Gedichte zum Pyramide andrehen

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Gedichte zum Pyramide andrehen
18. JAHRGANG                                                      AUSGABE
203. AUSGABE                                    20. JANUAR 2007     01/2007

    Gedichte zum Pyramide andrehen
    von Pfarrer Dohrn und Bürgermeister Schmidt

    Liebe Bürger, lieber Meister,
    liebe Gäste aus nah und fern,
    ist die Zeit nicht schnell gerannt,
    anno domini 2006 im Herrn?

    Ein Fußball-Märchen prägt den Sommer,
    die Ausgegrenzten neu entdeckt,
    und im privaten Fahrstuhl der Gefühle
    mit Freud und Leid reichlich eingedeckt.

    Altes vergeht und Neues kommt,
    auf Ewigkeitssonntag folgt erster Advent,
    am Beginn des Kirchenjahres die erste Kerze brennt.

    Altes kommt und Neues vergeht,
    die Reihenfolge geht dort verquer,
    wo – ist es denn ein Wunder?
    – kaum einer mehr die Welt versteht.

    In unserer Zeit stimmt vieles nicht,
    Tempo und Gier gehören dazu,
    und nun suchen wir im Advent
    vor der Hektik unserer Ruh.

    Gelassener wär’n wir und befreiter,
    die Verzweiflung nähme ab, wenn das,
    wie sich der Alltag wandelt, wäre eine gute Gab.

    Da schlechte Gaben uns umringen,
    die wenigstens ist unsere Sicht,
    wird in vertrauten Spielen
    Abtauchen in’s Alte nun zur Pflicht.

    Das Mittelalter wird auf Märkten
    nicht von Kindern nur entdeckt,
    auch so mancher Erwachsener
    sich in dieser Zeit versteckt.

    Altes vergeht Neues kommt,
    diese Botschaft hat’s nicht leicht,
    bis sie in unseren Tagen
    unsere Herzen ganz erreicht.
                                                   A. Dohrn
Gedichte zum Pyramide andrehen
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007                                                            Amtlicher Teil

      Licht und Schatten, warm und kalt                       In diesem Wissen und bewusst
      Sind die Zeichen dieser Zeit                            Begehen wir die Zeit mit Lust
      Wärme für die schönen Stunden                           Und woll’n nach alter Sitt’ und Brauch
      Um gemeinsam sich zu kunden                             Symbolisch nun beginnen auch.
      Dass wir für einander sind.
                                                              Bewegt der Pyramiden Rad
      Blick ich so in Dein Gesicht                            Die Weihnachtsnacht uns allen naht
      Seh’ ich all die Sorgen nicht                           Dass wir auch sehen die Figuren,
      Plötzlich mir die Beine wanken                          nicht hören nur mechanisch Surren
      Möcht mich doch bei dir bedanken                        macht Licht am Markt!
      Für das ganze letzte Jahr.
                                                              Nun ist begonnen unsere Zeit
      Weihnachten und auch Advent                             Im Erzgebirg’ die Weihnacht heut’
      Allerorts die Kerze brennt                              Ich wünsch Euch allen hier herum
      S’ist die Zeit um still zu steh’n                       Friedvoll’n Advent und selig Tun
      Den Lieben in die Augen seh’n
      Und sich erinnern, was denn war.                        Dass Ihr Einander Euch erfreut
                                                              Gesegnete Adventenzeit!
      Gewesen ist ein schönes Jahr
      Tage dunkel, mehr doch klar                                                                      Marcel Schmidt
      Und dass wir sie gemeinsam leben
      Hat stets uns Zuversicht gegeben
      Und tiefe Sehnsucht mir zu Dir.

                 Am 02. Februar 2007, ab 16.00 Uhr – Lichtmess läutet die Weihnachtszeit aus
Die Chöre der Albrecht-Dürer-Grundschule und der Altstadtschule werden den Ausklang der Weihnachtszeit in diesem Jahr
musikalisch begleiten. Wir dürfen uns außerdem wieder auf ein Gedicht von der stellvertretenden Bürgermeisterin, Reina Lö-
chel, sowie über besinnliche Worte von Herrn Pfarrer Dohrn und Herrn Bürgermeister Schmidt freuen.

Alle mutigen und ausreichend kräftigen Gäste sind herzlich eingeladen, sich wieder am Zersägen eines Weihnachtsbaumes
zu versuchen. Die entstehenden Scheiben sollten möglichst nah an das Gewicht von 5 kg heranreichen – für die Besten ste-
hen wieder schöne kleine Preise bereit.

Wenn dann um 17.30 Uhr die Lichter endgültig gelöscht werden und alle Weihnachtsfiguren und Symbole sich ins Sommer-
quartier verabschieden, erklingt noch einmal Musik vom Gablenzer Posaunenchor.                                    ❐

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Gedichte zum Pyramide andrehen
Amtlicher Teil                                                     Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007

