zuständigkeit alle erforderlichen Schritte
des Korridors negativ beeinflussen kön-      mungsplanänderungen gemäß der ein-            zu setzen, damit die neuen Regelungen in-
nen. Maßgeblich für diese Entscheidung       stimmigen Empfehlung des „Planungsaus-        nerhalb des Grundwasserschongebietes
                                             schusses“ einstimmig beschlossen:             Nördliches Eferdinger Becken den maximal
war auch, dass bereits ein Kiesabbaupro-                                                   möglichen Schutz des Grundwassers sicher-
                                              • Flächenwidmungsplanänderung Nr.
jekt im Bereich des Wildtierkorridors ge-         4.44, Maria und Roman Rammerstor-        stellen, in dem er die Variante A des Grund-
plant wird.                                       fer, Grundstück Nr. 606 und 607/1,       wasserschongebietes „Nördliches Eferdinger
Abstimmungsergebnis:                                                                       Becken“ ohne Kies/Schotterabbau verordnet.
JA: 16 SPÖ, 6 ÖVP                                 KG. Mühllacken                                           Begründung:
Stimmenenthaltung: 2 ÖVP, 6 FPÖ               • Flächenwidmungsplanänderung                Wasser und insbesondere Trinkwasser ist
Abwesend: 1                                       Nr. 4.46, Örtliches Entwicklungskon-     unser aller Lebensgrundlage und die Qua-
                                                  zept Änderung Nr. 2.33, Erwin und        lität und leistbare Verfügbarkeit von hoch-
Einleitungen von Flächenwidmungs-                 Waltraud Rabeder, Grundstück Nr.         wertigem Trinkwasser hat daher höchste
                                                  496, KG. Bergheim                        Priorität. Wasser ist Lebensmittel Nummer
planänderungen:                                                                            1. Daher wurde per Verordnung des Landes-
Zu folgendem Umwidmungsansuchen               • Flächenwidmungsplanänderung                hauptmannes von Oberösterreich bereits am
wurde vom Gemeinderat die Einleitung              Nr. 4.48, Johannes und Barbara Ke-       3.12.1990 (LGBl. Nr. 98/1990) das Gebiet des
der Flächenwidmungsplanänderung ge-               plinger, Grundstück Nr. 521/1, KG.       nördlichen Eferdinger Beckens als Grund-
mäß der einstimmigen Empfehlung des               Bergheim                                 wasserschongebiet bestimmt.
„Planungsausschusses“ einstimmig be-
schlossen:                                   Aufhebung von Einleitungsbeschlüs-            Dieses Gebiet versorgt über die Wasserver-
                                             sen:                                          sorgungseinrichtungen der Gemeinden, der
 • Flächenwidmungsplanänderung Nr.                                                         Verbände und der Stadt Linz etwa 350.000
     4.49, Örtliches Entwicklungskonzept;    Die Aufhebung folgender Einleitungen          Menschen (das sind deutlich mehr als 20 %
     Änderung Nr. 2.35, Margarete Hinter-    betreffend Flächenwidmungsplanände-           der Bevölkerung Oberösterreichs) mit Trink-
                                             rung wurde vom Gemeinderat wie im „Pla-       wasser. Dieser Siedlungsraum verzeichnet

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FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau
02 / Juli 2017   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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GEMEINDERATSBESCHLÜSSE VOM 6. JULI 2017
steigende Bevölkerungszahlen und daher ist       des Grundwasserschutzes aufgrund etwa-           wassers auch weiterhin sicherstellt.
anzunehmen, dass sich diese Zahl zukünftig       iger Privatinteressen in Form eines beab-        Dieser Schutz hat für die Marktgemeinde
deutlich erhöhen wird.                           sichtigten großflächigen Kiesabbaus kann         Feldkirchen/Donau als Trinkwasserversorger
Dass nun Gespräche geführt werden über           aufgrund der dadurch deutlich reduzierten        für mehr als 5.000 Menschen, als auch aus
Änderungen in der Schongebietsauslegung          Schonwirkung nicht zugestimmt werden.            Rücksicht auf die, langfristig ebenso betrof-
bzw. Verschärfung des Schutzes mittels           Der Schutz des Trinkwassers und damit das        fenen, grundwasserstromabwärts liegenden
Ausweisung von Kernzonen, ist durchaus           Allgemeininteresse von hunderttausenden          Wasserversorger und Privatbrunnenbesitzer,
positiv zu werten, denn eine Heranführung        Menschen muss klar Vorrang haben vor pri-        oberste Priorität.“
des Schutzniveaus an andere Grundwasser-         vaten, rein wirtschaftlichen Interessen.
schongebiete in OÖ, in denen die Errichtung      Die Marktgemeinde Feldkirchen spricht sich       Die nächste Gemeinderatssitzung findet
von Nassbaggerungen zur Gewinnung von            daher für die Variante A (siehe Skizze in Bei-   am Donnerstag, 5. Oktober 2017, um
mineralischen Rohstoffen gänzlich verbo-         lage) des Grundwasserschongebietes ohne
ten ist erscheint mehr als sinnvoll. Einer Re-   jeden Schotter/Kiesabbau aus, da nur diese       19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktge-
duktion der Schongebietsfläche und damit         Variante den maximalen Schutz des Grund-         meindeamtes statt.

