Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern

 
WEITER LESEN
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
61. Jahrgang I 175
Ausgabe 17
Donnerstag, 29. April 2021
Das Amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint jeden Donnerstag und wird durch den Verlag allen Haushalten unentgeltlich zugestellt. Einzelbezug durch den
Verlag gegen Berechnung der Selbstkosten. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Wadern, 66687 Wadern,
Tel. 06871/5070, Fax 507-130, Internet: http://www.wadern.de, E-Mail: amtsblatt@wadern.de. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Dietmar Kaupp, Anzeigen:
Melina Franklin, Satz: LINUS WITTICH Medien KG, Europa-Allee 2, 54343 Föhren, Tel. 06502/9147-0, Druck: Druckhaus WITTICH KG, Europa-Allee 2, 54343 Föhren

                                                                                                                  Nähere Informationen
                                                                                                                  im Innenteil
                                                                                                                  auf Seite 11

                                   Vorverlegungen im Mai und Juni
     Die Feiertage im Mai und Juni machen folgende Redaktionsschluss-Vorverlegungen erfor-
     derlich.
                                     KW 19 – Christi Himmelfahrt
                              Vorverlegung auf Freitag, 7. Mai, 9.00 Uhr
                                        KW 21 – Pfingstmontag
                             Vorverlegung auf Freitag, 21. Mai, 9.00 Uhr
                                        KW 22 – Fronleichnam
                             Vorverlegung auf Freitag, 28. Mai, 9.00 Uhr
     Bitte reichen Sie Ihre Berichte zu den o.g. Terminen rechtzeitig ein, später eingehende Be-
     richte können nicht mehr veröffentlicht werden.
     LINUS WITTICH Medien KG, Redaktion
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
NR. 17/2021 - SEITE 2 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN

                 Wichtige Rufnummern                                                                         Bereitschaftsdienst

                                                                                                  (nur für Notfälle)
                                                                                                  116117 – auch für Augenärzte, Hals-, Nasen-, Ohrenärzte
                                                                                                  und Kinderärzte. Für die Zahnärzte gelten die gebietsbezo-
                                                                                                  genen Notfalldienste.
                                                                                                  Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche im
                                                                                                  EG der Marienhausklinik Saarlouis, Kapuzinerstr. 4, 66740
                                                                                                  Saarlouis, Tel. 06831 1257883
                                                                                                  Es ist dringend notwendig, vorher anzurufen, um die Warte-
                                                                                                  zeit so gering wie möglich zu halten.

                                                                                                  Zahnärztlicher Notfalldienst:
                                                                                                  (nur für Notfälle und nach telefonischer Vereinbarung)
                                                                                                  01./02.05.    C. Häfner, Oberthal, Tel. 06854 226, und
                                                                                                                Dr. J. Schäfer, Saarlouis, Tel. 06831 128588

                                                                                                  Tierärztlicher Notfalldienst
                                                                                                  (nach telef. Vereinbarung, wenn Haustierarzt nicht erreich-
                                                                                                  bar)
Polizei�����������������������������������������������������������������������������������1 10
                                                                                                  01./02.05.    TÄ Dr. Bayer, Wadern, Fabrikweg 2, Tel. 06871
Feuerwehr���������������������������������������������������������������������������1 12
                                                                                                                1082
Rettungsdienst��������������������������������������������������������������������1 12
POLIZEI - Polizeiinspektion Wadern����������������� (06871) 90010                                Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken
FREIWILLIGE FEUERWEHR - STADT WADERN                                                              (von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr am folgenden Tag)
Alarmierung im gesamten Stadtgebiet�������������� 1 1 0 / 1 1 2
                                                                                                  28.04. Markt-Apotheke, 66679 Losheim am See, Saarbrücker
Stadtwehrführer: Obm. Markus Linnig���������� (06871) 921571
                                                                                                         Str. 8, Tel. 06872 90060
Stellvertreter: Obm. Jens Balzer, Gerichtsstr. 3������������ (0171)
1772281                                                                                                  Theel-Apotheke, 66636 Tholey-Theley,
Hbm. Werner Ludwig, Zum Pavillon 34�������������� (06871) 4820                                          Leitzweilerstr. 2, Tel. 06853 502950
TECHNISCHES HILFSWERK, Am Lottenbruch���������� (06871)                                          29.04. Apotheke im Globus, 66679 Losheim am See,
920410                                                                                                   Haagstr. 60, Tel. 06872 92260
Ortsbeauftragter: Daniel Melchior������������������ (0174) 3388143                                      St. Albanus-Apotheke, 66822 Lebach-Thalexweiler,
Zugführer: Thomas Schmitt��������������������������� (0176) 56532911                                    Dirminger Str. 3, Tel. 06888 8088
KRANKENHÄUSER                                                                                     30.04. Apotheke am Rathausplatz, 66839 Schmelz,
SHG-Kliniken Merzig������������������������������������������� (06861) 705-0                            Rathausplatz 2, Tel. 06887 7071,
St.-Josef-Krankenhaus Hermeskeil���������������������� (06503) 81-0                                     Berg-Apotheke, 66636 Tholey-Theley,
Caritas-Krankenhaus Lebach������������������������������ (06881) 5010                                   Primstalstr. 20 a, Tel. 06853 2302
VERWALTUNG                                                                                        01.05. Apotheke am Kleinen Markt, Wadern,
Stadtverwaltung Wadern������������������������������������ (06871) 507-0                                An der Kirche 1, Tel. 06871 90130
Baubetriebshof der Stadt Wadern������������������ (06871) 507-460                                02.05. Rosen-Apotheke, 66839 Schmelz,
in dringenden Fällen nach Dienstschluss����� (06871) 507-777                                            Trierer Str. 11, Tel. 06887 92777
Straßen- und Autobahnmeisterei Merzig������ (06861) 91791-0                                             Ostertal-Apotheke, 66629 Freisen-Oberkirchen,
Reklamation Restmülltonne, Biotonne��������� (06872) 9221125                                            Talbrückstr. 1, Tel. 06855 237
Reklamation Wertstofftonne���������������������������� (0800) 1223255                            03.05. Limbacher Apotheke, 66839 Schmelz-Limbach,
Reklamation Sperrmüllabfuhr�������������������������� (0681) 5000555                                    Hauptstr. 138, Tel. 06887 6767
Reklamation Gebührenrechnung Hausmüllabfuhr������� (0681)
                                                                                                         Marien-Apotheke, 66649 Oberthal,
5000555
                                                                                                         Zur Imweiler Wies 1, Tel. 06854 6008
Wertstoffzentrum Wadern������������������������������� (06871) 507340
.������������������������������������������������������������������� Fax (06871) 507341          04.05. DocMorris-Apotheke, 66822 Lebach,
STADTWERKE WADERN GmbH��������������������� (06871) 9012-0                                              Poststr. 3, Tel. 06881 9362090
Störungsdienst Stromversorgung (energis)(0681) 9069-2611                                                Hubertus-Apotheke, 66663 Merzig-Brotdorf,
Störungsdienst Erdgasversorgung (energis)�����(0681) 9069-2610                                          Hausbacher Str. 48 a, Tel. 06861 89393
Störungen an Straßenbeleuchtungsanlagen(0681) 4030-2611                                          05.05. Marien-Apotheke, 66839 Schmelz-Hüttersdorf,
oder an info@energis.de                                                                                  Berliner Str. 12, Tel. 06887 92100
WWW WASSERWERK WADERN GmbH��������� (06871) 9012-0                                                      Hochwald-Apotheke, 66620 Nonnweiler-Otzenhau-
Störungsdienst Wasserversorgung�������������� (0681) 9069-8260                                          sen,
PFARRÄMTER                                                                                               Am Hammerberg 3, Tel. 06873 240
Ev. Kirchengemeinde Wadern-Losheim -                                                              06.05. Neue Apotheke, 66687 Wadern,
Gemeindehaus Wadern���������������������������������������� (06871) 2006                                Kräwigstr. 2-6, Tel. 06871 3081
Kath. Pfarramt Nunkirchen������������������������������������ (06874) 234                        07.05. Linden-Apotheke, 66679 Losheim am See,
Kath. Pfarramt Wadern������������������������������������ (06871) 923980                                Bahnhofstr. 4, Tel. 06872 3013
Dekanatsstelle Losheim-Wadern ���������������� (06871) 923010                                           Winter’sche Apotheke, 66822 Lebach,
Caritasverband Saar-Hochwald e.V.                                                                        Pickardstr. 1, Tel. 06881 2833
Beratungsstelle im Wohnpark Octavie��������� (06871) 9091912
                                                                                                  kostenlose Apotheken-Notdienst-Hotline: 0800 2282280
Jugendbüro des Landkr. Merzig-Wadern��������� (06871) 8377
                                                                                                  Giftzentrale GIZ Mainz 06131 19240
Seniorensicherheitsberater
Unterstützung bei Fragen zur Sicherheit��������� (06861) 78750
Landkreis Merzig-Wadern - ALLGEMEINER SOZIALER                                                     Bürgertelefon
DIENST                                                                                             Beschwerden über militär. Fluglärm        08 00/8 62 07 30
.������������������������������������������������������������������������������� (06861) 80-0
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN - SEITE 3 - NR. 17/2021