                                          Liebe Stollbergerinnen und Stollberger,
wir lesen und verfolgen zur Zeit die Themen der so genann-         Liebe Mitbürger, diese Standortfaktoren sind bei uns zum Teil
ten „demografischen Entwicklung“. Allerorts heißt es, dass         deutlich besser als in den Altbundesländern. Wenn wir die
die Sachsen älter werden und weniger. Wir werden im stati-         Lohnkosten in Sachsen mit denen in Süddeutschland ver-
stischen Verhältnis Kinder und junge Familien verlieren, so        gleichen und parallel dazu die ebenfalls niedrigeren Produk-
wird es uns definitiv vorhergesagt, und man stützt sich dabei      tionskosten sehen, dann sind wir mittel- und langfristig deut-
auf die Berechnung der Geburtenzahlen, die aus unserer             lich besser aufgestellt.
derzeitigen Bevölkerung hervorgehen, die Zukunftsentwik-
klung beruht also auf den Menschen, die derzeit in Sachsen         Wenn wir uns dem Anspruch stellen und für uns und unsere
leben.                                                             Kinder und Enkel kämpfen und eine Zukunft gestalten wol-
Hätte jemand vor dem letzten Weltkrieg sich genauso die            len, in der sich nicht Alt contra Jung sieht, sondern Junge
Frage gestellt, wie viele Sachsen wird es im Jahre 2006 ge-        und jung Gebliebene gemeinsam und zusammenleben wer-
ben, dann wären die Zahlen komplett anders, selbst 1990            den, dann arbeiten wir für eine positive Vision und für Ziele,
hatte man ganz andere Vorstellungen als heute. Was ich da-         mit denen sich auch junge Menschen identifizieren können,
mit sagen will, ist Folgendes: Sachsen hat vor allem durch         die dann auch hier bleiben werden.
Abwanderung seit 1945 Menschen in Größenordnungen ver-
loren, statistisch betrachtet im Verhältnis viel mehr als durch    Nicht zuletzt könnten wir auch die Variante bedenken: Wenn
natürliches Ableben.                                               wir auf herkömmlichem Wege nicht genügend Nachwuchs
Warum sollten wir es uns nicht zur Aufgabe machen, Zu-             zustande bringen, dann müssen wir auch zu unseren Nach-
wanderung zu gestalten. Wir befinden uns im Vorfeld drasti-        barn nach Boehmen schauen: Konkret vergleichbare Ar-
scher Umgestaltungen – weltweit! Der globale Wettbewerb            beitsplätze werden dort mit einem Siebentel dessen bezahlt,
ist seit Jahren voll im Gange. In diesem Zuge steht auch der       was bei uns in die Lohntüte gelangt. Warum denken wir dann
Standort Deutschland generell in Frage, wir können uns nicht       nicht darüber nach, auch böhmische Familien in Sachsen
mehr darauf verlassen, dass wir unangreifbar wären, mit-           anzusiedeln – wir sind durch jahrhundertelange Tradition und
nichten. Wir müssen kämpfen, um unsere Heimat zukunfts-            gemeinsame Geschichte miteinander verbunden, vor dem
fähig zu gestalten, es wird nicht einfach so bleiben, nur weil     Krieg haben in Boehmen viele Deutsche gelebt, warum soll-
uns das lieber ist.                                                te hier eine Vermischung von Menschen in so naher Umge-
                                                                   bung unmöglich sein? Im globalen Wettbewerb gilt es, die
Ich bin jetzt 33 Jahre alt, habe vier Kinder, Hochschulab-         Strategien wesentlich umfassender zu erarbeiten!
schluss und eine Anwaltszulassung. Wenn ich für mich selbst
die „demografische Diskussion“ analysiere, dann müsste ich         Fazit: Stollberg und die Wirtschaftsregion Chemnitz muss
logisch konsequent aus Sachsen abwandern, weil ich nicht           sich vor allem den realen Chancen der Zukunft stellen, ohne
nur dabei sein will, ausschließlich Rückbau und eine Zukunft       für Risiken blind zu sein. Dass wir Gefahren nicht vernied-
ohne Kinder und Jugend auf mich zukommen zu sehen und              lichen, beweisen wir unter anderem auch mit dem Stadtum-
ich gezwungen wäre, meinen Kindern zu empfehlen, nur               bau Ost, einer kostspieligen und nicht gänzlich gefahrfreien
im Bereich Pflege und Betreuung Berufswünsche zu ent-              Offensive im Wohnungsbereich.
wickeln.                                                           Aber wir zeigen auch Flagge, wenn es darum geht, uns po-
                                                                   sitiv auf die kommenden Jahrzehnte vorzubereiten.
Mit der Diskussion auf der Ebene, auf die sie zur Zeit geho-       Stollberg kämpft um mittel- und langfristigen Bevölkerungs-
ben wird, beruhige ich den Teil der Bevölkerung, der kurz vor      zuwachs, um familienfreundliche Bedingungen, um natürli-
der Rente steht – wer sich dort befindet, kann sich sagen: Für     che Lebensbedingungen im Miteinander aller Generationen.
mich reicht es noch. Wer heute aber erst 20 Jahre jung ist,        Fürs Schwarzmalen bleibt uns deshalb leider keine Zeit.
der sagt zu dieser Thematik: Ich hau ab, hier hab ich ja eh kei-   „Glück auf!“ hatte früher auch etwas damit zu tun, dass es
ne Zukunft, und Chancen scheint es ja auch nicht zu geben.         mit etwas Glück auch immer wieder bergauf geht – Vertrau-
                                                                   en wir also auf den Segen, der dem hold ist, der selbst etwas
Wenn wir unseren jungen Menschen keine Perspektive bie-            für sein Glück tut!
ten, wenn wir uns nicht kämpferisch den Chancen stellen,
sondern pessimistisch sind und die schlechtesten Annahmen          Glück Auf!
zur Grundlage unserer Ideen und Erwartungen machen,
dann werden wir definitiv verlieren, weil wir es ja selbst er-     Marcel Schmidt
warten und uns das selbst vorhersagen.                             Bürgermeister der Kreisstadt Stollberg                      ❐

Wer fragt, welche Chancen wir denn überhaupt haben, dem
sei ganz provokativ antwortet: Wir haben alle Chancen der
Welt! Am Standort Stollberg bei Chemnitz leben hoch moti-                             Hinweis der Redaktion:
vierte, bestens qualifizierte Facharbeiter und Ingenieure im        Die Ausgabe Nr. 2, Jahrgang 2007 des „Stollberger An-
Bereich des Maschinenbaus – ein Geschäftsfeld, das zu-              zeigers“, erscheint Samstag, dem 24.02.2007. Beiträge
künftig genauso boomen wird wie bisher, weil die technische         hierfür sind spätestens Dienstag, dem 13.02.2007, in der
Entwicklung so rasant voranschreitet, dass ständige Verbes-         Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse
serungen an Produktionstechniken entscheidend sein wer-             d.ziegler@stollberg-erzgebirge.de oder als Worddatei
den im Wettbewerb um die globalen Kunden und diese neue             abzugeben.
Technik ständig neue Maschinen erfordert.                           Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach
Die Wirtschaftsregion Chemnitz gründet sich also auf fleißi-        verfügbarem Platz zu veröffentlichen.
ge und kluge Menschen – das wichtigste Kapital jeder Re-            Bereitgestellte Materialien können im Bürgerservice im
gion. Zur Zeit verlieren wir dieses Kapital immer noch durch        Rathaus wieder abgeholt werden.
Abwanderung gen West.                                               Redaktionsschluss (auch für Anzeigenkunden) ist der
Aber ist Westdeutschland denn in jedem Fall wettbewerbsfä-          09.01.2007.
higer als wir? Ich meine nein! Im Wettbewerb der Zukunft hilft      Anzeigenkunden wenden sich bitte an die Mugler Verlags-
der gegenwärtige Wohlstand nur ansatzweise, es wird                 und Vertriebsgesellschaft mbH,
hauptsächlich um Flexibilität, Motivation, Fleiß und Qualifika-     Frau Seifert, Tel.: 03723/499118 oder 0174/3367119
tion gehen.                                                         E-Mail: verlag@muglerdruck.de

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Gedichte zum Pyramide andrehen
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007                                                                      Amtlicher Teil

