Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt    04  / 2022              Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
49. Jahrgang                 April 2022    Ausgabe  04 / 2022

         Die Gemeindeverwaltung
              wünscht allen
         Bürgerinnen und Bürgern
              ein frohes und
          gesegnetes Osterfest.
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Seite 2                                                            04  / 2022                                Feldkirchner Gemeindeblatt

                                                 Liebe Feldkirchnerinnen und Feldkirchner,
                                                 der 24. Februar war ein düsterer Tag! Der Angriffskrieg von Wladimir Putin hat
                                                 die Menschen in der Ukraine und ganz Europa erschüttert. Alle Diplomatie hat
                                                 versagt. Die Friedensordnung, wie wir sie seit dem Kalten Krieg kennen, hat einen
                                                 schweren Schaden genommen. Die Bilder, die uns täglich aus der Ukraine errei-
                                                 chen, schocken uns.

                                                 Es sind schreckliche Bilder von Angriffen auf eine unschuldige Zivilbevölkerung.
                                                 Den jetzt fliehenden Schutzsuchenden muss geholfen werden. In Feldkirchen hat
                                                 sich sehr schnell eine größere Gruppe an ehrenamtlichen Helfern gefunden. In der
                                                 Münchner Straße 22 wurde privater Wohnraum in einem leerstehenden Haus zur
                                                 Verfügung gestellt. Mittlerweile haben dort 52 Flüchtlinge kurzfristig und unkom-
                                                 pliziert Unterschlupf gefunden. Das Hotel Bauer kocht täglich eine warme Mahl-
                                                 zeit für die Ukrainer/innen. Die EDEKA-Filiale Berghammer stellt Lebensmittel und
                                                 Hygieneartikel zur Verfügung.

                                                 Darüber hinaus hat sich eine große Gruppe Ehrenamtlicher unter dem Namen
                                                 „Feldkirchen hilft“ zusammengeschlossen. Durch ihre Hilfe wurden unter ande-
                                                 rem sehr schnell fehlende Alltags-Dinge wie Kleider, Toaster, Bügelbrett, Fahrräder
                                                 etc. organisiert. Es gibt auch bereits Angebote wie Sprachunterricht, Musikunter-
                                                 richt, Sportunterricht und sogar Jobangebote.

   Die Hilfsbereitschaft wird in unserer Kommune großgeschrieben.

   Ein weiteres Beispiel dafür sind die Feldkirchner Engel, die in diesen Tagen ihr zweijähriges Bestehen feiern. Infolge der
   Corona-Krise mussten die Tafeln in der Region im Jahr 2020 kurzfristig den Betrieb einstellen. Für einkommensschwache
   Haushalte war dies ein Desaster. Schnell waren aber auch damals ehrenamtliche Helfer/innen gefunden, die den notlei-
   denden Feldkirchnerinnen und Feldkirchnern mit einem kostenlosen Lebensmittel-Lieferservice geholfen haben. Einen
   ausführlichen Bericht dazu finden Sie im Innenteil dieser Gemeindeblatt-Ausgabe.

   Sie sehen es selbst: Ohne bürgerschaftliches Engagement könnte ein Gemeinwesen nicht funktionieren.
   Dass wir in Feldkirchen so viele Helferinnen und Helfer haben, macht mich unglaublich stolz.

   Ich danke Ihnen allen für Ihr großes Herz und kann nur sagen: bitte weiter so!

   Ihr Bürgermeister

   Andreas Janson

                                                              IMPRESSUM
                   Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
                                            Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister

 Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de

       Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.
                                             Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.                     Grafik Titel: winkimages. freepik

                       Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46.
               Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
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Feldkirchner Gemeindeblatt                                  04  / 2022                                                     Seite 3

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffent-                       Wenn die gefragte Fläche aus mehr als         Bezüglich der Ausfahrt aus dem Bus-
                                              einer Teilfläche besteht: „Sind Teilflächen   parkplatz wird zur Entlastung des Feld-
lichen Sitzung des Bau-                       in der Planskizze enthalten, welche aus       kirchner Ortskerns eine Rechtsabbiege-
und Umweltausschusses                         der Sicht der Mitglieder aufgrund ästhe-      möglichkeit auf die Münchner Straße ge-
vom 10.02.2022                                tischer oder städtebaulicher Belange un-      stattet. Entsprechende Einrichtungen für
                                              geeignet sind.                                die Ausfahrt sind fest einzubauen.
                                              Abstimmung: einstimmig angenommen             Die Einfahrt zum Busparkplatz erfolgt
K 	Dezentrale Lüftungsanlagen                                                              ausschließlich über die Ottendichler
    in der Feldkirchner Grund-                Ist eine Mehrheitsfähigkeit unter den         Straße.
    schule                                    Mitgliedern zur Fassung eines Aufstel-        Abstimmung: mehrheitlich angenom-
                                              lungsbeschlusses für einen Bebauungs-         men Ja 8 Nein 1
Nach den erfolgen Vorplanungen war            plan Sondergebiet PV Kreuz München
nun über die weitere Vorgehensweise           Ost an dem vorgeschlagenen Standort
bezüglich der erforderlichen Ausschrei-       gegeben.                                      K 	Überarbeitung des Baulinien-,
bungen für die jeweiligen Gewerke im          Abstimmung: einstimmig abgelehnt                 Bebauungs- und Aufteilungs-
Zusammenhang mit dem Einbau der de-
zentralen Lüftungsanlage in der Grund-                                                         plans Nr. 45 für das Gebiet
schule zu entscheiden. Bis zum Ende der                                                        nördlich der Ottostraße und
Sommerferien sollen die Maßnahmen             K 	Antrag auf temporäre                         des Riemer Gangsteigs und
in den Klassenräumen im EG und OG                Nutzung der Multifunktions-                   südlich der Bahnlinie
sowie im Lehrerzimmer abgeschlossen              fläche als Busparkplatz für                   München-Simbach in Feld-
sein.                                            die BAUMA 2022 im Herbst                      kirchen; Änderungsbeschluss
                                                 – Rückmeldung zur Prüfung
Beschluss
Im Hinblick auf die Dringlichkeit und
                                                 der Verkehrsführung                        Bei diesem rechtskräftigen Baulini-
                                                                                            en-, Bebauungs- und Aufteilungsplan
das knappe Zeitfenster für die Realisie-
                                              Hinsichtlich der Verkehrsführung wur-         (rechtskräftig seit 1959) handelt es sich
rung der einzelnen Leistungen wird die
                                              den die Zu- und Abfahrtsregelungen für        um einen einfachen Bebauungsplan ge-
Verwaltung beauftragt und bevollmäch-
                                              den Busparkplatz von der LH München           mäß § 30 Abs. 3 BauGB. Die Zulässig-
tigt, alle Aufträge an die ausführenden
                                              und der Messe München diskutiert bzw.         keit von Bauvorhaben richtet sich nach
Firmen unter Einhaltung der Vergabe-
                                              geprüft. Der Busparkplatz soll für ca.        § 34 BauGB. Der Baulinienplan Nr. 45
kriterien eigenständig zu erteilen. Die
                                              300 Busse als Parkmöglichkeit dienen.         aus dem Jahre 1959 enthält aus heutiger
hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von
                                              An die Gemeinde Feldkirchen wurde             Sicht keine zeitgemäßen Festsetzungen
ca. 1.500.000 Euro wurden im Haushalt
                                              dann von der Messe München die Bitte          zur Bebauung der einzelnen Grundstü-
2022 eingestellt.
                                              herangetragen, einmalig für die Bauma         cke. Ebenso wurden in der Vergangen-
Abstimmung: einstimmig angenommen
                                              2022 die Busse vom Busparkplatz mit-          heit bereits mehrere Befreiungen zum
                                              tels Rechtsabbiegeeinrichtung auf die         Baulinienplan zugelassen.
                                              Münchner Straße abfahren zu lassen.
                                                                                            Mit der Überarbeitung des Bebauungs-
K 	Antrag auf informellen                    Beschluss                                     plans sollen die bestehenden und künf-
   Vorbescheid zum geplanten                  Der Bau- und Umweltausschuss nimmt            tigen planungsrechtlichen Voraussetzun-
   Bebauungsplan-Verfahren                    Kenntnis von der durchgeführten Ver-          gen für eine moderate und angepasste
   für die Ausweisung eines                   kehrsprüfung für die BAUMA 2022.              Nachverdichtung des Plangebietes ge-
   Sondergebietes Photovoltaik
   Kreuz München Ost
Der Gemeinde Feldkirchen liegt eine
Anfrage bezüglich der Ausweisung ei-
nes Sondergebiets Photovoltaik auf einer
ca. 5,5 Hektar großen Fläche östlich der
Autobahn A99 vor. Hierfür wären eine
Flächennutzungsplanänderung          sowie
die Erstellung eines Bebauungsplans er-
forderlich. Kritisch wurde u. a. allerdings
die große Flächenversiegelung bei der
Errichtung einer solchen Freiflächenan-
lage gesehen.

