Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl

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Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kurier
  Verbandsgemeinde
                                      Wochenzeitung für die
                                      Verbandsgemeinde
                                      LandstuhL
Ausgabe 27/2019      Jahrgang 2019                   Mittwoch, 3. Juli 2019

                                          Amtsblatt
                                             V erbandsgemeinde Landstuhl

                  im Innenteil:
Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                                                    Seite 2                                      Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019

                  Notdienste / Wichtige Rufnummern

                               Notrufe                                                                                   Fr. 05.07.2019
                                                                                                                         Moor-Apotheke������������������������������������������������������������������ Tel.: 06372/50141
 Polizei�������������������������������������������������������������������������������������������� 110 + 9 22 90      St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
 Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������������������������� 112   Adler-Apotheke Harenberg und SchmittOHG������������� Tel.: 06383/316
 Krankentransport������������������������������������������������������������������������������������ 19222             Hauptstr. 5 a, 66907 Glan-Münchweiler
                                                                                                                         Liebig-Apotheke�������������������������������������������������������������������Tel.: 0631/67067
                               Bereitschaftsdienste                                                                      Schneiderstr. 8, 67655 Kaiserslautern
                                                                                                                         Sa. 06.07.2019
                                                                                                                         Mühlbach-Apotheke�����������������������������������������������������������Tel.: 06372/1301
     Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale                                                                               Kaiserstr. 73 d, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
           (BDZ) Landstuhl-Ramstein                                                                                      Löwen-Apotheke im Kaufland������������������������������������Tel.: 0631/3409434
 Zuständig ist die BDZ auf dem Gelände des Nardini Klinikum Sankt                                                        Pariser Str. 123, 67655 Kaiserslautern
 Johannis, Nardinistraße 30 in Landstuhl, Tel. Nr.: 116 117                                                              So. 07.07.2019
 (ohne Vorwahl).                                                                                                         Sonnen-Apotheke����������������������������������������������������������������Tel.: 06372/6811
 Öffnungszeiten:                                                                                                         Kaiserstr. 99, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
 Mo., Di. und Do. 19 Uhr bis Folgetag 7 Uhr; Mi. 14 Uhr bis Do. 7 Uhr,                                                   Mo. 08.07.2019
 Fr. 16 Uhr bis Mo. 7 Uhr; Vorabende von Feiertagen, Heiligabend                                                         Höhen-Apotheke������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/3324
 und Silvester 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr, soweit dieser kein Fei-                                                    Hauptstr. 43 a, 66851 Queidersbach
 ertag ist.                                                                                                              Herrenberg-Apotheke��������������������������������������������������������Tel.: 06385/1444
 Alle aktuellen Kontaktdaten mit den Öffnungszeiten der Bereit-                                                          Hauptstr. 104, 66879 Reichenbach-Steegen
 schaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz finden Sie auch unter                                                         Stadt-Apotheke����������������������������������������������������������������Tel.: 0631/3605555
 www.kv-rlp.de/260557.
                                                                                                                         Eisenbahnstr. 34, 67655 Kaiserslautern
                                                                                                                         Di. 09.07.2019
 In möglichen lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich bitte
                                                                                                                         Löwen-Apotheke��������������������������������������������������������������� Tel.: 06371/50201
 immer an den Notdienst unter der Rufnummer 112.
                                                                                                                         Landstuhler Str. 25 a, 66877 Ramstein-Miesenbach
                  Zahnärztlicher Notfalldienst                                                                           Moor-Apotheke������������������������������������������������������������������ Tel.: 06372/50141
                                                                                                                         St. Wendeler Str. 15, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
                         der Bezirksärztekammer Pfalz                                                                    Eichen-Apotheke OHG�������������������������������������������������������Tel.: 06307/1237
 www.kzv-rheinlandpfalz.de                                                                                               Hauptstr. 8, 67707 Schopp
 Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Notfall-                                                          Grüne Apotheke�������������������������������������������������������������������Tel.: 0631/93316
 dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und der                                                         Stiftsplatz 5, 67655 Kaiserslautern
 Betriebsärztekammern.                                                                                                   Mi. 10.07.2019
 Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und                                                             Apotheke auf der Atzel������������������������������������������������������Tel.: 06371/2296
 an Feiertagen zur Verfügung.                                                                                            Königsberger Str. 1, 66849 Landstuhl
                                                                                                                         Kranich-Apotheke���������������������������������������������������������Tel.: 06372-9969798
       Bereitschaftsdienst der Augenärzte                                                                                Hauptstraße 119, 66882 Hütschenhausen
        Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern                                                                                   Adler-Apotheke���������������������������������������������������������������������Tel.: 0631/64007
 Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl ist mit dem                                                      Marktstr. 11, 67655 Kaiserslautern
 Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlossen. Zu erfragen: Tel.                                                         Do. 11.07.2019
 0631/ 89290929.                                                                                                         Vital-Apotheke im Mediceum��������������������������������Tel.: 06371/61116111
                                                                                                                         Kaiserstr. 171, 66849 Landstuhl
                             Apothekennotdienst                                                                          Bahnhof-Apotheke��������������������������������������������������������������Tel.: 06301/1496
 Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die                                                              Konrad-Adenauer-Str. 88, 67731 Otterbach
 diensthabenden Apotheken in Ihrem Postleitzahlenbereich                                                                 Apotheke und Gesundheits-Shop Kraus����������������Tel.: 06373/893300
 genannt! (Im Internet www.lak-rlp.de), aus dem deutschen                                                                Glanstr. 42, 66901 Schönenberg-Kübelberg
 Festnetz (0,14 €/Min.) und aus dem Mobilfunknetz (max. 0,42                                                             Petra-Apotheke���������������������������������������������������������������������Tel.: 0631/68111
 €/Min.): 0180 5 258825 + Postleitzahl des Standortes.                                                                   Lutrinastr. 27, 67655 Kaiserslautern
 (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-258825-
 66851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-5-258825-66862)                                                          Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen
 Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Internet:                                                                   Änderungsservice.
 www.lak-rlp.de
 Mit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden beliebigen                                                                         Tierärztlicher Notfalldienst
 Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der kommenden 14 Tage
 angezeigt und ausgedruckt werden.                                                                                                         für Kleintiere der Tierarztpraxen
 Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf                                                                                in Landstuhl und Ramstein
 hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes eine absolute Aktualität
 gewährleistet werden kann.                                                                                              Der Notdienst der Tierärzte ist beim jeweiligen Haustierarzt zu
                                                                                                                         erfragen.
 Notdienstplan vom 04.07.2019 bis 11.07.2019
 Do. 04.07.2019                                                                                                                                    Weitere Bereitschaftsdienste
 Markt-Apotheke����������������������������������������������������������������� Tel.: 06371/62009
 Am Alten Markt 7, 66849 Landstuhl                                                                                       Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energieversorgung
 Sonnen-Apotheke����������������������������������������������������������������Tel.: 06372/6811                        Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl:
 Kaiserstr. 99, 66892 Bruchmühlbach-Miesau                                                                               Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 0800/7977777
 St. Marien-Apotheke�����������������������������������������������������������Tel.: 0631/28245                         Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl:
 St.-Marien-Platz 12, 67655 Kaiserslautern                                                                               Tel.-Nr.: 0800/1003448
Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                     Seite 3                                  Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019