                                 Neujahrsempfang des Bürgermeisters der Stadt Stollberg
Am 6.1.2007 fand der Neujahrsempfang des Bürgermeisters                kalischen Beiträgen des Orchesters und der Big Band der
vor ca. 200 geladenen Gästen in der Aula des Carl-von-                 Kreismusikschule sowie Improvisationen an der Orgel von
Bach-Gymnasiums statt.                                                 Ekkehard Winkler. Alle Beiträge, mit viel Beifall bedacht run-
                                                                       deten das Programm ab, an dessen Ende Herrmann Faul,
Bürgermeister Marcel Schmidt zog Bilanz über das vergan-               neuer Oberbürgermeister der Partnerstadt Nördlingen noch
gene Jahr, die sehr positiv ausfiel, da die Stadt neben allem          kurz das Wort ergriff. Ihm habe das Gehörte so gut gefallen,
Erreichten vor allem keine Neuverschuldung aufzuweisen                 sagte er mit einem Augenzwinkern, das er, wenn er nicht so
habe.                                                                  eng mit Nördlingen verbunden wäre, sich in Stollberg ein
Für 2007 gab er u.a. als konkrete Projekte den Bahnhof mit             Grundstück kaufen würde.
der Skaterbahn, das Dürer-Kulturhaus als neues Zentrum                 Mit persönlichen Gesprächen, einem Imbiss und einem Glas
der Neustadt,                                                          Sekt klang der Neujahrsempfang 2007 aus.                    ❐
den Ausbau des Pionierparks als Abrundung der Freizeitoa-
se Walkteich, die Erweiterung des Sondergebietes mit der In-
stallation der neuen Ladenstraße sowie die Umgestaltung
der Herrenstraße an.
Als weiteres Beispiel führte er die Einführung der Altstadt-
schule als Ganztagsschule ab diesem Jahr an.
Viele weitere Beispiele folgten, wobei das Augenmerk deut-
lich wie immer auf die Entwicklung und Förderung von Kin-
dern und Jugendlichen lag, denn die „Investitionen“ der ver-
gangenen Jahre in diese „Bevölkerungsgruppe“ haben sich,
allen Kritikern zum Trotz, deutlich ausgezahlt.
Stollberg als Wohnstandort, Stollberg als Gewerbe- und In-
dustriestandort, Kultur und Feste in Stollberg – trotz anste-
hender Kreisreform ein durchaus sehr optimistischer Aus-
blick.
Viel andere Faktoren und Argumente, aber auch Dank für
das Geleistete an die Bürger und seine Mitarbeiter folgten in
der ca. einstündigen Rede, die eingerahmt wurde von musi-              Pascal Kühn am Xylophon

Eberhard Zeißler mit seinem Orchester der Kreismusikschule in Aktion   OB Hermann Faul aus Nördlingen bei seiner Ansprache

Big Band um Bernd Herzig                                               BM Marcel Schmidt bei seiner Ansprache

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Gedichte zum Pyramide andrehen
Amtlicher Teil                                                   Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007

                                            Stadt Stollberg – Amtlicher Teil

   Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 18. Dezember 2006
Folgende Vorlagen wurden im öffentlichen Teil der Sit-           BV ST06/140
zung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 18. Dezem-            Verkauf einer Gewerbegebietsfläche von maximal 20.000 m2
ber 2006 beschlossen:                                            im B-Plangebiet 22/ Vorsorgestandort
BV ST06/136                                                      BV ST06/144
Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der         Änderung des Käufers für den Erwerb der Teilfläche für das
Stadt Stollberg                                                  Autohaus Ebert, Auer Straße 7a, Stollberg
BV ST06/127                                                      BV ST06/131
Widmung Erweiterung Nördlinger Straße                            Ermächtigung des Bürgermeisters der Stadt Stollberg zur
BV ST06/124                                                      Vorprolongation für die bei der Deutschen Kreditbank beste-
Widmung „Zeisigweg“                                              henden Darlehensverträge
BV ST06/125
                                                                 Nr. 7450349
Widmung „Amselweg“
BV ST06/126                                                      Nr. 7450547
Widmung „Fliederhain“                                            BV ST06/139
BV ST06/129                                                      Überplanmäßige Ausgabe finanzieller Kommunalanteil für
Widmung Busbahnhof                                               Kinderland 2000 und Lebenshilfe
BV ST06/128                                                      BV ST06/123
Widmung von Straßen im Albrecht-Dürer-Gebiet
BV ST06/141
Billigungsbeschluss zum integrierten Handlungskonzept So-
ziale Stadt
BV ST06/142
                                                                                     Einladung
Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe Sachverständi-              Alle interessierten Bürger der Stadt Stollberg werden zum
gen- und Gerichtskosten
BV ST06/137                                                       – Stadtrat am 05.02.2007 um 17:30 Uhr im Sitzungssaal
Beschluss des Stadtrates Stollberg über die Haushaltssat-           306
zung der Kreisstadt Stollberg für das Haushaltsjahr 2007
                                                                  im Rathaus Stollberg herzlich eingeladen.
Folgende Vorlagen wurden im geschlossenen Teil der
Sitzung des Stadtrates der Stadt Stollberg am 18. De-             Diese Veröffentlichung trägt informativen Charakter. Ort,
zember 2006 beschlossen:                                          Zeit und weitere Informationen entnehmen Sie bitte ent-
BV ST06/138                                                       sprechend § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der
Verkauf des Grundstückes Flurstück „zu 1274/1“ Gemarkung          Stadt Stollberg durch Anschlag im Schaukasten vor dem
Stollberg an den Regionalen Zweckverband für Wasserver-           Rathaus, Hauptmarkt 1.                                ❐
sorgung

                                              Bekanntmachungsanordnung

Die nachstehend genannte Satzung wurden am 18.12.2006            worden sind;
vom Stadtrat beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt     der Bürgermeister den Beschlüssen nach § 52 Abs. 2 der
gemacht.                                                         Sächsischen Gemeindeordnung widersprochen hat;
Feuerwehrsatzung der Stadt Stollberg                             vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
                                                                 a, die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlüsse beanstandet
Schmidt                           (Dienstsiegel)                    hat oder
Bürgermeister                                                    b, die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
                                                                    über der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
Satzungen, die unter Verletzung von Form- und Verfahrens-           die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
vorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach          worden ist.
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande ge-            Ist die Verletzung nach Satz 2 oder 4 geltend gemacht wor-
kommen.                                                          den, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist je-
Dies gilt nicht, wenn                                            dermann diese Verletzung geltend machen.
die Ausfertigung einer Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist, Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-   Stollberg, 18.12.2006    Schmidt           (Dienstsiegel)
nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt                                    Bürgermeister                      ❐

                                         Feuerwehrsatzung der Stadt Stollberg
Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat am 18.12.2006 auf             647) die nachfolgende Satzung beschlossen.
Grund von
1. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen                                        §1
   (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom                  Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr
   18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) und                     (1) Die Feuerwehr Stollberg ist eine Einrichtung der Stadt
2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brand-              ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
   schutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz                     Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den
   (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245,                 Ortsfeuerwehren

                                                                                                                             5
Gedichte zum Pyramide andrehen
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007                                                               Amtlicher Teil

