Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
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Kurier Verbandsgemeinde Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde LandstuhL Ausgabe 27/2019 Jahrgang 2019 Mittwoch, 3. Juli 2019 Amtsblatt V erbandsgemeinde Landstuhl im Innenteil:
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 Notdienste / Wichtige Rufnummern Notrufe Fr. 05.07.2019 Moor-Apotheke������������������������������������������������������������������ Tel.: 06372/50141 Polizei�������������������������������������������������������������������������������������������� 110 + 9 22 90 St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-Miesau Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������������������������� 112 Adler-Apotheke Harenberg und SchmittOHG������������� Tel.: 06383/316 Krankentransport������������������������������������������������������������������������������������ 19222 Hauptstr. 5 a, 66907 Glan-Münchweiler Liebig-Apotheke�������������������������������������������������������������������Tel.: 0631/67067 Bereitschaftsdienste Schneiderstr. 8, 67655 Kaiserslautern Sa. 06.07.2019 Mühlbach-Apotheke�����������������������������������������������������������Tel.: 06372/1301 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kaiserstr. 73 d, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (BDZ) Landstuhl-Ramstein Löwen-Apotheke im Kaufland������������������������������������Tel.: 0631/3409434 Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Sankt Pariser Str. 123, 67655 Kaiserslautern Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: 116 117 So. 07.07.2019 (ohne Vorwahl). Sonnen-Apotheke����������������������������������������������������������������Tel.: 06372/6811 Öffnungszeiten: Kaiserstr. 99, 66892 Bruchmühlbach-Miesau Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr, Mo. 08.07.2019 Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend Höhen-Apotheke������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/3324 und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein Fei- Hauptstr. 43 a, 66851 Queidersbach ertag ist. Herrenberg-Apotheke��������������������������������������������������������Tel.: 06385/1444 Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der Bereit- Hauptstr. 104, 66879 Reichenbach-Steegen schaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter Stadt-Apotheke����������������������������������������������������������������Tel.: 0631/3605555 www.kv-rlp.de/260557. Eisenbahnstr. 34, 67655 Kaiserslautern Di. 09.07.2019 In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte Löwen-Apotheke��������������������������������������������������������������� Tel.: 06371/50201 immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112. Landstuhler Str. 25 a, 66877 Ramstein-Miesenbach Zahnärztlicher Notfalldienst Moor-Apotheke������������������������������������������������������������������ Tel.: 06372/50141 St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-Miesau der Bezirksärztekammer Pfalz Eichen-Apotheke OHG�������������������������������������������������������Tel.: 06307/1237 www.kzv-rheinlandpfalz.de Hauptstr. 8, 67707 Schopp Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfall- Grüne Apotheke�������������������������������������������������������������������Tel.: 0631/93316 dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der Stiftsplatz 5, 67655 Kaiserslautern Betriebsärztekammern. Mi. 10.07.2019 Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und Apotheke auf der Atzel������������������������������������������������������Tel.: 06371/2296 an Feiertagen zur Verfügung. Königsberger Str. 1, 66849 Landstuhl Kranich-Apotheke���������������������������������������������������������Tel.: 06372-9969798 Bereitschaftsdienst der Augenärzte Hauptstraße 119, 66882 Hütschenhausen Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern Adler-Apotheke���������������������������������������������������������������������Tel.: 0631/64007 Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem Marktstr. 11, 67655 Kaiserslautern Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel. Do. 11.07.2019 0631/ 89290929. Vital-Apotheke im Mediceum��������������������������������Tel.: 06371/61116111 Kaiserstr. 171, 66849 Landstuhl Apothekennotdienst Bahnhof-Apotheke��������������������������������������������������������������Tel.: 06301/1496 Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die Konrad-Adenauer-Str. 88, 67731 Otterbach diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich Apotheke und Gesundheits-Shop Kraus����������������Tel.: 06373/893300 genannt! (Im Internet www.lak-rlp.de), aus dem deutschen Glanstr. 42, 66901 Schönenberg-Kübelberg Festnetz (0,14 €/Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42 Petra-Apotheke���������������������������������������������������������������������Tel.: 0631/68111 €/Min.): 0180 5 258825 + Postleitzahl des Standortes. Lutrinastr. 27, 67655 Kaiserslautern (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-258825- 66851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-5-258825-66862) Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet: Änderungsservice. www.lak-rlp.de Mit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden beliebigen Tierärztlicher Notfalldienst Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der kommenden 14 Tage angezeigt und ausgedruckt werden. für Kleintiere der Tierarztpraxen Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf in Landstuhl und Ramstein hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann. Der Notdienst der Tierärzte ist beim jeweiligen Haustierarzt zu erfragen. Notdienstplan vom 04.07.2019 bis 11.07.2019 Do. 04.07.2019 Weitere Bereitschaftsdienste Markt-Apotheke����������������������������������������������������������������� Tel.: 06371/62009 Am Alten Markt 7, 66849 Landstuhl Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energieversorgung Sonnen-Apotheke����������������������������������������������������������������Tel.: 06372/6811 Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl: Kaiserstr. 99, 66892 Bruchmühlbach-Miesau Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 0800/7977777 St. Marien-Apotheke�����������������������������������������������������������Tel.: 0631/28245 Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl: St.-Marien-Platz 12, 67655 Kaiserslautern Tel.-Nr.: 0800/1003448