             Pflege- und Beratungsdienste                                                                                                         ✃✃✃✃
  ■■ Ambulante Hilfen zur Erziehung                                                       ■■ Jugendsozialarbeit
  „In Bewegung“, Pädagogik, Therapie, Beratung; Kaiserstraße 62, 66849 Landstuhl,
                                                                                          Hilfestellung und Begleitung in schwierigen Lebenslagen, Unterstützung bei Pro-
  06371-73760 11, j.breitwieser@inbewegung-kl.de
                                                                                          blemen wie z.B. in den Bereichen soziale Beziehungen, Abhängigkeit, Übergang
  ■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl                                                        Schule und Beruf. Ansprechpartner für offene Jugendarbeit in den Ortsgemein-
  evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl;                       den. Sprechzeiten im Büro Kaiserstraße 128, 66849 Landstuhl, rechter Eingang an
  Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/5974339                                     der Frontseite: donnerstags, 10.00 - 14.00 Uhr und Termine nach Vereinbarung.
  ■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V.                                                      Telefon: 0160-90122381, E-Mail: anne.ulrich-schwab@vglandstuhl.de
  Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl                                                 ■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“
  www.behindertenhilfe-westpfalz.de, mail@behindertenhilfe-westpfalz.de                   Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838,
  ■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes                                          Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: querbeet@kaiserslautern-kreis.de
        der Kreisverwaltung Kaiserslautern                                                Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr
  Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang          Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine
  mit psychischen Erkrankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen,               kostenlose und vertrauliche Beratung an.
  Betreuungen (früher Pflegschaft). Sie erreichen den sozialpsychiatrischen Dienst
                                                                                          Weitere Informationen unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet)
  Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535.
  ■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz)                             ■■ Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.
        im DRK-Centrum Landstuhl                                                          Kostenfreie Beratungsangebote für Krebspatienten und deren Angehörige. Bera-
  Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr                       tungsstellen in Kaiserslautern: Westpfalz-Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1 und
  und nach Vereinbarung.                                                                  Gersweilerweg 14a. Termine in Landstuhl auf Anfrage möglich. Tel. 0631-3110830
  Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529                             E-Mail: kaiserslautern@krebsgesellschaft.de
  ■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz                                     www.krebsgesellschaft-rlp.de
  Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 Kaiserslautern                                ■■ Migrationsberatung
  Telefon: 06 31 / 3 69 - 14 44, Telefax: 06 31 / 3 69 - 14 90                            Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler
  Mail: Beratungszentrum.Westpfalz@polizei.rlp.de                                         im DRK-Centrum Landstuhl.
  ■■ Betreuungsvereine                                                                    Sprechstunden:
  Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft - Betreuung):            Dienstags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
  AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787.                                      Donnerstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Fr. Gildermann, Tel. 06371 9215-30
                                                                                          und nach Vereinbarung.
  Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn.
  Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369.                                                   Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533
  ■■ Caritas-Zentrum Kaiserslautern                                                       ■■ Ökumenische Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ
  Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-222                                Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege,
                                                                                          Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienst-
  ■■ Deutsche Rentenversicherung Bund
                                                                                          leitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonn- u. Feiertagen!
  Auskunft, Beratung und Rentenanträge; Helmut Bastian, Am Alten Markt 4,
                                                                                          Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: 8.30
  66849 Landstuhl, Terminvereinb.: 06371-912979, theo.bastian@t-online.de
                                                                                          - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197.
  ■■ Diakonisches Werk Pfalz                                                              Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel. 06371/912288.
  Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine
  Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung                  ■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz GmbH
  (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stif-   Beratungsstelle Kompass, Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen und
  tung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846,     ihre Familien, Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl, Tel. 06371 934-246,
  eMail: slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de.                                                 Fax 06371 934-424, Email: kompass@gemeinschaftswerk.de,
  Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung.                                                  www.gemeinschaftswerk.de
  Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846.                             ■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst
  Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt):                              katholischer Frauen
  Tel. 06371/913599, e-Mail: s.landstuhl@diakonie-pfalz.de.
                                                                                          Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl.de,
  Suchtberatung: Tel. 0631/72209.
                                                                                          E-Mail: info@skf-landstuhl.de. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi.:
  Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen:
                                                                                          14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, recht-
  Tel. 0631/371084-25.
                                                                                          lichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft.
  ■■ Drogen-Info-Telefon                                                                  www.beratung-caritas.de
  des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie                                         Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus
  Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555                                 Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet.
  Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525
  Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.                               ■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“
  ■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl                       Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpäda-
  Ansprechpartner Frau Gerlinde Blum Tel.: 06371/734 700                                  gogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Land-
  Sprechzeiten Donnerstags von 11.00 - 12:00 Uhr im Bürgerhaus Landstuhl 2. Stock         stuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8 - 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do.
                                                                                          9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr
  ■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge
  rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22.    ■■ Seelsorge u. Lebensberatung
                                                                                          Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinba-
  ■■ Fachkraft des Landkreises Kaiserslautern
                                                                                          rung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr.
        im Projekt Gemeindeschwester plus
  Andrea Rihlmann, Termine nach Vereinbarung, Büro: Kaiserstrasse 42, 66849               ■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes
  Landstuhl Telefon: 0631/7105-333, Mobil: 01590-4094147, Fax: 0631/7105-94333,           Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski,
  E-Mail: Andrea.Rihlmann@Kaiserslautern-Kreis.de                                         Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss:
  ■■ Gemeinnützige GmbH RUBIN                                                             0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel.
  Ambulante Dienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen                             06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurz-
  Telefon: 0631/3661834, Fax: 0631/3661830                                                zeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do. 8 - 16.30
  E-Mail: Schmitt.Rigo@RUBIN-AWO.org                                                      Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0.
  ■■ Hotline Ess-Störungen                                                                ■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche
  des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie,                          Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371-917130, www.jugendhaus-spots.de,
  Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/9003333                                           Email: spots@jugendhaus-spots.de
  Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.                                    Offener Jugendtreff, Tanzangebote, Pekip, Krabbeltreff, Eltern-Kind-Turnen, Mäd-
  ■■ Info-Abende für werdende Eltern                                                     chentreffs, Integrativer Treff, Leseclub, Mittagessen, Ferienangebote, Musikgar-
  Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über          ten u.v.m. Ansprechpartner ist Oliver Quartier Dipl.Sozpäd (FH)
  Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt.
                                                                                          ■■ Sprechstunden des Beirates für Migration
  Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Kranken-
                                                                                               und Integration des Landkreises Kaiserslautern:
  haus, Nardinistr. 30, Pforte.
                                                                                          Donnerstags von 16 bis 18 Uhr oder nach telef. Vereinbarung unter 0159/04094168
  ■■ Jugendraum „Quo Vadis“                                                               mit Herrn Spytalimakis im Gesundheitsamt Kaiserslautern, Tel. 0631/7105-414,
  Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016,                                      Pfaffstr. 40 - 42, 3. Stock, Zimmer 312, statt. Vorh. Terminvereinbarung für die VG
  E-Mail: quo.vadis@jugendzentrale-homburg.de                                             Landstuhl unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller.
  Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de
  Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Mo. bis. Fr. 14.00 - 20.00 Uhr.          ■■ Streetwork der Sickingenstadt Landstuhl
  Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“. Er berät       Sozial- und Lebensberatung für Jugendliche und junge Erwachsene sowie
  und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und             Unterstützung bei verschiedenen Problemlagen wie z.B. Hilfe bei der Job- oder
  Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen               Wohnungssuche.
  Alltagsbewältigung.                                                                     Termine auf Anfrage unter 0173-6732886 oder lilla.tuline@vglandstuhl.de
Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                   Seite 4                            Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019