    Beutha                                                                               §4
    Gablenz                                                         Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
    Oberdorf
    Stollberg                                                     (1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige
(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige            der Feuerwehr
    Feuerwehr Stollberg“. Ortsfeuerwehren können den Orts-            – aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner
    teilnamen beifügen.                                                  Dienstpflichten dauernd unfähig ist,
(3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr besteht               – ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18
    eine Jugendfeuerwehr, die in Jugendgruppen in den Orts-              Abs. 3 SächsBRKG wird oder
    teilen                                                            – aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausge-
                                                                         schlossen wird.
    Beutha,
                                                                  (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen,
    Gablenz,
                                                                      wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus persön-
    Oberdorf,
                                                                      lichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte
    Stollberg                                                         bedeutet.
    gegliedert ist, und eine Alters- und Ehrenabteilung in je-    (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines
    der Ortswehr.                                                     ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unver-
(5) Die Leitung der Stadtfeuerwehr obliegt der Stadtverwal-           züglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist
    tung; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und sei-          auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu ent-
    nen Stellvertretern.                                              lassen.
                                                                      Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem
                              §2                                      Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuer-
                   Pflichten der Feuerwehr                            wehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr
(1) Die Feuerwehr hat die Pflichten                                   möglich ist.
    – Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schüt-         (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nach-
      zen,                                                            lässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung so-
    – technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastro-               wie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach
      phen, im Rahmen des Rettungsdienstes nd der Besei-              Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses
      tigung von Umweltgefahren zu leisten und                        aus der Stadtfeuerwehr ausgeschlossen werden.
    – nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG bei                 (5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Feu-
      Brandverhütungsschauen mitzuwirken und Brandsi-                 erwehrrates über die Entlassung oder den Ausschluss
      cherheitswachen durchzuführen.                                  und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter
    – im vorbeugenden Brandschutz Kinder und Jugendar-                Angabe der Gründe schriftlich fest.
                                                                      Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf An-
      beit zu leisten
                                                                      trag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörig-
    – im Katastrophenschutz mitzuwirken
                                                                      keit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt
    – Unterstützung der Wasserwehr im Rahmen der techni-
                                                                      ausgeübte Funktion erhalten.
      schen und personellen Möglichkeiten zu leisten
(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Stadt-                                    §5
    feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung beson-         Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr
    derer Notlagen heranziehen.                                   (1) Die Angehörigen des Feuerwehrrates haben das Recht,
                                                                      Beschlüsse für die Feuerwehren zu fassen.
                               §3                                     Die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren haben das
                 Aufnahme in die Feuerwehr                            Recht den Ortswehrleiter, den Stellvertreter und die Mit-
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Feuerwehr                 glieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen.
    sind:                                                         (2) Die Stadt hat nach Maßgabe des § 61 Abs. 1
    – die Vollendung des 16. Lebensjahres,                            SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuer-
    – die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den           wehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen
      Feuerwehrdienst,                                                und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken.
    – die charakterliche Eignung,                                 (3) Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Ju-
    – die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie            gendfeuerwehrwarte und Angehörige der Feuerwehr, die
    – die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung.               regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehr-
    Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18            dienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in
    Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die                Höhe der dafür in einer besonderen Satzung der Stadt
    Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.                  festgelegten Beträge.
(2) Die Bewerber sollten in der Stadt wohnhaft sein und in        (4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf Antrag die Ausla-
                                                                      gen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdien-
    keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Feu-
                                                                      stes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fort-
    erwehrrat kann Ausnahmen zulassen.
                                                                      bildung entstehen. Darüber hinaus erstattet die Stadt
(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter
                                                                      Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr in Ausü-
    zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Ortswehr-           bung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte
    leiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehraus-            Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63 Abs. 2
    schusses. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei               SächsBRKG.
    seiner Aufnahme einen Dienstausweis.                          (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die ihnen
(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die                aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden
    Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind               Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesonde-
    dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.                             re verpflichtet:

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Gedichte zum Pyramide andrehen
Amtlicher Teil                                                    Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007

    – am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen                                           §7
       im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmä-                          Alters- und Ehrenabteilung
       ßig und pünktlich teilzunehmen,                            (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der
    – sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus / an der           Ortsfeuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung über-
       Feuerwache einzufinden,                                        nommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der
    – den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorge-              Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind.
       setzten nachzukommen,                                      (2) Der Feuerwehrrat kann auf Antrag Angehörigen der akti-
    – im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches          ven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenab-
       Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen           teilung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für
       der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhal-           sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine be-
       ten,                                                           sondere Härte bedeutet.
    – die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungs-       (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen
       vorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und           ihren Leiter für die Dauer von fünf Jahren.
    – die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Ge-
       räte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie                                §8
       nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen.                                        Ehrenmitglieder
(6) Die aktiven Angehörigen der Stadtfeuerwehr haben eine         Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Feuerwehrrates
    Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Stadt-         verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder
    wehrleiter/Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter recht-   Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den
    zeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzei-       Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehren-
    tig zu melden.                                                mitgliedern der Feuerwehr ernennen.
(7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die
    ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Ortswehr-                                   §9
    leiter                                                                   Organe der Freiwilligen Feuerwehr
    – einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,       Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
    – die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder             die Hauptversammlung in den Ortsfeuerwehren,
    – den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen.               der Feuerwehrrat
    Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem         der Ortsfeuerwehrausschuss
    Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben,           die Ortswehrleitungen
    sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äu-
    ßern.                                                                            § 10 Hauptversammlung
                                                                  (1) Unter dem Vorsitz des zuständigen Ortswehrleiters ist
                              §6                                      jährlich eine ordentliche Hauptversammlung der Ortsfeu-
                      Jugendfeuerwehr                                 erwehren durchzuführen. Der Hauptversammlung sind
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche              alle wichtigen Angelegenheiten der Ortsfeuerwehr, soweit
    ab 10 Jahre bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf-          zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Or-
    genommen werden. § 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG                     gane zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung
    bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftli-          vorzulegen.
    che Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt
    sein.                                                         Zur Hauptversammlung ist der Bürgermeister einzuladen.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehr-
    wart im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übri-         (2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Ortswehrlei-
    gen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend.                 ter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversamm-
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das             lung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das
    Mitglied                                                          von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen
    – in die aktive Abteilung aufgenommen wird,                       der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe ge-
    – aus der Jugendfeuerwehr austritt,                               fordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptver-
    – den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen             sammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem
      ist oder                                                        Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung
    – aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlos-             bekannt zu geben.
      sen wird.                                                   (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn minde-
    Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zu-           stens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Be-
    stimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen.                  schlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zwei-
(4) Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr wählen den Jugend-             te Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von
    feuerwehrwart für die Dauer von fünf Jahren entspre-              der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
    chend den Festlegungen in § 16. Wiederwahl ist zulässig.          Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher
    Das Wahlergebnis ist dem Feuerwehrrat zur Bestätigung             Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzu-
    vorzulegen. Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger               stimmen.
    der aktiven Abteilung der Feuerwehr und muss neben            (4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzu-
    feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende               fertigen, die dem Bürgermeister innerhalb einer Woche
    Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er               vorzulegen ist.
    vertritt die Jugendfeuerwehr nach Außen.
(5) Die Mitglieder der Jugendgruppen wählen bei größeren                                     § 11
    Jugendfeuerwehren den oder die Jugendgruppenleiter                                  Feuerwehrrat
    für die Dauer von zwei Jahren entsprechend den Festle-        (1) Der Feuerwehrrat ist beratendes Organ des Bürgermei-
    gungen in § 16. Das Wahlergebnis ist dem zuständigen              sters und fasst Beschlüsse der Stadtfeuerwehr. Er be-
    Feuerwehrrat zur Bestätigung vorzulegen.                          handelt Fragen der Finanzplanung der Stadt für die