Der Bürgermeister informiert

  Der Bürgermeister informiert
  Medizinstandort Wadern: Es geht voran!
  Wo stehen wir eigentlich in Sachen „Neuausrichtung der
  Gesundheitsversorgung“ in unserer Stadt? Nun, kurz zusammen-
  gefasst: Unser Dauereinsatz, gepaart mit einer gehörigen Portion
  Hartnäckigkeit, zahlt sich aus. Zeit für eine Zwischenbilanz.
                                        „Nordsaarlandklinik“,       saarland in Sachen medizinischer Versorgung kein weißer
                                        „SHG-Klinikum       Wa-     Fleck auf der Saarlandkarte bleiben darf. Ihre Hartnäckigkeit
                                        dern“, „Gesundheits-        – im Schulterschluss mit den intensiven Bemühungen der
                                        park“… Begriffe, die        Stadtverwaltung – hat das Blatt gewendet. Ein herzliches
                                        uns seit der Schließung     Dankeschön allen Dank, die
                                        der St. Elisabeth-Klinik    sich engagiert haben.
                                        im November 2017            Uns als Stadt kommt nun auch
                                        ständig begleiten. Und      weiterhin die Funktion des
                                        die sich ganz allmäh-       Mittlers und des – im positi-
                                        lich zu einem Gesamt-       ven Sinne des Wortes – „An-
                                        bild verdichten. Dabei      treibers“ zu. Diesen Part
                                        ist der Weg das Ziel,       spielen wir mit viel Engage-
                                        was allen Beteiligten       ment und mit Unterstützung
                                        Kreativität,    Kompro-     der politischen Gremien, die –
                                        missbereitschaft und        über viele Kanäle – in jeden
                                        eine erhebliche Portion     einzelnen Schritt in dieser
                                        Flexibilität abverlangt.    Sache eingebunden waren          Zwischen ambulant und
  Das öffentliche Ziel der Stadt Wadern war es seit Bekannt-        und sind.                        stationär: Wadern könnte
  werden der Schließung der St. Elisabeth-Klinik die medizi-        Nachfolgend habe ich Fragen      für die gesamte Region
  nische Versorgung auf neue, tragfähige Füße zu stellen. Wir       und Antworten zusammen-          Dreh- und Angelpunkt in
  wollten und wollen neue und andere Wege gehen, um einer           gestellt, die mir im Zusam-      Sachen Gesundheitsver-
  sich dramatisch wandelnden Struktur im Gesundheitswesen           menhang mit den Planungen        sorgung werden.
  Rechnung tragen zu können. Dabei ist ein ganz wichtiger           in Sachen Gesundheitsversor-
  Faktor, die starren Grenzen zwischen ambulanten, teilstatio-      gung oft gestellt wurden und auch noch werden. Sollten
  nären und stationären Leistungen durchlässiger zu machen.         Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie mir doch einfach:
  Hier sind wir auf einem sehr guten Weg.                           buergermeister@wadern.de.
  In weit über 300 Gesprächen, Diskussionsrunden und Ver-           Ich freue mich auf Ihre Post und wünsche Ihnen eine gute
  handlungen haben wir die Weichen gestellt für eine Neuaus-        Woche!
  richtung der medizinischen Versorgung im Nordsaarland. Das
                                                                    Herzlichst, Ihr
  Erreichte ist dem Engagement vieler Partner zu verdanken.
  Seien Sie nun direkt aus dem Umfeld der Träger, der Kranken-
  kassen, der Ärzteschaft, des Ministeriums etc. oder aber auch
  ehrenamtlich für den Neuanfang engagiert, was ja vor allem
  der unermüdliche Einsatz der Bürgerinitiative eindrucksvoll
  unter Beweis gestellt hat bzw. stellt. Gerade die BI hat mit
  ihrer nie aufgegebenen Forderung nach einer umfassenden
  Versorgung das Bewusstsein dafür geweckt, dass das Nord-          Jochen Kuttler

  Was soll am Standort rund um das ehemalige                        Saarland-Heilstätten-GmbH im Rahmen vertraglicher Verein-
  Krankenhaus gebaut werden?                                        barungen mit dem Zweckverband für Rettungsdienst und
  Die SHG plant hier mit ihrem SHG-Klinikum Hochwald ein Bau-       Feuerwehralarmierung Saar mit ihren Notärzten seit dem
  werk zur Realisierung eines sektorenübergreifenden Versor-        1. Januar 2021 die Rettungswache in Wadern.
  gungsangebotes. Die intersektoralen Gesundheits- dienst-
  leistungen sollen durch enge Verzahnung zwischen ambulan-
  ten und stationären sowie telemedizinischen Anbindungen an
  bestehende Kompetenznetzwerke der SHG und der niederge-
  lassenen Ärzte der Region erbracht werden. Vorgesehen ist
  neben der Unterbringung von ambulanten Strukturen (Arztpra-
  xen) auch die Vorhaltung von etwa 30 Klinikbetten, ergänzt
  durch jeweils zehn Plätze zur tagesklinischen Versorgung im
  Fachbereich Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  In den Klinikbetten sollen Patienten mit niederschwelligen all-
  gemeinmedizinischen, internistischen sowie chirurgischen          Projektskizze eines Klinikgebäudes links von der
  Krankheitsbildern versorgt werden. Die hierfür erforderliche      bestehenden Rettungswache. Fotomontage: SHG
  medizintechnische Infrastruktur (Röntgen, CT und Ultraschall
  sowie POCT-Labor etc.) wird vorgehalten. Ferner betreut die                              Fortsetzung auf der nächsten Seite
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
NR. 17/2021 - SEITE 4 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN

    Wie sieht es mit den Grundstücken aus?                          tiert, ergänzt und angepasst. Das gilt nicht nur für die inhalt-
    Dass die Flächen links der Rettungswache zur Bebauung frei-     liche Ausrichtung, sondern auch für die Frage, wo welche
    gegeben werden, sicherte der Eigentümer der Flächen, die        Ansiedlung überhaupt sinnvoll, realisierbar, aber auch wirt-
    Marienhaus GmbH, der Stadt Wadern in Gesprächen bereits         schaftlich ist. Anders ausgedrückt: Im Moment werden die
    im September 2020 zu. Strittig war bis vor kurzem allerdings    Karten neu verteilt. Es wird geschaut, was wo wie wann
    noch der Ansatz, auf Flächen rechts der Rettungswache zu-       sinnvoll, möglich und machbar ist.
    rückgreifen zu können. Hier wurde nach etlichen Gesprächen
    – an denen die Stadt Wadern aktiv mitgewirkt hat – erreicht,    Und was plant Marienhaus?
    dass die SHG dort auf weitere Flächen optional zurückgreifen
                                                                    Wenn der Abriss des St.-Elisabeth-Krankenhauses komplett
    kann, inklusive dem früheren Parkplatz und dem vorhande-
                                                                    abgeschlossen ist, soll das Alten- und Pflegeheim St. Maria
    nen Hubschrauberlandeplatz.
                                                                    großen     Teilen     renoviert     und     durch      einen
                                                                    Erweiterungsbau aufgewertet werden. In einem zweiten
    Warum ist der                                                   Schritt plant die Marienhaus GmbH das Alten- und
    Hubschrauberlandeplatz                                          Pflegeheim durch ein Angebot an Wohnungen/Häusern mit
    von Interesse?                                                  dem Angebot des altersgerechten Wohnens zu ergänzen. Ein
    Weil von dort aus Patienten                                     exakter Zeitplan zur Realisierung der Projekte steht unseren
    mit schwerwiegenderen Er-                                       Erkenntnissen nach allerdings noch nicht.
    krankungen in sehr kurzer
    Zeit in Einrichtungen geflogen
    werden können, die sie um-
    fassend und auf das spezielle
    Krankheitsbild hin versorgen
    können. Eine Forderung der
    Bürgerinitiative      Nordsaar-
    landklinik ist es hier, den Hub-   Die Möglichkeit des
    schraubereinsatz auch nachts       Einsatzes eines Rettungs-
    zu ermöglichen. Dafür bedarf       hubschraubers ist von
    es allerdings speziell aus-        entscheidender Bedeutung,
    gebildeter Piloten. Die Thema-     um im Falle eines Falles
    tik wird aktuell diskutiert.       Leben retten zu können.      Wo früher die St.-Elisabeth-Klinik stand, klafft heute ein
                                                                    tiefes, leeres Loch. Die Marienhaus GmbH will auf der
                                                                    freigewordenen Fläche u.a. das bestehende Alters-
    Wie sieht es in Sachen Gesundheitspark aus?
                                                                    und Pflegeheim erweitern. Foto: Stadt Wadern
    Vor der Entscheidung für das SHG-Konzept im November
    2020 konzentrierten sich die Bemühungen, einen Gesund-
    heitspark einzurichten, ausschließlich auf eine Grünfläche in   Wie sieht die Bürgerinitiative Nordsaarlandklinik die
    der Uhlandstraße bzw. auf die darum befindlichen Gebäude        aktuelle Entwicklung?
    (Ärztehäuser, Apotheken etc.) und Grundstücke. Eine wei-        Die BI Nordsaarlandklinik begrüßt die angekündigte Erwei-
    tere Planung hier – und übrigens darüber hinaus – machte        terung des medizinischen Versorgungsangebots am Ort, ei-
    nach Anlaufen des Interessenbekundungsverfahrens Nord-          nerseits durch einen Gesundheitspark und vor allem durch
    saarlandklinik der Landesregierung aber erst wieder Sinn,       das Engagement der SHG in Wadern. Sie plädiert dafür, das
    als am Ende des Prozesses bekannt war, welches Angebot          SHG-Klinikum vom Start weg so attraktiv und effektiv wie
    die SHG am Standort rund um das ehemalige Krankenhaus           nur möglich auszustatten (z.B. Ergänzung der Radiologie
    in Zukunft vorhalten will.                                      durch ein MRT, Ermöglichung von Nachteinsätzen der Ret-
    Dabei ist im Übrigen vollkommen klar, dass weitergehende        tungshubschrauber) mit dem Ziel, dass es sich zu einem voll-
    Angebote – in Therapie, Medizin, Pflege und bürgerschaftli-     wertigen klinischen Zentrum für die Region entwickelt.
    chem Engagement – am Standort Wadern nur ergänzend,
    nicht konkurrierend sein können. Alles andere wäre auch für
                                                                    Wie wird die Öffentlichkeit an diesem Prozess beteiligt?
    keinen der Beteiligten wirtschaftlich darstellbar und sinn-
    haft. Das heißt, es gibt keine konkurrierenden Projekte, son-   Allen Projektteilnehmern ist,
    dern ausschließlich Projekte und Projektideen, die sich         wie den politisch Verantwort-
    ergänzen. Und jeder Schritt, den jeder Projektteilnehmer        lichen im zuständigen Minis-
                                    macht, ist untereinander ab-    terium und wie auch der
                                    gesprochen und koordiniert.     Stadtverwaltung, größtmögli-
                                    Sinn und Zweck der Vor-         che Transparenz wichtig. Ab-
                                    gehensweise ist es, für die     gesehen von Informations-
                                    Bürgerinnen und Bürger auf      veranstaltungen für die Bevöl-
                                    lange Sicht ein möglichst um-   kerung (sofern unter Corona-
                                    fassendes medizinisches, aber   Bedingungen möglich) und
                                    auch pflegerisches und thera-   Sitzungen der politischen Gre-
                                    peutisches Angebot auf kur-     mien gibt es im Bauleitverfah-
                                    zen Wegen am Standort           ren Offenlegungen, Bürger-
                                    Wadern vorzuhalten. Das be-     beteiligungen etc. Jeder kann,
                                    inhaltet auch den Bedarf an     jeder darf und jeder soll seine
                                    „betreutem“ bzw. „alters-       Meinung über die weitere
                                                                    Entwicklung kundtun und           An allen Prozessen rund
    Auch im Alter den eigenen gerechten“ Wohnen in ver-
                                                                    Änderungswünsche, Kritik          um ein Bauleitverfahren
    Bedürfnissen entsprechend schiedensten Wohnformen.
                                                                    und Anregungen in die Dis-        wird die Bevölkerung
    wohnen zu können, ist           Genau diese Überlegungen
                                                                    kussion einbringen können.        umfassend beteiligt.
    vielen Bürgerinnen und          werden nun mit der weiteren
    Bürgern ein wichtiges           Konkretisierung der Pläne
    Anliegen.                       zum SHG-Klinikum nachjus-                                Fortsetzung auf der nächsten Seite
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN - SEITE 5 - NR. 17/2021

