Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern - Gemeinde Feldkirchen
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Feldkirchner Gemeindeblatt 04 / 2022 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 49. Jahrgang April 2022 Ausgabe 04 / 2022 Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und gesegnetes Osterfest.
Seite 2 04 / 2022 Feldkirchner Gemeindeblatt Liebe Feldkirchnerinnen und Feldkirchner, der 24. Februar war ein düsterer Tag! Der Angriffskrieg von Wladimir Putin hat die Menschen in der Ukraine und ganz Europa erschüttert. Alle Diplomatie hat versagt. Die Friedensordnung, wie wir sie seit dem Kalten Krieg kennen, hat einen schweren Schaden genommen. Die Bilder, die uns täglich aus der Ukraine errei- chen, schocken uns. Es sind schreckliche Bilder von Angriffen auf eine unschuldige Zivilbevölkerung. Den jetzt fliehenden Schutzsuchenden muss geholfen werden. In Feldkirchen hat sich sehr schnell eine größere Gruppe an ehrenamtlichen Helfern gefunden. In der Münchner Straße 22 wurde privater Wohnraum in einem leerstehenden Haus zur Verfügung gestellt. Mittlerweile haben dort 52 Flüchtlinge kurzfristig und unkom- pliziert Unterschlupf gefunden. Das Hotel Bauer kocht täglich eine warme Mahl- zeit für die Ukrainer/innen. Die EDEKA-Filiale Berghammer stellt Lebensmittel und Hygieneartikel zur Verfügung. Darüber hinaus hat sich eine große Gruppe Ehrenamtlicher unter dem Namen „Feldkirchen hilft“ zusammengeschlossen. Durch ihre Hilfe wurden unter ande- rem sehr schnell fehlende Alltags-Dinge wie Kleider, Toaster, Bügelbrett, Fahrräder etc. organisiert. Es gibt auch bereits Angebote wie Sprachunterricht, Musikunter- richt, Sportunterricht und sogar Jobangebote. Die Hilfsbereitschaft wird in unserer Kommune großgeschrieben. Ein weiteres Beispiel dafür sind die Feldkirchner Engel, die in diesen Tagen ihr zweijähriges Bestehen feiern. Infolge der Corona-Krise mussten die Tafeln in der Region im Jahr 2020 kurzfristig den Betrieb einstellen. Für einkommensschwache Haushalte war dies ein Desaster. Schnell waren aber auch damals ehrenamtliche Helfer/innen gefunden, die den notlei- denden Feldkirchnerinnen und Feldkirchnern mit einem kostenlosen Lebensmittel-Lieferservice geholfen haben. Einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie im Innenteil dieser Gemeindeblatt-Ausgabe. Sie sehen es selbst: Ohne bürgerschaftliches Engagement könnte ein Gemeinwesen nicht funktionieren. Dass wir in Feldkirchen so viele Helferinnen und Helfer haben, macht mich unglaublich stolz. Ich danke Ihnen allen für Ihr großes Herz und kann nur sagen: bitte weiter so! Ihr Bürgermeister Andreas Janson IMPRESSUM Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen. Grafik Titel: winkimages. freepik Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46. Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 04 / 2022 Seite 3 Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffent- Wenn die gefragte Fläche aus mehr als Bezüglich der Ausfahrt aus dem Bus- einer Teilfläche besteht: „Sind Teilflächen parkplatz wird zur Entlastung des Feld- lichen Sitzung des Bau- in der Planskizze enthalten, welche aus kirchner Ortskerns eine Rechtsabbiege- und Umweltausschusses der Sicht der Mitglieder aufgrund ästhe- möglichkeit auf die Münchner Straße ge- vom 10.02.2022 tischer oder städtebaulicher Belange un- stattet. Entsprechende Einrichtungen für geeignet sind. die Ausfahrt sind fest einzubauen. Abstimmung: einstimmig angenommen Die Einfahrt zum Busparkplatz erfolgt K Dezentrale Lüftungsanlagen ausschließlich über die Ottendichler in der Feldkirchner Grund- Ist eine Mehrheitsfähigkeit unter den Straße. schule Mitgliedern zur Fassung eines Aufstel- Abstimmung: mehrheitlich angenom- lungsbeschlusses für einen Bebauungs- men Ja 8 Nein 1 Nach den erfolgen Vorplanungen war plan Sondergebiet PV Kreuz München nun über die weitere Vorgehensweise Ost an dem vorgeschlagenen Standort bezüglich der erforderlichen Ausschrei- gegeben. K Überarbeitung des Baulinien-, bungen für die jeweiligen Gewerke im Abstimmung: einstimmig abgelehnt Bebauungs- und Aufteilungs- Zusammenhang mit dem Einbau der de- zentralen Lüftungsanlage in der Grund- plans Nr. 45 für das Gebiet schule zu entscheiden. Bis zum Ende der nördlich der Ottostraße und Sommerferien sollen die Maßnahmen K Antrag auf temporäre des Riemer Gangsteigs und in den Klassenräumen im EG und OG Nutzung der Multifunktions- südlich der Bahnlinie sowie im Lehrerzimmer abgeschlossen fläche als Busparkplatz für München-Simbach in Feld- sein. die BAUMA 2022 im Herbst kirchen; Änderungsbeschluss – Rückmeldung zur Prüfung Beschluss Im Hinblick auf die Dringlichkeit und der Verkehrsführung Bei diesem rechtskräftigen Baulini- en-, Bebauungs- und Aufteilungsplan das knappe Zeitfenster für die Realisie- Hinsichtlich der Verkehrsführung wur- (rechtskräftig seit 1959) handelt es sich rung der einzelnen Leistungen wird die den die Zu- und Abfahrtsregelungen für um einen einfachen Bebauungsplan ge- Verwaltung beauftragt und bevollmäch- den Busparkplatz von der LH München mäß § 30 Abs. 3 BauGB. Die Zulässig- tigt, alle Aufträge an die ausführenden und der Messe München diskutiert bzw. keit von Bauvorhaben richtet sich nach Firmen unter Einhaltung der Vergabe- geprüft. Der Busparkplatz soll für ca. § 34 BauGB. Der Baulinienplan Nr. 45 kriterien eigenständig zu erteilen. Die 300 Busse als Parkmöglichkeit dienen. aus dem Jahre 1959 enthält aus heutiger hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von An die Gemeinde Feldkirchen wurde Sicht keine zeitgemäßen Festsetzungen ca. 1.500.000 Euro wurden im Haushalt dann von der Messe München die Bitte zur