Beschlüsse zu den gestellten Fragen:
Ist die Lage des geplanten Freiflächen-
Solarparks mit den kommunalen Zielset-
zungen vereinbar?                             Lageplan
Abstimmung: einstimmig abgelehnt              Geltungsbereich:
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schaffen werden. Aufgrund des ortsübli-     2. Regelung bzw. Steuerung der Nach-           dichtungskonzepts und der Erhaltung
chen Dichteansatzes wird ein Einfügen          verdichtung                                 des Gebietscharakters des bisher locker
der geplanten Bebauung in die beste-        3. Festsetzungen zum Maß der baulichen         bebauten Siedlungsgebiets, nicht mehr
hende Siedlungsstruktur ermöglicht.            Nutzung (Wandhöhen, Vollgeschosse           umsetzbar wären.
                                               usw.) und zur Zahl von Wohnungen in
Der Geltungsbereich wurde aus städte-          Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten             Beschluss
baulichen Gründen um die Grundstü-             in Relation zur Grundstücksgröße            Der Bau– und Umweltausschuss be-
cke Fl.-Nrn. 352, 352/7, 352/3, 352/5,      4. Festsetzungen von überbaubaren              schließt zur Sicherung der Planung für
352/6, 352/11 (derzeit im Geltungsbe-          Grundstückflächen                           die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr.
reich des B-Plan 30) sowie die Fl.-Nrn.     5. Sicherung einer geordneten, nachhal-        45 – Gebiet nördlich der Sudetenstraße
353/10 (liegt derzeit zur Hälfte im Gel-       tigen städtebaulichen Entwicklung           Haus-Nrn. 26 – 42, südlich der Sude-
tungsbereich des B-Plan Nr. 30 und zur      6. Regelung der Grünordnung                    tenstraße Haus-Nrn. 11 – 23, Egerländer
anderen Hälfte im unbeplanten Innen-                                                       Straße Haus-Nrn. 3 – 17 und 4 – 16,
bereich gemäß § 34 BauGB), 353/9 und        Bei der Entwurfserstellung sind die Er-        nördlich der Ottostraße Haus-Nrn. 20
353/7 (§ 34 BauGB) erweitert. Mit der       gebnisse des Nachverdichtungskonzep-           – 24, nördlich des Riemer Gangsteig
Einbeziehung der genannten Grundstü-        tes mit zu berücksichtigen.                    Haus-Nrn. 2 – 6a, die nachfolgende
cke entsteht eine klare und geradlinige                                                    Satzung der Gemeinde Feldkirchen über
Abgrenzung zu den umliegenden rechts-       Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB           die Veränderungssperre für das Gebiet
kräftigen Bebauungsplänen.                  als Bebauungsplan der Innenentwick-            der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
                                            lung im beschleunigten Verfahren               45 – Gebiet nördlich der Sudetenstraße
Beschluss                                   durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.           Haus-Nrn. 26 – 42, südlich der Sude-
Der Baulinien-, Bebauungs- und Auftei-      1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1         tenstraße Haus-Nrn. 11 – 23, Egerländer
lungsplan Nr. 45 für das Gebiet nörd-       BauGB kann im beschleunigten Verfah-           Straße Haus-Nrn. 3 – 17 und 4 – 16, nörd-
lich der Ottostraße und des Riemer          ren von einer Umweltprüfung nach § 2           lich der Ottostraße Haus-Nrn. 20 – 24,
Gangsteigs und südlich der Bahnlinie        Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbe-              nördlich des Riemer Gangsteigs Haus-
München-Simbach, wird geändert.             richt nach § 2a BauGB, von der Angabe          Nrn. 2 – 6a vom 10.02.2022:
Das Gebiet umfasst folgende Grundstücke:    nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten um-
• Fl.-Nrn. 351/14, 351/13, 359, 359/2,      weltbezogener Informationen verfügbar          Auf Grund der §§ 14,16 und 17 des Bau-
   359/26, 359/3, 359/27, 359/4, 359/5,     sind, sowie von der zusammenfassenden          gesetzbuches (BauGB) in der Fassung
   359/6, 358/6, (= nördlich der            Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und §         der Bekanntmachung vom 03.11.2017
   Sudetenstraße)                           10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.              (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
• Fl.-Nrn. 358/8, 359/14, 359/13,           Die Verwaltung wird beauftragt, Ange-          Art. 2 des Gesetzes vom 08.08.2020
   359/12, 359/11, 359/10, 351/2, 351/7     bote von Planungsbüros zur Überarbei-          (BGBl. I S. 1728) in Verbindung mit
   (= südlich der Sudetenstraße)            tung des Bebauungsplans einzuholen.            Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in
• Fl.-Nrn. 351/4, 352/1 (= westlich der     Ein erster Entwurfsplan soll dem Bau-          der Fassung der Bekanntmachung vom
   Egerländer Straße)                       und Umweltausschuss zur Beratung und           22 August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS
• Fl.-Nrn. 352 und 352/7 (= südwest-        Billigung vorgelegt werden.                    2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des
   lich der Egerländer Straße)              Abstimmung: einstimmig angenommen              Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S.
• Fl.-Nrn. 359/16, 359/17, 359/18,                                                         350) geändert worden ist, erlässt die Ge-
   359/19, 358/12, 358/9 (= nördlich                                                       meinde Feldkirchen folgende Satzung:
   der Egerländer Straße)                   K 	Erlass einer Veränderungs-
• Fl.-Nrn. 358/11, 359/24, 359/23,              sperre für das Gebiet der                  § 1: Anordnung der Veränderungssperre
   359/25, 359/22 (= südlich der                                                           Zur Sicherung der Planung der 1. Ände-
   Egerländer Straße)
                                                1. Änderung des Bebau-                     rung des Bebauungsplans Nr. 45 – Ge-
• Fl.-Nrn. 352/4, 352/3, 352/5, 352/6,          ungsplans Nr. 45 – Gebiet                  biet nördlich der Sudetenstraße Haus-
   353/11 (nördlich Riemer Gangsteig)           nördlich der Sudetenstraße                 Nrn. 26 – 42, südlich der Sudetenstraße
• Fl.-Nrn. 353/10, 353/9 und 353/7              Haus-Nrn. 26 – 42, südlich                 Haus-Nrn. 11 – 23, Egerländer Straße
   (nördlich der Ottostraße)                    der Sudetenstraße Haus-Nrn.                Haus-Nrn. 3 – 17 und 4 – 16, nördlich der
• Teilflächen der Fl.-Nrn. 359/8 (= Su-                                                    Ottostraße Haus-Nrn. 20 – 24, nördlich
                                                11 – 23, Egerländer Straße
   detenstraße) und 359/9 (= Egerländer                                                    des Riemer Gangsteig Haus-Nrn. 2 – 6a
   Straße)                                      Haus-Nrn. 3 – 17 und 4 – 16,               wird eine Veränderungssperre gemäß §
                                                nördlich der Ottostraße                    14 Abs. 1 BauGB angeordnet.
Der Bebauungsplan erhält folgende Be-           Haus-Nrn. 20 – 24, nördlich
zeichnung:                                      des Riemer Gangsteig                       § 2: Räumlicher Geltungsbereich der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.             Haus-Nrn. 2 – 6a                           Veränderungssperre
   45 – Gebiet nördlich der Sudetenstra-                                                   Der räumliche Geltungsbereich der Ver-
   ße Haus-Nrn. 26 – 42, südlich der Su-                                                   änderungssperre umfasst das gesamte
   detenstraße Haus-Nrn. 11 – 23, Eger-     Zur Sicherung der wesentlichen Pla-            Bebauungsplangebiet. Der Geltungsbe-
   länder Straße Haus-Nrn. 3 – 17 und       nungsziele wird gemäß § 14 BauGB               reich ergibt sich aus dem Lageplan vom
   4 – 16, nördlich der Ottostraße Haus-    eine Veränderungssperre erlassen. Das          27.01.2022.
   Nrn. 20 – 24, nördlich des Riemer        Sicherungsbedürfnis besteht darin, dass
   Gangsteig Haus-Nrn. 2 – 6a.              aufgrund von in den vergangenen Jahren         § 3: Inhalt und Rechtswirkungen der
                                            bereits realisierter, nicht gebietstypischer   Veränderungssperre
Als wesentliche Planungsziele werden        sehr dichter Reihenhausbebauung, die           1) 
                                                                                              Im räumlichen Geltungsbereich der
festgelegt:                                 künftigen Planungsvorstellungen der               Veränderungssperre dürfen:
1. Festsetzung des Gebietes als allgemei-   Gemeinde Feldkirchen insbesondere                 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB
   nes Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO      unter Berücksichtigung des Nachver-                   nicht durchgeführt und bauliche
Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                                   04  / 2022                                                   Seite 5