           Nachrichten aus der VG                                      8. Wünsche und Anträge
                                                                       9. Ausblick
                                                                       10. Verschiedenes
                                                                       Anträge müssen 8 Tage vor Versammlungsbeginn beim 1. Vorsitzen-
               Bürgersprechstunde                                      den Hans Werlein, Heidenhügelstr. 9, 67706 Krickenbach vorliegen.
              Landtagsabgeordneter                                     Einladung erfolgt nur auf diesem Wege.
                                                                       Hans Werlein, 1. Vorsitzende
               Daniel Schäffner, SPD
Der Landtagsabgeordnete Daniel Schäffner bietet jeden Montag von
09.00 bis 10.00 Uhr und jeden Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr in der                  Sickingenstadt Landstuhl
Ludwigstr. 2 (Villa Dahl) in Landstuhl eine Bürgersprechstunde an
(wir bitten um telefonische Voranmeldung).
Das Bürgerbüro erreichen Sie unter der Nummer 06371 / 94 68 774.
Gerne kann der Termin auch, nach ihren Wünschen, an einem ande-
ren Ort stattfinden.

         Mit Anita Schäfer im Gespräch
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer bietet Bürgerinnen
und Bürgern Sprechstunden in ihrem Wahlkreisbüro, Luisenstraße
39, in Pirmasens an. Auf Wunsch können einzelne Gespräche auch
an einem anderen Ort stattfinden. Zwecks Terminkoordination wird
um Anmeldung unter der Telefonnummer 06331 / 283529 oder per
E-Mail an anita.schaefer.wk@bundestag.de gebeten.

           Bann

    Schützenverein „St. Hubertus“ Bann
         Einladung zum 2. Südwest-deutschen
                Böllerschützen Treffen
                                                                                               Landstuhl
am 28. Juli 2019 ab 13.30 Uhr am Schützenhaus in Bann. Teilneh-
mer (es werden ca. 100 Böllerschützen erwartet) haben sich ange-
                                                                                      Mittwoch, 10. Juli 2019
meldet aus der Pfalz, Baden und dem Saarland. Gegen 13.30 Uhr                            16:30 - 20:00 Uhr
findet die Begrüßung statt. Anschließend ab ca. 14.15 Uhr Aufstel-
lung und Abmarsch zum Schießen. Ab 14.30 Uhr Böllerschießen laut                              DRK-Centrum
Schuss Programm für Hand-, Schaftböller sowie Kanonen. Gemütli-                             Am Feuerwehrturm 6
cher Ausklang bei Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf viele Gäste.
                                                                                                   Achtung neu !!!!!!!!
     Schützenverein Bann im Internet erreichbar!                         Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis, Führerschein, Rei-
Herzlich willkommen auf der Webseite des Schützenvereins „St.                         sepass und Ihren Blutspenderausweis mit.
Hubertus“ Bann. Ab sofort sind wir auch im Internet erreichbar unter         Sie sollten vor der Spende ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.
„Schuetzenvereinbann“.

           Kindsbach
                                                                                   Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder

                 Erzählkaffee und                                                         Junge Union Landstuhl
              Spielstube in Kindsbach                                                              5. Fußballcamp
Das Erzählkaffee ist während den Sommerferien vom 01.07.2019 -         Bereits zum 5. Mal organisiert die Junge Union Landstuhl ihr Fußball-
14.08.2019 geschlossen. Wir wünschen allen Senioren eine ange-         camp für Kinder im Rahmen des Ferienprogramms der Verbandsge-
nehme Urlaubszeit.                                                     meinde Landstuhl. Das Trainerteam setzt sich aus Frank Niebsch sowie
                                                                       Sebastian Berberich zusammen. Das Feriencamp wird wieder mit der
           Krickenbach                                                 Kamera von Hubert Hemmer begleitet. Die Aufnahmen des Feriencamps
                                                                       stehen den Eltern nach dem Turnier kostenlos zum Download bereit.
                                                                       Wann: 06.07.2019 von 11.00-15.00 Uhr
                                                                       Wo: Stadion „Am Rothenborn“
   Fußballförderverein Krickenbach e.V.                                Um die Organisation rund um das Fußballcamp sowie die Verpfle-
                                                                       gung kümmert sich das Team der Jungen Union Landstuhl. So gibt es
       Einladung zur Jahreshauptversammlung                            in den Pausen zwischen den Trainingseinheiten einen frisch gegrill-
Liebe Mitglieder und Freunde des FFV,                                  ten Imbiss mit gekühlten Getränken.
am Freitag, den 19. Juli findet ab 20.00 Uhr unsere Jahreshauptver-    Anmeldung ist erforderlich und unter mey.niklas@gmx.de oder
sammlung im Nebenzimmer vom Gasthaus Werlein statt. Wir hoffen,        0176-73568862 möglich. Unkostenbeitrag 5€/Kind.
dass wir wieder mit einem ähnlichen starken Interesse rechnen kön-     Das Team der Jungen Union Landstuhl freut sich auf einen tollen Tur-
nen wie in den vergangen Jahren, somit können wir den Fußballsport     niertag und viele Teilnehmer.
in Krickenbach besser fördern. Wir freuen uns auf euer Kommen.
Tagesordnung zu Jahreshauptversammlung:                                                 Landstuhler Fanfarenzug
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totengedenken                                                                          „Sickinger Herolde“
3. Bericht des 1. Vorsitzenden                                          Mittelalterliche Spiele mit den „Sickinger Herolden“
4. Bericht des Schatzmeisters                                          Im Rahmen des Ferienprogramms unserer Verbandsgemeinde lädt
5. Bericht der Kassenprüfer                                            der Landstuhler Fanfarenzug „Sickinger Herolde“ Kinder und Jugend-
6. Entlastung der Vorstandschaft                                       liche ab 8 Jahren zu einem Tag mit mittelalterlichen Spielen, Spaß
7. Wahl der Kassenprüfer                                               und Musik ein. Für Speis und Trank ist gesorgt.
Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                     Seite 5                         Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019
Die Veranstaltung findet am Samstag, 6. Juli 2019, von 10.00 Uhr bis             VdK-Ortsverband Queidersbach
16.00 Uhr im Schützenhaus Landstuhl, Im Fleischackerloch 1 statt.        Wir laden zu unserem jährlichen Grillfest am Mittwoch, 17. Juli
Anmeldung und weitere Infos bei Familie Hemmer, Telefon:                 2019, 12:00 Uhr ins Pfarrheim Queidersbach ganz herzlich ein. Bitte
06371/915767 oder E-Mail: daniela.hemmer@gmx.net.                        Anmeldung bis spätestens 15. Juli 2019 bei Dieter Stanger, tel. 14863.
                                                                         M. Schappert
            Reservistenkameradschaft
              Ramstein - Landstuhl                                                   Gottesdienste und
Der nächste Kameradschafts- und Informationsabend der Reservis-                      kirchliche Nachrichten
tenkameradschaft Ramstein - Landstuhl findet am Donnerstag, 4. Juli
2019 um 20.00 Uhr im RK Heim bei Gerd Dejon in Miesenbach statt
                                                                           Kath. Pfarrei Hl. Namen Jesu Landstuhl
            Kolpingsfamilie Landstuhl                                    Samstag, 06.07.2019
                                                                         11.00 Uhr Vogelbach, St. Philippus u. Jakobus, Trauung des Braut-
                          Seniorentreff                                  paares Katharina Erchinger und Ruven Erchinger geb. Hantz
Der nächste Seniorentreff der Kolpingsfamilie Landstuhl findet am        14.00 Uhr Landstuhl, Heilig Geist, Beichtgelegenheit
Freitag, 5. Juli, von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Kolpingkeller statt.    17.30 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Vorabendmesse, musik.
Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Weitere Infos bei Elke Geib,   mitgest. von Mitgliedern des Pfälzer Drehorgelstammtisches
Tel.: 06371-16518                                                        17.30 Uhr Hauptstuhl, St. Ägidius, Vorabendmesse
                                                                         19.00 Uhr Mittelbrunn, St. Josef, Vorabendmesse
                                                                         Sonntag, 07.07.2019
          Pfälzerwaldverein Landstuhl                                    09.00 Uhr Landstuhl, Krankenhauskapelle, Heilige Messe
                lädt ein zu einer Wanderung                              09.00 Uhr Bruchmühlbach, St. Maria Magdalena, Heilige Messe
                                                                         09.00 Uhr Landstuhl, St. Markus, Heilige Messe
                  am Sonntag, 14.07.2019                                 10.30 Uhr Kindsbach, Mariä Heimsuchung, Hl. Messe
Unser aktuelle Wanderung findet in Homburg statt. Die Schlossberg-       10.30 Uhr Landstuhl, Heilig Geist, Heilige Messe
tour findet zum großen Teil im ehemaligen Karlspark statt und fast       18.00 Uhr Landstuhl, St. Andreas, Abendmesse
ausschließlich auf Waldwegen. Sie ist ca. 13 km lang.                    Pfarreifahrt
Start und Ziel ist der Parkplatz der Hohenburg über Homburg. Die         Die Herbstfahrt nach Kärnten/Österreich (8 Tage) ist von 10.09.-
                                                                         17.09.2019 geplant.
Einkehr findet in der Fischerhütte Kirrberg statt. Wanderführer ist
                                                                         Fahrten und Führungen nach Villach, Klagenfurt, Traumstraße über
Werner Liborius.                                                         die Nockalmen, Ausflug zum Großglockner, Schifffahrt auf dem Wör-
Angeboten wird auch eine ca. 6 km lange Kurzwanderung.                   thersee uvm. stehen auf dem Programm. Weitere Informationen zu
Zur Bildung von Fahrgemeinschaften treffen wir uns bis 8:15 Uhr hin-     der Reise erhalten sie bei Frau Ilse Zimmer Tel. 12166.
ter der Stadthalle Landstuhl, Wanderstart ist 8:45 Uhr an der Hohen-     Bibelgespräch
burg in Homburg.                                                         Herzliche Einladung zum Bibelgespräch am Donnerstag, 4. Juli um
Gäste sind wie immer herzlich willkommen.                                19.15 Uhr im Pfarrheim Bruchmühlbach.