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 3 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 Pflege- und Beratungsdienste ✃✃✃✃ ■■ Ambulante Hilfen zur Erziehung ■■ Jugendsozialarbeit „In Bewegung“, Pädagogik, Therapie, Beratung; Kaiserstraße 62, 66849 Landstuhl, Hilfestellung und Begleitung in schwierigen Lebenslagen, Unterstützung bei Pro- 06371-73760 11, j.breitwieser@inbewegung-kl.de blemen wie z.B. in den Bereichen soziale Beziehungen, Abhängigkeit, Übergang ■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl Schule und Beruf. Ansprechpartner für offene Jugendarbeit in den Ortsgemein- evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl; den. Sprechzeiten im Büro Kaiserstraße 128, 66849 Landstuhl, rechter Eingang an Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/5974339 der Frontseite: donnerstags, 10.00 - 14.00 Uhr und Termine nach Vereinbarung. ■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Telefon: 0160-90122381, E-Mail: anne.ulrich-schwab@vglandstuhl.de Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl ■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“ www.behindertenhilfe-westpfalz.de, mail@behindertenhilfe-westpfalz.de Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838, ■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: querbeet@kaiserslautern-kreis.de der Kreisverwaltung Kaiserslautern Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine mit psychischen Erkrankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, kostenlose und vertrauliche Beratung an. Betreuungen (früher Pflegschaft). Sie erreichen den sozialpsychiatrischen Dienst Weitere Informationen unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet) Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535. ■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz) ■■ Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. im DRK-Centrum Landstuhl Kostenfreie Beratungsangebote für Krebspatienten und deren Angehörige. Bera- Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr tungsstellen in Kaiserslautern: Westpfalz-Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1 und und nach Vereinbarung. Gersweilerweg 14a. Termine in Landstuhl auf Anfrage möglich. Tel. 0631-3110830 Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529 E-Mail: kaiserslautern@krebsgesellschaft.de ■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz www.krebsgesellschaft-rlp.de Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 Kaiserslautern ■■ Migrationsberatung Telefon: 06 31 / 3 69 - 14 44, Telefax: 06 31 / 3 69 - 14 90 Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler Mail: Beratungszentrum.Westpfalz@polizei.rlp.de im DRK-Centrum Landstuhl. ■■ Betreuungsvereine Sprechstunden: Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft - Betreuung): Dienstags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787. Donnerstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Fr. Gildermann, Tel. 06371 9215-30 und nach Vereinbarung. Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369. Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533 ■■ Caritas-Zentrum Kaiserslautern ■■ Ökumenische Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-222 Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienst- ■■ Deutsche Rentenversicherung Bund leitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonn- u. Feiertagen! Auskunft, Beratung und Rentenanträge; Helmut Bastian, Am Alten Markt 4, Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: 8.30 66849 Landstuhl, Terminvereinb.: 06371-912979, theo.bastian@t-online.de - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197. ■■ Diakonisches Werk Pfalz Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel. 06371/912288. Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung ■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz GmbH (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stif- Beratungsstelle Kompass, Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen und tung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, ihre Familien, Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl, Tel. 06371 934-246, eMail: slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de. Fax 06371 934-424, Email: kompass@gemeinschaftswerk.de, Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung. www.gemeinschaftswerk.de Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846. ■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): katholischer Frauen Tel. 06371/913599, e-Mail: s.landstuhl@diakonie-pfalz.de. Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl.de, Suchtberatung: Tel. 0631/72209. E-Mail: info@skf-landstuhl.de. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi.: Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, recht- Tel. 0631/371084-25. lichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft. ■■ Drogen-Info-Telefon www.beratung-caritas.de des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555 Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet. Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525 Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. ■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“ ■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpäda- Ansprechpartner Frau Gerlinde Blum Tel.: 06371/734 700 gogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Land- Sprechzeiten Donnerstags von 11.00 - 12:00 Uhr im Bürgerhaus Landstuhl 2. Stock stuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8 - 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do. 9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr ■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22. ■■ Seelsorge u. Lebensberatung Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinba- ■■ Fachkraft des Landkreises Kaiserslautern rung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr. im Projekt Gemeindeschwester plus Andrea Rihlmann, Termine nach Vereinbarung, Büro: Kaiserstrasse 42, 66849 ■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes Landstuhl Telefon: 0631/7105-333, Mobil: 01590-4094147, Fax: 0631/7105-94333, Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski, E-Mail: Andrea.Rihlmann@Kaiserslautern-Kreis.de Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss: ■■ Gemeinnützige GmbH RUBIN 0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel. Ambulante Dienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen 06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurz- Telefon: 0631/3661834, Fax: 0631/3661830 zeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do. 8 - 16.30 E-Mail: Schmitt.Rigo@RUBIN-AWO.org Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0. ■■ Hotline Ess-Störungen ■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371-917130, www.jugendhaus-spots.de, Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/9003333 Email: spots@jugendhaus-spots.de Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. Offener Jugendtreff, Tanzangebote, Pekip, Krabbeltreff, Eltern-Kind-Turnen, Mäd- ■■ Info-Abende für werdende Eltern chentreffs, Integrativer Treff, Leseclub, Mittagessen, Ferienangebote, Musikgar- Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über ten u.v.m. Ansprechpartner ist Oliver Quartier Dipl.Sozpäd (FH) Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt. ■■ Sprechstunden des Beirates für Migration Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Kranken- und Integration des Landkreises Kaiserslautern: haus, Nardinistr. 30, Pforte. Donnerstags von 16 bis 18 Uhr oder nach telef. Vereinbarung unter 0159/04094168 ■■ Jugendraum „Quo Vadis“ mit Herrn Spytalimakis im Gesundheitsamt Kaiserslautern, Tel. 0631/7105-414, Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016, Pfaffstr. 40 - 42, 3. Stock, Zimmer 312, statt. Vorh. Terminvereinbarung für die VG E-Mail: quo.vadis@jugendzentrale-homburg.de Landstuhl unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller. Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Mo. bis. Fr. 14.00 - 20.00 Uhr. ■■ Streetwork der Sickingenstadt Landstuhl Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“. Er berät Sozial- und Lebensberatung für Jugendliche und junge Erwachsene sowie und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Unterstützung bei verschiedenen Problemlagen wie z.B. Hilfe bei der Job- oder Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen Wohnungssuche. Alltagsbewältigung. Termine auf Anfrage unter 0173-6732886 oder lilla.tuline@vglandstuhl.de
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 Nachrichten aus der VG 8. Wünsche und Anträge 9. Ausblick 10. Verschiedenes Anträge müssen 8 Tage vor Versammlungsbeginn beim 1. Vorsitzen- Bürgersprechstunde den Hans Werlein, Heidenhügelstr. 9, 67706 Krickenbach vorliegen. Landtagsabgeordneter Einladung erfolgt nur auf diesem Wege. Hans Werlein, 1. Vorsitzende Daniel Schäffner, SPD Der Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner bietet jeden Montag von 09.00 bis 10.00 Uhr und jeden Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr in der Sickingenstadt Landstuhl Ludwigstr. 2 (Villa Dahl) in Landstuhl eine Bürgersprechstunde an (wir bitten um telefonische Voranmeldung). Das Bürgerbüro erreichen Sie unter der Nummer 06371 / 94 68 774. Gerne kann der Termin auch, nach ihren Wünschen, an einem ande- ren Ort stattfinden. Mit Anita Schäfer im Gespräch Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer bietet Bürgerinnen und Bürgern Sprechstunden in ihrem Wahlkreisbüro, Luisenstraße 39, in Pirmasens an. Auf Wunsch können einzelne Gespräche auch an einem anderen Ort stattfinden. Zwecks Terminkoordination wird um Anmeldung unter der Telefonnummer 06331 / 283529 oder per E-Mail an anita.schaefer.wk@bundestag.de gebeten. Bann Schützenverein „St. Hubertus“ Bann Einladung zum 2. Südwest-deutschen Böllerschützen Treffen Landstuhl am 28. Juli 2019 ab 13.30 Uhr am Schützenhaus in Bann. Teilneh- mer (es werden ca. 100 Böllerschützen erwartet) haben sich ange- Mittwoch, 10. Juli 2019 meldet aus der Pfalz, Baden und dem Saarland. Gegen 13.30 Uhr 16:30 - 20:00 Uhr findet die Begrüßung statt. Anschließend ab ca. 14.15 Uhr Aufstel- lung und Abmarsch zum Schießen. Ab 14.30 Uhr Böllerschießen laut DRK-Centrum Schuss Programm für Hand-, Schaftböller sowie Kanonen. Gemütli- Am Feuerwehrturm 6 cher Ausklang bei Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf viele Gäste. Achtung neu !!!!!!!! Schützenverein Bann im Internet erreichbar! Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis, Führerschein, Rei- Herzlich willkommen auf der Webseite des Schützenvereins „St. sepass und Ihren Blutspenderausweis mit. Hubertus“ Bann. Ab sofort sind wir auch im Internet erreichbar unter Sie sollten vor der Spende ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. „Schuetzenvereinbann“. Kindsbach Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Erzählkaffee und Junge Union Landstuhl Spielstube in Kindsbach 5. Fußballcamp Das Erzählkaffee ist während den Sommerferien vom 01.07.2019 - Bereits zum 5. Mal organisiert die Junge Union Landstuhl ihr Fußball- 14.08.2019 geschlossen. Wir wünschen allen Senioren eine ange- camp für Kinder im Rahmen des Ferienprogramms der Verbandsge- nehme Urlaubszeit. meinde Landstuhl. Das Trainerteam setzt sich aus Frank Niebsch sowie Sebastian Berberich zusammen. Das Feriencamp wird wieder mit der Krickenbach Kamera von Hubert Hemmer begleitet. Die Aufnahmen des Feriencamps stehen den Eltern nach dem Turnier kostenlos zum Download bereit. Wann: 06.07.2019 von 11.00-15.00 Uhr Wo: Stadion „Am Rothenborn“ Fußballförderverein Krickenbach e.V. Um die Organisation rund um das Fußballcamp sowie die Verpfle- gung kümmert sich das Team der Jungen Union Landstuhl. So gibt es Einladung zur Jahreshauptversammlung in den Pausen zwischen den Trainingseinheiten einen frisch gegrill- Liebe Mitglieder und Freunde des FFV, ten Imbiss mit gekühlten Getränken. am Freitag, den 19. Juli findet ab 20.00 Uhr unsere Jahreshauptver- Anmeldung ist erforderlich und unter mey.niklas@gmx.de oder sammlung im Nebenzimmer vom Gasthaus Werlein statt. Wir hoffen, 0176-73568862 möglich. Unkostenbeitrag 5€/Kind. dass wir wieder mit einem ähnlichen starken Interesse rechnen kön- Das Team der Jungen Union Landstuhl freut sich auf einen tollen Tur- nen wie in den vergangen Jahren, somit können wir den Fußballsport niertag und viele Teilnehmer. in Krickenbach besser fördern. Wir freuen uns auf euer Kommen. Tagesordnung zu Jahreshauptversammlung: Landstuhler Fanfarenzug 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totengedenken „Sickinger Herolde“ 3. Bericht des 1. Vorsitzenden Mittelalterliche Spiele mit den „Sickinger Herolden“ 4. Bericht des Schatzmeisters Im Rahmen des Ferienprogramms unserer Verbandsgemeinde lädt 5. Bericht der Kassenprüfer der Landstuhler Fanfarenzug „Sickinger Herolde“ Kinder und Jugend- 6. Entlastung der Vorstandschaft liche ab 8 Jahren zu einem Tag mit mittelalterlichen Spielen, Spaß 7. Wahl der Kassenprüfer und Musik ein. Für Speis und Trank ist gesorgt.