      Anlagen nicht beseitigt werden;          werden. Als wesentliche Planungsziele       Bericht aus der
      Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB         wurden folgende Ziele festgelegt:
      sind:                                    • Festsetzung des Gebietes als Gewer-       öffentlichen Sitzung
       a) Vorhaben, die die Errichtung, Än-      begebiet (§ 8 BauNVO)                    des Gemeinderates
          derung oder Nutzungsänderung         • Festsetzungen zum Maß der baulichen       vom 24.02.2022
          von baulichen Anlagen zum In-           Nutzung (Baugrenzen, Wandhöhe,
          halt haben, und                         Dachformen, Werbeanlagen, Zufahr-
     b) Aufschüttungen und Abgrabun-             ten, Tiefgaragen und Stellplätze)
                                                                                           K 	Richtlinien zum Feldkirchner
         gen größeren Umfangs sowie            • Regelungen der Grünordnung                   Förderprogramm für
         Ausschachtungen, Ablagerungen         Aufgrund der festgelegten Planungs-            die Errichtung von Lade-
         einschließlich Lagerstätten;          ziele wurde auch die Überarbeitung             infrastruktur
   2. Erhebliche oder wesentliche werts-      der schalltechnischen Untersuchung
      teigernde Änderungen von Grund-          erforderlich. Dies hat sich indes als an-   Ziel dieses Förderprogrammes ist es, die
      stücken und baulichen Anlagen,           spruchsvoller und zeitaufwändiger als       Verkehrswende, als Teil der Energiewen-
      deren Veränderungen nicht ge-            angenommen herausgestellt. Die Fertig-      de, in der Gemeinde Feldkirchen voran-
      nehmigungs-, zustimmungs- oder           stellung der überarbeiteten schalltech-     zutreiben. Es soll speziell die Schaffung
      anzeigepflichtig sind, nicht vorge-      nischen      Verträglichkeitsuntersuchung   von Ladeinfrastruktur in privaten Grund-
      nommen werden.                           erfolgte erst im Dezember 2021. Des         stücken gefördert werden, die durch die
2) 
   Wenn überwiegende öffentliche Be-           Weiteren musste eine Vorprüfung auf-        Öffentlichkeit genutzt werden können.
   lange nicht entgegenstehen, kann von        grund des beschleunigten Verfahrens         Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat
   der Veränderungssperre eine Ausnah-         nach § 13a BauGB durchgeführt werden.       einen möglichen Entwurf vorgestellt, der
   me zugelassen werden (§ 14 Abs. 2           Über die Stellungnahmen wurde durch         allerdings keine Zustimmung fand und
   BauGB).                                     Einzelbeschlüsse abgestimmt.                daher noch einmal überarbeitet werden
3) 
   Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten                                                     muss.
   der Veränderungssperre baurechtlich         Beschluss
   genehmigt worden sind, Vorhaben,            Der Bau- und Umweltausschuss billigt        Beschluss
   von denen die Gemeinde nach Maß-            den vorliegenden Entwurfsplan der 2.        Der Gemeinderat stimmt keiner Richt-
   gabe des Bauordnungsrechts (BayBO)          Änderung des Bebauungsplans Nr. 93.         line zum Feldkirchner Förderprogramm
   Kenntnis erlangt hat und mit deren          Das Verfahren wird gemäß § 13 a Abs.        zur Gewährung von Fördermittel für die
   Ausführung vor dem Inkrafttreten der        1 Nr. 2 BauGB durchgeführt, da bei der      Errichtung von Ladeinfrastruktur grund-
   Veränderungssperre hätte begonnen           Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a      sätzlich zu. Die Gemeindeverwaltung
   werden dürfen, sowie Unterhaltungs-         Abs. 1 Nr. 2 BauGB durch die in ihren       wird beauftragt, die Anregungen aus der
   arbeiten und die Fortführung einer bis-     Belangen betroffenen Behörden und           vorhergehenden Beratung mit einzupfle-
   her ausgeübten Nutzung werden von           Träger öffentlicher Belange, keine An-      gen und die Richtlinie erneut dem Ge-
   der Veränderungssperre nicht berührt.       haltspunkte erkennbar waren, die darauf     meinderat vorzulegen.
                                               hindeuten, dass durch die 2. Änderung       Abstimmung: einstimmig angenommen
§ 4: Inkrafttreten und Außerkrafttreten        des Bebauungsplans Nr. 93 erhebliche
1) Diese Satzung tritt am Tage ihrer Be-      Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
   kanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2          Die im Rahmen der Vorprüfung des Ein-
   Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB).         zelfalls eingegangenen Empfehlungen         K 	Sachstandsbericht zur be-
2) Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren,     und Stellungnahmen wurden gewürdigt
                                                                                              schleunigten Untersuchung,
    vom Tag der Bekanntmachung gerech-         und werden durch den Planer in den
    net, außer Kraft. Die Veränderungs-        Entwurfsplan eingearbeitet.                    Planung und Realisierung
    sperre tritt in jedem Fall außer Kraft,    Der Bau- und Umweltausschuss ändert            einer U-Bahnanbindung von
    sobald und soweit der Bebauungsplan        die Bezeichnung der 2. Änderung des            Feldkirchen und Heimstetten
    für das in § 2 genannte Gebiet in Kraft    Bebauungsplans Nr. 93 und passt diesen
    getreten ist.                              somit an die bestehende Umgebung des        Der Gemeinderat ermächtigte den Ers-
Abstimmung: einstimmig angenommen              Geltungsbereichs an.                        ten Bürgermeister in seiner öffentlichen
                                               Der Bebauungsplan erhält neu die Be-        Bau- und Umweltausschusssitzung am
                                               zeichnung:                                  15.04.2021, sich in den zuständigen
                                               2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93       Gremien für eine beschleunigte Untersu-
K 	2. Änderung des Bebauungs-                 – Gewerbegebiet zwischen der A 94, der      chung, Planung und Realisierung einer
   plans Nr. 93 – Gewerbegebiet                B 471 und der Kreisstraße M 1.              U-Bahnanbindung von Feldkirchen und
                                               Die Verwaltung wird beauftragt, den Bil-    Heimstetten einzusetzen. Dabei sollte
   zwischen der A 94, der B 471                ligungsbeschluss öffentlich bekannt zu      folgender Trassenverlauf bevorzugt wer-
   und der Verlängerung der                    machen sowie die Auslegung und die          den: Fortführung der U-Bahnlinie von
   Kreisstraße M 1, Billigungsbe-              Beteiligung der Behörden und sonstigen      der Station „Messestadt Ost“ kommend
   schluss                                     Träger öffentlicher Belange gemäß § 3       südlich der A94 bis nach Feldkirchen,
                                               Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durch-     Fortführung von dort entlang der M1 bis
Der Bau- und Umweltausschuss hat in            zuführen.                                   nach Heimstetten und hier die Verknüp-
seiner Sitzung am 08.12.2020 die 2.            Abstimmung: einstimmig angenommen           fung mit der S-Bahnlinie 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 93
beschlossen. Mit der Änderung sollten                                                      In einer Videokonferenz Anfang Februar
im gesamten Geltungsbereich Nachver-                                                       2022 wurde eine Nutzen-Kosten-Un-
dichtungsmöglichkeiten geschaffen wer-                                                     tersuchung einer U-Bahn-Verlängerung
den und dadurch allen Gewerbebetrie-                                                       „U2 Messestadt-Ost – Feldkirchen –
ben Betriebserweiterungen ermöglicht                                                       Kirchheim-Heimstetten“ vorgestellt. Der
Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern - Gemeinde Feldkirchen
Seite 6                                                  04  / 2022                         Feldkirchner Gemeindeblatt