Bebauung der einzelnen Grundstü- 2022 eingestellt. herangetragen, einmalig für die Bauma cke. Ebenso wurden in der Vergangen- Abstimmung: einstimmig angenommen 2022 die Busse vom Busparkplatz mit- heit bereits mehrere Befreiungen zum tels Rechtsabbiegeeinrichtung auf die Baulinienplan zugelassen. Münchner Straße abfahren zu lassen. Mit der Überarbeitung des Bebauungs- K Antrag auf informellen Beschluss plans sollen die bestehenden und künf- Vorbescheid zum geplanten Der Bau- und Umweltausschuss nimmt tigen planungsrechtlichen Voraussetzun- Bebauungsplan-Verfahren Kenntnis von der durchgeführten Ver- gen für eine moderate und angepasste für die Ausweisung eines kehrsprüfung für die BAUMA 2022. Nachverdichtung des Plangebietes ge- Sondergebietes Photovoltaik Kreuz München Ost Der Gemeinde Feldkirchen liegt eine Anfrage bezüglich der Ausweisung ei- nes Sondergebiets Photovoltaik auf einer ca. 5,5 Hektar großen Fläche östlich der Autobahn A99 vor. Hierfür wären eine Flächennutzungsplanänderung sowie die Erstellung eines Bebauungsplans er- forderlich. Kritisch wurde u. a. allerdings die große Flächenversiegelung bei der Errichtung einer solchen Freiflächenan- lage gesehen. Beschlüsse zu den gestellten Fragen: Ist die Lage des geplanten Freiflächen- Solarparks mit den kommunalen Zielset- zungen vereinbar? Lageplan Abstimmung: einstimmig abgelehnt Geltungsbereich:
Seite 4 04 / 2022 Feldkirchner Gemeindeblatt schaffen werden. Aufgrund des ortsübli- 2. Regelung bzw. Steuerung der Nach- dichtungskonzepts und der Erhaltung chen Dichteansatzes wird ein Einfügen verdichtung des Gebietscharakters des bisher locker der geplanten Bebauung in die beste- 3. Festsetzungen zum Maß der baulichen bebauten Siedlungsgebiets, nicht mehr hende Siedlungsstruktur ermöglicht. Nutzung (Wandhöhen, Vollgeschosse umsetzbar wären. usw.) und zur Zahl von Wohnungen in Der Geltungsbereich wurde aus städte- Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten Beschluss baulichen Gründen um die Grundstü- in Relation zur Grundstücksgröße Der Bau– und Umweltausschuss be- cke Fl.-Nrn. 352, 352/7, 352/3, 352/5, 4. Festsetzungen von überbaubaren schließt zur Sicherung der Planung für 352/6, 352/11 (derzeit im Geltungsbe- Grundstückflächen die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. reich des B-Plan 30) sowie die Fl.-Nrn. 5. Sicherung einer geordneten, nachhal- 45 – Gebiet nördlich der Sudetenstraße 353/10 (liegt derzeit zur Hälfte im Gel- tigen städtebaulichen Entwicklung Haus-Nrn. 26 – 42, südlich der Sude- tungsbereich des B-Plan Nr. 30 und zur 6. Regelung der Grünordnung tenstraße Haus-Nrn. 11 – 23, Egerländer anderen Hälfte im unbeplanten Innen- Straße Haus-Nrn. 3 – 17 und 4 – 16, bereich gemäß § 34 BauGB), 353/9 und Bei der Entwurfserstellung sind die Er- nördlich der Ottostraße Haus-Nrn. 20 353/7 (§ 34 BauGB) erweitert. Mit der gebnisse des Nachverdichtungskonzep- – 24, nördlich des Riemer Gangsteig Einbeziehung der genannten Grundstü- tes mit zu berücksichtigen. Haus-Nrn. 2 – 6a, die nachfolgende cke entsteht eine klare und geradlinige Satzung der Gemeinde Feldkirchen über Abgrenzung zu den umliegenden rechts- Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB die Veränderungssperre für das Gebiet kräftigen Bebauungsplänen. als Bebauungsplan der Innenentwick- der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. lung im beschleunigten Verfahren 45 – Gebiet nördlich der Sudetenstraße Beschluss durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. Haus-Nrn. 26 – 42, südlich der Sude- Der Baulinien-, Bebauungs- und Auftei- 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 tenstraße Haus-Nrn. 11 – 23, Egerländer lungsplan Nr. 45 für das Gebiet nörd- BauGB kann im beschleunigten Verfah- Straße Haus-Nrn. 3 – 17 und 4 – 16, nörd- lich der Ottostraße und des Riemer ren von einer Umweltprüfung nach § 2 lich der Ottostraße Haus-Nrn. 20 – 24, Gangsteigs und südlich der Bahnlinie Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbe- nördlich des Riemer Gangsteigs Haus- München-Simbach, wird geändert. richt nach § 2a BauGB, von der Angabe Nrn. 2 – 6a vom 10.02.2022: Das Gebiet umfasst folgende Grundstücke: nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten um- • Fl.-Nrn. 351/14, 351/13, 359, 359/2, weltbezogener Informationen verfügbar Auf Grund der §§ 14,16 und 17 des Bau- 359/26, 359/3, 359/27, 359/4, 359/5, sind, sowie von der zusammenfassenden gesetzbuches (BauGB) in der Fassung 359/6, 358/6, (= nördlich der Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § der Bekanntmachung vom 03.11.2017 Sudetenstraße) 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch • Fl.-Nrn. 358/8, 359/14, 359/13, Die Verwaltung wird beauftragt, Ange- Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 359/12, 359/11, 359/10, 351/2, 351/7 bote von Planungsbüros zur Überarbei- (BGBl. I S. 1728) in Verbindung mit (= südlich der Sudetenstraße) tung des Bebauungsplans einzuholen. Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in • Fl.-Nrn. 351/4, 352/1 (= westlich der Ein erster Entwurfsplan soll dem Bau- der Fassung der Bekanntmachung vom Egerländer Straße) und Umweltausschuss zur Beratung und 22 August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS • Fl.-Nrn. 352 und 352/7 (= südwest- Billigung vorgelegt werden. 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des lich der Egerländer Straße) Abstimmung: einstimmig angenommen Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. • Fl.-Nrn. 359/16, 359/17, 359/18, 350) geändert worden ist, erlässt die Ge- 359/19, 358/12, 358/9 (= nördlich meinde Feldkirchen folgende Satzung: der Egerländer Straße) K Erlass einer Veränderungs- • Fl.