                                                                                                                            7
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007                                                                   Amtlicher Teil

    Stadtfeuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung.                mit der kommissarischen Leitung der Stadtfeuerwehr be-
    Der Vorsitzende des Feuerwehrates leitet die Stadtfeuer-            auftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwer-
    wehr und erteilt Weisungen an die Ortswehrleiter. Er be-            den der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bür-
    findet über die Aufnahme von Einwohnern in die Feuer-               germeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines
    wehr. Der Feuerwehrrat setzt sich aus den Ortsfeuer-                Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustim-
    wehren zusammen.                                                    mung des Stadtrates als Wehrleiter oder Stellvertreter
(2) Der Feuerwehrrat besteht aus dem Vertreter der Stadt-               ein.
    verwaltung als Vorsitzenden sowie den Ortswehrleitern,          (6) Die Wehrleiter sind für die Leistungsfähigkeit ihrer Feuer-
    den 1. stv. Ortswehrleitern und einem weiteren Feuer-               wehr verantwortlich und führen die ihnen durch Gesetz
    wehrmitglied jeder Ortsfeuerwehr.                                   und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus.
    Der Feuerwehrrat kann weitere Mitglieder der Ortsfeuer-             Sie haben insbesondere
    wehren in den Feuerwehrrat beschließen, ihre Anzahl                 – auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes
    wird nach Erfordernis festgelegt.                                      der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den
    Der Schriftführer nimmt, sofern er nicht Funktionsträger               Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,
    nach Satz 1 ist, ohne Stimmberechtigung von Amts                    – die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen
    wegen an den Beratungen des Feuerwehrrates teil.                       und Einsätzen zu regeln,
(3) Der Feuerwehrrat soll viermal im Jahr tagen. Die Bera-              – die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feu-
    tungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vor-                  erwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden
    gesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Feuerwehr-                    Ausbildung teilnehmen kann,
    rat muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein                – dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungsplä-
    Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen gefor-              ne aufgestellt und dem Feuerwehrrat vorgelegt werden,
    derten Tagesordnung verlangt.                                       – die Tätigkeit der Zug- und Gruppenführer und der Ge-
    Der Feuerwehrrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die                 rätewarte zu kontrollieren, auf eine ordnungsgemäße,
                                                                           den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuer-
    Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
                                                                           wehr hinzuwirken,
    Von jeder Feuerwehr muss mindesten ein Vertreter an-
                                                                        – für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und
    wesend sein.
                                                                           der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,
(4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuer-
                                                                        – bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehö-
    wehrrates einzuladen.                                                  riger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendar-
(5) Beschlüsse des Feuerwehrrates werden mit einfacher                     beitsschutzgesetzes sicherzustellen und
    Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ab-             – Beanstandungen, die die Leistungsfähigkeit der Feuer-
    lehnung.                                                               wehr betreffen, dem Feuerwehrrat und dem Bürgermei-
(6) Die Beratungen des Feuerwehrrates sind nicht öffentlich.               ster mitzuteilen.
    Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.        (7) Der Bürgermeister kann den Wehrleitern weitere Aufga-
(7) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss              ben des Brandschutzes übertragen.
    gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 3, 5 und      (8) Der Feuerwehrrat soll den Bürgermeister und den Stad-
    6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als               trat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen An-
    Vorsitzenden, dem Jugendfeuerwehrwart, dem Vertreter                gelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der
    der Alters- und Ehrenabteilung und bis zu sechs weiteren            Stadt zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brand-
    von der Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von                  schutzes zu hören.
    fünf Jahren gewählten Mitglieder.                               (9) Die stellvertretenden Wehrleiter haben den Wehrleiter bei
                                                                        der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei
                                 §12                                    Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertre-
                           Wehrleitung                                  ten.
(1)   Der Feuerwehrrat ist die Stadtwehrleitung, ihr gehören        (10) Die Wehrleiter und ihre Stellvertreter können bei groben
      der Mitarbeiter SB Brandschutz der Stadtverwaltung, die             Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die
      Ortswehrleiter, die 1. stellvertretenden Wehrleiter und je          im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr
      ein Kamerad der Ortswehren an. Der Ortswehrleitung ge-              erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Feuerwehrra-
      hören der Ortswehrleiter und seine Stellvertreter an.               tes abberufen werden.
(2)   Die Wehrleitungen werden in den jeweiligen Feuerwehr-
                                                                                                  § 13
      ausschüssen in geheimer Wahl für die Dauer von fünf
                                                                              Zugführer, Gruppenführer, Gerätewarte
      Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
                                                                    (1) Als Zug- und Gruppenführer dürfen nur aktive Angehöri-
(3)   Gewählt werden kann nur, wer der jeweiligen Feuerwehr             ge der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich ge-
      aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforder-       eignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehr-
      lichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die er-          dienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation be-
      forderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzun-            sitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere
      gen verfügt.                                                      durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebe-
(4)   Die Wehrleiter und seine Stellvertreter werden nach der           nen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen
      Wahl nach Zustimmung durch den Stadtrat vom Bürger-               nachgewiesen werden.
      meister bestellt.                                             (2) Für Gerätewarte gilt Absatz 1 entsprechend. Sie haben
(5)   Die Wehrleiter und ihre Stellvertreter haben ihr Amt nach         die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu
      Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtig-           verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum
      ten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines               festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzu-
      Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur             stellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem
      Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen              Wehrleiter zu melden.

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Amtlicher Teil                                                     Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007

                             § 14                                      die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit
                         Schriftführer                                 entscheidet das Los.
(1) Der Schriftführer wird vom Feuerwehrrat für die Dauer          (6) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses
    von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.                  ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzufüh-
(2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen          ren. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie
    des Feuerwehrrates zu führen.                                      Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Ortsfeuer-
(3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze           wehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuer-
    1 und 2 entsprechend.                                              wehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
Darüber hinaus soll der Schriftführer für die Öffentlichkeitsar-       Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
beit der Feuerwehr verantwortlich sein.                            (7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl anneh-
                                                                       men.
                              § 15                                 (8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Wo-
                           Wahlen                                      che nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Feuerwehr-
(1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden                    rat und dem Bürgermeister zur Vorlage an den Stadtrat
    Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusam-                  zu übergeben.
    men mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der jewei-              Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht zu, ist inner-
    ligen Feuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag               halb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen.
    sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und        (9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Ortswehr-
    muss vom zuständigen Feuerwehrausschuss bestätigt                  leiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder
    sein.                                                              stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum nicht
(2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandi-             zu, hat der Feuerwehrrat dem Bürgermeister eine Liste
    dat zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversamm-                der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner
    lung die Wahl offen erfolgen.                                      Meinung nach für diese Funktionen in Frage kommt. Der
(3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter               Bürgermeister setzt dann nach § 13 Abs. 5 die Wehrlei-
    oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten.               tung ein.
    Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zu-
    sammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vor-                                      § 16
    nehmen.                                                                              In-Kraft-Treten
(4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn                Diese Satzung tritt am 01.01.2007 nach ihrer Bekanntma-
    mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist.         chung in Kraft. Die Satzung vom 12.02.1992 tritt gleichzeitig
    Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der an-       außer Kraft.
    wesenden Wahlberechtigten erhalten hat.
    Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute         Stollberg, 18.12.2006
    Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Be-        M. Schmidt                     Dienstsiegel
    werbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der         Bürgermeister                                              ❐

 Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung
       an der August-Bebel-Straße in Gablenz gemäß § 3 Abs. 2 BauGBBekanntmachungsanordnung

Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner öffentlichen Sit-   Montag       8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr
zung am 20.11.06 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung           Dienstag     8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
an der August-Bebel-Straße in Gablenz beschlossen. Mit der         Mittwoch     8.00 Uhr – 11.30 Uhr
Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB              Donnerstag   8.00 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
wird ein Teilbereich des Flurstückes 237/9 in den im Zu-           Freitag      8.00 Uhr – 11.30 Uhr
sammenhang bebauten Ortsteil einbezogen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie Begrün-           Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann An-
dung, wurde in gleicher Sitzung durch den Stadtrat gebilligt       regungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienst-
und zur Auslegung bestimmt.                                        stunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristge-
                                                                   recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
Der Entwurf der Satzung sowie die Begründung liegen ge-            schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksich-
mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit                                   tigt bleiben.

              vom 29.01.2007 bis 02.03.2007
                                                                   Stollberg, den 08.01.07 (Siegelabdruck)
in der Stadtverwaltung 09366 Stollberg, Hauptmarkt 1, Zim-
mer 212 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht            Schmidt
öffentlich aus:                                                    Bürgermeister                                              ❐

                                               Verfügungen – (Seiten 10 – 17)

Alle Verfügungen können während der üblichen Besuchszei-           Ordnungsamt, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg, Zimmer 201,
ten in der Stadtverwaltung, Bereich Beigeordneten, Bau/-           werden.

                                                                                                                              9
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                                             Die Stadtverwaltung Stollberg
Postanschrift:                  Hausanschrift:                  Donnerstag         09:00 bis 11:30 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr
Stadtverwaltung Stollberg       Stadtverwaltung Stollberg       Freitag            09:00 bis 11:30 Uhr
Postfach 12 32                  Hauptmarkt 1
09362 Stollberg                 09366 Stollberg                 Das Standesamt hat zusätzlich montags von 9:00 Uhr bis
Tel.-Nr. (03 72 96) 9 40        Fax (03 72 96) 24 37            11:30 Uhr für Sterbefälle geöffnet.

E-Mail: info@stollberg-erzgebirge.de
Homepage-Adresse: www.stollberg-erzgebirge.de                   Stadtbibliothek
                                                                Montag             10:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 17:00 Uhr
                                                                Dienstag           12:00 bis 18:00 Uhr
                      Öffnungszeiten                            Mittwoch           geschlossen
                                                                Donnerstag         12:00 bis 18:00 Uhr
Bürgerservice Stollberg                                         Freitag            10:00 bis 12:00 Uhr
Montag            geschlossen                                   Samstag            09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag          08:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch          08:30 bis 18:00 Uhr                           Tel.-Nr. (03 72 96) 22 37
Donnerstag        08:30 bis 19:00 Uhr                           Fax      (03 72 96) 21 47
Freitag           08:30 bis 13:00 Uhr                           E-Mail: www.bibliothek@stollberg-erzgebirge.de
Samstag           08:30 bis 11:00 Uhr

Tel.-Nr. (03 72 96) 940                                         Stadtteilbüro der STEG Stadtentwicklung gGmbH
Fax: (03 72 96) 94163                                           A.-Dürer-Str. 22
E-Mail: buergerservice@stollberg-erzgebirge.de                  Mittwoch           13:00 bis 15:00 Uhr
                                                                Donnerstag         13:00 bis 17:30 Uhr
Fachämter der Stadtverwaltung und Stadtkasse
Montag           geschlossen                                    Tel./Fax (03 72 96) 92 47 64
Dienstag         09:00 bis 11:30 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr       E-Mail: a.baumann@stollberg-erzgebirge.de
Mittwoch         09:00 bis 11:30 Uhr                                                                                    ❐

            Der Stollberger Friedensrichter                                  Der Bürgerpolizist informiert:
Die Sprechstunde des Stollberger Friedensrichters, Herrn        Der Bürgerpolizist ist zwecks Terminabsprachen zu erreichen
Zimmermann, findet nach Terminabsprache in der Stadt-                     im Polizeirevier Stollberg, Tel. 90314
bibliothek, Schillerplatz 2, statt.                             oder in der Stadtverwaltung Stollberg, Bau-/Ordnungsamt,
Voranmeldungen bitte über folgende Telefonnummern:              Tel. 94 201.
dienstl. 037296/929801 oder privat 037296/87484 oder über
den Bürgerservice der Stadtverwaltung unter 037296/940          Bürgerpolizist
                                                       ❐        Sehm / Polizeihauptmeister                              ❐

         Das Bau-/ Ordnungsamt informiert                                    Der Bürgerservice informiert
Das Ordnungsamt Stollberg möchte alle Bürger der Stadt                               Kartenverkauf
Stollberg und der Ortsteile Hoheneck, Gablenz, Mitteldorf,
Oberdorf, Beutha und Raum informieren, dass bei jeglicher
illegalen Müllentsorgung entsprechend dem Gesetz zur Ver-       Samstag, 10.02.2006, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mittel-
meidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom            dorf/Lindenklause sowie
27.09.1994, Art. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, §§
27 und 61 Abs. 1.1. in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog        Samstag, 17.02.2006, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mittel-
Umweltschutz sowie der Polizeiverordnung der Stadt Stoll-       dorf/Lindenklause
berg zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung Nr. ST 03/092 vom 20.10.2003, veröffentlicht im              „Jetzt schlägt`s dreißig, die CVS war fleißig“
Stadtanzeiger Nr. 11/03 vom 10.11.2005, Bußgelder erho-                           Karten zu 11,11 Euro
ben werden, wenn Bürger bei der illegalen Müllablagerung
gesehen werden.                                                 Donnerstag, 15.02.2006, 20:00 Uhr in der Turnhalle Mittel-
Entsprechende Kontrollen werden vom Ordnungsamt und             dorf/Lindenklause
der Polizei durchgeführt.
Alle Bürger werden aufgerufen, mitzuhelfen, dass Stollberg                   „3. Stollberger Weiberfasching“
eine saubere Stadt bleibt.                                                          Karten zu 9,99 Euro