                                                                               Prot. Kirchengemeinde Hauptstuhl
           Queidersbach                                                  Freitag, 5.7.2019
                                                                         18.30 Uhr Kirchenchor nach Absprache
                                                                         Sonntag, 7.7.2019
                                                                         Kein Gottesdienst in Hauptstuhl.
                                                                         Herzliche Einladung zum Gottesdienst in Lambsborn um 10 Uhr.
                                                                         Prot. Pfarramt Bruchmühlbach, Eichenhübel 14, 66892 Bruchmühlbach
                                                                         Tel. 06372-6761, Fax 06372-508603,
                                                                         e-mail: pfarramt.bruchmuehlbach@evkirchepfalz.de
                                                                         Pfarrer Risser ist erreichbar unter Telefon 06372-6761.
                                                                         Stellvertretender Vorsitzender des Presbyteriums in Hauptstuhl ist
                                                                         Herr Schumacher, Tel. 7593.
                                                                         Das Pfarrbüro ist montags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs von 10 bis
                                                                         12 Uhr besetzt.

                                                                                Ev. Kirchengemeinde Trippstadt-
                                                                                    Stelzenberg-Mölschbach
                                                                         Gottesdienste am 7. Juli 2019 - 3. Sonntag nach Trinitatis
                                                                         Trippstadt: 9.15 Uhr Gottesdienst
                                                                         Mölschbach: 10.30 Uhr Gottesdienst
                                                                         Kollekte: für die Arbeit in der eigenen Gemeinde
                                                                         Bibelvers: Der Menschensohn ist gekommen zu suchen und selig zu
                                                                         machen, was verloren ist. (Lk 19,10)
                                                                         Termine in Trippstadt, im Ev. Gemeindehaus
                                                                         Kirchenchor: dienstags, 19.30 Uhr
                                                                         Posaunenchor: donnerstags, 19.00 Uhr
                                                                         Termine in Stelzenberg, im Kirchensälchen
                                                                         Gitarrenkreis: donnerstags, 18 Uhr
                                                                         Termine in Mölschbach, im Ev. Gemeindehaus
                                                                         Frauenkreis: freitags, 19.30 Uhr
                                                                         Kontakt: Pfrn. Astrid Grob, Steiggasse 4, 67705 Trippstadt
                                                                         Telefon: 06306 - 329, Email: pfarramt.trippstadt@evkirchepfalz.de
                                                                         Pfrn. Astrid Grob ist vom 25. Juni bis 16. Juli nicht im Dienst. Vertre-
                                                                         tung übernimmt vom 25.-29. Juni Pfr. Wolfgang Hust aus Schopp, Tel:
                                                                         06307-395, vom 1.-16. Juli Pfr. Benjamin Leppla, Tel: 0160 779 1636.

                                                                               Besuchen Sie uns!                 www.wittich.de
Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                       Seite 6                           Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019

   Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde                                                   Prot. Kirchengemeinde
               (Baptisten)                                                             Schopp-Linden-Krickenbach
Im Internet finden Sie uns unter: www.baptisten-landstuhl.de               Gottesdienste zum 3. Sonntag nach Trinitatis
Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Landstuhl, Am          Wochenspruch: “Der Menschensohn ist gekommen, zu suchen und
Rathaus 5, Tel. 06371-2059, lädt ganz herzlich zu folgenden Veran-         selig zu machen, was verloren ist.“ (Lukas 19,10)
staltungen ein:                                                            Sonntag, 7. Juli 2019:
Hausbibelkreise: Gespräche über der Bibel, Austausch und Gebete            9.30 Uhr Krickenbach
-Montags in Waldmohr um 19.30 Uhr. (Trent Fox: 06373-8967029),             10.30 Uhr Schopp, mit Taufe
Spieltreff „KIDS-CLUB“: Während der Sommerferien ist Pause. Der            Bürozeiten im Pfarramt (Frau Müller)
Kids-Club findet sonst an jedem Schul-Mittwochnachmittag von               Mittwoch und Freitag von 9-12 Uhr.
16.00 bis 17.30 Uhr im Untergeschoss des Gemeindezentrums statt.           In dieser Zeit ist das Pfarrbüro besetzt. Für Gespräche und Ihre per-
Der ultimative Nachmittag für alle 6 bis 10-Jährigen mit viel Spaß,        sönlichen Anliegen bin ich - soweit es mir möglich ist - immer da.
Spiel und Spannung! Bringt auch eure Freunde mit! (Tobias Lyding,          Bitte sprechen Sie mir auch auf den Anrufbeantworter, damit ich Sie
Tel.06372-806663)                                                          zurückrufen kann. Warten Sie bitte mehrere Klingelfreizeichen ab, bis
Gottesdienste: sonntags 10.00 Uhr Gottesdienst und parallel Kin-           der Anrufbeantworter Ihre Nachricht aufzeichnen kann.
dertreff.                                                                  Es grüßt Sie herzlich, Ihr Pfarrer Wolfgang Hust
Am ersten Sonntag des Monats jeweils mit Abendmahl, Kurzpredigt und        Kontakt: Prot. Pfarramt, Waldstr. 12, 67707 Schopp, Tel. 06307/395,
der Möglichkeit für alle, sich persönlich zu äußern und zu beten.          Email: pfarramt.schopp@evkirchepfalz.de.
Jahreslosung für 2019: Suche Frieden und jage ihm nach! Psalm 34,15        Unsere Kirchengemeinde im Internet unter: www.kirchen-kl.de
Monatsspruch Juli: Ein jeder Mensch sei schnell zum Hören, lang-
sam zum Reden, langsam zum Zorn. Jakobus 1,19                                    Christus Gemeinde Landstuhl (CGL)
        Prot. Pfarramt Landstuhl-Stadt                                                           Sonntaggottesdienst
Landstuhl                                                                  Herzlich laden wir Sie zu unseren Gottesdiensten ein, die jeden
Sonntag, 7. Juli                                                           Sonntag um 11 Uhr in der Bruchwiesenstraße 14 stattfinden. Wir
09.30 Uhr: Gottesdienst in der Stadtkirche                                 genießen in entspannter Atmosphäre die Gemeinschaft untereinan-
Dienstag, 9. Juli                                                          der und machen unseren Gott groß. Es gibt lebensnahe Predigten,
keine Kirchenchor-Probe                                                    unsere Band spielt moderne Lieder, die zum Mitsingen einladen.
Jugendraum Quo Vadis                                                       Auch für unsere Kinder haben wir ein ansprechendes Kinderpro-
Für den Zeitraum von Sanierungsarbeiten in unserer Einrichtung (Am         gramm. Gäste sind bei uns immer willkommen.
Rathaus 12) befindet sich der Jugendraum Quo Vadis im Protestanti-         Nach dem Gottesdienst kann jeder noch einen leckeren Kaffee und
schen Gemeindehaus in der Vorderen Fröhnstraße 5.                          Kuchen genießen.
Der Jugendraum Quo Vadis unter der Leitung von Marko Cullmann
hat wöchentlich zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag und Mittwoch
bis Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr und Dienstag von 10.00 - 13.00 Uhr.
Es handelt sich hierbei um einen offenen Jugendtreff, der von allen
interessierten Jugendlichen gern besucht werden kann. Neben dem
offenen Treff werden verschiedene Angebote wie etwa Hausaufga-
                                                                                             www.wittich.de
benhilfe, Wohnungssuche, Unterstützung bei Behördengängen, bei
der Arbeitsplatzsuche oder dem Erstellten von Bewerbungsunterla-
gen angeboten.
Der Jugendraum Quo Vadis ist erreichbar unter Tel. 06371/60016,              Datenschutz geht uns alle an...
Email: quo.vadis@evkirchepfalz.de, Homepage: www.jugendcafe-
quo-vadis.de.
Kindsbach                                                                    Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu
Donnerstag, 4. Juli                                                          folgenden Themen:
20.00 Uhr Chorprobe Ökumenischer Chor
Sonntag, 7. Juli                                                             • Datenschutz im Verein nach der DSGVO
10.30 Uhr: Gottesdienst in der Prot. Kirche Kindsbach
                                                                             • Datenschutzrichtlinie
         Ev. Freikirche - Calvary Chapel                                     • Auftragsverarbeitung
Kindsbach, Industriestr. 50
Im Internet finden Sie uns unter: www.cck-town.org                           • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer
Unser Gottesdienst (Englisch/Deutsch) findet jeden Sonntag um                  Mitglieder machen?
11.00 Uhr statt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen.
                                                                             • Was darf denn jetzt eigentlich noch ans
   Anzeige aufgeben: anzeigen@wittich-foehren.de                               „Schwarze Brett“ oder in die Vereinszeitung?

             Herausgeber:		          LINUS WITTICH Medien KG
             Druck:		                Druckhaus WITTICH KG                                                  Impressum
             Verlag:		               LINUS WITTICH Medien KG
             Anschrift:		            54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
                                                                 Erscheinungsweise: wöchentlich
             Verantwortlich:
                                                                 Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
             redaktioneller Teil: 		 Dietmar Kaupp,
                                                                 Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
             		Verlagsleiter
             Anzeigen:		             Thomas Blees,               Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-335, -336, -713,
             		Produktionsleiter                                 E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
             Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
             gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
             kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
             Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
             Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesell-
             schafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und
             Andrea Wittich-Bonk.
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                                                                         Europa-Allee 2 · 54343 Föhren
                                                                         www.wittich.de
                                                                         Geschäftsführer: Dietmar Kaupp
Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                  Seite 8                        Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019

                                                                               Für Flugzeug-Innenreinigung
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                                                                                     Polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
                                                                            Zu erfragen bei Rhein-Neckar Sainz GmbH Ludwigshafen,
                                                                                Tel. 06 21 - 58 10 84, Mo. - Fr. von 9.00 - 13.00 Uhr

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  Die Kirchengemeinde Hl. Franz von Assisi Queidersbach sucht
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  für die kath. Kirche St. Nikolaus von der Flüe und das dazu-
  gehörige Nebengebäude in Krickenbach. Die wöchentliche
  Arbeitszeit beträgt 2 Stunden und wird in der Entgeltgruppe
  2 Koda TVÖD/VKA bzw. 11 AVR vergütet.

           Bewerbungen richten Sie bitte an das
    Kath. Pfarrbüro, Kirchstraße 2, 66851 Queidersbach
Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt
  V erbandsgemeinde Landstuhl
                                                                        Ausgabe 27

                                                                        Jahrgang 2019

                                                                        Mittwoch, 3. Juli 2019

    mit den amtlichen bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Landstuhl

              Grußwort

         Liebe mitbürgerinnen und mitbürger,
 herzlich willkommen in der neuen Verbandsgemeinde Land-
 stuhl!

 Knapp vier Jahre, nachdem der Landtag die Fusion der beiden
 Verbandsgemeinden Landstuhl und Kaiserslautern-Süd beschlossen hat, hat sich nun
 zum 1. Juli die neue Verbandsgemeinde Landstuhl mit elf Ortsgemeinden und der Stadt
 Landstuhl gebildet. Mit knapp 28.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind wir nun die
 bei weitem größte Verbandsgemeinde im Landkreis und eine der größeren im ganzen
 Land Rheinland-Pfalz.