KUNDMACHUNG
Gemäß § 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungs-
gesetz 1994, LGBL. Nr. 114/1993 i. d. g. F.,
wird kundgemacht, dass die Gemeinde
Feldkirchen a.d.D. den Bebauungsplan
Nr. 25 „Bad Mühllacken Süd“ (Grundstück
Nr. 637/3 und 694/2, KG. Mühllacken) neu
erlassen wird.
Innerhalb des Zeitraumes zwischen
2. August 2017 und 31. August 2017 kann
jeder, der ein berechtigtes Interesse glaub-
haft macht, seine Planungsinteressen dem
Gemeindeamt in schriftlicher Form be-
kannt geben.
Der Bürgermeister:
Franz Allerstorfer

WAHLSPRENGELÄNDERUNGEN - VORINFORMATION
Die Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D.             Birkenweg, Brunnengasse, Föhrenweg,              Sprengel IV – Bad Mühllacken –
plant die Verlegung des Wahllokals des           Gartenweg, Gewerbeparkstraße, Haupt-             Seniorenheim St. Teresa: Bad Mühlla-
Wahlsprengels III-Pesenbach „Wirt in             straße, Hofham, Im Feld, Kirchenweg,             cken, Mühllackener Straße, Oberndorf,
Pesenbach“ in die Musikschule Feldkir-           Lerchenweg, Lindenweg, Marktplatz, Pa-           Oberwallsee, Pesenbachtal, Point, Rosen-
chen a.d.D. Im Zuge dieser Verlegung wird        noramaweg, Radlerweg, Ringstraße, Son-           weg, Sechterberg, Wolfsbach
es in allen Wahlsprengeln zu einer Ände-         nenweg, Weideter Straße
rung bei der Zuteilung der Straßenzüge                                                            Sprengel V – Lacken - VS Lacken: Har-
kommen (zu erkennen an der farblichen            Sprengel II – Feldkirchen a.d.D.                 rerweg, Koppenederweg, Lacken, Lacke-
Markierung). Da diese Änderung von der           – Musikschule: Am Pesenbach, Aschacher           ner Straße, Laherweg, Nöbauerstraße,
Gemeindewahlbehörde in einer Sitzung             Straße 63-73, Golfplatzstraße, Lauterbach-       Oberhart 1-35, Oberlacken, Reuterhügel,
beschlossen werden muss, handelt es sich         siedlung, Lauterbachstraße, Pesenbach,           Schatzsiedlung, Tiefenbachweg, Unterla-
hiermit um eine Vorinformation. Sobald           Pesenbachstraße, Pesenbachweg, Platzer-          cken, Waidholz
die Änderung von der Wahlbehörde be-             weg, Reicherlweg, Rosenleiten, Schloss Pe-
schlossen wurde, werden Sie darüber er-          senbach, Schulstraße, Weingasse                  Sprengel VI – Freudenstein –
neut informiert. Die Sprengeleinteilung                                                           FF Mühldorf: Ach, Am Käferbach, Am
sollte wie folgt aussehen:                       Sprengel III – Landshaag – FF Lands-             Rauschberg , Aschacher Straße 1-62, Au,
                                                 haag: Am Waldrand, Aschacher Straße ab           Bergwerkweg, Freudenstein, Freudenstei-
Sprengel I – Feldkirchen a.d.D.                  74, Bergheim, Himmelreich, Landshaager-          ner Straße, Kapellenweg, Mayrsiedlung,
 – Sitzungssaal: Am Anger, Am Pfarrfeld,         weg, Oberlandshaag, St. Martiner Stra-           Mühldorf, Ober-Freudenstein, Oberhart ab
Audorf, Audorfer Straße, Audorfsiedlung,         ße, Unterlandshaag, Weidet, Weingarten,          36, Schauerbachweg, Schlossblick, Unter-
Auslandsösterreicher, Bergheimer Straße,         Windhof                                          hart, Vogging, Wagerleitnerstraße

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FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU   02 / Juli 2017

                           AMTLICHES

VERMEIDUNG BZW. BESEITIGUNG GEFÄHRLICHER SICHTBEHINDERUNGEN
DURCH BÄUME UND STRÄUCHER
Bei vielen Liegenschaften sind lebende       Zu diesem Thema wird der Beschluss des          schneiden      der    Sträucher    und
Zäune, Sträucher und Bäume weit über         Obersten Gerichthofes vom 18.09.1991            Bäume       auf     Privatgrundstücken
die Grundgrenze auf das Öffentliche          zitiert: Eigentümer von Bäumen haben            zuständig. Im Sinne der Sicherheit
Gut gewachsen. Die Verkehrssicherheit        Äste, die in das Lichtraumprofil von            werden alle Baum- und Strauchbesitzer
ist stark beeinträchtigt, weil optimale      4,5 m hineinragen, im Rahmen ihrer              ersucht, an ihren Grundstücken zu
Sichtverhältnisse nicht mehr gegeben         Verkehrssicherungspflicht rechtzeitig zu        prüfen, ob der Straßenraum ast- und
oder aber auch Gehsteige und Radwege         entfernen, um nicht schadenersatzpflichtig      strauchfrei ist, andernfalls mögen die
nur eingeschränkt benützbar sind. So         zu werden.“                                     nötigen Rückschnitte vorgenommen
steigt die Unfallgefahr und es entstehen     Die Gemeinde als Straßenerhalter                werden.
Schäden an Fahrzeugen.                       ist jedoch nicht für das Zurück-