Gesamtnutzen hat sich allerdings als ne-    • Die Arbeitsstelle Feldkirchen soll mit   Beschluss
gativ herausgestellt, weil die Unterhal-      angerechnet werden                       Der Gemeinderat beschließt den Finanz-
tungs- und Betriebskosten zu hoch sind.     • Personen, die bereits in einer Ge-       plan und das Investitionsprogramm für
Das Landratsamt erwartet sich auch bei        meindlichen Wohnung leben, können        die Jahre 2021 – 2025.
der Untersuchung einer oberirdischen          sich nur im Fall einer Bedarfsänderung   Abstimmung: mehrheitlich angenom-
Trasse kein sonderlich gutes Ergebnis.        neu bewerben                             men Ja 16 Nein 1
Der Bedarf für eine U-Bahn ist nicht son-   Die Verwaltung wird beauftragt, die
derlich gegeben. Vielleicht findet sich     Anregungen einzuarbeiten und einem
noch eine gute Lösung für einen Halte-      Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen.       K 	Bestellung des stellvertreten-
punkt. Ziel ist es, eine nachfragestarke    Das Ergebnis ist dem Gemeinderat er-          den Kassenverwalters
Verbindung zu finden und vom Bund           neut vorzulegen.
eine geförderte Investition zu bekom-       Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                                                          der Gemeinde Feldkirchen
men. Es muss aber berücksichtigt wer-
                                                                                       Nachdem Herr Nicolas Elger seinen
den, dass eine U-Bahn ein sehr kosten-
                                                                                       VfaK-Lehrgang (Beendigung seiner Aus-
intensives Verkehrsmittel ist.              K 	Haushaltssatzung und Haus-             bildung) mit Erfolg abgeschlossen hat,
                                               haltsplan für das Jahr 2022             soll er die Funktion des stellvertretenden
Eine Erweiterung der U-Bahn wäre zwar
                                                                                       Kassenverwalters übernehmen.
wünschenswert, steht aber nach Mei-         Nach Vorberatung des Haushaltsplans
nung des Gremiums in keinem Zusam-          2022 in der nicht-öffentlichen Sitzung     Beschluss
menhang mit dem Kosten-Nutzen-Fak-          des Gemeinderates vom November             Gemäß Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO wird
tor. Auch ist eine Ausweitung nach          2021 wurden weitere Änderungen ein-        der Verwaltungsangestellte Nicolas El-
Kirchheim-Heimstetten nicht wirklich        gearbeitet.                                ger mit Wirkung zum 25. Februar 2022
möglich.                                    Der Entwurf des Haushaltsplans 2022        zum stellvertretenden Kassenverwalter
                                            umfasst nach allen Änderungen im Ver-      der Gemeinde Feldkirchen bestellt. Mit
Der Gemeinderat nahm von dem Bericht        waltungshaushalt Einnahmen und Aus-        gleichem Datum wird Frau Stephanie
Kenntnis; ein Beschluss war nicht erfor-    gaben in Höhe von 30.485.600 € und         Haberl von der Funktion und Aufgaben-
derlich.                                    im Vermögenshaushalt Einnahmen und         stellung der stellvertretenden Kassenver-
                                            Ausgaben in Höhe von 6.744.100 €. Der      walterin entbunden.
                                            Gesamthaushalt beträgt an Einnahmen        Abstimmung: einstimmig angenommen
K 	Überarbeitung der                       und Ausgaben 37.229.700 €.
    Richtlinien des Gemeinde-               Die Zuführung zum Vermögenshaushalt
    rates für die Wohnungen in              beziffert sich auf 89.900 €.               K 	Antrag der SPD-Fraktion:
    der Pfarrer-Axenböck-Str. 6,            Die tatsächliche Rücklage Ende 2021
                                            beträgt 12.139.536 €, wobei davon aus-
                                                                                          Transparenzpaket
    Wohnungen für Senioren                  zugehen ist, dass bei Rechnungslegung         für Feldkirchen
    ab dem 60. Lebensjahr oder              2021 nichts aus der Rücklage entnom-
    Familien mit behinderten                men werden muss.
    Angehörigen                             Im Haushaltsplan 2022 ist eine Rückla-     Die SPD-Fraktion beantragt die Schaf-
                                            genentnahme in Höhe von 5.850.500 €        fung eines Transparenzpakets für die Ge-
Auf Wunsch des Gemeinderates sollen         eingeplant.                                meinde Feldkirchen. In diesem Zusam-
die Vergabekriterien für alle Wohnungen     Eine Zuführung an die Rücklage ist nicht   menhang wurde der Wunsch nach einer
überarbeitet werden.                        möglich, eine Darlehensaufnahme nicht      Bürgerbeteiligungs-App als sinnvoll er-
Es handelt sich in diesem Fall hier aus-    vorgesehen.                                achtet, dies muss jedoch zunächst aus
schließlich um Wohnungen der Bauge-                                                    Zeit- bzw. systemtechnischen Gründen
sellschaft Land, die durch die Gemeinde     Beschluss                                  zurückgestellt werden.
vergeben werden.                            Der Gemeinderat beschließt die Haus-
                                            haltssatzung 2022 mit den Festsetzun-      Beschlüsse
Beschluss                                   gen des Haushaltsplans sowie seinen        1. Das Ratsinformationssystem soll zu ei-
Folgendes wird in die Richtlinien mit       Bestandteilen und Anlagen. Diese setzt        nem Ratsportal ausgebaut werden, das
aufgenommen:                                im ausgeglichenen Verwaltungshaushalt         umfassend Informationen bereitstellt
• Einkommen wird mitberücksichtigt          30.485.600 € und im ausgeglichenen            und das die elektronische Kommuni-
  und entsprechend bepunktet                Vermögenshaushalt 6.744.100 € fest. Es        kation im Sinne einer offenen Infor-
• Abzug von 10 Punkten ab der 2. Ab-        sind keine genehmigungspflichtigen Kre-       mationsgemeinschaft unterstützt: für
  lehnung                                   dite und keine Verpflichtungsermächti-        die Bediensteten in der Verwaltung,
• Punkt zusätzlich pro Jahr für Personen    gungen enthalten. Die Grundsteuer A           für die Ratsmitglieder und für die Bür-
  auf der Warteliste                        wird mit 300 v.H., die Grundsteuer B mit      gerschaft. Das kann zu einer verbes-
• Bewerber muss jedes Jahr den Antrag       280 v.H. und die Gewerbesteuer mit 330        serten Selbstdarstellung der Kommune
  erneuern                                  v.H. festgesetzt.                             gegenüber der Bürgerschaft führen
• Punkt 3.2 „Behinderte und Gleichge-       Abstimmung: einstimmig angenommen             und mündet bei weiterem Ausbau des
  stellte, soweit sie in der häuslichen                                                   Systems in einer intensivere Bürgerbe-
  Gemeinschaft leben, bei einer Er-                                                       teiligung.
                                                                                       Abstimmung: einstimmig angenom-
  werbsminderung ab 70%“ soll pro           K 	Finanzplan 2021 – 2025
  Person gelten                                                                        men
• Bepunktung hinsichtlich des Pflege-                                                  2. Die Gemeinde Feldkirchen sollte sich
                                            Dem Finanzplan ist das Investitionspro-
  grads und des Behinderungsgrads pro                                                     in einem weiteren Schritt zu einer
                                            gramm beigefügt. Finanzplan und Inves-
  Person                                                                                  Informationsfreiheitssatzung beken-
                                            titionsprogramm stimmen überein.
                                                                                          nen. Diese wird mehr Transparenz bei
Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 04  / 2022                                                Seite 7