 Die Verwaltung hat nun ihren Sitz in Landstuhl, das bisherige Rathaus der Verbandsge-
 meinde Kaiserslautern-Süd in Kaiserslautern ist geschlossen.
 Unser Standesamt finden Sie in der Kirchenstraße 41, das Einwohnermeldeamt und die
 Verbandsgemeindewerke in der Bahnstr. 80 und die ganze restliche Verwaltung samt
 dem Bürgermeister und den Beigeordneten im Rathaus in der Kaiserstr. 49.
 Im Rathaus werden zukünftig auch die Sitzungen des neuen Verbandsgemeinderates
 und seiner Ausschüsse stattfinden.

 Als erster Bürgermeister der neuen Verbandsgemeinde werde ich mich gemeinsam
 mit meinen Beigeordneten nach Kräften bemühen, Ihnen eine bürgerfreundliche und
 kompetente Verwaltung anzubieten, darüber hinaus unseren Ortsgemeinden und der
 Stadt ein guter Dienstleister zu sein und zudem unsere eigenen Pflichtaufgaben beson-
 ders im Bereich unserer Schulen, der Feuerwehr und den Werken gut und innovativ zu
 erledigen.

 Sie können sich gerne mit Fragen, Anregungen und Kritik direkt an mich wenden, Sie
 erreichen mich unter 06371/83110 oder unter peter.degenhardt@landstuhl.de
 Ich wünsche uns allen einen guten und reibungslosen Start in unsere neue Verbands-
 gemeinde Landstuhl.

 Es grüßt Sie herzlich
 Dr. Peter Degenhardt
 Bürgermeister
Kurier LandstuhL Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                Seite 2                                    Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019

                    Öffnungszeiten - Sprechstunden
                    Verbandsgemeinde                                                                  Bezirkspolizeibeamte
    Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                            Frau Simone Millgramm-Denzer������������������������������������������ 0631/369-2224
Montag - Mittwoch v. 8.30 - 12 Uhr u. 14 - 16.00 Uhr                         E-Mail: pikaiserslautern2@polizei.rlp.de
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr                                                                          Verbandsgemeindewerke/
Telefon: 06371/83 - 0, Telefax: 06371/83 - 101
E-Mail: vg@landstuhl.de
                                                                                                      Stadtwerke Landstuhl
               Öffnungszeiten des Sozialamtes                                So finden Sie uns im Internet:
Montag - Mittwoch, Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr, nachmittags                 www.verbandsgemeindewerke-landstuhl.de
geschlossen. Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr durchgehend                     www.stadtwerke-landstuhl.de
                                                                             e-mail-Adresse in allen Angelegenheiten:
            Öffnungszeiten des Dienstgebäudes
                                                                             werke@landstuhl.de
               „Alte Rentei“, Kirchenstraße 41
(alle Bereiche der Verbandsgemeinde Landstuhl)                                                Bereitschaftsdienst der
Montag - Mittwoch, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags                   Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke
geschlossen. Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend
                                                                                                     Landstuhl
                Sprechstunden der Verwaltung                                 Wasserversorgung/Abwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde
                    in den Ortsgemeinden                                     Landstuhl, Gasversorgung in der Sickingenstadt Landstuhl, der Orts-
Krickenbach:         Mo. 11.00 - 11.45 Uhr     Mit. 18.30 - 19.30 Uhr        gemeinde Kindsbach und der Ortsgemeinde Mittelbrunn
Linden:              Mo. 18.30 - 19.30 Uhr     Mit. 10.00 - 10.45 Uhr        Tel.-Nr. 06371/912250
Queidersbach:        Mo. 16.30 - 18.00 Uhr     Mit. 11.00 - 11.45 Uhr                    Rufbereitschaft der Versorgungswerke
Schopp:              Mo. 10.00 - 10.45 Uhr     Mit. 17.00 - 18.00 Uhr
Stelzenberg:         Die. 17.00 - 18.00 Uhr    Mit. 09.00 - 09.45 Uhr        Wasserversorgung����������������������������������������������������������������������06371/912250
Trippstadt:          Mo. 09.00 - 09.45 Uhr     Die. 18.30 - 19.30 Uhr        bei Nichterreichbarkeit������������������������������������������������������������� 0164 6037886
                                                                             Abwasserbeseitigung����������������������������������������������������������������0631/3723301
              Sprechstunden des Schiedsmanns                                 sowie Stromversorgung in Krickenbach
nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111.                               und Stelzenberg (Stadtwerke Kaiserslautern)������������������0800-8958958
      Sprechstunde des Beirates für Migration und                            Stromversorgung in Linden, Queidersbach,
       Integration des Landkreises Kaiserslautern                            Schopp und Trippstadt (Pfalzwerke Netz AG)�����������������0800/797 777 7
Die Sprechstunden des Beirates finden jeden Donnerstag von 16 –              Gastechnische Störungen
18 Uhr nach telefonischer Vereinbarung unter 0159-04094168 oder              für die gesamte Verbandsgemeinde��������������������������������0631/8001-2222
0631/7105-414 mit Herrn Sofronius Spytalimakis im Gesundheitsamt             Kostenlose Notfallnummer Gas���������������������������������������������0800-8456789
Kaiserslautern, Pfaffstr. 40 – 42, 3. Stock, Zimmer 312 statt.
Vorherige Terminvereinbarung für bei Herrn Spytalimakis.                                              Öffnungszeiten CUBO
                    Die Verbandsgemeinde
                    Landstuhl im Internet                                                         Montag bis Donnerstag:          10.00 - 22.00 Uhr
                                                                                                  Freitag bis Samstag:            10.00 - 23.00 Uhr
So finden Sie uns im Internet unter: http://www.landstuhl.de                                      Sonn- und Feiertage:            10.00 - 20.00 Uhr
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in allen Angelegenheiten: vg@landstuhl.de                                                         Tel. 06371/130571, www.cubo-sauna.de
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                                                                                                      Naturerlebnisbad Landstuhl
•     Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt:
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•     Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: amtsblatt@
      landstuhl.de                                                                                                     Tel. 06371/130571
•     Einwohnermeldeamt: einwohnermeldeamt@landstuhl.de                                                       Kaiserstraße 126, 66849 Landstuhl
•     Standesamt: standesamt@landstuhl.de
•     Ordnungsamt: ordnungsamt@landstuhl.de                                                           Öffnungszeiten Sommersaison 2019
•     Gewerbeamt: gewerbeamt@landstuhl.de                                    täglich von 10.00 - 20.00 Uhr
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•     Tourist-Information: tourismus@vglandstuhl.de                          Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf unserer
•     Datenschutzbeauftragter: datenschutz@landstuhl.de                      Homepage www.neb-landstuhl.de
•     Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bitten
      wir, Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97-2003                                   Warmfreibad Trippstadt
      (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder Adobe-PDF an uns zu senden.