BADESEEN FELDKIRCHEN A.D.D. - RÜCKERSTATTUNG PARKGEBÜHR FÜR SAISONKARTEN
Auf den Parkflächen für die öffentlichen Bade- und Erholungsanla-
gen des Landes Oberösterreich gelten folgende Bewirtschaftungs-
zeiten: 1. Juni bis 31. August 2017 von 10.00 bis 17.00 Uhr.

Die Gebühren betragen 4,00 Euro für das Tagesticket und 45,00
Euro für die Saisonkarte. Für Feldkirchner GemeindebürgerInnen,
die sich eine Saisonparkkarte für das Jahr 2017 kaufen, gibt es
einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von Euro 10,00. Diesen
erhalten Sie in der Gemeindekassa, Erdgeschoß, Zi.Nr. 5, bei Frau
Schöppl, Tel. 07233/7255-25.

Parkplatz-Saisonkarten 2017 für die Feldkirchner Badeseen sind
nicht im Gemeindeamt erhältlich. Sie können diese bei der Firma
Ortner, Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen a.d.D., Tel. 0660/3147898
erwerben.                                                                                      Foto: Tourismusverband Feldkirchen a.d.D.

RASENMÄHEN - EINHALTEN DER RUHEZEITEN
Alljährlich mit dem Beginn der               Eine grundsätzliche Regelung betreffend         Üblicherweise werden in unserem Land
„Freiluftsaison“   häufen     sich     die   das Verursachen störenden Lärms bzw. den        als Ruhezeiten die Mittagszeit, etwa
Anfragen und Beschwerden wegen               Schutz davor sieht das Oö. Polizeistrafgesetz   zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr
Ruhestörung       durch     Rasenmähen       vor. Nach § 3 dieses Gesetzes begeht            und an Samstagen ab 17.00 Uhr, sowie
und andere geräuschvolle Tätigkeiten.        jemand, der         ungebührlicherweise         an Sonn- und Feiertagen ganztägig,
Gemeinden können - müssen aber nicht         störenden       Lärm        erregt,      eine   empfohlen. Die allgemeine Nachtruhe
- ortspolizeiliche Verordnungen zur          Verwaltungsübertretung. Als störend ist         gilt von 22.00 bis 06.00 Uhr.
zeitlichen bzw. örtlichen Beschränkung       jener Lärm zu verstehen, der wegen seiner
erlassen. In unserer Marktgemeinde ist       Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für       Da Lärm, vor allem in der Freizeit,
bislang keine rechtliche Regelung für die    das menschliche Empfinden unangenehm            erwiesenermaßen zu den bedeutendsten
„Rasenmähzeiten“ festgelegt worden,          ist. Als ungebührlich versteht man einen        Stressfaktoren, die die Psyche belasten
um den Gemeindebürgern             weitere   Verstoß gegen ein Verhalten, wie es im          und dadurch zu Erkrankungen führen,
Reglementierungen und Einflussnahme          Zusammenleben mit anderen verlangt              zählt, empfehlen wir Ihnen im Sinne
auf die Privatsphäre zu ersparen. Das        werden muss und jene Rücksichtnahme             einer guten Nachbarschaft das Motto
bedeutet natürlich nicht, dass zu jeder      vermissen lässt, die die Umwelt verlangen       „Vermeide Lärm, der dich selbst stören
Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht            kann.                                           würde“ zu beherzigen.
werden darf.

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FELDKIRCHENA Feldkirchen / Donau
02 / Juli 2017   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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WALDBRANDSCHUTZVERORDNUNG 2017
Verordnung     der  Bezirkshauptmann-            eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch    bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwe-
schaft Urfahr-Umgebung vom 30.03.2016            Funkenflug in den benachbarten Wald be-      render Umstände können die beiden Stra-
zum Schutz vor Waldbränden (Wald-                günstigen.                                   fen nebeneinander verhängt werden.
brandschutz-Verordnung    2017).   Auf
Grund des § 41 Abs.1 des Forstge-                § 2 – Bekanntmachung des Verbots             § 4 - Schlussbestimmungen
setzes 1975, BGBl.Nr. 440/1975 i.d.F.            Waldeigentümerinnen        und Waldei-       Diese Verordnung ist in der Amtlichen Lin-
BGBl. I Nr. 56/2016 wird     verordnet:          gentümer dürfen dieses Verbot in ge-         zer Zeitung sowie durch Anschlag an den
                                                 eigneter Weise ersichtlich machen            Amtstafeln der Bezirkshauptmannschaft
§ 1 - Schutzmaßnahmen                            (§ 41 Abs.3 Forstgesetz 1975).               Urfahr-Umgebung sowie der Gemein-
In den Waldgebieten aller Gemeinden                                                           deämter des Bezirkes Urfahr-Umgebung
des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in            § 3 - Strafbestimmungen                      kundgemacht. Sie tritt mit 01. April 2017
deren Gefährdungsbereichen ist jedes             Übertretungen nach § 1 werden nach           in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober
Anzünden von Feuer und das Rauchen               § 174 Abs.1 lit. a Z. 17 Forstgesetz 1975    2017 außer Kraft.
verboten. Der Gefährdungsbereich ist             mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,-- Euro
überall dort gegeben, wo die Bodendecke          oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen     Der Bezirkshauptmann: Dr. Paul Gruber
oder die Windverhältnisse das Übergreifen