   Handlungen der Verwaltung und bei          K 	Antrag des Alpenländischen           Beschluss
   kommunalen Entscheidungsprozessen              Singkreises auf Dauernutzung         Dem „Alpenländischen Singkreis“ wird
   garantieren und den Bürgern einen                                                   die Dauernutzung des Gesellschaftsrau-
   ziemlich freien (nach Datenschutzver-
                                                  des Gesellschaftsraums im            mes im Ludwig-Glöckl-Haus antragsge-
   ordnung) Zugang zu allen Informatio-           „Ludwig-Glöckl-Haus“ für             mäß (Mittwoch zweiwöchentlich jeweils
   nen rund um die Gemeinde geben.                Chorproben                           von 19:30 – 21:15 Uhr) genehmigt. Eine
Abstimmung: mehrheitlich angenom-                                                      Einzelnutzung hat Vorrang gegenüber ei-
men Ja 11 Nein 7                              Der „Alpenländische Singkreis“ bean-     ner Dauernutzung.
3. Ein weiterer Schritt zur Transparenz ist   tragt die zweiwöchentliche Dauernut-     Abstimmung: einstimmig angenommen
   die Mitgliedschaft bei „Transparency       zung des Gesellschaftsraumes jeweils
   International Deutschland“.                an einem Mittwoch zur Abhaltung von
Abstimmung: abgelehnt Ja 7 Nein 11            Singproben des Chores.

  Amtliche Nachrichten

   Öffentliche Zahlungsaufforderung
   der Gemeinde Feldkirchen

          Am 15. Mai 2022 werden zur Zahlung fällig:

          Gewerbesteuer:		             Vorauszahlung 2. Rate für das Jahr 2022
          Grundsteuer:		               2. Rate für das Jahr 2022
          Müllabfuhrgebühren:          2. Rate für das Jahr 2022
          (für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise nicht zugestimmt haben)

   Bargeldlose Zahlungen können auf folgendes Konto der Gemeinde Feldkirchen erfolgen:
   Kreissparkasse MUC-STA-EBE:
   IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51 BIC: BYLADEM1KMS

   Bei Überweisungen oder Einzahlungen wird gebeten, in jedem Fall die Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steu-
   erart) anzugeben.

   Bareinzahlungen können in der Gemeindekasse von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von
   15:00 Uhr bis 18:00 Uhr geleistet werden.

   Bitte beachten Sie die Zahlungsfälligkeiten, um Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden.
   Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit der Einzugsermächtigung mittels SEPA-Lastschrift an. Die Formulare können Sie
   bei der Gemeindekasse anfordern oder auf unserer Homepage – unter Rathaus&Service  Online-Dienste, Formulare -
   zum Ausfüllen runterladen. Die SEPA-Lastschriftmandate bitte unterschreiben und das Original zurück an die Gemeinde-
   kasse senden (FAX und E-Mail haben keine Gültigkeit).

   Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München (ca. 7.800 Einwohner)
   sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

   eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für die Kämmerei
   in Vollzeit (unbefristet)

   Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.feldkirchen.de

   Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 14.04.2022
   an die Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
   oder an personalamt@feldkirchen.de (ausschließlich pdf-Dokumente).

   Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Ziegler, Tel. 089/909974-22.
Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern - Gemeinde Feldkirchen
Seite 8                                                  04  / 2022                         Feldkirchner Gemeindeblatt

   Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München (ca. 7.800 Einwohner)
   sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

   eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Umweltamt
   in Vollzeit (unbefristet)

   Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.feldkirchen.de

   Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 14.04.2022
   an die Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
   oder an personalamt@feldkirchen.de (ausschließlich pdf-Dokumente).

   Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Ziegler, Tel. 089/909974-22.

                                                                                                              Landkreis
Tipp des Monats für Seniorinnen und Senioren                                                                  München

                                                               Da ist ein Mensch mit einer seltenen Demenzerkrankung nicht
                                                               mehr Herr über seine / ihre Gefühle und wirft mit dem Hausrat
                                                               nach der Pflegeperson. Eine pflegende Angehörige ist nach jah-
                                                               relanger aufopfernder Arbeit am Ende der Nerven und irgend-
                                                               wann rutscht die Hand aus. Eine Frau fürchtet sich vor ihrem zu
                                                               Gewaltausbrüchen neigenden Sohn, der in der gleichen Woh-
                                                               nung lebt.

                                                               All das kommt vor. Treffen kann es im Grunde jeden Menschen.
                                                               Holen Sie sich Hilfe. Sprechen Sie mit uns, den Sozialpädago-
                                                               gen/-innen der Aufsuchenden Seniorenberatung, oder mit der In-
                                                               terventionsstelle im Landkreis München: Wir suchen gemeinsam
                                                               nach Lösungen.

                                                               Zu diesen und weiteren Fragen: Telefon 089 6221 – 2840.
                                                               Wenn Sie akut Opfer von Gewalt sind, wenden Sie sich bitte
                                                               sofort an die Polizei.

Mikrozensus – Haushaltsbefragung 2022
Für diese gesetzlich angeordnete bundesweite Haushaltsbefragung werden Haushalte im Zufallsverfahren ausgewählt. Um die
gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der der per
Zufallsverfahren ausgewählten Haushalte tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Deshalb besteht für die meisten Fragen des Mi-
krozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Datenschutz und Geheimhaltung sind gewährleistet. Auch die Interviewer/
innen, die ihren Besuch zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamtes legitimieren, sind zur strikten
Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen
selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt zu senden.

Ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 beginnen die Interviewerinnen und Interviewer mit den persönlichen Befragungen in
Haushalten und Wohnheimen. Ein Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit. Zum Schutz der Interviewerinnen und Inter-
viewer und der Befragten vor dem Coronavirus erfolgen die Befragungen nach Maßgabe eines Hygienekonzepts.

Interviewer/innen gesucht
Für den Zensus 2022 sucht das Landratsamt München ca. 600 volljährige Personen, die dazu bereit sind, in den Städten und
Gemeinden des Landkreises München ehrenamtlich als Interviewerin bzw. Interviewer tätig zu sein. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich
und Sie erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Die Zählung beginnt am 15.05.2022 und erstreckt sich über etwa vier
Wochen.

Bei Interesse finden Sie ein entsprechendes Kontaktformular unter nachfolgendem Link:
https://www.landkreis-muenchen.de/zensus-2022/interviewerinnen-und-interviewer-zensus-2022/
Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                              04  / 2022                                                  Seite 9

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                 Großbehälter (1100/770 L)                  Biomüll:
Leerungsgebiet Ost:                       Leerungsgebiet Ost:                        Leerungsgebiet Ost:
Dienstag, 12.04., 26.04. und 10.05.2022   Mittwoch, 06.04. und 13.04.2022            Donnerstag, 07.04.2022
                                          Donnerstag, 21.04.2022                     Freitag, 22.04.2022
Leerungsgebiet West:                      Mittwoch, 27.04. und 04.05.2022            Donnerstag, 05.05.2022
Dienstag, 05.04.2022,
Mittwoch, 20.04.2022                      Leerungsgebiet West:                       Leerungsgebiet West:
Dienstag, 03.05.2022                      Freitag, 01.04. und 08.04.2022             Donnerstag, 31.03., 14.04. und
                                          Donnerstag, 14.04.2022                     28.04.2022
                                          Samstag, 23.04.2022                        Freitag, 06.05.2022
                                          Freitag, 29.04.2022 und 06.05.2022

  Hinweis: Von Mai bis September 2022 erfolgt die Biomüllabfuhr wieder im 14-tägigen Turnus

Papier:
Leerungsgebiet Ost u. West: Dienstag, 12.04.2022, Mittwoch, 27.04. und 11.05.2022

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)                Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im April:         Montag, 11.04. und Montag, 25.04.2022             im April:      Montag, 04.04. und Dienstag, 19.04.2022
im Mai:           Montag, 09.05. und Montag, 23.05.2022             im Mai:        Montag, 02.05., Montag, 16.05. und
					                                                                              Montag, 30.05.2022

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

      GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 12. April 2022 und 10. Mai 2022 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bau-
hof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit.
Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus
dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben werden
können.

Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

   Jeweils Montag              16:00 – 19:00 Uhr
           Dienstag            16:00 – 19:00 Uhr
           Donnerstag          16:00 – 19:00 Uhr
           Freitag             16:00 – 19:00 Uhr
           Samstag             09:00 – 13:00 Uhr

              Am Donnerstag, 12. Mai 2022, bleibt der Wertstoff geschlossen.
                                           Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern - Gemeinde Feldkirchen
Seite 10                                                   04  / 2022                           Feldkirchner Gemeindeblatt

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie-
he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro-
nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und
Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen.

Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen

Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut-
container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können
im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können.
Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal
(Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran-
straße 55, 85622 Feldkirchen

Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle
nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die
eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff,
ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen
Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll.
Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene
Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 5,00 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese
werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt.

Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll:       10 Euro je angefangener ½ m³
             (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt)

Kartonagen und Papier
Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff-
hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen.

Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden:
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien
und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen.

   Nicht am Wertstoffhof angenommen werden:
   – Asbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten
      (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder
      über die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsorgungs-
      fachbetrieben gegen Gebühr möglich),
   – Altreifen
   – Altholz Klasse IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz)
   – Dispersionsfarben
   – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen)

Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr am Freitag, 8. April 2022
Am Freitag, 8. April 2022, wird die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) durchgeführt. Sie beginnt um 06.00 Uhr und
findet bei jeder Witterung statt. Die Abfuhr wird durch die Müllabfuhrgebühren abgegolten.
Wir bitten Sie, die Gartenabfälle – soweit Sie diese nicht auf Ihrem eigenen Grundstück kompostieren können – rechtzeitig, bis
spätestens 06.00 Uhr bereitzustellen. Die Gartenabfälle sind vor Ihrem Anwesen so bereitzustellen, dass der öffentliche Verkehr
(auch Fußgänger) nicht behindert wird.
Lose, sperrige Gartenabfälle bitten wir so zu bündeln und zu verpacken, dass sie ohne Hilfsmittel und Schwierigkeiten verladen
werden können. Es werden ausschließlich Gartenabfälle (Gras, Laub, Ästchen mit einem maximalen Durchmesser von 1 cm und
nicht länger als 80 cm) abgeholt. Verholzte Ast- und Stammteile ab 1 cm Durchmesser geben Sie bitte im Wertstoffhof, Kapellen-
straße 4, ab. Laub und Gras darf nicht in Plastiksäcken, sondern ausschließlich in Papiersäcken bereitgestellt werden. Es dürfen
nur haushaltsübliche Mengen (max. 2 m³) bereitgelegt werden.

