Gedichte zum Pyramide andrehen
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18. JAHRGANG AUSGABE 203. AUSGABE 20. JANUAR 2007 01/2007 Gedichte zum Pyramide andrehen von Pfarrer Dohrn und Bürgermeister Schmidt Liebe Bürger, lieber Meister, liebe Gäste aus nah und fern, ist die Zeit nicht schnell gerannt, anno domini 2006 im Herrn? Ein Fußball-Märchen prägt den Sommer, die Ausgegrenzten neu entdeckt, und im privaten Fahrstuhl der Gefühle mit Freud und Leid reichlich eingedeckt. Altes vergeht und Neues kommt, auf Ewigkeitssonntag folgt erster Advent, am Beginn des Kirchenjahres die erste Kerze brennt. Altes kommt und Neues vergeht, die Reihenfolge geht dort verquer, wo – ist es denn ein Wunder? – kaum einer mehr die Welt versteht. In unserer Zeit stimmt vieles nicht, Tempo und Gier gehören dazu, und nun suchen wir im Advent vor der Hektik unserer Ruh. Gelassener wär’n wir und befreiter, die Verzweiflung nähme ab, wenn das, wie sich der Alltag wandelt, wäre eine gute Gab. Da schlechte Gaben uns umringen, die wenigstens ist unsere Sicht, wird in vertrauten Spielen Abtauchen in’s Alte nun zur Pflicht. Das Mittelalter wird auf Märkten nicht von Kindern nur entdeckt, auch so mancher Erwachsener sich in dieser Zeit versteckt. Altes vergeht Neues kommt, diese Botschaft hat’s nicht leicht, bis sie in unseren Tagen unsere Herzen ganz erreicht. A. Dohrn
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Amtlicher Teil Licht und Schatten, warm und kalt In diesem Wissen und bewusst Sind die Zeichen dieser Zeit Begehen wir die Zeit mit Lust Wärme für die schönen Stunden Und woll’n nach alter Sitt’ und Brauch Um gemeinsam sich zu kunden Symbolisch nun beginnen auch. Dass wir für einander sind. Bewegt der Pyramiden Rad Blick ich so in Dein Gesicht Die Weihnachtsnacht uns allen naht Seh’ ich all die Sorgen nicht Dass wir auch sehen die Figuren, Plötzlich mir die Beine wanken nicht hören nur mechanisch Surren Möcht mich doch bei dir bedanken macht Licht am Markt! Für das ganze letzte Jahr. Nun ist begonnen unsere Zeit Weihnachten und auch Advent Im Erzgebirg’ die Weihnacht heut’ Allerorts die Kerze brennt Ich wünsch Euch allen hier herum S’ist die Zeit um still zu steh’n Friedvoll’n Advent und selig Tun Den Lieben in die Augen seh’n Und sich erinnern, was denn war. Dass Ihr Einander Euch erfreut Gesegnete Adventenzeit! Gewesen ist ein schönes Jahr Tage dunkel, mehr doch klar Marcel Schmidt Und dass wir sie gemeinsam leben Hat stets uns Zuversicht gegeben Und tiefe Sehnsucht mir zu Dir. Am 02. Februar 2007, ab 16.00 Uhr – Lichtmess läutet die Weihnachtszeit aus Die Chöre der Albrecht-Dürer-Grundschule und der Altstadtschule werden den Ausklang der Weihnachtszeit in diesem Jahr musikalisch begleiten. Wir dürfen uns außerdem wieder auf ein Gedicht von der stellvertretenden Bürgermeisterin, Reina Lö- chel, sowie über besinnliche Worte von Herrn Pfarrer Dohrn und Herrn Bürgermeister Schmidt freuen. Alle mutigen und ausreichend kräftigen Gäste sind herzlich eingeladen, sich wieder am Zersägen eines Weihnachtsbaumes zu versuchen. Die entstehenden Scheiben sollten möglichst nah an das Gewicht von 5 kg heranreichen – für die Besten ste- hen wieder schöne kleine Preise bereit. Wenn dann um 17.30 Uhr die Lichter endgültig gelöscht werden und alle Weihnachtsfiguren und Symbole sich ins Sommer- quartier verabschieden, erklingt noch einmal Musik vom Gablenzer Posaunenchor. ❐ 2
Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Liebe Stollbergerinnen und Stollberger, wir lesen und verfolgen zur Zeit die Themen der so genann- Liebe Mitbürger, diese Standortfaktoren sind bei uns zum Teil ten „demografischen Entwicklung“. Allerorts heißt es, dass deutlich besser als in den Altbundesländern. Wenn wir die die Sachsen älter werden und weniger. Wir werden im stati- Lohnkosten in Sachsen mit denen in Süddeutschland ver- stischen Verhältnis Kinder und junge Familien verlieren, so gleichen und parallel dazu die ebenfalls niedrigeren Produk- wird es uns definitiv vorhergesagt, und man stützt sich dabei tionskosten sehen, dann sind wir mittel- und langfristig deut- auf die Berechnung der Geburtenzahlen, die aus unserer lich besser aufgestellt. derzeitigen Bevölkerung hervorgehen, die Zukunftsentwik- klung beruht also auf den Menschen, die derzeit in Sachsen Wenn wir uns dem Anspruch stellen und für uns und unsere leben. Kinder und Enkel kämpfen und eine Zukunft gestalten wol- Hätte jemand vor dem letzten Weltkrieg sich genauso die len, in der sich nicht Alt contra Jung sieht, sondern Junge Frage gestellt, wie viele Sachsen wird es im Jahre 2006 ge- und jung Gebliebene gemeinsam und zusammenleben wer- ben, dann wären die Zahlen komplett anders, selbst 1990 den, dann arbeiten wir für eine positive Vision und für Ziele, hatte man ganz andere Vorstellungen als heute. Was ich da- mit denen sich auch junge Menschen identifizieren können, mit sagen will, ist Folgendes: Sachsen hat vor allem durch die dann auch hier bleiben werden. Abwanderung seit 1945 Menschen in Größenordnungen ver- loren, statistisch betrachtet im Verhältnis viel mehr als durch Nicht zuletzt könnten wir auch die Variante bedenken: Wenn natürliches Ableben. wir auf herkömmlichem Wege nicht genügend Nachwuchs Warum sollten wir es uns nicht zur Aufgabe machen, Zu- zustande bringen, dann müssen wir auch zu unseren Nach- wanderung zu gestalten. Wir befinden uns im Vorfeld drasti- barn nach Boehmen schauen: Konkret vergleichbare Ar- scher Umgestaltungen – weltweit! Der globale Wettbewerb beitsplätze werden dort mit einem Siebentel dessen bezahlt, ist seit Jahren voll im Gange. In diesem Zuge steht auch der was bei uns in die Lohntüte gelangt. Warum denken wir dann Standort Deutschland generell in Frage, wir können uns nicht nicht darüber nach, auch böhmische Familien in Sachsen mehr darauf verlassen, dass wir unangreifbar wären, mit- anzusiedeln – wir sind durch jahrhundertelange Tradition und nichten. Wir müssen kämpfen, um unsere Heimat zukunfts- gemeinsame Geschichte miteinander verbunden, vor dem fähig zu gestalten, es wird nicht einfach so bleiben, nur weil Krieg haben in Boehmen viele Deutsche gelebt, warum soll- uns das lieber ist. te hier eine Vermischung von Menschen in so naher Umge- bung unmöglich sein? Im globalen Wettbewerb gilt es, die Ich bin jetzt 33 Jahre alt, habe vier Kinder, Hochschulab- Strategien wesentlich umfassender zu erarbeiten! schluss und eine Anwaltszulassung. Wenn ich für mich selbst die „demografische Diskussion“ analysiere, dann müsste ich Fazit: Stollberg und die Wirtschaftsregion Chemnitz muss logisch konsequent aus Sachsen abwandern, weil