-Nrn. 358/11, 359/24, 359/23, sperre für das Gebiet der § 1: Anordnung der Veränderungssperre 359/25, 359/22 (= südlich der Zur Sicherung der Planung der 1. Ände- Egerländer Straße) 1. Änderung des Bebau- rung des Bebauungsplans Nr. 45 – Ge- • Fl.-Nrn. 352/4, 352/3, 352/5, 352/6, ungsplans Nr. 45 – Gebiet biet nördlich der Sudetenstraße Haus- 353/11 (nördlich Riemer Gangsteig) nördlich der Sudetenstraße Nrn. 26 – 42, südlich der Sudetenstraße • Fl.-Nrn. 353/10, 353/9 und 353/7 Haus-Nrn. 26 – 42, südlich Haus-Nrn. 11 – 23, Egerländer Straße (nördlich der Ottostraße) der Sudetenstraße Haus-Nrn. Haus-Nrn. 3 – 17 und 4 – 16, nördlich der • Teilflächen der Fl.-Nrn. 359/8 (= Su- Ottostraße Haus-Nrn. 20 – 24, nördlich 11 – 23, Egerländer Straße detenstraße) und 359/9 (= Egerländer des Riemer Gangsteig Haus-Nrn. 2 – 6a Straße) Haus-Nrn. 3 – 17 und 4 – 16, wird eine Veränderungssperre gemäß § nördlich der Ottostraße 14 Abs. 1 BauGB angeordnet. Der Bebauungsplan erhält folgende Be- Haus-Nrn. 20 – 24, nördlich zeichnung: des Riemer Gangsteig § 2: Räumlicher Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Haus-Nrn. 2 – 6a Veränderungssperre 45 – Gebiet nördlich der Sudetenstra- Der räumliche Geltungsbereich der Ver- ße Haus-Nrn. 26 – 42, südlich der Su- änderungssperre umfasst das gesamte detenstraße Haus-Nrn. 11 – 23, Eger- Zur Sicherung der wesentlichen Pla- Bebauungsplangebiet. Der Geltungsbe- länder Straße Haus-Nrn. 3 – 17 und nungsziele wird gemäß § 14 BauGB reich ergibt sich aus dem Lageplan vom 4 – 16, nördlich der Ottostraße Haus- eine Veränderungssperre erlassen. Das 27.01.2022. Nrn. 20 – 24, nördlich des Riemer Sicherungsbedürfnis besteht darin, dass Gangsteig Haus-Nrn. 2 – 6a. aufgrund von in den vergangenen Jahren § 3: Inhalt und Rechtswirkungen der bereits realisierter, nicht gebietstypischer Veränderungssperre Als wesentliche Planungsziele werden sehr dichter Reihenhausbebauung, die 1) Im räumlichen Geltungsbereich der festgelegt: künftigen Planungsvorstellungen der Veränderungssperre dürfen: 1. Festsetzung des Gebietes als allgemei- Gemeinde Feldkirchen insbesondere 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nes Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO unter Berücksichtigung des Nachver- nicht durchgeführt und bauliche
Feldkirchner Gemeindeblatt 04 / 2022 Seite 5 Anlagen nicht beseitigt werden; werden. Als wesentliche Planungsziele Bericht aus der Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB wurden folgende Ziele festgelegt: sind: • Festsetzung des Gebietes als Gewer- öffentlichen Sitzung a) Vorhaben, die die Errichtung, Än- begebiet (§ 8 BauNVO) des Gemeinderates derung oder Nutzungsänderung • Festsetzungen zum Maß der baulichen vom 24.02.2022 von baulichen Anlagen zum In- Nutzung (Baugrenzen, Wandhöhe, halt haben, und Dachformen, Werbeanlagen, Zufahr- b) Aufschüttungen und Abgrabun- ten, Tiefgaragen und Stellplätze) K Richtlinien zum Feldkirchner gen größeren Umfangs sowie • Regelungen der Grünordnung Förderprogramm für Ausschachtungen, Ablagerungen Aufgrund der festgelegten Planungs- die Errichtung von Lade- einschließlich Lagerstätten; ziele wurde auch die Überarbeitung infrastruktur 2. Erhebliche oder wesentliche werts- der schalltechnischen Untersuchung teigernde Änderungen von Grund- erforderlich. Dies hat sich indes als an- Ziel dieses Förderprogrammes ist es, die stücken und baulichen Anlagen, spruchsvoller und zeitaufwändiger als Verkehrswende, als Teil der Energiewen- deren Veränderungen nicht ge- angenommen herausgestellt. Die Fertig- de, in der Gemeinde Feldkirchen voran- nehmigungs-, zustimmungs- oder stellung der überarbeiteten schalltech- zutreiben. Es soll speziell die Schaffung anzeigepflichtig sind, nicht vorge- nischen Verträglichkeitsuntersuchung von Ladeinfrastruktur in privaten Grund- nommen werden. erfolgte erst im Dezember 2021. Des stücken gefördert werden, die durch die 2) Wenn überwiegende öffentliche Be- Weiteren musste eine Vorprüfung auf- Öffentlichkeit genutzt werden können. lange nicht entgegenstehen, kann von grund des beschleunigten Verfahrens Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat der Veränderungssperre eine Ausnah- nach § 13a BauGB durchgeführt werden. einen möglichen Entwurf vorgestellt, der me zugelassen werden (§ 14 Abs. 2 Über die Stellungnahmen wurde durch allerdings keine Zustimmung fand und BauGB). Einzelbeschlüsse abgestimmt. daher noch einmal überarbeitet werden 3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten muss. der Veränderungssperre baurechtlich Beschluss genehmigt worden sind, Vorhaben, Der Bau- und Umweltausschuss billigt Beschluss von denen die Gemeinde nach Maß- den vorliegenden Entwurfsplan der 2. Der Gemeinderat stimmt keiner Richt- gabe des Bauordnungsrechts (BayBO) Änderung des Bebauungsplans Nr. 93. line zum Feldkirchner Förderprogramm Kenntnis erlangt hat und mit deren Das Verfahren wird gemäß § 13 a Abs. zur Gewährung von Fördermittel für die Ausführung vor dem Inkrafttreten der 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt, da bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur grund- Veränderungssperre hätte begonnen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a sätzlich zu. Die Gemeindeverwaltung werden dürfen, sowie Unterhaltungs- Abs. 1 Nr. 2 BauGB durch die in ihren wird beauftragt, die Anregungen aus der arbeiten und die Fortführung einer bis- Belangen betroffenen Behörden und vorhergehenden Beratung mit einzupfle- her ausgeübten Nutzung werden von Träger öffentlicher Belange, keine An- gen und die Richtlinie erneut dem Ge- der Veränderungssperre nicht berührt. haltspunkte erkennbar waren, die darauf meinderat