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 5 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 Die Veranstaltung findet am Samstag, 6. Juli 2019, von 10.00 Uhr bis VdK-Ortsverband Queidersbach 16.00 Uhr im Schützenhaus Landstuhl, Im Fleischackerloch 1 statt. Wir laden zu unserem jährlichen Grillfest am Mittwoch, 17. Juli Anmeldung und weitere Infos bei Familie Hemmer, Telefon: 2019, 12:00 Uhr ins Pfarrheim Queidersbach ganz herzlich ein. Bitte 06371/915767 oder E-Mail: daniela.hemmer@gmx.net. Anmeldung bis spätestens 15. Juli 2019 bei Dieter Stanger, tel. 14863. M. Schappert Reservistenkameradschaft Ramstein - Landstuhl Gottesdienste und Der nächste Kameradschafts- und Informationsabend der Reservis- kirchliche Nachrichten tenkameradschaft Ramstein - Landstuhl findet am Donnerstag, 4. Juli 2019 um 20.00 Uhr im RK Heim bei Gerd Dejon in Miesenbach statt Kath. Pfarrei Hl. Namen Jesu Landstuhl Kolpingsfamilie Landstuhl Samstag, 06.07.2019 11.00 Uhr Vogelbach, St. Philippus u. Jakobus, Trauung des Braut- Seniorentreff paares Katharina Erchinger und Ruven Erchinger geb. Hantz Der nächste Seniorentreff der Kolpingsfamilie Landstuhl findet am 14.00 Uhr Landstuhl, Heilig Geist, Beichtgelegenheit Freitag, 5. Juli, von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Kolpingkeller statt. 17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Vorabendmesse, musik. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Weitere Infos bei Elke Geib, mitgest. von Mitgliedern des Pfälzer Drehorgelstammtisches Tel.: 06371-16518 17.30 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius, Vorabendmesse 19.00 Uhr Mittelbrunn, St. Josef, Vorabendmesse Sonntag, 07.07.2019 Pfälzerwaldverein Landstuhl 09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Heilige Messe lädt ein zu einer Wanderung 09.00 Uhr Bruchmühlbach, St. Maria Magdalena, Heilige Messe 09.00 Uhr Landstuhl, St. Markus, Heilige Messe am Sonntag, 14.07.2019 10.30 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung, Hl. Messe Unser aktuelle Wanderung findet in Homburg statt. Die Schlossberg- 10.30 Uhr Landstuhl, Heilig Geist, Heilige Messe tour findet zum großen Teil im ehemaligen Karlspark statt und fast 18.00 Uhr Landstuhl, St. Andreas, Abendmesse ausschließlich auf Waldwegen. Sie ist ca. 13 km lang. Pfarreifahrt Start und Ziel ist der Parkplatz der Hohenburg über Homburg. Die Die Herbstfahrt nach Kärnten/Österreich (8 Tage) ist von 10.09.- 17.09.2019 geplant. Einkehr findet in der Fischerhütte Kirrberg statt. Wanderführer ist Fahrten und Führungen nach Villach, Klagenfurt, Traumstraße über Werner Liborius. die Nockalmen, Ausflug zum Großglockner, Schifffahrt auf dem Wör- Angeboten wird auch eine ca. 6 km lange Kurzwanderung. thersee uvm. stehen auf dem Programm. Weitere Informationen zu Zur Bildung von Fahrgemeinschaften treffen wir uns bis 8:15 Uhr hin- der Reise erhalten sie bei Frau Ilse Zimmer Tel. 12166. ter der Stadthalle Landstuhl, Wanderstart ist 8:45 Uhr an der Hohen- Bibelgespräch burg in Homburg. Herzliche Einladung zum Bibelgespräch am Donnerstag, 4. Juli um Gäste sind wie immer herzlich willkommen. 19.15 Uhr im Pfarrheim Bruchmühlbach. Prot. Kirchengemeinde Hauptstuhl Queidersbach Freitag, 5.7.2019 18.30 Uhr Kirchenchor nach Absprache Sonntag, 7.7.2019 Kein Gottesdienst in Hauptstuhl. Herzliche Einladung zum Gottesdienst in Lambsborn um 10 Uhr. Prot. Pfarramt Bruchmühlbach, Eichenhübel 14, 66892 Bruchmühlbach Tel. 06372-6761, Fax 06372-508603, e-mail: pfarramt.bruchmuehlbach@evkirchepfalz.de Pfarrer Risser ist erreichbar unter Telefon 06372-6761. Stellvertretender Vorsitzender des Presbyteriums in Hauptstuhl ist Herr Schumacher, Tel. 7593. Das Pfarrbüro ist montags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 10 bis 12 Uhr besetzt. Ev. Kirchengemeinde Trippstadt- Stelzenberg-Mölschbach Gottesdienste am 7. Juli 2019 - 3. Sonntag nach Trinitatis Trippstadt: 9.15 Uhr Gottesdienst Mölschbach: 10.30 Uhr Gottesdienst Kollekte: für die Arbeit in der eigenen Gemeinde Bibelvers: Der Menschensohn ist gekommen zu suchen und selig zu machen, was verloren ist. (Lk 19,10) Termine in Trippstadt, im Ev. Gemeindehaus Kirchenchor: dienstags, 19.30 Uhr Posaunenchor: donnerstags, 19.00 Uhr Termine in Stelzenberg, im Kirchensälchen Gitarrenkreis: donnerstags, 18 Uhr Termine in Mölschbach, im Ev. Gemeindehaus Frauenkreis: freitags, 19.30 Uhr Kontakt: Pfrn. Astrid Grob, Steiggasse 4, 67705 Trippstadt Telefon: 06306 - 329, Email: pfarramt.trippstadt@evkirchepfalz.de Pfrn. Astrid Grob ist vom 25. Juni bis 16. Juli nicht im Dienst. Vertre- tung übernimmt vom 25.-29. Juni Pfr. Wolfgang Hust aus Schopp, Tel: 06307-395, vom 1.-16. Juli Pfr. Benjamin Leppla, Tel: 0160 779 1636. Besuchen Sie uns! www.wittich.de
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 6 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Prot. Kirchengemeinde (Baptisten) Schopp-Linden-Krickenbach Im Internet finden Sie uns unter: www.baptisten-landstuhl.de Gottesdienste zum 3. Sonntag nach Trinitatis Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Landstuhl, Am Wochenspruch: “Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und Rathaus 5, Tel. 06371-2059, lädt ganz herzlich zu folgenden Veran- selig zu machen, was verloren ist.“ (Lukas 19,10) staltungen ein: Sonntag, 7. Juli 2019: Hausbibelkreise: Gespräche über der Bibel, Austausch und Gebete 9.30 Uhr Krickenbach -Montags in Waldmohr um 19.30 Uhr. (Trent Fox: 06373-8967029), 10.30 Uhr Schopp, mit Taufe Spieltreff „KIDS-CLUB“: Während der Sommerferien ist Pause. Der Bürozeiten im Pfarramt (Frau Müller) Kids-Club findet sonst an jedem Schul-Mittwochnachmittag von Mittwoch und Freitag von 9-12 Uhr. 16.00 bis 17.30 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums statt. In dieser Zeit ist das Pfarrbüro besetzt. Für Gespräche und Ihre per- Der ultimative Nachmittag für alle 6 bis 10-Jährigen mit viel Spaß, sönlichen Anliegen bin ich - soweit es mir möglich ist - immer da. Spiel und Spannung! Bringt auch eure Freunde mit! (Tobias Lyding, Bitte sprechen Sie mir auch auf den Anrufbeantworter, damit ich Sie Tel.06372-806663) zurückrufen kann. Warten Sie bitte mehrere Klingelfreizeichen ab, bis Gottesdienste: sonntags 10.00 Uhr Gottesdienst und parallel Kin- der Anrufbeantworter Ihre Nachricht aufzeichnen kann. dertreff. Es grüßt Sie herzlich, Ihr Pfarrer Wolfgang Hust Am ersten Sonntag des Monats jeweils mit Abendmahl, Kurzpredigt und Kontakt: Prot. Pfarramt, Waldstr. 