  Welche Rolle spielt die Stadt beim Fortgang der Dinge?          der Vorlage von Plänen bzw.
  Die Stadtverwaltung hat bislang nichts unversucht gelassen,     Konzepten, um eine Bauleit-
  von der Situation der Schließung eines Krankenhauses und        planung am Standort ehema-
  der „Perspektive auf Nichts“ wegzukommen und auf eine           liges Krankenhaus in Angriff
  Entwicklung des Mittelzentrums Wadern hin zum Dreh- und         nehmen zu können. Liegen
  Angelpunkt der medizinischen Versorgung im nördlichen           diese vor, sind der Ortsrat Wa-
  Saarland hinzuwirken. Sie ist in ihrem Ansinnen massiv und      dern und anschließend der
  nachhaltig von der Bürgerinitiative Nordsaarlandklinik, aber    Stadtrat Wadern gefragt.
  auch von vielen weiteren Akteuren unterstützt worden.           Die Dauer eines Bauleitverfah-
  Wir verstehen unsere Rolle in der weiteren Entwicklung als      rens, das vom Projektträger
  Bindeglied zwischen den verschiedenen Interessenten und         bzw. von den Interessenten
  Akteuren. Wir wollen die verschiedenen Denkansätze und          beauftragt und durchgeführt
  Vorhaben moderieren und koordinieren.                           wird, hängt von vielen Fak-
  Diese Rolle haben wir zurückblickend in weit mehr als 300       toren ab, unter anderem sind
  Gesprächen, Diskussionen, Terminen etc. gespielt und diese      viele externe Beteiligte anzu-
  werden wir auch weiter einnehmen. Die Stadt Wadern will         fragen. Die Stadt Wadern wird
  indes kein Medizindienstleister sein, sie kann aber sehr wohl   immer zur Seite stehen, wenn
  auf verschiedenste Art Partnerrollen einnehmen. Welche          es darum geht, Prozesse oder
  genau, das muss und wird man sehen bzw. zu gegebener            Vorgänge zu beschleunigen.
  Zeit auch in den politischen Gremien besprechen.                Im Regelfall dauert ein Bau-
                                                                  leitverfahren mindestens ein
  Wir sind natürlich erster Ansprechpartner in Sachen Bauleit-
                                                                  Jahr.
  planung und werden – soweit es in unserer Macht steht –
  einen raschen Fortgang der Dinge garantieren.                   Die Konzeption Gesundheits-
                                                                  park wird aktuell projektiert.    Die Dauer eines Bauleitver-
                                                                  Nach ihrer Vorstellung in den     fahrens ist schwer vorher-
  Wie sieht der weitere zeitliche Ablauf aus?                     politischen Gremien kann          zusagen, da es sehr viele
  Nachdem die Grundstücksfrage bzgl. des SHG-Klinikums            auch hier eine Bauleitplanung     Interessen abzuwägen gilt.
  auch mit unserer Hilfe geklärt werden konnte, bedarf es nun     angestoßen werden.                Symbolfotos: Pixaby

                                                                  Hinweise für Ein- und Rückreise/Quarantäne:
                                                                  Einreisende und Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet
                                                                  (Richtlinie RKI) sind verpflichtet, sich bei der Ortspolizei-
Corona Informationen                                              behörde zu melden sowie eine digitale Einreiseanmel-
                                                                  dung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen können wir die In-
                                                                  Kontakt: Tel.: 06871507230 oder 06871507231. Weitere In-
formationen nur auf wadern.de tagesaktuell halten. Bitte
                                                                  formationen finden Sie auf wadern.de.
informieren Sie sich dort und über die Tagespresse zu den
neuesten Regelungen. Die aktuell gültige Rechtsvorschrift         Corona-FAQ des Landkreises
finden Sie jederzeit auf corona.saarland.de.                      Auf der Webseite des Landkreises Merzig-Wadern finden
                                                                  Sie die aktuellen Corona-Fallzahlen, eine Frage- und Ant-
Corona-Schnelltests in unserer Region:
                                                                  wortsammlung sowie weitere wichtige Informationen: htt-
Schlossberghalle in Büschfeld:                                    ps://www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Coronavi-
Die Anmeldung kann nur online erfolgen: https://www.ter-          rus-Infos-auf-einen-Blick/
minland.de/merzig-wadern/ Weitere informationen:                  Terminvereinbarung Stadtverwaltung
https://www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Anmel-            Das Betreten des Rathauses ist nur nach vorheriger Ter-
dung-Coronaschnelltest/                                           minvereinbarung und nur über den Haupteingang am
dm-Drogerie Markt Wadern:                                         Marktplatz möglich. Ein barrierefreier Zugang ist mit Ter-
Montag - Samstag: 9.00 - 16.30 Uhr                                minvereinbarung über den Zugang Sparkasse möglich. Im
Anmeldung erforderlich über Mein dm-App oder über                 gesamten Rathaus besteht Maskenpflicht.
dm.de/corona-schnelltest-zentren                                  Terminvereinbarung:
Hinweis: Es werden auch Kinder ab 6 Jahren getestet.              Einwohnermeldeamt:            06871 507-232/-234/-235
Apotheke am kleinen Markt in Wadern:                              Standesamt:                   06871 507-245/-246
Montag - Freitag: 8.00 - 9.30 Uhr                                 Führerscheinstelle:           06871 507-229/-236
Terminbuchung über: https://apotheke-am-kleinen-markt-            Allgemein:                    06871 507-0
wadern.apotermin.online
                                                                  Einige Dienstleistungen der Stadtverwaltung stehen Ihnen
Terminbuchung in Ausnahmefällen auch telefonisch:
                                                                  online unter www.wadern.de zur Verfügung: Beantragung
06871/90130
                                                                  von Urkunden, weitere Formulare. Kontakt Ortspolizeibe-
Sebastianus Apotheke in Nunkirchen:
                                                                  hörde bei Fragen zu Corona-Bestimmungen: 06871 507-200/-260
Montag - Freitag: 9.00 - 11 Uhr oder nach telefonischer Ver-
einbarung                                                         Öffnungszeiten Rathaus:
Infos unter: https://www.apotheke-nunkirchen.de/sebastia-         Mo     08:30-12:00 und 13:30-15:30
nus-apotheke-nunkirchen/                                                 (Standesamt nur vormittags)
Eisenbahnhalle Losheim:                                           Di     08:30-12:00
Drive-In von Montag bis Sonntag 13:30 - 21:30 Uhr                 Mi     08:30-12:00 und 13:30-15:30
https://test-saarland.de/mzg                                             (Standesamt nur vormittags)
Zudem ist die Testung in folgenden Arztpraxen nach An-            Do     08:30-12:00 und 13:30-18:00
meldung möglich:                                                  Fr     08:30-12:00
Dr. Christian Brunner                                             Termine können auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach
06871-4311            Uhlandstraße 1           Wadern             Verfügbarkeit vereinbart werden.
GP Frank/Meyer/Raber                                              Impfung
06871-909880          Kräwigstraße 2-6         Wadern             Alle Informationen zur Impfung erhalten Sie auf impfen-saarland.de
Dr. Cornelia Friedrich-Meyer                                      Bitte informieren Sie sich vorab online, zu welcher Impf-Ziel-
06871-90950           Hasenberg 3              Wadern             gruppe Sie gehören. Weitere Auskünfte sowie Impftermine
Stephan Meyer                                                     erhalten Sie auch unter folgenden Telefonhotlines: 0681 501
06871-91073           Marktplatz 14            Wadern             4422 oder 0800 999 1599
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
NR. 17/2021 - SEITE 6 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN

   Amtliche Mitteilungen

Sitzung des Ortsrates Krettnich                                   4. Beratung und Beschlussfassung über die Neu- bzw. Wie-
Am Freitag, 07.05.2021, findet um 18.30 Uhr im Saal des               derwahl der Schiedsperson für den Schiedsbezirk III
Dorfgemeinschaftshauses Krettnich eine öffentliche Sitzung            Dagstuhl, Niederlöstern, Noswendel,Wadern, Wedern
des Ortsrates Krettnich statt, zu der ich hiermit die Ortsrats-   5. Informationen des Ortsvorstehers und Fragestunde der
mitglieder sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger           Bürgerinnen und Bürger
herzlich einlade.                                                 Für die Sitzung sind die Aktuellen Corona-Richtlinien einzu-
Tagesordnung:                                                     halten. Aus diesem Grund ist der Einlass nur mit einer medi-
I. Öffentliche Sitzung                                            zinischen oder FFP2-Maske erlaubt.
Top 01    Eröffnung der Sitzung und Begrüßung                     Marc Adams, Ortsvorsteher
Top 02    Vorstellung eines weiteren Konzepts für einen So-
          larpark Krettnich                                       Stellenangebot
Top 03 Stellungnahme zur beabsichtigten Ausweisung ei-            Die Stadt Wadern stellt zur Verfügung:
          nes Sanierungsgebietes in vereinfachtem Verfah-
          ren für den Stadtteil Krettnich
                                                                  Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst
Top 04 Antrag der SPD zur Errichtung einer E-Bike Lade-           Bei der Stadt Wadern besteht die Möglichkeit, in folgenden
          station am Dorfgemeinschaftshaus in Krettnich           Bereichen einen Bundesfreiwilligendienst zu leisten:
Top 05 Anschaffungen und Ausgaben aus der Dorfkasse               • Kinder- und Jugendbetreuung (ab 1. August 2021)
Top 06 Informationen des Ortsvorstehers und Fragestun-            • Kultur und Bildung (ab 1. August 2021)
          de der Bürgerinnen und Bürger                           Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich insbesondere an
II. Nichtöffentliche Sitzung                                      junge Menschen, die
Zu Punkt 2 der Sitzung werden Mitarbeiter des Unterneh-           • Nach Schule oder Studium praktisch tätig sein wollen
mens Sunera Erneuerbare Energien GmbH anwesend sein.              • Zeit bis zum Studien- oder Ausbildungsbeginn sinnvoll
Ich weise wieder darauf hin, dass während der Ortsratssit-            überbrücken möchten,
zung die Ortsratsmitglieder und Gäste bzw. Zuhörer/innen          • Noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruf-
eine medizinische oder FFP2-Maske tragen müssen.                      lich gehen soll und neue Arbeitsgebiete kennenlernen
Christian Leidinger, Ortsvorsteher                                    möchten.
                                                                  Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (Anschrei-
Sitzung des Ortsrates Wadrilltal                                  ben, Lebenslauf, Lichtbild, schulische Nachweise) richten
Am Dienstag, den 04.05.2021 um 19:00 Uhr, findet in der           sie bitte bis zum 30. April 2021 an die Stadt Wadern, Markt-
Wadrilltalhalle eine öffentliche Sitzung des Ortsrates Wad-       platz 13, 66687 Wadern, oder als E-Mail an stadt@wadern.
rilltal statt, zu der ich Sie und alle interessierten Bürgerin-   de (nur PDF-Dateien).
nen und Bürger herzlich einlade.                                  Nähere Informationen erhalten sie unter Telefonnummer
Tagesordnung                                                      06871/507-116 (Simone Schmitt-Koch).
I. Öffentliche Sitzung                                            Hinweis zur Datenerfassung
01. Ausweisung Sanierungsgebiet Wadrill                           Zur Bearbeitung der Bewerbung werden Ihre personenbe-
02. Ausweisung Sanierungsgebiet Gehweiler                         zogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrund-
                                                                  verordnung (EU-DSGVO) ausschließlich für den Zweck die-
03. Wahl für die stellvertretende Schiedsperson Schiedsbe-
                                                                  ses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen
     zirk 4 Wadern (Wadrilltal)
                                                                  Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte
04. Änderung Bebauungsplan „Im Flürchen“                          weitergegeben. Die Bewerbungsunterlagen werden inner-
05. Sonstiges                                                     halb von 6 Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens
II. Nicht öffentliche Sitzung                                     vernichtet. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren
06. Befreiungsantrag Bebauungsplan „In der Lehmkaul“              internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken
                                                                  gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
07. Bauvoranfrage Sonnenhügel
                                                                  (DS-GVO) zu.
08. Vorgehensweise Solarpark
                                                                  Jochen Kuttler, Bürgermeister
09. Beschluss Controlling
10. Sonstiges
                                                                  Die Stadt Wadern stellt zur Verfügung:
Für den Besuch der Ortsratssitzung sind die geltenden Co-
rona Maßnahmen zu beachten.                                       Vorpraktikum (m/w/d) für die Ausbildung zur
Andreas Klauck, Ortsvorsteher                                     Erzieherin/zum Erzieher
                                                                  Für die städtischen Kindertageseinrichtungen „Haus der
Sitzung des Ortsrates Wedern                                      kleinen Strolche“ Löstertal und „Rappelkiste“ Morscholz
Am Freitag, den 6. Mai 2021, findet um 19:00 Uhr in der           können Sie sich für ein Vorpraktikum noch für das Kinder-
Herbert-Klein-Halle eine öffentliche Sitzung des Ortsrates        gartenjahr 2021/2022 bewerben.
Wedern statt, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.            Das Vorpraktikum wird in dualer Form durchgeführt und ist
Tagesordnung:                                                     Teil der Ausbildung für angehende Erzieherinnen und Er-
I: Öffentliche Sitzung                                            zieher. Für die Ausbildung ist mindestens ein mittlerer Bil-
1. Beratung und Beschlussfassung zur formellen Öffentlich         dungsabschluss erforderlich.
    Beteiligung zur Offenlegung des Solarpark Wedern              Praktikumsplatz im Rahmen der Fachoberschule
2. Beratung und Beschlussfassung für Wedern das Einlei-           (FOS-Praktika)
    tung der Vorbereitenden Untersuchungen nach §141              Darüber hinaus bieten die städtischen Kindertageseinrich-
    Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Ausweisung von Sanie-            tungen „Pfiffikus“ Büschfeld, „Haus der kleinen Strolche“
    rungsgebieten im vereinfachten Verfahren                      Löstertal, „Rappelkiste“ Morscholz und „Villa Wackelzahn“
3. Informationen über den Ablauf und Veränderungen bei            Noswendel im Kita-Jahr 2021/2022 Praktikumsplätze für ein
    der Bundestagswahl 2021                                       FOS-Praktikum an.
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN - SEITE 7 - NR. 17/2021

Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Zeugnisse,          rend der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen
Lebenslauf usw.) richten Sie bitte an die Stadt Wadern,        werden:… Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei wäh-
Marktplatz 13, 66687 Wadern, stadt@wadern.de.                  rend der o. g Zeiten ausschließlich nach telefonischer Voran-
Für weitere Informationen stehen Ihnen Mitarbeiterinnen/       meldung zwecks Terminvereinbarung und bei gleichzeitiger
Mitarbeiter unter folgenden Telefonnummern zur Verfü-          Anwesenheit von max. 2 Personen möglich. Es wird darauf
gung: (06871) 507-116 oder (06871) 507-115.                    aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit
Jochen Kuttler, Bürgermeister                                  der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands-und
                                                               Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung
Bebauungsplan „Solarpark Nunkirchen“                           der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher
in der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen                      Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-
                                                               Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rat-
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebau-
                                                               haus bei Bedarf zur Benutzung bereit.
ungsplanes
                                                               Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.
Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am
                                                               2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszu-
22.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und
                                                               legenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark
                                                               Stadt Wadern (www.wadern.de) über das zentrale Internet-
Nunkirchen“ beschlossen.
                                                               portal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/karten-
Die Stadt Wadern beabsichtigt mit der vorliegenden Pla-
                                                               dienste) elektronisch abrufbar.
nungsmaßnahme die Schaffung der planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Solarparks im       Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen
Stadtteil Nunkirchen. Betrieben werden soll der Solarpark      sind verfügbar:
durch die Wattner Projektentwicklungsgesellschaft mbH.         • Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum
Der Solarpark dient der regenerativen Erzeugung von Strom      BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6
und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler     Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:
Energieträger. Gemäß der Verordnung zur Errichtung von         o Schutzgut Böden, geringe Beeinträchtigung: sehr geringer
Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen - VOEPV, vom 27. No-        Bodenfunktionserfüllungsgrad, mäßige zulässige Flächen-
vember 2018, die der Landtag des Saarlandes verabschiedet      versiegelung durch Rammständer oder kleinflächige Beton-
hat, soll im Rahmen der Energiewende der Anteil der Photo-     fundamente, Vermeidung von Bodenverdichtungen durch
voltaik an der Bruttostromerzeugung im Saarland erhöht         Bauzeiten-/Befahrungsregelung
werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf er-        o Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchti-
neuerbare Energien weiter voranzubringen. Der gesamte          gung: keine Oberflächengewässer betroffen, gute Versicke-
Geltungsbereich des geplanten Solarparks besteht aus Flä-      rungsmöglichkeit am Standort
chen, die gem. der v.g. Verordnung als benachteiligte Agrar-   o Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Beein-
flächen festgelegt wurden.                                     trächtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsge-
Der geplante Solarpark ist ca. 12,9 ha groß. Der Geltungsbe-   biete oder Abflussbahnen betroffen, kein klimaökologischer
reich umfasst das Flurstück 7/1 und Teilflächen der Flurstü-   Wirkraum zuordenbar, geringe geländeklimatische Belas-
cke 18/1 und 60/3, Gemarkung Nunkirchen, Flur 12. Der Gel-     tung und Änderung der lufthygienischen Situation durch
tungsbereich befindet sich westlich des Stadtteils Nunkir-     aufgeständerte Modultische, keine relevante Änderung des
chen und nördlich angrenzend zum Golfpark Weiherhof so-        Mesoklimas.
wie dem Feldwirtschaftsweg „In den Weihern“. Der Bereich       o Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt/Arten-
ist im Westen, Norden und Osten von Waldflächen umgeben        schutz, unter Anwendung artenschutzrechtlich begründeter
und wird heute landwirtschaftlich genutzt.                     Maßnahmen (Rotmilan, Zauneidechse, Schlingnatter) keine
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit     erhebliche Beeinträchtigung: lediglich ein intensiv genutz-
nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung         ter Ackerschlag betroffen; Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung
nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung    nicht erforderlich, da Umwidmung einer intensiv genutzten
eines Bebauungsplanes.                                         Ackerfläche in Grünland mit einer bilanziellen Aufwertung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wadern stellt den Gel-       verbunden ist; keine n. § 30 BNatSchG geschützte oder Le-
tungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vor-   bensräume nach Anh. 1 der FFH-Richtlinie betroffen; keine
liegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwick-         Flächen des Arten- und Biotopschutzprogrammes (ABSP)
lungs-gebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungsplä-        betroffen; externer Ausgleich zur Kompensation des Nah-
ne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus         rungsraumverlustes des Rotmilans gem. §§ 19, 44 BNatSchG,
diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebau-           bauzeitliche Maßnahmen (Schutzzaun) zur Vermeidung der
ungsplans der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Pa-        Tötung benachbarter Reptilienpopulationen (Zauneidechse
rallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.            und Schlingnatter)
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebau-           - Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträchti-
ungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.         gung: weitgehende Abschirmung der geplanten PVA-Flä-
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntma-          che durch umgebende Waldflächen, keine exponierte Lage
chung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Be-       - Schutzgut Mensch, geringe, nicht erhebliche Beeinträchti-
rücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hier-     gung: keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung oder
mit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Be-       Emissionen, punktuelle Beeinträchtigung des Landschaftsge-
bauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)         nusses auf vorbeiführenden ausgewiesenen Wanderwegen
und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Um-          - Schutzgut Kultur- und Sachgüter, unter Anwendung der
weltbericht, in der Zeit vom 07.05.2021 bis einschließlich     geplanten Maßnahmen (in Absprache mit der Landesdenk-
07.06.2021 während der Dienststunden im Rathaus der            malbehörde ggfs. Flachfundamente) keine erhebliche Beein-
Stadt Wadern, Bauamt, Zimmer C 104, einsehbar ist und ge-      trächtigung: vermutetes Grabhügelfeld im Einflussbereich
mäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der   des Vorhabens
Internetseite der Stadt Wadern (www.wadern.de) veröffent-      - Schutzgebiete: keine Schutzgebiete n. BNatSchG oder
licht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehal-       SWG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungs-
ten wird.                                                      ziele des ca. 0,6 km südlich liegenden NATURA 2000-Gebie-
Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Ab-         tes „Großer Lückner nördliche Oppen“ (6605-304); Konfor-
satz 2 PlanSiG:                                                mität mit dem Schutzzweck des Naturparks Saar-Hunsrück
Die oben genannten Unterlagen können während des oben          aufgrund geringer Wirkung des Vorhabens auf das Land-
genannten Zeitraums im Rathaus der Stadt Wadern, wäh-          schaftsbild gegeben
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
NR. 17/2021 - SEITE 8 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN

• 1 Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öf-        Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 05.11.2020
fentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende
Themen: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltbe-             Teiländerung des Flächennutzungsplanes
richtes; Formulierung von Vermeidungs- und Kompensati-
onsmaßnahmen. Während der Auslegungsfrist können von            „Solarpark Nunkirchen“ in der Stadt
jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift         Wadern, Stadtteil Nunkirchen
oder elektronisch per Mail an die Email-Adresse: mherr-         Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Teilän-
mann@wadern.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht           derung des Flächennutzungsplanes
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas-
                                                                Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am
sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, so-
                                                                22.04.2021 den Entwurf der Teiländerung des Flächennut-
fern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken-
                                                                zungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung der Tei-
nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
                                                                länderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Nunkir-
Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
                                                                chen“ beschlossen.
Wadern, 23.04.2021 Der Bürgermeister
Lageplan, o.M.                                                  Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Nunkir-          ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik,
chen“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in          um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzuberei-
der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen                          ten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für
                                                                die Landwirtschaft dar.
                                                                Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teilände-
                                                                rung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
                                                                „Solarpark Nunkirchen“. Die genauen Grenzen des Gel-
                                                                tungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungspla-
                                                                nes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er um-
                                                                fasst eine Fläche von ca. 12,9 ha.
                                                                Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntma-
                                                                chung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Be-
                                                                rücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hier-
                                                                mit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Tei-
                                                                länderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der
                                                                Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Be-
                                                                gründung und dem Umweltbericht, in der Zeit vom
                                                                07.05.2021 bis einschließlich 07.06.2021 während der Dienst-
                                                                stunden im Rathaus der Stadt Wadern, Bauamt, Zimmer C
                                                                104, einsehbar ist und gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1
                                                                Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Stadt Wadern
                                                                (www.wadern.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum
Quelle: LVGL; Stand: 24.01.2019; Bearbeitung: Kernplan;         Herunterladen bereitgehalten wird.
Stand: 05.11.2020                                               Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Ab-
                                                                satz 2 PlanSiG:
                                                                Die oben genannten Unterlagen können während des oben
                                                                genannten Zeitraums im Rathaus der Stadt Wadern, wäh-
                                                                rend der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen
                                                                werden:… Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei wäh-
                                                                rend der o. g Zeiten ausschließlich nach telefonischer Voran-
                                                                meldung zwecks Terminvereinbarung und bei gleichzeitiger
                                                                Anwesenheit von max. 2 Personen möglich. Es wird darauf
                                                                aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit
                                                                der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands-und
                                                                Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung
                                                                der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher
                                                                Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-
                                                                Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rat-
                                                                haus bei Bedarf zur Benutzung bereit.
                                                                Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.
                                                                2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszu-
                                                                legenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der
                                                                Stadt Wadern (www.wadern.de) über das zentrale Internet-
                                                                portal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/karten-
                                                                dienste) elektronisch abrufbar.
                                                                Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum
                                                                BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs.
                                                                6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:
                                                                • Schutzgut Böden, geringe Beeinträchtigung: sehr gerin-
                                                                   ger Bodenfunktionserfüllungsgrad, mäßige zulässige
                                                                   Flächenversiegelung durch Rammständer oder kleinflä-
                                                                   chige Betonfundamente, Vermeidung von Bodenver-
                                                                   dichtungen durch Bauzeiten-/Befahrungsregelung
                                                                • Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträch-
                                                                   tigung: keine Oberflächengewässer betroffen, gute Ver-
                                                                   sickerungsmöglichkeit am Standort
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN - SEITE 9 - NR. 17/2021