vorzulegen. hindeuten, dass durch die 2. Änderung Abstimmung: einstimmig angenommen § 4: Inkrafttreten und Außerkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 93 erhebliche 1) Diese Satzung tritt am Tage ihrer Be- Umweltauswirkungen zu erwarten sind. kanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Die im Rahmen der Vorprüfung des Ein- Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB). zelfalls eingegangenen Empfehlungen K Sachstandsbericht zur be- 2) Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, und Stellungnahmen wurden gewürdigt schleunigten Untersuchung, vom Tag der Bekanntmachung gerech- und werden durch den Planer in den net, außer Kraft. Die Veränderungs- Entwurfsplan eingearbeitet. Planung und Realisierung sperre tritt in jedem Fall außer Kraft, Der Bau- und Umweltausschuss ändert einer U-Bahnanbindung von sobald und soweit der Bebauungsplan die Bezeichnung der 2. Änderung des Feldkirchen und Heimstetten für das in § 2 genannte Gebiet in Kraft Bebauungsplans Nr. 93 und passt diesen getreten ist. somit an die bestehende Umgebung des Der Gemeinderat ermächtigte den Ers- Abstimmung: einstimmig angenommen Geltungsbereichs an. ten Bürgermeister in seiner öffentlichen Der Bebauungsplan erhält neu die Be- Bau- und Umweltausschusssitzung am zeichnung: 15.04.2021, sich in den zuständigen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 Gremien für eine beschleunigte Untersu- K 2. Änderung des Bebauungs- – Gewerbegebiet zwischen der A 94, der chung, Planung und Realisierung einer plans Nr. 93 – Gewerbegebiet B 471 und der Kreisstraße M 1. U-Bahnanbindung von Feldkirchen und Die Verwaltung wird beauftragt, den Bil- Heimstetten einzusetzen. Dabei sollte zwischen der A 94, der B 471 ligungsbeschluss öffentlich bekannt zu folgender Trassenverlauf bevorzugt wer- und der Verlängerung der machen sowie die Auslegung und die den: Fortführung der U-Bahnlinie von Kreisstraße M 1, Billigungsbe- Beteiligung der Behörden und sonstigen der Station „Messestadt Ost“ kommend schluss Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 südlich der A94 bis nach Feldkirchen, Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durch- Fortführung von dort entlang der M1 bis Der Bau- und Umweltausschuss hat in zuführen. nach Heimstetten und hier die Verknüp- seiner Sitzung am 08.12.2020 die 2. Abstimmung: einstimmig angenommen fung mit der S-Bahnlinie 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 beschlossen. Mit der Änderung sollten In einer Videokonferenz Anfang Februar im gesamten Geltungsbereich Nachver- 2022 wurde eine Nutzen-Kosten-Un- dichtungsmöglichkeiten geschaffen wer- tersuchung einer U-Bahn-Verlängerung den und dadurch allen Gewerbebetrie- „U2 Messestadt-Ost – Feldkirchen – ben Betriebserweiterungen ermöglicht Kirchheim-Heimstetten“ vorgestellt. Der
Seite 6 04 / 2022 Feldkirchner Gemeindeblatt Gesamtnutzen hat sich allerdings als ne- • Die Arbeitsstelle Feldkirchen soll mit Beschluss gativ herausgestellt, weil die Unterhal- angerechnet werden Der Gemeinderat beschließt den Finanz- tungs- und Betriebskosten zu hoch sind. • Personen, die bereits in einer Ge- plan und das Investitionsprogramm für Das Landratsamt erwartet sich auch bei meindlichen Wohnung leben, können die Jahre 2021 – 2025. der Untersuchung einer oberirdischen sich nur im Fall einer Bedarfsänderung Abstimmung: mehrheitlich angenom- Trasse kein sonderlich gutes Ergebnis. neu bewerben men Ja 16 Nein 1 Der Bedarf für eine U-Bahn ist nicht son- Die Verwaltung wird beauftragt, die derlich gegeben. Vielleicht findet sich Anregungen einzuarbeiten und einem noch eine gute Lösung für einen Halte- Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen. K Bestellung des stellvertreten- punkt. Ziel ist es, eine nachfragestarke Das Ergebnis ist dem Gemeinderat er- den Kassenverwalters Verbindung zu finden und vom Bund neut vorzulegen. eine geförderte Investition zu bekom- Abstimmung: einstimmig angenommen der Gemeinde Feldkirchen men. Es muss aber berücksichtigt wer- Nachdem Herr Nicolas Elger seinen den, dass eine U-Bahn ein sehr kosten- VfaK-Lehrgang (Beendigung seiner Aus- intensives Verkehrsmittel ist. K Haushaltssatzung und Haus- bildung) mit Erfolg abgeschlossen hat, haltsplan für das Jahr 2022 soll er die Funktion des stellvertretenden Eine Erweiterung der U-Bahn wäre zwar Kassenverwalters übernehmen. wünschenswert, steht aber nach Mei- Nach Vorberatung des Haushaltsplans nung des Gremiums in keinem Zusam- 2022 in der nicht-öffentlichen Sitzung Beschluss menhang mit dem Kosten-Nutzen-Fak- des Gemeinderates vom November Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO wird tor. Auch ist eine Ausweitung nach 2021 wurden weitere Änderungen ein- der Verwaltungsangestellte Nicolas El- Kirchheim-Heimstetten nicht wirklich gearbeitet. ger mit Wirkung zum 25. Februar 2022 möglich. Der Entwurf des Haushaltsplans 2022 zum stellvertretenden Kassenverwalter umfasst nach allen Änderungen im Ver- der Gemeinde Feldkirchen bestellt. Mit Der Gemeinderat nahm von dem Bericht waltungshaushalt Einnahmen und Aus- gleichem Datum wird Frau Stephanie Kenntnis; ein Beschluss war nicht erfor- gaben in Höhe von 30.485.600 € und Haberl von der Funktion und Aufgaben- derlich. im Vermögenshaushalt Einnahmen und stellung der stellvertretenden Kassenver- Ausgaben in Höhe von 6.744.100 €. Der walterin entbunden. Gesamthaushalt beträgt an Einnahmen Abstimmung: einstimmig angenommen K Überarbeitung der und Ausgaben 37.229.700 €. Richtlinien des Gemeinde- Die Zuführung zum Vermögenshaushalt rates für die Wohnungen in beziffert sich auf 89.900 €. K Antrag der SPD-Fraktion: der Pfarrer-Axenböck-Str. 6, Die tatsächliche