12, 67707 Schopp, Tel. 06307/395, der Möglichkeit für alle, sich persönlich zu äußern und zu beten. Email: pfarramt.schopp@evkirchepfalz.de. Jahreslosung für 2019: Suche Frieden und jage ihm nach! Psalm 34,15 Unsere Kirchengemeinde im Internet unter: www.kirchen-kl.de Monatsspruch Juli: Ein jeder Mensch sei schnell zum Hören, lang- sam zum Reden, langsam zum Zorn. Jakobus 1,19 Christus Gemeinde Landstuhl (CGL) Prot. Pfarramt Landstuhl-Stadt Sonntaggottesdienst Landstuhl Herzlich laden wir Sie zu unseren Gottesdiensten ein, die jeden Sonntag, 7. Juli Sonntag um 11 Uhr in der Bruchwiesenstraße 14 stattfinden. Wir 09.30 Uhr: Gottesdienst in der Stadtkirche genießen in entspannter Atmosphäre die Gemeinschaft untereinan- Dienstag, 9. Juli der und machen unseren Gott groß. Es gibt lebensnahe Predigten, keine Kirchenchor-Probe unsere Band spielt moderne Lieder, die zum Mitsingen einladen. Jugendraum Quo Vadis Auch für unsere Kinder haben wir ein ansprechendes Kinderpro- Für den Zeitraum von Sanierungsarbeiten in unserer Einrichtung (Am gramm. Gäste sind bei uns immer willkommen. Rathaus 12) befindet sich der Jugendraum Quo Vadis im Protestanti- Nach dem Gottesdienst kann jeder noch einen leckeren Kaffee und schen Gemeindehaus in der Vorderen Fröhnstraße 5. Kuchen genießen. Der Jugendraum Quo Vadis unter der Leitung von Marko Cullmann hat wöchentlich zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag und Mittwoch bis Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr und Dienstag von 10.00 - 13.00 Uhr. Es handelt sich hierbei um einen offenen Jugendtreff, der von allen interessierten Jugendlichen gern besucht werden kann. Neben dem offenen Treff werden verschiedene Angebote wie etwa Hausaufga- www.wittich.de benhilfe, Wohnungssuche, Unterstützung bei Behördengängen, bei der Arbeitsplatzsuche oder dem Erstellten von Bewerbungsunterla- gen angeboten. Der Jugendraum Quo Vadis ist erreichbar unter Tel. 06371/60016, Datenschutz geht uns alle an... Email: quo.vadis@evkirchepfalz.de, Homepage: www.jugendcafe- quo-vadis.de. Kindsbach Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu Donnerstag, 4. Juli folgenden Themen: 20.00 Uhr Chorprobe Ökumenischer Chor Sonntag, 7. Juli • Datenschutz im Verein nach der DSGVO 10.30 Uhr: Gottesdienst in der Prot. Kirche Kindsbach • Datenschutzrichtlinie Ev. Freikirche - Calvary Chapel • Auftragsverarbeitung Kindsbach, Industriestr. 50 Im Internet finden Sie uns unter: www.cck-town.org • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer Unser Gottesdienst (Englisch/Deutsch) findet jeden Sonntag um Mitglieder machen? 11.00 Uhr statt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans Anzeige aufgeben: anzeigen@wittich-foehren.de „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung? Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Erscheinungsweise: wöchentlich Verantwortlich: Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Verlagsleiter Anzeigen: Thomas Blees, Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713, Produktionsleiter E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesell- schafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 7 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 Sonstige Mitteilungen Ihren redaktionellen Beitrag per CMSweb übermitteln 1. Im Browser meinwittich.de aufrufen und anmelden. 5. Nach der Freischaltung melden Sie sich wie gewohnt bei meinwittich.de an und wählen wieder „Artikel für Zeitung 2. Kostenlos neu registrieren, dazu das Formular ausfüllen und per schreiben“ aus. Dann landen Sie in Ihrer persönlichen Artikelliste. Mail bestätigen. Rechts oben „Artikel schreiben“ auswählen und Artikel im Textfeld verfassen. Über die Notizzettel- 3. Nach der Bestätigung das Profil vervollständigen. Nach dem Klick Funktion können Sie Anmerkungen an die auf der Schaltfläche „weiter“ landen Redaktion senden. Sie in der „Schaltzentrale“. Hier 6. haben Sie drei Möglichkeiten: Rechts oben gewünschten 1. Artikel für Zeitung schreiben Erscheinungstermin auswählen 2. Artikel für Localbook schreiben und Hinweise zu 3. Anzeige für Zeitung buchen Veröffentlichungsbedingungen, Urheberrechten und Datenschutz bestätigen. 4. „Artikel für Zeitung schreiben“ – rechts oben Ihre Zeitung auswählen und Rubrik bestimmen. Im nächsten Schritt wird Ihre 7. Artikel senden. Anfrage geprüft, dies kann 2-3 Tage in Anspruch nehmen. Per Mail werden Sie über Ihre Freischaltung informiert. LINUS WITTICH Medien KG Europa-Allee 2 · 54343 Föhren www.wittich.de Geschäftsführer: Dietmar Kaupp
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 8 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 Für Flugzeug-Innenreinigung STELLEN Markt Personal gesucht. Täglich 2 Stunden auf 450-€-Basis. Polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Zu erfragen bei Rhein-Neckar Sainz GmbH Ludwigshafen, Tel. 06 21 - 58 10 84, Mo. - Fr. von 9.00 - 13.00 Uhr AUSHILFSKRÄFTE GESUCHT ! Für Musik- und Sportveranstaltungen im Raum Kaiserslautern Bewerbungen über: www.wr-security.de oder an WR-Security & Bewachungs GmbH Mannheimer Str. 230 · 67657 Kaiserslautern Tel.: 0631 - 36209 -13 · jobs@wr-security.de Die Kirchengemeinde Hl. Franz von Assisi Queidersbach sucht ab sofort eine Reinigungskraft für die kath. Kirche St. Nikolaus von der Flüe und das dazu- gehörige Nebengebäude in Krickenbach. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 2 Stunden und wird in der Entgeltgruppe 2 Koda TVÖD/VKA bzw. 11 AVR vergütet. Bewerbungen richten Sie bitte an das Kath. Pfarrbüro, Kirchstraße 2, 66851 Queidersbach