JAGDAUSSCHUSS FELDKIRCHEN A.D.D. - JAGDPACHTVERTRAG ERNEUERT
Die Jagdgenossenschaft Feldkirchen               die einmal jährlich von der Jagdbehörde      chen aufgeteilt. Aus verwaltungsökono-
a.d.D., die sich aus allen Besitzern von land-   (Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umge-         mischen Gründen erfolgt eine Auszahlung
und forstwirtschaftlichen Flächen in un-         bung) überprüft werden.                      erst ab einer Grundfläche von über 0,75 ha
serer Gemeinde zusammensetzt und vom             Das Pachtentgelt wird nach jeweiligem Be-    (ca. € 1,50 je ha). Auf Anforderung werden
Jagdausschuss vertreten wird, erneuerte          schluss des Jagdausschusses in Form des      auch geringere Beträge ausbezahlt.
den im Jahre 2011 abgeschlossenen Pacht-         „Jagdpachtschillings“, der einmal jährlich   Bericht: Jagdausschussobmann Michael
vertrag mit der örtlichen Jagdgesellschaft.      zur Auszahlung gelangt, auf die Besitzer     Allerstorfer
Die Verpachtung erfolgt auf die Dauer von        von land- und forstwirtschaftlichen Flä-
weiteren sechs Jahren bis einschließlich
31. März 2023.
Neu vereinbart wurde die Höhe des
jährlichen Pachtentgelts, welches auf
€ 5.000,00 reduziert wurde. Im Gegenzug
dazu wurden Maluszahlungen für den
Fall vereinbart, dass die Vergleichs- und
Weiserflächen, an Hand derer die Verbiss-
situation im Wald beurteilt wird, nicht mit
der Bestnote 1 beurteilt werden und der
vorgegebene Abschussplan nicht erfüllt
wurde. In diesem Fall haben die Pächter
zusätzlich zum jährlichen Pachtentgelt
einen Betrag von € 500,00 pro Fläche, die
eine schlechtere Beurteilung als die Best-
note 1 aufweist, zu leisten. Insgesamt wur-
den 10 Beurteilungsflächen festgelegt,                                                              Foto: Jagdausschuss Feldkirchen a.d.D.

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                            AMTLICHES

NEUE RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG
Die zuständige Fachabteilung der Oö. Lan-      • insgesamt nicht mehr als 750 t minera-      Falls Sie weitere Informationen zu diesem
desregierung hat in einem Schreiben darü-        lische Abfälle aus einem Abbruch            Thema nachlesen möchten, dürfen wir Sie
ber informiert, dass seit Oktober 2016 eine                                                  auf die Internetseite www.brv.at hinwei-
Novelle in Kraft ist, in welcher diverse An-   • bautechnische Verwertung auf dersel-        sen.
passungen und Klarstellungen vorgenom-           ben Baustelle
men wurden.                                                                                  Für Fragen im Zusammenhang mit der
Ganz wesentlich ist dabei etwa die Neue-       • durch ein alternatives Qualitätssiche-      Recycling-Baustoffverordnung        wen-
rung, dass nunmehr eine verpflichtende           rungssystem muss sichergestellt sein,       den Sie sich an die E-Mail Adresse: recy-
Schad- und Störstofferkundung nach der           dass die Abbruchabfälle weitgehend          cling-baustoffverordnung@bmlfuw.gv.at
ÖNORM B3151 nur mehr ab einer Men-               frei von Schad- und Störstoffen sind        des Bundesministeriums für Land-
genschwelle von 750 t Abbruchabfällen            und auch keine sonstigen Verunreini-        und Forstwirtschaft, Umwelt und
erforderlich ist. Weiters wurde in § 10a der     gungen enthalten                            Wasserwirtschaft.
RBV die Möglichkeit zur Eigenverwertung
der angefallenen Baurestmassen unter fol-      • keine Verwendung im und unmittel-
genden Voraussetzungen ermöglicht:               bar über dem Grundwasser sowie in
                                                 Oberflächengewässern.