Rücklage Ende 2021 beträgt 12.139.536 €, wobei davon aus- Transparenzpaket Wohnungen für Senioren zugehen ist, dass bei Rechnungslegung für Feldkirchen ab dem 60. Lebensjahr oder 2021 nichts aus der Rücklage entnom- Familien mit behinderten men werden muss. Angehörigen Im Haushaltsplan 2022 ist eine Rückla- Die SPD-Fraktion beantragt die Schaf- genentnahme in Höhe von 5.850.500 € fung eines Transparenzpakets für die Ge- Auf Wunsch des Gemeinderates sollen eingeplant. meinde Feldkirchen. In diesem Zusam- die Vergabekriterien für alle Wohnungen Eine Zuführung an die Rücklage ist nicht menhang wurde der Wunsch nach einer überarbeitet werden. möglich, eine Darlehensaufnahme nicht Bürgerbeteiligungs-App als sinnvoll er- Es handelt sich in diesem Fall hier aus- vorgesehen. achtet, dies muss jedoch zunächst aus schließlich um Wohnungen der Bauge- Zeit- bzw. systemtechnischen Gründen sellschaft Land, die durch die Gemeinde Beschluss zurückgestellt werden. vergeben werden. Der Gemeinderat beschließt die Haus- haltssatzung 2022 mit den Festsetzun- Beschlüsse Beschluss gen des Haushaltsplans sowie seinen 1. Das Ratsinformationssystem soll zu ei- Folgendes wird in die Richtlinien mit Bestandteilen und Anlagen. Diese setzt nem Ratsportal ausgebaut werden, das aufgenommen: im ausgeglichenen Verwaltungshaushalt umfassend Informationen bereitstellt • Einkommen wird mitberücksichtigt 30.485.600 € und im ausgeglichenen und das die elektronische Kommuni- und entsprechend bepunktet Vermögenshaushalt 6.744.100 € fest. Es kation im Sinne einer offenen Infor- • Abzug von 10 Punkten ab der 2. Ab- sind keine genehmigungspflichtigen Kre- mationsgemeinschaft unterstützt: für lehnung dite und keine Verpflichtungsermächti- die Bediensteten in der Verwaltung, • Punkt zusätzlich pro Jahr für Personen gungen enthalten. Die Grundsteuer A für die Ratsmitglieder und für die Bür- auf der Warteliste wird mit 300 v.H., die Grundsteuer B mit gerschaft. Das kann zu einer verbes- • Bewerber muss jedes Jahr den Antrag 280 v.H. und die Gewerbesteuer mit 330 serten Selbstdarstellung der Kommune erneuern v.H. festgesetzt. gegenüber der Bürgerschaft führen • Punkt 3.2 „Behinderte und Gleichge- Abstimmung: einstimmig angenommen und mündet bei weiterem Ausbau des stellte, soweit sie in der häuslichen Systems in einer intensivere Bürgerbe- Gemeinschaft leben, bei einer Er- teiligung. Abstimmung: einstimmig angenom- werbsminderung ab 70%“ soll pro K Finanzplan 2021 – 2025 Person gelten men • Bepunktung hinsichtlich des Pflege- 2. Die Gemeinde Feldkirchen sollte sich Dem Finanzplan ist das Investitionspro- grads und des Behinderungsgrads pro in einem weiteren Schritt zu einer gramm beigefügt. Finanzplan und Inves- Person Informationsfreiheitssatzung beken- titionsprogramm stimmen überein. nen. Diese wird mehr Transparenz bei
Feldkirchner Gemeindeblatt 04 / 2022 Seite 7 Handlungen der Verwaltung und bei K Antrag des Alpenländischen Beschluss kommunalen Entscheidungsprozessen Singkreises auf Dauernutzung Dem „Alpenländischen Singkreis“ wird garantieren und den Bürgern einen die Dauernutzung des Gesellschaftsrau- ziemlich freien (nach Datenschutzver- des Gesellschaftsraums im mes im Ludwig-Glöckl-Haus antragsge- ordnung) Zugang zu allen Informatio- „Ludwig-Glöckl-Haus“ für mäß (Mittwoch zweiwöchentlich jeweils nen rund um die Gemeinde geben. Chorproben von 19:30 – 21:15 Uhr) genehmigt. Eine Abstimmung: mehrheitlich angenom- Einzelnutzung hat Vorrang gegenüber ei- men Ja 11 Nein 7 Der „Alpenländische Singkreis“ bean- ner Dauernutzung. 3. Ein weiterer Schritt zur Transparenz ist tragt die zweiwöchentliche Dauernut- Abstimmung: einstimmig angenommen die Mitgliedschaft bei „Transparency zung des Gesellschaftsraumes jeweils International Deutschland“. an einem Mittwoch zur Abhaltung von Abstimmung: abgelehnt Ja 7 Nein 11 Singproben des Chores. Amtliche Nachrichten Öffentliche Zahlungsaufforderung der Gemeinde Feldkirchen Am 15. Mai 2022 werden zur Zahlung fällig: Gewerbesteuer: Vorauszahlung 2. Rate für das Jahr 2022 Grundsteuer: 2. Rate für das Jahr 2022 Müllabfuhrgebühren: 2. Rate für das Jahr 2022 (für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise nicht zugestimmt haben) Bargeldlose Zahlungen können auf folgendes Konto der Gemeinde Feldkirchen erfolgen: Kreissparkasse MUC-STA-EBE: IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51 BIC: BYLADEM1KMS Bei Überweisungen oder Einzahlungen wird gebeten, in jedem Fall die Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steu- erart) anzugeben. Bareinzahlungen können in der Gemeindekasse von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geleistet werden. Bitte beachten Sie die Zahlungsfälligkeiten, um Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden. Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit der Einzugsermächtigung mittels SEPA-Lastschrift an. Die Formulare können Sie bei der Gemeindekasse anfordern oder auf unserer Homepage – unter Rathaus&Service Online-Dienste, Formulare - zum Ausfüllen runterladen. Die SEPA-Lastschriftmandate bitte unterschreiben und das Original zurück an die Gemeinde- kasse senden (FAX und E-Mail haben keine Gültigkeit). Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München (ca. 7.800 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für die Kämmerei in Vollzeit (unbefristet) Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.feldkirchen.de Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 14.04.2022 an die Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an personalamt@feldkirchen.de (ausschließlich pdf-Dokumente). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Ziegler, Tel. 089/909974-22.