ich nicht sich vor allem den realen Chancen der Zukunft stellen, ohne nur dabei sein will, ausschließlich Rückbau und eine Zukunft für Risiken blind zu sein. Dass wir Gefahren nicht vernied- ohne Kinder und Jugend auf mich zukommen zu sehen und lichen, beweisen wir unter anderem auch mit dem Stadtum- ich gezwungen wäre, meinen Kindern zu empfehlen, nur bau Ost, einer kostspieligen und nicht gänzlich gefahrfreien im Bereich Pflege und Betreuung Berufswünsche zu ent- Offensive im Wohnungsbereich. wickeln. Aber wir zeigen auch Flagge, wenn es darum geht, uns po- sitiv auf die kommenden Jahrzehnte vorzubereiten. Mit der Diskussion auf der Ebene, auf die sie zur Zeit geho- Stollberg kämpft um mittel- und langfristigen Bevölkerungs- ben wird, beruhige ich den Teil der Bevölkerung, der kurz vor zuwachs, um familienfreundliche Bedingungen, um natürli- der Rente steht – wer sich dort befindet, kann sich sagen: Für che Lebensbedingungen im Miteinander aller Generationen. mich reicht es noch. Wer heute aber erst 20 Jahre jung ist, Fürs Schwarzmalen bleibt uns deshalb leider keine Zeit. der sagt zu dieser Thematik: Ich hau ab, hier hab ich ja eh kei- „Glück auf!“ hatte früher auch etwas damit zu tun, dass es ne Zukunft, und Chancen scheint es ja auch nicht zu geben. mit etwas Glück auch immer wieder bergauf geht – Vertrau- en wir also auf den Segen, der dem hold ist, der selbst etwas Wenn wir unseren jungen Menschen keine Perspektive bie- für sein Glück tut! ten, wenn wir uns nicht kämpferisch den Chancen stellen, sondern pessimistisch sind und die schlechtesten Annahmen Glück Auf! zur Grundlage unserer Ideen und Erwartungen machen, dann werden wir definitiv verlieren, weil wir es ja selbst er- Marcel Schmidt warten und uns das selbst vorhersagen. Bürgermeister der Kreisstadt Stollberg ❐ Wer fragt, welche Chancen wir denn überhaupt haben, dem sei ganz provokativ antwortet: Wir haben alle Chancen der Welt! Am Standort Stollberg bei Chemnitz leben hoch moti- Hinweis der Redaktion: vierte, bestens qualifizierte Facharbeiter und Ingenieure im Die Ausgabe Nr. 2, Jahrgang 2007 des „Stollberger An- Bereich des Maschinenbaus – ein Geschäftsfeld, das zu- zeigers“, erscheint Samstag, dem 24.02.2007. Beiträge künftig genauso boomen wird wie bisher, weil die technische hierfür sind spätestens Dienstag, dem 13.02.2007, in der Entwicklung so rasant voranschreitet, dass ständige Verbes- Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse serungen an Produktionstechniken entscheidend sein wer- d.ziegler@stollberg-erzgebirge.de oder als Worddatei den im Wettbewerb um die globalen Kunden und diese neue abzugeben. Technik ständig neue Maschinen erfordert. Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach Die Wirtschaftsregion Chemnitz gründet sich also auf fleißi- verfügbarem Platz zu veröffentlichen. ge und kluge Menschen – das wichtigste Kapital jeder Re- Bereitgestellte Materialien können im Bürgerservice im gion. Zur Zeit verlieren wir dieses Kapital immer noch durch Rathaus wieder abgeholt werden. Abwanderung gen West. Redaktionsschluss (auch für Anzeigenkunden) ist der Aber ist Westdeutschland denn in jedem Fall wettbewerbsfä- 09.01.2007. higer als wir? Ich meine nein! Im Wettbewerb der Zukunft hilft Anzeigenkunden wenden sich bitte an die Mugler Verlags- der gegenwärtige Wohlstand nur ansatzweise, es wird und Vertriebsgesellschaft mbH, hauptsächlich um Flexibilität, Motivation, Fleiß und Qualifika- Frau Seifert, Tel.: 03723/499118 oder 0174/3367119 tion gehen. E-Mail: verlag@muglerdruck.de 3
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Amtlicher Teil Neujahrsempfang des Bürgermeisters der Stadt Stollberg Am 6.1.2007 fand der Neujahrsempfang des Bürgermeisters kalischen Beiträgen des Orchesters und der Big Band der vor ca. 200 geladenen Gästen in der Aula des Carl-von- Kreismusikschule sowie Improvisationen an der Orgel von Bach-Gymnasiums statt. Ekkehard Winkler. Alle Beiträge, mit viel Beifall bedacht run- deten das Programm ab, an dessen Ende Herrmann Faul, Bürgermeister Marcel Schmidt zog Bilanz über das vergan- neuer Oberbürgermeister der Partnerstadt Nördlingen noch gene Jahr, die sehr positiv ausfiel, da die Stadt neben allem kurz das Wort ergriff. Ihm habe das Gehörte so gut gefallen, Erreichten vor allem keine Neuverschuldung aufzuweisen sagte er mit einem Augenzwinkern, das er, wenn er nicht so habe. eng mit Nördlingen verbunden wäre, sich in Stollberg ein Für 2007 gab er u.a. als konkrete Projekte den Bahnhof mit Grundstück kaufen würde. der Skaterbahn, das Dürer-Kulturhaus als neues Zentrum Mit persönlichen Gesprächen, einem Imbiss und einem Glas der Neustadt, Sekt klang der Neujahrsempfang 2007 aus. ❐ den Ausbau des Pionierparks als Abrundung der Freizeitoa- se Walkteich, die Erweiterung des Sondergebietes mit der In- stallation der neuen Ladenstraße sowie die Umgestaltung der Herrenstraße an. Als weiteres Beispiel führte er die Einführung der Altstadt- schule als Ganztagsschule ab diesem Jahr an. Viele weitere Beispiele folgten, wobei das Augenmerk deut- lich wie immer auf die Entwicklung und Förderung von Kin- dern und Jugendlichen lag, denn die „Investitionen“ der ver- gangenen Jahre in diese „Bevölkerungsgruppe“ haben sich, allen Kritikern zum Trotz, deutlich ausgezahlt. Stollberg als Wohnstandort, Stollberg als Gewerbe- und In- dustriestandort, Kultur und Feste in Stollberg – trotz anste- hender Kreisreform ein durchaus sehr optimistischer Aus- blick. Viel andere Faktoren und Argumente, aber auch Dank für das Geleistete an die Bürger und seine Mitarbeiter folgten in der ca. einstündigen Rede, die eingerahmt wurde von musi- Pascal Kühn am Xylophon Eberhard Zeißler mit seinem Orchester der Kreismusikschule in Aktion OB Hermann Faul aus Nördlingen bei seiner Ansprache Big Band um Bernd Herzig BM Marcel Schmidt bei seiner Ansprache 4
Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Stadt Stollberg – Amtlicher Teil Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 18. Dezember 2006 Folgende Vorlagen wurden im öffentlichen Teil der Sit- BV ST06/140 zung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 18. Dezem- Verkauf einer Gewerbegebietsfläche von maximal 20.000 m2 ber 2006 beschlossen: im B-Plangebiet 22/ Vorsorgestandort BV ST06/136 BV ST06/144 Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Änderung des Käufers für den Erwerb der Teilfläche für das Stadt Stollberg Autohaus Ebert, Auer Straße 7a, Stollberg BV ST06/127 BV ST06/131 Widmung Erweiterung Nördlinger Straße Ermächtigung des Bürgermeisters der Stadt Stollberg zur BV ST06/124 Vorprolongation für die bei der Deutschen Kreditbank beste- Widmung „Zeisigweg“ henden Darlehensverträge BV ST06/125 Nr. 7450349 Widmung „Amselweg“ BV ST06/126 Nr. 7450547 Widmung „Fliederhain“ BV ST06/139 BV ST06/129 Überplanmäßige Ausgabe finanzieller Kommunalanteil für Widmung Busbahnhof Kinderland 2000 und Lebenshilfe BV ST06/128 BV ST06/123 Widmung von Straßen im Albrecht-Dürer-Gebiet BV ST06/141 Billigungsbeschluss zum integrierten Handlungskonzept So- ziale Stadt BV ST06/142 Einladung Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe Sachverständi- Alle interessierten Bürger der Stadt Stollberg werden zum gen- und Gerichtskosten BV ST06/137 – Stadtrat am 05.02.2007 um 17:30 Uhr im Sitzungssaal Beschluss des Stadtrates Stollberg über die Haushaltssat- 306 zung der Kreisstadt Stollberg für das Haushaltsjahr 2007 im Rathaus Stollberg herzlich eingeladen. Folgende Vorlagen wurden im geschlossenen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 18. De- Diese Veröffentlichung trägt informativen Charakter. Ort, zember 2006 beschlossen: Zeit und weitere Informationen entnehmen Sie bitte ent- BV ST06/138 sprechend § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Verkauf des Grundstückes Flurstück „zu 1274/1“ Gemarkung Stadt Stollberg durch Anschlag im Schaukasten vor dem Stollberg an den Regionalen Zweckverband für Wasserver- Rathaus, Hauptmarkt 1. ❐ sorgung Bekanntmachungsanordnung Die nachstehend genannte Satzung wurden am 18.12.2006 worden sind; vom Stadtrat beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt der Bürgermeister den Beschlüssen nach § 52 Abs. 2 der gemacht. Sächsischen Gemeindeordnung widersprochen hat; Feuerwehrsatzung der Stadt Stollberg vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a, die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlüsse beanstandet Schmidt (Dienstsiegel) hat oder Bürgermeister b, die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- über der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der Satzungen, die unter Verletzung von Form- und Verfahrens- die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht vorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach worden ist. Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande ge- Ist die Verletzung nach Satz 2 oder 4 geltend gemacht wor- kommen. den, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist je- Dies gilt nicht, wenn dermann diese Verletzung geltend machen. die Ausfertigung einer Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- Stollberg, 18.12.2006 Schmidt (Dienstsiegel) nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Bürgermeister ❐ Feuerwehrsatzung der Stadt Stollberg Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat am 18.12.2006 auf 647) die nachfolgende Satzung beschlossen. Grund von 1. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen §1 (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) und (1) Die Feuerwehr Stollberg ist eine Einrichtung der Stadt 2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brand- ohne eigene Rechtspersönlichkeit. schutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, Ortsfeuerwehren 5
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Amtlicher Teil Beutha §4 Gablenz Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes Oberdorf Stollberg (1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige (2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige der Feuerwehr Feuerwehr Stollberg“. Ortsfeuerwehren können den Orts- – aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner teilnamen beifügen. Dienstpflichten dauernd unfähig ist, (3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr besteht – ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 eine Jugendfeuerwehr, die in Jugendgruppen in den Orts- Abs. 3 SächsBRKG wird oder teilen – aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausge- schlossen wird. Beutha, (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, Gablenz, wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus persön- Oberdorf, lichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte Stollberg bedeutet. gegliedert ist, und eine Alters- und Ehrenabteilung in je- (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines der Ortswehr. ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unver- (5) Die Leitung der Stadtfeuerwehr obliegt der Stadtverwal- züglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist tung; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und sei- auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu ent- nen Stellvertretern. lassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem §2 Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuer- Pflichten der Feuerwehr wehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr (1) Die Feuerwehr hat die Pflichten möglich ist. – Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schüt- (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nach- zen, lässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung so- – technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastro- wie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach phen, im Rahmen des Rettungsdienstes nd der Besei- Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses tigung von Umweltgefahren zu leisten und aus der Stadtfeuerwehr ausgeschlossen werden. – nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG bei (5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Feu- Brandverhütungsschauen mitzuwirken und Brandsi- erwehrrates über die Entlassung oder den Ausschluss cherheitswachen durchzuführen. und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter – im vorbeugenden Brandschutz Kinder und Jugendar- Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf An- beit zu leisten trag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörig- – im Katastrophenschutz mitzuwirken keit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt – Unterstützung der Wasserwehr im Rahmen der techni- ausgeübte Funktion erhalten. schen und personellen Möglichkeiten zu leisten (2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Stadt- §5 feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung beson- Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr derer Notlagen heranziehen. (1) Die Angehörigen des Feuerwehrrates haben das Recht, Beschlüsse für die Feuerwehren zu fassen. §3 Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren haben das Aufnahme in die Feuerwehr Recht den Ortswehrleiter, den Stellvertreter und die Mit- (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Feuerwehr glieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen. sind: (2) Die Stadt hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1 – die Vollendung des 16. Lebensjahres, SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuer- – die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den wehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen Feuerwehrdienst, und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken. – die charakterliche Eignung, (3) Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Ju- – die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie gendfeuerwehrwarte und Angehörige der Feuerwehr, die – die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung. regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehr- Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 dienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Höhe der dafür in einer besonderen Satzung der Stadt Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. festgelegten Beträge. (2) Die Bewerber sollten in der Stadt wohnhaft sein und in (4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf Antrag die Ausla- gen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdien- keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Feu- stes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fort- erwehrrat kann Ausnahmen zulassen. bildung entstehen. Darüber hinaus erstattet die Stadt (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr in Ausü- zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Ortswehr- bung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte leiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehraus- Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63 Abs. 2 schusses. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei SächsBRKG. seiner Aufnahme einen Dienstausweis. (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die ihnen (4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesonde- dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. re verpflichtet: 6
Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 – am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen §7 im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmä- Alters- und Ehrenabteilung ßig und pünktlich teilzunehmen, (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der – sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus / an der Ortsfeuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung über- Feuerwache einzufinden, nommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der – den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorge- Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind. setzten nachzukommen, (2) Der Feuerwehrrat kann auf Antrag Angehörigen der akti- – im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches ven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenab- Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen teilung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhal- sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine be- ten, sondere Härte bedeutet. – die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungs- (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen vorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und ihren Leiter für die Dauer von fünf Jahren. – die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Ge- räte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie §8 nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. Ehrenmitglieder (6) Die aktiven Angehörigen der Stadtfeuerwehr haben eine Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Feuerwehrrates Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Stadt- verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder wehrleiter/Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter recht- Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den zeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzei- Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehren- tig zu melden. mitgliedern der Feuerwehr ernennen. (7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Ortswehr- §9 leiter Organe der Freiwilligen Feuerwehr – einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: – die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder die Hauptversammlung in den Ortsfeuerwehren, – den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen. der Feuerwehrrat Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem der Ortsfeuerwehrausschuss Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, die Ortswehrleitungen sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äu- ßern. § 10 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des zuständigen Ortswehrleiters ist §6 jährlich eine ordentliche Hauptversammlung der Ortsfeu- Jugendfeuerwehr erwehren durchzuführen. Der Hauptversammlung sind (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche alle wichtigen Angelegenheiten der Ortsfeuerwehr, soweit ab 10 Jahre bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf- zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Or- genommen werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG gane zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftli- vorzulegen. che Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. Zur Hauptversammlung ist der Bürgermeister einzuladen. (2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehr- wart im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übri- (2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Ortswehrlei- gen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend. ter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversamm- (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das lung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das Mitglied von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen – in die aktive Abteilung aufgenommen wird, der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe ge- – aus der Jugendfeuerwehr austritt, fordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptver- – den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen sammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem ist oder Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung – aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlos- bekannt zu geben. sen wird. (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn minde- Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zu- stens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Be- stimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen. schlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zwei- (4) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr wählen den Jugend- te Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von feuerwehrwart für die Dauer von fünf Jahren entspre- der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. chend den Festlegungen in § 16. Wiederwahl ist zulässig. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Das Wahlergebnis ist dem Feuerwehrrat zur Bestätigung Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzu- vorzulegen. Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger stimmen. der aktiven Abteilung der Feuerwehr und muss neben (4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzu- feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende fertigen, die dem Bürgermeister innerhalb einer Woche Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vorzulegen ist. vertritt die Jugendfeuerwehr nach Außen. (5) Die Mitglieder der Jugendgruppen wählen bei größeren § 11 Jugendfeuerwehren den oder die Jugendgruppenleiter Feuerwehrrat für die Dauer von zwei Jahren entsprechend den Festle- (1) Der Feuerwehrrat ist beratendes Organ des Bürgermei- gungen in § 16. Das Wahlergebnis ist dem zuständigen sters und fasst Beschlüsse der Stadtfeuerwehr. Er be- Feuerwehrrat zur Bestätigung vorzulegen. handelt Fragen der Finanzplanung der Stadt für die 7
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Amtlicher Teil Stadtfeuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung. mit der kommissarischen Leitung der Stadtfeuerwehr be- Der Vorsitzende des Feuerwehrates leitet die Stadtfeuer- auftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwer- wehr und erteilt Weisungen an die Ortswehrleiter. Er be- den der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bür- findet über die Aufnahme von Einwohnern in die Feuer- germeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines wehr. Der Feuerwehrrat setzt sich aus den Ortsfeuer- Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustim- wehren zusammen. mung des Stadtrates als Wehrleiter oder Stellvertreter (2) Der Feuerwehrrat besteht aus dem Vertreter der Stadt- ein. verwaltung als Vorsitzenden sowie den Ortswehrleitern, (6) Die Wehrleiter sind für die Leistungsfähigkeit ihrer Feuer- den 1. stv. Ortswehrleitern und einem weiteren Feuer- wehr verantwortlich und führen die ihnen durch Gesetz wehrmitglied jeder Ortsfeuerwehr. und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Der Feuerwehrrat kann weitere Mitglieder der Ortsfeuer- Sie haben insbesondere wehren in den Feuerwehrrat beschließen, ihre Anzahl – auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes wird nach Erfordernis festgelegt. der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Der Schriftführer nimmt, sofern er nicht Funktionsträger Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, nach Satz 1 ist, ohne Stimmberechtigung von Amts – die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen wegen an den Beratungen des Feuerwehrrates teil. und Einsätzen zu regeln, (3) Der Feuerwehrrat soll viermal im Jahr tagen. Die Bera- – die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feu- tungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vor- erwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden gesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Feuerwehr- Ausbildung teilnehmen kann, rat muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein – dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungsplä- Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen gefor- ne aufgestellt und dem Feuerwehrrat vorgelegt werden, derten Tagesordnung verlangt. – die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Ge- Der Feuerwehrrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die rätewarte zu kontrollieren, auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuer- Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. wehr hinzuwirken, Von jeder Feuerwehr muss mindesten ein Vertreter an- – für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und wesend sein. der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, (4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuer- – bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehö- wehrrates einzuladen. riger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendar- (5) Beschlüsse des Feuerwehrrates werden mit einfacher beitsschutzgesetzes sicherzustellen und Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ab- – Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Feuer- lehnung. wehr betreffen, dem Feuerwehrrat und dem Bürgermei- (6) Die Beratungen des Feuerwehrrates sind nicht öffentlich. ster mitzuteilen. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen. (7) Der Bürgermeister kann den Wehrleitern weitere Aufga- (7) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss ben des Brandschutzes übertragen. gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 3, 5 und (8) Der Feuerwehrrat soll den Bürgermeister und den Stad- 6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als trat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen An- Vorsitzenden, dem Jugendfeuerwehrwart, dem Vertreter gelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der der Alters- und Ehrenabteilung und bis zu sechs weiteren Stadt zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brand- von der Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von schutzes zu hören. fünf Jahren gewählten Mitglieder. (9) Die stellvertretenden Wehrleiter haben den Wehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei §12 Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertre- Wehrleitung ten. (1) Der Feuerwehrrat ist die Stadtwehrleitung, ihr gehören (10) Die Wehrleiter und ihre Stellvertreter können bei groben der Mitarbeiter SB Brandschutz der Stadtverwaltung, die Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die Ortswehrleiter, die 1. stellvertretenden Wehrleiter und je im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr ein Kamerad der Ortswehren an. Der Ortswehrleitung ge- erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Feuerwehrra- hören der Ortswehrleiter und seine Stellvertreter an. tes abberufen werden. (2) Die Wehrleitungen werden in den jeweiligen Feuerwehr- § 13 ausschüssen in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Zugführer, Gruppenführer, Gerätewarte Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (1) Als Zug- und Gruppenführer dürfen nur aktive Angehöri- (3) Gewählt werden kann nur, wer der jeweiligen Feuerwehr ge der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich ge- aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforder- eignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehr- lichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die er- dienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation be- forderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzun- sitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere gen verfügt. durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebe- (4) Die Wehrleiter und seine Stellvertreter werden nach der nen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen Wahl nach Zustimmung durch den Stadtrat vom Bürger- nachgewiesen werden. meister bestellt. (2) Für Gerätewarte gilt Absatz 1 entsprechend. Sie haben (5) Die Wehrleiter und ihre Stellvertreter haben ihr Amt nach die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtig- verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum ten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzu- Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur stellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen Wehrleiter zu melden. 8
Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 § 14 die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit Schriftführer entscheidet das Los. (1) Der Schriftführer wird vom Feuerwehrrat für die Dauer (6) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzufüh- (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen ren. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie des Feuerwehrrates zu führen. Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Ortsfeuer- (3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze wehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuer- 1 und 2 entsprechend. wehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Darüber hinaus soll der Schriftführer für die Öffentlichkeitsar- Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. beit der Feuerwehr verantwortlich sein. (7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl anneh- men. § 15 (8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Wo- Wahlen che nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Feuerwehr- (1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden rat und dem Bürgermeister zur Vorlage an den Stadtrat Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusam- zu übergeben. men mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der jewei- Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht zu, ist inner- ligen Feuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag halb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und (9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Ortswehr- muss vom zuständigen Feuerwehrausschuss bestätigt leiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder sein. stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum nicht (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandi- zu, hat der Feuerwehrrat dem Bürgermeister eine Liste dat zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversamm- der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner lung die Wahl offen erfolgen. Meinung nach für diese Funktionen in Frage kommt. Der (3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter Bürgermeister setzt dann nach § 13 Abs. 5 die Wehrlei- oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. tung ein. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zu- sammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vor- § 16 nehmen. In-Kraft-Treten (4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn Diese Satzung tritt am 01.01.2007 nach ihrer Bekanntma- mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. chung in Kraft. Die Satzung vom 12.02.1992 tritt gleichzeitig Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der an- außer Kraft. wesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Stollberg, 18.12.2006 Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Be- M. Schmidt Dienstsiegel werbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der Bürgermeister ❐ Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung an der August-Bebel-Straße in Gablenz gemäß § 3 Abs. 2 BauGBBekanntmachungsanordnung Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner öffentlichen Sit- Montag 8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr zung am 20.11.06 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung Dienstag 8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr an der August-Bebel-Straße in Gablenz beschlossen. Mit der Mittwoch 8.00 Uhr – 11.30 Uhr Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Donnerstag 8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr wird ein Teilbereich des Flurstückes 237/9 in den im Zu- Freitag 8.00 Uhr – 11.30 Uhr sammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie Begrün- Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann An- dung, wurde in gleicher Sitzung durch den Stadtrat gebilligt regungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienst- und zur Auslegung bestimmt. stunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- Der Entwurf der Satzung sowie die Begründung liegen ge- schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksich- mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit tigt bleiben. vom 29.01.2007 bis 02.03.2007 Stollberg, den 08.01.07 (Siegelabdruck) in der Stadtverwaltung 09366 Stollberg, Hauptmarkt 1, Zim- mer 212 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht Schmidt öffentlich aus: Bürgermeister ❐ Verfügungen – (Seiten 10 – 17) Alle Verfügungen können während der üblichen Besuchszei- Ordnungsamt, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg, Zimmer 201, ten in der Stadtverwaltung, Bereich Beigeordneten, Bau/- werden. 9