10 „GEBOTE FÜR HÄUSLBAUER“
Sie sollten vor dem Grundkauf prüfen, ob          erforderliche Bauplatzbewilligung          7. Sie sollten zum Bauansuchen voll-
das Grundstück lastenfrei ist.                    ansuchen.                                     ständige Unterlagen (insbesondere
                                                                                                Bauplan, Baubeschreibung, Energie-
1. Sie sollten beim Gemeindeamt in den         4. Sie sollten zur Planung und Erstellung        ausweis, sonstige Nachweise) beim Ge-
   Flächenwidmungsplan, das örtliche              der Baupläne einen befugten Planver-          meindeamt einreichen.
   Entwicklungskonzept und – falls                fasser (Architekt, Baumeister) beauftra-
   vorhanden – in den Bebauungsplan               gen.                                       8. Sie dürfen erst nach Rechtskraft der
   sowie in Gefahrenzonenpläne (Hoch-                                                           Baubewilligung (Bauanzeige) mit der
   wasser u. geogene Risiken) Einsicht         5. Sie sollten möglichst bald beim zustän-       Bauausführung beginnen.
   nehmen.                                        digen Gemeindeamt Ihre Bauabsich-
                                                  ten (Vorentwurf ) bekannt geben und        9. Sie dürfen erst nach Einbringung der
2. Sie sollten sich erkundigen, ob noch           sich beraten lassen.                          Fertigstellungsanzeige bei der Ge-
   weitere Bewilligungen (z.B.: Natur-                                                          meinde das Gebäude benutzen.
   schutz, Forst- oder Wasserrecht) für das    6. Sie sollten mit den Nachbarn rechtzei-
   Bauvorhaben erforderlich sind.                 tig über Ihr Bauvorhaben reden und zur     Quelle: Bauen & Wohnen in Oberösterreich 4. Auflage
                                                  Verfahrensvereinfachung nach Mög-          2017
3. Sie sollten für das Grundstück um die          lichkeit ihre Zustimmung einholen.

OÖ SCHULVERANSTALTUNGS- UND OÖ SCHULBEGINNHILFE
Die OÖ Schulveranstaltungsbeihilfe             mit einer Nächtigung teilgenommen             mit einem geringen Haushaltseinkommen
wird ab dem Schuljahr 2017/18                  haben, unterstützt. Zukünftig reichen         auf Antrag 100,00 Euro vom Familienreferat
geändert, damit zukünftig mehr Kinder          pro Familie also schon 4 Tage, die als        zugeschossen. Der Zuschuss wird einmalig
diese finanzielle Unterstützung nutzen         Schulveranstaltungen mit Nächtigung           beim Eintritt in die Pflichtschule gewährt.
können!                                        nachgewiesen werden, damit eine
                                               Schulveranstaltungsbeihilfe bei geringem      Auf www.familienkarte.at kann der
Ab kommendem Schuljahr werden alle             Haushaltseinkommen ausbezahlt wird.           Antrag auch online gestellt bzw. das
Familien, von denen ein Kind bei einer                                                       entsprechende Formular downgeloadet
zumindest 4-tägigen Schulveranstaltung         Für Schulanfänger gibt es weiterhin die OÖ    werden. Die Formulare liegen auch
teilgenommen hat bzw. zwei oder mehr           Schulbeginnhilfe. Um die notwendigen          in der Schule und am Gemeindeamt,
Kinder an einer mehrtägigen - also             Anschaffungen zu Schulbeginn leichter         Bürgerservice, Erdgeschoß Zi.Nr.1 auf.
zumindest 2-tägigen - Schulveranstaltung       bewältigen zu können, bekommen Eltern