Seite 8 04 / 2022 Feldkirchner Gemeindeblatt Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München (ca. 7.800 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Umweltamt in Vollzeit (unbefristet) Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.feldkirchen.de Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 14.04.2022 an die Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an personalamt@feldkirchen.de (ausschließlich pdf-Dokumente). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Ziegler, Tel. 089/909974-22. Landkreis Tipp des Monats für Seniorinnen und Senioren München Da ist ein Mensch mit einer seltenen Demenzerkrankung nicht mehr Herr über seine / ihre Gefühle und wirft mit dem Hausrat nach der Pflegeperson. Eine pflegende Angehörige ist nach jah- relanger aufopfernder Arbeit am Ende der Nerven und irgend- wann rutscht die Hand aus. Eine Frau fürchtet sich vor ihrem zu Gewaltausbrüchen neigenden Sohn, der in der gleichen Woh- nung lebt. All das kommt vor. Treffen kann es im Grunde jeden Menschen. Holen Sie sich Hilfe. Sprechen Sie mit uns, den Sozialpädago- gen/-innen der Aufsuchenden Seniorenberatung, oder mit der In- terventionsstelle im Landkreis München: Wir suchen gemeinsam nach Lösungen. Zu diesen und weiteren Fragen: Telefon 089 6221 – 2840. Wenn Sie akut Opfer von Gewalt sind, wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei. Mikrozensus – Haushaltsbefragung 2022 Für diese gesetzlich angeordnete bundesweite Haushaltsbefragung werden Haushalte im Zufallsverfahren ausgewählt. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der der per Zufallsverfahren ausgewählten Haushalte tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Deshalb besteht für die meisten Fragen des Mi- krozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Datenschutz und Geheimhaltung sind gewährleistet. Auch die Interviewer/ innen, die ihren Besuch zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamtes legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt zu senden. Ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 beginnen die Interviewerinnen und Interviewer mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen. Ein Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit. Zum Schutz der Interviewerinnen und Inter- viewer und der Befragten vor dem Coronavirus erfolgen die Befragungen nach Maßgabe eines Hygienekonzepts. Interviewer/innen gesucht Für den Zensus 2022 sucht das Landratsamt München ca. 600 volljährige Personen, die dazu bereit sind, in den Städten und Gemeinden des Landkreises München ehrenamtlich als Interviewerin bzw. Interviewer tätig zu sein. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und Sie erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Die Zählung beginnt am 15.05.2022 und erstreckt sich über etwa vier Wochen. Bei Interesse finden Sie ein entsprechendes Kontaktformular unter nachfolgendem Link: https://www.landkreis-muenchen.de/zensus-2022/interviewerinnen-und-interviewer-zensus-2022/
Feldkirchner Gemeindeblatt 04 / 2022 Seite 9 Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Großbehälter (1100/770 L) Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Leerungsgebiet Ost: Leerungsgebiet Ost: Dienstag, 12.04., 26.04. und 10.05.2022 Mittwoch, 06.04. und 13.04.2022 Donnerstag, 07.04.2022 Donnerstag, 21.04.2022 Freitag, 22.04.2022 Leerungsgebiet West: Mittwoch, 27.04. und 04.05.2022 Donnerstag, 05.05.2022 Dienstag, 05.04.2022, Mittwoch, 20.04.2022 Leerungsgebiet West: Leerungsgebiet West: Dienstag, 03.05.2022 Freitag, 01.04. und 08.04.2022 Donnerstag, 31.03., 14.04. und Donnerstag, 14.04.2022 28.04.2022 Samstag, 23.04.2022 Freitag, 06.05.2022 Freitag, 29.04.2022 und 06.05.2022 Hinweis: Von Mai bis September 2022 erfolgt die Biomüllabfuhr wieder im 14-tägigen Turnus Papier: Leerungsgebiet Ost u. West: Dienstag, 12.04.2022, Mittwoch, 27.04. und 11.05.2022 Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im April: Montag, 11.04. und Montag, 25.04.2022 im April: Montag, 04.04. und Dienstag, 19.04.2022 im Mai: Montag, 09.05. und Montag, 23.05.2022 im Mai: Montag, 02.05., Montag, 16.05. und Montag, 30.05.2022 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 12. April 2022 und 10. Mai 2022 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bau- hof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben werden können. Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19:00 Uhr Dienstag 16:00 – 19:00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19:00 Uhr Freitag 16:00 – 19:00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Am Donnerstag, 12. Mai 2022, bleibt der Wertstoff geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Seite 10 04 / 2022 Feldkirchner Gemeindeblatt Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie- he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro- nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen. Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie- ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut- container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können. Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran- straße 55, 85622 Feldkirchen Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff, ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll. Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 5,00 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt) Kartonagen und Papier Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff- hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen. Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen. Nicht am Wertstoffhof angenommen werden: – Asbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder über die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsorgungs- fachbetrieben gegen Gebühr möglich), – Altreifen – Altholz Klasse IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz) – Dispersionsfarben – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen) Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr am Freitag, 8. April 2022 Am Freitag, 8. April 2022, wird die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) durchgeführt. Sie beginnt um 06.00 Uhr und findet bei jeder Witterung statt. Die Abfuhr wird durch die Müllabfuhrgebühren abgegolten. Wir bitten Sie, die Gartenabfälle – soweit Sie diese nicht auf Ihrem eigenen Grundstück kompostieren können – rechtzeitig, bis spätestens 06.00 Uhr bereitzustellen. Die Gartenabfälle sind vor Ihrem Anwesen so bereitzustellen, dass der öffentliche Verkehr (auch Fußgänger) nicht behindert wird. Lose, sperrige Gartenabfälle bitten wir so zu bündeln und zu verpacken, dass sie ohne Hilfsmittel und Schwierigkeiten verladen werden können. Es werden ausschließlich Gartenabfälle (Gras, Laub, Ästchen mit einem maximalen Durchmesser von 1 cm und nicht länger als 80 cm) abgeholt. Verholzte Ast- und Stammteile ab 1 cm Durchmesser geben Sie bitte im Wertstoffhof, Kapellen- straße 4, ab. Laub und Gras darf nicht in Plastiksäcken, sondern ausschließlich in Papiersäcken bereitgestellt werden. Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen (max. 2 m³) bereitgelegt werden. Papiersäcke sind im Rathaus an der Information gegen einen Unkostenbeitrag von 0,50 € erhältlich. Wir bitten um Verständnis, dass – wenn die vorgenannten Ausführungen nicht beachtet werden – die Gartenabfälle nicht abge- fahren werden.