Amtsblatt V erbandsgemeinde Landstuhl Ausgabe 27 Jahrgang 2019 Mittwoch, 3. Juli 2019 mit den amtlichen bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Landstuhl Grußwort Liebe mitbürgerinnen und mitbürger, herzlich willkommen in der neuen Verbandsgemeinde Land- stuhl! Knapp vier Jahre, nachdem der Landtag die Fusion der beiden Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd beschlossen hat, hat sich nun zum 1. Juli die neue Verbandsgemeinde Landstuhl mit elf Ortsgemeinden und der Stadt Landstuhl gebildet. Mit knapp 28.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind wir nun die bei weitem größte Verbandsgemeinde im Landkreis und eine der größeren im ganzen Land Rheinland-Pfalz. Die Verwaltung hat nun ihren Sitz in Landstuhl, das bisherige Rathaus der Verbandsge- meinde Kaiserslautern-Süd in Kaiserslautern ist geschlossen. Unser Standesamt finden Sie in der Kirchenstraße 41, das Einwohnermeldeamt und die Verbandsgemeindewerke in der Bahnstr. 80 und die ganze restliche Verwaltung samt dem Bürgermeister und den Beigeordneten im Rathaus in der Kaiserstr. 49. Im Rathaus werden zukünftig auch die Sitzungen des neuen Verbandsgemeinderates und seiner Ausschüsse stattfinden. Als erster Bürgermeister der neuen Verbandsgemeinde werde ich mich gemeinsam mit meinen Beigeordneten nach Kräften bemühen, Ihnen eine bürgerfreundliche und kompetente Verwaltung anzubieten, darüber hinaus unseren Ortsgemeinden und der Stadt ein guter Dienstleister zu sein und zudem unsere eigenen Pflichtaufgaben beson- ders im Bereich unserer Schulen, der Feuerwehr und den Werken gut und innovativ zu erledigen. Sie können sich gerne mit Fragen, Anregungen und Kritik direkt an mich wenden, Sie erreichen mich unter 06371/83110 oder unter peter.degenhardt@landstuhl.de Ich wünsche uns allen einen guten und reibungslosen Start in unsere neue Verbands- gemeinde Landstuhl. Es grüßt Sie herzlich Dr. Peter Degenhardt Bürgermeister
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 Öffnungszeiten - Sprechstunden Verbandsgemeinde Bezirkspolizeibeamte Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Frau Simone Millgramm-Denzer������������������������������������������ 0631/369-2224 Montag - Mittwoch v. 8.30 - 12 Uhr u. 14 - 16.00 Uhr E-Mail: pikaiserslautern2@polizei.rlp.de Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr Verbandsgemeindewerke/ Telefon: 06371/83 - 0, Telefax: 06371/83 - 101 E-Mail: vg@landstuhl.de Stadtwerke Landstuhl Öffnungszeiten des Sozialamtes So finden Sie uns im Internet: Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr, nachmittags www.verbandsgemeindewerke-landstuhl.de geschlossen. Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend www.stadtwerke-landstuhl.de e-mail-Adresse in allen Angelegenheiten: Öffnungszeiten des Dienstgebäudes werke@landstuhl.de „Alte Rentei“, Kirchenstraße 41 (alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl) Bereitschaftsdienst der Montag - Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke geschlossen. Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend Landstuhl Sprechstunden der Verwaltung Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde in den Ortsgemeinden Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl, der Orts- Krickenbach: Mo. 11.00 - 11.45 Uhr Mit. 18.30 - 19.30 Uhr gemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn Linden: Mo. 18.30 - 19.30 Uhr Mit. 10.00 - 10.45 Uhr Tel.-Nr. 06371/912250 Queidersbach: Mo. 16.30 - 18.00 Uhr Mit. 11.00 - 11.45 Uhr Rufbereitschaft der Versorgungswerke Schopp: Mo. 10.00 - 10.45 Uhr Mit. 17.00 - 18.00 Uhr Stelzenberg: Die. 17.00 - 18.00 Uhr Mit. 09.00 - 09.45 Uhr Wasserversorgung����������������������������������������������������������������������06371/912250 Trippstadt: Mo. 09.00 - 09.45 Uhr Die. 18.30 - 19.30 Uhr bei Nichterreichbarkeit������������������������������������������������������������� 0164 6037886 Abwasserbeseitigung����������������������������������������������������������������0631/3723301 Sprechstunden des Schiedsmanns sowie Stromversorgung in Krickenbach nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111. und Stelzenberg (Stadtwerke Kaiserslautern)������������������0800-8958958 Sprechstunde des Beirates für Migration und Stromversorgung in Linden, Queidersbach, Integration des Landkreises Kaiserslautern Schopp und Trippstadt (Pfalzwerke Netz AG)�����������������0800/797 777 7 Die Sprechstunden des Beirates finden jeden Donnerstag von 16 – Gastechnische Störungen 18 Uhr nach telefonischer Vereinbarung unter 0159-04094168 oder für die gesamte Verbandsgemeinde��������������������������������0631/8001-2222 0631/7105-414 mit Herrn Sofronius Spytalimakis im Gesundheitsamt Kostenlose Notfallnummer Gas���������������������������������������������0800-8456789 Kaiserslautern, Pfaffstr. 40 – 42, 3. Stock, Zimmer 312 statt. Vorherige Terminvereinbarung für bei Herrn Spytalimakis. Öffnungszeiten CUBO Die Verbandsgemeinde Landstuhl im Internet Montag bis Donnerstag: 10.00 - 22.00 Uhr Freitag bis Samstag: 10.00 - 23.00 Uhr So finden Sie uns im Internet unter: http://www.landstuhl.de Sonn- und Feiertage: 10.00 - 20.00 Uhr E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten: vg@landstuhl.de Tel. 06371/130571, www.cubo-sauna.de Direkter Kontakt Naturerlebnisbad Landstuhl • Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt: peter.degenhardt@landstuhl.de • Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: amtsblatt@ landstuhl.de Tel. 06371/130571 • Einwohnermeldeamt: einwohnermeldeamt@landstuhl.de Kaiserstraße 126, 66849 Landstuhl • Standesamt: standesamt@landstuhl.de • Ordnungsamt: ordnungsamt@landstuhl.de Öffnungszeiten Sommersaison 2019 • Gewerbeamt: gewerbeamt@landstuhl.de täglich von 10.00 - 20.00 Uhr • Bauamt: bauamt@landstuhl.de witterungsabhängig geöffnet • Tourist-Information: tourismus@vglandstuhl.de Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf unserer • Datenschutzbeauftragter: datenschutz@landstuhl.de Homepage www.neb-landstuhl.de • Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bitten wir, Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97-2003 Warmfreibad Trippstadt (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder Adobe-PDF an uns zu senden. Verbandsgemeinde Landstuhl Am Schwimmbad, 67705 Trippstadt Amtsblatt - Online Öffnungszeiten Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Ver- Sommersaison 2019 bandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.land- stuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie Samstag, Sonn- und Feiertag: 8 - 20 Uhr auf der Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die gewünschte Montag und nach Feiertagen: 11 - 20 Uhr Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC her- Dienstag bis Freitag: 9 - 20 Uhr unterladen. Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte (Das Bad ist witterungsabhängig von Mai bis Anfang September an die Amtsblatt-Redaktion: E-Mail: amtsblatt@landstuhl.de geöffnet.)