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02 / Juli 2017   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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DIENSTLEISTUNGSSCHECKS FÜR ASYLWERBERINNEN
Seit kurzer Zeit können auch Asylwerbe-       Was bringt der DLS?                            4. Der/die ArbeitgeberIn füllt mit dem/r
rInnen, welche seit mindestens 3 Monaten      Mit dem DLS ist man automatisch unfall-           AsylwerberIn den DLS mit Namen,
zum Asylverfahren in Österreich zuge-         versichert und hat auch bei geringfügigen         Sozialversicherungsnummer und
lassen sind (InhaberInnen einer „weißen       Einkünften die Möglichkeit zu einer freiwil-      Datum aus.
Karte“) legal in privaten Haushalten be-      ligen Kranken- und Pensionsversicherung.
schäftigt werden. Dies geschieht über den                                                    5. Ein Beiblatt ist bei der 1. Beauftragung
sogenannten Dienstleistungsscheck.            Wo kann ich einen DLS erwerben?                   zusätzlich auszufüllen.
                                              Beim Postpartner Wolfgang Ortner, in
Was ist ein Dienstleistungsscheck?            Trafiken oder online unter www.dienstleis-     6. Nach Verrichtung der Arbeit bekommt
Der Dienstleistungsscheck (DLS) ist ein       tungsscheck-online.at.                            der/die AsylwerberIn als Lohn den DLS
Zahlungsmittel und Lohn für Personen,                                                           überreicht.
die einfache haushaltstypische Dienstleis-    Wie viel kostet ein DLS?
tungen in Privathaushalten erbringen –        Beim elektronisch erstellten DLS beim          7. Der/die AsylwerberIn muss den DLS
sofern die Entlohnung nicht über der mo-      Postpartner Ortner oder via DLS-Online            bis spätestens Ende des Folgemo-
natlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt. Bei   kann der Wert individuell bis max. € 100,-        nats persönlich, am Postweg oder via
AsylwerberInnen ist jedoch zu beachten,       pro Scheck gewählt werden.                        DLS-Online einreichen oder bei der
dass Einkommen über € 110,- pro Monat         Wert für AsylwerberIn: € 5,-; Kaufpreis für       GKK OÖ abgeben.
(+ € 80,- für jedes weitere Familienmit-      ArbeitgeberIn € 5,10
glied) zu einer Kürzung der Leistung aus      Wert für AsylwerberIn: € 10,-; Kaufpreis für   8. Die Versicherungsanstalt überweist
der Grundversorgung führt.                    ArbeitgeberIn: € 10,20                            umgehend die Summe der eingereich-
                                              In der Differenz zwischen Wert und Kauf-          ten DLS auf ein Girokonto oder mittels
Wer bekommt einen DLS?                        preis sind der Beitrag zur gesetzlichen Un-       Postanweisung.
Personen, die einfache haushaltsna-           fallversicherung sowie ein Verwaltungsan-
                                                                                             Wie hoch ist der Stundenlohn bei einer
he Arbeiten in privaten Haushalten            teil enthalten.
                                                                                             mit DLS bezahlten Arbeit?
durchführen, wie z.B. Unterstützung in
                                                                                             Reinigungskraft, Haushaltshilfe ohne
der Haushaltsführung, Reinigungsar-           Wie ist die Vorgehensweise bei einem
                                                                                             Kochen, einfache Gartenarbeit: € 11,75
beiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche,           DLS?
                                                                                             Reinigungskraft nach Professionisten-Ein-
Geschirr),       Kinderbeaufsichtigung,       1. Ein/e ArbeitgeberIn kauft einen DLS
                                                                                             satz (Malertätigkeiten): € 15,81
Einkäufe von Lebensmitteln oder einfache         beim Postpartner, in einer Trafik oder
                                                                                             Haushaltshilfe mit Kochen: € 12,15
Gartenarbeiten (Laub kehren, Rasen               online.
                                                                                             Kinderbetreuung: € 12,75
mähen).
                                              2. Der/die ArbeitgeberIn nimmt mit             Kranken-/Altenpflege (Unterstützung bei
                                                 einem/r AsylwerberIn Kontakt auf            der Körperpflege und beim Ankleiden):
Was kann nicht mit einem DLS entlohnt
                                                 und vereinbart einen Termin für die         € 16,19
werden?
Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern       Durchführung der haushaltsnahen
                                                 Tätigkeiten.                                Wer hilft bei Fragen zu DLS?
(Alten- und Krankenpflege) oder Mischver-
                                                                                             Servicetelefon: 0810/555666 oder www.
wendungen (Arbeit sowohl im Haushalt als
                                              3. Der/die AsylwerberIn führt die Tätig-       vaeb.at/Service/Dienstleistungsscheck
auch im Unternehmen).
                                                 keiten durch.

GELEBTE INTEGRATION - BENEFIZKONZERT ZUM DANK
Integration funktioniert immer dann am        20.00 bis 24.00 Uhr den Innenhof des
besten, wenn sie als beidseitiger Prozess     Schlosses Bergheim bespielten. Von Mitt-
verstanden wird. In unserer Gemeinde ist      woch bis Freitag wurde von den Bewoh-
diese Haltung längst gelebter Alltag. 31      nern der Asylunterkunft fleißig gekocht
Asylwerber leben aktuell bei uns und wer-     und vorbereitet, wobei auch Lehrer und
den von der Bevölkerung aktiv unterstützt.    SchülerInnen der Fachschule Bergheim
Seitens der Flüchtlinge wurde nun am 23.      ihren Beitrag dazu geleistet haben. Ih-
Juni 2017 ein Benefizkonzert veranstal-       nen gebührt ein herzliches Dankeschön!
tet (Hauptorganisator war der 24-jährige      Für das Spendenkonto der Gemeinde Feld-
Afghane Abdul Rahmen Naseri), um der          kirchen a.d.D. ist ein Betrag von mehr als
Bevölkerung „DANKE“ für die großartige        € 3.000,00 übrig geblieben!
Unterstützung zu sagen. Die Asylwerber
durften beim Fest rund 300 Gäste begrü-       Wie Rudi Anschober in seiner Rede sagte:
ßen, darunter Ehrengäste wie Landesrat        „Durch diese Veranstaltung wird deutlich,
Rudi Anschober und Bürgermeister Franz        wie einfach Integration ist, sofern beide
Allerstorfer. Musikalisch umrahmt wurde       Seiten einen Schritt aufeinander zu ma-
die Veranstaltung von 3 Bands, die von        chen!“ Bericht: Manuel Pfeil                                            Foto: Manuel Pfeil