Feldkirchner Gemeindeblatt 04 / 2022 Seite 11 Anmeldeschluss Frühjahrs-Sperrmüll-Abfuhr im April 2022 Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort- karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit. Die Doppelkarte muss bis spätestens Donnerstag, 14. April 2022, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgege- ben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks- grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45) Keine kompostierbaren Plastiktüten in die Biomülltonne Auf gar keinen Fall sollten Sie Müllbeutel aus Plastik oder kompostierbare Plastiktüten in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht in der relativ kurzen Zeit in der Biovergärungsanlage und beeinträchtigen den entstehenden Kompost. Die „kompostierbaren“ Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen „falscher“ Befüllung ungeleert stehenbleibt. Zudem werden die Tüten bei der Biovergärungsanlage aussortiert und dem Restmüll zugeführt. Tageszeitungen und Papiertüten sind gut geeignet, die Bio- Abfälle, z.B. Obst und Gemüsereste, einzuwickeln und die Feuchtig- keit aufzusaugen. Diese können auch problemlos in der Biovergärungsanlage verwertet werden. Aus unserer Gemeinde Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag – Freitag 07.30 – 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Zutrittsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Diese werden auf der Homepage www.feldkirchen.de bekannt gegeben. Terminvereinbarung empfohlen Auch wenn nicht zwingend erforderlich, wird generell weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Diese kann unnötige Wartezeiten verhindern. Wir bitten um Verständnis, dass Bürger/innen mit Terminbuchungen bevorzugt behandelt werden. Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Internet: www.feldkirchen.de Am Donnerstag, 12. Mai 2022, ist die Gemeindeverwaltung am Nachmittag geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da. Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage: www.feldkirchen.de/buergerservice
Seite 12 04 / 2022 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Februar 2022 40 Anmeldungen Zum 28. Februar 2022 sind 7.622 Personen mit Hauptwohnsitz, 35 Abmeldungen 360 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 9 Wohnungswechsel 7.982 Personen insgesamt gemeldet. 6 Geburten 1 Sterbefälle Termine und Hinweise für April und Mai 2022 Mo 4. April 19.30 Uhr Familienstützpunkt: Online-Vortrag Online Mo – Mi 4. – 6. April Straßenreinigung (Entfernung Wintersplitt) Do 7. April 9 – 17 Uhr Impftag in der Dreifachsporthalle Olympiastraße 3 Do 7. April 19.00 Uhr Sitzung: Bau- und Umweltausschuss Sitzungssaal, Rathaus Fr 8. April Gartenabfallabfuhraktion Sa 9. April 14 – 16.Uhr Ostermarkt der Kath. Frauengemeinschaft Pfarrgarten, Kirchenstr. 5 Do 14. April Anmeldeschluss für die Sperrmüllabfuhr Fr 15. April Annahmeschluss für Gemeindeblatt Mai Sa 16. April 10 – 15 Uhr Osteraktion v. Madlverein und Burschenverein Maibaumplatz Mo – Sa 18. – 23. April Osterhasen-Suchspiel des TSV Feldkirchen Infos unter www.tsvfeldkirchen.de Do 21. April 9 – 17 Uhr Impftag in der Dreifachsporthalle Olympiastraße 3 Do 21. April 9.30-12.30 Uhr TSV: Anfänger-Skaterkurs für Kinder ab 5 J. Infos: TSV Feldkirchen Fr 22. April 9.30-12.30 Uhr TSV: Forsetzungs-Skaterkurs für Kinder Infos: TSV Feldkirchen Fr 22. April 20.00 Uhr Kultur im Rathaus: Günther Sigl und Band Rathausfoyer So 24. April 11.30 Uhr Motorradweihe Kirchenstraße Do 28. April 19.00 Uhr Sitzung: Gemeinderat Sitzungssaal, Rathaus Fr 29. April Beachparty der Kath. Frauengemeinschaft Infos ab 25.04./Schaukästen Fr 29. April 16.15 – 17.30 Uhr Fam.-Stützpunkt: Offener KiGa-Garten Zeppelinstraße 10 Di 3. Mai 19.00 Uhr Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss Sitzungssaal, Rathaus Do 5. Mai 19.00 Uhr Sitzung: Bau- und Umweltausschuss Sitzungssaal, Rathaus Sa 7. Mai 14 – 17 Uhr Bürgerbeteiligung zum Radwegekonzept Do 12. Mai Bücherei und Wertstoffhof geschlossen Do 12. Mai Nachmittag Rathaus geschlossen Fr 13. Mai 17.00 Uhr Kultur für Kinder: Sternschnuppe Rathausfoyer Sa 14. Mai ADFC-Fahrradcodieraktion Rathausplatz So 15. Mai Annahmeschluss für Gemeindeblatt Juni Do 19. Mai 19.00 Uhr Sitzung: Gemeinderat Sitzungssaal, Rathaus Fr 27. Mai Rathaus geschlossen Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. Der Beginn von Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen mit der jeweiligen Tagesordnung wird an der Amtstafel (Rathausplatz) veröffentlicht. „Frühjahrsputz“ der Gemeindestraßen vom 4. bis 6. April 2022 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, vom 4. bis 6. April 2022 werden die Straßen im Gemeindegebiet wieder vom Wintersplitt befreit. Hierfür bitten wir Sie auch heuer wieder um Ihre Unterstützung: Bitte kehren Sie den auf den Gehwegen befindlichen Splitt auf die Straße. Des Weiteren wird darum gebeten, sofern möglich, dass Fahrzeuge in diesem Zeitraum nicht auf der Straße geparkt werden. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Ihre Gemeindeverwaltung