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 3 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 Verbandsgemeinde Öffentliche Bekanntmachungen Für jedes Mitglied ist auch ein Stellvertreter zu wählen. Ausschuss- mitglieder, die als Ratsmitglieder gewählt wurden, können nur durch Ratsmitglieder vertreten werden. Hauptsatzung (3) Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus der Mitte des Ver- bandsgemeinderates gewählt. Zum Werksausschuss treten in einem der Verbandsgemeinde Landstuhl vom 1. Juli 2019 Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäf- Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemein- tigten hinzu. Dem Schulträgerausschuss gehören zusätzlich an den deordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchfüh- Schulen tätige Lehrkräfte und gewählte Elternvertreterinnen und rung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung Elternvertreter an. Jede Schulart wird angemessen berücksichtigt. über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) Schülervertreterinnen und Schülervertreter können an den Sitzun- und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende gen des Schulträgerausschusses mit beratender Stimme teilnehmen. Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: (4) Die folgenden Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Verbands- Selbstverständlich sind bei den nachfolgenden Ausführungen immer gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern beide Geschlechter angesprochen, auch wenn aus Vereinfachungs- gebildet: gründen nur die männliche Form im Text enthalten ist. 1. Werksausschuss §1 Wasserversorgung 12 Mitglieder, davon mindestens 8 Ratsmitglieder Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Betriebszweig Abwasserbeseitigung 12 Mitglieder, davon (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amts- mindestens 8 Ratsmitglieder blatt der Verbandsgemeinde Landstuhl. 2. Werksausschuss Nahwärme Trippstadt 12 Mitglieder, davon Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im mindestens 8 Ratsmitglieder Internet unter der Adresse „http://www.landstuhl.de“ unter der 3. Schulträgerausschuss 13 Rats- Rubrik Amtsblatt. mitglieder, 6 Elternvertreter/innen und 6 Lehrervertreter/innen (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte (davon 5 Vertreter der Schulart Grundschule und 1 Vertreter der oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Aus- Realschule Plus Queidersbach) legung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu 4. Umwelt- und Fremdenverkehrsausschuss 10 Mitglieder, davon jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht mindestens 6 Ratsmitglieder werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), 5. Rat zur Kriminalitätsverhütung 4 Ratsmitglieder Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des 1 Vertreter der Polizei, Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sie- 1 Jugendsachbearbeiter der Polizei, ben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Mög- 1 Drogenberater, lichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, 1 Vertreter des Kreisjugendamtes, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. 1 Jugendrichter, (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge- 1 Jugendstaatsanwalt, schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, 1 Vertreter der Lehrerschaft und die Gleichstellungsbeauftragte gilt Absatz 2 entsprechend. 6. Verkehrskommission 4 Ratsmitglieder, (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO 1 Fahrlehrer, des Verbandsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abwei- 1 Vertreter des Straßenbaulastträgers, chend von Absatz 1 in der durch Beschluss bestimmten Zeitung 2 Polizeibeamte, darunter der Leiter des Verkehrsdienstes. bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem 7. Bäder- und Saunaausschuss 12 Mitglieder, davon mindestens 8 in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht mehr mög- Ratsmitglieder lich ist. Der Verbandsgemeinderat entscheidet durch Beschluss in (5) Es wird zusätzlich ein Inklusionsbeirat gebildet. Dieser setzt sich welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; Der Beschluss ist wie folgt zusammen: öffentlich bekanntzumachen. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson- der Bürgermeister der VG Landstuhl, als Vorsitzender des Aus- derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht schusses, angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffent- der 1. Beigeordnete der VG Landstuhl, als stellv. Vorsitzender, liche Bekanntmachung in der vom Verbandsgemeinderat durch der/die Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen in der Beschluss festgelegten Zeitung oder durch öffentlichen Ausruf. Die VG Landstuhl, Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses 1 Vertreter/in der REHA Westpfalz, in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der 1 Vertreter/in der Westpfalz-Werkstätten Landstuhl, Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. 1 Vertreter/in des Caritas-Förderzentrums St. Martin, (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Abs. 1, sofern nicht eine jeweils 1 Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in der Fraktionen andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. im Verbandsgemeinderat Landstuhl. §2 3 Menschen mit Beeinträchtigung als „Expert(inn)en in eigener Sache“. Ausschüsse des Verbandsgemeinderates (1) Der Verbandsgemeinderat bildet einen Hauptausschuss. Der §3 Hauptausschuss hat 10 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stell- Übertragung von Aufgaben des vertreter. (2) Der Verbandsgemeinderat bildet neben dem Hauptausschuss fol- Verbandsgemeinderates auf Ausschüsse gende weitere Ausschüsse: (1) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des 1. Werksausschuss (§ 86 Abs. 4 GemO i. V. m. § 3 Abs.1 EigAnVO) Verbandsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ver- a) für den Betriebszweig Wasserversorgung 12 Mitglieder bandsgemeinderates, soweit die Beschlussfassung dem Ausschuss b) für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung 12 Mitglieder nicht wieder entzogen wird. Die Bestimmungen dieser Hauptsat- 2. Werksausschuss Nahwärme Trippstadt 12 Mitglieder zung bleiben unberührt. 3. Rechnungsprüfungsausschuss 10 Mitglieder (2) Dem Hauptausschuss wird die Beschlussfassung über die folgen- 4. Schulträgerausschuss 13 Mitglieder den Angelegenheiten übertragen: 5. Umwelt- und Fremdenverkehrsausschuss 10 Mitglieder 1. Zustimmung zur Ernennung der Beamten ab dem dritten Ein- 6. Rat zur Kriminalitätsverhütung 12 Mitglieder stiegsamt der Verbandsgemeinde sowie Zustimmung zur Ent- 7. Verkehrskommission 8 Mitglieder lassung der Beamten auf Probe ab diesem Einstiegsamt gegen 8. Bäder- und Saunaausschuss 12 Mitglieder deren Willen;