                                                                                                           11
FELDKIRCHEN.AN DER DONAU    02 / Juli 2017

                            AKTUELLES

FELDKIRCHNER WOCHENMARKT
Bei Kaffee und Kuchen, alkoholfreien Ge-       beim Marktgemeindeamt Feldkirchen
tränken oder bei einem Glaserl Bier ist der    a.d.D. (Zimmer 3) oder bei der Raiffeisen-
Markt vor allem Stätte der Begegnung und       bank Feldkirchen-Goldwörth.
Motor der Kommunikation!
                                               Schwerpunkte:
Jeden Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr      Samstag, 30.09.2017
am Marktplatz Feldkirchen a.d.D.               „Kürbisfest“
                                               Eltern-Kind-Treff „Hereinspaziert“: Basteln
Als richtiger Gaumenkitzel wirken die an-      mit Kürbissen; Verkauf von Zier- und Spei-
gebotenen Produkte bäuerlicher Herkunft        sekürbissen; Prämierung des größten Feld-
wie Speck, Leberkäse, Jausenwurst, Luft-       kirchner Kürbisses; die Ortsbauernschaft
dürre, Surfleisch und frisches Schweine-       verwöhnt die Besucher mit Produkten aus
fleisch, Gebäck, Mehlspeisen, Imkereipro-      Kürbissen
dukte, Freilandeier, Gemüse und allerlei
Floristik.                                     Samstag, 18.11.2017
                                               Projekt „Gemeinsam“
Die Geschenkidee!                              Fachschule Bergheim und Tagesstruktur
Gutschein für den Feldkirchner Wochen-         Feldkirchen (Institut Hartheim)
markt                                          Verkauf von Keksteller, Kuchen, Kaffee, Tee;
Mit diesen Gutscheinen kann bei allen          Verkaufsstand der Tagesstruktur
Verkaufsständen bezahlt werden! Die Gut-
                                                                                                                     Foto: Peherstorfer
scheine gibt es im Wert von € 5,00 und         Die Aussteller des Wochenmarktes
€ 10,00. Erhältlich sind die Gutscheine        freuen sich auf Ihren Besuch!

GOLDHAUBEN LADEN ZUM                           FEUERSTÄTTENÜBERPRÜFUNG IM GEMEINDEGEBIET DER
TAG DER JUBELPAARE                             MARKTGEMEINDE FELDKIRCHEN A.D.D.
Liebe Jubelpaare!                              Im Jahr 2017 wird vom Rauchfangkeh-            und die Verbindungsstücke, Dichtheits-
Sie sind heuer 25, 50, 60 oder noch mehr       rermeisterbetrieb Fa. Ing. Stefan Wasicek      prüfung der Gasleitung.
Jahre standesamtlich, beziehungsweise          im Gemeindegebiet der Marktgemeinde
kirchlich verheiratet? In unserer Gemeinde     Feldkirchen a.d.D. die im OÖ Luftreinhal-      Betrachten Sie diese Überprüfungen als
gestaltet schon seit vielen Jahren die Gold-   te- und Energietechnikgesetz 2002 §25          Hilfe für Maßnahmen im Sinne des Um-
haubengruppe den                               geforderte Überprüfung auf Brand- und          weltschutzes, zur Luftreinhaltung und
                                               Betriebssicherheit durchgeführt. Diese         zum Energiesparen. Der vorbeugen-
         „ TAG DER JUBELPAARE“.                visuelle Überprüfung umfasst die Kontrolle     de Brandschutz dient zum Schutz von
                                               der Feuerungsanlagen, ob diese den gel-        Leben und Eigentum.
Heuer wird dieser Festtag am Sonn-             tenden Vorschriften wie dem Landesge-
tag,   den      17. September 2017             setz sowie den erlassenen Verordnungen         Die Überprüfungen finden nicht im Rah-
abgehalten        und       beginnt    um      entsprechen.                                   men der regelmäßigen Kaminkehrungen
9.30 Uhr mit einem feierlichen Gottes-         Überprüft werden unter anderem                 statt, hierfür muss mit dem Rauchfangkeh-
dienst in der Kirche von Pesenbach. Aus        die Einhaltung der vorgeschriebenen            rermeister ein gesonderter Termin verein-
Datenschutzgründen können wir Sie leider       Emissionsgrenzwerte,         erforderliche     bart werden.
nicht persönlich einladen. Damit der schö-     Sicherheitseinrichtungen bei Heizungs-         Für weitere Rückfragen steht Ihnen ger-
ne Brauch fortgeführt werden kann, ersu-       anlagen,      Verbrennungsluftzuführung,       ne Herr Ing. Stefan Wasicek (Telefon:
chen wir Sie, sich bei uns zu melden.          Abstände von Feuerstätten zu brennbaren        07234/82579) zur Verfügung.
                                               Bauteilen, Brennstofflagerung, Rauchfänge
Erika Lindorfer: Telefon: 0664/7615235,
Email: erikalindorfer@gmail.com

Da wir für den Festtag verschiedene Vorbe-
reitungen treffen, wäre es für uns wichtig,
sich sobald als möglich zu melden, spätes-
tens jedoch bis 1. August 2017.
           Auf zahlreiche Teilnahme freut
            sich die Goldhaubengruppe
                 Feldkirchen a.d.D.