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Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Amtlicher Teil Die Stadtverwaltung Stollberg Postanschrift: Hausanschrift: Donnerstag 09:00 bis 11:30 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr Stadtverwaltung Stollberg Stadtverwaltung Stollberg Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr Postfach 12 32 Hauptmarkt 1 09362 Stollberg 09366 Stollberg Das Standesamt hat zusätzlich montags von 9:00 Uhr bis Tel.-Nr. (03 72 96) 9 40 Fax (03 72 96) 24 37 11:30 Uhr für Sterbefälle geöffnet. E-Mail: info@stollberg-erzgebirge.de Homepage-Adresse: www.stollberg-erzgebirge.de Stadtbibliothek Montag 10:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr Dienstag 12:00 bis 18:00 Uhr Öffnungszeiten Mittwoch geschlossen Donnerstag 12:00 bis 18:00 Uhr Bürgerservice Stollberg Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr Montag geschlossen Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 bis 18:00 Uhr Tel.-Nr. (03 72 96) 22 37 Donnerstag 08:30 bis 19:00 Uhr Fax (03 72 96) 21 47 Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr E-Mail: www.bibliothek@stollberg-erzgebirge.de Samstag 08:30 bis 11:00 Uhr Tel.-Nr. (03 72 96) 940 Stadtteilbüro der STEG Stadtentwicklung gGmbH Fax: (03 72 96) 94163 A.-Dürer-Str. 22 E-Mail: buergerservice@stollberg-erzgebirge.de Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag 13:00 bis 17:30 Uhr Fachämter der Stadtverwaltung und Stadtkasse Montag geschlossen Tel./Fax (03 72 96) 92 47 64 Dienstag 09:00 bis 11:30 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr E-Mail: a.baumann@stollberg-erzgebirge.de Mittwoch 09:00 bis 11:30 Uhr ❐ Der Stollberger Friedensrichter Der Bürgerpolizist informiert: Die Sprechstunde des Stollberger Friedensrichters, Herrn Der Bürgerpolizist ist zwecks Terminabsprachen zu erreichen Zimmermann, findet nach Terminabsprache in der Stadt- im Polizeirevier Stollberg, Tel. 90314 bibliothek, Schillerplatz 2, statt. oder in der Stadtverwaltung Stollberg, Bau-/Ordnungsamt, Voranmeldungen bitte über folgende Telefonnummern: Tel. 94 201. dienstl. 037296/929801 oder privat 037296/87484 oder über den Bürgerservice der Stadtverwaltung unter 037296/940 Bürgerpolizist ❐ Sehm / Polizeihauptmeister ❐ Das Bau-/ Ordnungsamt informiert Der Bürgerservice informiert Das Ordnungsamt Stollberg möchte alle Bürger der Stadt Kartenverkauf Stollberg und der Ortsteile Hoheneck, Gablenz, Mitteldorf, Oberdorf, Beutha und Raum informieren, dass bei jeglicher illegalen Müllentsorgung entsprechend dem Gesetz zur Ver- Samstag, 10.02.2006, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mittel- meidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom dorf/Lindenklause sowie 27.09.1994, Art. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, §§ 27 und 61 Abs. 1.1. in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog Samstag, 17.02.2006, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mittel- Umweltschutz sowie der Polizeiverordnung der Stadt Stoll- dorf/Lindenklause berg zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Nr. ST 03/092 vom 20.10.2003, veröffentlicht im „Jetzt schlägt`s dreißig, die CVS war fleißig“ Stadtanzeiger Nr. 11/03 vom 10.11.2005, Bußgelder erho- Karten zu 11,11 Euro ben werden, wenn Bürger bei der illegalen Müllablagerung gesehen werden. Donnerstag, 15.02.2006, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mittel- Entsprechende Kontrollen werden vom Ordnungsamt und dorf/Lindenklause der Polizei durchgeführt. Alle Bürger werden aufgerufen, mitzuhelfen, dass Stollberg „3. Stollberger Weiberfasching“ eine saubere Stadt bleibt. Karten zu 9,99 Euro Bitte zeigen Sie illegale Müllentsorgung im Ordnungsamt der Weiterhin sind im Bürgerservice der Stadt Stollberg Rabatt- Stadt Stollberg oder bei der Polizei an. karten (10 % Ersparnis) für das Für Ihre Unterstützung zum Erhalt einer sauberen Stadt be- Thalheimer Erzgebirgsbad danken wir uns. ❐ erhältlich. ❐ 18
Amtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Erzgeb. – Niederdorf Öffentliche Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Sächsischen Meldegesetz vom 21. April 1993 SGVBl. S. 353, in der Neufassung vom 11.04.1997 SGVBl. Nr. 10, S. 377 Nach § 30 Abs. 2 und § 33 Abs. 2 Sächs. Meldegesetz ist es Buchstaben kann ohne nähere Begründung bis auf Widerruf gestattet, aus dem Melderegister folgende Auskünfte zu er- widersprochen werden. teilen: Bei Widerspruch im Falle a) kann der Übermittlung des Ehe- Presse, Rundfunk oder andere Medien dürfen über Alters- jubiläums nur durch beide Ehegatten widersprochen werden. und Ehejubilare Namen, Doktorgrad und Anschriften erhal- ten (Altersjubiläum ab 70. Geburtstag/Ehejubiläum ab golde- Im Falle des Widerspruches unter Buchstabe b) gilt dies je- ne Hochzeit). doch nicht, wenn Daten für die Erhebung der Kirchensteuer weitergegeben werden müssen. Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften erhalten ne- ben den Daten ihrer Mitglieder auch Daten von Familienmit- Entsprechende Anträge sind an die Stadtverwaltung Stoll- gliedern, die einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen berg, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg schrift- Religionsgesellschaft angehören. lich oder mündlich (nicht fernmündlich) zu richten. Diesen Auskunftserteilungen unter den oben aufgeführten ❐ Fundbüro – Stand: 01.12. 2006 Fundmonat/Jahr Fundor t Gegenstand: R uf- Nr.: 037296 / 940 55/06 S Stl., „Gaststätte zum Griechen“ Schlüsselbund (5Schl.) 124/06 Stollberg, Uranus-Apotheke Damenpullover und Schirm 127/06 Stl., zwischen Schillerstr. und Zu den Teichen blau-schwarzer Rucksack 128/06 Stollberg, Rathaus Halskette 130/06 Stollberg, Rathaustreppe 1 Paar Handschuhe 131/06 Stollberg, Sparkasse 1 Geldschein 131/06 Stollberg, weinrote, kleine Geldbörse 131/06 Stollberg, Jakobikirche Brille, schwarzes Gestell Fundsachen- Abenteuerspielplatz in Stollberg: 56/06 S 2 Schlüssel an einem Band 138/06 Kinderstrickjacke 137/06 Basecape 136/07 Kinderhalstuch 135/06 Strickmütze mit Aufschrift 134/06 rotes Kindertuch 133/06 Kindersportwagen 132/06 Kinderjacke Wer diese Gegenstände vermisst, kann gern in der Stadtver- che besichtigt werden im Betrieb „Städtische Dienstlei- waltung Stollberg, im Bürgerservice-Telefon (037296) 940, stungen“ Stollberg, Gärtnereiweg 21 (ehemals städti- nachfragen. scher Bauhof Stollberg), Telefon- Nr. 037296 / 3882 oder Abgegebene Fahrräder können nach vorheriger Abspra- 3883. ❐ Ostermarkt 2007 Kinderfasching in der Altstadtturnhalle Grün ist es ja ohnehin noch, da macht sich der Hinweis auf Bürgermeister, Amtsleiterinnen und Amtsleiter haben sich das nächste Osterfest nicht ganz so sonderbar aus. mit dem Glühweinverkauf am 3. Advent wieder mächtig ins Zeug gelegt. Nutznießer des Verkaufserlöses sind die Stoll- Am Gründonnerstag (05. April) ist Ostermarkt auf dem berger Kinder, die dafür am Freitag, 09.02.2007, in der Turn- Hauptmarkt angesagt. Wir wollen, wie im letzten Jahr be- halle der Altstadtschule einen zünftigen Fasching feiern kön- gonnen, auch wieder unsere schönen Ostergirlanden auf- nen. hängen und diese Dekoration auch gern noch etwas erwei- Also, liebe kleine und größere Närrinnen und Narren, Cow- tern. Deshalb schon jetzt die Bitte an alle Kreativen dieser boys und Indianer, Prinzessinnen und Ritter, Zauberer und Stadt: bitte Eier sammeln, auspusten und „osterfein“ heraus- Hexen, Katzen, Mäuse und …, putzen, dann in unseren Bürgerservice bringen – dort wer- … legt schon mal die Faschingsschminke griffbereit, zaubert den sie wieder alle gesammelt … euch mit Muttis oder Omas Hilfe ein spektakuläres Gewand Hoppel sagt schon mal danke an alle, die uns in diesem Jahr und kommt am 09. Februar, ab 16.00 Uhr, in die Turnhalle helfen! ❐ der Altstadtschule. ❐ 19