•   Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine erhebliche Be-
    einträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentste-
    hungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, kein klima-
    ökologischer Wirkraum zuordenbar, geringe geländekli-
    matische Belastung und Änderung der lufthygienischen
    Situation durch aufgeständerte Modultische, keine rele-
    vante Änderung des Mesoklimas.
•   Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Arten-
    schutz, unter Anwendung artenschutzrechtlich begrün-
    deter Maßnahmen (Rotmilan, Zauneidechse, Schlingnat-
    ter) keine erhebliche Beeinträchtigung: lediglich ein in-
    tensiv genutzter Ackerschlag betroffen; Ausgleich i.S.d.
    Eingriffsregelung nicht erforderlich, da Umwidmung ei-
    ner intensiv genutzten Ackerfläche in Grünland mit ei-
    ner bilanziellen Aufwertung verbunden ist; keine n. § 30
    BNatSchG geschützte oder Lebensräume nach Anh. 1
    der FFH-Richtlinie betroffen; keine Flächen des Arten-
    und Biotopschutzprogrammes (ABSP) betroffen; exter-
    ner Ausgleich zur Kompensation des Nahrungsraumver-
    lustes des Rotmilans gem. §§ 19, 44 BNatSchG, bauzeitli-
    che Maßnahmen (Schutzzaun) zur Vermeidung der Tö-           Quelle: LVGL; Stand: 24.01.2019; Bearbeitung: Kernplan;
    tung benachbarter Reptilienpopulationen (Zauneidechse       Stand: 05.11.2020
    und Schlingnatter)
•   Schutzgut Landschaftsbild, keine erhebliche Beeinträch-
    tigung: weitgehende Abschirmung der geplanten PVA-
    Fläche durch umgebende Waldflächen, keine exponierte
    Lage
•   Schutzgut Mensch, geringe, nicht erhebliche Beeinträch-
    tigung: keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung
    oder Emissionen, punktuelle Beeinträchtigung des
    Landschaftsgenusses auf vorbeiführenden ausgewiese-
    nen Wanderwegen
•   Schutzgut Kultur- und Sachgüter, unter Anwendung der
    geplanten Maßnahmen (in Absprache mit der Landes-
    denkmalbehörde ggfs. Flachfundamente) keine erhebli-
    che Beeinträchtigung: vermutetes Grabhügelfeld im
    Einflussbereich des Vorhabens
•   Schutzgebiete: keine Schutzgebiete n. BNatSchG oder
    SWG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhal-
    tungsziele des ca. 0,6 km südlich liegenden NATURA
    2000-Gebietes „Großer Lückner nördliche Oppen“ (6605-
    304); Konformität mit dem Schutzzweck des Naturparks
    Saar-Hunsrück aufgrund geringer Wirkung des Vorha-
    bens auf das Landschaftsbild gegeben

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stel-
lungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch
per Mail an die Email-Adresse: mherrmann@wadern.de vor-
gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-
nahmen können bei der Beschlussfassung über die Teilän-
derung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt blei-
ben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig-
keit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sin-       Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 05.11.2020
ne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgeset-
zes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7                                         Ende des amtlichen Teils
Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit
allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der
Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend ge-
macht hat wurden, aber hätte geltend machen werden kön-
                                                                  Datenschutz geht uns alle an...
nen.                                                              Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich
Wadern, 23.04.2021                                                und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt-
Der Bürgermeister                                                 liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine.
Lageplan, o.M.
                                                                                 blog.wittich.de
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Nunkir-
chen“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in            Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema!
der Stadt Wadern, Stadtteil Nunkirchen
Vorverlegungen im Mai und Juni - Stadt Wadern
NR. 17/2021 - SEITE 10 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN

                                                                                  Unternehmensporträt

                               Ingenieurbüro Paulus & Partner
                                      Erfahrung seit mehr als 60 Jahren
   Das Ingenieurbüro Paulus & Partner
   ist ein unabhängiges und regional tä-
   tiges Ingenieurbüro mit Sitz in Wa-
   dern und seit der Unternehmensgrün-
   dung 1960 ein erfolgreicher Anbieter
   von Beratungs-, Objektplanungs- und
   Ingenieurdienstleistungen in der Re-
   gion und weit über die Grenzen des
   Saarlandes hinaus. Insgesamt 30 Mit-
   arbeiterinnen und Mitarbeiter aus
   den unterschiedlichsten Fachberei-
   chen arbeiten an drei Standorten in
   einem familiären, teamorientierten
   Arbeitsumfeld.
   „Mit unserem interdisziplinären Team
   sind wir in der Lage, Gesamtlösungen
   für Projekte der Wasserwirtschaft,
   Verkehrsinfrastruktur,      Bauleitpla-
   nung, Landschaftsplanung sowie der
   Raum- und Umweltplanung zu entwi-
   ckeln“, so Geschäftsführer Edgar
   Mohsmann. Hinzu kommen Projekte
   des technischen Hochwasserschut-
   zes, Ingenieurbau, Ingenieurvermes-
   sung und Projektmanagement, sowie
   die Planung von Sport- und Freizeit-
   anlagen. Industrie und Gewerbean-
   siedlungen ergänzen die Kernkompe-
   tenzen zu einem umfassenden Leis-
   tungsspektrum. Die Kompetenz und
                                                  v.l.: Michael Trampert, Dr. Andreas Huwer, Jennifer Hoff und Edgar Mohsmann,
   Erfahrung im Team bringen Ingenieu-
   re, Stadtplaner, Geographen und                rung umfangreicher, komplexer Ge-                Trampert für den Bereich Tiefbaupla-
   Techniker mit. „Um unser Team nach-            samtprojekte. Von der Entwicklung                nung, M.Eng. Jennifer Hoff für den
   haltig so breit aufstellen zu können,          erster Machbarkeitsstudien und Ent-              Bereich Verkehrsplanung und Dipl.-
   legen wir auch großen Wert auf die             wicklungskonzepten über die Ob-                  Biogeograph Dr. Andreas Huwer für
   Ausbildung und bilden Bauzeichner              jektplanung, Ausschreibung, Baulei-              den Bereich Raum- und Umweltpla-
   und Kaufleute für Büromanagement               tung und SiGeKo bis zur Abnahme                  nung drei weitere Ingenieure mit
   aus. Zudem bieten wir duale Studien-           und anschließenden Inbetriebnah-                 Prokura die Geschicke des Büros.
   plätze und Werkstudentenplätze an,             me, werden Auftraggeber in allen                 Kontakt:
   so Mohsmann.                                   Phasen der Projektrealisierung be-               Ingenieurbüro Paulus & Partner,
   Auf Wunsch übernimmt das Ingeni-               treut. Seit 2021 leiten neben Dipl.-Ing          Im Gewerbepark 5, 66687 Wadern,
   eurbüro die Koordination und Ge-               (FH) Edgar Mohsmann als Geschäfts-               info@paulus-partner.de,
   samtverantwortung für die Realisie-            führer mit Dipl.-Ing (FH) Michael                www.paulus-partner.de.