                    Verbandsgemeinde Landstuhl                                                              Am Schwimmbad, 67705 Trippstadt
                    Amtsblatt - Online                                                                                 Öffnungszeiten
Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Ver-                                                      Sommersaison 2019
bandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.land-
stuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie       Samstag, Sonn- und Feiertag:                    8 - 20 Uhr
auf der Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die gewünschte             Montag und nach Feiertagen:                     11 - 20 Uhr
Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC her-            Dienstag bis Freitag:                           9 - 20 Uhr
unterladen. Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte           (Das Bad ist witterungsabhängig von Mai bis Anfang September
an die Amtsblatt-Redaktion: E-Mail: amtsblatt@landstuhl.de                   geöffnet.)
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                             Seite 3                         Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019

                  Verbandsgemeinde

                  Öffentliche Bekanntmachungen                            Für jedes Mitglied ist auch ein Stellvertreter zu wählen. Ausschuss-
                                                                          mitglieder, die als Ratsmitglieder gewählt wurden, können nur durch
                                                                          Ratsmitglieder vertreten werden.
                       Hauptsatzung                                       (3) Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus der Mitte des Ver-
                                                                          bandsgemeinderates gewählt. Zum Werksausschuss treten in einem
 der Verbandsgemeinde Landstuhl vom 1. Juli 2019                          Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäf-
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemein-        tigten hinzu. Dem Schulträgerausschuss gehören zusätzlich an den
deordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchfüh-       Schulen tätige Lehrkräfte und gewählte Elternvertreterinnen und
rung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung          Elternvertreter an. Jede Schulart wird angemessen berücksichtigt.
über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO)            Schülervertreterinnen und Schülervertreter können an den Sitzun-
und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende           gen des Schulträgerausschusses mit beratender Stimme teilnehmen.
Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:               (4) Die folgenden Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Verbands-
Selbstverständlich sind bei den nachfolgenden Ausführungen immer          gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern
beide Geschlechter angesprochen, auch wenn aus Vereinfachungs-            gebildet:
gründen nur die männliche Form im Text enthalten ist.                     1. Werksausschuss
                       §1                                                      Wasserversorgung              12 Mitglieder, davon mindestens 8
                                                                               Ratsmitglieder
   Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben                                  Betriebszweig Abwasserbeseitigung            12 Mitglieder, davon
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Amts-                mindestens 8 Ratsmitglieder
blatt der Verbandsgemeinde Landstuhl.                                     2. Werksausschuss Nahwärme Trippstadt             12 Mitglieder, davon
Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im                   mindestens 8 Ratsmitglieder
Internet unter der Adresse „http://www.landstuhl.de“ unter der            3. Schulträgerausschuss                                        13 Rats-
Rubrik Amtsblatt.                                                              mitglieder, 6 Elternvertreter/innen und 6 Lehrervertreter/innen
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte                  (davon 5 Vertreter der Schulart Grundschule und 1 Vertreter der
oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Aus-                   Realschule Plus Queidersbach)
legung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu                 4. Umwelt- und Fremdenverkehrsausschuss 10 Mitglieder, davon
jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht                  mindestens 6 Ratsmitglieder
werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum),
                                                                          5. Rat zur Kriminalitätsverhütung                     4 Ratsmitglieder
Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn
der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des                 1 Vertreter der Polizei,
Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sie-            1 Jugendsachbearbeiter der Polizei,
ben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Mög-               1 Drogenberater,
lichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen,        1 Vertreter des Kreisjugendamtes,
dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.                 1 Jugendrichter,
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge-            1 Jugendstaatsanwalt,
schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten,                1 Vertreter der Lehrerschaft und die Gleichstellungsbeauftragte
gilt Absatz 2 entsprechend.                                               6. Verkehrskommission                                 4 Ratsmitglieder,
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO              1 Fahrlehrer,
des Verbandsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abwei-                 1 Vertreter des Straßenbaulastträgers,
chend von Absatz 1 in der durch Beschluss bestimmten Zeitung                   2 Polizeibeamte, darunter der Leiter des Verkehrsdienstes.
bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem           7. Bäder- und Saunaausschuss 12 Mitglieder, davon mindestens 8
in Absatz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht mehr mög-                    Ratsmitglieder
lich ist. Der Verbandsgemeinderat entscheidet durch Beschluss in
                                                                          (5) Es wird zusätzlich ein Inklusionsbeirat gebildet. Dieser setzt sich
welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; Der Beschluss ist
                                                                          wie folgt zusammen:
öffentlich bekanntzumachen.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer beson-                der Bürgermeister der VG Landstuhl, als Vorsitzender des Aus-
derer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht                   schusses,
angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffent-            der 1. Beigeordnete der VG Landstuhl, als stellv. Vorsitzender,
liche Bekanntmachung in der vom Verbandsgemeinderat durch                      der/die Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen in der
Beschluss festgelegten Zeitung oder durch öffentlichen Ausruf. Die             VG Landstuhl,
Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses              1 Vertreter/in der REHA Westpfalz,
in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der          1 Vertreter/in der Westpfalz-Werkstätten Landstuhl,
Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.                   1 Vertreter/in des Caritas-Förderzentrums St. Martin,
(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Abs. 1, sofern nicht eine             jeweils 1 Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in der Fraktionen
andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.                                 im Verbandsgemeinderat Landstuhl.
                        §2                                                     3 Menschen mit Beeinträchtigung als „Expert(inn)en in eigener
                                                                               Sache“.
       Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
(1) Der Verbandsgemeinderat bildet einen Hauptausschuss. Der                                       §3
Hauptausschuss hat 10 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stell-                  Übertragung von Aufgaben des
vertreter.
(2) Der Verbandsgemeinderat bildet neben dem Hauptausschuss fol-
                                                                                  Verbandsgemeinderates auf Ausschüsse
gende weitere Ausschüsse:                                                 (1) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte
                                                                          Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des
1. Werksausschuss (§ 86 Abs. 4 GemO i. V. m. § 3 Abs.1 EigAnVO)           Verbandsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ver-
a) für den Betriebszweig Wasserversorgung            12 Mitglieder       bandsgemeinderates, soweit die Beschlussfassung dem Ausschuss
b) für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung         12 Mitglieder       nicht wieder entzogen wird. Die Bestimmungen dieser Hauptsat-
2. Werksausschuss Nahwärme Trippstadt                12 Mitglieder       zung bleiben unberührt.
3. Rechnungsprüfungsausschuss                        10 Mitglieder       (2) Dem Hauptausschuss wird die Beschlussfassung über die folgen-
4. Schulträgerausschuss                              13 Mitglieder       den Angelegenheiten übertragen:
5. Umwelt- und Fremdenverkehrsausschuss              10 Mitglieder       1. Zustimmung zur Ernennung der Beamten ab dem dritten Ein-
6. Rat zur Kriminalitätsverhütung                    12 Mitglieder            stiegsamt der Verbandsgemeinde sowie Zustimmung zur Ent-
7. Verkehrskommission                                 8 Mitglieder            lassung der Beamten auf Probe ab diesem Einstiegsamt gegen
8. Bäder- und Saunaausschuss                         12 Mitglieder            deren Willen;
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                       Seite 4                         Ausgabe 27/2019 - Mittwoch, 3. Juli 2019