Papiersäcke sind im Rathaus an der Information gegen einen Unkostenbeitrag von 0,50 € erhältlich.

Wir bitten um Verständnis, dass – wenn die vorgenannten Ausführungen nicht beachtet werden – die Gartenabfälle nicht abge-
fahren werden.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 04  / 2022                                                  Seite 11

Anmeldeschluss Frühjahrs-Sperrmüll-Abfuhr im April 2022
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an
der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort-
karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit.

Die Doppelkarte muss bis spätestens Donnerstag, 14. April 2022, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgege-
ben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich.

Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der
Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks-
grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht
behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45)

Keine kompostierbaren Plastiktüten in die Biomülltonne
Auf gar keinen Fall sollten Sie Müllbeutel aus Plastik oder kompostierbare Plastiktüten in die Biotonne werfen. Sie verrotten nicht
in der relativ kurzen Zeit in der Biovergärungsanlage und beeinträchtigen den entstehenden Kompost. Die „kompostierbaren“
Plastiktüten lassen sich auch kaum von normalen Plastiktüten unterscheiden. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne wegen
„falscher“ Befüllung ungeleert stehenbleibt. Zudem werden die Tüten bei der Biovergärungsanlage aussortiert und dem Restmüll
zugeführt.

Tageszeitungen und Papiertüten sind gut geeignet, die Bio- Abfälle, z.B. Obst und Gemüsereste, einzuwickeln und die Feuchtig-
keit aufzusaugen. Diese können auch problemlos in der Biovergärungsanlage verwertet werden.

  Aus unserer Gemeinde

   Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
   Montag – Freitag          07.30 – 12.00 Uhr,
   zusätzlich Donnerstag     15.00 – 18.00 Uhr

   Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Zutrittsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
   Diese werden auf der Homepage www.feldkirchen.de bekannt gegeben.

   Terminvereinbarung empfohlen
   Auch wenn nicht zwingend erforderlich, wird generell weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Diese
   kann unnötige Wartezeiten verhindern.
   Wir bitten um Verständnis, dass Bürger/innen mit Terminbuchungen bevorzugt behandelt werden.

   Tel. 089/909974-0        E-Mail: rathaus@feldkirchen.de        Internet: www.feldkirchen.de

         Am Donnerstag, 12. Mai 2022, ist die Gemeindeverwaltung am Nachmittag geschlossen.
                                                  Vielen Dank für Ihr Verständnis

   Das Bürgerservice-Portal –
   rund um die Uhr für den Bürger da.
                       Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von
                       zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten.

                       Nähere Informationen auf unserer Homepage:
                       www.feldkirchen.de/buergerservice
Seite 12                                                   04  / 2022                           Feldkirchner Gemeindeblatt

Aus dem Einwohnermeldeamt:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Februar 2022    40 Anmeldungen         Zum 28. Februar 2022 sind 7.622 Personen mit Hauptwohnsitz,
                         35 Abmeldungen		                                   360 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                          9 Wohnungswechsel		                             7.982 Personen insgesamt gemeldet.
                          6 Geburten
                          1 Sterbefälle

Termine und Hinweise für April und Mai 2022
 Mo            4. April          19.30 Uhr         Familienstützpunkt: Online-Vortrag              Online
 Mo – Mi       4. – 6. April                       Straßenreinigung (Entfernung Wintersplitt)
 Do            7. April          9 – 17 Uhr        Impftag in der Dreifachsporthalle               Olympiastraße 3
 Do            7. April          19.00 Uhr         Sitzung: Bau- und Umweltausschuss               Sitzungssaal, Rathaus
 Fr            8. April                            Gartenabfallabfuhraktion
 Sa            9. April          14 – 16.Uhr       Ostermarkt der Kath. Frauengemeinschaft         Pfarrgarten, Kirchenstr. 5
 Do            14. April                           Anmeldeschluss für die Sperrmüllabfuhr
 Fr            15. April                           Annahmeschluss für Gemeindeblatt Mai
 Sa            16. April         10 – 15 Uhr       Osteraktion v. Madlverein und Burschenverein Maibaumplatz
 Mo – Sa       18. – 23. April                     Osterhasen-Suchspiel des TSV Feldkirchen        Infos unter
                                                                                                   www.tsvfeldkirchen.de
 Do            21. April         9 – 17 Uhr        Impftag in der Dreifachsporthalle               Olympiastraße 3
 Do            21. April         9.30-12.30 Uhr    TSV: Anfänger-Skaterkurs für Kinder ab 5 J.     Infos: TSV Feldkirchen
 Fr            22. April         9.30-12.30 Uhr    TSV: Forsetzungs-Skaterkurs für Kinder          Infos: TSV Feldkirchen
 Fr            22. April         20.00 Uhr         Kultur im Rathaus: Günther Sigl und Band        Rathausfoyer
 So            24. April         11.30 Uhr         Motorradweihe                                   Kirchenstraße
 Do            28. April         19.00 Uhr         Sitzung: Gemeinderat                            Sitzungssaal, Rathaus
 Fr            29. April                           Beachparty der Kath. Frauengemeinschaft         Infos ab 25.04./Schaukästen
 Fr            29. April         16.15 – 17.30 Uhr Fam.-Stützpunkt: Offener KiGa-Garten            Zeppelinstraße 10
 Di            3. Mai            19.00 Uhr         Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss     Sitzungssaal, Rathaus
 Do            5. Mai            19.00 Uhr         Sitzung: Bau- und Umweltausschuss               Sitzungssaal, Rathaus
Sa             7. Mai            14 – 17 Uhr       Bürgerbeteiligung zum Radwegekonzept
Do             12. Mai                             Bücherei und Wertstoffhof geschlossen
Do             12. Mai           Nachmittag        Rathaus geschlossen
Fr             13. Mai           17.00 Uhr         Kultur für Kinder: Sternschnuppe                Rathausfoyer
Sa             14. Mai                             ADFC-Fahrradcodieraktion                        Rathausplatz
So             15. Mai                             Annahmeschluss für Gemeindeblatt Juni
Do             19. Mai           19.00 Uhr         Sitzung: Gemeinderat                            Sitzungssaal, Rathaus
Fr             27. Mai                             Rathaus geschlossen

Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Vollständigkeit; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. Der Beginn von Ausschuss-
und Gemeinderatssitzungen mit der jeweiligen Tagesordnung wird an der Amtstafel (Rathausplatz) veröffentlicht.

      „Frühjahrsputz“ der Gemeindestraßen vom 4. bis 6. April 2022
      Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

      vom 4. bis 6. April 2022 werden die Straßen im Gemeindegebiet wieder vom Wintersplitt
      befreit.