          Herausgeber und verantwortlich für den Amtlichen Teil:
                                  der Bürgermeister der Stadt Wadern, 66687 Wadern,                                       Impressum
                                  Telefon 06871/5070, Fax 507-130,
                                  Internet: http://www.wadern.de,
                                  E-Mail: stadt@wadern.de
          Druck:                  Druckhaus WITTICH KG                   Erscheinung:                      wöchentlich
          Verlag:                 LINUS WITTICH Medien KG                Zustellung:                       Kostenlose Zustellung an alle
          Anschrift:              54343 Föhren, Europa-Allee 2                                             Haushalte, Einzelbezug über
          Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:                                                      den Verlag
                                  Dietmar Kaupp, Verlagsleiter           Reklam. Vertrieb:                 Tel. 06502 9147-0,
          Anzeigen:               Melina Franklin, Produktionsleiterin                                     E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de

          Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige
          Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete
          Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge
          höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN - SEITE 11 - NR. 17/2021

                          TouristInformation
NR. 17/2021 - SEITE 12 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN

                                                                 Sie haben sicherlich in Ihrem Kollegen- oder Bekanntenkreis
                                                                 selbsternannte Experten, die Mittel wie Essig oder Kochsalz
            Stadtbibliothek                                      oder sogar Abflussreiniger gegen Moos und Unkraut emp-
                                                                 fehlen. Essig beispielsweise ist zwar in einigen Mitteln, die
                                                                 im Handel zur Unkrautbekämpfung erhältlich sind enthal-
                                                                 ten, und Essig ist auch zur Selbstanwendung zulässig, je-
                                                                 doch nur in erheblicher Verdünnung mit Wasser. Dies gilt
Neues aus der Stadtbibliothek                                    jedoch nur in Beeten und Wiesen. Auf versiegelten Flächen
                                                                 ist der Einsatz von Salz und Essig verboten, also auch gegen
Die Stadtbibliothek ist wieder - ohne Schnelltest - geöffnet:
                                                                 Unkraut in Betonritzen oder zwischen Pflaster- und Ver-
Maskenpflicht, regulierte, begrenzte Besucherzahl, Kinder
                                                                 bundsteinen. Essig und Salz werden in diesen Fällen als
bis 10 J. nur in Begleitung von Erwachsenen...
                                                                 Pflanzenschutzmittel, die nicht biologisch abbaubar sind,
-   Gebühren jetzt auch per Kartenzahlung möglich!               betrachtet. Ihr Einsatz kann bestraft werden. Denn im
-   Digitale Angebote wie OnleiheSaar (ebooks,eaudios...)        Grundwasser und in der Kanalisation können sie sogar ne-
    & filmfriend (Filme streamen) nutzen.                        gative Einwirkungen auf die Trinkwasserversorgung haben.
Weiterhin möglich:                                               Abgesehen davon handeln sie sich unter Umständen, insbe-
Kontaktlose Rückgabe/Ausleihe; MedienMixTüte für be-             sondere wenn die bei Ihnen verlegten Steine Kalk enthalten,
stimmte Altersgruppe, bestimmte Thematik, für Kinder oder        sehr unschöne Flecken auf dem Belag ein. Essig im Garten
für Erwachsene von uns packen lassen.                            schädigt außerdem Nutz- und Zierpflanzen und kann den
Neu im Bestand                                                   PH-Wert des Bodens ungünstig beeinflussen.
Siegmann, Claudia: Märchenfluch (Bd. 1-3, ab 14 J.)              Unter Umständen können Sie also mehr Schaden anrichten
Klass, David: Klima - Deine Zeit läuft ab (Thriller)             als Unkraut zu vernichten. Leider werden jedoch in Vorgär-
Matthews, Owen: Black sun (Thriller)                             ten, auf Terrassen, Trottoirs, Garageneinfahrten usw. Mittel
Sten, Viveca: Das Grab in den Schären (Krimi)                    eingesetzt, die dort nichts verloren haben. Unsere Warnung
Holmes, Linda: Weil alles jetzt beginnt (Roman)                  geht aber weiter: Selbst beim Einsatz erlaubter und für den
Imai Messina, Laura: Die Telefonzelle am Ende der Welt (Roman)   Zweck der Unkrautbekämpfung entwickelter, deklarierter
Walliams, David: Das Eismonster (ab 10 J.)                       und schließlich frei im Handel erhältlicher Mittel sollten Sie
Lapinski, L.D.: Öffne den Koffer und spring hinein! (ab 10 J.)   zurückhaltend und vorsichtig sein und sich - wenn schon -
Ruwe, Lydia: Irmelina Geisterkind - Das Geheimnis der            genau an die Dosierungs- und Anwendungsvorschriften
Dorfeiche (ab 8 J.)                                              halten. Gut gemeint ist hier wie so oft nicht gut gemacht!
Heger, A.-K.: Beste Freunde - Pfote drauf (Willkommen in         Unkraut jäten mit mechanischen Werkzeugen, Harken und
der Waldschule; ab 6 J.)                                         dergleichen, ist allen Herbiziden vorzuziehen. Bei Pflasterfu-
Geschichten von Igel Ignaz (Bilderbuch)                          gen empfiehlt sich ein Fugenkratzer, mit dem man auch die
Zeitschriften: Wohnen & Garten - LandIdee...                     Wurzeln erwischt. Wenn Sie dann feinkörnigen Fugensand
                                                                 einstreuen, verhindern Sie, dass neues Unkraut schnell
                                                                 nachkeimt. Und was Unkraut im Nutzgarten anbelangt, ha-
                      www.filmfriend.de (Filme streamen)         ben erfahrene Gärtner einen einfachen, in diesen Tagen be-
                                                                 sonders hilfreichen Tipp parat: Bereiten Sie Ihre Beete eine
                                                                 Zeitlang vor dem Einsäen bzw. Einpflanzen so vor, als woll-
                      www.onleihe.de/onleihesaar
                                                                 ten Sie schon einsäen oder pflanzen. Das Unkraut, das dann
                      (digital lesen & hören)
                                                                 in den nächsten Tagen, vielleicht auch erst zwei Wochen,
                      Das Bibliotheksteam                        sprießt, lässt sich mit weniger Mühe entfernen als in dem
                      Mi 10.00-16.00 / Do 10.00-18.00 /          Fall, dass es zusammen mit den neuen Nutzpflanzen wächst.
                      Fr 10.00-15.00 Uhr                         Zumindest reduzieren Sie auf diese Weise die Unkrautmen-
                      Tel.: 06871-507 182                        ge zwischen den jungen Pflänzchen.
                      Mail: stadtbibliothek@wadern.de

                                                                            Aus den Stadtteilen
           Stadtwerke-Info

                                                                            Bardenbach
                  Leidiges Thema Unkraut -                                  Ortsvorsteher Christian Ritz,
                                                                            Keltenstraße 1, Tel. 06871 9091980
                  Worauf Sie achten sollten                                 oder 0160 97812399
Jetzt sprießen mit dem Unkraut im Garten und rund ums                       www.wadern-bardenbach.de
Haus auch wieder die Geheimtipps zur Unkrautvernichtung.
Es gibt auch bereits wieder Meldungen, dass jemand mit
einem Abflammgerät oder einem zweckentfremdeten Bun-                        Büschfeld
senbrenner nicht nur Pflanzen, sondern auch noch den                        Ortsvorsteher Albert Lang, Im Paradiesgarten 6,
Schuppen, das Haus oder - wie unlängst geschehen - eine                     Tel. 06874 6742 o. 0160 96211245
                                                                            alberto.lang@t-online.de
ganze Fabrikhalle in Brand gesetzt hat. Wer also Unkraut
abflämmen möchte, sollte nur dafür ausgewiesene Geräte
benutzen und Vorsicht walten lassen. Übrigens: Mit einem         Der Ortsvorsteher informiert
Abflammgerät werden in der Regel die Wurzeln des Un-
krauts nicht vernichtet, d. h. nach vergleichsweise kurzer       Neue Bank und einen Tisch aufgestellt
Zeit wächst an derselben Stelle das unerwünschte Kraut er-       Letzte Woche wurde in Überlosheim vor dem Spielplatz eine
neut, und das ganze Prozedere geht von vorne los. Wer den-       drei Meter lange Bank und ein Tisch aus Douglasienholz
noch auf Hitze gegen das Unkraut vertraut, kann das Kraut        aufgestellt. Es war der Wunsch vieler Überlosheimerinnen
mit kochendem Wasser übergießen in der Erwartung, dass           und Überlosheimer und auch des Dorfclubs. Unter Einhal-
es dann abstirbt. Allerdings ist dies abhängig von der Stärke    tung der entsprechenden Hygieneregeln wurden unter fach-
der jeweiligen Pflanze mehr oder weniger erfolgreich.            kundiger Leitung von Tino Geibel und Hans Paulus die Bank
Sie können auch lesen