Feldkirchner Gemeindeblatt 04 / 2022 Seite 13 Motorradweihe am 24. April 2022 Die Gemeinde Feldkirchen veranstaltet am Sonntag, 24. April 2022 eine Motorradweihe. Ob Moped, Mofa, Cruiser, Trike, Supersportler oder auch Fahrräder – wir freuen uns über jeden Teilnehmer. Aufstellung ab 11.00 Uhr / Beginn um 11.30 Uhr in der Kirchenstraße in Feldkirchen. Nach der Weihe geht es in einem Corso durch Feldkirchen zur Gaststätte „Flugwerk“, wo für die Teilnehmer Plätze reserviert sind. Eventuelle Änderungen werden auf der gemeindlichen Homepage (www.feldkirchen.de) bekannt gegeben. Bei Rückfragen können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung (Tel. 089/909974-73; E-Mail: gleixner@feldkirchen.de) wenden. Weitere Corona-Impftage in der Dreifachsporthalle Die Gemeinde Feldkirchen bzw. das Impfzentrum Haar hat die Genehmigung vom LRA München erhalten, die Gemeinde- impftage bis Ende April fortzuführen. Die Impfaktion bleibt weiterhin im Turnus von 2 Wochen bestehen. Geplante weitere Termine: 07.04.2022 und 21.04.2022. (eventuelle Änderungen werden über die gemeindliche Homepage bekannt gegeben) Standort: Olympiastr. 3, 85622 Feldkirchen (Dreifachsporthalle) Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mitzubringen: Impfpass, Personalausweis o. Reisepass, ggf. Medikamentenplan, ggf. Covid- 19 Testergebnis Angebotene Impfungen: Erstimpfungen, Vervollständigungen der Grundimmunisierung (Zweitimpfung), Auffrischungs- impfungen. Jugendliche von 12 – 15 Jahren: Erstimpfungen und Vervollständigungen der Grundimmunisierung (Zweitimpfung) nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Auffrischungsimpfungen werden allen Personen ab 18 Jahren angeboten, die nach Ablauf von fünf Monaten eine Auffrischungsimpfung wünschen. Impfstoff: Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna). Novovax wird ausschließlich im Impfzentrum verimpft. Die 4te Impfung ist ab 70 Jahre möglich, wenn 3 Monate zur 3. Impfung vergangen sind. Medizinisches Personal erst ab 6 Monate. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach einem Beratungsgespräch mit dem Arzt die Wartezeit zur 4. Impfung zu verkürzen. Terminvergabe kann über „BayIMCO“ erfolgen. Es ist aber auch möglich, ohne Termin am Impftag zu erscheinen. Ukrainische Flüchtlinge können auch geimpft werden. Kinderimpfungen werden vorerst nicht angeboten. Für weitere Fragen melden Sie sich bitte bei Frau Brod unter der Telefonnummer 089/909974-23 oder per Mail unter brod@feldkirchen.de. Corona-Teststationen in Feldkirchen An insgesamt drei Corona-Teststationen können sich die Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger testen lassen 1. Die erste Teststation befindet sich im Otto-Lilienthal-Ring 1. Unter dem folgenden Link können sich Bürgerinnen und Bürger zur kostenlosen Bürgertestung anmelden und verbindliche Termine buchen. https://muc.corona-schnelltest.center/registration 2. Die zweite Teststation finden Sie in der Kapellenstraße 16 (gegenüber REWE). Hier ist bislang keine vorherige Online-Anmeldung vorgesehen. 3. Die dritte Teststation befindet sich in der Ortsmitte, direkt neben dem VHS-Gebäude: Münchner Str. 1. Termine können unter http://coronatest-medical.de/ gebucht werden.
Seite 14 04 / 2022 Feldkirchner Gemeindeblatt STADTRADELN 2022 Auch in diesem Jahr macht die Gemeinde Feldkirchen wieder beim STADT- RADELN mit. In der Zeit vom 26.06. – 17.07.2022 werden sich die Landkreis- kommunen wieder aufs Rad schwingen und für ein gutes Klima radeln, Spaß haben und CO² einsparen. Wir freuen uns wieder auf eine rege Beteiligung. Weitere Informationen folgen in den nächsten Ausgaben des Gemeindeblatts. Erfolgreiches „Ramadama“ Nach nicht mal einer halben Stunde waren alle Greifzangen beim Ramadama vergriffen. Vom Maibaumplatz aus ging es los: Bei wunderschönem Frühlingswetter beteiligten sich auch in diesem Jahr wieder viele Familien an der Gemeinschaftsaktion und sammelten säckeweise Unrat im Gemeindegebiet auf. Insgesamt wurde bei der Aktion ein ganzer Anhänger mit Müllsäcken, Unrat, Zigarettenkippen und allerlei Kurioses zusammen- getragen. Die Gemeindeverwaltung dankt der Umweltgruppe und der Katholischen Frauengemeinschaft sowie natürlich allen fleißigen Ramadama-Helfern für den Einsatz und die Hilfsbereitschaft. Ganz besonders gefreut hat uns, dass sich diesmal so viele Kinder an der Aktion beteiligt haben und mit ganz besonderem Elan an die Sache herangegangen sind. Hinweis: Greifzangen zum Müllsammeln können über die Gemeindebücherei ausgeliehen werden. Bürgerbeteiligung am Radwegekonzept Feldkirchen am Samstag, 7. Mai 2022 Für die Erstellung des Radwegekonzepts Feldkirchen sollen auch die Bürger zu Wort kommen, um sich zu informieren, sowie selbst Vorschläge und Ideen zum Konzept beizutragen. Diese Bürgerbeteiligung ist für Samstag, den 7. Mai 2022 zwischen 14:00 bis 17:00 Uhr geplant. Es ist vorgesehen, mit den Bürger/innen zusammen durch den Ort zu radeln und an neuralgischen Punkten Probleme und Lösungen zu diskutieren. Wenn Sie sich aktiv daran beteiligen wollen, dann merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor. Nähere Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde Feldkirchen veröffentlicht. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig? Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung obliegt dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen. Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Vertei- lerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu gewährleisten. Die Telefonnummer lautet: 08732-9210-650 Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angelegen- heit mit dem Verlag klären.
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