      Hierfür bitten wir Sie auch heuer wieder um Ihre Unterstützung: Bitte kehren Sie den
      auf den Gehwegen befindlichen Splitt auf die Straße. Des Weiteren wird darum gebeten,
      sofern möglich, dass Fahrzeuge in diesem Zeitraum nicht auf der Straße geparkt werden.

      Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.    Ihre Gemeindeverwaltung
Feldkirchner Gemeindeblatt                                04  / 2022                                              Seite 13

   Motorradweihe am 24. April 2022
   Die Gemeinde Feldkirchen veranstaltet am Sonntag, 24. April 2022 eine Motorradweihe.
   Ob Moped, Mofa, Cruiser, Trike, Supersportler oder auch Fahrräder – wir freuen uns über jeden Teilnehmer.

   Aufstellung ab 11.00 Uhr / Beginn um 11.30 Uhr in der Kirchenstraße in Feldkirchen.

   Nach der Weihe geht es in einem Corso durch Feldkirchen zur
   Gaststätte „Flugwerk“, wo für die Teilnehmer Plätze reserviert sind.

   Eventuelle Änderungen werden auf der gemeindlichen Homepage
   (www.feldkirchen.de) bekannt gegeben.

   Bei Rückfragen können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung
   (Tel. 089/909974-73; E-Mail: gleixner@feldkirchen.de) wenden.

   Weitere Corona-Impftage in der Dreifachsporthalle
   Die Gemeinde Feldkirchen bzw. das Impfzentrum Haar hat die Genehmigung vom LRA München erhalten, die Gemeinde-
   impftage bis Ende April fortzuführen. Die Impfaktion bleibt weiterhin im Turnus von 2 Wochen bestehen.

   Geplante weitere Termine: 07.04.2022 und 21.04.2022.
   (eventuelle Änderungen werden über die gemeindliche Homepage bekannt gegeben)

   Standort: Olympiastr. 3, 85622 Feldkirchen (Dreifachsporthalle)
   Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

   Mitzubringen: Impfpass, Personalausweis o. Reisepass, ggf. Medikamentenplan, ggf. Covid- 19 Testergebnis

   Angebotene Impfungen: Erstimpfungen, Vervollständigungen der Grundimmunisierung (Zweitimpfung), Auffrischungs-
   impfungen.

   Jugendliche von 12 – 15 Jahren: Erstimpfungen und Vervollständigungen der Grundimmunisierung (Zweitimpfung) nur in
   Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

   Auffrischungsimpfungen werden allen Personen ab 18 Jahren angeboten, die nach Ablauf von fünf Monaten eine
   Auffrischungsimpfung wünschen.

   Impfstoff: Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna).
   Novovax wird ausschließlich im Impfzentrum verimpft.

   Die 4te Impfung ist ab 70 Jahre möglich, wenn 3 Monate zur 3. Impfung vergangen sind. Medizinisches Personal erst ab
   6 Monate. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach einem Beratungsgespräch mit dem Arzt die Wartezeit zur 4. Impfung
   zu verkürzen.

   Terminvergabe kann über „BayIMCO“ erfolgen. Es ist aber auch möglich, ohne Termin am Impftag zu erscheinen.

   Ukrainische Flüchtlinge können auch geimpft werden.

   Kinderimpfungen werden vorerst nicht angeboten.

   Für weitere Fragen melden Sie sich bitte bei Frau Brod unter der Telefonnummer 089/909974-23
   oder per Mail unter brod@feldkirchen.de.

Corona-Teststationen in Feldkirchen
An insgesamt drei Corona-Teststationen können sich die Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger testen lassen

1. Die erste Teststation befindet sich im Otto-Lilienthal-Ring 1. Unter dem folgenden Link können sich Bürgerinnen und Bürger
   zur kostenlosen Bürgertestung anmelden und verbindliche Termine buchen. https://muc.corona-schnelltest.center/registration
2. Die zweite Teststation finden Sie in der Kapellenstraße 16 (gegenüber REWE).
   Hier ist bislang keine vorherige Online-Anmeldung vorgesehen.
3. Die dritte Teststation befindet sich in der Ortsmitte, direkt neben dem VHS-Gebäude:
   Münchner Str. 1. Termine können unter http://coronatest-medical.de/ gebucht werden.
Seite 14                                                04  / 2022                         Feldkirchner Gemeindeblatt

STADTRADELN 2022
Auch in diesem Jahr macht die Gemeinde Feldkirchen wieder beim STADT-
RADELN mit. In der Zeit vom 26.06. – 17.07.2022 werden sich die Landkreis-
kommunen wieder aufs Rad schwingen und für ein gutes Klima radeln, Spaß
haben und CO² einsparen. Wir freuen uns wieder auf eine rege Beteiligung.
Weitere Informationen folgen in den nächsten Ausgaben des Gemeindeblatts.

Erfolgreiches „Ramadama“
Nach nicht mal einer halben Stunde waren alle Greifzangen beim Ramadama vergriffen. Vom Maibaumplatz aus ging es los:
Bei wunderschönem Frühlingswetter beteiligten sich auch in diesem Jahr wieder viele Familien an der Gemeinschaftsaktion und
sammelten säckeweise Unrat im Gemeindegebiet auf.

Insgesamt wurde bei der Aktion ein ganzer Anhänger mit Müllsäcken, Unrat, Zigarettenkippen und allerlei Kurioses zusammen-
getragen.

Die Gemeindeverwaltung dankt der Umweltgruppe und der Katholischen Frauengemeinschaft sowie natürlich allen fleißigen
Ramadama-Helfern für den Einsatz und die Hilfsbereitschaft. Ganz besonders gefreut hat uns, dass sich diesmal so viele Kinder
an der Aktion beteiligt haben und mit ganz besonderem Elan an die Sache herangegangen sind.

Hinweis: Greifzangen zum Müllsammeln können über die Gemeindebücherei ausgeliehen werden.

Bürgerbeteiligung am Radwegekonzept Feldkirchen
am Samstag, 7. Mai 2022
Für die Erstellung des Radwegekonzepts Feldkirchen sollen auch die Bürger zu Wort kommen, um sich zu informieren, sowie
selbst Vorschläge und Ideen zum Konzept beizutragen. Diese Bürgerbeteiligung ist für Samstag, den 7. Mai 2022 zwischen 14:00
bis 17:00 Uhr geplant. Es ist vorgesehen, mit den Bürger/innen zusammen durch den Ort zu radeln und an neuralgischen Punkten
Probleme und Lösungen zu diskutieren. Wenn Sie sich aktiv daran beteiligen wollen, dann merken Sie sich den Termin bereits
jetzt vor. Nähere Informationen werden auf der Homepage der Gemeinde Feldkirchen veröffentlicht.

  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
  erhalten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig?
  Die Verteilung des Gemeindeblattes im Ort erfolgt durch verschiedene Austräger und die Organisation der Zustellung obliegt
  dem Verlag, der Firma Ortmaier Druck in Frontenhausen.

  Sollten Sie das Feldkirchner Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Vertei-
  lerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um künftig eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu
  gewährleisten.

  Die Telefonnummer lautet:   08732-9210-650
  Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Angelegen-
  heit mit dem Verlag klären.
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