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Nichtamtlicher Teil Stadt Stollberg – Nichtamtlicher Teil Impressionen „Weihnacht in Stollberg“ 2006 Die erste große „weihnachtliche Aktion“ war die Er- Am 1. Advent wurde mit vielen Gästen aus Stollberg ... der Chor der Altstadtschule und ... öffnung der Schwibbogenausstellung in der St. Jako- und der Umgebung die Pyramide „angeschoben“. bikirche, am 02.12.2006 – wie schon in den letzten 4 Unter anderen sorgte das Jugendblasorchester Neu- Jahren war sie wieder ein absoluter Besuchermagnet würschnitz ... ... der Volkschor Stollberg – insbesondere mit seinem … Chefin über Nudelholz und Herd war die 2. stell- Frau Holle (im wahren Leben stellvertretende Bürger- „Weihnachten in Stollberg“ für musikalische Gänse- vertretende Bürgermeisterin, Reina Löchel. meisterin) ist immer da, wo Kinder sind, zu finden haut. und hat schon auch mal gern ein offenes Ohr für die größeren (Kinder) Mit der traditionelle Bergparade wurde am 09. Dezember der Stollberger Weihnachtsmarkt eröffnet Anzeigen 20
Nichtamtlicher Teil Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Bundestagsabgeordneter Marko Wanderwitz, Land- Zur Weihnachtsmannparade am Samstag (16. De- der Stollberger Posaunenchor und die „Original An- tagsab-geordnete Uta Windisch und der stellvertre- zember) hatten sich nicht nur die Rotmäntel mir ih- dreasberger“, das Bergmusikkorps Annaberg-Buch- tende Bürgermeister, Superintendent Johannes rem Geschenkewagen (Schlitten scheiterte am man- holz/Frohnau, die Erzgebirgischen Blasmusikanten Schädlich, unterstützen den Verkauf des Riesenstol- gelnden Untergrund), sondern auch ganz viele Mär- Zwönitz e.V., die Lichtensteiner Turmbläser, der Ga- lens zu Gunsten der Kindertanzgruppe von Frau Sy- chenfiguren mit auf den Weg gemacht. Die Kinder, die blenzer Posaunenchor, C-Brass, die Meinersdorfer bille Weber in den Kostümen steckten, gehen in unsere Kinder- Blasmusikanten und das Flöhaer Blasorchester; an einrichtungen … dieser Stelle vielen Dank an alle Mitwirkenden. … in der Herrenstraße luden Gemeindemitglieder der Sonntag wurde der neue Schwibbogenkönig gekrönt … außerdem gab es Glühwein vom Bürgermeister Freikirchlichen Gemeinschaft zur „Lebendigen Krip- – leider musste Erich Geiler von seiner Frau vertreten und seinen Amtsleitern. Der Erlös kommt den Kinder- pe“ ein werden, da er gerade im Krankenhaus lag – er konn- veranstaltungen im nächsten Jahr zugute – die erste te später seinen Preis aus den Händen des Bürger- wird der Kinderfasching am 09. Februar 2007 sein. meisters entgegen nehmen … Aufbau des Riesenschwibbogens Anzeigen … übrigens – solche gut gelaunten Besucher trifft man nur in Stollberg. Also, für 2007 schon mal vormerken: vom 08. bis 16. Dezember – Weihnachtsmarkt in Stollberg 21
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007 Nichtamtlicher Teil Zum Inhalt des Schwibbogens Weihnachtsfeier des Behindertenverband LK Stollberg e.V. Auf vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung hier eine kurze Ortsverband Stollberg/Niederwürschnitz Erläuterung des Inhalts des Riesenschwibbogens: – links die Marienkirche – rechts die St. Jakobikirche Für Samstag, den 02.12.2006, hatten wir unsere Mitglieder und Angehörige zu einer Weihnachtsfeier in den Saal der Zwischen Engel und Bergmann befindet sich oben das Wap- Städtischen Dienstleistungen in Stollberg eingeladen. Unse- pen von Stollberg. rer Einladung waren 70 Mitglieder, darunter 6 Rollstuhlfah- Darunter sind die Wappen bzw. Ortssiegel und -symbole der rer, gefolgt. Nach der Begrüßung ließen sich unsere Gäste Ortsteile und Niederdorfs angeordnet. Kaffee und Stollen schmecken. Dabei wurden wir von Klaus Oberdorf Raum Blank & Sohn aus Brünlos mit Weihnachtsliedern begleitet. Gablenz Mitteldorf Beutha Danach erfolgte ein Kulturprogramm, passend zur Advents- Niederdorf Hoheneck zeit. Nun wurde es Zeit für die Bescherung, die Verantwort- lichen der Ortsgruppe Stollberg schlüpften in die Rolle des Im Sinne der Heraldik gelten nur Niederdorf und Beutha als Weihnachtsmannes, jedes Mitglied bekam nun ein kleines Wappen. ❐ Geschenk überreicht. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlichst bei allen Spendern bedanken. Durch Ihre Spen- denbereitschaft war es uns möglich, diese Weihnachtsfeier auszugestalten. Unser Dank geht an: Herrn Bäckermeister Gunter Weißbach Herrn Dr.med. Dietmar Schaal Gemeinschaftspraxis Frau Dipl.med. Christine Löschner/ Herr Dr. Bernd Thierfelder Kosmetikstudio-Frau Gisela Kirchner Bestattungen- Herr Bodo Seidel MURRELEKTRONIK GmbH Frau Dr.med. Marina Heidrich Herrn Dr. Eismann, FA fiir Hörgeräte Frau MUDr. Birgit John Herrn Steinmetzmeister Friedhold Scheunert Nachwuchsfuflball im Ortsteil Mitteldorf Autohaus Weiß GmbH & Co KG Frau Dr. Claudia Peuker-Schubert Zum Dorf- und Vereinsfest im Juni 2006 hat der FSV 1990 KOKI-Technik Mitteldorf wieder mit dem Aufbau einer Nachwuchsabteilung WOBEKGmbH begonnen. Bereits in der Saison 2006/2007 haben wir eine Herrn Dr. Holger Fleischer Mannschaft bei den C-Junioren zum Spielbetrieb anmelden können. Neue Apotheke – Inhaberin Frau Gabriele Meisel Durch die Unterstützung von Sponsoren konnte die Mann- ALLIANZ – Frau Renate Schmidt schaft innerhalb weniger Wochen komplett mit neuer Spiel- ASROM Wärmemeßdienst bekleidung ausgestattet werden. Bücher-Walther GbR Wir möchten uns in diesem Zusammenhang bei der Bäcke- Malermeister Andreas Müller rei Weißbach und der Firma Reinhold Werkzeuge für die Be- reitstellung von je einem Satz Spielbekleidung sowie bei den Sabine Meyer Klaus Bernhardt Stadtwerken Stollberg für die Finanzierung der Trainingsan- Kontaktstelle Stollberg Vorsitzender der OG Stollberg ❐ züge recht herzlich bedanken. Gleichzeitig suchen wir noch interessierte Kinder und Ju- gendliche zur Anmeldung einer Mannschaft bei den B-Junio- ren (Geburtsjahr 1991/1992) und C-Junioren (Geburtsjahr 1993/1994) für die Saison 2007/2008. Bei allen anderen Al- tersklassen ist die Teilnahme am Training auf dem Sportplatz in Mitteldorf jederzeit möglich. ❐ Not- und Sorgentelefon Übergabe der gesponserten Trainingsanzüge an die C-Junioren des FSV Landkreis Stollberg 1990 Mitteldorf durch den Geschäftsführer der Stadtwerke Stollberg, Herrn Bernd Nachtwei. 037296 / 38 62 22
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