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019 2. Zustimmung zur Einstellung und Eingruppierung der den Beam- 5. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von ten ab dem dritten Einstiegsamt vergleichbaren Arbeitnehmer 125.000 € im Einzelfall; der Verbandsgemeinde sowie Zustimmung zur Kündigung 6. Erlass von Forderungen bis zur Höhe von 1.000 Euro; gegen deren Willen; 7. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte; 3. Zustimmung zu Anträgen auf Hinausschiebung des Ruhestands- 8. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und beginns; Rechtsmitteln zur Fristwahrung; 4. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmä- Die den Eigenbetrieb betreffenden Zuständigkeitsbestimmungen ßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag bleiben unberührt. Ebenso bleiben sonstige besondere gesetzliche von 10.000 €; Zuständigkeitsbestimmungen unberührt. 5. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist, bis zu einem §5 Betrag von 250.000 €; beigeordnete 6. Stundung und Erlass von gemeindlichen Forderungen, soweit 1. Die Verbandsgemeinde hat bis zu vier Beigeordnete. die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister durch 2. Der Erste Beigeordnete ist hauptamtlich tätig. Gesetz oder diese Hauptsatzung übertragen ist; 3. Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden drei 7. Genehmigung von Verträgen der Verbandsgemeinde mit dem Geschäftsbereiche gebildet. Bürgermeister und den Beigeordneten bis zu einer Wertgrenze 4. Die Aufteilung der Geschäftsbereiche auf den Bürgermeister und von 10.000 Euro; die Beigeordneten erfolgt gem. § 50 GemO. 8. Verfügung über Vermögen sowie Hingabe von Darlehen bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro. §6 9. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss aufwandsentschädigung für mitglieder des von Vergleichen, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürger- meister übertragen ist, bis zu einer Streitgrenze von 500.000 €; Verbandsgemeinderates sowie der ausschüsse 10. Die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleis- (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sons- tungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen tigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Mitglieder des gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschrän- Verbandsgemeinderates für die Teilnahme an Sitzungen des Ver- kung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schen- bandsgemeinderates sowie deren Ausschüsse und an Sitzungen der kungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 Fraktionen, die der Vorbereitung dieser Sitzungen dienen eine Ent- GemO bis zu einer Wertgrenze von 1.000 € im Einzelfall. schädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5. Die Entscheidung gemäß Satz 1 Nr. 9 hinsichtlich der Vermittlung und (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form der Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und a) eines monatlichen Grundbetrages in Höhe von 50,00 €, (Fraktions- ähnlichen Zuwendungen erfolgt im Falle von Kleinbeträgen bis zu 1.000 vorsitzende erhalten den doppelten monatlichen Grundbetrag) € je Einzelfall einmal vierteljährlich durch verbundenen Beschluss. b) eines Sitzungsgeldes von 30,00 € je Sitzung, Der Hauptausschuss nimmt außerdem die Aufgaben der obersten c) einer jährlichen Pauschale von 150,00 € für die Teilnahme an Dienstbehörde im Sinne des § 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPersVG wahr. Fraktionssitzungen je Ratsmitglied. Beginnt oder endet die Mit- (3) Den Werksausschüssen wird die Beschlussfassung über die fol- gliedschaft im Verbandsgemeinderat im Laufe eines Jahres, so genden Angelegenheiten des Eigenbetriebes übertragen: beträgt die Pauschale 1/12 für jeden angefangenen Monat. 1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmä- (3) Neben den Entschädigungen nach Absatz 1 werden keine Fahrt- ßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag kosten für die Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet. von 10.000 €; (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener 2. Verfügung über das dem Eigenbetrieb dienende Verbandsge- Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern meindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 250.000 €; auch die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeit- 3. die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleis- geberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen tungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Sozialversicherungsbeiträgen. Selbständig tätige Personen erhalten gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschrän- auf Antrag Verdienstausfall in Höhe von 30,00 Euro je Sitzung. Per- kung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schen- sonen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend kungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich GemO bis zu einer Wertgrenze von 1.000 € im Einzelfall. ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen ver- Die Entscheidung gemäß Satz 1 Nr. 3 hinsichtlich der Vermittlung säumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgegli- und der Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkun- chen werden kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich gen und ähnlichen Zuwendungen erfolgt im Falle von Kleinbeträgen 1. in Höhe von 30,00 Euro je Sitzung, wenn sie wenigstens ein in bis zu 1.000 € je Einzelfall einmal vierteljährlich durch verbundenen ihrem Haushalt mit ihnen wohnendes Kind unter 14 Jahren tat- Beschluss. Die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsver- sächlich betreuen oder ordnung bleiben unberührt. 2. in Höhe von 30,00 Euro je Sitzung, wenn sie einen nach ärztli- (4) Dem Bade- und Saunaausschuss wird die Beschlussfassung über chem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tat- die folgende Angelegenheit übertragen: Vergabe von Aufträgen und sächlich betreuen und pflegen. Arbeiten, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister Liegen die Voraussetzungen des Satzes 3 Nummern 1 und 2 gleich- übertragen ist, bis zu einem Betrag von 250.000 €. zeitig vor, wird der Ausgleich nur einmal gewährt; es gilt der höhere §4 Betrag. In den Fällen des § 18a Abs. 6 GemO wird unter den Vor- aussetzungen des Satzes 2 Verdienstausfall je Fortbildungstag in Übertragung von aufgaben des Höhe des Betrages, wie er für eine Sitzung gewährt würde, erstattet, Verbandsgemeinderates auf den bürgermeister wenn die Fortbildungsveranstaltung mindestens fünf Zeitstunden Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angele- einschließlich Pausen dauert; entsprechendes gilt in den Fällen des genheiten übertragen: Nachteilsausgleichs (Satz 3). 1. Verfügung über das Vermögen der Verbandsgemeinde Land- (5) Bei Teilnahme an mehreren zeitgleichen Sitzungen oder Bespre- stuhl sowie die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger chungen an einem Tag wird nur insgesamt ein Sitzungsgeld gewährt. und außerplanmäßiger Ausgaben und die Hingabe von Darle- hen der Verbandsgemeinde bis zu 5.000 Euro; §7 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren aufwandsentschädigung Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € im Einzelfall; der ehrenamtlichen beigeordneten 3. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren (1) Ehrenamtliche Beigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze; Bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe des zulässigen 4. Die Entscheidung über den Zeitpunkt der in der Haushaltssat- Höchstbetrages gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 KomAEVO. zung bzw. in den Wirtschaftsplänen festgelegten Kreditaufnah- Erfolgt die Vertretung des Bürgermeisters nicht für die Dauer eines men trifft der Bürgermeister einvernehmlich mit der Verwaltung. vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Drei- Eines besonderen Ratsbeschlusses bedarf es nicht; ßigstel des Monatsbetrages gemäß Satz 1. Erfolgt die Vertretung
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