Bitte zeigen Sie illegale Müllentsorgung im Ordnungsamt der     Weiterhin sind im Bürgerservice der Stadt Stollberg Rabatt-
Stadt Stollberg oder bei der Polizei an.                        karten (10 % Ersparnis) für das
Für Ihre Unterstützung zum Erhalt einer sauberen Stadt be-                       Thalheimer Erzgebirgsbad
danken wir uns.                                          ❐      erhältlich.                                             ❐

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Amtlicher Teil                                                     Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007

                              Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Erzgeb. – Niederdorf

          Öffentliche Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Sächsischen Meldegesetz
          vom 21. April 1993 SGVBl. S. 353, in der Neufassung vom 11.04.1997 SGVBl. Nr. 10, S. 377

Nach § 30 Abs. 2 und § 33 Abs. 2 Sächs. Meldegesetz ist es        Buchstaben kann ohne nähere Begründung bis auf Widerruf
gestattet, aus dem Melderegister folgende Auskünfte zu er-        widersprochen werden.
teilen:
                                                                  Bei Widerspruch im Falle a) kann der Übermittlung des Ehe-
Presse, Rundfunk oder andere Medien dürfen über Alters-           jubiläums nur durch beide Ehegatten widersprochen werden.
und Ehejubilare Namen, Doktorgrad und Anschriften erhal-
ten (Altersjubiläum ab 70. Geburtstag/Ehejubiläum ab golde-       Im Falle des Widerspruches unter Buchstabe b) gilt dies je-
ne Hochzeit).                                                     doch nicht, wenn Daten für die Erhebung der Kirchensteuer
                                                                  weitergegeben werden müssen.
Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften erhalten ne-
ben den Daten ihrer Mitglieder auch Daten von Familienmit-        Entsprechende Anträge sind an die Stadtverwaltung Stoll-
gliedern, die einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen    berg, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg schrift-
Religionsgesellschaft angehören.                                  lich oder mündlich (nicht fernmündlich) zu richten.
Diesen Auskunftserteilungen unter den oben aufgeführten                                                                      ❐

                                             Fundbüro – Stand: 01.12. 2006

Fundmonat/Jahr   Fundor t                                                         Gegenstand: R uf- Nr.: 037296 / 940

55/06 S          Stl., „Gaststätte zum Griechen“                                  Schlüsselbund (5Schl.)
124/06           Stollberg, Uranus-Apotheke                                       Damenpullover und Schirm
127/06           Stl., zwischen Schillerstr. und Zu den Teichen                   blau-schwarzer Rucksack
128/06           Stollberg, Rathaus                                               Halskette
130/06           Stollberg, Rathaustreppe                                         1 Paar Handschuhe
131/06           Stollberg, Sparkasse                                             1 Geldschein
131/06           Stollberg,                                                       weinrote, kleine Geldbörse
131/06           Stollberg, Jakobikirche                                          Brille, schwarzes Gestell

Fundsachen- Abenteuerspielplatz in Stollberg:
56/06 S       2 Schlüssel an einem Band
138/06        Kinderstrickjacke
137/06        Basecape
136/07        Kinderhalstuch
135/06        Strickmütze mit Aufschrift
134/06        rotes Kindertuch
133/06        Kindersportwagen
132/06        Kinderjacke

Wer diese Gegenstände vermisst, kann gern in der Stadtver-        che besichtigt werden im Betrieb „Städtische Dienstlei-
waltung Stollberg, im Bürgerservice-Telefon (037296) 940,         stungen“ Stollberg, Gärtnereiweg 21 (ehemals städti-
nachfragen.                                                       scher Bauhof Stollberg), Telefon- Nr. 037296 / 3882 oder
Abgegebene Fahrräder können nach vorheriger Abspra-               3883.                                                 ❐

                     Ostermarkt 2007                                      Kinderfasching in der Altstadtturnhalle
Grün ist es ja ohnehin noch, da macht sich der Hinweis auf        Bürgermeister, Amtsleiterinnen und Amtsleiter haben sich
das nächste Osterfest nicht ganz so sonderbar aus.                mit dem Glühweinverkauf am 3. Advent wieder mächtig ins
                                                                  Zeug gelegt. Nutznießer des Verkaufserlöses sind die Stoll-
Am Gründonnerstag (05. April) ist Ostermarkt auf dem              berger Kinder, die dafür am Freitag, 09.02.2007, in der Turn-
Hauptmarkt angesagt. Wir wollen, wie im letzten Jahr be-          halle der Altstadtschule einen zünftigen Fasching feiern kön-
gonnen, auch wieder unsere schönen Ostergirlanden auf-            nen.
hängen und diese Dekoration auch gern noch etwas erwei-           Also, liebe kleine und größere Närrinnen und Narren, Cow-
tern. Deshalb schon jetzt die Bitte an alle Kreativen dieser      boys und Indianer, Prinzessinnen und Ritter, Zauberer und
Stadt: bitte Eier sammeln, auspusten und „osterfein“ heraus-      Hexen, Katzen, Mäuse und …,
putzen, dann in unseren Bürgerservice bringen – dort wer-         … legt schon mal die Faschingsschminke griffbereit, zaubert
den sie wieder alle gesammelt …                                   euch mit Muttis oder Omas Hilfe ein spektakuläres Gewand
Hoppel sagt schon mal danke an alle, die uns in diesem Jahr       und kommt am 09. Februar, ab 16.00 Uhr, in die Turnhalle
helfen!                                                   ❐       der Altstadtschule.                                        ❐

                                                                                                                           19
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007                                                                                     Nichtamtlicher Teil

                                                        Stadt Stollberg – Nichtamtlicher Teil

                                                Impressionen „Weihnacht in Stollberg“ 2006

Die erste große „weihnachtliche Aktion“ war die Er-      Am 1. Advent wurde mit vielen Gästen aus Stollberg   ... der Chor der Altstadtschule und ...
öffnung der Schwibbogenausstellung in der St. Jako-      und der Umgebung die Pyramide „angeschoben“.
bikirche, am 02.12.2006 – wie schon in den letzten 4     Unter anderen sorgte das Jugendblasorchester Neu-
Jahren war sie wieder ein absoluter Besuchermagnet       würschnitz ...

... der Volkschor Stollberg – insbesondere mit seinem    … Chefin über Nudelholz und Herd war die 2. stell-   Frau Holle (im wahren Leben stellvertretende Bürger-
„Weihnachten in Stollberg“ für musikalische Gänse-       vertretende Bürgermeisterin, Reina Löchel.           meisterin) ist immer da, wo Kinder sind, zu finden
haut.                                                                                                         und hat schon auch mal gern ein offenes Ohr für die
                                                                                                              größeren (Kinder)

                                                         Mit der traditionelle Bergparade wurde am 09. Dezember der Stollberger Weihnachtsmarkt eröffnet
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Nichtamtlicher Teil                                                                   Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007

Bundestagsabgeordneter Marko Wanderwitz, Land-          Zur Weihnachtsmannparade am Samstag (16. De-             der Stollberger Posaunenchor und die „Original An-
tagsab-geordnete Uta Windisch und der stellvertre-      zember) hatten sich nicht nur die Rotmäntel mir ih-      dreasberger“, das Bergmusikkorps Annaberg-Buch-
tende Bürgermeister, Superintendent Johannes            rem Geschenkewagen (Schlitten scheiterte am man-         holz/Frohnau, die Erzgebirgischen Blasmusikanten
Schädlich, unterstützen den Verkauf des Riesenstol-     gelnden Untergrund), sondern auch ganz viele Mär-        Zwönitz e.V., die Lichtensteiner Turmbläser, der Ga-
lens zu Gunsten der Kindertanzgruppe von Frau Sy-       chenfiguren mit auf den Weg gemacht. Die Kinder, die     blenzer Posaunenchor, C-Brass, die Meinersdorfer
bille Weber                                             in den Kostümen steckten, gehen in unsere Kinder-        Blasmusikanten und das Flöhaer Blasorchester; an
                                                        einrichtungen …                                          dieser Stelle vielen Dank an alle Mitwirkenden.