2. Zustimmung zur Einstellung und Eingruppierung der den Beam-             5. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von
     ten ab dem dritten Einstiegsamt vergleichbaren Arbeitnehmer               125.000 € im Einzelfall;
     der Verbandsgemeinde sowie Zustimmung zur Kündigung                   6. Erlass von Forderungen bis zur Höhe von 1.000 Euro;
     gegen deren Willen;                                                   7. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte;
3. Zustimmung zu Anträgen auf Hinausschiebung des Ruhestands-              8. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und
     beginns;                                                                  Rechtsmitteln zur Fristwahrung;
4. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmä-                Die den Eigenbetrieb betreffenden Zuständigkeitsbestimmungen
     ßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag              bleiben unberührt. Ebenso bleiben sonstige besondere gesetzliche
     von 10.000 €;                                                         Zuständigkeitsbestimmungen unberührt.
5. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten, soweit die Entscheidung
     hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist, bis zu einem
                                                                                                          §5
     Betrag von 250.000 €;                                                                           beigeordnete
6. Stundung und Erlass von gemeindlichen Forderungen, soweit               1. Die Verbandsgemeinde hat bis zu vier Beigeordnete.
     die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister durch               2. Der Erste Beigeordnete ist hauptamtlich tätig.
     Gesetz oder diese Hauptsatzung übertragen ist;                        3. Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden drei
7. Genehmigung von Verträgen der Verbandsgemeinde mit dem                     Geschäftsbereiche gebildet.
     Bürgermeister und den Beigeordneten bis zu einer Wertgrenze           4. Die Aufteilung der Geschäftsbereiche auf den Bürgermeister und
     von 10.000 Euro;                                                         die Beigeordneten erfolgt gem. § 50 GemO.
8. Verfügung über Vermögen sowie Hingabe von Darlehen bis zu
     einer Wertgrenze von 50.000 Euro.                                                             §6
9. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss           aufwandsentschädigung für mitglieder des
     von Vergleichen, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürger-
     meister übertragen ist, bis zu einer Streitgrenze von 500.000 €;            Verbandsgemeinderates sowie der ausschüsse
10. Die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleis-              (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sons-
     tungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen                 tigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Mitglieder des
     gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschrän-               Verbandsgemeinderates für die Teilnahme an Sitzungen des Ver-
     kung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schen-           bandsgemeinderates sowie deren Ausschüsse und an Sitzungen der
     kungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5              Fraktionen, die der Vorbereitung dieser Sitzungen dienen eine Ent-
     GemO bis zu einer Wertgrenze von 1.000 € im Einzelfall.               schädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5.
Die Entscheidung gemäß Satz 1 Nr. 9 hinsichtlich der Vermittlung und       (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form
der Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und             a) eines monatlichen Grundbetrages in Höhe von 50,00 €, (Fraktions-
ähnlichen Zuwendungen erfolgt im Falle von Kleinbeträgen bis zu 1.000           vorsitzende erhalten den doppelten monatlichen Grundbetrag)
€ je Einzelfall einmal vierteljährlich durch verbundenen Beschluss.        b) eines Sitzungsgeldes von 30,00 € je Sitzung,
Der Hauptausschuss nimmt außerdem die Aufgaben der obersten                c) einer jährlichen Pauschale von 150,00 € für die Teilnahme an
Dienstbehörde im Sinne des § 89 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPersVG wahr.               Fraktionssitzungen je Ratsmitglied. Beginnt oder endet die Mit-
(3) Den Werksausschüssen wird die Beschlussfassung über die fol-                gliedschaft im Verbandsgemeinderat im Laufe eines Jahres, so
genden Angelegenheiten des Eigenbetriebes übertragen:                           beträgt die Pauschale 1/12 für jeden angefangenen Monat.
1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmä-                (3) Neben den Entschädigungen nach Absatz 1 werden keine Fahrt-
     ßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag              kosten für die Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet.
     von 10.000 €;                                                         (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener
2. Verfügung über das dem Eigenbetrieb dienende Verbandsge-                Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern
     meindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 250.000 €;                 auch die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeit-
3. die Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleis-               geberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen
     tungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen                 Sozialversicherungsbeiträgen. Selbständig tätige Personen erhalten
     gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschrän-               auf Antrag Verdienstausfall in Höhe von 30,00 Euro je Sitzung. Per-
     kung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schen-           sonen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend
     kungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5              machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich
     GemO bis zu einer Wertgrenze von 1.000 € im Einzelfall.               ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen ver-
Die Entscheidung gemäß Satz 1 Nr. 3 hinsichtlich der Vermittlung           säumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgegli-
und der Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkun-               chen werden kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich
gen und ähnlichen Zuwendungen erfolgt im Falle von Kleinbeträgen           1. in Höhe von 30,00 Euro je Sitzung, wenn sie wenigstens ein in
bis zu 1.000 € je Einzelfall einmal vierteljährlich durch verbundenen           ihrem Haushalt mit ihnen wohnendes Kind unter 14 Jahren tat-
Beschluss. Die Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsver-                 sächlich betreuen oder
ordnung bleiben unberührt.                                                 2. in Höhe von 30,00 Euro je Sitzung, wenn sie einen nach ärztli-
(4) Dem Bade- und Saunaausschuss wird die Beschlussfassung über                 chem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tat-
die folgende Angelegenheit übertragen: Vergabe von Aufträgen und                sächlich betreuen und pflegen.
Arbeiten, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister
                                                                           Liegen die Voraussetzungen des Satzes 3 Nummern 1 und 2 gleich-
übertragen ist, bis zu einem Betrag von 250.000 €.
                                                                           zeitig vor, wird der Ausgleich nur einmal gewährt; es gilt der höhere
                       §4                                                  Betrag. In den Fällen des § 18a Abs. 6 GemO wird unter den Vor-
                                                                           aussetzungen des Satzes 2 Verdienstausfall je Fortbildungstag in
          Übertragung von aufgaben des                                     Höhe des Betrages, wie er für eine Sitzung gewährt würde, erstattet,
   Verbandsgemeinderates auf den bürgermeister                             wenn die Fortbildungsveranstaltung mindestens fünf Zeitstunden
Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angele-           einschließlich Pausen dauert; entsprechendes gilt in den Fällen des
genheiten übertragen:                                                      Nachteilsausgleichs (Satz 3).
1. Verfügung über das Vermögen der Verbandsgemeinde Land-                  (5) Bei Teilnahme an mehreren zeitgleichen Sitzungen oder Bespre-
    stuhl sowie die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger               chungen an einem Tag wird nur insgesamt ein Sitzungsgeld gewährt.
    und außerplanmäßiger Ausgaben und die Hingabe von Darle-
    hen der Verbandsgemeinde bis zu 5.000 Euro;
                                                                                                     §7
2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren                            aufwandsentschädigung
    Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 20.000 € im Einzelfall;               der ehrenamtlichen beigeordneten
3. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren                     (1) Ehrenamtliche Beigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des
    Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze;                   Bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe des zulässigen
4. Die Entscheidung über den Zeitpunkt der in der Haushaltssat-            Höchstbetrages gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 3 KomAEVO.
    zung bzw. in den Wirtschaftsplänen festgelegten Kreditaufnah-          Erfolgt die Vertretung des Bürgermeisters nicht für die Dauer eines
    men trifft der Bürgermeister einvernehmlich mit der Verwaltung.        vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Drei-
    Eines besonderen Ratsbeschlusses bedarf es nicht;                      ßigstel des Monatsbetrages gemäß Satz 1. Erfolgt die Vertretung
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