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02/ Juli 2017   FELDKIRCHEN.AN DER DONAU

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UMFRAGE DES ÖSTERREICHISCHEN GEMEINDEBUNDES ZUM THEMA
„WAS WILL DIE BEVÖLKERUNG?“
Auch heuer ließ der Österreichische Ge-       elle Ausstattung aber nicht. Dazu kommt,     Vertrauen in kommunale Ebene am
meindebund die Zufriedenheit in den           dass sich im ersten Halbjahr aufgrund der    größten
Gemeinden und unter den kommunalen            Steuerreform die Ertragsanteile, durch
FunktionärInnen erfragen.                     die sich die Gemeinden zu einem großen       „Erfreulich ist, dass das Vertrauen in die
                                              Teil finanzieren, schlecht entwickeln. Da-   kommunale Ebene seit 2012 sogar noch
Auszüge aus dem Befragungsergebnis:           her ist die große Sorge um die finanzielle   gestiegen ist“. Derzeit würden 43 Prozent
                                              Ausstattung der Gemeinden sehr begrün-       der befragten BürgerInnen sagen, dass
Große Zufriedenheit mit der Lebens-           det. Es muss einfach aufhören, dass Bund     sie der kommunalen Ebene am meis-
qualität:                                     und Länder ständig neue Maßnahmen            ten vertrauen (+4%). 27 Prozent vertrau-
93 % bewerteten diese als sehr bzw. eher      beschließen und deren Finanzierung nicht     en dem Bundesland am meisten (2012:
hoch. Sicherheit ist für 78 % der Einwohner   bis zum Ende durchdenken“.                   23%), acht Prozent dem Bund (2012:
ein ausschlaggebender Faktor für Lebens-                                                   9%) und fünf Prozent der EU (2012: 6%).
qualität, gefolgt von kommunalen Dienst-      Mehr Unterstützung bei Kinderbetreu-
leistungen (75 %), Arbeitsplätzen (64 %)      ung und Schulen gewünscht                    Gemeinden bei Effizienz ganz vorne
und Wohnen (62 %). Über 90 % stellen der
Qualität der kommunalen Dienstleistun-        Die befragten Gemeindevertreter wün-         Auch hinsichtlich Effizienz sehen die Bür-
gen ein sehr bzw. gutes Zeugnis aus. Auch     schen sich mehr Unterstützung in den Be-     ger die Gemeinden ganz vorne: 46 Prozent
mit der Sicherheit sind über 80 % der Bür-    reichen Kinderbetreuung (60%), Straßen       würden sagen, dass die Gemeinden von al-
gerInnen sehr bzw. eher zufrieden.            und Wegenetz (53%), bei Sozialem wie         len Ebenen am effizientesten sind. 24 Pro-
                                              Altenbetreuung und Pflege sowie bei den      zent würden das vom Bundesland, sechs
Bürgermeister sorgen sich um finanziel-       Öffentlichen Verkehrsmitteln (beides 45%).   Prozent vom Bund und fünf Prozent von
le Ausstattung und Bürokratie                 Mehr als 20 Prozent nannten aber auch das    der EU behaupten.
                                              Thema Infrastruktur, mehr als zehn Prozent
„Die Aufgaben werden mehr, die finanzi-       die Sicherheit.

UWE - KLEINPROJEKTE
                                                 und ältere Personen können hier Unter-    Umsetzung deiner Projektidee. Kleinpro-
                                                 stützung finden                           jekte sind in Oberösterreich generell sehr
                                                                                           beliebt, hier drei Beispiele:
                                              • Du gehörst einer gemeinnützigen Or-
                                                ganisation, NGO oder Gruppe nicht or-      • #ichbinsoplastikfrei
                                                ganisierter Menschen mit gemeinnüt-
                                                zigem Ansinnen an.                         • Mühlviertler Kinderspiele

Du hast eine Projektidee, deren Gesamtkos-    • Die Finanzierung deines Projektes ist      • Näh- und Reparaturcafe
ten € 5.700,00 nicht überschreiten? Du ge-      gesichert.
hörst einer gemeinnützigen Organisation,                                                   Wir würden uns freuen, dich mit deiner
NGO oder Gruppe nicht organisierter Men-      • Dein Projekt ist nicht wettbewerbsre-      Idee bei uns im Büro Urfahr West begrüßen
schen mit gemeinnützigem Ansinnen an?           levant.                                    zu dürfen.
                                                                                           Kontaktdaten:
Anforderungen & Kriterien:                    • Die max. Projektkosten betragen            Regionalentwicklungsbüro Urfahr West
                                                € 5.700,00, die Kostenuntergrenze be-      Rodltalstraße 12/2, 4201 Gramastetten
• Dein Projekt bezieht sich auf die Stär-       trägt € 1.000,00.                          07239/70153, office@regionuwe.at,
  kung des Gemeinwohls in unserer Regi-                                                    www.regionuwe.at
  on? Themen für die Jugend, Migration        Ein Bürgergremium entscheidet über die

POSTPARTNERFILIALE VOM 24.07.2017 BIS 28.07.2017 GESCHLOSSEN!
                                                        Nach 6,5 Jahren „Durchgehend geöffnet“ erlaube ich meiner Familie und mir
                                                                                  eine Woche Auszeit!
                                                              Die Firma Ortner+PostPartner ist in der Kalenderwoche 30
                                                            (24.07. bis 28.07.2017) geschlossen! Danke für Ihr Verständnis!
                                                                                    Wolfgang Ortner

                                                                                                        13
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