… in der Herrenstraße luden Gemeindemitglieder der      Sonntag wurde der neue Schwibbogenkönig gekrönt          … außerdem gab es Glühwein vom Bürgermeister
Freikirchlichen Gemeinschaft zur „Lebendigen Krip-      – leider musste Erich Geiler von seiner Frau vertreten   und seinen Amtsleitern. Der Erlös kommt den Kinder-
pe“ ein                                                 werden, da er gerade im Krankenhaus lag – er konn-       veranstaltungen im nächsten Jahr zugute – die erste
                                                        te später seinen Preis aus den Händen des Bürger-        wird der Kinderfasching am 09. Februar 2007 sein.
                                                        meisters entgegen nehmen …

                                                                                     Aufbau des Riesenschwibbogens
                                                                                     Anzeigen

… übrigens – solche gut gelaunten Besucher trifft man nur in Stollberg. Also, für
2007 schon mal vormerken: vom 08. bis 16. Dezember – Weihnachtsmarkt in
Stollberg

                                                                                                                                                                21
Stollberger Anzeiger · Nr. 01 · 20. Januar 2007                                                           Nichtamtlicher Teil

              Zum Inhalt des Schwibbogens                                   Weihnachtsfeier des Behindertenverband
                                                                                       LK Stollberg e.V.
Auf vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung hier eine kurze                   Ortsverband Stollberg/Niederwürschnitz
Erläuterung des Inhalts des Riesenschwibbogens:
– links die Marienkirche
– rechts die St. Jakobikirche                                         Für Samstag, den 02.12.2006, hatten wir unsere Mitglieder
                                                                      und Angehörige zu einer Weihnachtsfeier in den Saal der
Zwischen Engel und Bergmann befindet sich oben das Wap-               Städtischen Dienstleistungen in Stollberg eingeladen. Unse-
pen von Stollberg.                                                    rer Einladung waren 70 Mitglieder, darunter 6 Rollstuhlfah-
Darunter sind die Wappen bzw. Ortssiegel und -symbole der             rer, gefolgt. Nach der Begrüßung ließen sich unsere Gäste
Ortsteile und Niederdorfs angeordnet.                                 Kaffee und Stollen schmecken. Dabei wurden wir von Klaus
         Oberdorf                        Raum                         Blank & Sohn aus Brünlos mit Weihnachtsliedern begleitet.
       Gablenz            Mitteldorf       Beutha                     Danach erfolgte ein Kulturprogramm, passend zur Advents-
         Niederdorf                      Hoheneck                     zeit. Nun wurde es Zeit für die Bescherung, die Verantwort-
                                                                      lichen der Ortsgruppe Stollberg schlüpften in die Rolle des
Im Sinne der Heraldik gelten nur Niederdorf und Beutha als            Weihnachtsmannes, jedes Mitglied bekam nun ein kleines
Wappen.                                                 ❐             Geschenk überreicht. Wir möchten uns an dieser Stelle
                                                                      herzlichst bei allen Spendern bedanken. Durch Ihre Spen-
                                                                      denbereitschaft war es uns möglich, diese Weihnachtsfeier
                                                                      auszugestalten. Unser Dank geht an:
                                                                         Herrn Bäckermeister Gunter Weißbach
                                                                         Herrn Dr.med. Dietmar Schaal
                                                                         Gemeinschaftspraxis Frau Dipl.med. Christine Löschner/
                                                                         Herr Dr. Bernd Thierfelder
                                                                         Kosmetikstudio-Frau Gisela Kirchner
                                                                         Bestattungen- Herr Bodo Seidel
                                                                         MURRELEKTRONIK GmbH
                                                                         Frau Dr.med. Marina Heidrich
                                                                         Herrn Dr. Eismann, FA fiir Hörgeräte
                                                                         Frau MUDr. Birgit John
                                                                         Herrn Steinmetzmeister Friedhold Scheunert
        Nachwuchsfuflball im Ortsteil Mitteldorf                         Autohaus Weiß GmbH & Co KG
                                                                         Frau Dr. Claudia Peuker-Schubert
Zum Dorf- und Vereinsfest im Juni 2006 hat der FSV 1990                  KOKI-Technik
Mitteldorf wieder mit dem Aufbau einer Nachwuchsabteilung                WOBEKGmbH
begonnen. Bereits in der Saison 2006/2007 haben wir eine                 Herrn Dr. Holger Fleischer
Mannschaft bei den C-Junioren zum Spielbetrieb anmelden
können.                                                                  Neue Apotheke – Inhaberin Frau Gabriele Meisel
Durch die Unterstützung von Sponsoren konnte die Mann-                   ALLIANZ – Frau Renate Schmidt
schaft innerhalb weniger Wochen komplett mit neuer Spiel-                ASROM Wärmemeßdienst
bekleidung ausgestattet werden.                                          Bücher-Walther GbR
Wir möchten uns in diesem Zusammenhang bei der Bäcke-                    Malermeister Andreas Müller
rei Weißbach und der Firma Reinhold Werkzeuge für die Be-
reitstellung von je einem Satz Spielbekleidung sowie bei den          Sabine Meyer              Klaus Bernhardt
Stadtwerken Stollberg für die Finanzierung der Trainingsan-           Kontaktstelle Stollberg   Vorsitzender der OG Stollberg   ❐
züge recht herzlich bedanken.
Gleichzeitig suchen wir noch interessierte Kinder und Ju-
gendliche zur Anmeldung einer Mannschaft bei den B-Junio-
ren (Geburtsjahr 1991/1992) und C-Junioren (Geburtsjahr
1993/1994) für die Saison 2007/2008. Bei allen anderen Al-
tersklassen ist die Teilnahme am Training auf dem Sportplatz
in Mitteldorf jederzeit möglich.                          ❐

                                                                                     Not- und Sorgentelefon
Übergabe der gesponserten Trainingsanzüge an die C-Junioren des FSV
                                                                                      Landkreis Stollberg
1990 Mitteldorf durch den Geschäftsführer der Stadtwerke Stollberg,
Herrn Bernd Nachtwei.
                                                                                       037296 / 38 62
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